MEDIENSPIEGEL 31.10.08
(Online-Archiv: http://www.reitschule.ch/reitschule/mediengruppe/index.html)
Heute im Medienspiegel:
- Reitschule-Kulturtipps (Tanzball)
- Motion Mozsa: Fragwürdige Antwort des Gemeinderats
- Drogenanlaufstelle(n): Ausschluss Thuner Junkies + Verzögerung
Murtenstrasse
- Zbinden-Bashing: PDA-Forderungen
- Aufschub für PROGR
- Rechtsfall Paradisli
- Finanz-Krampf-Demo
- Wahl(kr)ampf-Song für Jimy Hofer
- Neonazis: Prozess Kaltbrunn-Schlägerei
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REITSCHULE
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Okt 08: Beteiligt Euch an der
Vorplatz-Präsenz!!!
PROGRAMM:
Fr 31.10.08
21.00 Uhr - Frauenraum - TanzBall mit
DJ Zardas, Crashkurs ab 19.30-21.00 Uhr
21.00 Uhr - Kino - RAF-Filme: Die
innere Sicherheit; Christian Petzold, D 2000
22.00 Uhr - Dachstock - T.Raumschmiere
(ger/Shitkatapult/Mute) & Dub Trio
(usa/Ipecac)
Sa 01.10.08
20.30 Uhr - Tojo - "Bullet Rain"
von formation poe:son. Regie: Sarah-Maria Bürgin
21.00 Uhr - Kino - Black Box BRD,
Andreas Veiel, BRD 2001, OV, 101min, 35mm
22.00 Uhr - SLP - 10.
Deathmetal-Night mit Carnal Decay, Oral Fist Fuck und Mortal
Hatred
23.00 Uhr - Dachstock - Darkside
presents: Dom & Roland (uk/Domandroland Prod) supported by Deejaymf
(cryo.ch), VCA (Biotic Rec/ch), Antart (ch), El Grin (ch) - drum'n'bass
So 02.10.08
08.00 Uhr - Vorplatz/Grosse Halle/SLP - Flohmarkt
21.00 Uhr - Dachstock - Lite (jap)
- instrumental indie/rock
Infos: www.reitschule.ch
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kulturagenda.be
30.10.08
Tanzball im Frauenraum
Zeigt her eure Tanzkünste! Und zwar am diesjährigen Tanzabend
in festlichem Ambiente und mit Sound von DJ Zardas.
Crash-Kurs um 19.30 Uhr. Frauenraum der Reitschule, Bern. Fr., 31.10.,
21 Uhr
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MOTION MOZSA
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08.000196 (08/346)
Reg. 22/-00
Motion Fraktion GFL/EVP (Erik Mozsa, GFL): Reitschule schützen:
Gewaltprobleme lösen
Die Reitschule gehört zu Bern, sie ist ein breit akzeptierter
Kulturort
und für die Mehrheit in der Stadt unerlässlich. Insbesondere
ist sie
ein Ort für alternative Jugendliche und Erwachse-ne. Die
Kulturinstitution leistet Hervorragendes und bietet ihren Gästen
diverse Angebote aus den Sparten Film, Theater, Tanz und Musik. Auch
kulinarische Perlen können in der Reitschu-le genossen werden.
Leider kommt es vor und in der Reitschule immer wieder zu
Auseinandersetzungen mit der Polizei, aber auch mit Gästen. Diese
fortwährenden Gewalttätigkeiten schädigen das Image der
Reitschule als
Ganzes, worunter in erster Linie die Kulturstätten leiden. Das ist
in
höchs-tem Masse bedauerlich, zumal die Reitschule sich in ihrem
Manifest zu den Grundsätzen der Friedfertigkeit und der Toleranz
bekennt.
Der besonnene Teil der IKUR versucht zwar seit Jahren gegen
Gewalttätige vorzugehen, doch gelingt dies oft nicht. Eine Gruppe
von
radikalen Kräften torpediert die Bemühungen um Ausgleich und
Konsens
mit den Behörden. Viele Kulturschaffende in der Reitschule sind
mit
dieser Problematik überfordert. Zuweilen werden sie ganz offen von
den
"wilden Gruppen" bedroht und eingeschüchtert. Bei vielen
"moderaten
Kräften" herrscht ein Klima der Angst. Die GFL/EVP-Fraktion ist
nicht
länger bereit, tatenlos zuzusehen. Wir machen uns um die
Entwicklungen
Sorgen. Für uns ist unbestritten: Die Reitschule muss als
alternative
Kulturin-stitution erhalten bleiben. Hierzu ist jedoch ein konsequenter
Ausschluss von Gewalttätern unabdingbar.
Das Problem mit den Gewalttätigkeiten ist auch strukturell
bedingt: Die
basisdemokratische Organisation der IKUR kann offensichtlich mit den
Gewalttätern nicht befriedigend umgehen. Basisdemokratischen
Strukturen
mangelt es oft an Verbindlichkeit und Verantwortung. Die Stadt als
Vertragspartner hat aber Anspruch darauf, dass vereinbarte Punkte
gemäss Leis-tungsvertrag eingehalten und vollzogen werden.
Seit 2004 existieren mit der Reitschule und der Grossen Halle
Leistungsverträge und eine Sicherheitsvereinbarung. Vor einigen
Tagen
wurden diese Verträge für die kommenden vier Jahre erneuert.
Die Stadt
erörtert mit der IKUR immer wieder Sicherheitsfragen, da zuweilen
Bestimmungen halbherzig umgesetzt werden. In heiklen Situationen kann
die Polizei vielfach keinen Kontakt mit der IKUR aufnehmen. Nutzniesser
hiervon sind dann Gewalttätige, die sich in die Reitschule
zurückziehen
kšnnen und in der anonymen Masse untertauchen, bevor der Zugriff der
Polizei erfolgt. Dieses Katz-und-Mausspiel ist für die Fraktion
GFL/EVP
eine sehr unbefriedigende Angelegenheit. Auch stellen wir fest, dass
die Torkontrolle zur Sicherheit der Besuchenden wiederholt versagt. Wir
erachten einige Ergänzungen bei der Sicherheitsverein-barung
deshalb
als nötig. Zudem sind Verstösse gegen diese als
Leistungsvertragsverletzung aufzufassen.
Wir fordern nun den Gemeinderat auf:
1. Die IKUR zu unterstützen, um in der Reitschule rasch
verbindliche
Strukturen (z.B. wie Verein etc.) zu schaffen. Dabei muss der
Verhandlungspartner der Reitschule künftig der Stadt
gewährleisten
können, dass die in der Leistungs- und Sicherheitsvereinbarung
ein-gegangenen Verpflichtungen eingehalten werden.
