MEDIENSPIEGEL 11.2.09
(Online-Archiv: http://www.reitschule.ch/reitschule/mediengruppe/index.html)
Heute im Medienspiegel:
- Reitschule-Kulturtipps (Tojo, DS)
- Blinde Insel GH: Weltuntergangsszenarien
- CVP/BDP-Reitschule-Putsch-Fantasien
- Drogenpolitik: Bürgis wollen keine 2. Drogenanlaufstelle
- Schützenmatte: FDP im Populismus-Fieber
- Wagenplätze: endlich legale Lösung
- BE: Rauchfrei ab 1.7.09
- Sexwork: Prostituierte aus Lorraine bald auf Strasse
- Sans-Papiers ZH: Hollenstein entäuscht
- Kofmehl SO: Bald Einschränkungen
- KuZeB AG: Populisten-Hetze
- Köniz prüft Big Brother Video
- Qualität Polizei-Personal: mangelhaft
- Antisemitismus: Strafanzeige gegen Williamson
- Rassismus: Türsteher frei
- Hohe Töne gegen Teenager
- Rocker vs Neonazis: Provos kamen von Neonazis
- Gipfel-Soli-Nes 10.2.09
- Anti-Atom: Schwedens Wende, franz. AKWs
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REITSCHULE
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- Feb 09: Beteiligt Euch an der
Vorplatz-Präsenz!!!
PROGRAMM:
Mi 11.02.09
19.00 Uhr - SousLePont - Inner-Asien
Spezialitäten
20.00 Uhr - Holzwerkstatt - Kleines
Festival der anderen Art mit
Alexa Montani (CH), Kim Myhr (N), Araxi Karnusian (CH), Ingar Zach(N),
Heike Fidler (D), Dan Warborton (GB), Pascal Marzan (F), Jean Borde
(F), Jim Denley (AUS), Steve Buchanan (US), Paed Conca (CH)
20.00 Uhr - Infoladen - "Vom Drehen
der Krisenspirale", Vortrag
Do 12.02.09
20.00 Uhr - Frauenraum - BarOmeter:
elektronische Leckerbissen zu lesbisch-schwulem Chillen mit DJ FRATZ
& ELfERich.
20.30 Uhr - Kino - uncut: La
Leon, Santiago Otheguy, Argentinien 2006
Fr 13.02.09
19.30 Uhr - Grosse Halle - Blinde
Insel; Küche: Eventmakers mit Texten von Franz Hohler
"Weltuntergang"
20.30 Uhr - Tojo - Genossenschaft
jetzt!, KMUProduktionen. Regie: Tim Zulauf
21.00 Uhr - Kino - Kurdischer
Filmzyklus: If I Go, Salem Salvati, Iran 2007, 30 Min. Insan-i
Kamil - Der Weise im Tal, Buket Aydin, Türkei 2007, 60 Min
22.00 Uhr - SousLePont - Big Bang
Boogie (BL) & The Twobadours (BE). Stil: Rock, unplugged
& FolkRock
22.00 Uhr - Dachstock/ifluss - SAVE
VOODOO RHYTHM! - The Monsters & Allschwil Posse in Concert
& The Seniles (ZH), Big Bankg Boogie, Twobadours & Sonic
Nightmares DJ Team
Sa 14.02.09
19.30 Uhr - Grosse Halle - Blinde
Insel; Küche: Eventmakers mit Texten von Franz Hohler
"Weltuntergang"
20.30 Uhr - Tojo - Genossenschaft
jetzt!, KMUProduktionen. Regie: Tim Zulauf
21.00 Uhr - Kino - Kurdischer
Filmzyklus:
White Mountain, Taha Karimi, Iran 2006, 30 Min. Dol - Tal der Trommeln,
Hiner Saleem, Autonome Region Kurdistan / Frankreich / Deutschland,
2006, 94 Min
23.00 Uhr - Dachstock - Ballroom
Blitz: We are Terrorists (FRA), DJ‘s Kidkuts (GER) &
Fernweh. Stil: Electro/Electroclash
So 15.02.09
20.00 Uhr - Frauenraum - Sex am
Sonntag
(mit Barbetrieb ab 19.00 Uhr): Der kleine Tod - der weibliche Orgasmus
Dokufilm von Sophie Jeaneau, 2006, 46min, dt. Das höchste der
Gefühle -
Der männliche Orgasmus Dokufilm von Yvonne Debeaumarché,
2006, 42min,
dt.
19.00 Uhr - Tojo - Genossenschaft
jetzt!, KMUProduktionen. Regie: Tim Zulauf
Infos: www.reitschule.ch
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kulturagenda.be
12.2.09
"Genossenschaft jetzt!" im Tojo Theater
In der Kooperativbäckerei "B-Waren" wird hitzig diskutiert. Sollen
die
Genossenschafter auf Jenny hören und dem Staat Wasserlizenzen
abringen
oder Martin folgen, dem eine Erweiterung zur Bierbrauerei vorschwebt?
Auch das Publikum ist gefordert, wenn es an der Generalversammlung
abstimmen muss. Anregendes von den Zürcher KMUProduktionen.
Tojo Theater, Bern. Fr., 13.2., und Sa., 14.2., 20.30 Uhr, So., 15.2.,
19 Uhr
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We are Terrorists im Dachstock
Eine neue Partyreihe für den Dachstock: der Ballroom Blitz. Mit
dem Motto "Es rockt und
macht Bock auf Party" sollen Bands und DJs den Estrich auf den Kopf
stellen. Die ersten
Gäste sind die französischen New-Rave-Elektropop-Trasher We
are Terrorists (Bild) mit
ihrem konzertanten Beitrag und die DJs Kidkuts und Fernweh mit einem
konservierten Set.
Dachstock der Reitschule, Bern. Sa., 14.2., 23 Uhr (siehe Agenda S. 6)
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BLINDE INSEL
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kulturagenda.be
12.2.09
Weltuntergangsszenarien im Dunkeln
Die "Blinde Insel" in der Grossen Halle der Reitschule thematisiert im
Februar und März mit literarischen Gedanken den Klimawandel. Die
Texte
von Franz Hohler, Pedro Lenz, Grazia Pergoletti und anderen Schweizer
Autoren werden vom Band zu einem 3-Gang-Menü im Dunkeln serviert.
Das Aussterben einer Käferart auf einer kleinen Insel im
südlichen
Pazifik löst eine Kettenreaktion aus, die zur Apokalypse
führt. Dieses
Horrorszenario beschwörte Franz Hohler in seiner 1973
geschriebenen
Ballade "Weltuntergang" herauf. "Dass sein Text knapp vierzig Jahre
später immer noch so aktuell sein würde, hätte Hohler
wohl nicht
gedacht", sagt Giorgio Andreoli vom Trägerverein Grosse Halle und
Initiator der literarischen Reihe in der "Blinden Insel". Andreoli bat
Schweizer Autoren, sich in einem Text Gedanken zum Klimawandel zu
machen. Mit Ausnahme von Hohlers Ballade handelt es sich dabei um
exklusiv verfasste Texte. Pedro Lenz hat für den Anlass im Dunkeln
"Tusig Donnerwetmit ter" geschrieben. Umgangssprachliche Aussagen zu
Wetter und Klima hat er zu einer Textcollage montiert und rhythmisiert.
"Wir reden ständig vom Wetter, aber wir reden kaum übers
Klima, den
Klimawandel und die damit zusammenhängenden Probleme", sagt Lenz.
Ihm
gefiel die Verbindung des sinnlichen und kulinarischen Erlebnisses mit
einer politischen Komponente.
Poesie ab Band
In der bereits zum sechsten Mal in der Reithalle gastierenden "Blinden
Insel" servieren blinde und sehbehinderte Menschen in völliger
Dunkelheit ein 3-Gang-Menü. Auch in kulinarischen Belangen fallen
die
Abende zum Klima- wandel umweltbewusst aus: Alle Zutaten sind
ausschliesslich regionale Produkte, die nicht weiter als 250 km von
Bern produziert wurden.
Während des Essens werden die rund zehnminütigen Texte -
darunter auch
solche vom Stillen Hasen Endo Anaconda, Rapper Greis und der Dichterin
und Sprachkünstlerin Johanna Lier - an jeweils vier Abenden ab
Band
eingespielt. Die Autorin und Schauspielerin Grazia Pergoletti, die mit
ihrem Text "Fever" vertreten ist, fasziniert am Projekt in der
Reitschule, "dass es unsere Wahrnehmung schärft und unseren Blick
auf
die Welt verändert".
Bilder in den Köpfen
Andreoli hofft, dass mit der Ausschaltung eines Sinnes die
Sensibilisierung für das Thema noch grösser sein wird. Auch
Pedro Lenz
denkt, dass Sprache und Textinhalt an Bedeutung gewinnen, wenn der
optische Eindruck des Vortragenden wegfällt. "Ich bilde mir ein,
im
Dunkeln werde besser zugehört als unter gewohnten Bedingungen. Ob
es
dann wirklich so ist, wird sich zeigen", sagt der Berner Autor. Grazia
Pergoletti sieht das ähnlich: "Man arbeitet mit den Bildern in den
Köpfen der Zuhörerinnen und Zuhörer, die in einem
erhöhten
Aufmerksamkeitszustand sind, da die Dunkelheit uns verunsichert."
Franz Hohler, der am Freitag den Auftakt macht, hat im Restaurant
"Blinde Kuh" in Zürich und an der Expo in Murten Texte in totaler
Dunkelheit vorgetragen und war beeindruckt von "der Intensität der
Atmosphäre, wenn eine Dimension der Sinne ausfällt". Den
drohenden
Weltuntergang sah Hohler schon in den 70er-Jahren alarmierend nah. Er
beendet seine Ballade mit den Zeilen: "Bleibt noch die Frage, ich
stell' mich schon drauf ein, wann wird das sein? Da kratzen sich die
Wissenschaftler meistens in den Haaren. Sie sagen in zehn, in zwanzig
Jahren, in fünfzig vielleicht oder auch erst in hundert. Ich
selber
habe mich anders besonnen, ich bin sicher, der Weltuntergang, meine
Damen und Herren, hat schon begonnen.
" Sarah Stähli
Grosse Halle Reitschule, Bern
Fr., 13.2., bis Sa., 28.3., jeweils Mittwoch bis Freitag, Beginn: 19.30
Uhr
www.grossehalle.ch/blindeinsel
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REITSCHULE-PLÄNE
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cvp-stadtbern.ch 11.2.09
Kultur Ja - Krawalle Nein: Dringliche Motion will gordischen Knoten bei
der Reitschule durchschlagen
BDP/CVP-Fraktion fordert Reitschul-Renovation "Innen und Aussen"
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Die Fraktion von BDP und CVP im Berner Stadtrat reicht diesen
Donnerstag eine Fraktionsmotion ein, die zum Ziel hat, die Situation in
und um die Reitschule konstruktiv zu lösen. In der Berner
Politszene
stehen sich unversöhnliche Lager von Reitschul-Abschaffern und
-Befürwortern gegenüber. Ein konstruktiver Dialog findet seit
langem
keiner mehr statt. Mit einem umfassenden Auftrag an den Gemeinderat,
der eine Neustrukturierung der Reitschul-Trägerschaft, eine
schrittweise Renovation und eine Aufwertung des Kulturbetriebes
aufzeigt, wollen BDP und CVP den gordischen Knoten durchschlagen. Die
Motion sagt Ja zu Kultur in der Reitschule, aber nein zu Krawallen und
Kriminalität. Die entsprechende dringliche Motion fordern eine
"Innen-
und Aussenrenovation" der Reitschule und wird von Martin Schneider
vertreten.
Die BDP/CVP Fraktion hat zudem eine dringliche interfraktionelle Motion
verabschiedet - "Alternativen zu einer zweiten Drogenanlaufstelle":
Eine breit abgestützte Koalition im Stadtrat fordert vom
Gemeinderat das Überdenken der bisherigen Drogenpolitik.
Das krampfhafte Festhalten an einem zweiten Standort für die
Drogenanlaufstelle wird in Frage gestellt. Bevor solche strukturellen
Entscheide gefällt werden, welche notabene hohe Personal- und
Infrastrukturkosten nach sich ziehen, wollen wir vom Gemeinderat ein
Konzept sehen. Eine erfolgreiche Drogenpolitik kann nur funktionieren,
wenn alle Massnahmen konsequent aufeinander abgestimmt werden und nicht
mit einer Pflästerlipolitik.
Die Fraktionen verlangen mehr Verbindlichkeit im System, klare
Abmachungen zwischen Süchtigen und Behörden (Stichwort Case
Management), den konsequenten Einbezug der repressiven Säule
(Polizei
und Sicherheitskräfte) und ein konsequenter Austausch mit anderen
Schweizer Städten (Stichworte Benchmarking und best
practice). Der
Vorstoss soll am kommenden Donnerstag im Rat eingereicht werden.
Communiqé und Vorstösse unter:
http://www.cvp-stadtbern.ch/de/cvp-stadtbern/mitteilungen_der_stadtratsfraktion_content---1--1549.html
Weitere Auskünfte:
Kurt Hirsbrunner, Stadtrat BDP, Co-Fraktionspräsident: 079 547 55
59
Béatrice Wertli, Stadträtin CVP,
Co-Fraktionspräsidentin: 076 319 30 47
Martin Schneider, Stadtrat, Motionär: 078 853 48 26
Vania Kohli, Stadträtin BDP, Motionärin: 078 777 77 00
--
http://www.cvp-stadtbern.ch/upload/cms/user/090211_MotionReithalle.pdf
Dringliche Motion Fraktion BDP / CVP ( Martin Schneider): Renovation
Reitschule, Innen und Aussen.
