MEDIENSPIEGEL 25.3.09
(Online-Archiv: http://www.reitschule.ch/reitschule/mediengruppe/index.html)

Heute im Medienspiegel:
- Reitschule-Kulturtipps (DS, tojo)
- Crime News: Prozess Silvester 06/07 + Co.
- Dead End braucht Bewilligungen
- Progr: Gemeinderat trifft Allreal
- LaKuZ: Angriff von rechts möglich
- Antifa-Newsletter 24.3.09
- Eriz gegen Nothilfe-Zentrum
- Kanton BE zu Zwangsmassnahmen Ausländerrecht
- Härtefälle-Lotterie
- Ausstellung Verdingkinder
- Tigris: Einsätze und Interview
- Zürichberg-Squat muss weichen
- No Nato: Inti mit Koordinator; Repression gegen Friedensfahnen

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REITSCHULE
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Mi 25.03.09
19.00 Uhr - SousLePont - Glarus Spezialitäten
20.30 Uhr - Holzwerkstatt - Konzert der anderen Art # 7: Axel Dörner, Trumpet, Electronics; Paed Conca, Clarinet, Bass, Electronics; Jonas Imhof, Drums
21.00 Uhr - Dachstock - Bonaparte (CH/D) - Elektroclash/Poptrash Circus
22.00 Uhr - SousLePont - Offene Bühne Nr. 111

Do 26.03.09
20.00 Uhr - Frauenraum - HINTERHOF-LOUNGE. Hinterhof-Lounge goes Italo Disco
20.30 Uhr - Tojo - Die Seifin und der Dreck - Objekt-Tanz-Theater von Cécile Keller
20.30 Uhr - Kino - UNCUT - Warme Filme am Donnerstag: OUT AT THE WEDDING, L. Freelander, USA 2007

Fr 27.03.09
20.30 Uhr - Tojo - Die Seifin und der Dreck - Objekt-Tanz-Theater von Cécile Keller
21.00 Uhr - Kino - Filmreihe Intersexualität: XXY, L. Puenzo, Argentinien 2007
21.00 Uhr - Frauenraum - TanzBar mit DJ Grisumel. Gesellschaftstänze & Disco für Frau & Frau, Mann & Mann und Friends. Mit Crashkurs ab 19.15 Uhr.
22.00 Uhr - SousLePont - The Phonotones (D); The Budget Boozers (CH) - Dirty Rock‘nRoll und Garage Punk

Sa 28.03.09
20.30 Uhr - Tojo - Die Seifin und der Dreck - Objekt-Tanz-Theater von Cécile Keller
21.00 Uhr - Kino - Filmreihe Intersexualität: Das verordnete Geschlecht, O. Tolmein und B. Rothermund, Deutschland 2001
22.15 Uhr - Kino - Filmreihe Intersexualität: Die Katze wäre eher ein Vogel ..., M. Jilg, Deutschland 2007
22.00 Uhr - Dachstock - Techstock IV: Traumschallplatten Nacht mit: Piemont (D), Bukaddor & Fishbeck (D), Triple R (D) Support: Bud Clyde (Festmacher), Coleton (live), 2nd Floor: Frango (Sirion/BE), Brian Python, Racker, Minimalist (Festmacher) Techno/Minimal/House

So 29.03.09
18.00 Uhr - Rössli - Piano-Bar

Infos: www.reitschule.ch

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Bund 25.3.09

Sounds: Bonaparte

Auch Tarantino steht auf Bonaparte

Ein kleiner Mann kommt gross heraus: In der Schweiz ist der Berner Tobias Jundt einst als Signorino TJ zu Popstar-Ehren gekommen. Heute plant er seine musikalischen Kreuzzüge von Berlin aus und hat es mit dem wilden Rock-'n'-Roll-Elektro-Projekt Bonaparte zu Weltruhm gebracht. Die mal kantigen, mal übermütigen, mal einfältigen, nervigen oder wunderbar primitiven Rock-'n'- Roll-Bastelarbeiten des Berners, der sich die Stimmbänder wund schreit, haben es auch Regisseur Quentin Tarantino angetan. (kul)

Dachstock in der Reitschule Bern, heute Mittwoch, 21 Uhr.

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kulturagenda.be 26.3.09

"Die Seifin und der Dreck" im Tojo Theater

Was passiert, wenn eine Seifin aus dem Alltagstrott ausbricht? Haushaltsgegenstände erwachen zu poetischem Leben. Bei Cécile Keller wird unter der Regie von Katharina Vischer daraus ein "Objekt-Tanz-Theater", das den Blick auf eine unerwartete, clowneske und zugleich tragikomische Gegenwelt öffnet.
Tojo Theater in der Reitschule, Bern. Do., 26.3., bis Sa., 28.3., 20.30 Uhr

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Traumschallplatten am Techstock

In Argentinien entflammte die Leidenschaft des gestandenen DJ Triple R neu. Zurück in Köln, gründete er das Label Traumschallplatten für Techno abseits des Mainstreams. Letztes Jahr feierte seine Talentschmiede das zehnjährige Bestehen, in Bern tritt er zusammen mit Piemont und Bukaddor & Fishbeck (Bild) auf.
Dachstock in der Reitschule, Bern. Sa., 28.3., 22 Uhr

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CRIME NEWS
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BZ 25.3.09

Kreisgericht Konolfingen

"Der Lehrling hätte an diesem Messerstich sterben können"

Im Sommer 2007 stach ein 23-jähriger Schweizer in einem Streit vor einer Bar in Worb zu. Er bekennt sich der versuchten schweren Körperverletzung schuldig. Für die anderen Vergehen fordert sein Verteidiger einen Freispruch.

Schuldig der versuchten schweren Körperverletzung - so plädierte der Verteidiger eines 23-jährigen Schweizers mit asiatischen Wurzeln. Dieser hatte im Sommer 2007 in einer Bar in Worb einen jungen Mann mit einem Messerstich verletzt. Deswegen und wegen einer Reihe anderer Vergehen wie Drohung, Nötigung und Sachbeschädigung rund um die Reitschule in Bern steht der Mann seit Montag vor dem Kreisgericht Konolfingen (siehe Ausgabe von gestern).

Aggressiv wegen Alkohol

Der Angeklagte sei ein Adoptivkind mit exotischem Aussehen und sei deshalb seit seiner Kindheit oft ausgegrenzt worden, führte der Pflichtverteidiger aus. Sein empfindliches Ego habe in diesem Jahr 2007 mehrfach zu Zusammenstössen und Auseinandersetzungen geführt, zumal der Angeklagte in dieser Zeit eine Menge Alkohol konsumiert habe. Aus diesem Grund habe er sein Temperament nicht immer im Griff gehabt. Doch der Angeklagte konsumiere seither keine Drogen mehr und kaum noch Alkohol und habe sich auch nichts mehr zu Schulden kommen lassen. "Es tut mir leid, was damals passiert ist", sagte denn auch der Angeklagte selbst. Sein Opfer hätte sterben können, sei ihm später bewusst geworden.

Opfer und Täter im Spital

Obwohl der Hergang der Auseinandersetzung in Worb unklar ist, bleibt die Tatsache, dass sich das Opfer, ein damals 17-jähriger Lehrling aus dem Emmental, mit einer Stichwunde in der Seite in Spitalpflege begeben musste.

Er war jedoch nicht allein: Auch der Angeklagte wurde beim Streit durch einen Feuerwerkskörper verletzt. Er musste ebenfalls ins Spital, wo er tags darauf von Besuchern des Opfers identifiziert und daraufhin von der Polizei festgenommen wurde. Die weitere Zeit in Spitalpflege verbrachte er auf der Bewachungsstation.

Eventualvorsatz gegeben

Auch wenn der Angeklagte verletzt war, in Panik geriet und nach eigenen Aussagen mit seinem Messer auf den Erstbesten einstach, handelt es sich dabei wohl um einen Eventualvorsatz. Dieser ist gegeben, wenn jemand ein Messer auf den Oberkörper eines Menschen richtet und damit in Kauf nimmt, diesen ernsthaft zu verletzen.

Ebenfalls auf schuldig plädierte der Verteidiger beim Verstoss gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Freispruch gefordert

In allen anderen Anklagepunkten forderte der Verteidiger einen Freispruch für seinen Klienten. Dabei geht es um drei Zwischenfälle in der Reitschule Bern. Zum einen soll der Angeklagte an Krawallen in der Silvesternacht 2006/2007 beteiligt gewesen sein, an denen die Reitschule erheblich beschädigt wurde. Er streitet nicht ab, an diesem Abend vor der Reitschule gewesen zu sein. Er habe aber lediglich mit Kollegen gesprochen, die dann tatsächlich die Reitschule mit Steinen, Petarden und Flaschen beworfen hätten. Seine Mitwirkung an den Ausschreitungen wurde jedoch von Zeugen bestätigt.

Bedrohung abgestritten

Im Weiteren soll der Angeklagte einen Mann vor der Reithalle mit einer Feuerwaffe auf den Kopf gehauen haben. Dem stellt der Angeklagte gegenüber, dass es sich dabei um ein Natel gehandelt habe. Damit habe er nach einer Beleidigung zugeschlagen.