2. Zusätzlich sind folgende Punkte in die bestehende
Sicherheitsvereinbarung zu integrieren:
a. Von der IKUR ist ein permanenter Sicherheitsdienst, der eng mit den
Behšrden zu-sammenarbeitet, zu verlangen. Dieser ist für die
interne
Ordnung zuständig und muss bei jedem Verstoss gegen die
Reitschulgrundsätze (keine Gewalt, keine Intoleranz, keinen
Sexismus,
keinen Rassismus, keine Homophobie etc.) Hausverbote verhängen und
durchsetzen. Die Stadt soll sich partiell an den Kosten beteiligen.
b. Bei Demonstrationen ist das Tor der Reitschule zu schliessen, die
Reitschule darf nicht als sicherer Rückzugsraum für
GewalttŠterInnen
dienen.
3. Die Stadt sieht bei Verstössen gegen die Leistungsverträge
sowie die
Sicherheitsverein-barung Sanktionen vor (z.B. Kürzungen der
Nebenkosten
im Subventionsvertrag, Ver-tragskündigung etc.).
Soweit der Gegenstand der Motion im Bereich der gemeinderätlichen
Zuständigkeit liegt, kommt der Motion der Charakter einer
Richtlinie
zu.
Bern, 29. Mai 2008
Motion Fraktion GFL/EVP (Erik Mozsa, GFL), Daniela Lutz-Beck, Verena
Furrer-Lehmann, Conradin Conzetti, Ueli Stückelberger, Rania
Bahnan
Büechi, Peter Künzler, Susanne Else-ner, Nadia Omar, Barbara
Streit-Stettler
Antwort des Gemeinderats
Die Motion liegt im Zuständigkeitsbereich des Gemeinderats. Ihr
kommt deshalb der Charak-ter einer Richtlinie zu.
Der Gemeinderat teilt die Auffassung der Motionärinnen und
Motionäre,
dass die Sicherheit rund um den alternativen Kulturbetrieb Reitschule
verbessert werden muss. Dies ist nicht al-lein Aufgabe der
Behörden,
auch die Betreiberin der Reitschule (Interessengemeinschaft Kul-turraum
Reitschule IKuR) ist gefordert.
Die Lage insbesondere auf dem Vorplatz hat sich in diesem Sommer
verschlechtert. Die Ar-beit von Polizei, Pinto und Securitas wird von
gewaltbereiten Personen massiv behindert. Interventionen sind ohne
grösseres Aufgebot der Polizei aus Sicherheitsgründen nicht
mehr
mšglich. Ebenfalls verschlechtert hat sich die Bereitschaft der IKuR
zur verbindlichen Zu-sammenarbeit und zur konsequenten
Lösungsfindung
mit den Behörden. Gespräche mit Ver-tretungen des
Gemeinderats wurden
abgesagt oder blieben wirkungslos.
Angesichts dieser Entwicklung hat der Gemeinderat Gegensteuer gegeben
und Massnahmen ergriffen: In enger Zusammenarbeit zwischen der
Direktion für Bildung, Soziales und Sport, der Direktion für
Sicherheit, Umwelt und Energie und der Kantonspolizei wurde die
Repres-sion verstärkt und die Polizei- und PINTO-Präsenz im
Perimeter
Reithalle erhöht. Gleichzeitig wurde sichergestellt, dass die
nötigen
sozialen Angebote (Beratung und Vermittlung) niederschwellig
bereitstehen. Der Gemeinderat stellt fest, dass diese Massnahmen
greifen und die Situation wesentlich und sichtbar verbessert haben.
Der Gemeinderat ist überzeugt davon, dass die Sicherheitsprobleme
im
Bereich der Reit-schule nur im zielgerichteten Dialog mit der IKuR
angegangen werden können. Es sollen rasch verbindliche Regeln
für die
Organisationsentwicklung und die Einhaltung des Leistungsvertrags sowie
der Sicherheitsvereinbarung gefunden werden. Aufgrund der aktuellen
Situation insbesondere mit der Drogenszene sind Sofortmassnahmen
nötig.
Der Gemeinderat hat die Kantonspolizei angewiesen, ab Ende September
schwerpunktmässig nach der Schliessung der Kontakt- und
Anlaufstelle an
der Hodlerstrasse mit den nötigen repressiven Mitteln gegen die
Bildung
einer offenen Drogenszene vorzugehen. Dabei muss eine Verdrängung
in
die Innenstadt vermieden werden. Die erhöhte Polizeipräsenz
ist Teil
des aktuellen Massnahmenpakets, welches sich an der städtischen
Drogenpolitik mit den vier Säulen Prävention,
Schadensminderung,
Therapie und Repression orientiert. Dieses Massnahmenpaket ist zurzeit
in Erarbeitung. Es sieht auch die rasche Realisierung eines zweiten
Standorts für die An-laufstelle für Drogenabhängige
sowie soziale
Massnahmen wie die verstärkte Vermittlung in Wohnprojekten und in
Substitutionsprogramme vor.
Weitere Schritte im Sinne der vorliegenden Motion wird der Gemeinderat
prüfen und - wenn zielführend - umsetzen.
Folgen für das Personal und die Finanzen
Keine.
Antrag
Der Gemeinderat beantragt dem Stadtrat, die Motion als Richtlinie
erheblich zu erklären.
Bern, 15. Oktober 2008
Der Gemeinderat
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1. + 2. DROGENANLAUFSTELLE
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bernerzeitung.ch 31.10.08
Thuner Junkies müssen draussen bleiben
Die Kontakt- und Anlaufstelle für Drogenabhängige der Stadt
Bern ist ab
Samstag für Drogenabhängige aus Thun und dem Oberland nicht
mehr
zugänglich.
Die Stadt Bern hatte die neue Regelung im Grundsatz im Juni getroffen.
Nun werde sie umgesetzt, sagte Regula Müller, die Leiterin der
Fachstelle Drogenkoordination, am Freitag auf Anfrage. Die betroffenen
Benutzer der Anlaufstelle wurden an Versammlungen in Bern und Thun
sowie mittels Flyern orientiert.
Um in der Kontakt- und Anlaufstelle in Bern Zugang zu haben,
müssten sie sich in eindeutiger Art ausweisen können.
Massnahmen in Thun beginnen zu greifen
Der Thuner Gemeinderat teilte am Freitag mit, er habe Verständnis
für
den Entscheid der Stadt Bern. Die Anlaufstelle in Bern sei
überlastet.
Seit Juni betreut ein langjähriger Mitarbeiter der Thuner
Beratungsstelle in der Berner Anlaufstelle Drogenabhängige aus
Thun und
dem Oberland. An einem Tag pro Woche machte er sie auf die
bevorstehende Schliessung aufmerksam und orientierte sie über das
ausgeweitete Angebot in Thun.
