MEDIENSPIEGEL 17.12.08
(Online-Archiv: http://www.reitschule.ch/reitschule/mediengruppe/index.html)
Heute im Medienspiegel:
- Reitschule-Programm
- Protectas Innenstadt
- Anti-WEF-Demos Jan 2008: Persilschein für Polizei
- NR gegen Lauschangriff; Datenschutz BS; Amtsgeheimnis ZH
- Videoüberwachung LU
- Willkürliche Nothilfepraxis
- Tödliche Taser
- Safer Clubbing gegen Komasaufen
- KZ Langenthal: Spurensuche
- Neonazis: Unmut in Kradolf TG
- Vaduz: Prozess gegen CH-Neonazis
- Freiburg i.B.: Journalist als Neonazi geoutet; Passau in Angst
- MusikerInnen gegen Foltersongs
- Anti-Atom: Beschwerde verzögert
Mühleberg-Bewilligungsverfahren
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REITSCHULE
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Dez 08: Beteiligt Euch an der
Vorplatz-Präsenz!!!
PROGRAMM:
Mi 17.12.08
19.00 Uhr - SousLePont - Weltweite
Weihnachts-Spezialitäten
20.00 Uhr - Infoladen - (anti-atom.ch) Schrott-Reaktor
AKW Mühleberg - Der Stand der Dinge: Infoveranstaltung mit
Jürg Joss von Fokus Anti-Atom (vormals "Aktion Mühleberg
stilllegen" AMüs)
Do 18.12.08
20.30 Uhr - Kino - Nueve reinas,
Fabian Bielinsky, Argentinien 2001
Fr 19.12.08
20.30 Uhr - Tojo - TITTANIC V
Lesung: Tania Kummer, Frances Belser, Sandra Küenzi. Musik
Aeberli/Zahnd
21.00 Uhr - Kino - Nueve reinas,
Fabian Bielinsky, Argentinien 2001
22.00 Uhr - SousLePont - Pornolé
und Electric Hellessence
Sa 20.12.08
19.30 Uhr - Kino - Leningrad Cowboys
Go America, Aki Kaurismäki, SF/S 1989
21.30 Uhr - Kino - Leningrad Cowboys
Meet Moses, Aki Kaurismäki, SF/D/F 1994
23.00 Uhr - Frauenraum - Eisschmelze
Vol. 2 mit SCANDAL! (ZH), DJ`s Anne Air, Eli Verveine und Nat
und DJ ELfERich (BE). Visuals: Die Taucherin (LU)
23.00 Uhr - Dachstock - Dachstock
Darkside:
Ed Rush (Virus Rec/UK), Deejaymf (cryo.ch), VCA (Biotic Rec/CH), Silent
Extent (Close to Death Rec/CH), Kenobi (drumandbass.ch)
So 21.12.08
19.00 Uhr - Tojo - Öffentliche Probe: Missing Pieces von
Nachtregentrommler. Regie: Christian Valerius.
Infos: www.reitschule.ch
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PROTECTAS INNENSTADT
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Bund 17.12.08
GB wehrt sich gegen Protectas
Stadt Bern Bern-City will die Innenstadt durch den privaten
Sicherheitsdienst Protectas überwachen lassen und bittet die Stadt
um
finanzielle Unterstützung für die "City-Patrol" ("Bund" vom
15.
Dezember). Die Patrouillen sollen Gewerbetreibende und Anwohner besser
vor Vandalismus, Dreck und der Drogenszene schützen.
"Die Sorgen und Ängste der GewerblerInnen sind ernst zu nehmen",
schreibt das Grüne Bündnis (GB) in einer Stellungnahme. "Die
Verantwortung für die Gewährleistung der Sicherheit liegt
aber einzig
und allein bei der Polizei." Die "Sicherheit" sei eine staatliche
Kernaufgabe, das staatliche Gewaltmonopol ein Wesensmerkmal jedes
modernen Staates. "Der Auslagerung von polizeilichen Aufgaben an
private Sicherheitsfirmen sind daher enge Grenzen gesetzt, insbesondere
wenn die Aufgabenerfüllung mit der Anwendung von Zwang verbunden
ist
oder Ermessensentscheide getroffen werden müssen", schreibt das GB
weiter.
Die Partei wendet sich darum "gegen jegliches Engagement von privaten
Sicherheitsdiensten auf öffentlichem Stadtboden" und will in der
ersten
Stadtratssitzung im neuen Jahr einen entsprechenden Vorstoss
einreichen: "Der Gemeinderat soll seine Haltung klarstellen und
darlegen, ob und wie solche Einsätze mit den rechtlichen
Grundlagen
übereinstimmen beziehungsweise gesetzeswidrig sind." (pas)
---
punkt.ch 17.12.08
Tschäppät will nicht, dass die Protectas Polizei spielt
Entschieden ist noch nichts. Aber das Gewerbe prüft, ob man nicht
selber für Ruhe und Ordnung sorgen soll. Stadtpräsident
Tschäppät winkt
ab.
Die Aarbergergasse ist ein heisses Pflaster. Das weiss auch die
Polizei. "Wir haben heuer rund 700 Meldungen erhalten", sagt
Polizeisprecher Thomas Jauch. Gezählt werde jeder Vorfall, vom
Velodiebstahl über den Blechschaden bis zum Diebstahl. Kein Wunder
also, ist mehr los als andernorts. In der Gasse sind Nachtclubs und
Bordelle. Aber auch das Casa Marcello, der letzte Rückzugsort
für die
Randständigen.
Ebenfalls nicht verwunderlich ist die Tatsache, dass sich die
Geschäftsinhaber Sorgen machen (siehe Umfrage) und die Protectas
in der
ganzen Innenstadt patrouillieren lassen wollen, wie Bern-City
Präsident
Daniel Nicklès sagte. Die Abklärungen sind so weit
gediehen, dass die
Kosten auf 250 000 bis 500 000Franken pro Jahr eingeschätzt
werden. Es
werde aber schwierig, eine flächendeckende Überwachung
aufzuziehen.
Schwierig wird es vor allem, die Politiker von den Nöten der
Ladeninhaber zu überzeugen. Stadtpräsident Alexander
Tschäppät machte
gegenüber ".ch" klar: "Sicherheit ist ein Service Public." Er
könne
sich aber vorstellen, "dass die Protectas- Mitarbeiter rund um die Uhr
auf Läden aufpassen".
peter.camenzind@punkt.ch.
--
Umfrage: Sie arbeiten in der Aarbergergasse. Fühlen
Sie sich hier noch sicher? Wurden Sie schon belästigt?
"Manchmal ist es nötig, dass Sicherheitsleute nach dem Rechten
schauen.
Jedoch habe ich mich hier an der Aarbergergasse noch nie unwohl
gefühlt. Wenn die Protectas ihren Job genau gleich gut erledigt,
wie
die Berner Polizei, dann bin ich vollkommen zufrieden."
Aleksandra Bosnjakovic, 23 Mitarbeiterin im Neuroth
"Es ist sicherlich für den Betrieb nicht schlecht, wenn wir
private
Sicherheitsleute einstellen. Es schreckt vor allem die
Drogenabhängigen
ab, die in der Gasse oft zu sehen sind. Jedoch wurden wir noch nie
belästigt. Daher fühle ich mich sehr sicher. Junkies sind
meistens
friedliche Leute."
Ludovico Palladino, 21 Mitarbeiter im Kitchener
"Grundsätzlich finde ich, dass es die Sicherheitsleute von der
Protectas braucht. Ich fühle mich nicht unsicher. Es ist einfach
kein
schönes Bild, wenn in der Gasse so offen Drogen konsumiert werden.
Es
wirkt sich negativ auf unsere Umsätze aus. Die Stadt Bern sollte
sich
endlich darum kümmern."
Claudia Strübin, 30 Lachenmeier Farben
"Wir brauchen die Protectas, weil die Kriminalität in der Gasse
sehr
hoch ist. Mir ist es sehr wichtig, dass sich meine Kundschaft sicher
fühlt. Sobald die Protectas-Mitarbeiter auftauchen, verschwinden
die
komischen Leute sofort. Auch die Polizei gibt sich grosse Mühe.
Eine
Lösung findet aber niemand."
Kazim Ercosman, 40 Juwelier Ercosman
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ANTI-WEF-DEMOS JAN 2008
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Bund 17.12.08
Persilschein für die Polizei
Polizeieinsatz bei Anti-WEF-Demo nicht beanstandet
Dass die Infrastruktur für die über 200 Festgenommenen
ungenügend war,
hänge mit dem kurzfristigen Verbot der zuerst bewilligten
Demonstration
zusammen, schreibt die Oberaufsichtskommission (OAK) des Grossen Rates.
Die Gruppierungen "grundrechte.ch" und "Augen-auf-Bern" hatten nach den
Anti-WEF-Kundgebungen vom 19. und 26. Januar 2008 die
Oberaufsichtskommission (OAK) des Grossen Rats (Kantonsparlament)
ersucht, den Polizeieinsatz wie auch einzelne Vorkommnisse zu
überprüfen. Sie prangerten bei der ersten Kundgebung neben
willkürlichen Verhaftungen vor allem das Prozedere in den
Sammelstellen
als erniedrigend und menschenverachtend an. So seien Wasser und Nahrung
wie auch Toilettengänge verweigert worden. Auch seien Personen bis
zu
zehn Stunden angehalten worden. Laut "Augen-auf-Bern" mussten sich
zudem viele Personen bei der Durchsuchung ganz oder teilweise
entkleiden und wurden systematisch fotografiert. Insgesamt seien
über
240 Personen festgenommen worden, ohne dass es zu irgendeinem Zeitpunkt
zu gewalttätigen Ausschreitungen gekommen sei.
Der Einsatz ist "nachvollziehbar"
Die OAK nahm nun vor allem zur Kundgebung vom 19. Januar Stellung, die
von einem rekordverdächtigen Polizeiaufgebot begleitet war: Laut
Kommission konnte die Polizei aufgrund der nachrichtendienstlichen
Erkenntnisse Gewalt nicht ausschliessen. Es sei ihr gelungen, die
öffentliche Ordnung zu sichern und die gesetzlichen Vorgaben zu
erfüllen. In Bezug auf die Verhältnismässigkeit des
Einsatzes verweist
die OAK auf das latente Gewaltpotenzial, die von Einzelnen
mitgeführten
Gegenstände und die Probleme bei der Anhaltung und Identifizierung
von
Personen in der am Samstagnachmittag belebten Innenstadt.
Laut Kommission musste die Polizei zudem organisatorisch umdisponieren,
nachdem die vorerst bewilligte Kundgebung vom Berner Gemeinderat
kurzfristig verboten worden war. "Dies hat dazu geführt, dass die
Infrastruktur der Sammelstellen für Festgenommene ungenügend
war.
Dadurch ergab sich für die Festgehaltenen teilweise eine
schwierige
Situation", hält die OAK fest. Bereits für die bewilligte
Kundgebung
eine Woche später seien die Mängel aber weitgehend behoben
worden.
Insgesamt habe das Vorgehen der Polizei innerhalb des
Ermessensspielraums gelegen und sei deshalb nicht zu beanstanden. Die
Handlungsweise der Polizei sei "nachvollziehbar".
Auf "kontroverse Einzelfälle" ging die Kommission unter Verweis
auf
ihren Zuständigkeitsbereich nicht ein. Die OAK verweist zugleich
auf
die von Regierungsstatthalterin Regula Mader erarbeiteten 26
Empfehlungen für Verbesserungen. Mader empfahl unter anderem,
geschlossene und geheizte Warteräume mit ausreichend Toiletten
bereitzustellen. Zudem müssten die eingeschlossenen Personen
betreut
und deren medizinische Versorgung gewährleistet werden.
Gewalttätige,
Friedliche und Minderjährige seien voneinander zu trennen.
Zumindest 17
von Maders Vorschlägen will die Kantonspolizei künftig
berücksichtigen.
Menschenrechtler unzufrieden
Die beiden Menschenrechtsgruppierungen sind mit der Antwort der OAK gar
nicht zufrieden, wie sie mitteilten. Die OAK halte es für
verhältnismässig, 242 Personen festzunehmen und sie bis zu
zehn Stunden
bei mangelnder Versorgung und ohne Angaben von Gründen bei eisigen
Temperaturen in "überfüllten Freiluftkäfigen"
festzuhalten. Offenbar
fehle der Wille zu einer kritischen Auseinandersetzung mit den
Geschehnissen, konstatieren die Gruppierungen. (ap/pas)
---
BZ 17.12.08
Anti-Wef-Demos
Die Polizei handelte korrekt
Nach Kritik von Menschenrechtsgruppierungen wurde der Polizeieinsatz an
den Anti-WEF-Demos vom 19. und 26.Januar vom Kanton untersucht. Er sei
verhältnismässig gewesen und nicht zu beanstanden, so das
Fazit.
Die Gruppierungen "grundrechte.ch" und "augenauf Bern" hatten nach den
Anti-WEF-Kundgebungen vom 19. und 26.Januar die Oberaufsichtskommission
(OAK) des Grossen Rates ersucht, das Vorgehen der Polizei zu
überprüfen. Dies hat die OAK getan und gestern ihre
Einschätzung
veröffentlicht. Sie kommt zum Schluss, dass das Vorgehen der
Polizei
nicht zu beanstanden sei. Besonders anlässlich der unbewilligten
Demonstration vom 19.Januar habe die Polizei gestützt auf
nachrichtendienstliche Erkenntnisse davon ausgehen müssen, dass es
zu
Gewalt kommen könnte. Ihre Aufgabe sei es gewesen, die
öffentliche
Ordnung zu sichern und Straftaten zu verhindern, schreibt die OAK.
"Dies ist der Polizei gelungen, und sie hat die gesetzlichen Vorgaben
erfüllt."