Rundwegs abgestritten hat er, dass er einen anderen Mann mit einem Messer bedroht haben soll. Er sei diesem am fraglichen Morgen überhaupt nicht begegnet. Wie der Verteidiger ausführte, stehe in dieser Sache Aussage gegen Aussage. Entsprechend seien die zivilrechtlichen Forderungen abzuweisen, die das Opfer der Bedrohung geltend mache. Dieses hatte sich nach der Attacke in psychiatrische Behandlung begeben müssen und war während mehrerer Wochen nicht arbeitsfähig.

Das Kreisgericht Konolfingen eröffnet sein Urteil heute.
Anna Tschannen

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DEAD END
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punkt.ch 25.3.09

Das "Dead End" muss jetzt Bewilligungen einholen

Bis Ende Monat muss der Verein Sleeper eine Baubewilligung beantragen. Sonst sind die späten Partys gefährdet.

Der Sleeper an der Neubrückstrasseist ein Geheimtipp. Nach Mitternacht füllt sich die rauchige Bar, das "Dead End" in der Notschlafstelle. Am Billardtisch knallen die Kugeln und viele steigen hier in einen langen Ausgang, der erst am Morgen endet. Doch die Partys sind gefährdet.

Schärfere Vorschriften

Seit dem Jahreswechsel gilt im Kanton Bern ein neues Gastgewerbegesetz. Es verschärft die Vorschriften für sogenannteVereinslokale. Und das schafft existenzielle Probleme für den Sleeper und seine Betreiber.
Der Barbetrieb ist illegal. So "übersteigt der Umsatz die zulässigen 50 000 Franken im Jahr", sagt Regierungsstatthalterin Regula Mader. Auch die Öffnungszeiten entsprechen nicht dem Gesetz. Und dass die Gäste eine Membercard beim Eintritt kaufen können, ist nicht mehr erlaubt.

Generelle Überzeitbewilligung

Nun wollen die Behörden eine Lösung für den Betrieb, der unbestritteneine soziale Funktion erfüllt. "Bis Ende März muss ein Baugesuch eingereicht werden", sagt Mader. Sie gehe davon aus, "dass von den Verantwortlichen auch eine generelle Überzeitbewilligung beantragt wird".
Das Gebäude an der Neubrückstrasse gehört der Stadt Bern. 2005 hatte der Stadtrat einen Verkauf der Liegenschaft verhindert. Die Rechte störte sich am Barbetrieb, während die Ratslinke betonte, dass der Barbetrieb die Notschlafstelle finanziert. Die nötigen Bewilligungen einholen muss nun derVerein Sleeper.
peter.camenzind@punkt.ch

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PROGR
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BZ 25.3.09

Progymnasium

Allreal trifft Gemeinderäte

Investorin Allreal erwägt beim Progymnasium den Rückzug. Nach einem Treffen in Bern ist diese Option aber unwahrscheinlich.

Wie weiter mit dem Progymnasium? Die vom Stadtrat beschlossene Variantenabstimmung hat die Vorzeichen für die Sieger des Wettbewerbs mit dem Projekt Doppelpunkt ziemlich verändert. Am Montagnachmittag traf sich die Spitze von Investorin Allreal nun mit dem Stadtpräsidenten Alexander Tschäppät, der Gemeinderätin Barbara Hayoz und der Leitung der Liegenschaftsverwaltung. Laut Allreal-Sprecher Matthias Meier sind noch keine Beschlüsse gefasst worden: "Wir hoffen, bis Ende Woche die Unklarheiten so weit beseitigt zu haben, damit wir einen Grundsatzentscheid fällen können." Einen Rückzug vor der Volksabstimmung im Mai behält sich Allreal zwar vor, er ist aber gemäss Informationen aus gut unterrichteten Quellen eher unwahrscheinlich.

Ob die Abstimmung hingegen am 17.Mai stattfinden kann, ist ungewiss. Die am Montag eingereichte Beschwerde der SVP hat nämlich grundsätzlich aufschiebende Wirkung (wir berichteten). Der Abstimmungstermin wäre damit hinfällig und würde um mindestens ein bis zwei Jahre hinausgeschoben.

Kein Kommentar zur Politik

Allreal hat sich den Beschwerdeführern nicht angeschlossen, wie Meier klarstellt. Allreal lasse sich nicht instrumentalisieren. Inhaltlich will er auch nicht Stellung nehmen. In Bezug auf den Stadtrat, der sich am 5.März für eine Variantenabstimmung und damit den Einbezug der nachträglich eingereichten Offerte der Künstlerinitiative Pro Progr ausgesprochen hat, sagt er nur: "Wir können gut umgehen mit politischen Prozessen und Entscheiden." Allerdings sei die Erfahrung neu, dass bei einem Wettbewerb nachträglich ein Bewerber einbezogen werde. "Das erleben wir hoffentlich zum ersten und letzten Mal", schiebt er nach.

Wichtig für den Grundsatzentscheid sei für Allreal neben den Auswirkungen der Beschwerde, dass in der Abstimmungsbotschaft die Differenzen der beiden Projekt transparent dargestellt würden und die Partner mit im Boot blieben. Bis jetzt ist laut Meier aber niemand ausgestiegen.

Kommentar zur Kritik

Verschiedentlich wurde gegen Allreal vorgebracht, sie werde im Falle eines Zuschlags das Gebäude über kurz oder lang verkaufen. Die gemischte Nutzung Gesundheit, Bildung und Kultur sei dadurch gefährdet. Auf diese Befürchtung entgegnet Meier: "Die Eigentümerfrage ist gar nicht so wichtig." Für Stabilität sorgten andere Faktoren: Ein etwaiger Käufer sei interessiert an langfristigen Mietverträgen. Zudem lege der Baurechtsvertrag den Nutzungsmix fest.
cab

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Stadtrats-Debatte 5.3.09
http://www.bern.ch/stadtrat/sitzungen/termine/2009/2009-02-18.9182800613/gdbDownload

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LAKUZ
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BZ 25.3.09

"Angriff von Rechts"

Am Wochenende wurde das Lakuz verwüstet. Die Betreiber gehen davon aus, dass Rechtsextreme dafür verantwortlich sind.

Nach dem Angriff aufs Lakuz Langenthal in der Nacht auf Sonntag melden sich nun die Betreiber zu Wort. Es sei davon auszugehen, dass es sich - wie 2002 - um einen Anschlag von Rechts handle, schreiben sie in einer Mitteilung. Das Lakuz sei gezielt attackiert worden, während auf dem Porzi-Areal eine Veranstaltung von Rechtsextremen stattfand (Ausgabe von gestern). Zudem mache sich die Präsenz von Rechtsextremen wieder vermehrt bemerkbar, so seien in Langenthal etwa Strassenlampen mit rassistischer Propaganda beklebt.

Noch sei nicht geklärt, wer für den Schaden (eingeschlagene Fensterscheiben und zwei beschädigte Türen) aufkomme, heisst es in der Mitteilung weiter. Eigentümerin der Liegenschaft ist die Stadt. Als autonomes Kulturzentrum feiert das Haus vom 24. bis 26. April sein 8-Jahre-Jubiläum. Bis dahin sollen die Schäden behoben sein.
pd

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Berner Rundschau 25.3.09

Was geschah am Samstag im Lakuz?

In der Nacht auf vergangenen Sonntag wurde das Lakuz - Langenthals autonomes Kulturzentrum - von Vandalen heimgesucht. Unbekannte beschädigten mehrere Fensterscheiben und zwei Türen. "Da an diesem Tag keine Veranstaltung stattfand, war niemand anwesend, und es gab folglich keine Verletzten", berichtet der Medienverantwortliche des Lakuz, Serge Wüthrich. Das Umfeld des Lakuz ist überzeugt, dass es sich um einen Anschlag von Rechtsextremen handelt. "Das Lakuz wurde gezielt und systematisch attackiert, während auf dem <Porzi>-Areal eine Veranstaltung von Rechtsextremen stattgefunden hatte", erklärt Wüthrich. Laut Kantonspolizei fehlen zurzeit aber noch Anhaltspunkte zum Vandalenakt. (mgt)

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ANTIFA-NEWSLETTER 24.3.09
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Newsletter der Antifa Bern 3/2009

Gerne machen wir dich auf einige Veranstaltungen und Demonstrationen aufmerksam:

Veranstaltung: Partisanen-Widerstand in Italien

Nach dem 8. September 1943 schlugen sich die ersten PartisanInnen in die Berge, um den Widerstand gegen deutsche Besatzung und italienischen Faschismus zu organisieren.
In den unmittelbaren Nachkriegsjahren stand Italien am Rande eines Bürgerkrieges. Die sozialen und revolutionären Bewegungen der darauf folgenden Jahrzehnte waren geprägt und bezogen sich stark auf die Resistenza.

Welche Erinnerungen, welche Erfahrungen leben - zur Zeit der nun schon dritten Regierung Berlusconis - in der italienischen Gesellschaft und in der italienischen Linken weiter?
Wir treffen uns um diese Geschichte(n) zu diskutieren. ??

