MEDIENSPIEGEL 4.6.09
(Online-Archiv: http://www.reitschule.ch/reitschule/mediengruppe/index.html)
Heute im Medienspiegel:
- Reitschule-Programm
- Skatepark im Stadtrat; MM Reitschule
- Neonazi-Treff in Langenthal
- Hooligan-Grippe: 69 identifiziert in BE; Sicherheitskosten BE;
Schnellgerichte SG
- Party-Drogen BE
- Antirassismus-Kampagne
- Rabe-Info 3. + 4.6.09
- Quellgasse 5 in Biel besetzt
- Rigistrasse-Squat soll bleiben
- Offpride + Queerscapes statt Europride-Kommerz
- Sempach will Juso-Demo-Sicherheitskonzept
- Second@s gegen Clubrassismus
- Bettlerhatz im Aargau
- Stadtrat 14.5.09: (St)Reitschule; Pinto-Kritik; Police BE;
Videoüberwachung
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REITSCHULE
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Do 04.06.09
20.30 Uhr - Tojo - Schanotta
nach einem Stück von Georg Seidel. Gruppe Wolna.
22.00 Uhr - Rössli - Pa-tee
- dubstep/grime indie/rock
Fr 05.06.09
20.30 Uhr - Tojo - Schanotta
nach einem Stück von Georg Seidel. Gruppe Wolna.
Sa 06.06.09
20.30 Uhr - Tojo - Schanotta
nach einem Stück von Georg Seidel. Gruppe Wolna.
So 07.06.09
09.00 Uhr - Grosse Halle - Flohmarkt
und Brunch
15.00 Uhr - Tojo - Schanotta nach
einem Stück von Georg Seidel. Gruppe Wolna.
19.00 Uhr - Tojo - Schanotta
nach einem Stück von Georg Seidel. Gruppe Wolna.
Infos: www.reitschule.ch
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SKATEPARK
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bernerzeitung.ch
4.6.09
Stadtrat entscheidet über Skatepark
Von Tanja Kammermann
Der Skatepark auf dem Vorplatz der Reitschule ist so weit, wie noch
nie. Vor einer Woche wurde zwischen der Stadt Bern, den SBB, den
Stadtbauten Bern und dem Verein Saktepark "sk8.be"
eine Vereinbarung
abgeschlossen. Heute wird das Thema im Stadtrat diskutiert.
Der Gemeinderat zeigt sich bereit, einen Kredit von 28'000 Franken an
die Planung beizusteuern. Für den Bau der Skateanlage müsse
der Verein
selber aufkommen. Die Betreiber rechnen mit Kosten von rund 250'000
Franken. Die Initianten haben nach eigenen Angaben bereits die
Hälfte
der Mittel zusammengetragen. Viele Sponsoren hätten ihre
Zusicherung
jedoch an die Bedingung geknüpft, dass sie Werbefläche am
SBB-Eisenbahnviadukt bekämen, sagt der Präsident des
Fördervereins,
Pablo Cherpillod. Genau dies aber widerspricht dem Eisenbahnrecht. Der
Verein sucht weitere Geldgeber: Gönner können für zehn
Franken zehn
Quadratzentimeter erwerben.
Reto Nause (CVP), damals noch Stadtrat, und Susanne Elsener (GFL)
fordern in einer gemeinsamen Motion die rasche Aufwertung des
unwirtlichen Vorplatzes der Reitschule mittels Skatepark . Durch
"Bewegung und Begegnung" lasse sich der Brennpunkt entschärfen.
Der
Vorstoss ist für die heutige Stadtratssitzung traktandiert.
Reitschule erfreut
In einer Mitteilung von heute Donnerstag zeigt sich die Reitschule
erfreut über die Massnahmen zur Verbesserung der Situation auf dem
Vorplatz und der Schützenmatte. Auch die Reitschule werde diesen
Sommer
wieder mit verschiedenen kulturellen Anlässen ihren Beitrag zur
Belebung leisten.
Konto-Nummer Skatepark
Unterstützungskonto PC-Nr.:30-590-8 (Migros Bank); IBAN: CH 37 084
010 161 519 108 07
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Medienmitteilung der Reitschule Bern vom 4.6.09
Betrifft:
Motion Reto Nause (CVP)/Susanne Elsener (GFL): Aufwertung des
Vorplatzes der Reitschule durch einen Skatepark: Planungskredit bzw.
Baugenehmigung durch die Stadt
Für die Stadtratsitzung vom 4. Juni 2009 ist die Motion
Nause/Elsener
betreffend den Skatepark vor der Reitschule traktandiert. Der
Gemeinderat zeigt sich zudem bereit, einen Kredit von 28 000 Franken an
die Realisierung beizusteuern. Eine Vereinbarung zwischen Stadt Bern,
SBB, Stadtbauten Bern und dem Verein Skatepark "sk8.be"
für den Betrieb
einer Skateanlage auf dem Vorplatz der Reitschule ist bereits
abgeschlossen worden.
Die Reitschule ist sehr erfreut, dass es mit dem Skatepark nun endlich
vorwärts geht und hofft, dass das Parlament der Motion zustimmt
und der
Verein "sk8.be" die
nötige
(finanzielle) Unterstützung findet.
Besonders positiv bewerten wir, dass im Parlament endlich wieder einmal
über eine nicht-repressive Massnahme zur Verbesserung der
Situation auf
dem Vorplatz und der Schützenmatte debattiert wird.
Die ReitschülerInnen ihrerseits sind daran, auch diesen Sommer mit
einer Terassenbar, verschiedenen kulturellen Anlässen sowie regem
Spielbetrieb - neben Pingpong und Badminton auch mit dem
diesjährigen
Sommerhit "Kupp" (http://www.plop-and-fly.de/html/das_kupp_-_spiel.html)
- ihren Beitrag zur Belebung des Vorplatzes zu leisten.
Überdies dankt die Reitschule den Initianten von "sk8.be" für den langen
Schnauf!
Mit freundlichen Grüssen
Reitschule Bern
Mediengruppe
medien@reitschule.ch
Hintergrund:
Ende April 2005 hatte der Gemeinderat zahlreiche Massnahmen abgesegnet,
die die bereits damals prekäre Situation auf dem Vorplatz der
Reitschule verbessern sollten. Dazu wurde ein Kredit über 150'000
Fr!
anken gesprochen. (Text im megafon Nr. 284 vom Juni 2005. http://megafon.ch/html/artikel.php?IDArtikel=825)
Eine dieser Massnahmen war die Realisierung eines Skatepark in
Zusammenarbeit mit dem Vereins "sk8.be".
Der Verein "sk8.be" sucht
nach wie vor
UnterstützerInnen und verkauft
Anteile der Skaterbahn quadratzentimeterweise. Ab 10 Franken für
10x10
cm ist man dabei: http://www.sk8.be
Unterstützungskonto PC-Nr.:30-590-8 (Migros Bank); IBAN: CH 37 084
010 161 519 108 07
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NEONAZIS BE
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BZ 4.6.09
Langenthal
Zoff wegen Nazi-Treffpunkt
Die Bewohner der Langenthaler Blumenstrasse sind sauer. Jede Woche
treffen sich auf dem benachbarten Areal der Porzellanfabrik Neonazis
zum Biertrinken und Partymachen. Nun hat die Stadt reagiert und eine
Aussprache durchgeführt. Eine rasche Schliessung des Nazitreffs in
der
alten Lagerhalle (Bild) dürfte es gemäss Polizeiinspektor
Andreas Ryf
aber nicht geben. "Da müssten schon klare Verstösse
vorliegen." ste
Seite 19
--
Nazitreff stinkt den Anwohnern
Das Areal der Langenthaler Porzellanfabrik als Hort der Neonazis: Jede
Woche treffen sie sich in einer ehemaligen Lagerhalle zum Biertrinken
und Partymachen. Jetzt hat die Stadt eine Aussprache durchgeführt.
Von Auswärtigen wird die Stadt Langenthal gerne als Hort der
rechten
Szene bezeichnet - offenbar nicht ganz zu Unrecht. Seit gut einem Jahr
blüht auf dem Areal der Langenthaler Porzellanfabrik ein
Nazitreffpunkt
auf. Meistens am Freitagabend treffen sich die Glatzköpfe in einer
alten Lagerhalle, trinken Bier, hören laute Musik und sorgen mit
ihren
Autos für Lärm bis in die frühen Morgenstunden hinein.
Für die Bewohner der angrenzenden Blumenstrasse ein grosses
Ärgernis.
"Etwa zehn Mal habe ich schon die Polizei angerufen, doch passiert ist
bisher nichts", sagt Markus Baggenstos, der direkt neben der Lagerhalle
wohnt. "Wenn das so weitergeht, müssen wir Nachbarn uns
zusammenschliessen und gemeinsam etwas unternehmen."
Fronten sind verhärtet
Am Dienstagabend haben sich Anwohner und Rechtsextreme schon mal zu
einer Aussprache auf der Stadtverwaltung getroffen. Mit dabei auch
Polizeiinspektor Andreas Ryf und Stadtpräsident Thomas Rufener.
"Die
Fronten sind verhärtet", weiss Ryf. Doch das Gespräch habe in
einem
kultivierten Rahmen stattgefunden, gewisse Lösungsansätze
seien
vorhanden.
Vertreten wurden die Rechtsextremen von zwei einschlägig bekannten
Figuren: Benjamin Lingg, der als privater Mieter auftritt, und Dominic
Lüthard, Vorsitzender der Partei national orientierter Schweizer
(Pnos)
in Langenthal. Beide gehören zur rechtsextremen Burgdorfer
Rockband
Indiziert - wobei die Porzi-Halle nicht etwa deren Übungslokal
sei, wie
Lüthard betont. Es handle sich da um "einen patriotischen Raum
für
einen grösseren Freundeskreis."
Ein Freundeskreis, der offenbar ziemlich gross ist: "Fahrzeuge aus der
ganzen Schweiz, aus Deutschland und Italien stehen manchmal dort", sagt
Anwohner Markus Baggenstos. "Als Privatperson würde ich es nicht
wagen,
mich bei diesen Leuten persönlich über den Lärm zu
beklagen."
Scheiben und Zaun kaputt
Ausgeartet ist das rechtsextreme Treiben in der Nacht vom 21. auf den
22.März. Etwa 50 Personen hätten damals "ein kleines Festli
gefeiert",
wie Dominic Lüthard sagt. Offenbar wegen einer Frauengeschichte
gerieten sich zwei der Glatzköpfe in die Haare, es kam zur
Schlägerei,
wobei der Zaun eines Einfamilienhauses in die Brüche ging. In
derselben
Nacht wurden im autonomen Kulturzentrum Lakuz an der Farbgasse mehrere
Fensterscheiben eingeschlagen. Alles Zufall? "Ich hoffe nicht, dass
unsere Gäste damit etwas zu tun haben", sagt Lüthard.
"Schliessung ist schwierig"
Trotz allem sieht die Stadt Langenthal von drastischen Massnahmen ab.
"Das Lokal einfach zu schliessen wäre schwierig", ist
Polizeiinspektor
Andreas Ryf überzeugt. "Da müssten schon klare Verstösse
gegen das
Gesetz vorliegen." Allerding bleibe die Stadt nicht untätig. An
der
Aussprache am Dienstag wurde den Rechtsextremen mitgeteilt, dass sie
zusätzliche Massnahmen zur Lärmdämmung ergreifen
müssen und in Zukunft
nicht mehr über die Blumenstrasse zu ihrem Lokal fahren
dürfen. "Von
dieser Seite her wird der Zugang am Abend abgesperrt", sagt Ryf.
Besitzerin des Gebäudekomplexes, zu dem neben dem Nazitreff auch
eine
Brockenstube gehört, ist eine Unternehmerin aus Lotzwil. Für
eine
Stellungnahme zu den Neonazis war sie gestern nicht erreichbar.
Stefan Schneider
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BIG BROTHERS VS HOOLIGAN-GRIPPE
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derbund.ch 4.6.09
69 Krawallmacher identifiziert
Polizei-Videos und Internet-Fahndung haben die Krawallmacher
überführt.
Derweil sucht die Polizei weiter und hat dazu neue Bilder ins Web
gestellt.
Wie die Berner Kantonspolizei mitteilt, hat sie nach den
Ausschreitungen im Zuge des Cupfinals zwischen den Berner Young Boys
und dem FC Sion vom vergangenen 20. Mai bisher 69 Personen
identifiziert. Vier davon wurden nach der Veröffentlichung ihrer
Fotos
im Internet ermittelt.
Unter den 69 Identifizierten befinden sich auch jene, welche im Rahmen
des Cupfinals festgenommen worden waren. Zehn Personen wurden bereits
zur Anzeige gebracht und weitere Anzeigen sollen folgen.
Laut Polizei konnten auf dem bisher ausgewerteten Filmmaterial mehrere
mutmassliche Straftäter aus dem Umfeld der YB-Fans erkannt werden.
Die
Fotos dieser Personen würden nicht im Internet
veröffentlicht. Die
Polizei stellt aber weitere Fotos von mutmasslichen Straftätern
ins
Internet. (cpm/ap)
---
bernerzeitung.ch
4.6.09
Neue Bilder am Hooligan-Pranger
Die Kantonspolizei Bern hat neue Hooligan-Bilder vom Cupfinal YB-Sion
ins Netz gestellt. Bereits konnten 69 Straftäter identifiziert
werden.
Vier Personen konnten nach der Veröffentlichung von Bildern im
Internet
identifiziert werden. Bei den anderen Straftätern handelt es sich
um
Personen, die am 20. Mai angehalten wurden.
Zehn Personen wurden bisher angezeigt, weitere Anzeigen folgen, wie die
Polizei heute mitteilt.
YB-Fans gefilmt
Die Polizei identifizierte auf Filmmaterial mehrere Randalierer aus dem
Umfeld der YB-Anhängerschaft. Deshalb wird das Bildmaterial nicht
veröffentlicht. Bei der Suche nach Straftätern aus dem Wallis
arbeitet
die Polizei mit den Strafverfolgungsbehörden im Wallis zusammen.
Informationen an die Polizei: 031 634 41 11 (rue/pd)
---
20min.ch 4.6.09
Cupfinal-Krawalle: 69 Personen identifiziert
Die Kantonspolizei Bern hat bislang 69 Personen identifiziert, die in
die Krawalle rund um den Cupfinal in Bern verwickelt waren. Zudem
stellen die Ermittler 17 neue Pranger-Fotos ins Internet.
Die Kantonspolizei Bern nimmt die Chaoten ins Visier: Vier der 69
identifizierten Personen wurden Dank dem Video-Pranger ermittelt. Zu
den identifizierten Personen gehören auch diejenigen, welche am
20. Mai
rund um den Cupfinal zwischen dem BSC Young Boys und dem FC Sitten
angehalten worden waren. Zehn Personen wurden bisher angezeigt, weitere
Anzeigen werden folgen.
Grossteil der Chaoten waren Berner Anhänger
"Gut zwei Drittel der ermittelten Personen gehören zum Umfeld der
YB-Anhänger", sagte Polizei-Sprecher Jürg Mosimann auf
Anfrage von 20
Minuten Online. Verfahren wurden unter anderem wegen
Landfriendensbruch, Verstoss gegen das Betäubungsmittelgesetz
sowie
wegen "Gefährdungs des Lebens" eingeleitet.
Die Täter konnten mit Hilfe umfangreichen Videomaterials
identifiziert
werden: "Nur wenige Videos stammen von Privaten, die allermeisten
Videos sind Aufnahmen von Überwachungskameras", so Mosimann weiter.
17 neue Pranger-Fotos
Die Kantonspolizei Bern hat ausserdem 17 neue Fotos auf ihrer Homepage
veröffentlicht, die 18 Personen zeigen, wie es auf Anfrage hiess.
Vergangene Woche hatte die Polizei eine erste Serie mit zwölf
Bildern
ins Internet gestellt.
Auf dem bisher ausgewerteten Filmmaterial konnten mehrere mutmassliche
Straftäter aus dem Umfeld der YB-Fans erkannt werden. Deren Fotos
werden nicht noch zusätzlich ins Internet gestellt, wie es heisst.
Bei
den Ermittlungen nach unbekannten Personen aus dem Wallis arbeitet die
Berner Poizei mit den dortigen Strafverfolgungsbehörden zusammen.
(am/sda)
---
police.be.ch 4.6.09
Medienmitteilung vom 4. Juni 2009
Strafbare Handlungen im Rahmen des Cupfinals
Bereits 69 Personen identifiziert - weitere Bilder im Internet
pkb. Seit Beginn der Ermittlungen im Zusammenhang mit den Vorkommnissen
vor, während und nach dem Cupfinal konnten bisher 69 Personen
identifiziert werden. Nach Sichtung des Bildmaterials können jetzt
weitere zu identifizierende Personen veröffentlicht werden.
Im Rahmen ihrer Ermittlungen im Zusammenhang mit den Vorkommnissen rund
um den Cupfinal vom 20. Mai hat die Kantonspolizei Bern bisher 69
Personen identifiziert; vier davon nach der Veröffentlichung im
Internet. Zu den identifizierten Personen gehören auch diejenigen,
welche am 20. Mai 2009 angehalten wurden. Zehn Personen wurden bereits
zur Anzeige gebracht, weitere Anzeigen werden folgen.
Auf dem bisher ausgewerteten Filmmaterial konnten mehrere mutmassliche
Straftäter aus dem Umfeld der YB-Anhängerschaft erkannt
werden. In
diesen Fällen gibt es keinen Anlass, die betreffenden Personen
zusätzlich noch im Internet bildlich zu veröffentlichen. Bei
den
Ermittlungen nach unbekannten Personen aus dem Wallis arbeitet die
Kantonspolizei Bern mit den dortigen Strafverfolgungsbehörden
zusammen.
Zu den Bildern
http://www.police.be.ch/site/index/pom_kapo_news/pom_kapo_news-detail.htm?newsid=30375&cat=tn
Vier Personen haben sich freiwilliig gemeldet (Medienmitteilung vom 2.
Juni 09)
http://www.police.be.ch/site/index/pom_kapo_news/pom_kapo_aktuell_medienmitteilungen/pom_kapo_aktuell_mm-detail.htm?newsid=30438&cat=mm
Untersuchungsrichteramt III Bern-Mittelland
(jümo)
---
Bund 4.6.09
Sicherheitskosten bleiben an Städten hängen
Grosser Rat Niemand stellte das Problem gestern im Grossen Rat in
Abrede - die Kosten für die Sicherheit rund um Fussball- und
Eishockeyspiele sind in den letzten Jahren enorm gestiegen. Bis zu
250000 Franken koste ein einziger Polizeieinsatz mittlerweile, SCB und
YB beispielsweise würden einen marginalen Beitrag von je 60000
Franken
pro Jahr beisteuern. Für den Rest seien grundsätzlich die
Gemeinden
verantwortlich, vorwiegend die Städte Bern, Thun, Biel und
Langnau,
sagte SP-Grossrat Bernhard Antener (Langnau). Er verlangte in einem
Vorstoss, diese Kosten anders zu verteilen: Die Gemeinden sollen die
Möglichkeit erhalten, bei den Sportklubs eine Sicherheitsabgabe zu
verlangen. "Ob die Veranstalter die Preise für die Eintrittskarten
im
Umfang der Abgabe erhöhen, bleibe ihnen überlassen", sagt der
Motionär.
Wer für die hohen Sicherheitskosten aufkommen soll, darüber
waren sich
die Grossräte aber nicht einig. Es müsste das
Verursacherprinzip
gelten, sagten sie. Aber zählten zu den Verursachern nur die
Krawallmacher oder auch die friedlichen Matchbesucher und die
Veranstalter? Letztere würden hohe Gewinne machen, ohne sie
auszuweisen, wie etwa die Berner Young Boys, sagte Antener. Die Kosten
auf die Allgemeinheit, also den Steuerzahler, zu überwälzen,
das gehe
nicht länger an. Ein Vater mit seinen Kindern hingegen würde
einen
Zuschlag anstandslos bezahlen, wenn er sich dafür sicher
fühle, sagte
er. Blaise Kropf (grüne, Bern) würdigte den Vorschlag als
"deutliche
Verbesserung". Heute müssten auch Sportmuffel mitzahlen,
künftig würden
die Kosten zumindest nur auf Sportinteressierte verteilt. Damit hatte
sich aber die Unterstützung für die Motion bereits
erschöpft; der
Vorstoss wurde mit 86 zu 54 Stimmen abgelehnt.
Keine alte Billettsteuer
Die Matchbesucher müssten eine Strafgebühr bezahlen,
während einzelne
Randalierer nicht einmal ein Billett kauften, sagte Hans Ulrich
Gränicher (svp, Bern). Obwohl Antener betonte, dass es sich bei
seinem
Vorstoss nicht um die Wiedereinführung der Billettsteuer durch die
Hintertür handle, befürchtete genau dies BDP-Grossrat Lorenz
Hess
(Stettlen). Polizeidirektor Hans-Jürg Käser (fdp) leistete
Schützenhilfe: "Es wäre eine Billettsteuer." Die
Billettsteuer wurde
1999 vom Grossen Rat als "alter Zopf" abgeschafft. Im Jahr zuvor
spülte
die Abgabe zum Beispiel noch sechs Millionen Franken in die Stadtberner
Finanzkasse.
Auch ohne Sicherheitssteuer bestehe die Möglichkeit,
Sicherheitskosten
den Veranstaltern in Rechnung zu stellen, sagte Gränicher. Im
Polizeigesetz steht, dass für Aufwendungen der Polizei an
Grossveranstaltungen bei den Veranstaltern eine Gebühr erhoben
werden
könne. Die Berner CVP verlangt in einer Stadtrats-Motion, 30 bis
50
Prozent der effektiven Kosten den Sportvereinen in Rechnung zu stellen.
Dass dies bisher nicht bereits über die 60000 Franken hinaus
geschah,
dürfte am Rollenverständnis liegen. "YB und SCB leisten viel
für die
Stadt, es sind Sympathieträger", sagte Daniel Kast (cvp, Bern).
(ba)
---
BZ 4.6.09
Sicherheitsabgabe für Grossveranstaltungen
Grosser Rat gegen neue Billettsteuer
Der Grosse Rat lehnte gestern die Forderung ab, die Sicherheitskosten
an Grossveranstaltungen den Besuchern anzulasten.
Gegen die Ausschreitungen an grossen Sportveranstaltungen "muss etwas
geschehen", lautete gestern der Grundtenor im bernischen Grossen Rat.
Was genau aber unternommen werden soll, blieb offen. Die Parteien waren
sich gestern zumindest darin ziemlich einig, dass sie nicht die
Fussball- und Hockeyfans für die Ausschreitungen einzelner
Vandalen
büssen lassen wollen. Mit 86 Nein- zu 54 Ja-Stimmen wurde eine
entsprechende Motion von Grossrat und Gemeindepräsident Bernhard
Antener (SP, Langnau) abgelehnt.
Steuerzahler entlasten
Dieser wehrte sich dagegen, dass die Gemeinden und damit die
Steuerzahler immer tiefer in die Tasche greifen müssen, um den
steigenden Sicherheitskosten an den Grossveranstaltungen Herr zu
werden. "Für die Ausschreitungen einzelner Vandalen darf nicht der
Steuerzahler bestraft werden", erklärte Antener.
Vielmehr schlage er eine Lösung vor, welche die Verursacher in die
Pflicht nehme: Der entstandene Mehraufwand an Sicherheitsvorkehrungen
"soll direkt den Billettpreisen zugeschlagen werden". Dass die
Gemeinden bereits per Gesetz die Möglichkeit haben, eine
"ereignisbezogene" Gebühr einzufordern, genüge nicht.
Nicht alle bestrafen
"Es ist nicht angebracht", entgegnete FDP-Grossrat Klaus Künzli,
"dass
der Vandalismus einer kleinen Gruppe zu Lasten aller Sportbesucher
geht." Zudem habe man der Billettsteuer bereits vor Jahren eine Absage
erteilt. Damit sprach er den Hauptkritikpunkt vieler Grossräte an.
Doch welche Alternativen zur Motion gibt es? Die Grossräte waren
da
geteilter Meinung. Die meisten setzen auf die bereits bestehende
gesetzliche Grundlage, von welcher die Gemeinden lediglich mehr
Gebrauch machen müssten. Eine weitere Möglichkeit
bestünde darin,
"vertraglich die Abgeltungen zu erhöhen", wie Blaise Kropf
(Grüne,
Bern) argumentierte.
