MEDIENSPIEGEL 25.3.09
(Online-Archiv: http://www.reitschule.ch/reitschule/mediengruppe/index.html)
Heute im Medienspiegel:
- Reitschule-Kulturtipps (DS, tojo)
- Crime News: Prozess Silvester 06/07 + Co.
- Dead End braucht Bewilligungen
- Progr: Gemeinderat trifft Allreal
- LaKuZ: Angriff von rechts möglich
- Antifa-Newsletter 24.3.09
- Eriz gegen Nothilfe-Zentrum
- Kanton BE zu Zwangsmassnahmen Ausländerrecht
- Härtefälle-Lotterie
- Ausstellung Verdingkinder
- Tigris: Einsätze und Interview
- Zürichberg-Squat muss weichen
- No Nato: Inti mit Koordinator; Repression gegen Friedensfahnen
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REITSCHULE
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Mi 25.03.09
19.00 Uhr - SousLePont - Glarus
Spezialitäten
20.30 Uhr - Holzwerkstatt - Konzert
der anderen Art # 7: Axel Dörner, Trumpet, Electronics;
Paed Conca, Clarinet, Bass, Electronics; Jonas Imhof, Drums
21.00 Uhr - Dachstock - Bonaparte
(CH/D) - Elektroclash/Poptrash Circus
22.00 Uhr - SousLePont - Offene
Bühne Nr. 111
Do 26.03.09
20.00 Uhr - Frauenraum - HINTERHOF-LOUNGE.
Hinterhof-Lounge goes Italo Disco
20.30 Uhr - Tojo - Die Seifin und der
Dreck - Objekt-Tanz-Theater von Cécile Keller
20.30 Uhr - Kino - UNCUT -
Warme Filme am Donnerstag: OUT AT THE WEDDING, L. Freelander, USA 2007
Fr 27.03.09
20.30 Uhr - Tojo - Die Seifin und der
Dreck - Objekt-Tanz-Theater von Cécile Keller
21.00 Uhr - Kino - Filmreihe Intersexualität: XXY, L. Puenzo, Argentinien 2007
21.00 Uhr - Frauenraum - TanzBar mit
DJ Grisumel. Gesellschaftstänze & Disco für Frau &
Frau, Mann & Mann und Friends. Mit Crashkurs ab 19.15 Uhr.
22.00 Uhr - SousLePont - The
Phonotones (D); The Budget Boozers (CH) - Dirty Rock‘nRoll und
Garage Punk
Sa 28.03.09
20.30 Uhr - Tojo - Die Seifin und der
Dreck - Objekt-Tanz-Theater von Cécile Keller
21.00 Uhr - Kino - Filmreihe Intersexualität: Das verordnete Geschlecht, O.
Tolmein und B. Rothermund, Deutschland 2001
22.15 Uhr - Kino - Filmreihe Intersexualität: Die Katze wäre eher ein Vogel ...,
M. Jilg, Deutschland 2007
22.00 Uhr - Dachstock - Techstock IV:
Traumschallplatten Nacht mit: Piemont (D), Bukaddor & Fishbeck (D),
Triple R (D) Support: Bud Clyde (Festmacher), Coleton (live), 2nd
Floor: Frango (Sirion/BE), Brian Python, Racker, Minimalist
(Festmacher) Techno/Minimal/House
So 29.03.09
18.00 Uhr - Rössli - Piano-Bar
Infos: www.reitschule.ch
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Bund 25.3.09
Sounds: Bonaparte
Auch Tarantino steht auf Bonaparte
Ein kleiner Mann kommt gross heraus: In der Schweiz ist der Berner
Tobias Jundt einst als Signorino TJ zu Popstar-Ehren gekommen. Heute
plant er seine musikalischen Kreuzzüge von Berlin aus und hat es
mit
dem wilden Rock-'n'-Roll-Elektro-Projekt Bonaparte zu Weltruhm
gebracht. Die mal kantigen, mal übermütigen, mal
einfältigen, nervigen
oder wunderbar primitiven Rock-'n'- Roll-Bastelarbeiten des Berners,
der sich die Stimmbänder wund schreit, haben es auch Regisseur
Quentin
Tarantino angetan. (kul)
Dachstock in der Reitschule Bern, heute Mittwoch, 21 Uhr.
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kulturagenda.be
26.3.09
"Die Seifin und der Dreck" im Tojo Theater
Was passiert, wenn eine Seifin aus dem Alltagstrott ausbricht?
Haushaltsgegenstände erwachen zu poetischem Leben. Bei
Cécile Keller
wird unter der Regie von Katharina Vischer daraus ein
"Objekt-Tanz-Theater", das den Blick auf eine unerwartete, clowneske
und zugleich tragikomische Gegenwelt öffnet.
Tojo Theater in der Reitschule, Bern. Do., 26.3., bis Sa., 28.3., 20.30
Uhr
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Traumschallplatten am Techstock
In Argentinien entflammte die Leidenschaft des gestandenen DJ Triple R
neu. Zurück in Köln, gründete er das Label
Traumschallplatten für
Techno abseits des Mainstreams. Letztes Jahr feierte seine
Talentschmiede das zehnjährige Bestehen, in Bern tritt er zusammen
mit
Piemont und Bukaddor & Fishbeck (Bild) auf.
Dachstock in der Reitschule, Bern. Sa., 28.3., 22 Uhr
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CRIME NEWS
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BZ 25.3.09
Kreisgericht Konolfingen
"Der Lehrling hätte an diesem Messerstich sterben können"
Im Sommer 2007 stach ein 23-jähriger Schweizer in einem Streit vor
einer Bar in Worb zu. Er bekennt sich der versuchten schweren
Körperverletzung schuldig. Für die anderen Vergehen fordert
sein
Verteidiger einen Freispruch.
Schuldig der versuchten schweren Körperverletzung - so
plädierte der
Verteidiger eines 23-jährigen Schweizers mit asiatischen Wurzeln.
Dieser hatte im Sommer 2007 in einer Bar in Worb einen jungen Mann mit
einem Messerstich verletzt. Deswegen und wegen einer Reihe anderer
Vergehen wie Drohung, Nötigung und Sachbeschädigung rund um
die
Reitschule in Bern steht der Mann seit Montag vor dem Kreisgericht
Konolfingen (siehe Ausgabe von gestern).
Aggressiv wegen Alkohol
Der Angeklagte sei ein Adoptivkind mit exotischem Aussehen und sei
deshalb seit seiner Kindheit oft ausgegrenzt worden, führte der
Pflichtverteidiger aus. Sein empfindliches Ego habe in diesem Jahr 2007
mehrfach zu Zusammenstössen und Auseinandersetzungen geführt,
zumal der
Angeklagte in dieser Zeit eine Menge Alkohol konsumiert habe. Aus
diesem Grund habe er sein Temperament nicht immer im Griff gehabt. Doch
der Angeklagte konsumiere seither keine Drogen mehr und kaum noch
Alkohol und habe sich auch nichts mehr zu Schulden kommen lassen. "Es
tut mir leid, was damals passiert ist", sagte denn auch der Angeklagte
selbst. Sein Opfer hätte sterben können, sei ihm später
bewusst
geworden.
Opfer und Täter im Spital
Obwohl der Hergang der Auseinandersetzung in Worb unklar ist, bleibt
die Tatsache, dass sich das Opfer, ein damals 17-jähriger Lehrling
aus
dem Emmental, mit einer Stichwunde in der Seite in Spitalpflege begeben
musste.
Er war jedoch nicht allein: Auch der Angeklagte wurde beim Streit durch
einen Feuerwerkskörper verletzt. Er musste ebenfalls ins Spital,
wo er
tags darauf von Besuchern des Opfers identifiziert und daraufhin von
der Polizei festgenommen wurde. Die weitere Zeit in Spitalpflege
verbrachte er auf der Bewachungsstation.
Eventualvorsatz gegeben
Auch wenn der Angeklagte verletzt war, in Panik geriet und nach eigenen
Aussagen mit seinem Messer auf den Erstbesten einstach, handelt es sich
dabei wohl um einen Eventualvorsatz. Dieser ist gegeben, wenn jemand
ein Messer auf den Oberkörper eines Menschen richtet und damit in
Kauf
nimmt, diesen ernsthaft zu verletzen.
Ebenfalls auf schuldig plädierte der Verteidiger beim Verstoss
gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Freispruch gefordert
In allen anderen Anklagepunkten forderte der Verteidiger einen
Freispruch für seinen Klienten. Dabei geht es um drei
Zwischenfälle in
der Reitschule Bern. Zum einen soll der Angeklagte an Krawallen in der
Silvesternacht 2006/2007 beteiligt gewesen sein, an denen die
Reitschule erheblich beschädigt wurde. Er streitet nicht ab, an
diesem
Abend vor der Reitschule gewesen zu sein. Er habe aber lediglich mit
Kollegen gesprochen, die dann tatsächlich die Reitschule mit
Steinen,
Petarden und Flaschen beworfen hätten. Seine Mitwirkung an den
Ausschreitungen wurde jedoch von Zeugen bestätigt.
Bedrohung abgestritten
Im Weiteren soll der Angeklagte einen Mann vor der Reithalle mit einer
Feuerwaffe auf den Kopf gehauen haben. Dem stellt der Angeklagte
gegenüber, dass es sich dabei um ein Natel gehandelt habe. Damit
habe
er nach einer Beleidigung zugeschlagen.