Laut der Mitteilung der Stadt Thun beginnen diese Massnahmen zu
greifen. Die Aussenstelle Thun der Stiftung Contact Netz habe fünf
Neu-
oder Wiederanmeldungen verzeichnet. Zwei Personen hätten
erfolgreich in
ein Substitutionsprogramm vermittelt werden können. Auch die
ausgeweiteten Arbeits- und Tagesstrukturen würden von mehreren
Vermittelten benutzt.
Die Stadt Thun beschloss im Juni, das Angebot bestehender Institutionen
auszubauen, um in Bern die Situation zu entlasten. Eine eigene
Anlaufstelle wollte Thun aber nicht. Wegen der 30 bis 40 Personen aus
Thun und Umgebung, die regelmässig die Anlaufstelle in Bern
besuchen,
war es zu Spannungen zwischen Bern und Thun gekommen. (/sda)
---
Bund 31.10.08
GB/JA für zweites Fixerstübli
Stadt Bern Die kantonale Gesundheits- und Fürsorgedirektion (GEF)
stellt infrage, ob eine zweite Drogenanlaufstelle in der Stadt Bern
wirklich nötig ist. Bis Ende Jahr soll evaluiert werden, ob die in
Thun
geschaffenen Einrichtungen für Drogenkranke auch die Stadt Bern
entlasten. Erst dann könne entschieden werden, ob eine weitere
Investition in ein zweites Fixerstübli in Bern
verhältnismässig sei
("Bund" von gestern).
Die Junge Alternative (JA) sei immer skeptisch gewesen, "ob die
Anlaufstelle so rasch und problemlos instand gesetzt würde oder ob
es
sich dabei nur um Beschwichtigung der Öffentlichkeit" durch die
Direktion Olibet handelte. Nun könne die Stadt zeigen, dass es ihr
mit
ihren Versprechungen ernst sei. Die JA verlangt vom Gemeinderat, "der
langjährigen Forderung nach einer zweiten Anlaufstelle
unabhängig von
der Finanzierungshilfe des Kantons endlich nachzukommen". Auch das
Grüne Bündnis ist von der zurückhaltenden Haltung des
Kantons
"enttäuscht und unglücklich". GB-Stadtrat Hasim Sancar
fordert
unmissverständlich eine zweite Anlaufstelle sowie die Erweiterung
der
Öffnungszeiten, um den Raum Schützenmatte zu entlasten. (pas)
---
BZ 31.10.08
Drogenpolitik
Verzögerung fürs zweite Fixerstübli
Die Stadt Bern wollte bis Ende Jahr ein zweites Fixerstübli
eröffnen.
Jetzt drückt der Geldgeber auf die Bremse. Bevor der Kanton eine
halbe
Million bezahlt, will er analysieren, wie sich das neue
Fixerstübli in
Thun auswirkt.
Am Samstag geht in der Stadt Thun ein Fixerstübli auf.
Drogenabhängige
aus dem Berner Oberland werden danach nicht mehr in die
Drogenanlaufstelle an der Hodlerstrasse in Bern gelassen. Die Zahl der
Klienten, welche die Kontaktstelle in Bern pro Woche aufsuchen, soll
von 350 auf 315 zurückgehen.
Die Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern (GEF) hat
das
Fixerstübli in Thun mit einer Million Franken unterstützt;
für die
Anlaufstelle in Bern bezahlt die GEF jährlich 1,8 Millionen
Franken.
Auch in die geplante zweite Anlaufstelle an der Murtenstrasse in Bern
soll der Kanton Geld einschiessen und die Betriebskosten von fast einer
halben Million Franken übernehmen.
Kein Geld bis Ende Jahr
Doch jetzt schliesst der Kanton das Kässeli. Zumindest
vorläufig, wie
"der Bund" gestern berichtete. "Bevor wir Gelder für eine zweite
Berner
Anlaufstelle sprechen, wollen wir wissen, ob sich die Situation in Bern
dank der Anlaufstelle in Thun entlastet", sagt Regula Unteregger, die
Vorsteherin des kantonalen Sozialamtes. "Wir analysieren die
Entwicklung bis Ende Jahr und entscheiden dann", sagt sie.
Terminplan wird hinfällig
Die Stadt Bern wollte das zweite Fixerstübli bis Ende Jahr
eröffnen.
Dieser Terminplan wird nun hinfällig. "Es ist unschön, weil
wir die
zweite Anlaufstelle möglichst schnell umsetzen wollten", sagt
Regula
Müller, Leiterin der Koordinationsstelle Sucht von der Stadt Bern,
auf
Anfrage. Doch zwei Monate Verzögerung seien verkraftbar.
Fragt sich nur, ob der Kanton danach das Geld zur Verfügung
stellt?
"Wie gesagt, wir analysieren zuerst. Doch wir stehen dem Projekt
wohlwollend gegenüber", sagt Regula Unteregger vom kantonalen
Sozialamt.
Die Stadt Bern fragt sich, was genau der Kanton analysieren will? "Die
Anlaufstelle in Thun hat nur bedingt etwas mit dem zweiten
Fixerstübli
in Bern zu tun", sagt Regula Müller. Denn mit dem zweiten
Fixerstübli
solle nicht das Angebot erhöht werden. "Es geht darum, das Gebiet
um
die Schützenmatte zu entlasten."
Tobias Habegger
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punkt.ch 31.10.08
Fixerstübli auf der Kippe
Drogenszene Thun - Kanton wartet Entwicklung ab
Rückschlag für Sozialdirektorin Olibet: Sie muss
vorläufig auf eine
zweite städtische Drogenanlaufstelle an der Murtenstrasse 26
verzichten. Das Gesuch liegt nach wie vor beim Kanton, wie "Der Bund"
gestern berichtete. Grund: Der Kanton hat eine Million Franken in
Thuner Drogeneinrichtungen investiert. Dies, um die Stadtberner
Anlaufstelle an der Hodlerstrasse zu entlasten. Dort werden ab morgen
Abhängige aus dem Berner Oberland abgewiesen.
Der kantonale Entscheid bedeutet allerdings nicht, dass die
Drogenanlaufstelle beim Bremgartenfriedhof definitiv gestorben ist.
