MEDIENSPIEGEL 24.2.09
(Online-Archiv: http://www.reitschule.ch/reitschule/mediengruppe/index.html)

Heute im Medienspiegel:
- Reitschule-Kulturtipps (Tojo, DS)
- Studie Rechtsextremismus/-populismus CH
- Razzia-Amok: augenauf protestiert
- Justizopfer FR "moralische" Rehabilitierung
- Razzia ZH: BA belästigt RAufbau
- Christen-Fundis beten gegen Euro-Pride
- Wasser-Business: Nestlé aktiv

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REITSCHULE
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- Feb 09: Beteiligt Euch an der Vorplatz-Präsenz!!!

PROGRAMM:

Di 24.02.09  
20.30 Uhr - Tojo - Lustiger Dienstag # 38. Mehr als Variété. LuDi-Crew und Gäste.

Mi 25.02.09
19.00 Uhr - SousLePont - Appenzeller Spezialitäten
19.30 Uhr - Kino - "Neustart Schweiz" Buchvorstellung und Diskussion mit P.M.
19.30 Uhr - Grosse Halle - Blinde Insel; Küche: Restaurant Dampfzentrale mit Texten von Endo Anaconda "Nasse Füsse"
22.00 Uhr - SousLePont - Offene Bühne Nr. 110

Do 26.02.09
19.30 Uhr - Grosse Halle - Blinde Insel; Küche: Restaurant Dampfzentrale mit Texten von Endo Anaconda "Nasse Füsse"
20.00 Uhr - Frauenraum - Hinterhoflounge goes Karaoke Vol.2
20.30 Uhr - Kino - UNCUT: The World Unseen, Shaim Sarif, Südafrika 2007

Fr 27.02.09
19.15 Uhr - Frauenraum - Crashkurs für Tanzbar
19.30 Uhr - Grosse Halle - Blinde Insel; Küche: Restaurant Dampfzentrale mit Texten von Endo Anaconda "Nasse Füsse"
21.00 Uhr - Frauenraum - TanzBar mit DJ Grisumel. Gesellschaftstänze und Disco für Frau und Frau, Mann und Mann und friends.
21.00 Uhr - Kino - Kurdischer Filmzyklus: Rawestgah - The Stop, Haco Cheko, Grossbritannien 2006, 18 Min. The stars of my homeland - Stêrken Welatê Min, Shirin Jihani, Irak 2008, 76 Min
22.00 Uhr - SousLePont - Flieger (BE) Plattentaufe & Pirol (BE). Stil: Rock und Stoner PostRock
23.00 Uhr - Dachstock - Wild Wild East Mini-Festival: Shantel (DJ Set). Stil: Balkan Beats

Sa 28.02.09
19.30 Uhr - Grosse Halle - Blinde Insel; Küche: Restaurant Dampfzentrale mit Texten von Endo Anaconda "Nasse Füsse"
21.00 Uhr - Kino - Kurdischer Filmzyklus: Hersey Bembeyaz, Sabite Kaya, Türkei 2006, 20 Min. Close-up Kurdistan, Yüksel Yavuz, D 2007, 104 Min.
22.00 Uhr - Dachstock - Wild Wild East Mini-Festival: !Dela Dap (HUN), Support: DJ Silence. Stil: Balkan, World, Electronica

So 01.03.09
19.00 Uhr - Frauenraum - Sex am Sonntag-Bar
20.00 Uhr - Frauenraum - Sex am Sonntag:-Film: "Je t'aime, moi non plus", von Serge Gainsbourg, F, 1976, 87min, dt.

Infos: www.reitschule.ch

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kulturagenda.be 26.2.09

"Rock and Roll ist hier zum stehn …" im Tojo Theater

In der Provinz tritt ein Popduo auf, genau in dem Lokal, wo der Gitarrist vor Jahren schon mit seiner Schülerband aufgetreten ist. Ein Bandkumpel von früher steht im Publikum und eine Frau, die damals schon beim Konzert war. Das Stück "Rock and Roll ist hier zum stehn …" der Theatergruppe Kumpane handelt von Lebensentwürfen, gewagten Aufbrüchen, unverwirklichten Träumen und vertanen Chancen.
Tojo Theater, Bern. Mi., 4.3., Fr., 6.3., und Sa., 7.3., 20.30 Uhr

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Wild Wild East Mini-Festival im Dachstock

Das Dachgewölbe der Reitschule wippt im Gypsie Groove. DJ Shantel (Fr., 27.2.) vereint Balkan-Beats mit Elektro. Auch die Live-Combo Dela Dap (Sa., 28.2., Bild) bedient sich der traditionellen Klänge aus dem Osten. Mit tschechisch-russisch-serbischem Temperament mischen sie Roma-Musik mit Elektro, Pop und Jazz.
Dachstock der Reitschule, Bern.
Fr., 27.2, DJ Set ab 23 Uhr (siehe Agenda S. 10), und
Sa., 28.2, Konzert 22 Uhr

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RECHTSEXTREMISMUS
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tagesanzeiger.ch 24.2.09

20 Prozent der Schweizer sind Antisemiten

Über die Hälfte der Bevölkerung in der Schweiz hat Fremdenangst. Gemäss einer Studie tritt rechtsextremes Verhalten primär bei Jugendlichen in "biografischen Übergangsphasen" auf.

Rechtsextremismus existiert auch in der Schweiz. Er tritt primär bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf. Die Wirkung von Präventionsprogrammen ist schwierig zu belegen. Zu diesen Schlüssen kommt ein Nationales Forschungsprogramm (NFP).

Die Ergebnisse des 2003 mit 4 Millionen Franken gestarteten NFP "Rechtsextremismus - Ursachen und Gegenmassnahmen" wurden am Dienstag in Bern präsentiert. Eine sachliche Auseinandersetzung sei schwierig: Rechtsextremismus werde entweder ignoriert oder aufgebauscht.

Fremdenfeindlichkeit

In den 13 Forschungsprojekten wird festgestellt, dass das Bedürfnis nach nationaler Identität und das Bedürfnis nach der Abwehr des Fremden "beunruhigend" auseinanderdriften. Ein beträchtlicher Teil der Bevölkerung sei fremdenfeindlich und rassistisch eingestellt.

