MEDIENSPIEGEL 30.4.09
(Online-Archiv: http://www.reitschule.ch/reitschule/mediengruppe/index.html)
Heute im Medienspiegel:
- Reitschule-Kulturtipps (Kino, DS, tojo)
- BE: Rauchverbot vor Bundesgericht
- Progr-Frage bei Mader
- Gemeinderat pro "Keine gewalttätigen Demonstranten"
- BE: Videoüberwachung ab 1. Juli möglich
- Sexwork: CVP will Puff-Zone
- Kornhaus: SP gegen Vineyard-Sekte als Mieterin
- Rabe-Info 30.4.09
- Lärm + Sicherheit: Kofmehl SO gefährdet
- Drogenszene LU: Repression + Ausbau Fixerraum
- Weisse Fabrik ZH: Diskussionsknatsch
- Homophobie ZH: Anzeige gegen Familienlobby
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REITSCHULE
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Do 30.04.09
09.00 Uhr - Viktoriaplatz - Übergabe
des Public Eye Award-Schmähpreises an die BKW
09.45 - BEA-Austellungshalle 220 - Protestaktion
an der Generalversammlung der BKW
20.00 Uhr - Kino - Soy Cuba,
M. Kalatosow, CUB 1964, 141 Min., 35mm, span./d - Mit einer
Einführung von Geri Krebs
20.30 Uhr - Tojo - Auawirleben: Für
eine bessere Welt, Roland Schimmelpfennig. HKB
21.00 Uhr - Rössli-Bar - BABEL
FISHH US, Rap
Fr 01.05.09 (Heraus
zum 1. Mai!)
15.30 Uhr - Kramgasse - Besammlung
zum 1. Mai-Umzug
15.45 Uhr - Kramgasse - Besammlung
Revolutionärer Block
16.00 Uhr - Innenstadt - 1. Mai-Umzug
16.30 Uhr - Bundesplatz - Offizielle
Feier mit diversen Reden + Konzerten: Addam Had'em, Stiller Has
BE
16.30 Uhr - Vorplatz - Revolutionäres
1. Mai-Fest
- Infostände, Antifaschistischer Jahrmarkt + Konzerte:
Skärseld D
(HC-Punk), ProtonProd CH (Rap), Quartier Libre FR (Ska-Punk) (bis 23.00)
20.30 Uhr - Kino - Soy Cuba,
M. Kalatosow, CUB 1964, 141 Min., 35mm, span./d
20:30 Uhr- Auawirleben: "Für
eine bessere Welt" von Roland Schimmelpfennig. HKB. Danach
Publikumsgespräch.
23.00 Uhr - Vorplatz- Piratenbar
& DJ IPod
23.00 Uhr - Dachstock - Ballroomblitz
II: Saint Pauli (Etage Noir Special/Moonbootique/ger) &
Zaber Riders (ch)
Sa 02.05.09
20:30 Uhr- Auawirleben: "Für eine
bessere Welt" von Roland Schimmelpfennig. HKB
21.00 Uhr - Kino - Havanna - die neue
Kunst Ruinen zu bauen, F. Borchmeyer, D/CUB 2006, 85 Min., 35mm,
OV/d
23.00 Uhr - Dachstock - Liquid
Session: Calibre (Signature Recs/UK) & MC DRS (UK)
So 03.05.09:
08.00 Uhr - Grosse Halle/Vorplatz - Flohmarkt
09.00 Uhr - SousLePont - Brunch
18.00 Uhr - Rössli-Bar - Piano-Bar
Infos: www.reitschule.ch
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WoZ 30.4.09
Kubanisches Kino
Fünfzig Jahre ist es her, als der kubanische Diktator Fulgencio
Batista
von der Bewegung des 26. Juli gestürzt wurde und Fidel Castro ein
neues
Regime auf Kuba errichtete. Drei Monate nach der Revolution wurde das
Filminstitut ICAIC (Instituto Cubano de Arte e Industria
Cinematográfica) gegründet.
Zum Fünfzig-Jahr-Jubiläum des ICAIC zeigt das Kino in der
Reitschule
Bern nebst neueren und älteren Spielfilmen auch Dokumentarfilme,
die im
Filmschaffen Kubas einen festen Platz haben. Den Auftakt macht der
Monumentalfilm "Soy Cuba" (1964) des russi schen Regisseurs Mikhail
Kalatozov. Der Film, ganz in der Tradition Sergej Eisensteins, singt in
vier Episoden ein Loblied auf die Kubanische Revolution. süs
50 Jahre Kuba im Film in: Bern Kino in der Reitschule. Do, 30., bis Do,
25. April.
"Soy Cuba", Do, 30 April, 20 Uhr, mit Einführung von Geri Krebs;
Fr, 1. Mai, 20.30 Uhr. www.reitschule.ch
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20 Minuten 30.4.09
Elektro-DJs am Ballroomblitz im Dachstock
Fr, 1.5., 23 Uhr, Ballroomblitz II, Dachstock.
Elektro. Morgen bringen ein Basler DJ-Trio und ein Duo aus Hamburg den
Dachstock zum Kochen. Die Hamburger Saint Pauli setzen dabei auf einen
Mix aus House, Elektro und Rock. Die Basler Zaber Riders fahren aufs
Gleiche ab, versprechen jedoch, etwas mehr Gesang und Melodien auf den
Dancefloor zu bringen als die deutschen Headliner. Ebenfalls am Abend
beteiligt sind die jungen VJs von Les Enfants Terribles. Sie erfinden
für die zweite Ausgabe des Ballroomblitzes eine eigene Bilderwelt.
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BZ 30.4.09
Tojo Theater
Verwirrspiel im Dschungel-Krieg
"Für eine bessere Welt": In diesem Stück von Roland
Schimmelpfennig
geht es um eine Gruppe von Männern und Frauen, die im
afrikanischen
Dschungel in einen obskuren Krieg verwickelt sind. Die Fronten sind
unklar, die Umgebung unvertraut. Und wo ist eigentlich der Gegner? Es
beginnt ein surreales Spiel mit der Realität. Und Schritt für
Schritt
wird aus der Kriegshandlung auch ein Zerrspiegel des Verhältnisses
der
Geschlechter zueinander. Produziert wurde das Stück von der
Hochschule
der Künste Bern mit Studierenden des Bachelor of Arts in Theater.
Regie: Boris von Poser.
cw
Heute Donnerstag sowie am Freitag und Samstag, 20.30 Uhr im Tojo
Theater Reitschule Bern; weitere Vorstellungen am 8., 9., 14., 15. und
16. Mai an der Hochschule der Künste Bern, Sandrainstrasse 3,
jeweils
um 20 Uhr.
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RAUCHVERBOT
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Bund 30.4.09
Verzögerung ist möglich
Rauchverbot
Gastro Bern kämpft mit einer Beschwerde vor Bundesgericht gegen
die
Verordnung des Gesetzes zum Schutz vor Passivrauchen ("Bund" von
gestern). Dieses verbietet das Rauchen in öffentlich
zugänglichen
Gebäuden. In Restaurants darf nur noch in Fumoirs geraucht werden.
Das
Gesetz soll am 1. Juli in Kraft treten. Die Branchenorganisation
kämpft
insbesondere gegen die Bestimmung, wonach Fumoirs keine
Ausschankvorrichtungen enthalten dürfen.
Führt die Beschwerde nun zu einer Verzögerung? Das sei
möglich, sagt
Peter Hänni, Professor für Staats- und Verfassungsrecht an
der
Universität Freiburg. Der Richter, der die Beschwerde behandelt,
müsse
über die aufschiebende Wirkung entscheiden. Dabei werde er
hauptsächlich zwei Interessen gegeneinander abzuwägen haben:
Besteht
ein öffentliches Interesse daran, dass die Inkraftsetzung des
Gesetzes
nicht verzögert wird? Und: Ist es den Beschwerdeführern
zuzumuten, dass
sie Massnahmen ergreifen müssen, welche sich später - falls
sie Recht
erhalten sollten -als unnötig erweisen könnten. Inhaltlich
sei eine
Beschwerde gegen eine Verordnung fast nur dann erfolgversprechend, wenn
der Regierungsrat in die Verordnung Bestimmungen aufgenommen hat, die
nicht mit dem übereinstimmen, was der Gesetzgeber meinte.
Grossrat Ruedi Löffel (evp, Münchenbuchsee), der die Debatte
ums
Rauchverbot in Gang brachte, sagt, zahlreiche Wirte seien an klaren,
für alle geltenden Regeln interessiert. Stattdessen löse der
Gastro-Verband mit seinen Ausnahmeforderungen vielerorts Verunsicherung
aus. Die Beschwerde erscheine ihm wie eine Verzweiflungstat.
Löffel
sagt, die Verordnung bilde die Meinung des Gesetzgebers gut ab.
Eine Beschwerde gegen die Verordnung könne das vom Grossen
Rat
beschlossene Gesetz nicht mehr in Frage stellen, teilte der Kanton Bern
gestern Abend mit. Deshalb werde es wie vorgesehen Kraft treten. Da die
Beschwerde nicht automatisch eine aufschiebende Wirkung habe,
würden am
1. Juli auch die Verordnungsbestimmungen in Kraft treten. "Diese
gelten, bis das Bundesgericht allenfalls etwas anderes bestimmt." (db)
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BZ 30.4.09
Rauchverbot
Am 1.Juli festhalten
Regierungsrat Andreas Rickenbacher (SP) ist überzeugt, dass das
Rauchverbot im Kanton Bern trotz der Beschwerde von Gastrobern beim
Bundesgericht wie geplant am 1.Juli in Kraft treten kann. Der Verband
habe weder das Gesetz noch den Inkraftsetzungsbeschluss angefochten,
sagt Rickenbacher. "Somit wird der Schutz vor Passivrauchen auf den
1.Juli umgesetzt."