Rundwegs abgestritten hat er, dass er einen anderen Mann mit einem
Messer bedroht haben soll. Er sei diesem am fraglichen Morgen
überhaupt
nicht begegnet. Wie der Verteidiger ausführte, stehe in dieser
Sache
Aussage gegen Aussage. Entsprechend seien die zivilrechtlichen
Forderungen abzuweisen, die das Opfer der Bedrohung geltend mache.
Dieses hatte sich nach der Attacke in psychiatrische Behandlung begeben
müssen und war während mehrerer Wochen nicht
arbeitsfähig.
Das Kreisgericht Konolfingen eröffnet sein Urteil heute.
Anna Tschannen
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DEAD END
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punkt.ch 25.3.09
Das "Dead End" muss jetzt Bewilligungen einholen
Bis Ende Monat muss der Verein Sleeper eine Baubewilligung beantragen.
Sonst sind die späten Partys gefährdet.
Der Sleeper an der Neubrückstrasseist ein Geheimtipp. Nach
Mitternacht
füllt sich die rauchige Bar, das "Dead End" in der
Notschlafstelle. Am
Billardtisch knallen die Kugeln und viele steigen hier in einen langen
Ausgang, der erst am Morgen endet. Doch die Partys sind gefährdet.
Schärfere Vorschriften
Seit dem Jahreswechsel gilt im Kanton Bern ein neues Gastgewerbegesetz.
Es verschärft die Vorschriften für sogenannteVereinslokale.
Und das
schafft existenzielle Probleme für den Sleeper und seine Betreiber.
Der Barbetrieb ist illegal. So "übersteigt der Umsatz die
zulässigen 50
000 Franken im Jahr", sagt Regierungsstatthalterin Regula Mader. Auch
die Öffnungszeiten entsprechen nicht dem Gesetz. Und dass die
Gäste
eine Membercard beim Eintritt kaufen können, ist nicht mehr
erlaubt.
Generelle Überzeitbewilligung
Nun wollen die Behörden eine Lösung für den Betrieb, der
unbestritteneine soziale Funktion erfüllt. "Bis Ende März
muss ein
Baugesuch eingereicht werden", sagt Mader. Sie gehe davon aus, "dass
von den Verantwortlichen auch eine generelle Überzeitbewilligung
beantragt wird".
Das Gebäude an der Neubrückstrasse gehört der Stadt
Bern. 2005 hatte
der Stadtrat einen Verkauf der Liegenschaft verhindert. Die Rechte
störte sich am Barbetrieb, während die Ratslinke betonte,
dass der
Barbetrieb die Notschlafstelle finanziert. Die nötigen
Bewilligungen
einholen muss nun derVerein Sleeper.
peter.camenzind@punkt.ch
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PROGR
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BZ 25.3.09
Progymnasium
Allreal trifft Gemeinderäte
Investorin Allreal erwägt beim Progymnasium den Rückzug. Nach
einem Treffen in Bern ist diese Option aber unwahrscheinlich.
Wie weiter mit dem Progymnasium? Die vom Stadtrat beschlossene
Variantenabstimmung hat die Vorzeichen für die Sieger des
Wettbewerbs
mit dem Projekt Doppelpunkt ziemlich verändert. Am
Montagnachmittag
traf sich die Spitze von Investorin Allreal nun mit dem
Stadtpräsidenten Alexander Tschäppät, der
Gemeinderätin Barbara Hayoz
und der Leitung der Liegenschaftsverwaltung. Laut Allreal-Sprecher
Matthias Meier sind noch keine Beschlüsse gefasst worden: "Wir
hoffen,
bis Ende Woche die Unklarheiten so weit beseitigt zu haben, damit wir
einen Grundsatzentscheid fällen können." Einen Rückzug
vor der
Volksabstimmung im Mai behält sich Allreal zwar vor, er ist aber
gemäss
Informationen aus gut unterrichteten Quellen eher unwahrscheinlich.
Ob die Abstimmung hingegen am 17.Mai stattfinden kann, ist ungewiss.
Die am Montag eingereichte Beschwerde der SVP hat nämlich
grundsätzlich
aufschiebende Wirkung (wir berichteten). Der Abstimmungstermin
wäre
damit hinfällig und würde um mindestens ein bis zwei Jahre
hinausgeschoben.
Kein Kommentar zur Politik
Allreal hat sich den Beschwerdeführern nicht angeschlossen, wie
Meier
klarstellt. Allreal lasse sich nicht instrumentalisieren. Inhaltlich
will er auch nicht Stellung nehmen. In Bezug auf den Stadtrat, der sich
am 5.März für eine Variantenabstimmung und damit den Einbezug
der
nachträglich eingereichten Offerte der Künstlerinitiative Pro
Progr
ausgesprochen hat, sagt er nur: "Wir können gut umgehen mit
politischen
Prozessen und Entscheiden." Allerdings sei die Erfahrung neu, dass bei
einem Wettbewerb nachträglich ein Bewerber einbezogen werde. "Das
erleben wir hoffentlich zum ersten und letzten Mal", schiebt er nach.
Wichtig für den Grundsatzentscheid sei für Allreal neben den
Auswirkungen der Beschwerde, dass in der Abstimmungsbotschaft die
Differenzen der beiden Projekt transparent dargestellt würden und
die
Partner mit im Boot blieben. Bis jetzt ist laut Meier aber niemand
ausgestiegen.
Kommentar zur Kritik
Verschiedentlich wurde gegen Allreal vorgebracht, sie werde im Falle
eines Zuschlags das Gebäude über kurz oder lang verkaufen.
Die
gemischte Nutzung Gesundheit, Bildung und Kultur sei dadurch
gefährdet.
Auf diese Befürchtung entgegnet Meier: "Die Eigentümerfrage
ist gar
nicht so wichtig." Für Stabilität sorgten andere Faktoren:
Ein etwaiger
Käufer sei interessiert an langfristigen Mietverträgen. Zudem
lege der
Baurechtsvertrag den Nutzungsmix fest.
cab
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Stadtrats-Debatte 5.3.09
http://www.bern.ch/stadtrat/sitzungen/termine/2009/2009-02-18.9182800613/gdbDownload
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LAKUZ
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BZ 25.3.09
"Angriff von Rechts"
Am Wochenende wurde das Lakuz verwüstet. Die Betreiber gehen davon
aus, dass Rechtsextreme dafür verantwortlich sind.
Nach dem Angriff aufs Lakuz Langenthal in der Nacht auf Sonntag melden
sich nun die Betreiber zu Wort. Es sei davon auszugehen, dass es sich -
wie 2002 - um einen Anschlag von Rechts handle, schreiben sie in einer
Mitteilung. Das Lakuz sei gezielt attackiert worden, während auf
dem
Porzi-Areal eine Veranstaltung von Rechtsextremen stattfand (Ausgabe
von gestern). Zudem mache sich die Präsenz von Rechtsextremen
wieder
vermehrt bemerkbar, so seien in Langenthal etwa Strassenlampen mit
rassistischer Propaganda beklebt.
Noch sei nicht geklärt, wer für den Schaden (eingeschlagene
Fensterscheiben und zwei beschädigte Türen) aufkomme, heisst
es in der
Mitteilung weiter. Eigentümerin der Liegenschaft ist die Stadt.
Als
autonomes Kulturzentrum feiert das Haus vom 24. bis 26. April sein
8-Jahre-Jubiläum. Bis dahin sollen die Schäden behoben sein.
pd
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Berner Rundschau 25.3.09
Was geschah am Samstag im Lakuz?
In der Nacht auf vergangenen Sonntag wurde das Lakuz - Langenthals
autonomes Kulturzentrum - von Vandalen heimgesucht. Unbekannte
beschädigten mehrere Fensterscheiben und zwei Türen. "Da an
diesem Tag
keine Veranstaltung stattfand, war niemand anwesend, und es gab
folglich keine Verletzten", berichtet der Medienverantwortliche des
Lakuz, Serge Wüthrich. Das Umfeld des Lakuz ist überzeugt,
dass es sich
um einen Anschlag von Rechtsextremen handelt. "Das Lakuz wurde gezielt
und systematisch attackiert, während auf dem <Porzi>-Areal
eine
Veranstaltung von Rechtsextremen stattgefunden hatte", erklärt
Wüthrich. Laut Kantonspolizei fehlen zurzeit aber noch
Anhaltspunkte
zum Vandalenakt. (mgt)
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ANTIFA-NEWSLETTER 24.3.09
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Newsletter der Antifa Bern 3/2009
Gerne machen wir dich auf einige Veranstaltungen und Demonstrationen
aufmerksam:
Veranstaltung: Partisanen-Widerstand in Italien
Nach dem 8. September 1943 schlugen sich die ersten PartisanInnen in
die Berge, um den Widerstand gegen deutsche Besatzung und italienischen
Faschismus zu organisieren.
In den unmittelbaren Nachkriegsjahren stand Italien am Rande eines
Bürgerkrieges. Die sozialen und revolutionären Bewegungen der
darauf
folgenden Jahrzehnte waren geprägt und bezogen sich stark auf die
Resistenza.
Welche Erinnerungen, welche Erfahrungen leben - zur Zeit der nun schon
dritten Regierung Berlusconis - in der italienischen Gesellschaft und
in der italienischen Linken weiter?
Wir treffen uns um diese Geschichte(n) zu diskutieren. ??
