MEDIENSPIEGEL 23.2.09
(Online-Archiv: http://www.reitschule.ch/reitschule/mediengruppe/index.html)

Heute im Medienspiegel:
- Reitschule-Programm
- Das tapfere Schneiderlein und die Drogenpolitik
- augenauf protestiert gegen Freiburger Razzia-Amoklauf
- Facebook-SchnüfflerInnen
- Gipfelsoli-News 21.2.09
- Stadtrat 22.1.09: Demorouten + Bahnhof-Sitzplätze

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REITSCHULE
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- Feb 09: Beteiligt Euch an der Vorplatz-Präsenz!!!

PROGRAMM:

Di 24.02.09  
20.30 Uhr - Tojo - Lustiger Dienstag # 38. Mehr als Variété. LuDi-Crew und Gäste.

Mi 25.02.09
19.00 Uhr - SousLePont - Appenzeller Spezialitäten
19.30 Uhr - Kino - "Neustart Schweiz" Buchvorstellung und Diskussion mit P.M.
19.30 Uhr - Grosse Halle - Blinde Insel; Küche: Restaurant Dampfzentrale mit Texten von Endo Anaconda "Nasse Füsse"
22.00 Uhr - SousLePont - Offene Bühne Nr. 110

Do 26.02.09
19.30 Uhr - Grosse Halle - Blinde Insel; Küche: Restaurant Dampfzentrale mit Texten von Endo Anaconda "Nasse Füsse"
20.00 Uhr - Frauenraum - Hinterhoflounge goes Karaoke Vol.2
20.30 Uhr - Kino - UNCUT: The World Unseen, Shaim Sarif, Südafrika 2007

Fr 27.02.09
19.15 Uhr - Frauenraum - Crashkurs für Tanzbar
19.30 Uhr - Grosse Halle - Blinde Insel; Küche: Restaurant Dampfzentrale mit Texten von Endo Anaconda "Nasse Füsse"
21.00 Uhr - Frauenraum - TanzBar mit DJ Grisumel. Gesellschaftstänze und Disco für Frau und Frau, Mann und Mann und friends.
21.00 Uhr - Kino - Kurdischer Filmzyklus: Rawestgah - The Stop, Haco Cheko, Grossbritannien 2006, 18 Min. The stars of my homeland - Stêrken Welatê Min, Shirin Jihani, Irak 2008, 76 Min
22.00 Uhr - SousLePont - Flieger (BE) Plattentaufe & Pirol (BE). Stil: Rock und Stoner PostRock
23.00 Uhr - Dachstock - Wild Wild East Mini-Festival: Shantel (DJ Set). Stil: Balkan Beats

Sa 28.02.09
19.30 Uhr - Grosse Halle - Blinde Insel; Küche: Restaurant Dampfzentrale mit Texten von Endo Anaconda "Nasse Füsse"
21.00 Uhr - Kino - Kurdischer Filmzyklus: Hersey Bembeyaz, Sabite Kaya, Türkei 2006, 20 Min. Close-up Kurdistan, Yüksel Yavuz, D 2007, 104 Min.
22.00 Uhr - Dachstock - Wild Wild East Mini-Festival: !Dela Dap (HUN), Support: DJ Silence. Stil: Balkan, World, Electronica

So 01.03.09
19.00 Uhr - Frauenraum - Sex am Sonntag-Bar
20.00 Uhr - Frauenraum - Sex am Sonntag:-Film: "Je t'aime, moi non plus", von Serge Gainsbourg, F, 1976, 87min, dt.

Infos: www.reitschule.ch

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DROGENPOLITIK
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20min.ch 22.2.09

Schneider will die Junkies zügeln

"Ich wurde nicht als Hinterbänkler gewählt, sondern, um etwas zu bewegen", sagt Martin Schneider (Fraktion CVP/BDP).

Kaum in den Berner Stadtrat eingezogen, versucht er die politischen Blöcke mit mehrheitsfähigen Vorschlägen aufzuweichen. Ein Vorstoss für die Sanierung der Reitschule und die Absetzung der Betreibergruppe Ikur war Schneiders erster Streich - und der zweite folgt sogleich: Mit einer weiteren Motion fordert er, die Drogenanlaufstelle an die Murtenstrasse 26 zu ver legen. Der bisherige Standort in unmittelbarer Nähe zur Reitschule sei völlig ungeeignet: "Die Vermischung von Kultur und Jugend mit Gewalt, Drogen und Verwahrlosung ist verheerend." Während für die bisher diskutierte Eröffnung einer zweiten Anlaufstelle das Geld fehle, würde es für einen Umzug reichen.

mar

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RAZZIA
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BZ 23.2.09

Augenauf Bern

Kritik an Polizei

Am Dienstag durchsuchte die Freiburger Kantonspolizei neben anderen Lokalitäten auch das Büro der Menschenrechtsgruppe augenauf Bern in der Lorraine. Die Razzia stand im Zusammenhang mit einem Überfall in Freiburg (wir berichteten). Die Polizei konfiszierte einen Computer mit schützenswerten Daten, wie die Organisation gestern in einem Communiqué schrieb. Schützenswert darum, weil es um Personalien verfolgter Personen gehe. Augenauf Bern kündigte eine Beschwerde beim freiburgischen Untersuchungsrichteramt an.

pd

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20 Minuten 23.2.09

Kritik an der Polizei nach Durchsuchung

Freiburg/Bern. Nebst Privatwohnungen hat die Polizei letzte Woche auch das Berner Büro von Augenauf durchsucht. Jetzt reagiert die Menschenrechtsorganisation auf die "völlig unbegründete Durchsuchung" und Beschlagnahmung von Material: Sie reicht beim Untersuchungsrichteramt des Kantons Freiburg Beschwerde ein. Grund der Polizeiaktionen: die Verwüstung der Bar Elvis et moi in Freiburg (20 Minuten berichtete).

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bernerzeitung.ch 22.9.09

"augenauf" kritisiert Polizei im Zusammenhang mit Angriff auf Bar

Die Menschenrechtsgruppe "augenauf Bern" hat die Freiburger Kantonspolizei im Zusammenhang mit den Hausdurchsuchungen nach dem Angriff auf eine Freiburger Bar heftig kritisiert.

Die Gruppe werde beim Untersuchungsrichteramt des Kantons Freiburg eine Beschwerde gegen die Durchsuchung einreichen und behalte sich weitere rechtliche Schritte vor, teilte sie am Freitag mit. Zudem werde die sofortige Rückgabe des beschlagnahmten Materials und die Löschung aller allenfalls kopierten Daten unter richtlicher Aufsicht gefordert. So sei die Durchsuchung in Folge vager Hinweise erfolgt, wonach sich eine angeschuldigte Person im ersten Stock der Brasserie Lorraine mit weiteren Personen getroffen haben könnte. Die Polizei habe in der Folge das gesamte Stockwerk durchsucht, darunter auch das Büro von "augenauf". Die Polizei hatte am vergangenen Dienstag über vier Monate nach der Verwüstung der Freiburger Bar "Elvis et moi" in Bern sieben Personen festgenommen und acht Hausdurchsuchungen durchgeführt. Bei dem Blitzangriff einer Gruppe von rund 30 maskierten und mit Stöcken bewaffneten Personen auf die Bar war am vergangenen 11. Oktober ein Polizist verletzt worden. Als Motiv steht eine Abrechnung zwischen der Berner Linksszene und Veranstaltern eines Anlasses im Vordergrund. (ap)

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Bern, 22. Februar 2009

Medienmitteilung von augenauf Bern

Unverhältnismässige Hausdurchsuchung und Beschlagnahmungen: Die Arbeit von augenauf Bern wird von der Polizei massiv behindert.

Am Morgen des 17. Februar 2009 durchsuchte die Kantonspolizei Freiburg in einer gross angelegten Aktion neben anderen Lokalitäten auch das Büro der Menschenrechtgruppe augenauf Bern.

augenauf Bern verurteilt die völlig unbegründete Durchsuchung aufs Schärfste. Wie Untersuchungsrichter Marc Bugnon bestätigt, besteht keinerlei Verbindung zwischen augenauf Bern und dem Vorfall, mit dem die Hausdurchsuchung begründet wurde.

Weiter wurde bei der Durchsuchung ohne ersichtlichen Grund auch der Bürocomputer der Menschenrechtsgruppe konfisziert. Die Beschlagnahmung der sich darauf befindlichen Daten erhält eine besondere Brisanz, da es sich bei den KlientInnen von augenauf Bern in den meisten Fällen um Opfer polizeilicher und behördlicher Repression handelt. Der Computer befindet sich nach wie vor bei der Kantonspolizei Freiburg, wodurch die Arbeit der Menschenrechtgruppe massiv behindert wird. Es stellt sich die Frage, was die Kantonspolizei mit der ungerechtfertigten Beschlagnahmung des PCs bezweckt.

Gemäss Angaben des Untersuchungsrichters erfolgte die Durchsuchung aufgrund vager Hinweise, wonach sich eine angeschuldigte Person im 1.Stock der Brasserie Lorraine mit weiteren Personen getroffen habe könnte. Die Polizei nahm dies zum Anlass, das gesamte Stockwerk zu durchsuchen, auf dem sich mehrere separate Bürolokalitäten mit unterschiedlicher Mieterschaft befinden, darunter eben auch das Büro von augenauf Bern. Dabei wurden die PolizeibeamtInnen mehrfach darauf hingewiesen, dass die auf dem Durchsuchungsbefehl namentlich angeführte Person nachweisbar keinen Zugang zu diesem Raum hat.

