MEDIENSPIEGEL 16.12.08
(Online-Archiv: http://www.reitschule.ch/reitschule/mediengruppe/index.html)

Heute im Medienspiegel:
- Reitschule-Programm
- Rettet den Bund-Petition
- Grosser Rat schützt Anti-WEF-Demo-Untaten Kantonspolizei
- Protectas Innenstadt: GB vs Berncity-Pläne
- SFH kritisiert Nothilfe-Praxis bei Asyl-Abgewiesenen
- Taser: 334 Tote in 7 Jahren US-Praxis
- Anti-Atom: Veranstaltung, Beschwerden und das sicherste AKW der Welt
- Videoüberwachung in LU, SG und Baden
- Schnüffelstaat: Reform BWIS macht Sorgen
- Kradolf TG und das Skinhead-Treffen
- Graffity für ermordete AntifaschistInnen
- BRD und der Passau-Anschlag

------------------------
REITSCHULE
------------------------

Dez 08: Beteiligt Euch an der Vorplatz-Präsenz!!!

PROGRAMM:

Mi 17.12.08  
19.00 Uhr - SousLePont   - Weltweite Weihnachts-Spezialitäten
20.00 Uhr - Infoladen - (anti-atom.ch) Schrott-Reaktor AKW Mühleberg - Der Stand der Dinge: Infoveranstaltung mit Jürg Joss von Fokus Anti-Atom (vormals "Aktion Mühleberg stilllegen" AMüs)

Do 18.12.08
20.30 Uhr - Kino - Nueve reinas, Fabian Bielinsky, Argentinien 2001
Fr 19.12.08
20.30 Uhr - Tojo - TITTANIC V Lesung: Tania Kummer, Frances Belser, Sandra Küenzi. Musik Aeberli/Zahnd
21.00 Uhr - Kino - Nueve reinas, Fabian Bielinsky, Argentinien 2001
22.00 Uhr - SousLePont - Pornolé und Electric Hellessence

Sa 20.12.08
19.30 Uhr - Kino - Leningrad Cowboys Go America, Aki Kaurismäki, SF/S 1989
21.30 Uhr - Kino - Leningrad Cowboys Meet Moses, Aki Kaurismäki, SF/D/F 1994
23.00 Uhr - Frauenraum - Eisschmelze Vol. 2 mit SCANDAL! (ZH), DJ`s Anne Air, Eli Verveine und Nat und DJ ELfERich (BE). Visuals: Die Taucherin (LU)
23.00 Uhr - Dachstock - Dachstock Darkside: Ed Rush (Virus Rec/UK), Deejaymf (cryo.ch), VCA (Biotic Rec/CH), Silent Extent (Close to Death Rec/CH), Kenobi (drumandbass.ch)

So 21.12.08
19.00 Uhr - Tojo - Öffentliche Probe: Missing Pieces von Nachtregentrommler. Regie: Christian Valerius.

Infos: www.reitschule.ch

----------------------------------
RETTET DEN BUND
---------------------------------

Rundmail 16.12.08

Subject: Rettet den Bund
Von: Jäggi Simon simon.jaeggi@derbund.ch

Werte Damen und Herren,
 
bei einigen wars kürzlich, bei anderen ist es länger her - aber ich hatte irgendeinmal Kontakt mit Ihnen im Zusammenhang mit einem Artikel im "Bund".
 
Bestimmt haben sie mitbekommen, dass "Der Bund" arg gefährdet ist, nach 158 Jahren zu verschwinden. Gerne würde ich Sie darauf hinweisen, dass sich in den letzten Tagen das externe Komitee "Rettet den Bund" formiert hat. Sollte Ihnen unsere Zeitung am Herzen liegen, können Sie dort eine Petition unterzeichnen. Ihre Stimme kann uns helfen!

www.rettet-den-bund.ch
 
Freundliche Grüsse, Simon Jäggi

-------------------------------------------
ANTI-WEF-DEMOS JAN 08
-------------------------------------------

bernerzeitung.ch 16.12.08

Polizeieinsatz bei Anti-WEF-Demo nicht beanstandet

Der umstrittene Polizeieinsatz an der Anti-WEF-Demo vom 19. Januar 2008 in Bern ist laut der Oberaufsichtskommission (OAK) des Grossen Rats nicht zu beanstanden. Dass die Infrastruktur für die über 200 Festgenommenen ungenügend gewesen sei, hänge mit dem kurzfristigen Verbot der zuerst bewilligten Kundgebung zusammen.

Die Gruppierungen "grundrechte.ch" und "augenauf Bern" hatten nach den Anti-WEF-Kundgebungen vom 19. und 26. Januar 2008 die Oberaufsichtskommission (OAK) des Grossen Rats (Kantonsparlament) ersucht, den Polizeieinsatz wie auch einzelne Vorkommnisse zu überprüfen. Sie prangerten bei der ersten Kundgebung neben willkürlichen Verhaftungen vor allem das Prozedere in den Sammelstellen als erniedrigend und menschenverachtend an. So seien Wasser, Nahrung wie auch Toilettengänge verweigert worden. Auch seien Personen bis zu zehn Stunden angehalten worden. Laut "augenauf Bern" mussten sich zudem viele Personen bei der Durchsuchung ganz oder teilweise entkleiden und wurden systematisch fotografiert. Insgesamt seien über 250 Personen festgenommen worden, ohne dass es zu irgendeinem Zeitpunkt zu gewalttätigen Ausschreitungen gekommen sei.

Die OAK nahm nun vor allem zur Kundgebung vom 19. Januar Stellung, die von einem rekordverdächtigen Polizeiaufgebot begleitet war: Laut Kommission konnte die Polizei auf Grund der nachrichtendienstlichen Erkenntnisse Gewalt nicht ausschliessen. Es sei ihr gelungen, die öffentliche Ordnung zu sichern und die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. In Bezug auf die Verhältnismässigkeit des Einsatzes verweist die OAK auf das latente Gewaltpotenzial, die von Einzelnen mitgeführten Gegenstände und die Probleme bei der Anhaltung und Identifizierung von Personen in der am Samstagnachmittag belebten Innenstadt.

Laut Kommission musste die Polizei zudem organisatorisch umdisponieren, nachdem die vorerst bewilligte Kundgebung kurzfristig verboten wurde. "Dies hat dazu geführt, dass die Infrastruktur der Sammelstellen für Festgenommene ungenügend war. Dadurch ergab sich für die Festgehaltenen teilweise eine schwierige Situation", hält die OAK fest. Bereits für die bewilligte Kundgebung eine Woche später seien die Mängel aber weitgehend behoben worden. Insgesamt habe das Vorgehen der Polizei innerhalb des ihr zustehenden Ermessenspielraums gelegen und sei deshalb nicht zu beanstanden. Die Handlungsweise der Polizei sei "nachvollziehbar".

Auf "kontroverse Einzelfälle" ging die Kommission unter Verweis auf ihren Zuständigkeitsbereich nicht ein. Die OAK verweist zugleich auf die von Regierungsstatthalterin Regula Mader erarbeiteten 26 Empfehlungen für Verbesserungen. In 17 Fällen sei die Kantonspolizei bereit, diese zu berücksichtigen, in sechs Fällen seien die rechtlichen Grundlagen noch nicht vorhanden. Konkrete Verbesserungen im Hinblick auf künftige vergleichbare Vorkommnisse seien damit eingeplant. (rue/ap)

---

derbund.ch 16.12.08

Polizei hat Regeln eingehalten

Bei ihrem Einsatz an den Anti-WEF-Kundgebungen vom 19. und 26. Januar 2008 habe die Polizei "nachvollziehbar gehandelt". Zu diesem Schluss kommt die Aufsichtskommission des Grossen Rates in ihrer Überprüfung.

Die Gruppierungen "grundrechte.ch" und "Augenauf Bern" hatten nach den Anti-WEF-Kundgebungen vom 19. und 26. Januar 2008 die Oberaufsichtskommission (OAK) des Grossen Rates ersucht, das Vorgehen der Polizei beziehungsweise einzelne Vorkommnisse einer Prüfung zu unterziehen. Dies schreibt die Staatskanzlei in einer Medienmitteilung vom Dienstag.

Als parlamentarisches Organ der Oberaufsicht kann die OAK allerdings nicht kontroverse Einzelfälle behandeln, sondern bloss Prüfungen und Beurteilungen mit Bezug auf Gesetzmässigkeit, Zielkonformität, Verhältnismässigkeit und Wirksamkeit des staatlichen Handelns vornehmen.

Mit Gewalt gerechnet

Zur Diskussion standen insbesondere die Vorkommnisse anlässlich der unbewilligten Kundgebung vom 19. Januar 2008. Gestützt auf nachrichtendienstliche Erkenntnisse mussten die politischen Verantwortlichen davon ausgehen, dass es zu Gewaltausbrüchen kommen werde.

Die Polizei habe die Aufgabe gehabt, die öffentliche Ordnung zu sichern und erhebliche Straftaten zu verhindern. Dies sei ihr gelungen, und sie habe somit die gesetzlichen Vorgaben erfüllt, so der Schluss der OAK. Die Kommission kam zum Schluss, dass für die Handlungen der Polizei eine gesetzliche Grundlage vorhanden gewesen sei.

Einsatz war "verhältnismässig"

Bei der Beurteilung der Verhältnismässigkeit des Polizeieinsatzes seien auch die besonderen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen: das latente Gewaltpotential, die von einzelnen Demonstrierenden mitgeführten Gegenstände, die Schwierigkeiten der Anhaltung und Identitätsfeststellung im Kontext der belebten Innenstadt an einem Samstagnachmittag sowie die Notwendigkeit von organisatorischen Umdispositionen angesichts des kurzfristig ausgesprochenen Verbots einer zunächst bewilligten Kundgebung.

All dies habe dazu geführt, dass die Infrastruktur der Sammelstellen für Festgenommene ungenügend gewesen seien. Dadurch ergab sich für die Festgehaltenen teilweise eine schwierige Situation. Bereits für die bewilligte Kundgebung vom 26. Januar 2008 konnte die Polizei diese Mängel aber laut OAK weitgehend beheben.

In Würdigung der erwähnten Rahmenbedingungen gelangte die OAK zur Auffassung, dass das Vorgehen der Polizei sich innerhalb des ihr zustehenden Ermessenspielraums lag und deshalb nicht zu beanstanden sei.

Verbesserungen vorgenommen

Bei beiden Kundgebungen war teilweise die Berner Regierungsstatthalterin Regula Mader zugegen. In einem Bericht zuhanden der Kantonspolizei gab sie insgesamt 26 Empfehlungen für Verbesserungen ab. Für deren 6 sind derzeit die rechtlichen Grundlagen noch nicht vorhanden; in 17 Fällen ist die Kantonspolizei bereit, die Empfehlung zu berücksichtigen. Damit sind nach Auffassung der OAK konkrete Verbesserungen im Hinblick auf künftige vergleichbare Vorkommnisse eingeplant. (el/pd)

---

be.ch 16.12.08

Medienmitteilung des Kantons Bern

Oberaufsichtskommission zu Polizeieinsatz bei den Anti-WEF-Kundgebungen: Handlungsweise der Polizei ist nachvollziehbar (16.12.2008)

Bei ihrem Einsatz an den Anti-WEF-Kundgebungen vom 19. und 26. Januar 2008 hat die Polizei unter Berücksichtigung der Ausgangslage und der konkreten Rahmenbedingungen nachvollziehbar gehandelt. Zu diesem Schluss kommt die Oberaufsichtkommission (OAK) des Grossen Rates, die zwei Eingaben zu behandeln hatte.