27. März 2009, 19.30 Uhr, Infoladen Kasama, Zürich ??
28. März 2009, 19.30 Uhr, Infoladen Reitschule, Bern ?
Mehr Infos: http://www.antifa.ch/agenda/demo090327.shtml
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Protesttage gegen Nato-Gipfel in Strasbourg und Baden-Baden
4. April 2009, 13 Uhr, Strassburg (F), internationale Grossdemonstration
Mehr Infos:
http://arab.antifa.de/index.php/themen/klassenkampf/272-fruehjahr-2009-kein-nato-gipfel
http://natogipfel2009.blogsport.de/termine/die-gipfeltage/
https://info.gipfelsoli.org/Home/Strasbourg_Baden-Baden_2009
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Demonstration gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit
Aus dem Aufruf: "Genève accueille du 20 au 24 avril 2009 la
conférence
mondiale contre le racisme, qui dressera un bilan des mesures
engagées
lors de la conférence de Durban, Afrique du Sud (2001). Tous les
pays
sont touchés par le racisme! Mais peu ont pris de
véritables mesures
propres à assurer la protection des victimes. (...) Combattre le
racisme partout dans le monde… et chez nous!"
18. April 2009, 15 Uhr, Place Neuve, Genf
Mehr Infos: http://ge.solidarites.ch/index.php/agenda/179-180409-manifestation-contre-le-racisme-et-la-xenophobie
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Den Spiess umdrehen: 1. Mai 2009
Die Finanzkrise betrifft nicht nur einige Banker und Millionäre,
die
ihre Posten oder ihr Aktienkapital verloren haben und die uns
eigentlich herzlich wenig interessieren. Die Krise hat die
Realwirtschaft erreicht und wirkt sich mit den bekannten Folgen aus,
z.B. Entlassungen, Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit, Sozialabbau und
Verluste beim Anlagekapital von AHV, Pensionskassen. (...) Von uns wird
erwartet, dass wir den Gürtel enger schnallen, Lohnkürzungen
und
Arbeitsplatzverluste klaglos hinnehmen sollen. Wir aber müssen den
Spiess umdrehen und uns zusammenschliessen, um uns dagegen wehren zu
können. Eine Möglichkeit dafür bietet sich am 1. Mai -
dem
internationalen ArbeiterInnenkampftag.
Bern: 9.30 Uhr, Kramgasse
Zürich: 9.30 Uhr, Lagerstrasse
Winterthur: 10 Uhr, Neumarkt
Zürich: Ab 12 Uhr Revolutionärer Treff (Kanzleiareal)
Mehr Infos: http://www.revmob.ch
Auf in den Mai!
Solidarische Grüsse und viel Power!
Antifa Bern
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NOTHILFE AUF DEM BERG
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Thuner Tagblatt 25.3.09
Eriz: Information über das geplante Sachabgabezentrum
"Mission impossible" oder: die Meinungen sind gemacht
Sie hatten einen schweren Stand, die Vertreter von Kanton und dem
Verein Asyl Biel und Region an der gestrigen Information im Eriz: Die
Bürger wollen das geplante Sachabgabezentrum für Asylbewerber
nicht.
Sie wagten sich gestern in die Höhle des Löwen: Thomas
Lauwiner vom
kantonalen Migrationsdienst, Philipp Rentsch, Geschäftsführer
Verein
Asyl Biel und Region, sowie Rolf Habegger, Leiter des
Sachabgabezentrums auf dem Brünig stellten sich den Erizern.
Um es vorneweg zu nehmen, es war eine "Mission impossible". Die
Meinungen im 500-Seelendorf sind gemacht. Das Sachabgabezentrum
für
abgewiesene Aslybewerber, das ab Mai im ehemaligen Huttwiler Ferienheim
Unterschwand geführt werden soll und Platz für rund 50
Personen bietet,
ist nicht erwünscht (wir berichteten).
Dass er einen schweren Stand haben würde, wusste Thomas Luwiner.
"Ich
könnte genausogut einen Standort für ein
Atommüllendlager suchen." Er
versuchte den zahlreich erschienenen Erizer - einer davon war der
aktuelle GC-Trainer Hanspeter Latour, der im Eriz seit 23 Jahren ein
Ferienhaus besitzt - die Gründe aufzuzeigen, welche für den
Standort
sprechen. "Die Menschen, die ins Eriz kommen, sind illegal in der
Schweiz. Wir müssen sie motivieren, dass sie nach Hause gehen. Ein
Zentrum kann deshalb nie abschreckend genug sein." Er zog in diesem
Zusammenhang das Beispiel des Zentrums am Jaunpass heran, welches vor
Jahren für viel Diskussionsstoff gesorgt hatte und schliesslich
wieder
geschlossen wurde. Für Eriz spreche die Abgelegenheit. "Die
abgewiesenen Menschen haben kein Auge für die schöne
Umgebung. Sie
suchen eher die Anonymität der Agglomerationen."
Zivilschutzanlagen in
grösseren Ortschaften seien deshalb keine Option.
"Keine Kriminellen!"
In den Voten der Erizer war viel Angst zu spüren. Muss ich mich
jetzt
jederzeit um Frau und Kinder sorgen? Gibt es nun einen Drogentourismus
ins Eriztal? Brauche ich eine Waffe? "Die Menschen, die ins Zentrum
kommen, sind grundsätzlich keine Kriminellen", sagte Philipp
Rentsch
vom Verein Asyl Biel und Region, welcher das Zentrum führen wird.
Die
Erfahrungen von anderen Standorten würden zeigen, dass es kaum
Probleme
mit der Bevölkerung gebe. Die Personen hätten meist nur ein
Ziel: die
Stadt. Nicht selten würden sie dann irgendwann untertauchen.
Nicht alle liessen ob den Worten beruhigen. "Es wird im Eriz nie wieder
so sein, wie es war", sagte ein Anwesender. Andere gaben sich
kämpferisch. "Wir müssen uns wehren", so ein Erizer. Dem
Vorhaben nahm
Gemeindepräsident Fritz Kropf schnell den Wind aus den Segeln.
"Uns
sind die Hände gebunden. Das Ferienheim gehört nicht uns,
deshalb
können wir nichts machen."
Roger Probst
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Radio Rabe 24.3.09
Die Unterstützung für weggewiesene Asylbewerber sinkt auf ein
Minimum
rtsp://212.103.67.35:554/20090324.rm?start=11:12:53&cloakport=8080,554,7070
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ZWANGSMASSNAHMEN
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be.ch 25.3.09
Medienmitteilung des Kantons Bern
Überprüfung von Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht
(25.03.2009)
Das neue Bundsgesetz über Ausländerinnen und Ausländer
sieht eine Reihe
von Zwangsmassnahmen vor, für welche die ordentlichen
Fremdenpolizeibehörden zuständig sind. Die
Haftüberprüfung, die
Bewilligung der Haftverlängerung und die Behandlung von
Haftentlassungsgesuchen obliegen heute für den ganzen Kanton Bern
dem
Haftgericht III Bern-Mittelland als einziger richterlicher
Behörde.
Anfang Februar hatte das Bundesgericht eine andere Lösung
verlangt. Mit
der neuen Einführungsverordnung, die bereits am 1. April 2009 in
Kraft
tritt, setzt der Regierungsrat nun das Verwaltungsgericht als kantonale
Beschwerdeinstanz vor dem Bundesgericht ein.
Das neue Bundesgesetz über Ausländerinnen und Ausländer
sieht eine
Reihe von Zwangsmassnahmen vor, unter anderem die Anordnung von
Administrativhaft. Dafür zuständig sind die ordentlichen
Fremdenpolizeibehörden (Migrationsdienst des Kantons Bern und die
Fremdenpolizeibehörden der Städte Bern, Thun und Biel). Die
Haftüberprüfung, die Bewilligung der Haftverlängerung
und die
Behandlung von Haftentlassungsgesuchen obliegt kantonsweit dem
Haftgericht III Bern-Mittelland. Der Kanton Bern ist bisher davon
ausgegangen, dieses Gericht erfülle die Voraussetzungen als oberes
kantonales Gericht im Sinne des Bundesgerichtsgesetzes, so dass seine
Entscheide direkt beim Bundesgericht in Lausanne angefochten werden
könnten.
Diese Auffassung hat das Bundesgericht in einem Entscheid von Anfang
Februar dieses Jahres verworfen und den Kanton Bern verpflichtet,
entweder ein gänzlich unabhängiges, selbständiges und
spezielles
Haftgericht als einziges kantonales Spezialgericht zu schaffen, oder
gegen die Hafturteile des Haftgerichts III Bern-Mittelland in
ausländerrechtlichen Administrativhaftsachen die Beschwerde an das
Obergericht oder das Verwaltungsgericht vorzusehen. Der Regierungsrat
hat sich im Einvernehmen mit dem Obergericht und dem Verwaltungsgericht
dafür entschieden, das Letztgenannte als kantonale
Beschwerdeinstanz
vor dem Bundesgericht einzusetzen. Er hat die neue
Einführungsverordnung über die richterliche
Überprüfung von
Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht verabschiedet und sie
kurzfristig
per 1. April 2009 in Kraft gesetzt.
Da dringender Handlungsbedarf besteht, erfolgt die
Veröffentlichung der
entsprechenden Verordnung - gestützt auf Artikel 7f des
Publikationsgesetzes - ausserordentlich mittels dieser
Medienmitteilung, einem Hinweis im Internet sowie mit einem Schreiben
an die betroffenen Behörden.
Die Einführungsverordnung ist bis längstens 31. Dezember 2011
befristet
und soll im Rahmen des laufenden Gesetzgebungsverfahrens zur
Justizreform 2 ins ordentliche Gesetzesrecht überführt werden.
nach oben
Dokumentation
* Verordnung Überprüfung von Zwangsmassnahmen im
Ausländerrecht (PDF, 383 KB)
http://www.portalbackend.be.ch/public/media/DisplayFile.aspx?fileId=55346245626413608&linkId=54452191959495103&linkName=Verordnung%20%DCberpr%FCfung%20von%20Zwangsmassnahmen%20im%20Ausl%E4nderrecht
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HÄRTEFÄLLE
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Bund 25.3.09
"Härtefall-Lotterie" im Asylwesen
Grosse kantonale Unterschiede bei Anerkennung von
Asyl-Härtefällen - vergleichsweise grosszügige Berner
Praxis
Die Schweizerische Flüchtlingshilfe fordert eine
grosszügigere
Härtefallpraxis für abgewiesene Asylbewerber. Negative
Entscheide
sollen angefochten werden können.