27. März 2009, 19.30 Uhr, Infoladen Kasama, Zürich ??
28. März 2009, 19.30 Uhr, Infoladen Reitschule, Bern ?

Mehr Infos: http://www.antifa.ch/agenda/demo090327.shtml

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Protesttage gegen Nato-Gipfel in Strasbourg und Baden-Baden

4. April 2009, 13 Uhr, Strassburg (F), internationale Grossdemonstration

Mehr Infos:
http://arab.antifa.de/index.php/themen/klassenkampf/272-fruehjahr-2009-kein-nato-gipfel

http://natogipfel2009.blogsport.de/termine/die-gipfeltage/

https://info.gipfelsoli.org/Home/Strasbourg_Baden-Baden_2009

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Demonstration gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit

Aus dem Aufruf: "Genève accueille du 20 au 24 avril 2009 la conférence mondiale contre le racisme, qui dressera un bilan des mesures engagées lors de la conférence de Durban, Afrique du Sud (2001). Tous les pays sont touchés par le racisme! Mais peu ont pris de véritables mesures propres à assurer la protection des victimes. (...) Combattre le racisme partout dans le monde… et chez nous!"

18. April 2009, 15 Uhr, Place Neuve, Genf
Mehr Infos: http://ge.solidarites.ch/index.php/agenda/179-180409-manifestation-contre-le-racisme-et-la-xenophobie

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Den Spiess umdrehen: 1. Mai 2009

Die Finanzkrise betrifft nicht nur einige Banker und Millionäre, die ihre Posten oder ihr Aktienkapital verloren haben und die uns eigentlich herzlich wenig interessieren. Die Krise hat die Realwirtschaft erreicht und wirkt sich mit den bekannten Folgen aus, z.B. Entlassungen, Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit, Sozialabbau und Verluste beim Anlagekapital von AHV, Pensionskassen. (...) Von uns wird erwartet, dass wir den Gürtel enger schnallen, Lohnkürzungen und Arbeitsplatzverluste klaglos hinnehmen sollen. Wir aber müssen den Spiess umdrehen und uns zusammenschliessen, um uns dagegen wehren zu können. Eine Möglichkeit dafür bietet sich am 1. Mai - dem internationalen ArbeiterInnenkampftag.

Bern: 9.30 Uhr, Kramgasse
Zürich: 9.30 Uhr, Lagerstrasse
Winterthur: 10 Uhr, Neumarkt
Zürich: Ab 12 Uhr Revolutionärer Treff (Kanzleiareal)
Mehr Infos: http://www.revmob.ch

Auf in den Mai!
Solidarische Grüsse und viel Power!
Antifa Bern

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NOTHILFE AUF DEM BERG
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Thuner Tagblatt 25.3.09

Eriz: Information über das geplante Sachabgabezentrum

"Mission impossible" oder: die Meinungen sind gemacht

Sie hatten einen schweren Stand, die Vertreter von Kanton und dem Verein Asyl Biel und Region an der gestrigen Information im Eriz: Die Bürger wollen das geplante Sachabgabezentrum für Asylbewerber nicht.

Sie wagten sich gestern in die Höhle des Löwen: Thomas Lauwiner vom kantonalen Migrationsdienst, Philipp Rentsch, Geschäftsführer Verein Asyl Biel und Region, sowie Rolf Habegger, Leiter des Sachabgabezentrums auf dem Brünig stellten sich den Erizern.

Um es vorneweg zu nehmen, es war eine "Mission impossible". Die Meinungen im 500-Seelendorf sind gemacht. Das Sachabgabezentrum für abgewiesene Aslybewerber, das ab Mai im ehemaligen Huttwiler Ferienheim Unterschwand geführt werden soll und Platz für rund 50 Personen bietet, ist nicht erwünscht (wir berichteten).

Dass er einen schweren Stand haben würde, wusste Thomas Luwiner. "Ich könnte genausogut einen Standort für ein Atommüllendlager suchen." Er versuchte den zahlreich erschienenen Erizer - einer davon war der aktuelle GC-Trainer Hanspeter Latour, der im Eriz seit 23 Jahren ein Ferienhaus besitzt - die Gründe aufzuzeigen, welche für den Standort sprechen. "Die Menschen, die ins Eriz kommen, sind illegal in der Schweiz. Wir müssen sie motivieren, dass sie nach Hause gehen. Ein Zentrum kann deshalb nie abschreckend genug sein." Er zog in diesem Zusammenhang das Beispiel des Zentrums am Jaunpass heran, welches vor Jahren für viel Diskussionsstoff gesorgt hatte und schliesslich wieder geschlossen wurde. Für Eriz spreche die Abgelegenheit. "Die abgewiesenen Menschen haben kein Auge für die schöne Umgebung. Sie suchen eher die Anonymität der Agglomerationen." Zivilschutzanlagen in grösseren Ortschaften seien deshalb keine Option.

"Keine Kriminellen!"

In den Voten der Erizer war viel Angst zu spüren. Muss ich mich jetzt jederzeit um Frau und Kinder sorgen? Gibt es nun einen Drogentourismus ins Eriztal? Brauche ich eine Waffe? "Die Menschen, die ins Zentrum kommen, sind grundsätzlich keine Kriminellen", sagte Philipp Rentsch vom Verein Asyl Biel und Region, welcher das Zentrum führen wird. Die Erfahrungen von anderen Standorten würden zeigen, dass es kaum Probleme mit der Bevölkerung gebe. Die Personen hätten meist nur ein Ziel: die Stadt. Nicht selten würden sie dann irgendwann untertauchen.

Nicht alle liessen ob den Worten beruhigen. "Es wird im Eriz nie wieder so sein, wie es war", sagte ein Anwesender. Andere gaben sich kämpferisch. "Wir müssen uns wehren", so ein Erizer. Dem Vorhaben nahm Gemeindepräsident Fritz Kropf schnell den Wind aus den Segeln. "Uns sind die Hände gebunden. Das Ferienheim gehört nicht uns, deshalb können wir nichts machen."
Roger Probst

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Radio Rabe 24.3.09

Die Unterstützung für weggewiesene Asylbewerber sinkt auf ein Minimum
rtsp://212.103.67.35:554/20090324.rm?start=11:12:53&cloakport=8080,554,7070

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ZWANGSMASSNAHMEN
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be.ch 25.3.09

Medienmitteilung des Kantons Bern

Überprüfung von Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht (25.03.2009)

Das neue Bundsgesetz über Ausländerinnen und Ausländer sieht eine Reihe von Zwangsmassnahmen vor, für welche die ordentlichen Fremdenpolizeibehörden zuständig sind. Die Haftüberprüfung, die Bewilligung der Haftverlängerung und die Behandlung von Haftentlassungsgesuchen obliegen heute für den ganzen Kanton Bern dem Haftgericht III Bern-Mittelland als einziger richterlicher Behörde. Anfang Februar hatte das Bundesgericht eine andere Lösung verlangt. Mit der neuen Einführungsverordnung, die bereits am 1. April 2009 in Kraft tritt, setzt der Regierungsrat nun das Verwaltungsgericht als kantonale Beschwerdeinstanz vor dem Bundesgericht ein.

Das neue Bundesgesetz über Ausländerinnen und Ausländer sieht eine Reihe von Zwangsmassnahmen vor, unter anderem die Anordnung von Administrativhaft. Dafür zuständig sind die ordentlichen Fremdenpolizeibehörden (Migrationsdienst des Kantons Bern und die Fremdenpolizeibehörden der Städte Bern, Thun und Biel). Die Haftüberprüfung, die Bewilligung der Haftverlängerung und die Behandlung von Haftentlassungsgesuchen obliegt kantonsweit dem Haftgericht III Bern-Mittelland. Der Kanton Bern ist bisher davon ausgegangen, dieses Gericht erfülle die Voraussetzungen als oberes kantonales Gericht im Sinne des Bundesgerichtsgesetzes, so dass seine Entscheide direkt beim Bundesgericht in Lausanne angefochten werden könnten.

Diese Auffassung hat das Bundesgericht in einem Entscheid von Anfang Februar dieses Jahres verworfen und den Kanton Bern verpflichtet, entweder ein gänzlich unabhängiges, selbständiges und spezielles Haftgericht als einziges kantonales Spezialgericht zu schaffen, oder gegen die Hafturteile des Haftgerichts III Bern-Mittelland in ausländerrechtlichen Administrativhaftsachen die Beschwerde an das Obergericht oder das Verwaltungsgericht vorzusehen. Der Regierungsrat hat sich im Einvernehmen mit dem Obergericht und dem Verwaltungsgericht dafür entschieden, das Letztgenannte als kantonale Beschwerdeinstanz vor dem Bundesgericht einzusetzen. Er hat die neue Einführungsverordnung über die richterliche Überprüfung von Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht verabschiedet und sie kurzfristig per 1. April 2009 in Kraft gesetzt.

Da dringender Handlungsbedarf besteht, erfolgt die Veröffentlichung der entsprechenden Verordnung - gestützt auf Artikel 7f des Publikationsgesetzes - ausserordentlich mittels dieser Medienmitteilung, einem Hinweis im Internet sowie mit einem Schreiben an die betroffenen Behörden.

