MEDIENSPIEGEL 23.6.09
(Online-Archiv: http://www.reitschule.ch/reitschule/mediengruppe/index.html)
Heute im Medienspiegel:
- Reitschule-Kulturtipps (DS, SLP)
- Grosse Schanze: Jimy Hofer vs die "Bronx von Bern"
- Frepo vs Bettler
- Käser und Google Street View
- Rauchverbot: Noch 8 Tage
- Anti-Rep-Demo Biel 4.7.09
- Schnüffelstaat: Direktes Einsichtsrecht nötig
- Anti-Nazi-Demo Sempach: Diskussion im Kantonsrat
- Stop Murder Music + Buju Banton-Konzert
- Fussball: Männerbünde + Hooligan-Datei
- Gipfel-Soli-News 22.6.09
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REITSCHULE
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Mi 24.06.09
19.00 Uhr - SousLePont - Tessin
Spezialitäten
20.30 Uhr - Tojo - Nachtstück.
Eine Spielfläche. von Fragment:09
22.00 Uhr - SousLePont - Offene
Bühne #114
Do 25.06.09
20.00 Uhr - Frauenraum - HINTERHOF-LOUNGE
goes KARAOKE VOL.4
20.30 Uhr - Tojo - Nachtstück.
Eine Spielfläche. von Fragment:09
21.00 Uhr - Rössli - FEROCIOUS41.
- Hip Hop / Trip Hop / Experimentelle Musik
Fr 26.06.09
21.00 Uhr - Frauenraum - TanzBar
DJ PICCOLINA. GESELLSCHAFTSTÄNZE & DISCO FÜR FRAU &
FRAU, MANN & MANN & FRIENDS. Mit Crashkurs ab 19.15 Uhr.
Sa 27.06.09
20.30 Uhr - Tojo - Nachtstück.
Eine Spielfläche. von Fragment:09
22.00 Uhr - SousLePont - Tight Finks
(Bern, 77' Punk) Al and the Black Cats (USA, Rock'n'Roll)
23.00 Uhr - Dachstock - Dachstock
Darkside: NOISIA (Vision Rec/nl), Deejaymf (cryo.ch), VCA (Biotic Recs), Silent Extent,
DJ Deefine - drum‘n‘bass
So 28.06.09
18.00 Uhr - Rössli - Pianobar
Infos: www.reitschule.ch
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kulturagenda.be
25.6.09
Noisia legt im Dachstock auf
Das holländische Trio trug schon manchen Namen - nichtsdestotrotz
wurde
Noisia (darauf hat man sich geeinigt) zum Begriff. Als Produzenten wie
als DJs sind die drei im Drum'n'Bass zu Hause, den sie treibend,
verspielt und poppig interpretieren und gerne auch mal mit einem
Housebeat kreuzen.
Dachstock in der Reitschule, Bern. Sa., 27.6., 23 Uhr
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kulturstattbern.derbund 22.6.09
Gisela Feuz am Montag den 22. Juni 2009 um 07:00 Uhr
Kulturbeutel 26/09
Frau Feuz empfiehlt:
Am Samstag das Sous-le-Pont in der Reitschule zu besuchen. Dort spielen
The Tight Finks und Al And The Black Cats zum Tanze auf. Mit ersteren
kann ein musikalischer Abstecher in die 77er Punk-Ära unternommen
werden, während letztere ihm Rahmen ihrer Europatournee einen
Abstecher
nach Bern wagen und hemmungslos dem Rockabilly frönen.
(...)
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GROSSE SCHANZE SEASON 2009
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Blick am Abend 22.6.09
"Bronx von Bern"
Ärger
Dealerei, Vandalismus, Trinkgelage: Die Grosse Schanze ist die neue
Berner Problemzone.
jean-claude.galli@ringier.ch
Steigen die Temperaturen konstant über zwanzig Grad, wird die
Grosse
Schanze oberhalb des Berner Hauptbahnhofs zur öffentlichen
Freizeitzone. Mit den leidigen Begleiterscheinungen wie Abfallchaos und
Sachbeschädigungen. "Vor allem am Wochenende herrscht auf der
Schanze
eine unglaubliche Sauerei", sagt Stadtrat Jimy Hofer, der die Anlage
als "Bronx von Bern" bezeichnet. Hofer verlangt eine Neugestaltung und
würde auch den Einsatz von privaten Sicherheitsleuten
begrüssen. "Im
schlimmsten Fall müsste man die Schanze über Nacht schliessen
lassen",
sagt Hofer. Anwohner machen gegen die ihrer Meinung nach unhaltbaren
Zustände ebenfalls mobil. "Ganz zu schweigen davon, dass die
Grosse
Schanze im Sommer eine einzige grosse Freilufttoilette ist", schreibt
Jakob Erber in einem Leserbrief in der heutigen "BZ".
Mehr Licht
Die zuständigen Behörden haben den Handlungsbedarf jetzt
erkannt und
stellen Sofortmassnahmen in Aussicht. "Noch vor den Sommerferien
verbessern wir provisorisch die Beleuchtung", sagt Stefan Schwarz,
Generalsekretär der Direktion für Tiefbau, Verkehr und
Stadtgrün. Damit
sollen vor allem Vandalen abgeschreckt werden. "Wir rüsten die
Lampen
mit zusätzlichen Leuchtkörpern aus", sagt Schwarz.
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BETTELVERBOT SEASON 2009
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BZ 23.6.09
Bettler
Die Banden sind zurück
Zwei Wochen lang waren in Bern keine Bettlerbanden aktiv. Nun sind sie
wieder da. Sie setzen auf körperlich behinderte Bettler.
"Die erste Gruppierung war am Freitag in den Aussenquartieren aktiv",
sagt Alexander Ott, Chef der städtischen Fremdenpolizei. Vor allem
Bümpliz und das Länggassquartier waren betroffen. Dies sei
zwar auch
schon vorgekommen, allerdings nicht so konzentriert. Am Wochenende
waren die Bettler nach zwei Wochen Absenz auch in der Innenstadt wieder
anzutreffen, die Polizei habe bereits wieder eingegriffen.
Gemäss Ott handelt es sich um neue Gruppierungen, die fast
ausnahmslos
auf Bettler mit Behinderungen setzen. Die Bettlerbanden hätten
einen
neuen Modus entwickelt und versuchen damit die Kontrollen der Polizei
zu umgehen.
Obwohl bereits viele Passanten die Bettler ignorieren würden,
rät die
Fremdenpolizei weiterhin, diesen Bettlern kein Geld zu geben.
js
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20min.ch 22.6.09
"Bettelbanden haben wir ins Handwerk gepfuscht"
von Patrick Marbach
Die Bettler sind zurück: Statt in der Berner Innenstadt suchen sie
ihr Glück nun in den Aussenquartieren.
"Den Bettelbanden haben wir ins Handwerk gepfuscht", freut sich
Alexander Ott von der Fremdenpolizei. Tatsächlich ist es gelungen,
die
Hintermänner so weit zu stören, dass sie ihre Bettelsklaven
vorübergehend kaum noch in die Innenstadt schleusten. Doch nun
schnorren die verwahrlosten Kinder, Verkrüppelten und Musikanten
in den
Wohnquartieren.
Ott hat umgehend reagiert: "Seit Freitag führen wir
Kontrollgänge in
den Aussenquartieren durch." So habe man in Bümpliz und in der
Länggasse Bettler aufgescheucht, die mit einer neuen Masche
unterwegs
gewesen seien: Mit Flugblättern und herzerweichenden Geschichten
über
notleidende Angehörige wollten sie an Spenden kommen. Zudem
versuchten
Bettler in den letzten Tagen wiederholt, falschen Goldschmuck an
Passanten zu verkaufen.
Meistens agieren sie in der Nähe von Poststellen und
Quartierläden: "In
der Regel reicht es aber, wenn wir sie wegschicken, nur ganz selten
braucht es die Polizei", so Migros-Sprecher Thomas Bornhauser. Auch Eva
von Wartburg von der Breitfeld-Apotheke bleibt gelassen: "Bei uns sitzt
den ganzen Tag ein Handorgelspieler vor dem Geschäft. Er
stört uns aber
nicht." Trotzdem rät Ott betroffenen Ladenbesitzern, sich zu
melden:
"Wir können nicht überall sein und sind deshalb auf solche
Infos
angewiesen."
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BIG BROTHER VIDEO
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Bund 23.6.09
Videoüberwachung
Was Käser von Google lernt
Was haben der Weltkonzern Google und der bernische Polizeidirektor
gemeinsam? Richtig: Beide filmen gerne. Für seinen "Street
View"-Dienst
fährt Google durch die ganze Welt und nimmt mit Rundum-Kameras
alle
öffentlichen Strassen und Plätze auf. Und Hans-Jürg
Käser weibelt im
Kanton Bern für die Videoüberwachung von öffentlichen
Strassen und
Plätzen. Beide riskieren dabei mit dem Datenschutz in Konflikt zu
geraten und behelfen sich mit technischen Hilfsmitteln. Mittels
"Face-Blurring" oder "Privacy-Filtern" sollen die Gesichter
unbescholtener Bürger, die von Käsers oder Googles Kameras
erfasst
werden, automatisch unkenntlich gemacht werden.
So will Käser auch die Kritiker seiner
Videoüberwachungspläne
besänftigen. "Um den Eingriff in die
Persönlichkeitssphäre bei der
Echtzeitüberwachung abzuschwächen, sind die Gesichter von
erfassten
Personen mit technischen Mitteln unkenntlich zu machen", heisst es in
seiner Videoverordnung. Nun hat aber Google zwar vorgemacht, wie man
solche Filter einsetzt, die Erfahrungen zeigen unterdessen aber auch,
wie unzuverlässig sie sind. Weil bei "Street View" nicht alle
Gesichter
unkenntlich sind, ist Google in den letzten Tagen auch in der Schweiz
unter Druck geraten. Ähnlich unzuverlässig werden Käsers
"Privacy-Filter" sein, ausser seine Polizisten haben die Software
besser im Griff als der Internetgigant.
