MEDIENSPIEGEL 20.3.09
(Online-Archiv: http://www.reitschule.ch/reitschule/mediengruppe/index.html)

Heute im Medienspiegel:
- Reitschule-Kulturtipps (DS, tojo)
- Rössli-Eröffnung
- Vorplatz-Konzerte + Subventionsabstrafung im Stadtrat
- Gegen Bollwerk-Verunglimpfung
- Gemeinderat verschlampt Schützenmatte-Entwicklung
- Voodoo Rhythm gerettet
- Tele-Hess: Folge 2 (Armeewaffen)
- Demo gegen Art Café
- Neonazis verurteilt wegen Konzert
- Kokain: Lausanne + Luzern
- Bahnpolizeigesetz gescheitert
- Bukripo-Krieger Tigris
- Sport: Polizeikosten für Vereine ein Risiko
- Anti-Atom: Tschernobyl-Demo, Elsass, BKW-Bilanz-Kritik, Gösgen
- Gipfel-Soli-News 19.3.09

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REITSCHULE
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Fr 20.03.09
19.30 Uhr - Grosse Halle - Blinde Insel, Küche: Bio Hof Heimenhaus
20.30 Uhr - Tojo - Alle deine Namen, Norbert Klassen / Eva Fuhrer. Text: R. Urweider
21.00 Uhr - Kino - Filmreihe Intersexualität: Erik(A) - Der Mann der Weltmeisterin wurde, K. Mayer, Österreich 2005
22.00 Uhr - SousLePont - Mono für Alle! (D) & DJ‘s -- Electropunk
22.00 Uhr - Dachstock - Patchwork presents: Little Dragon (SWE), Support: DJ Sassy J & Zukie173 -- Nu Soul/Electronica/Electropop

Sa 21.03.09
19.30 Uhr - Grosse Halle - Blinde Insel, Küche: Bio Hof Heimenhaus
20.30 Uhr - Tojo - Alle deine Namen, Norbert Klassen / Eva Fuhrer. Text: R. Urweider
21.00 Uhr - Kino - Filmreihe Intersexualität: XXY, L. Puenzo, Argentinien 2007
22.00 Uhr - Dachstock - Plattentaufe! Kummerbuben "Am Schattehang", Support: DJ Mario Batkovic Rumpelfolk/Herzensrock und eine Prise Balkanbeats

Infos: www.reitschule.ch

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20min.ch 20.3.09

Kummerbuben taufen ihre Platte

BERN. Die "Entstauber der Schweizer Volksmusik" sind mit einem neuem Album zurück. "Schattehang" wird morgen getauft.

Mit dem Erstling "Liebi und anderi Verbräche" haben die Kummerbuben vor eineinhalb Jahren eingeschlagen wie eine Bombe. Mit "Schattehang" stellen sie nun ein Album vor, das nahtlos an ihren Erstling anknüpft.

Wie schon beim letzten Album sind die Kummerbuben in die Archive gestiegen und haben alte, vergessene Volkslieder ausgegraben. Den meisten haben die sechs Musiker ein neues, zeitgemässes Gewand verpasst. Statt nach Hudigäggeler klingen die Lieder nun nach Rock, Folk und Pop, modisch aufgepeppt mit einem Touch Gipsy. Das passt und funktioniert auch live bestens.

"Schattehang" steht erst ab dem 27. März in den Plattenläden. Doch bereits morgen kann man sich den neusten Wurf der Kummerbuben zu Gemüte führen: Die Band tauft "Schattehang" ab 22 Uhr auf der Bühne des Dachstocks. Mario Batkovic, Akkordeonist bei den Kummerbuben, spielt im Anschluss den DJ. Pedro Codes

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Bund 19.3.09

"Alle deine Namen"

Frauenbilder

Liebesgedichte von Antonia bis Zoë - das ist der lyrische Zyklus "Der Reigen" von Raphael Urweider. Der Dichter besingt darin 26 Frauen und gleichzeitig die Frau an sich. Die Gedichte bilden den Soundtrack für die Tänzerin Eva Fuhrer, die zu den Worten 26 kleine Choreografien, assoziative Skizzen und Fragmente geschaffen hat und diese in "Alle deine Namen" auch selber tanzt. Der Theater- und Performancekünstler Norbert Klassen verleiht den Texten seine Stimme. (reg)

Tojo-Theater Reitschule

Donnerstag, 19., bis Samstag, 21. März, jeweils 20.30 Uhr.

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Bund 19.3.09

Sounds: Little Dragon

Vom Fauchen des Drachens

Mit Little Dragon macht eine Band in Bern halt, die zum Reizvollsten gehört, was die heutige Soul-Musik zu bieten hat. Lobschrift auf ein musikalisches Mirakel.

Ane Hebeisen

Um die Soul-Musik ist es aktuell nicht gerade gut bestellt. Die Seelenmusik ist sozusagen ein Fall für den Seelenklempner. Allen voran die amerikanischen Helden stecken in einer Krise, welche die Finanzbaisse an Schrecken locker übertrifft: Die Ex-Göttin India.Arie ertrinkt auf ihrem aktuellen Werk in schnulzigster Larmoyanz, gleiches tut der einstige Soul-Hengst Johnny Legend, und Kanye West nervt ein desolates Album lang mit seinem neuen Effektgerät, das ihn nicht - wie er meint - zur neuen Stimme der Soul-Musik macht, sondern zu einem albernen singenden Sprechroboter.

Doch es gibt ein hoffnungsvolles Flackern am dunklen Horizont: Es lodert notabene nicht vom Mutterland des Soul her, sondern vom Soul-Schwellenland Schweden, und es stammt aus dem Schlund eines kleinen Drachen: Little Dragon heisst die Zukunft des Soul, und es handelt sich um einen Drachen, der nicht nur wohlige Wärme spendet, sondern zuweilen auch ganz gerne ein bisschen faucht und schnaubt. Doch bevor wir von der Zukunft reden, blicken wir kurz zurück.

Es war im Juli 2002, als sich auf der Bühne der Miles Davis Hall in Montreux gar Ausserordentliches abspielte. Am Frontmikrofon amtete eine asiatische Dame, die grundsätzlich jeglichem Tanzgebaren entsagte, obwohl die Musik ihrer Band dazu durchaus Anlass geboten hätte. Was der Körper an Regungen verweigerte, spielte sich dafür in der Physiognomie dieser Frau ab: Ein verstörendes mimisches Wechselspiel aus Leidenschaft, stiller Heiterkeit, Schmerz und Entrücktheit, ein Naturschauspiel, von dem die Aufnahmeleiter des Montreux-Fernsehteams dermassen angetan waren, dass sie noch Stunden nach dem Konzert Zeitlupenstudien dieses Gesichts auf die Grossleinwände der Halle projizierten. Die Frau, die für diesen bestrickenden Konzertmoment verantwortlich zeichnete, heisst Yukimi Nagano und war als Gastsängerin der swingenden Schweden Koop nach Montreux gereist. Als heimlicher Star des Festivals verliess sie die Genferseegegend wieder - weil sich auch in ihrem Gesang all die mimisch dargebrachten Elemente (zur Erinnerung: Leidenschaft, stille Heiterkeit, Schmerz und Entrücktheit) rangelten, dass einem flugs alle Hörgewohnheiten aus dem Gleichgewicht gerieten.

Funkelnde Schatzkammer

Little Dragon ist das Bandprojekt von Yukimi Nagano, die als Tochter eines japanischen Vaters und einer amerikanischen Mutter im schwedischen Göteborg aufwuchs. Ihr unbetiteltes Erstlingswerk (Peacefrog/Namskeio) beginnt mit einem musikalischen Mirakel. "Twice" heisst das Eröffnungsstück, in welchem die bezaubernde Frau Nagano, einzig von einem Piano-Loop, einem urzeitlichen Synthesizer und einem sparsam eingesetzten Streicherensemble begleitet, zur schönsten Ballade der letzten Jahre ansetzt. Yukimi Nagano entfacht hier Schönheit, ohne mit Pathos oder Larmoyanz nachzuhelfen.

Doch die CD nimmt Wendungen, die den Hörer alsbald von dieser Seligkeit wieder wegführen - in musikalische Bezirke, die durchaus ebenso reizbesetzt sind. Songjuwelen finden sich wild verstreut übers ganze Album, wie das unbeschwert zwischen R'n'B und sonnigem Elektro schlenkernde Stück "Recommendation", die eher im Trip-Hop zu verortende Tiefton-Ballade "Forever" oder das wunderlich swingende Soul-Pop-Bijou "After the Rain". Die Lieder von Little Dragon geben immer wieder Anlass zum Staunen, sei es durch ihre unübliche Dramaturgie, den verspielten Umgang mit der Elektronik oder ganz einfach wegen der ungeläufigen Schönheit von Yukimi Naganos Gesang. Dieses Album ist eine vielfarbig funkelnde Schatzkammer - Popmusik, die auf Pfaden wandelt, die noch weitgehend unberührt sind. Krisenresistent und umwerfend.

Dachstock Reitschule

Freitag, 20. März, 23 Uhr. Im Rahmen der Patchwork Nights.

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RÖSSLI
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bernerzeitung.ch 19.3.09

Reitschule mit neuer Bar

In Bern gibt es eine neue Bar: Das Rössli, das sich in der Reitschule befindet, feiert heute Abend seine Eröffnung.

Öffnungszeiten

Montag und Dienstag: Geschlossen
Mittwoch und Donnerstag: 20.00 bis 01.00 Uhr
Freitag: 20.00 bis 03.30 Uhr
Samstag: 16.00 bis 03.30 Uhr
Sonntag: 18.00 bis 01.00 Uhr

Die Betreiber der Reitschule möchten nach den vergangenen Wochen und Monaten die Reitschule wieder zu einem Kultur- und Begegnungsort machen. Das Rössli soll neben einer Bar mit breitem Biersortiment und Drinkspezialitäten auch eine Plattform für Konzerte sowie sonstige kulturelle oder politische Veranstaltungen bieten. Am Donnerstag soll regelmässig ein Konzertabend, am Sonntag ein Klavierabend stattfinden.

Heute Abend ab 21.00 Uhr feiert das Rössli seine Eröffnung. Hinter den Plattentellern stehen Palko Muski und DJ Zlatko Promilje. (sho)

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Bund 19.3.09

"Rössli" zieht in Reitschule ein

Stadt Bern Das Reitschule-Publikum fliesst neu durch das "Rössli" ins alternative Kulturzentrum - das "I-Fluss" ist Geschichte. Die Bar hatte nie recht rentiert; das soll sich nun ändern. Die Polka-Band mit dem schlüssigen Namen Palko Muski bestreitet heute ab 21 Uhr den "Rössli"-Eröffnungsabend.

Hinter Berns neuster Bar, die auf den berühmt-berüchtigten Vorplatz geht, steckt ein siebenköpfiges Kollektiv. Den Kern bilden ehemalige Betreiber des Restaurants Sous le Pont und der Vorplatzbar. Der Vorplatz ist auch für das "Rössli" ein Thema: Stimmt das Wetter, soll er in Beschlag genommen und belebt werden. Die Mediengruppe der Reitschule schreibt dazu auf Anfrage: kein leichtes Unterfangen angesichts "der Unfähigkeit der Behörden, rund um die Schützenmatte eine vernünftige Drogenpolitik zu betreiben".

"Alternative zur Turnhalle-Bar"

Der Donnerstag soll zum prominentesten Abend der Bar werden, sagt Christian Trunz, einer der Betreiber: "Für alle die, die sich Donnerstag für Donnerstag in der Turnhalle-Bar auf den Füssen rumstehen, bieten wir eine Alternative." Die "Rössli"-Betreiber haben sich zum Ziel gesetzt, donnerstags mit Bands aufzuwarten, "die überraschen" und der breiten Masse noch kein Begriff sind.

Überraschen wollen auch die Betreiberinnen selbst, inklusive ihrer Bar: Sie haben einen Cocktailkurs besucht, das Biersortiment erweitert, den Raum schallisoliert und mit einer Bühne versehen, Tische geschreinert und die Wände frisch gestrichen.

Jeweils am Sonntag ist im neuen Interieur mit einem Pianisten zu rechnen, am Mittwoch werden Filme gezeigt und Vorträge gehalten, und auch freitags und samstags kann das Reitschule-Publikum neu im "Rössli" einkehren. (phi)

http://www.roessli.be

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bernerzeitung.ch 19.3.09

Eröffnung CaféBar-Dancing Rössli (Reitschule)

Eröffnung mit Palko Muski. Polka, Gipsy, Disco.
 
Rubrik: Sounds
Wann: Donnerstag, 19.03.2009, 20:00
Wo:     CaféBar-Dancing Rössli, Reitschule
Neubrückstr. 8
3011 Bern

" http://www.myspace.com/roessli
" http://www.roessli.be

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bewegungsmelder.ch
http://www.bewegungsmelder.ch/bmonline.php?mtask=5&stask=1&task=109

ein rössli für die reitschule

Er durchstand Einiges, der berühmt berüchtigte Raum ganz vorne in der Reitschule. Miterlebt hat er schon Betonierungen, Wagenburgen und wurde schliesslich nur noch als Durchgang zum Dachstock benutzt. Nachdem Debatten und Ratten den Raum schon fast zunichte gemacht hatten, kehrt nun der weisse Schimmel ein und bittet zu Tisch oder auf die Bühne. Mit Konzerten und Veranstaltungen will der Raum wieder an Charme und Nutzen gewinnen. Zurück zum Ursprung, ein 'Rössli' für die Reitschule!
[text by: Deborah Imhof / march 2009]

eröffnung: do 19.03. rössli reitschule bern

http://www.myspace.com/roessli

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roessli.be

Öffnungszeiten

Montag & Dienstag geschlossen
Mittwoch 20.00 Uhr - 01.00 Uhr
Donnerstag 20.00 Uhr - 03.30 Uhr
Freitag 20.00 Uhr - 03.30 Uhr
Samstag 16.00 Uhr - 03.30 Uhr
Sonntag 18.00 Uhr - 01.00 Uhr

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Nach Wagenburg, Räumung, Beton, weggespitztem Beton und noch mehr Beton, Umbau, Infocafé, Bar, den Folgen städtischer Drogenpolitik und Konkurs, wird nun der Raum an der Front der Reitschule bald wieder als Kultur- und Begegnungszentrum eröffnet: das Rössli wird geboren.

Der Raum liegt an der Front der Reitschule und ist dadurch immer wieder mit den Problemen konfrontiert, die vom Vorplatz in das Haus drängen. Vom ständigen Sorgenkind soll der Raum nun wieder zum Begegnungs- und Kulturort werden, wo sich Menschen gerne treffen, ein niederschwelliges Kulturangebot geniessen und Informationen zu Hintergrund und Programm der gesamten Reitschule finden können. Es wird ein neuer Anlauf gewagt, umgebaut und die Bar wieder regelmässig genutzt: das Rössli entsteht.
Von Mittwoch bis Sonntag geöffnet, ist das Rössli ein Ort des Austausches und der kulturellen Aktivität. Neben einer Bar mit breitem Biersortiment und Drinkspezialitäten, bietet das Rössli eine Plattform für Konzerte und sonstige kulturelle oder politische Veranstaltungen. Regelmässig geplant sind Konzertabende am Donnerstat, sowie jeweils sonntags der Klavierabend.

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myspace.com/roessli

Anstehende Shows
(Details: http://collect.myspace.com/index.cfm?fuseaction=bandprofile.listAllShows&friendid=434197474&n=R%c3%b6ssli)

19.Mrz.2009     20:00
ERÖFFNUNG mit PALKOMUSKI & DJ ZLATKO PROMILJE

26.Mrz.2009     22:00
SYNDROME WPW

02.Apr.2009     22:00
Friends with Displays

08.Apr.2009     21:00
Lonesome Andi Haller

16.Apr.2009     21:00
FRÜCHTE DES ZORNS // ins Sous le Pont verschoben

30.Apr.2009     21:00
BABEL FISHH

14.Mai.2009     21:00
THE MOLE & DJ 0.000001

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Jede Reitschule braucht ein Rössli!

Bern bekommt eine neue Bar. Und zwar eine, in der auch unter der Woche spätabends noch ein Drink serviert wird. Nach Wagenburg, Räumung, Beton, weggespitztem Beton und noch mehr Beton, Umbau, Infocafé, Bar, den Folgen städtischer Drogenpolitik und Konkurs, wird nun der Raum an der Front der Reitschule wieder als Kultur- und Begegnungsort eröffnet; das Rössli wird geboren.
Von Mittwoch bis Sonntag bietet das Rössli eine exklusive Bar sowie eine Plattform für kulturelle und politische Veranstaltungen. Die Konzerte am Donnerstag und den Klavierabend jeweils sonntags solltest du jetzt schon in deiner Agenda vermerken. Mit viel Elan und Kreativität haben die neuen BetreiberInnen den Raum umgestaltet, Ideen entwickelt und verworfen, einen Cocktailkurs besucht, Tische geschreinert, die Akustik verbessert, Wände gestrichen und heftige Diskussionen geführt. Daraus ist eine Bar mit breitem Biersortiment und Drinkspezialitäten entstanden. Ein Ort, an dem gemütliches Sitzen und Kaffee trinken ebenso möglich ist, wie das Führen angeregter Diskussionen, das Lesen von Zeitungen und das Plaudern unter Freunden und mit Fremden.

Eröffnungsparty
am 19.März 2009 mit
Palko Muski
 

Rössli, die neue Bar der Reitschule, Neubrückstr. 8, 3001 Bern // Montag und Dienstag: Geschlossen // Mittwoch 20.00 Uhr-1.00 Uhr // Donnerstag & Freittag 20.00 Uhr-3.30 Uhr // Samstag 16.00 Uhr-03.30 Uhr // Sonntag 18.00 Uhr-01.00 Uhr

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(ST)REITSCHULE
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Bund 20.3.09

Konzerte auf dem Vorplatz waren nicht bewilligt

Stadt Bern Die nächtlichen Veranstaltungen auf dem Vorplatz der Reitschule im letzten Sommer fanden ohne Zustimmung der zuständigen Behörde statt. Die Betreiber hätten wohl Kontakt gehabt mit der Orts- und Gewerbepolizei, doch ein Gesuch für die Konzerte sei nie eingegangen, sagte Sicherheitsdirektor Reto Nause (cvp) gestern im Stadtrat. Heuer soll sich diese Praxis nicht wiederholen. Nause kündigte an, die Kantonspolizei werde unverzüglich einschreiten, sollte auf dem Vorplatz wieder ohne Bewilligung mit Verstärkern musiziert werden. Für Philippe Müller (fdp), der die dringliche Interpellation zu diesem Thema eingereicht hat, muss noch mehr geschehen. Bisher habe es dem Gemeinderat am klaren Willen gefehlt, die Missstände rund um den Betrieb des alternativen Kulturzentrums anzupacken. "Mit ein paar Gesprächen ist es nicht getan."

Ikur den Geldhahn zudrehen

Dieter Beyeler (sd) hat wenig Hoffnung, dass die kürzlich wieder aufgenommenen Gespräche zwischen Stadt und Reitschule zu befriedigenden Resultaten führen. Der Gemeinderat werde seit Jahren an der Nase herumgeführt. Deshalb seien die Zahlungen gemäss Leistungsvertrag bis auf Weiteres einzustellen, fordert er in einer Motion. Die Reitschule erhält jedes Jahr knapp 380 000 Franken von der Stadt, wobei der grösste Teil für die Miete in der Stadtkasse bleibt. Das sei sehr viel Steuergeld - vor allem wenn man bedenke, dass sich die Empfängerin nicht an die vereinbarten Regeln halte, sagte Beyeler. Das sei Vertragsbruch, der Gemeinderat müsse endlich handeln. Die Exekutive und mit ihr die grosse Mehrheit des Parlaments erachteten eine Sperre von Geldern als ungeeignete Lösung und lehnten die Motion mit 52 zu 17 Stimmen ab. Stadtpräsident Alexander Tschäppät (sp) räumte ein, es bestehe Handlungsbedarf. Doch die Motion komme zu einem denkbar ungünstigen Zeitpunkt. Subventionskürzungen seien eine "Holzhammermethode", welche die ohnehin bestehenden Gräben noch mehr aufreisse. Der Gemeinderat habe durch die Motion Mosza, welche der Stadtrat vor Monatsfrist klar überwiesen habe, einen klaren Auftrag erhalten. Martin Schneider sprach sich im Namen der BDP/CVP-Fraktion für konstruktive Lösungen aus, nicht für Krieg. Und Jimy Hofer stellte die Frage, ob Regierungsstatthalterin Regula Mader (sp) die richtige Vermittlerin zwischen Stadt und Ikur sei. "Sie gehört zum SP-Filz." (ruk)

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BZ 20.3.09

Stadtrat

Zu laute Reitschule

Die Reitschule müsse sich wie alle Veranstalter an die Lärmvorschriften halten, dies der Tenor gestern im Stadtparlament.

Für diverse Konzerte, welche letzten Sommer auf dem Vorplatz der Reitschule stattfanden, sei keine Bewilligung eingeholt worden. Dies sagte Sicherheitsdirektor Reto Nause auf eine Anfrage von FDP-Stadtrat Philippe Müller. Bewilligt war letzte Saison laut Gemeinderat die Vorplatzbar bis 0.30 Uhr - für Konzerte im Freien müsste die Reitschule jeweils bei der Stadt eine Bewilligung einholen. Dies sei jedoch nicht geschehen.

Müller war nicht zufrieden mit dieser Antwort. Die Stadtregierung müsse bei der Reitschule dafür sorgen, dass die Regeln sowie die Lärmgrenzwerte eingehalten würden. Gleich argumentierten Vertreter der SVP, von GFL/EVP und der SP. Abgelehnt wurde ein Vorstoss der Schweizer Demokraten, welcher einen Subventionsstopp für die Reitschule wollte. Er ziele in die gleiche Richtung wie die kürzlich überwiesene Motion der GFL, befand die Mehrheit.
mm

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bernerzeitung.ch 20.3.09

Reitschule wird weiterhin von Stadt subventioniert

Keine Chance hatte am Donnerstag im Berner Stadtrat die Forderung der Schweizer Demokraten nach einer Geldsperre für die Reitschulbetreiberin IKUR.

