MEDIENSPIEGEL 4.6.09
(Online-Archiv: http://www.reitschule.ch/reitschule/mediengruppe/index.html)

Heute im Medienspiegel:
- Reitschule-Programm
- Skatepark im Stadtrat; MM Reitschule
- Neonazi-Treff in Langenthal
- Hooligan-Grippe: 69 identifiziert in BE; Sicherheitskosten BE; Schnellgerichte SG
- Party-Drogen BE
- Antirassismus-Kampagne
- Rabe-Info 3. + 4.6.09
- Quellgasse 5 in Biel besetzt
- Rigistrasse-Squat soll bleiben
- Offpride + Queerscapes statt Europride-Kommerz
- Sempach will Juso-Demo-Sicherheitskonzept
- Second@s gegen Clubrassismus
- Bettlerhatz im Aargau
- Stadtrat 14.5.09: (St)Reitschule; Pinto-Kritik; Police BE; Videoüberwachung

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REITSCHULE
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Do 04.06.09
20.30 Uhr - Tojo - Schanotta nach einem Stück von Georg Seidel. Gruppe Wolna.
22.00 Uhr - Rössli - Pa-tee - dubstep/grime indie/rock

Fr 05.06.09
20.30 Uhr - Tojo - Schanotta nach einem Stück von Georg Seidel. Gruppe Wolna.

Sa 06.06.09
20.30 Uhr - Tojo - Schanotta nach einem Stück von Georg Seidel. Gruppe Wolna.

So 07.06.09
09.00 Uhr - Grosse Halle - Flohmarkt und Brunch
15.00 Uhr - Tojo - Schanotta nach einem Stück von Georg Seidel. Gruppe Wolna.
19.00 Uhr - Tojo - Schanotta nach einem Stück von Georg Seidel. Gruppe Wolna.

Infos: www.reitschule.ch

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SKATEPARK
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bernerzeitung.ch 4.6.09

Stadtrat entscheidet über Skatepark

Von Tanja Kammermann

Der Skatepark auf dem Vorplatz der Reitschule ist so weit, wie noch nie. Vor einer Woche wurde zwischen der Stadt Bern, den SBB, den Stadtbauten Bern und dem Verein Saktepark "sk8.be" eine Vereinbarung abgeschlossen. Heute wird das Thema im Stadtrat diskutiert.

Der Gemeinderat zeigt sich bereit, einen Kredit von 28'000 Franken an die Planung beizusteuern. Für den Bau der Skateanlage müsse der Verein selber aufkommen. Die Betreiber rechnen mit Kosten von rund 250'000 Franken. Die Initianten haben nach eigenen Angaben bereits die Hälfte der Mittel zusammengetragen. Viele Sponsoren hätten ihre Zusicherung jedoch an die Bedingung geknüpft, dass sie Werbefläche am SBB-Eisenbahnviadukt bekämen, sagt der Präsident des Fördervereins, Pablo Cherpillod. Genau dies aber widerspricht dem Eisenbahnrecht. Der Verein sucht weitere Geldgeber: Gönner können für zehn Franken zehn Quadratzentimeter erwerben.

Reto Nause (CVP), damals noch Stadtrat, und Susanne Elsener (GFL) fordern in einer gemeinsamen Motion die rasche Aufwertung des unwirtlichen Vorplatzes der Reitschule mittels Skatepark . Durch "Bewegung und Begegnung" lasse sich der Brennpunkt entschärfen. Der Vorstoss ist für die heutige Stadtratssitzung traktandiert.

Reitschule erfreut

In einer Mitteilung von heute Donnerstag zeigt sich die Reitschule erfreut über die Massnahmen zur Verbesserung der Situation auf dem Vorplatz und der Schützenmatte. Auch die Reitschule werde diesen Sommer wieder mit verschiedenen kulturellen Anlässen ihren Beitrag zur Belebung leisten.

Konto-Nummer Skatepark
Unterstützungskonto PC-Nr.:30-590-8 (Migros Bank); IBAN: CH 37 084 010 161 519 108 07

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Medienmitteilung der Reitschule Bern vom 4.6.09

Betrifft:
Motion Reto Nause (CVP)/Susanne Elsener (GFL): Aufwertung des Vorplatzes der Reitschule durch einen Skatepark: Planungskredit bzw. Baugenehmigung durch die Stadt

Für die Stadtratsitzung vom 4. Juni 2009 ist die Motion Nause/Elsener betreffend den Skatepark vor der Reitschule traktandiert. Der Gemeinderat zeigt sich zudem bereit, einen Kredit von 28 000 Franken an die Realisierung beizusteuern. Eine Vereinbarung zwischen Stadt Bern, SBB, Stadtbauten Bern und dem Verein Skatepark "sk8.be" für den Betrieb einer Skateanlage auf dem Vorplatz der Reitschule ist bereits abgeschlossen worden.

Die Reitschule ist sehr erfreut, dass es mit dem Skatepark nun endlich vorwärts geht und hofft, dass das Parlament der Motion zustimmt und der Verein  "sk8.be" die nötige (finanzielle) Unterstützung findet.

Besonders positiv bewerten wir, dass im Parlament endlich wieder einmal über eine nicht-repressive Massnahme zur Verbesserung der Situation auf dem Vorplatz und der Schützenmatte debattiert wird.

Die ReitschülerInnen ihrerseits sind daran, auch diesen Sommer mit einer Terassenbar, verschiedenen kulturellen Anlässen sowie regem Spielbetrieb - neben Pingpong und Badminton auch mit dem diesjährigen Sommerhit "Kupp" (http://www.plop-and-fly.de/html/das_kupp_-_spiel.html) - ihren Beitrag zur Belebung des Vorplatzes zu leisten.

Überdies dankt die Reitschule den Initianten von "sk8.be" für den langen Schnauf!

Mit freundlichen Grüssen
Reitschule Bern
Mediengruppe
medien@reitschule.ch

Hintergrund:

Ende April 2005 hatte der Gemeinderat zahlreiche Massnahmen abgesegnet, die die bereits damals prekäre Situation auf dem Vorplatz der Reitschule verbessern sollten. Dazu wurde ein Kredit über 150'000 Fr! anken gesprochen. (Text im megafon Nr. 284 vom Juni 2005. http://megafon.ch/html/artikel.php?IDArtikel=825)

Eine dieser Massnahmen war die Realisierung eines Skatepark in Zusammenarbeit mit dem Vereins "sk8.be".

Der Verein "sk8.be" sucht nach wie vor UnterstützerInnen und verkauft Anteile der Skaterbahn quadratzentimeterweise. Ab 10 Franken für 10x10 cm ist man dabei: http://www.sk8.be

Unterstützungskonto PC-Nr.:30-590-8 (Migros Bank); IBAN: CH 37 084 010 161 519 108 07

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NEONAZIS BE
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BZ 4.6.09

Langenthal

Zoff wegen Nazi-Treffpunkt

Die Bewohner der Langenthaler Blumenstrasse sind sauer. Jede Woche treffen sich auf dem benachbarten Areal der Porzellanfabrik Neonazis zum Biertrinken und Partymachen. Nun hat die Stadt reagiert und eine Aussprache durchgeführt. Eine rasche Schliessung des Nazitreffs in der alten Lagerhalle (Bild) dürfte es gemäss Polizeiinspektor Andreas Ryf aber nicht geben. "Da müssten schon klare Verstösse vorliegen." ste

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Nazitreff stinkt den Anwohnern

Das Areal der Langenthaler Porzellanfabrik als Hort der Neonazis: Jede Woche treffen sie sich in einer ehemaligen Lagerhalle zum Biertrinken und Partymachen. Jetzt hat die Stadt eine Aussprache durchgeführt.

Von Auswärtigen wird die Stadt Langenthal gerne als Hort der rechten Szene bezeichnet - offenbar nicht ganz zu Unrecht. Seit gut einem Jahr blüht auf dem Areal der Langenthaler Porzellanfabrik ein Nazitreffpunkt auf. Meistens am Freitagabend treffen sich die Glatzköpfe in einer alten Lagerhalle, trinken Bier, hören laute Musik und sorgen mit ihren Autos für Lärm bis in die frühen Morgenstunden hinein.

Für die Bewohner der angrenzenden Blumenstrasse ein grosses Ärgernis. "Etwa zehn Mal habe ich schon die Polizei angerufen, doch passiert ist bisher nichts", sagt Markus Baggenstos, der direkt neben der Lagerhalle wohnt. "Wenn das so weitergeht, müssen wir Nachbarn uns zusammenschliessen und gemeinsam etwas unternehmen."

Fronten sind verhärtet

Am Dienstagabend haben sich Anwohner und Rechtsextreme schon mal zu einer Aussprache auf der Stadtverwaltung getroffen. Mit dabei auch Polizeiinspektor Andreas Ryf und Stadtpräsident Thomas Rufener. "Die Fronten sind verhärtet", weiss Ryf. Doch das Gespräch habe in einem kultivierten Rahmen stattgefunden, gewisse Lösungsansätze seien vorhanden.

Vertreten wurden die Rechtsextremen von zwei einschlägig bekannten Figuren: Benjamin Lingg, der als privater Mieter auftritt, und Dominic Lüthard, Vorsitzender der Partei national orientierter Schweizer (Pnos) in Langenthal. Beide gehören zur rechtsextremen Burgdorfer Rockband Indiziert - wobei die Porzi-Halle nicht etwa deren Übungslokal sei, wie Lüthard betont. Es handle sich da um "einen patriotischen Raum für einen grösseren Freundeskreis."

Ein Freundeskreis, der offenbar ziemlich gross ist: "Fahrzeuge aus der ganzen Schweiz, aus Deutschland und Italien stehen manchmal dort", sagt Anwohner Markus Baggenstos. "Als Privatperson würde ich es nicht wagen, mich bei diesen Leuten persönlich über den Lärm zu beklagen."

Scheiben und Zaun kaputt

Ausgeartet ist das rechtsextreme Treiben in der Nacht vom 21. auf den 22.März. Etwa 50 Personen hätten damals "ein kleines Festli gefeiert", wie Dominic Lüthard sagt. Offenbar wegen einer Frauengeschichte gerieten sich zwei der Glatzköpfe in die Haare, es kam zur Schlägerei, wobei der Zaun eines Einfamilienhauses in die Brüche ging. In derselben Nacht wurden im autonomen Kulturzentrum Lakuz an der Farbgasse mehrere Fensterscheiben eingeschlagen. Alles Zufall? "Ich hoffe nicht, dass unsere Gäste damit etwas zu tun haben", sagt Lüthard.

"Schliessung ist schwierig"

Trotz allem sieht die Stadt Langenthal von drastischen Massnahmen ab. "Das Lokal einfach zu schliessen wäre schwierig", ist Polizeiinspektor Andreas Ryf überzeugt. "Da müssten schon klare Verstösse gegen das Gesetz vorliegen." Allerding bleibe die Stadt nicht untätig. An der Aussprache am Dienstag wurde den Rechtsextremen mitgeteilt, dass sie zusätzliche Massnahmen zur Lärmdämmung ergreifen müssen und in Zukunft nicht mehr über die Blumenstrasse zu ihrem Lokal fahren dürfen. "Von dieser Seite her wird der Zugang am Abend abgesperrt", sagt Ryf.

Besitzerin des Gebäudekomplexes, zu dem neben dem Nazitreff auch eine Brockenstube gehört, ist eine Unternehmerin aus Lotzwil. Für eine Stellungnahme zu den Neonazis war sie gestern nicht erreichbar.

Stefan Schneider

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BIG BROTHERS VS HOOLIGAN-GRIPPE
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derbund.ch 4.6.09

69 Krawallmacher identifiziert

Polizei-Videos und Internet-Fahndung haben die Krawallmacher überführt. Derweil sucht die Polizei weiter und hat dazu neue Bilder ins Web gestellt.

Wie die Berner Kantonspolizei mitteilt, hat sie nach den Ausschreitungen im Zuge des Cupfinals zwischen den Berner Young Boys und dem FC Sion vom vergangenen 20. Mai bisher 69 Personen identifiziert. Vier davon wurden nach der Veröffentlichung ihrer Fotos im Internet ermittelt.

Unter den 69 Identifizierten befinden sich auch jene, welche im Rahmen des Cupfinals festgenommen worden waren. Zehn Personen wurden bereits zur Anzeige gebracht und weitere Anzeigen sollen folgen.

Laut Polizei konnten auf dem bisher ausgewerteten Filmmaterial mehrere mutmassliche Straftäter aus dem Umfeld der YB-Fans erkannt werden. Die Fotos dieser Personen würden nicht im Internet veröffentlicht. Die Polizei stellt aber weitere Fotos von mutmasslichen Straftätern ins Internet. (cpm/ap)

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bernerzeitung.ch 4.6.09

Neue Bilder am Hooligan-Pranger

Die Kantonspolizei Bern hat neue Hooligan-Bilder vom Cupfinal YB-Sion ins Netz gestellt. Bereits konnten 69 Straftäter identifiziert werden.

Vier Personen konnten nach der Veröffentlichung von Bildern im Internet identifiziert werden. Bei den anderen Straftätern handelt es sich um Personen, die am 20. Mai angehalten wurden.

Zehn Personen wurden bisher angezeigt, weitere Anzeigen folgen, wie die Polizei heute mitteilt.

YB-Fans gefilmt

Die Polizei identifizierte auf Filmmaterial mehrere Randalierer aus dem Umfeld der YB-Anhängerschaft. Deshalb wird das Bildmaterial nicht veröffentlicht. Bei der Suche nach Straftätern aus dem Wallis arbeitet die Polizei mit den Strafverfolgungsbehörden im Wallis zusammen.

Informationen an die Polizei: 031 634 41 11 (rue/pd)

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20min.ch 4.6.09

Cupfinal-Krawalle: 69 Personen identifiziert

Die Kantonspolizei Bern hat bislang 69 Personen identifiziert, die in die Krawalle rund um den Cupfinal in Bern verwickelt waren. Zudem stellen die Ermittler 17 neue Pranger-Fotos ins Internet.

Die Kantonspolizei Bern nimmt die Chaoten ins Visier: Vier der 69 identifizierten Personen wurden Dank dem Video-Pranger ermittelt. Zu den identifizierten Personen gehören auch diejenigen, welche am 20. Mai rund um den Cupfinal zwischen dem BSC Young Boys und dem FC Sitten angehalten worden waren. Zehn Personen wurden bisher angezeigt, weitere Anzeigen werden folgen.

Grossteil der Chaoten waren Berner Anhänger

"Gut zwei Drittel der ermittelten Personen gehören zum Umfeld der YB-Anhänger", sagte Polizei-Sprecher Jürg Mosimann auf Anfrage von 20 Minuten Online. Verfahren wurden unter anderem wegen Landfriendensbruch, Verstoss gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie wegen "Gefährdungs des Lebens" eingeleitet.

Die Täter konnten mit Hilfe umfangreichen Videomaterials identifiziert werden: "Nur wenige Videos stammen von Privaten, die allermeisten Videos sind Aufnahmen von Überwachungskameras", so Mosimann weiter.

17 neue Pranger-Fotos

Die Kantonspolizei Bern hat ausserdem 17 neue Fotos auf ihrer Homepage veröffentlicht, die 18 Personen zeigen, wie es auf Anfrage hiess. Vergangene Woche hatte die Polizei eine erste Serie mit zwölf Bildern ins Internet gestellt.

Auf dem bisher ausgewerteten Filmmaterial konnten mehrere mutmassliche Straftäter aus dem Umfeld der YB-Fans erkannt werden. Deren Fotos werden nicht noch zusätzlich ins Internet gestellt, wie es heisst. Bei den Ermittlungen nach unbekannten Personen aus dem Wallis arbeitet die Berner Poizei mit den dortigen Strafverfolgungsbehörden zusammen.

(am/sda)

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police.be.ch 4.6.09

Medienmitteilung vom 4. Juni 2009

Strafbare Handlungen im Rahmen des Cupfinals

Bereits 69 Personen identifiziert - weitere Bilder im Internet

pkb. Seit Beginn der Ermittlungen im Zusammenhang mit den Vorkommnissen vor, während und nach dem Cupfinal konnten bisher 69 Personen identifiziert werden. Nach Sichtung des Bildmaterials können jetzt weitere zu identifizierende Personen veröffentlicht werden.  

Im Rahmen ihrer Ermittlungen im Zusammenhang mit den Vorkommnissen rund um den Cupfinal vom 20. Mai hat die Kantonspolizei Bern bisher 69 Personen identifiziert; vier davon nach der Veröffentlichung im Internet. Zu den identifizierten Personen gehören auch diejenigen, welche am 20. Mai 2009 angehalten wurden. Zehn Personen wurden bereits zur Anzeige gebracht, weitere Anzeigen werden folgen.

Auf dem bisher ausgewerteten Filmmaterial konnten mehrere mutmassliche Straftäter aus dem Umfeld der YB-Anhängerschaft erkannt werden. In diesen Fällen gibt es keinen Anlass, die betreffenden Personen zusätzlich noch im Internet bildlich zu veröffentlichen. Bei den Ermittlungen nach unbekannten Personen aus dem Wallis arbeitet die Kantonspolizei Bern mit den dortigen Strafverfolgungsbehörden zusammen.  

Zu den Bildern
http://www.police.be.ch/site/index/pom_kapo_news/pom_kapo_news-detail.htm?newsid=30375&cat=tn

Vier Personen haben sich freiwilliig gemeldet (Medienmitteilung vom 2. Juni 09)
http://www.police.be.ch/site/index/pom_kapo_news/pom_kapo_aktuell_medienmitteilungen/pom_kapo_aktuell_mm-detail.htm?newsid=30438&cat=mm

Untersuchungsrichteramt III Bern-Mittelland

(jümo)

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Bund 4.6.09

Sicherheitskosten bleiben an Städten hängen

Grosser Rat Niemand stellte das Problem gestern im Grossen Rat in Abrede - die Kosten für die Sicherheit rund um Fussball- und Eishockeyspiele sind in den letzten Jahren enorm gestiegen. Bis zu 250000 Franken koste ein einziger Polizeieinsatz mittlerweile, SCB und YB beispielsweise würden einen marginalen Beitrag von je 60000 Franken pro Jahr beisteuern. Für den Rest seien grundsätzlich die Gemeinden verantwortlich, vorwiegend die Städte Bern, Thun, Biel und Langnau, sagte SP-Grossrat Bernhard Antener (Langnau). Er verlangte in einem Vorstoss, diese Kosten anders zu verteilen: Die Gemeinden sollen die Möglichkeit erhalten, bei den Sportklubs eine Sicherheitsabgabe zu verlangen. "Ob die Veranstalter die Preise für die Eintrittskarten im Umfang der Abgabe erhöhen, bleibe ihnen überlassen", sagt der Motionär.

Wer für die hohen Sicherheitskosten aufkommen soll, darüber waren sich die Grossräte aber nicht einig. Es müsste das Verursacherprinzip gelten, sagten sie. Aber zählten zu den Verursachern nur die Krawallmacher oder auch die friedlichen Matchbesucher und die Veranstalter? Letztere würden hohe Gewinne machen, ohne sie auszuweisen, wie etwa die Berner Young Boys, sagte Antener. Die Kosten auf die Allgemeinheit, also den Steuerzahler, zu überwälzen, das gehe nicht länger an. Ein Vater mit seinen Kindern hingegen würde einen Zuschlag anstandslos bezahlen, wenn er sich dafür sicher fühle, sagte er. Blaise Kropf (grüne, Bern) würdigte den Vorschlag als "deutliche Verbesserung". Heute müssten auch Sportmuffel mitzahlen, künftig würden die Kosten zumindest nur auf Sportinteressierte verteilt. Damit hatte sich aber die Unterstützung für die Motion bereits erschöpft; der Vorstoss wurde mit 86 zu 54 Stimmen abgelehnt.

Keine alte Billettsteuer

Die Matchbesucher müssten eine Strafgebühr bezahlen, während einzelne Randalierer nicht einmal ein Billett kauften, sagte Hans Ulrich Gränicher (svp, Bern). Obwohl Antener betonte, dass es sich bei seinem Vorstoss nicht um die Wiedereinführung der Billettsteuer durch die Hintertür handle, befürchtete genau dies BDP-Grossrat Lorenz Hess (Stettlen). Polizeidirektor Hans-Jürg Käser (fdp) leistete Schützenhilfe: "Es wäre eine Billettsteuer." Die Billettsteuer wurde 1999 vom Grossen Rat als "alter Zopf" abgeschafft. Im Jahr zuvor spülte die Abgabe zum Beispiel noch sechs Millionen Franken in die Stadtberner Finanzkasse.

Auch ohne Sicherheitssteuer bestehe die Möglichkeit, Sicherheitskosten den Veranstaltern in Rechnung zu stellen, sagte Gränicher. Im Polizeigesetz steht, dass für Aufwendungen der Polizei an Grossveranstaltungen bei den Veranstaltern eine Gebühr erhoben werden könne. Die Berner CVP verlangt in einer Stadtrats-Motion, 30 bis 50 Prozent der effektiven Kosten den Sportvereinen in Rechnung zu stellen. Dass dies bisher nicht bereits über die 60000 Franken hinaus geschah, dürfte am Rollenverständnis liegen. "YB und SCB leisten viel für die Stadt, es sind Sympathieträger", sagte Daniel Kast (cvp, Bern). (ba)

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BZ 4.6.09

Sicherheitsabgabe für Grossveranstaltungen

Grosser Rat gegen neue Billettsteuer

Der Grosse Rat lehnte gestern die Forderung ab, die Sicherheitskosten an Grossveranstaltungen den Besuchern anzulasten.

Gegen die Ausschreitungen an grossen Sportveranstaltungen "muss etwas geschehen", lautete gestern der Grundtenor im bernischen Grossen Rat. Was genau aber unternommen werden soll, blieb offen. Die Parteien waren sich gestern zumindest darin ziemlich einig, dass sie nicht die Fussball- und Hockeyfans für die Ausschreitungen einzelner Vandalen büssen lassen wollen. Mit 86 Nein- zu 54 Ja-Stimmen wurde eine entsprechende Motion von Grossrat und Gemeindepräsident Bernhard Antener (SP, Langnau) abgelehnt.

Steuerzahler entlasten

Dieser wehrte sich dagegen, dass die Gemeinden und damit die Steuerzahler immer tiefer in die Tasche greifen müssen, um den steigenden Sicherheitskosten an den Grossveranstaltungen Herr zu werden. "Für die Ausschreitungen einzelner Vandalen darf nicht der Steuerzahler bestraft werden", erklärte Antener.

Vielmehr schlage er eine Lösung vor, welche die Verursacher in die Pflicht nehme: Der entstandene Mehraufwand an Sicherheitsvorkehrungen "soll direkt den Billettpreisen zugeschlagen werden". Dass die Gemeinden bereits per Gesetz die Möglichkeit haben, eine "ereignisbezogene" Gebühr einzufordern, genüge nicht.

Nicht alle bestrafen

"Es ist nicht angebracht", entgegnete FDP-Grossrat Klaus Künzli, "dass der Vandalismus einer kleinen Gruppe zu Lasten aller Sportbesucher geht." Zudem habe man der Billettsteuer bereits vor Jahren eine Absage erteilt. Damit sprach er den Hauptkritikpunkt vieler Grossräte an.

Doch welche Alternativen zur Motion gibt es? Die Grossräte waren da geteilter Meinung. Die meisten setzen auf die bereits bestehende gesetzliche Grundlage, von welcher die Gemeinden lediglich mehr Gebrauch machen müssten. Eine weitere Möglichkeit bestünde darin, "vertraglich die Abgeltungen zu erhöhen", wie Blaise Kropf (Grüne, Bern) argumentierte.

