MEDIENSPIEGEL 16.4.09
(Online-Archiv: http://www.reitschule.ch/reitschule/mediengruppe/index.html)
Heute im Medienspiegel:
- Reitschule-Kulturtipps (tojo, SLP)
- Progr vor Verwaltungsgericht
- Stadtwohnungen nicht für "Reiche"
- Promi-Fingerabdrücke-Wettbewerb
- Biometrie-Pässe-Unsicherheit
- Telehess 16.4.09
- Nonnenpower gegen Asylgeldbetrug im Wallis
- Autonome vs Sechseläuten: FDP will Polizeieingriff
- Fussballkosten BS: Über 3 Mio für Polizei
- Jugendpolizei Winterthur
- No Nato 2009: ZeugInnen gesucht
----------------------
REITSCHULE
----------------------
Mi 15.04.09
19.00 Uhr - SousLePont - BeNeLux
Spezialitäten
21.00 Uhr - Rössli-Bar - BIT-TUNER
- Konkret / Electronica
Do 16.04.09
20.30 Uhr - Kino - Tangos - el Exilo
del Gardel, F.E. Solanas, ARG 1985, OV/df, 119min, 35mm
21.00 Uhr - Dachstock - Zeni Geva
JAP - Maximum Metal-Core
22.00 Uhr - SousLePont - Früchte
des Zorns, Geigen-Punk
Fr 17.04.09
20.30 Uhr - Tojo - TITTANIC -
die Sechste Der Quotenknüller!
21.00 Uhr - Kino - Màs Tango,
A. Hannsmann, S. Schnabel, D/Arg 2006, OV/d, 56min, dvd
22.00 Uhr - Frauenraum - Festmacher&Frauenraum präsentieren: TECHTELMECHTEL@FRAUENRAUM
mit: TAMA SUMO Ostgut Ton, Panaroma-bar Resident, Berlin; DJ GIRLBE BE;
COLETON live BE BERRYBEATlive* ARIELLE* MYRIELLE EXPRESS* BONNIE HILL*
La FÉE VERTE *) Festmacher, BE - Electro
23.00 Uhr - Dachstock - DJ Krush
JAP - Hip Hop/Breakbeats/Electronica
Sa 18.04.09
21.00 Uhr - Kino - Tango Lesson,
S. Potter, GB/F 1996, OV/df, 100min, 35mm
23.00 Uhr - Dachstock - Dachstock
Darkside: Loxy Cylon/Renegade Hardware/uk Deejaymf cryo.ch VCA
Biotic Recs Antart - Drum'n'Bass
So 19.04.09
18.00 Uhr - Rössli - Piano-Bar
Infos: www.reitschule.ch
---
Bund 16.4.09
"Tittanic", die sechste
Mit "Beast of"
Fünf Ausgaben der Schreibfrauen-Lesereihe "Tittanic" sind bereits
über
die Bühne, Gastauftritte in der ganzen Schweiz absolviert, und
nun,
wenn es zum sechsten Mal "Tittanic" heisst, gibt es einen
Tonträger zu
taufen, die CD "Beast of Tittanic" (Der gesunde Menschenversand), auf
der die schönsten Momente vergangener Lesungen festgehalten sind.
Da
berichtet etwa Tania Kummer von konjugierten Linolsäuren oder Susi
Stühlinger über das Eva-Prinzip, ausserdem gibts Musik vom
Duo
Aeberli/Zahnd und anderen. Eine Handvoll der auf der CD vertretenen
Autorinnen wird morgen Abend Kurztexte vortragen, die andere
Hauptattraktion von "Tittanic, die Sechste" sind die Autorinnen Daniela
Dill und Marianne Freidig: die eine mit Hochgeschwindigkeitsreimen, die
andere mit Texten von messerscharfer Beiläufigkeit. (kul)
Tojo-Theater Reitschule
Freitag, 17. April, 20.30 Uhr.
---
BZ 16.4.09
CD-Taufe
Wo Frauen draufstehen, sind auch Frauen drin
Mit "The Beast of Tittanic" bringt die Berner Performerin Sandra
Künzi eine live aufgenommene Spoken-Word-CD heraus.
Lustige Texte ab Wohnzimmerlautsprecher zu hören, hat bisweilen
etwas
Anstrengendes an sich. Sachen, die auf der Bühne funktionieren,
erscheinen beim aufmerksamen, mehrmaligen Anhören plötzlich
furchtbar
banal und einfältig. Glücklicherweise sind nicht alle
Spoken-Word-CDs
so.
Herz wie eine Kartoffel
Auf "The Beast of Tittanic" sind acht Autorinnen vertreten, die das
fast Unmögliche schaffen: Der Mix gelingt und die meisten Texte
funktionieren auch zu Hause. Das ist Initiantin Sandra Künzi zu
verdanken, die nicht nur leichte Kost serviert, sondern auch stillen
Werken ihren Platz eingeräumt hat. So ist zum Beispiel "Wegen der
Hingabe" von Ulrike Ulrich zu hören - der poetische Monolog einer
Frau,
die sich in der Nacht plötzlich ausgesperrt auf einer Dachterrasse
wiederfindet.
Ulrich hat den Text live an einer "Tittanic"-Lesung performt. Dieses
Literaturformat existiert seit 2005 - Performerin Sandra Künzi hat
es
gegründet, um eine Plattform nur für Frauen zu schaffen.
Gerade im
Bereich der gesprochenen Literatur, dazu gehört auch Poetry Slam,
sind
Frauen nach wie vor stark untervertreten. Seither hat Künzi immer
wechselnde Besetzungen zu ihren Lesungen geladen, die jeweils
ergänzt
wurden durch Musikerinnen. "The Beast of Tittanic" versammelt nun das
Beste aus diesen Lesungen. So erklärt uns die Schaffhauserin Susi
Stühlinger, wieso sie sich doch noch an den Schinken an ihrem
Oberschenkel gewöhnt hat und die Bernerin Nicolette Kretz
enerviert
sich über die Valentintagsgeschenke in Herzform, obwohl ihr Herz
doch
eher einer Kartoffel gleiche.
Frau, Gott und die Welt
Wer jetzt denkt, dass "Tittanic" nur sogenannte Frauenthemen behandelt,
ist jedoch auf dem Holzweg. Der Mix gelingt auch hier, so wird Elsa
Fitzgerald alias Ariane von Graffenried in "Witschi&Paschenko", der
Liebesgeschichte zwischen einem Emmentaler Bauer und einer
osteuropäischen Prostituierten, durchaus politisch. Und
schliesslich
können sich Zuhörende kaum mehr halten vor Lachen, wenn Tania
Kummer
"konjugierte Linolsäuren" allzu wörtlich nimmt. Abgerundet
wird die
spannende Mischung mit den Musikerinnen Sibylle Aeberli und Susanne
Zahnd (Aeberli/Zahnd), beziehungsweise Nora Vonder Mühll und Vree
Ritzmann (Casiofieber).
Einzig: Kleine Durchhänger liessen sich auch bei "The Beast of
Tittanic" nicht verhindern. So erscheint Stefanie Grobs Kurzgeschichte
"Roucher" beim genaueren Hinhören allzu banal und auch die an sich
witzige Idee von Sandra Künzi in "Godibama" den weissen Godi mit
schwarz bemaltem Kopf ins Abseits laufen zu lassen, funktioniert ab
Lautsprecher schlechter als live. Abgesehen davon ist "Tittanic" auch
im Wohnzimmer ein Hörvergnügen.
Marina Bolzli
CD-Taufe: Fr, 17. April, 20.30 Uhr, Tojo Theater Reitschule, mit den
Autorinnen der CD, Daniela Dill und Marianne Freidig, Musik: Silke
Thoss. CD: "The Beast of Tittanic", Verlag Menschenversand.
---
WoZ 16.4.09
Konzert
Früchte des Zorns
Weil eine Reitschule ohne Rössli gar keine richtige Reitschule
ist, hat
nun die Reitschule Bern auch ihr Rössli. Allerdings nicht eines,
das
wiehert und trabt, sondern eines, in dem getrunken und gefeiert wird:
Seit ein paar Wochen ist an der Front der Reitschule von Mittwoch bis
Sonntag das "Rössli" geöffnet. Die Bar hat zum Ziel, den
Vorplatz
wieder zum Begegnungs- und Kulturort zu machen und bietet so - nebst
einem breiten Biersortiment - auch regelmässig Konzerte an. Das
Konzert
des deutschen Kollektivs Früchte des Zorns wurde allerdings ins
Restaurant Sous le Pont verlegt.
