MEDIENSPIEGEL 31.10.08
(Online-Archiv: http://www.reitschule.ch/reitschule/mediengruppe/index.html)

Heute im Medienspiegel:
- Reitschule-Kulturtipps (Tanzball)
- Motion Mozsa: Fragwürdige Antwort des Gemeinderats
- Drogenanlaufstelle(n): Ausschluss Thuner Junkies + Verzögerung Murtenstrasse
- Zbinden-Bashing: PDA-Forderungen
- Aufschub für PROGR
- Rechtsfall Paradisli
- Finanz-Krampf-Demo
- Wahl(kr)ampf-Song für Jimy Hofer
- Neonazis: Prozess Kaltbrunn-Schlägerei

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REITSCHULE
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Okt 08: Beteiligt Euch an der Vorplatz-Präsenz!!!

PROGRAMM:

Fr 31.10.08     
21.00 Uhr - Frauenraum - TanzBall mit DJ Zardas, Crashkurs ab 19.30-21.00 Uhr
21.00 Uhr - Kino - RAF-Filme: Die innere Sicherheit; Christian Petzold, D 2000
22.00 Uhr - Dachstock - T.Raumschmiere (ger/Shitkatapult/Mute) & Dub Trio (usa/Ipecac)

Sa 01.10.08
20.30 Uhr - Tojo - "Bullet Rain" von formation poe:son. Regie: Sarah-Maria Bürgin
21.00 Uhr - Kino - Black Box BRD, Andreas Veiel, BRD 2001, OV, 101min, 35mm
22.00 Uhr - SLP - 10. Deathmetal-Night mit Carnal Decay, Oral Fist Fuck und Mortal Hatred
23.00 Uhr - Dachstock - Darkside presents: Dom & Roland (uk/Domandroland Prod) supported by Deejaymf (cryo.ch), VCA (Biotic Rec/ch), Antart (ch), El Grin (ch) - drum'n'bass

So 02.10.08
08.00 Uhr - Vorplatz/Grosse Halle/SLP - Flohmarkt
21.00 Uhr - Dachstock - Lite (jap) - instrumental indie/rock


Infos: www.reitschule.ch


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kulturagenda.be 30.10.08

Tanzball im Frauenraum

Zeigt her eure Tanzkünste! Und zwar am diesjährigen Tanzabend in festlichem Ambiente und mit Sound von DJ Zardas.
Crash-Kurs um 19.30 Uhr. Frauenraum der Reitschule, Bern. Fr., 31.10., 21 Uhr

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MOTION MOZSA
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08.000196 (08/346)
Reg. 22/-00

Motion Fraktion GFL/EVP (Erik Mozsa, GFL): Reitschule schützen: Gewaltprobleme lösen

Die Reitschule gehört zu Bern, sie ist ein breit akzeptierter Kulturort und für die Mehrheit in der Stadt unerlässlich. Insbesondere ist sie ein Ort für alternative Jugendliche und Erwachse-ne. Die Kulturinstitution leistet Hervorragendes und bietet ihren Gästen diverse Angebote aus den Sparten Film, Theater, Tanz und Musik. Auch kulinarische Perlen können in der Reitschu-le genossen werden.
Leider kommt es vor und in der Reitschule immer wieder zu Auseinandersetzungen mit der Polizei, aber auch mit Gästen. Diese fortwährenden Gewalttätigkeiten schädigen das Image der Reitschule als Ganzes, worunter in erster Linie die Kulturstätten leiden. Das ist in höchs-tem Masse bedauerlich, zumal die Reitschule sich in ihrem Manifest zu den Grundsätzen der Friedfertigkeit und der Toleranz bekennt.
Der besonnene Teil der IKUR versucht zwar seit Jahren gegen Gewalttätige vorzugehen, doch gelingt dies oft nicht. Eine Gruppe von radikalen Kräften torpediert die Bemühungen um Ausgleich und Konsens mit den Behörden. Viele Kulturschaffende in der Reitschule sind mit dieser Problematik überfordert. Zuweilen werden sie ganz offen von den "wilden Gruppen" bedroht und eingeschüchtert. Bei vielen "moderaten Kräften" herrscht ein Klima der Angst. Die GFL/EVP-Fraktion ist nicht länger bereit, tatenlos zuzusehen. Wir machen uns um die Entwicklungen Sorgen. Für uns ist unbestritten: Die Reitschule muss als alternative Kulturin-stitution erhalten bleiben. Hierzu ist jedoch ein konsequenter Ausschluss von Gewalttätern unabdingbar.
Das Problem mit den Gewalttätigkeiten ist auch strukturell bedingt: Die basisdemokratische Organisation der IKUR kann offensichtlich mit den Gewalttätern nicht befriedigend umgehen. Basisdemokratischen Strukturen mangelt es oft an Verbindlichkeit und Verantwortung. Die Stadt als Vertragspartner hat aber Anspruch darauf, dass vereinbarte Punkte gemäss Leis-tungsvertrag eingehalten und vollzogen werden.
Seit 2004 existieren mit der Reitschule und der Grossen Halle Leistungsverträge und eine Sicherheitsvereinbarung. Vor einigen Tagen wurden diese Verträge für die kommenden vier Jahre erneuert. Die Stadt erörtert mit der IKUR immer wieder Sicherheitsfragen, da zuweilen Bestimmungen halbherzig umgesetzt werden. In heiklen Situationen kann die Polizei vielfach keinen Kontakt mit der IKUR aufnehmen. Nutzniesser hiervon sind dann Gewalttätige, die sich in die Reitschule zurückziehen kšnnen und in der anonymen Masse untertauchen, bevor der Zugriff der Polizei erfolgt. Dieses Katz-und-Mausspiel ist für die Fraktion GFL/EVP eine sehr unbefriedigende Angelegenheit. Auch stellen wir fest, dass die Torkontrolle zur Sicherheit der Besuchenden wiederholt versagt. Wir erachten einige Ergänzungen bei der Sicherheitsverein-barung deshalb als nötig. Zudem sind Verstösse gegen diese als Leistungsvertragsverletzung aufzufassen.

Wir fordern nun den Gemeinderat auf:

1. Die IKUR zu unterstützen, um in der Reitschule rasch verbindliche Strukturen (z.B. wie Verein etc.) zu schaffen. Dabei muss der Verhandlungspartner der Reitschule künftig der Stadt gewährleisten können, dass die in der Leistungs- und Sicherheitsvereinbarung ein-gegangenen Verpflichtungen eingehalten werden.

