MEDIENSPIEGEL 3.4.09
(Online-Archiv: http://www.reitschule.ch/reitschule/mediengruppe/index.html)

Heute im Medienspiegel:
- Reitschule-Programm
- UnternehmerInnen am Bollwerk
- Police BE: Übergriffe + Drogentestfälschungen
- Pinto: Aufstockung der Nonsense-Truppe geplant
- Rauchverbot: Widerstand angekündigt
- Demo-Recht Thun: gegen DemonstrantInnen
- Neonazi-Mord von Unterseen wird verfilmt
- Pnos: Hetzen erlaubt
- Heroin: Zunahme Konsum
- No Nato: Infos bei Linksunten

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REITSCHULE
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Fr 03.04.09
20.30 Uhr - Tojo - Endgame, Theatergruppe Englisches Departement Uni Bern
21.00 Uhr - Kino - Je ne suis pas là pour être aimé, S. Brizé, F 2005, OV/d, 93min, 35mm
22.00 Uhr - Frauenraum - frauendisco popshop mit Anouk Amok & Madame Léa - Women only
22.00 Uhr - Dachstock - Groovebox: Kollektiv Turmstrasse live Connaisseur/Ostwind Records/MGF/Diynamic Music, Hamburg Tigerskin aka Dub Taylor live Organic Domain Rec./Opossum/Mood Music, Berlin Fa_Bien beam rec, be - Minimal/House/Elektro

Sa 04.04.09
19.00 Uhr - SousLePont - Afrika Spezialitäten
20.30 Uhr - Tojo - Endgame, Theatergruppe Englisches Departement Uni Bern
21.00 Uhr - Kino - Màs Tango, A. Hannsmann, S. Schnabel, D/Arg 2006, OV/d, 56min, dvd
22.00 Uhr - SousLePont - One Love Jam: Isaac Biaas & the Soul Babimbi Afro Swing Aftershow mit DJ‘s Side by Cyde, Angle by Fall Sound System, Jonas Selecta, Zion Sound Int.
22.00 Uhr - Frauenraum - Antifafestival presents: SICK GIRLS Berlin
22.00 Uhr - Dachstock - Little Axe, Skip McDonald, Doug Wimbish, Keith LeBlanc feat. Bernard Fowler USA/UK - Blues/Funk/Rock

So 05.04.09
09.00 Uhr - Grosse Halle - Flohmarkt und Brunch im Sous le Pont
18.00 Uhr - Rössli - Piano-Bar

Infos: www.reitschule.ch

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BOLLWERK
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BZ 3.4.09

Unternehmer im Berner Bollwerk

Gekommen, um zu bleiben

Drogen, Prostitution, Gewalt - das Bollwerk ist nicht Berns Visitenkarte. Die Gastronomen Stefan Zingg und Monika Flach erzählen von ihrem Alltag in der "Problemzone" - und weshalb sie trotz allem hier bleiben wollen.

Kurz bevor beim Fixerstübli an der Hodlerstrasse das Tor geöffnet wird, warten auf dem Trottoir und an der nahen Haltestelle des Wylerbusses die Süchtigen. Mit ihnen warten Dealer. Und Freier. "Kürzlich fragte einer dieser Männer eine Kundin von mir, ob sie für schnellen Sex mitkäme", erzählt Monika Flach. Sie führt seit vier Jahren die Taberna Vinaria, eine Vinothek in unmittelbarer Nachbarschaft zur Drogenanlaufstelle.

Zwei Briefe, ein Problem

Als ihr die Stammkundin von ihrem unangenehmen Erlebnis vor der Ladentür erzählte, "jagte es mir den Nuggi raus", sagt Monika Flach. Sie schickte dieser Zeitung einen Brief, in dem sie über ihren Alltag an der Hodlerstrasse berichtete. Fast zeitgleich traf ein Leserbrief von Stefan Zingg ein, der schräg gegenüber von Monika Flachs Geschäft seit zwei Jahren die Brasserie Bollwerk führt. Nein, abgesprochen hätten sie das nicht, sagen die Beiden.

Auslöser für Zinggs Brief war der Entscheid der Stadtregierung, auf eine zweite Drogenanlaufstelle zu verzichten (siehe Kasten). Erfahren habe er davon aus der Zeitung, sagt Zingg. Auch über die verlängerten Öffnungszeiten des Fixerstüblis habe die Stadt die Nachbarn nicht informiert. "Das wäre das Mindeste gewesen", findet er.

Monika Flach und Stefan Zingg betonen beide, dass sie nichts gegen die Anlaufstelle an der Hodlerstrasse haben. "Irgendwo muss diese Einrichtung schliesslich sein", sagt Flach. "Das Problem sind nicht die Junkies, das Problem ist die Stadtregierung, die den Süchtigen kein ausreichendes Angebot zur Verfügung stellt", findet Zingg. Beide Unternehmer ärgern sich zunehmend über die "leeren Versprechungen der Stadt" und die "laschen Kontrollen".

Er fühlt sich allein gelassen

"Auf dem Kleeplatz wird gedealt, vor der Anlaufstelle gespritzt, und es kommt vor, dass Freier vor dem Amthaus auf Frauen warten", erzählt Zingg. Er fühlt sich allein gelassen: "Mir kommt es vor, als ob die Politiker das Bollwerk aufgegeben hätten. Nach dem Motto: Dort ist es eh versifft, das können wir als Problemzone abschreiben." Dem will er etwas entgegensetzen. "An einem so zentralen Ort sollen sich alle Menschen wohl und sicher fühlen."

Das Bollwerk aufwerten

Flach und Zingg waren sich der schwierigen Umstände bewusst, als sie sich entschieden, am Bollwerk ihre Geschäfte zu eröffnen. "Mir gefällt das Urbane dieses Ortes, und ich möchte dazu beitragen, das Bollwerk aufzuwerten", sagt Stefan Zingg. Er verlange dafür keine Dankbarkeit von der Stadt - "aber zumindest eine ehrliche Politik, welche die Probleme nicht schönredet, sondern zu lösen versucht".

 Zu Beginn fand Monika Flach die Belastung im Rahmen. "Aber in letzter Zeit haben die Probleme massiv zugenommen." Glücklicherweise kämen die Kunden dennoch zu ihr. "Sie merken wohl, dass ich trotz der Umstände gerne hier arbeite."

Vierteljährlich treffen sich Geschäftsbesitzer und Anwohner mit der Leitung der Anlaufstelle sowie Vertretern der städtischen Sozialdirektion zu Nachbarschaftssitzungen. Für Zingg sind diese zu "Alibiübungen" verkommen. "Ich habe aufgehört zu zählen, wie oft uns gesagt wurde, dass sich die Situation verbessern wird." So sei vor den Wahlen die zweite Anlaufstelle versprochen worden und ein paar Monate später auf einmal kein Thema mehr.

Aufgeben ist kein Thema

Stefan Zingg sagt: "Über den Mittag habe ich viele Gäste - am Abend läuft es nicht so gut." Die Rückmeldungen sind deutlich: "Ihr macht einen super Job, aber wir kommen wohl nicht mehr hierher" -, heisst es. "Das ist frustrierend."

Aufgeben ist für Zingg und Flach kein Thema. Beide haben viel Herzblut in ihre Unternehmen gesteckt. Mit einer gemeinsamen Aktion wollen die Beiden morgen Samstag das schlechte Image des Bollwerks aufpolieren.