Die Menschenrechtsgruppen hatten die mangelnde Infrastruktur in den
Festhalteräumen kritisiert. Hier müsse man
berücksichtigen, dass die
Kundgebung kurzfristig verboten worden sei, betont die OAK. Dies habe
dazu geführt, dass die Infrastruktur ungenügend gewesen sei.
Bereits
für die bewilligte Demo vom 26.Januar habe die Polizei diese
Mängel
behoben. Regierungsstatthalterin Regula Mader gab 26 Empfehlungen
für
Verbesserungen ab. In 17 Fällen war die Polizei bereit, diese zu
berücksichtigen. Diese wurden während der Euro 08 umgesetzt.
Nicht zufrieden mit der Antwort der OAK sind die Menschenrechtsgruppen.
Sie halten an ihrer Kritik fest.
mm
---
Medienmitteilung von grundrechte.ch und augenauf Bern vom 16. Dezember
2008
Unbefriedigende Antwort der Oberaufsichtskommission zum
Polizeieinsatz anlässlich der Anti-WEF-Demonstration
Die Menschenrechtsgruppe augenauf Bern und der Verein
grundrechte.ch
erachten die Antwort der Oberaufsichtskommission (OAK) auf den
Antrag
auf Untersuchung der Polizeieinsätze vom 19. und 26. Januar 2008
als
äusserst unbefriedigend.
Gemäss ihrem Schreiben erachtet es die OAK demnach "unter
den
besonderen Rahmenbedingungen" als verhältnismässig, 242
Personen
festzunehmen, bis zu zehn Stunden bei mangelnder Versorgung und
ohne
Angabe eines Grundes bei eisigen Temperaturen in
überfüllten
Freiluftkäfigen festzuhalten, ohne dass es ansatzweise zu
Ausschreitungen gekommen ist. Die OAK hält es weiter
für
verhältnismässig, dass sich Personen, die keinerlei
Straftaten
begangen haben, bei der Durchsuchung vollständig entkleiden
müssen und
systematisch fotografiert werden.
Ähnlich wie der Regierungsrat in seiner Antwort auf die
Interpellation
von Corrado Pardini im Juli dieses Jahres, folgt nun auch die OAK
in
weiten Teilen der Argumentationslinie der Kantonspolizei. Die
massenhaften Kontrollen und Festnahmen von Personen, die sich
einwandfrei ausweisen konnten und bei denen ein Verdacht auf eine
erhebliche Straftat zu keinem Zeitpunkt gegeben war, wird pauschal
mit
dem Verweis auf eine diffuse Gefährdungslage gerechtfertigt.
Die
katastrophalen Festhaltebedingungen und das erniedrigende
Durchsuchungsprozedere werden verharmlosend als Folge
logistischer
Probleme dargestellt.
Es hat sich in zahlreichen Fällen gezeigt, wie schwierig es ist,
auf
dem juristischen Weg gegen Fehlverhalten der Polizei vorzugehen.
In
den allermeisten Fällen werden entsprechende Verfahren
eingestellt
oder enden in einem Freispruch der angeschuldigten PolizistInnen.
Umso
wichtiger wäre es daher, dass die verantwortlichen
politischen
Instanzen ihre Aufsichtsfunktion wahrnehmen und sich kritisch und
ernsthaft mit dem Verhalten der Polizei auseinandersetzen. Die
Antwort
der OAK zeigt in aller Deutlichkeit, dass auch hier offenbar
jeder
Wille zu einer solchen kritischen Auseinandersetzung fehlt. Die
Antwort scheint einzig das Ziel zu verfolgen, den fraglichen
Polizeieinsatz zu rechtfertigen.
augenauf Bern und grundrechte.ch bedauern zudem, dass in der
Antwort
der OAK eine genauere Ausführung zu den Empfehlungen von
Regierungsstatthalterin Regula Mader fehlt. Die beiden
Organisationen
werden diesbezüglich bei der OAK eine detaillierte Auskunft
verlangen,
welche Massnahmen konkret umgesetzt werden, ob und in welcher
Form
diese Umsetzung kontrolliert wird, und für welche
Empfehlungen
angeblich die gesetzlichen Grundlagen fehlen.
Anhänge:
- Antrag auf Untersuchung (augenauf Bern) 14.2.08
http://www.reitschule.ch/reitschule/mediengruppe/Medienmitteilungen/anti-wef-jan-08-dez08/Eingaben-augenauf
Bern.pdf
- Antrag auf Untersuchung (grundrechte.ch) 5.2.08
http://www.reitschule.ch/reitschule/mediengruppe/Medienmitteilungen/anti-wef-jan-08-dez08/Eingaben-grundrechte.ch
.pdf
- Zusammenstellung der Kritikpunkte an den Polizeieinsätzen vom
19. und 26. Januar 2008 von augenauf Bern 30.1.08
http://www.reitschule.ch/reitschule/mediengruppe/Medienmitteilungen/anti-wef-jan-08-dez08/Zusammenstellung-Kritik-WEF-08.pdf
- Berichterstattung zu den Anti-WEF-Demonstrationen von
Regierungsstatthalterin Regula Mader 29.1.08
http://www.reitschule.ch/reitschule/mediengruppe/Medienmitteilungen/anti-wef-jan-08-dez08/WEF-Bericht-Mader.pdf
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SCHNÜFFELSTAAT
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bernerzeitung.ch 17.12.08
Nationalrat lehnt grossen Lauschangriff ab
Der Nationalrat will nichts von einem grossen Lauschangriff auf
potenzielle Terroristen wissen und ist mit 92 gegen 79 Stimmen nicht
auf eine Gesetzesrevision eingetreten.
Die Grosse Kammer trat nicht auf die Vorlage des Bundesrates ein, der
die präventive Überwachung von Terrorverdächtigen durch
den Staatschutz
einführen wollte.
Der Nationalrat folgte damit einem Antrag der Grünen und der SP.
Diese
argumentierten, dass die vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen die
Freiheit der Bevölkerung zu stark einschränkten und somit die
Verfassung verletzten.
Schon heute sei es möglich, Menschen abzuhören und deren
Post, Telefon,
Mail und Computer zu überwachen. Dazu bedürfe es aber eines
konkreten
Verdachts und der Bewilligung durch ein Gericht oder die
Staatsanwaltschaft, erklärte Alec Von Graffenried (Grüne/BE).
Kritik aus allen Parteien
Mit der Gesetzesrevision wolle man dieses Recht an die Polizei und den
Staatsschutz abtreten, was zu weit gehe. "Neue, schwammige und uferlose
Kompetenzen für den Staatsschutz lehnen wir ab", sagte Von
Graffenried.
Der präventive Lauschangriff war aber auch in den anderen Parteien
nicht unumstritten. CVP und FDP hatten sich zwar für Eintreten
ausgesprochen, räumten aber gleichzeitig ein, dass es im
Gesetzesentwurf noch zu viele Unzulänglichkeiten gebe.
Diese könnten aber vom Bundesrat ausgeräumt und allenfalls in
der
Detailberatung eliminiert werden, erklärten die Sprecher der FDP
und
der CVP. Beide Fraktionen wollten deshalb auf die Vorlage eintreten und
sie dann in einer zweiten Abstimmung an den Bundesrat zur
Überarbeitung
zurückweisen.
Neues externes Gutachten
Dieser Haltung verschloss sich auch der Bundesrat nicht. Die Regierung
sei sich bewusst, dass es um eine heikle Abwägung zwischen
Rechtsgütern
gehe, sagte Verteidigungsminister Samuel Schmid.
Deshalb habe der Bundesrat ein externes Gutachten über die
Verfassungsmässigkeit der vorgeschlagenen Massnahmen in Auftrag
gegeben, das im März vorliegen soll. Es sei besser, nochmals ein
wenig
Abstand zu nehmen, die Vorlage zu überarbeiten und sie so
resistent
gegen ein Referendum zu machen.
Insofern unterstütze der Bundesrat den Rückweisungsantrag.
Gleichzeitig
warnte Schmid aber davor, nicht auf die Vorlage einzutreten. Die
Bedrohungslage habe sich in den letzten Jahren verschärft, und der
Handlungsbedarf sei damit gegeben.
Gespaltene SVP-Fraktion
Für Eintreten und anschliessende Rückweisung hatte auch
Pirmin
Schwander (SVP/SZ) im Namen der SVP-Fraktion plädiert. Schwander
erklärte aber auch, dass ein Teil der SVP nicht auf die
Gesetzesrevision eintreten wolle.
In der Eintretensabstimmung stimmten dann rund die Hälfte der SVP
zusammen mit den Grünen und der SP, so dass der Nationalrat mit 92
gegen 79 Stimmen beschloss, nicht auf die ursprünglich von
Alt-Bundesrat Christoph Blocher ausgearbeitete Vorlage einzutreten. Das
Geschäft geht nun in den Ständerat. (sam/sda)
---
Basler Zeitung 17.12.08
Basler Datenschützer fürchtet um Rechtsstaat
basel. Nach der Affäre um die fichierten Grossräte will die
Basler
Regierung künftig den Staatsschutz besser überwachen. Eine
wichtige
Rolle nimmt dabei der neu gewählte Datenschutzbeauftragte Beat
Rudin
ein. Im Interview verlangt er, dem Rechtsstaat wieder vermehrt zum
Durchbruch zu verhelfen. > Seite 22
--
"Staatsschutz muss wirksam kontrolliert werden"
Der neue Datenschützer des Kantons Basel-Stadt, Beat Rudin, tritt
sein Amt in bewegten Zeiten an
Interview: Philipp Loser
Ab Februar ist Beat Rudin (52) offiziell der neue
Datenschutzbeauftragte des Kantons. Er und seine Mitarbeiter werden
neben Beratungen auch Kontrollen durchführen.
Selten war in Basel so viel von Datenschutz die Rede wie in diesen
Tagen. Nach der Affäre um fichierte Grossräte will die Basler
Regierung
den Staatsschutz künftig besser überwachen. Eine wichtige
Rolle wird
dabei der neue Datenschutzbeauftragte Beat Rudin spielen, der
vergangene Woche vom Grossen Rat gewählt wurde. Rudin ist eine
Kapazität: Von 1992 bis 2001 war er bereits Baselbieter
Datenschützer.
Heute ist er Lehrbeauftragter an der Universität Basel und
Geschäftsführer der Stiftung für Datenschutz und
Informationssicherheit
in Basel. Er tritt die Nachfolge von Jean-Louis Wanner an, der
pensioniert wird.
BaZ: Herr Rudin, seit einem halben Jahr ist immer wieder von der FG9,
der Fachgruppe 9, die Rede. Was macht dieser Ableger des Staatsschutzes
in Basel genau?
Beat Rudin: Die Gruppe, die bei der Basler Staatsanwaltschaft
angegliedert ist, vollzieht das Bundesgesetz zur Wahrung der Inneren
Sicherheit (BWIS) im Kanton. Es geht also um die Bekämpfung von
Terrorismus und gewalttätigem Extremismus. Die Gruppe sammelt
Informationen und gibt sie weiter an den Dienst für
Prävention und
Analyse (DAP) in Bern.
Welche Art von Informationen?
Es gibt zwei Arten von Aufträgen: präzise und nicht ganz so
präzise.
Bei der ersten Sorte erhält die FG9 aus Bern den konkreten
Auftrag,
eine verdächtige Person oder Organisation genauer anzusehen.
Dieser
Fall ist aus Datenschutzsicht "harmloser".
Was ist mit den nicht ganz präzisen Aufträgen?
Hier wird alles gesammelt, was mit Terrorismus und gewalttätigem
Extremismus zusammenhängen könnte. Diese offenen
Aufträge sind heikler.
Und das ist gleichzeitig jener Bereich, in dem die kantonalen Organe
einen gewissen Handlungsspielraum haben.
Diesen Handlungsspielraum will das Justizdepartement nun aktiver
ausnutzen. Wo setzt die neue Verordnung an?
Der Bund argumentiert, dass, wenn die Daten erst einmal bei der FG9
sind, sie unter Bundesrecht fallen und damit vom kantonalen
Datenschutzbeauftragten nur mit Bewilligung des DAP eingesehen werden
können. Nach unserer Meinung ist diese Interpretation vom Gesetz
nicht
gedeckt. Das will der Kanton nun mit einer Verordnung klar markieren.
Ausserdem wird auch zu entscheiden sein, ob die FG9 weiterhin bei der
Staatsanwaltschaft angesiedelt bleibt. Rechtsprofessor Markus Schefer
hat schon dafür plädiert, die FG9 von der Staatsanwaltschaft
zu
trennen, um die Aufsicht klar zu regeln.
Noch vor einem halben Jahr haben die Regierungsräte Hanspeter Gass
(FDP) und Guy Morin (Grüne) felsenfest behauptet, überhaupt
nichts tun
zu können. Warum ist das heute anders?
Das war wohl ein Lernprozess (lacht). Im Ernst: Ohne die Affäre um
die
fichierten Grossräte würden wir heute auch in Basel kaum
über das Thema
reden.
SP-Ständerat Claude Janiak, Präsident der
Geschäftsprüfungsdelegation,
welche die Oberaufsicht über die Geheimdienste hat, kritisiert,
dass
das Thema in den anderen Kantonen immer noch stiefmütterlich
behandelt
wird. Braucht es in jedem Kanton einen Knall wie in Basel-Stadt?
Klar verstärkt eine Affäre die öffentliche
Aufmerksamkeit und damit den
öffentlichen Druck. Eigentlich müssten wir aber aus der
Erfahrung der
Fichenaffäre in den 80er-Jahren gebrannt genug sein, um auch ohne
ein
konkretes Ereignis die Kontrolle des Staatsschutzes zum Thema zu machen.
In Basel-Stadt ist nach der Anti-WEF-Demo und den fichierten
Grossräten
ein grosses Unbehagen dem Staatsschutz gegenüber festzustellen.