Zu reden gaben auch die unbewilligten Konzerte auf dem Vorplatz vom letzten Sommer.

Dieter Beyeler (SD) forderte die Subventionssperre mit der Begründung, die Betreiber der Reithalle duldeten, dass sich hier Randalierer zurückzögen. Der Gemeinderat werde seit Jahren an der Nase herumgeführt. Deshalb seien die Zahlungen gemäss Leistungsvertrag bis auf weiteres einzustellen.

380'000 Franken von der Stadt

Die Reitschule erhält jedes Jahr knapp 380'000 Franken von der Stadt, wobei der grösste Teil für die Miete in der Stadtkasse bleibt. Die restlichen 60'000 Franken decken die Mietnebenkosten der IKUR etwa zur Hälfte.

Das seien sehr viele Steuergelder, vor allem, wenn man bedenke, dass sich die Empfängerin nicht an die vereinbarten Regeln halte, sagte Beyeler. Das sei Vertragsbruch, der Gemeinderat müsse endlich handeln.

Warten auf Motion Mozsa

Die Stadtregierung und die grosse Mehrheit des Parlamentes erachteten eine Sperre von Geldern als ungeeignete Lösung und lehnten die Motion mit 52 zu 17 Stimmen ab. Der Weg des direkten Gesprächs verspreche mehr, hielt die Stadtregierung in ihrer schriftlichen Antwort auf die Motion fest.

Stadtpräsident Alexander Tschäppät räumte jedoch ein, dass Handlungsbedarf bestehe. Er wandte sich indes gegen Holzhammer- Methoden. Die SD-Motion sende das denkbar falscheste Signal aus.

Der Gemeinderat habe durch die Motion Mozsa, welche der Stadtrat vor Monatsfrist klar überwiesen hat, einen klaren Auftrag erhalten. Diese Motion sieht auch Sanktionsmöglichkeiten vor, falls sich die IKUR auch künftig nicht an die Verträge und Vereinbarungen halten sollte.

"Doppelt genäht hält besser"

"Doppelt genäht hält besser", begründete Hans Peter Aeberhard (FDP) seine Zustimmung zum SD-Vorstoss. Immer nur sein Bedauern ausdrücken, wenn wieder etwas aus dem Ruder laufe, reiche nicht mehr. Jeder andere Betrieb in der Stadt werde anders angepackt, wenn er sich nicht an die Vorgaben halte.

Martin Schneider sprach sich im Namen der BDP/CVP-Fraktion für konstruktive Lösungen aus, nicht für Krieg. Und Jimy Hofer stellte die Frage, ob Statthalterin Regula Mader als SP-Mitglied die richtige Verbindungsperson zur IKUR sei.

Um Bewilligungen foutiert

Zu Diskussionen Anlass gaben zuvor auch die zahlreichen unbewilligten Konzerte auf dem Vorplatz der Reitschule vom vergangenen Sommer. Die Anlässe hatten die Lärmgrenzwerte zum Teil sehr stark überschritten. Zwischen Mai und Mitte August 2008 waren 39 Lärmklagen eingegangen.

Philippe Müller (FDP) hatte den Gemeinderat in einer Interpellation angefragt, wieso das Einholen einer Bewilligung - wie es für alle anderen Veranstalter in der Stadt zwingend gelte - für die Reitschule offenbar ein "Akt der Freiwilligkeit" sei. Auch andere Sprecher störten sich an dieser Ungleichbehandlung.

Mittlerweile laufen diesbezüglich unter Federführung von Regierungsstatthalterin Regula Mader als Mediatorin wieder Gespräche mit den Reitschul-Betreibern. Diese Gespräche sollen dazu führen, dass bezüglich Bewilligungen und Betrieb wieder geregelte Abläufe eingehalten werden.

Hofer würde 30 Sicherheitsleute aufbieten

Jimy Hofer zeigte sich darüber hinaus erstaunt über das Sicherheitskonzept der Reitschule. Wenn er für die Sicherheit verantwortlich wäre, würde er mindestens 30 Security-Leute aufbieten, um zu garantieren, dass jedermann ohne Angst eine Veranstaltung in der Reitschule besuchen könnte: "Die grossen Schläger lassen sich nun mal nicht basisdemokratisch vertreiben." (sda)

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BOLLWERK
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Bund 19.3.09

Leserbriefe

Bollwerk wird verunglimpft

Kein Geld für zweites Fixerstübli, "Bund" vom 13. März

Blanker Hohn sind die medialen Aussagen der Stadtregierung (einmal mehr) zur Lage am Bollwerk. Ob gewollt oder nicht, aber es wird alles unternommen, diesem Standort den Stempel "Problemzone" aufzudrücken: Wie um Himmels willen wurde denn geplant, wenn das im September gegebene Versprechen für eine zweite Drogenanlaufstelle im Januar "nicht mehr finanzierbar" ist?

Der Drogenhandel wird offiziell im Vorhof der Anlaufstelle geduldet. Das Unwort "Ameisenhandel" schafft hier die nötige Grauzone. Wenn aber behauptet wird, dass der Handel ausserhalb nicht geduldet (oder gar "bekämpft") wird, ist dass einfach nur ein schlechter Witz. Der Stadtpräsident sollte seine Zeit mal mit einer Feldanalyse verbringen. Übrigens bieten an der Genfergasse (notabene direkt vor dem Amthaus) auch schon Prostituierte ihre Dienste an.

Auch bei den Demonstrationen besteht Handlungsbedarf: Eine Demo wird offiziell als Erfolg gefeiert, wenn sie von der Polizei am Bollwerk zur Eskalation gebracht werden kann. Dieses Vorgehen hat System und nimmt Sachschäden und Einnahmeausfälle in Kauf.

Uns ist am Standort Bollwerk viel gelegen und wir investieren viel Herzblut in den Aufbau unseres Unternehmens. Wir schaffen Arbeits- und Ausbildungsplätze und haben mit unserer Philosophie des nachhaltigen Genusses schon viele Gäste begeistert. Wir wollen dies auch zukünftig am Bollwerk tun. Keine Angst, wir fordern keine Staatshilfe oder gar Dankbarkeit für unser Wirken zur Aufwertung des Standortes. Wir verlangen lediglich eine ehrliche Politik, die sich der Probleme annimmt. Keine realitätsfremden Strategiepapiere mehr, keine Schönrederei und keine Verschwendung von Steuergeldern.

Stefan Zingg, Bern
Geschäftsführer Brasserie Bollwerk

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SCHÜTZENMATTE
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Bund 20.3.09

Die ungeliebten Vorstösse

Der Berner Gemeinderat schiebt weniger Pendenzen vor sich her als auch schon - drei davon haben es aber in sich

Gewisse Geschäfte liegen dem Gemeinderat nicht. Die Neugestaltung der Schützenmatte, die ausserordentliche Wahl der Stadtregierung und das Reglement gegen den Einsatz von Steuergeldern in Abstimmungskämpfen harren seit Jahren ihrer Umsetzung.

Bernhard Ott

Doch, doch, die Disziplin der Stadtregierung habe sich gebessert, sagt Petra Hirt vom Ratssekretariat. Im Herbst 2007 habe es 25 bis 30 für erheblich erklärte Vorstösse gegeben, die der Gemeinderat trotz Verlängerung nicht beantwortet hatte. Per Ende letzten Jahres waren es noch sechs Vorstösse. Ob die verbesserte Disziplin des Gemeinderates auf die im Herbst 2007 eingeführte Fristenkontrolle des Ratssekretariats zurückzuführen ist, die alle drei Monate erfolgt, lässt Hirt offen.

Heisses Eisen Schützenmatte

Zumindest bei drei der sechs Vorstösse, die Ende 2008 offen waren, tut sich der Gemeinderat offensichtlich schwer mit der Antwort. Die Umgestaltung der Schützenmatte in einen "angenehmeren, für alle zugänglichen Platz", wie dies das Grüne Bündnis (GB) seit Sommer 2006 fordert, scheint mehr als ein finanzielles Problem zu sein. Mit dem Scheitern der zweiten Drogenanlaufstelle, die den urbanen Brennpunkt vor der Reitschule hätte entlasten sollen, wurde die Situation nicht leichter. "Auf der Schützenmatte herrscht Handlungsbedarf", schrieb die Stadtregierung im März 2007 in ihrer Antwort auf den GB-Vorstoss. Es werde ein Betriebs- und Gestaltungskonzept mit "einfachen, kostengünstigen Massnahmen" vorbereitet, das den Raum übersichtlicher und sicherer machen soll.

Der Stadtrat erklärte den Vorstoss im Juni 2007 für erheblich. Im Jahresbericht 2007 beantragte der Gemeinderat eine Fristverlängerung bis Ende Juni 2008 und hielt fest, dass eine Vorlage im ersten Halbjahr verabschiedet werde. Die Vorlage ist noch heute nicht verabschiedet. Mittlerweile haben die Behörden einen externen Fachmann mit einer Studie beauftragt, die intern seit Längerem vorliegt. Dem Vernehmen nach könnte die Vorlage wegen der geplanten Verlegung der Parkplätze ins Park&Ride Neufeld blockiert sein, da der Ausbau der Einstellhalle ebenfalls auf sich warten lässt.

Stadtpräsident Alexander Tschäppät (sp) sagte jüngst aber gegenüber dem "Bund", der Gemeinderat habe die Planung wegen des geplanten Ausbaus des SBB-Tiefbahnhofs in den Jahren 2025 bis 2030 gestoppt. Ein SBB-Sprecher erklärte allerdings umgehend, dass die Stadt als Eigentümerin der Schützenmatte selber über die Nutzung des Platzes entscheiden müsse. Postulantin Natalie Imboden weiss offiziell nichts über den Verbleib ihres Vorstosses. "Die Direktionen müssen die Stadträte auch bei längeren Aufschüben nicht zwingend informieren", sagt Petra Hirt vom Ratssekretariat. Wenn der Stadtrat im Juni 2009 über den Jahresbericht 2008 spricht, kann Imboden einer weiteren Fristverlängerung für ihren Vorstoss bis Ende Juni 2009 zustimmen. "Der Stadtrat stimmt mit der Genehmigung der Jahresberichte auch mal über Fristverlängerungen ab, die bereits abgelaufen sind", sagt Hirt.

"Volk versteht Regierung nicht"

Wenig motiviert scheint die Stadtregierung auch an ihrer eigenen Gesamterneuerung mittels Volksinitiative (10000 Unterschriften) zu sein. Die Forderung wurde im Januar 2004 von der Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) eingereicht, welche die Vorgänge rund um die Entmachtung des einstigen Polizeidirektors Kurt Wasserfallen (fdp) untersucht hatte. Der Vorstoss wurde im August 2004 vom Stadtrat überwiesen. Im Jahresbericht 2007 hat der Gemeinderat bis Mitte 2008 eine Vorlage in Aussicht gestellt. Diese ist bis heute ausgeblieben, sodass die Regierung im Jahresbericht 2008 eine zweite Fristverlängerung bis Mitte 2009 verlangt. Die erste Antwort des Gemeinderates aus dem Jahr 2006 mutet eigentümlich an: Eine Erneuerung durch Initiative wäre nur ein "theoretischer Ausbau" der Volksrechte. Das Volk könne nicht Schiedsrichter spielen. "Es befindet sich nicht mitten im Geschehen und kann die Handlungsweise einer Regierung nur mittelbar verstehen", hielt die Stadtregierung fest.

"Können Motion nie erfüllen"

Ebenfalls überfällig ist der Bericht des Gemeinderates zu einer vom Stadtrat für erheblich erklärten SVP-Motion aus dem Jahr 2005. Darin wird die Ausarbeitung eines Reglements für den Einsatz von Steuergeldern vor Abstimmungen verlangt. Motionär Beat Schori störte sich an den Prospekten zum Tram Bern West, die zusätzlich zum Abstimmungsmaterial verschickt worden waren. Er befürchtete eine "Verfälschung der demokratischen Willensbildung".

Stadtpräsident Tschäppät sagte vor dem Parlament, der Gemeinderat werde die Forderungen der Motion "nie erfüllen können", da auch das Bundesgericht in seiner Rechtsprechung Mühe bekunde, zwischen Information und Propaganda zu unterscheiden. Das Wort "nie" in dieser Aussage ist insofern relativiert, als der Stadtrat im kommenden Juni die zweite Fristverlängerung für den SVP-Vorstoss bis Ende Juni absegnen kann.

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VOODOO RHYTHM
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Telebärn 19.3.09

Berner Musiker Beatman ist gerettet

Von Telebärn

Der Berner Musiker Reverend Beatman und sein Label Vodoo Rhythm sind gerettet: Er hat die Suisa-Rechnungen bezahlt.
http://www.bernerzeitung.ch/region/bern/Berner-Musiker-Beatman-ist-gerettet/story/29905133

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TELEHESS
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telehess.ch 19.3.09

Heute Folge 2:
Erich Hess zum Thema Armeewaffen
http://www.youtube.com/watch?v=Veo8OfhvKkY

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CLUBLEBEN
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Bund 19.3.09

Demonstration gegen "Apartheid" in Clubs

Stadt Bern Ein Dutzend Personen haben gestern in der Gurtengasse gegen die "Apartheid" in Berner Clubs demonstriert. Die Kundgebung wurde kurzfristig angekündigt, nachdem in den letzten Tagen in den Medien erneut Fälle publik gemacht worden waren von Personen, denen wegen ihres Ausweises oder ihrer Herkunft der Zutritt zu Bars und Clubs verweigert worden war. (pd)

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Blick am Abend 18.3.09

"Keine Apartheid in Berner Clubs"

Demo → Die Juso-Stadt Bern rief heute zum Boykott gegen die Gastro-Betriebe von Ralf Jansen auf.

jean-claude.galli@ringier.ch

Die Jungsozialisten haben heute ihre Drohung wahr gemacht. Mittags forderten sie in der Gurtengasse mit Transparenten und Flyern die Passanten auf, die Betriebe von Ralf Jansen zu boykottieren. Sicherheitsbeamte hatten letzte Woche einen 32-jährigen Mann mit B-Ausweis im Art Café abgewie sen.
Den Vorwurf, Jansens Geschäften zu schaden und indirekt Arbeitsplätze zu gefährden, nimmt Juso-Vorstandsmitglied Tanja Walliser in Kauf. "Es ist klar unser Ziel, dass Herr Jansen weniger Gäste hat und die Praxis ändert. Wenn er dies tut, bleiben auch die Arbeitsplätze bestehen. "

Gegen Jansen

Die Stadtberner Juso überlegt sich sogar, rechtlich gegen Jansen vorzugehen. "Wir sprechen jetzt aber zuerst mit dem abgewiesenen Gast und klären ab, was er im Sinn hat. Weitere Schritte behalten wir uns in jedem Fall vor", sagt Walliser. Sie beruft sich dabei auf Artikel 261 des Strafgesetzbuches, wonach eine öffentliche Leistung nicht aufgrund von Rasse, Ethnie oder Religion verweigert werden darf.  

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bernerzeitung.ch 19.3.09
(http://www.bernerzeitung.ch/region/bern/RassismusVorwurf-Proteste-vor-dem-Art-Caf/story/23784074 - mit Fotos und Videos)

Rassismus-Vorwurf: Proteste vor dem Art Café

Die Stadtberner Jungsozialisten organisierten am Mittwochmittag eine Kundgebung vor dem Art Café. Sie wollten damit ein Zeichen gegen die "Apartheid" in Berner Clubs setzen.

Zur kurzfristig angekündigten Kundgebung erschienen allerdings nur zehn Personen. Die Stadtberner Juso verteilte vor dem Art Café Flyer und informierte die Kundschaft.

Die Juso steht gemäss eigenen Angaben für ein buntes Bern ohne Rassimus und Diskriminierung. Sie ruft deshalb zum Boykott der Jansen Gastronomie auf, zu der neben den Restaurants/Bars Eclipse, Gut gelaunt, Bim Grosi und Beach Club auch das Art Café gehört.

Neben den Jungsozialisten waren auch die beiden Nationalräte Josef Zisyadis (PdA) und Ricardo Lumengo (SP) vor Ort.

Anlass für den Aufruf war der Fall eines 35-Jährigen mit B-Ausweis, der aus dem Lokal geworfen wurde (bernerzeitung.ch/newsnetz berichtete). (sho, js)

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20min.ch 18.3.09

"Apartheid-Clubs"

"Kein Einlass ohne Schweizer Pass"

Die Stadtberner Jungsozialisten heute Mittag gegen die "rassistischen" Türkontrollen im Art-Café. Zwei Nationalräte unterstützten die Aktion.

"Kein Einlass ohne Schweizer Pass": Nach den Rassismus-Vorwürfen gegen das "Art Café" (20 Minuten Online berichtete) gingen die Jusos auf die Strasse. Rund ein Dutzend Personen versammelten sich am Mittag vor dem Lokal in der Gurtengasse und verteilten Flyer an die Passanten. Darin riefen sie zum Boykott sämtlicher Betriebe auf, welche wie das Art-Café der "Jansen-Gastronomie" angehören. Die Nationalräte Ricardo Lumengo (SP) und Joseph Zyadis (Grüne) schlossen sich dem Protest an.

(am)

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NEONAZIS
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BZ 19.3.09

Gamsen bei Brig

18 Neonazis verurteilt

Das Bezirksgericht Brig hat 14 Männer und 4 Frauen der rechtsextremen Szene wegen Rassendiskriminierung verurteilt. Sie hatten am 17.September 2005 in der Disco "Crazy Palace" in Gamsen bei Brig ein Gedenkkonzert für den 1993 verstorbenen britischen Neonazi-Sänger Ian Stuart organisiert. An der Veranstaltung waren rund 400 Personen aus der rechtsextremen Szene der Schweiz, Frankreichs, Italiens, Deutschlands und Österreichs zugegen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass es während des Konzerts zu Heil-Hitler-Rufen und dem Hitler-Gruss kam und dass die Band ein antisemitisches Lied spielte. In drei Fällen wurde aufgrund von Vorstrafen eine bedingte Freiheitsstrafe ausgesprochen, wie dem Urteil zu entnehmen ist. Fünfzehn Angeklagte wurden zu bedingten Geldstrafen von 350 bis 14 000 Franken verurteilt.
sda

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KOKAIN
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24 Heures 20.3.09

Une nuit blanche avec les dealers lausannois

"REPORTAGE - A Lausanne, le marché de la coke est à ciel ouvert. Au centre-ville, n'importe qui peut acheter vite fait sa "boulette". Nos journalistes Laurent Antonoff, Abdoulaye Penda Ndiaye, Gérald Cordonier, Patrick Martin et Daniel Abimi se sont immergés dans le monde des dealers de rue et de leurs clients. Tout comme eux, ils ont suivi le parcours d'un acheteur de cocaïne.

A Chauderon, sur le Grand-Pont, autour de la place Saint-François, à la rue de Bourg. Le centre de Lausanne s'est transformé en véritable marché ouvert de la drogue. Les rues sont envahies de dizaines de vendeurs de cocaïne qui, sitôt la nuit tombée, mènent leur business au milieu des passants.

En toute impunité? Parmi la population, le sentiment d'insécurité est grandissant. "Que font les autorités et les forces de l'ordre afin d'éradiquer le trafic de rue?" s'interroge un nouveau groupe apparu la semaine dernière sur le site Facebook. Du côté des commerçants, la grogne monte aussi: beaucoup de bistrotiers ou d'épiciers nocturnes en ont ras le bol de voir leurs devantures se transformer en toile de fond d'un commerce illicite. Qui s'accompagne généralement de peu d'incivilités mais fait tout de même fuir la clientèle, dérangée par les vendeurs de drogue.

Un quadrillage de la ville

Malgré son côté toujours un peu artisanal, la supérette de la coke a subi quelques changements structurels ces derniers mois. Fini les bandes de dealers réunis en grappes à Chauderon. Comme si les réseaux avaient compris que les attroupements attiraient les ennuis, donc la police. Désormais, ils fonctionnent sur la base d'un quadrillage quasi systématique du centre-ville. Les soirs de fin de semaine, une quarantaine de trafiquants au bas mot sillonnent la capitale vaudoise, regards aux aguets. Les pommettes toujours pleines… Pas plus de dix boulettes à la fois, afin de déglutir plus facilement en cas de flagrant délit.

Démanteler les réseaux

Les dealers guinéens ont été en grande partie supplantés par les Nigérians, champions de l'économie informelle. Au système bon enfant s'est substituée une organisation quasi militaire. Un chef de zone, des vendeurs, des "mulets" (ndlr: des porteurs) et des gars qui veillent au grain, le plus souvent à l'écart avec la marchandise ou de l'argent. Jamais tous les œufs dans le même panier. Les forces de l'ordre ne sont jamais bien loin. Même si elles concentrent leurs efforts sur le démantèlement des réseaux.

Les chiffres de la police sont éloquents: la brigade lausannoise des stupéfiants a démantelé, en 2008, dix réseaux de distribution, permettant les saisies de 5,8 kg de cocaïne (lire ci-contre). Quant à la police cantonale, elle a intercepté 26 kg de cocaïne en 2007. Un travail de fond accompagné d'un travail de terrain régulier qui, de l'aveu même des policiers, ne permet de s'attaquer qu'à la pointe de l'iceberg.

Dans la peau d'un dealer africain, à arpenter les ruelles du centre-ville

RÉCIT - Se faisant passer pour un Africain fraîchement débarqué, un journaliste de 24 heures cherche à intégrer le réseau lausannois des trafiquants.

"Ici, c'est l'Europe. Chacun pour soi, Dieu pour tous. Bonne chance mon frère. " Après deux jours et deux nuits à traîner dans le centre-ville comme une âme en peine, un premier constat s'impose: être Noir, fraîchement arrivé en Suisse et chercher à trafiquer pour s'en sortir n'ouvre aucune porte. Et puis, chacun semble respecter une règle d'or: le silence. Un silence obstiné en dehors des quelques mots nécessaires au business. Contrairement aux apparences, la solidarité n'est pas de mise entre les "piétons" africains des nuits lausannoises. N'entre pas qui veut dans le cercle des dealers. Les filières sont bien organisées et les accointances très souvent tribales.

