MEDIENSPIEGEL 9.7.08

Heute im Medienspiegel:
- Reitschule-Programm
- Anti-WEF-Demo 19.1.08
- Wohnnot Bern
- Randstand Burgdorf
- Olten: Securitas als Polizei
- Faschos Solothurn
- Delta Security ZH vor Gericht
- Anti-Atom
- Animal Liberation Front

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REITSCHULE
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Mi 09.07.08  
20.00 Uhr Vorplatz       
The all time favourites LOUNGE: Punk's not dead

Do 10.07.08  
20.00 Uhr Frauenraum     
BarOmeter: lesbisch-schwules Chillen mit DJ FRATZ, Janine, Sharone & DJ ElfERich

20.00 Uhr Vorplatz     
DJ Electric (BE) - Indie-Rock, Blues, Funk & more

Fr 11.07.08  
20.00 Uhr  Vorplatz     
Kommando Trash (CH) - Minimal-NewWave-DeutschPop

Vorplatz-Belebungs-Bar: Di-Sa ab 16 Uhr
Vorplatz-Belebungs-Kultur-Imbiss: Do-Sa ab 18 Uhr
Vorplatz-Belebungs-Infos: http://www.reitschule.ch/reitschule/vorplatz

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ANTI-WEF-DEMO 19.1.08
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Bund 9.7.08

Anti-WEF: 25 Personen vor Untersuchungsrichter

Stadt Bern Die Kritik am Polizeieinsatz vom 19. Januar war gross: 242 Personen hatte die Kantonspolizei anlässlich einer unbewilligten Demonstration in Bern gegen das Weltwirtschaftsforum (WEF) festgenommen. Ein Teil von ihnen wurde in der Polizeikaserne am Waisenhausplatz bei grosser Kälte in Gitterkäfigen festgehalten. 25 Personen wurden schliesslich beim Untersuchungsrichter verzeigt, wie aus der Antwort des Regierungsrats auf eine Interpellation von Grossrat Corrado Pardini (sp) hervorgeht. Die Polizei erstattete unter anderem Anzeige wegen Landfriedensbruchs, Sachbeschädigung, Gewalt gegen Beamte, Widerhandlungen gegen das Waffengesetz und Widerhandlungen gegen das Vermummungsverbot.

Für den Regierungsrat war der Polizeieinsatz "insgesamt erfolgreich". Er sei "verhältnismässig und zielgerichtet" gewesen, auch wenn sich die Infrastruktur beim Waisenhaus "als ungenügend" erwiesen habe, wie dies auch Regierungsstatthalterin Regula Mader festgestellt hatte. Mader war im Auftrag der Polizei als Beobachterin im Einsatz. Bereits bei der zweiten, bewilligten Anti-WEF-Kundgebung vom 26. Januar hatte die Polizei die Behandlung der Festgenommenen verbessert. Auf detailliertere Fragen Pardinis zu den Festhaltungen vom 19. Januar weiss der Regierungsrat keine Antwort. So könne die Polizei nicht sagen, wie viele Personen sie zur Abklärung der Identität und wie viele sie zur Verhinderung einer "unmittelbar bevorstehenden erheblichen Straftat" festgenommen habe. Die Entkleidung von Festgenommenen auf dem Posten rechtfertigt die Regierung mit einer Bestimmung im Polizeigesetz, wonach Entkleidungen "für die Abwehr einer Gefahr für Leib und Leben" unerlässlich seien. Diese Massnahme werde bei der Kantonspolizei aber "sehr zurückhaltend und nur dort, wo zwingend notwendig", eingesetzt. Beim Einsatz vom 19. Januar könne es sich "höchstens um Einzelfälle" handeln, "wenn die Massnahme überhaupt angewandt wurde". Auch den von Zeugen erwähnten Einsatz von Reizstoff gegen Festgenommene in der Polizeikaserne gab es laut Regierungsrat nicht. Der Einsatz von Wasser bei Minusgraden im Innenhof des Gebäudes sei erfolgt, weil Einzelne versucht hätten, über den Gitterzaun zu entkommen. Laut Regierungsrat sind die Festgenommenen "zwecks Identifikation und Zuordnung von Effekten" fotografiert worden. (bob)

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BZ 9.7.08

25 Personen angezeigt

Die Polizei hat im Nachgang zur unbewilligten Anti-WEF-Demo vom 19. Januar insgesamt 25 Personen angezeigt.

Grossrat Corrado Pardini (SP, Lyss) hat in einer Interpellation kritische Fragen zum Polizeieinsatz anlässlich der unbewilligten Anti-WEF-Demo vom 19.Januar gestellt. Dieser habe "weitherum Unverständnis" ausgelöst. Pardini wollte vom Regierungsrat unter anderem wissen, ob der Einsatz verhältnismässig war. In seiner Antwort spricht der Regierungsrat von einem "verhältnismässigen und zielgerichteten" Einsatz. 242 Personen seien vorübergehend festgenommen worden. 25 seien wegen Landfriedensbruch, Sachbeschädigung, Widerhandlung gegen das Vermummungsverbot und Gewalt gegen Beamte verzeigt worden. Es sei der Polizei gelungen, trotz schwieriger Ausgangslage die öffentliche Sicherheit aufrechtzuerhalten. Regierungsstatthalterin Mader hatte nach der Demo organisatorische Mängel bei den Festnahmen beanstandet. mar

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espace.ch 8.7.08

Anti-Wef-Demo: Aus 242 Festnahmen wurden 25 Anzeigen

Nach der unbewilligten Anti-WEF-Kundgebung vom 19. Januar in Bern mit 242 vorübergehenden Festnahmen hat die Berner Kantonspolizei gegen 35 Personen ermittelt. 25 Personen wurden schliesslich von der Polizei verzeigt.

Das geht aus der Antwort des bernischen Regierungsrats auf eine  Interpellation des Lysser SP-Grossrats Corrado Pardini hervor, die am Dienstag veröffentlicht wurde. Die Polizei erstattete unter anderem Anzeige wegen Landfriedensbruch, Sachbeschädigung,  Widerhandlungen gegen das Vermummungsgebot, aber auch wegen Gewalt  gegen Beamte.

Auch die Regierung verrät - wie zuvor die Polizei - nicht, wie  viele Polizisten aus dem Kanton Bern und dem Polizeikonkordat  Nordwestschweiz im Einsatz standen. Das werde aus polizeitaktischen  Gründen nicht preisgegeben, heisst es.