Derweil übt EVP-Grossrat Ruedi Löffel,
Präventionsexperte und "Vater"
des kantonalen Gesetzes zum Schutz vor Passivrauchen, scharfe Kritik an
Gastrobern: Der Verband habe den Passivrauchschutz "von Anfang an nur
behindert und verzögert". Die Wirte hingegen, mit denen er
gesprochen
habe, wollten vor allem eines: klare und für alle Betriebe gleiche
Regeln.
"Anstatt die Wirte bei der Umsetzung zu unterstützen, vertritt der
Gastroverband Einzelinteressen, schürt Angst und hinterlässt
einen
unglaublich rückständigen Eindruck", sagt Löffel. Der
Gang ans
Bundesgericht komme ihm vor "wie eine Verzweiflungstat von
uneinsichtigen, personal- und gästefeindlichen Funktionären".
drh
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Berner Rundschau 30.4.09
Rauchverbot vor Bundesgericht
Gastro Bern wehrt sich für den Ausschank in neuen Fumoirs
Nun steht der Wirte-Verband doch noch auf die Hinterbeine. Wie der
Vorstand von Gastro Bern entschied, wehrt er sich mit einer Beschwerde
vor Bundesgericht gegen das "unverhältnismässige" Rauchverbot
im Kanton
Bern. Das Gesetz soll ab 1. Juli Personal und Gäste in
öffentlichen
Gebäuden vor Auswirkungen des Rauchens schützen. Der Grosse
Rat
beschloss das Gesetz letzten Herbst; kürzlich erliess die
Regierung
Details der Ausführungsbestimmungen (s. Ausgabe vom 3. April).
Auf Anfrage begründet Gastro-Bern-Vize Jürg Ingold: "Konkret
sind wir
mit der Definition der Fumoir-Bestimmungen nicht einverstanden." Es sei
"nie vorgesehen gewesen, dass Service-Mitarbeiter alles Essen und
Trinken in die Fumoirs tragen müssen", so der Madiswiler
"Bären"-Wirt.
Die Bestimmungen sehen aber vor, dass alle Ausschank-, Buffet- oder
Kühleinrichtungen in Fumoirs zurückgebaut respektive
unbenutzbar
gemacht werden müssen. "Das schränkt die betriebliche
Freiheit zu stark
ein", so Ingold. Zudem wehren sich die Wirte dagegen, dass die
Gaststube nicht als Fumoir gelten darf; in vielen Betrieben sei so mit
verhältnismässigem Aufwand kein Fumoir einzurichten.
Laut Stefan Reichen vom beco Berner Wirtschaftsamt hat die Beschwerde
"keine aufschiebende Wirkung". Gastro Bern habe das Gesetz ja nicht
bestritten. Der Regierungsrat habe beschlossen, dass das Gesetz wie
vorgesehen am 1. Juli in Kraft trete.
Kein Verständnis für die Beschwerde hat EVP-Grossrat Ruedi
Löffel
(Bern): "Der Gang ans Bundesgericht kommt mir vor wie eine
Verzweiflungstat von uneinsichtigen, personal- und
gästefreundlichen
Funktionären, die nicht im Interesse ihrer Verbandsmitglieder
handeln."
Der Initiant des Berner Rauchverbots betont, in Gesprächen mit
Wirten
komme immer wieder der Wunsch nach "klaren, für alle gleiche
Regeln"
auf. (sat)
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be.ch 29.4.09
Medienmitteilung des Kantons Bern
Der Schutz vor Passivrauchen wird umgesetzt (29.04.2009)
Die angekündigte Beschwerde von Gastro Bern ändert nichts an
der
Einführung des Schutzes vor Passivrauchen im Kanton Bern. Die
Vorschriften treten wie geplant am 1. Juli 2009 in Kraft.
Die Branchenorganisation Gastro Bern hat angekündigt, beim
Bundesgericht eine Beschwerde gegen die Umsetzung des Rauchverbots im
Kanton Bern einzureichen. Eine Beschwerde gegen die Verordnung kann das
vom Grossen Rat beschlossene Gesetz nicht mehr in Frage stellen.
Deshalb wird das Gesetz wie vorgesehen am 1. Juli 2009 in Kraft treten.
Da die Beschwerde nicht automatisch eine aufschiebende Wirkung hat,
werden am 1. Juli 2009 auch die Verordnungsbestimmungen in Kraft
treten, wie sie der Regierungsrat beschlossen hat. Sie gelten bis das
Bundesgericht allenfalls etwas anderes bestimmt. Bevor der Kanton Bern
vom Bundesgericht offiziell aufgefordert wird, zur eingereichten
Beschwerde Stellung zu beziehen, ist eine inhaltliche Äusserung zu
den
Anliegen von Gastro Bern nicht möglich.
Vor Bundesgericht bereits hängig ist eine Beschwerde
bezüglich des
Rauchens von Wasserpfeifen. Diese Beschwerde anerkennt
ausdrücklich die
Bestimmungen, soweit sie das "normale Rauchen" von Zigaretten
betreffen. Das beco ist gestützt auf Unterlagen des Bundesamts
für
Gesundheit und der World Health Organisation der Auffassung, dass eine
Ausnahme für das Rauchen von Wasserpfeifen gesundheitspolitisch
nicht
gerechtfertigt ist.
Die Unterlagen zum Thema "Schutz vor Passivrauchen" finden Sie im
Internet. http://www.be.ch/rauchen
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PROGR
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Bund 30.4.09
Abstimmung findet statt
Die SVP-Beschwerde gegen die Progr-Abstimmung hat keine aufschiebende
Wirkung
Am 17. Mai wird über die Progr-Varianten abgestimmt. Das
Verwaltungsgericht billigt der SVP-Beschwerde keine aufschiebende
Wirkung zu. Inhaltlich ist die Beschwerde aber noch nicht vom Tisch.
Markus Dütschler
Am 17. Mai befindet der Souverän über den Progr: Soll im
alten
Progymnasium das Siegerprojekt des städtischen Wettbewerbs
"Doppelpunkt" realisiert werden oder das von Künstlerkreisen
lancierte
Alternativprojekt "Pro Progr"? Der SVP stiess von Anfang an sauer auf,
dass ein nachträglich erarbeitetes Projekt einem Wettbewerbssieger
gegenübergestellt wird. Darum reichte SVP-Stadtrat Peter
Bernasconi mit
seiner Partei am 23. März beim Regierungsstatthalteramt Bern
Beschwerde
ein. Am 6. April entschied Statthalterin Regula Mader: Sie entzog der
Beschwerde die aufschiebende Wirkung und sistierte das
Beschwerdeverfahren. Begründung: Das Stimmmaterial sei noch gar
nicht
verschickt worden und liege den Bürgern somit noch nicht vor.
Stimmvolk nicht manipuliert
Das akzeptierte die SVP nicht. Sie erhob beim Verwaltungsgericht
Beschwerde gegen Maders Verfügung. Die Sistierung müsse
aufgehoben
werden, und die Stimmrechtsbeschwerde müsse aufschiebende Wirkung
erhalten, so die SVP. Im Urteil vom 28. April, das gestern
veröffentlicht wurde, verneint nun auch das Verwaltungsgericht die
aufschiebende Wirkung. Obwohl es sich inhaltlich mit der Beschwerde
nicht befasst hat, schreibt das Gericht, "prima vista" erkenne es
"keine gewichtigen Mängel" in der Stadtratsvorlage. Zwar gebe es
"gewisse Ungenauigkeiten", doch könne sich "die geneigte
Leserschaft"
des Abstimmungsbüchleins eine Meinung bilden und werde nicht auf
unzulässige Weise beeinflusst.
In einem Punkt ist aber das Verwaltungsgericht mit der Vorinstanz nicht
einverstanden. Es sei "schwer verständlich", weshalb Mader die
Sistierung verfügt habe mit der Begründung, die
Stimmunterlagen seien
noch nicht verschickt worden. Eine "möglichst rasche Klärung
von
allfälligen Beeinträchtigungen der Abstimmungsfreiheit"
gingen vor, so
das Gericht. Die SVP zieht den Entscheid nicht an die nächste
Instanz
weiter. Am Ball ist nun die Berner Statthalterin.
Inhaltlicher Entscheid folgt
"Jetzt muss Mader inhaltlich entscheiden", sagt Bernasconi. Falls sie
die Beschwerde schütze, werde der laufende Urnengang nicht
ausgezählt,
so Bernasconi. Fälle sie ihren Entscheid erst nach dem 17. Mai,
müsste
die Abstimmung annulliert werden. Für den Fall, dass die SVP
durchkommt, hofft Bernasconi auf einen schnellen Entscheid: "Dann
wäre
der Scherbenhaufen kleiner."
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BZ 30.4.09
Progr
Abstimmung bleibt auf der Kippe
Das Verwaltungsgericht gewährt der Beschwerde gegen die
Progr-Abstimmung keine aufschiebende Wirkung. Damit könnte der
Urnengang am 17. Mai stattfinden. Doch nun schaltet sich Statthalterin
Regula Mader wieder ein.
Kommt sie? Kommt sie nicht? Seit einem Monat ist die Durchführung
der
auf den 17. Mai angesetzten Abstimmung über die Zukunft des
ehemaligen
Progymnasiums auf der Kippe. Dies weil die SVP und ihr neuer
Präsident
Peter Bernasconi bei Regierungsstatthalterin Regula Mader eine
Beschwerde gegen die Vorlage eingereicht haben. Sie kritisieren vorab
den stadträtlichen Entscheid von Anfang März, dem Volk eine
Alternativabstimmung zu unterbreiten: Neben dem Sieger des
Projektwettbewerbs, dem Bildungs-, Kultur- und Gesundheitszentrum
"Doppelpunkt", steht auch das eigentlich zu spät eingereichte
Künstlerprojekt "Pro Progr" zur Abstimmung.
