MEDIENSPIEGEL 9.7.08
Heute im Medienspiegel:
- Reitschule-Programm
- Anti-WEF-Demo 19.1.08
- Wohnnot Bern
- Randstand Burgdorf
- Olten: Securitas als Polizei
- Faschos Solothurn
- Delta Security ZH vor Gericht
- Anti-Atom
- Animal Liberation Front
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REITSCHULE
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Mi 09.07.08
20.00 Uhr Vorplatz
The all time favourites LOUNGE:
Punk's not dead
Do 10.07.08
20.00 Uhr Frauenraum
BarOmeter: lesbisch-schwules
Chillen mit DJ FRATZ, Janine, Sharone & DJ ElfERich
20.00 Uhr Vorplatz
DJ Electric (BE) - Indie-Rock,
Blues, Funk & more
Fr 11.07.08
20.00 Uhr Vorplatz
Kommando Trash (CH) -
Minimal-NewWave-DeutschPop
Vorplatz-Belebungs-Bar: Di-Sa
ab 16 Uhr
Vorplatz-Belebungs-Kultur-Imbiss:
Do-Sa ab 18 Uhr
Vorplatz-Belebungs-Infos: http://www.reitschule.ch/reitschule/vorplatz
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ANTI-WEF-DEMO 19.1.08
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Bund 9.7.08
Anti-WEF: 25 Personen vor Untersuchungsrichter
Stadt Bern Die Kritik am Polizeieinsatz vom 19. Januar war gross: 242
Personen hatte die Kantonspolizei anlässlich einer unbewilligten
Demonstration in Bern gegen das Weltwirtschaftsforum (WEF)
festgenommen. Ein Teil von ihnen wurde in der Polizeikaserne am
Waisenhausplatz bei grosser Kälte in Gitterkäfigen
festgehalten. 25
Personen wurden schliesslich beim Untersuchungsrichter verzeigt, wie
aus der Antwort des Regierungsrats auf eine Interpellation von Grossrat
Corrado Pardini (sp) hervorgeht. Die Polizei erstattete unter anderem
Anzeige wegen Landfriedensbruchs, Sachbeschädigung, Gewalt gegen
Beamte, Widerhandlungen gegen das Waffengesetz und Widerhandlungen
gegen das Vermummungsverbot.
Für den Regierungsrat war der Polizeieinsatz "insgesamt
erfolgreich".
Er sei "verhältnismässig und zielgerichtet" gewesen, auch
wenn sich die
Infrastruktur beim Waisenhaus "als ungenügend" erwiesen habe, wie
dies
auch Regierungsstatthalterin Regula Mader festgestellt hatte. Mader war
im Auftrag der Polizei als Beobachterin im Einsatz. Bereits bei der
zweiten, bewilligten Anti-WEF-Kundgebung vom 26. Januar hatte die
Polizei die Behandlung der Festgenommenen verbessert. Auf
detailliertere Fragen Pardinis zu den Festhaltungen vom 19. Januar
weiss der Regierungsrat keine Antwort. So könne die Polizei nicht
sagen, wie viele Personen sie zur Abklärung der Identität und
wie viele
sie zur Verhinderung einer "unmittelbar bevorstehenden erheblichen
Straftat" festgenommen habe. Die Entkleidung von Festgenommenen auf dem
Posten rechtfertigt die Regierung mit einer Bestimmung im
Polizeigesetz, wonach Entkleidungen "für die Abwehr einer Gefahr
für
Leib und Leben" unerlässlich seien. Diese Massnahme werde bei der
Kantonspolizei aber "sehr zurückhaltend und nur dort, wo zwingend
notwendig", eingesetzt. Beim Einsatz vom 19. Januar könne es sich
"höchstens um Einzelfälle" handeln, "wenn die Massnahme
überhaupt
angewandt wurde". Auch den von Zeugen erwähnten Einsatz von
Reizstoff
gegen Festgenommene in der Polizeikaserne gab es laut Regierungsrat
nicht. Der Einsatz von Wasser bei Minusgraden im Innenhof des
Gebäudes
sei erfolgt, weil Einzelne versucht hätten, über den
Gitterzaun zu
entkommen. Laut Regierungsrat sind die Festgenommenen "zwecks
Identifikation und Zuordnung von Effekten" fotografiert worden. (bob)
---
BZ 9.7.08
25 Personen angezeigt
Die Polizei hat im Nachgang zur unbewilligten Anti-WEF-Demo vom 19.
Januar insgesamt 25 Personen angezeigt.
Grossrat Corrado Pardini (SP, Lyss) hat in einer Interpellation
kritische Fragen zum Polizeieinsatz anlässlich der unbewilligten
Anti-WEF-Demo vom 19.Januar gestellt. Dieser habe "weitherum
Unverständnis" ausgelöst. Pardini wollte vom Regierungsrat
unter
anderem wissen, ob der Einsatz verhältnismässig war. In
seiner Antwort
spricht der Regierungsrat von einem "verhältnismässigen und
zielgerichteten" Einsatz. 242 Personen seien vorübergehend
festgenommen
worden. 25 seien wegen Landfriedensbruch, Sachbeschädigung,
Widerhandlung gegen das Vermummungsverbot und Gewalt gegen Beamte
verzeigt worden. Es sei der Polizei gelungen, trotz schwieriger
Ausgangslage die öffentliche Sicherheit aufrechtzuerhalten.
Regierungsstatthalterin Mader hatte nach der Demo organisatorische
Mängel bei den Festnahmen beanstandet. mar
---
espace.ch 8.7.08
Anti-Wef-Demo: Aus 242 Festnahmen wurden 25 Anzeigen
Nach der unbewilligten Anti-WEF-Kundgebung vom 19. Januar in Bern mit
242 vorübergehenden Festnahmen hat die Berner Kantonspolizei gegen
35
Personen ermittelt. 25 Personen wurden schliesslich von der Polizei
verzeigt.
Das geht aus der Antwort des bernischen Regierungsrats auf eine
Interpellation des Lysser SP-Grossrats Corrado Pardini hervor, die am
Dienstag veröffentlicht wurde. Die Polizei erstattete unter
anderem
Anzeige wegen Landfriedensbruch, Sachbeschädigung,
Widerhandlungen
gegen das Vermummungsgebot, aber auch wegen Gewalt gegen Beamte.
Auch die Regierung verrät - wie zuvor die Polizei - nicht,
wie viele
Polizisten aus dem Kanton Bern und dem Polizeikonkordat
Nordwestschweiz im Einsatz standen. Das werde aus
polizeitaktischen
Gründen nicht preisgegeben, heisst es.
"Insgesamt verhältnismässig"
Am 19. Januar 2008 demonstrierten einige hundert Menschen in Bern
gegen das Weltwirtschaftsforum in Davos. Ein sehr grosses
Polizeiaufgebot stand im Einsatz. Menschenrechtsorganisationen
und
auch links-grüne Parteien kritisierten nach der Demo die
Bedingungen
in der Festgenommenen-Stelle am Berner Waisenhausplatz.
