MEDIENSPIEGEL 3.4.09
(Online-Archiv: http://www.reitschule.ch/reitschule/mediengruppe/index.html)
Heute im Medienspiegel:
- Reitschule-Programm
- UnternehmerInnen am Bollwerk
- Police BE: Übergriffe + Drogentestfälschungen
- Pinto: Aufstockung der Nonsense-Truppe geplant
- Rauchverbot: Widerstand angekündigt
- Demo-Recht Thun: gegen DemonstrantInnen
- Neonazi-Mord von Unterseen wird verfilmt
- Pnos: Hetzen erlaubt
- Heroin: Zunahme Konsum
- No Nato: Infos bei Linksunten
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REITSCHULE
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Fr 03.04.09
20.30 Uhr - Tojo - Endgame,
Theatergruppe Englisches Departement Uni Bern
21.00 Uhr - Kino - Je ne suis pas
là pour être aimé, S. Brizé, F 2005,
OV/d, 93min, 35mm
22.00 Uhr - Frauenraum - frauendisco
popshop mit Anouk Amok & Madame Léa - Women only
22.00 Uhr - Dachstock - Groovebox:
Kollektiv Turmstrasse live Connaisseur/Ostwind Records/MGF/Diynamic
Music, Hamburg Tigerskin aka Dub Taylor live Organic Domain
Rec./Opossum/Mood Music, Berlin Fa_Bien beam rec, be -
Minimal/House/Elektro
Sa 04.04.09
19.00 Uhr - SousLePont - Afrika
Spezialitäten
20.30 Uhr - Tojo - Endgame,
Theatergruppe Englisches Departement Uni Bern
21.00 Uhr - Kino - Màs Tango,
A. Hannsmann, S. Schnabel, D/Arg 2006, OV/d, 56min, dvd
22.00 Uhr - SousLePont - One Love Jam:
Isaac Biaas & the Soul Babimbi Afro Swing Aftershow mit DJ‘s Side
by Cyde, Angle by Fall Sound System, Jonas Selecta, Zion Sound Int.
22.00 Uhr - Frauenraum - Antifafestival presents: SICK GIRLS Berlin
22.00 Uhr - Dachstock - Little Axe,
Skip McDonald, Doug Wimbish, Keith LeBlanc feat. Bernard Fowler USA/UK
- Blues/Funk/Rock
So 05.04.09
09.00 Uhr - Grosse Halle - Flohmarkt
und Brunch im Sous le Pont
18.00 Uhr - Rössli - Piano-Bar
Infos: www.reitschule.ch
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BOLLWERK
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BZ 3.4.09
Unternehmer im Berner Bollwerk
Gekommen, um zu bleiben
Drogen, Prostitution, Gewalt - das Bollwerk ist nicht Berns
Visitenkarte. Die Gastronomen Stefan Zingg und Monika Flach
erzählen
von ihrem Alltag in der "Problemzone" - und weshalb sie trotz allem
hier bleiben wollen.
Kurz bevor beim Fixerstübli an der Hodlerstrasse das Tor
geöffnet wird,
warten auf dem Trottoir und an der nahen Haltestelle des Wylerbusses
die Süchtigen. Mit ihnen warten Dealer. Und Freier. "Kürzlich
fragte
einer dieser Männer eine Kundin von mir, ob sie für schnellen
Sex
mitkäme", erzählt Monika Flach. Sie führt seit vier
Jahren die Taberna
Vinaria, eine Vinothek in unmittelbarer Nachbarschaft zur
Drogenanlaufstelle.
Zwei Briefe, ein Problem
Als ihr die Stammkundin von ihrem unangenehmen Erlebnis vor der
Ladentür erzählte, "jagte es mir den Nuggi raus", sagt Monika
Flach.
Sie schickte dieser Zeitung einen Brief, in dem sie über ihren
Alltag
an der Hodlerstrasse berichtete. Fast zeitgleich traf ein Leserbrief
von Stefan Zingg ein, der schräg gegenüber von Monika Flachs
Geschäft
seit zwei Jahren die Brasserie Bollwerk führt. Nein, abgesprochen
hätten sie das nicht, sagen die Beiden.
Auslöser für Zinggs Brief war der Entscheid der
Stadtregierung, auf
eine zweite Drogenanlaufstelle zu verzichten (siehe Kasten). Erfahren
habe er davon aus der Zeitung, sagt Zingg. Auch über die
verlängerten
Öffnungszeiten des Fixerstüblis habe die Stadt die Nachbarn
nicht
informiert. "Das wäre das Mindeste gewesen", findet er.
Monika Flach und Stefan Zingg betonen beide, dass sie nichts gegen die
Anlaufstelle an der Hodlerstrasse haben. "Irgendwo muss diese
Einrichtung schliesslich sein", sagt Flach. "Das Problem sind nicht die
Junkies, das Problem ist die Stadtregierung, die den Süchtigen
kein
ausreichendes Angebot zur Verfügung stellt", findet Zingg. Beide
Unternehmer ärgern sich zunehmend über die "leeren
Versprechungen der
Stadt" und die "laschen Kontrollen".
Er fühlt sich allein gelassen
"Auf dem Kleeplatz wird gedealt, vor der Anlaufstelle gespritzt, und es
kommt vor, dass Freier vor dem Amthaus auf Frauen warten", erzählt
Zingg. Er fühlt sich allein gelassen: "Mir kommt es vor, als ob
die
Politiker das Bollwerk aufgegeben hätten. Nach dem Motto: Dort ist
es
eh versifft, das können wir als Problemzone abschreiben." Dem will
er
etwas entgegensetzen. "An einem so zentralen Ort sollen sich alle
Menschen wohl und sicher fühlen."
Das Bollwerk aufwerten
Flach und Zingg waren sich der schwierigen Umstände bewusst, als
sie
sich entschieden, am Bollwerk ihre Geschäfte zu eröffnen.
"Mir gefällt
das Urbane dieses Ortes, und ich möchte dazu beitragen, das
Bollwerk
aufzuwerten", sagt Stefan Zingg. Er verlange dafür keine
Dankbarkeit
von der Stadt - "aber zumindest eine ehrliche Politik, welche die
Probleme nicht schönredet, sondern zu lösen versucht".
Zu Beginn fand Monika Flach die Belastung im Rahmen. "Aber in
letzter
Zeit haben die Probleme massiv zugenommen." Glücklicherweise
kämen die
Kunden dennoch zu ihr. "Sie merken wohl, dass ich trotz der
Umstände
gerne hier arbeite."
Vierteljährlich treffen sich Geschäftsbesitzer und Anwohner
mit der
Leitung der Anlaufstelle sowie Vertretern der städtischen
Sozialdirektion zu Nachbarschaftssitzungen. Für Zingg sind diese
zu
"Alibiübungen" verkommen. "Ich habe aufgehört zu zählen,
wie oft uns
gesagt wurde, dass sich die Situation verbessern wird." So sei vor den
Wahlen die zweite Anlaufstelle versprochen worden und ein paar Monate
später auf einmal kein Thema mehr.
Aufgeben ist kein Thema
Stefan Zingg sagt: "Über den Mittag habe ich viele Gäste - am
Abend
läuft es nicht so gut." Die Rückmeldungen sind deutlich: "Ihr
macht
einen super Job, aber wir kommen wohl nicht mehr hierher" -, heisst es.
"Das ist frustrierend."
Aufgeben ist für Zingg und Flach kein Thema. Beide haben viel
Herzblut
in ihre Unternehmen gesteckt. Mit einer gemeinsamen Aktion wollen die
Beiden morgen Samstag das schlechte Image des Bollwerks aufpolieren.
"Manchmal fühlen wir uns hier wie die ersten Siedler im Wilden
Westen",
scherzt Zingg. "Die hatten auch keinen einfachen Start - aber sie sind
geblieben."
Mirjam Messerli
--
Am Samstag
Dîner Bollwerk
Gemeinsam wollen Stefan Zingg und Monika Flach morgen die angenehmen
Seiten des Bollwerks zeigen. Ihr "Dîner au Bollwerk" startet mit
Apéro
und erster Vorspeise in Monika Flachs Vinothek und findet seine
Fortsetzung in der Brasserie Bollwerk. Anmeldungen für das
5-Gang-Menü
sind unter 031 3116090 (Brasserie) oder 031 3113645 (Taberna Vinaria)
möglich.
mm
--
Stadt Bern
Kein zweites Fixerstübli
Die Eröffnung war für Ende 2008 versprochen, aber Anfang
März entschied
die Stadtregierung, in Bern doch kein zweites Fixerstübli zu
eröffnen.