Reto Wissmann
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RAUCHVERBOT
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Bund 23.6.09
Berner Wirte fürchten Rauchverbot
In einer Woche tritt im Kanton Bern das Gesetz zum Schutz vor
Passivrauchen in Kraft. In öffentlich zugänglichen
Räumen gilt ab dann
ein Rauchverbot - auch in Restaurants. Erlaubt bleibt das Rauchen in
Fumoirs. Allerdings dürfte sich nur ein kleiner Teil der Wirte
dazu
entschliessen, solche Raucherräume einzurichten. Viele schauen dem
Verbot mit unguten Gefühlen entgegen. Sie befürchten
Umsatzeinbussen.
(jäg/db)
Seite 17
--
Die letzten Tage der Raucherknellen
Noch acht Tage bis zum Rauchverbot: Nur wenige Bars, Beizen und
Ausgehlokale in der Stadt Bern werden ein Fumoir haben
Wie reagieren die Lokale, in denen besonders viel geraucht wird, auf
das Rauchverbot? Gar nicht, heisst es bei der Mehrzahl: Die
Räumlichkeiten lassen meist kein Fumoir zu. Eine Umfrage unter
Berner
Bars, Beizen und Clubs.
Simon Jäggi
Der 1. Juli - unter den Rauchschwaden im Restaurant "Des
Pyrénées" wird
in diesen Tagen oft über dieses Datum geflucht. "85 Prozent
unserer
Gäste sind Raucher", sagt Silvia Chautems. Die Betreiberin des
Restaurants sieht daher dem Tag, an dem im Kanton Bern das
Raucherverbot eingeführt wird, mit unguten Gefühlen entgegen:
Sie
befürchtet Umsatzeinbussen. Ein Fumoir hätte grossen
baulichen Aufwand
bedeutet, sagt Chautems. Zudem habe sie die Räume ihres Lokals
nicht
verschandeln wollen.
Wie reagieren die Berner Kneipen, Bars und Ausgehlokale auf die
Einführung des Rauchverbots - die Orte also, in denen bis anhin
besonders genüsslich geschlotet wurde? Bei der
Regierungsstatthalterin
Regula Mader ist zu erfahren, dass bisher gut 60 Gesuche eingegangen
sind - Namen von Lokalen werden aber nicht aufgeführt (siehe Text
unten). Auch Eveline Neeracher, Präsidentin der Regionalsektion
von
Gastro Bern, hat keine Gesamtübersicht - die Dachorganisation
führt
keine Liste. Neeracher stellt aber allgemein fest: "Wer kann, richtet
ein Fumoir ein."
Die Möglichkeit, ein Fumoir einzurichten, hat das Restaurant "3
Eidgenossen" - ebenfalls eine von Berns klassischen Raucherknellen. Im
ersten Stock wird ein zusätzlicher Raum, der bereits seit einem
Jahr
zur Beiz gehört, zum unbedienten Raucherstübli
umfunktioniert. Er misst
weniger als 60 Quadratmeter und macht nicht mehr als einen Drittel des
bedienten Teils aus - so wie es die Vorschriften vorschreiben. "Wir
haben Glück", sagt Betreiber Berni Schluep. Aber er bezweifelt,
dass
die "grauen Panther" sich zum Rauchen in den ersten Stock bequemen - so
nennt Schluep seine Stammklientel, die mehrheitlich zwischen 50 und 60
Jahre alt ist. "Manche haben es bisher nicht einmal geschafft, sich den
Raum mal anzuschauen."
Auch Schluep glaubt daher, dass sich das Rauchverbot auf den Umsatz
seines Betriebs niederschlagen wird: Das Ausgehverhalten werde sich
allgemein verändern. "Wenn man jedes Mal die Jacke anziehen muss,
um zu
rauchen, geht man vielleicht gleich nach Hause."
Furcht vor mehr Lärm
Eine andere weit verbreitete Befürchtung unter Wirten ist, dass
sie
künftig mit mehr Beschwerden von Anwohnern konfrontiert sind, da
die
Gäste zum Rauchen nach draussen gehen - und dabei für
Lärm sorgen. "Ein
mögliches Szenario ist, dass wir mehr Sicherheitsleute anstellen
müssen", sagt Ralf Jansen. Mit seinem Unternehmen Jansen
Gastronomie
führt er fünf Lokale in Bern: "Gut gelaunt", "Eclipse", "Art
Café",
"Bim Grosi" und "Berner Beach Club". Einzig in den Betrieben Gut
gelaunt und Bim Grosi sei eine Fumoir-Lösung möglich gewesen,
so
Jansen. "Das Killer-Argument ist, dass im Fumoir keine Ausschankanlage
stehen darf", so Jansen. Gerade die Ausgehlokale Art Café und
Eclipse
wären durch eine Abtrennung derart verunstaltet worden, dass ein
Umbau
sinnlos gewesen wäre.
Mehr Sicherheitsleute, finanzieller Mehraufwand, damit rechnet auch
Michael Fankhauser von der "Turnhalle" im Progr. Nach halb ein Uhr
nachts dürften den Rauchern keine Sitzgelegenheiten mehr zur
Verfügung
gestellt werden und Getränke dürften nicht nach draussen
genommen
werden - um dies zu kontrollieren, brauche es wohl mehr
Sicherheitspersonal, vermutet Fankhauser. Der "Turnhalle"-Betreiber
kritisiert, dass die Umsetzung des Rauchverbots ein "Mega-Ghetto" sei -
die Stadt sei überfordert. Längerfristig erwägt die
beliebte Bar im
Progr die Einrichtung eines wettergeschützten Bereichs oder eines
Fumoirs - bauliche Veränderungen würden aber innerhalb der
Gesamtsanierung des Progrs durchgeführt.
Gesuch abgelehnt
Länger dauern, bis es ein Fumoir gibt, wird es auch im Wasserwerk
-
obwohl ein geeigneter Raum vorhanden wäre. "Unser Gesuch wurde
abgeschmettert", beklagt sich Mitbetreiber Fabio Calcio-Gandino.
Hauptproblem sei gewesen, dass die Lüftungsanlage noch nicht
installiert sei. Die neuen Betreiber des Matte-Lokals beklagen, dass
ihnen von Seiten der Gewerbepolizei - die für die
Regierungsstatthalterin prüft, ob die Vorschriften erfüllt
werden -
keine Kooperationsbereitschaft entgegengebracht worden sei. "Jetzt
fangen die ,Lämpen‘ richtig an", sagt Calcio-Gandino - es werde
wohl
vermehrt zu Lärmbelästigungen der Anwohner kommen, was sich
wiederum
negativ auf den Club auswirke. Ein Fumoir ist auch im ISC vorgesehen -
in der Sommerpause soll es eingerichtet werden. Die Bewilligung stehe
aber ebenfalls noch aus, so Urs Ruch vom ISC.
Bestimmt kein Fumoir wird es im Dachstock der Reitschule geben, sagt
Veranstalterin Sabine Ruch auf Anfrage. Die Dachstock-Betreiber werden
sich auch bemühen, die neue Regelung durchzusetzen: "Man wartet ja
nur
darauf, dass wir das Rauchverbot nicht einhalten."
Ein anderer Konzertveranstalter hat das Rauchverbot bereits
eingeführt
- und gute Erfahrungen gemacht: Seit März ist das Bierhübeli
bereits
rauchfrei. Der Presseverantwortliche Micha Günter beruhigt die
Wirte
und Konzertveranstalter: "Wir haben gemerkt, dass es nicht wirklich ein
Problem ist."
--
Gesetz zum Schutz vor Passivrauchen
Streit um Fumoirs ist noch nicht entschieden
Dölf Barben
Nur ein kleiner Teil der knapp 5900 bernischen Gastgewerbebetriebe hat
bisher ein Gesuch für ein Fumoir eingereicht. Bis Ende Mai waren
es
rund 230 - das sind knapp vier Prozent. Dies geht aus einer Liste
hervor, die Markus Grossenbacher erstellt hat. Er ist
Regierungsstatthalter im Amt Trachselwald und Präsident des
Vereins der
bernischen Regierungsstatthalter. Rund ein Drittel der Gesuche sind
bereits bewilligt worden.
In der Zwischenzeit dürfte die Zahl der Gesuche noch etwas
zugenommen
haben. So hatten im Amtsbezirk Bern per Ende Mai 49 von 972 Betrieben
ein Gesuch eingereicht; mittlerweile sei die Zahl auf etwas über
60
gestiegen, sagt Regierungsstatthalterin Regula Mader auf Anfrage. Gut
die Hälfte davon werde demnächst schon bewilligt oder
abgelehnt sein.
Im Amtsbezirk Burgdorf lagen Ende Mai 7 Gesuche vor, bis gestern waren
16 eingegangen, 10 davon konnten laut Regierungsstatthalter Franz
Haussener bereits bewilligt werden. Ein Viertel der Gesuche hätten
zurückgeschickt werden müssen, weil sie unvollständig
eingereicht
worden waren.
Mehr Fumoirs als im Tessin
Insgesamt dürften somit zwischen fünf und zehn Prozent
der bernischen
Gastgewerbebetriebe ein Fumoir einrichten wollen. Im Kanton Tessin, der
im Frühling 2007 ein Rauchverbot erliess, verfügten ein Jahr
später
bloss etwas über zwei Prozent der Betriebe über ein Fumoir.
Mader und
Haussener nehmen an, dass noch weitere Gesuche zu erwarten sind. Dies
hängt zum einen damit zusammen, dass das Problem in den
Sommermonaten
für die Wirte weniger gross ist - die Gäste können
problemlos draussen
rauchen. Zum anderen dürften Wirte, die für ihr Fumoir
bauliche
Veränderungen vornehmen müssten, ein ausstehendes
Bundesgerichtsurteil
abwarten. Der Branchenverband Gastro Bern und die Shisha Bar GmbH, die
in Bern und Thun Wasserpfeifenbars betreibt, haben gegen die
Ausführungsbestimmungen Beschwerde geführt (siehe Kasten).
Fast alle Wirte klagen
Unter den Gesuchen hat es solche, bei denen der Fall rasch klar
ist,
wie Haussener sagt. Als Beispiel nennt der Burgdorfer Statthalter
grössere Betriebe, die ein "kleines Säli" als Fumoir
deklarieren, das
bereits über eine geeignete Lüftung verfügt. Generell
schwierig sei es
dagegen für kleinere Betriebe - Grössenordnung 30 Plätze
-, die aus nur
einem Raum bestehen. Eine Unterteilung dieses Raums sei nicht
praktikabel, eine Erweiterung unter Umständen nicht möglich.
