MEDIENSPIEGEL 17.5.09
(Online-Archiv: http://www.reitschule.ch/reitschule/mediengruppe/index.html)
Heute im Medienspiegel:
- Reitschule-Kulturtipps (DS)
- Bonsoir Al-Kraida 2009
- Bettel-Nause will schon wieder Bettelverbot
- Stadtrat gegen Video-Nause
- Pinto für heile Innenstadt-Welt
- Murren wegen Police BE-Kosten
- Studis stürmen Fakultätssitzung
- Promille-Hess + Parkverbot-Fuchs
- Randstand Grenchen: Alki-Hatz
- Lausanne: Proteste gegen 1. Mai-Repression
- Le Matin zu Besuch bei Genfer Dealern
- Anti-Gentech-Karawane Tag 7+8
- Juso-Demo gegen Sempach-Neonazis
- Moskauer Polizei: Angriff gegen Gay Pride
- Nestlé- und andere Wasser
- No Nato Strasbourg: 3 Jahre Knast wegen Feuerzeug
- Gipfel-Soli-News 15.5.09
- Anti-Atom: Axpo im Atompoker
- Stadtrat 23.4.09: Drogenpolitik; Rassistische Clubs
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REITSCHULE
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So 17.05.09
18.00 Uhr - Rössli-Bar - Pianobar
21.00 Uhr - Kino - Filme mit Live-Musik-Begleitung - PAED CONCA UND CO: Migraton. Paed
Conca und Giorgio Andreoli, stumm mit Live-Vertonung
Mo 18.05.09
21.00 Uhr - Kino - Filme mit Live-Musik-Begleitung - PAED CONCA UND CO: Cowards Bend The Knee.
Guy Maddin, Kanada 2003, 64', stumm mit Live-Vertonung
Infos: www.reitschule.ch
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kulturstattbern.derbund.ch
16.5.09
Gisela Feuz am Samstag den 16. Mai 2009 um 12:25 Uhr
Wild Wild East
"Huere Zirkusmusig" grummelte ein offensichtlich verirrter Heavy
Metaller gestern Abend neben mir an der Bar in seinen Bart. Nun ja,
ganz unrecht hatte er ja eigentlich nicht, denn der Mix aus Polka,
Gipsy und Klezmer, den die Herren von Bajanski-Bal im Rahmen von "Wild
Wild East" im Dachstock fabrizierten, hätte sich auch bestens zur
musikalischen Untermalung einer wilden Bodenakrobatik-Nummer des
russischen Staatszirkus' geeignet.
Lüpfige Offbeat-Nummern waren aber bei weitem nicht das Einzige,
was
die mit Akkordeon, Tuba und Balalaika augerüsteten Herren auf
Lager
hatten. Russische Volkslieder und sehnsüchtige Schlager wurden
ebenfalls zum Besten gegeben, wobei die wunderbar melancholischen,
hymnenhaften Moll-Melodien von Piotr Galtchinski mit ordentlichem
Pathos und Vibrato vorgetragen wurden. Himmeltraurig und
wunderschön
war das und lieferte einmal mehr die Bestätigung, dass keiner so
schön
leiden kann, wie die Russen.
Auch La Minor aus St. Petersburg pendelten mit ihren "Knastliedern" (So
der Titel ihres dritten Albums) zwischen Ausgelassenheit und
vodkageschwängerter Schwermut hin und her. Zwischendurch glaubte
man
allerdings, in eine verrauchte Ganovenspelunke irgendwann in den 30er
Jahren geraten zu sein, liessen sich doch auch Swing, Tango oder
Jazz-Elemente in den Kletzmer-Nummern von La Minor ausmachen, was die
anwesende Damenwelt übrigens zu wildesten Tanzeinlagen
veranlasste.
Teilweise hätte es wohl sogar für den russischen Staatszirkus
gereicht.
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BONSOIR AL-KRAIDA 2009
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bernerzeitung.ch 17.5.09
http://www.bernerzeitung.ch/region/bern/InternetAktivisten-bemalen-den-Bahnhofplatz/story/10159038
(mit Fotos)
Internet-Aktivisten bemalen den Bahnhofplatz
Rund zwei Dutzend Personen beteiligten sich an einer unbewilligten
Aktion auf dem Bahnhofplatz: Mit Kreide bemalten Sie den Boden mit
Texten und Bildern.
Die Aktivisten hatten sich via Internet organisiert und am Samstagabend
gegen 21.30 Uhr auf dem Bahnhofplatz versammelt. Mit bunten
Kinderkreiden malten sie Botschaften und Bilder auf den Boden zwischen
Heiliggeistkirche und Baldachin.
Aufgerufen zum "Offiziellen Kreidemalfest" wurde auf dem
Kreidefest-Blog via Internet.
Die Polizei hat die Vorgänge am Bahnhofplatz registriert. Laut
Auskunft der Medienstelle sind "Abklärungen in Gang".
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http://kreidefest.wordpress.com
Kreidezeit auf dem Bahnhofplatz
Unter dem Baldachin am Bahnhofplatz soll ein Kunstwerk entstehen. Und
du kannst dich beteiligen.
Diesen Samstag ab 21:30 Uhr findet auf dem Bahnhofplatz das erste
Berner Guerilla-Kreidemalfest statt. Kauf dir einfach eine Box
Kreidefarben in der Migros, im Coop oder Franz Carl Weber und mal mit.
Später treffen sich die Aktionskünstlerinnen und
Aktionskünslter im
Club Bonsoir.
Hier noch einige wichtige Regeln:
1. Malt nur mit Kreide und bleibt damit am Boden in der
Fussgängerzone. Bitte nicht an Wände oder Gebäude malen.
2. Seid höflich und nett zu
Polizisten/Wachleuten/Bahnhofspersonal, schickt sie am Besten zu den
Organisatoren vor Ort.
3. Versucht, nicht allzu laut zu sein.
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BETTEL-NAUSE
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20min.ch 17.5.09
Brutale Ausbeutung
Invasion der Betteltouristen in Bern
Bettlerinnen und Bettler fallen am Morgen scharenweise in Bern ein,
verteilen sich in der Stadt und verschwinden abends wieder - spurlos.
Nun zeigt sich: Die Bettelaktionen sind das Resultat minutiöser
Planung.
Das bestätigt Alexander Ott, Chef der Berner Fremdenpolizei, der
"SonntagsZeitung". Eine gezielte, von der Öffentlichkeit
unbemerkte
Aktion von Ende April erhärtete den Verdacht, den die
Behörden schon
länger hegen: "Die Bettler und ihre Hintermänner haben einen
hohen
Organisationsgrad und bedienen sich moderner Kommunikationsmittel", so
Ott. Bei der Aktion wurden rund 100 Personen beobachtet und
kontrolliert.
Offenbar gibt es zwei Varianten der organisierten Bettelei. Die
harmlosere: "Betteltouristen" kaufen sich an einem Treffpunkt im nahen
Ausland für 200 Franken eine "Tageskarte". Sie werden dafür
nach Bern
gefahren, erhalten am Bahnhof einen Stadtplan, auf dem die lohnenden
Standorte eingezeichnet sind, und abends werden sie wieder nach Hause
chauffiert.
Die zweite Variante: Menschen, darunter Kinder und Verkrüppelte,
werden
nach Bern gefahren, wo sie in Abständen an den Einkaufsgassen
platziert
werden. Dabei stehen sie unter steter Beobachtung; ihr Becher wird
regelmässig von "Läufern" geleert, die das Münz in Noten
umtauschen
oder das Geld bei Strassenmusikern deponieren. Abends werden die
Bettler in Camps nahe der Grenze zurückgekarrt. Diese Leute
"verdienen"
pro Tag bis zu 500 Franken.
Der Berner Polizeidirektor arbeitet wegen dieser brutalen Ausbeutung
von Bettlern auf ein Bettelverbot hin, berichtet die "SonntagsZeitung".
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Sonntagszeitung 17.5.09
Brutale Ausbeutung von Bettlern
Bestens organisierte Banden setzen gezielt Kinder und Verkrüppelte
ein - jetzt fordert der Berner Polizeidirektor ein Verbot
Von Christoph Lauener und Katrin Roth
Bern Bettlerinnen und Bettler fallen am Morgen scharenweise in Bern
ein, verteilen sich in der Stadt und verschwinden abends wieder -
spurlos. Nun zeigt sich: Die Bettelaktionen sind das Resultat
minutiöser Planung. Das bestätigt Alexander Ott, Chef der
Berner
Fremdenpolizei.
Eine gezielte, von der Öffentlichkeit unbemerkte Aktion von Ende
April
erhärtete den Verdacht, den die Behörden schon länger
hegen: "Die
Bettler und ihre Hintermänner haben einen hohen Organisationsgrad
und
bedienen sich moderner Kommunikationsmittel", sagt Ott. Bei der Aktion
wurden rund 100 Personen beobachtet und kontrolliert.
Abends werden sie zurück in Camps nahe der Grenze gekarrt
Offenbar gibt es zwei Varianten der organisierten Bettelei. Die
harmlosere: "Betteltouristen" kaufen sich an einem Treffpunkt im nahen
Ausland für 200 Franken eine "Tageskarte". Sie werden dafür
nach Bern
gefahren, erhalten am Bahnhof einen Stadtplan, auf dem die lohnenden
Standorte eingezeichnet sind, und abends werden sie wieder nach Hause
chauffiert.
Die zweite Variante: Menschen, darunter Kinder und Verkrüppelte,
werden
nach Bern gefahren, wo sie in Abständen an den Einkaufsgassen
platziert
werden. Dabei stehen sie unter steter Beobachtung; ihr Becher wird
regelmässig von "Läufern" geleert, die das Münz in Noten
umtauschen
oder das Geld bei Strassenmusikern deponieren. Abends werden die
Bettler in Camps nahe der Grenze zurückgekarrt. Diese Leute
"verdienen"
pro Tag bis zu 500 Franken.
Bund startet Pilotprojekt, um die Hintermänner zu eruieren
"Die organisierten ‹Bettelbanden› setzen gezielt Kinder und Behinderte
ein und nutzen so ein Abhängigkeitsverhältnis, aus dem es
häufig kein
Entrinnen gibt", sagt Alexander Ott. Zwei schwer versehrte Männer
hat
die Polizei hospitalisieren müssen; sie wurden inzwischen nach
Rumänien
zurückgeführt. Von dort und aus Bulgarien kommen die meisten
der
Bettler; viele sind Roma.
Die "Bettelbanden" beschäftigen die Behörden auf
verschiedenen Ebenen.
Berns Polizeidirektor Reto Nause (CVP) etwa mag nicht länger
zusehen.
"Wenn Krüppel und Kinder wie Bettelmaschinen platziert werden, so
ist
das brutale Ausbeutung." Nause will deshalb einen neuen Anlauf nehmen,
das Bettelverbot in Bern auf die ganze Innenstadt auszuweiten: "Ein
Bettelverbot ist nachgerade humanitäre Pflicht."
Das bandenweise Betteln hat laut Nause seit dem Inkrafttreten des
Schengen-Abkommens zugenommen, weil der Grenzfilter wegfällt. "Die
Probleme verlagern sich in unsere Städte", sagt Nause.
In Basel etwa, wo ein Bettelverbot herrscht, beobachtet die Polizei
laut Sprecher Klaus Mannhart "seit einiger Zeit Bettlergruppen aus der
Slowakei". Diese seien "auffallend gut organisiert: Wenn wir jemanden
büssen, taucht er an einem anderen Ort wieder auf oder wird
ersetzt",
so Mannhart. Judith Hödl von der Zürcher Stadtpolizei
bestätigt eine
Zunahme von Bettlern aus Rumänien in den letzten Wochen. In allen
drei
Städten sind immer mehr Bettler in Trams unterwegs, darunter viele
Frauen, die haarsträubende Lebensgeschichten erzählen.
Auf Bundesebene ist man nun ebenfalls auf das Problem aufmerksam
geworden. Zusammen mit der Stadt Bern und rumänischen
Behörden hat das
Bundesamt für Polizei das Pilotprojekt "Agora" aufgezogen.
Frepo-Chef
Alexander Ott: "Wir wollen damit die Reisewege der Bettler
nachverfolgen und allenfalls an die Hintermänner rankommen."
Gemeinderat Nause will, wie in Basel, neben dem Bettelverbot[3] auf
Aufklärung setzen: "Wir müssen der organisierten Bettelei den
ökonomischen Boden entziehen." Dafür brauche es ein Umdenken
bei den
Leuten: "Wer den Bettlern Geld gibt, hilft den Hintermännern, also
den
Falschen", sagt Nause.
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VIDEO-NAUSE
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Bund 16.5.09
Kein "Big Brother" in Bern
Videoüberwachung In der Stadt Bern gibt es vorläufig keine
Videokameras
im öffentlichen Raum zur Vorbeugung und Aufklärung von
kriminellen
Handlungen. Das Stadtparlament hat am Donnerstagabend einen Vorstoss
der FDP mit 41 zu 25 Stimmen abgelehnt.
Es war der erwartete Glaubensstreit: Die Linke wehrte sich mit
Händen
und Füssen gegen die Einschränkung des
Persönlichkeitsschutzes, die FDP
und die SVP warben für den punktuellen Einsatz an neuralgischen
Orten.
Videoüberwachung sei trügerisch und verspreche zu viel,
kritisierte die
Ratslinke. Kameras könnten helfen, Kriminalität zu
bekämpfen, votierten
die Bürgerlichen. Ihr Vorstoss erlitt aber Schiffbruch - auch weil
sich
die Motionäre nicht einig waren. Die FDP wolle nicht nur ein
"Postulätli", sondern einen verbindlichen Auftrag, sagte
Fraktionssprecherin Dolores Dana. (sda/srg)
Seite 25
--
Der Berner Stadtrat hat die Einführung der Videoüberwachung
im öffentlichen Raum abgelehnt
"Big Brother" bleibt draussen
Videoüberwachung sei trügerisch, kritisierte die Ratslinke.
Kameras könnten helfen,
Kriminalität zu bekämpfen, votierten die Bürgerlichen.
Ihr Vorstoss
erlitt letztlich aber Schiffbruch - auch weil sich die Motionäre
untereinander nicht einig waren.
Ivo Gehriger
Bis weit in die Nacht hinein gingen die Wogen im Berner Stadtrat am
Donnerstag hoch: Nicht zum ersten Mal in den letzten Jahren erhitzten
sich die Gemüter ob des Themas Videoüberwachung im
öffentlichen Raum.
Anlass zur neuerlichen Debatte bot eine Motion: FDP, SVP und CVP
forderten in ihrem gemeinsamen Vorstoss den Gemeinderat auf, "den
gezielten und den Datenschutz wahrenden Einsatz der
Videoüberwachung in
die Wege zu leiten".
Nause will Volksabstimmung
Mit dem Ansinnen stiessen die Motionäre bei Sicherheitsvorsteher
Reto
Nause (cvp) auf offene Ohren. Er war 2008 als Stadtrat einer der
Erstunterzeichner des Vorstosses. Als Gemeinderat wollte Nause nun aber
beliebt machen, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Der
Regierungsrat habe die Ausführungsbestimmungen zur Einführung
von
Videoüberwachung jüngst verabschiedet: "Gemeinden können
nun
Videoüberwachung beim Kanton bestellen." Er, Nause, sei aber der
Ansicht, dass zunächst ein Grundsatzentscheid pro oder kontra
Videoüberwachung gefällt werden müsse. Dieser solle
möglichst breit
abgestützt sein - "am besten durch eine Volksabstimmung".
"Wollen kein ,Postulätli‘"
Damit gab sich die FDP nicht zufrieden: "Wir wollen nicht ein
,Postulätli‘, sondern einen verbindlichen Auftrag", sagte
Fraktionssprecherin Dolores Dana. Die Motion sei bewusst offen
formuliert, ergänzte Philippe Müller (fdp).
Videoüberwachung sei kein
Allheilmittel gegen Kriminelle, doch an gewissen Orten könne sie
helfen, die Kriminalität zu bekämpfen. "Doch der Gemeinderat
drückt
sich", stellte Müller fest. Die Stadtregierung habe alle
Grundlagen,
nun sei ein Entscheid angezeigt und nicht - "einmal mehr" - Abwarten,
sagte Müller. Uneingeschränkten Sukkurs bekam er von der
Fraktion SVP
plus: "Der Gemeinderat muss gezwungen werden, Farbe zu bekennen", sagte
Jimy Hofer.
"Gier nach Überwachung"
Die Ratslinke trat entschieden gegen die Forderung an:
"Videoüberwachung verspricht zu viel und ist trügerisch",
sagte Hasim
Sancar für die GB/JA-Fraktion. Gerade in England zeige sich, dass
die
Kriminalität trotz Unmengen von Kameras nicht abgenommen habe. Mit
der
Überwachung würden Grundrechte beschnitten, kritisierte
Giovanna
Battagliero (sp). Wenn ein neuralgischer Ort überwacht werde,
verlagere
sich der Brennpunkt einfach an einen neuen Ort. "Die Gier nach noch
mehr Überwachung wäre nicht mehr aufzuhalten", ergänzte
Rolf Zbinden
(pda). Kritik von der Ratslinken erntete auch der kantonale
Polizeidirektor Hans-Jürg Käser (fdp). Dieser habe, entgegen
dem Willen
des Grossen Rates, die Echtzeitüberwachung in die Verordnung
einfliessen lassen ("Bund" von gestern und vom 1.Mai).
CVP warnt FDP
Der Regierungsrat habe das Vertrauen verspielt, hielt Daniel Klauser
für die GFL/EVP-Fraktion fest. Dem Gemeinderat wolle man nun
keinen
Blankoscheck geben. Zudem sei der Nutzen von Kameras fragwürdig,
die
Kosten aber seien hoch. Für die GLP ist Videoüberwachung "nur
Ultima
Ratio", wie Claude Grosjean sagte. Seine Fraktion könne allenfalls
zu
einem Postulat Ja sagen.
Diesen Ball nahm Edith Leibundgut (bdp/cvp) auf: Die Stadtregierung
brauche einen Auftrag, sagte sie, sonst sei sie nicht
handlungsfähig.
Leibundgut schlug angesichts des breiten Widerstands und der Haltung
des Gemeinderats die Postulatsform als Kompromiss vor. Der
Erstunterzeichner Philippe Müller bestand indes auf der Motion. Er
mache sich damit "zum Totengräber der Videoüberwachung",
warnte
Henri-Charles Beuchat (cvp) den Freisinnigen.
Beuchat bekam recht: Der Stadtrat lehnte die Motion mit 41 zu 25
Stimmen ab. Videoüberwachung ist damit vom Tisch - zumindest bis
zum
nächsten Anlauf.
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BZ 16.5.09
Sicherheit in der Innenstadt
Überwachung "auf Eis gelegt"
"Mir sind die Hände gebunden", sagt der Stadtberner
Sicherheitsdirektor
Reto Nause (CVP) nach dem Nein des Parlaments zu Videoüberwachung.
