MEDIENSPIEGEL 29.6.09
(Online-Archiv: http://www.reitschule.ch/reitschule/mediengruppe/index.html)
Heute im Medienspiegel:
- Reitschule-Programm
- Musik & Geld: Kantonale Projektbeiträge für Labels
- Portrait Drogenanlaufstelle Hodlerstrasse
- Nause vs Botellòn 2
- FPS-Präsi wegen Rassendiskriminierung verurteilt
- Sauvage in Uster
- Sempach: Polemiken
- Jahresbericht Datenschutz
- Hooligan-Grippe: Mehr Druck von Städten
- Rauchverbot: Emmentaler Nischen; Zechprellerei; Tessin
- Gipfel-Soli-News 29.6.09
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REITSCHULE
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Di 30.6.09 - THE DAY
BEFORE RAUCHVERBOT
12.00 Uhr - Sous Le Pont - Hofbeiz
Mi 1.7.09
12.00 Uhr - Sous Le Pont - Hofbeiz
19.00 Uhr - Sous Le Pont - Spezialitäten-Abend
20.00 Uhr - Rössli - Bar
Do 2.7.09
12.00 Uhr - Sous Le Pont - Hofbeiz
20.00 Uhr - Rössli - Bar
22.00 Uhr - Rössli - Drifter
& Mortensen
Fr 3.7.09
12.00 Uhr - Sous Le Pont - Hofbeiz
20.00 Uhr - Rössli - Bar
Sa 4.7.09
16.00 Uhr - Vorplatz - Töggeli-Turnier
feat. Still Blazing Reggae Jam
22.00 Uhr - Rössli - Culture Factory presents "Still Blazing Reggae Jam" -
- Benjahman(CH), RasRomano, Ras Makonen, One Aim Soundsystem, Selekta
Banderas, Angle B, Hi Meditation
So 5.7.09
08.00 Uhr - Vorplatz/Grosse Halle - Flohmarkt
09.00 Uhr - Sous le Pont - Brunch
18.00 Uhr - Rössli - Bar
19.00 Uhr - Vorplatz - Grill &
Kubb
Infos: www.reitschule.ch
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MUSIK & GELD
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be.ch 29.6.09
Nachrichten aus der Verwaltung (29.06.2009)
Ausschreibung von Projektbeiträgen für Berner Musiklabels
Erstmals schreibt der Kanton Bern Projektbeiträge für Berner
Musiklabels aus. Der neue Dreijahres-Förderakzent wird mit
Lotteriegeldern finanziert. Er richtet sich an unabhängige Berner
Musiklabels, Musikplattformen und Musikverlage, die einen wichtigen
Beitrag zur Vermittlung und Verbreitung von innovativer Musik im Kanton
Bern leisten; sei es durch CD / LP / DVD-Releases, durch Online-Portale
oder durch anderweitige Publikationen. Gefördert werden
überzeugende Projekte und Investitionen in den Bereichen Programm,
Promotion, Distribution und/oder Serviceleistungen für
Musikschaffende. Um Projektbeiträge bewerben können sich
Musiklabels aller musikalischen Stilrichtungen. Voraussetzung ist ein
Sitz im Kanton Bern mit Geschäftstätigkeit seit mindestens
drei Jahren. Startups werden nicht unterstützt. Ebenfalls nicht
berücksichtigt werden vorwiegend kommerziell ausgerichtete
Anbieter. Von 2010 bis 2012 stehen jedes Jahr maximal 100'000 Franken
für den Förderakzent zur Verfügung. Unterstützt
werden vier bis fünf ausgewählte Berner Musiklabels mit
projektgebundenen Jahresbeiträgen von 20'000 bis 30'000 Franken
pro Label. Gesuche mit allen erforderlichen Unterlagen sind beim Amt
für Kultur des Kantons Bern einzureichen bis spätestens am
Montag, 12. Oktober 2009. Die Gesuchsrichtlinien und ein
Anmeldeformular sind verfügbar unter http://www.erz.be.ch/kultur.
Juriert werden die eingereichten Gesuche von einer Fachgruppe der
kantonalen Musikkommission.
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DROGENSZENE
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Berner Rundschau 29.6.09
Bis zu 150 Süchtige täglich suchen Ruhe
Die Kontakt- und Anlaufstelle an der Hodlerstrasse in Bern polarisiert:
Sie löst bei Passanten Unbehagen aus, für die Süchtigen
hingegen ist sie ein Ort der Ruhe. Bis zu 150 Abhängige kommen
täglich und beschäftigen die vier bis sechs dort tätigen
Sozialarbeiter. Einer von ihnen ist Ueli Meyer: "Wir versuchen, die
Süchtigen zu begleiten, sie von der Strasse wegzuholen. Die
Anlaufstelle ist eine Reaktion auf ein gesellschaftliches
Phänomen." (uz) Seite 20
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Ort der Ruhe für Abhängige
Bis zu 150 Drogenabhängige kommen jeden Tag an die Hodlerstrasse
22 in Bern
Von Passanten gefürchtet, von Süchtigen geliebt: Die Kontakt-
und Anlaufstelle an der Hodlerstrasse in Bern polarisiert. Der
Sozialarbeiter Ueli Meyer gibt einen Einblick in den Betrieb und zeigt,
warum er so wichtig ist.
Reto Liniger
Rastlos strömt der Verkehr über die Kreuzung neben der
Schützenmatte. Es ist laut. Eine Ambulanz rast mit aufdringlichem
Geheul vorbei. Die Autos dominieren das Bild. Mitten im nervösen
Stadtverkehr liegt die Kontakt- und Anlaufstelle. Fast versteckt sich
das Holzgebäude mit dem kleinen Vorhof hinter dem riesigen
Kastanienbaum. Ein mannshoher Holzzaun umgibt das Gebäude. Auf dem
Trottoir, das neben der Anlaufstelle vorbeiführt, herrscht
hektisches Treiben. Etwa zehn Süchtige drängen sich
ungeduldig um die kleine Eingangstüre. Sie sehen abgemagert aus -
eingefallen. Sie wecken Unbehagen. Passanten hat es fast keine. Falls
der Weg eines Fussgängers trotzdem in diese Richtung führt,
bevorzugt er, die Strassenseite zu wechseln. Die Autofahrer werfen
ängstliche Blicke und hoffen, dass die Ampel baldmöglichst
das Signal zum Weiterfahren gibt. Anders sieht es bei den
Süchtigen aus. Für sie ist das Haus an der Hodlerstrasse 22
ein willkommener Platz. Ein Ort der Ruhe, neben ihrem rastlosen
Herumirren in den Gassen und Pärken Berns. Ein kleiner Winkel, wo
die Drogenabhängigen nicht der ständigen Repression
ausgesetzt sind.
Täglich etwas Gesundes
"Für mich ist die Anlaufstelle fast eine Heimat", sagt der
24-jährige Cédric. Seit fünf Jahren ist er
heroinabhängig. Die Nacht verbringt er in der Notschlafstelle, den
Tag meistens in der Kontakt- und Anlaufstelle. Hier könne er auch
seine Kleider waschen, er dürfe duschen und es gäbe jeden
Abend etwas Gesundes zu essen. Trotz seiner Sucht wirkt Cédric
aufgestellt. Sein Gesicht ist nicht eingefallen und er spricht
überlegt: "Natürlich ist mir wichtig, dass ich hier saubere
Bedingungen habe. Aids ist ein Thema. Hier kriege ich saubere Spritzen
und Desinfektionsmaterial, aber auch ärztliche Betreuung.
Besonders wichtig ist mir hier auch der Kontakt mit dem Team. Sie sind
immer da, wenn man Probleme hat. Man kann mit ihnen sprechen und sie
hören zu."
Es ist 15 Uhr. Die Anlaufstelle hat seit 30 Minuten geöffnet. Das
Innere des Hauses ist minimal eingerichtet. Nur das Parterre ist
zugänglich für die Benutzer. Sauber ist es. Tische und ein
Sofa laden die "Klienten" zum Ausruhen ein. Einige lösen ihr
Sudoku oder suchen nach dem passenden Wort für ihr
Kreuzworträtsel. Eine Gruppe spielt am "Töggelikasten". Die
Holzwände sind weiss gestrichen. An ihnen sind verschiedene
Anhänge angebracht: Liebevolle Briefe an Verstorbene,
Informationen zu Streckmitteln, Warnungen vor bestimmten Freiern.
