MEDIENSPIEGEL 29.6.09
(Online-Archiv: http://www.reitschule.ch/reitschule/mediengruppe/index.html)

Heute im Medienspiegel:
- Reitschule-Programm
- Musik & Geld: Kantonale Projektbeiträge für Labels
- Portrait Drogenanlaufstelle Hodlerstrasse
- Nause vs Botellòn 2
- FPS-Präsi wegen Rassendiskriminierung verurteilt
- Sauvage in Uster
- Sempach: Polemiken
- Jahresbericht Datenschutz
- Hooligan-Grippe: Mehr Druck von Städten
- Rauchverbot: Emmentaler Nischen; Zechprellerei; Tessin
- Gipfel-Soli-News 29.6.09

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REITSCHULE
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Di 30.6.09 - THE DAY BEFORE RAUCHVERBOT
12.00 Uhr - Sous Le Pont - Hofbeiz

Mi 1.7.09
12.00 Uhr - Sous Le Pont - Hofbeiz
19.00 Uhr - Sous Le Pont - Spezialitäten-Abend
20.00 Uhr - Rössli - Bar

Do 2.7.09
12.00 Uhr - Sous Le Pont - Hofbeiz
20.00 Uhr - Rössli - Bar
22.00 Uhr - Rössli - Drifter & Mortensen

Fr 3.7.09
12.00 Uhr - Sous Le Pont - Hofbeiz
20.00 Uhr - Rössli - Bar

Sa 4.7.09
16.00 Uhr - Vorplatz - Töggeli-Turnier feat. Still Blazing Reggae Jam
22.00 Uhr - Rössli - Culture Factory presents "Still Blazing Reggae Jam" -
- Benjahman(CH), RasRomano, Ras Makonen, One Aim Soundsystem, Selekta Banderas, Angle B, Hi Meditation

So 5.7.09
08.00 Uhr - Vorplatz/Grosse Halle - Flohmarkt
09.00 Uhr - Sous le Pont - Brunch
18.00 Uhr - Rössli - Bar
19.00 Uhr - Vorplatz - Grill & Kubb

Infos: www.reitschule.ch

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MUSIK & GELD
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be.ch 29.6.09

Nachrichten aus der Verwaltung (29.06.2009)

Ausschreibung von Projektbeiträgen für Berner Musiklabels

Erstmals schreibt der Kanton Bern Projektbeiträge für Berner Musiklabels aus. Der neue Dreijahres-Förderakzent wird mit Lotteriegeldern finanziert. Er richtet sich an unabhängige Berner Musiklabels, Musikplattformen und Musikverlage, die einen wichtigen Beitrag zur Vermittlung und Verbreitung von innovativer Musik im Kanton Bern leisten; sei es durch CD / LP / DVD-Releases, durch Online-Portale oder durch anderweitige Publikationen. Gefördert werden überzeugende Projekte und Investitionen in den Bereichen Programm, Promotion, Distribution und/oder Serviceleistungen für Musikschaffende. Um Projektbeiträge bewerben können sich Musiklabels aller musikalischen Stilrichtungen. Voraussetzung ist ein Sitz im Kanton Bern mit Geschäftstätigkeit seit mindestens drei Jahren. Startups werden nicht unterstützt. Ebenfalls nicht berücksichtigt werden vorwiegend kommerziell ausgerichtete Anbieter. Von 2010 bis 2012 stehen jedes Jahr maximal 100'000 Franken für den Förderakzent zur Verfügung. Unterstützt werden vier bis fünf ausgewählte Berner Musiklabels mit projektgebundenen Jahresbeiträgen von 20'000 bis 30'000 Franken pro Label. Gesuche mit allen erforderlichen Unterlagen sind beim Amt für Kultur des Kantons Bern einzureichen bis spätestens am Montag, 12. Oktober 2009. Die Gesuchsrichtlinien und ein Anmeldeformular sind verfügbar unter http://www.erz.be.ch/kultur. Juriert werden die eingereichten Gesuche von einer Fachgruppe der kantonalen Musikkommission.

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DROGENSZENE
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Berner Rundschau 29.6.09

Bis zu 150 Süchtige täglich suchen Ruhe

Die Kontakt- und Anlaufstelle an der Hodlerstrasse in Bern polarisiert: Sie löst bei Passanten Unbehagen aus, für die Süchtigen hingegen ist sie ein Ort der Ruhe. Bis zu 150 Abhängige kommen täglich und beschäftigen die vier bis sechs dort tätigen Sozialarbeiter. Einer von ihnen ist Ueli Meyer: "Wir versuchen, die Süchtigen zu begleiten, sie von der Strasse wegzuholen. Die Anlaufstelle ist eine Reaktion auf ein gesellschaftliches Phänomen." (uz) Seite 20

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Ort der Ruhe für Abhängige

Bis zu 150 Drogenabhängige kommen jeden Tag an die Hodlerstrasse 22 in Bern

Von Passanten gefürchtet, von Süchtigen geliebt: Die Kontakt- und Anlaufstelle an der Hodlerstrasse in Bern polarisiert. Der Sozialarbeiter Ueli Meyer gibt einen Einblick in den Betrieb und zeigt, warum er so wichtig ist.

Reto Liniger

Rastlos strömt der Verkehr über die Kreuzung neben der Schützenmatte. Es ist laut. Eine Ambulanz rast mit aufdringlichem Geheul vorbei. Die Autos dominieren das Bild. Mitten im nervösen Stadtverkehr liegt die Kontakt- und Anlaufstelle. Fast versteckt sich das Holzgebäude mit dem kleinen Vorhof hinter dem riesigen Kastanienbaum. Ein mannshoher Holzzaun umgibt das Gebäude. Auf dem Trottoir, das neben der Anlaufstelle vorbeiführt, herrscht hektisches Treiben. Etwa zehn Süchtige drängen sich ungeduldig um die kleine Eingangstüre. Sie sehen abgemagert aus - eingefallen. Sie wecken Unbehagen. Passanten hat es fast keine. Falls der Weg eines Fussgängers trotzdem in diese Richtung führt, bevorzugt er, die Strassenseite zu wechseln. Die Autofahrer werfen ängstliche Blicke und hoffen, dass die Ampel baldmöglichst das Signal zum Weiterfahren gibt. Anders sieht es bei den Süchtigen aus. Für sie ist das Haus an der Hodlerstrasse 22 ein willkommener Platz. Ein Ort der Ruhe, neben ihrem rastlosen Herumirren in den Gassen und Pärken Berns. Ein kleiner Winkel, wo die Drogenabhängigen nicht der ständigen Repression ausgesetzt sind.

Täglich etwas Gesundes

"Für mich ist die Anlaufstelle fast eine Heimat", sagt der 24-jährige Cédric. Seit fünf Jahren ist er heroinabhängig. Die Nacht verbringt er in der Notschlafstelle, den Tag meistens in der Kontakt- und Anlaufstelle. Hier könne er auch seine Kleider waschen, er dürfe duschen und es gäbe jeden Abend etwas Gesundes zu essen. Trotz seiner Sucht wirkt Cédric aufgestellt. Sein Gesicht ist nicht eingefallen und er spricht überlegt: "Natürlich ist mir wichtig, dass ich hier saubere Bedingungen habe. Aids ist ein Thema. Hier kriege ich saubere Spritzen und Desinfektionsmaterial, aber auch ärztliche Betreuung. Besonders wichtig ist mir hier auch der Kontakt mit dem Team. Sie sind immer da, wenn man Probleme hat. Man kann mit ihnen sprechen und sie hören zu."

Es ist 15 Uhr. Die Anlaufstelle hat seit 30 Minuten geöffnet. Das Innere des Hauses ist minimal eingerichtet. Nur das Parterre ist zugänglich für die Benutzer. Sauber ist es. Tische und ein Sofa laden die "Klienten" zum Ausruhen ein. Einige lösen ihr Sudoku oder suchen nach dem passenden Wort für ihr Kreuzworträtsel. Eine Gruppe spielt am "Töggelikasten". Die Holzwände sind weiss gestrichen. An ihnen sind verschiedene Anhänge angebracht: Liebevolle Briefe an Verstorbene, Informationen zu Streckmitteln, Warnungen vor bestimmten Freiern. Idyllisch ist es nicht. Es ist laut; erinnert an ein Schulhaus während der 10-Uhr-Pause.

Sie drängen auf Einlass

Einige der Süchtigen brauchen ihren Drogen-Kick - ihren "Knall", wie sie es nennen. Sie sind nervös, schreien teils herum und drängen auf Einlass in den Fixerraum. Die Bar ist das Zentrum des Raumes. Hier bekommt man ein günstiges Menü oder einen kühles Mineralwasser. Hinter ihr steht Ueli Meyer: Er ist 32 Jahre alt und ausgebildeter Sozialarbeiter. Seit drei Jahren arbeitet er hier. Er kennt sie alle und sie kennen ihn. "Bitte etwas Ruhe. Jetzt reichts", ruft Meyer. Er organisiert an der Bar den Zugang zum Fixerraum - alles ist hier geregelt. "Man muss sich hier auch den Respekt verdienen", so Meyer, "aber sie halten sich recht gut an die Regeln". Meyer hat keine Berührungsängste. Teils ist er bestimmt und vertritt die bekannten Grundsätze des Hauses. Innerhalb dieser Grenzen ist er aber ein Freund. Er akzeptiert die Randständigen: "Ich höre ihnen zu. Wenn es gewünscht ist, versuche ich ihnen zu helfen. Ich dränge sie nicht, sondern stehe einfach helfend bei." Mit einigen habe er keine Beziehung, mit anderen schon: "Da sprechen wir schon manchmal über ganz persönliche Sachen."

Abhängigkeit bedeutet Stress

16 Uhr. Meyer muss in den kleinen Hof vor dem Innenbereich. Er sorgt dort ebenfalls für Ruhe und Ordnung. Das ist erforderlich, denn das Treiben ist sehr hektisch. Drogenabhängigkeit bedeutet ständigen Stress. "Hat jemand Valium", schreit einer. Er bekommt keine Antwort. Jeder ist mit sich beschäftigt. Gibt sich seinem Rausch hin oder sucht den benötigten Stoff. Es ist eine sehr heterogene Gruppe: Einige sind sichtlich in die Jahre gekommen, es hat Secondos, aber auch sehr junge. Viele sehen abgemagert aus, ungepflegt. Opfer der Gesellschaft? Manchen sieht man aber auch gar nichts an - gut gekleidet und gepflegt sehen sie aus. "Ich arbeite zu 80 Prozent", sagt eine kleine Frau unaufgefordert zu Meyer. "Super", antwortet er, "mach das weiter, das tut dir gut". "Ja. 80 Prozent", wiederholt sie.

Keine Angst vor Blut

17 Uhr. Es ist Zeit für Meyer, in den Fixerraum zu gehen. Hier sieht es aus wie in einem Spital. Alles muss klinisch sauber sein. Die Benutzer sitzen nebeneinander und setzen sich ihren "Knall". Einige sind zusammengesunken, einige sitzen mit geschlossenen Augen da. "Angst vor Blut darfst du hier nicht haben. Manchmal ist jemand voll davon. Da darfst du nicht wegschauen, sondern musst helfen", sagt der Sozialarbeiter in seiner ruhigen Art. Auch hier schaut er zum Rechten. Sorgt für Ruhe. Hilft, wo nötig. "Natürlich war es am Anfang schwierig für mich, hier zu arbeiten. Heute habe ich mich daran gewöhnt."

Die Frauen prostituieren sich

Es ist 22 Uhr geworden. Ein langer Arbeitstag geht zu Ende. Die Letzten müssen die Anlaufstelle verlassen und begeben sich in die Ungewissheit der Nacht. Die meisten der Frauen prostituieren sich. Einige haben kein Zuhause. Fast alle warten nur darauf, dass sie am nächsten Tag wieder an die Hodlerstrasse 22 dürfen. Auch Meyer ist müde. Aber er sieht die Bedeutung der Anlaufstelle. Elend und Randständige gibt es in jeder Gesellschaft. Drogen ebenfalls. Meyer: "Heute geht es darum, darauf zu reagieren. Schadensbegrenzung. Die Süchtigen zu begleiten, nicht sie zu marginalisieren. Sie von der Strasse wegzuholen. Die Anlaufstelle ist eine angemessene Reaktion auf ein gesellschaftliches Phänomen."

"Ameisenhandel" gibts

1986 wird in Bern das schweizweit erste Fixerstübli eröffnet. Es ist eine Antwort auf die offene Drogenszene. Das Ziel ist die Schadensminderung. 2001 wird die Kontakt- und Anlaufstelle an der Hodlerstrasse 22 eröffnet. Sie ist täglich zwischen 14.30 und 22.15 Uhr geöffnet. Es hat 14 Fixerplätze und 6 Inhalationsplätze. Bis zu 150 Süchtige kommen täglich. Zwischen 4 und 6 Sozialarbeiter sind täglich beschäftigt. Konsumiert wird vor allem Heroin und Kokain. Drogen werden keine abgegeben. Der Kleinhandel ("Ameisenhandel") unter den Süchtigen wird geduldet. Heute werden weltweit in Kontakt- und Anlaufstellen Drogensüchtige vor Verelendung und Ausgrenzung, vor tödlichen Überdosierungen und der epidemieartigen Ausbreitung von HIV und Hepatitis geschützt und medizinisch betreut. Die Anlaufstellen leisten zudem einen wichtigen Beitrag zur Entlastung des öffentlichen Raumes. (rli)

Angebot von Contact Netz

Die Kontakt- und Anlaufstelle Hodlerstrasse 22 in Bern ist eines der vielen Angebote von Contact Netz. Die Stiftung arbeitet per Leistungsauftrag mit dem Kanton Bern zusammen. In einer Interpellation stellt Grossrätin Sabina Geissbühler (SVP/Herrenschwanden) die Arbeit von Contact Netz in Frage. "Es ist an der Zeit, dass sich der Grosse Rat seine Verantwortung gegenüber den Steuerzahlenden und den betroffenen Hilfesuchenden wahrnimmt", kritisiert Geissbühler den Kantonsbeitrag 2008 von gut 10 Millionen Franken an die Stiftung. In seiner soeben veröffentlichten Antwort weist der Regierungsrat pauschale Vorwürfe zurück. Die Gesundheits- und Fürsorgedirektion prüfe und analysiere die Rechnungen aller Institutionen im Suchtbereich. Die Auswertung bilde jeweils die Basis für den neuen Jahresvertrag. (uz)

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NAUSE VS BOTELLÒN 2
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Bund 29.6.09

Botellón: Nause alarmiert

Stadt Bern Am 24. Juli wollen Jugendliche in Bern den zweiten Botellón in der Bundeshauptstadt durchführen. Mit einer Ankündigung auf der Internet-Kommunikationsplattform Facebook wirbt eine Person mit dem Pseudonym Pedro T Bear für das Treffen zum gemeinsamen Alkoholkonsum im Freien.