"Insgesamt verhältnismässig"

Am 19. Januar 2008 demonstrierten einige hundert Menschen in  Bern gegen das Weltwirtschaftsforum in Davos. Ein sehr grosses  Polizeiaufgebot stand im Einsatz. Menschenrechtsorganisationen und  auch links-grüne Parteien kritisierten nach der Demo die  Bedingungen in der Festgenommenen-Stelle am Berner Waisenhausplatz.

Auch die Berner Regierungsstatthalterin Regula Mader, welche im  Auftrag der Polizei selber als Beobacherin im Einsatz stand,  stellte organisatorische Mängel fest. Die Polizei verbesserte in  der Folge die Behandlung vorübergehend Festgenommener.

Die Regierung spricht nun von einem insgesamt verhältnismässigen  und zielgerichteten Vorgehen der Polizei. Es sei der Polizei trotz  insgesamt schwieriger Ausgangslage gelungen, die öffentliche  Sicherheit und Ordnung aufrecht zu erhalten und Ausschreitungen und  Sachbeschädigungen weitgehend zu verhindern.

Fotos lassen sich nicht mehr zuordnen

Gewerkschafter Pardini wollte in seiner Interpellation auch  wissen, ob die 242 Festgenommenen "erkennungsdienstlich behandelt", also fotografiert und ob die Fotos mittlerweile vernichtet worden seien.

Die Festgenommenen seien tatsächlich fotografiert worden, schreibt die Regierung, aber nur zur Identifikation und Zuordnung der Effekten.

Einen Teil dieser Bilder konnte die Polizei dann den einzelnen  Personen nicht mehr zuordnen. Sie wurden vernichtet. Andere  Personen verlangten die Löschung ihrer Daten. Ihnen wurde das Bild- "soweit vorhanden" - ausgehändigt. Die Bilder und die Daten der übrigen Personen werden nach zwei Jahren gelöscht.

Untersuchung gegen Polizisten weiter hängig

Nach wie vor hängig ist laut dem Regierungsrat die  Strafuntersuchung gegen den Polizisten, der für die Festnahme von  zwei Journalisten verantwortlich sein soll. Die Regierung lehnte  deshalb eine Stellungnahme zu diesem Aspekt ab.

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be.ch 2.7.08

http://www.be.ch/gr/VosData/Gwd/Parlamentarische%20Vorstoesse/Interpellationen/2008/20080708_123122/DOCSSTA-298056-v1-I_115_2008_Pardini__Lyss_SP-JUSO_vom_09_04_2008_2941.pdf

I 115/2008    POM 02. Juli 2008 POM C

Interpellation
1168 Pardini, Lyss (SP-JUSO)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 09.04.2008

Anti-WEF-Demonstration - Fragwürdiger Grosseinsatz der Kantonspolizei

Am 19. Januar 2008 verhinderte ein Grossaufgebot der Kantonspolizei Bern mit Unterstützung des Nordwestschweizerischen Polizeikonkordates eine vom Gemeinderat der Stadt Bern nicht bewilligte Demonstration gegen das World Economic Forum (WEF). Dies nachdem die Demonstration ursprünglich bewilligt worden war.

Der erste Einsatz der Kantonspolizei seit der Fusion mit der Stadtpolizei auf Stadtgebiet löste weitherum Unverständnis aus. Das Aufgebot war übertrieben, die Eingriffe in die Grundrechte waren massiv. Die Polizei verhaftete 242 Personen, die sie als DemonstrantInnen verdächtigte, darunter etliche Minderjährige. Unter den Inhaftierten befand sich auch ein Bluter, dem die Polizei die ärztliche Versorgung verweigerte und ihn damit in Lebensgefahr brachte. In ihrem Bericht hat sich Regierungstatthalterin Regula Mader kritisch zu den Haftverhältnissen geäussert.

Vor dem Büro der "Wochenzeitung" in der Berner Innenstadt nahm der Staatsschutz zwei Journalisten fest und überführte sie trotz Ausweis, bzw. Auftragsbestätigung der Zeitung in die Polizeikaserne. Dieses Vorgehen hat inzwischen auch der Jurist Peter Studer, langjähriger Präsident des Presserates, kritisiert.

Fazit: Die Polizei hat eine Demonstration verhindert, die eine Woche später dann doch mit gemeinderätlicher Bewilligung durch die Gassen der Innenstadt ziehen konnte. Der Einsatz stellt grundsätzliche Fragen nach Aufwand, Verhältnismässigkeit und Kontrolle des polizeilichen Handelns, was eine breite Öffentlichkeit interessieren dürfte.

Wir bitten den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:

Kosten und eingesetzte Beamte:
- Wie viele PolizeibeamtInnen waren am Samstag eingesetzt - wie viele von Police Bern, wie viele aus dem Nordwestschweizerischen Polizeikonkordat?
- Wie viel hat der Einsatz insgesamt gekostet? Welchen Anteil daran trägt die Stadt Bern?

Gefahrenprognose und Realität:
- An der gemeinsamen Pressekonferenz des zuständigen Stadtberner Gemeinderats und des Chefs der Regionalpolizei Bern vom Donnerstag, 17. Januar 2008 wurde der Entzug der Bewilligung für die Demo am besagten Samstag damit begründet, dass sich eine neue Nachrichtenlage ergeben hätte. Die "nationale Militanz" werde erwartet. Hält der Regierungsrat diese Gefahrenprognose nach den Ereignissen selbst immer noch für zutreffend?
- wie erklärt sich der Regierungsrat, dass angesichts der angekündigten "nationalen Militanz" nur zwei Sachbeschädigungen festgestellt werden konnten - soweit nachvollziehbar: ein "tag" an einem Tram und ein wenig Farbe an der Papiermühlestrasse?
- wie korrespondiert die Gefahrenprognose ("nationale Militanz") mit der Tatsache, dass kurz nach 16 Uhr etwa 200 Personen vor dem Rathaus demonstrierten konnten, ohne dass weit und breit ein Polizeibeamter sichtbar gewesen wäre und ohne dass es zu Sachschäden gekommen wäre?