Es ist nur dem Zufall zu verdanken, dass Mitglieder der Menschenrechtsgruppe gerade noch rechtzeitig vor Ort eintrafen. Es ist davon auszugehen, dass sich die Polizei anderenfalls gewaltsam Zugang verschafft, und die Räumlichkeiten ohne Zeugen durchsucht hätte. Dies wurde auch gegenüber den anwesenden Personen angedroht, nachdem sie sich zunächst weigerten, der Polizei Zugang zu gewähren.

augenauf Bern wird beim Untersuchungsrichteramt des Kantons Freiburg eine Beschwerde gegen die Durchsuchung einreichen, sowie eine schriftliche Stellungnahme verlangen und behält sich weitere rechtliche Schritte vor. Wir fordern die sofortige Rückgabe des beschlagnahmten Materials und die Löschung aller allenfalls kopierten Daten unter richterlicher Aufsicht.

augenauf Bern

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augenauf ist eine nichtstaatliche, unabhängige Menschenrechtsorganisation, die Betroffene von behördlichen Übergriffen, Diskriminierungen und Menschenrechts- oder Grundrechtsverletzungen unterstützt und entsprechende Öffentlichkeitsarbeit leistet. augenauf setzt sich aus lokalen Gruppen  in Basel, Bern und Zürich zusammen, die ausschliesslich über Mitgliederbeiträge und Spenden finanziert werden. augenauf Bern besteht aus 20 ehrenamtlichen MitarbeiterInnen.

www.augenauf.ch

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FACEBOOK
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NZZ am Sonntag 22.2.09

Geheimdienste interessieren sich für Facebook

Was Mitglieder von Facebook und anderen Internet-Netzwerken an Daten hinterlassen, ist auch für Geheimdienste interessant. US-Dienste entwickeln Verfahren, um die Kommunikation bestimmter fremdsprachiger Gruppen in solchen Netzwerken auszuwerten. Auch in der Schweiz ist es laut dem eidgenössischen Datenschützer Hanspeter Thür möglich, dass Behörden auf die Personendaten von Internet-Gemeinschaften und Portalen wie Google zurückgreifen. Programme sind in der Lage, aus den Datenspuren präzise Persönlichkeitsanalysen zu erstellen.

Seite 24

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Hintergrund (hg)

Spion im Datenstrom

Michael Furger

Das Internet weiss mehr über uns, als wir ahnen. Bei Netz-Giganten wie Facebook und Google lagern Unmengen von persönlichen Daten. Programme analysieren damit unsere Persönlichkeit. Kein Wunder, interessieren sich Geheimdienste und Personalchefs dafür.

Eines Tages werden wir nicht mehr selber denken. Die Maschine erledigt es für uns. Das klingt nach Science-Fiction, aber Eric Schmidt meint es ernst. Der Chef des Internetportals Google erläuterte unlängst vor Journalisten, seine Suchmaschine werde dereinst so viele Informationen über seine Benutzer gesammelt haben, dass sie ohne weitere Eingabe persönliche Fragen für sie beantworten könne; etwa die Frage nach dem idealen Beruf oder nach Ideen für Freizeitaktivitäten. Google, so müssen wir annehmen, will uns dereinst besser kennen als wir selbst.

Und das Unternehmen ist auf bestem Weg dazu. Sein Service ist umfassend: Ob Suchfunktion, personalisiertes Benutzerprofil, Speicherplatz für Dateien, E-Mail-Konto, Browser, Karten, Agenda, Nachrichtendienst oder Anzeigenmarkt; wer die Dienste intensiv nutzt, offenbart Google seine Persönlichkeit. Welche Seiten wir wann und wie lange besuchen, welche Nachrichten uns interessieren, was wir kaufen und wem wir was mitteilen - Google weiss es. Das Unternehmen kennt unsere persönlichen Dateien und unsere Termine, je nachdem weiss es auch, wie wir aussehen, welche Aktienkurse wir verfolgen und welche Orte und Routen wir auf elektronischen Karten heraussuchen.

Nichts geht vergessen

Selten zuvor wurde so viel für den Datenschutz getan wie heute, und gleichzeitig werden so freigiebig wie nie persönliche Daten auf die Reise geschickt. Und das soll erst der Anfang sein. In einer deutschen Umfrage bei über 500 Informatikspezialisten prognostizierten jüngst 91 Prozent der Befragten, dass die Spuren im Internet künftig noch präziser verfolgt werden.

Für sich allein ist jede dieser Spuren uninteressant, "doch Analyse-Software ist in der Lage, daraus sehr präzise Persönlichkeitsprofile zu erstellen", sagt der eidgenössische Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür. Sie verbindet nicht nur Metadaten (wie die Surf-Dauer) mit persönlichen Daten aus dem Netz, sondern erfasst auch Gesichter auf Bildern und sucht das Internet danach ab. Neue Anwendungen erkennen anhand von Details im Hintergrund des Bildes sogar, wo es aufgenommen wurde. Und es wird noch intimer: Vor zwei Jahren hat Google einen Patentantrag für eine Methode eingereicht, die ermöglicht, Benutzer von Online-Spielen zu verfolgen. Aus dem Spielverhalten soll eine Software ein psychologisches Profil erzeugen.

Eine wahre Fundgrube für Datenschnüffler sind soziale Netzwerke. Facebook, der Branchenführer, hat letzte Woche die Marke von weltweit 175 Millionen Mitgliedern überschritten. 175 Millionen Menschen, die sich in einem intimen Rahmen wähnen, Fotos publizieren, Kommentare absondern, schimpfen, loben und zum Teil ihr Innerstes nach aussen kehren.

Der Zugang dazu ist simpel, denn bei Netzwerken geht es darum, sich mit möglichst vielen "Freunden" zu vernetzen und ihnen Zugriff aufs persönliche Profil zu gewähren. Wer anonym bei Facebook schnüffeln will, könnte diese Schranke auch umgehen. "Web-Applikationen haben immer Schwachstellen", sagt Marc Rennwald, Professor für Informationstechnologie an der Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften.

Von Nutzen können solche persönlichen Informationen etwa Personalverantwortlichen sein, die sich über ihre Mitarbeiter oder über Bewerber informieren wollen. Datenschützer vermuten, dass bis zu zwei Drittel der Personalabteilungen mittlerweile das Internet für Zusatzrecherchen nutzen. Freizügige Fotos, unüberlegte Schimpftiraden, politische Kommentare, schlüpfrige Bemerkungen oder - im Fall von Jugendlichen - Spott über ungeliebte Lehrer in Netzwerken und Foren können unangenehme Folgen haben, vor allem weil das Internet nicht vergisst. Daten können überall kopiert und gespeichert werden. Und Bilder, die am Ursprungsort längst weg sind, bleiben woanders bestehen.

Solche Peinlichkeiten sind noch harmlos im Vergleich zu anderen Verwendungen dieser Daten. Denn trotz den jüngsten Diskussionen um Datenschutz: Die Betreiber von Portalen wie Facebook oder Google halten nach wie vor fast uneingeschränkte Rechte für die Verwendung, Bearbeitung und Weitergabe der Inhalte und Daten ihrer Kunden. Interesse daran hat die Werbewirtschaft. Interesse haben aber auch staatliche Stellen. Die internationalen Arbeitsgruppe für Datenschutz in der Telekommunikation bestätigt: Daten aus sozialen Netzwerken können an Strafverfolger und Geheimdienste weitergegeben werden.

"Ein erhebliches Risiko"

Die "Patriot Act" in den USA etwa, das Gesetz zur Terrorbekämpfung, erlaubt es der Regierung, auf diese Informationen zuzugreifen. Offenbar wird das auch getan. Die US-Geheimdienste entwickeln derzeit Verfahren, um die Kommunikation in bestimmten fremdsprachigen Gruppen auf Netzwerken zu analysieren. Ziel ist es, Informationen über kulturspezifische Verhaltensmuster dieser Gruppen zu erhalten.

Möglich sei der Zugriff auf Daten auch von Schweizer Behörden, sagt Datenschützer Hanspeter Thür. "Ein Verdacht in Bezug auf eine Straftat reicht, um die Herausgabe solcher Informationen zu erwirken." Zuweilen braucht es nicht einmal den juristischen Weg. Private Unternehmen sind erpressbar, wie der Fall des chinesischen Journalisten Shi Tao zeigt. Er schickte im April 2004 eine kritische E-Mail über sein Konto beim Internetportal Yahoo in die USA. Die chinesische Regierung setzte Yahoo derart unter Druck, dass dieses die Daten über Shi Tao herausgab. Der Journalist sitzt heute im Gefängnis.

"Wer persönliche Daten auf dem Internet publiziert, geht ein erhebliches Risiko ein", sagt der Rechtsprofessor Rolf Weber. Er ist der Leiter des Zentrums für Informations- und Kommunikationsrecht an der Universität Zürich. Die Wahrscheinlichkeit, dass sich dereinst jemand für unsere Daten interessiere, sei zwar gering, sagt er. Aber sollte es der Fall sein, dann sei sehr viel Persönliches zu finden. "Die Tragweite des Problems ist erst oberflächlich bekannt", bestätigt Thür. Sich vorzustellen, wie viele Daten von einem selbst im Internet vorhanden sind, ist auch daher schwierig, weil vieles im Hintergrund gesammelt wird. Zahlreiche Anwendungen sind miteinander verknüpft. Was an einer Stelle eingegeben wird, wird weiterverteilt.

Vielleicht ist das gar nicht dramatisch, vielleicht hat sich der moderne Mensch in sein Schicksal gefügt, im Internet durchleuchtet zu werden, und vermutet nichts Böses dabei. Auf diesen Standpunkt stellt sich auch Google mit dem Firmenmotto "Tue nichts Böses". Als allerdings der News-Dienst Cnet 2005 eine Google-Recherche über Google-Chef Eric Schmidt publizierte, war es vorbei mit der guten Laune. Die Suchmaschine legte Informationen zu Schmidts Aktiengeschäften, zu seiner Frau und zu seinen Hobbys offen. Der Google-Chef, der alles über uns wissen will, fand es überhaupt nicht lustig.