Repression oder Prävention

"Das Stichwort lautet Repression", forderte dagegen Andreas Blank (SVP, Aarberg). Mit rigoroserem Durchgreifen und dem Einsatz von Videoüberwachung könnten die Ressourcen nachhaltiger investiert werden.

Polizeidirektor und Regierungspräsident Hans-Jürg Käser (FDP) legte den Fokus gestern eher auf die Prävention. Bereits bei den Eingangskontrollen müsse strikter kontrolliert werden.

Stéphanie Fuchs

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Berner Rundschau 4.6.09

Kein Geld von Zuschauern

Grosser Rat lehnt Sicherheitsabgabe auf Eintrittsbilletts deutlich ab

Die Grossräte waren sich einig, auf den immer höheren Kosten für Polizeieinsätze an Grossanlässen sollen nicht die Gemeinden sitzen bleiben. Eine Überwälzung auf die Eintritte lehnte der Rat jedoch ab.

Bruno Utz

Die Stadt Basel kenne bereits, was er fordere, sagte Motionär Bernhard Antener (SP/Langnau): "Für die zusätzlichen Sicherheitsleistungen verlangt die Stadt auf jedem Billett Fr. 1.20." Eine vergleichbare Abgabe sollten auch die von Gewalttätigen und Chaoten an Fussball- und Eishockeyspielen betroffenen fünf Gemeinden Bern, Biel, Thun, Langenthal und Langnau erheben dürfen, forderte Antener. Er sei überzeugt, dass die Besucher von solchen Sportanlässen gerne eine Abgabe bezahlen würden, wenn sie dafür Sicherheit vor und in den Stadien erhielten, erklärte Antener.

Unterstützung erhielt er aus den eigenen Reihen und von den Grünen. Christoph Ammann (SP/Meiringen): "Wer Sicherheit in Anspruch nimmt, der muss etwas dafür bezahlen, das entspricht dem Verursacherprinzip. Blaise Kropf (Grüne/Bern) doppelte nach, heute müssten die Steuerzahler, auch die Sportmuffel, mitzahlen.

"Repression statt Steuern"

Bei den anderen Fraktionen stiess Antener gleichzeitig auf Sympathie und Ablehnung. So sagte etwa Lorenz Hess (BDP/Stettlen): "Die Zustände sind unhaltbar. Und es ist falsch, dass am Schluss die Allgemeinheit für die Kosten aufkommen muss." Die Quasi-Wiedereinführung einer Billett-Steuer lehne die BDP-Fraktion jedoch ab. Mit sinngemäss den gleichen Argumenten wiesen auch die Sprecher von FDP, SVP und EDU den Vorstoss zurück. Andreas Blank (Aarberg), der SVPler präsidiert den Verwaltungsrat des EHC Biel, monierte, um dem gesellschaftlichen Problem Herr zu werden, brauche es andere Massnahmen. "Repression statt Steuern", lautete sein Votum. Chaoten müssten aus dem Verkehr gezogen und Videofahndung Tatsache werden.

Gebühr schon jetzt möglich

Wie die anderen Gegner verwies auch Regierungspräsident Hans-Jürg Käser (FDP) auf das Polizeigesetz. Dieses ermögliche den betroffenen fünf Gemeinden bereits jetzt, ausserordentliche Polizei-Sicherheitskosten teilweise zu überwälzen. Die im Gesetz vorgesehene Gebühr sei administrativ einfach umsetzbar und könne ereignisbezogen erhoben werden. Dass <öppis goh mues>, sei andererseits klar. Es sei auch stossend, dass die als Vereine organisierten grossen Sportverbände "gigantische" Gewinne erzielten, für die Sicherheitskosten jedoch die Allgemeinheit aufkommen müsse. Käser erinnerte an die Stadt Bern, die mit YB und SCB eine jährliche Entschädigung von je 60 000 Franken vereinbart habe.

 Der Rat lehnte den Vorstoss mit 96 zu 54 Stimmen und 2 Enthaltungen ab. (uz)

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St. Galler Tagblatt 4.6.09

Schnellgerichte für Hooligans gefordert

Schnellgerichte sollen Hooligans unmittelbar beim Stadion aburteilen können: Das fordert eine Interpellation der SVP, die das Parlament für dringlich erklärt hatte.

Das Anliegen renne offene Türen ein, schreibt die Regierung in ihrer Antwort. Bereits beim letztjährigen Barrage-Spiel im Stadion Espenmoos hätten Kantonspolizei und Staatsanwaltschaft "Verhaftstrassen" eingerichtet; diese ermöglichten "eine rasche erkennungsdienstliche Behandlung und strafrechtliche Beurteilung von Straftätern".

Wann Schnellverfahren?

Darüber hinaus prüft die Staatsanwaltschaft nun zusammen mit der Kantonspolizei, unter welchen Umständen sie weitere Schnellverfahren gegen Hooligans durchführen kann. Schnellverfahren führt die Staatsanwaltschaft gegen Drogenhändler bereits heute in ihren Amtsräumen durch.

Gegen Chaoten durchgreifen

Die SVP-Fraktion fordert von der Regierung auch, die Polizeikräfte anzuweisen, sich auf die Festnahme von Randalierern rund um Sportveranstaltungen zu konzentrieren, statt eine eher passive Schutzfunktion einzunehmen. Als Fahndungsmittel solle zudem verstärkt das Internet eingesetzt werden.

"Bei Chaoten", so die Regierung, "greift die Kantonspolizei unverzüglich durch. Eine gezielte Festnahme von Straftätern ist auch das Ziel der Kantonspolizei." Kernaufgabe der Polizei im Umfeld von Sportveranstaltungen sei aber, Ruhe und Ordnung zu gewährleisten. (sda/rw)

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PARTY-DROGEN
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20min.ch 3.6.09

Gefährliche Substanzen in Partydrogen festgestellt

von Patrick Marbach

In der Berner Partyszene sind gefährliche Drogen im Umlauf: Pillen und Kokain enthalten in erschreckendem Mass schädliche Stoffe.

Herzrasen, Schockreaktionen oder Vergiftungserscheinungen: Das sind einige der bekannten Nebenwirkungen von Stoffen, die in letzter Zeit vermehrt als Bestandteil von Partydrogen im Umlauf sind. "Beunruhigend ist, dass manche dieser Substanzen bezüglich Nebenwirkungen äusserst schlecht untersucht sind. Die Konsumenten werden als Versuchskaninchen missbraucht", so Hans-Jörg Helmlin vom Pharmazeutischen Kontrolllabor in Bern. Regelmässig untersucht er an Raves auf Wunsch der Besucher Party drogen.

"Eine zunehmende Zahl der von uns untersuchten Proben enthalten nicht das, was man erwartet", sagt Helmlin. "Und obwohl viel Aufklärungsarbeit geleistet wird, gibt es immer noch Konsumenten, die solche Pillen bezahlen und schlucken", staunt Streetworker Hannes Hergarten vom Contact Netz. Die Ursachen dieses Phänomens sind den Fachleuten ein Rätsel. Augenscheinlich ist aber ein weiterer Trend: "Viele Spasskonsumenten kombinieren Kokain mit Alkohol, obwohl das gefährlich ist", stellt Hergarten fest. Mittlerweile seien die penetrant aufgekratzten Kokser eine Belastung für die Clubkultur.

Link-Box
http://www.outgoing.ch

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ANTI-RASSISMUS
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bernerzeitung.ch 4.6.09
http://www.bernerzeitung.ch/region/bern/Kein-Platz-fuer-Rassismus-in-der-Bundesstadt/story/10574517 (mit Fotos + Videos)

Kein Platz für Rassismus in der Bundesstadt

Von Tanja Kammermann.

In der Stadt Bern sei kein Platz für Rassismus. Deshalb tritt die Bundesstadt der Städte-Koalition gegen Rassismus bei. Eine Massnahme soll es Ausländern erleichtern, Wohnungen zu mieten.

Die Stadt müsse aktiv gegen Rassismus vorgehen, betonte Edith Olibet heute an einer Medienkonferenz. Lebendig und vielfältig soll Bern sein, der Beitritt zur Anti-Rassismus-Koalition sei deshalb eine Haltungsfrage und eine Chance. Auch sei sie eine Möglichkeit, von den Erfahrungen anderer Städte wie Berlin oder Stockholm zu lernen.

10 Punkte seien im Aktionsplan aus Nürnberg vorgegeben, sie behandeln die Unterstützung von Opfern, bessere Integration von Ausländern, die Förderung der Chancengleichheit etc. Bern habe nun 37 Handlungsfelder definiert, die in den nächsten vier Jahren umgesetzt werden, führte Ursula Heitz, Leiterin Kompetenzzentrum Integration aus. Die Bernerinnen und Berner sollen mit Öffentlichkeitsarbeit für Rassismus sensibilisiert werden. So soll die Allgmeine Plakat Gesellschaft APG dazu bewegt werden, keine rassistischen Plakate aufzuhängen. Auch soll die Diskriminierung von Ausländerinnen und Ausländern bei Vermietungen und Verkäufen von Wohnungen reduziert werden. Es werde auch geprüft, ob in der Stadtverwaltung eine Stelle für rassistische Diskriminierung geschaffen werden soll. Eine Massnahme, ein Merkblatt betreffend rassistischen Einlassverweigerungen in Berner Clubs, sei bereits umgesetzt.

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20min.ch 4.6.09

Aktionsplan gegen Rassismus

Die Stadt Bern engagiert sich im Kampf gegen Rassismus und wird Mitglied der Europäischen Städte-Koalition gegen Rassismus der UNESCO.

In den kommenden vier Jahren wird zudem ein Massnahmenplan umgesetzt, der auf verschiedene Ebenen abzielt. So will die Stadt mit diversen Sensibilisierungskampagnen bei der Bevölkerung die Wahrnehmung für Rassismus schärfen, wie es in einer Mitteilung vom Donnerstag heisst.

Auch bei den Migrantinnen und Migranten wird der Hebel angesetzt. So dreht sich das nächste Forum der Migranten um das Thema Diskriminierung. Mit einem Mentoringprojekt sollen qualifizierte Migrantinnen unterstützt werden.

Andere Massnahmen befassen sich mit der Unterstützung von Rassismusopfern. Dabei wird geprüft, ob in der Stadtverwaltung eine Ansprechperson für rassistische Diskriminierung gsechaffen wird.

Kein Platz für Rassismus

Gemeinderätin Edith Olibet betonte laut der Mitteilung, dass es in der Stadt Bern keinen Platz für Rassismus geben dürfe. Es reiche nicht, nur dann zu reagieren, wenn wieder einmal ein Einzelfall in der Öffentlichkeit für Empörung sorge.

Die Stadt müsse vielmehr aktiv gegen Diskriminierung vorgehen. Dazu setze sie aber nicht auf öffentlichkeitswirksame, sondern auf rund 37 kleinere und einfachere Massnahmen. Verantwortlich für deren Umsetzung ist das städtische Kompetenzzentrum Integration.
Quelle: SDA/ATS

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bern.ch 4.6.09

Kein Platz für Rassismus: Bern setzt Aktionsplan um
Die Stadt Bern engagiert sich im Kampf gegen Rassismus. Sie wird Mitglied der Europäischen Städte-Koalition gegen Rassismus und setzt in den nächsten vier Jahren einen umfassenden Massnahmenplan gegen Rassismus um.

Gemeinderätin Edith Olibet betonte in ihrer Rede anlässlich der Medienkonferenz zum Beitritt von Bern zur Europäischen Städte-Koalition gegen Rassismus, dass es in der Stadt Bern keinen Platz für Rassismus geben dürfe: "Es reicht nicht, nur zu reagieren, wenn wieder einmal ein Einzelfall in der Öffentlichkeit Empörung auslöst. Vielmehr muss die Stadt aktiv gegen Rassismus vorgehen." Mit dem Beitritt mache Bern einmal mehr deutlich: "Null Toleranz gegenüber Rassismus!". Zudem ermöglicht er es der Stadt, sich schweiz- und europaweit mit Städten zu vernetzen, die dasselbe Ziel verfolgen - wie zum Beispiel Zürich und Winterthur, Berlin, Madrid oder Stockholm.

Mit Vielfalt gegen die Einfalt

Edith Olibet erinnerte weiter daran, dass rassistische Diskriminierung oft sehr subtil und nicht selten in den Strukturen verankert ist. Deshalb sei es wichtig, dass der jetzt vorgelegte Aktionsplan nicht nur auf öffentlichkeitswirksame Massnahmen fokussiere sondern eine grosse Anzahl kleiner und einfacher Massnahmen beinhalte, die einen nachhaltigen Beitrag zu einer offeneren und gerechteren Stadt Bern leisten sollen. Insgesamt sieht der Aktionsplan 37 Massnahmen vor, die in den nächsten vier Jahren umgesetzt werden.

Verantwortlich für die Ausarbeitung und Umsetzung des Aktionsplans in der Stadt Bern ist das Kompetenzzentrum Integration. Dessen Leiterin Ursula Heitz unterstrich anlässlich der Medienkonferenz die Massnahmenvielfalt: "Rassismus kann ganz unterschiedliche Formen annehmen. Die Stadt Bern realisiert deshalb Massnahmen auf verschiedenen Ebenen, um sich wirkungsvoll gegen Rassismus einzusetzen."

Sensibilisieren, integrieren, Opfer schützen - und ein Zeichen setzen

Die Stadt will die Wahrnehmung für Rassismus schärfen. Darum sieht der Aktionsplan diverse Sensibilisierungskampagnen mit unterschiedlichen Zielgruppen vor. Für die Stadt Bern ist Rassismusprävention auch Teil der Integrationspolitik, denn Rassismus grenzt aus. Verschiedene Massnahmen zielen deshalb auf die Integration von Migrantinnen und Migranten ab. So findet zum Beispiel das nächste Forum der Migrantinnen und Migranten der Stadt Bern zum Thema Diskriminierung statt und die Stadt Bern unterstützt aktiv ein Mentoringprojekt für qualifizierte Migrantinnen. Ein weiterer Bereich ist die Unterstützung von Opfern von Rassismus und Diskriminierung. Beispielsweise wird im Rahmen des Aktionsplans geprüft, ob in der Stadtverwaltung eine Ansprechperson für rassistische Diskriminierung geschaffen wird. Und schliesslich will die Stadt mit dem Beitritt zur Städte-Koalition ein Zeichen setzen: Rassismus darf nicht als natürliche gesellschaftliche Erscheinung toleriert werden, sondern kann und muss überwunden werden. Dazu müssen die politischen Autoritäten entschieden Stellung beziehen. Das tut die Stadt Bern mit dem Aktionsplan.

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Internationales Netzwerk gegen Rassismus

2004 initiierte die UNESCO die Städte-Koalition gegen Rassismus mit dem Ziel, ein internationales Netzwerk von Städten einzurichten, die sich gemeinsam und wirkungsvoll gegen Rassismus, Diskriminierung und Fremdenfeindlichkeit einsetzen. Um die regional unterschiedlichen Eigenheiten zu berücksichtigen, wurden in den verschiedenen Weltregionen jeweils regionale Koalitionen gebildet, die eigene Aktionsprogramme ausarbeiten. So wurde Nürnberg die "Europäische Städte-Koalition gegen Rassismus" gegründet und ein 10-Punkte-Aktionsplan mit konkreten Handlungsfeldern verabschiedet. Die Mitgliedsstädte verpflichten sich zur Umsetzung des Aktionsplans, es steht ihnen aber frei, welche konkreten Massnahmen sie zu den einzelnen Punkten des Aktionsplans ergreifen.

Weitere Informationen:

* European Coalition of Cities Against Racism: http://www.citiesagainstracism.org
* Geschäftsstelle der Europäischen Städte-Koalition gegen Rassismus: http://www.menschenrechte.nuernberg.de > Städtenetzwerke > Städte-Koalition
* International Coalition of Cities against Racism: http://www.unesco.org/shs/citiesagainstracism

 
Direktion für Bildung, Soziales und Sport

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RABE-INFO 3./4.6.09
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RaBe- Info 4. Juni 2009
http://www.rabe.ch/pod/get.php?web=RaBe-Info-2009-06-04-56150.mp3
- Städte-Koalition gegen Rassismus: Bern will mit Aktionsplan sensibilisieren
- Freie Radios auf dem Vormarsch: auch Österreich räumt den Freien Platz ein
- Tanzen gegen das Vergessen: Weltweit tanzen Menschen um dem Tiananmeng- Massaker zu gedenken

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RaBe-Info 3. Juni 2009
http://www.rabe.ch/pod/get.php?web=RaBe-Info-2009-06-03-53367.mp3
- Comedia kritisiert Vorgehen beim "Bund”-Stellenabbau
- Kinder haben das Recht auf Anhörung bei Scheidungen
- Frauenhandel und Zwangsprostitution: ein Milliardengeschäft

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SQUAT BIEL
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Neue Besetzung an der Quellgasse 5 in Biel

AutorIn : Amélie von Allmen         

Gestern Abend wurde die Liegenschaft an der Quellgasse 5 in Biel besetzt.

Neue Besetzung an der Quellgasse 5

Familie von Allmen
familievonallmen@hotmail.com

Am Mittwoch, dem 3.06.2009 haben wir, die "Familie Von Allmen", die seit vielen Jahren leerstehende Liegenschaft an der Quellgasse 5 in Biel besetzt. Nachdem die von uns besetzten und durchaus bewohnbaren Häusern an der Freiburgstrasse und am Hochrain abgerissen wurden, um Betonblöcken Platz zu machen, haben wir die Häuser verlassen, da es keine Aussichten gab zu bleiben. Entgegen der Darstellung im Bieler Tagblatt und im Journal du Jura sind wir bereit, Personalien anzugeben, sobald wir mit dem Besitzer über eine Zwischennutzung verhandeln können. Uns hat nicht die Angst vor Strafverfolgung veranlasst die Häuser zu verlassen, sonst würden wir ja keine Häuser besetzen, wir sahen jedoch keinen Sinn darin, den Behörden die Möglichkeit zu geben, uns zu kriminalisieren, schon gar nicht, wenn der Besitzer uns nicht entgegenkommt.

Besitz ergibt sich durch Benutzung. Auch wenn es illegal ist, Häuser zu besetzen, ist es dennoch legitim, leerstehende Häuser zu bewohnen, bis der Besitzer wieder eine Nutzung des Hauses beansprucht. Um das Haus an der Quellgasse hat sich laut Aussage von Nachbarn 7 Jahre lang niemand gekümmert. Indem wir das Haus bewohnen und wieder in Stand setzen, fügen wir also niemandem Schaden zu. Wir sind bereit das Haus zu verlassen, sobald ein Bauprojekt gestartet wird. Ausserdem wollen wir bei der Gestaltung unseres Wohnraums nicht nur unsere Bedürfnisse, sondern auch jene der Nachbarn berücksichtigen.

Zur Zeit sieht man in Biel überall brachliegende Flächen, neu gebaute und noch unbewohnte Betonsilos und dutzende leerstehende Wohnungen. Das Spekulantentum macht sich breit und macht aus Biel eine profitorientierte Betonwüste wo Lebensqualität nur schwer zu finden ist. Es ist uns nicht ganz klar, ob der Sinn dahinter ist, Reiche in das Städtchen am Bielersee zu locken, um aus der ehemaligen ArbeiterInnenstadt eine keimfreie Bonzenzone zu machen.

Wir lassen uns nicht entmutigen und geben nicht auf. Gespräche mit der Nachbarschaft an der Freiburgstrasse und am Hochrain haben gezeigt, dass unsere Anliegen verstanden, respektiert und geschätzt werden. Wir fordern von den Medien und den Behörden eine Entkriminaliserung unserer Lebensform, die in weiten Teilen der Bevölkerung bereits als verantwortungsvoll und nachhaltig betrachtet wird.

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SQUAT ZH
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Tagesanzeiger 4.6.09

Die Hausbesetzer an der Rigistrasse geben nicht auf

Am Montag müssen die Besetzer die Liegenschaft in Wipkingen geräumt haben. Weil der Besitzer eine Neuvermietung aber nur vortäusche, wollen sie vorläufig dort bleiben.

Von Erika Burri

Vor 10 Tagen erst sind rund 25 Hausbesetzer vom Bürogebäude an der Habsburgstrasse in Wipkingen an die Rigistrasse 60 am Zürichberg umgezogen (der TA berichtete). Eingedrungen sind sie bereits Anfang Mai, um die Umsiedlung vorzubereiten. Sie haben einen Generator angeschlossen und Duschen im Keller eingebaut. Bis nächsten Montag, 8. Juni, müssen sie das alles wieder ausgebaut haben. Verlassen sie das Haus nicht, räumt die Polizei noch am gleichen Tag. "Am Termin gibt es nichts zu rütteln", sagt eine Sprecherin der Stadtpolizei.

Die Rigistrasse 60 ist für sie ein klarer Fall: Die Eigentümerin, die Mutschler Immobilien AG, hat eine Bewilligung für einen Umbau vorgelegt und somit bewiesen, dass das Haus unmittelbar wieder benutzt wird. Wäre das nicht so, würde die Polizei die Besetzung tolerieren.

"Vorgetäuschte Neuvermietung"

Die Hausbesetzer aber sprechen von einer "vorgetäuschten Neuvermietung". Sie glauben der Mutschler Immobilien AG nicht, dass sie das Haus "unverzüglich" umbaut, nachdem es zwei Jahre leer gestanden hatte und heute nicht einmal mehr einen Stromanschluss hat. Die Mutschler Immobilien AG habe einen Umbau für ein Finanzinstitut geplant, der wegen der Finanzkrise aufgegeben werden musste, schreiben die Besetzer in einer Mitteilung. Der Geschäftsführer der Mutschler Immobilien AG lasse zudem nicht mit sich reden. Er war auch vom TA für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

Die Rigistrasse 60 war für die Hausbesetzer bei der Suche nach einer neuen Bleibe nur zweite Wahl: Nachdem sie die "Kündigung" für ihr Zuhause an der Habsburgstrasse erhalten hatten, verschafften sie sich Ende April zuerst Zutritt in ein Haus an der Kappelistrasse im Engequartier. Die Liegenschaft hielten sie ein Wochenende lang besetzt. Der Eigentümer, Herbert Maissen, verzeigte die Gruppe sofort und machte, wie die Mutschler Immobilien AG, bei der Polizei geltend, dass das Haus unmittelbar weitergenutzt wird. Die Hausbesetzer verliessen das Haus darauf friedlich, stellen nun jedoch fest, dass die Liegenschaft nach wie vor leersteht. Herbert Maissen: "Wir sind noch am Planen, und dazu brauchen wir Zeit." Er habe das Haus erst kurz vor der Besetzung gekauft und habe nicht vor, es leerstehen zu lassen. Ein Baugesuch habe er noch nicht eingereicht.

Die Kommune als Lifestyle

Noch einmal wollen sich die Hausbesetzer nach eigenen Angaben nicht täuschen lassen und deshalb im Bürogebäude an der Rigistrasse bleiben, bis die Handwerker kommen. "Noch halten wir uns alle Optionen offen", sagt Yvonne Breitling, eine der Besetzerinnen, "wir sind aber grundsätzlich an einer friedlichen Lösung interessiert." Sie seien anständige Leute, die normalen Tätigkeiten nachgingen. Dies bestätigt Beat Odinga, Eigentümer des Bürogebäudes an der Habsburgstrasse, dem ehemaligen Zuhause der Besetzer. Er liess sie ein Jahr dort wohnen, hatte sogar mit ihnen einen Vertrag abgeschlossen, den beide Parteien einhielten. "Bei den Besetzern habe ich keine politische Motivation gespürt", sagt Odinga. So wie er es einschätze, würden sie Häuser vor allem deswegen besetzen, weil es ihr "Lifestyle" sei, mit 30 Leuten in einer Gemeinschaft zusammenzuleben. Die meisten von ihnen könnten sich auch eine eigene Wohnung leisten, vermutet Odinga; sie würden es aber vorziehen, gratis in fremden Häusern zu leben. Wenn die Besetzer ihn vor ihrem Einbruch gefragt hätten, ob sie das Haus zwischenzeitlich nutzen könnten, hätte er es ihnen auch legal vermietet.

