MEDIENSPIEGEL
20.3.09
(Online-Archiv: http://www.reitschule.ch/reitschule/mediengruppe/index.html)
Heute im Medienspiegel:
- Reitschule-Kulturtipps (DS, tojo)
- Rössli-Eröffnung
- Vorplatz-Konzerte + Subventionsabstrafung im Stadtrat
- Gegen Bollwerk-Verunglimpfung
- Gemeinderat verschlampt Schützenmatte-Entwicklung
- Voodoo Rhythm gerettet
- Tele-Hess: Folge 2 (Armeewaffen)
- Demo gegen Art Café
- Neonazis verurteilt wegen Konzert
- Kokain: Lausanne + Luzern
- Bahnpolizeigesetz gescheitert
- Bukripo-Krieger Tigris
- Sport: Polizeikosten für Vereine ein Risiko
- Anti-Atom: Tschernobyl-Demo, Elsass, BKW-Bilanz-Kritik, Gösgen
- Gipfel-Soli-News 19.3.09
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REITSCHULE
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Fr 20.03.09
19.30 Uhr - Grosse Halle - Blinde
Insel, Küche: Bio Hof Heimenhaus
20.30 Uhr - Tojo - Alle deine Namen,
Norbert Klassen / Eva Fuhrer. Text: R. Urweider
21.00 Uhr - Kino - Filmreihe Intersexualität: Erik(A) - Der Mann der Weltmeisterin wurde,
K. Mayer, Österreich 2005
22.00 Uhr - SousLePont - Mono
für Alle! (D) & DJ‘s -- Electropunk
22.00 Uhr - Dachstock - Patchwork
presents: Little Dragon (SWE), Support: DJ Sassy J & Zukie173 -- Nu
Soul/Electronica/Electropop
Sa 21.03.09
19.30 Uhr - Grosse Halle - Blinde
Insel, Küche: Bio Hof Heimenhaus
20.30 Uhr - Tojo - Alle deine Namen,
Norbert Klassen / Eva Fuhrer. Text: R. Urweider
21.00 Uhr - Kino - Filmreihe Intersexualität: XXY, L. Puenzo, Argentinien 2007
22.00 Uhr - Dachstock - Plattentaufe!
Kummerbuben "Am Schattehang", Support: DJ Mario Batkovic
Rumpelfolk/Herzensrock und eine Prise Balkanbeats
Infos: www.reitschule.ch
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20min.ch 20.3.09
Kummerbuben taufen ihre Platte
BERN. Die "Entstauber der Schweizer Volksmusik" sind mit einem neuem
Album zurück. "Schattehang" wird morgen getauft.
Mit dem Erstling "Liebi und anderi Verbräche" haben die
Kummerbuben vor
eineinhalb Jahren eingeschlagen wie eine Bombe. Mit "Schattehang"
stellen sie nun ein Album vor, das nahtlos an ihren Erstling
anknüpft.
Wie schon beim letzten Album sind die Kummerbuben in die Archive
gestiegen und haben alte, vergessene Volkslieder ausgegraben. Den
meisten haben die sechs Musiker ein neues, zeitgemässes Gewand
verpasst. Statt nach Hudigäggeler klingen die Lieder nun nach
Rock,
Folk und Pop, modisch aufgepeppt mit einem Touch Gipsy. Das passt und
funktioniert auch live bestens.
"Schattehang" steht erst ab dem 27. März in den Plattenläden.
Doch
bereits morgen kann man sich den neusten Wurf der Kummerbuben zu
Gemüte
führen: Die Band tauft "Schattehang" ab 22 Uhr auf der Bühne
des
Dachstocks. Mario Batkovic, Akkordeonist bei den Kummerbuben, spielt im
Anschluss den DJ. Pedro Codes
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Bund 19.3.09
"Alle deine Namen"
Frauenbilder
Liebesgedichte von Antonia bis Zoë - das ist der lyrische Zyklus
"Der
Reigen" von Raphael Urweider. Der Dichter besingt darin 26 Frauen und
gleichzeitig die Frau an sich. Die Gedichte bilden den Soundtrack
für
die Tänzerin Eva Fuhrer, die zu den Worten 26 kleine
Choreografien,
assoziative Skizzen und Fragmente geschaffen hat und diese in "Alle
deine Namen" auch selber tanzt. Der Theater- und
Performancekünstler
Norbert Klassen verleiht den Texten seine Stimme. (reg)
Tojo-Theater Reitschule
Donnerstag, 19., bis Samstag, 21. März, jeweils 20.30 Uhr.
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Bund 19.3.09
Sounds: Little Dragon
Vom Fauchen des Drachens
Mit Little Dragon macht eine Band in Bern halt, die zum Reizvollsten
gehört, was die heutige Soul-Musik zu bieten hat. Lobschrift auf
ein
musikalisches Mirakel.
Ane Hebeisen
Um die Soul-Musik ist es aktuell nicht gerade gut bestellt. Die
Seelenmusik ist sozusagen ein Fall für den Seelenklempner. Allen
voran
die amerikanischen Helden stecken in einer Krise, welche die
Finanzbaisse an Schrecken locker übertrifft: Die Ex-Göttin
India.Arie
ertrinkt auf ihrem aktuellen Werk in schnulzigster Larmoyanz, gleiches
tut der einstige Soul-Hengst Johnny Legend, und Kanye West nervt ein
desolates Album lang mit seinem neuen Effektgerät, das ihn nicht -
wie
er meint - zur neuen Stimme der Soul-Musik macht, sondern zu einem
albernen singenden Sprechroboter.
Doch es gibt ein hoffnungsvolles Flackern am dunklen Horizont: Es
lodert notabene nicht vom Mutterland des Soul her, sondern vom
Soul-Schwellenland Schweden, und es stammt aus dem Schlund eines
kleinen Drachen: Little Dragon heisst die Zukunft des Soul, und es
handelt sich um einen Drachen, der nicht nur wohlige Wärme
spendet,
sondern zuweilen auch ganz gerne ein bisschen faucht und schnaubt. Doch
bevor wir von der Zukunft reden, blicken wir kurz zurück.
Es war im Juli 2002, als sich auf der Bühne der Miles Davis Hall
in
Montreux gar Ausserordentliches abspielte. Am Frontmikrofon amtete eine
asiatische Dame, die grundsätzlich jeglichem Tanzgebaren entsagte,
obwohl die Musik ihrer Band dazu durchaus Anlass geboten hätte.
Was der
Körper an Regungen verweigerte, spielte sich dafür in der
Physiognomie
dieser Frau ab: Ein verstörendes mimisches Wechselspiel aus
Leidenschaft, stiller Heiterkeit, Schmerz und Entrücktheit, ein
Naturschauspiel, von dem die Aufnahmeleiter des Montreux-Fernsehteams
dermassen angetan waren, dass sie noch Stunden nach dem Konzert
Zeitlupenstudien dieses Gesichts auf die Grossleinwände der Halle
projizierten. Die Frau, die für diesen bestrickenden Konzertmoment
verantwortlich zeichnete, heisst Yukimi Nagano und war als
Gastsängerin
der swingenden Schweden Koop nach Montreux gereist. Als heimlicher Star
des Festivals verliess sie die Genferseegegend wieder - weil sich auch
in ihrem Gesang all die mimisch dargebrachten Elemente (zur Erinnerung:
Leidenschaft, stille Heiterkeit, Schmerz und Entrücktheit)
rangelten,
dass einem flugs alle Hörgewohnheiten aus dem Gleichgewicht
gerieten.
Funkelnde Schatzkammer
Little Dragon ist das Bandprojekt von Yukimi Nagano, die als Tochter
eines japanischen Vaters und einer amerikanischen Mutter im
schwedischen Göteborg aufwuchs. Ihr unbetiteltes Erstlingswerk
(Peacefrog/Namskeio) beginnt mit einem musikalischen Mirakel. "Twice"
heisst das Eröffnungsstück, in welchem die bezaubernde Frau
Nagano,
einzig von einem Piano-Loop, einem urzeitlichen Synthesizer und einem
sparsam eingesetzten Streicherensemble begleitet, zur schönsten
Ballade
der letzten Jahre ansetzt. Yukimi Nagano entfacht hier Schönheit,
ohne
mit Pathos oder Larmoyanz nachzuhelfen.
Doch die CD nimmt Wendungen, die den Hörer alsbald von dieser
Seligkeit
wieder wegführen - in musikalische Bezirke, die durchaus ebenso
reizbesetzt sind. Songjuwelen finden sich wild verstreut übers
ganze
Album, wie das unbeschwert zwischen R'n'B und sonnigem Elektro
schlenkernde Stück "Recommendation", die eher im Trip-Hop zu
verortende
Tiefton-Ballade "Forever" oder das wunderlich swingende Soul-Pop-Bijou
"After the Rain". Die Lieder von Little Dragon geben immer wieder
Anlass zum Staunen, sei es durch ihre unübliche Dramaturgie, den
verspielten Umgang mit der Elektronik oder ganz einfach wegen der
ungeläufigen Schönheit von Yukimi Naganos Gesang. Dieses
Album ist eine
vielfarbig funkelnde Schatzkammer - Popmusik, die auf Pfaden wandelt,
die noch weitgehend unberührt sind. Krisenresistent und umwerfend.
Dachstock Reitschule
Freitag, 20. März, 23 Uhr. Im Rahmen der Patchwork Nights.
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RÖSSLI
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bernerzeitung.ch 19.3.09
Reitschule mit neuer Bar
In Bern gibt es eine neue Bar: Das Rössli, das sich in der
Reitschule befindet, feiert heute Abend seine Eröffnung.
Öffnungszeiten
Montag und Dienstag: Geschlossen
Mittwoch und Donnerstag: 20.00 bis 01.00 Uhr
Freitag: 20.00 bis 03.30 Uhr
Samstag: 16.00 bis 03.30 Uhr
Sonntag: 18.00 bis 01.00 Uhr
Die Betreiber der Reitschule möchten nach den vergangenen Wochen
und
Monaten die Reitschule wieder zu einem Kultur- und Begegnungsort
machen. Das Rössli soll neben einer Bar mit breitem Biersortiment
und
Drinkspezialitäten auch eine Plattform für Konzerte sowie
sonstige
kulturelle oder politische Veranstaltungen bieten. Am Donnerstag soll
regelmässig ein Konzertabend, am Sonntag ein Klavierabend
stattfinden.
Heute Abend ab 21.00 Uhr feiert das Rössli seine Eröffnung.
Hinter den
Plattentellern stehen Palko Muski und DJ Zlatko Promilje. (sho)
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Bund 19.3.09
"Rössli" zieht in Reitschule ein
Stadt Bern Das Reitschule-Publikum fliesst neu durch das "Rössli"
ins
alternative Kulturzentrum - das "I-Fluss" ist Geschichte. Die Bar hatte
nie recht rentiert; das soll sich nun ändern. Die Polka-Band mit
dem
schlüssigen Namen Palko Muski bestreitet heute ab 21 Uhr den
"Rössli"-Eröffnungsabend.
Hinter Berns neuster Bar, die auf den berühmt-berüchtigten
Vorplatz
geht, steckt ein siebenköpfiges Kollektiv. Den Kern bilden
ehemalige
Betreiber des Restaurants Sous le Pont und der Vorplatzbar. Der
Vorplatz ist auch für das "Rössli" ein Thema: Stimmt das
Wetter, soll
er in Beschlag genommen und belebt werden. Die Mediengruppe der
Reitschule schreibt dazu auf Anfrage: kein leichtes Unterfangen
angesichts "der Unfähigkeit der Behörden, rund um die
Schützenmatte
eine vernünftige Drogenpolitik zu betreiben".
"Alternative zur Turnhalle-Bar"
Der Donnerstag soll zum prominentesten Abend der Bar werden, sagt
Christian Trunz, einer der Betreiber: "Für alle die, die sich
Donnerstag für Donnerstag in der Turnhalle-Bar auf den Füssen
rumstehen, bieten wir eine Alternative." Die "Rössli"-Betreiber
haben
sich zum Ziel gesetzt, donnerstags mit Bands aufzuwarten, "die
überraschen" und der breiten Masse noch kein Begriff sind.
Überraschen wollen auch die Betreiberinnen selbst, inklusive ihrer
Bar:
Sie haben einen Cocktailkurs besucht, das Biersortiment erweitert, den
Raum schallisoliert und mit einer Bühne versehen, Tische
geschreinert
und die Wände frisch gestrichen.
Jeweils am Sonntag ist im neuen Interieur mit einem Pianisten zu
rechnen, am Mittwoch werden Filme gezeigt und Vorträge gehalten,
und
auch freitags und samstags kann das Reitschule-Publikum neu im
"Rössli"
einkehren. (phi)
http://www.roessli.be
---
bernerzeitung.ch 19.3.09
Eröffnung CaféBar-Dancing Rössli (Reitschule)
Eröffnung mit Palko Muski. Polka, Gipsy, Disco.
Rubrik: Sounds
Wann: Donnerstag, 19.03.2009, 20:00
Wo: CaféBar-Dancing Rössli, Reitschule
Neubrückstr. 8
3011 Bern
" http://www.myspace.com/roessli
" http://www.roessli.be
---
bewegungsmelder.ch
http://www.bewegungsmelder.ch/bmonline.php?mtask=5&stask=1&task=109
ein rössli für die reitschule
Er durchstand Einiges, der berühmt berüchtigte Raum ganz
vorne in der
Reitschule. Miterlebt hat er schon Betonierungen, Wagenburgen und wurde
schliesslich nur noch als Durchgang zum Dachstock benutzt. Nachdem
Debatten und Ratten den Raum schon fast zunichte gemacht hatten, kehrt
nun der weisse Schimmel ein und bittet zu Tisch oder auf die
Bühne. Mit
Konzerten und Veranstaltungen will der Raum wieder an Charme und Nutzen
gewinnen. Zurück zum Ursprung, ein 'Rössli' für die
Reitschule!
[text by: Deborah Imhof / march 2009]
eröffnung: do 19.03. rössli reitschule bern
http://www.myspace.com/roessli
---
roessli.be
Öffnungszeiten
Montag & Dienstag geschlossen
Mittwoch 20.00 Uhr - 01.00 Uhr
Donnerstag 20.00 Uhr - 03.30 Uhr
Freitag 20.00 Uhr - 03.30 Uhr
Samstag 16.00 Uhr - 03.30 Uhr
Sonntag 18.00 Uhr - 01.00 Uhr
--
Nach Wagenburg, Räumung, Beton, weggespitztem Beton und noch mehr
Beton, Umbau, Infocafé, Bar, den Folgen städtischer
Drogenpolitik und
Konkurs, wird nun der Raum an der Front der Reitschule bald wieder als
Kultur- und Begegnungszentrum eröffnet: das Rössli wird
geboren.
Der Raum liegt an der Front der Reitschule und ist dadurch immer wieder
mit den Problemen konfrontiert, die vom Vorplatz in das Haus
drängen.
Vom ständigen Sorgenkind soll der Raum nun wieder zum Begegnungs-
und
Kulturort werden, wo sich Menschen gerne treffen, ein niederschwelliges
Kulturangebot geniessen und Informationen zu Hintergrund und Programm
der gesamten Reitschule finden können. Es wird ein neuer Anlauf
gewagt,
umgebaut und die Bar wieder regelmässig genutzt: das Rössli
entsteht.
Von Mittwoch bis Sonntag geöffnet, ist das Rössli ein Ort des
Austausches und der kulturellen Aktivität. Neben einer Bar mit
breitem
Biersortiment und Drinkspezialitäten, bietet das Rössli eine
Plattform
für Konzerte und sonstige kulturelle oder politische
Veranstaltungen.
Regelmässig geplant sind Konzertabende am Donnerstat, sowie
jeweils
sonntags der Klavierabend.
---
myspace.com/roessli
Anstehende Shows
(Details: http://collect.myspace.com/index.cfm?fuseaction=bandprofile.listAllShows&friendid=434197474&n=R%c3%b6ssli)
19.Mrz.2009 20:00
ERÖFFNUNG mit PALKOMUSKI & DJ ZLATKO PROMILJE
26.Mrz.2009 22:00
SYNDROME WPW
02.Apr.2009 22:00
Friends with Displays
08.Apr.2009 21:00
Lonesome Andi Haller
16.Apr.2009 21:00
FRÜCHTE DES ZORNS // ins Sous le Pont verschoben
30.Apr.2009 21:00
BABEL FISHH
14.Mai.2009 21:00
THE MOLE & DJ 0.000001
--
Jede Reitschule braucht ein Rössli!
Bern bekommt eine neue Bar. Und zwar eine, in der auch unter der Woche
spätabends noch ein Drink serviert wird. Nach Wagenburg,
Räumung,
Beton, weggespitztem Beton und noch mehr Beton, Umbau, Infocafé,
Bar,
den Folgen städtischer Drogenpolitik und Konkurs, wird nun der
Raum an
der Front der Reitschule wieder als Kultur- und Begegnungsort
eröffnet;
das Rössli wird geboren.
Von Mittwoch bis Sonntag bietet das Rössli eine exklusive Bar
sowie
eine Plattform für kulturelle und politische Veranstaltungen. Die
Konzerte am Donnerstag und den Klavierabend jeweils sonntags solltest
du jetzt schon in deiner Agenda vermerken. Mit viel Elan und
Kreativität haben die neuen BetreiberInnen den Raum umgestaltet,
Ideen
entwickelt und verworfen, einen Cocktailkurs besucht, Tische
geschreinert, die Akustik verbessert, Wände gestrichen und heftige
Diskussionen geführt. Daraus ist eine Bar mit breitem
Biersortiment und
Drinkspezialitäten entstanden. Ein Ort, an dem gemütliches
Sitzen und
Kaffee trinken ebenso möglich ist, wie das Führen angeregter
Diskussionen, das Lesen von Zeitungen und das Plaudern unter Freunden
und mit Fremden.
Eröffnungsparty
am 19.März 2009 mit
Palko Muski
Rössli, die neue Bar der Reitschule, Neubrückstr. 8, 3001
Bern //
Montag und Dienstag: Geschlossen // Mittwoch 20.00 Uhr-1.00 Uhr //
Donnerstag & Freittag 20.00 Uhr-3.30 Uhr // Samstag 16.00 Uhr-03.30
Uhr // Sonntag 18.00 Uhr-01.00 Uhr
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(ST)REITSCHULE
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Bund 20.3.09
Konzerte auf dem Vorplatz waren nicht bewilligt
Stadt Bern Die nächtlichen Veranstaltungen auf dem Vorplatz der
Reitschule im letzten Sommer fanden ohne Zustimmung der
zuständigen
Behörde statt. Die Betreiber hätten wohl Kontakt gehabt mit
der Orts-
und Gewerbepolizei, doch ein Gesuch für die Konzerte sei nie
eingegangen, sagte Sicherheitsdirektor Reto Nause (cvp) gestern im
Stadtrat. Heuer soll sich diese Praxis nicht wiederholen. Nause
kündigte an, die Kantonspolizei werde unverzüglich
einschreiten, sollte
auf dem Vorplatz wieder ohne Bewilligung mit Verstärkern musiziert
werden. Für Philippe Müller (fdp), der die dringliche
Interpellation zu
diesem Thema eingereicht hat, muss noch mehr geschehen. Bisher habe es
dem Gemeinderat am klaren Willen gefehlt, die Missstände rund um
den
Betrieb des alternativen Kulturzentrums anzupacken. "Mit ein paar
Gesprächen ist es nicht getan."
Ikur den Geldhahn zudrehen
Dieter Beyeler (sd) hat wenig Hoffnung, dass die kürzlich wieder
aufgenommenen Gespräche zwischen Stadt und Reitschule zu
befriedigenden
Resultaten führen. Der Gemeinderat werde seit Jahren an der Nase
herumgeführt. Deshalb seien die Zahlungen gemäss
Leistungsvertrag bis
auf Weiteres einzustellen, fordert er in einer Motion. Die Reitschule
erhält jedes Jahr knapp 380 000 Franken von der Stadt, wobei der
grösste Teil für die Miete in der Stadtkasse bleibt. Das sei
sehr viel
Steuergeld - vor allem wenn man bedenke, dass sich die Empfängerin
nicht an die vereinbarten Regeln halte, sagte Beyeler. Das sei
Vertragsbruch, der Gemeinderat müsse endlich handeln. Die
Exekutive und
mit ihr die grosse Mehrheit des Parlaments erachteten eine Sperre von
Geldern als ungeeignete Lösung und lehnten die Motion mit 52 zu 17
Stimmen ab. Stadtpräsident Alexander Tschäppät (sp)
räumte ein, es
bestehe Handlungsbedarf. Doch die Motion komme zu einem denkbar
ungünstigen Zeitpunkt. Subventionskürzungen seien eine
"Holzhammermethode", welche die ohnehin bestehenden Gräben noch
mehr
aufreisse. Der Gemeinderat habe durch die Motion Mosza, welche der
Stadtrat vor Monatsfrist klar überwiesen habe, einen klaren
Auftrag
erhalten. Martin Schneider sprach sich im Namen der BDP/CVP-Fraktion
für konstruktive Lösungen aus, nicht für Krieg. Und Jimy
Hofer stellte
die Frage, ob Regierungsstatthalterin Regula Mader (sp) die richtige
Vermittlerin zwischen Stadt und Ikur sei. "Sie gehört zum
SP-Filz."
(ruk)
---
BZ 20.3.09
Stadtrat
Zu laute Reitschule
Die Reitschule müsse sich wie alle Veranstalter an die
Lärmvorschriften halten, dies der Tenor gestern im Stadtparlament.
Für diverse Konzerte, welche letzten Sommer auf dem Vorplatz der
Reitschule stattfanden, sei keine Bewilligung eingeholt worden. Dies
sagte Sicherheitsdirektor Reto Nause auf eine Anfrage von FDP-Stadtrat
Philippe Müller. Bewilligt war letzte Saison laut Gemeinderat die
Vorplatzbar bis 0.30 Uhr - für Konzerte im Freien müsste die
Reitschule
jeweils bei der Stadt eine Bewilligung einholen. Dies sei jedoch nicht
geschehen.
Müller war nicht zufrieden mit dieser Antwort. Die Stadtregierung
müsse
bei der Reitschule dafür sorgen, dass die Regeln sowie die
Lärmgrenzwerte eingehalten würden. Gleich argumentierten
Vertreter der
SVP, von GFL/EVP und der SP. Abgelehnt wurde ein Vorstoss der Schweizer
Demokraten, welcher einen Subventionsstopp für die Reitschule
wollte.
Er ziele in die gleiche Richtung wie die kürzlich überwiesene
Motion
der GFL, befand die Mehrheit.
mm
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bernerzeitung.ch 20.3.09
Reitschule wird weiterhin von Stadt subventioniert
Keine Chance hatte am Donnerstag im Berner Stadtrat die Forderung der
Schweizer Demokraten nach einer Geldsperre für die
Reitschulbetreiberin
IKUR.