Die Begründung: Ohne Geld vom Kanton könne die Stadt eine
zusätzliche
Anlaufstelle nicht betreiben (wir berichteten). Längere
Öffnungszeiten
des Fixerstüblis an der Hodlerstrasse sollen die Situation
entschärfen.
Darin sehen die Nachbarn keine Lösung. "Bern braucht eine zweite
Anlaufstelle", sagen Stefan Zingg und Monika Flach. Auch die Reitschule
fordert seit längerem ein zweites Fixerstübli.
mm
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POLICE BE
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Beobachter 3.4.09
"Wie im falschen Film"
Mess Barry, Schweizer afrikanischer Herkunft, wird verprügelt und
will
Anzeige erstatten. Doch die Kantonspolizei Bern dreht den Spiess um -
und zeigt ihn an.
Text: Yvonne Staat; Foto: Martin Guggisberg
Er holt sein Portemonnaie, noch bevor er den Kaffee auf den
Wohnzimmertisch gestellt und das Gespräch begonnen hat. "Hier,
mein
SP-Mitgliederausweis. Hier, das Foto meiner Frau, sie ist Schweizerin,
1999 heirateten wir. Hier, das Foto meiner Tochter, 2000 kam sie zur
Welt, sie lebt bei meiner Frau. Hier, mein Pass, seit 2004 bin ich
Schweizer." Er legt die Karten und Fotos auf den Tisch wie ein Spieler
ein Superblatt. Trotzdem hockt in seiner Stimme, seinen Augen die
Angst, am Schluss als Verlierer dazustehen. Sein Deutsch ist fast
perfekt. 1998 kam er aus Guinea, Westafrika, in die Schweiz und
beantragte Asyl. "1999 hatte ich meinen ersten Job, heute arbeite ich
in den Zügen als Minibar-Steward, ich zahle Steuern, bin nicht
vorbestraft, bin rechtschaffen." Dann schweigt er. Mess Barry, 27,
freundlich, elegant. Seit dem 18. Mai 2008 ständig darum besorgt
zu
beweisen, dass seine schwarze Hautfarbe ihn nicht automatisch zum
Kriminellen macht.
Der 18. Mai 2008: Es ist die Zeit zwischen Nacht und Morgen in Bern,
Barry unterwegs zu seiner Wohnung. Junge Männer mit
Baseballschlägern
umzingeln und verprügeln ihn. So erzählt er es später in
dieser Nacht
den Sanitätern, die ihn ins Tiefenauspital bringen. Er
erzählt es den
Ärzten, die ihn behandeln, die Wunde am Kopf nähen. Die
Ärzte
informieren, wie üblich bei Verdacht auf Gewalt, den
Rechtsmedizinischen Dienst. Dieser schickt zwei Polizisten. Auch den
Polizisten erzählt Barry von der Schlägerei. Er geht mit
ihnen zur
Wache, um die unbekannten Schläger anzuzeigen.
"Plötzlich war ich der Kriminelle"
Meistens enden solche Geschichten hier. Aber Barrys Geschichte beginnt
erst. 18. Mai 2008, 08.11 Uhr, Wache der Kantonspolizei Bern: Statt
seine Anzeige gegen die unbekannten Männer aufzunehmen,
führen die
Polizisten einen Drogenschnelltest durch, einen so genannten
Mahsantest. Rassistische Bemerkungen fallen. Wie im falschen Film habe
er sich gefühlt, sagt Barry. "Ich habe Hilfe gesucht, aber
plötzlich
war ich der Kriminelle." Der Test fällt positiv aus, die Polizei
behauptet, Spuren von Kokain in Barrys Urin gefunden zu haben. Das
Resultat wird Barry nicht mitgeteilt, er soll lediglich ein Dokument
unterschreiben, weigert sich jedoch. Immer wieder betont er, dass er
noch nie Drogen konsumiert hat. Die Polizisten entlassen ihn, sagen
noch: "Wir werden Sie wegen Kokainkonsum anzeigen." Was sie einige Tage
später auch machen. Barry selbst hat seine Anzeige gegen die
unbekannten Schläger bis heute nicht eingereicht: "Ich habe das
Vertrauen in die Polizei verloren", sagt er dazu.
Das ist Mess Barrys Version der Geschichte, die noch lang nicht zu Ende
ist. Zwischenstopp: Sicher, Drogenkonsum ist ein Offizialdelikt, die
Polizei muss beim kleinsten Verdacht handeln. Aber was rechtfertigt den
Drogenschnelltest bei einem, der soeben zusammengeschlagen und im
Spital behandelt wurde? "Der Mahsantest wurde vom zuständigen
Untersuchungsrichteramt verfügt", schreibt die Kantonspolizei.
Kein
Wort darüber, dass der Untersuchungsrichter einen Test nur
verfügt,
wenn die Polizei ihn beantragt. Warum wird die Urinprobe für den
Schnelltest nicht ins gerichtsmedizinische Labor geschickt, um dort
eine Bestätigungsanalyse vorzunehmen - das übliche Prozedere,
wenn der
Getestete das Resultat nicht akzeptiert? "Aus den Unterlagen ist nicht
ersichtlich, dass Mess Barry das Testergebnis bestritten hat", schreibt
die Kantonspolizei in ihrer Version der Geschichte. Und weiter: "Die
Schilderungen unserer Mitarbeitenden weichen wesentlich von der
Darstellung von Mess Barry ab."
"Schwarze können nicht Schweizer sein"
Fortsetzung: Zum Glück ist Barry nicht allein, hat Frau und
Schwiegervater. Die raten ihm, als Beweis seiner Unschuld sofort einen
zweiten Test beim Hausarzt zu machen. Spuren von Kokain sind über
längere Zeit im Urin nachweisbar. Der Drogentest beim Arzt
fällt
negativ aus. Einige Wochen später wird die Anzeige gegen Mess
Barry
fallen gelassen. Er ist erleichtert - und ahnt nicht, dass sich die
Geschichte am 27. September 2008 wiederholen wird.
27. September 2008: Nachmittags, Barry gerät in eine
Personenkontrolle
der Kantonspolizei Bern, wird ohne Grund zu Boden gedrückt, in
Handschellen gelegt und in den Polizeibus verfrachtet. Wieder
rassistische Bemerkungen, etwa: "Schwarze können doch gar keine
Schweizer sein." Und Schläge, Tritte. "Ich hätte nie gedacht,
dass so
etwas in der Schweiz möglich ist", sagt Barry. Mit dem Bus wird er
zur
Wache gebracht. Dort wird er wegen seines SP-Mitgliederausweises
verhöhnt. Ausländer, Schwarzer zu sein, und dann noch bei
diesen Linken
mitzumachen. Wieder machen die Polizisten einen Mahsantest, der positiv
ausfällt. Wieder drohen sie mit einer Anzeige, schubsen ihn dann
aus
dem Büro: "Hau ab!" Wieder macht Barry einen zusätzlichen
Drogentest.
Diesmal in einem Notfallzentrum, nur eine Stunde nach dem polizeilichen
Test. Wieder ist der zweite Test negativ. Barry erhält eine
Anzeige
wegen Drogenmissbrauchs und Bedrohung von Beamten. Er selbst zeigt zwei
Polizeibeamte an. So erzählt es Mess Barry. Die Polizei darf und
will
sich nicht äussern, da das Verfahren nicht abgeschlossen ist.
Ein fast unmöglicher Zufall
Zweimal derselbe Alptraum. Zweimal in Folge fällt der Test der
Polizei
positiv, jener des Arztes negativ aus. Im ersten Fall muss die Polizei
zurückkrebsen, die Anzeige zurückziehen, im zweiten ist noch
alles
offen. Wie kann so etwas passieren? Wenn es Zufall ist, dann ein fast
unmöglicher. Zumal die Mahsantests als sehr sicher gelten. "Sie
haben
eine minimale Fehlerquote", sagt Peter Iten, Leiter des Instituts
für
Rechtsmedizin der Universität Zürich.