"Unsere Musik ist der Gesang der Verweigerung, der Revolte und des
Aufbruchs", schreibt es auf seiner Homepage, seine Lieder tragen Titel
wie "Nadelregen", "Schlag zurück" oder "Ein Koffer voller Fragen".
Seit
zehn Jahren existiert das Kollektiv, sein erstes Konzert fand in der
legendären Roten Flora in Hamburg statt. Momentan touren
Früchte des
Zorns als Trio durch die Gegend und kombinieren gesellschaftskritische,
poetische Texte mit erstaunlich sanften Gitarren-, Posaunen-, Geigen-
und Bratschenklängen. süs
Früchte des Zorns in: Bern Sous le Pont Reitschule, Do, 16. April,
22
Uhr. Luzern Sedel, Fr, 17. April, 20 Uhr. Winterthur Gisi,
General-Guisan-Strasse 31, Sa, 18. April. Zürich Café
Zähringer, So,
19. April, 21 Uhr. http://www.fruechtedeszorns.net
--------------
PROGR
--------------
Bund 16.4.09
Progr: SVP macht Ernst
Stadt Bern In Sachen Progr-Abstimmung liegt der Ball nun definitiv beim
Verwaltungsgericht: Die Stadtberner SVP hat gestern ihr Rechtsbegehren
gegen den von Statthalterin Regula Mader (sp) verfügten Entzug der
aufschiebenden Wirkung ihrer Beschwerde gegen die Vorlage eingereicht.
Hätte die SVP vor Verwaltungsgericht Erfolg, ist der 17. Mai als
Abstimmungstermin gefährdet.
Verfasser des Rechtsbegehrens ist Andreas Hubacher (svp), der als
einstiger Statthalter Maders Vorgänger im Amt war. Gemäss
Hubacher
dürfen dem Volk in bernischen Gemeinden "grundsätzlich nur
rechtmässige
Geschäfte" unterbreitet werden. Die Rechtmässigkeit einer
Alternativabstimmung über den Progr sei jedoch fraglich, da in den
Abstimmungsunterlagen "zentrale Fragen" zur Finanzierbarkeit und zu den
Unterhaltskosten des Künstler-Projektes nicht geklärt
würden. Ein
wichtiger Grund zum Entzug der aufschiebenden Wirkung der
SVP-Beschwerde sei "schlicht nicht vorhanden". Die Statthalterin habe
es beim Entzug der aufschiebenden Wirkung zudem versäumt, sich mit
der
Abstimmungsbotschaft und dem öffentlichen Interesse an einer
objektiven
Information der Stimmbürger zu befassen.
"Finanzieller Blindflug"
Im Detail greift Hubacher Argumente auf, die bereits aus der Beschwerde
bekannt sind. So erfülle das Künstler-Projekt die Kriterien
des
Wettbewerbes nicht, aus dem die Allreal mit dem Schul- und
Gesundheitszentrum als Siegerin hervorgegangen ist. In den
Abstimmungsunterlagen fehle auch jeglicher Hinweis auf die "mangelnde
Ausführungsgarantie" des Künstler-Projektes. "Eine
Unterdrückung dieser
Tatsache nimmt die Stimmberechtigten nicht ernst und erwartet, dass sie
einem finanziellen Blindflug zustimmen." Die Stimmbürger
würden zudem
im Ungewissen gelassen über die Nichteinhaltung wichtiger
Vorschriften
in Sachen Denkmalschutz und Brandschutz. Gemäss Verwaltungsgericht
ist
ein Entscheid über das Begehren "nur im optimalen Fall" vor dem
17. Mai
möglich. (bob)
----------------------------------
WOHNNOT DE LUXE
---------------------------------
Bund 16.4.09
Gutverdiener müssen raus
Stadt Bern will ihren "günstigen Wohnraum" nach neuen
Kriterien verteilen
Berns Liegenschaftsverwaltung legt neue Vermietungskriterien fest: Wer
monatlich mehr als den fünffachen Nettomietzins verdient, hat
keinen
Anspruch auf eine günstige Stadtwohnung. Bei Betroffenen regt sich
Widerstand.
Daniel Vonlanthen
Rund 1600 Mieterinnen und Mieter von Stadtwohnungen haben dieser Tage
eine Mietvertragsänderung erhalten. Darin macht die Stadt neue
Einkommens- und Vermögenslimiten geltend. "Der monatliche
Bruttolohn
aller dauernd anwesenden Personen ist kleiner oder gleich hoch wie der
fünffache Nettomietzins", lautet das Kriterium für Mieter,
welche
sogenannt günstigen Wohnraum beanspruchen. Als Basis gilt das
Einkommen
für eine Vollzeitstelle. Weiter hat die Stadt die
Vermögenslimite, nach
Abzug ausgewiesener Schulden, auf 144000 Franken festgesetzt.
Alleinstehenden steht höchstens eine Zweizimmerwohnung zu. Die
Stadt
gibt als Richtgrösse vor, dass eine Wohnung "maximal ein Zimmer
mehr
als dauernd anwesende Personen" zählen darf. Mieterinnen und
Mieter,
welche diese Kriterien nicht erfüllen, müssen mit der
Kündigung
rechnen. Die Liegenschaftsverwaltung bewirtschaftet rund 1200
Wohnungen, die als "günstig" eingestuft sind. Deren Mieten liegen
unter
dem städtischen Durchschnitt. Als günstig gelten
beispielsweise
Einzimmerwohnungen unter 500 Franken netto oder Vierzimmerwohnungen
unter 1100 Franken.
Appell an die Mieterschaft
Die Vermietungskriterien seien bereits im Jahr 2000 eingeführt
worden,
hält die Liegenschaftsverwaltung fest. Per 1. Januar 2009 seien
sie nun
angepasst worden. Die neuen Kriterien treten Anfang August in Kraft.
Als Einkommensgrundlage gelten die Angaben der letzten definitiven
Steuerveranlagung. Die Liegenschaftsverwaltung begründet die
Überprüfung der Mietverhältnisse mit ihrem Auftrag einer
"gerechten
Verteilung von günstigem Wohnraum". Nötigenfalls werde die
Verteilung
durch Kündigungen bestehender Mietverhältnisse oder durch
Umsiedlung
der Mieterschaft sichergestellt. Günstige Wohnungen sollten
ausschliesslich Personen zur Verfügung stehen, die darauf
angewiesen
seien. Die Stadt appelliert an die "Fairness" gegenüber diesen
Mitmenschen. Unterzeichnet wurde das Schreiben von Fernand Raval,
Leiter Liegenschaftsverwaltung, sowie Renate Ledermann,
Bereichsleiterin Immobilienverwaltung. Sie sind sich bewusst, "dass es
bei vereinzelten Mietern zu schwierigen Situationen kommen
könnte". Man
werde bemüht sein, gemeinsam gute Lösungen zu finden.
"Ghettobildung" als Risiko
"Die Verwaltung ist sich wohl nicht bewusst, dass sie damit gewachsene
Quartiere auf den Kopf stellt", sagt der Mieter einer Stadtwohnung in
Ausserholligen, dessen Einkommen die Maximallimite übersteigt. Er
schätzt, dass etwa die Hälfte der Mietparteien in der
Umgebung die
neuen Kriterien nicht erfüllt. Viele zogen als Studenten ein und
haben
inzwischen eine Familie und einen guten Job. "Wir haben diese Wohnung
nicht erschwindelt", sagt der Mieter weiter. Beim Einzug vor neun
Jahren habe man die Ansprüche erfüllt. Er warnt vor den
Risiken, wenn
die Kriterien buchstabengetreu umgesetzt werden: "Statt einer
ausgewogenen sozialen Durchmischung droht die Ghettobildung." Zudem sei
die Einkommenslimite zu tief angesetzt, zumal viele Elternpaare
Teilzeit arbeiteten. Die Liegenschaftsverwaltung stellt sich auf den
Standpunkt, dass Teilpensen "gewollt oder aufgezwungen" seien. "Wenn
nötig" müsse das Teileinkommen auf 100 Prozent aufgerechnet
werden,
hält Ledermann auf Anfrage fest.
"Neue Ungerechtigkeiten"
Auch die Siedlung Murifeld umfasst mehrheitlich günstige
Wohnungen. Das
Ziel einer möglichst gerechten Verteilung des Wohnraums sei zwar
durchaus berechtigt, sagt eine langjährige Mieterin an der
Kasthoferstrasse. Sie befürchtet jedoch, dass mit der Umsetzung
"neue
Ungerechtigkeiten" entstehen: "Soll eine betagte oder alleinstehende
Person ihre Wohnung und damit ihr soziales Umfeld aufgeben, nur weil
sie ein Zimmer zu viel beansprucht?" Die Lebensumstände und
Einkommensverhältnisse seien einem schnellen Wandel unterworfen.