Zu reden gaben auch die unbewilligten Konzerte auf dem Vorplatz vom
letzten Sommer.
Dieter Beyeler (SD) forderte die Subventionssperre mit der
Begründung,
die Betreiber der Reithalle duldeten, dass sich hier Randalierer
zurückzögen. Der Gemeinderat werde seit Jahren an der Nase
herumgeführt. Deshalb seien die Zahlungen gemäss
Leistungsvertrag bis
auf weiteres einzustellen.
380'000 Franken von der Stadt
Die Reitschule erhält jedes Jahr knapp 380'000 Franken von der
Stadt,
wobei der grösste Teil für die Miete in der Stadtkasse
bleibt. Die
restlichen 60'000 Franken decken die Mietnebenkosten der IKUR etwa zur
Hälfte.
Das seien sehr viele Steuergelder, vor allem, wenn man bedenke, dass
sich die Empfängerin nicht an die vereinbarten Regeln halte, sagte
Beyeler. Das sei Vertragsbruch, der Gemeinderat müsse endlich
handeln.
Warten auf Motion Mozsa
Die Stadtregierung und die grosse Mehrheit des Parlamentes erachteten
eine Sperre von Geldern als ungeeignete Lösung und lehnten die
Motion
mit 52 zu 17 Stimmen ab. Der Weg des direkten Gesprächs verspreche
mehr, hielt die Stadtregierung in ihrer schriftlichen Antwort auf die
Motion fest.
Stadtpräsident Alexander Tschäppät räumte jedoch
ein, dass
Handlungsbedarf bestehe. Er wandte sich indes gegen Holzhammer-
Methoden. Die SD-Motion sende das denkbar falscheste Signal aus.
Der Gemeinderat habe durch die Motion Mozsa, welche der Stadtrat vor
Monatsfrist klar überwiesen hat, einen klaren Auftrag erhalten.
Diese
Motion sieht auch Sanktionsmöglichkeiten vor, falls sich die IKUR
auch
künftig nicht an die Verträge und Vereinbarungen halten
sollte.
"Doppelt genäht hält besser"
"Doppelt genäht hält besser", begründete Hans Peter
Aeberhard (FDP)
seine Zustimmung zum SD-Vorstoss. Immer nur sein Bedauern
ausdrücken,
wenn wieder etwas aus dem Ruder laufe, reiche nicht mehr. Jeder andere
Betrieb in der Stadt werde anders angepackt, wenn er sich nicht an die
Vorgaben halte.
Martin Schneider sprach sich im Namen der BDP/CVP-Fraktion für
konstruktive Lösungen aus, nicht für Krieg. Und Jimy Hofer
stellte die
Frage, ob Statthalterin Regula Mader als SP-Mitglied die richtige
Verbindungsperson zur IKUR sei.
Um Bewilligungen foutiert
Zu Diskussionen Anlass gaben zuvor auch die zahlreichen unbewilligten
Konzerte auf dem Vorplatz der Reitschule vom vergangenen Sommer. Die
Anlässe hatten die Lärmgrenzwerte zum Teil sehr stark
überschritten.
Zwischen Mai und Mitte August 2008 waren 39 Lärmklagen eingegangen.
Philippe Müller (FDP) hatte den Gemeinderat in einer
Interpellation
angefragt, wieso das Einholen einer Bewilligung - wie es für alle
anderen Veranstalter in der Stadt zwingend gelte - für die
Reitschule
offenbar ein "Akt der Freiwilligkeit" sei. Auch andere Sprecher
störten
sich an dieser Ungleichbehandlung.
Mittlerweile laufen diesbezüglich unter Federführung von
Regierungsstatthalterin Regula Mader als Mediatorin wieder
Gespräche
mit den Reitschul-Betreibern. Diese Gespräche sollen dazu
führen, dass
bezüglich Bewilligungen und Betrieb wieder geregelte Abläufe
eingehalten werden.
Hofer würde 30 Sicherheitsleute aufbieten
Jimy Hofer zeigte sich darüber hinaus erstaunt über das
Sicherheitskonzept der Reitschule. Wenn er für die Sicherheit
verantwortlich wäre, würde er mindestens 30 Security-Leute
aufbieten,
um zu garantieren, dass jedermann ohne Angst eine Veranstaltung in der
Reitschule besuchen könnte: "Die grossen Schläger lassen sich
nun mal
nicht basisdemokratisch vertreiben." (sda)
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BOLLWERK
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Bund 19.3.09
Leserbriefe
Bollwerk wird verunglimpft
Kein Geld für zweites Fixerstübli, "Bund" vom 13. März
Blanker Hohn sind die medialen Aussagen der Stadtregierung (einmal
mehr) zur Lage am Bollwerk. Ob gewollt oder nicht, aber es wird alles
unternommen, diesem Standort den Stempel "Problemzone"
aufzudrücken:
Wie um Himmels willen wurde denn geplant, wenn das im September
gegebene Versprechen für eine zweite Drogenanlaufstelle im Januar
"nicht mehr finanzierbar" ist?
Der Drogenhandel wird offiziell im Vorhof der Anlaufstelle geduldet.
Das Unwort "Ameisenhandel" schafft hier die nötige Grauzone. Wenn
aber
behauptet wird, dass der Handel ausserhalb nicht geduldet (oder gar
"bekämpft") wird, ist dass einfach nur ein schlechter Witz. Der
Stadtpräsident sollte seine Zeit mal mit einer Feldanalyse
verbringen.
Übrigens bieten an der Genfergasse (notabene direkt vor dem
Amthaus)
auch schon Prostituierte ihre Dienste an.
Auch bei den Demonstrationen besteht Handlungsbedarf: Eine Demo wird
offiziell als Erfolg gefeiert, wenn sie von der Polizei am Bollwerk zur
Eskalation gebracht werden kann. Dieses Vorgehen hat System und nimmt
Sachschäden und Einnahmeausfälle in Kauf.
Uns ist am Standort Bollwerk viel gelegen und wir investieren viel
Herzblut in den Aufbau unseres Unternehmens. Wir schaffen Arbeits- und
Ausbildungsplätze und haben mit unserer Philosophie des
nachhaltigen
Genusses schon viele Gäste begeistert. Wir wollen dies auch
zukünftig
am Bollwerk tun. Keine Angst, wir fordern keine Staatshilfe oder gar
Dankbarkeit für unser Wirken zur Aufwertung des Standortes. Wir
verlangen lediglich eine ehrliche Politik, die sich der Probleme
annimmt. Keine realitätsfremden Strategiepapiere mehr, keine
Schönrederei und keine Verschwendung von Steuergeldern.
Stefan Zingg, Bern
Geschäftsführer Brasserie Bollwerk
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SCHÜTZENMATTE
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Bund 20.3.09
Die ungeliebten Vorstösse
Der Berner Gemeinderat schiebt weniger Pendenzen vor sich her als auch
schon - drei davon haben es aber in sich
Gewisse Geschäfte liegen dem Gemeinderat nicht. Die Neugestaltung
der
Schützenmatte, die ausserordentliche Wahl der Stadtregierung und
das
Reglement gegen den Einsatz von Steuergeldern in
Abstimmungskämpfen
harren seit Jahren ihrer Umsetzung.
Bernhard Ott
Doch, doch, die Disziplin der Stadtregierung habe sich gebessert, sagt
Petra Hirt vom Ratssekretariat. Im Herbst 2007 habe es 25 bis 30
für
erheblich erklärte Vorstösse gegeben, die der Gemeinderat
trotz
Verlängerung nicht beantwortet hatte. Per Ende letzten Jahres
waren es
noch sechs Vorstösse. Ob die verbesserte Disziplin des
Gemeinderates
auf die im Herbst 2007 eingeführte Fristenkontrolle des
Ratssekretariats zurückzuführen ist, die alle drei Monate
erfolgt,
lässt Hirt offen.
Heisses Eisen Schützenmatte
Zumindest bei drei der sechs Vorstösse, die Ende 2008 offen waren,
tut
sich der Gemeinderat offensichtlich schwer mit der Antwort. Die
Umgestaltung der Schützenmatte in einen "angenehmeren, für
alle
zugänglichen Platz", wie dies das Grüne Bündnis (GB)
seit Sommer 2006
fordert, scheint mehr als ein finanzielles Problem zu sein. Mit dem
Scheitern der zweiten Drogenanlaufstelle, die den urbanen Brennpunkt
vor der Reitschule hätte entlasten sollen, wurde die Situation
nicht
leichter. "Auf der Schützenmatte herrscht Handlungsbedarf",
schrieb die
Stadtregierung im März 2007 in ihrer Antwort auf den GB-Vorstoss.
Es
werde ein Betriebs- und Gestaltungskonzept mit "einfachen,
kostengünstigen Massnahmen" vorbereitet, das den Raum
übersichtlicher
und sicherer machen soll.
Der Stadtrat erklärte den Vorstoss im Juni 2007 für
erheblich. Im
Jahresbericht 2007 beantragte der Gemeinderat eine
Fristverlängerung
bis Ende Juni 2008 und hielt fest, dass eine Vorlage im ersten Halbjahr
verabschiedet werde. Die Vorlage ist noch heute nicht verabschiedet.
Mittlerweile haben die Behörden einen externen Fachmann mit einer
Studie beauftragt, die intern seit Längerem vorliegt. Dem
Vernehmen
nach könnte die Vorlage wegen der geplanten Verlegung der
Parkplätze
ins Park&Ride Neufeld blockiert sein, da der Ausbau der
Einstellhalle ebenfalls auf sich warten lässt.
Stadtpräsident Alexander Tschäppät (sp) sagte
jüngst aber gegenüber dem
"Bund", der Gemeinderat habe die Planung wegen des geplanten Ausbaus
des SBB-Tiefbahnhofs in den Jahren 2025 bis 2030 gestoppt. Ein
SBB-Sprecher erklärte allerdings umgehend, dass die Stadt als
Eigentümerin der Schützenmatte selber über die Nutzung
des Platzes
entscheiden müsse. Postulantin Natalie Imboden weiss offiziell
nichts
über den Verbleib ihres Vorstosses. "Die Direktionen müssen
die
Stadträte auch bei längeren Aufschüben nicht zwingend
informieren",
sagt Petra Hirt vom Ratssekretariat. Wenn der Stadtrat im Juni 2009
über den Jahresbericht 2008 spricht, kann Imboden einer weiteren
Fristverlängerung für ihren Vorstoss bis Ende Juni 2009
zustimmen. "Der
Stadtrat stimmt mit der Genehmigung der Jahresberichte auch mal
über
Fristverlängerungen ab, die bereits abgelaufen sind", sagt Hirt.
"Volk versteht Regierung nicht"
Wenig motiviert scheint die Stadtregierung auch an ihrer eigenen
Gesamterneuerung mittels Volksinitiative (10000 Unterschriften) zu
sein. Die Forderung wurde im Januar 2004 von der Parlamentarischen
Untersuchungskommission (PUK) eingereicht, welche die Vorgänge
rund um
die Entmachtung des einstigen Polizeidirektors Kurt Wasserfallen (fdp)
untersucht hatte. Der Vorstoss wurde im August 2004 vom Stadtrat
überwiesen. Im Jahresbericht 2007 hat der Gemeinderat bis Mitte
2008
eine Vorlage in Aussicht gestellt. Diese ist bis heute ausgeblieben,
sodass die Regierung im Jahresbericht 2008 eine zweite
Fristverlängerung bis Mitte 2009 verlangt. Die erste Antwort des
Gemeinderates aus dem Jahr 2006 mutet eigentümlich an: Eine
Erneuerung
durch Initiative wäre nur ein "theoretischer Ausbau" der
Volksrechte.
Das Volk könne nicht Schiedsrichter spielen. "Es befindet sich
nicht
mitten im Geschehen und kann die Handlungsweise einer Regierung nur
mittelbar verstehen", hielt die Stadtregierung fest.
"Können Motion nie erfüllen"
Ebenfalls überfällig ist der Bericht des Gemeinderates zu
einer vom
Stadtrat für erheblich erklärten SVP-Motion aus dem Jahr
2005. Darin
wird die Ausarbeitung eines Reglements für den Einsatz von
Steuergeldern vor Abstimmungen verlangt. Motionär Beat Schori
störte
sich an den Prospekten zum Tram Bern West, die zusätzlich zum
Abstimmungsmaterial verschickt worden waren. Er befürchtete eine
"Verfälschung der demokratischen Willensbildung".
Stadtpräsident Tschäppät sagte vor dem Parlament, der
Gemeinderat werde
die Forderungen der Motion "nie erfüllen können", da auch das
Bundesgericht in seiner Rechtsprechung Mühe bekunde, zwischen
Information und Propaganda zu unterscheiden. Das Wort "nie" in dieser
Aussage ist insofern relativiert, als der Stadtrat im kommenden Juni
die zweite Fristverlängerung für den SVP-Vorstoss bis Ende
Juni
absegnen kann.
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VOODOO RHYTHM
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Telebärn 19.3.09
Berner Musiker Beatman ist gerettet
Von Telebärn
Der Berner Musiker Reverend Beatman und sein Label Vodoo Rhythm sind
gerettet: Er hat die Suisa-Rechnungen bezahlt.
http://www.bernerzeitung.ch/region/bern/Berner-Musiker-Beatman-ist-gerettet/story/29905133
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TELEHESS
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telehess.ch 19.3.09
Heute Folge 2:
Erich Hess zum Thema Armeewaffen
http://www.youtube.com/watch?v=Veo8OfhvKkY
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CLUBLEBEN
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Bund 19.3.09
Demonstration gegen "Apartheid" in Clubs
Stadt Bern Ein Dutzend Personen haben gestern in der Gurtengasse gegen
die "Apartheid" in Berner Clubs demonstriert. Die Kundgebung wurde
kurzfristig angekündigt, nachdem in den letzten Tagen in den
Medien
erneut Fälle publik gemacht worden waren von Personen, denen wegen
ihres Ausweises oder ihrer Herkunft der Zutritt zu Bars und Clubs
verweigert worden war. (pd)
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Blick am Abend 18.3.09
"Keine Apartheid in Berner Clubs"
Demo → Die Juso-Stadt Bern rief heute zum Boykott gegen die
Gastro-Betriebe von Ralf Jansen auf.
jean-claude.galli@ringier.ch
Die Jungsozialisten haben heute ihre Drohung wahr gemacht. Mittags
forderten sie in der Gurtengasse mit Transparenten und Flyern die
Passanten auf, die Betriebe von Ralf Jansen zu boykottieren.
Sicherheitsbeamte hatten letzte Woche einen 32-jährigen Mann mit
B-Ausweis im Art Café abgewie sen.
Den Vorwurf, Jansens Geschäften zu schaden und indirekt
Arbeitsplätze
zu gefährden, nimmt Juso-Vorstandsmitglied Tanja Walliser in Kauf.
"Es
ist klar unser Ziel, dass Herr Jansen weniger Gäste hat und die
Praxis
ändert. Wenn er dies tut, bleiben auch die Arbeitsplätze
bestehen. "
Gegen Jansen
Die Stadtberner Juso überlegt sich sogar, rechtlich gegen Jansen
vorzugehen. "Wir sprechen jetzt aber zuerst mit dem abgewiesenen Gast
und klären ab, was er im Sinn hat. Weitere Schritte behalten wir
uns in
jedem Fall vor", sagt Walliser. Sie beruft sich dabei auf Artikel 261
des Strafgesetzbuches, wonach eine öffentliche Leistung nicht
aufgrund
von Rasse, Ethnie oder Religion verweigert werden darf.
---
bernerzeitung.ch 19.3.09
(http://www.bernerzeitung.ch/region/bern/RassismusVorwurf-Proteste-vor-dem-Art-Caf/story/23784074
- mit Fotos und Videos)
Rassismus-Vorwurf: Proteste vor dem Art Café
Die Stadtberner Jungsozialisten organisierten am Mittwochmittag eine
Kundgebung vor dem Art Café. Sie wollten damit ein Zeichen gegen
die
"Apartheid" in Berner Clubs setzen.
Zur kurzfristig angekündigten Kundgebung erschienen allerdings nur
zehn
Personen. Die Stadtberner Juso verteilte vor dem Art Café Flyer
und
informierte die Kundschaft.
Die Juso steht gemäss eigenen Angaben für ein buntes Bern
ohne Rassimus
und Diskriminierung. Sie ruft deshalb zum Boykott der Jansen
Gastronomie auf, zu der neben den Restaurants/Bars Eclipse, Gut
gelaunt, Bim Grosi und Beach Club auch das Art Café gehört.
Neben den Jungsozialisten waren auch die beiden Nationalräte Josef
Zisyadis (PdA) und Ricardo Lumengo (SP) vor Ort.
Anlass für den Aufruf war der Fall eines 35-Jährigen mit
B-Ausweis, der
aus dem Lokal geworfen wurde (bernerzeitung.ch/newsnetz berichtete).
(sho, js)
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20min.ch 18.3.09
"Apartheid-Clubs"
"Kein Einlass ohne Schweizer Pass"
Die Stadtberner Jungsozialisten heute Mittag gegen die "rassistischen"
Türkontrollen im Art-Café. Zwei Nationalräte
unterstützten die Aktion.
"Kein Einlass ohne Schweizer Pass": Nach den Rassismus-Vorwürfen
gegen
das "Art Café" (20 Minuten Online berichtete) gingen die Jusos
auf die
Strasse. Rund ein Dutzend Personen versammelten sich am Mittag vor dem
Lokal in der Gurtengasse und verteilten Flyer an die Passanten. Darin
riefen sie zum Boykott sämtlicher Betriebe auf, welche wie das
Art-Café
der "Jansen-Gastronomie" angehören. Die Nationalräte Ricardo
Lumengo
(SP) und Joseph Zyadis (Grüne) schlossen sich dem Protest an.
(am)
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NEONAZIS
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BZ 19.3.09
Gamsen bei Brig
18 Neonazis verurteilt
Das Bezirksgericht Brig hat 14 Männer und 4 Frauen der
rechtsextremen
Szene wegen Rassendiskriminierung verurteilt. Sie hatten am
17.September 2005 in der Disco "Crazy Palace" in Gamsen bei Brig ein
Gedenkkonzert für den 1993 verstorbenen britischen
Neonazi-Sänger Ian
Stuart organisiert. An der Veranstaltung waren rund 400 Personen aus
der rechtsextremen Szene der Schweiz, Frankreichs, Italiens,
Deutschlands und Österreichs zugegen. Das Gericht sah es als
erwiesen
an, dass es während des Konzerts zu Heil-Hitler-Rufen und dem
Hitler-Gruss kam und dass die Band ein antisemitisches Lied spielte. In
drei Fällen wurde aufgrund von Vorstrafen eine bedingte
Freiheitsstrafe
ausgesprochen, wie dem Urteil zu entnehmen ist. Fünfzehn
Angeklagte
wurden zu bedingten Geldstrafen von 350 bis 14 000 Franken verurteilt.
sda
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KOKAIN
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24 Heures 20.3.09
Une nuit blanche avec les dealers lausannois
"REPORTAGE - A Lausanne, le marché de la coke est à ciel
ouvert. Au
centre-ville, n'importe qui peut acheter vite fait sa "boulette". Nos
journalistes Laurent Antonoff, Abdoulaye Penda Ndiaye, Gérald
Cordonier, Patrick Martin et Daniel Abimi se sont immergés dans
le
monde des dealers de rue et de leurs clients. Tout comme eux, ils ont
suivi le parcours d'un acheteur de cocaïne.
A Chauderon, sur le Grand-Pont, autour de la place
Saint-François, à la
rue de Bourg. Le centre de Lausanne s'est transformé en
véritable
marché ouvert de la drogue. Les rues sont envahies de dizaines
de
vendeurs de cocaïne qui, sitôt la nuit tombée,
mènent leur business au
milieu des passants.
En toute impunité? Parmi la population, le sentiment
d'insécurité est
grandissant. "Que font les autorités et les forces de l'ordre
afin
d'éradiquer le trafic de rue?" s'interroge un nouveau groupe
apparu la
semaine dernière sur le site Facebook. Du côté des
commerçants, la
grogne monte aussi: beaucoup de bistrotiers ou d'épiciers
nocturnes en
ont ras le bol de voir leurs devantures se transformer en toile de fond
d'un commerce illicite. Qui s'accompagne généralement de
peu
d'incivilités mais fait tout de même fuir la
clientèle, dérangée par
les vendeurs de drogue.
Un quadrillage de la ville
Malgré son côté toujours un peu artisanal, la
supérette de la coke a
subi quelques changements structurels ces derniers mois. Fini les
bandes de dealers réunis en grappes à Chauderon. Comme si
les réseaux
avaient compris que les attroupements attiraient les ennuis, donc la
police. Désormais, ils fonctionnent sur la base d'un quadrillage
quasi
systématique du centre-ville. Les soirs de fin de semaine, une
quarantaine de trafiquants au bas mot sillonnent la capitale vaudoise,
regards aux aguets. Les pommettes toujours pleines… Pas plus de dix
boulettes à la fois, afin de déglutir plus facilement en
cas de
flagrant délit.
Démanteler les réseaux
Les dealers guinéens ont été en grande partie
supplantés par les
Nigérians, champions de l'économie informelle. Au
système bon enfant
s'est substituée une organisation quasi militaire. Un chef de
zone, des
vendeurs, des "mulets" (ndlr: des porteurs) et des gars qui veillent au
grain, le plus souvent à l'écart avec la marchandise ou
de l'argent.
Jamais tous les œufs dans le même panier. Les forces de l'ordre
ne sont
jamais bien loin. Même si elles concentrent leurs efforts sur le
démantèlement des réseaux.
Les chiffres de la police sont éloquents: la brigade lausannoise
des
stupéfiants a démantelé, en 2008, dix
réseaux de distribution,
permettant les saisies de 5,8 kg de cocaïne (lire ci-contre).
Quant à
la police cantonale, elle a intercepté 26 kg de cocaïne en
2007. Un
travail de fond accompagné d'un travail de terrain
régulier qui, de
l'aveu même des policiers, ne permet de s'attaquer qu'à la
pointe de
l'iceberg.
Dans la peau d'un dealer africain, à arpenter les ruelles du
centre-ville
RÉCIT - Se faisant passer pour un Africain fraîchement
débarqué, un
journaliste de 24 heures cherche à intégrer le
réseau lausannois des
trafiquants.
"Ici, c'est l'Europe. Chacun pour soi, Dieu pour tous. Bonne chance mon
frère. " Après deux jours et deux nuits à
traîner dans le centre-ville
comme une âme en peine, un premier constat s'impose: être
Noir,
fraîchement arrivé en Suisse et chercher à
trafiquer pour s'en sortir
n'ouvre aucune porte. Et puis, chacun semble respecter une règle
d'or:
le silence. Un silence obstiné en dehors des quelques mots
nécessaires
au business. Contrairement aux apparences, la solidarité n'est
pas de
mise entre les "piétons" africains des nuits lausannoises.