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QUEERSCAPES
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WoZ 4.6.09

Festival

Queerscapes

"Queerscapes - das Fliessen der Dünen und die grün schimmernde Oase am Horizont": So lautet der Titel der im Zürcher Stadtraum verteilten Ausstellung im Rahmen des queeren Festivals Offpride, das mit Filmen, burlesken Shows, Performances, Vorträgen, Büchertischen, Diskussionen und Partys die kreative Alternative zum offiziellen Europride-Programm bietet: "eine vorbeihuschende Gruppenausstellung", die sich über drei Tage erstreckt.

Die Idee zum Offpride entstand am Christopher Street Day vor einem Jahr. Da gratulierte TV-Spassmacher Frank Baumann als Festredner den schwulen Männern, weil sie jetzt heiraten dürften und zu Hause trotzdem keine Frau auszuhalten hätten. Auch die vom Komitee des Christopher Street Days angestellten privaten Security-Leute verhielten sich aggressiv gegenüber den Umzugsteilnehmenden. Eine Gruppe von Menschen um das queere Kollektiv Sündikat hat daraufhin beschlossen, ein queeres Festival zu organisieren.

Zu den Höhepunkten des Festivals, an dem über vierzig KünstlerInnen mitwirken, gehören Ausstellungen der US-amerikanischen Queer-Cinema-Pionierin Barbara Hammer oder der Zürcher Performerin Stella Glitter im Cabaret Voltaire und im Perla Moda. Dokfilme - unter anderem von Annie Sprinkle - geben Einblicke in queere Subkulturen, Workshops und Vorträge gehen der Frage nach, wie es möglich ist, ein stolzer Freak zu sein oder welche Familienformen jenseits des Hetero-Kleinfamilienmodells denk- und lebbar wären.

"Queerscapes" bietet polyphonen, queertransgressiven Stimmen jenseits von Genderkategorien, "einen imaginären, utopischen, grünen Raum jenseits blutiger Massenspektakel". adr


"Queerscapes" in: Zürich Cabaret Voltaire, Perla Moda, Infocafé Kasama, Provitreff, Quartierhaus 5, Les Complices, Fr. 5., bis So, 7. Juni.
http://www.offpride.ch / http://www.queerscapes.offpride.ch

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SEMPACH-DEMO
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NLZ 4.6.09

Schlachtjahrzeit Sempach

Stadtrat will ein Juso-Sicherheitskonzept

Darf die Juso an der Schlachtjahrzeit gegen Rechtsextremismus demonstrieren? Gestern kams zur Aussprache mit dem Stadtpräsidenten.

"Zurzeit kann uns die Juso noch nicht klarmachen, wie sie die Sicherheit der Demonstration gewährleisten will", sagt der Sempacher Stadtpräsident Franz Schwegler. Gestern hat er sich mit David Roth von der Juso Luzern zu einer Aussprache getroffen. Ziel war es, über die von der Juso geplante Demonstration gegen Rechtsextremismus an der Schlachtjahrzeit in Sempach vom 27. Juni zu diskutieren (Ausgabe vom 25. Mai). "Wir werden das Sicherheitskonzept noch schriftlich einreichen", sagt David Roth auf Anfrage. Ein spezieller Demonstrationsschutz aus den eigenen Reihen soll garantieren, dass die Demonstration friedlich bleiben werde. Das Gespräch selbst sei konstruktiv verlaufen. "Wir haben klargemacht, dass Rechtsextreme an der Schlachtjahrzeit nichts zu suchen haben." Trotzdem ist Roth skeptisch: "Der Stadtrat hat zu wenig Motivation gezeigt, die Rechtsextremen von der Gedenkfeier auszuschliessen."

Extreme nicht erwünscht

Gemäss Schwegler fehlen aber schlicht die rechtlichen Grundlagen für eine Ausschliessung der Rechtsradikalen. Damit will sich Roth nicht zufrieden geben: "In seiner Rede könnte Franz Schwegler zum Beispiel klarmachen, dass die Rechtsextremen in Sempach nicht erwünscht sind. Das war aber für den Stadtrat kein Thema." Dem widerspricht Schwegler. Für ihn seien Rechts- sowie Linksextreme, wie zum Beispiel die Antifa, nicht erwünscht. Dies in einer Rede an der Feier kundzutun, könne er sich vorstellen.

Der Stadtrat wartet jetzt auf ein Juso-Sicherheitskonzept und wird sich in einer der nächsten Stadtratssitzungen beraten. Der Entscheid, ob die Demonstration durchgeführt werden darf, soll bis Mitte Juni fallen. "Die Sicherheit der Gedenkfeier-Teilnehmer sowie der Sempacher Bevölkerung steht dabei im Vordergrund", sagt Schwegler. Sollte der Stadtrat einen negativen Bescheid fällen, wird die Demonstration laut David Roth nicht stattfinden. "Wir wollen ein friedliches Fest und haben einen Ruf zu verlieren. Aber seitens der Behörden wäre das eine Kapitulationserklärung gegenüber den Neonazis."

Der Kanton Luzern, Co-Organisator der Gedenkfeier, wird in den nächsten Tagen über das Gesuch der Juso beraten. Die Regierung wird danach den Sempacher Stadtrat kontaktieren.

In den vergangen Jahren marschierten an der Schlachtjahrzeit in Sempach immer wieder Rechtsextreme auf. Gemäss Schätzungen der Polizei waren dies im Jahr 2006 zirka 60, ein Jahr später 160 und im letzten Jahr rund 200 Personen.

Andreas Bättig

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CLUB-RASSISMUS AG
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Aargauer Zeitung 4.6.09

Dank neuem Namen in die Disco

Second@s Plus reagiert auf den Ausschluss ausländischer Jugendlicher in der Kettenbrücke.

Auch Jugendliche mit "-ic" im Namen sollen im Aarauer Tanzlokal Kettenbrücke feiern dürfen, fordert der Verein Second@s Plus.

Irena Jurinak

"Man darf nicht zulassen, dass unter dem Label des Safer Clubbing Diskriminierung betrieben werden darf", sagt Ivica Petrusic von Second@s Plus. Einem serbischen Jugendlichen war wiederholt der Zutritt zum Tanzlokal Kettenbrücke in Aarau verweigert worden (siehe Update). "Es darf nicht sein, dass in der Schweiz lebende Menschen aufgrund eines Namens oder Passes kein Zutritt zu gewissen Räumen gewährt wird."

Mit der Idee, dass Ausländer bei der Einbürgerung ihren Namen erleichtert anpassen, übersetzen oder einschweizern können, machte Second@s Plus im Vorfeld der Aargauer Grossratswahlen im Februar auf die Ungleichbehandlung aufgrund des Namens aufmerksam. Letzte Woche wurde das darauf basierende Postulat von Anita Fetz im Ständerat diskutiert. Und mit 23 zu 6 Stimmen abgelehnt.

An Namen haften Vorurteile

Die Ständeräte hatten ihren Entscheid damit begründet, den Namen dem neuen kulturellen Kontext anzupassen, sei kein Integrationsbeitrag. Man verschweige seine eigenen Wurzeln, das sei keine Integration, sondern Assimilation. Integra- tion erreiche man nicht durch Namensänderung, sondern mit Aufklärung, Erziehung und Sanktionen. "Das in der AZ von letzter Woche beschriebene Beispiel aus Aarau zeigt jedoch erneut, wie Vorurteile und Diskriminierung über den Namen und die Nationalität transportiert werden", so Petrusic. Die Namensänderung sei nicht als Lösung aller Integrationsprobleme gedacht. "Aber wir wollen darauf hinweisen, dass Namen kulturelle Eigenschaften zugeschrieben werden und Menschen deshalb ungleich behandelt werden." Die Gesetze gegen Diskriminierung nützten nichts, wenn sie nicht durchgesetzt würden.

Kein Eintritt für Albaner

Einer, der versucht hat, rechtlich gegen den Rassismus in Bars und Clubs vorzugehen, ist der Oltner Bafti Zeqiri. Vor fünf Jahren wies ihn im "Happy and Mad Dance Club" in Egerkingen im Kanton Solothurn ein Türsteher mit der Begründung ab, bis auf weiteres hätten Leute aus Balkanstaaten keinen Eintritt. Im September letzten Jahres sprach das Solothurner Obergericht den Türsteher vom Vorwurf der Rassendiskriminierung frei. Auch in der Kettenbrücke wurde der Albaner schon abgewiesen, "weil er nicht ins Bild passe, das der Club repräsentieren wolle", so der Türsteher. Seine Anzeige gegen die Kettenbrücke sei von der Polizei nicht mal aufgenommen worden, erzählt der heute 31-jährige Zeqiri.

Trotzdem will Bafti Zeqiri seinen Kampf nicht aufgeben. "Wenn ein Mensch in seiner Freiheit eingeschränkt wird, trifft ihn das." Das löse Frust und Wut aus. Jugendliche stünden bei der Arbeit, in der Schule und zu Hause immer unter Kontrolle. "In der Freizeit können sie sich ohne Lehrer, Chef oder Eltern bewegen, ihren Spass haben, neue Bekanntschaften machen und Freiheit ausleben. Wenn sie dort ausgeschlossen werden, kommt das für sie unerwartet und ist besonders schockierend."

Problem ernst nehmen

Der Anti-Rassismus-Artikel nütze nichts, wenn er nicht umgesetzt werde. Bafti Zeqiri appelliert an Polizei, Schulen, Lehrer, Kulturbehörden und Jugendarbeiter, das Problem ernst zu nehmen und wenn nötig rechtlich gegen Lokale vorzugehen.

"Ich habe schon vor vierzehn Jahren erlebt, dass man keine Lehrstelle fand, weil man aus einem südosteuropäischen Land stammt. Manche sagten sogar ganz direkt: ‹Wir stellen keine Jugoslawen ein.›" Seine Lehrer hätten das nicht geglaubt. Erst seit einigen Jahren werde das Problem von der Öffentlichkeit wahrgenommen und beispielsweise mit anonymen Lehrstellenbörsen bekämpft.

Lokalpolitiker gefordert

Auch Ivica Petrusic fordert, dass die Stadt und die lokalen Politiker das Thema ernst nehmen müssen, genau hinschauen und nicht tolerieren, dass Menschen wegen ihrer Herkunft oder ihres Namens ausgeschlossen würden. Wenn ein Club in Aarau diesen Ruf habe, habe das auch Auswirkungen auf das Image der Stadt. "Das ist ein Image, dass ich als Lokalpolitiker nicht ausstrahlen will", sagt der Aarauer Einwohnerrat. "Ein Club darf sehr wohl durch eine bestimmte Musikrichtung oder Szene ein Image pflegen, aber keinen Ausschluss von bestimmten Bevölkerungsgruppen."

Second@s Plus wird sich mit der Juso Region Aarau-Lenzburg in einem Schreiben an die Lokalpolitiker, Behörden und Clubbetreiber wenden.

"Es gibt sicher kreativere Lösungen gegen Gewalt, als bestimmte Bevölkerungsgruppen per se auszuschliessen." Der Albaner Bafti Zeqiri geht heute bewusster in den Ausgang und hat für sich eine andere Lösung gefunden: "Diese Clubs boykottieren. Ich hoffe auf Solidarität und dass meine Schweizer Freunde das auch tun."

Update

Immer wieder gibt es Meldungen, dass Jugendliche aufgrund ihrer Herkunft nicht in Clubs und Bars eingelassen werden. Letzte Woche berichtete die AZ über einen serbischen Jugendlichen, dem wiederholt der Eintritt in die Kettenbrücke verwehrt wurde. "Nur wegen des ‹-ic›", ist Sascha Stanculovic überzeugt. Der Club weist die Vorwürfe zurück, man achte beim Einlass jedoch auf gepflegte Kleidung, da das zum Image des Clubs gehöre. Derzeit prüfen und diskutieren die Clubbetreiber der Sektion Safer Clubbing Aargau › zu der auch die Kettenbrücke gehört › einen Ende Mai von der eidgenössischen Kommission gegen Rassismus herausgegebenen Verhaltenskodex. (ju

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BETTELN AG
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Aargauer Zeitung 4.6.09

"Wir können Bettler nicht festnehmen"

Die Polizei erläutert die Hintergründe und die rechtliche Sachlage zum Thema Bettelei in der Region.

Sarah Carter

Ist man diesen Sommer in Baden oder Brugg unterwegs, sind Bettler den Passanten kein unbekanntes Bild. Manche sitzen im Rollstuhl, andere präsentieren ihre verstümmelten Beine oder versuchen mit Tricks etwas Geld zu erhaschen. "Wer untätig her- umsitzt und Geld erbittet, gilt als Bettler", lautet die klare Definition von Max Romann, stellvertretender Chef der Badener Stadtpolizei. Strassenmusiker seien eine andere Sache, sagt er. "Sie können für ihre Tätigkeit eine offizielle Bewilligung einholen." Beliebte Aufenthaltsorte der illegalen Bittsteller in Baden sind diverse Unterführungen, das Langhaus und die Promenade an der Limmat. "In Brugg stehen sie oft beim Neumarkt und in der Bahnhofsunterführung", informiert Andreas Lüscher, stellvertretender Chef der Regionalpolizei Brugg. Das Thema hat aktuelle Brisanz, in Bern und Zürich wird von aufwändig organisierten Banden berichtet.

Banden in der Region

Bei der Badener Stadtpolizei stehen die Bettler nicht im Vordergrund, seien aber an der Tagesordnung, sagt Polizeichef Martin Zulauf. Er erhalte regelmässig Meldungen aus der Bevölkerung. "Es ist sogar sicher: Auch in Baden ist ein Grossteil der Bettler in Banden organisiert", stellt er auf Anfrage fest. Stellvertreter Romann ergänzt: "Die Bettler kommen vorwiegend aus Rumänien und dem Ostblock. Am Morgen werden sie in den Städten verteilt und am Abend mit dem Geld wieder abgeholt." Dies sei auch in Baden beobachtet worden. Punks und randständige Jugendliche sind jedoch nicht gemeint. Zulauf und Lüscher sind sich einig, diese habe es schon immer gegeben. "Sie sind kein neues Phänomen."

Razzien zeigen selten Wirkung

Obwohl in beiden Städten das Betteln ausnahmslos verboten ist, lässt sich praktisch nichts gegen Bettler tun. "Wie einen Raser kann man auch Bettler nicht einfach festnehmen", sagt Zulauf. Man könne ihn nur wegschicken. Entdeckt die Polizei einen Bettler oder erreicht sie ein entsprechender Hinweis, sammeln die Beamten dessen Geld ein und verweisen ihn vom Platz. "Im Normalfall befinden sich nicht mehr als 20 oder 30 Franken in der Schale", sagt Romann. Die Razzien zeigten auch selten Wirkung. Oft würden die gleichen Bettler mehrmals erwischt. In Brugg bestimmt ein neues Polizeireglement über das Bettelverbot, sagt Lüscher. Dort ist, wie in Baden, eine Busse von 50 Franken für das Betteln vorgesehen. Der Betrag wird allerdings aus verständlichem Grund selten erhoben: "Die Bettler lassen ihr Geld schnell verschwinden", sagt Romann.

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STADTRAT 14.5.09
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--- (ST)REITSCHULE ---

7 Interfraktionelles Postulat SP/JUSO, GB/JA! (Ruedi Keller, SP/Hasim Sancar, GB): Reitschule - Koordination der Aktivitäten der einzelnen Direktionen tut Not!
Geschäftsnummer 08.000356 / 09/055 Reg. 66/-00

Die Reitschule ist ein Begegnungszentrum mit vielfältigem Kulturangebot. Dies ist dank viel Freiwilligenarbeit und grossem Einsatz einer breiten NutzerInnengruppe möglich geworden. Die Reitschule ist für viele Jugendliche und Erwachsene heute ein bedeutendes Freizeitzent-rum ohne Konsumzwang. In Bern ist die Reitschule nicht mehr wegzudenken, sie gehört wie viele andere Kulturinstitutionen zur Stadt.
Rund um die Reitschule müssen in nächster Zeit verschiedenste Aufgaben angegangen und gelöst werden. Diese liegen im Bereich Sicherheit, Drogenprävention, Gestaltung des Vor-platzes und der Schützenmatte, Kulturangebote usw. Sie betreffen die unterschiedlichsten Direktionen und Amtsstellen der Stadtverwaltung. Eine enge Zusammenarbeit unter ihnen ist unerlässlich, damit Lösungen gefunden werden können, welche für alle Beteiligten sinnvoll sind und von allen Stellen mitgetragen werden. Dies macht auch für die Reitschule Sinn. Sie hat entsprechend eine Gruppe von klar bezeichneten Ansprechpersonen gegenüber der Stadtverwaltung gebildet. Die Stadtverwaltung müsste aber eine Person oder Stelle bezeich-nen, welche als Kontakt zur Reitschule in möglichst allen Belangen dienen könnte. Christoph Reichenau in seiner Funktion als Leiter der Abteilung Kulturelles hat diese Rolle in der Ver-gangenheit ohne offizielles Mandat gespielt.
Gleichzeitig soll die Aufgabenerfüllung anderer Stellen der Stadtverwaltung, welche sich auf spezifische Bereiche beziehen (Kulturcontrolling, Kontakte zur Sicherheit usw.), dadurch nicht abgelöst oder behindert werden.

Der Gemeinderat wird deshalb beauftragt folgende Massnahmen zu prüfen:
1. Die Aufgaben, welche die Direktionen und die Stadtverwaltung in Zusammenarbeit mit der Reitschule anzugehen haben, werden klar definiert und in der Umsetzung koordiniert.
2. Gegenüber der Reitschule wird eine Person oder Stelle als Ansprech-Person oder -Stelle bezeichnet und mit den notwendigen Kompetenzen ausgestattet.
3. Die städtische Stelle pflegt den direkten Kontakt und arbeitet mit der bezeichneten Grup-pe der Reitschule möglichst eng zusammen.

Bern, 30. Oktober 2008

Interfraktionelles Postulat SP/JUSO, GB/JA! (Ruedi Keller, SP/Hasim Sancar, GB), Karin Gasser, Stéphanie Penher, Anne Wegmüller, Lea Bill, Urs Frieden, Cristina Anliker-Mansour, Annette Lehmann, Markus Lüthi, Guglielmo Grossi, Gisela Vollmer, Ursula Marti, Miriam Schwarz, Stefan Jordi, Rolf Schuler, Liselotte Lüscher, Hasim Sönmez, Claudia Kuster, Chris-tof Berger, Thomas Göttin, Margrith Beyeler-Graf, Andreas Flückiger, Andreas Zysset, Beni Hirt, Giovanna Battagliero, Liselotte Lüscher, Hasim Sönmez, Claudia Kuster

Antwort des Gemeinderats

Der Gemeinderat unterstützt das im Postulat skizzierte Vorgehen, eine Person oder Stelle als Ansprech-Person oder -Stelle für die Reitschule zu bezeichnen. Im Sinne einer Übergangslö-sung übernimmt Frau Regula Mader in ihrer Funktion als Regierungsstatthalterin die Aufgabe als Ansprechperson für IKuR, Stadtverwaltung und Kantonspolizei. Diese Übergangslösung ermöglicht das Sammeln von Erfahrungen betreffend die Aufgaben und den Arbeitsumfang einer verwaltungsinternen Reitschule-Ansprechperson, so wie dies auch im Postulat gefordert wird.
Der Gemeinderat wird im Herbst 2009 die Situation auswerten und das weitere Vorgehen bestimmen.

Folgen für das Personal und die Finanzen
Die Bezeichnung der Regierungsstatthalterin als IKuR-Ansprechperson löst keine (Mehr-) Kosten aus, da Frau Mader diese Funktion im Rahmen ihrer Aufgabe als Regierungsstatthal-terin und nicht in einem Mandatsverhältnis wahrnimmt. Die finanziellen und personellen Fol-gen der definitiven Lösung können erst im Herbst 2009 beziffert werden.

Antrag
Der Gemeinderat beantragt dem Stadtrat, das Postulat erheblich zu erklären.
Bern, 24. Februar 2009
Der Gemeinderat

Fraktionserklärungen

Philippe Müller (FDP) für die FDP-Fraktion: Dieses unverbindliche rot-grüne Postulat be-zweckt einzig ein Zurechtbiegen der Realität, indem u.a. behauptet wird, die Reitschule habe einen klar bezeichneten Kreis von Ansprechpersonen, was nachweislich unrichtig ist. Be-zeichnenderweise wurde dieses Postulat eingereicht, nachdem der runde Tisch mit Regula Mader schon existierte. Hiermit soll der nachträglich legitimiert werden. Die Regierungsstatt-halterin Regula Mader mischt einmal mehr mit. Sie avanciert immer mehr zur sechsten Ge-meinderätin, der Vierten von Rot-Grün. Sie betätigt sich hier in einem Bereich, der klar in der Kompetenz des Gemeinderates und der Stadtverwaltung liegt und nicht im Kompetenzbereich einer Kantonsangestellten. Zudem ist es ein Bereich, in dem sie vielleicht sogar über eine Beschwerde gegen einen Gemeinderat entscheiden müsste. Derartige Vermischung von Ge-walten und Instanzen findet statt, weil es so schön ins rot-grüne Konzept passt. Solches wur-de im Kanton Bern im letzten Jahrhundert eigentlich abgeschafft. Damals beurteilten Untersu-chungsrichter Fälle als Richter, die sie selber vorgerichtlich untersucht hatten. Im Zuge der zivilisatorischen Entwicklung befand man zu Recht, dies bedeute Befangenheit der Richter. Solches Vorgehen wird beim rot-grünen Gemeinderat mit der Kollegin Regula Mader wieder eingeführt.
Dieses unverbindliche Postulat bringt nichts. Zur Thematik Reitschule gab es bereits zahlrei-che runde Tische, die alle keine Resultate brachten. Vom Gemeinderat vernehmen wir die Standardausrede zur Untätigkeit, die da heisst: Wir müssen die Ergebnisse des runden Ti-sches abwarten. Immerhin anerkennen SP und GB/JA! das bestehende Sicherheitsproblem. Ein weiterer Bericht ändert nichts am Status quo. Im Sinne der Ratseffizienz verzichten Sie besser auf solche Alibipostulate, anstelle der Diskussionsverweigerungstaktik zu eingereich-ten Interpellationen. Unsere Fraktion lehnt das Postulat ab.

