Juristisches Vorgehen nach dem Landquarter Kessel

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich juristisch gegen den das Vorgehen der Polizei am 24.1.04 in Landquart zur Wehr zu setzen. Wir wollen hier einige Möglichkeiten aufzeigen, aber auch aus den Erfahrungen früherer Jahre lernen, dass Prozesse zu führen nur Sinn macht, wenn das Vorgehen ein politisches Ziel hat. Grundrechte wurden und werden nicht allein in Gerichtssälen erkämpft und
verteidigt, sondern auf der Strasse!

Gedankenprotokolle:
Wir sammeln Gedankenprotokolle von Menschen, die im Landquarter Kessel festgehalten und danach kontrolliert wurden. Schickt uns eure Berichte bitte möglichst bald mit dem Hinweis, ob sie (natürlich anonymisiert!) veröffentlicht werden dürfen und mit der Angabe, wie wir euch kontaktieren können.

Anzeigen:
Bis anhin wurden zwei Möglichkeiten diskutiert:

- Strafanzeige beispielsweise wegen Freiheitsberaubung, Körperverletzung, Gefährdung des Leben etc. Eine Strafanzeige richtet sich gegen ein Individuum (z. B. Einsatzleiter) und dessen Strafbarkeit muss vom Gericht nachgewiesen werden.
- Staatshaftungsbegehren: Klage gegen den Kt. Graubünden auf Entschädigung wegen widerrechtlichem Verhalten von Organen des Kantons. Dieses Rechtsbegehren hat zum Ziel den Kanton Graubünden als Gemeinwesen in die Verantwortung zuziehen.

Vorgehen:
schickt uns eure Gedankenprotokolle mit der Angabe, dass ihr Anzeige erstatten wollt mit den folgenden zusätzlichen Infos: Name, Adresse, Telefon (mit Angabe der Zeiten, zu denen ihr erreichbar seid) und wenn vorhanden E-Mail oder Fax an folgende Adressen:

Für die Gedankenprotokolle auf deutsch:
Antirep.ch
Postfach 363
3000 Bern
anti-rep@immerda.ch
Für die Gedankenprotokolle auf französisch:
Groupe Anti-Répression
C/o ADC
Rue du Maupas 81
1004 Lausanne
samedi de 14h-17h 078 847 16 36
gar@no-log.org

Wir werden die Gedankenprotokolle im Hinblick auf die Verfassung eines Sachverhalts durchlesen und diejenigen Personen, die Anzeige erstatten wollen mit AnwältInnen in Verbindung setzen.

Dateneinsicht /Datenlöschung:
Unter www.antirep.ch findet ihr unter dem Link WEF-Landquart einen Musterbrief Akteneinsicht [HTML] [PDF] des Archiv Schnüffelstaat Schweiz. Damit können die in Landquart fichierten Einsicht in ihre Daten beantragen. Auf der gleichen Web-Site unter de Link Antirep WEF 2004 findet ihr ein allgemein gehaltenes Formular [PDF] , um die Datenlöschung zu verlangen mit Gebrauchsanweisung. Herunterladen und abschicken!