Die Gruppierungen "grundrechte.ch" und "augenauf Bern" hatten nach den Anti-WEF-Kundgebungen vom 19. und 26. Januar 2008 die Oberaufsichtskommission (OAK) des Grossen Rates ersucht, das Vorgehen der Polizei bzw. einzelne Vorkommnisse einer Prüfung zu unterziehen. Als parlamentarisches Organ der Oberaufsicht kann die OAK allerdings nicht kontroverse Einzelfälle behandeln, sondern bloss Prüfungen und Beurteilungen mit Bezug auf Gesetzmässigkeit, Zielkonformität, Verhältnismässigkeit und Wirksamkeit des staatlichen Handelns vornehmen.

Zur Diskussion standen insbesondere die Vorkommnisse anlässlich der unbewilligten Kundgebung vom 19. Januar 2008. Gestützt auf nachrichtendienstliche Erkenntnisse mussten die politisch Verantwortlichen von einem Verlauf ausgehen, bei dem Gewaltanwendung nicht auszuschliessen war. Die Polizei hatte deshalb die Aufgabe, die öffentliche Ordnung zu sichern und erhebliche Straftaten zu verhindern. Dies ist ihr gelungen, und sie hat somit die gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Die OAK gelangte nach ihren Abklärungen zur Festellung, dass für die Handlungen der Polizei eine gesetzliche Grundlage vorhanden war. Bei der Beurteilung der Verhältnismässigkeit des Polizeieinsatzes sind die besonderen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen, wie das latente Gewaltpotential, die von einzelnen Demonstrierenden mitgeführten Gegenstände, die Schwierigkeiten der Anhaltung und Identitätsfeststellung im Kontext der belebten Innenstadt eines Samstagnachmittags sowie die Notwendigkeit von organisatorischen Umdispositionen angesichts des kurzfristig ausgesprochenen Verbots einer zunächst bewilligten Kundgebung. Dies hat dazu geführt, dass die Infrastruktur der Sammelstellen für Festgenommene ungenügend war. Dadurch ergab sich für die Festgehaltenen teilweise eine schwierige Situation. Bereits für die bewilligte Kundgebung vom 26. Januar 2008 konnte die Polizei diese Mängel weitgehend beheben. In Würdigung der erwähnten Rahmenbedingungen gelangte die OAK zur Auffassung, dass das Vorgehen der Polizei sich innerhalb des ihr zustehenden und situativ wahrzunehmenden Ermessenspielraums lag und deshalb nicht zu beanstanden ist.

Bei beiden Kundgebungen war teilweise die Berner Regierungsstatthalterin Regula Mader zugegen. In einem Bericht zuhanden der Kantonspolizei gab sie insgesamt 26 Empfehlungen für Verbesserungen ab. Für deren 6 sind derzeit die rechtlichen Grundlagen noch nicht vorhanden; in 17 Fällen ist die Kantonspolizei bereit, die Empfehlung zu berücksichtigen. Damit sind nach Auffassung der OAK konkrete Verbesserungen im Hinblick auf künftige vergleichbare Vorkommnisse eingeplant.

---------------------------------------------
PROTECTAS INNENSTADT
---------------------------------------------

BZ 16.12.08

Gewerbe prüft grossen Protectas-Einsatz

Von azu.

Berncity spielt mit dem Gedanken, die Protectas in der ganzen Innenstadt für Ruhe und Ordnung sorgen zu lassen.

Weil die Gewerbler und Anwohner der Aarbergergasse nicht mehr länger das "Auffangbecken der städtischen Drogenpolitik" sein wollten, griffen sie im Oktober zur Selbsthilfe: Einen Monat lang liessen sie - auf eigene Rechnung - die privaten Sicherheitsleute der Protectas patrouillieren (wir berichteten). Dies, weil die Drogenszene ausserhalb der Öffnungszeiten des nahen Fixerstüblis an der Hodlerstrasse regelmässig in die Aarbergergasse ausweicht.

Die Proctectas-Patrouillen hätten die Situation deutlich verbessert, resümierte nach dem einmonatigen Versuch Bernhard Hüsser, Wirt im "Moléson" und Wortführer der Aarbergergässler. Doch Hüsser hat bereits damals darauf hingewiesen, dass so die Probleme bloss in andere Gassen verschoben würden.

Bis 500'000 Franken teuer

Gemäss Medienberichten trägt sich darum die Innenstadtorganisation Berncity mit dem Gedanken, die Protectas quasi fläckendeckend patrouillieren zu lassen. "Das Ganze ist noch nicht spruchreif", betonte gestern Berncity-Geschäftsführer Martin Bühler. Er werde Ende Januar, nach dem Weihnachtsgeschäft, mit Geschäftsinhabern "Vorabklärungen" treffen.

Bühler zeigt sich ob der Realisierbarkeit eher skeptisch: "Tägliche Protectas-Patrouillen von der Nydegg bis zum Bahnhof wären sehr teuer." Er rechnet mit Kosten von 250'000 bis 500'000 Franken pro Jahr. Berncity wäre auf Sponsoren oder auf einen Beitrag der Stadt angewiesen. Das gerade Letzteres nicht realistisch ist, weiss auch Bühler. Sein Fazit deshalb: "Es wird relativ schwierig sein, eine solche Aktion aufzuziehen." Er werde jetzt erst einmal mit dem neuen städtischen Polizeidirektor Reto Nause zusammensitzen.

Kein Geld von der Stadt

Der scheidende Polizeidirektor Stefan Hügli stellt sich nicht grundsätzlich gegen den Einsatz von privaten Sicherheitsfirmen: "Wir arbeiten ja stark mit Sicherheitsfirmen zusammen, etwa bei der Drogenanlaufstelle." Dafür gebe die Stadt auch viel Geld aus. Was ihn an der Aktion der Aarbergergässler gestört habe, sei, dass sie nicht mit der Stadt koordiniert war.

Eines ist für Hügli klar: "Ein zusätzliches finanzielles Engagement der Stadt kommt nicht in Frage." Die Sicherheitsdienstleistungen würden durch den Ressourcenvertrag mit der Kantonspolizei abgedeckt.

Kritik am Stadtrat

Berncity-Geschäftsfüher Bühler wundert sich über die "unterschiedlichen Wahrnehmungen" von Stadt einerseits und Gewerblern andererseits. Die Stadt wolle das Problem nicht wahrhaben. In dem Zusammenhang kann er auch den Entscheid des Stadtrats gegen längere Öffnungszeiten beim Fixerstübli "überhaupt nicht nachvollziehen". Denn für die Gewerbler sei klar: "Es muss etwas gehen."

---

gbbern.ch 16.12.08

Keine privaten Sicherheitsdienste für die "öffentliche Ordnung"

Wie die Zeitung "Der Bund" vom 15. Dezember 08 berichtet, engagierte die Interessengemeinschaft Aarbergergasse (IGA) im Oktober vergangenen Jahres versuchsweise und auf eigene Kosten eine Patrouille der Protectas, die "für Ruhe und Ordnung in der Strasse" zu sorgen hatte. Dieser Auftrag erfolgte ohne, dass dafür eine rechtliche Grundlage seitens der Stadt Bern besteht. Nun plant Berncity gar die flächendeckende Überwachung der Innenstadt durch private Sicherheitskräfte und bittet die Stadt sogar um finanzielle Unterstützung.

Die Sorgen und Ängste der GewerblerInnen sind ernst zu nehmen. Die Verantwortung für die Gewährleistung der Sicherheit ist aber einzig und allein bei der Polizei. Denn "Sicherheit" ist eine staatliche Kernaufgabe, das staatliche Gewaltmonopol ein Wesensmerkmal jedes modernen Staates. Der Auslagerung von polizeilichen Aufgaben an private Sicherheitsfirmen sind daher enge Grenzen gesetzt, insbesondere wenn die Aufgabenerfüllung mit der Anwendung von Zwang verbunden ist oder Ermessensentscheide getroffen werden müssen.. Zu diesem Schluss kommt der Rechtsprofessor Walter Kälin in einem Gutachten für den Verband der Schweizerischen Polizeibeamten (VSPB) von 2006.

Auch der neu gewählte SUE-Vorsteher Gemeinderat Reto Nause ist der Meinung, dass "Sicherheit eine staatliche Kernaufgabe ist, die man nicht privatisieren sollte". Es ist erfreulich, dass der Gemeinderat einem solchen Unterfangen mit Ablehnung begegnet. Umso mehr erstaunt es, dass solche "Selbsthilfe", wie sie die IGA organisiert hat, überhaupt möglich war.

Das Grüne Bündnis wendet sich gegen jegliches Engagement von privaten Sicherheitsdiensten auf öffentlichem Stadtboden und wird in der ersten Stadtratsitzung im neuen Jahr einen Vorstoss einreichen. Der Gemeinderat soll seine Haltung klarstellen und darlegen, ob und wie solche Einsätze mit den rechtlichen Grundlagen übereinstimmen bzw. gesetzeswidrig sind.

Hasim Sancar, Co-Fraktionspräsident GB/JA!

--------------------
NOTHILFE
--------------------

20min.ch 16.1.08

Prekäre Lage der abgewiesenen Asylbewerber

Die Schweizerische Flüchtlingshilfe kritisiert die Nothilfepraxis der Kantone. Besonders problematisch sei die Lage im Tessin. In Verletzung der Bundesverfassung würden Personen, die nicht als verletzlich eingestuft werden, keine Nothilfe gewährt.

Allgemein sei die Lage der abgewiesenen Asylsuchenden, die keine Sozialhilfe erhalten, prekär. Nicht selten würden die Betroffenen weniger als acht Franken pro Tag erhalten, teilte die Flüchtlingshilfe am Dienstag mit.

Die Flüchtlingshilfe wirft den Kantonen weiter vor, die Bedürfnisse von verletztlichen Personen zu ignorieren. So komme es vor, dass eine alleinstehende Frau mit lauter unbekannten Männern in einer Zivilschutz-Unterkunft untergebracht werde.

Auch würden einzelnen Asylsuchenden vor dem Ablauf der gesetzten Ausreisefrist die Sozialhilfe gestrichen. Der Bericht der Flüchtlingshilfe fusst auf einer Umfrage in allen Kantonen von Juli bis November.

Quelle: SDA/ATS

---

osar.ch

Medienmitteilung Bern, 16. Dezember 2008

Willkür in der Nothilfe

Die Schweizerische Flüchtlingshilfe SFH präsentiert einen neuen Bericht zum Sozialhilfe-Ausschluss von abgewiesenen Asylsuchenden. Der Bericht zeigt auf, dass beträchtliche Unterschiede in der Nothilfepraxis der Kantone bestehen. Zu häufig wird mit den besonders verletzlichen Personen nicht in angemessener Weise umgegangen. Die SFH fordert die Kantone auf, den Handlungsspielraum, den ihnen die Gesetzgebung ermöglicht, zu nutzen, um übermässige Härten zu vermeiden.

Der Bericht der SFH fusst auf einer Umfrage in allen Kantonen. Er bringt ans Licht, dass überall auf Anfrage Nothilfe gewährt wird, jedoch in sehr unterschiedlicher Form. Diese Ungleichheiten treffen die abgewiesenen Asylsuchenden zufällig, je nachdem welchem Kanton sie zugewiesen worden sind. Besonders problematisch ist die Situation im Kanton Tessin, wo Personen, die als nicht verletzlich eingestuft werden, keine Nothilfe gewährt wird - eine Verletzung der Bundesverfassung.