A la place Saint-Laurent, un dealer nigérian finit par lâcher quelques mots. Mais avant d'entreprendre quoi que ce soit, il doit d'abord parler à son "chef de zone". Un rapide coup de téléphone et le dealer s'éloigne vers le haut de la rue Chaucrau. Cinq minutes plus tard, il est de retour. Mais pas question d'en dire trop, les phrases sont courtes mais très explicites. "Reviens demain avec 300 francs. En deux ou trois jours, tu pourras en gagner le double. Ensuite tu reviens. "

Le lendemain, retour à Saint-Laurent. Le dealer est fidèle au poste. "Malheureusement, je n'ai pas réussi à trouver l'argent…" Il hoche la tête. L'affaire en restera là. "Avec les Nigérians, cela ne rigole pas. C'est des vrais caïds", prévient un ressortissant ouest africain. Cela dit, pas question de jouer des muscles sur la voie publique. Pas de vague. On ne veut pas d'ennui avec la police.

Un peu plus tard dans la soirée, vers la place Chauderon, un revendeur Nigérian s'est laissé distraire par son acheteur. Au moment de lui glisser subrepticement 100 francs, le client lui a fait croire que la police rôdait dans les environs. Immédiatement aux abois, le vendeur n'a pas réalisé qu'il se retrouvait avec seulement quatre billets de vingt dans la main. Quand il réagit et avertit son chef, la réprimande est immédiate: "Va réclamer tes sous", soupire-t-il de rage. Le dealer arnaqué n'en fera rien. La police est peut-être réellement dans les parages.

Le sésame des rues lausannoises? Un statut de requérant ou plus simplement la clandestinité. Un peu à l'écart de la rue de l'Ale, un Guinéen accepte enfin de parler. Lansana dit être un demandeur d'asile débouté. Il aurait 19 ans. Mais avoue en avoir dix de plus, en réalité. Il vient de rejoindre les rangs des dealers travaillant dans la capitale vaudoise. Ce "métier-là", il le connaît bien: il l'a déjà exercé au Portugal, en France et en Espagne. "De toute manière, je ne vais pas m'éterniser en Suisse. Je ne veux pas vieillir ici. Ma vie est en Guinée", lance le jeune homme, qui assure regretter d'avoir quitté Conakry et sa famille aisée pour l'Europe, cet "eldorado poudre aux yeux".

Cinq minutes pour trouver sa boulette de coke sur le Grand-Pont

ACHATS - En milieu de semaine, à l'heure où les bureaux ferment à peine, il n'a fallu qu'une poignée de minutes à un consommateur pour trouver son demi-gramme.

La nuit vient tout juste de tomber sur la capitale vaudoise. Nous sommes en semaine. Un jeudi au centre-ville. Les magasins viennent à peine de fermer. Les rues s'animent à l'heure de pointe avec leurs flots de bus, de voitures et de piétons pressés. Pour Pierre, c'est l'heure idéale pour faire ses emplettes. Sur le chemin qui le conduit du bureau au parking, il sait qu'il trouvera sa dose de cocaïne. Il ne se mettra pas en retard. Il n'aura pas à attendre. Il sera "servi" en moins de cinq minutes.

Pierre a la quarantaine. Il consomme de la cocaïne de manière occasionnelle. Pourquoi ce soir? "C'est le week-end qui commence un peu. " Je l'accompagne. Nous nous dirigeons vers le Grand-Pont. "Ici, c'est pratiquement immanquable. Sinon, il y a la place Saint-François, mais c'est un peu tôt dans la soirée. " Nous croisons une dizaine de jeunes hommes de couleur sur le trajet. Ils nous fixent droit dans les yeux. Arrivés en bout de pont, nous changeons de trottoir et revenons en arrière. Nous ralentissons. "Ils savent que nous cherchons quelque chose. Cela ne va pas tarder. " Nous nous arrêtons. Pierre s'adosse à la barrière. Le dealer est ferré. Il s'approche de nous.

La transaction

L'homme a une trentaine d'années. Un bonnet sur la tête. Il arbore un large sourire. Quelques secondes passent. Le dialogue s'installe. Prudent ou parano, personne ne prononce le mot "cocaïne". Pierre demande si l'inconnu a "quelque chose". Le dealer lui répond "combien?" Pierre dit "50 ". C'est le tarif pour 0,5 gr. , en l'occurrence. La transaction se fera dans une ruelle proche. En chemin, le dealer garde le même sourire. La conversation est engagée. Il ne parle pas français. Quelques bribes d'anglais seulement. Il dit qu'il vient du Niger, qu'il habite Lausanne, que les affaires sont bonnes. Et la marchandise aussi. A aucun moment, il ne se sentira en danger. Il deale sur le Grand-Pont en toute quiétude.

Puis, tout s'enchaîne rapidement. Arrivé aux escaliers du Grand-Chêne, l'homme tend la main gauche pour recevoir l'argent. Il contrôle furtivement le billet de 50 francs. De l'autre, il tend une boulette soigneusement emballée de plastique. C'est l'assurance pour lui de pouvoir avaler sa drogue sans danger, au cas où la police le surprendrait. Voilà. , c'est fait. Une tape sur l'épaule, encore un sourire et il repart sur le Grand-Pont. Pierre nous confiera le lendemain que sur le chemin du parking, il a encore été approché trois fois.

"Tout le monde sniffe!"

DEMANDE - La consommation abusive de coke ne concerne qu'une petite portion de la population. Mais le sniff festif est plus courant.

"La cocaïne? On en a tous pris à l'occase!" Lucien, un futur médecin de 25 ans, a trempé pour la première fois son nez dans la poudre blanche à l'armée. Depuis, il aime bien sniffer de temps en temps: "Deux ou trois fois par année", pour le sentiment d'euphorie et de bien-être que la drogue procure durant quelques dizaines de minutes. "Parce que, contrairement à l'alcool, qui rend glauque, rigole-t-il, la coke ça donne la pêche pour draguer. " Comme lui, des milliers de noceurs (lire ci-contre) sont devenus des habitués de ce petit rail festif qui permet, dès l'apéro, de se sentir le "roi du monde". Qui n'entraîne pas - beaucoup en sont sûrs - la dégringolade sociale affichée par les marginaux des places publiques.

"Ça fait partie de la fête"

Les nuits lausannoises baigneraient-elles totalement dans la neige cristalline? "Quand tu sniffes, tu ne vas pas le crier sur les toits: beaucoup de gens ne voient donc rien, témoigne Emilie (33 ans), vendeuse dans un grand centre commercial. Mais si tu cherches, tu en trouves partout. " "Personne ne m'en a jamais proposé spontanément, s'étonne pour sa part Florence, une boulangère de 28 ans, grande habituée de la capitale vaudoise du night clubbing. Mais en discothèque, quand on voit le nombre de mecs ou de filles partir à plusieurs aux toilettes, je sais bien que c'est pour aller consommer. "

Banalisation inquiétante

Une réalité qui n'est pas pour ravir les professionnels de la nuit: "Quand des gens vendent des boulettes à 10 mètres de l'entrée des établissements publics et qu'un rail coûte moins cher qu'un cocktail au bar, ça devient logique d'en trouver partout!" confie, à contrecœur, le patron d'une fameuse discothèque de la place. "On applique tous la tolérance zéro avec fermeté, mais à un moment, il faut bien le reconnaître: ce phénomène de société nous dépasse. " Son ampleur rend même la police impuissante: sitôt un réseau démantelé, elle voit immanquablement apparaître de nouvelles bandes pour alimenter le marché local.

Tous des drogués, les fêtards? "La drogue, ça fait complètement partie du milieu electro, constate Paul, organisateur de soirées lausannoises. Et la musique électronique… la plupart des clubs en passent!" Les études le prouvent: si l'ecstasy dilate surtout les pupilles des amateurs de boum-boum, la cocaïne, par contre, touche désormais tous les publics: des festivals aux salles de concert rock, des clubs sportifs aux cercles culturels. Sans parler des soirées privées entre trentenaires socialement bien insérés ou quadras qui se félicitent de payer leur gramme trois fois moins qu'il y a vingt ans.

Du haut de ses 22 ans, Gaspard enchaîne, quant à lui, les semaines en complet-cravate et ses week-ends délurés: "La plupart de mes amis ne voient même pas quand j'ai tiré une ligne. Et le lundi, je suis au travail comme si de rien n'était. " Plus ou moins frais et dispos, malgré les doses d'alcool, bouffées de joint et lignes de blanche sniffées le samedi. Où se fournit-il? "A Chauderon, mais là c'est l'arnaque, et les flics ne sont pas loin. Vaut mieux connaître un Black que tu peux appeler n'importe quand: il t'offrira même une boulette de temps en temps. " Craint-il pour sa santé? "Pas vraiment, y a rien de bien méchant. " Une banalisation généralisée de la drogue dure qui effraie de plus en plus les spécialistes de la prévention.

La coke en chiffres

CONSOMMATION EN MILIEU FESTIF - Après le cannabis, la cocaïne est la drogue illicite la plus utilisée. En 2005, on estimait à 95 000 le nombre de consommateurs en Suisse, dont 10 000 dépendants. Dans les milieux festifs du canton de Vaud, 29% de fêtards avaient consommé de la coke dans les trois mois précédant l'enquête menée en 2002 par l'Institut de médecine sociale et préventive du CHUV. 45,9% en avaient testé une fois dans leur vie. C'est 5 à 10 fois plus que dans l'ensemble de la population.

DANS LA POPULATION TOTALE Entre 1992 et 2002, le taux de consommation des 15-39 ans stagne autour des 3%, selon l'Institut suisse de prévention de l'alcoolisme. Celui des jeunes de 15 ans, par contre, semble en légère augmentation: 2,6% en 2006, contre environ 1% en 1994. En 2002, une autre étude relevait que 6% des 16-20 ans en formation s'étaient déjà initiés à la poudre. Des chiffres qui devraient être en augmentation: parmi les moins de 25 ans traités pour des problèmes de drogue, 9,2% l'étaient pour de la cocaïne en 2000; 20,5% en 2005.

SAISIES POLICIÈRES La brigade lausannoise des stupéfiants a démantelé, en 2008, 10 réseaux de distribution, permettant les saisies de 5,8 kg de cocaïne, de 2,7 kg d'héroïne et de 8 kg de haschich. Devant la justice, 155 trafiquants ont été déférés.

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NLZ 19.3.09

Kokain

Schärli ist gegen mehr Polizeikontrollen

Die Sicherheitsdirektorinnen sind gegen mehr Polizeieinsatz. Trotz massivem Kokainproblem der Stadt.

Politiker sind schockiert über den hohen Kokainkonsum in Luzern (Ausgabe von gestern). Bei den Sicherheitsdirektorinnen von Kanton und Stadt Luzern tönt es ganz anders. "Wenn man in den Medien liest, dass sogar Kokainspuren im EU-Parlament und im deutschen Bundestag gefunden worden sind, überrascht mich dieses Resultat nicht", sagt Yvonne Schärli, Vorsteherin des Justiz- und Sicherheitsdepartementes.

Unsere Zeitung hat bei einem Test in acht von elf Luzerner Clubs Kokainspuren auf den Toiletten gefunden. Auch die städtische Sicherheitsdirektorin Ursula Stämmer überrascht dies nicht: "Leider ergeben vergleichbare Tests schweizweit ähnliche Resultate."

In einer nicht repräsentativen Umfrage auf unserer Internetplattform Zisch sprachen sich über 75 Prozent der 219 Teilnehmer für stärkere Kontrollen seitens der Polizei aus. "Ich verstehe den Wunsch nach mehr Sicherheit", sagt Regierungsrätin und Sicherheitsdirektorin Yvonne Schärli. Doch von Polizeiseite her mache man viel. "Egal wie viel wir tun, aus der Gesellschaft würde immer der Wunsch nach noch mehr kommen", sagt Schärli.

"Es braucht auch Prävention"

Ursula Stämmer weist darauf hin, dass es sich um ein gesellschaftliches Problem handle. "Das lässt sich nicht allein mit polizeilicher Repression lösen. Es braucht auch präventive Massnahmen", so Stämmer. Hier werde schon viel gemacht, wie zum Beispiel das Projekt "Safer Clubbing" oder Polizeibesuche an der Oberstufe.

Die Polizei bekämpft in erster Linie den organisierten und gewerbsmässigen Drogenhandel. Deshalb nimmt sie weniger die Konsumenten, sondern vor allem Dealer und Grosshändler ins Visier. "Man muss das Übel an den Wurzeln packen", so die Städtische Sicherheitsdirektorin.

Werden Razzien durchgeführt

Aufgrund von konkreten Hinweisen werden auch immer wieder Razzien in Clubs durchgeführt. "Manchmal finden wir bei solchen Kontrollen auch Ecstasy und Heroin, doch primär gibt es ganz klar ein Kokainproblem", so Schärli. Rund einmal pro Jahr wird einem Clubbetreiber die Wirtschaftsbewilligung entzogen, weil er in seinem Betrieb den Drogenhandel zulässt oder gar unterstützt. Trotzdem hat der Konsum in den letzten Jahren stark zugenommen. Im Vergleich zum Heroinhandel hat die Polizei mehr Mühe, gegen das Geschäft mit Kokain vorzugehen. "Konsumenten sind schwieriger erkennbar, sie kommen aus allen gesellschaftlichen Schichten und nehmen den Stoff oft auch im privaten Bereich zu sich", sagt Schärli.

Verantwortung auch bei Clubs

Doch auch die Sicherheitsdirektorinnen sehen noch Handlungsbedarf. "Einerseits soll die kantonale Drogenkonferenz das Problem konkret thematisieren, denn dort sind von der Suchtprävention bis zur Polizei alle wichtigen Stellen vertreten. Andererseits müssen auch die Clubs mehr Verantwortung übernehmen, interne Kontrollen durchführen und gegebenenfalls die Polizei informieren", sagt Schärli. Ursula Stämmer betont die Wichtigkeit einer ganzheitlichen Lösung: "Das ist ein schweizweites Problem, darum kann Luzern das nicht im Alleingang lösen."

Barbara Inglin

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BAHNPOLIZEI
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20min.ch 20.3.09

Bahnreform II

Unheilige Allianz bodigt private Bahnpolizei

Die Bahnpolizeigesetz ist gescheitert. In der Schlussabstimmung der Eidgenössischen Räte schickte der Nationalrat die Vorlage, die eine Privatisierung der Sicherheitsdienste in den Zügen hätte ermöglichen sollen, bachab.

Die Vorlage scheiterte an den Vorbehalten einer unheiligen Allianz von SP und SVP gegen die Privatisierung polizeilicher Aufgaben. Darüber hinaus ging sie der Linken schon zu weit, der Rechten dagegen genügte sie nicht. Umstritten waren Bewaffnung und Kompetenzen der Bahnpolizei.

Für die SP war es nicht akzeptabel, dass im Gesetz kein ausdrückliches Verbot von Schusswaffen aufgenommen worden war. Die Räte hatten sich darauf geeinigt, den Entscheid über die Bewaffnung dem Bundesrat zu überlassen.

Die SVP ihrerseits hatte sich eine Vollpolizei gewünscht und mochte ihren Segen nicht einer mit wenig Kompetenzen ausgestatteten privaten Bahnpolizei geben. Beide Räte hatten sich in der Debatte dagegen entschieden, dass Bahnpolizisten wie Kantonspolizisten Verdächtigen durchsuchen und vorläufig festnehmen dürfen.

Die Grüne war war gespalten und die Stimmen von CVP, FDP und BDP genügten nicht, die Vorlage zu retten. In Sachen Bahnpolizei bleibt es damit auch nach jahrelanger Arbeit von Verwaltung und Parlament vorerst beim Status quo.

Dies bedeutet, dass die SBB-Tochter Securitrans ihre Arbeit weiterhin gestützt auf eine völlig veraltete gesetzliche Grundlage machen muss. Das nach dem Votum des Nationalrats weiterhin geltende Gesetz stammt aus dem Jahr 1878.

Leuenberger bedauert

Verkehrsminister Moritz Leuenberger hat das Nein des Parlaments zum Bahnpolizeigesetz ausserordentlich bedauert. Der in langer Arbeit errungene Kompromiss hätte vermehrte Sicherheit im öffentlichen Verkehr für Passagiere und Personal gebracht, heisst es in einer Stellungnahme Leuenbergers vom Freitag.

Für die Attraktivität des öffentlichen Verkehrs sei die Sicherheit der Passagiere vor Pöbeleien und körperlichen Angriffen ebenso ausschlaggebend wie das Streckenangebot, die Fahrpläne und die Pünktlichkeit der Züge. Es gebe keine Anzeichen dafür, dass eine neue Vorlage und eine erneute parlamentarische Beratung zu einem anderen und von allen Seiten besser akzeptierbarem Ergebnis führen könnten. Nun werde nichts anderes übrig bleiben, als zusammen mit den Bahnen die bisherige Lösung von Securitrans - sie gehört zu 51 Prozent den SBB und zu 49 Prozent der Securitas - weiterzuverfolgen.

SBB nehmen Ablehnung "zur Kenntnis"

Die SBB haben das Scheitern des Bahnpolizeigesetzes nicht weiter kommentiert. Die Bahnpolizei werde auf den geltenden Gesetzesgrundlagen weiterarbeiten, bis ein neues Gesetz vorliege, sagte Sprecher Roland Binz auf Anfrage. Die Arbeit der heutigen Bahnpolizei werde von der Kundschaft geschätzt, sagte Binz.

Quelle: SDA/AP

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Info-Box

Die Bahnreformen 1 und 2

Die Bahnreformen 1 und 2 gehören - neben Bahn 2000 und NEAT - zu den Reformvorhaben, mit denen das schweizerische Bahnwesen tiefgreifend erneuert und gegenüber der Strasse konkurrenzfähiger gemacht werden soll.
Die Schweiz antwortete damit auf die Liberalisierung des Schienenverkehrs, die in der Europäischen Union in den Neunziger Jahren begonnen hatte.

Mit der Bahnreform 1 wurde die SBB Anfang 1999 vom Regiebetrieb des Bundes in eine spezialrechtliche Aktiengesellschaft umgewandelt. Damit wurde die SBB in die unternehmerische Eigenständigkeit entlassen. Der Güterverkehr wurde dem Tochterunternehmen SBB Cargo übergeben.

Weitere Reformelemente waren die Öffnung der Netze im Güterverkehr für in- und ausländische Konkurrenz, Trennung von Verkehr und Netz, Sanierung des Bahnbetriebes, Neuregelung der Finanzierung Regionalverkehr und der Finanzierung SBB mit vierjähriger Leistungsvereinbarung mit dem Bund.

Mit der Bahnreform 2 sollen der Infrastrukturbereich der Bahnen noch effizienter organisiert und die Sicherheitsdienste neu gelegelt werden. Der Bundesrat schlug 2005 vor, das Bahnnetz in ein (vom Bund zu finanzierendes) Grundnetz und ein Ergänzungsnetz, für das die Kantone verantwortlich sind, aufzuteilen, und die Bahnpolizei durch eine Transportpolizei zu ersetzen.

Nach Rückweisung durch das Parlament Ende 2005 zerlegte der Bundesrat die Vorlage und stellte in einer ersten Etappe die Sicherheitsfrage zur Diskussion.

Das Parlament war sich zwar einig, dass eine private Transportpolizei für Sicherheit im öffentlichen Verkehr sorgen soll. An der Frage der Kompentenzen und der Bewaffnung scheiterte schliesslich das Gesetz über die Sicherheitsorgane, während sich die Räte in anderen Punkten einigen konnten. (sda)

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Basler Zeitung 20.3.09

Bahnpolizeigesetz vor dem Aus

In der heutigen Schlussabstimmung wollen SVP und SP die Vorlage ablehnen

Ruedi Studer, Bern

Seit vier Jahren feilt das Parlament an der Bahnreform II, zu der das Bahnhofpolizeigesetz gehört. Der Linken geht dieses zu weit, der Rechten ist es zu lasch.

Heute kommt es im Parlament zum Showdown um das Bahnpolizeigesetz. Die Bahnpolizei soll auf eine klare gesetzliche Grundlage gestellt werden, denn das alte Gesetz stammt aus dem Jahr 1878. Doch in der auf heute angesetzten Schlussabstimmung steht das neue "Bundesgesetz über die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr" auf der Kippe. Eine unheilige Allianz aus SP und SVP versucht die Vorlage zu bodigen. Die beiden Parteien ziehen zwar am selben Strick; inhaltlich aber ziehen sie in völlig unterschiedliche Richtungen.

SP dagegen

Der SP-Fraktion geht die jetzige Vorlage zu weit. "Wir sind gegen eine Privatisierung der Bahnpolizei. Hoheitliche Aufgaben dürfen nicht an Private ausgelagert werden", sagt der Bündner SP-Nationalrat Andrea Hämmerle zur BaZ. Weiter stösst sich die Linke an der Bewaffnung der Bahnpolizei. Über diese kann nämlich der Bundesrat entscheiden - selbst über die Ausrüstung mit Schusswaffen. "Schusswaffen gehören nicht in die Züge", sagt Hämmerle.

Auch wenn SP-Verkehrsminister Moritz Leuenberger versprach, keine Schusswaffen zuzulassen: Seine Genossen vermochte er nicht umzustimmen. Man wisse ja schliesslich nicht, wer dereinst auf Leuenberger als Bundesrat folgen werde. Die SP-Fraktion werde geschlossen Nein stimmen, ist sich Hämmerle sicher.

SVP für Vollpolizei

Die SVP hingegen will eine sogenannte Vollpolizei. "Wir wollen eine Polizei im ‹klassischen Sinn›, welche die Sicherheit gewährleisten kann und deshalb mit allen sicherheitspolizeilichen Rechten ausgestattet sein soll", sagt der Zürcher SVP-Nationalrat Max Binder.