Können
Sie dieses Unbehagen nachvollziehen?
Absolut. Wenn jeder Demo-Gesuchsteller staatsschutzmässig
abgeklärt
wird, ist das nicht akzeptabel. Ich plädiere nicht dafür, den
Staatsschutz abzuschaffen; er muss aber in einem per Gesetz klar
definierten Rahmen agieren und muss wirksam kontrolliert werden
können.
Was erhoffen Sie sich in diesem Zusammenhang von der anstehenden
Revision des BWIS?
Gesundes Augenmass! Die Eidgenössische Datenschutzkommission hat
schon
2006 in einem Entscheid gewisse Einsichtsbeschränkungen in die
Staatsschutzdaten als Menschenrechtskonventions-widrig bezeichnet. Das
gehört in einer Revision geändert. Es gilt, dem Rechtsstaat
wieder
vermehrt zum Durchbruch zu verhelfen.
Seit den Terroranschlägen von 2001 wurde an diesem Rechtsstaat
stark gerüttelt.
Das sehe ich auch so. International und national wurde sehr viel
möglich gemacht zur Bekämpfung des Terrorismus. Leider
hielten die
"Checks and balances" nicht Schritt. Es ist an der Zeit, die Kontrolle
ebenfalls zu stärken und die Transparenz für die Betroffenen
zu
verbessern.
Aber den Bürgern macht diese Entwicklung anscheinend keine
Mühe.
Wenn es um die Abwehr einer echten Gefahr geht, sind Menschen bereit,
sehr viel zu tolerieren.
Gibt es in der Schweiz diese "echte Gefahr"?
Wenn wir die Staatsschutzberichte lesen, müssen wir wohl zugeben,
dass
die Schweiz keine Insel der Seligen ist. Aber wir müssen
aufpassen,
dass nicht unsere Reaktion dem freiheitlichen Rechtsstaat mehr schadet,
als das ein Terroranschlag tun könnte. Reflexion ist nötig -
nicht
Reflex! Das verlangt, dass Einschränkungen der Grundrechte auch
wieder
rückgängig gemacht werden, wenn die Gefahr nicht mehr so
gross ist -
oder wieder realistischer eingeschätzt wird.
Auf der einen Seite empören sich Bürgerinnen und Bürger,
wenn der
Staatsschutz übermarcht. Gleichzeitig geben die Menschen im
Zeitalter
von Facebook und Cumulus-Karten so bereitwillig wie nie private Daten
an die Öffentlichkeit.
Haben Sie eine wirklich grosse Empörung nach der Basler
Fichenaffäre
gespürt? Das waren vor allem mediale und politische Kreise, die
sich
aufgeregt haben, nicht die grosse Masse. Die stört auch
erstaunlich
wenig, dass die US-Behörden Zugang auf unsere Finanztransaktionen
haben
oder Krankenkassen mehr Daten erheben als nötig. Die grosse
Aufregung
entsteht erst beim Nacktscanner am Flughafen - bei der Vorstellung, ein
Zollbeamter könnte unsere unvorteilhaften Bauchfalten sehen.
Die gleichen Menschen zeigen auf ihrem Facebook-Profil bereitwillig,
wie sie in Badehosen aussehen.
Es existiert eine grosse Bereitschaft, sich auf Plattformen wie
Facebook zu prostituieren. Man findet es megageil dazuzugehören.
Leider
fehlt oft die Einsicht, dass damit auch Gefahren entstehen.
Was für Gefahren?
Ein Arbeitgeber findet es vielleicht nicht so lustig, wenn ein
Mitarbeiter Partyfotos vom vergangenen Wochenende ins Netz stellt. Noch
verheerender ist, wenn auf den Bildern Kollegen zu sehen sind. Damit
gibt man die Privatheit einer dritten Person preis.
Was lässt sich dagegen tun?
Mit Gesetzen nicht viel. Das Stichwort heisst Medienkompetenz. Wir
müssen ein Bewusstsein schaffen. Unsere Grosseltern mussten auch
erst
lernen, mit den Gefahren des Autos umzugehen. Das Gleiche gilt für
den
verantwortungsvollen Umgang mit den Möglichkeiten des Internets.
Ab Februar sind Sie offiziell Datenschutzbeauftragter des Kantons. Was
werden Ihre Schwerpunkte sein?
Wir werden neben den Beratungen auch Kontrollen durchführen. Das
Parlament hat uns von hundert Stellenprozenten auf dreihundert
aufgestockt, damit kann logischerweise mehr Wirkung erreicht werden.
Ab sofort ist der Datenschutzbeauftragte nicht mehr der Regierung,
sondern dem Parlament unterstellt. Vor- oder Nachteil?
Beides. Rein politisch gibt uns das mehr Gewicht, weil wir direkt der
Geschäftsprüfungskommission berichten. Andererseits besteht
die Gefahr,
dass wir als Stelle "von aussen" von den Informationsprozessen
abgeschnitten sind.
---
NZZ 17.12.08
Im Zweifel für das Amtsgeheimnis
Ein liberaler Staat schützt die Privatsphäre seiner
Bürger
Von Bruno Baeriswyl*
Im Fall "Nef" wird ein Richter über die Weitergabe von
Informationen
aus der Datenbank Polis urteilen. Unabhängig von diesem Entscheid
muss
das Amtsgeheimnis grundsätzlich gewahrt bleiben.
In der medialen Öffentlichkeit erscheint das Amtsgeheimnis als
überkommene Festung in der Brandung. Kaum eine vermeintliche
Amtsgeheimnisverletzung, die nicht sofort als Kavaliersdelikt
bagatellisiert wird oder deren mögliche Urheber von vornherein die
"Carte blanche" für ihr Handeln erhalten. Selbst wenn es um
höchst
sensitive Daten aus dem kantonalen Polizei-Informationssystem Polis
geht, wird kein anderer Massstab angelegt. Doch das Amtsgeheimnis ist
kein Relikt, sondern ein Schlüsselfaktor für das Vertrauen
der
Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat.
Verschiedene Interessen berücksichtigen
Seit dem 1. Oktober verfügt der Kanton Zürich mit dem
Informations- und
Datenschutzgesetz über ein ausgewogenes System, das die
unterschiedlichen Interessen berücksichtigt: Auf der einen Seite
schreibt es der Verwaltung eine aktive Informationspolitik vor, um dem
Anspruch der Öffentlichkeit auf Informationen gerecht zu werden;
dieser
Anspruch wird mit dem individuellen Recht auf Informationszugang
ergänzt. Auf der anderen Seite wird aber auch klar geregelt, wo
Informationen zu schützen sind, besonders wenn die
Privatsphäre des
Einzelnen gewahrt bleiben muss. Das Amtsgeheimnis schützt somit
sowohl
den Verwaltungsablauf als auch die Informationen, die der Staat
über
die Bürger bearbeitet.
Im Polizei-Informationssystem Polis sind heute 1,3 Millionen Personen
verzeichnet. Alle haben oder hatten irgendwie mit der Polizei zu tun.
Die gespeicherten Informationen sind nicht immer belastend, aber sie
können es durchaus sein. Die verzeichneten Personen sind alle
irgendwo
in der Gesellschaft tätig, und Informationen aus dem Polis
könnten auch
ihr Umfeld interessieren: den Arbeitgeber, die Nachbarin, eine
Bekanntschaft, die Bank und nicht zuletzt die Medien. Die Weitergabe
von Informationen aus dem Polis hat und braucht deshalb klare Regeln.
Wer an der Front steht, der Polizist, die Polizistin, erfährt
vieles,
was auch andere interessieren würde. Es braucht viel Zivilcourage,
gerade wenn das Interesse an bestimmten Informationen gross sein
könnte, täglich für das Amtsgeheimnis einzustehen. Doch
dies ist nötig:
Ein liberaler Staat, der die Privatsphäre seiner Bürgerinnen
und Bürger
nicht mehr schützen kann, gerät unweigerlich in Schieflage.
Im
demokratischen Rechtsstaat schreibt das Parlament mittels Gesetzen der
Verwaltung vor, wie sie mit Informationen umzugehen hat. Damit hat der
Rechtsstaat ein System geschaffen, das die Interessen an
Öffentlichkeit
und Geheimhaltung ausgleicht. Wer angesichts eines Einzelfalls das
Amtsgeheimnis in Frage stellt, entfernt sich von den rechtsstaatlichen
Grundsätzen.
Angestellten der Verwaltung, die wegen einer Information, die geheim
gehalten werden muss, mit ihrem Gewissen ringen, stehen viele Wege
offen. Sie können sich an ihre Vorgesetzten oder an
parlamentarische
Aufsichtsinstanzen wie Geschäftsprüfungskommission,
Ombudsmann oder
Datenschutzbeauftragten wenden, ohne das Amtsgeheimnis verletzen zu
müssen. Wer indessen an die Öffentlichkeit gelangt, begibt
sich in
jedem Fall auf einen riskanten Weg. Das (öffentliche) Interesse
der
Medien an (privaten) Informationen scheint zwar heute der Motor vieler
Publikationen zu sein, doch dies rechtfertigt grundsätzlich keine
Amtsgeheimnisverletzungen.
Nur in Notlage Amtsgeheimnis brechen
Der Staat bearbeitet nicht nur im Polizeibereich sensible Daten
über
die Bürger, sondern beispielsweise auch in den Bereichen
Gesundheit
oder Bildung. Der Schutz dieser Informationen ist Teil des Vertrauens
in die staatliche Organisation. Das Amtsgeheimnis muss gewahrt werden,
auch im Zweifelsfall. Die Verwaltung verfügt über weitgehende
rechtliche Möglichkeiten, um Informationen auszutauschen. Auch die
Informationen aus dem Polis gelangen an die richtigen Stellen - ohne
Verletzung des Amtsgeheimnisses. Wenn diese Stellen nun aber trotz
einer erhaltenen Information nicht handeln, liegt das Problem auf einer
anderen Ebene. Nur in einer äussersten Notlage kann das
Amtsgeheimnis
durchbrochen werden, indem die Information an die Medien weitergeleitet
wird. Ob eine solche Situation im Einzelfall vorliegt, beurteilt der
Strafrichter. Dem Amtsgeheimnis als Stütze einer liberalen
Informationsordnung, welche die Interessen zwischen der
Öffentlichkeit
von Informationen und dem Schutz der Privatsphäre ausgleicht, wird
dabei aber nicht das Fundament entzogen.
* Dr. iur. Bruno Baeriswyl ist Datenschutzbeauftragter des Kantons
Zürich.
---
20min.ch 16.12.08
Online-Überwachung
Der Staat will beim Bürger mitsurfen
von Lukas Mäder
Was Hacker können, soll auch der Schweizer Geheimdienst
dürfen: Auf
einem Computer einen Trojaner installieren und den Rechner
ausspionieren. Doch die neuen Überwachungsmöglichkeiten
dürften es im
Nationalrat schwer haben.
Der Staat schaut im Schlafzimmer zu, hört im Büro mit, liest
private
E-Mails auf dem Computer und kann Spitzel mit falschen Identitäten
auf
Verdächtige ansetzen. Was Spionage-Filme schon lange zeigen, will
der
Bundesrat auch dem Inlandgeheimdienst in der Schweiz ermöglichen.
Grund
für das Umdenken sind die Terroranschläge vom 11. September
2001.
Deshalb soll der zivile Nachrichtendienst erstmals seit dem
Fichenskandal Ende der Achtzigerjahre wieder präventiv
überwachen
können. Am Mittwoch berät nun der Nationalrat über die
Gesetzesänderung, die auf den Namen BWIS II hört:
Bundesgesetz über
Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit.
Starker Eingriff in Privatsphäre
Die Gegner haben klare Worte für die Idee des Bundesrats: "Das
Gesetz
bringt den grossen Lauschangriff", sagt der Grüne Nationalrat
Daniel
Vischer (ZH). Er lehnt es deshalb ab. "Die Vorlage braucht es gar
nicht", sagt er. Der Eingriff in die Privatsphäre sei zu stark.
Denn
die besonderen Mittel der Informationsbeschaffung dürfen nicht
erst bei
einem Strafverfahren eingesetzt werden, sondern bereits um — wie es der
Bundesrat sagt — eine konkrete Gefahr der inneren und äusseren
Sicherheit des Landes abzuwenden. Die Daten dürften zudem auch an
ausländische Geheimdienste weitergegeben werden.
Doch Zustände wie vor der Fichenaffäre soll es nicht geben,
denn die
besonderen Mittel wie die Bild- und Tonüberwachung in
Privaträumen
sollen nur bei Gefahr durch Terrorismus, Spionage oder Proliferation
erlaubt sein. "Die Überwachung vom linksextremen Schwarzen Block
oder
von Rechtsextremen wäre nicht möglich", sagt Jürg
Bühler,
Stellvertretender Leiter des Inlandgeheimdienstes DAP. Es handle sich
dabei um gewalttätiger Extremismus, nicht um Terrorismus. Anders
sieht
es bei der kurdischen PKK aus, die für Brandanschläge auf
türkische
Einrichtungen Ende Oktober verantwortlich gemacht wird (20 Minuten
Online berichtete): "Eine Überwachung wäre in diesem Fall
denkbar
gewesen, da die Strafverfolgung zu lange dauert", sagt Bühler.
Zudem
müssten das Bundesstrafgericht sowie der zuständige Bundesrat
die
Massnahmen bewilligen.