Jürg Sohm
Mit dem neuen Asylgesetz ist vor zwei Jahren eine
Härtefallregelung für
Sans-Papiers in Kraft getreten. Asylbewerber, die trotz abgelehntem
Asylgesuch nicht ausgereist sind, können ihren illegalen
Aufenthalt
nach fünf Jahren regularisieren lassen. Bedingung sind gute
Integration, einwandfreier Leumund, gesicherte finanzielle
Verhältnisse, und auch die Familienverhältnisse (allenfalls
schulpflichtige Kinder) werden berücksichtigt. Zudem darf die
Rückkehr
ins Herkunftsland nicht zumutbar sein.
Mit der Aufnahme der Härtefallregeln ins Gesetz war nicht
zuletzt die
Hoffnung verbunden, dass sich die Praxen der Kantone etwas
annähert.
Denn während in der Westschweiz seit Jahren grosszügig
Härtefallbewilligungen erteilt werden, haben Sans-Papiers in
gewissen
Deutschschweizer Kantonen kaum Chancen auf Anerkennung.
Nach zwei Jahren zieht die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH)
allerdings eine negative Bilanz. Die Härtefallanerkennung bleibe
eine
"Lotterie", sagte SFH- Generalsekretär Beat Meiner gestern vor den
Medien. Tatsächlich gibt es zahlenmässig grosse Unterschiede,
wie die
Statistik des Bundesamts für Migration (BFM) zeigt: Der
bevölkerungsreichste Kanton Zürich, der anteilmässig am
meisten
Asylbewerber beherbergt, hat 2007 und 2008 insgesamt nur gerade 15
abgewiesene Asylbewerber als Härtefälle anerkannt. Im Kanton
Waadt
dagegen waren es im gleichen Zeitraum 596 anerkannte
Härtefälle - also
40-mal mehr. Die Anerkennung ist in der Romandie generell grösser
als
in der Deutschschweiz. Bern ist der grosszügigste Kanton in der
Deutschschweiz mit 191 anerkannten Härtefallgesuchen in den zwei
Jahren. Insgesamt kamen 1605 abgewiesene Asylbewerber auf diesem Weg zu
einer Aufenthaltsbewilligung.
Strenge Zürcher
Beat Meiner ortet "Mentalitätsunterschiede" als Hauptgrund
für die
grossen Unterschiede. In den liberalen Kantonen sähen die
Behörden die
Illegalität eher als Gefahr für die Gesellschaft und neigten
deshalb
eher zur Integration der Personen. In den restriktiven Kantonen
dominiere die Haltung, dass illegales Verhalten nicht noch belohnt
werden dürfe. Die "Kann"-Bestimmung im Gesetz gibt den
Behörden dabei
einen grossen Ermessensspielraum. Im Kanton Zürich wird zur
Feststellung der Identität zwingend ein Pass verlangt. Dem Kanton
Bern
dagegen genügen auch andere Dokumente, wenn die Papierbeschaffung
im
jeweiligen Herkunftsland Schwierigkeiten bereitet.
Härtefallgesuche scheitern in Zürich zudem oft am zu geringen
Einkommen
der Gesuchsteller. Der Kanton Bern dagegen begnügt sich laut
SFH damit,
dass ein Arbeitgeber bestätigt, einen Gesuchsteller nach Erhalt
der
Arbeitsbewilligung anstellen zu wollen. Auch bei den Anforderungen an
die Sprachkenntnisse gibt es höchst unterschiedliche
Massstäbe.
Die SFH kritisiert die heutige "Willkür" und fordert
"Chancengleichheit". So sollen die Kantone die Entscheide nicht allein
den Behörden überlassen, sondern Integrations- und
Migrationsfachleute
beiziehen und so breiter abstützen. Derartige
Härtefallkommissionen
gibt es bereits in den Kantonen Neuenburg, Luzern, Solothurn, Waadt und
Basel-Stadt. Weiter fordert die SFH ein Beschwerderecht. Heute
können
negative Entscheide der Kantone nicht angefochten werden. Das Recht,
das bei jeder Parkbusse gelte, müsse bei so weitreichenden
Entscheiden
erst recht gewährt werden, sagte Meiner.
Wegweisung des Bundes
Die Forderungen gehen ausdrücklich an die Kantone. Die SFH
anerkenne
die Bestrebungen des Bundes, die Kantone zu einer einheitlicheren
Praxis anzuhalten, sagte Meiner. Konkret hat das BFM Anfang Jahr eine
Weisung zur Handhabung der Härtefallkriterien in die
Vernehmlassung
geschickt. BFM-Sprecher Jonas Montani spricht von einem
"Arbeitsinstrument" für die Kantone, mit welchem die Kriterien wie
Identitätsnachweis, Sprache, wirtschaftliche Situation,
Integration und
so weiter konkretisiert werden. Details wollte Montani wegen der noch
nicht ausgewerteten Vernehmlassung noch nicht preisgeben.
Kaum "klassische" Sans-Papiers
Härtefallregeln gibt es nicht nur für abgewiesene
Asylbewerber, sondern
(im Ausländergesetz) auch für vorläufig Aufgenommene.
Dabei handelt es
sich um Flüchtlinge, die zwar die strengen Asylkriterien nicht
erfüllen, deren Rückkehr ins Herkunftsland aber dennoch
unzumutbar oder
unmöglich ist. Im Gegensatz zu den abgewiesenen Asylbewerbern
wenden
die Kantone hier die Kriterien generell grosszügig an. Allein im
letzten Jahr wurden gesamtschweizerisch 3132 vorläufig
Aufgenommene als
Härtefälle anerkannt, gegenüber 845 abgewiesenen
Asylbewerbern. Die
Flüchtlingshilfe (SFH) ist mit der Anwendung der
Härtefallregeln in
diesem Bereich denn auch ausdrücklich "zufrieden".
Nicht untersucht hat die SFH die Regularisierung der "klassischen"
Sans-Papiers, also der illegal anwesenden Personen, die nie ein
Asylgesuch gestellt haben und meist als Hilfskräfte Schwarzarbeit
leisten. Sie machen gemäss einer Studie von 2005 den Grossteil der
geschätzten 100000 Sans-Papiers in der Schweiz aus. Gesuche um
Regularisierung ihres illegalen Aufenthalts gebe es aber praktisch
keine, sagt auf Anfrage Florian Düblin, Leiter des bernischen
Migrationsamts. Von 2001 bis Ende 2008 gab es gemäss Statistik des
Bundesamts für Migration (BFM) gesamtschweizerisch total nur 1985
Gesuche, davon 36 im Kanton Bern. (soh)
---
NLZ 25.3.09
Abgewiesene Asylbewerber
Zug will sich nicht der Westschweiz anpassen
Jeder Kanton handhabt Härtefälle bei Flüchtlingen
unterschiedlich. Die Flüchtlingshilfe fordert nun eine
Vereinheitlichung.
Der Fall der serbischen Familie Comagic hat über Zürich
hinaus für
Schlagzeilen gesorgt: Die 1995 eingereiste Mutter und ihre beiden in
Zürich aufgewachsenen 15-jährigen Zwillinge Aleksandra und
Tijana
werden ausgewiesen. So hat der Zürcher Regierungsrat Anfang
März
entschieden, weil sich die geschiedene Mutter nach einem abgewiesenen
Asylgesuch durch eine Scheinheirat das Aufenthaltsrecht erschlichen
hatte. Die Familie konnte demnach nicht von der gesetzlich verankerten
Härtefallregelung profitieren trotz vorbildlicher Integration und
medialer Solidaritätskundgebungen.
"Liberales" Luzern
Wie selten diese Ausnahmeklausel für illegal anwesende
Ausländer in der
Wirtschaftsmetropole zum Tragen kommt, belegt ein gestern
veröffentlichter Bericht der schweizerischen
Flüchtlingshilfe. So
sprach Zürich in den letzten zwei Jahren 15 Personen ohne
gültige
Aufenthaltspapiere das Bleiberecht zu. Waadt hingegen legalisierte im
selben Zeitraum fast 600 Personen.
Auch in der Zentralschweiz setzen die Behörden die
Härtefallregelung
unterschiedlich um: "Luzern verfolgt eine liberale Politik,
während Zug
eher restriktiv ist", behauptet der Verfasser der Studie, der Jurist
Thomas Baur.
Jedoch sind die nackten Zahlen seiner Erhebung nur bedingt
aussagekräftig. Denn der Studienautor hat es offensichtlich
versäumt,
sie in ein schlüssiges Verhältnis zu stellen.
Dehnbare Paragrafen
Vor den Medien warnte Beat Meiner, Generalsekretär der
Flüchtlingshilfe, gestern aber vor einer "Härtefalllotterie".
Jeder
Asylsuchende werde bei seiner Einreise in die Schweiz einem Kanton
zugeteilt, begründete er. "Steht auf dem Lottozettel Waadt, hat
der
Asylsuchende trotz abgewiesenem Gesuch grosse Chancen, dass sein Status
nach fünf Jahren legalisiert wird. Steht darauf hingegen
Zürich, sind
diese gleich null."