Auch die Berner Regierungsstatthalterin Regula Mader, welche im
Auftrag der Polizei selber als Beobacherin im Einsatz stand,
stellte
organisatorische Mängel fest. Die Polizei verbesserte in der
Folge die
Behandlung vorübergehend Festgenommener.
Die Regierung spricht nun von einem insgesamt
verhältnismässigen und
zielgerichteten Vorgehen der Polizei. Es sei der Polizei trotz
insgesamt schwieriger Ausgangslage gelungen, die öffentliche
Sicherheit und Ordnung aufrecht zu erhalten und Ausschreitungen
und
Sachbeschädigungen weitgehend zu verhindern.
Fotos lassen sich nicht mehr zuordnen
Gewerkschafter Pardini wollte in seiner Interpellation auch
wissen, ob
die 242 Festgenommenen "erkennungsdienstlich behandelt", also
fotografiert und ob die Fotos mittlerweile vernichtet worden seien.
Die Festgenommenen seien tatsächlich fotografiert worden, schreibt
die
Regierung, aber nur zur Identifikation und Zuordnung der Effekten.
Einen Teil dieser Bilder konnte die Polizei dann den einzelnen
Personen nicht mehr zuordnen. Sie wurden vernichtet. Andere
Personen
verlangten die Löschung ihrer Daten. Ihnen wurde das Bild- "soweit
vorhanden" - ausgehändigt. Die Bilder und die Daten der
übrigen
Personen werden nach zwei Jahren gelöscht.
Untersuchung gegen Polizisten weiter hängig
Nach wie vor hängig ist laut dem Regierungsrat die
Strafuntersuchung
gegen den Polizisten, der für die Festnahme von zwei
Journalisten
verantwortlich sein soll. Die Regierung lehnte deshalb eine
Stellungnahme zu diesem Aspekt ab.
---
be.ch 2.7.08
http://www.be.ch/gr/VosData/Gwd/Parlamentarische%20Vorstoesse/Interpellationen/2008/20080708_123122/DOCSSTA-298056-v1-I_115_2008_Pardini__Lyss_SP-JUSO_vom_09_04_2008_2941.pdf
I 115/2008 POM 02. Juli 2008 POM C
Interpellation
1168 Pardini, Lyss (SP-JUSO)
Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 09.04.2008
Anti-WEF-Demonstration - Fragwürdiger Grosseinsatz der
Kantonspolizei
Am 19. Januar 2008 verhinderte ein Grossaufgebot der Kantonspolizei
Bern mit Unterstützung des Nordwestschweizerischen
Polizeikonkordates
eine vom Gemeinderat der Stadt Bern nicht bewilligte Demonstration
gegen das World Economic Forum (WEF). Dies nachdem die Demonstration
ursprünglich bewilligt worden war.
Der erste Einsatz der Kantonspolizei seit der Fusion mit der
Stadtpolizei auf Stadtgebiet löste weitherum Unverständnis
aus. Das
Aufgebot war übertrieben, die Eingriffe in die Grundrechte waren
massiv. Die Polizei verhaftete 242 Personen, die sie als
DemonstrantInnen verdächtigte, darunter etliche
Minderjährige. Unter
den Inhaftierten befand sich auch ein Bluter, dem die Polizei die
ärztliche Versorgung verweigerte und ihn damit in Lebensgefahr
brachte.
In ihrem Bericht hat sich Regierungstatthalterin Regula Mader kritisch
zu den Haftverhältnissen geäussert.
Vor dem Büro der "Wochenzeitung" in der Berner Innenstadt nahm der
Staatsschutz zwei Journalisten fest und überführte sie trotz
Ausweis,
bzw. Auftragsbestätigung der Zeitung in die Polizeikaserne. Dieses
Vorgehen hat inzwischen auch der Jurist Peter Studer, langjähriger
Präsident des Presserates, kritisiert.
Fazit: Die Polizei hat eine Demonstration verhindert, die eine Woche
später dann doch mit gemeinderätlicher Bewilligung durch die
Gassen der
Innenstadt ziehen konnte. Der Einsatz stellt grundsätzliche Fragen
nach
Aufwand, Verhältnismässigkeit und Kontrolle des polizeilichen
Handelns,
was eine breite Öffentlichkeit interessieren dürfte.
Wir bitten den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
Kosten und eingesetzte Beamte:
- Wie viele PolizeibeamtInnen waren am Samstag eingesetzt - wie viele
von Police Bern, wie viele aus dem Nordwestschweizerischen
Polizeikonkordat?
- Wie viel hat der Einsatz insgesamt gekostet? Welchen Anteil daran
trägt die Stadt Bern?
Gefahrenprognose und Realität:
- An der gemeinsamen Pressekonferenz des zuständigen Stadtberner
Gemeinderats und des Chefs der Regionalpolizei Bern vom Donnerstag, 17.
Januar 2008 wurde der Entzug der Bewilligung für die Demo am
besagten
Samstag damit begründet, dass sich eine neue Nachrichtenlage
ergeben
hätte. Die "nationale Militanz" werde erwartet. Hält der
Regierungsrat
diese Gefahrenprognose nach den Ereignissen selbst immer noch für
zutreffend?
- wie erklärt sich der Regierungsrat, dass angesichts der
angekündigten
"nationalen Militanz" nur zwei Sachbeschädigungen festgestellt
werden
konnten - soweit nachvollziehbar: ein "tag" an einem Tram und ein wenig
Farbe an der Papiermühlestrasse?
- wie korrespondiert die Gefahrenprognose ("nationale Militanz") mit
der Tatsache, dass kurz nach 16 Uhr etwa 200 Personen vor dem Rathaus
demonstrierten konnten, ohne dass weit und breit ein Polizeibeamter
sichtbar gewesen wäre und ohne dass es zu Sachschäden
gekommen wäre?
Festnahmen:
- Insgesamt hat die Polizei an diesem Tag 242 Personen vorläufig
festgenommen. Darunter waren offensichtlich auch Personen, die nicht zu
der Demonstration wollten. Nach welchen Kriterien unterschied die
Polizei Demonstrationsteilnehmer und andere?
- Wie viele wurden zur Personenkontrolle festgenommen und warum war die
Feststellung von deren Identität nicht an Ort und Stelle
möglich? Wie
viele Festgenommene dieser Kategorie konnten sich mit ihrer ID
ausweisen?
- Wie viele Personen wurden nach Art. 32 PolG zur "Verhinderung der
Begehung oder Fortsetzung einer unmittelbar bevorstehenden erheblichen
Straftat" festgenommen? Um welche erheblichen Straftaten handelt es
sich dabei?
- Wie viele Personen wurden zur Verfolgung einer Straftat festgenommen?