2. Zusätzlich sind folgende Punkte in die bestehende Sicherheitsvereinbarung zu integrieren:

a. Von der IKUR ist ein permanenter Sicherheitsdienst, der eng mit den Behšrden zu-sammenarbeitet, zu verlangen. Dieser ist für die interne Ordnung zuständig und muss bei jedem Verstoss gegen die Reitschulgrundsätze (keine Gewalt, keine Intoleranz, keinen Sexismus, keinen Rassismus, keine Homophobie etc.) Hausverbote verhängen und durchsetzen. Die Stadt soll sich partiell an den Kosten beteiligen.

b. Bei Demonstrationen ist das Tor der Reitschule zu schliessen, die Reitschule darf nicht als sicherer Rückzugsraum für GewalttŠterInnen dienen.

3. Die Stadt sieht bei Verstössen gegen die Leistungsverträge sowie die Sicherheitsverein-barung Sanktionen vor (z.B. Kürzungen der Nebenkosten im Subventionsvertrag, Ver-tragskündigung etc.).

Soweit der Gegenstand der Motion im Bereich der gemeinderätlichen Zuständigkeit liegt, kommt der Motion der Charakter einer Richtlinie zu.

Bern, 29. Mai 2008

Motion Fraktion GFL/EVP (Erik Mozsa, GFL), Daniela Lutz-Beck, Verena Furrer-Lehmann, Conradin Conzetti, Ueli Stückelberger, Rania Bahnan Büechi, Peter Künzler, Susanne Else-ner, Nadia Omar, Barbara Streit-Stettler


Antwort des Gemeinderats

Die Motion liegt im Zuständigkeitsbereich des Gemeinderats. Ihr kommt deshalb der Charak-ter einer Richtlinie zu.

Der Gemeinderat teilt die Auffassung der Motionärinnen und Motionäre, dass die Sicherheit rund um den alternativen Kulturbetrieb Reitschule verbessert werden muss. Dies ist nicht al-lein Aufgabe der Behörden, auch die Betreiberin der Reitschule (Interessengemeinschaft Kul-turraum Reitschule IKuR) ist gefordert.

Die Lage insbesondere auf dem Vorplatz hat sich in diesem Sommer verschlechtert. Die Ar-beit von Polizei, Pinto und Securitas wird von gewaltbereiten Personen massiv behindert. Interventionen sind ohne grösseres Aufgebot der Polizei aus Sicherheitsgründen nicht mehr mšglich. Ebenfalls verschlechtert hat sich die Bereitschaft der IKuR zur verbindlichen Zu-sammenarbeit und zur konsequenten Lösungsfindung mit den Behörden. Gespräche mit Ver-tretungen des Gemeinderats wurden abgesagt oder blieben wirkungslos.

Angesichts dieser Entwicklung hat der Gemeinderat Gegensteuer gegeben und Massnahmen ergriffen: In enger Zusammenarbeit zwischen der Direktion für Bildung, Soziales und Sport, der Direktion für Sicherheit, Umwelt und Energie und der Kantonspolizei wurde die Repres-sion verstärkt und die Polizei- und PINTO-Präsenz im Perimeter Reithalle erhöht. Gleichzeitig wurde sichergestellt, dass die nötigen sozialen Angebote (Beratung und Vermittlung) niederschwellig bereitstehen. Der Gemeinderat stellt fest, dass diese Massnahmen greifen und die Situation wesentlich und sichtbar verbessert haben.

Der Gemeinderat ist überzeugt davon, dass die Sicherheitsprobleme im Bereich der Reit-schule nur im zielgerichteten Dialog mit der IKuR angegangen werden können. Es sollen rasch verbindliche Regeln für die Organisationsentwicklung und die Einhaltung des Leistungsvertrags sowie der Sicherheitsvereinbarung gefunden werden. Aufgrund der aktuellen Situation insbesondere mit der Drogenszene sind Sofortmassnahmen nötig. Der Gemeinderat hat die Kantonspolizei angewiesen, ab Ende September schwerpunktmässig nach der Schliessung der Kontakt- und Anlaufstelle an der Hodlerstrasse mit den nötigen repressiven Mitteln gegen die Bildung einer offenen Drogenszene vorzugehen. Dabei muss eine Verdrängung in die Innenstadt vermieden werden. Die erhöhte Polizeipräsenz ist Teil des aktuellen Massnahmenpakets, welches sich an der städtischen Drogenpolitik mit den vier Säulen Prävention, Schadensminderung, Therapie und Repression orientiert. Dieses Massnahmenpaket ist zurzeit in Erarbeitung. Es sieht auch die rasche Realisierung eines zweiten Standorts für die An-laufstelle für Drogenabhängige sowie soziale Massnahmen wie die verstärkte Vermittlung in Wohnprojekten und in Substitutionsprogramme vor.

Weitere Schritte im Sinne der vorliegenden Motion wird der Gemeinderat prüfen und - wenn zielführend - umsetzen.

Folgen für das Personal und die Finanzen
Keine.

Antrag

Der Gemeinderat beantragt dem Stadtrat, die Motion als Richtlinie erheblich zu erklären.
Bern, 15. Oktober 2008

Der Gemeinderat

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1. + 2. DROGENANLAUFSTELLE
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bernerzeitung.ch 31.10.08

Thuner Junkies müssen draussen bleiben

Die Kontakt- und Anlaufstelle für Drogenabhängige der Stadt Bern ist ab Samstag für Drogenabhängige aus Thun und dem Oberland nicht mehr zugänglich.

Die Stadt Bern hatte die neue Regelung im Grundsatz im Juni getroffen.

Nun werde sie umgesetzt, sagte Regula Müller, die Leiterin der Fachstelle Drogenkoordination, am Freitag auf Anfrage. Die betroffenen Benutzer der Anlaufstelle wurden an Versammlungen in Bern und Thun sowie mittels Flyern orientiert.

Um in der Kontakt- und Anlaufstelle in Bern Zugang zu haben, müssten sie sich in eindeutiger Art ausweisen können.

Massnahmen in Thun beginnen zu greifen

Der Thuner Gemeinderat teilte am Freitag mit, er habe Verständnis für den Entscheid der Stadt Bern. Die Anlaufstelle in Bern sei überlastet.