Festnahmen:
- Insgesamt hat die Polizei an diesem Tag 242 Personen vorläufig festgenommen. Darunter waren offensichtlich auch Personen, die nicht zu der Demonstration wollten. Nach welchen Kriterien unterschied die Polizei Demonstrationsteilnehmer und andere?
- Wie viele wurden zur Personenkontrolle festgenommen und warum war die Feststellung von deren Identität nicht an Ort und Stelle möglich? Wie viele Festgenommene dieser Kategorie konnten sich mit ihrer ID ausweisen?
- Wie viele Personen wurden nach Art. 32 PolG zur "Verhinderung der Begehung oder Fortsetzung einer unmittelbar bevorstehenden erheblichen Straftat" festgenommen? Um welche erheblichen Straftaten handelt es sich dabei?
- Wie viele Personen wurden zur Verfolgung einer Straftat festgenommen? Um welche Straftaten handelte es sich? Wie viele Anzeigen ergaben sich daraus?
- Einige Personen wurden bereits gegen 12 Uhr festgenommen, teilweise in den Quartieren - ohne dass irgendein Bezug zu der erst drei Stunden später beginnenden Demo feststellbar war. Wie rechtfertigen sich solche Festnahmen angesichts der Tatsache, dass das PolG eine präventive Festnahme nur (s.o.) in dem engen Bezug zu einer unmittelbar bevorstehenden und damit im Ansatz bereits erkennbaren erheblichen Straftat zulässt?
- Im Falle des WoZ-Journalisten erfolgte vorgängig eine Beobachtung durch den Staatsschutzbeamten K.T., der den Betroffenen bereits am Donnerstagabend unweit des WoZ-Büros angesprochen hat. Welche Straftat hat "unmittelbar" bevorgestanden, die die Festnahme des jungen Mannes rechtfertigen würde?

Haftsituation:
- Wie viele der Festgenommenen wurden erkennungsdienstlich behandelt (Polaroid-Fotos)? Sind die Fotos mittlerweile vernichtet?
- Der übergrosse Teil der Festgenommenen wurde gezwungen, sich zu entkleiden. Ein Teil "nur" bis auf die Unterwäsche, bei anderen warfen die zuständigen BeamtInnen einen Blick in die Unterhose. Wieder andere mussten sich ganz nackt ausziehen und bei einigen drückte man gar die Pobacken auseinander. Was wurde entdeckt? Wie rechtfertigt die Polizei dieses Vorgehen, angesichts der Tatsache, dass das PolG eine Entkleidung im wesentlichen nur zur Eigensicherung erlaubt?
- Ist dem Regierungsrat bekannt, dass Gefangene in dem Freiluftkäfig hinter dem Waisenhaus von oben mit Wasser begossen wurden?
- Wie bewertet es der Regierungsrat den Einsatz von Tränengas (wahrscheinlich Pfefferspray) gegen Gefangene in diesem Käfig?

Antwort des Regierungsrates

Der Einsatz der Kantonspolizei am 19. Januar 2008 im Zusammenhang mit der Anti-WEFKundgebung ist insgesamt erfolgreich gewesen. Trotz schwieriger Ausgangslage gelang es der Kantonspolizei, die öffentliche Sicherheit und Ordnung aufrecht zu erhalten und Ausschreitungen sowie Sachbeschädigungen weitgehend zu verhindern. Das Handeln der Kantonspolizei war insgesamt verhältnismässig und zielgerichtet.

Probleme ergaben sich anlässlich der unbewilligten Kundgebung gegen das WEF vom 19. Januar 2008 durch die hohe Anzahl von Anhaltungen und Festnahmen. In den Anhalte- und Warteräumen kam es zu längeren Wartezeiten. Die Infrastruktur beim Waisenhaus erwies sich als ungenügend. Dieses Problem war jedoch beim Einsatz vom 26. Januar 2008 bereits behoben.

Kosten und eingesetzte Beamte:

Zu Punkt 1:
Aus polizeitaktischen Gründen nimmt der Regierungsrat zu Fragen nach Kräfteverhältnissen keine Stellung. Es trifft jedoch zu, dass das Polizeikonkordat der Nordwestschweiz im Einsatz war.

Zu Punkt 2:
Aus polizeitaktischen Gründen können keine Einzelheiten und Zahlen über die eingesetzten Mittel und angefallenen Kosten bekannt gegeben werden. Mit der Stadt Bern besteht ein Ressourcenvertrag mit Pauschalabgeltung. Die Verrechnung von einzelnen Einsätzen ist nicht vorgesehen.

Gefahrenprognose und Realität:

Zu Punkt 1:
Ja.

Zu Punkt 2:
Weil die Kantonspolizei den Auftrag hatte, keine unbewilligten Kundgebungen zu tolerieren, wurden grössere Ansammlungen von Demonstrierenden verhindert. Durch dieses Vorgehen konnten so genannte "Saubannerzüge" und die daraus resultierenden Sachbeschädigungen verhindert werden. Es ist davon auszugehen, dass das sichergestellte Material zur Verübung von Sachbeschädigungen eingesetzt worden wäre, hätte es die Polizei nicht rechtzeitig sichergestellt.

Zu Punkt 3:
Am fraglichen Samstag kam es immer wieder zu Ansammlungen an verschiedenen Orten in der Innenstadt (so auch vor dem Rathaus). Aufgrund des Entzugs der Bewilligung für eine Kundgebung am besagten Samstag wurden solche Ansammlungen von der Polizei immer wieder so rasch wie möglich unterbunden.

Festnahmen:

Zu Punkt 1:
Gemäss Artikel 27 Polizeigesetz (PolG; BSG 551.1) kann die Kantonspolizei, zur Abwehr einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, Personenkontrollen durchführen, was sie am 19. Januar 2008 auch tat. Anzeichen für eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit waren unter anderem das Mitführen von Gegenständen, die auf eine Teilnahme an der unbewilligten Kundgebung schliessen liessen, wie z.B. Transparente, Megaphone, Vermummungsmaterial etc.. Auch das Mitführen von gefährlichen Gegenständen wie Benzinkanistern, Lampenöl, Steinen und Farbbeuteln führte zu einer eingehenden Kontrolle.

Zu Punkt 2:
Zahlreiche der angehaltenen Personen verfügten über kein Ausweisdokument und/oder traten in Gruppen auf, was eine Kontrolle vor Ort verunmöglichte. Wurden zudem bei der Kontrolle der Taschen oben erwähnte Gegenstände gefunden, war die Zuführung auf den Polizeiposten zwecks Befragung und Sicherstellung dieser Gegenstände unumgänglich. Die Kantonspolizei führt keine Statistiken über die Art der Personenkontrollen und die vorgelegten Ausweisdokumente.

Zu Punkt 3:
Die Kantonspolizei führt auch keine Statistiken über die Gründe für die Zuführung auf den Polizeiposten.

Zu Punkt 4:
Anlässlich der unbewilligten Demonstration wurden insgesamt 242 Personen vorübergehend festgenommen. Zum Teil machten sich die Tatverdächtigen mehrfach strafbar. Anzeigen wurden aufgrund folgender Delikte eingereicht:
- Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz
- Landfriedensbruch (inkl. Versuch)
- Sachbeschädigung
- Gewalt gegen Beamte
- Widerhandlungen gegen das Waffengesetz
- Widerhandlungen gegen das Vermummungsverbot.
Gesamthaft wurden gegen 35 Personen polizeiliche Ermittlungen aufgenommen. Bei 10 Personen konnte der Tatverdacht nicht erhärtet werden. 25 Personen wurden an die Untersuchungsbehörden verzeigt.

