MEDIENSPIEGEL 20.12.08
(Online-Archiv: http://www.reitschule.ch/reitschule/mediengruppe/index.html)
Heute im Medienspiegel:
- Reitschule-Kulturtipps (DS)
- Sans-Papiers ZH besetzen Predigerkirche
- Vatikan-Präventionstheologie
- IG Profisport gegen Sportgewalt
- Amok-Sänger vor Gericht in GL
- Nazi-Opfer Mannichl aus dem Spital entlassen
- UNO: Entkriminalisierung Homosexuelle
- Knastspaziergang 21.12.08
- Griechenland: soziale Revolte
- Neuer Energieriese Alpiq
- Stadtratssitzung 13.+20.11.08: Drogenanlaufstelle-Kosten,
Kleinplakate, Rotes WC-Häuschen, Demobündnis 1. Mai,
Antifaabendspaziergang, RTS 2008
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REITSCHULE
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Dez 08: Beteiligt Euch an der
Vorplatz-Präsenz!!!
PROGRAMM:
Sa 20.12.08
19.30 Uhr - Kino - Leningrad Cowboys
Go America, Aki Kaurismäki, SF/S 1989
21.30 Uhr - Kino - Leningrad Cowboys
Meet Moses, Aki Kaurismäki, SF/D/F 1994
23.00 Uhr - Frauenraum - Eisschmelze
Vol. 2 mit SCANDAL! (ZH), DJ`s Anne Air, Eli Verveine und Nat
und DJ ELfERich (BE). Visuals: Die Taucherin (LU)
23.00 Uhr - Dachstock - Dachstock
Darkside:
Ed Rush (Virus Rec/UK), Deejaymf (cryo.ch), VCA (Biotic Rec/CH), Silent
Extent (Close to Death Rec/CH), Kenobi (drumandbass.ch)
So 21.12.08
19.00 Uhr - Tojo - Öffentliche Probe: Missing Pieces von
Nachtregentrommler. Regie: Christian Valerius.
Infos: www.reitschule.ch
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Blick am Abend 19.12.08
Zurück unters Dach
DRUM'N'BASS
Er gilt als Papst der Drum'n'Bass-Szene. Ed Rush hat weltweit viele
Fans, und seine Anhänger pilgern gerne zu seinen Gigs.
Mitte der Neunziger-Jahre: Eurodance-Acts wie Dr. Alban und Rednex
beherrschen die Hitparaden und Clubs auf dem Lande. Düsteres aber
wabert in den britischen Underground-Clubs. In hektisch flackerndes
Stroboskop-Licht getaucht, zucken Tanzende zu irrwitzig schnellen
Bässen. Nächtelang. Oftmals unter Zuhilfenahme illegaler
Substanzen.
Was war da los? Drum'n'Bass heisst das Zauberwort. Von England aus
eroberte der Musikstil die urbanen Zentren des Kontinents im Sturm.
Treue Anhänger
Zu den Anführern der Bewegung gehörten Ben Settle alias Ed
Rush und
Matt Quinn alias Optical. Gemeinsam produzierten sie 1996 das Album
Torque, welches mit Technology und Mothership zwei Songs enthält,
die
bei Drum'n'Bass-Fans noch heute hoch im Kurs stehen. Mit diesem Album
machte sich Ed Rush zur Ikone des Drum'n'Bass. Mit den folgenden
Veröffentlichungen bei bekannten Labels wie Metalheadz und
Prototype
festigte er seinen exzellenten Ruf.
Mittlerweile ist der Drum'n'Bass zwar längst wieder an den Rand
des
Interesses gerückt und musste die zentrale Position House, Minimal
und
Elektro überlassen, doch er verfügt noch immer über eine
treue
Anhängerschaft. Und so erhält Ed Rush auch heute noch
weltweit
Bookings. Sein Gig im Dachstock der Reitschule morgen Abend dürfte
für
ihn etwas ganz Besonderes sein: Seine ersten Gehversuche als Produzent
hat er nämlich seinerzeit ebenfalls in einem Dachstock unternommen
-
und zwar ganz bescheiden bei sich zu Hause im heimatlichen London.
Alex Flach
Partyfacts
Dachstock Darkside
Wo: Reitschule Dachstock Neubrückstrasse 8 3001 Bern.
Wann: Samstag, 20. Dezember, 23 Uhr.
Sound: Drum'n'Bass.
Lineup: Ed Rush (GB), Deejaymf, VCA, Silent Extent, Kenobi.
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SANS PAPIERS
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Indymedia 19.12.08
Sans-Papier besetzen die Predigerkirche in Zürich ::
AutorIn : Bleiberecht für Alle - www.bleiberecht.ch
Heute Freitag, 19.12.2008 haben rund 150 Sans-Papiers und Schweizer
AktivistInnen die Predigerkirche in Zürich besetzt. Es ist auf den
Tag
genau ein Jahr her, seit die Grossmünster-Kirche symbolisch
besetzt
wurde, um gegen die Verschärfungen im Asyl- und
Ausländerrecht zu
protestieren. Ein Jahr danach stellen wir ernüchtert fest, dass
das
Migrationsamt Zürich weiterhin an seiner unmenschlichen und
irrationalen Migrationspolitik festhält.
Da wir nicht länger bereit sind diese Haltung seitens der
Behörden und
der Zürcher Regierung stillschweigend zu akzeptieren, haben wir
Sans-Papiers und Schweizer AktivistInnen uns entschlossen, mit der
Besetzung der Predigerkirche auf unsere unerträgliche Situation
aufmerksam zu machen und auf unsere Rechte zu pochen. In allen anderen
Kantonen hätte der Grossteil von uns längst ein Bleiberecht
erhalten!
Anscheinend gilt für den Kanton Zürich das Schweizer Recht
aber nicht.
Oder wie kommt es, dass der Kanton Zürich unterdessen der einzige
Kanton ist, wo keine Härtefallgesuche behandelt werden? Wie kommt
es,
dass eine Behörde uns zwingt, strafbare Handlungen zu begehen und
uns
so zu Kriminellen stigmatisiert? Zum Beispiel müssen viele von uns
Sans-Papiers, welche in den Notunterkünften leben,
wöchentlich einmal
auf dem Migrationsamt erscheinen, wo wir eine neue Unterkunft zugeteilt
bekommen. Die Nothilfe wird jedoch in Form von Migros-Gutscheinen
ausbezahlt und uns bleibt nichts anderes übrig, als schwarz zu
fahren!
Die Härtefallregelung wäre ein probates Mittel an diesen
Missständen
etwas zu ändern, wovon letztendlich Alle profitieren würden.
Die
Gesellschaft, weil dadurch Menschen, welche seit Jahren hier leben,
sich endlich nachhaltig integrieren und arbeiten könnten. Die
Arbeitgeber, weil sie uns nicht mehr illegal beschäftigen
müssten. Wir,
weil wir nach jahrelanger Flucht und auf der Suche nach Schutz und
einem menschenwürdigen Leben, endlich die Sicherheit hätten,
die wir
zum Leben benötigen.
Wir, die 6-Campers, 7-Day'lers und das Zürcher
Bleiberecht-Kollektiv
haben uns deshalb entschlossen, für unsere Rechte zu kämpfen.
Wir
lassen uns nicht mehr länger so behandeln und zu den "schwarzen
Schafen" dieser Gesellschaft machen. Auch wir sind Menschen, auch wir
haben Rechte. Wir haben genug und es reicht. Die Zeit ist gekommen
aufzustehen und sich zu wehren. Wir sind hier und wir bleiben hier.
Wir wollen mit der Kirchenbesetzung auf folgende Forderungen aufmerksam
machen:
- Humane und unbürokratische Umsetzung der gesetzlich verankerten
Härtefallregelung!
- Papiere für alle! - Schluss mit der Kriminalisierung und
Inhaftierung von Sans-Papiers!
- Aufhebung des Arbeitsverbotes - Arbeit statt Nothilfe!
JETZT BRAUCHEN WIR EURE SOLIDARITÄT! KOMMT ALLE ZUR PREDIGERKIRCHE
UND KÄMPFT MIT UNS.
EINIGE SCHLAFPLÄTZE IN DER KIRCHE SIND NOCH VORHANDEN...
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Radio RaBe 19.12.08
In Zürich besetzt das Blieberecht-Kollektiv die Prediger-Kirche
rtsp://212.103.67.35:554/20081219.rm?start=18:10:45&cloakport=8080,554,7070
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20min.ch 19.12.08
Sans-Papiers
Zürcher Prediger-Kirche besetzt
150 Sans-Papiers und Aktivisten haben nach eigenen Angaben die
Prediger-Kirche besetzt. Sie wollen gegen die Verschärfung im
Asyl- und
Ausländerrecht protestieren.
Im Moment verhandeln die Besetzer mit dem Präsidenten der
Kirchgemeinde. Polizei sei noch keine vor Ort, wie ein Sprecher der
Aktivisten auf Anfrage von 20 Minuten Online erklärte. Es sei aber
klar, dass sie bleiben, "bis die Forderungen erfüllt sind".
Sie fordern die Anwendung der gesetzlich vorgesehenen
Härtefallregelung, Papiere für alle und die Aufhebung des
Arbeitsverbotes für Menschen ohne Papiere. Damit wäre dann
auch die
Ausrichtung von Nothilfe nicht mehr nötig.
Die Kritik richtet sich vor allem gegen den Kanton Zürich, da hier
keine Härtefallgesuche behandelt würden. Sie wehren sich
dagegen, dass
die Nothilfe in Form von Migros-Gutscheinen ausbezahlt wird, schreiben
die Besetzer in ihrem Communiqué.
Den Kirchenbetrieb nicht stören
Der zuständige Kirchenpflegepräsident, Daniel Lienhard,
zeigte auf
Anfrage Verständnis dafür, dass die Besetzerinnen und
Besetzer die
Aufmerksamkeit der Medien suchten. Sie hätten zugesichert, den
Kirchenbetrieb nicht stören zu wollen.
Auch die Pfarrerin zu Predigern störe es nicht, wenn etwa beim
Weihnachtsgottesdienst die Sans-Papiers anwesend und Transparente
aufgehängt seien, sagte Lienhard.
Etwas beunruhigt ist er allerdings darüber, dass die Besetzung
eine
"open end"-Aktion sei soll. Vor allem, dass die Leute so lange bleiben
wollten, bis vom Kanton Bescheid komme, mache ihm Sorgen. Denn "die
kantonale Verwaltung hat jetzt zwei Wochen Ferien".
"Wir sind eine offene Kirche, aber eine Kirche mit
Öffnungszeiten", gab
Lienhard zu bedenken. Eigentlich toleriere man Übernachtungen
nicht.
Gespräche aufgenommen
Man wolle aber auch nicht "die harte Tour". Kirchenvertreter haben
deshalb das Gespräch mit den Besetzern aufgenommen. Und es zeichne
sich
eine Option ab: Die reformierte Kirche verfüge nämlich
über ein Haus
ganz in der Nähe, das über die Ferienzeit nicht genutzt werde.
Hier könnten die Besetzer jeweils die Nacht verbringen und dann
tagsüber in der Kirche sein. Das Angebot werde nun von den
Besetzern
diskutiert.
(whr/sda)
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VATIKAN-NEWS
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Zweierleier/Zytlupe vom Sa, 20.12.2008, 13.00 Uhr
Präventionstheologie
Es weihnachtet sehr! Landauf landab glänzen die
Weihnachtsbäume,
erklingen Weihnachtslieder und floriert das Weihnachtsgeschäft.
Ausnahmsweise winkt sogar die Aussicht auf weisse Weihnachten. Ideale
Voraussetzungen also für die Kirche, das von ihr ins Leben
gerufene
Fest der Liebe mitzufeiern. Doch aus Rom, genauer gesagt aus New York,
vom Repräsentanten des Vatikans bei der UNO kommen ganz andere
Töne.
Ferruccio Cainero hat Erzbischof Celestino Migliore sehr genau
zugehört
und bietet dem Monsignore in einer "Zytlupe" Paroli, die eines mit
Sicherheit nicht ist: besinnlich.
rtsp://audio.drs.ch/drs1/satire/081219_zytlupe_praeventionstheologie.MP3
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IG PROFISPORT
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be.ch 19.12.08
Medienmitteilung des Kantons Bern
Vertreter der "IG Profisport" Kanton Bern bei Regierungsrat Käser:
Jede Form von Gewalt wird verurteilt (19.12.2008)
Die Geschäftsführer der vier grossen Profivereine im
Eishockey und im
Fussball im Kanton Bern verurteilen mit Regierungsrat Hans-Jürg
Käser
einhellig jede Form von Gewalt vor, während und nach den Spielen.
An
einer gemeinsamen Aussprache im Beisein des Polizeikommandanten ist zum
Ausdruck gekommen, dass die Gewaltbereiten gezielt aus der
Anonymität
geholt und ins Recht gefasst werden sollen.
Auf Intitiative von Marc Lüthi (SC Bern) und Regierungsrat
Hans-Jürg
Käser, Polizei- und Militärdirektor des Kantons Bern, haben
die
Geschäftsführer der IG Profisport Kanton Bern (SCB, EHC Biel,
SCL
Tigers, YB) die Problematik des Hooliganismus, der Ultra-Szene, der in
den letzten Monaten festgestellten zunehmenden Gewaltbereitschaft und
die sich daraus ergebenden Konsequenzen diskutiert. Das Gespräch
hat im
Beisein des Polizeikommandanten Dr. Stefan Blättler stattgefunden.