Denn die Kantone seien aufgrund einer Kann-Formulierung im Gesetz
völlig frei, wie sie mit Härtefällen umgingen,
kritisierte Meiner.
Zumal auch die dort verankerten Bedingungen unterschiedlich angewandt
würden, ergänzte Baur. Demnach kann ein illegal Anwesender
eine
Aufenhaltsbewilligung beantragen, wenn er mindestens fünf Jahre in
der
Schweiz ist, sich gut integriert hat und seinen Lebensunterhalt selber
verdient.
Laut Meiner spalten sich die Kantone in zwei Lager auf: Einige
würden
in der Härtefallregelung eine Möglichkeit sehen, gut
integrierten
Menschen eine Aufenthaltsbewilligung zu erteilen. Andere wiederum
würden die Auffassung vertreten, dass abgewiesene Asylsuchende,
die
einer Wegweisungsaufforderung nicht nachgekommen seien, nicht mit dem
Bleiberecht zu belohnen seien.
Die Flüchtlingshilfe fordert nun die Kantone auf, ihre Praxis zu
vereinheitlichen und zwar nach dem Vorbild der grosszügigeren
Westschweiz. Um willkürliche Entscheide auszumerzen, sollen sie
ausserdem gezwungen werden, eine Härtefallkommission einzusetzen.
Zug wehrt sich
Mit diesen Plänen kann Beat Villiger, Sicherheitsdirektor des
Kantons
Zug, wenig anfangen. "Zwar wäre es sinnvoll, wenn die Kantone ihre
Praxis vereinheitlichen würden", erklärte er unserer Zeitung.
Dass sich
Zug aber der Westschweiz anpassen müsste, komme nicht in Frage.
Schliesslich sei die zurückhaltende Vorgehensweise im Kanton breit
abgestützt.
Er wolle nun abwarten, wie sich der Bund in dieser Frage verhalte,
führte Villiger aus. Dort wird gegenwärtig eine Weisung an
die Kantone
ausgearbeitet. Noch offen ist, wie sich die kantonale
Justizdirektorenkonferenz positionieren werde. Auch sie werden
demnächst prüfen, ob bei den Härtefällen
Handlungsbedarf besteht, wie
Generalsekretär Roger Schneeberger in Aussicht stellt.
Isabel Drews, Bern
---
NZZ 25.3.09
Uneinheitliche Härtefallpraxis im Asylbereich
Flüchtlingshilfe fordert Harmonisierung unter den Kantonen
Asylsuchende, die nach fünfjährigem Aufenthalt noch
keinen Status
besitzen, haben sehr unterschiedliche Chancen auf eine
Härtefallbewilligung. Die Flüchtlingshilfe drängt auf
Massnahmen, die
unter den Kantonen mehr Gleichbehandlung versprechen.
C. W. Das Asyl- und das Ausländergesetz enthalten
verschiedene
Klauseln, die es erlauben, in Härtefällen von den
üblichen Bedingungen
für eine Aufenthaltsbewilligung abzusehen. Unter anderem sind
Gesuche
von vorläufig Aufgenommenen, die mindestens schon fünf Jahre
in der
Schweiz leben, vertieft zu prüfen, wobei auf die Integration, die
familiären Verhältnisse und die Zumutbarkeit einer
Rückkehr zu achten
ist. Im letzten Jahr wurden 3132 solche Aufenthaltsbewilligungen
erteilt. Zwar unterbreiten nicht alle Kantone dem Bundesamt für
Migration (BfM) proportional zu ihrer Grösse gleich viele
Anträge zur
Zustimmung, doch befasst sich die Schweizerische Flüchtlingshilfe
(SFH)
in einem kritischen Bericht vor allem mit einer anderen Konstellation.
Fünf Jahre Aufenthalt und Integration
Im Sinn einer Auffangmöglichkeit kann ein Kanton mit
Zustimmung des
BfM eine Aufenthaltsbewilligung erteilen, wenn seit dem Einreichen des
Asylgesuchs fünf Jahre vergangen sind und wegen fortgeschrittener
Integration ein schwerwiegender persönlicher Härtefall
vorliegt. Der
Aufenthaltsort des Betroffenen muss den Behörden immer bekannt
gewesen
sein. Im Unterschied zum Recht, das vor 2007 galt, ist eine solche
Bewilligung auch nach Ablehnung des Asylgesuchs möglich.
Massgebend ist
nicht die (vorher abgeklärte) politische Gefährdung in der
Heimat,
sondern die ganze persönliche Situation. 2008 wurden 649
Bewilligungen
nach Abschluss des Verfahrens und 196 bei noch hängigem Gesuch
erteilt.
266 dieser Fälle stammten aus der Waadt, 163 aus dem Kanton Genf,
114
aus dem Kanton Bern, nur je 10 hingegen aus den Kantonen Zürich
und
Aargau, 2 aus Basel-Stadt.
Die SFH zeigt, dass die Kantone speziell die wirtschaftliche und
sprachliche Integration recht unterschiedlich definieren. Da ist
Bedingung, dass jemand zwei Jahre keine Sozialhilfe bezogen hat, dort
genügen drei Monate Erwerbstätigkeit; teils werden die
Sprachkenntnisse
im Gespräch getestet, teils wird ein Kursbesuch verlangt. Da es
sich um
eine "Kann-Bestimmung" handelt, fühlen sich viele Kantone relativ
frei
im Umgang mit Härtefallgesuchen. Der Grosszügigkeit setzt das
Bundesamt
eine Grenze, das aber insgesamt etwa 90 Prozent der kantonalen
Anträge
gutheisst.
Rechtsweg und Kommissionen
Der Gesetzgeber hat zwar den Kantonen bewusst einigen Freiraum
gelassen, doch hält die SFH die Unterschiede mit Blick auf die
Chancengleichheit für stossend, zumal da Asylsuchende ihren
Aufenthaltskanton nicht wählen können. Für eine
Harmonisierung schlägt
die Dachorganisation der Hilfswerke verschiedene Massnahmen vor. Zum
einen soll das BfM präzise Weisungen für die Praxis erlassen.
Zum
anderen seien die kantonalen Verfahren auszubauen. Der Verwaltung zur
Seite gestellte Härtefallkommissionen, wie es sie in zehn Kantonen
bereits gibt, sollen überall dafür sorgen, dass die
Beurteilung
fachlich breit abgestützt wird. Zudem sollen negative Entscheide
auf
kantonaler Ebene angefochten werden können, was heute zum Teil
nicht
möglich ist. Dies würde auch zu einer klareren Praxis
führen.
Inhaltlich sieht die Flüchtlingshilfe in einer "liberalen
Anwendung"
der Härtefallregelung ein Mittel, Menschen, die sich faktisch im
Land
eingelebt haben, aus einer rechtlichen Grauzone herauszuführen und
ihnen eine langfristige Perspektive zu öffnen. Die Alternative sei
die
Entwicklung von Parallelgesellschaften. Hinzufügen kann man, dass
das
erste Ziel sein muss, durch rasche, angemessene Entscheide über
die
Asylgesuche und einen guten Vollzug besonders harte soziale Situationen
gar nicht entstehen zu lassen.
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VERDINGKINDER
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bernerzeitung.ch 25.3.09
Ausstellung über Verdingkinder im Käfigturm
Im Berner Käfigturm ist ab Donnerstag die Ausstellung "Enfances
volées
- Verdingkinder reden" zu sehen. Sie will ein mehrheitlich trauriges
Kapitel der Schweizer Geschichte vor dem Vergessen bewahren.
Verdingkinder sind Kinder, die fremdplatziert wurden und in ihrer neuen
Familie für Kost und Logis arbeiten mussten. Fremdplatziert wurden
sie,
weil die Eltern unverheiratet oder arm waren oder ein oder beide
Elternteile starben, wie Michael Fritsche vom Politforum des Bundes am
Mittwoch bei der Ausstellungspräsentation sagte.
"Es gab auch Verdingkinder, die es gut hatten", erklärte vor den
Medien
in Bern Jacqueline Häusler vom Verein Geraubte Kindheit, der die
zweisprachige Ausstellung organisiert hat.
Die allermeisten Kinder hatten es aber schwer oder sehr schwer. Das
zeigen Ausschnitte aus 300 Interviews, die zwischen 2003 und 2007 im
Rahmen von Forschungsprojekten in der Deutschschweiz und der Romandie
mit fremdplatzierten Kinder geführt wurden. Sie stehen im Zentrum
der
Ausstellung im Käfigturm - Politforum des Bundes.
Fast wie auf dem Sklavenmarkt
So berichtet etwa ein Franz, wie er in Huttwil fast wie auf einem
Sklavenmarkt den Bauern angeboten wurde und - schmächtig, wie er
war -
zuerst niemand ihn wollte. Beim Bauer, der ihn dann doch noch aufnahm,
kam er schliesslich in einer Besenkammer unter und erhielt sein Essen
immer nur auf der Kellertreppe.
Nach dem Aufenthalt in Bern geht die Wanderausstellung bis 2014 in
weitere Städte der ganzen Schweiz. Überall werden jeweils
spezifisch
auf die jeweilige Region abgestimmte Rahmenveranstaltungen stattfinden.
Auch ein Teil der Ausstellung geht jeweils speziell auf die
Ausstellungsregion ein.
Spezieller Fokus auf C.A. Loosli
In Bern wird das Engagement des 1877 in Sumiswald unehelich geborenen
Carl Albert Loosli hervorgehoben. Der spätere Bümplizer
Schriftsteller
prangerte in seinen Schriften Missstände im Verdingwesen an und
wird
als wichtigster schweizerischer Kritiker der ausserfamiliären
Erziehung
im 20. Jahrhundert bezeichnet.