"Manchmal fühlen wir uns hier wie die ersten Siedler im Wilden Westen", scherzt Zingg. "Die hatten auch keinen einfachen Start - aber sie sind geblieben."
Mirjam Messerli

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Am Samstag

Dîner Bollwerk

Gemeinsam wollen Stefan Zingg und Monika Flach morgen die angenehmen Seiten des Bollwerks zeigen. Ihr "Dîner au Bollwerk" startet mit Apéro und erster Vorspeise in Monika Flachs Vinothek und findet seine Fortsetzung in der Brasserie Bollwerk. Anmeldungen für das 5-Gang-Menü sind unter 031 3116090 (Brasserie) oder 031 3113645 (Taberna Vinaria) möglich.
mm

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Stadt Bern

Kein zweites Fixerstübli

Die Eröffnung war für Ende 2008 versprochen, aber Anfang März entschied die Stadtregierung, in Bern doch kein zweites Fixerstübli zu eröffnen. Die Begründung: Ohne Geld vom Kanton könne die Stadt eine zusätzliche Anlaufstelle nicht betreiben (wir berichteten). Längere Öffnungszeiten des Fixerstüblis an der Hodlerstrasse sollen die Situation entschärfen. Darin sehen die Nachbarn keine Lösung. "Bern braucht eine zweite Anlaufstelle", sagen Stefan Zingg und Monika Flach. Auch die Reitschule fordert seit längerem ein zweites Fixerstübli.
mm

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POLICE BE
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Beobachter 3.4.09

"Wie im falschen Film"

Mess Barry, Schweizer afrikanischer Herkunft, wird verprügelt und will Anzeige erstatten. Doch die Kantonspolizei Bern dreht den Spiess um - und zeigt ihn an.

Text: Yvonne Staat; Foto: Martin Guggisberg

 Er holt sein Portemonnaie, noch bevor er den Kaffee auf den Wohnzimmertisch gestellt und das Gespräch begonnen hat. "Hier, mein SP-Mitgliederausweis. Hier, das Foto meiner Frau, sie ist Schweizerin, 1999 heirateten wir. Hier, das Foto meiner Tochter, 2000 kam sie zur Welt, sie lebt bei meiner Frau. Hier, mein Pass, seit 2004 bin ich Schweizer." Er legt die Karten und Fotos auf den Tisch wie ein Spieler ein Superblatt. Trotzdem hockt in seiner Stimme, seinen Augen die Angst, am Schluss als Verlierer dazustehen. Sein Deutsch ist fast perfekt. 1998 kam er aus Guinea, Westafrika, in die Schweiz und beantragte Asyl. "1999 hatte ich meinen ersten Job, heute arbeite ich in den Zügen als Minibar-Steward, ich zahle Steuern, bin nicht vorbestraft, bin rechtschaffen." Dann schweigt er. Mess Barry, 27, freundlich, elegant. Seit dem 18. Mai 2008 ständig darum besorgt zu beweisen, dass seine schwarze Hautfarbe ihn nicht automatisch zum Kriminellen macht.

Der 18. Mai 2008: Es ist die Zeit zwischen Nacht und Morgen in Bern, Barry unterwegs zu seiner Wohnung. Junge Männer mit Baseballschlägern umzingeln und verprügeln ihn. So erzählt er es später in dieser Nacht den Sanitätern, die ihn ins Tiefenauspital bringen. Er erzählt es den Ärzten, die ihn behandeln, die Wunde am Kopf nähen. Die Ärzte informieren, wie üblich bei Verdacht auf Gewalt, den Rechtsmedizinischen Dienst. Dieser schickt zwei Polizisten. Auch den Polizisten erzählt Barry von der Schlägerei. Er geht mit ihnen zur Wache, um die unbekannten Schläger anzuzeigen.

"Plötzlich war ich der Kriminelle"

Meistens enden solche Geschichten hier. Aber Barrys Geschichte beginnt erst. 18. Mai 2008, 08.11 Uhr, Wache der Kantonspolizei Bern: Statt seine Anzeige gegen die unbekannten Männer aufzunehmen, führen die Polizisten einen Drogenschnelltest durch, einen so genannten Mahsantest. Rassistische Bemerkungen fallen. Wie im falschen Film habe er sich gefühlt, sagt Barry. "Ich habe Hilfe gesucht, aber plötzlich war ich der Kriminelle." Der Test fällt positiv aus, die Polizei behauptet, Spuren von Kokain in Barrys Urin gefunden zu haben. Das Resultat wird Barry nicht mitgeteilt, er soll lediglich ein Dokument unterschreiben, weigert sich jedoch. Immer wieder betont er, dass er noch nie Drogen konsumiert hat. Die Polizisten entlassen ihn, sagen noch: "Wir werden Sie wegen Kokainkonsum anzeigen." Was sie einige Tage später auch machen. Barry selbst hat seine Anzeige gegen die unbekannten Schläger bis heute nicht eingereicht: "Ich habe das Vertrauen in die Polizei verloren", sagt er dazu.

Das ist Mess Barrys Version der Geschichte, die noch lang nicht zu Ende ist. Zwischenstopp: Sicher, Drogenkonsum ist ein Offizialdelikt, die Polizei muss beim kleinsten Verdacht handeln. Aber was rechtfertigt den Drogenschnelltest bei einem, der soeben zusammengeschlagen und im Spital behandelt wurde? "Der Mahsantest wurde vom zuständigen Untersuchungsrichteramt verfügt", schreibt die Kantonspolizei. Kein Wort darüber, dass der Untersuchungsrichter einen Test nur verfügt, wenn die Polizei ihn beantragt. Warum wird die Urinprobe für den Schnelltest nicht ins gerichtsmedizinische Labor geschickt, um dort eine Bestätigungsanalyse vorzunehmen - das übliche Prozedere, wenn der Getestete das Resultat nicht akzeptiert? "Aus den Unterlagen ist nicht ersichtlich, dass Mess Barry das Testergebnis bestritten hat", schreibt die Kantonspolizei in ihrer Version der Geschichte. Und weiter: "Die Schilderungen unserer Mitarbeitenden weichen wesentlich von der Darstellung von Mess Barry ab."

"Schwarze können nicht Schweizer sein"

Fortsetzung: Zum Glück ist Barry nicht allein, hat Frau und Schwiegervater. Die raten ihm, als Beweis seiner Unschuld sofort einen zweiten Test beim Hausarzt zu machen. Spuren von Kokain sind über längere Zeit im Urin nachweisbar. Der Drogentest beim Arzt fällt negativ aus. Einige Wochen später wird die Anzeige gegen Mess Barry fallen gelassen. Er ist erleichtert - und ahnt nicht, dass sich die Geschichte am 27. September 2008 wiederholen wird.

27. September 2008: Nachmittags, Barry gerät in eine Personenkontrolle der Kantonspolizei Bern, wird ohne Grund zu Boden gedrückt, in Handschellen gelegt und in den Polizeibus verfrachtet. Wieder rassistische Bemerkungen, etwa: "Schwarze können doch gar keine Schweizer sein." Und Schläge, Tritte. "Ich hätte nie gedacht, dass so etwas in der Schweiz möglich ist", sagt Barry. Mit dem Bus wird er zur Wache gebracht. Dort wird er wegen seines SP-Mitgliederausweises verhöhnt. Ausländer, Schwarzer zu sein, und dann noch bei diesen Linken mitzumachen. Wieder machen die Polizisten einen Mahsantest, der positiv ausfällt. Wieder drohen sie mit einer Anzeige, schubsen ihn dann aus dem Büro: "Hau ab!" Wieder macht Barry einen zusätzlichen Drogentest. Diesmal in einem Notfallzentrum, nur eine Stunde nach dem polizeilichen Test. Wieder ist der zweite Test negativ. Barry erhält eine Anzeige wegen Drogenmissbrauchs und Bedrohung von Beamten. Er selbst zeigt zwei Polizeibeamte an. So erzählt es Mess Barry. Die Polizei darf und will sich nicht äussern, da das Verfahren nicht abgeschlossen ist.

Ein fast unmöglicher Zufall

Zweimal derselbe Alptraum. Zweimal in Folge fällt der Test der Polizei positiv, jener des Arztes negativ aus. Im ersten Fall muss die Polizei zurückkrebsen, die Anzeige zurückziehen, im zweiten ist noch alles offen. Wie kann so etwas passieren? Wenn es Zufall ist, dann ein fast unmöglicher. Zumal die Mahsantests als sehr sicher gelten. "Sie haben eine minimale Fehlerquote", sagt Peter Iten, Leiter des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Zürich.