Gericht stützt Statthalterin
In einer ersten Handlung hat Regierungsstatthalterin Mader Anfang April
der Beschwerde die aufschiebende Wirkung entzogen. Dies bedeutet, dass
die Abstimmung stattfinden kann, auch wenn noch kein Entscheid in der
Sache selbst vorliegt. Damit war Bernasconi nicht einverstanden: Er
wollte erst eine Abstimmung, wenn die Sachlage geklärt ist. Er hat
darum Maders Entscheid beim Verwaltungsgericht angefochten. Dieses hat
nun in seinem gestern publizierten Entscheid Maders Vorgehen zum
grössten Teil gestützt: Der Entzug der aufschiebenden Wirkung
sei
rechtens.
Damit kann die Abstimmung am 17. Mai grundsätzlich stattfinden,
wie der
Gemeinderat gestern mitgeteilt hat. Der Urnengang findet aber unter
Vorbehalt statt, könnte doch das Resultat im Nachhinein
ungültig
erklärt werden: In der Hauptsache, der Frage nach der
Zulässigkeit der
Alternativabstimmung, hat die Regierungsstatthalterin ja noch nicht
entschieden.
Büchlein objektiv
Diese Aussicht findet zwar auch das Verwaltungsgericht unschön:
Eine
eventuelle nachträgliche Aufhebung einer Abstimmung sei aus
"staatspolitischen Gründen" möglichst zu vermeiden, schreibt
das
Gericht im Urteil. Noch schlimmer fände das Gericht aber, wenn
Gerichtsverfahren "zum Instrument der politischen Auseinandersetzung
vor Abstimmungen" werden.
Was zähle sei, dass die Stimmberechtigten unverfälscht ihre
Meinung
bilden und äussern könnten. Dies bezweifelt Bernasconi: In
seiner
Beschwerde hat er auch das Abstimmungsbüchlein gerügt - es
informiere
nicht objektiv. Dem widerspricht nun das Verwaltungsgericht ebenso, wie
es schon Regierungsstatthalterin Regula Mader tat.
Rüge für Maders Pirouette
Rüge erhielt Mader vom Gericht hingegen für ihre
formalistische
Pirouette, wonach eine Beschwerde gegen ein Abstimmungsbüchlein
erst
möglich sei, wenn das Büchlein verschickt worden sei. Mader
hatte das
Verfahren deswegen mit einer Sistierung einige Tage eingefroren. Dies
laufe den öffentlichen Interessen zuwider, urteilt das
Verwaltungsgericht.
Mader entscheidet bald
Trotz des klärenden Urteils bleibt weiterhin offen, ob die
Abstimmung
am 17. Mai auch wirklich stattfindet: Gestern liess Regula Mader
nämlich einigermassen überraschend verlauten, dass sie in der
Hauptsache noch nächste Woche zu entscheiden gedenke.
Falls Mader Bernasconis Beschwerde gutheisst, würde die Abstimmung
kurzfristig abgesagt. Falls sie die Beschwerde abweist, würde dies
dem
Alternativprojekt "Pro Progr" im Abstimmungskampf kräftig Schub
geben,
befürchtet Peter Bernasconi. "Wenn Mader fair wäre,
würde sie mit dem
Entscheid bis nach der Abstimmung warten." Immerhin habe sie mit der
Sistierung zuerst auf Zeit gespielt.
Nicht ans Bundesgericht
Den Entscheid des Verwaltungsgerichts will Bernasconi nicht ans
Bundesgericht weiterziehen. Doch auch so bleibt die Frage im Raum:
Kommt die Abstimmung am 15. Mai oder kommt sie nicht?
Adrian Zurbriggen
--
Parolen
Mitteparteien winden sich
Bei fast allen grösseren Stadtberner Parteien gab die
Progr-Abstimmung
länger zu reden. Dies nicht bloss weil das Geschäft
umstritten ist, und
beide Projekte ihre Vorzüge aufweisen, sondern weil das
Abstimmungsprozedere kompliziert ist: Die Stimmberechtigten müssen
sowohl zum Bildungs-, Kultur- und Gesundheitszentrum "Doppelpunkt" als
auch zum Künstlerprojekt "Pro Progr" Ja oder Nein sagen. Zudem
müssen
sie sich bei der Stichfrage für das eine oder das andere
entscheiden.
Während SP und GB "Pro Progr" favorisieren und FDP, SVP und BDP
klar
für "Doppelpunkt" eintreten, taten sich die Mitteparteien bei der
Parolenfassung schwer - so kam es zu durchaus "kreativen"
Kompromisslösungen:
SP: Nein zu "Doppelpunkt", Ja zu "Pro Progr". Stichfrage: "Pro Progr".
GB: Nein zu "Doppelpunkt", Ja zu "Pro Progr". Stichfrage: "Pro Progr".
GFL: Doppeltes Nein. Stimmfreigabe in der Stichfrage.
CVP: Doppeltes Ja. Stimmfreigabe in der Stichfrage.
GLP: Stimmfreigabe zu "Doppelpunkt", Ja zu "Pro Progr". Stichfrage:
"Pro Progr".
BDP: Ja zu "Doppelpunkt", Nein zu "Pro Progr". Stichfrage:
"Doppelpunkt".
FDP: Ja zu "Doppelpunkt", Nein zu "Pro Progr". Stichfrage:
"Doppelpunkt".
SVP: Ja zu "Doppelpunkt", Nein zu "Pro Progr". Stichfrage:
"Doppelpunkt".
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Berner Rundschau 30.4.09
SVP blitzt ab
Progr-Abstimmung kann stattfinden
Die Stadtberner können am 17. Mai über den Verkauf der
Liegenschaft des
ehemaligen Progymnasiums (Progr) abstimmen. Die SVP der Stadt Bern und
Stadtrat Peter Bernasconi (SVP) sind beim Verwaltungsgericht
abgeblitzt, wie dieses gestern mitteilte. Die Abstimmungsbotschaft
verletze die Pflicht der objektiven Information nicht. Die SVP hat sich
gegen einen Entscheid der Regierungsstatthalterin Regula Mader gewehrt,
die Anfang April einer Stimmrechtsbeschwerde der SVP die aufschiebende
Wirkung entzogen hatte (wir berichteten).
Der Gemeinderat begrüsst das Urteil insofern, als es grünes
Licht zur
Durchführung der Volksabstimmung für die beiden Alternativen
"Doppelpunkt" und "Pro Progr" gebe. Allerdings verweist der Gemeinderat
darauf, dass Mader in der Hauptsache noch entscheiden müsse. (uz)
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bern.ch 29.4.09
Verwaltungsgericht zur Progr-Abstimmung: Keine aufschiebende Wirkung
für SVP-Beschwerde
Das kantonale Verwaltungsgericht gewährt der SVP-Beschwerde gegen
die
Progr-Abstimmung keine aufschiebende Wirkung. Der Gemeinderat hält
daher an der auf den 17. Mai 2009 angesetzten Volksabstimmung mit den
Varianten "Doppelpunkt" und "Pro Progr" fest.
Die SVP der Stadt Bern und Stadtrat Peter Bernasconi reichten im
März
2009 Beschwerde gegen die Vorlage und die Abstimmungsbotschaft zum
ehemaligen Progymnasium ein und verlangten die Aufhebung des
stadträtlichen Entscheids, sowohl das Projekt "Doppelpunkt" als
auch
das von einer Künstlergruppe lancierte Projekt "Pro Progr" zur
Volksabstimmung zu bringen. Anfang April sistierte die
Regierungsstatthalterin das Beschwerdeverfahren bis zum Versand des
Abstimmungsmaterials und entzog der Beschwerde gleichzeitig die
aufschiebende Wirkung. Gegen diesen Zwischenentscheid erhob die SVP
Beschwerde beim kantonalen Verwaltungsgericht.
Meinungsbildungsprozess nicht beeinträchtigt
Das Verwaltungsgericht hat nun gegen die SVP-Beschwerde entschieden. Es
hält in seiner Begründung unter anderem fest, dass in der
Abstimmungsbotschaft keine Verletzung der Pflicht zur objektiven
Information festzustellen sei. "Aufgrund der vorgenommenen summarischen
Prüfung der Argumente der Beschwerdeführenden drängt
sich keineswegs
der Eindruck auf, der Stadtrat beeinflusse den politischen
Meinungsbildungsprozess mittels der Abstimmungsbotschaft in
unzulässiger Weise", schreibt das Verwaltungsgericht in seinem
Urteil.
Unter diesen Umständen sei nicht zu beanstanden, dass die
Regierungsstatthalterin der Beschwerde die aufschiebende Wirkung
entzogen habe.
Weiter hält das Verwaltungsgericht fest, dass der
stadträtliche
Entscheid, die Vorlage als Alternativabstimmung den Stimmberechtigten
zu unterbreiten, keiner Rechtsprüfung zugänglich sei. Eine
solche
Beschwerde kann demnach erst gegen das Abstimmungsergebnis erhoben
werden.
Entscheid der Regierungsstatthalterin steht noch aus
Der Gemeinderat hat an seiner heutigen Sitzung das Urteil insofern
begrüsst, als das Verwaltungsgericht für die
Durchführung der
Volksabstimmung grünes Licht gegeben hat. Über die Beschwerde
muss in
der Hauptsache aber von der Regierungsstatthalterin noch entschieden
werden. Unter Vorbehalt dieses Entscheids findet die Abstimmung
über
das ehemalige Progymnasium wie geplant am 17. Mai 2009 im Rahmen einer
Alternativabstimmung statt.
Informationsdienst der Stadt Bern
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DEMO-INITIATIVE
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bern.ch 30.4.09
Initiative "Keine gewalttätigen Demonstranten": Gemeinderat
empfiehlt dem Stadtrat Annahme
Der Gemeinderat hat den Vortrag zur Initiative "Keine
gewalttätigen
Demonstranten" zu Handen des Stadtrats genehmigt. Er begrüsst die
Initiative. Weil sie eine Änderung des städtischen
Kundgebungsreglements nötig machen würde, fällt die
Initiative in den
Zuständigkeitsbereich des Stadtrats. Sollte er die Initiative
annehmen,
würde eine Volksabstimmung hinfällig.