Seit Juni betreut ein langjähriger Mitarbeiter der Thuner Beratungsstelle in der Berner Anlaufstelle Drogenabhängige aus Thun und dem Oberland. An einem Tag pro Woche machte er sie auf die bevorstehende Schliessung aufmerksam und orientierte sie über das ausgeweitete Angebot in Thun.

Laut der Mitteilung der Stadt Thun beginnen diese Massnahmen zu greifen. Die Aussenstelle Thun der Stiftung Contact Netz habe fünf Neu- oder Wiederanmeldungen verzeichnet. Zwei Personen hätten erfolgreich in ein Substitutionsprogramm vermittelt werden können. Auch die ausgeweiteten Arbeits- und Tagesstrukturen würden von mehreren Vermittelten benutzt.

Die Stadt Thun beschloss im Juni, das Angebot bestehender Institutionen auszubauen, um in Bern die Situation zu entlasten. Eine eigene Anlaufstelle wollte Thun aber nicht. Wegen der 30 bis 40 Personen aus Thun und Umgebung, die regelmässig die Anlaufstelle in Bern besuchen, war es zu Spannungen zwischen Bern und Thun gekommen. (/sda)

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Bund 31.10.08

GB/JA für zweites Fixerstübli

Stadt Bern Die kantonale Gesundheits- und Fürsorgedirektion (GEF) stellt infrage, ob eine zweite Drogenanlaufstelle in der Stadt Bern wirklich nötig ist. Bis Ende Jahr soll evaluiert werden, ob die in Thun geschaffenen Einrichtungen für Drogenkranke auch die Stadt Bern entlasten. Erst dann könne entschieden werden, ob eine weitere Investition in ein zweites Fixerstübli in Bern verhältnismässig sei ("Bund" von gestern).

Die Junge Alternative (JA) sei immer skeptisch gewesen, "ob die Anlaufstelle so rasch und problemlos instand gesetzt würde oder ob es sich dabei nur um Beschwichtigung der Öffentlichkeit" durch die Direktion Olibet handelte. Nun könne die Stadt zeigen, dass es ihr mit ihren Versprechungen ernst sei. Die JA verlangt vom Gemeinderat, "der langjährigen Forderung nach einer zweiten Anlaufstelle unabhängig von der Finanzierungshilfe des Kantons endlich nachzukommen". Auch das Grüne Bündnis ist von der zurückhaltenden Haltung des Kantons "enttäuscht und unglücklich". GB-Stadtrat Hasim Sancar fordert unmissverständlich eine zweite Anlaufstelle sowie die Erweiterung der Öffnungszeiten, um den Raum Schützenmatte zu entlasten. (pas)

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BZ 31.10.08

Drogenpolitik

Verzögerung fürs zweite Fixerstübli

Die Stadt Bern wollte bis Ende Jahr ein zweites Fixerstübli eröffnen. Jetzt drückt der Geldgeber auf die Bremse. Bevor der Kanton eine halbe Million bezahlt, will er analysieren, wie sich das neue Fixerstübli in Thun auswirkt.

Am Samstag geht in der Stadt Thun ein Fixerstübli auf. Drogenabhängige aus dem Berner Oberland werden danach nicht mehr in die Drogenanlaufstelle an der Hodlerstrasse in Bern gelassen. Die Zahl der Klienten, welche die Kontaktstelle in Bern pro Woche aufsuchen, soll von 350 auf 315 zurückgehen.

Die Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern (GEF) hat das Fixerstübli in Thun mit einer Million Franken unterstützt; für die Anlaufstelle in Bern bezahlt die GEF jährlich 1,8 Millionen Franken. Auch in die geplante zweite Anlaufstelle an der Murtenstrasse in Bern soll der Kanton Geld einschiessen und die Betriebskosten von fast einer halben Million Franken übernehmen.

Kein Geld bis Ende Jahr

Doch jetzt schliesst der Kanton das Kässeli. Zumindest vorläufig, wie "der Bund" gestern berichtete. "Bevor wir Gelder für eine zweite Berner Anlaufstelle sprechen, wollen wir wissen, ob sich die Situation in Bern dank der Anlaufstelle in Thun entlastet", sagt Regula Unteregger, die Vorsteherin des kantonalen Sozialamtes. "Wir analysieren die Entwicklung bis Ende Jahr und entscheiden dann", sagt sie.

Terminplan wird hinfällig

Die Stadt Bern wollte das zweite Fixerstübli bis Ende Jahr eröffnen. Dieser Terminplan wird nun hinfällig. "Es ist unschön, weil wir die zweite Anlaufstelle möglichst schnell umsetzen wollten", sagt Regula Müller, Leiterin der Koordinationsstelle Sucht von der Stadt Bern, auf Anfrage. Doch zwei Monate Verzögerung seien verkraftbar.

Fragt sich nur, ob der Kanton danach das Geld zur Verfügung stellt? "Wie gesagt, wir analysieren zuerst. Doch wir stehen dem Projekt wohlwollend gegenüber", sagt Regula Unteregger vom kantonalen Sozialamt.

Die Stadt Bern fragt sich, was genau der Kanton analysieren will? "Die Anlaufstelle in Thun hat nur bedingt etwas mit dem zweiten Fixerstübli in Bern zu tun", sagt Regula Müller. Denn mit dem zweiten Fixerstübli solle nicht das Angebot erhöht werden. "Es geht darum, das Gebiet um die Schützenmatte zu entlasten."

Tobias Habegger


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punkt.ch 31.10.08

Fixerstübli auf der Kippe

Drogenszene Thun - Kanton wartet Entwicklung ab

Rückschlag für Sozialdirektorin Olibet: Sie muss vorläufig auf eine zweite städtische Drogenanlaufstelle an der Murtenstrasse 26 verzichten. Das Gesuch liegt nach wie vor beim Kanton, wie "Der Bund" gestern berichtete. Grund: Der Kanton hat eine Million Franken in Thuner Drogeneinrichtungen investiert. Dies, um die Stadtberner Anlaufstelle an der Hodlerstrasse zu entlasten. Dort werden ab morgen Abhängige aus dem Berner Oberland abgewiesen.
Der kantonale Entscheid bedeutet allerdings nicht, dass die Drogenanlaufstelle beim Bremgartenfriedhof definitiv gestorben ist. Regula Unteregger von der kantonalen Fürsorgedirektion bestätigte, dass der Entscheid spätestens Ende Jahr fällt. "Wir warten ab, wie sich die Szene entwickelt", sagte Unteregger. (kas)

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ZBINDEN-BASHING
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Bund 31.10.08

PdA setzt sich für Stadtrat Zbinden ein

Stadt Bern Die Partei der Arbeit PdA fordert den Regierungsrat des Kantons Bern auf, die Entlassung von Rolf Zbinden an der Gewerblich- Industriellen Berufsschule (Gibb) rückgängig zu machen. Der PdA-Stadtrat wurde entlassen, nachdem ihn das Strafeinzelgericht wegen Landfriedensbruch und Gewalt gegen Beamte verurteilt hatte. (pd)

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bernerzeitung.ch 30.10.08

PdA Bern: Rolf Zbinden soll wieder Schule geben

Die Partei der Arbeit Bern will, dass der Regierungsrat die Entlassung Rolf Zbindens als Lehrer rückgängig macht. Sie ruft allgemein zur Solidarität mit dem verurteilten "Demo-Lehrer" auf.

