MEDIENSPIEGEL 30.4.09
(Online-Archiv: http://www.reitschule.ch/reitschule/mediengruppe/index.html)

Heute im Medienspiegel:
- Reitschule-Kulturtipps (Kino, DS, tojo)
- BE: Rauchverbot vor Bundesgericht
- Progr-Frage bei Mader
- Gemeinderat pro "Keine gewalttätigen Demonstranten"
- BE: Videoüberwachung ab 1. Juli möglich
- Sexwork: CVP will Puff-Zone
- Kornhaus: SP gegen Vineyard-Sekte als Mieterin
- Rabe-Info 30.4.09
- Lärm + Sicherheit: Kofmehl SO gefährdet
- Drogenszene LU: Repression + Ausbau Fixerraum
- Weisse Fabrik ZH: Diskussionsknatsch
- Homophobie ZH: Anzeige gegen Familienlobby

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REITSCHULE
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Do 30.04.09
09.00 Uhr - Viktoriaplatz - Übergabe des Public Eye Award-Schmähpreises an die BKW
09.45 - BEA-Austellungshalle 220 - Protestaktion an der Generalversammlung der BKW
20.00 Uhr - Kino - Soy Cuba, M. Kalatosow, CUB 1964, 141 Min., 35mm, span./d  - Mit einer Einführung von Geri Krebs
20.30 Uhr - Tojo - Auawirleben: Für eine bessere Welt, Roland Schimmelpfennig. HKB
21.00 Uhr - Rössli-Bar - BABEL FISHH US, Rap

Fr 01.05.09 (Heraus zum 1. Mai!)
15.30 Uhr - Kramgasse - Besammlung zum 1. Mai-Umzug
15.45 Uhr - Kramgasse - Besammlung Revolutionärer Block
16.00 Uhr - Innenstadt - 1. Mai-Umzug
16.30 Uhr - Bundesplatz - Offizielle Feier mit diversen Reden + Konzerten: Addam Had'em, Stiller Has BE
16.30 Uhr - Vorplatz - Revolutionäres 1. Mai-Fest - Infostände, Antifaschistischer Jahrmarkt + Konzerte: Skärseld D (HC-Punk), ProtonProd CH (Rap), Quartier Libre FR (Ska-Punk) (bis 23.00)
20.30 Uhr - Kino - Soy Cuba, M. Kalatosow, CUB 1964, 141 Min., 35mm, span./d
20:30 Uhr-  Auawirleben: "Für eine bessere Welt" von Roland Schimmelpfennig. HKB. Danach Publikumsgespräch.
23.00 Uhr - Vorplatz- Piratenbar & DJ IPod
23.00 Uhr - Dachstock - Ballroomblitz II: Saint Pauli (Etage Noir Special/Moonbootique/ger) & Zaber Riders (ch)

Sa 02.05.09
20:30 Uhr- Auawirleben: "Für eine bessere Welt" von Roland Schimmelpfennig. HKB
21.00 Uhr - Kino - Havanna - die neue Kunst Ruinen zu bauen, F. Borchmeyer, D/CUB 2006, 85 Min., 35mm, OV/d
23.00 Uhr - Dachstock - Liquid Session: Calibre (Signature Recs/UK) & MC DRS (UK)

So 03.05.09:
08.00 Uhr - Grosse Halle/Vorplatz - Flohmarkt
09.00 Uhr - SousLePont - Brunch
18.00 Uhr - Rössli-Bar - Piano-Bar

Infos: www.reitschule.ch

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WoZ 30.4.09

Kubanisches Kino

Fünfzig Jahre ist es her, als der kubanische Diktator Fulgencio Batista von der Bewegung des 26. Juli gestürzt wurde und Fidel Castro ein neues Regime auf Kuba errichtete. Drei Monate nach der Revolution wurde das Filminstitut ICAIC (Instituto Cubano de Arte e Industria Cinematográfica) gegründet.

Zum Fünfzig-Jahr-Jubiläum des ICAIC zeigt das Kino in der Reitschule Bern nebst neueren und älteren Spielfilmen auch Dokumentarfilme, die im Filmschaffen Kubas einen festen Platz haben. Den Auftakt macht der Monumentalfilm "Soy Cuba" (1964) des russi schen Regisseurs Mikhail Kalatozov. Der Film, ganz in der Tradition Sergej Eisensteins, singt in vier Episoden ein Loblied auf die Kubanische Revolution. süs

50 Jahre Kuba im Film in: Bern Kino in der Reitschule. Do, 30., bis Do, 25. April.

"Soy Cuba", Do, 30 April, 20 Uhr, mit Einführung von Geri Krebs; Fr, 1. Mai, 20.30 Uhr. www.reitschule.ch

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20 Minuten 30.4.09

Elektro-DJs am Ballroomblitz im Dachstock

Fr, 1.5., 23 Uhr, Ballroomblitz II, Dachstock.

Elektro. Morgen bringen ein Basler DJ-Trio und ein Duo aus Hamburg den Dachstock zum Kochen. Die Hamburger Saint Pauli setzen dabei auf einen Mix aus House, Elektro und Rock. Die Basler Zaber Riders fahren aufs Gleiche ab, versprechen jedoch, etwas mehr Gesang und Melodien auf den Dancefloor zu bringen als die deutschen Headliner. Ebenfalls am Abend beteiligt sind die jungen VJs von Les Enfants Terribles. Sie erfinden für die zweite Ausgabe des Ballroomblitzes eine eigene Bilderwelt.

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BZ 30.4.09

Tojo Theater

Verwirrspiel im Dschungel-Krieg

"Für eine bessere Welt": In diesem Stück von Roland Schimmelpfennig geht es um eine Gruppe von Männern und Frauen, die im afrikanischen Dschungel in einen obskuren Krieg verwickelt sind. Die Fronten sind unklar, die Umgebung unvertraut. Und wo ist eigentlich der Gegner? Es beginnt ein surreales Spiel mit der Realität. Und Schritt für Schritt wird aus der Kriegshandlung auch ein Zerrspiegel des Verhältnisses der Geschlechter zueinander. Produziert wurde das Stück von der Hochschule der Künste Bern mit Studierenden des Bachelor of Arts in Theater. Regie: Boris von Poser.
cw

Heute Donnerstag sowie am Freitag und Samstag, 20.30 Uhr im Tojo Theater Reitschule Bern; weitere Vorstellungen am 8., 9., 14., 15. und 16. Mai an der Hochschule der Künste Bern, Sandrainstrasse 3, jeweils um 20 Uhr.

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RAUCHVERBOT
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Bund 30.4.09

Verzögerung ist möglich

Rauchverbot

Gastro Bern kämpft mit einer Beschwerde vor Bundesgericht gegen die Verordnung des Gesetzes zum Schutz vor Passivrauchen ("Bund" von gestern). Dieses verbietet das Rauchen in öffentlich zugänglichen Gebäuden. In Restaurants darf nur noch in Fumoirs geraucht werden. Das Gesetz soll am 1. Juli in Kraft treten. Die Branchenorganisation kämpft insbesondere gegen die Bestimmung, wonach Fumoirs keine Ausschankvorrichtungen enthalten dürfen.

Führt die Beschwerde nun zu einer Verzögerung? Das sei möglich, sagt Peter Hänni, Professor für Staats- und Verfassungsrecht an der Universität Freiburg. Der Richter, der die Beschwerde behandelt, müsse über die aufschiebende Wirkung entscheiden. Dabei werde er hauptsächlich zwei Interessen gegeneinander abzuwägen haben: Besteht ein öffentliches Interesse daran, dass die Inkraftsetzung des Gesetzes nicht verzögert wird? Und: Ist es den Beschwerdeführern zuzumuten, dass sie Massnahmen ergreifen müssen, welche sich später - falls sie Recht erhalten sollten -als unnötig erweisen könnten. Inhaltlich sei eine Beschwerde gegen eine Verordnung fast nur dann erfolgversprechend, wenn der Regierungsrat in die Verordnung Bestimmungen aufgenommen hat, die nicht mit dem übereinstimmen, was der Gesetzgeber meinte.

Grossrat Ruedi Löffel (evp, Münchenbuchsee), der die Debatte ums Rauchverbot in Gang brachte, sagt, zahlreiche Wirte seien an klaren, für alle geltenden Regeln interessiert. Stattdessen löse der Gastro-Verband mit seinen Ausnahmeforderungen vielerorts Verunsicherung aus. Die Beschwerde erscheine ihm wie eine Verzweiflungstat. Löffel sagt, die Verordnung bilde die Meinung des Gesetzgebers gut ab.

 Eine Beschwerde gegen die Verordnung könne das vom Grossen Rat beschlossene Gesetz nicht mehr in Frage stellen, teilte der Kanton Bern gestern Abend mit. Deshalb werde es wie vorgesehen Kraft treten. Da die Beschwerde nicht automatisch eine aufschiebende Wirkung habe, würden am 1. Juli auch die Verordnungsbestimmungen in Kraft treten. "Diese gelten, bis das Bundesgericht allenfalls etwas anderes bestimmt." (db)

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BZ 30.4.09

Rauchverbot

Am 1.Juli festhalten

Regierungsrat Andreas Rickenbacher (SP) ist überzeugt, dass das Rauchverbot im Kanton Bern trotz der Beschwerde von Gastrobern beim Bundesgericht wie geplant am 1.Juli in Kraft treten kann. Der Verband habe weder das Gesetz noch den Inkraftsetzungsbeschluss angefochten, sagt Rickenbacher. "Somit wird der Schutz vor Passivrauchen auf den 1.Juli umgesetzt."