Für solche
Betriebe, die zu einem guten Teil von jenen Gästen leben, die am
Vormittag zum Kaffee oder nach dem Feierabend zum Bier gern eine
Zigarette rauchen, könnte es doch empfindliche Einbussen geben. In
seinem Gebiet klage nahezu jeder Wirt und jede Wirtin über das
neue
Gesetz, sagt Haussener.
Ab 1. Juli sind die bernischen Restaurants rauchfrei
Das Gesetz zum Schutz vor Passivrauchen tritt in einer Woche, am 1.
Juli, in Kraft. Ab diesem Datum gilt im Kanton Bern in öffentlich
zugänglichen Räumen wie Einkaufszentren,
Verwaltungsgebäuden, Kinos,
Schulen, Sportanlagen und in Gastbetrieben ein Rauchverbot. Das neue
Gesetz, das vom Grossen Rat im letzten Herbst verabschiedet wurde, ist
weitgehend unbestritten - bis auf die Regelung in den Gastbetrieben.
Der Streit hat sich auf die Ausgestaltung von sogenannten Fumoirs, also
abgeschlossenen Raucherräumen, konzentriert. Nachdem der Grosse
Rat
beschlossen hatte, dass die Gäste in Fumoirs bedient werden
dürfen,
warteten alle Beteiligten gespannt auf die Ausführungsbestimmungen
in
der Verordnung. Diese sind aus Sicht der Gastrobranche sehr straff
ausgefallen und lassen wenig Spielraum für sogenannte kreative
Lösungen.
Zwei Limiten für Fumoirs
Mögliche Schlupflöcher sind von der Volkswirtschaftsdirektion
sorgfältig verschlossen worden. So gibt es für die
Grösse eines Fumoirs
nicht nur eine, sondern gleich zwei Limiten: eine relative (maximal ein
Drittel der Fläche des Gesamtbetriebs) sowie eine absolute
(maximal 60
Quadratmeter). So wird ausgeschlossen, dass grosse Gastronomiebetriebe
"Raucherrestaurants in Nichtraucherrestaurants" führen
können. Die
Verordnung verunmöglicht es den Wirten auch, den Hauptraum als
Fumoir
zu deklarieren, im Fumoir Ausschankvorrichtungen zu betreiben oder
Gäste zu gewissen Zeiten nur (noch) im Fumoir zu bedienen. Unter
18-Jährige haben keinen Zutritt zum Fumoir.
Wenig Begeisterung bei Wirten
Der Branchenverband Gastro Bern bezeichnete diese Bestimmungen als
unverhältnismässig und zu stark einschränkend - er hat
gegen die
Verordnung Beschwerde geführt. Aufschiebende Wirkung hat diese
keine
erhalten. Wann das Bundesgericht entscheiden wird, ist unklar.
Wenig Spielraum gibt es für Gastro-Betriebe, die sich in einen
sogenannten Raucherclub umdeklarieren möchten. Sobald es sich um
einen
Club handelt, der dem Gastgewerbegesetz untersteht, gelten die neuen
Bestimmungen, wie Stefan Reichen vom bernischen Wirtschaftsamt Beco
sagt. Unzulässig sind alle Arten von "Umgehungsversuchen". So sei
es
für einen Betrieb nicht möglich, sich "zum Gastgewerbegesetz
hinauszudefinieren", um tun und lassen zu können, was ihm beliebt.
Selbst wenn ein Club dem Gastgewerbegesetz nicht untersteht, wird laut
Reichen geprüft, ob er nicht gleichwohl öffentlich
zugänglich ist und
damit den Schutz vor Passivrauchen gewährleisten muss. (db)
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ANTI-REP BIEL
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Rundmail 23.6.09
Gegen die willkürliche DNA Entnahme und die Kriminalisierung der
sozialen Bewegungen !
Demonstration gegen die Polizeirepression und willkürliche DNA
Entnahme am 4. Juli 2009 um 14 Uhr auf dem Bahnhofplatz.
Organisation Sozialiste Libertaire (OSL-Bienne), LA BIU, Familie von
Allmen, Antifa Biel
Verkleidet euch um zu zeigen dass ihr es ablehnt fichiert zu werden.
Im Anschluss der gewaltsamen Räumung der Familie von Allmen aus
der
Quellgasse 5, mussten die sechs festgenommenen BesetzerInnen eine DNA
Probe abgeben. 6 weitere Personen, darunter 3 AktivistInnen des
Autonomen Jugendzentrums, mussten ebenfalls eine DNA Entnahme über
sich
ergehen lassen nachdem sie einer Einladung der Kantonspolizei im
Zusammenhang der Demonstration vom 16. Mai für den Erhalt des
Triopuze
Folge geleistet haben. Die DNA Entnahme verlief systematisch ohne
Prüfung ob die Personen an der Demonstration teilgenommen hatten.
Einige von Ihnen waren tatsächlich nicht an der Demonstration
anwesend.
Diese schwere Verletzung der fundamentalen Rechte ist total
unverhältnismässig. Diese Massnahmen sind einer repressiven
Politik
eines Polizeistaates würdig. In der gleichen Tradition stehen die
biometrischen Pässe, die unverhältnissmässigen Methoden
der
Einschüchterung der Kantonspolizei oder die Ausspionierung der
Antiglobalisierungsbewegung durch Securitas.
- Wir wollen keine Fichierung der alternativen Bewegung !
- Wir wollen keine Kriminalisierung der sozialen Bewegungen !
- Wir wollen die unverzügliche Rückgabe der DNA Proben !
Zeigen wir ein starkes Zeichen der Opposition an diese repressive
Politik ! Solidarität !
++++Texte français++++
Contre le prélévement d'ADN arbitraire et la
criminalisation des mouvements sociaux!
Suite à l'évacuation forcée de la famille von
Allmen de la rue de la
source 5 à Bienne, les 6 occupants arrêtés ont subi
un prélèvement de
leur ADN. 6 personnes, dont 3 de actives au Centre autonome de
jeunesse, ont également subi des prélèvements ADN
après avoir répondu à
l'invitation de la police cantonale au sujet de la manifestation du 16
mai en soutien au Tripouze. Les prélévements d'ADN ont
été fait
systématiquement sans preuve que ces personnes aient
participé à la
manifestation. Certaines d'entre elles n'étaient d'ailleurs pas
présentes.
Cette grave atteinte aux droits fondamentaux est totalement
disproportionnée. Ces mesures sont dignes d'une politique
répressive
d'un état policier. Dans la même veine, l'on peut citer
entre autres le
passeport biométrique, les méthodes
disproportionnées d'intimidation de
la police cantonale pour obtenir des informations ou encore
l'espionnage de groupes altermondialistes par Securitas.
- Nous ne voulons pas du fichage des milieux alternatifs!
- Nous ne voulons pas de la criminalisation des mouvements sociaux!
- Nous voulons le retrait immédiat des données ADN du
registre!
Montrons un signal fort d'opposition à cette politique
représsive! Solidarité !
Manifestation contre la répression policière et les
prises d'ADN arbitraires le 4 juillet 2009 à 14 heures devant la
gare.
Déguisez-vous afin de manifester votre refus d'être
fichés.
Le contrôle c'est pas drôle!
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SCHNÜFFELSTAAT
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Basler Zeitung 23.6.09
Thür fordert kantonale Kontrolle
Der eidgenössische Datenschützer ortet beim Staatsschutz
Korrekturbedarf
Ruedi Studer, Patrick Marcolli
Auch ein Jahr nach Auffliegen der Basler Fichenaffäre bleibt der
Staatsschutz unter Druck.
Auf den Tag genau vor einem Jahr machte die
Geschäftsprüfungskommission
des Basler Grossen Rats (GPK) die Basler Fichenaffäre publik. Der
Fall
- mehrere linke Grossräte waren fichiert worden - wirkt nach: Der
eidgenössische Datenschützer Hanspeter Thür ortet in der
Auslegung und
Anwendung des Staatsschutzgesetzes Korrekturbedarf, wie er im
BaZ-Interview sagt. Er fordert eine bessere Kontrolle durch den Bund,
aber auch mehr Rechte für die Kantone: "Es kann nicht sein, dass
ein
Kanton für diese Aufgabe Personen delegiert, die er dann selber
nicht
mehr beaufsichtigen kann."
Unterstützung erhält Thür von SP-Ständerat Claude
Janiak, der die
Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) in Bern präsidiert.
"In den
Kantonen bewegt sich der Staatsschutz in einem aufsichtsrechtlichen
Freiraum", kritisiert er. "Die Kantone, die ihre Staatsschutzbeamten
mitfinanzieren, sollen auch wissen, was ihre Angestellten tun." In
dieselbe Kerbe schlägt Urs Müller, Bündnis-Grossrat und
GPK-Mitglied:
"Wir müssen die kantonale Aufsicht über den Staatsschutz
definitiv
klären", sagte er gestern bei der Präsentation des neuen
GPK-Berichts.
Derzeit läuft immer noch die GPDel-Untersuchung der
Staatsschutzfichen.
In diesem Zusammenhang werden auch kantonale Staatsschutzstellen
besucht: Basel und Genf sind bereits abgehakt. "Zwei weitere Kantone
stehen noch auf dem Programm", so Janiak. Welche, bleibt vorerst
geheim: "Wir künden unsere Besuche kurzfristig an, damit ein
gewisser
Überraschungseffekt bleibt." Voraussichtlich Ende Jahr wird die
GPDel
ihren Bericht präsentieren und Empfehlungen abgeben. Klar ist
für
Janiak jetzt schon: "Es braucht Verbesserungen, und dazu gehören
auch
gesetzliche Anpassungen." > Seiten 5, 12
--
"Es besteht Korrekturbedarf"
Datenschützer Hanspeter Thür (60) fordert eine Neuauslegung
des Staatsschutzgesetzes
Interview: Ruedi Studer, Bern
Als eidgenössischer Datenschützer übt Hanspeter
Thür für Gesuchsteller
das indirekte Einsichtsrecht in Staatsschutzfichen aus. Er selbst
plädiert längst für das direkte Einsichtsrecht der
Betroffenen. Die
Basler Fichenaffäre hat seiner Forderung Schub verliehen.