Die Entlassung sei schon rein formaljuristisch skandalös, schreibt die PdA in einer Mitteilung. Gegen das fragwürdige Urteil einer einzelnen Richterin der untersten Gerichsebene könne appelliert werden, Rolf Zbinden sei bis zum Abschluss der Gerichtsverfahren auf höheren Ebenen nicht verurteilt und daher, wie alle anderen Bürger und Bürgerinnen in der gleichen Situation, als unschuldig zu betrachten.

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vorwaerts.ch 30.10.08

PdA Bern fordert Rücknahme der Entlassung von Rolf Zbinden

30.10.2008

Die Partei der Arbeit Bern fordert den Regierungsrat des Kantons Bern auf, die Entlassung von Rolf Zbinden an der Gewerblich-Industriellen Berufsschule Bern (Gibb) rückgängig zu machen.

Die PdA Bern ruft in einer Medienmitteilung alle DemokratInnen dazu auf, sich mit Rolf zu solidarisieren; "jede und jeder von euch kann der oder die Nächste sein!" Die Entlassung sei schon rein formaljuristisch skandalös. Gegen das fragwürdige Urteil einer einzelnen Richterin der untersten Gerichsebene kann appelliert werden, Rolf Zbinden sei bis zum Abschluss der Gerichstverfahren auf höheren Ebenen nicht verurteilt und daher, wie alle anderen Bürger und Bürgerinnen in der gleichen Situation, als unschuldig zu betrachten.

Auf der für die Betroffenen viel wichtigeren wirtschaftlichen Ebene, müsse insbesondere an einer staatlichen Schule die Unschuldsvermutung ebenfalls gelten. Die Entlassung kann, gemäss PdA Bern, nach einem Freispruch auf höherer Ebene nicht mehr rückgängig gemacht werden, da es bis zum nächsten Prozess Monate oder gar Jahre dauern kann. Die Entlassung sei aber auch inhaltlich nicht gerechtfertigt. Bei der Demonstration vor der dänischen Botschaft stehen die Aussagen der Polizisten, gegen die Aussagen der Demo-TeilnehmerInnen. Es gehöre zum politischen Grundwissen, dass die Gerichte in einem solchen Fall natürlich neutral sind, aber in der Praxis den Aussagen der Polizei glauben, auch wenn wie in diesem Fall der Polizeirapport erst 3 Monate nach dem Vorfall verfasst worden sei.

Am 6. Oktober demonstrierte Rolf Zbinden wie Tausende andere auch gegen den Marsch auf Bern, mehr wirft ihm das Gericht auch gar nicht vor. Die SVP hatte mit ihrer Wortwahl bewusst an Mussolinis Marsch auf Rom erinnert, daher nahmen auch viele Neonazis am Umzug teil. Der Berner Gemeinderat hatte es verpasst, nach dieser Provokation der SVP, den SVP Umzug zu verbieten. Dafür hatte er aber die Gegendemo verboten. Menschen wie Rolf Zbinden, welche die Geschichte kennen und aus ihr lernen wollen, blieb daher nur noch die 'illegale' Demonstration, wenn sie dem Motto 'Wehret den faschistischen Anfängen!' treu bleiben wollten.

An Rolf Zbinden soll ein Exempel statuiert und kritische BürgerInnen sollen von echtem Widerstand abgeschreckt werden. Nachdem der Bundesrat sich aufs Notrecht - Seit wann ist die Schweiz bei einer möglichen UBS-Pleite bedroht, wenn es daneben noch hunderte von bestens funktionierenden Banken gibt? - berufen und den Aktionären der UBS mit 68 Milliarden Franken aus der Patsche geholfen hat, droht der Volkszorn zu explodieren. Demonstrationen werden bewilligt, solange vom Grundübel abgelenkt und gegen die Abzocker im Management protestiert wird. Sobald sich der Protest gegen die Aktionäre richten und die Verstaatlichung der Banken fordern wird, kann er zu einer Gefahr für die Besitzenden werden; Demonstrationsverbote und andere Einschüchterungen werden die Folge sein. Somit sollen die Leute daran erinnert werden, wie es Rolf Zbinden ergangen ist und wie es ihnen ergehen wird, wenn Widerstand geleistet wird, schreibt die PdA Bern.

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Pda.ch 30.10.08

Medienmitteilung 30. Oktober 2008

PdA Bern fordert die Rücknahme der Entlassung von Rolf Zbinden!

Die Partei der Arbeit Bern fordert den Regierungsrat des Kantons Bern auf, die Entlassung von Rolf Zbinden an der Gewerblich-Industriellen Berufsschule Bern (Gibb) rückgängig zu machen! Wir rufen alle DemokratInnen dazu auf, sich mit Rolf zu solidarisieren; jede und jeder von euch kann der oder die Nächste sein!

Die Entlassung ist schon rein formaljuristisch skandalös. Gegen das fragwürdige Urteil einer einzelnen Richterin der untersten Gerichsebene kann appelliert werden, Rolf Zbinden ist bis zum Abschluss der Gerichstverfahren auf höheren Ebenen nicht verurteilt und daher, wie alle anderen Bürger und Bürgerinnen in der gleichen Situation, als unschuldig zu betrachten. Auf der für die Betroffenen viel wichtigeren wirtschaftlichen Ebene muss insbesonders an einer staatlichen Schule die Unschuldsvermutung ebenfalls gelten. Die Entlassung kann nach einem Freispruch auf höherer Ebene nicht mehr rückgängig gemacht werden, da es bis zum nächsten Prozess Monate oder gar Jahre dauern kann.