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Wo wir Spuren hinterlassen

Beim Besuch einer Website werden auf dem Rechner des Besuchers Cookies abgelegt. Diese Dateien enthalten Informationen über das Verhalten des Benutzers auf der Website, registrieren etwa, für welche Inhalte er sich interessiert oder was er online einkauft. Beim nächsten Besuch werden die Informationen abgerufen. Über Cookies besorgen sich auch Suchmaschinen wie Google Informationen. Wer eine Suchanfrage startet, erhält ein Cookie mit Daten über die Anfrage. Der Server der Website erfasst weitere Daten wie etwa die IP-Adresse des Besuchers, einen wechselnden Zahlencode, der aber niemanden eindeutig identifiziert. Interessant wird es, wenn solche Daten mit persönlichen Informationen kombiniert werden: Namen, Bilder, Nachrichten usw. Soziale Netzwerke wie Facebook, MySpace oder Xing ermöglichen ihren Mitgliedern, ein persönliches Profil anzulegen. Dazu gehört etwa das Placieren von Bildern. Die Mitglieder treten zueinander in Kontakt, kommunizieren und bilden Gruppen. Wer mit einem Mitglied in Kontakt steht, kann seine Aktivitäten verfolgen.(fur.)

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GIPFELSOLI-NEWS 21.2.09
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gipfelsoli.org/Newsletter 21.2.09

21.2.2009 Strasbourg/ Baden-Baden -- La Maddalena

- NATO-Gipfel: Polizeieinsatz mit Falschmeldungen begründet
- Protest in Polen: Raus aus der NATO!
- Wie sich die Kommunen in der Region auf das Großereignis in Kehl/Straßburg einrichten
- Opposition: Polizei übt "Sippenhaft" bei NATO-Gipfel aus
- Für eine übergreifende Mobilisierung zum Schutz der Verfassungsprinzipien. Ein Aufruf
Mehr: http://www.gipfelsoli.org/Newsletter/6146.html

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STADTRAT 22.1.09
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6 Motion Dieter Beyeler/Lydia Riesen-Welz (SD): Demo-Route für die Stadt Bern
Geschäftsnummer 08.000069 / 08/235

Demonstrationen in der Bundeshauptstadt, insbesondere unbewilligte, lösen seit vielen Jah-ren unangenehme Nebenerscheinungen aus. Anstelle friedlicher Demonstranten sind Chaoten und Krawallanten am Werk mit den Hauptzielen: Provokationen jeglicher Art, bis zu Gewalt gegen Zivilpersonen und Ordnungskräfte, sowie Beschädigungen und Sprayereien an Gebäu-den und Geschäften.
Diese unhaltbaren Zustände bewirken jeweils Verängstigungen in der Bevölkerung und der massive Sachschaden, unnötig hohe Kosten für die Stadt, sowie massive Umsatzeinbussen der Innenstadtgeschäfte.
In negativer Erinnerung der Bevölkerung sind vor allem der 6. Oktober 2007 sowie die kürzli-che unbewilligte WEF-Demonstration vom 19. Januar 2008.
Unter diesen unerfreulichen Aspekten stellt sich die Forderung nach einer geordneten Kanali-sierung der Demonstrationsroute auf.
Die Schweizer Demokraten (SD) der Stadt Bern fordern deshalb den Gemeinderat auf, fol-gende Demonstrationsregelung einzuführen:
Für Demonstrationsrouten für Auf- und Abmarsch und als Demonstrationsplatz sind nur noch folgende Strassen und Plätze zugelassen: als Beispiel, Bundesgasse-Bundesplatz.

Diese Demonstrationsregelung muss folgende Vorteile beinhalten:
1. Die gesamte Altstadt wird von Demonstrationen mit allen negativen Auswirkungen entlas-tet.
2. Alle angrenzenden Seitenstrassen können mit einfachen Mitteln abgesperrt werden.
3. Auf der genannten Route ist keine Ballung von Geschäftstreibenden vorhanden.
4. Die genannte Route hat eine genügende Kapazität, auch für Grosskundgebungen.

Bern 31. Januar 2008

Antwort des Gemeinderats

Der Gemeinderat verurteilt Gewalt, Beschädigungen und Sprayereien während Kundgebun-gen aufs Schärfste. Dem Gemeinderat steht die Aufgabe zu, sowohl Sicherheit und Ordnung als auch die Meinungsäusserungsfreiheit zu gewährleisten. Er wird auch in Zukunft für diese Werte einstehen und alles daran setzen, dass Sicherheit und Ordnung einen wichtigen Stel-lenwert einnehmen.
Die Motionäre schlagen eine neue Demonstrationsregelung vor, welche folgende Vorteile beinhalten soll: Entlastung der gesamten Altstadt, Vermeiden einer Ballung von Geschäfts-betreibenden, Absperrung aller angrenzenden Seitenstrassen mit einfachen Mitteln sowie genügend Kapazität für Grosskundgebungen. Als Beispiel wird die "Demo-Route" Bundes-gasse-Bundesplatz genannt. Der Vorschlag und die in der Motion genannten Vorteile ergeben auf den ersten Blick durchaus Sinn. Nach intensiver Analyse zeigt sich aber, dass der Vor-schlag aus mehreren Gründen in der Praxis nicht umsetzbar ist.
Aktuell wird unter Berücksichtigung der Art und Grösse einer Kundgebung sowie der Wünsche der Veranstaltenden einer der verfügbaren Plätze in der Innenstadt (Bundesplatz, Waisen-hausplatz, Münsterplatz, Schützenmatte) zur Verfügung gestellt. Für eine Kundgebung, bei welcher mit mehreren 10 000 Personen gerechnet wird und welche von nationaler Bedeutung ist, kommt der Bundesplatz in Frage. Bei einer kleineren Kundgebung, welche nicht von nati-onaler Bedeutung ist, ist beispielsweise der Münsterplatz ein geeigneter Platz. Mit dem Ange-bot von verschiedenen Plätzen und Örtlichkeiten kann den vielfältigen Kundgebungen, die nicht alle nach demselben Muster ablaufen, Rechnung getragen werden. Eine starre Route lässt weder Handlungsspielraum noch Flexibilität zu.
Die von den Motionären vorgeschlagene "Demo-Route" Bundesgasse - Bundesplatz hat den Vorteil, dass die Route selber keine Ballung von Geschäftstreibenden aufweist. Allerdings ist in der Regel bereits auf der Wegstrecke zum offiziellen Ausgangspunkt mit Beeinträchtigun-gen des Normalbetriebs zu rechnen. Viele Personen reisen mit den öffentlichen Verkehrsmit-teln an, daher erfolgt bei grösseren Kundgebungen meist bereits rund um den Bahnhof ein Zusammenschluss der Demonstrierenden. Um vom Bahnhof Bern zum Ausgangspunkt der Bundesgasse zu gelangen, wird in der Regel der Hirschengraben gequert, wo sich Geschäfte befinden. Die vorgeschlagene "Demo-Route" würde mit sich bringen, dass vor jeder grösseren Kundgebung der Hirschengraben in Beschlag genommen würde. Die Bundesgasse erweist sich auch von der dort ansässigen Bundesverwaltung nicht als optimale "Demo-Route". Den erhöhten Sicherheitsanforderungen in dieser Zone ist Rechnung zu tragen. Den Schutz aller Bundesgebäude entlang der Bundesgasse zu gewährleisten bedürfte regelmässig eines poli-zeilichen Grossaufgebots mit einem entsprechend immensen finanziellen sowie personellen Aufwand. Gebäudeinhaberinnen und Gebäudeinhaber entlang der Bundesgasse würden sich verständlicherweise wehren, wenn alle - oftmals lautstarken - Kundgebungen bei ihnen vor-beiziehen würden; nicht zuletzt wäre der Parlamentsbetrieb wie auch die Geschäftsabwick-lung bei den Magistraten und offiziellen Besucherinnen und Besuchern gestört. Weiter stellt sich bei der Bundesgasse das Problem der öffentlichen Verkehrsmittel, welche durch die Bundesgasse fahren. Der öffentliche Verkehr müsste bei jeder Kundgebung unterbrochen werden, was zu Beeinträchtigungen für die Kundinnen und Kunden führt.
Zusätzlich geben die Motionäre den Bundesplatz als Beispiel an. Eine immerwährende Nut-zung des Bundesplatzes für Kundgebungen führt zu einer Übernutzung des Bundesplatzes. Der Grundgedanke des Konzepts Bundesplatz "Platz als Platz" würde wegen der Übernutzung verloren gehen. Gemessen an der Anzahl Kundgebungen pro Jahr würde fast täglich - manchmal sogar mehrmals täglich - eine Kundgebung auf dem Bundesplatz stattfinden.
Der Bundesplatz als Bestandteil der "Demo-Route" würde auch mit dem städtischen Regle-ment vom 20. Oktober 2005 über Kundgebungen auf öffentlichem Grund (Kundgebungsreg-lement; KgR; SSSB 143.1) und dem Nutzungskonzept Bundesplatz in Konflikt treten. Gemäss Artikel 6 des Kundgebungsreglements werden Kundgebungen auf dem Bundesplatz in der Regel nicht bewilligt während der Sessionswochen des eidgenössischen Parlaments für die Zeit von Montag bis Freitag und während den dortigen Marktzeiten (Wochenmarkt, Zibelemärit und Geraniummärit). Das vom Gemeinderat beschlossene Nutzungskonzept Bundesplatz legt weiter fest, dass der Bundesplatz vielfältige Nutzungen ermöglichen soll (Marktplatz, na-tionale Manifestationen, traditionelle Veranstaltungen etc.). Auch sollen nur Veranstaltungen, die von ihrer Grösse her dem Ort angemessen sind und der Würde des Platzes Rechung tra-gen, auf dem Bundesplatz bewilligt werden. Während den öffentlichen Feiertagen und an ho-hen Festtagen werden keine Kundgebungen auf dem Bundesplatz bewilligt.
Ein weiteres Problem stellt sich hinsichtlich der "Bundeshaus-Sperre", welche einst aus Si-cherheitsgründen definiert wurde. Dabei handelt es sich um einen Zaun zum Schutz des Par-lamentsgebäudes, welcher in problematischen Fällen aufgestellt wird. Die "Demo-Route" Bun-desgasse-Bundesplatz führt mitten durch diese Sicherheitszone.
Im Übrigen hat der Stadtrat an der Sitzung vom 15. Mai 2008 im Rahmen der Teilrevision des Kundgebungsreglements beschlossen, dass in der Regel nur noch Platzkundgebungen, na-mentlich ohne in Anspruchnahme der Hauptgasse, bewilligt werden. Das angegebene Beispiel der "Demo-Route" Bundesgasse-Bundesplatz würde dem Beschluss des Stadtrats widerspre-chen.
Andere "Demo-Routen" innerhalb der Innenstadt, würden die von den Motionären aufgestell-ten Vorteile nicht erfüllen. Eine weitere Möglichkeit wäre die Verlegung der "Demo-Route" von der Innenstadt in die Aussenquartiere, was bei den Veranstaltenden wegen Unattraktivität auf grossen Widerstand stossen würde.
Aus all diesen Gründen ist die von den Motionären vorgeschlagene Kundgebungsregelung in der Praxis nicht umsetzbar.

