MEDIENSPIEGEL 27.11.08
(Online-Archiv: http://www.reitschule.ch/reitschule/mediengruppe/index.html)
Heute im Medienspiegel:
- Reitschule-Kulturtipps (Tojo, DS, GH)
- Massen-Rausch
- Thun: Alkies als "Problem"
- Winterthur: Alki-Treffpunkt
- St. Gallen: Wegweisungs-Orgie
- Neonazis vor Bundesgericht
- St. Gallen will mehr Polizei
- Langenthal: Porzellan-Hakenkreuz weg
- Grenoble: Capleton-Konzert abgesagt
- Heks: Immer noch Knatsch wegen Nestlé-Chef
- Anti-Atom: Energiewende-Initiative
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REITSCHULE
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Nov 08: Beteiligt Euch an der
Vorplatz-Präsenz!!!
PROGRAMM:
Do 27.11.08
20.00 Uhr - Frauenraum - HINTERHOF-LOUNGE
- Hinterhof goes Karaoke!
20.30 Uhr - Tojo - Das Geheimnis von
Ali Biçer. Theater Ararat
20.30 Uhr - Kino - UNCUT -
Warme Filme am Donnerstag: BANGKOK
LOVE STORY (PUEN) - Paj Arnon, Thailand 2007
21.00 Uhr - Dachstock - The Dynamites
feat. Charles Walker (Outta Sight/USA) > Funk & Soul!
Fr 28.11.08
20.30 Uhr - Tojo - Das Geheimnis von
Ali Biçer. Theater Ararat
21.00 Uhr - Kino - Dogma und mehr: BROTHERS
- Susanne Bier, Dänemark 2004
21.00 Uhr - Frauenraum - Tanz-Bar
- Gesellschaftstänze und Disco für Frau + Frau, Mann + Mann
& Friends mit Musik von DJ Irene (ab 19.30 Uhr Crashkurs)
22.00 Uhr - Dachstock - edIT &
Glitch Mob (USA) > Elektro-Hop
22.00 Uhr - Grosse Halle - UNREAL -
drum & bass festival:
Bryan G (UK), Goldie (UK), Bad Company (UK), Calyx (UK), Teebee (N), MC
Fearless (UK), MC Rage (UK), Deejaymf, VCA, Silent Extent, S.I.P. &
MC Matt (CH); Visuals by VJmag
Sa 29.11.08
20.00 Uhr - Frauenraum - Kampagne "16
Tage" - Stop Murder Music: Homophobie und Homohass nicht nur im
Dancehall-Reggae; Infoveranstaltung
20.30 Uhr - Tojo - Das Geheimnis von
Ali Biçer. Theater Ararat
21.00 Uhr - Kino - Dogma und mehr: BROTHERS
- Susanne Bier, Dänemark 2004
22.00 Uhr - Frauenraum - Kampagne "16
Tage" - Stop Murder Music, Party mit tightspotselection: DJ Luzius aka
the ruler (ZH) & DJane Queen Horror (BE) > Rocksteady
und Reggae
22.00 Uhr - Grosse Halle - presented by ammonit events: 10 YEARS AMMONIT! GusGus LIVE (ISL),
2ManyDJs (B), Round Table Knights; Visuals by Walldisplay
Infos: www.reitschule.ch
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Bund 27.11.08
Bühne: "Das Geheimnis"
Vom Märchen in die Moderne
Der in Bern lebende kurdische Autor Ali Biçer, der wegen seines
politischen Engagements in der Türkei 15 Jahre inhaftiert war, hat
mit
"Das Geheimnis" ein Theaterstück verfasst, das Bezug nimmt auf die
aktuelle Situation in Politik und Gesellschaft und zugleich an die alte
Erzähltradition seiner Heimat anknüpft. Die Theatergruppe
Ararat setzt
das Stück, das von einem märchenhaften, ländlichen
Kurdistan in die
kühle, wohlhabende Moderne führt, nun in Szene. (kul)
Tojo-Theater Reitschule, heute Donnerstag, 20.30 Uhr. Weitere
Vorstellungen: Freitag und Samstag.
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Bund 27.11.08
the Dynamites
Feuerwerker
"Kaboom!" heisst das jüngste Album der Dynamites, die darauf ein
ansehnliches Feuerwerk im Zeichen des Funk zünden. Die Muster sind
dieselben wie in den guten Siebzigern, als James Brown noch über
die
Bühnen wetzte - doch im Funk steht ja die Innovation häufig
in der
zweiten Reihe hinter dem Entertainment und der Ankurbelung von
Tanzbeinen. Eine hochenergetische Auslegung des Erbes der
Funk-Väter
präsentieren denn auch die Dynamites aus Nashville, die den
Soul-Veteranen Charles Walker fürs Mikrofon gewinnen konnten. (reg)
Reitschule Dachstock
Donnerstag, 27. November, 21 Uhr.
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Bund 27.11.08
10 Jahre Ammonit
Kleines Fossil
Ammonit, das ist in Bern ein kleines Fossil unter den
Partyveranstaltern elektronischer Musik, denn heuer wird bereits das
10-Jahr-Jubiläum begangen. Das erste Dezennium feiert Ammonit
standesgemäss mit zwei Grossanlässen: Am Freitag steht
Drum'n'Bass auf
dem Programm, etwa mit dem DnB-Urgestein Goldie. Am Samstag treten die
Isländer Gus Gus live in Erscheinung, die dem Techno seit Mitte
der
Neunzigerjahre eine erfrischende Note geben. Nach einigen
Personalwechseln sind Gus Gus zurzeit zu dritt unterwegs. (reg)
Reitschule Grosse Halle
Freitag, 28. Nov. (Drum'n'Bass), Samstag, 29. Nov. (Gus Gus), ab 22 Uhr.
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BZ 27.11.08
Event-Agentur Ammonit
Jubiläum der Superlative
Das 10-jährige Bestehen der Eventagentur Ammonit wird in Bern mit
den
Elektrostars 2ManyDJs und der isländischen Gruppe GusGus gefeiert.
Es gibt nur wenige Menschen in Bern, welche die elektronische
Musikszene über die letzten Jahre hinweg so nachhaltig
geprägt haben
wie Simon Ragaz. Der Gründer der Eventagentur Ammonit Events
startete
seine Karriere in der Clubszene 1993, als er die
Geschäftsführung des
Clubs Via Felsenau übernahm und diesen innerhalb kurzer Zeit zu
einem
der angesagtesten Lokale in Bern machte. Woche für Woche
begeisterte er
die Partygänger mit Szenestars und jungen Talenten aus der Region.
Er
lancierte zum Beispiel die Karrieren der DJ-Frau Girl und der beiden
Plattenleger Franctone und Mastra und trug so aktiv zur
Weiterentwicklung der elektronischen Musikszene in Bern bei.
Erfolg mit Via Felsenau
Doch da hörte Simon Ragaz' Engagement nicht auf. Mit einer
gehörigen
Portion Charme und Überzeugungskraft holte der Berner vermehrt
grosse
Künstler der Szene in die Schweiz, die anderen Clubs im Lande eine
Abfuhr erteilt hatten. So traten auf der kleinen Bühne der Via
Felsenau
bereits Acts wie der Technoproduzent Anthony Rother, das Elektrorockduo
Märtini Brös und der US-Produzent Roger Sanchez auf, der 2001
mit
seinem Titel "Another Chance" einen internationalen Hit landete.
Die Popularität des Clubs brachte für Veranstalter Simon
Ragaz ganz
neue Freiheiten mit sich, was die Programmierung der Via Felsenau
anging. Dabei interessierten ihn aber vermehrt Künstler, die auf
Grund
ihrer Berühmtheit die Kapazitäten des Clubs überstiegen.