Mess Barry, der Mann unter Generalverdacht, steckt Ausweise, Fotos,
Pass - sein Superblatt - wieder zurück ins Portemonnaie. Auf dem
Tisch
bleibt ein Foto von ihm zurück. Die dunkle, fast schwarze Haut
glänzt,
das Lächeln strahlt. Barry setzt sich zurück aufs Sofa,
streicht die
Falten seiner Hose glatt. Hört nicht auf damit.
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PINTO
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Bund 3.4.09
Olibet: "Pinto ist am Limit"
Stadt Bern Die Gasseninterventionstruppe Pinto sorgt immer
häufiger für
Ordnung unter den Randständigen. Im Jahr 2008 haben die
Pinto-Mitarbeitenden in über 5000 Fällen ordnungsdienstlich
interveniert. In der zweijährigen Pilotphase von 2005 bis 2007
wurde
dagegen noch deutlich öfter fürsorgerisch statt
ordnungspolitisch
interveniert. Sozialdirektorin Edith Olibet (sp) führt die Zunahme
der
ordnungspolitischen Massnahmen auf Einsätze gegen die Drogenszene
vor
der Reitschule zurück. Pinto sei kapazitätsmässig "am
Limit", sagt
Olibet. Das Gewerbe findet Pinto gut. Um die Drogenszene aus der
Altstadt zu vertreiben, brauche es aber längere
Öffnungszeiten der
Anlaufstelle und mehr Polizeipräsenz. (bob)
Seite 23
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Pinto ist keine "Kuscheltruppe" mehr
Die Stadtberner Gasseninterventionstruppe Pinto hat letztes Jahr in
über 5000 Fällen Randständige zur Ordnung angehalten
Die Gasseninterventionstruppe Pinto steht vermehrt auch in
Aussenquartieren im Einsatz. Sozialdirektorin Edith Olibet (sp)
schliesst eine Aufstockung der Truppe im zweiten Halbjahr nicht aus.
Das Gewerbe möchte lieber mehr Polizei und längere
Öffnungszeiten der
Anlaufstelle für Drogenabhängige.
Bernhard Ott
Für die Bürgerlichen waren sie eine "Kuscheltruppe", für
die rot-grünen
Parteien ein Heilmittel zur Verhinderung der viel geschmähten
polizeilichen Wegweisungen. Die Gasseninterventionstruppe Pinto
(Prävention, Intervention, Toleranz) konnte den Erwartungen nicht
gerecht werden. Das Projekt stand anfänglich wegen fehlender
Durchschlagskraft in der Kritik. Vor zwei Jahren schliesslich hat der
Stadtrat den ordnungspolitischen Auftrag klarer formuliert. Dahinter
stand die Einsicht, dass Pinto kaum einen Einfluss auf die
Wegweisungspraxis der Polizei hat.
Im neuen Konzept gibt es sieben Interventionsstufen, nach denen die
Gassenarbeiter bei Störungen im öffentlichen Raum vorgehen
sollen.
Polizeiliche Massnahmen gab es laut Gemeinderat im letzten Jahr in
über
5000 Konflikten. In der Pilotphase von Pinto in den Jahren 2005 bis
2007 wurden noch dreimal mehr fürsorgerische als
ordnungsdienstliche
Interventionen gemacht. Im letzten Jahr gab es nach Angaben der
Sozialdirektion 4700 soziale oder medizinische Interventionen. In
diesen Fällen haben die Pinto-Leute geschlichtet, beraten und
Menschen
an Institutionen weitergewiesen.
Vorplatz keine "No-Go-Area" mehr
Laut Sozialdirektorin Edith Olibet (sp) ist die hohe Zahl der
ordnungspolitischen Massnahmen unter anderem auf vermehrte
Einsätze
gegen die Drogenszene auf dem Vorplatz der Reitschule
zurückzuführen.
Vom Sommer 2007 bis Sommer 2008 hatten sich die Pinto-Mitarbeitenden
nach Sonnenuntergang nicht mehr auf den Vorplatz der Reitschule
getraut, weil es dort vermehrt zu Pöbeleien und Angriffen gekommen
war.
Laut Olibet ist dem seit Längerem nicht mehr so: "Seit Herbst 2008
ist
Pinto regelmässig und auch nachts bis 23 Uhr vor der Reitschule
präsent." Im Winterhalbjahr sei es bei den Pinto-Einsätzen im
Umfeld
der Reitschule kaum mehr zu Zwischenfällen gekommen. Falls sich
dies in
der wärmeren Jahreszeit wieder ändern sollte, müsse dies
bei den
regelmässigen Gesprächen zwischen der Reitschule und
Statthalterin
Regula Mader thematisiert werden, sagt Olibet.
"Pinto ist eine Alibiübung"
Laut Olibet ist die Pinto-Truppe, die zurzeit mit 580 Stellenprozent
dotiert ist, kapazitätsmässig "am Limit". Ein Einsatz rund um
die
Anlaufstelle wie in Zürich (siehe Kasten) stehe daher nicht zur
Debatte. Für die Sicherheit in und um die Drogenanlaufstelle sei
die
Securitas verantwortlich. Die Aufgabenteilung zwischen den beiden
Institutionen habe sich bewährt, sagt Olibet.
In einem Bericht zuhanden des Stadtrats lobt der Gemeinderat die
"Gratwanderung zwischen Hilfe leisten und verbindliche Anweisungen
erteilen", welche die Pinto-Teams täglich vollführten.
Wirt Bernhard Hüsser, Präsident der Interessengemeinschaft
Aarbergergasse, kann dieses Lob nicht nachvollziehen. "Pinto ist eine
Alibiübung", sagt Hüsser. Die Sozialarbeitenden seien mit
Beschwichtigen beschäftigt und sorgten primär für das
"Wohlergehen" der
Leute, die auf der Gasse lebten. "Wenn die Pinto-Leute
Drogenkonsumenten wegschicken, gehen Deal und Drogenkonsum einfach
fünfzig Meter weiter entfernt ab", sagt Hüsser. Das einzige
Mittel zur
Bekämpfung von Deal und Konsum auf der Gasse sei die Erweiterung
der
Öffnungszeiten der Anlaufstelle. "Der Gemeinderat weiss darum, tut
aber
nichts." Als Beizer müsse er sein Lokal schliesslich auch dann
offen
halten, wenn die Leute essen wollten. "Die Anlaufstelle hat aber immer
noch dieselben Öffnungszeiten wie die Vorverkaufsstelle des
Stadttheaters." Wenn die Abhängigen keinen Ort zum Konsumieren
hätten,
machten sie es halt auf der Gasse, sagt Hüsser.
Wegen der für sie untragbaren Situation hatte die IG
Aarbergergasse im
Herbst letzten Jahres einen privaten Sicherheitsdienst organisiert.
Während des Einsatzes im Monat Oktober habe sich die Lage in der
Gasse
merklich beruhigt, sagt Hüsser. Der Einsatz soll vorläufig
aber nicht
wiederholt werden. "Es ist nicht unsere Aufgabe für Ruhe und
Ordnung im
öffentlichen Raum zu sorgen." Auch eine Erhöhung der
Polizeipräsenz
würde nur eine Verschiebung des Problems bewirken, sagt
Hüsser.
In diesem Punkt sind sich die Gewerbler aber offenbar nicht ganz einig.
"Um die Drogenszene nachhaltig zu vertreiben, braucht es mehr Polizei",
sagt Daniel Nicklès, Präsident der Innenstadtvereinigung
Bern City.
Pinto sei zwar eine "gute Sache", aber um die Drogenszene nachhaltig zu
stören, brauche es die Polizei. "Sobald es wärmer wird,
dürfte die
Präsenz der Szene in der oberen Altstadt wieder offensichtlich
werden",
sagt Nicklès.
Mehr Einsätze im Westen
Laut Olibet ist Pinto auch in der Aarbergergasse regelmässig
präsent.
"Eine Dauerpräsenz ist aus Kapazitätsgründen aber nicht
möglich." Der
Gemeinderat habe die Öffnungszeiten der Anlaufstelle jüngst
um eine
Dreiviertelstunde täglich erweitert. Zudem sei die Anlaufstelle
für
Frauen am Montag um zwei Stunden verschoben worden, sodass die
Männer
entsprechend länger in der Hodlerstrasse verkehren könnten.
"Ein
24-Stunden-Betrieb in der Anlaufstelle ist aber aus drogenpolitischen
Gründen nicht sinnvoll", sagt Olibet. Aus der Sicht von Fachleuten
würde dies die Abhängigen dazu verleiten, ihre Tagesstruktur
aufzugeben.