Folgen für das Personal und die Finanzen: Keine

Antrag
Der Gemeinderat beantragt dem Stadtrat, die Motion abzulehnen.
Bern, 2. Juli 2008

Motionär Dieter Beyeler (SD): Vorerst möchte ich dem Gemeinderat für die in seiner Antwort aufgestellte Analyse danken. Sie zeigt doch, dass sich der Gemeinderat vertieft mit der Prob-lematik, insbesondere der unfriedlich verlaufenden Demonstrationen, befasst hat. Unser Hauptanliegen ist damit aber in keiner Weise erfüllt, nämlich der Schutz und die Entlastung unserer schützenswerten Altstadt, der ansässigen Geschäfte, der Bauten und Einrichtungen, die, wie hinlänglich bekannt, in der Vergangenheit stets wieder bei gewissen unliebsamen Demonstrationen stark in Mitleidenschaft gezogen wurden, insbesondere durch Sachbeschä-digungen und Einkommenseinbussen - stets hat es dieselben getroffen.
Wir mussten auch feststellen, dass es in der Altstadt, bedingt durch die vielen Seitenstrassen und Gassen geradezu ideal, verstärkt Flucht- und Rückzugsmöglichkeiten für Randalierende gibt und so ein Demo-Ablauf viel unkontrollierbarer und gefährlicher ist als beispielsweise die von uns vorgeschlagene Route. Die entsprechenden Punkte haben wir in unserem Vorstoss auch aufgelistet.
Uns ist auch bewusst, dass es die ideale "Demo-Route" in der Stadt Bern nie geben wird. Aber es ist unlogisch, dass man stets den Elefant wissentlich durch den Porzellanladen tram-peln lässt. Deshalb haben wir nur die Forderung nach dem kleineren Übel gestellt und ich denke, dass unser Vorschlag um einiges besser ausfällt als der Status quo. Geschlossene Verwaltungsgebäude sind eben einfacher zu sichern als dutzende von offenen Ladengeschäf-ten mit unzähligen Schaufensterfronten und vielen Passantinnen und Passanten. Der Ein-wand vom benötigten grossen Polizeiaufgebot hinkt und ist, so wie es der Gemeinderat sagt, nicht nachvollziehbar - im Gegenteil: Mit gleich viel Polizei lässt sich grösserer Schaden so verhüten. Ich wiederhole: Der Schutz der Altstadt mit ihrer Infrastruktur steht mit dieser Motion absolut im Vordergrund. Wenn aber der Gemeinderat gewillt ist, den Stadtratsbeschluss vom 15. Mai 2008 wirklich konsequent umzusetzen, dass nur noch Platzkundgebungen ohne jeglichen "Demo-Umzug" hier stattfinden dürfen, dann können wir unsere Motion getrost in ein Postulat umwandeln, das eventuellen Individualsituationen den nötigen Spielraum doch noch geben würde.
Es besteht eine juristische Grauzone, auf die ich besonders hinweisen möchte: Es geht um die Verfassungsmässigkeit: Ich erinnere daran, dass unsere Motion im Januar 2008 einge-reicht und die Revision des Kundgebungsreglements erst am darauffolgenden 15. Mai 2008 beschlossen wurde. Trotzdem erscheint es mir wichtig, dass hier ein weiteres Zeichen gesetzt wird im Sinn einer künftig absolut "demofrei" funktionierenden Altstadt. Daher bitte ich, dem Vorstoss zuzustimmen.

Fraktionserklärungen

Lea Bill (GB) für die GB/JA!-Fraktion: Es ist unglaublich - da wird ein Vorstoss eingereicht, der fordert, dass es in der Stadt Bern für jegliche Demonstrationen eine einheitliche "Demo-Route" geben soll. Nicht das ist eigentlich das Unglaubliche. Was mich beim Lesen irritierte, war die Antwort des Gemeinderats. Zwar schreibt er zu Beginn, dass er Gewalt, Beschädi-gungen und Sprayereien während Demos verurteilt und dass er die Aufgabe hat, die Balance zwischen Sicherheit und Meinungsäusserungsfreiheit aufrecht zu erhalten. Aussagen, hinter die sich die GB/JA!-Fraktion stellen kann. Im Folgenden ist aber nur noch die Rede von den Geschäftstreibenden, die nicht gestört werden sollen, den Gebäudeinhaberinnen und -inhabern in der Bundesgasse, die vom Demolärm tangiert würden, vom Hirschengraben, der von Demonstrierenden in Beschlag genommen würde, und vom Nutzungskonzept Bundes-platz, das verletzt würde. Sind wir ehrlich, in Wirklichkeit gehts hier darum, dass das De-monstrationsrecht in der Stadt Bern stets weiter beschnitten und nichtig gemacht wird. De-monstrationsrecht heisst je nach Thema, je nach Forderung, je nach Grösse der Demo auch, eine andere Route wählen zu können. Damit meine ich auch eine Route und nicht nur einen Platz. Demonstrationsrecht heisst auch, lautstark durch die Gassen marschieren zu dürfen, schliesslich ist es auch Sinn von Demonstrationen, Passantinnen und Passanten auf Themen und Forderungen aufmerksam zu machen. Es geht also nicht, wie der Gemeinderat schreibt, um praktische Gründe, die das Umsetzen dieser Motion verunmöglichen. Dieser Vorstoss ist aus grundrechtlichen Gründen abzulehnen, weil er eine weitere Beschneidung des Demonst-rationsrechts fordert. Wir bitten, die Motion geschlossen abzulehnen.

Der Vorsitzende Ueli Haudenschild: Die Motion wurde in ein Postulat umgewandelt. Wird das Postulat auch bestritten? - Ja. In diesem Fall setzen wir die Diskussion fort.

Claudia Meier (BDP) für die BDP/CVP-Fraktion: Die BDP/CVP-Fraktion lehnt den Vorstoss ab. Wir können uns den Ausführungen des Gemeinderats anschliessen. Die vorgeschlagene Lö-sung schafft unseres Erachtens eher mehr und neue Probleme, als dass sie bestehende lö-sen würde. Heute sucht die Polizei im Vorfeld mit den Veranstaltenden das Gespräch. Es fin-det ein Dialog statt. Dies ermöglicht für jede Demo eine massgeschneiderte Lösung. Somit können Personen- und Sachschäden vermieden werden. Genau dem muss höchste Priorität beigemessen werden. Die bisherige Praxis bei der Bewilligungserteilung ist eine Kernkompe-tenz der Polizei - und eigentlich beinahe die einzige Möglichkeit, irgendwie einzugreifen. Mit einer fixen Route wäre kein Dialog mehr möglich. Wenn in einem Reglement festgehalten würde, dass nur noch eine fixe Route gelten würde, bedeutete dies, dass alle Menschenan-sammlungen auf öffentlichen Plätzen illegal wären und mit einem Polizeiaufgebot aufgelöst werden müssten. Das letztgenannte Argument gilt auch gleich für Traktandum 7, das wir auch ablehnen.

Peter Künzler (GFL) für die GFL/EVP-Fraktion: Zu diesem Thema wurde bereits viel gesagt. Wir können uns auch weitestgehend dem Gemeinderat anschliessen. Die Lösung macht ein wenig den Anschein einer Patentlösung, im Sinn von: Wir führen doch die Demos an den Ge-schäften aussen durch und so haben wir den Frieden. Wie zahlreiche Patentlösungen ist auch dies eine Lösung, die bei näherer Betrachtung nicht so patent ist. Es stellt sich beispielsweise die Frage, wie man vom Bahnhof auf den Bundesplatz gelangt. Da geht man doch irgendwie durch die Altstadt. Und ist es wirklich möglich, die zivilisierte respektive eingeschränkte De-monstration überhaupt so durchzuführen, wie die Initianten sich das vorstellen oder der Moti-onär voraussetzt, dass dies so gewünscht wird?
Als Nächstes stellt sich die Frage, ob bei einer Demo stets der Bundesplatz das Ziel ist. Es gibt doch Demos, deren Anliegen den Bund nicht betreffen; weshalb soll denn diese vor dem Bundeshaus durchgezogen werden? Dies bringt mich zum nächsten Punkt. Wir haben ein Übereinkommen, das mit der Gastfreundschaft der Stadt Bern gegenüber dem Bundesparla-ment zu tun hat. Dieses lautet, dass vor dem Bundeshaus während der Session der Räte kei-ne Demos stattfinden dürfen. Wie soll denn dies gehandhabt werden? Und schliesslich - das haben die Motionäre damals nicht gewusst - sind heute Platzkundgebungen die Regel. Es ist eine Regel und keine hundertprozentige Vorschrift, dies ist aus dem Wortlaut des Kundge-bungsreglements ersichtlich.
Eine Patentlösung, die nicht funktioniert: Deshalb lehnen wir die Motion und das Postulat ab.