BaZ: Herr Thür, vor einem Jahr kam die Basler
Fichenaffäre ans Licht.
Der Dienst für Analyse und Prävention (DAP) selbst hat damals
erklärt,
dass er die gesetzlichen Bestimmungen einhalte. Wie schätzen Sie
die
Situation heute ein?
Hanspeter Thür: Die überwiegende Mehrheit der politisch
aktiven
Gesuchsteller, die im Gefolge der Basler Fälle bei uns Einsicht
verlangten, war nicht registriert. Tatsache ist aber auch: Mehrere
politisch aktive Personen sind fichiert worden. Mittlerweile ist klar,
dass deren Einträge gelöscht worden sind. Daraus lässt
sich schliessen,
dass diese Fichierungen nicht mehr gerechtfertigt sind.
Das Bundesgesetz zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) verbietet
eine Fichierung aufgrund einer politischen Tätigkeit
ausdrücklich. In
wie vielen Fällen wurde diese Bestimmung verletzt?
Ich kann das nicht in einer Zahl ausdrücken, aber es gab im
Nachgang zu
den Basler Fällen einige Gesuche, welche schliesslich aufgezeigt
haben,
dass es diskussionswürdige Vorgänge gegeben hat. Für
mich ist klar,
dass bei der Auslegung und Anwendung des entsprechenden
Gesetzesartikels Korrekturbedarf besteht.
Sie nennen keine konkrete Zahl, können Sie aber in etwa die
Dimension nennen? Waren es Dutzende? Hunderte?
Es waren einige.
Als vor 20 Jahren die Fichenaffäre aufflog, ging ein Aufschrei
durchs
Land. Der Basler Fichenfall hingegen scheint die Öffentlichkeit
nicht
besonders zu kümmern.
Da habe ich einen anderen Eindruck. Nach den Basler Fällen hatten
wir
zehnmal mehr Einsichtsgesuche als üblich. Anstatt 15 bis 25 pro
Jahr
waren es im vergangenen Jahr 148 Gesuche. In diesem Jahr sind wir aber
bereits wieder in den Normalzustand zurückgekehrt.
Absolut scheint mir die Zahl der Gesuche aber doch enttäuschend
klein.
Nein, die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung geht ja zu
Recht nicht
davon aus, dass sie fichiert worden sein könnte. Im Übrigen
bin ich
froh, sind es nicht Tausende - die könnten wir unmöglich
bewältigen.
Sie sprechen Ihren Personalbestand an. Wie viele Personen stehen Ihnen
zur Verfügung?
Für den Polizeibereich sind derzeit zwei Personen zuständig.
Die
korrekte und speditive Behandlung der Einsichtsgesuche hat für
mich
oberste Priorität. Manchmal handelt es sich um umfangreiche Akten,
wenn
jemand fichiert ist. Andere Themen im Polizeibereich müssen
derzeit
zurückstehen.
Reicht das Personal aus?
Ab nächstem Jahr sollten mir wegen des Schengen-Beitritts der
Schweiz
drei zusätzliche Stellen zur Verfügung stehen. Es bleibt aber
dabei,
dass wir auch künftig unsere Aktivitäten stark auf die
gravierenden
Fälle fokussieren müssen.
Zurück zu den Gesuchen: Ich habe den Eindruck, dass der Basler
Fichenfall Ihnen Rückenwind gegeben hat und dass Sie die
Gesuchsteller
offensiver informieren, als dies zuvor noch möglich war.
Die Basler Fälle haben zu einer Verunsicherung geführt.
Bereits vorher
haben wir in einzelnen Fällen von der Ausnahmebestimmung Gebrauch
gemacht und die Betroffenen informiert, ob sie in der
Staatsschutzdatenbank registriert sind. Wer glaubhaft machen konnte,
einen erheblichen, nicht wieder gutzumachenden Schaden zu
befürchten,
hat von uns Auskunft erhalten. Wir haben dafür entsprechende
Kriterien
erarbeitet. Das Bundesverwaltungsgericht hat unsere Praxis inzwischen
weitgehend bestätigt.
Der DAP hat jeweils seine Einwilligung zur Information gegeben?
Der Entscheid liegt bei uns. Der DAP hat aber die Möglichkeit,
Staats-schutzinteressen, die gegen eine Information sprechen, geltend
zu machen. Das war nie der Fall.
Inwiefern hat sich die Auskunftspraxis seit letztem Jahr geändert?
Wir haben nun eine Praxis dazu entwickelt, wie der Ausnahmeartikel
ausgelegt werden soll, und dafür Kriterien festgelegt. Um Auskunft
zu
erhalten, muss der Betroffene glaubhaft machen, dass er durch seine
politische Tätigkeit hätte fichiert werden können, wobei
diese
Möglichkeit aufgrund der konkreten Umstände, beispielsweise
einer
stattgefundenen polizeilichen Kontrolle, naheliegend sein muss.
Können Sie ein Beispiel nennen, wo das Auskunftsrecht
grosszügig angewendet wurde?
Der erste Fall - noch vor den Basler Fällen - betraf einen Lehrer,
der
bei einer Anti-WEF-Kundgebung in Landquart von einem Polizisten
angehalten und kontrolliert worden war. Der Polizist hatte ihm gedroht,
er werde nach Bern gemeldet. In diesem Fall haben wir den Betroffenen
dann auch informiert, dass kein Eintrag vorhanden ist.
Sie waren immer ein Gegner des indirekten Auskunftsrechts. Der Basler
Fichenfall hat Ihnen nun in die Hände gespielt.
Das ist der positive Aspekt in der Geschichte. Beim Auskunftsrecht
haben wir einen Durchbruch erzielt, indem der Bundesrat eine Motion
unterstützt, welche das direkte Auskunftsrecht fordert. Das
bedeutet
eine Umkehrung: Wird das direkte Einsichtsrecht eingeführt, muss
der
Staatsschutz begründen, weshalb im konkreten Fall die Einsicht
verweigert werden muss.
Die Basler Fälle haben noch zu keinem Wandel im DAP geführt?
Ich möchte klar sagen, dass wir mit dem DAP einen konstruktiven
Dialog
führen, auch wenn wir von unserer Aufgabe her unterschiedliche
Positionen vertreten. Dass zeigt auch, dass die Information der
Betroffenen nie gegen den Willen des DAP geschehen ist.
Besteht bei der geplanten Praxisänderung nicht die Gefahr, dass
Terroristen oder das Organisierte Verbrechen das System ausnützen?
Nein, es wird auch in Zukunft noch genügend Fälle geben, in
denen man
die Einsicht aus Staatsschutzgründen verweigern wird - und dies zu
Recht!
Wie beurteilen Sie die Reaktion der Politik auf die Basler
Fichenaffäre?
Beim Gesetzgeber hat eine deutliche Sensibilisierung stattgefunden. Das
zeigt auch die BWIS-Revision, welche massive Eingriffe in die
Privatsphäre vorsah und vom Parlament an den Bundesrat
zurückgewiesen
wurde. Im Moment läuft zudem noch die Untersuchung der
Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel).
Diese Untersuchung zieht sich in die Länge, Resultate sind nun
erst Ende Jahr zu erwarten. Was bedeutet diese Verzögerung?
Diese Frage richtet sich primär an die GPDel. Bekannt ist, dass
sie in
den letzten Monaten mit verschiedenen anderen brisanten Dossiers
beschäftigt war.
Liegt es auch an der hohen Zahl von über 110 000 Fichen, die
überprüft werden müssten?
Ich gehe nicht davon aus, dass die GPDel alle Fichen
überprüfen wird.
Auch wir können nur im Rahmen von Stichproben die Arbeitsweise
überprüfen.
Wie kann die Kontrolle in Zukunft besser gewährleistet werden?
Es braucht ein professionelles Kontrollgremium analog zur
Finanzkontrolle im Finanzbereich. Ein mit Spezialisten besetztes
Aufsichtsgremium, welches die Vorgänge in der Verwaltung genau
durchleuchtet und dem Staatsschutz auf die Finger schaut.
Sollten auch die Kantone mehr Kontrolle über den Staatsschutz
erhalten?
Basel-Stadt hat dies letztes Jahr versucht und wurde vom Bund
zurückgepfiffen.
Die Kantone sollten über die Aktivitäten ihrer
Staatsschützer
informiert sein. Es kann nicht sein, dass ein Kanton für diese
Aufgabe
Personen delegiert, die er dann selber nicht mehr beaufsichtigen kann.
Auf Bundesebene ist das nur schwierig zu bewerkstelligen. Deshalb
müsste auch bei den Kantonen der Hebel angesetzt werden.
--
Die Basler Fichenaffäre zeigt langsam Wirkung
Der Bundesrat ist mittlerweile bereit, auch bei Staatsschutzfichen das
direkte Auskunftsrecht zu gewähren
Ruedi Studer, Bern
Die Basler Fichenaffäre hat weite Kreise gezogen. Nicht nur in
Basel
wurden politisch aktive Personen fichiert. In Bundesbern setzt derweil
langsam ein Umdenken ein, wie das Beispiel Bundesrat zeigt.
Vor einem Jahr deckte die Geschäftsprüfungskommission des
Basler
Grossen Rates auf, dass sechs linke, kurdisch- und
türkischstämmige
Grossräte vom Staatsschutz fichiert worden waren. Später
wurde ein
weiterer Fall einer Basler SP-Grossrätin bekannt, die wegen eines
von
ihr eingereichten Gesuchs für eine Anti-WEF-Demo dem Staatsschutz
gemeldet wurde. Und erst vor Kurzem wurden die Fälle der
Flüchtlingshelferin Anni Lanz sowie der BastA!- und
Amnesty-International-Aktivistin Maya Heuschmann publik.
Staatliches Schnüffeln. Nicht nur in Basel flogen
überbordende
staatliche Schnüffelaktivitäten auf: In Zürich geriet
ein grüner
Gemeinderat ins Visier der Staatsschützer, ebenso drei
Journalisten der
linken "Wochenzeitung". Mittlerweile sind also gut ein Dutzend
Fälle an
die Öffentlichkeit gelangt, die auch die
Geschäftsprüfungsdelegation
(GPDel) der Eidgenössischen Räte beschäftigen. Die GPDel
mit
SP-Ständerat Claude Janiak an der Spitze nimmt die
Fichiertätigkeit des
Staatsschutzes derzeit unter die Lupe. Diese Arbeit ist aufwendig:
Mittlerweile befinden sich wieder über 110 000 Fichen in der
Staatsschutz-Datenbank Isis, wie die BaZ letztes Jahr publik machte.