Olibet schliesst nicht aus, dass sie im zweiten Halbjahr 2009 eine
Aufstockung von Pinto beantragen werde. Die Zahl der Beschwerden aus
der Bevölkerung habe zugenommen wie auch die Einsätze in den
"neuen
sozialen Brennpunkten" Westside oder Kleefeld. Auch die Kantonspolizei
ist in letzter Zeit vermehrt zu Einsätzen ins Westside oder ins
Kleefeld gerufen worden, wie ein Sprecher erklärt. Oft
stünden diese
Einsätze im Zusammenhang mit dem Alkoholkonsum Jugendlicher. Die
Kantonspolizei habe gute Erfahrungen mit Pinto gemacht, sagt der
Sprecher. "Wir analysieren die Lage oft gemeinsam und stimmen die
Massnahmen untereinander ab."
--
Zürich ist konsequenter
Die Berner Interventionstruppe Pinto ist einst nach dem Vorbild der
Zürcher Gruppe Sicherheit, Intervention, Prävention (SIP)
gebildet
worden. Beide Gruppierungen kombinieren aufsuchende Sozialarbeit mit
ordnungsdienstlichen Aufgaben. Im Unterschied zu Pinto interveniert SIP
seit Mai 2008 aber auch rund um die vier Kontakt- und Anlaufstellen
für
Drogenabhängige in der Limmatstadt. Laut Michael Herzig, Leiter
des
Geschäftsbereiches Sucht und Drogen, ist es zu insgesamt 18500
Interventionen gekommen. Vor dem Mai 2008 wurde der Konsum vor den
Anlaufstellen, wie in Bern, von der Securitas kontrolliert.
Im Unterschied zu Bern wird in Zürich der sogenannte "Ameisendeal"
(Kleindeal) von Drogen in und um die Anlaufstellen nicht toleriert.
"Bei den Anlaufstellen wird kein sichtbarer Handel toleriert", sagt
Herzig. Bereits das Zusammenstehen von Gruppen Abhängiger werde
nach
Möglichkeit verhindert. "Die Regel lautet: Entweder in die
Anlaufstelle
reingehen oder die Umgebung der Anlaufstelle verlassen", sagt Herzig.
2008 hat SIP fast doppelt so oft sozial (12754-mal) wie
ordnungsdienstlich (6600-mal) interveniert. Laut Herzig sind diese
Zahlen aber wegen der Euro 08 nicht repräsentativ, da es in den
Public-Viewing-Zonen trotz einem Grosseinsatz von SIP kaum zu
ordnungsdienstlichen Interventionen gekommen sei. Seit zwei Jahren
müssten SIP-Mitarbeitende aber in der Tat weniger oft für
Ordnung unter
Randständigen sorgen. "Die Ordnung ist besser geworden", sagt
Herzig.
Vor allem bei der Drogen- und Alkoholikerszene hätten sich die
Probleme
entschärft. Dafür interveniere SIP stärker im Bereich
von Jugendszenen.
(bob)
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BZ 3.4.09
Pinto
Zu wenig Personal
Ein Bericht des Gemeinderates gibt dem Projekt für
Prävention,
Intervention und Toleranz (Pinto) gute Noten. "Ob Probleme vor der
Reitschule, in der Aarbergergasse oder mit Drogenabhängigen -
Pinto hat
geschlichtet und beraten", schreibt die Stadtregierung. Die Mitarbeiter
waren im Jahr 2008 fast 5400 Stunden in der Stadt präsent. Weil
die
Arbeit zunehme und das Personal begrenzt sei, stosse das Pinto-Team an
seine Grenzen.
pd
--
Berner Rundschau 3.4.09
Pinto immer gefragter - jede Stunde ein Zoff gelöst
Kein Personal für Einsätze in Aussenquartieren
Das Projekt Prävention, Intervention und Toleranz (Pinto) der
Stadt
Bern stösst immer mehr auf Resonanz. 2008 waren die neun
Pinto-Mitarbeiter montags bis samstags in der Hauptstadt fast 5400
Stunden zwischen 11 und 23 Uhr im öffentlichen Raum präsent.
Laut dem
gestern veröffentlichten Bericht des Berner Gemeinderates
leisteten sie
dabei 4700 Mal sozial oder medizinisch Interventionen. Über 5000
Mal
schritten sie bei Konflikten ordnungsdienstlich ein.
Auf Zentrum konzentrieren
Das Pinto-Projekt ist der städtischen Direktion für Bildung,
Soziales
und Sport angegliedert. Die Idee ist, dass die Mitarbeiter an
neuralgischen Punkten Präsenz markieren, hinschauen, bei
Vorfällen
intervenieren und vermitteln. Pinto-Mitarbeiter sind von weitem an
ihren bordeauxroten Jacken und T-Shirts erkennbar. Knackpunkt des
Pinto-Aufgabenbereichs ist, dass das Team nicht Ersatz für
bestehende
Hilfsangebote ist, sondern eng mit bestehenden Institutionen und
Stellen kooperiert.
Da Pinto immer bekannter werde, sei dessen Aufgabenbereich im letzten
Jahr "deutlich gewachsen". Wie der Informationsdienst der Stadt
mitteilt, trage dazu auch "sein guter Ruf" bei. Für Pinto werde es
deshalb "immer schwieriger, das Kerngeschäft - eine möglichst
hohe
Präsenz in der Innenstadt - zu erfüllen". Angesichts neuer
oder
wechselnder Brennpunkte sei es wichtig, dass Pinto schnell reagieren
könne. "Zusätzliche Einsätze in Aussenquartieren oder an
Wochenenden
sind mangels Personal aber nicht möglich." (mgt/sat)
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RAUCHVERBOT
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Bund 3.4.09
Keine Gnade für Wirte
Rauchverbot in den Beizen bleibt so strikt wie gehabt
Bei den Details zum Schutz vor dem Passivrauchen bleibt die Regierung
hart. Die Berner Wirte drohen nun, sich mit allen zur Verfügung
stehenden rechtlichen Mitteln zu wehren.
Sarah Nowotny
Nun steht detailliert fest, wie Bernerinnen und Berner ab dem 1. Juli
in öffentlich zugänglichen Räumen vor dem Passivrauchen
geschützt
werden sollen: Der Regierungsrat hat die Ausführungsbestimmungen
zum
Gesetz genehmigt, wie der Kanton gestern mitteilte. Auf die Forderungen
der Wirte nach weniger strengen Vorschriften für Raucherräume
ging er
auch nach einer letzten kurzen Konsultation nicht ein. Für dicke
Luft
bei den Gastronomen sorgen vor allem folgende Punkte: Fumoirs sind in
der Regel nicht grösser als 60 Quadratmeter, auf jeden Fall
dürfen sie
aber höchstens ein Drittel der Fläche eines
Gastronomiebetriebs
einnehmen. In Fumoirs dürfen keine Leistungen angeboten werden,
die im
übrigen Betrieb nicht erhältlich sind. Mitarbeiter
dürfen sich nicht
dauernd dort aufhalten, und es sind weder Bar noch Buffet zugelassen.
"Nach der letzten kurzen Vernehmlassung haben wir inhaltlich nichts
verändert, geschweige denn verschärft", sagt Stefan Reichen
von der
Volkswirtschaftsdirektion auf Anfrage. Es seien nur Formulierungen
präzisiert worden. "Dies schafft aber Klarheit und ist für
alle
Beteiligten wertvoll." Eine Lockerung der Vorschriften sei auch nicht
möglich gewesen, weil sie den Auftrag des Grossen Rats missachtet
hätte. "Die Wirte haben nun zwei Möglichkeiten, um sich zu
wehren."
Erstens könne der Verband innert 30 Tagen nach Publikation des
Erlasses
Beschwerde beim Bundesgericht einreichen. Wenn sich zweitens bei einer
Kontrolle zeige, dass sich ein einzelner Wirt nicht an die Bestimmungen
halte, könne er vor Gericht geltend machen, diese gingen über
das
Gesetz hinaus.