Ohne
politischen Auftrag arbeite der Gemeinderat kein Konzept aus.
Reto Nause, das Stadtparlament hat die Einführung von
Videoüberwachung
in der Stadt Bern abgelehnt. Ist das Projekt damit definitiv vom Tisch?
Reto Nause: Das Projekt Videoüberwachung ist auf Eis gelegt. Mit
einem
Ja zur bürgerlichen Motion hätte das Parlament den
Gemeinderat ja erst
beauftragt, ein detailliertes Konzept für die
Videoüberwachung
auszuarbeiten. Diesen Auftrag haben wir nun aber nicht bekommen.
Was unternehmen Sie als Sicherheitsdirektor weiter?
Im Moment nichts. Mir sind die Hände gebunden. Der Ball liegt ganz
klar
beim Stadtrat. Er muss der Sicherheitsdirektion das Signal geben, dass
eine Überwachung gewisser Brennpunkte in der Stadt erwünscht
ist. Bevor
wir dieses Signal nicht erhalten haben, macht es keinen Sinn, ein
solches Mammutprojekt zu starten.
Sie sprechen von Mammutprojekt, weil die Videoüberwachung
umstritten ist?
Es ist sehr komplex, in einer Stadt ein solches Projekt umzusetzen.
Zuerst muss der Grundsatzentscheid gefällt sein und müssen
die
innerstädtischen Zuständigkeiten geregelt werden. Dann
müssen mögliche
Standorte für Kameras ausgewählt und abgesegnet werden. Und
zuletzt
muss die Finanzierung geklärt sein.
Für Aufregung sorgte, dass die vom Grossen Rat abgelehnte
Echtzeitüberwachung vom Polizeidirektor Hans-Jürg Käser
doch in die
Verordnung aufgenommen wurde. Hat er Ihnen damit einen Bärendienst
erwiesen?
Absolut nicht. Für mich war immer klar, dass
Echtzeitüberwachung im
Gesetz als Möglichkeit vorgesehen sein muss. Sonst machen Kameras
für
mich überhaupt keinen Sinn.
Weshalb nicht?
Nehmen wir das Beispiel Fussballstadion: Weshalb soll man den
öffentlichen Raum rund ums Stadion überwachen, wenn man die
Bildschirme
nicht anstellt? Die Polizei muss in Echtzeit beobachten können, ob
sie
irgendwo einschreiten muss.
Wo macht Echtzeitüberwachung für Sie sonst noch Sinn?
Ich finde, die Stadt St. Gallen hat das gut gelöst. Dort gibt es
in der
Innenstadt Notrufsäulen. Wenn jemand den Notrufknopf drückt,
schaltet
sich gleichzeitig die Überwachungskamera an, und bei der Polizei
ist
das Videobild auf dem Bildschirm zu sehen. Soweit müsste
Echtzeitüberwachung meiner Meinung nach auch in Bern möglich
sein. Wenn
ich mit Sicherheitsdirektoren anderer Städte spreche, kommen da
alle
zum gleichen Schluss.
Die Innenstadt-Organisation Berncity ist enttäuscht über den
Entscheid
des Stadtrats. Was können Sie besorgten Bürgern anstelle von
Videoüberwachung bieten?
Polizeipatrouillen, die zu Fuss unterwegs sind. Hier hat der
Gemeinderat zusammen mit der Kantonspolizei einen Schwerpunkt gesetzt
und die Patrouillen in der Innenstadt verstärkt. Dieses Level
wollen
wir auf jeden Fall beibehalten.
Im Stadtrat hörte man in letzter Zeit immer wieder den Ruf nach
mehr
Sicherheit. Weshalb ist die Videoüberwachung trotzdem gescheitert?
Die Debatte hat mich ratlos gelassen. Ich fand es unverständlich,
dass
Motionär Philippe Müller seinen Vorstoss nicht in ein
mehrheitsfähiges
Postulat umgewandelt hat. Wenn es wirklich um die Sache gegangen
wäre,
hätte er so weit entgegenkommen müssen. Und die
Mitte-Links-Parteien
hätten die mild formulierte Motion überweisen müssen,
wenn ihnen
tatsächlich an mehr Sicherheit gelegen ist.
Interview: Mirjam Messerli
--
Die Rolle der FDP
"Totengräber" der Kameras
In der Stadtratsdebatte am Donnerstagabend über die zum Schluss
abgelehnte Videoüberwachung standen zwei FDP-Politiker im Fokus.
Da war
einerseits der kantonale Polizeidirektor Hans-Jürg Käser, der
sich über
den grossrätlichen Auftrag hinwegsetzte: Er öffnete in der am
1.Juli in
Kraft tretenden Verordnung mit Ausführungsbestimmungen zur
Videoüberwachung der vom Gesetzgeber unerwünschten
Echtzeitüberwachung
ein Törchen. Er habe damit das in dieser Thematik entscheidende
Vertrauen verspielt, wurde im Stadtrat moniert (wir berichteten).
Der andere FDPler war Fraktionspräsident Philippe Müller, der
sich als
Mitverfasser der Motion partout gegen das Wandeln in ein
mehrheitsfähiges, aber unverbindliches Postulat stemmte.
CVP-Stadtrat
Henri-Charles Beuchat bezeichnete ihn denn auch als "Totengräber"
der
Videoüberwachung. Müller liess das nicht auf sich sitzen und
wandte
sich gestern an die Medien. Es gebe genug wirkungslose Berichte. Jetzt
sei ein klares Bekenntnis gefragt, schrieb Müller. Doch
Rot-Grün
belasse es lieber bei Lippenbekenntnissen.
Als einzig Erfolg versprechendes Mittel, da macht Müller keinen
Hehl
daraus, betrachtet er seine eingereichte Initiative für eine
sichere
Stadt Bern. Sie sieht eine Aufstockung der Polizei auf dem Stadtgebiet
vor.
cab
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HEILE PINTO-WELT
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Bund 16.5.09
Annäherung an Randgruppen
Stadt Bern "Bern City kann nicht verhindern, dass die Innenstadt von
zwielichtigen Gestalten bevölkert wird." Mit diesen Worten
eröffnet
Daniel Nicklès, Präsident von Bern City am Freitagvormittag
die
Mitgliederversammlung in der "Schmiedstube".
Etwa 60 Gewerbler sind anwesend - fast alle tragen Krawatten. Nur
einer fällt mit seiner roten Weste auf: Silvio Flückiger,
Leiter der
Interventionstruppe Bern. Er wird ein Referat zur Drogen- und
Randständigenproblematik halten und versuchen, Lösungen
aufzuzeigen.
Die Teilnehmer unterscheiden sich nicht nur durch die Kleidung:
Martin
Bühler, Geschäftsführer von Bern City, bedauert etwa,
dass sich der
Stadtrat gegen die Videoüberwachung ausgesprochen hat, und
sympathisiert mit der Idee, Bobbys durch die Innenstadt reiten zu
lassen. Sicherheitskontrollen durch private Firmen seien leider zu
teuer.
Flückiger betont hingegen die Selbstverantwortung: Er fordert die
Gewerbler auf, selbst aktiv zu werden und Randständige
anzusprechen.
"Solange niemand etwas sagt, fühlen sich Drögeler
willkommen", erklärt
er. Süchtige suchten Ruhe; wenn sie immer wieder gestört
würden,
verliessen sie die Innenstadt von allein. "Die pure Angst hindert mich
am Eingreifen", unterbricht ihn ein Gewerbler. "Verständlich",
sagt der
Pinto-Leiter und macht auf entsprechende Schulungen aufmerksam. Er
werde sich den Vorschlag, auf die Leute zuzugehen, zu Herzen nehmen und
die Angst überwinden, schliesst Präsident Nicklès den
Vortrag.
Danach steht ein Referat der Versicherungsgesellschaft Swica auf dem
Programm: "Unbequemes muss man persönlich ansprechen,
beispielsweise,
wenn Mitarbeiter bevorzugt montags ,krank‘ sind", sagt der
Regionaldirektor der Versicherung - und hat damit einen ähnlichen
Ansatz wie Flückiger. (col)
---
BZ 16.5.09
"Macht das nicht hier, geht weg"
Ein eigener Sicherheitsdienst ist zu teuer für Berncity.
Pintoleiter
Sylvio Flückiger ruft die Geschäftsleute zu Zivilcourage auf.
"Kreise, welche die Stadt gerne anders hätten als wir
Geschäftsleute,
erhalten in Bern zu viel politisches Gehör", sagte Präsident
Daniel
Nicklès zum Auftakt der Mitgliederversammlung der Berner
Innenstadtorganisation Berncity. Geschäftsführer Martin
Bühler doppelte
nach: "Wir sind enttäuscht über den Entscheid des Stadtrats
zur
Videoüberwachung." Nicklès musste die Mitglieder auch
darüber
unterrichten, dass ein privater Sicherheitsdienst für Berncity
unbezahlbar sei. Es werde nun abgeklärt, ob die
Protectas-Lösung City
Patrol, der einige Geschäftstreibende bereits angeschlossen seien,
ausgeweitet werden könnte. Als zweite Schiene unterstütze man
die aus
England stammende Bobby-Idee von Sicherheitsdirektor Reto Nause.
Kein Patentrezept
In einem Gastreferat machte Sylvio Flückiger den Anwesenden aber
wenig
Hoffnung. Damit Patrouillen tatsächlich die erhoffte Wirkung
erbrächten, "müsste alle drei, vier Minuten jemand jede Gasse
abschreiten", sagte er. Der Leiter des Stadtberner Projekts Pinto
(Prävention, Intervention, Toleranz) konnte keine
Patentlösung
präsentieren. Seine Patrouillen und die Polizei vermöchten
nicht
sämtliche Zwischenfälle zu verhindern. Gegenüber
Zürich habe Bern eine
kompakte Innenstadt. Deshalb seien Randständige wie etwa Bettler
und
Drogenabhängige präsenter. Hotspots seien der Raum Bollwerk,
aber auch
die Neuen- und Aarbergergasse. "Zürich hat aber ein grosses
Drogenproblem. Nur befinden sich die Süchtigen dort in einem
gesellschaftlich tolerierten Getto", sagte er.
Zivilcourage schulen
Flückiger erinnerte daran, dass der öffentliche Raum allen
gehöre, also
auch den Randständigen. Aber nur so lange, wie sie sich an gewisse
Regeln halten würden. Genau dort müsse angesetzt werden:
"Geht hin und
sprecht drogenkonsumierende Leute an: Das, was ihr da macht, ist
illegal. Macht das nicht hier, geht weg!" Ein Zuhörer wandte ein,
dass
er bei einer solchen Intervention eine Faust ins Gesicht gekriegt habe.
Darauf entgegnete Flückiger: "Wir bieten Schulungen an, in denen
wir
vor eurem Laden zeigen, wie es gemacht wird." Denn über Erfolg
oder
Misserfolg würden oft Details entscheiden. In den vier Jahren,
seit es
Pinto gebe, sei noch kein Mitarbeiter verletzt worden, führte er
aus.
Dies, obwohl die Patrouillen beispielsweise im letzten Jahr 5000 Mal
bei Drogenkonsumenten interveniert hätten.
cab
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POLICE BERN
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Bund 16.5.09
Murren über Police Bern
Zahlen die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bern zu viel Geld
für die
Sicherheit? Vor allem von linker Seite wurde im Stadtrat am
Donnerstagabend Kritik an der kantonalen Einheitspolizei laut.
Im Berner Stadtparlament herrscht nach gut einem Jahr kantonaler
Einheitspolizei mittlere Unzufriedenheit, vor allem im linken Lager.
Insbesondere die Kosten zulasten der Stadt Bern sowie die
Zuständigkeiten gaben am Donnerstagabend zu reden. Es gehe einfach
nicht an, dass die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bern
für die
Sicherheitskosten des gesamten übrigen Kantons aufkommen
müssten, hiess
es mehr als nur einmal. Derzeit zahlt die Stadt der Kantonspolizei 28,3
Millionen Franken im Jahr für deren Dienste in der Stadt. Das
ergibt
pro Kopf und Jahr einen Betrag von 231 Franken. In der Stadt Biel liegt
der entsprechende Wert bei 187 Franken, in Thun bei 88, in Spiez und
Steffisburg bei je 23 Franken pro Kopf und Jahr. 80 Prozent der
bernischen Gemeinden bezahlen gar nichts (vgl. auch "Bund" vom letzten
Montag).
Auch der Gemeinderat findet das im Prinzip ungerecht und
stossend.
Diese Ungerechtigkeit müsse jedoch in Verhandlungen beseitigt
werden,
nicht primär mit der Anpassung des Ressourcenvertrages, schreibt
er in
einer seiner Antworten auf die verschiedenen Vorstösse.
Sicherheitsdirektor Reto Nause (cvp) erklärte im Rat, der
Gemeinderat
werde auf jeden Fall auf konstruktiven Dialog über
Solidarität im
Sicherheitsbereich pochen. Für eine Vertragsauflösung brauche
es indes
die aktive Kündigung eines Partners.
Controlling verbessern
Echter Handlungsbedarf bestehe beim Controlling, räumte
Nause ein. Es
fehlten Angaben über das Gesamttotal der Leistungen, die von
Police
Bern auf Stadtberner Boden erbracht würden. Im Übrigen
betonte der
Sicherheitsdirektor, die Kriminalstatistik habe sich seit der
Einführung von Police Bern nicht gross verändert, die
operative
Zusammenarbeit klappe gut, und die Sicherheit im Alltag sei so weit
gewährleistet. Eine erste Bilanz zu Police Bern könne er Ende
2009
vorlegen. Diese optimistische Sichtweise teilte Anne Wegmüller
(ja)
nicht. Sie sei besorgt über die Entwicklung, der Gemeinderat nehme
das
Heft zu wenig in die Hand und verweise in heiklen Situationen zu oft
auf die operative Zuständigkeit des Kantons. So richtig
glücklich sei
mit Police Bern niemand, meinte auch Corinne Mathieu (sp).
Beat Zobrist (sp) vermisste die Anwendung des
Verursacherprinzips.
Zahlen müssen sollten alle, die Kosten verursachen, dazu
gehörten auch
Gemeinden in der Peripherie, nicht nur die Städte. Philippe
Müller
(fdp) hielt dagegen und sagte, immerhin seien die Kosten für die
Stadt
Bern mit Police Bern um rund einen Fünftel gesunken. (sda)
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UNI-PROTEST
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Bund 16.5.09
Ungehorsame Studis stören
Mit einer provokativen Aktion störten 30 Studierende eine
Fakultätssitzung. Sie verhinderten die definitive Verabschiedung
des
Bachelorstudiengangs Sozialwissenschaften.
Anita Bachmann
30 Studierende haben am Donnerstag die Sitzung der Wirtschafts- und
sozialwissenschaftlichen Fakultät gestört. "Die Aktion hatte
zum Ziel,
die definitive Absegnung des geplanten Bachelorstudiengangs
Sozialwissenschaften zu verhindern", teilen die Mitglieder der Aktion
Ungehorsamer Studierender (AUS) mit. Am Mittwoch gingen wegen des
geplanten Bachelorstudiengangs 300 Studierende auf die Strasse ("Bund"
vom Donnerstag). Sie protestierten gegen die Pläne der
Universität
Bern, die Fächer Soziologie, Politik- und Medienwissenschaften in
einem
gemeinsamen Bachelorstudiengang Sozialwissenschaften
zusammenzuführen.
Das Generalsekretariat der Uni Bern bestätigte auf Anfrage die
Störaktion an der Fakultätssitzung. Die Studierenden liessen
sich laut
eigenen Angaben nicht abschütteln, bis ihnen versichert wurde, die
definitive Verabschiedung des Studienplans nicht zu traktandieren. Die
Behauptung der AUS, die alten Soziologie- und
Politologiestudiengänge
würden nicht aus dem Studienreglement gestrichen, stimme zudem
überhaupt nicht, sagt Rektor Urs Würgler. Mithilfe des
Reglements werde
nichts entschieden, nicht alle Studiengänge, die dort aufgelistet
seien, müssten auch angeboten werden, erklärt der Rektor.
"Primitive Störaktion"
Zuerst habe die Sitzungsleitung die Securitas holen wollen, um die
Störenfriede loszuwerden, die angeblich den Sitzungsteilnehmern
folgten, als diese ein anderes Zimmer aufsuchten. Weil die Unileitung
den Konflikt nicht habe eskalieren lassen wollen, sei auf repressive
Massnahmen jedoch verzichtet worden, schreibt die AUS. "Sie wollten nur
provozieren, ich finde die Störaktion primitiv", sagt
Würgler. Unklar
sei hingegen, wer die Studierenden eigentlich seien, sie gehörten
weder
den Fachschaften noch der Studentinnenschaft der Uni Bern (SUB) an.
"Die AUS wird keine institutionellen Wege beschreiten, diese
überlassen
wir den Fachschaften", schreibt die AUS. Sie kündete weitere
Aktionen
an. Derweil sollen die Gespräche mit den Fachschaften und den
betroffenen Studierenden weitergeführt werden, sagt Rektor
Würgler.
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PROMILLE-HESS
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BZ 16.5.09
Moment mal
Das Duo Fuchs und Hess
Dieser BMW X3 der Stadtpolizei Bülach steht am Donnerstagabend im
Berner Parkverbot. Dem zufälligerweise vorübergehenden
Sicherheitsdirektor Reto Nause entfährt ein: "Nei, isch wahr?",
als er
hört, wem der Wagen gehört - und er sucht schnell das Weite.
Die kuriose Situation hat eine delikate Vorgeschichte: SVP-Nationalrat
Thomas Fuchs hat sich den ehemaligen Streifenwagen zugelegt, weil sein
beschwipster Zögling Erich Hess am letzten Sonntag seinen
Offroader zu
Bruch gefahren hat: Frontalkollision.
Nun führt Fuchs den Ersatzwagen in der Altstadt spazieren. Da er
in der
Gerechtigkeitsgasse keinen Parkplatz findet, stellt er den Wagen vor
dem Rathaus ab. Dort geniesst Fuchs eine Art Gewohnheitsrecht. Auch als
Grossrat fiel er schon als Falschparkierer auf.
Fuchs scheint sogar immun gegen die Aura eines Streifenwagens zu sein.
Er pflegt selbst darin einen lockeren Umgang mit Verkehrsregeln. Wen
wundert es da, dass sich auch sein politischer Ziehsohn und heutiger
SVP-Fraktionspräsident darum foutiert. Die beiden brüsten
sich gerne
als Hüter von Recht und Ordnung. Aber das eine hat mit dem anderen
natürlich nichts zu tun.
Christoph Aebischer
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RANDSTAND GRENCHEN
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Solothurner Tagblatt 16.5.09
Nördlicher Marktplatz
Mit Aussengastronomie gegen Alkis
Das Restaurant "Hot Soup" am oberen Marktplatz in Grenchen plant, den
Park vor dem Haus gastronomisch zu nutzen. Das würde den
Marktplatz
beleben - und gleichzeitig die Alki-Szene vertreiben. Fragt sich nur:
Wohin?