Rechtsstreit in Deutschland wegen Online-Durchsuchung
In Deutschland sorgt die Online-Durchsuchung von Computern, wie sie im
BWIS II vorgesehen ist, seit Jahren für heftige Diskussionen. Im
vergangenen Februar urteilte sogar das Bundesverfassungsgericht, dass
diese Art der Informationsbeschaffung nur unter strengen Auflagen
erlaubt sei (20 Minuten Online berichtete). In der Schweiz hingegen
sorgt die geplante Gesetzesänderung bisher kaum für Aufsehen
in der
Öffentlichkeit. Im Nationalrat hat sich trotzdem Widerstand
formiert:
Linke und die SVP vereinigen sich zu einer gemeinsamen Front gegen neue
Überwachungsmöglichkeiten und haben so gute Chancen, den
Gesetzesentwurf an den Bundesrat zurückzuweisen.
Der St. Galler Nationalrat Lukas Reimann, der für die SVP das
Geschäft
in der vorberatenden Kommission betreute, hat zwar nichts gegen
Terrorbekämpfung. "Aber es geht um die Frage, ob die
persönliche
Freiheit oder die Sicherheit höher zu gewichten ist." Und an mehr
Sicherheit, die das BWIS II bringen soll, glaubt er nicht: "In der
Kommission konnte keiner der eingeladenen Experten sagen, wo das Gesetz
mehr Sicherheit bringen würde."
"Massnahmen den Opfern schuldig"
Zu einem anderen Schluss bei der Interessensabwägung kommt die
FDP:
"Warum sollte es in der Schweiz nicht auch zu einem Terroranschlag
kommen?", fragt der Solothurner Nationalrat Kurt Fluri rhetorisch. Er
glaubt, dass die Schweiz Terroristen anzieht, wenn sie nicht mit den
gleichen Überwachungsmitteln kämpft wie das europäische
Ausland. "Diese
Überwachungsmassnahmen sind wir den Opfern von
Terroranschlägen
schuldig." Fluri ist sich bewusst, dass es um Eingriffe in die
Grundrechte geht, glaubt aber an die schweizerischen Gerichte: "Es wird
immer wieder Beschwerden ans Bundesgericht geben", sagt er. Dadurch
werde sich eine Praxis entwickeln.
Die Allianz von Grünen, SP und SVP hat mit ihrer Mehrheit im
Nationalrat gute Chancen, den Gesetzesentwurf an den Bundesrat
zurückzuweisen. Der soll mehrere Punkte konkretisieren und die
Kontrolle verbessern. Für FDP-Nationalrat Fluri wäre das
nicht so
schlimm: "Die Arbeit würde sich einfach um einige Monate
verzögern."
--
Interaktiv-Box
Story: Urteil des Bundesverfassungsgerichts (Februar 2008)
http://www.20min.ch/news/ausland/story/23580546
Story: Geheimdienste spionieren Computer aus (April 2007)
http://www.20min.ch/news/ausland/story/28055318
Link-Box
BWIS II: Botschaft des Bundesrats (PDF)
http://www.admin.ch/ch/d/ff/2007/5037.pdf
Informationen zum BWIS II im Parlament
http://www.parlament.ch/D/Suche/Seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20070057
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BIG BROTHER VIDEO
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Zofinger Tagblatt 17.12.08
Big Brother am Bahnhof
Luzern Die Videoüberwachung wurde installiert, an anderen
Standorten wird sie später montiert
Kameras wurden vorgestern und gestern am Bahnhofplatz installiert und
in Betrieb genommen. Vor Ort wird auf die Videoinstallationen mit
Schildern hingewiesen. Die Einsatzleitzentrale der Stadtpolizei
kontrolliert und zeichnet die Bilder auf. Der Datenschutz ist damit
gewährleistet.
1. Juni 2008 nahm die Stimmbevölkerung das Reglement über die
Videoüberwachung im öffentlichen Raum mit 70 Prozent
Ja-Stimmen an. Das
Reglement befugt den Stadtrat, dort Videokameras zu installieren, wo er
es für nötig hält. Die Überwachung soll einerseits
abschreckend wirken
und so strafbare Handlungen verhindern. Andererseits kann die Polizei
bei Vorfällen sofort eingreifen. Zudem dienen die Videos als
Beweismittel bei der Strafverfolgung.
Installation von sechs Kameras
Am Montag und Dienstag wurden für die Überwachung des
Bahnhofplatzes
insgesamt sechs Kameras montiert. Weiter werden in den kommenden Wochen
die bestehenden zehn Kameras auf der Kapellbrücke, die neun
Kameras auf
der Spreuerbrücke und am Polizeigebäude altershalber ersetzt.
Das
Stadthausareal wird aus Sicherheitsgründen mit zusätzlichen
Kameras
versehen. Diese Kameras sind seit längerem geplant und aufgrund
des
Personen- und Einbruchschutzes erforderlich, wie dies die Bedrohung des
Stadtpräsidenten im letzten Jahr verdeutlichte. Alle
Videoinstallationsarbeiten sind bis Ende März 2009 abgeschlossen.
Auf
Stadtgebiet überwachen zudem sieben Kameras den Lesesaal, die
Bücherausgabe und die Kasse der Stadtbibliothek. Sechs Kameras das
Sozialzentrum REX und neu fünf das Stadthaus im Eingangsbereich
und
drei den Stadthauspark. (U.S./LN)
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NOTHILFE
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Bund 17.12.08
"Willkürliche" Nothilfepraxis
Asyl Die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) kritisiert die
"willkürliche" Ausgestaltung der Nothilfepraxis der Kantone.
Besonders
problematisch sei die Lage im Tessin. Dort werde Personen, die nicht
als verletzlich eingestuft würden, keine Nothilfe gewährt.
"Der Kanton
Tessin verletzt damit klar die Bundesverfassung", sagte Beat Meiner,
Generalsekretär der SFH, vor den Medien. Gemäss dem neuen
Asylgesetz
erhalten Personen, deren Asylantrag abgelehnt wurde und deren
Ausreisefrist abgelaufen ist, seit Januar 2008 keine Sozialhilfe mehr,
sondern nur noch Nothilfe. Das bedeutet: ein Dach über dem Kopf,
ein
Bett, sanitäre Anlagen, 8Franken oder ein Gutschein in diesem Wert
pro
Tag.
Die Umsetzung dieser Vorgaben erfolgt nach Feststellungen der SFH in
den meisten Kantonen willkürlich. So erhielten die Betroffenen je
nach
Kanton zwischen Fr. 4.25 und 11.50 pro Tag. Auch eine angemessenen
Unterkunft werde unterschiedlich interpretiert: So müssten in den
Kantonen Luzern und Schaffhausen alleinstehende Männer mit
alkohol- und
drogenabhängigen Menschen in der Notschlafstelle übernachten.
(sda)
---
Tagesanzeiger.ch 17.12.08
"Das war eine Fehleinschätzung von uns"
Vonarburg Verena
Die Flüchtlingshilfe warb 2005 für ein Ja zu Schengen/Dublin.
Nun räumt
sie ein, dass sie sich über die Folgen getäuscht hat. Die
Bedingungen
für Asylbewerber werden immer strenger.
Von Verena Vonarburg, Bern
Seit wenigen Tagen ist die Schweiz in einem wesentlichen Teil Mitglied
der EU-Politik. Sie gehört zum sogenannten Schengen-Raum der
Justiz-
und Polizeizusammenarbeit. Man sei glücklich, die Schweizer
Bürger im
"Raum der Freiheit" begrüssen zu dürfen, sagte
EU-Justizkommissar
Jacques Barrot letzten Freitag in Brüssel.
Für viele Menschen ist das Europa des Schengener Abkommens
allerdings
viel eher ein Raum der rigide geschlossenen Grenzen: für jene
nämlich,
die von ausserhalb Europas stammen und hierzulande nicht willkommen
sind, weil sie keine hochqualifizierte Arbeitskraft anzubieten haben.
Schengen und das damit verbundene Asylabkommen von Dublin mit seiner
Fingerabdruck-Datenbank Eurodac setzt die Hürden für
Wirtschaftsflüchtlinge zunehmend höher. Zahlreich und schon
fast
alltäglich sind die Meldung über gestrandete oder ertrunkene
Bootsflüchtlinge im Mittelmeerraum.
Falsche Hoffnungen
Dabei hatte sich ausgerechnet die Schweizerische Flüchtlingshilfe
2005
für einen Betritt der Schweiz zu Schengen/Dublin ausgesprochen.
Nun
macht sich allerdings die Einsicht breit, dass man sich getäuscht
hatte. Die SFH habe ein Ja empfohlen "in der Hoffnung, dass die
Negativspirale der Verschärfungen gestoppt würde, wenn die
Schweiz in
einem europäisch harmonisierten System drin wäre", sagt Beat
Meiner,
Generalsekretär der Flüchtlingshilfe. "Diese Hoffnung wurde
leider
nicht erfüllt, das war eine Fehleinschätzung von uns." Man
stehe diesem
System nun "sehr kritisch gegenüber". Denn seit jener Empfehlung
zum
Schengen-Beitritt wurde das Asylgesetz mit strengeren Normen versehen
und von der Bevölkerung mit grossem Mehr angenommen. Und es soll
nach
dem Willen von Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf weiter
verschärft werden. Auch in Europa geht der Trend verstärkt in
diese
Richtung.
Späte Einsicht
Das Ja der Flüchtlingshilfe zu Schengen und Dublin war vor drei
Jahren
eine wesentliche Grundlage für das Ja der SP und einer Mehrheit
der
Grünen. Linke Organisationen wie "Solidarité sans
frontières" sahen
sich 2005 mit ihrer negativen Einschätzung klar in der Minderheit.
Nun
sehen sie sich durch das Eingeständnis der Flüchtlingshilfe
bestätigt.
Er begrüsse es, "dass die SFH nun immerhin anerkennt dass sie sich
getäuscht hat", sagt Heiner Busch von "Solidarité sans
frontières".
Doch "das hätte sie vorher wissen müssen. Es bestand schon
damals
überhaupt kein Grund, Hoffnungen in die EU zu setzen." Die
"Grenzabschottung" habe massiv zugenommen. Und dass die Schweiz die
Ausschaffungshaft aufgrund einer EU-Regelung von zwei auf eineinhalb
Jahre reduzieren müsse, sein "nun wirklich kein grosser
Fortschritt,
der alles andere aufwiegen könnte".
Beat Meiner von der Flüchtlingshilfe verspricht, seine
Organisation
werde von nun an "sehr genau darauf achten, wie sich Dublin bei uns
auswirkt".
Das Dubliner Abkommen soll dafür sorgen, dass Asylsuchende nur in
einem
Mitgliedsland ein Asylgesuch stellen können. Und das System
Eurodac
soll Personen identifizierbar machen, die bereits abgewiesen worden
sind. Auch das Schengener Informationssystem SIS ist hauptsächlich
ein
Instrument, um Personen mit Einreisesperren zu identifizieren. Mit 730
000 Einträgen machen diese Menschen den grössten Teil der
Personendaten
aus.
--
Kritik an der Nothilfe-Praxis
Bern. - Die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) kritisiert, dass
die
Nothilfe an abgewiesene Asylbewerber in den Kantonen unterschiedlich
gehandhabt wird. Umfragen liessen eine "Tendenz erkennen, dass es
schwierig ist, mit der Nothilfe zu leben", sagte
SFH-Generalsekretär
Beat Meiner gestern vor den Medien.
In der Regel würden alle Kantone die von der Verfassung
garantierte
Nothilfe ausrichten. Insgesamt seien die kantonalen Unterschiede aber
beträchtlich, so die SFH. Kritisiert wird der Kanton Tessin, der
nur an
Verletzliche Nothilfe leiste. Die Kantone können Asylbewerber,
deren
Gesuch abgelehnt oder gar nicht erst behandelt worden ist, von der
Sozialhilfe ausschliessen und ihnen nur noch das Nötigste an
Unterstützung zukommen lassen. Damit soll der Druck zur Ausreise
verstärkt werden.
Am 30. Juni 2008 waren gemäss der SFH insgesamt 16 939 Personen
vom
Ausschluss aus der Sozialhilfe betroffen, weil sie kein
Aufenthaltsrecht in der Schweiz mehr hatten. Rund 3500 haben nach
Schätzung der Flüchtlingshilfe in den letzten Monaten
Nothilfe bezogen.
Wie lange, ist nicht bekannt.
Im Kanton Zürich gibt es vier Nothilfezentren. Fürs Essen
bekommen
Erwachsene 60 Franken pro Woche in Form von Migros-Gutscheinen. (vv)
---
NZZ 17.12.08
Weggewiesene Asylsuchende in prekärer Lage
Flüchtlingshilfe kritisiert Mängel der kantonalen
Nothilfepraxis
Wehrli C. (CW)
Nach einer Erhebung der Flüchtlingshilfe erhalten weggewiesene
Asylsuchende, die in der Schweiz bleiben, die in der Verfassung
garantierte Nothilfe in unterschiedlicher, oft ungenügender Art
und
Weise.
C. W. Bern, 16. Dezember
Die vom Volk 2006 angenommene Asylgesetzrevision hat den
"Sozialhilfestopp" verallgemeinert. Das heisst, dass Asylbewerber,
deren Gesuch rechtskräftig abgelehnt worden ist, nur noch eine
minimale
Unterstützung erhalten, wie sie die Verfassung für Notlagen
jedermann
gewährleistet. Seit 2004 hatte diese Regelung nur für einen
Teil der
Weggewiesenen, für Asylsuchende mit Nichteintretensentscheid,
gegolten.
Die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) betrachtet diese
Regelung als
ungeeignet, um die Betroffenen dazu zu bewegen, die Schweiz zu
verlassen. In einem ausführlichen Bericht konzentriert sie sich
aber
auf die Frage, ob die Nothilfe korrekt geleistet werde und
tatsächlich
zum Überleben genüge.
