MEDIENSPIEGEL 24.2.09
(Online-Archiv: http://www.reitschule.ch/reitschule/mediengruppe/index.html)
Heute im Medienspiegel:
- Reitschule-Kulturtipps (Tojo, DS)
- Studie Rechtsextremismus/-populismus CH
- Razzia-Amok: augenauf protestiert
- Justizopfer FR "moralische" Rehabilitierung
- Razzia ZH: BA belästigt RAufbau
- Christen-Fundis beten gegen Euro-Pride
- Wasser-Business: Nestlé aktiv
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REITSCHULE
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- Feb 09: Beteiligt Euch an der
Vorplatz-Präsenz!!!
PROGRAMM:
Di 24.02.09
20.30 Uhr - Tojo - Lustiger Dienstag
# 38. Mehr als Variété. LuDi-Crew und Gäste.
Mi 25.02.09
19.00 Uhr - SousLePont - Appenzeller
Spezialitäten
19.30 Uhr - Kino - "Neustart Schweiz"
Buchvorstellung und Diskussion mit P.M.
19.30 Uhr - Grosse Halle - Blinde
Insel; Küche: Restaurant Dampfzentrale mit Texten von Endo
Anaconda "Nasse Füsse"
22.00 Uhr - SousLePont - Offene
Bühne Nr. 110
Do 26.02.09
19.30 Uhr - Grosse Halle - Blinde
Insel; Küche: Restaurant Dampfzentrale mit Texten von Endo
Anaconda "Nasse Füsse"
20.00 Uhr - Frauenraum - Hinterhoflounge
goes Karaoke Vol.2
20.30 Uhr - Kino - UNCUT: The
World Unseen, Shaim Sarif, Südafrika 2007
Fr 27.02.09
19.15 Uhr - Frauenraum - Crashkurs
für Tanzbar
19.30 Uhr - Grosse Halle - Blinde
Insel; Küche: Restaurant Dampfzentrale mit Texten von Endo
Anaconda "Nasse Füsse"
21.00 Uhr - Frauenraum - TanzBar
mit DJ Grisumel. Gesellschaftstänze und Disco für Frau und
Frau, Mann und Mann und friends.
21.00 Uhr - Kino - Kurdischer
Filmzyklus:
Rawestgah - The Stop, Haco Cheko, Grossbritannien 2006, 18 Min. The
stars of my homeland - Stêrken Welatê Min, Shirin Jihani,
Irak 2008, 76
Min
22.00 Uhr - SousLePont - Flieger (BE)
Plattentaufe & Pirol (BE). Stil: Rock und Stoner PostRock
23.00 Uhr - Dachstock - Wild Wild
East Mini-Festival: Shantel (DJ Set). Stil: Balkan Beats
Sa 28.02.09
19.30 Uhr - Grosse Halle - Blinde
Insel; Küche: Restaurant Dampfzentrale mit Texten von Endo
Anaconda "Nasse Füsse"
21.00 Uhr - Kino - Kurdischer
Filmzyklus: Hersey Bembeyaz, Sabite Kaya, Türkei 2006, 20
Min. Close-up Kurdistan, Yüksel Yavuz, D 2007, 104 Min.
22.00 Uhr - Dachstock - Wild Wild
East Mini-Festival: !Dela Dap (HUN), Support: DJ Silence. Stil:
Balkan, World, Electronica
So 01.03.09
19.00 Uhr - Frauenraum - Sex am
Sonntag-Bar
20.00 Uhr - Frauenraum - Sex am
Sonntag:-Film: "Je t'aime, moi non plus", von Serge Gainsbourg,
F, 1976, 87min, dt.
Infos: www.reitschule.ch
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kulturagenda.be
26.2.09
"Rock and Roll ist hier zum stehn …" im Tojo Theater
In der Provinz tritt ein Popduo auf, genau in dem Lokal, wo der
Gitarrist vor Jahren schon mit seiner Schülerband aufgetreten ist.
Ein
Bandkumpel von früher steht im Publikum und eine Frau, die damals
schon
beim Konzert war. Das Stück "Rock and Roll ist hier zum stehn …"
der
Theatergruppe Kumpane handelt von Lebensentwürfen, gewagten
Aufbrüchen,
unverwirklichten Träumen und vertanen Chancen.
Tojo Theater, Bern. Mi., 4.3., Fr., 6.3., und Sa., 7.3., 20.30 Uhr
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Wild Wild East Mini-Festival im Dachstock
Das Dachgewölbe der Reitschule wippt im Gypsie Groove. DJ Shantel
(Fr.,
27.2.) vereint Balkan-Beats mit Elektro. Auch die Live-Combo Dela Dap
(Sa., 28.2., Bild) bedient sich der traditionellen Klänge aus dem
Osten. Mit tschechisch-russisch-serbischem Temperament mischen sie
Roma-Musik mit Elektro, Pop und Jazz.
Dachstock der Reitschule, Bern.
Fr., 27.2, DJ Set ab 23 Uhr (siehe Agenda S. 10), und
Sa., 28.2, Konzert 22 Uhr
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RECHTSEXTREMISMUS
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tagesanzeiger.ch 24.2.09
20 Prozent der Schweizer sind Antisemiten
Über die Hälfte der Bevölkerung in der Schweiz hat
Fremdenangst. Gemäss
einer Studie tritt rechtsextremes Verhalten primär bei
Jugendlichen in
"biografischen Übergangsphasen" auf.
Rechtsextremismus existiert auch in der Schweiz. Er tritt primär
bei
Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf. Die Wirkung von
Präventionsprogrammen ist schwierig zu belegen. Zu diesen
Schlüssen
kommt ein Nationales Forschungsprogramm (NFP).
Die Ergebnisse des 2003 mit 4 Millionen Franken gestarteten NFP
"Rechtsextremismus - Ursachen und Gegenmassnahmen" wurden am Dienstag
in Bern präsentiert. Eine sachliche Auseinandersetzung sei
schwierig:
Rechtsextremismus werde entweder ignoriert oder aufgebauscht.
Fremdenfeindlichkeit
In den 13 Forschungsprojekten wird festgestellt, dass das
Bedürfnis
nach nationaler Identität und das Bedürfnis nach der Abwehr
des Fremden
"beunruhigend" auseinanderdriften. Ein beträchtlicher Teil der
Bevölkerung sei fremdenfeindlich und rassistisch eingestellt.
Eine Studie ergab, dass 20 Prozent der Bevölkerung antisemitisch
sind,
über 50 Prozent vor Fremden und 30 Prozent vor dem Islam Angst
haben,
und dass rund 40 Prozent sexistisch denken. 10 Prozent befragter
Schülerinnen und Schüler gaben an, mit rechtsextremer Gewalt
in
Berührung gekommen zu sein.