N'entre pas
qui veut dans le cercle des dealers. Les filières sont bien
organisées
et les accointances très souvent tribales.
A la place Saint-Laurent, un dealer nigérian finit par
lâcher quelques
mots. Mais avant d'entreprendre quoi que ce soit, il doit d'abord
parler à son "chef de zone". Un rapide coup de
téléphone et le dealer
s'éloigne vers le haut de la rue Chaucrau. Cinq minutes plus
tard, il
est de retour. Mais pas question d'en dire trop, les phrases sont
courtes mais très explicites. "Reviens demain avec 300 francs.
En deux
ou trois jours, tu pourras en gagner le double. Ensuite tu reviens. "
Le lendemain, retour à Saint-Laurent. Le dealer est
fidèle au poste.
"Malheureusement, je n'ai pas réussi à trouver l'argent…"
Il hoche la
tête. L'affaire en restera là. "Avec les Nigérians,
cela ne rigole pas.
C'est des vrais caïds", prévient un ressortissant ouest
africain. Cela
dit, pas question de jouer des muscles sur la voie publique. Pas de
vague. On ne veut pas d'ennui avec la police.
Un peu plus tard dans la soirée, vers la place Chauderon, un
revendeur
Nigérian s'est laissé distraire par son acheteur. Au
moment de lui
glisser subrepticement 100 francs, le client lui a fait croire que la
police rôdait dans les environs. Immédiatement aux abois,
le vendeur
n'a pas réalisé qu'il se retrouvait avec seulement quatre
billets de
vingt dans la main. Quand il réagit et avertit son chef, la
réprimande
est immédiate: "Va réclamer tes sous", soupire-t-il de
rage. Le dealer
arnaqué n'en fera rien. La police est peut-être
réellement dans les
parages.
Le sésame des rues lausannoises? Un statut de requérant
ou plus
simplement la clandestinité. Un peu à l'écart de
la rue de l'Ale, un
Guinéen accepte enfin de parler. Lansana dit être un
demandeur d'asile
débouté. Il aurait 19 ans. Mais avoue en avoir dix de
plus, en réalité.
Il vient de rejoindre les rangs des dealers travaillant dans la
capitale vaudoise. Ce "métier-là", il le connaît
bien: il l'a déjà
exercé au Portugal, en France et en Espagne. "De toute
manière, je ne
vais pas m'éterniser en Suisse. Je ne veux pas vieillir ici. Ma
vie est
en Guinée", lance le jeune homme, qui assure regretter d'avoir
quitté
Conakry et sa famille aisée pour l'Europe, cet "eldorado poudre
aux
yeux".
Cinq minutes pour trouver sa boulette de coke sur le Grand-Pont
ACHATS - En milieu de semaine, à l'heure où les bureaux
ferment à
peine, il n'a fallu qu'une poignée de minutes à un
consommateur pour
trouver son demi-gramme.
La nuit vient tout juste de tomber sur la capitale vaudoise. Nous
sommes en semaine. Un jeudi au centre-ville. Les magasins viennent
à
peine de fermer. Les rues s'animent à l'heure de pointe avec
leurs
flots de bus, de voitures et de piétons pressés. Pour
Pierre, c'est
l'heure idéale pour faire ses emplettes. Sur le chemin qui le
conduit
du bureau au parking, il sait qu'il trouvera sa dose de cocaïne.
Il ne
se mettra pas en retard. Il n'aura pas à attendre. Il sera
"servi" en
moins de cinq minutes.
Pierre a la quarantaine. Il consomme de la cocaïne de
manière
occasionnelle. Pourquoi ce soir? "C'est le week-end qui commence un
peu. " Je l'accompagne. Nous nous dirigeons vers le Grand-Pont. "Ici,
c'est pratiquement immanquable. Sinon, il y a la place
Saint-François,
mais c'est un peu tôt dans la soirée. " Nous croisons une
dizaine de
jeunes hommes de couleur sur le trajet. Ils nous fixent droit dans les
yeux. Arrivés en bout de pont, nous changeons de trottoir et
revenons
en arrière. Nous ralentissons. "Ils savent que nous cherchons
quelque
chose. Cela ne va pas tarder. " Nous nous arrêtons. Pierre
s'adosse à
la barrière. Le dealer est ferré. Il s'approche de nous.
La transaction
L'homme a une trentaine d'années. Un bonnet sur la tête.
Il arbore un
large sourire. Quelques secondes passent. Le dialogue s'installe.
Prudent ou parano, personne ne prononce le mot "cocaïne". Pierre
demande si l'inconnu a "quelque chose". Le dealer lui répond
"combien?"
Pierre dit "50 ". C'est le tarif pour 0,5 gr. , en l'occurrence. La
transaction se fera dans une ruelle proche. En chemin, le dealer garde
le même sourire. La conversation est engagée. Il ne parle
pas français.
Quelques bribes d'anglais seulement. Il dit qu'il vient du Niger, qu'il
habite Lausanne, que les affaires sont bonnes. Et la marchandise aussi.
A aucun moment, il ne se sentira en danger. Il deale sur le Grand-Pont
en toute quiétude.
Puis, tout s'enchaîne rapidement. Arrivé aux escaliers du
Grand-Chêne,
l'homme tend la main gauche pour recevoir l'argent. Il contrôle
furtivement le billet de 50 francs. De l'autre, il tend une boulette
soigneusement emballée de plastique. C'est l'assurance pour lui
de
pouvoir avaler sa drogue sans danger, au cas où la police le
surprendrait. Voilà. , c'est fait. Une tape sur l'épaule,
encore un
sourire et il repart sur le Grand-Pont. Pierre nous confiera le
lendemain que sur le chemin du parking, il a encore été
approché trois
fois.
"Tout le monde sniffe!"
DEMANDE - La consommation abusive de coke ne concerne qu'une petite
portion de la population. Mais le sniff festif est plus courant.
"La cocaïne? On en a tous pris à l'occase!" Lucien, un
futur médecin de
25 ans, a trempé pour la première fois son nez dans la
poudre blanche à
l'armée. Depuis, il aime bien sniffer de temps en temps: "Deux
ou trois
fois par année", pour le sentiment d'euphorie et de
bien-être que la
drogue procure durant quelques dizaines de minutes. "Parce que,
contrairement à l'alcool, qui rend glauque, rigole-t-il, la coke
ça
donne la pêche pour draguer. " Comme lui, des milliers de noceurs
(lire
ci-contre) sont devenus des habitués de ce petit rail festif qui
permet, dès l'apéro, de se sentir le "roi du monde". Qui
n'entraîne pas
- beaucoup en sont sûrs - la dégringolade sociale
affichée par les
marginaux des places publiques.
"Ça fait partie de la fête"
Les nuits lausannoises baigneraient-elles totalement dans la neige
cristalline? "Quand tu sniffes, tu ne vas pas le crier sur les toits:
beaucoup de gens ne voient donc rien, témoigne Emilie (33 ans),
vendeuse dans un grand centre commercial. Mais si tu cherches, tu en
trouves partout. " "Personne ne m'en a jamais proposé
spontanément,
s'étonne pour sa part Florence, une boulangère de 28 ans,
grande
habituée de la capitale vaudoise du night clubbing. Mais en
discothèque, quand on voit le nombre de mecs ou de filles partir
à
plusieurs aux toilettes, je sais bien que c'est pour aller consommer. "
Banalisation inquiétante
Une réalité qui n'est pas pour ravir les professionnels
de la nuit:
"Quand des gens vendent des boulettes à 10 mètres de
l'entrée des
établissements publics et qu'un rail coûte moins cher
qu'un cocktail au
bar, ça devient logique d'en trouver partout!" confie, à
contrecœur, le
patron d'une fameuse discothèque de la place. "On applique tous
la
tolérance zéro avec fermeté, mais à un
moment, il faut bien le
reconnaître: ce phénomène de société
nous dépasse. " Son ampleur rend
même la police impuissante: sitôt un réseau
démantelé, elle voit
immanquablement apparaître de nouvelles bandes pour alimenter le
marché
local.
Tous des drogués, les fêtards? "La drogue, ça fait
complètement partie
du milieu electro, constate Paul, organisateur de soirées
lausannoises.
Et la musique électronique… la plupart des clubs en passent!"
Les
études le prouvent: si l'ecstasy dilate surtout les pupilles des
amateurs de boum-boum, la cocaïne, par contre, touche
désormais tous
les publics: des festivals aux salles de concert rock, des clubs
sportifs aux cercles culturels. Sans parler des soirées
privées entre
trentenaires socialement bien insérés ou quadras qui se
félicitent de
payer leur gramme trois fois moins qu'il y a vingt ans.
Du haut de ses 22 ans, Gaspard enchaîne, quant à lui, les
semaines en
complet-cravate et ses week-ends délurés: "La plupart de
mes amis ne
voient même pas quand j'ai tiré une ligne. Et le lundi, je
suis au
travail comme si de rien n'était. " Plus ou moins frais et
dispos,
malgré les doses d'alcool, bouffées de joint et lignes de
blanche
sniffées le samedi. Où se fournit-il? "A Chauderon, mais
là c'est
l'arnaque, et les flics ne sont pas loin. Vaut mieux connaître un
Black
que tu peux appeler n'importe quand: il t'offrira même une
boulette de
temps en temps. " Craint-il pour sa santé? "Pas vraiment, y a
rien de
bien méchant. " Une banalisation
généralisée de la drogue dure qui
effraie de plus en plus les spécialistes de la prévention.
La coke en chiffres
CONSOMMATION EN MILIEU FESTIF - Après le cannabis, la
cocaïne est la
drogue illicite la plus utilisée. En 2005, on estimait à
95 000 le
nombre de consommateurs en Suisse, dont 10 000 dépendants. Dans
les
milieux festifs du canton de Vaud, 29% de fêtards avaient
consommé de
la coke dans les trois mois précédant l'enquête
menée en 2002 par
l'Institut de médecine sociale et préventive du CHUV.
45,9% en avaient
testé une fois dans leur vie. C'est 5 à 10 fois plus que
dans
l'ensemble de la population.
DANS LA POPULATION TOTALE Entre 1992 et 2002, le taux de consommation
des 15-39 ans stagne autour des 3%, selon l'Institut suisse de
prévention de l'alcoolisme. Celui des jeunes de 15 ans, par
contre,
semble en légère augmentation: 2,6% en 2006, contre
environ 1% en 1994.
En 2002, une autre étude relevait que 6% des 16-20 ans en
formation
s'étaient déjà initiés à la poudre.
Des chiffres qui devraient être en
augmentation: parmi les moins de 25 ans traités pour des
problèmes de
drogue, 9,2% l'étaient pour de la cocaïne en 2000; 20,5% en
2005.
SAISIES POLICIÈRES La brigade lausannoise des stupéfiants
a démantelé,
en 2008, 10 réseaux de distribution, permettant les saisies de
5,8 kg
de cocaïne, de 2,7 kg d'héroïne et de 8 kg de
haschich. Devant la
justice, 155 trafiquants ont été
déférés.
---
NLZ 19.3.09
Kokain
Schärli ist gegen mehr Polizeikontrollen
Die Sicherheitsdirektorinnen sind gegen mehr Polizeieinsatz. Trotz
massivem Kokainproblem der Stadt.
Politiker sind schockiert über den hohen Kokainkonsum in Luzern
(Ausgabe von gestern). Bei den Sicherheitsdirektorinnen von Kanton und
Stadt Luzern tönt es ganz anders. "Wenn man in den Medien liest,
dass
sogar Kokainspuren im EU-Parlament und im deutschen Bundestag gefunden
worden sind, überrascht mich dieses Resultat nicht", sagt Yvonne
Schärli, Vorsteherin des Justiz- und Sicherheitsdepartementes.
Unsere Zeitung hat bei einem Test in acht von elf Luzerner Clubs
Kokainspuren auf den Toiletten gefunden. Auch die städtische
Sicherheitsdirektorin Ursula Stämmer überrascht dies nicht:
"Leider
ergeben vergleichbare Tests schweizweit ähnliche Resultate."
In einer nicht repräsentativen Umfrage auf unserer
Internetplattform
Zisch sprachen sich über 75 Prozent der 219 Teilnehmer für
stärkere
Kontrollen seitens der Polizei aus. "Ich verstehe den Wunsch nach mehr
Sicherheit", sagt Regierungsrätin und Sicherheitsdirektorin Yvonne
Schärli. Doch von Polizeiseite her mache man viel. "Egal wie viel
wir
tun, aus der Gesellschaft würde immer der Wunsch nach noch mehr
kommen", sagt Schärli.
"Es braucht auch Prävention"
Ursula Stämmer weist darauf hin, dass es sich um ein
gesellschaftliches
Problem handle. "Das lässt sich nicht allein mit polizeilicher
Repression lösen. Es braucht auch präventive Massnahmen", so
Stämmer.
Hier werde schon viel gemacht, wie zum Beispiel das Projekt "Safer
Clubbing" oder Polizeibesuche an der Oberstufe.
Die Polizei bekämpft in erster Linie den organisierten und
gewerbsmässigen Drogenhandel. Deshalb nimmt sie weniger die
Konsumenten, sondern vor allem Dealer und Grosshändler ins Visier.
"Man
muss das Übel an den Wurzeln packen", so die Städtische
Sicherheitsdirektorin.
Werden Razzien durchgeführt
Aufgrund von konkreten Hinweisen werden auch immer wieder Razzien in
Clubs durchgeführt. "Manchmal finden wir bei solchen Kontrollen
auch
Ecstasy und Heroin, doch primär gibt es ganz klar ein
Kokainproblem",
so Schärli. Rund einmal pro Jahr wird einem Clubbetreiber die
Wirtschaftsbewilligung entzogen, weil er in seinem Betrieb den
Drogenhandel zulässt oder gar unterstützt. Trotzdem hat der
Konsum in
den letzten Jahren stark zugenommen. Im Vergleich zum Heroinhandel hat
die Polizei mehr Mühe, gegen das Geschäft mit Kokain
vorzugehen.
"Konsumenten sind schwieriger erkennbar, sie kommen aus allen
gesellschaftlichen Schichten und nehmen den Stoff oft auch im privaten
Bereich zu sich", sagt Schärli.
Verantwortung auch bei Clubs
Doch auch die Sicherheitsdirektorinnen sehen noch Handlungsbedarf.
"Einerseits soll die kantonale Drogenkonferenz das Problem konkret
thematisieren, denn dort sind von der Suchtprävention bis zur
Polizei
alle wichtigen Stellen vertreten. Andererseits müssen auch die
Clubs
mehr Verantwortung übernehmen, interne Kontrollen durchführen
und
gegebenenfalls die Polizei informieren", sagt Schärli. Ursula
Stämmer
betont die Wichtigkeit einer ganzheitlichen Lösung: "Das ist ein
schweizweites Problem, darum kann Luzern das nicht im Alleingang
lösen."
Barbara Inglin
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BAHNPOLIZEI
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20min.ch 20.3.09
Bahnreform II
Unheilige Allianz bodigt private Bahnpolizei
Die Bahnpolizeigesetz ist gescheitert. In der Schlussabstimmung der
Eidgenössischen Räte schickte der Nationalrat die Vorlage,
die eine
Privatisierung der Sicherheitsdienste in den Zügen hätte
ermöglichen
sollen, bachab.
Die Vorlage scheiterte an den Vorbehalten einer unheiligen Allianz von
SP und SVP gegen die Privatisierung polizeilicher Aufgaben.
Darüber
hinaus ging sie der Linken schon zu weit, der Rechten dagegen
genügte
sie nicht. Umstritten waren Bewaffnung und Kompetenzen der Bahnpolizei.
Für die SP war es nicht akzeptabel, dass im Gesetz kein
ausdrückliches
Verbot von Schusswaffen aufgenommen worden war. Die Räte hatten
sich
darauf geeinigt, den Entscheid über die Bewaffnung dem Bundesrat
zu
überlassen.
Die SVP ihrerseits hatte sich eine Vollpolizei gewünscht und
mochte
ihren Segen nicht einer mit wenig Kompetenzen ausgestatteten privaten
Bahnpolizei geben. Beide Räte hatten sich in der Debatte dagegen
entschieden, dass Bahnpolizisten wie Kantonspolizisten
Verdächtigen
durchsuchen und vorläufig festnehmen dürfen.
Die Grüne war war gespalten und die Stimmen von CVP, FDP und BDP
genügten nicht, die Vorlage zu retten. In Sachen Bahnpolizei
bleibt es
damit auch nach jahrelanger Arbeit von Verwaltung und Parlament vorerst
beim Status quo.
Dies bedeutet, dass die SBB-Tochter Securitrans ihre Arbeit weiterhin
gestützt auf eine völlig veraltete gesetzliche Grundlage
machen muss.
Das nach dem Votum des Nationalrats weiterhin geltende Gesetz stammt
aus dem Jahr 1878.
Leuenberger bedauert
Verkehrsminister Moritz Leuenberger hat das Nein des Parlaments zum
Bahnpolizeigesetz ausserordentlich bedauert. Der in langer Arbeit
errungene Kompromiss hätte vermehrte Sicherheit im
öffentlichen Verkehr
für Passagiere und Personal gebracht, heisst es in einer
Stellungnahme
Leuenbergers vom Freitag.
Für die Attraktivität des öffentlichen Verkehrs sei die
Sicherheit der
Passagiere vor Pöbeleien und körperlichen Angriffen ebenso
ausschlaggebend wie das Streckenangebot, die Fahrpläne und die
Pünktlichkeit der Züge. Es gebe keine Anzeichen dafür,
dass eine neue
Vorlage und eine erneute parlamentarische Beratung zu einem anderen und
von allen Seiten besser akzeptierbarem Ergebnis führen
könnten. Nun
werde nichts anderes übrig bleiben, als zusammen mit den Bahnen
die
bisherige Lösung von Securitrans - sie gehört zu 51 Prozent
den SBB und
zu 49 Prozent der Securitas - weiterzuverfolgen.
SBB nehmen Ablehnung "zur Kenntnis"
Die SBB haben das Scheitern des Bahnpolizeigesetzes nicht weiter
kommentiert. Die Bahnpolizei werde auf den geltenden Gesetzesgrundlagen
weiterarbeiten, bis ein neues Gesetz vorliege, sagte Sprecher Roland
Binz auf Anfrage. Die Arbeit der heutigen Bahnpolizei werde von der
Kundschaft geschätzt, sagte Binz.
Quelle: SDA/AP
--
Info-Box
Die Bahnreformen 1 und 2
Die Bahnreformen 1 und 2 gehören - neben Bahn 2000 und NEAT - zu
den
Reformvorhaben, mit denen das schweizerische Bahnwesen tiefgreifend
erneuert und gegenüber der Strasse konkurrenzfähiger gemacht
werden
soll.
Die Schweiz antwortete damit auf die Liberalisierung des
Schienenverkehrs, die in der Europäischen Union in den Neunziger
Jahren
begonnen hatte.
Mit der Bahnreform 1 wurde die SBB Anfang 1999 vom Regiebetrieb des
Bundes in eine spezialrechtliche Aktiengesellschaft umgewandelt. Damit
wurde die SBB in die unternehmerische Eigenständigkeit entlassen.
Der
Güterverkehr wurde dem Tochterunternehmen SBB Cargo
übergeben.
Weitere Reformelemente waren die Öffnung der Netze im
Güterverkehr für
in- und ausländische Konkurrenz, Trennung von Verkehr und Netz,
Sanierung des Bahnbetriebes, Neuregelung der Finanzierung
Regionalverkehr und der Finanzierung SBB mit vierjähriger
Leistungsvereinbarung mit dem Bund.
Mit der Bahnreform 2 sollen der Infrastrukturbereich der Bahnen noch
effizienter organisiert und die Sicherheitsdienste neu gelegelt werden.
Der Bundesrat schlug 2005 vor, das Bahnnetz in ein (vom Bund zu
finanzierendes) Grundnetz und ein Ergänzungsnetz, für das die
Kantone
verantwortlich sind, aufzuteilen, und die Bahnpolizei durch eine
Transportpolizei zu ersetzen.
Nach Rückweisung durch das Parlament Ende 2005 zerlegte der
Bundesrat
die Vorlage und stellte in einer ersten Etappe die Sicherheitsfrage zur
Diskussion.
Das Parlament war sich zwar einig, dass eine private Transportpolizei
für Sicherheit im öffentlichen Verkehr sorgen soll. An der
Frage der
Kompentenzen und der Bewaffnung scheiterte schliesslich das Gesetz
über
die Sicherheitsorgane, während sich die Räte in anderen
Punkten einigen
konnten. (sda)
---
Basler Zeitung 20.3.09
Bahnpolizeigesetz vor dem Aus
In der heutigen Schlussabstimmung wollen SVP und SP die Vorlage ablehnen
Ruedi Studer, Bern
Seit vier Jahren feilt das Parlament an der Bahnreform II, zu der das
Bahnhofpolizeigesetz gehört. Der Linken geht dieses zu weit, der
Rechten ist es zu lasch.
Heute kommt es im Parlament zum Showdown um das Bahnpolizeigesetz. Die
Bahnpolizei soll auf eine klare gesetzliche Grundlage gestellt werden,
denn das alte Gesetz stammt aus dem Jahr 1878. Doch in der auf heute
angesetzten Schlussabstimmung steht das neue "Bundesgesetz über
die
Sicherheitsorgane der Transportunternehmen im öffentlichen
Verkehr" auf
der Kippe. Eine unheilige Allianz aus SP und SVP versucht die Vorlage
zu bodigen. Die beiden Parteien ziehen zwar am selben Strick;
inhaltlich aber ziehen sie in völlig unterschiedliche Richtungen.
SP dagegen
Der SP-Fraktion geht die jetzige Vorlage zu weit. "Wir sind gegen eine
Privatisierung der Bahnpolizei. Hoheitliche Aufgaben dürfen nicht
an
Private ausgelagert werden", sagt der Bündner SP-Nationalrat
Andrea
Hämmerle zur BaZ. Weiter stösst sich die Linke an der
Bewaffnung der
Bahnpolizei. Über diese kann nämlich der Bundesrat
entscheiden - selbst
über die Ausrüstung mit Schusswaffen. "Schusswaffen
gehören nicht in
die Züge", sagt Hämmerle.
Auch wenn SP-Verkehrsminister Moritz Leuenberger versprach, keine
Schusswaffen zuzulassen: Seine Genossen vermochte er nicht umzustimmen.
Man wisse ja schliesslich nicht, wer dereinst auf Leuenberger als
Bundesrat folgen werde. Die SP-Fraktion werde geschlossen Nein stimmen,
ist sich Hämmerle sicher.
SVP für Vollpolizei
Die SVP hingegen will eine sogenannte Vollpolizei. "Wir wollen eine
Polizei im ‹klassischen Sinn›, welche die Sicherheit gewährleisten
kann
und deshalb mit allen sicherheitspolizeilichen Rechten ausgestattet
sein soll", sagt der Zürcher SVP-Nationalrat Max Binder.