Höher hinaus
Davon liess sich Ragaz jedoch nicht abhalten und beschloss stattdessen,
grössere Events in der Grossen Halle der Reitschule zu
organisieren. Im
Mai 2004 zum Beispiel schaffte er es, Kraftwerk, die Urväter der
elektronischen Musik, nach Bern zu holen. Zwei Jahre später
überredete
er die Technolegende Sven Väth, auf seiner Welttournee in Bern
Halt zu
machen, wo dieser dann nach seinem Auftritt selber mitfeierte. In
beiden Fällen reisten Musikliebhaber aus der ganzen Schweiz nach
Bern.
Das dürfte auch am Samstag geschehen, wenn in der Grossen Halle
der
Reitschule das 10-Jahr-Jubiläum der Agentur gefeiert wird. Um
dieses
Ereignis gebührend zu zelebrieren, hat Simon Ragaz nämlich
niemand
Geringeren als die beiden belgischen Brüder Stephen und David
Dewaele,
die zusammen als 2ManyDJs auftreten und in den letzten Jahren einen
internationalen Erfolg nach dem anderen gefeiert hatten, eingeladen. Im
Interview mit dieser Zeitung haben sie vor zwei Monaten noch gesagt,
dass sie sich ein Jahr lang zurückziehen und keine Auftritte
annehmen
würden. Die beiden haben nämlich erst gerade ihre
eineinhalbjährige
Welttournee abgeschlossen, während der sie mit ihrer Band Soulwax
rockten und als DJs mit ihrer Mischung aus neuen Elektrotracks und
alten Rock- und Soulklassikern begeisterten. Ragaz hat es aber dank
seinen ausgeprägten Überredungskünsten geschafft, die
beiden Stars zu
einem Auftritt an der Geburtstagsfete seiner Agentur zu überreden.
Überraschung aus Island
Doch 2ManyDJs werden am kommenden Samstag nicht der einzige
Höhepunkt
sein. Die isländische Gruppe GusGus wird nämlich live
auftreten. Das
Trio um die Sängerin Urdur Hákonardottir alias Lola Be Nice
ist für
seine fulminanten und visuellen Shows bekannt. Ihr aktuelles Album
"Forever", das 2007 erschienen ist, war in der Schweiz nur schwer
erhältlich. Trotzdem - oder vielleicht gerade deswegen - wurde die
Platte dank mitreissenden Dancefloorbeats und unkonventionellen
Songlines innerhalb kurzer Zeit zum Undergroundhit. Wer GusGus noch nie
live gesehen hat, der darf sich auf die eine oder andere
Überraschung
gefasst machen - und auf die eine oder andere Blase an den Fersen.
Sarah Elena Schwerzmann
Event: "10 Years Ammonit", Samstag, 29.11. Grosse Halle, Reitschule,
Bern, 22 bis 6 Uhr. Infos: www.ammonit.ch,
Vorverkauf:
www.starticket.ch.
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punkt.ch 27.11.08
Simon Ragaz rührt in Berns Party-Szene
Ragaz verwandelt die Halle in Märlilandschaft
Die Eventagentur Ammonit feiert heuer ihr zehnjähriges Bestehen.
Am
Wochenende gibt es deshalb in der Reitschule eine grosse
Geburtstagssause.
Der Einstieg war eine Achterbahn
Hinter dem Namen Ammonit steht Simon Ragaz. Der Berner hat sich vor
zehn Jahren, nach längerer Tätigkeit als Koch,
selbstständig gemacht.
"Es wurde Zeit, dem Kochen Ade zu sagen", erzählt er. Er habe in
seiner
Freizeit bereits Partys organisiert und sein Hobby zum Beruf gemacht.
"Es war kein Zuckerlecken", betont Ragaz. "Es war eine Achterbahnfahrt.
" 1998 gründete Ragaz Ammonit Productions und den Club Via
Felsenau,
den er bis 2007 führte. Er veranstaltete immer wieder Events, die
sich
in Berns Party-Szene etablierten. Ragaz' Erfolgsrezept ist seine
Professionalität. "Ammonit ist ein Gütesiegel. Es steht
für guten Ton
und schöne Deko", so Ragaz.
manuela.weber@punkt.ch
--
Zu gewinnen: 2x2 Tickets
Für die "Ammonit"-Geburtstagsparty in der Reithalle, Sa 29.11.
So nehmen Sie teil: Senden Sie eine SMS mit dem Keyword AMMONIT inkl.
Ihrem Namen und Ihrer Adresse an 970 (CHF 1.50/SMS). Oder nehmen Sie
per WAP teil: http://wapteilnahme-online.vpch.ch/PCH52692
(nur mit
Mobiltelefon möglich). Teilnahmeschluss: Donnerstag 27. November
2008,
24.00 Uhr.
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MASSEN-RAUSCH
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20min.ch 27.11.08
Massen-Kiffen in Bern bei einem Ja zum Hanf
von Sarah Jordi
Am Sonntag entscheidet sich, ob die Hanfinitiative angenommen wird. Ein
Berner ruft nun online zum Kiffen oder Saufen auf dem Bundesplatz auf.
Am Tag nach der Abstimmung über die Initiative soll der Berner
Bundesplatz von Hanf-Befürwortern in Beschlag genommen werden. Je
nach
Resultat gibts dort ein Massen-Kiffen oder Massenbesäufnis. So
jedenfalls stellt sich das Pascal F.* vor, der auf Facebook zur Party
aufruft. Bei einem Ja an der Urne fordert er die User auf, ein
"THC-haltiges Produkt mitzunehmen und dieses in einer friedvollen,
gemütlichen Atmosphäre in der Gruppe zu konsumieren".
Nichtkiffer seien
auch willkommen, schreibt er.
Wenn jedoch das Gegenteil eintrifft und der Cannabis-Konsum illegal
bleibt, sollen die Facebook-Gruppenmitglieder "als Protest gegen die
repressive Drogenpolitik die Widersprüche der aktuellen
Gesetzeslage
aufzeigen": Anstelle des friedlichen Massen-Kiffens ruft Pascal F. in
diesem Fall zum grossen Besäufnis auf: "Johlen ist erwünscht,
sich
nackt ausziehen ist okay, kotzen ist vorteilhaft."
Bisher sind 219 Leute der Gruppe "Dec. 1st Day of the Truth Party
Bundesplatz Bern" beigetreten; Tendenz steigend. Die Kapo Bern wusste
bis gestern nichts von der Party. "Wir schauen nun, wie sich das Ganze
entwickelt", sagte Sprecher Olivier Cochet.
*Name der Redaktion bekannt
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RANDSTAND THUN
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Thuner Tagblatt 27.11.08
Probleme mit Randständigen vor dem Coop Kyburg in Thun
Alkiszene sorgt bei Passanten für Ärger
Sie sorgen bei Passanten immer wieder für Unmut:
Randständige, die vor
dem Thuner Coop Kyburg herumlungern. Gemeinderat Peter Siegenthaler
nimmt Coop in die Verantwortung. Der Detaillist wehrt sich: Es sei an
der Stadt zu handeln.
"Es ist kein schöner Anblick", sagt Thuns Gemeinderat und
Sicherheitsvorsteher Peter Siegenthaler (SP). Die Rede ist von der
Situation vor dem Coop Kyburg in Thun: Randständige belegen immer
wieder die Sitzbänke vor dem Warenhaus, betrinken sich und
stören die
Passanten. Belästigt fühlt sich auch ein TT-Leser, der sich
über die
Szenenbildung vor dem Coop Kyburg ärgert: "Man fühlt sich
dort nicht
mehr sicher", so der Leser, der anonym bleiben will.
Mit Hunden und Kindern
Die Probleme vor dem Coop Kyburg sind auch der Stadt Thun ein Dorn im
Auge. "Wir stellen die Szenenbildung seit rund drei Jahren fest", sagt
Sicherheitsvorsteher Peter Siegenthaler. Die Gruppe, die sich zwischen
Warenhaus und Bushaltestelle aufhalte, umfasse jeweils zwischen sechs
und zwölf Personen. Zum Teil sind auch Hunde und sogar Kinder
dabei.