Rechtspopulismus
Das NFP hat auch die Entstehungsbedingungen des Rechtsextremismus
untersucht. Dazu gehöre der Rechtspopulismus, der in der Schweiz
eine
lange Tradition habe und seit den 60er Jahren im internationalen
Vergleich eine "Pionierrolle" einnehme. Je grösser der
Rechtspopulismus
sei, desto mehr Aufmerksamkeit fänden rechtsextreme Akteure.
Extreme politische Positionen würden in einem Mediensystem,
welches das
Spektakuläre honoriere und beim Thema Rechtsextremismus zum
Übertreiben
und Moralisieren neige, besonders beachtet, schreiben die Forschenden.
Dies erschwere die sachliche Diskussion und die Umsetzung
möglicher
Abhilfen.
Prävention sei schwierig, halten die Forschenden fest. Auf
Gemeindeebene entfalte der Schulterschluss von Politik, Polizei,
Schule, Jugendarbeit, Kirchen und Vereinen eine vorbeugende Wirkung.
Der Bundesrat habe ein Monitoring zu Fremdenfeindlichkeit, Rassismus
und Rechtsextremismus beschlossen. (vin/sda)
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20min.ch 24.2.09
Blick nach rechts
Rechtsextremismus in der Schweiz
Fremdenangst ist in der Schweizer Bevölkerung weit verbreitet.
Rechtsextremes Verhalten hingegen tritt vor allem bei Jungen auf — und
dabei handelt es sich nur selten um Randständige.
Über die Hälfte der Schweizer Bevölkerung hat
Fremdenangst. Zu diesem
Ergebnis kommt eine Studie des Nationalfonds (SNF), die heute
präsentiert wurde (siehe InfoBox). Islamophobie zeigte sich
demnach bei
30 Prozent, antisemitische Einstellungen bei rund 20 Prozent und
sexistische Haltungen bei rund 40 Prozent — was mehr oder weniger den
Ergebnissen in Deutschland entspricht. Auch wenn die westlichen
Gesellschaften den Rechtsextremismus ablehnten, sei doch ein
beträchtlicher Teil der jeweiligen Bevölkerung xenophob und
rassistisch
eingestellt.
Verschiedene Wege in den Rechtsextremismus
Eigentlicher Rechtsextremismus tritt primär bei Jugendlichen und
jungen
Erwachsenen auf. Auch deren Opfer sind oft jung: 10 Prozent der
befragten Schülerinnen und Schüler gaben an, mit
rechtsextremer Gewalt
in Berührung gekommen zu sein.
Eine der Studien im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms hat den
Einfluss der Familie und des sozialen Bezugssystems auf die Entwicklung
rassistischer und rechtsextremer Einstellungen und Handlungen
untersucht. Sie stellte in den Lebenswelten der Untersuchten "ein
grosses Mass an "Normalität"" fest, wie es hiess.
Gesellschaftliche
Randständigkeit spiele entgegen der Erwartung keine bedeutende
Rolle.
Laut dem Autor lassen sich verschiedene biografische Wege in den
Rechtsextremismus belegen: Unter anderem erwähnt er eine
Abgrenzung
durch Überanpassung mit einer Radikalisierung der Werte seines
Herkunftsmilieus, was den Betreffenden Anerkennung und Zustimmung
einbringt, oder auch eine Suche nach Erfahrung, Sichtbarkeit und
Abgrenzung aufgrund eines Mangels an Kommunikation in der Familie.
Rechtspopulismus: Pionierrolle der Schweiz
Zum Umfeld des Rechtsextremismus zählt auch der Rechtspopulismus,
bei
dem die Schweiz laut den Forschern seit den 1960er Jahren im
internationalen Vergleich eine Pionierrolle spielt. Ende 60er Anfang
70er verzeichneten vor allem die sogenannten
Überfremdungsbewegungen
Erfolge. Die einzelnen rechtspopulistischen Bewegungen, darunter die
Nationale Aktion und die Schweizerische Republikanische Bewegung,
erreichten zwischen 1961 und 1979 aber nie einen höheren
Wähleranteil
als acht Prozent.
Bis Anfang der 90er Jahre blieb das Feld weiter von Splitterparteien
besetzt, wobei neue Themenschwerpunkte hinzu kamen, etwa mit der 1985
gegründeten Auto-Partei. Zusammen erreichten die Rechtspopulisten
1991
elf Prozent der Wählerstimmen. Nach 1991 verdrängte dann die
wachsende
SVP die Splitterparteien nach und nach. Sie führte die
Problematisierung des Fremden als Dauerthema ins politische Zentrum,
wie es hiess.
Weitere Projekte beschäftigten sich beispielsweise mit den Opfern
rechtsextremer Gewalt, mit Rechtsextremismus in Fussball-Fanszenen oder
auch mit der Thematisierung des Phänomens in den Medien. Letzteres
kommt zum Schluss, dass die Medien beim Thema Rechtsextremismus zum
Aufbauschen und Moralisieren neigen, was eine sachliche Diskussion des
Problems erschwere.
Quelle: AP
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Info-Box
Nationales Forschungsprogramm (NFP)
Das vom Bundesrat 2003 in Auftrag gegebene NFP 40&
"Rechtsextremismus - Ursachen und Gegenmassnahmen" sollte neue
Einsichten über Entstehung, Erscheinungsformen, Verbreitung und
Konsequenzen von rechtsextremen Aktivitäten und Einstellungen in
der
Schweiz bringen. Am Dienstag wurde in Bern die Schlusspublikation zu
den 13 Forschungsprojekten präsentiert.
Die mit vier Millionen Franken finanzierten Forschungsprojekte sollen
nun als Grundlage für Strategien im Umgang mit Rechtsextremismus
auf
kommunaler, kantonaler sowie auf Bundesebene dienen. Präsident der
Leitungsgruppe des NFP 40& war der Strafrechtsprofessor Marcel
Niggli.
--
Link-Box
www.nfp40plus.ch
---
nfp40plus.ch 24.2.09
Die Resultate der im Rahmen des NFP 40+ durchgeführten Studien
so-wie
internationale Gastbeiträge sind in einem Sammelband erschienen.
(Marcel Alexander Niggli (Hg.): Right-wing Extremism in Switzerland -
National and international Perspectives. Nomos Verlag, Baden-Baden 2009.