Mitte dafür
Seine Partei will die Bahnpolizei mit weitergehenden Kompetenzen
ausstatten als bisher: Sie soll beispielsweise schon beim Verdacht,
dass ein Zugpassagier ein Bundesgesetz verletzt, den Betroffenen
festhalten können. "Und nicht nur, wenn jemand in flagranti
erwischt
wird", so Binder. Bei der Privatisierungsfrage würde er dafür
der
Linken entgegenkommen.
Gegen die SP-SVP-Allianz werden sich die bürgerlichen
Mitteparteien FDP
und CVP stellen. "Wir müssen wieder mehr Sicherheit in die
Züge
bringen", sagt der Solothurner FDP-Ständerat Rolf Büttiker.
Das
Parlament habe jahrelang an der Vorlage "herumgedoktert", ein
"Nullergebnis" könne man sich nun nicht leisten. Seine Partei
stehe
geschlossen hinter der Vorlage, sagt er.
Auch die CVP wird das neue Gesetz mittragen. Doch mit "einer Hand voll"
Abweichlern sei zu rechnen, sagt der Luzerner Nationalrat Pius
Segmüller. Auch er gehört zu den Dissidenten: "Ich schaue das
rein
fachlich an", erklärt der ehemalige Kommandant der Luzerner
Stadtpolizei. Seine Argumente decken sich mit jenen der SVP. Eine
"Assistenzpolizei" genügt ihm nicht.
Grüne gespalten
Schwer mit ihrem Entscheid tun sich die Grünen. "Wir sind hin- und
hergerissen", sagt die Basler Nationalrätin Anita Lachenmeier.
Zwar übt
sie die gleiche Kritik wie SP-Mann Hämmerle. Doch hegt sie die
Befürchtung, dass es bei einer Neuauflage des Gesetzes Richtung
Vollpolizei gehen wird. "Das würde noch mehr Polizeistaat
bedeuten."
Insofern sei ein Ja zur jetzigen Vorlage das kleinere Übel. Sie
selbst
werde wohl Ja stimmen - wie der grössere Teil der Grünen.
Doch auch mit
Enthaltungen und Nein-Stimmen sei zu rechnen. Ähnliche Bedenken
wie
Lachenmeier hegt auch der Baselbieter SP-Ständerat Claude Janiak,
der
sich deshalb der Stimme enthalten will.
Klar scheint: In der heutigen Schlussabstimmung wird die Vorlage im
Ständerat sicher durchkommen - dort verfügen CVP und FDP
über eine
deutliche Mehrheit. Im Nationalrat hingegen ist mit einem Nein zu
rechnen: Die Fraktionen von SVP und SP verfügen dort zusammen
über 101
von 200 Stimmen. Und allfällige Abweichler in den eigenen Reihen
dürften durch Abweichler aus CVP und allenfalls FDP locker
wettgemacht
werden.
Neu aufgleisen
Wird die Vorlage gekippt, so wird die heutige Bahnpolizei Securitrans
AG - diese gehört zu 51 Prozent den SBB und zu 49 Prozent der
Securitas
- vorerst weitermachen wie bisher. Für den Baselbieter
SP-Ständerat
Claude Janiak aber ist klar, dass die heute rechtlich unsichere
Situation so schnell wie möglich geklärt werden muss: "Bei
einem Nein
müssen wir sofort wieder eine neue Vorlage aufgleisen", ist er
überzeugt.
---
Aargauer Zeitung 20.3.09
Bahnreform droht zu entgleisen
Warum es dem Parlament nicht gelingt, ein Gesetz von 1878 zu revidieren
Dank einer Allianz von SVP und SP droht die auf ein
Mini-reförmchen
abgemagerte Bahnreform 2 vollends zu scheitern. Perfekte Lobbyarbeit
des Polizeibeamtenverbandes verhindert, dass ein Gesetz von 1878
revidiert wird.
Andreas Toggweiler
Die endlosen Wortklaubereien in der Differenzbereinigung liessen
bereits Ungutes erahnen: Ob jetzt die Bahnpolizei jemanden "anhalten"
oder "festnehmen" dürfe oder ob sie auch bei "Verdacht auf
Verletzung
von Bundesgesetzen" aktiv werden soll oder nicht, scheint im Alltag
eher von untergeordneter Bedeutung zu sein. Im Parlament ging es in
dieser Session aber genau um diese Fragen. Und weil sowohl die SP als
auch die SVP mit ihren Anträgen nicht durchkamen, haben beide
Fraktionen beschlossen, das Bundesgesetz über Sicherheitsdienst
der
Transportunternehmungen in der heutigen Schlussabstimmung abzulehnen.
Der SP geht das Gesetz insofern zu weit, als es eine Privatisierung der
Bahnpolizei ermöglicht. Die SVP andererseits möchte, dass die
Bahnpolizei mehr Kompetenzen erhält und insbesondere auch
Schusswaffen
tragen kann. Unter Polizei verstehe die Bevölkerung nun mal eine
bewaffnete Person, argumentierte SVP-Fraktionssprecher Max Binder (ZH).
Damit haben sowohl SP als auch SVP die Argumente des
Polizeibeamtenverbandes (SPBV) verinnerlicht, der im Hintergrund eifrig
Lobbyarbeit betrieben hat. "Wir konnten Parlamentarier aus allen
politischen Lagern mit unseren Bedenken überzeugen", sagt Heinz
Buttauer, Präsident des Verbandes. "Das Gesetz darf in dieser Form
keinesfalls durchkommen, und danach sieht es im Moment auch nicht aus."
Gesetz statt Verordnung
Buttauer übt grundsätzliche Kritik. Zentrale Regelungen, wie
die
Bewaffnung der Polizisten, die zwingend in ein Gesetz gehörten,
wurden
in Verordnungen delegiert. "Kein Kanton macht so etwas in seinem
Polizeigesetz." Und auch die Möglichkeit einer Privatisierung ist
den
Polizisten ein Dorn im Auge. So konnte Buttauer linke und rechte
Bedenkenträger gleichzeitig mit Argumenten bedienen.
Ein Neuanlauf beim Gesetz sei aber dringend nötig, denn auch
die
derzeit geltende Regelung sei völlig ungenügend. Wie diese
nach dem
sich abzeichnenden Scherbenhaufen auszusehen hat, wird aber umstritten
bleiben. Buttauers Forderung: "Keine Privatisierung, Regelung der
Bewaffnung auf Gesetzesstufe und klar definierte Kompetenzen und
Einsatzräume sind Mindeststandards."
Pferdefuhrwerke und Herdentrieb
Peter Bieri (CVP/ZG), Präsident der ständerätlichen
Verkehrskommission,
sieht vor allem in der Bewaffnungsfrage ein Pièce die
Résistance, das
eine Einigung schwer-mache. "Da gehen die Meinungen total auseinander."
Als Betreiber der Bahnpolizei kann er sich zum Beispiel die Gesamtheit
der öffentlichen Transportunternehmungen vorstellen. Hier sei eine
spätere Einigung eher möglich. So oder so sei es aber
bedauerlich, dass
die Reform jetzt wohl scheitere und voraussichtlich zu einer weiteren
jahrelangen Verzögerung führe.
Das geltende Bahnpolizeigesetz stammt aus dem Jahr 1878 und
beschäftigt sich mit Pferdefuhrwerken und Tierherden an
Bahnübergängen
› nicht mit pöbelnden Jugendlichen, die Eisenbahnwagen
verwüsten.
Bieri: "Das Gesetz ist für die aktuellen Herausforderungen der
Bahnsicherheit völlig ungeeignet."
Kleiner Rest ist geblieben
Gross ist der Scherbenhaufen nicht mehr. Die Bahnreform bestand
ursprünglich aus neun Vorlagen. Die wichtigsten zum
Regionalverkehr
wurden 2005 nach dem Eintreten zurückgewiesen, weil die Kantone
opponierten. Man wollte zuerst das "Unbestrittene" behandeln. Geblieben
ist jetzt ein kleiner Rest: Privatbahnen sollen künftig auch
Bundesbeiträge für den Kauf von Rollmaterial erhalten.
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TIGRIS
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Newsnetz 20.3.09
Elite-Kampftruppe: Für Notter überflüssig
Nicht einmal alle Polizeikommandanten wissen, dass die
Bundeskriminalpolizei eine Elitetruppe namens "Tigris" hat. Markus
Notter, Präsident der kantonalen Justizdirektoren, hält sie
für
überflüssig.
Schwerbewaffnete Bundespolizisten in Spezialeinsätzen? Was da
wirklich
läuft, ist auch Insidern in der Bundesanwaltschaft und anderen,
die mit
der Bundeskriminalpolizei zu tun haben, unklar.
Die "Weltwoche" hat in ihrer jüngsten Ausgabe enthüllt, dass
die
Bundeskriminalpolizei seit einigen Jahren eine Sondereinheit "Tigris" -
zu deutsch: Tiger - aus- und aufbaut. "Ohne klaren politischen Auftrag,
ohne transparentes Budget, ohne parlamentarische Kontrolle", wie die
"Weltwoche" schreibt. Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) hat die
Existenz der Tiger gestern bestätigt. Diese seien aber "nicht ganz
so
geheim, wie geschrieben wird", sagt Fedpol-Sprecherin Eva Zwahlen. Und
verweist auf die Website des Fedpol. Tatsächlich ist sowohl im
Organigramm wie im generellen Aufgabenbeschrieb der
Bundeskriminalpolizei von einer "Einsatzgruppe" die Rede.
Bundesrätin
Widmer-Schlumpf habe das Organigramm Ende 2008 abgesegnet, betont
Departementssprecher Guido Balmer. Allerdings sind die Hinweise auf die
Truppe ziemlich versteckt und ohne nähere Erläuterungen.
Alles "transparent"
"Tigris", heisst es in der gestrigen Pressemitteilung des Fedpol nun,
bestehe aus 14 Personen. Die Einheit sei geschaffen worden, "als sich
herausstellte, dass die kantonalen Polizeiresourcen nicht für alle
Einsätze ausreichen". Im letzten Jahr habe Tigris 40 Einsätze
durchgeführt und 8 Zielfahndungsfälle bearbeitet, zitiert die
"Weltwoche" das Fedpol.
Im Communiqué betont das Bundesamt, alles verlaufe
rechtsmässig und in
Absprache mit den Kantonspolizeien. Die Kosten seien "einsehbar und
transparent". Allerdings räumt die Fedpol-Sprecherin ein, die
Kosten
für Tigris seien nicht separat ausgewiesen, sondern nur Teil der
Fedpol-Budgetposten. "Es gibt kein fix zugewiesenes Budget für die
14
Personen".
Und wer kennt nun eigentlich "Tigris"? Da die Oberaufsicht über
die
Verwaltung bei den Geschäftsprüfungskommissionen der
eidgenössischen
Räte liegt, sollten deren Mitglieder im Bild sein. Nationalrat J.
Alexander Baumann, der sich intensiv mit den
Strafverfolgungsbehörden
befasst, weiss aber von nichts, und sagt: "Es darf in diesem Land keine
geheime Polizei geben." Die Tiger sind auch Nationalrätin Lucrezia
Meier-Schatz, bis letzten Winter in der GPK, nicht bekannt. Gleich geht
es ihrer Ratskollegin Maria Roth-Bernasconi, in der GPK für das
EJPD
zuständig.
Dem Generalsekretär der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren
(KKJPD), Roger Schneeberger, war Tigris gestern Morgen ebenfalls kein
Begriff. Genauso erging es dem KKJPD-Präsidenten, dem Zürcher
Justizdirektor Markus Notter, der betont, sicherheitspolizeiliche
Arbeit sei kantonale Aufgabe. Brauche der Bund Einsatzkräfte,
könne er
auf die Kantone zurückgreifen.
Notter sagt: "Bei uns war das bis jetzt nie ein Thema. Wir werden jetzt
aber nachfragen, was die eigentlich machen." Man sei bis anhin "davon
ausgegangen, dass die sicherheitspolizeilichen Aufgaben von den
Kantonen geleistet werden". Die Justiz- und Polizeidirektoren seien
weiterhin "der Meinung, dass die kantonale Polizeihoheit erhalten
bleiben sollte. Wir sind dagegen, dass der Bund sich in diesem Bereich
auch noch einmischt." Es gebe schon jetzt "eher zu viele solche
Dienste" für Sondereinsätze.
Bei der Zürcher Kantonspolizei kenne man diese Gruppe, sagt
Informations-Chef Marcel Strebel, "aber wir haben noch nie mit ihr
zusammen gearbeitet". Anders siehts in Bern aus: Polizeikommandant
Stefan Blättler - seit August 2006 im Amt - wisse nichts von einer
solchen Einheit, sagt dessen Sprecher Stefan von Below. "Im
übrigen
sind sicherheitspolizeiliche Einsätze allein Sache des Kantons".
"Ganz offiziell vorgestellt"
Der Luzerner Beat Hensler, Präsident der kantonalen
Polizeikommandanten, stützt dagegen den Bund: Eine eigene
Zielfahndungs- und Einsatzgruppe der Bundeskriminalpolizei (BKP) sei
sinnvoll. "Und die Polizeikommandanten haben Kenntnis von Tigris." Die
BKP habe die Truppe den Kommandanten an einer Sitzung vom September
2005 "ganz offiziell" vorgestellt.
Der ehemalige Zürcher Polizeikommandant Peter Grütter kann
sich
allerdings nicht an eine solche Information erinnern. "Die haben das
klammheimlich aufgebaut, ich habe davon auf dem inoffiziellen Weg
erfahren", sagt er. Grütter findet die Installation einer solchen
Gruppe falsch. "Wir haben ohnehin in der Schweiz einen Overkill von
Sonderoperationskräften. Es besteht kein Bedarf für eine
Einheit des
Bundes." Der Zürcher Regierungsrat Notter beobachtet, dass in
dieser
Hinsicht "offenbar ein Wettbewerb im Gang ist".
---
Tagesanzeiger 20.3.09
Geheime Bundespolizeitruppe stösst auf Kritik
Tigris heisst eine Einheit, welche die Bundespolizei insgeheim für
Spezialeinsätze unterhält. Markus Notter, Präsident der
kantonalen
Justizdirektoren, hält sie für überflüssig.
Von Verena Vonarburg, Bern
Terrorismus, organisierte Kriminalität,
Wirtschaftskriminalität: Geht
es um komplexe Fälle, kommt die Bundeskriminalpolizei (BKP) zum
Einsatz. Und zwar nicht nur, wie man bis jetzt vermutete,
hauptsächlich
ermittelnd im Büro: Die BKP hat auch eine 14-köpfige
Sondereinheit mit
schwer bewaffneten Elitepolizisten für Einsätze in der ganzen
Schweiz.
Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) hat gestern einen
entsprechenden
Bericht der "Weltwoche" bestätigt. Der Aus- und Aufbau der
Sondertruppe
Tigris sei aber "stets transparent" erfolgt. Im Organigramm des Fedpol
ist eine "Einsatzgruppe" aber nur klein vermerkt. Beat Hensler,
Präsident der kantonalen Polizeikommandanten, sagt auf Anfrage,
der
Bund habe die Kommandanten 2005 informiert. Doch die Politik hat von
dieser politisch heiklen Truppe bis anhin offensichtlich nichts gewusst.
Selbst Markus Notter, Zürcher Justizdirektor und Präsident
der
kantonalen Polizei- und Justizdirektoren, erklärt dem TA, er habe
von
Tigris bis anhin keine Kenntnis gehabt. "Bei uns war das bis jetzt nie
ein Thema. Wir werden jetzt aber nachfragen, was die eigentlich
machen." Man sei bis anhin "davon ausgegangen, dass die
sicherheitspolizeilichen Aufgaben von den Kantonen geleistet werden".
Die Justiz- und Polizeidirektoren seien weiterhin "der Meinung, dass
die kantonale Polizeihoheit erhalten bleiben sollte. Wir sind dagegen,
dass der Bund sich in diesem Bereich auch noch einmischt." Es gebe
schon jetzt "eher zu viele solche Dienste" für Sondereinsätze.
Obwohl das Bundesamt für Polizei auf die Kontrolle durch die
Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) verweist, wissen
angefragte
GPK-Mitglieder nichts von Tigris. SVP-Nationalrat J. Alexander Baumann
sagt, in der GPK sei das "nie ein Thema gewesen". Dass es Tigris gebe,
"darf nicht sein". Kommentar 5. Spalte, Berichte Seite 3 und 8
--
Der Bund versucht, seine "Tiger" zu rechtfertigen
Nicht einmal alle kantonalen Polizeikommandanten wissen, dass die
Bundeskriminalpolizei eine Elitetruppe namens Tigris hat. Die Politik
ist ratlos.
Von Verena Vonarburg, Bern
Schwer bewaffnete Bundespolizisten in Spezialeinsätzen? Was da
wirklich
läuft, ist auch Insidern in der Bundesanwaltschaft und anderen,
die mit
der Bundeskriminalpolizei zu tun haben, unklar.
Die "Weltwoche" hat in ihrer jüngsten Ausgabe enthüllt, dass
die
Bundeskriminalpolizei seit einigen Jahren eine Sondereinheit Tigris -
zu Deutsch: Tiger - aus- und aufbaut. "Ohne klaren politischen Auftrag,
ohne transparentes Budget, ohne parlamentarische Kontrolle", wie die
"Weltwoche" schreibt. Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) hat die
Existenz der Tiger gestern bestätigt. Diese seien aber "nicht ganz
so
geheim, wie geschrieben wird", sagt Fedpol-Sprecherin Eva Zwahlen. Und
verweist auf die Website des Fedpol. Tatsächlich ist sowohl im
Organigramm wie im generellen Aufgabenbeschrieb der
Bundeskriminalpolizei von einer "Einsatzgruppe" die Rede.
Bundesrätin
Widmer-Schlumpf habe das Organigramm Ende 2008 abgesegnet, betont
Departementssprecher Guido Balmer. Allerdings sind die Hinweise auf die
Truppe ziemlich versteckt und ohne nähere Erläuterungen.
Alles "transparent"
Tigris, heisst es in der gestrigen Pressemitteilung des Fedpol nun,
bestehe aus 14 Personen. Die Einheit sei geschaffen worden, "als sich
herausstellte, dass die kantonalen Polizeiressourcen nicht für
alle
Einsätze ausreichen". Im letzten Jahr habe Tigris 40 Einsätze
durchgeführt und 8 Zielfahndungsfälle bearbeitet, zitiert die
"Weltwoche" das Fedpol.
Im Communiqué betont das Bundesamt, alles verlaufe
rechtsmässig und in
Absprache mit den Kantonspolizeien. Die Kosten seien "einsehbar und
transparent". Allerdings räumt die Fedpol-Sprecherin ein, die
Kosten
für Tigris seien nicht separat ausgewiesen, sondern nur Teil der
Fedpol-Budgetposten. "Es gibt kein fix zugewiesenes Budget für die
14
Personen".
Und wer kennt nun eigentlich Tigris? Da die Oberaufsicht über die
Verwaltung bei den Geschäftsprüfungskommissionen der
eidgenössischen
Räte liegt, sollten deren Mitglieder im Bild sein. Nationalrat J.
Alexander Baumann, der sich intensiv mit den
Strafverfolgungsbehörden
befasst, weiss aber von nichts und sagt: "Es darf in diesem Land keine
geheime Polizei geben." Die Tiger sind auch Nationalrätin Lucrezia
Meier-Schatz, bis letzten Winter in der GPK, nicht bekannt. Gleich geht
es ihrer Ratskollegin Maria Roth-Bernasconi, in der GPK für das
EJPD
zuständig.
Dem Generalsekretär der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren
(KKJPD), Roger Schneeberger, war Tigris gestern Morgen ebenfalls kein
Begriff. Genauso erging es dem KKJPD-Präsidenten, dem Zürcher
Justizdirektor Markus Notter, der betont, sicherheitspolizeiliche
Arbeit sei kantonale Aufgabe. Brauche der Bund Einsatzkräfte,
könne er
auf die Kantone zurückgreifen.
Bei der Zürcher Kantonspolizei kenne man diese Gruppe, sagt
Informationschef Marcel Strebel, "aber wir haben noch nie mit ihr
zusammengearbeitet". Anders siehts in Bern aus: Polizeikommandant
Stefan Blättler - seit August 2006 im Amt - wisse nichts von einer
solchen Einheit, sagt dessen Sprecher Stefan von Below. "Im
Übrigen
sind sicherheitspolizeiliche Einsätze allein Sache des Kantons."
"Ganz offiziell vorgestellt"
Der Luzerner Beat Hensler, Präsident der kantonalen
Polizeikommandanten, stützt dagegen den Bund: Eine eigene
Zielfahndungs- und Einsatzgruppe der Bundeskriminalpolizei (BKP) sei
sinnvoll. "Und die Polizeikommandanten haben Kenntnis von Tigris." Die
BKP habe die Truppe den Kommandanten an einer Sitzung vom September
2005 "ganz offiziell" vorgestellt.
Der ehemalige Zürcher Polizeikommandant Peter Grütter kann
sich
allerdings nicht an eine solche Information erinnern. "Die haben das
klammheimlich aufgebaut, ich habe davon auf dem inoffiziellen Weg
erfahren", sagt er. Grütter findet die Installation einer solchen
Gruppe falsch. "Wir haben ohnehin in der Schweiz einen Overkill von
Sonderoperationskräften. Es besteht kein Bedarf für eine
Einheit des
Bundes." Der Zürcher Regierungsrat Notter beobachtet, dass in
dieser
Hinsicht "offenbar ein Wettbewerb im Gang ist".
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Kommentar
Nicht durch die Hintertür
Von Christina Leutwyler
Unbemerkt von der Öffentlichkeit hat die Bundeskriminalpolizei
einen
Trupp von Elitepolizisten aufgebaut: die Einsatzgruppe Tigris. Was die
derzeit 14 Männer tun, kommt erst jetzt unter dem Druck von
journalistischen Recherchen ans Licht. Die Bundeskriminalpolizei hat
nicht von sich aus Transparenz geschaffen. Das ist empörend, denn
sie
weiss genau, wie umstritten solche Projekte sind.
In den letzten 50 Jahren hat der Bund mehrmals versucht, eigene
Polizeikräfte in die Hand zu bekommen. Die Begründungen
änderten sich
je nach Sicherheitslage. Mal stand der Schutz internationaler
Konferenzen im Vordergrund, mal die Gefahr von Geiselnahmen. Pläne
unterschiedlicher Art wurden gewälzt: zuerst eine Interkantonale
Mobile
Polizei, dann eine Interkantonale Polizei, später die Projekte
Jaguar,
Panther und Puma. Sie alle stiessen auf Widerstand - vor allem bei den
auf ihre Polizeihoheit bedachten Kantonen und der Linken. Die
Bundessicherheitspolizei, genannt Busipo, scheiterte gar am Nein des
Volks.