Idyllisch ist es nicht. Es ist laut; erinnert an ein Schulhaus
während der 10-Uhr-Pause.
Sie drängen auf Einlass
Einige der Süchtigen brauchen ihren Drogen-Kick - ihren "Knall",
wie sie es nennen. Sie sind nervös, schreien teils herum und
drängen auf Einlass in den Fixerraum. Die Bar ist das Zentrum des
Raumes. Hier bekommt man ein günstiges Menü oder einen
kühles Mineralwasser. Hinter ihr steht Ueli Meyer: Er ist 32 Jahre
alt und ausgebildeter Sozialarbeiter. Seit drei Jahren arbeitet er
hier. Er kennt sie alle und sie kennen ihn. "Bitte etwas Ruhe. Jetzt
reichts", ruft Meyer. Er organisiert an der Bar den Zugang zum
Fixerraum - alles ist hier geregelt. "Man muss sich hier auch den
Respekt verdienen", so Meyer, "aber sie halten sich recht gut an die
Regeln". Meyer hat keine Berührungsängste. Teils ist er
bestimmt und vertritt die bekannten Grundsätze des Hauses.
Innerhalb dieser Grenzen ist er aber ein Freund. Er akzeptiert die
Randständigen: "Ich höre ihnen zu. Wenn es gewünscht
ist, versuche ich ihnen zu helfen. Ich dränge sie nicht, sondern
stehe einfach helfend bei." Mit einigen habe er keine Beziehung, mit
anderen schon: "Da sprechen wir schon manchmal über ganz
persönliche Sachen."
Abhängigkeit bedeutet Stress
16 Uhr. Meyer muss in den kleinen Hof vor dem Innenbereich. Er sorgt
dort ebenfalls für Ruhe und Ordnung. Das ist erforderlich, denn
das Treiben ist sehr hektisch. Drogenabhängigkeit bedeutet
ständigen Stress. "Hat jemand Valium", schreit einer. Er bekommt
keine Antwort. Jeder ist mit sich beschäftigt. Gibt sich seinem
Rausch hin oder sucht den benötigten Stoff. Es ist eine sehr
heterogene Gruppe: Einige sind sichtlich in die Jahre gekommen, es hat
Secondos, aber auch sehr junge. Viele sehen abgemagert aus, ungepflegt.
Opfer der Gesellschaft? Manchen sieht man aber auch gar nichts an - gut
gekleidet und gepflegt sehen sie aus. "Ich arbeite zu 80 Prozent", sagt
eine kleine Frau unaufgefordert zu Meyer. "Super", antwortet er, "mach
das weiter, das tut dir gut". "Ja. 80 Prozent", wiederholt sie.
Keine Angst vor Blut
17 Uhr. Es ist Zeit für Meyer, in den Fixerraum zu gehen. Hier
sieht es aus wie in einem Spital. Alles muss klinisch sauber sein. Die
Benutzer sitzen nebeneinander und setzen sich ihren "Knall". Einige
sind zusammengesunken, einige sitzen mit geschlossenen Augen da. "Angst
vor Blut darfst du hier nicht haben. Manchmal ist jemand voll davon. Da
darfst du nicht wegschauen, sondern musst helfen", sagt der
Sozialarbeiter in seiner ruhigen Art. Auch hier schaut er zum Rechten.
Sorgt für Ruhe. Hilft, wo nötig. "Natürlich war es am
Anfang schwierig für mich, hier zu arbeiten. Heute habe ich mich
daran gewöhnt."
Die Frauen prostituieren sich
Es ist 22 Uhr geworden. Ein langer Arbeitstag geht zu Ende. Die Letzten
müssen die Anlaufstelle verlassen und begeben sich in die
Ungewissheit der Nacht. Die meisten der Frauen prostituieren sich.
Einige haben kein Zuhause. Fast alle warten nur darauf, dass sie am
nächsten Tag wieder an die Hodlerstrasse 22 dürfen. Auch
Meyer ist müde. Aber er sieht die Bedeutung der Anlaufstelle.
Elend und Randständige gibt es in jeder Gesellschaft. Drogen
ebenfalls. Meyer: "Heute geht es darum, darauf zu reagieren.
Schadensbegrenzung. Die Süchtigen zu begleiten, nicht sie zu
marginalisieren. Sie von der Strasse wegzuholen. Die Anlaufstelle ist
eine angemessene Reaktion auf ein gesellschaftliches Phänomen."
"Ameisenhandel" gibts
1986 wird in Bern das schweizweit erste Fixerstübli eröffnet.
Es ist eine Antwort auf die offene Drogenszene. Das Ziel ist die
Schadensminderung. 2001 wird die Kontakt- und Anlaufstelle an der
Hodlerstrasse 22 eröffnet. Sie ist täglich zwischen 14.30 und
22.15 Uhr geöffnet. Es hat 14 Fixerplätze und 6
Inhalationsplätze. Bis zu 150 Süchtige kommen täglich.
Zwischen 4 und 6 Sozialarbeiter sind täglich beschäftigt.
Konsumiert wird vor allem Heroin und Kokain. Drogen werden keine
abgegeben. Der Kleinhandel ("Ameisenhandel") unter den Süchtigen
wird geduldet. Heute werden weltweit in Kontakt- und Anlaufstellen
Drogensüchtige vor Verelendung und Ausgrenzung, vor tödlichen
Überdosierungen und der epidemieartigen Ausbreitung von HIV und
Hepatitis geschützt und medizinisch betreut. Die Anlaufstellen
leisten zudem einen wichtigen Beitrag zur Entlastung des
öffentlichen Raumes. (rli)
Angebot von Contact Netz
Die Kontakt- und Anlaufstelle Hodlerstrasse 22 in Bern ist eines der
vielen Angebote von Contact Netz. Die Stiftung arbeitet per
Leistungsauftrag mit dem Kanton Bern zusammen. In einer Interpellation
stellt Grossrätin Sabina Geissbühler (SVP/Herrenschwanden)
die Arbeit von Contact Netz in Frage. "Es ist an der Zeit, dass sich
der Grosse Rat seine Verantwortung gegenüber den Steuerzahlenden
und den betroffenen Hilfesuchenden wahrnimmt", kritisiert
Geissbühler den Kantonsbeitrag 2008 von gut 10 Millionen Franken
an die Stiftung. In seiner soeben veröffentlichten Antwort weist
der Regierungsrat pauschale Vorwürfe zurück. Die Gesundheits-
und Fürsorgedirektion prüfe und analysiere die Rechnungen
aller Institutionen im Suchtbereich. Die Auswertung bilde jeweils die
Basis für den neuen Jahresvertrag. (uz)
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NAUSE VS BOTELLÒN 2
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Bund 29.6.09
Botellón: Nause alarmiert
Stadt Bern Am 24. Juli wollen Jugendliche in Bern den zweiten
Botellón in der Bundeshauptstadt durchführen. Mit einer
Ankündigung auf der Internet-Kommunikationsplattform Facebook
wirbt eine Person mit dem Pseudonym Pedro T Bear für das Treffen
zum gemeinsamen Alkoholkonsum im Freien.
Sehr zum Missfallen des Stadtberner Sicherheitsvorstehers Reto Nause:
Der CVP-Gemeinderat will nun mit dem verschleiert agierenden
Organisator Kontakt aufnehmen und ihn auf die Konsequenzen seines
Eintrags aufmerksam machen. Pedro T Bear deklariert zwar offiziell, er
sei nicht der Veranstalter und übernehme daher keine Haftung
für den Botellón und dessen Folgen. Diese Erklärung
will Gemeinderat Nause aber nicht gelten lassen, wie er gegenüber
der "NZZ am Sonntag" sagt: Es sei eine Tatsache, dass "Pedro" zum
Anlass aufrufe. "Ich will ihn auf die Kostenfolge und seine
Verantwortung aufmerksam machen", gibt Nause zu verstehen. Nause geht
davon aus, dass die geplante Veranstaltung auch in der Stadtregierung
Thema sein wird: "Das Gremium wird den Umgang mit dem Anlass festlegen
und entscheiden müssen, ob es ihn zulässt."