Eine Studie ergab, dass 20 Prozent der Bevölkerung antisemitisch sind, über 50 Prozent vor Fremden und 30 Prozent vor dem Islam Angst haben, und dass rund 40 Prozent sexistisch denken. 10 Prozent befragter Schülerinnen und Schüler gaben an, mit rechtsextremer Gewalt in Berührung gekommen zu sein.

Rechtspopulismus

Das NFP hat auch die Entstehungsbedingungen des Rechtsextremismus untersucht. Dazu gehöre der Rechtspopulismus, der in der Schweiz eine lange Tradition habe und seit den 60er Jahren im internationalen Vergleich eine "Pionierrolle" einnehme. Je grösser der Rechtspopulismus sei, desto mehr Aufmerksamkeit fänden rechtsextreme Akteure.

Extreme politische Positionen würden in einem Mediensystem, welches das Spektakuläre honoriere und beim Thema Rechtsextremismus zum Übertreiben und Moralisieren neige, besonders beachtet, schreiben die Forschenden. Dies erschwere die sachliche Diskussion und die Umsetzung möglicher Abhilfen.

Prävention sei schwierig, halten die Forschenden fest. Auf Gemeindeebene entfalte der Schulterschluss von Politik, Polizei, Schule, Jugendarbeit, Kirchen und Vereinen eine vorbeugende Wirkung. Der Bundesrat habe ein Monitoring zu Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Rechtsextremismus beschlossen. (vin/sda)

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20min.ch 24.2.09

Blick nach rechts

Rechtsextremismus in der Schweiz

Fremdenangst ist in der Schweizer Bevölkerung weit verbreitet. Rechtsextremes Verhalten hingegen tritt vor allem bei Jungen auf — und dabei handelt es sich nur selten um Randständige.

Über die Hälfte der Schweizer Bevölkerung hat Fremdenangst. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Nationalfonds (SNF), die heute präsentiert wurde (siehe InfoBox). Islamophobie zeigte sich demnach bei 30 Prozent, antisemitische Einstellungen bei rund 20 Prozent und sexistische Haltungen bei rund 40 Prozent — was mehr oder weniger den Ergebnissen in Deutschland entspricht. Auch wenn die westlichen Gesellschaften den Rechtsextremismus ablehnten, sei doch ein beträchtlicher Teil der jeweiligen Bevölkerung xenophob und rassistisch eingestellt.

Verschiedene Wege in den Rechtsextremismus

Eigentlicher Rechtsextremismus tritt primär bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf. Auch deren Opfer sind oft jung: 10 Prozent der befragten Schülerinnen und Schüler gaben an, mit rechtsextremer Gewalt in Berührung gekommen zu sein.
Eine der Studien im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms hat den Einfluss der Familie und des sozialen Bezugssystems auf die Entwicklung rassistischer und rechtsextremer Einstellungen und Handlungen untersucht. Sie stellte in den Lebenswelten der Untersuchten "ein grosses Mass an "Normalität"" fest, wie es hiess. Gesellschaftliche Randständigkeit spiele entgegen der Erwartung keine bedeutende Rolle.

Laut dem Autor lassen sich verschiedene biografische Wege in den Rechtsextremismus belegen: Unter anderem erwähnt er eine Abgrenzung durch Überanpassung mit einer Radikalisierung der Werte seines Herkunftsmilieus, was den Betreffenden Anerkennung und Zustimmung einbringt, oder auch eine Suche nach Erfahrung, Sichtbarkeit und Abgrenzung aufgrund eines Mangels an Kommunikation in der Familie.

Rechtspopulismus: Pionierrolle der Schweiz

Zum Umfeld des Rechtsextremismus zählt auch der Rechtspopulismus, bei dem die Schweiz laut den Forschern seit den 1960er Jahren im internationalen Vergleich eine Pionierrolle spielt. Ende 60er Anfang 70er verzeichneten vor allem die sogenannten Überfremdungsbewegungen Erfolge. Die einzelnen rechtspopulistischen Bewegungen, darunter die Nationale Aktion und die Schweizerische Republikanische Bewegung, erreichten zwischen 1961 und 1979 aber nie einen höheren Wähleranteil als acht Prozent.

Bis Anfang der 90er Jahre blieb das Feld weiter von Splitterparteien besetzt, wobei neue Themenschwerpunkte hinzu kamen, etwa mit der 1985 gegründeten Auto-Partei. Zusammen erreichten die Rechtspopulisten 1991 elf Prozent der Wählerstimmen. Nach 1991 verdrängte dann die wachsende SVP die Splitterparteien nach und nach. Sie führte die Problematisierung des Fremden als Dauerthema ins politische Zentrum, wie es hiess.

Weitere Projekte beschäftigten sich beispielsweise mit den Opfern rechtsextremer Gewalt, mit Rechtsextremismus in Fussball-Fanszenen oder auch mit der Thematisierung des Phänomens in den Medien. Letzteres kommt zum Schluss, dass die Medien beim Thema Rechtsextremismus zum Aufbauschen und Moralisieren neigen, was eine sachliche Diskussion des Problems erschwere.

Quelle: AP

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Info-Box

Nationales Forschungsprogramm (NFP)

Das vom Bundesrat 2003 in Auftrag gegebene NFP 40& "Rechtsextremismus - Ursachen und Gegenmassnahmen" sollte neue Einsichten über Entstehung, Erscheinungsformen, Verbreitung und Konsequenzen von rechtsextremen Aktivitäten und Einstellungen in der Schweiz bringen. Am Dienstag wurde in Bern die Schlusspublikation zu den 13 Forschungsprojekten präsentiert.

Die mit vier Millionen Franken finanzierten Forschungsprojekte sollen nun als Grundlage für Strategien im Umgang mit Rechtsextremismus auf kommunaler, kantonaler sowie auf Bundesebene dienen. Präsident der Leitungsgruppe des NFP 40& war der Strafrechtsprofessor Marcel Niggli.

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Link-Box
www.nfp40plus.ch

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nfp40plus.ch 24.2.09

Die Resultate der im Rahmen des NFP 40+ durchgeführten Studien so-wie internationale Gastbeiträge sind in einem Sammelband erschienen. (Marcel Alexander Niggli (Hg.): Right-wing Extremism in Switzerland - National and international Perspectives. Nomos Verlag, Baden-Baden 2009.