--
FNS/SNF - Schweizerischer Nationalfonds zur Förderung der
wissenschaftlichen Forschung
www.snf.ch
Wildhainweg 3, Postfach 8232, CH-3001 Bern
Presse- und Informationsdienst
Telefon +41 (0)31 308 22 22
Fax +41 (0)31 308 22 65
E-Mail pri@snf.ch
Bern, 24. Februar 2009
Medienmitteilung
Die Schlussergebnisse des NFP 40+
Rechtsextremismus in der Schweiz
Das 2003 gestartete Nationale Forschungsprogramm "Rechtsextremismus -
Ursachen und Gegenmassnahmen" (NFP 40+) ist abgeschlossen. Eine
Schlussfolgerung lautet, dass das Selbstverständnis liberaler
Gesellschaften und das Bedürfnis vieler ihrer Bürgerinnen und
Bürger
nach nationaler Identität und der Abwehr des Fremden
auseinandergehen.
Entweder wird Rechtsextremismus heruntergespielt oder aufgebauscht.
Beides erschwert eine sachliche Auseinandersetzung.
Das Nationale Forschungsprogramm "Rechtsextremismus - Ursachen und
Gegenmassnahmen" (NFP 40+) legt seine Schlusspublikation "Right-wing
Extremism in Switzerland" vor, das auch den internationalen Kontext
berücksichtigt. Daraus ergibt sich, dass zwischen dem
Selbstverständnis
liberaler westlicher Gesellschaften und dem ausgeprägte
Bedürfnis
vieler ihrer Bürgerinnen und Bürger nach nationaler
Identität und der
Abwehr des Fremden eine beunruhigende Divergenz besteht.
Auch wenn die Gesellschaften den Rechtsextremismus ablehnen, so ist
doch ein beträchtlicher Teil der jeweiligen Bevölkerungen
xenophob und
rassistisch eingestellt. Rechtsextremismus existiert auch in der
Schweiz. Er tritt primär bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen
auf.
Rechtsextreme Einstellungen und Verhaltensweisen dienen ihnen in
biographischen Übergangsphasen als ein Mittel der Abgrenzung oder
Überanpassung.
Das NFP 40+ hat nicht nur Rechtsextremismus, sondern auch seine
Entstehungsbedingungen und sein Umfeld untersucht, wozu auch der
Rechtspopulismus zählt. Dieser hat in der Schweiz eine lange
Tradition
und nimmt seit den 1960er Jahren im internationalen Vergleich eine
Pionierrolle ein. Je Schweizerischer Nationalfonds | 2 grösser die
Bedeutung des Rechtspopulismus, desto mehr Aufmerksamkeit finden
rechtsextreme Akteure. Extreme politische Positionen werden in einem
Mediensystem, welches das Spektakuläre honoriert und beim Thema
Rechtsextremismus zum Aufbauschen und Moralisieren neigt, besonders
beachtet. Dies erschwert eine sachliche Diskussion dieses die gesamte
Gesellschaft betreffenden Problems und die Umsetzung möglicher
Lösungen.
Die Wirksamkeit von Präventionsprogrammen ist schwierig zu
belegen. Auf
Gemeindeebene entfaltet der Schulterschluss der wichtigsten Akteure
(Politik, Schule, Polizei, Jugendarbeit, Kirchen, Vereine) eine
präventive Wirkung und sensibilisiert für rechtsextreme
Vorfälle. Die
Sensibilisierung der Schweizer Bevölkerung gegenüber
Rechtsextremismus
würde auch durch eine regelmässige Erhebung von
Fremdenfeindlichkeit,
Rassismus und Rechtsextremismus gefördert. Der Bundesrat hat
beschlossen, ein entsprechendes Monitoring einzurichten.
Kontakt:
Prof. Dr. Marcel Niggli
Präsident der Leitungsgruppe NFP 40+
Seminar für Strafrecht
Universität Freiburg
E-Mail: marcel.niggli@unifr.com
Tel: ++41 (0)26 300 80 86
Publikation:
Marcel Niggli (Hg.): Right-wing Extremism in Switzerland - National and
International
Perspectives. Nomos Verlag, Baden-Baden 2009. 301 S., 30 Euro.
Kurzzusammenfassungen der einzelnen Forschungsprojekte unter:
http://www.snf.ch >
Medien >
Medienmitteilungen
Nationales Forschungsprogramm "Rechtsextremismus - Ursachen und
Gegenmassnahmen" (NFP 40+)
Das vom Bundesrat im Jahr 2003 in Auftrag gegebene NFP 40+ hat neue
Einsichten über Entstehungsbedingungen, Erscheinungsformen,
Verbreitung
und Konsequenzen von rechtsextremen Aktivitäten und Einstellungen
in
der Schweiz gewonnen. Die Ergebnisse der 13 Forschungsprojekte, die mit
insgesamt vier Mio. Franken finanziert wurden, schaffen die Grundlagen
für zukunftsorientierte Strategien im Umgang mit Rechtsextremismus
auf
kommunaler, kantonaler sowie auf Bundesebene. Ausserdem
gewährleistet
das Programm den Anschluss der Rechtsextremismusforschung in der
Schweiz an entsprechende Forschungen in anderen Ländern.
www.nfp40plus.ch
Der Text dieser Medienmitteilung sowie weitere Unterlagen stehen auf
der Website des Schweizerischen Nationalfonds zur Verfügung: www.snf.ch > Medien
>
Medienmitteilungen
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RAZZIA BE
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20min.ch 23.2.09
Versehen bei Hausdurchsuchung
Während der Razzia bei Berner Linksextremen vor einer Woche wurde
aus
Versehen auch das Büro der Menschenrechtsgruppe Augenauf
durchsucht.
Jetzt reicht die Gruppe eine Klage ein.
"Die Durchsuchung unseres Büros war absolut
unverhältnismässig", sagt
Philipp Meyer von Augenauf Bern. Am vergangenen Dienstagmorgen hatte
die Polizei acht Hausdurchsuchungen in Bern durchgeführt und
sieben
Personen festgenommen. Die Aktion war die Antwort auf die
Verwüstung
der Freiburger Bar Elvis et moi vor vier Monaten, bei der etwa 30
Linksaktivisten auch die Polizei angegriffen hatten. Doch offenbar
wurden zu viele Räume durchsucht. Denn die Polizei marschierte
auch ins
Büro der Menschenrechtsgruppe Augenauf und beschlagnahmte deren
Computer. Der Freiburger Untersuchungsrichter Marc Bugnon
bestätigt den
Vorfall und sagt, dass es sich um ein Versehen handelte. "Wir hatten es
nicht auf Augenauf abgesehen und geben den beschlagnahmten Rechner der
Menschenrechtsgruppe morgen wieder zurück."