Derweil übt EVP-Grossrat Ruedi Löffel, Präventionsexperte und "Vater" des kantonalen Gesetzes zum Schutz vor Passivrauchen, scharfe Kritik an Gastrobern: Der Verband habe den Passivrauchschutz "von Anfang an nur behindert und verzögert". Die Wirte hingegen, mit denen er gesprochen habe, wollten vor allem eines: klare und für alle Betriebe gleiche Regeln.

"Anstatt die Wirte bei der Umsetzung zu unterstützen, vertritt der Gastroverband Einzelinteressen, schürt Angst und hinterlässt einen unglaublich rückständigen Eindruck", sagt Löffel. Der Gang ans Bundesgericht komme ihm vor "wie eine Verzweiflungstat von uneinsichtigen, personal- und gästefeindlichen Funktionären".
drh

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Berner Rundschau 30.4.09

Rauchverbot vor Bundesgericht

Gastro Bern wehrt sich für den Ausschank in neuen Fumoirs

Nun steht der Wirte-Verband doch noch auf die Hinterbeine. Wie der Vorstand von Gastro Bern entschied, wehrt er sich mit einer Beschwerde vor Bundesgericht gegen das "unverhältnismässige" Rauchverbot im Kanton Bern. Das Gesetz soll ab 1. Juli Personal und Gäste in öffentlichen Gebäuden vor Auswirkungen des Rauchens schützen. Der Grosse Rat beschloss das Gesetz letzten Herbst; kürzlich erliess die Regierung Details der Ausführungsbestimmungen (s. Ausgabe vom 3. April).

Auf Anfrage begründet Gastro-Bern-Vize Jürg Ingold: "Konkret sind wir mit der Definition der Fumoir-Bestimmungen nicht einverstanden." Es sei "nie vorgesehen gewesen, dass Service-Mitarbeiter alles Essen und Trinken in die Fumoirs tragen müssen", so der Madiswiler "Bären"-Wirt. Die Bestimmungen sehen aber vor, dass alle Ausschank-, Buffet- oder Kühleinrichtungen in Fumoirs zurückgebaut respektive unbenutzbar gemacht werden müssen. "Das schränkt die betriebliche Freiheit zu stark ein", so Ingold. Zudem wehren sich die Wirte dagegen, dass die Gaststube nicht als Fumoir gelten darf; in vielen Betrieben sei so mit verhältnismässigem Aufwand kein Fumoir einzurichten.

Laut Stefan Reichen vom beco Berner Wirtschaftsamt hat die Beschwerde "keine aufschiebende Wirkung". Gastro Bern habe das Gesetz ja nicht bestritten. Der Regierungsrat habe beschlossen, dass das Gesetz wie vorgesehen am 1. Juli in Kraft trete.

Kein Verständnis für die Beschwerde hat EVP-Grossrat Ruedi Löffel (Bern): "Der Gang ans Bundesgericht kommt mir vor wie eine Verzweiflungstat von uneinsichtigen, personal- und gästefreundlichen Funktionären, die nicht im Interesse ihrer Verbandsmitglieder handeln." Der Initiant des Berner Rauchverbots betont, in Gesprächen mit Wirten komme immer wieder der Wunsch nach "klaren, für alle gleiche Regeln" auf. (sat)

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be.ch 29.4.09

Medienmitteilung des Kantons Bern

Der Schutz vor Passivrauchen wird umgesetzt (29.04.2009)

Die angekündigte Beschwerde von Gastro Bern ändert nichts an der Einführung des Schutzes vor Passivrauchen im Kanton Bern. Die Vorschriften treten wie geplant am 1. Juli 2009 in Kraft.

Die Branchenorganisation Gastro Bern hat angekündigt, beim Bundesgericht eine Beschwerde gegen die Umsetzung des Rauchverbots im Kanton Bern einzureichen. Eine Beschwerde gegen die Verordnung kann das vom Grossen Rat beschlossene Gesetz nicht mehr in Frage stellen. Deshalb wird das Gesetz wie vorgesehen am 1. Juli 2009 in Kraft treten. Da die Beschwerde nicht automatisch eine aufschiebende Wirkung hat, werden am 1. Juli 2009 auch die Verordnungsbestimmungen in Kraft treten, wie sie der Regierungsrat beschlossen hat. Sie gelten bis das Bundesgericht allenfalls etwas anderes bestimmt. Bevor der Kanton Bern vom Bundesgericht offiziell aufgefordert wird, zur eingereichten Beschwerde Stellung zu beziehen, ist eine inhaltliche Äusserung zu den Anliegen von Gastro Bern nicht möglich.

Vor Bundesgericht bereits hängig ist eine Beschwerde bezüglich des Rauchens von Wasserpfeifen. Diese Beschwerde anerkennt ausdrücklich die Bestimmungen, soweit sie das "normale Rauchen" von Zigaretten betreffen. Das beco ist gestützt auf Unterlagen des Bundesamts für Gesundheit und der World Health Organisation der Auffassung, dass eine Ausnahme für das Rauchen von Wasserpfeifen gesundheitspolitisch nicht gerechtfertigt ist.

Die Unterlagen zum Thema "Schutz vor Passivrauchen" finden Sie im Internet. http://www.be.ch/rauchen

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PROGR
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Bund 30.4.09

Abstimmung findet statt

Die SVP-Beschwerde gegen die Progr-Abstimmung hat keine aufschiebende Wirkung

Am 17. Mai wird über die Progr-Varianten abgestimmt. Das Verwaltungsgericht billigt der SVP-Beschwerde keine aufschiebende Wirkung zu. Inhaltlich ist die Beschwerde aber noch nicht vom Tisch.

Markus Dütschler

Am 17. Mai befindet der Souverän über den Progr: Soll im alten Progymnasium das Siegerprojekt des städtischen Wettbewerbs "Doppelpunkt" realisiert werden oder das von Künstlerkreisen lancierte Alternativprojekt "Pro Progr"? Der SVP stiess von Anfang an sauer auf, dass ein nachträglich erarbeitetes Projekt einem Wettbewerbssieger gegenübergestellt wird. Darum reichte SVP-Stadtrat Peter Bernasconi mit seiner Partei am 23. März beim Regierungsstatthalteramt Bern Beschwerde ein. Am 6. April entschied Statthalterin Regula Mader: Sie entzog der Beschwerde die aufschiebende Wirkung und sistierte das Beschwerdeverfahren. Begründung: Das Stimmmaterial sei noch gar nicht verschickt worden und liege den Bürgern somit noch nicht vor.

Stimmvolk nicht manipuliert

Das akzeptierte die SVP nicht. Sie erhob beim Verwaltungsgericht Beschwerde gegen Maders Verfügung. Die Sistierung müsse aufgehoben werden, und die Stimmrechtsbeschwerde müsse aufschiebende Wirkung erhalten, so die SVP. Im Urteil vom 28. April, das gestern veröffentlicht wurde, verneint nun auch das Verwaltungsgericht die aufschiebende Wirkung. Obwohl es sich inhaltlich mit der Beschwerde nicht befasst hat, schreibt das Gericht, "prima vista" erkenne es "keine gewichtigen Mängel" in der Stadtratsvorlage. Zwar gebe es "gewisse Ungenauigkeiten", doch könne sich "die geneigte Leserschaft" des Abstimmungsbüchleins eine Meinung bilden und werde nicht auf unzulässige Weise beeinflusst.

In einem Punkt ist aber das Verwaltungsgericht mit der Vorinstanz nicht einverstanden. Es sei "schwer verständlich", weshalb Mader die Sistierung verfügt habe mit der Begründung, die Stimmunterlagen seien noch nicht verschickt worden. Eine "möglichst rasche Klärung von allfälligen Beeinträchtigungen der Abstimmungsfreiheit" gingen vor, so das Gericht. Die SVP zieht den Entscheid nicht an die nächste Instanz weiter. Am Ball ist nun die Berner Statthalterin.

Inhaltlicher Entscheid folgt

"Jetzt muss Mader inhaltlich entscheiden", sagt Bernasconi. Falls sie die Beschwerde schütze, werde der laufende Urnengang nicht ausgezählt, so Bernasconi. Fälle sie ihren Entscheid erst nach dem 17. Mai, müsste die Abstimmung annulliert werden. Für den Fall, dass die SVP durchkommt, hofft Bernasconi auf einen schnellen Entscheid: "Dann wäre der Scherbenhaufen kleiner."

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BZ 30.4.09

Progr

Abstimmung bleibt auf der Kippe

Das Verwaltungsgericht gewährt der Beschwerde gegen die Progr-Abstimmung keine aufschiebende Wirkung. Damit könnte der Urnengang am 17. Mai stattfinden. Doch nun schaltet sich Statthalterin Regula Mader wieder ein.

Kommt sie? Kommt sie nicht? Seit einem Monat ist die Durchführung der auf den 17. Mai angesetzten Abstimmung über die Zukunft des ehemaligen Progymnasiums auf der Kippe. Dies weil die SVP und ihr neuer Präsident Peter Bernasconi bei Regierungsstatthalterin Regula Mader eine Beschwerde gegen die Vorlage eingereicht haben. Sie kritisieren vorab den stadträtlichen Entscheid von Anfang März, dem Volk eine Alternativabstimmung zu unterbreiten: Neben dem Sieger des Projektwettbewerbs, dem Bildungs-, Kultur- und Gesundheitszentrum "Doppelpunkt", steht auch das eigentlich zu spät eingereichte Künstlerprojekt "Pro Progr" zur Abstimmung.