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FNS/SNF - Schweizerischer Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung
www.snf.ch
Wildhainweg 3, Postfach 8232, CH-3001 Bern

Presse- und Informationsdienst
Telefon +41 (0)31 308 22 22
Fax +41 (0)31 308 22 65
E-Mail pri@snf.ch

Bern, 24. Februar 2009

Medienmitteilung

Die Schlussergebnisse des NFP 40+

Rechtsextremismus in der Schweiz

Das 2003 gestartete Nationale Forschungsprogramm "Rechtsextremismus - Ursachen und Gegenmassnahmen" (NFP 40+) ist abgeschlossen. Eine Schlussfolgerung lautet, dass das Selbstverständnis liberaler Gesellschaften und das Bedürfnis vieler ihrer Bürgerinnen und Bürger nach nationaler Identität und der Abwehr des Fremden auseinandergehen. Entweder wird Rechtsextremismus heruntergespielt oder aufgebauscht. Beides erschwert eine sachliche Auseinandersetzung.

Das Nationale Forschungsprogramm "Rechtsextremismus - Ursachen und Gegenmassnahmen" (NFP 40+) legt seine Schlusspublikation "Right-wing Extremism in Switzerland" vor, das auch den internationalen Kontext berücksichtigt. Daraus ergibt sich, dass zwischen dem Selbstverständnis liberaler westlicher Gesellschaften und dem ausgeprägte Bedürfnis vieler ihrer Bürgerinnen und Bürger nach nationaler Identität und der Abwehr des Fremden eine beunruhigende Divergenz besteht.

Auch wenn die Gesellschaften den Rechtsextremismus ablehnen, so ist doch ein beträchtlicher Teil der jeweiligen Bevölkerungen xenophob und rassistisch eingestellt. Rechtsextremismus existiert auch in der Schweiz. Er tritt primär bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf. Rechtsextreme Einstellungen und Verhaltensweisen dienen ihnen in biographischen Übergangsphasen als ein Mittel der Abgrenzung oder Überanpassung.

Das NFP 40+ hat nicht nur Rechtsextremismus, sondern auch seine Entstehungsbedingungen und sein Umfeld untersucht, wozu auch der Rechtspopulismus zählt. Dieser hat in der Schweiz eine lange Tradition und nimmt seit den 1960er Jahren im internationalen Vergleich eine Pionierrolle ein. Je Schweizerischer Nationalfonds | 2 grösser die Bedeutung des Rechtspopulismus, desto mehr Aufmerksamkeit finden rechtsextreme Akteure. Extreme politische Positionen werden in einem Mediensystem, welches das Spektakuläre honoriert und beim Thema Rechtsextremismus zum Aufbauschen und Moralisieren neigt, besonders beachtet. Dies erschwert eine sachliche Diskussion dieses die gesamte Gesellschaft betreffenden Problems und die Umsetzung möglicher Lösungen.

Die Wirksamkeit von Präventionsprogrammen ist schwierig zu belegen. Auf Gemeindeebene entfaltet der Schulterschluss der wichtigsten Akteure (Politik, Schule, Polizei, Jugendarbeit, Kirchen, Vereine) eine präventive Wirkung und sensibilisiert für rechtsextreme Vorfälle. Die Sensibilisierung der Schweizer Bevölkerung gegenüber Rechtsextremismus würde auch durch eine regelmässige Erhebung von Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Rechtsextremismus gefördert. Der Bundesrat hat beschlossen, ein entsprechendes Monitoring einzurichten.

Kontakt:
Prof. Dr. Marcel Niggli
Präsident der Leitungsgruppe NFP 40+
Seminar für Strafrecht
Universität Freiburg
E-Mail: marcel.niggli@unifr.com
Tel: ++41 (0)26 300 80 86

Publikation:
Marcel Niggli (Hg.): Right-wing Extremism in Switzerland - National and International
Perspectives. Nomos Verlag, Baden-Baden 2009. 301 S., 30 Euro.

Kurzzusammenfassungen der einzelnen Forschungsprojekte unter:
http://www.snf.ch > Medien > Medienmitteilungen


Nationales Forschungsprogramm "Rechtsextremismus - Ursachen und Gegenmassnahmen" (NFP 40+)
Das vom Bundesrat im Jahr 2003 in Auftrag gegebene NFP 40+ hat neue Einsichten über Entstehungsbedingungen, Erscheinungsformen, Verbreitung und Konsequenzen von rechtsextremen Aktivitäten und Einstellungen in der Schweiz gewonnen. Die Ergebnisse der 13 Forschungsprojekte, die mit insgesamt vier Mio. Franken finanziert wurden, schaffen die Grundlagen für zukunftsorientierte Strategien im Umgang mit Rechtsextremismus auf kommunaler, kantonaler sowie auf Bundesebene. Ausserdem gewährleistet das Programm den Anschluss der Rechtsextremismusforschung in der Schweiz an entsprechende Forschungen in anderen Ländern.
www.nfp40plus.ch

Der Text dieser Medienmitteilung sowie weitere Unterlagen stehen auf der Website des Schweizerischen Nationalfonds zur Verfügung: www.snf.ch > Medien > Medienmitteilungen

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RAZZIA BE
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20min.ch 23.2.09

Versehen bei Hausdurchsuchung

Während der Razzia bei Berner Linksextremen vor einer Woche wurde aus Versehen auch das Büro der Menschenrechtsgruppe Augenauf durchsucht. Jetzt reicht die Gruppe eine Klage ein.

"Die Durchsuchung unseres Büros war absolut unverhältnismässig", sagt Philipp Meyer von Augenauf Bern. Am vergangenen Dienstagmorgen hatte die Polizei acht Hausdurchsuchungen in Bern durchgeführt und sieben Personen festgenommen. Die Aktion war die Antwort auf die Verwüstung der Freiburger Bar Elvis et moi vor vier Monaten, bei der etwa 30 Linksaktivisten auch die Polizei angegriffen hatten. Doch offenbar wurden zu viele Räume durchsucht. Denn die Polizei marschierte auch ins Büro der Menschenrechtsgruppe Augenauf und beschlagnahmte deren Computer. Der Freiburger Untersuchungsrichter Marc Bugnon bestätigt den Vorfall und sagt, dass es sich um ein Versehen handelte. "Wir hatten es nicht auf Augenauf abgesehen und geben den beschlagnahmten Rechner der Menschenrechtsgruppe morgen wieder zurück."