Um welche Straftaten handelte es sich? Wie viele Anzeigen ergaben sich
daraus?
- Einige Personen wurden bereits gegen 12 Uhr festgenommen, teilweise
in den Quartieren - ohne dass irgendein Bezug zu der erst drei Stunden
später beginnenden Demo feststellbar war. Wie rechtfertigen sich
solche
Festnahmen angesichts der Tatsache, dass das PolG eine präventive
Festnahme nur (s.o.) in dem engen Bezug zu einer unmittelbar
bevorstehenden und damit im Ansatz bereits erkennbaren erheblichen
Straftat zulässt?
- Im Falle des WoZ-Journalisten erfolgte vorgängig eine
Beobachtung
durch den Staatsschutzbeamten K.T., der den Betroffenen bereits am
Donnerstagabend unweit des WoZ-Büros angesprochen hat. Welche
Straftat
hat "unmittelbar" bevorgestanden, die die Festnahme des jungen Mannes
rechtfertigen würde?
Haftsituation:
- Wie viele der Festgenommenen wurden erkennungsdienstlich behandelt
(Polaroid-Fotos)? Sind die Fotos mittlerweile vernichtet?
- Der übergrosse Teil der Festgenommenen wurde gezwungen, sich zu
entkleiden. Ein Teil "nur" bis auf die Unterwäsche, bei anderen
warfen
die zuständigen BeamtInnen einen Blick in die Unterhose. Wieder
andere
mussten sich ganz nackt ausziehen und bei einigen drückte man gar
die
Pobacken auseinander. Was wurde entdeckt? Wie rechtfertigt die Polizei
dieses Vorgehen, angesichts der Tatsache, dass das PolG eine
Entkleidung im wesentlichen nur zur Eigensicherung erlaubt?
- Ist dem Regierungsrat bekannt, dass Gefangene in dem
Freiluftkäfig hinter dem Waisenhaus von oben mit Wasser begossen
wurden?
- Wie bewertet es der Regierungsrat den Einsatz von Tränengas
(wahrscheinlich Pfefferspray) gegen Gefangene in diesem Käfig?
Antwort des Regierungsrates
Der Einsatz der Kantonspolizei am 19. Januar 2008 im Zusammenhang mit
der Anti-WEFKundgebung ist insgesamt erfolgreich gewesen. Trotz
schwieriger Ausgangslage gelang es der Kantonspolizei, die
öffentliche
Sicherheit und Ordnung aufrecht zu erhalten und Ausschreitungen sowie
Sachbeschädigungen weitgehend zu verhindern. Das Handeln der
Kantonspolizei war insgesamt verhältnismässig und
zielgerichtet.
Probleme ergaben sich anlässlich der unbewilligten Kundgebung
gegen das
WEF vom 19. Januar 2008 durch die hohe Anzahl von Anhaltungen und
Festnahmen. In den Anhalte- und Warteräumen kam es zu
längeren
Wartezeiten. Die Infrastruktur beim Waisenhaus erwies sich als
ungenügend. Dieses Problem war jedoch beim Einsatz vom 26. Januar
2008
bereits behoben.
Kosten und eingesetzte Beamte:
Zu Punkt 1:
Aus polizeitaktischen Gründen nimmt der Regierungsrat zu Fragen
nach
Kräfteverhältnissen keine Stellung. Es trifft jedoch zu, dass
das
Polizeikonkordat der Nordwestschweiz im Einsatz war.
Zu Punkt 2:
Aus polizeitaktischen Gründen können keine Einzelheiten und
Zahlen über
die eingesetzten Mittel und angefallenen Kosten bekannt gegeben werden.
Mit der Stadt Bern besteht ein Ressourcenvertrag mit Pauschalabgeltung.
Die Verrechnung von einzelnen Einsätzen ist nicht vorgesehen.
Gefahrenprognose und Realität:
Zu Punkt 1:
Ja.
Zu Punkt 2:
Weil die Kantonspolizei den Auftrag hatte, keine unbewilligten
Kundgebungen zu tolerieren, wurden grössere Ansammlungen von
Demonstrierenden verhindert. Durch dieses Vorgehen konnten so genannte
"Saubannerzüge" und die daraus resultierenden
Sachbeschädigungen
verhindert werden. Es ist davon auszugehen, dass das sichergestellte
Material zur Verübung von Sachbeschädigungen eingesetzt
worden wäre,
hätte es die Polizei nicht rechtzeitig sichergestellt.
Zu Punkt 3:
Am fraglichen Samstag kam es immer wieder zu Ansammlungen an
verschiedenen Orten in der Innenstadt (so auch vor dem Rathaus).
Aufgrund des Entzugs der Bewilligung für eine Kundgebung am
besagten
Samstag wurden solche Ansammlungen von der Polizei immer wieder so
rasch wie möglich unterbunden.
Festnahmen:
Zu Punkt 1:
Gemäss Artikel 27 Polizeigesetz (PolG; BSG 551.1) kann die
Kantonspolizei, zur Abwehr einer Gefahr für die öffentliche
Sicherheit
und Ordnung, Personenkontrollen durchführen, was sie am 19. Januar
2008
auch tat. Anzeichen für eine Gefahr für die öffentliche
Sicherheit
waren unter anderem das Mitführen von Gegenständen, die auf
eine
Teilnahme an der unbewilligten Kundgebung schliessen liessen, wie z.B.
Transparente, Megaphone, Vermummungsmaterial etc.. Auch das
Mitführen
von gefährlichen Gegenständen wie Benzinkanistern,
Lampenöl, Steinen
und Farbbeuteln führte zu einer eingehenden Kontrolle.
Zu Punkt 2:
Zahlreiche der angehaltenen Personen verfügten über kein
Ausweisdokument und/oder traten in Gruppen auf, was eine Kontrolle vor
Ort verunmöglichte. Wurden zudem bei der Kontrolle der Taschen
oben
erwähnte Gegenstände gefunden, war die Zuführung auf den
Polizeiposten
zwecks Befragung und Sicherstellung dieser Gegenstände
unumgänglich.
Die Kantonspolizei führt keine Statistiken über die Art der
Personenkontrollen und die vorgelegten Ausweisdokumente.
Zu Punkt 3:
Die Kantonspolizei führt auch keine Statistiken über die
Gründe für die Zuführung auf den Polizeiposten.
Zu Punkt 4:
Anlässlich der unbewilligten Demonstration wurden insgesamt 242
Personen vorübergehend festgenommen. Zum Teil machten sich die
Tatverdächtigen mehrfach strafbar. Anzeigen wurden aufgrund
folgender
Delikte eingereicht:
- Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz
- Landfriedensbruch (inkl. Versuch)
- Sachbeschädigung
- Gewalt gegen Beamte
- Widerhandlungen gegen das Waffengesetz
- Widerhandlungen gegen das Vermummungsverbot.