Kaum steigen die Temperaturen, steigt auch der Bierumsatz im Denner auf
dem Marktplatz. Dessen treue Stammkundschaft, die Grenchner
Alkoholiker, decken sich schon frühmorgens mit Promillehaltigem
aus der
Aludose ein und machen es sich unter den Schatten spendenden
Bäumen am
oberen Marktplatz gemütlich.
Die Alki-Szene auf dem Grenchner Marktplatz ist seit Jahren ein
Politikum. Die Gewerbler jammern schlechte Geschäftsgänge,
weil die
Alkis angeblich die Kundschaft vertreiben. Dabei zeigt eine im
vergangenen November veröffentlichte Studie der Fachhochschule
Nordwestschweiz, dass die Kundschaft die Alkis gar nicht als so
störend
wahrnimmt.
Zudem, glaubt Grenchens Stadtpolizeichef Robert Gerber, ist das
Alki-Problem, sofern es überhaupt als solches wahrgenommen wird,
auch
ein hausgemachtes: Wäre der Marktplatz belebter und nicht
menschenleer
wie an vielen Tagen, fielen die Alkis in Grenchen gar nicht auf.
Belebungsversuche
Immerhin: In Sachen Belebung des Marktplatzes tut sich jetzt was.
Hanspeter Grosswiler, der Pächter des Restaurants "Hot Soup"
(früher
SWG-Kafi), möchte im kleine Pärkli am oberen Ende des
Marktplatzes eine
Gartenwirtschaft einrichten. Laut Stadtbaumeister Claude Barbey ist das
formelle Baugesuch diese Woche eingereicht worden.
Damit klatschte die Stadt zwei Fliegen auf einen Streich: Der
Marktplatz würde aufgewertet und weiter belebt - und die Alkis
müssten
sich ein neues Plätzli suchen.
Auch Polizeichef Gerber begrüsst diese Idee: "Wir haben schon
lange
darauf gepocht, aus dem SWG-Kafi eine richtige Beiz zu machen und dass
der Beizer auch draussen wirtet", sagt er. Ersteres ist dank Hanspeter
Grosswiler seit Februar der Fall. Zweiteres ist jetzt nur noch eine
Frage der Zeit.
Alternative Parktheater
Stellt sich, was die Alkis angeht, allerdings die Frage, ob sich die
Szene so nicht einfach verlagert. Möglich, heisst es bei den
Offiziellen in Grenchen. Man werde dies auf jeden Fall genau
beobachten. Bekannt ist, dass die Alkis heute schon gelegentlich zum
Parktheater ausweichen, wenn es ihnen auf dem Marktplatz ans Bier geht.
Beim Parktheater gab es bislang nie Grund zu Beanstandungen.
Aber: Auch für diesen Fall wäre man gewappnet. Seit
vergangenem Jahr
fuhrwerkt die Grenchner Polizei mit dem Wegweisungsartikel.
Erfolgreich, sagt dessen geistiger Vater Rober Gerber (der
Wegweisungsartikel ist das Resultat seiner im November 2004 als
Kantonsrat eingereichten Motion): Die Szene sei eher kleiner geworden
seither, nach den Sommerferien im vergangenen Jahr blieb erstmals der
Nachwuchs aus - und auch heuer scheint die Polizei die Alki-Szene im
Griff zu haben. 5 Ermahnungen, 8 Wegweisungen (24 Stunden Platzverbot)
und 4 Fernhalteverfügungen (bis zu 30 Tagen Platzverbot) haben
Gerbers
Mannen seit Januar schon ausgesprochen. "Vor allem gegen Abend, wenn
der Alkoholpegel steigt, kann es eskalieren", sagt Robert Gerber -
"immer szenenintern allerdings", präzisiert er; die Aggressionen
richteten sich nie gegen aussen.
Kleiner Problemkreis
Im vergangenen Jahr zeigte die Polizei 17 Alkis an, die eine
Fernhalteverfügung nicht befolgten. "In zwölf Fällen
betraf es die
selbe Person", sagt Gerber - ein stadtbekannter Alki, den es auch heuer
schon einmal erwischt hat. Dass sich das Problem demnach vor allem auf
eine Person reduzieren lässt, verneint Gerber zwar. Effektiv
machten
aber tatsächlich nur zwei bis drei Personen Ärger.
Dennoch verteidigt Gerber die konsequente Anwendung des
Wegweisungsartikels. Ziel sei nach wie vor zu verhindern, dass die
Alki-Szene wächst. Ein besonderes Augenmerk richtet die Polizei
dabei
auf die Jungmannschaft. "Nach Schulschluss im Sommer, wenn es die
ersten arbeitslosen Schulabgänger geben könnte, werden wir
wieder
besonders streng sein", sagt Robert Gerber. Denn: Die Alki-Szene in
Grenchen bringt man wohl auch mit dem Wegweisungsartikel nicht weg -
"wir wollen der Szene aber mit allen verfügbaren Mitteln den
Nachwuchs
entziehen", sagt der Polizeichef.
Kein Raum für die Szene
Chancenlos indes scheint in Grenchen die Schaffung eines Raumes, wo die
Alkis geduldet wären. "Wir haben die Befürchtung, dass dies
mehr Leute
anziehen würde als jetzt", sagt Robert Gerber. Für
Stadtbaumeister
Claude Barbey wiederum wäre dies wohl ein mögliches Szenario
- es
stelle sich allerdings sofort die Frage nach dem Wo. Barbey
befürchtet
diesbezüglich vieles: Das Problem würde so nur verlagert; die
neuen
Nachbarn der Alkis hätten sicherlich keine Freude an einer solchen
Lösung - zudem, sagt Claude Barbey, müsste man erneut
diskutieren, wie
gross das Problem tatsächlich ist. "Man kann aus einer Mücke
auch einen
Elefanten machen", sagt er.
Den Alkis ist es scheissegal
Nicht zuletzt dürfte ein solches Vorhaben aber auch an den Alkis
selber
scheitern. Diese unterstellen der Stadt zwar, an einer solchen
Lösung
gar kein Interesse zu haben. Im gleichen Atemzug räumen sie aber
ein,
dass der Dialog mit der Stadt "eh nichts bringt", wie sich eine Frau
aus der Szene äussert - "weil es den meisten von uns scheissegal
ist,
was hier geht". Hauptsache der Denner hat offen und genug Bier im Regal.
Martin Kaiser
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1. MAI LAUSANNE
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24 Heures 16.5.09
Lausanne
Une manif masquée en riposte à la répression du
1er Mai
Colère - Indignée par l'intervention policière
lors du défilé de la
Fête du travail, la gauche remet ça. Le 9 juin, elle
manifestera,
masquée, contre la criminalisation des mouvements sociaux.
La pilule du 1er Mai a décidément du mal à passer.
La gauche politique
et associative dénonce toujours l'intervention préventive
de la police
municipale, qui a plongé dans le défilé de la
Fête du travail pour
isoler une trentaine d'autonomistes, dont certains étaient
masqués.
Quatre d'entre eux ont été conduits à
l'hôtel de police. Scandalisés,
les militants de la gauche de la gauche appellent à une "manif
anti-répression, Liberté pour nos luttes!" le 9 juin
à 18 h à la Palud,
soit juste avant la séance du Conseil communal.
"Ce qui se passe est très grave, explique Aristides Pedraza,
l'une des
chevilles ouvrières du projet et membre de l'Organisation
socialiste
libertaire. Il y a une tendance de plus en plus forte, de la part du
pouvoir politique et économique - regardez l'espionnage d'Attac
par
Nestlé - à criminaliser ceux qui résistent au
capitalisme libéral. " Le
mouvement SolidaritéS, le POP, ou encore des acteurs de l'Action
autonome font pour l'heure partie du collectif organisateur, qui
devrait s'étoffer. Baptisés "Casseurs et casseuses de
pré-jugés", ils
manifesteront masqués. "C'est un clin d'œil, pas de Black Block
ni de
bagarre", promet Alain Hubler, élu communal du POP. L'occasion
aussi de
fustiger le canton qui veut bannir les cagoules des manifs. Les
militants attaquent les "arrestations au faciès" et
défendent la
liberté d'expression. Le retour au fichage policier est aussi
condamné.
Sans autorisation
"Il est piquant de constater qu'il a fallu les incidents du 1er Mai
pour réaliser l'unité de la gauche de la gauche", ironise
le popiste
Julien Sansonnens. L'Union syndicale lausannoise, organisatrice du
défilé de la Fête du travail critiquée par
certains pour sa passivité
face aux policiers, n'a quant à elle pas été
informée.
Pour l'action du 9 juin, les militants ne demanderont pas
d'autorisation à la ville, "réponse politique aux
limitations de
manifester subies", lance Jean-Michel Dolivo, de SolidaritéS.
Critiqué
par les siens, le municipal popiste de la Police, Marc Vuilleumier,
assume, rappelant les obligations liées à sa fonction.
"Nous sommes
ouverts au débat démocratique, mais toute manifestation
nécessite
autorisation. Nous appelons au calme. "
Ce matin, c'est déjà masqués que les militants
distribueront des tracts au marché.
Martine Clerc
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DEALERSZENE GENF
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Le Matin 16.5.09
Blacks, jeunes et dealers
Cocaïne La police maintient son étau sur les Pâquis,
à Genève. Qui sont ces dealers? "Le Matin" leur a
posé la question.
Ils se prétendent Guinéens et Nigérians, pour la
plupart. Mais toute
l'Afrique, principalement l'Afrique de l'Ouest (lire encadré),
est
représentée sur les trottoirs des Pâquis. Les
dealers sont de jeunes
garçons, la vingtaine. Ils parlent français et surtout
l'anglais. Ils
affirment avoir fui leur pays, "parce que chez nous c'est dur". Ils
seraient entrés en Europe par l'Espagne, "en bateau", ou via un
autre
pays "par avion".
La Suisse ne serait qu'une étape d'un long périple "chez
les Blancs".
Pour d'autres, Genève est devenue une voie sans issue. A bout de
souffle après plusieurs années de voyage, sans papiers et
sans
formation, ils dealent pour survivre, sans forcément consommer.
Ils
aimeraient faire autre chose. Comme tout le monde: avoir une famille,
un boulot. Mais comment? Ils avouent ne plus avoir d'espoir.
Ils affirment ne gagner que 500 francs par mois
En Suisse, ils vivraient chichement. Leur logement: à la belle
étoile,
dans un centre de réfugiés. Les plus chanceux partagent
un appartement
avec un compatriote ou un toxicomane. Leur salaire: "environ 500 francs
par mois", jurent-ils. Leur quotidien: la rue. Ils sont assez
intelligents pour exploiter le système. Ils savent que, pour
éviter la
sanction, ils ne doivent pas être pris en flagrant délit,
ne pas avoir
de la marchandise sur eux. Ils savent aussi que les autorités
peineront
à renvoyer un sans-papiers chez lui. Tout comme les
requérants, dont la
demande d'asile est en cours.
Le Chef est celui qui a du stock
Les dealers sont très mobiles. Ils se déplacent
facilement d'un marché
à l'autre: Genève, Lausanne, la Suisse alémanique.
Olivier Gouaux, chef
des stups lausannois, confirme cette mobilité. Elle explique
d'ailleurs
le type d'organisation. "Le trafic d'héroïne est plus
structuré. Avec
un patron identifiable", explique le spécialiste. Pour le
marché de la
coke tenu par les Africains de l'Ouest: c'est la débrouille qui
domine.
Les dealers de coke fonctionnent par petites organisations. "Tout bouge
tout le temps", explique le spécialiste. Un petit vendeur de rue
peut
devenir chef, et inversement. Le patron est celui qui a la drogue. Il
lui suffit d'un bon filon, en Hollande ou en Espagne, pour
s'approvisionner. "Ils rentrent la marchandise en petite
quantité, en
plusieurs trajets. " Puis ils montent un réseau de vente. "Le
pouvoir
du chef dure tant qu'il a du stock", ajoute le chef des stups
lausannois. Et il n'est pas forcément évident pour lui de
le renouveler.
A peine relâchés, les dealers se retrouvent dans la rue.
Surtout dans
le cas des petits vendeurs, selon la police. Mais les gros poissons
peuvent être lourdement condamnés. Jean-Philippe
Grandjean,
porte-parole de la police genevoise, ajoute que le but de l'action de
ses services est d'éviter les zones de non-droit. Eradiquer les
dealers? "S'il n'y a plus de demande, il n'y a plus de marché",
explique-t-il. Son collègue lausannois, Olivier Gouaux, ajoute
que le
marché peut rapporter gros. "Entre 2000 et 3000 francs certains
jours",
dévoile-t-il. Et certains vendeurs monteraient directement
depuis
l'Afrique pour travailler quelques années avant de rentrer chez
eux.
"Certains envoient l'argent gagné dans leur famille, pour
s'acheter une
maison", ajoute le spécialiste lausannois. Une certitude:
malgré toutes
les contraintes de leur quotidien en Suisse, les dealers gagnent
davantage en Europe que chez eux, où la pauvreté domine,
conclut-il.
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ANTI-GENTECH-KARAWANE
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Indymedia 16.5.09
Tag 8: http://ch.indymedia.org/de/2009/05/69169.shtml
Tag 7: http://ch.indymedia.org/de/2009/05/69166.shtml
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NEONAZIS
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Sonntagsblick 17.5.09
Jungsozis gegen Rechtsradikale
Die Schlacht bei Sempach
Von Joël Widmer
Seit Jahren vereinnahmen die Neonazis die Schlachtfeier von Sempach.
Die Politik toleriert die Glatzen. Nun haben die Jungsozialisten genug.
Sie demonstrieren am 27. Juni in Sempach gegen die Rechtsextremen.
Am 27. Juni kommt es zu einer Schlacht in Sempach LU, zumindest zu
einer Redeschlacht. Cédric Wermuth (23), Präsidient der
Juso Schweiz,
will an einer Demonstration gegen den Aufmarsch der Rechtsextremen an
der Schlachtfeier anschreien. Die Juso hat letzte Woche bei der Stadt
Sempach ein entsprechendes Gesuch eingereicht. Die Jungsozialisten
haben weitere Jungparteien um Unterstützung der Kundgebung
gebeten.
Mitdemonstrieren werden laut Wermuth die Jungen Grünen, abgesagt
hat
die Junge CVP. "Wir fordern die Organisatoren der Schlachtfeier auf,
sich endlich von den Rechtsextremen zu distanzieren", sagt Wermuth. Man
dürfe den Neonazis keinen Platz im offiziellen Umzug gewähren.
Seit 2006 vereinnahmt die rechtsextreme Szene die traditionelle Feier
in Sempach immer mehr. Im letzten Jahr marschierten 250 Neonazis im
Umzug mit. Für den diesjährigen Aufmarsch wird im Internet
bereits
mobilisiert.
Juso-Präsident Wermuth warnt vor einer ähnlichen Entwicklung
wie beim
Rütli. Auch dort seien die Glatzen toleriert worden, bis 2005 rund
700
Rechtsextreme Bundespräsident Samuel Schmid niederschrien. Seit
die
Organisatoren der 1. AugustFeier auf dem Rütli die
Rechtsextremen von
der Feier fernhalten, weichen diese nach Sempach aus.
Dennoch hält die Luzerner Regierung, welche die Schlachtfeier
mitorganisiert, am bisherigen Konzept fest. In einer Antwort auf eine
Anfrage aus dem Parlament verharmlost die Regierung den Auftritt der
Rechtsextremen: Die Neonazis hätten sich in der Vergangenheit
"insofern
korrekt verhalten, als sie die Feier nicht gestört und keine
Gesetze
verletzt haben". Es gelte in der Schweiz Versammlungsund
Meinungsäusserungsfreiheit. Zudem biete das offene Gelände
bei Sempach
"kaum die Möglichkeiten, den Zugang mit vertretbarem Aufwand zu
limitieren und zu kontrollieren".
Der Sempacher Stadtpräsident Franz Schwegler erfuhr von Sonntags
Blick
von der geplanten Juso Demonstration. Man werde das Gesuch zusammen mit
dem Kanton prüfen, sagt er. Erfreut ist Schwegler nicht. Er
stützt die
Strategie der Kantonsregierung und will die Rechtsextremen auch "eher
negieren".
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GAY PRIDE MOSKAU
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20min.ch 16.5.09
Moskau
Polizei löst gewaltsam Schwulen-Demo auf
Die Moskauer Polizei hateine Demonstration gegen die Diskriminierung
Homosexueller in Russland gewaltsam aufgelöst. Die Kundgebung
wenige
Stunden vor dem Finale des Eurovision Song Contests war von den
städtischen Behörden nicht genehmigt worden.
Polizisten zerrten am Samstag die rund 30 teilnehmenden Aktivisten in
bereitstehende Fahrzeuge. Die Demonstranten, darunter der britische
Aktivist Peter Tatchell, riefen Slogans wie: "Schwulenfeindlichkeit ist
eine Schande für dieses Land!" und "Wir fordern gleiche Rechte!"
Nach
nur einer Minute begannen Bereitschaftspolizisten, die Demonstranten zu
ergreifen und in bereitstehende Busse zu zerren. Tatchell sprach gerade
mit Journalisten, als ihn Polizisten wegrissen. "Das zeigt, dass das
russische Volk nicht frei ist", sagte er. Auch der russische
Führer der
Homosexuellen-Bewegung, Nicolai Alexejew, und die Aktivistin Ksenia
Prilebskaja wurden festgenommen. Polizisten zerrissen Prilebskajas
Bluse und BH, als sie sie grob in den Bus stiessen.
Mit der Demonstration "Slavic Pride" wollten die Demonstranten ein
Zeichen gegen die offen feindselige Haltung vieler Politiker in
Russland setzen. Der Moskauer Bürgermeister Juri Luschkow nannte
Homosexualität "teuflisch". An einer Demonstration von Gegnern der
Homosexuellen-Bewegung nahmen 50 Personen teil; ein Teilnehmer wurde
festgenommen, als er die Machthaber im Kreml als schwul bezeichnete.
Das Finale des Song Contests wird am Abend ausgetragen; viele Millionen
Menschen in Europa werden es im Fernsehen verfolgen. Die
Musikveranstaltung hatte bereits im Vorfeld ein Schlaglicht auf die
Lage Homosexueller in Russland geworfen: Einige Künstler haben
einen
Auftrittsboykott angedroht, sollte die nun am Samstag aufgelöste
Kundgebung nicht stattfinden.
David Nowak, AP Moskau
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BaslerZeitung 16.5.09
Kämpfer gegen Intoleranz
Nikolaj Alexejew riskiert in Moskau an der Gay-Parade Prügel
Stefan Scholl, Moskau
Nikolaj Alexejew ist der Führer der bekennenden Homosexuellen in
Moskau. Er will das Eurovisionsfinale von heute dafür nutzen,
für die
Rechte der Schwulen zu demonstrieren.