"Überrascht und enttäuscht"
"Wir sind überrascht und enttäuscht über die
Entscheidung des
Regierungsrats", sagt Casimir Platzer, Präsident des Verbands der
Wirte
und Hoteliers Gastro Bern. Volkswirtschaftsdirektor Andreas
Rickenbacher betone zwar, dass die Branche wichtig für den Kanton
sei,
gehe aber nicht auf die Bedürfnisse der Gastronomen ein. "Dabei
wäre es
durchaus möglich gewesen, die Ausführungsbestimmungen leicht
anzupassen, denn das Gesetz ist relativ liberal." Die Bestimmung, dass
Bars und Buffets in schon bestehenden Fumoirs nicht mehr benutzt werden
dürften, sei eine reine Schikane. "Wir werden nun juristische oder
politische Schritte unternehmen und uns gegen die Bestimmungen wehren."
Welche Mittel ergriffen würden, könne er noch nicht sagen.
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BZ 3.4.09
Schutz vor Passivrauchen
Rauchverbot wird nicht gelockert
Die Regierung hält daran fest: Das kantonale Rauchverbot gilt ab
1.Juli. Auch die Statthalter blitzten mit ihrer Forderung nach mehr
Zeit ab. Die Wirte prüfen rechtliche Schritte. Die Regierung ist
ihnen
nur wenig entgegengekommen.
Die Gesundheitsorganisationen wollten das Rauchverbot verschärfen.
Die
Wirte forderten ein weniger restriktives Verbot und eine
Übergangsfrist. Eine Fristverlängerung bis Ende Jahr
beantragte auch
der Verein der Regierungsstatthalter. Doch der Regierungsrat hat die
zwei Verordnungen zur Umsetzung des kantonalen Gesetzes zum Schutz vor
Passivrauchen nach der Konsultation nur noch "punktuell
überarbeitet".
Dies teilte er gestern mit. Somit sind im Kanton Bern ab 1.Juli
öffentlich zugängliche Innenräume rauchfrei. In
Restaurants wird das
Rauchen nur noch in separaten Fumoirs erlaubt sein.
Die Regierungsstatthalter werden jedes einzelne Fumoir bewilligen
müssen. Je nachdem, wie viele Wirte ein Fumoir einrichten wollen,
kommt
auf die Statthalter einige Arbeit zu. Daher forderten sie wie die Wirte
mehr Zeit für die Umsetzung des Verbots. Dass die Regierung auch
darauf
nicht eingegangen ist, überrascht auf den ersten Blick.
"Die Hände gebunden"
Doch Volkswirtschaftsdirektor Andreas Rickenbacher (SP) hat dafür
eine
Erklärung: Die Regierung könne gar nicht anders, sagt er.
"Dem
Regierungsrat sind die Hände gebunden." Die Regierung könne
keine
Übergangsfrist gewähren, weil der Gesetzgeber, sprich: der
Grosse Rat,
eine solche explizit abgelehnt habe. Tatsächlich hatte der Grosse
Rat
im Juni 2008 bei der Gesetzesdebatte mit 80 gegen 65 Stimmen bei 1
Enthaltung Nein gesagt zu einem Antrag für eine
Übergangsfrist. "Wir
müssen das Gesetz ohne Verzug in Kraft setzen", sagt Rickenbacher.
Er ist allerdings ohnehin der Ansicht, dass die Zeit für die
Statthalter und auch für die Wirte reicht, um die Vorschriften
umzusetzen. "Ich rechne nicht damit, dass jeder Betrieb ein Fumoir
einrichten wird", sagt Rickenbacher. Im Tessin beispielsweise haben nur
zwei bis drei Prozent der Betriebe ein Fumoir.
Zudem weist Rickenbacher darauf hin, dass ein Fumoir nicht am 1.Juli
bestehen müsse. "Es steht jedem Wirt frei, ob und wann er ein
Fumoir
einrichten will", sagt er.
Automaten im Fumoir
Dass die Regierung auch auf die anderen Forderungen nicht eingegangen
ist, begründet Rickenbacher damit, dass weder eine weitere
Verschärfung
angebracht noch auf einzelne Beschränkungen verzichtet werden
könne.
"Insbesondere ist keine weitere Lockerung der Vorschriften
möglich,
weil damit der Auftrag des Grossen Rats nicht umgesetzt würde,
keine
Raucherbetriebe zuzulassen."
Den Wirten ist die Regierung nur in zwei Punkten "noch etwas
entgegengekommen", wie es Rickenbacher formuliert:
Erstens müssen die Wirte in den Fumoirs bestehende
Ausschankeinrichtungen wie Buffet oder Bar nicht zurückbauen; sie
müssen diese aber definitiv ausser Betrieb nehmen.
Zweitens sind in den Fumoirs Automaten zugelassen, an denen die
Gäste
Getränke in PET-Flaschen und Dosen, Snacks oder auch Raucherwaren
beziehen können. Nicht erlaubt sind hingegen Automaten, an denen
die
Gäste selber Wasser, Bier oder andere Getränke in Gläser
füllen können.
"So nicht akzeptieren"
Dieses Entgegenkommen geht Gastrobern-Präsident Casimir Platzer
viel zu
wenig weit. Er spricht gar davon, dass es "reine Schikane" sei, "wenn
wir zwar das Buffet stehen lassen, es aber nicht benutzen dürfen".
Und
er sagt: "Wir werden die Vorschriften so nicht akzeptieren." Der
Wirteverband behalte sich politische und juristische Schritte vor.
"Was genau wir gegen diese Schikaniererei tun können, klären
wir jetzt
ab", sagt Platzer. Die Wirte wollen sich nicht vorschreiben lassen,
welchen Raum sie als Fumoir betreiben. Und sie wollen auch im
Raucherraum eine Bar oder ein Buffet betreiben dürfen.
Dominic Ramel
--
Wie sich wehren?
Bundesgericht oder Politik
Gastrobern behält sich politische und juristische Schritte gegen
das
kantonale Rauchverbot vor. Aber welche Möglichkeiten haben die
Wirte
überhaupt?
Juristisch haben die Wirte zwei Möglichkeiten, sich zu wehren:
Erstens kann innert 30 Tagen nach Publikation der Erlasse im Amtsblatt
Beschwerde beim Bundesgericht erhoben werden.
Zweitens kann ein Wirt, der sich nicht an die Bestimmungen hält
und
deshalb belangt wird, vor einem Richter geltend machen, die
Vorschriften gingen über das Gesetz hinaus. Der Richter
müsste dann den
Einzelfall beurteilen.
Politisch könnten die Vertreter der Gastrobranche auf Bundes- oder
Kantonsebene aktiv werden. FDP-Grossrat und Gastrosuisse-Präsident
Klaus Künzli (Ittigen) skizziert zwei mögliche Wege: Auf
eidgenössischer Ebene könnten die Wirte mittels Vorstoss
versuchen, im
Bundesgesetz den Passus wegzubringen, wonach die Kantone weiter gehende
Verbote erlassen dürfen.
Auf kantonaler Ebene könnten sie mit einem Vorstoss fordern, dass
das
kantonale Gesetz dem Bundesgesetz angeglichen wird. "Wir werden jetzt
in aller Ruhe die Möglichkeiten eruieren", sagt Künzli.
Er sieht noch einen weiteren möglichen Ansatzpunkt: Das kantonale
Gesetz sieht vor, dass der Regierungsrat die kantonalen Bestimmungen
ausser Kraft setzt, sobald "entsprechende Bundesvorschriften" in Kraft
getreten sind. "Wir könnten juristisch überprüfen
lassen, wann diese
Klausel zur Anwendung kommt", sagt Künzli. Hier dürfte die
grosse
Streitfrage sein, wie der Begriff "entsprechend" auszulegen ist.
drh
---
Berner Rundschau 3.4.09
Fumoir erst ab 18 Jahren
Kanton regelt Details zum Schutz vor Passivrauchen ab 1. Juli
Jetzt ist definitiv klar, wie das Gesetz über den Schutz vor
Passivrauchen umgesetzt wird. Der Zutritt zu Fumoirs beispielsweise ist
erst ab 18 Jahren erlaubt.
Samuel Thomi
Ab 1. Juli gilts ernst: Dann tritt das letzten Herbst beschlossene
Gesetz zum Schutz vor Passivrauchen im Kanton Bern in Kraft. Jetzt ist
auch definitiv geklärt, wie diese neuen Vorgaben vorab in der
Gastronomie umgesetzt werden müssen (s. Kästchen rechts/vgl.