Gericht stützt Statthalterin

In einer ersten Handlung hat Regierungsstatthalterin Mader Anfang April der Beschwerde die aufschiebende Wirkung entzogen. Dies bedeutet, dass die Abstimmung stattfinden kann, auch wenn noch kein Entscheid in der Sache selbst vorliegt. Damit war Bernasconi nicht einverstanden: Er wollte erst eine Abstimmung, wenn die Sachlage geklärt ist. Er hat darum Maders Entscheid beim Verwaltungsgericht angefochten. Dieses hat nun in seinem gestern publizierten Entscheid Maders Vorgehen zum grössten Teil gestützt: Der Entzug der aufschiebenden Wirkung sei rechtens.

Damit kann die Abstimmung am 17. Mai grundsätzlich stattfinden, wie der Gemeinderat gestern mitgeteilt hat. Der Urnengang findet aber unter Vorbehalt statt, könnte doch das Resultat im Nachhinein ungültig erklärt werden: In der Hauptsache, der Frage nach der Zulässigkeit der Alternativabstimmung, hat die Regierungsstatthalterin ja noch nicht entschieden.

Büchlein objektiv

Diese Aussicht findet zwar auch das Verwaltungsgericht unschön: Eine eventuelle nachträgliche Aufhebung einer Abstimmung sei aus "staatspolitischen Gründen" möglichst zu vermeiden, schreibt das Gericht im Urteil. Noch schlimmer fände das Gericht aber, wenn Gerichtsverfahren "zum Instrument der politischen Auseinandersetzung vor Abstimmungen" werden.

Was zähle sei, dass die Stimmberechtigten unverfälscht ihre Meinung bilden und äussern könnten. Dies bezweifelt Bernasconi: In seiner Beschwerde hat er auch das Abstimmungsbüchlein gerügt - es informiere nicht objektiv. Dem widerspricht nun das Verwaltungsgericht ebenso, wie es schon Regierungsstatthalterin Regula Mader tat.

Rüge für Maders Pirouette

Rüge erhielt Mader vom Gericht hingegen für ihre formalistische Pirouette, wonach eine Beschwerde gegen ein Abstimmungsbüchlein erst möglich sei, wenn das Büchlein verschickt worden sei. Mader hatte das Verfahren deswegen mit einer Sistierung einige Tage eingefroren. Dies laufe den öffentlichen Interessen zuwider, urteilt das Verwaltungsgericht.

Mader entscheidet bald

Trotz des klärenden Urteils bleibt weiterhin offen, ob die Abstimmung am 17. Mai auch wirklich stattfindet: Gestern liess Regula Mader nämlich einigermassen überraschend verlauten, dass sie in der Hauptsache noch nächste Woche zu entscheiden gedenke.

Falls Mader Bernasconis Beschwerde gutheisst, würde die Abstimmung kurzfristig abgesagt. Falls sie die Beschwerde abweist, würde dies dem Alternativprojekt "Pro Progr" im Abstimmungskampf kräftig Schub geben, befürchtet Peter Bernasconi. "Wenn Mader fair wäre, würde sie mit dem Entscheid bis nach der Abstimmung warten." Immerhin habe sie mit der Sistierung zuerst auf Zeit gespielt.

Nicht ans Bundesgericht

Den Entscheid des Verwaltungsgerichts will Bernasconi nicht ans Bundesgericht weiterziehen. Doch auch so bleibt die Frage im Raum: Kommt die Abstimmung am 15. Mai oder kommt sie nicht?

Adrian Zurbriggen

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Parolen

Mitteparteien winden sich

Bei fast allen grösseren Stadtberner Parteien gab die Progr-Abstimmung länger zu reden. Dies nicht bloss weil das Geschäft umstritten ist, und beide Projekte ihre Vorzüge aufweisen, sondern weil das Abstimmungsprozedere kompliziert ist: Die Stimmberechtigten müssen sowohl zum Bildungs-, Kultur- und Gesundheitszentrum "Doppelpunkt" als auch zum Künstlerprojekt "Pro Progr" Ja oder Nein sagen. Zudem müssen sie sich bei der Stichfrage für das eine oder das andere entscheiden. Während SP und GB "Pro Progr" favorisieren und FDP, SVP und BDP klar für "Doppelpunkt" eintreten, taten sich die Mitteparteien bei der Parolenfassung schwer - so kam es zu durchaus "kreativen" Kompromisslösungen:

SP: Nein zu "Doppelpunkt", Ja zu "Pro Progr". Stichfrage: "Pro Progr".

GB: Nein zu "Doppelpunkt", Ja zu "Pro Progr". Stichfrage: "Pro Progr".

GFL: Doppeltes Nein. Stimmfreigabe in der Stichfrage.

CVP: Doppeltes Ja. Stimmfreigabe in der Stichfrage.

GLP: Stimmfreigabe zu "Doppelpunkt", Ja zu "Pro Progr". Stichfrage: "Pro Progr".

BDP: Ja zu "Doppelpunkt", Nein zu "Pro Progr". Stichfrage: "Doppelpunkt".

FDP: Ja zu "Doppelpunkt", Nein zu "Pro Progr". Stichfrage: "Doppelpunkt".

SVP: Ja zu "Doppelpunkt", Nein zu "Pro Progr". Stichfrage: "Doppelpunkt".

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Berner Rundschau 30.4.09

SVP blitzt ab

Progr-Abstimmung kann stattfinden

Die Stadtberner können am 17. Mai über den Verkauf der Liegenschaft des ehemaligen Progymnasiums (Progr) abstimmen. Die SVP der Stadt Bern und Stadtrat Peter Bernasconi (SVP) sind beim Verwaltungsgericht abgeblitzt, wie dieses gestern mitteilte. Die Abstimmungsbotschaft verletze die Pflicht der objektiven Information nicht. Die SVP hat sich gegen einen Entscheid der Regierungsstatthalterin Regula Mader gewehrt, die Anfang April einer Stimmrechtsbeschwerde der SVP die aufschiebende Wirkung entzogen hatte (wir berichteten).

Der Gemeinderat begrüsst das Urteil insofern, als es grünes Licht zur Durchführung der Volksabstimmung für die beiden Alternativen "Doppelpunkt" und "Pro Progr" gebe. Allerdings verweist der Gemeinderat darauf, dass Mader in der Hauptsache noch entscheiden müsse. (uz)

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bern.ch 29.4.09

Verwaltungsgericht zur Progr-Abstimmung: Keine aufschiebende Wirkung für SVP-Beschwerde

Das kantonale Verwaltungsgericht gewährt der SVP-Beschwerde gegen die Progr-Abstimmung keine aufschiebende Wirkung. Der Gemeinderat hält daher an der auf den 17. Mai 2009 angesetzten Volksabstimmung mit den Varianten "Doppelpunkt" und "Pro Progr" fest.

Die SVP der Stadt Bern und Stadtrat Peter Bernasconi reichten im März 2009 Beschwerde gegen die Vorlage und die Abstimmungsbotschaft zum ehemaligen Progymnasium ein und verlangten die Aufhebung des stadträtlichen Entscheids, sowohl das Projekt "Doppelpunkt" als auch das von einer Künstlergruppe lancierte Projekt "Pro Progr" zur Volksabstimmung zu bringen. Anfang April sistierte die Regierungsstatthalterin das Beschwerdeverfahren bis zum Versand des Abstimmungsmaterials und entzog der Beschwerde gleichzeitig die aufschiebende Wirkung. Gegen diesen Zwischenentscheid erhob die SVP Beschwerde beim kantonalen Verwaltungsgericht.

Meinungsbildungsprozess nicht beeinträchtigt

Das Verwaltungsgericht hat nun gegen die SVP-Beschwerde entschieden. Es hält in seiner Begründung unter anderem fest, dass in der Abstimmungsbotschaft keine Verletzung der Pflicht zur objektiven Information festzustellen sei. "Aufgrund der vorgenommenen summarischen Prüfung der Argumente der Beschwerdeführenden drängt sich keineswegs der Eindruck auf, der Stadtrat beeinflusse den politischen Meinungsbildungsprozess mittels der Abstimmungsbotschaft in unzulässiger Weise", schreibt das Verwaltungsgericht in seinem Urteil. Unter diesen Umständen sei nicht zu beanstanden, dass die Regierungsstatthalterin der Beschwerde die aufschiebende Wirkung entzogen habe.

Weiter hält das Verwaltungsgericht fest, dass der stadträtliche Entscheid, die Vorlage als Alternativabstimmung den Stimmberechtigten zu unterbreiten, keiner Rechtsprüfung zugänglich sei. Eine solche Beschwerde kann demnach erst gegen das Abstimmungsergebnis erhoben werden.

Entscheid der Regierungsstatthalterin steht noch aus

Der Gemeinderat hat an seiner heutigen Sitzung das Urteil insofern begrüsst, als das Verwaltungsgericht für die Durchführung der Volksabstimmung grünes Licht gegeben hat. Über die Beschwerde muss in der Hauptsache aber von der Regierungsstatthalterin noch entschieden werden. Unter Vorbehalt dieses Entscheids findet die Abstimmung über das ehemalige Progymnasium wie geplant am 17. Mai 2009 im Rahmen einer Alternativabstimmung statt.
 