Wieder summt Nikolajs Handy. "Hallo", er hört einen Augenblick zu.
"Ach, Sie sind es!", seine Stimme ist jetzt in leicht ironischen Samt
gehüllt. "Das war die Stadtverwaltung, die Sicherheitsabteilung",
hinterher nippt Nikolaj an seinem Bierglas. "Die haben mir ihre
Hochachtung ausgedrückt. Sie würden alles hören und
sehen. Und leider
müssten sie unsere Demonstration verbieten."
Auf den Wandbildschirmen in der Moskauer Sushi-Bar Japoschka
kämpfen
Tom gegen Jerry und Spartak gegen Saturn. Dazwischen sitzt Nikolaj
Alexejew (32) und wirkt gar nicht wie ein Krieger. Grau karierter
Anzug, die Hosen bügelgefaltet, violetter Schlips, slawische
Stupsnase,
so sitzen jetzt Tausende Moskauer Yuppies beim Business-Lunch.
Aber auch beim Lunch kommuniziert Nikolaj mit rasendem Tempo. "Wir
gehen unter allen Umständen auf die Strasse", tippt er mit sechs
Fingern in sein Macbook. "Die gesamte Verantwortung liegt bei den
Behörden." Dann summt wieder sein Handy.
Nikolaj und seine Mitstreiter wollen sich am Samstag zwischen
Gummiknüppel und Gitterstäbe wagen. Wieder mal. Seit 2006
beantragen
sie alljährlich eine Schwulendemo. Die wird verboten, 50 oder 100
Mutige gehen trotzdem hin, werden von Einsatzpolizisten festgenommen.
Und vorher von Neonazis angegriffen. Viele Teilnehmer, auch der
deutsche Bundestagsabgeordnete Volker Beck, sind schon blutig
geprügelt
geworden. Aber jetzt wollen die Schwulenrechtler am Samstag
demonstrieren, wenn in Moskau das Eurovisionsfinale steigt. Sie hoffen
auf Publicity, auf die westlichen Schlagerfans, auf Europa. Die
Rechnung könnte aufgehen. Schon droht die niederländische
Band The
Toppers, sie werde aus dem Wettbewerb aussteigen, wenn wieder Jagd auf
Gays gemacht werde.
Prachtstrasse
Dabei sind hier Homos von Heteros kaum zu unterscheiden. Auf der
Twerskaja Uliza, Moskaus Prachtstrasse, führen schöne
Jünglinge
durchtrainierte Pobacken in italienischen Markenjeans spazieren,
streichen sich die Strähnen aus sonnenstudiogebräunten
Stirnen - und
werfen nicht minder hübschen Mädchen glühende Blicke zu.
"So laufen bei
uns nur Schwule rum", staunt ein Wiener Fotograf. "Auf der Twerskaja
ist jeden Tag Gay-Parade", räsoniert Nikolaj.
Aber wag es nicht, schwul zu sein und öffentlich Händchen zu
halten.
Öffentlich ist Moskau verklemmt und unduldsam wie vor 150 Jahren.
"Eine
Gay-Parade ist nichts anderes als satanisches Treiben", wettert
Bürgermeister Juri Luschkow. Der Volksmund schimpft Schwule
"Päderasten", selbst die demokratische Opposition bleibt auf
Distanz:
"Die haben Angst, auch als schwul zu gelten", ärgert sich Nikolaj.
Die
Szene selbst ist gespalten. Die Site www.gay.ru
und die
Schwulenzeitschrift "Kwir" sind gegen jede Demo. "Alexejew, der wohnt
doch in Paris", sagt ein schwuler Journalist. "Der hat doch längst
einen französischen Pass. Und kommt nur her, um auf unser aller
Kosten
seine Show abzuziehen. Wir brauchen hier keinen Krieg mit den
Behörden."
Hofft auf Strassburg
Nikolaj winkt mit seinem weinroten russischen Reisepass. "Im Gegensatz
zu Luschkow bin ich in Moskau geboren. Und ich bin hier gross geworden.
Das ist meine Stadt." Er erbost sich seinerseits über die
schweigende
schwule Mehrheit: "Unter den Nazis gab es ja auch Juden, die gesagt
haben: Bloss keinen Widerstand, damit machen wir alles nur noch
schlimmer."
Er trinkt jetzt an seinem zweiten Bier. Erzählt von seiner ersten
Klage, als die Moskauer Staatsuniversität ihm nach dem Jurastudium
verweigerte, eine Doktorarbeit über die Rechte sexueller
Minderheiten
zu schreiben. Er erzählt von anderen Klagen und von Rechtsbeugung.
Und
dass er weitermachen wolle bis zum logischen Ende: "Bis der
Europäische
Gerichtshof die Stadt Moskau verpflichtet, Schwulenparaden zu
genehmigen."
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NESTLÉ-WASSER
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NZZ am Sonntag 17.5.09
Darf Nestlé in Entwicklungsländern Mineralwasser verkaufen?
Der Lebensmittelkonzern Nestlé wird immer wieder wegen seiner
Mineralwasser-Sparte kritisiert. Aber oft mit den falschen Argumenten.
Markus M. Haefliger
Nestlé steht am Pranger. Anfang Mai protestierten Mitglieder der
Jugendsektion der Gewerkschaft Unia gegen die Teilnahme des
Nestlé-Verwaltungsratspräsidenten Peter Brabeck am
diesjährigen
Menschenrechtsforum Luzern. Letzte Woche behinderten linke Studenten
einen Vortrag Brabecks an der Universität Zürich. Beide Male
stand die
Vermarktung von Mineralwasser durch den Schweizer Konzern im
Mittelpunkt der Proteste.
Nestlé "privatisiere" Wasser und verletze damit ein
Menschenrecht,
begründet Elena Obreschkow von der Unia-Jugend den Protest in
Luzern.
Ähnlich äussern sich die Zürcher Studenten.
Nestlé kaufe in
Entwicklungsländern öffentliche Quellen und mache Wasser zur
Ware,
kritisiert Marco Borrelli von der Gruppe "Uni von unten".
Zieht Nestlé aus dem Durst armer Bevölkerungen Profit?
Wichtiger noch: Wäre das so schlimm?
Laut der Uno müssen weltweit 884 Millionen Menschen ohne
verbesserten
Zugang zu Trinkwasser auskommen (Stand 2006); sie verfügen weder
über
Hausanschlüsse noch über gut zugängliche
öffentliche Wasserhahnen.
Betroffen sind vor allem Schwarzafrika sowie Süd- und Ostasien. In
ländlichen Gegenden bedeutet der Mangel, dass Frauen stundenlange
Fussmärsche zum jeweils nächsten Brunnen zurücklegen
müssen. In den
Grossstädten der Dritten Welt sind dagegen Millionen von Bewohnern
darauf angewiesen, Trinkwasser zu kaufen. Wasserverkäufer
gehören in
jedem Armenviertel zum Strassenbild; ihre Esel ziehen Karren mit
rostigen Wassertanks oder Plastic-Kanistern durch die Strassen.
Unter diesen Verhältnissen hat Trinkwasser also ohnehin einen
Preis.
Aber oft wird schlechtes Wasser verkauft. Innovative
Mineralwasserhersteller denken darum darüber nach, professionell
gewonnenes Mineralwasser in Armenquartieren zum Selbstkostenpreis
anzubieten.
In Moçambique plant die Firma Swissta, die von zwei
ETH-Studenten
gegründet und vom britischen Lonrho-Konzern übernommen wurde,
den
Verkauf von Trinkwasser in städtischen Armenvierteln. Laut einer
Firmensprecherin in London will man mit dem Vertrieb beginnen, sobald
ein Partner gefunden ist, der praktische Wasserbeutel aus abbaubarem
Kunststoff herstellt. Der Vertrieb soll mit den Gewinnen aus dem
Verkauf von Flaschen-Mineralwasser, das in Läden und Hotels
verkauft
wird, subventioniert werden. Swissta filtert Grundwasser, reichert es
mit Mineralstoffen an und füllt es unter hygienischen Bedingungen
ab.
Es kann also sinnvoll sein, wenn private Mineralwasserfirmen in
Entwicklungsländern tätig sind. Das sagt auch Daniel Zimmer
vom World
Water Council, einer Nonprofit-Organisation. "Wir müssen die
Synergien
zwischen kommerziellem Sektor und dem Grundbedürfnis nach
Trinkwasser
in Armenquartieren nutzen", sagt er.
Nestlé ist in diesem Bereich allerdings kaum tätig. Der
Konzern erzielt
nur 5 Prozent des weltweiten Umsatzes in Afrika und dem Nahen Osten, in
Asien sind es 2,4 Prozent. "Wir stehen nicht im Wettbewerb mit der
Trinkwasserversorgung", sagt Peter Brabeck der "NZZ am Sonntag",
"sondern nur mit Bier oder Süssgetränken".
Schade eigentlich. Nestlé könnte sicherlich Mittel zum
Vorteil der vom
World Water Council angeregten Richtung einsetzen und dabei Gewinne
erzielen. Doch das ist nicht ein Vorwurf, den die Fundamentalkritiker
mit ihren Protesten ausdrücken wollen. Um Beispiele
schädlicher
Nestlé-Politik gebeten, verweisen sie stattdessen auf
Auseinandersetzungen zwischen dem Konzern und
Bürgerrechtsbewegungen,
die sich gegen die Veräusserung lokaler Quellen wehren. Diese
Konflikte
liegen aber in Gegenden, in denen kein Mangel an Wasser herrscht.
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NO NATO STRASBOURG 2009
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Indymedia 16.5.09
3 jährige Haftstrafe gegen Strasburger... ::
AutorIn : reader
...wegen Reichen eines Feuerzeuges.
Gefunden auf: http://www.aufbau.org/index.php?option=com_content&task=view&id=607&Itemid=69
Das heutige Verfahren gegen einen 26jährigen Strasburger endete
mit
einer 3 Jährigen Haftstrafe von denen 2 Jahre zur Bewährung
ausgesetzt
urden. Anlaß war ein Vorfall während des Polizeieinsatzes
gegen die
ClownsArmee im Rahmen der Proteste gegen den Natogipfel.
Als die Polizeidamals die Clownsarmee am Rande des Camps zerstreute und
wahllos Leute festnahm, befand sich auch der Strasburger auf seinem
Motorrad in der Nähe. Ihm wurde vorgeworfen seinem auf dem
Rücksitz
sitzenden Beifahrer, der einen Feuerwerkskörper in Richtung
Polizei
warf, dadurch geholfen zu haben, das er ihm ein Feuerzeug reichte. Auf
diesen Wurf folgend fing die Hose Feuer und der Polizist verletzte sich
leicht am Fuß. Während der angebliche Werfer nicht von der
Polizei
gefaßt wurdem, mußte sich der Strasburger heute vor dem
Grande Tribunal
in Strasbourg wegen Komplizenschaft bei einer Agression verantworten.
Der Staatsanwalt forderte eine recht hohe Strafe von 12 - 18 Monaten.
In seinem Plädoyer wurde - für französische
Gerichtsverfahren üblich -
deutlich darauf Bezug genommen, das der Strasburger aus einem Banlieu
kommt. Strafverschärfend wurde ins Spiel gebracht, das der
Angeklagte
schon 6 Strafen erhielt, die zur Bewährung ausgesetzt wurden.
Sterotyp
wurde von der Staatsanwaltschaft die - für französische
Gerichtsverfahren gegen junge Leute aus Banlieus übliche -
Argumentation vertreten, das der Angeklagte gar keinen politischen
Bezug zu den Gipfelprotesten habe und diese nur als Trittbrett nutzen
würde, um Agressionnen gegen Polizisten zu verüben. Abgesehen
von nur
einer abfälligen Bemerkung des Staatsanwaltes über die
AktivistInnen,
indem er diese als "Krawallmacher" bezeichnete, gab es in diesem
Verfahren tatsächlich keinerlei verbale Ausfälle in Richtung
eines
Black Block Konstruktes, der politisch bewußt für
Gewalteskalsation
verantwortlich seie.
Stattdessen wurden Gewalttätigkeiten in der Demonstration
ausschließlich gewaltbereiten jungen Menschen aus den Banlieus in
die
Schuhe geschoben. Der Angeklagte bestritt vor Gericht vehemt, das er
von dem Ansinnen seines Sozius Kenntnis gehabt hätte. Seine
Verurteilung basierte tatsächlich aber nur auf nicht richtig zu
würdigenden Indizien. So konnte das umfangreiche Videomaterial
eines in
der unmittelbaren Nähe filmenden Polizeitrupps heute aufgrund
kaputter
Abspielgeräte nicht angeschaut werden. Die Aussagen des Richters,
der
sich das Polizeivideo angeschaut hatte, wurden somit als wahr
unterstellt, nachdem hat der Angeklagte das Motorrad so gewendet, das
sein Sozius besser hat werfen können. Erstaunlicherweise kamen
während
des Prozesses Polizeiaussagen auf den Tisch, die zu vorherigen im
Widerspruch standen. So hatte zunächst die Uniform eines
Polizisten unr
im Bereich des Fusses Feuer gefangen, heute hieß es jedoch, die
Hose
hätte von dem Fuß bis zur Hüfte gebrannt.
Der verteidigende Anwalt, hob dem gegenüber hervor, das der
Angeklagte
zwar keine politische Nähe zu den Demonstrationen habe, seine
Aktionen
aber nicht aufgrund eines Wunsaches nach Aggression stattfanden,
sondern allenfalls Dummheiten waren. Tatsächlich ist das harte
Urteil
von 3 Jahren Gefängnis für das Reichen eines Feuerzeuges
schon der
Tatsache geschuldet, das dieser Fall nicht von der harten Repression in
den Banlieus losgelöst betrachtet werden kann.
Zusätzlich zu dem 1 Jahr abzusitzender Haftstrafe und den weiteren
2
Jahren Haft auf Bewährung muß der Strasbourger noch die
Kosten des zu
Schaden gekommenen Polizisten tragen. In die Haftstrafen sind
frühere
Bewährungsstrafen mit einbezogen worden.
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GIPFEL-SOLI-NEWS 15.5.09
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gipfelsoli.org/Newsletter
15.5.09
15.5.2009 L'Aquila -- Strasbourg/ Baden-Baden -- London
- Von Palermo bis Turin: Der heiße Herbst ist nicht zu Ende...
- Appell der Doktoranden und Forscher
- "Black-block-Alarm" in Italien
- Video: Fight capitalism
- Temoignage.otan.strasbourg
- Nato-Gipfel: Zeug_innenaufruf
- We're not the only ones to stifle dissent
Mehr: http://www.gipfelsoli.org/Newsletter/7024.html
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ANTI-ATOM
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Sonntag 17.5.09
"Wir hoffen auf eine Einigung im Juni"
Axpo-Chef Heinz Karrer über die schwierigen Verhandlungen im
Atompoker
Von Yves Demuth und Florence Vuichard
Herr Karrer, die neuen, detaillierten Stromrechnungen sind da.
Verstehen Sie, was da draufsteht?
Heinz Karrer: Es ist zweifellos etwas kompliziert. Ich habe zwei
Rechnungen erhalten - eine vom Elektrizitätswerk (EW)
Lauterbrunnen für
meine Ferienwohnung in Mürren und eine von den Infrawerken
Münsingen,
wo ich wohne. Die beiden sind sehr unterschiedlich und damit nicht
vergleichbar. Hier wären Rechnungsanpassungen mit Kundenoptik
hilfreich.
Wenn Sie als Axpo-Chef die Rechnungen als kompliziert bezeichnen, wie
soll denn ein Durchschnittsbürger sie verstehen?
Es ist sicher anspruchsvoll. Wegen der neuen Transparenzregeln ist die
Rechnung detaillierter. Vor lauter Details besteht die Gefahr, dass man
den Gesamtüberblick verliert.
Die Rechnungen sind im Schnitt 8 Prozent höher ausgefallen. Wird
das nun jedes Jahr so weitergehen?
Der Endpreis setzt sich aus drei Teilen zusammen: Bei den Netzkosten
rechne ich nicht mit Preissteigerungen. Bei den Gebühren ist die
Wahrscheinlichkeit gross, dass die Politik diese erhöhen wird. Zu
erwarten ist, dass der Energiepreis in den nächsten Jahren steigen
wird.
Das heisst: Von nun an steigen die Energiekosten jedes Jahr um rund 10
Prozent?
Eine solch genaue Prognose wäre unseriös. Aber eine markante
Preissteigerung ist auf lange Sicht sicher. Wir schätzen, dass in
fünf
Jahren die reinen Energiekosten in der Schweiz rund 20 bis 30 Prozent
höher sind. Denn die Investitionen in ältere Kraftwerke und
Netzanlagen
steigen und die Bau- und Planungskosten neuer Kraftwerke haben
zugenommen. In der Nordostschweiz erhöhen wir die Preise für
2010 aber
nicht, nicht zuletzt aufgrund der konjunkturellen Situation.
Während der Strompreisdebatte im Herbst verwiesen Sie jeweils auf
die
hohen Preise an der Strombörse EEX in Leipzig. Doch nun sind diese
um
bis zu 60 Prozent gefallen. Also müsste der Strom doch billiger
werden?
Die Preise haben sich wegen der Wirtschaftskrise und der geringeren
Nachfrage tatsächlich halbiert. Ein Unternehmen würde deshalb
heute für
einen zweijährigen Stromliefervertrag deutlich weniger bezahlen
als vor
einem Jahr. Verträge über mehr als drei Jahre sind aber nicht
viel
günstiger geworden, da geplante Kraftwerkprojekte wegen der Krise
verzögert werden und Strom in Europa mittelfristig eher knapp sein
wird.
Die Rechnungen sind unverständlich, die Preise steigen
kontinuierlich,
die Grosskunden wechseln nicht und die Stromkonzerne gelten als
Abzocker. War die Liberalisierung ein Flop?
Nach nur einem Jahr eine abschliessende Beurteilung vorzunehmen,
wäre
sicherlich nicht seriös. Auf jeden Fall sollte man die
nächsten zwei
bis drei Jahre Erfahrungen sammeln, um dann entsprechende Anpassungen
in der Regulierung vorzunehmen.
Ab 2014 sollen auch die Haushalte ihren Stromlieferanten frei
wählen
können - sofern das Volk Ja sagt. Können Sie diese Abstimmung
gewinnen,
nachdem das Misstrauen gegenüber der Strombranche gestiegen ist?
Zu vermuten ist, dass das Misstrauen zugenommen hat. Wie die Situation
in vier Jahren aussehen wird, kann ich nicht voraussagen. Klar ist, die
Strombranche hat während der Debatte Fehler gemacht, aus denen wir
lernen müssen.