Michael Köpfli (GLP) für die Fraktion GLP: Wir lehnen das Postulat auch ab. Allerdings liegen unsere Gründe anders als bei der FDP. Es stimmt, dass die Reitschule eine Gruppe klar be-zeichneter Ansprechpersonen gegenüber der Stadtverwaltung bildete. Das ist zu begrüssen. Dabei handelte die Reitschule nicht freiwillig, sondern aufgrund der bereits überwiesenen Motion des Ratskollegen Erik Mozsa. Im Unterschied zur FDP unterstützen wir das Vorgehen der Stadt, die Regierungsstatthalterin Regula Mader in der Funktion als Ansprechperson für die IKuR einzusetzen und die gesammelten Erfahrungen später zu evaluieren. Dies wird zei-gen, ob das gewählte Vorgehen tatsächlich sinnvoll ist. Wir finden die Überweisung dieses Postulates zum heutigen Zeitpunkt falsch. Es ist Sache des Gemeinderates und der zuständi-gen Stellen der Stadtverwaltung ihre Vorgehensweise bei der Kommunikation mit der Reit-schule festzulegen. Es geht nicht an, dass die Reitschule Privilegien erhält, nur weil sich in der Vergangenheit die Zusammenarbeit mit den Behörden als nicht einfach erwies. Es darf nicht sein, dass unkooperatives Verhalten zu Sonderrechten führt. Es hätte zur Folge, dass die Verantwortlichen der Reitschule auch in Zukunft ausschliesslich mit dieser Person zu-sammenarbeiten und kommunizieren, was wiederum Ausfluchtmöglichkeiten bei künftigen Problemen eröffnet. Wir vertrauen darauf, dass der Gemeinderat und die zuständigen Stellen das richtige Vorgehen wählen. Wenn das in diesem Postulat skizzierte Vorgehen demjenigen des Gemeinderates entspricht, sehen wir darin kein Problem. Wir erwarten, dass die Verant-wortlichen der Reitschule ihre Auflagen erfüllen, um die Zukunft der Kulturinstitution Reitschu-le zu gewährleisten. Wir lehnen das Postulat ab, weil es ein falsches Signal setzt. Bei einer punktweisen Abstimmung werden wir Punkt 1 überweisen.

Susanne Elsener (GFL) für die Fraktion GFL/EVP: Die Wichtigkeit einer Ansprechperson zeig-te sich am Beispiel von Pinto. Die Mitarbeitenden von Pinto wurden bei der Reithalle be-spuckt, beschimpft und durch Anrufe auch im Privatleben bedroht. An die Erfüllung ihrer Kernaufgaben im Bereich rund um die Reitschule war nicht mehr zu denken. Diese missliche Situation kehrte sich von dem Zeitpunkt an um, als diese Gespräche aufgenommen wurden. Die Pinto-Einsätze konnten wieder stattfinden. Zur Gewährleistung der Kommunikation sind klar bezeichnete Ansprechpersonen für die Reitschule eminent wichtig. Und umgekehrt müs-sen von deren Seite Ansprechpersonen für die Stadt definiert sein, d.h. namentlich (mit richti-gem Namen) und Telefonnummer. Aus diesem Grund unterstützen wir dieses Postulat.

Martin Schneider (parteilos) für die Fraktion BDP/CVP: Die überwiesene Motion von Erik Mozsa sorgt bereits für Klarheit in der Frage wer, wie, wo und mit wem kommuniziert. Des-halb finden wir dieses Postulat obsolet und lehnen es ab.

Erich J. Hess (JSVP) für die Fraktion SVPplus: Zuerst sind zwei Fehler im zweiten Abschnitt des Postulattextes zu korrigieren, da müsste richtigerweise der Satz stehen: "Rund um und in der Reitschule müssen in nächster Zeit verschiedenste Probleme angegangen und gelöst werden." Es bestehen Riesenprobleme um die Reitschule herum, aber eben auch drinnen. Die Linken und die Reitschule sehen, dass die zustande gekommene Reithalleninitiative Druck ausübt und Handlungsbedarf besteht. Ausser ein paar Lippenbekenntnissen wird aber alles beim Alten bleiben. Etwaige Verbesserungsmassnahmen würden nicht über die Volksabstim-mung hinaus dauern. Hier wird blosse Augenwischerei betrieben. Wir lehnen alle Teilpunkte des Postulates ab. Die Reithalle darf gegenüber anderen Gastrobetrieben nicht bevorzugt werden. Jeder Betreiber eines Gastrobetriebes muss selber mit der Verwaltung verhandeln und Problemlösungen erarbeiten. Es kann nicht sein, dass die Probleme der Reitschule an eine Amtsperson der Stadt delegiert werden und die Verantwortlichkeit an dieser hängen bleibt.
Es gibt nur eine Lösung für diese Reithalle: Die Schliessung und Räumung mit anschliessen-dem Verkauf an den Meistbietenden, wie es die Initiative fordert. Nur auf diese Weise wird der Schandfleck Reitschule entfernt.

Postulant Ruedi Keller (SP) für die Fraktion SP/JUSO: Sprechen wir über dasselbe Postulat? Es wurden Dinge gesagt, die so nicht im Postulat stehen. Auch ist unklar, ob wir über diesel-be Reitschule sprechen. Nach Aussage der Stadt ist die Reitschule ein Kulturbetrieb und nicht allein ein Gastronomiebetrieb. Mir ist sogar unklar, ob wir im gleichen Stadtrat sitzen, denn unser Postulat wurde eingereicht, bevor Regula Mader für die ihr zugeteilte Funktion bestimmt war. In der Vergangenheit fungierte der ehemalige Kulturverantwortliche der Stadt freiwillig als Koordinator. Christoph Reichenau sorgte für die korrekte Weiterleitung der Aufgaben, die in die Bereiche aller fünf Direktorien fielen. Seit seiner Pensionierung ist die Aufgabe der neuen Kulturverantwortlichen ausschliesslich für die Kultur klar eingegrenzt. So drängt sich die Suche nach einer Person für diese komplexe Koordinationsaufgabe auf. Es bedeutet kein Privileg, sondern eine Normalität zu wissen, an wen man sich wenden kann, um zu erfahren, wie eine Aufgabe oder ein Problem anzugehen ist. Hier muss eine Koordinationsfunktion wahrgenommen werden. Wie die Stadt diese einlöst, schreiben wir nirgends vor. Wir fordern keinen runden Tisch, sondern nur klar bestimmte Ansprechpartner seitens der Stadt. Das Postulat ist unbedingt zu überweisen. Da Regula Mader erklärterweise eine Übergangslösung für diese Funktion darstellt, sind wir der Überzeugung, dass die endgültige Lösung im Postu-latsbericht erbracht wird.

Postulant Hasim Sancar (GB) für die Fraktion GB/JA!: Es ist nicht verständlich, warum dieses Postulat bestritten ist. Dies bedeutet, gewisse Leute interessieren sich nicht für eine Reit-schule, die gut funktioniert und sich mit der Stadt koordiniert.
Die Reitschule ist ein Kultur- und Begegnungsort und gehört längst zum Kulturplatz Bern. Viele junge Menschen frequentieren die Reitschule, besuchen kulturelle Veranstaltungen, treffen sich und tauschen untereinander Erfahrungen aus. Die Reitschule funktioniert auch als soziale Institution. In der Reitschule wird viel freiwillig gearbeitet und grosses Engagement in Projekte investiert. Auch finden Menschen, die sonst eher von der Gesellschaft ausgeschlos-sen sind, Zugang zur Reitschule, wo sie sich ohne Konsumzwang aufhalten können. Die Reit-schule erfüllt damit auch eine zentrale gesellschaftliche Funktion der Integration von margina-lisierten Personen.
Weil Christoph Reichenau nicht sofort ersetzt wurde, konnte die Zusammenarbeit der Stadt mit der Reitschule eine Weile nur minimal funktionieren, was auch Folgen hatte. Die Stadt versuchte zuerst, die Schuld an den unerwünschten und tragischen Ereignissen auf die Reit-schule abzuschieben. Sie erkannte dann aber doch die Defizite auf ihrer Seite und bestimmte als Übergangslösung Regierungsstatthalterin Regula Mader als Ansprechperson für IKuR, Stadtverwaltung und Kantonspolizei. Wir begrüssen diesen Schritt sehr. Es zeigt sich, dass die Koordination seither gut funktioniert. Wünschenswert wäre diese Zusammenarbeit weiter zu entwickeln. Wir hoffen, dass die positiven Erfahrungen mit der Übergangslösung in die Strukturen der beiden Seiten und deren Zusammenarbeitsformen einfliessen werden. Eine Ablehnung dieses Postulates macht keinen Sinn.

Der Vorsitzende Ueli Haudenschild: Laut dem Votum von Michael Köpfli ist die punktweise Abstimmung zu diesem Postulat beantragt.

Beschluss

1. Der Stadtrat erklärt Punkt 1 erheblich (44 Ja, 22 Nein).
2. Der Stadtrat erklärt Punkt 2 erheblich (41 Ja, 26 Nein).
3. Der Stadtrat erklärt Punkt 3 erheblich (40 Ja, 27 Nein, 1 Enthaltung).

Michael Köpfli (GLP): Unserer Meinung nach ist das Postulat bereits umgesetzt und deswe-gen obsolet. Wir beantragen die Antwort des Gemeinderates als Prüfungsbericht zu verab-schieden.
Postulant Ruedi Keller (SP): Der Gemeinderat bestreitet diese Umsetzung und bezeichnet die momentane Situation als Übergangslösung. Das Postulat ist nicht umgesetzt und der Bericht kann nicht abgeschrieben werden.

Postulant Hasim Sancar (GB): In der Antwort schreibt der Gemeinderat, dass die Situation im Jahr 2009 ausgewertet werden soll und das weitere Vorgehen zu bestimmen sei. Von daher sind wir abhängig von einem neuen Prüfungsbericht.

Beschluss
Der Stadtrat lehnt die Antwort des Gemeinderates als Prüfungsbericht ab (28 Ja, 40 Nein).

--- PINTO ---

9 Interpellation Rolf Zbinden (PdA): Notbremse für die anmassende Öffentlich-keitsarbeit von PINTO
Geschäftsnummer 08.000363 / 09/056 Reg. 35/-00

Das städtische Projekt PINTO (Prävention, Intervention und Toleranz) war von allem Anfang an konzipiert als Einrichtung, welche fürsorgerische und repressive Aufgaben verbinden soll-te. Dieser problematische Spagat zwischen Polizei- und Sozialarbeit wurde mit der Konzept-anpassung vor einem Jahr verstärkt und erfuhr unter der aktuellen Leitung, die sich explizit "nicht mehr vorwerfen" lassen will, "einseitig auf Betreuung zu setzen", eine dezidiert repres-sive Akzentuierung.
Es wirkt auf dem Hintergrund dieser Selbsteinschätzung irritierend und störend, wenn die Leitung von PINTO sich mit Plattitüden, Mutmassungen und hohlen Phrasen in die aktuelle Drogendiskussion in Bern einschaltet und sich mit dem Schein des Expertentums umgibt. Dass die Szene "sich dauernd verlagert", ist hohl; dass "vermehrt in Wohnungen gedealt und konsumiert wird", eine Vermutung, die mit dem Einsatzbereich von PINTO (noch?) in keinem Zusammenhang steht. Dem gleichen Artikel der Gratiszeitung ".ch" vom 7. Oktober 2008 ist zudem die aufschlussreiche Feststellung zu entnehmen, die Leitung von PINTO könne nicht sagen, "wo genau sich die Abhängigen aufhalten"! "Wird die Szene aufgelöst, sind auch die Dealer weg": Mit solchem Scharfsinn wird die drogenpolitische Diskussion auf ein Niveau ge-drückt, das nicht nur Fachleute schmerzen muss und in breiten Kreisen zur Verunsicherung darüber führt, wer denn in der städtischen Drogenpolitik eigentlich wo und wie und wofür zu-ständig - und qualifiziert ist.

Deshalb will die PdA Bern vom Gemeinderat wissen,
1. was er zu unternehmen gedenkt, um in der gegenwärtige äusserst heiklen Phase eine drogenpolitische Diskussions- und Kommunikationsbasis zu gewährleisten, die nicht von der Profilierungssucht und vom Dilettantismus einzelner Exponenten vergiftet wird;
2. ob er gewillt ist, die Propaganda von PINTO in die Schranken zu weisen, um der Stimme professioneller Sozialarbeit endlich das nötige Gewicht zukommen zu lassen.

Begründung der Dringlichkeit:
Angesichts der aktuellen Diskussion um eine zweite Anlaufstelle, um Vorplatz und Ausweitung des Betreuungsangebots darf vom Gemeinderat eine rasche und klare Antwort erwartet wer-den.

Bern, 30. Oktober 2008
Interpellation Rolf Zbinden (PdA), Lea Bill, Luzius Theiler, Anne Wegmüller
Die Dringlichkeit wird vom Stadtrat abgelehnt.

Antwort des Gemeinderats

PINTO arbeitet seit Sommer 2007 erfolgreich nach dem vom Stadtrat zustimmend zur Kennt-nis genommenen angepassten Konzept. Das Konzept mit der starken Präsenz im öffentlichen Raum vorwiegend im Innenstadtbereich und der Kombination von Sozialarbeit und Ordnungs-dienst bewährt sich. PINTO hat sich als wichtiges Instrument für die Arbeit im öffentlichen Raum etabliert. Der Stadtrat wird nächstens mit einem ausführlichen Bericht über die Tätigkeit von PINTO informiert (vgl. SRB 044 vom 1. Februar 2007).
Der öffentliche Raum interessiert. Es ist deshalb naheliegend, dass PINTO häufige Medien-anfragen erhält, die direkt oder indirekt den öffentlichen Raum und damit vielfach auch die Situation im Drogenbereich betreffen. Der Gemeinderat teilt die Meinung des Interpellanten in Bezug auf die Qualität der erteilten Medienauskünfte nicht. Die Abläufe in Bezug auf die Me-dienauskünfte sind geregelt. Medienanfragen an PINTO werden vom Leiter oder dessen Stell-vertreter beantwortet. Die erteilten Medienauskünfte werden je nach Thema mit dem Informa-tionsdienst, dem Generalsekretariat der Direktion für Bildung, Soziales und Sport, dem Leiter des Jugendamts, der Leiterin der Koordinationsstelle Sucht und wo nötig mit der Kantonspoli-zei abgesprochen. Sie zeigen vielfach eine Momentaufnahme der Situation im öffentlichen Raum, sind korrekt und entsprechen der städtischen Drogenpolitik. Der Gemeinderat sieht deshalb keine Veranlassung in Bezug auf die Kommunikation im Drogenbereich und im Spe-ziellen auf die Öffentlichkeitsarbeit von PINTO etwas zu unternehmen.

Bern, 24. Februar 2009
Der Gemeinderat

- Die Diskussion wird nicht verlangt. -

Interpellant Rolf Zbinden (PdA): Wenn die Leitung von Pinto gegenüber der Presse den Satz "Wird die Szene aufgelöst, sind auch die Dealer weg" äussert, wissen wir dank der Antwort des Gemeinderates jetzt immerhin, wer solche Plattitüden zu verantworten hat. Informations-dienst, Generalsekretariat BSS, Leiter Jugendamt, Leiterin Koordinationsstelle Sucht, Kan-tonspolizei - da staunt der Laie. Noch mehr erstaunen die folgenden in der Antwort zu lesen-den Sätze: "Diese Auskünfte (…) sind korrekt und entsprechen der städtischen Drogenpolitik." oder "Der Gemeinderat sieht deshalb keine Veranlassung in Bezug auf die Kommunikation im Drogenbereich (…) etwas zu unternehmen." So tönt es, wenn diejenigen durchstarten, die in den vergangenen Monaten mit ihrer Informationspolitik zum Leidwesen der direkt Betroffenen, der Abhängigen und Betreuenden keinen Fettnapf ausliessen. Die PdA nimmt die Antwort des Gemeinderates sehr ernst, sie ist ein Teil des Problems.

Beschluss
Der Interpellant ist mit der Antwort nicht zufrieden.

--- POLICE BE ---

10 Postulat Fraktion GB/JA! (Hasim Sancar, GB/Lea Bill, JA!): Was hat Police Bern gebracht? Zwischenbilanz aus der Sicht der Stadt Bern
Geschäftsnummer 08.000330 / 09/090 Reg. 21/-00

Seit 1. Januar 2008 ist die Polizei kantonalisiert. Mit Police Bern wurde ein Systemwechsel vollzogen, der auf die Stadt Bern weit reichende Folgen hat und noch haben wird.
Die wichtigste Veränderung ist die Kompetenzregelung: Während die operative Führung nun vollständig beim Kanton ist, hat die Stadt Bern noch die strategischen Kompetenzen. Schon die PUK von 2003 hat gezeigt, dass genau diese Unterscheidung in der Polizeiarbeit schwie-rig ist und die unklaren Schnittstellen oft zu Unsicherheiten bei Einsätzen führen können.
Die Verschiebung der Aufgaben und Kompetenzen der Polizei hat in der städtischen Polizei-arbeit Lücken geschaffen. Gleichzeitig ist die Kantonspolizei nun auch verantwortlich für den "Nahbereich" der Stadt, was neue Risiken bringt. Es wird vermehrt vorkommen, dass Polizis-tinnen von irgendwo aus dem Kanton im Einsatz sind, die weder Bern noch die Szenen ken-nen. Die Stadt hat mit Police Bern deutlich weniger politische Einflussnahme auf Polizeiein-sätze, die Zuständigkeit ist allein beim Kanton. Daraus ergibt sich eine heikle Schnittstelle in der Zusammenarbeit, die einen partnerschaftlichen Umgang verlangt. Die Äusserungen von Regierungsrat Käser (Der Bund, 11. Oktober 2008) sind in dem Sinne nicht zu akzeptieren.
Bis Ende 2007 gab es für die Einwohnerinnen der Stadt Bern die Möglichkeit, sich bei der Ombudsstelle der Stadt Bern zu beschweren, wenn sie u.a. mit einer Polizeiaktion nicht ein-verstanden waren, das betrifft zum Beispiel Verkehrs- oder Parkbussen oder ungerechte Be-handlung durch die Polizei. Mit Police Bern haben die Bewohnerinnen von Bern nun keine direkte Anlaufstelle mehr, wenn sie mit der Polizeiarbeit nicht zufrieden sind. Die Stadt kann zwar die Bewohnerinnen an den Kanton weisen - da gibt es aber keine Ombudsstelle. Es stellt sich also die Frage, wo solche Beschwerden heute landen, wer sie bearbeitet und die BürgerInnen berät.

Vor diesem Hintergrund verlangen wir vom Gemeinderat, dass er Bericht erstattet über die
Folgen der Kantonalisierung der Polizei, der folgende Fragen klärt.
1. Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit, wo und wie hat der Gemeinderat seine politische Einflussnahme noch wahrgenommen? Gibt es bereits jetzt positive bzw. negative Erfah-rungen, wenn ja welche und welches sind die Gründe dafür?
2. Wie schätzt der Gemeinderat die Äusserung von Regierungsrat Käser ein, wenn er ge-mäss Zitat vom "der Bund" vom 11. Oktober 2008 sagt, er würde sich einmischen, wenn sich die polizeiliche Lagebeurteilung im Vorfeld einer Demonstration von derjenigen des Gemeinderates unterscheidet...". Wie gedenkt der Gemeinderat darauf zu reagieren?
3. Ist der Gemeinderat bei Police Bern für konkrete Anliegen zur Verbesserung der Zusam-menarbeit bereits vorstellig geworden? Wenn ja, zu welchem Zweck und mit welchen Re-sultaten?
4. Wie werden die einzelnen Leistungsvereinbarungen (LV) mit Police Bern und deren Abgel-tungen ausgewertet? Gibt es erste Erkenntnisse, welche Vereinbarungen sich finanziell für die Stadt lohnen und wo es in der früheren Form kostengünstiger war?
5. Was bedeutet die Aussage von Regierungsrat Käser (Der Bund, 11. Oktober), dass die Stadt Bern mehr bezahlen müsse, obwohl sie durchschnittlich mehr an die Police Bern bezahlt als die anderen Gemeinden? Was hat sich seit den letzten Vertragsverhandlungen mit dem Kanton verändert, dass die Stadt Bern stärker belastet werden müsste?
6. Steht es zur Diskussion, gewisse Aufgaben mittels neuem LV wieder zurück in die Kompe-tenz der Stadt zu holen?
7. Wie beurteilt der Gemeinderat die Folgen, welche die Kantonalisierung auf die Om-budsstelle hat - vor dem Hintergrund der Tatsache, dass es im Kanton keine Ombudsstel-le gibt? An welche Stelle können sich die StadtbemerInnen wenden, wenn sie sich über Einsätze von Police Bern beschweren möchten? Ist der Gemeinderat bereit, sich beim Kanton für die Einrichtung einer Ombudsstelle einzusetzen?

Bern, 16. Oktober 2008
Postulat Fraktion GB/JA! (Hasim Sancar, GB/Lea Bill, JA!), Anne Wegmüller, Stéphanie Pen-her, Karin Gasser, Rolf Zbinden, Luzius Theiler

Antwort des Gemeinderats

Die Erfahrungen nach gut einem Jahr Einheitspolizei genügen nicht, um an dieser Stelle be-reits den von den Postulantinnen und Postulanten geforderten Bericht über die Folgen der Kantonalisierung der Polizei zu präsentieren. Neben der kurzen Erfahrungszeit ist das Jahr 2008 wegen der EURO 08 und der nach wie vor aufwändigen Integrationsprozesse der kom-munalen Polizeiorgane in die Kantonspolizei nur bedingt aussagekräftig. Die Vor- und Nach-teile des Ressourcenvertrags können frühestens im 2010 beurteilt werden. Die Einheitspolizei an sich ist allerdings vom Gesetzgeber entschieden und als solche nicht in Frage zu stellen. Nach Ansicht des Gemeinderats trägt das Postulat eher die Züge einer Interpellation. In die-sem Sinne kann auf die Fragen eingegangen werden. Der Gemeinderat ist aber bereit, im Jahr 2010 eine eigentliche Bilanz zu ziehen.