Die Initiative "Keine gewalttätigen Demonstranten" verlangt eine
Ergänzung des Kundgebungsreglements der Stadt Bern. Aufgenommen
werden
soll einerseits ein sogenannter Entfernungsartikel. Damit müssten
sich
Teilnehmende von einer Kundgebung entfernen, sobald sie von der Polizei
darauf aufmerksam gemacht werden, dass die Kundgebung zur
Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung aufgelöst werden muss.
Andererseits ist vorgesehen, dass bei Widerhandlung gegen den
Entfernungsartikel Bussen bis zum Höchstmass von 5000 Franken
ausgestellt werden können.
Nicht unbedingt eine Volksabstimmung nötig
Der Gemeinderat erachtet es als sinnvoll, einen Entfernungsartikel mit
Strafnorm einzuführen und die Polizei mit den entsprechenden
Kompetenzen auszustatten. Er hatte dies bereits bei der Totalrevision
(vom 1. September 2004) und der Teilrevision (vom 26. März 2008)
des
Kundgebungsreglements vorgesehen. In beiden Fällen war das
Ansinnen
jedoch vom Stadtrat abgelehnt worden. Da der Gemeinderat zurzeit
Massnahmen zur Verbesserung der objektiven und subjektiven Sicherheit
prüft und sich der Stadtrat in letzter Zeit vermehrt für eine
stärkere
Polizeipräsenz ausgesprochen hat, empfiehlt der Gemeinderat dem
Stadtrat die Initiative zur Annahme.
Die Änderung des Kundgebungsreglements liegt im
Zuständigkeitsbereich
des Stadtrats. Für den Fall, dass dieser die Initiative annimmt,
würde
keine Volksabstimmung durchgeführt. Die Änderung des
Kundgebungsreglements würde dann - vorbehältlich des
Referendums - in
Kraft treten. Dieses Vorgehen ist im Artikel 15 Absatz 3 des kantonalen
Gemeindegesetzes vom 16. März 1998 in Verbindung mit Artikel 36
der
Gemeindeordnung der Stadt Bern vom 3. Dezember 1998 geregelt. Sollte
der Stadtrat die Initiative dagegen verwerfen, werden die
Stimmbürgerinnen und Stimmbürger das letzte Wort haben.
Informationsdienst der Stadt Bern
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Verein "Bern sicher und sauber"
http://bernsicherundsauber.ch/
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BIG BROTHER VIDEO
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be.ch 30.4.09
Medienmitteilung des Kantons Bern
Ausführungsbestimmungen auf 1. Juli 2009 in Kraft gesetzt:
Regierungsrat regelt die Videoüberwachung (30.04.2009)
Ab dem 1. Juli 2009 haben die Gemeinden die Möglichkeit,
Videoüberwachungen im öffentlichen Raum zur Vorbeugung von
kriminellen
Handlungen einzusetzen. Der Regierungsrat des Kantons Bern hat die
erforderlichen Ausführungsbestimmungen verabschiedet. Damit hat er
den
Einsatz von Videoüberwachungen im öffentlichen Raum
abschliessend
geregelt.
Mit einer Änderung des Polizeigesetzes hat der Grosse Rat des
Kantons
Bern Ende 2008 die gesetzliche Grundlage für
Videoüberwachungen im
öffentlichen Raum zur Vorbeugung von kriminellen Handlungen
geschaffen.
Die erforderlichen Ausführungsbestimmungen hat nun der
Regierungsrat
verabschiedet und in die bereits bestehende kantonale Videoverordnung
integriert. Diese Verordnung hat schon bisher den Einsatz von
Videoüberwachungen bei Massenveranstaltungen durch die
Kantonspolizei
ermöglicht. Der Regierungsrat bekennt sich mit den verabschiedeten
Ausführungsbestimmungen zu einer ausgewogenen Vorlage, die sowohl
sicherheitspolitischen wie auch datenschutzrechtlichen Anliegen
Rechnung trägt. Bei der Vorbereitung der Bestimmungen hatte die
kantonale Aufsichtsstelle für Datenschutz Gelegenheit zur
Stellungnahme.
So legt die ergänzte Videoverordnung die Informations- und
Kennzeichnungspflichten der Gemeinden fest und zeigt die Grenzen der
Videoüberwachung auf. Darüber hinaus regelt sie das Verfahren
bei der
Kantonspolizei, das die Gemeinden zu durchlaufen haben, bevor sie
Videoüberwachungen einsetzen können. Dabei kommt der engen
Zusammenarbeit von Gemeinden und Kantonspolizei besondere Bedeutung zu,
um den Nutzen der Videoüberwachung sicherzustellen und zu
erhöhen. In
materieller Hinsicht werden Gesetz und Verordnung die
Videoüberwachung
abschliessend regeln. Insoweit besteht für die Gemeinden kein
gesetzgeberischer Handlungsbedarf. Sie werden jedoch ihre internen
Zuständigkeiten zu regeln und ein umfassendes Konzept für den
Videoüberwachungseinsatz auszuarbeiten haben. Zuletzt haben die
Gemeinden alle fünf Jahre die Wirksamkeit der eingesetzten
Videoüberwachung zu evaluieren.
Die neuen Verordnungsbestimmungen treten zeitgleich mit dem revidierten
Polizeigesetz per 1. Juli 2009 in Kraft.
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SEXWORK
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Bund 30.4.09
CVP will eine "Puff-Zone"
Prostitution soll nicht auf der Strasse stattfinden, sondern im
Wohnwagen, fordert eine CVP-Motion
Prostituierte sollen ihrem Gewerbe legal in Wohnwagen nachgehen,
schlägt eine CVP-Motion vor, die heute im Stadtrat eingereicht
wird.
Bei Fachleuten bleiben Fragen offen.
Markus Dütschler
Eine Alternative zum Strassenstrich fordert eine Motion: eine
"Puff-Zone", in der Prostituierte in Wohnmobilen oder Wohnwagen legal
ihr Gewerbe ausüben können. Absender des Vorstosses, der
heute im
Stadtrat eingereicht wird, ist die CVP. Stadtrat Henri-Charles Beuchat,
bis vor Kurzem Präsident der Stadtpartei, hat das heikle Thema
aufgegriffen, da sich "Berns Lustmeilen auf dünnem Eis bewegen",
wie es
in der Begründung heisst. Die Menschen auf dem Strassenstrich
sollen
"vor Ausbeutung geschützt werden". Es sei ein ethisches Problem,
so
Beuchat. Im Blick sei nicht die "grundsätzlich zulässige
Prostitution",
sondern ihre "Auswüchse und Begleiterscheinungen" wie Gewalt,
illegaler
Aufenthalt, Ausbeutung oder der störende Suchverkehr motorisierter
Freier.
Beuchat fordert den Gemeinderat auf, "ausserhalb der Wohnzone"
Strassenabschnitte zu bezeichnen, an denen "Parkplatz-Sex" legal
wäre,
der sich in Wohnmobilen oder Wohnwagen abspielt. Als Vorteile nennt
Beuchat: Die Fremdenpolizei könnte dort gut kontrollieren,
Hilfsorganisationen wie Xenia oder Contact-Netz könnten
Prävention
betreiben. Der "illegale Strassenstrich" auf der Taubenstrasse sollte
laut Stadtrat Beuchat aufgelöst werden.
"Etwas viel hineingepackt"
Die Stiftung Contact-Netz betreibt schon jetzt eine mobile
Beratungsstelle für "drogenkonsumierende Sexarbeiterinnen":
Dreimal
wöchentlich ist der Bus von "La Strada" bei der Kleinen Schanze
präsent. Sie anerkenne den guten Willen der Motion, sagt
Projektleiterin Karin Würsch, aber es sei "schon etwas viel
hineingepackt". In der immer noch gültigen Verordnung über
die
Strassenprostitution von 2003 sei geregelt, wo die Frauen stehen
dürften, im "Strada"-Bus würden sie darüber informiert.
"Wenn sie
ausserhalb der Zone erwischt werden, bezahlen sie eine Busse." Es gebe
dort "keine Szene, die aus dem Ruder läuft". Würsch verweist
auf eine
Motion auf kantonaler Ebene, die ein neues Prostitutionsgesetz verlangt
("Bund" vom 8.4.). Es sei vernünftig, erst einmal diese Resultate
abzuwarten.
Martha Wigger von der Prostituierten-Beratungsstelle Xenia sagt, die
Problematik von Frauen in Salons oder auf dem Autostrich sei ganz
anders gelagert als bei drogenabhängigen Prostituierten: "Man darf
das
nicht vermischen." Eine offene Frage ist für Fachleute auch, wie
Drogen-Prostituierte zu einem teuren Wohnmobil kämen.
Bereits 2003 war der Strassenstrich diskutiert worden. Im Vordergrund
standen Parkplatzboxen mit Sichtschutz nach holländischem Vorbild:
das
"Utrechter Modell". In Bern wollte niemand eine solche Einrichtung in
der Nähe haben, die Standortsuche verlief ergebnislos.
Gemeinderat Reto Nause (cvp) sagte, er estimiere den Mut, ein heikles
Thema aufzugreifen, selbst wenn noch nicht jede offene Frage
beantwortet sei.
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CHRISTEN STATT KULTUR
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20min.ch 30.4.09
Vineyard im Kornhaus
SP schlägt Sekten-Alarm
von Patrick Marbach
Nisten sich im Berner Kornhaus bald Stündeler und Sektierer ein?
SP-Politiker warnen vor der christlichen Bewegung Vineyard.
"Es ist skandalös", sagt SP-Stadträtin Giovanna Battagliero.
"Die Stadt
hätte wissen müssen, an wen sie die ehemalige
Kornhausbühne vermietet."