Nationalrat Ineichen (FDP) und Ständerätin Sommaruga (SP)
wollen, dass
der Bund und die Strombranche gemeinsam einen Solar-Fonds mit 1
Milliarde Franken äufnen - zwei Drittel soll der Staat einwerfen,
einen
Drittel die Stromkonzerne. Eine gute Idee?
Sollte so ein Fonds eingerichtet werden, dann werden die Strompreise
nochmals steigen - oder eben die Steuern. Aber so oder so müsste
der
Konsument die Rechnung dafür bezahlen. Zudem gibt es schon ein
Gefäss
zur Förderung erneuerbarer Energien: die kostendeckende
Einspeisevergütung. Leider haben die Politiker die Solarthermie,
also
die Wassererwärmung, dort nicht integriert. Man könnte sie
aber
nachträglich einfügen.
Doch die kostendeckende Einspeisevergütung hat jetzt schon nicht
genug Mittel.
Dies liegt nicht in der Verantwortung der Stromkonzerne. Wenn das
Parlament diese aufstocken will, dann ist es ein politischer Entscheid.
Sie wollen ein neues AKW bauen, aber können sich mit Ihren
Konkurrenten nicht auf einen Standort einigen.
Auf zwei Standorte! Die Gespräche laufen, sie sind sehr intensiv.
Wir
müssen uns schnellstmöglich einigen. Wir investieren aber
auch
Milliarden in Wasserkraft und erneuerbare Energien.
Wenn Sie wollen, dass der Bund die AKW-Pläne schneller prüft,
dann
müssen Sie laut dem Bundesrat eines der drei Gesuche bis im Juni
zurückziehen. Schaffen Sie das?
Axpo und BKW haben Gesuche für den Ersatz von zwei AKW
eingereicht.
Alpiq hat ein sehr interessantes Angebot von uns erhalten, sich daran
zu beteiligen. Wir hoffen auf eine Zusage im Juni, denn die Zeit
drängt
tatsächlich. Jeder Monat Verzögerung verschärft das
Versorgungsproblem,
das ab 2020 auf die Schweiz zukommt.
Ihr AKW Beznau ist das älteste. Sie könnten ja einfach
nachgeben.
Alle müssen irgendwo etwas nachgeben. Wichtig ist, dass wir eine
Abstimmung über ein Ersatz-Atomkraftwerk gewinnen können.
--
Axpo darf für Atomenergie werben
Regierung bezieht sich auf Bundesgerichtsurteil und
Strommarkt-Liberalisierung
Die Axpo darf ihre Interessen gegen aussen innerhalb des
zulässigen
Rahmens vertreten, hält der Regierungsrat in seiner Antwort auf
ein
Postulat des Uitikers Lars Gubler (Grüne) und zweier seiner
Parteikollegen fest. Die Postulanten hatten den Regierungsrat
aufgefordert, bei der Axpo, die zu 100 Prozent der öffentlichen
Hand
gehöre, Einfluss zu nehmen, dass das Unternehmen - wie auch die
Zürcher
Elektrizitätswerke (EKZ) - keine Atomkraft-Werbung betreibe. Weil
die
Rahmenbewilligungsgesuche für den Ersatz der Kernkraftwerke Beznau
I
und II sowie Mühleberg dem fakultativen Referendum
unterlägen, sei
Werbung für die Atomkraft politische Propaganda: "Viele
Bürgerinnen und
Bürger empfinden es als Affront, dass sie mit ihrer Stromrechnung
Propaganda bezahlen müssen, die sich gegen ihre eigenen Interessen
richtet."
Der Regierungsrat verweist in seiner Antwort auf einen
Bundesgerichtsentscheid, der besagt, dass Unternehmen in
öffentlichem
Eigentum bei Abstimmungen Einfluss nehmen dürften, wenn ein
"besonderes
und direktes Interesse am Ausgang" einer Abstimmung bestehe. Aus diesem
Grund sieht der Regierungsrat keinen Handlungsbedarf. Die
Strommarktöffnung für Privatverbraucher ermögliche nach
einer
Übergangsfrist die freie Wahl der Anbieter. Aus diesen
Gründen
beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat, das Postulat nicht zu
überweisen. (ske)
---
Aargauer Zeitung 16.5.09
Bundesrat bleibt ungehört
Einigung über AKW-Projekte dauert
Der Bundesrat signalisiert klar: Mit dem Rückzug eines der drei
Rahmenbewilligungsgesuche für ein neues Atomkraftwerk würde
sich das
Bewilligungsverfahren beschleunigen. Ob sich die Branche rechtzeitig
auf zwei Standorte einigen kann, bleibt aber fraglich.
Urs Moser, Niklaus Mäder
Drei Rahmenbewilligungsgesuche für ein neues Atomkraftwerk wurden
eingereicht: Die Axpo will in Beznau, die BKW zusammen mit der Axpo in
Mühleberg und Alpiq in Gösgen bauen. Auch der Strombranche
ist klar:
Die Realisierung von drei Kernkraftwerken ist utopisch. Aber im Poker
um die Einigung auf nur zwei Standorte hat man sich bis jetzt Zeit
gelassen.
Nun drängt aber der Bundesrat. In der Antwort auf den Vorstosses
des
SVP-Nationalrats Hans Rutschmann hält er fest: Das
Nuklearsicherheitsinspektorat braucht für die
sicherheitstechnische
Begutachtung eines Rahmenbewilligungsgesuchs neun Monate, für
jedes
weitere Gesuch je vier Monate. Nur wenn ein Gesuch bis Ende Juni
zurückgezogen wird, lasse sich die Bearbeitungszeit um vier Monate
verkürzen.
Bei Alpiq, der aus der Fusion von Atel und der Westschweizer EOS
hervorgegangenen Nummer 1 auf dem Schweizer Strommarkt, hat man es
dennoch nicht sonderlich eilig. "Wir lassen uns nicht unter Druck
setzen", sagt Alpiq-Sprecher Andreas Werz. Die Gespräche mit Axpo
und
BKW seien konstruktiv, aber durchaus auch hart. Es gebe noch viele
offene Punkte, und ob es noch vor Ende Juni zu einer Einigung komme,
lasse sich heute nicht abschätzen. Möglicherweise käme
eine Verzögerung
im Rahmenbewilligungsverfahren der Alpiq sogar gerade recht. Sie hat
ihr Gesuch zwar als Erste eingereicht, aber auf der Partnersuche
für
das Projekt Gösgen II scheint man noch nicht weitergekommen zu
sein.
Mühleberg mit schlechten Karten
Weitaus mehr an einer schnellen Einigung scheint die Axpo interessiert
zu sein. "Unser Ziel ist es, uns im Lauf des nächsten Monats zu
einigen", sagt Kommunikationschef Rainer Meier. Für Axpo und BKW
dürfte
die Klärung der AKW-Frage dringender sein als bei Alpiq, da ihre
aktuellen Kernkraftwerke früher vom Netz gehen werden. Zudem
besitzt
Alpiq mit dem französischen Energieriesen EdF, der 25 Prozent an
Alpiq
hält, einen potenten Partner, was im Bedarfsfall die Beschaffung
von
Strom möglicherweise vereinfacht.
Auch wenn der Poker zwischen Alpiq, Axpo und BKW noch läuft:
Aus
politischen Gründen ist bereits absehbar, dass am Ende wohl das
Projekt
Mühleberg im Kanton Bern über die Klinge springen muss.
---
Blick 16.5.09
AKW: Streit der Strombarone kostet uns über 1 Million
Von Daniel Meier
Weil kein Stromkonzern nachgeben will, werden drei Gesuche für
neue AKW geprüft. Sinnlos!
Niemand glaubt daran, dass in der Schweiz drei neue AKW gebaut werden.
Sondern allerhöchstens zwei. Wenn überhaupt. Auch die
Strombarone
wissen das.
Trotzdem haben sie drei Gesuche eingereicht. Axpo, BKW und Alpiq
(früher Atel und EOS) wollen ihre AKW in Beznau AG, Mühleberg
BE und
Gösgen SO durch neue ersetzen. Nicht morgen, aber irgendwann nach
2020.
Bis jetzt gibt niemand nach. Keiner will verzichten - weder auf sein
AKW noch auf das Geld, das sich damit machen lässt. Ein Streit,
der
teuer werden kann. Denn so eine AKW-Bewilligung ist enorm komplex. Die
zuständige Behörde Ensi braucht fast eineinhalb Jahre, um die
drei
Gesuche zu prüfen. Und: "Für die Bearbeitung haben wir 3,5
bis 4
Millionen Franken budgetiert - pro Gesuch zwischen 1 und 1,5
Millionen", sagt Ensi-Präsident Peter Hufschmied zu BLICK.
Mit anderen Worten: Wenn sich die drei Konzerne endlich zusammenraufen
könnten, würden die Kosten um über eine Million sinken.
Geld, das die
Stromfirmen bezahlen müssen - letztlich also wir Stromkonsumenten!
Die Einigung müsste laut Hufschmied bis Ende Juni zustande kommen:
"Wird das Gesuch später zurückgezogen, bringt dies für
Ensi keine
Zeitersparnis mehr."
Wie also raufen sich Axpo, BKW und Alpiq in nur sechs Wochen zusammen?
Am besten mit einem Kinderspiel wie Sig-Sag-Sug! Zusammen darüber
reden
hat bisher jedenfalls nichts gebracht. Das machen die Stromer
nämlich
schon seit Ende 2007.
Ohne Erfolg. Die Fronten bleiben verhärtet. Axpo und BKW haben
sich
früh zusammengetan. Sie wollen natürlich an ihren Standorten
Beznau und
Mühleberg bauen. Und sie haben Alpiq eingeladen, bei ihrem Projekt
mitzumachen. Ein Scheinangebot, denn Gösgen wäre aus dem
Rennen - und
deshalb steigt Alpiq nicht darauf ein.
"Die Verhandlungen stehen nicht unter Zeitdruck", findet ein
Alpiq-Sprecher. "Die zwei Projekte sollen spätestens bis zu einem
allfälligen Volksentscheid feststehen."
Das wäre frühestens 2012 - lange nachdem ein
überflüssiges Gesuch für 1 Million geprüft wurde.
Die Stromer diskutieren schon seit eineinhalb Jahren — ohne Ergebnis.
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STADTRAT 23.4.09
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DROGENPOLITIK
5 Dringliche interfraktionelle Motion FDP, BDP/CVP, EVP, GLP, SVPplus
(Pascal Rub, FDP/Vania Kohli, BDP/Barbara Streit-Stettler, EVP/Jan
Flückiger, GLP/Erich J. Hess, JSVP): Alternativen zu einer 2.
Drogenanlaufstelle
Geschäftsnummer 09.000041 / 09/014 Reg. 35/-00
Die Überlebenshilfe ist ein wichtiger Pfeiler der Drogenpolitik.
In
Bezug auf die Anlaufstelle in Bern steht seit längerer Zeit die
Frage
im Raum, mit welchen Massnahmen man die beste-hende Belastung und
Dynamik im Umfeld der Reithalle in den Griff bekommt. Es stellt sich
die Frage, ob einzig die Eröffnung einer zweiten Anlaufstelle der
beste
Weg aus der schwierigen Berner Situation ist.
Aktuell verfügt die Stadt Bern über eine einzige zentrale
Anlaufstelle
für Drogensüchtige. In anderen Schweizer Städten gibt es
zum Teil
dezentrale Anlaufstellen. Dezentrale Anlaufstel-len sind jedoch nicht
automatisch eine Antwort auf die aktuellen Probleme in Bern. Die
Ansät-ze in anderen Städten unterscheiden sich nämlich
auch
hinsichtlich der eingesetzten Prozes-se (z.B. Casemanagement) und
hinsichtlich der Toleranz gegenüber dem Drogenhandel.
Während man in Bern den Drogenhandel auf dem Vorplatz und der
Umgebung
toleriert, wird dieser in anderen Städten im Umkreis der
Anlaufstellen
konsequent unterbunden. Der Berner Gemeinderat hat in Aussicht
gestellt, den Drogenhandel an der Murtenstrasse 26 nicht zuzu-lassen,
die gängige Praxis an der Hodlerstrasse aber weiter zu
führen. Ob zwei
unterschiedli-che Regime bei der gleichen Klientel durchsetzbar und
auch sinnvoll sind, ist höchst fraglich.
Bevor der Gemeinderat beschliesst, eine zweite Anlaufstelle zu
eröffnen, bitten wir folgende Massnahmen zu evaluieren
1. Prüfung des Umgangs in Zürich mit dem Kleinhandel im
Umfeld der
Anlaufstellen. In Zü-rich ist der Vorplatzhandel weder erlaubt,
noch
wird er toleriert.
2. Der Gemeinderat informiert sich über die Zusammenarbeitsformen
der
Zürcher Polizei mit der Leitung der Anlaufstellen betreffend
Handel und
illegalem Konsum in der Umgebung der Anlaufstellen.
3. Evaluation der Konsumfrequenz der Anlaufstellen Benützerinnen
und
Benützer, Erarbei-tung konkreter Möglichkeiten um diese
Frequenz zu
verkleinern.
4. Evaluation der Massnahmen, welche in Zürich dazu geführt
haben, die
Anlaufstellen a-bends um 20 Uhr zu schliessen, ohne dass es zu einer
Konsumverdrängung in den öf-fentlichen Raum gekommen ist.
5. Der Gemeinderat informiert sich über die
Casemanagement-Massnahmen
von Basel und Zürich, insbesondere prüft er das Basler Modell
eines
verbindlichen Casemanagement mit Einbezug der Polizei mit allen
involvierten Stellen.
Wir fordern den Gemeinderat auf, diese Fragen zu klären und dem
Stadtrat in einem Bericht die Erkenntnisse aus der Evaluation
aufzuzeigen. Ferner fordern wir den Gemeinderatrat auf, auf eine
Eröffnung einer zweiten Drogenanlaufstelle zu verzichten, bis die
Evaluation abge-schlossen ist und die Finanzierung einer
allfälligen
zweiten Anlaufstelle abschliessend geklärt ist.
Begründung der Dringlichkeit:
Gemäss den Verlautbarungen des Gemeinderates gegenüber den
Medien,
plant der Gemein-derat, die zweite Drogenanlaufstelle noch im Sommer
2009, auch ohne Kantonsbeiträge, zu eröffnen.
Bern, 12. Februar 2009
Dringliche interfraktionelle Motion FDP, BDP/CVP, EVP, GLP, SVPplus
(Pascal Rub, FDP/Vania Kohli, BDP/Barbara Streit-Stettler, EVP/Jan
Flückiger, GLP/Erich J. Hess, JSVP), Daniela Lutz-Beck, Daniel
Klauser,
Nadia Omar, Anna Magdalena Linder, Tanja Sollberger, Claude Grosjean,
Claudia Meier, Bernhard Eicher, Jaqueline Gafner Wasem, Dolores Dana,
Mario Imhof, Kurt Hirsbrunner, Béatrice Wertli, Hanspeter
Aeberhard,
Vinzenz Bartlome, Hen-ri-Charles Beuchat, Edith Leibundgut, Martin
Schneider, Philippe Müller, Thomas Begert, Pe-ter Wasserfallen,
Thomas
Weil, Peter Bühler, Peter Bernasconi
Die Dringlichkeit wird vom Büro des Stadtrats bejaht.
Antwort des Gemeinderats
Die Dringliche interfraktionelle Motion liegt im
Zuständigkeitsbereich
des Gemeinderats. Der Motion kommt deshalb der Charakter einer
Richtlinie zu.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 11. März 2009
entschieden,
vom Pilotprojekt ei-nes zweiten Standorts der Kontakt- und Anlaufstelle
für Drogenabhängige (K&A) an der Mur-tenstrasse 26 aus
finanziellen
Gründen abzusehen. Die Forderung der Motionärinnen und
Motionäre, auf
eine Eröffnung eines zweiten Standorts der K&A zu verzichten,
bis
die Evalua-tion der vorgeschlagenen Massnahmen abgeschlossen und die
Finanzierung geklärt ist, ist damit obsolet.
Bezüglich der von den Motionärinnen und Motionären
vorgeschlagenen Massnahmen nimmt der Gemeinderat wie folgt Stellung:
Zu Punkt 1:
Die Kontakt- und Anlaufstelle für Drogenabhängige verfolgt
zwei
Hauptziele, nämlich den Schutz der Konsumierenden vor negativen
Folgen
ihres Konsums und den Schutz der Bevöl-kerung vor
Belästigungen und
Schädigungen durch dessen Begleiterscheinungen. Die Verfol-gung
von
Kleinhandel muss unter dem Blickwinkel dieser Zielsetzungen, unter
Berücksichti-gung des Opportunitätsprinzips und im Rahmen der
Verhältnismässigkeit geprüft werden.
Im Vorhof der K&A wird der sogenannte Ameisendeal, d.h. Kleinhandel
unter Drogenabhängi-gen, toleriert, in den Räumlichkeiten der
K&A
wird er vom Anlaufstellenteam sanktioniert. Die Kantonspolizei
beobachtet jedoch laufend die Situation im Vorhof und geht gegen
umfangrei-cheren Drogenhandel entsprechend vor. In Zürich wird der
sichtbare Drogenhandel in oder in der Umgebung der K&A nicht
toleriert und entsprechend von Mitarbeitenden der K&A oder der
Polizei sanktioniert. Drogenhandel findet in Zürich aber sehr wohl
auch
statt, jedoch eher in Privaträumen und dadurch eher "unsichtbar".
Hinsichtlich der Menge der umgesetzten Betäu-bungsmittel besteht
im
Bereich der Anlaufstellen gemäss Auskunft der Kantonspolizei Bern
zwischen den beiden Städten kein Unterschied.
Für die Kantonspolizei gibt es keinen Grund, das bisherige
Vorgehen
bezüglich Kleinhandel im Vorhof der Berner K&A anzupassen,
insbesondere da die aktuelle Situation für die Kan-tonspolizei
besser
kontrollierbar und im Gegensatz zu Drogenhandel in Privaträumen
von
aussen einsichtbar ist. Hinzu kommt, dass mit einer Unterbindung des
Kleinhandels im Vorhof der K&A eine Verdrängung in die
Innenstadt
mit den entsprechenden negativen Begleiter-scheinungen erfolgen und
einen unverhältnismässigen Ressourceneinsatz auf Seiten der
Kantonspolizei nach sich ziehen würde.
Zu Punkt 2:
Gemäss Auskunft des Leiters des Geschäftsbereichs Sucht und
Drogen der
Stadt Zürich wird die Polizei von den Mitarbeitenden der K&A
informiert bzw. gerufen, wenn zu grosse Mengen an Drogenhandel
festgestellt wird. Zudem observiert die Polizei die Umgebung der
Anlauf-stelle hinsichtlich Drogenhandel und holt zur Verhaftung
ausgeschriebene Personen aus der K&A raus. Dieses Vorgehen
entspricht der Zusammenarbeit zwischen Kantonspolizei und K&A in
Bern, abgesehen vom tolerierten Kleinhandel im Vorhof der K&A.