In jenem Stockwerk sei ein Versammlungsort der Angreifer auf Elvis et moi gewesen, so Bungon weiter, darum habe man dort alle Räumlichkeiten durchsucht.

Augenauf reicht Beschwerde ein

Für Philipp Meyer ist das Vorgehen der Polizei dennoch inakzeptabel. "So eine Durchsuchung ist ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte, da muss man sorgfältig auswählen, wer davon betroffen ist." Man werde darum eine Beschwerde einreichen und das Löschen allenfalls kopierter Daten unter richterlicher Aufsicht fordern.

(ann)

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Radio Rabe 23.2.09

Menschenrechtsorganisation Augenauf wehrt sich gegen Hausdurchsuchung
rtsp://212.103.67.35:554/20090223.rm?start=11:14:22&cloakport=8080,554,7070

=> http://www.augenauf.ch

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JUSTIZOPFER FR
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NZZ 24.2.09

Gerechtigkeit für eine Randständige

Freiburgs "letzte Hexe" soll rehabilitiert werden

Im Jahr 1731 wurde in Freiburg zum letzten Mal eine als Hexe diffamierte Frau verbrannt. Zwei Grossräte fordern nun ihre Rehabilitierung. Die Regierung tritt auf das Gesuch ein, schlägt aber dem Kantonsparlament eine moralische, nicht eine juristische Rehabilitierung vor.

 C. Bi. Freiburg, 23. Februar

Mitten in der Fasnacht, an der in den Strassen viele nette Hexchen herumlaufen, setzt sich die Freiburger Politik mit dem Phänomen der realen Hexenverfolgung auseinander. Und diese hatte nun wirklich nichts Nettes und Niedliches, wie der Fall der sogenannten "letzten Freiburger Hexe" zeigt. - Im April 1731 stand die 68-jährige Frau Catherine Repond, genannt La Catillon, vor dem Landvogt von Corbières im Greyerzerland, Beat-Nicolas von Montenach. Die unverheiratete Frau, die zusammen mit ihrer Schwester Marguerite lebte und als Bettlerin im Freiburgerland und sogar im Bernischen herumwanderte, war der Hexerei angeklagt. Bis zum 5. Juli lief das Verhör, das mit - nach heutigen Rechtsgrundsätzen - skandalösen Methoden geführt wurde und bei dem auch widerlichste Folter zur Anwendung kam. Nachdem die Catillon nach anfänglichem Leugnen "eingestanden" hatte, eine Hexe zu sein und mit dem Teufel zu paktieren, wurde sie ans Blutgericht in der Hauptstadt weitergereicht, wo ein zweites Verfahren stattfand. Am 15. September wurde sie zum Tod auf dem Scheiterhaufen verurteilt und noch am gleichen Tag verbrannt.

 Wusste die Bettlerin zu viel?

 Die Hintergründe dieser staatlichen Schandtat sind noch nicht geklärt. Die Buchautorin Josiane Ferrari-Clément, die im Buchverlag La Sarine ein kleines Buch zur Affäre La Catillon vorlegt, äussert die Vermutung, dass die Bettlerin von einer Falschmünzer-Affäre wusste, in die Mitglieder des Freiburger Patriziats verwickelt waren. Die Historikerin Kathrin Utz Tremp, die zahlreiche Publikationen zur Hexenverfolgung und zur Unterdrückung von Minderheiten im freiburgischen Ancien Régime veröffentlicht hat und als Mitarbeiterin des Staatsarchivs Freiburg eine Ausstellung zum Thema vorbereitet, meint, dies müsse noch im Detail erforscht werden. Vor allem der zweite Prozess sei überhaupt noch nicht aufgearbeitet; nur das erste Verhör sei Mitte des 19. Jahrhunderts vom damaligen Staatskanzler der freisinnigen Freiburger Regierung veröffentlicht worden, nicht zuletzt in der Absicht, das konservative Ancien Regime zu diskreditieren. Eine erste Sichtung der Fakten hat Utz Tremp in einem unpublizierten Bericht unter dem Titel "Der Prozess der Catherine Repond alias Catillon von Villarvolard" vorgenommen.

 Eine "ökumenische" Initiative

 Nun könnte auch auf politischer Ebene der Stein ins Rollen kommen. Im Oktober 2008 reichten Grossrat Jean-Pierre Dorand von der CVP und sein evangelischer Kollege Daniel de Roche im Kantonsparlament eine Motion ein, in der sie die Rückgängigmachung von Catillons Verurteilung forderten. Dabei liessen sie sich vom Vorbild des Kantons Glarus leiten, der im August 2008 die Frau Anna Göldi, welche 1782 im letzten Hexenprozess der Schweiz hingerichtet worden war, rehabilitierte; wobei daran zu erinnern wäre, dass diese mutige Tat auch erst nach anfänglichem Widerstand der Kantonsregierung und erst nach der Veröffentlichung eines Buchs des Journalisten Walter Hauser möglich geworden war.

 In ihrer Begründung argumentieren die Freiburger Motionäre, die Verurteilung der Catillon sei ein vom oligarchischen Regime orchestrierter Justizmord. Dass der Katholik Dorand zusammen mit dem reformierten Pfarrer de Roche die Motion einreichte, hat Symbolwert. Wie Dorand im Gespräch sagt, wollten die Motionäre damit klarmachen, dass es sich um ein Problem handelt, das alle Konfessionen angeht.

 Staatsrätliches "Ja, aber . . ."

 Jetzt liegt die Antwort der Kantonsregierung vor. In der Stellungnahme - verfasst wurde sie unter Federführung des SP-Justizdirektors Erwin Jutzet, eines ehemaligen Anwalts - ist viel Verständnis für das Anliegen der Motionäre zu spüren. Der Staatsrat schreibt aber, eine Rehabilitierung sollte alle Justizopfer des Ancien Régime einschliessen, also nicht nur die sogenannten Hexen, sondern auch die Homosexuellen und die religiösen Minderheiten wie die Wiedertäufer und die Waldenser, wie auch alle, deren Geständnisse unter der Folter erzwungen wurden.