Dabei ist einhellig zum Ausdruck gekommen, dass in enger Zusammenarbeit
alles unternommen werden muss, um den friedlichen Rahmen des Sports zu
gewährleisten. Alle am Gespräch Beteiligten verurteilen jede
Form von
Gewalt vor, während und nach den Spielen. Die
Sicherheitsdispositive
sind nach den Vorkommnissen der letzten Wochen überall
überprüft
worden. Ausdrücklich begrüsst wird die Strategie der
Kantonspolizei
Bern, nicht nur präventiv und repressiv im Umfeld der Stadien
tätig zu
sein, sondern noch gezielter gegen Gewaltbereite vorzugehen. Sie sollen
aus der Anonymität geholt und ins Recht gefasst werden.
Schliesslich
ist vereinbart worden, dass weitere derartige Aussprachen auch
künftig
bei Bedarf stattfinden werden.
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NEONAZIS CH
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Tagesanzeiger 20.12.08
Rechtsextremer angeklagt
Schanz Petra
Der Hombrechtiker Sänger der Neonazi-Band Amok wurde wegen einer
Schlägerei vor dem Kantonsgericht Glarus angeklagt.
Hombrechtikon. - Die rechtsradikale Musikgruppe Amok hatte schon im
September Schlagzeilen gemacht. Sie hatte in einem Lied dem Luzerner
Politiker und Journalisten Hans Stutz mit dem Tod gedroht und konnten
überführt werden (TA vom 26. 9.). Der Sänger der Band
ist Hombrechtiker.
Ein paar Monate zuvor waren zwei Bandmitglieder dabei, als in Glarus
Rechtsextreme eine Demonstration von Jungsozialisten angriffen. Bei der
Schlägerei gab es Verletzte, darunter auch Zivilpolizisten.
Vergangenen
Mittwoch standen die Schläger vor dem Glarner Kantonsgericht, wie
die
"Zürichsee-Zeitung" berichtet. Der Sänger behauptete, er sei
"rein
zufällig" in die Gruppe der Neonazis geraten. Der zweite
Angeklagte -
er ist der Schlagzeuger der Band und stammt aus dem Zürcher
Oberland -
gab zu, dass er gezielt an die Demonstration gegangen sei. Bei einer
Hausdurchsuchung fand die Polizei bei ihm Hakenkreuzfahnen.
Der Staatsanwalt war der Meinung, dass die geplante Zusammenrottung und
die Gewalt gegenüber den Demonstranten den Tatbestand des
Landfriedensbruchs erfülle. Er forderte zwölf Wochen
Freiheitsstrafe
bedingt und 1000 Franken Busse. Der Verteidiger bestritt, dass seine
Mandanten jemanden angegriffen oder verletzt oder an einer geplanten
Aktion teilgenommen hätten. Er forderte 42 Tagessätze
à 40 Franken,
bedingt auf zwei Jahre. Das Urteil soll im Januar vorliegen. Die
anderen 13 beteiligten Rechtsextremen haben eine Verurteilung per
Strafmandat akzeptiert. Sie sind zu einer Busse sowie einer Geldstrafe
von rund 150 bis 180 Tagessätzen verurteilt worden. (ps)
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NEONAZIS BRD
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Landbote 20.12.08
Polizeichef: "Nicht einschüchtern lassen"
Der Passauer Polizeidirektor Alois Mannichl hat gestern bei seiner
Entlassung aus dem Spital zu Zivilcourage gegen Neonazis aufgerufen.
Passau - Sechs Tage nach dem Mordanschlag sagte der 52-jährige
Mannichl, es sei wichtig, zu zeigen, "dass wir uns von diesen
Rechtsextremisten nicht einschüchtern lassen". Mannichl war heute
vor
einer Woche vor seinem Wohnhaus im Passauer Vorort Fürstenzell
vermutlich von einem Neonazi niedergestochen worden.
An der Hand seiner Frau und gestützt von einem Polizisten verliess
er
gestern das Klinikum Passau und dankte mit schwacher Stimme für
den
Zuspruch aus der ganzen Republik, den er nach dem "feigen Anschlag"
erhalten habe. Das habe ihn bestärkt: "Wir dürfen uns von
Einzelnen
nicht in Angst und Schrecken versetzen lassen." Er gehe weiter aufrecht
durchs Leben und werde im Kampf gegen den Rechtsextremismus nicht
nachlassen. Ohne seine Familie hätte er die letzten Tage nicht
durchgestanden, fügte er unter Tränen hinzu.
Täter mit Tattoo
Wegen versuchten Mordes fahndet die Polizei nach einem
glatzköpfigen,
1,90 Meter grossen Mann mit Tätowierung oder Muttermal am Hals.
Die
Ermittler veröffentlichten gestern die Zeichnung eines grossen
grünen
Schlangen-Tattoos hinter dem Ohr eines glatzköpfigen Mannes, der
am
vergangenen Samstag in Füstenzell gesehen wurde. Ob er mit dem
Täter
identisch ist, ist offen. Ausserdem wurde eine weitere Person mit einem
grossen Kreuz-Tattoo auf der Wange gesucht, die ebenfalls in
Fürstenzell gesehen wurde.
Unter dem Verdacht der Beihilfe zum Mordversuch wurde bereits ein
Ehepaar verhaftet, das der Neonazi-Gruppe Freie Nationalisten in
München zugerechnet wird. Die 22-jährige Sabrina H. und ihr
33-jähriger
Mann Manuel sollen am letzten Samstag in Fürstenzell mit einem
Mann,
auf den die Täterbeschreibung passt, gesprochen haben.
Bundeskanzlerin Angela Merkel rief dazu auf, "den Rechtsextremismus
überall da zu bekämpfen, wo er sich im öffentlichen Raum
zeigt". Der
"Passauer Neuen Presse" sagte sie: "Wenn hier ein Vertreter unseres
Staates, aber auch wenn andere Menschen durch Rechtsextreme angegriffen
werden, dann ist das ein Angriff auf uns alle." Bund und Länder
müssten
rechtsextremistische Strukturen entschieden bekämpfen, aber die
gesamte
Gesellschaft müsse ihnen mit Zivilcourage entgegentreten.
Innenminister Wolfgang Schäuble sagte, ein neuer NPD-Verbotsantrag
würde gestellt, wenn der Erfolg sicher wäre. Derzeit sehe er
aber keine
Chance beim Verfassungsgericht. (ap)
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HOMOPHOBIE
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Tribune de Génve 20.12.08
La dépénalisation de l'homosexualité divise l'ONU
HISTORIQUEUn tiers des pays du monde se sont prononcés en faveur
de la
dépénalisation universelle de l'homosexualité. Un
autre tiers s'y
oppose.
Soixante-six Etats ont lancé jeudi à New York un appel
historique à la
dépénalisation de l'homosexualité. Invoquant
l'universalité des droits
de l'homme, les 66 signataires invitent les 126 autres membres des
Nations Unies à mettre un terme aux violations des droits de la
personne sur la base de l'orientation sexuelle. Mais cette initiative,
signée par l'ensemble de l'Union européenne, le
Brésil, Israël et le
Japon notamment, est loin de faire l'unanimité.
La peine de mort
Cette déclaration politique, conçue par la France et les
Pays-Bas et
présentée dans le cadre de la 63e Assemblée
générale de l'ONU,
réaffirme "le principe de non-discrimination" quelles que soient
"l'orientation sexuelle et l'identité de genre". Elle
dénonce tout
particulièrement "le recours à la peine de mort sur ce
fondement, les
exécutions extrajudiciaires, sommaires ou arbitraires, la
pratique de
la torture et autres traitements cruels, inhumains" infligés aux
homosexuels.
"En ce XXIe siècle, comment accepter que des personnes soient
pourchassées, emprisonnées, torturées et
exécutées en raison de leur
orientation sexuelle?" a lancé Rama Yade, secrétaire
d'Etat française
aux Droits de l'homme, à l'issue de la lecture de l'appel. "Les
bûchers
de l'intolérance sont partout et de toujours", a ajouté
Rama Yade,
l'une des initiatrices de ce texte. Effectivement,
l'homosexualité est
encore illégale et donc pénalisée dans 77 pays.
Quant aux gays et
lesbiennes d'Arabie saoudite, des Emirats arabes unis, d'Iran, de
Mauritanie, du Nigeria, du Soudan ou encore du Yémen, ils
encourent
tout simplement la peine de mort.
Le Vatican et les pays arabes contre-attaquent
Face à l'appel des "66", les pays de l'Organisation de la
conférence
islamique - soutenus par le Vatican - ont fait signer à 60 Etats
un
contre-texte qui continue à confondre homosexualité et
pédophilie. Par
ailleurs, aux yeux du Saint-Siège, la condamnation des
discriminations
et des préjugés sur les homosexuels risque de favoriser
le mariage gay,
l'adoption par des couples du même sexe ou la procréation
assistée pour
les homos.
D'autres pays, comme les Etats-Unis, la Chine et la Russie, ont
préféré
ne pas entrer dans le débat en refusant de signer les deux
déclarations.
Yannick Van der Schueren
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KNASTSPAZIERGANG
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Indymedia 19.12.08
21. dezember aktionstag und knastspaziergang ::
AutorIn : abas les prisons
anlässlich des vom 19.-22.12.08 in wien stattfindenden 7.
internationalen symposiums gegen isolation rufen wir für den
21.12.08
zu einem aktionstag auf
- gegen den gefängnis-industriellen komplex
- und in solidarität mit den kämpfenden gefangenen weltweit.
am sonntag dem 21.12. werden wir in regensdorf/zh ein knastspaziergang
zum grössten schweizer knast "pöschwies" durchführen
(mit dem zug 14.00
ab hb zürich, s6 richtung baden - 14.20 bahnhof regensdorf).
dort sitzt neben einigen hundert knackis auch unser genosse marco
camenisch, der sich vom 1. bis 22.12. im hungerstreik befindet. (
http://ch.indymedia.org/de/2008/12/65055.shtml)
die situation in "pöschwies" ist geprägt von einem rigiden
sparprogramm
und der ständigen überbelegung. üble schikanen ihm
rahmen eines
irritierenden disziplinierungsregimes sind an der tagesordnung.
in den letzen monaten wurden vermehrt happige arreststrafen - so wurde
ein häftling 27 tage isoliert, dann in einen anderen knast verlegt
-
und empfindliche geldbussen verteilt. dies, weil einige häftlinge
lange
unterhosen unter kurzen sporthosen trugen, um sich beim sport gegen
nässe und kälte zu schützen. diese seit den 1990er
jahren gängige
praxis wurde von heute auf morgen ohne ersichtlichen grund verboten,
den knackis zudem die üblichen beschwerdemöglichkeiten
verwehrt.
in der selben zeit stand in zürich ein häftling vor gericht,
weil er
letztes jahr seinen zellengenossen erschlagen hatte - in einer
doppelbelegten einerzelle. beide hatten offen streit, beide verlangten
deshalb ihre verlegung. die schliesser ignorierten den wunsch. die
staatsanwaltschaft stellte die strafuntersuchung gegen die
knastangestellten ein.
dieses jahr gab es wieder einen toten in einer doppelbelegten
einerzelle. ein knacki vergewaltigte und erwürgte seinen
zellengenossen, der kurz vor seiner entlassung stand. wiederum zwei,
die besser nicht hätten zusammengelegt werden sollen. die
knastleitung
wurde vorsorglich von einer strafuntersuchung ausgenommen.
im jahresbericht 07 schrieb ein knastangestellter, dass "das thema
sterben im strafvollzug nicht einfach aufhört, sondern uns weiter
beschäftigen wird". nicht etwa die einkalkulierten
kollateralschäden
der doppelbelegung waren damit gemeint. sondern all die alten
häftlinge, die man nicht mehr lebend rauslassen will. ein
menschenleben
ist im knast nichts wert - allenfalls noch als billigstarbeitskraft.
die knastleitung und ihre schliesser sind ihrer sache sicher. ein toter
knacki ist für diese menschenverwalter bloss ein knastplatz, der
frei
wird.
der aktionstag soll nicht nur an die totgeschwiegene realität der
hiesigen knäste, flüchtlingsbunkern und psychiatrien
erinnern. auch
wollen wir an die weltweite kämpfe von gefangenen anknüpfen
und unsere
solidarität ausdrücken mit jenen, die derzeit für ihre
politische
überzeugung und revolutionäre praxis vor gericht stehen, wie
z.b. die
angeklagten im mailänder pc/pm-verfahren oder im berliner
mg-prozess.
solidarität ist eine waffe!
im folgenden eine (sehr unvollständige) auswahl derzeit
anstehender knastkämfpe und soli-kampagnen:
- seit mitte november befinden sich in chile und in argentinien mehrere
gefangene anarchist/innen und ehemalige militante des FPMR, MJL und MIR
im hunger- und z.t. durststreik. (
http://presospoliticosexpropiadores.entodaspartes.net)
- ab dem 1.12. befinden sich die "ergastolani" ("zuchthäusler") in
italien, und mit ihnen solidarische gefangene aus ganz europa, im
hungerstreik gegen das italienische system der lebenslänglichen
strafe.
im gegensatz zur üblichen praxis in den meisten europäischen
länder ist
die lebenslänglich strafe in italien tatsächlich unbefristet.
vor einem
jahr haben die knackis mit ihrer kampagne begonnen und auf ihre lage
aufmerksam gemacht mit der forderung, man solle doch anstelle des
langsamen todes der lebensänglichen strafe lieber wieder die
todesstrafe einführen. (infos: http://www.informa-azione.info,
http://www.autprol.org)
- in der woche vom 6. zum 13.12. findet eine internationale
aktionswoche in solidarität mit dem afroamerikanischen
journalisten und
ex-black panther mumia abu-jamal statt. seit 1981 wird er beschuldigt,
einen bullen getötet zu haben. und seither kämpft er für
die
wiederaufnahme seines verfahrens und einen fairen prozess, was man ihm
bisher verweigert hat. mumia ist akut von der exekution bedroht.