Sehr zum Missfallen des Stadtberner Sicherheitsvorstehers Reto Nause: Der CVP-Gemeinderat will nun mit dem verschleiert agierenden Organisator Kontakt aufnehmen und ihn auf die Konsequenzen seines Eintrags aufmerksam machen. Pedro T Bear deklariert zwar offiziell, er sei nicht der Veranstalter und übernehme daher keine Haftung für den Botellón und dessen Folgen. Diese Erklärung will Gemeinderat Nause aber nicht gelten lassen, wie er gegenüber der "NZZ am Sonntag" sagt: Es sei eine Tatsache, dass "Pedro" zum Anlass aufrufe. "Ich will ihn auf die Kostenfolge und seine Verantwortung aufmerksam machen", gibt Nause zu verstehen. Nause geht davon aus, dass die geplante Veranstaltung auch in der Stadtregierung Thema sein wird: "Das Gremium wird den Umgang mit dem Anlass festlegen und entscheiden müssen, ob es ihn zulässt."

Der in Spanien entstandene Trend der Botellones ist im vergangenen Jahr auch in der Schweiz kopiert worden. Dies löste die Diskussion aus, wer die Kosten für Sicherheit, Sanitätsdienste und Reinigungsarbeiten zu übernehmen habe. Der erste Botellón in Bern fand am 30. August 2008 auf der Grossen Schanze statt und lockte 1200 Personen an. Der Anlass verlief friedlich, die Feiernden hinterliessen aber rund 2,5 Tonnen Abfall. (pd)

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20min.ch 28.6.09

Botellón in Bern

Stadt will "Pedro T Bear" zur Räson bringen

Am 24. Juli wollen Jugendliche in Bern den zweiten Botellón in der Bundeshauptstadt durchführen. Mit einer Ankündigung auf der Internet-Kommunikationsplattform Facebook wirbt jemand mit dem Pseudonym "Pedro T Bear" für das Treffen zum gemeinsamen Alkoholkonsum im Freien.

Der Stadtberner Sicherheitsvorsteher Reto Nause will nun mit dem verschleiert agierenden Organisator Kontakt aufnehmen und ihn auf die Konsequenzen seines Eintrags aufmerksam machen. "Pedro T Bear" deklariert zwar offiziell, er sei nicht der Veranstalter und übernehme keine Haftung für den Botellón und seine Folgen. Diese Erklärung lässt Nause aber nicht gelten, wie er der "NZZ am Sonntag" sagt: Fakt sei, dass "Pedro" zum Anlass aufrufe. "Ich will ihn auf die Kostenfolge und seine Verantwortung aufmerksam machen", gibt Nause, der seit Anfang 2009 im Amt ist, zu verstehen.

Der erste Botellón in Bern fand am 30. August 2008 auf der "Grossen Schanze" statt und lockte 1200 Personen an. Der Anlass verlief friedlich, hinterliess aber rund 2,5 Tonnen Abfall.

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NZZ am Sonntag 28.6.09

Aufruf zu Botellón in Bern alarmiert die Stadtbehörden

Am 24. Juli wollen Jugendliche in Bern den zweiten Botellón in der Hauptstadt durchführen. Der Polizeidirektor will die Urheber in die Pflicht nehmen.

Andreas Schmid

Die Ankündigung auf der Internet-Kommunikationsplattform Facebook sorgt beim Berner Sicherheitsvor- steher Reto Nause für Unmut: Da ruft jemand mit dem Pseudonym "Pedro T Bear" für den 24. Juli zum zweiten Botellón in Bern auf. Mit dem Sommer sei auch die Botellón-Zeit wieder angebrochen. "Lasst die Party starten, und zeigen wir der Schweiz, wer die beste Party-Stadt ist", ermuntert "Pedro" zur Teilnahme, hält aber fest, dass er nicht der Organisator sei und keine Verantwortung und Haftung für den Botellón und seine Folgen übernehme.

Diese Erklärung lässt Nause, der seit Anfang Jahr neu im Amt ist, nicht gelten. Fakt sei, dass "Pedro" zum Anlass aufrufe. Er werde nun versuchen, mit dem verschleiert agierenden Organisator Kontakt aufzunehmen, sagt der CVP-Politiker. "Ich will ihn auf die Kostenfolge und seine Verantwortung aufmerksam machen." Vermutlich werde die geplante Veranstaltung auch zum Thema in der Stadtregierung - dem Gemeinderat -, prognostiziert Nause. "Das Gremium wird den Umgang mit dem Anlass festlegen und entscheiden müssen, ob es ihn zulässt."

Im vergangenen Jahr ist der in Spanien entstandene Modetrend der Botellones, bei denen sich vorwiegend Jugendliche und junge Erwachsene zum gemeinsamen Alkoholkonsum und Feiern auf öffentlichen Plätzen versammeln, in mehreren Schweizer Städten kopiert worden. Dies löste heftige Diskussionen darüber aus, wem die Kosten für Sicherheit, Sanitätsdienste und Reinigungsarbeiten zu übertragen seien. In Zürich etwa verursachte ein Botellón auf einer Wiese am See Ende August 2008 Folgekosten von gesamthaft rund 200 000 Franken, ohne dass jemand belangt werden konnte. Weil unter den rund 2000 Teilnehmenden kein verantwortlicher Veranstalter zu eruieren war, gab es für die Stadt keine Möglichkeit, die Kosten jemandem in Rechnung zu stellen, wie der Stadtrat auf eine Interpellation der FDP-Gemeinderatsfraktion antwortete.

In Winterthur dagegen verzeigte die Stadtpolizei 19 Personen, die im September in der Altstadt an einem Botellón teilnahmen, unter anderem wegen Sachbeschädigung, Tätlichkeit, Urinieren, Trunkenheit und Betäubungsmittelkonsum. Die Angezeigten müssen mit Bussen rechnen. Zudem hat die Polizei auch die Verursacher eines während des Botellóns entzündeten Feuers ausfindig gemacht und ihnen 6500 Franken für den Feuerwehreinsatz, die Reinigung und die Instandstellung des Platzes in Rechnung gestellt.

Genf tolerierte im August einen Botellón, nachdem die Stadt mit den Veranstaltern in Kontakt getreten war und diese Auflagen bezüglich Sicherheit und Ordnung zugestimmt hatten.

Zum ersten Berner Botellón fanden sich am 30. August 2008 rund 1200 Personen auf der "Grossen Schanze" ein. Der Anlass verlief friedlich, hinterliess aber rund 2,5 Tonnen Abfall.

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http://de-de.facebook.com/people/Pedro-T-Bear/1608828805?_fb_noscript=1

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RASSISMUS
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20min.ch 29.6.09

Rassendiskriminierung

Asylbewerber mit Affen verglichen - verurteilt

Der Präsident der Freiheitspartei des Kantons Bern ist vor Gericht wegen Rassendiskriminierung verurteilt worden. Dabei ging es um einen Vergleich von Asylbewerbern mit Primaten im Internet.

Der Gerichtspräsident von Aarwangen-Wangen verurteilte den Parteipräsidenten zu einer bedingten Geldstrafe von 15 Tagessätzen und einer Busse von 400 Franken. Freigesprochen wurde er hingegen für zwei weitere Vorwürfe wegen rassistischer Publikationen.

Die Verurteilung durch Strafeinzelrichter Fritz Aebi erfolgte aufgrund eines im Jahr 2008 veröffentlichten Blog-Artikels mit dem Titel "Die Schwarzen vom Thunersee". Darin hatte der Beschuldigte seinen Unmut über die linke Berner Regierung kundgetan, welche zu diesem Zeitpunkt den Abschuss von Schwarzen Schwäne auf dem Thunersee befürwortet hatte.

41 000 "Primaten im Asylbereich"

Im selben Beitrag hatte der Beschuldigte dargelegt, dass in der Schweiz 2007 rund 41 000 "Primaten im Asylbereich" gelebt hätten. Nach Ansicht des Gerichtspräsidenten wird dadurch eine ganze Menschengruppe in menschenunwürdiger Weise herabgesetzt, weshalb er den Straftatbestand der Rassendiskriminierung bejahte.

Freigesprochen wurde der Angeschuldigte hingegen für einen weiteren Vorwurf, welcher ursprünglich Auslöser des Strafverfahrens gewesen war: Der Angeschuldigte hatte nämlich im Jahr 2006 in seiner Funktion als Webmaster der Partei einen Artikel des Freiheitspartei- Politikers Jürg Scherrer mit einer Illustration untermalt, auf welcher insgesamt sechs "Schoggiköpfe" abgebildet waren.

Gerichtspräsident Aebi begründete diesen Freispruch damit, dass von der Illustration nicht eine ganze Menschengruppe betroffen war, sondern es sich ausschliesslich um einen bebilderten Ausschnitt einer Gerichtsverhandlung mit den daran beteiligten Personen gehandelt habe.
Quelle: SDA/ATS

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derbund.ch 29.6.09

Berner Politiker wegen Rassismus verurteilt

Der Präsident der Freiheitspartei des Kantons Bern ist am Montag vor Gericht wegen Rassendiskriminierung verurteilt worden. Dabei ging es um einen Vergleich von Asylbewerbern mit Primaten.

Der Gerichtspräsident von Aarwangen-Wangen, Fritz Aebi, verurteilte den Parteipräsidenten zu einer bedingten Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu 80 Franken und einer Busse von 400 Franken. Freigesprochen wurde er hingegen von zwei weiteren Vorwürfen wegen mutmasslich rassistischer Publikationen.

Die Verurteilung durch den Strafeinzelrichter erfolgte aufgrund eines im Jahr 2008 veröffentlichten Blog-Artikels im Internet. Darin schrieb der Beschuldigte unter anderem, dass in der Schweiz 2007 rund 41'000 "Primaten im Asylbereich" gelebt hätten.

Nach Ansicht des Gerichtspräsidenten wird dadurch eine ganze Menschengruppe in menschenunwürdiger Weise herabgesetzt, weshalb er den Straftatbestand der Rassendiskriminierung bejahte.

Zwar gehöre auch der Mensch zu den Primaten. "Die allermeisten Primaten sind jedoch Tiere mit Schwänzen, komischen Köpfen und gebückter Haltung", sagte Aebi.

Scherrer-Artikel bebildert

Freigesprochen wurde der Angeschuldigte hingegen für einen weiteren Vorwurf, welcher ursprünglich Auslöser des Strafverfahrens gewesen war: Der Angeschuldigte hatte nämlich im Jahr 2006 in seiner Funktion als Webmaster der Partei einen Artikel des Freiheitspartei- Politikers Jürg Scherrer mit einer Illustration untermalt, auf welcher sechs "Schoggiköpfe" abgebildet waren.

Der Gerichtspräsident begründete diesen Freispruch damit, dass von der Illustration nicht eine ganze Menschengruppe betroffen war, sondern es sich ausschliesslich um einen bebilderten Ausschnitt einer Gerichtsverhandlung in Biel mit den daran beteiligten Personen gehandelt habe.

Lumengo eins auswischen

Vor Gericht stand der Beschuldigte zudem, weil er im Mai letzten Jahres im Zusammenhang mit dem Besuch von SP-Nationalrats Ricardo Lumengo an einer Veranstaltung in Langenthal den Politiker als Panini-Bildchen illustriert und mit dem Text "Lumen-go home" untermalt hatte.

"Es ging darum, Lumengo eins auszuwischen. Dies zeugt zwar auch nicht von gutem Stil, ist aber nicht eine strafbare rassistische Handlung", erklärte der Gerichtspräsident. Zwar könnten im vorliegenden Fall allenfalls Ehrverletzungsdelikte zur Diskussion stehen, wegen fehlen des Strafantrags sei dies aber nicht zu prüfen. Auch hier erging deshalb ein Freispruch.

Keine Einsicht gezeigt

Das Strafmass begründete der Strafeinzelrichter mit dem nicht einsichtigen Verhalten des Beschuldigten. Im Verfahren habe er sich nicht durch Kooperation ausgezeichnet.

Da der Angeschuldigte mit seinen Äusserungen jedoch erstmals die Grenze überschritten habe, erachtete der Gerichtspräsident 15 auf 3 Jahre bedingte Tagessätze zu 80 Franken und eine Busse von 400 Franken als angemessen.

Dazu muss der Beschuldigte einen Teil der Verfahrenskosten übernehmen. Eine Entschädigung von 200 Franken erhielt er aufgrund der Freisprüche.

Missgefühl bleibt

Fürsprecher Alain Fracheboud, der als Vertreter der Privatklägerschaft die Interessen der "Association Des Africains" im Fall von Biel wahrnahm, sprach nach der Urteilsverkündung von einem Missgefühl. Den Entscheid erachte er aber insgesamt als vertretbar.

Immerhin sei ein "Nagel eingeschlagen" worden. Ob er das Urteil weiterzieht, liess er offen. Zum Urteil nicht äussern wollte sich der Beschuldigte, der vor Gericht nicht anwaltlich vertreten war. Er verwies darauf, dass die Partei morgen Dienstag an einer Sitzung in Egerkingen über das weitere Vorgehen entscheiden wird. (el/sda)

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SAUVAGE USTER
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Indymedia 28.6.09

Sauvage in Uster ::

AutorIn : break the silence         

rock the park - break the silence

mit einer sauvage im stadtpark uster und anschliessender demo haben wir die erdrückende stille im zürcher oberland durchbrochen und ein kleines stück freiraum geschaffen.     
    
Um die 50-70 Leute versammelten sich gestern Abend, Samstag 27.6.09 um 21.00 Uhr beim Stadtpark Uster. Mit Transpi, Soundwagen, Bar und Spielen haben wir uns den Raum genommen, der uns zusteht, um zu zeigen, dass es sehr wohl möglich ist, die Ruhe im stillen Zürcher Oberland zu durchbrechen. Nach sinnlosen Diskussionen mit vermeintlich verständnisvollen Jugendarbeiterinnen und Hausmeistern wurde schnell klar, dass sie uns und unsere Anliegen keinen Raum lassen wollen. Ihre einzige Antwort auf Selbstorganisation und Kreativität - fernab von Kommerz - ist Repression. Alles, was den täglichen Trott der Ausbeutung des Menschen durch den Menschen stört, was nicht kontrolliert, normiert und integriert werden kann, wird mit Gewalt niedergemacht.
Um 22.30 kam schliesslich unser Freund und Helfer mit süssem Schäferhund vorbei: Die Polizei. In ihrer autoritären Beschränktheit sahen sie keine andere Möglichkeit als sinnlose Gesetze durchzusetzen (auf dem Areal darf mensch sich nach 10 Uhr nicht mehr aufhalten, nur noch vorbeilaufen). Sie befahlen uns, ruhig und geordnet zu verschwinden.
Als Antwort formierten wir uns um 23.00 mit Transparent, Soundwagen und Megafon zu einer Demo und zogen durch die laut und kämpferisch durch die Ustermer Innenstadt. Am Megafon wurden reden gehalten: Sie politische Elite in Uster (unter anderem auch die Sozialdemokratie) tolleriert Neo-Nazi Konzerte in unmittelbarer Nähe von sog. Asylzentren während wir uns nach 15 Minuten in Luft auflösen sollten. Lautstark forderten wir autonomen Freiraum.
Am Bahnhof beendeten wir die demonstration selbstbestimmt.