Hans Peter Aeberhard (FDP) für die FDP-Fraktion: Ich kann mich den Vorrednern anschlies-sen. Auch die FDP lehnt die Motion und das Postulat ab. Eine einzige "Demo-Route" für die Stadt Bern tönt bestechend, aber so wie die Motion formuliert ist, scheinen auch die Motionä-re nicht genau zu wissen, was sie eigentlich wollen. Sie nennen einzig "als Beispiel, Bundes-gasse-Bundesplatz". Andere Varianten werden nicht vorgeschlagen.
Die FDP teilt die Überlegungen des Gemeinderats, dass man in diesem Fall keine Patentlö-sung treffen kann. Gemäss Kundgebungsreglement soll es in der Regel nur noch Platzkund-gebungen geben. Wir erwarten vom Gemeinderat anhand seiner Überlegungen, dass er die jeweiligen Demonstrations-Routen je nach Veranstaltende sorgfältig festlegt.
Offenbar sahen die Motionäre die illegalen Demonstrationen im Hintergrund, für die sozusa-gen eine "Demo-Route" festgelegt werden könnte. Bekanntlich lassen sich die illegalen De-monstrationen nicht verhindern, denn die Demonstrierenden bestimmen ihre Route selbst und dort sind auch die Chaoten, die es treffen sollte. Gerade in diesem Fall ist das von den Motio-nären vorgeschlagene Mittel nicht geeignet.

Giovanna Battagliero (SP) für die SP/JUSO-Fraktion: Es kommt selten vor, aber ich kann mich meinem Vorredner anschliessen. Dies ist ein Vorstoss in einer langen Reihe nach dem 6. Oktober 2007; und er entstand sicher aus einem Willen heraus, den wir auch unterstützen, nämlich, dass in der Stadt Bern möglichst keine gewalttätigen Kundgebungen mehr stattfin-den sollen. So wie der Vorstoss jedoch abgefasst ist, mit seinen Forderungen, hat man den Eindruck, dass es schlicht darum geht, möglichst keine Kundgebungen mehr stattfinden zu lassen. Wir stehen hinter dem Recht auf gewaltfreie Kundgebungen. Wie bereits erwähnt, Kundgebungen sollen dort stattfinden, wo es für die bestimmte Kundgebung am sinnvollsten ist. Da gilt es, die Balance zwischen der Beeinträchtigung der Interessen der Gewerbetrei-benden und dem Recht auf Versammlungsfreiheit und Meinungsäusserung zu finden. Diese Ansicht haben wir bereits damals vertreten, als wir über Artikel 6 des Kundgebungsregle-ments diskutierten; dieser besagt, dass nur noch Platzkundgebungen stattfinden sollen und Umzüge nur noch ausnahmsweise erlaubt sind. Das Argument haben wir bereits gegen die-sen Artikel vorgebracht; derzeit hat man eben die Möglichkeit, mit den heutigen Regeln auf den Einzelfall bezogen eine Kundgebung zu bewilligen; in dieser Bewilligung können Ein-schränkungen und Auflagen gemacht werden - und nur die Einzelfallbeurteilung ist eigentlich das Erfolgversprechende, damit ein 6. Oktober nicht mehr geschehen kann. Gegen diesen Artikel 6 ist übrigens noch eine Beschwerde hängig.
In diesem Sinn teilen wir die Ausführungen des Gemeinderats, der Vorstoss sei abzulehnen. Wie Peter Künzler bereits erwähnt hat, würde eine festgelegte "Demo-Route" keine Verbesse-rung bewirken; die Demonstrierenden fallen nicht einfach vom Himmel, sondern sie kommen in der Regel vom Bahnhof und dort können sehr wohl Probleme entstehen, die ein unverhält-nismässiges Polizeiaufgebot vonnöten machen. Aus all diesen Gründen lehnt die SP/JUSO-Fraktion den Vorstoss ab.

Einzelvoten

Rolf Zbinden (PdA): Der PdA Bern drängt sich der Verdacht auf, dass sich in einigen Fraktio-nen und Parteien eine Tendenz breit macht, bei jeder möglichen und auch unmöglichen Gele-genheit am demokratischen Grundrecht der freien Meinungsäusserung herumzuhobeln. Dabei erstreckt sich das Repertoire vom Kundgebungsverbot während parlamentarischen Sessionen - mehr davon später -, über die Verbannung von Demonstrationen aus den belebten Gassen der Innenstadt bis zum blanken Verbot von Demonstrationszügen. Die PdA hat sich jedem einzelnen Versuch zum Abbau von demokratischem Recht widersetzt. So harmlos diese Ver-suche auch immer daherkommen mögen, die Abbaustrategie in vielen dünnen und auch mal fetten Tranchen muss in jedem einzelnen Punkt bekämpft werden.
Die PdA erlaubt sich aber auch einen Hinweis auf Grundsätzliches. Unter dem grundsätzli-chen Gesichtspunkt der demokratischen Grundrechte taxieren wir die Beschränkungsabsich-ten als reine Anmassung. Da will man sich Befugnisse aneignen, die einem eigentlich gar nicht zustehen. Wer glaubt denn wirklich, dass das letzte Wort in Sachen demokratische Rechte hier drin fällt? All diese Dokumente stellen doch eigentlich nur etwas dar: nämlich ein Armutszeugnis für Schönwetterdemokraten. Demokratische Rechte sind im Verlauf der Ge-schichte eher selten von gnädigen Herren dem gemeinen Volk geschenkt worden. Solche Rechte wurden erkämpft. Die gnädigen Herren sind nicht aus freien Stücken in Pension ge-gangen und auch dann nicht, wenn man ihnen wie in Bern die Pension vergoldet hat. Die PdA weist alle Versuche zur Einschränkung von demokratischen Rechten zurück und warnt vor der Logik der Abbaupolitik - und zwar entschieden und gleichzeitig mit einer gewissen Gelassen-heit. So einfach, wie sich das gewisse Herrschaften vorstellen, lässt sich "dr Mischt nid chare-le". Wir lehnen diesen und den nächsten Vorstoss klar ab.

Dieter Beyeler (SD): Nun haben einige Vorredner meinen Vorstoss komplett verrissen, bis in die Unkenntlichkeit verzerrt. Offenbar kommt er definitiv von der falschen Seite. Wenn man einen geordneten Ablauf von Demonstrationen will, dann muss ich einfach sagen: Es ist schlicht nicht wahr, dass es keine Kundgebungen mehr geben soll, wie gesagt wurde. Es geht hier nicht um ein Demonstrationsverbot. Wir sind auch nicht gegen Demos auf dem Bundes-platz. Wie ich mehrmals betont habe, geht es einzig um den Schutz unserer Altstadt. Ich kann nicht verstehen, dass diesem Wunsch nicht entsprochen wird.
Wir wissen genau, was wir wollen. Übrigens, Rolf Zbinden, da haben Sie nichts zu befürchten, die demokratischen Rechte werden auch gewährt, falls der Vorstoss erheblich erklärt wird. Ich bitte, dem Vorstoss in Form eines abgeschwächten Postulats zuzustimmen.

Direktor SUE Reto Nause für den Gemeinderat: Die Motion beschreibt eigentlich eindrücklich die negativen Folgen einer unbewilligten Kundgebung. Sie zieht daraus jedoch die falschen Schlüsse. Falls man nur noch fixe "Demo-Routen" genehmigt, wird man noch vermehrt unbe-willigte Kundgebungen in Bern erleben, mit den entsprechenden Nebenerscheinungen, die sie nach sich ziehen. Grundsätzlich ist es die Politik des Gemeinderats, unbewilligte Kundgebun-gen im Rahmen der Verhältnismässigkeit aufzulösen. Es ist auch nicht so, dass das Polizei-inspektorat einfach irgendwelche Bewilligungen erteilt, sondern es wird verhandelt - über Routen, Zeiten, Ordnungsdienst und über weitere Auflagen, die erfüllt werden müssen, um die Bewilligung erteilen zu können. Dies alles mit dem obersten Ziel, Sachschäden und Gewalt zu verhindern. Nehmen Sie uns bitte diese Flexibilität im Zeitpunkt vor der Bewilligung der Kund-gebung nicht weg, sonst sind uns die Hände gebunden.
Zum Bundesplatz: Würden wir alle Kundgebungen über den Bundesplatz abwickeln, wäre der Platz vermutlich an jedem Wochenende besetzt. Dies sind Einschränkungen, die meines Er-achtens auch nicht mehr tragbar wären. Denken Sie an den "Märit", an die Anwohnenden, an die Folgen im Hirschengraben, weil die Menschen tatsächlich von irgendwo kommen und dorthin marschieren müssen.
Zum zweiten Vorstoss (Traktandum 7): Zum einen das Kundgebungsverbot vor Stadtratssit-zungen: Ich verstehe es, wenn man sich bedrängt fühlt und keinen Spiessrutenlauf absolvie-ren will, bevor man in den Ratssaal treten kann. Untolerierbar sind auch hier Übergriffe auf Ratsmitglieder. Aber ein generelles Kundgebungsverbot vor dem Rathaus ist wieder eine un-verhältnismässige Einschränkung. Stellen Sie sich die Situation vor, wenn besorgte Eltern mit ihren Kindern vor dem Rathaus erscheinen, weil man ihnen irgendwo einen Beitrag an die Krippe, an die Ludothek etc. gekürzt hat. Es ist ihr gutes Recht, vors Rathaus zu kommen. In diesem Fall wäre dies eine unbewilligte Kundgebung, die wir auflösen müssten. Es leuchtet wohl allen ein, dass es so nicht gehen kann. Ich bitte deshalb, beide Motionen (Tr. 6 und 7) abzulehnen.