Gesamthaft wurden gegen 35 Personen polizeiliche Ermittlungen
aufgenommen. Bei 10 Personen konnte der Tatverdacht nicht erhärtet
werden. 25 Personen wurden an die Untersuchungsbehörden verzeigt.
Zu Punkt 5:
Zu Einzelfällen können keine Angaben gemacht werden. Die
Kantonspolizei
hält sich für die Dauer von Festnahmen an die vom
Bundesgericht
festgelegten Vorgaben.
Zu Punkt 6:
Dieser Fall ist Gegenstand einer strafrechtlichen Untersuchung, weshalb
der Regierungsrat dazu nicht Stellung nehmen kann.
Haftsituation:
Zu Punkt 1:
Es wurde keine der festgenommen Personen erkennungsdienstlich
behandelt. Zwecks Identifikation und Zuordnung von Effekten wurden die
festgenommenen Personen bei der Aufnahmestelle fotografiert. Ein Teil
der Bilder konnte den einzelnen Personen nicht mehr zugeordnet werden
und wurden vernichtet. Einzelne Personen haben die Löschung ihrer
Daten
verlangt. Ihnen wurde das Bild, soweit vorhanden, ausgehändigt.
Das
vorhandene Bildmaterial und die Daten der übrigen Personen werden
nach
zwei Jahren gelöscht werden.
Zu Punkt 2:
Gemäss Artikel 36 Absatz 2 PolG ist die vollständige
Durchsuchung einer
Person durch Entkleidung zulässig, wenn dies für die Abwehr
einer
Gefahr für Leib und Leben unerlässlich ist. Die analoge
Bestimmung
steht in Artikel 147 Strafverfahren (StrV; BSG 321.1). Die besagte
Massnahme wird bei der Kantonspolizei sehr zurückhaltend und nur
dort,
wo zwingend notwendig, eingesetzt. Beim Einsatz vom 19. Januar 2008
kann es sich deshalb höchstens um Einzelfälle gehandelt
haben, wenn die
Massnahme überhaupt angewandt wurde. Kriterien für die
Feststellung der
Gefährlichkeit sind unter anderem die Aggressivität der
betroffenen
Personen und zuvor sichergestellte gefährliche Gegenstände
(z.B.
Waffen).
Zu Punkt 3:
Einzelne Personen versuchten, über die Mauer des Innenhofs und
über den
Gitterzaun zu entkommen. Dabei setzte die Kantonspolizei Wasser ein,
wobei auch einige unbeteiligte Personen im Innenhof getroffen wurden.
Zu Punkt 4:
In den Räumlichkeiten des Waisenhauses wurde am 19. Januar 2008
kein Einsatz von Reizstoff registriert.
An den Grossen Rat
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WOHNNOT
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Bund 9.7.08
"Trend zurück in die Stadt"
Die Wohnungsnot in der Stadt Bern hat sich im letzten Jahr
verschärft
Der Leerwohnungsbestand in der Stadt Bern ist innerhalb eines Jahres
von 0,41 auf 0,38 Prozent gesunken. Dies entspricht einer Abnahme um 24
auf 278 Leerwohnungen. Die Stadt rechnet ab Herbst mit einer Besserung
der Lage.
Im Wohnungsbau mahlen die Mühlen langsam: "Wir müssen den
Wohnungsbau
jetzt in Schwung bringen", sagte Stadtpräsident Alexander
Tschäppät
(sp) bei der Schaffung der Fachstelle Wohnen. Sieben Jahre später
ist
de facto noch nicht viel passiert. Einzig im Jahr 2005 stieg der
Leerwohnungsbestand kurzzeitig über die Schwelle von 0,5 Prozent.
Seither ist die Leerwohnungsziffer wieder am Sinken. Am Stichtag 1.
Juni lag die Ziffer bei 0,38 Prozent und lag damit erneut tiefer als im
Vorjahr (0,41 Prozent). Bei Werten unterhalb von 0,5 Prozent spricht
man gemeinhin von "Wohnungsnot".
Mangel an Familienwohnungen
Nach wie vor Mangelware sind Wohnungen mit mehr als vier Zimmern, wie
sie von Familien benötigt werden. Beim Grossteil der 278
leerstehenden
Wohnungen handelt es sich um Dreizimmerwohnungen (103 Einheiten),
Zweizimmerwohnungen (76 Einheiten), Vierzimmerwohnungen (46 Einheiten)
und Einzimmerwohnungen (44 Einheiten). Fünfzimmerwohnungen waren
am
Stichtag 1. Juni ganze sechs Einheiten auf dem Markt. Drei Wohnungen
hatten sechs und mehr Zimmer.
Am meisten leere Wohnungen gibt es in den Stadtteilen
Mattenhof-Weissenbühl (85) und Bümpliz-Oberbottigen (64). Am
wenigsten
leere Wohnungen gibt es in der Innenstadt (12). Im Gebiet
Breitenrain-Lorraine waren 52, in der Länggasse 34 und im
Kirchenfeld
31 Wohnungen frei.
"Ganz grosse Nachfrage"
Bei der Stadt wird die wenig erspriessliche Entwicklung mit der seit
Kurzem wieder wachsenden Bevölkerungszahl begründet.
Innerhalb eines
Jahres habe die Bevölkerung um rund 700 Personen von 128200 auf
128910
zugenommen, sagt Christine Gross von der Abteilung Stadtentwicklung.
Sie spricht von einem "Trend zurück in die Stadt". Mehr und mehr
Leute
wüssten die Vorteile von kurzen Arbeitswegen, einem gut
ausgebauten
öffentlichen Verkehr und einem breiten Kulturangebot zu
schätzen. "Wir
haben schlicht noch zu wenig Wohnungen auf den Markt gebracht", sagt
Christine Gross. Die grossen Überbauungen wie Brünnen und
Weissenstein
würden erst im kommenden Herbst bezogen. Ab 2009 würden im
Gebiet
Schönberg Ost 400 Wohnungen für 1000 Personen gebaut und im
nahe
gelegenen Baumgarten Ost sei der Bau von 111 Wohnungen momentan noch
durch eine Beschwerde blockiert, sagt Gross.
Leichter Anstieg prognostiziert
Laut Gross dürfte der Leerwohnungsbestand wieder leicht ansteigen.
Noch
keinen Einfluss auf diese Ziffer hat die Anfang April erfolgte
Überweisung eines FDP-Vorstosses zur Abschaffung des Gesetzes zur
Erhaltung von Wohnraum im Grossen Rat. Das Gesetz hat bis anhin die
Umwandlung von Wohnungen in der unteren Altstadt in Büros und
Praxen
verhindert. "Das hat kurzfristig keine Auswirkungen auf die Stadt",
sagt Gross. Bis zur Ausarbeitung einer Vorlage, die wieder vom
Kantonsparlament genehmigt werden müsse, könne es noch zwei
Jahre
dauern. Zudem betreffe die Abschaffung des Gesetzes "nur wenige
Wohneinheiten", sagt Gross.