Ausgabe
vom 18. Februar). Nach einer Konsultation bei den vom neuen Gesetz
direkt Betroffenen hat der Regierungsrat die
Ausführungsbestimmungen
verabschiedet. Wie der Kanton mitteilte, seien auf inhaltlicher Ebene
weder Verschärfungen noch Lockerungen vorgenommen worden, sondern
die
Vorgaben punktuell noch zum besseren Verständnis überarbeitet
worden.
So steht fest, dass Fumoirs ab Juli maximal ein Drittel der
Gesamtfläche des Betriebes umfassen dürfen; in der Regel 60
Quadratmeter. In Fumoirs ist weiter nur erlaubt anzubieten, was es auch
sonst im Betrieb gibt. Bars oder Buffets sind ebenso nicht erlaubt. Der
Zutritt zu Fumoirs ist erst ab 18 Jahren zugelassen. Damit, so der
Kanton, werde der Jugendschutz weitergeführt, der 2007 mit dem
Werbeverbot für Tabak und dem Verbot des Verkaufs an
Minderjährige
eingeführt worden sei.
Den Betrieben bleiben nun drei Monate Zeit, die erforderlichen
Umstellungen vorzubereiten und die allfälligen Bewilligungen
für ein
Fumoir einzuholen. In Zusammenarbeit mit den
Regierungsstatthalterämtern würden die Gastrobetriebe
angeschrieben.
Die Gemeinden seien angehalten, ab Mai ebenfalls zu informieren.
Die Gesetzes-Verschärfungen gelten dabei nicht nur für das
Gastgewerbe.
Der Schutz vor Passivrauchen ist ab 1. Juli im Kanton Bern in allen
Betrieben zu gewährleisten, also auch in Vereinslokalen oder bei
Festwirtschaften.
WICHTIGSTE NEUERUNGEN AB 1. JULI IM ÜBERBLICK
- Alle öffentlich zugänglichen Innenräume rauchfrei. -
Fumoirs sind
abgeschlossene Räume mit Lüftung. - Fumoirs benötigen
maximal ein
Drittel der Fläche des gesamten Gastrobetriebes. - Ausser im
Fumoir
gilt striktes Rauchverbot. - Fumoirs haben Zutrittsalter 18 Jahre. - Im
Fumoir darf nichts angeboten werden, das es im übrigen
Betrieb nicht
im Angebot gibt. - Entsprechend darf auch nicht ausschliesslich
im
Fumoir bedient werden. - Im Gastgewerbe darf die Gaststube nicht das
Fumoir sein. Bestehende Bars oder Buffets in Fumoirs müssen nicht
zurückgebaut werden. - Die Betriebe haben jetzt drei Monate Zeit,
eine
Bewilligung für ein Fumoir einzuholen.
Detaillierte Infos www.be.ch/rauchen
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DEMO-RECHT THUN
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Bund 3.4.09
Griffige Mittel gegen Demonstranten
Bundesgericht heisst das verschärfte Thuner Demoreglement gut -
damit
machen sich Teilnehmer unbewilligter Demonstrationen strafbar
Thun darf sein verschärftes Demoreglement in Kraft setzen,
beschliesst
das Bundesgericht. Dieser Entscheid dürfte es auch anderen
Städten
erleichtern, ihre Gesetze gegen unerwünschte Demonstranten weiter
auszubauen.
Anita Bachmann
Die Stadt Thun kann das teilrevidierte Ortspolizeireglement nach
zweieinhalb Jahren in der Schwebe nun in Kraft setzen. Ein gestern
veröffentlichter Bundesgerichtsentscheid weist alle dreizehn
Beschwerden gegen die verschärfte Demoregelung ab.
Nachdem es in Thun zu einem "Antifaschistischen Abendspaziergang" mit
einem Sachschaden von 200000 Franken gekommen war, versuchte die Stadt
Thun mit der Polizei weitere Kundgebungen zu verhindern. "Sowohl
Linksautonome wie Rechtsextreme wollten in Thun demonstrieren, weil es
in der Stadt Bern zunehmend schwieriger wurde", sagt Erwin Rohrbach,
Leiter Abteilung Sicherheit der Stadt Thun. Um weitere Auswüchse
zu
verhindern, sei ein griffigeres Instrumentarium nötig geworden.
Der Thuner Gemeinderat verabschiedete deshalb im November 2006
zusätzliche Demoregeln. Gegen diese reichten der Gewerkschaftsbund
Thun
(GBT) und die Demokratischen Juristinnen und Juristen Bern (DJB)
Beschwerde beim Regierungsstatthalter ein. Die beiden Organisationen
führten den juristischen Streit gegen das "repressivste
Kundgebungsreglement der Schweiz" bis vor Bundesgericht.
Thun ist zufrieden
"Die Stadt Thun kennt bereits seit 1991 eine Bewilligungspflicht
für
Demos", sagt Rohrbach. Neu hingegen war, dass sich Teilnehmer, und
nicht mehr nur Organisatoren, von unbewilligten Kundgebungen strafbar
machen. "Die Organisatoren sind oft nicht fassbar", erklärt
Rohrbach.
Sie würden anonym im Internet operieren und schickten nur
Vermittlungspersonen zu Behörden. Kritik übten die
Beschwerdeführer
besonders auch am Punkt, dass das blosse Erscheinen am Besammlungsort
bereits als Teilnahme gilt. Das Bundesgericht präzisiert aber in
seinem
Urteil: Die Teilnahme sei nicht strafbar, wenn die Kundgebung friedlich
verlaufe oder sich Teilnehmer freiwillig oder auf polizeiliche
Aufforderung hin entfernen würden. Auch zufällig anwesende
Personen -
die laut Beschwerdeführer miteingeschlossen würden - haben
demnach auch
bei Demos mit Ausschreitungen noch die Möglichkeit, sich zu
entfernen.
Das Bundesgericht kam zudem zum Schluss, dass die Stadt Thun der
Möglichkeit von Spontankundgebungen genügend Rechnung trage
und somit
nicht gegen die Meinungs- und Versammlungsfreiheit verstosse.
Die Stadt Thun ist mit dem Urteil zufrieden, hiess es auf Anfrage. Der
Gemeinderat werde das Gesetz voraussichtlich auf Anfang Mai in Kraft
setzen, sagt Erwin Rohrbach. GBT und DJB teilten in einem gemeinsamen
Communiqué mit, das Bundesgericht habe zu wenig
berücksichtigt, dass
die Berner Kantonsverfassung weitergehende Garantien gebe. Der
Regierungsrat habe bereits festgehalten, dass das Thuner
Ortspolizeireglement im Einklang mit der Kantonsverfassung stehe,
heisst es im Bundesgerichtsurteil. Und diese wiederum verstosse nicht
gegen die übergeordnete Bundesverfassung.
Bern arbeitet an Verschärfungen
Der Bundesgerichtsentscheid hat richtungsweisenden Charakter, weil zum
Beispiel auch die Stadt Bern seit den Anti-SVP-Krawallen vom 6. Oktober
2007 an der Verschärfung ihres Demoreglements arbeitet. Die
Entfernungspflicht hat Berns Stadtparlament zwar im vergangenen
Frühling abgelehnt, aber dafür sollen in der Bundesstadt "in
der Regel
nur noch Platzkundgebungen bewilligt werden". Dagegen ist noch eine
Beschwerde hängig. Im Kanton Bern hat weiter die Stadt Biel ein
Demoreglement, und Burgdorf will die Einführung eines solchen
Gesetzes
prüfen. Dies gab Stadtpräsidentin Elisabeth Zäch
kürzlich bekannt, als
die Emmestadt mit einer Pnos-Demo konfrontiert wurde - die dann aber
kurzfristig doch in Bern stattfand.
Neben den städtischen Demo-Reglementen könnte es bald auch
kantonale
Vorschriften geben: Anfang 2008 beauftragte der Grosse Rat die
Regierung mit der Überprüfung von strengeren Regelungen
für
Demonstrationen. Im Einzelnen ging es beim parlamentarischen Vorstoss
um die generelle Bewilligungspflicht sowie um Sanktionen für
Organisatoren und Teilnehmer unbewilligter Demonstrationen.
---
Thuner Tagblatt 3.4.09
Demorecht
Thun darf verschärfen
Sie sind durch sämtliche Instanzen gegangen und nun doch
abgeblitzt:
Das Bundesgericht hat die Beschwerden der Gegner des strengeren Thuner
Demorechts, darunter der Gewerkschaftsbund, abgewiesen. Die
Verschärfung der Kundgebungsbestimmungen sei verfassungskonform,
so das
Bundesgericht. Thun erhält damit eines der strengsten Demorechte.