Die Einführungsverordnung ist bis längstens 31. Dezember 2011 befristet und soll im Rahmen des laufenden Gesetzgebungsverfahrens zur Justizreform 2 ins ordentliche Gesetzesrecht überführt werden.
nach oben
Dokumentation

* Verordnung Überprüfung von Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht (PDF, 383 KB)
http://www.portalbackend.be.ch/public/media/DisplayFile.aspx?fileId=55346245626413608&linkId=54452191959495103&linkName=Verordnung%20%DCberpr%FCfung%20von%20Zwangsmassnahmen%20im%20Ausl%E4nderrecht

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HÄRTEFÄLLE
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Bund 25.3.09

"Härtefall-Lotterie" im Asylwesen

Grosse kantonale Unterschiede bei Anerkennung von Asyl-Härtefällen - vergleichsweise grosszügige Berner Praxis

Die Schweizerische Flüchtlingshilfe fordert eine grosszügigere Härtefallpraxis für abgewiesene Asylbewerber. Negative Entscheide sollen angefochten werden können.

Jürg Sohm

Mit dem neuen Asylgesetz ist vor zwei Jahren eine Härtefallregelung für Sans-Papiers in Kraft getreten. Asylbewerber, die trotz abgelehntem Asylgesuch nicht ausgereist sind, können ihren illegalen Aufenthalt nach fünf Jahren regularisieren lassen. Bedingung sind gute Integration, einwandfreier Leumund, gesicherte finanzielle Verhältnisse, und auch die Familienverhältnisse (allenfalls schulpflichtige Kinder) werden berücksichtigt. Zudem darf die Rückkehr ins Herkunftsland nicht zumutbar sein.

 Mit der Aufnahme der Härtefallregeln ins Gesetz war nicht zuletzt die Hoffnung verbunden, dass sich die Praxen der Kantone etwas annähert. Denn während in der Westschweiz seit Jahren grosszügig Härtefallbewilligungen erteilt werden, haben Sans-Papiers in gewissen Deutschschweizer Kantonen kaum Chancen auf Anerkennung.

Nach zwei Jahren zieht die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) allerdings eine negative Bilanz. Die Härtefallanerkennung bleibe eine "Lotterie", sagte SFH- Generalsekretär Beat Meiner gestern vor den Medien. Tatsächlich gibt es zahlenmässig grosse Unterschiede, wie die Statistik des Bundesamts für Migration (BFM) zeigt: Der bevölkerungsreichste Kanton Zürich, der anteilmässig am meisten Asylbewerber beherbergt, hat 2007 und 2008 insgesamt nur gerade 15 abgewiesene Asylbewerber als Härtefälle anerkannt. Im Kanton Waadt dagegen waren es im gleichen Zeitraum 596 anerkannte Härtefälle - also 40-mal mehr. Die Anerkennung ist in der Romandie generell grösser als in der Deutschschweiz. Bern ist der grosszügigste Kanton in der Deutschschweiz mit 191 anerkannten Härtefallgesuchen in den zwei Jahren. Insgesamt kamen 1605 abgewiesene Asylbewerber auf diesem Weg zu einer Aufenthaltsbewilligung.

Strenge Zürcher

Beat Meiner ortet "Mentalitätsunterschiede" als Hauptgrund für die grossen Unterschiede. In den liberalen Kantonen sähen die Behörden die Illegalität eher als Gefahr für die Gesellschaft und neigten deshalb eher zur Integration der Personen. In den restriktiven Kantonen dominiere die Haltung, dass illegales Verhalten nicht noch belohnt werden dürfe. Die "Kann"-Bestimmung im Gesetz gibt den Behörden dabei einen grossen Ermessensspielraum. Im Kanton Zürich wird zur Feststellung der Identität zwingend ein Pass verlangt. Dem Kanton Bern dagegen genügen auch andere Dokumente, wenn die Papierbeschaffung im jeweiligen Herkunftsland Schwierigkeiten bereitet.

Härtefallgesuche scheitern in Zürich zudem oft am zu geringen Einkommen der Gesuchsteller. Der Kanton Bern dagegen begnügt sich laut SFH damit, dass ein Arbeitgeber bestätigt, einen Gesuchsteller nach Erhalt der Arbeitsbewilligung anstellen zu wollen. Auch bei den Anforderungen an die Sprachkenntnisse gibt es höchst unterschiedliche Massstäbe.

Die SFH kritisiert die heutige "Willkür" und fordert "Chancengleichheit". So sollen die Kantone die Entscheide nicht allein den Behörden überlassen, sondern Integrations- und Migrationsfachleute beiziehen und so breiter abstützen. Derartige Härtefallkommissionen gibt es bereits in den Kantonen Neuenburg, Luzern, Solothurn, Waadt und Basel-Stadt. Weiter fordert die SFH ein Beschwerderecht. Heute können negative Entscheide der Kantone nicht angefochten werden. Das Recht, das bei jeder Parkbusse gelte, müsse bei so weitreichenden Entscheiden erst recht gewährt werden, sagte Meiner.

Wegweisung des Bundes

Die Forderungen gehen ausdrücklich an die Kantone. Die SFH anerkenne die Bestrebungen des Bundes, die Kantone zu einer einheitlicheren Praxis anzuhalten, sagte Meiner. Konkret hat das BFM Anfang Jahr eine Weisung zur Handhabung der Härtefallkriterien in die Vernehmlassung geschickt. BFM-Sprecher Jonas Montani spricht von einem "Arbeitsinstrument" für die Kantone, mit welchem die Kriterien wie Identitätsnachweis, Sprache, wirtschaftliche Situation, Integration und so weiter konkretisiert werden. Details wollte Montani wegen der noch nicht ausgewerteten Vernehmlassung noch nicht preisgeben.

Kaum "klassische" Sans-Papiers

Härtefallregeln gibt es nicht nur für abgewiesene Asylbewerber, sondern (im Ausländergesetz) auch für vorläufig Aufgenommene. Dabei handelt es sich um Flüchtlinge, die zwar die strengen Asylkriterien nicht erfüllen, deren Rückkehr ins Herkunftsland aber dennoch unzumutbar oder unmöglich ist. Im Gegensatz zu den abgewiesenen Asylbewerbern wenden die Kantone hier die Kriterien generell grosszügig an. Allein im letzten Jahr wurden gesamtschweizerisch 3132 vorläufig Aufgenommene als Härtefälle anerkannt, gegenüber 845 abgewiesenen Asylbewerbern. Die Flüchtlingshilfe (SFH) ist mit der Anwendung der Härtefallregeln in diesem Bereich denn auch ausdrücklich "zufrieden".

Nicht untersucht hat die SFH die Regularisierung der "klassischen" Sans-Papiers, also der illegal anwesenden Personen, die nie ein Asylgesuch gestellt haben und meist als Hilfskräfte Schwarzarbeit leisten. Sie machen gemäss einer Studie von 2005 den Grossteil der geschätzten 100000 Sans-Papiers in der Schweiz aus. Gesuche um Regularisierung ihres illegalen Aufenthalts gebe es aber praktisch keine, sagt auf Anfrage Florian Düblin, Leiter des bernischen Migrationsamts. Von 2001 bis Ende 2008 gab es gemäss Statistik des Bundesamts für Migration (BFM) gesamtschweizerisch total nur 1985 Gesuche, davon 36 im Kanton Bern. (soh)

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NLZ 25.3.09

Abgewiesene Asylbewerber

Zug will sich nicht der Westschweiz anpassen

Jeder Kanton handhabt Härtefälle bei Flüchtlingen unterschiedlich. Die Flüchtlingshilfe fordert nun eine Vereinheitlichung.

Der Fall der serbischen Familie Comagic hat über Zürich hinaus für Schlagzeilen gesorgt: Die 1995 eingereiste Mutter und ihre beiden in Zürich aufgewachsenen 15-jährigen Zwillinge Aleksandra und Tijana werden ausgewiesen. So hat der Zürcher Regierungsrat Anfang März entschieden, weil sich die geschiedene Mutter nach einem abgewiesenen Asylgesuch durch eine Scheinheirat das Aufenthaltsrecht erschlichen hatte. Die Familie konnte demnach nicht von der gesetzlich verankerten Härtefallregelung profitieren trotz vorbildlicher Integration und medialer Solidaritätskundgebungen.

"Liberales" Luzern

Wie selten diese Ausnahmeklausel für illegal anwesende Ausländer in der Wirtschaftsmetropole zum Tragen kommt, belegt ein gestern veröffentlichter Bericht der schweizerischen Flüchtlingshilfe. So sprach Zürich in den letzten zwei Jahren 15 Personen ohne gültige Aufenthaltspapiere das Bleiberecht zu. Waadt hingegen legalisierte im selben Zeitraum fast 600 Personen.

Auch in der Zentralschweiz setzen die Behörden die Härtefallregelung unterschiedlich um: "Luzern verfolgt eine liberale Politik, während Zug eher restriktiv ist", behauptet der Verfasser der Studie, der Jurist Thomas Baur.

Jedoch sind die nackten Zahlen seiner Erhebung nur bedingt aussagekräftig. Denn der Studienautor hat es offensichtlich versäumt, sie in ein schlüssiges Verhältnis zu stellen.

Dehnbare Paragrafen

Vor den Medien warnte Beat Meiner, Generalsekretär der Flüchtlingshilfe, gestern aber vor einer "Härtefalllotterie". Jeder Asylsuchende werde bei seiner Einreise in die Schweiz einem Kanton zugeteilt, begründete er. "Steht auf dem Lottozettel Waadt, hat der Asylsuchende trotz abgewiesenem Gesuch grosse Chancen, dass sein Status nach fünf Jahren legalisiert wird. Steht darauf hingegen Zürich, sind diese gleich null."