BREAK THE SILENCE!

Wir kommen wieder!

Folgende Flugblätter wurden verteilt:


-Break the Silence!
Die Stille durchbrechen!

die ganze woche besteht für uns aus schuften und öden schulstunden. für wen? für die NORM, für die da oben. jeden tag früh ins bett, damit wir am nächsten morgen wieder bereit sind. und dann die ganze scheisse von neuem. für wen? für die DA OBEN, für die norm!
wo bleibt die zeit, der ort, die möglichkeit um das zu machen, was WIR wollen? wo können wir das verwirklichen was UNS am herzen liegt?
am wochenende?

die fahrt nach zureich ins oberflächliche spassparadies bleibt unausweichlich. überfüllte partys: preise, die einem das geld, das man unter der woche erschuftet hat, im nu wieder aus den taschen ziehen. rein kommt oft nur wer DEN pass hat, den der security-hampelmann am eingang sehen will. ah du kommst aus dem balkan? nein sorry, es sind schon zu viele leute drin. und wer nicht der NORM entspricht und nicht 12 schichten MAKE-UP aufgetragen hat oder sonst irgendwie im style daneben liegt kommt natürlich auch nicht rein. und wenn du es doch mal hinein geschafft hast, muss schnell etwas konsumiert werden. entweder angepasst, normiert, konsumorientiert oder AUSGESCHLOSSEN!

ausserhalb von zureich ist die jugend stets im zentrum........wenn es darum geht etwas in den langweiligen regionalzeitungen zu berichten. vandalen hier, sprayer da, drogen, gewalt, alkohol bla bla bla... in den käffern gibt es NICHTS. zumindest nicht für die jungen. dort wo sie sich ihren raum selbst nehmen, sei es schlicht ein schulhof, ein dorfplatz werden überwachungskameras installiert, werden ihnen polizisten, private "sicherheits"-firmen und "jugendarbeiter" auf den hals gehetzt.
Und wenn sich eine gemeinde doch mal fortschrittlich gibt, steht da irgendwo ein schönes "jugendzentrum". bestimmen, was da die jugend machen soll, tun die jugendarbeiter. eine schöne übung um die jungen unter kontrolle zu haben, zu reglementieren, zu normieren, sie zu integrieren in die faule hierarchie des kapitalismus.

wir brauchen EURE spielregeln nicht!
WIR wollen uns selbst unsere alternative kultur schaffen!
WIR wollen selbst über unsere leben bestimmen.
WIR brauchen keine chefs, keine ausbeuter, kein ausbeutersystem!

FUCK THE SYSTEM!


-Break the silence

Liebe Leute

Wir machen heute eine party im stadtpark uster und nehmen uns damit ein kleines stück freiraum. dies, weil wir keinen bock haben auf hohe eintrittspreise, aggressive securitys, konsumzwang, sexismus, ausgrenzung und überwachung, welche uns wochenende für wochenende begegnen. auch wollen wir ein bisschen lärm machen, um die erdrückende stille, welche das zürcher oberland überzieht, zu durchbrechen. und nein, wir haben die polizei nicht gefragt, die stadt nicht informiert und keine jugendarbeiterInnen, die uns betreuen. wir können selbst auf uns aufpassen und brauchen keine autoritäten, welche uns sagen was wir tun und lassen sollen.

wir laden alle ein, vorbeizukommen und ein stück freiraum zu nehmen, heut hier, morgen überall!     

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1 Inhaltliche Ergänzung

anhang
28.06.2009 23:09  

nach der auflösung am bahnhof uster beschlossen ca. 20 leute welche noch bock auf party hatten mit dem soundwagen in den zug zu steigen und nach zürich zu fahren und dort weiter zumachen.im zug hatten wir eine nette auseinandersetzung mit herr kontrollör betreffend lautstärke.er versuchte sich stark als autoritätsperson zu präsentieren,scheiterte aber kläglich, weil seine versuche die er wohl in seinem sbb-autoritätskurs gelernt hatte nicht griffen. die reaktionen der zugpassagiere waren durchwegs positiv.
in zürich angekommen,gings zum oberen letten wo an diesem abend das wipkinger-openair stattfand.die organsatorinnen und besucherinnen dieses festes freuten sicht total ab uns weil ihnen die bullen die musik abgedreht hatten,was sie auch brav einhalten musste.es war ca00.30
wir heizten mit unserer anlage noch etwa bis 2uhr morgen dnb beats in die menge die fröhlich dazu abshakte. die bullen liessen sich übrigens nicht mehr blicken.als die autobatterie langsam nachlies beschlossen wir mit dem sound die langstr. auf dem gehsteig richtung kalkbreite hochzulaufen und den vogel ins nest zu bringen.die menschen an der langstr. freuten sich über die nur noch wenigen leute und den langsam röchelnden soundwagen und man sah praktisch nur lächelnde gesichter und hörte rufe wie;hey cool,wieso nöd lüter,etc.

alles in allem ein total geiler abwechslungsreicher abend.

danke an alle die gekommen sind,die orgas und k4!

WIR NEHM DAS WAS UNS GEHÖRT

AutorIn: capra

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SEMPACH
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Tagesanzeiger 29.6.09

Luzern will keine Extremisten mehr an Sempacher Feier

Die Luzerner Regierung will an der Sempacher-Schlacht- Feier keinen Extremismus mehr tolerieren. Die Rechtsextremen kündigen aber bereits den nächsten Aufmarsch an.

Von David Schaffner, Sempach

Obwohl die Sempacher-Schlacht-Feier am Samstag relativ ruhig verlaufen ist, können das Luzerner Städtchen und der Kanton nicht damit rechnen, dass so schnell Ruhe um die symbolträchtige Gedenkfeier einkehrt. Die Rechtsextremen haben nur wenige Stunden nach der diesjährigen Feier angekündigt, trotz des massiven Polizeiaufgebots auch im nächsten Jahr wieder aufmarschieren zu wollen. Den Jungsozialisten ist dies bereits heute ein Dorn im Auge: "Wenn Luzern nichts dagegen unternimmt, werden wir auch 2010 eine Gegendemonstration durchführen", sagte der Luzerner Juso-Grossstadtrat David Roth auf Anfrage.

Am Samstag haben die Luzerner Behörden toleriert, dass die rund 260 Rechtsextremen ohne Bewilligung einen Umzug vom Städtchen Sempach zum Schlachtfeld von 1386 durchführten und dort einen Kranz niederlegten. Die offizielle Festgemeinde hatte auf die traditionelle Route wegen des schlechten Wetters zum ersten Mal seit Jahrzehnten verzichtet und die Feier in die Kirche verlegt. "Streng genommen hätten die Rechtsextremen deshalb keinen Umzug veranstalten dürfen", räumt der Luzerner Regierungssprecher Urs Hangartner ein. "Weil wir einen Zusammenstoss zwischen den Rechtsextremen und der Juso unbedingt verhindern wollten, haben wir die Rechtsextremen gewähren lassen." Im Sinne einer Deeskalation der angespannten Situation im Städtchen Sempach sei dies die beste Lösung gewesen.

Neues Konzept bis im Februar

Nicht einverstanden mit dieser Rechtfertigung ist David Roth. "Die Luzerner Polizei hat eine illegale Demonstration von Rechtsextremen grundlos toleriert", kritisiert er. Roth fordert den Kanton auf, Ermittlungen gegen die Rechtsextremen aufzunehmen. "Eine unbewilligte Kundgebung ist ein Offizialdelikt und muss von den Behörden daher zwingend geahndet werden." Vier Personen aus dem Umfeld der Partei National Orientierter Schweizer (Pnos) hatte die Luzerner Polizei wegen Verstössen gegen das Waffengesetz am Samstag verzeigt.

Regierungssprecher Hangartner zeigte sich gestern sehr unzufrieden mit der zunehmenden Politisierung der Schlachtfeier: "Wir haben für den Anlass vom Samstag eine Lösung gefunden, die für künftige Feiern nicht mehr taugt", betont er. Die Luzerner Regierung wolle die Feier überdenken und bis spätestens im nächsten Februar ein neues Konzept vorlegen.

"Der Kern der Feier ist das Versprechen der Regierung, jedes Jahr der Toten zu gedenken", erklärt Hangartner. "Wie wir dies konkret machen, ist offen." Künftig soll es an der Feier keinen Platz mehr geben für politische Extreme. Ob sich die Rechtsextremen durch ein neues Konzept davon abhalten lassen, in Sempach aufzutreten, muss sich allerdings erst noch weisen. Einerseits haben sie den Aufmarsch für 2010 bereits angekündigt. Andererseits betrachten sie die Schlachtfeier als ihren wichtigsten Auftritt, seit sie wegen der Zutrittskontrollen am 1. August nicht mehr an der Bundesfeier auf dem Rütli auftreten können. Überdies hat der Sempacher Stadtpräsident Franz Schwegler am Samstag betont, dass er den Umzug zum Schlachtfeld in den nächsten Jahren wieder durchführen wolle.

Juso-Chef nicht in Sempach

Während sich die Rechtsextremen am Samstag auf ihrem Demonstrationsumzug ohne Bewilligung befanden, kesselten die Polizisten unterhalb Sempachs die rund 100 Juso-Mitglieder und jugendlichen Linksextremen ein, die für ihre Kundgebung gegen den Rechtsextremismus eine Bewilligung erhalten hatten. Einige der Linken hielten sich allerdings nicht an das Vermummungsverbot.

Nicht dabei war übrigens der Schweizer Juso-Präsident Cédric Wermuth. Er hatte das Gesuch für die Kundgebung eingereicht und in den Medien während Wochen zur Zivilcourage gegen die Rechtsextremen aufgerufen. Wegen der gleichzeitig stattfindenden Delegiertenversammlung der Mutterpartei SP sei Wermuth verhindert gewesen, hiess es. Seinen Worten hat er keine Taten folgen lassen.

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NLZ 29.6.09

Schlachtfeier Sempach

Öffentlichkeit in Frage gestellt

lm. Die Schlachtfeier von Sempach wird überdacht: Es soll geprüft werden, ob die Feier auch in Zukunft öffentlich ist, sagte gestern Urs Hangartner, Informationschef des Kantons Luzern. Die Kommission, die für die Organisation der Feier zuständig ist, prüft, ob die Gedenkfeier im nächsten Jahr öffentlich bleibt. Der Sempacher Stadtpräsident Franz Schwegler setzt sich dafür ein, dass die Feier weiterhin öffentlich bleibt  in welcher Form sie durchgeführt werde, sei aber noch offen. Schwegler schlägt vor, mit beiden Seiten Kontakt aufzunehmen und Gespräche zu führen.

900 Leute waren dabei

Die Juso goutiert den Vorschlag Schweglers gar nicht. Es gehe nicht an, mit den Rechtsextremen zu verhandeln, sagte David Roth von der Juso.

An der Schlachtfeier hatten rund 200 Rechtsextreme teilgenommen, ausserdem demonstrierten 100 Juso-Leute. Zudem nahmen weitere rund 600 Besucher an der Schlachtjahrzeit teil.

Seite 29, Kommentar 5. Spalte

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Bleibt Gedenkfeier öffentlich?

Ein Grossaufmarsch von politischen Gruppierungen  das soll im nächsten Jahr nicht wieder passieren. Jetzt wird auch über die Öffentlichkeit der Feier diskutiert.

Von Luzia Mattmann

Um die 300 Politaktivisten, ein massives Polizeiaufgebot und ein abgeriegeltes Städtchen: So präsentierte sich die Schlachtjahrzeit am letzten Samstag. Und so solle es nicht weitergehen, sagt Urs Hangartner, Informationschef des Kantons Luzern. "Ich kann David Roth von der Juso verstehen auch uns gefällt es nicht, wenn an der Schlachtjahrzeit 200 Glatzen umherlaufen. Aber die Feier ist öffentlich, deshalb konnten wir bisher nichts dagegen tun." Sehr bald vielleicht schon.

"Wir werden uns sicher überlegen müssen, ob die Feier auch in Zukunft öffentlich bleibt." Darüber entscheidet die Kommission, die die Feier organisiert. In irgendeiner Form wird die Schlachtjahrzeit in jedem Fall durchgeführt. Das Gelübde, der Gefallenen der Schlacht zu gedenken, hat die Luzerner Regierung nach der Schlacht, vor 623 Jahren abgelegt.

Altes Konzept

"Das Konzept der Feier stammt aus dem Jahr 1986. Bis im letzten Jahr hat es "verhebt", aber jetzt müssen wir definitiv über die Bücher", sagt Hangartner. Zwar sei das Konzept im Laufe der Zeit stetig verschlankt worden  aber auf die starke Präsenz von politischen Meinungsvertretern ist es nicht ausgerichtet. "Man redet jetzt nur noch über die politische Polarisierung der Schlacht und nicht mehr über den Inhalt  das kann es nicht sein." Die Kommission unter dem Vorsitz von Staatsschreiber Markus Hodel soll bis Ende Jahr zuhanden der Regierung ein Konzept für die nächste Schlachtfeier ausarbeiten. Bis Anfang nächsten Jahres soll klar sein, welche Form die Schlachtfeier 2010 annimmt.

Beim Sempacher Stadtpräsidenten Franz Schwegler kommt die Idee, die Feier nicht mehr öffentlich zu machen, schlecht an. "Die Schlachtjahrzeit soll öffentlich bleiben. In welcher Form, muss diskutiert werden." Sein Fazit der diesjährigen Gedenkfeier fällt relativ positiv aus. "Wir hatten eine sehr gehaltvolle, respektvolle und schöne Feier in der Kirche." Man hoffe, dass das Polizeiaufgebot im nächsten Jahr nicht mehr so gross sein müsse. "Dafür schlage ich vor, mit beiden Seiten Gespräche zu führen." Wer von der rechten Seite Ansprechpartner sei, wisse er noch nicht.

David Roth von der Juso kann dies nicht nachvollziehen. "Man kann doch nicht mit Rechtsextremen den Dialog suchen  man muss sie nur ausladen." Der Zugang zur Feier solle nur noch für Leute mit einer Einladung möglich sein, schlägt er vor  etwa für Schulklassen oder die Sempacher.

Die Partei National Orientierter Schweizer (Pnos) kündigt in einer Medienmitteilung ihr Kommen an der nächsten Schlachtjahrzeit an.