Seit letzter Woche ist bekannt, dass die Freikirche Vineyard dort
einzieht. Man habe einen solventen Mieter gesucht, der die
Infrastruktur des Gebäudes nicht übermässig
belaste, begründet die
Liegenschaftsverwaltung ihren Entscheid. Positive Referenzen
hätten
bekräftigt, dass Vineyard keine Sekte sei.
Doch die SP-Fraktion warnt nun mit einem Vorstoss vor den neuen
Mietern: "Tatsache ist, dass Vineyard eine klar missionarische Bewegung
ist, die zum Ziel hat, die ganze Welt zu bekehren", sagt Battagliero.
Vineyard selbst sieht sich dagegen als "Laienbewegung innerhalb der
Reformierten Kirche, die diese in ihrem Auftrag unterstützt, allen
Menschen das Evangelium zu verkündigen". Auf der Homepage der
Berner
Sektion gibt es aber auch fragwürdige Berichte über
wundersame
Heilungen, etwa von zu kurzen Beinen, die plötzlich nachwachsen.
Zudem
lege Vineyard Homosexuellen nahe, ihre "Entartung" wegzubeten, so
Battagliero. Die Stadt müsse den Mietvertrag umgehend künden.
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RABE-INFO 30.4.09
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RaBe-Info 30. April 2009
- Kein Kind ist illegal
- Homosexualität in den Schulstoff
- Zweihundrt mal Strassenmagazin Surprise
http://www.rabe.ch/pod/get.php?web=RaBe-Info-2009-04-30-53773.mp3
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KOFMEHL SO
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Solothurner Tagblatt 30.4.09
Kritik an Kofmehl
Der Solothurner Stadtpräsident Kurt Fluri kritisiert die
Kulturfabrik
Kofmehl mit scharfen Worten. Sie sei "ernsthaft gefährdet".
Unmissverständlich gab Stadtpräsident Kurt Fluri der
Kulturfabrik
Kofmehl den Tarif durch: "Wenn es die Verantwortlichen nicht
fertigbringen, für Ruhe und Ordnung zu sorgen, ist diese
Institution
ernsthaft gefährdet", so Fluri am Dienstagabend im Gemeinderat. Er
ging
sogar noch einen Schritt weiter: "Wenn ich die Briefe der Anwohner
lese, wundere ich mich, dass sie das alles weiter auf sich nehmen, ohne
ihrerseits ebenfalls aggressiv zu werden und physische Gegenwehr zu
leisten."
Fluri verlangt von den Betreibern, dass sie künftig auf
Anlässe
"gewisser Stilrichtungen" verzichten. Die Polizei wisse aus Erfahrung,
dass bestimmte Veranstaltungen besonders viele "aggressive" Besucher
anziehe, die dann regelmässig grosse Probleme machten. Fluri
dachte
dabei unter anderem an Hip-Hop-Anlässe. Ausserdem will er den
Kanton
dazu auffordern, künftig nur noch Anlässe bis zwei Uhr
morgens zu
bewilligen. Zurzeit werden noch Bewilligungen bis vier Uhr ausgestellt.
rah
Seite 25
--
Stadtpräsident Kurt Fluri zur Kulturfabrik Kofmehl
"Kofmehl ernsthaft gefährdet"
Die Kulturfabrik Kofmehl sei "ernsthaft gefährdet", wenn sie die
Sicherheit nicht in den Griff bekomme: Das sagt Stadtpräsident
Kurt
Fluri. Er will, dass die Partys im Kofmehl und den anderen Klubs nur
noch bis 2 Uhr dauern.
In unerwarteter Schärfe gab der Stadtpräsident der
Kulturfabrik Kofmehl
den Tarif durch: "Wenn es die Verantwortlichen nicht fertig bringen,
für Ruhe und Ordnung zu sorgen, ist diese Institution ernsthaft
gefährdet", hielt Kurt Fluri am späten Dienstagabend in der
Gemeinderatssitzung fest.In einer langen Diskussion über die
Sicherheit
in der Stadt sprach Fluri unter anderem die Probleme mit Gewalt und
Lärm in der und um die Kofmehl an. Diese seien bei aller Sympathie
nicht länger haltbar. Fluri verlangt von den Betreibern, dass sie
künftig auf Anlässe "gewisser Stilrichtungen" verzichten. Die
Polizei
wisse aus Erfahrung, dass bestimmte Veranstaltungen besonders viele
"aggressive" Besucher anziehen, die dann regelmässig grosse
Probleme
machten. Fluri dachte dabei unter anderem an Hip-Hop-Anlässe, wie
er
nach der Sitzung verdeutlichte.
Verständnis für Anwohner
Der Stadtpräsident äusserte zudem grösstes
Verständnis für die
Anwohner, die sich auch auf dem Rechtsweg wehren. "Wenn ich die Briefe
der Anwohner lese, wundere ich mich, dass sie das alles weiter auf sich
nehmen, ohne ihrerseits ebenfalls aggressiv zu werden und physische
Gegenwehr zu leisten." Kurt Fluri wird nun von sich aus aktiv: Er will
den Kanton - genauer: Polizeidirektor Peter Gomm (SP) - schriftlich
auffordern, für Partys und andere Anlässe auf Stadtgebiet
nicht länger
Bewilligungen bis 4 Uhr in der Früh auszustellen. Diese neue Regel
gälte für alle Klubs - also auch die Kofmehl. Ihr und anderen
Veranstaltern stellt die kantonale Abteilung Gewerbe und Handel heute
routinemässig Bewilligungen bis 4 Uhr aus. Fluri fordert, dass der
Kanton bis auf weiteres nur noch Anlässe bis 2 Uhr bewilligt. "In
der
Zeit danach verhalten sich die schwierigen Besucher
erfahrungsgemäss am
dümmsten und aggressivsten." Die Stadt hat bereits beim
zuständigem
Abteilungsleiter in Gomms Departement interveniert - erfolglos, wie
Fluri sagt. Der Kanton zeige bisher keinerlei Absicht, die
Bewilligungen restriktiver zu handhaben. Fluri argwöhnt, dass es
dabei
auch ums Geld geht: Die Freinacht-Gebühren fliessen direkt in die
Kantonskasse. Der Kanton ist zwar verpflichtet, die Stadt
anzuhören,
entscheidet letztlich aber in eigener Kompetenz, welche Klubs wie lange
Party machen dürfen.
Kofmehl überrascht
Bei der Kofmehl hat man überrascht auf die klaren Worte des
Stadtpräsidenten reagiert. Man habe nicht gewusst, dass die Lage
von
Seiten der Stadt als derart drastisch beurteilt werde. "Wir sind im
ständigen Kontakt mit der Polizei", so Pipo Kofmehl. "Es gab keine
Anhaltspunkte dafür, dass es in letzter Zeit mehr Beschwerden
gegeben
hätte." Die Beurteilung des Stadtpräsidenten, was die
Hip-Hop-Anlässe
betrifft, teilt Kofmehl nicht. "Wenn man von Hip-Hop spricht, meint man
in der Regel einfach die junge Generation." Und diese Jungen blieben
ohne Hip-Hop-Anlässe nicht einfach zu Hause. Ausserdem sei das
Kofmehl
von jungen Leuten für junge Leute und stehe auch für Junge
ein, so Pipo
Kofmehl.Zu Fluris Idee mit der Polizeistunde um zwei Uhr meint Kofmehl:
"Wenn wir um zwei Uhr schliessen, gehen die Leute nicht einfach nach
Hause". Mit dieser Massnahme enstehen neue andere Probleme,
schätzt
Kofmehl.
Schwierige Kontrollen
Die Kofmehl war nur ein Teil einer langen Grundsatzdebatte zur
städtischen Sicherheitslage. In deren Verlauf wurde bekannt, dass
das
Korps der Stadtpolizei vergrössert werden soll (siehe Kasten).
Kommandant Peter Fedeli warb einmal mehr um Verständnis für
die
Stadtpolizei - die Stichworte: zu wenig Personal, steigende
Anforderungen, keine Handhabe, zum Beispiel Kleindealer auf Dauer
wegzusperren oder wegzuschicken. In jüngster Zeit haben sich
Klagen
über Dealer am Landhausquai gehäuft. Fedeli stellte dies als
Folge der
Personalknappheit dar: Sobald sich am Quai eine grössere
Menschenmenge
versammelt habe, sei es zu gefährlich, eine Zweier-Patrouille
hinzuschicken. Oft solidarisierten sich die Umstehenden mit den Dealern
- "dann kann es für die Polizisten kribbelig werden". So kam es
schon
vor, dass eine Patrouille unverrichteter Dinge wieder abziehen musste.
Für wirkungsvolle Kontrollen am Landhausquai müssten laut
Fedeli über
Tage hinweg mindestens 10 Polizisten eingesetzt werden - rund die
Hälfte des städtischen Korps.
fab/rah
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DROGENSZENE LU
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NLZ 30.4.09
Drogenszene: Luzern verschärft Kontrollen
Ausweispflicht, Hausverbote und mehr Securitas. Mit härteren
Massnahmen
bei der Gassenküche soll eine offene Szene verhindert werden.
ds. Rund um die Luzerner Gassenküche gibt es zunehmend Probleme.
Sobald
der Sicherheitsdienst nicht mehr vor Ort sei, würden sich sofort
Gruppen von Süchtigen vor der Kontakt- und Anlaufstelle (K+A) am
Geissensteinring in Luzern versammeln, sagt Polizeikommandant Ernst
Rötlisberger. Die Polizei beobachtet Drogendeals und Hehlerei.
Auch das
Gewaltpotenzial dürfe nicht unterschätzt werden. Nun legen
der Kanton,
die Polizei und auch der Verein kirchliche Gassenarbeit Massnahmen vor.