(infos: http://www.das-mumia-hoerbuch.de)
- am 11.12. findet um 19.00 im volkshaus zürich eine
informationsveranstaltung statt zur aktuellen repression gegen den
kommunistischen widerstand in deutschland (verfahren gegen dhkp/c in
stuttgart-stammheim, mg-verfahren in berlin), in italien (prozess gegen
militante des pc-pm in mailand) und im spanischen staat (seit dem
17.11. befinden sich gefangene der pce/r und der grapo im
hungerstreik). (infos: http://www.rhi-sri.org)
- am 13.12. findet ein internationaler aktionstag in solidarität
mit
den angeklagten im berliner mg-prozess statt. den angeklagten wird u.a.
vorgeworfen, sie hätten im rahmen einer aktion gegen die deutsche
kriegsbeteiligung in afghanistan armeefahrzeuge anzünden wollen.
(infos: http://www.einstellung.so36.net)
- wie eingangs erwähnt, findet in wien vom 19. bis 22.12. das 7.
internationale symposium gegen isolation statt, an dem vertreter/innen
verschiedener linker und antiimperialistischer bewegungen teilnehmen
und über die situation der politischen gefangenen weltweit
berichten.
(infos: http://www.ipai-isolation.info)
- vor einigen tagen haben in griechenland einige tausend gefangene
einen hungerstreik zu ende geführt, mit dem sie gegen die
miserablen
haftbedingungen protestierten. aufgrund ihres erfolgreichen kampfes
sollen nun gegen 6'000 gefangene freigelassen werden.
- zum schluss sei an die mittlerweile über 750 baskischen
politischen
gefangenen erinnert, die für ihren kampf für ein
unabhängiges und
sozialistisches baskenland systematischer folter ausgesetzt waren/sind
und in mehr als 80 spanischen und französischen knästen
verteilt
sitzen. auch die irischen gefangenen dürfen nicht vergessen
werden, die
gegen die britische besetzung nordirlands kämpfen. trotz
angeblichem
"friedensprozess" und regierungsbeteiligung der provisional sinn
féin
im norden sitzen immer an die 50 republikanische gefangene in irischen
und britischen knästen, unter teilweise erbärmlichen
bedingungen.
es brodelt in vielen knästen, auch wenn das selten nach draussen
dringt. die hiesigen medien berichten nur dann darüber, wenn es
sich
nicht vermeiden lässt. oder wenn irgendeine partei wieder mal die
verschärfung des knastregimes fordert oder gegen gefangene hetzt.
wir laden euch zur teilnahme am aktionstag ein. kommt an den
knastspaziergang oder lasst euch was einfallen.
für eine gesellschaft ohne knäste!
solidarische grüsse,
freund/innen und unterstützer/innen von marco camenisch, 5.12.08
weitere infos:
http://ch.indymedia.org/de/2008/12/65145.shtml
(zum knastspaziergang)
http://ch.indymedia.org/de/2008/12/65055.shtml
(marcos hs-erklärung)
http://ch.indymedia.org/de/2008/11/64429.shtml
(situation in pöschwies)
seit kurzem wird für den 20.12. zu einem internationalen
aktionstag in solidarität mit dem aufstand in griechenland
aufgerufen:
http://ch.indymedia.org/de/2008/12/65484.shtml
(fr)
http://ch.indymedia.org/de/2008/12/65487.shtml
(it)
http://ch.indymedia.org/de/2008/12/65380.shtml
(d)
solidarität ist unsere waffe, verbinden wir die kämpfe
weltweit!
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GRIECHENLAND
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Basler Zeitung 20.12.08
Die Jugend in Athen traut weder der Regierung noch der Opposition - die
Proteste gehen weiter
Viele Griechen sehen die Krawalle als soziale Revolte
Jan Keetman, Istanbul
Nach derartigen tagelangen Strassenschlachten würde wohl
überall sonst
der Ruf nach dem starken Staat, mit anderen Worten nach Abbau von
Grundrechten, die Tagesordnung prägen. Inzwischen haben vermummte
Jugendliche das Französische Institut in Athen mit
Brandsätzen
angegriffen. Am Freitagnachmittag fand ein Open-Air-Konzert als Zeichen
der Solidarität mit den Forderungen der griechischen Jugend statt.
Nach
einer Umfrage der konservativen Zeitung "I Kathimerini" sehen jedoch 60
Prozent der Griechen diese Ausschreitungen nicht einfach als "Krawall",
sondern als soziale Revolte. Mehr Angst als vor den Bränden im
Zentrum
der Hauptstadt Athen haben viele Griechen noch immer vor einem starken
Staat.
Man könnte sagen, dass dieser Staat auch nicht in der Lage oder
willens
war, die Brandstifter zu finden, die im Sommer 2007 für drei
Dutzend
Tote und neues Bauland gesorgt haben. Im Grossen wie im Kleinen werden
beide Augen zugedrückt. Jeder kritisiert das, und die meisten
machen
mit. Die zwei Millionen Schwarzbauten gehören schliesslich nicht
alleine der Edelfäule des Establishments. gegen
polizeistaat. Doch
steht das alles auf dem gleichen Blatt? Schauen wir uns ein Beispiel um
die Ecke an. Das hochgradig erdbebengefährdete Istanbul besteht zu
40
Prozent aus Schwarzbauten. Gelegentlich räumt die Polizei mit
Mühe ein
paar Dutzend ab, wobei sie ihre Samthandschuhe anlegt. Doch wenn es
gilt, die offizielle Gewerkschaftsdemonstration am 1. Mai
auseinanderzuprügeln, dann sind plötzlich ein ganz anderer
Staat und
eine ganz andere Polizei da.
In Griechenland hingegen hemmt nicht nur ein Mangel an
Verantwortungsbewusstsein den Staat, es gibt auch eine Antipathie gegen
alles, was nach Polizeistaat aussieht.
Um diese Haltung zu verstehen, muss man die Geschichte um 35 Jahre
zurückverfolgen. Im November 1973 stürmte das griechische
Militär mit
Panzern das Tor des Athener Polytechnikums. Mindestens 22 Studenten
wurden von den Soldaten getötet. Es war eine der letzten Zuckungen
der
griechischen Militärdiktatur von 1967 bis 1974. Die Studenten, die
damals gegen die Diktatur kämpften oder sich zumindest mit ihrem
Ende
identifizierten, bilden heute den grössten Teil der
Führungselite
dieses Landes. Als Lehrer, Journalisten und Autoren haben sie das Land
geprägt. Die griechischen Autonomen setzen den Kampf gegen die
Diktatur, für den sie zu spät geboren sind, nun
stellvertretend gegen
die Polizei fort. direkter schuss. Der Protest lässt sich auch
leicht
über seinen Kern hinaus auf weitere Bereiche ausdehnen. "Kugeln
für die
Jugend, Geld für eure Banken!" war eine Parole in den Strassen
Athens.
Manchem Jugendlichen, der keinen Job findet, weil Griechenland trotz 13
Jahren Wirtschaftsbooms die zweithöchste Jugendarbeitslosigkeit
unter
den 27 EU-Staaten hat, mag das aus der Seele gerufen sein. Einfach
abgeschrieben müssen sich auch diejenigen fühlen, die keine
Chance in
ihrem Beruf haben, weil sie nicht über die nötigen
Beziehungen zu einer
der beiden grossen Parteien verfügen.
Man kann auch schwerlich behaupten, dass der Protest von Anfang an
unberechtigt war. Das gerichtsmedizinische Gutachten kam eindeutig zu
dem Schluss, dass der 15-jährige Schüler Alexandros
Grigoropoulos durch
einen direkten Schuss aus einer Polizeiwaffe starb. Die Zeugen, die den
Schuss als Folge verbaler Auseinandersetzung geschildert haben, werden
damit zumindest im wichtigsten Punkt ihrer Schilderung bestätigt.
Spontane Wut ist eine Sache, doch irgendwann sollte auch die Einsicht
reifen, dass die Wut vor allem Unschuldige trifft, inklusive der
griechischen Polizisten, die den Mord ja nicht kollektiv begangen
haben. Doch da ist eben nichts, worauf die Jugendlichen irgendwie
vertrauen könnten. Der Regierung, die vor einem Jahr weder die
Brände
löschen noch die Brandstifter finden konnte, traut man nicht.
Ebensowenig der Opposition, die das Land lange Zeit in gleicher Weise
regiert hat. Daher kommt das Gefühl, diesmal müsse man dem
Establishment eine längere Lektion verpassen.
Anstatt dass einfach nach dickeren Polizeiknüppeln gerufen wird,
breitet sich immerhin zunehmend die Einsicht aus, dass alles anders
werden sollte. Das ist auch schon etwas. Vielleicht noch nicht der
Anfang von mehr Demokratie, aber gewiss das Gegenteil von ihrem Ende.
Warum fällt das eigentlich so wenigen auf? korrespondenten@baz.ch
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ANTI-ATOM
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Tagesanzeiger 20.12.08
Der neue Schweizer Energieriese trägt den Namen Alpiq
Die 2005 eingefädelte Fusion von Atel und EOS ist unter Dach. Mit
Alpiq
entsteht der grösste Schweizer Stromkonzern. Die
Electricité de France
redet jedoch ein gewichtiges Wort mit.
Von Richard Diethelm, Neuenburg
Der Direktionspräsident der EOS, Hans Schweickardt, konnte gestern
in
Neuenburg seinen Stolz kaum verbergen, als er die am Donnerstag
vertraglich bereinigte Fusion der Westschweizer Stromholding und der
Atel zur Alpiq Holding vorstellte. Denn im Konzert der Grossen spielte
Schweickardt bisher nur die zweite Geige. Vom nächsten Februar an
wird
der Ostschweizer jedoch den Verwaltungsrat der Alpiq präsidieren,
die
dank des Zusammenschlusses die Nummer 6 unter Europas Stromkonzernen
und das grösste Schweizer Energieunternehmen wird.
AKW-Pläne noch nicht offen gelegt
Bezüglich Umsatz und Mitarbeiterzahl (siehe Tabelle) wird die
Alpiq die
Axpo, den bisherigen Leader in der Schweizer Strombranche, klar
überflügeln. Nur bei der Jahresproduktion liegt die Axpo mit
ihren 23,4
gegenüber 20 Terawattstunden (TWh) noch vorn. "Jetzt können
wir auf
Augenhöhe mit unseren Konkurrenten verhandeln", freute sich
Schweickardt. Der Alpiq-Präsident wird im Poker, wer unter den
Stromkonzernen ein oder zwei Atomkraftwerke der nächsten
Generation
bauen soll, auf diese Karte setzen. Ein entsprechendes Gesuch haben die
Axpo für Beznau, die BKW für Mühleberg und die Atel
für Gösgen beim
Bund ja bereits eingereicht. In Neuenburg liess sich Atel-Chef Giovanni
Leonardi allerdings nicht in die AKW-Karten blicken. Als designierter
Direktionspräsident der Alpiq sagte er nur, er sei
"zuversichtlich,
dass wir 2009 in dieser Frage eine Lösung finden".
Die Weichen für die Fusion der EOS mit der Atel wurden 2005
gestellt,
als die Grossbank UBS ihre Mehrheitsbeteiligung an der Motor-Columbus
AG an die EOS, ein Konsortium von Elektrizitätsgesellschaften und
industriellen Betrieben, die Atel und die Electricité de France
(EDF)
verkaufte. Die Vorbereitung des Zusammenschlusses brauchte Zeit. Nicht
zuletzt, weil die marktmächtigere Atel Befürchtungen in der
Westschweiz
zerstreuen musste, die kleinere EOS werde von ihrer Deutschschweizer
Schwester dominiert.
Das ist zumindest auf dem Papier der Verträge, die in Neuenburg,
dem
künftigen Sitz der Alpiq Holding, unterzeichnet wurden, nicht der
Fall.
Die EOS und das Konsortium bisheriger Atel-Minderheitsaktionäre
aus der
Nordwestschweiz und dem Tessin sind an der Alpiq zu je 31 Prozent
beteiligt. Lausanne und Olten als bisherige Hauptsitze von EOS und Atel
bleiben die wichtigsten Standorte. Die Alpiq wird von der
Waadtländer
Hauptstadt aus den Geschäftsbereich Energie Schweiz leiten. In
Olten
sind die operative Leitung des Konzerns sowie die Führung des
Energiegeschäfts in West- und in Zentraleuropa konzentriert.
Entlassungen werde es wegen der Fusion keine geben, versicherte
Schweickardt.
EDF investiert eine Milliarde
Die Transaktion ist mit erheblichen Kapitalströmen verbunden. So
investiert die EDF, die bisher 23,5 Prozent an der Atel gehalten hat,
eine Milliarde Franken für ein Minderheitspaket von 25 Prozent an
der
grösseren Alpiq. Der grösste Stromproduzent der Welt muss vor
der
ausserordentlichen Generalversammlung am 27. Januar zur Fusion
entscheiden, ob er das Geld über eine Kapitalerhöhung oder in
Form von
Energiebezugsrechten am Unterwalliser Kraftwerk Emosson einschiesst.