Erst in den 90er-Jahren wuchs der politische Konsens, dass der Bund die
Kantone bei komplexen grenzüberschreitenden Fällen von
organisierter
Kriminalität und Wirtschaftskriminalität entlasten soll. Die
Bundesanwaltschaft und die Bundeskriminalpolizei wurden entsprechend
ausgebaut. Doch es war in der Öffentlichkeit nie die Rede davon,
dass
Bundes- statt Kantonspolizisten zu gefährlichen
Verhaftungsaktionen
ausrücken würden.
Bis heute sind die Aufgaben der Einsatzgruppe Tigris in keinem
Rechtstext sauber umschrieben. Das geht nicht an. Auf einem politisch
derart heiklen Gebiet muss offen ausdiskutiert werden, wozu genau es
diese Sondereinheit braucht. Und ob überhaupt.
---
NZZ 20.3.09
Polizeisondereinheit "Tigris" rechtlich abgestützt
Bundesamt für Polizei nimmt Stellung
Bern, 19. März. (ap) Das Bundesamt für Polizei
(BAP) hat am
Donnerstag die Existenz einer 14-köpfigen Sondereinheit mit Namen
"Tigris" bestätigt. Entgegen den Aussagen eines
"Weltwoche"-Berichts
sei diese Gruppe aber nicht eine geheime Eliteeinheit ohne politischen
Auftrag. Es seien klare Rechtsgrundlagen vorhanden.
Die bewaffnete Einsatzgruppe (EG) "Tigris" handle im Rahmen eines
gerichtspolizeilichen Verfahrens, einer Voruntersuchung oder eines
Rechtshilfeverfahrens immer im Auftrag der Bundesanwaltschaft (BA), des
Untersuchungsrichteramtes (URA) oder des Bundesamtes für Justiz
(BJ),
hält das Bundesamt für Polizei fest. In der vierseitigen
Stellungnahme
wird unter anderem darauf hingewiesen, dass der Bund im Rahmen der
Effizienzvorlage neue Kompetenzen bei der Verfolgung von
Schwerstkriminalität erhalten habe. Dieser Auftrag habe zur
Erfüllung
der operativen Aufgaben auch die Schaffung der Einsatzgruppe "Tigris"
bedingt, und zwar neben dem Ausbau von Bundesanwaltschaft und
Bundeskriminalpolizei. Das Budget von "Tigris" sei im öffentlich
zugänglichen Budget des Bundesamtes für Polizei enthalten.
Die Einsatzgruppe sei im Weiteren keine Konkurrenz zu den
Einheiten
der Kantone, schreibt das BAP: "Die Schaffung von <Tigris> wurde
notwendig, als sich herausstellte, dass die kantonalen
Polizei-Ressourcen nicht für alle Einsätze ausreichen, die im
Rahmen
gerichtspolizeilicher Ermittlungsverfahren des Bundes durchgeführt
werden." So komme "Tigris" unter anderem im Rahmen der
Polizeikooperation im Auftrag eines Kantons und dann unter der
Einsatzleitung der kantonalen Polizeiorgane zum Einsatz. Auf der
Bundesstrafprozessordnung basieren die Einsätze im Fall von
Zwangsmassnahmen bei gerichtspolizeilichen Verfahren in Bundeskompetenz.
---
Newsnetz 19.3.09
Bund baut geheime Elite-Kampftruppe auf
Ohne Auftrag hat die Bundeskriminalpolizei eine Sondereinheit
aufgebaut: die Einsatzgruppe Tigris, schreibt die "Weltwoche". Die
Kantone wüssten nichts von der staatspolitisch heiklen neuen
Truppe.
Elite-Truppen der Polizei kannte man bislang nur aus dem Ausland: So
zum Beispiel die deutsche Anti-Terror-Einheit GSG 9. Nun wird auch in
der Schweiz von der Bundeskriminalpolizei (BKP) eine solche Einheit
aufgebaut - heimlich und still. Die "Weltwoche" schreibt, dass die BKP
seit fünf Jahren die Einsatzgruppe Tigris hochrüstet, ohne
die
Öffentlichkeit und die Politik darüber zu informieren.
Das ist staatspolitisch heikel: Es ist nicht Aufgabe des Bundes, eine
solche Polizeieinheit zu unterhalten. Laut Verfassung liegt die
Polizeihoheit bei den Kantonen, der Bund hat sich nur um die
äussere
Sicherheit zu sorgen. Auch das Schweizer Volk und die Kantone haben die
Schaffung einer Bundespolizei mehrmals abgelehnt: 1978 scheiterte die
Bundessicherheitspolizei-Vorlage, 2002 erlitt Bundesrätin Ruth
Metzler
mit ähnlichen Plänen Schiffbruch.
Bundeskriminalpolizei konkurrenziert Kantone
Die "Weltwoche" schreibt, dass die Sondereinheit dereinst mehrere
Dutzend Elite-Polizisten beschäftigen soll. Brisant: Die
Bundeskriminalpolizei soll in erster Linie ermitteln, untersuchen und
Akten studieren. Wenn sie polizeiliche Unterstützung braucht - bei
Sondereinsätzen wie gefährlichen Verhaftungen -, stellen die
Kantone
ihre Polizeikompetenz zur Verfügung. So verfügt jedes
grössere
Polizeikorps über Sondereinheiten: In Zürich heisst sie
Diamant, in
Bern Enzian. Diese werden von Tigris konkurrenziert.
Die Einsatzgruppe Tigris hat ihren Stützpunkt auf dem Gelände
der
Militäranlagen Worblaufen im Kanton Bern. Alleine der Ausbau der
High-Tech-Anlage soll vier Millionen Franken gekostet haben. Die
Polizisten können dort in einer interaktiven
Computer-Schiessanlage
Einsätze üben, sich im Fitness-Center in Form halten und
Stürmungen von
Wohnungen trainieren.
Geheimes Budget
Beim Bundesamt für Polizei (Fedpol) bestätigt man die
Existenz der
Sondereinheit laut dem Wochenmagazin nur widerwillig. Die Einheit
bestehe zurzeit aus 14 Personen und ist "eine Einsatzgruppe für
die
Bewältigung von Einsätzen mit erhöhter Gefährdung.
Sie stellt weiter
die sicherheitspolizeiliche Ausbildung und Weiterbildung von Fedpol
sicher und führt Zielfahndungen durch." Das Budget wird geheim
gehalten, es sei bloss "Teil des Budgets der Bundeskriminalpolizei".
Zudem betonte eine Sprecherin, dass Tigris "eng mit den kantonalen
Partnern zusammen respektive im Auftrag derselben" arbeite.
Drei angefragte Polizeidirektoren und -komandanten von grösseren
Kantonen wussten allerdings nichts von der Sondereinheit.
---
Weltwoche 19.3.09
Die Tiger von Bern
Von Daniel Ammann
Die Bundeskriminalpolizei baut sich heimlich eine schwerbewaffnete und
millionenteure Kampfeinheit auf ohne politischen Auftrag, ohne
transparentes Budget und ohne parlamentarische Kontrolle.
Sie nennen sich stolz "Die Tiger". Sie tragen Maschinenpistolen mit
modernsten Zielgeräten. Sie trainieren ihre Einsätze mit
Laserwaffen in
einer Hightech-Schiessanlage, wie sie in der Schweiz einmalig ist. Sie
tragen schwarze Kampfanzüge und Leichthelme in Spezialanfertigung.
Sie
verfügen, sagt einer, der es weiss, über "das beste und
teuerste
Material, das es derzeit zu kaufen gibt". Sie sind daran, sich
Präzisionsgewehre für Scharfschützen zu beschaffen. Sie
sind die
geheime "Einsatzgruppe Tigris" der Bundeskriminalpolizei (BKP).
Ausrüstung und Training der Elite-Truppe, sagt ein
Gewährsmann, seien
denen von Anti-Terror-Einheiten wie der deutschen GSG 9
ebenbürtig. Die
"EG Tigris" wird seit fünf Jahren von der Bundeskriminalpolizei
still
und heimlich aufgebaut und hochgerüstet. Ihr Name erscheint in
keinem
Organigramm. Die "Tiger" kosten jedes Jahr mehrere Millionen Franken -
aber die BKP hat es bis heute unterlassen, die Öffentlichkeit und
die
Politik über ihre Sondereinheit zu informieren.
Dabei bewegen sich die "Tiger" auf staatsrechtlich heiklem Terrain. Es
ist nicht die Aufgabe des Bundes, eine Einsatzgruppe zu unterhalten.
Die Polizeihoheit liegt laut Verfassung bei den Kantonen. Sie sind
dafür zuständig, Recht und Ordnung aufrechtzuerhalten, nicht
der Bund.
Einfach gesagt: Um die äussere Sicherheit hat sich der Bund zu
sorgen,
um die innere Sicherheit die Kantone.
Diese Kompetenz, so machten die Kantone in den letzten dreissig Jahren
stets klar, wollen sie sich keinesfalls einschränken lassen: 1978
lehnten Volk und Kantone die Bundessicherheitspolizei (Busipo) von
Bundesrat Kurt Furgler (CVP) massiv ab. Nur eine Handvoll Kantone sagte
damals ja, das linke Referendum kam im Volk auf 56 Prozent
Nein-Stimmen. Seither opponierten die Kantone und das Parlament gegen
jeden neuen Versuch des Bundes, ein eigenes
Sicherheitspolizei-Detachement zu schaffen. Zuletzt scheiterte
CVP-Bundesrätin Ruth Metzler 2002 mit ähnlichen Plänen.
Zu gross ist
die Befürchtung, eine zentralisierte Bundes-Polizeitruppe
führe zu
Abgrenzungsproblemen und Doppelspurigkeiten und lasse sich politisch
nicht kontrollieren.
Die BKP unter ihrem Chef Kurt Blöchlinger hat nun Elemente einer
Busipo
durch die Hintertüre eingeführt, wie mehrere
Gesprächspartner
unabhängig voneinander bestätigen: Die "EG Tigris" ist eine
permanente
Einheit, in der nach Informationen der Weltwoche als Zielgrösse
mehrere
Dutzend Elite-Polizisten Dienst leisten sollen. Ohne klaren politischen
Auftrag, ohne transparentes Budget, ohne parlamentarische Kontrolle.
Eingeweihte sprechen von einer gravierenden "Fehlentwicklung". Und von
"Täuschung".
Ursprünglich nämlich wurde die "Tigris" intern bloss als
kleine Gruppe
von spezialisierten "Zielfahndern" angekündigt, die im Auftrag der
Bundesanwaltschaft oder des Bundesamtes für Justiz ausgeschriebene
Straftäter wie den geflüchteten Flugzeugentführer
Hussein Hariri oder
den mutmasslichen Lehrermörder Ded Gecaj aufspüren sollten.
"Zweckmässig" sei diese Idee gewesen, sagt ein Beteiligter.
Über die
Jahre sei die Einsatzgruppe dann aber zu einer
"Hardcore-Interventionseinheit" ausgebaut worden. Heute sei sie, obwohl
ihre Polizisten zu den besten gehörten, "überhaupt nicht mehr
sachgerecht".
Denn die Bundeskriminalpolizei ist, wie ihr Name sagt, eine Kriminal-
und keine Sicherheitspolizei. Sie führt Vorabklärungen und
gerichtspolizeiliche Ermittlungen durch in den Bereichen, die seit 2002
in die Kompetenz des Bundes fallen. Laut Gesetz soll der Bund nur in
besonders aufwendigen Fällen aktiv werden, mit klarem Schwerpunkt
auf
der Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität. Die BKP soll vor
allem
ermitteln, untersuchen, Akten studieren. Wenn sie polizeiliche
Unterstützung braucht - etwa für heikle Verhaftungen, die nur
selten
vorkommen -, dann soll sie auf die Kompetenz der Kantone
zurückgreifen.
Jedes grössere Polizeikorps verfügt über
Sondereinheiten, die für
solche Einsätze geschult sind. Im Kanton Bern zum Beispiel die
Sondereinheit "Enzian", im Kanton Zürich die Sondereinheit
"Diamant".
Wie diverse Wettkämpfe immer wieder zeigen, gehören diese
kantonalen
Sondereinheiten international zu den Besten ihres Fachs. Sie
unterstützten die Bundeskriminalpolizei denn auch bei jeder
Anfrage zur
vollsten Zufriedenheit. "Die BKP braucht eine Interventionseinheit wie
die ‹EG Tigris› gar nicht", sagt ein interner Kritiker. "Sie ist
überflüssig und konkurrenziert nur die Kantonspolizeien."
Es ist eine geradezu absurde Situation: Die BKP beklagt sich, dass ihr
Dutzende von Ermittlern fehlten. Eben stellte sie den Antrag auf 114
(in Worten: hundertvierzehn) neue Stellen. Gleichzeitig sucht sie
krampfhaft Einsatzfelder für ihre Elite-Polizisten. So
stürmten die
"Tiger" am 6. März 2007 um 6 Uhr morgens ein Häuschen im
Fricktal. Als
der schwerbewaffnete Trupp einfiel, putzte sich Dieter Behring im
Badezimmer gerade nackt die Zähne. Es war die zweite Verhaftung
des
Financiers, der unter Betrugsverdacht steht und in der Vergangenheit
höchstens mit Kraftausdrücken um sich geschlagen hatte.
Interaktive Computer-Schiessanlage
Um ihre Einsätze angemessen zu trainieren, haben die "Tiger" ihren
Stützpunkt auf dem Gelände der Militäranlagen Worblaufen
im Kanton Bern
bei der Militärpolizei. Allein der Ausbau, so hört man,
kostete an die
4 Millionen Franken. Wer sich in Worblaufen umsieht, wundert sich nicht
über die hohen Kosten. Das technologische Herzstück ist eine
interaktive Computer-Schiessanlage, mit der reale Situationen simuliert
werden können. Der Computer reagiert auf Zurufe. "Hände hoch"
und die
verdächtige Person auf dem Bildschirm hebt die Hände. "Halt!"
und der
virtuelle Flüchtige bleibt sofort stehen. In Europa verfügen
nur wenige
Korps über eine solche Hightech-Anlage. Nebenan können sich
die
"Tigerli", wie sie von schnippischen Kollegen genannt werden, in einem
professionell eingerichteten Fitnesscenter in Form halten. Dafür,
spotten Kollegen, hätten sie ja genügend Zeit. In einem
weiteren Raum,
etwa 10 auf 12 Meter gross, üben sie die Stürmung von
Privatwohnungen:
Mit verschiebbaren Wänden lassen sich Grundrisse nachstellen und
Zugriffe einüben.
Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) bestätigte gegenüber
der Weltwoche
die Existenz der Sondereinheit. Die Behörde äusserte sich
erst zu den
Fragen, als ihr bewusst wurde, dass dieser Artikel auf jeden Fall
erscheinen würde: Ja, die BKP habe eine Einsatzgruppe. Ja, es sei
eine
"stehende Einheit". Ja, sie sei bewaffnet. Laut Fedpol besteht sie
derzeit noch aus 14 Personen. Nach Informationen der Weltwoche soll sie
auf mehrere Dutzend Polizisten ausgebaut werden. Es handle sich, heisst
es in einem Mail, "um eine Einsatzgruppe für die Bewältigung
von
Einsätzen mit erhöhter Gefährdung. Sie stellt weiter die
sicherheitspolizeiliche Aus- und Weiterbildung von Fedpol sicher und
führt Zielfahndungen durch." Letztes Jahr habe die Einsatzgruppe
40
Einsätze durchgeführt und 8 Zielfahndungsfälle
bearbeitet. Ihr
jährliches Budget wird geheim gehalten; es sei, heisst es bloss,
"Teil
des Budgets der Bundeskriminalpolizei".
Strafverfolgung ausser Kontrolle
Aufgeschreckt durch die Fragen, betonte eine Sprecherin gleich zwei
Mal, die Einsatzgruppe arbeite "eng mit den kantonalen Partnern
zusammen respektive im Auftrage derselben". Dem Amt ist offensichtlich
bewusst, wie staatsrechtlich heikel die "EG Tigris" ist. Allerdings:
Drei angefragte Polizeidirektoren und -kommandanten von grösseren
Kantonen wussten nichts von der Sondereinheit des Bundes und
fänden sie
"höchst problematisch". (Öffentlich äussern werden sie
sich, wenn sie
mehr Informationen haben.)
Die "Einsatzgruppe Tigris" ist ein Indiz mehr dafür, wie die
Strafverfolgungsbehörden des Bundes in den vergangenen Jahren
ausser
Kontrolle geraten sind. Die Bundeskriminalpolizei wurde unter ihrem
Chef Kurt Blöchlinger zu einer Dunkelkammer, die sich der
politischen
Aufsicht zu entziehen weiss und ein Eigenleben führt. Sie masst
sich -
ohne entsprechenden politischen Auftrag - Kompetenzen an, weitet ihre
Aufgabengebiete stetig aus und schafft so vollendete Tatsachen.
Es ist dies die Konsequenz aus einem unheilvollen Filz an der Spitze
der Strafverfolgungsbehörden. Dieser Filz Beteiligte reden von
"Vetterliwirtschaft" geht aufs Jahr 2000 zurück. Ihm stand der
katholische Studentenverein Pate. Die damalige Bundesrätin Ruth
Metzler
(vulgo "Accueil") machte den jungen Polizisten Valentin Roschacher
(vulgo "Dalí"), den sie aus der Studentenverbindung kannte,
überraschend zum Bundesanwalt. Zwei Jahre später setzte
Roschacher
durch, dass Metzler seinen "Biersohn" bei den "Kyburgern" als BKP-Chef
einsetzte: Kurt Blöchlinger (vulgo "Sturm"). Der eigentliche
Favorit
für das Amt, ein erfahrener Kripo-Chef, hatte als Sozialdemokrat
die
falschen Freunde.
Roschacher und Blöchlinger holten einen alten Bekannten aus
Zürcher
Zeiten nach Bern, der eine zentrale Rolle spielen sollte: Michael Jaus,
einen Stadtpolizisten, der von Kollegen als draufgängerisch und
ehrgeizig charakterisiert wird. Intern hatten die drei schnell einen
Übernamen: "Die Sheriffs". Sie bildeten, heisst es, einen
abgeschotteten Machtzirkel, der sich gegen jede Kritik taub stellte.
Sie wollten Bundesanwaltschaft und Bundeskriminalpolizei zu einem FBI
im Miniformat ausbauen, das sich um die ganz grossen Fische
kümmert.
Aus den USA bezogen sie auch ihre Ideen.
So holten sie trotz amtsinternen Bedenken den kolumbianischen
Drogenpaten José Manuel Ramos aus den USA in die Schweiz, um ihn
als
bezahlten Spitzel den Finanzplatz infiltrieren zu lassen. Sein dubioser
Einsatz als "Vertrauensperson" gegen Bankier Oskar Holenweger geriet zu
einer der grössten Affären der Schweizer Justizgeschichte,
die noch
nicht ausgestanden ist. Roschacher organisierte die Einreise von Ramos
und zusammen mit seinem Freund Blöchlinger die Bildung einer
Task-Force
bei der BKP. Als Leiter der Task-Force, die Ramos kontrollieren sollte,
drückten Roschacher und Blöchlinger gegen interne Warnungen
ihren
Freund Michael Jaus durch. Das Resultat ist bekannt: "Vertrauensperson"
Ramos musste notfallmäsig ausgeschafft werden, weil er sich als
unkontrollierbarer Agent provocateur und als mutmasslicher Doppelagent
der Amerikaner herausgestellt hatte. Roschacher musste demissionieren.
Blöchlinger setzt sich im Juli nach Schaffhausen ab, wo er
Kommandant
der Kantonspolizei wird.
Jaus hat das Debakel nicht geschadet. Er hatte den richtigen Freund,
mit dem er auch Ferien verbrachte: Blöchlinger ernannte Jaus zum
Chef
der "Einsatzgruppe Tigris", die er bis heute leitet. Es war für
die
Belegschaft das unmissverständliche Zeichen, dass Kritik tabu war.
"Die
Freundschaft zwischen Roschacher, Blöchlinger und Jaus ist die
Ursache
für viele Entgleisungen", sagt ein Insider und meint explizit auch
die
"Tigris": "Ohne die engen persönlichen Verknüpfungen
wäre es nie zu
diesen gravierenden Fehltritten gekommen."
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SPORT
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Berner Rundschau 20.3.09
Kanton prüft - Stadt wartet ab
Wie Bern auf das Urteil über die Hooligan-Kosten reagiert
Wie das Bundesgericht im Fall der Neuenburger Klubs Xamax (Fussball)
und La Chaux-de-Fonds (Eishockey) urteilte, darf Sportvereinen bei
Grossanlässen nebst einem unentgeltlichen Polizei-Grundbestand der
zusätzliche Aufwand von Einsätzen zu 80 Prozent in Rechnung
gestellt
werden (vgl. gestrige Ausgabe).
Da die Kosten der Kantonspolizei (Kapo) bei Sportevents im Kanton
innert zehn Jahren von 200 000 auf 2,6 Millionen Franken anstiegen,
ruft Polizeidirektor Jürg Käser (FDP) nach Lösungen
(vgl. Ausgabe vom
13. März). Spielt das Urteil der Lausanner Richter dem Kanton also
in
die Hände? Käser teilte auf Anfrage mit, er wolle das Urteil
zuerst
studieren und nehme später Stellung.
Polizei war 2008 weniger gefragt
Mit Young Boys (Fussball) und SCB (Eishockey) wird auch Bern zu diesem
Thema immer wieder ins Spiel gebracht. Erst Ende Jahr einigte sich die
Stadt mit den zwei Klubs auf die freiwillige, jährliche Zahlung
von je
60 000 Franken als Abgeltung: "Momentan sehen wir keinen
Handlungsbedarf", so der städtische Sicherheitsdirektor Reto Nause
(CVP). Er untermauert seine Aussage damit, beim Aushandeln der
Leistungsvereinbarung mit der Kapo beim Zusammenschluss der
Polizeikorps sei man auf dem Jahr 2005 basierend von 26 000
Einsatzstunden ausgegangen. Letztes Jahr seien bei Sport-Events aber
nur 22 000 Stunden benötigt worden.
Dabei dürfe man nicht vergessen, "dass YB und SCB auch
imagemässig gute Botschafter für die Stadt Bern sind", so
Nause. (sat)
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NLZ 20.3.09
Sicherheitskosten an Sportveranstaltungen
Parteien nehmen FCL in Schutz
Soll der FCL künftig einiges mehr an die Sicherheitskosten zahlen
als
bislang? Die Parteien stellen sich verhalten hinter den Verein.
Trotzdem ist viel Ärger spürbar.
Von Luca Wolf
Bei drohenden Hooligan-Ausschreitungen dürfen Kantone die
organisierenden Sportvereine für die Polizei-Einsätze zur
Kasse bitten.