Mess Barry, der Mann unter Generalverdacht, steckt Ausweise, Fotos, Pass - sein Superblatt - wieder zurück ins Portemonnaie. Auf dem Tisch bleibt ein Foto von ihm zurück. Die dunkle, fast schwarze Haut glänzt, das Lächeln strahlt. Barry setzt sich zurück aufs Sofa, streicht die Falten seiner Hose glatt. Hört nicht auf damit.

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PINTO
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Bund 3.4.09

Olibet: "Pinto ist am Limit"

Stadt Bern Die Gasseninterventionstruppe Pinto sorgt immer häufiger für Ordnung unter den Randständigen. Im Jahr 2008 haben die Pinto-Mitarbeitenden in über 5000 Fällen ordnungsdienstlich interveniert. In der zweijährigen Pilotphase von 2005 bis 2007 wurde dagegen noch deutlich öfter fürsorgerisch statt ordnungspolitisch interveniert. Sozialdirektorin Edith Olibet (sp) führt die Zunahme der ordnungspolitischen Massnahmen auf Einsätze gegen die Drogenszene vor der Reitschule zurück. Pinto sei kapazitätsmässig "am Limit", sagt Olibet. Das Gewerbe findet Pinto gut. Um die Drogenszene aus der Altstadt zu vertreiben, brauche es aber längere Öffnungszeiten der Anlaufstelle und mehr Polizeipräsenz. (bob)

Seite 23

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Pinto ist keine "Kuscheltruppe" mehr

Die Stadtberner Gasseninterventionstruppe Pinto hat letztes Jahr in über 5000 Fällen Randständige zur Ordnung angehalten

Die Gasseninterventionstruppe Pinto steht vermehrt auch in Aussenquartieren im Einsatz. Sozialdirektorin Edith Olibet (sp) schliesst eine Aufstockung der Truppe im zweiten Halbjahr nicht aus. Das Gewerbe möchte lieber mehr Polizei und längere Öffnungszeiten der Anlaufstelle für Drogenabhängige.

Bernhard Ott

Für die Bürgerlichen waren sie eine "Kuscheltruppe", für die rot-grünen Parteien ein Heilmittel zur Verhinderung der viel geschmähten polizeilichen Wegweisungen. Die Gasseninterventionstruppe Pinto (Prävention, Intervention, Toleranz) konnte den Erwartungen nicht gerecht werden. Das Projekt stand anfänglich wegen fehlender Durchschlagskraft in der Kritik. Vor zwei Jahren schliesslich hat der Stadtrat den ordnungspolitischen Auftrag klarer formuliert. Dahinter stand die Einsicht, dass Pinto kaum einen Einfluss auf die Wegweisungspraxis der Polizei hat.

Im neuen Konzept gibt es sieben Interventionsstufen, nach denen die Gassenarbeiter bei Störungen im öffentlichen Raum vorgehen sollen. Polizeiliche Massnahmen gab es laut Gemeinderat im letzten Jahr in über 5000 Konflikten. In der Pilotphase von Pinto in den Jahren 2005 bis 2007 wurden noch dreimal mehr fürsorgerische als ordnungsdienstliche Interventionen gemacht. Im letzten Jahr gab es nach Angaben der Sozialdirektion 4700 soziale oder medizinische Interventionen. In diesen Fällen haben die Pinto-Leute geschlichtet, beraten und Menschen an Institutionen weitergewiesen.

Vorplatz keine "No-Go-Area" mehr

Laut Sozialdirektorin Edith Olibet (sp) ist die hohe Zahl der ordnungspolitischen Massnahmen unter anderem auf vermehrte Einsätze gegen die Drogenszene auf dem Vorplatz der Reitschule zurückzuführen. Vom Sommer 2007 bis Sommer 2008 hatten sich die Pinto-Mitarbeitenden nach Sonnenuntergang nicht mehr auf den Vorplatz der Reitschule getraut, weil es dort vermehrt zu Pöbeleien und Angriffen gekommen war. Laut Olibet ist dem seit Längerem nicht mehr so: "Seit Herbst 2008 ist Pinto regelmässig und auch nachts bis 23 Uhr vor der Reitschule präsent." Im Winterhalbjahr sei es bei den Pinto-Einsätzen im Umfeld der Reitschule kaum mehr zu Zwischenfällen gekommen. Falls sich dies in der wärmeren Jahreszeit wieder ändern sollte, müsse dies bei den regelmässigen Gesprächen zwischen der Reitschule und Statthalterin Regula Mader thematisiert werden, sagt Olibet.

"Pinto ist eine Alibiübung"

Laut Olibet ist die Pinto-Truppe, die zurzeit mit 580 Stellenprozent dotiert ist, kapazitätsmässig "am Limit". Ein Einsatz rund um die Anlaufstelle wie in Zürich (siehe Kasten) stehe daher nicht zur Debatte. Für die Sicherheit in und um die Drogenanlaufstelle sei die Securitas verantwortlich. Die Aufgabenteilung zwischen den beiden Institutionen habe sich bewährt, sagt Olibet.

In einem Bericht zuhanden des Stadtrats lobt der Gemeinderat die "Gratwanderung zwischen Hilfe leisten und verbindliche Anweisungen erteilen", welche die Pinto-Teams täglich vollführten.

Wirt Bernhard Hüsser, Präsident der Interessengemeinschaft Aarbergergasse, kann dieses Lob nicht nachvollziehen. "Pinto ist eine Alibiübung", sagt Hüsser. Die Sozialarbeitenden seien mit Beschwichtigen beschäftigt und sorgten primär für das "Wohlergehen" der Leute, die auf der Gasse lebten. "Wenn die Pinto-Leute Drogenkonsumenten wegschicken, gehen Deal und Drogenkonsum einfach fünfzig Meter weiter entfernt ab", sagt Hüsser. Das einzige Mittel zur Bekämpfung von Deal und Konsum auf der Gasse sei die Erweiterung der Öffnungszeiten der Anlaufstelle. "Der Gemeinderat weiss darum, tut aber nichts." Als Beizer müsse er sein Lokal schliesslich auch dann offen halten, wenn die Leute essen wollten. "Die Anlaufstelle hat aber immer noch dieselben Öffnungszeiten wie die Vorverkaufsstelle des Stadttheaters." Wenn die Abhängigen keinen Ort zum Konsumieren hätten, machten sie es halt auf der Gasse, sagt Hüsser.

Wegen der für sie untragbaren Situation hatte die IG Aarbergergasse im Herbst letzten Jahres einen privaten Sicherheitsdienst organisiert. Während des Einsatzes im Monat Oktober habe sich die Lage in der Gasse merklich beruhigt, sagt Hüsser. Der Einsatz soll vorläufig aber nicht wiederholt werden. "Es ist nicht unsere Aufgabe für Ruhe und Ordnung im öffentlichen Raum zu sorgen." Auch eine Erhöhung der Polizeipräsenz würde nur eine Verschiebung des Problems bewirken, sagt Hüsser.

In diesem Punkt sind sich die Gewerbler aber offenbar nicht ganz einig. "Um die Drogenszene nachhaltig zu vertreiben, braucht es mehr Polizei", sagt Daniel Nicklès, Präsident der Innenstadtvereinigung Bern City. Pinto sei zwar eine "gute Sache", aber um die Drogenszene nachhaltig zu stören, brauche es die Polizei. "Sobald es wärmer wird, dürfte die Präsenz der Szene in der oberen Altstadt wieder offensichtlich werden", sagt Nicklès.

Mehr Einsätze im Westen

Laut Olibet ist Pinto auch in der Aarbergergasse regelmässig präsent. "Eine Dauerpräsenz ist aus Kapazitätsgründen aber nicht möglich." Der Gemeinderat habe die Öffnungszeiten der Anlaufstelle jüngst um eine Dreiviertelstunde täglich erweitert. Zudem sei die Anlaufstelle für Frauen am Montag um zwei Stunden verschoben worden, sodass die Männer entsprechend länger in der Hodlerstrasse verkehren könnten. "Ein 24-Stunden-Betrieb in der Anlaufstelle ist aber aus drogenpolitischen Gründen nicht sinnvoll", sagt Olibet. Aus der Sicht von Fachleuten würde dies die Abhängigen dazu verleiten, ihre Tagesstruktur aufzugeben.