Mitte dafür

Seine Partei will die Bahnpolizei mit weitergehenden Kompetenzen ausstatten als bisher: Sie soll beispielsweise schon beim Verdacht, dass ein Zugpassagier ein Bundesgesetz verletzt, den Betroffenen festhalten können. "Und nicht nur, wenn jemand in flagranti erwischt wird", so Binder. Bei der Privatisierungsfrage würde er dafür der Linken entgegenkommen.

Gegen die SP-SVP-Allianz werden sich die bürgerlichen Mitteparteien FDP und CVP stellen. "Wir müssen wieder mehr Sicherheit in die Züge bringen", sagt der Solothurner FDP-Ständerat Rolf Büttiker. Das Parlament habe jahrelang an der Vorlage "herumgedoktert", ein "Nullergebnis" könne man sich nun nicht leisten. Seine Partei stehe geschlossen hinter der Vorlage, sagt er.

Auch die CVP wird das neue Gesetz mittragen. Doch mit "einer Hand voll" Abweichlern sei zu rechnen, sagt der Luzerner Nationalrat Pius Segmüller. Auch er gehört zu den Dissidenten: "Ich schaue das rein fachlich an", erklärt der ehemalige Kommandant der Luzerner Stadtpolizei. Seine Argumente decken sich mit jenen der SVP. Eine "Assistenzpolizei" genügt ihm nicht.

Grüne gespalten

Schwer mit ihrem Entscheid tun sich die Grünen. "Wir sind hin- und hergerissen", sagt die Basler Nationalrätin Anita Lachenmeier. Zwar übt sie die gleiche Kritik wie SP-Mann Hämmerle. Doch hegt sie die Befürchtung, dass es bei einer Neuauflage des Gesetzes Richtung Vollpolizei gehen wird. "Das würde noch mehr Polizeistaat bedeuten." Insofern sei ein Ja zur jetzigen Vorlage das kleinere Übel. Sie selbst werde wohl Ja stimmen - wie der grössere Teil der Grünen. Doch auch mit Enthaltungen und Nein-Stimmen sei zu rechnen. Ähnliche Bedenken wie Lachenmeier hegt auch der Baselbieter SP-Ständerat Claude Janiak, der sich deshalb der Stimme enthalten will.

Klar scheint: In der heutigen Schlussabstimmung wird die Vorlage im Ständerat sicher durchkommen - dort verfügen CVP und FDP über eine deutliche Mehrheit. Im Nationalrat hingegen ist mit einem Nein zu rechnen: Die Fraktionen von SVP und SP verfügen dort zusammen über 101 von 200 Stimmen. Und allfällige Abweichler in den eigenen Reihen dürften durch Abweichler aus CVP und allenfalls FDP locker wettgemacht werden.

Neu aufgleisen

Wird die Vorlage gekippt, so wird die heutige Bahnpolizei Securitrans AG - diese gehört zu 51 Prozent den SBB und zu 49 Prozent der Securitas - vorerst weitermachen wie bisher. Für den Baselbieter SP-Ständerat Claude Janiak aber ist klar, dass die heute rechtlich unsichere Situation so schnell wie möglich geklärt werden muss: "Bei einem Nein müssen wir sofort wieder eine neue Vorlage aufgleisen", ist er überzeugt.

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Aargauer Zeitung 20.3.09

Bahnreform droht zu entgleisen

Warum es dem Parlament nicht gelingt, ein Gesetz von 1878 zu revidieren

Dank einer Allianz von SVP und SP droht die auf ein Mini-reförmchen abgemagerte Bahnreform 2 vollends zu scheitern. Perfekte Lobbyarbeit des Polizeibeamtenverbandes verhindert, dass ein Gesetz von 1878 revidiert wird.

Andreas Toggweiler

Die endlosen Wortklaubereien in der Differenzbereinigung liessen bereits Ungutes erahnen: Ob jetzt die Bahnpolizei jemanden "anhalten" oder "festnehmen" dürfe oder ob sie auch bei "Verdacht auf Verletzung von Bundesgesetzen" aktiv werden soll oder nicht, scheint im Alltag eher von untergeordneter Bedeutung zu sein. Im Parlament ging es in dieser Session aber genau um diese Fragen. Und weil sowohl die SP als auch die SVP mit ihren Anträgen nicht durchkamen, haben beide Fraktionen beschlossen, das Bundesgesetz über Sicherheitsdienst der Transportunternehmungen in der heutigen Schlussabstimmung abzulehnen.

Der SP geht das Gesetz insofern zu weit, als es eine Privatisierung der Bahnpolizei ermöglicht. Die SVP andererseits möchte, dass die Bahnpolizei mehr Kompetenzen erhält und insbesondere auch Schusswaffen tragen kann. Unter Polizei verstehe die Bevölkerung nun mal eine bewaffnete Person, argumentierte SVP-Fraktionssprecher Max Binder (ZH).

 Damit haben sowohl SP als auch SVP die Argumente des Polizeibeamtenverbandes (SPBV) verinnerlicht, der im Hintergrund eifrig Lobbyarbeit betrieben hat. "Wir konnten Parlamentarier aus allen politischen Lagern mit unseren Bedenken überzeugen", sagt Heinz Buttauer, Präsident des Verbandes. "Das Gesetz darf in dieser Form keinesfalls durchkommen, und danach sieht es im Moment auch nicht aus."

Gesetz statt Verordnung

Buttauer übt grundsätzliche Kritik. Zentrale Regelungen, wie die Bewaffnung der Polizisten, die zwingend in ein Gesetz gehörten, wurden in Verordnungen delegiert. "Kein Kanton macht so etwas in seinem Polizeigesetz." Und auch die Möglichkeit einer Privatisierung ist den Polizisten ein Dorn im Auge. So konnte Buttauer linke und rechte Bedenkenträger gleichzeitig mit Argumenten bedienen.

 Ein Neuanlauf beim Gesetz sei aber dringend nötig, denn auch die derzeit geltende Regelung sei völlig ungenügend. Wie diese nach dem sich abzeichnenden Scherbenhaufen auszusehen hat, wird aber umstritten bleiben. Buttauers Forderung: "Keine Privatisierung, Regelung der Bewaffnung auf Gesetzesstufe und klar definierte Kompetenzen und Einsatzräume sind Mindeststandards."

Pferdefuhrwerke und Herdentrieb

Peter Bieri (CVP/ZG), Präsident der ständerätlichen Verkehrskommission, sieht vor allem in der Bewaffnungsfrage ein Pièce die Résistance, das eine Einigung schwer-mache. "Da gehen die Meinungen total auseinander." Als Betreiber der Bahnpolizei kann er sich zum Beispiel die Gesamtheit der öffentlichen Transportunternehmungen vorstellen. Hier sei eine spätere Einigung eher möglich. So oder so sei es aber bedauerlich, dass die Reform jetzt wohl scheitere und voraussichtlich zu einer weiteren jahrelangen Verzögerung führe.

 Das geltende Bahnpolizeigesetz stammt aus dem Jahr 1878 und beschäftigt sich mit Pferdefuhrwerken und Tierherden an Bahnübergängen › nicht mit pöbelnden Jugendlichen, die Eisenbahnwagen verwüsten. Bieri: "Das Gesetz ist für die aktuellen Herausforderungen der Bahnsicherheit völlig ungeeignet."

Kleiner Rest ist geblieben

Gross ist der Scherbenhaufen nicht mehr. Die Bahnreform bestand ursprünglich aus neun Vorlagen. Die wichtigsten zum Regionalverkehr wurden 2005 nach dem Eintreten zurückgewiesen, weil die Kantone opponierten. Man wollte zuerst das "Unbestrittene" behandeln. Geblieben ist jetzt ein kleiner Rest: Privatbahnen sollen künftig auch Bundesbeiträge für den Kauf von Rollmaterial erhalten.

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TIGRIS
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Newsnetz 20.3.09

Elite-Kampftruppe: Für Notter überflüssig

Nicht einmal alle Polizeikommandanten wissen, dass die Bundeskriminalpolizei eine Elitetruppe namens "Tigris" hat. Markus Notter, Präsident der kantonalen Justizdirektoren, hält sie für überflüssig.

Schwerbewaffnete Bundespolizisten in Spezialeinsätzen? Was da wirklich läuft, ist auch Insidern in der Bundesanwaltschaft und anderen, die mit der Bundeskriminalpolizei zu tun haben, unklar.

Die "Weltwoche" hat in ihrer jüngsten Ausgabe enthüllt, dass die Bundeskriminalpolizei seit einigen Jahren eine Sondereinheit "Tigris" - zu deutsch: Tiger - aus- und aufbaut. "Ohne klaren politischen Auftrag, ohne transparentes Budget, ohne parlamentarische Kontrolle", wie die "Weltwoche" schreibt. Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) hat die Existenz der Tiger gestern bestätigt. Diese seien aber "nicht ganz so geheim, wie geschrieben wird", sagt Fedpol-Sprecherin Eva Zwahlen. Und verweist auf die Website des Fedpol. Tatsächlich ist sowohl im Organigramm wie im generellen Aufgabenbeschrieb der Bundeskriminalpolizei von einer "Einsatzgruppe" die Rede. Bundesrätin Widmer-Schlumpf habe das Organigramm Ende 2008 abgesegnet, betont Departementssprecher Guido Balmer. Allerdings sind die Hinweise auf die Truppe ziemlich versteckt und ohne nähere Erläuterungen.

Alles "transparent"

"Tigris", heisst es in der gestrigen Pressemitteilung des Fedpol nun, bestehe aus 14 Personen. Die Einheit sei geschaffen worden, "als sich herausstellte, dass die kantonalen Polizeiresourcen nicht für alle Einsätze ausreichen". Im letzten Jahr habe Tigris 40 Einsätze durchgeführt und 8 Zielfahndungsfälle bearbeitet, zitiert die "Weltwoche" das Fedpol.

Im Communiqué betont das Bundesamt, alles verlaufe rechtsmässig und in Absprache mit den Kantonspolizeien. Die Kosten seien "einsehbar und transparent". Allerdings räumt die Fedpol-Sprecherin ein, die Kosten für Tigris seien nicht separat ausgewiesen, sondern nur Teil der Fedpol-Budgetposten. "Es gibt kein fix zugewiesenes Budget für die 14 Personen".

Und wer kennt nun eigentlich "Tigris"? Da die Oberaufsicht über die Verwaltung bei den Geschäftsprüfungskommissionen der eidgenössischen Räte liegt, sollten deren Mitglieder im Bild sein. Nationalrat J. Alexander Baumann, der sich intensiv mit den Strafverfolgungsbehörden befasst, weiss aber von nichts, und sagt: "Es darf in diesem Land keine geheime Polizei geben." Die Tiger sind auch Nationalrätin Lucrezia Meier-Schatz, bis letzten Winter in der GPK, nicht bekannt. Gleich geht es ihrer Ratskollegin Maria Roth-Bernasconi, in der GPK für das EJPD zuständig.

Dem Generalsekretär der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD), Roger Schneeberger, war Tigris gestern Morgen ebenfalls kein Begriff. Genauso erging es dem KKJPD-Präsidenten, dem Zürcher Justizdirektor Markus Notter, der betont, sicherheitspolizeiliche Arbeit sei kantonale Aufgabe. Brauche der Bund Einsatzkräfte, könne er auf die Kantone zurückgreifen.

Notter sagt: "Bei uns war das bis jetzt nie ein Thema. Wir werden jetzt aber nachfragen, was die eigentlich machen." Man sei bis anhin "davon ausgegangen, dass die sicherheitspolizeilichen Aufgaben von den Kantonen geleistet werden". Die Justiz- und Polizeidirektoren seien weiterhin "der Meinung, dass die kantonale Polizeihoheit erhalten bleiben sollte. Wir sind dagegen, dass der Bund sich in diesem Bereich auch noch einmischt." Es gebe schon jetzt "eher zu viele solche Dienste" für Sondereinsätze.

Bei der Zürcher Kantonspolizei kenne man diese Gruppe, sagt Informations-Chef Marcel Strebel, "aber wir haben noch nie mit ihr zusammen gearbeitet". Anders siehts in Bern aus: Polizeikommandant Stefan Blättler - seit August 2006 im Amt - wisse nichts von einer solchen Einheit, sagt dessen Sprecher Stefan von Below. "Im übrigen sind sicherheitspolizeiliche Einsätze allein Sache des Kantons".

"Ganz offiziell vorgestellt"

Der Luzerner Beat Hensler, Präsident der kantonalen Polizeikommandanten, stützt dagegen den Bund: Eine eigene Zielfahndungs- und Einsatzgruppe der Bundeskriminalpolizei (BKP) sei sinnvoll. "Und die Polizeikommandanten haben Kenntnis von Tigris." Die BKP habe die Truppe den Kommandanten an einer Sitzung vom September 2005 "ganz offiziell" vorgestellt.

Der ehemalige Zürcher Polizeikommandant Peter Grütter kann sich allerdings nicht an eine solche Information erinnern. "Die haben das klammheimlich aufgebaut, ich habe davon auf dem inoffiziellen Weg erfahren", sagt er. Grütter findet die Installation einer solchen Gruppe falsch. "Wir haben ohnehin in der Schweiz einen Overkill von Sonderoperationskräften. Es besteht kein Bedarf für eine Einheit des Bundes." Der Zürcher Regierungsrat Notter beobachtet, dass in dieser Hinsicht "offenbar ein Wettbewerb im Gang ist".

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Tagesanzeiger 20.3.09

Geheime Bundespolizeitruppe stösst auf Kritik

Tigris heisst eine Einheit, welche die Bundespolizei insgeheim für Spezialeinsätze unterhält. Markus Notter, Präsident der kantonalen Justizdirektoren, hält sie für überflüssig.

Von Verena Vonarburg, Bern

Terrorismus, organisierte Kriminalität, Wirtschaftskriminalität: Geht es um komplexe Fälle, kommt die Bundeskriminalpolizei (BKP) zum Einsatz. Und zwar nicht nur, wie man bis jetzt vermutete, hauptsächlich ermittelnd im Büro: Die BKP hat auch eine 14-köpfige Sondereinheit mit schwer bewaffneten Elitepolizisten für Einsätze in der ganzen Schweiz.

Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) hat gestern einen entsprechenden Bericht der "Weltwoche" bestätigt. Der Aus- und Aufbau der Sondertruppe Tigris sei aber "stets transparent" erfolgt. Im Organigramm des Fedpol ist eine "Einsatzgruppe" aber nur klein vermerkt. Beat Hensler, Präsident der kantonalen Polizeikommandanten, sagt auf Anfrage, der Bund habe die Kommandanten 2005 informiert. Doch die Politik hat von dieser politisch heiklen Truppe bis anhin offensichtlich nichts gewusst.

Selbst Markus Notter, Zürcher Justizdirektor und Präsident der kantonalen Polizei- und Justizdirektoren, erklärt dem TA, er habe von Tigris bis anhin keine Kenntnis gehabt. "Bei uns war das bis jetzt nie ein Thema. Wir werden jetzt aber nachfragen, was die eigentlich machen." Man sei bis anhin "davon ausgegangen, dass die sicherheitspolizeilichen Aufgaben von den Kantonen geleistet werden". Die Justiz- und Polizeidirektoren seien weiterhin "der Meinung, dass die kantonale Polizeihoheit erhalten bleiben sollte. Wir sind dagegen, dass der Bund sich in diesem Bereich auch noch einmischt." Es gebe schon jetzt "eher zu viele solche Dienste" für Sondereinsätze.

Obwohl das Bundesamt für Polizei auf die Kontrolle durch die Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) verweist, wissen angefragte GPK-Mitglieder nichts von Tigris. SVP-Nationalrat J. Alexander Baumann sagt, in der GPK sei das "nie ein Thema gewesen". Dass es Tigris gebe, "darf nicht sein". Kommentar 5. Spalte, Berichte Seite 3 und 8

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Der Bund versucht, seine "Tiger" zu rechtfertigen

Nicht einmal alle kantonalen Polizeikommandanten wissen, dass die Bundeskriminalpolizei eine Elitetruppe namens Tigris hat. Die Politik ist ratlos.

Von Verena Vonarburg, Bern

Schwer bewaffnete Bundespolizisten in Spezialeinsätzen? Was da wirklich läuft, ist auch Insidern in der Bundesanwaltschaft und anderen, die mit der Bundeskriminalpolizei zu tun haben, unklar.

Die "Weltwoche" hat in ihrer jüngsten Ausgabe enthüllt, dass die Bundeskriminalpolizei seit einigen Jahren eine Sondereinheit Tigris - zu Deutsch: Tiger - aus- und aufbaut. "Ohne klaren politischen Auftrag, ohne transparentes Budget, ohne parlamentarische Kontrolle", wie die "Weltwoche" schreibt. Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) hat die Existenz der Tiger gestern bestätigt. Diese seien aber "nicht ganz so geheim, wie geschrieben wird", sagt Fedpol-Sprecherin Eva Zwahlen. Und verweist auf die Website des Fedpol. Tatsächlich ist sowohl im Organigramm wie im generellen Aufgabenbeschrieb der Bundeskriminalpolizei von einer "Einsatzgruppe" die Rede. Bundesrätin Widmer-Schlumpf habe das Organigramm Ende 2008 abgesegnet, betont Departementssprecher Guido Balmer. Allerdings sind die Hinweise auf die Truppe ziemlich versteckt und ohne nähere Erläuterungen.

Alles "transparent"

Tigris, heisst es in der gestrigen Pressemitteilung des Fedpol nun, bestehe aus 14 Personen. Die Einheit sei geschaffen worden, "als sich herausstellte, dass die kantonalen Polizeiressourcen nicht für alle Einsätze ausreichen". Im letzten Jahr habe Tigris 40 Einsätze durchgeführt und 8 Zielfahndungsfälle bearbeitet, zitiert die "Weltwoche" das Fedpol.

Im Communiqué betont das Bundesamt, alles verlaufe rechtsmässig und in Absprache mit den Kantonspolizeien. Die Kosten seien "einsehbar und transparent". Allerdings räumt die Fedpol-Sprecherin ein, die Kosten für Tigris seien nicht separat ausgewiesen, sondern nur Teil der Fedpol-Budgetposten. "Es gibt kein fix zugewiesenes Budget für die 14 Personen".

Und wer kennt nun eigentlich Tigris? Da die Oberaufsicht über die Verwaltung bei den Geschäftsprüfungskommissionen der eidgenössischen Räte liegt, sollten deren Mitglieder im Bild sein. Nationalrat J. Alexander Baumann, der sich intensiv mit den Strafverfolgungsbehörden befasst, weiss aber von nichts und sagt: "Es darf in diesem Land keine geheime Polizei geben." Die Tiger sind auch Nationalrätin Lucrezia Meier-Schatz, bis letzten Winter in der GPK, nicht bekannt. Gleich geht es ihrer Ratskollegin Maria Roth-Bernasconi, in der GPK für das EJPD zuständig.

Dem Generalsekretär der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD), Roger Schneeberger, war Tigris gestern Morgen ebenfalls kein Begriff. Genauso erging es dem KKJPD-Präsidenten, dem Zürcher Justizdirektor Markus Notter, der betont, sicherheitspolizeiliche Arbeit sei kantonale Aufgabe. Brauche der Bund Einsatzkräfte, könne er auf die Kantone zurückgreifen.

Bei der Zürcher Kantonspolizei kenne man diese Gruppe, sagt Informationschef Marcel Strebel, "aber wir haben noch nie mit ihr zusammengearbeitet". Anders siehts in Bern aus: Polizeikommandant Stefan Blättler - seit August 2006 im Amt - wisse nichts von einer solchen Einheit, sagt dessen Sprecher Stefan von Below. "Im Übrigen sind sicherheitspolizeiliche Einsätze allein Sache des Kantons."

"Ganz offiziell vorgestellt"

Der Luzerner Beat Hensler, Präsident der kantonalen Polizeikommandanten, stützt dagegen den Bund: Eine eigene Zielfahndungs- und Einsatzgruppe der Bundeskriminalpolizei (BKP) sei sinnvoll. "Und die Polizeikommandanten haben Kenntnis von Tigris." Die BKP habe die Truppe den Kommandanten an einer Sitzung vom September 2005 "ganz offiziell" vorgestellt.

Der ehemalige Zürcher Polizeikommandant Peter Grütter kann sich allerdings nicht an eine solche Information erinnern. "Die haben das klammheimlich aufgebaut, ich habe davon auf dem inoffiziellen Weg erfahren", sagt er. Grütter findet die Installation einer solchen Gruppe falsch. "Wir haben ohnehin in der Schweiz einen Overkill von Sonderoperationskräften. Es besteht kein Bedarf für eine Einheit des Bundes." Der Zürcher Regierungsrat Notter beobachtet, dass in dieser Hinsicht "offenbar ein Wettbewerb im Gang ist".

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Kommentar

Nicht durch die Hintertür

Von Christina Leutwyler

Unbemerkt von der Öffentlichkeit hat die Bundeskriminalpolizei einen Trupp von Elitepolizisten aufgebaut: die Einsatzgruppe Tigris. Was die derzeit 14 Männer tun, kommt erst jetzt unter dem Druck von journalistischen Recherchen ans Licht. Die Bundeskriminalpolizei hat nicht von sich aus Transparenz geschaffen. Das ist empörend, denn sie weiss genau, wie umstritten solche Projekte sind.

In den letzten 50 Jahren hat der Bund mehrmals versucht, eigene Polizeikräfte in die Hand zu bekommen. Die Begründungen änderten sich je nach Sicherheitslage. Mal stand der Schutz internationaler Konferenzen im Vordergrund, mal die Gefahr von Geiselnahmen. Pläne unterschiedlicher Art wurden gewälzt: zuerst eine Interkantonale Mobile Polizei, dann eine Interkantonale Polizei, später die Projekte Jaguar, Panther und Puma. Sie alle stiessen auf Widerstand - vor allem bei den auf ihre Polizeihoheit bedachten Kantonen und der Linken. Die Bundessicherheitspolizei, genannt Busipo, scheiterte gar am Nein des Volks.