Der in Spanien entstandene Trend der Botellones ist im vergangenen Jahr
auch in der Schweiz kopiert worden. Dies löste die Diskussion aus,
wer die Kosten für Sicherheit, Sanitätsdienste und
Reinigungsarbeiten zu übernehmen habe. Der erste Botellón
in Bern fand am 30. August 2008 auf der Grossen Schanze statt und
lockte 1200 Personen an. Der Anlass verlief friedlich, die Feiernden
hinterliessen aber rund 2,5 Tonnen Abfall. (pd)
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20min.ch 28.6.09
Botellón in Bern
Stadt will "Pedro T Bear" zur Räson bringen
Am 24. Juli wollen Jugendliche in Bern den zweiten Botellón in
der Bundeshauptstadt durchführen. Mit einer Ankündigung auf
der Internet-Kommunikationsplattform Facebook wirbt jemand mit dem
Pseudonym "Pedro T Bear" für das Treffen zum gemeinsamen
Alkoholkonsum im Freien.
Der Stadtberner Sicherheitsvorsteher Reto Nause will nun mit dem
verschleiert agierenden Organisator Kontakt aufnehmen und ihn auf die
Konsequenzen seines Eintrags aufmerksam machen. "Pedro T Bear"
deklariert zwar offiziell, er sei nicht der Veranstalter und
übernehme keine Haftung für den Botellón und seine
Folgen. Diese Erklärung lässt Nause aber nicht gelten, wie er
der "NZZ am Sonntag" sagt: Fakt sei, dass "Pedro" zum Anlass aufrufe.
"Ich will ihn auf die Kostenfolge und seine Verantwortung aufmerksam
machen", gibt Nause, der seit Anfang 2009 im Amt ist, zu verstehen.
Der erste Botellón in Bern fand am 30. August 2008 auf der
"Grossen Schanze" statt und lockte 1200 Personen an. Der Anlass verlief
friedlich, hinterliess aber rund 2,5 Tonnen Abfall.
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NZZ am Sonntag 28.6.09
Aufruf zu Botellón in Bern alarmiert die Stadtbehörden
Am 24. Juli wollen Jugendliche in Bern den zweiten Botellón in
der Hauptstadt durchführen. Der Polizeidirektor will die Urheber
in die Pflicht nehmen.
Andreas Schmid
Die Ankündigung auf der Internet-Kommunikationsplattform Facebook
sorgt beim Berner Sicherheitsvor- steher Reto Nause für Unmut: Da
ruft jemand mit dem Pseudonym "Pedro T Bear" für den 24. Juli zum
zweiten Botellón in Bern auf. Mit dem Sommer sei auch die
Botellón-Zeit wieder angebrochen. "Lasst die Party starten, und
zeigen wir der Schweiz, wer die beste Party-Stadt ist", ermuntert
"Pedro" zur Teilnahme, hält aber fest, dass er nicht der
Organisator sei und keine Verantwortung und Haftung für den
Botellón und seine Folgen übernehme.
Diese Erklärung lässt Nause, der seit Anfang Jahr neu im Amt
ist, nicht gelten. Fakt sei, dass "Pedro" zum Anlass aufrufe. Er werde
nun versuchen, mit dem verschleiert agierenden Organisator Kontakt
aufzunehmen, sagt der CVP-Politiker. "Ich will ihn auf die Kostenfolge
und seine Verantwortung aufmerksam machen." Vermutlich werde die
geplante Veranstaltung auch zum Thema in der Stadtregierung - dem
Gemeinderat -, prognostiziert Nause. "Das Gremium wird den Umgang mit
dem Anlass festlegen und entscheiden müssen, ob es ihn
zulässt."
Im vergangenen Jahr ist der in Spanien entstandene Modetrend der
Botellones, bei denen sich vorwiegend Jugendliche und junge Erwachsene
zum gemeinsamen Alkoholkonsum und Feiern auf öffentlichen
Plätzen versammeln, in mehreren Schweizer Städten kopiert
worden. Dies löste heftige Diskussionen darüber aus, wem die
Kosten für Sicherheit, Sanitätsdienste und Reinigungsarbeiten
zu übertragen seien. In Zürich etwa verursachte ein
Botellón auf einer Wiese am See Ende August 2008 Folgekosten von
gesamthaft rund 200 000 Franken, ohne dass jemand belangt werden
konnte. Weil unter den rund 2000 Teilnehmenden kein verantwortlicher
Veranstalter zu eruieren war, gab es für die Stadt keine
Möglichkeit, die Kosten jemandem in Rechnung zu stellen, wie der
Stadtrat auf eine Interpellation der FDP-Gemeinderatsfraktion
antwortete.
In Winterthur dagegen verzeigte die Stadtpolizei 19 Personen, die im
September in der Altstadt an einem Botellón teilnahmen, unter
anderem wegen Sachbeschädigung, Tätlichkeit, Urinieren,
Trunkenheit und Betäubungsmittelkonsum. Die Angezeigten
müssen mit Bussen rechnen. Zudem hat die Polizei auch die
Verursacher eines während des Botellóns entzündeten
Feuers ausfindig gemacht und ihnen 6500 Franken für den
Feuerwehreinsatz, die Reinigung und die Instandstellung des Platzes in
Rechnung gestellt.
Genf tolerierte im August einen Botellón, nachdem die Stadt mit
den Veranstaltern in Kontakt getreten war und diese Auflagen
bezüglich Sicherheit und Ordnung zugestimmt hatten.
Zum ersten Berner Botellón fanden sich am 30. August 2008 rund
1200 Personen auf der "Grossen Schanze" ein. Der Anlass verlief
friedlich, hinterliess aber rund 2,5 Tonnen Abfall.
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http://de-de.facebook.com/people/Pedro-T-Bear/1608828805?_fb_noscript=1
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RASSISMUS
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20min.ch 29.6.09
Rassendiskriminierung
Asylbewerber mit Affen verglichen - verurteilt
Der Präsident der Freiheitspartei des Kantons Bern ist vor Gericht
wegen Rassendiskriminierung verurteilt worden. Dabei ging es um einen
Vergleich von Asylbewerbern mit Primaten im Internet.
Der Gerichtspräsident von Aarwangen-Wangen verurteilte den
Parteipräsidenten zu einer bedingten Geldstrafe von 15
Tagessätzen und einer Busse von 400 Franken. Freigesprochen wurde
er hingegen für zwei weitere Vorwürfe wegen rassistischer
Publikationen.
Die Verurteilung durch Strafeinzelrichter Fritz Aebi erfolgte aufgrund
eines im Jahr 2008 veröffentlichten Blog-Artikels mit dem Titel
"Die Schwarzen vom Thunersee". Darin hatte der Beschuldigte seinen
Unmut über die linke Berner Regierung kundgetan, welche zu diesem
Zeitpunkt den Abschuss von Schwarzen Schwäne auf dem Thunersee
befürwortet hatte.
41 000 "Primaten im Asylbereich"
Im selben Beitrag hatte der Beschuldigte dargelegt, dass in der Schweiz
2007 rund 41 000 "Primaten im Asylbereich" gelebt hätten. Nach
Ansicht des Gerichtspräsidenten wird dadurch eine ganze
Menschengruppe in menschenunwürdiger Weise herabgesetzt, weshalb
er den Straftatbestand der Rassendiskriminierung bejahte.
Freigesprochen wurde der Angeschuldigte hingegen für einen
weiteren Vorwurf, welcher ursprünglich Auslöser des
Strafverfahrens gewesen war: Der Angeschuldigte hatte nämlich im
Jahr 2006 in seiner Funktion als Webmaster der Partei einen Artikel des
Freiheitspartei- Politikers Jürg Scherrer mit einer Illustration
untermalt, auf welcher insgesamt sechs "Schoggiköpfe" abgebildet
waren.
Gerichtspräsident Aebi begründete diesen Freispruch damit,
dass von der Illustration nicht eine ganze Menschengruppe betroffen
war, sondern es sich ausschliesslich um einen bebilderten Ausschnitt
einer Gerichtsverhandlung mit den daran beteiligten Personen gehandelt
habe.
Quelle: SDA/ATS
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derbund.ch 29.6.09
Berner Politiker wegen Rassismus verurteilt
Der Präsident der Freiheitspartei des Kantons Bern ist am Montag
vor Gericht wegen Rassendiskriminierung verurteilt worden. Dabei ging
es um einen Vergleich von Asylbewerbern mit Primaten.
Der Gerichtspräsident von Aarwangen-Wangen, Fritz Aebi,
verurteilte den Parteipräsidenten zu einer bedingten Geldstrafe
von 15 Tagessätzen zu 80 Franken und einer Busse von 400 Franken.
Freigesprochen wurde er hingegen von zwei weiteren Vorwürfen wegen
mutmasslich rassistischer Publikationen.