Olibet schliesst nicht aus, dass sie im zweiten Halbjahr 2009 eine Aufstockung von Pinto beantragen werde. Die Zahl der Beschwerden aus der Bevölkerung habe zugenommen wie auch die Einsätze in den "neuen sozialen Brennpunkten" Westside oder Kleefeld. Auch die Kantonspolizei ist in letzter Zeit vermehrt zu Einsätzen ins Westside oder ins Kleefeld gerufen worden, wie ein Sprecher erklärt. Oft stünden diese Einsätze im Zusammenhang mit dem Alkoholkonsum Jugendlicher. Die Kantonspolizei habe gute Erfahrungen mit Pinto gemacht, sagt der Sprecher. "Wir analysieren die Lage oft gemeinsam und stimmen die Massnahmen untereinander ab."

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Zürich ist konsequenter

Die Berner Interventionstruppe Pinto ist einst nach dem Vorbild der Zürcher Gruppe Sicherheit, Intervention, Prävention (SIP) gebildet worden. Beide Gruppierungen kombinieren aufsuchende Sozialarbeit mit ordnungsdienstlichen Aufgaben. Im Unterschied zu Pinto interveniert SIP seit Mai 2008 aber auch rund um die vier Kontakt- und Anlaufstellen für Drogenabhängige in der Limmatstadt. Laut Michael Herzig, Leiter des Geschäftsbereiches Sucht und Drogen, ist es zu insgesamt 18500 Interventionen gekommen. Vor dem Mai 2008 wurde der Konsum vor den Anlaufstellen, wie in Bern, von der Securitas kontrolliert.

Im Unterschied zu Bern wird in Zürich der sogenannte "Ameisendeal" (Kleindeal) von Drogen in und um die Anlaufstellen nicht toleriert. "Bei den Anlaufstellen wird kein sichtbarer Handel toleriert", sagt Herzig. Bereits das Zusammenstehen von Gruppen Abhängiger werde nach Möglichkeit verhindert. "Die Regel lautet: Entweder in die Anlaufstelle reingehen oder die Umgebung der Anlaufstelle verlassen", sagt Herzig. 2008 hat SIP fast doppelt so oft sozial (12754-mal) wie ordnungsdienstlich (6600-mal) interveniert. Laut Herzig sind diese Zahlen aber wegen der Euro 08 nicht repräsentativ, da es in den Public-Viewing-Zonen trotz einem Grosseinsatz von SIP kaum zu ordnungsdienstlichen Interventionen gekommen sei. Seit zwei Jahren müssten SIP-Mitarbeitende aber in der Tat weniger oft für Ordnung unter Randständigen sorgen. "Die Ordnung ist besser geworden", sagt Herzig. Vor allem bei der Drogen- und Alkoholikerszene hätten sich die Probleme entschärft. Dafür interveniere SIP stärker im Bereich von Jugendszenen. (bob)

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BZ 3.4.09

Pinto

Zu wenig Personal

Ein Bericht des Gemeinderates gibt dem Projekt für Prävention, Intervention und Toleranz (Pinto) gute Noten. "Ob Probleme vor der Reitschule, in der Aarbergergasse oder mit Drogenabhängigen - Pinto hat geschlichtet und beraten", schreibt die Stadtregierung. Die Mitarbeiter waren im Jahr 2008 fast 5400 Stunden in der Stadt präsent. Weil die Arbeit zunehme und das Personal begrenzt sei, stosse das Pinto-Team an seine Grenzen.
pd

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Berner Rundschau 3.4.09

Pinto immer gefragter - jede Stunde ein Zoff gelöst

Kein Personal für Einsätze in Aussenquartieren

Das Projekt Prävention, Intervention und Toleranz (Pinto) der Stadt Bern stösst immer mehr auf Resonanz. 2008 waren die neun Pinto-Mitarbeiter montags bis samstags in der Hauptstadt fast 5400 Stunden zwischen 11 und 23 Uhr im öffentlichen Raum präsent. Laut dem gestern veröffentlichten Bericht des Berner Gemeinderates leisteten sie dabei 4700 Mal sozial oder medizinisch Interventionen. Über 5000 Mal schritten sie bei Konflikten ordnungsdienstlich ein.

Auf Zentrum konzentrieren

Das Pinto-Projekt ist der städtischen Direktion für Bildung, Soziales und Sport angegliedert. Die Idee ist, dass die Mitarbeiter an neuralgischen Punkten Präsenz markieren, hinschauen, bei Vorfällen intervenieren und vermitteln. Pinto-Mitarbeiter sind von weitem an ihren bordeauxroten Jacken und T-Shirts erkennbar. Knackpunkt des Pinto-Aufgabenbereichs ist, dass das Team nicht Ersatz für bestehende Hilfsangebote ist, sondern eng mit bestehenden Institutionen und Stellen kooperiert.

Da Pinto immer bekannter werde, sei dessen Aufgabenbereich im letzten Jahr "deutlich gewachsen". Wie der Informationsdienst der Stadt mitteilt, trage dazu auch "sein guter Ruf" bei. Für Pinto werde es deshalb "immer schwieriger, das Kerngeschäft - eine möglichst hohe Präsenz in der Innenstadt - zu erfüllen". Angesichts neuer oder wechselnder Brennpunkte sei es wichtig, dass Pinto schnell reagieren könne. "Zusätzliche Einsätze in Aussenquartieren oder an Wochenenden sind mangels Personal aber nicht möglich." (mgt/sat)

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RAUCHVERBOT
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Bund 3.4.09

Keine Gnade für Wirte

Rauchverbot in den Beizen bleibt so strikt wie gehabt

Bei den Details zum Schutz vor dem Passivrauchen bleibt die Regierung hart. Die Berner Wirte drohen nun, sich mit allen zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln zu wehren.

Sarah Nowotny

Nun steht detailliert fest, wie Bernerinnen und Berner ab dem 1. Juli in öffentlich zugänglichen Räumen vor dem Passivrauchen geschützt werden sollen: Der Regierungsrat hat die Ausführungsbestimmungen zum Gesetz genehmigt, wie der Kanton gestern mitteilte. Auf die Forderungen der Wirte nach weniger strengen Vorschriften für Raucherräume ging er auch nach einer letzten kurzen Konsultation nicht ein. Für dicke Luft bei den Gastronomen sorgen vor allem folgende Punkte: Fumoirs sind in der Regel nicht grösser als 60 Quadratmeter, auf jeden Fall dürfen sie aber höchstens ein Drittel der Fläche eines Gastronomiebetriebs einnehmen. In Fumoirs dürfen keine Leistungen angeboten werden, die im übrigen Betrieb nicht erhältlich sind. Mitarbeiter dürfen sich nicht dauernd dort aufhalten, und es sind weder Bar noch Buffet zugelassen.

"Nach der letzten kurzen Vernehmlassung haben wir inhaltlich nichts verändert, geschweige denn verschärft", sagt Stefan Reichen von der Volkswirtschaftsdirektion auf Anfrage. Es seien nur Formulierungen präzisiert worden. "Dies schafft aber Klarheit und ist für alle Beteiligten wertvoll." Eine Lockerung der Vorschriften sei auch nicht möglich gewesen, weil sie den Auftrag des Grossen Rats missachtet hätte. "Die Wirte haben nun zwei Möglichkeiten, um sich zu wehren." Erstens könne der Verband innert 30 Tagen nach Publikation des Erlasses Beschwerde beim Bundesgericht einreichen. Wenn sich zweitens bei einer Kontrolle zeige, dass sich ein einzelner Wirt nicht an die Bestimmungen halte, könne er vor Gericht geltend machen, diese gingen über das Gesetz hinaus.