Beschluss
1. Der Motionär wandelt die Motion in ein Postulat um.
2. Der Stadtrat lehnt das Postulat ab (10 Ja, 59 Nein).

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7 Motion Fraktion SVP/JSVP (Peter Bühler/Manfred Blaser, SVP): Demo- und Kundgebungsverbot während Sitzungen des Stadtrats!
Geschäftsnummer 08.000077 / 08/273

Fast jeden Donnerstag vor und während der Stadtratssitzungen kommt es zu irgendwelchen Kundgebungen oder Demonstrationen vor dem Rathaus. In anderen Städten und Parlamenten sind solche Kundgebungen oder Demonstrationen eine Seltenheit. Regelmässig muss man in Bern einen kleinen "Hindernislauf" machen, um zum Rathauseingang zu gelangen und zusätz-lich nicht noch mit Flugblättern und Broschüren etc. "bedient" zu werden.
Nun kommt es in letzter Zeit vermehrt vor, dass Mitglieder des Stadtrates angepöbelt werden. Bei der "Anti-WEF" Kundgebung, welche am 24. Januar 2008 speziell für das Stadtparlament organisiert wurde, mussten die Ratsmitglieder sogar einen Spiessrutenlauf durch eine grölen-de, biertrinkende, pöbelnde Demogruppe in Kauf nehmen. Mehrere Stadträtinnen und Stadträ-te wurden verbal angegriffen, ein Mitglied des Stadtrates wurde sogar tätlich angegriffen, in-dem es mit Bier übergossen wurde.
Aufgrund der oben kurz beschriebenen Ereignisse wird der Gemeinderat aufgefordert, das Demoreglement dahingehend zu ergänzen, dass es verboten ist, vor und während einer Stadtratssitzung Demonstrationen oder Kundgebungen vor oder im Rathaus durchzuführen.

Bern, 14. Februar 2008

Antwort des Gemeinderats

Der Gemeinderat bedauert die Vorfälle, die sich im Rahmen der Anti-WEF-Aktion am 24. Ja-nuar 2008 vor dem Rathaus zugetragen haben. Dennoch gilt es festzuhalten, dass es - ent-gegen der Ansicht der Motionäre - lediglich sporadisch zu Kundgebungen vor oder während den Stadtratssitzungen kommt. Ausserdem verliefen solche Kundgebungen, abgesehen von der erwähnten Aktion, jeweils friedlich.
Der Gemeinderat spricht sich aus folgenden Gründen gegen ein Kundgebungsverbot vor und während den Stadtratssitzungen vor dem Rathaus aus:
Das Bundesgericht anerkennt in ständiger Rechtsprechung einen bedingten Anspruch auf die Benützung von öffentlichen Strassen oder Plätzen, namentlich zur Ausübung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Der Gemeinderat ist der Ansicht, dass aufgrund eines negativen Vorfalls die Meinungsäusserungsfreiheit nicht derart eingeschränkt werden sollte, dass vor und während einer Stadtratssitzung vor dem Rathaus keine Kundgebungen mehr erlaubt sind. Damit die Meinungsäusserung ihre Appellwirkung gegenüber dem Stadtrat entfalten kann, ist es naheliegend, eine entsprechende Kundgebung vor oder während den Stadtratssitzungen vor dem Rathaus durchzuführen. Um eine möglichst friedliche Kundgebung sowie einen rei-bungslosen Ablauf gewährleisten zu können, werden bereits heute die Bewilligungen mit ent-sprechenden Auflagen oder Anordnungen versehen (z.B. Aufruf zu einer gewaltfreien Kund-gebung, Aufstellen eines Organisationsdiensts etc.). Im Übrigen löst ein Kundgebungsverbot vor oder während den Stadtratssitzungen alleine das Problem von unbewilligten Aktionen nicht.
Sollte der Stadtrat trotzdem ein entsprechendes Verbot im Kundgebungsreglement verab-schieden, müsste eine städtische Behörde analog der Regelung beim Bundesplatz Ausnah-men vom Verbot erlassen können, damit das Prinzip der Verhältnismässigkeit gewahrt werden kann.

Folgen für das Personal und die Finanzen: Keine.

Antrag
Der Gemeinderat beantragt dem Stadtrat, die Motion abzulehnen.
Bern, 13. August 2008

Fraktionserklärungen

Peter Künzler (GFL) für die GFL/EVP-Fraktion: Wir haben ein gewisses Verständnis für diese Motion. Es war wirklich so, dass einige Demos vor dem Rathaus sehr mühsam waren, und es gab sogar Momente bei der Anti-WEF-Demonstration, wo man sich bedroht fühlte. Das geben wir gerne zu. Es kann die Analogie zum Nationalrat ins Feld geführt und gesagt werden: Also, wenn ihr das vor dem Nationalrat nicht wünscht, weshalb unterstützt ihr es dann vor dem Stadtrat? Ich habe deutlich gesagt, dass es beim Nationalrat nicht primär um inhaltliche Gründe geht, sondern weil wir die Meinung des Nationalrats respektieren. Es ist nicht unbe-dingt unsere eigene Meinung. In der Regel sind diese Demonstrationen kein Problem. Sie sind meines Erachtens ab und zu eher lästig, aber sie sind ganz klar eine zulässige Art der Meinungsäusserung, und dem Stadtparlament steht es gut an, dass man den direkten Augen-zu-Augen-Kontakt mit den Demonstrierenden nicht vermeidet. Meistens kennt man ja die ei-nen oder die anderen. Trotz dem Verständnis für das Anliegen der Motionäre sehen wir keinen Handlungsbedarf und lehnen die Motion ab.

Michael Köpfli (GLP) für die GLP-Fraktion: Vorerst eine kurze Vorbemerkung: Kein Mitglied der GLP-Fraktion ist vor Beginn dieser Legislatur bereits im Stadtrat gesessen. Deshalb möchten wir uns auch kein abschliessendes Urteil über Vorkommnisse vor Stadtratssitzungen in den letzten vier Jahren erlauben. Im Lauf des Jahrs 2008 waren jedoch alle unsere gewähl-ten Stadträtinnen und Stadträte regelmässig an Sitzungen auf der Zuschauertribüne anwe-send. Und wir haben uns zumindest im letzten Jahr ein Bild der angeblich fast jeden Donners-tag stattfindenden Demonstrationen machen können. Tatsächlich wurden auch regelmässig Flyer und Broschüren verteilt, teilweise auch ziemlich aufdringlich. Dies allerdings meist in einem Ausmass, wie man es sonst um den Bahnhof oder in der Innenstadt auch erleben kann. Von einem wöchentlichen Hindernislauf kann unserer Ansicht nach keine Rede sein.
Bei den konkret geschilderten Anti-WEF-Kundgebungen waren wir nicht anwesend. Selbst-verständlich verurteilen wir pöbelnde oder gar tätliche Angriffe aufs Schärfste. Sei dies nun gegen Mitglieder des Stadtrats oder gegen sonstige Bernerinnen und Berner. Eine besondere Anhäufung von solchen Vorkommnissen am Donnerstagabend vor dem Rathaus können wir nicht feststellen.
Der Hauptgrund, weshalb die GLP-Fraktion die Motion ablehnt, ist jedoch ein anderer: näm-lich die Wirkung des Entscheids für die Öffentlichkeit. Wir alle sind gewählte Volksvertretende und es macht Sinn, wenn wir die Stimmung der Berner Bevölkerung mitbekommen. Insofern sind wir sehr überrascht, dass die Motion genau aus Reihen der angeblich so bürgernahen Volkspartei kommt. Die Versammlungs- und Meinungsäusserungsfreiheit ist ein Grundrecht und ein wichtiges und wertvolles ausserparlamentarisches Mittel, um sich in unserem demo-kratischen System bemerkbar zu machen. Eine Annahme dieser Motion würde als elitären Entscheid gewählter Stadträtinnen und Stadträten interpretiert werden. Und wir müssten uns zu Recht den Vorwurf gefallen lassen, in einem Elfenbeinturm zu sein und diesen mit allen Mitteln vor externen Einflüssen schützen zu müssen. Aus den genannten Gründen lehnt die GLP-Fraktion die Motion ab.