Neben der Atel und den SBB nutzt die EDF die Wasserkraft dieser Anlage,
weil deren Einzugsgebiet bis nach Frankreich reicht.
Umgekehrt werden Ausgleichszahlungen von rund 1,8 Milliarden Franken in
die Kassen der EOS-Besitzer fliessen. Die Forces Motrices Valaisannes
wollen dieses Geld in eigene Wasserkraftprojekte stecken, die Groupe E,
Romande Energie sowie die Industrielle Betriebe von Lausanne und Genf
vornehmlich in ein verbessertes Angebot an "grüner Energie".
---
Oltener Tagblatt 20.12.08
Absolut positive Bilanz für den Kanton"
Strom-Fusion Finanzdirektor Christian Wanner bleibt VR-Vize und sieht
den Standort Olten gestärkt
Regierungsrat Christian Wanner, der den Kanton Solothurn im Atel- und
neu im Alpiq-Verwaltungsrat vertritt, sieht die Interessen des Kantons
durch die Fusion nicht beeinträchtigt: Weder seien
Arbeitsplätze oder
Steuereinnahmen gefährdet, noch werde der Einfluss Solothurns in
der
Alpiq geringer sein.
Christian von Arx
Der Kanton Solothurn ist Aktionär der Atel Holding. Wie
verändert sich
sein Anteil durch die Fusion mit EOS zur neuen Alpiq Holding AG?
Christian Wanner: Aktuell beträgt Solothurns Aktienanteil an der
Atel
Holding 7,42 Prozent. Nach Vollzug aller vereinbarten Transaktionen
wird der Kanton an der neuen, wesentlich grösseren und
stärkeren Alpiq
Holding AG 5,6 Prozent des Kapitals halten.
Nimmt der Einfluss des Kantons als Aktionär auf die neue
Gesellschaft also ab?
Wanner: Überhaupt nicht. Der Kanton Solothurn hat weiterhin einen
garantierten Sitz im Verwaltungsrat. Ich bleibe wie bisher einer von
zwei Vizepräsidenten, und zwar der geschäftsführende.
Mit der Fusion
zur Alpiq wird der Verwaltungsrat durch Vertreter der neuen
Aktionäre
ergänzt. Zusammen mit Hans Büttiker (Dornach), Alex Stebler
(Nunningen)
und Urs Steiner (Laufen) vertrete ich weiterhin das Konsortium der
Schweizer Minderheitsaktionäre, die zusammen 31 Prozent der
Alpiq-Aktien halten. Der Einfluss ist gleich gross wie bisher.
Die Atel ist ein wichtiger Arbeitgeber in Olten und im Kanton
Solothurn. Sind diese Arbeitsplätze gefährdet?
Wanner: Nein. Lediglich der Sitz der Holding geht nach Neuenburg, die
Geschäftsleitung und das Trading bleiben in Olten. Soweit ich
orientiert bin, ist kein Abbau von Arbeitsplätzen vorgesehen. Und
wenn
die neue Gesellschaft erfolgreich ist, woran ich nicht zweifle, wird
das auch längerfristig nicht der Fall sein. Die Alpiq bleibt auch
mit
der neuen ausländischen Beteiligung ein Unternehmen mit einer
soliden
schweizerischen Mehrheit.
Werden der Kanton Solothurn und die Stadt Olten aufgrund der
Sitzverlegung der Holding nach Neuenburg Steuereinnahmen verlieren?
Wanner: Nein. Wir haben einen Standortvertrag auf 15 Jahre
abgeschlossen und mit dem Kanton Neuenburg eine Steuervereinbarung
erzielt. Darin ist schriftlich festgelegt, dass der Anteil des Kantons
Solothurn und der Stadt Olten am Steueraufkommen nicht geschmälert
werden. Das wurde von allen Beteiligten akzeptiert. In dieser Frage
erhielten wir übrigens auch gute Unterstützung von- seiten
der
französischen EDF.
Diese Garantie gilt 15 Jahre ab dem Start der neuen Gesellschaft, also
bis Ende 2023. Müssen sich Kanton und Stadt heute schon darauf
einstellen, dass die Steuern der Alpiq in der Zeit danach wegfallen
werden?
Wanner: Niemand kann heute alle Entwicklungen auf 15 Jahre hinaus
voraussagen. Ich bin überzeugt, dass sich der Standort Olten
für die
Alpiq so gut bewähren wird, dass daran überhaupt nichts
geändert werden
muss.
Die Atel hat dieses Jahr ein Rahmenbewilligungsgesuch für ein
neues
Kernkraftwerk Niederamt eingereicht. Was ändert sich durch die
Fusion
zur Alpiq für dieses Projekt?
Wanner: Nichts. Die Projektverantwortlichen bleiben die gleichen wie
bisher. Ich habe grossen Wert darauf gelegt, dass es Leute sind, die
unsere Region kennen.
Wie beurteilen Sie aus Sicht des Kantons Solothurn die Fusion der Atel
mit der EOS zur neuen Alpiq?
Wanner: Man muss sich den Ausgangspunkt in Erinnerung rufen: Die UBS
wollte sich 2005 von ihrer Beteiligung an Motor-Columbus trennen,
welche die Atel kontrollierte. Unter allen für diesen Verkauf
diskutierten Optionen ist die jetzt realisierte die beste. Aus heutiger
Sicht ist der rechtzeitige Verkauf durch die UBS zudem ein riesiger
Glücksfall für uns. Würde Motor-Columbus heute noch der
UBS gehören,
würde dem Kanton Solothurn keinesfalls mehr der Vorzugspreis
zugestanden, den er als bisheriger Atel-Aktionär erhielt. Heute
würde
die UBS ihren Anteil zweifellos mit einer internationalen Auktion an
den Meistbietenden vergeben. Auch unter Berücksichtigung aller
anderen
Aspekte kann der Kanton Solothurn eine absolut positive Bilanz ziehen.
--
Alpiq: Alpen und Intelligenz
Wenn Personen heiraten, ändern sie in den meisten Fällen
ihren Namen.
Auch in der Wirtschaftswelt wird dies praktiziert, wobei es klare
Spielregeln gibt. Übernimmt ein Unternehmen ein anderes, bleibt
vom
schwächeren im Firmennamen häufig nichts übrig, ausser
es handelt sich
um ein sehr renommiertes Unternehmen (zum Beispiel blieb der Name des
Bierbrauers Feldschlösschen auch nach der Übernahme durch
Carlsberg
bestehen). Bei einer Fusion auf Augenhöhe, wie dies bei Atel und
EOS
zur Alpiq der Fall ist, gelten andere Regeln. Entweder setzt sich der
neue Name aus den beiden alten zusammen, oder man kreiert einen
gänzlich anderen (Sandoz und Ciba-Geigy vereinten sich zur
Novartis).
Bei Alpiq handelt es sich laut Auskunft von Beate Kehrberger,
Verantwortliche für Sponsoring, Branding und Corporate Publishing
der
Atel, um eine Neukreation. Weil es sich, so Kehrberger, um eine neue
Firma handelt, wollte man sich auch einen neuen Namen verpassen. Der
erste Teil (Alp-) soll an unser mächtiges Massiv erinnern,
während der
zweite (-iq) auf die intelligenten Lösungen der Firma verweist.
Zusammen mit einer auf Branding spezialisierten Agentur wurde der Name
in einem mehrwöchigen Verfahren erarbeitet, wobei umfangreiche
Abklärungen bezüglich Rechtssicherheit getroffen werden
mussten. Zuerst
findet die Umfirmierung der Holding statt, während ab Mitte des
nächsten Jahres bis Ende 2010 die rund 200 Tochterunternehmen mit
dem
neuen Branding versehen werden. (tst)
--
Zingg gratuliert
Mit der Geschäftsleitung und einem wesentlichen Teil des
Stromhandels
blieben sehr wichtige Unternehmensteile der neuen Alpiq in Olten,
stellte Stadtpräsident Ernst Zingg fest. Das trage dazu bei, dass
das
Steueraufkommen in Stadt und Kanton verbleibe. Und: "Die
Führungskräfte
in der Geschäftsleitung, die für den Standort Olten wichtig
sind,
bleiben alle in Olten - allen voran CEO Giovanni Leonardi, der ein
hervorragender Partner für Stadt und Region ist." Er könne
nur
gratulieren, dass die schwierige Geburt der neuen Gesellschaft in zwei
Jahren gelungen sei, so Zingg. (cva)
---
Basler Zeitung 20.12.08
Alpiq setzt Europa unter Strom
Atel und EOS fusionieren und gehören zu den Grossen auf dem
europäischen Energiemarkt
Winfried Kösters (SDA)
Die Atel-EOS-Fusion zur Alpiq ist weit über die Schweiz hinaus von
Bedeutung. Im Visier haben die Alpiq und der Konkurrent Axpo Europas
Topliga der Stromkonzerne. Der Standortvorteil tiefer Strompreise
schwindet aber.
"Der Schulterschluss von Atel und EOS ist die Antwort auf die
Öffnung
der Strommärkte in Europa", sagt Matthias Finger, Professor
für das
Management von Netzwerk-Industrien an der ETH Lausanne und Mitglied der
Regulierungsbehörde Elcom.
In Europa zeichne sich ab, dass eine kleine Zahl grosser
Elektrizitätskonzerne künftig den Ton angebe. Die
Electricité de France
(EDF), die mit 25 Prozent an Alpiq beteiligt ist, sei schon heute der
grösste Elektrizitätskonzern der Welt.
Schweiz. Die Schweiz sei als Stromerzeuger und als Strom-transitland
für Europa wichtig. Entsprechend drängten die
europäischen Staaten auf
starke Partner und einen offenen Schweizer Markt. Die Fusion von Atel
und EOS sei gut für die Schweiz und für Europa, sagt Finger.
Im Binnenmarkt Schweiz dürfte der Zusammenschluss zu einem
härteren
Wettbewerb führen. Ein Preiskampf sei dennoch nicht zu erwarten,
denn
die Marktöffnung komme nur langsam voran. Die Stromnachfrage nehme
in
den nächsten Jahren weiter zu. Die Produktion stagniere hingegen,
was
zu einer wachsenden Stromlücke führe.
Strompreis. Ausserdem wird im Zuge der Liberalisierung nur der Markt
für die Strom-produktion geöffnet. Einen Wettbewerb der Netze
wie in
der Telekommunikation gebe es dagegen nicht. Der Strompreis werde aber
nur zu etwa 40 Prozent von der Produktion bestimmt. Der Rest entfalle
auf den Transport und andere Kosten etwa für die Einspeisung und
Steuern.
Der Strompreis dürfte sich so in den nächsten Jahren dem
höheren Niveau
in Europa angleichen, ist Finger überzeugt. Die Schweiz verliere
damit
zwar einen Standortvorteil für stromintensive Branchen wie Stahl
oder
Aluminium. Dank ihrer hervorragenden Position im europäischen
Strommarkt böten sich aber auch Chancen, die zur Schaffung neuer
Arbeitsplätze führen dürften.
Der Staat hat dies noch nicht erkannt. Er tritt im Strommarkt derzeit
eher als Bremser auf, hat er die Stromkonzerne bei der massiven
Erhöhung der Strompreise doch zurückgepfiffen. Seine Rolle
bleibt
jedoch zwiespältig.
Auf der einen Seite hat er ein Interesse daran, dass der Markt spielt
und so für ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis sorgt. Als
Eigentümer
auf kantonaler und lokaler Ebene ist er andererseits nicht unbedingt an
einer raschen Liberalisierung interessiert.
Markt. Dass der Markt trotz der Atel-EOS-Fusion spielt, davon ist der
Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE)
überzeugt. Nach
wie vor gebe es schweizweit 900 Elektrizitätsgesellschaften, sagt
VSE-Sprecherin Dorothea Tiefenauer. Es sei positiv, dass mit Alpiq ein
neuer starker Player im Markt entstehe.
Keine Probleme erwartet die nationale Netzgesellschaft Swissgrid, die
unlängst starkem Druck durch die grossen Stromversorger ausgesetzt
war.
Nach dem Machtwort von Bundesrat und Wettbewerbskommission ist dieses
Thema aber erledigt: "Alles ist auf guten Wegen", liess
Swissgrid-Sprecherin Monika Walser verlauten.
--
Alpiq kommt auch aus Basel
Teilhaber. Alpiq ist mit 16 Milliarden Franken Umsatz und 10 000
Mitarbeitern in 29 Ländern unter den 15 grössten in Europa
und die
Nummer eins auf dem Schweizer Strommarkt. Mit dabei sind zwei
Stromversorger aus der Region: Elektra Birseck und Elektra Baselland.
Die beiden Firmen hatten sich im Jahr 2005 an der Atel beteiligt, als
die UBS ihre Beteiligung an der Finanzgesellschaft Motor-Columbus
veräusserte. Zusammen mit vier weiteren Partnern halten die beiden
Versorger aus der Region nun 31 Prozent des fusionierten
Grosskonzerns. mic
---
St. Galler Tagblatt 20.12.08
Atel und EOS fusionieren
Der Energiekonzern Alpiq bildet als neue Nummer eins im Schweizer Markt
den Westblock. Diesem gegenüber steht der Axpo-Ostblock. Im
Sandwich
ist die BKW.
Neuenburg. Was vor viereinhalb Jahren, am 6. April 2004,
angekündigt
worden war, wird nun umgesetzt. Aus den beiden Schweizer Stromkonzernen
Atel und EOS wird der Energieriese Alpiq. Die neue Schweizer Nummer
eins ist in 29 Ländern tätig und hat gut 10 000 Angestellte,
die Hälfte
davon in der Schweiz. Hauptaktionäre der Alpiq sind zu je 31% die
EOS
Holding und ein Konsortium Schweizer Minderheitsaktionäre sowie
als
internationaler Partner die mächtige Electricité de France
(EDF) mit
25%.