"Überrascht und enttäuscht"

"Wir sind überrascht und enttäuscht über die Entscheidung des Regierungsrats", sagt Casimir Platzer, Präsident des Verbands der Wirte und Hoteliers Gastro Bern. Volkswirtschaftsdirektor Andreas Rickenbacher betone zwar, dass die Branche wichtig für den Kanton sei, gehe aber nicht auf die Bedürfnisse der Gastronomen ein. "Dabei wäre es durchaus möglich gewesen, die Ausführungsbestimmungen leicht anzupassen, denn das Gesetz ist relativ liberal." Die Bestimmung, dass Bars und Buffets in schon bestehenden Fumoirs nicht mehr benutzt werden dürften, sei eine reine Schikane. "Wir werden nun juristische oder politische Schritte unternehmen und uns gegen die Bestimmungen wehren." Welche Mittel ergriffen würden, könne er noch nicht sagen.

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BZ 3.4.09

Schutz vor Passivrauchen

Rauchverbot wird nicht gelockert

Die Regierung hält daran fest: Das kantonale Rauchverbot gilt ab 1.Juli. Auch die Statthalter blitzten mit ihrer Forderung nach mehr Zeit ab. Die Wirte prüfen rechtliche Schritte. Die Regierung ist ihnen nur wenig entgegengekommen.

Die Gesundheitsorganisationen wollten das Rauchverbot verschärfen. Die Wirte forderten ein weniger restriktives Verbot und eine Übergangsfrist. Eine Fristverlängerung bis Ende Jahr beantragte auch der Verein der Regierungsstatthalter. Doch der Regierungsrat hat die zwei Verordnungen zur Umsetzung des kantonalen Gesetzes zum Schutz vor Passivrauchen nach der Konsultation nur noch "punktuell überarbeitet". Dies teilte er gestern mit. Somit sind im Kanton Bern ab 1.Juli öffentlich zugängliche Innenräume rauchfrei. In Restaurants wird das Rauchen nur noch in separaten Fumoirs erlaubt sein.

Die Regierungsstatthalter werden jedes einzelne Fumoir bewilligen müssen. Je nachdem, wie viele Wirte ein Fumoir einrichten wollen, kommt auf die Statthalter einige Arbeit zu. Daher forderten sie wie die Wirte mehr Zeit für die Umsetzung des Verbots. Dass die Regierung auch darauf nicht eingegangen ist, überrascht auf den ersten Blick.

"Die Hände gebunden"

Doch Volkswirtschaftsdirektor Andreas Rickenbacher (SP) hat dafür eine Erklärung: Die Regierung könne gar nicht anders, sagt er. "Dem Regierungsrat sind die Hände gebunden." Die Regierung könne keine Übergangsfrist gewähren, weil der Gesetzgeber, sprich: der Grosse Rat, eine solche explizit abgelehnt habe. Tatsächlich hatte der Grosse Rat im Juni 2008 bei der Gesetzesdebatte mit 80 gegen 65 Stimmen bei 1 Enthaltung Nein gesagt zu einem Antrag für eine Übergangsfrist. "Wir müssen das Gesetz ohne Verzug in Kraft setzen", sagt Rickenbacher.

Er ist allerdings ohnehin der Ansicht, dass die Zeit für die Statthalter und auch für die Wirte reicht, um die Vorschriften umzusetzen. "Ich rechne nicht damit, dass jeder Betrieb ein Fumoir einrichten wird", sagt Rickenbacher. Im Tessin beispielsweise haben nur zwei bis drei Prozent der Betriebe ein Fumoir.

Zudem weist Rickenbacher darauf hin, dass ein Fumoir nicht am 1.Juli bestehen müsse. "Es steht jedem Wirt frei, ob und wann er ein Fumoir einrichten will", sagt er.

Automaten im Fumoir

Dass die Regierung auch auf die anderen Forderungen nicht eingegangen ist, begründet Rickenbacher damit, dass weder eine weitere Verschärfung angebracht noch auf einzelne Beschränkungen verzichtet werden könne. "Insbesondere ist keine weitere Lockerung der Vorschriften möglich, weil damit der Auftrag des Grossen Rats nicht umgesetzt würde, keine Raucherbetriebe zuzulassen."

Den Wirten ist die Regierung nur in zwei Punkten "noch etwas entgegengekommen", wie es Rickenbacher formuliert:

Erstens müssen die Wirte in den Fumoirs bestehende Ausschankeinrichtungen wie Buffet oder Bar nicht zurückbauen; sie müssen diese aber definitiv ausser Betrieb nehmen.

Zweitens sind in den Fumoirs Automaten zugelassen, an denen die Gäste Getränke in PET-Flaschen und Dosen, Snacks oder auch Raucherwaren beziehen können. Nicht erlaubt sind hingegen Automaten, an denen die Gäste selber Wasser, Bier oder andere Getränke in Gläser füllen können.

"So nicht akzeptieren"

Dieses Entgegenkommen geht Gastrobern-Präsident Casimir Platzer viel zu wenig weit. Er spricht gar davon, dass es "reine Schikane" sei, "wenn wir zwar das Buffet stehen lassen, es aber nicht benutzen dürfen". Und er sagt: "Wir werden die Vorschriften so nicht akzeptieren." Der Wirteverband behalte sich politische und juristische Schritte vor.

"Was genau wir gegen diese Schikaniererei tun können, klären wir jetzt ab", sagt Platzer. Die Wirte wollen sich nicht vorschreiben lassen, welchen Raum sie als Fumoir betreiben. Und sie wollen auch im Raucherraum eine Bar oder ein Buffet betreiben dürfen.
Dominic Ramel

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Wie sich wehren?

Bundesgericht oder Politik

Gastrobern behält sich politische und juristische Schritte gegen das kantonale Rauchverbot vor. Aber welche Möglichkeiten haben die Wirte überhaupt?

Juristisch haben die Wirte zwei Möglichkeiten, sich zu wehren:

Erstens kann innert 30 Tagen nach Publikation der Erlasse im Amtsblatt Beschwerde beim Bundesgericht erhoben werden.

Zweitens kann ein Wirt, der sich nicht an die Bestimmungen hält und deshalb belangt wird, vor einem Richter geltend machen, die Vorschriften gingen über das Gesetz hinaus. Der Richter müsste dann den Einzelfall beurteilen.

Politisch könnten die Vertreter der Gastrobranche auf Bundes- oder Kantonsebene aktiv werden. FDP-Grossrat und Gastrosuisse-Präsident Klaus Künzli (Ittigen) skizziert zwei mögliche Wege: Auf eidgenössischer Ebene könnten die Wirte mittels Vorstoss versuchen, im Bundesgesetz den Passus wegzubringen, wonach die Kantone weiter gehende Verbote erlassen dürfen.

Auf kantonaler Ebene könnten sie mit einem Vorstoss fordern, dass das kantonale Gesetz dem Bundesgesetz angeglichen wird. "Wir werden jetzt in aller Ruhe die Möglichkeiten eruieren", sagt Künzli.

Er sieht noch einen weiteren möglichen Ansatzpunkt: Das kantonale Gesetz sieht vor, dass der Regierungsrat die kantonalen Bestimmungen ausser Kraft setzt, sobald "entsprechende Bundesvorschriften" in Kraft getreten sind. "Wir könnten juristisch überprüfen lassen, wann diese Klausel zur Anwendung kommt", sagt Künzli. Hier dürfte die grosse Streitfrage sein, wie der Begriff "entsprechend" auszulegen ist.
drh

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Berner Rundschau 3.4.09

Fumoir erst ab 18 Jahren

Kanton regelt Details zum Schutz vor Passivrauchen ab 1. Juli

Jetzt ist definitiv klar, wie das Gesetz über den Schutz vor Passivrauchen umgesetzt wird. Der Zutritt zu Fumoirs beispielsweise ist erst ab 18 Jahren erlaubt.

Samuel Thomi

Ab 1. Juli gilts ernst: Dann tritt das letzten Herbst beschlossene Gesetz zum Schutz vor Passivrauchen im Kanton Bern in Kraft. Jetzt ist auch definitiv geklärt, wie diese neuen Vorgaben vorab in der Gastronomie umgesetzt werden müssen (s. Kästchen rechts/vgl. Ausgabe vom 18. Februar). Nach einer Konsultation bei den vom neuen Gesetz direkt Betroffenen hat der Regierungsrat die Ausführungsbestimmungen verabschiedet. Wie der Kanton mitteilte, seien auf inhaltlicher Ebene weder Verschärfungen noch Lockerungen vorgenommen worden, sondern die Vorgaben punktuell noch zum besseren Verständnis überarbeitet worden.