Die
Teilnahme an unbewilligten Demos wird verboten. Bereits das Erscheinen
am Besammlungsort kann bestraft werden.
lt/heh
Seite 35
--
Ortspolizeireglement in Thun ist nicht verfassungswidrig
Bundesgericht stützt die Stadt
Das Bundesgericht stützt die Stadt Thun: Das umstrittene
Ortspolizeireglement sei nicht verfassungswidrig, befanden die Richter,
und wiesen sämtliche Beschwerden ab. Damit erhält Thun eines
der
strengsten Demorechte der Schweiz.
Nach dem Regierungsstatthalter und dem Regierungsrat lehnt auch das
Bundesgericht sämtliche Beschwerden gegen das Thuner
Ortspolizeireglement (OPR) ab. Das Reglement - eines der strengsten in
der Schweiz - verletze keine Grundrechte wie etwa die
Meinungsäusserungs- und Versammlungsfreiheit. Stein des Anstosses
am
Thuner Demorecht war unter anderem Artikel 11f des OPR: Dieser
verbietet die Teilnahme an unbewilligten Demonstrationen. Damit kann
bereits das Erscheinen am Besammlungsort bestraft werden - allerdings
nur, wenn die Kundgebung gewalttätig verläuft oder der Platz
trotz
Aufforderung der Polizei nicht verlassen wird.
"Für Schutz sorgen"
Das Bundesgericht hält in seinem Urteil vom 17. März nun
fest: "Die
Behörden haben zur effektiven Ermöglichung von Kundgebungen
beizutragen
und für den Schutz von Demonstrationen zu sorgen." Insofern sei es
zumutbar, dass Organisatoren die Bewilligungs- und Meldepflichten
einhielten. In Übereinstimmung mit dem Regierungsrat kommt das
Bundesgericht zum Schluss, dass die Möglichkeit, straffrei an
einer
Demonstration teilzunehmen, bestehe - dank jenem umstrittenen Artikel
11f im Thuner OPR: "Eine Kundgebung, für welche nicht
förmlich
um Bewilligung ersucht worden ist, wird nachträglich einer
summarischen
Prüfung unterzogen." Sollte sich herausstellen, dass die
Kundgebung bei
einem ordentlichen Verfahren bewilligt worden wäre, brauchen die
Teilnehmer keine Folgen zu fürchten. Sofern die Demonstration
friedlich
verlaufen ist, entfällt die Strafbarkeit zudem grundsätzlich.
"Die
Kritik der Beschwerdeführer zielt ins Leere", schreiben die
zuständigen
Bundesrichter in ihrer Urteilsbegründung.
"Vernünftig anwenden"
"Für mich kommt dieses Urteil nicht unerwartet", sagte Thuns
Sicherheitsvorsteher Peter Siegenthaler dazu. Unschön endende
Demonstrationen der letzten Jahre hätten gezeigt, dass die
Behörden
Mittel benötigen, um für die Sicherheit zu sorgen. "Wir
werden die
Bewilligungspraxis sehr vernünftig handhaben", versprach
Siegenthaler.
Zudem gehörten Demonstrationen in Thun nicht zum Alltag.
Bei den abgeblitzten Beschwerdeführern, allen voran dem
Gewerkschaftsbund Thun, war die Enttäuschung über den
Entscheid gestern
gross. Gewerkschaftssekretär Udo Michel sagte, die Argumentation
des
Bundesgerichts sei "abenteuerlich". "Wir werden mit Argusaugen
beobachten, wie der Gemeinderat das Reglement umsetzt."
Alle Mittel ausgeschöpft
Auslöser für die Verschärfung des Thuner Demorechts
waren die
Antifa-Demonstrationen von Juni 2003 und Oktober 2005 in Thun, bei
denen es zu massiven Eskalationen gekommen war. Im November 2006
stimmte der Stadtrat mit 26 zu 7 Stimmen einer Verschärfung des
Demorechts zu.
Nach dem Entscheid hagelte es vor allem aus linksgrünen Kreisen
heftige
Kritik. Eine solche Demopraxis verstosse gegen die Grundrechte,
monierten die Gegner. Der Gewerkschaftsbund Thun, die Grüne Partei
Bern
und die Demokratische Juristinnen und Juristen setzten alle rechtlichen
Mittel in Bewegung, um die Verschärfung zu verhindern. Doch sowohl
der
Regierungsstatthalter als auch die Kantonsregierung wiesen ihre
Beschwerden ab. Die Kosten über 2000 Franken der letzten Instanz,
dem
Bundesgericht, gehen zulasten der Beschwerdeführer.
Heinerika Eggermann Lilly Toriola
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NEONAZI-MORD
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BZ 3.4.09
Unterseen
Neonazi-Mord am TV
Das Fernsehen dreht einen Dokumentarfilm über den Mord an Marcel
von Allmen. Gedreht wurde auch in der Ruine Weissenau.
Ein Gymnasiast aus dem Bödeli spielt einen Statisten für die
Sommerserie des Schweizer Fernsehens (SF) über Mordfälle.
Seine
Aufgabe: Einen der drei Mörder mimen, die im Januar 2001 Marcel
von
Allmen in der Ruine Weissenau in Unterseen erschlugen. Die
Tötungsszene
wurde in der Nacht am Schauplatz des Verbrechens gedreht.
Gegenüber dieser Zeitung erklärte das SF allerdings, dass im
fertigen
Film keine expliziten Gewaltszenen zu sehen seien. Wenig Freude am
Filmprojekt hat auch der Unterseer Gemeindepräsident Simon Margot.
Er
setzte sich vergeblich dafür ein, auf einen weiteren
Dokumentarfilm zu
verzichten. flg
Seite 25
--
Unterseen
Am Tatort Filmszene gedreht
Für eine Sommerserie über Mordfälle arbeitet das
Schweizer Fernsehen
die Tötung von Marcel von Allmen in Unterseen auf. Einige Szenen
wurden
nachts am Tatort in der Ruine Weissenau gedreht. Acht Jahre nach dem
Mord.
Unterseen kommt nicht zur Ruhe. Keine zehn Jahre nach der Tat bei der
Burgruine Weissenau holt das Schweizer Fernsehen (SF) das Verbrechen
zurück auf den Fernsehschirm und in die Köpfe der
Bevölkerung. Mit
Szenen, die kürzlich in der Ruine gedreht wurden: Jugendliche vom
Bödeli spielen die drei Täter, die am 27. Januar 2001 ihren
früheren
Kameraden Marcel von Allmen erschlugen.
Dreharbeiten in der Nacht
"Wir zeigen nur Symbolbilder, Opfer und Täter sind nicht
erkennbar",
sagt SF-Sprecher David Affentranger. Er bestätigt, dass auf der
Burgruine Szenen gedreht wurden. "Von den drei Statisten sind nur die
Schatten erkennbar." Die Dreharbeiten hätten um 21 Uhr begonnen
und
seien kurz nach Mitternacht fertig gewesen. Für das SF stehe aber
nicht
die Tatzeit im Vordergrund: "Es musste einfach dunkel sein."
Im Film soll der Fall von Unterseen dokumentarisch aufgearbeitet
werden. Das Ausstrahlungsdatum ist aber noch nicht bekannt.
Unterstützt
wird das SF vom Strafrechtsprofessor Christian Schwarzenegger. Zu Wort
kommen der Unterseer Gemeindepräsident Simon Margot, Staatsanwalt
Hans-Peter Schürch, Bekannte und Freunde von Marcel von Allmen und
Mitglieder der Arbeitsgruppe "Brücke", die sich der
Gewaltprävention
widmet.
Die zweite Verfilmung
Der Gemeindepräsident von Unterseen, Simon Margot, erklärte
auf
Anfrage, dass er von einem weiteren Dokumentarfilm nicht begeistert
sei. "Wir wollten nicht schon wieder einen Film über die Tat." Er
habe
versucht, das Schweizer Fernsehen von seinem Vorhaben abzubringen,
vergeblich. "Sie sagten, sie würden mit oder ohne Hilfe der
Gemeinde
einen Dokumentarfilm drehen." Schlussendlich sei er vor die Kamera
gestanden, um wenigstens ein bisschen Einfluss auf das Produkt nehmen
zu können.