Die Verurteilung durch den Strafeinzelrichter erfolgte aufgrund eines
im Jahr 2008 veröffentlichten Blog-Artikels im Internet. Darin
schrieb der Beschuldigte unter anderem, dass in der Schweiz 2007 rund
41'000 "Primaten im Asylbereich" gelebt hätten.
Nach Ansicht des Gerichtspräsidenten wird dadurch eine ganze
Menschengruppe in menschenunwürdiger Weise herabgesetzt, weshalb
er den Straftatbestand der Rassendiskriminierung bejahte.
Zwar gehöre auch der Mensch zu den Primaten. "Die allermeisten
Primaten sind jedoch Tiere mit Schwänzen, komischen Köpfen
und gebückter Haltung", sagte Aebi.
Scherrer-Artikel bebildert
Freigesprochen wurde der Angeschuldigte hingegen für einen
weiteren Vorwurf, welcher ursprünglich Auslöser des
Strafverfahrens gewesen war: Der Angeschuldigte hatte nämlich im
Jahr 2006 in seiner Funktion als Webmaster der Partei einen Artikel des
Freiheitspartei- Politikers Jürg Scherrer mit einer Illustration
untermalt, auf welcher sechs "Schoggiköpfe" abgebildet waren.
Der Gerichtspräsident begründete diesen Freispruch damit,
dass von der Illustration nicht eine ganze Menschengruppe betroffen
war, sondern es sich ausschliesslich um einen bebilderten Ausschnitt
einer Gerichtsverhandlung in Biel mit den daran beteiligten Personen
gehandelt habe.
Lumengo eins auswischen
Vor Gericht stand der Beschuldigte zudem, weil er im Mai letzten Jahres
im Zusammenhang mit dem Besuch von SP-Nationalrats Ricardo Lumengo an
einer Veranstaltung in Langenthal den Politiker als Panini-Bildchen
illustriert und mit dem Text "Lumen-go home" untermalt hatte.
"Es ging darum, Lumengo eins auszuwischen. Dies zeugt zwar auch nicht
von gutem Stil, ist aber nicht eine strafbare rassistische Handlung",
erklärte der Gerichtspräsident. Zwar könnten im
vorliegenden Fall allenfalls Ehrverletzungsdelikte zur Diskussion
stehen, wegen fehlen des Strafantrags sei dies aber nicht zu
prüfen. Auch hier erging deshalb ein Freispruch.
Keine Einsicht gezeigt
Das Strafmass begründete der Strafeinzelrichter mit dem nicht
einsichtigen Verhalten des Beschuldigten. Im Verfahren habe er sich
nicht durch Kooperation ausgezeichnet.
Da der Angeschuldigte mit seinen Äusserungen jedoch erstmals die
Grenze überschritten habe, erachtete der Gerichtspräsident 15
auf 3 Jahre bedingte Tagessätze zu 80 Franken und eine Busse von
400 Franken als angemessen.
Dazu muss der Beschuldigte einen Teil der Verfahrenskosten
übernehmen. Eine Entschädigung von 200 Franken erhielt er
aufgrund der Freisprüche.
Missgefühl bleibt
Fürsprecher Alain Fracheboud, der als Vertreter der
Privatklägerschaft die Interessen der "Association Des Africains"
im Fall von Biel wahrnahm, sprach nach der Urteilsverkündung von
einem Missgefühl. Den Entscheid erachte er aber insgesamt als
vertretbar.
Immerhin sei ein "Nagel eingeschlagen" worden. Ob er das Urteil
weiterzieht, liess er offen. Zum Urteil nicht äussern wollte sich
der Beschuldigte, der vor Gericht nicht anwaltlich vertreten war. Er
verwies darauf, dass die Partei morgen Dienstag an einer Sitzung in
Egerkingen über das weitere Vorgehen entscheiden wird. (el/sda)
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SAUVAGE USTER
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Indymedia 28.6.09
Sauvage in Uster ::
AutorIn : break the silence
rock the park - break the silence
mit einer sauvage im stadtpark uster und anschliessender demo haben wir
die erdrückende stille im zürcher oberland durchbrochen und
ein kleines stück freiraum geschaffen.
Um die 50-70 Leute versammelten sich gestern Abend, Samstag 27.6.09 um
21.00 Uhr beim Stadtpark Uster. Mit Transpi, Soundwagen, Bar und
Spielen haben wir uns den Raum genommen, der uns zusteht, um zu zeigen,
dass es sehr wohl möglich ist, die Ruhe im stillen Zürcher
Oberland zu durchbrechen. Nach sinnlosen Diskussionen mit vermeintlich
verständnisvollen Jugendarbeiterinnen und Hausmeistern wurde
schnell klar, dass sie uns und unsere Anliegen keinen Raum lassen
wollen. Ihre einzige Antwort auf Selbstorganisation und
Kreativität - fernab von Kommerz - ist Repression. Alles, was den
täglichen Trott der Ausbeutung des Menschen durch den Menschen
stört, was nicht kontrolliert, normiert und integriert werden
kann, wird mit Gewalt niedergemacht.
Um 22.30 kam schliesslich unser Freund und Helfer mit süssem
Schäferhund vorbei: Die Polizei. In ihrer autoritären
Beschränktheit sahen sie keine andere Möglichkeit als
sinnlose Gesetze durchzusetzen (auf dem Areal darf mensch sich nach 10
Uhr nicht mehr aufhalten, nur noch vorbeilaufen). Sie befahlen uns,
ruhig und geordnet zu verschwinden.
Als Antwort formierten wir uns um 23.00 mit Transparent, Soundwagen und
Megafon zu einer Demo und zogen durch die laut und kämpferisch
durch die Ustermer Innenstadt. Am Megafon wurden reden gehalten: Sie
politische Elite in Uster (unter anderem auch die Sozialdemokratie)
tolleriert Neo-Nazi Konzerte in unmittelbarer Nähe von sog.
Asylzentren während wir uns nach 15 Minuten in Luft auflösen
sollten. Lautstark forderten wir autonomen Freiraum.
Am Bahnhof beendeten wir die demonstration selbstbestimmt.
BREAK THE SILENCE!
Wir kommen wieder!
Folgende Flugblätter wurden verteilt:
-Break the Silence!
Die Stille durchbrechen!
die ganze woche besteht für uns aus schuften und öden
schulstunden. für wen? für die NORM, für die da oben.
jeden tag früh ins bett, damit wir am nächsten morgen wieder
bereit sind. und dann die ganze scheisse von neuem. für wen?
für die DA OBEN, für die norm!
wo bleibt die zeit, der ort, die möglichkeit um das zu machen, was
WIR wollen? wo können wir das verwirklichen was UNS am herzen
liegt?
am wochenende?
die fahrt nach zureich ins oberflächliche spassparadies bleibt
unausweichlich. überfüllte partys: preise, die einem das
geld, das man unter der woche erschuftet hat, im nu wieder aus den
taschen ziehen. rein kommt oft nur wer DEN pass hat, den der
security-hampelmann am eingang sehen will. ah du kommst aus dem balkan?
nein sorry, es sind schon zu viele leute drin. und wer nicht der NORM
entspricht und nicht 12 schichten MAKE-UP aufgetragen hat oder sonst
irgendwie im style daneben liegt kommt natürlich auch nicht rein.
und wenn du es doch mal hinein geschafft hast, muss schnell etwas
konsumiert werden. entweder angepasst, normiert, konsumorientiert oder
AUSGESCHLOSSEN!
ausserhalb von zureich ist die jugend stets im zentrum........wenn es
darum geht etwas in den langweiligen regionalzeitungen zu berichten.
vandalen hier, sprayer da, drogen, gewalt, alkohol bla bla bla... in
den käffern gibt es NICHTS. zumindest nicht für die jungen.
dort wo sie sich ihren raum selbst nehmen, sei es schlicht ein
schulhof, ein dorfplatz werden überwachungskameras installiert,
werden ihnen polizisten, private "sicherheits"-firmen und
"jugendarbeiter" auf den hals gehetzt.
Und wenn sich eine gemeinde doch mal fortschrittlich gibt, steht da
irgendwo ein schönes "jugendzentrum". bestimmen, was da die jugend
machen soll, tun die jugendarbeiter. eine schöne übung um die
jungen unter kontrolle zu haben, zu reglementieren, zu normieren, sie
zu integrieren in die faule hierarchie des kapitalismus.
wir brauchen EURE spielregeln nicht!