So steht fest, dass Fumoirs ab Juli maximal ein Drittel der Gesamtfläche des Betriebes umfassen dürfen; in der Regel 60 Quadratmeter. In Fumoirs ist weiter nur erlaubt anzubieten, was es auch sonst im Betrieb gibt. Bars oder Buffets sind ebenso nicht erlaubt. Der Zutritt zu Fumoirs ist erst ab 18 Jahren zugelassen. Damit, so der Kanton, werde der Jugendschutz weitergeführt, der 2007 mit dem Werbeverbot für Tabak und dem Verbot des Verkaufs an Minderjährige eingeführt worden sei.

Den Betrieben bleiben nun drei Monate Zeit, die erforderlichen Umstellungen vorzubereiten und die allfälligen Bewilligungen für ein Fumoir einzuholen. In Zusammenarbeit mit den Regierungsstatthalterämtern würden die Gastrobetriebe angeschrieben. Die Gemeinden seien angehalten, ab Mai ebenfalls zu informieren.

Die Gesetzes-Verschärfungen gelten dabei nicht nur für das Gastgewerbe. Der Schutz vor Passivrauchen ist ab 1. Juli im Kanton Bern in allen Betrieben zu gewährleisten, also auch in Vereinslokalen oder bei Festwirtschaften.

WICHTIGSTE NEUERUNGEN AB 1. JULI IM ÜBERBLICK

- Alle öffentlich zugänglichen Innenräume rauchfrei. - Fumoirs sind abgeschlossene Räume mit Lüftung. - Fumoirs benötigen maximal ein Drittel der Fläche  des gesamten Gastrobetriebes. - Ausser im Fumoir gilt striktes Rauchverbot. - Fumoirs haben Zutrittsalter 18 Jahre. - Im Fumoir darf nichts angeboten werden, das es  im übrigen Betrieb nicht im Angebot gibt. - Entsprechend darf auch nicht ausschliesslich im  Fumoir bedient werden. - Im Gastgewerbe darf die Gaststube nicht das Fumoir sein. Bestehende Bars oder Buffets in Fumoirs müssen nicht zurückgebaut werden. - Die Betriebe haben jetzt drei Monate Zeit, eine Bewilligung für ein Fumoir einzuholen.

Detaillierte Infos www.be.ch/rauchen

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DEMO-RECHT THUN
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Bund 3.4.09

Griffige Mittel gegen Demonstranten

Bundesgericht heisst das verschärfte Thuner Demoreglement gut - damit machen sich Teilnehmer unbewilligter Demonstrationen strafbar

Thun darf sein verschärftes Demoreglement in Kraft setzen, beschliesst das Bundesgericht. Dieser Entscheid dürfte es auch anderen Städten erleichtern, ihre Gesetze gegen unerwünschte Demonstranten weiter auszubauen.

Anita Bachmann

Die Stadt Thun kann das teilrevidierte Ortspolizeireglement nach zweieinhalb Jahren in der Schwebe nun in Kraft setzen. Ein gestern veröffentlichter Bundesgerichtsentscheid weist alle dreizehn Beschwerden gegen die verschärfte Demoregelung ab.

Nachdem es in Thun zu einem "Antifaschistischen Abendspaziergang" mit einem Sachschaden von 200000 Franken gekommen war, versuchte die Stadt Thun mit der Polizei weitere Kundgebungen zu verhindern. "Sowohl Linksautonome wie Rechtsextreme wollten in Thun demonstrieren, weil es in der Stadt Bern zunehmend schwieriger wurde", sagt Erwin Rohrbach, Leiter Abteilung Sicherheit der Stadt Thun. Um weitere Auswüchse zu verhindern, sei ein griffigeres Instrumentarium nötig geworden.

Der Thuner Gemeinderat verabschiedete deshalb im November 2006 zusätzliche Demoregeln. Gegen diese reichten der Gewerkschaftsbund Thun (GBT) und die Demokratischen Juristinnen und Juristen Bern (DJB) Beschwerde beim Regierungsstatthalter ein. Die beiden Organisationen führten den juristischen Streit gegen das "repressivste Kundgebungsreglement der Schweiz" bis vor Bundesgericht.

Thun ist zufrieden

"Die Stadt Thun kennt bereits seit 1991 eine Bewilligungspflicht für Demos", sagt Rohrbach. Neu hingegen war, dass sich Teilnehmer, und nicht mehr nur Organisatoren, von unbewilligten Kundgebungen strafbar machen. "Die Organisatoren sind oft nicht fassbar", erklärt Rohrbach. Sie würden anonym im Internet operieren und schickten nur Vermittlungspersonen zu Behörden. Kritik übten die Beschwerdeführer besonders auch am Punkt, dass das blosse Erscheinen am Besammlungsort bereits als Teilnahme gilt. Das Bundesgericht präzisiert aber in seinem Urteil: Die Teilnahme sei nicht strafbar, wenn die Kundgebung friedlich verlaufe oder sich Teilnehmer freiwillig oder auf polizeiliche Aufforderung hin entfernen würden. Auch zufällig anwesende Personen - die laut Beschwerdeführer miteingeschlossen würden - haben demnach auch bei Demos mit Ausschreitungen noch die Möglichkeit, sich zu entfernen. Das Bundesgericht kam zudem zum Schluss, dass die Stadt Thun der Möglichkeit von Spontankundgebungen genügend Rechnung trage und somit nicht gegen die Meinungs- und Versammlungsfreiheit verstosse.

Die Stadt Thun ist mit dem Urteil zufrieden, hiess es auf Anfrage. Der Gemeinderat werde das Gesetz voraussichtlich auf Anfang Mai in Kraft setzen, sagt Erwin Rohrbach. GBT und DJB teilten in einem gemeinsamen Communiqué mit, das Bundesgericht habe zu wenig berücksichtigt, dass die Berner Kantonsverfassung weitergehende Garantien gebe. Der Regierungsrat habe bereits festgehalten, dass das Thuner Ortspolizeireglement im Einklang mit der Kantonsverfassung stehe, heisst es im Bundesgerichtsurteil. Und diese wiederum verstosse nicht gegen die übergeordnete Bundesverfassung.

Bern arbeitet an Verschärfungen

Der Bundesgerichtsentscheid hat richtungsweisenden Charakter, weil zum Beispiel auch die Stadt Bern seit den Anti-SVP-Krawallen vom 6. Oktober 2007 an der Verschärfung ihres Demoreglements arbeitet. Die Entfernungspflicht hat Berns Stadtparlament zwar im vergangenen Frühling abgelehnt, aber dafür sollen in der Bundesstadt "in der Regel nur noch Platzkundgebungen bewilligt werden". Dagegen ist noch eine Beschwerde hängig. Im Kanton Bern hat weiter die Stadt Biel ein Demoreglement, und Burgdorf will die Einführung eines solchen Gesetzes prüfen. Dies gab Stadtpräsidentin Elisabeth Zäch kürzlich bekannt, als die Emmestadt mit einer Pnos-Demo konfrontiert wurde - die dann aber kurzfristig doch in Bern stattfand.

Neben den städtischen Demo-Reglementen könnte es bald auch kantonale Vorschriften geben: Anfang 2008 beauftragte der Grosse Rat die Regierung mit der Überprüfung von strengeren Regelungen für Demonstrationen. Im Einzelnen ging es beim parlamentarischen Vorstoss um die generelle Bewilligungspflicht sowie um Sanktionen für Organisatoren und Teilnehmer unbewilligter Demonstrationen.