Repression oder Prävention
"Das Stichwort lautet Repression", forderte dagegen Andreas Blank (SVP,
Aarberg). Mit rigoroserem Durchgreifen und dem Einsatz von
Videoüberwachung könnten die Ressourcen nachhaltiger
investiert werden.
Polizeidirektor und Regierungspräsident Hans-Jürg Käser
(FDP) legte den
Fokus gestern eher auf die Prävention. Bereits bei den
Eingangskontrollen müsse strikter kontrolliert werden.
Stéphanie Fuchs
---
Berner Rundschau 4.6.09
Kein Geld von Zuschauern
Grosser Rat lehnt Sicherheitsabgabe auf Eintrittsbilletts deutlich ab
Die Grossräte waren sich einig, auf den immer höheren Kosten
für
Polizeieinsätze an Grossanlässen sollen nicht die Gemeinden
sitzen
bleiben. Eine Überwälzung auf die Eintritte lehnte der Rat
jedoch ab.
Bruno Utz
Die Stadt Basel kenne bereits, was er fordere, sagte Motionär
Bernhard
Antener (SP/Langnau): "Für die zusätzlichen
Sicherheitsleistungen
verlangt die Stadt auf jedem Billett Fr. 1.20." Eine vergleichbare
Abgabe sollten auch die von Gewalttätigen und Chaoten an Fussball-
und
Eishockeyspielen betroffenen fünf Gemeinden Bern, Biel, Thun,
Langenthal und Langnau erheben dürfen, forderte Antener. Er sei
überzeugt, dass die Besucher von solchen Sportanlässen gerne
eine
Abgabe bezahlen würden, wenn sie dafür Sicherheit vor und in
den
Stadien erhielten, erklärte Antener.
Unterstützung erhielt er aus den eigenen Reihen und von den
Grünen.
Christoph Ammann (SP/Meiringen): "Wer Sicherheit in Anspruch nimmt, der
muss etwas dafür bezahlen, das entspricht dem Verursacherprinzip.
Blaise Kropf (Grüne/Bern) doppelte nach, heute müssten die
Steuerzahler, auch die Sportmuffel, mitzahlen.
"Repression statt Steuern"
Bei den anderen Fraktionen stiess Antener gleichzeitig auf Sympathie
und Ablehnung. So sagte etwa Lorenz Hess (BDP/Stettlen): "Die
Zustände
sind unhaltbar. Und es ist falsch, dass am Schluss die Allgemeinheit
für die Kosten aufkommen muss." Die Quasi-Wiedereinführung
einer
Billett-Steuer lehne die BDP-Fraktion jedoch ab. Mit sinngemäss
den
gleichen Argumenten wiesen auch die Sprecher von FDP, SVP und EDU den
Vorstoss zurück. Andreas Blank (Aarberg), der SVPler
präsidiert den
Verwaltungsrat des EHC Biel, monierte, um dem gesellschaftlichen
Problem Herr zu werden, brauche es andere Massnahmen. "Repression statt
Steuern", lautete sein Votum. Chaoten müssten aus dem Verkehr
gezogen
und Videofahndung Tatsache werden.
Gebühr schon jetzt möglich
Wie die anderen Gegner verwies auch Regierungspräsident
Hans-Jürg Käser
(FDP) auf das Polizeigesetz. Dieses ermögliche den betroffenen
fünf
Gemeinden bereits jetzt, ausserordentliche Polizei-Sicherheitskosten
teilweise zu überwälzen. Die im Gesetz vorgesehene
Gebühr sei
administrativ einfach umsetzbar und könne ereignisbezogen erhoben
werden. Dass <öppis goh mues>, sei andererseits klar. Es sei
auch
stossend, dass die als Vereine organisierten grossen Sportverbände
"gigantische" Gewinne erzielten, für die Sicherheitskosten jedoch
die
Allgemeinheit aufkommen müsse. Käser erinnerte an die Stadt
Bern, die
mit YB und SCB eine jährliche Entschädigung von je 60 000
Franken
vereinbart habe.
Der Rat lehnte den Vorstoss mit 96 zu 54 Stimmen und 2
Enthaltungen ab. (uz)
---
St. Galler Tagblatt 4.6.09
Schnellgerichte für Hooligans gefordert
Schnellgerichte sollen Hooligans unmittelbar beim Stadion aburteilen
können: Das fordert eine Interpellation der SVP, die das Parlament
für
dringlich erklärt hatte.
Das Anliegen renne offene Türen ein, schreibt die Regierung in
ihrer
Antwort. Bereits beim letztjährigen Barrage-Spiel im Stadion
Espenmoos
hätten Kantonspolizei und Staatsanwaltschaft "Verhaftstrassen"
eingerichtet; diese ermöglichten "eine rasche
erkennungsdienstliche
Behandlung und strafrechtliche Beurteilung von Straftätern".
Wann Schnellverfahren?
Darüber hinaus prüft die Staatsanwaltschaft nun zusammen mit
der
Kantonspolizei, unter welchen Umständen sie weitere
Schnellverfahren
gegen Hooligans durchführen kann. Schnellverfahren führt die
Staatsanwaltschaft gegen Drogenhändler bereits heute in ihren
Amtsräumen durch.
Gegen Chaoten durchgreifen
Die SVP-Fraktion fordert von der Regierung auch, die Polizeikräfte
anzuweisen, sich auf die Festnahme von Randalierern rund um
Sportveranstaltungen zu konzentrieren, statt eine eher passive
Schutzfunktion einzunehmen. Als Fahndungsmittel solle zudem
verstärkt
das Internet eingesetzt werden.
"Bei Chaoten", so die Regierung, "greift die Kantonspolizei
unverzüglich durch. Eine gezielte Festnahme von Straftätern
ist auch
das Ziel der Kantonspolizei." Kernaufgabe der Polizei im Umfeld von
Sportveranstaltungen sei aber, Ruhe und Ordnung zu gewährleisten.
(sda/rw)
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PARTY-DROGEN
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20min.ch 3.6.09
Gefährliche Substanzen in Partydrogen festgestellt
von Patrick Marbach
In der Berner Partyszene sind gefährliche Drogen im Umlauf: Pillen
und
Kokain enthalten in erschreckendem Mass schädliche Stoffe.
Herzrasen, Schockreaktionen oder Vergiftungserscheinungen: Das sind
einige der bekannten Nebenwirkungen von Stoffen, die in letzter Zeit
vermehrt als Bestandteil von Partydrogen im Umlauf sind. "Beunruhigend
ist, dass manche dieser Substanzen bezüglich Nebenwirkungen
äusserst
schlecht untersucht sind. Die Konsumenten werden als Versuchskaninchen
missbraucht", so Hans-Jörg Helmlin vom Pharmazeutischen
Kontrolllabor
in Bern. Regelmässig untersucht er an Raves auf Wunsch der
Besucher
Party drogen.
"Eine zunehmende Zahl der von uns untersuchten Proben enthalten nicht
das, was man erwartet", sagt Helmlin. "Und obwohl viel
Aufklärungsarbeit geleistet wird, gibt es immer noch Konsumenten,
die
solche Pillen bezahlen und schlucken", staunt Streetworker Hannes
Hergarten vom Contact Netz. Die Ursachen dieses Phänomens sind den
Fachleuten ein Rätsel. Augenscheinlich ist aber ein weiterer
Trend:
"Viele Spasskonsumenten kombinieren Kokain mit Alkohol, obwohl das
gefährlich ist", stellt Hergarten fest. Mittlerweile seien die
penetrant aufgekratzten Kokser eine Belastung für die Clubkultur.
Link-Box
http://www.outgoing.ch
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ANTI-RASSISMUS
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bernerzeitung.ch
4.6.09
http://www.bernerzeitung.ch/region/bern/Kein-Platz-fuer-Rassismus-in-der-Bundesstadt/story/10574517
(mit Fotos + Videos)
Kein Platz für Rassismus in der Bundesstadt
Von Tanja Kammermann.
In der Stadt Bern sei kein Platz für Rassismus. Deshalb tritt die
Bundesstadt der Städte-Koalition gegen Rassismus bei. Eine
Massnahme
soll es Ausländern erleichtern, Wohnungen zu mieten.
Die Stadt müsse aktiv gegen Rassismus vorgehen, betonte Edith
Olibet
heute an einer Medienkonferenz. Lebendig und vielfältig soll Bern
sein,
der Beitritt zur Anti-Rassismus-Koalition sei deshalb eine
Haltungsfrage und eine Chance. Auch sei sie eine Möglichkeit, von
den
Erfahrungen anderer Städte wie Berlin oder Stockholm zu lernen.
10 Punkte seien im Aktionsplan aus Nürnberg vorgegeben, sie
behandeln
die Unterstützung von Opfern, bessere Integration von
Ausländern, die
Förderung der Chancengleichheit etc. Bern habe nun 37
Handlungsfelder
definiert, die in den nächsten vier Jahren umgesetzt werden,
führte
Ursula Heitz, Leiterin Kompetenzzentrum Integration aus. Die
Bernerinnen und Berner sollen mit Öffentlichkeitsarbeit für
Rassismus
sensibilisiert werden. So soll die Allgmeine Plakat Gesellschaft APG
dazu bewegt werden, keine rassistischen Plakate aufzuhängen. Auch
soll
die Diskriminierung von Ausländerinnen und Ausländern bei
Vermietungen
und Verkäufen von Wohnungen reduziert werden. Es werde auch
geprüft, ob
in der Stadtverwaltung eine Stelle für rassistische
Diskriminierung
geschaffen werden soll. Eine Massnahme, ein Merkblatt betreffend
rassistischen Einlassverweigerungen in Berner Clubs, sei bereits
umgesetzt.
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20min.ch 4.6.09
Aktionsplan gegen Rassismus
Die Stadt Bern engagiert sich im Kampf gegen Rassismus und wird
Mitglied der Europäischen Städte-Koalition gegen Rassismus
der UNESCO.
In den kommenden vier Jahren wird zudem ein Massnahmenplan umgesetzt,
der auf verschiedene Ebenen abzielt. So will die Stadt mit diversen
Sensibilisierungskampagnen bei der Bevölkerung die Wahrnehmung
für
Rassismus schärfen, wie es in einer Mitteilung vom Donnerstag
heisst.
Auch bei den Migrantinnen und Migranten wird der Hebel angesetzt. So
dreht sich das nächste Forum der Migranten um das Thema
Diskriminierung. Mit einem Mentoringprojekt sollen qualifizierte
Migrantinnen unterstützt werden.
Andere Massnahmen befassen sich mit der Unterstützung von
Rassismusopfern. Dabei wird geprüft, ob in der Stadtverwaltung
eine
Ansprechperson für rassistische Diskriminierung gsechaffen wird.
Kein Platz für Rassismus
Gemeinderätin Edith Olibet betonte laut der Mitteilung, dass es in
der
Stadt Bern keinen Platz für Rassismus geben dürfe. Es reiche
nicht, nur
dann zu reagieren, wenn wieder einmal ein Einzelfall in der
Öffentlichkeit für Empörung sorge.
Die Stadt müsse vielmehr aktiv gegen Diskriminierung vorgehen.
Dazu
setze sie aber nicht auf öffentlichkeitswirksame, sondern auf rund
37
kleinere und einfachere Massnahmen. Verantwortlich für deren
Umsetzung
ist das städtische Kompetenzzentrum Integration.
Quelle: SDA/ATS
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bern.ch 4.6.09
Kein Platz für Rassismus: Bern setzt Aktionsplan um
Die Stadt Bern engagiert sich im Kampf gegen Rassismus. Sie wird
Mitglied der Europäischen Städte-Koalition gegen Rassismus
und setzt in
den nächsten vier Jahren einen umfassenden Massnahmenplan gegen
Rassismus um.
Gemeinderätin Edith Olibet betonte in ihrer Rede anlässlich
der
Medienkonferenz zum Beitritt von Bern zur Europäischen
Städte-Koalition
gegen Rassismus, dass es in der Stadt Bern keinen Platz für
Rassismus
geben dürfe: "Es reicht nicht, nur zu reagieren, wenn wieder
einmal ein
Einzelfall in der Öffentlichkeit Empörung auslöst.
Vielmehr muss die
Stadt aktiv gegen Rassismus vorgehen." Mit dem Beitritt mache Bern
einmal mehr deutlich: "Null Toleranz gegenüber Rassismus!". Zudem
ermöglicht er es der Stadt, sich schweiz- und europaweit mit
Städten zu
vernetzen, die dasselbe Ziel verfolgen - wie zum Beispiel Zürich
und
Winterthur, Berlin, Madrid oder Stockholm.
Mit Vielfalt gegen die Einfalt
Edith Olibet erinnerte weiter daran, dass rassistische Diskriminierung
oft sehr subtil und nicht selten in den Strukturen verankert ist.
Deshalb sei es wichtig, dass der jetzt vorgelegte Aktionsplan nicht nur
auf öffentlichkeitswirksame Massnahmen fokussiere sondern eine
grosse
Anzahl kleiner und einfacher Massnahmen beinhalte, die einen
nachhaltigen Beitrag zu einer offeneren und gerechteren Stadt Bern
leisten sollen. Insgesamt sieht der Aktionsplan 37 Massnahmen vor, die
in den nächsten vier Jahren umgesetzt werden.
Verantwortlich für die Ausarbeitung und Umsetzung des Aktionsplans
in
der Stadt Bern ist das Kompetenzzentrum Integration. Dessen Leiterin
Ursula Heitz unterstrich anlässlich der Medienkonferenz die
Massnahmenvielfalt: "Rassismus kann ganz unterschiedliche Formen
annehmen. Die Stadt Bern realisiert deshalb Massnahmen auf
verschiedenen Ebenen, um sich wirkungsvoll gegen Rassismus einzusetzen."
Sensibilisieren, integrieren, Opfer schützen - und ein Zeichen
setzen
Die Stadt will die Wahrnehmung für Rassismus schärfen. Darum
sieht der
Aktionsplan diverse Sensibilisierungskampagnen mit unterschiedlichen
Zielgruppen vor. Für die Stadt Bern ist Rassismusprävention
auch Teil
der Integrationspolitik, denn Rassismus grenzt aus. Verschiedene
Massnahmen zielen deshalb auf die Integration von Migrantinnen und
Migranten ab. So findet zum Beispiel das nächste Forum der
Migrantinnen
und Migranten der Stadt Bern zum Thema Diskriminierung statt und die
Stadt Bern unterstützt aktiv ein Mentoringprojekt für
qualifizierte
Migrantinnen. Ein weiterer Bereich ist die Unterstützung von
Opfern von
Rassismus und Diskriminierung. Beispielsweise wird im Rahmen des
Aktionsplans geprüft, ob in der Stadtverwaltung eine
Ansprechperson für
rassistische Diskriminierung geschaffen wird. Und schliesslich will die
Stadt mit dem Beitritt zur Städte-Koalition ein Zeichen setzen:
Rassismus darf nicht als natürliche gesellschaftliche Erscheinung
toleriert werden, sondern kann und muss überwunden werden. Dazu
müssen
die politischen Autoritäten entschieden Stellung beziehen. Das tut
die
Stadt Bern mit dem Aktionsplan.
--
Internationales Netzwerk gegen Rassismus
2004 initiierte die UNESCO die Städte-Koalition gegen Rassismus
mit dem
Ziel, ein internationales Netzwerk von Städten einzurichten, die
sich
gemeinsam und wirkungsvoll gegen Rassismus, Diskriminierung und
Fremdenfeindlichkeit einsetzen. Um die regional unterschiedlichen
Eigenheiten zu berücksichtigen, wurden in den verschiedenen
Weltregionen jeweils regionale Koalitionen gebildet, die eigene
Aktionsprogramme ausarbeiten. So wurde Nürnberg die
"Europäische
Städte-Koalition gegen Rassismus" gegründet und ein
10-Punkte-Aktionsplan mit konkreten Handlungsfeldern verabschiedet. Die
Mitgliedsstädte verpflichten sich zur Umsetzung des Aktionsplans,
es
steht ihnen aber frei, welche konkreten Massnahmen sie zu den einzelnen
Punkten des Aktionsplans ergreifen.
Weitere Informationen:
* European Coalition of Cities Against Racism: http://www.citiesagainstracism.org
* Geschäftsstelle der Europäischen Städte-Koalition
gegen Rassismus: http://www.menschenrechte.nuernberg.de
> Städtenetzwerke > Städte-Koalition
* International Coalition of Cities against Racism: http://www.unesco.org/shs/citiesagainstracism
Direktion für Bildung, Soziales und Sport
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RABE-INFO 3./4.6.09
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RaBe- Info 4. Juni 2009
http://www.rabe.ch/pod/get.php?web=RaBe-Info-2009-06-04-56150.mp3
- Städte-Koalition gegen Rassismus: Bern will mit Aktionsplan
sensibilisieren
- Freie Radios auf dem Vormarsch: auch Österreich räumt den
Freien Platz ein
- Tanzen gegen das Vergessen: Weltweit tanzen Menschen um dem
Tiananmeng- Massaker zu gedenken
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RaBe-Info 3. Juni 2009
http://www.rabe.ch/pod/get.php?web=RaBe-Info-2009-06-03-53367.mp3
- Comedia kritisiert Vorgehen beim "Bund”-Stellenabbau
- Kinder haben das Recht auf Anhörung bei Scheidungen
- Frauenhandel und Zwangsprostitution: ein Milliardengeschäft
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SQUAT BIEL
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Neue Besetzung an der Quellgasse 5 in Biel
AutorIn : Amélie von Allmen
Gestern Abend wurde die Liegenschaft an der Quellgasse 5 in Biel
besetzt.
Neue Besetzung an der Quellgasse 5
Familie von Allmen
familievonallmen@hotmail.com
Am Mittwoch, dem 3.06.2009 haben wir, die "Familie Von Allmen", die
seit vielen Jahren leerstehende Liegenschaft an der Quellgasse 5 in
Biel besetzt. Nachdem die von uns besetzten und durchaus bewohnbaren
Häusern an der Freiburgstrasse und am Hochrain abgerissen wurden,
um
Betonblöcken Platz zu machen, haben wir die Häuser verlassen,
da es
keine Aussichten gab zu bleiben. Entgegen der Darstellung im Bieler
Tagblatt und im Journal du Jura sind wir bereit, Personalien anzugeben,
sobald wir mit dem Besitzer über eine Zwischennutzung verhandeln
können. Uns hat nicht die Angst vor Strafverfolgung veranlasst die
Häuser zu verlassen, sonst würden wir ja keine Häuser
besetzen, wir
sahen jedoch keinen Sinn darin, den Behörden die Möglichkeit
zu geben,
uns zu kriminalisieren, schon gar nicht, wenn der Besitzer uns nicht
entgegenkommt.
Besitz ergibt sich durch Benutzung. Auch wenn es illegal ist,
Häuser zu
besetzen, ist es dennoch legitim, leerstehende Häuser zu bewohnen,
bis
der Besitzer wieder eine Nutzung des Hauses beansprucht. Um das Haus an
der Quellgasse hat sich laut Aussage von Nachbarn 7 Jahre lang niemand
gekümmert. Indem wir das Haus bewohnen und wieder in Stand setzen,
fügen wir also niemandem Schaden zu. Wir sind bereit das Haus zu
verlassen, sobald ein Bauprojekt gestartet wird. Ausserdem wollen wir
bei der Gestaltung unseres Wohnraums nicht nur unsere Bedürfnisse,
sondern auch jene der Nachbarn berücksichtigen.
Zur Zeit sieht man in Biel überall brachliegende Flächen, neu
gebaute
und noch unbewohnte Betonsilos und dutzende leerstehende Wohnungen. Das
Spekulantentum macht sich breit und macht aus Biel eine
profitorientierte Betonwüste wo Lebensqualität nur schwer zu
finden
ist. Es ist uns nicht ganz klar, ob der Sinn dahinter ist, Reiche in
das Städtchen am Bielersee zu locken, um aus der ehemaligen
ArbeiterInnenstadt eine keimfreie Bonzenzone zu machen.
Wir lassen uns nicht entmutigen und geben nicht auf. Gespräche mit
der
Nachbarschaft an der Freiburgstrasse und am Hochrain haben gezeigt,
dass unsere Anliegen verstanden, respektiert und geschätzt werden.
Wir
fordern von den Medien und den Behörden eine Entkriminaliserung
unserer
Lebensform, die in weiten Teilen der Bevölkerung bereits als
verantwortungsvoll und nachhaltig betrachtet wird.
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SQUAT ZH
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Tagesanzeiger 4.6.09
Die Hausbesetzer an der Rigistrasse geben nicht auf
Am Montag müssen die Besetzer die Liegenschaft in Wipkingen
geräumt
haben. Weil der Besitzer eine Neuvermietung aber nur vortäusche,
wollen
sie vorläufig dort bleiben.
Von Erika Burri
Vor 10 Tagen erst sind rund 25 Hausbesetzer vom Bürogebäude
an der
Habsburgstrasse in Wipkingen an die Rigistrasse 60 am Zürichberg
umgezogen (der TA berichtete). Eingedrungen sind sie bereits Anfang
Mai, um die Umsiedlung vorzubereiten. Sie haben einen Generator
angeschlossen und Duschen im Keller eingebaut. Bis nächsten
Montag, 8.
Juni, müssen sie das alles wieder ausgebaut haben. Verlassen sie
das
Haus nicht, räumt die Polizei noch am gleichen Tag. "Am Termin
gibt es
nichts zu rütteln", sagt eine Sprecherin der Stadtpolizei.
Die Rigistrasse 60 ist für sie ein klarer Fall: Die
Eigentümerin, die
Mutschler Immobilien AG, hat eine Bewilligung für einen Umbau
vorgelegt
und somit bewiesen, dass das Haus unmittelbar wieder benutzt wird.
Wäre
das nicht so, würde die Polizei die Besetzung tolerieren.
"Vorgetäuschte Neuvermietung"
Die Hausbesetzer aber sprechen von einer "vorgetäuschten
Neuvermietung". Sie glauben der Mutschler Immobilien AG nicht, dass sie
das Haus "unverzüglich" umbaut, nachdem es zwei Jahre leer
gestanden
hatte und heute nicht einmal mehr einen Stromanschluss hat. Die
Mutschler Immobilien AG habe einen Umbau für ein Finanzinstitut
geplant, der wegen der Finanzkrise aufgegeben werden musste, schreiben
die Besetzer in einer Mitteilung. Der Geschäftsführer der
Mutschler
Immobilien AG lasse zudem nicht mit sich reden. Er war auch vom TA
für
eine Stellungnahme nicht zu erreichen.
Die Rigistrasse 60 war für die Hausbesetzer bei der Suche nach
einer
neuen Bleibe nur zweite Wahl: Nachdem sie die "Kündigung" für
ihr
Zuhause an der Habsburgstrasse erhalten hatten, verschafften sie sich
Ende April zuerst Zutritt in ein Haus an der Kappelistrasse im
Engequartier. Die Liegenschaft hielten sie ein Wochenende lang besetzt.
Der Eigentümer, Herbert Maissen, verzeigte die Gruppe sofort und
machte, wie die Mutschler Immobilien AG, bei der Polizei geltend, dass
das Haus unmittelbar weitergenutzt wird. Die Hausbesetzer verliessen
das Haus darauf friedlich, stellen nun jedoch fest, dass die
Liegenschaft nach wie vor leersteht. Herbert Maissen: "Wir sind noch am
Planen, und dazu brauchen wir Zeit." Er habe das Haus erst kurz vor der
Besetzung gekauft und habe nicht vor, es leerstehen zu lassen. Ein
Baugesuch habe er noch nicht eingereicht.
Die Kommune als Lifestyle
Noch einmal wollen sich die Hausbesetzer nach eigenen Angaben nicht
täuschen lassen und deshalb im Bürogebäude an der
Rigistrasse bleiben,
bis die Handwerker kommen. "Noch halten wir uns alle Optionen offen",
sagt Yvonne Breitling, eine der Besetzerinnen, "wir sind aber
grundsätzlich an einer friedlichen Lösung interessiert." Sie
seien
anständige Leute, die normalen Tätigkeiten nachgingen. Dies
bestätigt
Beat Odinga, Eigentümer des Bürogebäudes an der
Habsburgstrasse, dem
ehemaligen Zuhause der Besetzer. Er liess sie ein Jahr dort wohnen,
hatte sogar mit ihnen einen Vertrag abgeschlossen, den beide Parteien
einhielten. "Bei den Besetzern habe ich keine politische Motivation
gespürt", sagt Odinga. So wie er es einschätze, würden
sie Häuser vor
allem deswegen besetzen, weil es ihr "Lifestyle" sei, mit 30 Leuten in
einer Gemeinschaft zusammenzuleben. Die meisten von ihnen könnten
sich
auch eine eigene Wohnung leisten, vermutet Odinga; sie würden es
aber
vorziehen, gratis in fremden Häusern zu leben. Wenn die Besetzer
ihn
vor ihrem Einbruch gefragt hätten, ob sie das Haus
zwischenzeitlich
nutzen könnten, hätte er es ihnen auch legal vermietet.