Die Entlassung ist aber auch inhaltlich nicht gerechtfertigt. Bei der Demo vor der dänischen Botschaft stehen die Aussagen der Polizisten gegen die Aussagen der Demo-TeilnehmerInnen. Es gehört zum politischen Grundwissen, dass die Gerichte in einem solchen Fall natürlich neutral sind, aber in der Praxis den Aussagen der Polizei glauben, auch wenn wie in diesem Fall der Polizeirapport erst 3 Monate nach dem Vorfall verfasst worden ist.

Am 6. Oktober demonstrierte Rolf Zbinden wie Tausende andere auch gegen den Marsch auf Bern, mehr wirft ihm das Gericht auch gar nicht vor. Die SVP hatte mit ihrer Wortwahl bewusst an Mussolinis Marsch auf Rom erinnert, daher nahmen auch viele Neonazis am Umzug teil. Der Berner Gemeinderat hatte es verpasst, nach dieser Provokation der SVP den SVP Umzug zu verbieten. Dafür hatte er aber die Gegendemo verboten. Menschen wie Rolf Zbinden, welche die Geschichte kennen und aus ihr lernen wollen, blieb daher nur noch die 'illegale' Demonstration, wenn sie dem Motto 'Wehret den faschistischen Anfängen!' treu bleiben wollten.

An Rolf Zbinden soll ein Exempel statuiert und kritische BürgerInnen sollen von echtem Widerstand abgeschreckt werden.

Nachdem der Bundesrat sich aufs Notrecht - Seit wann ist die Schweiz bei einer möglichen UBS-Pleite bedroht, wenn es daneben noch hunderte von bestens funktionierenden Banken gibt? - berufen und den Aktionären der UBS mit 68 Milliarden Franken aus der Patsche geholfen hat, droht der Volkszorn zu explodieren. Demonstrationen werden bewilligt, solange vom Grundübel abgelenkt und gegen die Abzocker im Management protestiert wird.

Sobald sich der Protest gegen die Aktionäre richten und die Verstaatlichung der Banken fordern wird, kann er zu einer Gefahr für die Besitzenden werden; Demonstrationsverbote und andere Einschüchterungen werden die Folge sein. Somit sollen die Leute daran erinnert werden, wie es Rolf Zbinden ergangen ist und wie es ihnen ergehen wird, wenn Widerstand geleistet wird.

PdA-Bern, 30. Oktober 2008

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PdA-Stadtrat Rolf Zbinden verurteilt

Die bürgerliche Klassenjustiz versucht offenbar, am Berner PdA-Stadtrat Rolf Zbinden ein Exempel zu statuieren, um den antifaschistischen Widerstand einzuschüchtern.
http://www.kommunisten.ch/index.php?article_id=515

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PROGR
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Bund 31.10.08

Aufschub für Progr-Künstler?

SP und GB wollen im Berner Stadtrat das Projekt eines Gesundheitszentrums im Progr zurückweisen

Die Progr-Künstler sollen nach dem Willen von SP und GB Zeit erhalten, um Mäzene für ihr Alternativprojekt zu finden. GFL und Bürgerliche finden die Anträge der Linken unverantwortlich.

Das Lobbying der Progr-Künstler in eigener Sache trägt Früchte: Nach Gesprächen mit verschiedenen Stadtratsfraktionen zeigen sich SP und Grünes Bündnis (GB) bereit, das bereits aufgegleiste Projekt eines Gesundheitszentrums zurückzuweisen. Die Progr-Künstler haben dem Gemeinderat jüngst eine Alternative zum geplanten Gesundheitszentrum vorgeschlagen ("Bund" vom 18. Oktober). Dabei sprachen sie von Mäzenen, die sich sowohl am Kauf des Gebäudes für 2,4 Millionen Franken als auch an den Sanierungskosten beteiligen würden.

Abstimmung über zwei Varianten?

Das GB will den Künstlern maximal drei Monate Zeit einräumen, damit diese den Nachweis für die Finanzierbarkeit ihres Projektes erbringen können. Laut GB-Stadträtin Natalie Imboden soll der Businessplan auch Auskunft über die Betriebskosten geben, von denen bisher kaum die Rede war. "In dieser Hinsicht sind wir gebrannte Kinder", sagt Imboden unter Anspielung auf das Zentrum Paul Klee, an dessen Unterhalt die Stadt immer grössere Summen beisteuern muss. Laut GB-Antrag müsste der Gemeinderat schliesslich prüfen, ob das Kaufangebot der Progr-Künstler auf realistischen Annahmen beruht. Dadurch würde sich der Abstimmungstermin von Februar auf Juni 2009 verschieben. "Eine Abstimmung über beide Varianten ist denkbar", sagt Imboden.

Gemäss dem Rückweisungsantrag der SP hätten die Künstler bloss bis Ende Jahr Zeit, um einen "vollständigen Finanzierungsnachweis" zu erbringen. Die Abstimmung soll am 17. Mai stattfinden. Die SP hält es für nicht vertretbar, dem Künstlerprojekt keine Chance mehr zu geben. Allerdings beharren auch die Genossen und Genossinnen darauf, dass die Künstler die Betriebskosten "dauerhaft aus eigenen Mitteln" bestreiten.

"So kann man Stadt nicht führen"

Die Rückweisungsanträge dürften es schwer haben. Zünglein an der Waage spielt die GFL/EVP-Fraktion, die mit Erstaunen auf die Anträge ihrer Bündnisparteien reagiert. "Mit solch einem Jekami kann man die Stadt nicht führen", sagt Fraktionschef Peter Künzler. Stadtpräsident Alexander Tschäppät (sp) sei Vorsitzender der Jury gewesen, die sich im Wettbewerb für das Projekt eines Gesundheitszentrums ausgesprochen habe. "Da muss man doch sein Wort halten", sagt Künzler. Es gehe nicht an, dass der städtische Kulturkredit durch Beiträge an die Dauermieten und Betriebskosten von Institutionen aufgebraucht werde, sagt Künzler unter Anspielung auf Kornhausforum, Zentrum Paul Klee und La Capella. "Wenn wir dauernd neue Institutionen mitfinanzieren, fehlt das Geld für junge Künstler."