Teilweise sehr harte Bedingungen
Wie Beat Meiner, Generalsekretär der SFH, und Muriel Trummer an
einer
Pressekonferenz ausführten, ergibt sich aus Informationen der
kantonalen Behörden, der Beratungsstellen von Hilfswerken und der
Netze
von Freiwilligen, dass zwar durchwegs Nothilfe geleistet wird, aber der
Tendenz nach - nicht etwa nur in Einzelfällen - in
ungenügender Weise.
Zwischen den Kantonen und auch innerhalb einzelner Kantone zeigten sich
erhebliche Unterschiede. So erhält eine Familie mit drei Kindern
für
Essen und Hygiene im Kanton Uri 57, im Kanton St. Gallen hingegen 21
Franken und im Kanton Bern Sachleistungen im Wert von 30 Franken pro
Tag. Eine alleinstehende Frau kann im Kanton Schaffhausen in der
regulären Asylunterkunft bleiben, während sie in Basel-Stadt
einer
Notschlafstelle zugewiesen wird. Im Kanton Tessin erhalten nur als
verletzlich geltende Personen Nothilfe.
An der Unterbringung wird kritisiert, dass in mehreren Kantonen die
Leute auch im Winter die Notunterkunft mitsamt ihrer Habe verlassen
müssen und Kochgelegenheiten fehlen; auch Waschmaschinen sollten
zur
Verfügung stehen. Auf die Situation "verletzlicher" Personen wird
Rücksicht genommen, wie es der Bundesrat in Aussicht gestellt
hatte.
Sie erhalten in der Regel die übliche Asylfürsorge. Doch gilt
dies oft
nur für einzelne Gruppen wie unbegleitete Minderjährige,
Familien,
Kranke oder Schwangere. Hingegen wurde gemäss dem Bericht zum
Beispiel
im Kanton Schwyz eine Frau in eine sonst nur von Männern bewohnte
Zivilschutzanlage mit einem einzigen Lavabo eingewiesen. Im Kanton
Zürich musste eine afghanische Familie, deren Kinder traumatisch
schwer
belastet waren, monatelang in Notunterkünften leben, bis sie
schliesslich vorläufig aufgenommen wurde.
Spielraum nicht ausgeschöpft
Schulpflichtige Kinder erhalten im Kanton Bern nur in den
Nothilfezentren sechs bis zehn Lektionen Unterricht pro Woche. Elf
Kantone sorgen nicht für die obligatorische Krankenversicherung,
sondern übernehmen die Kosten der medizinischen Versorgung nur im
konkreten Fall, wodurch nach Ansicht der SFH die Gefahr
ungenügender
Hilfe besteht. - Nothilfe wird nur von einem Teil der Weggewiesenen
beansprucht. Die Bundesbehörden führen dies vor allem auf
Ausreisen
zurück. Die SFH sieht hingegen einen wichtigen Grund darin, dass
viele
Betroffene befürchten, in Haft genommen zu werden, sollten sie
sich an
die Behörden wenden, zumal wenn die Zuständigkeit beim
Migrationsamt
liegt. In solchen Fällen und bei ungenügenden Leistungen
treten vor
allem kirchliche Stellen und Freiwillige in die Lücke.
Generell fordern die Hilfswerke einerseits eine einheitliche
Ausgestaltung der staatlichen Nothilfe, anderseits eine
Rücksichtnahme
auf individuelle Situationen. Die Kantone "können" gemäss
Gesetz den
Ausschluss von der normalen Sozialhilfe verfügen und haben auch
deshalb
einen Handlungsspielraum. Umso mehr kritisiert die SFH, dass blosse
Nothilfe in etlichen Fällen auch dann angeordnet wurde, wenn der
Aufenthalt noch legal war oder die Betroffenen sich um eine
Ausreisemöglichkeit bemühten. - Zum Problem, dass manche
Weggewiesene
eine solche Mitwirkung verweigern, konnte die Flüchtlingshilfe
keine
Lösung präsentieren.
---
Landbote 17.12.08
Flüchtlingshilfe kritisiert Nothilfepraxis
Thomas Münzel
Wie viel Nothilfe braucht es, um ein menschenwürdiges Dasein
führen zu
können? Laut Statistik je nach Kanton zwischen 4.25 und 11.50
Franken
pro Person und Tag. "Das ist pure Willkür", sagt jetzt die
Flüchtlingshilfe.
BERN - "Besonders schlimm ist es im Tessin", erklärt Juristin
Muriel
Trummer von der Schweizerischen Flüchtlingshilfe (SFH), Autorin
des
Berichtes über die Nothilfepraxis der Kantone. "Denn dort wird
abgewiesenen Asylsuchenden, die nicht in einer Familie leben, nicht
krank oder schwanger sind, generell keine Nothilfe mehr gewährt."
Der
Kanton Tessin verletze damit die Bundesverfassung, ist Trummer
überzeugt. Denn laut Verfassung müsse der Staat allen
Menschen in der
Schweiz "ein menschenwürdiges Dasein garantieren".
Einem Urteil des Bundesgerichtes zufolge gibt es gar ein
uneingeschränktes Recht auf Nothilfe - selbst für renitente
Asylbewerber. Dennoch ist die Ausgestaltung der Nothilfe in den
Kantonen derzeit sehr unterschiedlich, wie die Flüchtlingshilfe in
ihrem gestern präsentierten Bericht feststellt. Für die
Betroffenen
bedeute dies eine "willkürliche Ungleichbehandlung", sagt Trummer.
Denn
es sei letztlich zufällig, welchem Kanton sie zugeteilt
würden.
"Äusserst prekär"
Allgemein sei die Situation der abgewiesenen Asylsuchenden, die seit
Januar dieses Jahres nur noch Not- statt Sozialhilfe erhielten,
"äusserst prekär". Denn nicht selten beläuft sich der
von den Kantonen
zur Verfügung gestellte Betrag für Nahrung und Hygieneartikel
unter
acht Franken.
- Während beispielsweise eine Familie mit drei Kindern im Kanton
Uri
mit total 57.50 Franken (11.50 Franken pro Person und Tag) und in den
Kantonen Baselland, Luzern und Schwyz mit 50 Franken pro Tag
unterstützt wird, erhält sie in den Kantonen Solothurn und
St. Gallen
lediglich 24 respektive 21 Franken (4.25 Franken pro Person und Tag).
- Unterschiede gibt es aber auch in der "Auszahlung" der Nothilfe.
Während dies im Kanton Thurgau meistens in Form von Naturalien
geschieht (nur in Ausnahmefällen wird eine Nothilfepauschale von 8
Franken pro Person und Tag ausbezahlt), werden im Kanton Zürich
pro
Person und Woche 60 Franken in Form von Migros-Gutscheinen abgegeben
(Der Ansatz für Kinder ist allerdings niedriger).
- Die Flüchtlingshilfe hat zudem festgestellt, dass die
Bedürfnisse von
besonders schutzbedürftigen Personen, häufig ignoriert wird.
So kommt
es offenbar immer mal wieder vor, dass in einzelnen Kantonen eine
alleinstehende Frau mit lauter unbekannten Männern in einer
Zivilschutzunterkunft untergebracht wird. In manchen Fällen sei
die
Unterkunft zudem tagsüber geschlossen, was gerade im Winter eine
zusätzliche Belastung darstelle.
Die Schweizerische Flüchtlingshilfe fordert deshalb die Kantone
jetzt
dazu auf eine "einheitlichere Umsetzung der Nothilfe" einzuleiten. Die
Flüchtlingshilfe weist zudem darauf hin, dass der Ausschluss aus
der
Sozialhilfe bei abgewiesenen Asylsuchenden nicht zwingend sei.
Sozialdirektoren relativieren
"Eine unterschiedliche Behandlung der Nothilfebezüger ist zu
vermeiden", schrieb die Leitung der Konferenz der Kantonalen
Sozialdirektoren (SODK) als Empfehlung an die Kantone vor gut einem
Jahr. "Daran hat sich bis heute grundsätzlich nichts
geändert", meint
SODK-Generalsekretärin Margrith Hanselmann auf Anfrage. Man
dürfe
allerdings nicht vergessen, dass für die Ausrichtung der Nothilfe
an
Ausreisepflichtige letztlich das kantonale Recht massgebend sei.
"Deshalb ist bei diesen Fragen immer auch ein gewisser
Ermessensspielraum vorhanden." Man nehme zwar die Kritik der
Flüchtlingshilfe ernst, "aber zuerst wollen wir alles genau
überprüfen,
bevor wir ein Urteil fällen", sagt Hanselmann.
--
Seit 2008 erhalten abgewiesene Asylbewerber nur noch Nothilfe
Im Herbst 2006 hatte der Souverän das Asylgesetz verschärft,
das im
Abstimmungskampf vom damaligen Justizminister Christoph Blocher
vehement verteidigt wurde. "Es ist klar, dass wir in unserem Land
niemanden verhungern lassen werden", betonte er damals. Seit Anfang
dieses Jahres sind nun die entsprechenden Bestimmungen in Kraft. Die
Neuregelungen sehen unter anderem die Ausdehnung des Sozialhilfestopps
auf alle abgewiesenen Asylbewerber vor. Selbst diejenigen, die die
Ablehnung ihres Gesuches mit rechtlichen Mitteln anfechten, sollen
keine Sozialhilfe mehr bekommen. In der Zeit des schwebenden Verfahrens
erhalten sie dann - wie alle anderen auch - eine Nothilfe, vorrangig
"in Form von Sachleistungen oder täglichen Geldleistungen".
Nothilfe
bedeutet aber auch: Ein Dach über dem Kopf, ein Bett und die
Benutzung
von sanitären Anlagen. Laut Angaben der Flüchtlingshilfe
waren per 30.
Juni 2008 knapp 17 000 Personen vom Sozialhilfestopp betroffen. Circa
3500 Personen haben in den letzten Monaten Nothilfe bezogen. Weder Bund
noch die Kantone vermögen allerdings derzeit zu sagen, wie gross
die
Zahl der Asylsuchenden ist, die entweder freiwillig ausgereist oder die
untergetaucht sind.
---
Radio Rabe 16.12.08
Willkür in der Nothilfe: die Schweizerische Flüchtlingshilfe
bemängelt die Nothilfepraxis
rtsp://212.103.67.35:554/20081216.rm?start=18:04:44&cloakport=8080,554,7070
-------------
TASER
-------------
punkt.ch 17.12.08
Westschweizer sind gegen Taser
Amnesty kritisiert Gebrauch von Elektroschockern
Amnesty International übt scharfe Kritik am Einsatz der
Elektroschock-Waffe Taser. In den letzten acht Jahren seien deswegen in
den USA 334 Menschen gestorben. 90 Prozent der Opfer waren unbewaffnet.
Die US-Polizei habe Taser auch gegen Kinder, schwangere Frauen und
Menschen mit Altersdemenz eingesetzt.
Die meisten der Getöteten waren herzkrank, psychisch krank oder
hatten
Drogen, Alkohol oder Medikamente konsumiert, so Amnesty. In 50
Fällen
seien Gerichtsmediziner und Justizbehörden zum Schluss gekommen,
dass
die Stromstösse von Tasern direkt oder indirekt zum Tod
führten.
Hierzulande stufte das Parlament die Waffe als harmlos ein und segnete
im April deren Gebrauch durch die Polizei ab. Seither zählte
Amnesty 20
Taser- Einsätze, alle mit glimpfl ichem Ausgang.
Beim Thema Taser zieht sich ein Röstigraben durchs Land.
Polizeikräfte
der meisten Deutschschweizer Kantone wenden die Waffe an. Dagegen haben
die Kantone Neuchâtel, Waadt, Genf und Fribourg "eine negative
Haltung
zum Taser", sagt Amnesty-Polizeiexpertin Denise Graf. Sie prangert an,
dass es noch keine wissenschaftlichen Untersuchungen zur
Gefährlichkeit
von Tasern gebe. (mfa)
---
Radio Rabe 16.12.08
Tod durch Taser-Waffe: Eine neue Untersuchung warnt vor der
Gefährlichkeit der Elektroschock-Waffe
rtsp://212.103.67.35:554/20081216.rm?start=18:10:00&cloakport=8080,554,7070
-------------------
ALKOHOL
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20min.ch 16.12.08
Safer-Clubbing
Clubs starten Kampagne für massvollen Alkoholkonsum
von Patrick Marbach
Die Clubbetreiber wollen nicht tatenlos zusehen, wie sich junge
Gäste
ins Koma trinken. Mit einer Plakataktion und Kursen fürs Personal
geben
sie Gegensteuer.
"Die Besoffenen machen uns jede Party kaputt", sagt Georgios Antoniadis
von Safer Clubbing. "Wir haben festgestellt, dass der Alkohol auch bei
jüngeren Gästen vermehrt zum Problem wird." Den
Clubbetreibern fällt
auf, dass sich viele Jugendliche schon vor der Party "warmsaufen". Oft
aus mitgebrachten Flaschen, die sie vor dem Lokal liegen lassen.
"Deshalb kommen bei uns Betrunkene grundsätzlich nicht rein",
sagt Remo Neuhaus vom Du Théâtre. Neben diesem Tanztempel
machen in
Bern auch das Bierhübeli, das Graffiti sowie die Cowboys- und
Propellerbar bei der Safer-Clubbing-Kampagne mit: Plakate, Banner und
Flyer sollen die Nachtschwärmer anregen, über ihren Umgang
mit Alkohol
nachzudenken.
Zudem werden die Angestellten künftig besser geschult. "Ein
Kommunikationsexperte zeigt ihnen, wie man mit Betrunkenen umgeht und
Grenzen setzt", erklärt Antoniadis. Für den Fall, dass jemand
ins Koma
kippt, wird das Personal in erster Hilfe ausgebildet. Zudem bieten die
Clubs ab März einen alkoholfreien Ipanema-Cocktail als Alternative
zu
hochprozentigen Drinks an.