Ein Wachstum der Szene konnte die Stadt in den vergangenen Jahren aber
nicht feststellen. "Manchmal verteilen sich die Randständigen
vorübergehend auf andere Plätze", so Siegenthaler. Wenn sie
sich dann
wieder, wie im Moment, vermehrt vor dem Coop Kyburg aufhalten,
würden
Passanten dies als Zunahme der Szene wahrnehmen.
Passanten fürchten sich
Doch ob Zunahme oder nicht; Vielen Passanten und Kunden machen die
Randständigen vor dem Kyburg Angst - besonders wenn es sich um
grössere
Gruppierungen handelt. Das stellt auch Coop fest. Die Warenhauskette
zeigt sich beim Thema allerdings nicht sehr auskunftsfreudig. Antworten
sind nur nach schriftlicher Anfrage an die PR-Abteilung in Lenzburg
erhältlich. Auf Anfrage des "Thuner Tagblatts" heisst es: "Die
Kunden
empfinden die Präsenz der Randständigen als unangenehm."
Gerade ältere
Menschen hätten Angst. Coop erhält deshalb laut eigenen
Angaben auch
immer wieder Kundenreklamationen. "Da sich die Randständigen
jedoch
mehrheitlich auf öffentlichem Grund befinden, kann Coop nur
beschränkt
eingreifen", heisst es in der schriftlichen Antwort weiter.
Problem nur schwer lösbar
Das Eingreifen ist deshalb momentan vor allem Sache der Stadt,
respektive der Polizei. "Wir führen immer wieder Kontrollen durch
und
haben bereits mehrere Personen wegweisen lassen", sagt Gemeinderat
Siegenthaler. Mit solchen Massnahmen sei das Problem allerdings nicht
gänzlich zu lösen, betont Siegenthaler. Für Thuns
Sicherheitsvorsteher
ist klar, dass Coop für die Probleme zum Teil mitverantwortlich
ist.
Bei den Randständigen vor dem Kyburg handle es sich in erster
Linie um
Alkoholiker. "Diese halten sich immer dort auf, wo es
günstigen Alkohol
zu kaufen gibt", sagt Siegenthaler. Das lasse sich auch bei den
Dennerfilialen an der Frutigenstrasse und im Burgzentrum beobachten.
"Wenn Coop Bier für 60 Rappen verkauft, ist es nicht weiter
verwunderlich, dass die Randständigen sich dort gerne aufhalten",
sagt
Siegenthaler. Zumal die Probleme dann am grössten seien, wenn das
Warenhaus geöffnet ist.
Coop weist Schuld von sich
Bei Coop heisst es dazu: Man lege grundsätzlich grossen Wert auf
die
Einhaltung des Alkoholgesetzes. Diesbezüglich seien alle
Mitarbeitenden
ausgebildet. "Es gibt jedoch keine rechtliche Grundlage, welche die
Alkoholabgabe an Randständige regelt oder diese gar verbietet. Die
Beurteilung der Abgabe wäre zudem willkürlich und kann den
Mitarbeitenden nicht zugemutet werden." Coop schiebt den Ball deshalb
an die Stadt zurück: "Die Erfahrungen von anderen Standorten
zeigen,
dass die Probleme erst durch Massnahmen der Stadt gelöst werden
konnten."
Lilly Toriola
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RANDSTAND WINTERTHUR
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Tagesanzeiger 27.11.08
"Angst ist unbegründet. Wir sind ja nur Alkis"
Seit einer Woche ist der Treffpunkt "R.a.u.m." für
Randständige in
Winterthur offen. Betrieben wird er von einem Team aus der Szene. "Die
Polizei ist überrascht, wie gut es hier funktioniert", sagt der
Leiter
des Treffs.
Raffaele Troisi, sie sind selbst Alkoholiker und nun im Leiterteam des
Treffpunkts im Rosenberg. Wie funktioniert der Betrieb bisher?
Bis jetzt hatten wir keine Probleme. Im Vorfeld haben wir viele
Sitzungen gemacht, wo wir die Rahmenbedingungen festlegten. Dabei
besuchten wir auch andere vergleichbare Einrichtungen und haben uns
dort beispielsweise die Regeln für die Hausordnung abgeschaut.
Für uns
ist es wichtig, dass wir einen sozialen Treffpunkt haben, der uns auch
Strukturen in den Tag gibt.
Wie kam der neue Standort bei Ihren Kollegen an?
Eigentlich sind wir sehr zufrieden. Es ist traumhaft hier, wirklich
schön. Bis jetzt kommen einfach noch nicht so viele Leute hier
raus.
Aber es ist noch etwas zu früh, um zu beurteilen, ob es hier gut
läuft.
Über Mittag zum Beispiel, wenn wir auch selbst kochen und die
Mahlzeiten anbieten, sind wir jeweils bis zu 15 Leute. Wenn sich
herumspricht, dass man hier an der Wärme für vier Stutz essen
kann,
kommen wahrscheinlich bald mehr. Die Distanz zum Zentrum ist einfach
noch für viele eine Hemmschwelle. Ich denke aber, wer einmal hier
war,
wird gerne wiederkommen.
Und wer kommt zu euch in den Treffpunkt?
Bei uns sind grundsätzlich alle willkommen. Wir nennen den
Treffpunkt
darum auch "R.a.u.m.", was für "Randständige, andere und mir"
steht.
Wir kontrollieren aber genau, dass sich die Leute hier anständig
benehmen. Harte Drogen sind tabu, exzessives Trinken beispielsweise
auch.
Von den Anwohnern wird der "R.a.u.m." trotzdem sehr kritisch
beobachtet. Wie gestaltet sich der Kontakt mit ihnen?
Ich habe schon mehrmals mit Leuten aus der Nachbarschaft interessante
Gespräche geführt - zum Beispiel wenn man sich mit den Hunden
trifft.
Ich verstehe, dass die Leute Angst haben wegen Junkies. Aber wir sind
hier ja eigentlich nur Alkoholiker, da ist die Angst vor Drogendealern
unbegründet. Hinzu kommt, dass die Polizei auch regelmässig
hier
vorbeischaut. Mit den Beamten haben wir es gut, denn sie zeigen sich
interessiert und sind oft überrascht, wie es hier funktioniert.
--
Ein Platz für die Randständigen
Durch die vom Stadtrat Winterthur im Frühjahr beschlossene
Aufewertung
des Stadtparks fiel der Musikpavillon als Treffpunkt für
Randständige
weg. Um ein Ausweichen der Szene in angrenzende Quartiere zu vermeiden,
suchte das Departement Soziales nach einem alternativen Standort. Das
alte Schützenhaus Rosenberg, welches seit einiger Zeit leer stand,
bot
sich für das Projekt an. Den Treffpunkt betreiben die
Randständigen mit
einem selbst gebildeten Leiterteam. Bei Bedarf werden sie dabei vom
Departement Soziales unterstützt. Zusammen mit der Gassenarbeit
und der
Stadtpolizei wurde der Treffpunkt "für die Nachbarschaft
verträglich"
gestaltet. Das Projekt ist bis im Frühling 2009 befristet.
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RANDSTAND ST. GALLEN
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St. Galler Tagblatt 27.11.08
Drogenszene verhindern
St. Gallen. 2007 hat die St. Galler Stadtpolizei doppelt so viele
Wegweisungen und Fernhaltungen verfügt wie im Jahr davor. Von
diesen
Massnahmen betroffen waren hauptsächlich Randständige, die
sich im Park
der Kantonsschule am Burggraben aufhalten. Wegen eines Vorstosses im
St. Galler Stadtparlament hat der Stadtrat dieses Vorgehen
erklären
müssen. Die Wegweisungen seien gerechtfertigt, weil mit diesem
Instrument die Bildung einer offenen Drogenszene im Kantipark
verhindert werde. (sg) S. 25
--
Stadtrat rechtfertigt Wegweisung
2007 hat die St. Galler Stadtpolizei mehr als doppelt so viele
Wegweisungen verfügt wie 2006. Der Stadtrat hält dieses
Vorgehen für
gerechtfertigt. Man habe damit verhindern wollen, dass sich im
Kantipark einen offene Drogenszene bilde.