Bernhard Ott
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RANDSTAND BURGDORF
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BZ 9.7.08
Angst vor Randständigen
"Sie verletzen die Grundregeln"
Die Randständigen in Burgdorf seien friedliche Leute: Das sagen
die
Sicherheitsverantwortlichen der Stadt. Trotzdem fürchten sich
viele vor
den rund 20 Alkis. Der Burgdorfer Psychologe Franz Käser
erklärt, warum
das so ist.
Wieso haben manche Burgdorferinnen und Burgdorfer Angst, wenn sie beim
Coop, bei der Migros, beim Bahnhof oder im Entenpark an
Randständigen
vorbei gehen müssen?
Franz Käser*: Das hat zunächst einmal mit dem
Erscheinungsbild dieser
Leute zu tun. Randständige wirken oft ungepflegt und sind
teilweise
offensichtlich alkoholisiert. Das löst bei vielen Passantinnen und
Passanten ein Unbehagen aus.
Woher rührt dieses Gefühl?
Oft treten Randständige in Gruppen auf. Das kann genügen, um
jemandem,
der alleine an ihnen vorbeigehen muss, Unbehagen auszulösen. Man
hat
keine Ahnung, was der angetrunkene oder unter Drogen stehende Mensch,
der auf einmal auf einen zukommt, von einem will. Und wie er auf einen
reagiert.
Alkoholiker und Drogenkranke wirken oft unberechenbar.
Das ist so. "Normale" Menschen wissen nicht, wie sie mit
Randständigen
umgehen sollen. Sie wissen nicht, was sie sagen könnten, wenn sie
von
ihnen angesprochen werden. Und sie fragen sich, ob sich der Mensch noch
unter Kontrolle hat.
Romy Kieliger von der Burgdorfer Sicherheitsdirektion und Bruno Rosser
von der Stadtpolizei sagen, die Randständigen seien
"grundsätzlich
friedlich".
Das denke ich auch. Trotzdem kann, besonders bei Müttern mit
kleinen
Kindern oder bei älteren Leuten, ein Unbehagen bleiben, wenn sie
auf
Randständige treffen. Denn diese Suchtkranken verhalten sich so
offensichtlich anders als der Rest der Gesellschaft, dass Gefühle
der
Verunsicherung aufkommen.
Was heisst "so offensichtlich anders"?
Randständige halten sich nicht an die Grundregeln, nach denen die
allermeisten Menschen ganz selbstverständlich leben: Sie leben
andere
Vorstellungen von Ordnung und Sauberkeit als andere Leute. Sie trinken
in aller Öffentlichkeit Alkohol; zum Teil konsumieren sie unter
den
Augen ihrer Mitmenschen Drogen. Randständige verletzten die
gängigen
Wertvorstellungen. Das verunsichert jene, welche sich an diese
geschriebenen und ungeschriebenen gesellschaftlichen Vorgaben halten.
Und: die Randständigen arbeiten nicht oder nur selten.
Das kommt dazu. Es widerspricht dem gängigen Menschenbild vieler
Leute,
wenn jemand, der von seinem Alter her arbeiten und sein eigenes Geld
verdienen könnte, den ganzen Tag herumsitzt und Bier trinkt.
Nur ist das kein Grund, um sich vor Randständigen zu fürchten.
Nein. Aber es kann ja auch sein, dass "normale" Leute, die
Randständigen begegnen, spontan an etwas Unangenehmes denken, was
sie
früher einmal mit alkoholisierten Mitmenschen erlebt haben. Oder
dass
sie selber über negative Erfahrungen mit Alkohol- oder
Drogenmissbrauch
verfügen. Das können sehr schmerzhafte Erinnerungen sein. Und
die
kommen beim Anblick von angetrunkenen Leuten automatisch immer wieder
hoch. Letztlich geht es auch nicht nur um die Angst. Es kann ja auch
sein, dass sich jemand nur über Randständige ärgert,
weil sie ihm oder
ihr den schönen Platz im Entenpark wegnehmen.
Interview Johannes Hofstetter
* Franz Käser ist Psychologe. Er lebt und arbeitet in Burgdorf.
--
Die Debatte
Alkistübli ja oder nein?
Rund 20 Personen gelten in Burgdorf als "randständig". Sie
möchten
einen Raum für sich haben, in dem sie fernab von Passanten und
Polizisten Bier trinken, reden, essen und fernsehen können.
Verantwortliche der Stadt und die Exponenten der grösseren
Parteien
hätten nichts dagegen, die Idee eines Alkistüblis zu
diskutieren. Und
was halten Sie, liebe Leserinnen und Leser, davon? Schreiben Sie Ihre
Meinung an Berner Zeitung, Redaktion Burgdorf-Emmental, Postfach 1075,
3401 Burgdorf, oder an emmental@bernerzeitung.ch jho
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SECURITAS ALS POLIZEI
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espace.ch (SDA) 8.7.08
Securitas sorgt für Sicherheit
In Olten überwacht seit dem 1. Juli die Securitas im Auftrag der
Stadtpolizei in der Nacht ausgewählte Plätze und Strassen.
Mit den
zusätzlichen Sicherheitspatrouillen sollen die Sicherheit
erhöht und
Ruhestörungen eingedämmt werden.
Die Securitas habe den Auftrag, die Räume zu
überwachen,
Unregelmässigkeiten festzustellen, auffällige Personen zu
beobachten
und zu kontrollieren, teilte die Stadtpolizei am Dienstag mit. Der
Stadtrat hatte im Frühjahr 150'000 Franken als
Sofortmassnahme für das
Projekt "Sicherheit in Olten" bewilligt.
Die Patrouillen durch die Securitas sollen laut Polizei dazu beitragen,
dass die Bevölkerung den öffentlichen Raum wieder ohne
Bedenken nutzen
kann. Zudem sollen unnötige Lärmbelastungen,
Belästigungen, Vandalismus
und Verschmutzung verhindert werden.
Von den Patrouillen überwacht werden die Römermatte, das
Gebiet rund
um die Pauluskirche, der Stadtpark, die Trotterwiese, die
Winkelunterführung, die Bifangmatte und der Vögeligarten.
Im Einsatz
stehen die privaten Sicherheitsleute zwischen 17 und 2 Uhr.
---
olten.ch 8.7.08
Zusätzliche Präventions- und Sicherheitspatrouillen unterwegs
Im Frühjahr hat der Stadtrat von Olten mit einem Paket von
Sofortmassnahmen mit Kosten von knapp 150'000 Franken die Ergebnisse
aus dem mit der Bevölkerung erarbeiteten Projekt "Sicherheit in
Olten"
aufgenommen. Dazu gehören auch zusätzliche
Sicherheitspatrouillen, die
im Auftrag der Stadtpolizei durch die Securitas seit dem 1. Juli
durchgeführt werden.