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QUEERSCAPES
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WoZ 4.6.09
Festival
Queerscapes
"Queerscapes - das Fliessen der Dünen und die grün
schimmernde Oase am
Horizont": So lautet der Titel der im Zürcher Stadtraum verteilten
Ausstellung im Rahmen des queeren Festivals Offpride, das mit Filmen,
burlesken Shows, Performances, Vorträgen, Büchertischen,
Diskussionen
und Partys die kreative Alternative zum offiziellen Europride-Programm
bietet: "eine vorbeihuschende Gruppenausstellung", die sich über
drei
Tage erstreckt.
Die Idee zum Offpride entstand am Christopher Street Day vor einem
Jahr. Da gratulierte TV-Spassmacher Frank Baumann als Festredner den
schwulen Männern, weil sie jetzt heiraten dürften und zu
Hause trotzdem
keine Frau auszuhalten hätten. Auch die vom Komitee des
Christopher
Street Days angestellten privaten Security-Leute verhielten sich
aggressiv gegenüber den Umzugsteilnehmenden. Eine Gruppe von
Menschen
um das queere Kollektiv Sündikat hat daraufhin beschlossen, ein
queeres
Festival zu organisieren.
Zu den Höhepunkten des Festivals, an dem über vierzig
KünstlerInnen
mitwirken, gehören Ausstellungen der US-amerikanischen
Queer-Cinema-Pionierin Barbara Hammer oder der Zürcher Performerin
Stella Glitter im Cabaret Voltaire und im Perla Moda. Dokfilme - unter
anderem von Annie Sprinkle - geben Einblicke in queere Subkulturen,
Workshops und Vorträge gehen der Frage nach, wie es möglich
ist, ein
stolzer Freak zu sein oder welche Familienformen jenseits des
Hetero-Kleinfamilienmodells denk- und lebbar wären.
"Queerscapes" bietet polyphonen, queertransgressiven Stimmen jenseits
von Genderkategorien, "einen imaginären, utopischen, grünen
Raum
jenseits blutiger Massenspektakel". adr
"Queerscapes" in: Zürich Cabaret Voltaire, Perla Moda,
Infocafé Kasama,
Provitreff, Quartierhaus 5, Les Complices, Fr. 5., bis So, 7. Juni.
http://www.offpride.ch
/ http://www.queerscapes.offpride.ch
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SEMPACH-DEMO
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NLZ 4.6.09
Schlachtjahrzeit Sempach
Stadtrat will ein Juso-Sicherheitskonzept
Darf die Juso an der Schlachtjahrzeit gegen Rechtsextremismus
demonstrieren? Gestern kams zur Aussprache mit dem
Stadtpräsidenten.
"Zurzeit kann uns die Juso noch nicht klarmachen, wie sie die
Sicherheit der Demonstration gewährleisten will", sagt der
Sempacher
Stadtpräsident Franz Schwegler. Gestern hat er sich mit David Roth
von
der Juso Luzern zu einer Aussprache getroffen. Ziel war es, über
die
von der Juso geplante Demonstration gegen Rechtsextremismus an der
Schlachtjahrzeit in Sempach vom 27. Juni zu diskutieren (Ausgabe vom
25. Mai). "Wir werden das Sicherheitskonzept noch schriftlich
einreichen", sagt David Roth auf Anfrage. Ein spezieller
Demonstrationsschutz aus den eigenen Reihen soll garantieren, dass die
Demonstration friedlich bleiben werde. Das Gespräch selbst sei
konstruktiv verlaufen. "Wir haben klargemacht, dass Rechtsextreme an
der Schlachtjahrzeit nichts zu suchen haben." Trotzdem ist Roth
skeptisch: "Der Stadtrat hat zu wenig Motivation gezeigt, die
Rechtsextremen von der Gedenkfeier auszuschliessen."
Extreme nicht erwünscht
Gemäss Schwegler fehlen aber schlicht die rechtlichen Grundlagen
für
eine Ausschliessung der Rechtsradikalen. Damit will sich Roth nicht
zufrieden geben: "In seiner Rede könnte Franz Schwegler zum
Beispiel
klarmachen, dass die Rechtsextremen in Sempach nicht erwünscht
sind.
Das war aber für den Stadtrat kein Thema." Dem widerspricht
Schwegler.
Für ihn seien Rechts- sowie Linksextreme, wie zum Beispiel die
Antifa,
nicht erwünscht. Dies in einer Rede an der Feier kundzutun,
könne er
sich vorstellen.
Der Stadtrat wartet jetzt auf ein Juso-Sicherheitskonzept und wird sich
in einer der nächsten Stadtratssitzungen beraten. Der Entscheid,
ob die
Demonstration durchgeführt werden darf, soll bis Mitte Juni
fallen.
"Die Sicherheit der Gedenkfeier-Teilnehmer sowie der Sempacher
Bevölkerung steht dabei im Vordergrund", sagt Schwegler. Sollte
der
Stadtrat einen negativen Bescheid fällen, wird die Demonstration
laut
David Roth nicht stattfinden. "Wir wollen ein friedliches Fest und
haben einen Ruf zu verlieren. Aber seitens der Behörden wäre
das eine
Kapitulationserklärung gegenüber den Neonazis."
Der Kanton Luzern, Co-Organisator der Gedenkfeier, wird in den
nächsten
Tagen über das Gesuch der Juso beraten. Die Regierung wird danach
den
Sempacher Stadtrat kontaktieren.
In den vergangen Jahren marschierten an der Schlachtjahrzeit in Sempach
immer wieder Rechtsextreme auf. Gemäss Schätzungen der
Polizei waren
dies im Jahr 2006 zirka 60, ein Jahr später 160 und im letzten
Jahr
rund 200 Personen.
Andreas Bättig
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CLUB-RASSISMUS AG
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Aargauer Zeitung 4.6.09
Dank neuem Namen in die Disco
Second@s Plus reagiert auf den Ausschluss ausländischer
Jugendlicher in der Kettenbrücke.
Auch Jugendliche mit "-ic" im Namen sollen im Aarauer Tanzlokal
Kettenbrücke feiern dürfen, fordert der Verein Second@s Plus.
Irena Jurinak
"Man darf nicht zulassen, dass unter dem Label des Safer Clubbing
Diskriminierung betrieben werden darf", sagt Ivica Petrusic von
Second@s Plus. Einem serbischen Jugendlichen war wiederholt der Zutritt
zum Tanzlokal Kettenbrücke in Aarau verweigert worden (siehe
Update).
"Es darf nicht sein, dass in der Schweiz lebende Menschen aufgrund
eines Namens oder Passes kein Zutritt zu gewissen Räumen
gewährt wird."
Mit der Idee, dass Ausländer bei der Einbürgerung ihren Namen
erleichtert anpassen, übersetzen oder einschweizern können,
machte
Second@s Plus im Vorfeld der Aargauer Grossratswahlen im Februar auf
die Ungleichbehandlung aufgrund des Namens aufmerksam. Letzte Woche
wurde das darauf basierende Postulat von Anita Fetz im Ständerat
diskutiert. Und mit 23 zu 6 Stimmen abgelehnt.
An Namen haften Vorurteile
Die Ständeräte hatten ihren Entscheid damit begründet,
den Namen dem
neuen kulturellen Kontext anzupassen, sei kein Integrationsbeitrag. Man
verschweige seine eigenen Wurzeln, das sei keine Integration, sondern
Assimilation. Integra- tion erreiche man nicht durch
Namensänderung,
sondern mit Aufklärung, Erziehung und Sanktionen. "Das in der AZ
von
letzter Woche beschriebene Beispiel aus Aarau zeigt jedoch erneut, wie
Vorurteile und Diskriminierung über den Namen und die
Nationalität
transportiert werden", so Petrusic. Die Namensänderung sei nicht
als
Lösung aller Integrationsprobleme gedacht. "Aber wir wollen darauf
hinweisen, dass Namen kulturelle Eigenschaften zugeschrieben werden und
Menschen deshalb ungleich behandelt werden." Die Gesetze gegen
Diskriminierung nützten nichts, wenn sie nicht durchgesetzt
würden.
Kein Eintritt für Albaner
Einer, der versucht hat, rechtlich gegen den Rassismus in Bars und
Clubs vorzugehen, ist der Oltner Bafti Zeqiri. Vor fünf Jahren
wies ihn
im "Happy and Mad Dance Club" in Egerkingen im Kanton Solothurn ein
Türsteher mit der Begründung ab, bis auf weiteres hätten
Leute aus
Balkanstaaten keinen Eintritt. Im September letzten Jahres sprach das
Solothurner Obergericht den Türsteher vom Vorwurf der
Rassendiskriminierung frei. Auch in der Kettenbrücke wurde der
Albaner
schon abgewiesen, "weil er nicht ins Bild passe, das der Club
repräsentieren wolle", so der Türsteher. Seine Anzeige gegen
die
Kettenbrücke sei von der Polizei nicht mal aufgenommen worden,
erzählt
der heute 31-jährige Zeqiri.
Trotzdem will Bafti Zeqiri seinen Kampf nicht aufgeben. "Wenn ein
Mensch in seiner Freiheit eingeschränkt wird, trifft ihn das." Das
löse
Frust und Wut aus. Jugendliche stünden bei der Arbeit, in der
Schule
und zu Hause immer unter Kontrolle. "In der Freizeit können sie
sich
ohne Lehrer, Chef oder Eltern bewegen, ihren Spass haben, neue
Bekanntschaften machen und Freiheit ausleben. Wenn sie dort
ausgeschlossen werden, kommt das für sie unerwartet und ist
besonders
schockierend."
Problem ernst nehmen
Der Anti-Rassismus-Artikel nütze nichts, wenn er nicht umgesetzt
werde.
Bafti Zeqiri appelliert an Polizei, Schulen, Lehrer,
Kulturbehörden und
Jugendarbeiter, das Problem ernst zu nehmen und wenn nötig
rechtlich
gegen Lokale vorzugehen.
"Ich habe schon vor vierzehn Jahren erlebt, dass man keine Lehrstelle
fand, weil man aus einem südosteuropäischen Land stammt.
Manche sagten
sogar ganz direkt: ‹Wir stellen keine Jugoslawen ein.›" Seine Lehrer
hätten das nicht geglaubt. Erst seit einigen Jahren werde das
Problem
von der Öffentlichkeit wahrgenommen und beispielsweise mit
anonymen
Lehrstellenbörsen bekämpft.
Lokalpolitiker gefordert
Auch Ivica Petrusic fordert, dass die Stadt und die lokalen Politiker
das Thema ernst nehmen müssen, genau hinschauen und nicht
tolerieren,
dass Menschen wegen ihrer Herkunft oder ihres Namens ausgeschlossen
würden. Wenn ein Club in Aarau diesen Ruf habe, habe das auch
Auswirkungen auf das Image der Stadt. "Das ist ein Image, dass ich als
Lokalpolitiker nicht ausstrahlen will", sagt der Aarauer Einwohnerrat.
"Ein Club darf sehr wohl durch eine bestimmte Musikrichtung oder Szene
ein Image pflegen, aber keinen Ausschluss von bestimmten
Bevölkerungsgruppen."
Second@s Plus wird sich mit der Juso Region Aarau-Lenzburg in einem
Schreiben an die Lokalpolitiker, Behörden und Clubbetreiber wenden.
"Es gibt sicher kreativere Lösungen gegen Gewalt, als bestimmte
Bevölkerungsgruppen per se auszuschliessen." Der Albaner Bafti
Zeqiri
geht heute bewusster in den Ausgang und hat für sich eine andere
Lösung
gefunden: "Diese Clubs boykottieren. Ich hoffe auf Solidarität und
dass
meine Schweizer Freunde das auch tun."
Update
Immer wieder gibt es Meldungen, dass Jugendliche aufgrund ihrer
Herkunft nicht in Clubs und Bars eingelassen werden. Letzte Woche
berichtete die AZ über einen serbischen Jugendlichen, dem
wiederholt
der Eintritt in die Kettenbrücke verwehrt wurde. "Nur wegen des
‹-ic›",
ist Sascha Stanculovic überzeugt. Der Club weist die Vorwürfe
zurück,
man achte beim Einlass jedoch auf gepflegte Kleidung, da das zum Image
des Clubs gehöre. Derzeit prüfen und diskutieren die
Clubbetreiber der
Sektion Safer Clubbing Aargau › zu der auch die Kettenbrücke
gehört ›
einen Ende Mai von der eidgenössischen Kommission gegen Rassismus
herausgegebenen Verhaltenskodex. (ju
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BETTELN AG
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Aargauer Zeitung 4.6.09
"Wir können Bettler nicht festnehmen"
Die Polizei erläutert die Hintergründe und die rechtliche
Sachlage zum Thema Bettelei in der Region.
Sarah Carter
Ist man diesen Sommer in Baden oder Brugg unterwegs, sind Bettler den
Passanten kein unbekanntes Bild. Manche sitzen im Rollstuhl, andere
präsentieren ihre verstümmelten Beine oder versuchen mit
Tricks etwas
Geld zu erhaschen. "Wer untätig her- umsitzt und Geld erbittet,
gilt
als Bettler", lautet die klare Definition von Max Romann,
stellvertretender Chef der Badener Stadtpolizei. Strassenmusiker seien
eine andere Sache, sagt er. "Sie können für ihre
Tätigkeit eine
offizielle Bewilligung einholen." Beliebte Aufenthaltsorte der
illegalen Bittsteller in Baden sind diverse Unterführungen, das
Langhaus und die Promenade an der Limmat. "In Brugg stehen sie oft beim
Neumarkt und in der Bahnhofsunterführung", informiert Andreas
Lüscher,
stellvertretender Chef der Regionalpolizei Brugg. Das Thema hat
aktuelle Brisanz, in Bern und Zürich wird von aufwändig
organisierten
Banden berichtet.
Banden in der Region
Bei der Badener Stadtpolizei stehen die Bettler nicht im Vordergrund,
seien aber an der Tagesordnung, sagt Polizeichef Martin Zulauf. Er
erhalte regelmässig Meldungen aus der Bevölkerung. "Es ist
sogar
sicher: Auch in Baden ist ein Grossteil der Bettler in Banden
organisiert", stellt er auf Anfrage fest. Stellvertreter Romann
ergänzt: "Die Bettler kommen vorwiegend aus Rumänien und dem
Ostblock.
Am Morgen werden sie in den Städten verteilt und am Abend mit dem
Geld
wieder abgeholt." Dies sei auch in Baden beobachtet worden. Punks und
randständige Jugendliche sind jedoch nicht gemeint. Zulauf und
Lüscher
sind sich einig, diese habe es schon immer gegeben. "Sie sind kein
neues Phänomen."
Razzien zeigen selten Wirkung
Obwohl in beiden Städten das Betteln ausnahmslos verboten ist,
lässt
sich praktisch nichts gegen Bettler tun. "Wie einen Raser kann man auch
Bettler nicht einfach festnehmen", sagt Zulauf. Man könne ihn nur
wegschicken. Entdeckt die Polizei einen Bettler oder erreicht sie ein
entsprechender Hinweis, sammeln die Beamten dessen Geld ein und
verweisen ihn vom Platz. "Im Normalfall befinden sich nicht mehr als 20
oder 30 Franken in der Schale", sagt Romann. Die Razzien zeigten auch
selten Wirkung. Oft würden die gleichen Bettler mehrmals erwischt.
In
Brugg bestimmt ein neues Polizeireglement über das Bettelverbot,
sagt
Lüscher. Dort ist, wie in Baden, eine Busse von 50 Franken
für das
Betteln vorgesehen. Der Betrag wird allerdings aus verständlichem
Grund
selten erhoben: "Die Bettler lassen ihr Geld schnell verschwinden",
sagt Romann.
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STADTRAT 14.5.09
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--- (ST)REITSCHULE ---
7 Interfraktionelles Postulat SP/JUSO, GB/JA! (Ruedi Keller, SP/Hasim
Sancar, GB): Reitschule - Koordination der Aktivitäten der
einzelnen
Direktionen tut Not!
Geschäftsnummer 08.000356 / 09/055 Reg. 66/-00
Die Reitschule ist ein Begegnungszentrum mit vielfältigem
Kulturangebot. Dies ist dank viel Freiwilligenarbeit und grossem
Einsatz einer breiten NutzerInnengruppe möglich geworden. Die
Reitschule ist für viele Jugendliche und Erwachsene heute ein
bedeutendes Freizeitzent-rum ohne Konsumzwang. In Bern ist die
Reitschule nicht mehr wegzudenken, sie gehört wie viele andere
Kulturinstitutionen zur Stadt.
Rund um die Reitschule müssen in nächster Zeit verschiedenste
Aufgaben
angegangen und gelöst werden. Diese liegen im Bereich Sicherheit,
Drogenprävention, Gestaltung des Vor-platzes und der
Schützenmatte,
Kulturangebote usw. Sie betreffen die unterschiedlichsten Direktionen
und Amtsstellen der Stadtverwaltung. Eine enge Zusammenarbeit unter
ihnen ist unerlässlich, damit Lösungen gefunden werden
können, welche
für alle Beteiligten sinnvoll sind und von allen Stellen
mitgetragen
werden. Dies macht auch für die Reitschule Sinn. Sie hat
entsprechend
eine Gruppe von klar bezeichneten Ansprechpersonen gegenüber der
Stadtverwaltung gebildet. Die Stadtverwaltung müsste aber eine
Person
oder Stelle bezeich-nen, welche als Kontakt zur Reitschule in
möglichst
allen Belangen dienen könnte. Christoph Reichenau in seiner
Funktion
als Leiter der Abteilung Kulturelles hat diese Rolle in der
Ver-gangenheit ohne offizielles Mandat gespielt.
Gleichzeitig soll die Aufgabenerfüllung anderer Stellen der
Stadtverwaltung, welche sich auf spezifische Bereiche beziehen
(Kulturcontrolling, Kontakte zur Sicherheit usw.), dadurch nicht
abgelöst oder behindert werden.
Der Gemeinderat wird deshalb beauftragt folgende Massnahmen zu
prüfen:
1. Die Aufgaben, welche die Direktionen und die Stadtverwaltung in
Zusammenarbeit mit der Reitschule anzugehen haben, werden klar
definiert und in der Umsetzung koordiniert.
2. Gegenüber der Reitschule wird eine Person oder Stelle als
Ansprech-Person oder -Stelle bezeichnet und mit den notwendigen
Kompetenzen ausgestattet.
3. Die städtische Stelle pflegt den direkten Kontakt und arbeitet
mit
der bezeichneten Grup-pe der Reitschule möglichst eng zusammen.
Bern, 30. Oktober 2008
Interfraktionelles Postulat SP/JUSO, GB/JA! (Ruedi Keller, SP/Hasim
Sancar, GB), Karin Gasser, Stéphanie Penher, Anne
Wegmüller, Lea Bill,
Urs Frieden, Cristina Anliker-Mansour, Annette Lehmann, Markus
Lüthi,
Guglielmo Grossi, Gisela Vollmer, Ursula Marti, Miriam Schwarz, Stefan
Jordi, Rolf Schuler, Liselotte Lüscher, Hasim Sönmez, Claudia
Kuster,
Chris-tof Berger, Thomas Göttin, Margrith Beyeler-Graf, Andreas
Flückiger, Andreas Zysset, Beni Hirt, Giovanna Battagliero,
Liselotte
Lüscher, Hasim Sönmez, Claudia Kuster
Antwort des Gemeinderats
Der Gemeinderat unterstützt das im Postulat skizzierte Vorgehen,
eine
Person oder Stelle als Ansprech-Person oder -Stelle für die
Reitschule
zu bezeichnen. Im Sinne einer Übergangslö-sung übernimmt
Frau Regula
Mader in ihrer Funktion als Regierungsstatthalterin die Aufgabe als
Ansprechperson für IKuR, Stadtverwaltung und Kantonspolizei. Diese
Übergangslösung ermöglicht das Sammeln von Erfahrungen
betreffend die
Aufgaben und den Arbeitsumfang einer verwaltungsinternen
Reitschule-Ansprechperson, so wie dies auch im Postulat gefordert wird.
Der Gemeinderat wird im Herbst 2009 die Situation auswerten und das
weitere Vorgehen bestimmen.
Folgen für das Personal und die Finanzen
Die Bezeichnung der Regierungsstatthalterin als IKuR-Ansprechperson
löst keine (Mehr-) Kosten aus, da Frau Mader diese Funktion im
Rahmen
ihrer Aufgabe als Regierungsstatthal-terin und nicht in einem
Mandatsverhältnis wahrnimmt. Die finanziellen und personellen
Fol-gen
der definitiven Lösung können erst im Herbst 2009 beziffert
werden.
Antrag
Der Gemeinderat beantragt dem Stadtrat, das Postulat erheblich zu
erklären.
Bern, 24. Februar 2009
Der Gemeinderat
Fraktionserklärungen
Philippe Müller (FDP) für die FDP-Fraktion: Dieses
unverbindliche
rot-grüne Postulat be-zweckt einzig ein Zurechtbiegen der
Realität,
indem u.a. behauptet wird, die Reitschule habe einen klar bezeichneten
Kreis von Ansprechpersonen, was nachweislich unrichtig ist.
Be-zeichnenderweise wurde dieses Postulat eingereicht, nachdem der
runde Tisch mit Regula Mader schon existierte. Hiermit soll der
nachträglich legitimiert werden. Die Regierungsstatt-halterin
Regula
Mader mischt einmal mehr mit. Sie avanciert immer mehr zur sechsten
Ge-meinderätin, der Vierten von Rot-Grün. Sie betätigt
sich hier in
einem Bereich, der klar in der Kompetenz des Gemeinderates und der
Stadtverwaltung liegt und nicht im Kompetenzbereich einer
Kantonsangestellten. Zudem ist es ein Bereich, in dem sie vielleicht
sogar über eine Beschwerde gegen einen Gemeinderat entscheiden
müsste.
Derartige Vermischung von Ge-walten und Instanzen findet statt, weil es
so schön ins rot-grüne Konzept passt. Solches wur-de im
Kanton Bern im
letzten Jahrhundert eigentlich abgeschafft. Damals beurteilten
Untersu-chungsrichter Fälle als Richter, die sie selber
vorgerichtlich
untersucht hatten. Im Zuge der zivilisatorischen Entwicklung befand man
zu Recht, dies bedeute Befangenheit der Richter. Solches Vorgehen wird
beim rot-grünen Gemeinderat mit der Kollegin Regula Mader wieder
eingeführt.
Dieses unverbindliche Postulat bringt nichts. Zur Thematik Reitschule
gab es bereits zahlrei-che runde Tische, die alle keine Resultate
brachten. Vom Gemeinderat vernehmen wir die Standardausrede zur
Untätigkeit, die da heisst: Wir müssen die Ergebnisse des
runden
Ti-sches abwarten. Immerhin anerkennen SP und GB/JA! das bestehende
Sicherheitsproblem. Ein weiterer Bericht ändert nichts am Status
quo.
Im Sinne der Ratseffizienz verzichten Sie besser auf solche
Alibipostulate, anstelle der Diskussionsverweigerungstaktik zu
eingereich-ten Interpellationen. Unsere Fraktion lehnt das Postulat ab.
Michael Köpfli (GLP) für die Fraktion GLP: Wir lehnen das
Postulat auch
ab. Allerdings liegen unsere Gründe anders als bei der FDP. Es
stimmt,
dass die Reitschule eine Gruppe klar be-zeichneter Ansprechpersonen
gegenüber der Stadtverwaltung bildete. Das ist zu begrüssen.
Dabei
handelte die Reitschule nicht freiwillig, sondern aufgrund der bereits
überwiesenen Motion des Ratskollegen Erik Mozsa. Im Unterschied
zur FDP
unterstützen wir das Vorgehen der Stadt, die
Regierungsstatthalterin
Regula Mader in der Funktion als Ansprechperson für die IKuR
einzusetzen und die gesammelten Erfahrungen später zu evaluieren.