Das Berner Rahmenprogramm besteht unter anderem aus einer Lesung von
Dora Stettler, der Autorin des Buchs "Im Stillen klagte ich die Welt
an. Als ,Pflegekind' im Emmental", und einem Kolloquium zum Thema
Verdingkinder.
Ausserdem organisiert Integras, der Fachverband für Sozial- und
Sonderpädagogik, Foren mit Heimleiterinnen und Heimleitern sowie
Mitarbeitern und bietet zwischen April und Juni 2009 Heimbesichtigungen
an. (sda)
--
Interaktiv-Box
http://www.verdingkinderreden.ch.
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TIGRIS
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20min.ch 25.3.9
Nicht illegal
"Tigris" kam schon 130-mal zum Einsatz
Alle politischen Akteure waren über die Eingreiftruppe "Tigris"
des
Bundes im Bild. Das sagt Kurt Blöchlinger, Chef der
Bundeskriminalpolizei (BKP). Von einer geheimen Truppe könne nicht
die
Rede sein.
Eine geheime Truppe gebe es nicht, sagte der Chef der
Bundeskriminalpolizei gegenüber dem "Blick" und wehrt sich gegen
den
Vorwurf der Intransparenz und der Geheimhaltung. Die Politik, das
Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) und der Direktor des Bundesamts
für Polizei (Fedpol) seien im Bild über die Sondereinheit
gewesen. Ein
vom damaligen Justizminister Christoph Blocher in Auftrag gegebener
Inspektionsbericht sei im Jahre 2005 zu keinen Empfehlungen gekommen.
Blocher habe ihn zur Kenntnis genommen, und der Bericht sei auch an die
Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) des Parlaments gegangen.
Die
Vorwürfe der "Weltwoche" seien für ihn deshalb nicht
nachvollziehbar,
sagte Blöchlinger.
Widmer-Schlumpf war eingeladen
Auf die Frage, wieso die neue EJPD-Chefin Eveline Widmer-Schlumpf nicht
im Bild gewesen sei, sagte Blöchlinger, man habe die Spitze des
EJPD
vor etwa einem halben Jahr zu einem Besuch der Spezialeinheiten,
darunter auch "Tigris", eingeladen. Der Besuch habe bisher aber nicht
stattgefunden. Der Chef der Bundeskriminalpolizei bekräftigte
auch,
dass er selber die Kantonspolizeichefs im Herbst 2005 über die
Einsatzgruppe informiert habe.
Auch an der Euro 08
Zu den bis heute rund 130 Einsätzen in Zusammenarbeit mit 21
Kantonen
habe auch die Koordination des Informationsflusses unter den
Interventionseinheiten der Kantonspolizeikorps an der
Fussballeuropameisterschaft Euro 08 gehört. "Einzelne Kantone sind
sogar auf uns zugekommen und baten um Unterstützung", sagte
Blöchlinger. Die Feedbacks aus den Kantonen seien bisher nur
äusserst
positiv gewesen. Zu einer Schussabgabe sei es bei den bisherigen
Einsätzen von "Tigris" noch nie gekommen.
Aufgebaut wurde "Tigris" gemäss Blöchlinger in der Amtszeit
Blochers ab
2004 bis 2005. Es treffe aber zu, dass die Zielfahndungseinheit als
Folge der von Blocher-Vorgängerin Ruth Metzler begleiteten
Effizienzvorlage aufgebaut worden sei. Er selber habe "Tigris" mit
Einwilligung seiner Vorgesetzten eingeführt. Blöchlinger
verlässt die
Bundeskriminalpolizei Mitte Jahr und wechselt zur Schaffhauser
Kantonspolizei, zu deren Kommandant er gewählt wurde. Auf die
Frage, ob
er sich in der Kontroverse um "Tigris" vom Fedpol-Direktor und vom
Bundesanwalt im Stich gelassen fühle, sagte Blöchlinger:
"Dazu möchte
ich nichts sagen."
Seit dem "Weltwoche"-Bericht über "Tigris" haben Justizministerin
Widmer-Schlumpf sowie die Aufsichtsorgane des Parlaments
Abklärungen
über die Sondereinheit abgekündigt. Auch die Konferenz der
kantonalen
Justiz- und Polizeidirektoren erklärte, nicht im Bilde gewesen zu
sein.
Sondereinheiten im Einsatz an einem Wettkampf der Interventionseinheit
Skorpion der Stadtpolizei Zürich
http://www.20min.ch/news/schweiz/story/15270395
(Video: 20 Minuten Online)
Quelle: AP
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Blick 25.3.09
Exklusiv-Interview mit dem Chef der Einheit, Kurt Blöchlinger
Die ganze Wahrheit über "Tigris"
Von Henry Habegger
"Alle wussten Bescheid." Kurt Blöchlinger (45), Chef der
Bundeskriminalpolizei, über die angeblich "geheime" Einsatzgruppe
Tigris.
Blick: Kurt Blöchlinger, Sie sind also Chef der "Kampftruppe"
Tigris, der "geheimen Bundespolizei".
Kurt Blöchlinger: Ich bin Chef der Bundeskriminalpolizei (BKP).
Aber
nicht Chef irgendeiner geheimen Truppe. Eine solche Truppe gibt es
nicht und gab es nie.
Genau das behauptete aber die "Weltwoche".
Wir waren immer transparent und offen, auch bezüglich Budget und
Einsatzstatistiken.
Offen gegenüber wem?
Gegenüber der Politik, dem Justizdepartement, dem Direktor des
Bundesamts für Polizei (Fedpol). Alle waren im Bild. So liess
Bundesrat
Christoph Blocher 2005 durch sein Generalsekretariat im Rahmen einer
Inspektion auch die Einsatzgruppe Tigris untersuchen. Der
Inspektionsbericht enthielt keine Empfehlungen zu Tigris. Herr Blocher
nahm ihn zur Kenntnis. Der Bericht ging auch an die
Geschäftsprüfungskommissionen des Parlaments. Daher sind
für mich die
"Weltwoche" Vorwürfe nicht nachvollziehbar.
War Blochers Nachfolgerin Eveline Widmer Schlumpf im Bild?
Wir waren auch zu ihr offen und transparent. Wir luden die
Departementsspitze via Generalsekretärin vor rund einem halben
Jahr
ein, die Spezialeinheiten, unter anderem Tigris, zu besuchen.
Fand dieser Besuch statt?
Bisher nicht.
Auch diverse Kantonsvertreter, auch Polizeikommandanten sagen, sie
wussten nichts.
Im Herbst 2005 habe ich die Kantonspolizeichefs an einer Veranstaltung
über die Einsatzgruppe informiert. An der Euro 08 koordinierte
Tigris
den Informationsfluss unter den Interventionseinheiten der
Kantonspolizeikorps der Host Cities. Weiter arbeitete Tigris bis heute
bei ihren rund 130 Einsätzen mit 21 verschiedenen Kantonen
zusammen.
Einzelne Kantone sind sogar auf uns zugekommen und baten um
Unterstützung. Wir haben bisher aus den Kantonen nur äusserst
positive
Feedbacks erhalten.
Ist Tigris eine Kampftruppe?
Nein. Sie ist eine bewaffnete Einsatzgruppe mit speziellem
Einsatzmaterial sowie erweiterter Ausbildung für die
Bewältigung von
Einsätzen mit erhöhter Gefährdung. Sie verfügt
jedoch nicht über das
gleiche Material und ist nicht für die gleichen Aufträge wie
die
Interventionseinheiten der Kantone zuständig: Die EG Tigris ist
nicht
zuständig für Amok-, Geisel- und Sprengstofflagen.
Was macht Tigris denn?
Sie nimmt im Rahmen von Bundesstrafverfahren und Rechtshilfeverfahren
Festnahmen vor, macht Zielfahndungen und bildet die Mitarbeitenden des
Bundesamtes für Polizei in der Anwendung von Zwangsmassnahmen aus.
Das
sind rund 350 Personen.
Hat Ex-Justizministerin Ruth Metzler Tigris eingeführt?
Nein. Tigris wurde in der Amtszeit von Bundesrat Blocher, ab 2004 bis
2005, aufgebaut. Es ist hingegen richtig, dass die
Zielfahndungs-Einheit als Folge der Effizienzvorlage (neue
Bundeskompetenzen) unter Bundesrätin Metzler aufgebaut worden ist.
Wie kam es zum Aufbau?
Die Kantone wollten und konnten gewisse Aufgaben zugunsten der
Bundesstrafverfahren nicht mehr für den Bund übernehmen. Ein
Hauptgrund
war, dass die Kantone damals nicht für die Einsätze bezahlt
wurden. Da
stand ich als Chef der BKP vor der Frage: Bilde ich meine 200 Ermittler
alle soweit aus, dass sie in der Lage sind, heikle Einsätze
vorzunehmen? Oder bilde ich ein spezialisiertes Team für diese
Aufgabe?
Ich entschied mich für das Team.
Sie sind der "Vater" von Tigris?
Ja. Ich habe Tigris eingeführt. Mit Einwilligung meiner
Vorgesetzten.
Es wird behauptet, Tigris habe keine rechtliche Basis.
Tigris arbeitet im Rahmen von Verfahren der Bundesanwaltschaft, des
Untersuchungsrichteramtes, des Bundesamtes für Justiz oder der
Kantone.
Je nach Auftraggeber ist die Rechtsgrundlage im Strafprozessrecht, im
Rechtshilfegesetz oder im kantonalen Recht.
Wer bewilligt die Einsätze? Ein Richter?