WIR wollen uns selbst unsere alternative kultur schaffen!
WIR wollen selbst über unsere leben bestimmen.
WIR brauchen keine chefs, keine ausbeuter, kein ausbeutersystem!
FUCK THE SYSTEM!
-Break the silence
Liebe Leute
Wir machen heute eine party im stadtpark uster und nehmen uns damit ein
kleines stück freiraum. dies, weil wir keinen bock haben auf hohe
eintrittspreise, aggressive securitys, konsumzwang, sexismus,
ausgrenzung und überwachung, welche uns wochenende für
wochenende begegnen. auch wollen wir ein bisschen lärm machen, um
die erdrückende stille, welche das zürcher oberland
überzieht, zu durchbrechen. und nein, wir haben die polizei nicht
gefragt, die stadt nicht informiert und keine jugendarbeiterInnen, die
uns betreuen. wir können selbst auf uns aufpassen und brauchen
keine autoritäten, welche uns sagen was wir tun und lassen sollen.
wir laden alle ein, vorbeizukommen und ein stück freiraum zu
nehmen, heut hier, morgen überall!
--
1 Inhaltliche Ergänzung
anhang
28.06.2009 23:09
nach der auflösung am bahnhof uster beschlossen ca. 20 leute
welche noch bock auf party hatten mit dem soundwagen in den zug zu
steigen und nach zürich zu fahren und dort weiter zumachen.im zug
hatten wir eine nette auseinandersetzung mit herr kontrollör
betreffend lautstärke.er
versuchte sich stark als
autoritätsperson zu präsentieren,scheiterte aber
kläglich, weil seine versuche die er wohl in seinem
sbb-autoritätskurs gelernt hatte nicht griffen. die reaktionen der
zugpassagiere waren durchwegs positiv.
in zürich angekommen,gings zum oberen letten wo an diesem abend
das wipkinger-openair stattfand.die organsatorinnen und besucherinnen
dieses festes freuten sicht total ab uns weil ihnen die bullen die
musik abgedreht hatten,was sie auch brav einhalten musste.es war ca00.30
wir heizten mit unserer anlage noch etwa bis 2uhr morgen dnb beats in
die menge die fröhlich dazu abshakte. die bullen liessen sich
übrigens nicht mehr blicken.als die autobatterie langsam nachlies
beschlossen wir mit dem sound die langstr. auf dem gehsteig richtung
kalkbreite hochzulaufen und den vogel ins nest zu bringen.die menschen
an der langstr. freuten sich über die nur noch wenigen leute und
den langsam röchelnden soundwagen und man sah praktisch nur
lächelnde gesichter und hörte rufe wie;hey cool,wieso
nöd lüter,etc.
alles in allem ein total geiler abwechslungsreicher abend.
danke an alle die gekommen sind,die orgas und k4!
WIR NEHM DAS WAS UNS GEHÖRT
AutorIn: capra
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SEMPACH
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Tagesanzeiger 29.6.09
Luzern will keine Extremisten mehr an Sempacher Feier
Die Luzerner Regierung will an der Sempacher-Schlacht- Feier keinen
Extremismus mehr tolerieren. Die Rechtsextremen kündigen aber
bereits den nächsten Aufmarsch an.
Von David Schaffner, Sempach
Obwohl die Sempacher-Schlacht-Feier am Samstag relativ ruhig verlaufen
ist, können das Luzerner Städtchen und der Kanton nicht damit
rechnen, dass so schnell Ruhe um die symbolträchtige Gedenkfeier
einkehrt. Die Rechtsextremen haben nur wenige Stunden nach der
diesjährigen Feier angekündigt, trotz des massiven
Polizeiaufgebots auch im nächsten Jahr wieder aufmarschieren zu
wollen. Den Jungsozialisten ist dies bereits heute ein Dorn im Auge:
"Wenn Luzern nichts dagegen unternimmt, werden wir auch 2010 eine
Gegendemonstration durchführen", sagte der Luzerner
Juso-Grossstadtrat David Roth auf Anfrage.
Am Samstag haben die Luzerner Behörden toleriert, dass die rund
260 Rechtsextremen ohne Bewilligung einen Umzug vom Städtchen
Sempach zum Schlachtfeld von 1386 durchführten und dort einen
Kranz niederlegten. Die offizielle Festgemeinde hatte auf die
traditionelle Route wegen des schlechten Wetters zum ersten Mal seit
Jahrzehnten verzichtet und die Feier in die Kirche verlegt. "Streng
genommen hätten die Rechtsextremen deshalb keinen Umzug
veranstalten dürfen", räumt der Luzerner Regierungssprecher
Urs Hangartner ein. "Weil wir einen Zusammenstoss zwischen den
Rechtsextremen und der Juso unbedingt verhindern wollten, haben wir die
Rechtsextremen gewähren lassen." Im Sinne einer Deeskalation der
angespannten Situation im Städtchen Sempach sei dies die beste
Lösung gewesen.
Neues Konzept bis im Februar
Nicht einverstanden mit dieser Rechtfertigung ist David Roth. "Die
Luzerner Polizei hat eine illegale Demonstration von Rechtsextremen
grundlos toleriert", kritisiert er. Roth fordert den Kanton auf,
Ermittlungen gegen die Rechtsextremen aufzunehmen. "Eine unbewilligte
Kundgebung ist ein Offizialdelikt und muss von den Behörden daher
zwingend geahndet werden." Vier Personen aus dem Umfeld der Partei
National Orientierter Schweizer (Pnos) hatte die Luzerner Polizei wegen
Verstössen gegen das Waffengesetz am Samstag verzeigt.
Regierungssprecher Hangartner zeigte sich gestern sehr unzufrieden mit
der zunehmenden Politisierung der Schlachtfeier: "Wir haben für
den Anlass vom Samstag eine Lösung gefunden, die für
künftige Feiern nicht mehr taugt", betont er. Die Luzerner
Regierung wolle die Feier überdenken und bis spätestens im
nächsten Februar ein neues Konzept vorlegen.
"Der Kern der Feier ist das Versprechen der Regierung, jedes Jahr der
Toten zu gedenken", erklärt Hangartner. "Wie wir dies konkret
machen, ist offen." Künftig soll es an der Feier keinen Platz mehr
geben für politische Extreme. Ob sich die Rechtsextremen durch ein
neues Konzept davon abhalten lassen, in Sempach aufzutreten, muss sich
allerdings erst noch weisen. Einerseits haben sie den Aufmarsch
für 2010 bereits angekündigt. Andererseits betrachten sie die
Schlachtfeier als ihren wichtigsten Auftritt, seit sie wegen der
Zutrittskontrollen am 1. August nicht mehr an der Bundesfeier auf dem
Rütli auftreten können. Überdies hat der Sempacher
Stadtpräsident Franz Schwegler am Samstag betont, dass er den
Umzug zum Schlachtfeld in den nächsten Jahren wieder
durchführen wolle.
Juso-Chef nicht in Sempach
Während sich die Rechtsextremen am Samstag auf ihrem
Demonstrationsumzug ohne Bewilligung befanden, kesselten die Polizisten
unterhalb Sempachs die rund 100 Juso-Mitglieder und jugendlichen
Linksextremen ein, die für ihre Kundgebung gegen den
Rechtsextremismus eine Bewilligung erhalten hatten. Einige der Linken
hielten sich allerdings nicht an das Vermummungsverbot.
Nicht dabei war übrigens der Schweizer Juso-Präsident
Cédric Wermuth. Er hatte das Gesuch für die Kundgebung
eingereicht und in den Medien während Wochen zur Zivilcourage
gegen die Rechtsextremen aufgerufen. Wegen der gleichzeitig
stattfindenden Delegiertenversammlung der Mutterpartei SP sei Wermuth
verhindert gewesen, hiess es. Seinen Worten hat er keine Taten folgen
lassen.
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NLZ 29.6.09
Schlachtfeier Sempach
Öffentlichkeit in Frage gestellt
lm. Die Schlachtfeier von Sempach wird überdacht: Es soll
geprüft werden, ob die Feier auch in Zukunft öffentlich ist,
sagte gestern Urs Hangartner, Informationschef des Kantons Luzern. Die
Kommission, die für die Organisation der Feier zuständig ist,
prüft, ob die Gedenkfeier im nächsten Jahr öffentlich
bleibt. Der Sempacher Stadtpräsident Franz Schwegler setzt sich
dafür ein, dass die Feier weiterhin öffentlich bleibt
in welcher Form sie durchgeführt werde, sei aber noch offen.