Das Bundesgericht hat eine entsprechende Regelung des Kantons Neuenburg
genehmigt (Ausgabe von gestern). Gemäss Urteil müssen sich
die Vereine
mit bis zu 80 Prozent an den Kosten beteiligen, sobald wegen der
Gefahrenlage mehr als das Basisdispositiv von 24 Polizisten nötig
wird.
In der Zentralschweiz würden dies vor allem der FC Luzern und der
EV
Zug zu spüren bekommen. Verlangen in Luzern nun die
Kantonalparteien
eine ähnliche Regelung?
Chaoten zur Rechenschaft ziehen
"Die Entwicklung an solchen Sportereignissen nimmt teils Besorgnis
erregende Dimensionen an", sagt Guido Müller, Fraktionschef der
SVP.
Jedoch könne man nicht einfach den FCL dafür verantwortlich
machen.
"Viel besser wäre es, wenn man die Ursache bekämpft und nicht
die
Symptome: Die paar wenigen Chaoten, die für die Ausschreitungen
verantwortlich sind, müssen zur Rechenschaft gezogen werden." Die
Polizei habe dazu die nötigen Mittel.
Dieser Meinung ist auch CVP-Fraktionschef Guido Graf: "Solche
Sportanlässe sind auch ein Schauplatz von Leuten, die dort ihren
Ärger
ablassen, wofür etwa der FCL nicht alleine verantwortlich ist." Da
müsse man eingreifen. Deshalb könne man die Kosten nicht alle
auf die
Vereine abwälzen. Zumal der Verein auch erfolgreiche
Präventionsarbeit
leiste. Grafs Haltung ist fast zu 100 Prozent deckungsgleich mit jener
von FDP-Fraktionschef Albert Vitali. Dieser gibt ausserdem zu bedenken,
dass es "in den letzten zwei Jahren an den Heimspielen meist ruhig
geblieben ist". Trotzdem sei der Veranstalter für die hohen Kosten
mitverantwortlich. "Eine Variante wäre vielleicht, die
Polizeiabgabe
von 2 Franken pro Eintrittsticket zu erhöhen", sagt Graf.
SP fordert mehr Geld vom FCL
Für Grüne-Fraktionschef Nino Froelicher ist es bedenklich,
"wenn
kommerzielle Unternehmen wie etwa die Uefa mit Fussball satte Gewinne
erzielen und die Allgemeinheit die Sicherheitskosten zu zahlen hat."
Der FCL sei zwar auch gewinnorientiert, er erfülle jedoch auch
eine
gewisse kulturelle und soziale Funktion. Ob er dies in einem
genügenden
Umfang tut, "wird die Auslegung des Referenzurteils in Neuenburg
ergeben". SP-Fraktionschefin Felicitas Zopfi schliesslich anerkennt die
Bemühungen des FCL. "Trotzdem ist die Situation unhaltbar und
sorgt in
der Bevölkerung für viel Unmut." Die SP sei deshalb der
Meinung, dass
sich der Verein stärker an den Kosten beteiligen sollte.
Der Ärger über die Polizeikosten pro Spiel um die 120 000
Franken ist
tatsächlich gross, wie das Resultat unserer Zisch-Umfrage zeigt:
534
Mal wurde abgestimmt, satte 75 Prozent wollen den FCL mehr in die
Pflicht nehmen.
Sicherheitschef setzt auf Dialog
FCL-Sicherheitschef Mike Hauser kann die Forderung der Parteien,
Chaoten härter anzugehen, verstehen. Jedoch sei das für die
Polizei
schwierig. Zudem würden so die Probleme nur verschoben. "In
Deutschland
etwa wüten diese Leute nun einfach in der 3. Liga." Der FCL setze
lieber auf den Dialog und das Fanprojekt. "Ich bin überzeugt, dass
dies
der richtige Weg ist."
Wer wie viel zahlt
YB und SCB zahlen nur 60 000 Franken
Die Schweizer Sportclubs zahlen unterschiedlich viel an die Sicherheit.
In Bern etwa beteiligen sich die beiden grössten Sportvereine, YB
und
der SCB, mit jährlich je 60 000 Franken. Diese Regelung gilt erst
seit
Anfang Jahr. Vorher zahlten sie nichts.
In Zürich mussten Sportvereine wie der FCZ, GC oder ZSC bislang
nichts
an die Kosten für das Polizeiaufgebot zahlen. Nun ist jedoch ein
neues
Polizeigesetz erarbeitet worden. Es erlaubt der Polizei, von den
Vereinen einen Beitrag zu verlangen. Wie hoch dieser sein wird, ist
noch nicht bekannt.
In Basel beteiligt sich der FCB mit 2.20 Franken pro Eintrittsticket an
den Kosten. Bei Hochrisikospielen verrechnet die Polizei
zusätzlich
mehr als 100 000 Franken pro Einsatz.
In Aarau gilt seit 2007 ein neues Polizeigesetz. Dem FCA können
nun bis
zu 150 000 Franken pro Spiel verrechnet werden. Vorher bezahlte der FCA
pauschal 50 000 Franken. Um die Kosten zu decken, verlangt er nun zwei
Franken mehr pro Ticket.
Den gleichen Betrag verlangt seit zwei Jahren auch der FC Luzern.
Über
330 000 Franken fliessen so jährlich an die Polizeikosten. Zudem
investiert der Club jährlich über 50 000 Franken in die
Fanarbeit und
800 000 Franken für die Sicherheit im Stadion.
lw
---
Bund 19.3.09
Clubs müssen für Hooligans zahlen
Fussball- und Eishockeyclubs müssen künftig mehr bezahlen,
wenn die
Fans randalieren. Im Fall von Xamax Neuenburg hat das Bundesgericht
eine Beteiligung von 80 Prozent an den Kosten gutgeheissen. Im Kanton
Bern zahlen die Clubs bisher nur 10 Prozent. Die Ausgaben für die
randalierenden Ultras sind stetig gestiegen. Sie betragen alleine im
Kanton Bern unterdessen mehr als 2 Millionen Franken pro Jahr. (bin)
Seite 7
--
Clubs werden zur Kasse gebeten
Laut wegweisendem Bundesgerichtsurteil müssen Fussball- und
Hockeyclubs 80 Prozent der Krawallkosten tragen
Kosten wegen Ausschreitungen nach Fussballspielen werden heute zum
grössten Teil von den Steuerzahlern gedeckt. Künftig
können auch die
Clubs verstärkt zur Kasse gebeten werden. Die Ticketpreise werden
voraussichtlich steigen.
Christian von Burg
Wenn das Spiel zwischen den Fussballclubs Zürich und Basel zu Ende
geht, beginnt die Arbeit der Polizei: Mit einem Grossaufgebot und der
Unterstützung behelmter Beamter aus den Nachbarkantonen versuchen
die
Polizisten die Fangruppen auseinanderzuhalten. Mithilfe gepanzerter
Sperrgitterfahrzeuge halten sie den kleinen harten Kern der notorischen
Gewalttäter möglichst in Schach. Auch wenn die Taktik aufgeht
und keine
grösseren Sachbeschädigungen zu verzeichnen sind, werden
diese Einsätze
teuer. Die Begleitung von "Hochrisikospielen" grösserer
Fussballclubs
kostet bis zu 250000 Franken. Auch im Kanton Bern sind die Kosten in
den letzten Jahren sprunghaft gestiegen. Sie liegen unterdessen bei
mehr als 2 Millionen Franken pro Jahr.
Xamax vor Gericht unterlegen
Gestern hat das Bundesgericht nun ein wegweisendes Urteil gefällt:
Die
Sportclubs im Kanton Neuenburg müssen künftig 80 Prozent der
Kosten für
Sondereinsätze der Polizei bei drohenden Ausschreitungen von
Hooligans
übernehmen. Das Gericht wies die Beschwerde des Fussballvereins
Xamax
Neuenburg in letzter Instanz ab. Der Tarif kann auf 60 Prozent
reduziert werden, wenn der Verein selber Massnahmen gegen
gewalttätige
Aktionen von Fans ergreift. Kostenlos für die Clubs ist ein
Basisdispositiv der Polizei mit zwölf Patrouillen à zwei
Mann.
Beim Schweizer Fussballverband löst das Urteil wenig Freude aus.
Die
Clubs seien nicht Verursacher dieser Ausschreitungen, sagt Sprecher
Roger Müller. Was ausserhalb des Stadions passiere, liege zudem
nicht
in ihrer Verantwortung. Für Müller ist absehbar, dass die
Clubs nach
diesem Entscheid die Ticketpreise erhöhen müssen. "Wir
hoffen, dass der
Zuschauerschwund damit nicht weiter zunimmt." Schon heute beteiligten
sich die zehn grössten Clubs mit 8 Millionen Franken an der
Wahrung der
Sicherheit vor, während und nach dem Spiel.
Doch in vielen Fällen sind die Beteiligungen der Clubs an den
Kosten
für die Sicherheit marginal. Der Schlittschuhclub Bern und die
Young
Boys etwa haben mit der Stadt Bern vereinbart, sich jährlich mit
je
60000 Franken an den Polizeikosten zu beteiligen. Genaue Zahlen zu den
verursachten Kosten fehlen. Weil diese beiden Clubs den
Löwenanteil der
entsprechenden Kosten im Kanton Bern verursachen, kann man jedoch davon
ausgehen, dass sie kaum 10 Prozent ihrer Kosten decken. Gemessen an den
Zuschauerzahlen der letzten Saison würde YB gerade mal 18 Rappen
pro
Ticket tragen.
Andere Clubs zahlen schon heute wesentlich mehr. In Basel etwa zahlt
jeder Matchbesucher Fr. 1.20 an die Sicherheitskosten. Bei Partien mit
grossem Gewaltrisiko muss der FCB zudem 600 Franken pro Tag und
auswärtigen Polizisten bezahlen. Der Club legt somit für
Grosseinsätze
schon mal 100000 Franken hin.
Auch in der Stadt Zürich wird derzeit eine neue Verordnung
ausgearbeitet, um die finanzielle Beteiligung der grossen Clubs an den
Sicherheitskosten sicherzustellen. Alleine in der Stadt Zürich
sind die
Kosten gemäss Polizeisprecher pro Saison auf bis zu 3,5 Millionen
Franken angewachsen.
Kanton Bern will mehr Geld
Mit dem Urteil aus Lausanne wächst nun der Druck auch auf die
Clubs im
Kanton Bern, sich mehr als bisher an den Kosten für die Sicherheit
zu
beteiligen. Polizeidirektor Hans-Jürg Käser hat das
Gespräch mit den
betroffenen Clubs bereits gesucht. Jedes Wochenende müssten
mehrere
Hundert Polizisten vor den Stadien arbeiten, statt die Wochenenden mit
ihren Familien zu verbringen, sagte der kantonale Polizeikommandant
Stefan Blättler kürzlich vor den Medien.
Welche Forderungen der Kanton Bern neu an die Clubs stellen wird,
bleibt vorerst offen. Er werde das Bundesgerichtsurteil erst vertieft
studieren, liess Polizeidirektor Käser gestern mitteilen.
--
Kommentar
Ticketpreise müssen steigen
Christian von Burg
Bis zu 250000 Franken kostet heute das Polizeiaufgebot, wenn in einer
grossen Schweizer Stadt zwei Fussballmannschaften aufeinandertreffen.
"Hochrisikospiele" werden diese Begegnungen im Polizeijargon genannt.
Der Kampf gegen die Gewalt findet grösstenteils nicht im, sondern
um
das Sportstadion statt. Wochenende für Wochenende versucht die
Polizei
blindwütige Zerstörungen der Ultras in den Strassen oder in
den Zügen
der SBB zu verhindern.
Dass die Kantone zweistellige Millionenbeiträge in
Stadionneubauten
investieren und via Lotteriefonds jährlich Millionen von Franken
in die
Förderung des Sportnachwuchses stecken, mögen mässig
Fussballbegeisterte noch als Gesundheits- oder
Integrationsförderung
gutheissen. Wenn aber die Steuerzahler alleine im Kanton Bern 2
Millionen Franken pro Jahr bezahlen, um die Sicherheit rund um die
Stadien zu garantieren, so beginnt die Akzeptanz zu schwinden.
Normalerweise gilt nämlich das Verursacherprinzip: Die
Veranstalter der
Street-Parade in Zürich etwa bezahlen die Kosten fürs
Aufräumen nach
der Technoparty aus dem eigenen Sack.
Immer mehr Fussball- und Eishockeyclubs beteiligen sich unterdessen
zwar an den Kosten für die Sicherheit. Sie zahlen aber meist
läppische
Beträge: Die Young Boys und der SCB haben nach langen
Verhandlungen mit
der Stadt Bern eben erst zugesagt, je 60000 Franken pro Jahr
beizusteuern. Damit dürften etwa 10 Prozent der Ausgaben gedeckt
sein.
Jetzt hat aber das Bundesgericht im Falle von Xamax ein Grundsatzurteil
gefällt: 80 Prozent der Kosten für Sondereinsätze der
Polizei muss in
Neuenburg künftig der Club tragen. Damit wächst der Druck,
dass sich
auch die anderen Clubs weit stärker als bisher an den Kosten
beteiligen.
Die normalen Fussballfans distanzieren sich meist von den Randalierern.
Sie wollen sich ihre Passion nicht durch ein paar Gewalttäter
verderben
lassen. Offensichtlich gehören aber erregende Fussballspiele und
Randale bis zu einem gewissen Punkt zusammen. Wer sich in den
Hexenkessel des Stadions setzt und begleitet von Sprechchören
fiebrig
einen Match mitverfolgt, muss als friedlicher Fan deshalb auch bereit
sein, für sein Ticket künftig mehr zu bezahlen und so die
Kosten für
die Randale mitzutragen.
---
BZ 19.3.09
Polizeikosten
Sport soll bezahlen
Die Kantone dürfen Sportklubs für Polizeieinsätze zur
Kasse bitten. Dies hat das Bundesgericht gestern entschieden.
Das Bundesgericht hat in einem Grundsatzurteil eine Regelung aus dem
Kanton Neuenburg abgesegnet. Beschwert hatten sich Neuenburg Xamax und
der HC La Chaux-de-Fonds. Gemäss der kantonalen Verordnung von
2008
müssen sie 80 Prozent der Kosten für Sondereinsätze der
Polizei bei
sogenannten Risikospielen übernehmen.
Berns Sicherheitsdirektor Reto Nause sagt, dass die Stadt nach dem
Bundesgerichtsurteil "deutlich mehr verlangen könnte". Aber YB und
der
SCB seien "wichtig fürs Image von Bern". Weder YB noch der SCB
wollten
das Urteil kommentieren. mar
Seite 22
--
Sicherheit bei YB- und SCB-Spielen
Kanton kann Clubs zur Kasse bitten
Die Kantone dürfen Polizeikosten für Sportanlässe den
Klubs in Rechnung stellen. Der SCB und YB wollen sich dazu nicht
äussern.
In Zukunft dürfen Kantone die Sicherheitskosten bei Fussball- und
Eishockeyspielen auf die Vereine abwälzen. Dies hat das
Bundesgericht
entschieden. Die Lausanner Richter haben eine entsprechende Regelung
des Kantons Neuenburg abgesegnet. Dort müssen Xamax und der EHC La
Chaux-de-Fonds seit letztem Jahr 80 Prozent der Kosten für
Sondereinsätze der Polizei übernehmen. Dagegen hatten die
beiden
Neuenburger Sportvereine Beschwerde geführt, welche nun vom
obersten
Gericht abgewiesen worden ist. Die beiden Vereine hatten vor
Bundesgericht damit argumentiert, dass das Reglement ihre
Wirtschaftsfreiheit verletze und ihr Überleben in Frage stelle.
YB und SCB schweigen
In der Stadt Bern müssen sich die beiden grössten
Sportvereine, YB und
der SCB, seit diesem Jahr mit je 60000 Franken pro Jahr an den
Sicherheitskosten beteiligen. Auf diesen Beitrag hatten sich die beiden
Klubs im November mit dem Gemeinderat geeinigt, obwohl die effektiven
Kosten um ein Vielfaches höher liegen: Ein Polizeieinsatz bei
einem
Hochsicherheitsspiel im Stade de Suisse kostet laut Polizei über
100000
Franken.
Die YB-Geschäftsstelle wollte sich gestern zum Urteil des
Bundesgerichts nicht äussern. Auch SCB-Geschäftsführer
Marc Lüthi gab
keinen Kommentar ab: "Zuerst will ich das Urteil und die
Begründung
lesen."
Der kantonale Polizeidirektor Hans-Jürg Käser, der sich in
der
Vergangenheit immer wieder mal zu den hohen Sicherheitskosten für
Sportveranstaltungen geäussert und eine Überwälzung
gemäss
Verursacherprinzip auch schon befürwortet hatte, wollte ebenfalls
keine
Stellung nehmen: "Wir werden das Urteil studieren und prüfen,
inwiefern
es Auswirkungen auf die Situation im Kanton Bern hat", liess Käser
mitteilen.
"Könnten mehr verlangen"
Reto Nause, der städtische Sicherheitsdirektor, gab zu bedenken,
dass
man nun zuerst Erfahrungen mit neuen Vereinbarung sammeln wolle. Nause
weist darauf hin, dass die Stadt Bern gemäss Urteil und
gemäss
Gebührenreglement von den Vereinen "deutlich mehr für die
Sicherheit
verlangen könnte". Er gibt aber zu bedenken, dass "Bern eine
Sportstadt" und der SCB und YB "wichtig für unser Image und
unserer
Stadt sind". Im Vordergrund stehe für ihn, dass die Klubs selber
gegen
renitente Fans vorgehen: "Die Klubs bleiben in der Verantwortung."
Gemäss Urteil ist ein Basisdispositiv mit 12 Patrouillen à
zwei Mann
gratis. Bei geringem beziehungsweise mittlerem Risiko sind
zusätzlich
30 Mann im Einsatz. Bei "Hoch-Risiko-Spielen", sichern weitere 45
Polizisten die Veranstaltung ab.
Edmond Isoz, der Direktor der Swiss Football League, sagte auf
bernerzeitung.ch: "Das ist keine gute Sache." In der Saison 2007/08
hätten die zehn Klubs der Super League 8 Millionen Franken
für die
Sicherheit ausgegeben. Zudem wies er darauf hin, dass "verschiedene
kantonale Gesetze und Regelungen bestehen".
Martin Arn
---
punkt.ch 19.3.09
Canepa: "Folgen, die wir nicht verkraften können"
Bundesgerichts-Urteil über die Polizeikosten bei
Grossveranstaltungen hat Auswirkungen auf den Profisport
Eine ordentliche Ohrfeige kassierten Xamax und der HC Neuchâtel
vor dem
Bundesgericht. Das Urteil der Justiz: Wie bereits im Sommer vom
Neuenburger Staatsrat beschlossen, dürfen die Kantone die
Polizeikosten
bei sportlichen Grossveranstaltungen auf die organisierenden Vereine
abwälzen.
Dies erlaubt der öffentlichen Hand, 60 bis 80 Prozent ihrer
Ausgaben in
Rechnung zu stellen. "Damit werden die Heimspiele zu
Minusgeschäften",
moniert Xamax-Präsident Sylvio Bernasconi - und droht mit
Rücktritt,
falls eine Rechnung ins Haus flattern sollte.
"Wo ist die Grenze?", fragt auch ZSC-Lions-CEO Peter Zahner. "Durch die
Abwälzung entstehen unkontrollierbare Kosten, die wirtschaftlich
für
grosse Probleme sorgen." Je heisser die Partie, desto höher das
Sicherheitsaufkommen. Statt zwölf Patrouillen mit je zwei
Polizisten
müssen zu Hochrisikospielen bis zu 45 Zusatz-Polizisten aufgeboten
werden. Kostenexplosionen bei Brennpunktspielen sind garantiert.
"Gerade der Hooligan- Tourismus bekommt nun auch finanziell ganz andere
Ausmasse ", so Zahner.
Dem Argument der Neuenburger, die Kostenabwälzung wäre ein
unzulässiger
Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit, weil es das Überleben der
Klubs
gefährde, erteilte das Bundesgericht eine Absage.
FC-Zürich-Präsident
Ancillo Canepa sieht das anders: "Sollte das in der Stadt Zürich
auch
ein Thema werden, hätte das für den FCZ gravierende fi
anzielle Folgen,
die er so nicht verkraften könnte."
Die ASL-Vereine geben pro Jahr acht Millionen Franken für die
Sicherheit aus. Diese Summe steigt exponentiell, wird das Urteil
umgesetzt. Der FC Luzern erhebt schon jetzt auf Sitzplatztickets zwei
Franken extra dafür. Bei einem Zuschauerschnitt von 4 713 Fans,
wie ihn
Xamax hat, würde selbst bei einem kleinen Zusatz-Obulus nach einem
Abwälzen der Polizeikosten ein ordentliches Minus übrig
bleiben… (toe)
---
Regionaljournal DRS 19.3.09
Sicherheitskosten im Sport - Berner Sicherheitsdirektor erhöht
bundesgerichtlichen Finanzdruck auf die Vereine nicht. (1:49)
http://real.xobix.ch/ramgen/srdrs/regibern/2009/rbe7v719032009.rm?start=00:01:22.215&end=00:03:11.895
---
bger.ch 18.3.09
http://jumpcgi.bger.ch/cgi-bin/JumpCGI?id=24.02.2009_2C_605/2008
Bundesgericht
Tribunal fédéral
Tribunale federale
Tribunal federal
{T 1/2}
2C_605/2008 ajp
Arrêt du 24 février 2009
IIe Cour de droit public
Composition
MM. et Mme les Juges Müller, Président, Merkli,
Zünd, Aubry Girardin et Donzallaz.
Greffier: M. Vianin.
Parties
HCC La Chaux-de-Fonds SA, chemin des Mélèzes 2 - 4, 2300
La Chaux-de-Fonds,
Neuchâtel Xamax SA, Pierre-à-Mazel 10, 2000
Neuchâtel,
recourantes,
toutes deux représentées par Me Philippe Schweizer,
avocat, rue de la Serre 4 / avenue de la Gare 10,
case postale 2416, 2001 Neuchâtel 1,
contre
Conseil d'Etat du canton de Neuchâtel, Château, 2001
Neuchâtel 1.
Objet
Frais de sécurité publique des manifestations sportives
exposées à la violence,
recours contre l'arrêté du 23 juin 2008 du Conseil d'Etat
neuchâtelois
relatif à la facturation des frais de sécurité
publique des
manifestations sportives exposées à la violence
(contrôle abstrait).
Faits:
A.
Le 23 juin 2008, le Conseil d'Etat de la République et Canton de
Neuchâtel a adopté l'arrêté relatif à
la facturation des frais de
sécurité publique des manifestations sportives
exposées à la violence
(ci-après: l'arrêté), lequel a été
publié dans la Feuille officielle
neuchâteloise du 27 juin 2008.