Regula Unteregger von der kantonalen Fürsorgedirektion
bestätigte, dass
der Entscheid spätestens Ende Jahr fällt. "Wir warten ab, wie
sich die
Szene entwickelt", sagte Unteregger. (kas)
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ZBINDEN-BASHING
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Bund 31.10.08
PdA setzt sich für Stadtrat Zbinden ein
Stadt Bern Die Partei der Arbeit PdA fordert den Regierungsrat des
Kantons Bern auf, die Entlassung von Rolf Zbinden an der Gewerblich-
Industriellen Berufsschule (Gibb) rückgängig zu machen. Der
PdA-Stadtrat wurde entlassen, nachdem ihn das Strafeinzelgericht wegen
Landfriedensbruch und Gewalt gegen Beamte verurteilt hatte. (pd)
---
bernerzeitung.ch 30.10.08
PdA Bern: Rolf Zbinden soll wieder Schule geben
Die Partei der Arbeit Bern will, dass der Regierungsrat die Entlassung
Rolf Zbindens als Lehrer rückgängig macht. Sie ruft allgemein
zur
Solidarität mit dem verurteilten "Demo-Lehrer" auf.
Die Entlassung sei schon rein formaljuristisch skandalös, schreibt
die
PdA in einer Mitteilung. Gegen das fragwürdige Urteil einer
einzelnen
Richterin der untersten Gerichsebene könne appelliert werden, Rolf
Zbinden sei bis zum Abschluss der Gerichtsverfahren auf höheren
Ebenen
nicht verurteilt und daher, wie alle anderen Bürger und
Bürgerinnen in
der gleichen Situation, als unschuldig zu betrachten.
---
vorwaerts.ch 30.10.08
PdA Bern fordert Rücknahme der Entlassung von Rolf Zbinden
30.10.2008
Die Partei der Arbeit Bern fordert den Regierungsrat des Kantons Bern
auf, die Entlassung von Rolf Zbinden an der Gewerblich-Industriellen
Berufsschule Bern (Gibb) rückgängig zu machen.
Die PdA Bern ruft in einer Medienmitteilung alle DemokratInnen dazu
auf, sich mit Rolf zu solidarisieren; "jede und jeder von euch kann der
oder die Nächste sein!" Die Entlassung sei schon rein
formaljuristisch
skandalös. Gegen das fragwürdige Urteil einer einzelnen
Richterin der
untersten Gerichsebene kann appelliert werden, Rolf Zbinden sei bis zum
Abschluss der Gerichstverfahren auf höheren Ebenen nicht
verurteilt und
daher, wie alle anderen Bürger und Bürgerinnen in der
gleichen
Situation, als unschuldig zu betrachten.
Auf der für die Betroffenen viel wichtigeren wirtschaftlichen
Ebene,
müsse insbesondere an einer staatlichen Schule die
Unschuldsvermutung
ebenfalls gelten. Die Entlassung kann, gemäss PdA Bern, nach einem
Freispruch auf höherer Ebene nicht mehr rückgängig
gemacht werden, da
es bis zum nächsten Prozess Monate oder gar Jahre dauern kann. Die
Entlassung sei aber auch inhaltlich nicht gerechtfertigt. Bei der
Demonstration vor der dänischen Botschaft stehen die Aussagen der
Polizisten, gegen die Aussagen der Demo-TeilnehmerInnen. Es gehöre
zum
politischen Grundwissen, dass die Gerichte in einem solchen Fall
natürlich neutral sind, aber in der Praxis den Aussagen der
Polizei
glauben, auch wenn wie in diesem Fall der Polizeirapport erst 3 Monate
nach dem Vorfall verfasst worden sei.
Am 6. Oktober demonstrierte Rolf Zbinden wie Tausende andere auch gegen
den Marsch auf Bern, mehr wirft ihm das Gericht auch gar nicht vor. Die
SVP hatte mit ihrer Wortwahl bewusst an Mussolinis Marsch auf Rom
erinnert, daher nahmen auch viele Neonazis am Umzug teil. Der Berner
Gemeinderat hatte es verpasst, nach dieser Provokation der SVP, den SVP
Umzug zu verbieten. Dafür hatte er aber die Gegendemo verboten.
Menschen wie Rolf Zbinden, welche die Geschichte kennen und aus ihr
lernen wollen, blieb daher nur noch die 'illegale' Demonstration, wenn
sie dem Motto 'Wehret den faschistischen Anfängen!' treu bleiben
wollten.
An Rolf Zbinden soll ein Exempel statuiert und kritische
BürgerInnen
sollen von echtem Widerstand abgeschreckt werden. Nachdem der Bundesrat
sich aufs Notrecht - Seit wann ist die Schweiz bei einer möglichen
UBS-Pleite bedroht, wenn es daneben noch hunderte von bestens
funktionierenden Banken gibt? - berufen und den Aktionären der UBS
mit
68 Milliarden Franken aus der Patsche geholfen hat, droht der Volkszorn
zu explodieren. Demonstrationen werden bewilligt, solange vom
Grundübel
abgelenkt und gegen die Abzocker im Management protestiert wird. Sobald
sich der Protest gegen die Aktionäre richten und die
Verstaatlichung
der Banken fordern wird, kann er zu einer Gefahr für die
Besitzenden
werden; Demonstrationsverbote und andere Einschüchterungen werden
die
Folge sein. Somit sollen die Leute daran erinnert werden, wie es Rolf
Zbinden ergangen ist und wie es ihnen ergehen wird, wenn Widerstand
geleistet wird, schreibt die PdA Bern.
---
Pda.ch 30.10.08
Medienmitteilung 30. Oktober 2008
PdA Bern fordert die Rücknahme der Entlassung von Rolf Zbinden!
Die Partei der Arbeit Bern fordert den Regierungsrat des Kantons Bern
auf, die Entlassung von Rolf Zbinden an der Gewerblich-Industriellen
Berufsschule Bern (Gibb) rückgängig zu machen! Wir rufen alle
DemokratInnen dazu auf, sich mit Rolf zu solidarisieren; jede und jeder
von euch kann der oder die Nächste sein!
Die Entlassung ist schon rein formaljuristisch skandalös. Gegen
das
fragwürdige Urteil einer einzelnen Richterin der untersten
Gerichsebene
kann appelliert werden, Rolf Zbinden ist bis zum Abschluss der
Gerichstverfahren auf höheren Ebenen nicht verurteilt und daher,
wie
alle anderen Bürger und Bürgerinnen in der gleichen
Situation, als
unschuldig zu betrachten. Auf der für die Betroffenen viel
wichtigeren
wirtschaftlichen Ebene muss insbesonders an einer staatlichen Schule
die Unschuldsvermutung ebenfalls gelten. Die Entlassung kann nach einem
Freispruch auf höherer Ebene nicht mehr rückgängig
gemacht werden, da
es bis zum nächsten Prozess Monate oder gar Jahre dauern kann.