Im Murifeld, wo grösstmögliche Partizipation der Mieterschaft
gelebt
wird, funktioniere die soziale Kontrolle gut, sagt die Bewohnerin. "Die
getreue Umsetzung der Kriterien führt zu einer aufwendigen
Bürokratie",
kritisiert sie. Gut möglich, dass die Liegenschaftsverwaltung mit
ihrem
Vorgehen eine Lawine von Anfechtungen auslösen wird.
--------------------------------------------------
PROMI-JAGD-WETTBEWERB
---------------------------------------------------
WoZ 16.4.09
Klauen Sie Melanie Winiger den Zeigefinger!
Die WOZ sucht die schönsten Fingerabdrücke, machen Sie mit!
Fingerabdrücke überführen Kriminelle und machen die Welt
sicher -
angeblich. Deshalb sollen die BürgerInnen der Schweiz neu mit
biometrischen Reise pässen ausgerüstet werden, in denen auch
Zeigefingerabdrücke gespeichert sind. Am 17. Mai stimmen wir
darüber ab.
Doch vorher laden wir unsere Leser Innen ein, Abdrücke zu sammeln,
aus
denen sich Attrappen basteln lassen. Wie das funktioniert und was man
mit den ergatterten Abdrücken alles anstellen könnte,
erfahren Sie auf
den nächs ten Seiten.
Gefragt sind die Abdrücke berühmter Menschen aus dem
Bundeshaus, den
Polizeicorps oder aus Bankpräsidien, aber auch mit
Cervelatprominenz
können Sie bei uns punkten. Die perfektesten und prominentesten
Abdrücke werden ausgezeichnet. Schicken Sie eine Laserkopie
des
Abdrucks und die dazugehörige Finger kuppenattrappe mit Ihrer
Adresse
und Telefonnummer an: WOZ, Die Wochen zeitung, Abteilung Daktyloskopie,
Postfach, 8031 Zürich.
≥ 1. Preis: Ein unverkennbar individuelles Porträt des Gewinners /
der
Gewinnerin, in Szene gesetzt vom jungen WOZ-Fotografen Florian Bachmann.
≥ 2. Preis: Ein Kilogramm bestes Bündner Fleisch aus dem
Heimatkanton der Justizministerin.
≥ 3. bis 5. Preis: Je ein spezieller USB-Stick, der anonymes Surfen im
Internet ermöglicht.
Teilnahmebedingungen: Mitmachen können alle (ausser WOZ-Mitglieder
und
deren Angehörige). Die TeilnehmerInnen überlassen die Rechte
der WOZ
für eine einmalige Publikation der eingesandten Arbeiten in der
WOZ und
auf der WOZ-Website. Eine Weiterverwertung, insbesondere zu
deliktischen Zwecken, ist nicht vorgesehen. Die eingesandten Prints und
Attrappen werden dem kantonalzürcherischen Datenschützer
Bruno
Baeriswyl geschickt. Nach Einsendeschluss eingereichte Arbeiten werden
nicht mehr berücksichtigt. Über den Wettbewerb wird keine
Korrespondenz
geführt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Einsendeschluss: 17. Mai 2009.
Alles Weitere ab Seite 2.
--
So kopiert man Fingerkuppen
Benötigte Utensilien
· extrafeines Grafitpulver aus dem Farbfachhandel
· Pinsel (fein)
· Abziehbildchen
· Scanner
· Computer mit Laserdrucker
· Transparentfolie für Laserdrucker
· Holzleim
· Lineal
· Schere
· hautfreundlicher Sekundenkleber
Man wähle die prominente Person, deren Fingerkuppe man zu kopieren
gedenkt.
1. Man behändige ein Objekt mit glatter Oberfläche, das von
der Person
angefasst wurde, deren Fingerabdruck man haben möchte. Zum
Beispiel das
Wasserglas, aus dem Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf an
einer
Podiumsdiskussion getrunken hat. Beim Transport des Objektes trage man
Handschuhe, um zu verhindern, dass man eigene Fingerabdrücke
hinterlässt. Achtung: Beim Transport nicht die Abdrücke
verwischen!
2. Man tupfe mit dem Pinsel wenig Grafitpulver auf die Oberfläche
des
Objekts, um den Abdruck sichtbar zu machen. Das Pulver bleibt dort
kleben, wo die Fingerkuppen Fettrückstände hinterlassen
haben. Nun
sollten ein oder mehrere Abdrücke deutlich sichtbar sein. Das
überschüssige Pulver vorsichtig wegpinseln.
3. Man klebe ein Abziehbildchen auf den Abdruck und ziehe es sogleich
wieder ab. Der Grafitfingerabdruck haftet sichtbar auf der klebrigen
Seite des Bildchens, das man nun auf eine Transparentfolie kleben kann.
4. Man scanne den Abdruck durch die Transparentfolie. In einem
Bildbearbeitungsprogramm erhöhe man, falls nötig, den
Kontrast und
zeichne undeutliche Linien nach. Danach erstelle man ein Negativbild
(was weiss war, wird schwarz und umgekehrt).
5. Man drucke den Fingerabdruck massstabsgetreu mit dem Laserdrucker
auf eine Transparentfolie. Die Farbpigmente bilden auf der Folie ein
feines dreidimensionales Relief - wie es echte Fingerkuppen aufweisen.
6. Man gebe etwas Holzleim auf die Folie, direkt neben den
ausgedruckten Fingerabdruck. Mit einem Lineal ziehe man den Leim
gleichmässig über den Abdruck, sodass eine kompakte, aber
nicht zu
dicke Schicht entsteht. Nun lasse man die Leimschicht etwa eine halbe
Stunde trocknen.
7. Nun löse man die fast trockene Leimschicht sorgfältig von
der Folie
und erfreue sich der deutlich sicht- und fühlbaren
dreidimensionalen
Rillen.
8. Diese Attrappe schicke man nun - zusammen mit dem digitalisierten
Fingerabdruck und natürlich den Angaben zur dazugehörigen
prominenten
Person - an: Wochenzeitung WOZ, Abteilung Daktyloskopie,
Hardturmstrasse 66, 8031 Zürich.
Wer mag, kann die Fingerkuppen attrappe auch mit hautfreundlichem
Sekundenkleber auf die eigene Fingerkuppe kleben ...
-------------------------------
BIOMETRIE-PASS
-------------------------------
Biometrische Pässe-Personenkontrollen werden mit den neuen
elektronischen Pässen schneller und billiger, so viel ist sicher.
Aber
ob sie der Sicherheit dienen, ist zweifelhaft.
Fetisch Fingerabdruck
Von Dinu Gautier
Als Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf kürzlich am Flughafen
Bern-Belp
die Werbetrommel für den biometrischen Pass rührte,
wiederholte sie die
Worte "Sicherheit" und "Schutz vor Missbrauch" dermassen oft, dass sie
wie Formeln schwarzer Magie klangen, die für sich allein
Volksabstimmungen zu entscheiden vermögen.
Die Vorlage sieht vor, dass alle Schweizer Pässe und folglich auch
Passbüros und Grenzposten aufgerüstet werden, damit
Fingerabdrücke und
digitale Porträtfotos elektronisch erkannt und gespeichert werden
können. Wenn die Schweiz den elektronischen Pass nicht
einführe, so die
Bundesrätin, "dann dürfte der Schweizer Pass in Zukunft
vermehrt Ziel
von Fälschungen und Missbräuchen werden".
Ist, wie Widmer-Schlumpf impliziert, der heutige Pass leicht
fälschbar?
Guido Balmer, Sprecher des Justiz- und Polizeidepartements (EJPD),
verneint: "Der aktuelle Pass 03 ist fälschungssicher." In
Deutschland
musste die Bundesregierung zugeben, dass kein einziger Fall
dokumentiert sei, wo ein Terrorist einen gefälschten deutschen
Pass
benutzt habe. Das, obwohl die Einführung der elektronischen
Pässe
(ePass) in Europa gerade mit dem Argument der
Terrorismusbekämpfung
begründet worden war.
Die magischen Rillen
Der Fingerabdruck, ein Merkmal, das alle Menschen voneinander
unterscheidet, soll den Pass sicherer als sicher machen (vgl. Kasten
"Daktyloskopie"). Bereits heute wird er nicht mehr nur bei der Fahndung
nach StraftäterInnen und bei der Abwehr von MigrantInnen
eingesetzt,
sondern zunehmend auch im Alltag. In Deutschland kann man in Läden
und
Restaurants per Fingerscan bezahlen. Deutsche ÄrztInnen sollen
bald per
Fingerabdruck elektronische Rezepte signieren. In der Schweiz sichern
Fingerabdrucksensoren bereits die Türen von fünfzehn
Kinderkrippen.