Zu Punkt 1:
Die Zusammenarbeit zwischen der Stadt und der Kantonspolizei kann grundsätzlich als gut bezeichnet werden. Auch im Jahr 2008 konnte die Sicherheit in der Stadt Bern auf einem ho-hen Niveau gewährleistet werden. Nicht immer einfach zu handhaben sind die Schnittstellen zwischen strategisch-politischer und operativer Ebene.
Zu Punkt 2:
Politische und polizeiliche Lagebeurteilung sind klar getrennt. Aufgrund der Trennung der politisch-strategischen und operativen Verantwortung ist ein Informations- und Meinungsaus-tausch jedoch stets zu gewährleisten.
Zu Punkt 3:
Wie bereits erwähnt ist die Zusammenarbeit zwischen der Stadt und der Kantonspolizei grundsätzlich gut. Gegenseitige Absprachen erfolgen regelmässig, u.a. in den alle drei Wo-chen stattfindenden Sitzungen des Koordinationsausschusses.
Zu Punkt 4:
Der Gemeinderat verweist diesbezüglich auf die Antwort vom 11. Februar 2009 zur Interpella-tion Fraktion SP/JUSO (Ruedi Keller, SP): Police Bern: Wer kontrolliert die polizeilichen Leis-tungen? Die Kantonspolizei erbringt der Stadt Bern jene Leistungen im Bereich der Si-cherheits- und Verkehrspolizei, die vor 2008 bereits die Stadtpolizei erbracht hat. Die Stadt Bern hat insofern gut verhandelt, als sie die gleichen Leistungen zu einem tieferen Preis er-hält. So spart sie jährlich 6,025 Mio. Franken. Der Betrag setzt sich aus einem Synergiege-winn von 3,025 Mio. Franken und einem Rabatt von 3 Mio. Franken zusammen. Dieser positi-ven Sichtweise steht gegenüber, dass die Stadt Bern schon heute mit Abstand die höchsten Sicherheitskosten im ganzen Kanton zu tragen hat: Fr. 231.00 pro Einwohner bzw. Einwohne-rin (Biel: Fr. 187.00, Thun Fr. 88.00).
Zu Punkt 5:
Der Ressourcenvertrag hält in Artikel 9 klar fest, dass sich die Parteien zu Verhandlungen über Anpassungen des Ressourcenvertrags verpflichten, falls der vereinbarte Leistungsum-fang während eines Jahrs in erheblichem Umfang über- oder unterschritten wird. Wie einlei-tend dargelegt, ist das Jahr 2008 wenig aussagekräftig. Die Frage allfälliger Anpassungen kann frühestens im 2010 beurteilt werden. Bei dieser Beurteilung wird auch massgebend sein, dass die Stadt Bern wie in der Antwort zu Frage 4 dargelegt schon heute mit Abstand die höchsten Sicherheitskosten im ganzen Kanton zu tragen hat. Eine Anpassung der Abgeltung im Ressourcenvertrag kann sich allenfalls auch im Sinne einer Kostenreduktion für die Stadt entwickeln.
Der Polizei- und Militärdirektor des Kantons Bern begründete den Anpassungsbedarf wieder-holt mit dem Zusatzaufwand infolge gewalttätiger Auseinandersetzungen im Klubsport. Auch der Gemeinderat beobachtet diese Entwicklungen mit Sorge. Dem Polizeiaufwand in diesem Bereich ist allerdings bereits Rechnung getragen: Im Jahr 2005 (Referenzjahr für den Res-sourcenvertrag) hat der Polizeiaufwand bei Sportanlässen seine Spitze erreicht. Während die Polizei im Jahr 2005 noch 25 971 Stunden für Sportveranstaltungen leistete, waren es im 2008 noch 22 613 Stunden.
Zu Punkt 6:
Das Polizeigesetzes vom 8. Juni 1997 (BSG 551.1) steckt den Rahmen der Kompetenzen der Gemeinden und der Kantonspolizei grundsätzlich ab. Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass die Frage im Rahmen der kontinuierlichen Sicherheitsanstrengungen der Stadt Bern oder bei einer allfälligen Neuverhandlung des Ressourcenvertrags geprüft wird.
Zu Punkt 7:
Grundsätzlich können sich die Bürgerinnen und Bürger direkt mit einer schriftlichen Be-schwerde an das Polizeikommando der Kantonspolizei Bern wenden. Dabei wird untersucht, ob die Vorwürfe - aus Sicht des Kommandos - gerechtfertigt sind oder nicht. Der Weg der aufsichtsrechtlichen Anzeige gemäss Artikel 101 des Gesetzes vom 23. Mai 1989 über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG; BSG 155.21) steht ebenfalls offen. Zudem kann Beschwerde bei der Anklagekammer gegen Amtshandlungen oder Unterlassungen der Strafverfolgungs-behörden geführt werden (Art. 327 des Gesetzes vom 15.3.1995 über das Strafverfahren [StrV; BSG 321.1]). Steht ein strafrechtlicher Vorwurf im Vordergrund (bspw. Körperverlet-zung, Amtsanmassung) ist entsprechend Anzeige zu erstatten.
Der Gemeinderat hat sich im Rahmen seiner Möglichkeiten und anlässlich des Projekts "Po-lice Bern" für die Schaffung einer Ombudsstelle eingesetzt. Die Frage fällt jedoch in die Zu-ständigkeit der kantonalen Behörden. Der Grosse Rat hat im 2007 eine Motion zur Schaffung einer kantonalen Ombudsstelle, die auch vom Regierungsrat unterstützt wurde, abgelehnt.

Folgen für das Personal und die Finanzen
Keine.

Gemeinderatsantrag
Der Gemeinderat beantragt dem Stadtrat, das Postulat erheblich zu erklären.
Bern, 1. April 2009

Beschluss
Der Stadtrat erklärt das Postulat stillschweigend erheblich.

- Traktanden Nrn. 11, 12, 13 und 14 werden zusammen behandelt. -
11 Interpellation Fraktion SP/JUSO (Corinne Mathieu, SP): Police Bern - Welche Bilanz zieht der Gemeinderat nach einem Jahr Einheitspolizei?
Geschäftsnummer 08.000331 / 09/044 Reg. 21/-00

Gemäss Artikel in der Zeitung "Der Bund" vom 11. Oktober 2008 hat der bernische Polizei- und Militärdirektor Hans-Jürg Käser (FDP) anlässlich der Hauptversammlung der Entente Bernoise Kritik am Gemeinderat geübt. Wir gehen davon aus, dass die Aussagen von Herrn Käser korrekt wiedergegeben worden sind.
Herr Käser stellte offensichtlich fest, dass es in Bern nun keine Saubannerzüge mehr gebe. Unter anderem hat Herr Käser offen gelegt, dass er sich in die politische Lagebeurteilung des Gemeinderates einmischt, sogar Druck auf den Gemeinderat ausgeübt hat. Zudem verletzen seine Äusserungen betreffend die Verwendung der Synergiegewinne die Gemeindeautono-mie.
Die in diesem Zusammenhang gemachten Äusserungen lassen auf ein gespanntes Verhältnis zwischen Gemeinderat, Kantonspolizei und Polizei- und Militärdirektion schliessen.

In diesem Zusammenhang wird der Gemeinderat gebeten, die folgenden Fragen zu beantwor-ten:
1. Wann wurde in der Stadt Bern zum letzten Mal ein Saubannerzug durchgeführt?
2. Wer ist für die Erteilung einer Demobewilligung zuständig?
3. Wie beurteilt der Gemeinderat seine Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei?
4. Ist eine Einmischung des Kantons in die politische Lagebeurteilung des Gemeinderates statthaft?
5. Wie beurteilt der Gemeinderat die im Artikel kolportierte Bemerkung von Regierungsrat Käser "Endlich sagt uns die Politik, was wir vor Demos zu tun haben".
6. Wusste die ehemalige Stadtpolizei nicht, wie sie sich bei Demos zu verhalten hatte?
7. Trifft es zu, dass der Regierungsrat im Vorfeld der Anti-WEF Demo vom 19. Januar 2008 den Stadtpräsidenten aufforderte, die Bewilligung für die Demo zurückzuziehen?
8. Wenn ja, wie beurteilt der Gemeinderat die Tatsache, dass der Kanton Druck auf den Gemeinderat ausübt?
9. Steht schon heute fest, dass die Stadt Bern bei den Neuverhandlungen des Ressourcen-vertrages für die Leistungen der KAPO tiefer in die Tasche greifen muss oder wie kommt Herr Käser zu dieser Behauptung?

Bern, 16. Oktober 2008
Interpellation Fraktion SP/JUSO (Corinne Mathieu, SP), Markus Lüthi, Gisela Vollmer, Annet-te Lehmann, Beni Hirt, Miriam Schwarz, Giovanna Battagliero, Michael Aebersold, Claudia Kuster, Ursula Marti, Hasim Sönmez, Liselotte Lüscher, Patrizia Mordini, Rolf Schuler, Mar-grith Beyeler-Graf, Christof Berger, Andreas Flückiger, Ruedi Keller, Thomas Göttin, Stefan Jordi

Antwort des Gemeinderats

Die fraglichen Äusserungen anlässlich der Hauptversammlung der Entente Bernoise konnte auch der Gemeinderat lediglich der Tagespresse entnehmen. Verschiedene Aussagen waren irreführend und trugen polemische Züge. Dies veranlasste den Gemeinderat zu entsprechen-den Klarstellungen gegenüber dem Polizei- und Militärdirektor des Kantons Bern.

Die in der Interpellation gestellten Fragen lassen sich wie folgt beantworten:
Zu Frage 1:
Ein Saubannerzug im herkömmlichen Sinn fand in der Stadt Bern seit Jahren nicht mehr statt.
Zu Frage 2:
Seit 1. Januar 2008 ist das Polizeiinspektorat der Stadt Bern für die Behandlung von Kundge-bungsgesuchen und deren Bewilligung zuständig.
Zu Frage 3:
Die Zusammenarbeit zwischen der Stadt und der Kantonspolizei kann grundsätzlich als gut bezeichnet werden. Auch im Jahr 2008 konnte die Sicherheit in der Stadt Bern auf einem ho-hen Niveau gewährleistet werden und dies trotz des aufwändigen Integrationsprozesses der kommunalen Polizeiorgane in die Kantonspolizei sowie dem Grossanlass EURO 08. Nicht immer einfach zu handhaben sind die Schnittstellen zwischen strategisch-politischer und ope-rativer Ebene.
Zu Frage 4:
Der Gemeinderat erachtet es als nicht statthaft, dass sich der Kanton in die politische Lage-beurteilung des Gemeinderats einmischt.
Zu Frage 5:
Eine solche Bemerkung erweckt den falschen Eindruck, dass die Stadtpolizei vor der Fusion mit der Kantonspolizei nicht mit der nötigen Klarheit geführt wurde. Das Gegenteil war der Fall. Das Polizeicorps der Stadt Bern genoss seit jeher dank seiner Erfahrung insbesondere mit Kundgebungen schweizweit einen guten Ruf. Das hatte nicht zuletzt mit der klaren und professionellen Führung der Stadtpolizei durch den Gemeinderat und die Direktion für Sicher-heit, Umwelt und Energie zu tun.
Zu Frage 6:
Siehe Antwort zu Frage 5.
Zu Frage 7 und 8:
Nein. Die Stadt selbst gelangte zum Schluss, dass die Bewilligung zu widerrufen ist. Die be-reits erteilte Bewilligung wurde aufgrund einer veränderten Lagebeurteilung (Organisator dis-tanzierte sich nicht von Gewalt und militanten Aktionen, nationale Mobilisierung, hohes Si-cherheitsrisiko) durch die Bewilligungsbehörde (Polizeiinspektorat) nach Rücksprache und in Übereinstimmung mit dem Stadtpräsidenten und den Gemeinderatsmitgliedern, dem zustän-digen Regierungsrat und der Kantonspolizei widerrufen.
Zu Frage 9:
Die Stimmberechtigten haben der Abgeltung der Polizeileistungen gemäss Ressourcenvertrag am 11. November 2007 zugestimmt. Das erste Jahr der Einheitspolizei ist gerade erst abge-laufen. Die Erfahrungen eines einzigen Jahres mit der Einheitspolizei genügen nicht, um Vor- und Nachteile des Ressourcenvertrags sowie der finanziellen Entschädigung an den Kanton zu prüfen. Ausserdem ist das Jahr 2008 wegen der EURO 08 nur bedingt aussagekräftig. Die Frage nach einer Anpassung des Ressourcenvertrags lässt sich frühestens im Jahr 2010 be-urteilen. Bei dieser Beurteilung wird auch massgebend sein, dass die Stadt Bern schon heute mit Abstand die höchsten Sicherheitskosten im ganzen Kanton zu tragen hat: Fr. 231.00 pro Einwohner bzw. Einwohnerin (Biel: Fr. 187.00, Thun Fr. 88.00). Eine Anpassung der Abgel-tung im Ressourcenvertrag kann sich allenfalls auch im Sinne einer Kostenreduktion für die Stadt entwickeln.

Bern, 11. Februar 2009
Der Gemeinderat

- Der Stadtrat stimmt dem Antrag auf Diskussion zu den Interpellationen Traktanden Nrn. 11-13 zu (39 Ja, 22 Nein). -

Interpellantin Corinne Mathieu (SP): Danke dem Gemeinderat für die klaren und klärenden Worte auf meine Fragen. Nach den Äusserungen des kantonalen Polizei- und Militärdirektors war zu befürchten, die städtische Souveränität sei definitiv verloren. Allerdings ist die Antwort auf Frage 1 historisch nicht korrekt: Als "Saubannerzug" wird der Aufbruch der Freischärler aus der Innerschweizer nach Genf im Jahre 1477 bezeichnet. Die Namensbezeichnung geht zurück auf ein mitgeführtes Banner, das die ältere Geschichtsschreibung fälschlicherweise als Narrenbanner mit der Darstellung eines Schweins deutete. Tatsächlich war auf dem Banner aber ein wilder Eber mit einem Kolben, ein Zeichen für Unzufriedenheit, abgebildet. Ironi-scherweise kam es bei diesem Zug in keiner Weise zu Vandalismus, obwohl heutzutage die Bezeichnung "Saubannerzug" als Synonym für Vandalenakte während Kundgebungen dient. Soweit zum historischen Exkurs, demnach in der Stadt gar nie ein Saubannerzug stattfinden könnte.
Die Ausführungen des Polizei- und Militärdirektors anlässlich der Hauptversammlung der En-tente Bernoise sind sozusagen der Höhepunkt in einer Reihe von polemischen Äusserungen zum Verhältnis von Kapo mit dem Stadt- und Gemeinderat im vergangenen Jahr. Interessan-terweise war seit diesem Vorfall aus der Kantonsecke nichts mehr zu hören. Lässt dies auf einen Lerneffekt schliessen? Die Bemerkungen des kantonalen Polizeidirektors bezüglich der damaligen Stadtpolizei und der politischen Führung durch die Stadt sind eine eigentliche Frechheit. Regierungsrat Hans-Jürg Käser lässt hier jeglichen Anstand vermissen. Von ehe-maligen Stadtpolizisten hörte ich die Aussage, sie seinen bei Demos jetzt freier als vorher, was wohl heissen mag: "Uns schaut niemand mehr auf die Finger". Die Stapo konnte damit rechnen, dass ein negativ auffallendes Verhalten bei Demos ihrerseits im Stadtrat thematisiert wurde. Das ist nun klar nicht mehr der Fall, denn im Kanton kümmert sich die Politik nicht um die Polizei, die nun willkürlich walten kann. Wenn der Gemeinderat in seiner Antwort davon spricht, dass vor allem die Schnittstellen zwischen strategisch-politischer und operativer Füh-rung nicht einfach zu handhaben seien, ist das nicht erstaunlich. Diese Schnittstelle führte schon zu Zeiten der Stapo zu ewigen Diskussionen. Mit dem Übergang zum Kanton verschärf-te sich diese Problematik noch. Im Vorfeld der Abstimmung über die Teilrevision des Polizei-gesetzes wies die SP deutlich darauf hin. In dieser Frage muss sich der Gemeinderat stärker ein- bzw. durchsetze. Er muss der politischen Position der Stadt in Zukunft mehr Nachdruck verschaffen. Schliesslich sind wir diejenigen, welche die Leistungen der Kapo bestellen und bezahlen, und das nicht zu knapp.
Zum Thema Ressourcenvertrag und Höhe der Abgeltungen: Erstaunlich ist Hans-Jürg Käsers Behauptung, die Stadt bezahle zu wenig, noch vor der Publikation der Rechnung. Sie liegt inzwischen vor, leider fehlen konsolidierte Zahlen. Der Grossrat genehmigt die Rechnung erst im Juni. Sie liegt zwar über dem im Ressourcenvertrag festgelegten Betrag, aber im Ressour-cenvertrag wurde festgehalten, spätestens nach zwei Jahren sei neu zu verhandeln, da befin-den wir uns erst in der Halbzeit. Es ist begrüssenswert, dass der Gemeinderat hier Klartext redet. Es ist nicht ersichtlich, wieso die Stadtberner und Stadtbernerinnen für Leistungen der Kapo pro Kopf mehr bezahlen als beispielsweise die Thuner oder Bieler. Offenbar gibt es so-gar Gemeinden, die gar nichts bezahlen. Dass die Stadt auch mehr Leistungen beziehe, ist zwar ein zutreffendes Argument. Die Stadt trägt aber als Kantonshauptort und Bundeshaupt-stadt eine doppelte Zentrumslast. Zudem hat die Kapo etwas Mühe mit Zahlen, das weiss man spätestens seit der Schlussabrechnung zur Euro 08. Zurzeit kann von Neuverhandlungen des Ressourcenvertrages bzw. von Erhöhung der Abgeltung nicht die Rede sein, und wenn verhandelt wird, ist das Resultat sicher ergebnisoffen. Fazit: Die Bilanz nach einem Jahr Ein-heitspolizei fällt durchzogen aus. Mit diesem Konstrukt scheint niemand so richtig glücklich. Wahrscheinlich auch nicht der Kanton, obwohl er es war, der die Einheitspolizei durchsetzte. Wir werden uns weiter zur Polizei äussern, ob es den Beteiligten nun gefällt oder nicht.

Beschluss

Die Interpellantin Fraktion SP/JUSO ist mit der Antwort zufrieden.
siehe Fraktionserklärungen zu den Traktanden 11,12, 13 und 14

12 Interpellation Fraktion SP/JUSO (Ruedi Keller, SP): Police Bern: Wer kontrolliert die polizeilichen Leistungen?
Geschäftsnummer 08.000332 / 09/043 Reg. 21/-00

Seit dem 1.1.2008 ist Police Bern für die polizeilichen Dienstleistungen in der Stadt Bern zu-ständig. Diese sind im Ressourcenvertrag mit dem Kanton Bern geregelt. Die Stadt, insbe-sondere der Gemeinderat, sollte ein Controlling über die Erbringung dieser Leistungen führen und die strategischen Ziele in den verschiedenen Bereichen vorgeben.
In jüngster Zeit entsteht immer mehr der Verdacht, dass Police Bern ein Eigenleben führt, sich wenig um die wirklichen Bedürfnisse der Bevölkerung kümmert und ihre polizeilichen Aufgaben nach ihrem Gutdünken speziell auch an den sozialen Schwerpunkten gestaltet. Gleichzeitig will uns der Kanton in der Person des Polizeidirektors klar machen, dass die Stadt mehr polizeiliche Dienstleistungen braucht.
Von Aussen betrachtet entsteht der Verdacht, dass zuwenig klar kommuniziert wird. Es scheint auch, dass der Gemeinderat seiner wichtigen Controlling- und Führungsaufgaben zu wenig nachkommt. Die Gestaltung der Schnittstelle zwischen Gemeinderat und Police Bern bedarf offensichtlich noch weiterer Verbesserungen.
Deshalb bitten wir in diesem Zusammenhang den Gemeinderat um die Beantwortung folgen-der Fragen:
1. Mit welchen Controllinginstrumenten überwacht der Gemeinderat die im Ressourcenver-trag vereinbarte Erbringung der polizeilichen Leistungen?
2. In welcher Form und mit welcher Häufigkeit werden vom Gemeinderat die strategischen Schwerpunktsetzungen der Polizeiarbeit festgelegt?
3. Welche Massnahmen werden vom Gemeinderat ergriffen, falls sich Police Berne nicht an die strategischen Vorgaben und die im Ressourcenvertrag festgelegten Leistungen hält?
4. Sind schon Veränderungen für die Definition der Leistungen und die Zusammenarbeit mit dem Gemeinderat für die Neuaushandlung des Ressourcenvertrages absehbar?

Bern, 16. Oktober 2008
Interpellation Fraktion SP/JUSO (Ruedi Keller, SP), Beat Zobrist, Annette Lehmann, Gisela Vollmer, Markus Lüthi, Beni Hirt, Stefan Jordi, Miriam Schwarz, Andreas Krummen, Giovanna Battagliero, Michael Aebersold, Claudia Kuster, Ursula Marti, Hasim Sönmez, Hasim Sancar, Patrizia Mordini, Rolf Schuler, Margrith Beyeler-Graf

Antwort des Gemeinderats

Unabhängig von Kennzahlen- und Controllingsystemen ist es das oberste Ziel des Gemeinde-rats, ein hohes Sicherheitsniveau in der Stadt Bern aufrecht zu erhalten.
Die Kantonspolizei erbringt der Stadt Bern jene Leistungen im Bereich der Sicherheits- und Verkehrspolizei, die vor 2008 bereits die Stadtpolizei erbracht hat. Im Vergleich mit anderen Städten fällt auf, dass die Stadt Bern schon heute mit Abstand die höchsten Sicherheitskos-ten im ganzen Kanton zu tragen hat: Fr. 231.00 pro Einwohner bzw. Einwohnerin (Biel: Fr. 187.00, Thun Fr. 88.00).
Der Leistungsumfang ist in Anhang 1 zum Ressourcenvertrag definiert. Eine stunden- oder betragsmässige Quantifizierung der dort aufgeführten Aufgaben war nicht möglich, weil Ver-gleiche zwischen der Stadtpolizei und Kantonspolizei aufgrund der unterschiedlichen Organi-sation, differierender Prozessabläufe und eines nicht deckungsgleichen Zuständigkeitsgebiets nicht aussagekräftig gewesen wären. Hinzu kamen schwierige Abgrenzungsfragen zwischen Sicherheits- und Gerichtspolizei. Der Kontrolle und dem Controlling sind ausserdem dadurch Grenzen gesetzt, dass die Stadt Bern im Bereich der öffentlichen Sicherheit lediglich noch strategisch-politische Aufgaben wahrnehmen kann. Die Steuerung dieser Aufgaben erfolgt über die Jahresplanung, Schwerpunktsetzung und strategische Einflussnahme bei Einzeler-eignissen (wie z.B. bei Kundgebungen). Entsprechend richtet sich das Leistungscontrolling an diesen strategischen Instrumenten aus.

Zu Frage 1:
Gemäss Artikel 6 des Ressourcenvertrags vom 17. April 2007 gibt die Stadt jeweils im Sep-tember die Jahresplanung für das kommende Jahr vor. Die Jahresplanung fliesst in das Pro-duktegruppenbudget ein, welches vom Stadtrat und den Stimmberechtigten verabschiedet wird. Unter dem Jahr wird die Kantonspolizei Bern zuhanden der Direktion für Sicherheit, Umwelt und Energie quartalsweise über die in der Jahresplanung festgelegten Kennzahlen und Steuerungsvorgaben rapportieren. Diese stellen einen Mix aus leistungs- und wirkungs-orientierten Kennzahlen dar. Ebenfalls erfasst werden von der Kantonspolizei die für die Stadt Bern geleisteten Stunden in den gemäss Steuerungsvorgaben definierten Bereichen.
Im Bereich der Schwerpunktsetzung und Steuerung von Einzelereignissen erfolgen Abspra-chen und Kontrollen im Rahmen der alle drei Wochen stattfindenden Sitzungen des Koordina-tionsausschusses, zu welchen der Direktor für Sicherheit, Umwelt und Energie mit dem Chef Regionalpolizei Bern zusammen kommt. An diesen Sitzungen erfolgt auf der Basis der aktuel-len Lagebeurteilung die gemeinsame Feinsteuerung der Jahresplanung und aktueller Ereig-nisse.
Weitere Aussagen zur polizeilichen Tätigkeit lassen sich darüber hinaus dem Jahresbericht entnehmen, welcher dem Stadtrat vorgelegt wird. Vertiefte Kennzahlen enthält sodann die Polizeikriminalstatistik (PKS). Sie gibt Auskunft über die Kriminalitätslage in der Stadt Bern und wird jeweils per Ende Jahr detailliert erstellt und der Stadt im ersten Quartal zur Verfü-gung gestellt. Der Bund führt zurzeit ein Projekt, um die PKS zusammen mit den Kantonen zu vereinheitlichen. Ab 2010 sollten die Daten schweizweit vergleichbar sein. Die Kantonspolizei Bern beabsichtigt, der Stadt ab 2009 quartalsweise einen Zusammenzug der für städtische Verhältnisse relevanten Daten zur Verfügung zu stellen.
Zu Frage 2:
Die oben erwähnten Sitzungen des Koordinationsausschusses, welche alle drei Wochen statt-finden, werden protokolliert. Das Setzen von Schwerpunkten richtet sich nach der aktuellen Lage und erfolgt in unterschiedlichen Zeitabständen.
Zu Frage 3:
Sollte dies vorkommen, würde in erster Linie das Gespräch mit dem Vertragspartner gesucht. Würde die Stadt erhebliche Abweichungen von den vereinbarten Leistungen feststellen, käme es zu einer Neuverhandlung des Ressourcenvertrags.
Zu Frage 4:
Das erste Jahr der Einheitspolizei ist gerade erst abgelaufen. Ausserdem wird das Jahr 2008 wegen der EURO 08 nur bedingt aussagekräftig werden. Eine seriöse Beurteilung der Vor- und Nachteile des geltenden Ressourcenvertrags wird somit frühestens 2010 möglich sein.