Informationsdienst der Stadt Bern

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DEMO-INITIATIVE
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bern.ch 30.4.09

Initiative "Keine gewalttätigen Demonstranten": Gemeinderat empfiehlt dem Stadtrat Annahme

Der Gemeinderat hat den Vortrag zur Initiative "Keine gewalttätigen Demonstranten" zu Handen des Stadtrats genehmigt. Er begrüsst die Initiative. Weil sie eine Änderung des städtischen Kundgebungsreglements nötig machen würde, fällt die Initiative in den Zuständigkeitsbereich des Stadtrats. Sollte er die Initiative annehmen, würde eine Volksabstimmung hinfällig.

Die Initiative "Keine gewalttätigen Demonstranten" verlangt eine Ergänzung des Kundgebungsreglements der Stadt Bern. Aufgenommen werden soll einerseits ein sogenannter Entfernungsartikel. Damit müssten sich Teilnehmende von einer Kundgebung entfernen, sobald sie von der Polizei darauf aufmerksam gemacht werden, dass die Kundgebung zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung aufgelöst werden muss.

Andererseits ist vorgesehen, dass bei Widerhandlung gegen den Entfernungsartikel Bussen bis zum Höchstmass von 5000 Franken ausgestellt werden können.

Nicht unbedingt eine Volksabstimmung nötig

Der Gemeinderat erachtet es als sinnvoll, einen Entfernungsartikel mit Strafnorm einzuführen und die Polizei mit den entsprechenden Kompetenzen auszustatten. Er hatte dies bereits bei der Totalrevision (vom 1. September 2004) und der Teilrevision (vom 26. März 2008) des Kundgebungsreglements vorgesehen. In beiden Fällen war das Ansinnen jedoch vom Stadtrat abgelehnt worden. Da der Gemeinderat zurzeit Massnahmen zur Verbesserung der objektiven und subjektiven Sicherheit prüft und sich der Stadtrat in letzter Zeit vermehrt für eine stärkere Polizeipräsenz ausgesprochen hat, empfiehlt der Gemeinderat dem Stadtrat die Initiative zur Annahme.

Die Änderung des Kundgebungsreglements liegt im Zuständigkeitsbereich des Stadtrats. Für den Fall, dass dieser die Initiative annimmt, würde keine Volksabstimmung durchgeführt. Die Änderung des Kundgebungsreglements würde dann - vorbehältlich des Referendums - in Kraft treten. Dieses Vorgehen ist im Artikel 15 Absatz 3 des kantonalen Gemeindegesetzes vom 16. März 1998 in Verbindung mit Artikel 36 der Gemeindeordnung der Stadt Bern vom 3. Dezember 1998 geregelt. Sollte der Stadtrat die Initiative dagegen verwerfen, werden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger das letzte Wort haben.

Informationsdienst der Stadt Bern

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Verein "Bern sicher und sauber"
http://bernsicherundsauber.ch/

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BIG BROTHER VIDEO
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be.ch 30.4.09

Medienmitteilung des Kantons Bern

Ausführungsbestimmungen auf 1. Juli 2009 in Kraft gesetzt: Regierungsrat regelt die Videoüberwachung (30.04.2009)

Ab dem 1. Juli 2009 haben die Gemeinden die Möglichkeit, Videoüberwachungen im öffentlichen Raum zur Vorbeugung von kriminellen Handlungen einzusetzen. Der Regierungsrat des Kantons Bern hat die erforderlichen Ausführungsbestimmungen verabschiedet. Damit hat er den Einsatz von Videoüberwachungen im öffentlichen Raum abschliessend geregelt.

Mit einer Änderung des Polizeigesetzes hat der Grosse Rat des Kantons Bern Ende 2008 die gesetzliche Grundlage für Videoüberwachungen im öffentlichen Raum zur Vorbeugung von kriminellen Handlungen geschaffen. Die erforderlichen Ausführungsbestimmungen hat nun der Regierungsrat verabschiedet und in die bereits bestehende kantonale Videoverordnung integriert. Diese Verordnung hat schon bisher den Einsatz von Videoüberwachungen bei Massenveranstaltungen durch die Kantonspolizei ermöglicht. Der Regierungsrat bekennt sich mit den verabschiedeten Ausführungsbestimmungen zu einer ausgewogenen Vorlage, die sowohl sicherheitspolitischen wie auch datenschutzrechtlichen Anliegen Rechnung trägt. Bei der Vorbereitung der Bestimmungen hatte die kantonale Aufsichtsstelle für Datenschutz Gelegenheit zur Stellungnahme.

So legt die ergänzte Videoverordnung die Informations- und Kennzeichnungspflichten der Gemeinden fest und zeigt die Grenzen der Videoüberwachung auf. Darüber hinaus regelt sie das Verfahren bei der Kantonspolizei, das die Gemeinden zu durchlaufen haben, bevor sie Videoüberwachungen einsetzen können. Dabei kommt der engen Zusammenarbeit von Gemeinden und Kantonspolizei besondere Bedeutung zu, um den Nutzen der Videoüberwachung sicherzustellen und zu erhöhen. In materieller Hinsicht werden Gesetz und Verordnung die Videoüberwachung abschliessend regeln. Insoweit besteht für die Gemeinden kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf. Sie werden jedoch ihre internen Zuständigkeiten zu regeln und ein umfassendes Konzept für den Videoüberwachungseinsatz auszuarbeiten haben. Zuletzt haben die Gemeinden alle fünf Jahre die Wirksamkeit der eingesetzten Videoüberwachung zu evaluieren.

Die neuen Verordnungsbestimmungen treten zeitgleich mit dem revidierten Polizeigesetz per 1. Juli 2009 in Kraft.

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SEXWORK
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Bund 30.4.09

CVP will eine "Puff-Zone"

Prostitution soll nicht auf der Strasse stattfinden, sondern im Wohnwagen, fordert eine CVP-Motion

Prostituierte sollen ihrem Gewerbe legal in Wohnwagen nachgehen, schlägt eine CVP-Motion vor, die heute im Stadtrat eingereicht wird. Bei Fachleuten bleiben Fragen offen.

Markus Dütschler

Eine Alternative zum Strassenstrich fordert eine Motion: eine "Puff-Zone", in der Prostituierte in Wohnmobilen oder Wohnwagen legal ihr Gewerbe ausüben können. Absender des Vorstosses, der heute im Stadtrat eingereicht wird, ist die CVP. Stadtrat Henri-Charles Beuchat, bis vor Kurzem Präsident der Stadtpartei, hat das heikle Thema aufgegriffen, da sich "Berns Lustmeilen auf dünnem Eis bewegen", wie es in der Begründung heisst. Die Menschen auf dem Strassenstrich sollen "vor Ausbeutung geschützt werden". Es sei ein ethisches Problem, so Beuchat. Im Blick sei nicht die "grundsätzlich zulässige Prostitution", sondern ihre "Auswüchse und Begleiterscheinungen" wie Gewalt, illegaler Aufenthalt, Ausbeutung oder der störende Suchverkehr motorisierter Freier.

Beuchat fordert den Gemeinderat auf, "ausserhalb der Wohnzone" Strassenabschnitte zu bezeichnen, an denen "Parkplatz-Sex" legal wäre, der sich in Wohnmobilen oder Wohnwagen abspielt. Als Vorteile nennt Beuchat: Die Fremdenpolizei könnte dort gut kontrollieren, Hilfsorganisationen wie Xenia oder Contact-Netz könnten Prävention betreiben. Der "illegale Strassenstrich" auf der Taubenstrasse sollte laut Stadtrat Beuchat aufgelöst werden.

"Etwas viel hineingepackt"

Die Stiftung Contact-Netz betreibt schon jetzt eine mobile Beratungsstelle für "drogenkonsumierende Sexarbeiterinnen": Dreimal wöchentlich ist der Bus von "La Strada" bei der Kleinen Schanze präsent. Sie anerkenne den guten Willen der Motion, sagt Projektleiterin Karin Würsch, aber es sei "schon etwas viel hineingepackt". In der immer noch gültigen Verordnung über die Strassenprostitution von 2003 sei geregelt, wo die Frauen stehen dürften, im "Strada"-Bus würden sie darüber informiert. "Wenn sie ausserhalb der Zone erwischt werden, bezahlen sie eine Busse." Es gebe dort "keine Szene, die aus dem Ruder läuft". Würsch verweist auf eine Motion auf kantonaler Ebene, die ein neues Prostitutionsgesetz verlangt ("Bund" vom 8.4.). Es sei vernünftig, erst einmal diese Resultate abzuwarten.

Martha Wigger von der Prostituierten-Beratungsstelle Xenia sagt, die Problematik von Frauen in Salons oder auf dem Autostrich sei ganz anders gelagert als bei drogenabhängigen Prostituierten: "Man darf das nicht vermischen." Eine offene Frage ist für Fachleute auch, wie Drogen-Prostituierte zu einem teuren Wohnmobil kämen.

Bereits 2003 war der Strassenstrich diskutiert worden. Im Vordergrund standen Parkplatzboxen mit Sichtschutz nach holländischem Vorbild: das "Utrechter Modell". In Bern wollte niemand eine solche Einrichtung in der Nähe haben, die Standortsuche verlief ergebnislos.

Gemeinderat Reto Nause (cvp) sagte, er estimiere den Mut, ein heikles Thema aufzugreifen, selbst wenn noch nicht jede offene Frage beantwortet sei.

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CHRISTEN STATT KULTUR
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20min.ch 30.4.09

Vineyard im Kornhaus

SP schlägt Sekten-Alarm

von Patrick Marbach

Nisten sich im Berner Kornhaus bald Stündeler und Sektierer ein? SP-Politiker warnen vor der christlichen Bewegung Vineyard.