In jenem Stockwerk sei ein Versammlungsort der Angreifer auf Elvis et
moi gewesen, so Bungon weiter, darum habe man dort alle
Räumlichkeiten
durchsucht.
Augenauf reicht Beschwerde ein
Für Philipp Meyer ist das Vorgehen der Polizei dennoch
inakzeptabel.
"So eine Durchsuchung ist ein Eingriff in die
Persönlichkeitsrechte, da
muss man sorgfältig auswählen, wer davon betroffen ist." Man
werde
darum eine Beschwerde einreichen und das Löschen allenfalls
kopierter
Daten unter richterlicher Aufsicht fordern.
(ann)
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Radio Rabe 23.2.09
Menschenrechtsorganisation Augenauf wehrt sich gegen Hausdurchsuchung
rtsp://212.103.67.35:554/20090223.rm?start=11:14:22&cloakport=8080,554,7070
=> http://www.augenauf.ch
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JUSTIZOPFER FR
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NZZ 24.2.09
Gerechtigkeit für eine Randständige
Freiburgs "letzte Hexe" soll rehabilitiert werden
Im Jahr 1731 wurde in Freiburg zum letzten Mal eine als Hexe
diffamierte Frau verbrannt. Zwei Grossräte fordern nun ihre
Rehabilitierung. Die Regierung tritt auf das Gesuch ein, schlägt
aber
dem Kantonsparlament eine moralische, nicht eine juristische
Rehabilitierung vor.
C. Bi. Freiburg, 23. Februar
Mitten in der Fasnacht, an der in den Strassen viele nette Hexchen
herumlaufen, setzt sich die Freiburger Politik mit dem Phänomen
der
realen Hexenverfolgung auseinander. Und diese hatte nun wirklich nichts
Nettes und Niedliches, wie der Fall der sogenannten "letzten Freiburger
Hexe" zeigt. - Im April 1731 stand die 68-jährige Frau Catherine
Repond, genannt La Catillon, vor dem Landvogt von Corbières im
Greyerzerland, Beat-Nicolas von Montenach. Die unverheiratete Frau, die
zusammen mit ihrer Schwester Marguerite lebte und als Bettlerin im
Freiburgerland und sogar im Bernischen herumwanderte, war der Hexerei
angeklagt. Bis zum 5. Juli lief das Verhör, das mit - nach
heutigen
Rechtsgrundsätzen - skandalösen Methoden geführt wurde
und bei dem auch
widerlichste Folter zur Anwendung kam. Nachdem die Catillon nach
anfänglichem Leugnen "eingestanden" hatte, eine Hexe zu sein und
mit
dem Teufel zu paktieren, wurde sie ans Blutgericht in der Hauptstadt
weitergereicht, wo ein zweites Verfahren stattfand. Am 15. September
wurde sie zum Tod auf dem Scheiterhaufen verurteilt und noch am
gleichen Tag verbrannt.
Wusste die Bettlerin zu viel?
Die Hintergründe dieser staatlichen Schandtat sind noch
nicht geklärt.
Die Buchautorin Josiane Ferrari-Clément, die im Buchverlag La
Sarine
ein kleines Buch zur Affäre La Catillon vorlegt, äussert die
Vermutung,
dass die Bettlerin von einer Falschmünzer-Affäre wusste, in
die
Mitglieder des Freiburger Patriziats verwickelt waren. Die Historikerin
Kathrin Utz Tremp, die zahlreiche Publikationen zur Hexenverfolgung und
zur Unterdrückung von Minderheiten im freiburgischen Ancien
Régime
veröffentlicht hat und als Mitarbeiterin des Staatsarchivs
Freiburg
eine Ausstellung zum Thema vorbereitet, meint, dies müsse noch im
Detail erforscht werden. Vor allem der zweite Prozess sei
überhaupt
noch nicht aufgearbeitet; nur das erste Verhör sei Mitte des 19.
Jahrhunderts vom damaligen Staatskanzler der freisinnigen Freiburger
Regierung veröffentlicht worden, nicht zuletzt in der Absicht, das
konservative Ancien Regime zu diskreditieren. Eine erste Sichtung der
Fakten hat Utz Tremp in einem unpublizierten Bericht unter dem Titel
"Der Prozess der Catherine Repond alias Catillon von Villarvolard"
vorgenommen.
Eine "ökumenische" Initiative
Nun könnte auch auf politischer Ebene der Stein ins Rollen
kommen. Im
Oktober 2008 reichten Grossrat Jean-Pierre Dorand von der CVP und sein
evangelischer Kollege Daniel de Roche im Kantonsparlament eine Motion
ein, in der sie die Rückgängigmachung von Catillons
Verurteilung
forderten. Dabei liessen sie sich vom Vorbild des Kantons Glarus
leiten, der im August 2008 die Frau Anna Göldi, welche 1782 im
letzten
Hexenprozess der Schweiz hingerichtet worden war, rehabilitierte; wobei
daran zu erinnern wäre, dass diese mutige Tat auch erst nach
anfänglichem Widerstand der Kantonsregierung und erst nach der
Veröffentlichung eines Buchs des Journalisten Walter Hauser
möglich
geworden war.
In ihrer Begründung argumentieren die Freiburger
Motionäre, die
Verurteilung der Catillon sei ein vom oligarchischen Regime
orchestrierter Justizmord. Dass der Katholik Dorand zusammen mit dem
reformierten Pfarrer de Roche die Motion einreichte, hat Symbolwert.
Wie Dorand im Gespräch sagt, wollten die Motionäre damit
klarmachen,
dass es sich um ein Problem handelt, das alle Konfessionen angeht.
Staatsrätliches "Ja, aber . . ."
Jetzt liegt die Antwort der Kantonsregierung vor. In der
Stellungnahme
- verfasst wurde sie unter Federführung des SP-Justizdirektors
Erwin
Jutzet, eines ehemaligen Anwalts - ist viel Verständnis für
das
Anliegen der Motionäre zu spüren. Der Staatsrat schreibt
aber, eine
Rehabilitierung sollte alle Justizopfer des Ancien Régime
einschliessen, also nicht nur die sogenannten Hexen, sondern auch die
Homosexuellen und die religiösen Minderheiten wie die
Wiedertäufer und
die Waldenser, wie auch alle, deren Geständnisse unter der Folter
erzwungen wurden.