Die Reitschule ist mittlerweile ein fester und wichtiger Bestandteil
der stadtbernischen Kul-turszene und sogar noch etwas mehr... Seit
über
20 Jahren bieten die Räumlichkeiten, die im Besitz der Stadt sind,
eine
Plattform für bedeutende, alternative Kultur. Das Stimmvolk der
Stadt
Bern hat wiederholt ja gesagt zur Reitschule, was ein klares Votum ist.
Die Reit-schule braucht Hilfe, was auch die jüngste Vergangenheit
zeigt
(Militante und Vermummte Anti -WEF Demonstranten ziehen sich
schützend
in die Reitschu-le zurück, Sa. 1.2.09), und die Stadt hat die
Pflicht,
zu helfen. Die Verträge und Vereinbarun-gen zwischen der Stadt und
der
Reitschule werden immer wieder nicht eingehalten (Gewalt-delikte,
offener, zum Teil massiv offensiver Drogenhandel, Schutz von militanten
Demonst-ranten, ausbleibende Informationen seitens der IKUR). Das
Experiment, ein Kulturlokal ba-sisdemokratisch und einigermassen
autonom zu führen, wurde in Bern 20 Jahre lang toleriert und
gefördert,
doch leider ist die Menschheit für so hochgesteckte Ziele (noch)
nicht
bereit, was im Klartext heisst, das Experiment ist gescheitert. Ein
Zusammenleben ohne gegensei-tige Abmachungen und klaren Grenzen
funktioniert nicht und ist, wie uns die Geschichte lehrt, zum Scheitern
verurteilt. Eine dauerhafte Lösung dieser jahrealten Problematik
tut
not. Deshalb fordern wir den Gemeinderat auf, folgende Massnahmen zu
ergreifen:
1. Die IKUR nicht mehr als Vertragspartner zu akzeptieren, den
Leistungsvertrag aufzu-heben und eine neue Geschäftsleitung mit
kompetenten Menschen einzusetzen, die einen rechtlichen Körper hat
und
die sämtliche Tätigkeiten der IKUR und des
Förder-vereins grosse Halle,
sowie den Leistungsvertrag mit der Stadt Bern übernimmt.
2. Sicherzustellen, dass Tojo Theater, Dachstock, Kino Reitschule,
Frauenraum, Re-staurant Sous le pont, grosse Halle weitergeführt
werden.
3. Sich dafür einzusetzen, dass bei der nächsten Verteilrunde
der
Kulturgelder durch die RKK eine gerechtere Verteilung der Kulturgelder
im Bezug auf die neue Situation in der Reitschule zustande kommt. Das
heisst, sich dafür einzusetzen, dass die Reit-schule besser als
bisher
finanziell unterstützt wird und die Weiterführung des
Betriebs dadurch
gesichert wird. Dabei muss darauf geachtet werden, dass das gesamte
Budget für Kultur nicht erhöht wird.
4. Die Räumlichkeiten der Reitschule sanft und etappenweise zu
renovieren. Erste Prio-rität haben einerseits das Dach und
andererseits
der Vorplatz.
5. Sich dafür einzusetzen, dass die Räumlichkeiten der
Reitschule auch
von anderen Veranstaltern städtischer Kulturbetriebe genutzt
werden
können, das heisst, Syner-gien schaffen zu einer vernetzten
Kultur.
Begründung der Dringlichkeit:
Auf Grund der oben beschriebenen aktuellen Situation, der sich seit
Monaten zuspitzen-den Situation ( Postulat Erik Mozsa, 8.2008) und der
Tatsache, dass der Sommer be-stimmt kommt, muss umgehend gehandelt
werden, um die bereits jahrelang andauernde Konfliktsituation an der
Wurzel zu packen und eine langfristige Weiterführung der
Reit-schule
als Kulturstätte zu garantieren.
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DROGENPOLITIK
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http://www.cvp-stadtbern.ch/upload/cms/user/InterfraktionellerVorstossDrogenanlaufstellen.pdf
Dringliche interfraktionelle Motion: Pascal Rub (FDP), Vania Kohli
(BDP/CVP), Jan Flü-ckiger (GLP), Erich Hess (SVP+)
Alternativen zu einer 2. Drogenanlaufstelle
Die Überlebenshilfe ist ein wichtiger Pfeiler der Drogenpolitik.
In
Bezug auf die Anlaufstelle in Bern steht seit längerer Zeit die
Frage
im Raum, mit welchen Massnahmen man die beste-hende Belastung und
Dynamik im Umfeld der Reithalle in den Griff bekommt. Es stellt sich
die Frage, ob einzig die Eröffnung einer zweiten Anlaufstelle der
beste
Weg aus der schwie-rigen Berner Situation ist. Aktuell verfügt die
Stadt Bern über eine einzige zentrale Anlaufstelle für
Drogensüchtige.
In anderen Schweizer Städten gibt es zum Teil dezentrale
Anlaufstellen.
Dezentrale Anlauf-stellen sind jedoch nicht automatisch eine Antwort
auf die aktuellen Probleme in Bern. Die Ansätze in anderen
Städten
unterscheiden sich nämlich auch hinsichtlich der eingesetzten
Prozesse
(z.B. Casemanagement) und hinsichtlich der Toleranz gegenüber dem
Drogen-handel. Während man in Bern der Drogenhandel auf dem
Vorplatz
und der Umgebung toleriert, wird dieser in anderen Städten im
Umkreis
der Anlaufstellen konsequent unterbunden. Der Ber-ner Gemeinderat hat
in Aussicht gestellt, den Drogenhandel an der Murtenstrasse 26 nicht
zuzulassen, die gängige Praxis an der Hodlerstrasse aber weiter zu
führen. Ob zwei unter-schiedliche Regime bei der gleichen Klientel
durchsetzbar und auch sinnvoll sind, ist höchst fraglich. Bevor
der
Gemeinderat beschliesst, eine zweite Anlaufstelle zu eröffnen,
bitten
wir folgende Massnahmen zu evaluieren
1. Prüfung des Umgangs in Zürich mit dem Kleinhandel im
Umfeld der
Anlaufstellen. In Zürich ist der Vorplatzhandel weder erlaubt,
noch
wird er toleriert.
2. Der Gemeinderat informiert sich über die Zusammenarbeitsformen
der
Zürcher Poli-zei mit der Leitung der Anlaufstellen betreffend
Handel
und illegalem Konsum in der Umgebung der Anlaufstellen.
3. Evaluation der Konsumfrequenz der Anlaufstellen Benützerinnen
und
Benützer, Erar-beitung konkreter Möglichkeiten um diese
Frequenz zu
verkleinern.
4. Evaluation der Massnahmen, welche in Zürich dazu geführt
haben die
Anlaufstellen abends um 20 Uhr zu schliessen, ohne dass es zu einer
Konsumverdrängung in den öffentlichen Raum gekommen ist.
5. Der Gemeinderat informiert sich über die
Casemanagement-Massnahmen
von Basel und Zürich, insbesondere prüft er das Basler Modell
eines
verbindlichen Case-management mit Einbezug der Polizei mit allen
involvierten Stellen.
Wir fordern den Gemeinderat auf, diese Fragen zu klären und dem
Stadtrat in einem Bericht die Erkenntnisse aus der Evaluation
aufzuzeigen. Ferner fordern wir den Ge-meinderatrat auf, auf eine
Eröffnung einer zweiten Drogenanlaufstelle zu verzichten, bis die
Evaluation abgeschlossen ist und die Finanzierung einer
allfälligen
zweiten Anlaufstelle abschliessend geklärt ist.
FRAKTION BDP/CVP IM STADTRAT VON BERN
Begründung der Dringlichkeit: Gemäss den Verlautbarungen des
Gemeinderates gegenüber den Medien, plant der Ge-meinderat, die
zweite
Drogenanlaufstelle noch im Sommer 2009, auch ohne
Kantonsbeiträ-ge, zu
eröffnen.
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SCHÜTZENMATTE
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20 Minuten 11.2.09
Reithalle: "Gemeinderat kapituliert"
Bern. Die FDP fordert den Gemeinderat auf, die bald vor einem Jahr
eingereichte Initiative "Für eine sichere Stadt Bern" dem Volk
vorzulegen. Diese verlangt eine höhere Präsenz von
Polizeikräften an
neuralgischen Stellen wie der Reithalle. "Es ist erhärtet, dass
dort
viele Gewaltakte und Überfälle stattfinden. Der Gemeinderat
bleibt aber
völlig untätig und das ist skandalös", sagt
Co-Fraktionschef Philippe
Müller. Ihn störe besonders, dass der Gemeinderat lieber den
Car-Terminal ins Neufeld verlegen will, statt auf der
Schützenmatte für
Sicherheit zu sorgen. "Das kommt einer Kapitulation gleich."
---
Bund 11.2.09
FDP macht Druck "für eine sichere Stadt Bern"
Stadt Bern Es sei statistisch erhärtet, dass auf der
Schützenmatte
viele Überfälle und Gewaltakte stattfinden, schrieb die FDP
der Stadt
Bern gestern den Medien. Sie fordert darum den Gemeinderat auf, die vor
bald einem Jahr eingereichte Volksinitiative "Für eine sichere
Stadt
Bern" dem Volk zur Abstimmung vorzulegen. Weiter verlangt die Partei
eine "erhöhte sichtbare Präsenz von Polizeikräften vor
Ort". Dies sei
die einzige Möglichkeit, die Sicherheit auf der Schützenmatte
"rasch
und wirkungsvoll zu erhöhen und ein klares Signal an potenzielle
Gewalttäter zu senden". (pd)
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fdp-stadtbern.ch 11.2.09
Schützenmatte: Endlich handeln und Sicherheit schaffen!
Der kürzlich erfolgte Überfall auf Reisende beim Carparkplatz
ist bei
weitem nicht der einzige Gewaltakt in den letzten Monaten auf der
Schützenmatte: Immer wieder wurden Menschen bedroht,
überfallen,
ausgeraubt und zusammen geschlagen. Und der Gemeinderat? Bleibt
völ-lig
untätig! Dieses Verhalten ist skandalös.
Vor wenigen Monaten wurde sogar ein Mann auf der Schützenmatte
derart
brutal zusammen-geschlagen, dass er an den Folgen seiner erlittenen
Verletzungen gestorben ist. Und unsere Stadtregierung? Sie tut nichts!
Einfach nichts.
Es ist statistisch erhärtet, dass auf der Schützenmatte viele
Überfälle
und Gewaltakte statt-finden. Sicherheit schaffen für die
Einwohnerinnen
und Einwohner wäre eine der ersten Auf-gaben einer jeden
Regierung.
Jene in Bern kümmert sich offenbar lieber um angenehmere
"Ge-schäfte".
Für potentielle Gewalttäter ist diese Untätigkeit
geradezu eine
Einladung für weitere Delikte - es geschieht ja eh nichts! Dieses
Verhalten der Regierung der Hauptstadt der Schweiz ist skandalös.
Das einzige, was der Gemeinderat nun vorschlägt, ist der Neubau
eines
Car-Terminals - draus-sen im Neufeld. Das dauert erstens viele Jahre
(falls es überhaupt zu Stande kommt) und zwei-tens kommt diese
"Flucht"
einer Kapitulation vor den Gewalttätern gleich.
Die FDP fordert daher den Gemeinderat auf, die vor bald einem Jahr
eingereichte Volksinitia-tive "Für eine sichere Stadt Bern"
endlich dem
Volk zur Abstimmung vorzulegen. Sie verlangt eine erhöhte
sichtbare
Präsenz von Polizeikräften vor Ort. Es ist die einzige
Möglichkeit, die
Sicherheit in der Schützenmatte (und andernorts) rasch und
wirkungsvoll
zu erhöhen und ein klares Signal an potentielle Gewalttäter
zu senden.
Es ist eine Frage der Persönlichen Freiheit jeder Einwohnerin und
jedes
Einwohners, dass man sich überall in Bern frei bewegen darf - ohne
sich
an Leib und Leben bedroht fühlen zu müssen.
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WAGENPLÄTZE
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Bund 11.2.09
Illegale Wohnwagensiedlungen werden legalisiert
Stadtnomaden erhalten Vertrag
Stadt, Kanton und Burgergemeinde stellen den Wohnwagengruppen in den
nächsten Jahren verschiedene Stand-plätze zur Verfügung.
Pascal Schwendener
Stadt Bern "Die Wohnwagen-Gruppe ,Verein Alternative‘ ist mit unserem
Vorschlag einverstanden", sagte gestern Regierungsstatthalterin Regula
Mader (sp) auf Anfrage. Die Lösung, welche von Behördenseite
angeboten
wurde, sieht folgendermassen aus: Stadt, Kanton, EWB und Burgergemeinde
suchen Terrains, wo die Gruppen ihre Bauwagen für jeweils drei
Monate
abstellen können. Danach wird ihnen wieder ein neues Gelände
zugewiesen. Die anhaltende Zügelei ist im Baurecht begründet.
Dieses
besagt, dass sogenannte Fahrnisbauten nur für drei Monate ohne
Bewilligung an einem Ort verbleiben dürfen.
Der erste Umzug soll bereits Ende Monat stattfinden. Dann wird der
Verein Alternative das Viererfeld verlassen und sich erstmals rechtens
auf einem Stück Land niederlassen können. Um welche Parzelle
es sich
dabei handelt, wollte Mader gestern noch nicht preisgeben. "Erst wenn
der Gebrauchsleihvertrag unterschrieben wurde, kann über den Ort
informiert werden", sagte sie.