Schwegler schlägt vor, mit beiden Seiten Kontakt aufzunehmen und
Gespräche zu führen.
900 Leute waren dabei
Die Juso goutiert den Vorschlag Schweglers gar nicht. Es gehe nicht an,
mit den Rechtsextremen zu verhandeln, sagte David Roth von der Juso.
An der Schlachtfeier hatten rund 200 Rechtsextreme teilgenommen,
ausserdem demonstrierten 100 Juso-Leute. Zudem nahmen weitere rund 600
Besucher an der Schlachtjahrzeit teil.
Seite 29, Kommentar 5. Spalte
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Bleibt Gedenkfeier öffentlich?
Ein Grossaufmarsch von politischen Gruppierungen das soll im
nächsten Jahr nicht wieder passieren. Jetzt wird auch über
die Öffentlichkeit der Feier diskutiert.
Von Luzia Mattmann
Um die 300 Politaktivisten, ein massives Polizeiaufgebot und ein
abgeriegeltes Städtchen: So präsentierte sich die
Schlachtjahrzeit am letzten Samstag. Und so solle es nicht weitergehen,
sagt Urs Hangartner, Informationschef des Kantons Luzern. "Ich kann
David Roth von der Juso verstehen auch uns gefällt es nicht, wenn
an der Schlachtjahrzeit 200 Glatzen umherlaufen. Aber die Feier ist
öffentlich, deshalb konnten wir bisher nichts dagegen tun." Sehr
bald vielleicht schon.
"Wir werden uns sicher überlegen müssen, ob die Feier auch in
Zukunft öffentlich bleibt." Darüber entscheidet die
Kommission, die die Feier organisiert. In irgendeiner Form wird die
Schlachtjahrzeit in jedem Fall durchgeführt. Das Gelübde, der
Gefallenen der Schlacht zu gedenken, hat die Luzerner Regierung nach
der Schlacht, vor 623 Jahren abgelegt.
Altes Konzept
"Das Konzept der Feier stammt aus dem Jahr 1986. Bis im letzten Jahr
hat es "verhebt", aber jetzt müssen wir definitiv über die
Bücher", sagt Hangartner. Zwar sei das Konzept im Laufe der Zeit
stetig verschlankt worden aber auf die starke Präsenz von
politischen Meinungsvertretern ist es nicht ausgerichtet. "Man redet
jetzt nur noch über die politische Polarisierung der Schlacht und
nicht mehr über den Inhalt das kann es nicht sein." Die
Kommission unter dem Vorsitz von Staatsschreiber Markus Hodel soll bis
Ende Jahr zuhanden der Regierung ein Konzept für die nächste
Schlachtfeier ausarbeiten. Bis Anfang nächsten Jahres soll klar
sein, welche Form die Schlachtfeier 2010 annimmt.
Beim Sempacher Stadtpräsidenten Franz Schwegler kommt die Idee,
die Feier nicht mehr öffentlich zu machen, schlecht an. "Die
Schlachtjahrzeit soll öffentlich bleiben. In welcher Form, muss
diskutiert werden." Sein Fazit der diesjährigen Gedenkfeier
fällt relativ positiv aus. "Wir hatten eine sehr gehaltvolle,
respektvolle und schöne Feier in der Kirche." Man hoffe, dass das
Polizeiaufgebot im nächsten Jahr nicht mehr so gross sein
müsse. "Dafür schlage ich vor, mit beiden Seiten
Gespräche zu führen." Wer von der rechten Seite
Ansprechpartner sei, wisse er noch nicht.
David Roth von der Juso kann dies nicht nachvollziehen. "Man kann doch
nicht mit Rechtsextremen den Dialog suchen man muss sie nur
ausladen." Der Zugang zur Feier solle nur noch für Leute mit einer
Einladung möglich sein, schlägt er vor etwa für
Schulklassen oder die Sempacher.
Die Partei National Orientierter Schweizer (Pnos) kündigt in einer
Medienmitteilung ihr Kommen an der nächsten Schlachtjahrzeit an.
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Kommentar
Wie überlebt die Totenfeier?
Hier 200 Glatzen. Dort die Gegendemo junger Sozialdemokraten. Dieses
Gesinnungsschaulaufen hat die Schlachtjahrzeit in Sempach in Geiselhaft
genommen. Die Extreme bestimmen den Fokus des öffentlichen
Interesses: Wie viele Rechte? Wie viele Linke? Wie viele Waffen? Wie
viel Polizei?
Dass es dazu gekommen ist, hat zwei Gründe. Einen unmittelbaren:
Seit die Bundesfeier auf dem Rütli zur Alpenfestung ausgebaut
wurde, suchen sich politische Provokateure leichter erreichbare
Plattformen. Und einen historischen: Die Feier der Schlachtjahrzeit war
immer auch ein Gefäss, das mit verschiedenen Inhalten gefüllt
wurde ursprünglich ein schlichtes Totengedächtnis, im
19. Jahrhundert kam das Patriotische hinzu, im 20. Jahrhundert schien
Winkelried ein passendes Bild für opferbereiten Wehrwillen.
Muss man demnach auch die aktuelle Vereinnahmung durch politische
Gruppen hinnehmen? Nein. Die Schlachtjahrzeit geht auf ein
Behördengelöbnis zurück und drückt den Willen aus,
sich auf die Bedeutung der Schlacht für die Entwicklung des
Kantons Luzern zu besinnen. Ein Publikumsmagnet ist diese Art der
Identitätspflege nicht. 600 Personen zog die Feier heuer an,
Rechtsextreme exklusive. Am selben Wochenende wohnten 100 000 Personen
dem Luzerner Fest bei, 55 000 dem Zentralschweizer Jodlerfest. So viel
zur zeitgenössischen "Identität".
Man kann also getrost verzichten auf den Aufruf, in Sempach einen
"Massenaufmarsch" zu inszenieren gegen rechts und links; ein solcher
Protestmarsch gegen Extremisten würde die Feier sich selbst nur
weiter entfremden. Man kann auch verzichten auf ein zweites Rütli,
eine zur Groteske hochgerüstete "öffentliche" Feier mit
schriftlichem Anmeldeverfahren, Ticketsystem, Zugangskontrolle. Man
kann mit einer stillen Totenmesse an einem ruhigen Ort das historische
Versprechen einlösen; ohne Aufsehen suchenden Mitläufern eine
Bühne zu bieten.
Andreas Töns
andreas.toens@neue-lz.ch
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NZZ 29.6.09
Keine Zwischenfälle an der Schlachtfeier in Sempach
Mehrere Rechtsextreme verzeigt
Sempach, 27. Juni. (sda) Die 623. Gedenkfeier zur Schlacht
bei Sempach ist am Samstag ohne Zwischenfälle verlaufen, wie die
Behörden meldeten. Erneut marschierten rund 200 Rechtsextreme in
Sempach auf. Gegen 100 junge Linke demonstrierten gegen deren
Anwesenheit. Im Gegensatz zu anderen Jahren fand der Festakt in der
Kirche und nicht beim Schlachtfeld statt. Staatsschreiber Markus Hodel
begründete den Entscheid mit der regnerischen Witterung. Es sei
kein politischer Entscheid gewesen. Hodel verhehlte nicht, dass er
über das schlechte Wetter und die Verlegung in die Kirche nicht
unglücklich war. Für die Polizei ist die Situation in der
Sempacher Altstadt leichter zu kontrollieren als auf dem weiten
Gelände des Schlachtfeldes. Sempachs Stadtpräsident Franz
Schwegler glaubt nicht, dass es eine Lösung wäre, aus
Sicherheitsgründen die Feier immer in der Kirche
durchzuführen. Der Gang zum Schlachtfeld gehöre dazu, sagte
er.
Die Rechtsextremen hielten sich während des Festaktes vor
der Kirche auf. Danach begaben sie sich zum Schlachtfeld. Dort pflegen
sie jeweils eine eigene Feier durchzuführen. Vier Personen aus dem
Umfeld der federführenden Partei national orientierter Schweizer
(Pnos) wurden von der Polizei wegen Verstössen gegen das
Waffengesetz verzeigt. Gegen die Anwesenheit der Neonazis führten
die Jungsozialisten (Juso) vor dem Anlass ausserhalb der abgeriegelten
Altstadt eine bewilligte Kundgebung durch mit dem Motto "Mit
Zivilcourage gegen den braunen Sumpf". Sie warfen den Behörden
vor, die Neonazis zu dulden und mit diesen "Hand in Hand" zu
marschieren.