Kümmerliche Nothilfe

Generell bringt die Nothilfe äusserst prekäre Lebensbedingungen mit sich. Nicht selten beläuft sich der zur Verfügung gestellte Betrag für Nahrung und Hygieneartikel auf weniger als acht Schweizer Franken pro Tag. In manchen Kantonen, müssen die betroffenen Personen ihre Unterkunft sogar im Winter tagsüber verlassen. Die Bedürfnisse von besonders verletzlichen Personen werden allzu häufig ignoriert. So kommt es vor, dass eine alleinstehende Frau mit lauter unbekannten Männern in einer Zivilschutz-Unterkunft untergebracht wird. Der Kanton Bern verbietet es Kindern, die Nothilfe beziehen, sogar, die Schule zu besuchen. Personen, deren Asylgesuch erneut geprüft wird und die daher bis auf weiteres in der Schweiz bleiben dürfen, befinden sich in einer besonders schizophrenen Lage: Sie müssen zum Teil mehrere Monate von der Nothilfe leben. Dies ist unhaltbar, ist ihr Aufenthalt doch legal. Ebenso geschieht es, dass Asylsuchende vor Ablauf der gesetzten Ausreisefrist von der Sozialhilfe ausgeschlossen werden.

Handlungsspielraum nutzen

Die SFH fordert die Kantone auf, die Möglichkeit, abgewiesene Asylsuchende von der Sozialhilfe auszuschliessen, mit Zurückhaltung anzuwenden. Personen, die besonders verletzlich oder bereit sind, freiwillig auszureisen, sollen nicht von der Not-hilfe leben müssen. Die Kantone sollen vom Handlungsspielraum, der ihnen die Gesetzgebung gibt, Gebrauch machen, um übermässige Härten zu vermeiden.

---

Schweizerische Flüchtlingshilfe 15.12.08

Nothilfe für abgewiesene Asylsuchende
Überblick zur Ausdehnung des Sozialhilfestopps
http://www.osar.ch/2008/12/16/report_urgence?appendLang=fr (PDF, 107 Seiten)

-------------
TASER
------------

amnesty.ch 12.08

Auszeit für Elektroschockwaffen nötig

USA: 334 Todesfälle beim Einsatz von Tasern

Die Behauptung der Industrie, Taser seien keine tödlichen Waffen, hält einer gründlichen Überprüfung nicht stand. Zwischen 2001 und August 2008 starben in den USA 334 Menschen nach einem Taser-Einsatz. Das ergibt ein neuer Bericht von Amnesty International. Die Verwendung von Tasern muss stark eingeschränkt oder ausgesetzt werden.

"Taser-Pistolen sind keine ‹nicht-tödliche Waffen›, wie oft behauptet wird", erklärt Denise Graf, Polizeiexpertin und Juristin der Schweizer Sektion von Amnesty International. Graf nahm vergangene Woche in Lausanne an einem Podiumsgespräch mit dem Geschäftsführer von Taser France teil. "Elektroschockwaffen können töten. Sie dürfen nur als letztes Mittel zum Einsatz kommen. Das Problem mit Tasern besteht darin, dass sie von Natur aus zu Missbräuchen verleiten. Die Waffe ist handlich, leicht zu bedienen und fügt starken Schmerz zu, ohne grosse Spuren zu hinterlassen", sagt Graf.

Die Studie vom Amnesty International stützt sich auf 98 Autopsien und kommt zum Schluss, dass 90 Prozent der nach einem Taser-Einsatz Verstorbenen nicht bewaffnet waren und von ihnen keine unmittelbare Bedrohung ausging. Die Personen waren oft wiederholten und anhaltenden Stromstössen ausgesetzt - deutlich länger als die "normalen" Elektroschocks von 5 Sekunden. In machen Fällen wurde ein weiterer Stromstoss verabreicht, weil die Zielperson nach dem ersten Einsatz paralysiert war und nicht auf Anweisungen reagiert hatte.

Auch gegen Kinder und schwangere Frauen eingesetzt

In mindestens sechs Todesfällen wurde ein Taser gegen Menschen mit neurologischen Problemen eingesetzt. Beispielsweise gegen einen Arzt, der nach einem Autounfall einen epileptischen Anfall erlitt. Er starb nach mehreren Stromstössen, nachdem er, verwirrt und benommen, den Befehlen der Polizisten nicht nachkam.

Die Polizei setzte Taser-Pistolen auch gegen Kinder, schwangere Frauen und Menschen mit Altersdemenz ein. In Florida erhielt im März 2008 ein Mädchen mit Lernstörungen einen Stromstoss, nachdem es einen Polizisten ins Gesicht geschlagen hatte. Der Polizist war in die Schule gerufen worden, weil das Mädchen verstört war, Stühle und Tische herumwarf und das Personal anspukte.

In den meisten der untersuchten 334 Todesfälle spielten weitere Faktoren wie Drogen eine Rolle. Trotzdem kamen GerichtsmedizinerInnen und Justizbehörden zum Schluss, dass die Stromstösse von Tasern in mindestens 50 Fällen direkt oder indirekt zum Tod führten. "Amnesty International ist sehr besorgt über die Tatsache, dass man den breiten Einsatz von Elektroschockwaffen bewilligt hatte, bevor die möglichen Folgewirkungen rigoros und von unabhängigen Studien geprüft wurden", erklärt Denise Graf.

---

Dossier Taser Amnesty Schweiz
Elektroschockwaffen: Tödliche Spannung
http://www.amnesty.ch/de/themen/schweiz/taser

---

Amnesty International Dezember 2008

"Less than lethal"
The Use of Stun Weapons in US Law Enforcement
http://www.amnesty.ch/de/aktuell/news/2008/taser-bericht/0812-ai-taser-report.pdf/download (PDF, 130 Seiten)

-------------------------
ANTI-ATOM
-------------------------

www.anti-atom.ch

Schrottreaktor AKW Mühleberg - Der Stand der Dinge
 
Infoveranstaltung mit Jürg Joss von Fokus Anti-Atom (vormals "Aktion Mühleberg stilllegen" - Amüs) http://www.fokusantiatom.ch

Mittwoch, 17.12.2008, 20:00
Infoladen Reitschule Bern

17 km von Bern entfernt liegt Mühleberg, eine beschauliche und diskrete Gemeinde im Westen von Bern, auf die man stösst, wenn man mit dem Fahrrad aareabwärts und den Wohlensee entlang fährt. Folgt man dann der Fortsetzung der Aare, stösst man bald auf einen Gebäudekomplex - das AKW Mühleberg.

Der Schrottreaktor mit Rissen im Kernmantel wurde am 6.11.1972 in Betrieb genommen. Obwohl gegen das Gesuch um unbefristete Betriebsbewilligung diesen Sommer fast 1900 Einsprachen eingingen und trotz der AKW-kritischen Haltung der näheren und weiteren Umgebung halten die BetreiberInnen (BKW Energie AG) an ihren Neubauplänen für den Nachfolge-Reaktor Mühleberg II fest.

Höchste Zeit also, dass wir hier in der atomaren "Notfall-Alarmzone 2" unser Wissen über den Risiko-Reaktor Mühleberg auffrischen.

Flyer/Plakat:
http://www.anti-atom.ch/reitschule/antiatom/08-12-17-Schrottreaktor.pdf

Anti-Atom-Kollektiv Bern
http://www.anti-atom.ch

Fokus Anti-Atom
www.fokusantiatom.ch

---

Bund 16.12.08

Beschwerden gegen Bewilligungsverfahren

AKW Mühleberg Das Gesuch um eine unbefristete Betriebsbewilligung des Kernkraftwerks Mühleberg muss eine weitere Hürde nehmen: Mehrere Anwohner haben beim Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde gegen das Bewilligungsverfahren eingereicht. Wie die Vereinigung "Fokus Anti-Atom" gestern mitteilte, verlangen die Beschwerdeführer Einsicht in Originaldokumente der Kraftwerksbetreiberin BKW Energie AG.

Die BKW ersucht beim Bund um Aufhebung der Befristung des Betriebs auf 2012. Im Juli hatte das Bundesamt für Energie das Gesuch öffentlich aufgelegt. Daraufhin sind 1900 Einsprachen eingegangen ("Bund" vom 19. Juli). Nun wehren sich die Atom-Gegner aber nicht nur gegen die Aufhebung der Befristung, sondern auch gegen das Verfahren an sich. Es sei "kein einziges sicherheitstechnisches Dokument" publiziert worden, wie dies bei solchen Verfahren üblich sei, schreibt "Fokus Anti-Atom" in einer Mitteilung. Dies sei "skandalös". Die Vereinigung fordert nun volle Einsicht in die originalen Sicherheitsdokumente der BKW. (rw)

--

Solothurner Tagblatt 16.12.08

AKW Mühleberg

Rechtsstreit um Akten

Anwohner des AKW Mühleberg verlangen mit einer Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht die Herausgabe von Akten.

Mehrere Anwohner des Atomkraftwerks Mühleberg wehren sich dagegen, dass der Bund im Verfahren um die Aufhebung der Befristung der Betriebsbewilligung für das AKW keine Originaldokumente der BKW veröffentlicht. Sie fordern die Herausgabe von sicherheitstechnischen Akten. Die Personen hätten beim zuständigen Bundesamt Einsicht in die Dokumente verlangt, um ihre Einsprache gegen die Atomrisiken des AKW begründen zu können, teilte die Organisation Fokus Anti-Atom gestern mit. Der Bund habe aber mit Verweis auf den Sabotage- und Terrorschutz und das Geschäftsgeheimnis lediglich einen eingeschränkten Einblick gewährt. Die Organisation hegt den Verdacht, dass die BKW gar keinen öffentlichen Sicherheitsbericht verfasst habe.
drh

---

bernerzeitung.ch 15.12.08

AKW Mühleberg: Anwohner reichen Beschwerde ein

Von asu

Mehrere Privatpersonen aus der "Zone 1" haben beim Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde eingereicht. Darin beschweren sich die Anwohner des AKW Mühleberg darüber, dass im Bewilligungsverfahren keine Originaldokumente der BKW veröffentlicht wurden.

Die Aktivisten der Zone 1 betrachten es als "skandalös", dass die Bundesbehörde "kein einziges" sicherheitstechnisches Dokument der BKW publizierte, wie dies in gängigen Atomverfahren der Fall ist. Sie verlangen Einsicht in eine Reihe nicht veröffentlichter Dokumente um ihre Einsprache gegen die Atom-Risiken des AKW Mühleberg begründen zu können, wie es in einer Mitteilung von "Fokus Anti-Atom" heisst.

Im Zentrum der Beschwerde steht der Gedanke "Ohne Akten keine Fakten". Konkret handelt es sich um die Forderung, Einsicht in sämtliche Unterlagen zu erhalten, welche nicht unter den Sabotage- und Terrorschutz fallen.

Seitens der Beschwerdenführer besteht der Verdacht, dass die BKW gar keinen öffentlichen Sicherheitsbericht verfasst haben und die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernkraftwerke lediglich Einsicht in die Betriebsdokumentation hatte. Zu diesem Vorwurf wollte die BKW keine Stellung nehmen. Über die Forderung nach Akteneinsicht sei man jedoch in Kenntnis, bestätigte Mediensprecher Sebastian Vogler gegenüber bernerzeitung.ch.