 Zudem macht die Kantonsregierung rechtlich-politische Bedenken geltend. Der liberale Rechtsstaat, der auf nationaler Ebene durch den Bundesstaat 1848 geschaffen wurde, dürfe nicht als Rechtsnachfolger des Ancien Régime betrachtet werden. Er sollte nicht für die Verbrechen des alten Regimes verantwortlich gemacht werden, kann sie aber auch nicht rechtlich "korrigieren". Dies umso mehr, als eine Rehabilitierung im rechtlichen Sinn nicht mehr im Strafrecht vorgesehen sei. Die Catillon könne deshalb nur moralisch, nicht rechtlich rehabilitiert werden.

 Feierliche Erklärung des Parlaments?

 Die Kantonsregierung schlägt vor, dass die Ehrenrettung für die Justizopfer des Ancien Régime in Form einer feierlichen Erklärung des Kantonsparlaments erfolgt. Zudem sollen konkrete Massnahmen für die geschichtliche Erforschung ihrer Prozesse ergriffen werden. Um den Weg zur feierlichen Resolution des Grossen Rats freizumachen, fordert die Exekutive die beiden Motionäre auf, ihre Eingabe zurückzuziehen.

 Die Motionäre scheinen mit der Reaktion der Kantonsregierung zufrieden zu sein; ein endgültiger Entscheid über den Rückzug der Motion steht aber noch aus. Was die Historikerin Utz Tremp betrifft, fragt sie sich, ob es sinnvoll sei, die Rehabilitierung der "Hexen" mit anderen Problemen wie dem der Behandlung der Homosexuellen zu verbinden. Aber die Antwort der Kantonsregierung scheint auch ihr in die rechte Richtung zu gehen. Wichtig sei aber, dass jetzt eine gründliche geschichtliche Aufarbeitung dieses leidvollen Kapitels der Freiburger Geschichte erfolgen könne.

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Antwort Staatsrat FR 27.1.09
http://admin.fr.ch/de/data/pdf/gc/2007_11/motions/m_1061_08_d.pdf

Motion Jean-Pierre Dorand / Daniel de Roche M1061.08
Rehabilitierung von Catherine Repond, genannt "Catillon"
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Zusammenfassung der Motion

Mit einer am 16. Oktober 2008 eingereichten und gleichentags begründeten Motion (TGR 2008 S. 1945) fordern die Grossräte Jean-Pierre Dorand und Daniel de Roche die Rehabilitierung von Catherine Repond, genannt "Catillon", die 1731 der Hexerei bezichtigt und hingerichtet wurde. Der Staatsrat wird aufgefordert, dem Grossen Rat diesbezüglich "einen Entscheid- oder Erlassentwurf" zu unterbreiten.

Die Hinrichtung der "Catillon" nach einem unter Folter abgepressten "Schuldbekenntnis" war nach Ansicht der Motionäre nichts anderes als ein richterlich angeordneter Mord, der von der damaligen patrizischen Obrigkeit inszeniert worden war. Damit sollte eine Frau zum Schweigen gebracht werden, die zu viel über die Machenschaften gewisser einflussreicher Personen wusste. Durch die Rehabilitierung von Personen, die vor mehr als zwei Jahrhunderten unschuldig verurteilt wurden, könnte der Grosse Rat:

- ein Geschichtsbewusstsein entwickeln. Es ist der Grosse Rat, der über das Recht der Begnadigung verfügt - früher eine Möglichkeit, der Todesstrafe zu entgehen;
- die Zusammenhänge zwischen uneingeschränkter Macht und Einzelpersonen untersuchen;
- sich Gedanken zu Toleranz und Intoleranz machen, insbesondere gegenüber den Hexen;
- neue historische Studien über die Ursachen dieser Prozesse unterstützen.

Antwort des Staatsrats

Die kürzlich erfolgte Rehabilitierung von Anna Göldi, der letzten, 1782 in Glarus hingerichteten Hexe Europas, dient der Motion von Dorand/de Roche als Vorlage. Nebst dem tragischen Schicksal der gefolterten Personen birgt ein Rehabilitierungsprozess gewisse mitunter grundlegende politische und rechtliche Probleme.

1. Unzählige Folteropfer in unserem Kanton

Bis zu Beginn des 19. Jahrhunderts waren in unserem Kanton wie auch im restlichen Europa Folter und Körperstrafen übliche Instrumente des Rechtssystems. Die Todesstrafe verschwand erst 1942 endgültig aus dem bürgerlichen Strafrecht, in unserem Kanton wurde jedoch nach 1832 nur eine einzige Person hingerichtet (für weitere Details: Schoenenweid A., L'abolition de la torture et de la peine de mort dans le canton de Fribourg - Chronique législative d'une histoire mouvementée, erscheint in der Freiburger Zeitschrift für Rechtsprechung 2008).

Im Ancien Régime wurden unzählige Prozesse durch die Anwendung von Folter verfälscht; ein grosser Teil führte zum Tod der gefolterten Person, entweder durch die Hinrichtung oder als Folge von Misshandlungen oder Verstümmelungen. Bezüglich der Hexenprozesse sprechen einige Autoren von rund 1000 Prozessen in unserem Kanton im 17. Jahrhundert, andere wiederum verzeichnen im Zeitraum von 1502 bis 1695 an die 300, darunter die schrecklichen Jahre 1634 (30 Hinrichtungen), 1635 (10) und 1652 (20).

Diese Zahlen werden durch die folgenden statistischen Hochrechnungen untermauert: Im 16. Jahrhundert und bis 1650 wurden in der Schweiz pro 10 000 Einwohner zwei Todesstrafen verhängt; in der zweiten Hälfte des 17. sowie im 18. Jahrhundert wurde durchschnittlich eine Person pro 10 000 Einwohner hingerichtet (Killias M., Grundriss der Kriminologie, Bern 2002, Nr. 857). Der Kanton Freiburg verzeichnete ab der Annexion der Grafschaft von Greyerz im Jahr 1554 rund 50 000 Einwohner; daher kann davon ausgegangen werden, dass von Beginn des 16. bis Ende des 18. Jahrhunderts 150 bis 200 Personen hingerichtet wurden.