"Es ist skandalös", sagt SP-Stadträtin Giovanna Battagliero. "Die Stadt hätte wissen müssen, an wen sie die ehemalige Kornhausbühne vermietet." Seit letzter Woche ist bekannt, dass die Freikirche Vineyard dort einzieht. Man habe einen solventen Mieter gesucht, der die Infrastruktur des Gebäudes nicht übermäs­sig belaste, begründet die ­Liegenschaftsverwaltung ihren Entscheid. Positive Referenzen hätten bekräftigt, dass Vineyard keine Sekte sei.

Doch die SP-Fraktion warnt nun mit einem Vorstoss vor den neuen Mietern: "Tatsache ist, dass Vineyard eine klar missionarische Bewegung ist, die zum Ziel hat, die ganze Welt zu bekehren", sagt Battagliero.

Vineyard selbst sieht sich dagegen als "Laienbewegung innerhalb der Reformierten Kirche, die diese in ihrem Auftrag unterstützt, allen Menschen das Evangelium zu verkündigen". Auf der Homepage der Berner Sektion gibt es aber auch fragwürdige Berichte über wundersame Heilungen, etwa von zu kurzen Beinen, die plötzlich nachwachsen. Zudem lege Vineyard Homosexuellen nahe, ihre "Entartung" wegzubeten, so Battagliero. Die Stadt müsse den Mietvertrag umgehend künden.

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RABE-INFO 30.4.09
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RaBe-Info 30. April 2009

- Kein Kind ist illegal
- Homosexualität in den Schulstoff
- Zweihundrt mal Strassenmagazin Surprise
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KOFMEHL SO
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Solothurner Tagblatt 30.4.09

Kritik an Kofmehl

Der Solothurner Stadtpräsident Kurt Fluri kritisiert die Kulturfabrik Kofmehl mit scharfen Worten. Sie sei "ernsthaft gefährdet".

Unmissverständlich gab Stadtpräsident Kurt Fluri der Kulturfabrik Kofmehl den Tarif durch: "Wenn es die Verantwortlichen nicht fertigbringen, für Ruhe und Ordnung zu sorgen, ist diese Institution ernsthaft gefährdet", so Fluri am Dienstagabend im Gemeinderat. Er ging sogar noch einen Schritt weiter: "Wenn ich die Briefe der Anwohner lese, wundere ich mich, dass sie das alles weiter auf sich nehmen, ohne ihrerseits ebenfalls aggressiv zu werden und physische Gegenwehr zu leisten."

Fluri verlangt von den Betreibern, dass sie künftig auf Anlässe "gewisser Stilrichtungen" verzichten. Die Polizei wisse aus Erfahrung, dass bestimmte Veranstaltungen besonders viele "aggressive" Besucher anziehe, die dann regelmässig grosse Probleme machten. Fluri dachte dabei unter anderem an Hip-Hop-Anlässe. Ausserdem will er den Kanton dazu auffordern, künftig nur noch Anlässe bis zwei Uhr morgens zu bewilligen. Zurzeit werden noch Bewilligungen bis vier Uhr ausgestellt. rah

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Stadtpräsident Kurt Fluri zur Kulturfabrik Kofmehl

"Kofmehl ernsthaft gefährdet"

Die Kulturfabrik Kofmehl sei "ernsthaft gefährdet", wenn sie die Sicherheit nicht in den Griff bekomme: Das sagt Stadtpräsident Kurt Fluri. Er will, dass die Partys im Kofmehl und den anderen Klubs nur noch bis 2 Uhr dauern.

In unerwarteter Schärfe gab der Stadtpräsident der Kulturfabrik Kofmehl den Tarif durch: "Wenn es die Verantwortlichen nicht fertig bringen, für Ruhe und Ordnung zu sorgen, ist diese Institution ernsthaft gefährdet", hielt Kurt Fluri am späten Dienstagabend in der Gemeinderatssitzung fest.In einer langen Diskussion über die Sicherheit in der Stadt sprach Fluri unter anderem die Probleme mit Gewalt und Lärm in der und um die Kofmehl an. Diese seien bei aller Sympathie nicht länger haltbar. Fluri verlangt von den Betreibern, dass sie künftig auf Anlässe "gewisser Stilrichtungen" verzichten. Die Polizei wisse aus Erfahrung, dass bestimmte Veranstaltungen besonders viele "aggressive" Besucher anziehen, die dann regelmässig grosse Probleme machten. Fluri dachte dabei unter anderem an Hip-Hop-Anlässe, wie er nach der Sitzung verdeutlichte.

Verständnis für Anwohner

Der Stadtpräsident äusserte zudem grösstes Verständnis für die Anwohner, die sich auch auf dem Rechtsweg wehren. "Wenn ich die Briefe der Anwohner lese, wundere ich mich, dass sie das alles weiter auf sich nehmen, ohne ihrerseits ebenfalls aggressiv zu werden und physische Gegenwehr zu leisten." Kurt Fluri wird nun von sich aus aktiv: Er will den Kanton - genauer: Polizeidirektor Peter Gomm (SP) - schriftlich auffordern, für Partys und andere Anlässe auf Stadtgebiet nicht länger Bewilligungen bis 4 Uhr in der Früh auszustellen. Diese neue Regel gälte für alle Klubs - also auch die Kofmehl. Ihr und anderen Veranstaltern stellt die kantonale Abteilung Gewerbe und Handel heute routinemässig Bewilligungen bis 4 Uhr aus. Fluri fordert, dass der Kanton bis auf weiteres nur noch Anlässe bis 2 Uhr bewilligt. "In der Zeit danach verhalten sich die schwierigen Besucher erfahrungsgemäss am dümmsten und aggressivsten." Die Stadt hat bereits beim zuständigem Abteilungsleiter in Gomms Departement interveniert - erfolglos, wie Fluri sagt. Der Kanton zeige bisher keinerlei Absicht, die Bewilligungen restriktiver zu handhaben. Fluri argwöhnt, dass es dabei auch ums Geld geht: Die Freinacht-Gebühren fliessen direkt in die Kantonskasse. Der Kanton ist zwar verpflichtet, die Stadt anzuhören, entscheidet letztlich aber in eigener Kompetenz, welche Klubs wie lange Party machen dürfen.

Kofmehl überrascht

Bei der Kofmehl hat man überrascht auf die klaren Worte des Stadtpräsidenten reagiert. Man habe nicht gewusst, dass die Lage von Seiten der Stadt als derart drastisch beurteilt werde. "Wir sind im ständigen Kontakt mit der Polizei", so Pipo Kofmehl. "Es gab keine Anhaltspunkte dafür, dass es in letzter Zeit mehr Beschwerden gegeben hätte." Die Beurteilung des Stadtpräsidenten, was die Hip-Hop-Anlässe betrifft, teilt Kofmehl nicht. "Wenn man von Hip-Hop spricht, meint man in der Regel einfach die junge Generation." Und diese Jungen blieben ohne Hip-Hop-Anlässe nicht einfach zu Hause. Ausserdem sei das Kofmehl von jungen Leuten für junge Leute und stehe auch für Junge ein, so Pipo Kofmehl.Zu Fluris Idee mit der Polizeistunde um zwei Uhr meint Kofmehl: "Wenn wir um zwei Uhr schliessen, gehen die Leute nicht einfach nach Hause". Mit dieser Massnahme enstehen neue andere Probleme, schätzt Kofmehl.

Schwierige Kontrollen

Die Kofmehl war nur ein Teil einer langen Grundsatzdebatte zur städtischen Sicherheitslage. In deren Verlauf wurde bekannt, dass das Korps der Stadtpolizei vergrössert werden soll (siehe Kasten). Kommandant Peter Fedeli warb einmal mehr um Verständnis für die Stadtpolizei - die Stichworte: zu wenig Personal, steigende Anforderungen, keine Handhabe, zum Beispiel Kleindealer auf Dauer wegzusperren oder wegzuschicken. In jüngster Zeit haben sich Klagen über Dealer am Landhausquai gehäuft. Fedeli stellte dies als Folge der Personalknappheit dar: Sobald sich am Quai eine grössere Menschenmenge versammelt habe, sei es zu gefährlich, eine Zweier-Patrouille hinzuschicken. Oft solidarisierten sich die Umstehenden mit den Dealern - "dann kann es für die Polizisten kribbelig werden". So kam es schon vor, dass eine Patrouille unverrichteter Dinge wieder abziehen musste. Für wirkungsvolle Kontrollen am Landhausquai müssten laut Fedeli über Tage hinweg mindestens 10 Polizisten eingesetzt werden - rund die Hälfte des städtischen Korps.
fab/rah

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DROGENSZENE LU
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NLZ 30.4.09

Drogenszene: Luzern verschärft Kontrollen

Ausweispflicht, Hausverbote und mehr Securitas. Mit härteren Massnahmen bei der Gassenküche soll eine offene Szene verhindert werden.

ds. Rund um die Luzerner Gassenküche gibt es zunehmend Probleme. Sobald der Sicherheitsdienst nicht mehr vor Ort sei, würden sich sofort Gruppen von Süchtigen vor der Kontakt- und Anlaufstelle (K+A) am Geissensteinring in Luzern versammeln, sagt Polizeikommandant Ernst Rötlisberger. Die Polizei beobachtet Drogendeals und Hehlerei. Auch das Gewaltpotenzial dürfe nicht unterschätzt werden. Nun legen der Kanton, die Polizei und auch der Verein kirchliche Gassenarbeit Massnahmen vor.