Es braucht keine richterliche Bewilligung. Wir handeln nur im Auftrag
einer Justizbehörde: Bundesanwaltschaft, Untersuchungsrichteramt,
Bundesamt für Justiz oder kantonale Justizbehörde. Es geht
bei den
Einsätzen nur um Personen, die schon per Haftbefehl gesucht werden.
Sind alle Einsätze wie vorgeschrieben mit den Kantonen
abgesprochen?
Meine Leute haben die klare Order, sich immer mit den betroffenen
Kantonen abzusprechen. Wenn das Gefährdungspotenzial der "Kunden"
zu
hoch ist oder der Einsatz aus anderen Gründen nicht durch Tigris
durchgeführt werden kann, dann übernimmt eine kantonale
Interventionseinheit.
Gabs bei Einsätzen Tote, Verletzte?
Nein. Es kam bisher nie zu einer Schussabgabe. Unsere Leute arbeiten
sehr gut, sie haben ihre Aufgaben ausgezeichnet gelöst.
Laut "Weltwoche" gab es unverhältnismässige Einsätze. So
sei Financier
Dieter Behring 2007 beim Zähneputzen von einem schwerbewaffneten
Trupp
verhaftet worden.
Das zeigt, wie "seriös" diese Berichte sind. Im Fall Behring
traten die
Polizisten in Zivil mit Polizeikennzeichnung auf, ohne Montur, ohne
Helm, normal mit Pistole.
Weder Bundesanwalt Erwin Beyeler noch Fedpol-Chef Jean-Luc Vez, die im
Bild sind, haben sich zu Wort gemeldet. Fühlen Sie sich im Stich
gelassen?
Dazu möchte ich nichts sagen.
Bundesrätin Widmer-Schlumpf hat eine Abklärung
angekündigt. Haben Sie Angst?
Ich wüsste nicht, warum.
--
Der Wirbel um die Tiger
Die Einsatzgruppe Tigris (Tiger) der Bundeskriminalpolizei: Eine 14
Mann starke Truppe, die mit einem Budget von knapp 2,7 Millionen
Franken ausgestattet ist.
Die "Weltwoche" behauptete, "Tigris" sei eine "geheime Bundespolizei".
Unter Chef Kurt Blöchlinger (45) habe die Bundeskriminalpolizei
(BKP)
heimlich Elemente einer Bundessicherheitspolizei eingeführt.
Bundespolitiker und Vertreter von Kantonen zeigten sich erstaunt
über
die Existenz von "Tigris". Die Geschäftsprüfungskommissionen
des
Bundesparlaments werden aktiv. Justizministerin Eveline Widmer Schlumpf
will Tigris durch den ehemaligen Zuger Justizdirektor Hanspeter Uster
untersuchen lassen.
Blöchlinger ist seit 2003 BKP Chef. Zuvor war der Jurist Chef der
Zuger
Kripo. Ende 2008 wurde er zum Kommandanten der Kantonspolizei
Schaffhausen gewählt. Dort wird er seine Arbeit Mitte Jahr
aufnehmen.
---
Aargauer Zeitung 25.3.09
Kurt Wernli über "Tigris" ungehalten
"Wenn das stimmt, was da nach und nach herauskommt, bin ich ziemlich
verärgert", sagt der abtretende Aargauer Innenminister Kurt Wernli
zur
lange geheim gehaltenen Einsatzgruppe "Tigris" der
Bundeskriminalpolizei. Er habe, wie viele andere Politiker auch, von
deren Existenz am Donnerstag aus der "Weltwoche" erfahren. Wernli
bekundet "grosse Mühe damit, dass der Bund die erforderliche
Transparenz hat vermissen lassen". Wenn diese Truppe im vermuteten
Umfang eingesetzt worden sei, wäre damit die Polizeihoheit der
Kantone
verletzt worden: "Für die Sicherheit der Kantone sind diese
abschliessend selber zuständig. Ausnahmen benötigen klare
Vereinbarungen. Solche gab es hier nicht."
Keinen Kommentar gibt es zu "Tigris" von Stephan Reinhardt, dem
Kommandanten der Kantonspolizei Aargau. In dieser Angelegenheit gebe
nur Beat Hensler, Präsident der Schweizerischen
Polizeikommandantenkonferenz, Auskunft. Und auch Ex-Kommandant
Léon
Borer winkt ab: "Ich bin nicht mehr im Amt und halte mich deshalb mit
Kommentaren zurück." (to)
---
NZZ 25.3.09
Auch ständerätliche GPK trifft Abklärungen zu "Tigris"
Bern, 24. März. (sda) Nun befasst sich auch die
Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Ständerats mit der
"Tigris"
genannten Eingreiftruppe der Bundeskriminalpolizei. Sie beauftragte
ihre Subkommission EJPD/BK unter dem Präsidium von Ständerat
Claude
Janiak (Baselland, sp.) mit den entsprechenden Abklärungen, wie
sie am
Dienstagabend mitteilte. Die Kommission soll untersuchen, wie und zu
welchem Zweck die Einsatzgruppe entstanden ist. Zudem soll
abgeklärt
werden, welche rechtlichen Grundlagen für die Gruppe existieren,
wie
und bei welchen Aktionen die Truppe zum Einsatz gelangt und wie die
Zusammenarbeit mit den Kantonspolizeien geregelt ist. Wie lange die
Abklärungen dauern, ist unklar. Nachdem die "Weltwoche" letzte
Woche
die Existenz der 14-köpfigen Eingreiftruppe publik gemacht hatte,
ordnete bereits Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf eine
Untersuchung an. Zudem befasst sich die nationalrätliche GPK mit
dem
Fall.
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SQUAT ZH
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Tagesanzeiger 25.3.09
Aus für Besetzerinnen-WG am Zürichberg
Ein Jahr lang haben zwölf junge Frauen illegal im ehemaligen
Institut
für Biomedizinische Technik gewohnt. Bald wird das ewige
Provisorium
abgerissen - geplant sind Luxuswohnungen.
Von Monica Müller
Es war ihr erstes besetztes Haus - und schon jetzt trauern die
Sängerinnen, Designerinnen, Kunststudentinnen, Architektinnen und
Maturandinnen den guten alten Zeiten nach. Noch wohnen einige von ihnen
an der Moussonstrasse 18 am Zürichberg, doch aus dem liebevoll
gestalteten Zuhause ist eine Übergangslösung geworden. Sie
haben das
Nähzimmer, das Fotolabor, das Gästezimmer und die
Waschküche aufgehoben
und die meisten ihrer Möbel in Sicherheit gebracht. Auf einem
letzten
Sofa zeigen die Besetzerinnen Fotos von "ihrem" Haus zu seinen besten
Zeiten: Selbst gemalte Bilder zierten die Wände, das pink
gestrichene
Bad war mit einem Plastikflamingo dekoriert, farbige Sofas waren um ein
gedecktes Salontischchen gruppiert. "Schön wars bei uns zu Hause."
Das ehemalige Institut für Biomedizinische Technik wurde 1959 als
Provisorium erstellt - und blieb viel länger stehen, als
ursprünglich
geplant. Bis im Juli 2007 nutzte die Universität Zürich den
Pavillon zu
Büro- und Laborzwecken. Im Frühling 2008 bekamen die jungen
Frauen Wind
von der leeren Liegenschaft an bester Lage und zogen ein. Sie
informierten den Eigentümer, das Immobilienamt des Kantons, und
die
Polizei über die Besetzung, zahlten ab sofort für Strom und
Wasser und
luden die Nachbarn zu Kaffee und Kuchen ein. "Wir wollten keine
unpersönliche, unzugängliche Besetzermasse sein." Nur einmal
haben sie
in "ihrem" Haus eine Party veranstaltet, diese aber mit Flyern
angekündigt und die Wände mit Isolationsplatten ausstaffiert,
um die
Anwohner nicht zu stören. Als der Kanton die Liegenschaft zum
Verkauf
ausschrieb, haben sie das ganze Haus für den Besichtigungstermin
herausgeputzt. "Wir waren gute Nachbarinnen und bezahlten die
Nebenkosten - offenbar hat sich das nicht gelohnt."
Das Mail des Kantons Ende Januar, die Liegenschaft sei verkauft und per
16. März zu räumen, nahmen die netten Mädchen nicht
einfach hin. Sie
erkundigten sich beim Grundbuchamt Fluntern und stellten fest, dass die
Eigentumsübertragung noch nicht stattgefunden hatte, ein Abbruch
der
Liegenschaft also noch nicht kurz bevorstehen konnte. Um einen
"Rausschmiss auf Vorrat" zu verhindern, suchten sie über den
Kanton das
Gespräch mit dem privaten Käufer. Dieser wollte aber nicht
verhandeln,
sondern die Besetzerinnen möglichst schnell vertreiben. Er plant
einen
Neubau mit Luxuswohnungen, die oberste für sich selbst.
Besitzer verlangte Räumungshilfe
Seither haben sich die Fronten verhärtet. Die Besetzerinnen
kritisieren, dass der Kanton auf dem Grundstück nicht billigen
Wohnraum
für Studierende schafft, sondern die Liegenschaft profitorientiert
an
einen Privaten verkauft hat. An der Hausfassade hängen
Transparente,
auf denen "Asbest bleibt", "Kein Rausschmiss auf Vorrat" und "Viva
Vagina" steht - und die Besetzerinnen bleiben, aus Protest, vorerst im
ewigen Provisorium. Die Polizei ist informiert, sieht zurzeit aber
keinen Handlungsbedarf. Erst wenn die Stadt über den Abbruch des
Pavillons durch den neuen Eigentümer informiert wird und die
Besetzerinnen trotzdem in der Liegenschaft bleiben, muss die Polizei
aktiv werden (siehe Kasten).