Auch wenn einige der hingerichteten Personen Taten begangen hatten, die auch nach heutigem Recht strafbar wären, wurden doch viele unter ihnen zum Tode verurteilt, weil sie unter Folter Handlungen "gestanden" haben, die heute nicht mehr strafbar sind (Homosexualität, Prostitution oder Hexerei; Apostasie oder politische Opposition) oder weil sie in Situation absoluter Not gehandelt haben (wie z. B viele Frauen, die gegen ihren Willen schwanger und wegen Kindesmord verurteilt wurden). Es lässt sich auch nicht bestreiten, dass diese oft in keinem Verhältnis zur begangenen Straftat stehende Rechtsprechung vor allem die Armen betraf. So wurde bisweilen der wiederholte Diebstahl von Hühnern, die Bettelei, der Diebstahl eines Pferdes mit dem Tod bestraft. Ganz zu schweigen von den Opfern der "Bettlerjagd", die offiziell mit der Unterstützung der Bevölkerung als Polizeimassnahme durchgeführt wurde.

Der Prozess gegen die "Catillon" ist Teil dieser aus heutiger Sicht schockierenden Realität, auch wenn er einige Besonderheiten aufweist. Es stellt sich deshalb die Frage, warum nur eine betroffene Person rehabilitiert werden soll, nicht aber die anderen. Der Staatsrat ist der Meinung, dass eine Rehabilitierung für alle Opfer der damaligen Strafjustiz gelten sollte: nicht nur für Hexen, sondern auch für Homosexuelle, religiöse Minderheiten wie die Wiedertäufer (beispielsweise die "Waldenser"), politisch Verurteilte, wegen Kindesmord hingerichtete Mütter und allgemein all jene, deren Geständnisse unter Folter abgepresst wurden.

2. Das Ancien Régime existiert nicht mehr

Sollen diese Opfer einzeln oder pauschal rehabilitiert werden? Angesichts der Zahl der zu bearbeitenden Dossiers würde eine Überprüfung der einzelnen Fälle - soweit diese noch existieren - mehrere Generationen von Rechtshistorikern beschäftigen. Die Motion Dorand/de Roche will die "Catillon" alleine, aber als exemplarisches Beispiel rehabilitieren, "im Gedenken an all jene, die Opfer dieser Ungerechtigkeiten geworden sind".

Eine Rehabilitierung, sei sie nun individuell oder kollektiv, ist ein rechtlich und politisch äusserst problematisches Unterfangen. Die Gründung des liberalen Staates 1831 in den meisten Kantonen und 1848 auf eidgenössischer Ebene war unbestritten ein definitiver Bruch mit der Justiz des Ancien Régime. Sich dieser Zäsur bewusst zu werden heisst, die Werte unseres Rechtsstaates zu bekräftigen. Es existiert keine Kontinuität zwischen dem Ancien Régime und dem liberalen Staat. Letzterer hat nicht für die Verbrechen eines Systems einzustehen, dem er ein Ende bereitet hat. Dies heisst aber auch, dass er die Ungerechtigkeiten der früheren Justiz vom rechtlichen Standpunkt aus nicht korrigieren kann.

Die Rehabilitierung von Nicolas Chenaux und seinen Mitstreitern durch die radikale Vorherrschaft bezweckte im Übrigen nicht, die damaligen Gerichtsentscheide aufzuheben. Dies geht aus den Erwägungen des grossrätlichen Dekrets vom 4. Juli 1848 zur Rehabilitierung der Opfer von 1781 und der folgenden Jahre (BL 1848, Bd. 23) hervor: " (…) die wiederhergestellte Republik muss heute die edle Selbstlosigkeit dieser Opfer anerkennen, ihren guten Ruf wiederherstellen und ihren Nachfahren volle Genugtuung zukommen lassen…".

3. Eine moralische, aber keine rechtliche Rehabilitierung

Eine heute ausgesprochene Rehabilitierung in Bezug auf Sachverhalte aus dem Ancien Régime kann nach dem oben Gesagten nur moralischer Art sein: Es geht dabei um die Wiederherstellung des guten Rufes der Opfer, was auch in Form von historischen Studien, Publikationen sowie anderen Bekundungen geschehen kann, wie in der Motion festgehalten wird.

Vom rechtlichen Standpunkt aus ist keines der heutigen Instrumente für eine solche Rehabilitierung wirklich passend. Die Rehabilitierung existiert im Strafgesetzbuch nicht mehr; die vormals in den Artikeln 77ff. StGB aufgeführte Rehabilitierung bezog sich auf die einstigen Nebenstrafen und wäre im vorliegenden Fall sowieso nicht anwendbar. Die Begnadigung und die Amnestie setzen eine Verurteilung voraus, die erst noch vollstreckt werden muss. Eine Neubearbeitung dieser Prozesse durch die heutigen Gerichtsbehörden scheint nicht durchführbar, sowohl aufgrund der Zäsur zwischen der heutigen und der damaligen Rechtsordnung als auch aufgrund der praktischen Probleme, die sich stellen würden.

Ein kantonales Spezialgesetz, das sich auf die subsidiäre Zuständigkeit des Grossen Rats stützt (Art. 105 Bst. f der Kantonsverfassung) - nach dem Vorbild des Bundesgesetzes von 2003 über die Aufhebung von Strafurteilen gegen Flüchtlingshelfer zur Zeit des Nationalsozialismus - würde eine Reihe komplexer Probleme aufwerfen (betroffene Personen, Prozessfähigkeit der Nachfahren, Verantwortlichkeit des Staates usw.). Ein solches Gesetz würde den Rahmen der Motion ausserdem bei weitem sprengen.

Gestützt auf diese Erwägungen ist der Staatsrat der Ansicht, dass der Grosse Rat in einer feierlichen Erklärung den guten Ruf der Opfer der Rechtssprechung des Ancien Régime wiederherstellen könnte und zwar in Form einer Resolution (Art. 84 GRG) sowie konkreter Massnahmen, um die Untersuchung dieser Prozesse zu unterstützen.

Der Staatsrat hält abschliessend fest:

a. Im Ancien Régime wurden im Kanton zahlreiche Personen hingerichtet wegen Vergehen, die heute nicht mehr strafbar sind. Die meisten dieser Personen waren zuvor gefoltert worden. Der moderne Rechtsstaat hat mit dem Ancien Régime gebrochen und kann vom rechtlichen Standpunkt her dessen Entscheide nicht aufheben.

b. Catherine Repond und die Opfer der Rechtsprechung des Ancien Régime haben indes Anspruch auf Wiederherstellung ihres guten Rufes.

Deshalb beantragt der Staatsrat, die Motion abzuweisen, sofern diese eine rechtliche Rehabilitierung verlangt. Er ist jedoch bereit, sämtliche Vorschläge des Grossen Rates hinsichtlich der Wiederherstellung des guten Rufes der Opfer zu prüfen.