Nur Zentralschweizer erwünscht

Konkret soll eine Zutrittskontrolle mit Ausweispflicht eingeführt werden. Laut dem Luzerner Regierungsrat Markus Dürr sollen in der K+A nur Süchtige aus der Zentralschweiz ihren Stoff konsumieren können. Ausserdem soll der Verein kirchliche Gassenarbeit das Recht haben, Personen ohne Begründung abzuweisen oder Hausverbote auszusprechen. Und: Der Sicherheitsdienst soll künftig verstärkt werden.

Trotz dieser Probleme sieht Dürr die grundsätzlichen Ziele der neuen Anlaufstelle erreicht (siehe Box). Diese soll deshalb definitiv weitergeführt werden.

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Bilanz

Jeden Tag kommen 100 Süchtige vorbeiTrotz Sicherheitsproblemen zieht die kantonale Drogenkonferenz eine positive Bilanz über die ersten Betriebsmonate der Kontakt- und Anlaufstelle, die seit Herbst 2008 in den Räumen der Luzerner Gassenküche angesiedelt ist. Pro Tag kämen rund 100 Süchtige vorbei. Durch die kontrollierten Konsumationsmöglichkeiten könne der Gesundheitszustand der Süchtigen verbessert werden. Zudem werde der öffentliche Raum entlastet. Die Konferenz empfiehlt daher, den Betrieb weiterzuführen.red

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Polizei warnt vor einer offenen Szene

Drogendeals, Gewalt und Hehlerei: Jetzt sollen härtere Massnahmen bei der Luzerner Gassenküche für Ruhe sorgen.

Von Daniel Schriber

Rund 100 Menschen gehen jeden Tag in der Kontakt- und Anlaufstelle (K+A) bei der Luzerner Gassenküche vorbei, um Drogen zu konsumieren. "Der Andrang ist gross", sagt Leiter Walter Bösch. Die kantonale Drogenkonferenz um Regierungsrat Markus Dürr empfiehlt deshalb, das Angebot definitiv weiterzuführen. Allerdings nicht ohne Anpassungen: Insbesondere im Bereich der Sicherheit muss sich laut Dürr "unbedingt etwas tun".

Ideales Umfeld für Kleindealer

Denn noch läuft am Geissensteinring längst nicht alles wunschgemäss. "Sobald die Securitas nicht präsent ist, versammeln sich sofort 15 bis 25 Drogenabhängige vor der Gassenküche", sagt Ernst Röthlisberger, Kommandant der Stadtpolizei. Dann würden Drogen konsumiert, gedealt und teilweise auch Hehlerei betrieben. Röthlisberger spricht von einem idealen Umfeld für Kleindealer. Wenn man zu spät reagiere, bestehe plötzlich die Gefahr einer offenen Drogenszene. Auch das Gewaltpotenzial dürfe nicht unterschätzt werden.

Ausweispflicht und mehr Securitas

Deshalb fordern Markus Dürr und seine Kollegen nun Massnahmen:

· Es soll eine Zutrittskontrolle mit Ausweispflicht eingeführt werden. Der Regierungsrat könnte sich einen zweifarbigen Ausweis für die Besucher vorstellen. "Eine Farbe betrifft den Zutritt in die Gassenküche, die andere ist für die Anlaufstelle." Der Zutritt zwischen der Gassenküche und dem Konsumationsraum soll mit einem separaten Hauseingang zusätzlich besser geregelt werden.

· Der Verein kirchliche Gassenarbeit soll das Recht haben, Personen abzuweisen und Hausverbote auszusprechen  unbegründet. Das könnte dann geschehen, wenn die Herkunft eines Süchtigen nicht nachgewiesen werden kann.

· Als dritte Massnahme soll die Securitas während der ganzen Öffnungszeit der Anlaufstelle vor Ort sein und nicht bloss wie bisher während vier Stunden pro Tag.

Unruhe rund um die Gassenküche

Was aber sagen die Anwohner zu

der Anlaufstelle am geissensteinring, mitten in ihrem Quartier? "Wir haben festgestellt, dass es im letzten halben Jahr rund um die Gassenküche unruhig war", sagt Angela Wobmann, Präsidentin des Quartiervereins Tribschen-Langensand. Die Anwohner würden die geplanten Massnahmen begrüssen. Schliesslich dürfe man nicht vergessen: "Die Testphase des Angebots lief während des Winters. Wie sich die Situation in den nächsten Wochen und Monaten entwickeln wird, kann deshalb niemand genau wissen."

Der letzte Fixerraum im Geissmättli musste im August 2008 seine Türen schliessen, weil er im Schnitt nur von acht Süchtigen genutzt wurde. Im Geissensteinring nutzen rund zehnmal mehr Süchtige das Angebot. Deshalb müssen jetzt auch die Platzverhältnisse und der Personalbedarf angepasst werden. Walter Bösch: "Das beweist, dass es in Luzern eine solche Einrichtung braucht."

Die geplanten Sicherheitsmassnahmen sollen laut Bösch spätestens im Juni umgesetzt werden. Dann fällen auch die Luzerner Gemeinden den definitiven Entscheid über die Zukunft der Anlaufstelle.

Gassenküche

Stadt will 600 000 Franken investieren

Die heutige Kontakt- und Anlaufstelle in der Gassenküche ist für 60 Süchtige pro Tag ausgelegt. Weil aber rund 100 Personen das Angebot nutzen, sollen die Räume ausgebaut werden. Der Luzerner Stadtrat schlägt vor, das Gebäude am Geissensteinring um einen Stock zu erweitern. Gemäss Stadtrat Ruedi Meier wird dies rund 600 000 Franken kosten. Dafür muss die Stadt aufkommen.

Gemeinden entscheiden

Doch die Entscheidung, ob die Anlaufstelle im Sommer, nach dem Pilotbetrieb, weitergeführt wird, muss nicht die Stadt fällen, sondern die Luzerner Gemeinden im Zweckverband für institutionelle Sozialhilfe und Gesundheitsförderung (ZiSG). Dieser muss im Juni sowohl über das höhere Budget 2010 (870 000 Franken) für die Kontakt- und Anlaufstelle befinden, als auch mit einer Zweidrittelsmehrheit über einen Nachtragskredit für das Jahr 2009. Die Hälfte der Kosten trägt der ZiSG, die andere der Kanton Luzern. Neu soll zudem der Verein kirchliche Gassenarbeit als Betreiber der Stadt Miete abliefern.

Doch was geschieht, wenn die Gemeinden Nein sagen? "Dann müssten wir die Kontakt- und Anlaufstelle aller Voraussicht nach schliessen", sagt Meier und warnt vor einem drohenden Sicherheitsproblem. Von der Schliessung nicht betroffen wäre die Gassenküche, denn deren Budget wird separat gesprochen.
ssr

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20min.ch 29.4.09

Ausbau für Fixerraum geplant

Der Fixerraum soll definitiv in der Gassenküche weiterbetrieben werden: Dies beantragen die Stadt Luzern und das kantonale Drogenforum. Der neue Fixerraum, in dem der Drogenkonsum möglich ist, wird im Durchschnitt von 100 Personen pro Tag aufgesucht.

 Diese neue Einrichtung bietet ausserdem Beratung und Unterstützung an. Das Angebot soll nun vom provisorischen in den definitiven Betrieb übergehen und um ein Stockwerk ausgebaut werden. Das Stadtparlament soll im Herbst über den nötigen Kredit entscheiden. Ob der Fixerraum weitergeführt wird, entscheidet aber nicht die Stadt, sondern der Zweckverband für institutionelle Sozialhilfe und Gesundheitsförderung (ZiSG).

Der Fixerraum im Geissmättli wurde im August 2008 geschlossen, weil die Drogen­abhängigen ausblieben.

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WEISSE FABRIK ZH
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WoZ 30.4.09

Rote Fabrik-Das Zürcher Kulturzentrum wurde heimlich weiss angemalt. Die Stadt will den Schaden auf die Mieter der IG Fabrik abwälzen, diese will mit den AnstreicherInnen diskutieren. Zwei MalerInnen nehmen hier Stellung.

Die Weisse Fabrik

Von Daniel Ryser

Der Backstein der Roten Fabrik, rundherum, um alle Gebäude, leuchtet seit Ostern bis in etwa drei Meter Höhe weiss. Laut WOZ-Informationen sollen rund zwanzig PolitkunstaktivistInnen die Gebäude in einer Nacht-und-Nebel-Aktion weiss angemalt haben. Die Polizei, die zweimal vorbeischaute, wurde von den AktivistInnen weggeschickt: Es handle sich um eine von der Fabrik orchestrierte Aktion, behaupteten sie. Und die Polizei liess sich davon überzeugen. Am nächsten Tag herrschte in der Roten Fabrik Ratlosigkeit: Wer? Warum? Handelt es sich um einen Protest gegen die Subventionskultur?

Zu einer Debatte darüber, ob und wie es die Rote Fabrik braucht, hat die Aktion bisher auf jeden Fall nicht geführt. Stattdessen fand in der Presse eine kleine Dada-Diskussion statt: War es ein PR-Gag der Fabrik? Und dann: "Da wir vermuten, dass die Betreiber des Kulturzentrums die Urheber der Aktion kennen, erwarten wir, dass die Rote Fabrik die Kosten für die Reinigung der denkmalgeschützten Wände übernimmt", sagte Urs Spinner vom Hochbaudepartement. Kostenpunkt: 10 000 bis 20 000 Franken. "Wenn die Fabrik nicht bezahlt, werden wir wohl Anzeige erstatten."