Denn die Kantone seien aufgrund einer Kann-Formulierung im Gesetz völlig frei, wie sie mit Härtefällen umgingen, kritisierte Meiner. Zumal auch die dort verankerten Bedingungen unterschiedlich angewandt würden, ergänzte Baur. Demnach kann ein illegal Anwesender eine Aufenhaltsbewilligung beantragen, wenn er mindestens fünf Jahre in der Schweiz ist, sich gut integriert hat und seinen Lebensunterhalt selber verdient.

Laut Meiner spalten sich die Kantone in zwei Lager auf: Einige würden in der Härtefallregelung eine Möglichkeit sehen, gut integrierten Menschen eine Aufenthaltsbewilligung zu erteilen. Andere wiederum würden die Auffassung vertreten, dass abgewiesene Asylsuchende, die einer Wegweisungsaufforderung nicht nachgekommen seien, nicht mit dem Bleiberecht zu belohnen seien.

Die Flüchtlingshilfe fordert nun die Kantone auf, ihre Praxis zu vereinheitlichen und zwar nach dem Vorbild der grosszügigeren Westschweiz. Um willkürliche Entscheide auszumerzen, sollen sie ausserdem gezwungen werden, eine Härtefallkommission einzusetzen.

Zug wehrt sich

Mit diesen Plänen kann Beat Villiger, Sicherheitsdirektor des Kantons Zug, wenig anfangen. "Zwar wäre es sinnvoll, wenn die Kantone ihre Praxis vereinheitlichen würden", erklärte er unserer Zeitung. Dass sich Zug aber der Westschweiz anpassen müsste, komme nicht in Frage. Schliesslich sei die zurückhaltende Vorgehensweise im Kanton breit abgestützt.

Er wolle nun abwarten, wie sich der Bund in dieser Frage verhalte, führte Villiger aus. Dort wird gegenwärtig eine Weisung an die Kantone ausgearbeitet. Noch offen ist, wie sich die kantonale Justizdirektorenkonferenz positionieren werde. Auch sie werden demnächst prüfen, ob bei den Härtefällen Handlungsbedarf besteht, wie Generalsekretär Roger Schneeberger in Aussicht stellt.
Isabel Drews, Bern

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NZZ 25.3.09

Uneinheitliche Härtefallpraxis im Asylbereich

Flüchtlingshilfe fordert Harmonisierung unter den Kantonen

 Asylsuchende, die nach fünfjährigem Aufenthalt noch keinen Status besitzen, haben sehr unterschiedliche Chancen auf eine Härtefallbewilligung. Die Flüchtlingshilfe drängt auf Massnahmen, die unter den Kantonen mehr Gleichbehandlung versprechen.

 C. W.  Das Asyl- und das Ausländergesetz enthalten verschiedene Klauseln, die es erlauben, in Härtefällen von den üblichen Bedingungen für eine Aufenthaltsbewilligung abzusehen. Unter anderem sind Gesuche von vorläufig Aufgenommenen, die mindestens schon fünf Jahre in der Schweiz leben, vertieft zu prüfen, wobei auf die Integration, die familiären Verhältnisse und die Zumutbarkeit einer Rückkehr zu achten ist. Im letzten Jahr wurden 3132 solche Aufenthaltsbewilligungen erteilt. Zwar unterbreiten nicht alle Kantone dem Bundesamt für Migration (BfM) proportional zu ihrer Grösse gleich viele Anträge zur Zustimmung, doch befasst sich die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) in einem kritischen Bericht vor allem mit einer anderen Konstellation.

 Fünf Jahre Aufenthalt und Integration

 Im Sinn einer Auffangmöglichkeit kann ein Kanton mit Zustimmung des BfM eine Aufenthaltsbewilligung erteilen, wenn seit dem Einreichen des Asylgesuchs fünf Jahre vergangen sind und wegen fortgeschrittener Integration ein schwerwiegender persönlicher Härtefall vorliegt. Der Aufenthaltsort des Betroffenen muss den Behörden immer bekannt gewesen sein. Im Unterschied zum Recht, das vor 2007 galt, ist eine solche Bewilligung auch nach Ablehnung des Asylgesuchs möglich. Massgebend ist nicht die (vorher abgeklärte) politische Gefährdung in der Heimat, sondern die ganze persönliche Situation. 2008 wurden 649 Bewilligungen nach Abschluss des Verfahrens und 196 bei noch hängigem Gesuch erteilt. 266 dieser Fälle stammten aus der Waadt, 163 aus dem Kanton Genf, 114 aus dem Kanton Bern, nur je 10 hingegen aus den Kantonen Zürich und Aargau, 2 aus Basel-Stadt.

 Die SFH zeigt, dass die Kantone speziell die wirtschaftliche und sprachliche Integration recht unterschiedlich definieren. Da ist Bedingung, dass jemand zwei Jahre keine Sozialhilfe bezogen hat, dort genügen drei Monate Erwerbstätigkeit; teils werden die Sprachkenntnisse im Gespräch getestet, teils wird ein Kursbesuch verlangt. Da es sich um eine "Kann-Bestimmung" handelt, fühlen sich viele Kantone relativ frei im Umgang mit Härtefallgesuchen. Der Grosszügigkeit setzt das Bundesamt eine Grenze, das aber insgesamt etwa 90 Prozent der kantonalen Anträge gutheisst.

 Rechtsweg und Kommissionen

 Der Gesetzgeber hat zwar den Kantonen bewusst einigen Freiraum gelassen, doch hält die SFH die Unterschiede mit Blick auf die Chancengleichheit für stossend, zumal da Asylsuchende ihren Aufenthaltskanton nicht wählen können. Für eine Harmonisierung schlägt die Dachorganisation der Hilfswerke verschiedene Massnahmen vor. Zum einen soll das BfM präzise Weisungen für die Praxis erlassen. Zum anderen seien die kantonalen Verfahren auszubauen. Der Verwaltung zur Seite gestellte Härtefallkommissionen, wie es sie in zehn Kantonen bereits gibt, sollen überall dafür sorgen, dass die Beurteilung fachlich breit abgestützt wird. Zudem sollen negative Entscheide auf kantonaler Ebene angefochten werden können, was heute zum Teil nicht möglich ist. Dies würde auch zu einer klareren Praxis führen.

 Inhaltlich sieht die Flüchtlingshilfe in einer "liberalen Anwendung" der Härtefallregelung ein Mittel, Menschen, die sich faktisch im Land eingelebt haben, aus einer rechtlichen Grauzone herauszuführen und ihnen eine langfristige Perspektive zu öffnen. Die Alternative sei die Entwicklung von Parallelgesellschaften. Hinzufügen kann man, dass das erste Ziel sein muss, durch rasche, angemessene Entscheide über die Asylgesuche und einen guten Vollzug besonders harte soziale Situationen gar nicht entstehen zu lassen.

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VERDINGKINDER
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bernerzeitung.ch 25.3.09

Ausstellung über Verdingkinder im Käfigturm

Im Berner Käfigturm ist ab Donnerstag die Ausstellung "Enfances volées - Verdingkinder reden" zu sehen. Sie will ein mehrheitlich trauriges Kapitel der Schweizer Geschichte vor dem Vergessen bewahren.

Verdingkinder sind Kinder, die fremdplatziert wurden und in ihrer neuen Familie für Kost und Logis arbeiten mussten. Fremdplatziert wurden sie, weil die Eltern unverheiratet oder arm waren oder ein oder beide Elternteile starben, wie Michael Fritsche vom Politforum des Bundes am Mittwoch bei der Ausstellungspräsentation sagte.

"Es gab auch Verdingkinder, die es gut hatten", erklärte vor den Medien in Bern Jacqueline Häusler vom Verein Geraubte Kindheit, der die zweisprachige Ausstellung organisiert hat.

Die allermeisten Kinder hatten es aber schwer oder sehr schwer. Das zeigen Ausschnitte aus 300 Interviews, die zwischen 2003 und 2007 im Rahmen von Forschungsprojekten in der Deutschschweiz und der Romandie mit fremdplatzierten Kinder geführt wurden. Sie stehen im Zentrum der Ausstellung im Käfigturm - Politforum des Bundes.

Fast wie auf dem Sklavenmarkt

So berichtet etwa ein Franz, wie er in Huttwil fast wie auf einem Sklavenmarkt den Bauern angeboten wurde und - schmächtig, wie er war - zuerst niemand ihn wollte. Beim Bauer, der ihn dann doch noch aufnahm, kam er schliesslich in einer Besenkammer unter und erhielt sein Essen immer nur auf der Kellertreppe.

Nach dem Aufenthalt in Bern geht die Wanderausstellung bis 2014 in weitere Städte der ganzen Schweiz. Überall werden jeweils spezifisch auf die jeweilige Region abgestimmte Rahmenveranstaltungen stattfinden. Auch ein Teil der Ausstellung geht jeweils speziell auf die Ausstellungsregion ein.

Spezieller Fokus auf C.A. Loosli

In Bern wird das Engagement des 1877 in Sumiswald unehelich geborenen Carl Albert Loosli hervorgehoben. Der spätere Bümplizer Schriftsteller prangerte in seinen Schriften Missstände im Verdingwesen an und wird als wichtigster schweizerischer Kritiker der ausserfamiliären Erziehung im 20. Jahrhundert bezeichnet.