Zu Punkt 5:
Zu Einzelfällen können keine Angaben gemacht werden. Die Kantonspolizei hält sich für die Dauer von Festnahmen an die vom Bundesgericht festgelegten Vorgaben.

Zu Punkt 6:
Dieser Fall ist Gegenstand einer strafrechtlichen Untersuchung, weshalb der Regierungsrat dazu nicht Stellung nehmen kann.

Haftsituation:

Zu Punkt 1:
Es wurde keine der festgenommen Personen erkennungsdienstlich behandelt. Zwecks Identifikation und Zuordnung von Effekten wurden die festgenommenen Personen bei der Aufnahmestelle fotografiert. Ein Teil der Bilder konnte den einzelnen Personen nicht mehr zugeordnet werden und wurden vernichtet. Einzelne Personen haben die Löschung ihrer Daten verlangt. Ihnen wurde das Bild, soweit vorhanden, ausgehändigt. Das vorhandene Bildmaterial und die Daten der übrigen Personen werden nach zwei Jahren gelöscht werden.

Zu Punkt 2:
Gemäss Artikel 36 Absatz 2 PolG ist die vollständige Durchsuchung einer Person durch Entkleidung zulässig, wenn dies für die Abwehr einer Gefahr für Leib und Leben unerlässlich ist. Die analoge Bestimmung steht in Artikel 147 Strafverfahren (StrV; BSG 321.1). Die besagte Massnahme wird bei der Kantonspolizei sehr zurückhaltend und nur dort, wo zwingend notwendig, eingesetzt. Beim Einsatz vom 19. Januar 2008 kann es sich deshalb höchstens um Einzelfälle gehandelt haben, wenn die Massnahme überhaupt angewandt wurde. Kriterien für die Feststellung der Gefährlichkeit sind unter anderem die Aggressivität der betroffenen Personen und zuvor sichergestellte gefährliche Gegenstände (z.B. Waffen).

Zu Punkt 3:
Einzelne Personen versuchten, über die Mauer des Innenhofs und über den Gitterzaun zu entkommen. Dabei setzte die Kantonspolizei Wasser ein, wobei auch einige unbeteiligte Personen im Innenhof getroffen wurden.

Zu Punkt 4:
In den Räumlichkeiten des Waisenhauses wurde am 19. Januar 2008 kein Einsatz von Reizstoff registriert.


An den Grossen Rat

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WOHNNOT
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Bund 9.7.08

"Trend zurück in die Stadt"

Die Wohnungsnot in der Stadt Bern hat sich im letzten Jahr verschärft
Der Leerwohnungsbestand in der Stadt Bern ist innerhalb eines Jahres von 0,41 auf 0,38 Prozent gesunken. Dies entspricht einer Abnahme um 24 auf 278 Leerwohnungen. Die Stadt rechnet ab Herbst mit einer Besserung der Lage.

Im Wohnungsbau mahlen die Mühlen langsam: "Wir müssen den Wohnungsbau jetzt in Schwung bringen", sagte Stadtpräsident Alexander Tschäppät (sp) bei der Schaffung der Fachstelle Wohnen. Sieben Jahre später ist de facto noch nicht viel passiert. Einzig im Jahr 2005 stieg der Leerwohnungsbestand kurzzeitig über die Schwelle von 0,5 Prozent. Seither ist die Leerwohnungsziffer wieder am Sinken. Am Stichtag 1. Juni lag die Ziffer bei 0,38 Prozent und lag damit erneut tiefer als im Vorjahr (0,41 Prozent). Bei Werten unterhalb von 0,5 Prozent spricht man gemeinhin von "Wohnungsnot".

Mangel an Familienwohnungen

Nach wie vor Mangelware sind Wohnungen mit mehr als vier Zimmern, wie sie von Familien benötigt werden. Beim Grossteil der 278 leerstehenden Wohnungen handelt es sich um Dreizimmerwohnungen (103 Einheiten), Zweizimmerwohnungen (76 Einheiten), Vierzimmerwohnungen (46 Einheiten) und Einzimmerwohnungen (44 Einheiten). Fünfzimmerwohnungen waren am Stichtag 1. Juni ganze sechs Einheiten auf dem Markt. Drei Wohnungen hatten sechs und mehr Zimmer.

Am meisten leere Wohnungen gibt es in den Stadtteilen Mattenhof-Weissenbühl (85) und Bümpliz-Oberbottigen (64). Am wenigsten leere Wohnungen gibt es in der Innenstadt (12). Im Gebiet Breitenrain-Lorraine waren 52, in der Länggasse 34 und im Kirchenfeld 31 Wohnungen frei.

"Ganz grosse Nachfrage"

Bei der Stadt wird die wenig erspriessliche Entwicklung mit der seit Kurzem wieder wachsenden Bevölkerungszahl begründet. Innerhalb eines Jahres habe die Bevölkerung um rund 700 Personen von 128200 auf 128910 zugenommen, sagt Christine Gross von der Abteilung Stadtentwicklung. Sie spricht von einem "Trend zurück in die Stadt". Mehr und mehr Leute wüssten die Vorteile von kurzen Arbeitswegen, einem gut ausgebauten öffentlichen Verkehr und einem breiten Kulturangebot zu schätzen. "Wir haben schlicht noch zu wenig Wohnungen auf den Markt gebracht", sagt Christine Gross. Die grossen Überbauungen wie Brünnen und Weissenstein würden erst im kommenden Herbst bezogen. Ab 2009 würden im Gebiet Schönberg Ost 400 Wohnungen für 1000 Personen gebaut und im nahe gelegenen Baumgarten Ost sei der Bau von 111 Wohnungen momentan noch durch eine Beschwerde blockiert, sagt Gross.

Leichter Anstieg prognostiziert

Laut Gross dürfte der Leerwohnungsbestand wieder leicht ansteigen. Noch keinen Einfluss auf diese Ziffer hat die Anfang April erfolgte Überweisung eines FDP-Vorstosses zur Abschaffung des Gesetzes zur Erhaltung von Wohnraum im Grossen Rat. Das Gesetz hat bis anhin die Umwandlung von Wohnungen in der unteren Altstadt in Büros und Praxen verhindert. "Das hat kurzfristig keine Auswirkungen auf die Stadt", sagt Gross. Bis zur Ausarbeitung einer Vorlage, die wieder vom Kantonsparlament genehmigt werden müsse, könne es noch zwei Jahre dauern. Zudem betreffe die Abschaffung des Gesetzes "nur wenige Wohneinheiten", sagt Gross.