Sarah Gerteis
St. Gallen. 118 Wegweisungen und 51 Fernhaltungen hat die St. Galler
Stadtpolizei im vergangenen Jahr ausgesprochen. Damit haben sich die
Wegweisungen im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdoppelt (2006: 49).
Bei den Fernhaltungen war die Zunahme gar um ein Vielfaches
grösser:
2007 wurde das Instrument 51mal angewendet, 2006 nur einmal.
Die massive Zunahme liess Mitte dieses Jahres die politische Linke
aufhorchen. Sie hatte den sogenannten Wegweisungsartikel bereits im
Abstimmungskampf um das neue St. Galler Polizeireglement abgelehnt.
Jedoch ohne Erfolg: Das Polizeireglement wurde samt dem umstrittenen
Artikel angenommen und am 1. Januar 2006 in Kraft gesetzt. Seither hat
die Stadtpolizei die Möglichkeit, Personen nicht nur aus dem
öffentlichen Raum wegzuweisen oder fernzuhalten, wenn sie im
Rauschzustand öffentliches Ärgernis erregen. Die Massnahme
kann auch
dann angewendet werden, wenn Personen im Verdacht stehen, die
öffentliche Sicherheit und Ordnung zu stören. Allerdings
werde man den
Artikel zurückhaltend einsetzen, hiess es von den
Befürwortern.
Offene Drogenszene geortet
Der Anstieg der verfügten Wegweisungen hingegen sagt für die
Gegner
etwas anderes aus. Bettina Surber, SP-Stadtparlamentarierin und
Mitglied des Netzwerks Stadt ohne Willkür, reichte deshalb im
September
eine Einfache Anfrage mit dem Titel "Massive Zunahme der Wegweisungen
und Fernhaltungen wirft Fragen auf" ein. Sie wollte vom Stadtrat
wissen, womit er die Zunahme begründe und ob allenfalls die
Gassenarbeit intensiviert werden müsste.
Nun liegt die Antwort des Stadtrates vor. "Wegweisung und Fernhaltung
werden verhältnismässig eingesetzt", schreibt er. Ursache
für die
Zunahme sei denn auch nicht eine Praxisänderung bei der
Stadtpolizei
gewesen, sondern "Ansätze zur Bildung einer offenen Drogenszene".
Damit
spricht der Stadtrat die Situation im Park der Kantonsschule am
Burggraben an, wo 97 der insgesamt 169 Wegweisungen und Fernhaltungen
ausgesprochen wurden.
Gassenarbeit nicht verstärken
Seit der Schliessung des Schellenackers im Jahr 1993 habe nur durch den
täglichen Einsatz von besonderen Patrouillen verhindert werden
können,
dass sich eine neue offene Drogenszene bilde, schreibt der Stadtrat.
Wegweisungen und Fernhaltungen erachte man deshalb als sinnvolles
repressives Element der Drogenpolitik.
Trotz der Probleme im Kantipark sieht der Stadtrat jedoch von einem
Ausbau der Gassenarbeit, die heute als aufsuchende Sozialarbeit
bezeichnet wird, ab. Die Lage werde an regelmässigen Treffen
beurteilt.
Gegenwärtig bestehe jedoch kein Handlungsbedarf, die aufsuchende
Sozialarbeit zu intensivieren.
Stadtparlamentarierin Bettina Surber ist mit dieser Antwort
"überhaupt
nicht zufrieden". Wenn es im Park der Kantonsschule diese Probleme
gebe, wäre der Ausbau der Gassenarbeit sicher besser als das
Verfügen
von Wegweisungen.
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NEONAZIS
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20min.ch 27.11.08
Razzia bei Neonazis auch ohne Durchsuchungsbefehl
Zwei Neonazis sind zu Recht wegen Hinderung einer Amtshandlung
verurteilt worden, weil sie der Polizei 2006 den Zugang zu einer
Skinhead-Party in Beinwil AG verwehrt haben.
Sie hatten sich vor Bundesgericht vergeblich auf einen Irrtum berufen.
Am Abend des 24. Juni 2006 hatte in Beinwil im aargauischen Freiamt ein
als "Geburtstagsfest" getarnter Anlass von Neonazis stattgefunden. Als
die Polizei eine Kontrolle durchführen wollte, wurde ihnen der
Zugang
zum gemieteten Partyraum von rund 20 Skinheads verwehrt.
35 Minuten Wartezeit
Erst als der Vermieter die Kontrolle billigte, wurden zwei Beamte nach
rund 35 Minuten Wartezeit eingelassen. Die Polizisten räumten das
Lokal
anschliessend, wobei sie einzelne der über hundert Teilnehmer
hinaustragen mussten und auch bedroht wurden.
Das Aargauer Obergericht verurteilte im vergangenen März zwei an
der
Blockade-Aktion Beteiligte wegen Hinderung einer Amtshandlung zu
Geldstrafen von zwei und drei Tagessätzen à 80
beziehungsweise 100
Franken. Das Bundesgericht hat diese Urteile nun bestätigt.
Die Beiden hatten erfolglos argumentiert, dass die Polizei keinen
Durchsuchungsbefehl gehabt habe. Ihr passiver Widerstand sei deshalb
gerechtfertigt gewesen. Zumindest sei ihnen zuzugestehen, dass sie sich
in einem Rechtsirrtum befunden hätten.
Fragwürdiger Rat vom Vater
Einer von ihnen habe nämlich vor Ort seinen Vater, einen
Rechtsanwalt,
angerufen. Dieser habe ihm gesagt, dass sie die Polizisten ohne
Durchsuchungsbefehl nicht einlassen müssten. Das Bundesgericht
hält
ihnen entgegen, dass die Polizei in dringenden Fällen auch ohne
Durchsuchungsbefehl Zutritt verlangen darf.
Auch ein Rechtsirrtum liege nicht vor. Sie seien selber von Anfang an
keineswegs überzeugt gewesen, dass sie der Polizei den Eintritt
verwehren dürften. Dies zeige gerade der Umstand, dass sie bei
einem
Anwalt nachgefragt hätten. Sie hätten sich deshalb auch nicht
blind
nicht auf dessen fragwürdige Auskunft verlassen dürfen.
Quelle: SDA/ATS
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bger.ch 27.11.08
http://jumpcgi.bger.ch/cgi-bin/JumpCGI?id=08.11.2008_6B_393/2008
Bundesgericht
Tribunal fédéral
Tribunale federale
Tribunal federal
{T 0/2}
6B_393/2008, 6B_395/2008/sst
Urteil vom 8. November 2008
Strafrechtliche Abteilung
Besetzung
Bundesrichter Schneider, Präsident,
Bundesrichter Zünd, Mathys,
Gerichtsschreiber Störi.
Parteien
6B_393/2008
X.________,
Beschwerdeführer, vertreten durch Rechtsanwalt lic. iur. Fritz
Tanner, und
6B_395/2008
Y.________, Beschwerdeführer, vertreten durch Rechtsanwalt lic.
iur. Fritz Tanner,
gegen
Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau, Frey-Herosé-Strasse 12,
Wielandhaus, 5001 Aarau,
Beschwerdegegnerin.
Gegenstand
Hinderung einer Amtshandlung,
Beschwerden gegen die Urteile des Obergerichts des Kantons Aargau,
Strafgericht, 2. Kammer, vom 31. März 2008.
Sachverhalt:
A.