Bern, 11. Februar 2009
Der Gemeinderat

Interpellant Ruedi Keller (SP): Selbstverständlich sind wir für ein gutes Sicherheitsniveau in dieser Stadt, jedoch nicht ohne Einschränkungen. Wir wollen, dass kontrolliert wird, ob die bestellten Leistungen erbracht werden, ob sie die erwarteten Resultate erbringen und ob de-ren Weiterführung Sinn macht. Ohne Kontrolle erlangen wir keine Klarheit darüber, was etwas bringt, wie viel es kosten darf usw. Es ist ein normaler Vorgang, wenn der Besteller kontrol-liert, dass die Leistung wie bestellt geschieht und die Resultate überprüft - besonders wenn es soviel Geld kostet wie die Polizei. Ohne derartige Kontrolle ist es einfach nur populistisch mehr Polizei und mehr Geld für Polizei zu fordern. Der Gemeinderat darf nicht in seiner Cont-rolling-Resistenz verharren. Wir haben kein Verständnis, dass er diese Aufgabe nicht angeht, mit ein paar Kennzahlen ist es nicht getan. Es muss detailliert kontrolliert werden, damit auch Bürgerinnen und Bürger Gewissheit darüber haben, was gemacht wird und zu welchen Resul-taten es führt.

Beschluss
Die Interpellantin Fraktion SP/JUSO ist mit der Antwort teilweise zufrieden.
siehe Fraktionserklärungen zu den Traktanden 11,12, 13 und 14

13 Interpellation Fraktion SP/JUSO (Beat Zobrist, SP): Police Bern: Warum muss die Stadtberner-Bevölkerung die Sicherheit für alle bezahlen?
Geschäftsnummer 08.000333 / 09/041 Reg. 21/-00

Nur 20% der Gemeinden müssen beim Kanton Bern Polizeileistungen einkaufen. Bei den Kos-ten pro Einwohnerin liegen zwischen Stadt und Land Welten. Mit Abstand am meisten bezahlt die Stadt Bern, nämlich Fr. 231.00 pro Kopf. In Thun bezahlt man Fr. 89.00 und in Spiez oder Steffisburg noch gerade Fr. 23.00. Selbstverständlich sind aber die Bernerinnen nicht 10mal krimineller als die Spiezerinnen. Vielmehr ist es so, dass die Stadt Bern mit ihren Pendlerin-nen, dem grossen Freizeitangebot und ihren verschiedensten Zentrumsfunktionen massiv mehr Polizei einsetzen muss für Sicherheit und Ordnung.
So werden die zahlreichen YB- und unzähligen SCB-Heimspiele zur grossen Mehrheit von Zuschauenden mit auswärtigem Wohnsitz besucht. Die Altstadt wird von grösstenteils auswär-tigen Autos verbotenerweise zugeparkt, in die Schlägereien in der Innenstadt sind keines-wegs nur Stadtberner verwickelt und an die Demos kommen Menschen aus dem ganzen Kan-tons- und Landesgebiet.
Der sehr hohe pro Kopf Beitrag ist wohl am ersten damit zu begründen, dass die Stadt Bern ihre Polizei schon immer selber bezahlte. Als die Stadtpolizei von der Kantonspolizei über-nommen wurde, vereinbarte der Gemeinderat deshalb mit dem Regierungsrat den Pauschal-betrag von 28,3 Mio Franken pro Jahr. Damit sollten die polizeilichen Leistungen im bisheri-gen Umfang abgegolten werden. Weil die Sicherheitsmassnahmen im Bereich Sportanlässe massiv zunahmen, drohte der kantonale Polizeidirektor nun kürzlich gar mit Neuverhandlun-gen, wohl mit dem Ziel, die Stadtbernerinnen einen noch höheren Pro-Kopf-Beitrag bezahlen zu lassen!
Die SP/JUSO-Fraktion findet die heutige Regelung, wonach die Stadtbevölkerung für die Si-cherheit eines grossen Teils der gesamten Kantonsbevölkerung aufkommen muss, ungerecht und stossend.

Sie bittet den Gemeinderat folgende Fragen zu beantworten:
1. Warum muss die Stadtberner Bevölkerung pro Kopf Fr. 231.00 für Polizeidienste bezah-len, während in allen anderen Kantonsgebiete wesentlich weniger oder gar nichts bezahlt wird?
2. Wie gross wird der Anteil der Polizeiarbeit auf Stadtboden geschätzt der für auswärtige Besucherinnen und Benutzerinnen geleistet wird?
3. Ist der Gemeinderat bereit, mit dem Regierungsrat einen gerechteren Vertrag auszuhan-deln, der die Stadt nicht zur Übernahme von Polizeikosten für Agglomeration und Kanton verpflichtet?
4. Was verblieben dem Gemeinderat für Möglichkeiten, falls mit dem Regierungsrat keine gerechtere Kostenverteilung erreicht würde?

Bern, 16. Oktober 2008
Interpellation Fraktion SP/JUSO (Beat Zobrist, SP), Ruedi Keller, Thomas Göttin, Annette Lehmann, Gisela Vollmer, Markus Lüthi, Beni Hirt, Stefan Jordi, Miriam Schwarz, Andreas Krummen, Giovanna Battagliero, Michael Aebersold, Claudia Kuster, Ursula Marti, Hasim Sönmez, Liselotte Lüscher, Patrizia Mordini, Rolf Schuler, Margrith Beyeler-Graf

Antwort des Gemeinderats

Zu Frage 1:
Die Abgeltung der sicherheits- und verkehrspolizeilichen Leistungen durch die Stadt Bern ist das Ergebnis der Verhandlungen mit dem Kanton zum Ressourcenvertrag. Die Stimmberech-tigten der Stadt Bern haben der Höhe der Abgeltung am 11. November 2007 zugestimmt. Die Details des Leistungseinkaufs sind in Anhang 3 des Ressourcenvertrags aufgeführt (siehe http://www.bern.ch/stadtverwaltung/sue/infosue).
Für die Stadt Bern ist infolge des Ressourcenvertrags kein grösserer finanzieller Aufwand für die Sicherheit entstanden.
Der Gemeinderat hält es indessen wie die Interpellantinnen und Interpellanten auch für stos-send, dass die Stadt Bern mit Abstand die höchsten Sicherheitskosten im ganzen Kanton zu tragen hat. Dieser Ungerechtigkeit ist jedoch nicht primär mit der Anpassung des Ressour-cenvertrags, sondern via Verhandlungen Rechnung zu tragen.
Dass andere Gemeinden tiefere Sicherheitskosten pro Einwohnerin bzw. Einwohner zu tragen haben, hängt darüber hinaus teilweise mit dem im kantonalen Polizeigesetz angelegten Ab-geltungssystem zusammen. Ein Grossteil der kleineren Gemeinden bestellt bei der Kantons-polizei mangels Bedürfnis keine Leistungen. Artikel 12 des Polizeigesetzes vom 8. Juni 1997 (BSG 551.1) sieht vor, dass die Kantonspolizei einzelne unaufschiebbare Einsätze sowie Ein-sätze bei ausserordentlichen Ereignissen unentgeltlich erbringt.
Zu Frage 2:
Die Stadt Bern verzeichnet täglich alleine im Hauptbahnhof rund 150 000 Pendlerinnen und Pendler. Zudem ist Bern als Bundeshauptstadt Anziehungspunkt für diverse Organisatorinnen und Organisatoren zur Durchführung von Kundgebungen und anderen (Gross-)Ver-anstaltungen, insbesondere Sportveranstaltungen. Der durch Auswärtige verursachte sicher-heitspolizeiliche Aufwand kann nicht beziffert werden, weil nicht unterschieden werden kann, ob die Kantonspolizei im Zusammenhang mit in der Stadt Bern ansässigen oder mit auswärti-gen Personen interveniert.
Zu Frage 3 und 4:
Das erste Jahr der Einheitspolizei ist gerade erst abgelaufen. Das Jahr 2008 wird infolge der EURO 08 sowie des nach wie vor aufwändigen Integrationsprozesses kommunaler Polizeior-gane in die Kantonspolizei nur bedingt aussagekräftig werden. Eine seriöse Beurteilung der Vor- und Nachteile des geltenden Ressourcenvertrags wird somit frühestens 2010 möglich sein.
Unabhängig einer solchen Bilanz zum Ressourcenvertrag ist im Rahmen der Überprüfung des gesamten Finanz- und Lastenausgleichs zwischen Kanton und Gemeinden (FILAG 2012) ver-sucht worden, die Stadt Bern als urbanes Zentrum und als Bundeshauptstadt in die Verhand-lungen einzubringen. Konkret ist eine stärkere Gewichtung im Vergleich mit den anderen Zentrumsstädten verlangt, aber von Projektleitung und Regierungsrat abgelehnt worden. Inskünftig werden jedoch die Zentrumslasten nicht nur wie bisher zu rund 2/3, sondern zu 90 % abgegolten; dazu gehören auch die Sicherheitskosten. Eine weitergehende, gerechtere Kostenverteilung kann deshalb nur in Verhandlungen des Ressourcenvertrags erzielt werden, wofür sich der Gemeinderat einsetzen wird, sollte es zu Neuverhandlungen kommen.

Bern, 11. Februar 2009
Der Gemeinderat

Interpellant Beat Zobrist (SP): Wissen Sie, wieso 80% der Gemeinden im Kanton Bern für die Polizei nichts bezahlen? Wissen Sie, warum die Einwohner und Einwohnerinnen der Stadt Bern am meisten für die Polizei bezahlen? Die einzige logische und korrekte Antwort lautet: Weil das immer schon so war. Erst hatten die Städte eine eigene Polizei, für die sie selber zahlten. Dann sagte der Kanton, er übernehme die Stadtpolizei und die Beiträge gingen nun an die Kapo. Die Stadt Bern hatte immer schon den grössten Bedarf an Verkehrsregelung, die meisten Sportanlässe, Kulturanlässe, Ausstellungen, Nachtlokale und Demonstrationen. Die Stadtbevölkerung verursacht aber nicht mehr erhöhten Polizeibedarf als Trubschachen, Wah-lern oder Lyss, denn die Bewohnenden dieser Gemeinden kommen nach Bern zur Arbeit, um ins Kino oder Theater zu gehen, zum Falschparkieren, um Sexlokale zu besuchen, um zu saufen und zu raufen, um am YB-Match, zusammen mit Zürchern und Baslern zu randalieren oder gemeinsam mit der ganzen Schweiz zu demonstrieren. Alle sprechen vom Verursacher-prinzip. Soll das gerade hier nicht gelten? Die Stadt soll einfach für alle zahlen, die hier ihre negativen Spuren hinterlassen. Zudem schaffte der Kanton uns noch die Billettsteuer ab, die war immerhin eine kleine Entschädigung dafür, was wir alles auffangen müssen. Zu den 80% der Gemeinden, die überhaupt nichts bezahlen, gibt es die Theorie, dass diese nur die Basis-leistungen beanspruchen und praktisch keine Polizei brauchen. Aber wer fährt hin, wenn der alkoholisierte Jüngling mit dem Auto seines älteren Freundes einen Frontalzusammenstoss macht? Wer sperrt die Strassen, wenn im Oberaargau die Rübenchilbi, in Zäziwil die Rächete, in Grosshöchstetten das Bar- und Pub-Festival stattfinden? Wer kommt, wenn in Lauenen der Bauer mit dem Sturmgewehr auf die Familie losgeht, wenn in Gsteig gewilderte Luchse ent-deckt werden? Mir kann niemand erzählen, die Leute dort seien weniger kriminell als die in der Stadt. Das Verursacherprinzip würde bedeuten, dass im ganzen Kanton dieselben Kosten bezahlt werden. Der sogenannte Synergiegewinn, den der Gemeinderat beim Wechsel von Stapo zu Kapo herausholte, kann nur ein Zwischenschritt gewesen sein. Die Tradition hat ausgedient, alle sollen zahlen, die Kosten verursachen. Wir sind es überdrüssig für alle zu zahlen, die hierher kommen, um die Sau rauszulassen. Laut der Antwort sieht es der Ge-meinderat ja ähnlich wie wir. Wir erwarten von ihm das entsprechende Auftreten in den Ver-handlungen mit der Kapo.

Beschluss
Die Interpellantin Fraktion SP/JUSO ist mit der Antwort zufrieden.
siehe Fraktionserklärungen zu den Traktanden 11,12, 13 und 14

14 Interfraktionelle Motion GB/JA!, SP/JUSO (Franziska Schnyder/Catherine Weber, GB/Giovanna Battagliero, SP) und Daniele Jenni (GPB) vom 23. November 2006: Police Bern: Die gesetzliche Regelung ist unbefriedigend; Begründungsbericht (06.000312)

Am 1. März 2007 hat der Stadtrat Punkt 1 der folgenden Motion GB/JA!, SP/JUSO (Franziska Schnyder/Catherine Weber, GB/Giovanna Battagliero, SP) und Daniele Jenni (GPB) als Richt-linie erheblich erklärt:
Der Grosse Rat führt in der Novembersession 2006 eine zweite und wohl letzte Lesung des Polizeigesetzes durch, welches unter dem Titel "Police Bern" noch vom Stimmvolk verab-schiedet werden muss. Einige Bestimmungen dieser Gesetzesvorlage sind äusserst unbefrie-digend, bzw. bürgerinnen-/bürgerfeindlich oder derart offen formuliert, dass der Gemeinderat beim noch abzuschliessenden Vertrag mit dem Kanton (Ressourcenvertrag) zwingend ver-schiedene Präzisierungen im Sinne von Ausführungsbestimmungen einbringen muss; dies gerade auch im Hinblick auf die Volksabstimmung! Bezüglich Punkt 3. dieser Motion sei daran erinnert, dass der Gemeinderat bereits einen Auftrag des Stadtrates erhalten hat mit dem am 2. Juni 2005 überwiesenen interfraktionellen Postulat "Mitsprache der Stadt Bern bei der Schaffung der Einheitspolizei: ...es ist sicherzustellen, dass die Zuständigkeit der Om-budsstelle für kommunale Polizeifragen aufrechterhalten bleibt".
Im Bericht zum Postulat der Fraktion SP/JUSO (Raymond Anliker, "Police Bern, auch in Zu-kunft im Zuständigkeitsbereich der Ombudsstelle der Stadt Bern"; Bericht des Gemeinderates vom 1. November 2006) stellt der Gemeinderat selber fest, dass es ihm bisher nicht gelungen ist, eine entsprechend verbindliche Regelung im Polizeigesetz auszuhandeln. Das heute ver-ankerte explizite Akteneinsichtsrecht der Ombudsstelle droht verloren zu gehen. Die folgen-den Bestimmungen sind im Vertrag mit dem Kanton auszuhandeln (soweit die Forderungen im Zuständigkeitsbereich des Gemeinderates liegen kommen ihnen der Charakter einer Richtlinie zu):

1. Art. 6, Ziff. 3:
Dass sich die Angehörigen der Kantonspolizei lediglich durch das Tragen der Uniform oder das Vorzeigen eines Ausweises zu erkennen geben sollen, ist ungenügend. In der Stadt Bern hat man in den vergangenen Jahren durchwegs positive Erfahrungen gemacht mit dem Tra-gen von Namensschildern im friedlichen Einsatz, resp. mit der individuellen Kennzeichnung am Helm beim sog. unfriedlichen Einsatz. Es ist daher vertraglich sicherzustellen, dass beim Einsatz der Angehörigen von Police Bern in der Stadt Bern diese Errungenschaften beibe-halten werden.

2. Art. 12d (Jahresplanung) Ziff. 2:
Es ist vertraglich sicherzustellen, dass die "operativen und taktischen Belange, insbesondere die Einsatzstärke sowie die einzusetzenden Mittel" jeweils in Absprache mit dem Gemeinderat festgelegt werden. Die im Gesetz (Ziff. 3) vorgesehene quasi nachträgliche Information bei Übersteigen des vereinbarten Umfangs ist ungenügend.

3. Art. 12f (Einzelereignisse) Ziff. 6:
Diese Bestimmung muss im Ressourcenvertrag präzisiert werden. Die Kantonspolizei muss gegenüber der städtischen Ombudsstelle und der zuständigen Stadtratskommission zur Aus-kunft und Offenlegung der Akten verpflichtet werden.
Der städtische Ombudsstelle darf nicht bloss ein Anhörungsrecht eingeräumt werden. Seit über zehn Jahren ist die städtische Ombudsstelle eine für die Bevölkerung wichtige und nicht mehr wegzudenkende Institution, gerade im Verhältnis Einwohnerin und Einwohner und Ver-waltung (wozu auch die Polizei insbesondere die Verkehrs- und Sicherheitspolizei zählt).
Solange es keine kantonale Ombudsstelle gibt, muss der Gemeinderat im Ressourcenvertrag (und allenfalls mit entsprechenden Anpassungen des städtischen Reglements der Om-budsstelle) sicherstellen, dass die Ombudsstelle wie bisher von betroffenen Bürgerinnen und Bürgern angerufen werden kann und ihr alle notwendigen Mittel wie Akteneinsichtsrecht, Aus-kunftspflicht der Kantonspolizei uam. gewährt werden.
Dieselben Möglichkeiten müssen zudem der für die Kontrolle und Aufsicht zuständigen stadt-rätlichen Kommission gewährt werden. Sie muss im Einzelfall in der Lage sein, einen Einsatz von Police Bern auf städtischem Boden umfassend überprüfen zu können.

4. Kapitel 3a Kontaktgremium Sicherheit Kanton-Gemeinden:
Es ist sicherzustellen, dass die Empfehlungen dieses Kontaktgremiums nicht bloss der Poli-zei- und Militärdirektion des Kantons unterbreitet werden, sondern ebenso dem Gemeinderat der Stadt Bern zuhanden des Stadtrates. Immerhin bezahlt die Gemeinde Bern die Polizeiar-beit vollumfänglich und hat daher ein Anrecht auf umfassende Information.

Bern, 23. November 2006

Interfraktionelle Motion GB/JA!, SP/JUSO (Franziska Schnyder/Catherine Weber, GB/Giovanna Battagliero, SP) und Daniele Jenni (GPB), Liselotte Lüscher, Corinne Mathieu, Miriam Schwarz, Ursula Marti, Sarah Kämpf, Beni Hirt, Rolf Schuler, Christof Berger, Margrith Beyeler-Graf, Simon Röthlisberger, Natalie Imboden, Hasim Sönmez, Annette Lehmann, Claudia Kuster, Beat Zobrist, Andreas Krummen, Thomas Göttin, Stefan Jordi, Andreas Flü-ckiger, Anne Wegmüller, Myriam Duc, Hasim Sancar, Urs Frieden

Bericht des Gemeinderats

Der Stadtrat hat die Punkte 2 bis 4 der vorliegenden Motion als Postulat erheblich erklärt. Die Stellungnahme des Gemeinderats galt gleichzeitig als Prüfungsbericht. Punkt 1 wurde als Richtlinie erheblich erklärt.
Bereits in seiner Antwort vom 27. Februar 2007 hat der Gemeinderat festgehalten, dass die Kantonspolizei wie die damalige Stadtpolizei Namensschilder für den alltäglichen Einsatz kennt. Auch bei der Kennzeichnung im Ordnungsdienst verfügt die Kantonspolizei ein mit der damaligen Stadtpolizei vergleichbares System. Insofern bestehen kaum Unterschiede. Es wurde bereits damals klar festgehalten, dass Fragen wie die der Kennzeichnung operativen Charakter haben und daher im alleinigen Einflussbereich der Kantonspolizei bzw. des Kan-tons liegen.
Diese Aussagen haben weiterhin ihre volle Gültigkeit. Die Teilrevision des Polizeigesetzes in seiner Fassung vom 11. März 2007 hat daran nichts geändert. Die Frage, was unter dem Be-griff "Uniform" zu verstehen ist, leitet sich durch den jeweiligen Auftrag ab, welche die Mitar-beitenden der Kantonspolizei Bern zu erfüllen haben und hat somit ausschliesslich operativen Charakter. Deshalb sieht Artikel 8 des Gesetzes über die Kantonspolizei Bern (KPG, BSG 552.1) auch vor, dass der Polizeidienst zwar in der Regel in Uniform zu erfolgen habe, dass aber der Kommandant die Möglichkeit eingeräumt erhält, anderweitig zu bestimmen, damit er Art und Umfang der Uniformpflicht den Aufgaben entsprechend ausgestalten kann.
Die Frage, welche Kleidungsstücke und in welcher Kombination als korrekte Uniform gelten, wird daher folgerichtig auf der Normstufe eines internen Dienstbefehls geregelt. Darin wird auch das Tragen des Namensschilds geregelt. Wie bereits in der ursprünglichen Antwort ent-halten, sehen und sahen die Regelungen der Stadtpolizei Bern und der Kantonspolizei Bern vergleichbare Systeme vor. Insbesondere war die Frage des Namensschilds auch bei der ehemaligen Stadtpolizei auf der Normstufe eines internen Dienstbefehls geregelt.
Somit hat sich betreffend Tragen von Namensschildern weder mit dem Zusammenschluss der Stadtpolizei Bern und der Kantonspolizei Bern noch mit der Teilrevision des Polizeigesetzes in seiner neuen Fassung vom 11. März 2007 etwas geändert.

Folgen für das Personal und die Finanzen
Keine.

Bern, 24. Februar 2009
Der Gemeinderat

Fraktionserklärungen zu den Traktanden 11,12, 13 und 14

Philippe Müller (FDP) für die FDP-Fraktion: Eigentlich möchte ich diese SP-interne Diskussion nicht unterbrechen. Ich bemerke hier nur, dass es in Bern viele gibt, die für die Polizei auch nichts bezahlen, vielleicht sollten Sie da ansetzen.

Rahel Ruch (JA!) für die Fraktion GB/JA!: An den Antworten zu den verschiedenen Vorstös-sen zu Police Bern fallen vor allem zwei Dinge auf: Einerseits wiederholt der Gemeinderat stets, die Zusammenarbeit mit der Kapo laufe gut. Andererseits bedauert er aber, dass die Stadt Bern viel mehr bezahlen muss, als andere Gemeinden und das Fehlen einer Om-budsstelle. Wir vermissen aber konkrete Massnahmen und den Einsatz dafür. Unsere Fraktion ist besorgt über die Effekte, die sich mit Police Bern ergaben. Im letzten Jahr gab es immer wieder Entwicklungen, bei denen Police Bern selber Stadtpolitik betrieb. Beispielsweise in der Auseinandersetzung um die offene Drogenszene bei der Schützenmatte bestimmte offenbar das Operative über das Strategische. Das ist gefährlich, zumal Police Bern nicht legitimiert ist, solche Entscheidungen zu treffen. Das sollte einzig die Aufgabe der gewählten Behörde sein. Es zeigt, dass die Zusammenarbeit zwischen Stadt- und Kantonspolizei doch nicht so gut spielt, wie behauptet. In schwierigen Situationen scheint der Gemeinderat gerne darauf hinzuweisen, dass Polizeisachen in den Kompetenzbereich des Kantons fallen. Ein weiteres Beispiel bietet die Anti-WEF-Kundgebung vom 19. Januar 2008, wo viele Leute verhaftet und unter schlechten Bedingungen festgehalten wurden. Die Gemeinde versteckte sich mit dem Hinweis, dies seien operative Angelegenheiten der Polizei, hinter dem Kanton. Auch bei der Kundgebung der PNOS vom 8. März 2009, als die Rechtsextremen unbehelligt durch die Stadt ziehen konnten, sah sich der Gemeinderat nicht verantwortlich. Die Kommunikation des Gemeinderates und die ungenaue Aufteilung von operativen und strategischen Bereichen macht es schwierig, mit den richtigen Kompetenzen ausgestattete Ansprechpersonen zu fin-den. Weder Gemeinde- noch Regierungsrat übernehmen die Verantwortung für derartige Ein-sätze. Unsere Fraktion fordert vom Gemeinderat sich für eine klare Aufgabenteilung einzuset-zen. Das bedeutet, dass der Gemeinderat auch in operativen Fragen, die ja oft ins Strategi-sche übergreifen, wieder mehr Kompetenzen erhält. Ebenfalls soll bei fehlender kantonaler Ombudsstelle der Gemeinderat die Verhandlungen betreffend der Kostenabgeltungen und der Beschwerdeabläufe wieder aufnehmen und führen.