Nur Zentralschweizer erwünscht
Konkret soll eine Zutrittskontrolle mit Ausweispflicht eingeführt
werden. Laut dem Luzerner Regierungsrat Markus Dürr sollen in der
K+A
nur Süchtige aus der Zentralschweiz ihren Stoff konsumieren
können.
Ausserdem soll der Verein kirchliche Gassenarbeit das Recht haben,
Personen ohne Begründung abzuweisen oder Hausverbote
auszusprechen.
Und: Der Sicherheitsdienst soll künftig verstärkt werden.
Trotz dieser Probleme sieht Dürr die grundsätzlichen Ziele
der neuen
Anlaufstelle erreicht (siehe Box). Diese soll deshalb definitiv
weitergeführt werden.
Seite 17
--
Bilanz
Jeden Tag kommen 100 Süchtige vorbeiTrotz Sicherheitsproblemen
zieht
die kantonale Drogenkonferenz eine positive Bilanz über die ersten
Betriebsmonate der Kontakt- und Anlaufstelle, die seit Herbst 2008 in
den Räumen der Luzerner Gassenküche angesiedelt ist. Pro Tag
kämen rund
100 Süchtige vorbei. Durch die kontrollierten
Konsumationsmöglichkeiten
könne der Gesundheitszustand der Süchtigen verbessert werden.
Zudem
werde der öffentliche Raum entlastet. Die Konferenz empfiehlt
daher,
den Betrieb weiterzuführen.red
--
Polizei warnt vor einer offenen Szene
Drogendeals, Gewalt und Hehlerei: Jetzt sollen härtere Massnahmen
bei der Luzerner Gassenküche für Ruhe sorgen.
Von Daniel Schriber
Rund 100 Menschen gehen jeden Tag in der Kontakt- und Anlaufstelle
(K+A) bei der Luzerner Gassenküche vorbei, um Drogen zu
konsumieren.
"Der Andrang ist gross", sagt Leiter Walter Bösch. Die kantonale
Drogenkonferenz um Regierungsrat Markus Dürr empfiehlt deshalb,
das
Angebot definitiv weiterzuführen. Allerdings nicht ohne
Anpassungen:
Insbesondere im Bereich der Sicherheit muss sich laut Dürr
"unbedingt
etwas tun".
Ideales Umfeld für Kleindealer
Denn noch läuft am Geissensteinring längst nicht alles
wunschgemäss.
"Sobald die Securitas nicht präsent ist, versammeln sich sofort 15
bis
25 Drogenabhängige vor der Gassenküche", sagt Ernst
Röthlisberger,
Kommandant der Stadtpolizei. Dann würden Drogen konsumiert,
gedealt und
teilweise auch Hehlerei betrieben. Röthlisberger spricht von einem
idealen Umfeld für Kleindealer. Wenn man zu spät reagiere,
bestehe
plötzlich die Gefahr einer offenen Drogenszene. Auch das
Gewaltpotenzial dürfe nicht unterschätzt werden.
Ausweispflicht und mehr Securitas
Deshalb fordern Markus Dürr und seine Kollegen nun Massnahmen:
· Es soll eine Zutrittskontrolle mit Ausweispflicht
eingeführt werden.
Der Regierungsrat könnte sich einen zweifarbigen Ausweis für
die
Besucher vorstellen. "Eine Farbe betrifft den Zutritt in die
Gassenküche, die andere ist für die Anlaufstelle." Der
Zutritt zwischen
der Gassenküche und dem Konsumationsraum soll mit einem separaten
Hauseingang zusätzlich besser geregelt werden.
· Der Verein kirchliche Gassenarbeit soll das Recht haben,
Personen
abzuweisen und Hausverbote auszusprechen unbegründet. Das
könnte dann
geschehen, wenn die Herkunft eines Süchtigen nicht nachgewiesen
werden
kann.
· Als dritte Massnahme soll die Securitas während der
ganzen
Öffnungszeit der Anlaufstelle vor Ort sein und nicht bloss wie
bisher
während vier Stunden pro Tag.
Unruhe rund um die Gassenküche
Was aber sagen die Anwohner zu
der Anlaufstelle am geissensteinring, mitten in ihrem Quartier? "Wir
haben festgestellt, dass es im letzten halben Jahr rund um die
Gassenküche unruhig war", sagt Angela Wobmann, Präsidentin
des
Quartiervereins Tribschen-Langensand. Die Anwohner würden die
geplanten
Massnahmen begrüssen. Schliesslich dürfe man nicht vergessen:
"Die
Testphase des Angebots lief während des Winters. Wie sich die
Situation
in den nächsten Wochen und Monaten entwickeln wird, kann deshalb
niemand genau wissen."
Der letzte Fixerraum im Geissmättli musste im August 2008 seine
Türen
schliessen, weil er im Schnitt nur von acht Süchtigen genutzt
wurde. Im
Geissensteinring nutzen rund zehnmal mehr Süchtige das Angebot.
Deshalb
müssen jetzt auch die Platzverhältnisse und der
Personalbedarf
angepasst werden. Walter Bösch: "Das beweist, dass es in Luzern
eine
solche Einrichtung braucht."
Die geplanten Sicherheitsmassnahmen sollen laut Bösch
spätestens im
Juni umgesetzt werden. Dann fällen auch die Luzerner Gemeinden den
definitiven Entscheid über die Zukunft der Anlaufstelle.
Gassenküche
Stadt will 600 000 Franken investieren
Die heutige Kontakt- und Anlaufstelle in der Gassenküche ist
für 60
Süchtige pro Tag ausgelegt. Weil aber rund 100 Personen das
Angebot
nutzen, sollen die Räume ausgebaut werden. Der Luzerner Stadtrat
schlägt vor, das Gebäude am Geissensteinring um einen Stock
zu
erweitern. Gemäss Stadtrat Ruedi Meier wird dies rund 600 000
Franken
kosten. Dafür muss die Stadt aufkommen.
Gemeinden entscheiden
Doch die Entscheidung, ob die Anlaufstelle im Sommer, nach dem
Pilotbetrieb, weitergeführt wird, muss nicht die Stadt
fällen, sondern
die Luzerner Gemeinden im Zweckverband für institutionelle
Sozialhilfe
und Gesundheitsförderung (ZiSG). Dieser muss im Juni sowohl
über das
höhere Budget 2010 (870 000 Franken) für die Kontakt- und
Anlaufstelle
befinden, als auch mit einer Zweidrittelsmehrheit über einen
Nachtragskredit für das Jahr 2009. Die Hälfte der Kosten
trägt der
ZiSG, die andere der Kanton Luzern. Neu soll zudem der Verein
kirchliche Gassenarbeit als Betreiber der Stadt Miete abliefern.
Doch was geschieht, wenn die Gemeinden Nein sagen? "Dann müssten
wir
die Kontakt- und Anlaufstelle aller Voraussicht nach schliessen", sagt
Meier und warnt vor einem drohenden Sicherheitsproblem. Von der
Schliessung nicht betroffen wäre die Gassenküche, denn deren
Budget
wird separat gesprochen.
ssr
---
20min.ch 29.4.09
Ausbau für Fixerraum geplant
Der Fixerraum soll definitiv in der Gassenküche weiterbetrieben
werden:
Dies beantragen die Stadt Luzern und das kantonale Drogenforum. Der
neue Fixerraum, in dem der Drogenkonsum möglich ist, wird im
Durchschnitt von 100 Personen pro Tag aufgesucht.
Diese neue Einrichtung bietet ausserdem Beratung und
Unterstützung an.
Das Angebot soll nun vom provisorischen in den definitiven Betrieb
übergehen und um ein Stockwerk ausgebaut werden. Das
Stadtparlament
soll im Herbst über den nötigen Kredit entscheiden. Ob der
Fixerraum
weitergeführt wird, entscheidet aber nicht die Stadt, sondern der
Zweckverband für institutionelle Sozialhilfe und
Gesundheitsförderung
(ZiSG).
Der Fixerraum im Geissmättli wurde im August 2008 geschlossen,
weil die Drogenabhängigen ausblieben.
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WEISSE FABRIK ZH
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WoZ 30.4.09
Rote Fabrik-Das Zürcher Kulturzentrum wurde heimlich weiss
angemalt.
Die Stadt will den Schaden auf die Mieter der IG Fabrik abwälzen,
diese
will mit den AnstreicherInnen diskutieren. Zwei MalerInnen nehmen hier
Stellung.
Die Weisse Fabrik
Von Daniel Ryser
Der Backstein der Roten Fabrik, rundherum, um alle Gebäude,
leuchtet
seit Ostern bis in etwa drei Meter Höhe weiss. Laut
WOZ-Informationen
sollen rund zwanzig PolitkunstaktivistInnen die Gebäude in einer
Nacht-und-Nebel-Aktion weiss angemalt haben. Die Polizei, die zweimal
vorbeischaute, wurde von den AktivistInnen weggeschickt: Es handle sich
um eine von der Fabrik orchestrierte Aktion, behaupteten sie. Und die
Polizei liess sich davon überzeugen. Am nächsten Tag
herrschte in der
Roten Fabrik Ratlosigkeit: Wer? Warum? Handelt es sich um einen Protest
gegen die Subventionskultur?
Zu einer Debatte darüber, ob und wie es die Rote Fabrik braucht,
hat
die Aktion bisher auf jeden Fall nicht geführt. Stattdessen fand
in der
Presse eine kleine Dada-Diskussion statt: War es ein PR-Gag der Fabrik?
Und dann: "Da wir vermuten, dass die Betreiber des Kulturzentrums die
Urheber der Aktion kennen, erwarten wir, dass die Rote Fabrik die
Kosten für die Reinigung der denkmalgeschützten Wände
übernimmt", sagte
Urs Spinner vom Hochbaudepartement. Kostenpunkt: 10 000 bis 20 000
Franken. "Wenn die Fabrik nicht bezahlt, werden wir wohl Anzeige
erstatten."