Nummer sechs in Europa
Der EOS-Chef und designierte Alpiq-Verwaltungsratspräsident Hans
Schweickardt sprach vor den Medien von einem "historischen Moment
für
den Schweizer Strommarkt". Alpiq werde unter den europäischen
Energiekonzernen bezüglich Umsatz die Nummer sechs. Atel und EOS
setzten 2007 zusammen gut 16 Mrd. Fr. um. In der Schweiz ist Alpiq mit
Sitz in Neuenburg für ein Drittel der Stromversorgung
verantwortlich.
Zudem ist der Konzern der grösste Schweizer Netzbesitzer: 2671 km
Höchstspannungsnetz werden von Alpiq betrieben.
Den Weg ebnete die UBS
In ganz Europa betreibt Alpiq Atom-, Gas-, Kohle- und Wasserkraftwerke
sowie Anlagen für die Erzeugung erneuerbarer Energie. Die
Gesamtleistung aller Kraftwerke beträgt 5270 Megawatt, ihre
Jahresproduktion liegt bei 20 Terrawattstunden. Laut Schweickardt soll
die Fusion keine Entlassungen zur Folge haben. Geführt wird das
neue
Unternehmen von Atel-Chef Giovanni Leonardi.
Der operative Start der Alpiq Holding ist für den kommenden 1.
Februar
geplant. Die Fusion war möglich geworden, nachdem die UBS im Jahr
2005
ihr Aktienpaket von 55,6% an der Energie-Holding Motor Columbus
verkaufte, die ihrerseits die Mehrheit der Atel kontrollierte. Das
UBS-Paket ging für 1,3 Mrd. Fr. an ein Konsortium aus
Atel-Minderheitsaktionären, EOS und EDF sowie Atel selbst.
Oligopol prägt den Strommarkt
Die Fusion, die von der Wettbewerbskommission bereits 2006 genehmigt
wurde, war komplizierter als erwartet und kommt deshalb nun
verspätet.
Eigentlich wollten die beiden Unternehmen schon dieses Jahr gemeinsam
operativ starten. Neu prägt ein Oligopol den Schweizer Strommarkt,
mit
der Alpiq als Westblock sowie der Axpo zusammen mit der CKW und der
Handelsfirma EGL als Ostblock. Im Sandwich steckt nun die mehrheitlich
staatliche BKW, an der der deutsche Stromkonzern Eon beteiligt ist. Es
ist zu erwarten, dass die BKW irgendwann näher an den Ostblock
rückt,
was sich auch in der Kooperation bezüglich Planung neuer AKW
abzeichnet. (sda/red.)
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STADTRAT
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SITZUNG 13.11.08
10 Kleine Anfrage Roland Jakob (SVP):
Drogenanlaufstelle im Abbruchhaus, was kostet das?
Geschäftsnummer 08.000309 / 08/348
Wie wir alle wissen, wird an der Murtenstrasse durch den Gemeinderat
eine zweite Drogenan-laufstelle geplant. Dies obwohl die Anwohnerinnen
und Anwohner sowie die Gewerbebetrei-benden im Quartier diese klar
ablehnen. Nun stellt sich die Frage, wie wichtig dem Gemeinde-rat die
Meinung der Betroffenen ist! Aus gegebenem Anlass stelle ich folgende
Fragen:
1. Was kostet den Steuerzahler die baulichen Massnahmen, um das Haus
benutzbar zu ma-chen (Bitte Frankenbetrag angeben!)?
2. Was kostet dem Steuerzahler den Unterhalt der Drogenanlaufstelle
(Bitte Frankenbetrag angeben!)?
3. Welche flankierenden Massnahmen werden durch den Gemeinderat
getroffen, um den Drogenhandel und das zu erwartende Gewaltaufkommen im
Quartier zu unterbinden?
Bern, 16. Oktober 2008
Direktorin BSS Edith Olibet beantwortet die Kleine Anfrage im Namen des
Gemeinderats wie folgt:
Zu Frage 1: Die baulichen Massnahmen an der Murtenstrasse kosten
ungefähr 70 000 Franken.
Zu Frage 2: Die Kosten für den Betrieb des zweiten Standorts der
Anlaufstelle sind von ver-schiedenen Faktoren wie beispielsweise den
Öffnungszeiten abhängig. Als Schätzung für den
zweiten Standort können
0.4 bis 0.7 Mio. Franken genannt werden. Verhandlungen zur
Finan-zierung des 2. Standorts mit der kantonalen Gesundheits- und
Fürsorgedirektion sind im Gange. Die Finanzierung des Betriebs von
Anlaufstellen ist grundsätzlich Sache des Kantons.
Zu Frage 3: Wie auch an der Hodlerstrasse sind für die
Murtenstrasse
Sicherheitsmassnah-men vorgesehen. Nebst der Securitaspräsenz bei
der
Anlaufstelle selber werden PINTO und auch die Polizei regelmässig
bei
der Anlaufstelle und in der Umgebung präsent sein und Kon-trollen
durchführen. Dem Gemeinderat ist es ein Anliegen, die
Nachbarschaft
miteinzubezie-hen, anzuhören und allenfalls Anpassungen
einzuleiten.
Dafür sind periodische Nachbar-schaftsversammlungen bzw. Sitzungen
mit
Institutionen und Anwohnenden vorgesehen.
Roland Jakob (SVP): Ich möchte eine Zusatzfrage stellen: Am 6.
November
2008 fand im BSS eine Aussprache statt. Gemeinderätin Edith Olibet
hat
den Anwesenden scheinbar mitgeteilt, dass der Gemeinderat entschieden
hat, die Drogenanlaufstelle zu betreiben, unabhängig von einer
etwaigen
finanziellen Unterstützung durch den Kanton. Haben Sie diese
Äusserung
tat-sächlich so vorgenommen? Wenn ja: Ist der Gemeinderat zum
Souverän
geworden?
Direktorin BSS Edith Olibet: Der Gemeinderat ist der Ansicht, dass ein
zweiter Standort an der Murtenstrasse notwendig ist. Dabei handelt es
sich um eine Zwischennutzung. Die letzte Frage verstehe ich nicht;
weswegen sollte der Gemeinderat zum Volk geworden sein?
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SITZUNG 20.11.08
16 Postulat Fraktion SP/JUSO (Christof
Berger, SP): Eine pragmatische städtische Regelung für den
Aushang von Kleinplakaten
Geschäftsnummer 08.000096 / 08/283
Dass es beim Aushang von Kleinplakaten einen Wildwuchs gibt, ist nicht
zu bestreiten. Doch ist ebenso wenig von der Hand zu weisen, dass
Kleinplakate eine nicht zu unterschätzende Möglichkeit der
Öffentlichkeitsarbeit darstellen. Sie sind insbesondere ein
wichtiges
Informa-tionsmedium für kleine Kulturveranstalter, welche sich
andere
Werbekanäle nicht leisten kön-nen. Auch finanzschwache
politische
Gruppierungen greifen gerne auf dieses Medium zurück. Die
Kleinplakate
stehen somit für Vielfalt und Demokratie.
Wie man den Zeitungen ".ch" vom 6. Februar 2008 und der "Berner
Zeitung" vom 14. Februar 2008 entnehmen konnte, plant die Stadt im
Rahmen des Massnahmenplans "Subers Bärn - zäme geit's" eine
rigorose
Einschränkung des Aushangs von Kleinplakaten. Die Eindämmung
des
Wildwuchses ist hierbei sicher sinnvoll und erwünscht. Die neuen
Massnahmen dürfen aber nicht zum Kahlschlag führen.
Für grossformatige Plakate besteht in Bern ein Vertrag mit der
Allgemeinen Plakatgesellschaft (APG). In anderen Schweizer Städten
(z.B. Zürich) gibt es Regelungen, die neben der APG auch
Anbietende von
Kleinplakataushängen berücksichtigen. Die Stadt Bern
könnte sich dar-an
orientieren. Und sie muss ausserdem ihr eigenes Reglement über die
Reklame in der Stadt Bern (Reklamereglement; RR Art. 16 Anschlagstellen
für die Allgemeinheit) einhalten. Dieser Artikel besagt, dass die
Stadt
bei Wartehallen und Haltestellen des öffentlichen Verkehrs, auf
Quartierplätzen und weiteren geeigneten Standorten Anschlagstellen
für
den nichtkommer-ziellen Aushang von Gelegenheitsinseraten und
Veranstaltungshinweisen zur Verfügung stelle und dass der
Gemeinderat
diese bezeichne oder benenne. Dieser Punkt ist nicht oder nur partiell
erfüllt. Weiter wurden die bunten kleinformatigen Werbeträger
bisher an
Bauabschran-kungen toleriert. Das Reklamereglement; RR Art. 17
Temporäre Reklamen Punkt d.) besagt, dass diese dort
bewilligungsfrei
seien.
Es wäre wünschenswert, dass eine Regelung in der Stadt Bern
primär
kulturelle und nicht-kommerzielle Kleinplakatwerbung, die in kausalem
Zusammenhang mit Aktivitäten in der Ge-meinde Bern steht,
berücksichtigen würde. Sekundär müsste z.B. auch
Werbung für kulturelle
Veranstaltungen in den Nachbargemeinden möglich sein.
Kleinplakate werden in Bern neben Privaten seit 1998 auch von der
Promotionsfirma "Passive Attack" ausgehängt. Diese Firma steht mit
der
Stadt seit dem Jahr 2001 im Dialog und hat auch eigene
Konzeptvorschläge unterbreitet. Leider führte dies bisher zu
wenig
konkreten Ergebnissen. Das ist bedauerlich. Eine rigorose Verbannung
der Kleinplakate für nichtkom-merzielle Veranstaltungen und
Aktivitäten
würde in Bern zu einer kulturellen Verarmung füh-ren.
Wir bitten daher den Gemeinderat, im Hinblick auf die bevorstehenden
Verhandlungen mit der APG, ein Konzept für einen geregelten und
ausreichenden Aushang von nichtkommerziellen und kulturellen
Kleinplakaten im öffentlichen Raum zu prüfen und zu erstellen.
Bern, 21. Februar 2008
Antwort des Gemeinderats
Der Gemeinderat hat am 30. März 2008 der Direktion für
Tiefbau, Verkehr
und Stadtgrün den Auftrag erteilt, die Erneuerung der
Sondernutzungskonzession für die Plakatierung im
öffentli-chen Raum
auszulösen. Folgende Aspekte werden bearbeitet:
- Erarbeitung eines Vorschlags für die Neuorganisation der
Plakatierung auf öffentlichem Grund der Stadt Bern;
- Erarbeitung eines Gestaltungskonzepts und einer Vollzugsordnung
für die Plakatierung auf öffentlichem Grund;
- Erarbeitung der Grundlagen für die Handhabung der
Kulturplakatierung;
- Inventarisierung der Plakatstandorte in der Stadt Bern;
- Überprüfung der Standorte nach den Grundsätzen des
neuen Reklamereglements (in Zu-sammenarbeit mit dem Bauinspektorat);
- Ausschreibung der Sondernutzungskonzession Plakatierung auf
öffentlichem Grund für eine Gültigkeit ab 1. Januar
2010.
Die Federführung für diese Arbeiten liegt beim Tiefbauamt,
das für die
Bewirtschaftung der Sondernutzungskonzession zuständig ist. Die
genannten Themengebiete werden im Rahmen einer städtischen
Arbeitsgruppe bearbeitet. Ziel ist es, die Grundlagen für eine
konsistente Sondernutzungskonzession zu schaffen, welche heutige
Unklarheiten und Lücken (inkl. Kul-turplakatierung und kulturelle
Kleinplakatierung) beseitigt.
Im Rahmen dieser Arbeiten soll auch geklärt werden, welche Plakate
als kommerziell und nicht kommerziell zu bezeichnen sind.
Parallel zur laufenden Projektarbeit wurden im Zusammenhang mit dem vom
Stadtrat am 28. Februar 2008 beschlossenen Massnahmenplan "Subers
Bärn
- zäme geits" erste Sofort-massnahmen zur Verbesserung des
Angebots für
die Kulturplakatierung umgesetzt. Im Rah-men eines Pilotversuchs werden
den Kulturveranstaltern seit Juli 2008 ein Jahr lang zu-sätzliche
Flächen für die Kleinplakatierung zur Verfügung
gestellt. Anfang Juli
wurde die in der Kulturplakatierung stark engagierte Firma "passive
attack" über dieses Angebot informiert.
Auswirkungen auf das Personal und die Finanzen der Stadt Bern
Die Auswirkungen auf das Personal und die Finanzen werden sich erst
nach Abschluss der Projektarbeiten und nach durchgeführter
Submission
für die neue Plakatierungskonzession abschätzen lassen.
Antrag
Der Gemeinderat beantragt dem Stadtrat, das Postulat erheblich zu
erklären.
Bern, 20. August 2008
Beschluss
Der Stadtrat erklärt das Postulat erheblich.
---
17 Postulat Luzius Theiler (GPB):
Realisierung der Aushangstellen für nichtkom-merzielle Anzeigen
bei den
Wartehallen und Haltestellen des öffentlichen Ver-kehrs und an
anderen
geeigneten Orten gemäss Art. 16 des Reklamereglements
Geschäftsnummer 08.000097 / 08/284
Gemäss Art. 16 des städtischen Reklamereglementes vom 16. Mai
2004
werden bei "Warte-hallen und Haltestellen des öffentlichen
Verkehrs,
auf Quartierplätzen und an weiteren geeig-neten Standorten
Anschlagbretter für den nicht kommerziellen Aushang von
Gelegenheitsin-seraten und Veranstaltungshinweisen zur Verfügung
gestellt".