Der Entscheid über die Veröffentlichungen der genannten Dokumente läge zudem bei den Behörden, etwa der Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernkraftwerke (HSK) und dem Bundesamt für Energie (BFE). Die Verantwortung der BKW beschränke sich darauf, das AKW zu betreiben, so Vogler. (Bernerzeitung.ch/Newsnetz)

---

Tagesanzeiger 16.12.08

Willkommen im sichersten Atomkraftwerk der Welt

Im österreichischen Zwentendorf steht ein Kernkraftwerk, das sogar AKW-Gegner gut finden - es ist nie in Betrieb genommen worden. Als das Land vor 30 Jahren gegen AKW stimmte, war es schon fertig gebaut. So steht es heute noch.

Von Bernhard Odehnal, Zwentendorf

"Bitte, hier durch - und immer dicht hinter mir bleiben!" Johann Fleischer zwängt sich durch eine Schleuse, vorbei an schwarzen Ventilsteuerungen und silbern glänzenden Rohrleitungen: "Dieses Gebäude hat 1050 Räume und kein einziges Fenster. Wenn Sie verloren gehen, müssen Sie lange auf Hilfe warten." Weiter geht es durch enge Gänge im Neonlicht, dann mit einem Lastenaufzug auf 39 Meter Höhe. Eine Stahltüre öffnet sich und gibt den Blick in eine Halle mit einem riesigen Loch in der Mitte frei: das Herzstück des Kraftwerks, der Kernreaktor. Neben dem Loch liegt auf einer Seite der 60 Tonnen schwere Reaktordeckel. Auf der anderen Seite stellt sich Fleischer vor eine Schautafel: "Dort wären die Steuerstäbe eingefahren worden, hier hätte die Kernreaktion stattgefunden." In einfachen Sätzen erläutert der Kraftwerkswärter die Funktionsweise eines Siedewasserreaktors. Ungewöhnlich ist nur, dass er in der unwahrscheinlichen Möglichkeitsform spricht.

480 Brennstäbe waren schon geliefert

Eine andere Form wäre hier jedoch nicht möglich: Österreichs einziges AKW ist das unwahrscheinlichste Atomkraftwerk der Welt. Ein Unikum in der Industriegeschichte: gebaut ab 1971 nahe der Ortschaft Zwentendorf an der Donau, fertig gestellt 1978. Sogar die 480 Brennstäbe waren schon geliefert, die im Reaktor das Wasser auf 4000 Grad hätten erhitzen sollen. Doch in Betrieb ging "Zwentendorf" nie. Der sozialistische Bundeskanzler Bruno Kreisky gab den Protesten gegen das Kraftwerk nach und liess das Volk abstimmen. Und die Österreicher sagten am 5. November 1978 Nein zur friedlichen Nutzung der Kernenergie. Es war die erste Volksabstimmung in der Zweiten Republik, und sie brachte der Regierung eine denkbar knappe Niederlage: 49,53 Prozent Ja-Stimmen gegen 50,47 Prozent Nein-Stimmen. Dennoch beschloss das Parlament im Dezember 1978 ein "Atomsperrgesetz", 12 Jahr später wurde es in den Verfassungsrang gehoben. Damit ist Österreich das einzige Land Europas, dessen Verfassung die Errichtung und den Betrieb von Kernkraftwerken untersagt. Das aber dennoch ein Kernkraftwerk besitzt, und zwar "das sicherste Kernkraftwerk der Welt", wie die Österreicher gerne über das AKW Zwentendorf scherzen: "Denn es ging niemals in Betrieb."

Johann Fleischer führt weiter durch "sein" Kraftwerk, öffnet eine Luke im Bauch des Reaktors. Im Betrieb wäre dieser Raum mit Kühlwasser gefüllt worden, dicke Rohre hängen von der Decke, bizarre Auslaufstutzen ragen in die Finsternis. Es braucht nicht viel Fantasie, um sich hier den smarten Meisterspion James Bond vorzustellen, wie er seine gefangene Partnerin in letzter Sekunde aus dem Reaktor rettet, bevor Mr. Evil ein Ventil öffnet, um alle ertrinken zu lassen. Hat Fleischer bei seinen Inspektionsgängen manchmal solche Visionen? Das behält er lieber für sich und murmelt etwas von "ganz normaler Arbeit".

Natürlich weiss er, dass das nicht stimmt. Dass er einen sehr ungewöhnlichen und auch sehr einsamen Arbeitsplatz hat. Jeden Tag dreht er alleine seine Runden durch das Kraftwerk, kontrolliert Ventile, bessert Rostflecken aus, lässt im Sommer die Gebläse laufen, damit die feuchten Wände trocknen. Durch die 1,6 Meter dicken Betonmauern dringt kein Geräusch, sein Mobiltelefon hat hier keinen Empfang.

Besucher werden selten durch das Kraftwerk geführt. Nur anlässlich des 30. Jahrestages der Volksabstimmung wurden die Türen für einige wenige Interessierte geöffnet. Die übrige Zeit dient das österreichische AKW als Trainingsgelände für deutsche Kernkrafttechniker. Sie können hier Reparaturarbeiten üben, die sie im aktiven Atomkraftwerk schnell und präzise ausführen müssen, damit die Strahlenbelastung gering bleibt. Zwentendorf leiste "einen Beitrag zur Reaktorsicherheit in Europa", sagt Fleischer. Wenn sich die deutschen Techniker dann zum Abschluss der Schulung auf dem Dach des Kraftwerks zum Gruppenfoto aufstellen, blicken sie auf einen rauchenden Schlot im Nachbarort. Als Ersatz für das stillgelegte AKW wurde in den 80er-Jahren ein mächtiges Kohle- und Gaskraftwerk errichtet.

Bis 1985 hofften Politik und Industrie, das AKW noch in Betrieb nehmen zu können. Zwentendorf wurde konserviert. Das macht heute die Zeitreise in die 70er-Jahre möglich. Vom Aktenordner über Monitore, Ventile bis zu Plakaten, die sich über AKW-Gegner lustig machen ("Kraftwerk? Bei uns kommt der Strom aus der Steckdose"): Alles ist im Originalzustand. Besonders gern zeigt Johann Fleischer in der Schaltzentrale das rote Telefon, dessen Leitung direkt zum Bundeskanzler führte. Die rote Farbe ist abgewetzt, obwohl es nie einen Notfall gab. Aber offenbar können Besucher nicht widerstehen, den Hörer abzunehmen und zu lauschen, ob noch die brummende Stimme des 1990 verstorbenen Bruno Kreisky zu hören ist.

Nach dem Unfall im ukrainischen Reaktor Tschernobyl war das Kapitel Kernkraft für die Österreicher endgültig abgeschlossen. Zwentendorf aber wird bestehen bleiben, schon weil ein Abbruch viel zu teuer wäre. Ausserdem bringt es heute Geld: Alles, was klein und brauchbar ist, wird als Ersatzteil an die typengleichen deutschen Atomkraftwerke Krümmel, Philippsburg und Brunsbüttel verkauft. Die Teile können bis zu 90 000 Euro kosten, aber die Deutschen nehmen sie gerne: "Unsere Bauteile sind bereits vom TÜV geprüft", erklärt Fleischer, "die müssen nicht erst genehmigt werden."

Die Ablehnung der Atomenergie ist heute ein Grundkonsens der österreichischen Gesellschaft und der Politik - und die Basis seltsamer Allianzen: Im Protest gegen Atomkraftwerke in den östlichen Nachbarländern verschwinden ideologische Unterschiede zwischen Grünen und Konservativen, Alternativen und Heimatverbänden, Greenpeace und Boulevardpresse. Stets schwingen alte Vorurteile gegen die slawischen Nachbarn mit: Bedroht fühlen sich die Österreicher nur von Reaktoren in Tschechien und der Slowakei, nicht vom veralteten bayerischen AKW Isar 1. Dass die Schweiz drei Atomkraftwerke plant und nahe der österreichischen Grenze nach einem Endlager sucht, regt höchstens die Vorarlberger auf.

Der nationale Schulterschluss gegen atomare Gefahren jenseits der Grenzen überdeckt auch Österreichs wahres Problem: Seit etwa fünf Jahren kann die eigene Energieproduktion den Bedarf nicht mehr decken. Dass der importierte Strom auch aus Atomkraftwerken kommt, wird von den Energiekonzernen nur widerwillig zugegeben. Wie hoch der Anteil an Atomstrom in Österreich ist, will niemand so genau wissen. Schätzungen bewegen sich zwischen fünf und zwanzig Prozent. Alternativen gibt es nicht: Die grossen Flüsse sind verbaut, der Bau neuer Wasserkraftwerke wird von Bürgerinitiativen blockiert. Auch Windkraftwerke stossen auf Widerstand der Bevölkerung. Einen Masterplan zum Energiesparen haben aber weder die neue Bundesregierung noch Bundesländer oder Gemeinden. Die Renaissance der Kernkraft in Europa wird resigniert zur Kenntnis genommen.

Konzerte und Clubbing?

Für die 200 Techniker im AKW Zwentendorf war der Volksentscheid von 1978 eine persönliche Katastrophe. Viele gingen danach nach Deutschland oder in die USA. Der Betriebsleiter beging Selbstmord. Alle Versuche, für das riesige Gelände eine vernünftige Nachnutzung zu finden, sind seither gescheitert. Ein "Historypark" ebenso wie die Erzeugung von Alternativenergie. Die Produktion eines Katastrophenfilms mit Actionstar Dolph Lundgren über den Unfall in einem Kernkraftwerk scheiterte, weil die Produktionsfirma pleite ging. Einige Jahre hatte die Polizei im Verwaltungsgebäude ein Ausbildungszentrum. Ein österreichischer Philosoph nannte Zwentendorf eine "Zukunftsruine". Für den Eigentümer, den Energiekonzern EVN, ist der Standort dennoch wertvoll. Alleine schon weil das Areal als Kraftwerkstandort eingezont ist. Vorerst aber möchte man die Räume so adaptieren, dass zwischen riesigen Kondensatoren und Portalkränen Konzerte und Clubbings möglich werden. Demnächst soll im Kraftwerk ein Ökologiepreis vergeben werden. Und auch die Errichtung einer Fotovoltaikanlage ist bereits genehmigt. 2009 könnte sie in Betrieb gehen. Und dann, hofft Kraftwerkswärter Fleischer, "wird in Zwentendorf doch noch Strom erzeugt".

-------------------------------------
BIG BROTHER VIDEO
-------------------------------------

NLZ 16.12.08

Zwölf neue Kameras zur Abschreckung

Wer auf dem Bahnhofplatz Ärger macht, spielt die Hauptrolle in einem Polizei- video: Kameras zeichnen alles auf. Sie liefern sogar nachts scharfe Bilder.

Von Luca Wolf

Jetzt wird jeder Passant gefilmt, der über den Bahnhofplatz läuft. Die Bilder der insgesamt sechs neuen Kameras ­ sie werden heute fertig installiert ­, werden in die Einsatzzentrale der Stadtpolizei übermittelt. Die Videoüberwachung soll abschreckend wirken und strafbare Handlungen wie Schlägereien und Diebstähle verhindern sowie Littering (Abfall liegen lassen) reduzieren. Zudem kann die Polizei bei Vorfällen sofort eingreifen. Weiter dienen die Videos als Beweismittel bei der Strafverfolgung. "Im Extremfall kann ich mir vorstellen, dass Fahndungsbilder von Gewalttätern veröffentlicht werden", sagt die Stadtluzerner Sicherheitsdirektorin Ursula Stämmer-Horst. Im Herbst 2007 konnte die Polizei auf diese Weise fünf Chaoten eruieren, die nach einem FCL-Spiel am Bahnhof randalierten.