Zudem macht die Kantonsregierung rechtlich-politische Bedenken
geltend. Der liberale Rechtsstaat, der auf nationaler Ebene durch den
Bundesstaat 1848 geschaffen wurde, dürfe nicht als
Rechtsnachfolger des
Ancien Régime betrachtet werden. Er sollte nicht für die
Verbrechen des
alten Regimes verantwortlich gemacht werden, kann sie aber auch nicht
rechtlich "korrigieren". Dies umso mehr, als eine Rehabilitierung im
rechtlichen Sinn nicht mehr im Strafrecht vorgesehen sei. Die Catillon
könne deshalb nur moralisch, nicht rechtlich rehabilitiert werden.
Feierliche Erklärung des Parlaments?
Die Kantonsregierung schlägt vor, dass die Ehrenrettung
für die
Justizopfer des Ancien Régime in Form einer feierlichen
Erklärung des
Kantonsparlaments erfolgt. Zudem sollen konkrete Massnahmen für
die
geschichtliche Erforschung ihrer Prozesse ergriffen werden. Um den Weg
zur feierlichen Resolution des Grossen Rats freizumachen, fordert die
Exekutive die beiden Motionäre auf, ihre Eingabe
zurückzuziehen.
Die Motionäre scheinen mit der Reaktion der Kantonsregierung
zufrieden
zu sein; ein endgültiger Entscheid über den Rückzug der
Motion steht
aber noch aus. Was die Historikerin Utz Tremp betrifft, fragt sie sich,
ob es sinnvoll sei, die Rehabilitierung der "Hexen" mit anderen
Problemen wie dem der Behandlung der Homosexuellen zu verbinden. Aber
die Antwort der Kantonsregierung scheint auch ihr in die rechte
Richtung zu gehen. Wichtig sei aber, dass jetzt eine gründliche
geschichtliche Aufarbeitung dieses leidvollen Kapitels der Freiburger
Geschichte erfolgen könne.
---
Antwort Staatsrat FR 27.1.09
http://admin.fr.ch/de/data/pdf/gc/2007_11/motions/m_1061_08_d.pdf
Motion Jean-Pierre Dorand / Daniel de Roche M1061.08
Rehabilitierung von Catherine Repond, genannt "Catillon"
___________________________________________________
Zusammenfassung der Motion
Mit einer am 16. Oktober 2008 eingereichten und gleichentags
begründeten Motion (TGR 2008 S. 1945) fordern die Grossräte
Jean-Pierre
Dorand und Daniel de Roche die Rehabilitierung von Catherine Repond,
genannt "Catillon", die 1731 der Hexerei bezichtigt und hingerichtet
wurde. Der Staatsrat wird aufgefordert, dem Grossen Rat
diesbezüglich
"einen Entscheid- oder Erlassentwurf" zu unterbreiten.
Die Hinrichtung der "Catillon" nach einem unter Folter abgepressten
"Schuldbekenntnis" war nach Ansicht der Motionäre nichts anderes
als
ein richterlich angeordneter Mord, der von der damaligen patrizischen
Obrigkeit inszeniert worden war. Damit sollte eine Frau zum Schweigen
gebracht werden, die zu viel über die Machenschaften gewisser
einflussreicher Personen wusste. Durch die Rehabilitierung von
Personen, die vor mehr als zwei Jahrhunderten unschuldig verurteilt
wurden, könnte der Grosse Rat:
- ein Geschichtsbewusstsein entwickeln. Es ist der Grosse Rat, der
über
das Recht der Begnadigung verfügt - früher eine
Möglichkeit, der
Todesstrafe zu entgehen;
- die Zusammenhänge zwischen uneingeschränkter Macht und
Einzelpersonen untersuchen;
- sich Gedanken zu Toleranz und Intoleranz machen, insbesondere
gegenüber den Hexen;
- neue historische Studien über die Ursachen dieser Prozesse
unterstützen.
Antwort des Staatsrats
Die kürzlich erfolgte Rehabilitierung von Anna Göldi, der
letzten, 1782
in Glarus hingerichteten Hexe Europas, dient der Motion von Dorand/de
Roche als Vorlage. Nebst dem tragischen Schicksal der gefolterten
Personen birgt ein Rehabilitierungsprozess gewisse mitunter
grundlegende politische und rechtliche Probleme.
1. Unzählige Folteropfer in unserem Kanton
Bis zu Beginn des 19. Jahrhunderts waren in unserem Kanton wie auch im
restlichen Europa Folter und Körperstrafen übliche
Instrumente des
Rechtssystems. Die Todesstrafe verschwand erst 1942 endgültig aus
dem
bürgerlichen Strafrecht, in unserem Kanton wurde jedoch nach 1832
nur
eine einzige Person hingerichtet (für weitere Details:
Schoenenweid A.,
L'abolition de la torture et de la peine de mort dans le canton de
Fribourg - Chronique législative d'une histoire
mouvementée, erscheint
in der Freiburger Zeitschrift für Rechtsprechung 2008).
Im Ancien Régime wurden unzählige Prozesse durch die
Anwendung von
Folter verfälscht; ein grosser Teil führte zum Tod der
gefolterten
Person, entweder durch die Hinrichtung oder als Folge von
Misshandlungen oder Verstümmelungen. Bezüglich der
Hexenprozesse
sprechen einige Autoren von rund 1000 Prozessen in unserem Kanton im
17. Jahrhundert, andere wiederum verzeichnen im Zeitraum von 1502 bis
1695 an die 300, darunter die schrecklichen Jahre 1634 (30
Hinrichtungen), 1635 (10) und 1652 (20).
Diese Zahlen werden durch die folgenden statistischen Hochrechnungen
untermauert: Im 16. Jahrhundert und bis 1650 wurden in der Schweiz pro
10 000 Einwohner zwei Todesstrafen verhängt; in der zweiten
Hälfte des
17. sowie im 18. Jahrhundert wurde durchschnittlich eine Person pro 10
000 Einwohner hingerichtet (Killias M., Grundriss der Kriminologie,
Bern 2002, Nr. 857). Der Kanton Freiburg verzeichnete ab der Annexion
der Grafschaft von Greyerz im Jahr 1554 rund 50 000 Einwohner; daher
kann davon ausgegangen werden, dass von Beginn des 16. bis Ende des 18.
Jahrhunderts 150 bis 200 Personen hingerichtet wurden.
Auch wenn einige der hingerichteten Personen Taten begangen hatten, die
auch nach heutigem Recht strafbar wären, wurden doch viele unter
ihnen
zum Tode verurteilt, weil sie unter Folter Handlungen "gestanden"
haben, die heute nicht mehr strafbar sind (Homosexualität,
Prostitution
oder Hexerei; Apostasie oder politische Opposition) oder weil sie in
Situation absoluter Not gehandelt haben (wie z. B viele Frauen, die
gegen ihren Willen schwanger und wegen Kindesmord verurteilt wurden).