Obwohl das Reklamereglement seit dem 1. November 2006 in Kraft ist
wurde diese zwingen-de Bestimmung noch nicht umgesetzt.
Der Gemeinderat wird beauftragt, Art. 16 des Reklamereglementes nach
folgenden Richtlinien umzusetzen:
1. Es seien in allen Wartehallen und bei einer möglichst grossen
Zahl
der übrigen Haltestel-len des öffentlichen Verkehrs solche
Aushangstellen in genügender Grösse zu realisieren;
2. es sei eine möglichst grosse Vielzahl der Anzeigen pro
Aushangstelle
zu gewährleisten. Pro Aushangstelle soll das gleiche Plakat nur
einmal
aufgehängt werden dürfen. Dazu sind, wenn nötig, die
Grösse der
Plakätchen und die Aushangdauer zu beschränken;
3. es sei zu untersagen, dass Anzeigen von Konkurrenten
willkürlich entfernt werden;
4. es sei auf den nichtkommerziellen Charakter zu achten, wobei dieser
bei kulturellen Ver-anstaltungen grosszügig ausgelegt werden kann.
Bern, 21. Februar 2008
Antwort des Gemeinderats
Gemäss Artikel 16 Absatz 2 des Reklamereglements bezeichnet der
Gemeinderat die An-schlagstellen, die sich zur Umsetzung von Artikel 16
Absatz 1 des Reklamereglements eig-nen. In diesem Sinne bestehen
bereits seit längerem bei verschiedenen Quartierplätzen, an
einzelnen
ÖV-Haltestellen und an weiteren Standorten (z.B. bei
Quartierzentren)
Anschlag-bretter für den nicht kommerziellen Aushang von
Gelegenheitsinseraten und Veranstaltungs-hinweisen.
Der Gemeinderat ist sich allerdings bewusst, dass dieses Angebot an
nichtkommerziellen Anschlagstellen der Nachfrage nicht entspricht. Auf
der anderen Seite sind den Anschlag-stellen im öffentlichen Raum
zudem
von der Nutzung, der Bewirtschaftung und der Gestaltung her klare
Grenzen gesetzt.
Um die Situation grundsätzlich zu klären, hat der Gemeinderat
am 30.
März 2008 der Direk-tion für Tiefbau, Verkehr und
Stadtgrün den Auftrag
erteilt, die Erneuerung der Sondernut-zungskonzession für die
Plakatierung im öffentlichen Raum auszulösen. Folgende
Aspekte werden
bearbeitet:
- Erarbeitung eines Vorschlags für die Neuorganisation der
Plakatierung auf öffentlichem Grund der Stadt Bern;
- Erarbeitung eines Gestaltungskonzepts und einer Vollzugsordnung
für die Plakatierung auf öffentlichem Grund;
- Erarbeitung der Grundlagen für die Handhabung der
Kulturplakatierung;
- Inventarisierung der Plakatstandorte in der Stadt Bern;
- Überprüfung der Standorte nach den Grundsätzen des
neuen Reklamereglements (in Zu-sammenarbeit mit dem Bauinspektorat);
- Ausschreibung der Sondernutzungskonzession Plakatierung auf
öffentlichem Grund für eine Gültigkeit ab 1. Januar
2010.
Die Federführung für diese Arbeiten liegt beim Tiefbauamt,
das für die
Bewirtschaftung der Sondernutzungskonzession zuständig ist. Die
genannten Themengebiete werden im Rahmen einer städtischen
Arbeitsgruppe bearbeitet. Ziel ist es, die Grundlagen für eine
konsistente Sondernutzungskonzession zu schaffen, welche heutige
Unklarheiten und Lücken (inkl. Kul-turplakatierung und kulturelle
Kleinplakatierung) beseitigt. Die Fertigstellung der
Sondernut-zungskonzession ist für das Frühjahr 2009 geplant
und wird
die Thematik der kulturellen Kleinplakatierung inkl. die
Anschlagstellen im Bereich der Haltestellen des öffentlichen
Ver-kehrs
aufnehmen.
Parallel zur laufenden Projektarbeit wurden im Zusammenhang mit dem vom
Stadtrat am 28. Februar 2008 beschlossenen Massnahmenplan "Subers
Bärn
- zäme geits" zudem erste Sofortmassnahmen zur Verbesserung des
Angebots für die Kulturplakatierung umgesetzt. Im Rahmen eines mit
der
Allgemeinen Plakatgesellschaft APG abgesprochenen Pilotversuchs werden
den Kulturveranstaltern seit Juli 2008 ein Jahr lang zusätzliche
Flächen für die Klein-plakatierung zur Verfügung
gestellt.
Zu den im Postulat erhobenen konkreten Forderungen nimmt der
Gemeinderat im Einzelnen wie folgt Stellung:
Zu Punkt 1:
Die Anschlagstellen im Bereich der Wartehallen des öffentlichen
Verkehrs werden im Rahmen des Gesamtkonzepts evaluiert. Für die
Bewirtschaftung dieser Flächen wird ein geeignetes Konzept
erarbeitet.
Zu Punkt 2 und 3:
Die Bewirtschaftung muss im Rahmen der Neuerarbeitung der Konzession
festgelegt werden. Diese ist in Zusammenhang mit der Bewirtschaftung
der Plakatflächen für Kulturplakatierung und der
kommerziellen
Plakatierung zu regeln; entsprechend sind die Vorgaben zu definieren.
Die erwähnten Punkte sind nur ein Bestandteil des
Bewirtschaftungskonzepts und der not-wendigen Festlegungen.
Zu Punkt 4:
Im Rahmen der Erarbeitung der Sondernutzungskonzession wird die
Thematik der kommer-ziellen und nichtkommerziellen Plakatierung
juristisch untersucht. Auf der Basis dieser Prü-fung werden die
Freiheitsgrade der Auslegungsmöglichkeiten und die Klassifizierung
der
ver-schiedenen Arten der Plakatierung festgelegt.
Aus der Sicht des Gemeinderats ist eine Regelung der Bestimmungen
gemäss Artikel 16 des Reklamereglements im Rahmen des
Gesamtkonzepts zu
treffen, da sonst wieder ein Teilas-pekt, welcher in engem Zusammenhang
mit einer Gesamtlösung steht, separat behandelt werden muss. Dies
ist
im Hinblick auf die Gesamtlösung nicht sinnvoll. Dabei
berücksichtigt
der Gemeinderat, dass mit den seit Juli 2008 zur Verfügung
gestellten
zusätzlichen Flächen für die Kleinplakatierung eine
deutliche
Verbesserung der Situation erzielt werden konnte.
Auswirkungen auf das Personal und die Finanzen der Stadt Bern
Die Auswirkungen auf das Personal und die Finanzen werden sich erst
nach Abschluss der Projektarbeiten und nach durchgeführter
Submission
für die neue Plakatierungskonzession abschätzen lassen.
Antrag
Der Gemeinderat beantragt dem Stadtrat, das Postulat erheblich zu
erklären.
Bern, 20. August 2008
Beschluss
Der Stadtrat erklärt das Postulat erheblich.
---
19 Interpellation Fraktion FDP
(Bernhard Eicher, JF): Rotes WC-Häuschen vor Kir-che und
Geschäften
Geschäftsnummer 08.000161 / 08/285
Mit erstaunen haben wir festgestellt, dass zwischen dem ehemaligen
Schweizerhof und der Heiliggeistkirche ein rotes Toilettenhäuschen
steht und offensichtlich auch nach der Sanie-rung des Bahnhofsplatzes
bestehen bleiben soll.
Das Häuschen wurde ohne Rücksprache mit dem umliegenden
Gewerbe
aufgestellt. Es drängt sich somit die Frage auf, ob
Mitspracherechte
nur für Quartierorganisationen und Um-weltschutzverbände
gelten,
Gewerbebetreibenden aber nicht zugestanden wird. Bereits weh-ren sich
aktiv verschiedene Geschäfte gegen das Häuschen.
Fraglich ist auch, wie sich das Toilettenhäuschen mit
verschiedenen
Absichtserklärungen des Gemeinderates vereinbaren lässt. So
möchte die
Stadtregierung Bettelei und die Sammlung von alkohol- und drogenkranken
Menschen rund um den Bahnhof verhindern. Ein Toiletten-häuschen
wird
diese Bestrebungen kaum begünstigen. Auch widerspricht das
Häuschen dem
gemeinderätlichen Ansinnen, bei der Liegenschaft des ehemaligen
Schweizerhofs ein zweites 5-Stern Hotel unterzubringen.
Momentan steht das Häuschen hinter den Zäunen der Baustelle
und fällt
den meisten Pas-santen noch gar nicht auf. Trotzdem wurde es bereits
besprayt.
Der Gemeinderat wird deshalb gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
1. Wie ist das Toilettenhäuschen mit der gemeinderätlichen
Absichtserklärung, für einen sicheren und sauberen Bahnhof zu
sorgen,
vereinbar? Wie stellt sich die Stadt vor, eine Ansammlung von alkohol-
und drogenkranken Menschen zu verhindern?
2. Wie stellt sich die Stadt vor, die Toilette sauber zu halten und vor
Sprayereien zu schüt-zen?
3. Warum wurde das Häuschen am aktuellen Standort aufgestellt?
Offensichtlich war zuerst ein Standort in der Nähe des
UBS-Gebäudes
(Bushaltestelle) geplant. Was hat den Ge-meinderat zum Umdenken
bewogen?
4. Widerspricht das Häuschen nicht den Bestrebungen für ein
zweites 5-Stern Hotel? Wie stellt sich der Gemeinderat dazu?
5. Wie ist das Toilettenhäuschen mit dem UNESCO-Weltkulturerbe -
insbesondere mit der Heiliggeistkirche - vereinbar?
Begründung der Dringlichkeit:
Bevor das Toilettenhäuschen zu einem Provisorium wird, müssen
oben
stehende Fragen ge-klärt werden. Zudem steht die EURO 08 vor der
Türe:
Hier soll sich Bern von der schönsten Seite zeigen.
Bern, 24. April 2008
Antwort des Gemeinderats
Der Gemeinderat weist vorab darauf hin, dass die WC-Anlage bei der
Heiliggeistkirche in ei-nem ordentlichen Baubewilligungsverfahren
öffentlich aufgelegt wurde und im Rahmen dieses Verfahrens
angefochten
werden konnte; die Publikation erfolgte am 6. und am 11. Januar 2006.
Gegen das Vorhaben ist keine Einsprache eingegangen, daher konnte die
Anlage an diesem Standort bewilligt werden. Dieser Sachverhalt wurde
auch von der Bewilligungsin-stanz, dem Regierungsstatthalteramt Bern,
nach Einsprachen verschiedener Gewerbetreiben-der am 25. April 2008
bestätigt.
Die konkreten Fragen beantwortet der Gemeinderat wie folgt:
Zu Frage 1: Öffentliche WC-Anlagen waren und sind politisch
gesehen ein
Dauerthema und beschäftigen die Stadt Bern seit vielen Jahren.
Auch im
Stadtrat wurden dazu zahlreiche Vor-stösse eingebracht.
Schliesslich
verabschiedete der Gemeinderat im Mai 2004 das Konzept Öffentliche
WC-Anlagen in der Stadt Bern, das nun bis ins Jahr 2010 schrittweise
umgesetzt wird. Dieses Konzept schuf die Voraussetzung für ein
zeitgemässes Angebot an öffentlichen Toilettenanlagen nach
der Devise
"Qualität vor Quantität". Ferner wurde im Konzept unter
anderem
festgeschrieben, dass die Innenstadt prioritär behandelt wird,
dass für
die Bevölke-rung und für die Gäste der Stadt Bern
saubere und sichere
Toilettenanlagen in ausreichender Anzahl bereitgestellt werden und dass
mit den geplanten neuen Anlagen ein Beitrag zu einer sauberen Stadt
geleistet wird. Von Anfang an war im Konzept deshalb auch die
Errichtung einer öffentlichen WC-Anlage auf dem Bahnhofplatz
vorgesehen.
WC-Anlagen des Typs, wie sie nun bei der Heiliggeistkirche steht, sind
in der Stadt Bern be-reits mehrfach realisiert worden. Die Stadt machte
mit diesen Einrichtungen durchwegs posi-tive Erfahrungen, namentlich
auch in Bezug auf die Vandalensicherheit.
Der zweite Teil der Frage betrifft den Umgang mit randständigen
Menschen und hat mit der WC-Anlage und ihrem Standort keinen
unmittelbaren Zusammenhang. Im Rahmen verschie-dener Projekte (Pinto,
Essensabgabe am Sonntag, Aufenthaltsraum für alkoholkranke
Perso-nen)
hat der Gemeinderat diesbezüglich geeignete Massnahmen getroffen
und
Lösungen an-geboten. Im Übrigen hat der Gemeinderat schon vor
Beginn
der Umbauarbeiten klar fest-gehalten, dass der neue Bahnhofplatz als
Mobilitätsdrehscheibe primär den Passagieren des
öffentlichen Verkehrs
zur Verfügung stehen und allen Passantinnen und Passanten ein
stressfreies Flanieren ermöglichen soll. An dieser Haltung hat
sich
nichts geändert.