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KZ LANGENTHAL
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BZ 17.12.08
Langenthal im 2. Weltkrieg
Nazis, Porzi-Öfen, Todeslisten
Das Geschirr-Hakenkreuz im Kunsthaus hat die Gerüchte um die
Todesöfen
der Porzi neu belebt. Was ist an den Erzählungen aus dem 2.
Weltkrieg
dran? Gab es Pläne der Nazis, die Porzi als KZ zu nutzen? Eine
Spurensuche.
In Langenthal kursieren die Gerüchte seit dem Zweiten Weltkrieg:
Die
Brennöfen der Porzellanfabrik, so heisst es, seien von den Nazis
als
KZ-Verbrennungsöfen vorgesehen gewesen. Ja, die Porzi selbst
wäre bei
einem Einmarsch der Deutschen in ein Konzentrationslager umfunktioniert
worden.
Das Hakenkreuz im Kunsthaus, von Künstler Robin Bhattacharya aus
Geschirr der Porzellanfabrik aufgebaut, bezog sich auf diese
Gerüchte.
Und obwohl das Symbol noch vor der Ausstellungseröffnung wieder
abgeräumt werden musste, hat die Installation die alten Berichte
neu
ins Bewusstsein gebracht.
Nur wenig Fakten
Sind die Gerüchte um die KZ-Öfen wahr? Gab es wirklich
Pläne, die
Porzellanfabrik als Konzentrationslager umzufunktionieren? Die
Erzählungen sind bei älteren Leuten, vor allem bei solchen,
die damals
in der Porzi arbeiteten, omnipräsent. Belegte Fakten allerdings
gibt es
kaum. Fest steht einzig:
In der Porzellanfabrik arbeiteten vor und während des Zweiten
Weltkriegs viele Deutsche.
In der Porzellanfabrik gab es viele Brennöfen. 1937 wurde der
erste elektrische Tunnelofen der Welt in der Porzi installiert.
Doch nun beginnen bereits Erzählungen, Gerüchte,
Erinnerungen. "Ich
habe viele ältere Leute befragt", sagt Samuel Herrmann, der 2006
die
Ausstellung "Weisses Gold - Porzellan und Langenthal" im Museum
initiierte. "Von den Gerüchten wussten viele, aber ich konnte
keine
verlässliche Quelle finden. Es liess sich nichts belegen."
Herrmann
vermutet aber, "dass es in Langenthal damals mehr Nazianhänger
gab, als
man sich vorstellt".
"Mit Nazis sympathisiert"
Über die Zeit des Zweiten Weltkrieges haben ehemalige
Porzi-Angestellte
gesprochen, zum Beispiel im Begleitheft zur erwähnten Ausstellung.
"Einige der Deutschen in Langenthal bildeten damals eine
Untergrundbewegung, die mit den Nazis sympathisierte", erzählt
dort ein
ehemaliger Porzellanmaler. "In der Öffentlichkeit und am
Arbeitsplatz
wurde nach Hitlers Machtübernahme nicht über das Nazitum
diskutiert.
Man fürchtete, auf einer "bestimmten Liste" verzeichnet zu
werden", so
der Mann, der 1929 in die Porzi eingetreten war.
Der pensionierte Lehrer Peter Käser erinnert sich an den
Porzellanbrenner Hans Bösiger, der in dieser Zeit bei Käsers
wohnte.
"Bösiger sagte uns, es sei alles organisiert, sodass die
Porzi-Öfen für
die Verbrennung von Gegnern eingesetzt werden könnten." Auch Hans
Käppeli aus Wynau, er war 1940 als Porzellanmaler in die Fabrik
eingetreten, erzählt noch heute von Sympathisanten der Nazis: "Es
gab
damals Versammlungen von denen im "Kreuz". Man hörte, es seien
dann 200
Personen ausgewiesen worden."
Gegenbewegung
Aber auch eine Gegenbewegung zu den Nazifreunden scheint es gegeben zu
haben. Paul Herzig (83) begann die Lehre in der Porzi 1942. In einem
Artikel des Langenthaler Tagblatts erzählt er von seiner
Tätigkeit in
der "Kerntruppe Langenthal", einer Untergruppe der staatlichen
Organisation "Haus und Heer". Er sei dort als Spitzel gegen
Nazisympathisanten eingesetzt worden, so Herzig. "Die Ofengeschichte
ist keinesfalls erfunden", sagt er. "Ein Hitler-Anhänger warnte
mich
einmal, sollte ich nicht mitmachen, würde ich wie andere im
Elektrotunnelofen kremiert."
Gab es Todeslisten?
Emanuel Tardent ist Historiker und war früher Langenthaler
Stadtrat.
Sein Grossvater Pierre Tardent war zur Zeit des Zweiten Weltkriegs
Betriebsleiter der Porzi, und auch dessen zwei Brüder arbeiteten
dort.
Über Verbrennungsöfen sei in der Familie zwar nicht
gesprochen worden,
sagt Emanuel Tardent. Aber sein Urgrossvater Ernst Burri, Oberst und
Rektor der Langenthaler Sekundarschule, sei Mitglied einer
Widerstandsgruppe gewesen, patriotische Schweizer, die gegen
Nazifreunde operierten. "Wir hörten, dass es eine Liste gab mit
Namen
von Nazis und Gauleitern. Hätten die Deutschen den Rhein
überschritten,
wären die Leute abgeführt oder erschossen worden."
Es wird also von zwei unterschiedliche Listen gesprochen: einerseits
von einer Liste mit Schweizern, die sich öffentlich gegen Hitler
und
die Nazis wandten. Andererseits von einer Liste, auf der Namen von
deutschen und Schweizer Nazis standen. Die Liste mit den Namen der
Nazis soll, wie die Berner Zeitung erfahren hat, noch bestehen,
zumindest als Fotokopie.
"37 Nazi-Sympathisanten"
Im Begleitheft zur Ausstellung "Weisses Gold" schreibt Kurator Beat
Gugger: "Recherchen haben ergeben, dass sich in Privatbesitz ein
‹Verzeichnis der verdächtigen Ausländer und Schweizer
Bürger im
Amtsbezirk Aarwangen› erhalten hat. Darin sind 37 Nazisympathisanten
aufgeführt, die - so die Anmerkung zum Schriftstück - beim
Einmarsch
der Deutschen verhaftet worden wären." Ob es eine Liste der
Gegenseite
gab, konnte Gugger nicht verifizieren. Es sei möglich, vermutet
der
Ausstellungsmacher, dass in der mündlichen Überlieferung die
Liste der
einen Seite mit einer erfundenen Liste der Gegenseite vermischt worden
sei.
Die Gerüchte von den Porzi-Öfen kennt auch Ruedi Baumann,
2007 Kurator
der Ausstellung "1933 bis 1945 - Langenthal in schwieriger Zeit" im
Museum: "Ich habe keine Quellen gefunden. Mir sind auch keine Namen von
Nazisympathisanten zu Ohren gekommen." Deshalb hat die Ausstellung die
Gerüchte nicht thematisiert. Baumann begnügte sich mit drei
leeren
Harassen und einer Schrifttafel: "Und in Langenthal? Was gäbe es
bei
uns aus dieser Zeit noch zu erforschen?"
Unterschwellige Angst
Zu erforschen gäbe es wohl noch einiges. Soll es aber über
die
Erinnerungen von Zeitzeugen hinaus gehen, wird es schwierig. Sicher ist
zum heutigen Zeitpunkt: Die Porzi-Öfen waren ein Thema, das in den
Jahren des Weltkrieges und danach die Leute bewegte. Nicht zuletzt,
weil in Langenthal Nazisympathisanten, ja Hitler-Verrückte, lebten
-
Deutsche und Schweizer. Solche gab es damals vielerorts in der Schweiz.
Ob es in Langenthal mehr waren als anderswo, bleibt offen. Denn im
Dunkeln tappt auch die Geschichtsschreibung. Hans Ulrich Jost,
emeritierter Professor für neuste Geschichte der Universität
Lausanne,
sagt, das Gerücht über die Porzellanfabrik sei ihm neu. "Doch
Gerüchte
über Standorte für Lager und über Schattenregierungen,
die nach dem
Überfall durch Nazideutschland eingesetzt würden, gab es ganz
offensichtlich. Schriftliche Aussagen dazu habe ich bisher aber keine
gesehen."
Gerüchte über Lager und Namen möglicher "Gauleiter"
seien
nachvollziehbar, so Jost, "denn nicht wenige Schweizer - vor allem aus
den besseren Kreisen - sympathisierten mit den Nazis. Und gleichzeitig
herrschte in der Bevölkerung unterschwellige Angst."
Herbert Rentsch
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NEONAZIS CH
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Thurgauer Zeitung 17.12.08
Skinheads schaden der Gemeinde
Das Skinhead-Treffen vom Samstag sorgt in Kradolf für Unmut. Die
Gemeindebehörde möchte, dass der Besitzer der Teigi die
Konsequenzen
zieht. Dieser will prüfen, ob das Treffen nicht gegen den
Mietvertrag
verstösst.
Kradolf Die Sache werde zu sehr aufgebauscht, sagt Kaspar Böhi zum
Treffen der Skinheads in der Teigi. Er ist Besitzer und Vermieter der
als Gewerbe- und Wohnliegenschaft genutzten ehemaligen Teigwarenfabrik.
"Es ist nie etwas passiert, und es hat auch nie etwas zu beanstanden
gegeben. Und schliesslich war auch die Polizei präsent." Die
Kantonspolizei Thurgau hatte Wind vom Treffen bekommen und
kontrollierte am letzten Samstag die rund 50 Teilnehmenden und ihre
Fahrzeuge. Dabei wurde kein Material sichergestellt, das gegen die
Antirassismusstrafnorm verstösst ("Thurgauer Zeitung" vom Montag).
Gemeindeammann Walter Schönholzer hat am Montag aus den Medien vom
Treffen der rechtsextremen Szene in seiner Gemeinde erfahren und sich
sehr darüber geärgert. "Wir bemühen uns für
positive Schlagzeilen. Da
trifft sich eine Gruppe Kahlgeschorener und schon gerät das Image
unserer Gemeinde in ein schiefes Licht." Innerhalb der letzten beiden
Jahre war es das dritte Skinhead-Treffen in Kradolf. Geht es nach dem
Willen des Gemeindeammanns, wird es kein weiteres mehr geben. "Wir habe
keine rechtlichen Handhabe, etwas dagegen zu unternehmen. Das kann nur
der Vermieter."
Kommt es zur Kündigung?
Noch am Montag hat Walter Schönholzer mit "Teigi"-Besitzer Kaspar
Böhi
Kontakt aufgenommen. Er hoffe, dass der Vermieter die Konsequenzen
ziehe. "Schliesslich ist die Sache auch für ihn und die anderen
Mieter
in der Wohn- und Gewerbeliegenschaft unangenehm." Der Gemeindeammann
erwartet, dass der Besitzer den Mietvertrag kündigt. Ob er so weit
gehen wird, wollte Böhi auf Anfrage nicht sagen. Er werde
prüfen, ob
gegen den Mietvertrag verstossen worden sei. "Es ist einer von vielen
Gewerberäumen in der "Teigi". Die 100 Quadratmeter sind gerade mal
1
Prozent von der Gesamtfläche. Ich prüfe nicht im Detail, wie
die Mieter
die Räume nutzen. Aber sicher ist der Raum nicht für Treffen
von
Neonazis vermietet worden."
Der Gemeindeammann weiss, dass der Raum als Probelokal genutzt wird. Er
habe auch schon mal mit den Mietern gesprochen, aber das sei schon zwei
Jahre her. Er wisse nicht, ob es noch die gleichen seien. Rein
äusserlich hätten diese damals nicht den Eindruck erweckt,
dass sie der
rechtsextremen Szene angehörten.
Nichts mitbekommen
Es sei offenbar ein Probelokal, sagt Kathrin Ritzi-Schaufelberger. Seit
15 Jahren ist sie Mieterin in der "Teigi, betreibt dort ein
Keramik-Atelier. Sie kenne die Mieter des besagten Probelokals nicht.
Sie hat vom Treffen am letzten Samstag nichts gewusst. Sie habe es aus
der Zeitung erfahren und sei am Montag darauf angesprochen worden. "Es
ist unangenehm für die anderen Mieter, aber auch für die
ganze
Gemeinde, wenn man mit der rechtsextremen Szene in Verbindung gebracht
wird." Sie weiss von Leuten, die sich nicht mehr getrauten in den Zug
einzusteigen, als sie Gruppen von Skinheads entdeckten.
Gar nichts vom Treffen mitbekommen hat Patrick Meyland. Seit
dreieinhalb Jahren wohnt und arbeitet der Künstler in der
ehemaligen
Teigwarenfabrik. Er merke nur, wenn in der Moschee - die sich ebenfalls
in der "Teigi" befindet - Betrieb sei. "Der Ansturm ist dann so gross,
dass um das Areal jeder freie Platz mit parkierten Autos besetzt ist."
Urs Bänziger
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St. Galler Tagblatt 17.12.08
Nicht alle Treffen sind legal
KRADOLF. Im Zusammenhang mit der Berichterstattung über das
Skinhead-Treffen in Kradolf (Ausg. vom 16. Dezember) legt die
Kantonspolizei Thurgau Wert auf die Feststellung, "dass extremistische
Treffen im Rahmen der Versammlungsfreiheit nur dann legal sind, wenn
sie nicht zu Rassendiskriminierung, Gewalttaten oder anderen
Gesetzesverstössen aufrufen. Dies gilt auch für Texte von
auftretenden
Bands. Widerhandlungen ahndet die Kantonspolizei Thurgau konsequent."
(red.)
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Blick 17.12.08
"Neonazis verprügelten meinen Buben"
Die Autoschläger von Eglisau
Von Martin Meier
Niederträchtig und brutal! Neonazis verprügeln in Eglisau
einen Elfjährigen - wegen seiner Hautfarbe.