Die Entlassung ist aber auch inhaltlich nicht gerechtfertigt. Bei der
Demo vor der dänischen Botschaft stehen die Aussagen der
Polizisten
gegen die Aussagen der Demo-TeilnehmerInnen. Es gehört zum
politischen
Grundwissen, dass die Gerichte in einem solchen Fall natürlich
neutral
sind, aber in der Praxis den Aussagen der Polizei glauben, auch wenn
wie in diesem Fall der Polizeirapport erst 3 Monate nach dem Vorfall
verfasst worden ist.
Am 6. Oktober demonstrierte Rolf Zbinden wie Tausende andere auch gegen
den Marsch auf Bern, mehr wirft ihm das Gericht auch gar nicht vor. Die
SVP hatte mit ihrer Wortwahl bewusst an Mussolinis Marsch auf Rom
erinnert, daher nahmen auch viele Neonazis am Umzug teil. Der Berner
Gemeinderat hatte es verpasst, nach dieser Provokation der SVP den SVP
Umzug zu verbieten. Dafür hatte er aber die Gegendemo verboten.
Menschen wie Rolf Zbinden, welche die Geschichte kennen und aus ihr
lernen wollen, blieb daher nur noch die 'illegale' Demonstration, wenn
sie dem Motto 'Wehret den faschistischen Anfängen!' treu bleiben
wollten.
An Rolf Zbinden soll ein Exempel statuiert und kritische
BürgerInnen sollen von echtem Widerstand abgeschreckt werden.
Nachdem der Bundesrat sich aufs Notrecht - Seit wann ist die Schweiz
bei einer möglichen UBS-Pleite bedroht, wenn es daneben noch
hunderte
von bestens funktionierenden Banken gibt? - berufen und den
Aktionären
der UBS mit 68 Milliarden Franken aus der Patsche geholfen hat, droht
der Volkszorn zu explodieren. Demonstrationen werden bewilligt, solange
vom Grundübel abgelenkt und gegen die Abzocker im Management
protestiert wird.
Sobald sich der Protest gegen die Aktionäre richten und die
Verstaatlichung der Banken fordern wird, kann er zu einer Gefahr
für
die Besitzenden werden; Demonstrationsverbote und andere
Einschüchterungen werden die Folge sein. Somit sollen die Leute
daran
erinnert werden, wie es Rolf Zbinden ergangen ist und wie es ihnen
ergehen wird, wenn Widerstand geleistet wird.
PdA-Bern, 30. Oktober 2008
---
PdA-Stadtrat Rolf Zbinden verurteilt
Die bürgerliche Klassenjustiz versucht offenbar, am Berner
PdA-Stadtrat
Rolf Zbinden ein Exempel zu statuieren, um den antifaschistischen
Widerstand einzuschüchtern.
http://www.kommunisten.ch/index.php?article_id=515
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PROGR
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Bund 31.10.08
Aufschub für Progr-Künstler?
SP und GB wollen im Berner Stadtrat das Projekt eines
Gesundheitszentrums im Progr zurückweisen
Die Progr-Künstler sollen nach dem Willen von SP und GB Zeit
erhalten,
um Mäzene für ihr Alternativprojekt zu finden. GFL und
Bürgerliche
finden die Anträge der Linken unverantwortlich.
Das Lobbying der Progr-Künstler in eigener Sache trägt
Früchte: Nach
Gesprächen mit verschiedenen Stadtratsfraktionen zeigen sich SP
und
Grünes Bündnis (GB) bereit, das bereits aufgegleiste Projekt
eines
Gesundheitszentrums zurückzuweisen. Die Progr-Künstler haben
dem
Gemeinderat jüngst eine Alternative zum geplanten
Gesundheitszentrum
vorgeschlagen ("Bund" vom 18. Oktober). Dabei sprachen sie von
Mäzenen,
die sich sowohl am Kauf des Gebäudes für 2,4 Millionen
Franken als auch
an den Sanierungskosten beteiligen würden.
Abstimmung über zwei Varianten?
Das GB will den Künstlern maximal drei Monate Zeit einräumen,
damit
diese den Nachweis für die Finanzierbarkeit ihres Projektes
erbringen
können. Laut GB-Stadträtin Natalie Imboden soll der
Businessplan auch
Auskunft über die Betriebskosten geben, von denen bisher kaum die
Rede
war. "In dieser Hinsicht sind wir gebrannte Kinder", sagt Imboden unter
Anspielung auf das Zentrum Paul Klee, an dessen Unterhalt die Stadt
immer grössere Summen beisteuern muss. Laut GB-Antrag müsste
der
Gemeinderat schliesslich prüfen, ob das Kaufangebot der
Progr-Künstler
auf realistischen Annahmen beruht. Dadurch würde sich der
Abstimmungstermin von Februar auf Juni 2009 verschieben. "Eine
Abstimmung über beide Varianten ist denkbar", sagt Imboden.
Gemäss dem Rückweisungsantrag der SP hätten die
Künstler bloss bis Ende
Jahr Zeit, um einen "vollständigen Finanzierungsnachweis" zu
erbringen.
Die Abstimmung soll am 17. Mai stattfinden. Die SP hält es
für nicht
vertretbar, dem Künstlerprojekt keine Chance mehr zu geben.
Allerdings
beharren auch die Genossen und Genossinnen darauf, dass die
Künstler
die Betriebskosten "dauerhaft aus eigenen Mitteln" bestreiten.
"So kann man Stadt nicht führen"
Die Rückweisungsanträge dürften es schwer haben.
Zünglein an der Waage
spielt die GFL/EVP-Fraktion, die mit Erstaunen auf die Anträge
ihrer
Bündnisparteien reagiert. "Mit solch einem Jekami kann man die
Stadt
nicht führen", sagt Fraktionschef Peter Künzler.
Stadtpräsident
Alexander Tschäppät (sp) sei Vorsitzender der Jury gewesen,
die sich im
Wettbewerb für das Projekt eines Gesundheitszentrums ausgesprochen
habe. "Da muss man doch sein Wort halten", sagt Künzler. Es gehe
nicht
an, dass der städtische Kulturkredit durch Beiträge an die
Dauermieten
und Betriebskosten von Institutionen aufgebraucht werde, sagt
Künzler
unter Anspielung auf Kornhausforum, Zentrum Paul Klee und La Capella.
"Wenn wir dauernd neue Institutionen mitfinanzieren, fehlt das Geld
für
junge Künstler."
"Tschäppät macht es sich einfach"
FDP-Kofraktionschefin Dolores Dana befürchtet nicht nur ein
finanzielles Fass ohne Boden. Eine "Institutionalisierung des Progrs"
werde auch zu einer Senkung des künstlerischen Niveaus
führen.