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Kommentar

Wie überlebt die Totenfeier?

Hier 200 Glatzen. Dort die Gegendemo junger Sozialdemokraten. Dieses Gesinnungsschaulaufen hat die Schlachtjahrzeit in Sempach in Geiselhaft genommen. Die Extreme bestimmen den Fokus des öffentlichen Interesses: Wie viele Rechte? Wie viele Linke? Wie viele Waffen? Wie viel Polizei?

Dass es dazu gekommen ist, hat zwei Gründe. Einen unmittelbaren: Seit die Bundesfeier auf dem Rütli zur Alpenfestung ausgebaut wurde, suchen sich politische Provokateure leichter erreichbare Plattformen. Und einen historischen: Die Feier der Schlachtjahrzeit war immer auch ein Gefäss, das mit verschiedenen Inhalten gefüllt wurde ­ ursprünglich ein schlichtes Totengedächtnis, im 19. Jahrhundert kam das Patriotische hinzu, im 20. Jahrhundert schien Winkelried ein passendes Bild für opferbereiten Wehrwillen.

Muss man demnach auch die aktuelle Vereinnahmung durch politische Gruppen hinnehmen? Nein. Die Schlachtjahrzeit geht auf ein Behördengelöbnis zurück und drückt den Willen aus, sich auf die Bedeutung der Schlacht für die Entwicklung des Kantons Luzern zu besinnen. Ein Publikumsmagnet ist diese Art der Identitätspflege nicht. 600 Personen zog die Feier heuer an, Rechtsextreme exklusive. Am selben Wochenende wohnten 100 000 Personen dem Luzerner Fest bei, 55 000 dem Zentralschweizer Jodlerfest. So viel zur zeitgenössischen "Identität".

Man kann also getrost verzichten auf den Aufruf, in Sempach einen "Massenaufmarsch" zu inszenieren gegen rechts und links; ein solcher Protestmarsch gegen Extremisten würde die Feier sich selbst nur weiter entfremden. Man kann auch verzichten auf ein zweites Rütli, eine zur Groteske hochgerüstete "öffentliche" Feier mit schriftlichem Anmeldeverfahren, Ticketsystem, Zugangskontrolle. Man kann mit einer stillen Totenmesse an einem ruhigen Ort das historische Versprechen einlösen; ohne Aufsehen suchenden Mitläufern eine Bühne zu bieten.

Andreas Töns

andreas.toens@neue-lz.ch

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NZZ 29.6.09

Keine Zwischenfälle an der Schlachtfeier in Sempach

Mehrere Rechtsextreme verzeigt

 Sempach, 27. Juni. (sda)  Die 623. Gedenkfeier zur Schlacht bei Sempach ist am Samstag ohne Zwischenfälle verlaufen, wie die Behörden meldeten. Erneut marschierten rund 200 Rechtsextreme in Sempach auf. Gegen 100 junge Linke demonstrierten gegen deren Anwesenheit. Im Gegensatz zu anderen Jahren fand der Festakt in der Kirche und nicht beim Schlachtfeld statt. Staatsschreiber Markus Hodel begründete den Entscheid mit der regnerischen Witterung. Es sei kein politischer Entscheid gewesen. Hodel verhehlte nicht, dass er über das schlechte Wetter und die Verlegung in die Kirche nicht unglücklich war. Für die Polizei ist die Situation in der Sempacher Altstadt leichter zu kontrollieren als auf dem weiten Gelände des Schlachtfeldes. Sempachs Stadtpräsident Franz Schwegler glaubt nicht, dass es eine Lösung wäre, aus Sicherheitsgründen die Feier immer in der Kirche durchzuführen. Der Gang zum Schlachtfeld gehöre dazu, sagte er.

 Die Rechtsextremen hielten sich während des Festaktes vor der Kirche auf. Danach begaben sie sich zum Schlachtfeld. Dort pflegen sie jeweils eine eigene Feier durchzuführen. Vier Personen aus dem Umfeld der federführenden Partei national orientierter Schweizer (Pnos) wurden von der Polizei wegen Verstössen gegen das Waffengesetz verzeigt. Gegen die Anwesenheit der Neonazis führten die Jungsozialisten (Juso) vor dem Anlass ausserhalb der abgeriegelten Altstadt eine bewilligte Kundgebung durch mit dem Motto "Mit Zivilcourage gegen den braunen Sumpf". Sie warfen den Behörden vor, die Neonazis zu dulden und mit diesen "Hand in Hand" zu marschieren.

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20min.ch 28.6.09

Sempach LU

Wegen Schlachtfeier-Demo: Juso droht ein Nachspiel

von Markus Fehlmann

Vermummte Demonstranten und böse Worte gegen die Regierung: Der Verein Pro Luzern will, dass die Juso für ihre Demo an der Schlachtfeier bestraft werden.
 
Trotz der friedlichen Schlachtfeier (siehe Box) müssen die Luzerner Jungsozialisten mit Ungemach rechnen. Grund: Bei ihrer Gegendemo kam es laut der Vereinigung Pro Luzern zu "beleidigenden und primitiven Aussagen" gegen die Luzerner Regierung. So habe etwa der Luzerner Juso-Grossstadtrat David Roth dem Regierungsrat vorgeworfen, mit "den Nazis" zusammenzuarbeiten. "Das ist eine ungeheure Verunglimpfung unserer Regierung", wettert Pirmin Müller von Pro Luzern. Was ihn weiter nervt: Ein Teil der Demonstranten verstiess gegen das geltende Vermummungsverbot. Die Vereinigung verlangt deshalb in einem Brief an den Regierungsrat, dass die Juso zur Rechenschaft gezogen werden. Müller konkretisiert: "Die Partei soll sich an den Polizeikosten beteiligen."

David Roth von den Juso nimmt die Forderung gelassen. Gegenüber 20 Minuten bekräftigte er gestern seinen Vorwurf: "Der Regierungsrat hat den Rechtsextremen einen unbewilligten Marsch zum Schlachtfeld ermöglicht." Zu den vermummten Teilnehmern sagt er: "Wir haben die vereinzelten Personen auf das Vermummungsverbot aufmerksam gemacht. Mehr können wir nicht tun." Regierungsratspräsident Max Pfister war für eine Stellungnahme nicht erreichbar.

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Info-Box

200 Rechtsextreme kamen

An der 623. Gedenkfeier zur Schlacht bei Sempach sind am Samstag erneut rund 200 Rechtsextreme aufmarschiert. Dieses Jahr waren auch gegen hundert Linke vor Ort, die gegen die Neonazis demonstrierten. Die Feier verlief laut dem Kanton dennoch ohne Probleme. Wegen des regnerischen Wetters fand der Festakt in der Kirche und nicht beim Schlachtfeld statt. Gemäss Staatsschreiber Markus Hodel war dies kein politischer Entscheid.

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NZZ am Sonntag 28.6.09

Ruhige Gedenkfeier in Sempach

Die 623. Gedenkfeier der Schlacht bei Sempach ist am Samstag ohne grosse Zwischenfälle abgehalten worden. Nach der Feier hat die Polizei Kontrollen bei den Teilnehmern der Kundgebung der Jungsozialisten (Juso) durchgeführt, um Personen zu identifizieren, die gegen das Vermummungsverbot verstossen haben. Vier Personen aus dem Umfeld der Pnos wurden wegen Verstössen gegen das Waffengesetz verzeigt. Zum ruhigen Verlauf beigetragen haben das grosse Polizeiaufgebot und der erstmalige Fest-Ablauf mit der verkürzten Schlechtwetter-Variante. Der traditionelle Festzug pilgerte nach dem Gottesdienst nicht zur Kapelle, wo 1386 die Schlacht geschlagen worden war, sondern man traf sich in der stadtnahen Festhalle am See. Im Vorfeld der Feier waren Konfrontationen befürchtet worden. Dies nachdem die Juso Luzern und andere linke Gruppierungen der Luzerner Regierung vorgeworfen hatten, sie "paktiere mit Neonazis" und toleriere in Sempach den "grössten Schweizer Neonazi-Marsch". Schliesslich bewilligte der Stadtrat eine Platzdemonstration der linken Gruppierungen bei einem Schulhaus ausserhalb der Altstadt.

Wie in den letzten Jahren nahmen erneut rund 200 Anhänger der rechten Szene an der Feier teil. Der Sempacher Stadtpräsident Franz Schwegler sagt, die Strategie sei bis anhin gewesen, "die Rechten im Umzug einfach zu ignorieren". Dies gelang ab 2006 immer weniger, nachdem der Zugang zur Rütlifeier streng kontrolliert worden und die rechte Szene nach Sempach ausgewichen war.  

Roland Stirnimann

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Zentralschweiz am Sonntag 28.6.09

Schlachtfeier

Sempacher haben genug

Die 623. Schlachtfeier stand im Schatten politischer Gruppen. Die Polizei hatte die Situation unter Kontrolle doch dies hatte seinen Preis.

Von Tobias Lang und Barbara Inglin

Sempach glich gestern Morgen einer Festung: Der Autobahnzubringer war gesperrt, die Eingänge ins Städtli waren mit Gitterwagen blockiert, unzählige Polizisten waren postiert. "Es ist deprimierend, was aus der Schlachtfeier geworden ist", sagt Walter Emmenegger aus Neuenkirch. Der 60-Jährige hat die Sempacher Schlachtjahrzeit in den letzten Jahren regelmässig und gerne besucht. Doch dieses Jahr bleibt er nicht lange. "Das ist ja lachhaft mit dem ganzen Polizeiaufgebot. Das ist schade", sagt er und sucht das Weite. Auch Marijan Zatko aus Sempach fühlt sich unwohl: "Es ist beängstigend, was hier abgeht", so der 43-Jährige.

Linksaktivisten eingekesselt

Das riesige Polizeiaufgebot hat sein Ziel erreicht. Es verhinderte, dass Linksaktivisten, die auf dem Schulhausplatz vor dem Luzernertor eine bewilligte Kundgebung abhielten, mit Rechtsextremen zusammenstiessen, die die offizielle Feier (siehe Kasten) besuchten. 80 bis 100 mehrheitlich junge Leute folgten dem Aufruf der Juso und setzten laut Mitorganisator David Roth mit ihrer Kundgebung ein Zeichen "gegen die tolerierte Präsenz der Neonazis". Auf dem Rückweg zum Bahnhof wurden die Demonstranten von der Polizei eingekesselt. "Dies, weil wir einige wenige Personen identifizieren wollten, die gegen das Vermummungsverbot verstossen haben", sagt Urs Hangartner, Informationschef des Kantons Luzern. Nach zirka 30 Minuten liess die Polizei die Demonstranten ziehen. Die rund 200 Rechtsextremen verliessen die offizielle Feier nach der Begrüssung. Statt in die Kirche marschierten sie Richtung Schlachtkapelle, wo sie einen Kranz niederlegten. Vier Rechtsextreme wurden wegen Verstössen gegen das Waffengesetz verzeigt.

Verpolitisierung unerwünscht

Obwohl die Polizei die Situation gestern unter Kontrolle hatte, bleibt ein fahler Beigeschmack. Den Organisatoren ist die Verpolitisierung der Feier, die das Sicherheitsdispositiv nötig macht, ein Dorn im Auge. "Der Anlass ist nicht für politische Werbung gedacht. Wer solche Ziele verfolgt, ist hier falsch", sagt der Luzerner Regierungspräsident Max Pfister. Sempachs Stadtpräsident Franz Schwegler sieht dies genau gleich: "Politische Gruppierungen sollen die Feier nicht instrumentalisieren oder gar missbrauchen. Diese Leute sind hier nicht willkommen." Der Applaus der Zuhörer zeigt: Auch sie haben genug vom politischen Rummel um ihre Schlachtfeier.

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Gedenkanlass

"Sehr feierlich in der Kirche"

Ein Ritter stülpt sich auf dem Parkplatz noch schnell Kettenhemd und Helm über. Dann marschiert er los Richtung Altstadt Sempach. In der Stadt wimmelt es bereits von Herolden und Trachtenfrauen, Hellebarden, Speeren und bunten Rüstungen.

"Das habe ich noch nie erlebt"

Doch das Wetter spielte nicht mit in Sempach. Die Gedenkfeier zur historischen Schlacht vom 9. Juli 1386 musste kurzfristig in die Pfarrkirche Sempach verlegt werden. "Das habe ich noch nie erlebt, normalerweise ist der Gedenktag ein Schönwettertag", sagt Stadtpräsident Franz Schwegler. "Aber der Anlass in der Kirche war sehr feierlich, fast so schön wie jeweils auf dem Schlachtfeld." Schwegler führte durch die Feier, Regierungspräsident Max Pfister hielt eine Kurzansprache. Für die Festansprache konnte Nationalratspräsidentin Chiara Simoneschi-Cortesi gewonnen werden. "Es ist eine grosse Ehre für mich, als erste Tessiner Frau hier zu Ihnen zu sprechen", sagte sie. Und: "Es ist mir ein Anliegen, dass mein Auftritt hier in Sempach ein Symbol für die Willensnation Schweiz ist." Die traditionelle Kranzniederlegung durch den Luzerner kantonalen Unteroffiziersverband vor dem Winkelrieddenkmal wurde ebenfalls in die Kirche, vor den Altar, verlegt.

Verkürzter Umzug

Nach der Gedenkfeier zog der Festzug unter Nieselregen direkt zu Umtrunk und Imbiss in die Festhalle am See.

Barbara Inglin

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Sonntagsblick 28.6.09

Rechtsradikale mit Eskorte

Jahrestag

Der offizielle Umzug in Sempach wurde abgesagt. Nur Neonazis marschierten zum Schlachtfeld.

Wegen einer Regenfront, die bedrohlich näherzog, sagten die Organisatoren den für Samstag geplanten offiziellen Umzug in Sempach LU ab. Sie verlegten die Feier zum Jahrestag der Schlacht vom 9. Juli 1386 in die Kirche.

Rund 200 Rechtsextreme blieben während der Feier vor der Kirche. Dann marschierten sie zum Schlachtfeld. Auf dem mehr als zwei Kilometer langen Weg über die eigens für sie gesperrte Strasse wurden sie von Polizeikräften eskortiert. Leute mit Kameras wurden von den Neonazis angeherrscht, das Fotografieren zu unterlassen. Reporter, die sich auf Diskussionen einliessen, ermahnte ein Polizeioffizier: "Bitte unterlassen Sie jede Provokation. Bis jetzt haben wir Ruhe und Ordnung bewahren können!"

Vier Teilnehmer aus dem Umfeld der federführenden Partei National Orientierter Schweizer erhielten Anzeigen wegen Verstössen gegen das Waffengesetz.

In der Stadt Sempach demonstrierten derweil Jungsozialisten gegen die Neonazis. Auf ihrem bewilligten Umzug zum Bahnhof wurden die rund 100 linken Demonstranten von der Polizei eingekesselt. Sie waren rund 20 Minuten lang blockiert. Zur Begründung verwies die Polizei darauf, dass sich Vermummte unter den Demonstranten befänden."