Am Abend des 24. Juni 2006 fand in einem Partyraum des Allmendhofs in
Beinwil-Freiamt ein Anlass von Rechtsradikalen statt. Um ca. 21:45 Uhr
begaben sich 7 Beamte der Kantonspolizei Aargau und der Regionalpolizei
Muri zum Allmendhof, um zu kontrollieren, ob dort strafbare Handlungen
stattfänden. Dabei wurde ihnen der Zutritt durch rund 20 Personen,
darunter X.________ und Y.________, die sich in zwei bis drei Gliedern
vor der Polizei aufstellten, während rund 15 - 20 Minuten
verwehrt.
Erst als die Polizei den Vermieter des Lokals herbeiführte und
dieser
die Kontrolle billigte, liess die Gruppe nach insgesamt rund 35 Minuten
zwei Polizeibeamte in den Partyraum. Als die Polizei anschliessend den
Partyraum räumte, weigerte sich ein Teil der Festbesucher, unter
ihnen
Y.________, den Raum freiwillig zu verlassen, worauf sie von
Polizeibeamten in den darunter liegenden Raum getragen wurden. Die
Aktion wurde von einem der Beamten gefilmt. Dieser wurde, als er die
Kamera auf Y.________ richtete, von diesem mit den Worten bedroht "ich
mache Dich kaputt".
A.a 6B_393/2008
Mit Strafbefehl vom 25. Oktober 2006 verurteilte das Bezirksamt Muri
X.________ wegen Hinderung einer Amtshandlung im Sinne von Art. 286
StGB zu einer Busse von 500 Franken.
A.b 6B_395/2008
Mit Strafbefehl vom 30. November 2006 verurteilte das Bezirksamt Muri
Y.________ wegen Hinderung einer Amtshandlung im Sinne von Art. 286
StGB sowie Gewalt und Drohung gegen Beamte im Sinne von Art. 285 Ziff.
1 StGB zu drei Tagen Gefängnis bedingt und einer Busse von 500
Franken.
B.
Nachdem X.________ und Y.________ sowie weitere wegen des Vorfalls vom
24. Juni 2006 ebenfalls bestrafte Mitbeteiligte die Strafbefehle nicht
akzeptiert hatten, führte der Gerichtspräsident Muri am 18.
April 2007
gegen X.________, Y.________ und fünf Mitangeklagte gemeinsam die
Hauptverhandlung durch.
B.a 6B_393/2008
Mit Urteil vom 18. April 2007 verurteilte der Gerichtspräsident
Muri
X.________ wegen Hinderung einer Amtshandlung zu einer Geldstrafe von 2
Tagessätzen à 80 Franken.
Mit Urteil vom 31. März 2008 wies das Obergericht des Kantons
Aargau die Berufung von X.________ ab.
B.b 6B_395/2008
Mit Urteil vom 18. April 2007 sprach der Gerichtspräsident Muri
Y.________ von den Vorwürfen der Hinderung einer Amtshandlung und
der
Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte frei.
Mit Urteil vom 31. März 2008 hiess das Obergericht des Kantons
Aargau
die Berufung der Staatsanwaltschaft teilweise gut. Es sprach ihn vom
Vorwurf der Gewalt und Drohung gegen Beamte frei und verurteilte ihn
wegen Hinderung einer Amtshandlung im Sinne von Art. 286 StGB zu einer
Geldstrafe von 3 Tagessätzen à 100 Franken.
C.
In getrennten, aber wörtlich gleichlautenden Eingaben erheben
X.________ und Y.________ Beschwerden gegen die sie betreffenden
Urteile und beantragen, sie freizusprechen.
Vernehmlassungen wurden keine eingeholt.
Erwägungen:
1.
Die Beschwerdeführer anerkennen, die Polizeibeamten am Betreten
des
Partyraums gehindert zu haben. Sie machen geltend, dies erfülle
den
objektiven Tatbestand von Art. 286 StGB nicht, da die Polizeibeamten
nicht über einen Hausdurchsuchungsbefehl verfügt hätten
und damit nicht
befugt gewesen seien, den privaten Partyraum zu kontrollieren. Der
Versuch der Polizei, sich Zutritt zu verschaffen, sei daher
offensichtlich rechtswidrig gewesen. Indem sie dieses Ansinnen mit
passivem Widerstand verhindert hätten, hätten sie den
rechtmässigen
Zustand bewahrt, was nicht strafbar sei. Der subjektive Tatbestand sei
auch nicht erfüllt, da sie gewusst hätten, dass es sich beim
Begehren
der Polizei, sich Einlass in den Partyraum zu verschaffen, um eine
offensichtlich nichtige Amtshandlung gehandelt habe. Falls diese
Rechtsauffassung nicht zutreffen sollte, so hätten sie sich
jedenfalls
in einem Rechtsirrtum befunden, da sie sich beim Eintreffen der Polizei
telefonisch bei einem Rechtsanwalt erkundigt hätten, welcher ihnen
bestätigt habe, dass sie nicht verpflichtet seien, die Polizei
ohne
schriftlichen Hausdurchsuchungsbefehl einzulassen.
2.
2.1 Nach Art. 286 StGB macht sich strafbar, wer einen Beamten an einer
Handlung hindert, die innerhalb seiner Amtsbefugnisse liegt. Der
Tatbestand der Hinderung einer Amtshandlung ist ein Erfolgsdelikt. Es
macht sich strafbar, wer eine Amtshandlung verhindert, erschwert,
verzögert oder behindert, ohne gegen die Amtsträger Gewalt
anzuwenden
oder sie zu bedrohen (BGE 133 IV 97 E. 4.2; 120 IV 136 E. 2a, je mit
Hinweisen). Die Anordnung einer Amtshandlung ist einzig unbeachtlich,
wenn diese nichtig ist (BGE 98 IV 41 E. 4b; Entscheid 6B_113/2007 vom
16. August 2007, E. 2.5). Nichtigkeit ist allenfalls anzunehmen, wenn
der Mangel besonders schwer wiegt, ohne weiteres erkennbar ist und die
Rechtssicherheit durch die Annahme der Nichtigkeit nicht ernsthaft
gefährdet wird. Als Nichtigkeitsgründe fallen vorab
Verfahrens- und
Formfehler - namentlich Unzuständigkeit - in Betracht, kaum je
inhaltliche Mängel (BGE 132 II 342 E. 2.1 mit zahlreichen
Hinweisen).
Die gerichtliche Polizei - die Aufdeckung von Straftaten, die Fahndung
nach den Tätern und die Ermittlung und Sicherung von Spuren und
Beweismitteln - wird unter der Leitung der Staatsanwaltschaft durch die
Kantonspolizei ausgeübt (§ 1 Abs. 2 der Aargauer
Strafprozessordnung
vom 11. November 1958, StPO). Für die Vornahme einer
Hausdurchsuchung,
sofern sie nicht vom Staatsanwalt oder vom Untersuchungsrichter
geleitet wird, muss ein schriftlicher Durchsuchungsbefehl vorliegen
(§
89 Abs. 4 StPO). In dringenden Fällen ist die Polizei allerdings
berechtigt, eine solche von sich aus durchzuführen (§ 95 Abs.
2 StPO).
2.2 Unbestrittenermassen ging am fraglichen Samstag um 20:49 Uhr bei
der Einsatzzentrale der Kantonspolizei die Meldung ein, dass in einem
für eine Geburtstagsfeier angemieteten Raum des Allmendhofes in
Beinwil-Freiamt ein Treffen von 80 - 100 Rechtsradikalen stattfinde,
wobei Eintritt erhoben werde, eine Musikgruppe spiele und CD's verkauft
würden. Auf Grund dieser Meldung kam die Kantonspolizei zum
Schluss,
dass im Allmendhof möglicherweise strafbare Handlungen - etwa
Verstösse
gegen das Verbot der Rassendiskriminierung (Art. 261bis StGB) - im
Gange sein könnten. Es lag innerhalb ihrer Amtsbefugnisse, diesen
Anfangsverdacht vor Ort abzuklären und gegebenenfalls weitere
Ermittlungen einzuleiten.