Frank Rosengart ist Experte für elektronische Pässe beim
deutschen
Chaos Computer Club (CCC). Der CCC, ein Hackerverein, hat sich
über die
Jahre einen Namen gemacht, indem er immer wieder eklatante
Sicherheitslücken in elektronischen Systemen öffentlich
machte.
Als Deutschland 2007 von der Öffentlichkeit praktisch unbemerkt
EU-Vorschriften übernahm und biometrische Reisepässe für
obligatorisch
erklärte, begann der CCC Methoden zur Überlistung von
Fingerabdruckscannern zu entwickeln - und kam auf eine erstaunlich
einfache Lösung: Ein qualitativ guter Fingerabdruck auf einer
glatten
Oberfläche und eine Büroausrüs tung reichen, um sich
eine
Fingerkuppenattrappe zu basteln (vgl. Anleitung). Und mit der kann man
die Scanner der Passbehörden täuschen? Rosengart: "Die
gefälschten
Fingerabdrücke funktionieren sogar besser als die echten." Man
habe
dies an einem behördlichen Gerät testen können.
Geräte nach demselben
Standard setzt auch die Schweiz ein.
Inzwischen haben mehrere deutsche Fernsehsender das CCC-Verfahren
angewendet - etwa an Orten, wo man mit dem Fingerabdruck bezahlen kann.
Die Tests waren erfolgreich, das stehen gelassene Glas einer Kundin
reichte zur Sicherung eines Fingerabdrucks - die RedaktorInnen konnten
auf deren Kos ten einkaufen.
Ein Coup gelang dem CCC vor einem Jahr: In der CCC-Zeitschrift
"Datenschleuder" veröffentlichte der Hackerverein den
Fingerabdruck des
deutschen Innenministers Wolfgang Schäuble. "Ein
geistesgegenwärtiger
Sympathisant hat bei einer Podiumsdiskussion Herrn Schäubles
Trinkglas
mitgenommen", so Frank Rosengart. Seither legen auch MinisterInnen ein
Bewusstsein für Datenschutz an den Tag: "Sie sind auf
Veranstaltungen
jetzt sehr vorsichtig. Sie geben ihre Gläser keine Sekunde aus der
Hand. Manche tragen sogar Handschuhe." Damit habe der CCC aufzeigen
können, dass ein Fingerabdruck kein geheimes Sicherheitsmerkmal
sei.
"Ein Passwort kann ich ändern, eine Kreditkarte kann ich ersetzen,
aber
Finger hab ich nur zehn Stück, die sich nicht ändern lassen."
Schneller und billiger
Rosengart sagt etwas Erstaunliches: "Wir glauben, dass die Sicherheit
mit den neuen Pässen nicht erhöht, sondern sogar gesenkt
wird." Wenn
jemand künftig mit einer Fingerkuppenattrappe vorgeben könne,
jemand
anderes zu sein, dann sei anzunehmen, dass der Grenzbeamte eher dem
Computer als seinem gesunden Menschenverstand vertraue. "Und es ist
absehbar, dass künftig statt vieler hochqualifizierter
Grenzwächter
wenige günstige Securitas-Leute am Flughafen stehen werden."
In der Tat drängen Flughafenbetreiber auf die Einführung
automatischer
biometrischer Passkontrollen, damit der Ablauf schneller wird.
Kürzlich
hat die "Financial Times Deutschland" dieser "Chance für
Hightechfirmen" einen Artikel gewidmet. Der jährliche Umsatz mit
elektronischen Grenzkontrollsys temen soll nach "vorsichtigen
Schätzungen" 2015 in der EU schon 400 Millionen Euro betragen.
Firmen
wie der Rüstungskonzern EADS bringen sich in Stellung. Bereits
werden
Passkontrollautomaten getestet. Die internationale
Luftfahrtbehörde
IATA wiederum rechnet vor, was die Einführung brächte: Eine
herkömmliche Passkontrolle koste in der EU im Schnitt 3,68
US-Dollar,
eine automatisierte nur noch 0,16 US-Dollar. Bei jährlich 800
Millionen
Reisenden, die eine europäische Kontrollstelle passieren, liessen
sich
pro Jahr also fast drei Milliarden Dollar einsparen.
Da erstaunt es nicht, dass sich hierzulande auch die Flughafenlobby
für
den biometrischen Pass einsetzt: Paul Kurrus, Präsident von
Aerosuisse,
ist Vorstandsmitglied des Prokomitees "Reisefreiheit". Als die EU 2004
beschloss, die ePässe einzuführen, spielten wirtschaftliche
Überlegungen eine entscheidende Rolle. So wurde auf die
Einführung von
biometrischer Iriserkennung verzichtet, weil die entsprechenden Patente
US-amerikanischen Firmen gehören.
Was hält das EJPD vom Attrappenverfahren des CCC? Sprecher Guido
Balmer: "Ich kann Ihnen nicht sagen, dass es nicht möglich ist, so
die
Scanner zu überlisten." Doch Rosengarts Einschätzung, dass
Computer
Grenzkontrollen unsicherer machen würden, widerspricht Balmer:
"Das
neue System ist eine zusätzliche Hilfe für Grenzwächter.
Es ersetzt die
optische Überprüfung der Pässe nicht."
Wozu die zentrale Datenbank?
Das eigentliche Herzstück der Biometrievorlage ist die zentrale
Datenbank, die die Schweiz als Musterschülerin in der
internationalen
Polizeiszene einführen will, obwohl die EU das nicht vorschreibt
und
obwohl bisher ausser Frankreich alle Nachbarländer explizit darauf
verzichten.
Die bestehende Datenbank Informationssystem Ausweisschriften ISA, in
der seit 2003 Personalien und Foto der AusweisinhaberInnen gespeichert
werden, soll jetzt auch mit Fingerabdrücken gefüttert werden.
Der
offizielle Grund: Verhindern der Identitätserschleichung. Balmer
schätzt, dass in den letzten fünf Jahren etwa sechzig Leute
erwischt
worden sind, als sie sich einen Pass auf den Namen von jemand anderem
machen lassen wollten. Wenn aber im Computer bereits ein Fingerabdruck
von Frau Müller gespeichert ist, kann Frau Meyer nicht mehr
behaupten,
sie sei Frau Müller, die ihren Pass verloren habe, so die
Argumentation. "Ein Schlupfloch schliessen", nennt das Balmer.
Nun könnte es aber sein, dass die Behörden mit der
Fingerabdruckdatenbank einen Schritt zu weit gegangen sind. Linke und
Grüne sprechen diesbezüglich von einer "Zwangsfichierung der
Bevölkerung", die SVP lehnt sie aus "freiheitlichen
Überlegungen" ab,
und Bruno Baeriswyl, Präsident der kantonalen Datenschützer,
hält sie
laut NZZ für unnötig und unverhältnismässig. Zur
Authentifizierung des
rechtmässigen Ausweishalters genüge es, den Abdruck nur auf
dem Chip zu
speichern. Damit scheint er sogar die NZZ überzeugt zu haben: Auch
sie
empfiehlt "aus Datenschutzgründen" am 17. Mai ein Nein.
Zwar darf laut Bundesbeschluss die Datenbank nicht für
Fahndungszwecke
eingesetzt werden, doch die Zugangsterminals werden in vielen
Polizeistellen stehen. Wer garantiert, dass dort nicht nur
"Identitätsabklärungen" vorgenommen werden? Guido Balmer:
"Präventiv
unterbinden kann man das nicht. Aber verboten ist es." Fehlbare
Personen würden nachträglich bestraft.
Und was passiert beim nächsten spektakulären Mordfall? Wird
dann nicht
sofort gefordert, die Datenbank zu Fahndungszwecken einzusetzen?
Immerhin brauchte es dazu eine Änderung des Bundesbeschlusses,
wogegen
das Referendum ergriffen werden könnte.
Weniger Hürden gibt es, wenn der Bundesrat auch auf den
Identitätskarten die biometrischen Merkmale der ID-InhaberInnen
speichern will. Hier reicht es, wenn er die Verordnung anpasst, was er
aber laut Eveline Widmer-Schlumpf in absehbarer Zeit nicht zu tun
gedenkt.