Stadtpräsident Tschäppät habe einst sein Wort gegeben,
dass es sich bei
der heutigen Nutzung um eine Zwischennutzung handle. "Wenn er nun die
Verantwortung an den Stadtrat abschiebt, macht er es sich gar einfach",
sagt Dana.
Bernhard Ott
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BZ 31.10.08
Aufschub gewähren
Die Künstler sollen Zeit erhalten, ihr Kaufangebot für das
alte Progymnasium zu konkretisieren. Dies fordern linke Parteien.
SP, Grünes Bündnis und Junge Alternative wollen der Gruppe
von
Kulturschaffenden, die das ehemalige Progymnasium übernehmen will,
eine
Chance geben. Sie beantragen deshalb in der Stadtratssitzung von
nächstem Donnerstag die Rückweisung des Geschäfts an den
Gemeinderat.
Das als Zwischennutzer eingemietete Zentrum für Kulturproduktion
Progr
müsste gemäss Vortrag einem Gesundheitszentrum weichen.
Eruiert wurde
das Siegerprojekt Doppelpunkt in einem Wettbewerb. Der Jury stand
Stadtpräsident Alexander Tschäppät vor.
SP-Fraktionschefin Giovanna Battagliero beanstandet das
Auswahlverfahren nicht. Man möchte der Gruppe um
Videokünstler Peter
Aerschmann, die vor zwei Wochen an die Medien gelangte und nun bei den
Parteien vorsprach, aber Zeit einräumen. Ebenso argumentiert
GB-Stadträtin Natalie Imboden. Das abgemachte Verfahren zu
durchbrechen
rechtfertige sich jedoch nur in diesem speziellen Fall: Der "Progr" sei
ein interessantes Projekt und die Künstler sähen
plötzlich eine
Möglichkeit, das Haus zu übernehmen und selber zu betreiben.
Die Gruppe
solle nun die Gelegenheit erhalten, innerhalb von drei Monaten (bei der
SP bis Ende Jahr) ihr Angebot zu konkretisieren und insbesondere bei
der Finanzierung Klarheit zu schaffen. Bisher blieb es bei vagen
Zusicherungen. Kämen die Rückweisungsanträge durch,
würde dies eine
Verschiebung der für Februar vorgesehenen Volksabstimmung auf den
17.Mai notwendig machen.
Die Anträge von links dürften aber einen schweren Stand
haben. Bereits
äusserten sich nämlich die Fraktionen FDP, SVP und GFL/EVP -
und damit
rein rechnerisch eine Mehrheit - ablehnend dazu. FDP-Fraktionschefin
Dolores Dana fragt sich, was dies für ein Zeichen wäre, wenn
ein
Wettbewerbsgewinner auf diesem Weg ausgebootet würde. Zudem sei
der
Progr stets als Zwischennutzung deklariert worden. Ganz abgesehen davon
könne sie ein Angebot ohne identifizierbare Mäzene nicht
unterstützen:
"Sorry, das ist einfach nicht seriös."
cab
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PARADISLI
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Bund 31.10.08
Hayoz legt Beschwerde ein
Überbauung Schönbergpark kommt vor Verwaltungsgericht
"Es geht nicht nur um den Schönbergpark", sagt Gemeinderätin
Barbara
Hayoz (fdp). Wenn die Stadt das Nein des Kantons zur Überbauung
akzeptieren würde, "könnten wir nie mehr verdichtet bauen."
Der Streit um die Überbauung Schönbergpark geht in eine
weitere Runde:
Mit zwei externen juristischen Gutachten hat die Stadtberner
Finanzdirektorin Barbara Hayoz (fdp) die Erfolgsaussichten einer
Beschwerde gegen das Nein des Kantons zum Bauvorhaben abklären
lassen.
"Beide Expertisen kommen zum gleichen Schluss: Der Entscheid der
kantonalen Baudirektion ist fehlerhaft", sagt Hayoz. Sie habe sich
daher entschlossen, Beschwerde vor Verwaltungsgericht einzulegen.
Hayoz strebt Präjudiz an
Die kantonale Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (BVE) hiess vor
Monatsfrist eine Beschwerde der Grünen Partei Bern (GPB) gut.
Gemäss
dem Entscheid überschreitet das Bauprojekt die zulässige
Bruttogeschossfläche. Geht der Kanton davon aus, dass aufgrund des
Baugesetzes nur die Freiflächen für die Berechnung der
Nutzungsziffer
zur Verfügung stehen, sieht das Bauprojekt auch den Einbezug des
Bauernhauses vor. "Mit der sehr engen Auslegung des Baugesetzes durch
den Kanton würde der bauliche Handlungsspielraum stark
eingeschränkt",
sagt Hayoz. Bei dieser Art der Berechnung von Nutzungsziffern
"könnten
wir nie mehr verdichtet bauen". Das städtische Bauinspektorat, das
kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) und zahlreiche
Gemeinden im Kanton würden bei Überbauungen aber seit jeher
das gesamte
beplanbare Areal als Berechnungsgrundlage verwenden. "Es geht demnach
nicht nur um den Schönbergpark", sagt Hayoz. Die Stadt strebe mit
ihrer
Beschwerde vor Verwaltungsgericht ein Präjudiz an.
GPB will Einbezug Denkmalpflege
Hayoz rechnet damit, dass das Verwaltungsgericht im Frühling
über die
Beschwerde befinden wird. Gebe es keine Beschwerde, "werden wir sofort
mit dem Bau beginnen". Eine erneute Nutzung des Gebäudes durch den
Verein Paradisli schliesst die Gemeinderätin nicht nur aus
baupolizeilichen Gründen aus. "Ein Kulturlokal in diesem
Wohnquartier
wäre zonenwidrig." Das abgesperrte Gelände sei bis vor Kurzem
durch die
Securitas bewacht worden. Heute überwachten die Sicherheitsleute
das
Gebäude noch im Rahmen ihrer üblichen Rundgänge, sagt
Hayoz.
Die GPB "bedauert" die Beschwerde. Mit ihrer "Sturheit" bewirke Hayoz
einzig eine zeitliche Verzögerung für neue Lösungen.
Einen
gegenteiligen Entscheid des Verwaltungsgerichtes hält die
Kleinpartei
für unwahrscheinlich. Die GPB werde vor Verwaltungsgericht ein
Obergutachten zur Schutzwürdigkeit des Schönberg-Ensembles
verlangen.
Bis zum Verfahren müsse das Haus zwischengenutzt werden, sagt
Stadtrat
Luzius Theiler.
"Wir würden gerne wieder ins Bauernhaus einziehen", sagt Jonas
Brüllhardt vom Verein Paradisli. Eine Benutzung des Erdgeschosses
sei
auch aus baupolizeilicher Sicht nicht bedenklich, meint
Brüllhardt.