Die GPDel wird sich in ihrer Untersuchung insbesondere auf die
Einhaltung eines Gesetzesartikels fokussieren: Das ausdrückliche
Verbot
der Fichierung politischer Tätigkeiten. Bis Ende Jahr will die
GPDel
ihren Bericht und ihre Empfehlungen präsentieren, sagt Janiak
gegenüber
der BaZ.
Kehrtwende. Doch nicht nur die GPDel wurde in Bundesbern aktiv, sondern
auch eidgenössische Parlamentarier aus der Region.
SP-Ständerätin Anita
Fetz und FDP-Nationalrat Peter Malama machten mit Motionen Druck,
welche der Bundesrat im November allerdings ablehnte. Dann die
bundesrätliche Kehrtwende: Im März stimmte die Regierung
einer Motion
von SP-Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer zu, welche bei
Datensammlungen des Bundes - also auch der Staatsschutzdatenbank - das
direkte Auskunftsrecht fordert. Datenschützer Hanspeter Thür
spricht
von einem Durchbruch (siehe Interview oben).
Derzeit nimmt der Bundesrat für die Revision des
Staatsschutzgesetzes
einen Neuanlauf. Die Chancen stehen gut, dass sich die Basler
Fichenaffäre positiv auf die neue Gesetzgebung auswirkt.
--
Kommission ringt um Einfluss
Neu zusammengesetzte Geschäftsprüfungskommission
präsentiert ihren ersten Bericht
Patrick Marcolli
Der Staatsschutz, die St. Jakobshalle und das Trinkwasser: Vor allem
diese drei Themen hielten die Geschäftsprüfungskommission
(GPK) auf
Trab.
Mehr als die Hälfte der Kommissionsmitglieder - sechs von elf, um
genau
zu sein - sind erst seit Februar an der Oberaufsicht über die
Staatsverwaltung beteiligt. Die GPK-Präsidentin, Dominique
König-Lüdin
(SP), sowie der klare Wort- und Meinungsführer innerhalb der GPK,
Bündnis-Grossrat Urs Müller, waren schon in der vergangenen
Legislatur
mit von der Partie. Vielleicht ist es diesem grossen Personalwechsel
geschuldet, dass der diesjährige Bericht sich teilweise in Details
verliert. Insgesamt wird deutlich, dass die Geschichte der wichtigsten
und brisantesten Geschäfte weit in die vergangene Legislatur
hineinreicht - dass es also eigentliche "Dauerbrenner" gibt. Dabei
zeigt sich auch, wie sehr die GPK gerade in diesen Fragen um Einfluss
und Gehör bei der Regierung ringt - und dies nicht immer mit
Erfolg.
> Bestes Beispiel dafür ist das Thema Staatsschutz. Genau
vor einem
Jahr hatte die GPK den Stein zur "neuen Fichenaffäre" ins Rollen
gebracht und aufgedeckt, dass türkischstämmige
Grossrätinnen und
Grossräte vom Staatsschutz fichiert worden waren. In diesem Jahr
nun
kann die GPK in ihrem Bericht lediglich nachvollziehen, was seither
alles im Kanton und beim Bund gelaufen ist. Zu zwei Kritikpunkten hat
es doch gereicht. Die GPK sei "sehr erstaunt, wie lange es gedauert
hat, bis der Regierungsrat seine Verantwortung wahrzunehmen begann",
heisst es. Konkret gemeint ist damit die Zeit zwischen einer
Interpellationsantwort der Regierung im Grossen Rat (26. Juni 2008) und
der Orientierung der GPK über die Erstellung einer kantonalen
Verordnung (23. Oktober 2008). Harscher wird die Kritik in Bezug auf
die Bemühungen der Kommission, Akteneinsicht in den kantonalen
Verordnungsentwurf und das (negative) Antwortschreiben des Bundesamts
für Justiz zu erhalten. "Trotz intensiver Bemühungen" und
"erst nach
Intervention des Büros des Grossen Rats" sei dies sehr spät
geschehen
(siehe Text rechts). Nun wartet die GPK darauf, dass die Arbeitsgruppe
um den Staatsrechtler Markus Schefer die bereinigte Verordnung zur
Staatsschutzaufsicht präsentieren wird.
> Trinkwasser. "Zurückhaltende Informationspolitik" durch die
Verflechtung von Hardwasser AG und IWB, "nachlässige"
Trinkwasserkontrollen und zögerliches Handeln: Dies monierte die
GPK
bereits 2008 beim Thema Gefährdetes Trinkwasser. "Heute muss die
GPK
feststellen, dass ihre Empfehlungen seit 2006 kaum Auswirkungen auf das
Handeln der Regierung und der Hardwasser AG hatten", heisst es etwas
resigniert im aktuellen Bericht. Es sei "inakzeptabel", dass die GPK
durch einen Artikel in der BaZ (6. Mai 2009) auf eine Studie des Amts
für Umwelt und Energie Baselland aufmerksam gemacht würde.
> St. Jakobshalle. Offenbar hat auch hier der letztjährige
"Rüffel"
der GPK nicht gefruchtet. Damals hatte sie das Doppelmandat von Thomas
Kastl als Eventmanager und Verantwortlicher für die Sporthalle St.
Jakob kritisiert und beklagt, dass der Vertrag als Eventmanager es
Kastl ermögliche, "sehr viel Geld" zu verdienen. Zwar räumt
die GPK neu
ein, dass sie sich "von der Kompetenz von Herrn Kastl" habe
überzeugen
können. Dennoch ist die Kommission nicht zufrieden: mit dem weiter
existierenden Doppelmandat und mit dem Datenfluss. "Es war schwierig,
an Unterlagen zu kommen", sagte Urs Müller. Eine
Wirtschaftlichkeitsprüfung durch die Finanzkontrolle soll dem
"Pingpong-Spiel zwischen Erziehungsdepartement und Kommission"
(Müller)
nun ein Ende setzen.
Regierung und Kommission streiten um Akteneinsicht
Gutachten. Ausgerechnet beim Fall über eine mögliche Einsicht
in
(Bundes-)Staatsschutzakten durch den Kanton hat sich ein neuer Konflikt
um Akteneinsicht entzündet. Bei diesem geht es allerdings darum,
inwieweit die Geschäftsprüfungskommission (GPK) Einsicht in
Akten der
eigenen Verwaltung und Regierung erhält. Alles dreht sich um
Paragraf
69, Absatz 4 der Geschäftsordnung des Grossen Rats. "Die
Geschäftsprüfungskommission hat das Recht zur Einsicht in
sämtliche
staatlichen Akten, wenn nicht schwerwiegende private oder
öffentliche
Interessen entgegenstehen", heisst es dort. Regierung und Verwaltung
stellen sich laut Martin R. Schütz, Sprecher des Justiz- und
Sicherheitsdepartements, auf den Standpunkt, dass der GPK "aus
Gründen
der Gewaltentrennung keine begleitende oder prospektive Akteneinsicht"
zustehe. Genau diese verhinderte Akteneinsicht beklagt die GPK in ihrem
Bericht beim Verordnungsentwurf zur kantonalen Aufsicht über den
Staatsschutz und das Antwortschreiben aus Bern (siehe Haupttext). Laut
Schütz soll nun ein Gutachten von Rechtsprofessor Felix Hafner und
alt
Strafgerichtspräsident Christoph Meier Aufschluss darüber
geben, wer
recht hat - GPK oder Regierung. Das Gutachten soll nach den
Sommerferien fertiggestellt sein. Ebenfalls nach den Ferien wird laut
Schütz die Arbeitsgruppe unter Markus Schefer ihre bereinigte
Staatsschutzverordnung dem Regierungsrat präsentieren. map
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ANTI-NAZI-DEMO SEMPACH
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NLZ 23.6.09
Sempach/Luzern
Räte diskutieren über Schlachtfeier
Die Organisatoren der Schlachtjahrzeit führten Gespräche mit
Rechtsextremen. Heute wird das Thema im Kantonsrat diskutiert.
bat/tö. "Ja, es ist zu informellen Gesprächen mit
Rechtsextremen
gekommen", sagt Urs Hangartner, Informationschef der Staatskanzlei des
Kantons Luzern. In welcher Form diese Kontakte stattfanden, lässt
Hangartner offen. Auch will er nicht sagen, mit wem aus der
rechtsextremen Szene das Organisationskomitee Kontakt hatte. Hangartner
weiter: "Das ist nicht neu. Wir haben schon in den letzten Jahren
solche Gespräche mit den Rechtsextremen geführt." Ziel des
jetzigen
Kontakts sei es, dass die Rechtsextremen ihren Kranz beim
Winkelried-Denkmal lange nach den offiziellen Feierlichkeiten am 27.
Juni und unter Ausschluss der Öffentlichkeit niederlegen.
Bei der Partei National Orientierter Schweizer (Pnos) weiss man nichts
von einer Kontaktaufnahme. Das sagt Mediensprecher Markus Martig auf
Anfrage. Martig: "Wir werden unseren Kranz wie gewohnt niederlegen. So,
wie wir es in den vergangenen Jahren gemacht haben." Kontakt habe die
Pnos bis jetzt nur mit der Polizei gehabt. "Wir haben mit ihr über
die
Sicherheit gesprochen." Die will die Pnos laut ihrer Website "mit einem
eigenen Sicherheitsdienst sicherstellen".
Mit Kritik reagierten die Juso auf die Kontaktaufnahme mit den
Rechtsextremen. "Jetzt sitzt der Regierungsrat mit den Rassisten sogar
an einen Tisch", sagt David Roth von der Juso Luzern.
Konzept in Frage gestellt
Der Kantonsrat erklärte gestern eine Anfrage von Heidi
Frey-Neuenschwander (CVP, Sempach) zur Durchführung der
Schlachtjahrzeit in Sempach für dringlich. Frey regte unter
anderem an,
das Konzept der Feier zu überdenken. Der Vorstoss wird heute
Vormittag
behandelt.