Die Anordnung der Hausdurchsuchung durch die ausgerückten
Polizeibeamten erfolgte somit im Rahmen ihrer allgemeinen polizeilichen
Befugnisse und lag - für die Beschwerdeführer erkennbar -
nicht
ausserhalb ihrer sachlichen oder örtlichen Zuständigkeit. Sie
war damit
von vornherein nicht nichtig und von den Beschwerdeführern zu
befolgen,
und zwar unabhängig davon, ob die von den Beamten festgestellten
Verdachtsmomente die Anordnung der Hausdurchsuchung rechtfertigten und
die zeitliche Dringlichkeit die Einholung eines schriftlichen
Durchsuchungsbefehls oder den Beizug des Untersuchungsrichters
ausschlossen. Der objektive Tatbestand von Art. 286 StGB ist
erfüllt.
2.3 In subjektiver Hinsicht ist Vorsatz erforderlich. Die
Beschwerdeführer anerkennen, die Polizeibeamten bewusst an einer
Amtshandlung gehindert zu haben. Sie berufen sich indessen auf
Rechtsirrtum. Der Beschwerdeführer X.________ habe sich
telefonisch bei
seinem Vater, Rechtsanwalt A.X.________, erkundigt, ob sie die Polizei
einlassen müssten. Dieser habe ihm gesagt, sie müssten dies
nicht tun,
wenn die Polizei keinen Hausdurchsuchungsbefehl vorweisen könne.
Sie
hätten auf diese rechtskundige Auskunft vertrauen dürfen.
Ein Rechtsirrtum gemäss Art. 20 der bis Ende 2006 geltenden
Fassung des
Strafgesetzbuches bzw. ein Verbotsirrtum nach Art. 21 StGB, in welchem
die Praxis zum alten Recht kodifiziert und keine wesentlichen
begrifflichen Änderungen vorgenommen wurden (BBl 1999 2008), liegt
vor,
wenn der Täter aus zureichenden Gründen angenommen hat, er
sei zur Tat
berechtigt. Vermeidbar ist ein Verbotsirrtum regelmässig, wenn der
Täter selbst an der Rechtmässigkeit seines Verhaltens
zweifelte oder
hätte Zweifel haben müssen. Dasselbe gilt, wenn er durch die
zuständige
Behörde ausdrücklich auf die Rechtslage hingewiesen worden
ist oder
sich über behördliche Anordnungen hinwegsetzt. Falls Anlass
zu Zweifeln
an der Rechtmässigkeit des Verhaltens besteht, hat sich der
Täter
grundsätzlich bei der zuständigen Behörde zuvor
näher zu informieren.
Soweit die Entschuldbarkeit des geltend gemachten Verbotsirrtums zu
verneinen ist, kann die Frage offen bleiben, ob der Täter sein
Verhalten überhaupt für rechtmässig hielt (BGE 129 IV 6
E. 4.1 S. 18
mit zahlreichen Hinweisen).
2.4 Die Beschwerdeführer hielten sich nach ihren Vorbringen
für
berechtigt, die Polizeibeamten abzuweisen in der irrigen Annahme, die
von diesen angeordnete Hausdurchsuchung sei nichtig. Sie machen damit
einen Rechts- bzw. Verbots-, nicht einen Sachverhaltsirrtum geltend
(zur Abgrenzung: BGE 129 IV 238 E. 3). Ein solcher kann ihnen indessen
nicht zugute gehalten werden. Nach den obergerichtlichen
Feststellungen, die keineswegs offensichtlich falsch und damit für
das
Bundesgericht verbindlich sind (Art. 105 Abs. 1 und 2 BGG), wussten
beide Beschwerdeführer, dass die Polizei unter gewissen
Umständen
befugt ist, eine Hausdurchsuchung ohne schriftlichen Befehl
vorzunehmen. Sie hatten daher keinen vernünftigen,
nachvollziehbaren
Grund zur Annahme, sie seien berechtigt, sich über die Anordnung
der
Polizeibeamten, ihnen Zutritt zum Partyraum zu gewähren,
hinwegzusetzen. Sie waren davon auch keineswegs überzeugt, sonst
hätten
sie nicht - notabene nachdem den Polizisten der Zutritt verweigert
worden war - bei Rechtsanwalt A.X.________ nachgefragt, ob sie dies
dürften, und sie hätten sich unter diesen Umständen auch
nicht blind
auf dessen (fragwürdige) Rechtsauskünfte verlassen und sich
über die
(anderslautenden) Erklärungen der zuständigen Polizeibeamten
vor Ort
hinwegsetzen dürfen. Die Beschwerdeführer mussten somit von
Anfang an
ernsthafte Zweifel daran gehabt haben, ob sie zum Widerstand gegen die
Hausdurchsuchung befugt waren, und das Telefonat mit Rechtsanwalt
A.X.________ war nicht geeignet, diese völlig zu zerstreuen. Dies
schliesst die Annahme eines Rechtsirrtums aus.
3.
Damit hat sich erwiesen, dass die Verurteilung der
Beschwerdeführer
kein Bundesrecht verletzt. Die Beschwerden sind unbegründet. Bei
diesem
Ausgang des Verfahrens werden sie kostenpflichtig (Art. 66 Abs. 1 BGG).
Demnach erkennt das Bundesgericht:
1.
Die Beschwerden 6B_393/2008 und 6B_395/2008 von X.________ und
Y.________ werden abgewiesen.
2.
Die Gerichtskosten der Verfahren 6B_393/2008 und 6B_395/2008 von
insgesamt Fr. 4'000.-- werden den Beschwerdeführern je zur
Hälfte,
unter solidarischer Haftung für den ganzen Betrag, auferlegt.
3.
Dieses Urteil wird den Parteien und dem Obergericht des Kantons Aargau,
Strafgericht, 2. Kammer, schriftlich mitgeteilt.
Lausanne, 8. November 2008
Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts
Der Präsident: Der Gerichtsschreiber:
Schneider Störi
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POLIZEI ST. GALLEN
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20min.ch 26.11.08
Hooligans und späte Events erfordern mehr Polizisten
von Felix Burch
Die wachsenden Probleme mit randalierenden Hooligans und ein neues
Ausgehverhalten bringen die Polizei an den Anschlag. Nun wird mehr
Personal gefordert.
Die Kapo St. Gallen musste noch nie so viele Einsätze rund um
Sportveranstaltungen leisten wie dieses Jahr. "Wir haben zurzeit eine
Massierung", sagt Justiz- und Polizeidirektorin Karin Keller-Sutter.
Mit dem FC Vaduz, dem FCSG, dem FC Wil, dem FC Gossau sowie den
Rapperswil-Jona Lakers sind es nun fünf Klubs in der Region
St.
Gallen, die die Polizei fordern. "Hinzu kommt, dass heute auch bis in
die tieferen Ligen immer öfter Polizeipräsenz nötig
ist", so
Keller-Sutter. Dieser Konzentration wegen müssen Polizisten
unzählige
Überstunden leisten, zum Teil bis zu drei Wochenendeinsätze
aneinander
absolvieren.
Zu den Sportanlässen kommt laut Keller-Sutter eine immer
grössere
Anzahl Veranstaltungen hinzu, die bis spät in die Nacht dauern.
Auch
dies bedeutete mehr Arbeit für die Polizei. "Die heutige
24-Stunden-Gesellschaft erfordet schlicht mehr Polizeipräsenz",
sagt
Keller-Sutter zusammenfassend. Deshalb will sie das Polizeikorps
aufstocken. "Ich wünschte mir eine Art Brennpunkt-Team", so
Keller-Sutter. Sie wolle deshalb nächstes Jahr mehr Personal
beantragen.
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KUNST
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BZ 27.11.08
Hakenkreuz: Porzi verlangt Räumung
Das Hakenkreuz im Kunsthaus ist Geschichte: Die Porzellanfabrik
verlangte, dass das Kreuz mit ihrem Geschirr entfernt wird.