Die Justizministerin des Fichenstaates Schweiz setzt diesbezüglich
also
auf Vertrauen seitens der Bevölkerung. Ob das gut kommt, wenn sie
der
Bevölkerung gleichzeitig das Vertrauen entzieht, indem sie will,
dass
sich alle einem erkennungsdienstlichen Verfahren unterziehen
müssen,
das bislang Kriminellen vorbehalten ist?
Daktyloskopie
Jeder Mensch besitzt ein individuelles, genetisch festgelegtes und
unveränderbares Muster sogenannter Papillarlinien an
Handflächen und
Fusssohlen. Auf ihnen basiert der daktyloskopische
Identitätsnachweis.
Für den biometrischen Pass soll ein Abdruck des linken und rechten
Zeigefingers genügen. Demgegenüber werden im
kriminaltechnischen
Kontext für eine Erfassung im AFIS, dem Automatisierten
Fingerabdruck-Identifizierungssystem, nicht nur sämtliche zehn
Fingerkuppen abgerollt, sondern auch Abdrücke von Handballen,
-seiten
oder gar -rücken gespeichert. Auch das daktyloskopische Formular
des
kantonalzürcherischen Polizeikommandos verzeichnete bereits 1912
zehn
abgerollte Fingerkuppen und einen Abdruck aller Finger, mit Ausnahme
der Daumen.
Die Vorlage
Am 17. Mai wird darüber abgestimmt, ob künftig alle neuen
Pässe und die
Reisepapiere für in der Schweiz wohnende AusländerInnen mit
einem
speziellen Chip bestückt werden. Dieser enthält ein digitales
Foto,
beide Zeigefingerabdrücke und die Personalien. Bei einer
Grenzkontrolle
werden die vor Ort gescannten Fingerabdrücke mit denjenigen auf
dem
Pass verglichen. Ein Computer beurteilt zudem, wie genau das
gespeicherte Digitalfoto mit dem Gesicht des Reisenden
übereinstimmt,
wobei verschiedene Studien zeigen, dass diese Technik noch bei weitem
nicht ausgereift ist.
In einer zentralen Datenbank werden neu neben Foto und Personalien auch
die beiden Fingerabdrücke gespeichert werden. Der Pass ist zehn
Jahre
gültig (Expert Innen bezweifeln, dass der Chip so lange
funktionstüchtig bleibt) und soll 140 Franken kosten. Neu
müsste man
diesen Pass beim Kanton statt auf der Gemeinde be ziehen.
---
Mit Fingerabdruck-Erst in den 1920er Jahren wurde der Schweizer Pass
obligatorisch - und bereits damals sollte er biometrisch sein.
Das Stigma
Interview: Franziska Meister
WOZ: Nicole Schwager, in wenigen Wochen stimmen wir über den bio
metrischen Pass ab. Die Idee, den Pass mit einem Fingerabdruck zu
versehen, ist in der Schweiz bereits in den 1920er Jahren diskutiert
worden. Was war der Anlass?
Nicole Schwager: Der Bund bereitete damals das erste
gesamteidgenössische Passgesetz vor, aus dem 1928 dann eine
Passverordnung wurde.
Gab es vor 1928 gar keinen Schweizer Pass?
Seit 1915 existierte ein einheitliches Formular, das im Kontext des
Ersten Weltkriegs per Notrecht eingeführt worden war. Vor
Kriegsbeginn
benutzten die Kantone je eigene Formulare, das heisst, es gab
tatsächlich keinen Schweizer Pass. Interessanterweise hoffte man,
dass
nach Kriegsende auch diese Formulare bald wieder hinfällig
würden.
Weshalb?
Aus praktischen Gründen hoffte man, das lockere Ausweisregime der
Vorkriegszeit wiederherstellen zu können. Stefan Zweig hat in
seiner
Erzählung "Die Welt von gestern" wunderschön beschrieben, wie
man ohne
Pass in die USA reisen konnte. So liberal, wie er es darstellte, war es
allerdings nicht - vor allem nicht für soziale Randgruppen. Sie
wurden
viel stärker kontrolliert als Angehörige bürgerlicher
Schichten.
Wehrten sich die Bürgerlichen demnach gegen den Pass als eine
Einschränkung ihrer Freiheit?
Nein, das war kein Thema. Aus heutiger Sicht interessant ist vor allem
dies: Was wir als nationales Symbol wahrnehmen - den roten Pass -, kam
vor allem auf Druck von aussen während des Kriegs zustande. So
erklärten die kriegführenden Länder Pässe für
obligatorisch. Und aus
dem Ausland, wie etwa den USA, häuften sich Klagen, dass man
Schweizer
und Schweizerinnen nicht als solche erkenne.
Waren es die USA, die deshalb einen Ausweis mit Fingerabdruck forderten?
Überhaupt nicht: Pässe mit Fingerabdruck waren dort nicht
gebräuchlich.
Die Schweiz nahm ganz im Gegenteil eine Vorreiterrolle ein in der
Diskussion um Fingerabdrücke im Pass. Bereits in den 1910er Jahren
setzte sich die interkantonale Polizeidirektorenkonferenz mit der
Möglichkeit auseinander, Ausweispapiere durch Fingerabdrücke
fälschungssicherer zu machen. Im Rahmen der Vorbereitung zum
Passgesetz
befragte die Polizeiabteilung des Justiz- und Polizeidepartements dann
sowohl die Kantone als auch Konsulate im Ausland dazu.
Und wie fiel diese Befragung aus?
Die Vorbehalte waren gross. Man hielt die Idee nur begrenzt für
praktikabel. Der entscheidende Punkt war allerdings, dass der
Fingerabdruck als Zeichen mit starken Vorurteilen behaftet war - mit
einem eigentlichen kriminalisierenden Stigma. Dazu zählte bereits
die
Abnahme eines Fingerabdrucks.
Weil man Fingerabdrücke mit Verbrechern assoziierte?
Genau. Dabei sind Fingerabdrücke erstmals ausgerechnet in der
Verwaltung benutzt worden: In den 1850er Jahren liess der britische
Kolonialbeamte William Herschel in Indien Einheimische so Dokumente
beglaubigen und legte eine Sammlung an. Die Fingerabdrucktechnik ist
eine der wenigen Sachen, die nebst dem Currypulver aus Indien nach
England transferiert worden sind und nicht umgekehrt.
Und was geschah dort damit?
Der britische Universalgelehrte und Eugeniker Francis Galton
beschäftigte sich mit der Fingerabdrucksammlung von Herschel und
verfasste 1892 eine grössere Publikation zu Fingerabdrücken.
Sein
Hauptinteresse als Eugeniker galt allerdings der Frage, ob sich im
Fingerabdruck auch Intelligenz oder klassenspezifische Unterschiede
manifes tierten. Er kam aber zum Schluss, dass Fingerabdrücke
nicht
vererbt, sondern ein genuin individuelles Merkmal sind. Und er empfahl,
die Fingerabdrucktechnik im kriminalistischen Kontext zu verwenden.
War das die Geburtsstunde einer neuen Verbrechensbekämpfung?
Nun, in den 1890er Jahren fehlte noch ein System, das es erlaubt
hätte,
die Fingerabdrücke so zu registrieren, dass man sie später
auch wieder
finden konnte. Allerdings begann der Pariser Polizeipräfekt
Alphonse
Bertillon in den 1890er Jahren, Fingerabdrücke als Bestandteil
einer
umfassenderen anthropometrischen Messmethode zur Identifizierung einer
Person zu verwenden. Relevant für die Ablage im Register wurde der
Fingerabdruck erst nach der Jahrhundertwende mit der sogenannten
Daktyloskopie (vgl. dazu Kasten auf Seite 3).
Wann kam der Fingerabdruck in der Schweiz erstmals zur Anwendung?
Das geschah auch bei uns im Kontext der Strafverfolgung. Als Genf 1891
als erster Kanton Bertillons Messmethode einführte, waren
Fingerabdrücke allerdings noch nicht Bestandteil der Regis
terkarte.
Erste Diskussionen zur Daktyloskopie fanden erst nach der
Jahrhundertwende statt. Ab 1905 begannen die Kantone dann,
Fingerabdruckregis ter zu führen.
Und wer wurde registriert?
In erster Linie Verurteilte, aber auch Tatverdächtige. Ausserdem
gab es
ganze Bevölkerungsgruppen, die nicht aus strafrechtlichen
Gründen
registriert worden sind, wie etwa die sogenannten Zigeuner. Sie wurden
spätestens ab 1913 sowohl anthropometrisch als auch
daktyloskopisch
erfasst, und Kopien dieser Formulare landeten im Verbrecherregis ter
der Polizeiabteilung des Justiz- und Polizeidepartements.
Weshalb kamen denn alle Sinti und Roma ins Verbrecherregister?