"Tschäppät macht es sich einfach"

FDP-Kofraktionschefin Dolores Dana befürchtet nicht nur ein finanzielles Fass ohne Boden. Eine "Institutionalisierung des Progrs" werde auch zu einer Senkung des künstlerischen Niveaus führen. Stadtpräsident Tschäppät habe einst sein Wort gegeben, dass es sich bei der heutigen Nutzung um eine Zwischennutzung handle. "Wenn er nun die Verantwortung an den Stadtrat abschiebt, macht er es sich gar einfach", sagt Dana.

Bernhard Ott

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BZ 31.10.08

Aufschub gewähren

Die Künstler sollen Zeit erhalten, ihr Kaufangebot für das alte Progymnasium zu konkretisieren. Dies fordern linke Parteien.

SP, Grünes Bündnis und Junge Alternative wollen der Gruppe von Kulturschaffenden, die das ehemalige Progymnasium übernehmen will, eine Chance geben. Sie beantragen deshalb in der Stadtratssitzung von nächstem Donnerstag die Rückweisung des Geschäfts an den Gemeinderat. Das als Zwischennutzer eingemietete Zentrum für Kulturproduktion Progr müsste gemäss Vortrag einem Gesundheitszentrum weichen. Eruiert wurde das Siegerprojekt Doppelpunkt in einem Wettbewerb. Der Jury stand Stadtpräsident Alexander Tschäppät vor.

SP-Fraktionschefin Giovanna Battagliero beanstandet das Auswahlverfahren nicht. Man möchte der Gruppe um Videokünstler Peter Aerschmann, die vor zwei Wochen an die Medien gelangte und nun bei den Parteien vorsprach, aber Zeit einräumen. Ebenso argumentiert GB-Stadträtin Natalie Imboden. Das abgemachte Verfahren zu durchbrechen rechtfertige sich jedoch nur in diesem speziellen Fall: Der "Progr" sei ein interessantes Projekt und die Künstler sähen plötzlich eine Möglichkeit, das Haus zu übernehmen und selber zu betreiben. Die Gruppe solle nun die Gelegenheit erhalten, innerhalb von drei Monaten (bei der SP bis Ende Jahr) ihr Angebot zu konkretisieren und insbesondere bei der Finanzierung Klarheit zu schaffen. Bisher blieb es bei vagen Zusicherungen. Kämen die Rückweisungsanträge durch, würde dies eine Verschiebung der für Februar vorgesehenen Volksabstimmung auf den 17.Mai notwendig machen.

Die Anträge von links dürften aber einen schweren Stand haben. Bereits äusserten sich nämlich die Fraktionen FDP, SVP und GFL/EVP - und damit rein rechnerisch eine Mehrheit - ablehnend dazu. FDP-Fraktionschefin Dolores Dana fragt sich, was dies für ein Zeichen wäre, wenn ein Wettbewerbsgewinner auf diesem Weg ausgebootet würde. Zudem sei der Progr stets als Zwischennutzung deklariert worden. Ganz abgesehen davon könne sie ein Angebot ohne identifizierbare Mäzene nicht unterstützen: "Sorry, das ist einfach nicht seriös."
cab

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PARADISLI
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Bund 31.10.08

Hayoz legt Beschwerde ein

Überbauung Schönbergpark kommt vor Verwaltungsgericht

"Es geht nicht nur um den Schönbergpark", sagt Gemeinderätin Barbara Hayoz (fdp). Wenn die Stadt das Nein des Kantons zur Überbauung akzeptieren würde, "könnten wir nie mehr verdichtet bauen."

Der Streit um die Überbauung Schönbergpark geht in eine weitere Runde: Mit zwei externen juristischen Gutachten hat die Stadtberner Finanzdirektorin Barbara Hayoz (fdp) die Erfolgsaussichten einer Beschwerde gegen das Nein des Kantons zum Bauvorhaben abklären lassen. "Beide Expertisen kommen zum gleichen Schluss: Der Entscheid der kantonalen Baudirektion ist fehlerhaft", sagt Hayoz. Sie habe sich daher entschlossen, Beschwerde vor Verwaltungsgericht einzulegen.

Hayoz strebt Präjudiz an

Die kantonale Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (BVE) hiess vor Monatsfrist eine Beschwerde der Grünen Partei Bern (GPB) gut. Gemäss dem Entscheid überschreitet das Bauprojekt die zulässige Bruttogeschossfläche. Geht der Kanton davon aus, dass aufgrund des Baugesetzes nur die Freiflächen für die Berechnung der Nutzungsziffer zur Verfügung stehen, sieht das Bauprojekt auch den Einbezug des Bauernhauses vor. "Mit der sehr engen Auslegung des Baugesetzes durch den Kanton würde der bauliche Handlungsspielraum stark eingeschränkt", sagt Hayoz. Bei dieser Art der Berechnung von Nutzungsziffern "könnten wir nie mehr verdichtet bauen". Das städtische Bauinspektorat, das kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) und zahlreiche Gemeinden im Kanton würden bei Überbauungen aber seit jeher das gesamte beplanbare Areal als Berechnungsgrundlage verwenden. "Es geht demnach nicht nur um den Schönbergpark", sagt Hayoz. Die Stadt strebe mit ihrer Beschwerde vor Verwaltungsgericht ein Präjudiz an.

GPB will Einbezug Denkmalpflege

Hayoz rechnet damit, dass das Verwaltungsgericht im Frühling über die Beschwerde befinden wird. Gebe es keine Beschwerde, "werden wir sofort mit dem Bau beginnen". Eine erneute Nutzung des Gebäudes durch den Verein Paradisli schliesst die Gemeinderätin nicht nur aus baupolizeilichen Gründen aus. "Ein Kulturlokal in diesem Wohnquartier wäre zonenwidrig." Das abgesperrte Gelände sei bis vor Kurzem durch die Securitas bewacht worden. Heute überwachten die Sicherheitsleute das Gebäude noch im Rahmen ihrer üblichen Rundgänge, sagt Hayoz.

Die GPB "bedauert" die Beschwerde. Mit ihrer "Sturheit" bewirke Hayoz einzig eine zeitliche Verzögerung für neue Lösungen. Einen gegenteiligen Entscheid des Verwaltungsgerichtes hält die Kleinpartei für unwahrscheinlich. Die GPB werde vor Verwaltungsgericht ein Obergutachten zur Schutzwürdigkeit des Schönberg-Ensembles verlangen. Bis zum Verfahren müsse das Haus zwischengenutzt werden, sagt Stadtrat Luzius Theiler.