Hasim Sancar (GB) für die Fraktion GB/JA!: Der zuständige kantonale Polizeidirektor hat mit seiner Haltung und Aussagen, die nicht zu einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit passen, bereits viel Stoff für Ärger geliefert. Die Interpellationen, die heute behandelt werden, weisen auf eine Unzufriedenheit mit Police Bern hin.
Polizeidirektor Hans-Jürg Käser verlangt mehr Geld aus der Stadtkasse, bevor noch die Tinte des Vertrages mit dem Kanton trocken ist. Dies, obwohl die Stadt Bern für die Polizeileistun-gen mit Abstand mehr Pro-Kopf-Prämien an den Kanton bezahlt, als andere Gemeinden. Pro Einwohner bezahlt die Stadt Bern 231 Franken, während Biel 187 Franken und Thun 88 Fran-ken bezahlen. Es gibt Gemeinden, die kaum etwas bezahlen. Der Polizeidirektor argumen-tiert, dass Sportveranstaltungen die Ressourcen der Police Bern überbeanspruchen. Schauen wir aber die Zahlen an, fällt auf, dass im Referenzjahr 2005 fast 26'000 Stunden geleistet wurden, während es im Jahr der Euro 08 nur 22'600 Stunden waren.
Mit dieser Haltung versucht der kantonale Polizeidirektor Wasser auf die Mühle seiner Partei zu giessen, die mit ihrer Sicherheitsinitiative dem Kanton Geld zuschieben möchte. Offenbar ist die Stadt Bern nicht nur Hauptstadt und Wirtschaftsmotor des Kantons, sondern auch noch dessen Milchkuh.
In seinen Antworten auf diverse Vorstösse drückt der Gemeinderat diplomatisch seine Unzu-friedenheit in der Zusammenarbeit mit dem Kanton aus. Eigentlich erwarten wir vom Gemein-derat klare Aussagen, anstelle der nichtssagenden Note "grundsätzlich gut". Wir begrüssen, dass der Gemeinderat beim Thema Vertragsverhandlungen mit dem Kanton auch von einer Reduktion der städtischen Beiträge spricht. Wir verstehen nicht, warum die Stadt Bern für die anderen Gemeinden bezahlen muss, obwohl andere Zentrumslasten seit Jahren nicht gerecht ausgeglichen werden.

Nadia Omar (GFL) für die Fraktion GFL/EVP zu Traktandum 14: Ist es uns allen nicht schon einmal geschehen? Man ist zur falschen Zeit am falschen Ort, man ist falsch gekleidet, man hat die falsche Hautfarbe, man parkiert falsch, überfährt mit dem Fahrrad ein Rotlicht oder man begeht tatsächlich ein Verbrechen - und wird dabei von einem Polizisten oder einer Poli-zistin gesehen. Der oder die will nun Genaueres wissen. Man steht einer Uniform gegenüber: Blau (steht für Autorität), ein Stock, eine Waffe, Stiefel und eine ernste Mine. Man ist froh, wenn diese Uniform auch einen Namen trägt, der zeigt, dass ein Mensch darin steckt. Das ist einerseits ein Schritt in Richtung des Bobbys, einem Polizisten als deinem Freund und Helfer, einem hoffentlich sorgfältig ausgebildeten Menschen in Uniform. Eine Vermenschlichung der Staatsgewalt sozusagen, ein wichtiger deeskalativer Schritt. Andererseits stellt es eine Si-cherheit für den unbescholtenen Bürger dar, der manchmal trotzdem unter Generalverdacht steht und sich dagegen zur Wehr setzen muss. Unsere Fraktion unterstützt das Tragen eines Namensschildes bei der Polizei und wir bedauern die defensive Antwort des Gemeinderates sehr. Bei dieser Thematik insistieren wir deshalb.

Erich J. Hess (JSVP) für die Fraktion SVPplus: Ohne dieses linke Kaffeekränzchen stören zu wollen, bringe ich eine Korrektur an. Die SP recherchiert offenbar schlecht: Bei meinem Unfall war kein Stadtpolizist zugegen, sondern die Autobahnpolizei des Kantons. So wird von der Seite her eben ausgeholfen, man kann nicht nur die eine Seite der Münze betrachten.

Einzelvotum

Philippe Müller (FDP): Mit der Fusion sind die Ausgaben der Stadt für die Polizei um 21% gesunken. Seit 1990 nahmen Delikte gegen Leib und Leben um 500% zu. Der Ausdruck von der "Milchkuh" passt da nicht. Es gilt vielmehr in den Bereichen der Politik zu handeln, die der Bevölkerung wirklich etwas bringen. Mit unserer Initiative: Für eine sichere Stadt Bern bleiben wir am Thema dran. Wenn es der Gemeinderat nicht noch lange hinauszögert, kommt sie bald zur Abstimmung, vor der er verständlicherweise Angst haben mag.

Direktor SUE Reto Nause für den Gemeinderat: Zur Mechanik des Ressourcenvertrages: Wir erhalten alle Leistungen der ehemaligen Stadtpolizei für den Pauschalbetrag von rund 28 Millionen Franken. Das ist verglichen mit vorher ein fairer Preis, aber eine teure Angele-genheit im Vergleich mit anderen Städten und Gemeinden dieses Kantons. Es herrscht wenig Bürokratie, im Bereich Controlling bestehen tatsächlich gewisse Lücken. Die operative Zu-sammenarbeit läuft gut: Belastungsproben wie die Euro 08 oder kritische Kundgebungen wur-den gut gemeistert, die Sicherheit im Alltag ist gewährleistet, die Kriminalstatistiken zeigen keine markanten Veränderungen seit der Einführung von Police Bern. Der Austausch mit dem Chef der Region Bern, Manuel Willi, klappt hervorragend. An dieser Stelle danke ich auch dem Korps, das trotz des schwierigen Integrationsprozesses und Sonderanstrengungen moti-viert und zupackend Dienst leistet.
Zu den Kosten: Mit 231 Franken pro Einwohner zahlt Bern den Höchstbetrag. Als Zentrum und Hauptstadt weisen wir spezielle Bedürfnisse auf. Wir werden aber in naher Zukunft einen konstruktiven Dialog über Solidarität im Sicherheitsbereich führen müssen. Der Vertrag hat kein Ablaufdatum, er müsste aktiv von einer Partei gekündigt werden. Eine massgebliche Veränderung bei den Rahmenbedingungen wäre eine Voraussetzung zur Kündigung. Ende 2009 ist der früheste mögliche Kündigungstermin, allerdings mit einer zweijährigen Frist. Das bedeutet, ein neuer oder geänderter Vertrag träte frühestens 2011 in Kraft.
Zu den Sicherheitskosten im Bereich des Sports: Dass diese massiv zunahmen, wird immer wieder angeführt. Auf kantonaler Ebene mag dem so sein, nicht aber in der Stadt Bern. Das Jahr 2005 war die Basis für die Vertragsverhandlungen. Der Polizeiaufwand in diesem Jahr betrug 26‘000 Stunden, im Jahr 2008 betrug er 22‘600 Stunden, ist also gesunken. Das be-deutet, dass wir keine massgebliche Veränderung der Rahmenbedingungen geltend machen können, die irgendeine Neuverhandlung zur Folge hätte. Im Übrigen weise ich darauf hin, dass die Stadt sich hier ebenfalls engagiert, z.B. mit dem mobilen Zaun, den wir im Bereich des Wankdorfstadions realisieren werden.
Im Controlling-Bereich besteht echter Handlungsbedarf. Es fehlt uns beispielsweise eine Zahl zum Gesamttotal der auf stadtbernischem Boden erbrachten Leistungen, auch wünschten wir detaillierte Angaben zu den diversen Kategorien. Bei der Zwischenbilanz ist die Euro 08 ein absoluter Sonderfaktor von grosser Tragweite. Dies wurde zwar beim Reporting berücksich-tigt, es dürfte aber klar sein, dass eine eindeutige Trennung schwierig war. Eine abschlies-sende Bilanz zu Police Bern ist Ende 2009 möglich. Der Gemeinderat ist deshalb bereit das GB/JA! Postulat erheblich zu erklären. Im Gegenzug bitten wir Sie um Annahme des Begrün-dungsberichtes zu Traktandum 14.

--- VIDEOÜBERWACHUNG ---

15 Interfraktionelle Motion SVP/JSVP, FDP mit CVP (Reto Nause, CVP/Beat Schori, SVP/Philippe Müller, FDP): Videoüberwachung zur Vorbeugung und Aufklärung krimineller Handlungen
Geschäftsnummer 08.000262 / 09/040 Reg. 23/-00

Die Gemeinden im Kanton Bern sollen die Möglichkeit von Videoüberwachungen im öffentli-chen Raum erhalten. Die vorberatende Kommission des bernischen Grossen Rates hat die entsprechende Teilrevision des Polizeigesetzes einstimmig zuhanden des Grossen Rates verabschiedet. Die Kommission hält eine einzige Lesung im Grossen Rat für ausreichend. Diese ist für die Session im September 2008 vorgesehen. Der Gemeinderat soll deshalb mög-lichst schnell die konkrete Ausgestaltung von Videoüberwachungsmassnahmen in der Stadt Bern einleiten.
Am 17. August 2005 hat der Gemeinderat die Einstellung des Rechtssetzungsprojekts für die Videoüberwachung des öffentlichen Raums beschlossen. Dies mit der Begründung bis zu einer allfälligen Schaffung einer kantonalen Rechtsgrundlage von einer städtischen Regelung für die Videoüberwachung des öffentlichen Raums abzusehen. Ein weiterer Grund für die Ein-stellung waren auch politische Differenzen. Diese dürften nun aufgrund der Situation auf kan-tonaler Ebene nicht mehr vorhanden sein. Zudem hat die SP Schweiz ihre Haltung zur Video-überwachung revidiert: Sie hält in ihrem Positionspapier vom 24. Juni 2008 fest: "gezielte, den Datenschutz wahrende Videoüberwachung kann zur Vorbeugung von Vandalismus und zur Aufklärung von Verbrechen beitragen." Damit ist die Schaffung einer klaren Rechtsgrund-lage auch auf kommunaler Ebene wohl mehrheitsfähig.
Daher wird der Gemeinderat aufgefordert, den gezielten und den Datenschutz wahrenden Einsatz der Videoüberwachung in die Wege zu leiten.

Begründung der Dringlichkeit:
Das Problem per se ist dringlich, mittlerweile sogar für die SP. Sobald die gesetzliche Grund-lage im kantonalen Recht gegeben ist, soll die Umsetzung in Bern umgehend erfolgen kön-nen.

Bern, 14. August 2008

Interfraktionelle Motion SVP/JSVP, FDP mit CVP (Reto Nause, CVP/Beat Schori, SVP/Philippe Müller, FDP), Ueli Jaisli, Mario Imhof, Bernhard Eicher, Thomas Balmer, Henri-Charles Beuchat, Erich J. Hess, Roland Jakob, Thomas Weil, Dannie Jost, Hans Peter Ae-berhard, Karin Feuz-Ramseyer, Christoph Zimmerli

Die Dringlichkeit wird vom Stadtrat abgelehnt.

Antwort des Gemeinderats

Im Jahre 2001 begann die Stadt Bern mit der Erarbeitung einer gesetzlichen Grundlage zur Videoüberwachung im öffentlichen Raum. Das in Auftrag gegebene Gutachten von Prof. Dr. Markus Müller von der Universität Bern vom 8. August 2005 kam jedoch zum Schluss, dass den Gemeinden im Bereich der Sicherheitspolizei die Zuständigkeit zum Erlass eines Regle-ments betreffend den Einsatz von Videogeräten zum Zwecke der Deliktsprävention (dissuasive Überwachung) fehlt. Vielmehr müsste eine gesetzliche Grundlage aufgrund der geltenden Zuständigkeitsordnung vom kantonalen Gesetzgeber neu geschaffen werden.
Im September 2008 hat der Grosse Rat des Kantons Bern die Vorlage zur Teilrevision des kantonalen Polizeigesetzes verabschiedet und darin unter anderem die kantonalrechtliche Gesetzesgrundlage zur Videoüberwachung im öffentlichen Raum für die Gemeinden des Kan-tons Bern geschaffen. So sieht Artikel 51a nPolG vor, dass die Gemeinden mit Zustimmung der Kantonspolizei an einzelnen öffentlichen und allgemein zugänglichen Orten, an denen Straftaten begangen worden sind oder an denen mit Straftaten zu rechnen ist, zur Ver-hinderung und Ahndung von Straftaten Bildübermittlungs- und Bildaufzeichnungsgeräte für die Videoüberwachung einsetzen können. Mit dieser Bestimmung wurde für die Gemeinden die Kompetenz geschaffen, im Rahmen ihrer sicherheitspolizeilichen Funktion unter bestimmten Voraussetzungen aus deliktspräventiven Gründen Videoüberwachungen im öffentlichen Raum durchzuführen.
Zurzeit ist eine Ausführungsverordnung des Regierungsrats zu Artikel 51a nPolG bei der Poli-zei- und Militärdirektion des Kantons Bern in Erarbeitung. Artikel 51f nPolG hält dabei die wichtigsten Verordnungsbestandteile fest: Zustimmungsverfahren, Kennzeichnungspflicht, Evaluation der Wirksamkeit der Videoüberwachung, Informationspflicht der Gemeinden, tech-nische Überprüfung der Bildaufzeichnungsgeräte, organisatorische und technische Massnah-men zum Datenschutz sowie die Führung eines öffentlich einsehbaren Katasters der im Kan-tonsgebiet aufgestellten Kameras. Diese neue Videoverordnung wird die dissuasive Video-überwachung unter Berücksichtigung der Schwere des Grundrechtseingriffs und der daten-schutzrechtlichen Aspekte einheitlich und umfassend regeln und soll wie das revidierte Poli-zeigesetz auf den 1. Juli 2009 in Kraft treten.
Weil die dissuasive Videoüberwachung ein sicherheitspolizeiliches Instrument darstellt und gemäss Artikel 9 PolG die Aufgaben der Sicherheitspolizei in der Verantwortung der Gemein-den liegen, steht es letztlich in deren Zuständigkeitsbereich, ob sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen.
Die Stadt Bern hat somit einen Grundsatzentscheid über den Einsatz von Videoüberwa-chungsmassnahmen in der Stadt Bern zu treffen und die innerstädtische Zuständigkeit für den Einsatz von dissuasiven Videoüberwachungsmassnahmen zu regeln. Dabei ist die Gemeinde an die verbindlichen kantonalen Vorgaben gebunden, weshalb zunächst die kantonalen Voll-zugsbestimmungen abzuwarten sind, bevor beurteilt werden kann, was von der Gemeinde zu regeln bleibt.

Folgen für das Personal und die Finanzen
Die konkreten Auswirkungen für das Personal und die Finanzen können erst im Rahmen der Prüfung erhoben werden.

Gemeinderatsantrag
Der Gemeinderat beantragt dem Stadtrat, die Motion abzulehnen; er ist jedoch bereit, den Vorstoss als Postulat entgegen zu nehmen.
Bern, 11. Februar 2009

Motionär Philippe Müller (FDP) für die FDP-Fraktion: Mit diesem Vorstoss wird der Gemeinde-rat aufgefordert "den gezielten und den Datenschutz wahrenden Einsatz der Videoüberwa-chung in die Wege zu leiten". Das ist bewusst sehr offen und zurückhaltend formuliert, man lässt dem Gemeinderat alle Freiheit für ein behutsames Vorgehen. In seiner Antwort nimmt der Gemeinderat in der Sache selber nicht Stellung: Gegen Videoüberwachung bringt er kein Argument vor, einmal mehr will er warten und die Motion als unverbindliches Postulat über-weisen. Er will warten, bis die Verordnung in sechs Wochen in Kraft tritt. Dabei wäre das Ti-ming jetzt ideal: Die Verordnung, also das Gesetz liegt vor, man kann jetzt tätig werden, um im Sommer oder Herbst bereit zu sein. Die Antwort ist nicht befriedigend.
Um den gezielten und den Datenschutz wahrenden Einsatz der Videoüberwachung in die We-ge zu leiten, ist jetzt der richtige Moment, aber der Gemeinderat drückt sich. Wir brauchen keinen Bericht mehr, es gilt jetzt zu entscheiden. Videoüberwachung ist nicht das Allheilmittel, das alle Probleme löst. Wenn beispielsweise ein Vermummter eine Gewalttat begeht, nützt das Video nicht viel, der Einsatz unter den Lauben ist beschränkt wirksam und einen grossflä-chigen Einsatz wollen wir auch nicht. Aber es gibt durchaus Stellen, wo Gefahr und Gefähr-dung dadurch reduziert werden können, so in der Passage zwischen Bollwerkbrücke und Bahnhofparking oder der dunklen Passage hinter dem Freudenbergzentrum, wo die Situation durch Videoüberwachung entschärft werden kann.
Zur Frage der Wandlung der verbindlichen Motion in ein unverbindliches Postulat: Ein Postu-lat hat einen geringen Stellenwert für den Gemeinderat. Diese Vorstösse überweist man, ob-wohl man dagegen ist, weil sie null Wirkung haben. Man schiebt sie auf die lange Bank und macht alle paar Jahre wieder zu demselben Thema einen Bericht um es am Schluss doch abzulehnen. Der Gemeinderat hat alle Grundlagen zur Entscheidung. Seit Jahren wird dar-über diskutiert, der Gemeinderat will diese offene, behutsam und zahm formulierte Motion einfach nicht überweisen. Bezeichnenderweise findet sich in der Antwort kein inhaltliches Argument. Die Frage an den Stadtrat ist klar: Will man Videoüberwachung, ja oder nein? Hät-te der Gemeinderat wirklich nur Zeit gebraucht, hätte er ja die Frist verlängern können, so wie bei der Initiative "Für eine sichere Stadt Bern". Diese Motion wird nicht gewandelt.

Fraktionserklärungen

Hasim Sancar (GB) für die Fraktion GB/JA!: Der Titel dieser Motion ist trügerisch, weil er mit Videoüberwachung Vorbeugung und Aufklärung krimineller Handlungen verspricht. Und der Gemeinderat lenkt prompt ein, wenn er sich in der Antwort tendenziell für eine Einführung dieses Überwachungssystems ausspricht.
Wir halten das aus folgenden Gründen für fragwürdig: 1. Die Erwartungen sind hoch und irre-führend. Videoüberwachung ist kein Allheilmittel, obwohl sie von Sicherheitskräften und Poli-tikern und Politikerinnen in der Sicherheitsfrage immer wieder als solches gepriesen wird. Die Erfahrungen in England zeigen, dass Videoüberwachung nicht wirklich die erwünschte Ver-besserung bringt. Der zuständige Videoüberwachungsermittler der britischen "Association of Chief Police Officers" räumte anlässlich einer parlamentarischen Anhörung ein, die dicht ü-berwachenden Kameras in Grossbritanniens Innenstädten verhinderten Gewaltverbrechen und spontan begangene Straftaten nicht und die Abschreckungswirkung sei gering. Ein Schlag ins Gesicht, wenn man bedenkt, dass das Königreich dafür Hunderte Millionen Pfund investierte. Mittlerweile überdenken die Briten ihren blinden Enthusiasmus für die totale Ü-berwachung durch Kameras.
2. Im Falle einer Einführung der Videoüberwachung in der Stadt Bern werden die ersten Ka-meras an sogenannt neuralgischen Orten aufgestellt. Noch ist offen, welche Orte damit ge-meint sind, welche Kriterien gelten sollen und wer diese definiert. Folge der Installation erster Kameras wäre eine Verlagerung der wenigen kriminellen Vorkommnisse an vorerst nicht als neuralgisch eingestufte Orte. Das bietet Grund, da auch gleich Videoüberwachung zu instal-lieren. Videoüberwachung braucht Kontrolle durch die Polizei, die diese Daten auswertet. Eine Unmenge an Daten, die wegen knappen Ressourcen nicht richtig ausgewertet werden können, bzw. gelöscht würden, wenn sie nicht von strafrechtlicher Relevanz sind. Der Teufel-kreis wird kompliziert, die Wirkung auf die Sicherheit bleibt gering. Ausser Spesen nichts ge-wesen.
3. Überwachung ist nicht gleich Überwachung. In seiner Antwort erwähnt der Gemeinderat, dass der Grosse Rat im September 2008 die Vorlage zur Teilrevision des kantonalen Polizei-gesetzes verabschiedete, darunter auch die kantonalrechtliche Gesetzesgrundlage zur Video-überwachung im öffentlichen Raum für die Gemeinden des Kantons Bern. Die Verabschie-dung dieser Vorlage war nur unter Ausschluss der Echtzeitüberwachung möglich. Das bedeu-tet, dass die Videos nur aufgrund eines konkreten Ereignisses angeschaut würden. In der die Ausführungsbestimmungen regelnden Verordnung missachtete der zuständige Polizeidirektor Hans-Jürg Käser die Meinung der gesetzgebenden Gewalt und führte die Live-Überwachungen ein. Wir fühlen uns hinters Licht geführt. Diese Verordnung lässt zu, dass nicht nur Polizisten und Polizistinnen, sondern auch Hausabwarte und anderes nicht-polizeiliches Personal sich als Big Brother betätigen und schauen, wer sich wo und wie live verhält. Ob diese Verordnung einer juristischen Überprüfung standhält, bleibt offen.
Zum Schluss rufe ich zwei Dinge in Erinnerung: Erstens ist Bern eine der sichersten Städte und zweitens gibt es keine Nullkriminalität. Auf Kameras zu setzen ist einfach, doch wäre es für eine Rot-Grün-Mitte Regierung angebracht, auf bewährte und nachhaltige Alternativen zur Videoüberwachung zu setzen, wie z.B. die Gestaltung des öffentlichen Raums und die Prä-vention. Ich bitte Sie, diesen Vorstoss abzulehnen und die öffentlichen Räume nicht an den Big Brother auszuliefern.