Es lässt sich auch nicht bestreiten, dass diese oft in keinem
Verhältnis zur begangenen Straftat stehende Rechtsprechung vor
allem
die Armen betraf. So wurde bisweilen der wiederholte Diebstahl von
Hühnern, die Bettelei, der Diebstahl eines Pferdes mit dem Tod
bestraft. Ganz zu schweigen von den Opfern der "Bettlerjagd", die
offiziell mit der Unterstützung der Bevölkerung als
Polizeimassnahme
durchgeführt wurde.
Der Prozess gegen die "Catillon" ist Teil dieser aus heutiger Sicht
schockierenden Realität, auch wenn er einige Besonderheiten
aufweist.
Es stellt sich deshalb die Frage, warum nur eine betroffene Person
rehabilitiert werden soll, nicht aber die anderen. Der Staatsrat ist
der Meinung, dass eine Rehabilitierung für alle Opfer der
damaligen
Strafjustiz gelten sollte: nicht nur für Hexen, sondern auch
für
Homosexuelle, religiöse Minderheiten wie die Wiedertäufer
(beispielsweise die "Waldenser"), politisch Verurteilte, wegen
Kindesmord hingerichtete Mütter und allgemein all jene, deren
Geständnisse unter Folter abgepresst wurden.
2. Das Ancien Régime existiert nicht mehr
Sollen diese Opfer einzeln oder pauschal rehabilitiert werden?
Angesichts der Zahl der zu bearbeitenden Dossiers würde eine
Überprüfung der einzelnen Fälle - soweit diese noch
existieren -
mehrere Generationen von Rechtshistorikern beschäftigen. Die
Motion
Dorand/de Roche will die "Catillon" alleine, aber als exemplarisches
Beispiel rehabilitieren, "im Gedenken an all jene, die Opfer dieser
Ungerechtigkeiten geworden sind".
Eine Rehabilitierung, sei sie nun individuell oder kollektiv, ist ein
rechtlich und politisch äusserst problematisches Unterfangen. Die
Gründung des liberalen Staates 1831 in den meisten Kantonen und
1848
auf eidgenössischer Ebene war unbestritten ein definitiver Bruch
mit
der Justiz des Ancien Régime. Sich dieser Zäsur bewusst zu
werden
heisst, die Werte unseres Rechtsstaates zu bekräftigen. Es
existiert
keine Kontinuität zwischen dem Ancien Régime und dem
liberalen Staat.
Letzterer hat nicht für die Verbrechen eines Systems einzustehen,
dem
er ein Ende bereitet hat. Dies heisst aber auch, dass er die
Ungerechtigkeiten der früheren Justiz vom rechtlichen Standpunkt
aus
nicht korrigieren kann.
Die Rehabilitierung von Nicolas Chenaux und seinen Mitstreitern durch
die radikale Vorherrschaft bezweckte im Übrigen nicht, die
damaligen
Gerichtsentscheide aufzuheben. Dies geht aus den Erwägungen des
grossrätlichen Dekrets vom 4. Juli 1848 zur Rehabilitierung der
Opfer
von 1781 und der folgenden Jahre (BL 1848, Bd. 23) hervor: " (…) die
wiederhergestellte Republik muss heute die edle Selbstlosigkeit dieser
Opfer anerkennen, ihren guten Ruf wiederherstellen und ihren Nachfahren
volle Genugtuung zukommen lassen…".
3. Eine moralische, aber keine rechtliche Rehabilitierung
Eine heute ausgesprochene Rehabilitierung in Bezug auf Sachverhalte aus
dem Ancien Régime kann nach dem oben Gesagten nur moralischer
Art sein:
Es geht dabei um die Wiederherstellung des guten Rufes der Opfer, was
auch in Form von historischen Studien, Publikationen sowie anderen
Bekundungen geschehen kann, wie in der Motion festgehalten wird.
Vom rechtlichen Standpunkt aus ist keines der heutigen Instrumente
für
eine solche Rehabilitierung wirklich passend. Die Rehabilitierung
existiert im Strafgesetzbuch nicht mehr; die vormals in den Artikeln
77ff. StGB aufgeführte Rehabilitierung bezog sich auf die
einstigen
Nebenstrafen und wäre im vorliegenden Fall sowieso nicht
anwendbar. Die
Begnadigung und die Amnestie setzen eine Verurteilung voraus, die erst
noch vollstreckt werden muss. Eine Neubearbeitung dieser Prozesse durch
die heutigen Gerichtsbehörden scheint nicht durchführbar,
sowohl
aufgrund der Zäsur zwischen der heutigen und der damaligen
Rechtsordnung als auch aufgrund der praktischen Probleme, die sich
stellen würden.
Ein kantonales Spezialgesetz, das sich auf die subsidiäre
Zuständigkeit
des Grossen Rats stützt (Art. 105 Bst. f der Kantonsverfassung) -
nach
dem Vorbild des Bundesgesetzes von 2003 über die Aufhebung von
Strafurteilen gegen Flüchtlingshelfer zur Zeit des
Nationalsozialismus
- würde eine Reihe komplexer Probleme aufwerfen (betroffene
Personen,
Prozessfähigkeit der Nachfahren, Verantwortlichkeit des Staates
usw.).
Ein solches Gesetz würde den Rahmen der Motion ausserdem bei
weitem
sprengen.
Gestützt auf diese Erwägungen ist der Staatsrat der Ansicht,
dass der
Grosse Rat in einer feierlichen Erklärung den guten Ruf der Opfer
der
Rechtssprechung des Ancien Régime wiederherstellen könnte
und zwar in
Form einer Resolution (Art. 84 GRG) sowie konkreter Massnahmen, um die
Untersuchung dieser Prozesse zu unterstützen.
Der Staatsrat hält abschliessend fest:
a. Im Ancien Régime wurden im Kanton zahlreiche Personen
hingerichtet
wegen Vergehen, die heute nicht mehr strafbar sind. Die meisten dieser
Personen waren zuvor gefoltert worden. Der moderne Rechtsstaat hat mit
dem Ancien Régime gebrochen und kann vom rechtlichen Standpunkt
her
dessen Entscheide nicht aufheben.
b. Catherine Repond und die Opfer der Rechtsprechung des Ancien
Régime
haben indes Anspruch auf Wiederherstellung ihres guten Rufes.
Deshalb beantragt der Staatsrat, die Motion abzuweisen, sofern diese
eine rechtliche Rehabilitierung verlangt. Er ist jedoch bereit,
sämtliche Vorschläge des Grossen Rates hinsichtlich der
Wiederherstellung des guten Rufes der Opfer zu prüfen.