Zu Frage 2: Die WC-Anlage wird laufend gereinigt. Sie besteht aus
pflegeleichten Materialien und ist vandalensicher angelegt. Die
äussere
Oberfläche ist mit einem Graffitischutz behan-delt, damit
allfällige
Sprayereien leicht entfernt werden können.
Zu Frage 3: Im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens sind
anlässlich der
ersten öffentlichen Auflage (Publikation vom 1. bzw. 5. Juli 2005)
Einsprachen gegen den Standort der WC-Anlage vor der UBS eingegangen.
Die Bedenken der Einsprechenden wurden aufgenommen und in der Folge
nach einer neuen Lösung gesucht. Wichtig für die Wahl des
heutigen
Stand-orts war, dass die Heiliggeistkirche im Interesse ihrer
Besucherinnen und Besucher eine WC-Anlage in unmittelbarer Nähe
der
Kirche befürwortete.
Zu Frage 4: Nach Ansicht des Gemeinderats stellt die WC-Anlage keine
Beeinträchtigung für ein 5-Sterne-Hotel dar. Die Anlage ist
ansprechend
gestaltet und korrespondiert mit dem Ge-samtgestaltungskonzept des
neuen Bahnhofplatzes. Zudem steht sie nicht im Eingangsbe-reich des
Hotels Schweizerhof.
Zu Frage 5: Weder seitens der Denkmalpflege noch seitens der
Heiliggeistkirche sind Beden-ken angemeldet oder gar Einsprachen
erhoben worden. Die Frage der Verträglichkeit mit dem
UNESCO-Weltkulturerbe stellt sich demnach nicht.
Bern, 20. August 2008
Interpellant Bernhard Eicher (FDP): Es bringt nicht viel, noch weiter
zu insistieren. Einmal mehr zeigt sich hier die gewerbefeindliche
Haltung des Gemeinderates, aber über dieses Thema haben wir ja
bereits
ausführlich diskutiert.
Beschluss
Die Interpellantin Fraktion FDP ist mit der Antwort nicht zufrieden.
-----
20 Interpellation Beat Gubser (EDU):
Wilde Plakatierung: "Demobündnis 1. Mai" zur Rechenschaft ziehen
Geschäftsnummer 08.000163 / 08/286
Bezüglich Sauberkeit ist die Stadt Bern wirklich ein trauriges
Beispiel. Kaum wird etwas neu erstellt oder renoviert, wird es
verunstaltet oder zweckentfremdet. Jüngstes Beispiel: An der
Polygonstrasse wurden im März/April durch Energie Wasser Bern
(ewb)
neue Stromverteil-kästen installiert. Es ging nicht lange und
diese
Kästen werden bereits für die wilde Plakatie-rung
missbraucht:
Das linke "Demobündnis 1. Mai" ruft zur "1. Mai Demo" auf. Weiter
ist
dem illegalen Plakat die Information "Bewilligung eingereicht!" zu
entnehmen. Die Organisatoren müssen der Polizei also bekannt sein.
Das
Plakat befindet sich an verschiedenen illegalen Standorten im
Wyler-gut, in der Lorraine und sehr wahrscheinlich auch in anderen
Stadtteilen.
In diesem Zusammenhang stelle ich dem Gemeinderat folgende Fragen:
1. Wer gehört zum "Demobündnis 1. Mai"?
2. Gibt es Verbindungen zu politischen Parteien?
3. Gibt es Verbindungen zur Reitschule?
4. Wurde die Bewilligung erteilt?
5. Werden die illegalen Plakate entfernt und die betroffenen Objekte
gereinigt?
6. Wird das "Demobündnis 1. Mai" zur Rechenschaft gezogen
(Strafanzeige, Schadenersatz Reinigungskosten....)?
Bern, 24. April 2008
Antwort des Gemeinderats
Der Gemeinderat ist sich der Wichtigkeit einer sauberen Stadt bewusst.
Auch er ist der Mei-nung, dass auf diesem Gebiet Handlungsbedarf
besteht. Deshalb hat er im Frühling 2008 die Kampagne "Subers
Bärn -
zäme geit's!" lanciert. Das Konzept basiert auf drei Säulen:
Prävention und Sensibilisierung: Damit wird ein Philosophiewechsel
hin
zu mehr Eigenverant-wortung von Bevölkerung, Gewerbe sowie
Veranstalterinnen und Veranstaltern angestrebt;
Reinigung: Das Dienstleistungsangebot wird gezielt und punktuell
optimiert und ausgebaut (Pilotphase 2008);
Repression: Die Möglichkeiten des kantonalen Rechts zum Erteilen
von
Abfallbussen sollen ausgeschöpft werden, da ein Teil der
Bevölkerung
als präventionsresistent eingeschätzt wer-den muss
(Pilotphase ab 11.
August bis Herbstferien 2008).
Im Rahmen des Projekts "Subers Bärn - zäme geit's" wird auch
verstärkt
gegen die Wild-plakatierung vorgegangen. Ziel ist, die Innenstadt
täglich von illegalen Plakaten zu säubern. In den
Aussenquartieren soll
dies ein bis zweimal pro Woche geschehen. Ausserdem ist eine
grundsätzliche Neukonzipierung der Plakatierung auf Stadtgebiet in
Arbeit. Bis das Konzept vorliegt, stehen auf Stadtgebiet insgesamt 49
neue Standorte für die kostenlose Klein- und Kulturplakatierung
zur
Verfügung. Die Bewirtschaftung folgt klaren Spielregeln, welche
unter
www.bern.ch (beim
Veranstaltungsmanagement) sowie unter
www.bern-baut.ch
einsehbar sind.
Mit dieser Lösung werden die
politischen Forderungen des Stadtrats erfüllt. Zudem er-hofft sich
der
Gemeinderat dadurch eine spürbare Eindämmung der illegalen
Wildplakatierung im öffentlichen Raum.
Zu den einzelnen Fragen nimmt der Gemeinderat wie folgt Stellung:
Zu Frage 1: Das Gesuch für die "1. Mai-Veranstaltung" wurde von
der Partei der Arbeit der Schweiz (PdA) gestellt.
Zu Frage 2: Vergleiche Antwort zu Frage 1.
Zu Frage 3: Dem Gemeinderat wie auch der Bewilligungsbehörde ist
nicht
bekannt, ob eine Verbindung zur Reitschule besteht. Dies ist auch aus
dem eingegangenen Gesuch nicht er-sichtlich.
Zu Frage 4: Nein, es wurde keine Bewilligung für die "1.
Mai-Veranstaltung" erteilt.
Zu Frage 5: Die Mitarbeitenden der Reinigung sowie des
Polizeiinspektorats (Orts- und Ge-werbepolizei) entfernen die illegalen
Plakate, soweit es die personellen Ressourcen zulassen. Wie einleitend
dargelegt, wird in einer Pilotphase zur Kampagne "Subers Bärn -
zäme
geit's!" konsequent und flächendeckend gegen die Wildplakatierung
vorgegangen.
Zu Frage 6: Werden Personen beim Aufhängen von Plakaten in
flagranti
erwischt, so werden diese gemäss Reglement vom 16. Mai 2004
über die
Reklame in der Stadt Bern (Reklamereg-lement; RR; SSSB 722.51)
angezeigt und gebüsst.
Bern, 20. August 2008
Interpellant Beat Gubser (EDU): Die Veranstalter hinter den illegalen
Plakaten sind bekannt, aber wer konkret sie aufgehängt hat, weiss
man
natürlich nicht. Es stellt sich für mich noch die Frage, ob
man mit den
Strafbestimmungen auch gegen die Veranstalter vorgehen kann oder ob
dies nur gegen die Personen möglich ist, die die Plakate
angebracht
haben. Ich wäre froh, wenn der Gemeinderat dazu Stellung nehmen
könnte.
Falls man gegen die Veranstalter nicht vorgehen kann, fehlt uns eine
rechtliche Handhabung gegen wilde Plakatierung. Und falls man gegen die
Veranstalter vorgehen könnte: Warum wird es nicht gemacht?
Die Auskunft des Gemeinderats wird dem Interpellanten direkt erteilt.
Beschluss
Der Interpellant ist mit der Antwort nicht zufrieden.
---
21 Interpellation Fraktion FDP (Mario
Imhof, FDP): Unbewilligte Antifa Demonstrati-onen erlaubt?
Geschäftsnummer 08.000210 / 08/335
Die Antifa-Demonstration vom 31. Mai 2008 wurde vom Gemeinderat nicht
bewilligt, wie in den Medien vorgängig kommuniziert, trotzdem
wurde sie
"laufen" gelassen. Der Gemeinderat hätte nach geltendem
Demoreglement
die unbewilligte Demonstration verhindern müssen, ansonsten macht
die
ganze Bewilligungspflicht keinen Sinn mehr. Die eingesetzten Polizisten
wurden jedoch zurückgepfiffen und ein weiteres Mal der
Lächerlichkeit
ausgesetzt.
Die Organisatoren dieser anarchistischen Gruppierung werden
unverständlicherweise nach-träglich vom verantwortlichen
Sicherheitsdirektor für ihr kooperatives Verhalten in den Medien
sogar
noch gelobt!
Das Gedankengut der Demonstranten (schwarzer Block) basiert auf
Anarchie. Siehe dazu www.aufbau.org,
www.fauch.ch usw. Der
Gemeinderat
unterstützt somit indirekt die Ideologien gegen unsere
Gesellschaftsordnung. Ideologisch werden diese Chaoten auch von JA!,
den Grünen sowie Teilen der SP unterstützt zum Schaden der
"normalen"
Bernerbevölkerung und des Wirtschaftsstandorts. Das Ansehen der
Stadt
Bern wird somit unter den Augen des Gemeinderats einmal mehr
geschädigt.
Dass einige pubertierende Demonstranten das Gewerbe und den
öffentlichen Verkehr für die arbeitende, steuerzahlende
Bevölkerung
lahm legen, scheint den Gemeinderat nicht beson-ders zu stören.
Das
Wohl der Demonstranten wird über das Recht auf Ordnung und
Sicherheit
der Bevölkerung gestellt.
Es ist die Aufgabe der Polizei, die im Auftrag des Gemeinderats agiert,
Recht und Ordnung durchzusetzen und zwar nicht nur wenn es sich um
Parksünder handelt. Das Kundgebungs-reglement verlangt
ausdrücklich die
Bewilligung von Demonstrationen. Für die Antifa-Demonstranten
scheint
dies nicht zu gelten - deren Demos finden statt, mit oder ohne
Bewil-ligung.
Die Bereitschaft des Gemeinderats Verletzung von Recht und Ordnung zu
akzeptieren ist nicht verständlich und fördert das allgemeine
Misstrauen gegenüber der Stadt und den Be-hörden.
Der Gemeinderat wird aufgefordert, Demonstrationen nur nach Reglement
zuzulassen und unbewilligte Demonstrationen zu verhindern.
Wir richten folgende Fragen an den Gemeinderat:
1. Warum wurde die unbewilligte Antifa-Demo nicht wie vorausgesagt
verhindert?
2. Wer hat die Polizisten zurückgepfiffen? Warum?
3. Wieso brauchen andere Demos überhaupt noch eine Bewilligung?
4. Wieso wird der Betrieb des öffentlichen Verkehrs nicht
geschützt?
5. Wieso lässt sich der Gemeinderat von Anarchisten erpressen und
warum
wird dem Demo-reglement nicht die absolute Priorität
eingeräumt?
6. Warum wird die Reitschule als Hauptquartier der Chaoten während
solcher Demos nicht abgeriegelt oder geschlossen?
7. Ab welcher Schadenssumme spricht der Gemeinderat/Sicherheitsdirektor
nicht mehr von "friedlicher" Demo?
Begründung der Dringlichkeit:
Die nächste Demo kommt bald.
Bern, 5. Juni 2008
Antwort des Gemeinderats
Der Gemeinderat der Stadt Bern hat im Vorfeld der unbewilligten
Kundgebung der Antifa fest-gehalten, dass er diese nicht akzeptiert.
Dementsprechend hat er die Kantonspolizei beauf-tragt, eine
Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit im Rahmen der
Verhältnismässigkeit zu verhindern. Der Grundsatz der
Verhältnismässigkeit ergibt sich aus Artikel 23
Polizeige-setz vom 8.
Juni 1997 (PolG, BSG 551.1). Die Polizei muss im Falle von
unbewilligten Kund-gebungen stets berücksichtigen, welche Folgen
eine
allfällige Intervention für die öffentliche Sicherheit
und Ordnung hat
und ob bei einer Eskalation mit Personen- oder Sachschäden
gerechnet
werden muss.
Die in der Interpellation gestellten Fragen kann der Gemeinderat wie
folgt beantworten:
Zu den Fragen 1 und 2:
Die Kantonspolizei hat bei der unbewilligten Kundgebung im Rahmen des
Auftrags des Ge-meinderats und unter Berücksichtigung der
Verhältnismässigkeit gehandelt. Dies insbeson-dere im
Zusammenhang mit
dem gleichzeitig stattfindenden Bahnhoffest. Dabei hat sich der
Kommandant der Kantonspolizei im Interesse der öffentlichen
Sicherheit
in der Innenstadt entschieden, die Kundgebung laufen zu lassen, so
lange keine Sachbeschädigungen began-gen werden. Der Gemeinderat
selbst
hat keinen direkten Einfluss auf den operativen Polizei-einsatz. Der
Verlauf der beiden Anlässe vom 31. Mai 2008 hat die von der
Kantonspolizei angewandte Einsatztaktik vollumfänglich
bestätigt. Das
Bahnhoffest konnte ohne Zwischen-fälle durchgeführt werden
und es kam
zu keinen Sachbeschädigungen auf der Umzugsroute. Die Sicherheit
der
Besucherinnen und Besucher des Bahnhoffests wie auch der übrigen
Be-völkerung war zu jeder Zeit gewährleistet.