Damals verstand man den Begriff Verbrecher noch breiter als heute - und
die sogenannten Zigeuner gehörten dazu, auch wenn sie gar nicht
mit dem
Strafrecht in Konflikt gekommen waren, ebenso wie andere
Bevölkerungsgruppen, die arm oder eben mobil waren. Man war der
Meinung, dass sich insbesondere die sogenannten gefährlichen
Gewohnheitsverbrecher aus diesen Milieus rekrutierten.
Und was geschah mit ihnen?
Die sogenannten Zigeuner als mobile, nicht schweizerische
Bevölkerungsgruppe wollte man schlicht und einfach loswerden.
Deshalb
entwickelte der Bund auch das Konzept der sogenannten
Identifikationshaft - ein dezidiertes Abschreckungskonzept. In diesem
Rahmen wurden Personen, die in Gruppen umherzogen und sich nicht
eindeutig ausweisen konnten, inhaftiert. Die Männer verfrachtete
man in
die Zwangsarbeitsanstalt Witzwil, die Frauen und Kinder in karitative
Einrichtungen. Freigelassen wurden sie erst wieder, nachdem man
festgestellt hatte, wohin man sie ausschaffen konnte.
Wie beeinflusste der Umgang mit diesen Bevölkerungsgruppen die
Diskussion um Fingerabdrücke im Pass?
Jene, die sich der bürgerlichen Gesellschaft zugehörig
fühlten, hatten
Angst, mit diesen Gruppen in Verbindung gebracht zu werden, und standen
deshalb dem Fingerabdruck kritisch gegenüber. Das hängt auch
damit
zusammen, dass der Pass als nationales Ausweispapier in den 1920er
Jahren als Ausweis der Berechtigten wahrgenommen wurde: Er definierte,
wer Anspruch besass auf die Leistungen des Sozialstaates, der damals im
Entstehen war.
Damit waren Fingerabdrücke im Pass unvereinbar?
Absolut. Fingerabdrücke hätten in der damaligen Wahrnehmung
den Wert
des Passes infrage gestellt - sowohl als Ausweis der Berechtigten als
auch als Ausweis der Rechtschaffenen.
Nicole Schwager
Die wissenschaftliche Assistentin an der Forschungsstelle für
Schweizer
Sozial- und Wirtschaftsgeschichte Nicole Schwager arbeitet an einer
Dissertation zur Praxis der polizeilichen Identifikationstechniken
Bertillonage und Daktyloskopie in der Schweiz zwischen 1888 und 1925.
In den nächsten Tagen erscheint ihr Aufsatz "Polizeiliche
Identifikationstechniken und Anarchismus in der Schweiz (1888-1904)" in
der Zeitschrift "Traverse".
-----------------------------
TELEHESS 16.4.09
-----------------------------
telehess.ch 16.4.09
Heute Folge 6:
Erich Hess zum geplanten Armee-Einsatz vor Somalia
Aufgezeichnet in Bern, 16. April 2009
http://telehess.ch/archiv.htm
-----------------------------
NONNENPOWER
-----------------------------
Bund 16.4.09
Nonne zwingt das Wallis in die Knie
Jahrelang hat der Kanton Wallis Asylbewerbern unrechtmässig einen
Teil
des Lohns abgezogen - jetzt zahlt er ihnen eine Entschädigung
Jahrelang hat Schwester Marie-Rose Genoud im Wallis für die
finanziellen Rechte von Asylbewerbern gekämpft. Ihr
hartnäckiger
Einsatz hat sich gelohnt, wie ein jüngst publiziertes Gutachten
beweist.
Denise Lachat, SItten
Am liebsten würde Schwester Marie-Rose Genoud für die zwanzig
prall mit
Beweismaterial gefüllten Bundesordner einen feuersicheren Schrank
anschaffen, doch das sei leider viel zu teuer, seufzt die
70-jährige
Schwester des Sittener Ursulinerinnen-Klosters. Immerhin hat die
streitbare Nonne dafür gesorgt, dass jedes Schriftstück aus
ihrem
jahrelangen Kampf für die Asylbewerber und gegen die Behörden
des
Kantons Wallis fein säuberlich kopiert, inventarisiert und
computerisiert worden ist.
Vor einem Jahr hat Genoud ein Dokument abgelegt, das die
entscheidende
Wende brachte: Das Bundesverwaltungsgericht hiess den Rekurs eines
Asylbewerbers gegen eine Abrechnung des Bundesamts für Migration
(BfM)
gut und bestätigte damit, was die Klosterfrau vor zehn Jahren
entdeckt
hatte: Der Kanton Wallis hat erwerbstätige Asylbewerber
unrechtmässig
zur "Rückzahlung von Schulden" verpflichtet.
Doppelt zur Kasse gebeten
" Nicht im Traum " hätte Schwester Marie-Rose mit diesem Verlauf
der
Dinge gerechnet, als sie ihre Lehrtätigkeit am Seminar von Sitten
nach
27 Jahren aufgab, um fortan Asylsuchende und ihre Familien zu betreuen.
Die zierliche Frau streckt ihren Rücken durch, ihre wasserhellen
Augen
funkeln. Rückschläge gab es immer wieder, doch die
Bauerstochter aus
dem Val d'Anniviers, das älteste von zehn Kindern, ist es gewohnt,
sich
durchzubeissen. Genoud sagt, schon Camus habe gewusst, dass niemand
alleine glücklich sein könne. Sie hat Literatur studiert. Und
Psychologie. "Die habe ich gut gebrauchen können."
Als Asylbewerber ihr von Lohnabzügen erzählten, versprach
Genoud, sich
zu erkundigen. Sie stellte Ungereimtheiten fest. Denn
erwerbstätige
Asylsuchende sind zwar von Gesetzes wegen seit 1992 zur
Rückerstattung
von Fürsorgeleistungen von Bund, Kantonen und Gemeinden
verpflichtet,
weshalb zehn Prozent ihres Bruttolohnes durch ihre Arbeitgeber auf ein
Sicherheitskonto des BfM überwiesen werden. Im Wallis aber wurden
sie
doppelt zur Kasse gebeten, indem zusätzlich der Kanton Abzüge
machte.
Dass diese Praxis nicht gesetzeskonform ist, hat das BfM nach eigenen
Aussagen den Wallisern bereits 1996 klargemacht. Doch erst acht Jahre
später rangen sich die Behörden zu einem öffentlichen
Eingeständnis
durch. Hartnäckig hatte Genoud Fakten analysiert, Juristen
beigezogen,
die Medien mobilisiert.
Sozial- und Gesundheitsdirektor Thomas Burgener (sp) räumte
Fehler
ein. Doch er könne versichern, dass diese Praxis nach 1996
eingestellt
worden sei. Die Behörden hatten Dossiers von 44 Asylsuchenden
untersucht, es geht um total 146 000 Franken. Diese wurden an den Bund
überwiesen. Doch als Regierungsrat Burgener die Summe 2005
zurückforderte, lehnte der damalige Justizminister Christoph
Blocher
mit der Begründung ab, das sei nicht mehr möglich: Die
Asylbewerber
hätten gegen die Schlussabrechung innert der gesetzlichen Frist
Rekurs
einreichen müssen.
Wallis zahlt nach Gutachten
Unter dem Eindruck des Bundesverwaltungsgerichtssurteils liess
Burgener die Fälle indes durch den ehemaligen Neuenburger
Regierungsrat
Thierry Béguin aufarbeiten. Dieser stellt in seinem
kürzlich
veröffentlichten Gutachten fest, dass die Abzüge durch den
Kanton zwar
widerrechtlich, aber "ohne böse Absicht" erfolgt seien. Allerdings
habe
in dieser Frage in der Verwaltung ein Durcheinander geherrscht, weshalb
Asylsuchende über ihre Rechtsvertreter zu Recht ihre legitimen
Interessen verteidigt hätten. Rund 300 Asylsuchende sollen
zwischen
1992 und 1996 geschädigt worden sein. "Es wäre recht und
billig, wenn
der Kanton sie entschädigen würde", findet Béguin,
obwohl die
Beschwerdefrist bei den meisten ungenutzt verstrichen sei.
Genau das will Thomas Burgener jetzt tun. "Wir haben eine
moralische Verpflichtung dazu."
---------------------------
SECHSELÄUTEN
---------------------------
NZZ 16.4.09
Linksradikale wollen Sechseläutenumzug stören
FDP fordert Durchgreifen der Polizei
tri. Das Revolutionäre Bündnis Region Zürich
- ein loser
Zusammenschluss linksradikaler Gruppierungen - hat vor, den
diesjährigen Sechseläutenumzug zu stören. Laut einer
Ankündigung auf
seiner Website will das Bündnis "den Spiess umdrehen" und die
"Bonzen"
aus Wirtschaft und Staat mit Störaktionen "von ihrem hohen Ross
holen".