Erst in den 90er-Jahren wuchs der politische Konsens, dass der Bund die Kantone bei komplexen grenzüberschreitenden Fällen von organisierter Kriminalität und Wirtschaftskriminalität entlasten soll. Die Bundesanwaltschaft und die Bundeskriminalpolizei wurden entsprechend ausgebaut. Doch es war in der Öffentlichkeit nie die Rede davon, dass Bundes- statt Kantonspolizisten zu gefährlichen Verhaftungsaktionen ausrücken würden.

Bis heute sind die Aufgaben der Einsatzgruppe Tigris in keinem Rechtstext sauber umschrieben. Das geht nicht an. Auf einem politisch derart heiklen Gebiet muss offen ausdiskutiert werden, wozu genau es diese Sondereinheit braucht. Und ob überhaupt.

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NZZ 20.3.09

Polizeisondereinheit "Tigris" rechtlich abgestützt

Bundesamt für Polizei nimmt Stellung

 Bern, 19. März. (ap)  Das Bundesamt für Polizei (BAP) hat am Donnerstag die Existenz einer 14-köpfigen Sondereinheit mit Namen "Tigris" bestätigt. Entgegen den Aussagen eines "Weltwoche"-Berichts sei diese Gruppe aber nicht eine geheime Eliteeinheit ohne politischen Auftrag. Es seien klare Rechtsgrundlagen vorhanden.

 Die bewaffnete Einsatzgruppe (EG) "Tigris" handle im Rahmen eines gerichtspolizeilichen Verfahrens, einer Voruntersuchung oder eines Rechtshilfeverfahrens immer im Auftrag der Bundesanwaltschaft (BA), des Untersuchungsrichteramtes (URA) oder des Bundesamtes für Justiz (BJ), hält das Bundesamt für Polizei fest. In der vierseitigen Stellungnahme wird unter anderem darauf hingewiesen, dass der Bund im Rahmen der Effizienzvorlage neue Kompetenzen bei der Verfolgung von Schwerstkriminalität erhalten habe. Dieser Auftrag habe zur Erfüllung der operativen Aufgaben auch die Schaffung der Einsatzgruppe "Tigris" bedingt, und zwar neben dem Ausbau von Bundesanwaltschaft und Bundeskriminalpolizei. Das Budget von "Tigris" sei im öffentlich zugänglichen Budget des Bundesamtes für Polizei enthalten.

 Die Einsatzgruppe sei im Weiteren keine Konkurrenz zu den Einheiten der Kantone, schreibt das BAP: "Die Schaffung von <Tigris> wurde notwendig, als sich herausstellte, dass die kantonalen Polizei-Ressourcen nicht für alle Einsätze ausreichen, die im Rahmen gerichtspolizeilicher Ermittlungsverfahren des Bundes durchgeführt werden." So komme "Tigris" unter anderem im Rahmen der Polizeikooperation im Auftrag eines Kantons und dann unter der Einsatzleitung der kantonalen Polizeiorgane zum Einsatz. Auf der Bundesstrafprozessordnung basieren die Einsätze im Fall von Zwangsmassnahmen bei gerichtspolizeilichen Verfahren in Bundeskompetenz.

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Newsnetz 19.3.09

Bund baut geheime Elite-Kampftruppe auf

Ohne Auftrag hat die Bundeskriminalpolizei eine Sondereinheit aufgebaut: die Einsatzgruppe Tigris, schreibt die "Weltwoche". Die Kantone wüssten nichts von der staatspolitisch heiklen neuen Truppe.

Elite-Truppen der Polizei kannte man bislang nur aus dem Ausland: So zum Beispiel die deutsche Anti-Terror-Einheit GSG 9. Nun wird auch in der Schweiz von der Bundeskriminalpolizei (BKP) eine solche Einheit aufgebaut - heimlich und still. Die "Weltwoche" schreibt, dass die BKP seit fünf Jahren die Einsatzgruppe Tigris hochrüstet, ohne die Öffentlichkeit und die Politik darüber zu informieren.

Das ist staatspolitisch heikel: Es ist nicht Aufgabe des Bundes, eine solche Polizeieinheit zu unterhalten. Laut Verfassung liegt die Polizeihoheit bei den Kantonen, der Bund hat sich nur um die äussere Sicherheit zu sorgen. Auch das Schweizer Volk und die Kantone haben die Schaffung einer Bundespolizei mehrmals abgelehnt: 1978 scheiterte die Bundessicherheitspolizei-Vorlage, 2002 erlitt Bundesrätin Ruth Metzler mit ähnlichen Plänen Schiffbruch.

Bundeskriminalpolizei konkurrenziert Kantone

Die "Weltwoche" schreibt, dass die Sondereinheit dereinst mehrere Dutzend Elite-Polizisten beschäftigen soll. Brisant: Die Bundeskriminalpolizei soll in erster Linie ermitteln, untersuchen und Akten studieren. Wenn sie polizeiliche Unterstützung braucht - bei Sondereinsätzen wie gefährlichen Verhaftungen -, stellen die Kantone ihre Polizeikompetenz zur Verfügung. So verfügt jedes grössere Polizeikorps über Sondereinheiten: In Zürich heisst sie Diamant, in Bern Enzian. Diese werden von Tigris konkurrenziert.

Die Einsatzgruppe Tigris hat ihren Stützpunkt auf dem Gelände der Militäranlagen Worblaufen im Kanton Bern. Alleine der Ausbau der High-Tech-Anlage soll vier Millionen Franken gekostet haben. Die Polizisten können dort in einer interaktiven Computer-Schiessanlage Einsätze üben, sich im Fitness-Center in Form halten und Stürmungen von Wohnungen trainieren.

Geheimes Budget

Beim Bundesamt für Polizei (Fedpol) bestätigt man die Existenz der Sondereinheit laut dem Wochenmagazin nur widerwillig. Die Einheit bestehe zurzeit aus 14 Personen und ist "eine Einsatzgruppe für die Bewältigung von Einsätzen mit erhöhter Gefährdung. Sie stellt weiter die sicherheitspolizeiliche Ausbildung und Weiterbildung von Fedpol sicher und führt Zielfahndungen durch." Das Budget wird geheim gehalten, es sei bloss "Teil des Budgets der Bundeskriminalpolizei". Zudem betonte eine Sprecherin, dass Tigris "eng mit den kantonalen Partnern zusammen respektive im Auftrag derselben" arbeite.

Drei angefragte Polizeidirektoren und -komandanten von grösseren Kantonen wussten allerdings nichts von der Sondereinheit.

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Weltwoche 19.3.09

Die Tiger von Bern

Von Daniel Ammann

Die Bundeskriminalpolizei baut sich heimlich eine schwerbewaffnete und millionenteure Kampfeinheit auf ohne politischen Auftrag, ohne transparentes Budget und ohne parlamentarische Kontrolle.

Sie nennen sich stolz "Die Tiger". Sie tragen Maschinenpistolen mit modernsten Zielgeräten. Sie trainieren ihre Einsätze mit Laserwaffen in einer Hightech-Schiessanlage, wie sie in der Schweiz einmalig ist. Sie tragen schwarze Kampfanzüge und Leichthelme in Spezialanfertigung. Sie verfügen, sagt einer, der es weiss, über "das beste und teuerste Material, das es derzeit zu kaufen gibt". Sie sind daran, sich Präzisionsgewehre für Scharfschützen zu beschaffen. Sie sind die geheime "Einsatzgruppe Tigris" der Bundeskriminalpolizei (BKP).

Ausrüstung und Training der Elite-Truppe, sagt ein Gewährsmann, seien denen von Anti-Terror-Einheiten wie der deutschen GSG 9 ebenbürtig. Die "EG Tigris" wird seit fünf Jahren von der Bundeskriminalpolizei still und heimlich aufgebaut und hochgerüstet. Ihr Name erscheint in keinem Organigramm. Die "Tiger" kosten jedes Jahr mehrere Millionen Franken - aber die BKP hat es bis heute unterlassen, die Öffentlichkeit und die Politik über ihre Sondereinheit zu informieren.

Dabei bewegen sich die "Tiger" auf staatsrechtlich heiklem Terrain. Es ist nicht die Aufgabe des Bundes, eine Einsatzgruppe zu unterhalten. Die Polizeihoheit liegt laut Verfassung bei den Kantonen. Sie sind dafür zuständig, Recht und Ordnung aufrechtzuerhalten, nicht der Bund. Einfach gesagt: Um die äussere Sicherheit hat sich der Bund zu sorgen, um die innere Sicherheit die Kantone.

Diese Kompetenz, so machten die Kantone in den letzten dreissig Jahren stets klar, wollen sie sich keinesfalls einschränken lassen: 1978 lehnten Volk und Kantone die Bundessicherheitspolizei (Busipo) von Bundesrat Kurt Furgler (CVP) massiv ab. Nur eine Handvoll Kantone sagte damals ja, das linke Referendum kam im Volk auf 56 Prozent Nein-Stimmen. Seither opponierten die Kantone und das Parlament gegen jeden neuen Versuch des Bundes, ein eigenes Sicherheitspolizei-Detachement zu schaffen. Zuletzt scheiterte CVP-Bundesrätin Ruth Metzler 2002 mit ähnlichen Plänen. Zu gross ist die Befürchtung, eine zentralisierte Bundes-Polizeitruppe führe zu Abgrenzungsproblemen und Doppelspurigkeiten und lasse sich politisch nicht kontrollieren.

Die BKP unter ihrem Chef Kurt Blöchlinger hat nun Elemente einer Busipo durch die Hintertüre eingeführt, wie mehrere Gesprächspartner unabhängig voneinander bestätigen: Die "EG Tigris" ist eine permanente Einheit, in der nach Informationen der Weltwoche als Zielgrösse mehrere Dutzend Elite-Polizisten Dienst leisten sollen. Ohne klaren politischen Auftrag, ohne transparentes Budget, ohne parlamentarische Kontrolle. Eingeweihte sprechen von einer gravierenden "Fehlentwicklung". Und von "Täuschung".

Ursprünglich nämlich wurde die "Tigris" intern bloss als kleine Gruppe von spezialisierten "Zielfahndern" angekündigt, die im Auftrag der Bundesanwaltschaft oder des Bundesamtes für Justiz ausgeschriebene Straftäter wie den geflüchteten Flugzeugentführer Hussein Hariri oder den mutmasslichen Lehrermörder Ded Gecaj aufspüren sollten. "Zweckmässig" sei diese Idee gewesen, sagt ein Beteiligter. Über die Jahre sei die Einsatzgruppe dann aber zu einer "Hardcore-Interventionseinheit" ausgebaut worden. Heute sei sie, obwohl ihre Polizisten zu den besten gehörten, "überhaupt nicht mehr sachgerecht".

Denn die Bundeskriminalpolizei ist, wie ihr Name sagt, eine Kriminal- und keine Sicherheitspolizei. Sie führt Vorabklärungen und gerichtspolizeiliche Ermittlungen durch in den Bereichen, die seit 2002 in die Kompetenz des Bundes fallen. Laut Gesetz soll der Bund nur in besonders aufwendigen Fällen aktiv werden, mit klarem Schwerpunkt auf der Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität. Die BKP soll vor allem ermitteln, untersuchen, Akten studieren. Wenn sie polizeiliche Unterstützung braucht - etwa für heikle Verhaftungen, die nur selten vorkommen -, dann soll sie auf die Kompetenz der Kantone zurückgreifen. Jedes grössere Polizeikorps verfügt über Sondereinheiten, die für solche Einsätze geschult sind. Im Kanton Bern zum Beispiel die Sondereinheit "Enzian", im Kanton Zürich die Sondereinheit "Diamant". Wie diverse Wettkämpfe immer wieder zeigen, gehören diese kantonalen Sondereinheiten international zu den Besten ihres Fachs. Sie unterstützten die Bundeskriminalpolizei denn auch bei jeder Anfrage zur vollsten Zufriedenheit. "Die BKP braucht eine Interventionseinheit wie die ‹EG Tigris› gar nicht", sagt ein interner Kritiker. "Sie ist überflüssig und konkurrenziert nur die Kantonspolizeien."

Es ist eine geradezu absurde Situation: Die BKP beklagt sich, dass ihr Dutzende von Ermittlern fehlten. Eben stellte sie den Antrag auf 114 (in Worten: hundertvierzehn) neue Stellen. Gleichzeitig sucht sie krampfhaft Einsatzfelder für ihre Elite-Polizisten. So stürmten die "Tiger" am 6. März 2007 um 6 Uhr morgens ein Häuschen im Fricktal. Als der schwerbewaffnete Trupp einfiel, putzte sich Dieter Behring im Badezimmer gerade nackt die Zähne. Es war die zweite Verhaftung des Financiers, der unter Betrugsverdacht steht und in der Vergangenheit höchstens mit Kraftausdrücken um sich geschlagen hatte.

Interaktive Computer-Schiessanlage

Um ihre Einsätze angemessen zu trainieren, haben die "Tiger" ihren Stützpunkt auf dem Gelände der Militäranlagen Worblaufen im Kanton Bern bei der Militärpolizei. Allein der Ausbau, so hört man, kostete an die 4 Millionen Franken. Wer sich in Worblaufen umsieht, wundert sich nicht über die hohen Kosten. Das technologische Herzstück ist eine interaktive Computer-Schiessanlage, mit der reale Situationen simuliert werden können. Der Computer reagiert auf Zurufe. "Hände hoch" und die verdächtige Person auf dem Bildschirm hebt die Hände. "Halt!" und der virtuelle Flüchtige bleibt sofort stehen. In Europa verfügen nur wenige Korps über eine solche Hightech-Anlage. Nebenan können sich die "Tigerli", wie sie von schnippischen Kollegen genannt werden, in einem professionell eingerichteten Fitnesscenter in Form halten. Dafür, spotten Kollegen, hätten sie ja genügend Zeit. In einem weiteren Raum, etwa 10 auf 12 Meter gross, üben sie die Stürmung von Privatwohnungen: Mit verschiebbaren Wänden lassen sich Grundrisse nachstellen und Zugriffe einüben.

Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) bestätigte gegenüber der Weltwoche die Existenz der Sondereinheit. Die Behörde äusserte sich erst zu den Fragen, als ihr bewusst wurde, dass dieser Artikel auf jeden Fall erscheinen würde: Ja, die BKP habe eine Einsatzgruppe. Ja, es sei eine "stehende Einheit". Ja, sie sei bewaffnet. Laut Fedpol besteht sie derzeit noch aus 14 Personen. Nach Informationen der Weltwoche soll sie auf mehrere Dutzend Polizisten ausgebaut werden. Es handle sich, heisst es in einem Mail, "um eine Einsatzgruppe für die Bewältigung von Einsätzen mit erhöhter Gefährdung. Sie stellt weiter die sicherheitspolizeiliche Aus- und Weiterbildung von Fedpol sicher und führt Zielfahndungen durch." Letztes Jahr habe die Einsatzgruppe 40 Einsätze durchgeführt und 8 Zielfahndungsfälle bearbeitet. Ihr jährliches Budget wird geheim gehalten; es sei, heisst es bloss, "Teil des Budgets der Bundeskriminalpolizei".

Strafverfolgung ausser Kontrolle

Aufgeschreckt durch die Fragen, betonte eine Sprecherin gleich zwei Mal, die Einsatzgruppe arbeite "eng mit den kantonalen Partnern zusammen respektive im Auftrage derselben". Dem Amt ist offensichtlich bewusst, wie staatsrechtlich heikel die "EG Tigris" ist. Allerdings: Drei angefragte Polizeidirektoren und -kommandanten von grösseren Kantonen wussten nichts von der Sondereinheit des Bundes und fänden sie "höchst problematisch". (Öffentlich äussern werden sie sich, wenn sie mehr Informationen haben.)

Die "Einsatzgruppe Tigris" ist ein Indiz mehr dafür, wie die Strafverfolgungsbehörden des Bundes in den vergangenen Jahren ausser Kontrolle geraten sind. Die Bundeskriminalpolizei wurde unter ihrem Chef Kurt Blöchlinger zu einer Dunkelkammer, die sich der politischen Aufsicht zu entziehen weiss und ein Eigenleben führt. Sie masst sich - ohne entsprechenden politischen Auftrag - Kompetenzen an, weitet ihre Aufgabengebiete stetig aus und schafft so vollendete Tatsachen.

Es ist dies die Konsequenz aus einem unheilvollen Filz an der Spitze der Strafverfolgungsbehörden. Dieser Filz Beteiligte reden von "Vetterliwirtschaft" geht aufs Jahr 2000 zurück. Ihm stand der katholische Studentenverein Pate. Die damalige Bundesrätin Ruth Metzler (vulgo "Accueil") machte den jungen Polizisten Valentin Roschacher (vulgo "Dalí"), den sie aus der Studentenverbindung kannte, überraschend zum Bundesanwalt. Zwei Jahre später setzte Roschacher durch, dass Metzler seinen "Biersohn" bei den "Kyburgern" als BKP-Chef einsetzte: Kurt Blöchlinger (vulgo "Sturm"). Der eigentliche Favorit für das Amt, ein erfahrener Kripo-Chef, hatte als Sozialdemokrat die falschen Freunde.

Roschacher und Blöchlinger holten einen alten Bekannten aus Zürcher Zeiten nach Bern, der eine zentrale Rolle spielen sollte: Michael Jaus, einen Stadtpolizisten, der von Kollegen als draufgängerisch und ehrgeizig charakterisiert wird. Intern hatten die drei schnell einen Übernamen: "Die Sheriffs". Sie bildeten, heisst es, einen abgeschotteten Machtzirkel, der sich gegen jede Kritik taub stellte. Sie wollten Bundesanwaltschaft und Bundeskriminalpolizei zu einem FBI im Miniformat ausbauen, das sich um die ganz grossen Fische kümmert. Aus den USA bezogen sie auch ihre Ideen.

So holten sie trotz amtsinternen Bedenken den kolumbianischen Drogenpaten José Manuel Ramos aus den USA in die Schweiz, um ihn als bezahlten Spitzel den Finanzplatz infiltrieren zu lassen. Sein dubioser Einsatz als "Vertrauensperson" gegen Bankier Oskar Holenweger geriet zu einer der grössten Affären der Schweizer Justizgeschichte, die noch nicht ausgestanden ist. Roschacher organisierte die Einreise von Ramos und zusammen mit seinem Freund Blöchlinger die Bildung einer Task-Force bei der BKP. Als Leiter der Task-Force, die Ramos kontrollieren sollte, drückten Roschacher und Blöchlinger gegen interne Warnungen ihren Freund Michael Jaus durch. Das Resultat ist bekannt: "Vertrauensperson" Ramos musste notfallmäsig ausgeschafft werden, weil er sich als unkontrollierbarer Agent provocateur und als mutmasslicher Doppelagent der Amerikaner herausgestellt hatte. Roschacher musste demissionieren. Blöchlinger setzt sich im Juli nach Schaffhausen ab, wo er Kommandant der Kantonspolizei wird.

Jaus hat das Debakel nicht geschadet. Er hatte den richtigen Freund, mit dem er auch Ferien verbrachte: Blöchlinger ernannte Jaus zum Chef der "Einsatzgruppe Tigris", die er bis heute leitet. Es war für die Belegschaft das unmissverständliche Zeichen, dass Kritik tabu war. "Die Freundschaft zwischen Roschacher, Blöchlinger und Jaus ist die Ursache für viele Entgleisungen", sagt ein Insider und meint explizit auch die "Tigris": "Ohne die engen persönlichen Verknüpfungen wäre es nie zu diesen gravierenden Fehltritten gekommen."

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SPORT
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Berner Rundschau 20.3.09

Kanton prüft - Stadt wartet ab

Wie Bern auf das Urteil über die Hooligan-Kosten reagiert

Wie das Bundesgericht im Fall der Neuenburger Klubs Xamax (Fussball) und La Chaux-de-Fonds (Eishockey) urteilte, darf Sportvereinen bei Grossanlässen nebst einem unentgeltlichen Polizei-Grundbestand der zusätzliche Aufwand von Einsätzen zu 80 Prozent in Rechnung gestellt werden (vgl. gestrige Ausgabe).

Da die Kosten der Kantonspolizei (Kapo) bei Sportevents im Kanton innert zehn Jahren von 200 000 auf 2,6 Millionen Franken anstiegen, ruft Polizeidirektor Jürg Käser (FDP) nach Lösungen (vgl. Ausgabe vom 13. März). Spielt das Urteil der Lausanner Richter dem Kanton also in die Hände? Käser teilte auf Anfrage mit, er wolle das Urteil zuerst studieren und nehme später Stellung.

Polizei war 2008 weniger gefragt

Mit Young Boys (Fussball) und SCB (Eishockey) wird auch Bern zu diesem Thema immer wieder ins Spiel gebracht. Erst Ende Jahr einigte sich die Stadt mit den zwei Klubs auf die freiwillige, jährliche Zahlung von je 60 000 Franken als Abgeltung: "Momentan sehen wir keinen Handlungsbedarf", so der städtische Sicherheitsdirektor Reto Nause (CVP). Er untermauert seine Aussage damit, beim Aushandeln der Leistungsvereinbarung mit der Kapo beim Zusammenschluss der Polizeikorps sei man auf dem Jahr 2005 basierend von 26 000 Einsatzstunden ausgegangen. Letztes Jahr seien bei Sport-Events aber nur 22 000 Stunden benötigt worden.

Dabei dürfe man nicht vergessen, "dass YB und SCB auch imagemässig gute Botschafter für die Stadt Bern sind", so Nause. (sat)

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NLZ 20.3.09

Sicherheitskosten an Sportveranstaltungen

Parteien nehmen FCL in Schutz

Soll der FCL künftig einiges mehr an die Sicherheitskosten zahlen als bislang? Die Parteien stellen sich verhalten hinter den Verein. Trotzdem ist viel Ärger spürbar.