Das Berner Rahmenprogramm besteht unter anderem aus einer Lesung von Dora Stettler, der Autorin des Buchs "Im Stillen klagte ich die Welt an. Als ,Pflegekind' im Emmental", und einem Kolloquium zum Thema Verdingkinder.

Ausserdem organisiert Integras, der Fachverband für Sozial- und Sonderpädagogik, Foren mit Heimleiterinnen und Heimleitern sowie Mitarbeitern und bietet zwischen April und Juni 2009 Heimbesichtigungen an. (sda)

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Interaktiv-Box
http://www.verdingkinderreden.ch.

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TIGRIS
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20min.ch 25.3.9

Nicht illegal

"Tigris" kam schon 130-mal zum Einsatz

Alle politischen Akteure waren über die Eingreiftruppe "Tigris" des Bundes im Bild. Das sagt Kurt Blöchlinger, Chef der Bundeskriminalpolizei (BKP). Von einer geheimen Truppe könne nicht die Rede sein.

Eine geheime Truppe gebe es nicht, sagte der Chef der Bundeskriminalpolizei gegenüber dem "Blick" und wehrt sich gegen den Vorwurf der Intransparenz und der Geheimhaltung. Die Politik, das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) und der Direktor des Bundesamts für Polizei (Fedpol) seien im Bild über die Sondereinheit gewesen. Ein vom damaligen Justizminister Christoph Blocher in Auftrag gegebener Inspektionsbericht sei im Jahre 2005 zu keinen Empfehlungen gekommen. Blocher habe ihn zur Kenntnis genommen, und der Bericht sei auch an die Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) des Parlaments gegangen. Die Vorwürfe der "Weltwoche" seien für ihn deshalb nicht nachvollziehbar, sagte Blöchlinger.

Widmer-Schlumpf war eingeladen

Auf die Frage, wieso die neue EJPD-Chefin Eveline Widmer-Schlumpf nicht im Bild gewesen sei, sagte Blöchlinger, man habe die Spitze des EJPD vor etwa einem halben Jahr zu einem Besuch der Spezialeinheiten, darunter auch "Tigris", eingeladen. Der Besuch habe bisher aber nicht stattgefunden. Der Chef der Bundeskriminalpolizei bekräftigte auch, dass er selber die Kantonspolizeichefs im Herbst 2005 über die Einsatzgruppe informiert habe.

Auch an der Euro 08

Zu den bis heute rund 130 Einsätzen in Zusammenarbeit mit 21 Kantonen habe auch die Koordination des Informationsflusses unter den Interventionseinheiten der Kantonspolizeikorps an der Fussballeuropameisterschaft Euro 08 gehört. "Einzelne Kantone sind sogar auf uns zugekommen und baten um Unterstützung", sagte Blöchlinger. Die Feedbacks aus den Kantonen seien bisher nur äusserst positiv gewesen. Zu einer Schussabgabe sei es bei den bisherigen Einsätzen von "Tigris" noch nie gekommen.

Aufgebaut wurde "Tigris" gemäss Blöchlinger in der Amtszeit Blochers ab 2004 bis 2005. Es treffe aber zu, dass die Zielfahndungseinheit als Folge der von Blocher-Vorgängerin Ruth Metzler begleiteten Effizienzvorlage aufgebaut worden sei. Er selber habe "Tigris" mit Einwilligung seiner Vorgesetzten eingeführt. Blöchlinger verlässt die Bundeskriminalpolizei Mitte Jahr und wechselt zur Schaffhauser Kantonspolizei, zu deren Kommandant er gewählt wurde. Auf die Frage, ob er sich in der Kontroverse um "Tigris" vom Fedpol-Direktor und vom Bundesanwalt im Stich gelassen fühle, sagte Blöchlinger: "Dazu möchte ich nichts sagen."

Seit dem "Weltwoche"-Bericht über "Tigris" haben Justizministerin Widmer-Schlumpf sowie die Aufsichtsorgane des Parlaments Abklärungen über die Sondereinheit abgekündigt. Auch die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren erklärte, nicht im Bilde gewesen zu sein.

Sondereinheiten im Einsatz an einem Wettkampf der Interventionseinheit Skorpion der Stadtpolizei Zürich
http://www.20min.ch/news/schweiz/story/15270395
(Video: 20 Minuten Online)

Quelle: AP

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Blick 25.3.09

Exklusiv-Interview mit dem Chef der Einheit, Kurt Blöchlinger

Die ganze Wahrheit über "Tigris"

Von  Henry Habegger

"Alle wussten Bescheid." Kurt Blöchlinger (45), Chef der Bundeskriminalpolizei, über die angeblich "geheime" Einsatzgruppe Tigris.

Blick: Kurt Blöchlinger, Sie sind also Chef der "Kampftruppe" Tigris, der "geheimen Bundespolizei".

Kurt Blöchlinger: Ich bin Chef der Bundeskriminalpolizei (BKP). Aber nicht Chef irgendeiner geheimen Truppe. Eine solche Truppe gibt es nicht und gab es nie.

Genau das behauptete aber die "Weltwoche".

Wir waren immer transparent und offen, auch bezüglich Budget und Einsatzstatistiken.

Offen gegenüber wem?

Gegenüber der Politik, dem Justizdepartement, dem Direktor des Bundesamts für Polizei (Fedpol). Alle waren im Bild. So liess Bundesrat Christoph Blocher 2005 durch sein Generalsekretariat im Rahmen einer Inspektion auch die Einsatzgruppe Tigris untersuchen. Der Inspektionsbericht enthielt keine Empfehlungen zu Tigris. Herr Blocher nahm ihn zur Kenntnis. Der Bericht ging auch an die Geschäftsprüfungskommissionen des Parlaments. Daher sind für mich die "Weltwoche" Vorwürfe nicht nachvollziehbar.

War Blochers Nachfolgerin Eveline Widmer Schlumpf im Bild?

Wir waren auch zu ihr offen und transparent. Wir luden die Departementsspitze via Generalsekretärin vor rund einem halben Jahr ein, die Spezialeinheiten, unter anderem Tigris, zu besuchen.

Fand dieser Besuch statt?

Bisher nicht.

Auch diverse Kantonsvertreter, auch Polizeikommandanten sagen, sie wussten nichts.

Im Herbst 2005 habe ich die Kantonspolizeichefs an einer Veranstaltung über die Einsatzgruppe informiert. An der Euro 08 koordinierte Tigris den Informationsfluss unter den Interventionseinheiten der Kantonspolizeikorps der Host Cities. Weiter arbeitete Tigris bis heute bei ihren rund 130 Einsätzen mit 21 verschiedenen Kantonen zusammen. Einzelne Kantone sind sogar auf uns zugekommen und baten um Unterstützung. Wir haben bisher aus den Kantonen nur äusserst positive Feedbacks erhalten.

Ist Tigris eine Kampftruppe?

Nein. Sie ist eine bewaffnete Einsatzgruppe mit speziellem Einsatzmaterial sowie erweiterter Ausbildung für die Bewältigung von Einsätzen mit erhöhter Gefährdung. Sie verfügt jedoch nicht über das gleiche Material und ist nicht für die gleichen Aufträge wie die Interventionseinheiten der Kantone zuständig: Die EG Tigris ist nicht zuständig für Amok-, Geisel- und Sprengstofflagen.

Was macht Tigris denn?

Sie nimmt im Rahmen von Bundesstrafverfahren und Rechtshilfeverfahren Festnahmen vor, macht Zielfahndungen und bildet die Mitarbeitenden des Bundesamtes für Polizei in der Anwendung von Zwangsmassnahmen aus. Das sind rund 350 Personen.

Hat Ex-Justizministerin Ruth Metzler Tigris eingeführt?

Nein. Tigris wurde in der Amtszeit von Bundesrat Blocher, ab 2004 bis 2005, aufgebaut. Es ist hingegen richtig, dass die Zielfahndungs-Einheit als Folge der Effizienzvorlage (neue Bundeskompetenzen) unter Bundesrätin Metzler aufgebaut worden ist.

Wie kam es zum Aufbau?

Die Kantone wollten und konnten gewisse Aufgaben zugunsten der Bundesstrafverfahren nicht mehr für den Bund übernehmen. Ein Hauptgrund war, dass die Kantone damals nicht für die Einsätze bezahlt wurden. Da stand ich als Chef der BKP vor der Frage: Bilde ich meine 200 Ermittler alle soweit aus, dass sie in der Lage sind, heikle Einsätze vorzunehmen? Oder bilde ich ein spezialisiertes Team für diese Aufgabe? Ich entschied mich für das Team.

Sie sind der "Vater" von Tigris?

Ja. Ich habe Tigris eingeführt. Mit Einwilligung meiner Vorgesetzten.

Es wird behauptet, Tigris habe keine rechtliche Basis.

Tigris arbeitet im Rahmen von Verfahren der Bundesanwaltschaft, des Untersuchungsrichteramtes, des Bundesamtes für Justiz oder der Kantone. Je nach Auftraggeber ist die Rechtsgrundlage im Strafprozessrecht, im Rechtshilfegesetz oder im kantonalen Recht.

Wer bewilligt die Einsätze? Ein Richter?