Dans son préambule, l'arrêté se
réfère à la loi fédérale du 21 mars
1997 instituant des mesures visant au maintien de la
sûreté intérieure
(LMSI; RS 120) ainsi qu'à son ordonnance d'application, du 27
juin 2001
(OMSI; RS 120.2), à la loi cantonale sur la police
neuchâteloise et à
la loi cantonale du 10 novembre 1920 concernant les émoluments
(RS/NE
152.150).
L'arrêté contient notamment les dispositions suivantes:
"Champ d'application
Article premier.- Le présent arrêté s'applique aux
manifestations
sportives au cours desquelles des comportements violents ou actes de
violence justifiant un important service de maintien de l'ordre, sont
à
craindre.
Principe
Art. 2.- 1 Les organisateurs de telles manifestations versent à
l'Etat
un émolument pour couvrir les frais engagés pour garantir
la sécurité
publique.
2 Cet émolument correspond à tout ou partie des frais
engagés par la police neuchâteloise pour le renforcement
de la sécurité.
Définitions
Art. 3.- Dans le présent arrêté, on entend par:
a) comportements violents ou actes de violence: tout comportement ou
actes de violence tels que ceux qui sont notamment définis
à l'article
21a de l'ordonnance sur les mesures visant au maintien de la
sûreté
intérieure (OMSI), du 27 juin 2001, et qui se déroulent
à l'occasion de
manifestations sportives.
b) important service de maintien de l'ordre: l'engagement des effectifs
supplémentaires de la police conduisant notamment à la
révocation des
congés, à la suppression des vacances voire à
l'appel de renforts
provenant d'autres cantons, ceci en vue d'assurer la
sécurité publique.
Participation des organisateurs
Art. 4.- 1 La participation des organisateurs est fixée à
80% du coût
effectif des frais engagés pour garantir la
sécurité publique.
2 Le montant des frais peut être réduit en fonction des
mesures prises
par les organisateurs pour éviter les comportements violents ou
les
actes de violence.
3 La Police neuchâteloise définit les critères de
réduction.
4 La participation minimale des organisateurs est fixée à
60% du coût effectif des frais engagés.
Procédure
a) évaluation et information
Art. 5.- 1 La Police neuchâteloise procède à
l'évaluation des risques et des frais de sécurité
pour chacune des rencontres.
2 Elle informe les organisateurs du montant relatif à chaque
manifestation.
b) établissement et transmission de la facture
Art. 6.- Une facture est établie pour chaque manifestation et
adressée
directement aux organisateurs par la Police neuchâteloise.
c) titre exécutoire
Art. 7.- Les factures établies par la Police neuchâteloise
valent titre
exécutoire en faveur de l'Etat, au sens de l'art. 80 de la loi
fédérale
sur la poursuite pour dettes et la faillite (LP), du 11 avril 1889.
d) voies de recours
Art. 8.- 1 Les factures établies en vertu du présent
arrêté peuvent
faire l'objet d'un recours auprès du Département de la
justice, de la
sécurité et des finances (ci-après: le
département).
2 Les décisions du département peuvent faire l'objet d'un
recours au Tribunal administratif.
3 Au surplus, la loi sur la procédure et la juridiction
administratives (LPJA), du 27 juin 1979, est applicable."
B.
Par acte du 25 août 2008, les sociétés anonymes HCC
La Chaux-de-Fonds
SA, de siège à La Chaux-de-Fonds, et Neuchâtel
Xamax SA, sise à
Neuchâtel, ont interjeté un recours en matière de
droit public à
l'encontre de l'arrêté, en concluant à son
annulation, sous suite de
frais et dépens. Elles se plaignent que cet arrêté
porterait atteinte à
leur liberté économique et aux principes de
l'encouragement du sport,
de l'égalité ainsi que de la légalité. Dans
une écriture du 24
septembre 2008, elles ont demandé que leur recours soit
doté de l'effet
suspensif.
Le Conseil d'Etat neuchâtelois a conclu au rejet du recours, sous
suite
de frais. Il s'en est remis à justice quant au sort de la
requête
d'effet suspensif.
Un second échange d'écritures a été
ordonné.
Par ordonnance du Président de la IIe Cour de droit public du
Tribunal
de céans du 27 octobre 2008, la requête d'effet suspensif
a été rejetée.
Considérant en droit:
1.
1.1 L'arrêté constitue un acte normatif cantonal, au sens
de l'art. 82
lettre b LTF, de sorte qu'il peut être contesté par la
voie du recours
en matière de droit public.
Il est constant que l'acte attaqué ne peut faire l'objet,
à Neuchâtel,
d'un recours cantonal, de sorte que le recours en matière de
droit
public est directement ouvert (art. 87 al. 1 LTF).
1.2 Selon l'art. 101 LTF, le recours contre un acte normatif doit
être
interjeté dans un délai de 30 jours à compter de
sa publication selon
le droit cantonal.
En l'occurrence, l'arrêté a été
publié dans la Feuille officielle
neuchâteloise du 27 juin 2008. Déposé le 25
août 2008, le recours a
donc été interjeté en temps utile compte tenu des
féries (art. 46 al. 1
lettre b LTF).
1.3 L'art. 89 al. 1 LTF confère la qualité pour former un
recours en
matière de droit public à quiconque a pris part à
la procédure devant
l'autorité précédente ou a été
privé de la possibilité de le faire
(let. a), est particulièrement atteint par la décision ou
l'acte
normatif attaqué (let. b) et a un intérêt digne de
protection à son
annulation ou à sa modification (let. c). Lorsque l'acte
attaqué est un
acte normatif, l'intérêt personnel requis peut être
simplement virtuel;
il suffit qu'il existe un minimum de vraisemblance que le recourant
puisse se voir un jour appliquer les dispositions contestées. Un
intérêt de fait est suffisant (ATF 134 I 269 consid. 2.1;
133 I 286
consid. 2.2 p. 290).
Dans le cas particulier, il n'est pas douteux que les recourantes, en
tant que sociétés exploitant une équipe sportive
professionnelle et
organisant des manifestations sportives, remplissent les conditions
précitées. En septembre 2008, Neuchâtel Xamax SA a
du reste déjà reçu
trois factures fondées sur l'arrêté.
1.4 Lorsque, comme en l'espèce, il se prononce dans le cadre
d'un
contrôle abstrait de normes cantonales, le Tribunal
fédéral n'annule
les dispositions attaquées que si elles ne se prêtent
à aucune
interprétation conforme au droit constitutionnel ou si, en
raison des
circonstances, leur teneur fait craindre avec une certaine
vraisemblance qu'elles soient interprétées de
façon contraire à la
Constitution (ATF 134 I 293 consid. 2 p. 295; 130 I 82 consid. 2.1 p.
86; 119 Ia 321 consid. 4 p. 325 s.).
2.
Parmi les contributions publiques, la doctrine récente distingue
entre
les impôts, les contributions causales et les taxes d'orientation
(BLUMENSTEIN/LOCHER, System des schweizerischen Steuerrechts,
6ème éd.,
2002, p. 5 s.; XAVIER OBERSON, Droit fiscal suisse, 3ème
éd., 2007, § 1
n. 3; RYSER/ROLLI, Précis de droit fiscal suisse, 4ème
éd., 2002, p. 3).
Les impôts représentent la participation des citoyens aux
charges de la
collectivité; ils sont dus indépendamment de toute
contre-prestation
spécifique de la part de l'Etat. Les contributions causales, en
revanche, constituent la contrepartie d'une prestation spéciale
ou d'un
avantage particulier appréciable économiquement
accordé par l'Etat.
Elles reposent ainsi sur une contre-prestation étatique qui en
constitue la cause (BLUMENSTEIN/LOCHER, op. cit., p. 2, 4 s.;
HÖHN/WALDBURGER, Steuerrecht, vol. I, 9ème éd.,
2000, § 1 n. 3 s.;
ADRIAN HUNGERBÜHLER, Grundsätze des Kausalabgabenrechts, ZBl
2003 p.
505 ss, 507; OBERSON, op. cit., § 1 n. 5, 6, 10).
Généralement, les contributions causales se subdivisent
en trois
sous-catégories: les émoluments, les charges de
préférence et les taxes
de remplacement (BLUMENSTEIN/LOCHER, op. cit., p. 2; OBERSON, op. cit.,
§ 1 n. 6). L'émolument représente la contrepartie de
la fourniture d'un
service par l'Etat - émolument administratif - ou de
l'utilisation
d'une infrastructure publique - émolument d'utilisation. Il en
existe
d'autres sortes, telles que les taxes régaliennes
(BLUMENSTEIN/LOCHER,
op. cit., p. 2 s.; OBERSON, op. cit., § 1 n. 7).
Les différents types de contributions causales ont en commun
d'obéir au
principe de l'équivalence - qui est l'expression du principe de
la
proportionnalité en matière de contributions publiques -,
selon lequel
le montant de la contribution exigée d'une personne
déterminée doit
être en rapport avec la valeur objective de la prestation fournie
à
celle-ci (rapport d'équivalence individuelle). En outre, la
plupart des
contributions causales - en particulier celles dépendant des
coûts, à
savoir celles qui servent à couvrir certaines dépenses de
l'Etat,
telles que les émoluments et les charges de
préférence - doivent
respecter le principe de la couverture des frais. Selon ce principe, le
produit global des contributions ne doit pas dépasser, ou
seulement de
très peu, l'ensemble des coûts engendrés par la
subdivision concernée
de l'administration (BLUMENSTEIN/LOCHER, op. cit., p. 2 s.;
HUNGERBÜHLER, op. cit., p. 512; cf. aussi ATF 129 I 346 consid.
5.1 p.
354).
3.
3.1 Intitulé "Remboursement de frais", l'art. 62 de la loi
cantonale du
20 février 2007 sur la police neuchâteloise (RS/NE 561.1)
dispose ce
qui suit:
"1 Les organisateurs et organisatrices de manifestations
nécessitant un
important service d'ordre ou de protection peuvent être tenu-e-s
de
verser un émolument dont le montant correspond à tout ou
partie des
frais engagés.
2 Les manifestations politiques autorisées sont exemptes
d'émoluments.
3 Le Conseil d'Etat arrête les modalités
d'exécution, sur préavis du Conseil cantonal de
sécurité publique".
3.2 Dans ses déterminations des 22 octobre 2008 et 14 janvier
2009, le
Conseil d'Etat a précisé comment l'arrêté
est mis en oeuvre.
La police neuchâteloise détermine les effectifs à
engager pour assurer
la sécurité de telle manifestation sportive sur la base
d'une
évaluation du risque effectuée par le Service d'analyse
et de
prévention de l'Office fédéral de la police. Pour
un match à "risque
zéro", le dispositif de base, à savoir douze patrouilles
de deux
hommes, est considéré comme suffisant. Ces patrouilles
assurent la
sécurité sur les lieux de la rencontre, en plus d'assumer
les tâches
habituelles de maintien de l'ordre sur l'ensemble du territoire
cantonal. Un effectif supplémentaire de 15 hommes est
déployé pour un
match à faible risque; cet effectif est porté à 30
hommes pour une
rencontre à risque moyen et à 45 policiers pour un match
à haut risque.
Ces forces de police supplémentaires sont spécialement
affectées au
maintien de l'ordre durant le match. Les frais liés à
leur engagement
sont facturés aux organisateurs dans la proportion
déterminée par
l'arrêté, alors que ceux-ci n'ont pas à supporter
de frais pour le
dispositif de base.
4.
4.1 Les recourantes soutiennent que l'arrêté porte
atteinte à la
liberté économique garantie par l'art. 27 Cst. et l'art.
26 de la
Constitution neuchâteloise du 24 septembre 2000 (RS/NE 101).
Elles font
valoir que l'arrêté donne un "blanc-seing" à la
police, qui aurait
toute latitude quant au principe et aux modalités de son
intervention
et s'agissant de la quote-part des coûts pouvant être mis
à leur
charge. De leur côté, elles n'auraient "pratiquement
aucune marge de
manoeuvre" pour augmenter leurs recettes de manière à
pouvoir assumer
ces coûts supplémentaires. Leur survie économique
serait ainsi menacée
par l'arrêté. En outre, celui-ci aurait pour effet de les
"pénaliser"
sans présenter la "densité normative" requise pour qu'une
restriction à
un droit fondamental soit admissible et sans qu'il existe pour cela un
intérêt public.
4.2 Il n'est ni allégué ni démontré que
l'art. 26 de la Constitution
neuchâteloise aurait une portée plus large que l'art. 27
Cst., de sorte
que le grief soulevé doit être examiné
exclusivement à la lumière de
cette dernière disposition.
Selon l'art. 27 al. 1 Cst., la liberté économique est
garantie. Elle
comprend notamment le libre choix de la profession, le libre
accès à
une activité économique lucrative privée et son
libre exercice (art. 27
al. 2 Cst.). Cette liberté protège toute activité
économique privée,
exercée à titre professionnel et tendant à la
production d'un gain ou
d'un revenu (ATF 128 I 19 consid. 4c/aa p. 29). Elle peut être
invoquée
tant par les personnes physiques que par les personnes morales (ATF 131
I 223 consid. 4.1 p. 230 s.).
Le Tribunal fédéral a eu l'occasion de se prononcer sur
la question de
savoir si des mesures fiscales constituent une restriction de la
liberté économique. A la différence de
l'interdiction d'exercer une
activité économique ou du fait de la soumettre à
autorisation, le
prélèvement de contributions ne constitue pas une
restriction
juridique, mais il peut de fait influer sur l'exercice de la
liberté
économique. Toute mesure ayant une incidence sur la
liberté en question
ne constitue toutefois pas une limitation de celle-ci et il y a lieu de
se montrer restrictif pour admettre l'existence d'une telle limitation
(ATF 125 I 182 consid. 5b p. 198). Il faut au demeurant distinguer
selon le type de contribution en cause. Les impôts
spéciaux
(Gewerbesteuern) ne sont admissibles au regard de la liberté
économique
que pour autant qu'ils ne soient pas prohibitifs. Une telle
contribution est prohibitive si son montant "empêche la
réalisation
d'un bénéfice convenable dans le commerce ou la branche
en question, en
rendant impossible ou excessivement difficile l'exercice de la
profession" (ATF 87 I 29 consid. 3 p. 32; 128 I 102 consid. 6b p. 110).
Tel n'est pas le cas si "elle peut être transférée
à l'acheteur,
c'est-à-dire si, ajoutée au prix de vente, elle
n'empêche pas
l'entreprise de soutenir la concurrence" (ATF 87 I 29 consid. 4 p. 36).
A la différence des impôts spéciaux, les
impôts généraux n'interfèrent
pas avec la liberté économique. Il en va de même
des contributions
causales telles que les émoluments d'utilisation ou
d'administration,
pour autant qu'elles respectent le principe de la couverture des
coûts.
Une taxe causale d'orientation dépendant des coûts - il
s'agissait en
l'occurrence d'une redevance d'atterrissage comportant une surtaxe sur
les émissions - ne constitue pas davantage une restriction de la
liberté économique (ATF 125 I 182 consid. 5b p. 198 s. et
les arrêts
cités; cf. aussi arrêt 2P.224/1998 du 27 juillet 1999
consid. 3c/bb, in
RDAT 2000 I n. 50 p. 484).
En doctrine, Grisel considère que la question de savoir si une
contribution publique est admissible au regard de la liberté
économique
dépend en premier lieu de son rapport avec l'activité
économique
considérée: c'est seulement lorsque la contribution
frappe directement
cette activité qu'elle entre dans le champ d'application de
l'art. 27
Cst. et doit se concilier avec lui. Il en irait ainsi, d'une part, des
impôts spéciaux et, d'autre part, des contributions
causales qui
touchent particulièrement une activité lucrative en tant
que telle,
comme la taxe pour l'admission au stage d'avocat ou la taxe de
surveillance des films et des séances de cinéma. En
revanche, les
impôts généraux et les contributions causales qui
ne portent pas
spécifiquement sur une activité économique
seraient licites sans égard
à la liberté économique (Etienne Grisel,
Liberté économique, 2006, nos
934 ss). Oberson estime au contraire que le champ d'application de la
liberté économique s'étend à l'ensemble des
contributions. A cet égard,
le critère déterminant ne serait pas la nature de la
contribution, mais
le but et les effets de l'imposition, examinée d'ailleurs de
façon
globale, c'est-à-dire en prenant en compte l'ensemble des
charges de
l'entreprise (Xavier Oberson, Fiscalité et liberté
économique, in
Problèmes actuels de droit économique, Mélanges en
l'honneur du
Professeur Charles-André Junod, 1997, p. 343 ss, spéc.
350, 352; le
même, Droit fiscal suisse, 3e éd., 2007, § 3 no 47).
4.3 En l'occurrence, il n'est pas contesté que les recourantes
exercent
une activité économique leur permettant de se
prévaloir de la liberté
économique. L'émolument litigieux étant une
contribution causale, plus
précisément un émolument administratif (cf. Stefan
Leutert,
Polizeikostentragung bei Grossveranstaltungen, 2005, p. 108; Stefan
Wehrenberg, Polizeieinsätze bei Sportgrossveranstaltungen, in
Sport und
Recht, 2006, p. 183 ss, 233; arrêt 5A_45/2007 du 6
décembre 2007
consid. 5.2.3), il ne constitue pas une restriction de ce droit
fondamental, selon la jurisprudence exposée ci-dessus. Si,
compte tenu
du fait que cet émolument peut représenter des sommes
relativement
importantes, l'on devait tout de même admettre l'existence d'une
restriction (dans ce sens: Leutert, op. cit., p. 127), la question de
sa compatibilité avec l'art. 27 Cst. dépendrait du point
de savoir s'il
est prohibitif, au sens de la jurisprudence relative aux impôts
spéciaux, applicable par analogie à l'émolument
litigieux. Les
recourantes l'affirment en substance, lorsqu'elles prétendent
que
l'arrêté compromet leur survie économique, mais
cela n'est pas établi.
Le caractère prohibitif d'un tel émolument apparaît
d'ailleurs d'autant
moins probable qu'en Suisse certaines collectivités publiques
répercutent déjà, depuis plusieurs années,
tout ou partie des coûts de
l'engagement de la police sur les organisateurs de manifestations
sportives (Leutert, op. cit., p. 104 ss cite notamment le canton de
Genève, la ville de St-Gall [où la part des coûts
de l'engagement
supplémentaire de la police mis à la charge du FC St-Gall
durant les
années 2003 et 2004 ne se montait il est vrai qu'à 20% en
moyenne] et
la ville de Zurich; concernant la pratique de cette dernière,
voir
aussi l'arrêt 5A_45/2007, précité). Ainsi, à
supposer même que
l'émolument litigieux représente une restriction de la
liberté
économique, il n'apparaît pas inconciliable avec celle-ci.
Le grief de
violation de ce droit fondamental doit ainsi être rejeté.
5.
5.1 Les recourantes soutiennent que l'arrêté contrevient
aux art. 68
al. 1 Cst. et 5 Cst./NE, dans la mesure où il conduit à
pénaliser le
sport, en particulier le hockey sur glace et le football, alors qu'en
vertu de ces dispositions, la Confédération et le canton
de Neuchâtel
ont pour mandat de l'encourager.
5.2 Faisant partie du chapitre 2 "Compétences" et
intitulé "Sport",
l'art. 68 Cst. dispose que "la Confédération encourage le
sport, en
particulier la formation au sport" (al. 1).
Sous le titre "Tâches de l'Etat et des communes", l'art. 5
Cst./NE
prévoit que "dans les limites de leurs compétences et en
complément de
l'initiative et de la responsabilité des autres
collectivités et des
particuliers, l'Etat et les communes assument les tâches que la
loi
leur confie, notamment [...] l'encouragement des sports" (lettre p).
5.3 L'art. 68 Cst. contient un mandat à l'adresse de la
Confédération,
d'ailleurs formulé de manière assez
générale (Aubert/Mahon, Petit
commentaire de la Constitution fédérale de la
Confédération suisse,
2003, no 4 ad art. 68). Cette disposition ne confère pas de
droit
subjectif à ce que l'Etat fournisse des prestations (cf. art. 41
al. 4
Cst. s'agissant des buts sociaux) ou s'abstienne de certains
comportements. Il en va de même de l'art. 5 lettre p Cst./NE. Par
conséquent, les recourantes ne sauraient valablement se
prévaloir de
ces dispositions pour obtenir l'annulation de l'arrêté. A
cela
s'ajoute, s'agissant de l'art. 68 Cst., que cette disposition s'adresse
exclusivement à la Confédération, de sorte qu'elle
ne saurait créer des
obligations à la charge du canton de Neuchâtel. Partant,
le grief est
mal fondé.
6.
6.1 Les recourantes se plaignent d'inégalité, en faisant
valoir que
l'arrêté met les coûts de l'intervention de la
police à la charge des
organisateurs des seules manifestations sportives, alors que des actes
de violence peuvent survenir à l'occasion d'autres
rassemblements, tels
que des événements musicaux ou festifs - comme la
Fête des Vendanges de
Neuchâtel, la Braderie de La Chaux-de-Fonds ou les Promos du
Locle -,
des manifestations à caractère politique ou encore des
rave parties,
gay pride ou techno parades. Le fait de traiter les manifestations
sportives différemment des autres rassemblements ne serait pas
justifié
et constituerait une "violation grossière" du principe
d'égalité.
6.2 Un arrêté de portée générale
viole le principe de l'égalité de
traitement lorsqu'il établit des distinctions juridiques qui ne
se
justifient par aucun motif raisonnable au regard de la situation de
fait à réglementer ou lorsqu'il omet de faire des
distinctions qui
s'imposent au vu des circonstances, c'est-à-dire lorsque ce qui
est
semblable n'est pas traité de manière identique et ce qui
est
dissemblable ne l'est pas de manière différente; cela
suppose que le
traitement différent ou semblable injustifié se rapporte
à une
situation de fait importante (ATF 131 I 377 consid. 3 p. 382-383; 130 V
18 consid. 5.2 p. 31; 129 I 1 consid. 3 p. 3). La question de savoir
s'il existe un motif raisonnable pour une distinction peut recevoir des
réponses différentes suivant les époques et les
idées dominantes. Le
législateur dispose toutefois d'un large pouvoir
d'appréciation dans le
cadre de ces principes et de l'interdiction de l'arbitraire (ATF 131 I
1 consid. 4.2 p. 6, 313 consid. 3.2 p. 317; 127 I 185 consid. 5 p. 192).
6.3 L'arrêté s'applique aux manifestations sportives lors
desquelles
peuvent se produire des comportements violents ou actes de violence -
tels que ceux définis à l'art. 21a OMSI - justifiant un
important
service de maintien de l'ordre, ce qui nécessite l'engagement
d'effectifs supplémentaires de la police (art. 1 en rel. avec
l'art.
3). Les organisateurs de telles manifestations sont tenus de prendre
à
leur charge, sous la forme d'un émolument, 80% des coûts
effectifs de
l'engagement de la police neuchâteloise pour le renforcement de
la
sécurité, part qui peut être réduite
jusqu'à 60% en fonction des
mesures prises à titre préventif (art. 2 et 4).