Von Luca Wolf

Bei drohenden Hooligan-Ausschreitungen dürfen Kantone die organisierenden Sportvereine für die Polizei-Einsätze zur Kasse bitten. Das Bundesgericht hat eine entsprechende Regelung des Kantons Neuenburg genehmigt (Ausgabe von gestern). Gemäss Urteil müssen sich die Vereine mit bis zu 80 Prozent an den Kosten beteiligen, sobald wegen der Gefahrenlage mehr als das Basisdispositiv von 24 Polizisten nötig wird. In der Zentralschweiz würden dies vor allem der FC Luzern und der EV Zug zu spüren bekommen. Verlangen in Luzern nun die Kantonalparteien eine ähnliche Regelung?

Chaoten zur Rechenschaft ziehen

"Die Entwicklung an solchen Sportereignissen nimmt teils Besorgnis erregende Dimensionen an", sagt Guido Müller, Fraktionschef der SVP. Jedoch könne man nicht einfach den FCL dafür verantwortlich machen. "Viel besser wäre es, wenn man die Ursache bekämpft und nicht die Symptome: Die paar wenigen Chaoten, die für die Ausschreitungen verantwortlich sind, müssen zur Rechenschaft gezogen werden." Die Polizei habe dazu die nötigen Mittel.

Dieser Meinung ist auch CVP-Fraktionschef Guido Graf: "Solche Sportanlässe sind auch ein Schauplatz von Leuten, die dort ihren Ärger ablassen, wofür etwa der FCL nicht alleine verantwortlich ist." Da müsse man eingreifen. Deshalb könne man die Kosten nicht alle auf die Vereine abwälzen. Zumal der Verein auch erfolgreiche Präventionsarbeit leiste. Grafs Haltung ist fast zu 100 Prozent deckungsgleich mit jener von FDP-Fraktionschef Albert Vitali. Dieser gibt ausserdem zu bedenken, dass es "in den letzten zwei Jahren an den Heimspielen meist ruhig geblieben ist". Trotzdem sei der Veranstalter für die hohen Kosten mitverantwortlich. "Eine Variante wäre vielleicht, die Polizeiabgabe von 2 Franken pro Eintrittsticket zu erhöhen", sagt Graf.

SP fordert mehr Geld vom FCL

Für Grüne-Fraktionschef Nino Froelicher ist es bedenklich, "wenn kommerzielle Unternehmen wie etwa die Uefa mit Fussball satte Gewinne erzielen und die Allgemeinheit die Sicherheitskosten zu zahlen hat." Der FCL sei zwar auch gewinnorientiert, er erfülle jedoch auch eine gewisse kulturelle und soziale Funktion. Ob er dies in einem genügenden Umfang tut, "wird die Auslegung des Referenzurteils in Neuenburg ergeben". SP-Fraktionschefin Felicitas Zopfi schliesslich anerkennt die Bemühungen des FCL. "Trotzdem ist die Situation unhaltbar und sorgt in der Bevölkerung für viel Unmut." Die SP sei deshalb der Meinung, dass sich der Verein stärker an den Kosten beteiligen sollte.

Der Ärger über die Polizeikosten pro Spiel um die 120 000 Franken ist tatsächlich gross, wie das Resultat unserer Zisch-Umfrage zeigt: 534 Mal wurde abgestimmt, satte 75 Prozent wollen den FCL mehr in die Pflicht nehmen.

Sicherheitschef setzt auf Dialog

FCL-Sicherheitschef Mike Hauser kann die Forderung der Parteien, Chaoten härter anzugehen, verstehen. Jedoch sei das für die Polizei schwierig. Zudem würden so die Probleme nur verschoben. "In Deutschland etwa wüten diese Leute nun einfach in der 3. Liga." Der FCL setze lieber auf den Dialog und das Fanprojekt. "Ich bin überzeugt, dass dies der richtige Weg ist."

Wer wie viel zahlt

YB und SCB zahlen nur 60 000 Franken

Die Schweizer Sportclubs zahlen unterschiedlich viel an die Sicherheit.

In Bern etwa beteiligen sich die beiden grössten Sportvereine, YB und der SCB, mit jährlich je 60 000 Franken. Diese Regelung gilt erst seit Anfang Jahr. Vorher zahlten sie nichts.

In Zürich mussten Sportvereine wie der FCZ, GC oder ZSC bislang nichts an die Kosten für das Polizeiaufgebot zahlen. Nun ist jedoch ein neues Polizeigesetz erarbeitet worden. Es erlaubt der Polizei, von den Vereinen einen Beitrag zu verlangen. Wie hoch dieser sein wird, ist noch nicht bekannt.

In Basel beteiligt sich der FCB mit 2.20 Franken pro Eintrittsticket an den Kosten. Bei Hochrisikospielen verrechnet die Polizei zusätzlich mehr als 100 000 Franken pro Einsatz.

In Aarau gilt seit 2007 ein neues Polizeigesetz. Dem FCA können nun bis zu 150 000 Franken pro Spiel verrechnet werden. Vorher bezahlte der FCA pauschal 50 000 Franken. Um die Kosten zu decken, verlangt er nun zwei Franken mehr pro Ticket.

Den gleichen Betrag verlangt seit zwei Jahren auch der FC Luzern. Über 330 000 Franken fliessen so jährlich an die Polizeikosten. Zudem investiert der Club jährlich über 50 000 Franken in die Fanarbeit und 800 000 Franken für die Sicherheit im Stadion.
lw

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Bund 19.3.09

Clubs müssen für Hooligans zahlen

Fussball- und Eishockeyclubs müssen künftig mehr bezahlen, wenn die Fans randalieren. Im Fall von Xamax Neuenburg hat das Bundesgericht eine Beteiligung von 80 Prozent an den Kosten gutgeheissen. Im Kanton Bern zahlen die Clubs bisher nur 10 Prozent. Die Ausgaben für die randalierenden Ultras sind stetig gestiegen. Sie betragen alleine im Kanton Bern unterdessen mehr als 2 Millionen Franken pro Jahr. (bin)

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Clubs werden zur Kasse gebeten

Laut wegweisendem Bundesgerichtsurteil müssen Fussball- und Hockeyclubs 80 Prozent der Krawallkosten tragen

Kosten wegen Ausschreitungen nach Fussballspielen werden heute zum grössten Teil von den Steuerzahlern gedeckt. Künftig können auch die Clubs verstärkt zur Kasse gebeten werden. Die Ticketpreise werden voraussichtlich steigen.

Christian von Burg

Wenn das Spiel zwischen den Fussballclubs Zürich und Basel zu Ende geht, beginnt die Arbeit der Polizei: Mit einem Grossaufgebot und der Unterstützung behelmter Beamter aus den Nachbarkantonen versuchen die Polizisten die Fangruppen auseinanderzuhalten. Mithilfe gepanzerter Sperrgitterfahrzeuge halten sie den kleinen harten Kern der notorischen Gewalttäter möglichst in Schach. Auch wenn die Taktik aufgeht und keine grösseren Sachbeschädigungen zu verzeichnen sind, werden diese Einsätze teuer. Die Begleitung von "Hochrisikospielen" grösserer Fussballclubs kostet bis zu 250000 Franken. Auch im Kanton Bern sind die Kosten in den letzten Jahren sprunghaft gestiegen. Sie liegen unterdessen bei mehr als 2 Millionen Franken pro Jahr.

Xamax vor Gericht unterlegen

Gestern hat das Bundesgericht nun ein wegweisendes Urteil gefällt: Die Sportclubs im Kanton Neuenburg müssen künftig 80 Prozent der Kosten für Sondereinsätze der Polizei bei drohenden Ausschreitungen von Hooligans übernehmen. Das Gericht wies die Beschwerde des Fussballvereins Xamax Neuenburg in letzter Instanz ab. Der Tarif kann auf 60 Prozent reduziert werden, wenn der Verein selber Massnahmen gegen gewalttätige Aktionen von Fans ergreift. Kostenlos für die Clubs ist ein Basisdispositiv der Polizei mit zwölf Patrouillen à zwei Mann.

Beim Schweizer Fussballverband löst das Urteil wenig Freude aus. Die Clubs seien nicht Verursacher dieser Ausschreitungen, sagt Sprecher Roger Müller. Was ausserhalb des Stadions passiere, liege zudem nicht in ihrer Verantwortung. Für Müller ist absehbar, dass die Clubs nach diesem Entscheid die Ticketpreise erhöhen müssen. "Wir hoffen, dass der Zuschauerschwund damit nicht weiter zunimmt." Schon heute beteiligten sich die zehn grössten Clubs mit 8 Millionen Franken an der Wahrung der Sicherheit vor, während und nach dem Spiel.

Doch in vielen Fällen sind die Beteiligungen der Clubs an den Kosten für die Sicherheit marginal. Der Schlittschuhclub Bern und die Young Boys etwa haben mit der Stadt Bern vereinbart, sich jährlich mit je 60000 Franken an den Polizeikosten zu beteiligen. Genaue Zahlen zu den verursachten Kosten fehlen. Weil diese beiden Clubs den Löwenanteil der entsprechenden Kosten im Kanton Bern verursachen, kann man jedoch davon ausgehen, dass sie kaum 10 Prozent ihrer Kosten decken. Gemessen an den Zuschauerzahlen der letzten Saison würde YB gerade mal 18 Rappen pro Ticket tragen.

Andere Clubs zahlen schon heute wesentlich mehr. In Basel etwa zahlt jeder Matchbesucher Fr. 1.20 an die Sicherheitskosten. Bei Partien mit grossem Gewaltrisiko muss der FCB zudem 600 Franken pro Tag und auswärtigen Polizisten bezahlen. Der Club legt somit für Grosseinsätze schon mal 100000 Franken hin.

Auch in der Stadt Zürich wird derzeit eine neue Verordnung ausgearbeitet, um die finanzielle Beteiligung der grossen Clubs an den Sicherheitskosten sicherzustellen. Alleine in der Stadt Zürich sind die Kosten gemäss Polizeisprecher pro Saison auf bis zu 3,5 Millionen Franken angewachsen.

Kanton Bern will mehr Geld

Mit dem Urteil aus Lausanne wächst nun der Druck auch auf die Clubs im Kanton Bern, sich mehr als bisher an den Kosten für die Sicherheit zu beteiligen. Polizeidirektor Hans-Jürg Käser hat das Gespräch mit den betroffenen Clubs bereits gesucht. Jedes Wochenende müssten mehrere Hundert Polizisten vor den Stadien arbeiten, statt die Wochenenden mit ihren Familien zu verbringen, sagte der kantonale Polizeikommandant Stefan Blättler kürzlich vor den Medien.

Welche Forderungen der Kanton Bern neu an die Clubs stellen wird, bleibt vorerst offen. Er werde das Bundesgerichtsurteil erst vertieft studieren, liess Polizeidirektor Käser gestern mitteilen.

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Kommentar

Ticketpreise müssen steigen

Christian von Burg

Bis zu 250000 Franken kostet heute das Polizeiaufgebot, wenn in einer grossen Schweizer Stadt zwei Fussballmannschaften aufeinandertreffen. "Hochrisikospiele" werden diese Begegnungen im Polizeijargon genannt. Der Kampf gegen die Gewalt findet grösstenteils nicht im, sondern um das Sportstadion statt. Wochenende für Wochenende versucht die Polizei blindwütige Zerstörungen der Ultras in den Strassen oder in den Zügen der SBB zu verhindern.

Dass die Kantone zweistellige Millionenbeiträge in Stadionneubauten investieren und via Lotteriefonds jährlich Millionen von Franken in die Förderung des Sportnachwuchses stecken, mögen mässig Fussballbegeisterte noch als Gesundheits- oder Integrationsförderung gutheissen. Wenn aber die Steuerzahler alleine im Kanton Bern 2 Millionen Franken pro Jahr bezahlen, um die Sicherheit rund um die Stadien zu garantieren, so beginnt die Akzeptanz zu schwinden. Normalerweise gilt nämlich das Verursacherprinzip: Die Veranstalter der Street-Parade in Zürich etwa bezahlen die Kosten fürs Aufräumen nach der Technoparty aus dem eigenen Sack.

Immer mehr Fussball- und Eishockeyclubs beteiligen sich unterdessen zwar an den Kosten für die Sicherheit. Sie zahlen aber meist läppische Beträge: Die Young Boys und der SCB haben nach langen Verhandlungen mit der Stadt Bern eben erst zugesagt, je 60000 Franken pro Jahr beizusteuern. Damit dürften etwa 10 Prozent der Ausgaben gedeckt sein. Jetzt hat aber das Bundesgericht im Falle von Xamax ein Grundsatzurteil gefällt: 80 Prozent der Kosten für Sondereinsätze der Polizei muss in Neuenburg künftig der Club tragen. Damit wächst der Druck, dass sich auch die anderen Clubs weit stärker als bisher an den Kosten beteiligen.

Die normalen Fussballfans distanzieren sich meist von den Randalierern. Sie wollen sich ihre Passion nicht durch ein paar Gewalttäter verderben lassen. Offensichtlich gehören aber erregende Fussballspiele und Randale bis zu einem gewissen Punkt zusammen. Wer sich in den Hexenkessel des Stadions setzt und begleitet von Sprechchören fiebrig einen Match mitverfolgt, muss als friedlicher Fan deshalb auch bereit sein, für sein Ticket künftig mehr zu bezahlen und so die Kosten für die Randale mitzutragen.

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BZ 19.3.09

Polizeikosten

Sport soll bezahlen

Die Kantone dürfen Sportklubs für Polizeieinsätze zur Kasse bitten. Dies hat das Bundesgericht gestern entschieden.

Das Bundesgericht hat in einem Grundsatzurteil eine Regelung aus dem Kanton Neuenburg abgesegnet. Beschwert hatten sich Neuenburg Xamax und der HC La Chaux-de-Fonds. Gemäss der kantonalen Verordnung von 2008 müssen sie 80 Prozent der Kosten für Sondereinsätze der Polizei bei sogenannten Risikospielen übernehmen.

Berns Sicherheitsdirektor Reto Nause sagt, dass die Stadt nach dem Bundesgerichtsurteil "deutlich mehr verlangen könnte". Aber YB und der SCB seien "wichtig fürs Image von Bern". Weder YB noch der SCB wollten das Urteil kommentieren. mar

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Sicherheit bei YB- und SCB-Spielen

Kanton kann Clubs zur Kasse bitten

Die Kantone dürfen Polizeikosten für Sportanlässe den Klubs in Rechnung stellen. Der SCB und YB wollen sich dazu nicht äussern.

In Zukunft dürfen Kantone die Sicherheitskosten bei Fussball- und Eishockeyspielen auf die Vereine abwälzen. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Die Lausanner Richter haben eine entsprechende Regelung des Kantons Neuenburg abgesegnet. Dort müssen Xamax und der EHC La Chaux-de-Fonds seit letztem Jahr 80 Prozent der Kosten für Sondereinsätze der Polizei übernehmen. Dagegen hatten die beiden Neuenburger Sportvereine Beschwerde geführt, welche nun vom obersten Gericht abgewiesen worden ist. Die beiden Vereine hatten vor Bundesgericht damit argumentiert, dass das Reglement ihre Wirtschaftsfreiheit verletze und ihr Überleben in Frage stelle.

YB und SCB schweigen

In der Stadt Bern müssen sich die beiden grössten Sportvereine, YB und der SCB, seit diesem Jahr mit je 60000 Franken pro Jahr an den Sicherheitskosten beteiligen. Auf diesen Beitrag hatten sich die beiden Klubs im November mit dem Gemeinderat geeinigt, obwohl die effektiven Kosten um ein Vielfaches höher liegen: Ein Polizeieinsatz bei einem Hochsicherheitsspiel im Stade de Suisse kostet laut Polizei über 100000 Franken.

Die YB-Geschäftsstelle wollte sich gestern zum Urteil des Bundesgerichts nicht äussern. Auch SCB-Geschäftsführer Marc Lüthi gab keinen Kommentar ab: "Zuerst will ich das Urteil und die Begründung lesen."

Der kantonale Polizeidirektor Hans-Jürg Käser, der sich in der Vergangenheit immer wieder mal zu den hohen Sicherheitskosten für Sportveranstaltungen geäussert und eine Überwälzung gemäss Verursacherprinzip auch schon befürwortet hatte, wollte ebenfalls keine Stellung nehmen: "Wir werden das Urteil studieren und prüfen, inwiefern es Auswirkungen auf die Situation im Kanton Bern hat", liess Käser mitteilen.

"Könnten mehr verlangen"

Reto Nause, der städtische Sicherheitsdirektor, gab zu bedenken, dass man nun zuerst Erfahrungen mit neuen Vereinbarung sammeln wolle. Nause weist darauf hin, dass die Stadt Bern gemäss Urteil und gemäss Gebührenreglement von den Vereinen "deutlich mehr für die Sicherheit verlangen könnte". Er gibt aber zu bedenken, dass "Bern eine Sportstadt" und der SCB und YB "wichtig für unser Image und unserer Stadt sind". Im Vordergrund stehe für ihn, dass die Klubs selber gegen renitente Fans vorgehen: "Die Klubs bleiben in der Verantwortung."

Gemäss Urteil ist ein Basisdispositiv mit 12 Patrouillen à zwei Mann gratis. Bei geringem beziehungsweise mittlerem Risiko sind zusätzlich 30 Mann im Einsatz. Bei "Hoch-Risiko-Spielen", sichern weitere 45 Polizisten die Veranstaltung ab.

Edmond Isoz, der Direktor der Swiss Football League, sagte auf bernerzeitung.ch: "Das ist keine gute Sache." In der Saison 2007/08 hätten die zehn Klubs der Super League 8 Millionen Franken für die Sicherheit ausgegeben. Zudem wies er darauf hin, dass "verschiedene kantonale Gesetze und Regelungen bestehen".

Martin Arn

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punkt.ch 19.3.09

Canepa: "Folgen, die wir nicht verkraften können"

Bundesgerichts-Urteil über die Polizeikosten bei Grossveranstaltungen hat Auswirkungen auf den Profisport

Eine ordentliche Ohrfeige kassierten Xamax und der HC Neuchâtel vor dem Bundesgericht. Das Urteil der Justiz: Wie bereits im Sommer vom Neuenburger Staatsrat beschlossen, dürfen die Kantone die Polizeikosten bei sportlichen Grossveranstaltungen auf die organisierenden Vereine abwälzen.
Dies erlaubt der öffentlichen Hand, 60 bis 80 Prozent ihrer Ausgaben in Rechnung zu stellen. "Damit werden die Heimspiele zu Minusgeschäften", moniert Xamax-Präsident Sylvio Bernasconi - und droht mit Rücktritt, falls eine Rechnung ins Haus flattern sollte.
"Wo ist die Grenze?", fragt auch ZSC-Lions-CEO Peter Zahner. "Durch die Abwälzung entstehen unkontrollierbare Kosten, die wirtschaftlich für grosse Probleme sorgen." Je heisser die Partie, desto höher das Sicherheitsaufkommen. Statt zwölf Patrouillen mit je zwei Polizisten müssen zu Hochrisikospielen bis zu 45 Zusatz-Polizisten aufgeboten werden. Kostenexplosionen bei Brennpunktspielen sind garantiert. "Gerade der Hooligan- Tourismus bekommt nun auch finanziell ganz andere Ausmasse ", so Zahner.
Dem Argument der Neuenburger, die Kostenabwälzung wäre ein unzulässiger Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit, weil es das Überleben der Klubs gefährde, erteilte das Bundesgericht eine Absage. FC-Zürich-Präsident Ancillo Canepa sieht das anders: "Sollte das in der Stadt Zürich auch ein Thema werden, hätte das für den FCZ gravierende fi anzielle Folgen, die er so nicht verkraften könnte."
Die ASL-Vereine geben pro Jahr acht Millionen Franken für die Sicherheit aus. Diese Summe steigt exponentiell, wird das Urteil umgesetzt. Der FC Luzern erhebt schon jetzt auf Sitzplatztickets zwei Franken extra dafür. Bei einem Zuschauerschnitt von 4 713 Fans, wie ihn Xamax hat, würde selbst bei einem kleinen Zusatz-Obulus nach einem Abwälzen der Polizeikosten ein ordentliches Minus übrig bleiben… (toe)

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Regionaljournal DRS 19.3.09

Sicherheitskosten im Sport - Berner Sicherheitsdirektor erhöht bundesgerichtlichen Finanzdruck auf die Vereine nicht. (1:49)
http://real.xobix.ch/ramgen/srdrs/regibern/2009/rbe7v719032009.rm?start=00:01:22.215&end=00:03:11.895

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bger.ch 18.3.09

http://jumpcgi.bger.ch/cgi-bin/JumpCGI?id=24.02.2009_2C_605/2008

Bundesgericht
Tribunal fédéral
Tribunale federale
Tribunal federal
 
{T 1/2}
2C_605/2008 ajp
 
Arrêt du 24 février 2009
IIe Cour de droit public
 
Composition
MM. et Mme les Juges Müller, Président, Merkli,
Zünd, Aubry Girardin et Donzallaz.
Greffier: M. Vianin.
 
Parties
HCC La Chaux-de-Fonds SA, chemin des Mélèzes 2 - 4, 2300 La Chaux-de-Fonds,
Neuchâtel Xamax SA, Pierre-à-Mazel 10, 2000 Neuchâtel,
recourantes,
toutes deux représentées par Me Philippe Schweizer, avocat, rue de la Serre 4 / avenue de la Gare 10,
case postale 2416, 2001 Neuchâtel 1,
 
contre
 
Conseil d'Etat du canton de Neuchâtel, Château, 2001 Neuchâtel 1.
 
Objet
Frais de sécurité publique des manifestations sportives exposées à la violence,
 
recours contre l'arrêté du 23 juin 2008 du Conseil d'Etat neuchâtelois relatif à la facturation des frais de sécurité publique des manifestations sportives exposées à la violence (contrôle abstrait).
 
Faits:
 
A.
Le 23 juin 2008, le Conseil d'Etat de la République et Canton de Neuchâtel a adopté l'arrêté relatif à la facturation des frais de sécurité publique des manifestations sportives exposées à la violence (ci-après: l'arrêté), lequel a été publié dans la Feuille officielle neuchâteloise du 27 juin 2008.
 