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Thuner Tagblatt 3.4.09

Demorecht

Thun darf verschärfen

Sie sind durch sämtliche Instanzen gegangen und nun doch abgeblitzt: Das Bundesgericht hat die Beschwerden der Gegner des strengeren Thuner Demorechts, darunter der Gewerkschaftsbund, abgewiesen. Die Verschärfung der Kundgebungsbestimmungen sei verfassungskonform, so das Bundesgericht. Thun erhält damit eines der strengsten Demorechte. Die Teilnahme an unbewilligten Demos wird verboten. Bereits das Erscheinen am Besammlungsort kann bestraft werden.
lt/heh

Seite 35

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Ortspolizeireglement in Thun ist nicht verfassungswidrig

Bundesgericht stützt die Stadt

Das Bundesgericht stützt die Stadt Thun: Das umstrittene Ortspolizeireglement sei nicht verfassungswidrig, befanden die Richter, und wiesen sämtliche Beschwerden ab. Damit erhält Thun eines der strengsten Demorechte der Schweiz.

Nach dem Regierungsstatthalter und dem Regierungsrat lehnt auch das Bundesgericht sämtliche Beschwerden gegen das Thuner Ortspolizeireglement (OPR) ab. Das Reglement - eines der strengsten in der Schweiz - verletze keine Grundrechte wie etwa die Meinungsäusserungs- und Versammlungsfreiheit. Stein des Anstosses am Thuner Demorecht war unter anderem Artikel 11f des OPR: Dieser verbietet die Teilnahme an unbewilligten Demonstrationen. Damit kann bereits das Erscheinen am Besammlungsort bestraft werden - allerdings nur, wenn die Kundgebung gewalttätig verläuft oder der Platz trotz Aufforderung der Polizei nicht verlassen wird.

"Für Schutz sorgen"

Das Bundesgericht hält in seinem Urteil vom 17. März nun fest: "Die Behörden haben zur effektiven Ermöglichung von Kundgebungen beizutragen und für den Schutz von Demonstrationen zu sorgen." Insofern sei es zumutbar, dass Organisatoren die Bewilligungs- und Meldepflichten einhielten. In Übereinstimmung mit dem Regierungsrat kommt das Bundesgericht zum Schluss, dass die Möglichkeit, straffrei an einer Demonstration teilzunehmen, bestehe - dank jenem umstrittenen Artikel 11f im Thuner OPR: "Eine Kundgebung, für welche nicht förmlich um Bewilligung ersucht worden ist, wird nachträglich einer summarischen Prüfung unterzogen." Sollte sich herausstellen, dass die Kundgebung bei einem ordentlichen Verfahren bewilligt worden wäre, brauchen die Teilnehmer keine Folgen zu fürchten. Sofern die Demonstration friedlich verlaufen ist, entfällt die Strafbarkeit zudem grundsätzlich. "Die Kritik der Beschwerdeführer zielt ins Leere", schreiben die zuständigen Bundesrichter in ihrer Urteilsbegründung.

"Vernünftig anwenden"

"Für mich kommt dieses Urteil nicht unerwartet", sagte Thuns Sicherheitsvorsteher Peter Siegenthaler dazu. Unschön endende Demonstrationen der letzten Jahre hätten gezeigt, dass die Behörden Mittel benötigen, um für die Sicherheit zu sorgen. "Wir werden die Bewilligungspraxis sehr vernünftig handhaben", versprach Siegenthaler. Zudem gehörten Demonstrationen in Thun nicht zum Alltag.

Bei den abgeblitzten Beschwerdeführern, allen voran dem Gewerkschaftsbund Thun, war die Enttäuschung über den Entscheid gestern gross. Gewerkschaftssekretär Udo Michel sagte, die Argumentation des Bundesgerichts sei "abenteuerlich". "Wir werden mit Argusaugen beobachten, wie der Gemeinderat das Reglement umsetzt."

Alle Mittel ausgeschöpft

Auslöser für die Verschärfung des Thuner Demorechts waren die Antifa-Demonstrationen von Juni 2003 und Oktober 2005 in Thun, bei denen es zu massiven Eskalationen gekommen war. Im November 2006 stimmte der Stadtrat mit 26 zu 7 Stimmen einer Verschärfung des Demorechts zu.

Nach dem Entscheid hagelte es vor allem aus linksgrünen Kreisen heftige Kritik. Eine solche Demopraxis verstosse gegen die Grundrechte, monierten die Gegner. Der Gewerkschaftsbund Thun, die Grüne Partei Bern und die Demokratische Juristinnen und Juristen setzten alle rechtlichen Mittel in Bewegung, um die Verschärfung zu verhindern. Doch sowohl der Regierungsstatthalter als auch die Kantonsregierung wiesen ihre Beschwerden ab. Die Kosten über 2000 Franken der letzten Instanz, dem Bundesgericht, gehen zulasten der Beschwerdeführer.
Heinerika Eggermann  Lilly Toriola

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NEONAZI-MORD
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BZ 3.4.09

Unterseen

Neonazi-Mord am TV

Das Fernsehen dreht einen Dokumentarfilm über den Mord an Marcel von Allmen. Gedreht wurde auch in der Ruine Weissenau.

Ein Gymnasiast aus dem Bödeli spielt einen Statisten für die Sommerserie des Schweizer Fernsehens (SF) über Mordfälle. Seine Aufgabe: Einen der drei Mörder mimen, die im Januar 2001 Marcel von Allmen in der Ruine Weissenau in Unterseen erschlugen. Die Tötungsszene wurde in der Nacht am Schauplatz des Verbrechens gedreht.

Gegenüber dieser Zeitung erklärte das SF allerdings, dass im fertigen Film keine expliziten Gewaltszenen zu sehen seien. Wenig Freude am Filmprojekt hat auch der Unterseer Gemeindepräsident Simon Margot. Er setzte sich vergeblich dafür ein, auf einen weiteren Dokumentarfilm zu verzichten. flg

Seite 25

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Unterseen

Am Tatort Filmszene gedreht

Für eine Sommerserie über Mordfälle arbeitet das Schweizer Fernsehen die Tötung von Marcel von Allmen in Unterseen auf. Einige Szenen wurden nachts am Tatort in der Ruine Weissenau gedreht. Acht Jahre nach dem Mord.

Unterseen kommt nicht zur Ruhe. Keine zehn Jahre nach der Tat bei der Burgruine Weissenau holt das Schweizer Fernsehen (SF) das Verbrechen zurück auf den Fernsehschirm und in die Köpfe der Bevölkerung. Mit Szenen, die kürzlich in der Ruine gedreht wurden: Jugendliche vom Bödeli spielen die drei Täter, die am 27. Januar 2001 ihren früheren Kameraden Marcel von Allmen erschlugen.

Dreharbeiten in der Nacht

"Wir zeigen nur Symbolbilder, Opfer und Täter sind nicht erkennbar", sagt SF-Sprecher David Affentranger. Er bestätigt, dass auf der Burgruine Szenen gedreht wurden. "Von den drei Statisten sind nur die Schatten erkennbar." Die Dreharbeiten hätten um 21 Uhr begonnen und seien kurz nach Mitternacht fertig gewesen. Für das SF stehe aber nicht die Tatzeit im Vordergrund: "Es musste einfach dunkel sein."

Im Film soll der Fall von Unterseen dokumentarisch aufgearbeitet werden. Das Ausstrahlungsdatum ist aber noch nicht bekannt. Unterstützt wird das SF vom Strafrechtsprofessor Christian Schwarzenegger. Zu Wort kommen der Unterseer Gemeindepräsident Simon Margot, Staatsanwalt Hans-Peter Schürch, Bekannte und Freunde von Marcel von Allmen und Mitglieder der Arbeitsgruppe "Brücke", die sich der Gewaltprävention widmet.

Die zweite Verfilmung

Der Gemeindepräsident von Unterseen, Simon Margot, erklärte auf Anfrage, dass er von einem weiteren Dokumentarfilm nicht begeistert sei. "Wir wollten nicht schon wieder einen Film über die Tat." Er habe versucht, das Schweizer Fernsehen von seinem Vorhaben abzubringen, vergeblich. "Sie sagten, sie würden mit oder ohne Hilfe der Gemeinde einen Dokumentarfilm drehen." Schlussendlich sei er vor die Kamera gestanden, um wenigstens ein bisschen Einfluss auf das Produkt nehmen zu können.