Zu Frage 3: Das Kundgebungsrecht besitzt in der Stadt Bern durch ihre
Funktion als Haupt- und Bundesstadt eine besondere kantonale und
nationale Bedeutung. Laut Artikel 2 des Reg-lements über
Kundgebungen
auf öffentlichem Grund vom 20. Oktober 2005
(Kundgebungs-reglement,
KgR, SSSB 143.1) sind Kundgebungen auf öffentlichem Grund nur mit
vorgängiger Bewilligung der Stadt zulässig. Dies gilt auch
für die
Antifa. Eine Verpflichtung der Polizei, eine nicht bewilligte
Kundgebung in jedem Fall und unter allen Umständen
aufzulösen,
unge-achtet der konkreten Lagebeurteilung vor Ort, würde jedoch
den
geltenden gesetzlichen Vor-schriften und Rechtsgrundsätzen
widersprechen. Aus Gründen der bereits zuvor ausgeführten
Verhältnismässigkeit im Sinne der öffentlichen
Sicherheit wurde von
Seiten der Kantonspoli-zei darauf verzichtet, gegen die unbewilligte
Kundgebung einzuschreiten.
Zu Frage 4: Die Kantonspolizei arbeitet bei Grossanlässen
(Demonstrationen, Feierlichkeiten, usw.) in der Stadt Bern eng mit den
Verantwortlichen von BERNMOBIL zusammen, um die Behinderung des
öffentlichen Verkehrs auf ein verträgliches Mass zu
reduzieren. Diese
Zu-sammenarbeit hat sich in der Vergangenheit bewährt.
Zu Frage 5: Siehe Antwort zu Frage 3.
Zu Frage 6: Der Gemeinderat ist sich der Problematik in Bezug auf die
Reithalle bewusst. Tatsächlich kam es in der Vergangenheit
mehrmals
vor, dass Vandalen die Reithalle als Rückzugsort genutzt haben,
was der
Gemeinderat jeweils klar verurteilte. Die Verfolgung von strafbaren
Handlungen ist Sache der Polizei, der Gemeinderat hat keinen Einfluss
auf deren operativen Einsatz. Die Sicherheitsvereinbarung zwischen der
Interessensgemeinschaft Kul-turraum Reitschule (IKUR) und dem
Gemeinderat von 2006 sieht zudem ausdrücklich vor, dass die
Polizei in
der Reitschule interveniert. Bereits in der Antwort zur Motion Fraktion
SVP/JSVP (Peter Bühler, SVP): Die Reitschule darf
gewalttätigen
Demonstranten keinen Un-terschlupf mehr gewähren!, hat der
Gemeinderat
festgehalten, dass er einer temporären Schliessung der Reithalle
in
Ausnahmesituationen - anlässlich problematischer Kundgebun-gen -
nicht
grundsätzlich ablehnend gegenüber steht. Solche Massnahmen
müssen
jedoch von der IKUR veranlasst werden.
Zu Frage 7: Während der unbewilligten Kundgebung vom 31. Mai 2008
kam
es weder zu Sachbeschädigungen noch zu körperlichen
Tätlichkeiten.
Bern, 17. September 2008
Interpellant Mario Imhof (FDP): Ich bin enttäuscht von der
Antwort,
auch wenn ich sie so er-wartet habe. Ich bin nicht damit einverstanden,
dass nicht bewilligte Sachen schlussendlich doch laufen gelassen
werden.
Beschluss
Die Interpellantin Fraktion FDP ist mit der Antwort nicht zufrieden.
---
22 Interpellation Fraktion GB/JA! (Lea
Bill, JA!/Hasim Sancar, GB): Politische Vor-gaben des Gemeinderats
für
den Polizeieinsatz beim "reclaim the streets"
Geschäftsnummer 08.000191 / 08/336
Am 17. Mai 2008 hätte unter dem Motto "reclaim the streets" eine
Strassenparty mit diversen Musikwagen, Live-Bands, Essen und Trinken
stattfinden sollen. Die ca. 200 Leute besammel-ten sich auf der
Schützenmatte und wurden schon dort von einem riesigen
Polizeiaufgebot
am Weiterlaufen gehindert. Die Teilnehmerinnen verschoben sich auf die
Kreuzung Schützen-mattstrasse/Lorrainebrücke. Um ca. 20.45
Uhr griff
die Polizei das friedliche Fest ohne Vor-warnung mit Gummigeschossen
und Pfefferspray an. Es entstand eine Massenpanik und zwei Personen
wurden durch Gummigeschosse verletzt - eine davon direkt unter einem
Auge.
Für die Fraktion GB/JA! ist der Auslöser für einen
derartigen
Polizeieinsatz unklar. In den Telebärn-News vom 18. Mai 2008
begründet
die Sprecherin von Police Bern, Ursula Stauffer, den Einsatz damit,
dass der Verkehr wieder hätte fliessen müssen. Die
Einsatzleitung vom
17. Mai selber rechtfertigte den Angriff angeblich damit, dass "die
Damen und Herren Organi-satorInnen" lernen müssten, dass für
jede
Kundgebung eine Bewilligung eingeholt werden müsse. Beide
Begründungen
legitimieren keinen solchen Polizeieinsatz, insbesondere ohne
Vorwarnung. Das Grüne Bündnis und die Junge Alternative, JA!
sind zwar
auch der Meinung dass für solche Anlässe eine Bewilligung
eingeholt
werden sollte, eine Bewilligung kann aber auch noch am Platz gegeben
werden. Diese deeskalierende Praxis wurde in den letzten Jah-ren immer
wieder vom Gemeinderat und der Polizei angewandt, indem zum Beispiel
eine De-moroute durch die Quartiere statt durch die Innenstadt
vereinbart wurde. Dass sich der Ge-meinderat nun vor dem Hintergrund
der Verschiebung der strategischen und operativen Kom-petenz zu Police
Bern auch vor seiner politischen Verantwortung drückt, beunruhigt
die
Frak-tion GB/JA! zutiefst und stellt die Deeskalationsstrategie in
Frage.
Ein solches Vorgehen seitens der Polizei und die unklare Rolle des
Gemeinderates bezüglich politischer Vorgaben werfen Fragen auf und
machen eine Prüfung des Polizeieinsatzes un-umgänglich.
Deshalb bittet die Fraktion GB/JA! den Gemeinderat um die Beantwortung
folgender Fragen:
1. Hat der Gemeinderat mit Police Bern politische Vorgaben (z.B.
bezüglich möglicher De-moroute oder dem allgemeinen Umgang
mit der
unbewilligten Demonstration) vereinbart? Wenn Ja, welche? Oder liess er
Police Bern freie Hand, wie sie mit "reclaim the streets" umgehen
wollen? Wenn Ja, warum?
2. Erachten die zuständigen Behörden den Angriff auf die
friedlichen
Demonstrierenden als verhältnismässig? Wie begründen der
Gemeinderat
und die Police Bern den plötzlichen Gummigeschosseinsatz, der ohne
Vorwarnung durchgerührt wurde?
3. Warum hat die Polizei ohne Vorwarnung - wie es die Vorschrift
wäre -
Gummigeschosse und Pfefferspray eingesetzt? Gab es diesbezüglich
politische Vorgaben vom Gemeinde-rat?
4. Am Samstag wurden bereits tagsüber Personen in der Innenstadt
kontrolliert. Aus wel-chen Gründen und nach welchen Kriterien
geschah
dies? Und gab es diesbezüglich politi-sche Vorgaben vom
Gemeinderat?
5. Gibt es eine Auswertung des Polizeieinsatzes im Auftrag des Stadt
Berner Polizeidirek-tors? Und wenn nicht, warum? Welche Lehren zieht
der Gemeinderat aus dem Polizeiein-satz vom 17. Mai 2008 und wie
gedenkt er, diese in die politischen Vorgaben für die Ar-beit von
Police Bern einfliessen zu lassen?
Bern, 22. Mai 2008
Antwort des Gemeinderats
Gemäss Artikel 2 des Reglements über Kundgebungen auf
öffentlichem
Grund (Kundge-bungsreglement; KgR; SSSB 143.1) sind Kundgebungen
bewilligungspflichtig. Eine Bewilli-gung kann nur erteilt werden, wenn
ein geordneter Ablauf der Kundgebung gesichert ist und die
Beeinträchtigung der anderen Benutzenden des öffentlichen
Grunds
zumutbar erscheint. Um dies sicherstellen zu können, ist ein
rechtzeitiger Dialog zwischen den Organisierenden von Kundgebungen und
der Bewilligungsbehörde notwendig, in dem klare Abmachungen
ge-troffen
werden können. Der Gemeinderat hat in diesem Sinne wiederholt
kommuniziert, dass er keine unbewilligten Kundgebungen akzeptiert.
Die in der Interpellation gestellten Fragen können wie folgt
beantwortet werden:
Zu Frage 1: Aus den einleitend erwähnten Gründen und aufgrund
der
Lagebeurteilung hat der Gemeinderat entschieden, keine unbewilligte
Kundgebung "reclaim the streets" zu akzeptie-ren. Ebenso hat er
beschlossen, dass die Kantonspolizei nach dem
Verhältnismässigkeits-prinzip entscheidet, wie sie mit einer
unbewilligten Kundgebung umgeht und die öffentliche Sicherheit
gewährleistet.
Zu Frage 2: Verschiedenste Kontaktversuche seitens der
Bewilligungsbehörde und der Polizei mit den mutmasslichen
Organisatorinnen und Organisatoren im Vorfeld und während der
Kundgebung blieben erfolglos. Demzufolge konnten zu keinem Zeitpunkt
Verhandlungen ge-führt oder Vereinbarungen getroffen werden. Durch
gemeinsame Absprachen kann Vertrauen aufgebaut werden. Wie einleitend
dargelegt helfen klare Abmachungen, einen geordneten Verlauf der
Kundgebung sicherzustellen und die Beeinträchtigung Dritter auf
ein
vertretbares Mass zu reduzieren. Die meisten bewilligten Kundgebungen
verlaufen deshalb problemlos. Dieser Dialog wurde leider von den
Organisatorinnen und Organisatoren konsequent verwei-gert.
Die Kantonspolizei hat den Kundgebungsteilnehmenden bereits am Anfang
der Kundgebung kommuniziert, dass es sich um eine unbewilligte
Kundgebung handelt, welche nicht akzeptiert wird. Der Hinweis auf
Artikel 292 des Schweizerischen Strafgesetzbuchs vom 21. Dezember 1937
(StGB; SR 311.0) erfolgte lange vor dem Eingreifen der Polizei.
Nachdem die Polizeikräfte einen Kundgebungsumzug verhinderten,
veranstalteten die Orga-nisatorinnen und Organisatoren eine
Platzkundgebung auf der Schützenmatte, welche sich nach und nach
Richtung Kleeplatz ausbreitete. Verschiedene vermummte
Kundgebungsteil-nehmende warfen wiederholt Flaschen gegen die Polizei.
Daraufhin setzte die Polizei Gummi-schrot ein. Zur Sicherheit der
Verkehrsteilnehmenden musste das Bollwerk wegen der Glas-scherben auf
der Fahrbahn für den öffentlichen und den privaten Verkehr
gesperrt
werden.
Zu Frage 3: Siehe Antwort zu Frage 2.
Zu Frage 4: Aufgrund der Erfahrung mit "reclaim the
streets"-Kundgebungen in der Vergan-genheit musste mit
Sachbeschädigungen gerechnet werden. So beliefen sich die
Sachschä-den
im Jahr 2004 auf Fr. 140 000.00 und bei der letzten "reclaim the
streets"-Kundgebung im Jahr 2005 auf Fr. 50 000.00. Die Kantonspolizei
hat deshalb gestützt auf das Polizeigesetz bereits vorgängig
Personenkontrollen durchgeführt.
Zu Frage 5: Der Gemeinderat weist darauf hin, dass die operative
Zuständigkeit und Verant-wortung für die Polizeieinsätze
seit 1. Januar
2008 bei der Kantonspolizei liegen. Für den Gemeinderat gibt es
keinen
Anlass, den Polizeieinsatz vom 17. Mai 2008 weitergehend zu
analysieren. Der Auftrag, die Sicherheit im Rahmen der
Verhältnismässigkeit zu gewährleis-ten, konnte von der
Kantonspolizei
erfüllt werden.
Bern, 17. September 2008
Interpellantin Lea Bill (JA!): Die Antwort des Gemeinderats zeigt, dass
er dadurch, dass es heute Police Bern gibt, offenbar nicht mehr sehr
viel zu derartigen Einsätzen auf Stadtberner Boden zu sagen hat.
Sie
zeigt auch, dass seine Vorgaben recht bescheiden waren. Die Frak-tion
GB/JA! ist enttäuscht darüber, dass der Gemeinderat derart
dürftige
Vorgaben macht. Aus der Antwort auf Frage 5 wird klar, dass er sich
weiterhin hinter Police Bern versteckt. Er will nicht sagen, welche
Vorgaben er gemacht hat und ob er das Ganze auch evaluieren will.
Ich möchte anfügen, dass Gummischroteinsätze
gefährlich sind und vom Gemeinderat nach wie vor unterschätzt
werden.
Beschluss
Die Interpellantin Fraktion GB/JA! ist mit der Antwort teilweise
zufrieden.