Es braucht keine richterliche Bewilligung. Wir handeln nur im Auftrag einer Justizbehörde: Bundesanwaltschaft, Untersuchungsrichteramt, Bundesamt für Justiz oder kantonale Justizbehörde. Es geht bei den Einsätzen nur um Personen, die schon per Haftbefehl gesucht werden.

Sind alle Einsätze wie vorgeschrieben mit den Kantonen abgesprochen?

Meine Leute haben die klare Order, sich immer mit den betroffenen Kantonen abzusprechen. Wenn das Gefährdungspotenzial der "Kunden" zu hoch ist oder der Einsatz aus anderen Gründen nicht durch Tigris durchgeführt werden kann, dann übernimmt eine kantonale Interventionseinheit.

Gabs bei Einsätzen Tote, Verletzte?

Nein. Es kam bisher nie zu einer Schussabgabe. Unsere Leute arbeiten sehr gut, sie haben ihre Aufgaben ausgezeichnet gelöst.

Laut "Weltwoche" gab es unverhältnismässige Einsätze. So sei Financier Dieter Behring 2007 beim Zähneputzen von einem schwerbewaffneten Trupp verhaftet worden.

Das zeigt, wie "seriös" diese Berichte sind. Im Fall Behring traten die Polizisten in Zivil mit Polizeikennzeichnung auf, ohne Montur, ohne Helm, normal mit Pistole.

Weder Bundesanwalt Erwin Beyeler noch Fedpol-Chef Jean-Luc Vez, die im Bild sind, haben sich zu Wort gemeldet. Fühlen Sie sich im Stich gelassen?

Dazu möchte ich nichts sagen.

Bundesrätin Widmer-Schlumpf hat eine Abklärung angekündigt. Haben Sie Angst?

Ich wüsste nicht, warum.

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Der Wirbel um die Tiger

Die Einsatzgruppe Tigris (Tiger) der Bundeskriminalpolizei: Eine 14 Mann starke Truppe, die mit einem Budget von knapp 2,7 Millionen Franken ausgestattet ist.

Die "Weltwoche" behauptete, "Tigris" sei eine "geheime Bundespolizei". Unter Chef Kurt Blöchlinger (45) habe die Bundeskriminalpolizei (BKP) heimlich Elemente einer Bundessicherheitspolizei eingeführt.

Bundespolitiker und Vertreter von Kantonen zeigten sich erstaunt über die Existenz von "Tigris". Die Geschäftsprüfungskommissionen des Bundesparlaments werden aktiv. Justizministerin Eveline Widmer Schlumpf will Tigris durch den ehemaligen Zuger Justizdirektor Hanspeter Uster untersuchen lassen.

Blöchlinger ist seit 2003 BKP Chef. Zuvor war der Jurist Chef der Zuger Kripo. Ende 2008 wurde er zum Kommandanten der Kantonspolizei Schaffhausen gewählt. Dort wird er seine Arbeit Mitte Jahr aufnehmen.

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Aargauer Zeitung 25.3.09

Kurt Wernli über "Tigris" ungehalten

"Wenn das stimmt, was da nach und nach herauskommt, bin ich ziemlich verärgert", sagt der abtretende Aargauer Innenminister Kurt Wernli zur lange geheim gehaltenen Einsatzgruppe "Tigris" der Bundeskriminalpolizei. Er habe, wie viele andere Politiker auch, von deren Existenz am Donnerstag aus der "Weltwoche" erfahren. Wernli bekundet "grosse Mühe damit, dass der Bund die erforderliche Transparenz hat vermissen lassen". Wenn diese Truppe im vermuteten Umfang eingesetzt worden sei, wäre damit die Polizeihoheit der Kantone verletzt worden: "Für die Sicherheit der Kantone sind diese abschliessend selber zuständig. Ausnahmen benötigen klare Vereinbarungen. Solche gab es hier nicht."

Keinen Kommentar gibt es zu "Tigris" von Stephan Reinhardt, dem Kommandanten der Kantonspolizei Aargau. In dieser Angelegenheit gebe nur Beat Hensler, Präsident der Schweizerischen Polizeikommandantenkonferenz, Auskunft. Und auch Ex-Kommandant Léon Borer winkt ab: "Ich bin nicht mehr im Amt und halte mich deshalb mit Kommentaren zurück." (to)

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NZZ 25.3.09

Auch ständerätliche GPK trifft Abklärungen zu "Tigris"

 Bern, 24. März. (sda)  Nun befasst sich auch die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Ständerats mit der "Tigris" genannten Eingreiftruppe der Bundeskriminalpolizei. Sie beauftragte ihre Subkommission EJPD/BK unter dem Präsidium von Ständerat Claude Janiak (Baselland, sp.) mit den entsprechenden Abklärungen, wie sie am Dienstagabend mitteilte. Die Kommission soll untersuchen, wie und zu welchem Zweck die Einsatzgruppe entstanden ist. Zudem soll abgeklärt werden, welche rechtlichen Grundlagen für die Gruppe existieren, wie und bei welchen Aktionen die Truppe zum Einsatz gelangt und wie die Zusammenarbeit mit den Kantonspolizeien geregelt ist. Wie lange die Abklärungen dauern, ist unklar. Nachdem die "Weltwoche" letzte Woche die Existenz der 14-köpfigen Eingreiftruppe publik gemacht hatte, ordnete bereits Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf eine Untersuchung an. Zudem befasst sich die nationalrätliche GPK mit dem Fall.

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SQUAT ZH
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Tagesanzeiger 25.3.09

Aus für Besetzerinnen-WG am Zürichberg

Ein Jahr lang haben zwölf junge Frauen illegal im ehemaligen Institut für Biomedizinische Technik gewohnt. Bald wird das ewige Provisorium abgerissen - geplant sind Luxuswohnungen.

Von Monica Müller

Es war ihr erstes besetztes Haus - und schon jetzt trauern die Sängerinnen, Designerinnen, Kunststudentinnen, Architektinnen und Maturandinnen den guten alten Zeiten nach. Noch wohnen einige von ihnen an der Moussonstrasse 18 am Zürichberg, doch aus dem liebevoll gestalteten Zuhause ist eine Übergangslösung geworden. Sie haben das Nähzimmer, das Fotolabor, das Gästezimmer und die Waschküche aufgehoben und die meisten ihrer Möbel in Sicherheit gebracht. Auf einem letzten Sofa zeigen die Besetzerinnen Fotos von "ihrem" Haus zu seinen besten Zeiten: Selbst gemalte Bilder zierten die Wände, das pink gestrichene Bad war mit einem Plastikflamingo dekoriert, farbige Sofas waren um ein gedecktes Salontischchen gruppiert. "Schön wars bei uns zu Hause."

Das ehemalige Institut für Biomedizinische Technik wurde 1959 als Provisorium erstellt - und blieb viel länger stehen, als ursprünglich geplant. Bis im Juli 2007 nutzte die Universität Zürich den Pavillon zu Büro- und Laborzwecken. Im Frühling 2008 bekamen die jungen Frauen Wind von der leeren Liegenschaft an bester Lage und zogen ein. Sie informierten den Eigentümer, das Immobilienamt des Kantons, und die Polizei über die Besetzung, zahlten ab sofort für Strom und Wasser und luden die Nachbarn zu Kaffee und Kuchen ein. "Wir wollten keine unpersönliche, unzugängliche Besetzermasse sein." Nur einmal haben sie in "ihrem" Haus eine Party veranstaltet, diese aber mit Flyern angekündigt und die Wände mit Isolationsplatten ausstaffiert, um die Anwohner nicht zu stören. Als der Kanton die Liegenschaft zum Verkauf ausschrieb, haben sie das ganze Haus für den Besichtigungstermin herausgeputzt. "Wir waren gute Nachbarinnen und bezahlten die Nebenkosten - offenbar hat sich das nicht gelohnt."

Das Mail des Kantons Ende Januar, die Liegenschaft sei verkauft und per 16. März zu räumen, nahmen die netten Mädchen nicht einfach hin. Sie erkundigten sich beim Grundbuchamt Fluntern und stellten fest, dass die Eigentumsübertragung noch nicht stattgefunden hatte, ein Abbruch der Liegenschaft also noch nicht kurz bevorstehen konnte. Um einen "Rausschmiss auf Vorrat" zu verhindern, suchten sie über den Kanton das Gespräch mit dem privaten Käufer. Dieser wollte aber nicht verhandeln, sondern die Besetzerinnen möglichst schnell vertreiben. Er plant einen Neubau mit Luxuswohnungen, die oberste für sich selbst.

Besitzer verlangte Räumungshilfe

Seither haben sich die Fronten verhärtet. Die Besetzerinnen kritisieren, dass der Kanton auf dem Grundstück nicht billigen Wohnraum für Studierende schafft, sondern die Liegenschaft profitorientiert an einen Privaten verkauft hat. An der Hausfassade hängen Transparente, auf denen "Asbest bleibt", "Kein Rausschmiss auf Vorrat" und "Viva Vagina" steht - und die Besetzerinnen bleiben, aus Protest, vorerst im ewigen Provisorium. Die Polizei ist informiert, sieht zurzeit aber keinen Handlungsbedarf. Erst wenn die Stadt über den Abbruch des Pavillons durch den neuen Eigentümer informiert wird und die Besetzerinnen trotzdem in der Liegenschaft bleiben, muss die Polizei aktiv werden (siehe Kasten).