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20min.ch 28.6.09
Sempach LU
Wegen Schlachtfeier-Demo: Juso droht ein Nachspiel
von Markus Fehlmann
Vermummte Demonstranten und böse Worte gegen die Regierung: Der
Verein Pro Luzern will, dass die Juso für ihre Demo an der
Schlachtfeier bestraft werden.
Trotz der friedlichen Schlachtfeier (siehe Box) müssen die
Luzerner Jungsozialisten mit Ungemach rechnen. Grund: Bei ihrer
Gegendemo kam es laut der Vereinigung Pro Luzern zu "beleidigenden und
primitiven Aussagen" gegen die Luzerner Regierung. So habe etwa der
Luzerner Juso-Grossstadtrat David Roth dem Regierungsrat vorgeworfen,
mit "den Nazis" zusammenzuarbeiten. "Das ist eine ungeheure
Verunglimpfung unserer Regierung", wettert Pirmin Müller von Pro
Luzern. Was ihn weiter nervt: Ein Teil der Demonstranten verstiess
gegen das geltende Vermummungsverbot. Die Vereinigung verlangt deshalb
in einem Brief an den Regierungsrat, dass die Juso zur Rechenschaft
gezogen werden. Müller konkretisiert: "Die Partei soll sich an den
Polizeikosten beteiligen."
David Roth von den Juso nimmt die Forderung gelassen. Gegenüber 20
Minuten bekräftigte er gestern seinen Vorwurf: "Der Regierungsrat
hat den Rechtsextremen einen unbewilligten Marsch zum Schlachtfeld
ermöglicht." Zu den vermummten Teilnehmern sagt er: "Wir haben die
vereinzelten Personen auf das Vermummungsverbot aufmerksam gemacht.
Mehr können wir nicht tun." Regierungsratspräsident Max
Pfister war für eine Stellungnahme nicht erreichbar.
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Info-Box
200 Rechtsextreme kamen
An der 623. Gedenkfeier zur Schlacht bei Sempach sind am Samstag erneut
rund 200 Rechtsextreme aufmarschiert. Dieses Jahr waren auch gegen
hundert Linke vor Ort, die gegen die Neonazis demonstrierten. Die Feier
verlief laut dem Kanton dennoch ohne Probleme. Wegen des regnerischen
Wetters fand der Festakt in der Kirche und nicht beim Schlachtfeld
statt. Gemäss Staatsschreiber Markus Hodel war dies kein
politischer Entscheid.
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NZZ am Sonntag 28.6.09
Ruhige Gedenkfeier in Sempach
Die 623. Gedenkfeier der Schlacht bei Sempach ist am Samstag ohne
grosse Zwischenfälle abgehalten worden. Nach der Feier hat die
Polizei Kontrollen bei den Teilnehmern der Kundgebung der
Jungsozialisten (Juso) durchgeführt, um Personen zu
identifizieren, die gegen das Vermummungsverbot verstossen haben. Vier
Personen aus dem Umfeld der Pnos wurden wegen Verstössen gegen das
Waffengesetz verzeigt. Zum ruhigen Verlauf beigetragen haben das grosse
Polizeiaufgebot und der erstmalige Fest-Ablauf mit der verkürzten
Schlechtwetter-Variante. Der traditionelle Festzug pilgerte nach dem
Gottesdienst nicht zur Kapelle, wo 1386 die Schlacht geschlagen worden
war, sondern man traf sich in der stadtnahen Festhalle am See. Im
Vorfeld der Feier waren Konfrontationen befürchtet worden. Dies
nachdem die Juso Luzern und andere linke Gruppierungen der Luzerner
Regierung vorgeworfen hatten, sie "paktiere mit Neonazis" und toleriere
in Sempach den "grössten Schweizer Neonazi-Marsch". Schliesslich
bewilligte der Stadtrat eine Platzdemonstration der linken
Gruppierungen bei einem Schulhaus ausserhalb der Altstadt.
Wie in den letzten Jahren nahmen erneut rund 200 Anhänger der
rechten Szene an der Feier teil. Der Sempacher Stadtpräsident
Franz Schwegler sagt, die Strategie sei bis anhin gewesen, "die Rechten
im Umzug einfach zu ignorieren". Dies gelang ab 2006 immer weniger,
nachdem der Zugang zur Rütlifeier streng kontrolliert worden und
die rechte Szene nach Sempach ausgewichen war.
Roland Stirnimann
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Zentralschweiz am Sonntag 28.6.09
Schlachtfeier
Sempacher haben genug
Die 623. Schlachtfeier stand im Schatten politischer Gruppen. Die
Polizei hatte die Situation unter Kontrolle doch dies hatte seinen
Preis.
Von Tobias Lang und Barbara Inglin
Sempach glich gestern Morgen einer Festung: Der Autobahnzubringer war
gesperrt, die Eingänge ins Städtli waren mit Gitterwagen
blockiert, unzählige Polizisten waren postiert. "Es ist
deprimierend, was aus der Schlachtfeier geworden ist", sagt Walter
Emmenegger aus Neuenkirch. Der 60-Jährige hat die Sempacher
Schlachtjahrzeit in den letzten Jahren regelmässig und gerne
besucht. Doch dieses Jahr bleibt er nicht lange. "Das ist ja lachhaft
mit dem ganzen Polizeiaufgebot. Das ist schade", sagt er und sucht das
Weite. Auch Marijan Zatko aus Sempach fühlt sich unwohl: "Es ist
beängstigend, was hier abgeht", so der 43-Jährige.
Linksaktivisten eingekesselt
Das riesige Polizeiaufgebot hat sein Ziel erreicht. Es verhinderte,
dass Linksaktivisten, die auf dem Schulhausplatz vor dem Luzernertor
eine bewilligte Kundgebung abhielten, mit Rechtsextremen
zusammenstiessen, die die offizielle Feier (siehe Kasten) besuchten. 80
bis 100 mehrheitlich junge Leute folgten dem Aufruf der Juso und
setzten laut Mitorganisator David Roth mit ihrer Kundgebung ein Zeichen
"gegen die tolerierte Präsenz der Neonazis". Auf dem Rückweg
zum Bahnhof wurden die Demonstranten von der Polizei eingekesselt.
"Dies, weil wir einige wenige Personen identifizieren wollten, die
gegen das Vermummungsverbot verstossen haben", sagt Urs Hangartner,
Informationschef des Kantons Luzern. Nach zirka 30 Minuten liess die
Polizei die Demonstranten ziehen. Die rund 200 Rechtsextremen
verliessen die offizielle Feier nach der Begrüssung. Statt in die
Kirche marschierten sie Richtung Schlachtkapelle, wo sie einen Kranz
niederlegten. Vier Rechtsextreme wurden wegen Verstössen gegen das
Waffengesetz verzeigt.
Verpolitisierung unerwünscht
Obwohl die Polizei die Situation gestern unter Kontrolle hatte, bleibt
ein fahler Beigeschmack. Den Organisatoren ist die Verpolitisierung der
Feier, die das Sicherheitsdispositiv nötig macht, ein Dorn im
Auge. "Der Anlass ist nicht für politische Werbung gedacht. Wer
solche Ziele verfolgt, ist hier falsch", sagt der Luzerner
Regierungspräsident Max Pfister. Sempachs Stadtpräsident
Franz Schwegler sieht dies genau gleich: "Politische Gruppierungen
sollen die Feier nicht instrumentalisieren oder gar missbrauchen. Diese
Leute sind hier nicht willkommen." Der Applaus der Zuhörer zeigt:
Auch sie haben genug vom politischen Rummel um ihre Schlachtfeier.
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Gedenkanlass
"Sehr feierlich in der Kirche"
Ein Ritter stülpt sich auf dem Parkplatz noch schnell Kettenhemd
und Helm über. Dann marschiert er los Richtung Altstadt Sempach.
In der Stadt wimmelt es bereits von Herolden und Trachtenfrauen,
Hellebarden, Speeren und bunten Rüstungen.
"Das habe ich noch nie erlebt"
Doch das Wetter spielte nicht mit in Sempach. Die Gedenkfeier zur
historischen Schlacht vom 9. Juli 1386 musste kurzfristig in die
Pfarrkirche Sempach verlegt werden. "Das habe ich noch nie erlebt,
normalerweise ist der Gedenktag ein Schönwettertag", sagt
Stadtpräsident Franz Schwegler. "Aber der Anlass in der Kirche war
sehr feierlich, fast so schön wie jeweils auf dem Schlachtfeld."