---
Tagesanzeiger 23.6.09
Volk soll Neonazis Paroli bieten
Friedli Daniel
Luzern. - Um die Schlachtfeier von Sempach trotz angekündigtem
Neonazi-Aufmarsch in würdigem Rahmen durchzuführen,
appelliert die
Luzerner Regierung nun an das Volk. Regierungspräsident Max
Pfister
(FDP) hat gestern die Bevölkerung aufgerufen, am kommenden 27.
Juni
zahlreich an der Gedenkfeier teilzunehmen. Man werde alles daran
setzen, eine sichere und würdige Feier durchzuführen, und
erachte es
als unerwünscht, wenn politische Gruppierungen versuchten, die
"Sempacher Schlachtjahrzeit für ihre Zwecke zu missbrauchen",
schreibt
Pfister. "Mit einem Grossaufmarsch setzt die Bevölkerung ein
positives
Zeichen für diesen Anlass."
Mit dem Aufruf reagieren die Behörden auf das politische Hickhack,
das
um die Schlachtfeier entstanden ist. Weil auch dieses Jahr mit dem
Aufmarsch von Neonazis zu rechnen ist, haben die Jungsozialisten (Juso)
eine Gegendemonstration gegen Rechtsextremismus geplant. Sie werden mit
Bewilligung des Stadtrates am Tag der Feier ausserhalb der Sempacher
Altstadt eine Platzkundgebung abhalten.
Mit den Rechtsextremen möchte die Luzerner Regierung derweil noch
"informell das Gespräch suchen", wie Regierungssprecher Urs
Hangartner
dem "SonntagsBlick" sagte. Diese Haltung empört die Juso. Die
Luzerner
Regierung paktiere mit Neonazis, damit diese ihre nationalistischen
Rituale reibungslos durchführen könnten, beschwerte sich die
Jungpartei
gestern. (fri)
---
Wilisauer Bote 23.6.09
Leitartikel
Missbrauchtes Gedenken
Josef J. Zihlmann
Zum 623. Mal wird am Samstag in Sempach jenes Ereignisses gedacht, das
die Einheit von Stadt und Land Luzern begründet hat: des Siegs der
Eidgenossen über die Habsburger im Juli 1386. Es war damals ein
furchtbares Gemetzel, das ungezählte Männer das Leben
gekostet oder sie
zu Krüppeln, einzelne jedoch auch zu Helden gemacht hat, ein
Krieg, der
allerdings auch den damaligen Bund der Eidgenossen neu formiert hat und
deshalb von ganz besonderer Bedeutung ist.
Wenn seitdem Jahr für Jahr der Schlacht gedacht wird, gilt dieses
Gedenken zum einen diesem für die Entwicklung unseres Kantons und
der
ganzen Eidgenossenschaft wichtigen Ereignis, zum andern aber auch den
Gefallenen. Das ist der Sinn der Feier. Nichts anderes.
Doch es gibt Kreise, denen es bei der Jahrzeit nicht um dieses
Gedenken, sondern um die Demonstration ihrer nationalistischen,
faschistischen Gesinnung geht, die sich am Nationalsozialismus der
Hitler-Zeit orientiert.
Diesem Missbrauch durch Rechtsextreme sind bisher erstaunlich wenige
mit dem nötigen Nachdruck entgegengetreten. Wenn
Regierungspräsident
Max Pfister in einem soeben veröffentlichten Aufruf schreibt, die
Schlachtjahrzeit habe "nichts zu tun mit politisch motivierter
Heldenverehrung oder nationalistischer Selbstbeweihräucherung" und
sei
"ein nachdenklicher, bescheidener Anlass", ist das zu begrüssen
und
ohne Zweifel richtig, wenn auch etwas gar sanft formuliert. Der
Einspruch der Regierung kommt aber reichlich spät. Warum, so ist
zu
fragen, braucht es die Ankündigung einer Gegenkundgebung von
linker
Seite, warum braucht es die Furcht vor gewaltsamen Zusammenstössen
in
Sempach, damit sich die Verantwortlichen endlich ernsthaft fragen, ob
man den Missbrauch dieses Gedächtnisses durch Neonazis weiter
stillschweigend dulden will oder nicht?> Seite 3
--
Aufruf zur Teilnahme an der 623. Schlachtjahrzeit
Sempach | Aufruf des Regierungspräsidenten
Im Namen des Luzerner Regierungsrates lade ich Sie herzlich ein, am 27.
Juni 2009 an der 623. Gedenkfeier der Schlacht bei Sempach
teilzunehmen. Sie soll wie andere Jahre in würdigem Rahmen den
Gefallenen der Schlacht gedenken und an die Bedeutung dieses
Ereignisses für die Entwicklung des Kantons Luzern und der
Eidgenossenschaft erinnern. Festrednerin ist
Nationalratspräsidentin
Chiara Simoneschi-Cortesi.
Die Schlachtjahrzeit hat nichts zu tun mit politisch motivierter
Heldenverehrung oder nationalistischer Selbstbeweihräucherung. Sie
ist
ein nachdenklicher, bescheidener Anlass. Vertreterinnen und Vertreter
aus Politik und Gesellschaft, die Bevölkerung und
Schülerinnen und
Schüler nehmen daran teil.
Der Regierungsrat des Kantons Luzern und der Stadtrat von Sempach
missbilligen die zunehmende Verpolitisierung der Schlachtjahrzeit. Sie
erachten es als unerwünscht, wenn politische Gruppierungen
versuchen,
die Sempacher Schlachtjahrzeit für ihre Zwecke zu
instrumentalisieren
bzw. zu missbrauchen. Der Regierungsrat des Kantons Luzern und der
Stadtrat von Sempach werden alles daran setzen, am 27. Juni eine
sichere und würdige Sempacher Schlachtfeier durchzuführen.
Mit einem
Grossaufmarsch setzt die Bevölkerung ein positives Signal für
diesen
Anlass.
Ich freue mich, Sie, liebe Luzernerinnen und Luzerner, in Sempach
begrüssen zu dürfen.
Regierungspräsident Max Pfister
--
Keine Plattform für Neonazis
Endlich tut sich etwas gegen die Neonazis an der Schlachtjahrzeit. Es
ist beschämend, dass die Behörden jahrelang versuchten, deren
Präsenz
kleinzureden und zu ignorieren. Dabei dürfe man vom Sempacher
Stadtrat
oder vom Regierungsrat erwarten, dass er so handelt wie er es sich auch
von seinen Bürgerinnen und Bürgern wünscht. Auch von
diesen wird
Zivilcourage verlangt.
Es darf nicht sein, dass der Kanton Luzern als Veranstalter dieser
Feier aktiv dazu beiträgt, dass Neonazis eine Plattform für
ihr
Gedankengut geboten wird. Denn auch wenn sie vor Ort ein
Saubermann-Image präsentieren: Der Nationalsozialismus ist schon
an
sich ein Verbrechen, welches in unserer Meinungspluralität keinen
Platz
hat. Behördenmitglieder, die glauben, dass Juden- und Fremdenhass
Teil
des politischen Diskurs sein dürfen, sollen sich zu Wort melden.
Dann
können wir sie nämlich abwählen.
Anja Ghetta, Juso Amt Willisau
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STOP MURDER MUSIC
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gay.ch 22.6.09
SCHWEIZ: Buju Banton live in Zürich
(22.06.09/dom) Nach Mavado vor einigen Wochen, kommt mit Buju Banton
erneut ein Dancehall-Reggae-"Künstler" nach Zürich, welcher
bereits
mehrfach öffentlich zu Homophobie aufgerufen hat - trotz seiner
Unterzeichnung des "Reggae Compassionate Act", schreibt die
Organisation "Stop Murder Music Bern.
Im Jahr 2007, so schreibt "Stop Murder Music Bern", habe Buju Banton
sich bereit erklärt, den "Reggae Compassionate Act" zu
unterzeichnen,
dabei seien aber vor allem finanzielle Beweggründe im Vordergrund
gestanden. Mit diesem Vertrag verpflichten sich die
Dancehall-Reggae-Stars, dass sie auf homophobe Songtexte verzichten. Da
die meisten Konzertveranstalter heute diese Unterschrift als Pflicht
voraussetzen, dass sie einen Künstler überhaupt buchen, kommt
es immer
öfters zu Übertretungen, was den Vertrag schlussendlich zur
Farce
verkommen lässt. Um nach wie vor für Auftritte gebucht zu
werden,
setzen viele Musiker ihre Unterschrift unter den "Reggae Compassionate
Act", ohne sich aber an die damit verbundenen Auflagen zu halten.
Laut "Stop Murder Music Bern" gehört eben auch Buju Banton in
diese
Kategorie. Da er seit der Unterzeichnung diesen Vertrag mehrfach
gebrochen hat, forderte die "Stop Murder Music Coalition", welche die
Verträge ausstellt und deren Einhaltung auch überprüft,
Buju Banton
auf, diesen Vertrag erneut zu unterzeichnen, was er aber bis heute
nicht getan hat. Positiv zu werten ist, dass er sich offenbar seit
Oktober 2007 an die Abmachungen hält - es sind jedenfalls keine
gegenteiligen Aufnahmen bekannt. Es wäre jedoch
wünschenswert, schreibt
"Stop Murder Music Bern", wenn Buju Banton mit gutem Beispiel
vorangehen, den Vertrag nochmals unterschreiben und auch die geforderte
Medienkonferenz abhalten würde. Damit könnte er
öffentlich bekräftigen,
dass ihm die Anliegen wirklich wichtig sind.
Das Konzert von Buju Banton findet am 26. Juni im Zürcher
Volkshaus statt.
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HOOLIGAN-GRIPPE
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20min.ch 23.6.09
Prügelfans
Fussball-Ultras wurzeln im Mittelalter
Nach den jüngsten Gewaltexzessen in und um Schweizer Stadien wird
allerorts heftig über Lösungen diskutiert. Doch Massnahmen
gegen
gewalttätige Fangruppen greifen nur, wenn diese einbezogen werden,
sagt
der Historiker Thomas Busset und entzaubert gleichzeitig den Mythos
England.
In der heutigen Ausgabe des "Tages-Anzeigers" berichtet der Historiker
Thomas Busset von seinen Erkenntnissen, die er in Interviews mit
radikalen Fussballfans gewonnen hat. Das Problem der Gewalt unter
Fussballfans gebe es seit den 80er-Jahren, in den letzten Jahren habe
es zugenommen, meint Busset.