Freiburg, den 27. Januar 2009
---
Motion Grosser Rat FR 16.10.08
http://admin.fr.ch/shared/data/pdf/gc/2007_11/motions/m1061_08.pdf
GRAND CONSEIL MOTION
Jean-Pierre Dorand / Daniel de Roche, députés
Réhabilitation de Catherine Repond, dite " Catillon "
M1061.08 - Reçu SGC: 08.10.08. - Transmis CHA: 16.10.08
Paruton BGC: oct 2008
Dépôt
Le Conseil d'Etat est chargé de soumettre au Grand Conseil un
projet de
décision/d'acte par lequel Catherine Repond est
réhabilitée.
Développement
En 1731, une vieille femme, Catherine Repond, dite Catillon
était
sauvagement torturée puis exécutée pour "
sorcellerie ". Ce procès, qui
survient des décennies après la dernière
exécution d'une autre "
sorcière " étonne. Il s'agit en fait d'un assassinat
judiciaire,
orchestré par le pouvoir oligarchique de l'époque et son
agent
Béat-Louis Montenach. Il s'agit de faire taire une femme qui en
sait
trop sur d'importants personnages et leurs trafics, dont le faux
monnayage.
L'analogie avec Anna Göldi, " sorcière " glaronnaise
exécutée pour "
empoisonnement " en 1785 est frappante. Le député Fritz
Schiesser et
dix cosignataires ont déposé une motion demandant au
Gouvernement
glaronnais de proposer un acte par lequel Anna Göldi est
réhabilitée.
Malgré l'opposition du Conseil d'Etat, le Grand Conseil
décide, en
2007, de réhabiliter Anna Göldi et de déclarer que
son procès a été un
assassinat judiciaire. Les motionnaires écrivent: " Gerade weil
uns
nachfolgende Generationen keine Schuld am damaligen Todesurteil und den
damit verbundenen Umständen trifft, finden wir es an der Zeit, in
einem
symbolischen Akt uns zur historischen Verantwortung zu bekennen und
Anna Göldi zu rehabilitieren, also für unschuldig zu
erklären. "
Les recherches de Nicolas Morard, Catherine Utz-Tremp et Josiane
Ferrari-Clément ont permis de connaître les
mécanismes qui amènent à de
tels procès.
Pourquoi réhabiliter des innocents condamnés il y a plus
de deux siècles ? Il s'agit :
- d'une prise de conscience historique pour le Grand Conseil, qui
dispose du droit de grâce. Celui-ci permettait autrefois
d'échapper à
la peine de mort ;
- d'examiner les rapports entre un pouvoir absolu et l'individu,
écrasé par l'appareil de répression tout puissant
;
- de s'interroger sur la tolérance et l'intolérance,
celle-ci
s'attaquant aux " sorcières " (90% des procès) et aux "
sorciers " qui
sont réputés avoir commis le crime impardonnable de
l'apostasie ;
- de favoriser de nouvelles recherches sur les sources historiques de
ces procès afin de mieux cerner la mécanique impitoyable
qui brise les
individus et transforme l'Etat en monstre répressif.
Après un vingtième siècle qui a pratiqué
les " grands procès " truqués,
il n'est pas superflu de réhabiliter la dernière "
sorcière " exécutée
dans le canton, en pensant à toutes celles et à tous ceux
qui ont été
victimes de telles iniquités.
Je propose donc que, en reprenant les termes de la motion glaronnaise,
le Conseil d'Etat soit chargé de soumettre au Grand Conseil un
projet
de décision par lequel Catherine Repond est
réhabilitée.
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RAZZIA ZH
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Indymedia 23.2.09
Kriminalisierung durch die Bundesanwaltschaft ::
AutorIn : www.aufbau.org
: www.aufbau.org
Einmal mehr versuchen die Repressionsorgane "Exponenten" des
Revolutionären Aufbau zu kriminalisieren.
Am 20.1.09 führte die Bundeskriminalpolizei bei Martin, im
Sprachgebrauch der Bundesanwaltschaft einem "Exponenten" des
Revolutionären Aufbaus, eine Hausdurchsuchung durch.
Seither, mithin seit über einem Monat, sitzt Martin unter dem
fadenscheinigen Vorwand, es sei ein "Rucksack mit Brandsätzen"
gefunden
worden, in Untersuchungshaft. Sowohl dem Anwalt wie auch Martin wurde
des rechtliche Gehör vor dem Haftrichter verweigert. Diese
selbstherrliche, über dem eigenen Gesetz stehende Haltung wurde
nun vom
Bundesgericht gerügt und Martin muss nochmals dem Haftrichter
vorgeführt werden.
Weiter verweigerten die Untersuchngsbehörden dem Anwalt jegliche
Akteneinsicht. Erst aufgrund der Einreichung der obgenannten Klage an
das Bundesgericht bequemten sie sich, teilweise Akteneinsicht zu
gewähren. Bis heute wurde Martin auch nicht mit dem angeblich
gefundenen Inhalt des Rucksackes konfrontiert. Der Begriff "Brandsatz"
ist wie geschaffen für die bürgerliche Justiz, er ist gummig
und frei
interpretierbar. Ein Brandsatz kann ein Kerze, ein Molotovcocktail,
oder ein leicht enzündlicher chemische Stoff sein. Wie hiess es
doch
ironisch in einem Lieder der deutschen Politrock-Gruppe Ton, Stein,
Scherben über eine Hausdurchsuchung in den 70er Jahren: "Und aus
10
leeren Flaschen Wein, können schnell 10 Mollies sein". Mit anderen
Worten: Auch nach über einem Monat Untersuchungshaft wurde der
Haftgrund nicht substantiiert und mit der Verweigerung der
Akteneinsicht jegliche Verteidigung verunmöglicht.
Aehnlich haltlos ist der erneute Versuch der Bundesanwaltschaft, eine
führende Genossin unserer Organisation zu kriminalisieren und mit
zahllosen Verfahren wegen angeblich begangener Brand- und
Sprengstoffanschlägen einzudecken. In einer Pressemitteilung teilt
der
leitende Untersuchungsrichter Jürg Zingle mit, die
Bundesanwaltschaft
habe nach Abschluss eines gerichtspolizilichen Ermittlungsverfahrens
nun bei ihm die Eröffnung einer Voruntersuchung gegen "Exponenten
des
sogenannten Revolutionären Aufbaus" beantragt. Nur soviel zur
"Unabhängigkeit" dieses Untersuchungsrichters: Sein Büro
befindet sich
an der berühmt-berüchtigten Taubenstrasse 16 in Bern, dem
Sitz der
Bundesanwaltschaft. Die Akten wurden denn auch gleich direkt
übergeben,
vermutlich während der gemeinsamen Kaffeepause auf dem Gang. Auch
in
diesem Verfahren verweigern die Behörden jegliche Akteneinsicht
und
versuchen nun, mit reisserischen Medienmitteilungen die mangelnde
Substanz der Untersuchungsakten wettzumachen.