Die Eigentümerin, die Stadt Zürich, reagiert damit gereizt auf den Verzicht ihrer Mieterin IG Fabrik, Anzeige gegen die MalerInnen zu erstatten. Wobei mittels Vermutung ein Urteil gefällt wird. Kann die Rote Fabrik etwas dafür, wenn sie angemalt wird? Wurden nicht auch die Gebäude mit den Proberäumen und Ateliers weiss angemalt, von denen die meisten von der Stadt selbst und nicht von der IG Fabrik verwaltet werden? Warum macht die Stadt aus der Angemalten die Anmalerin? Wird Esther Maurer die Farbanschläge, die rund um den 1. Mai folgen werden, künftig auch selbst wegputzen müssen? Wohl eher nicht.

Die IG Fabrik am Telefon

Anruf bei der Fabrik: Kennt ihr, wie Urs Spinner vom Hochbaudepartement sagt, die Urheber der Aktion? "Nein, wir kennen die nicht", sagt Katarina Ziegler, KV-Lehrtochter auf dem Fabrik sekretariat. "Die Polizei weiss das, wir haben ein anonymes Bekennerschreiben erhalten." Ein Bekennerschreiben? "Ja, die Maler wollen offenbar eine Diskussion anregen." Welche? "Eine gute Frage. Schau dir das Fax an." Dort steht: "Dies ist kein Communiqué. Dies ist ein Pipifax. Die Aktion hat von der einzigen noch geduldeten Freiheit Gebrauch gemacht. Soll nicht als Zerstörung verstanden werden, sondern als Fundament (Untergrund) für Neues. Soll in, um und ausserhalb der Fabrik eine frische Auseinandersetzung mit deren Grundsätzen provozieren. Wenn die neue Fassadenfarbe als persönlicher Angriff (auf das Kollektiv, den Ziegel, die Writer ...) empfunden wird, so unter­streicht das die Notwendigkeit der Aktion. Reflexion ... Schicht um Schicht um Schicht Gschicht ..."

"Wegen der Diskussion", sagt Katarina, "redest du am besten mal mit Tex." Sie verbindet. Tex Tschurtschenthaler, Mitglied der Betriebsgruppe, ist in der Leitung. "Wir wissen nicht, wer es war. Wer es war, wird man wissen, wenn man weiss, wer es war." Und gibt den Hörer weiter an Juan-Manuel Widmer vom Vorstand. Der klärt als Erstes das Administrative: "Diese ganze Debatte um Anzeige oder nicht ist doch ein Witz. Es ist Sache der Immobilienbesitzerin, der Stadt, Anzeige zu erstatten. Die Frage stellt sich für uns nicht." Was also wollten die Weissmaler? "Wir wissen nur das, was auf dem Fax steht. Wir wollen diese Leute nun einladen. Wir werden in den nächsten Tagen per Internet und in unserer eigenen Zeitung kommunizieren, dass sie mit uns Kontakt aufnehmen sollen. Wir sind durchaus bereit, eine Grundsatzdebatte zu führen", sagt Juan. Zuerst aber bedürfe es einer Klärung: "Was bedeutet die weisse Fläche? Sind wir als IG Fabrik angesprochen? Die Stadt? Die Segelschule, die in der Fabrik integriert ist? Der Spielbus? Es ist ja das ganze Areal weiss angemalt worden, die gesamte Aussenhülle. Das Areal hat viele Nutzer und Mieter."

"Daniel?", sagt Juan dann plötzlich mit ernster Stimme. "Ja?" - "Es passieren viele Dinge auf der Welt, die wichtiger sind. Wenn die WOZ jetzt dieser ziemlich belanglosen Story eine ganze Seite widmet, dann muss ich langsam anfangen, mein WOZ-Abo zu überdenken." - "Aber Juan ..." - "Wenn du schreibst, was Sache ist, dann geht das für mich okay. Aber wenn du jetzt einfach ein paar Zeilen füllst, um die Sache polemisch auszuschlachten, dann werde ich mein Abo überdenken." ... "Okay, Juan, ich versuche es. Gehen wir also davon aus, der Anstrich war eine Kritik am Betrieb: Schläft die Fabrik ein?" - "Die Fabrik wird nächstes Jahr dreissig Jahre alt. In diesem Zusammenhang führen wir bereits eine Leitbilddebatte", sagt Juan. Es sei durchaus an der Zeit, sich zu hinterfragen. "Wir wollen kein Denkmal sein, wir wollen ein lebendiges Kulturzentrum sein." 2008 habe man mit den Internetkünstlern von Dock 18, dem Institut für Medienkulturen der Welt, neben Theater und Musik einen gesamten neuen Kunstbereich in die IG aufgenommen. "Wir sind in Bewegung. Wir sind uns auch bewusst, dass wir uns in einem Spannungsfeld befinden. Deshalb verschliessen wir uns auch nicht der Debatte. Aber Veränderungen, etwa ein Generationenwechsel, passieren nicht auf Anhieb, sondern Schritt für Schritt", sagt Juan.

Die MalerInnen an der Bar

Es ist Nacht. Es ist eine Bar. Es fliesst sehr viel Bier. Dann stehen sie plötzlich neben mir. Ein Mann. Eine Frau. Ihre Jacke ist voller weisser Flecken. Er sagt: "Als wir die Fabrik anmalten, haben uns die ausgerückten Polizisten völlig entgeistert beobachtet. Sie waren mit zwei Streifenwagen gekommen. Dann standen sie bloss da, lachten und sagten: Schau mal, die übermalen die Graffiti! Dann sind sie wieder weggefahren." Ging es bei der Aktion etwa gegen Graffiti? Er sagt Ja, aber sein verschmitztes Lachen meint wohl eher: Die Aktion war auch ein Protest gegen die Graffitipolitik in Zürich. "Es ist witzig, dass uns die Stadt, die seit Jahren eine knallharte Antigraffitikampagne führt, anzeigen will, weil wir in der Roten Fabrik die Graffitis übermalt haben." - "Wir waren in dieser Nacht die Saubermacher", sagt sie.

"Die Rote Fabrik brennt nicht mehr"

Schnell wird klar: Die rund zwanzig Leute, die die Fabrik weiss angemalt haben, waren kein ideologisch orches triertes Kommando, sondern eher eine wild zusammengewürfelte Truppe aus jungen Leuten, die in dieser Stadt subkulturell ziemlich viel bewegen. An Orten, wo es schnell, wild und bunt ­zugehen kann, und die sich darum von der Institution Fabrik, die ihnen auf den ersten Blick nahe sein müsste, meilenweit entfernt fühlen. So hat wohl jede und jeder mit dem weissen Pinsel seinen eigenen Protest ausgedrückt, an der Stadt, an der institutionalisierten Kulturpolitik, der Bürokratie, den gut bezahlten Kulturjobs und, wer weiss, vielleicht sogar auch am verdammten Segelklub. Immerhin, das hat Juan gesagt, spüre man in der Fabrik offenbar selbst das Risiko, vor lauter Bürokratie zum Denkmal verkommen zu können.

Für die ProtestlerInnen scheint klar, dass das sowieso längst der Fall ist. "Dem IG-Denkmal ein Denkmal setzen. Das ist mein Anliegen", sagt die junge Frau. "Die Rote Fabrik ist nicht mehr rot, sie brennt nicht mehr. Die hocken auf ihrem Scheiss und verwalten ihn. Darum ist sie jetzt weiss. Das passt. Wenn du als Junge da hinkommst und sagst, ich habe hier diese Idee und diese Idee, dann schauen die dich an wie eine Ausserirdische." Er ergänzt: "Schreib aber nicht: Wir sind die coolen Jungen, und dort sind die trägen Alten. Denn so ist das gar nicht gemeint. Es gibt ja auch coole Alte." Sie sagt: "Das wäre auch so ein Anfickstyle, den wir gar nicht wollen. Wir sagen nicht: Ihr müsst weg, damit es gut wird. Wir sagen bloss: Wir wollen, dass es gut wird."

Die Gruppe nimmt das Angebot zur Debatte an? Er sagt: "Yeah." Sie sagt: "Diese Debatte ist doch bereits lanciert."

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HOMOPHOBIE
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NZZ 30.4.09

Strafanzeige gegen den Verein "Familienlobby"

 brh. Die Organisatoren der Euro-Pride 09 haben diese Woche bei der Zürcher Staatsanwaltschaft Strafanzeige gegen den Verein "Familienlobby" eingereicht, wie an der gestrigen Medienorientierung mitgeteilt wurde. Die Anzeigeerstatter machen eine Verletzung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb geltend: Sie seien Veranstalter und Markeninhaber der diesjährigen Euro-Pride und durch die diffamierende, diskriminierende, menschenverachtende und ehrverletzende Kampagne auch in ihrer unternehmerischen Tätigkeit geschädigt worden. Das Vorgehen der "Familienlobby" bezwecke unter anderem, dem Verein Euro-Pride einen erheblichen Wettbewerbsnachteil zu verschaffen. Bisher sind noch keine Sponsoren abgesprungen. Co-Präsidentin Karin Grundböck sagte am Mittwoch vor den Medien, man habe sich zur Anzeigeerstattung entschieden, nachdem man das Ausmass der sorgfältig orchestrierten, massiven Kampagne erkannt habe. Die Euro-Pride-Organisatoren gehen von Tausenden von Briefen aus, die an Sponsoren, Medienschaffende und andere gingen - mit haarsträubenden Inhalten. So ist etwa die Rede von Unzüchtigen, Perversen, Sodomiten, Familienvernichtern oder von "menschheitszerstörendem" und "widergöttlichem" Verhalten.