Bernhard Ott

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RANDSTAND BURGDORF
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BZ 9.7.08

Angst vor Randständigen

"Sie verletzen die Grundregeln"

Die Randständigen in Burgdorf seien friedliche Leute: Das sagen die Sicherheitsverantwortlichen der Stadt. Trotzdem fürchten sich viele vor den rund 20 Alkis. Der Burgdorfer Psychologe Franz Käser erklärt, warum das so ist.

Wieso haben manche Burgdorferinnen und Burgdorfer Angst, wenn sie beim Coop, bei der Migros, beim Bahnhof oder im Entenpark an Randständigen vorbei gehen müssen?

Franz Käser*: Das hat zunächst einmal mit dem Erscheinungsbild dieser Leute zu tun. Randständige wirken oft ungepflegt und sind teilweise offensichtlich alkoholisiert. Das löst bei vielen Passantinnen und Passanten ein Unbehagen aus.

Woher rührt dieses Gefühl?

Oft treten Randständige in Gruppen auf. Das kann genügen, um jemandem, der alleine an ihnen vorbeigehen muss, Unbehagen auszulösen. Man hat keine Ahnung, was der angetrunkene oder unter Drogen stehende Mensch, der auf einmal auf einen zukommt, von einem will. Und wie er auf einen reagiert.

Alkoholiker und Drogenkranke wirken oft unberechenbar.

Das ist so. "Normale" Menschen wissen nicht, wie sie mit Randständigen umgehen sollen. Sie wissen nicht, was sie sagen könnten, wenn sie von ihnen angesprochen werden. Und sie fragen sich, ob sich der Mensch noch unter Kontrolle hat.

Romy Kieliger von der Burgdorfer Sicherheitsdirektion und Bruno Rosser von der Stadtpolizei sagen, die Randständigen seien "grundsätzlich friedlich".

Das denke ich auch. Trotzdem kann, besonders bei Müttern mit kleinen Kindern oder bei älteren Leuten, ein Unbehagen bleiben, wenn sie auf Randständige treffen. Denn diese Suchtkranken verhalten sich so offensichtlich anders als der Rest der Gesellschaft, dass Gefühle der Verunsicherung aufkommen.

Was heisst "so offensichtlich anders"?

Randständige halten sich nicht an die Grundregeln, nach denen die allermeisten Menschen ganz selbstverständlich leben: Sie leben andere Vorstellungen von Ordnung und Sauberkeit als andere Leute. Sie trinken in aller Öffentlichkeit Alkohol; zum Teil konsumieren sie unter den Augen ihrer Mitmenschen Drogen. Randständige verletzten die gängigen Wertvorstellungen. Das verunsichert jene, welche sich an diese geschriebenen und ungeschriebenen gesellschaftlichen Vorgaben halten.

Und: die Randständigen arbeiten nicht oder nur selten.

Das kommt dazu. Es widerspricht dem gängigen Menschenbild vieler Leute, wenn jemand, der von seinem Alter her arbeiten und sein eigenes Geld verdienen könnte, den ganzen Tag herumsitzt und Bier trinkt.

Nur ist das kein Grund, um sich vor Randständigen zu fürchten.

Nein. Aber es kann ja auch sein, dass "normale" Leute, die Randständigen begegnen, spontan an etwas Unangenehmes denken, was sie früher einmal mit alkoholisierten Mitmenschen erlebt haben. Oder dass sie selber über negative Erfahrungen mit Alkohol- oder Drogenmissbrauch verfügen. Das können sehr schmerzhafte Erinnerungen sein. Und die kommen beim Anblick von angetrunkenen Leuten automatisch immer wieder hoch. Letztlich geht es auch nicht nur um die Angst. Es kann ja auch sein, dass sich jemand nur über Randständige ärgert, weil sie ihm oder ihr den schönen Platz im Entenpark wegnehmen.

Interview Johannes Hofstetter
* Franz Käser ist Psychologe. Er lebt und arbeitet in Burgdorf.

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Die Debatte

Alkistübli ja oder nein?

Rund 20 Personen gelten in Burgdorf als "randständig". Sie möchten einen Raum für sich haben, in dem sie fernab von Passanten und Polizisten Bier trinken, reden, essen und fernsehen können. Verantwortliche der Stadt und die Exponenten der grösseren Parteien hätten nichts dagegen, die Idee eines Alkistüblis zu diskutieren. Und was halten Sie, liebe Leserinnen und Leser, davon? Schreiben Sie Ihre Meinung an Berner Zeitung, Redaktion Burgdorf-Emmental, Postfach 1075, 3401 Burgdorf, oder an emmental@bernerzeitung.ch jho

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SECURITAS ALS POLIZEI
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espace.ch (SDA) 8.7.08

Securitas sorgt für Sicherheit

In Olten überwacht seit dem 1. Juli die Securitas im Auftrag der Stadtpolizei in der Nacht ausgewählte Plätze und Strassen. Mit den zusätzlichen Sicherheitspatrouillen sollen die Sicherheit erhöht und Ruhestörungen eingedämmt werden.

Die Securitas habe den Auftrag, die Räume zu überwachen,  Unregelmässigkeiten festzustellen, auffällige Personen zu beobachten und zu kontrollieren, teilte die Stadtpolizei am Dienstag mit. Der Stadtrat hatte im Frühjahr 150'000 Franken als  Sofortmassnahme für das Projekt "Sicherheit in Olten" bewilligt.

Die Patrouillen durch die Securitas sollen laut Polizei dazu beitragen, dass die Bevölkerung den öffentlichen Raum wieder ohne Bedenken nutzen kann. Zudem sollen unnötige Lärmbelastungen, Belästigungen, Vandalismus und Verschmutzung verhindert werden.

Von den Patrouillen überwacht werden die Römermatte, das Gebiet  rund um die Pauluskirche, der Stadtpark, die Trotterwiese, die  Winkelunterführung, die Bifangmatte und der Vögeligarten. Im  Einsatz stehen die privaten Sicherheitsleute zwischen 17 und 2 Uhr.

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olten.ch 8.7.08

Zusätzliche Präventions- und Sicherheitspatrouillen unterwegs

Im Frühjahr hat der Stadtrat von Olten mit einem Paket von Sofortmassnahmen mit Kosten von knapp 150'000 Franken die Ergebnisse aus dem mit der Bevölkerung erarbeiteten Projekt "Sicherheit in Olten" aufgenommen. Dazu gehören auch zusätzliche Sicherheitspatrouillen, die im Auftrag der Stadtpolizei durch die Securitas seit dem 1. Juli durchgeführt werden.