Die traditionellen Hooligans, die bloss auf Schlägerei aus waren,
seien
nun von den Ultras abgelöst werden, welche sich in erster Linie
als
Fans verstünden. "Ultras identifizieren sich sehr stark mit ihrem
Verein, der Stadt oder der Region und betonen in Zeiten der
Globalisierung das Lokale", sagt Thomas Busset gegenüber dem
"Tages-Anzeiger". Gewalt entstehe bei ihnen mehr aus dem Moment, einer
emotionalen Stimmung heraus.
Busset stellt die Ultra-Fangruppen in eine historische Linie von
Bünden, in denen sich junge Männer an der Schwelle zwischen
Jugend und
Erwachsenenalter zusammenfinden. Wie auch schon mittelalterliche
Dorfcliquen und Handwerkergesellenverbände würden die Ultras
einen
rigorosen Ehrenkodex pflegen und ihr eigenes Territorium verteidigen.
Wenn Baslerfans deshalb durch Zürich marschieren, würden sie
symbolisch
das Gebiet der FCZ-Fans erobern - "dies erfordert von Letzteren eine
Reaktion", meint Busset.
Ultras verweigern der Nati die Unterstützung
Busset will bei den radikalen Fussballfans keine politische
Unterwanderung festgestellt haben - obwohl die rechtsextreme Szene dies
versucht habe. Bei den Ultras herrsche politische Neutralität,
jede
behalte seine Einstellung für sich. Übersteigerter
Nationalismus habe
schon gar keinen Platz. "Die Ultras in der Schweiz sind nicht willens,
miteinander die Nationalmannschaft zu unterstützen", vermutet der
Historiker.
Die Ursache der Stadion-Gewalt kann auch Busset nur vermuten: Sie
könne
als Unzufriedenheit gegenüber der Gesellschaft interpretiert
werden.
Repressive Massnahmen würden allerdings alles verschlimmern -
genauso
wie die Politik vom hohen Ross: "Jede Massnahme, die ohne Einbezug der
Fans zustande kommt, ist praktisch chancenlos." Die Fans würden
sich
herausgefordert fühlen alles zu sabotieren, das ohne sie
beschlossen
wurde.
Mythos England
Der gängigen Ansicht, dass England sein Gewaltproblem gelöst
habe, kann
Busset nichts abgewinnen. Es gebe in den Stadien der Insel durchaus
noch Gewalt, allerdings habe sich diese in untere Ligen verlagert, die
in den Medien weniger präsent sind. Ausserhalb der Stadien zeigt
sich
in Grossbritannien ein düsteres Bild. So vergeht kaum ein Tag,
ohne
dass aus britischen Grossstädten eine Messerattacke gemeldet wird.
Besonders in London machten in den letzten Monaten immer wieder
Messerstechereinen mit Todesfolge unter Jugendbanden Schlagzeilen.
Für
Busset ist dehalb klar, dass auch das "Vorbild" England noch weit davon
entfernt ist, die Jugendgewalt im Griff zu haben: "Man sollte sich
nicht der Illusion hingeben, dass das Gewaltproblem gelöst ist,
wenn es
nicht mehr im oder ums Stadion auftritt."
(job/jcg)
--
Info-Box
Wie weiter in der Schweiz?
Hierzulande diskutiert ein runder Tisch unter Leitung von Bundesrat
Ueli Maurer über Massnahmen, um die Gewalt in und um die Stadien
einzudämmen. Das Gremium, dem neben Vertretern des Fussball- und
Eishockeyverbands auch Fanvertreter, private Sicherheitsfirmen und
staatliche Stellen angehören, will am späteren Nachmittag
über
allfällige Massnahmen informieren. Zur Diskussion standen im
Vorfeld
Fanpass, Schnellgerichte, verlängerte U-Haft, Alkoholverbot und
ein
Ausschluss von Auswärtsfans bei Hochrisikospielen wie FCZ gegen
FCB.
Auch präventive Massnahmen wurden diskutiert. Noch sind keine
Ergebnisse bekannt. Einzig die biometrische Überwachung der Fans
am
Stadioneingang ist definitiv vom Tisch. (jcg)
---
Tagesanzeiger 23.6.09
"Gewalt verschwindet nicht, nur weil sie nicht mehr im Stadion ist"
Prügelnde Fangruppen funktionierten wie Männerbünde im
Mittelalter,
sagt Historiker Thomas Busset. Sie sollten für die Bekämpfung
der
Gewalt im Fussball beigezogen werden.
Mit Thomas Busset* sprach Dario Venutti
Die letzte Fussballmeisterschaft endete mit Krawallen nach dem Spiel
FCZ - FCB und vor dem Cupfinal YB - Sitten. Nimmt die Gewalt zu?
Man kann sich nur bedingt auf die Angaben der Polizei abstützen:
In
Bern verschickt die Polizei beim kleinsten Ereignis eine Mitteilung, in
Basel dagegen ist sie zurückhaltend. Gewalt gibt es im Schweizer
Fussball seit Beginn der 80er-Jahre. Ich habe allerdings den Eindruck,
dass der Anteil der Spiele mit Problemen in den letzten Jahren
zugenommen hat.
Warum ist das so?
Die Ultras, die eingefleischten Fans, haben die traditionellen
Hooligans weitgehend abgelöst. Ultras wollen Akteure im Stadion
sein.
Sie sind laut, sie zünden Pyrotechnik und machen Choreografien und
unterstützen auf diese Weise ihre Mannschaft. Ultras
identifizieren
sich sehr stark mit ihrem Verein, der Stadt oder der Region und betonen
in Zeiten der Globalisierung das Lokale. Insgesamt schaffen sie im
Stadion eine Stimmung, die von starken Emotionen geprägt ist.
Und von Gewalt?
Ultras gehen in erster Linie wegen des Fussballs an die Spiele. Im
Gegensatz zu den Hooligans geht es ihnen nicht um Gewalt, sondern um
ihr Team. Dennoch ist ein latentes Gewaltpotenzial vorhanden: Es
brodelt während des gesamten Spiels, und manchmal kommt es zum
Ausbruch. Gewalt entsteht situativ und ist kaum voraussehbar.
Was begünstigt den Ausbruch von Gewalt?
Bei sehr wichtigen Spielen entladen sich die Emotionen leichter,
beispielsweise beim Cupfinal oder beim Match FC Zürich - FC Basel.
Oder
wenn sich eine Ultra-Gruppierung von einer gegnerischen provoziert
fühlt. Das Problem hier ist: Was ist eine Provokation? Oft dient
sie
einfach als Rechtfertigung für eine Schlägerei. Man muss
jedoch kein
Ultra sein, um gewalttätig zu werden: Am grossen Krawall nach dem
Spiel
Basel - Zürich am 13. Mai 2006 beteiligten sich einige, die man
landläufig als "Normalfans" bezeichnen würde.
Warum schliesst man sich in Ultragruppierungen zusammen?
Rivalitäten zwischen Gruppen junger Männer sind
überhaupt nichts Neues.
Auch nicht, dass dabei Gewalt im Spiel ist. Man kennt das Muster
bereits im Mittelalter: Schlägereien zwischen Burschen
benachbarter
verfeindeter Dörfer oder zwischen organisierten Handwerksgesellen
in
den Städten. Auch bei diesen Prügeleien ging es oft um
Symbole und das
Abstecken des eigenen Territoriums. Wenn heute beispielsweise die
Basler Fans vom Bahnhof Altstetten in den Letzigrund marschieren,
erobern sie symbolisch das Territorium der FCZ-Fans. Dies erfordert von
Letzteren eine Reaktion, um sozusagen die eigene Ehre
wiederherzustellen.
Auffallend ist, dass Ultragruppierungen hauptsächlich aus jungen
Männern bestehen.
Die Geschichte zeigt, dass sich junge Männer immer wieder in
Männerbünden zusammentun. In der Adoleszenz ist ihre
Identität brüchig.
Sie sind keine Kinder mehr, aber auch noch nicht erwachsen. Für
die
Stellung von jungen Männern innerhalb ihrer Gruppe ist es wichtig,
Gefahrenprüfungen zu bestehen. Sie verschaffen sich damit Respekt.
Die Gewalt im Fussball wird mit dem "Bundesgesetz zur Wahrung der
inneren Sicherheit", dem sogenannten Hooligangesetz, bekämpft. Die
Polizei führt Datenbanken, spricht Stadion- und Rayonverbote aus
und
kann Fans in Gewahrsam nehmen. Gefährden Fussballfans die
verfassungsmässige Ordnung der Schweiz?
Es ist verhältnisblödsinnig, Fussballfans mit Terroristen
gleichzusetzen. Hier hat die Linke gewissermassen ein Eigentor
geschossen: Sie hat lange auf dem Bild der rechtsextremen Hooligans
beharrt und sich somit, explizit oder implizit, der Forderung
angeschlossen, dass Fans vom Inlandgeheimdienst beobachtet werden. Der
Hooligan-Begriff ist gummig, und die Beobachtung und Fichierung kann
auf andere Bereiche ausgeweitet werden, zum Beispiel auf politische
Demonstrationen.
Sind Fussballfans apolitisch?
Nicht nur in der Schweiz, auch in Deutschland oder England versuchte
die Rechte, Fussballfans zu unterwandern und zu rekrutieren. Doch sie
hatte kaum Erfolg. Heute bemühen sich Exponenten der Ultraszene um
politische Neutralität: In der Kurve kann jeder denken, was er
will,
aber er soll es bitte für sich behalten. Der militante Fan sieht
seinen
Gegner oder Feind in der gegnerischen Kurve. Er interessiert sich nicht
für etwas, das nur schon den Anstrich von national hat: Die Ultras
in
der Schweiz sind nicht willens, miteinander die Nationalmannschaft zu
unterstützen. Die Rivalität unter ihnen ist zu gross.
Hat die Gewalt einzig damit zu tun, dass sich junge Männer in
Gruppierungen zusammenschliessen?