Dies
wird zei-gen, ob das gewählte Vorgehen tatsächlich sinnvoll
ist. Wir
finden die Überweisung dieses Postulates zum heutigen Zeitpunkt
falsch.
Es ist Sache des Gemeinderates und der zuständi-gen Stellen der
Stadtverwaltung ihre Vorgehensweise bei der Kommunikation mit der
Reit-schule festzulegen. Es geht nicht an, dass die Reitschule
Privilegien erhält, nur weil sich in der Vergangenheit die
Zusammenarbeit mit den Behörden als nicht einfach erwies. Es darf
nicht
sein, dass unkooperatives Verhalten zu Sonderrechten führt. Es
hätte
zur Folge, dass die Verantwortlichen der Reitschule auch in Zukunft
ausschliesslich mit dieser Person zu-sammenarbeiten und kommunizieren,
was wiederum Ausfluchtmöglichkeiten bei künftigen Problemen
eröffnet.
Wir vertrauen darauf, dass der Gemeinderat und die zuständigen
Stellen
das richtige Vorgehen wählen. Wenn das in diesem Postulat
skizzierte
Vorgehen demjenigen des Gemeinderates entspricht, sehen wir darin kein
Problem. Wir erwarten, dass die Verant-wortlichen der Reitschule ihre
Auflagen erfüllen, um die Zukunft der Kulturinstitution
Reitschu-le zu
gewährleisten. Wir lehnen das Postulat ab, weil es ein falsches
Signal
setzt. Bei einer punktweisen Abstimmung werden wir Punkt 1
überweisen.
Susanne Elsener (GFL) für die Fraktion GFL/EVP: Die Wichtigkeit
einer
Ansprechperson zeig-te sich am Beispiel von Pinto. Die Mitarbeitenden
von Pinto wurden bei der Reithalle be-spuckt, beschimpft und durch
Anrufe auch im Privatleben bedroht. An die Erfüllung ihrer
Kernaufgaben
im Bereich rund um die Reitschule war nicht mehr zu denken. Diese
missliche Situation kehrte sich von dem Zeitpunkt an um, als diese
Gespräche aufgenommen wurden. Die Pinto-Einsätze konnten
wieder
stattfinden. Zur Gewährleistung der Kommunikation sind klar
bezeichnete
Ansprechpersonen für die Reitschule eminent wichtig. Und umgekehrt
müs-sen von deren Seite Ansprechpersonen für die Stadt
definiert sein,
d.h. namentlich (mit richti-gem Namen) und Telefonnummer. Aus diesem
Grund unterstützen wir dieses Postulat.
Martin Schneider (parteilos) für die Fraktion BDP/CVP: Die
überwiesene
Motion von Erik Mozsa sorgt bereits für Klarheit in der Frage wer,
wie,
wo und mit wem kommuniziert. Des-halb finden wir dieses Postulat
obsolet und lehnen es ab.
Erich J. Hess (JSVP) für die Fraktion SVPplus: Zuerst sind zwei
Fehler
im zweiten Abschnitt des Postulattextes zu korrigieren, da müsste
richtigerweise der Satz stehen: "Rund um und in der Reitschule
müssen
in nächster Zeit verschiedenste Probleme angegangen und
gelöst werden."
Es bestehen Riesenprobleme um die Reitschule herum, aber eben auch
drinnen. Die Linken und die Reitschule sehen, dass die zustande
gekommene Reithalleninitiative Druck ausübt und Handlungsbedarf
besteht. Ausser ein paar Lippenbekenntnissen wird aber alles beim Alten
bleiben. Etwaige Verbesserungsmassnahmen würden nicht über
die
Volksabstim-mung hinaus dauern. Hier wird blosse Augenwischerei
betrieben. Wir lehnen alle Teilpunkte des Postulates ab. Die Reithalle
darf gegenüber anderen Gastrobetrieben nicht bevorzugt werden.
Jeder
Betreiber eines Gastrobetriebes muss selber mit der Verwaltung
verhandeln und Problemlösungen erarbeiten. Es kann nicht sein,
dass die
Probleme der Reitschule an eine Amtsperson der Stadt delegiert werden
und die Verantwortlichkeit an dieser hängen bleibt.
Es gibt nur eine Lösung für diese Reithalle: Die Schliessung
und
Räumung mit anschliessen-dem Verkauf an den Meistbietenden, wie es
die
Initiative fordert. Nur auf diese Weise wird der Schandfleck Reitschule
entfernt.
Postulant Ruedi Keller (SP) für die Fraktion SP/JUSO: Sprechen wir
über
dasselbe Postulat? Es wurden Dinge gesagt, die so nicht im Postulat
stehen. Auch ist unklar, ob wir über diesel-be Reitschule
sprechen.
Nach Aussage der Stadt ist die Reitschule ein Kulturbetrieb und nicht
allein ein Gastronomiebetrieb. Mir ist sogar unklar, ob wir im gleichen
Stadtrat sitzen, denn unser Postulat wurde eingereicht, bevor Regula
Mader für die ihr zugeteilte Funktion bestimmt war. In der
Vergangenheit fungierte der ehemalige Kulturverantwortliche der Stadt
freiwillig als Koordinator. Christoph Reichenau sorgte für die
korrekte
Weiterleitung der Aufgaben, die in die Bereiche aller fünf
Direktorien
fielen. Seit seiner Pensionierung ist die Aufgabe der neuen
Kulturverantwortlichen ausschliesslich für die Kultur klar
eingegrenzt.
So drängt sich die Suche nach einer Person für diese komplexe
Koordinationsaufgabe auf. Es bedeutet kein Privileg, sondern eine
Normalität zu wissen, an wen man sich wenden kann, um zu erfahren,
wie
eine Aufgabe oder ein Problem anzugehen ist. Hier muss eine
Koordinationsfunktion wahrgenommen werden. Wie die Stadt diese
einlöst,
schreiben wir nirgends vor. Wir fordern keinen runden Tisch, sondern
nur klar bestimmte Ansprechpartner seitens der Stadt. Das Postulat ist
unbedingt zu überweisen. Da Regula Mader erklärterweise eine
Übergangslösung für diese Funktion darstellt, sind wir
der Überzeugung,
dass die endgültige Lösung im Postu-latsbericht erbracht
wird.
Postulant Hasim Sancar (GB) für die Fraktion GB/JA!: Es ist nicht
verständlich, warum dieses Postulat bestritten ist. Dies bedeutet,
gewisse Leute interessieren sich nicht für eine Reit-schule, die
gut
funktioniert und sich mit der Stadt koordiniert.
Die Reitschule ist ein Kultur- und Begegnungsort und gehört
längst zum
Kulturplatz Bern. Viele junge Menschen frequentieren die Reitschule,
besuchen kulturelle Veranstaltungen, treffen sich und tauschen
untereinander Erfahrungen aus. Die Reitschule funktioniert auch als
soziale Institution. In der Reitschule wird viel freiwillig gearbeitet
und grosses Engagement in Projekte investiert. Auch finden Menschen,
die sonst eher von der Gesellschaft ausgeschlos-sen sind, Zugang zur
Reitschule, wo sie sich ohne Konsumzwang aufhalten können. Die
Reit-schule erfüllt damit auch eine zentrale gesellschaftliche
Funktion
der Integration von margina-lisierten Personen.
Weil Christoph Reichenau nicht sofort ersetzt wurde, konnte die
Zusammenarbeit der Stadt mit der Reitschule eine Weile nur minimal
funktionieren, was auch Folgen hatte. Die Stadt versuchte zuerst, die
Schuld an den unerwünschten und tragischen Ereignissen auf die
Reit-schule abzuschieben. Sie erkannte dann aber doch die Defizite auf
ihrer Seite und bestimmte als Übergangslösung
Regierungsstatthalterin
Regula Mader als Ansprechperson für IKuR, Stadtverwaltung und
Kantonspolizei. Wir begrüssen diesen Schritt sehr. Es zeigt sich,
dass
die Koordination seither gut funktioniert. Wünschenswert wäre
diese
Zusammenarbeit weiter zu entwickeln. Wir hoffen, dass die positiven
Erfahrungen mit der Übergangslösung in die Strukturen der
beiden Seiten
und deren Zusammenarbeitsformen einfliessen werden. Eine Ablehnung
dieses Postulates macht keinen Sinn.
Der Vorsitzende Ueli Haudenschild: Laut dem Votum von Michael
Köpfli
ist die punktweise Abstimmung zu diesem Postulat beantragt.
Beschluss
1. Der Stadtrat erklärt Punkt 1 erheblich (44 Ja, 22 Nein).
2. Der Stadtrat erklärt Punkt 2 erheblich (41 Ja, 26 Nein).
3. Der Stadtrat erklärt Punkt 3 erheblich (40 Ja, 27 Nein, 1
Enthaltung).
Michael Köpfli (GLP): Unserer Meinung nach ist das Postulat
bereits
umgesetzt und deswe-gen obsolet. Wir beantragen die Antwort des
Gemeinderates als Prüfungsbericht zu verab-schieden.
Postulant Ruedi Keller (SP): Der Gemeinderat bestreitet diese Umsetzung
und bezeichnet die momentane Situation als Übergangslösung.
Das
Postulat ist nicht umgesetzt und der Bericht kann nicht abgeschrieben
werden.
Postulant Hasim Sancar (GB): In der Antwort schreibt der Gemeinderat,
dass die Situation im Jahr 2009 ausgewertet werden soll und das weitere
Vorgehen zu bestimmen sei. Von daher sind wir abhängig von einem
neuen
Prüfungsbericht.
Beschluss
Der Stadtrat lehnt die Antwort des Gemeinderates als
Prüfungsbericht ab (28 Ja, 40 Nein).
--- PINTO ---
9 Interpellation Rolf Zbinden (PdA): Notbremse für die anmassende
Öffentlich-keitsarbeit von PINTO
Geschäftsnummer 08.000363 / 09/056 Reg. 35/-00
Das städtische Projekt PINTO (Prävention, Intervention und
Toleranz)
war von allem Anfang an konzipiert als Einrichtung, welche
fürsorgerische und repressive Aufgaben verbinden soll-te. Dieser
problematische Spagat zwischen Polizei- und Sozialarbeit wurde mit der
Konzept-anpassung vor einem Jahr verstärkt und erfuhr unter der
aktuellen Leitung, die sich explizit "nicht mehr vorwerfen" lassen
will, "einseitig auf Betreuung zu setzen", eine dezidiert repres-sive
Akzentuierung.
Es wirkt auf dem Hintergrund dieser Selbsteinschätzung irritierend
und
störend, wenn die Leitung von PINTO sich mit Plattitüden,
Mutmassungen
und hohlen Phrasen in die aktuelle Drogendiskussion in Bern einschaltet
und sich mit dem Schein des Expertentums umgibt. Dass die Szene "sich
dauernd verlagert", ist hohl; dass "vermehrt in Wohnungen gedealt und
konsumiert wird", eine Vermutung, die mit dem Einsatzbereich von PINTO
(noch?) in keinem Zusammenhang steht. Dem gleichen Artikel der
Gratiszeitung ".ch" vom 7. Oktober 2008 ist zudem die aufschlussreiche
Feststellung zu entnehmen, die Leitung von PINTO könne nicht
sagen, "wo
genau sich die Abhängigen aufhalten"! "Wird die Szene
aufgelöst, sind
auch die Dealer weg": Mit solchem Scharfsinn wird die drogenpolitische
Diskussion auf ein Niveau ge-drückt, das nicht nur Fachleute
schmerzen
muss und in breiten Kreisen zur Verunsicherung darüber führt,
wer denn
in der städtischen Drogenpolitik eigentlich wo und wie und
wofür
zu-ständig - und qualifiziert ist.
Deshalb will die PdA Bern vom Gemeinderat wissen,
1. was er zu unternehmen gedenkt, um in der gegenwärtige
äusserst
heiklen Phase eine drogenpolitische Diskussions- und
Kommunikationsbasis zu gewährleisten, die nicht von der
Profilierungssucht und vom Dilettantismus einzelner Exponenten
vergiftet wird;
2. ob er gewillt ist, die Propaganda von PINTO in die Schranken zu
weisen, um der Stimme professioneller Sozialarbeit endlich das
nötige
Gewicht zukommen zu lassen.
Begründung der Dringlichkeit:
Angesichts der aktuellen Diskussion um eine zweite Anlaufstelle, um
Vorplatz und Ausweitung des Betreuungsangebots darf vom Gemeinderat
eine rasche und klare Antwort erwartet wer-den.
Bern, 30. Oktober 2008
Interpellation Rolf Zbinden (PdA), Lea Bill, Luzius Theiler, Anne
Wegmüller
Die Dringlichkeit wird vom Stadtrat abgelehnt.
Antwort des Gemeinderats
PINTO arbeitet seit Sommer 2007 erfolgreich nach dem vom Stadtrat
zustimmend zur Kennt-nis genommenen angepassten Konzept. Das Konzept
mit der starken Präsenz im öffentlichen Raum vorwiegend im
Innenstadtbereich und der Kombination von Sozialarbeit und
Ordnungs-dienst bewährt sich. PINTO hat sich als wichtiges
Instrument
für die Arbeit im öffentlichen Raum etabliert. Der Stadtrat
wird
nächstens mit einem ausführlichen Bericht über die
Tätigkeit von PINTO
informiert (vgl. SRB 044 vom 1. Februar 2007).
Der öffentliche Raum interessiert. Es ist deshalb naheliegend,
dass
PINTO häufige Medien-anfragen erhält, die direkt oder
indirekt den
öffentlichen Raum und damit vielfach auch die Situation im
Drogenbereich betreffen. Der Gemeinderat teilt die Meinung des
Interpellanten in Bezug auf die Qualität der erteilten
Medienauskünfte
nicht. Die Abläufe in Bezug auf die Me-dienauskünfte sind
geregelt.
Medienanfragen an PINTO werden vom Leiter oder dessen Stell-vertreter
beantwortet. Die erteilten Medienauskünfte werden je nach Thema
mit dem
Informa-tionsdienst, dem Generalsekretariat der Direktion für
Bildung,
Soziales und Sport, dem Leiter des Jugendamts, der Leiterin der
Koordinationsstelle Sucht und wo nötig mit der Kantonspoli-zei
abgesprochen. Sie zeigen vielfach eine Momentaufnahme der Situation im
öffentlichen Raum, sind korrekt und entsprechen der
städtischen
Drogenpolitik. Der Gemeinderat sieht deshalb keine Veranlassung in
Bezug auf die Kommunikation im Drogenbereich und im Spe-ziellen auf die
Öffentlichkeitsarbeit von PINTO etwas zu unternehmen.
Bern, 24. Februar 2009
Der Gemeinderat
- Die Diskussion wird nicht verlangt. -
Interpellant Rolf Zbinden (PdA): Wenn die Leitung von Pinto
gegenüber
der Presse den Satz "Wird die Szene aufgelöst, sind auch die
Dealer
weg" äussert, wissen wir dank der Antwort des Gemeinderates jetzt
immerhin, wer solche Plattitüden zu verantworten hat.
Informations-dienst, Generalsekretariat BSS, Leiter Jugendamt, Leiterin
Koordinationsstelle Sucht, Kan-tonspolizei - da staunt der Laie. Noch
mehr erstaunen die folgenden in der Antwort zu lesen-den Sätze:
"Diese
Auskünfte (…) sind korrekt und entsprechen der städtischen
Drogenpolitik." oder "Der Gemeinderat sieht deshalb keine Veranlassung
in Bezug auf die Kommunikation im Drogenbereich (…) etwas zu
unternehmen." So tönt es, wenn diejenigen durchstarten, die in den
vergangenen Monaten mit ihrer Informationspolitik zum Leidwesen der
direkt Betroffenen, der Abhängigen und Betreuenden keinen Fettnapf
ausliessen. Die PdA nimmt die Antwort des Gemeinderates sehr ernst, sie
ist ein Teil des Problems.
Beschluss
Der Interpellant ist mit der Antwort nicht zufrieden.
--- POLICE BE ---
10 Postulat Fraktion GB/JA! (Hasim Sancar, GB/Lea Bill, JA!): Was hat
Police Bern gebracht? Zwischenbilanz aus der Sicht der Stadt Bern
Geschäftsnummer 08.000330 / 09/090 Reg. 21/-00
Seit 1. Januar 2008 ist die Polizei kantonalisiert. Mit Police Bern
wurde ein Systemwechsel vollzogen, der auf die Stadt Bern weit
reichende Folgen hat und noch haben wird.
Die wichtigste Veränderung ist die Kompetenzregelung: Während
die
operative Führung nun vollständig beim Kanton ist, hat die
Stadt Bern
noch die strategischen Kompetenzen. Schon die PUK von 2003 hat gezeigt,
dass genau diese Unterscheidung in der Polizeiarbeit schwie-rig ist und
die unklaren Schnittstellen oft zu Unsicherheiten bei Einsätzen
führen
können.
Die Verschiebung der Aufgaben und Kompetenzen der Polizei hat in der
städtischen Polizei-arbeit Lücken geschaffen. Gleichzeitig
ist die
Kantonspolizei nun auch verantwortlich für den "Nahbereich" der
Stadt,
was neue Risiken bringt. Es wird vermehrt vorkommen, dass
Polizis-tinnen von irgendwo aus dem Kanton im Einsatz sind, die weder
Bern noch die Szenen ken-nen. Die Stadt hat mit Police Bern deutlich
weniger politische Einflussnahme auf Polizeiein-sätze, die
Zuständigkeit ist allein beim Kanton. Daraus ergibt sich eine
heikle
Schnittstelle in der Zusammenarbeit, die einen partnerschaftlichen
Umgang verlangt. Die Äusserungen von Regierungsrat Käser (Der
Bund, 11.
Oktober 2008) sind in dem Sinne nicht zu akzeptieren.
Bis Ende 2007 gab es für die Einwohnerinnen der Stadt Bern die
Möglichkeit, sich bei der Ombudsstelle der Stadt Bern zu
beschweren,
wenn sie u.a. mit einer Polizeiaktion nicht ein-verstanden waren, das
betrifft zum Beispiel Verkehrs- oder Parkbussen oder ungerechte
Be-handlung durch die Polizei. Mit Police Bern haben die Bewohnerinnen
von Bern nun keine direkte Anlaufstelle mehr, wenn sie mit der
Polizeiarbeit nicht zufrieden sind. Die Stadt kann zwar die
Bewohnerinnen an den Kanton weisen - da gibt es aber keine
Ombudsstelle. Es stellt sich also die Frage, wo solche Beschwerden
heute landen, wer sie bearbeitet und die BürgerInnen berät.
Vor diesem Hintergrund verlangen wir vom Gemeinderat, dass er Bericht
erstattet über die
Folgen der Kantonalisierung der Polizei, der folgende Fragen
klärt.
1. Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit, wo und wie hat der
Gemeinderat seine politische Einflussnahme noch wahrgenommen? Gibt es
bereits jetzt positive bzw. negative Erfah-rungen, wenn ja welche und
welches sind die Gründe dafür?
2. Wie schätzt der Gemeinderat die Äusserung von
Regierungsrat Käser
ein, wenn er ge-mäss Zitat vom "der Bund" vom 11. Oktober 2008
sagt, er
würde sich einmischen, wenn sich die polizeiliche Lagebeurteilung
im
Vorfeld einer Demonstration von derjenigen des Gemeinderates
unterscheidet...". Wie gedenkt der Gemeinderat darauf zu reagieren?
3. Ist der Gemeinderat bei Police Bern für konkrete Anliegen zur
Verbesserung der Zusam-menarbeit bereits vorstellig geworden? Wenn ja,
zu welchem Zweck und mit welchen Re-sultaten?
4. Wie werden die einzelnen Leistungsvereinbarungen (LV) mit Police
Bern und deren Abgel-tungen ausgewertet? Gibt es erste Erkenntnisse,
welche Vereinbarungen sich finanziell für die Stadt lohnen und wo
es in
der früheren Form kostengünstiger war?
5. Was bedeutet die Aussage von Regierungsrat Käser (Der Bund, 11.
Oktober), dass die Stadt Bern mehr bezahlen müsse, obwohl sie
durchschnittlich mehr an die Police Bern bezahlt als die anderen
Gemeinden? Was hat sich seit den letzten Vertragsverhandlungen mit dem
Kanton verändert, dass die Stadt Bern stärker belastet werden
müsste?
6. Steht es zur Diskussion, gewisse Aufgaben mittels neuem LV wieder
zurück in die Kompe-tenz der Stadt zu holen?
7. Wie beurteilt der Gemeinderat die Folgen, welche die
Kantonalisierung auf die Om-budsstelle hat - vor dem Hintergrund der
Tatsache, dass es im Kanton keine Ombudsstel-le gibt? An welche Stelle
können sich die StadtbemerInnen wenden, wenn sie sich über
Einsätze von
Police Bern beschweren möchten? Ist der Gemeinderat bereit, sich
beim
Kanton für die Einrichtung einer Ombudsstelle einzusetzen?
Bern, 16. Oktober 2008
Postulat Fraktion GB/JA! (Hasim Sancar, GB/Lea Bill, JA!), Anne
Wegmüller, Stéphanie Pen-her, Karin Gasser, Rolf Zbinden,
Luzius
Theiler
Antwort des Gemeinderats
Die Erfahrungen nach gut einem Jahr Einheitspolizei genügen nicht,
um
an dieser Stelle be-reits den von den Postulantinnen und Postulanten
geforderten Bericht über die Folgen der Kantonalisierung der
Polizei zu
präsentieren. Neben der kurzen Erfahrungszeit ist das Jahr 2008
wegen
der EURO 08 und der nach wie vor aufwändigen Integrationsprozesse
der
kom-munalen Polizeiorgane in die Kantonspolizei nur bedingt
aussagekräftig. Die Vor- und Nach-teile des Ressourcenvertrags
können
frühestens im 2010 beurteilt werden. Die Einheitspolizei an sich
ist
allerdings vom Gesetzgeber entschieden und als solche nicht in Frage zu
stellen. Nach Ansicht des Gemeinderats trägt das Postulat eher die
Züge
einer Interpellation. In die-sem Sinne kann auf die Fragen eingegangen
werden. Der Gemeinderat ist aber bereit, im Jahr 2010 eine eigentliche
Bilanz zu ziehen.
Zu Punkt 1:
Die Zusammenarbeit zwischen der Stadt und der Kantonspolizei kann
grundsätzlich als gut bezeichnet werden. Auch im Jahr 2008 konnte
die
Sicherheit in der Stadt Bern auf einem ho-hen Niveau gewährleistet
werden. Nicht immer einfach zu handhaben sind die Schnittstellen
zwischen strategisch-politischer und operativer Ebene.
Zu Punkt 2:
Politische und polizeiliche Lagebeurteilung sind klar getrennt.
Aufgrund der Trennung der politisch-strategischen und operativen
Verantwortung ist ein Informations- und Meinungsaus-tausch jedoch stets
zu gewährleisten.
Zu Punkt 3:
Wie bereits erwähnt ist die Zusammenarbeit zwischen der Stadt und
der
Kantonspolizei grundsätzlich gut. Gegenseitige Absprachen erfolgen
regelmässig, u.a. in den alle drei Wo-chen stattfindenden
Sitzungen des
Koordinationsausschusses.
Zu Punkt 4:
Der Gemeinderat verweist diesbezüglich auf die Antwort vom 11.
Februar
2009 zur Interpella-tion Fraktion SP/JUSO (Ruedi Keller, SP): Police
Bern: Wer kontrolliert die polizeilichen Leis-tungen? Die
Kantonspolizei erbringt der Stadt Bern jene Leistungen im Bereich der
Si-cherheits- und Verkehrspolizei, die vor 2008 bereits die
Stadtpolizei erbracht hat. Die Stadt Bern hat insofern gut verhandelt,
als sie die gleichen Leistungen zu einem tieferen Preis er-hält.
So
spart sie jährlich 6,025 Mio. Franken. Der Betrag setzt sich aus
einem
Synergiege-winn von 3,025 Mio. Franken und einem Rabatt von 3 Mio.
Franken zusammen. Dieser positi-ven Sichtweise steht gegenüber,
dass
die Stadt Bern schon heute mit Abstand die höchsten
Sicherheitskosten
im ganzen Kanton zu tragen hat: Fr. 231.00 pro Einwohner bzw.
Einwohne-rin (Biel: Fr. 187.00, Thun Fr. 88.00).