Ein wichtiges Thema im Bereich "Sicherheit in Olten" betrifft die Frage von Ruhe und Ordnung und damit auch die Umsetzung des Wegweisungsartikels und die Sicherheitsprävention. In Anlehnung an den Wegweisungsartikel wurden die Voraussetzungen für dessen Umsetzung in der Stadt Olten geschaffen; anderseits werden die Massnahmen für lokale Sicherheit intensiviert, damit die in der Erhebung der sicherheitsrelevanten Orte bezeichneten Plätze und Zonen, an denen bei Teilen der Bevölkerung ein "Unsicherheitsgefühl" besteht, ohne persönliche Einschränkungen begangen und benützt werden können. Dazu werden die heutigen Sicherheitstätigkeiten der Stadtpolizei als Versuchsprojekt ergänzt mit zusätzlichen unregelmässigen Sicherheitspatrouillen durch die Securitas. Ihr Auftrag ist es, ausgeschiedene Räume zu überwachen, Unregelmässigkeiten festzustellen und auffällige Personen zu beobachten und/oder zu kontrollieren. Das Ziel dieser Patrouillen ist es, dass die Bevölkerung diese Orte wieder ohne Bedenken nutzen kann, unnötige Lärmbelastungen verhindert werden und präventiv gegen Belästigungen, Vandalismus und Verschmutzung gewirkt wird. Die Stadtpolizei ist jederzeit bereit bei schwereren Verstössen zu intervenieren

Mit den Patrouillen werden folgende Plätze und Zonen überwacht und kontrolliert: Römermatte, Gebiet rund um die Pauluskirche, Stadtpark, Trotterwiese, Wildsau/Winkelunterführung, Bifangmatte und Vögeligarten. Die täglichen Patrouillentätigkeiten werden jeweils im Zeitfenster zwischen 17 und 2 Uhr ausgeführt. Bei diesen neuen erweiterten Sicherheitspatrouillen wird gleichzeitig eine Bestandesaufnahme der angetroffenen Ereignisse erhoben und ausgewertet. Die Stadtpolizei behält sich vor, nach den ersten Erfahrungen die Kontrollgebiete zu verändern bzw. zu ergänzen.

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FASCHOS SOLOTHURN
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20min.ch 8.7.08

"Sie droschen mit Ketten auf sie ein"

von Tina Fassbind

In der Gegend rund um das beschauliche Niederwil SO verbreitet ein Schlägertrupp Angst und Schrecken. Am Sonntag bekam die "Beach-Party" überraschend Besuch von den brutalen Kapuzenmännern. Das traurige Fazit: Zehn Verletzte.

Die Mitglieder der Guggenmusik Schnadehüdeler im Solothurnischen Niederwil haben sich für die vierte Auflage ihrer "Beach-Party" am vergangenen Samstag mächtig ins Zeug gelegt: Eine Lastwagenladung Sand wurde extra mitten ins Dorf gekarrt, ein Planschbecken stand zur Abkühlung parat und ein paar echte Palmen sorgten für das richtige Strandfeeling. Das Bier floss in Strömen, die Stimmung war gelöst. Es hätte wie jedes Jahr ein friedliches Fest werden können - doch am frühen Sonntagmorgen schlug die Partylaune plötzlich um.

"Kommt her, hier ist was los!"

"Ich arbeitete gerade hinter der Bar, als ein paar Leute völlig verängstigt hinter der Theke Schutz suchten. Sie sagten mir, dass sich draussen eine Schlägerei abspiele", schildert OK-Mitglied Reto S.* die Geschehnisse gegenüber 20 Minuten Online. "Als ich vor das Zelt trat, sah ich ein paar Männer mit schwarzen Kapuzenjacken, die wahllos mit Ketten auf Leute eindroschen." Zehn Personen erlitten bei der wüsten Prügelei Verletzungen. Drei von ihnen mussten sogar ins Spital gebracht und ambulant behandelt werden.

Wie es genau zu dieser Prügelei kam, weiss Reto S. nicht. "Aber offenbar war einer der Männer bereits am Fest und hat dann seine Kumpel informiert - frei nach dem Motto: Kommt her, hier ist was los, hier könnt ihr rumprügeln." Gemäss Kantonspolizei Solothurn soll es bereits zu einem früheren Zeitpunkt zu einem Streit zwischen Festbesuchern aus Niederwil und zwei Männern aus einem benachbarten Dorf gekommen sein. Die beiden Männer verliessen danach den Festplatz und kehrten kurze Zeit später mit "Verstärkung" nach Niederwil zurück.

"Die kommen aus der rechten Szene und suchen Ärger"

In Niederwil sind diese Schläger offenbar bekannt. "Die kommen aus der rechten Szene und suchen Ärger", sagt Reto S. "Es ist schon ein paar Mal passiert, dass sie in dieser Gegend randaliert haben. Man hat mir gesagt, dass sie schon im Vorfeld angekündigt haben, dass sie an unserem Fest pöbeln wollen."

Bei der Kantonspolizei Solothurn wollte man diese Aussagen gegenüber 20 Minuten Online nicht kommentieren. "Wir untersuchen die Vorfälle derzeit. Die Ermittlungen laufen und wir können gegenwärtig keine Angaben über die Täterschaft machen", sagt Urs Eggenschwiler, Mediensprecher der Kantonspolizei.

Die drei Männer, die nach der Schlägerei ins Spital gebracht werden mussten, wollen gemäss Angaben von Reto S. bei der Polizei eine Anzeige erstatten.

•    Name der Redaktion bekannt

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DELTA SECURITY ZH
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nzz.ch 9.7.08

Aus dem Bezirksgericht Zürich

Was dürfen private Sicherheitsleute tun?

Strafprozess wegen Festnahme von FCZ-Fan im Hardturm-Stadion

Der frühere Sicherheitsverantwortliche des FCZ sowie drei Angestellte des Sicherheitsunternehmens Delta mussten sich wegen Freiheitsberaubung und Körperverletzung vor dem Bezirksgericht verantworten. Es ging um die vorübergehende Festnahme eines verdächtigten Fans - und vor allem darum, was private Sicherheitsleute tun dürfen.

brh. "Verkehrte Welt", war am Dienstagnachmittag ein häufig gehörter Ausspruch vor einem Einzelrichter in Strafsachen am Bezirksgericht Zürich. Vier Verteidiger wollten die Welt wieder zurechtgerückt sehen, indem sie dafür plädierten, dass private Sicherheitsleute in den Fussballstadien gemäss Einsatzkonzept und verhältnismässig eingreifen dürfen und nicht wegen jeder Massnahme gegen verdächtigte Fans strafrechtlich verfolgt werden. Die Verteidiger verlangten Freisprüche für ihre Mandanten, denen von der Staatsanwaltschaft Freiheitsberaubung, Körperverletzung oder unbefugte Filmaufnahmen vorgeworfen werden; bei den vier Angeklagten handelt es sich um den ehemaligen Sicherheitsverantwortlichen des FCZ, der gleichzeitig Geschäftsleitungsmitglied des privaten Sicherheitsunternehmens Delta war, sowie um drei Delta-Angestellte.