Thomas Maag, Sprecher der Baudirektion des Kanton Zürichs, nimmt
wie
folgt Stellung: "Eine Nutzung als Studentenheim war nicht denkbar, weil
das Provisorium ein Abbruchprojekt ist." Die Liegenschaft werde nicht
mehr für staatliche Bedürfnisse benötigt, und der
Regierungsrat habe
dem Verkauf zugestimmt. Ende März/Anfang April finde die
Eigentumsübertragung statt. Der Käufer habe den Wunsch
geäussert, dass
die Baudirektion ihn bei der Räumung des Hauses unterstütze.
Noch gibt es kein konkretes Bauprojekt für die Moussonstrasse 18
und
entsprechend auch kein Baugesuch. Bis dieses rechtskräftig wird,
kann
es Monate, bei Einsprachen gar Jahre dauern. Dann erst können die
Bauarbeiten beginnen.
Pragmatisch gegen Hausbesetzer
Seit den 90er-Jahren geht die Stadt Zürich bei besetzten
Häusern
pragmatisch vor. Die Polizei räumt diese erst dann, wenn ein
gültiger
Strafantrag gegen die Besetzer vorliegt. Zusätzlich muss eine
Abbruch-
oder Baubewilligung bestehen, eine Neunutzung belegt werden oder ein
Risiko für Personen oder geschützte Bauten mit der Besetzung
einhergehen. Laut Urs Spinner, dem Sprecher des Hochbaudepartements,
funktioniert der "Zürcher Weg" in der Regel gut. Leer stehende
Häuser
seien nicht im Interesse der Öffentlichkeit. "Normalerweise
treffen
professionelle Verwalter auf professionelle Besetzer." Wenn
Überzeugungsarbeit zu leisten sei, dann gegenüber dem
Eigentümer, so
Spinner. Die Haltung "das ist doch mein Haus" sei zwar nachvollziehbar,
aber die Zürcher Praxis bei Hausbesetzungen sei ein Akt der
Vernunft.
Das Bundesgericht bezeichnete die Zürcher Polizeidoktrin 1993
ausdrücklich als rechtmässig. (mom)
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NO NATO
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Basler Zeitung 25.3.09
60 Jahre Nato Jubiläumsgipfel 3. und 4. April
"Reine Latsch-Demos sind nicht so beliebt"
Monty Schädel koordiniert die Demonstrationen gegen den Natogipfel
Interview: Annette Goebel
Mit Aktionen, Blockaden und zivilem Ungehorsam wollen die Nato-Gegner
kommende Woche den Jubiläumsgipfel in Strassburg, Kehl und
Baden-Baden
stören.
Monty Schädel (39) ist "politischer Geschäftsführer" des
Vereins
Deutsche Friedensgesellschaft und Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen.
Der Mecklenburger hat sich schon vor Wochen in Offenburg einquartiert.
BaZ: Herr Schädel, die Polizei rechnet mit 25 000 Demonstranten.
Wie viele erwarten Sie?
Monty Schädel: Ich weiss es nicht. Vor einem Jahr hätte ich
gesagt, 20
000, mindestens. Jetzt aber haben die Behörden unser
Demonstrationsrecht sehr eingeschränkt, indem sie uns in
Baden-Baden
und in Strassburg an den Stadtrand drängen.
Der traditionelle Ostermarsch der Friedensbewegung ist eine Woche
vorverlegt worden. Werden also vor allem ältere Leute, die schon
vor 25
Jahren gegen die Nato protestiert haben, an den Demos teilnehmen?
Nein, wir erwarten viele Junge. Indem wir direkte Aktionen, Blockaden
und andere Aktionen des zivilen Ungehorsams ankündigen,
können wir die
jungen Leute mobilisieren. Reine Latsch-Demos sind bei denen ja nicht
so beliebt. Sie wollen das Gefühl haben, etwas zu bewirken.
Was können Demonstrationen bewirken?
Wir wollen, dass die Nato abgeschafft wird, und deshalb werden wir den
Gipfel stören, wo wir können.
Wie zum Beispiel?
Durch Strassenblockaden. Ein solcher Gipfel lebt ja nicht nur davon,
dass die Regierungschefs an einem Tisch sitzen. Die haben ja auch
Referenten, Sekretäre, irgendjemand muss ihnen die Akten bringen.
Und
diese Leute passen nicht alle in Helikopter, sondern fahren mit Autos.
Wenn wir also die Strassen blockieren, dann kommen die Unterlagen, die
Dolmetscher oder auch das Catering nicht an ihren Bestimmungsort, und
dann kann der Gipfel nicht…
…stattfinden? Herr Schädel, das glauben Sie doch selber nicht,
dass der
Gipfel platzt, weil ein paar Papiere oder Sandwiches fehlen.
Es geht dabei natürlich um Symbolik. Wir wollen Bilder schaffen,
genauso wie die Nato mit ihrer symbolischen
Brückenüberschreitung von
Kehl nach Strassburg Bilder schafft. Wir wollen keine Krawalle, sondern
legitimen demokratischen Protest leisten und mit unseren Aktionen die
Leute zum Nachdenken bringen. Damit sie erkennen, dass die Nato kein
Verteidigungsbündnis ist, sondern weltweit Kriege führt. In
Strassburg
wird über die nächsten Kriege gesprochen.
Jetzt überziehen Sie aber. Auf dem Gipfel wird doch vor allem das
Nato-Jubiläum gefeiert und die vollständige Rückkehr
Frankreichs in die
Nato besiegelt.
Es geht auch um Krieg, zum Beispiel in Afghanistan. Die Nato will
weltweit ihren Einfluss mit militärischer Gewalt festigen. Unser
Protest gilt aber auch der aktuellen Krise.
Was hat denn die Nato mit der Finanzkrise zu tun?
Krieg und Krise sind zwei Seiten einer Medaille: Die Staaten geben Geld
aus, das sie nicht haben, wenn sie wie etwa in Afghanistan viele
Millionen in Waffen und Zerstörung investieren.
Die Nato in Afghanistan versteht sich als internationale Schutztruppe.
Und wir sagen, dass man mit Waffen keinen Frieden schaffen kann.
Auch beim G-8-Gipfel, der im Sommer 2007 in Heiligendamm an der Ostsee
stattfand, gehörten Sie zu den Organisatoren des Widerstands. Ist
der
Protest Ihre Mission?
Er ist mein Beruf. Ich bin zurzeit 16 bis 20 Stunden auf dem Platz,
trage Infos zusammen und kümmere mich um alle möglichen
Anfragen und um
die Pressearbeit. Ich mache das hauptamtlich - so wie die Kanzlerin
oder die Minister ihren Job machen. Der Unterschied ist nur, dass ich
keinen Beamtenstab zur Verfügung habe und aus
Mitgliedsbeiträgen und
Spendengeldern bezahlt werde.
Keine Friedensfahnen in Strassburg?
Plakatverbot. Auch in Frankreich bereiten Aktivisten den Protest gegen
den Nato-Gipfel vor - zum Missfallen der französischen Polizei.
Die hat
jetzt sogar versucht, pazifistische Fahnen aus Strassburg zu verbannen.
Die Polizei hat in den vergangenen Tagen mehrere Anwohner Strassburgs
besucht und aufgefordert, Friedensfahnen in Regenbogenfarben und
Banderolen mit der Aufschrift "Nein zur Nato" von ihren Fenstern und
Balkonen zu entfernen. Nach Angaben der Präfektur gibt es kein
offizielles Verbot. Frankreichs Linke reagiert mit einem Sturm der
Entrüstung. Dies sei eine "Einschüchterung der
Bevölkerung", klagte der
Chef der Neuen Antikapitalistischen Partei, Olivier Besancenot.
Zentrumspolitiker Francois Bayrou sprach von einem "skandalösen
Angriff
auf die Meinungsfreiheit". Und Marie-George Buffet, Chefin der
Kommunistischen Partei, zürnt: "Die Regierung will die
elsässische
Hauptstadt offenbar in einen wahren Bunker verwandeln." AP
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NZZ 25.3.09
Protestbewegungen gegen den Nato-Gipfel in Strassburg
Paris, 24. März. (ap) Der Versuch der
französischen Polizei, vor dem
Nato-Gipfel in zehn Tagen pazifistische Fahnen aus Strassburg zu
verbannen, hat Proteste ausgelöst. Dies sei eine
Einschüchterung der
Bevölkerung, sagte der Chef der Neuen Antikapitalistischen Partei,
Olivier Besancenot, am Dienstag. Der Zentrumspolitiker François
Bayrou
sprach von einem skandalösen Angriff auf die Meinungsfreiheit. Die
Polizei hat in den vergangenen Tagen mehrere Anwohner Strassburgs
besucht und aufgefordert, Friedensfahnen in Regenbogenfarben und
Banderolen mit der Aufschrift "Nein zur Nato" von ihren Fenstern und
Balkonen zu entfernen. Nach Angaben der Präfektur gab es zwar kein
offizielles Dekret. Die Kommunistische Partei (PCF) bestätigte
indes,
Beamte hätten auch an der Tür eines ihrer Mitglieder
geklingelt.
Aus Sorge, Demonstranten könnten das Treffen der Staats- und
Regierungschef stören, hat die französische Polizei bereits
einen Zaun
um den Tagungsort errichtet. Rund 500 Organisationen aus 23
Ländern
wollen in Strassburg einen Gegengipfel abhalten. Die zentrale
Protestkundgebung ist für den Samstag geplant.