Die FDP hat nun als erste Partei auf den Aufruf des Bündnisses
sowie
Berichte einzelner Medien reagiert. In ihrem Communiqué
verurteilt die
FDP die geplanten Störaktionen. Mit den Androhungen würden
die
"Chaoten" die Zehntausende von Erwachsenen und Kindern, die sich auf
ein traditionelles, fröhliches Frühlingsfest freuten,
"brüskieren". Die
FDP erwartet von der Polizei, dass diese bei allfälligen Anzeichen
einer Störung sofort durchgreife. Bei der Polizei reagiert man
derweil
gelassen auf den Aufruf der Linksradikalen. Wie Mediensprecher Marco
Bisa auf Anfrage sagte, nimmt man die Ankündigungen ernst. Die
Polizei
werde vorbereitet sein und könne die Sicherheit der Gäste
garantieren.
Auch das Zentralkomitee der Zünfte nimmt die Androhungen ernst,
möchte
sie aber nicht dramatisieren. Dessen Pressesprecher Andreas Weidmann
sagte: "Solche Aufrufe hat es in der Vergangenheit schon mehrmals
gegeben." Zusätzliche Massnahmen habe man nicht ergriffen.
-------------------
FUSSBALL
-------------------
Basellandschaftliche Zeitung 16.4.09
Kanton zahlt über drei Millionen
Mehrere Millionen Franken pro Saison kostet der Aufwand der Basler
Polizei bei FCB-Spielen
Der FCB übernimmt 16,4 Prozent der Sicherheitskosten des Kantons.
Laut
Bundesgericht könnten es bis zu 80 Prozent sein. Der FCB zahle eh
schon
am meisten, sagt der FCB-Sprecher.
David Weber
Ein Bundesgerichtsurteil von Mitte März dieses Jahres hat die
Diskussion um die Sicherheitskosten rund um Sportveranstaltungen neu
lanciert. 60 bis 80 Prozent der Kosten, welche die Polizei für
ihre
Sondereinsätze hat, könnten den Sportclubs aufgebürdet
werden. "Gratis"
für die Clubs wäre ein Basisdispositiv mit 12 Patrouillen
à zwei Mann.
Mit diesem Grundsatzentscheid stützte das Bundesgericht eine
entsprechende Verordnung des Kantons Neuenburg.
Nun hat das Basler Justiz- und Sicherheitsdepartement (JSD) erstmals
exakt nachgerechnet: Der Aufwand für die Sicherheit rund um die
Heimspiele des FC Basel betrug in der Saison 2007/08 3,9 Millionen
Franken, 100 000 davon entfallen auf Sanität und Feuerwehr, wie
JSD-Sprecher Klaus Mannhart auf Anfrage erklärt. Vom FC Basel
erhält
Basel-Stadt Rückvergütungen in der Höhe von 640 000
Franken. Das
entspricht einem Prozentsatz von 16,4 Prozent. Den Rest, 3,26 Millionen
Franken berappt der Steuerzahler.
"Latentes Unbehagen"
Mannhart spricht von einem "latenten Unbehagen" von Seiten der Polizei
über das Verhältnis zwischen Kosten und
Rückvergütung. Und die Schere
gehe weiter auseinander, denn die Kosten nähmen zu. Mannhart
hält sich
zurück mit Forderungen. Es müsse aber eine sachliche
Diskussion darüber
stattfinden, wie hoch der Anteil des FCB sein soll und was die
Öffentlichkeit bereit ist zu zahlen. Das Bundesgerichtsurteil,
hofft
er, werde nun die Diskussion auf politischer Ebene und beim
Schweizerischen Fussballverband (SFV) lancieren.
Beim SFV steckt diese Diskussion allerdings noch in den Kinderschuhen.
"Ja, das Bundesgerichtsurteil ist ein Thema", sagt SFV-Sprecher Marco
von Ah, für Ergebnisse sei es aber zu früh. "Das Urteil ist
an der
nächsten Sitzung des Zentralvorstandes traktandiert, die noch
diesen
Monat stattfindet", weiss von Ah. Die Clubs würden dann zu einem
späteren Zeitpunkt in die Diskussion einbezogen.
"Wettbewerbsverzerrung"
FCB-Sprecher Josef Zindel seinerseits gibt sich relativ gelassen. "Uns
erschüttert das Bundesgerichtsurteil insofern nicht, weil wir eh
schon
bezahlen müssen", sagt Zindel und macht klar: Der FC Basel zahle
mit
Abstand am meisten an die Sicherheitskosten aller Schweizer Super
League Vereine. Die Clubs in Zürich etwa würden nichts an die
Sicherheitskosten des Kantons zahlen.
Dies bestätigt Marco Bisa, Sprecher der Zürcher Stadtpolizei.
"Die
Stadtpolizei wälzt keine Sicherheitskosten auf die Sportvereine
ab",
sagte Bisa, schränkt aber ein: Mit Inkrafttreten des neuen
Polizeiorganisationsgesetzes könnte sich dies aber ändern. In
Bern
bezahlen BSC Young Boys und SC Bern nur eine jährliche Pauschale
von 60
000 Franken.
"Diese kantonalen Unterschiede sind wettbewerbsverzerrend",
erklärt
Zindel und fordert: Es brauche in der Schweiz eine absolut einheitliche
Regelung. Wichtig sei auch, dass sich Politik und rechnungsstellende
Behörden bewusst seien, was der FC Basel leiste, berichtet Zindel,
für
den Nachwuchs und für die Bevölkerung. "Der immatrielle
Gegenwert für
die Gesellschaft ist sehr gross."
--
Die Sicherheitsausgaben des FCB
Der FC Basel gab laut FCB-Sprecher Josef Zindel seit der Saison 2001/02
19,5 Millionen Franken für die Sicherheit- und Fanarbeit aus. Die
höchsten Ausgaben hatte der Club im Kalenderjahr 2006 mit 4,3
Millionen
Franken, berichtet Zindel. 2008 waren es 3,64 Millionen.
Die effektiven Sicherheitskosten pro Spiel sind laut Zindel völlig
unterschiedlich: "Fakt ist, dass wir pro Spiel und Zuschauer den beiden
Basler Kantonen 2.20 Franken für Sicherheit (1.20) und
Öffentlichen
Verkehr zahlen." Müssen bei einem Spiel Polizeikräfte anderer
Kantone
angefordert werden, geht das massiv auch zu Lasten des FCB. Das kann
pro Spiel 100 000 und 250 000 Franken mehr ausmachen, sagte Zindel.
(daw)
----------------------------
JUGENDPOLIZEI
----------------------------
Landbote 16.4.09
Eine Polizeitruppe extra für die Jugend
Gestern wurde der Jugenddienst der Stadtpolizei offiziell "eingeweiht".
Dieser sei in seiner Art einzigartig, sagte Polizeivorsteher
Künzle.
Sie stehen bei heissen Fussballspielen in der Fankurve und
patrouillieren auf Schulwegen oder an Orten, an denen Jugendliche die
Zeit totschlagen: die Polizistinnen und Polizisten des Jugenddienstes
der Stadtpolizei. Dabei sind sie meist in Zivil unterwegs. Sie suchen
das Gespräch mit den Jungen, führen wenn nötig
Kontrollen durch und
weisen auf Vergehen hin. Dabei ginge es nicht nur darum, direkt mit
einer Strafe zu drohen, erklärte Fritz Lehmann, "manche
Jugendliche
wissen schlicht nicht, dass sie Regelverstösse oder
Übertretungen
begehen". Der Kommandant der Stadtpolizei stellte gestern das
Fünf-Säulen-Konzept vor, welches für den Jugenddienst
während rund
eines Jahres erarbeitet wurde. Mit der Präsentation und der
gestrigen
"Einweihungsfeier" sollte auch ein neuer Abschnitt in der Jugendarbeit
der Stadtpolizei markiert werden. Die hiesige Polizei verfügt zwar
schon seit einigen Jahren über eine kleine Gruppe von Polizisten,
welche für die Jugend verantwortlich sind. Seit Kurzem arbeitet
hierfür
aber eine grössere Truppe, mit zurzeit neun und bald elf
Mitgliedern.
Die fünf Säulen des neuen Arbeitsleitfadens stehen unter den
Titeln
"Prävention", "Früherkennung", "Vernetzung", "Repression" und
"Nachbetreuung". Michael Künzle, Vorsteher des Departements
Sicherheit
und Umwelt, lobte das neue Konzept als "schweizweit einzigartig".