Mael* und Daniel* schlendern zum Tennisplatz. Es ist kurz nach 17 Uhr.
Sie denken sich nichts dabei, als ihnen zwei Fahrzeuge entgegenkommen.
Die Buben werden auch nicht stutzig, als der vordere Wagen abbremst und
auf die Gegenfahrbahn einschwenkt. Erst als das Auto auf ihrer
Höhe
stoppt, bekommen sie es mit der Angst zu tun.
Was dann passiert, werden die beiden nie mehr vergessen. Einer der
Mitfahrer schlägt aus dem offenen Autofenster mit einem Stock auf
den
dunkelhäutigen Mael ein.
Die Insassen beschimpfen den Elfjährigen mit übelsten
rassistischen Sprüchen. Dann brausen sie laut "Tages-Anzeiger"
davon.
Nach kurzer Fahrt wenden die Neonazis ihre Wagen und kommen
zurück.
Wieder wird Mael aufs Schändlichste verbal angegriffen. Und wieder
brausen die Rassisten davon. Um ein drittes Mal zurückzukehren und
Mael
mit fremdenfeindlichen Parolen zu erniedrigen. Sein Freund Daniel, ein
Schweizer, wird verschont.
Passiert ist alles vor ein paar Wochen. Maels Mutter hat erst jetzt den
Mut, damit an die Öffentlichkeit zu treten. "Das Thema Rassismus
darf
nicht einfach unter den Tisch gewischt, nicht einfach
vernachlässigt
werden", sagt die Leiterin eines Alters- und Pflegeheims zu BLICK. Sie
sei schockiert darüber, dass Erwachsene auf einen Elfjährigen
losgingen.
Maels Mutter erstattete bei der Kantonspolizei Zürich Anzeige.
"Die
Ermittlungen sind noch im Gang", erklärt deren Sprecher Hans
Leuenberger.
Mael und sein Freund Daniel erkannten die Täter nicht. Sie
können nur
sagen, dass sie ein rotes Auto fuhren. Vielleicht einen Seat.
Fremdenfeindliche Parolen und Übergriffe sind im Zürcher
Unterland kein
Einzelfall. In jüngster Zeit machen Neonazis verstärkt von
sich reden.
* Namen von der Redaktion geändert
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NEONAZIS FL/CH
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St. Galler Tagblatt 17.12.08
Ermittlungen gegen Neonazis dauern an
Vaduz. Vor drei Monaten zettelten Neonazis in Mauren eine
Massenschlägerei an, bei der ein Polizist lebensgefährlich
verletzt
wurde. Gegen mehrere beteiligte Schweizer sind die Ermittlungen weiter
im Gang, wie es bei der liechtensteinischen Staatsanwaltschaft heisst.
Acht junge Schweizer aus der rechtsradikalen Szene werden an ihren
Wohnorten in der Schweiz einvernommen. Im Falle einer Anklage
kämen die
Männer möglicherweise in der Schweiz vor Gericht. Am Dienstag
begann
vor dem Landgericht in Vaduz der Prozess gegen fünf
Liechtensteiner,
die am vergangenen 19. September ebenfalls in den Überfall auf das
Oktoberfest in Mauren verwickelt waren. Ihnen wird Raufhandel
vorgeworfen. Rund 20 Neonazis hatten die vorwiegend türkischen
Festbesucher brutal attackiert. Die Polizei rückte mit einem
Grossaufgebot an, um gegen die von den Schweizern angeführte
Schlägertruppe vorzugehen. (ap)
"Kein Risikostaat"
Die Schengen-Absenz von Liechtenstein bis voraussichtlich Ende 2009
macht die Überwachung der Rechtsextremen- und Neonaziszene
komplizierter als in den Schengen-Ländern Schweiz und
Österreich. Die
Szene sei laut Polizei mit der Schweiz, Österreich und anderen
Ländern
vernetzt. Die liechtensteinische Polizei habe aber noch keinen Zugang
zum Schengen-Informationssystem SIS, so dass Abklärungen über
rechtsradikale Aktivitäten im internationalen Rahmen etwas
länger
dauerten. Dies heisse aber nicht, dass das Fürstentum punkto
Rechtsextremismus ein Risikostaat sei. (ap)
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vaterland.li 17.12.08
Geldstrafen für Liechtensteiner Schläger
Drei Liechtensteiner, die an der Massenschlägerei in Mauren
beteiligt
waren, wurden gestern zu teilbedingten Geldstrafen verurteilt. Für
die
Verteidiger reicht die Beweislage für eine Verurteilung nicht aus.
Sie
haben Berufung eingelegt.
Richard Brunhart
Fünf Liechtensteiner standen gestern wegen Raufhandel vor Gericht.
Unbestritten war, dass bei der Schlägerei am Oktoberfest in Mauren
ein
Polizist schwer verletzt wurde. Die Staatsanwaltschaft hatte nun aber
die Aufgabe, nachzuweisen, dass die Beschuldigten an der
Schlägerei, in
deren Verlauf der Polizist verletzt wurde, tätlich teilgenommen
haben.
Bei dreien der fünf Angeklagten kam das Gericht zum Schluss, dass
dies
zutrifft. Für die Höhe des Strafmasses kommt erschwerend
hinzu, dass
die Männer aus rassistischen beziehungsweise fremdenfeindlichen
Motiven
gehandelt haben. Zwei wurden zu einer Geldstrafe verurteilt. Jeweils
die Hälfte wird bedingt nachgesehen. Zudem müssen die bisher
unbescholtenen Männer im Alter zwischen 20 und 25 Jahren die
Kosten des
Verfahrens tragen. Bei einem rechtskräftigen Urteil müssten
sie 1800,
2000 beziehungsweise 5800 Franken berappen.
Verteidiger fordern Freisprüche
Die Verteidiger der drei Verurteilten haben jedoch sofort nach der
Verhandlung volle Berufung eingelegt. Sie fordern Freisprüche
für alle
fünf. Der Erstbeschuldigte war der Einzige, der gestand,
tätlich
geworden zu sein. Sein Verteidiger argumentierte, dass die
Faustschläge, die sein Mandant ausgeteilt habe, nicht mit der
Verletzung des Polizisten zusammenhängen. Damit sei der Tatbestand
des
Raufhandels nicht erfüllt. Er verwies auf die Auffassung des
Gerichts,
die sie bei einem Verfahren gegen zwei Schweizer im Zusammenhang mit
der Massenschlägerei am Oktoberfest vertreten habe, dass der
Raufhandel
auf einen engen Zeitraum eingegrenzt werden müsse.
Das Gericht vertrat die Auffassung, dass der Raufhandel mit dem ersten
körperlichen Kontakt, nach dem die Situation eskalierte, begonnen
hatte. Dies war einer der Angeklagten. Der Fünftbeschuldigte gab
an, in
die Gruppe der türkischstämmigen Personen gelaufen zu sein -
jedoch um
sie zurückzudrängen. Sein Verteidiger erklärte, dass
dies keine
Tätlichkeit im Sinne von Raufhandel sei.
Glaubwürdigkeit bezweifelt
Der Verteidiger des Viertbeschuldigten, der ebenfalls verurteilt wurde,
bezweifelte die Glaubwürdigkeit der einzigen Aussage, die seinen
Mandanten belaste. Eine Tätlichkeit sei nicht nachgewiesen worden.
Dieser Argumentation folgte das Gericht jedoch nicht.
Das Gericht folgte jedoch der Argumentation desselben Anwalts bei einem
zweiten Mandanten. Zwei Zeugen sagten aus, dass Letzterer eine
Plastiksitzbank in die Richtung der türkischstämmigen
Personen geworfen
habe. Der Angeklagte erklärte, er sei so stark alkoholisiert
gewesen,
dass er sich nicht mehr erinnern könne, was er in dieser Nacht
genau
gemacht habe. Bei der Polizei sagte er aus, möglicherweise habe er
an
der Schlägerei teilgenommen. Unter Alkoholeinfluss sei er leicht
zu
provozieren und könne "bockaggressiv" werden. Doch hatte bereits
einer
der beiden Schweizer, die an der Schlägerei beteiligt waren, den
Wurf
der Bank auf sich genommen.
Dem letzten der fünf Beschuldigten konnte nicht nachgewiesen
werden,
dass er an der Schlägerei tätlich teilgenommen hatte.
Vielmehr wurde
seine Aussage von den Zeugen bestätigt, dass er zu einem
späteren
Zeitpunkt schlichtend eingegriffen hat.
Anwalt kritisiert Ermittlungen
Auch wenn es die Schuld der Angeklagten nicht schmälere, dass auch
türkischstämmige Personen tätlich geworden sind, holte
einer der
Anwälte zu einer Kritik am Verfahren aus. Er bemängelte, dass
nur
Personen der einen Gruppe auf der Anklagebank sitzen. Die Ermittlungen
seien einseitig geführt worden. "Das hat mit einem objektiven
Verfahren
nichts zu tun", folgerte der Verteidiger. Insbesondere kritisierte er,
dass die Polizei versäumt habe, die türkischstämmigen
Personen
eingehend danach zu befragen, welche Personen aus ihrer Gruppe
tätlich
geworden sind oder Gegenstände geworfen haben.
Die Ermittlungen laufen derzeit weiter. Gegenüber der
Nachrichtenagentur AP erklärte Kripochef Jules Hoch, dass acht
junge
Schweizer aus der rechtsradikalen Szene über entsprechende
Rechtshilfeersuchen in der Schweiz einvernommen werden.
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volksblatt.li
16.12.08
Ermittlungen gegen Skinheads dauern an
VADUZ - In Vaduz wird immer noch gegen rechtsextreme Schläger aus
der
Schweiz ermittelt. Dabei geht es um die vor drei Monaten in Mauren von
mehreren Neonazis angezettelte Massenschlägerei, bei der ein
Polizist
lebensgefährlich verletzt wurde. Möglicherweise kommt es auch
in der
Schweiz zu Prozessen.
Am Dienstag begann vor dem Landgericht in Vaduz der Prozess gegen
fünf
Liechtensteiner, die am vergangenen 19. September ebenfalls in den
Überfall auf das Oktoberfest in Mauren verwickelt waren. Ihnen
wird
Raufhandel vorgeworfen, die Urteile standen noch aus.
Gegen mehrere Schweizer, die an der Massenschlägerei beteiligt
waren,
sind die Ermittlungen weiter in Gang, wie es bei der
liechtensteinischen Staatsanwaltschaft auf Anfrage hiess. Der Kripochef
der Landespolizei und Vorsitzende der liechtensteinischen
Gewaltschutzkommission, Jules Hoch, präzisierte, dass acht junge
Schweizer aus der rechtsradikalen Szene über entsprechende
Rechtshilfegesuche an ihren Wohnorten in der Schweiz einvernommen
würden. Bei einer Anklage würden die Männer
möglicherweise nicht in
Liechtenstein, sondern in der Schweiz vor Gericht kommen.
Rund 20 Neonazis hatten die vorwiegend türkischen Festbesucher
attackiert. Die Polizei rückte mit einem Grossaufgebot an, um
gegen die
von den Schweizern angeführte Schlägertruppe vorzugehen.
Dabei wurde
ein Polizist durch einen Steinwurf am Kopf lebensgefährlich
verletzt.
Eine weitere Person wurde von den Neonazis brutal zusammengeschlagen.
Die beiden Rädelsführer aus der Schweiz wurden am vergangenen
9.
Oktober vom Landgericht Vaduz von der Anklage der schweren
Körperverletzung freigesprochen, weil nicht geklärt werden
konnte, wer
den Pflasterstein auf den Polizisten geworfen hatte. Die beiden jungen
Männer wurden aber wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt, und
einer
von ihnen zusätzlich wegen Raufhandels, zu bedingten
Freiheitsstrafen
von je sieben Monaten verurteilt. Davon wandelte das Gericht jeweils
drei Monate in eine Geldstrafe um. Die Staatsanwaltschaft legte gegen
die Urteile Berufung ein.
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ARCHIV:
Jahresbericht 2004 der Arbeitsgruppe für einen Nationalen
Aktionsplan gegen Rassismus (NAP) zu Handen der Regierung
http://www.liechtenstein.li/pdf-fl-staat-aussenpolitik-nap_jahresbericht_2004.pdf
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NEONAZIS BRD
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Radio Dreyeckland (Freiburg i.B.) 16.12.08
Nach Enthüllungen der Autonomen AntifaFreiburg - Stadtkurier
feuert Naziredakteur Strittmatter
Andreas Strittmatter fester Freier beim Freiburgr Stadtkurier,
Schreiber für Offenburger Tageblatt und andere Provinzzeitungen
sowie
passionierter Autor der Jungen Freiheit hat ein Video gedreht mit dem
er sich beim (Neo-)Naziversand blutschutz.ch für den tollen
Hakenkreuzpullover mit Klavierspiel bedankt. Die Autonome AntiFa hat es
rausgefunden und verpetzt. Der eher rechts zu verortende Stadtkurier
musste deshalb - nach dem Strittmatter "leider" sein Treiben
eingestanden hat, sich von Ihm trennen. Interview mit dem
verantwortlichen Redaktionsleiter des Freiburger Stadtkurier, Tassilo
Schneider.
http://www.rdl.de/images/stories/audio_mp3/20081216-p12nache-04907.mp3
--
Communiqué vom 11.12.2008
Andreas Strittmatter bedankte sich 2007 beim schweizer Naziversand
"blutschutz.ch" für den erfolgreichen Versand des Pullovers
"Motiv-Nr.