Neben der kurzfristigen "Rotationslösung" verfolgen die
Behörden eine
mittelfristige Strategie. "Ziel ist es, innert dreier Jahre eine Zone
auszuscheiden, wo sich Personen, die in Wohnwagen leben, legal
aufhalten können", so Mader. (pas)
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RAUCHFREI
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be.ch 11.2.09
Medienmitteilung des Kantons Bern
Schutz vor dem Passivrauchen gilt ab 1. Juli 2009
Der Regierungsrat des Kantons Bern hat beschlossen, die Bestimmungen
zum Schutz der Bevölkerung vor dem Passivrauchen auf den 1. Juli
2009
in Kraft zu setzen. Von diesem Zeitpunkt an sind öffentlich
zugängliche
Innenräume konsequent rauchfrei. Das Rauchen ist nur noch in
Fumoirs
gestattet. Diese müssen abgeschlossen und gelüftet sein.
Im September 2008 hat der Grosse Rat das Gesetz zum Schutz vor dem
Passivrauchen verabschiedet. Nachdem die Referendumsfrist unbenutzt
verstrichen ist, hat der Regierungsrat beschlossen, die Bestimmungen
auf den 1. Juli 2009 in Kraft zu setzen. Der Gesetzgeber sieht keine
Übergangsfrist vor. Dies hat der Grosse Rat bereits im Juni 2008
so
entschieden. Ab dem 1. Juli 2009 müssen alle öffentlich
zugänglichen
Innenräume rauchfrei sein. Damit gehört der Kanton Bern zu
jenen
Kantonen, welche die Bevölkerung früher und besser vor dem
Passivrauchen schützen, als es die Bundeslösung vorsieht.
Nicht nur in den Gastgewerbebetrieben, sondern auch in allen anderen
Gebäuden, die der Öffentlichkeit zugänglich sind, darf
nur noch in
Fumoirs geraucht werden. Beispielsweise in Einkaufszentren,
Konzertlokalen, Kinos oder Theatern, in Verwaltungsgebäuden oder
Spitälern werden die Besucherinnen und Besucher vor den
schädlichen
Folgen des Passivrauchens geschützt.
Die Betreiberinnen und Betreiber sind dafür verantwortlich, dass
die
neuen Vorschriften umgesetzt werden. Dazu müssen sie Folgendes
vorkehren:
* Die Innenräume rauchfrei einrichten und Aschenbecher entfernen
* Über das Rauchverbot informieren, beispielsweise mit
Hinweisschildern
* Benutzerinnen und Benutzer anhalten, das Rauchen zu unterlassen
* Nötigenfalls Personen weg weisen, die das Verbot missachten
In Fumoirs bleibt das Rauchen gestattet. Fumoirs sind abgeschlossene
Räume mit einer Lüftung. In Gastgewerbebetrieben dürfen
sie bedient
sein. Weitere Einzelheiten wie zum Beispiel die Grösse des Fumoirs
im
Verhältnis zum Gesamtbetrieb, werden auf dem Verordnungsweg
geregelt.
Dazu ist in den nächsten Tagen eine Konsultation bei den
interessierten
Kreisen geplant. Der Regierungsrat wird die Verordnung voraussichtlich
anfangs April verabschieden und ebenfalls auf den 1. Juli 2009 in Kraft
setzen.
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SEXWORK
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Bund 11.2.09
SP und GB wollen städtische Sex-Salons
Stadt Bern Die bevorstehende Schliessung der Sex-Salons am Lagerweg und
an der Lorrainestrasse ("Bund" vom 18. Dezember) machen SP und
Grünem
Bündnis (GB) nicht nur Freude. Rund hundert Frauen würden
ihren
Arbeitsplatz verlieren und "irgendwohin" verschwinden, heisst es in
einem Vorstoss. Dort sei die Beratung und Betreuung der Frauen aber
"kaum mehr" gewährleistet. Die rot-grünen Parteien fragen
daher, ob die
Stadt den vertriebenen Sexarbeiterinnen nicht Liegenschaften in der
Dienstleistungszone zur Verfügung stellen könnte. Die
Interpellantinnen
regen zudem an, das Sexgewerbe so anzusiedeln, "dass die Interessen der
unterschiedlichen Bevölkerungs- und Nutzungsgruppen möglichst
in
Übereinstimmung gebracht werden können".
Prostitution sorgt in der Stadt Bern immer dann für Schlagzeilen,
wenn
Wohnungen zu Salons umfunktioniert werden. Die Stadt wird auf
zonenwidrig genutzte Liegenschaften sporadisch aufmerksam und löst
durch ihre Intervention meist langjährige Rechtshändel aus.
Bei
Sex-Salons stellt sich rechtlich denn auch einzig die Frage der
Zonenkonformität, sagt Stadtschreiber Jürg Wichtermann. Ob
der Staat
oder die Stadt Liegenschaften zur Ausübung des Gewerbes
bereitstellen
soll, sei eine politische Frage, sagt Wichtermann. Im Bereich des
Strassenstrichs zum Beispiel ist in der Stadt Bern vor drei Jahren die
Einführung von Drive-in-Boxen nach holländischem Vorbild an
der
Standortfrage gescheitert. Mit dem damaligen Projekt wollte die
Sozialdirektion namentlich die Sicherheit für drogenabhängige
Prostituierte verbessern.
SVP gegen "Sonderbehandlung"
Auch die nun geforderte Bereitstellung von Liegenschaften in der
Dienstleistungszone für Salon-Prostituierte dürfte schwierig
werden. In
einer Pressemitteilung wehrt sich die SVP-Fraktion gegen die
Ungleichbehandlung von Gewerbetreibenden. "Es ist nicht Aufgabe der
öffentlichen Hand, einzelne Gewerbebranchen besser zu behandeln
als
andere", hält Fraktionschef Erich Hess in einer Mitteilung fest.
Es
gebe in der Stadt viele Gewerbetreibende, denen keine städtischen
Liegenschaften zur Verfügung gestellt würden, obwohl sie
ebenfalls auf
der Suche nach Lokalitäten seien. "Es kann nicht Ziel der
städtischen
Wirtschaftsförderung sein, dem Rotlichtgewerbe eine
Sonderbehandlung
einzuräumen", hält Hess fest. (bob)
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BZ 11.2.09
Bordelle werden geschlossen
Prostituierte stehen bald auf der Strasse
Auf Ende April werden in der Lorraine voraussichtlich zwei Bordelle
geschlossen. Damit verlieren rund 100 Prostituierte ihren Arbeitsplatz.
Eine Interpellation macht nun auf drohende Missstände im
Sexgeschäft
aufmerksam.
Für Bordelle in Berns Wohnzonen wird die Luft dünn. Zwei
Salons an der
Parkstrasse und am Birkenweg löschen bald endgültig das
Rotlicht. Der
Bordellbesitzer zieht eine Beschwerde beim Bundesgericht zurück
und
gibt damit auf. Auch in den beiden Etablissements am Lagerweg 12 und
der Lorrainestrasse 60 soll per Ende April das Geschäft mit der
Liebe
zum Erliegen kommen. So verlangt es Bauinspektor Charles Roggo von den
Bordellbetreibern.
Grund für die Schliessung ist das städtische Baureglement.
Demzufolge
gehören Bordelle in die Dienstleistungszone und nicht in ein
Wohngebiet. Wegen baupolizeilichen Anzeigen wies die städtische
Liegenschaftsverwaltung nun Roggo an, die rechtmässige Wohnnutzung
wieder her zu stellen (wir berichteten). Besonders die Anwohner freuen
sich über die Schliessung. Das Sexgeschäft verursacht
unangenehme
Nebenwirkungen wie Lärm und Mehrverkehr.
Stadt soll Ersatz suchen
Schlecht sieht es für die Prostituierten aus; sie verlieren ihren
Arbeitsplatz. Insgesamt rund 100 Sexarbeiterinnen sollen es in den
beiden Objekten an der Lorraine laut einer Ende Januar eingereichten
Interpellation sein.
Nach der Schliessung würden sich die Frauen laut
Interpellations-Text
über die Stadt verstreuen. Damit falle ihre Betreuung und auch die
Kontrolle grösstenteils weg. Die Stadt müsse deswegen ein
Interesse
haben, innerhalb der Dienstleistungszonen Berns genügend
Arbeitsplätze
für das Sexgewerbe anzubieten, schreiben die Stadträtinnen
Miriam
Schwarz (SP) und Cristina Anliker-Mansour (GB/JA). Denn so sei dieses
sichtbar, störe am wenigsten und ermögliche die Betreuung
durch
Beratungsstellen wie Xenia.
Xenia nicht informiert
Bei Xenia, der Berner Beratungsstelle für Frauen im Sexgewerbe,
ist man
von der Stadt enttäuscht. Martha Wigger, Leiterin von Xenia sagt:
"Wir
haben im Dezember erst durch die Medien erfahren, dass die beiden
Salons geschlossen werden sollen." Dies irritiert Wigger umso mehr, als
die Organisation einen Leistungsauftrag von der Stadt Bern hat. Man
wäre gerne vor der Bekanntmachung auf die rund 100 Prostituierten
zugegangen, begründet Wigger.
Die betroffenen Frauen seien beunruhigt und hätten keine Ahnung,
wie es
weiter gehe. "Im Moment empfehlen wir ihnen abzuwarten, respektive sich
selbst nach neuen Arbeitsplätzen umzuschauen." Sollten im
März die
Freudenhäuser endgültig aufgelöst werden, droht eine
Dezentralisierung:
"Ich befürchte, viele Frauen ziehen sich in Privatwohnungen
zurück",
erklärt Wigger. Die Prostituierten rutschten so in die
Illegalität ab,
sie verlören die Unterstützung und den Schutz durch
Organisationen wie
Xenia. Zudem erschwere es den Überblick über das
Sexgeschäft.
Sexgewerbe erwünscht?
Wigger betont: "Es ist auch für uns klar, dass Bordelle in eine
Dienstleistungszone gehören und nicht in ein Wohnzone.
Schliesslich
handelt es sich um ein Gewerbe." Bei Xenia erwartet man nun von der
Stadt ein klares Zeichen, ob es in unserer Gesellschaft das Sexgewerbe
braucht. Wenn ja, müsse dafür auch Platz eingeräumt
werden.
Selbstverständlich im Einklang mit den Bedürfnissen der
Bevölkerung und
anderer Nutzergruppen.
Bereits negativ zu den Vorschlägen der Interpellantinnen
geäussert, hat
sich die Fraktion der SVP plus. Sie schreibt in einem gestern
versandten Communiqué, es sei nicht Aufgabe der
öffentlichen Hand,
Liegenschaften für arbeitslos gewordene Prostituierte zu suchen.
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SANS-PAPIERS ZH
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Tagesanzeiger 11.2.09
Hollenstein enttäuscht die Papierlosen
Regierungsrat Hans Hollenstein hatte den Sans-papiers Anfang Jahr
versprochen, abgewiesene Härtefälle erneut zu prüfen.
Bei einem
Pilotfall hat er sich nun für nicht zuständig erklärt.
Von René Staubli
Zürich. - Am 5. Januar hatte sich Regierungsrat Hans Hollenstein
(CVP)
vor den Medien ausdrücklich bereit erklärt, vom Kanton
abgelehnte
Härtefälle noch einmal zu überprüfen. Dies nach
einem Gespräch mit
Vertretern der Papierlosen, welche die Predigerkirche besetzt hatten.
Der Hintergrund: Während die übrigen Kantone den Bund im Jahr
2007 in
944 Fällen ersucht hatten, abgewiesenen Asylbewerbern in
"schwerwiegenden persönlichen Härtefällen" doch noch ein
Bleiberecht zu
erteilen, hatte Zürich lediglich 4 von 281 derartigen Begehren zur
Bewilligung nach Bern weitergeleitet. Alle andern Gesuche lehnte das
Migrationsamt, das zu Hollensteins Sicherheitsdirektion gehört, in
eigener Regie ab - unter Anwendung sehr strenger Kriterien.
Am 9. Januar legte der Zürcher Rechtsanwalt Marc Spescha dem
Migrationsamt einen Pilotfall zur Neubeurteilung vor. Es handelt sich
um einen afrikanischen Staatsbürger, der seit über zehn
Jahren im
Kanton Zürich lebt. Der Regierungsrat hatte dessen Rekurs am 26.
November 2008 abgelehnt und die Ausreise per Ende Februar mit der
Begründung verfügt, es handle sich nicht um einen
Härtefall.
Am 27. Januar erhielt Spescha die mit Spannung erwartete Antwort auf
sein Gesuch - und war enttäuscht. Hollenstein teilte ihm brieflich
mit,
weil es sich hier um einen Entscheid der Rekursinstanz, also des
Regierungsrates, handle, beurteile er die Eingabe "als
Wiedererwägungsgesuch gegen den genannten Rekursentscheid". Das
Migrationsamt werde das Gesuch "dementsprechend zuhanden des
Regierungsrats an die Staatskanzlei weiterleiten".
Pilotfall wird nicht materiell geprüft
Mit andern Worten: Das Migrationsamt wird den Fall nicht, wie von
Hollenstein versprochen, einer erneuten materiellen Prüfung
unterziehen. Und beim anstehenden Regierungsratsentscheid wird
Hollenstein in den Ausstand treten, weil der Fall seine Direktion
betrifft - er kommt mit dem Dossier also gar nicht in Berührung.