Videos sollen Schläger entlarven

Die Kameras können laut Daniel Deicher, Stabschef der Sicherheitsdirektion, auch in der Nacht die Gesichter von Personen deutlich erfassen. Passanten, die auf dem Bahnhofplatz bestohlen oder verprügelt werden, können sich bei der Polizei melden. Diese versucht dann, auf den Videoaufzeichnungen die Täter zu eruieren. Wie lange die Aufzeichnungen gespeichert werden (in der Regel maximal 100 Tage) und unter welchen Umständen sie weitergegeben werden dürfen, ist im Reglement über die Videoüberwachung gestgelegt. Der Datenschutz sei dadurch gesichert, sagt Stämmer. Die Videoüberwachung hat jedoch auch Grenzen. Bezüglich Leuten, die Abfall einfach liegen lassen, ist klar: "Die Polizei wird deswegen nicht ausrücken, sondern in erster Linie wegen Gewalttaten", sagt Stämmer. Sie hoffe jedoch auf eine abschreckende Wirkung.

Linke befürchten Verlagerung

"Was die Kameras am Bahnhofplatz tatsächlich bringen, muss sich erst zeigen", dämpft Ursula Stämmer allzu grosse Erwartungen. Anfang 2010 soll die Dissertation von Michael Zehnder von der Universität Basel vorliegen. Er wertet in Zusammenarbeit mit der Stadt, der Polizei, der SIP (Sicherheit, Intervention, Prävention) und dem Strasseninspektorat die Erfahrungen mit den sechs Kameras aus. "Sein Bericht soll aufzeigen, was sich am Bahnhof verändert hat", erklärt die Sicherheitsdirektorin.

Linke Parteien und der Luzerner Datenschützer befürchten, dass sich die Probleme in andere Gebiete wie etwa das Inseli verlagern. Die SP-Fraktion forderte deshalb in einem Postulat, dass die Wirksamkeit der Videoüberwachung auch die Verlagerungsgefahr beachte.

Neue Kameras werden sonst nur noch im Stadthaus und im Stadthauspark installiert. "Diese sind aufgrund des Personen- und Einbruchschutzes erforderlich", schreibt die Stadt in einer Mitteilung. Zudem werden in den nächsten Wochen die bestehenden Kameras auf der Kapellbrücke, Spreuerbrücke und am Polizeigebäude ersetzt. All diese Arbeiten kosten total 300 000 Franken und sollen bis Ende März abgeschlossen sein. Die Stadt will jährlich bekannt geben, wo und wie viele Videokameras im öffentlichen Raum im Einsatz sind.

Keine weiteren Kameras

Die Videoüberwachung ist am 1. Juni mit einem Ja-Stimmen-Anteil von 70 Prozent vom Volk befürwortet worden. Das entsprechende Reglement erlaubt dem Stadtrat, dort Videokameras zu installieren, wo er es für nötig hält. Laut Stämmer sind derzeit keine weiteren Videoüberwachungen geplant.

Infos über die Videoüberwachung auf www.stadtluzern.ch/video

---

Zürichsee-Zeitung 16.12.08

St. Gallen

Alle Videokameras im Zentrum von St. Gallen in Betrieb

Straftaten mit Videos aufklären

Im Zentrum der Stadt St. Gallen sind in den letzten Wochen 23 Überwachungskameras und 10 Notrufsäulen in Betrieb genommen worden. Weitere Kameras überwachen das Umfeld der AFG Arena.

Damit steht das Projekt "Videoüberwachung" vor dem Abschluss, wie die Stadt St. Gallen gestern Montag mitteilte. Die Stimmberechtigten der Stadt hatten im November 2007 einen Kredit über knapp 2,5 Millionen Franken für die Videoüberwachung klar gutgeheissen. Beim neuen Fussballstadion AFG Arena wurden bereits im Frühling Kameras installiert und in Betrieb gesetzt.

Die Bilder, welche die Kameras machen, werden von der Polizei nur dann live kontrolliert, wenn jemand den Knopf bei einer Notrufsäule gedrückt oder eine Person der Polizei telefonisch ein Ereignis mitgeteilt hat. Die Videoaufnahmen werden 100 Tage aufgezeichnet und dann automatisch gelöscht. Für eine nachträgliche Einsichtnahme der Bilder braucht es eine Verfügung eines Untersuchungsrichters.

In den vergangenen sechs Monaten hätten sich die Kameras im Umfeld der AFG Arena bewährt. Einerseits unterstütze die Videoüberwachung die Einsatzleitung bei Grossveranstaltungen, andererseits nütze das Bildmaterial bei der Aufklärung von Straftaten. "Zahlreiche Personen konnten schon mit Hilfe der Videoaufzeichnung identifiziert und den Strafbehörden überwiesen werden", heisst es im Communiqué.

Überwachung wird ausgeweitet

24 Personen, die bei Ausschreitungen rund um die AFG Arena beteiligt waren, sind identifiziert und verzeigt worden, wie der zuständige Stadtrat Nino Cozzio auf Anfrage der SDA erklärte. Ihnen wird Landfriedensbruch, Sachbeschädigung und widerrechtliches Abbrennen von Feuerwerk vorgeworfen. Die Videoüberwachung rund ums neue Fussballstadion soll ausgeweitet werden. Vor und nach den Heimspielen des FC St. Gallen sollen der Bahnhof Winkeln und die Herisauerstrasse mit Videokameras überwacht werden. "Die Vorlage zur Erweiterung der Videoüberwachung wird aber erst noch dem Stadtparlament vorgelegt", sagte Cozzio. (sda)

---

20min.ch 16.12.08

Big Brother in Baden

Überwachungskameras sollen Gewalt eindämmen

Ein verprügelter Buschauffeur, eine terrorisierte Badi, ein tätlicher Angriff auf eine Polterabendgesellschaft, ein Amoklauf. Baden ist in letzter Zeit immer wieder negativ in die Schlagzeilen geraten. Jetzt will die SVP etwas dagegen tun.

In den letzten Monaten ist die idyllische Kleinstadt im Limmatknie immer wieder in die Schlagzeilen geraten. Meistens negativ: So wurde zum Beispiel ein Buschauffeur von einer Jugendbande tätlich angegriffen, ebenso eine Polterabendgesellschaft. In der Badi Baden nahmen gewalttätige
Zwischenfälle massiv zu. An der Kanti Baden versetzte ein Schüler mit Morddrohungen seine Mitschüler in Angst und Schrecken. In Baden-Kappelerhof lief ein Jugendlicher Amok und tötete ein Person und verletzte vier weitere schwer.

Kameras sollen Gewaltspirale stoppen

Jetzt will die SVP Stadt Baden dieser Gewaltspirale Einhalt gebieten. Die SVP-Fraktion des Einwohnerrats Baden hat heute zuhanden des Stadtrats ein Postulat eingereicht: Insbesondere zwecks Verminderung von Gewalt- und Diebstahldelikten sowie Vandalismus und Lärmbelästigung ist zu prüfen, ob die Möglichkeit geschaffen werden soll, einzelne kritische Örtlichkeiten mit Videokameras zu überwachen, um im Bedarfsfall ein rasches Eingreifen der Polizeikräfte gewährleisten zu können.

Damit die persönlichen Freiheit der Passanten nicht allzusehr beschränkt werde, sollen die Videobilder nicht länger als 48 Stunden gespeichert werden. Ausserdem soll mit Hinweistafeln auf die Videoüberwachung aufmerksam gemacht werden.

pat

---

20min.ch 15.12.08

Kameras zur Abschreckung und Überwachung

Der Luzerner Bahnhofplatz ist schon bald im Visier der Kameras. Heute und morgen werden sechs Videokameras montiert und anschliessend in Betrieb genommen. Aufgezeichnet und kontrolliert werden die Bilder von der Polizei.

Die Videoüberwachung soll einerseits abschreckend wirken und so strafbare Handlungen verhindern. Andererseits könne die Polizei bei Vorfällen sofort eingreifen, teilte die Sicherheitsdirektion am Montag mit. Die Videos dienen auch als Beweismittel bei der Strafverfolgung.

Altershalber ersetzt werden zudem die bestehenden Kameras auf der Kapellbrücke, der Spreuerbrücke und beim Polizeigebäude. Mit sechs zusätzlichen Kameras wird - aus Sicherheitsgründen - das Stadthausareal versehen. Bereits überwacht wird in Luzern die Stadtbibliothek und das Sozialzentrum REX.

Am 1. Juni 2008 hat die Luzerner Stimmbevölkerung das Reglement über die Videoüberwachung im öffentlichen Raum angenommen. Es gibt dem Stadtrat die Möglichkeit, dort Videokameras zu installieren, wo er es für nötig hält. Auch in anderen Schweizer Städten und Kantonen wurde bereits die rechtliche Grundlage geschaffen, öffentliche Plätze mit Kameras zu überwachen.

Quelle: SDA/ATS

---

20min.ch 15.12.08

Big Brother

St. Gallen rüstet sich mit Videokameras

Im Zentrum der Stadt St. Gallen sind in den letzten Wochen 23 Überwachungskameras und zehn Notrufsäulen in Betrieb genommen worden. 15 weitere Kameras überwachen seit Anfang Mai das Umfeld der AFG Arena.

Damit steht das Projekt "Videoüberwachung" vor dem Abschluss, wie die Stadt St. Gallen am Montag mitteilte.

Die Stimmberechtigten der Stadt hatten im November 2007 einen Kredit über knapp 2,5 Millionen Franken für die Videoüberwachung klar gutgeheissen. Beim neuen Fussball-Stadion AFG Arena wurden bereits im Frühling Kameras installiert und in Betrieb gesetzt.

In den vergangenen sechs Monaten hätten sich die Kameras im Umfeld der AFG Arena bewährt. Einerseits unterstütze die Videoüberwachung die Einsatzleitung bei Grossveranstaltungen, andererseits nütze das Bildmaterial bei der Aufklärung von Straftaten.

"Zahlreiche Personen konnten schon mit Hilfe der Videoaufzeichnung identifiziert und den Strafbehörden überwiesen werden", heisst es im Communiqué.

Die Videoaufnahmen werden 100 Tage aufgezeichnet und dann automatisch gelöscht. Für eine nachträgliche Einsichtnahme der Bilder braucht es eine Verfügung eines Untersuchungsrichters.

Quelle: SDA/ATS

----------------------------------
SCHNÜFFELSTAAT
----------------------------------

NZZ 16.12.08

Staatsschutzgesetzgebung auf Abwegen

Zur Reform des Bundesgesetzes zur Wahrung der inneren Sicherheit

Von Lucien Müller, Nina Widmer und Prof. Rainer J. Schweizer (St. Gallen)

Das Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) soll einer tiefgreifenden Reform unterzogen werden. Die Autoren warnen vor zu weit gehenden Möglichkeiten des Eingriffs in die Grundrechte. Der Nationalrat behandelt das Geschäft am Mittwoch.

Zur Bekämpfung des Terrorismus, des verbotenen politischen oder militärischen Nachrichtendienstes und des verbotenen Handels mit Proliferationsgütern sollen mit der BWIS-II-Reform "besondere Mittel der Informationsbeschaffung" eingeführt werden: die präventive Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs, die Beobachtung von Personen an nicht allgemein zugänglichen Orten (wie Privat- und Geschäftsräumen oder Hotelzimmern) auch mittels technischen Überwachungsgeräts sowie die geheime Online-Durchsuchung von Datenverarbeitungssystemen. Als Rechtfertigung angeführt werden "Lücken im präventiven Abwehrdispositiv" und eine erhöhte Terrorgefahr.