Eine erneute Besetzung komme nicht in Frage. "Bei der Suche nach neuen
Räumen setzen wir auf einvernehmliche Lösungen mit der
Stadt", sagt
Brüllhardt.
Bernhard Ott
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punkt.ch 31.10.08
"Paradisli" wird zum Test für künftige Berner Bauten
Stadt zieht vor Verwaltungsgericht - die neue Praxis des Kantons
würde Berns Entwicklung verhindern
In der schier unendlichen Geschichte ums "Paradisli" und die
Überbauung
Schöneggpark wird ein weiteres Kapitel aufgeschlagen. Die Stadt
Bern
zieht gegen den Bauabschlag für die Überbauung vor das
Verwaltungsgericht.
Wenn die Stadt den Entscheid der kantonalen Bauund Energiedirektion
(BVE) stehen lässt, "kann künftig nicht mehr verdichtet
gebaut werden",
umschreibt Gemeinderätin Barbara Hayoz die Folgen des Bauabschlags
für
den Schönbergpark mit dem denkmalgeschützten alten
Bauernhaus.
Baubeginn im Frühling
"Der Entscheid der BVE ist nicht nachvollziehbar", sagt Hayoz, "er
widerspricht der langjährigen Praxis des städtischen
Bauinspektorats".
Die BVE habe neues Recht geschaffen. "Sie hat da einfach etwas aus dem
Hut gezaubert". Der Gemeinderat ist jedenfalls überzeugt, dass die
Chancen, vor dem Verwaltungsgericht Recht zu erhalten, gut stehen. "Ich
hoffe, dass wir im Frühling mit dem Bau beginnen können ",
betont
Hayoz.
Neue Besetzung geplant? Offen ist derweil, was die früheren
Besetzer
der "Kulturoase Paradisli" unternehmen. Sie hatten die Ausweisung durch
die Stadt bis vor das Bundesgericht bekämpft, sind jedoch
gescheitert.
Das Bauernhaus ist derzeit unbewohnbar. Fenster und Türen fehlen.
Auch
Strom und Wasser wurden abgestellt.
Hinter den Kulissen werden von der Besetzergruppe seit einiger Zeit
aber Pläne geschmiedet, ins denkmalgeschützte Haus
zurückzukehren.
peter.camenzind@punkt.ch
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FINANZ-KRAMPF
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Bund 31.10.08
Linke protestieren gegen "Plünderungswirtschaft"
Stadt Bern Diverse Gewerkschaften und linke Parteien haben gestern
Abend vor der UBS-Filiale am Bärenplatz zur Protestkundgebung
gegen die
"Abzockerei" und den "Börsen- und Finanzskandal" aufgerufen - eine
bescheidene Gruppe von 200 Menschen folgte dem Aufruf. Während die
Protestierenden draussen in der Kälte ihre Transparente
ausrollten,
bildete sich drinnen in der warmen UBS-Filiale die übliche
Kundenschlange. Man hob Geld ab für den Abendverkauf. "Eher wird
die
Schweiz untergehen als die UBS", so ein Mittfünfziger mit
unerschütterlichem Vertrauen in seine Bank zum "Bund".
Vielleicht hat er nicht ganz unrecht: Die Mechanik der Bankenkrise sei
nicht neu, rief die Stadtberner Gemeinderätin Regula Rytz (gb) in
Erinnerung. Kurz bevor RGM die Wahlen gewann, war die Berner
Kantonalbank abgestürzt. Der Kanton kaufte die faulen Risiken auf
und
lagerte sie in die Dezennium Finanz-AG aus. "Die Allgemeinheit musste
die Milliardenverluste mit elf Sparpaketen im Gesundheits-, Bildungs-
und Umweltbereich über Jahre hinweg abstottern", sagte Rytz, die
früher
selbst im Grossen Rat sass. Infrastrukturvorhaben wurden auf die lange
Bank geschoben - "der Kanton geriet ins Hintertreffen". Man dürfe
die
Politik nicht jenen mit dem grössten Portmonnaie überlassen,
lautete
Rytz' Fazit.
Die "Plünderungswirtschaft" habe gerade ein gigantisches Desaster
angerichtet, stellte Gewerkschaftssekretär Oliver Fahrni fest. Das
Finanzkapital schaffe keinen Wert, sondern plündere die in vielen
Generationen erwirtschaftete Substanz.
"Realwirtschaft retten - statt Seifenblasen flicken", lautete die
Aufschrift auf einem Transparent. Eine Anwesende stellte
ernüchtert
fest, in den 1980er-Jahren habe sie schon vor diesem Gebäude gegen
die
UBS protestiert. Die alte Bankgesellschaft machte damals gute
Geschäfte
mit dem südafrikanischen Apartheid-Staat. (dv)
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BZ 31.10.08
Demo gegen UBS-Banker
"Schluss mit der Abzockerei"
Vor der UBS auf dem Berner Bärenplatz demonstrierten gestern Abend
gut 200 Menschen gegen die Abzockerei der Banken.
"Schluss mit der Abzockerei, riefen gestern Abend 200 Demonstrierende
vor der UBS auf dem Bärenplatz. Einige der Demonstranten
schwenkten
dazu die rote Unia-Fahne.
"Heisser Herbst"
"Das wird noch einen heissen politischen Herbst geben", rief Olivier
Fahrni vom Gewerkschaftsbund den frierenden Frauen und Männern zu.
Und
er machte gleich Werbung für die "grosse Demo vom 15.November auf
dem
Zürcher Piratenplatz" (Paradeplatz). "Die Banken benutzen den
Staat als
Selbstbedienungsladen - das ist ein Plünderung", sagte er durch
die
schlecht funktionierende Lautsprecheranlage. "Lauter!", schrie ein
junger, bärtiger Mann mit Dächlikappe.
Hansueli Scheidegger von der Unia hielt sich mit Beschimpfungen "an die
Ospel-Bande" nicht zurück: "Die Banker haben eine kriminelle
Energie."
Tania Walliser von der Juso wiederum forderte von den Bankern, auf ihre
Boni zu verzichten und sogar zurückzuzahlen.
"So geht das nicht"
Als letzte Rednerin stieg die Berner Gemeinderätin Regula Rytz
(Grünes
Bündnis) aufs Podest. "Die Reichen werden mit Staatshilfe auch in
Krisenzeiten reicher, die anderen zahlen, also wir - so geht das
nicht." Doch den meisten Kundgebungsteilnehmenden interessierten die
Aussagen von Rytz wenig. Sie wandten sich ab und unterhielten sich
während der Rede über "Basisarbeit" oder flirteten.