Damit
bleibt vorderhand aber auch die Frage offen, ob der Kanton Zürich
seine
Kriterien in der Beurteilung von Härtefällen aufweicht oder
beibehält.
Spescha erinnerte Hollenstein in der Folge per Brief an dessen
Versprechen, sämtliche Härtefallentscheide auf entsprechende
Gesuche
hin noch einmal zu überprüfen, "und zwar auch dann, wenn
bereits ein
negativer Rekursentscheid vorliegt". Es wäre "äusserst
stossend und
rechtsungleich", den Fall des Afrikaners nicht erneut zu prüfen,
nur
weil dieser bereits auf der Rekursebene angelangt sei. Spescha forderte
Hollenstein auf, seine "politische Verantwortung wahrzunehmen" und das
Gesuch "im Rahmen des Zuständigkeitsbereichs Ihrer Direktion zu
beurteilen". Die Antwort steht noch aus.
Auf Anfrage teilte das Zürcher Migrationsamt gestern Dienstag mit,
es
seien bislang rund zehn abgewiesene Härtefälle zur
Neubeurteilung
eingegangen. Die Gesuche seien alle noch in Bearbeitung.
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KOFMEHL SO
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Solothurner Tagblatt 11.2.09
Kofmehl
Einschränkungen für Kulturfabrik?
Beim Kofmehl geht es zu laut zu und her. Das Verwaltungsgericht hat
eine entsprechende Beschwerde der Anwohner teilweise gutgeheissen. Die
Stadt Solothurn muss abklären, ob Betriebseinschränkungen
für das
Kofmehl notwendig sind. Die Beschwerdeführer verlangen eine
radikale
Redimensionierung des Betriebs im Kofmehl. Sprich weniger Anlässe,
kürzere Öffnungszeiten.
Der Gedanke an eine zusätzliche Beschränkung der Anlässe
stösst bei
Kofmehl-Leiter Pipo Kofmehl verständlicherweise auf Widerstand.
"Wir
wehren uns gegen jegliche Beschränkungen unseres Betriebs."
Seitdem das Kofmehl rauchfrei sei, sei die Situation für die
Anwohner
noch schwieriger geworden, sagt André Visconti, Hauswart vom
Aarepark.
"Da draussen wird nicht einfach gesprochen, sondern geschrien", so
Visconti. Ausserdem komme es jedes zweite Wochenende zu
Sachbeschädigungen im Quartier. st
Seite 21
--
Beschwerde wegen Kulturfabrik
Neue Schranken für Kofmehl?
Das Verwaltungsgericht hat eine Klage der Anwohner wegen dem Kofmehl
teilweise gutgeheissen. Die Kulturfabrik und die Stadt Solothurn
müssen
nun dafür sorgen, dass es rund um die Partys zu weniger Emissionen
kommt.
Vor gut zwei Jahren haben die Anwohner wegen den
Ruhestörungen um das
Kofmehl geklagt. Die Besitzerin des Aareparks, die Pensimo Management
AG und Ignaz Kamber, dem eine andere Liegenschaft an der
Hans-Huber-Strasse gehört, haben eine sogenannte
Immissionsbeschwerde
eingereicht (wir berichteten). Diese Beschwerde wurde nun vom
Verwaltungsgericht teilweise gutgeheissen. Das bedeutet, dass die Stadt
jetzt abklären muss, ob die Auflagen und Bedingungen der
Baubewilligung
eingehalten werden und ob sich die Verhältnisse in der
Zwischenzeit so
verändert haben, dass Betriebseinschränkungen für das
Kofmehl notwendig
werden. Gaston Barth, Leiter des Rechtsdienstes der Stadt Solothurn,
bestätigt, dass die Baukommission zur Zeit entsprechende
Abklärungen
trifft. "Am Samstag war jemand vor Ort", so Barth. Über Details
will er
sich aber wegen des noch laufenden Verfahrens nicht äussern.
Darüber
hinaus habe die Stadt die Beschwerdeführer aufgefordert, bis Mitte
Februar eine Liste mit ihren Anliegen einzureichen.
Forderung: Weniger Anlässe
Für Rechtsanwalt Urs Tschaggelar, der die Interessen der Anwohner
vertritt, liegt der Ball nun primär bei der Stadt Solothurn. "Der
Entscheid des Verwaltungsgerichts bedeutet, dass die Stadt neue
Rahmenbedingungen für den Betrieb der Kulturfabrik Kofmehl
ausarbeiten
muss". Seit die Baubewilligung erteilt wurde, habe sich einiges
verändert. Die Auflagen müssten jetzt deutlich restriktiver
gefasst
werden, meint Tschaggelar. Trotzdem will er seine Anliegen nächste
Woche schriftlich einreichen. Grundsätzlich verlangt er eine
Redimensionierung des Kofmehls: Weniger Anlässe, kürzere
Öffnungszeiten. Tschaggelar: "Es wäre aber unseriös,
wenn ich jetzt
einfach eine Zahl und eine Uhrzeit nennen würde. Wir wollen uns
mit
Vertretern der Stadt und der Kulturfabrik Kofmehl an einen Tisch
setzen, um eine Lösung zu finden, mit der schliesslich alle leben
können."
"Massnahmen ergreifen"
Die Forderung nach einer zusätzlichen Beschränkung der
Anlässe stösst
bei Kofmehl-Leiter Pipo Kofmehl verständlicherweise auf taube
Ohren.
"Wir wehren uns gegen jegliche Beschränkungen unseres Betriebs,
wir
sind aber gerne bereit, weitere Massnahmen zu ergreifen, um die
Situation für die
Nachbarschaft zu verbessern", erklärt er. Das Kontingent an
Anlässen,
die in der Betriebsbewilligung aus dem Jahre 2005 festgelegt wurden,
habe das Kofmehl gar nicht ausgeschöpft.
Zudem unternehme man viel, um die unerwünschten Emissionen
so gering
wie möglich zu halten. "Wir passen unser Sicherheitsdispositiv
jede
Woche neu an und putzen nach den Anlässen bis am Morgen jeweils
das
ganze Quartier", so Kofmehl.
Geplagte Anwohner
Die Anwohner anerkennen zwar die Anstrengungen der Betreiber, trotzdem
sei die Situation in letzter Zeit unerträglich geworden. "Am
Wochenende
können wir praktisch nicht mehr schlafen", sagt André
Visconti,
Hauswart vom Aarepark. Die Wohnsiedlung liegt in unmittelbarer
Nähe von
der Kulturfabrik Kofmehl. "Nach meiner Ansicht sind diese Zustände
nicht haltbar", so Visconti. Es komme durchschnittlich jedes zweite
Wochenende zu Sachbeschädigungen im Quartier. Bei Autos
würden die
Aussenspiegel abgerissen, Fahrräder würden geklaut,
Briefkästen
beschädigt und manche Kofmehl-Gäste würden die
Gärten des Aareparks
benutzen, um ihr Geschäft zu verrichten, ärgert sich der
Hauswart. Seit
im Kofmehl nicht mehr geraucht werden darf, sei der Lärm noch
schlimmer
geworden. "Da draussen wird nicht einfach gesprochen, sondern
geschrien."
Bereits seit letztem Herbst ist das Kofmehl offiziell rauchfrei. Die
Betreiber streiten nicht ab, dass sich die Situation für die
Anwohner
seither zusätzlich verschärft hat. Das Rauchverbot sorgt
dafür, dass
sich die Gäste vermehrt auch vor den Türen der Kulturfabrik
aufhalten.
"Wir können die Gäste zwar zum Rauchen nach draussen
schicken, aber wir
können sie nicht dazu zwingen, sich draussen nicht zu
unterhalten",
sagt Pipo Kofmehl. Das Rauchverbot sei eben ein Gesetz mit
Nebenwirkungen.
Schadenersatz als Option
Wenn sich die Anwohner nun mit der Stadt und dem Kofmehl auf ein neues
Betriebsreglement einigen können, dann wäre die Sache
erledigt, meint
Rechtsanwalt Tschaggelar. Ansonsten wollen die Beschwerdeführer
die
Stadt auf Schadenersatz verklagen: "Im Aarepark rechnen die Verwalter
in den letzten Jahren mit Mietzinsausfällen in der Höhe von
193000
Franken." Dieser Betrag sei einzig und allein auf das Kofmehl
zurückzuführen. In vergleichbaren Fällen in anderen
Städten wurde den
Klägern Recht gegeben, sagt Tschaggelar.
Die Stadt sieht dies allerdings ganz anders: "Die Stadt kann
nicht für
alles verantwortlich gemacht werden, was auf ihrem Grund und Boden
geschieht", so Gaston Barth
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KUZEB AG
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AZ/MLZ 11.2.09
Drogenvorwürfe gegen Kuzeb "haltlos"
Bremgarten Das Kuzeb-Vorstandsmitglied Marco Hess verwahrt sich gegen
Unterstellungen von Ex-FDP-Grossrat Patrick Fischer.
"Im Kuzeb werden keine Drogen geduldet", sagt Marco Hess auf die
Vorwürfe des ehemaligen FDP-Grossrats Patrick Fischer. Dieser hat
eine
Aufsichtsbeschwerde gegen die Regionalpolizei und den Stadtrat
eingereicht.
Patrick Fischer behauptet, die Polizei würde im Kulturzentrum
(Kuzeb)
einen rechtsfreien Raum mit Drogenkonsum und -handel, den Aufenthalt
illegaler und krimineller Personen sowie den Ausschank alkoholischer
Getränke an Jugendliche unter 16 Jahren dulden (AZ vom 7. Januar).
Während Polizei und Stadtrat erst später Stellung zur
Beschwerde nehmen
wollen, äussert sich Kuzeb-Vorstandsmitglied Marco Hess.
Keine harten Drogen
"Der Konsum von harten Drogen und der Handel mit Betäubungsmitteln
wurde und wird im Kulturzentrum nicht geduldet", stellt Hess klar. Im
Kuzeb pflege man aber eine grössere Toleranz als draussen, und
einen
Chef gebe es hier nicht. "Das Kulturzentrum lebt vom Engagement jedes
Einzelnen. Hier wird viel Wert auf Selbstverantwortung gelegt. Gerade
jüngere Personen können aber oft nicht mit diesen Freiheiten
umgehen
und sind schnell überfordert", so Hess. Die Kuzeb-Leute
würden aber bei
einem Fehlverhalten schnell intervenieren.
"Die Frage nach dem Aufenthalt krimineller oder ‹illegaler› Personen
ist müssig", sagt Hess weiter. "Im Kulturzentrum wohnt niemand."
Einzig
den spielenden Bands werden Kojen zur Verfügung gestellt.
Schulschwänzer, die sich im Gebäude aufhalten, werden nicht
geschützt.
"Stellen wir fest, dass jemand nicht zur Schule geht, suchen wir mit
ihm das Gespräch und versuchen ihm klar zu machen, wie wichtig die
Schule ist", führt Hess weiter aus und bringt die Philosophie des
Kuzeb
auf den Punkt: "Zivilcourage heisst hier nicht einfach wegzuschauen,
sondern zu reagieren."
Kein Alkohol unter 16 Jahren
Alkohol wird im Kulturzentrum generell nicht an unter 16-Jährige
ausgeschenkt. "Wir verlangen im Zweifelsfall einen Ausweis",
erzählt
Hess. "Allerdings könnten welche den Alkohol selber mitbringen, da
bei
uns kein Konsumzwang herrscht." Im schlimmsten Fall würde man aber
auch
diese rausschmeissen oder erst gar nicht reinlassen. Denn, so Hess:
"Betrunkene 14-Jährige sind nur mühsam."
Ungezwungene Atmosphäre
"Früher gab es hier zwar einige ältere, alkoholkranke
Personen, aber im
Vergleich zu den Restaurants sind wir nicht auf deren Konsum
angewiesen", holt Hess weiter aus. "Die meisten Leute hier sind von
keiner Droge abhängig, weil solche Personen zur Last werden." Das
Kulturzentrum hat denn auch schon einigen geholfen, ihre Suchtprobleme
in den Griff zu bekommen. Die ungezwungene Atmosphäre hilft, die
Diskussion darüber anzuregen und aktiv zu bleiben.
Kein rechtsfreier Raum
Das Kulturzentrum ist nicht rechtsfreier als andere private
Vereinsräume. "Im November 2005 wurden die letzten
Rechtsunklarheiten
bereinigt", stellt Hess klar. "Der Regierungsrat entschied damals, dass
das Kuzeb nicht mit den kommerziellen Gastgewerbebetrieben
gleichzustellen ist. Und entsprechend auch nicht unters
Gastgewerbegesetz fällt." Die Beschwerde des Kuzeb gegen den
Entscheid
des Stadtrates wurde damit teilweise gutgeheissen. "Die Behauptungen
von Ex-FDP-Grossrat Patrick Fischer sind somit haltlos", schliesst
Marco Hess und zieht damit einen Schlussstrich unter die Diskussionen.