Aussergewöhnlich sei, dass in Winterthur verschiedenste
Institutionen
eng zusammenarbeiten: so beispielsweise die Schulleitungen und
Schulsozialarbeiter, aber auch das Sozialdepartement und eben die
Polizei.
Daneben sei aber auch die Grösse der Winterthurer Jugendtruppe
besonders, in der Stadt Zürich gebe es beispielsweise nur gerade
einen
"Jugendpolizisten" mehr. Der gute Personalbestand ermögliche es,
die
"Prävention" und die "Nachbetreuung" richtig zu gewichten, sagte
Künzle. Zurzeit würden beispielsweise Vorträge an
Schulen gehalten.
"Und wir können uns auch nach Abschluss eines Verfahrens bei
Jugendlichen melden", erklärte Künzle. "Damit zeigen wir,
dass wir uns
für sie interessieren, und sie wissen auch, dass wir sie im Auge
behalten." (bee)
Arbeit geht nach Rapport weiter
Als gestern die Neuerungen um den Jugenddienst vorgestellt wurden, galt
Walter Heim ein spezieller Dank. Als Mitglied des Polizeikaders trug er
vor rund neun Jahren massgeblich zum Aufbau der neuen
Stadtpolizeiabteilung bei. "Wir haben damals gemerkt, dass die Arbeit
bei manchen Problemen mit Jugendlichen mit dem Polizeirapport nicht
getan ist." So habe man begonnen, ein Netzwerk aufzubauen um die
Fälle
breiter zu bearbeiten, beispielsweise mit Hilfe der Schulbehörden.
Ziel
des Jugenddienstes sei es immer gewesen, dass die Polizei nicht nur
repressiv, sondern präventiv wirken kann. Heim übergab den
Jugenddienst
an der gestrigen Feier auch in neue Hände, nach 37 Dienstjahren
als
Stadtpolizist tritt er in den Ruhestand.
------------------------
NO NATO 2009
------------------------
linksunten.indymedia.org
15.4.09
Prozess NATO-Gipfel. ZeugInnen gesucht!
Verfasst von: Ermittlungsausschuss Berlin
Matthias sitzt seit dem NATO-Gipfel in Straßburg im Knast. Anfang
Mai
hat er sein Verfahren. Der Berliner Ermittlungsausschuss sucht dringend
Zeug_innen, die die Festnahme beobachtet haben und ein
Gedächnisprotokoll schreiben können, um ihn bei der
Vorbereitung seiner
Verteidigung zu unterstützen.
Matthias sitzt seit dem NATO-Gipfel im Knast in Straßburg. Um
seine
Verteidigung vorzubereiten, braucht er dringend und vor allem schnell
Zeug_innen, die seine Festnahme beobachtet haben oder zu der Situation
etwas sagen können. Wenn Ihr etwas gesehen habt, schreibt bitte
ein
Gedächnisprotokoll und bringt das zum Berliner
Ermittlungsausschuss.
(Per Post geht auch, E-Mails NUR verschlüsselt!) Wir kümmern
uns um die
Koordination und leiten das Material nach Frankreich weiter. Matthias
Gedächnisprotokoll von seiner Festnahme findet ihr hier: http://linksunten.indymedia.org/de/node/4810
(français: http://linksunten.indymedia.org/fr/node/4790)
Danke!
Der Berliner EA
Ermittlungsausschuss
Gneisenaustraße 2a
10961 Berlin
Telefon 030- 692 22 22
ea-berlin[at]web.de
Sprechstunde immer Dienstags 20-22 Uhr
--
linksunten.indymedia.org
15.4.09
http://linksunten.indymedia.org/de/node/4810
Ein deutscher Genosse ist seit dem Gipfel gefangen und braucht
Zeugenaussagen
Verfasst von: témoignage. Translated by: Zeugenaussage
Wer kann Aussagen zu meiner Festnahme am 04.04.2009 um ca. 17:00 Uhr in
der Straße "Route de L´ile des Epis" in Straßburg
machen.
Ich bin mit dem Bus Nr. 1 des "No-Nato Bündnisses" (Abfahrt in
Berlin-Südkreuz am Freitag, den 3.4.09 um 21.30h) zur Demo
gefahren,
wurde dort in Polizeigewahrsam genommen und befinde mich seit dem in
Frankreich in U-Haft, da mir Gewalt und Widerstand vorgeworfen wird.
Um Gerechtigkeit walten zu lassen ist es für mich absolut wichtig
Zeugen zu finden, die am Ort des Geschehens waren und bereit sind zu
meiner Entlastung Aussagen zu machen.
Zu meiner Person:
Name: Matthias / ca. 1,85m groß / mittelblondes Haar, beidseitig
kurz
rasiert (leichter Iro-Schnitt) / Schwarzer Rucksack / Grau-Schwarze
Kleidung / man würde mich 25-30 Jahre alt schätzen
zur Erläuterung:
Dieser Bericht wurde von mir persönlich verfasst und als Brief an
meine
Angehörigen geschickt, mit der Bitte ihn zu veröffentlichen.
Gedächtnisprotokoll
Ich war mit 5 Leuten aus dem Bus (1 Junge/4 Mädchen) bei der
Anti-Nato
Demo, als diese in einem Industriegebiet vor einer
Einsenbahnbrücke
gestoppt wurde. Der Grund für den Stop ergab sich aus einem
Feuerwehreinsatz (siehe Punkt 1 auf der Karte) auf der geplanten
Demo-Strecke. Wegen der Löscharbeiten hatte die Feuerwehr das
Gebiet
gesperrt und die Polizei blockierte die Strecke an einer
Eisenbahnunterführung (Punkt 2).
Nach etwa einer halben Stunde griffen mehrere Dutzend Leute (vorwiegend
Migranten aus den Vororten?) die Polizei mit Steinen (Punkt 3) an.
Diese antwortete ihrerseits mit Tränengaseinsatz. Durch das
Tränengas
verzogen sich die meisten Menschen im vorderen Teil der Demo, bis auf
die Steinewerfer. Ich entfernte mich auch und fand meine Gruppe aus dem
Bus links vom Bahndamm wieder (Punkt 4).
Da der Weg durch die Krawalle versperrt war, wussten wir nicht wohin
(Punkt 5) wir gehen sollten. Ein ältere, einheimischer Mann der
deutsch
sprach und eine Karte hatte sagte uns, wo wir langgehen sollten. Er
führte uns links von der Eisenbahnunterführung über die
Bahngleise
(Punkt 6).
Nur ein Mädchen (lange, rote Haare) aus meiner Busgruppe war noch
dabei
- die anderen bleiben zurück. Insgesamt waren wir so 15 Personen,
die
sich von dem alten Mann "führen" ließen. Über den
Bahndamm rüber, kamen
wir in einem Hof eines Mehrfamilienhauses, in dem auf einem Spielplatz
viele Kinder und Eltern waren, an (Punkt 7). Um auf die Straße zu
gelangen, gingen wir dem alten Mann hinterher durch einen Hausflur vom
Hof zur Straße (namentlich "Route de L´ile des Epis"). Ich
war einer
der letzten die das Haus verließen und sah, wie die Menschen vor
mir
nach links weg liefen (Punkt9).
Als Ich aus dem Haus kam, kamen mir von rechts 2 Polizisten (xx)
entgegen, die ohne Vorwarnung gegen mich Pfefferspray einsetzten. Um
dem zu entgehen drehte ich mich nach links uns sah von der Straße
her
einen weiteren Beamten (x) auf mich zu rennen. Im Bewusstsein, nichts
getan zu haben und an diesem Ort auch keine Ausschreitungen/Krawalle
waren, lief ich nicht weg, sondern wurde von letzterem Polizisten
festgenommen (Punkt 8). Ich leistete keinerlei Widerstand. Der Polizist
drücke mich zu Boden und legte mir Einweg-Fesseln an.
Anschließend
wurde ich zum Polizeiwagen (Punkt 10) gebracht, der sich ungefähr
vor
der Hausnummer 25 der Route de L´ile des Epis befand und nur etwa
10-15m vom Ort der Festnahme entfernt war. Ich mußte mit 2
weiteren
Gefangenen, die bereits im Wagen saßen ca. 2 Stunden warten.
Bis spätestens Anfang Mai muß ich meine Verteidigung
vorbereitet haben,
wenn jemand was zu meiner Entlastung beitragen kann, meldet Euch bitte
unter angegebener email-Adresse: ea-berlin [at] web.de