Zu Punkt 5:
Der Ressourcenvertrag hält in Artikel 9 klar fest, dass sich die
Parteien zu Verhandlungen über Anpassungen des Ressourcenvertrags
verpflichten, falls der vereinbarte Leistungsum-fang während eines
Jahrs in erheblichem Umfang über- oder unterschritten wird. Wie
einlei-tend dargelegt, ist das Jahr 2008 wenig aussagekräftig. Die
Frage allfälliger Anpassungen kann frühestens im 2010
beurteilt werden.
Bei dieser Beurteilung wird auch massgebend sein, dass die Stadt Bern
wie in der Antwort zu Frage 4 dargelegt schon heute mit Abstand die
höchsten Sicherheitskosten im ganzen Kanton zu tragen hat. Eine
Anpassung der Abgeltung im Ressourcenvertrag kann sich allenfalls auch
im Sinne einer Kostenreduktion für die Stadt entwickeln.
Der Polizei- und Militärdirektor des Kantons Bern begründete
den
Anpassungsbedarf wieder-holt mit dem Zusatzaufwand infolge
gewalttätiger Auseinandersetzungen im Klubsport. Auch der
Gemeinderat
beobachtet diese Entwicklungen mit Sorge. Dem Polizeiaufwand in diesem
Bereich ist allerdings bereits Rechnung getragen: Im Jahr 2005
(Referenzjahr für den Res-sourcenvertrag) hat der Polizeiaufwand
bei
Sportanlässen seine Spitze erreicht. Während die Polizei im
Jahr 2005
noch 25 971 Stunden für Sportveranstaltungen leistete, waren es im
2008
noch 22 613 Stunden.
Zu Punkt 6:
Das Polizeigesetzes vom 8. Juni 1997 (BSG 551.1) steckt den Rahmen der
Kompetenzen der Gemeinden und der Kantonspolizei grundsätzlich ab.
Es
ist aber nicht ausgeschlossen, dass die Frage im Rahmen der
kontinuierlichen Sicherheitsanstrengungen der Stadt Bern oder bei einer
allfälligen Neuverhandlung des Ressourcenvertrags geprüft
wird.
Zu Punkt 7:
Grundsätzlich können sich die Bürgerinnen und
Bürger direkt mit einer
schriftlichen Be-schwerde an das Polizeikommando der Kantonspolizei
Bern wenden. Dabei wird untersucht, ob die Vorwürfe - aus Sicht
des
Kommandos - gerechtfertigt sind oder nicht. Der Weg der
aufsichtsrechtlichen Anzeige gemäss Artikel 101 des Gesetzes vom
23.
Mai 1989 über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG; BSG 155.21) steht
ebenfalls offen. Zudem kann Beschwerde bei der Anklagekammer gegen
Amtshandlungen oder Unterlassungen der Strafverfolgungs-behörden
geführt werden (Art. 327 des Gesetzes vom 15.3.1995 über das
Strafverfahren [StrV; BSG 321.1]). Steht ein strafrechtlicher Vorwurf
im Vordergrund (bspw. Körperverlet-zung, Amtsanmassung) ist
entsprechend Anzeige zu erstatten.
Der Gemeinderat hat sich im Rahmen seiner Möglichkeiten und
anlässlich
des Projekts "Po-lice Bern" für die Schaffung einer Ombudsstelle
eingesetzt. Die Frage fällt jedoch in die Zu-ständigkeit der
kantonalen
Behörden. Der Grosse Rat hat im 2007 eine Motion zur Schaffung
einer
kantonalen Ombudsstelle, die auch vom Regierungsrat unterstützt
wurde,
abgelehnt.
Folgen für das Personal und die Finanzen
Keine.
Gemeinderatsantrag
Der Gemeinderat beantragt dem Stadtrat, das Postulat erheblich zu
erklären.
Bern, 1. April 2009
Beschluss
Der Stadtrat erklärt das Postulat stillschweigend erheblich.
- Traktanden Nrn. 11, 12, 13 und 14 werden zusammen behandelt. -
11 Interpellation Fraktion SP/JUSO (Corinne Mathieu, SP): Police Bern -
Welche Bilanz zieht der Gemeinderat nach einem Jahr Einheitspolizei?
Geschäftsnummer 08.000331 / 09/044 Reg. 21/-00
Gemäss Artikel in der Zeitung "Der Bund" vom 11. Oktober 2008 hat
der
bernische Polizei- und Militärdirektor Hans-Jürg Käser
(FDP) anlässlich
der Hauptversammlung der Entente Bernoise Kritik am Gemeinderat
geübt.
Wir gehen davon aus, dass die Aussagen von Herrn Käser korrekt
wiedergegeben worden sind.
Herr Käser stellte offensichtlich fest, dass es in Bern nun keine
Saubannerzüge mehr gebe. Unter anderem hat Herr Käser offen
gelegt,
dass er sich in die politische Lagebeurteilung des Gemeinderates
einmischt, sogar Druck auf den Gemeinderat ausgeübt hat. Zudem
verletzen seine Äusserungen betreffend die Verwendung der
Synergiegewinne die Gemeindeautono-mie.
Die in diesem Zusammenhang gemachten Äusserungen lassen auf ein
gespanntes Verhältnis zwischen Gemeinderat, Kantonspolizei und
Polizei-
und Militärdirektion schliessen.
In diesem Zusammenhang wird der Gemeinderat gebeten, die folgenden
Fragen zu beantwor-ten:
1. Wann wurde in der Stadt Bern zum letzten Mal ein Saubannerzug
durchgeführt?
2. Wer ist für die Erteilung einer Demobewilligung zuständig?
3. Wie beurteilt der Gemeinderat seine Zusammenarbeit mit der
Kantonspolizei?
4. Ist eine Einmischung des Kantons in die politische Lagebeurteilung
des Gemeinderates statthaft?
5. Wie beurteilt der Gemeinderat die im Artikel kolportierte Bemerkung
von Regierungsrat Käser "Endlich sagt uns die Politik, was wir vor
Demos zu tun haben".
6. Wusste die ehemalige Stadtpolizei nicht, wie sie sich bei Demos zu
verhalten hatte?
7. Trifft es zu, dass der Regierungsrat im Vorfeld der Anti-WEF Demo
vom 19. Januar 2008 den Stadtpräsidenten aufforderte, die
Bewilligung
für die Demo zurückzuziehen?
8. Wenn ja, wie beurteilt der Gemeinderat die Tatsache, dass der Kanton
Druck auf den Gemeinderat ausübt?
9. Steht schon heute fest, dass die Stadt Bern bei den Neuverhandlungen
des Ressourcen-vertrages für die Leistungen der KAPO tiefer in die
Tasche greifen muss oder wie kommt Herr Käser zu dieser
Behauptung?
Bern, 16. Oktober 2008
Interpellation Fraktion SP/JUSO (Corinne Mathieu, SP), Markus
Lüthi,
Gisela Vollmer, Annet-te Lehmann, Beni Hirt, Miriam Schwarz, Giovanna
Battagliero, Michael Aebersold, Claudia Kuster, Ursula Marti, Hasim
Sönmez, Liselotte Lüscher, Patrizia Mordini, Rolf Schuler,
Mar-grith
Beyeler-Graf, Christof Berger, Andreas Flückiger, Ruedi Keller,
Thomas
Göttin, Stefan Jordi
Antwort des Gemeinderats
Die fraglichen Äusserungen anlässlich der Hauptversammlung
der Entente
Bernoise konnte auch der Gemeinderat lediglich der Tagespresse
entnehmen. Verschiedene Aussagen waren irreführend und trugen
polemische Züge. Dies veranlasste den Gemeinderat zu
entsprechen-den
Klarstellungen gegenüber dem Polizei- und Militärdirektor des
Kantons
Bern.
Die in der Interpellation gestellten Fragen lassen sich wie folgt
beantworten:
Zu Frage 1:
Ein Saubannerzug im herkömmlichen Sinn fand in der Stadt Bern seit
Jahren nicht mehr statt.
Zu Frage 2:
Seit 1. Januar 2008 ist das Polizeiinspektorat der Stadt Bern für
die
Behandlung von Kundge-bungsgesuchen und deren Bewilligung
zuständig.
Zu Frage 3:
Die Zusammenarbeit zwischen der Stadt und der Kantonspolizei kann
grundsätzlich als gut bezeichnet werden. Auch im Jahr 2008 konnte
die
Sicherheit in der Stadt Bern auf einem ho-hen Niveau gewährleistet
werden und dies trotz des aufwändigen Integrationsprozesses der
kommunalen Polizeiorgane in die Kantonspolizei sowie dem Grossanlass
EURO 08. Nicht immer einfach zu handhaben sind die Schnittstellen
zwischen strategisch-politischer und ope-rativer Ebene.
Zu Frage 4:
Der Gemeinderat erachtet es als nicht statthaft, dass sich der Kanton
in die politische Lage-beurteilung des Gemeinderats einmischt.
Zu Frage 5:
Eine solche Bemerkung erweckt den falschen Eindruck, dass die
Stadtpolizei vor der Fusion mit der Kantonspolizei nicht mit der
nötigen Klarheit geführt wurde. Das Gegenteil war der Fall.
Das
Polizeicorps der Stadt Bern genoss seit jeher dank seiner Erfahrung
insbesondere mit Kundgebungen schweizweit einen guten Ruf. Das hatte
nicht zuletzt mit der klaren und professionellen Führung der
Stadtpolizei durch den Gemeinderat und die Direktion für
Sicher-heit,
Umwelt und Energie zu tun.
Zu Frage 6:
Siehe Antwort zu Frage 5.
Zu Frage 7 und 8:
Nein. Die Stadt selbst gelangte zum Schluss, dass die Bewilligung zu
widerrufen ist. Die be-reits erteilte Bewilligung wurde aufgrund einer
veränderten Lagebeurteilung (Organisator dis-tanzierte sich nicht
von
Gewalt und militanten Aktionen, nationale Mobilisierung, hohes
Si-cherheitsrisiko) durch die Bewilligungsbehörde
(Polizeiinspektorat)
nach Rücksprache und in Übereinstimmung mit dem
Stadtpräsidenten und
den Gemeinderatsmitgliedern, dem zustän-digen Regierungsrat und
der
Kantonspolizei widerrufen.
Zu Frage 9:
Die Stimmberechtigten haben der Abgeltung der Polizeileistungen
gemäss
Ressourcenvertrag am 11. November 2007 zugestimmt. Das erste Jahr der
Einheitspolizei ist gerade erst abge-laufen. Die Erfahrungen eines
einzigen Jahres mit der Einheitspolizei genügen nicht, um Vor- und
Nachteile des Ressourcenvertrags sowie der finanziellen
Entschädigung
an den Kanton zu prüfen. Ausserdem ist das Jahr 2008 wegen der
EURO 08
nur bedingt aussagekräftig. Die Frage nach einer Anpassung des
Ressourcenvertrags lässt sich frühestens im Jahr 2010
be-urteilen. Bei
dieser Beurteilung wird auch massgebend sein, dass die Stadt Bern schon
heute mit Abstand die höchsten Sicherheitskosten im ganzen Kanton
zu
tragen hat: Fr. 231.00 pro Einwohner bzw. Einwohnerin (Biel: Fr.
187.00, Thun Fr. 88.00). Eine Anpassung der Abgel-tung im
Ressourcenvertrag kann sich allenfalls auch im Sinne einer
Kostenreduktion für die Stadt entwickeln.
Bern, 11. Februar 2009
Der Gemeinderat
- Der Stadtrat stimmt dem Antrag auf Diskussion zu den Interpellationen
Traktanden Nrn. 11-13 zu (39 Ja, 22 Nein). -
Interpellantin Corinne Mathieu (SP): Danke dem Gemeinderat für die
klaren und klärenden Worte auf meine Fragen. Nach den
Äusserungen des
kantonalen Polizei- und Militärdirektors war zu befürchten,
die
städtische Souveränität sei definitiv verloren.
Allerdings ist die
Antwort auf Frage 1 historisch nicht korrekt: Als "Saubannerzug" wird
der Aufbruch der Freischärler aus der Innerschweizer nach Genf im
Jahre
1477 bezeichnet. Die Namensbezeichnung geht zurück auf ein
mitgeführtes
Banner, das die ältere Geschichtsschreibung fälschlicherweise
als
Narrenbanner mit der Darstellung eines Schweins deutete.
Tatsächlich
war auf dem Banner aber ein wilder Eber mit einem Kolben, ein Zeichen
für Unzufriedenheit, abgebildet. Ironi-scherweise kam es bei
diesem Zug
in keiner Weise zu Vandalismus, obwohl heutzutage die Bezeichnung
"Saubannerzug" als Synonym für Vandalenakte während
Kundgebungen dient.
Soweit zum historischen Exkurs, demnach in der Stadt gar nie ein
Saubannerzug stattfinden könnte.
Die Ausführungen des Polizei- und Militärdirektors
anlässlich der
Hauptversammlung der En-tente Bernoise sind sozusagen der
Höhepunkt in
einer Reihe von polemischen Äusserungen zum Verhältnis von
Kapo mit dem
Stadt- und Gemeinderat im vergangenen Jahr. Interessan-terweise war
seit diesem Vorfall aus der Kantonsecke nichts mehr zu hören.
Lässt
dies auf einen Lerneffekt schliessen? Die Bemerkungen des kantonalen
Polizeidirektors bezüglich der damaligen Stadtpolizei und der
politischen Führung durch die Stadt sind eine eigentliche
Frechheit.
Regierungsrat Hans-Jürg Käser lässt hier jeglichen
Anstand vermissen.
Von ehe-maligen Stadtpolizisten hörte ich die Aussage, sie seinen
bei
Demos jetzt freier als vorher, was wohl heissen mag: "Uns schaut
niemand mehr auf die Finger". Die Stapo konnte damit rechnen, dass ein
negativ auffallendes Verhalten bei Demos ihrerseits im Stadtrat
thematisiert wurde. Das ist nun klar nicht mehr der Fall, denn im
Kanton kümmert sich die Politik nicht um die Polizei, die nun
willkürlich walten kann. Wenn der Gemeinderat in seiner Antwort
davon
spricht, dass vor allem die Schnittstellen zwischen
strategisch-politischer und operativer Füh-rung nicht einfach zu
handhaben seien, ist das nicht erstaunlich. Diese Schnittstelle
führte
schon zu Zeiten der Stapo zu ewigen Diskussionen. Mit dem Übergang
zum
Kanton verschärf-te sich diese Problematik noch. Im Vorfeld der
Abstimmung über die Teilrevision des Polizei-gesetzes wies die SP
deutlich darauf hin. In dieser Frage muss sich der Gemeinderat
stärker
ein- bzw. durchsetze. Er muss der politischen Position der Stadt in
Zukunft mehr Nachdruck verschaffen. Schliesslich sind wir diejenigen,
welche die Leistungen der Kapo bestellen und bezahlen, und das nicht zu
knapp.
Zum Thema Ressourcenvertrag und Höhe der Abgeltungen: Erstaunlich
ist
Hans-Jürg Käsers Behauptung, die Stadt bezahle zu wenig, noch
vor der
Publikation der Rechnung. Sie liegt inzwischen vor, leider fehlen
konsolidierte Zahlen. Der Grossrat genehmigt die Rechnung erst im Juni.
Sie liegt zwar über dem im Ressourcenvertrag festgelegten Betrag,
aber
im Ressour-cenvertrag wurde festgehalten, spätestens nach zwei
Jahren
sei neu zu verhandeln, da befin-den wir uns erst in der Halbzeit. Es
ist begrüssenswert, dass der Gemeinderat hier Klartext redet. Es
ist
nicht ersichtlich, wieso die Stadtberner und Stadtbernerinnen für
Leistungen der Kapo pro Kopf mehr bezahlen als beispielsweise die
Thuner oder Bieler. Offenbar gibt es so-gar Gemeinden, die gar nichts
bezahlen. Dass die Stadt auch mehr Leistungen beziehe, ist zwar ein
zutreffendes Argument. Die Stadt trägt aber als Kantonshauptort
und
Bundeshaupt-stadt eine doppelte Zentrumslast. Zudem hat die Kapo etwas
Mühe mit Zahlen, das weiss man spätestens seit der
Schlussabrechnung
zur Euro 08. Zurzeit kann von Neuverhandlungen des Ressourcenvertrages
bzw. von Erhöhung der Abgeltung nicht die Rede sein, und wenn
verhandelt wird, ist das Resultat sicher ergebnisoffen. Fazit: Die
Bilanz nach einem Jahr Ein-heitspolizei fällt durchzogen aus. Mit
diesem Konstrukt scheint niemand so richtig glücklich.
Wahrscheinlich
auch nicht der Kanton, obwohl er es war, der die Einheitspolizei
durchsetzte. Wir werden uns weiter zur Polizei äussern, ob es den
Beteiligten nun gefällt oder nicht.
Beschluss
Die Interpellantin Fraktion SP/JUSO ist mit der Antwort zufrieden.
siehe Fraktionserklärungen zu den Traktanden 11,12, 13 und 14
12 Interpellation Fraktion SP/JUSO (Ruedi Keller, SP): Police Bern: Wer
kontrolliert die polizeilichen Leistungen?
Geschäftsnummer 08.000332 / 09/043 Reg. 21/-00
Seit dem 1.1.2008 ist Police Bern für die polizeilichen
Dienstleistungen in der Stadt Bern zu-ständig. Diese sind im
Ressourcenvertrag mit dem Kanton Bern geregelt. Die Stadt,
insbe-sondere der Gemeinderat, sollte ein Controlling über die
Erbringung dieser Leistungen führen und die strategischen Ziele in
den
verschiedenen Bereichen vorgeben.
In jüngster Zeit entsteht immer mehr der Verdacht, dass Police
Bern ein
Eigenleben führt, sich wenig um die wirklichen Bedürfnisse
der
Bevölkerung kümmert und ihre polizeilichen Aufgaben nach
ihrem
Gutdünken speziell auch an den sozialen Schwerpunkten gestaltet.
Gleichzeitig will uns der Kanton in der Person des Polizeidirektors
klar machen, dass die Stadt mehr polizeiliche Dienstleistungen braucht.
Von Aussen betrachtet entsteht der Verdacht, dass zuwenig klar
kommuniziert wird. Es scheint auch, dass der Gemeinderat seiner
wichtigen Controlling- und Führungsaufgaben zu wenig nachkommt.
Die
Gestaltung der Schnittstelle zwischen Gemeinderat und Police Bern
bedarf offensichtlich noch weiterer Verbesserungen.
Deshalb bitten wir in diesem Zusammenhang den Gemeinderat um die
Beantwortung folgen-der Fragen:
1. Mit welchen Controllinginstrumenten überwacht der Gemeinderat
die im
Ressourcenver-trag vereinbarte Erbringung der polizeilichen Leistungen?
2. In welcher Form und mit welcher Häufigkeit werden vom
Gemeinderat
die strategischen Schwerpunktsetzungen der Polizeiarbeit festgelegt?
3. Welche Massnahmen werden vom Gemeinderat ergriffen, falls sich
Police Berne nicht an die strategischen Vorgaben und die im
Ressourcenvertrag festgelegten Leistungen hält?
4. Sind schon Veränderungen für die Definition der Leistungen
und die
Zusammenarbeit mit dem Gemeinderat für die Neuaushandlung des
Ressourcenvertrages absehbar?
Bern, 16. Oktober 2008
Interpellation Fraktion SP/JUSO (Ruedi Keller, SP), Beat Zobrist,
Annette Lehmann, Gisela Vollmer, Markus Lüthi, Beni Hirt, Stefan
Jordi,
Miriam Schwarz, Andreas Krummen, Giovanna Battagliero, Michael
Aebersold, Claudia Kuster, Ursula Marti, Hasim Sönmez, Hasim
Sancar,
Patrizia Mordini, Rolf Schuler, Margrith Beyeler-Graf
Antwort des Gemeinderats
Unabhängig von Kennzahlen- und Controllingsystemen ist es das
oberste
Ziel des Gemeinde-rats, ein hohes Sicherheitsniveau in der Stadt Bern
aufrecht zu erhalten.
Die Kantonspolizei erbringt der Stadt Bern jene Leistungen im Bereich
der Sicherheits- und Verkehrspolizei, die vor 2008 bereits die
Stadtpolizei erbracht hat. Im Vergleich mit anderen Städten
fällt auf,
dass die Stadt Bern schon heute mit Abstand die höchsten
Sicherheitskos-ten im ganzen Kanton zu tragen hat: Fr. 231.00 pro
Einwohner bzw. Einwohnerin (Biel: Fr. 187.00, Thun Fr. 88.00).
Der Leistungsumfang ist in Anhang 1 zum Ressourcenvertrag definiert.
Eine stunden- oder betragsmässige Quantifizierung der dort
aufgeführten
Aufgaben war nicht möglich, weil Ver-gleiche zwischen der
Stadtpolizei
und Kantonspolizei aufgrund der unterschiedlichen Organi-sation,
differierender Prozessabläufe und eines nicht deckungsgleichen
Zuständigkeitsgebiets nicht aussagekräftig gewesen
wären. Hinzu kamen
schwierige Abgrenzungsfragen zwischen Sicherheits- und Gerichtspolizei.
Der Kontrolle und dem Controlling sind ausserdem dadurch Grenzen
gesetzt, dass die Stadt Bern im Bereich der öffentlichen
Sicherheit
lediglich noch strategisch-politische Aufgaben wahrnehmen kann. Die
Steuerung dieser Aufgaben erfolgt über die Jahresplanung,
Schwerpunktsetzung und strategische Einflussnahme bei
Einzeler-eignissen (wie z.B. bei Kundgebungen). Entsprechend richtet
sich das Leistungscontrolling an diesen strategischen Instrumenten aus.
Zu Frage 1:
Gemäss Artikel 6 des Ressourcenvertrags vom 17. April 2007 gibt
die
Stadt jeweils im Sep-tember die Jahresplanung für das kommende
Jahr
vor. Die Jahresplanung fliesst in das Pro-duktegruppenbudget ein,
welches vom Stadtrat und den Stimmberechtigten verabschiedet wird.
Unter dem Jahr wird die Kantonspolizei Bern zuhanden der Direktion
für
Sicherheit, Umwelt und Energie quartalsweise über die in der
Jahresplanung festgelegten Kennzahlen und Steuerungsvorgaben
rapportieren. Diese stellen einen Mix aus leistungs- und
wirkungs-orientierten Kennzahlen dar. Ebenfalls erfasst werden von der
Kantonspolizei die für die Stadt Bern geleisteten Stunden in den
gemäss
Steuerungsvorgaben definierten Bereichen.
Im Bereich der Schwerpunktsetzung und Steuerung von Einzelereignissen
erfolgen Abspra-chen und Kontrollen im Rahmen der alle drei Wochen
stattfindenden Sitzungen des Koordina-tionsausschusses, zu welchen der
Direktor für Sicherheit, Umwelt und Energie mit dem Chef
Regionalpolizei Bern zusammen kommt. An diesen Sitzungen erfolgt auf
der Basis der aktuel-len Lagebeurteilung die gemeinsame Feinsteuerung
der Jahresplanung und aktueller Ereig-nisse.
Weitere Aussagen zur polizeilichen Tätigkeit lassen sich
darüber hinaus
dem Jahresbericht entnehmen, welcher dem Stadtrat vorgelegt wird.
Vertiefte Kennzahlen enthält sodann die Polizeikriminalstatistik
(PKS).
Sie gibt Auskunft über die Kriminalitätslage in der Stadt
Bern und wird
jeweils per Ende Jahr detailliert erstellt und der Stadt im ersten
Quartal zur Verfü-gung gestellt. Der Bund führt zurzeit ein
Projekt, um
die PKS zusammen mit den Kantonen zu vereinheitlichen. Ab 2010 sollten
die Daten schweizweit vergleichbar sein. Die Kantonspolizei Bern
beabsichtigt, der Stadt ab 2009 quartalsweise einen Zusammenzug der
für
städtische Verhältnisse relevanten Daten zur Verfügung
zu stellen.
Zu Frage 2:
Die oben erwähnten Sitzungen des Koordinationsausschusses, welche
alle
drei Wochen statt-finden, werden protokolliert. Das Setzen von
Schwerpunkten richtet sich nach der aktuellen Lage und erfolgt in
unterschiedlichen Zeitabständen.
Zu Frage 3:
Sollte dies vorkommen, würde in erster Linie das Gespräch mit
dem
Vertragspartner gesucht. Würde die Stadt erhebliche Abweichungen
von
den vereinbarten Leistungen feststellen, käme es zu einer
Neuverhandlung des Ressourcenvertrags.
Zu Frage 4:
Das erste Jahr der Einheitspolizei ist gerade erst abgelaufen.