Hans Peter Aeberhard (FDP) für die FDP-Fraktion: Die FDP steht immer noch für liberales Gedankengut. Dazu gehört auch, dass es nicht soweit kommen soll in unserem Staat, dass alles verboten ist, was nicht ausdrücklich erlaubt ist. Das hier von der SVP angestrengte Ver-bot, vor dem Rathaus nicht mehr demonstrieren zu dürfen, geht ein wenig in diese Richtung. Die "DDR-isierung" der Schweiz mit solchen Systemen - alles ist verboten, ausser es ist aus-drücklich erlaubt - lehnt die FDP ab.
Was ist eigentlich Sache bei diesem Vorstoss? Stadtrat Erich Hess wurde einmal ein Bier über den Kopf geschüttet, und dies war wahrscheinlich der Auslöser dieses Vorstosses. Wir haben wie gesagt Anti-WEF erlebt, danach war Schaustellung des Vereins "Paradisli", und damit hat es sich. Im Übrigen unterscheiden sich diese Demonstrationen vor dem Rathaus nicht von denjenigen vor den Wahllokalen. Es werden Petitionen und andere Vorstösse zum Unterschreiben unterbreitet. Es wird Politpropaganda betrieben - so soll es auch sein. Ich persönlich bin dankbar, wenn ich von politisch aktiven Personen, von Direktbetroffenen, gele-gentlich vor dem Rathaus ein Flugblatt erhalte und etwas zum Lesen habe, das nicht am Vor-tag in der Zeitung stand. Auch bürgerliche Kreise - und da möchte ich wieder einmal auffor-dern, unsere Anliegen nicht immer zurückzuhalten - möchten vielleicht einmal ein Flugblatt, beispielsweise eines Leists, beim Eingang verteilen. Ein solches Verbot wäre da nicht dien-lich.

Emine Sariaslan (GB) für die GB/JA!-Fraktion: Das Demonstrationsrecht ist ein Grundrecht. Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäusserung - die Möglichkeit des Volks, sich am demokratischen Diskurs zu beteiligen und seine Interessen einzubringen. Wir freuen uns sehr, wenn sich das Volk für Politik, Entwicklung und Wandlung in der Stadt Bern interessiert, seine Anliegen, Bedürfnisse und Forderungen veröffentlicht und auch für uns Stadträtinnen und Stadträte gut sichtbar kundtut. Dies ist eine Form der partizipatorischen Demokratie.
Die Aktivistinnen und Aktivisten demonstrieren in einem öffentlichen Raum vor dem Rathaus, da sie uns als ihre Vertretung gewählt haben und sie vertrauen darauf, dass wir ihre Anliegen ernst nehmen. Ausserdem entsteht dadurch eine Kommunikationsmöglichkeit zwischen den Aktivistinnen und Aktivisten sowie den Mitgliedern des Stadtrats. Wenn wir uns nicht über das Volk stellen wollen und die Politik nicht nur als Aufgabe der Politikerinnen und Politikern defi-nieren, müssen wir die aktive Teilnahme des Volks am politischen Diskurs unbedingt unter-stützen und fördern. Die GB/JA!-Fraktion lehnt die Motion der SVP ganz klar ab.

Corinne Mathieu (SP) für die SP/JUSO-Fraktion: Wir sind erstaunt, sehr erstaunt, dass ausge-rechnet diejenige Partei, die sich Volkspartei nennt, das Volksrecht auf freie Meinungsäusse-rung verbieten will. Zu diesem Recht gehört eben auch das Demonstrieren am Donnerstag-abend vor dem Rathaus. Zudem übertreiben die Motionäre hemmungslos. Die Anzahl Demos vor dem Rathaus in den letzten vier Jahren lässt sich an einer Hand abzählen. Die SP/JUSO-Fraktion geht mit dem Gemeinderat einig, auch sie verurteilt jeglichen Ausdruck von Gewalt. Es sollte für alle möglich sein, ihre Meinung zu äussern, ohne deswegen verbal oder physisch angegriffen zu werden. Das gilt für alle Parteien, von links bis rechts. Allerdings, wie heisst es so schön: "Ich werde die Geister, die ich rief, nicht mehr los." Dieser Satz stammt nicht ir-gendwie von einem Schmusepoet, sondern einem Klassiker.
Die SVP ist nicht ganz unschuldig an den Missfallenskundgebungen gegenüber ihrer Politik und ihren Vertretern. Ein Fraktionsmitglied aus Ihrer Reihe setzt am Mikrofon regelmässig zu Schimpftiraden an: gegen Mütter, die ihre Kinder in die KITA bringen, gegen Sozialhilfeemp-fangende, Sozialarbeitende, Randständige, Frauen, die nicht derselben Meinung sind, kurz: gegen alles, was einem nicht in den Kram passt - also eigentlich gegen alles. Da müssen Sie sich nicht wundern, wenn das Volk, das Sie angeblich vertreten, nicht immer freundlich ist. Wir haben keine Angst vor dem Volk, deshalb lehnen wir die Motion ab. Da kann ich mich ausnahmsweise einmal der FDP anschliessen: Uns freut es jeweils, wenn unsere Politik wahrgenommen wird, wie bereits die Fraktionschefin vorhin gesagt hat. Und dazu gehört, dass das Volk auch ab und zu am Donnerstagabend vor dem Stadtrat präsent ist.

Jimy Hofer (parteilos) für die SVPplus-Fraktion: Als Neuling stelle ich doch verwundert fest, dass dies lediglich akzeptiert wird, wenn da Linke und Grüne draussen demonstrieren. Ich möchte dann von eurer Seite nichts hören, falls einmal 30 Skinheads draussen stehen und ihr beim Rausgehen ein Problem haben solltet, oder 100 Broncos auffahren. Wenn man dann einmal nicht einverstanden ist, dann gibt es wahrscheinlich die Möglichkeit der Dringlicherklä-rung hier. So dringlich kann man darüber gar nicht abstimmen. Ich nehme an, bereits nächs-ten Donnerstag wird dann sofort weiträumig abgesperrt und dann wird es ein Demonstrations-verbot geben.
Als unabhängiger Parteiloser staune ich wirklich, dass dies für Links-Grün selbstverständlich erlaubt ist, da darf man machen, was man will; aber ich sage euch, denkt daran und jammert dann nicht, wenn einmal 50 Skinheads draussen stehen.

Peter Bühler (SVP) für die SVPplus-Fraktion: Es ist ganz interessant heute Abend einmal zu-zuhören, einmal die Erläuterungen von verschiedener Seite zu hören, wie von Personen wie Michael Köpfli, dem ich nicht zu nahe treten will. Er hat selbst erwähnt, dass er die letzten vier Jahre nicht im Rat war.
Ich hätte diesen Vorstoss vor acht Jahren einreichen können. Damals wurde ich aufgrund der Besetzung in der Burgunderstrasse hier in der Halle massiv bedroht. Es gab Zeugen. Ich un-ternahm damals nichts, weil ich mir sagte, es ist ein demokratisches Recht. Wenn wir nun aber jeden Donnerstag, wie in den letzten vier Jahren, irgend eine Aktion vor dem Rathaus haben, wo ein Flyer verteilt oder der Weg versperrt wird, dann wird es langsam mühsam. Ich staune, dass auch der Freisinn relativ schnell vergisst, wenn es darauf ankommt, einmal ei-nen Riegel zu schieben. Seitdem diese Motion eingereicht wurde - siehe da - kann nun ge-sprochen werden. Es gab in knapp einem Jahr nur noch fünf "Demonstrationen". Und vorher, dies ist auch belegbar, praktisch jeden Donnerstag, sei es nun die IG Velo, der Verein "Para-disli" oder sonst eine kleinere Vereinigung. Motion rein - "zack" - und dann hat man nur noch fünf. Das Ziel in diesem Sinn ist bereits erreicht, Corinne Mathieu. Aber es ging einmal darum zu zeigen, dass ein Vorstoss eben dieselbe Wirkung haben kann, auch wenn uns bewusst war, dass wir mit der Motion nicht durchkommen.
Es wird stets gleich mit einem Grundrecht entgegengehalten. Jimy Hofer hat es gesagt: Wir wollen dann sehen, was auf der anderen Seite passiert, wenn 100 Broncos draussen stehen und sagen: Hallo, wir sind nicht ganz einverstanden. Oder wenn es aus dem Ruder läuft und die Anti-WEF, AntiFa oder wer auch immer das Gefühl hat, sie müssten nun mal die Grenze überschreiten; sie haben an der letzten Demo auch bereits den Stadtpräsidenten ziemlich primitiv provoziert. Schauen wir, was passiert, wenn sie tätig werden. Ich bin überzeugt, es würde relativ zügig ein Vorstoss eingereicht und ihr möchtet nicht mehr von diesen Grund-rechten sprechen. Wir haben auch ein Grundrecht, unseren Job als Parlamentarierinnen und Parlamentarier sauber und ruhig durchführen können. Wie gesagt, ich wandle die Motion in ein Postulat um.

Beschluss
1. Der Motionärin Fraktion SVPplus wandelt die Motion in ein Postulat um.
2. Der Stadtrat lehnt das Postulat ab (11 Ja, 57 Nein).