Zu Punkt 3:
Die K&A in der Stadt Bern wird im Auftrag der Gesundheits- und
Fürsorgedirektion von der Stiftung Contact Netz betrieben. Die
Stiftung
Contact Netz erhebt im Rahmen des Reportings zuhanden der Gesundheits-
und Fürsorgedirektion des Kantons Bern die durchschnittliche
Anzahl
Injektionen und Inhalationen pro Tag. Die Konsumfrequenz einzelner
Benutzerinnen und Benutzer wird nicht erhoben.
Der Einlass in die Konsumräume ist grundsätzlich für die
in der K&A
zutrittsberechtigten Per-sonen nicht eingeschränkt, ausser aus
gesundheitlichen Gründen. Beispielsweise werden stark
alkoholisierte
Personen nicht in die Konsumräume gelassen oder wird Personen nach
einer Überdosierung der Zutritt in die Konsumräume am
gleichen Tag
verweigert. Häufen sich solche Konsumationseinschränkungen
bei einer
Person oder ist diese gegenüber den getrof-fenen Sanktionen
uneinsichtig, muss sie sich ärztlich abklären lassen. Dieses
Vorgehen
ent-spricht dem Vorgehen in den Zürcher K&A.
Die Frage, ob weitere Massnahmen zur Reduktion der Konsumfrequenz
nötig, sinnvoll und machbar sind, kann zurzeit nicht abschliessend
beantwortet werden. Im Rahmen der in der neuen Suchtstrategie
vorgesehenen Erarbeitung und Einführung von Case Management in der
Drogenhilfe sollen dazu jedoch weitere Massnahmen geprüft werden.
Zu Punkt 4:
Der Leiter des Geschäftsbereichs Sucht und Drogen der Stadt
Zürich
nennt vier Gründe, dass trotz der Schliessung der K&A bereits
um
20.00 Uhr eine Verdrängung der Drogenszene in den
öffentlichen Raum für
die Bevölkerung kaum feststellbar ist:
− Die K&A sind insgesamt deutlich länger geöffnet als in
Bern,
nämlich täglich von 08.30 - 20.00 Uhr. Im Vergleich dazu in
Bern: DI
bis SA 14.30 - 21.30Uhr, MO 14.30 - 17.30 für al-le (anschliessend
Frauenanlaufstelle bis 22.00 Uhr, SO 16.00 - 20.00 Uhr). Im Rahmen der
vom Kanton weiterfinanzierten Notmassnahmen werden ab ca. Mitte Mai
2009 die Öff-nungszeiten um eine dreiviertel Stunde abends
verlängert
werden. Zusätzlich soll die An-laufstelle am Montagabend bis 19.30
Uhr
auch Männern zur Verfügung stehen.
− Im umfangreichen städtischen Wohnangebot ist vielerorts der
Konsum toleriert (in Bern erst teilweise).
− Nach Schliessung der K&A können Drogenabhängige in der
rege bevölkerten Langstrasse "untertauchen".
− Das repressive Vorgehen seitens SIP und Polizei ist entsprechend
hoch.
Zu Punkt 5:
Im Rahmen der im Herbst 2007 verabschiedeten Suchtstrategie hat der
Gemeinderat als neue Massnahme den Aufbau eines Case Managements
bereits vorgesehen mit dem Ziel, drogen-abhängige Erwachsene,
insbesondere Schwerstabhängige, mittels Case Management wirk-sam
in die
bestehenden Suchthilfeangebote einzubinden und dadurch ihre
Lebenssituation zu stabilisieren und zu verbessern. Dabei sollen auch
die Erkenntnisse aus den Städten Basel und Zürich einbezogen
werden. Zu
den Zielsetzungen bei der Erarbeitung gehört insbeson-dere die
Klärung
der Frage, ob und wie die Kantonspolizei in ein städtisches Case
Manage-ment einbezogen werden könnte.
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass der Gemeinderat nach der
Prüfung des Vorge-hens in Zürich und unter
Berücksichtigung der
Verhältnisse in Bern am Vorgehen bezüglich Kleinhandel im
Vorhof der
Anlaufstelle festhalten will. Die Thematik der Konsumfrequenz und des
Einbezugs der Polizei wird im Rahmen des Projekts Case Management
weiterverfolgt werden. Dem Stadtrat wird, wie bereits in der Antwort
auf das Postulat Sariaslan: Case Ma-nagement im Suchtbereich
erwähnt,
das Konzept nach Fertigstellung zur Kenntnis gebracht werden.
Gemeinderatsantrag
1. Der Gemeinderat beantragt dem Stadtrat, die Motion abzulehnen. Er
ist jedoch bereit, den Vorstoss als Postulat entgegenzunehmen.
2. Die Antwort gilt in diesem Fall gleichzeitig als
Prüfungsbericht.
Bern, 22. April 2009
Barbara Streit-Stettler (EVP), Motionärin: Wir Motionärinnen
und
Motionäre erachten den Gemeinderatsantrag als ziemlich seltsam.
Dass
der Gemeinderat die Richtlinienmotion in ein Postulat umwandeln will,
können wir noch knapp verstehen. Wie kommt aber der Gemeinderat
dazu,
ein Dringliches Postulat zugleich abzuschreiben? Das heisst für
uns: Er
mauert. Er will sich mit unseren Anliegen, mit unseren Anfragen gar
nicht befassen. Er sagt vorneweg: Wir haben alles im Griff. Wie wir
wissen, ist dem nicht so. Die Drogenfrage ist nicht unser
Spezi-althema, aber in der Zeitung ist stets wieder zu lesen, dass es
um und in der Drogenanlaufstelle eben nicht gut läuft. Bisher hat
sich
der Gemeinderat einfach darauf beschränkt zu jammern, die
Drogenanlaufstelle sei überlastet und man brauche eine zweite.
Mittlerweile ist diese Forderung ja ohnehin auf längere Sicht vom
Tisch.
Wir Motionärinnen und Motionäre verlangen nicht, dass der
Gemeinderat
uns innerhalb eini-ger Wochen fertige Rezepte präsentiert, wie er
ohne
zweite Drogenanlaufstelle auskommen und mit den komplexen Problematiken
umgehen will. Wir fordern jedoch, dass er unsere An-liegen vertieft
betrachtet, das Dafür und Dagegen abwägt und uns dann die
Resultate und
Massnahmen präsentiert. Die Antwort des Gemeinderats lässt
durchblicken, dass er unsere Anfragen nicht alle beantworten kann.
Deshalb drängt es sich auf, gewissen Fragen wirklich nachzugehen.
Weshalb halten wir an unserer Motion fest? Die Drogenszene hat sich in
den letzten Jahren sehr stark gewandelt. Es ist höchste Zeit,
über die
Bücher zu gehen und Massnahmen zu ergreifen. Die Städte
Zürich und
Basel haben dies bereits getan.
Unsere Kritik zielt vor allem auf folgende Probleme: Was vor der
Anlaufstelle geschieht, ist schon lange kein "Ameisenhandel" mehr. Die
Situation ist durchaus mit einer offenen Drogen-szene vergleichbar.
Deshalb gibt es auch diese gravierenden Auswirkungen auf die
Reitschu-le, auf das Aareufer beim Blutturm usw. Der Vorplatz der
Drogenanlaufstelle wird während den Öffnungszeiten zum
Drogenumschlagplatz und deshalb wird auch in der näheren und
weiteren
Umgebung derart illegal konsumiert. Hier lohnt es sich, einen Blick
nach Basel und Zürich zu werfen.
Auch der Kokainkonsum hat massiv zugenommen. Das Suchtverhalten hat
sich geändert, mit anderen Begleiterscheinungen. Ein neues Konzept
ist
gefragt, wie mit diesen Süchtigen um-gegangen werden soll.
Beispielsweise konsumieren Kokainsüchtige in sehr hoher Frequenz.
Die
Drogenanlaufstelle in der Stadt Bern ist also nicht unbedingt aufgrund
der Anzahl der Süchtigen überlastet, sondern infolge der
hohen
Konsum-Frequenz. Es gibt auch zahlreiche Mehrfachkonsumierende. Viele
erhalten beispielsweise in der Drogenanlaufstelle (man spricht von 60%)
zwar Methadon, konsumieren aber noch zusätzlich in der
Drogenanlaufstelle. Auch hier drängen sich neue Massnahmen auf.
Lange Zeit hat man davon gesprochen, dass sich vor allem ältere
Drogensüchtige in der An-laufstelle aufhalten würden.
Unterdessen hat
sich aber gezeigt, dass immer mehr auch junge Menschen dort zugegen
sind. Es kann nicht sein, dass man diese gleich behandelt wie die
anderen, die bereits x Entzüge hinter sich haben und bei denen
davon
auszugehen ist, dass sich nicht mehr allzu viel verändert. Bei den
jungen Menschen erwarten wir, dass die Berner Drogenverantwortlichen in
die Offensive gehen und auch hier nach neuen Lösungen suchen.
Grosse Hoffnung setzen wir auf das Case Management. Der Gemeinderat
schreibt in seiner Antwort, dass er dies nun auch anstrebt. Dort legen
wir Wert auf die Zusammenarbeit mit der Polizei. Mit der Kantonspolizei
haben wir eine neue Situation, mit ihr soll stärker
zusammen-gearbeitet
werden. Zusätzlich braucht es auch die Unterstützung seitens
des
Kantons im Be-reich Case Management. Derzeit ist eine Motion von
Barbara Mühlheim hängig. Bis zu deren Umsetzung sollten wir
abwarten.
Fazit: Wir halten an der Motion fest, weil gewisse Forderungen noch
nicht erfüllt sind.
Fraktionserklärungen
Lea Bill (GB) für die GB/JA!-Fraktion: Die GB/JA!-Fraktion dankt
dem
Gemeinderat für seine ausführliche Antwort. Sie erklärt
die vorliegende
Motion als Postulat erheblich und akzeptiert die Antwort des
Gemeinderats als Prüfungsbericht. Die GB/JA!-Fraktion lehnt jedoch
die
Mo-tion ab. Die Antwort des Gemeinderats ist sehr ausführlich und
eine
weitere Prüfung würde aus Sicht der GB/JA!-Fraktion keine
neuen Fakten
auf den Tisch bringen, sondern lediglich eine unnötige
Beschäftigung
der Verwaltung bedeuten.
Es geht nicht darum, wie Barbara Streit-Stettler vorgängig
kundgetan
hat, dass der Gemein-derat einfach sagt, es sei alles in Ordnung; er
hat schlicht die nötigen Informationen zur Be-antwortung der
Motion auf
den Tisch gelegt. Im Folgenden möchte ich noch auf einige Punkte
eingehen, die mir wichtig erscheinen und meines Erachtens zeigen, dass
sich die Motionärin-nen und Motionäre im Voraus doch zu wenig
mit der
Thematik befasst haben.
Erstens: Wie der Gemeinderat in seiner Antwort bereits schreibt, ist
das Ziel der Drogenan-laufstelle, den Drogenabhängigen zu
ermöglichen,
die negativen Folgen ihres Konsums zu-mindest zu verkleinern. Konkret:
Dass sie unter hygienischen Bedingungen konsumieren und medizinische
Hilfe in Anspruch nehmen können. Es geht demnach bei der
Anlaufstelle
nicht darum, die Drogenabhängigen dazu zu bringen weniger zu
konsumieren, wie dies ja indirekt von den Motionärinnen und
Motionären
gefordert wird. Deshalb ist die Frage 3 der Motion aus Sicht der
GB/JA!-Fraktion im Zusammenhang mit der Anlaufstelle fehl am Platz.
Zweitens: Die Antwort des Gemeinderats zeigt sehr schön, dass der
Vorwurf der Motionärinnen und Motio-näre, es sei unhaltbar,
den
Drogenhandel auf dem Vorplatz der Anlaufstelle zu dulden, in die
falsche Richtung zielt. Gerade das in der Motion aufgeführte
Beispiel
der Stadt Zürich zeigt, dass mit einem Verbot des Drogenhandels
dieser
nicht einfach unterbunden werden kann. Mit der negativen Folge, dass
der Handel unter anderem in privaten Räumlichkeiten oder auf der
Gasse
stattfindet und somit die Grundsätze der Schadensminderung, die ja
einer Anlaufstelle zugrunde liegen, nicht mehr vollständig
erfüllt
werden können. Ist der "Ameisendeal" jedoch erlaubt, ist die
Wahrscheinlichkeit sehr gross, dass die Käuferinnen und
Käufer die
Drogen auch gleich in der Anlaufstelle unter hygienischen Bedingungen
konsumieren. Erst dann kann von einem schadensmindernden Angebot
gesprochen werden, was die Drogenanlaufstelle auch ist. Ein Verbot von
jeglichem Handel macht deshalb aus Sicht der GB/JA!-Fraktion kei-nen
Sinn.
Es ist anders als Barbara Streit-Stettler vorgängig gesagt hat. Es
gibt
nur dann eine offene Drogenszene, wenn die Wartezeiten der Anlaufstelle
zu lang sind oder wenn sie geschlossen ist, jedoch nicht, wenn sie
offen ist und ausreichend Platz für den Konsum vorhanden ist.
Jan Flückiger (GLP) für die GLP-Fraktion: Ich zitiere aus dem
Papier
"Suchtpolitik der Stadt Bern": "Die Bevölkerung der Stadt Bern
geht mit
Genuss- und Suchtmitteln kontrolliert und verantwortungsbewusst um."
Dies ist derjenige Satz, der die Suchtpolitik der Stadt Bern
do-minieren soll. Es ist meines Erachtens ein bevormundender, fast
schon sozialistischer Ansatz, der davon ausgeht, man könne die
Menschen
dazu erziehen, mit Genuss- und Suchtmitteln verantwortungsbewusst
umzugehen. Ich geben Ihnen als Gegenzitat ein Beispiel aus der
Drogenstrategie der Stadt Zürich: "Hauptziel der Zürcher
Sucht- und
Drogenpolitik ist die Stadtverträglichkeit, nicht die Abstinenz:
Alle
Einwohnerinnen und Einwohner sollen sich si-cher fühlen und
menschenwürdig leben können. Im Brennpunkt stehen deshalb
Probleme, die
aus dem Konsum von Genuss- und Suchtmitteln erwachsen, nicht der Konsum
an sich." Dies zeichnet die realistische Drogenpolitik der Stadt
Zürich
aus, im Gegensatz zur idealistischen und unrealistischen der Stadt
Bern.
Die Stadt Zürich bekämpft deshalb vehement Bedrohungen ihrer
Einwohnerinnen und Ein-wohner und Störungen im öffentlichen
Raum.
Verfolgt werden störende Verhaltensweisen, von wem diese auch
immer
ausgehen. Im Vordergrund stehen der organisierte Handel und die damit
verbundene Kriminalität. In der Stadt Bern ist genau das Gegenteil
der
Fall. Man toleriert den Drogenhandel, und zwar nicht nur auf dem
Vorplatz der Drogenanlaufstelle, son-dern auch in der Umgebung der
Reitschule.
Eine erfolgreiche Drogenpolitik braucht alle vier Säulen:
Prävention,
Therapie, Schadensmin-derung und Repression. Im oben erwähnten
Papier
findet man gerade mal sechs Sätze zum Thema Repression.
Ich bin vor ein paar Jahren von der Stadt Zürich in die Stadt Bern
gezogen und war scho-ckiert. In Zürich, wo bekanntlich noch in den
80er-Jahren offene Drogenszenen herrschten, ist der öffentliche
Drogenkonsum praktisch nicht mehr vorhanden. In der Stadt Bern sehe ich
praktisch wöchentlich jemanden, der im öffentlichen Raum
Drogen
konsumiert, sich einen Schuss setzt, sei dies in der Nähe vom
Bollwerk,
aber auch Richtung Länggass-Quartier oder gar mitten in der
Altstadt.
Ich kenne auch Personen, die in der Altstadt wohnen und die
re-gelmässig Junkies bei sich im Treppenhaus antreffen, die sich
einen
Schuss setzen.
Natürlich brauchen wir ein Angebot, das den Betroffenen Hilfe
anbietet,
wie beispielsweise die Drogenanlaufstellen. Viel wichtiger und
erfolgsversprechender ist aus meiner Sicht jedoch die
Drogenabgabestelle. Es braucht keine Dealerei, kein illegaler Erwerb
von Drogen und dort werden die Süchtigen medizinisch und intensiv
betreut und es gibt auch ein wirkungsvolles Case Management, so wie wir
das auch fordern; das heisst, die Süchtigen auch
längerfristig zum
Ausstieg zu bewegen. Es geht dann nicht nur um Schadensminderung,
sondern auch um Therapie.
In Zürich wird beispielsweise von den Süchtigen als
Gegenleistung für
das Hilfsangebot ver-langt, dass sie sich nachweislich um die
Verbesserung ihrer Situation bemühen.
Die GLP stellt sich also nicht prinzipiell gegen eine zweite
Anlaufstelle - im Gegenteil. Wir erachten, und das steht auch in
unserem Parteiprogramm, mehrere dezentrale Anlaufstellen als sinnvoller
als eine zentrale. Die Voraussetzung, damit wir dem zustimmen, ist eine
ge-samtheitliche Strategie, und in einer solchen heisst es erstens,
dass der Drogenhandel und zweitens, dass der öffentliche Konsum
auf der
Strasse nicht mehr akzeptiert wird.
Was ist denn das für eine Stadt, wo Kinder draussen nicht spielen
können, weil sie jederzeit zu befürchten haben, sich in eine
Spritze zu
setzen. Ich konnte in Richtung Länggasse beo-bachten, dass Kinder
in
nächster Nähe zu einer Spritze im Gebüsch gespielt
haben.
Wir bitten also den Gemeinderat, seine Suchtpolitik grundsätzlich
zu
überdenken und zusam-men mit der Sozial- und der
Sicherheitspolitik
eine echte Viersäulen-Politik zu betreiben.
Darüber soll er sich, wie in der Motion erwähnt, in den
Städten Basel
und Zürich noch besser informieren. Ansonsten können wir
weder einer
zweiten Anlaufstelle noch sonstigen "Pfläster-limassnahmen"
zustimmen.
Wir haben deshalb die Motion mitunterzeichnet und werden sie
entsprechend erheblich erklären.
Ursula Marti (SP) für die SP/JUSO-Fraktion: Die SP/JUSO-Fraktion
hält
die Einrichtung einer zweiten Anlaufstelle nach wie vor für eine
sinnvolle Massnahme. Mindestens sollte in einem Pilotprojekt
geprüft
werden, wie die Auswirkungen eines zweiten Standorts wären und ob
die
vermuteten Verbesserungen erreicht werden können. In andern
Städten hat
sich diese Mass-nahme jedenfalls positiv ausgewirkt. Wir versprechen
uns auch für die Stadt Bern viel davon. Das Gebiet
Bollwerk-Reitschule
könnte entlastet und die Betreuung der Drogenkranken ver-bessert
werden. Wir bedauern deshalb sehr, dass der vorgesehene Standort an der
Mur-tenstrasse, der in vielerlei Hinsicht für ein Pilotprojekt
geeignet
gewesen wäre, nun nicht zu-stande gekommen ist.