Regula Rytz ging in ihrer Rede weiter auf die Zukunft ein: "Die
Menschen warten auf ganz konkrete Massnahmen gegen eine mögliche
Krise,
zum Beispiel die Stärkung der Binnenwirtschaft durch Investitionen
in
den ökologischen Umbau und in die öffentliche Infrastruktur."
Es
brauche unabhängige, weitsichtige Menschen, die nicht ihre
luxuriösen
Privatinteressen, sondern das Wohl der Allgemeinheit, der
Gesamtwirtschaft und vor allem auch der Arbeitnehmenden vertreten, die
für gute Arbeitsbedingungen sorgen würden und für
Löhne, mit denen man
ohne Sozialhilfe leben könne. Zum Schluss ihrer Rede rührte
Regula Rytz
noch die Werbetrommel: "Wählt Rotgrün, was denn sonst!" Zum
Schluss der
Kundgebung, die eine Stunde dauerte, ertönte im Sprechchor:
"Schluss
mit der Abzockerei!"
Jürg Spori
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WAHL(KR)AMPF
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Jimy Hofer-Wahlkampf-Song von Gölä
http://jimy4president.ch/de/goele/?player=true
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NEONAZIS
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Südostschweiz 31.10.08
Zwei Jahre bedingt für Schläger von Kaltbrunn
Weil er an einer Massen- schlägerei am Jahrmarkt in Kaltbrunn
brutal
zugeschlagen hat, ist ein 21-jähriger Mann zu einer bedingten
Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Der 25-jährige
Mitangeklagte wurde freigesprochen.
Kaltbrunn. - An der Schlägerei nach dem Jahrmarkt in Kaltbrunn im
Oktober 2007 waren rund 20 Personen beteiligt. Mindestens acht von
ihnen wurden im Gesicht und am Körper verletzt. Gegen 13 junge
Männer
läuft ein Strafverfahren, einige wurden von der Jugendanwaltschaft
verurteilt.
Wie das Kreisgericht See-Gaster am Donnerstag mitteilte, wurde der
21-jährige Schweizer mit rechtsextremer Gesinnung der versuchten
schweren Körperverletzung und des Raufhandels schuldig befunden.
Er
wird zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Der Vollzug
wird unter Ansetzung einer Probezeit von drei Jahren aufgeschoben.
"Spitalreif geschlagen"
Ausserdem muss der Angeklagte eine Busse von 1500 Franken und eine
Genugtuung von 3000 Franken sowie Schadenersatz bezahlen. Und er hat
die Kosten des Gerichtsverfahrens von gut 12 000 Franken zu tragen.
Laut dem Urteil hat der Angeklagte den Mitangeklagten spitalreif
geschlagen und ein unbekanntes Opfer mit Fusstritten ins Gesicht und in
den Bauch traktiert, obwohl beide bereits reglos auf dem Boden lagen.
Dabei wurde er laut Anklage von Zeugen beobachtet.
Schuldig ist der 21-Jährige, der nicht vorbestraft ist, auch der
Rassendiskriminierung und des Landfriedensbruchs.
"Hitler-Gruss"
Er habe die aggressive Stimmung in Kaltbrunn mit rassistischen
Sprüchen
und dem "Hitler-Gruss" angeheizt. Ausserdem war der junge Mann einige
Wochen davor bei der Volksgartenschlägerei in Glarus dabei. Er
habe
Teilnehmer der Juso-Kundgebung gegen Rassendiskriminierung schikaniert.
Die Anklage verlangte für den Schweizer eine bedingte
Freiheitsstrafe
von 24 Monaten und eine Busse von 1500 Franken. Die Verteidigung
verlangte an der Gerichtsverhandlung vom Mittwoch eine Freiheitsstrafe
von höchstens zwölf Monaten.
Den 25-Jährigen, der bei der Schlägerei einen Bruch des
linken
Jochbeins erlitten und einen Zahn verloren hatte, sprach das Gericht
frei.
Nur Opfer
Der Verurteilte hatte behauptet, er sei vom 25-Jährigen brutal
zusammengeschlagen worden. Die Anklage hatte eine bedingte
Freiheitsstrafe von 13 Monaten gefordert.
Der eingebürgerte Schweizer konnte dem Gericht glaubhaft darlegen,
dass
er Opfer, nicht Täter war. Er habe seinen ausländischen
Kollegen helfen
wollen, als sie am Kaltbrunner Jahrmarkt in eine Auseinandersetzung mit
Rechtsextremen verwickelt wurden.
Kaum sei er in der Menge gewesen, habe ihn ein Schlag zu Boden
gestreckt, sagte der 25-Jährige am Mittwoch vor Gericht. Er sei
erst im
Krankenwagen wieder zu sich gekommen. (sda)
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Zürichsee-Zeitung 31.10.08
Markt-Schläger verurteilt
Ein 21-jähriger Mann ist wegen versuchter schwerer
Körperverletzung schuldig gesprochen worden. Er erhält zwei
Jahre bedingt.
Der 21-jährige Mann mit rechtsextremer Gesinnung, der sich am
Mittwoch
wegen der Beteiligung an der Massenschlägerei am Kaltbrunner
Jahrmarkt
vor Gericht zu verantworten hatte, wird schuldig gesprochen: Wegen
einfacher und versuchter schwerer Körperverletzung,
Rassendiskriminierung, Landesfriedensbruch und Gewalt gegen
Behörden
und Beamte. Sein Kontrahent und Opfer, ein 25-jähriger
eingebürgerter
Schweizer, der ebenfalls vor Gericht stand, wird in allen Punkten
freigesprochen. Der Schuldiggesprochene muss ihm eine Genugtuung von
3000 Franken bezahlen sowie für die Folgen der entstandenen
Schäden
aufkommen. Weiter wurde der 21-Jährige zu einer Freiheitsstrafe
von
zwei Jahren verurteilt, die zu Gunsten einer Probezeit von drei Jahren
aufgehoben wird. Der in der Region wohnhafte Mann muss eine Busse von
1500 Franken bezahlen. Auch die Gerichtskosten von rund 12 500 Franken
gehen zu seinen Lasten.
An der Massenschlägerei vom Jahrmarkt 2007 beteiligten sich rund
20
Personen. Mindestens acht von ihnen wurden im Gesicht und am
Körper
verletzt. Laut Urteil hat der Angeklagte den Mitangeklagten spitalreif
geschlagen und ein unbekanntes Opfer mit Fusstritten ins Gesicht und in
den Bauch traktiert, obwohl beide bereits reglos auf dem Boden lagen.
Zudem hat er die aggressive Stimmung in Kaltbrunn mit rassistischen
Sprüchen und dem "Hitler-Gruss" angeheizt. (rf)