Ein wichtiges Thema im Bereich "Sicherheit in Olten" betrifft die Frage
von Ruhe und Ordnung und damit auch die Umsetzung des
Wegweisungsartikels und die Sicherheitsprävention. In Anlehnung an
den
Wegweisungsartikel wurden die Voraussetzungen für dessen Umsetzung
in
der Stadt Olten geschaffen; anderseits werden die Massnahmen für
lokale
Sicherheit intensiviert, damit die in der Erhebung der
sicherheitsrelevanten Orte bezeichneten Plätze und Zonen, an denen
bei
Teilen der Bevölkerung ein "Unsicherheitsgefühl" besteht,
ohne
persönliche Einschränkungen begangen und benützt werden
können. Dazu
werden die heutigen Sicherheitstätigkeiten der Stadtpolizei als
Versuchsprojekt ergänzt mit zusätzlichen unregelmässigen
Sicherheitspatrouillen durch die Securitas. Ihr Auftrag ist es,
ausgeschiedene Räume zu überwachen, Unregelmässigkeiten
festzustellen
und auffällige Personen zu beobachten und/oder zu kontrollieren.
Das
Ziel dieser Patrouillen ist es, dass die Bevölkerung diese Orte
wieder
ohne Bedenken nutzen kann, unnötige Lärmbelastungen
verhindert werden
und präventiv gegen Belästigungen, Vandalismus und
Verschmutzung
gewirkt wird. Die Stadtpolizei ist jederzeit bereit bei schwereren
Verstössen zu intervenieren
Mit den Patrouillen werden folgende Plätze und Zonen
überwacht und
kontrolliert: Römermatte, Gebiet rund um die Pauluskirche,
Stadtpark,
Trotterwiese, Wildsau/Winkelunterführung, Bifangmatte und
Vögeligarten.
Die täglichen Patrouillentätigkeiten werden jeweils im
Zeitfenster
zwischen 17 und 2 Uhr ausgeführt. Bei diesen neuen erweiterten
Sicherheitspatrouillen wird gleichzeitig eine Bestandesaufnahme der
angetroffenen Ereignisse erhoben und ausgewertet. Die Stadtpolizei
behält sich vor, nach den ersten Erfahrungen die Kontrollgebiete
zu
verändern bzw. zu ergänzen.
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FASCHOS SOLOTHURN
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20min.ch 8.7.08
"Sie droschen mit Ketten auf sie ein"
von Tina Fassbind
In der Gegend rund um das beschauliche Niederwil SO verbreitet ein
Schlägertrupp Angst und Schrecken. Am Sonntag bekam die
"Beach-Party"
überraschend Besuch von den brutalen Kapuzenmännern. Das
traurige
Fazit: Zehn Verletzte.
Die Mitglieder der Guggenmusik Schnadehüdeler im Solothurnischen
Niederwil haben sich für die vierte Auflage ihrer "Beach-Party" am
vergangenen Samstag mächtig ins Zeug gelegt: Eine Lastwagenladung
Sand
wurde extra mitten ins Dorf gekarrt, ein Planschbecken stand zur
Abkühlung parat und ein paar echte Palmen sorgten für das
richtige
Strandfeeling. Das Bier floss in Strömen, die Stimmung war
gelöst. Es
hätte wie jedes Jahr ein friedliches Fest werden können -
doch am
frühen Sonntagmorgen schlug die Partylaune plötzlich um.
"Kommt her, hier ist was los!"
"Ich arbeitete gerade hinter der Bar, als ein paar Leute völlig
verängstigt hinter der Theke Schutz suchten. Sie sagten mir, dass
sich
draussen eine Schlägerei abspiele", schildert OK-Mitglied Reto S.*
die
Geschehnisse gegenüber 20 Minuten Online. "Als ich vor das Zelt
trat,
sah ich ein paar Männer mit schwarzen Kapuzenjacken, die wahllos
mit
Ketten auf Leute eindroschen." Zehn Personen erlitten bei der
wüsten
Prügelei Verletzungen. Drei von ihnen mussten sogar ins Spital
gebracht
und ambulant behandelt werden.
Wie es genau zu dieser Prügelei kam, weiss Reto S. nicht. "Aber
offenbar war einer der Männer bereits am Fest und hat dann seine
Kumpel
informiert - frei nach dem Motto: Kommt her, hier ist was los, hier
könnt ihr rumprügeln." Gemäss Kantonspolizei Solothurn
soll es bereits
zu einem früheren Zeitpunkt zu einem Streit zwischen Festbesuchern
aus
Niederwil und zwei Männern aus einem benachbarten Dorf gekommen
sein.
Die beiden Männer verliessen danach den Festplatz und kehrten
kurze
Zeit später mit "Verstärkung" nach Niederwil zurück.
"Die kommen aus der rechten Szene und suchen Ärger"
In Niederwil sind diese Schläger offenbar bekannt. "Die kommen aus
der
rechten Szene und suchen Ärger", sagt Reto S. "Es ist schon ein
paar
Mal passiert, dass sie in dieser Gegend randaliert haben. Man hat mir
gesagt, dass sie schon im Vorfeld angekündigt haben, dass sie an
unserem Fest pöbeln wollen."
Bei der Kantonspolizei Solothurn wollte man diese Aussagen
gegenüber 20
Minuten Online nicht kommentieren. "Wir untersuchen die Vorfälle
derzeit. Die Ermittlungen laufen und wir können gegenwärtig
keine
Angaben über die Täterschaft machen", sagt Urs Eggenschwiler,
Mediensprecher der Kantonspolizei.
Die drei Männer, die nach der Schlägerei ins Spital gebracht
werden
mussten, wollen gemäss Angaben von Reto S. bei der Polizei eine
Anzeige
erstatten.
• Name der Redaktion bekannt
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DELTA SECURITY ZH
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nzz.ch 9.7.08
Aus dem Bezirksgericht Zürich
Was dürfen private Sicherheitsleute tun?
Strafprozess wegen Festnahme von FCZ-Fan im Hardturm-Stadion
Der frühere Sicherheitsverantwortliche des FCZ sowie drei
Angestellte
des Sicherheitsunternehmens Delta mussten sich wegen Freiheitsberaubung
und Körperverletzung vor dem Bezirksgericht verantworten. Es ging
um
die vorübergehende Festnahme eines verdächtigten Fans - und
vor allem
darum, was private Sicherheitsleute tun dürfen.
brh. "Verkehrte Welt", war am Dienstagnachmittag ein häufig
gehörter
Ausspruch vor einem Einzelrichter in Strafsachen am Bezirksgericht
Zürich. Vier Verteidiger wollten die Welt wieder
zurechtgerückt sehen,
indem sie dafür plädierten, dass private Sicherheitsleute in
den
Fussballstadien gemäss Einsatzkonzept und
verhältnismässig eingreifen
dürfen und nicht wegen jeder Massnahme gegen verdächtigte
Fans
strafrechtlich verfolgt werden. Die Verteidiger verlangten
Freisprüche
für ihre Mandanten, denen von der Staatsanwaltschaft
Freiheitsberaubung, Körperverletzung oder unbefugte Filmaufnahmen
vorgeworfen werden; bei den vier Angeklagten handelt es sich um den
ehemaligen Sicherheitsverantwortlichen des FCZ, der gleichzeitig
Geschäftsleitungsmitglied des privaten Sicherheitsunternehmens
Delta
war, sowie um drei Delta-Angestellte.