NS006, Reichsadler mit Hakenkreuz" zum Preis von 33 SFr mit einem
selbstgedrehten Videoclip. In dem Video trägt er seinen neu
erworbenen
Hakenkreuzpullover und spielt auf einer Orgel das Weihnachtslied "Es
ist für uns eine Zeit angekommen". Strittmatter ist einer von vier
festangestellten Redakteuren beim Freiburger Stadtkurier und schrieb
bereits für das "Offenburger Tageblatt", die "Mittelbadische
Presse",
den "Schwarzwälder Boten" und die "Junge Freiheit". Der
Stadtkurier ist
Freiburgs rechte Umsonstzeitung mit Sitz in der Bismarckallee 8, direkt
gegenüber des Freiburger Hauptbahnhofs. Neben dem Freiburger
Stadtkurier mit einer Auflage von wöchentlich 115.000 Exemplaren
erscheint im gleichnamigen Verlag auch das Amtsblatt, die offizielle
Zeitung der Stadt Freiburg.
Spätestens seit Mitte 2005 schreibt Andreas Strittmatter
regelmäßig
unter seinem Namen für die "Junge Freiheit". Die Zeitung für
den
anspruchsvollen Faschisten wurde 1986 in Freiburg von Dieter Stein
gegründet, der während seines Studiums Mitglied der in der
Deutschen
Gildenschaft organisierten Hochschulgilde Balmung zu Freiburg wurde.
Steins Mitgliedschaft sowohl bei der Junge Union als auch bei den
Republikanern steht exemplarisch für die Scharnierfunktion der
"Jungen
Freiheit" zwischen Konservatismus und Faschismus. Strittmatter schreibt
überwiegend für das Feuilleton der Nazizeitung. Er rezensiert
klassische Musik, Opern, Kunstausstellungen und Theaterstücke und
versucht kulturelle mit politischen Themen zu verknüpfen. Sein
regionaler Schwerpunkt liegt im Dreieckland Südbaden, Basel und
Elsaß.
In einem Artikel über Waffenmagazine und die "weltstärksten
Revolver"
outete sich Strittmatter als Waffenfetischist: "Natürlich kein
ballistisches Leichtgewicht, schließlich handelt es sich bei der
Poly
1550 um eine Kurzwaffe im saftigen Großkaliber .44 Magnum. Wem
der
Rückstoß beim Abfeuern einer solchen Waffe immer noch zu
popelig ist,
der kann sich auch an sogenannten ‚Freedom Arms'-Revolvern probieren."
Strittmatters Rezension des Waffenmagazins "caliber" in der "Jungen
Freiheit" ist widerlich sexistisch: "Für alle, die Waffen nicht
nur
unter dem Gesichtspunkt der Zweckmäßigkeit, sondern auch als
Gegenstände technischer Ästhetik sehen, wartet die
Zeitschrift (wie der
Playboy, aber auch andere Waffenmagazine) mit einem Kleinposter zum
Ausklammern auf — im Februar eine Remington-Büchse in Tarnfarben."
Zu Strittmatters Themen in der "Jungen Freiheit" gehört auch
lokale und
regionale Politik. Er hat die Grünen wegen des versuchten Verkaufs
der
Freiburger Stadtbau angegriffen und machte sich über die SPD und
ihr
schlechtes Abschneiden bei der baden-württembergischen
Landtagswahl
lustig.
Auch polemisierte Strittmatter gegen nicht linientreue Kräfte in
der
Südwest-CDU wie den ehemaligen Sozialminister Andreas Renner. Als
der
"vormalige Oberbürgermeister der Bodenseestadt Singen die
Schirmherrschaft für den Christopher Street Day (CSD) in der
Landeshauptstadt" übernahm, wiederholte Strittmatter
genüsslich die
Forderung rechter CDU-Kreise: "Der g'hört abg'schosse". Renner
hatte
"bei einem Gespräch in der Fraktion dem anwesenden Rottenburger
Bischof
Gebhard Fürst" nach dessen Kritik an der Übernahme der
Schirmherrschaft
geantwortet: "Halten Sie sich da raus und fangen Sie erst einmal selbst
damit an, Kinder zu zeugen." Strittmatters Kommentar zum "homosexuellen
Umzug": Dort werde mit "viel nacktem Fleisch eine
‚gesellschaftspolitische Neuorientierung' zu anderen Ufern"
eingefordert.
Besondere Sympathie zeigt Strittmatter gegenüber Korporationen.
Die
Badische Zeitung berichtete am 18. Mai 2005, dass "am 5. und 6. Mai
farbentragende Corps-Studenten im besetzten Rektorat Nachwuchs
rekrutieren wollten" und "zweimal je sechs bis acht Korporierte im
Plenum mit Bier und günstigem Wohnraum für ihre
Burschenschaft
geworben" hätten. "Drei Mitglieder der KDStV Hohenstaufen"
hätten dann
"in vollem Wichs Besetzer vor dem Gebäude mit Bierkrügen
beworfen.
Einer habe vergeblich versucht, seinen im ‚Duell' gebräuchlichen
Säbel
zu zücken. Besetzer hätten daraufhin die Burschen in die
Flucht
geschlagen". Andreas Strittmatter hetzte einen Tag später im
Stadtkurier gegen die Antifa Freiburg: "Vor allem extrem linken
Geistern sind die Verbindungen, Burschenschaften und Corps ein Dorn im
Auge. So werden diese seitens der radikalen Freiburger ‚Antifa' gerne
in die Nähe (neo-)nationalsozialistischen Gedankenguts
gerückt und als
‚rechts' bezeichnet."
Mit der Bestellung des Hakenkreuzpullis bei "blutschutz.ch" wird
Strittmatters (neo-)nationalsozialistisches Gedankengut offensichtlich.
Der Naziversand warb mit dem Slogan "Blutschutz …für eine reine
Zukunft". Er wurde von Patrick Fricker, Robert Walser und Flavia Plozza
betrieben, bis er im April 2008 von Autonomen Antifas gehackt wurde:
"Da nach diesem Vorfall das Vertrauen unserer Kundschaft stark verletzt
wurde, werden wir in nächster Zeit unseren Weltnetzladen nicht
wieder
aufschalten." Zuvor hatte blutschutz.ch zu einem Naziaufmarsch am 6.
April 2008 in Näfels im schweizer Kanton Glarus aufgerufen.
Insgesamt
bestellten etwa 120 Personen auf "blutschutz.ch", die vollständige
Adressliste wurde nach dem Hack veröffentlicht. Strittmatters
Mailadresse pronatione@aol.com
findet sich nicht auf der Liste. In
seiner Dankesmail schrieb er: "Ach ja, bitte nicht gerade dauerhaft
speichern … Danke!"
Autonome Antifa Freiburg
Dieses Communiqué ist online unter:
http://www.autonome-antifa.org/spip.php?page=antifa&id_article=118&design=2
Weitere Infos über "blutschutz.ch":
http://ch.indymedia.org/de/2008/04/59163.shtml
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20min.ch 16.12.08
Nach Mordanschlag
Eine Stadt zittert vor Neonazis
Nach dem Mordanschlag auf Passaus Polizeidirektor Alois Mannichl vor
dessen Privathaus im 15 Kilometer entfernten Fürstenzell
manifestiert
sich ein Klima der Angst in der 50000-Einwohner-Stadt.
Passau kämpft seit Jahren und Jahrzehnten ohnehin gegen den Ruf,
"braun" zu sein, nicht zuletzt als einstiger DVU-Treffpunkt in den 90er
Jahren. Vieles an der Messer-Attacke weist auf einen rechtsextremen
Hintergrund des oder der Täter hin. Die auf 50 Beamte aufgestockte
"SoKo Fürstenzell" ermittelt auf Hochtouren.
"Viele Grüsse vom Nationalen Widerstand, du linke Bullensau. Du
ärgerst
uns nicht mehr. Du trampelst nimmer auf den Gräbern unserer
Kameraden
rum", herrschte der Angreifer den Polizeichef hasserfüllt im
Befehlston
an, bevor er zustach. Der Hinweis auf die Kameradengräber kann
sich auf
zwei Vorfälle aus diesem Jahr beziehen: Am 26. Juli wurde der
Altnazi
Friedhelm Busse nahe Passau beerdigt. Dabei wurde eine Hakenkreuzfahne
auf den Sarg gelegt. Später wurde das Grab auf Anweisung der
Behörden
geöffnet und die Fahne sichergestellt.
Ab Mitte November hetzten die NPD und Sympathisanten im Internet
verstärkt gegen Polizeichef Mannichl, unterstellten ihm
"Stasi-Methoden". Am Volkstrauertag, dem 16. November, habe er einen
NPD-Funktionär "belästigt", indem er ihm die Sicht auf die
Trauerfeier
am Soldatenfriedhof genommen habe. Der Polizeidirektor habe ausserdem
ein Grabgesteck "zertrampelt".
Mannichls Kollegen sorgen sich um Familien
Mannichl war bei beiden Terminen natürlich nicht allein im Dienst.
Seine Kollegen gehen seit drei Tagen "mit einem äusserst mulmigen
Gefühl" aus ihren privaten Häusern, sagt einer von ihnen im
AP-Gespräch. Wohnung und Angehörige waren bislang ein
Refugium, weit
weg vom oft harten Dienst. Wie ja auch für Mannichl und seine
Familie,
die seit Samstag unter Polizeischutz steht. Ihre Adresse war in jedem
Telefonbuch zu finden. Kollegen fragen sich nun: "Was wissen die
über
mich?"
Auch die Justiz macht sich Gedanken. Der Zugang zum Landgericht ist
erschwert, die Zugangskontrollen sind seit Montag verschärft wie
sonst
nur an Tagen, an denen hier Prozesse gegen Schwerverbrecher
geführt
werden. Die Ermittler mussten zwei vorläufig Festgenommene aus der
rechten Szene laufen lassen, stehen in punkto Verdächtige wieder
am
Anfang. Aber sie haben DNS-Spuren vom Tatort. Passaus Leitender
Oberstaatsanwalt Helmut Walch geht weiter von einem heimtückischen
Mordversuch aus, erwägt die Fahndung mit einem Phantombild,
schliesst
auch einen Massen-Gentest nicht mehr aus.
Alle Beteiligten haben Privatadresse und Angehörige
Tatort bleibt Passau, Gerichtsort auch. Wenn der oder die Täter
gefasst
werden, muss ein Passauer Staatsanwalt diese Anklage vertreten, ein
Passauer Gericht diesen Prozess durchziehen. Alle Beteiligten haben
eine Privatadresse, haben Angehörige.
Zwei Hoffnungen bleiben: Vielleicht bestätigt sich der
rechtsextreme
Hintergrund deshalb nicht, weil eine derartige Eskalation selbst einer
NPD mehr schadet als nutzt. Vielleicht distanziert die Szene sich ja
nicht nur im Internet von dem Anschlag. "Die lassen den oder die
Täter
doch fallen wie eine heisse Kartoffel", ist man in Justizkreisen
ziemlich überzeugt.
Die zweite Hoffnung: Vielleicht zieht die Bundesanwaltschaft den Fall
an sich, macht eine Staatsschutzsache daraus, die dann am
Oberlandesgericht verhandelt werden würde - im fernen
München, nicht in
Passau.
Quelle: AP
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FOLTER
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punkt.ch 17.12.08
Mit Songs treiben sie Häftlinge in den Wahn
Bands protestieren gegen Musik als Foltermethode
Über den Musikgeschmack lässt sich streiten. Nicht aber
über den
Missbrauch von Musik als Foltermethode. Derzeit vereinigen sich Musiker
aus aller Welt, um mit der Initiative "Zero dB project" (Null Dezibel
Projekt = Stille) gegen den brutalen Gebrauch von Musik als
Foltermethode in Guantanamo zu protestieren.
So fordern unter anderem Tom Morello von Rage Against The Machine,
Massive Attack oder James Lavelle von Unkle einen sofortigen Stopp der
Folter. Die britische Menschenrechtsorganisation "Reprive" hat eine
Liste mit den meistgespielten Folter-Songs veröffentlicht (siehe
Box).
Binyam Mohamed, der immer noch in Guantanamo inhaftiert ist, schildert
der Organisation schreckliche Szenen aus einem
Verhörgefängnis: "20
Tage lang lief ununterbrochen ‹Slim Shady› (Eminem). Viele haben den
Verstand verloren. Ich konnte hören, wie Leute ihren Kopf gegen
die
Wand schlugen." (red)
www.zerodb.org
Folter-Songs
Foltersongs
- AC/DC - Hell' Bells
- Barney the Purple Dinosaurier - them tune
- Bee Gees - Stayin' Alive
- Britney Spears
- Bruce Springsteen - Born in the USA
- Christina Aguilera - Dirrty
- David Gray - Babylon
- Deicide - Fuck Your God
- Don McLean - American Pie
- Dope - Die MF Die
- Dr. Dre
- Drowning Pools - Bodies
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ANTI-ATOM
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Bund 17.12.08
Bewilligungsverfahren wird verzögert
AKW Mühleberg
Die von mehreren Anwohnern des Atomkraftwerks Mühleberg
eingereichte Beschwerde gegen das Bewilligungsverfahren (siehe "Bund"
von gestern) wird dieses verzögern. Dies bestätigte gestern
Matthieu
Buchs, Sprecher des Bundesamts für Energie (BFE). Das BFE
müsse nun den
Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts abwarten; gegen diesen
Entscheid könne zudem Beschwerde beim Bundesgericht erhoben
werden.
Erst nach rechtskräftiger Erledigung dieses Verfahrens könne
das
Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und
Kommunikation über das Gesuch der BKW entscheiden. Wie gross die
Verzögerung sein wird, konnte Buchs nicht sagen.
Die BKW möchte, dass die Betriebsbewilligung für
Mühleberg unbefristet
erteilt wird. Gegen das Gesuch sind 1900 Einsprachen eingegangen. Nun
wehren sich die Atomgegner nicht nur gegen die Aufhebung der
Befristung, sondern beim Bundesverwaltungsgericht auch gegen das
Verfahren. (db