Niklaus Wächter

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DATENSCHUTZ
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20min.ch 29.6.09

Jahresbericht des Datenschützers

Facebook als Daten-Quelle für Geheimdienste

Der eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte Hanspeter Thür befasst sich zunehmend mit dem Persönlichkeitsschutz im Internet. Besonders soziale Netzwerke wie Facebook bergen Gefahren, da sie zu Daten-Quellen für Firmen und Geheimdiensten werden. Wenig genutzt werden die Möglichkeiten, die das Öffentlichkeitsgesetz eröffnet.

Heute spiele sich ein beträchtlicher Teil des Lebens im Internet ab, schreibt Thür in seinem am Montag veröffentlichten Jahresbericht. Das Internet sei ein weltweit zugängliches Medium, das kein Vergessen kenne.

Gefahren des Facebooks

Facebook und andere Soziale Netzwerke würden immer beliebter, schreibt Thür. Vor allem die junge Generation finde es "cool", auf diesem Wege "Freunde" zu gewinnen, sich über gemeinsame Interessen auszutauschen und dabei auch sehr Persönliches preiszugeben.

Inzwischen sei klar geworden, dass sehr viele Akteure - vom Arbeitgeber bis zu den Geheimdiensten - diese immer üppiger sprudelnde Informationsquelle für ihre Zwecke nutzten, stellt Thür fest. Die Verbreitung dieser Netzwerke sei nicht aufzuhalten.

Für den Datenschutz gehe es darum, Fehlentwicklungen rechtzeitig zu erkennen und zu handeln, schreibt Thür. Vorerst propagiert er deshalb auf seiner Webseite Verhaltensanweisungen, die einen gefahrlosen Umgang mit diesen neuen Möglichkeiten der Kommunikation fördern.

Elektronische Patientendossiers kommen

Ein weiteres Problem sehen Thür und seine Mitarbeitenden bei den E-Health-Projekten. Es sei nur noch eine Frage der Zeit, bis das elektronische Patientendossier Realität sein werde. Auf diesem Wege seien noch zahlreiche Probleme mit dem Datenschutz zu lösen.

Der Datenschutzbeauftragte will diese Projekte eng begleiten. Auf die Bürgerinnen und Bürger kämen grosse Gefahren zu, wenn der Schutz der Privatsphäre nicht gebührend berücksichtigt werde. Das elektronische Patientendossier müsse ein Verbesserung des Schutzes der Krankenakte im Vergleich zum heutigen Papierdossier bringen.

Bescheidene Nachfrage wegen Öffentlichkeitsprinzip

Thür ist auch zuständig für die Umsetzung des seit drei Jahren in Kraft stehenden Öffentlichkeitsprinzips. Dieses gibt jeder Person das Recht, Einsicht in amtliche Dokumente der Bundesbehörden zu nehmen. Die Nachfrage sei mit 565 Gesuchen in den ersten 30 Monaten "bescheiden" geblieben, schreibt Thür.

Bemerkenswert sei, dass der Zugang bei 44 Prozent aller registrierten Gesuche von der Verwaltung ganz oder teilweise verweigert wurde. Nur 28 Prozent der abgewiesenen Gesuchsteller gelangten mit einem Schlichtungsbegehren an den Öffentlichkeitsbeauftragten.

Thür hat eine externe Evaluation des Bundesgesetzes über das Öffentlichkeitsprinzip in der Verwaltung (BGÖ) in Auftrag gegeben. Das Evaluationsteam attestiert den Behörden eine hohe Qualität bei der Bearbeitung der Schlichtungsgesuche. Es bemängelt zu lange Verfahren. Das neue Gesetz sei zudem noch zu wenig bekannt.
Quelle: SDA/ATS

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Info-Box

Internet-Fahndungen

Internet-Fahndungen sollte ein Untersuchungsrichter anordnen, fordert der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür im Interview mit 20 Minuten Online. Dadurch soll verhindert werden, dass die Polizei beispielsweise nach Fussballspielen Bilder von Personen veröffentlicht, die nur wegen Landfriedensbruchs gesucht werden. Denn für Thür stellt eine Internet-Fahndung einen vergleichbar grossen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte dar wie eine Telefonüberwachung oder die Kontrolle des Briefverkehrs. (mdr)

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Interview mit dem Datenschutzbeauftragten

"Ein Richter sollte Internet-Fahndung anordnen"

von Lukas Mäder

Wenn man den Tätern ein Gesicht geben kann, wirke das präventiv, glaubt der Eidgenössische Datenschützer Hanspeter Thür. Trotzdem darf die Polizei nicht wegen jeder Bagatelle Personen mit Internet-Fahndung suchen. Im Interview mit 20 Minuten Online verlangt Thür, dass solche Fahndungen ein Richter anordnen muss.

Die Fahndung mit Bildern oder Videos auf dem Internet ist populär geworden. Sind die Hemmungen gefallen?

Hanspeter Thür: Nein, man hat stets jede Technologie verwendet, die sich zu einem bestimmten Zeitpunkt als tauglich für die Strafverfolgung erwiesen hat. Der heikle Punkt bei der Internet-Fahndung ist, dass die Bilder nicht verschwinden. Deshalb darf man nicht für jede Bagatelle mit dem Internet fahnden. Es muss sich um gravierende Vorkommnisse handeln, deren Aufklärung in einem gewissen öffentlichen Interesse liegen. Wenn man den Tätern ein Gesicht geben kann, wirkt das auch präventiv.

Sie sagen, den Tätern ein Gesicht geben. Das geht in Richtung Internet-Pranger.

Wenn man nach jemandem fahndet, muss man ihm in der Öffentlichkeit zwangsläufig ein Gesicht geben. Bei der Fahndung geht es darum, den Täter zu fassen. Ist das passiert, muss das Bild wieder vom Internet entfernt werden, weil der Zweck erfüllt ist. Der Pranger verfolgt ein anderes Ziel: Er will einen bereits bekannten Straftäter bestrafen, indem man ihn öffentlich zur Schau stellt. Die Internet-Fahndung halte ich unter sehr einschränkenden Bedingungen für vertretbar.

Welches sind die Einschränkungen?

Die Massnahme muss verhältnismässig sein. Es muss berücksichtigt werden, dass das Internet nicht vergisst. Deshalb muss ein erhebliches öffentliches Interesse an der Aufklärung des Delikts vorhanden sein. Nicht jeder Diebstahl verdient die Aufmerksamkeit einer Internet-Fahndung. Der Hooliganismus bei Fussballspielen ist ein ernsthaftes Problem. Es kommt immer wieder zu schwerwiegenden Störungen der öffentlichen Ordnung. Beispiele aus dem Ausland zeigen, dass es zu gravierenden Vorfällen, bei denen es Tote und Schwerverletzte gab, kommen kann.

Ist es für Sie als Datenschützer ein Problem, dass es keine klaren Richtlinien gibt, in welchen Fällen Internet-Fahndungen erlaubt sind?

Wir sagen, es müssen schwere Delikte sein. Damit hat man bereits einen gewissen Rahmen gesetzt.

Aber noch keinen juristischen Rahmen.

Doch. Es muss sich um Delikte gegen Leib und Leben und schwere Sachbeschädigungen handeln. Und nicht um Bagatellen, die nur mit Haft oder Busse bestraft werden.

Ist das bei Verurteilungen im Zusammenhang mit Hooliganismus der Fall? Dort ist der Tatbestand häufig nur Landfriedensbruch.

Das ist richtig. Deshalb darf nicht jede harmlose Aktion im Rahmen einer Fussballveranstaltung ins Netz gestellt werden. Eine Fahndung wegen Landfriedensbruch wäre unverhältnismässig. Wer aber Leuchtraketen ins Publikum wirft, nimmt schwere Körperverletzungen in Kauf. Solche Leute verdienen keine Schonung.

Sie machen damit aber eine Ausnahme von der Regel, dass es schwere Straftaten sein müssen. Allein die Möglichkeit, dass es in Zukunft zu Schwerverletzten oder gar Toten kommen könnte reicht zur Fahndung.

Was im Einzelfall als Delikt nachgewiesen werden kann, ist nur ein Aspekt. Für mich ist entscheidend, dass die Gewaltbereitschaft in Sportstadien latent geeignet ist, Leben zu gefährden. Auch wenn es im Einzelfall nicht bis zu diesem Punkt gekommen ist, muss berücksichtigt werden, dass eine Gewaltspirale in Gang gesetzt wird, die Leib und Leben einer grösseren Zahl von Personen potentiell gefährdet und auch schon gefährdet hat. Deshalb hat die Gesellschaft einen Anspruch, dass die Behörden mit Härte und Klarheit gegen Hooliganismus antreten.

Bei einer Internet-Fahndungen müssen die herkömmlichen Fahndungsmethoden ausgeschöpft sein. Die Berner Polizei hat im Mai bereits eine Woche nach dem Cup-Final Bilder von Krawallanten online gestellt. Sagt sich da die Polizei nicht einfach: Warum sollen wir einen grossen Aufwand betreiben, wenn es mit dem Internet viel einfacher geht?

Ich würde diesen Faktor nicht über eine Zeitdauer definieren. Die Häufigkeit dieser Vorfälle, die sich praktisch im Wochenrhythmus wiederholen, und die grosse Zahl von Beteiligten, die man in dieser kurzen Zeit nicht ermitteln kann, rechtfertigen unter Umständen die Internet-Fahndung. Noch einmal: Es dürfen aber nur Personen auf diesem Weg verfolgt werden, die erkennbar in Handlungen verwickelt sind, die diesen Gefährdungstatbestand erfüllen.

Das Video von einer Schlägerei in Kreuzlingen hat die Polizei ebenfalls bereits nach einer Woche veröffentlicht. Bei dieser Dauer kann man sich fragen, ob die Polizei überhaupt einen Zeugenaufruf ohne Bild gemacht hat.

Ich gehe davon aus, dass herkömmliche Zeugenaufrufe gemacht wurden, sich aber niemand gemeldet hat. Wenn sich niemand meldet, weil niemand dort war, dann ist die Chance praktisch gleich Null, die Personen auf herkömmliche Weise zu ermitteln. In Kreuzlingen ging es zudem um einen schweren Angriff auf die körperliche Integrität einer Person. Im Übrigen hat dort ein Untersuchungsrichter dieses Vorgehen bewilligt.

Braucht es eine gesetzliche Regelungen, wann Internet-Fahndungen erlaubt sind?

Für Internet-Fahndungen sollte eine richterliche Anordnung verlangt werden, wie dies auch bei der Anordnung einer Telefonüberwachung oder der Kontrolle des Briefverkehrs erforderlich ist. Es handelt sich um einen Eingriff in die Privatsphäre, den man nur unter bestimmten Voraussetzungen dulden muss.

Die Fotos dienen aber nicht nur zur Fahndung. Der "Tages-Anzeiger" beispielsweise hat nicht-anonymisierte Bilder der drei Schläger von Kreuzlingen gezeigt, lange nachdem sie gefasst wurden.

Das ist ein Problem. Der Fahndungszweck ist das eine. Leute an den Pranger zu stellen, die identifiziert sind, ist etwas völlig anderes. Da habe ich eine klare Haltung: Der Pranger ist kein Konzept, das in unserer Rechtsordnung Platz greifen sollte.

Wie könnte man gegen den Missbrauch vorgehen? Müsste die Polizei mit rechtlichen Schritten drohen, weil sie das Bild nur für Fahndungszwecke herausgegeben hat?

Die Betroffenen müssen sich wehren. Es gibt einen Persönlichkeitsschutz, der verfassungsmässig und gesetzlich klar definiert ist. Wenn Bilder ohne die Einwilligung der betroffenen Personen und ohne übergeordnetes Interesse publiziert werden, so ist das aus meiner Sicht gesetzeswidrig.

Die Betroffenen kämen mit einer Klage durch?

Ja. Die Publikation von Fahndungsbildern muss eine verhältnismässige und zweckmässige Massnahme sein. Aber wenn der Zweck schon erreicht ist, ist die Publikation in der Regel nicht mehr gerechtfertigt.

Einen eigentlichen Pranger für Raser verlangen Parlamentarier in Bern. Ist es datenschützerisch zulässig, wenn von verurteilten Rasern Name, Adresse und Nationalität veröffentlicht werden?
 
Für diese Forderung habe ich überhaupt kein Verständnis. Warum sollen ausgerechnet Raser an den Pranger gestellt werden? Selbstverständlich gibt es Beispiele, wo Raser mit ihrem sinnlosen Verhalten Leute umgebracht haben. Aber auch wer betrunken herumfährt, gefährdet Leben. Überhaupt müsste vor diesem Hintergrund das ganze Strafrecht neu geschrieben werden. Ich bezweifle auch die Zweckmässigkeit dieser Massnahme, weil ausgerechnet Raser selber im Internet mit ihren Untaten renommieren und deswegen sogar gefasst werden konnten. Der Eintrag im Raserregister würde gleichsam zur Trophäe.

Haben Sie auch grundsätzliche Bedenken gegenüber dem Pranger?

Der Pranger ist eine mittelalterliche Konzeption. Unser Strafrecht basiert auf der Überzeugung, dass ein verurteilter Straftäter wieder Teil der Gesellschaft werden soll, wenn er seine Strafe verbüsst hat und nicht rückfällig wird. Stellt man Leute an den Pranger, drängt man sie schon bei der ersten Straftat an den Rand der Gesellschaft. Und wer nichts mehr zu verlieren hat, strengt sich auch nicht mehr an, in die Gesellschaft zurückzufinden.

Befürworter des Raser-Prangers vergleichen ihn jeweils mit den Konkurs-Meldungen, wo ebenfalls Name und Adresse veröffentlicht wird.

Das ist nicht zu vergleichen. Wenn jemand Konkurs macht, ist er vielleicht ein schlechter Geschäftsmann, aber noch lange kein schlechter Mensch. Unser Wirtschaftssystem beruht darauf, dass jeder mit jedem Geschäfte abschliessen kann. Das setzt Vertrauen voraus. Ich möchte wissen, ob ich ein finanzielles Risiko eingehe, wenn ich mit einem mir Unbekannten einen Vertrag abschliesse.

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Info-Box

Hanspeter Thür

Seit Herbst 2001 ist Hanspeter Thür mit einem 60-Prozent-Pensum Eidgenössischer Datenschutzbeauftragter. Zu den Aufgaben seiner Stelle mit rund zwei Dutzend Angestellten gehört die Aufsicht über Bundesstellen und Privatpersonen, die Beurteilung von Rechtsvorlagen des Bundes sowie die Information der Öffentlichkeit.