"Wir würden gerne wieder ins Bauernhaus einziehen", sagt Jonas Brüllhardt vom Verein Paradisli. Eine Benutzung des Erdgeschosses sei auch aus baupolizeilicher Sicht nicht bedenklich, meint Brüllhardt. Eine erneute Besetzung komme nicht in Frage. "Bei der Suche nach neuen Räumen setzen wir auf einvernehmliche Lösungen mit der Stadt", sagt Brüllhardt.

Bernhard Ott

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punkt.ch 31.10.08

"Paradisli" wird zum Test für künftige Berner Bauten

Stadt zieht vor Verwaltungsgericht - die neue Praxis des Kantons würde Berns Entwicklung verhindern

In der schier unendlichen Geschichte ums "Paradisli" und die Überbauung Schöneggpark wird ein weiteres Kapitel aufgeschlagen. Die Stadt Bern zieht gegen den Bauabschlag für die Überbauung vor das Verwaltungsgericht.
Wenn die Stadt den Entscheid der kantonalen Bauund Energiedirektion (BVE) stehen lässt, "kann künftig nicht mehr verdichtet gebaut werden", umschreibt Gemeinderätin Barbara Hayoz die Folgen des Bauabschlags für den Schönbergpark mit dem denkmalgeschützten alten Bauernhaus.

Baubeginn im Frühling

"Der Entscheid der BVE ist nicht nachvollziehbar", sagt Hayoz, "er widerspricht der langjährigen Praxis des städtischen Bauinspektorats". Die BVE habe neues Recht geschaffen. "Sie hat da einfach etwas aus dem Hut gezaubert". Der Gemeinderat ist jedenfalls überzeugt, dass die Chancen, vor dem Verwaltungsgericht Recht zu erhalten, gut stehen. "Ich hoffe, dass wir im Frühling mit dem Bau beginnen können ", betont Hayoz.

Neue Besetzung geplant? Offen ist derweil, was die früheren Besetzer der "Kulturoase Paradisli" unternehmen. Sie hatten die Ausweisung durch die Stadt bis vor das Bundesgericht bekämpft, sind jedoch gescheitert. Das Bauernhaus ist derzeit unbewohnbar. Fenster und Türen fehlen. Auch Strom und Wasser wurden abgestellt.
Hinter den Kulissen werden von der Besetzergruppe seit einiger Zeit aber Pläne geschmiedet, ins denkmalgeschützte Haus zurückzukehren. peter.camenzind@punkt.ch

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FINANZ-KRAMPF
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Bund 31.10.08

Linke protestieren gegen "Plünderungswirtschaft"

Stadt Bern Diverse Gewerkschaften und linke Parteien haben gestern Abend vor der UBS-Filiale am Bärenplatz zur Protestkundgebung gegen die "Abzockerei" und den "Börsen- und Finanzskandal" aufgerufen - eine bescheidene Gruppe von 200 Menschen folgte dem Aufruf. Während die Protestierenden draussen in der Kälte ihre Transparente ausrollten, bildete sich drinnen in der warmen UBS-Filiale die übliche Kundenschlange. Man hob Geld ab für den Abendverkauf. "Eher wird die Schweiz untergehen als die UBS", so ein Mittfünfziger mit unerschütterlichem Vertrauen in seine Bank zum "Bund".

Vielleicht hat er nicht ganz unrecht: Die Mechanik der Bankenkrise sei nicht neu, rief die Stadtberner Gemeinderätin Regula Rytz (gb) in Erinnerung. Kurz bevor RGM die Wahlen gewann, war die Berner Kantonalbank abgestürzt. Der Kanton kaufte die faulen Risiken auf und lagerte sie in die Dezennium Finanz-AG aus. "Die Allgemeinheit musste die Milliardenverluste mit elf Sparpaketen im Gesundheits-, Bildungs- und Umweltbereich über Jahre hinweg abstottern", sagte Rytz, die früher selbst im Grossen Rat sass. Infrastrukturvorhaben wurden auf die lange Bank geschoben - "der Kanton geriet ins Hintertreffen". Man dürfe die Politik nicht jenen mit dem grössten Portmonnaie überlassen, lautete Rytz' Fazit.

Die "Plünderungswirtschaft" habe gerade ein gigantisches Desaster angerichtet, stellte Gewerkschaftssekretär Oliver Fahrni fest. Das Finanzkapital schaffe keinen Wert, sondern plündere die in vielen Generationen erwirtschaftete Substanz.

"Realwirtschaft retten - statt Seifenblasen flicken", lautete die Aufschrift auf einem Transparent. Eine Anwesende stellte ernüchtert fest, in den 1980er-Jahren habe sie schon vor diesem Gebäude gegen die UBS protestiert. Die alte Bankgesellschaft machte damals gute Geschäfte mit dem südafrikanischen Apartheid-Staat. (dv)

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BZ 31.10.08

Demo gegen UBS-Banker

"Schluss mit der Abzockerei"

Vor der UBS auf dem Berner Bärenplatz demonstrierten gestern Abend gut 200 Menschen gegen die Abzockerei der Banken.

"Schluss mit der Abzockerei, riefen gestern Abend 200 Demonstrierende vor der UBS auf dem Bärenplatz. Einige der Demonstranten schwenkten dazu die rote Unia-Fahne.

"Heisser Herbst"

"Das wird noch einen heissen politischen Herbst geben", rief Olivier Fahrni vom Gewerkschaftsbund den frierenden Frauen und Männern zu. Und er machte gleich Werbung für die "grosse Demo vom 15.November auf dem Zürcher Piratenplatz" (Paradeplatz). "Die Banken benutzen den Staat als Selbstbedienungsladen - das ist ein Plünderung", sagte er durch die schlecht funktionierende Lautsprecheranlage. "Lauter!", schrie ein junger, bärtiger Mann mit Dächlikappe.

Hansueli Scheidegger von der Unia hielt sich mit Beschimpfungen "an die Ospel-Bande" nicht zurück: "Die Banker haben eine kriminelle Energie." Tania Walliser von der Juso wiederum forderte von den Bankern, auf ihre Boni zu verzichten und sogar zurückzuzahlen.

"So geht das nicht"

Als letzte Rednerin stieg die Berner Gemeinderätin Regula Rytz (Grünes Bündnis) aufs Podest. "Die Reichen werden mit Staatshilfe auch in Krisenzeiten reicher, die anderen zahlen, also wir - so geht das nicht." Doch den meisten Kundgebungsteilnehmenden interessierten die Aussagen von Rytz wenig. Sie wandten sich ab und unterhielten sich während der Rede über "Basisarbeit" oder flirteten.