Bereits im März 2001 hatte das Schweizer Fernsehen eine
dreiteilige
Serie über den Mord ausgestrahlt, unter anderem mit einem
Interview mit
Eltern eines Täters.
Ein Statist erzählt
"Wir mussten mit einer Eisenstange die Szene nachspielen, wie Marcel
von Allmen ermordet wurde", sagt ein Gymnasiast* vom Bödeli, der
einen
der drei Täter gespielt hatte. "Es war schon etwas unheimlich,
nachts
auf dem Schauplatz eines Verbrechens einen Mörder zu spielen." Er
bestätigt die Aussagen des SF, dass mittels besonderer
Beleuchtungstechnik nur die Schatten der Mörder an den Wänden
der Ruine
zu sehen sind. Durch einen Kollegen ist er auf das Vorhaben des SF
aufmerksam geworden, anschliessend hätte er sich selber beim
Schweizer
Fernsehen als Schauspieler beworben. Während den Dreharbeiten mit
dem
SF hätten sie auch Freunde und Bekannte des getöteten Marcel
von Allmen
kennen gelernt. "Dadurch lernten wir das Opfer kennen, denn als die Tat
geschah, waren wir neun Jahre alt und haben davon nur wenig
mitbekommen." Durch die Filmerei hätte er viele Hintergründe
der Tat
kennen gelernt. Seine Erkenntnis: "Die rechtsradikale Szene auf dem
Bödeli war lange nicht so weit verbreitet, wie es damals in den
Medien
dargestellt wurde."
Fritz Lehmann
--
Der Prozess
Langjährige Haftstrafen
Das Urteil lautete auf Mord. Im März 2004, drei Jahre nach ihrer
Tat,
sind die Angeklagten von der Berner Justiz zu langen Strafen verurteilt
worden. Der Hauptangeklagte, damals 25-jährig, erhielt
lebenslänglich,
seine beiden Komplizen 16 Jahre Zuchthaus. Die Tat hinterlasse den
Eindruck einer minutiös geplanten Exekution, sagte dazu der
Gerichtspräsident Thomas Zbinden bei der Urteilseröffnung.
Ende Februar
2001 bargen Polizeitaucher die Leiche des ermordeten Marcel von Almen
aus dem Thunersee. Seine Eltern hatten den 19-Jährigen einen Monat
früher als vermisst gemeldet. Der Körper des Toten wies
schlimme
Verletzungen auf und war mit Gewichten beschwert worden. Der Mord
geschah am 27. Januar 2001, damals erschlugen drei junge Männer
nachts
ihren ehemaligen Kameraden von Allmen. Sie waren Mitglieder der
rechtsextremen Gruppe "Orden der arischen Ritter". Weil von Allmen ein
Schweigegelübde gebrochen hatte, wurde er von den anderen
Mitgliedern
ermordet. Die Tat schockierte die Schweiz und stiess auf grosses,
nationales Medieninteresse.
flg
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PNOS
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20 Minuten 3.4.09
Pnos-Hetzer darf Toyloy beleidigen
BERN. Der rechtsextreme Politiker Dominic Lüthard darf die
dunkelhäutige Miss Schweiz Whitney Toyloy ungestraft
"Geschwür" nennen.
Das Kadermitglied der Partei National Orientierter Schweizer (Pnos)
wurde von einem Richter vom Vorwurf der Rassendiskriminierung
freigesprochen. Schwarze Politiker reagierten empört und sprechen
von
einem Skandal.
Seite 2
--
"Für den Freispruch gibt es keine Argumentation"
BERN. Ein Gerichtsurteil sorgt für Aufregung: Pnos-Führer
Dominic
Lüthard darf Multikulti-Miss Whitney Toyloy ungestraft
"Geschwür"
nennen.
Er bezeichnete die Miss Schweiz im vergangenen Oktober als "braune
Schweizerin", die ein "Geschwür verkörpere", das die freie
Schweiz "am
Auffressen" sei.Dafür musste sich Lüthard jetzt vor Gericht
verantworten. Der Vorwurf: Verstoss gegen das Antirassismus-Gesetz. Das
Gericht Aarwangen-Wangen sprach den Familienvater aber frei. Damit muss
der 26-Jährige auch eine 500-Franken-Busse, die ihm das
Untersuchungsrichteramt Burgdorf in dieser Angelegenheit aufgebrummt
hatte, nicht bezahlen. Lüthard feiert das Urteil auf der
Partei-Homepage als Sieg: "Für die Pnos stellt die abgeschmetterte
Klage einen weiteren moralischen Sieg im Kampf für die
Meinungsfreiheit
dar." Anwalt und Pnos-Kenner Daniel Kettiger bezeichnet das Urteil als
Skandal. "Ein klarer Justizirrtum", sagte er gegenüber 20 Minuten
Online. "Für den Freispruch gibt es keine vernünftige
Ar-gumentation."
Und Georg Kreis von der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus
sagt: "Erfahrungsgemäss werden gewisse juristische
Überlegungen der
gesellschaftlichen Bedeutung nicht gerecht. Vieles spricht dafür,
dass
das hier der Fall ist."
Weder Whitney Toyloy noch die Miss-Schweiz-Organisa-tion wollte sich
zum Urteil äussern. Der Staatsanwalt kann innert zehn Tagen Rekurs
einlegen. Darauf zählt Kreis. Es sei nämlich zu beobachten,
dass vor
allem erste Instanzen in solchen Fällen sehr unterschiedlich
urteilten.
"Darum ist es gut, wenn jetzt hier eine zweite Instanz ein Auge auf
dieses Urteil werfen muss." fis, yvz, am
--
Politiker reagieren empört auf das Urteil
Dunkelhäutige Politiker reagieren empört auf das
Gerichtsurteil. "Das
darf doch nicht wahr sein", so der Bieler SP-Nationalrat Ricardo
Lumengo. Das Urteil zeige, dass das Antirassismusgesetz ineffizient
sei. "Über den Richterspruch bin ich sehr enttäuscht." Auch
der Zürcher
SP-Gemeinderat Andrew Katumba zeigt sichirritiert. "Das geht zu weit."
Katumba hofft, dass das Urteil in zweiter Instanz korrigiert wird.
"Solche Beleidigungen sollte man in einer offenen, pluralistischen
Gesellschaft einfach nicht aussprechen." An die Adresse der
Pnos-Aktivisten sagt Katumba: "Vergesst nicht, dass nahezu die
Hälfte
aller Schweizer ausländische Wurzeln hat." (fis)
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HEROIN
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20 Minuten 3.4.09
L'héroïne revient en force sur le marché
Genève. En trois ans les injections d'héroïne ont
pratiquement doublé.
Les professionnels de la santé s'inquiètent pour les
années à venir.
"Pour le moment, c'est encore la lune de miel, mais d'ici à deux
ans,
nous risquons de faire face à un afflux massif de toxicomanes",
avertit
Jean Godinat. Directeur du centre de traitement de Plainpalais, ce
psychothérapeute soigne actuellement près de 130 anciens
héroïnomanes.
Ce chiffre pourrait pourtant doubler d'ici peu. Selon le rapport de
l'association de réduction de risques Première ligne, le
nombre
d'injections d'héro dans le local du Quai 9 a pratiquement
doublé en
trois ans, passant de 11 000 en 2005 à près de 20 000
l'an dernier.
L'association signale que, en 2008, 370 nouvelles personnes se sont
adressées au centre d'injection. Leur nombre total
s'élève ainsi à
1035. "Ce qui est frappant, souligne son directeur, Christophe Mani,
c'est la baisse de la consommation intraveineuse de cocaïne. Elle
ne
représente plus que 8,4% des injections, contre 60% en 2002.
Dans la
même période, les injections d'héro se sont
envolées, passant de 17% à
74,6% sur les quelque 25 000 injections l'année dernière.
"L'accroissement de la présence d'héroïne sur le
marché genevois
coïncide avec l'invasion de l'Afghanistan par les troupes US. Ce
pays,
qui avait presque éradiqué la culture du pavot sous le
régime taliban,
est redevenu le premier producteur mondial", conclut Christophe Mani.
En 2002, Quai 9 n'avait recensé que 5170 injections
d'héroïne, sur un
total de 30 000. Shahïn Ammane
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NO NATO
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Live-Ticker + Infos
http://linksunten.indymedia.org/