Verdächtigen im Stadion wiedererkannt

Alle vier Angeklagten waren am 18. April 2007 an der vorübergehenden Festnahme eines FCZ-Fans im Hardturm-Stadion beteiligt gewesen. Der 27-jährige Mann, der am gestrigen Prozess als Geschädigter auftrat, war während des Heimspiels gegen den FC Sion als eine jener Personen erkannt worden, die drei Tage zuvor im Walliser Stadion Rauchpetarden gezündet hatten. Der FCZ-Sicherheitsverantwortliche erteilte deshalb den Delta-Angestellten die Anweisung, den Fan nach Beendigung des Spiels festzuhalten und seine Personalien aufzunehmen, damit gegen ihn ein Stadionverbot ausgesprochen und Strafanzeige erstattet werden konnte. Der FCZ gewann, die Fans feierten noch eine Stunde lang im Stadion, und als der Gesuchte die Sportstätte verlassen wollte, forderten ihn zwei private Sicherheitsleute auf, mitzukommen. Er weigerte sich, versteckte sich in einer Gruppe von Fans, es kam zu einer Rangelei, und alle drei landeten am Boden. Der Fan wurde in eine Remise gebracht und willigte ein, ohne den Beizug von Polizisten seine Identität preiszugeben. Gleichzeitig wollte er wissen, welcher Sicherheitsmann ihn bei der Festnahme geohrfeigt habe. Das anschliessende Prozedere in der Remise dauerte ungefähr eine Viertelstunde, wobei einer der Verteidiger betonte, mehr als die Hälfte der Zeit sei dafür benötigt worden, auf Wunsch des Fans die Identität des ohrfeigenden Delta-Mannes ausfindig zu machen. Dieser befand sich am Dienstag unter den Angeklagten.

Die Sicherheitsleute berichteten, der Fan sei verbal ausfällig geworden und habe sich heftig gewehrt, weshalb man ihn am Boden habe überwältigen müssen; die Ohrfeige will ihm einer der Delta-Leute wegen der verbalen Attacken verpasst haben. Doch abgesehen vom genauen Hergang dieser Festnahme ging es vor dem Einzelrichter vor allem darum, in welchen Situationen private Sicherheitskräfte einen Fan festnehmen dürfen; ob dies auch dann erlaubt ist, wenn die Privaten zuvor nicht Zeuge einer allfälligen Straftat geworden sind - oder eine solche dringend vermuten müssen. Im konkreten Fall waren die Sicherheitsleute von ihren Vorgesetzten darüber informiert worden, der Mann sei als Täter von Sion identifiziert und sei zwecks Feststellung seiner Personalien zu ergreifen. Den Vorfall in Sion gab der Fan im Nachhinein zu und ist deshalb in einem Walliser Verfahren per Strafbefehl auch verurteilt worden. Zudem wurde er inzwischen mit einem zweijährigen Stadionverbot belegt.

Private sind keine Polizisten

Seine Anwältin vertrat die Meinung, die Sicherheitsleute hätten mit ihrem Vorgehen im Hardturm-Stadion ihre Kompetenzen klar überschritten, unnötig Gewalt angewendet, seien unverhältnismässig und ohne jegliche Vorwarnung vorgegangen: "Private dürfen sich nicht wie Polizisten verhalten. Wenn man dies will, muss man die Gesetze ändern, ähnliche Regelungen einführen wie für die Bahnpolizei", so die Anwältin.

Ganz anders tönte es vonseiten der vier Verteidiger. Sie betonten die Bedeutung von Sicherheit in den Fussballstadien und das gute Einvernehmen zwischen dem FCZ, den Zürcher Polizeien und dem privaten Sicherheitsunternehmen Delta. Es entspreche dem von allen Beteiligten unterzeichneten Konzept, dass die Polizeien für die Sicherheit ausserhalb des Stadions und die FCZ-Verantwortlichen für die Sicherheit innerhalb der Sportstätte zuständig seien. Seinen Teil hat der FCZ an Delta delegiert. Deren Angestellte seien gut ausgebildet, über ihre Rechte und Pflichten informiert. Es gelte das Prinzip der drei "D": Dialog, Deeskalation, Durchgriff, und zwar in dieser Reihenfolge. Nach diesem Schema sei man gegen den Fan vorgegangen. Dessen Festnahme müsse als Volltreffer bezeichnet werden, sei es doch im Nachhinein (dank dem Eingriff der Delta-Leute) zum Strafverfahren, zur Verurteilung und zum Stadionverbot gekommen. - Der Richter wird sein Urteil schriftlich eröffnen.

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20min.ch 9.7.08

Ist die "Delta Security" eine Schlägerbande?

von Attila Szenogrady

Wie weit dürfen private Sicherheitsfirmen in Schweizer Fussballstadien gehen? Der ehemalige Sicherheitsverantwortliche des FC Zürich und drei frühere Angehörige der Delta Security AG sollen einen FCZ-Fan zu Unrecht festgenommen und geschlagen haben.

Am Bezirksgericht Zürich ist der Prozess gegen den Ex-Sicherheitsverantwortlichen des FC Zürich eröffnet worden.

Es war am Nachmittag vom 18. April 2007 als einige Angehörige der Delta Securtiy AG im Hardturm-Stadion zuschlugen. Nach dem Fussballspiel Zürich gegen Sion packten sie einen heute 27-jährigen FCZ-Fan. Der verdächtige Angehörige der Ultras soll während eines anderen Fussballspiels einen Feuerwerkskörper gezündet haben. Nun sollen die Sicherheitsbeamten den mutmasslichen Täter dingfest machen und identifizieren.

Schlag ins Gesicht

Da sich der FCZ-Fan wehrte, kam es zu einer Keilerei. Wobei einer der Bodyguards dem Geschädigten einen Schlag ins Gesicht versetzte. Kurz darauf wurde der überwältigte Fan für 15 Minuten in einer Remise festgehalten und gefilmt. Wobei die Polizei in keinem Moment beigezogen wurde.