Claude Grosjean (parteilos) für die GLP-Fraktion: Die Diskussion über solch restriktive Mass-nahmen stellt für uns als liberale Partei natürlich eine Herausforderung dar. Wir kamen zum Schluss, dass die Freiheit eines Schutzes bedarf, der mit Videoüberwachung punktuell und pragmatisch erreicht werden kann. Videoüberwachungen sind aber immer die Ultima Ratio.
Wenn man sich mit Kriminologie beschäftigt, weiss man, dass nicht die Strafhöhe jemanden von einem Delikt abhält, sondern die Strafwahrscheinlichkeit. In dem Zusammenhang bietet Videoüberwachung ein ziemlich probates Mittel, indem die Aufklärungswahrscheinlichkeit ei-nes Deliktes deutlich erhöht wir, wenn auch nur örtlich beschränkt. Dies bedeutet aber einen Eingriff in die persönliche Freiheit und die informelle Selbstbestimmung einer Person. Dieser Eingriff setzt die Einwilligung der Person voraus. Das heisst, die Videokameras müssen deut-lich sichtbar sein. Der Hinweis "Achtung Videoüberwachung" ist nicht ausreichend, denn dem begegnet man heutzutage überall. Erst die deutliche Sichtbarkeit der Kameras ist wirksam.
Zum Argument, Videoüberwachung führe zu einer Verlagerung der Kriminalität: Dem mag so sein, aber man kann die Orte meiden, wohin sich die Kriminalität verlagert und somit ist das Problem gelöst.
Bei einem Reglement ist es wichtig, den datenschützerischen Bedenken Rechnung zu tragen. Das bedeutet folgende Festlegungen: Wann die Aufnahmen gelöscht werden und unter wel-chen Bedingungen die Aufnahmen eingesehen werden können. Das Thema der Live-Überwachung ist ein unschönes Nebengeplänkel.
All diesen Überlegungen führten uns zum Schluss, dass wir diese Motion allenfalls als Postu-lat überweisen können, auch wenn der praktikable Aspekt der Videoüberwachung nachvoll-ziehbar erscheint.

Daniel Klauser (GFL) für die Fraktion GFL/EVP: Die Mehrheit unserer Fraktion sieht die Vi-deoüberwachung nicht als Allheilmittel. Dabei kann man sich, wie Hasim Sancar, auf Erfah-rungen im Ausland abstützen. Das Beispiel England zeigt, dass dadurch nicht alle Probleme gelöst werden und weder bei der Prävention noch der Aufklärung von Verbrechen ein grosser Beitrag geleistet wird. Bei einem fragwürdigen Nutzen fallen die hohen Kosten besonders ins Gewicht. Die Auswertung der Daten ist sehr aufwendig. Für uns kommen Videokameras nur in Einzelfällen infrage. Der Nutzen muss ausgewiesen sein, es darf nicht zu einer blossen Ver-lagerung führen.
Damit wir der Videoüberwachung zustimmen können, brauchen wir die Gewähr, dass sie nur in Einzelfällen eingesetzt wird und dem Datenschutz Rechnung getragen wird. Live-Überwachung unterstützen wir keinesfalls. Wir können die Aufzeichnung und deren Auswer-tung nur akzeptieren, falls dadurch jemand seiner gerechten Strafe zugeführt werden kann.
Wie der Gemeinderat darlegt, ist der Inhalt der Verordnung des Regierungsrates entschei-dend. Die Verordnung wurde vom Regierungsrat Ende April erlassen. Entgegen der Absicht des Grossen Rates im Gesetzgebungsprozess brachte der Regierungsrat, sozusagen durch die Hintertür, die Direktüberwachung ein. Dabei verspielte er das in Zusammenhang mit der Videoüberwachung absolut zentrale Vertrauensmoment. Das goutieren wir nicht, denn Ver-trauen ist in Zusammenhang mit dem Datenschutz absolut zentral. Aus diesem Grund können wir den Vorstoss nicht als Motion unterstützen, als Postulat hätten wir ihn unterstützt, aber das steht ja ausser Diskussion. Wir wollen dem Gemeinderat keinen Blankoscheck ausstellen. Der Motionär erwähnte, dass dieser Vorstoss dem Gemeinderat alle Freiheiten liesse, eben genau das wollen wir nicht. Wir wollen mitbestimmen, unter welchen Bedingungen wir diese Videoüberwachung zulassen.

Jimy Hofer (parteilos) für die Fraktion SVPplus: Dass Philippe Müller den Vorstoss nicht in ein Postulat umwandelt, ist begreiflich. Es ist glaubhaft, dass der Gemeinderat jetzt alle Mittel in der Hand hält, um Farbe zu bekennen. Bei einem Postulat geschieht nichts. Nur durch die Motion erhalten wir eine Entscheidung, ob man die Videoüberwachung will oder nicht.
Die Behauptung, Videoüberwachung bringe nichts, ist realitätsfremd. Videoüberwachung zei-tigt sehr wohl Resultate: An YB- und SCB-Matches sind Kameras im Einsatz, man kann die Leute genau fixieren, so wird nicht der Falsche verdächtigt und es gibt keine Pauschalver-dächtigungen. Dank Videoüberwachung kann man den wirklichen Täter dingfest machen.
Die Mehrheit im Gemeinderat will nichts unternehmen. Die Motion fordert eine Entscheidung und keinen erneuten Bericht. Wir haben jetzt die gesetzlichen Grundlagen und wollen ein Re-sultat. Richtig eingesetzt - und so wird der Gemeinderat es wohl auch handhaben - können gewisse Plätze durch Videoüberwachung von der personellen Überwachung entlastet werden.

Edith Leibundgut (CVP) für die Fraktion BDP/CVP: Um handlungsfähig zu sein, braucht der Gemeinderat einen Auftrag vom Parlament. Wir wissen alle, dass der Gemeinderat in der jet-zigen Zusammensetzung niemals bereit wäre, ausser Verkehrskameras bei Rotlichtern, ir-gendeine Kamera aufzustellen.
Unsere Fraktion wäre bereit in ein Postulat zu wandeln und bedauert, dass man das nicht machen kann. Bei den zunehmenden Übergriffen auf Leib, Leben und Gut setzen sich die Gemeinden mit komplexen Sicherheitsfragen auseinander. Vandalismus und Gewalt im öffent-lichen Raum dürfen wir nicht ignorieren oder auf subjektives Empfinden reduzieren, wie das in den letzten Jahren allzu oft geschah. Nicht nur unsere Gemeinde weiss, dass Massnahmen notwendig sind, auch Bund und Kantone setzten sich mit dem Thema der Videoüberwachung auseinander und schufen in der Zwischenzeit die notwendigen gesetzlichen Vorschriften. Der Gemeinderat muss die konkrete Ausgestaltung von Videoüberwachungsmassnahmen mög-lichst schnell angehen. Nach den Vorarbeiten bei Bund und Kantonen ist dies die folgerichtige Forderung der Motion. Lässt sich eine Motion nicht durchsetzen, wäre ein Postulat ein erster Anstoss, um auf Gemeindeebene an die Arbeit zu gehen.
Videoüberwachung bedeutet für alle, die sich frei bewegen wollen eine einschneidende Mass-nahme. Aber die vielen gewaltbetonten Vorkommnisse rund um den Bahnhof, die Schanze und die Reithalle schränken die Freiheit der Menschen ebenfalls ein. Es gibt viele Plätze, die gemieden werden müssen, wie wir alle aus eigener Erfahrung wissen. Die Sicherheit und da-mit die Freiheit können durch adäquate Videoüberwachung in möglichst engem Rahmen an neuralgischen Stellen wiederhergestellt werden. Die Sicherheit und Freiheit der breiten Be-völkerung ist über die sogenannte Freiheit einzelner Krimineller zu stellen. Mit dem vorliegen-den Vorstoss bitten wir den Gemeinderat, die gezielte und den Datenschutz wahrende Video-überwachung in die Wege zu leiten.

Giovanna Battagliero (SP) für die Fraktion SP/JUSO: Die Diskussion zur Videoüberwachung im öffentlichen Raum ist in der Öffentlichkeit, im Stadtrat und in der SP kontrovers. Für die einen ist sie das Wundermittel zur Verhinderung von Straftaten und die Bewahrung subjekti-ver Sicherheitsgefühle. Für die anderen stellt sie einen nicht annehmbaren Eingriff in das ver-fassungsmässig geschützte Recht auf Privatsphäre dar und kein angemessenes Mittel zur Verhinderung von Straftaten oder Verbesserung der Sicherheit. Die Mehrheit der SP/JUSO-Fraktion ist der Ansicht, bei der Videoüberwachung handelt es sich um ein untaugliches In-strument.
Zum einen beschneidet die Videoüberwachung die Grundrechte von Personen. Zum anderen verlangt die Einführung von Überwachungskameras zwangsläufig nach mehr. Sind einmal Videokameras an sogenannt neuralgischen Orten installiert, verlagern sich die Straftaten. Damit entstehen neue neuralgische Orte, die wiederum überwacht werden müssen - England lässt grüssen. Dort kann man keinen Meter mehr gehen, ohne überwacht zu werden, trotzdem ist die Kriminalitätsrate nachweislich nicht gesunken.
Trotz Kontroversen scheint die Akzeptanz der Videoüberwachung als Instrument zur Verhin-derung bzw. Aufklärung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten und zur Verbesserung des subjektiven Sicherheitsgefühls in den letzten Jahren gewachsen zu sein. Auf kantonaler Ebe-ne schufen Gross- und Regierungsrat die gesetzlichen Grundlagen zur Einführung der Video-überwachung: Ab dem 1. Juli 2009 können die Gemeinden im Kanton Bern den öffentlichen Raum mit Videokameras überwachen. Das Hineinschmuggeln der Echtzeitüberwachung in die Verordnung durch Polizeidirektor Hans-Jürg Käser ist hinterlistig und unhaltbar.
Wir nehmen diese wachsende Akzeptanz in der Bevölkerung zur Kenntnis. Tatsache bleibt, dass sich die Forschung über den effektiven Beitrag der Videoüberwachung zur objektiven Sicherheit nicht einig ist. Einerseits greifen die Studien auf wenig auswertbares Material zu-rück. Andererseits scheint es, die Wirksamkeit von der Videoüberwachung hängt direkt von der Haltung des Verfassers bzw. des Auftraggebers einer Studie ab. Die Forschungsergeb-nisse lassen sich bestenfalls als "uneindeutig" bezeichnen.
Unsere Fraktion setzt auf andere Massnahmen als Videoüberwachung. Die physische, soziale und psychische Sicherheit jedes Menschen ist ebenso vielschichtig wie die jeweiligen Mittel, die zu ihrer Gewährleistung ergriffen werden können. Bedauerlicherweise ist bei den Bürgerli-chen diese differenzierte Sichtweise nicht gefragt. Wir setzen auf gestalterische und bauliche Massnahmen, z.B. eine bessere Beleuchtung von neuralgischen Punkten oder Verbesserung der Sichtverhältnisse durch das Zurückschneiden von Büschen oder das Wegräumen von Hindernissen. Ebenso auf Massnahmen zur Belebung, auch braucht es an neuralgischen Or-ten deutlich mehr Polizeipräsenz. Ich nenne unseren Vorstoss zur Grossen Schanze als Bei-spiel: Dort fordern wir zwecks Verbesserung der Situation die Installation von Sportgeräten wie Streetballkörben und Volleyballnetzen, den Ausbau von Spielmöglichkeiten für Kinder, die aktive Förderung von Kulturaktivitäten (keine Grossanlässe), einen Barbetrieb mit Sitzplätzen auf der Einsteinterrasse, längere Öffnungszeiten des SBB-Restaurants und nicht zuletzt mehr Polizeipräsenz. Leider erscheint es Police Bern offenbar nicht ausreichend, dass der Ge-meinderat hier einen Schwerpunkt für die Präsenz definierte.
Unsere Fraktion lehnt den Vorstoss in Form der Motion entschieden ab.

Dolores Dana (FDP) für die FDP-Fraktion: Ich nehme das Votum der SP bezüglich der ge-nannten Polizeipräsenz auf und gehe davon aus, dass Sie unsere Initiative für Sicherheit bei der Abstimmung unterstützen werden. An die Adresse der GFL richte ich folgende Erklärung zum Gesetzgebungsprozess auf Gemeindeebene: Der Gemeinderat ist nicht frei in der Ges-taltung. Er macht einen Entwurf, der in der Kommission überarbeitet wird, von da geht ein Vorschlag in den Stadtrat, der diesen berät. So geschehen beim Schulreglement, beim Kund-gebungsreglement, beim Abfallreglement usw. Wir können nicht so tun, als ob das Video-überwachungsreglement auf anderen Wegen behandelt würde. Wir wollen den Gemeinderat zu klaren Überlegungen auffordern und nicht ein Postulätchen lancieren, bei dem er zusagt, dies ein wenig zu prüfen. Es braucht einen verbindlichen Auftrag zum Handeln und das funk-tioniert nur über eine Motion. Wenn Sie diese Motion nicht unterstützen, drückt das gegen Aussen klar aus, das Stadtparlament Bern will keine Videoüberwachung. Zur SP und dem Diktum "England lässt grüssen". England bringen Sie sonst immer als gutes Beispiel - siehe Roadpricing: Dort verursacht Ihnen die Videoüberwachung kein Problem.

Einzelvoten

Rolf Zbinden (PdA): Im Bund vom 1. Mai 2009 steht Interessantes zu lesen: "Wir haben uns konstruktiv an der Gesetzesarbeit beteiligt und sind nun hinters Licht geführt worden. Was der Polizeidirektor hier vorlegt, widerspricht ganz klar dem Willen des Gesetzgebers. Ich fühle mich hinters Licht geführt, das ist nicht gerade vertrauenerweckend. Es ist extrem problema-tisch, wenn ein solch sensibler Bereich durch die Hintertüre geregelt wird. Ich fühle mich an der Nase herumgeführt." Diese Stossseufzer werden sich so oft wiederholen, wie Police Bern und ihr oberster Dienstherr sich einer Sache annehmen. Vertrauen in Strukturen, die sich letztlich bilden, um sich der Kontrolle von unten zu entziehen, ist nicht unser Ding. Mit so ge-arteten Mechanismen brauchen wir keine weiteren Erfahrungen zu sammeln. Ob Videoüber-wachung, biometrische Ausweise oder die Einschränkung der freien Meinungsäusserung; sind diese Machtmittel einmal ins Spiel gebracht, ist die Gier nach mehr Überwachung, Kontrolle und Restriktionen nicht mehr aufzuhalten. Die PdA Bern ist nicht begierig darauf, sich künftig in weiteren Bereichen mit der philosophisch sehr anspruchsvollen Interpretation der Begriffe operativ vs. strategisch zu beschäftigen. Ob man sich nun aus operativen oder strategischen Gründen um den Datenschutz foutiert, macht keinen Unterschied. "Gezielte, den Datenschutz wahrende Videoüberwachung kann zur Vorbeugung gegen Vandalismus und zur Aufklärung von Verbrechen beitragen." Dieser Satz der Motion verdient es, in der aktuellen Diskussion zitiert zu werden: So salopp wurden Vandalismus und Verbrechen noch selten in denselben Topf geworfen. Führt man sich vor Augen, dass in gewissen Kreisen Vandalismus im öffentli-chen Raum bereits bei einigen Formen der Kunst vorliegt, wird vorstellbar, welche Schleusen für die Überwachung geöffnet werden. Wollen wir uns die Frustration von Hinters-Licht-Geführten ersparen, lehnen wir das Vorhaben zur Videoüberwachung besser ab, solange die Entscheidung noch in unserer Hand liegt.

Hans Peter Aeberhard (FDP): Es ist eigenartig, wie in Zusammenhang mit Fahndungsmitteln, wie Videoüberwachung, die Linken und Grünen daraus eine Grundrechtsproblematik produ-zieren. Aber was heisst das schon, wenn man eine Person über den Waisenhausplatz gehen sieht? Man weiss nichts über sie, man weiss nicht, was sie in der Tasche hat, nicht was sie denkt oder gegessen hat, nicht wohin sie geht. Es erinnert mich an das Bundesgericht, das in Zusammenhang mit der Grundrechtsdiskussion die Frage behandelte, ob einem Gefangenen vorgeschrieben werden dürfe, ob er eine rote oder grüne Zahnbürste benutzt, oder einen ge-streiften Schlafanzug trägt. Diese Grundrechtsdiskussion hatten wir doch hinter uns gelassen, solche Diskussionen um Peanuts und Blödsinn. Es ist keine Frage von Grundrechten, wenn ich in einem Raum von der Kamera erfasst werde und man später nachsehen kann, ob ich dort war. Grundrechte haben eine andere Bedeutung. Die Behauptung, die Freiheit des Bür-gers werde tangiert, wenn er durchs Blickfeld einer Kamera wandelt, ist lächerlich. Auch der Vorwurf, der Polizeidirektor des Kantons Bern beabsichtige einen Geheimdienst mit diesen Videos zu starten, ist unhaltbar. Niemand der Vorredner gibt sich Rechenschaft ab darüber, dass in jedem Warenhaus, an jeder Tankstelle und in jeder Bank und in vielen Privathäusern Kameras laufen. Wenn Sie in der Migros Butter kaufen, weiss man mehr über Sie, als wenn Sie über den Kornhausplatz gehen. Wir sprechen von neuralgischen Punkten, wo Kameras durchaus etwas bewirken. Das Argument der Verlagerung der Verbrechen ist unverständlich. Ein Täter, der das Rathaus beschmieren will, wird sich kaum dorthin zurückziehen, wo keine Kameras sind. Die Idee ist beispielsweise wichtige Fahrradparkplätze per Kamera zu sichern. Diebe werden sich nicht dort umtun, wo keine Fahrräder sind. Es geht um die Abschreckung und Identifizierung von Fahrraddieben. Wer anderes behauptet und wer denjenigen, die Ge-setze machen um Verbrechen zu bekämpfen unredliche Motive unterstellt, tut dies fälschli-cherweise. Es gibt genug Beispiele, wo Täter, die schwere Verbrechen begingen, dank Vi-deoüberwachung überführt wurden.

Henri-Charles Beuchat (CVP): Auch wenn Sie die Vorteile der Videoüberwachung noch so oft preisen, wird das Geschäft dadurch nicht besser. Das Geschäft wird einzig durch die Um-wandlung in ein Postulat besser. Verfasser der Motion war Reto Nause von der CVP und Phi-lippe Müller von der FDP macht sich hier zum Totengräber der Videoüberwachung. Die Frak-tion CVP/BDP macht sich stark für Sachpolitik, aber was hier läuft, ist Parteipolitik. Das Par-lament hätte heute einen wichtigen Schritt getan, scheiterte aber an bürgerlichen Maximalfor-derungen und der Unbeweglichkeit der FDP. Das ist sehr zu bedauern. Unsere strategischen Beurteilungen gehen auseinander, obwohl wir die Motion gemeinsam einreichten. Auch die SVP wäre bereit, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.

Michael Köpfli (GLP): Wenn hier die liberale FDP die Videoüberwachung derart glühend ver-tritt, kann ich mich als Verfechter des liberalen Rechtstaates und der individuellen Freiheit nicht zurückhalten. Ich bin von Grund auf staatskritisch, wie die FDP in vielen Bereichen auch. Ich wehre mich ganz entschieden gegen die präventive Überwachung aller Bürgerinnen und Bürger. Leider findet die Unterscheidung zwischen Prävention und einem Präventivstaat in unserer Gesellschaft zu wenig statt. Ich lese dazu eine Definition vor: "Von einem Präven-tivstaat in Gegensatz zu einem Rechtsstaat spricht man bei einem Staat, der nicht nur seine Bürger wegen begangener Rechtsverletzungen verfolgt, sondern schon im Vorfeld seine Bür-ger möglicher Rechtsverletzungen verdächtigt und sie deshalb präventiv überwacht." So bin ich froh, dass es die GLP gibt, denn hier wird deutlich, dass wir die einzige wirklich liberale Partei sind.

Peter Bühler (SVP): Laut den Erfahrungen mit der Überwachung der Bahnhöfe durch SBB und BLS fand dort, wo diese explizit durchgeführt wurde, eine klare Verbesserung statt. In Deutschland setzten verschiedene Städte auf die Videoüberwachung und die können nach-weislich belegen, dass sie Erfolge erzielten. Interessanterweise schreit niemand auf, wenn es um den motorisierten Individualverkehr geht. Da müssen Kameras aufgestellt werden, damit die bösen Autofahrer nicht unerlaubte Manöver machen. Geht es aber um die Absicherung eines öffentlichen Platzes, ertönt sogleich der Protest, es würden hier persönliche Rechte verletzt. Damit müssen Sie aufhören, denn das Gesetz gilt doch für alle gleich.

Philippe Müller (FDP): Nachdem ich Michael Köpfli zuhörte, glaube ich, er spreche von einer anderen Vorlage als ich. Hier wiederhole ich Auszüge aus meinem Text: Ich sagte, die Video-überwachung sei nicht das Allheilmittel, sie sei nicht überall einsetzbar, sie nütze bei ver-mummten Tätern nicht viel und wir wünschten keinen grossflächigen Einsatz. Das Argument vom Präventivstaat ist ein untauglicher Versuch, sich selber besser darzustellen, indem man die andern in ein schlechtes Licht rückt. Unsere Vorlage verlangt etwas anderes, nämlich "den gezielten, den Datenschutz wahrenden Einsatz (…) in die Wege zu leiten". Von Präventivstaat kann keine Rede sein.

Direktor SUE Reto Nause für den Gemeinderat: Die kantonalen Rechtsgrundlagen im Bereich Videoüberwachung sind vorhanden, die Verordnung wurde vor wenigen Tagen verabschiedet. Diese regelt die Verantwortlichkeiten auf kantonaler Ebene: Zustimmungsverfahren, Kenn-zeichnungspflicht der Kameras und Evaluation der Wirksamkeit der eingesetzten Videoüber-wachung. Auch werden die zu ergreifenden technischen und organisatorischen Massnahmen zum Datenschutz geregelt. Weiter ist vorgesehen, einen öffentlichen Kataster zu erstellen. Die Gemeinden wären somit in der Lage bei der Kantonspolizei Videoüberwachung zu bestel-len. Voraussetzung ist die vorgängige Regelung der folgenden Punkte innerhalb der Gemein-den: Es braucht einen Grundsatzentscheid, eine Definition der Zuständigkeiten mittels Reg-lement und eine klare Bezeichnung der Standorte. Zudem müsste man mit einer Kreditvorlage die Zustimmung des Stadtrates bekommen, denn die Kosten überschreiten die Limiten. Per-sönlich bin ich der Meinung, dass diese Massnahme einer möglichst breiten Abstützung be-darf, das bedeutet sogar einen Volksentscheid. Umfangreiche Vorarbeiten sind erforderlich, die demokratischen Abläufe sind gesichert. Ein flächendeckender Einsatz von Videoüberwa-chung kommt nicht infrage. Ein gezielter Einsatz nach dem Vorbild von St. Gallen könnte in Bern Entlastung bringen, erstens im Bereich des Stadions bei Spielen mit hohem Gewaltpo-tenzial, zweitens in einzelnen Gassen der Innenstadt, wo Straftaten gehäuft auftreten und andere Massnahmen wenig Wirkung zeigen oder nicht realisierbar sind. Das System in St. Gallen ist innovativ, weil die Videoüberwachung an Notrufsäulen gekoppelt ist - das bedeutet, in kritischen Situationen genügt ein Klick und die Polizei hat das Echtzeitbild aufgeschaltet.
Ich appelliere an den Motionär, den Vorstoss zu wandeln, denn eine Mehrheit würde diese Forderung als Postulat unterstützen. Ein angenommenes Postulat würde die notwendigen Vorarbeiten ermöglichen, eine abgelehnte Motion löst hingegen gar nichts aus. Der Gemein-derat empfiehlt Ihnen die Annahme als Postulat.

Beschluss
Der Stadtrat lehnt die Motion ab (25 Ja, 41 Nein, 3 Enthaltungen).