Ausserdem wird das Jahr 2008 wegen der EURO 08 nur bedingt
aussagekräftig werden. Eine seriöse Beurteilung der Vor- und
Nachteile
des geltenden Ressourcenvertrags wird somit frühestens 2010
möglich
sein.
Bern, 11. Februar 2009
Der Gemeinderat
Interpellant Ruedi Keller (SP): Selbstverständlich sind wir
für ein
gutes Sicherheitsniveau in dieser Stadt, jedoch nicht ohne
Einschränkungen. Wir wollen, dass kontrolliert wird, ob die
bestellten
Leistungen erbracht werden, ob sie die erwarteten Resultate erbringen
und ob de-ren Weiterführung Sinn macht. Ohne Kontrolle erlangen
wir
keine Klarheit darüber, was etwas bringt, wie viel es kosten darf
usw.
Es ist ein normaler Vorgang, wenn der Besteller kontrol-liert, dass die
Leistung wie bestellt geschieht und die Resultate überprüft -
besonders
wenn es soviel Geld kostet wie die Polizei. Ohne derartige Kontrolle
ist es einfach nur populistisch mehr Polizei und mehr Geld für
Polizei
zu fordern. Der Gemeinderat darf nicht in seiner Cont-rolling-Resistenz
verharren. Wir haben kein Verständnis, dass er diese Aufgabe nicht
angeht, mit ein paar Kennzahlen ist es nicht getan. Es muss detailliert
kontrolliert werden, damit auch Bürgerinnen und Bürger
Gewissheit
darüber haben, was gemacht wird und zu welchen Resul-taten es
führt.
Beschluss
Die Interpellantin Fraktion SP/JUSO ist mit der Antwort teilweise
zufrieden.
siehe Fraktionserklärungen zu den Traktanden 11,12, 13 und 14
13 Interpellation Fraktion SP/JUSO (Beat Zobrist, SP): Police Bern:
Warum muss die Stadtberner-Bevölkerung die Sicherheit für
alle
bezahlen?
Geschäftsnummer 08.000333 / 09/041 Reg. 21/-00
Nur 20% der Gemeinden müssen beim Kanton Bern Polizeileistungen
einkaufen. Bei den Kos-ten pro Einwohnerin liegen zwischen Stadt und
Land Welten. Mit Abstand am meisten bezahlt die Stadt Bern,
nämlich Fr.
231.00 pro Kopf. In Thun bezahlt man Fr. 89.00 und in Spiez oder
Steffisburg noch gerade Fr. 23.00. Selbstverständlich sind aber
die
Bernerinnen nicht 10mal krimineller als die Spiezerinnen. Vielmehr ist
es so, dass die Stadt Bern mit ihren Pendlerin-nen, dem grossen
Freizeitangebot und ihren verschiedensten Zentrumsfunktionen massiv
mehr Polizei einsetzen muss für Sicherheit und Ordnung.
So werden die zahlreichen YB- und unzähligen SCB-Heimspiele zur
grossen
Mehrheit von Zuschauenden mit auswärtigem Wohnsitz besucht. Die
Altstadt wird von grösstenteils auswär-tigen Autos
verbotenerweise
zugeparkt, in die Schlägereien in der Innenstadt sind keines-wegs
nur
Stadtberner verwickelt und an die Demos kommen Menschen aus dem ganzen
Kan-tons- und Landesgebiet.
Der sehr hohe pro Kopf Beitrag ist wohl am ersten damit zu
begründen,
dass die Stadt Bern ihre Polizei schon immer selber bezahlte. Als die
Stadtpolizei von der Kantonspolizei über-nommen wurde, vereinbarte
der
Gemeinderat deshalb mit dem Regierungsrat den Pauschal-betrag von 28,3
Mio Franken pro Jahr. Damit sollten die polizeilichen Leistungen im
bisheri-gen Umfang abgegolten werden. Weil die Sicherheitsmassnahmen im
Bereich Sportanlässe massiv zunahmen, drohte der kantonale
Polizeidirektor nun kürzlich gar mit Neuverhandlun-gen, wohl mit
dem
Ziel, die Stadtbernerinnen einen noch höheren Pro-Kopf-Beitrag
bezahlen
zu lassen!
Die SP/JUSO-Fraktion findet die heutige Regelung, wonach die
Stadtbevölkerung für die Si-cherheit eines grossen Teils der
gesamten
Kantonsbevölkerung aufkommen muss, ungerecht und stossend.
Sie bittet den Gemeinderat folgende Fragen zu beantworten:
1. Warum muss die Stadtberner Bevölkerung pro Kopf Fr. 231.00
für
Polizeidienste bezah-len, während in allen anderen Kantonsgebiete
wesentlich weniger oder gar nichts bezahlt wird?
2. Wie gross wird der Anteil der Polizeiarbeit auf Stadtboden
geschätzt
der für auswärtige Besucherinnen und Benutzerinnen geleistet
wird?
3. Ist der Gemeinderat bereit, mit dem Regierungsrat einen gerechteren
Vertrag auszuhan-deln, der die Stadt nicht zur Übernahme von
Polizeikosten für Agglomeration und Kanton verpflichtet?
4. Was verblieben dem Gemeinderat für Möglichkeiten, falls
mit dem
Regierungsrat keine gerechtere Kostenverteilung erreicht würde?
Bern, 16. Oktober 2008
Interpellation Fraktion SP/JUSO (Beat Zobrist, SP), Ruedi Keller,
Thomas Göttin, Annette Lehmann, Gisela Vollmer, Markus Lüthi,
Beni
Hirt, Stefan Jordi, Miriam Schwarz, Andreas Krummen, Giovanna
Battagliero, Michael Aebersold, Claudia Kuster, Ursula Marti, Hasim
Sönmez, Liselotte Lüscher, Patrizia Mordini, Rolf Schuler,
Margrith
Beyeler-Graf
Antwort des Gemeinderats
Zu Frage 1:
Die Abgeltung der sicherheits- und verkehrspolizeilichen Leistungen
durch die Stadt Bern ist das Ergebnis der Verhandlungen mit dem Kanton
zum Ressourcenvertrag. Die Stimmberech-tigten der Stadt Bern haben der
Höhe der Abgeltung am 11. November 2007 zugestimmt. Die Details
des
Leistungseinkaufs sind in Anhang 3 des Ressourcenvertrags
aufgeführt
(siehe http://www.bern.ch/stadtverwaltung/sue/infosue).
Für die Stadt Bern ist infolge des Ressourcenvertrags kein
grösserer finanzieller Aufwand für die Sicherheit entstanden.
Der Gemeinderat hält es indessen wie die Interpellantinnen und
Interpellanten auch für stos-send, dass die Stadt Bern mit Abstand
die
höchsten Sicherheitskosten im ganzen Kanton zu tragen hat. Dieser
Ungerechtigkeit ist jedoch nicht primär mit der Anpassung des
Ressour-cenvertrags, sondern via Verhandlungen Rechnung zu tragen.
Dass andere Gemeinden tiefere Sicherheitskosten pro Einwohnerin bzw.
Einwohner zu tragen haben, hängt darüber hinaus teilweise mit
dem im
kantonalen Polizeigesetz angelegten Ab-geltungssystem zusammen. Ein
Grossteil der kleineren Gemeinden bestellt bei der Kantons-polizei
mangels Bedürfnis keine Leistungen. Artikel 12 des Polizeigesetzes
vom
8. Juni 1997 (BSG 551.1) sieht vor, dass die Kantonspolizei einzelne
unaufschiebbare Einsätze sowie Ein-sätze bei
ausserordentlichen
Ereignissen unentgeltlich erbringt.
Zu Frage 2:
Die Stadt Bern verzeichnet täglich alleine im Hauptbahnhof rund
150 000
Pendlerinnen und Pendler. Zudem ist Bern als Bundeshauptstadt
Anziehungspunkt für diverse Organisatorinnen und Organisatoren zur
Durchführung von Kundgebungen und anderen
(Gross-)Ver-anstaltungen,
insbesondere Sportveranstaltungen. Der durch Auswärtige
verursachte
sicher-heitspolizeiliche Aufwand kann nicht beziffert werden, weil
nicht unterschieden werden kann, ob die Kantonspolizei im Zusammenhang
mit in der Stadt Bern ansässigen oder mit auswärti-gen
Personen
interveniert.
Zu Frage 3 und 4:
Das erste Jahr der Einheitspolizei ist gerade erst abgelaufen. Das Jahr
2008 wird infolge der EURO 08 sowie des nach wie vor aufwändigen
Integrationsprozesses kommunaler Polizeior-gane in die Kantonspolizei
nur bedingt aussagekräftig werden. Eine seriöse Beurteilung
der Vor-
und Nachteile des geltenden Ressourcenvertrags wird somit
frühestens
2010 möglich sein.
Unabhängig einer solchen Bilanz zum Ressourcenvertrag ist im
Rahmen der
Überprüfung des gesamten Finanz- und Lastenausgleichs
zwischen Kanton
und Gemeinden (FILAG 2012) ver-sucht worden, die Stadt Bern als urbanes
Zentrum und als Bundeshauptstadt in die Verhand-lungen einzubringen.
Konkret ist eine stärkere Gewichtung im Vergleich mit den anderen
Zentrumsstädten verlangt, aber von Projektleitung und
Regierungsrat
abgelehnt worden. Inskünftig werden jedoch die Zentrumslasten
nicht nur
wie bisher zu rund 2/3, sondern zu 90 % abgegolten; dazu gehören
auch
die Sicherheitskosten. Eine weitergehende, gerechtere Kostenverteilung
kann deshalb nur in Verhandlungen des Ressourcenvertrags erzielt
werden, wofür sich der Gemeinderat einsetzen wird, sollte es zu
Neuverhandlungen kommen.
Bern, 11. Februar 2009
Der Gemeinderat
Interpellant Beat Zobrist (SP): Wissen Sie, wieso 80% der Gemeinden im
Kanton Bern für die Polizei nichts bezahlen? Wissen Sie, warum die
Einwohner und Einwohnerinnen der Stadt Bern am meisten für die
Polizei
bezahlen? Die einzige logische und korrekte Antwort lautet: Weil das
immer schon so war. Erst hatten die Städte eine eigene Polizei,
für die
sie selber zahlten. Dann sagte der Kanton, er übernehme die
Stadtpolizei und die Beiträge gingen nun an die Kapo. Die Stadt
Bern
hatte immer schon den grössten Bedarf an Verkehrsregelung, die
meisten
Sportanlässe, Kulturanlässe, Ausstellungen, Nachtlokale und
Demonstrationen. Die Stadtbevölkerung verursacht aber nicht mehr
erhöhten Polizeibedarf als Trubschachen, Wah-lern oder Lyss, denn
die
Bewohnenden dieser Gemeinden kommen nach Bern zur Arbeit, um ins Kino
oder Theater zu gehen, zum Falschparkieren, um Sexlokale zu besuchen,
um zu saufen und zu raufen, um am YB-Match, zusammen mit Zürchern
und
Baslern zu randalieren oder gemeinsam mit der ganzen Schweiz zu
demonstrieren. Alle sprechen vom Verursacher-prinzip. Soll das gerade
hier nicht gelten? Die Stadt soll einfach für alle zahlen, die
hier
ihre negativen Spuren hinterlassen. Zudem schaffte der Kanton uns noch
die Billettsteuer ab, die war immerhin eine kleine Entschädigung
dafür,
was wir alles auffangen müssen. Zu den 80% der Gemeinden, die
überhaupt
nichts bezahlen, gibt es die Theorie, dass diese nur die
Basis-leistungen beanspruchen und praktisch keine Polizei brauchen.
Aber wer fährt hin, wenn der alkoholisierte Jüngling mit dem
Auto
seines älteren Freundes einen Frontalzusammenstoss macht? Wer
sperrt
die Strassen, wenn im Oberaargau die Rübenchilbi, in Zäziwil
die
Rächete, in Grosshöchstetten das Bar- und Pub-Festival
stattfinden? Wer
kommt, wenn in Lauenen der Bauer mit dem Sturmgewehr auf die Familie
losgeht, wenn in Gsteig gewilderte Luchse ent-deckt werden? Mir kann
niemand erzählen, die Leute dort seien weniger kriminell als die
in der
Stadt. Das Verursacherprinzip würde bedeuten, dass im ganzen
Kanton
dieselben Kosten bezahlt werden. Der sogenannte Synergiegewinn, den der
Gemeinderat beim Wechsel von Stapo zu Kapo herausholte, kann nur ein
Zwischenschritt gewesen sein. Die Tradition hat ausgedient, alle sollen
zahlen, die Kosten verursachen. Wir sind es überdrüssig
für alle zu
zahlen, die hierher kommen, um die Sau rauszulassen. Laut der Antwort
sieht es der Ge-meinderat ja ähnlich wie wir. Wir erwarten von ihm
das
entsprechende Auftreten in den Ver-handlungen mit der Kapo.
Beschluss
Die Interpellantin Fraktion SP/JUSO ist mit der Antwort zufrieden.
siehe Fraktionserklärungen zu den Traktanden 11,12, 13 und 14
14 Interfraktionelle Motion GB/JA!, SP/JUSO (Franziska
Schnyder/Catherine Weber, GB/Giovanna Battagliero, SP) und Daniele
Jenni (GPB) vom 23. November 2006: Police Bern: Die gesetzliche
Regelung ist unbefriedigend; Begründungsbericht (06.000312)
Am 1. März 2007 hat der Stadtrat Punkt 1 der folgenden Motion
GB/JA!,
SP/JUSO (Franziska Schnyder/Catherine Weber, GB/Giovanna Battagliero,
SP) und Daniele Jenni (GPB) als Richt-linie erheblich erklärt:
Der Grosse Rat führt in der Novembersession 2006 eine zweite und
wohl
letzte Lesung des Polizeigesetzes durch, welches unter dem Titel
"Police Bern" noch vom Stimmvolk verab-schiedet werden muss. Einige
Bestimmungen dieser Gesetzesvorlage sind äusserst unbefrie-digend,
bzw.
bürgerinnen-/bürgerfeindlich oder derart offen formuliert,
dass der
Gemeinderat beim noch abzuschliessenden Vertrag mit dem Kanton
(Ressourcenvertrag) zwingend ver-schiedene Präzisierungen im Sinne
von
Ausführungsbestimmungen einbringen muss; dies gerade auch im
Hinblick
auf die Volksabstimmung! Bezüglich Punkt 3. dieser Motion sei
daran
erinnert, dass der Gemeinderat bereits einen Auftrag des Stadtrates
erhalten hat mit dem am 2. Juni 2005 überwiesenen
interfraktionellen
Postulat "Mitsprache der Stadt Bern bei der Schaffung der
Einheitspolizei: ...es ist sicherzustellen, dass die Zuständigkeit
der
Om-budsstelle für kommunale Polizeifragen aufrechterhalten
bleibt".
Im Bericht zum Postulat der Fraktion SP/JUSO (Raymond Anliker, "Police
Bern, auch in Zu-kunft im Zuständigkeitsbereich der Ombudsstelle
der
Stadt Bern"; Bericht des Gemeinderates vom 1. November 2006) stellt der
Gemeinderat selber fest, dass es ihm bisher nicht gelungen ist, eine
entsprechend verbindliche Regelung im Polizeigesetz auszuhandeln. Das
heute ver-ankerte explizite Akteneinsichtsrecht der Ombudsstelle droht
verloren zu gehen. Die folgen-den Bestimmungen sind im Vertrag mit dem
Kanton auszuhandeln (soweit die Forderungen im
Zuständigkeitsbereich
des Gemeinderates liegen kommen ihnen der Charakter einer Richtlinie
zu):
1. Art. 6, Ziff. 3:
Dass sich die Angehörigen der Kantonspolizei lediglich durch das
Tragen
der Uniform oder das Vorzeigen eines Ausweises zu erkennen geben
sollen, ist ungenügend. In der Stadt Bern hat man in den
vergangenen
Jahren durchwegs positive Erfahrungen gemacht mit dem Tra-gen von
Namensschildern im friedlichen Einsatz, resp. mit der individuellen
Kennzeichnung am Helm beim sog. unfriedlichen Einsatz. Es ist daher
vertraglich sicherzustellen, dass beim Einsatz der Angehörigen von
Police Bern in der Stadt Bern diese Errungenschaften beibe-halten
werden.
2. Art. 12d (Jahresplanung) Ziff. 2:
Es ist vertraglich sicherzustellen, dass die "operativen und taktischen
Belange, insbesondere die Einsatzstärke sowie die einzusetzenden
Mittel" jeweils in Absprache mit dem Gemeinderat festgelegt werden. Die
im Gesetz (Ziff. 3) vorgesehene quasi nachträgliche Information
bei
Übersteigen des vereinbarten Umfangs ist ungenügend.
3. Art. 12f (Einzelereignisse) Ziff. 6:
Diese Bestimmung muss im Ressourcenvertrag präzisiert werden. Die
Kantonspolizei muss gegenüber der städtischen Ombudsstelle
und der
zuständigen Stadtratskommission zur Aus-kunft und Offenlegung der
Akten
verpflichtet werden.
Der städtische Ombudsstelle darf nicht bloss ein
Anhörungsrecht
eingeräumt werden. Seit über zehn Jahren ist die
städtische
Ombudsstelle eine für die Bevölkerung wichtige und nicht mehr
wegzudenkende Institution, gerade im Verhältnis Einwohnerin und
Einwohner und Ver-waltung (wozu auch die Polizei insbesondere die
Verkehrs- und Sicherheitspolizei zählt).
Solange es keine kantonale Ombudsstelle gibt, muss der Gemeinderat im
Ressourcenvertrag (und allenfalls mit entsprechenden Anpassungen des
städtischen Reglements der Om-budsstelle) sicherstellen, dass die
Ombudsstelle wie bisher von betroffenen Bürgerinnen und
Bürgern
angerufen werden kann und ihr alle notwendigen Mittel wie
Akteneinsichtsrecht, Aus-kunftspflicht der Kantonspolizei uam.
gewährt
werden.
Dieselben Möglichkeiten müssen zudem der für die
Kontrolle und Aufsicht
zuständigen stadt-rätlichen Kommission gewährt werden.
Sie muss im
Einzelfall in der Lage sein, einen Einsatz von Police Bern auf
städtischem Boden umfassend überprüfen zu können.
4. Kapitel 3a Kontaktgremium Sicherheit Kanton-Gemeinden:
Es ist sicherzustellen, dass die Empfehlungen dieses Kontaktgremiums
nicht bloss der Poli-zei- und Militärdirektion des Kantons
unterbreitet
werden, sondern ebenso dem Gemeinderat der Stadt Bern zuhanden des
Stadtrates. Immerhin bezahlt die Gemeinde Bern die Polizeiar-beit
vollumfänglich und hat daher ein Anrecht auf umfassende
Information.
Bern, 23. November 2006
Interfraktionelle Motion GB/JA!, SP/JUSO (Franziska Schnyder/Catherine
Weber, GB/Giovanna Battagliero, SP) und Daniele Jenni (GPB), Liselotte
Lüscher, Corinne Mathieu, Miriam Schwarz, Ursula Marti, Sarah
Kämpf,
Beni Hirt, Rolf Schuler, Christof Berger, Margrith Beyeler-Graf, Simon
Röthlisberger, Natalie Imboden, Hasim Sönmez, Annette
Lehmann, Claudia
Kuster, Beat Zobrist, Andreas Krummen, Thomas Göttin, Stefan
Jordi,
Andreas Flü-ckiger, Anne Wegmüller, Myriam Duc, Hasim Sancar,
Urs
Frieden
Bericht des Gemeinderats
Der Stadtrat hat die Punkte 2 bis 4 der vorliegenden Motion als
Postulat erheblich erklärt. Die Stellungnahme des Gemeinderats
galt
gleichzeitig als Prüfungsbericht. Punkt 1 wurde als Richtlinie
erheblich erklärt.
Bereits in seiner Antwort vom 27. Februar 2007 hat der Gemeinderat
festgehalten, dass die Kantonspolizei wie die damalige Stadtpolizei
Namensschilder für den alltäglichen Einsatz kennt. Auch bei
der
Kennzeichnung im Ordnungsdienst verfügt die Kantonspolizei ein mit
der
damaligen Stadtpolizei vergleichbares System. Insofern bestehen kaum
Unterschiede. Es wurde bereits damals klar festgehalten, dass Fragen
wie die der Kennzeichnung operativen Charakter haben und daher im
alleinigen Einflussbereich der Kantonspolizei bzw. des Kan-tons liegen.
Diese Aussagen haben weiterhin ihre volle Gültigkeit. Die
Teilrevision
des Polizeigesetzes in seiner Fassung vom 11. März 2007 hat daran
nichts geändert. Die Frage, was unter dem Be-griff "Uniform" zu
verstehen ist, leitet sich durch den jeweiligen Auftrag ab, welche die
Mitar-beitenden der Kantonspolizei Bern zu erfüllen haben und hat
somit
ausschliesslich operativen Charakter. Deshalb sieht Artikel 8 des
Gesetzes über die Kantonspolizei Bern (KPG, BSG 552.1) auch vor,
dass
der Polizeidienst zwar in der Regel in Uniform zu erfolgen habe, dass
aber der Kommandant die Möglichkeit eingeräumt erhält,
anderweitig zu
bestimmen, damit er Art und Umfang der Uniformpflicht den Aufgaben
entsprechend ausgestalten kann.
Die Frage, welche Kleidungsstücke und in welcher Kombination als
korrekte Uniform gelten, wird daher folgerichtig auf der Normstufe
eines internen Dienstbefehls geregelt. Darin wird auch das Tragen des
Namensschilds geregelt. Wie bereits in der ursprünglichen Antwort
ent-halten, sehen und sahen die Regelungen der Stadtpolizei Bern und
der Kantonspolizei Bern vergleichbare Systeme vor. Insbesondere war die
Frage des Namensschilds auch bei der ehemaligen Stadtpolizei auf der
Normstufe eines internen Dienstbefehls geregelt.
Somit hat sich betreffend Tragen von Namensschildern weder mit dem
Zusammenschluss der Stadtpolizei Bern und der Kantonspolizei Bern noch
mit der Teilrevision des Polizeigesetzes in seiner neuen Fassung vom
11. März 2007 etwas geändert.
Folgen für das Personal und die Finanzen
Keine.
Bern, 24. Februar 2009
Der Gemeinderat
Fraktionserklärungen zu den Traktanden 11,12, 13 und 14
Philippe Müller (FDP) für die FDP-Fraktion: Eigentlich
möchte ich diese
SP-interne Diskussion nicht unterbrechen. Ich bemerke hier nur, dass es
in Bern viele gibt, die für die Polizei auch nichts bezahlen,
vielleicht sollten Sie da ansetzen.
Rahel Ruch (JA!) für die Fraktion GB/JA!: An den Antworten zu den
verschiedenen Vorstös-sen zu Police Bern fallen vor allem zwei
Dinge
auf: Einerseits wiederholt der Gemeinderat stets, die Zusammenarbeit
mit der Kapo laufe gut. Andererseits bedauert er aber, dass die Stadt
Bern viel mehr bezahlen muss, als andere Gemeinden und das Fehlen einer
Om-budsstelle. Wir vermissen aber konkrete Massnahmen und den Einsatz
dafür. Unsere Fraktion ist besorgt über die Effekte, die sich
mit
Police Bern ergaben. Im letzten Jahr gab es immer wieder Entwicklungen,
bei denen Police Bern selber Stadtpolitik betrieb. Beispielsweise in
der Auseinandersetzung um die offene Drogenszene bei der
Schützenmatte
bestimmte offenbar das Operative über das Strategische. Das ist
gefährlich, zumal Police Bern nicht legitimiert ist, solche
Entscheidungen zu treffen. Das sollte einzig die Aufgabe der
gewählten
Behörde sein. Es zeigt, dass die Zusammenarbeit zwischen Stadt-
und
Kantonspolizei doch nicht so gut spielt, wie behauptet. In schwierigen
Situationen scheint der Gemeinderat gerne darauf hinzuweisen, dass
Polizeisachen in den Kompetenzbereich des Kantons fallen. Ein weiteres
Beispiel bietet die Anti-WEF-Kundgebung vom 19. Januar 2008, wo viele
Leute verhaftet und unter schlechten Bedingungen festgehalten wurden.
Die Gemeinde versteckte sich mit dem Hinweis, dies seien operative
Angelegenheiten der Polizei, hinter dem Kanton. Auch bei der Kundgebung
der PNOS vom 8. März 2009, als die Rechtsextremen unbehelligt
durch die
Stadt ziehen konnten, sah sich der Gemeinderat nicht verantwortlich.