Der studierte Jurist Thür, geboren 1949, hat daneben in Aarau eine Anwaltskanzlei. 1987 bis 1999 war er Nationalrat der Grünen Partei, führte dabei drei Jahre die grüne Fraktion und war 1995 bis 1997 auch Präsident der Grünen Partei Schweiz.

Jahresbericht des Datenschützers

Am Montag hat der Datenschützer seinen Jahresbericht veröffentlicht. Darin stellt er fest, dass vor allem das Internet ein immer stärkeres Thema seiner Arbeit wird. Besonders Junge würden in Sozialen Netzwerken wie Facebook Informationen über sich preisgeben, die auch von Firmen und Geheimdiensten ausgewertet würden (20 Minuten Online berichtete). (mdr)

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admin.ch 29.6.09
http://www.admin.ch/aktuell/00089/index.html?lang=de&msg-id=27703

16. Tätigkeitsbericht

Bern, 29.06.2009 - Im vergangenen Jahr beschäftigte sich der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) unter anderem mit dem Abschluss des Safe-Harbor-Abkommens mit den USA, datenschutzkonformen und netzwerkbasierten Videoüberwachungssystemen, Aufsichts- und Informationstätigkeiten im Rahmen der Umsetzung des Schengen-Abkommens; er verfasste Erläuterungen zu Pay as you drive und Black Boxen bei Motorfahrzeugversicherungen und eine Empfehlung in Sachen Mietercheck und nahm Stellung zur Revision des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts. Einen besonderen Schwerpunkt legte der EDÖB im vergangenen Berichtsjahr, das den Zeitraum vom 1. April 2008 bis 31. März 2009 umfasst, auf den Persönlichkeitsschutz im Internet. Er umreisst die Bedingungen, unter denen Online-Bewertungsplattformen betrieben werden dürfen, erläutert die Gefahren von sozialen Netzwerken und berät Nutzer, Anbieter und Behörden über die datenschutzkonforme Ausgestaltung solcher Dienste und nimmt Stellung zum Persönlichkeitsschutz bei der Berichterstattung im Internet. In seinem 16. Tätigkeitsbericht weist der EDÖB die Pensionskassen auf einen korrekten Umgang mit persönlichen Pensionskassenausweisen hin, äussert sich zur Bekanntgabe von Personendaten an Dritte durch Vereine und Veranstalter von Sportanlässen und zieht im Rahmen des Bundesgesetzes über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (BGÖ) eine Jahresbilanz über Zugangsgesuche, Schlichtungsanträge und Empfehlungen.

Personendaten dürfen nur unter bestimmten Bedingungen in Länder übermittelt werden, die über kein angemessenes Datenschutzniveau verfügen. Die Vereinigten Staaten von Amerika gehören zu dieser Gruppe von Ländern. Um den Datentransfer zwischen der Schweiz und den USA zu verein­fachen, haben der EDÖB und das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) mit den USA ein Safe-Harbor-Abkommen abgeschlossen. Damit wird der Persönlichkeitsschutz der betroffenen Personen gestärkt.

Der technische Fortschritt erlaubt im Bereich Videoüberwachung immer komplexere Anwendungen, aber auch besseren Schutz der Persönlichkeit. Heute können hunderte von Kameras auf der ganzen Welt über Internet Bilder in Datenbanken und an zahlreiche Nutzer verteilen. Vor allem mittels Codierung oder Chiffrierung der Bilder, physischem Schutz vor unberechtigtem Zugriff und einer Aufteilung des Dechiffrierschlüssels für ein effektives Vier-Augen-Prinzip können die Anforderungen des Datenschutzes mit den Zielen der Videoüberwachung in Einklang gebracht werden.
 
Nach der Evaluierung des Schweizer Datenschutzes durch die Europäische Union hat der EDÖB mit dem Aufbau seiner Informations- und Aufsichtstätigkeiten im Rahmen des Schengen-Abkom mens begonnen. So wurde die Zusammenarbeit mit den kantonalen Datenschutzbehörden ausgebaut, eine Kontrolle der diplomatischen Vertretung der Schweiz in der Ukraine durchgeführt, über das Schengener Informationssystem SIS informiert und seine Nutzer sensibilisiert. Weiter wirkt der EDÖB an der Umsetzung der von der EU empfohlenen Massnahmen mit.
 
Im Bestreben, ihre Angebote möglichst individuell auf die Kundinnen und Kunden zuzuschneiden, evaluieren Motorfahrzeugversicherungen neben Daten über den Zustand des Fahrzeugs sowie Fahrzeugbewegungen zunehmend auch ereignisunabhängige Daten, also bspw. das tägliche Fahrverhalten. Die neuen technischen Mittel erlauben die Sammlung nahezu unbeschränkter Bewegungsdaten für so genannte Pay-as-you-drive-Lösungen, was aus datenschützerischer Sicht Risiken birgt. Umfang, Speicherung und Verwendung der Daten müssen sich nach den Grundsätzen des Datenschutzgesetzes richten.
 
Im Verlauf des Berichtsjahres hat der EDÖB mit Bezug auf die Dienstleistung Mietercheck einer Wirtschaftsauskunftei mehrere Empfehlungen erlassen. Der Dienst will Vermietern helfen, das Risiko von Mietzinsausfällen durch schlechte Mieter zu vermindern. Die Datenbearbeitungen weisen aus Sicht des Datenschutzes jedoch Mängel auf. Bereits im letzten Jahr hat der Anbieter des Mieterchecks einige Anpassungen vorgenommen. Nun hat er, nach intensiven Gesprächen, die verschiedenen Anpassungsvorschläge und Empfehlungen des EDÖB akzeptiert.
 
Betreibungsregisterdaten sind sehr sensitiv. Entsprechend hat der EDÖB zur Revision des Schuld be treibungs- und Konkursrechts Stellung genommen und angeregt, die Anzeigefristen anzupassen. Heute werden Betreibungsdaten mit wenigen Ausnahmen fünf Jahre lang im Betreibungsregis teraus zug aufgeführt, selbst wenn die Zahlung erfolgt ist oder die Betreibung nicht weiter verfolgt wird. Der EDÖB schlägt neu ein gestaffeltes Einsichtsrecht vor. Damit würde ein Anreiz geschaffen, die Schuld zu begleichen, denn wer bezahlt, hätte seinen finanziellen Leumund nach einem Jahr wieder hergestellt.
 
Heute spielt sich ein beträchtlicher Teil des Lebens im Internet ab. Es ist ein weltweit zugängliches Medium, das kein Vergessen kennt. Dies hat den EDÖB dazu veranlasst, einzelne Themen genauer zu betrachten. So umreisst er die Bedingungen, unter denen Online-Bewertungsplattformen für Dienstleistungen oder Berufsgattungen betrieben werden dürfen, beleuchtet die Risiken für Betreiber und Nutzer und schlägt Massnahmen zur Minimierung der Gefahr von Persönlichkeits verletzungen vor. Auch die Gefahren der hoch im Trend liegenden sozialen Netzwerke greift der EDÖB auf. Wer im Internet viele persönliche Informationen über sich preisgibt, gelangt in unzählige (auch private) Datensammlungen und verliert die Herrschaft über die eigenen Personendaten. Die Betreiber solcher Seiten können diese Personendaten mit den Metadaten kombinieren und umfassende und lukrative Persönlichkeitsprofile erstellen.
Der EDÖB berät Nutzer, Anbieter und Behörden über den datenschutzkonformen Umgang mit solchen Diensten. Auch die Berichter stat tung im Internet hat den EDÖB im vergangenen Jahr mehrfach beschäftigt. Werden einzelne Teilnehmer eines Ereignisses klar erkennbar dargestellt, wirft das die Frage nach einer Verletzung der Persönlichkeitsrechte auf. Dabei kommt es auf die Art der Berichterstattung an: Fokussieren Texte und Bilder das, was von öffentlichem Interesse ist (nämlich den Inhalt der Veranstaltung oder besondere Vorkommnisse), und wird die Persönlichkeit der anwesenden Personen geschont, ist ein Bericht unproblematisch. Eine widerrechtliche Persönlichkeitsverletzung ortet der EDÖB aber in einer Berichterstattung, die einzelne Teilnehmer ohne deren Einwilligung und ohne überwiegendes öffentliches Interesse porträtiert oder an den Pranger stellt.
 
Arbeitnehmer, die bei einer Pensionskasse versichert sind, erhalten von dieser regelmässig ihren persönlichen Ausweis. Der Arbeitgeber braucht die darauf aufgelisteten Informationen nicht, und der EDÖB erachtet es als nicht datenschutzkonform, wenn eine Pensionskasse die persönlichen Ausweise ihrer Versicherten dem jeweiligen Arbeitgeber zuschickt, damit der sie verteile. Der EDÖB wird zuhanden der fehlbaren Pensionskasse mangels Einigung eine Empfehlung ausarbeiten.

Vereine oder Veranstalter von Sportanlässen dürfen Mitglieder- bzw. Teilnehmerdaten nicht ohne die Einwilligung der Betroffenen weitergeben. Erlaubt ist eine Verwendung der Personendaten im Rahmen dessen, was für die Veranstaltung notwendig und für die Teilnehmenden erkennbar ist (Start- und Ranglisten, Zeitmessung etc.). Die Weitergabe zu Marketingzwecken an Sponsoren, Fotografen oder andere Dritte ist nur mit dem Einverständnis der betroffenen Personen erlaubt. Diese müssen auch die Möglichkeit haben, sich einer solchen Weitergabe zu widersetzen.
 
Das Öffentlichkeitsprinzip ist nun drei Jahre in Kraft. Aus diesem Anlass begnügt sich der EDÖB nicht nur mit einer Bilanz über die Entwicklung bei den Zugangsgesuchen, den Empfehlungen und Schlichtungen in seinem 16. Tätigkeitsbericht. Er hat auch eine externe Evaluation über den Vollzug, die Umsetzungskosten und die Wirksamkeit des BGÖ in Auftrag gegeben und präsentiert an der Pressekonferenz vom 29. Juni 2009 deren Resultate.
 
Weitere Themen des 16. Tätigkeitsberichts werden im Résumé anbei zusammengefasst.

Herausgeber:
Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter
Internet: http://www.edoeb.admin.ch/

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Dateianhänge:
Résumé verschiedener Themen des 16. Tätigkeitsberichts (pdf, 61kb)
http://www.news-service.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/16109.pdf

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16. Tätigkeitsbericht 2008/2009 (224 Seiten)
http://www.edoeb.admin.ch/dokumentation/00445/00509/01551/index.html?
lang=de&download=M3wBPgDB/8ull6Du36WenojQ1NTTjaXZnqWfVpz
Lhmfhnapmmc7Zi6rZnqCkkIN1gHuEbKbXrZ6lhuDZz8mMps2gpKfo

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BIG BROTHERS VS HOOLIGAN-GRIPPE
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BZ 29.6.09

Gewalt im Sport

Städte erhöhen Druck

Der runde Tisch zur Gewalt im Sport agiert nach Meinung von Bern, Zürich und Basel zu langsam. Sie lancieren eine eigene Initiative.

Erst am vergangenen Dienstag ist der sechste runde Tisch von Bund, Kantonen und Sportverbänden zur Gewalt im Sport zu Ende gegangen. SVP-Bundesrat und Sportminister Ueli Maurer betonte damals vor den Medien, man ringe um Lösungen. Solche Aussagen reichen den betroffenen Städten offensichtlich nicht mehr. "Das Ergebnis des runden Tisches zur Bekämpfung von Gewalt an Sportveranstaltungen ist ungenügend. Wir brauchen jetzt rasche Lösungen", sagt der Berner Sicherheitsdirektor Reto Nause (CVP) dieser Zeitung. Bern, Zürich und Basel wollen sich noch vor Beginn der Fussballmeisterschaft am 11./12.Juli treffen, um eine eigene Initiative zu lancieren.

Die Verantwortlichen in den Städten zielen vor allem auch auf den Fussballverband. Nause will bis in zwei Wochen konkrete Massnahmen, wie die Gewalt eingedämmt und die Kosten getragen werden können, auf dem Tisch haben. "Der Verband hat das Regelwerk, um zu handeln. Wir wollen jetzt wissen, was er vorhat und wo Kooperationen angestrebt werden. Wir wollen keine Lippenbekenntnisse", stellt Nause klar. Die Städte zeigen auf, dass sie regelmässig und teilweise auf Kosten der Steuerzahler Hunderte Polizisten für Sportveranstaltungen aufbieten müssen. Sollten der Verband und die Klubs nicht bald konkrete Lösungen präsentieren, so Reto Nause, "kann ich nur irgendwann die Rechnungen schicken".

Für die St.Galler Justiz- und Polizeidirektorin Karin Keller-Sutter ist klar: "Die Klubs müssen griffige Massnahmen auch dann mittragen, wenn sie von den eigenen Fans abgelehnt werden." Der Schlüssel zur Lösung des Gewaltproblems liege einzig und allein bei den Klubs und Ligen.mic

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Gewalt im Sport

Städten reisst der Geduldsfaden

Die Städte Bern, Zürich und Basel fordern eine rasche Lösung des Gewaltproblems im Sport. Der runde Tisch mit Bundesrat Ueli Maurer habe keine konkreten Ergebnisse gebracht. Jetzt lancieren die Städte eine eigene Initiative.

Bern, Zürich und Basel haben genug. Mit einer Städte-Initiative wollen sie der Gewalt an Sportanlässen Herr werden. "Das Ergebnis des runden Tisches zur Bekämpfung von Gewalt an Sportveranstaltungen ist ungenügend. Wir brauchen aber rasche Lösungen", sagte der Berner Sicherheitsdirektor Reto Nause (CVP) gestern auf Anfrage dieser Zeitung. Der sechste runde Tisch mit Bund, Kantonen und Sportverbänden fand am vergangenen Dienstag statt. Beschlossen wurde, künftig Übeltäter besser identifizieren, das Verbot von Raketen durchsetzen, die Fanarbeit verbessern und die Einführung einer Fancard evaluieren zu wollen. Bundesrat Ueli Maurer betonte damals vor den Medien die Gespräche würden weitergeführt. "Wir ringen um Lösungen", so der SVP-Bundesrat.

Lösung bis 11.Juli

Den Städten geht das trotz allem zu langsam. Sie machen Druck. "Das Geschäft ist dringlich. Wir Vertreter der Städte möchten uns noch vor Beginn der Saison treffen, um das weitere Vorgehen auszuloten", sagte Nause. Die Meisterschaft beginnt am 11./12.Juli. Bis dahin will Nause konkrete Massnahmen auf dem Tisch haben. "Der Fussballverband hat das Regelwerk dazu. Wir wollen wissen, was er vorhat und wo Kooperationen angestrebt werden. Und wir wollen keine Lippenbekenntnisse."