Räumung noch vor der gestrigen Vernissage zur neuen Ausstellung im
Kunsthaus Langenthal: Das aus Tellern und Tassen der Porzellanfabrik
bestehende Hakenkreuz (Ausgabe von gestern), eine Installation des
jungen Schweizer Künstlers Robin Bhattacharya, musste wieder
abgebaut
werden. Grund: Die Porzi hatte sich vom Verwendungszweck ihres
Geschirrs vehement distanziert und die Räumung verlangt.
"Ein Affront"
Zwar hatte der Künstler zuvor noch den
Porzi-Geschäftsführer Peter Joss
kontaktiert. "Er versuchte, mich umzustimmen", so Joss gestern. Der
Künstler hatte erklärt, mit dem Hakenkreuz beweisen zu
wollen, dass die
Porzi nichts mit den Nazis zu tun gehabt habe.
Doch er, Joss, sehe andere Beweggründe. Ihm habe Bhattacharya
nicht
gesagt, wofür er das Geschirr benutzen wollte. Joss: "Ich bin
gegen
alles allergisch, was mit Hakenkreuzen zu tun hat. Das reisst alte
Wunden auf und ist ein Affront gegenüber den Opfern."
Kuratorin bedauert
Fanni Fetzer, Kuratorin des Langenthaler Kunsthauses, bedauert den
Entscheid. "Das Material gehört aber der Porzi. Deshalb haben wir
das
Werk geräumt." Sie gibt allerdings zu bedenken, dass das
Hakenkreuz im
Kontext mit den anderen Installationen von Künstler Robin
Bhattacharya
gestanden habe.
Herbert Rentsch
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STOP MURDER MUSIC
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swissgay.ch 27.11.08
Concert de Capleton annulé
Connu pour ses textes homophobes et ses appels au meurtre
d'homosexuels, le chanteur de dancehall reggae Jamaïcain Capleton
a été
interdit de Summum, "La Nuit du reggae" de Grenoble, ce samedi 29
novembre 2008. Comme en 2005.
Un courrier envoyé par une association gay de Grenoble, A Jeu
égal, a
demandé au maire de la Ville de s'opposer à la venue de
l'artiste. Des
propos homophobes chantés sur scène par le Jamaïcain
sont à nouveau en
cause. L'association anglaise Outrage! a traduit certains de ses textes
: "Brûle un pédé, saigne un pédé
à blanc... Les sodomites et les pédés,
je les bute avec mon flingue... Tu dois savoir que Capleton crame les
pédés... Et les lesbiennes, je les crame pareil... Je dis
que je crame
les pédés et les sodomites dès que je sais qu'ils
sont pédés... Tous
les pédés et les sodomites doivent être
butés... Allez, pendez-les avec
une chaîne... Tous ces pédés qui rôdent,
Mère-Nature nous dit qu'aucun
ne peut survivre...".
"Il s'était engagé à ne plus recommencer. Mais il
l'a fait, comme le
prouve une vidéo datant de fin 2007" (vidéo et
traduction), ajoute
Bernard Blanchet d'A Jeu égal.
L'organisateur de la soirée, Rémi Perrier,
s'étonne de cette polémique.
En 2005, "c'est moi qui avais alerté la mairie sur le
problème que
posait le concert". Pourquoi alors l'avoir reprogrammé trois ans
plus
tard ? "Capleton a chanté au Printemps de Bourges et dans
d'autres
villes, sans problème, il a fait des gestes d'apaisement vers la
communauté homosexuelle. Et la justice lui a donné raison
face à une
salle qui avait annulé l'un de ses concerts".
La position de la Ville de Grenoble est cependant claire : "Nous ne
souhaitons pas que ce concert ait lieu. Les problèmes qu'il
poserait
sont trop importants à gérer", tranche le premier adjoint
grenoblois
Jérôme Safar. "Ce que véhicule cet artiste est
à l'opposé de ce que
nous pensons".
Swissgay.ch
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SCHNÜFFELMULTI
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reformiert.info
28.11.08
Kirchliche Intoleranz gegenüber Nestlé?
Heks/ Roland Decorvet kritisiert die Kritiker seiner Wahl in den
Heks-Stiftungsrat - und propagiert den Schulterschluss von
Nestlé mit
dem Hilfswerk.
Roland Decorvet, Generaldirektor Nestlé Schweiz, hat gesagt, was
zu
sagen ist: Um "eine sterile Polemik zu vermeiden", wolle er sich zur
Kritik an seiner umstrittenen Wahl in den Stiftungsrat des Hilfswerks
der Evangelischen Kirchen Schweiz (Heks) jetzt nicht mehr äussern,
lässt er gegenüber "reformiert." ausrichten. Und schiebt
bloss nach, er
habe keinerlei Absichten zu demissionieren, er sei ja ohne Gegenstimme
in den Stiftungsrat gewählt worden.
Kritik an Kritikern
Geäussert hat sich Decorvet zuletzt in einem Interview mit der
kirchlichen Mitarbeiterzeitung "Reformierte Presse" (7. November).
Darin zeigt er sich "etwas verletzt" wegen der Kritik an seiner Wahl.
Denn obwohl er viel arbeite, nehme er sich jährlich etwa
zwölf Tage
Zeit für das Hilfswerk. "Es gäbe schliesslich auch andere
Organisationen, die mit mir arbeiten möchten." Hart geht Decorvet
mit
seinen Kritikern ins Gericht: "eine kleine Gruppe von Kirchenleuten,
die politisch extrem links sind und viel Lärm machen".
Die Kirchen seien zwar zunehmend tolerant gegenüber
Andersgläubigen
oder Homosexuellen. "Aber wo bleibt die Toleranz gegenüber
Industriellen? Gegenüber Nestlé?" Gewisse
Nichtregierungsorganisationen
(NGO) seien aus Prinzip gegen den Nahrungsmittelkonzern. "Wenn wir in
einem Land die Landwirtschaft entwickeln, sind wir böse. Wenn wir
nichts machen, sind wir auch böse." Und wenn eine Zeitung etwas
Positives schreibe, "fragen sich die NGO, wie viel Nestlé
dafür bezahlt
hat".
"Nestlé ist die beste Entwicklungsorganisation, die es gibt.
Denn
private Hilfe ist immer besser als Regierungshilfe", fasst Decorvet
sein entwicklungspolitisches Credo zusammen. Nestlé produziere
immer
vor Ort und mit lokalen Rohstoffen. In Pakistan etwa würde die
Milch
von 150 000 Bauern gekauft und bar bezahlt. "Wer sagt, dass
Nestlé die
Bauern ausnützt, hat keine Ahnung. Es ist einfach falsch."
Schulterschluss
Decorvets zweite zentrale Aussage zur Entwicklungspolitik: "Heks und
Nestlé haben die gleichen Werte. Vom Elend in der Welt
profitieren
beide nicht, im Gegenteil. Wir wollen doch alle die Armut
bekämpfen.
Nur sind die Mittel zum Ziel andere." Gelten die gleichen Werte auch
bei der Wassernutzung in der Dritten Welt? Das Hilfswerk verteidigt
doch das Wasser als öffentliches Gut, während der
Nahrungsmittelmulti
es vermarkten und daran verdienen will. Zwar meint auch Decorvet, jeder
Mensch solle Zugang zu sauberem Trinkwasser haben - "aber Wasser ist
für uns wie Wein: Es gibt trinkbaren Wein in verschiedensten
Qualitäten
und Geschmacksrichtungen. Wer etwas Spezielles haben möchte, soll
dafür
bezahlen."
Fazit: Roland Decorvet hält mit seiner entwicklungspolitischen
Position
nicht hinterm Berg. Nur: Darf sie auch kritisiert werden? "Ich bin
allergisch auf politische Ratschläge aus kirchlichen Kreisen.
Dafür
hätten wir die Reformation nicht nötig gehabt", so Decorvet
auf die
Frage, ob sich die Kirchen in die Politik einmischen sollen.