S'agissant d'autres
manifestations sportives ou d'événements d'un autre genre
- à
l'exception des manifestations politiques autorisées -, les
frais
occasionnés par l'engagement de la police peuvent
également être mis à
la charge des organisateurs en vertu de l'art. 62 LPol et de
l'arrêté
d'exécution de la loi du 10 novembre 1920 concernant les
émoluments, du
7 janvier 1921 (RS/NE 152.150.10). Sous la rubrique "Mise à
disposition
de personnel pour des activités spécifiques
facturées à l'heure",
l'art. 2b de l'arrêté en question prévoit en effet
un tarif de 80 fr.
par heure/homme notamment pour des "services spéciaux
effectués pour
circulation, manifestations à caractère intercantonal
(sportives,
festives, etc.)" et pour des "services spéciaux
exécutés sur demande,
pour des manifestations cantonales, notamment circulation,
surveillances, compétitions sportives, autres manifestations".
Selon le
Conseil d'Etat, les organisateurs de manifestations telles que le Tour
de Romandie, le Tour de Suisse, la Brocante du Landeron, Trans VTT,
Méga Bike ou des courses cyclistes régionales sur routes
se sont vu
facturer "la totalité des charges sécuritaires" sur la
base de ces
dispositions (détermination du 22 octobre 2008, p. 10).
L'arrêté institue toutefois un régime particulier,
différent de celui
qui découle de l'art. 62 LPol et de l'arrêté
d'exécution de la loi
concernant les émoluments. C'est ainsi, notamment, qu'il
prévoit le
versement d'un émolument par les organisateurs, alors que l'art.
62
LPol énonce seulement qu'ils peuvent y être tenus. En
outre, l'arrêté
dispose que l'émolument représente une part comprise
entre 80 et 60%
des coûts effectifs, alors que l'art. 62 LPol et
l'arrêté d'exécution
ne fixent pas de proportion. L'arrêté contient donc une
réglementation
particulière pour les manifestations sportives "à
risques", telles que
définies ci-dessus. Cette inégalité de traitement
se justifie par le
fait que les actes de violence commis dans le cadre de manifestations
sportives (hooliganisme) posent des problèmes particuliers qui
appellent des solutions spécifiques. Il est notoire que
certaines
rencontres sportives - notamment dans le domaine du football et du
hockey sur glace - présentent un risque important d'actes de
violence
en raison de la dynamique de groupe qui s'instaure au sein des
supporters des deux équipes. Ce phénomène
d'antagonisme entre les deux
groupes de supporters, accentué par la consommation d'alcool ou
d'autres substances psychotropes et par l'utilisation d'objets
produisant du bruit ou d'engins pyrotechniques (Leutert, op. cit., p.
18), et le risque de débordements qui en résulte, sont
propres aux
rencontres sportives, notamment dans les sports précités.
Les genres de
manifestations cités par les recourantes ne présentent
généralement pas
un risque de violence comparable et nécessitent par
conséquent des
mesures de sécurité moindres. Dans ces conditions, un
traitement
différencié des manifestations sportives "à
risques", comme cela
découle de l'arrêté, apparaît
justifié. D'ailleurs, au plan fédéral, la
loi instituant des mesures visant au maintien de la sûreté
intérieure -
à laquelle l'arrêté se réfère dans
son préambule - contient des
dispositions particulières destinées à combattre
la violence lors de
manifestations sportives (Section 5a, art. 24a ss LMSI, dispositions en
vigueur depuis le 1er janvier 2007).
Au vu de ce qui précède, le grief de violation du
principe d'égalité est mal fondé et doit
être rejeté.
7.
7.1 Les recourantes se plaignent d'une violation du principe de la
légalité. Elles n'auraient, en effet, aucune emprise sur
les effectifs
policiers engagés ni sur le mode de calcul de
l'émolument, la police
neuchâteloise ayant à cet égard toute latitude. En
outre, en adoptant
l'arrêté, le Conseil d'Etat aurait excédé
à plusieurs égards les
limites de la délégation contenue à l'art. 62
LPol: d'une part,
l'arrêté définirait le cercle des personnes
appelées à verser un
émolument différemment de la loi; d'autre part, il
prévoirait de
manière systématique la perception de l'émolument,
alors que, selon la
formulation potestative de la base légale, il s'agirait
seulement d'une
possibilité.
7.2 Le principe de la légalité gouverne l'ensemble de
l'activité de
l'Etat (cf. art. 36 al. 1 Cst.). Il revêt une importance
particulière
en droit fiscal où il est érigé en droit
constitutionnel indépendant à
l'art. 127 al. 1 Cst. Cette norme - qui s'applique à toutes les
contributions publiques, tant fédérales que cantonales ou
communales -
prévoit en effet que les principes généraux
régissant le régime fiscal,
notamment la qualité de contribuable, l'objet de l'impôt
et son mode de
calcul, doivent être définis par la loi. Si cette
dernière délègue à
l'organe exécutif la compétence d'établir une
contribution, la norme de
délégation ne peut constituer un blanc-seing en faveur de
cette
autorité; elle doit indiquer, au moins dans les grandes lignes,
le
cercle des contribuables, l'objet et la base de calcul de cette
contribution. Sur ces points, la norme de délégation doit
être
suffisamment précise (exigence de la densité normative;
ATF 131 II 271
consid. 6.1 p. 278). Il importe en effet que l'autorité
exécutive ne
dispose pas d'une marge de manoeuvre excessive et que les citoyens
puissent cerner les contours de la contribution qui pourra être
prélevée sur cette base (ATF 126 I 180 consid. 2a/bb p.
183). Ces
exigences valent en principe pour les impôts (cf. art. 127 al. 1
et 164
al. 1 lettre d Cst.) comme pour les contributions causales. La
jurisprudence les a cependant assouplies en ce qui concerne la fixation
de certaines contributions causales. La compétence d'en fixer le
montant peut être déléguée plus facilement
à l'exécutif, lorsqu'il
s'agit d'une contribution dont la quotité est limitée par
des principes
constitutionnels contrôlables, tels que ceux de la couverture des
frais
et de l'équivalence. Le principe de la légalité ne
doit toutefois pas
être vidé de sa substance ni, inversement, être
appliqué avec une
exagération telle qu'il entre en contradiction
irréductible avec la
réalité juridique et les exigences de la pratique (ATF
126 I 180
consid. 2a/bb p. 183; 128 II 112 consid. 5a p. 117; 129 I 346 consid.
5.1 p. 354; Hungerbühler, op. cit., p. 516). Le Tribunal
fédéral
examine librement si la norme de délégation en cause
satisfait aux
exigences précitées (ATF 122 I 305 consid. 5a p. 311 et
les références).
7.3 Les recourantes ne s'en prennent pas à la base légale
constituée
par l'art. 62 LPol en tant que telle, mais soutiennent que
l'arrêté
excède les limites de celle-ci. S'agissant du cercle des
personnes
appelées à verser un émolument, elles
relèvent que l'arrêté introduit
deux notions ne figurant pas dans la base légale, à
savoir celles de
manifestations sportives et de comportements violents (ou actes de
violence).
Les deux notions en cause concrétisent l'expression
"organisateurs et
organisatrices de manifestations nécessitant un important
service
d'ordre ou de protection" de l'art. 62 al. 1 LPol de manière
restrictive, de sorte qu'à cet égard, on ne saurait dire
que l'arrêté
excède les limites de sa base légale. S'agissant en
particulier de la
limitation aux seuls organisateurs de manifestations sportives, il peut
pour le reste être renvoyé à ce qui a
été dit ci-dessus en relation
avec le principe d'égalité (consid. 6.3).
Au demeurant, la notion d'"important service d'ordre", qui est commune
à l'art. 62 al. 1 LPol et à l'art. 1 de
l'arrêté, est définie comme un
service d'ordre nécessitant "l'engagement des effectifs
supplémentaires
de la police conduisant notamment à la révocation des
congés, à la
suppression des vacances voire à l'appel de renforts provenant
d'autres
cantons" (art. 3 lettre b de l'arrêté). Il s'agit
là d'une autre
définition restrictive, qui indique bien que seuls les
engagements de
la police sortant de l'ordinaire doivent être mis à la
charge des
organisateurs, alors que ses activités ordinaires doivent
être
financées par l'impôt. En cela, l'arrêté
paraît conforme à la volonté
du législateur, telle qu'elle ressort des travaux
préparatoires de la
loi sur la police neuchâteloise, auxquels les recourantes se
réfèrent
(mémoire de recours, p. 13 i. f. et 14).
Quant au fait que l'art. 62 al. 1 LPol dispose seulement que les
organisateurs de manifestations nécessitant un important service
d'ordre peuvent être tenus de verser un émolument, il
aurait certes
empêché le Conseil d'Etat d'introduire, dans les
dispositions
d'exécution, une règle prévoyant de mettre, de
manière systématique,
les coûts de l'engagement de la police à la charge du
même cercle de
personnes. En revanche, cela ne l'empêchait pas de
définir, à
l'intérieur de ce cercle, une catégorie de personnes
à qui il se
justifie de manière particulière de faire supporter les
coûts en
question et de mettre ceux-ci de manière systématique
à la charge des
personnes en question. En procédant de la sorte, le Conseil
d'Etat a
fait usage lui-même, en adoptant les dispositions
(générales et
abstraites) d'exécution, de la liberté
d'appréciation accordée par
l'art. 62 al. 1 LPol. Cette disposition ne devant pas
nécessairement
être interprétée en ce sens qu'il appartient
à la police d'apprécier,
dans chaque cas particulier, s'il y a lieu de répercuter les
frais
d'engagement sur les organisateurs, l'arrêté ne sort pas
non plus, à
cet égard, du cadre de sa base légale.
S'agissant du manque d'"emprise" des recourantes sur les effectifs
policiers engagés et, en définitive, sur le montant de
l'émolument mis
à leur charge, il faut relever que la police doit,
préalablement à
chaque manifestation, procéder à une évaluation
des risques et des
frais de sécurité et en informer les organisateurs (art.
5 de
l'arrêté). On peut partir de l'idée que cette
évaluation se fera en
collaboration avec les organisateurs - même si elle a lieu sur la
base
de l'évaluation des risques par le Service d'analyse et de
prévention
de l'Office fédéral de la police -, de sorte que ceux-ci
seront
consultés au préalable. Il leur sera de toute
manière loisible de
contester la facture établie par la police en formant un recours
au
Département de la justice, de la sécurité et des
finances puis au
Tribunal administratif cantonal (art. 8 de l'arrêté). A
cet égard, il
conviendra d'ailleurs que la facture revête une transparence
suffisante
quant au mode de calcul.
Au demeurant, il ressort de l'art. 4 al. 1 et 4 de
l'arrêté que
l'émolument correspond à une part comprise entre 60 et
80% des coûts
effectifs de l'engagement de la police. L'arrêté ne pourra
donc servir
au canton de Neuchâtel à réaliser un
bénéfice en se procurant des
recettes supplémentaires; il lui permettra tout au plus de
reporter,
d'ailleurs seulement de manière partielle, ses charges
liées à la
sécurité lors de manifestations sportives "à
risques" sur les
organisateurs de celles-ci. La situation n'est donc pas comparable
à la
multiplication des contrôles de stationnement ou à
l'engagement accru
des radars de circulation - activités permettant de
dégager des
bénéfices - aux fins de se procurer des recettes
supplémentaires. Au
demeurant, les problèmes notoires posés par l'engagement
des forces de
police en dehors des horaires ordinaires devraient conduire à
éviter
que la police neuchâteloise fasse un usage abusif de la
liberté
d'appréciation que l'arrêté lui accorde. Les
craintes que les
recourantes expriment à cet égard sont ainsi largement
infondées.
Au vu de ce qui précède, le grief de violation du
principe de la légalité est mal fondé et doit
être rejeté.
8.
Les considérants qui précèdent conduisent au rejet
du recours.
Succombant, les recourantes supportent les frais judiciaires
solidairement entre elles (cf. art. 66 al. 1 et 5 LTF) et n'ont pas
droit à des dépens (cf. art. 68 al. 1 LTF).
Par ces motifs, le Tribunal fédéral prononce:
1.
Le recours est rejeté.
2.
Des frais judiciaires de 5'000 fr. sont mis à la charge des
recourantes, solidairement entre elles.
3.
Le présent arrêt est communiqué au mandataire des
recourantes et au Conseil d'Etat du canton de Neuchâtel.
Lausanne, le 24 février 2009
Au nom de la IIe Cour de droit public
du Tribunal fédéral suisse
Le Président: Le Greffier:
Müller Vianin
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ANTI-ATOM
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gbbern.ch 20.3.09
Kundgebung: Kein Tschernobyl in Mühleberg!
Vor 23 Jahren kam es in Tschernobyl zu einer Reaktorkatastrophe.
Heute verlangt die BKW eine unbefristete Betriebsbewilligung für
Mühleberg - ein AKW mit Kernschmelzrisiko! Wie gefährlich das
ist,
zeigen wir am 26. April auf dem Münsterplatz....
Keine AKW!
Kein Profit mit unserem Risiko!
Kein Tschernobyl in Mühleberg!
Wann: 26. April 2009
Zeit: 13.00 - 15.00
Ort: Münsterplatz, Bern
mehr Infos zur Veranstaltung und Download Flyer
http://www.gbbern.ch/fileadmin/user_upload/Veranstaltungen/Flyer_09_04_26
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Basellandschaftliche Zeitung 20.3.09
Protestaktionen sind geplant
Zehnjahreskontrolle entscheidet über das Schicksal des AKW
Fessenheim
Gegner des AKW Fessenheim verlangen, dass die anstehende
Zehnjahreskontrolle von einer unabhängigen Instanz
durchgeführt wird.
Esther Jundt
Das von der Electricité de France betriebene AKW Fessenheim im
Elsass
beschäftigt seit Jahrzehnten die Gegner der Kernenergie in
Deutschland,
Frankreich und der Schweiz. Nach zahlreichen sicherheitsrelevanten
Vorfällen verlangten sie schon mehrfach die Stilllegung des
Atomkraftwerkes.
Der Atommeiler steht rund 40 Kilometer von der Schweizer Grenze
entfernt. Die beiden Druckwasserreaktoren, die 1977 und 1978 in Betrieb
genommen wurden, sind die ältesten noch betriebenen Reaktoren in
Frankreich. In diesem Jahr werden sie einer Zehnjahreskontrolle
unterzogen. Gleichzeitig kündigte die Internationale
Atomenergieorganisation (IAEO) eine Inspektion an. Die
Zehnjahreskontrolle dient als Grundlage für den Entscheid, ob das
Kraftwerk weiter in Betrieb bleiben darf und damit Strom liefern kann
oder nicht.
Die Gegner des AKW Fessenheim verlangen, dass die Kontrollen von
einer
Instanz vorgenommen werden, die unabhängig von den Stromkonzernen
handelt. Um ihrer Forderung Nachdruck zu verleihen, organisieren sie am
Samstag eine Protestaktion vor dem AKW.
Aktionen im Herbst geplant
Aernschd Born von der Schweizer Gruppierung "Nie wieder Atomkraftwerke"
sagte auf Anfrage, er rechne nicht mit einem Grossaufmarsch von
Protestierenden. Vielmehr gehe es darum, zu zeigen, dass weiterhin die
Abschaltung des Werkes verlangt werde. Zudem würden seriöse
Kontrollen
verlangt. Die Protestaktion sei der Auftakt für geplante
Kundgebungen
im Herbst, heisst es auf einem Flugblatt. Die französischen
Atomkraftwerkgegner-Organisationen wollen im Elsass Aktionswochen
durchführen, heisst es weiter.
Im Zusammenhang mit den Kontrollen bezweifeln die Gegner, ob die
zuständigen Organe diese Überprüfungen seriös
durchführen und die
richtigen Schlussfolgerungen ziehen. In einer Mitteilung schreiben sie,
die "scheinbar neutrale" IAEO sei eine Lobbyorganisation der
Atomindustrie. Wenn eine solche Organisation die "geprüfte
Ungefährlichkeit" eines Kraftwerkes verkünde, müsse dies
nicht
unbedingt stimmen. Zahlreiche ehemalige AKW-Angestellte würden
diese
Kontrollen im Auftrag der IAEO durchführen. Deshalb sollten die
Kontrollen in Atomkraftwerken "durch wissenschaftliche Untersuchungen
kritischer Wissenschaftlerinnen ergänzt werden".
Die Gegner des AKW Fessenheim hoffen, dass die anstehende
Überprüfung
nicht wieder von "Pleiten, Pech und Pannen" geprägt sein wird. Sie
verweisen auf einen Vorfall im Jahre 1989, als die Kontrolleure
Haarrisse am Reaktordeckel nicht entdeckt hatten. Zwei Jahre
später
musste der Reaktordeckel in Fessenheim ausgetauscht werden.
Die Gegner sind auch auf juristischer Ebene aktiv. Sie haben
bereits
mit mehreren Klagen versucht, die Stilllegung des AKW Fessenheim aus
Altersgründen zu erreichen. Eine Klage ist in Strassburg beim
französischen Verwaltungsgericht hängig. Darin werden die
Störfälle der
letzten Jahre aufgeführt. Zudem kritisieren die Gegner, dass das
AKW
nach veralteten Sicherheitsvorschriften funktioniere. Bereits
früher
gelangten die Gegner mit einer Beschwerde an die EU-Kommission in
Brüssel. Darin wird die Electricité de France beschuldigt,
die
EU-Sicherheitsvorschriften nicht einzuhalten.
Erdbebenrisiko unterschätzt
Die Basler Regierung wurde nach zahlreichen Störfällen
ebenfalls aktiv.
Zusammen mit der jurassischen Regierung liess sie eine Studie
betreffend die Erdbebengefahr durchführen. Darin kamen die
Experten zum
Schluss, dass bei der Planung des AKW Fessenheim vor rund 40 Jahren das
Erdbebenrisiko unterschätzt wurde. Die Basler Regierung verlangt
deshalb eine Neuüberprüfung der Sicherheit des Atommeilers
unter
Berücksichtigung des Erdbebenrisikos.
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derbund.ch 19.3.09
AKW-Gegner kritisieren BKW
Die Allianz "Nein zu neuen AKW" wirft den beiden Energiekonzernen BKW
und Alpiq nach deren Bilanzpräsentationen vor, viel zu wenig
für
erneuerbare Energien zu tun.
Das Engagement sei im Vergleich zu den übrigen
Geschäftsfeldern noch
äusserst marginal: So machen die "neuen erneuerbaren Energien"
(ohne
Wasserkraft) laut den Angaben bei der BKW gerade einmal 0,1 Prozent des
gesamten Stromabsatzes oder knapp 0,4 Prozent der im Inland abgesetzten
Strommenge aus.
Aus den Kennzahlen der Alpiq (Fusion von Atel und EOS) sei der Anteil
leider nicht ersichtlich, heisst es in einem Communiqué vom
Donnerstag.
Geld für AKW-Abbruch fehlt
Die Organisation verweist darauf, dass infolge der Finanzkrise bis zu
einer Milliarde Franken der Stilllegungs- und Entsorgungsfonds verloren
seien. Heute befänden sich in den Fonds rund 3,4 Milliarden der
budgetierten 8,2 Milliarden Franken, welche die Stilllegung und den
Abbruch von AKWs sowie die Entsorgung der Abfälle decken sollen.
Beim AKW Mühleberg, dessen Betriebsbewilligung 2012 ausläuft,
fehlten
momentan zum Beispiel über 225 Millionen Franken für den
Abbruch. Die
BKW kämpft derzeit allerdings für eine unbefristete
Betriebsbewilligung.
---
NLZ 19.3.09
Eliane Spichiger, Mitarbeiterin im Atomkraftwerk Gösgen
"Im AKW in Gösgen kann nichts explodieren"
Viele Menschen haben Angst vor Atomkraftwerken. Eliane Spichiger
erklärt, wie das AKW Gösgen funktioniert.
Ist in Gösgen schon einmal ein schlimmer Unfall mit Todesopfern
passiert?
Eliane Spichiger: Im AKW Gösgen gab es schon Tote, aber nicht
wegen
eines Unfalls, sondern zum Beispiel wegen Altersschwäche oder
Herzstillstand. Aber einen Unfall gab es noch nie.
Wie alt ist das KKW Gösgen?
Spichiger: Es ist 30 Jahre alt und kann noch weitere 30 Jahre betrieben
werden. 2039 hat es die Lebensdauer vermutlich erreicht.
Was würden Sie tun, wenn etwas explodieren würde?
Spichiger: Hier kann nichts explodieren, denn wir haben einen anderen
Reaktor als Tschernobyl (Atomunfall 1986). Bei uns könnte es
jedoch
eine Kernschmelze geben.
Was ist eine Kernschmelze?
Spichiger: Wenn ein Fehler passiert und das AKW sich selbst abschaltet,
werden die Trenn- oder Steuerstäbe schnell in den Reaktor zwischen
die
Brennelemente hinabgelassen. So kontrolliert man die Kernspaltung. Die
Kernspaltung kann jedoch nicht sofort gestoppt werden, und es entsteht
weiterhin grosse Hitze. Würde dann die Kühlung
(Notkühlung, Wasser)
fehlen, könnten die Brennelemente und die Steuerstäbe
miteinander
verschmelzen, und die Kernspaltung wäre nicht mehr zu stoppen.
Wie viele radioaktive Abfälle gibt es in Gösgen etwa pro
Jahr?
Spichiger: Etwa 40 Fässer mit leicht- und mittelaktiven und 40
Fässer
mit hochaktiven Abfällen.
Woher nehmen Sie das Uran?
Spichiger: Im Moment aus Russland, manchmal aber auch aus Kanada. Es
gibt aber auch Mox-Brennelemente, das heisst recycelte Brennelemente.
Wie schwer ist Uran?
Spichiger: Wenn man einen Würfel mit einer Kantenlänge von 4
Zentimetern mit Uran füllt, hat man 1 Kilogramm Uran.
Wie viel Gestein ist nötig, um 1 Kilogramm Uran zu bekommen?
Spichiger: Es sind 1000 Kilogramm uranhaltiges Gestein nötig, um 1
Kilogramm Uran zu bekommen.
Siri Rüegg und Luca Stalder, 5./6. Klasse, St. Erhard
www.kernenergie.ch
/ www.kkg.ch
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GIPFEL-SOLI-NEWS 19.3.09
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gipfelsoli.org/Newsletter
19.3.09
19.3.2009 Strasbourg/ Baden-Baden -- London
- Presseerklärung von Résistance des deux Rives
bezüglich des Protestcamps
- Zum NATO-Gipfel soll ein Anwaltsnotdienst eingerichtet werden
- RECHTSHILFETIPS für die Aktivitäten gegen den NATO-Gipfel
2009
- Rezession und Repression
- "The Nine of Tarnac": Confronted by an absurd state power, we shall
speak no more...
Mehr: http://www.gipfelsoli.org/Newsletter/6346.html