Zahlreiche Rechtsgüter betroffen

Im heute geltenden BWIS aus dem Jahr 1997 wird ganz bewusst auf solche Informationsbeschaffungsmittel verzichtet, weil schwere Grundrechtseingriffe erst bei Verdacht einer Straftat und nicht präventiv gegen irgendwelche als "verdächtig" erscheinende Gruppen und erst recht nicht unter besonderer Geheimhaltung erfolgen sollen. Telefonabhörungen z. B. können nur in hängigen Strafverfahren durchgeführt werden. Mit dem Einsatz der vorgesehenen heimlichen Überwachungsmassnahmen sind indessen zahlreiche, massive Grundrechtseinschränkungen verbunden: Nicht nur handelt es sich um schwere Eingriffe in die Privatsphäre und das Familienleben, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und die persönliche Freiheit. Berührt werden auch die Glaubens- und Gewissensfreiheit, die Meinungs-, Versammlungs- und die Wirtschaftsfreiheit. Auf jeden Fall bedarf die angestrebte Reform besonders sorgfältiger Prüfung. Dieser Auffassung ist auch die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates. Sie beantragt dem Rat, die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen.

Ängste in Bezug auf terroristische Bedrohungen sind ernst zu nehmen. Nur ist fraglich, ob sich die Sicherheitslage in der Schweiz - insbesondere aufgrund terroristischer Bedrohungen - denn tatsächlich in einem solchen Ausmass verschlechtert hat, dass der Staatsschutz für seine präventive Nachrichtenbeschaffung zwingend mit derart weit gehenden Befugnissen ausgestattet werden muss. Dies scheint, wie die Botschaft zum Gesetzesentwurf selbst ausführt, gerade in Bezug auf den besonders bedrohlichen islamistischen Terrorismus fraglich: "Nach heutiger Beurteilung ist die Schweiz nach wie vor kein primäres Ziel von islamistischem Terrorismus." Diese Feststellung vom Sommer 2007 ist auch heute zutreffend. Starke Zweifel sind auch an der Behauptung angebracht, ausländische Nachrichtendienste würden sich u. U. mit Informationen zurückhalten, wenn der Schweizer Inlandnachrichtendienst künftig nicht über solche Möglichkeiten zur Informationsbeschaffung verfüge. Gemäss eigenen Angaben des Bundesamtes für Polizei im Rechenschaftsbericht 2007 bestehen "zahlreiche Kontakte zu ausländischen Partnerdiensten"; es werde heute "ein grosses Volumen an Informationen ausgetauscht".

Unbeschränkte Eingriffsbefugnisse

Besorgniserregend ist der grosszügige Umgang mit offenen Formulierungen im Gesetzesentwurf. Schon die Begriffe "innere" und "äussere Sicherheit" bedürfen einer näheren Umschreibung. Denn es ist die Gefährdung der inneren oder äusseren Sicherheit durch Terrorismus, verbotenen Nachrichtendienst und verbotenen Handel mit Proliferationsgütern, welche den Einsatz der besonderen Informationsbeschaffungsmittel rechtfertigen, aber gleichzeitig auch begrenzen soll (vgl. Art. 18a Abs. 1 E-BWIS II). Eine einheitliche Definition der - ohnehin schwer auseinanderzuhaltenden - Begriffe findet sich jedoch weder auf Verfassungs- oder Gesetzesstufe noch in der Rechtsprechung. Deshalb vermögen die Begriffe der äusseren und inneren Sicherheit den Mitteleinsatz kaum zu beschränken. Entsprechendes gilt für den Begriff des Terrorismus. Eine eigentliche, allgemeine Definition des Terrorismus besteht weder in der Schweiz noch im Ausland, und die Schweiz hat auch ganz bewusst darauf verzichtet, den Begriff im Gesetz selbst zu definieren. Nur auf Verordnungsstufe findet sich eine Umschreibung der "terroristischen Aktivitäten". Diese weist jedoch nur wenig Konturen auf und verfügt nicht über das nötige Mass an demokratischer Legitimation.

Schliesslich sind vor allem auch die Begriffe wie "mutmasslicher Gefährder" oder "konkrete und aktuelle Tatsachen" (vgl. Art. 18b und Art. 18k-18m E-BWIS II) allen möglichen Auslegungen zugänglich. Rechtfertigt z. B. die Teilnahme an einem gegenüber dem Westen kritisch eingestellten Internetforum bereits eine Online-Durchsuchung? Man bedenke, dass heute offenbar schon ausländische Medienberichte ausreichen, damit jemand vom Staatsschutz beobachtet wird.

Derartig offene und unbestimmte Rechtsnormen führen dazu, dass die rechtsanwendenden Behörden einen ausserordentlichen Handlungsspielraum erhalten. Gerade wenn der Staatsschutz künftig heimliche, die Grundrechte stark einschränkende Überwachungen durchführen darf, hat der Gesetzgeber dessen Ermessensspielraum möglichst präzisen Vorgaben und Beschränkungen zu unterwerfen. Mit den verwendeten Formulierungen wird aber bloss vorgetäuscht, dass eigentliche Eingriffsschwellen bestehen.

Kontroll- und Rechtsschutzdefizite

Im Bereich des - verdeckt operierenden - Staatsschutzes ist der Einsatz gerichtlicher Kontroll- und Überprüfungsmöglichkeiten von ganz entscheidender Bedeutung. Richtigerweise wird denn auch verlangt, dass das Bundesverwaltungsgericht den Einsatz der besonderen Mittel der Informationsbeschaffung genehmigen muss (Art. 18d E-BWIS II). Doch der Informationsvorsprung des Bundesamtes und die Einseitigkeit des Verfahrens wecken ernsthafte Zweifel daran, ob dem Gericht überhaupt sämtliche Umstände des Sachverhalts dargelegt werden können. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen sind Kontrolldefizite sehr wahrscheinlich. Diese werden auch nicht durch die Pflicht zur nachträglichen Information der (mit)überwachten Personen (Art. 18i Abs. 1 E-BWIS II) beseitigt. Denn von dieser Mitteilung kann abgesehen werden, wenn es die innere oder äussere Sicherheit des Landes oder die Beziehungen zum Ausland erfordern. Dabei handelt es sich wiederum um offene, unbestimmte und stark auslegungsbedürftige Begriffe. Ein Verzicht auf Mitteilung ist zwar durch das Bundesverwaltungsgericht zu genehmigen, doch sind auch hier dessen Überprüfungsmöglichkeiten begrenzt. Zudem hat die bisherige Staatsschutzpraxis gezeigt, dass die nachträgliche Mitteilung einer Datenbearbeitung die seltene Ausnahme ist.

Die Befugnis der Staatsschutzbehörden zum Einsatz der - bisher den Strafverfolgungsbehörden vorbehaltenen - Zwangsmassnahmen, die gegen einen "Gefährder" losgelöst von einem Anfangsverdacht und ohne Gewährung strafprozessualer Garantien eingesetzt werden, führt zu einem ausgeprägten Machtausbau der Exekutive. Das Risiko von sich eigendynamisch entwickelnden Aktivitäten und willkürlichem Staatshandeln wird erhöht. Damit gewinnt die Frage der Aufsicht über die Exekutivgewalt an Bedeutung. Ob jedoch die Kontrolle der nachrichtendienstlichen Aktivitäten durch die parlamentarische Geschäftsprüfungsdelegation, die sich in der Regel auf politische Themen und regulatorische Fragen beschränkt, eine genügende Aufsicht über die Rechtmässigkeit der Informationsbeschaffungen darstellt, ist zweifelhaft. Anders als die Bundesanwaltschaft untersteht der Staatsschutz keiner fachlichen Aufsicht durch ein Gericht.

Rückschritt beim Staatsschutz

Mit der BWIS-II-Reform sind schwerwiegende Einschränkungen von Freiheitsrechten und damit Gefahren für die demokratische und rechtsstaatliche Grundordnung unseres Landes verbunden. Dabei befindet sich die Schweiz weder in einer ausserordentlichen Sicherheitslage noch gar in einem staatlichen Notstand. Vor allem ist höchst zweifelhaft, ob Parlament und Gerichte des Bundes das mit so weit reichenden Befugnissen ausgestattete Amt wirksam kontrollieren können. Der Einsatz verdeckter, invasiver Informationsbeschaffungsmittel im Gefahrenvorfeld sollte richtigerweise den gerichtlich geleiteten Strafverfolgungsbehörden vorbehalten bleiben (vgl. Art. 260bis StGB: "Strafbare Vorbereitungshandlungen"). Falls sich die Bedrohungslage in der Schweiz und im benachbarten Ausland tatsächlich erheblich verschärft, wäre die Lösung in einer Anpassung des Strafprozessrechts und allenfalls des materiellen Strafrechts zu suchen.

Zudem könnte ein erleichterter, grenzüberschreitender Austausch von Informationen auch aus polizeilichen Erkenntnisverfahren zugelassen werden, wie ihn der von der EU notifizierte Rahmenbeschluss des Rates vom Dezember 2006 über die Vereinfachung des Austauschs von Informationen und Erkenntnissen zwischen den Strafverfolgungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten vorsieht. Sollte sich der Gesetzgeber aber für den vorgeschlagenen massiven Ausbau der nachrichtendienstlichen Informationsbeschaffungsmittel entscheiden, ist es jedenfalls unumgänglich, dass die Voraussetzungen für deren Einsatz deutlich enger und präziser gefasst werden. Sonst müsste spätestens dann von einem Rückschritt in der Staatsschutzgesetzgebung gesprochen werden.

-------------------------
NEONAZIS CH
-------------------------

St. Galler Tagblatt 16.12.08

Ärger wegen Skinhead-Treffen

Das Skin-Treffen in der Kradolfer "Teigi" war das dritte innerhalb zweier Jahre. Der Gemeindeammann ärgert sich und will mit dem Vermieter reden.

Andri Rostetter

Kradolf. Walter Schönholzer ist verärgert. Zum zweitenmal in diesem Jahr muss der Gemeindeammann von Kradolf-Schönenberg zu einem Rechtsextremen-Treffen im Dorf Stellung nehmen. "Auf solche Schlagzeilen können wir verzichten", sagt Schönholzer. "Da treffen sich Leute aus dem ganzen Kanton. Mit unserer Gemeinde hat das nichts zu tun."

Laut Polizeibericht versammelten sich am Samstag 50 Rechtsradikale in Kradolf. Am Anlass traten zwei Bands auf, White Voice aus Deutschland und die Ostschweizer Vargr I Veum. Die Polizei rechnet die Veranstalter dem "Patriotischen Ostflügel" zu, einer Skinhead-Gruppe, die vor allem im Thurgau aktiv ist.

Rechtslastige Texte

Verhindern lassen sich die Treffen kaum. "Rechtsextreme Versammlungen sind nicht verboten, auch wenn sie subjektiv störend sein mögen", hält Kapo-Medienchef Rolf Müller fest. "Die Texte der Bands sind zwar rechtslastig, aber strafrechtlich nicht relevant - zumindest jene Stücke, die uns bekannt sind." Dennoch sei Polizeipräsenz sinnvoll. "Bei Treffen von extremistischen Gruppen wollen wir genau wissen, wer sich im Kanton aufhält", sagt Müller. "Mit konsequenten Personenkontrollen holen wir die Teilnehmer aus der Anonymität."