Thomas Maag, Sprecher der Baudirektion des Kanton Zürichs, nimmt wie folgt Stellung: "Eine Nutzung als Studentenheim war nicht denkbar, weil das Provisorium ein Abbruchprojekt ist." Die Liegenschaft werde nicht mehr für staatliche Bedürfnisse benötigt, und der Regierungsrat habe dem Verkauf zugestimmt. Ende März/Anfang April finde die Eigentumsübertragung statt. Der Käufer habe den Wunsch geäussert, dass die Baudirektion ihn bei der Räumung des Hauses unterstütze.

Noch gibt es kein konkretes Bauprojekt für die Moussonstrasse 18 und entsprechend auch kein Baugesuch. Bis dieses rechtskräftig wird, kann es Monate, bei Einsprachen gar Jahre dauern. Dann erst können die Bauarbeiten beginnen.

Pragmatisch gegen Hausbesetzer

Seit den 90er-Jahren geht die Stadt Zürich bei besetzten Häusern pragmatisch vor. Die Polizei räumt diese erst dann, wenn ein gültiger Strafantrag gegen die Besetzer vorliegt. Zusätzlich muss eine Abbruch- oder Baubewilligung bestehen, eine Neunutzung belegt werden oder ein Risiko für Personen oder geschützte Bauten mit der Besetzung einhergehen. Laut Urs Spinner, dem Sprecher des Hochbaudepartements, funktioniert der "Zürcher Weg" in der Regel gut. Leer stehende Häuser seien nicht im Interesse der Öffentlichkeit. "Normalerweise treffen professionelle Verwalter auf professionelle Besetzer." Wenn Überzeugungsarbeit zu leisten sei, dann gegenüber dem Eigentümer, so Spinner. Die Haltung "das ist doch mein Haus" sei zwar nachvollziehbar, aber die Zürcher Praxis bei Hausbesetzungen sei ein Akt der Vernunft. Das Bundesgericht bezeichnete die Zürcher Polizeidoktrin 1993 ausdrücklich als rechtmässig. (mom)

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NO NATO
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Basler Zeitung 25.3.09

60 Jahre Nato Jubiläumsgipfel 3. und 4. April

"Reine Latsch-Demos sind nicht so beliebt"

Monty Schädel koordiniert die Demonstrationen gegen den Natogipfel

Interview: Annette Goebel

Mit Aktionen, Blockaden und zivilem Ungehorsam wollen die Nato-Gegner kommende Woche den Jubiläumsgipfel in Strassburg, Kehl und Baden-Baden stören.

Monty Schädel (39) ist "politischer Geschäftsführer" des Vereins Deutsche Friedensgesellschaft und Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen. Der Mecklenburger hat sich schon vor Wochen in Offenburg einquartiert.

BaZ: Herr Schädel, die Polizei rechnet mit 25 000 Demonstranten. Wie viele erwarten Sie?

Monty Schädel: Ich weiss es nicht. Vor einem Jahr hätte ich gesagt, 20 000, mindestens. Jetzt aber haben die Behörden unser Demonstrationsrecht sehr eingeschränkt, indem sie uns in Baden-Baden und in Strassburg an den Stadtrand drängen.

Der traditionelle Ostermarsch der Friedensbewegung ist eine Woche vorverlegt worden. Werden also vor allem ältere Leute, die schon vor 25 Jahren gegen die Nato protestiert haben, an den Demos teilnehmen?

Nein, wir erwarten viele Junge. Indem wir direkte Aktionen, Blockaden und andere Aktionen des zivilen Ungehorsams ankündigen, können wir die jungen Leute mobilisieren. Reine Latsch-Demos sind bei denen ja nicht so beliebt. Sie wollen das Gefühl haben, etwas zu bewirken.

Was können Demonstrationen bewirken?

Wir wollen, dass die Nato abgeschafft wird, und deshalb werden wir den Gipfel stören, wo wir können.

Wie zum Beispiel?

Durch Strassenblockaden. Ein solcher Gipfel lebt ja nicht nur davon, dass die Regierungschefs an einem Tisch sitzen. Die haben ja auch Referenten, Sekretäre, irgendjemand muss ihnen die Akten bringen. Und diese Leute passen nicht alle in Helikopter, sondern fahren mit Autos. Wenn wir also die Strassen blockieren, dann kommen die Unterlagen, die Dolmetscher oder auch das Catering nicht an ihren Bestimmungsort, und dann kann der Gipfel nicht…

…stattfinden? Herr Schädel, das glauben Sie doch selber nicht, dass der Gipfel platzt, weil ein paar Papiere oder Sandwiches fehlen.

Es geht dabei natürlich um Symbolik. Wir wollen Bilder schaffen, genauso wie die Nato mit ihrer symbolischen Brückenüberschreitung von Kehl nach Strassburg Bilder schafft. Wir wollen keine Krawalle, sondern legitimen demokratischen Protest leisten und mit unseren Aktionen die Leute zum Nachdenken bringen. Damit sie erkennen, dass die Nato kein Verteidigungsbündnis ist, sondern weltweit Kriege führt. In Strassburg wird über die nächsten Kriege gesprochen.

Jetzt überziehen Sie aber. Auf dem Gipfel wird doch vor allem das Nato-Jubiläum gefeiert und die vollständige Rückkehr Frankreichs in die Nato besiegelt.

Es geht auch um Krieg, zum Beispiel in Afghanistan. Die Nato will weltweit ihren Einfluss mit militärischer Gewalt festigen. Unser Protest gilt aber auch der aktuellen Krise.

Was hat denn die Nato mit der Finanzkrise zu tun?

Krieg und Krise sind zwei Seiten einer Medaille: Die Staaten geben Geld aus, das sie nicht haben, wenn sie wie etwa in Afghanistan viele Millionen in Waffen und Zerstörung investieren.

Die Nato in Afghanistan versteht sich als internationale Schutztruppe.

Und wir sagen, dass man mit Waffen keinen Frieden schaffen kann.

Auch beim G-8-Gipfel, der im Sommer 2007 in Heiligendamm an der Ostsee stattfand, gehörten Sie zu den Organisatoren des Widerstands. Ist der Protest Ihre Mission?

Er ist mein Beruf. Ich bin zurzeit 16 bis 20 Stunden auf dem Platz, trage Infos zusammen und kümmere mich um alle möglichen Anfragen und um die Pressearbeit. Ich mache das hauptamtlich - so wie die Kanzlerin oder die Minister ihren Job machen. Der Unterschied ist nur, dass ich keinen Beamtenstab zur Verfügung habe und aus Mitgliedsbeiträgen und Spendengeldern bezahlt werde.

Keine Friedensfahnen in Strassburg?

Plakatverbot. Auch in Frankreich bereiten Aktivisten den Protest gegen den Nato-Gipfel vor - zum Missfallen der französischen Polizei. Die hat jetzt sogar versucht, pazifistische Fahnen aus Strassburg zu verbannen. Die Polizei hat in den vergangenen Tagen mehrere Anwohner Strassburgs besucht und aufgefordert, Friedensfahnen in Regenbogenfarben und Banderolen mit der Aufschrift "Nein zur Nato" von ihren Fenstern und Balkonen zu entfernen. Nach Angaben der Präfektur gibt es kein offizielles Verbot. Frankreichs Linke reagiert mit einem Sturm der Entrüstung. Dies sei eine "Einschüchterung der Bevölkerung", klagte der Chef der Neuen Antikapitalistischen Partei, Olivier Besancenot. Zentrumspolitiker Francois Bayrou sprach von einem "skandalösen Angriff auf die Meinungsfreiheit". Und Marie-George Buffet, Chefin der Kommunistischen Partei, zürnt: "Die Regierung will die elsässische Hauptstadt offenbar in einen wahren Bunker verwandeln."  AP

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NZZ 25.3.09

Protestbewegungen gegen den Nato-Gipfel in Strassburg

 Paris, 24. März. (ap)  Der Versuch der französischen Polizei, vor dem Nato-Gipfel in zehn Tagen pazifistische Fahnen aus Strassburg zu verbannen, hat Proteste ausgelöst. Dies sei eine Einschüchterung der Bevölkerung, sagte der Chef der Neuen Antikapitalistischen Partei, Olivier Besancenot, am Dienstag. Der Zentrumspolitiker François Bayrou sprach von einem skandalösen Angriff auf die Meinungsfreiheit. Die Polizei hat in den vergangenen Tagen mehrere Anwohner Strassburgs besucht und aufgefordert, Friedensfahnen in Regenbogenfarben und Banderolen mit der Aufschrift "Nein zur Nato" von ihren Fenstern und Balkonen zu entfernen. Nach Angaben der Präfektur gab es zwar kein offizielles Dekret. Die Kommunistische Partei (PCF) bestätigte indes, Beamte hätten auch an der Tür eines ihrer Mitglieder geklingelt.

 Aus Sorge, Demonstranten könnten das Treffen der Staats- und Regierungschef stören, hat die französische Polizei bereits einen Zaun um den Tagungsort errichtet. Rund 500 Organisationen aus 23 Ländern wollen in Strassburg einen Gegengipfel abhalten. Die zentrale Protestkundgebung ist für den Samstag geplant.