Es gilt jetzt abzuwarten, wie sich die verlängerten
Öffnungszeiten der
Kontakt- und Anlaufstel-le auswirken. Je nachdem, wie sich die
Situation entwickelt, muss eine zweite Anlaufstelle trotzdem wieder ins
Auge gefasst werden, selbstverständlich - wie das die
Motionärinnen und
Motionäre verlangen - eingebettet und koordiniert mit anderen
Massnahmen wie beispiels-weise das Case Management. Wir bitten den
Gemeinderat, weiterhin mit dem Kanton im Ge-spräch zu bleiben und
bei
Bedarf nochmals die Finanzierung einer zweiten Anlaufstelle zu
beantragen. Eine zweite, örtlich diversifizierte Anlaufstelle,
oder
überhaupt einen anderen Standort für die Anlaufstelle, ist -
wie
erwähnt - nicht nur ein drogenpolitisches Thema. Es geht auch
darum,
den wichtigen Stadtraum Bollwerk-Schützenmatt-Hodlerstrasse
aufzuwerten
und weiterzuentwickeln. Die SP/JUSO-Fraktion hat deshalb bereits
anfangs Jahr mit einer Motion ein neues Gestaltungskonzept für
diesen
Raum verlangt.
Wir wären bereit, den vorliegenden Vorstoss, der ja in erster
Linie
Prüfungsaufträge enthält, als Postulat erheblich zu
erklären. Die
Abklärungen und Vergleiche mit den andern Städten sind
sinnvoll. Wir
danken dem Gemeinderat für die prompten Antworten. Als Motion
lehnen
wir den Vorstoss aber ab.
Erich Hess (JSVP) für die SVPplus-Fraktion: Unseres Erachtens geht
die
vorliegende Motion eigentlich noch viel zu wenig weit. Aber wir werden
ihr zustimmen, weil wir klar der Meinung sind, dass endlich gegen den
Handel von illegalen Substanzen im öffentlichen Raum vorge-gangen
werden muss. Drogen sind verbotene Substanzen. Obwohl die Polizei
weiss, dass an bestimmten Orten gedealt wird, bleibt sie untätig.
Der Gemeinderat lehnt sogar diese schwache Motion ab und zeigt damit,
dass er gar nicht Willens ist zu handeln. Der Gemeinderat muss
verpflichtet werden, der Polizei den Auftrag zu erteilen, jeglichen
Klein- und Grosshandel von Drogen zu unterbinden. Es kann nicht sein,
dass in der Stadt Bern Jugendliche mitten auf der Strasse angesprochen
werden: "Du, wottsch Haschisch, du wottsch Kokain oder Heroin?" Die
meisten dieser Händler sind wahr-scheinlich von der Sozialhilfe
abhängig, also ausländische Mitbürgerinnen und
Mitbürger. Ich bitte im
Namen der SVPplus-Fraktion, dieser Motion zuzustimmen, damit zumindest
Abklä-rungen getätigt werden, wie wir in dieser verzwickten
Lage
vorwärts kommen und von ande-ren Städten mit anderen
Erfahrungen
profitieren können.
Direktorin BSS Edith Olibet für den Gemeinderat: Es wurde gesagt,
die
Antwort des Gemein-derats wirke so, wie wenn er alles im Griff habe. In
der Drogenfrage hat weder die Stadt Zü-rich noch Basel noch Bern
immer
alles im Griff. Dies ist in der Antwort des Gemeinderats auch nicht so
dargestellt. Wie haben monatliche Sitzungen, die SUE mit dem Direktor,
mit seinen Mitarbeitenden, mit der Polizei, mit der Kantonspolizei, wo
die Situation an den Brenn-punkten analysiert und Rückmeldungen
gegeben
werden. An die Adresse von Barbara Streit-Stettler, die gesagt hat, in
der Zeitung stehe dies und das. Die Polizei, PINTO und diejenigen
Personen, die sich auf der Strasse aufhalten und sich mit dieser Frage
befassen, beurteilen die Situation derzeit als gut. Wir haben auch
engen Kontakt mit der Polizei - eine der Forde-rungen der vorliegenden
Dringlichen Richtlinienmotion. Wir haben sehr guten Kontakt auf der
strategischen Ebene mit dem Regionalkommandant und dem Verantwortlichen
im Drogenbe-reich, aber auch auf der operativen Ebene. Da funktioniert
der Austausch, die Information, die Zusammenarbeit bestens.
Der Antrag des Gemeinderats, eine Dringliche Motion in ein Dringliches
Postulat umzuwan-deln und die Antwort als Prüfungsbericht gelten
zu
lassen, warf Fragen auf. Eine Dringliche Motion kann durchaus in ein
Postulat umgewandelt werden und der Gemeinderat kann bean-tragen, die
Antwort gleichzeitig als Prüfungsbericht gelten zu lassen. Die
Entscheidung liegt sodann selbstverständlich beim Stadtrat. Der
Gemeinderat hat diese Fragen beantwortet und diejenigen Fragen
betreffend Case Management kommen ohnehin in den Stadtrat. Deshalb hat
der Gemeinderat beantragt, seine Antwort gleichzeitig als
Prüfungsbericht gelten zu las-sen.
Es wurde auf die Städte Zürich und Basel verwiesen. Wir,
respektive die
Leiterin dieses Be-reichs in der Direktion, aber auch die Polizei sind
in regelmässigem Kontakt mit den Städten Basel und
Zürich. Diejenigen
Personen, die in diesem Bereich arbeiten, haben regelmässig
Kontakt.
Wir haben nun wie gesagt auch aufgrund dieser Fragen oder diesen
Massnahmen, die evaluiert werden sollen, nochmals nachgefragt: Wo liegt
beispielsweise der Unterschied zwischen den Städten Bern und
Zürich?
Der Unterschied ist, dass es in Zürich im Vorhof kei-nen
"Ameisendeal"
gibt. Da verweise ich auf Seite 3 der Stellungnahme der Kantonspolizei,
die sagt: "So können wir das Ganze besser überwachen. Wir
haben
Einsicht in den Hof und wenn es nötig ist, intervenieren wir." Der
zweite Unterschied besteht darin, dass es verschie-dene Standorte gibt,
also nicht nur eine Anlaufstelle.
Hinsichtlich der jungen Menschen, die Barbara Streit-Stettler
erwähnt
hat: Bereits wie bis an-hin, aber auch heute und in Zukunft ist ganz
klar, die Stiftung Contact, die ja Betreiberin der Anlaufstelle ist,
lässt den jungen Personen eine hohe Aufmerksamkeit zukommen - die
höchste Aufmerksamkeit. Wie wir wissen, ist es wichtig dort gut
hinzuschauen, wie Barbara Streit-Stettler betont hat.
Jan Flückiger hat aus dem Papier der Suchtpolitik der Stadt Bern
zitiert und moniert, die Ziele seien idealistisch und unrealistisch.
Die Abstinenz war im vorhergehenden Drogenpapier der Stadt Bern
aufgeführt, das wir in Zusammenarbeit mit der SUE, damals mit
Barbara
Hayoz, erarbeitet haben. Weder der Gemeinderat noch die SUE noch die
BSS sind so naiv zu glau-ben, dass eine totale Abstinenz realistisch
ist. Unser Ziel besteht jedoch darin, dass Men-schen mit Suchtmitteln,
sei es nun Alkohol oder andere Drogen, verantwortungsbewusst um-gehen,
auch wenn deren Konsum nicht gänzlich verhindert werden kann. Aber
ebenso ein Ziel ist es, dass der Konsum stadtverträglich ist. Die
Stadt
Bern hat keine belebte und lange Langstrasse, sondern sie hat eine
Innenstadt, wo die Problematik schnell sichtbar wird. Dort sind aber
die Personen dauernd dran, allenfalls basierend auf der repressiven
Säule zu inter-venieren, sei es PINTO, die Polizei oder
vorerwähnte
Organisationen.
Dezentrale respektive mehrere Standorte waren das Ziel um zu
beobachten, wie mit einem zweiten Standort eine gewisse Entlastung
erreicht werden kann. Anstelle der Murtenstrasse wurde ein anderer
Standort gefordert. Bei einer solchen Einrichtung sagt niemand in der
Um-gebung: Wunderbar, das möchten wir jetzt. Es wird stets
kundgetan,
man wolle verschiedene Standorte, oder man sagt, diese sollen woanders
hin. Bekanntlich ist die Einrichtung einer solchen Institution eine
heikle Angelegenheit. Als die Hodlerstrasse als Anlaufstelle
geschaf-fen wurde, war es bis zu deren Realisierung auch ein ziemlich
langer Weg.
Die Anlaufstellen der Stadt Zürich haben längere
Öffnungszeiten und nur
die Stadtzürcher Bevölkerung hat Zugang. In Zürich ist
dies eben keine
Verbundaufgabe zwischen Kanton und Stadt. Wir haben jetzt aufgrund des
Drucks der Stadt Bern für die Anlaufstelle einen Perime-ter
eingeführt.
Aber der Kanton bestimmt, wie viele Mittel er aufwirft. Wir machen nun
eine Erweiterung im Rahmen der finanziellen Mittel, wo sich
Notmassnahmen aufdrängen. Um eine Entlastung zu erreichen,
finanziert
die Stadt Bern nun selber zusätzliche Stunden, was die
Verschiebung der
Frauenanlaufstelle nach hinten betrifft.
Es liegt am Stadtrat zu entscheiden, ob er den Prüfungsbericht
gemäss
Antrag des Gemein-derats akzeptieren will oder ob er sagt: Nein, wir
wollen dies später im Rahmen des Gesamt-pakets betrachten.
Für mich
sind beide Entscheidungen annehmbar.
Einzelvoten
Pascal Rub (FDP): Die Situation ist eben nicht gut, Edith Olibet. Von
stadtverträglich sind wir meilenweit entfernt. Die Motion ist
nötig,
weil sich die Situation im Drogenbereich verändert hat und deshalb
muss
sich auch die Strategie verändern. Wir erwarten nun eine
Richtungs-korrektur und nicht nur weitere bauliche Massnahmen. Ich
bitte den Rat, die Motion erheblich zu erklären und wir freuen uns
auf
eine Antwort des Gemeinderats.
Beschluss
Der Stadtrat erklärt die Dringlichen Motion der Fraktionen FDP,
BDP/CVP, EVP, GLP, SVPplus erheblich (37 Ja, 29 Nein).
- Traktandum 6 wird auf eine spätere Sitzung verschoben. -
- Die Traktanden 7-9 werden gemeinsam behandelt. -
---
RASSISTISCHE CLUBS
11 Dringliche Interpellation Fraktion GB/JA! (Hasim Sancar, GB/Rahel
Ruch, JA!): Rassistische Diskriminierung in Bern!
Geschäftsnummer 09.000131 / 09/083 Reg. 04/-00
In den letzten Tagen war in der Berner Presse zu lesen, dass
Ausländer/nnen in bestimmten Bars nicht erwünscht sind. Das
jüngste
Beispiel einer solchen Diskriminierung ist der Club Art Cafe: Auf
Weisung der Geschäftsführung habe ein Bronco-Mitarbeiter von
einem
ausländi-schen Gast, der mit Freunden an einem Tisch sass, den
Ausweis
verlangt. Der betroffene Ausländer hatte einen B Ausweis, was der
Grund
gewesen sei, dass man ihn "freundlich" zum Verlassen des Lokals
aufgefordert habe. Dies obwohl ihm absolut nichts vorgeworfen werden
konnte. Der Geschäftsführer des Art Cafés, Ralf
Jansen, erklärte
gegenüber Telebärn, dass dieses Vorgehen in seinen Lokalen so
gehandhabt werde.
2006 haben wir einen Vorstoss1 eingereicht, in dem wir Massnahmen gegen
solch willkürli-ches Vorgehen in Berner Lokalen verlangten.
Aufgrund
dieses Vorstosses hat der Gemeinde-rat zusammen mit einschlägigen
Fachstellen die Vorbereitung für Merkblätter getroffen, was
wir
natürlich zu schätzen wissen. Ebenfalls bemerkenswert ist das
Engagement des Gemein-derates für den Eintritt von Bern in die
internationale Koalition "Städte gegen Rassismus"2.
Trotz all dieser positiven Entwicklungen kommt es in Berner Lokalen
aber offensichtlich immer wieder zu solchen diskriminierenden
Handlungen. In diesem letzten Bespiel von Art Café, äussern
sich der
Geschäftsinhaber Ralf Jansen und Eveline Neeracher,
Präsidentin von
GastroStadtBern öffentlich, dass sie selber entscheiden, wen sie
in
ihre Lokale einlassen und wen nicht.
Wir bitten den Gemeinderat folgende Fragen zu beantworten:
1. Stehen diese Aussagen nicht im Widerspruch zum Engagement der Stadt
Bern gegen Rassismus und ist diese Haltung der Lokalinhaberin nicht ein
Verstoss gegen das Ge-setz?
2. Ist es nicht ein Offizialdelikt, das Amtes wegen verfolgt werden
müsste? Wäre es nicht die Aufgabe der Stadt Berner
Behörden deswegen
beim Kanton (Police Bern) zu intervenie-ren?
Begründung der Dringlichkeit: Trotz den Anstrengungen des
Gemeinderates
hat das Mana-gement des Art Café seine Praxis nicht
geändert. Was sich
im Art Café abgespielt hat ist un-seres Erachtens ein
Offizialdelikt
und muss deshalb sofort geahndet werden.
Bern, 19. März 2009
Dringliche Interpellation Fraktion GB/JA! (Hasim Sancar, GB/Rahel Ruch,
JA!): Stéphanie Penher, Lea Bill, Christine Michel, Aline Trede,
Urs
Frieden, Rolf Zbinden, Emine Sariaslan, Luzius Theiler, Natalie Imboden
Die Dringlichkeit wird vom Stadtrat bejaht.
1 06.000216: Interpellation Fraktion GB/JA! (Hasim Sancar, GB):
Rassistische Diskriminierungen in den Barbetrie-ben der Stadt Bern
2 06.000213: Postulat Fraktion GB/JA (Catherine Weber/Hasim Sancar,
GB/Anne Wegmüller, JA!): Als UNESCO-Welterbe besonders
verpflichtet:
Die Stadt Bern soll dem UNESCO-Projekt "Städte gegen Rassismus"
beitreten.
Antwort des Gemeinderats
Der Gemeinderat nimmt dieses Thema sehr ernst. Er ist sich der
Problematik der Rassendis-kriminierung in bernischen Barbetrieben,
Nachtclubs und Discos bewusst und verurteilt solche Vorfälle aufs
Schärfste. Der Gemeinderat unterstützt deshalb eine intensive
Kontrolltätigkeit und strenge Handhabung im Zusammenhang mit
rassistischen Diskriminierungen.
Nachdem im Frühling 2008 eine Sitzung mit Vertretenden der
Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus (EKR), Vertretenden des
Projekts "Gemeinsam gegen Gewalt und Rassis-mus" (gggfon) sowie
Vertretenden der Orts- und Gewerbepolizei zum Thema "Rassistische
Diskriminierungen in Barbetrieben" stattgefunden hat, wird im Mai 2009
zum gleichen Thema eine Pressekonferenz einberufen. Dabei sollen das
von der EKR, von gggfon und der Orts- und Gewerbepolizei kreierte
Merkblatt betreffend "Rassistische Diskriminierung am Bar-, Club- und
Discoeingang" und die dazugehörige Checkliste vorgestellt und in
Umlauf
gebracht werden. Geplant ist ebenfalls ein Runder Tisch mit
ausgewählten Lokalbetreibenden, Fach-stellen und der Orts- und
Gewerbepolizei.
Zu Frage 1:
Grundsätzlich ist es Lokalbetreibenden erlaubt, bestimmten
Personen aus
sachlichen Grün-den (z.B. gegenüber ausfällig gewordenen
Personen) den
Eintritt in ihr Lokal zu verweigern. Werden jedoch Personen aus
rassendiskriminierenden Gründen ausgeschlossen, liegt eine
strafbare
Handlung vor. Im erwähnten Fall ist es Aufgabe der
Strafverfolgungsbehörden ab-zuklären, ob die Person aus
rassendiskriminierenden Gründen zum Verlassen des Lokals
aufgefordert
wurde und somit ein Verstoss gegen das Gesetz vorliegt.
Zu Frage 2:
Der Straftatbestand der Rassendiskriminierung wird in Artikel 261bis
des Schweizerischen Strafgesetzbuchs vom 21. Dezember 1937 (StGB; SR
311.0) geregelt. Dieser Straftatbestand stellt ein Offizialdelikt dar,
welches von den Strafverfolgungsbehörden von Amtes wegen ver-folgt
wird. Nach Angaben der Kantonspolizei Bern haben sich die
Strafverfolgungsbehörden bereits der Sache angenommen.
Im Übrigen steht der betroffenen Person der zivilrechtliche Weg
wegen Persönlichkeitsverlet-zung offen.
Folgen für das Personal und die Finanzen
Keine.
Bern, 22. April 2009
Der Gemeinderat
- Auf Antrag der Interpellantin Fraktion GB/JA! beschliesst der Rat
Diskussion. -
Jimy Hofer (parteilos): Als Wirt und seit 30 Jahren im
Nachtgeschäft
Tätigen ist es mir ein Anliegen, mich hier zu diesem Vorstoss zu
äussern. Wer diesen Vorstoss geschrieben hat, hat eigentlich keine
Ahnung, was nachts in den Kneipen in der Stadt Bern alles läuft.
Ich
weiss auch von der Security her - die Mitarbeitenden habe ich noch
direkt zu diesem Thema angesprochen -, was alles läuft. Wenn ein
Wirt
darauf angewiesen ist, in seinem Lokal klare Richtlinien betreffend
Auswahl der Kundschaft herauszugeben, ist dies auch von Gesetzes wegen
erlaubt. Es kommt nicht in Frage, dass sich der Staat oder sonst jemand
einmischt und bestimmt, wen man in seinem Lokal bedienen soll. Denn
wird eine bestimmte Kundschaft oder Schicht gewünscht, ist dies
übrigens ganz normal; auch an anderen Orten wird reguliert,
bei-spielsweise über Preise oder über Türsteher etc. An
gewissen Orten
ist eine Regulierung selbstverständlich. Den Lokalbetreibenden
werden
bereits dermassen Schikanen auferlegt, dies ist unglaublich.
Später
kommt dann noch das Rauchverbot, dann vielleicht noch ein
Al-koholeinschränkungsgebot und dann noch ein kalorienorientiertes
Kochen usw. Es folgen feuerpolizeiliche Auflagen. Heute ein Lokal zu
betreiben ist nicht mehr so einfach. Damit die Sache Rendite abwirft,
muss man klare Vorgaben haben. Und wenn die Betreibenden bestimmen, wen
sie im Lokal zu haben wünschen, hat dies nichts mit
Rassendiskriminierung zu tun und wird völlig falsch verstanden.