Freiburg, den 27. Januar 2009

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Motion Grosser Rat FR 16.10.08
http://admin.fr.ch/shared/data/pdf/gc/2007_11/motions/m1061_08.pdf

GRAND CONSEIL MOTION

Jean-Pierre Dorand / Daniel de Roche, députés
Réhabilitation de Catherine Repond, dite " Catillon "
M1061.08 - Reçu SGC: 08.10.08. - Transmis CHA: 16.10.08
Paruton BGC: oct 2008

Dépôt

Le Conseil d'Etat est chargé de soumettre au Grand Conseil un projet de décision/d'acte par lequel Catherine Repond est réhabilitée.

Développement

En 1731, une vieille femme, Catherine Repond, dite Catillon était sauvagement torturée puis exécutée pour " sorcellerie ". Ce procès, qui survient des décennies après la dernière exécution d'une autre " sorcière " étonne. Il s'agit en fait d'un assassinat judiciaire, orchestré par le pouvoir oligarchique de l'époque et son agent Béat-Louis Montenach. Il s'agit de faire taire une femme qui en sait trop sur d'importants personnages et leurs trafics, dont le faux monnayage.

L'analogie avec Anna Göldi, " sorcière " glaronnaise exécutée pour " empoisonnement " en 1785 est frappante. Le député Fritz Schiesser et dix cosignataires ont déposé une motion demandant au Gouvernement glaronnais de proposer un acte par lequel Anna Göldi est réhabilitée. Malgré l'opposition du Conseil d'Etat, le Grand Conseil décide, en 2007, de réhabiliter Anna Göldi et de déclarer que son procès a été un assassinat judiciaire. Les motionnaires écrivent: " Gerade weil uns nachfolgende Generationen keine Schuld am damaligen Todesurteil und den damit verbundenen Umständen trifft, finden wir es an der Zeit, in einem symbolischen Akt uns zur historischen Verantwortung zu bekennen und Anna Göldi zu rehabilitieren, also für unschuldig zu erklären. "

Les recherches de Nicolas Morard, Catherine Utz-Tremp et Josiane Ferrari-Clément ont permis de connaître les mécanismes qui amènent à de tels procès.

Pourquoi réhabiliter des innocents condamnés il y a plus de deux siècles ? Il s'agit :

- d'une prise de conscience historique pour le Grand Conseil, qui dispose du droit de grâce. Celui-ci permettait autrefois d'échapper à la peine de mort ;

- d'examiner les rapports entre un pouvoir absolu et l'individu, écrasé par l'appareil de répression tout puissant ;

- de s'interroger sur la tolérance et l'intolérance, celle-ci s'attaquant aux " sorcières " (90% des procès) et aux " sorciers " qui sont réputés avoir commis le crime impardonnable de l'apostasie ;

- de favoriser de nouvelles recherches sur les sources historiques de ces procès afin de mieux cerner la mécanique impitoyable qui brise les individus et transforme l'Etat en monstre répressif.

Après un vingtième siècle qui a pratiqué les " grands procès " truqués, il n'est pas superflu de réhabiliter la dernière " sorcière " exécutée dans le canton, en pensant à toutes celles et à tous ceux qui ont été victimes de telles iniquités.

Je propose donc que, en reprenant les termes de la motion glaronnaise, le Conseil d'Etat soit chargé de soumettre au Grand Conseil un projet de décision par lequel Catherine Repond est réhabilitée.

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RAZZIA ZH
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Indymedia 23.2.09

Kriminalisierung durch die Bundesanwaltschaft ::

AutorIn : www.aufbau.org     : www.aufbau.org     

Einmal mehr versuchen die Repressionsorgane "Exponenten" des Revolutionären Aufbau zu kriminalisieren.     

Am 20.1.09 führte die Bundeskriminalpolizei bei Martin, im Sprachgebrauch der Bundesanwaltschaft einem "Exponenten" des Revolutionären Aufbaus, eine Hausdurchsuchung durch.

Seither, mithin seit über einem Monat, sitzt Martin unter dem fadenscheinigen Vorwand, es sei ein "Rucksack mit Brandsätzen" gefunden worden, in Untersuchungshaft. Sowohl dem Anwalt wie auch Martin wurde des rechtliche Gehör vor dem Haftrichter verweigert. Diese selbstherrliche, über dem eigenen Gesetz stehende Haltung wurde nun vom Bundesgericht gerügt und Martin muss nochmals dem Haftrichter vorgeführt werden.

Weiter verweigerten die Untersuchngsbehörden dem Anwalt jegliche Akteneinsicht. Erst aufgrund der Einreichung der obgenannten Klage an das Bundesgericht bequemten sie sich, teilweise Akteneinsicht zu gewähren. Bis heute wurde Martin auch nicht mit dem angeblich gefundenen Inhalt des Rucksackes konfrontiert. Der Begriff "Brandsatz" ist wie geschaffen für die bürgerliche Justiz, er ist gummig und frei interpretierbar. Ein Brandsatz kann ein Kerze, ein Molotovcocktail, oder ein leicht enzündlicher chemische Stoff sein. Wie hiess es doch ironisch in einem Lieder der deutschen Politrock-Gruppe Ton, Stein, Scherben über eine Hausdurchsuchung in den 70er Jahren: "Und aus 10 leeren Flaschen Wein, können schnell 10 Mollies sein". Mit anderen Worten: Auch nach über einem Monat Untersuchungshaft wurde der Haftgrund nicht substantiiert und mit der Verweigerung der Akteneinsicht jegliche Verteidigung verunmöglicht.

Aehnlich haltlos ist der erneute Versuch der Bundesanwaltschaft, eine führende Genossin unserer Organisation zu kriminalisieren und mit zahllosen Verfahren wegen angeblich begangener Brand- und Sprengstoffanschlägen einzudecken. In einer Pressemitteilung teilt der leitende Untersuchungsrichter Jürg Zingle mit, die Bundesanwaltschaft habe nach Abschluss eines gerichtspolizilichen Ermittlungsverfahrens nun bei ihm die Eröffnung einer Voruntersuchung gegen "Exponenten des sogenannten Revolutionären Aufbaus" beantragt. Nur soviel zur "Unabhängigkeit" dieses Untersuchungsrichters: Sein Büro befindet sich an der berühmt-berüchtigten Taubenstrasse 16 in Bern, dem Sitz der Bundesanwaltschaft. Die Akten wurden denn auch gleich direkt übergeben, vermutlich während der gemeinsamen Kaffeepause auf dem Gang. Auch in diesem Verfahren verweigern die Behörden jegliche Akteneinsicht und versuchen nun, mit reisserischen Medienmitteilungen die mangelnde Substanz der Untersuchungsakten wettzumachen.