Die Gewalt kann als Ausdruck einer Unzufriedenheit gegenüber der
Gesellschaft interpretiert werden. Ich denke, dass sie auch mit der
Repression der letzten Jahre zu tun hat. Fussballfans werden zunehmend
kriminalisiert, wie das Beispiel Pyro zeigt. Obwohl das Abbrennen von
Pyromaterial gesetzlich verboten ist, kann der Fan nicht verstehen,
dass dies pauschal als Delikt bezeichnet wird. So wird gar nicht
unterschieden, ob jemand Fackeln zündet als Ausdruck der Hingabe
zu
seiner Mannschaft oder ob jemand Fackeln auf Zuschauer wirft, was
kriminell ist. Die Kriminalisierung bewirkt, dass sich die Fans noch
stärker solidarisieren. Das nützt vor allem den Radikalen
unter ihnen.
Was soll man tun?
Nach jedem Ereignis spielt sich das gleiche Ritual ab: Die
Empörung ist
so gross, dass man meinen könnte, jetzt breche ein
Bürgerkrieg aus.
Dann übertrumpfen sich Politiker und sonstige Akteure mit meist
repressiven Vorschlägen. Schliesslich schieben sich Vereine,
Behörden
und Polizei gegenseitig die Verantwortung zu. Am Ende passiert kaum
etwas. Solange die verschiedenen Seiten nicht begreifen, dass jeder
einen Teil der Verantwortung trägt, wird sich daran nichts
ändern.
Der runde Tisch zur Bekämpfung von Gewalt im Sport, dem Bundesrat
Ueli
Maurer vorsteht, ist doch ein Gremium, an dem alle Beteiligten
diskutieren.
Ich weiss nicht, welche Massnahmen der runde Tisch vorschlägt. Aus
meiner Befragung von Fussballfans weiss ich allerdings, dass jede
Massnahme, die ohne Einbezug der Fans zustande kommt, praktisch
chancenlos ist. Die Fans sehen sich dann herausgefordert, alles zu
sabotieren oder zu unterlaufen, das beschlossen wurde.
Was würden Sie konkret machen?
Es gibt auch seitens der Sozialwissenschaften keine Patentlösung.
Das
sogenannte Hooligan-Gesetz ist noch nicht lange in Kraft, und schon
will man neue gesetzliche Massnahmen ergreifen, ohne zu warten, ob die
bestehenden greifen. Auch im präventiven Bereich wurden in den
letzten
beiden Jahren Initiativen ergriffen. Ich wünschte mir, dass auch
Fans,
trotz allen Hindernissen und zum Teil berechtigten Zweifeln, an der
Suche nach Lösungen mitbeteiligt werden.
Immer wieder wird England als leuchtendes Beispiel genannt, das
Gewaltausbrüche der Fans unterbunden habe.
Da frage ich mich, ob das überhaupt stimmt. In England hat sich
die
Gewalt in untere Ligen verlagert. Weil dort die Medien wenig
präsent
sind, wird auch wenig darüber geredet. Zudem hat England das
Problem
der Jugendgewalt überhaupt nicht gelöst. In London und
andernorts
bilden sich Jugendbanden, und es gab erst kürzlich wieder einen
Toten,
der kaum 12 Jahre alt war. Man sollte sich nicht der Illusion hingeben,
dass das Gewaltproblem gelöst ist, wenn es nicht mehr im oder ums
Stadion auftritt.
Runder Tisch: Weniger Überwachung
Fanpass, Schnellgerichte, verlängerte Untersuchungshaft,
Alkoholverbot,
keine Auswärtsfans bei sogenannten Hochrisikospielen, Spielabbruch
beim
Zünden von pyrotechnischem Material - die Liste der
Vorschläge zur
Bekämpfung der Gewalt im Fussball war nach den Krawallen im
Anschluss
an das Spiel FC Zürich - FC Basel im Mai und vor dem Cupfinal
lang.
Bundesrat Ueli Maurer forderte gar "die gesellschaftliche Isolierung"
von Krawallmachern.
Was von den unter dem Eindruck der Ereignisse schnell ausgesprochenen
Vorschlägen übrig geblieben ist, wird man heute Dienstag
sehen. Der
runde Tisch unter der Leitung von Bundesrat Maurer will informieren,
was das Gremium zu tun gedenkt. Am runden Tisch sitzen nebst Vertretern
des Fussball- und Eishockeyverbandes, Fanvertretern und privaten
Sicherheitsfirmen auch staatliche Stellen: von den Justizdirektoren bis
zu den Polizeikommandanten.
Widerstand von Vereinen und Fans
Offiziell waren keine Informationen zu den Beschlüssen zu
erhalten. Wie
ein Vorstandsmitglied eines Fussballklubs sagte, sei zumindest die
biometrische Überwachung an den Stadioneingängen kein Thema
mehr. Noch
vor einem halben Jahr war Biometrie ein Kernstück des runden
Tischs
gewesen. Unter der Projektleitung des Luzerner Polizeikommandanten Beat
Hensler wollte man auch die verschiedenen Videoüberwachungssysteme
miteinander verbinden, insbesondere dasjenige der SBBmit jenen in den
Stadien. Auf diese Weise sollte Datenmaterial gesammelt werden, um
Krawallmacher ausfindig zu machen.
Das Vorhaben erlitt allerdings Schiffbruch, weil es frühzeitig
publik
wurde. Zudem scheiterte es am Widerstand der Fans und Vereine, die das
Vorhaben als zu teuer, nicht praktikabel und die Überwachung als
einschneidend kritisierten.
Als Folge des Fiaskos wurde die Projektleitung ausgewechselt. Heute ist
Pius Valier, Kommandant der St. Galler Stadtpolizei, verantwortlich.
Laut dem erwähnten Vorstandsmitglied haben sich unter der neuen
Leitung
die Gewichte verlagert: Die Projektgruppe setzt nicht mehr
ausschliesslich auf repressive Massnahmen, sondern will die
Präventionsarbeit stärker gewichten.
Der runde Tisch hat im ersten Halbjahr zahlreiche Fussball- und
Eishockeyspiele besucht und dabei Massnahmen punkto
Alkoholprävention,
Fanarbeit und Zusammenarbeit der Sicherheitsorgane getestet. (dv.)
"Die Kriminalisierung der Fans nützt vor allem den Radikalen unter
ihnen."
* Thomas Busset ist Historiker an der Universität Neuenburg.
Für eine
Nationalfondsstudie über radikale Fussballfans hat er mit
Anhängern aus
dem harten Kern des FC Basel, der Young Boys und von Servette vertiefte
Interviews geführt. Thomas Busset (et al.): Le football à
l'épreuve de
la violence et de l'extrémisme. Verlag Antipodes, Lausanne 2008.
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NZZ 23.6.09
Stadtzürcher SP unschlüssig über geplante Hooligan-Datei
Stimmfreigabe zur Vorlage "Gamma"
urs. Nach emotionalen Voten haben die Delegierten der
Stadtzürcher SP
am Montagabend Stimmfreigabe zur Abstimmungsvorlage "Gamma"
beschlossen. Unter diesem Namen will die Stadt eine Datenbank schaffen,
die bis Ende 2010 im Dienst und in der Verantwortung der polizeilichen
Fachgruppe für Hooliganismus geführt würde. Beim
Gemeinderatsbeschluss,
gegen den die Grünen und die AL dann das Behördenreferendum
ergriffen,
war die SP-Fraktion etwa im Verhältnis zwei zu eins zugunsten der
Befürworter gespalten gewesen. Unter den Delegierten waren die
Mehrheitsverhältnisse mit 62 Ja- zu 59 Nein-Stimmen noch viel
knapper.
So beschlossen sie Stimmfreigabe.
Registriert würden mit Hilfe der Datei Gewalttaten an
Fussball- und
Eishockeyspielen in der Stadt beziehungsweise involvierte Personen.
Letzteres wird von Gegnern als Rückfall in Zeiten des
Fichen-Staats
gegeisselt. Die Fragwürdigkeit dieses Vergleichs hatte
Gemeinderätin
Claudia Nielsen in ihrer befürwortenden Rede dargelegt.
Schliesslich
werde im Fall der Gamma-Datei benachrichtigt, wer eingetragen werde.
Zudem hätten viele Leute Aggressionen an Sportveranstaltungen satt
und
verlangten Gegenmassnahmen. Ihr Ratskollege André Odermatt warf
den
Gegnern der Vorlage sinngemäss Feigheit, zumindest
Zögerlichkeit vor;
es sei in diesem Fall blauäugig, von der Polizei zu verlangen, sie
dürfe erst beim Vorliegen strafrechtlich relevanter Taten
eingreifen.
Polizeivorsteherin Esther Maurer warb für ihr Vorhaben mit der
Aussage,
es sei zwar kein Allheilmittel, aber ein wichtiger, rechtsstaatlich
abgesicherter Mosaikstein in der Gewaltprävention.
Aus Sicht der Gegnerschaft kritisierte Gemeinderätin Rebekka
Wyler die
in der Verordnung gewählte Formulierung, dass "gewaltbereite" und
"gewaltsuchende" Besucher registriert werden sollen. Das öffne der
Willkür Tür und Tor und verletze das hohe Prinzip der
Unschuldsvermutung. Kantonsrätin Sabine Ziegler, wie Nielsen und
Odermatt auf einen Stadtratssitz aspirierend, stiess ins gleiche Horn;
sie vertrat in schneidigem Ton die Ansicht, dass eine Annahme den
Rechtsstaat untergrübe und bald vergleichbare Massnahmen in
anderen
Bereichen nach sich zöge.
Einstimmig für Ja-Parolen votierten die Delegierten bei den
drei
weiteren kommunalen Vorlagen, die am 27. September an die Urnen kommen.
Es handelt sich um Kredite für den Stadtpark Hardau, für das
Umbauprojekt Albis und für Anlagen für
EWZ-Energiedienstleistungen.
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GIPFELSOLI 22.6.09
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gipfelsoli.org/Newsletter
22.6.09
22.6.2009 Strasbourg/ Baden-Baden -- L'Aquila -- Heiligendamm
- NATO-Gegner zu Bewährungsstrafen verurteilt
- Blick auf die Repression vor, während und nach dem
NATO-Gipfel-Protest
- Aufruf zur antikapitalistischen Demonstration am 11. Juli 2009 in
Freiburg
- L'Aquila and the others, beyond the G8
- G8: Kontrollstellen Südtirol
- Staatsanwalt prüft Klage gegen G8-Polizisten
- Staatliche Konstrukte
- Über Observationen
Mehr: http://www.gipfelsoli.org/Newsletter/7311.html