--
Ewiger Kampf gegen Vorurteile
Vor 19 Jahren wurde die alte Kleiderfabrik besetzt
Im Juni 1990 besetzten einige junge Leute die alte Kleiderfabrik in
Bremgarten, welche damals bereits seit 16 Jahren leer stand. Das
Kulturzentrum sprach sich schnell als Szenetreffpunkt herum, der von
der Stadt aber nicht geduldet wurde. Der Verein Kulturzentrum
Bremgarten wurde im Frühjahr 1991 gegründet. Knapp ein Jahr
nach der
Besetzung liess Bremgarten das Kulturzentrum räumen, worauf die
Besetzer in den Gemäuern Rettungsaktionen durchführten. Erst
im August
1992 kam ein Mietvertrag zustande, welcher von den Vermietern aber nie
gegengezeichnet wurde. Seither hat sich das KuZeB als
linksalternatives, nichtkommerzielles Zentrum etabliert, welches immer
wieder gegen Vorurteile kämpfen muss › jüngstens durch die
Vorwürfe von
Ex-FDP-Grossrat Patrick Fischer. (rw)
--
Wenig Intervention
Repol-Chef "Bands sind generell weniger extrem, als sie früher
waren."
"Das Kulturzentrum kommt seinen Pflichten nach", sagt Manfred
Tschannen, Chef der Regionalpolizei. "In den letzten zwei bis drei
Jahren waren fast keine Intervionen mehr nötig."
Das war nicht immer so. "Früher gab es Konflikte zwischen rechten
und
linken Gruppierungen", so Tschannen. Diese seien aber weitgehend
verschwunden. Als Grund sieht er, dass beide Szenen heute
zurückhaltender agieren. Die Kuzeb-Leute würden heute auch
mehr darauf
achten, was für Bands sie spielen lassen, weiss Tschannen. "Denn
je
nach Konzert werden auffälligere Leute angezogen oder nicht." Dies
bestätigt auch Lukas Koch, Leiter Kundendienst der BD:
"Früher hatten
wir oft Probleme mit Kuzeb-Konzertgängern, diese sind jetzt aber
gänzlich verschwunden."
Stoffbanner und Sprüche
Zur Diskussion Anlass geben immer wieder Stoffbanner mit Sprüchen
wie
"Smash The WEF-Bonzentreff" am Gebäude. Manfred Tschannen ist
darüber
zwar nicht erfreut, kann die Transparente aber nicht verhindern. "Laut
Gesetz darf jeder eine Fahne auf seinem Privat-Grundstück
aufhängen",
begründet Tschannen.
Lärm und Littering
Probleme bereiten der Regionalpolizei der Obertorplatz, wo die
Barracuda-Bar, das Subway und das Kuzeb anstossen: "An den Wochenenden
treffen sich dort die jungen Leute und fallen nachts durch Lärm,
Littering und die Folgen von zu hohem Alkoholkonsum auf", so der
Regionalpolizei-Chef. Darunter seien zum Teil auch Leute des
Kulturzentrums zu finden. "Allerdings sind die Probleme am Obertor
nicht grösser als an anderen Ausgangsschwerpunkten", so Tschannen.
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BIG BROTHER VIDEO
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Bund 11.2.09
Mit Kameras gegen Gewalt
Köniz prüft die Videoüberwachung von öffentlichen
Plätzen
Julie Brunner
Jugendgewalt ist auch in Köniz ein Thema. Ein entsprechender
Vorstoss
des Jugendparlaments wurde am Montag im Könizer Parlament
verhandelt.
Wie häufig kommt Jugendgewalt in Köniz vor, und was wird
dagegen
unternommen? Diese Fragen richtete das Jugendparlament (Jupa) in einem
Vorstoss an den Gemeinderat ("Bund" vom 26. Januar). Am Montag wurde er
vom Parlament behandelt. Zu reden gab insbesondere die mögliche
Videoüberwachung im öffentlichen Raum. Der Gemeinderat
prüft ein
Pilotprojekt, bei dem öffentliche Plätze, wie Schulen und
Bahnhöfe, von
Kameras überwacht würden. Im Parlament waren dazu
unterschiedliche
Meinungen zu hören. "Das Pilotprojekt soll gestartet werden",
verlangte
etwa Hans-Peter Kohler (fdp). Prügler und Vandalen würden von
Kameras
abgeschreckt, davon sind auch die Vertreter des Jugendparlaments
überzeugt. Martin Gerber (sp) zeigte sich dagegen skeptisch.
"Videokameras sind fix, die Jugendlichen aber mobil." Die Probleme
würden sich einfach an andere Orte verlagern. Die Überwachung
durch
Menschen sei daher effektiver als jene durch Kameras.
"Das Projekt kann nicht sofort gestartet werden", hielt Gemeinderat
Ueli Studer (svp) fest. Der Grosse Rat des Kantons Bern habe zwar einen
Beschluss gefasst, der die Videoüberwachung von öffentlichen
Plätzen
ermögliche. Allerdings müsse der Regierungsrat noch eine
entsprechende
Verordnung ausarbeiten. Diese sei nicht vor Mitte Juni zu erwarten.
Studer erklärte zudem: "Projekte zur Videoüberwachungen
müssen vom
Kanton bewilligt werden."
In seiner Antwort auf den Vorstoss verwies der Gemeinderat ausserdem
auf die bereits geleistete Präventionsarbeit. Genannt wurden etwa
die
runden Tische oder das Projekt "Cool in Köniz, cool in Wabern".
Zudem
soll noch in diesem Jahr eine Sicherheitsstudie in Angriff genommen
werden. Die Interpellanten erklärten sich mit der Antwort
"teilweise
befriedigt".
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POLIZEI-PERSONAL
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BZ 11.2.09
Polizeischüler
Zu Unrecht entlassen
Die Note 2 im Fach Psychologie bei Zwischenprüfungen und
"ungenügendes
Verhalten" reichen nicht aus, um einen Polizeischüler von der
Ausbildung auszuschliessen. Das bernische Verwaltungsgericht hat die
kantonale Polizeidirektion zurückgepfiffen, die einen heute
30-jährigen
Berner von der Ausbildung zum Polizisten freigestellt hatte. Die
Vorgesetzte und der Polizeikommandant argumentierten mit
"ungenügendem
Verhalten" des Aspiranten.
Das Verwaltungsgericht hält nun aber in seinem Urteil fest, dass
diese
Begründung zu allgemein gehalten sei. Zudem sei das Prüfungs-
und
Notensystem der Polizeischule aussergewöhnlich streng, urteilte
das
Gericht.
wrs
Seite 26
--
Verwaltungsgericht
Polizei entliess Schüler zu Unrecht
"Ungenügendes Verhalten" und eine 2 im Fach Psychologie reichen
nicht,
um einen Aspiranten von der Polizeischule auszuschliessen. Dies
hält
das Verwaltungsgericht fest. Ein 30-jähriger Berner darf die
Ausbildung
fortsetzen.
Die Ausbildungschefin und der Kommandant der Kantonspolizei Bern
erlebten den heute 30-Jährigen nicht gerade als einfachen
Polizeischüler. Er überschätze sich, handle egoistisch,
sei überheblich
und schlecht in die Klasse integriert. Vor der Polizeischule habe er
zudem bereits drei Berufslehren abgebrochen.
Als der angehende Polizist in der zweiten mündlichen
Zwischenprüfung
gut sechs Monate nach Ausbildungsstart dann im Fach Psychologie mit der
Note 2 abschloss, handelte die Ausbildungsverantwortliche. Sie reichte
beim Polizeikommandanten wenig später den Antrag ein, das
Probedienstverhältnis mit dem Aspiranten zu beenden.
Der Kommandant hiess den Antrag gut. Er stellte den Schüler per
31.März
2008 frei, zehn Monate nachdem dieser die einjährige Polizeischule
begonnen hatte. Der Kommandant begründete den Entscheid vor allem
mit
der 2 in Psychologie, weiteren nur knapp genügenden Noten und dem
persönlichen Verhalten des Schülers, das "ungenügend"
sei. Die
Ausbildungschefin hatte zudem angegeben, sie habe dem Schüler
gegenüber
generell ein "ungutes Gefühl".
Gründe "zu allgemein"
Der Polizeischüler wehrte sich mit einer Beschwerde an die
Polizei-
und Militärdirektion (POM) gegen den Rauswurf - allerdings
vergebens.
Daraufhin zog er die Beschwerde weiter und hat nun vor
Verwaltungsgericht Recht bekommen: Das Gericht hat den Entscheid der
POM laut einem gestern publizierten Urteil jetzt aufgehoben.
Für das Gericht ist die Begründung des Kommandanten "zu
allgemein und
unbelegt". Der Hinweis auf "ungenügendes Verhalten" reiche nicht,
um
einen Rauswurf zu begründen. Die regelmässigen
Standortbestimmungen
hätten gezeigt, dass der Schüler die Verhaltensanforderungen
erfülle
und zum Teil übertroffen habe.
Es sei richtig, dass für Polizeischüler hohe Anforderungen an
Charakterfestigkeit gestellt werden dürften, hält das Gericht
fest
(siehe auch Kasten). Allerdings habe die POM die Tragweite ihres
Entscheids nicht erkannt: Für den Schüler sei es nicht nur um
"bestanden" oder "nicht bestanden" einer Prüfung gegangen, sondern
um
den Verbleib in der Polizeischule. Damit könnten seine berufliche
Entwicklung und seine wirtschaftliche Existenz direkt beeinflusst
werden. Das Verwaltungsgericht hält auch fest, dass der
30-Jährige zwar
drei Lehren abgebrochen, aber früher eine vierjährige
Ausbildung als
Wirtschaftsinformatiker abgeschlossen habe.
"Aussergewöhnlich streng"
Der Polizeischüler hatte an der Zwischenprüfung in allen
sechs
Hauptfächern ausser Psychologie genügende Noten erreicht und
wies so
insgesamt einen genügenden Schnitt auf. Im Reglement hingegen ist
festgehalten, dass keine einzige Note der Hauptfächer unter 3
liegen
darf.
Für das Gericht ist diese Regel "aussergewöhnlich streng" -
auch, weil
die Schüler keine Chance hätten, verpatzte Prüfungen zu
wiederholen.
Rechtlich sei es unhaltbar, von einer einzigen ungenügenden Note
in
einer Zwischenprüfung auf eine insgesamt "ungenügende
Leistung" zu
schliessen. Dafür müssten "besondere Gründe" vorliegen.
Dies sei aber
nicht der Fall. Laut Verwaltungsgericht hat der Schüler
"vollumfänglich
obsiegt". Das Kommando muss ihm den weiteren Besuch der Polizeischule
nun ermöglichen. Die Polizei will das Urteil laut Medienstelle
nicht
kommentieren. Nur so viel: Der Entscheid werde "entsprechend
disponiert".
Wolf Röcken
--
Bund 11.2.09
Aspirant kämpft sich zurück
Verwaltungsgericht gibt einem Aspiranten recht, der sich gegen den
Rauswurf aus der Polizeischule wehrte
Dölf Barben
Der Aspirant kassierte eine ungenügende Note in Psychologie, galt
als
überheblich und egoistisch - und flog von der Polizeischule. Doch
er
wollte das nicht akzeptieren - und hat nun recht bekommen.
Am 1. Mai 2007 war der damals 29-jährige Seeländer in die
einjährige
Polizeischule im Ausbildungszentrum in Ittigen eingetreten. Bei der
zweiten Zwischenprüfung im Dezember kassierte er im Fach
Psychologie
die Note 2. Die Chefin Grundausbildung, die dem Aspiranten
gegenüber
auch sonst "ungute Gefühle" hegte und ihn als überheblich und
egoistisch beurteilte, beantragte im Februar 2008 dessen Entlassung.
Der Polizeikommandant folgte ihr und löste das
Dienstverhältnis mit dem
Aspiranten auf. Dieser wollte das nicht hinnehmen und beschwerte sich
bei der Polizei- und Militärdirektion (POM) des Kantons Bern, man
möge
ihn zur weiteren Polizeiausbildung zulassen. Vergeblich. Die POM wies
die Beschwerde ab. Der Mann liess nicht locker und wandte sich ans
Verwaltungsgericht. Wie dem gestern veröffentlichten Urteil zu
entnehmen ist, hat das Gericht dem Beschwerdeführer
"vollumfänglich"
recht gegeben. Das Polizeikommando habe zu veranlassen, dass er so bald
wie möglich "die Polizeischule fortsetzen kann".
"Aussergewöhnlich streng"
Der Polizeiaspirant hatte in seiner Beschwerde festgehalten, es sei
nicht nötig, dass jede einzelne Note von Zwischenprüfungen
über der
Note 3 liege. "Nach richtigem Verständnis" dürfe nur die
Gesamtnote
nicht unter der Note 3 liegen. Ausserdem seien die gegen ihn erhobenen
Vorbehalte bezüglich seines Verhaltens nicht belegt.Das
Verwaltungsgericht stellte fest, es sei nichts dagegen einzuwenden,
Zwischenprüfungen entscheidendes Gewicht beizumessen. Allerdings
reiche
beim vorliegenden System bereits eine einzelne Note unter 3 aus, um von
der Polizeischule ausgeschlossen zu werden. Eine Wiederholungs- oder
Kompensationsmöglichkeit sei nicht vorgesehen. Selbst Aspiranten,
die
insgesamt sehr gute Noten erzielten, wären nach dieser strengen
Promotionsregel zu entlassen, sobald sie eine deutlich ungenügende
Note
erzielten. Das Gericht hält fest, eine Promotionsordnung, die bei
berufsrelevanten Prüfungen nicht mindestens eine
Wiederholungsmöglichkeit vorsieht, sei "aussergewöhnlich
streng" und
"kann zu einem stossenden Ergebnis führen". In diesem Fall sei es
erwiesen, dass der Aspirant in zwölf Zwischenprüfungen nur
eine
ungenügende Note erzielt habe. Der Schluss von der einzigen
ungenügenden Note auf eine insgesamt ungenügende Leistung sei
somit
"rechtlich nicht haltbar". Zudem gibt das Gericht zu bedenken: "Die
Ursachen eines einmaligen, auch deutlichen Misserfolgs können
vielgestaltig sein."
