MEDIENGRUPPE REITSCHULE BERN
Motion GFL/EVP (Erik Mozsa):
Reitschule schützen: Gewaltprobleme lösen
Die Reitschule gehört zu Bern, sie ist ein breit akzeptierter
Kulturort
und für die Mehrheit in der Stadt unerlässlich. Insbesondere
ist sie
ein Ort für alternative Jugendliche und Erwachsene. Die
Kulturinstitution leistet Hervorragendes und bietet ihren Gästen
diverse Angebote aus den Sparten Film, Theater, Tanz und Musik. Auch
kulinarische Perlen können in der Reitschule genossen werden.
Leider kommt es vor und in der Reitschule immer wieder zu
Auseinandersetzungen mit der Polizei, aber auch mit Gästen. Diese
fortwährenden Gewalttätigkeiten schädigen das Image der
Reitschule als
Ganzes, worunter in erster Linie die Kulturstätten leiden. Das ist
in
höchstem Masse bedauerlich, zumal die Reitschule sich in ihrem
Manifest
zu den Grundsätzen der Friedfertigkeit und der Toleranz bekennt.
Der besonnene Teil der IKUR versucht zwar seit Jahren gegen
Gewalttätige vorzugehen, doch gelingt dies oft nicht. Eine Gruppe
von
radikalen Kräften torpediert die Bemühungen um Ausgleich und
Konsens
mit den Behörden. Viele Kulturschaffende in der Reitschule sind
mit
dieser Problematik überfordert. Zuweilen werden sie ganz offen von
den
"wilden Gruppen" bedroht und eingeschüchtert. Bei vielen
"moderaten
Kräften" herrscht ein Klima der Angst. Die GFL/EVP-Fraktion ist
nicht
länger bereit, tatenlos zuzusehen. Wir machen uns um die
Entwicklungen
Sorgen. Für uns ist unbestritten: Die Reitschule muss als
alternative
Kulturinstitution erhalten bleiben. Hierzu ist jedoch ein konsequenter
Ausschluss von Gewalttätern unabdingbar.
Das Problem mit den Gewalttätigkeiten ist auch strukturell
bedingt: Die
basisdemokratische Organisation der IKUR kann offensichtlich mit den
Gewalttätern nicht befriedigend umgehen. Basisdemokratischen
Strukturen
mangelt es oft an Verbindlichkeit und Verantwortung. Die Stadt als
Vertragspartner hat aber Anspruch darauf, dass vereinbarte Punkte
gemäss Leistungsvertrag eingehalten und vollzogen werden.
Seit 2004 existieren mit der Reitschule und der Grossen Halle
Leistungsverträge und eine Sicherheitsvereinbarung. Vor einigen
Tagen
wurden diese Verträge für die kommenden vier Jahre erneuert.
Die Stadt
erörtert mit der IKUR immer wieder Sicherheitsfragen, da zuweilen
Bestimmungen halbherzig umgesetzt werden. In heiklen Situationen kann
die Polizei vielfach keinen Kontakt mit der IKUR aufnehmen. Nutzniesser
hiervon sind dann Gewalttätige, die sich in die Reitschule
zurückziehen
können und in der anonymen Masse untertauchen, bevor der Zugriff
der
Polizei erfolgt. Dieses Katz-und-Mausspiel ist für die Fraktion
GFL/EVP
eine sehr unbefriedigende Angelegenheit. Auch stellen wir fest, dass
die Torkontrolle zur Sicherheit der Besuchenden wiederholt versagt. Wir
erachten einige Ergänzungen bei der Sicherheitsvereinbarung
deshalb als
nötig. Zudem sind Verstösse gegen diese als
Leistungsvertragsverletzung
aufzufassen.
Wir fordern nun den Gemeinderat auf:
1. Die IKUR zu unterstützen, um in der Reitschule rasch
verbindliche
Strukturen (zum Bsp. wie Verein, etc.) zu schaffen. Dabei muss
der
Verhandlungspartner der Reitschule künftig der Stadt
gewährleisten
können, dass die in der Leistungs- und Sicherheitsvereinbarung
eingegangenen Verpflichtungen eingehalten werden.
2. Zusätzlich sind folgende Punkte in die bestehende
Sicherheitsvereinbarung zu integrieren:
a) Von der IKUR ist ein permanenter Sicherheitsdienst, der eng
mit den
Behörden zusammenarbeitet, zu verlangen. Dieser ist für die
interne
Ordnung zuständig und muss bei jedem Verstoss gegen die
Reitschulgrundsätze (keine Gewalt, keine Intoleranz, keinen
Sexismus,
keinen Rassismus, keine Homophobie, etc.) Hausverbote verhängen
und
durchsetzen. Die Stadt soll sich partiell an den Kosten beteiligen.
b) Bei Demonstrationen ist das Tor der Reitschule zu schliessen, die
Reitschule darf nicht als sicherer Rückzugsraum für
GewalttäterInnen
dienen.
3. Die Stadt sieht bei Verstössen gegen die
Leistungsverträge sowie
die Sicherheitsvereinbarung Sanktionen vor (zum Bsp. Kürzungen der
Nebenkosten im Subventionsvertrag, Vertragskündigung, etc.).
Bern, den 29. Mai 2008