Es müsse doch im ureigenen Interesse des Verbandes und der Klubs sein, das Problem offensiv anzupacken. "Ich kann nur irgendwann die Rechnungen schicken", stellt Nause klar. Bern biete für Sportanlässe regelmässig 200 bis 400 Polizistinnen und Polizisten auf und belaste die Vereine trotzdem nur moderat. Daran möchte er eigentlich nichts ändern. "Aber dazu muss ich Vertrauen in die Massnahmen des Verbandes haben können", stellt Nause klar. Die Kosten würden schliesslich zum grössten Teil aus Steuermitteln berappt.

Klubs und Ligen gefordert

Laut der St.Galler Justiz- und Polizeidirektorin Karin Keller-Sutter liegt der Schlüssel zur Lösung des Gewaltproblems einzig bei den Klubs und Ligen. "Die Klubs müssen griffige Massnahmen auch dann mittragen, wenn sie von den eigenen Fans abgelehnt werden", fordert sie gemäss einem Bericht der "SonntagsZeitung". Der Basler Sicherheitsdirektor Hanspeter Gass (FDP), der am letzten Dienstag erstmals mit am runden Tisch sass, stellt im gleichen Artikel fest: "In der Sache sind sich alle einig. Aber sobald es konkret wird, scheiden sich die Geister. In der Umsetzung fühlt man sich allein gelassen." Die Städte müssten jetzt kurzfristig eine Lösung finden, pflichtet er Reto Nause bei.

Mehr Internetfahndung

Wie Bundesrat Maurer gemäss der Nachrichtenagentur SDA am Dienstag vor den Medien darlegte, ist Gewalt in den Stadien nicht nur eine Angelegenheit des Sports. Im Sport bildeten sich gesellschaftliche Probleme ab. Sie zu bekämpfen sei eine "Daueraufgabe".

Als Sofortmassnahmen sei vorerst abgemacht, die Zusammenarbeit aller Akteure (Klubs, Stadien, Polizei, öffentlicher Verkehr und Fanklubs) zu optimieren. Zudem sei vor allem auch die Identifizierung von Krawallmachern zu verbessern, sagte Ueli Maurer. Die Fahndung im Internet solle ausgebaut werden.

Michael Widmer

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Sonntagszeitung 28.6.09

Polizei stellt die Abseitsfalle

Sicherheitsdirektoren lancieren Städte-Initiative gegen Gewalt im Sport

Von Jean François Tanda und Matthias Halbeis

Zürich Nach der weiteren ergebnislosen Sitzung des runden Tisches gegen Gewalt im Sport am letzten Dienstag hat der Basler Sicherheitsdirektor Hanspeter Gass (FDP) genug der Worte. Er schreitet zur Tat und lanciert eine Städte-Initiative: "Wir Städte müssen als Direktbetroffene vor Ort und im Rahmen unserer Kompetenzen kurzfristig Lösungen finden", sagt er, "das dauert am runden Tisch viel zu lange."

Gass ist mit seiner Initiative an Zürich und Bern herangetreten: "Ich bin im Gespräch mit Esther Maurer und Reto Nause", sagt er, "Thema sind vor allem die Sicherheitskosten." Die Zürcher Polizeidirektorin Esther Maurer (SP) war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen, Sukkurs angekündigt hat aber der Stadtberner Sicherheitsdirektor Reto Nause (CVP): "Die Interessen der drei Städte sind gleich: Wir bieten für Sportanlässe regelmässig 200 bis 400 Polizisten auf. Die Kosten müssen wir zum grössten Teil aus Steuermitteln berappen."

Der FC Basel zum Beispiel bezahlt heute für die Sicherheit 1.20 Franken pro Zuschauer und Spiel an die Stadt. Doch anders als bei der Einführung der Gebühr 2002, deckt dieser Zustupf heute nur noch 16 statt 34 Prozent der Sicherheitskosten. Noch billiger kommen die Zürcher Klubs weg: Sie bezahlen nichts an die Kosten für die Polizeiaufgebote, die an Fussballspielen notwendig sind. Immerhin: Mit dem neuen Polizeigesetz, das nächste Woche in Kraft tritt, besteht nun auch in Zürich eine Rechtsgrundlage für Polizeirechnungen an die Sportklubs.

Auch der Berner Sicherheitsdirektor Nause kritisiert den runden Tisch unter der Leitung von Sportminister Ueli Maurer: "Ich hatte erwartet, dass wir mit griffigen Massnahmen in die nächste Saison starten können." Er sei enttäuscht, dass sich Fussballverband und -Liga nicht einmal verpflichten wollten, bei Vorfällen mit Feuerwerkskörpern in den Stadien ihre eigenen Regeln anzuwenden, sprich: die betroffenen Klubs zu büssen. Gass, der letzten Dienstag erstmals am runden Tisch sass, stellt fest: "In der Sache sind sich alle einig, aber sobald es konkret wird, scheiden sich die Geister. In der Umsetzung fühlt man sich allein gelassen."

"Die Klubs müssen griffige Massnahmen mittragen"

Gas geben will er darum nicht nur mit seiner Städte-Initiative. Auch die Konferenz der kantonalen
Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) sei gefordert: "Es braucht mehr Druck der KKJPD auf die Klubs." Parteikollegin und St. Galler Justiz- und Polizeidirektorin Karin Keller-Sutter sekundiert ihm: "Die Zeit drängt: Wenn wir nicht bald griffige Massnahmen gegen Gewalt vor und in den Stadien umsetzen können, werden wir die Vollkosten für den Sicherheitsaufwand überwälzen müssen." Entsprechende politische Forderungen liegen in vielen Kantonen auf dem Tisch.

Laut Keller-Sutter liege der Schlüssel zur Lösung des Problems einzig bei den Klubs und Ligen: "Die Klubs müssen griffige Massnahmen auch dann mittragen, wenn sie von den eigenen Fans abgelehnt werden."

Doch die Klubs drucksen herum. So fordert zum Beispiel FC-Basel-Sprecher Josef Zindel, dass bei Entscheiden des runden Tisches Rücksicht auf die Realität in den Stadien genommen wird. Weiter, meint Zindel, müssten nicht nur repressive Massnahmen, sondern auch präventive Arbeit im ganzen Konzept genug Gewicht erhalten. Genau solche Forderungen haben in den letzten Jahren dazu geführt, dass Fankurven noch immer sind, was Keller-Sutter mit klaren Worten benennt: "rechtsfreie Räume".

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Sonntagsblick 29.6.09

Bundesgerichtsurteil versetzt Klub-Präsidenten in Panik

"Das wird uns das Genick brechen"

Von Benny Epstein und Alain Kunz

Sollten in Zukunft die Kosten für Polizeieinsätze tatsächlich von den Klubs getragen werden, sehen viele Vereinspräsidenten schwarz. Und einer weiss noch gar nichts von seinem Glück.

Bis zu 200 000 Franken könnte die Zürcher Polizei in Zukunft dem Grasshopper Club in Rechnung stellen - und das für jedes einzelne Spiel. Theoretisch würde das bei insgesamt 18 Heimspielen maximal einen Betrag von 3,6 Millionen Franken bedeuten. Sojedenfalls will es ein neues Bundesgerichtsurteil, das bis zu 80 Prozent der Sicherheitskosten bei sportlichen Grossanlässen den Vereinen aufbrummen will.

Nun ist es nicht so, dass die Polizei plötzlich bei jedem Spiel mit massivem Sicherheitspersonal ausrücken wird, aber alleine schon die Mehrkosten von bis zu 200 000 Franken für ein einziges Meisterschaftsspiel könnte die Haushaltskasse von GC schwer belasten. Noch gibt man sich beim Rekordmeister positiv zurückhaltend. Alex Sauber, Verantwortlicher Spielbetrieb bei GC: "Wir haben den Entscheid zur Kenntnis genommen - er lässt viel Interpretationsspielraum offen. Wir warten die Gespräche mit der Stadt Zürich ab."

Ancillo Canepa, der Präsident vom 5tadtrivalen FC Zürich ist da weniger zurückhaltend. 200 000 Franken Zusatzkosten pro Spiel wären auch für den Schweizer Meister, obwohl finanziell besser aufgestellt als GC, kein Klacks.

Canepa: "Die Führung eines Profi-Fussballklubs stellt allein schon aufgrund des Standortes Zürich eine grosse Herausforderung dar. Kein Fussball-Stadion, hohe Infrastrukturkosten, geringe Zuschauerzahlen, konkurrierende Events. Die Aufbürdung zusätzlicher Kosten würde die Frage nach der wirtschaftlichen Fortführungsfähigkeit wie auch die Frage nach dem Fortführungswillen stellen."

Für Michael Hüppi, Präsident des FC St. Gallen, wäre dieser Wille nach dem Wiederaufstieg zwar vorhanden, aber nicht die "Fortführungsfähigkeit", wie Canepa sagt.

Hüppi sieht schwarz: "Das wird uns das Genick brechen. Die 60 Prozent, die wir jetzt schon bezahlen, gehen bereits an Herz und Nieren. Das sind 60 000 bis 80 000 Franken pro Spiel. Wie wir das Geld beschaffen könnten, weiss ich noch nicht. Wir hätten ein ernsthaftes Problem. Ich bin der Meinung, dass die öffentliche Hand mehr leisten müsste. Der FC St. Gallen ist schliesslich ein toller Botschafter für die Region."

Ähnlich die Prognose von Aarau-Sportchef Fritz Hächler: "Bisher hatten wir eine Abmachung mit dem Regierungsrat und der Polizei, wonach wir pro Saison knapp 200 000 Franken Kostenanteil zahlen. Müssten wir die tatsächlichen Kosten von ca. 750000 Franken übernehmen, können wir den Fussball in Aarau einstellen."

Zuversichtlicher geben sich die Berner. Sie glauben nicht, dass die neue Gesetzeslage grosse Veränderungen herbeiführen wird. Denn die Young Boys haben sich schon präventiv abgesichert, wie YB-Boss Stefan Niedermaier bestätigt: "Wir haben einen Vertrag mit der Stadt, der ab 1. Juli in Kraft tritt. Demnach zahlen wir - wie auch der SC Bern -60 000 Franken pro Jahr an die Sicherheitskosten. Dazu unternehmen wir vereinsintern viele vorbeugende Massnahmen gegen die Gewalt im Stadion."

Ähnlich tönt es in Luzern. "Wir haben schon kurz nach dem Aufstieg 2006 eine Verleinbarung mit der Kantonspolizei getroffen. Ich gehe davon aus, dass sich deshalb für uns nichts ändert", sagt Mike Hauser, Sicherheitschef beim FCL. Damals habe man den Sicherheits-Zweifränkler eingeführt, was zu einer entsprechenden Erhöhung der Ticketpreise geführt habe. Hauser: "1.50 gehen direkt an die Polizei, der Rest an die Fanprojekte."

Die Sittener bezahlen noch nichts für die Polizeieinsätze, es gibt für sie aber klare Auflagen: "Der FC Sion muss bei Hochrisikospielen in einem Rayon von 300 Metern mindestens 30 Delta-Sicherheisleute engagieren", erklärt Sions Generaldirektor Dominique Massimo. Die Kapo stehe zudem mit 200 Leuten bereit - "unsichtbar". Das Xamax-Urteil hat aber immerhin dazu geführt, dass der Walliser Staatsrat wenigstens eine teilweise Überwälzung auf den Fussball-Klub in Betracht ziehe.

Auf den Goodwill der Polizei setzt Philippe Salvi, Directeur administratif bei Xamax: "Wir haben noch keine Rechnungen von der Polizei erhalten, wir führen eine gute Zusammenarbeit. Es ist auch weiterhin nicht vorgesehen, dass wir zahlen." Mit anderen Worten: Es liegt im Ermessen der Polizei, wann sie wie viel der Kosten den Vereinen aufbrummen. Das neue Gesetz lässt diesen Spielraum tatsächlich zu. Doch wie steht es um diesen Goodwill?

Auf Anfrage bei der Stadtpolizei Zürich heisst es: "Es ist noch ein wenig zu früh, um zu sagen, wie wir das handhaben. Mal abwarten, bis es erstmals so weit ist." Die Kantonspolizei Bern war zu einer Stellungnahme vor Montag nicht bereit. Die Anfrage am Freitagnachmittag kam zu kurzfristig.

Genauere Vorstellungen hat die Kantonspolizei Basel Stadt: "Wir werden den Dialog mit dem FC Basel suchen", sagt der Mediensprecher Martin Schütz. "Der FCB verrechnet seit 2002 jedem Matchbesucher via Ticket 1.20 Franken für die Sicherheit. Doch uns kosten die Einsätze pro Jahr drei Millionen. Das ist zu viel."

Das Tessin scheint die Nachricht möglicher Zusatzkosten noch gar nicht erreicht zu haben: Bellinzona-Sportchef Marco Degennaro weiss auf Anfrage jedenfalls nichts vom Bundesgerichtsbeschluss und möglichen Folgen für die Klubs: "Nie was gehört davon." Ist auch eine Variante.

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Herr Gilliéron, wann sehen wir Fortschritte?

Sicherheit

SFV-Zentralpräsident Peter Gilliéron (56) stellt sich harten Fragen zum brisanten Thema. Doch seine Antworten sind nicht sehr konkret.

SonntagsBlick: Am runden Tisch wurde diese Woche viel über Sicherheit geredet, wann sind Resultate zu erwarten?

Peter Gilliéron: Es war wirklich wichtig, mit allen Parteien an einen Tisch zu sitzen, um uns für einen Schulterschluss auszusprechen.

Aber ab wann ist Besserung zu erwarten? Wann sehen wir Fortschritte?

Im Verlauf der Meisterschaft. Wobei: Man spricht halt immer nur über die schlechten Vorfälle, dabei verlaufen auch heute schon viele so genannte Hochrisiko-Spiele problemlos.

Welche neuen Massnahmen werden im Kampf gegen die Gewalt in den Stadien und rundherum ergriffen?

Wir versuchen die Übeltäter zu de-anonymisieren, auch mit Hilfe von Bildern im Internet. Zudem müssen die Stadion-Verbote konsequenter durchgezogen werden.

Das ist nichts Neues.

Bislang hatten wir rechtliche Probleme mit der Internet-Fahndung, jetzt können wir sie nutzen.

Ein wichtiger Schritt wäre die konsequente Bestrafung von Tätern.

Da bin ich der Erste, der dafür ist.

Ungenügend sind bislang die Eingangskontrollen.

Da sind wir dran. Den privaten Sicherheitsfirmen sind Grenzen gesetzt. Deshalb soll die Polizei jetzt unterstützend mitwirken. Polizisten dürfen Personen an Körperteilen durchsuchen, die für private Sicherheitsleute tabu sind.

Befürworten Sie auch Schnellgerichte?

Absolut, eine gute Lösung. Aber gesetzlich nicht so leicht durchsetzbar. Doch ich bin auch dafür, dass Hooligans innert wenigen Stunden verurteilt oder so lange einbehalten werden können, dass sie zu Hause, in der Schule oder am Arbeitsplatz in Erklärungsnotstand geraten.