Verdächtigen im Stadion wiedererkannt
Alle vier Angeklagten waren am 18. April 2007 an der
vorübergehenden
Festnahme eines FCZ-Fans im Hardturm-Stadion beteiligt gewesen. Der
27-jährige Mann, der am gestrigen Prozess als Geschädigter
auftrat, war
während des Heimspiels gegen den FC Sion als eine jener Personen
erkannt worden, die drei Tage zuvor im Walliser Stadion Rauchpetarden
gezündet hatten. Der FCZ-Sicherheitsverantwortliche erteilte
deshalb
den Delta-Angestellten die Anweisung, den Fan nach Beendigung des
Spiels festzuhalten und seine Personalien aufzunehmen, damit gegen ihn
ein Stadionverbot ausgesprochen und Strafanzeige erstattet werden
konnte. Der FCZ gewann, die Fans feierten noch eine Stunde lang im
Stadion, und als der Gesuchte die Sportstätte verlassen wollte,
forderten ihn zwei private Sicherheitsleute auf, mitzukommen. Er
weigerte sich, versteckte sich in einer Gruppe von Fans, es kam zu
einer Rangelei, und alle drei landeten am Boden. Der Fan wurde in eine
Remise gebracht und willigte ein, ohne den Beizug von Polizisten seine
Identität preiszugeben. Gleichzeitig wollte er wissen, welcher
Sicherheitsmann ihn bei der Festnahme geohrfeigt habe. Das
anschliessende Prozedere in der Remise dauerte ungefähr eine
Viertelstunde, wobei einer der Verteidiger betonte, mehr als die
Hälfte
der Zeit sei dafür benötigt worden, auf Wunsch des Fans die
Identität
des ohrfeigenden Delta-Mannes ausfindig zu machen. Dieser befand sich
am Dienstag unter den Angeklagten.
Die Sicherheitsleute berichteten, der Fan sei verbal ausfällig
geworden
und habe sich heftig gewehrt, weshalb man ihn am Boden habe
überwältigen müssen; die Ohrfeige will ihm einer der
Delta-Leute wegen
der verbalen Attacken verpasst haben. Doch abgesehen vom genauen
Hergang dieser Festnahme ging es vor dem Einzelrichter vor allem darum,
in welchen Situationen private Sicherheitskräfte einen Fan
festnehmen
dürfen; ob dies auch dann erlaubt ist, wenn die Privaten zuvor
nicht
Zeuge einer allfälligen Straftat geworden sind - oder eine solche
dringend vermuten müssen. Im konkreten Fall waren die
Sicherheitsleute
von ihren Vorgesetzten darüber informiert worden, der Mann sei als
Täter von Sion identifiziert und sei zwecks Feststellung seiner
Personalien zu ergreifen. Den Vorfall in Sion gab der Fan im Nachhinein
zu und ist deshalb in einem Walliser Verfahren per Strafbefehl auch
verurteilt worden. Zudem wurde er inzwischen mit einem
zweijährigen
Stadionverbot belegt.
Private sind keine Polizisten
Seine Anwältin vertrat die Meinung, die Sicherheitsleute
hätten mit
ihrem Vorgehen im Hardturm-Stadion ihre Kompetenzen klar
überschritten,
unnötig Gewalt angewendet, seien unverhältnismässig und
ohne jegliche
Vorwarnung vorgegangen: "Private dürfen sich nicht wie Polizisten
verhalten. Wenn man dies will, muss man die Gesetze ändern,
ähnliche
Regelungen einführen wie für die Bahnpolizei", so die
Anwältin.
Ganz anders tönte es vonseiten der vier Verteidiger. Sie betonten
die
Bedeutung von Sicherheit in den Fussballstadien und das gute
Einvernehmen zwischen dem FCZ, den Zürcher Polizeien und dem
privaten
Sicherheitsunternehmen Delta. Es entspreche dem von allen Beteiligten
unterzeichneten Konzept, dass die Polizeien für die Sicherheit
ausserhalb des Stadions und die FCZ-Verantwortlichen für die
Sicherheit
innerhalb der Sportstätte zuständig seien. Seinen Teil hat
der FCZ an
Delta delegiert. Deren Angestellte seien gut ausgebildet, über
ihre
Rechte und Pflichten informiert. Es gelte das Prinzip der drei "D":
Dialog, Deeskalation, Durchgriff, und zwar in dieser Reihenfolge. Nach
diesem Schema sei man gegen den Fan vorgegangen. Dessen Festnahme
müsse
als Volltreffer bezeichnet werden, sei es doch im Nachhinein (dank dem
Eingriff der Delta-Leute) zum Strafverfahren, zur Verurteilung und zum
Stadionverbot gekommen. - Der Richter wird sein Urteil schriftlich
eröffnen.
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20min.ch 9.7.08
Ist die "Delta Security" eine Schlägerbande?
von Attila Szenogrady
Wie weit dürfen private Sicherheitsfirmen in Schweizer
Fussballstadien
gehen? Der ehemalige Sicherheitsverantwortliche des FC Zürich und
drei
frühere Angehörige der Delta Security AG sollen einen FCZ-Fan
zu
Unrecht festgenommen und geschlagen haben.
Am Bezirksgericht Zürich ist der Prozess gegen den
Ex-Sicherheitsverantwortlichen des FC Zürich eröffnet worden.
Es war am Nachmittag vom 18. April 2007 als einige Angehörige der
Delta
Securtiy AG im Hardturm-Stadion zuschlugen. Nach dem Fussballspiel
Zürich gegen Sion packten sie einen heute 27-jährigen
FCZ-Fan. Der
verdächtige Angehörige der Ultras soll während eines
anderen
Fussballspiels einen Feuerwerkskörper gezündet haben. Nun
sollen die
Sicherheitsbeamten den mutmasslichen Täter dingfest machen und
identifizieren.
Schlag ins Gesicht
Da sich der FCZ-Fan wehrte, kam es zu einer Keilerei. Wobei einer der
Bodyguards dem Geschädigten einen Schlag ins Gesicht versetzte.
Kurz
darauf wurde der überwältigte Fan für 15 Minuten in
einer Remise
festgehalten und gefilmt. Wobei die Polizei in keinem Moment beigezogen
wurde.