Der
Vorfall im besagten Lokal ist ein Einzelfall ange-sichts einer Million
Personen, die an einem Wochenende in der Agglomeration Bern unter-wegs
sind. Dieses Beispiel wird nun hochstilisiert zu einer Rassenfrage und
zu einer solchen Eingabe im Parlament.
Es gibt klare Erfahrungswerte, wer bedient werden kann und wer nicht.
Viele Angestellte im Security-Dienst sind unterschiedlicher
Nationalität und weil sie die betreffende Sprache be-herrschen,
wissen
sie auch, was vor den Lokalen gesprochen wird. Ich könnte jede
Woche
einen Stapel von Eingaben machen über diese Belästigungen und
Lästerattacken dieser Gäs-te, denen der Zutritt verwehrt
wird. Dies
gäbe wahrscheinlich auch manche Anzeige gestützt auf das
Antirassismusgesetz, das jedoch nur für uns Schweizerinnen und
Schweizer gilt.
Derjenige, der diesen Vorstoss abgefasst hat, ist wahrscheinlich in der
Nacht nicht oft unter-wegs.
Dieter Beyeler (SD): Der Ratskollege Hasim Sancar stellt seine
Betrachtungen aus dem Blickwinkel von Ausländern an. Ob auch
Ausländerinnen von solchen Massnahmen betroffen sind, ist nicht
näher
erwähnt, aber wohl eher unwahrscheinlich.
Statt nun einfach einen generellen Rundumschlag mit der Rassismuskeule
zu machen, sollte man den Ursachen dieses Problems, dass
Geschäftsführende solche Massnahmen ergreifen, näher auf
den Grund
gehen. Dabei kommt man zur Erkenntnis, dass solche Entscheidungen
nichts mit rassistischer Diskriminierung, wie es im Titel des
Vorstosses heisst, zu tun haben. Eigentlich hätte man mit gutem
Recht
einen Gegenvorstoss mit dem Titel: "Kein Eintrittsrecht für
gewaltbereite Schläger mit Migrationshintergrund in Berns Lokalen
und
Bars" machen können. Genau dieser Sachverhalt steht hinter solchen
Massnahmen. Diese sollen nichts anderes bezwecken, als dass friedliche
Besucherinnen und Besucher, und die meisten von ihnen haben nun mal den
Schweizer Pass und sind eben auch schweizerischer Abstammung, sich
zufrieden und fröhlich in einem Lokal vergnügen können,
ohne in der
ständigen Angst leben zu müssen, aus irgendeinem nichtigen
Grund in
eine Schlägerei verwickelt zu werden. Gewisse Zeitgenossen warten
nur
darauf oder liefern den Grund gleich selber, indem eine junge Frau
angemacht wird und der Unruhestifter daraufhin auf ihren Begleiter
losgeht. Wenn dieser reklamiert oder sich schützend vor die Frau
stellt, ist die Reaktion: "Eh du Mann, wosch uf d'Schnure?" sattsam
bekannt.
Ich habe mich eingehend im Bekanntenkreis umgehört und bin dabei
zu
folgender Erkenntnis gelangt: Gerade junge Menschen haben vielfach
bereits einschlägige negative Erfahrungen gemacht und
befürworten
ausdrücklich solche Massnahmen, nicht jedermann Einlass in
be-stimmte
Lokale zu gewähren und eine Selektion stattfinden zu lassen.
Andererseits meiden die jungen Personen Lokale, die dafür bekannt
sind,
dass sich bestimmte Bevölkerungsgrup-pen darin aufhalten. Aus
dieser
Sicht ist es verständlich, das sich einige Geschäftsinhabende
entschieden haben - und das völlig zu Recht - gewisse Zeitgenossen
den
Zutritt zu ihren Lokalen nicht mehr zu gewähren. Damit machen sie
das
einzig Richtige, sie sorgen dafür, dass die grosse Mehrzahl ihrer
Gäste
einen friedlichen und fröhlichen Abend verbringen kann. Dazu sind
sie
ihren Gästen auch verpflichtet. Dies bedeutet aber auch, dass der
Ordnungs-dienst eingreift - gerade die Broncos-Mitarbeiter haben dies
bestens im Griff und konnten dadurch manche Eskalation verhindern.
Viele Eltern sind dankbar, dass ihre Töchter und Söhne
unbeschadet vom
Ausgang wieder nach Hause kommen. Dieser Dank gilt eben auch
umsichtigen Geschäftsinhabenden und dem Sicherheitsdienst. Die
Problematik ist an einem andern Ort zu suchen, nämlich bei
kulturfremden und integrationsunwilligen oder -unfähigen
Bevölkerungsgruppen, die hier schlicht nichts zu suchen haben.
Hasim Sancar (GB), Interpellant: Vorerst lehne ich den Diskussionsstil
der beiden Vorredner ab. Wir haben einen Vorstoss eingereicht und der
Gemeinderat ist auch der Meinung, dass sich der darin erwähnte
Betrieb
rassistisch verhalten hat. Deshalb ist der Gemeinderat hier aktiv
geworden. Wir sind mit der Antwort des Gemeinderats zufrieden.
Betrachte ich meine beiden Vorredner, habe ich den Eindruck, dass sie
für ein Apartheidsystem einstehen, bei dem man in den
Geschäften und
den Lokalen willkürlich auswählen kann, wer Einlass hat und
wer nicht.
Jeder Betrieb, der für die …ffentlichkeit zugänglich ist,
muss alle
eintreten lassen. Ist jemand gewalttätig, bin ich damit
einverstanden,
ihm ein Hausverbot aufzuerlegen. Mei-netwegen kann man auch an die
Türe
schreiben, dass gewalttätige Ausländerinnen und
Aus-länder sowie
gewalttätige Schweizerinnen und Schweizer nicht erwünscht
sind. Oder
seid ihr einverstanden, dass gewalttätige Schweizer und
Schweizerinnen
Einlass haben dürfen, aber Ausländerinnen und Ausländer
nicht?
Ich bin froh, dass der Gemeinderat hier aktiv geworden ist. Wir haben
einen Rechtsstaat und wenn Rassismus vorkommt, muss entsprechend
vorgegangen werden.
Erich Hess (JSVP): Für mich ist es verständlich, dass
Lokalbetreibende
aufgrund deren Erfah-rungen nicht allen Personen den Zutritt zu ihrem
Lokal gewähren. Den Kriminalstatistiken ist zu entnehmen, dass
insbesondere Personen aus dem Ausland, aus der Türkei,
Jugoslawien, aus
Afrika, ein höheres Gewaltpotential aufweisen als Schweizerinnen
und
Schweizer. Auch die Verurteilungen laufen darauf hinaus, dass
prozentual mehr Ausländer verurteilt werden aufgrund von
Schlägereien,
Angriffen, Gefahr an Leib und Leben. Es ist richtig, dass gewisse
Gastronomiebetriebe solchen Personen mit erhöhtem Gewaltpotential
keinen Zutritt in ihr Lo-kal gewähren. Denn die Schweizer
Jugendlichen
möchten ungestört ihre Feste feiern, ohne dauernd
gestört zu werden
durch Schlägereien, durch andere Personen, die sie provozieren.
Sie
müssen wissen, dass deren Mentalität ganz anders ist. Aber
wir wollen
nicht weiter darauf eingehen. Deshalb ist die Interpellation absolut
überflüssig. Für mich ist klar, der Wirt hat zu
bestimmen, wer das
Lokal betreten darf. Wenn ein Wirt mir sagt, ich sei unerwünscht
im
Lo-kal, sage ich ihm "merci und adieu" und suche die nächste
Kneipe
auf.
Hans Peter Aeberhard (FDP): Es ist sicher von Vorteil, sich bei dieser
Diskussion erneut den Wortlaut des so genannten
Leistungsverweigerungstatbestands in der Rassismusnorm Artikel 261bis
vor Augen zu führen. Es geht dort um Absatz 5, der ungefähr
wie folgt
lautet: Wer eine von ihm angebotene Leistung, die für die
Allgemeinheit
bestimmt ist, einer Gruppe oder einer Einzelperson aufgrund ihrer
Rasse, ihrer Ethnie oder ihrer Religion verweigert, der macht sich des
Rassismus - eben dieser Leistungsverweigerung - strafbar. Wenn nun
Hasim Sancar sagt, dies ginge in Richtung Apartheid, was da geschehen
sei, nur weil eine Person mit dem Ausweis B augrund ihrer
Ausländer-Eigenschaft - diese ist nicht bekannt - im Lokal nicht
bedient wurde, dann ist dies eine Verharmlosung der Apartheid, so wie
sie in Südafrika allzu lange bestanden hat, und des Rassismus, wie
er
in den USA allzu lange bestanden hat.
Der Hintergrund dieser Strafnorm ist, dass man nicht
südafrikanische
oder amerikanische Zustände wie vor der Rassenbefreiung bzw. der
Gleichberechtigung in den Staaten haben soll, und nicht eine solche
Banalität, ob ein Wirt alle bedienen darf oder muss. Es ist
nämlich
erlaubt, nicht alle zu bedienen. Die Vorstossenden stellen die Sache
nun so dar, wie wenn das Ganze rassistisch wäre und alle
Ausländerinnen
und Ausländer grundsätzlich ausschlies-sen würde. Mit
Ausnahme von
Professor Niggli sind viele Gerichte der Ansicht, dass man
Ausländerinnen und Ausländer als solche ausschliessen kann,
indem man
anschreibt: Nur Schweizerinnen und Schweizer eingelassen. Man kann auch
Wohnungen in Inseraten ledig-lich Schweizerinnen und Schweizern
anbieten. Es ist auch möglich, Personen verschiedener
Staatsangehörigkeit, beispielsweise den Deutschen, den
Amerikanerinnen
oder den Japa-nern, den Zutritt nicht zu erlauben, weil man
beispielsweise nicht japanisch sprechen will, oder nur Franzosen
erwünscht sind.
So weit wie dieser Vorstoss zu verstehen gibt, geht diese Strafnorm
nicht. Einer unerwünsch-ten Person den Zutritt nicht zu
gewähren - auch
mit der Begründung, sie sei Ausländer - hat nichts mit Rasse
oder
Ethnie zu tun, sondern man will einfach keine Ausländerinnen und
Ausländer im Lokal haben, dies ist legal. Hier ein Einzelfall als
Anlass zu nehmen, einen politi-schen Vorstoss einzureichen, und den
Geschäftsführer Ralf Jansen vom Art Café noch an den
Pranger zu
stellen, er sei Rassist, geht zu weit und ist nicht im Sinn der
Rassismusnorm.
Erich Mozsa (GFL) für die GFL/EVP-Fraktion: Für die
GFL/EVP-Fraktion
ist es unverständlich, geradezu skandalös, wenn einzelne
Personen aus
einem Club ausgesperrt werden bzw. kei-nen Zugang erhalten, und dies
nur aufgrund ihres Ausweises oder ihrer Hautfarbe. Wir sind deshalb
froh, dass sich die Strafbehörde diesen Fällen auch annimmt.
Sollte
sich herausstel-len, dass rassistische Kriterien beim Einlass
angewendet werden, sind die Verantwortlichen selbstverständlich zu
bestrafen. Jimy Hofer und andere: Zweifelsohne anerkennen wir, dass
Personen, die Probleme verursachen, gewaltbereit sind, pöbeln oder
Frauen auf primitive Art anmachen, keinen Zutritt gewährt wird. In
diesen Fällen kann aufgrund von bestimmten Krite-rien der Zugang
verwehrt werden. Dies ist eine ganz andere Situation, als wenn Personen
aufgrund ihrer Hautfarbe oder ihrem Pass ausgeschlossen werden.
Für uns
ist auch unver-ständlich, dass diese Differenzierung von
bestimmten
Vorrednern nicht vorgenommen wurde.
Wir begrüssen den gewählten Weg des Gemeinderats,
nämlich diese Themen
an einem Run-den Tisch mit Clubbetreibenden und anderen zu besprechen.
Cristina Anliker-Mansour (GB): Dies ist mein erstes Einzelvotum in
diesen drei Jahren. Ich möchte mir hier erlauben, eine Korrektur
beim
Votum von Herrn Beyeler anzubringen. Mein junger Sohn und seine
Kollegen vermeiden solche Lokale. Und wissen Sie weshalb? Weil es dort
rassistische Diskriminierung gibt. Diese jungen Personen haben eine
Liste von Lokalen, die sie vermeiden, weil dort eigentlich Rassismus
stattfindet.
Guglielmo Grossi (SP): Ich möchte verschiedene Votanten noch daran
erinnern, dass es hier nicht um die Frage geht, ob ein Einzelfall so
behandelt werden soll, als eine Verallgemeine-rung der Situation, oder
ob der Vorwurf von Rassismus gerechtfertigt sei. Die Interpellanten
haben in ihrem Vorstoss geschrieben - und das stand auch in der Presse
-, dass sich dieser Wirt auf den Standpunkt stellt, Personen mit einer
Bewilligung B in seinem Lokal nicht zu be-dienen. Wenn dies keine
Diskriminierung ist! Ich möchte daran erinnern, Schweizerinnen und
Schweizer sowie Personen aus dem EU-Raum haben keine Bewilligung B. Es
ist auch ziem-lich klar, gegen wen sich diese Art von Verbot richtet.
Wenn es zur Sache, zum Verhalten der Person nichts zu bemängeln
gibt,
ist es unverständlich, wie man lediglich aufgrund eines Sta-tus
ein
Verbot erteilen kann. Hier kann man nicht einfach sagen, ein Wirt
lässt
in sein Lokal eintreten, wen er will. Klar, er kann das tun; aber die
Kriterien darf er nicht auswählen, sonst ist es eine
Diskriminierung,
falls diese Kriterien nämlich einen Status einer Person betreffen
und
nicht sein Verhalten. Bei der im Vorstoss erwähnten Person ging es
nicht um ihr Verhal-ten. Sie ist dort gesessen wie die andern auch. Nur
weil sie im Besitz eines B-Ausweises war, wurde sie gebeten, das Lokal
zu verlassen, wie im Vorstoss zu lesen ist.
Die SP/JUSO-Fraktion unterstützt die Stellungnahme des
Gemeinderats und
die Interpellation vollumfänglich. Es ist für uns
unverständlich, wenn
verschiedene Begründungen gesucht wer-den, um das Vorgefallene
abzuschwächen und zu sagen, es sei ein Bagatellfall. Wenn
fun-damentale
Prinzipien angegriffen werden, darf auch ein einzelner Fall nicht
einfach als Baga-telle abgetan werden.
Jimy Hofer (parteilos): Indirekt wird in diesem Fall den Wirten und
auch der Security Rassis-mus unterstellt. Ich kann hier bezeugen, dass
dies nicht der Fall ist. Es gibt unter unseren Mitarbeitenden keine
Rassisten. Wahrscheinlich wissen Sie gar nicht, was Rassismus
bedeu-tet. Ich habe dies in den Gebieten der Palästinenser, in
Kuwait,
in Libanon und in Saudiara-bien erlebt. Dort wird Rassismus
tagtäglich
noch vorgeführt. Seitdem habe ich kein Verständnis mehr, wenn
jemand
sagt, in der Schweiz gebe es Rassismus. Der echte Rassismus gibt es
hier nicht! Deshalb ist dies grundsätzlich der falsche Begriff in
diesem Zusammenhang. Zweitens, zum Ausschluss von Personen mit
B-Ausweis - es war übrigens ein Israeli, der vom Lokal verwiesen
wurde.
Wenn er seinen Pass gezeigt hätte, hätte man gesagt, ah das
ist ein
Tourist, kein Problem.
Es geht um Erfahrungswerte. Diese Interpellation ist eine
Schreibtischarbeit, die jeglicher Realität entbehrt. Die
Realität
unserer Arbeit ist Security. Und die Realität der Wirte, die jede
Nacht
ein Lokal betreiben müssen, und zwar sicher, spricht eine andere
Sprache. Das hat nichts damit zu tun, dass alle so nett sind und
bedient werden müssen. Dies ist nicht der Fall, dies ist Dschungel
in
der Nacht. Und wer das nicht wahrhaben will, soll einmal einige
Nächte
unterwegs sein und sich neben die Türsteher stellen. Ich
möchte gerne
ein Beispiel erzählen: Ich habe einmal an einem Gurtenfestival
einem
Verantwortlichen, der sich über die Strenge der Security beklagt
hat,
gesagt: "Ziehe einmal ein Security-Leibchen an!" Er trug es eine halbe
Stunde und sagte dann: "Jetzt weiss ich, was du gemeint hast."
Dieter Beyeler (SD): Ich bin vorhin noch angesprochen worden. Trotz
meinem Alter habe ich auch noch eine junge Tochter mit Schweizer Pass;
sie ist unter 20 Jahre alt. Auch sie weiss ganz genau, wo sie in der
Stadt Bern unbehelligt hingehen darf und wo nicht. Wenn schon die
Integration nicht funktioniert, funktioniert zumindest die Segregation.
Natürlich ist es in die-sem Fall auch besser so.
Rithy Chheng (SP): Anhand einiger Beispiele möchte ich aufzeigen,
wie
willkürlich die Ein-trittspolitik in der Stadt Bern ist. An einem
Abend
war ich mit vielen Kollegen im Ausgang. Es waren vorwiegend
dunkelhäutige Personen. Wir standen in die Reihe vor dem Art
Café für
den Eintritt. Mir wurde erstaunlicherweise als einzige Person der
Zugang gewährt. Die ande-ren Kollegen waren auch im Besitz des
Schweizer Passes beziehungsweise der Identitätskar-te (ID). Ich
fragte
nach, weshalb die anderen keinen Zutritt erhielten. Sie konnten es mir
nicht plausibel begründen.
Ein anderer Punkt: Stellen wir uns vor, ich ginge in die Ferien nach
New York. Ich werde um den Ausweis gebeten. Ich zeige beispielsweise
den Schweizer Pass und sie sagen: Nein, Sie sind Schweizer, Sie werden
nicht eingelassen. Dann ist es um den Ausgang geschehen.
Im Jahr 1999 wurde ich eingebürgert, da hatte ich nebst der ID
noch den
C-Ausweis. Ich er-laubte mir den Spass, in den Ausgang zu gehen,
verschiedene Lokalitäten aufzusuchen. Zu-erst wies ich den
C-Ausweis
vor. Sie sagten mir, ich hätte damit keinen Einlass. Ich
entschul-digte
mich und sagte, ich hätte den falschen Ausweis erwischt. Daraufhin
zeigte ich den Schweizer Pass und es klappte plötzlich mit dem
Eintritt.
Beschluss
Die Interpellantin Fraktion GB/JA! ist zufrieden mit der Antwort.