Wenn die Klubs künftig bis zu achtzig Prozent der Polizei-Einsatzkosten übernehmen müssen, schlägt das arg aufs Vereins-Budget.

Das ist aufgrund des von Ihnen angesprochenen Bundesgerichtsurteils möglich. Es ist aber ein "Kann-Gesetz" und kein "Muss-Gesetz". Die Kantone können die Kosten überwälzen, doch wir hoffen auf eine gute Zusammenarbeit.

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RAUCHVERBOT
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Bund 29.6.09

Ab Mittwoch ohne Rauch

Rauchverbot Der Kanton Bern, in dem am 1. Juli das Gesetz zum Schutz vor Passivrauchen in Kraft gesetzt wird, ist nicht der erste Kanton, der Rauchverbote erlässt. Auch die Kantone Appenzell Ausserrhoden, Graubünden, Solothurn, Tessin, Uri und Zürich haben sich für Lösungen entschieden, die in Restaurants bediente Fumoirs vorsehen. Andere Kantone wie etwa Freiburg, Neuenburg oder Wallis gehen gar weiter und erlauben darin keine Bedienung.

Schon vor über zwei Jahren trat das Rauchverbot im Tessin in Kraft. Obschon kleinere und mittlere Betriebe seither Umsatzverluste beklagen, ist es dort breit akzeptiert worden. Eine andere Frage ist, wie gut das Rauchverbot im Kanton Bern eingehalten wird - zum Bespiel im hintersten Emmental. (db)

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Das Rauchverbot im hintersten Emmental

Im Nichtraucherstübli

Wird der Arm des Gesetzes bis in die hintersten Ecken des Kantons reichen? Dorthin, wo Wirte statt Fumoirs Nichtraucherstübli einrichten?

Dölf Barben

Raucht ein Gast nach dem 1. Juli in einem Restaurant, kostet ihn das 40 Franken - falls ihn der Wirt oder jemand anderes anzeigt. Lässt ein Wirt zu, dass in seinem Restaurant ausserhalb des Fumoirs geraucht wird, oder verstösst er sonst irgendwie gegen das neue Gesetz zum Schutz vor Passivrauchen, beträgt der Bussenrahmen 200 bis 20000 Franken. So weit, so gut. Doch wie will der Staat dieses Gesetz in den entlegensten Winkeln und Gaststuben im Kanton durchsetzen?

Wer aufs Geratewohl Wirte kontaktiert, die in abgelegenen Dörfern Restaurants führen, hört immer wieder Ahnliches: Doch, doch, bei "gewissen Betrieben" sei das schon "vorstellbar", dass am Abend, wenn nur noch Einheimische am Stammtisch sässen, in der Gaststube geraucht werde wie seit eh und je.

Vor allem wenn der Wirt selber rauche und das Restaurant sein eigenes sei, sagt eine Wirtin aus dem hintersten Emmental, dann sei es noch viel wahrscheinlicher, dass das Gesetz nicht beachtet werde. Die Wirtin erzählt von einem Wirt - nennen wir ihn Wirt X -, der eine dezidierte Meinung vertrete. Wie seine Gäste: Sobald keine Aschenbecher mehr auf den Tischen stehen, sollen diese sagen, lassen sie die Asche einfach auf den Boden fallen.

"In der Gaststube wird geraucht"

Wirt X aus dem allerhintersten Emmental zögert keinen Augenblick, seine Ansichten zu äussern (er verlangt auch nicht, dass sein Name nicht genannt wird - trotzdem tun wir es nicht): "Ich habe das Rauchverbot für mich geregelt", sagt er. Für die Nichtraucher gebe es in seinem Restaurant "ein Nichtraucherstübli - und geraucht wird in der Gaststube". Dass dies nicht gesetzeskonform ist und zu Schwierigkeiten führen kann, ist ihm klar: "Die Polizei soll nur kommen - ich habe mein Konzept und fertig." Wirt X, der selber ab und zu einen Stumpen raucht, hält vom neuen Gesetz zum Schutz vor Passivrauchen und von jenen "Studierten", die es entworfen haben, sehr wenig. Das kommt im Gespräch überdeutlich zum Ausdruck. 100000 Jahre habe man in Wirtschaften rauchen dürfen - "und jetzt plötzlich dieser Blödsinn".

Er führe in seinem Restaurant ohne Weiteres ein Rauchverbot ein, sagt Wirt X - sofern er eine monatliche Entschädigung von 2000 bis 3000 Franken erhalte. Der grössere Teil seiner rauchenden Stammkundschaft würde mit der Zeit schon wieder an den Stammtisch zurückkommen, auch wenn nicht geraucht werden dürfe, sagt er. "Ganz sicher" 30 bis 40 Prozent seiner Gäste würde er aber verlieren.

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BZ 29.6.09

Angst vor Zechprellerei

Raus zum Rauchen - und weg

Seit Einführung des Rauchverbots in deutschen Restaurants verschwinden Gäste, die zum Rauchen rausgehen, ohne zu bezahlen. Berner Wirten könnte Ähnliches blühen. Ab Mittwoch gilt das Rauchverbot.

Nachdem er getrunken und gegessen hatte, ging der Gast für die Zigarette vor die Tür und kam nicht wieder: Solche Erfahrungen machen Wirte in Deutschland, seitdem in vielen Bundesländern ein Rauchverbot in Restaurants herrscht. In manchen Fällen ist es nicht einmal böse Absicht: Die Gäste gehen raus zum Rauchen, kommen ins Plaudern und vergessen, dass sie noch zahlen müssten.

Auch in Bern könnte das ab Mittwoch geltende Rauchverbot böswilligen Gästen die Gelegenheit bieten, mal kurz vor die Türe zu gehen und dann, ohne zu zahlen, zu verschwinden. Die Wirte hoffen allerdings auch nach dem 1.Juli auf die Ehrlichkeit der Gäste. Trotzdem haben sich einige zumindest schon Gedanken gemacht, ob sie künftig aufmerksamer sein müssten, wenn ihre Gäste Rauchpausen im Freien machten.

Rechnung sofort bezahlen?

"Von der Gaststube sieht man nicht hinaus. Ich würde es also nicht merken, wenn jemand nach dem Rauchen nicht zurück ins Restaurant käme", sagt Gisela Rüegsegger vom "Handwerkerstübli" in der Lorraine. Zum Glück habe sie zu neunzig Prozent Stammgäste, sagt sie. Und denen könne sie vertrauen. Für sie kommt es nicht in Frage, sicherheitshalber gleich nach dem Servieren einzukassieren. "Die Gäste haben das nicht gerne."

In den meisten Berner Bars, in Strassencafés und auf grossen Restaurantterrassen ist es bereits heute üblich, dass die Gäste sofort bezahlen, was sie serviert erhalten. Doch in anderen Restaurants wartet das Personal, bis die Gäste die Rechnung verlangen. Im eigenen Interesse. Denn erfahrungsgemäss zögern Gäste, die bereits gezahlt haben, weitere Bestellungen aufzugeben.

In Sichtweite des Personals

In Bern machten Wirte, die schon seit einiger Zeit eine rauchfreie Gaststube haben, bisher keine Erfahrungen mit Zechprellern. Allerdings werden die Gäste dieser freiwillig rauchfreien Restaurants zum Rauchen auch nicht vor die Türe auf die Strasse geschickt: Im "Waldheim" in der Länggasse hat es ein Gärtli. Im "Japigo" in der Marktgasse sitzen die Raucher in der gedeckten Passage in Sichtweite des Personals.

Im Restaurant Weissenbühl müssen die Gäste ab Mittwoch zwar erstmals vor die Türe zum Rauchen. Trotzdem hat die Wirtin Eveline Neeracher keine Angst davor, dass jemand verschwinden könnte, ohne zu zahlen. Die Präsidentin der Berner Sektion von Gastrobern befürchtet eher, dass ihr Servierpersonal am Mittwoch aus Versehen die Aschenbecher auf die Tische stellt, wie sie schmunzelnd erklärt. Von anderen Restaurants weiss sie: "Dort, wo das Personal die Gäste nicht kennt oder wo viel Betrieb herrscht, wird schon jetzt sofort kassiert."

Trotz regen Betriebs will man zum Beispiel im Restaurant Luce am Waisenhausplatz gar nichts von solchen Vorsichtsmassnahmen wissen. Am Mittwoch sind einzig die Aschenbecher von den Tischen verschwunden - sonst ändere sich gar nichts, betont das Personal.

Esther Diener-Morscher

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Gesetz

Bier bleibt drin

Wer zum Rauchen vor die Türe geht, muss sein Glas drinnen im Restaurant lassen. Das Gastgewerbegesetz schreibt vor, dass Restaurants ohne Garten oder Terrasse ihre Gäste nicht draussen bewirten dürfen. Wegen des Rauchverbots könnten jedoch mancherorts die Gäste ihren Stammtisch ins Freie verlegen, befürchtet der Stadtberner Polizeiinspektor Jean-Claude Hess. An Orten wie in der Rathausgasse würde den Passanten der Weg durch die Lauben versperrt. Die Gewerbepolizei wird darauf achten, dass Restaurantgäste tatsächlich nur mit einer Zigarette vor die Türe gehen.
em

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Bund 29.6.09

Das Tessin war der erste Kanton mit einem Rauchverbot - kleine Gaststätten beklagen Umsatzrückgänge

Verbot im Pionierkanton breit akzeptiert

Als erster Kanton der Schweiz führte das Tessin ein generelles Rauchverbot in Restaurants ein. Das Ziel - mehr Schutz vor Passivrauchen - wurde laut Behörden erreicht.

Gerhard Lob, Bellinzona

Im Kanton Bern wird am Mittwoch ein Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden und Restaurants in Kraft gesetzt. Im Tessin gilt ein solches bereits seit April 2007. Der Südkanton war landesweiter Vorreiter. Das Rauchverbot hat sich seither bewährt. Eine Rückkehr zum Status quo ante ist kein Thema. Dies dürfte auch daran liegen, dass selbst im benachbarten Italien das Rauchverbot in Restaurants und Bars nicht mehr in Frage gestellt wird. Man hat sich daran gewöhnt. Die Akzeptanz ist gross. Im Tessin wurden nur wenige Bussen wegen Verstosses gegen das Verbot verhängt.

Der Branchenverband Gastro-Ticino begrüsst die geltende gesetzliche Regelung, auch wenn eine Reihe von Gastbetrieben finanzielle Verluste verzeichnen mussten. Rund ein Fünftel der Gaststätten beklagt seither einen Umsatzrückgang, wie eine Umfrage des Instituts für Kommunikation und Gesundheit der Universität der italienischen Schweiz ergab.

Dabei vermelden die kleinen und mittleren Betriebe generell häufiger einen Umsatzrückgang als die grösseren Gasthäuser. Fast 40 Prozent der Befragten hatte zudem den Eindruck, dass weniger Leute als früher in ihr Lokal kommen und dass sie weniger lang bleiben. Allerdings sind die Ergebnisse der Umfrage nicht immer eindeutig. Eine Reihe von Beizen konstatierte schon vor dem Rauchverbot sinkende Umsätze. Dazu kommt, dass das Tessin mit 2700 Restaurants, Bars und Night-Clubs die höchste Kneipendichte der Schweiz aufweist.

Unterschied zum Kanton Bern

Das Gesetz erlaubt, ein Fumoir einzurichten. Es darf allerdings einen Drittel der gesamten Betriebsfläche nicht übersteigen. Eine Maximalfläche in Quadratmetern gibt es im Vergleich zum Kanton Bern nicht. Bisher haben 66 Lokale im Tessin eine Bewilligung für ein Fumoir eingeholt. Fumoirs müssen - analog der Regelung im Kanton Bern - ausreichend belüftet und vom restlichen Lokal durch automatische Türen abgetrennt sein.

Wenig Fumoirs in Sonnenstube

Nach Meinung des kantonalen Polizei- und Justizdirektors Luigi Pedrazzini zeigt die geringe Zahl von Fumoirs, dass das Rauchverbot breit abgestützt ist. Gastro-Ticino ist da etwas anderer Ansicht. Die hohen Investitionskosten erlaubten es kleineren Betrieben de facto nicht, ein solches Fumoir einzurichten. Noch wichtiger dürfte allerdings sein: Wegen des häufig schönen Wetters im Tessin sitzen viele Raucher im Freien. Das entlastet die Wirte vom Druck, Raucherräume einzurichten.

Ziel des Verbots war ein besserer Schutz der Angestellten vor Passivrauch. Tatsächlich hat sich deren Gesundheitszustand verbessert, wie die erwähnte Umfrage herausfand. Die Klagen über gerötete Augen, Husten, Kurzatmigkeit und Kopfweh beim Personal sind deutlich zurückgegangen. Zwar ist die Zahl der Raucher gleich geblieben, doch rauchende Angestellte gaben an, aufgrund des Verbots weniger zu rauchen oder sogar ganz mit dem Rauchen aufhören zu wollen.

Gewisse Probleme gab es nach Inkrafttreten der Regelung, weil vor einigen Lokalen Gruppen von Rauchern laut wurden und Anwohner sich wegen Ruhestörung beschwerten. Vereinzelt mussten die Gemeindebehörden eingreifen. Das Polizeidepartement versichert, dass inzwischen kaum mehr Klagen von Anwohnern zu hören seien.

Politiker als schlechte Vorbilder

Neben dem Rauchverbot in Gaststätten hat der Kanton Tessin festgelegt, dass - wie ab Mittwoch im Kanton Bern - auch in öffentlichen Räumen wie Schulen oder Kinos ein Rauchverbot gilt. Dieses Verbot wird allerdings nicht immer strikt eingehalten. Mit schlechtem Beispiel voran gehen vor allem einige Grossräte, die - notabene - das Gesetz erlassen haben. Im Foyer vor dem Grossen Rat in Bellinzona qualmen viele Parlamentarier weiterhin genüsslich ihre Zigarette.

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GIPFEL-SOLI-NEWS 29.6.09
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gipfelsoli.org/Newsletter 29.6.09

29.6.2009 L'Aquila - Strasbourg/ Baden-Baden

- G8-Gipfel mit Drohnen und Datenbanken gesichert
- Am 4. Juli alle auf nach Vicenza
- WIR SIND STUDIERENDE, WIR WOLLEN DAS UNMÖGLICHE!
- G8 - Auf nach L' Aquila am 10. Juli
- Aus Alessandria gegen den G8 der Krise
- G8, Schengener Abkommen aufgehoben. "Gefahr, dass sich black bloc unter die Freiwilligen mischen"
- Polizisten im Vorfeld des G8 auf Kriegsfuß
- Reflektionen zum Nato Gipfel
- Repressionsbericht zum NATO-Gipfel
Mehr: http://www.gipfelsoli.org/Newsletter/7365.html