Treffen mit dem Vermieter

Die Gemeinde will sich damit nicht zufriedengeben. "Der einzige, der dem Treiben einen Riegel schieben kann, ist der Besitzer der Liegenschaft", betont Gemeindeammann Schönholzer. Die Gemeinde habe sich bereits nach dem Rechtsradikalen-Treffen vom vergangenen Mai mit ihm getroffen - ohne Erfolg. "Wir hoffen, dass er jetzt etwas unternimmt."

---

20min.ch 16.12.08

Kradolf will nicht zum Neonazi-Paradies werden

Der Kradolfer Gemeinderat ist verärgert über das Neonazi-Treffen vom Wochenende. Dort trat auf dem Teigi-Areal eine rechtslastige Band aus Deutschland auf.

In der ehemaligen Fabrik Teigi in Kradolf trafen sich rund 50 Personen aus dem rechtsextremen Umfeld. (Bild: upz)

Rund 50 Personen, die gemäss Kapo Thurgau aus dem Umfeld der Schweizer Hammerskins stammen, fanden sich am Samstagabend in der Teigi ein. Die ehemalige Teigwarenfabrik bot damit nach August 2006 und Mai 2008 bereits zum dritten Mal Obdach für eine rechtsextreme Zusammenkunft. Bei Polizeikontrollen wurde zwar kein Material sichergestellt, das gegen die Antirassismusstrafnorm verstösst.

Gemeindeammann Walter Schönholzer zeigt sich aber trotzdem aufgebracht: "Der Gemeinderat ist verärgert über diesen Anlass." Man werde beim Vermieter diesen Unmut schriftlich zum Ausdruck bringen. "Kradolf ist ein tolerantes Dorf, in der Teigi ist sogar eine Moschee untergebracht", sagt Schönholzer. Nahe der Moschee spielte am Samstagabend die deutsche Band White Voice, deren Texte gemäss Polizei zwar "rechtslastig", strafrechtlich aber nicht relevant seien. Markus Nick, Liegenschaftsverwalter der Teigi, hat kein Problem mit Neonazis als Mietern - "solange nichts Verbotenes passiert". Da der Raum aber nicht für Veranstaltungen gedacht sei, werde er mit dem Mieter das Gespräch suchen.

upz

--------------
ANTIFA
--------------

Indymedia 15.12.08
http://ch.indymedia.org/de/2008/12/65384.shtml

Neues Antifa Graffity in Bochum entstanden

AutorIn : Azzoncao, ein Polit-Cafè: http://www.nadir.org/nadir/initiativ/azzoncao/     

Gestern, am 14. Dezember, wurde ein internationalistisches Antifa-Graffiti in Bochum fertig gestellt.

Wir haben heute am 15. Dezember 2008 das Bochumer Graffity zu Erinnerung an sieben ermordete AntifaschistInnen der letzten Jahre fertig gestellt.

Mit der Parole "In unseren Träumen und Kämpfen lebt ihr weiter" und "Kein Vergeben, kein Vergessen" gedachten wir, stellvertretend für alle in den letzten Jahren ermordeten AntifaschistInnen, an:


Davide Cesare - aka "Dax"(26 Jahre alt), erstochen am 16. März 2003 von Faschisten in Milano,

Thomas Schulz - aka "Schmuddel" (31 Jahre alt), ermordet am 28. März 2005 von einem Nazi-Skinhead in Dortmund,

Timur Kacharava ( 20 Jahre alt), ermordet am 13. November 2005 von einer Gruppe russischer Nazis in St. Peterburg ,

Renato Biagetti - aka "Renoize"(26 Jahre alt), erstochen am 28. August 2006 von Faschisten in Roma ,

Carlo Palomino - aka "Pollo"(16 Jahre alt), erstochen am 11.November 2007 von einem spanischen Falangisten in Madrid,

Jan Kucera (18 Jahre alt), erstochen am 18. Januar 2008 im tschechischen Příbram von einem Nazi-Skinhead,

Fjedor "Fidei" Filatov (27 Jahre), erstochen am 10. Oktober 2008 von vier russischen Nazis in Moskau


Wir haben die sieben Jugendlichen deshalb ausgewählt, weil wir glauben, dass sie stellvertretend für die europäischen Jugendlichen stehen, die sich gegen den wieder erstarkenden Faschismus und den Rassismus zur Wehr setzen. Auf Grund ihres Widerspruchs und Widerstands sind sie Opfer faschistischer Gewalt geworden.
Was wir über sie erfahren konnten, weist weiter darauf hin, dass sich ihr Widerspruch/Widerstand auch auf die kapitalistische Normalität bezog. Und sie deshalb den Ordnungskräften, der Justiz, der offiziellen Politik und Presse der jeweiligen Länder als oppositionelle Störenfriede galten. Ein Fakt der deutlich in der mangelnden polizeilichen, juristischen und medialen Aufarbeitung, dem mangelnden Interesse der Parteien und Institutionen und der fehlenden Empathie für sie zum Tragen gekommen ist, bzw. kommt.
Dies wird z. B. deutlich am Fall des Dortmunder Antifaschisten Thomas Schulz, aka Schmuddel. Bis heute verweigert die Stadt die Anbringung einer Gedenkplakette an der U-Bahn Station, wo er hinterhältig ermordet wurde ( Prozessurteil unter  http://www.justiz.nrw.de/RB/nrwe2/ mit dem Kürzel : 14 (I) K 3/05 einzusehen). Ungestört hingegen können die Nazis das Ansehen Thomas Schulz in aller Öffentlichkeit durch den Dreck ziehen. ( http://www.nadir.org/nadir/initiativ/azzoncao/schmuddel.html)


Wir sind der Meinung, dass jede/r Einzelne von Ihnen "einer von uns" - "uno di noi" war .
Eine/r von uns europäischen Jugendlichen, die weder an die künstlichen Konstrukte wie Nation, Rasse, Ländergrenzen, etc.p.p. glauben, noch sich einen Scheißdreck für deren längst überfällige "Existenz" interessieren.
Eine/r von uns, die sich ein besseres Leben jenseits von kapitalistischern Ausbeutung und Vereinsamung vorstellen können und dafür kämpfen wollen.
Sie waren "uno di noi". Und wir werden sie nicht vergessen.
Um das Andenken an Sie zu bewahren und aktiv an Sie zu erinnern haben wir das Graffity gestaltet.
Und, wie die Parole des Graffitys sagt: In unseren Träumen von gesellschaftlicher Veränderung und in unseren Kämpfen diese zu erreichen werden Dax, Schmuddel, Renato, Pollo, Jan, Fjedor und Timur, sowie all anderen Opfer des Faschismus und des Rassismus weiter leben.

Dax, Schmuddel, Renato, Pollo, Jan, Fjedor und Timur - Presente!!!

Think global - act local!
United we stand - divided we fall!


"Azzoncao, ein Polit-Cafè"
AJB - Antifaschistische Jugend Bochum
 http://www.nadir.org/nadir/initiativ/azzoncao/

 http://ajb.blogsport.de/


---------------------------------------------------------------------------
Deutsche Artikel:
 http://de.indymedia.org/2008/12/236148.shtml
 http://de.indymedia.org/2008/12/236171.shtml

P.S.:
SVP-Demo:
 http://switzerland.indymedia.org/de/2007/10/53806.shtml
Carlos-Demo:
 http://de.indymedia.org/2007/11/199671.shtml
Milano-Demo:
 http://media.de.indymedia.org/media/2008/03//210978.pdf
 http://www.nadir.org/nadir/initiativ/azzoncao/milano2.html
Italien-Artikel:
 http://de.indymedia.org/2008/11/233305.shtml
 http://de.indymedia.org/2008/11/233325.shtml
Renato-Interview:
 http://de.indymedia.org/2008/12/235539.shtml
Graffity I:
 http://de.indymedia.org/2008/09/226954.shtml

-----------------------------
NEONAZIS BRD
----------------------------

Bund 16.12.08

Schockiert über Anschlag

Deutschland diskutiert nach Angriff auf Polizisten erneut ein NPD-Verbot

Erich Aschwanden, Berlin

Rechtsextreme haben beim Anschlag auf den Polizeichef in Passau am Samstag offenbar gezielt einen Mann zu ermorden versucht, der sie entschieden bekämpfte.

Es sah nach einem raschen Fahndungserfolg aus. Doch die Polizei im bayrischen Passau musste gestern zwei festgenommene Männer wieder freilassen. Die beiden standen im Verdacht, den Passauer Polizeidirektor Alois Mannichl vor dessen Haustür brutal niedergestochen zu haben. Mannichl, der für sein rigoroses Vorgehen gegen Rechtsextremisten bekannt war, überlebte den vermutlich von Neonazis ausgeübten Mordanschlag nur mit viel Glück.

Auf Fotos konnte er laut Staatsanwaltschaft die beiden Verhafteten nicht identifizieren. Zudem stimmten die DNA-Spuren auf ihren Kleidern nicht mit den Funden am Tatort überein.

Das Verbrechen löste in Deutschland einen Schock aus und sorgte für neue Diskussionen darüber, wie die Politik mit rechtsextremen Gruppierungen umgehen soll. Die deutsche Regierung sieht in dem Mordanschlag eine "neue Qualität" rechtsextremer Gewalt. Als besonders erschreckend bezeichnete ihr Sprecher Ulrich Wilhelm die "unglaubliche Direktheit" des Attentats. Bayerns Ministerpräsident und CSU-Chef Horst Seehofer sprach von "einer völlig neuen Dimension der Gewalt und des Hasses".

Hakenkreuzfahne ausgegraben

Erschreckend an der Gewalttat ist, dass ein Mann offenbar von den Neonazis bewusst ausgeschaltet werden sollte. Der 52-jährige Mannichl wurde in der rechten Szene zur Hassfigur, weil er keine Aktionen von Gruppierungen aus dieser Ecke duldet. In den letzten beiden Jahren sah er sich einem eigentlichen Kesseltreiben ausgesetzt. Das Attentat steht vermutlich in direktem Zusammenhang mit einem Zwischenfall, der sich Ende Juli ereignete. Damals wurde der Alt-Nazi Friedhelm Busse auf einem Passauer Friedhof beigesetzt. Bei der Beerdigung legte der Neonazi-Führer Thomas Wulff eine Reichskriegsfahne mit Hakenkreuz auf den Sarg. Mannichl liess das Grab öffnen und die Fahne entfernen. Vor der Tat sagte der Messerstecher "Viele Grüsse vom Nationalen Widerstand. Du linkes Bullenschwein, du trampelst nimmer auf Gräbern unserer Kameraden herum", und stiess Mannichl die Klinge in den Bauch. Gemäss Hans Schregelmann, dem Chefredaktor der "Passauer Neuen Presse", ist ein Café in Mannichls Wohnort Fürstenzell zum Treffpunkt für die Neonazis geworden.

Auch Schröder hat es versucht

Wie fast immer nach Übergriffen von Neonazis flammte sofort die Diskussion über ein Verbot der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) wieder auf. So will Ministerpräsident Seehofer ein neues Verbotsverfahren gegen die rechtsextremistische Partei prüfen. Das wäre eine Kehrtwende, denn im Mai dieses Jahres hatte der bayrische Innenminister Joachim Herrmann einen solchen Versuch als "aussichtslos" abgelehnt. Unterstützung findet Seehofer bei SPD-Generalsekretär Hubertus Heil, der mit den Koalitionspartnern CDU und CSU zügig über ein neues Verbotsverfahren sprechen will.