Die Kommunikation des Gemeinderates und die ungenaue Aufteilung von
operativen und strategischen Bereichen macht es schwierig, mit den
richtigen Kompetenzen ausgestattete Ansprechpersonen zu fin-den. Weder
Gemeinde- noch Regierungsrat übernehmen die Verantwortung für
derartige
Ein-sätze. Unsere Fraktion fordert vom Gemeinderat sich für
eine klare
Aufgabenteilung einzuset-zen. Das bedeutet, dass der Gemeinderat auch
in operativen Fragen, die ja oft ins Strategi-sche übergreifen,
wieder
mehr Kompetenzen erhält. Ebenfalls soll bei fehlender kantonaler
Ombudsstelle der Gemeinderat die Verhandlungen betreffend der
Kostenabgeltungen und der Beschwerdeabläufe wieder aufnehmen und
führen.
Hasim Sancar (GB) für die Fraktion GB/JA!: Der zuständige
kantonale
Polizeidirektor hat mit seiner Haltung und Aussagen, die nicht zu einer
partnerschaftlichen Zusammenarbeit passen, bereits viel Stoff für
Ärger
geliefert. Die Interpellationen, die heute behandelt werden, weisen auf
eine Unzufriedenheit mit Police Bern hin.
Polizeidirektor Hans-Jürg Käser verlangt mehr Geld aus der
Stadtkasse,
bevor noch die Tinte des Vertrages mit dem Kanton trocken ist. Dies,
obwohl die Stadt Bern für die Polizeileistun-gen mit Abstand mehr
Pro-Kopf-Prämien an den Kanton bezahlt, als andere Gemeinden. Pro
Einwohner bezahlt die Stadt Bern 231 Franken, während Biel 187
Franken
und Thun 88 Fran-ken bezahlen. Es gibt Gemeinden, die kaum etwas
bezahlen. Der Polizeidirektor argumen-tiert, dass Sportveranstaltungen
die Ressourcen der Police Bern überbeanspruchen. Schauen wir aber
die
Zahlen an, fällt auf, dass im Referenzjahr 2005 fast 26'000
Stunden
geleistet wurden, während es im Jahr der Euro 08 nur 22'600
Stunden
waren.
Mit dieser Haltung versucht der kantonale Polizeidirektor Wasser auf
die Mühle seiner Partei zu giessen, die mit ihrer
Sicherheitsinitiative
dem Kanton Geld zuschieben möchte. Offenbar ist die Stadt Bern
nicht
nur Hauptstadt und Wirtschaftsmotor des Kantons, sondern auch noch
dessen Milchkuh.
In seinen Antworten auf diverse Vorstösse drückt der
Gemeinderat
diplomatisch seine Unzu-friedenheit in der Zusammenarbeit mit dem
Kanton aus. Eigentlich erwarten wir vom Gemein-derat klare Aussagen,
anstelle der nichtssagenden Note "grundsätzlich gut". Wir
begrüssen,
dass der Gemeinderat beim Thema Vertragsverhandlungen mit dem Kanton
auch von einer Reduktion der städtischen Beiträge spricht.
Wir
verstehen nicht, warum die Stadt Bern für die anderen Gemeinden
bezahlen muss, obwohl andere Zentrumslasten seit Jahren nicht gerecht
ausgeglichen werden.
Nadia Omar (GFL) für die Fraktion GFL/EVP zu Traktandum 14: Ist es
uns
allen nicht schon einmal geschehen? Man ist zur falschen Zeit am
falschen Ort, man ist falsch gekleidet, man hat die falsche Hautfarbe,
man parkiert falsch, überfährt mit dem Fahrrad ein Rotlicht
oder man
begeht tatsächlich ein Verbrechen - und wird dabei von einem
Polizisten
oder einer Poli-zistin gesehen. Der oder die will nun Genaueres wissen.
Man steht einer Uniform gegenüber: Blau (steht für
Autorität), ein
Stock, eine Waffe, Stiefel und eine ernste Mine. Man ist froh, wenn
diese Uniform auch einen Namen trägt, der zeigt, dass ein Mensch
darin
steckt. Das ist einerseits ein Schritt in Richtung des Bobbys, einem
Polizisten als deinem Freund und Helfer, einem hoffentlich
sorgfältig
ausgebildeten Menschen in Uniform. Eine Vermenschlichung der
Staatsgewalt sozusagen, ein wichtiger deeskalativer Schritt.
Andererseits stellt es eine Si-cherheit für den unbescholtenen
Bürger
dar, der manchmal trotzdem unter Generalverdacht steht und sich dagegen
zur Wehr setzen muss. Unsere Fraktion unterstützt das Tragen eines
Namensschildes bei der Polizei und wir bedauern die defensive Antwort
des Gemeinderates sehr. Bei dieser Thematik insistieren wir deshalb.
Erich J. Hess (JSVP) für die Fraktion SVPplus: Ohne dieses linke
Kaffeekränzchen stören zu wollen, bringe ich eine Korrektur
an. Die SP
recherchiert offenbar schlecht: Bei meinem Unfall war kein
Stadtpolizist zugegen, sondern die Autobahnpolizei des Kantons. So wird
von der Seite her eben ausgeholfen, man kann nicht nur die eine Seite
der Münze betrachten.
Einzelvotum
Philippe Müller (FDP): Mit der Fusion sind die Ausgaben der Stadt
für
die Polizei um 21% gesunken. Seit 1990 nahmen Delikte gegen Leib und
Leben um 500% zu. Der Ausdruck von der "Milchkuh" passt da nicht. Es
gilt vielmehr in den Bereichen der Politik zu handeln, die der
Bevölkerung wirklich etwas bringen. Mit unserer Initiative:
Für eine
sichere Stadt Bern bleiben wir am Thema dran. Wenn es der Gemeinderat
nicht noch lange hinauszögert, kommt sie bald zur Abstimmung, vor
der
er verständlicherweise Angst haben mag.
Direktor SUE Reto Nause für den Gemeinderat: Zur Mechanik des
Ressourcenvertrages: Wir erhalten alle Leistungen der ehemaligen
Stadtpolizei für den Pauschalbetrag von rund 28 Millionen Franken.
Das
ist verglichen mit vorher ein fairer Preis, aber eine teure
Angele-genheit im Vergleich mit anderen Städten und Gemeinden
dieses
Kantons. Es herrscht wenig Bürokratie, im Bereich Controlling
bestehen
tatsächlich gewisse Lücken. Die operative Zu-sammenarbeit
läuft gut:
Belastungsproben wie die Euro 08 oder kritische Kundgebungen wur-den
gut gemeistert, die Sicherheit im Alltag ist gewährleistet, die
Kriminalstatistiken zeigen keine markanten Veränderungen seit der
Einführung von Police Bern. Der Austausch mit dem Chef der Region
Bern,
Manuel Willi, klappt hervorragend. An dieser Stelle danke ich auch dem
Korps, das trotz des schwierigen Integrationsprozesses und
Sonderanstrengungen moti-viert und zupackend Dienst leistet.
Zu den Kosten: Mit 231 Franken pro Einwohner zahlt Bern den
Höchstbetrag. Als Zentrum und Hauptstadt weisen wir spezielle
Bedürfnisse auf. Wir werden aber in naher Zukunft einen
konstruktiven
Dialog über Solidarität im Sicherheitsbereich führen
müssen. Der
Vertrag hat kein Ablaufdatum, er müsste aktiv von einer Partei
gekündigt werden. Eine massgebliche Veränderung bei den
Rahmenbedingungen wäre eine Voraussetzung zur Kündigung. Ende
2009 ist
der früheste mögliche Kündigungstermin, allerdings mit
einer
zweijährigen Frist. Das bedeutet, ein neuer oder geänderter
Vertrag
träte frühestens 2011 in Kraft.
Zu den Sicherheitskosten im Bereich des Sports: Dass diese massiv
zunahmen, wird immer wieder angeführt. Auf kantonaler Ebene mag
dem so
sein, nicht aber in der Stadt Bern. Das Jahr 2005 war die Basis
für die
Vertragsverhandlungen. Der Polizeiaufwand in diesem Jahr betrug 26‘000
Stunden, im Jahr 2008 betrug er 22‘600 Stunden, ist also gesunken. Das
be-deutet, dass wir keine massgebliche Veränderung der
Rahmenbedingungen geltend machen können, die irgendeine
Neuverhandlung
zur Folge hätte. Im Übrigen weise ich darauf hin, dass die
Stadt sich
hier ebenfalls engagiert, z.B. mit dem mobilen Zaun, den wir im Bereich
des Wankdorfstadions realisieren werden.
Im Controlling-Bereich besteht echter Handlungsbedarf. Es fehlt uns
beispielsweise eine Zahl zum Gesamttotal der auf stadtbernischem Boden
erbrachten Leistungen, auch wünschten wir detaillierte Angaben zu
den
diversen Kategorien. Bei der Zwischenbilanz ist die Euro 08 ein
absoluter Sonderfaktor von grosser Tragweite. Dies wurde zwar beim
Reporting berücksich-tigt, es dürfte aber klar sein, dass
eine
eindeutige Trennung schwierig war. Eine abschlies-sende Bilanz zu
Police Bern ist Ende 2009 möglich. Der Gemeinderat ist deshalb
bereit
das GB/JA! Postulat erheblich zu erklären. Im Gegenzug bitten wir
Sie
um Annahme des Begrün-dungsberichtes zu Traktandum 14.
--- VIDEOÜBERWACHUNG ---
15 Interfraktionelle Motion SVP/JSVP, FDP mit CVP (Reto Nause, CVP/Beat
Schori, SVP/Philippe Müller, FDP): Videoüberwachung zur
Vorbeugung und
Aufklärung krimineller Handlungen
Geschäftsnummer 08.000262 / 09/040 Reg. 23/-00
Die Gemeinden im Kanton Bern sollen die Möglichkeit von
Videoüberwachungen im öffentli-chen Raum erhalten. Die
vorberatende
Kommission des bernischen Grossen Rates hat die entsprechende
Teilrevision des Polizeigesetzes einstimmig zuhanden des Grossen Rates
verabschiedet. Die Kommission hält eine einzige Lesung im Grossen
Rat
für ausreichend. Diese ist für die Session im September 2008
vorgesehen. Der Gemeinderat soll deshalb mög-lichst schnell die
konkrete Ausgestaltung von Videoüberwachungsmassnahmen in der
Stadt
Bern einleiten.
Am 17. August 2005 hat der Gemeinderat die Einstellung des
Rechtssetzungsprojekts für die Videoüberwachung des
öffentlichen Raums
beschlossen. Dies mit der Begründung bis zu einer allfälligen
Schaffung
einer kantonalen Rechtsgrundlage von einer städtischen Regelung
für die
Videoüberwachung des öffentlichen Raums abzusehen. Ein
weiterer Grund
für die Ein-stellung waren auch politische Differenzen. Diese
dürften
nun aufgrund der Situation auf kan-tonaler Ebene nicht mehr vorhanden
sein. Zudem hat die SP Schweiz ihre Haltung zur Video-überwachung
revidiert: Sie hält in ihrem Positionspapier vom 24. Juni 2008
fest:
"gezielte, den Datenschutz wahrende Videoüberwachung kann zur
Vorbeugung von Vandalismus und zur Aufklärung von Verbrechen
beitragen." Damit ist die Schaffung einer klaren Rechtsgrund-lage auch
auf kommunaler Ebene wohl mehrheitsfähig.
Daher wird der Gemeinderat aufgefordert, den gezielten und den
Datenschutz wahrenden Einsatz der Videoüberwachung in die Wege zu
leiten.
Begründung der Dringlichkeit:
Das Problem per se ist dringlich, mittlerweile sogar für die SP.
Sobald
die gesetzliche Grund-lage im kantonalen Recht gegeben ist, soll die
Umsetzung in Bern umgehend erfolgen kön-nen.
Bern, 14. August 2008
Interfraktionelle Motion SVP/JSVP, FDP mit CVP (Reto Nause, CVP/Beat
Schori, SVP/Philippe Müller, FDP), Ueli Jaisli, Mario Imhof,
Bernhard
Eicher, Thomas Balmer, Henri-Charles Beuchat, Erich J. Hess, Roland
Jakob, Thomas Weil, Dannie Jost, Hans Peter Ae-berhard, Karin
Feuz-Ramseyer, Christoph Zimmerli
Die Dringlichkeit wird vom Stadtrat abgelehnt.
Antwort des Gemeinderats
Im Jahre 2001 begann die Stadt Bern mit der Erarbeitung einer
gesetzlichen Grundlage zur Videoüberwachung im öffentlichen
Raum. Das
in Auftrag gegebene Gutachten von Prof. Dr. Markus Müller von der
Universität Bern vom 8. August 2005 kam jedoch zum Schluss, dass
den
Gemeinden im Bereich der Sicherheitspolizei die Zuständigkeit zum
Erlass eines Regle-ments betreffend den Einsatz von Videogeräten
zum
Zwecke der Deliktsprävention (dissuasive Überwachung) fehlt.
Vielmehr
müsste eine gesetzliche Grundlage aufgrund der geltenden
Zuständigkeitsordnung vom kantonalen Gesetzgeber neu geschaffen
werden.
Im September 2008 hat der Grosse Rat des Kantons Bern die Vorlage zur
Teilrevision des kantonalen Polizeigesetzes verabschiedet und darin
unter anderem die kantonalrechtliche Gesetzesgrundlage zur
Videoüberwachung im öffentlichen Raum für die Gemeinden
des Kan-tons
Bern geschaffen. So sieht Artikel 51a nPolG vor, dass die Gemeinden mit
Zustimmung der Kantonspolizei an einzelnen öffentlichen und
allgemein
zugänglichen Orten, an denen Straftaten begangen worden sind oder
an
denen mit Straftaten zu rechnen ist, zur Ver-hinderung und Ahndung von
Straftaten Bildübermittlungs- und Bildaufzeichnungsgeräte
für die
Videoüberwachung einsetzen können. Mit dieser Bestimmung
wurde für die
Gemeinden die Kompetenz geschaffen, im Rahmen ihrer
sicherheitspolizeilichen Funktion unter bestimmten Voraussetzungen aus
deliktspräventiven Gründen Videoüberwachungen im
öffentlichen Raum
durchzuführen.
Zurzeit ist eine Ausführungsverordnung des Regierungsrats zu
Artikel
51a nPolG bei der Poli-zei- und Militärdirektion des Kantons Bern
in
Erarbeitung. Artikel 51f nPolG hält dabei die wichtigsten
Verordnungsbestandteile fest: Zustimmungsverfahren,
Kennzeichnungspflicht, Evaluation der Wirksamkeit der
Videoüberwachung,
Informationspflicht der Gemeinden, tech-nische Überprüfung
der
Bildaufzeichnungsgeräte, organisatorische und technische
Massnah-men
zum Datenschutz sowie die Führung eines öffentlich
einsehbaren
Katasters der im Kan-tonsgebiet aufgestellten Kameras. Diese neue
Videoverordnung wird die dissuasive Video-überwachung unter
Berücksichtigung der Schwere des Grundrechtseingriffs und der
daten-schutzrechtlichen Aspekte einheitlich und umfassend regeln und
soll wie das revidierte Poli-zeigesetz auf den 1. Juli 2009 in Kraft
treten.
Weil die dissuasive Videoüberwachung ein sicherheitspolizeiliches
Instrument darstellt und gemäss Artikel 9 PolG die Aufgaben der
Sicherheitspolizei in der Verantwortung der Gemein-den liegen, steht es
letztlich in deren Zuständigkeitsbereich, ob sie von dieser
Möglichkeit
Gebrauch machen wollen.
Die Stadt Bern hat somit einen Grundsatzentscheid über den Einsatz
von
Videoüberwa-chungsmassnahmen in der Stadt Bern zu treffen und die
innerstädtische Zuständigkeit für den Einsatz von
dissuasiven
Videoüberwachungsmassnahmen zu regeln. Dabei ist die Gemeinde an
die
verbindlichen kantonalen Vorgaben gebunden, weshalb zunächst die
kantonalen Voll-zugsbestimmungen abzuwarten sind, bevor beurteilt
werden kann, was von der Gemeinde zu regeln bleibt.
Folgen für das Personal und die Finanzen
Die konkreten Auswirkungen für das Personal und die Finanzen
können erst im Rahmen der Prüfung erhoben werden.
Gemeinderatsantrag
Der Gemeinderat beantragt dem Stadtrat, die Motion abzulehnen; er ist
jedoch bereit, den Vorstoss als Postulat entgegen zu nehmen.
Bern, 11. Februar 2009
Motionär Philippe Müller (FDP) für die FDP-Fraktion: Mit
diesem
Vorstoss wird der Gemeinde-rat aufgefordert "den gezielten und den
Datenschutz wahrenden Einsatz der Videoüberwa-chung in die Wege zu
leiten". Das ist bewusst sehr offen und zurückhaltend formuliert,
man
lässt dem Gemeinderat alle Freiheit für ein behutsames
Vorgehen. In
seiner Antwort nimmt der Gemeinderat in der Sache selber nicht
Stellung: Gegen Videoüberwachung bringt er kein Argument vor,
einmal
mehr will er warten und die Motion als unverbindliches Postulat
über-weisen. Er will warten, bis die Verordnung in sechs Wochen in
Kraft tritt. Dabei wäre das Ti-ming jetzt ideal: Die Verordnung,
also
das Gesetz liegt vor, man kann jetzt tätig werden, um im Sommer
oder
Herbst bereit zu sein. Die Antwort ist nicht befriedigend.
Um den gezielten und den Datenschutz wahrenden Einsatz der
Videoüberwachung in die We-ge zu leiten, ist jetzt der richtige
Moment,
aber der Gemeinderat drückt sich. Wir brauchen keinen Bericht
mehr, es
gilt jetzt zu entscheiden. Videoüberwachung ist nicht das
Allheilmittel, das alle Probleme löst. Wenn beispielsweise ein
Vermummter eine Gewalttat begeht, nützt das Video nicht viel, der
Einsatz unter den Lauben ist beschränkt wirksam und einen
grossflä-chigen Einsatz wollen wir auch nicht. Aber es gibt
durchaus
Stellen, wo Gefahr und Gefähr-dung dadurch reduziert werden
können, so
in der Passage zwischen Bollwerkbrücke und Bahnhofparking oder der
dunklen Passage hinter dem Freudenbergzentrum, wo die Situation durch
Videoüberwachung entschärft werden kann.
Zur Frage der Wandlung der verbindlichen Motion in ein unverbindliches
Postulat: Ein Postu-lat hat einen geringen Stellenwert für den
Gemeinderat. Diese Vorstösse überweist man, ob-wohl man
dagegen ist,
weil sie null Wirkung haben. Man schiebt sie auf die lange Bank und
macht alle paar Jahre wieder zu demselben Thema einen Bericht um es am
Schluss doch abzulehnen. Der Gemeinderat hat alle Grundlagen zur
Entscheidung. Seit Jahren wird dar-über diskutiert, der
Gemeinderat
will diese offene, behutsam und zahm formulierte Motion einfach nicht
überweisen. Bezeichnenderweise findet sich in der Antwort kein
inhaltliches Argument. Die Frage an den Stadtrat ist klar: Will man
Videoüberwachung, ja oder nein? Hät-te der Gemeinderat
wirklich nur
Zeit gebraucht, hätte er ja die Frist verlängern können,
so wie bei der
Initiative "Für eine sichere Stadt Bern". Diese Motion wird nicht
gewandelt.
Fraktionserklärungen
Hasim Sancar (GB) für die Fraktion GB/JA!: Der Titel dieser Motion
ist
trügerisch, weil er mit Videoüberwachung Vorbeugung und
Aufklärung
krimineller Handlungen verspricht. Und der Gemeinderat lenkt prompt
ein, wenn er sich in der Antwort tendenziell für eine
Einführung dieses
Überwachungssystems ausspricht.
Wir halten das aus folgenden Gründen für fragwürdig: 1.
Die Erwartungen
sind hoch und irre-führend. Videoüberwachung ist kein
Allheilmittel,
obwohl sie von Sicherheitskräften und Poli-tikern und
Politikerinnen in
der Sicherheitsfrage immer wieder als solches gepriesen wird. Die
Erfahrungen in England zeigen, dass Videoüberwachung nicht
wirklich die
erwünschte Ver-besserung bringt. Der zuständige
Videoüberwachungsermittler der britischen "Association of Chief
Police
Officers" räumte anlässlich einer parlamentarischen
Anhörung ein, die
dicht ü-berwachenden Kameras in Grossbritanniens Innenstädten
verhinderten Gewaltverbrechen und spontan begangene Straftaten nicht
und die Abschreckungswirkung sei gering. Ein Schlag ins Gesicht, wenn
man bedenkt, dass das Königreich dafür Hunderte Millionen
Pfund
investierte. Mittlerweile überdenken die Briten ihren blinden
Enthusiasmus für die totale Ü-berwachung durch Kameras.
2. Im Falle einer Einführung der Videoüberwachung in der
Stadt Bern
werden die ersten Ka-meras an sogenannt neuralgischen Orten
aufgestellt. Noch ist offen, welche Orte damit ge-meint sind, welche
Kriterien gelten sollen und wer diese definiert. Folge der Installation
erster Kameras wäre eine Verlagerung der wenigen kriminellen
Vorkommnisse an vorerst nicht als neuralgisch eingestufte Orte. Das
bietet Grund, da auch gleich Videoüberwachung zu instal-lieren.
Videoüberwachung braucht Kontrolle durch die Polizei, die diese
Daten
auswertet. Eine Unmenge an Daten, die wegen knappen Ressourcen nicht
richtig ausgewertet werden können, bzw. gelöscht würden,
wenn sie nicht
von strafrechtlicher Relevanz sind. Der Teufel-kreis wird kompliziert,
die Wirkung auf die Sicherheit bleibt gering. Ausser Spesen nichts
ge-wesen.
3. Überwachung ist nicht gleich Überwachung. In seiner
Antwort erwähnt
der Gemeinderat, dass der Grosse Rat im September 2008 die Vorlage zur
Teilrevision des kantonalen Polizei-gesetzes verabschiedete, darunter
auch die kantonalrechtliche Gesetzesgrundlage zur
Video-überwachung im
öffentlichen Raum für die Gemeinden des Kantons Bern. Die
Verabschie-dung dieser Vorlage war nur unter Ausschluss der
Echtzeitüberwachung möglich. Das bedeu-tet, dass die Videos
nur
aufgrund eines konkreten Ereignisses angeschaut würden. In der die
Ausführungsbestimmungen regelnden Verordnung missachtete der
zuständige
Polizeidirektor Hans-Jürg Käser die Meinung der
gesetzgebenden Gewalt
und führte die Live-Überwachungen ein. Wir fühlen uns
hinters Licht
geführt. Diese Verordnung lässt zu, dass nicht nur Polizisten
und
Polizistinnen, sondern auch Hausabwarte und anderes nicht-polizeiliches
Personal sich als Big Brother betätigen und schauen, wer sich wo
und
wie live verhält. Ob diese Verordnung einer juristischen
Überprüfung
standhält, bleibt offen.
Zum Schluss rufe ich zwei Dinge in Erinnerung: Erstens ist Bern eine
der sichersten Städte und zweitens gibt es keine
Nullkriminalität. Auf
Kameras zu setzen ist einfach, doch wäre es für eine
Rot-Grün-Mitte
Regierung angebracht, auf bewährte und nachhaltige Alternativen
zur
Videoüberwachung zu setzen, wie z.B. die Gestaltung des
öffentlichen
Raums und die Prä-vention. Ich bitte Sie, diesen Vorstoss
abzulehnen
und die öffentlichen Räume nicht an den Big Brother
auszuliefern.
Claude Grosjean (parteilos) für die GLP-Fraktion: Die Diskussion
über
solch restriktive Mass-nahmen stellt für uns als liberale Partei
natürlich eine Herausforderung dar. Wir kamen zum Schluss, dass
die
Freiheit eines Schutzes bedarf, der mit Videoüberwachung punktuell
und
pragmatisch erreicht werden kann. Videoüberwachungen sind aber
immer
die Ultima Ratio.
Wenn man sich mit Kriminologie beschäftigt, weiss man, dass nicht
die
Strafhöhe jemanden von einem Delikt abhält, sondern die
Strafwahrscheinlichkeit. In dem Zusammenhang bietet
Videoüberwachung
ein ziemlich probates Mittel, indem die
Aufklärungswahrscheinlichkeit
ei-nes Deliktes deutlich erhöht wir, wenn auch nur örtlich
beschränkt.