Aeusserst rührig ist auch die internationale Rechtshilfeabteilung der Bundesanwaltschaft. Zusammen mit italienischen und belgischen Polizei- und Untersuchungsbehörden organisieren sie seit Jahren Hausdurchsuchungen und schieben die Akten und beschlagnahmten Schriftstücke nach Belieben hin und her. Je nachdem tauchen sie dann wieder unvermittelt und aus dem Zusammenhang gerissen in irgendeinem Verfahren in Mailand, Brüssel oder Bern auf.

Nicht zufällig verschärfen Polizei und Justiz die Gangart gerade in diesem Zeit. Die tiefe Krise des kapitalistischen Systems, die kriminellen Machenschaften der Bougeoisie - die UBS ist nur die Spitze des Eisberges - und die ungezügelten Angriffe auf die werktätige Bevölkerung setzen für viele den antikapitalistischen Widerstand auf die Tagesordnung. Und das versuchen die Herrschenden natürlich mit allen Mitteln zu unterdrücken. Die zweiwöchige Inhaftierung zweier Schüler in Zürich wegen einer angeblichen Beteiligung an ein paar Farbklecksern gegen die hochkriminelle UBS gehören dazu genauso wie die Razzien in Bern und Fribourg gegen antifaschistische Kräfte.

Für die sofortige Freilassung von Martin!

Für die sofortige Freilassung des des nach den Razzien der Fribourger Polizei verhafteten Genossen!


Revolutionärer Aufbau Schweiz, 23. Februar 2009

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HOMOPHOBIE
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Tagesanzeiger 24.2.09

Beten gegen die Euro-Pride

Christlich-konservative Vereine in Zürich rufen zum Gebet auf, um das Festival für Schwule und Lesben doch noch zu verhindern.

Von Yvonne Staat

Im Mai und Juni findet in Zürich die Euro- Pride, das grösste europäische Festival für Schwule und Lesben, statt. Das ist beschlossene Sache - allmählich begreifen das auch religiöse Organisationen wie der Verein Familienlobby. Noch im letzten Sommer hatte dieser, unterstützt von der EDU des Kantons Zürich, eine Petition gegen den Anlass gestartet. Die Chance, dass der Zürcher Stadtrat auf die Petition eingehen werde, sei natürlich null, heisst es inzwischen auf der Homepage der Familienlobby. Und weiter: "Doch bleibt noch das Gebet." Und so rufen nun verschiedene christlich-konservative Vereine in Zürich zu Gebetstreffen gegen die Euro-Pride auf.

Die City-Church an der Zürcher Ankerstrasse, die zum Bund evangelischer Gemeinden gehört und rund 170 Mitglieder zählt, hat sich dem Aufruf der Familienlobby angeschlossen. Bis Ende April widmet sie ihre regelmässig stattfindenden Gebetsnächte der Euro-Pride. Um diesen Anlass "geistlich zu bekämpfen", wie es auf der Homepage heisst. "Wir sind der Ansicht, dass durch das Festival in Zürich falsche Akzente gesetzt werden, die Gott nicht ehren", sagt Gemeindeleiter Hansjörg Stadelmann.

"Sexuell-strategisches Spinnennetz"

Den Auftakt der Gebetsnächte bildete eine Predigt, die man bis vor kurzem noch im Internet anhören konnte: eine aggressive, tumbe Ansage gegen Schwule im Namen Gottes. So war etwa die Rede von "Unreinheit" und "perversem Denken". Oder von Verschwörungen, in denen die Homosexuellen "ein sexuell-strategisches Spinnennetz über die Welt ausbreiten", und der "Feind" Zürich, Europa, den ganzen Erdball "Stück für Stück einnimmt".

Aufgrund der Recherchen des "Tages-Anzeigers" hat die City-Church die Predigt inzwischen vom Netz genommen. "Offenbar wird sie von einzelnen Personen als schwulenfeindlich verstanden, das war nicht unsere Absicht", so Gemeindeleiter Stadelmann. Es seien auch keine weiteren Predigten dieser Art mehr geplant, versichert er. Aber beten gegen die Euro-Pride - das will man weiterhin.

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familienlobby.ch

EuroPride 09:
http://www.familienlobby.ch/10743/index.html

z.B: => Stop the Parade:  

Kampf gegen die Massenparade am 6.6.09
 
Wir wehren uns dagegen, dass die Massenparade vom 6. Juni 09 einen Lebensstil abfeiern will, der sehr viele Menschen in grosses Unglück stürzt.

- Meinungsmacher in Politik und Wirtschaft heissen die schwulesbischen Massen willkommen.
- Homosexuelle Verleger und Journalisten und deren Helfershelfer werden den schrillen Anlass auf tausend Kanälen abbilden.
- So versucht man, Akzeptanz zu schaffen für homosexuelle Partnerschaften und sie der traditionellen Familie gleichzusetzen.

Ein solcher Massenevent verschlechtert die öffentliche Moral und damit das Leben einzelner Menschen.

Die Familienlobby Schweiz setzt alles daran, die Parade zu verhindern. Dem Zürcher Stadtrat wurde im Dezember 2008 eine Petition mit 5'392 Unterschriften ausgehändigt. Die Petenten bitten die Stadregierung, sich von der EuroPride 09 zu distanzieren. Die Chance, dass die 'weltoffenen' Damen und Herren darauf eingehen, ist natürlich Null. Doch bleibt der Familienlobby als einem kirchlichen Verein noch das Gebet. Seit mehr als zwei Jahren bittet eine wachsende Zahl von Beterinnen und Betern, dass GOTT SELBER DIE GROSS-PARADE VOM 6. JUNI VERHINDERT.

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WASSER-MULTI
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Radio Rabe 23.2.09

Nestlé und das Geschäft mit dem Wasser
rtsp://212.103.67.35:554/20090223.rm?start=11:18:35&cloakport=8080,554,7070

=> http://www.multiwatch.ch