Bereits im März 2001 hatte das Schweizer Fernsehen eine dreiteilige Serie über den Mord ausgestrahlt, unter anderem mit einem Interview mit Eltern eines Täters.

Ein Statist erzählt

"Wir mussten mit einer Eisenstange die Szene nachspielen, wie Marcel von Allmen ermordet wurde", sagt ein Gymnasiast* vom Bödeli, der einen der drei Täter gespielt hatte. "Es war schon etwas unheimlich, nachts auf dem Schauplatz eines Verbrechens einen Mörder zu spielen." Er bestätigt die Aussagen des SF, dass mittels besonderer Beleuchtungstechnik nur die Schatten der Mörder an den Wänden der Ruine zu sehen sind. Durch einen Kollegen ist er auf das Vorhaben des SF aufmerksam geworden, anschliessend hätte er sich selber beim Schweizer Fernsehen als Schauspieler beworben. Während den Dreharbeiten mit dem SF hätten sie auch Freunde und Bekannte des getöteten Marcel von Allmen kennen gelernt. "Dadurch lernten wir das Opfer kennen, denn als die Tat geschah, waren wir neun Jahre alt und haben davon nur wenig mitbekommen." Durch die Filmerei hätte er viele Hintergründe der  Tat kennen gelernt. Seine Erkenntnis: "Die rechtsradikale Szene auf dem Bödeli war lange nicht so weit verbreitet, wie es damals in den Medien dargestellt wurde."
Fritz Lehmann

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Der Prozess

Langjährige Haftstrafen

Das Urteil lautete auf Mord. Im März 2004, drei Jahre nach ihrer Tat, sind die Angeklagten von der Berner Justiz zu langen Strafen verurteilt worden. Der Hauptangeklagte, damals 25-jährig, erhielt lebenslänglich, seine beiden Komplizen 16 Jahre Zuchthaus. Die Tat hinterlasse den Eindruck einer minutiös geplanten Exekution, sagte dazu der Gerichtspräsident Thomas Zbinden bei der Urteilseröffnung. Ende Februar 2001 bargen Polizeitaucher die Leiche des ermordeten Marcel von Almen aus dem Thunersee. Seine Eltern hatten den 19-Jährigen einen Monat früher als vermisst gemeldet. Der Körper des Toten wies schlimme Verletzungen auf und war mit Gewichten beschwert worden. Der Mord geschah am 27. Januar 2001, damals erschlugen drei junge Männer nachts ihren ehemaligen Kameraden von Allmen. Sie waren Mitglieder der rechtsextremen Gruppe "Orden der arischen Ritter". Weil von Allmen ein Schweigegelübde gebrochen hatte, wurde er von den anderen Mitgliedern ermordet. Die Tat schockierte die Schweiz und stiess auf grosses, nationales Medieninteresse.
flg

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PNOS
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20 Minuten 3.4.09

Pnos-Hetzer darf Toyloy beleidigen

BERN. Der rechtsextreme Politiker Dominic Lüthard darf die dunkelhäutige Miss Schweiz Whitney Toyloy ungestraft "Geschwür" nennen. Das Kadermitglied der Partei National Orientierter Schweizer (Pnos) wurde von einem Richter vom Vorwurf der Rassendiskriminierung freigesprochen. Schwarze Politiker reagierten empört und sprechen von einem Skandal.

Seite 2

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"Für den Freispruch gibt es keine Argumentation"

BERN. Ein Gerichtsurteil sorgt für Aufregung: Pnos-Führer Dominic Lüthard darf Multikulti-Miss Whitney Toyloy ungestraft "Geschwür" nennen.

Er bezeichnete die Miss Schweiz im vergangenen Oktober als "braune Schweizerin", die ein "Geschwür verkörpere", das die freie Schweiz "am Auffressen" sei.Dafür musste sich Lüthard jetzt vor Gericht verantworten. Der Vorwurf: Verstoss gegen das Antirassismus-Gesetz. Das Gericht Aarwangen-Wangen sprach den Familienvater aber frei. Damit muss der 26-Jährige auch eine 500-Franken-Busse, die ihm das Untersuchungsrichteramt Burgdorf in dieser Angelegenheit aufgebrummt hatte, nicht bezahlen. Lüthard feiert das Urteil auf der Partei-Homepage als Sieg: "Für die Pnos stellt die abgeschmetterte Klage einen weiteren moralischen Sieg im Kampf für die Meinungsfreiheit dar." Anwalt und Pnos-Kenner Daniel Kettiger bezeichnet das Urteil als Skandal. "Ein klarer Justizirrtum", sagte er gegenüber 20 Minuten Online. "Für den Freispruch gibt es keine vernünftige Ar-gumentation." Und Georg Kreis von der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus sagt: "Erfahrungsgemäss werden gewisse juristische Überlegungen der gesellschaftlichen Bedeutung nicht gerecht. Vieles spricht dafür, dass das hier der Fall ist."

Weder Whitney Toyloy noch die Miss-Schweiz-Organisa-tion wollte sich zum Urteil äussern. Der Staatsanwalt kann innert zehn Tagen Rekurs einlegen. Darauf zählt Kreis. Es sei nämlich zu beobachten, dass vor allem erste Instanzen in solchen Fällen sehr unterschiedlich urteilten. "Darum ist es gut, wenn jetzt hier eine zweite Instanz ein Auge auf dieses Urteil werfen muss." fis, yvz, am

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Politiker reagieren empört auf das Urteil

Dunkelhäutige Politiker reagieren empört auf das Gerichtsurteil. "Das darf doch nicht wahr sein", so der Bieler SP-Nationalrat Ricardo Lumengo. Das Urteil zeige, dass das Antirassismusgesetz ineffizient sei. "Über den Richterspruch bin ich sehr enttäuscht." Auch der Zürcher SP-Gemeinderat Andrew Katumba zeigt sichirritiert. "Das geht zu weit." Katumba hofft, dass das Urteil in zweiter Instanz korrigiert wird. "Solche Beleidigungen sollte man in einer offenen, pluralistischen Gesellschaft einfach nicht aussprechen." An die Adresse der Pnos-Aktivisten sagt Katumba: "Vergesst nicht, dass nahezu die Hälfte aller Schweizer ausländische Wurzeln hat."  (fis)

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HEROIN
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20 Minuten 3.4.09

L'héroïne revient en force sur le marché

Genève. En trois ans les injections d'héroïne ont pratiquement doublé. Les professionnels de la santé s'inquiètent pour les années à venir.

"Pour le moment, c'est encore la lune de miel, mais d'ici à deux ans, nous risquons de faire face à un afflux massif de toxicomanes", avertit Jean Godinat. Directeur du centre de traitement de Plainpalais, ce psychothérapeute soigne actuellement près de 130 anciens héroïnomanes. Ce chiffre pourrait pourtant doubler d'ici peu. Selon le rapport de l'association de réduction de risques Première ligne, le nombre d'injections d'héro dans le local du Quai 9 a pratiquement doublé en trois ans, passant de 11 000 en 2005 à près de 20 000 l'an dernier. L'association signale que, en 2008, 370 nouvelles personnes se sont adressées au centre d'injection. Leur nombre total s'élève ainsi à 1035. "Ce qui est frappant, souligne son directeur, Christophe Mani, c'est la baisse de la consommation intraveineuse de cocaïne. Elle ne représente plus que 8,4% des injections, contre 60% en 2002. Dans la même période, les injections d'héro se sont envolées, passant de 17% à 74,6% sur les quelque 25 000 injections l'année dernière. "L'accroissement de la présence d'héroïne sur le marché genevois coïncide avec l'invasion de l'Afghanistan par les troupes US. Ce pays, qui avait presque éradiqué la culture du pavot sous le régime taliban, est redevenu le premier producteur mondial", conclut Christophe Mani. En 2002, Quai 9 n'avait recensé que 5170 injections d'héroïne, sur un total de 30 000.  Shahïn Ammane

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NO NATO
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