Einfach wird ein Verbot nicht zu erreichen sein. Auch die rot-grüne Regierung unter Gerhard Schröder nahm einen Anlauf, die Partei verbieten zu lassen, über deren Gesinnung keine Zweifel bestehen. Das Verfassungsgericht stoppte jedoch das Verfahren, nachdem bekannt geworden war, dass die NPD von Spitzeln des Verfassungsschutzes durchsetzt war. Ein weiteres erfolgloses Verbotsverfahren kann sich die Regierung nicht leisten. Ohne Rückgriff auf V-Leute wird die verfassungsfeindliche Haltung der NPD aber nur schwer zu beweisen sein.

---

NZZ 16.12.08

Deutschland debattiert über Rechtsextreme

Grossfahndung nach dem Attentat gegen den Passauer Polizeichef

Nach dem Attentat gegen den Passauer Polizeichef Alois Mannichl läuft die Suche nach dem Täter auf Hochtouren. Zwei festgenommene Verdächtige sind inzwischen wieder freigelassen worden. Da und dort ist wieder der Ruf nach einem Verbot der NPD zu vernehmen.

U. Sd. Berlin, 15. Dezember

Noch ist nicht zweifelsfrei erwiesen, dass es sich bei dem Mann, der am Samstagnachmittag den Passauer Polizeichef Alois Mannichl vor dessen Haus niederstach und schwer verletzte, um einen Rechtsextremen handelt. Da es sich laut Angaben Mannichls aber um einen glatzköpfigen Typen handelte, der zudem den typischen Duktus der Rechtsextremen verwendete, sucht die aus 20 Ermittlern bestehende Polizei-Sonderkommission den Täter primär - aber nicht ausschliesslich - im neonazistischen Milieu. Zwei festgenommene Männer wurden am Montag wieder auf freien Fuss gesetzt, da Mannichl sie auf Fotos nicht identifizieren konnte und sie über ein einwandfreies Alibi verfügten.

Bayern für mehr Härte

Dass der Täter den Polizeichef mit dessen eigenem Messer niederstach, wird allenfalls in einem Prozess bei der Klärung der Vorsätzlichkeit, nicht aber für die Ermittlungen von Bedeutung sein. Das Messer lag laut Polizeiangaben im Eingangsbereich des Hauses Mannichls und sollte, wie es ein Adventsbrauch in dieser Gegend vorschreibt, Besuchern erlauben, sich ein Stück von dem Lebkuchen abzuschneiden, den die Familie vor die Haustür gestellt hatte.

Ministerpräsident Seehofer hat Innenminister Herrmann aufgefordert, alle möglichen Konsequenzen aus dem Fall zu prüfen und seine Ideen am Dienstag dem bayrischen Kabinett mitzuteilen. Auch ein Verbotsverfahren gegen die rechtsnationale Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) sei nicht ausgeschlossen, sagte Seehofer. Herrmann kündigte daraufhin im Radio an, man werde die Beobachtungen des Verfassungsschutzes verstärken. Die Bundesregierung in Berlin reagierte eher zurückhaltend auf den Vorschlag eines NPD-Verbots. Eine Sprecherin Innenminister Schäubles sagte, ein derartiges Verfahren unterliege hohen Hürden. Ein anderer Regierungssprecher kündigte die Prüfung aller bestehenden Massnahmen gegen den Rechtsradikalismus an.

Unabdingbarer Resonanzraum

Zu den hervorstechendsten Merkmalen rechtsextremer Gewalttäter gehörte in den letzten Jahren, dass sie sich schwache Opfer suchten. Angegriffen wurden fast immer Vertreter weitgehend schutzloser Randgruppen: Schwarze, Roma, Juden, Homosexuelle. Wenn sich die Neonazis mit der Polizei oder wehrhaften Linken anlegten, riskierten sie blamable Niederlagen. Dass nun ein Vertreter der Staatsgewalt angegriffen wurde, ist auch für Wilhelm Heitmeyer, den Leiter des Instituts für interdisziplinäre Konflikt- und Gewaltforschung der Universität Bielefeld, Indiz für eine besorgniserregende Entwicklung. Wie Heitmeyer der NZZ sagte, findet die rechtsextreme Szene in Bayern genauso wie in der ehemaligen DDR in gewissen Gegenden schon seit langem einen Resonanzraum, in dem sie besonders gut gedeiht. Eine stille Akzeptanz von Ausländerfeindlichkeit, eine tolerierte Repression von Minderheiten, eine aktive NPD, die sich in scheinbar harmloser Weise um die Sorgen der Bürger kümmere, sowie die Passivität der etablierten Parteien kreierten eine Stimmungslandschaft, die den Rechtsextremen die Agitation leicht mache.

Von einer Explosion rechtsextremer Gewalt kann vorderhand in Deutschland sicher noch keine Rede sein. Die Sozialwissenschaft konstatiert seit Jahren ein relativ regelmässiges Auf und Ab. Anfang der neunziger Jahre gab es eine Welle der Gewalt gegen Asylbewerber. 1992 und 1993 folgte ein deutlicher Abschwung, danach eine Stagnation auf niedrigem Niveau, abgelöst von einer neuerlichen Zunahme der Gewalttaten, vor allem in der früheren DDR. Das Phänomen ist vorderhand noch kein flächendeckendes, und die Behörden tun vieles, um dem Trend aufklärerisch entgegenzuwirken. Heitmeyer kritisiert an den zahlreichen gutgemeinten Programmen dennoch, dass sie sich zu oft ausschliesslich an Junge richten. Oft genug seien ältere Bürger diejenigen, die dem Fremdenhass den Sauerstoff gäben, ohne den er üblicherweise ersticke.

Aufblühen in der Rezession?

Dass die kommende Rezession den Rechtsextremen - ebenso wie den Populisten zur Linken und zur Rechten - neuen Zulauf bescheren könnte, hält Heitmeyer für durchaus möglich. Untersuchungen seines Instituts haben ergeben, dass zwischen 2002 und 2005, einer Phase mit zunehmender Arbeitslosigkeit, auch die Neigung zur Abwertung schwacher Gruppen wuchs. In der Phase rückläufiger Arbeitslosigkeit von 2006 bis 2008 klang sie dagegen wieder ab. Natürlich verwahrt sich Heitmeyer strikt dagegen, soziale Notlagen quasi als Entschuldigung für Gewaltbereitschaft gelten zu lassen. Doch prekäre Lebenssituationen schafften nun einmal gesellschaftlichen Sprengstoff. Von einem neuerlichen Versuch,dieNPD zuverbieten,hältHeitmeyer nichts. Abschrecken liessen sich von einem Verbot nur ganz wenige. Die Parteispitzen und die Aktivisten würden umgehend neue Gruppen gründen.

---

St. Galler Tagblatt 16.12.08

Neue Nazis - ein Gespenst geht um

Rechtsextreme Gewalt nimmt in Deutschland seit Jahren zu. Das Messer-Attentat auf den Polizeichef von Passau facht die Debatte um ein Verbot der nationalistischen Partei NPD neu an - und auch die Zweifel daran.
Walter Brehm

Mit den Worten, "viele Grüsse vom nationalen Widerstand", hat der Attentäter von Passau am Samstagabend Alois Mannichl, Polizeichef der Stadt, niedergestochen. Dieses Indiz weist zwar deutlich auf eine rechtsextreme Tat hin, bewiesen ist dies bisher aber nicht. Dennoch hat das Attentat bereits die Debatte um den Rechtsextremismus neu lanciert.

Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) ist in den vergangenen Jahren mehr und mehr zum Scharnier zwischen den Ewiggestrigen und der Neonazi-Szene geworden, zwischen nach aussen hin biederen Nationalisten und gewaltbereiten rechtsextremen Jugendlichen.

Der Verfassungsschutz zählt in Deutschland ungefähr 30 000 bekennende Rechtsextreme; 10 000 hält die Behörde für gewaltbereit. Für das Jahr 2007 weist die offizielle Statistik über 17 000 Straftaten mit rechtsextremem Hintergrund aus. In 377 dieser Straftaten wurden Menschen verletzt. Nach den vorläufigen Zahlen des Bundeskriminalamtes in Wiesbaden für das laufenden Jahr ist die Zahl rechtsextremer Straftaten zwischen Januar und September noch einmal um fast neun Prozent gewachsen. Die Zahl der Tötungsdelikte rechtsextremer Täter seit 1990 gibt die Behörde mit 40 an. Beratungsstellen für Opfer rechter Gewalt zählen aber mindestens 136 Todesopfer.

Die Scharnierfunktion der NPD

Die NPD hat sich in den meisten dieser Fälle von den Tätern und deren Taten distanziert, auch nach dem Anschlag auf den Polizeichef von Passau. Doch was sind solche Distanzierungen wert? Ende Juli wurde in Passau der mehrfach verurteilte Altnazi- und NPD-Funktionär Friedhelm Busse beerdigt. Zur Trauergemeinde gehörte die Parteispitze der NPD mit ihrem Vorsitzenden Udo Voigt. Junge Neonazis drapierten den Sarg Busses vor den Augen Voigts mit einer Hakenkreuzfahne. Mannichl liess das Grab nach der Beerdigung öffnen und die Fahne entfernen. In einer Presseerklärung schrieb die NPD: "Polizeichef belästigt Trauergäste."

Wie weit ist diese Erklärung von jener entfernt, die nach dem Anschlag auf den Passauer Polizeichef auf einem rechtsextremen Internetportal zu finden war? "Wer meint, den politischen Gegner drangsalieren zu müssen, der wird damit leben müssen, dass diesem irgendwann die Geduld reisst." Voigt und die Führungsclique der NPD liefern kaum verklausulierte Handlungsanleitungen für rechtsextreme Gewalttäter, welche dann ihre Gewalt in einem NPD-nahen Duktus rechtfertigen.

Parteiverbot als Heilmittel?

Ist also Brunnenvergifterei Grund genug, die NPD zu verbieten? 2003 scheiterte ein erstes Verbotsverfahren gegen die NPD, weil der Verfassungsschutz nicht bereit war, V-Leute in der Partei und deren Erkenntnisse preiszugeben. Seither wird politisch darüber gestritten, ob rechtsextremer Gewalt mit einer legalen, aber verdeckt kontrollierten NPD besser vorzubeugen ist, als mit einem Verbot der Partei.

Wie immer deutsche Politiker diesen Streit letztlich entscheiden werden, ein Parteiverbot löste das Problem so wenig wie die blosse Observierung der NPD durch V-Leute und Spitzel. Den unverbesserlichen Nazis passen nicht nur die Ausländer oder einzelne Politiker und Polizisten nicht - sie lehnen die Demokratie ab.

Offensive Auseinandersetzung

In einem sind sich linke und rechte Extremisten einig: Sie greifen den demokratischen Staat an, um ihn zu zwingen, repressiv zu reagieren und sich in ihren Augen als Unrechtsstaat zu entlarven. Horst Mahler, Mitbegründer der linken Terror-Gruppe RAF, wurde später NPD-Mitglied und ist heute bekennender Nationalsozialist. Gegen den Zynismus von Antidemokraten kann nur eine offensive Auseinandersetzung mit ihnen in Schulen und Kommunen immunisieren - und eine Politik, die auch in Krisenzeiten auf den Abbau demokratischer Rechte verzichtet.