"Ungutes Gefühl" reicht nicht
Das Verhalten des Aspiranten wird vom Gericht ebenfalls anders
beurteilt als von der Polizeischule. Verschiedentliche
Standortbestimmungen zeigten, dass dieser die massgebenden
Verhaltensanforderungen regelmässig und zum Teil in wichtigen
Bereichen
übertroffen habe. Unter diesen Umständen könne allgemein
gehaltener und
unbelegter Kritik, wie sie die Chefin Grundausbildung vorgebracht hatte
- "ungutes Gefühl" -, kein ausschlaggebendes Gewicht beigemessen
werden. Die Auflösung des Dienstverhältnisses lasse sich
demnach auch
nicht mit ungenügendem Verhalten begründen.
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ANTISEMITISMUS
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Newsnetz 11.2.09
Strafanzeige gegen Holocaust-Leugner Williamson
Die Internationale Liga gegen Rassismus und Antisemitismus erstattet
Anzeige gegen den britischen Bischof Richard Williamson.
Bischof Richard Williamson werde Leugnung von Verbrechen gegen die
Menschheit vorgeworfen, teilte die Internationale Liga gegen Rassismus
in Paris mit. Papst Benedikt XVI. hatte kürzlich die
Ex-Kommunizierung
Williamsons aufgehoben und damit für einen Aufschrei der
Empörung
gesorgt. Im "Spiegel" wird Williamson mit den Worten zitiert, er wolle
sich vorerst nicht von seinen Positionen zum Völkermord an den
Juden
distanzieren. In einem Fernsehinterview hatte er die Existenz der
Gaskammern abgestritten. Williamson gehört der konservativen
Pius-Bruderschaft an. Diese entzog ihm als Reaktion auf seine
Äusserungen bereits die Leitung seines Priesterseminars in
Argentinien.
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St. Galler Tagblatt 11.2.09
Sind Juden Gottesmörder?
Die Rücknahme der Exkommunikation der Pius-Bruderschaft durch den
Vatikan und die Leugnung des Holocausts haben in der katholischen
Kirche blankes Entsetzen ausgelöst. Auch in Wil gehen aufgrund
dieser
Vorkommnisse die Wellen hoch.
Magnus Leibundgut
Mit der Rücknahme der Exkommunikation der Pius-Bruderschaft hat
Papst
Benedikt XVI. die Büchse der Pandora geöffnet und mit diesem
Akt dem
Unheil Tür und Tor geöffnet. Josef Fässler,
Präsident des
Kirchenverwaltungsrates, warnte an der gestrigen Pressekonferenz vor
faschistoiden Tendenzen, die mit diesem Schritt des Papstes innerhalb
der katholischen Kirche Einzug hielten: "Wie damals im Dritten Reich
wird der Antisemitismus erst unterschwellig geübt, dann
gehört er zum
guten Ton, und wenn er dann zum Genozid führt, will sich niemand
dafür
verantwortlich fühlen. Es gilt nun, aufzustehen und den Tatbeweis
zu
erbringen, dass Faschismus nichts zu verlieren hat in der katholischen
Kirche. Nun muss sich Solidarität manifestieren."
Widerstand gegen Faschismus
Meinrad Gemperli, Stadtpfarrer in Wil, fasste in einem
kirchenhistorischen Rückblick die Entwicklung der
Pius-Bruderschaft und
deren Verhältnis zur katholischen Kirche zusammen. Die
Kirchgemeinde
erwarte, dass sich der Papst für die Vorgänge rund um die
Zurücknahme
der Exkommunikation entschuldige: "Der Dialog der ganzen Kirche mit dem
Judentum ist unverzichtbar. Die offenen oder unterschwelligen
Vorurteile gegen die Juden, wie sie in der Pius-Bruderschaft und
anderen traditionalistischen Kreisen herumgeistern, müssen
geklärt,
aufgearbeitet und ausgeräumt werden."
Zudem müsse sich die ultrakonservative Pius-Bruderschaft zu den
Lehren
des Zweiten Vatikanischen Konzils und aller seither gewählten
Päpste
bekennen. Zu den wichtigsten Ergebnissen des zweiten Vatikanums
gehörte
auch eine Reform der Liturgie. Sie ersetzte die traditionelle
lateinische Sprache der Messe weitgehend durch die Landessprache.
Solchen Liberalisierungen widersetzten sich bald Traditionalisten wie
der französische Erzbischof Marcel Lefebvre. Dieser gründete
im Jahr
1970 die fundamentalistische Priesterbruderschaft Pius X., die eine
Rückkehr zum sogenannten tridentinischen Ritus mit lateinischer
Messe
fordert.
Die Aufhebung der Exkommunikation war nur ein erster Schritt des
Vatikans. Allerdings sind alle weiteren vorerst blockiert - bis
geklärt
ist, ob die Pius-Bruderschaft das Zweite Vatikanische Konzil in allen
Punkten anerkennt, zum Beispiel das Ökumenismusdekret, die
Erklärung
über die Religionsfreiheit, die Liturgiekonstitution oder die
Erklärung
der Kirche zu den nichtchristlichen Religionen.
Ablehnung der Religionsfreiheit
Beispielsweise müsste deren Haltung zum Verhältnis zwischen
Kirche und
Staat genauso thematisiert werden. Denn die Bruderschaft lehnt nach
eigenem Bekunden die Religionsfreiheit ab. Die Frage steht damit im
Raum, wie es die Pius-Bruderschaft eigentlich mit den Grundrechten,
staatlichen Gesetzen überhaupt und dem demokratischen Rechtsstaat
hält.
Die Pius-Bruderschaft in Wil verzichtete auf eine Stellungnahme
bezüglich dieser aufgeworfenen Fragen.
--
Auftreten statt Austreten
Die Katholische Pfarr- und Kirchgemeinde Wil lädt alle Mitchristen
und
jüdischen Mitbrüder und Mitschwestern der Stadt und Region zu
einer
öffentlichen Veranstaltung auf Montag, 16. März, 20 Uhr, in
die
Tonhalle Wil, unter dem Titel "Katholische Kirche: Quo vadis ...
Auftreten statt Austreten" ein. Nach einer Podiumsdiskussion mit
Persönlichkeiten aus der katholischen und der evangelischen Kirche
und
der jüdischen Gemeinschaft soll ein Dialog zwischen den
verschiedenen
Konfessionen und Religionen stattfinden. (pd.)
--
Der Papst soll sich entschuldigen
Wils Katholiken wünschen von Papst und Kurie eine Entschuldigung.
Den
Entscheid des obersten Hirten, auch einen Holocaust-Leugner aus den
Reihen der Pius-Bruderschaft wieder in den Schoss der Kirche
aufzunehmen, bezeichnen manche von ihnen als "abscheulich" und
"rassistisch".
Andreas Fagetti
Wil. Der Marmorboden glänzt wie glattpoliertes Eis, die Wände
erstrahlen blütenweiss, in der Bank vorne links versenken sich
fünf
ganz in Schwarz gekleidete Nonnen ins Gebet, sieben Stufen führen
hinauf zum Altar, der Tabernakel schimmert golden, und hebt der
Kirchengänger den Blick, fällt er auf eine malerische
Krönung der
Muttergottes. Im prächtigen Gotteshaus der Priesterbruderschaft
Pius X.
an der St. Gallerstrasse 65 - einer Kathedrale ähnlicher als einer
gewöhnlichen Kirche - lärmt an diesem Nachmittag selbst die
leiseste
Bewegung.
Vielleicht zwei Kilometer Luftlinie von diesem Hort der
traditionalistischen Kontemplation äussern sich derweil in der
Altstadt
von Wil Stadtpfarrer Meinrad Gemperli, Kirchenratspräsident Josef
Fässler und Pfarreiratspräsident Martin Kaiser an einer
Pressekonferenz
auch im Namen ihrer Gemeindemitglieder laut und unmissverständlich
-
insbesondere gegen die Aufhebung der Exkommunikation des
Lefebvre-Bischofs und Holocaust-Leugners Richard Williamson.
Über 200 Reaktionen
Meinrad Gemperli - er ist seit 1962 Priester - hat in seinem
Berufsleben noch nie einen solchen Sturm der Entrüstung erlebt.
Über
zweihundert Telefonanrufe, Mails und Briefe erreichten ihn nach dem
Entscheid des Papstes. Nicht nur "Kirchenferne" und "Kritische", auch
"Kirchennahe" und "Treue" äusserten "abgrundtiefe
Enttäuschung, Zweifel
und Verunsicherung".
"Sehr viele unserer Christen haben die Entscheidung als
<abscheulich> und <rassistisch> bezeichnet", sagt der
Stadtpfarrer. Noch manifestiert sich das nicht in einer Austrittswelle
- bislang haben in Wil erst vier Personen der Kirche den Rücken
gekehrt. Austreten betrachten die Kirchenvertreter der Äbtestadt
ohnehin nicht als Alternative, auch wenn sie diesen Schritt
respektieren. Ihr "Motto" lautete vielmehr: "Auftreten statt austreten!"
Seelsorgeteam, Kirchenverwaltungsrat und Pfarreirat distanzieren sich
nun "in aller Form" von "diesen römischen Entscheidungen", weil
sie
viele Gläubige von der Kirche entfremdeten und den Dialog zwischen
Juden und Christen "ganz erheblich" störten. "Noch mehr Sorge
bereitet
uns, dass damit wieder ein unterschwelliger Antisemitismus aufbrechen
könnte, was ja auch nicht im Sinne Roms ist", sagt Meinrad
Gemperli.
Gegen "faschistoide Tendenzen"
Kirchenverwaltungsratspräsident Josef Fässler sagt es so: Wie
die
Geschichte lehre, habe man aus Christenpflicht in solchen Situationen
sofort und entschieden gegen "faschistoide und antisemitische
Tendenzen" aufzutreten. Sonst werde Antisemitismus plötzlich
wieder
salonfähig.
Was die Wiler Katholiken ausserdem befremdet, sei die einseitige
Versöhnungsbereitschaft Roms, halten die Wiler Exponenten fest.
Die
Kirche zeige sich offen gegen rechts. Hingegen sei die
Versöhnungsbereitschaft gering gegenüber Geschiedenen, die
sich
wiederverheiratet haben, gegenüber verheirateten Priestern,
gegenüber
kritischen Theologen, wie etwa Südamerikas Befreiungstheologen.
Verschiedene Äusserungen des Papstes zum Verhältnis zu den
evangelischen und jüdischen Brüdern und Schwestern
irritierten. Das
Seelsorgeteam, Kirchenverwaltungsrat und Pfarreirat erwarten und
erhoffen sich, dass sich der Papst und die römische Kurie
entschuldigen
"für die Vorgänge im Zusammenhang mit der Zurücknahme
der
Exkommunikation". Diese Entschuldigung dürfe nicht bloss in
diplomatisch verklausulierter Sprache geschehen. Es müsse ein
"neues
und ehrliches Klima der Glaubwürdigkeit und Wertschätzung"
geschaffen
werden.
Der Dialog der Kirche mit dem Judentum sei unverzichtbar. Die offenen
oder unterschwelligen Vorurteile gegen Juden, wie sie in der
Pius-Bruderschaft und anderen traditionalistischen Kreisen
herumgeisterten, "müssen geklärt, aufgearbeitet und
ausgeräumt werden".
Kein Zurück hinter das Konzil
Seelsorgeteam, Kirchenverwaltungsrat und Pfarreirat seien entschlossen,
den Weg des Zweiten Vatikanischen Konzils weiterzugehen. Religions- und
Gewissensfreiheit - beides negiert die Pius-Bruderschaft -, Dialog mit
dem Judentum und den nichtchristlichen Religionen, die modernen
Liturgieformen und die Modernisierung der Kirche seien das
unverzichtbare Erbe des Konzils. Allen verbalen Beteuerungen zum Trotz,
dass am Geist und den Beschlüssen des Zweiten Vatikanums
festgehalten
werde, deuteten manche Vorgänge auf Kursänderungen hin, die
hinter das
Konzil zurückgehen und "es sogar aushebeln", wie Meinrad Gemperli
festhält.
In Wil ist die Pius-Bruderschaft mit ihrem Neubau an der St.
Gallerstrasse unübersehbar präsent. In ihre Kirche
strömen Menschen aus
der Region und aus dem nahen Ausland. Sie betreiben eine Schule. Und
fallen in Wil durch Prozessionen und Wallfahrten auch optisch auf. Mit
dieser Präsenz aber habe die aktuelle Stellungnahme nichts zu tun.
"Wir
hätten uns genauso geäussert, wenn es in Wil keine
Pius-Bruderschaft
gäbe", sagt Josef Fässler. Und die Pius-Bruderschaft in Wil?
Sie mag
sich gegenwärtig nicht öffentlich äussern.
Am 16. März lädt die katholische Kirchgemeinde zur
öffentlichen
Veranstaltung ein: "Katholische Kirche: Quo vadis... Auftreten statt
austreten". Tonhalle Wil, ab 20 Uhr
--
Der Name hinter der Priesterbruderschaft
Ohne Pius X. hätte die katholische Kirche und vor allem Papst
Benedikt
ein Problem weniger. Pius X. ist der Papst, auf den sich die
Priesterbruderschaft Pius X. beruft. Sehr zu Recht.