Dies bedeutet aber einen Eingriff in die persönliche Freiheit und
die
informelle Selbstbestimmung einer Person. Dieser Eingriff setzt die
Einwilligung der Person voraus. Das heisst, die Videokameras
müssen
deut-lich sichtbar sein. Der Hinweis "Achtung Videoüberwachung"
ist
nicht ausreichend, denn dem begegnet man heutzutage überall. Erst
die
deutliche Sichtbarkeit der Kameras ist wirksam.
Zum Argument, Videoüberwachung führe zu einer Verlagerung der
Kriminalität: Dem mag so sein, aber man kann die Orte meiden,
wohin
sich die Kriminalität verlagert und somit ist das Problem
gelöst.
Bei einem Reglement ist es wichtig, den datenschützerischen
Bedenken
Rechnung zu tragen. Das bedeutet folgende Festlegungen: Wann die
Aufnahmen gelöscht werden und unter wel-chen Bedingungen die
Aufnahmen
eingesehen werden können. Das Thema der Live-Überwachung ist
ein
unschönes Nebengeplänkel.
All diesen Überlegungen führten uns zum Schluss, dass wir
diese Motion
allenfalls als Postu-lat überweisen können, auch wenn der
praktikable
Aspekt der Videoüberwachung nachvoll-ziehbar erscheint.
Daniel Klauser (GFL) für die Fraktion GFL/EVP: Die Mehrheit
unserer
Fraktion sieht die Vi-deoüberwachung nicht als Allheilmittel.
Dabei
kann man sich, wie Hasim Sancar, auf Erfah-rungen im Ausland
abstützen.
Das Beispiel England zeigt, dass dadurch nicht alle Probleme
gelöst
werden und weder bei der Prävention noch der Aufklärung von
Verbrechen
ein grosser Beitrag geleistet wird. Bei einem fragwürdigen Nutzen
fallen die hohen Kosten besonders ins Gewicht. Die Auswertung der Daten
ist sehr aufwendig. Für uns kommen Videokameras nur in
Einzelfällen
infrage. Der Nutzen muss ausgewiesen sein, es darf nicht zu einer
blossen Ver-lagerung führen.
Damit wir der Videoüberwachung zustimmen können, brauchen wir
die
Gewähr, dass sie nur in Einzelfällen eingesetzt wird und dem
Datenschutz Rechnung getragen wird. Live-Überwachung
unterstützen wir
keinesfalls. Wir können die Aufzeichnung und deren Auswer-tung nur
akzeptieren, falls dadurch jemand seiner gerechten Strafe
zugeführt
werden kann.
Wie der Gemeinderat darlegt, ist der Inhalt der Verordnung des
Regierungsrates entschei-dend. Die Verordnung wurde vom Regierungsrat
Ende April erlassen. Entgegen der Absicht des Grossen Rates im
Gesetzgebungsprozess brachte der Regierungsrat, sozusagen durch die
Hintertür, die Direktüberwachung ein. Dabei verspielte er das
in
Zusammenhang mit der Videoüberwachung absolut zentrale
Vertrauensmoment. Das goutieren wir nicht, denn Ver-trauen ist in
Zusammenhang mit dem Datenschutz absolut zentral. Aus diesem Grund
können wir den Vorstoss nicht als Motion unterstützen, als
Postulat
hätten wir ihn unterstützt, aber das steht ja ausser
Diskussion. Wir
wollen dem Gemeinderat keinen Blankoscheck ausstellen. Der
Motionär
erwähnte, dass dieser Vorstoss dem Gemeinderat alle Freiheiten
liesse,
eben genau das wollen wir nicht. Wir wollen mitbestimmen, unter welchen
Bedingungen wir diese Videoüberwachung zulassen.
Jimy Hofer (parteilos) für die Fraktion SVPplus: Dass Philippe
Müller
den Vorstoss nicht in ein Postulat umwandelt, ist begreiflich. Es ist
glaubhaft, dass der Gemeinderat jetzt alle Mittel in der Hand
hält, um
Farbe zu bekennen. Bei einem Postulat geschieht nichts. Nur durch die
Motion erhalten wir eine Entscheidung, ob man die Videoüberwachung
will
oder nicht.
Die Behauptung, Videoüberwachung bringe nichts, ist
realitätsfremd.
Videoüberwachung zei-tigt sehr wohl Resultate: An YB- und
SCB-Matches
sind Kameras im Einsatz, man kann die Leute genau fixieren, so wird
nicht der Falsche verdächtigt und es gibt keine
Pauschalver-dächtigungen. Dank Videoüberwachung kann man den
wirklichen
Täter dingfest machen.
Die Mehrheit im Gemeinderat will nichts unternehmen. Die Motion fordert
eine Entscheidung und keinen erneuten Bericht. Wir haben jetzt die
gesetzlichen Grundlagen und wollen ein Re-sultat. Richtig eingesetzt -
und so wird der Gemeinderat es wohl auch handhaben - können
gewisse
Plätze durch Videoüberwachung von der personellen
Überwachung entlastet
werden.
Edith Leibundgut (CVP) für die Fraktion BDP/CVP: Um
handlungsfähig zu
sein, braucht der Gemeinderat einen Auftrag vom Parlament. Wir wissen
alle, dass der Gemeinderat in der jet-zigen Zusammensetzung niemals
bereit wäre, ausser Verkehrskameras bei Rotlichtern, ir-gendeine
Kamera
aufzustellen.
Unsere Fraktion wäre bereit in ein Postulat zu wandeln und
bedauert,
dass man das nicht machen kann. Bei den zunehmenden Übergriffen
auf
Leib, Leben und Gut setzen sich die Gemeinden mit komplexen
Sicherheitsfragen auseinander. Vandalismus und Gewalt im
öffent-lichen
Raum dürfen wir nicht ignorieren oder auf subjektives Empfinden
reduzieren, wie das in den letzten Jahren allzu oft geschah. Nicht nur
unsere Gemeinde weiss, dass Massnahmen notwendig sind, auch Bund und
Kantone setzten sich mit dem Thema der Videoüberwachung
auseinander und
schufen in der Zwischenzeit die notwendigen gesetzlichen Vorschriften.
Der Gemeinderat muss die konkrete Ausgestaltung von
Videoüberwachungsmassnahmen mög-lichst schnell angehen. Nach
den
Vorarbeiten bei Bund und Kantonen ist dies die folgerichtige Forderung
der Motion. Lässt sich eine Motion nicht durchsetzen, wäre
ein Postulat
ein erster Anstoss, um auf Gemeindeebene an die Arbeit zu gehen.
Videoüberwachung bedeutet für alle, die sich frei bewegen
wollen eine
einschneidende Mass-nahme. Aber die vielen gewaltbetonten Vorkommnisse
rund um den Bahnhof, die Schanze und die Reithalle schränken die
Freiheit der Menschen ebenfalls ein. Es gibt viele Plätze, die
gemieden
werden müssen, wie wir alle aus eigener Erfahrung wissen. Die
Sicherheit und da-mit die Freiheit können durch adäquate
Videoüberwachung in möglichst engem Rahmen an neuralgischen
Stellen
wiederhergestellt werden. Die Sicherheit und Freiheit der breiten
Be-völkerung ist über die sogenannte Freiheit einzelner
Krimineller zu
stellen. Mit dem vorliegen-den Vorstoss bitten wir den Gemeinderat, die
gezielte und den Datenschutz wahrende Video-überwachung in die
Wege zu
leiten.
Giovanna Battagliero (SP) für die Fraktion SP/JUSO: Die Diskussion
zur
Videoüberwachung im öffentlichen Raum ist in der
Öffentlichkeit, im
Stadtrat und in der SP kontrovers. Für die einen ist sie das
Wundermittel zur Verhinderung von Straftaten und die Bewahrung
subjekti-ver Sicherheitsgefühle. Für die anderen stellt sie
einen nicht
annehmbaren Eingriff in das ver-fassungsmässig geschützte
Recht auf
Privatsphäre dar und kein angemessenes Mittel zur Verhinderung von
Straftaten oder Verbesserung der Sicherheit. Die Mehrheit der
SP/JUSO-Fraktion ist der Ansicht, bei der Videoüberwachung handelt
es
sich um ein untaugliches In-strument.
Zum einen beschneidet die Videoüberwachung die Grundrechte von
Personen. Zum anderen verlangt die Einführung von
Überwachungskameras
zwangsläufig nach mehr. Sind einmal Videokameras an sogenannt
neuralgischen Orten installiert, verlagern sich die Straftaten. Damit
entstehen neue neuralgische Orte, die wiederum überwacht werden
müssen
- England lässt grüssen. Dort kann man keinen Meter mehr
gehen, ohne
überwacht zu werden, trotzdem ist die Kriminalitätsrate
nachweislich
nicht gesunken.
Trotz Kontroversen scheint die Akzeptanz der Videoüberwachung als
Instrument zur Verhin-derung bzw. Aufklärung von Straftaten und
Ordnungswidrigkeiten und zur Verbesserung des subjektiven
Sicherheitsgefühls in den letzten Jahren gewachsen zu sein. Auf
kantonaler Ebe-ne schufen Gross- und Regierungsrat die gesetzlichen
Grundlagen zur Einführung der Video-überwachung: Ab dem 1.
Juli 2009
können die Gemeinden im Kanton Bern den öffentlichen Raum mit
Videokameras überwachen. Das Hineinschmuggeln der
Echtzeitüberwachung
in die Verordnung durch Polizeidirektor Hans-Jürg Käser ist
hinterlistig und unhaltbar.
Wir nehmen diese wachsende Akzeptanz in der Bevölkerung zur
Kenntnis.
Tatsache bleibt, dass sich die Forschung über den effektiven
Beitrag
der Videoüberwachung zur objektiven Sicherheit nicht einig ist.
Einerseits greifen die Studien auf wenig auswertbares Material
zu-rück.
Andererseits scheint es, die Wirksamkeit von der Videoüberwachung
hängt
direkt von der Haltung des Verfassers bzw. des Auftraggebers einer
Studie ab. Die Forschungsergeb-nisse lassen sich bestenfalls als
"uneindeutig" bezeichnen.
Unsere Fraktion setzt auf andere Massnahmen als Videoüberwachung.
Die
physische, soziale und psychische Sicherheit jedes Menschen ist ebenso
vielschichtig wie die jeweiligen Mittel, die zu ihrer
Gewährleistung
ergriffen werden können. Bedauerlicherweise ist bei den
Bürgerli-chen
diese differenzierte Sichtweise nicht gefragt. Wir setzen auf
gestalterische und bauliche Massnahmen, z.B. eine bessere Beleuchtung
von neuralgischen Punkten oder Verbesserung der Sichtverhältnisse
durch
das Zurückschneiden von Büschen oder das Wegräumen von
Hindernissen.
Ebenso auf Massnahmen zur Belebung, auch braucht es an neuralgischen
Or-ten deutlich mehr Polizeipräsenz. Ich nenne unseren Vorstoss
zur
Grossen Schanze als Bei-spiel: Dort fordern wir zwecks Verbesserung der
Situation die Installation von Sportgeräten wie
Streetballkörben und
Volleyballnetzen, den Ausbau von Spielmöglichkeiten für
Kinder, die
aktive Förderung von Kulturaktivitäten (keine
Grossanlässe), einen
Barbetrieb mit Sitzplätzen auf der Einsteinterrasse, längere
Öffnungszeiten des SBB-Restaurants und nicht zuletzt mehr
Polizeipräsenz. Leider erscheint es Police Bern offenbar nicht
ausreichend, dass der Ge-meinderat hier einen Schwerpunkt für die
Präsenz definierte.
Unsere Fraktion lehnt den Vorstoss in Form der Motion entschieden ab.
Dolores Dana (FDP) für die FDP-Fraktion: Ich nehme das Votum der
SP
bezüglich der ge-nannten Polizeipräsenz auf und gehe davon
aus, dass
Sie unsere Initiative für Sicherheit bei der Abstimmung
unterstützen
werden. An die Adresse der GFL richte ich folgende Erklärung zum
Gesetzgebungsprozess auf Gemeindeebene: Der Gemeinderat ist nicht frei
in der Ges-taltung. Er macht einen Entwurf, der in der Kommission
überarbeitet wird, von da geht ein Vorschlag in den Stadtrat, der
diesen berät. So geschehen beim Schulreglement, beim
Kund-gebungsreglement, beim Abfallreglement usw. Wir können nicht
so
tun, als ob das Video-überwachungsreglement auf anderen Wegen
behandelt
würde. Wir wollen den Gemeinderat zu klaren Überlegungen
auffordern und
nicht ein Postulätchen lancieren, bei dem er zusagt, dies ein
wenig zu
prüfen. Es braucht einen verbindlichen Auftrag zum Handeln und das
funk-tioniert nur über eine Motion. Wenn Sie diese Motion nicht
unterstützen, drückt das gegen Aussen klar aus, das
Stadtparlament Bern
will keine Videoüberwachung. Zur SP und dem Diktum "England
lässt
grüssen". England bringen Sie sonst immer als gutes Beispiel -
siehe
Roadpricing: Dort verursacht Ihnen die Videoüberwachung kein
Problem.
Einzelvoten
Rolf Zbinden (PdA): Im Bund vom 1. Mai 2009 steht Interessantes zu
lesen: "Wir haben uns konstruktiv an der Gesetzesarbeit beteiligt und
sind nun hinters Licht geführt worden. Was der Polizeidirektor
hier
vorlegt, widerspricht ganz klar dem Willen des Gesetzgebers. Ich
fühle
mich hinters Licht geführt, das ist nicht gerade
vertrauenerweckend. Es
ist extrem problema-tisch, wenn ein solch sensibler Bereich durch die
Hintertüre geregelt wird. Ich fühle mich an der Nase
herumgeführt."
Diese Stossseufzer werden sich so oft wiederholen, wie Police Bern und
ihr oberster Dienstherr sich einer Sache annehmen. Vertrauen in
Strukturen, die sich letztlich bilden, um sich der Kontrolle von unten
zu entziehen, ist nicht unser Ding. Mit so ge-arteten Mechanismen
brauchen wir keine weiteren Erfahrungen zu sammeln. Ob
Videoüber-wachung, biometrische Ausweise oder die
Einschränkung der
freien Meinungsäusserung; sind diese Machtmittel einmal ins Spiel
gebracht, ist die Gier nach mehr Überwachung, Kontrolle und
Restriktionen nicht mehr aufzuhalten. Die PdA Bern ist nicht begierig
darauf, sich künftig in weiteren Bereichen mit der philosophisch
sehr
anspruchsvollen Interpretation der Begriffe operativ vs. strategisch zu
beschäftigen. Ob man sich nun aus operativen oder strategischen
Gründen
um den Datenschutz foutiert, macht keinen Unterschied. "Gezielte, den
Datenschutz wahrende Videoüberwachung kann zur Vorbeugung gegen
Vandalismus und zur Aufklärung von Verbrechen beitragen." Dieser
Satz
der Motion verdient es, in der aktuellen Diskussion zitiert zu werden:
So salopp wurden Vandalismus und Verbrechen noch selten in denselben
Topf geworfen. Führt man sich vor Augen, dass in gewissen Kreisen
Vandalismus im öffentli-chen Raum bereits bei einigen Formen der
Kunst
vorliegt, wird vorstellbar, welche Schleusen für die
Überwachung
geöffnet werden. Wollen wir uns die Frustration von
Hinters-Licht-Geführten ersparen, lehnen wir das Vorhaben zur
Videoüberwachung besser ab, solange die Entscheidung noch in
unserer
Hand liegt.
Hans Peter Aeberhard (FDP): Es ist eigenartig, wie in Zusammenhang mit
Fahndungsmitteln, wie Videoüberwachung, die Linken und Grünen
daraus
eine Grundrechtsproblematik produ-zieren. Aber was heisst das schon,
wenn man eine Person über den Waisenhausplatz gehen sieht? Man
weiss
nichts über sie, man weiss nicht, was sie in der Tasche hat, nicht
was
sie denkt oder gegessen hat, nicht wohin sie geht. Es erinnert mich an
das Bundesgericht, das in Zusammenhang mit der Grundrechtsdiskussion
die Frage behandelte, ob einem Gefangenen vorgeschrieben werden
dürfe,
ob er eine rote oder grüne Zahnbürste benutzt, oder einen
ge-streiften
Schlafanzug trägt. Diese Grundrechtsdiskussion hatten wir doch
hinter
uns gelassen, solche Diskussionen um Peanuts und Blödsinn. Es ist
keine
Frage von Grundrechten, wenn ich in einem Raum von der Kamera erfasst
werde und man später nachsehen kann, ob ich dort war. Grundrechte
haben
eine andere Bedeutung. Die Behauptung, die Freiheit des Bür-gers
werde
tangiert, wenn er durchs Blickfeld einer Kamera wandelt, ist
lächerlich. Auch der Vorwurf, der Polizeidirektor des Kantons Bern
beabsichtige einen Geheimdienst mit diesen Videos zu starten, ist
unhaltbar. Niemand der Vorredner gibt sich Rechenschaft ab
darüber,
dass in jedem Warenhaus, an jeder Tankstelle und in jeder Bank und in
vielen Privathäusern Kameras laufen. Wenn Sie in der Migros Butter
kaufen, weiss man mehr über Sie, als wenn Sie über den
Kornhausplatz
gehen. Wir sprechen von neuralgischen Punkten, wo Kameras durchaus
etwas bewirken. Das Argument der Verlagerung der Verbrechen ist
unverständlich. Ein Täter, der das Rathaus beschmieren will,
wird sich
kaum dorthin zurückziehen, wo keine Kameras sind. Die Idee ist
beispielsweise wichtige Fahrradparkplätze per Kamera zu sichern.
Diebe
werden sich nicht dort umtun, wo keine Fahrräder sind. Es geht um
die
Abschreckung und Identifizierung von Fahrraddieben. Wer anderes
behauptet und wer denjenigen, die Ge-setze machen um Verbrechen zu
bekämpfen unredliche Motive unterstellt, tut dies
fälschli-cherweise.
Es gibt genug Beispiele, wo Täter, die schwere Verbrechen
begingen,
dank Vi-deoüberwachung überführt wurden.
Henri-Charles Beuchat (CVP): Auch wenn Sie die Vorteile der
Videoüberwachung noch so oft preisen, wird das Geschäft
dadurch nicht
besser. Das Geschäft wird einzig durch die Um-wandlung in ein
Postulat
besser. Verfasser der Motion war Reto Nause von der CVP und Phi-lippe
Müller von der FDP macht sich hier zum Totengräber der
Videoüberwachung. Die Frak-tion CVP/BDP macht sich stark für
Sachpolitik, aber was hier läuft, ist Parteipolitik. Das
Par-lament
hätte heute einen wichtigen Schritt getan, scheiterte aber an
bürgerlichen Maximalfor-derungen und der Unbeweglichkeit der FDP.
Das
ist sehr zu bedauern. Unsere strategischen Beurteilungen gehen
auseinander, obwohl wir die Motion gemeinsam einreichten. Auch die SVP
wäre bereit, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
Michael Köpfli (GLP): Wenn hier die liberale FDP die
Videoüberwachung
derart glühend ver-tritt, kann ich mich als Verfechter des
liberalen
Rechtstaates und der individuellen Freiheit nicht zurückhalten.
Ich bin
von Grund auf staatskritisch, wie die FDP in vielen Bereichen auch. Ich
wehre mich ganz entschieden gegen die präventive Überwachung
aller
Bürgerinnen und Bürger. Leider findet die Unterscheidung
zwischen
Prävention und einem Präventivstaat in unserer Gesellschaft
zu wenig
statt. Ich lese dazu eine Definition vor: "Von einem
Präven-tivstaat in
Gegensatz zu einem Rechtsstaat spricht man bei einem Staat, der nicht
nur seine Bürger wegen begangener Rechtsverletzungen verfolgt,
sondern
schon im Vorfeld seine Bür-ger möglicher Rechtsverletzungen
verdächtigt
und sie deshalb präventiv überwacht." So bin ich froh, dass
es die GLP
gibt, denn hier wird deutlich, dass wir die einzige wirklich liberale
Partei sind.
Peter Bühler (SVP): Laut den Erfahrungen mit der Überwachung
der
Bahnhöfe durch SBB und BLS fand dort, wo diese explizit
durchgeführt
wurde, eine klare Verbesserung statt. In Deutschland setzten
verschiedene Städte auf die Videoüberwachung und die
können
nach-weislich belegen, dass sie Erfolge erzielten. Interessanterweise
schreit niemand auf, wenn es um den motorisierten Individualverkehr
geht. Da müssen Kameras aufgestellt werden, damit die bösen
Autofahrer
nicht unerlaubte Manöver machen. Geht es aber um die Absicherung
eines
öffentlichen Platzes, ertönt sogleich der Protest, es
würden hier
persönliche Rechte verletzt. Damit müssen Sie aufhören,
denn das Gesetz
gilt doch für alle gleich.
Philippe Müller (FDP): Nachdem ich Michael Köpfli
zuhörte, glaube ich,
er spreche von einer anderen Vorlage als ich. Hier wiederhole ich
Auszüge aus meinem Text: Ich sagte, die Video-überwachung sei
nicht das
Allheilmittel, sie sei nicht überall einsetzbar, sie nütze
bei
ver-mummten Tätern nicht viel und wir wünschten keinen
grossflächigen
Einsatz. Das Argument vom Präventivstaat ist ein untauglicher
Versuch,
sich selber besser darzustellen, indem man die andern in ein schlechtes
Licht rückt. Unsere Vorlage verlangt etwas anderes, nämlich
"den
gezielten, den Datenschutz wahrenden Einsatz (…) in die Wege zu
leiten". Von Präventivstaat kann keine Rede sein.
Direktor SUE Reto Nause für den Gemeinderat: Die kantonalen
Rechtsgrundlagen im Bereich Videoüberwachung sind vorhanden, die
Verordnung wurde vor wenigen Tagen verabschiedet. Diese regelt die
Verantwortlichkeiten auf kantonaler Ebene: Zustimmungsverfahren,
Kenn-zeichnungspflicht der Kameras und Evaluation der Wirksamkeit der
eingesetzten Videoüber-wachung. Auch werden die zu ergreifenden
technischen und organisatorischen Massnahmen zum Datenschutz geregelt.
Weiter ist vorgesehen, einen öffentlichen Kataster zu erstellen.
Die
Gemeinden wären somit in der Lage bei der Kantonspolizei
Videoüberwachung zu bestel-len. Voraussetzung ist die
vorgängige
Regelung der folgenden Punkte innerhalb der Gemein-den: Es braucht
einen Grundsatzentscheid, eine Definition der Zuständigkeiten
mittels
Reg-lement und eine klare Bezeichnung der Standorte. Zudem müsste
man
mit einer Kreditvorlage die Zustimmung des Stadtrates bekommen, denn
die Kosten überschreiten die Limiten. Per-sönlich bin ich der
Meinung,
dass diese Massnahme einer möglichst breiten Abstützung
be-darf, das
bedeutet sogar einen Volksentscheid. Umfangreiche Vorarbeiten sind
erforderlich, die demokratischen Abläufe sind gesichert. Ein
flächendeckender Einsatz von Videoüberwa-chung kommt nicht
infrage. Ein
gezielter Einsatz nach dem Vorbild von St. Gallen könnte in Bern
Entlastung bringen, erstens im Bereich des Stadions bei Spielen mit
hohem Gewaltpo-tenzial, zweitens in einzelnen Gassen der Innenstadt, wo
Straftaten gehäuft auftreten und andere Massnahmen wenig Wirkung
zeigen
oder nicht realisierbar sind. Das System in St. Gallen ist innovativ,
weil die Videoüberwachung an Notrufsäulen gekoppelt ist - das
bedeutet,
in kritischen Situationen genügt ein Klick und die Polizei hat das
Echtzeitbild aufgeschaltet.
Ich appelliere an den Motionär, den Vorstoss zu wandeln, denn eine
Mehrheit würde diese Forderung als Postulat unterstützen. Ein
angenommenes Postulat würde die notwendigen Vorarbeiten
ermöglichen,
eine abgelehnte Motion löst hingegen gar nichts aus. Der
Gemein-derat
empfiehlt Ihnen die Annahme als Postulat.
Beschluss
Der Stadtrat lehnt die Motion ab (25 Ja, 41 Nein, 3 Enthaltungen).