 Motion von Nationalrat Daniel Jositsch

 Die Organisatoren machen kein Hehl daraus, dass sie sich bei ihrer Anzeige lieber aufs Strafrecht berufen hätten und nicht aufs Wettbewerbsrecht. Die Diskriminierung homosexueller Menschen werde aber in der Schweiz strafrechtlich nicht geahndet. Dies ist auch dem Zürcher SP-Nationalrat und Strafrechtsprofessor Daniel Jositsch aufgefallen. Er hat just am Mittwoch eine Motion eingereicht und verlangt vom Bundesrat, das Strafgesetzbuch sei dahingehend anzupassen, "dass die Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität unter Strafe gestellt wird". Jositsch weist, wie die Euro-Pride-Organisatoren, darauf hin, dass Diskriminierungen wegen der sexuellen Identität in der Bundesverfassung und in manchen kantonalen Verfassungen verboten werden. Die sexuelle Ausrichtung wird zudem von der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus in ihrer Definition von Diskriminierung genannt. In Art. 261  bis  des Strafgesetzbuches, der Rassismusstrafnorm, fehlt in der Aufzählung eine derartige Erwähnung.

 "Einen Riegel vorschieben"

 "Es geht uns darum, einen Riegel zu schieben, eine Grenze zu setzen", sagt Euro-Pride-Sprecher Michael Rüegg. Kein Mensch solle sich solche hasserfüllten Attacken gefallen lassen müssen - und falls sie geschehen, sollen die Übeltäter nicht unbestraft davonkommen. Ähnlich schlimme Voten hatten sich die Euro-Pride-Organisatoren bereits am Montag im Zürcher Kantonsrat anhören müssen, als Sprecher der EDU ihre religiös motivierten "Bedenken" gegen den Grossanlass äusserten (NZZ 28. 4. 09).

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 Die Euro-Pride im Überblick

 ami. Die Euro-Pride findet vom 2. Mai bis zum 7. Juni statt. Normalerweise dauert der Anlass rund zwei Wochen. In Zürich wurde er allerdings mit den lokalen schwul-lesbischen Festivals Pink Apple und Warmer Mai zusammengelegt und erstreckt sich deshalb über fünf Wochen. Unter dem Euro-Pride-Dach kommen so über 200 Veranstaltungen zusammen. Ein grosses Rambazamba über die ganze Zeit sei allerdings nicht geplant, erklärte Euro-Pride-Sprecher Michael Rüegg am Mittwoch vor der Presse. Für alle sichtbar und laut wird die Euro-Pride vor allem am abschliessenden Wochenende. Dann geht die Parade über die Bühne, und auf dem Münsterhof und dem Bürkliplatz - also mitten in der Stadt - findet ein grosses Fest statt. Bisher war der Festplatz des CSD auf dem Turbinenplatz am Rande von Zürich. Der Startschuss für die Euro-Pride fällt am Samstag mit einer grossen Party im Papiersaal im Sihlcity. Zwischen der Eröffnung und dem Stadtfest werden im Rahmen von Pink Apple über 50 Filme gezeigt, ausserdem laufen im Warmen Mai über 50 Kulturveranstaltungen. Ebenfalls Teil der Euro-Pride sind über ein Dutzend Podien und Tagungen zu Themen wie Homosexualität in der Schule, Regenbogenfamilien oder Coming-out im Job. Am 30. Mai und 1. Juni findet das Sportwochenende statt mit verschiedensten Sportarten. Wie die Street Parade besitzt auch die Euro-Pride 2009 eine eigene Hymne. Der Song sowie Details zum Programm sind auf der offiziellen Website zu finden.

 www.europride09.eu

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Landbote 30.4.09

Schwule zeigen Familienlobby an

Sabine Arnold

Ein christlicher Verein hat Sponsoren und Partner der Europride mit Hunderten von diskriminierenden Briefen eingedeckt. Die Organisatoren des Festivals für Lesben und Schwule haben Strafanzeige eingereicht.

ZÜRICH - "100 000 Homo-Unzüchtige" locke das schwullesbische Festival Europride nach Zürich. Stadtrat und Zürich Tourismus hiessen "die perversen Scharen" gar noch willkommen. So und ähnlich tönte es in den Schreiben, welche die Partner und Sponsoren des Anlasses in den letzten Tagen zu Hunderten erhalten haben. Hinter der Kampagne steckt der christliche Verein "Familienlobby". Auf seiner Website ruft er zum Versenden von Protestbriefen auf.

Die Veranstalter des Festivals, das am Samstag in Zürich beginnt und bis zum 7. Juni dauert, wehren sich jetzt. "In diesen Protestbriefen standen happige Sätze, die weit unter die Gürtellinie zielen", sagte Europride-Sprecher Michael Rüegg gestern vor den Medien. Diese Aussagen seien "verletzend und diskriminierend". Die Fraktionserklärung der EDU, die am Montag im Kantonsrat für Empörung gesorgt hat, habe im in Inhalt den Behauptungen des christlichen Vereins entsprochen ("Landbote" vom 28. April).

Kampagne schade Geschäft

Die Europride-Organisatoren haben nun gegen den Präsidenten des Vereins Familienlobby Strafanzeige eingereicht. Dabei stützten sie sich auf das Bundesgesetz über den unlauteren Wettbewerb: Die Kampagne der Familienlobby sei "geschäfts- und rufschädigend", so Rüegg. Die Anti-Rassismus-Strafnorm anzuwenden, war nicht möglich. Dieses verbietet die Diskriminierung von Personen aufgrund ihrer "Rasse, Ethnie oder Religion". Die sexuelle Orientierung ist darin jedoch nicht aufgeführt.

Die Europride-Macher begrüssten deshalb, dass Daniel Jositsch, Zürcher Strafrechtler und SP-Nationalrat, gestern eine Motion eingereicht hat, in der er den Bundesrat dazu auffordert, die Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung unter Strafe zu stellen. Gemäss Bundesverfassung und internationalem Recht sei die Diskriminierung der Schwulen und Lesben nicht tolerierbar. Die Abklärungen, die er für die Europride gemacht habe, seien der Auslöser für den Vorstoss gewesen, sagte Jositsch auf Anfrage. "Diese Leute werden wegen Umständen heftig angegriffen, für die sie nichts können. Dass Homosexualität pervers oder eine Sünde sein soll, ist ein happiger Vorwurf."

"Heben nur Gutes hervor"

Daniel Regli, der Präsident der Familienlobby, nimmt die Strafanzeige gelassen. Er sei zwar Historiker und nicht Jurist, aber trotzdem guten Mutes, dass man ihm nichts anhaben könne. Ihn störe vor allem die "undifferenzierte Kommunikation" der Europride-Verantwortlichen. "Sie sprechen nur über die positive Seite der Homosexualität. Viele homosexuelle Männer haben aber Geschlechtsverkehr mit häufig wechselnden Partnern. Das hat langfristig negative Folgen." Die Selbstmordrate unter Schwulen sei zum Beispiel sechsmal höher als unter heterosexuellen Männern.

Regli, der auch Präsident der SVP im Zürcher Kreis 11 ist, wehrt sich gegen den Vorwurf, ihre Kritik ziele unter die Gürtellinie. "In diesem Ton kommunizieren wir nicht. Ich bin auch der Meinung, dass jeder seinen Lebensstil selbst wählen kann. Wenn die Homosexualität mit Unterstützung der Stadt aber propagiert wird, geht das zu weit."

Die Familienlobby hat nur sieben Mitglieder. Der Kreis der Sympathisanten soll aber sehr gross sein: Daniel Regli spricht von 2200 Personen auf seiner Mailingliste. Die Petition, mit welcher der Verein den Stadtrat im Dezember aufforderte, sich von der Europride zu distanzieren, haben 5400 Leute unterschrieben. "Die Familienlobby will vor allem die Parade verhindern", sagt Regli. An eine direkte Konfrontation denkt er aber nicht, mehr an Gebetsaktionen und das Verteilen von Flyern.

Warm, pink, politisch, kulturell, sportlich und schrill

Die Europride beginnt am Samstag mit einer Eröffnungsfeier im Papiersaal im Sihlcity in Zürich. Später folgen über 200 Programmpunkte. Feste Bestandteile sind das jährliche Pink Apple Festival (Film) und der "warme Mai" (Kultur). An diversen gesellschaftspolitischen Podien werden Themen wie "Schule und Homosexualität", "Schwule, Lesben und Kinder" oder "Outing im Job" diskutiert. An Pfingsten finden internationale Sportwettkämpfe statt. Den Höhepunkt bilden am Wochenende vom 5./6. Juni Stadtfest und Parade in der Innenstadt. Im Rahmen der Europride senden zwei Radiostationen: die Queertunes (terrestrisch und Kabel) sowie europride.fm (im Internet). Studierende der Zürcher Hochschule der Künste gestalten ab dem 7. Mai zudem eine Art Online-Video-Blog (www.europride.tv).

Die Europride findet bereits zum 16. Mal statt, nach Madrid (2007) und Stockholm (2008) heuer in Zürich. Die Homosexuellen-Bewegung feiert dieses Jahr auch das 40-Jahr-Jubiläum der Pride-Bewegung (pride: engl. für "Stolz"). 1969 kam es zu einer Serie von gewalttätigen Zusammenstössen zwischen Homosexuellen und Polizisten in New York, den Stonewall-Krawallen. Ausgelöst wurden sie durch eine Razzia im "Stonewall Inn", einer Bar an der Christopher Street.

http://www.europride09.eu