Ulrich Fricker
Diverse Beschlüsse des Zweiten Vatikanischen Konzils werden von
der
Priesterbruderschaft Pius X. abgelehnt. Die Vereinigung der
Traditionalisten, 1970 von Marcel Lefebvre gegründet, beruft sich
dabei
auf einen Papst, der gut zu ihr passt, obwohl er schon 1914 gestorben
ist - das war ein gutes halbes Jahrhundert nach dem Tod von Pius X. Bei
ihm liegt der Schlüssel zur gegenwärtigen Krise des
Papsttums, wie ein
dunkler Schatten legt sich sein Erbe über den Nachfolger Benedikt
XVI.
Pius X. regierte als Papst von 1903 bis 1914. Besonders scharf wandte
er sich gegen die Protestanten. In einem Lehrschreiben von ihm heisst
es über Lutheraner und Reformierte wörtlich: "Das sind stolze
und
rebellische Menschen, Feinde des Kreuzes Christi." Das sind starke
Worte für einen Papst. Freilich, die Polemik war auf beiden Seiten
kräftig und kaum geeignet, ein Gespräch im heutigen Sinne zu
ermöglichen.
Wilson wird nicht empfangen
Doch geht Pius X. weit über die zeitübliche
"Auseinandersetzung"
hinaus. Verunglimpfung und Spott kennzeichnen seinen Umgang mit anderen
christlichen Kirchen. Deshalb auch weigerte er sich, den amerikanischen
Präsidenten Wilson, der ihn im Vatikan besuchen wollte, zu
empfangen.
Der Papst vergab die Chance, einen wichtigen Politiker zu hören.
Und
warum? Wilson war nicht katholisch.
Getrübte Wahrnehmung: Die Weltsicht dieses Papstes
beschränkte sich auf
den inneritalienischen Katholizismus. Er begann als Pfarrer und wurde -
offenbar gegen den eigenen Willen - zum Papst gewählt. Da er nie
in der
päpstlichen Diplomatie gedient hatte, fehlten ihm diese Erfahrung
und
die Kenntnis fremder Länder. Politik war ihm ein Greuel, als
einzig
denkbare Staatsform kam die Monarchie in Frage. Die Republik und damit
die Wählbarkeit von Amtsinhabern war ihm ein Werk des Teufels.
"Gegen
die Politik zeigte der Papst anfangs eine Abneigung, die fast
demonstrativ wirkte", heisst es in einem Standardwerk zur Geschichte
der Päpste. Gegen die Versuchung der Politik und die Verwerfungen
der
Welt sah Pius nur ein Kraut gewachsen: den Integralismus.
Die Moderne macht Angst
Hinter diesem sperrigen Wort verbirgt sich eine trotzige Reaktion auf
alle technischen und sozialen Neuerungen um 1900. Das heisst im
Klartext: Pius X. und seine Anhänger misstrauten der modernen Zeit
und
dem Fortschritt, ohne ihn geprüft zu haben. Von Dampfmaschine bis
Elektrizität: Der Pontifex war Feind aller Innovation. Schwierig
wird
diese Einstellung nicht allein bei der Fortbewegung - um 1900 war das
junge Automobil kaum schneller als eine Pferdekutsche. Schwierig
gestaltet sich das eher bei neuen Ideen.
Gegen die Juden
Pius verlangte strikt, alles und jedes aus dem Glauben zu
erklären. Zum
Beispiel in den Naturwissenschaften. Der Papst forderte, von der damals
neuen Evolutionstheorie keine Notiz zu nehmen. Die Schöpfung
müsse aus
dem alttestamentarischen Bericht gedeutet werden. Charles Darwin galt
ihm deshalb als Kirchenfeind (und Häretiker, da er nicht
katholisch
war). Der Integralismus hat die katholische Kirche um Jahrzehnte
zurückgeworfen. Ihr Zugang zur Moderne war dadurch verzögert,
rationales Denken galt als unvereinbar mit dem Glauben.
Die Juden sind ein anderes Kapitel aus dem Leben dieses Mannes. Von
vielen seiner Zeitgenossen unterscheidet Pius sich dabei nicht -
Antisemitismus war damals eine durchaus verbreitete Haltung. Pius
verschärfte das freilich, sein Antijudaismus erneuerte eine alte
Theorie, der bei Bedarf immer wieder Leben eingehaucht wurde. Die
Juden, so besagt diese Meinung, seien die Mörder Christi. Deshalb
seien
sie verworfen unter den Völkern.
Verschwörung der Freimaurer
Für Papst Pius gab es den hellen heilen Kosmos des Katholischen -
und
die dunkle Welt mit ihren Fallstricken. Eine der Gegenmächte waren
die
Logen der Freimaurer, gegen die er heftig wetterte. Pius X. glaubte an
eine Verschwörung im globalen Massstab, die die Freimaurer
betrieben.
Schliesslich installierte er eine Art innerkirchlichen Geheimdienst,
der die eigenen Mitarbeiter und Bischöfe auf Linientreue hin
überprüfte. Pius X. ahnte, dass nicht alle seiner Meinung
vertraten.
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RASSISMUS
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20 Minuten 11.2.09
Türsteher belastet O-Five-Pub-Chef
ST. GALLEN. Der Türsteher des O-Five-Pubs in St. Gallen, der im
Januar
einen 45-jährigen IV-Rentner schwer verletzt hatte, ist aus der
Untersuchungshaft entlassen worden. Gegen ihn läuft eine
Strafuntersuchung. Gleichzeitig hat die Staatsanwaltschaft gegen
Pub-Besitzer Maarouf Itani Anklage wegen Rassismus erhoben: Er hatte in
einem Radiointerview gesagt, dass er grundsätzlich keine Albaner,
Jugoslawen und Schwarze in sein Lokal lasse (20 Minuten berichtete).
Bei der Einvernahme behauptete er dann, es stimme nicht, dass er
gewissen Ausländern den Zutritt verweigere. Der Türsteher gab
nun aber
gegenüber dem zuständigen Untersuchungsrichter Max Imfeld an,
er sei
von seinem Chef angehalten worden, keine "Albaner, Jugoslawen,
Türken
und Schwarze" ins Pub zu lassen. sda/sas
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Zürichsee-Zeitung 11.2.09
St. Gallen Rassismus-Anklage gegen St. Galler Pub-Besitzer
Türsteher aus Untersuchungshaft entlassen
Der Türsteher, der einem IV-Rentner den Zutritt zu einem Pub
verweigert
und den 45-Jährigen dabei schwer verletzt hat, ist auf freiem Fuss.
Nebst der Anklage gegen den Türsteher wird parallel dazu gegen den
Pub-Besitzer Anklage wegen Rassismus erhoben. Das erklärte Max
Imfeld,
zuständiger Untersuchungsrichter der Staatsanwaltschaft St.
Gallen, am
Dienstag gegenüber der Nachrichtenagentur SDA. Gegen den
Türsteher, der
den IV-Rentner verletzte, läuft gegenwärtig eine
Strafuntersuchung.
Der Türsteher des St. Galler Pubs hatte am 23. Januar einen
psychisch
behinderten Mann mit Gewalt am Betreten des Lokals gehindert. Der
45-jährige Schweizer erlitt einen komplizierten Bruch des Oberarms.
Der schwer verletzte Mann ist durch Zufall auf dem Heimweg in
Romanshorn TG von der Polizei aufgegriffen und ins Spital gebracht
worden. Nur dank einer sofortigen Operation konnte die Amputation des
Armes verhindert werden.
Aussagen am Radio
Gegen den Pub-Besitzer läuft ein Strafverfahren wegen Rassismus.
Er
hatte in einem Radio-Interview gesagt, dass er grundsätzlich keine
Albaner, Jugoslawen und Schwarze in sein Lokal lasse.
Imfeld prüfte, ob der Pub-Besitzer mit seiner Aussage die
Antirassismus-Strafnorm verletzt habe. Am Montag hat der
Untersuchungsrichter den Mann erstmals einvernommen. Dabei habe der
Wirt behauptet, es stimme nicht, dass er systematisch gewissen
Ausländern und Dunkelhäutigen den Zutritt verweigere.
Der Türsteher habe bei einer Einvernahme gesagt, er sei von seinem
Chef
angehalten worden, keine Albaner, Jugoslawen, Türken und Schwarze
ins
Pub zu lassen. Imfeld wird nun gegen den Besitzer des Pubs Anklage
erheben wegen Rassismus, wie er am Dienstag sagte. (sda)
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TEENAGER-HATZ
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St. Galler Tagblatt 11.2.09
Mit hohen Pfeiftönen abschrecken
Ungewöhnliche Abschreckungsmethode beim Einkaufszentrum Novaseta:
Geräte, die nervige Hochfrequenztöne aussenden, sollen
herumlungernde
Jugendliche fernhalten. Die "Anti-Teenager-Sirene" ist umstritten. An
verschiedenen Orten sind sie bereits verboten. Die Rechtsgrundlagen
sind vage.
Max Eichenberger
Das Einkaufszentrum Novaseta ist einer von über einem Dutzend
Standorten auf städtischem Gebiet, wo Jugendliche sich treffen und
herumlungern. Dabei schrecken sie nicht vor Sachbeschädigungen
zurück.
Bis hin zu Schlägereien
"Erst letzten Donnerstag ist bei der Import-Parfümerie, im Bereich
des
Hintereingangs, eine Scheibe eingeschlagen worden", berichtet der
vollamtliche Hauswart Islam Saditki, "nicht zum ersten Mal." Manchmal
arteten Zusammenrottungen gar in Schlägereien aus.
Der Novaseta-Geschäftsführer Markus Edelmann spricht von
einem
grösseren Problem und teils brutalen Übergriffen. In der
kälteren
Jahreszeit verlagerten sich die Treffs selbst in die Mall und das
Restaurant. "Wir müssen immer wieder an den Anstand appellieren
und
Jugendliche zurechtweisen." Intern werde überlegt, wieder auf
Securitas-Kräfte zurückzugreifen, um durch deren Präsenz
mehr Ordnung
zu gewährleisten.
Akustisch vertreiben
Um dem lästigen Problem Herr zu werden und "Herumhänger" vom
Einkaufszentrum fernzuhalten, hat man in der Liegenschaftsverwaltung zu
einem technischen Abschreckungsmittel gegriffen: Hochfrequenztöne,
die
von erwachsenen Personen über 25 in der Regel nicht mehr
wahrgenommen
werden, sollen den ungebetenen Gästen an die Nerven gehen und sie
vertreiben. Die Methode ist nicht unumstritten.
Derartige "Anti-Teenager-Sirenen" zum Schutz der Eigentümer- und
Mieterinteressen - eine englische Erfindung - sind schon vor einigen
Monaten bei der Novaseta montiert worden, dies ohne Rücksprache
mit
Behörden. "Abgesehen davon, dass wir keine Kenntnis von einer
solchen
Installation haben, sind die Geräte nicht bewilligungspflichtig",
sagt
Bruno Grimm von der Bauverwaltung. "Wir sind", so Bauverwalter Hermann
Jordan, "bisher auch nie konfrontiert worden."
Doch gesetzliche Handhabe?
Stephan Felber, Generalsekretär des Departementes für Justiz-
und
Sicherheit, bestätigt: "Es gibt keine Bewilligungspflicht nach
kantonalem Recht und keine diesbezüglichen expliziten
Bestimmungen." Es
bestehe auch keine eidgenössische Norm. Der Bundesrat hat sich
gegen
ein generelles Verbot ausgesprochen. "Allenfalls", meint Marco
Sacchetti, Generalsekretär im Departement Bau und Umwelt,
"könnte man
sich auf eine Generalklausel im Umweltschutzgesetz berufen." Danach
seien "lästige und störende Auswirkungen zu vermeiden".
Anderswo wird eingeschritten
Anders in Chur: Dort verfügte die Polizeibehörde die
Demontage der
Geräte, die ein Hotelier vor seiner Liegenschaft installiert
hatte. Das
Polizeigesetz verbietet den Einsatz von akustischen Geräten, die
auf
Nachbargrundstücken stören. Das Verwaltungsgericht hat nach
einem
Rekurs den Demontage-Entscheid geschützt. In Genf liess der
Justizdirektor die akustische "Geheimwaffe" im ganzen Kanton verbieten.
Auch in Bern ist der "belästigende Gebrauch von
Tonverstärkern"
untersagt.
Bedenken des Kantonsarztes
Die nervigen Signaltöne bei der Novaseta nehmen neben der
"Zielgruppe"
auch normale junge Novaseta-Kunden wahr, darunter Kinder.
"Säuglinge
und kleine Kinder haben ein viel empfindlicheres Gehör als
Erwachsene",
gibt Kantonsarzt Max Dössegger zu bedenken. Dass eine solche
"Lärmverschmutzung" mit Hochfrequenztönen Mode werde, finde
er
"zumindest fragwürdig", sagt Dössegger, der bislang mit
keinem solchen
Fall konfrontiert worden ist. "Mein Grundsatz ist, dass von diesen
Geräten keine gesundheitliche Gefährdung insbesondere in
Wohn- und
frequentierten Zonen ausgehen darf."
Verwalter: "Legitimes Mittel"
Enerviert und zugeknöpft reagiert der zuständige Verwalter
der
Goldinger Immobilien Treuhand AG, dass über unbescholtene
jugendliche
Novaseta-Kunden via Eltern und Tagblatt- Recherchen die
fragwürdige
Abwehrmethode gegen Herumlungerer bekanntgeworden ist.