Dies hatte nun massive Folgen. So warf die Staatsanwaltschaft am
Dienstag vor dem Bezirksgericht Zürich vier zur Tatzeit
tätigen
Sicherheitsleuten Freiheitsberaubung vor. Weitere Anklagepunkte
lauteten auf fahrlässige Körperverletzung sowie Verletzung
des
Privatbereichs durch Aufnahmegeräte.
Auch Ex-Sicherheitsverantwortlicher unter Anklage
Mit dem ehemaligen Sicherheitsverantwortlichen des FC Zürich
musste
sich auch ein Kadermann verantworten. Der 37-jährige soll den
Befehl
erteilt haben, den Fan zu packen. Ihm droht im Falle eines
Schuldspruchs eine bedingte Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu 160
Franken sowie 2000 Franken Busse. Auch die übrigen Angeschuldigten
müssen mit bedingten Geldstrafen und Bussen rechnen.
Volle Freisprüche verlangt
Allerdings verlangte alle Verteidige rumfassende Freisprüche und
verwiesen darauf, dass die "Privaten" auch polizeiähnliche
Funktionen
zu erfüllen hätten. Gerade im Hinblick auf gewaltbereite
Fans. Ein
Anwalt erklärte, dass im schlimmsten Fall ein Rechtsirrtum der
Angeschuldigten vorliegen würde. Die "Deltas" seien jedenfalls
keine
Schlägertruppe. Es sei "verkehrte Welt", dass ausgerechnet sie vor
den
Schranken stehen. Das Gericht wird ein Urteil den Parteien nach der
Sommerpause zustellen.
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ANTI-ATOM
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Infodienst Stadt Bern 9.7.08
Einsprache gegen unbefristete Bewilligung für Mühleberg
Der Gemeinderat ist gegen eine unbefristete Betriebsbewilligung
für das
Atomkraftwerk Mühleberg und hat Einsprache gegen ein
entsprechendes
Gesuch der BKW FMB Energie AG erhoben. Er beruft sich dabei auf die
Gemein-deordnung. Diese verpflichtet die Stadt Bern, sich dafür
einzusetzen, dass umweltgefährdende Energieträger wie die
Atomenergie
durch andere Energieformen ersetzt werden.
Die Betriebsbewilligung des Atomkraftwerks Mühleberg (AKW) ist bis
am
31. Dezember 2012 befristet. Die Betreiberin des AKW, die BKW FMB
Energie AG, reichte daher Anfang Juni 2008 beim Bundesamt für
Umwelt,
Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) ein Gesuch um eine
unbefristete Bewilligung für die Anlage ein.
Stadt Bern erhebt Einsprache
Dagegen hat der Gemeinderat im Rahmen des Auflageverfahrens beim UVEK
Einsprache erhoben. Er beruft sich bei seinem Entscheid auf die
Gemeindeordnung. Demnach ist die Stadt Bern gemäss Artikel 8
verpflichtet, Massnahmen zu ergreifen, um "umweltbelastende oder
umweltgefährdende Energieträger, wie die Atomenergie, durch
einheimische und regenerierbare Energie zu ersetzen".
Tiefe Risse im Kernmantel
Das Atomkraftwerk Mühleberg ist seit 1971 in Betrieb und mit
seinen 36
Jahren das zweitälteste Atomkraftwerk der Schweiz. Der Gemeinderat
weist darauf hin, dass die Anlage wegen gravierender betrieblicher
Vorkommnisse, konstruktiver Mängel und technischer Schäden
nie eine
unbefristete Betriebsbewilligung erhalten hat. Insbesondere erinnert er
daran, dass 1990 tiefe Risse im Kernmantel festgestellt wurden, die bis
heute nicht behoben und deren Ursache trotz jahrelanger und intensiver
Untersuchungen nicht geklärt werden konnten. Weiter erachtet der
Gemeinderat die Sicherheit der Anlage bei Flugzeugabstürzen und
Erdbeben als mangelhaft. In beiden Fällen sind bis heute keine
Nachweise vorhanden, dass die nötige Reaktorsicherheit
gewährleistet
ist. Vor diesem Hintergrund ist für den Gemeinderat klar, dass die
Voraussetzungen für eine Aufhebung der Befristung der
Betriebsbewilligung für das AKW Mühleberg nicht gegeben ist.
Stadt Bern in besonderem Masse betroffen
Die Stadt Bern ist einspracheberechtigt, weil sie aufgrund ihrer
unmittelbaren Nähe zum Atomkraftwerk Mühleberg in besonderem
Masse von
einer Betriebsverlängerung betroffen wäre. Ein Leck oder ein
Unglück
würde die Bevölkerung der Stadt unmittelbar gefährden.
Das Gesuch der
BKW ist noch bis zum 14. Juli 2008 öffentlich aufgelegt.
Der Gemeinderat der Stadt Bern
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ANIMAL LIBERATION FRONT
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espace.ch 9.7.08
Berner Philosophieprofessor will Haustiere verbieten
Der Berner Philosphieprofessor Klaus Petrus ist ins Kreuzfeuer der
Kritik geraten: In einem Interview mit der "NZZ am Sonntag" nimmt er
die radikale Tierschutzorganisation ALF in Schutz und fordert ein
Verbot von Haustieren. Blindenhunde vergleicht er mit Sklaven.
Der Segen in der Uni Bern hängt schief: Stein des Anstosses ist
ein
Aufsatz im Internet des Professors im Namen der Hochschule über
die
"ALF und die Sache mit dem Terrorismus" und ein Interview mit L'Hebdo.
Darin verneint er, dass die militante Tierschutzorganisation eine
terroristische Organisation sei.
Das Ziel der Animal Liberation Front (ALF) ist es, Tierversuche und
Tiertötungen zu verhindern. Um ihre Ziele zu erreichen greifen die
Organisation ohne zentrale Führung zu brutalen Methoden:
Telefonterror,
Drohbriefe, Sachbeschädigungen und Sabotage sind an der
Tagesordnung.
In der Schweiz gingen 16 Prozent der Einsätze im Bereich
Extremismus
des Dienstes für Analyse und Prävention im 2007 auf das Konto
militanter Tierschutz-Organisationen, wie der Blick schreibt.
Keine Haustiere und Blindenhunde
In einem Interview mit dem Westschweizer Nachrichtenmagazin L'Hebdo
sagte Petrus: "Das Halten von Tieren als Haustier und Kumpel muss
verbannt werden." Man darf die Tiere auch nicht essen, keine Versuche
mit ihnen machen, nicht für bestimmte Zwecke trainieren und
einsetzen.
In diesem Sinne vergleicht Petrus das Halten von Blindenhunden mit der
Versklavung der Schwarzen.
Die Uni Bern distanziert sich gegenüber dem Blick von Petrus'
Ansichten.
Tanja Kammermann