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8 Motion Fraktion GB/JA!/GPB (Catherine Weber, GB/Simon Röthlisberger, JA!/Daniele Jenni, GPB) vom 30. Januar 2003: Berner Bahnhof: Stühle und Bänke zurück!: Abschreibung Punkt 1
Geschäftsnummer 04.000244 / 08/237

Gemeinderatsantrag
Der Gemeinderat beantragt dem Stadtrat, den erheblich erklärten Punkt 1 der Motion abzu-schreiben.
Bern, 2. Juli 2008

FSU-Referentin Claudia Kuster (SP): Am 20. November 2003 wurde die vorliegende Richtli-nienmotion erheblich erklärt. In der Sitzung des 26. November 2005 hat der Stadtrat Punkt 2 und Punkt 3 der Motion abgeschrieben. Die Frist von Punkt 1 wurde bis zur Inbetriebnahme des städtischen Bahnhofteils verlängert. Der Antrag auf Fristverlängerung hat die FSU ge-stellt. In Punkt 1 wird gefordert, dass genügend Sitzgelegenheiten im städtischen Teil des Bahnhofs geschaffen werden. Die Mehrheit der damaligen FSU war der Ansicht, dass dieser Punkt nicht erfüllt ist und nicht abgeschrieben werden kann, ausser wenn ersichtlich wird, dass das Anliegen aufgenommen und in absehbarer Zeit umgesetzt wird. In der sanierten und in Zwischenzeit eröffneten Christoffelunterführung gibt es keine Sitzplätze. Der Grund dafür ist laut Gemeinderat, dass die Christoffelunterführung ein wichtiger Verkehrs- und Fluchtweg ist. Bereits bei der Planung und Realisierung der Sanierung stand das Seelenheil der grossen Mieterschaft im Vordergrund. Die Baubewilligung ist an strenge Brandschutzauflagen ge-knüpft. So muss der öffentliche Durchgang der Christoffelunterführung frei von jeglichen mo-bilen Einrichtungen, wie beispielsweise Aussenbestuhlungen oder Werbeplakatständer, gehal-ten werden. Gemäss der Brandschutzauflage der Gebäudeversicherung Bern müssen alle Fluchtwege und Ausgänge stets freigehalten und jederzeit ungehindert begehbar sein. Die ganze Christoffelunterführung gilt als Fluchtweg. Auch im neuen Bahnhofreglement ist das Erschweren von Rettungs- und Fluchtwegen untersagt. Die Christoffelunterführung wurde von 3'775 Quadratmeter auf 1'703 Quadratmeter reduziert. Aus gemeinderätlicher Sicht ist die Sicherheit der vielen Menschen, die täglich die Christoffelunterführung frequentieren, das oberste Gebot. Er ist der Meinung, dass genügend Sitzplätze für Reisende und Wartende gegeben sind, etwa mit dem Wartesaal im Bahnhof SBB oder den Bänken auf den Perrons. Die FSU folgt der Argumentation des Gemeinderats und empfiehlt dem Stadtrat Punkt 1 der Motion abzuschreiben.
Zur Fraktionserklärung der SP/JUSO-Fraktion: Grundsätzlich besteht ein berechtigtes Bedürf-nis, sich in der Christoffelunterführung einen Moment auszuruhen. Dieses Bedürfnis haben nicht nur ältere Menschen, schwangere Frauen oder Personen mit einer körperlichen Einschränkung. Der Weg vom Loeb bis zum Wartesaal SBB ist lang und kann nicht von allen mit Leichtigkeit zurückgelegt werden. Das bestreitet selbst der Gemeinderat nicht. Im Teil der SBB gibt es nebst dem Wartesaal und auf den Perrons weitere Sitzmöglichkeiten beim Lift in der grossen Bahnhofhalle. In der Unterführung hat es bei den Geleisen Nischen mit Sitzgele-genheiten. Der Stadtrat hat im Jahre 2003 der Fristverlängerung von Punkt 1 zugestimmt, damit in der Planung und Sanierung der Christoffelunterführung Sitzgelegenheiten aktiv ein-gebracht werden. Nun können weder der Gemeinderat noch die Verwaltung nochvollziehbar darlegen, wie sie dies gemacht haben. Es ist zu bezweifeln, ob sie überhaupt etwas gemacht haben. Sie stützen sich in ihrer Argumentation ausschliesslich auf den Sicherheitsaspekt oh-ne darzulegen, ob beispielsweise der Bau von Nischenplätzen in der Unterführung geprüft wurde. In der Christoffelunterführung wurden extra Nischen für Geldautomaten gebaut. Dass es in der alten Christoffelunterführung Sitzplätze gab, sah der Gemeinderat in seiner früheren Argumentation nie als Sicherheitsrisiko im Sinne des Brandschutzes oder der Fluchtwege. Laut verschiedenen Einschätzungen, unter anderem im Stadtrat, gab es bereits damals zu wenige Sitzplätze. Auch wenn der Gemeinderat zu Bedenken gibt, dass es mit der Verkleine-rung der Christoffelunterführung nun enger ist, kann er nicht ausreichend darlegen, weshalb es keine Sitzmöglichkeiten gibt. Besonders dann, wenn das Anliegen in die Planung der Un-terführung einfliessen konnte. Wurden überhaupt alternative Sitzmöglichkeiten geprüft? Wir fragen uns, weshalb man nicht über fix installierte Sitzmöglichkeiten nachgedacht hat, bei-spielsweise Sitze, die nach oben klappen, wie Kinostühle. Laut Auskunft bei der Verwaltung bestehen Klappstühle aus Kunststoff und entsprechen nicht der Brandschutzauflage. Die Verwaltung kann aber nicht darlegen, dass sie diese Möglichkeit überhaupt in Betracht gezo-gen und geprüft hat. Man muss ja auch nicht ganze Bänke installieren. Sitzgelegenheiten für eine oder zwei Personen wären ausreichend. Fachpersonen hätten sicher noch andere Ideen, die den Sicherheitsvorschriften entsprechen würden. Störend ist, dass es sehr wohl Stühle in der Christoffelunterführung gibt, aber natürlich nur für kommerzielle Zwecke. Beim Restaurant in der Unterführung ist herausgestuhlt. Personen, die weder essen noch trinken wollen, dürfen sich nicht setzen. Weshalb sind dann diese Stühle kein Sicherheitsrisiko? Offenbar stellen Stühle nur ein Sicherheitsrisiko dar, wenn kein kommerzieller Nutzen entsteht. Wir können uns des Eindrucks nicht erwehren, dass der Gemeinderat ganz andere Argumentationen hat, weshalb er keine Stühle in der Unterführung will. Diese will er aber nicht darlegen. Der vorlie-gende Antrag zeigt einmal mehr, was eine Richtlinienmotion wert ist, wenn sie etwas fordert, dass der Gemeinderat nicht umsetzen will. Es liegt eine überwiesene Motion vor, eine deutli-che Willensäusserung des Parlaments und der Gemeinderat hat nichts unternommen. Aus unserer Sicht wurde eine Chance verpasst, das Anliegen in die Planung und Sanierung ein-zubringen und dafür Lösungen zu finden. Wir lehnen die Abschreibung ab, auch wenn wir damit nur unserem Protest Ausdruck verleihen.

Fraktionserklärungen

Lea Bill (JA!) für die GB/JA!-Fraktion: Wir haben schon letztes Jahr über dieses Thema disku-tiert. Sitzgelegenheiten werden in der Stadt Bern sukzessive entfernt. Ob die Bänke aus si-cherheitstechnischen Gründen entfernt werden wie in der Christoffelunterführung oder aus anscheinend ästhetischen Gründen wie auf dem Bahnhofplatz ist egal. Tatsache ist, dass unterschiedliche Menschen darauf angewiesen sind, ab und zu sitzen zu können. €ltere Men-schen, Personen mit körperlicher Behinderung, oder solche, die müde von der Arbeit nach Hause gehen, sollten Sitzgelegenheiten haben. Der Bahnhof wird auch als Treffpunkt genutzt und das soll auch weiterhin möglich bleiben. Er ist eben nicht nur eine Verkehrsdrehscheibe oder ein Einkaufszentrum. Durch die Vergrösserung der Geschäfte musste die Christoffelun-terführung verkleinert werden. Aus diesem Grund müssen Leute, die nicht gut unterwegs sind, im Stehen verschnaufen. Es können sich nicht alle Leute im Wartsaal der SBB aufhalten, wie dies der Gemeinderat schreibt. In diesem Wartesaal dürfen sich nur Leute mit einem gültigen Bahnbillet aufhalten. Andere Personen, beispielsweise die Grossmutter, die ihre Enkel abholt oder Reisende, die mit dem Car nach Bern kommen, werden von der Securitas aus dem Saal gewiesen. Angesichts dieser Tatsache, sind wir nicht bereit, dieser Abschreibung zuzustim-men.

Rania Bahnan Büechi (GFL) für die GFL/EVP-Fraktion: Dieses Geschäft hat viele Emotionen ausgelöst. Für die einen ist das Thema Sicherheit das höchste Gebot, während andere nebst der Sicherheit auch die Bedürfnisse älterer Leute oder Menschen mit einer körperlichen Be-hinderung berücksichtigen. Wir teilen grundsätzlich die Ansichten der Motionäre. Es besteht sicher ein Bedürfnis nach Sitzgelegenheiten. Deshalb haben wir damals auch die Motion von Liselotte Lüscher unterstützt. Das Argument der Verwaltung, wonach sich ältere Leute auch ohne zu konsumieren im Café setzen können, ist wenig überzeugend. Ob wirklich alle Mög-lichkeiten vor der Bauphase geprüft wurden, ist heute schwierig zu beurteilen. Trotzdem müs-sen wir nach vorne schauen. Das Argument, dass die Christoffelunterführung ein wichtiger Verkehrs- und Fluchtweg ist, ist nachvollziehbar. Es ist verständlich, dass der Gemeinderat innerhalb dieses engen Korridors keine Sitzplätze will. Die Christoffelunterführung ist nur eine Möglichkeit, um zu den Zügen zu gelangen. Es gibt auch oberirdische Zugänge zum Bahnhof. Unter dem Baldachin gibt es Sitzgelegenheiten und in der Wartehalle der SBB kann man auch sitzen. Aus unserer Sicht ist dies ein akzeptabler Kompromiss. Wir stimmen der Abschreibung zu.

Einzelvotum

Jimy Hofer (parteilos): Sitzgelegenheiten sind gut und recht. Aber was nützen die besten Sitzgelegenheiten, wenn sie schon belegt sind. Wenn sonstige Besucher des Bahnhofs, wie beispielsweise Randständige, die weder reisen noch arbeiten, tagein tagaus die Sitzgelegen-heiten in Beschlag nehmen und man sie nicht benutzen kann, sind sie überflüssig.

Beschluss
Der Stadtrat stimmt der Abschreibung Punkt 1 der Motion zu (36 Ja, 26 Nein).