Dans son préambule, l'arrêté se réfère à la loi fédérale du 21 mars 1997 instituant des mesures visant au maintien de la sûreté intérieure (LMSI; RS 120) ainsi qu'à son ordonnance d'application, du 27 juin 2001 (OMSI; RS 120.2), à la loi cantonale sur la police neuchâteloise et à la loi cantonale du 10 novembre 1920 concernant les émoluments (RS/NE 152.150).
 
L'arrêté contient notamment les dispositions suivantes:
"Champ d'application
Article premier.- Le présent arrêté s'applique aux manifestations sportives au cours desquelles des comportements violents ou actes de violence justifiant un important service de maintien de l'ordre, sont à craindre.
Principe
Art. 2.- 1 Les organisateurs de telles manifestations versent à l'Etat un émolument pour couvrir les frais engagés pour garantir la sécurité publique.
2 Cet émolument correspond à tout ou partie des frais engagés par la police neuchâteloise pour le renforcement de la sécurité.
Définitions
Art. 3.- Dans le présent arrêté, on entend par:
a) comportements violents ou actes de violence: tout comportement ou actes de violence tels que ceux qui sont notamment définis à l'article 21a de l'ordonnance sur les mesures visant au maintien de la sûreté intérieure (OMSI), du 27 juin 2001, et qui se déroulent à l'occasion de manifestations sportives.
b) important service de maintien de l'ordre: l'engagement des effectifs supplémentaires de la police conduisant notamment à la révocation des congés, à la suppression des vacances voire à l'appel de renforts provenant d'autres cantons, ceci en vue d'assurer la sécurité publique.
Participation des organisateurs
Art. 4.- 1 La participation des organisateurs est fixée à 80% du coût effectif des frais engagés pour garantir la sécurité publique.
2 Le montant des frais peut être réduit en fonction des mesures prises par les organisateurs pour éviter les comportements violents ou les actes de violence.
3 La Police neuchâteloise définit les critères de réduction.
4 La participation minimale des organisateurs est fixée à 60% du coût effectif des frais engagés.
Procédure
a) évaluation et information
Art. 5.- 1 La Police neuchâteloise procède à l'évaluation des risques et des frais de sécurité pour chacune des rencontres.
2 Elle informe les organisateurs du montant relatif à chaque manifestation.
b) établissement et transmission de la facture
Art. 6.- Une facture est établie pour chaque manifestation et adressée directement aux organisateurs par la Police neuchâteloise.
c) titre exécutoire
Art. 7.- Les factures établies par la Police neuchâteloise valent titre exécutoire en faveur de l'Etat, au sens de l'art. 80 de la loi fédérale sur la poursuite pour dettes et la faillite (LP), du 11 avril 1889.
d) voies de recours
Art. 8.- 1 Les factures établies en vertu du présent arrêté peuvent faire l'objet d'un recours auprès du Département de la justice, de la sécurité et des finances (ci-après: le département).
2 Les décisions du département peuvent faire l'objet d'un recours au Tribunal administratif.
3 Au surplus, la loi sur la procédure et la juridiction administratives (LPJA), du 27 juin 1979, est applicable."
 
B.
Par acte du 25 août 2008, les sociétés anonymes HCC La Chaux-de-Fonds SA, de siège à La Chaux-de-Fonds, et Neuchâtel Xamax SA, sise à Neuchâtel, ont interjeté un recours en matière de droit public à l'encontre de l'arrêté, en concluant à son annulation, sous suite de frais et dépens. Elles se plaignent que cet arrêté porterait atteinte à leur liberté économique et aux principes de l'encouragement du sport, de l'égalité ainsi que de la légalité. Dans une écriture du 24 septembre 2008, elles ont demandé que leur recours soit doté de l'effet suspensif.
 
Le Conseil d'Etat neuchâtelois a conclu au rejet du recours, sous suite de frais. Il s'en est remis à justice quant au sort de la requête d'effet suspensif.
 
Un second échange d'écritures a été ordonné.
 
Par ordonnance du Président de la IIe Cour de droit public du Tribunal de céans du 27 octobre 2008, la requête d'effet suspensif a été rejetée.
 
Considérant en droit:
 
1.
1.1 L'arrêté constitue un acte normatif cantonal, au sens de l'art. 82 lettre b LTF, de sorte qu'il peut être contesté par la voie du recours en matière de droit public.
 
Il est constant que l'acte attaqué ne peut faire l'objet, à Neuchâtel, d'un recours cantonal, de sorte que le recours en matière de droit public est directement ouvert (art. 87 al. 1 LTF).
 
1.2 Selon l'art. 101 LTF, le recours contre un acte normatif doit être interjeté dans un délai de 30 jours à compter de sa publication selon le droit cantonal.
 
En l'occurrence, l'arrêté a été publié dans la Feuille officielle neuchâteloise du 27 juin 2008. Déposé le 25 août 2008, le recours a donc été interjeté en temps utile compte tenu des féries (art. 46 al. 1 lettre b LTF).
 
1.3 L'art. 89 al. 1 LTF confère la qualité pour former un recours en matière de droit public à quiconque a pris part à la procédure devant l'autorité précédente ou a été privé de la possibilité de le faire (let. a), est particulièrement atteint par la décision ou l'acte normatif attaqué (let. b) et a un intérêt digne de protection à son annulation ou à sa modification (let. c). Lorsque l'acte attaqué est un acte normatif, l'intérêt personnel requis peut être simplement virtuel; il suffit qu'il existe un minimum de vraisemblance que le recourant puisse se voir un jour appliquer les dispositions contestées. Un intérêt de fait est suffisant (ATF 134 I 269 consid. 2.1; 133 I 286 consid. 2.2 p. 290).
 
Dans le cas particulier, il n'est pas douteux que les recourantes, en tant que sociétés exploitant une équipe sportive professionnelle et organisant des manifestations sportives, remplissent les conditions précitées. En septembre 2008, Neuchâtel Xamax SA a du reste déjà reçu trois factures fondées sur l'arrêté.
 
1.4 Lorsque, comme en l'espèce, il se prononce dans le cadre d'un contrôle abstrait de normes cantonales, le Tribunal fédéral n'annule les dispositions attaquées que si elles ne se prêtent à aucune interprétation conforme au droit constitutionnel ou si, en raison des circonstances, leur teneur fait craindre avec une certaine vraisemblance qu'elles soient interprétées de façon contraire à la Constitution (ATF 134 I 293 consid. 2 p. 295; 130 I 82 consid. 2.1 p. 86; 119 Ia 321 consid. 4 p. 325 s.).
 
2.
Parmi les contributions publiques, la doctrine récente distingue entre les impôts, les contributions causales et les taxes d'orientation (BLUMENSTEIN/LOCHER, System des schweizerischen Steuerrechts, 6ème éd., 2002, p. 5 s.; XAVIER OBERSON, Droit fiscal suisse, 3ème éd., 2007, § 1 n. 3; RYSER/ROLLI, Précis de droit fiscal suisse, 4ème éd., 2002, p. 3).
 
Les impôts représentent la participation des citoyens aux charges de la collectivité; ils sont dus indépendamment de toute contre-prestation spécifique de la part de l'Etat. Les contributions causales, en revanche, constituent la contrepartie d'une prestation spéciale ou d'un avantage particulier appréciable économiquement accordé par l'Etat. Elles reposent ainsi sur une contre-prestation étatique qui en constitue la cause (BLUMENSTEIN/LOCHER, op. cit., p. 2, 4 s.; HÖHN/WALDBURGER, Steuerrecht, vol. I, 9ème éd., 2000, § 1 n. 3 s.; ADRIAN HUNGERBÜHLER, Grundsätze des Kausalabgabenrechts, ZBl 2003 p. 505 ss, 507; OBERSON, op. cit., § 1 n. 5, 6, 10).
 
Généralement, les contributions causales se subdivisent en trois sous-catégories: les émoluments, les charges de préférence et les taxes de remplacement (BLUMENSTEIN/LOCHER, op. cit., p. 2; OBERSON, op. cit., § 1 n. 6). L'émolument représente la contrepartie de la fourniture d'un service par l'Etat - émolument administratif - ou de l'utilisation d'une infrastructure publique - émolument d'utilisation. Il en existe d'autres sortes, telles que les taxes régaliennes (BLUMENSTEIN/LOCHER, op. cit., p. 2 s.; OBERSON, op. cit., § 1 n. 7).
 
Les différents types de contributions causales ont en commun d'obéir au principe de l'équivalence - qui est l'expression du principe de la proportionnalité en matière de contributions publiques -, selon lequel le montant de la contribution exigée d'une personne déterminée doit être en rapport avec la valeur objective de la prestation fournie à celle-ci (rapport d'équivalence individuelle). En outre, la plupart des contributions causales - en particulier celles dépendant des coûts, à savoir celles qui servent à couvrir certaines dépenses de l'Etat, telles que les émoluments et les charges de préférence - doivent respecter le principe de la couverture des frais. Selon ce principe, le produit global des contributions ne doit pas dépasser, ou seulement de très peu, l'ensemble des coûts engendrés par la subdivision concernée de l'administration (BLUMENSTEIN/LOCHER, op. cit., p. 2 s.; HUNGERBÜHLER, op. cit., p. 512; cf. aussi ATF 129 I 346 consid. 5.1 p. 354).
 
3.
3.1 Intitulé "Remboursement de frais", l'art. 62 de la loi cantonale du 20 février 2007 sur la police neuchâteloise (RS/NE 561.1) dispose ce qui suit:
"1 Les organisateurs et organisatrices de manifestations nécessitant un important service d'ordre ou de protection peuvent être tenu-e-s de verser un émolument dont le montant correspond à tout ou partie des frais engagés.
2 Les manifestations politiques autorisées sont exemptes d'émoluments.
3 Le Conseil d'Etat arrête les modalités d'exécution, sur préavis du Conseil cantonal de sécurité publique".
 
3.2 Dans ses déterminations des 22 octobre 2008 et 14 janvier 2009, le Conseil d'Etat a précisé comment l'arrêté est mis en oeuvre.
 
La police neuchâteloise détermine les effectifs à engager pour assurer la sécurité de telle manifestation sportive sur la base d'une évaluation du risque effectuée par le Service d'analyse et de prévention de l'Office fédéral de la police. Pour un match à "risque zéro", le dispositif de base, à savoir douze patrouilles de deux hommes, est considéré comme suffisant. Ces patrouilles assurent la sécurité sur les lieux de la rencontre, en plus d'assumer les tâches habituelles de maintien de l'ordre sur l'ensemble du territoire cantonal. Un effectif supplémentaire de 15 hommes est déployé pour un match à faible risque; cet effectif est porté à 30 hommes pour une rencontre à risque moyen et à 45 policiers pour un match à haut risque. Ces forces de police supplémentaires sont spécialement affectées au maintien de l'ordre durant le match. Les frais liés à leur engagement sont facturés aux organisateurs dans la proportion déterminée par l'arrêté, alors que ceux-ci n'ont pas à supporter de frais pour le dispositif de base.
 
4.
4.1 Les recourantes soutiennent que l'arrêté porte atteinte à la liberté économique garantie par l'art. 27 Cst. et l'art. 26 de la Constitution neuchâteloise du 24 septembre 2000 (RS/NE 101). Elles font valoir que l'arrêté donne un "blanc-seing" à la police, qui aurait toute latitude quant au principe et aux modalités de son intervention et s'agissant de la quote-part des coûts pouvant être mis à leur charge. De leur côté, elles n'auraient "pratiquement aucune marge de manoeuvre" pour augmenter leurs recettes de manière à pouvoir assumer ces coûts supplémentaires. Leur survie économique serait ainsi menacée par l'arrêté. En outre, celui-ci aurait pour effet de les "pénaliser" sans présenter la "densité normative" requise pour qu'une restriction à un droit fondamental soit admissible et sans qu'il existe pour cela un intérêt public.
 
4.2 Il n'est ni allégué ni démontré que l'art. 26 de la Constitution neuchâteloise aurait une portée plus large que l'art. 27 Cst., de sorte que le grief soulevé doit être examiné exclusivement à la lumière de cette dernière disposition.
 
Selon l'art. 27 al. 1 Cst., la liberté économique est garantie. Elle comprend notamment le libre choix de la profession, le libre accès à une activité économique lucrative privée et son libre exercice (art. 27 al. 2 Cst.). Cette liberté protège toute activité économique privée, exercée à titre professionnel et tendant à la production d'un gain ou d'un revenu (ATF 128 I 19 consid. 4c/aa p. 29). Elle peut être invoquée tant par les personnes physiques que par les personnes morales (ATF 131 I 223 consid. 4.1 p. 230 s.).
 
Le Tribunal fédéral a eu l'occasion de se prononcer sur la question de savoir si des mesures fiscales constituent une restriction de la liberté économique. A la différence de l'interdiction d'exercer une activité économique ou du fait de la soumettre à autorisation, le prélèvement de contributions ne constitue pas une restriction juridique, mais il peut de fait influer sur l'exercice de la liberté économique. Toute mesure ayant une incidence sur la liberté en question ne constitue toutefois pas une limitation de celle-ci et il y a lieu de se montrer restrictif pour admettre l'existence d'une telle limitation (ATF 125 I 182 consid. 5b p. 198). Il faut au demeurant distinguer selon le type de contribution en cause. Les impôts spéciaux (Gewerbesteuern) ne sont admissibles au regard de la liberté économique que pour autant qu'ils ne soient pas prohibitifs. Une telle contribution est prohibitive si son montant "empêche la réalisation d'un bénéfice convenable dans le commerce ou la branche en question, en rendant impossible ou excessivement difficile l'exercice de la profession" (ATF 87 I 29 consid. 3 p. 32; 128 I 102 consid. 6b p. 110). Tel n'est pas le cas si "elle peut être transférée à l'acheteur, c'est-à-dire si, ajoutée au prix de vente, elle n'empêche pas l'entreprise de soutenir la concurrence" (ATF 87 I 29 consid. 4 p. 36). A la différence des impôts spéciaux, les impôts généraux n'interfèrent pas avec la liberté économique. Il en va de même des contributions causales telles que les émoluments d'utilisation ou d'administration, pour autant qu'elles respectent le principe de la couverture des coûts. Une taxe causale d'orientation dépendant des coûts - il s'agissait en l'occurrence d'une redevance d'atterrissage comportant une surtaxe sur les émissions - ne constitue pas davantage une restriction de la liberté économique (ATF 125 I 182 consid. 5b p. 198 s. et les arrêts cités; cf. aussi arrêt 2P.224/1998 du 27 juillet 1999 consid. 3c/bb, in RDAT 2000 I n. 50 p. 484).
 
En doctrine, Grisel considère que la question de savoir si une contribution publique est admissible au regard de la liberté économique dépend en premier lieu de son rapport avec l'activité économique considérée: c'est seulement lorsque la contribution frappe directement cette activité qu'elle entre dans le champ d'application de l'art. 27 Cst. et doit se concilier avec lui. Il en irait ainsi, d'une part, des impôts spéciaux et, d'autre part, des contributions causales qui touchent particulièrement une activité lucrative en tant que telle, comme la taxe pour l'admission au stage d'avocat ou la taxe de surveillance des films et des séances de cinéma. En revanche, les impôts généraux et les contributions causales qui ne portent pas spécifiquement sur une activité économique seraient licites sans égard à la liberté économique (Etienne Grisel, Liberté économique, 2006, nos 934 ss). Oberson estime au contraire que le champ d'application de la liberté économique s'étend à l'ensemble des contributions. A cet égard, le critère déterminant ne serait pas la nature de la contribution, mais le but et les effets de l'imposition, examinée d'ailleurs de façon globale, c'est-à-dire en prenant en compte l'ensemble des charges de l'entreprise (Xavier Oberson, Fiscalité et liberté économique, in Problèmes actuels de droit économique, Mélanges en l'honneur du Professeur Charles-André Junod, 1997, p. 343 ss, spéc. 350, 352; le même, Droit fiscal suisse, 3e éd., 2007, § 3 no 47).
 
4.3 En l'occurrence, il n'est pas contesté que les recourantes exercent une activité économique leur permettant de se prévaloir de la liberté économique. L'émolument litigieux étant une contribution causale, plus précisément un émolument administratif (cf. Stefan Leutert, Polizeikostentragung bei Grossveranstaltungen, 2005, p. 108; Stefan Wehrenberg, Polizeieinsätze bei Sportgrossveranstaltungen, in Sport und Recht, 2006, p. 183 ss, 233; arrêt 5A_45/2007 du 6 décembre 2007 consid. 5.2.3), il ne constitue pas une restriction de ce droit fondamental, selon la jurisprudence exposée ci-dessus. Si, compte tenu du fait que cet émolument peut représenter des sommes relativement importantes, l'on devait tout de même admettre l'existence d'une restriction (dans ce sens: Leutert, op. cit., p. 127), la question de sa compatibilité avec l'art. 27 Cst. dépendrait du point de savoir s'il est prohibitif, au sens de la jurisprudence relative aux impôts spéciaux, applicable par analogie à l'émolument litigieux. Les recourantes l'affirment en substance, lorsqu'elles prétendent que l'arrêté compromet leur survie économique, mais cela n'est pas établi. Le caractère prohibitif d'un tel émolument apparaît d'ailleurs d'autant moins probable qu'en Suisse certaines collectivités publiques répercutent déjà, depuis plusieurs années, tout ou partie des coûts de l'engagement de la police sur les organisateurs de manifestations sportives (Leutert, op. cit., p. 104 ss cite notamment le canton de Genève, la ville de St-Gall [où la part des coûts de l'engagement supplémentaire de la police mis à la charge du FC St-Gall durant les années 2003 et 2004 ne se montait il est vrai qu'à 20% en moyenne] et la ville de Zurich; concernant la pratique de cette dernière, voir aussi l'arrêt 5A_45/2007, précité). Ainsi, à supposer même que l'émolument litigieux représente une restriction de la liberté économique, il n'apparaît pas inconciliable avec celle-ci. Le grief de violation de ce droit fondamental doit ainsi être rejeté.
 
5.
5.1 Les recourantes soutiennent que l'arrêté contrevient aux art. 68 al. 1 Cst. et 5 Cst./NE, dans la mesure où il conduit à pénaliser le sport, en particulier le hockey sur glace et le football, alors qu'en vertu de ces dispositions, la Confédération et le canton de Neuchâtel ont pour mandat de l'encourager.
 
5.2 Faisant partie du chapitre 2 "Compétences" et intitulé "Sport", l'art. 68 Cst. dispose que "la Confédération encourage le sport, en particulier la formation au sport" (al. 1).
 
Sous le titre "Tâches de l'Etat et des communes", l'art. 5 Cst./NE prévoit que "dans les limites de leurs compétences et en complément de l'initiative et de la responsabilité des autres collectivités et des particuliers, l'Etat et les communes assument les tâches que la loi leur confie, notamment [...] l'encouragement des sports" (lettre p).
 
5.3 L'art. 68 Cst. contient un mandat à l'adresse de la Confédération, d'ailleurs formulé de manière assez générale (Aubert/Mahon, Petit commentaire de la Constitution fédérale de la Confédération suisse, 2003, no 4 ad art. 68). Cette disposition ne confère pas de droit subjectif à ce que l'Etat fournisse des prestations (cf. art. 41 al. 4 Cst. s'agissant des buts sociaux) ou s'abstienne de certains comportements. Il en va de même de l'art. 5 lettre p Cst./NE. Par conséquent, les recourantes ne sauraient valablement se prévaloir de ces dispositions pour obtenir l'annulation de l'arrêté. A cela s'ajoute, s'agissant de l'art. 68 Cst., que cette disposition s'adresse exclusivement à la Confédération, de sorte qu'elle ne saurait créer des obligations à la charge du canton de Neuchâtel. Partant, le grief est mal fondé.
 
6.
6.1 Les recourantes se plaignent d'inégalité, en faisant valoir que l'arrêté met les coûts de l'intervention de la police à la charge des organisateurs des seules manifestations sportives, alors que des actes de violence peuvent survenir à l'occasion d'autres rassemblements, tels que des événements musicaux ou festifs - comme la Fête des Vendanges de Neuchâtel, la Braderie de La Chaux-de-Fonds ou les Promos du Locle -, des manifestations à caractère politique ou encore des rave parties, gay pride ou techno parades. Le fait de traiter les manifestations sportives différemment des autres rassemblements ne serait pas justifié et constituerait une "violation grossière" du principe d'égalité.
 
6.2 Un arrêté de portée générale viole le principe de l'égalité de traitement lorsqu'il établit des distinctions juridiques qui ne se justifient par aucun motif raisonnable au regard de la situation de fait à réglementer ou lorsqu'il omet de faire des distinctions qui s'imposent au vu des circonstances, c'est-à-dire lorsque ce qui est semblable n'est pas traité de manière identique et ce qui est dissemblable ne l'est pas de manière différente; cela suppose que le traitement différent ou semblable injustifié se rapporte à une situation de fait importante (ATF 131 I 377 consid. 3 p. 382-383; 130 V 18 consid. 5.2 p. 31; 129 I 1 consid. 3 p. 3). La question de savoir s'il existe un motif raisonnable pour une distinction peut recevoir des réponses différentes suivant les époques et les idées dominantes. Le législateur dispose toutefois d'un large pouvoir d'appréciation dans le cadre de ces principes et de l'interdiction de l'arbitraire (ATF 131 I 1 consid. 4.2 p. 6, 313 consid. 3.2 p. 317; 127 I 185 consid. 5 p. 192).
 