Regula Rytz ging in ihrer Rede weiter auf die Zukunft ein: "Die Menschen warten auf ganz konkrete Massnahmen gegen eine mögliche Krise, zum Beispiel die Stärkung der Binnenwirtschaft durch Investitionen in den ökologischen Umbau und in die öffentliche Infrastruktur." Es brauche unabhängige, weitsichtige Menschen, die nicht ihre luxuriösen Privatinteressen, sondern das Wohl der Allgemeinheit, der Gesamtwirtschaft und vor allem auch der Arbeitnehmenden vertreten, die für gute Arbeitsbedingungen sorgen würden und für Löhne, mit denen man ohne Sozialhilfe leben könne. Zum Schluss ihrer Rede rührte Regula Rytz noch die Werbetrommel: "Wählt Rotgrün, was denn sonst!" Zum Schluss der Kundgebung, die eine Stunde dauerte, ertönte im Sprechchor: "Schluss mit der Abzockerei!"
Jürg Spori

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WAHL(KR)AMPF
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Jimy Hofer-Wahlkampf-Song von Gölä
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NEONAZIS
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Südostschweiz 31.10.08

Zwei Jahre bedingt für Schläger von Kaltbrunn

Weil er an einer Massen- schlägerei am Jahrmarkt in Kaltbrunn brutal zugeschlagen hat, ist ein 21-jähriger Mann zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Der 25-jährige Mitangeklagte wurde freigesprochen.

Kaltbrunn. - An der Schlägerei nach dem Jahrmarkt in Kaltbrunn im Oktober 2007 waren rund 20 Personen beteiligt. Mindestens acht von ihnen wurden im Gesicht und am Körper verletzt. Gegen 13 junge Männer läuft ein Strafverfahren, einige wurden von der Jugendanwaltschaft verurteilt.

Wie das Kreisgericht See-Gaster am Donnerstag mitteilte, wurde der 21-jährige Schweizer mit rechtsextremer Gesinnung der versuchten schweren Körperverletzung und des Raufhandels schuldig befunden. Er wird zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Der Vollzug wird unter Ansetzung einer Probezeit von drei Jahren aufgeschoben.

"Spitalreif geschlagen"

Ausserdem muss der Angeklagte eine Busse von 1500 Franken und eine Genugtuung von 3000 Franken sowie Schadenersatz bezahlen. Und er hat die Kosten des Gerichtsverfahrens von gut 12 000 Franken zu tragen.

Laut dem Urteil hat der Angeklagte den Mitangeklagten spitalreif geschlagen und ein unbekanntes Opfer mit Fusstritten ins Gesicht und in den Bauch traktiert, obwohl beide bereits reglos auf dem Boden lagen. Dabei wurde er laut Anklage von Zeugen beobachtet.

Schuldig ist der 21-Jährige, der nicht vorbestraft ist, auch der Rassendiskriminierung und des Landfriedensbruchs.

"Hitler-Gruss"

Er habe die aggressive Stimmung in Kaltbrunn mit rassistischen Sprüchen und dem "Hitler-Gruss" angeheizt. Ausserdem war der junge Mann einige Wochen davor bei der Volksgartenschlägerei in Glarus dabei. Er habe Teilnehmer der Juso-Kundgebung gegen Rassendiskriminierung schikaniert.

Die Anklage verlangte für den Schweizer eine bedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten und eine Busse von 1500 Franken. Die Verteidigung verlangte an der Gerichtsverhandlung vom Mittwoch eine Freiheitsstrafe von höchstens zwölf Monaten.

Den 25-Jährigen, der bei der Schlägerei einen Bruch des linken Jochbeins erlitten und einen Zahn verloren hatte, sprach das Gericht frei.

Nur Opfer

Der Verurteilte hatte behauptet, er sei vom 25-Jährigen brutal zusammengeschlagen worden. Die Anklage hatte eine bedingte Freiheitsstrafe von 13 Monaten gefordert.

Der eingebürgerte Schweizer konnte dem Gericht glaubhaft darlegen, dass er Opfer, nicht Täter war. Er habe seinen ausländischen Kollegen helfen wollen, als sie am Kaltbrunner Jahrmarkt in eine Auseinandersetzung mit Rechtsextremen verwickelt wurden.

Kaum sei er in der Menge gewesen, habe ihn ein Schlag zu Boden gestreckt, sagte der 25-Jährige am Mittwoch vor Gericht. Er sei erst im Krankenwagen wieder zu sich gekommen. (sda)

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Zürichsee-Zeitung 31.10.08

Markt-Schläger verurteilt

Ein 21-jähriger Mann ist wegen versuchter schwerer Körperverletzung schuldig gesprochen worden. Er erhält zwei Jahre bedingt.

Der 21-jährige Mann mit rechtsextremer Gesinnung, der sich am Mittwoch wegen der Beteiligung an der Massenschlägerei am Kaltbrunner Jahrmarkt vor Gericht zu verantworten hatte, wird schuldig gesprochen: Wegen einfacher und versuchter schwerer Körperverletzung, Rassendiskriminierung, Landesfriedensbruch und Gewalt gegen Behörden und Beamte. Sein Kontrahent und Opfer, ein 25-jähriger eingebürgerter Schweizer, der ebenfalls vor Gericht stand, wird in allen Punkten freigesprochen. Der Schuldiggesprochene muss ihm eine Genugtuung von 3000 Franken bezahlen sowie für die Folgen der entstandenen Schäden aufkommen. Weiter wurde der 21-Jährige zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, die zu Gunsten einer Probezeit von drei Jahren aufgehoben wird. Der in der Region wohnhafte Mann muss eine Busse von 1500 Franken bezahlen. Auch die Gerichtskosten von rund 12 500 Franken gehen zu seinen Lasten.

An der Massenschlägerei vom Jahrmarkt 2007 beteiligten sich rund 20 Personen. Mindestens acht von ihnen wurden im Gesicht und am Körper verletzt. Laut Urteil hat der Angeklagte den Mitangeklagten spitalreif geschlagen und ein unbekanntes Opfer mit Fusstritten ins Gesicht und in den Bauch traktiert, obwohl beide bereits reglos auf dem Boden lagen. Zudem hat er die aggressive Stimmung in Kaltbrunn mit rassistischen Sprüchen und dem "Hitler-Gruss" angeheizt. (rf)