Dies hatte nun massive Folgen. So warf die Staatsanwaltschaft am Dienstag vor dem Bezirksgericht Zürich vier zur Tatzeit tätigen Sicherheitsleuten Freiheitsberaubung vor. Weitere Anklagepunkte lauteten auf fahrlässige Körperverletzung sowie Verletzung des Privatbereichs durch Aufnahmegeräte.

Auch Ex-Sicherheitsverantwortlicher unter Anklage

Mit dem ehemaligen Sicherheitsverantwortlichen des FC Zürich musste sich auch ein Kadermann verantworten. Der 37-jährige soll den Befehl erteilt haben, den Fan zu packen. Ihm droht im Falle eines Schuldspruchs eine bedingte Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu 160 Franken sowie 2000 Franken Busse. Auch die übrigen Angeschuldigten müssen mit bedingten Geldstrafen und Bussen rechnen.

Volle Freisprüche verlangt

Allerdings verlangte alle Verteidige rumfassende Freisprüche und verwiesen darauf, dass die "Privaten" auch polizeiähnliche Funktionen zu erfüllen hätten. Gerade im Hinblick auf gewaltbereite Fans. Ein Anwalt erklärte, dass im schlimmsten Fall ein Rechtsirrtum der Angeschuldigten vorliegen würde. Die "Deltas" seien jedenfalls keine Schlägertruppe. Es sei "verkehrte Welt", dass ausgerechnet sie vor den Schranken stehen. Das Gericht wird ein Urteil den Parteien nach der Sommerpause zustellen.

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ANTI-ATOM
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Infodienst Stadt Bern 9.7.08

Einsprache gegen unbefristete Bewilligung für Mühleberg

Der Gemeinderat ist gegen eine unbefristete Betriebsbewilligung für das Atomkraftwerk Mühleberg und hat Einsprache gegen ein entsprechendes Gesuch der BKW FMB Energie AG erhoben. Er beruft sich dabei auf die Gemein-deordnung. Diese verpflichtet die Stadt Bern, sich dafür einzusetzen, dass umweltgefährdende Energieträger wie die Atomenergie durch andere Energieformen ersetzt werden.

Die Betriebsbewilligung des Atomkraftwerks Mühleberg (AKW) ist bis am 31. Dezember 2012 befristet. Die Betreiberin des AKW, die BKW FMB Energie AG, reichte daher Anfang Juni 2008 beim Bundesamt für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) ein Gesuch um eine unbefristete Bewilligung für die Anlage ein.

Stadt Bern erhebt Einsprache

Dagegen hat der Gemeinderat im Rahmen des Auflageverfahrens beim UVEK Einsprache erhoben. Er beruft sich bei seinem Entscheid auf die Gemeindeordnung. Demnach ist die Stadt Bern gemäss Artikel 8 verpflichtet, Massnahmen zu ergreifen, um "umweltbelastende oder umweltgefährdende Energieträger, wie die Atomenergie, durch einheimische und regenerierbare Energie zu ersetzen".

Tiefe Risse im Kernmantel

Das Atomkraftwerk Mühleberg ist seit 1971 in Betrieb und mit seinen 36 Jahren das zweitälteste Atomkraftwerk der Schweiz. Der Gemeinderat weist darauf hin, dass die Anlage wegen gravierender betrieblicher Vorkommnisse, konstruktiver Mängel und technischer Schäden nie eine unbefristete Betriebsbewilligung erhalten hat. Insbesondere erinnert er daran, dass 1990 tiefe Risse im Kernmantel festgestellt wurden, die bis heute nicht behoben und deren Ursache trotz jahrelanger und intensiver Untersuchungen nicht geklärt werden konnten. Weiter erachtet der Gemeinderat die Sicherheit der Anlage bei Flugzeugabstürzen und Erdbeben als mangelhaft. In beiden Fällen sind bis heute keine Nachweise vorhanden, dass die nötige Reaktorsicherheit gewährleistet ist. Vor diesem Hintergrund ist für den Gemeinderat klar, dass die Voraussetzungen für eine Aufhebung der Befristung der Betriebsbewilligung für das AKW Mühleberg nicht gegeben ist.

Stadt Bern in besonderem Masse betroffen

Die Stadt Bern ist einspracheberechtigt, weil sie aufgrund ihrer unmittelbaren Nähe zum Atomkraftwerk Mühleberg in besonderem Masse von einer Betriebsverlängerung betroffen wäre. Ein Leck oder ein Unglück würde die Bevölkerung der Stadt unmittelbar gefährden. Das Gesuch der BKW ist noch bis zum 14. Juli 2008 öffentlich aufgelegt.

Der Gemeinderat der Stadt Bern

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ANIMAL LIBERATION FRONT
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espace.ch 9.7.08

Berner Philosophieprofessor will Haustiere verbieten

Der Berner Philosphieprofessor Klaus Petrus ist ins Kreuzfeuer der Kritik geraten: In einem Interview mit der "NZZ am Sonntag" nimmt er die radikale Tierschutzorganisation ALF in Schutz und fordert ein Verbot von Haustieren. Blindenhunde vergleicht er mit Sklaven.

Der Segen in der Uni Bern hängt schief: Stein des Anstosses ist ein Aufsatz im Internet des Professors im Namen der Hochschule über die "ALF und die Sache mit dem Terrorismus" und ein Interview mit L'Hebdo. Darin verneint er, dass die militante Tierschutzorganisation eine terroristische Organisation sei.

Das Ziel der Animal Liberation Front (ALF) ist es, Tierversuche und Tiertötungen zu verhindern. Um ihre Ziele zu erreichen greifen die Organisation ohne zentrale Führung zu brutalen Methoden: Telefonterror, Drohbriefe, Sachbeschädigungen und Sabotage sind an der Tagesordnung. In der Schweiz gingen 16 Prozent der Einsätze im Bereich Extremismus des Dienstes für Analyse und Prävention im 2007 auf das Konto militanter Tierschutz-Organisationen, wie der Blick schreibt.

Keine Haustiere und Blindenhunde

In einem Interview mit dem Westschweizer Nachrichtenmagazin L'Hebdo sagte Petrus: "Das Halten von Tieren als Haustier und Kumpel muss verbannt werden." Man darf die Tiere auch nicht essen, keine Versuche mit ihnen machen, nicht für bestimmte Zwecke trainieren und einsetzen. In diesem Sinne vergleicht Petrus das Halten von Blindenhunden mit der Versklavung der Schwarzen.

Die Uni Bern distanziert sich gegenüber dem Blick von Petrus' Ansichten.

Tanja Kammermann