Die Eigentümerin, die Stadt Zürich, reagiert damit gereizt
auf den
Verzicht ihrer Mieterin IG Fabrik, Anzeige gegen die MalerInnen zu
erstatten. Wobei mittels Vermutung ein Urteil gefällt wird. Kann
die
Rote Fabrik etwas dafür, wenn sie angemalt wird? Wurden nicht auch
die
Gebäude mit den Proberäumen und Ateliers weiss angemalt, von
denen die
meisten von der Stadt selbst und nicht von der IG Fabrik verwaltet
werden? Warum macht die Stadt aus der Angemalten die Anmalerin? Wird
Esther Maurer die Farbanschläge, die rund um den 1. Mai folgen
werden,
künftig auch selbst wegputzen müssen? Wohl eher nicht.
Die IG Fabrik am Telefon
Anruf bei der Fabrik: Kennt ihr, wie Urs Spinner vom Hochbaudepartement
sagt, die Urheber der Aktion? "Nein, wir kennen die nicht", sagt
Katarina Ziegler, KV-Lehrtochter auf dem Fabrik sekretariat. "Die
Polizei weiss das, wir haben ein anonymes Bekennerschreiben erhalten."
Ein Bekennerschreiben? "Ja, die Maler wollen offenbar eine Diskussion
anregen." Welche? "Eine gute Frage. Schau dir das Fax an." Dort steht:
"Dies ist kein Communiqué. Dies ist ein Pipifax. Die Aktion hat
von der
einzigen noch geduldeten Freiheit Gebrauch gemacht. Soll nicht als
Zerstörung verstanden werden, sondern als Fundament (Untergrund)
für
Neues. Soll in, um und ausserhalb der Fabrik eine frische
Auseinandersetzung mit deren Grundsätzen provozieren. Wenn die
neue
Fassadenfarbe als persönlicher Angriff (auf das Kollektiv, den
Ziegel,
die Writer ...) empfunden wird, so unterstreicht das die
Notwendigkeit
der Aktion. Reflexion ... Schicht um Schicht um Schicht Gschicht ..."
"Wegen der Diskussion", sagt Katarina, "redest du am besten mal mit
Tex." Sie verbindet. Tex Tschurtschenthaler, Mitglied der
Betriebsgruppe, ist in der Leitung. "Wir wissen nicht, wer es war. Wer
es war, wird man wissen, wenn man weiss, wer es war." Und gibt den
Hörer weiter an Juan-Manuel Widmer vom Vorstand. Der klärt
als Erstes
das Administrative: "Diese ganze Debatte um Anzeige oder nicht ist doch
ein Witz. Es ist Sache der Immobilienbesitzerin, der Stadt, Anzeige zu
erstatten. Die Frage stellt sich für uns nicht." Was also wollten
die
Weissmaler? "Wir wissen nur das, was auf dem Fax steht. Wir wollen
diese Leute nun einladen. Wir werden in den nächsten Tagen per
Internet
und in unserer eigenen Zeitung kommunizieren, dass sie mit uns Kontakt
aufnehmen sollen. Wir sind durchaus bereit, eine Grundsatzdebatte zu
führen", sagt Juan. Zuerst aber bedürfe es einer
Klärung: "Was bedeutet
die weisse Fläche? Sind wir als IG Fabrik angesprochen? Die Stadt?
Die
Segelschule, die in der Fabrik integriert ist? Der Spielbus? Es ist ja
das ganze Areal weiss angemalt worden, die gesamte Aussenhülle.
Das
Areal hat viele Nutzer und Mieter."
"Daniel?", sagt Juan dann plötzlich mit ernster Stimme. "Ja?" -
"Es
passieren viele Dinge auf der Welt, die wichtiger sind. Wenn die WOZ
jetzt dieser ziemlich belanglosen Story eine ganze Seite widmet, dann
muss ich langsam anfangen, mein WOZ-Abo zu überdenken." - "Aber
Juan
..." - "Wenn du schreibst, was Sache ist, dann geht das für mich
okay.
Aber wenn du jetzt einfach ein paar Zeilen füllst, um die Sache
polemisch auszuschlachten, dann werde ich mein Abo überdenken."
...
"Okay, Juan, ich versuche es. Gehen wir also davon aus, der Anstrich
war eine Kritik am Betrieb: Schläft die Fabrik ein?" - "Die Fabrik
wird
nächstes Jahr dreissig Jahre alt. In diesem Zusammenhang
führen wir
bereits eine Leitbilddebatte", sagt Juan. Es sei durchaus an der Zeit,
sich zu hinterfragen. "Wir wollen kein Denkmal sein, wir wollen ein
lebendiges Kulturzentrum sein." 2008 habe man mit den
Internetkünstlern
von Dock 18, dem Institut für Medienkulturen der Welt, neben
Theater
und Musik einen gesamten neuen Kunstbereich in die IG aufgenommen. "Wir
sind in Bewegung. Wir sind uns auch bewusst, dass wir uns in einem
Spannungsfeld befinden. Deshalb verschliessen wir uns auch nicht der
Debatte. Aber Veränderungen, etwa ein Generationenwechsel,
passieren
nicht auf Anhieb, sondern Schritt für Schritt", sagt Juan.
Die MalerInnen an der Bar
Es ist Nacht. Es ist eine Bar. Es fliesst sehr viel Bier. Dann stehen
sie plötzlich neben mir. Ein Mann. Eine Frau. Ihre Jacke ist
voller
weisser Flecken. Er sagt: "Als wir die Fabrik anmalten, haben uns die
ausgerückten Polizisten völlig entgeistert beobachtet. Sie
waren mit
zwei Streifenwagen gekommen. Dann standen sie bloss da, lachten und
sagten: Schau mal, die übermalen die Graffiti! Dann sind sie
wieder
weggefahren." Ging es bei der Aktion etwa gegen Graffiti? Er sagt Ja,
aber sein verschmitztes Lachen meint wohl eher: Die Aktion war auch ein
Protest gegen die Graffitipolitik in Zürich. "Es ist witzig, dass
uns
die Stadt, die seit Jahren eine knallharte Antigraffitikampagne
führt,
anzeigen will, weil wir in der Roten Fabrik die Graffitis übermalt
haben." - "Wir waren in dieser Nacht die Saubermacher", sagt sie.
"Die Rote Fabrik brennt nicht mehr"
Schnell wird klar: Die rund zwanzig Leute, die die Fabrik weiss
angemalt haben, waren kein ideologisch orches triertes Kommando,
sondern eher eine wild zusammengewürfelte Truppe aus jungen
Leuten, die
in dieser Stadt subkulturell ziemlich viel bewegen. An Orten, wo es
schnell, wild und bunt zugehen kann, und die sich darum von der
Institution Fabrik, die ihnen auf den ersten Blick nahe sein
müsste,
meilenweit entfernt fühlen. So hat wohl jede und jeder mit dem
weissen
Pinsel seinen eigenen Protest ausgedrückt, an der Stadt, an der
institutionalisierten Kulturpolitik, der Bürokratie, den gut
bezahlten
Kulturjobs und, wer weiss, vielleicht sogar auch am verdammten
Segelklub. Immerhin, das hat Juan gesagt, spüre man in der Fabrik
offenbar selbst das Risiko, vor lauter Bürokratie zum Denkmal
verkommen
zu können.
Für die ProtestlerInnen scheint klar, dass das sowieso längst
der Fall
ist. "Dem IG-Denkmal ein Denkmal setzen. Das ist mein Anliegen", sagt
die junge Frau. "Die Rote Fabrik ist nicht mehr rot, sie brennt nicht
mehr. Die hocken auf ihrem Scheiss und verwalten ihn. Darum ist sie
jetzt weiss. Das passt. Wenn du als Junge da hinkommst und sagst, ich
habe hier diese Idee und diese Idee, dann schauen die dich an wie eine
Ausserirdische." Er ergänzt: "Schreib aber nicht: Wir sind die
coolen
Jungen, und dort sind die trägen Alten. Denn so ist das gar nicht
gemeint. Es gibt ja auch coole Alte." Sie sagt: "Das wäre auch so
ein
Anfickstyle, den wir gar nicht wollen. Wir sagen nicht: Ihr müsst
weg,
damit es gut wird. Wir sagen bloss: Wir wollen, dass es gut wird."
Die Gruppe nimmt das Angebot zur Debatte an? Er sagt: "Yeah." Sie sagt:
"Diese Debatte ist doch bereits lanciert."
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HOMOPHOBIE
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NZZ 30.4.09
Strafanzeige gegen den Verein "Familienlobby"
brh. Die Organisatoren der Euro-Pride 09 haben diese Woche bei
der
Zürcher Staatsanwaltschaft Strafanzeige gegen den Verein
"Familienlobby" eingereicht, wie an der gestrigen Medienorientierung
mitgeteilt wurde. Die Anzeigeerstatter machen eine Verletzung des
Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb geltend: Sie seien
Veranstalter und Markeninhaber der diesjährigen Euro-Pride und
durch
die diffamierende, diskriminierende, menschenverachtende und
ehrverletzende Kampagne auch in ihrer unternehmerischen Tätigkeit
geschädigt worden. Das Vorgehen der "Familienlobby" bezwecke unter
anderem, dem Verein Euro-Pride einen erheblichen Wettbewerbsnachteil zu
verschaffen. Bisher sind noch keine Sponsoren abgesprungen.
Co-Präsidentin Karin Grundböck sagte am Mittwoch vor den
Medien, man
habe sich zur Anzeigeerstattung entschieden, nachdem man das Ausmass
der sorgfältig orchestrierten, massiven Kampagne erkannt habe. Die
Euro-Pride-Organisatoren gehen von Tausenden von Briefen aus, die an
Sponsoren, Medienschaffende und andere gingen - mit
haarsträubenden
Inhalten. So ist etwa die Rede von Unzüchtigen, Perversen,
Sodomiten,
Familienvernichtern oder von "menschheitszerstörendem" und
"widergöttlichem" Verhalten.