6.3 L'arrêté s'applique aux manifestations sportives lors desquelles peuvent se produire des comportements violents ou actes de violence - tels que ceux définis à l'art. 21a OMSI - justifiant un important service de maintien de l'ordre, ce qui nécessite l'engagement d'effectifs supplémentaires de la police (art. 1 en rel. avec l'art. 3). Les organisateurs de telles manifestations sont tenus de prendre à leur charge, sous la forme d'un émolument, 80% des coûts effectifs de l'engagement de la police neuchâteloise pour le renforcement de la sécurité, part qui peut être réduite jusqu'à 60% en fonction des mesures prises à titre préventif (art. 2 et 4). S'agissant d'autres manifestations sportives ou d'événements d'un autre genre - à l'exception des manifestations politiques autorisées -, les frais occasionnés par l'engagement de la police peuvent également être mis à la charge des organisateurs en vertu de l'art. 62 LPol et de l'arrêté d'exécution de la loi du 10 novembre 1920 concernant les émoluments, du 7 janvier 1921 (RS/NE 152.150.10). Sous la rubrique "Mise à disposition de personnel pour des activités spécifiques facturées à l'heure", l'art. 2b de l'arrêté en question prévoit en effet un tarif de 80 fr. par heure/homme notamment pour des "services spéciaux effectués pour circulation, manifestations à caractère intercantonal (sportives, festives, etc.)" et pour des "services spéciaux exécutés sur demande, pour des manifestations cantonales, notamment circulation, surveillances, compétitions sportives, autres manifestations". Selon le Conseil d'Etat, les organisateurs de manifestations telles que le Tour de Romandie, le Tour de Suisse, la Brocante du Landeron, Trans VTT, Méga Bike ou des courses cyclistes régionales sur routes se sont vu facturer "la totalité des charges sécuritaires" sur la base de ces dispositions (détermination du 22 octobre 2008, p. 10).
 
L'arrêté institue toutefois un régime particulier, différent de celui qui découle de l'art. 62 LPol et de l'arrêté d'exécution de la loi concernant les émoluments. C'est ainsi, notamment, qu'il prévoit le versement d'un émolument par les organisateurs, alors que l'art. 62 LPol énonce seulement qu'ils peuvent y être tenus. En outre, l'arrêté dispose que l'émolument représente une part comprise entre 80 et 60% des coûts effectifs, alors que l'art. 62 LPol et l'arrêté d'exécution ne fixent pas de proportion. L'arrêté contient donc une réglementation particulière pour les manifestations sportives "à risques", telles que définies ci-dessus. Cette inégalité de traitement se justifie par le fait que les actes de violence commis dans le cadre de manifestations sportives (hooliganisme) posent des problèmes particuliers qui appellent des solutions spécifiques. Il est notoire que certaines rencontres sportives - notamment dans le domaine du football et du hockey sur glace - présentent un risque important d'actes de violence en raison de la dynamique de groupe qui s'instaure au sein des supporters des deux équipes. Ce phénomène d'antagonisme entre les deux groupes de supporters, accentué par la consommation d'alcool ou d'autres substances psychotropes et par l'utilisation d'objets produisant du bruit ou d'engins pyrotechniques (Leutert, op. cit., p. 18), et le risque de débordements qui en résulte, sont propres aux rencontres sportives, notamment dans les sports précités. Les genres de manifestations cités par les recourantes ne présentent généralement pas un risque de violence comparable et nécessitent par conséquent des mesures de sécurité moindres. Dans ces conditions, un traitement différencié des manifestations sportives "à risques", comme cela découle de l'arrêté, apparaît justifié. D'ailleurs, au plan fédéral, la loi instituant des mesures visant au maintien de la sûreté intérieure - à laquelle l'arrêté se réfère dans son préambule - contient des dispositions particulières destinées à combattre la violence lors de manifestations sportives (Section 5a, art. 24a ss LMSI, dispositions en vigueur depuis le 1er janvier 2007).
 
Au vu de ce qui précède, le grief de violation du principe d'égalité est mal fondé et doit être rejeté.
 
7.
7.1 Les recourantes se plaignent d'une violation du principe de la légalité. Elles n'auraient, en effet, aucune emprise sur les effectifs policiers engagés ni sur le mode de calcul de l'émolument, la police neuchâteloise ayant à cet égard toute latitude. En outre, en adoptant l'arrêté, le Conseil d'Etat aurait excédé à plusieurs égards les limites de la délégation contenue à l'art. 62 LPol: d'une part, l'arrêté définirait le cercle des personnes appelées à verser un émolument différemment de la loi; d'autre part, il prévoirait de manière systématique la perception de l'émolument, alors que, selon la formulation potestative de la base légale, il s'agirait seulement d'une possibilité.
 
7.2 Le principe de la légalité gouverne l'ensemble de l'activité de l'Etat (cf. art. 36 al. 1 Cst.). Il revêt une importance particulière en droit fiscal où il est érigé en droit constitutionnel indépendant à l'art. 127 al. 1 Cst. Cette norme - qui s'applique à toutes les contributions publiques, tant fédérales que cantonales ou communales - prévoit en effet que les principes généraux régissant le régime fiscal, notamment la qualité de contribuable, l'objet de l'impôt et son mode de calcul, doivent être définis par la loi. Si cette dernière délègue à l'organe exécutif la compétence d'établir une contribution, la norme de délégation ne peut constituer un blanc-seing en faveur de cette autorité; elle doit indiquer, au moins dans les grandes lignes, le cercle des contribuables, l'objet et la base de calcul de cette contribution. Sur ces points, la norme de délégation doit être suffisamment précise (exigence de la densité normative; ATF 131 II 271 consid. 6.1 p. 278). Il importe en effet que l'autorité exécutive ne dispose pas d'une marge de manoeuvre excessive et que les citoyens puissent cerner les contours de la contribution qui pourra être prélevée sur cette base (ATF 126 I 180 consid. 2a/bb p. 183). Ces exigences valent en principe pour les impôts (cf. art. 127 al. 1 et 164 al. 1 lettre d Cst.) comme pour les contributions causales. La jurisprudence les a cependant assouplies en ce qui concerne la fixation de certaines contributions causales. La compétence d'en fixer le montant peut être déléguée plus facilement à l'exécutif, lorsqu'il s'agit d'une contribution dont la quotité est limitée par des principes constitutionnels contrôlables, tels que ceux de la couverture des frais et de l'équivalence. Le principe de la légalité ne doit toutefois pas être vidé de sa substance ni, inversement, être appliqué avec une exagération telle qu'il entre en contradiction irréductible avec la réalité juridique et les exigences de la pratique (ATF 126 I 180 consid. 2a/bb p. 183; 128 II 112 consid. 5a p. 117; 129 I 346 consid. 5.1 p. 354; Hungerbühler, op. cit., p. 516). Le Tribunal fédéral examine librement si la norme de délégation en cause satisfait aux exigences précitées (ATF 122 I 305 consid. 5a p. 311 et les références).
 
7.3 Les recourantes ne s'en prennent pas à la base légale constituée par l'art. 62 LPol en tant que telle, mais soutiennent que l'arrêté excède les limites de celle-ci. S'agissant du cercle des personnes appelées à verser un émolument, elles relèvent que l'arrêté introduit deux notions ne figurant pas dans la base légale, à savoir celles de manifestations sportives et de comportements violents (ou actes de violence).
 
Les deux notions en cause concrétisent l'expression "organisateurs et organisatrices de manifestations nécessitant un important service d'ordre ou de protection" de l'art. 62 al. 1 LPol de manière restrictive, de sorte qu'à cet égard, on ne saurait dire que l'arrêté excède les limites de sa base légale. S'agissant en particulier de la limitation aux seuls organisateurs de manifestations sportives, il peut pour le reste être renvoyé à ce qui a été dit ci-dessus en relation avec le principe d'égalité (consid. 6.3).
 
Au demeurant, la notion d'"important service d'ordre", qui est commune à l'art. 62 al. 1 LPol et à l'art. 1 de l'arrêté, est définie comme un service d'ordre nécessitant "l'engagement des effectifs supplémentaires de la police conduisant notamment à la révocation des congés, à la suppression des vacances voire à l'appel de renforts provenant d'autres cantons" (art. 3 lettre b de l'arrêté). Il s'agit là d'une autre définition restrictive, qui indique bien que seuls les engagements de la police sortant de l'ordinaire doivent être mis à la charge des organisateurs, alors que ses activités ordinaires doivent être financées par l'impôt. En cela, l'arrêté paraît conforme à la volonté du législateur, telle qu'elle ressort des travaux préparatoires de la loi sur la police neuchâteloise, auxquels les recourantes se réfèrent (mémoire de recours, p. 13 i. f. et 14).
 
Quant au fait que l'art. 62 al. 1 LPol dispose seulement que les organisateurs de manifestations nécessitant un important service d'ordre peuvent être tenus de verser un émolument, il aurait certes empêché le Conseil d'Etat d'introduire, dans les dispositions d'exécution, une règle prévoyant de mettre, de manière systématique, les coûts de l'engagement de la police à la charge du même cercle de personnes. En revanche, cela ne l'empêchait pas de définir, à l'intérieur de ce cercle, une catégorie de personnes à qui il se justifie de manière particulière de faire supporter les coûts en question et de mettre ceux-ci de manière systématique à la charge des personnes en question. En procédant de la sorte, le Conseil d'Etat a fait usage lui-même, en adoptant les dispositions (générales et abstraites) d'exécution, de la liberté d'appréciation accordée par l'art. 62 al. 1 LPol. Cette disposition ne devant pas nécessairement être interprétée en ce sens qu'il appartient à la police d'apprécier, dans chaque cas particulier, s'il y a lieu de répercuter les frais d'engagement sur les organisateurs, l'arrêté ne sort pas non plus, à cet égard, du cadre de sa base légale.
 
S'agissant du manque d'"emprise" des recourantes sur les effectifs policiers engagés et, en définitive, sur le montant de l'émolument mis à leur charge, il faut relever que la police doit, préalablement à chaque manifestation, procéder à une évaluation des risques et des frais de sécurité et en informer les organisateurs (art. 5 de l'arrêté). On peut partir de l'idée que cette évaluation se fera en collaboration avec les organisateurs - même si elle a lieu sur la base de l'évaluation des risques par le Service d'analyse et de prévention de l'Office fédéral de la police -, de sorte que ceux-ci seront consultés au préalable. Il leur sera de toute manière loisible de contester la facture établie par la police en formant un recours au Département de la justice, de la sécurité et des finances puis au Tribunal administratif cantonal (art. 8 de l'arrêté). A cet égard, il conviendra d'ailleurs que la facture revête une transparence suffisante quant au mode de calcul.
Au demeurant, il ressort de l'art. 4 al. 1 et 4 de l'arrêté que l'émolument correspond à une part comprise entre 60 et 80% des coûts effectifs de l'engagement de la police. L'arrêté ne pourra donc servir au canton de Neuchâtel à réaliser un bénéfice en se procurant des recettes supplémentaires; il lui permettra tout au plus de reporter, d'ailleurs seulement de manière partielle, ses charges liées à la sécurité lors de manifestations sportives "à risques" sur les organisateurs de celles-ci. La situation n'est donc pas comparable à la multiplication des contrôles de stationnement ou à l'engagement accru des radars de circulation - activités permettant de dégager des bénéfices - aux fins de se procurer des recettes supplémentaires. Au demeurant, les problèmes notoires posés par l'engagement des forces de police en dehors des horaires ordinaires devraient conduire à éviter que la police neuchâteloise fasse un usage abusif de la liberté d'appréciation que l'arrêté lui accorde. Les craintes que les recourantes expriment à cet égard sont ainsi largement infondées.
 
Au vu de ce qui précède, le grief de violation du principe de la légalité est mal fondé et doit être rejeté.
 
8.
Les considérants qui précèdent conduisent au rejet du recours.
 
Succombant, les recourantes supportent les frais judiciaires solidairement entre elles (cf. art. 66 al. 1 et 5 LTF) et n'ont pas droit à des dépens (cf. art. 68 al. 1 LTF).
 
Par ces motifs, le Tribunal fédéral prononce:
 
1.
Le recours est rejeté.
 
2.
Des frais judiciaires de 5'000 fr. sont mis à la charge des recourantes, solidairement entre elles.
 
3.
Le présent arrêt est communiqué au mandataire des recourantes et au Conseil d'Etat du canton de Neuchâtel.
 
Lausanne, le 24 février 2009
Au nom de la IIe Cour de droit public
du Tribunal fédéral suisse
Le Président: Le Greffier:
 
Müller Vianin

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ANTI-ATOM
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gbbern.ch 20.3.09

Kundgebung: Kein Tschernobyl in Mühleberg!

Vor 23 Jahren kam es in Tschernobyl zu einer Reaktorkatastrophe.

Heute verlangt die BKW eine unbefristete Betriebsbewilligung für Mühleberg - ein AKW mit Kernschmelzrisiko! Wie gefährlich das ist, zeigen wir am 26. April auf dem Münsterplatz....

Keine AKW!

Kein Profit mit unserem Risiko!

Kein Tschernobyl in Mühleberg!

Wann: 26. April 2009

Zeit: 13.00 - 15.00

Ort: Münsterplatz, Bern

mehr Infos zur Veranstaltung und Download Flyer
http://www.gbbern.ch/fileadmin/user_upload/Veranstaltungen/Flyer_09_04_26

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Basellandschaftliche Zeitung 20.3.09

Protestaktionen sind geplant

Zehnjahreskontrolle entscheidet über das Schicksal des AKW Fessenheim

Gegner des AKW Fessenheim verlangen, dass die anstehende Zehnjahreskontrolle von einer unabhängigen Instanz durchgeführt wird.

Esther Jundt

Das von der Electricité de France betriebene AKW Fessenheim im Elsass beschäftigt seit Jahrzehnten die Gegner der Kernenergie in Deutschland, Frankreich und der Schweiz. Nach zahlreichen sicherheitsrelevanten Vorfällen verlangten sie schon mehrfach die Stilllegung des Atomkraftwerkes.

Der Atommeiler steht rund 40 Kilometer von der Schweizer Grenze entfernt. Die beiden Druckwasserreaktoren, die 1977 und 1978 in Betrieb genommen wurden, sind die ältesten noch betriebenen Reaktoren in Frankreich. In diesem Jahr werden sie einer Zehnjahreskontrolle unterzogen. Gleichzeitig kündigte die Internationale Atomenergieorganisation (IAEO) eine Inspektion an. Die Zehnjahreskontrolle dient als Grundlage für den Entscheid, ob das Kraftwerk weiter in Betrieb bleiben darf und damit Strom liefern kann oder nicht.

 Die Gegner des AKW Fessenheim verlangen, dass die Kontrollen von einer Instanz vorgenommen werden, die unabhängig von den Stromkonzernen handelt. Um ihrer Forderung Nachdruck zu verleihen, organisieren sie am Samstag eine Protestaktion vor dem AKW.

Aktionen im Herbst geplant

Aernschd Born von der Schweizer Gruppierung "Nie wieder Atomkraftwerke" sagte auf Anfrage, er rechne nicht mit einem Grossaufmarsch von Protestierenden. Vielmehr gehe es darum, zu zeigen, dass weiterhin die Abschaltung des Werkes verlangt werde. Zudem würden seriöse Kontrollen verlangt. Die Protestaktion sei der Auftakt für geplante Kundgebungen im Herbst, heisst es auf einem Flugblatt. Die französischen Atomkraftwerkgegner-Organisationen wollen im Elsass Aktionswochen durchführen, heisst es weiter.

 Im Zusammenhang mit den Kontrollen bezweifeln die Gegner, ob die zuständigen Organe diese Überprüfungen seriös durchführen und die richtigen Schlussfolgerungen ziehen. In einer Mitteilung schreiben sie, die "scheinbar neutrale" IAEO sei eine Lobbyorganisation der Atomindustrie. Wenn eine solche Organisation die "geprüfte Ungefährlichkeit" eines Kraftwerkes verkünde, müsse dies nicht unbedingt stimmen. Zahlreiche ehemalige AKW-Angestellte würden diese Kontrollen im Auftrag der IAEO durchführen. Deshalb sollten die Kontrollen in Atomkraftwerken "durch wissenschaftliche Untersuchungen kritischer Wissenschaftlerinnen ergänzt werden".

 Die Gegner des AKW Fessenheim hoffen, dass die anstehende Überprüfung nicht wieder von "Pleiten, Pech und Pannen" geprägt sein wird. Sie verweisen auf einen Vorfall im Jahre 1989, als die Kontrolleure Haarrisse am Reaktordeckel nicht entdeckt hatten. Zwei Jahre später musste der Reaktordeckel in Fessenheim ausgetauscht werden.

 Die Gegner sind auch auf juristischer Ebene aktiv. Sie haben bereits mit mehreren Klagen versucht, die Stilllegung des AKW Fessenheim aus Altersgründen zu erreichen. Eine Klage ist in Strassburg beim französischen Verwaltungsgericht hängig. Darin werden die Störfälle der letzten Jahre aufgeführt. Zudem kritisieren die Gegner, dass das AKW nach veralteten Sicherheitsvorschriften funktioniere. Bereits früher gelangten die Gegner mit einer Beschwerde an die EU-Kommission in Brüssel. Darin wird die Electricité de France beschuldigt, die EU-Sicherheitsvorschriften nicht einzuhalten.

Erdbebenrisiko unterschätzt

Die Basler Regierung wurde nach zahlreichen Störfällen ebenfalls aktiv. Zusammen mit der jurassischen Regierung liess sie eine Studie betreffend die Erdbebengefahr durchführen. Darin kamen die Experten zum Schluss, dass bei der Planung des AKW Fessenheim vor rund 40 Jahren das Erdbebenrisiko unterschätzt wurde. Die Basler Regierung verlangt deshalb eine Neuüberprüfung der Sicherheit des Atommeilers unter Berücksichtigung des Erdbebenrisikos.

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derbund.ch 19.3.09

AKW-Gegner kritisieren BKW

Die Allianz "Nein zu neuen AKW" wirft den beiden Energiekonzernen BKW und Alpiq nach deren Bilanzpräsentationen vor, viel zu wenig für erneuerbare Energien zu tun.

Das Engagement sei im Vergleich zu den übrigen Geschäftsfeldern noch äusserst marginal: So machen die "neuen erneuerbaren Energien" (ohne Wasserkraft) laut den Angaben bei der BKW gerade einmal 0,1 Prozent des gesamten Stromabsatzes oder knapp 0,4 Prozent der im Inland abgesetzten Strommenge aus.

Aus den Kennzahlen der Alpiq (Fusion von Atel und EOS) sei der Anteil leider nicht ersichtlich, heisst es in einem Communiqué vom Donnerstag.

Geld für AKW-Abbruch fehlt

Die Organisation verweist darauf, dass infolge der Finanzkrise bis zu einer Milliarde Franken der Stilllegungs- und Entsorgungsfonds verloren seien. Heute befänden sich in den Fonds rund 3,4 Milliarden der budgetierten 8,2 Milliarden Franken, welche die Stilllegung und den Abbruch von AKWs sowie die Entsorgung der Abfälle decken sollen.

Beim AKW Mühleberg, dessen Betriebsbewilligung 2012 ausläuft, fehlten momentan zum Beispiel über 225 Millionen Franken für den Abbruch. Die BKW kämpft derzeit allerdings für eine unbefristete Betriebsbewilligung.

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NLZ 19.3.09

Eliane Spichiger, Mitarbeiterin im Atomkraftwerk Gösgen

"Im AKW in Gösgen kann nichts explodieren"

Viele Menschen haben Angst vor Atomkraftwerken. Eliane Spichiger erklärt, wie das AKW Gösgen funktioniert.

Ist in Gösgen schon einmal ein schlimmer Unfall mit Todesopfern passiert?

Eliane Spichiger: Im AKW Gösgen gab es schon Tote, aber nicht wegen eines Unfalls, sondern zum Beispiel wegen Altersschwäche oder Herzstillstand. Aber einen Unfall gab es noch nie.

Wie alt ist das KKW Gösgen?

Spichiger: Es ist 30 Jahre alt und kann noch weitere 30 Jahre betrieben werden. 2039 hat es die Lebensdauer vermutlich erreicht.

Was würden Sie tun, wenn etwas explodieren würde?

Spichiger: Hier kann nichts explodieren, denn wir haben einen anderen Reaktor als Tschernobyl (Atomunfall 1986). Bei uns könnte es jedoch eine Kernschmelze geben.

Was ist eine Kernschmelze?

Spichiger: Wenn ein Fehler passiert und das AKW sich selbst abschaltet, werden die Trenn- oder Steuerstäbe schnell in den Reaktor zwischen die Brennelemente hinabgelassen. So kontrolliert man die Kernspaltung. Die Kernspaltung kann jedoch nicht sofort gestoppt werden, und es entsteht weiterhin grosse Hitze. Würde dann die Kühlung (Notkühlung, Wasser) fehlen, könnten die Brennelemente und die Steuerstäbe miteinander verschmelzen, und die Kernspaltung wäre nicht mehr zu stoppen.

Wie viele radioaktive Abfälle gibt es in Gösgen etwa pro Jahr? Spichiger: Etwa 40 Fässer mit leicht- und mittelaktiven und 40 Fässer mit hochaktiven Abfällen.

Woher nehmen Sie das Uran?

Spichiger: Im Moment aus Russland, manchmal aber auch aus Kanada. Es gibt aber auch Mox-Brennelemente, das heisst recycelte Brennelemente.

Wie schwer ist Uran?

Spichiger: Wenn man einen Würfel mit einer Kantenlänge von 4 Zentimetern mit Uran füllt, hat man 1 Kilogramm Uran.

Wie viel Gestein ist nötig, um 1 Kilogramm Uran zu bekommen?

Spichiger: Es sind 1000 Kilogramm uranhaltiges Gestein nötig, um 1 Kilogramm Uran zu bekommen.

Siri Rüegg und Luca Stalder, 5./6. Klasse, St. Erhard

www.kernenergie.ch / www.kkg.ch

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GIPFEL-SOLI-NEWS 19.3.09
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gipfelsoli.org/Newsletter 19.3.09

19.3.2009 Strasbourg/ Baden-Baden -- London

- Presseerklärung von Résistance des deux Rives bezüglich des Protestcamps
- Zum NATO-Gipfel soll ein Anwaltsnotdienst eingerichtet werden
- RECHTSHILFETIPS für die Aktivitäten gegen den NATO-Gipfel 2009
- Rezession und Repression
- "The Nine of Tarnac": Confronted by an absurd state power, we shall speak no more...
Mehr: http://www.gipfelsoli.org/Newsletter/6346.html