Er will seinen Namen nicht veröffentlicht haben und verteidigt sie
als
"legitimes Mittel", um die Liegenschaft primär vor
Sachbeschädigungen
zu bewahren.
Pikant: Eigentümerin des Novaseta-Gebäudeteils ist die Suva,
(Schweizerische Unfallversicherungsanstalt). Immerhin beruhigt der
Leiter Akustik der Suva, dass vom Gerät keine
Gehör-Gefährdung ausgeht
- "sofern es korrekt montiert ist". Das sei der Fall, betont Hauswart
Saditki, der mittels Fernbedienung die "Mosquitos" zu bestimmten Zeiten
einschaltet.
Eine andere Dimension
Für den Arboner Bezirksstatthalter Arnaldo Homberger ist klar:
Mosquitos haben eine "andere Dimension" als optische Bewegungsmelder.
Denn: Könnten gesundheitliche Schäden oder
Beeinträchtigungen womöglich
Unbeteiligter nachgewiesen werden, hätte man es gar mit einem Fall
von
Körperverletzung zu tun. Darum rät das Bundesamt für
Umwelt von solchen
Geräten ab.
--
Stichwort
Mosquito SMK II
Der gut zu tarnende kleine Lautsprecher sendet unregelmässig ein
hohes
Pulssignal aus, das Menschen unter 25 Jahre als höchst unangenehm
empfinden. Neun von zehn über 30jährige nehmen Frequenzen
über 17
Kilohertz gar nicht mehr wahr.
--
Befragt
Heikel
Veronika Merz, Stadträtin, Ressort Einwohner / Sicherheit
Wie stellt sich die Stadt zur Abschreckungsmethode?
Mir ist nicht bekannt, dass bei der Novaseta ein solches Gerät
installiert ist. Alles, was mit Überwachung und Vertreibung zu tun
hat,
ist heikel. Die Frage, ob das rechtens ist, liegt in kantonaler Hoheit.
Wir haben bei uns keine eigenen gesetzlichen Regelungen. Bei
Videoüberwachung oder ähnlichen Interventionen gibt es die
klare
Vorgabe, dass dies bekanntgemacht werden muss. "Mosquitos" sind
für uns
Neuland.
Was halten Sie persönlich davon?
Ich würde es für sinnvoller halten, koordiniert nach
Lösungen zu
suchen, wenn man sich belästigt fühlt. Wir haben von der
Stadt aus
Sicherheitspatrouillen im Einsatz und bemühen uns, mit der
aufsuchenden
Jugendarbeit direkt mit den Jugendlichen ins Gespräch zu kommen.
Man
wäre gut beraten, gemeinsam die Situation zu beurteilen. Das ist
bis
jetzt immer der richtige Weg gewesen. (me)
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ROCKER VS NEONAZIS
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20 Minuten 11.2.09
Provokation kam von Skinheads
Lauterach (A). Im Tötungsfall von Lauterach bei Bregenz, bei dem
am
Sonntagmorgen ein 20-jähriger Neonazi erstochen wurde, meldete
sich
gestern ein Zeuge zu Wort. Gegenüber Vorarlberg Online sagte einer
der
Biker, in deren Clublokal die Tat geschah, dass die Rechtsradikalen die
Auseinandersetzung provoziert hätten. Gegen den 26-jährigen
Biker, der
den Neonazi getötet haben soll, wird wegen Mordes ermittelt.
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GIPFELSOLI-NEWS 10.2.09
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gipfelsoli.org/Newsletter
10.2.09
10.2.2009 Strasbourg/ Baden-Baden -- La Maddalena -- Huntsville
- Länderübergreifender Ausnahmezustand im April
- Wurfattacken auf mehrere CDU-Büros
- Im April, da geht was
- Die Panzerknackerin...
- Broschüre zur diesjährigen Antinato-Mobilisierung
- G8 auf La Maddalena, La Russa befürchtet Proteste: "Ich hoffe,
es gibt keine Verletzte"
- Hotels für den G8 "beschlagnahmt"
- G8, Touristen-Barkassen einen Monat lang blockiert
- CALL FOR PAPER PROPOSALS FOR A WORKSHOP ON "THE SURVEILLANCE GAMES"
Mehr: http://www.gipfelsoli.org/Newsletter/6067.html
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ANTI-ATOM
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Finanz und Wirtschaft 11.2.09
Schwedens atomare Wende
René Bondt
Im Grunde müsste Europas Atomlobby dem russischen Staatskonzern
Gazprom
danken. Weder die Argumente zur Klimaerwärmung noch die Warnung
vor
preistreibenden Engpässen im Erdölsektor leisteten dem
Comeback der
Kernenergie solche Helferdienste wie der weit über die Ukraine
hinaus
fühlbare jüngste Gasdisput zwischen Moskau und Kiew.
Die auffälligste Reaktion kam von unerwarteter Seite. Schwedens
bürgerliche Vierparteienallianz hat das 1981 per Volksvotum
erzwungene
Atommoratorium mit stufenweiser Stilllegung sämtlicher
Kernkraftwerke
im Land widerrufen und strebt die bruchlose Ersetzung der zehn heute
laufenden Meiler durch neue Reaktoren an. Die grün-rote Opposition
protestierte sogleich lauthals gegen den Umkehrkurs der Regierung von
Ministerpräsident Fredrik Reinfeldt, der die Einigung im
bürgerlichen
Lager vor allem deshalb "historisch" nannte, weil sich die
bäuerliche
Zentrumspartei erstmals nach drei Jahrzehnten zur ideologischen Wende
im Geschäft mit den Atomen bekannte.
Ganz aus heiterem Himmel haben sich die Skandinavier nicht
umbesonnen.
Im Gegensatz zu den ursprünglichen Ausstiegsplänen, die
Schwedens
nukleare Stromproduktion bis 2010 zu beenden trachteten, wurde nur ein
einziger Reaktor in Barsebäck bei Malmö abgeschaltet. Die
übrigen zehn
hat man so effektvoll nachgerüstet, dass der Dreikronenstaat heute
über
mehr Atomstrom verfügt denn je - obwohl das grossflächige und
dünn
besiedelte Land zur Gewinnung erneuerbarer Energie geradezu
prädestiniert zu sein scheint. Das Kabinett Reinfeldt hat sich
denn
auch bemüht, seine Kehrtwende in Sachen Kernkraft als Bestandteil
eines
umfassenden Klimaschutzprojekts mit starker Förderung der
Windenergie
zu deklarieren. Vom Stockholmer Nuklearrückzieher geht
beträchtliche
Signalwirkung aus, zumal Schweden im zweiten Semester die
Europäische
Union präsidieren wird. Britische und französische, aber auch
osteuropäische Rückendeckung ist den Nordländern in der
EU bereits
gewiss. Und sollte nach den deutschen Herbstwahlen 2009 ein
CDU-FDP-Bündnis die mittlerweile weitgehend erschlaffte
rot-schwarze
Koalition ablösen, so könnte auch in Berlin das scheinbar in
Stein
gemeisselte Ausstiegsszenario kippen.
Das wiederum bliebe wohl nicht ohne Einfluss auf die Schweiz, wo die
Stromproduzenten Axpo, BKW und Alpiq Rahmenbewilligungsgesuche für
neue
AKW in Beznau und Mühleberg eingereicht haben. Tschernobyl ist
passé,
globaler Energiehunger dagegen ein Thema von brennender Aktualität.
--
Französische Kernenergie lässt Axpo & Co. hoffen
Importe aus Frankreich stärken Schweizer Strommix -
Nachrüsten und Abgaben erhöhen Gestehungskosten - Reizvolle
Stromtitel
Christoph Gisiger
Energie aus französischen Kernkraftwerken ist für die
Schweizer
Stromwirtschaft von grosser Bedeutung. Bleibt die Reaktorflotte des
Branchenriesen EDF länger als vorgesehen in Betrieb, so
profitieren
davon auch Axpo, Alpiq oder BKW. Das Nachrüsten altgedienter
Kernanlagen und wachsende Begehrlichkeiten in Paris verteuern
kurzfristig jedoch die Produktion.
Über das Engagement der Schweizer Strombranche in Frankreich ist
in der
breiten Öffentlichkeit nur wenig bekannt. Es bestehen aber
namhafte
Beteiligungen an den Kernanlagen Cattenom, Fessenheim und Bugey, zu
denen sich generelle Bezugsrechte aus dem EDF-Kraftwerkpark sowie
Einzelverträge gesellen. Insgesamt dürfte es sich um
Kapazitäten von
rund 3000 Megawatt (MW) handeln, was etwa dreimal der Leistung des
Kernkraftwerks Gösgen entspricht. Ihren Anfang nahm die nukleare
Liaison, als der Bau neuer Reaktoren in der Schweiz zusehends
schwieriger wurde, was die Branche nach Frankreich ausweichen liess.
Gigantische Cashmaschine
Lange als Fehlinvestition bezeichnet, hat sich der Kraftwerkpark von
EDF in den letzten Jahren dank steigender Energiepreise zu einer gut
geschmierten Cashmaschine entwickelt. Anders als fossilbefeuerte
Kraftwerke sind die Anlagen den heftigen Schwankungen der Preise von
Primärenergieträgern wie Öl, Gas oder Kohle nicht
ausgesetzt und
stossen kaum CO2 aus. Der Stromverbund Axpo etwa beziffert seine
Gestehungskosten für Kernenergie aus Frankreich auf 5 bis 5,5 Rp.
pro
Kilowattstunde (kWh), während der Preis im Marktsegment Schweiz an
der
Energiebörse EEX das Doppelte beträgt.
Kein Wunder also, suchen Stromkonzerne nun weltweit den Betrieb
bestehender Kernkraftwerke zu verlängern. Von den 58 Reaktoren in
Frankreich läuft für die 18 dienstältesten der
900-MW-Klasse zwischen
2015 und 2020 die Betriebsbewilligung aus. Eine
Betriebsverlängerung
auf sechzig Jahre würde mit jedem Block einen zusätzlichen
Wert von 1,2
Mrd. € und einen "ziemlich gigantischen" Cashflow einbringen,
drückte
sich EDF-Finanzchef Daniel Camus jüngst aus. Gleichzeitig
könnte EDF
die enormen Investitionen zum Ersatz der altgedienten Reaktoren
verringern, zumal im kommenden Jahrzehnt ohnehin bereits 12 bis 20 Mrd.
€ für ehrgeizige Projekte zum Bau neuer Kernkraftwerke in China,
Frankreich, Grossbritannien und in den USA budgetiert sind.
Von einer Betriebsverlängerung für die französischen
Kernanlagen dürfte
auch die Schweizer Stromwirtschaft profitieren, sind gewisse
Bezugsrechte doch an die Lebensdauer einzelner Reaktorblöcke
geknüpft.
Die französische Nuklearsicherheitsbehörde ASN hat bereits
ihre
Bereitschaft signalisiert, die Betriebsdauer der betreffenden Standorte
zu verlängern, falls die technischen Voraussetzungen erfüllt
sind. Das
dürfte durchaus machbar sein, zumal etwa in den USA die
Sicherheitsbehörden schon für die Hälfte der über
hundert Reaktoren
eine Lebensverlängerung auf sechzig Jahre erlaubt haben.
Die Nachrüstung der Reaktoren geht allerdings mit namhaften
Investitionen in den Ersatz von Dampferzeugern, Generatoren und
Transformatoren einher. Zudem will EDF den technischen Stand der
Anlagen auf weltweites Spitzenniveau hieven, um den heimischen
Kraftwerkpark im Zeichen der nuklearen Expansionsstrategie als
mustergültiges Vorzeigeobjekt zu nutzen. Ausser Programmen
für
Fachkräfte zählen dazu auch verbesserte Zufahrtsstrassen oder
ein neuer
Farbanstrich der Gebäude. Nachdem die Gestehungskosten in
Frankreich
für Axpo im letzten Jahr bereits 5 bis 8% gestiegen sind, ist
daher mit
einer weiteren Zunahme zu rechnen.
Hinzu kommt, dass die französische Regierung keine Mühen
scheut, die
heimische Grossindustrie zu stützen. Viele Unternehmen hatten sich
im
Zug der Liberalisierung von den Stromlieferverträgen mit EDF
gelöst und
ihre Energie zu günstigeren Konditionen am freien Markt bezogen.
Seither hat sich das Preisgefüge jedoch zu ihrem Nachteil
verschoben,
weshalb Paris ein Programm mit Namen TRTAM lanciert hat, das die
Energiekosten der Industrie zulasten von Produzenten und
Kleinkonsumenten vergünstigt. Mit Blick auf die Konjunkturflaute
ist es
daher gut möglich, dass Paris zu weiteren Massnahmen greift: "Die
Franzosen sind kreativ, wenn es darum geht, zusätzliche Abgaben zu
erfinden", befürchtet Axpo.
Bilaterale entscheidend
Alles in allem bringt das Engagement in Frankreich den Schweizer
Stromkonzernen viele Vorteile. Unter anderem dient diese Energie
für
das Transitgeschäft mit Italien oder zur Bewirtschaftung der
Speicherseen. Bleiben die Reaktoren der EDF länger am Netz,
spricht das
demnach auch für Stromvaloren wie Alpiq, EG Laufenburg oder BKW.
Entscheidend ist aber, ob sich der privilegierte Zugriff auf die
Stromleitungen aus Frankreich aufrechterhalten lässt. Das ist ein
zentraler Punkt im Stromdossier der bilateralen Verhandlungen mit der
EU. Gelingt es hier nicht, die Interessen der Schweiz zu wahren,
könnten sich die Importe weit drastischer verteuern.