Motion von Nationalrat Daniel Jositsch
Die Organisatoren machen kein Hehl daraus, dass sie sich bei
ihrer
Anzeige lieber aufs Strafrecht berufen hätten und nicht aufs
Wettbewerbsrecht. Die Diskriminierung homosexueller Menschen werde aber
in der Schweiz strafrechtlich nicht geahndet. Dies ist auch dem
Zürcher
SP-Nationalrat und Strafrechtsprofessor Daniel Jositsch aufgefallen. Er
hat just am Mittwoch eine Motion eingereicht und verlangt vom
Bundesrat, das Strafgesetzbuch sei dahingehend anzupassen, "dass die
Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität
unter
Strafe gestellt wird". Jositsch weist, wie die
Euro-Pride-Organisatoren, darauf hin, dass Diskriminierungen wegen der
sexuellen Identität in der Bundesverfassung und in manchen
kantonalen
Verfassungen verboten werden. Die sexuelle Ausrichtung wird zudem von
der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus in ihrer Definition
von
Diskriminierung genannt. In Art. 261 bis des
Strafgesetzbuches, der
Rassismusstrafnorm, fehlt in der Aufzählung eine derartige
Erwähnung.
"Einen Riegel vorschieben"
"Es geht uns darum, einen Riegel zu schieben, eine Grenze zu
setzen",
sagt Euro-Pride-Sprecher Michael Rüegg. Kein Mensch solle sich
solche
hasserfüllten Attacken gefallen lassen müssen - und falls sie
geschehen, sollen die Übeltäter nicht unbestraft davonkommen.
Ähnlich
schlimme Voten hatten sich die Euro-Pride-Organisatoren bereits am
Montag im Zürcher Kantonsrat anhören müssen, als
Sprecher der EDU ihre
religiös motivierten "Bedenken" gegen den Grossanlass
äusserten (NZZ
28. 4. 09).
--
Die Euro-Pride im Überblick
ami. Die Euro-Pride findet vom 2. Mai bis zum 7. Juni statt.
Normalerweise dauert der Anlass rund zwei Wochen. In Zürich wurde
er
allerdings mit den lokalen schwul-lesbischen Festivals Pink Apple und
Warmer Mai zusammengelegt und erstreckt sich deshalb über
fünf Wochen.
Unter dem Euro-Pride-Dach kommen so über 200 Veranstaltungen
zusammen.
Ein grosses Rambazamba über die ganze Zeit sei allerdings nicht
geplant, erklärte Euro-Pride-Sprecher Michael Rüegg am
Mittwoch vor der
Presse. Für alle sichtbar und laut wird die Euro-Pride vor allem
am
abschliessenden Wochenende. Dann geht die Parade über die
Bühne, und
auf dem Münsterhof und dem Bürkliplatz - also mitten in der
Stadt -
findet ein grosses Fest statt. Bisher war der Festplatz des CSD auf dem
Turbinenplatz am Rande von Zürich. Der Startschuss für die
Euro-Pride
fällt am Samstag mit einer grossen Party im Papiersaal im
Sihlcity.
Zwischen der Eröffnung und dem Stadtfest werden im Rahmen von Pink
Apple über 50 Filme gezeigt, ausserdem laufen im Warmen Mai
über 50
Kulturveranstaltungen. Ebenfalls Teil der Euro-Pride sind über ein
Dutzend Podien und Tagungen zu Themen wie Homosexualität in der
Schule,
Regenbogenfamilien oder Coming-out im Job. Am 30. Mai und 1. Juni
findet das Sportwochenende statt mit verschiedensten Sportarten. Wie
die Street Parade besitzt auch die Euro-Pride 2009 eine eigene Hymne.
Der Song sowie Details zum Programm sind auf der offiziellen Website zu
finden.
www.europride09.eu
---
Landbote 30.4.09
Schwule zeigen Familienlobby an
Sabine Arnold
Ein christlicher Verein hat Sponsoren und Partner der Europride mit
Hunderten von diskriminierenden Briefen eingedeckt. Die Organisatoren
des Festivals für Lesben und Schwule haben Strafanzeige
eingereicht.
ZÜRICH - "100 000 Homo-Unzüchtige" locke das schwullesbische
Festival
Europride nach Zürich. Stadtrat und Zürich Tourismus hiessen
"die
perversen Scharen" gar noch willkommen. So und ähnlich tönte
es in den
Schreiben, welche die Partner und Sponsoren des Anlasses in den letzten
Tagen zu Hunderten erhalten haben. Hinter der Kampagne steckt der
christliche Verein "Familienlobby". Auf seiner Website ruft er zum
Versenden von Protestbriefen auf.
Die Veranstalter des Festivals, das am Samstag in Zürich beginnt
und
bis zum 7. Juni dauert, wehren sich jetzt. "In diesen Protestbriefen
standen happige Sätze, die weit unter die Gürtellinie
zielen", sagte
Europride-Sprecher Michael Rüegg gestern vor den Medien. Diese
Aussagen
seien "verletzend und diskriminierend". Die Fraktionserklärung der
EDU,
die am Montag im Kantonsrat für Empörung gesorgt hat, habe im
in Inhalt
den Behauptungen des christlichen Vereins entsprochen ("Landbote" vom
28. April).
Kampagne schade Geschäft
Die Europride-Organisatoren haben nun gegen den Präsidenten des
Vereins
Familienlobby Strafanzeige eingereicht. Dabei stützten sie sich
auf das
Bundesgesetz über den unlauteren Wettbewerb: Die Kampagne der
Familienlobby sei "geschäfts- und rufschädigend", so
Rüegg. Die
Anti-Rassismus-Strafnorm anzuwenden, war nicht möglich. Dieses
verbietet die Diskriminierung von Personen aufgrund ihrer "Rasse,
Ethnie oder Religion". Die sexuelle Orientierung ist darin jedoch nicht
aufgeführt.
Die Europride-Macher begrüssten deshalb, dass Daniel Jositsch,
Zürcher
Strafrechtler und SP-Nationalrat, gestern eine Motion eingereicht hat,
in der er den Bundesrat dazu auffordert, die Diskriminierung von
Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung unter Strafe zu stellen.
Gemäss Bundesverfassung und internationalem Recht sei die
Diskriminierung der Schwulen und Lesben nicht tolerierbar. Die
Abklärungen, die er für die Europride gemacht habe, seien der
Auslöser
für den Vorstoss gewesen, sagte Jositsch auf Anfrage. "Diese Leute
werden wegen Umständen heftig angegriffen, für die sie nichts
können.
Dass Homosexualität pervers oder eine Sünde sein soll, ist
ein happiger
Vorwurf."
"Heben nur Gutes hervor"
Daniel Regli, der Präsident der Familienlobby, nimmt die
Strafanzeige
gelassen. Er sei zwar Historiker und nicht Jurist, aber trotzdem guten
Mutes, dass man ihm nichts anhaben könne. Ihn störe vor allem
die
"undifferenzierte Kommunikation" der Europride-Verantwortlichen. "Sie
sprechen nur über die positive Seite der Homosexualität.
Viele
homosexuelle Männer haben aber Geschlechtsverkehr mit häufig
wechselnden Partnern. Das hat langfristig negative Folgen." Die
Selbstmordrate unter Schwulen sei zum Beispiel sechsmal höher als
unter
heterosexuellen Männern.
Regli, der auch Präsident der SVP im Zürcher Kreis 11 ist,
wehrt sich
gegen den Vorwurf, ihre Kritik ziele unter die Gürtellinie. "In
diesem
Ton kommunizieren wir nicht. Ich bin auch der Meinung, dass jeder
seinen Lebensstil selbst wählen kann. Wenn die Homosexualität
mit
Unterstützung der Stadt aber propagiert wird, geht das zu weit."
Die Familienlobby hat nur sieben Mitglieder. Der Kreis der
Sympathisanten soll aber sehr gross sein: Daniel Regli spricht von 2200
Personen auf seiner Mailingliste. Die Petition, mit welcher der Verein
den Stadtrat im Dezember aufforderte, sich von der Europride zu
distanzieren, haben 5400 Leute unterschrieben. "Die Familienlobby will
vor allem die Parade verhindern", sagt Regli. An eine direkte
Konfrontation denkt er aber nicht, mehr an Gebetsaktionen und das
Verteilen von Flyern.
Warm, pink, politisch, kulturell, sportlich und schrill
Die Europride beginnt am Samstag mit einer Eröffnungsfeier im
Papiersaal im Sihlcity in Zürich. Später folgen über 200
Programmpunkte. Feste Bestandteile sind das jährliche Pink Apple
Festival (Film) und der "warme Mai" (Kultur). An diversen
gesellschaftspolitischen Podien werden Themen wie "Schule und
Homosexualität", "Schwule, Lesben und Kinder" oder "Outing im Job"
diskutiert. An Pfingsten finden internationale Sportwettkämpfe
statt.
Den Höhepunkt bilden am Wochenende vom 5./6. Juni Stadtfest und
Parade
in der Innenstadt. Im Rahmen der Europride senden zwei Radiostationen:
die Queertunes (terrestrisch und Kabel) sowie europride.fm (im
Internet). Studierende der Zürcher Hochschule der Künste
gestalten ab
dem 7. Mai zudem eine Art Online-Video-Blog (www.europride.tv).
Die Europride findet bereits zum 16. Mal statt, nach Madrid (2007) und
Stockholm (2008) heuer in Zürich. Die Homosexuellen-Bewegung
feiert
dieses Jahr auch das 40-Jahr-Jubiläum der Pride-Bewegung (pride:
engl.
für "Stolz"). 1969 kam es zu einer Serie von gewalttätigen
Zusammenstössen zwischen Homosexuellen und Polizisten in New York,
den
Stonewall-Krawallen. Ausgelöst wurden sie durch eine Razzia im
"Stonewall Inn", einer Bar an der Christopher Street.
http://www.europride09.eu