Einspruch
Exakt hier setzt Pierre Bühler an, Professor für
Systematische
Theologie an der Universität Zürich. Mit einem offenen Brief,
ebenfalls
in der "Reformierten Presse" publiziert, mischt er sich in die Debatte
ein. "Sie rufen zwar zur Toleranz gegenüber Industriellen auf,
zeigen
selbst aber wenig Toleranz für Ihre Kritiker", hält
Bühler Decorvet
vor: "Sie tun sie einfach ab als eine ‹kleine Gruppe von Kirchenleuten,
die politisch extrem links sind und viel Lärm machen›. Sie werfen
ihnen
vor, dass sie gegenüber Nestlé in Vorurteilen stecken
bleiben. Ihre
Beschreibung dieser Kritiker ist aber auch reines, arrogantes
Vorurteil!"
Natürlich dürfe Decorvet als Generaldirektor sein Unternehmen
verteidigen. Aber Nestlé gleich als "die beste
Entwicklungsorganisation, die es gibt", zu bezeichnen, sei "eine
Provokation". Und die Ansicht, Heks und Nestlé verträten
gleiche Werte,
"eine unglaubliche Vereinfachung": "Ist Ihr Einsatz beim Heks so zu
verstehen, dass Nestlé nun als ‹die beste
Entwicklungsorganisation› für
das Heks zum strategischen Vorbild werden soll?"
Der Vergleich von Trinkwasser mit Wein unterschiedlicher Qualität
klinge in seinen Ohren "angesichts der Situation in der
Südhemisphäre
wie blanker Hohn", so Theologieprofessor Pierre Bühler. Und er
möchte
vom Nestlé-Chef gerne wissen: "Gibt es nicht doch ein paar
Probleme,
die Sie zu schnell vom Tisch wischen?"
Samuel Geiser
--
Heks-Nestlé: Debatte im Berner Kirchenparlament
Hat Nestlé-Chef Roland Decorvet Platz im Stiftungsrat des
Hilfswerks
der Evangelischen Kirchen (Heks)? Und wie soll über diese
Streitfrage
in der Kirche öffentlich diskutiert werden? Das Thema wird nun
erstmals
auch ein kantonales Kirchenparlament beschäftigen. Für die
Wintersynode
der reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn haben drei Synodale eine
entsprechende Interpellation eingereicht. Sie wollen unter anderem
wissen, ob und wie sich die Berner Kirchenregierung für den von
Nestlé
bespitzelten brasilianischen Wasseraktivisten "und langjährigen
kirchlichen Partner" Franklin Frederik einzusetzen gedenke.
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ANTI-ATOM
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Bund 27.11.08
Komitee macht Dampf für die Energiewende
5900 Personen haben die Volksinitiative für eine Energiewende in
der
Stadt Bern unterzeichnet - sie fordern den Ausstieg aus der
Atomwirtschaft innert 20 Jahren
Daniel Vonlanthen
Linke Parteien, WWF, Greenpeace und die Vereinigung für
Sonnenenergie
verlangen per Volksabstimmung die Energiewende. Gestern haben sie 5900
Unterschriften für das Begehren eingereicht.
Der Zeitplan ist ambitiös: Innert 20 Jahren nach allfälliger
Inkraftsetzung des Volksbegehrens soll Energie Wasser Bern (EWB)
ausschliesslich Strom aus erneuerbarer Energie produzieren, kaufen und
verkaufen. Dies verlangen die Initianten der Volksinitiative
"Energiewende Bern", die gestern mit rund 5900 Unterschriften auf der
Stadtkanzlei eingereicht wurde. 5000 Unterschriften sind für ein
Volksbegehren in der Stadt Bern nötig. Das Initiativkomitee
besteht aus
GB, SP, JA, GFL, Jungen Grünen sowie den Umweltorganisationen WWF,
Greenpeace und Schweizerische Vereinigung für Sonnenenergie.
Unverbindliche Bekenntnisse
In der Gemeindeordnung ist der Ausstieg aus der Atomenergie bereits
verankert: "Die Stadt unterstützt die dezentrale Energieerzeugung
und
Energieversorgung und strebt an, umweltbelastende oder
umweltgefährdende Energieträger, wie die Atomenergie, durch
einheimische und regenerierbare Energie zu ersetzen", lautet der
Grundsatz. Eine Frist wird allerdings nicht gesetzt. In der
Energiestrategie 2006 bis 2015 bekennt sich der Gemeinderat zwar zu
einer markanten Reduktion des Anteils an nicht erneuerbarer Energie und
zum Ersatz der Atomenergie - auch hier ohne konkrete Zielvorgabe. 70
Prozent des Stroms bezieht EWB aus Atomkraftwerken, insbesondere aus
dem AKW Gösgen. Dessen technische Lebensdauer reicht bis 2040 -
also
weit über jene Frist hinaus, welche die Initianten vorgeben. EWB
ist am
AKW Gösgen mit 7,5 Prozent beteiligt.
Wie vorsichtig der Gemeinderat bei der Ausstiegsfrage agiert, zeigt
seine Antwort auf eine GB/JA-Motion von Natalie Imboden und Urs
Frieden. Die beiden Stadtratsmitglieder verlangen die Anpassung der
EWB-Eigentümerstrategie an die Gemeindeordnung. Sie anerkennen
zwar die
Bestrebungen von EWB beim Bau der neuen Kehrichtverwertungsanlage KVA
mit der dazugehörenden Wärmekraftkoppelungsanlage. "Damit ist
ein
wichtiger erster Schritt zum Ausstieg aus der Atomenergie getan",
schreiben Imboden und Frieden. Um im liberalisierten Markt zu bestehen,
müsse EWB sich stärker vom Energiemix der Stromriesen
abgrenzen, etwa
mit einem Förderprogramm für Windenergie wie zum Beispiel die
Stadt
Zürich dies plant. Das dortige Elektrizitätswerk EWZ hat sich
zum Ziel
gesetzt, bis 2018 jährlich drei bis sechs Prozent des Strombedarfs
aus
Windkraft zu beziehen. EWB bezieht heute von der BKW einen
geringfügigen Anteil Windstrom.
Der Berner Gemeinderat unterstützt die Stossrichtung in der
unverbindlichen Postulatsform und verweist auf die
Eigentümerstrategie,
die derzeit von der Direktion für Sicherheit, Umwelt und Energie
unter
Leitung von Stephan Hügli (die Mitte) überarbeitet wird. Der
Gemeinderat erachtet die Motion als ungeeignet für die
"konstruktive
Lösungsfindung" zusammen mit EWB. Die Eignerstrategie gilt als
Richtschnur für die künftige Stromproduktion. EWB-Direktor
Daniel
Schafer warnte kürzlich vor den Medien, für den Umbau des
Portfolios
brauche es mehr Zeit. Die Initianten und Initiantinnen haben somit das
Rennen gegen die Zeit eröffnet: Die Wende sei möglich, die
Energiewerke
in Zürich und Basel machten es vor.
Abstimmung in Zürich
Die Stimmberechtigten von Zürich entscheiden dieses Wochenende
über
eine entsprechende Ergänzung der Gemeindeordnung; Nachhaltigkeit
und
2000-Watt-Gesellschaft sollen als Ziele festgeschrieben werden. Die
Stadt Zürich "verzichtet auf neue Beteiligungen und Bezugsrechte
an
Kernenergieanlagen", lautet der Antrag. Zürich will sich jedoch
Zeit
lassen: Umsteigen sei nicht von heute auf morgen möglich. Ziel sei
es,
bis 2050 den Energieverbrauch auf einen Drittel des heutigen Verbrauchs
zu reduzieren und die Energieproduktion so zu organisieren, "dass drei
Viertel des Bedarfs aus erneuerbaren Energiequellen stammen". Das
Szenario stützt sich auf eine Studie der ETH Zürich, die
aufzeigt, dass
die Schweizer Bevölkerung mit einem Drittel der heute
verfügbaren
Energie auskommen könnte.