Aeusserst rührig ist auch die internationale Rechtshilfeabteilung
der
Bundesanwaltschaft. Zusammen mit italienischen und belgischen Polizei-
und Untersuchungsbehörden organisieren sie seit Jahren
Hausdurchsuchungen und schieben die Akten und beschlagnahmten
Schriftstücke nach Belieben hin und her. Je nachdem tauchen sie
dann
wieder unvermittelt und aus dem Zusammenhang gerissen in irgendeinem
Verfahren in Mailand, Brüssel oder Bern auf.
Nicht zufällig verschärfen Polizei und Justiz die Gangart
gerade in
diesem Zeit. Die tiefe Krise des kapitalistischen Systems, die
kriminellen Machenschaften der Bougeoisie - die UBS ist nur die Spitze
des Eisberges - und die ungezügelten Angriffe auf die
werktätige
Bevölkerung setzen für viele den antikapitalistischen
Widerstand auf
die Tagesordnung. Und das versuchen die Herrschenden natürlich mit
allen Mitteln zu unterdrücken. Die zweiwöchige Inhaftierung
zweier
Schüler in Zürich wegen einer angeblichen Beteiligung an ein
paar
Farbklecksern gegen die hochkriminelle UBS gehören dazu genauso
wie die
Razzien in Bern und Fribourg gegen antifaschistische Kräfte.
Für die sofortige Freilassung von Martin!
Für die sofortige Freilassung des des nach den Razzien der
Fribourger Polizei verhafteten Genossen!
Revolutionärer Aufbau Schweiz, 23. Februar 2009
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HOMOPHOBIE
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Tagesanzeiger 24.2.09
Beten gegen die Euro-Pride
Christlich-konservative Vereine in Zürich rufen zum Gebet auf, um
das Festival für Schwule und Lesben doch noch zu verhindern.
Von Yvonne Staat
Im Mai und Juni findet in Zürich die Euro- Pride, das grösste
europäische Festival für Schwule und Lesben, statt. Das ist
beschlossene Sache - allmählich begreifen das auch religiöse
Organisationen wie der Verein Familienlobby. Noch im letzten Sommer
hatte dieser, unterstützt von der EDU des Kantons Zürich,
eine Petition
gegen den Anlass gestartet. Die Chance, dass der Zürcher Stadtrat
auf
die Petition eingehen werde, sei natürlich null, heisst es
inzwischen
auf der Homepage der Familienlobby. Und weiter: "Doch bleibt noch das
Gebet." Und so rufen nun verschiedene christlich-konservative Vereine
in Zürich zu Gebetstreffen gegen die Euro-Pride auf.
Die City-Church an der Zürcher Ankerstrasse, die zum Bund
evangelischer
Gemeinden gehört und rund 170 Mitglieder zählt, hat sich dem
Aufruf der
Familienlobby angeschlossen. Bis Ende April widmet sie ihre
regelmässig
stattfindenden Gebetsnächte der Euro-Pride. Um diesen Anlass
"geistlich
zu bekämpfen", wie es auf der Homepage heisst. "Wir sind der
Ansicht,
dass durch das Festival in Zürich falsche Akzente gesetzt werden,
die
Gott nicht ehren", sagt Gemeindeleiter Hansjörg Stadelmann.
"Sexuell-strategisches Spinnennetz"
Den Auftakt der Gebetsnächte bildete eine Predigt, die man bis vor
kurzem noch im Internet anhören konnte: eine aggressive, tumbe
Ansage
gegen Schwule im Namen Gottes. So war etwa die Rede von "Unreinheit"
und "perversem Denken". Oder von Verschwörungen, in denen die
Homosexuellen "ein sexuell-strategisches Spinnennetz über die Welt
ausbreiten", und der "Feind" Zürich, Europa, den ganzen Erdball
"Stück
für Stück einnimmt".
Aufgrund der Recherchen des "Tages-Anzeigers" hat die City-Church die
Predigt inzwischen vom Netz genommen. "Offenbar wird sie von einzelnen
Personen als schwulenfeindlich verstanden, das war nicht unsere
Absicht", so Gemeindeleiter Stadelmann. Es seien auch keine weiteren
Predigten dieser Art mehr geplant, versichert er. Aber beten gegen die
Euro-Pride - das will man weiterhin.
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familienlobby.ch
EuroPride 09:
http://www.familienlobby.ch/10743/index.html
z.B: => Stop the Parade:
Kampf gegen die Massenparade am 6.6.09
Wir wehren uns dagegen, dass die Massenparade vom 6. Juni 09 einen
Lebensstil abfeiern will, der sehr viele Menschen in grosses
Unglück
stürzt.
- Meinungsmacher in Politik und Wirtschaft heissen die schwulesbischen
Massen willkommen.
- Homosexuelle Verleger und Journalisten und deren Helfershelfer werden
den schrillen Anlass auf tausend Kanälen abbilden.
- So versucht man, Akzeptanz zu schaffen für homosexuelle
Partnerschaften und sie der traditionellen Familie gleichzusetzen.
Ein solcher Massenevent verschlechtert die öffentliche Moral und
damit das Leben einzelner Menschen.
Die Familienlobby Schweiz setzt alles daran, die Parade zu verhindern.
Dem Zürcher Stadtrat wurde im Dezember 2008 eine Petition mit
5'392
Unterschriften ausgehändigt. Die Petenten bitten die
Stadregierung,
sich von der EuroPride 09 zu distanzieren. Die Chance, dass die
'weltoffenen' Damen und Herren darauf eingehen, ist natürlich
Null.
Doch bleibt der Familienlobby als einem kirchlichen Verein noch das
Gebet. Seit mehr als zwei Jahren bittet eine wachsende Zahl von
Beterinnen und Betern, dass GOTT SELBER DIE GROSS-PARADE VOM 6. JUNI
VERHINDERT.
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WASSER-MULTI
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Radio Rabe 23.2.09
Nestlé und das Geschäft mit dem Wasser
rtsp://212.103.67.35:554/20090223.rm?start=11:18:35&cloakport=8080,554,7070
=> http://www.multiwatch.ch