Schwegler führte durch die Feier, Regierungspräsident Max
Pfister hielt eine Kurzansprache. Für die Festansprache konnte
Nationalratspräsidentin Chiara Simoneschi-Cortesi gewonnen werden.
"Es ist eine grosse Ehre für mich, als erste Tessiner Frau hier zu
Ihnen zu sprechen", sagte sie. Und: "Es ist mir ein Anliegen, dass mein
Auftritt hier in Sempach ein Symbol für die Willensnation Schweiz
ist." Die traditionelle Kranzniederlegung durch den Luzerner kantonalen
Unteroffiziersverband vor dem Winkelrieddenkmal wurde ebenfalls in die
Kirche, vor den Altar, verlegt.
Verkürzter Umzug
Nach der Gedenkfeier zog der Festzug unter Nieselregen direkt zu
Umtrunk und Imbiss in die Festhalle am See.
Barbara Inglin
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Sonntagsblick 28.6.09
Rechtsradikale mit Eskorte
Jahrestag
Der offizielle Umzug in Sempach wurde abgesagt. Nur Neonazis
marschierten zum Schlachtfeld.
Wegen einer Regenfront, die bedrohlich näherzog, sagten die
Organisatoren den für Samstag geplanten offiziellen Umzug in
Sempach LU ab. Sie verlegten die Feier zum Jahrestag der Schlacht vom
9. Juli 1386 in die Kirche.
Rund 200 Rechtsextreme blieben während der Feier vor der Kirche.
Dann marschierten sie zum Schlachtfeld. Auf dem mehr als zwei Kilometer
langen Weg über die eigens für sie gesperrte Strasse wurden
sie von Polizeikräften eskortiert. Leute mit Kameras wurden von
den Neonazis angeherrscht, das Fotografieren zu unterlassen. Reporter,
die sich auf Diskussionen einliessen, ermahnte ein Polizeioffizier:
"Bitte unterlassen Sie jede Provokation. Bis jetzt haben wir Ruhe und
Ordnung bewahren können!"
Vier Teilnehmer aus dem Umfeld der federführenden Partei National
Orientierter Schweizer erhielten Anzeigen wegen Verstössen gegen
das Waffengesetz.
In der Stadt Sempach demonstrierten derweil Jungsozialisten gegen die
Neonazis. Auf ihrem bewilligten Umzug zum Bahnhof wurden die rund 100
linken Demonstranten von der Polizei eingekesselt. Sie waren rund 20
Minuten lang blockiert. Zur Begründung verwies die Polizei darauf,
dass sich Vermummte unter den Demonstranten befänden."
Niklaus Wächter
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DATENSCHUTZ
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20min.ch 29.6.09
Jahresbericht des Datenschützers
Facebook als Daten-Quelle für Geheimdienste
Der eidgenössische Datenschutz- und
Öffentlichkeitsbeauftragte Hanspeter Thür befasst sich
zunehmend mit dem Persönlichkeitsschutz im Internet. Besonders
soziale Netzwerke wie Facebook bergen Gefahren, da sie zu Daten-Quellen
für Firmen und Geheimdiensten werden. Wenig genutzt werden die
Möglichkeiten, die das Öffentlichkeitsgesetz eröffnet.
Heute spiele sich ein beträchtlicher Teil des Lebens im Internet
ab, schreibt Thür in seinem am Montag veröffentlichten
Jahresbericht. Das Internet sei ein weltweit zugängliches Medium,
das kein Vergessen kenne.
Gefahren des Facebooks
Facebook und andere Soziale Netzwerke würden immer beliebter,
schreibt Thür. Vor allem die junge Generation finde es "cool", auf
diesem Wege "Freunde" zu gewinnen, sich über gemeinsame Interessen
auszutauschen und dabei auch sehr Persönliches preiszugeben.
Inzwischen sei klar geworden, dass sehr viele Akteure - vom Arbeitgeber
bis zu den Geheimdiensten - diese immer üppiger sprudelnde
Informationsquelle für ihre Zwecke nutzten, stellt Thür fest.
Die Verbreitung dieser Netzwerke sei nicht aufzuhalten.
Für den Datenschutz gehe es darum, Fehlentwicklungen rechtzeitig
zu erkennen und zu handeln, schreibt Thür. Vorerst propagiert er
deshalb auf seiner Webseite Verhaltensanweisungen, die einen
gefahrlosen Umgang mit diesen neuen Möglichkeiten der
Kommunikation fördern.
Elektronische Patientendossiers kommen
Ein weiteres Problem sehen Thür und seine Mitarbeitenden bei den
E-Health-Projekten. Es sei nur noch eine Frage der Zeit, bis das
elektronische Patientendossier Realität sein werde. Auf diesem
Wege seien noch zahlreiche Probleme mit dem Datenschutz zu lösen.
Der Datenschutzbeauftragte will diese Projekte eng begleiten. Auf die
Bürgerinnen und Bürger kämen grosse Gefahren zu, wenn
der Schutz der Privatsphäre nicht gebührend
berücksichtigt werde. Das elektronische Patientendossier
müsse ein Verbesserung des Schutzes der Krankenakte im Vergleich
zum heutigen Papierdossier bringen.
Bescheidene Nachfrage wegen Öffentlichkeitsprinzip
Thür ist auch zuständig für die Umsetzung des seit drei
Jahren in Kraft stehenden Öffentlichkeitsprinzips. Dieses gibt
jeder Person das Recht, Einsicht in amtliche Dokumente der
Bundesbehörden zu nehmen. Die Nachfrage sei mit 565 Gesuchen in
den ersten 30 Monaten "bescheiden" geblieben, schreibt Thür.
Bemerkenswert sei, dass der Zugang bei 44 Prozent aller registrierten
Gesuche von der Verwaltung ganz oder teilweise verweigert wurde. Nur 28
Prozent der abgewiesenen Gesuchsteller gelangten mit einem
Schlichtungsbegehren an den Öffentlichkeitsbeauftragten.
Thür hat eine externe Evaluation des Bundesgesetzes über das
Öffentlichkeitsprinzip in der Verwaltung (BGÖ) in Auftrag
gegeben. Das Evaluationsteam attestiert den Behörden eine hohe
Qualität bei der Bearbeitung der Schlichtungsgesuche. Es
bemängelt zu lange Verfahren. Das neue Gesetz sei zudem noch zu
wenig bekannt.
Quelle: SDA/ATS
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Info-Box
Internet-Fahndungen
Internet-Fahndungen sollte ein Untersuchungsrichter anordnen, fordert
der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür im
Interview mit 20 Minuten Online. Dadurch soll verhindert werden, dass
die Polizei beispielsweise nach Fussballspielen Bilder von Personen
veröffentlicht, die nur wegen Landfriedensbruchs gesucht werden.
Denn für Thür stellt eine Internet-Fahndung einen
vergleichbar grossen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte dar wie
eine Telefonüberwachung oder die Kontrolle des Briefverkehrs.
(mdr)
--
Interview mit dem Datenschutzbeauftragten
"Ein Richter sollte Internet-Fahndung anordnen"
von Lukas Mäder
Wenn man den Tätern ein Gesicht geben kann, wirke das
präventiv, glaubt der Eidgenössische Datenschützer
Hanspeter Thür. Trotzdem darf die Polizei nicht wegen jeder
Bagatelle Personen mit Internet-Fahndung suchen. Im Interview mit 20
Minuten Online verlangt Thür, dass solche Fahndungen ein Richter
anordnen muss.
Die Fahndung mit Bildern oder Videos auf dem Internet ist populär
geworden. Sind die Hemmungen gefallen?
Hanspeter Thür: Nein, man hat stets jede Technologie verwendet,
die sich zu einem bestimmten Zeitpunkt als tauglich für die
Strafverfolgung erwiesen hat. Der heikle Punkt bei der
Internet-Fahndung ist, dass die Bilder nicht verschwinden. Deshalb darf
man nicht für jede Bagatelle mit dem Internet fahnden. Es muss
sich um gravierende Vorkommnisse handeln, deren Aufklärung in
einem gewissen öffentlichen Interesse liegen. Wenn man den
Tätern ein Gesicht geben kann, wirkt das auch präventiv.
Sie sagen, den Tätern ein Gesicht geben. Das geht in Richtung
Internet-Pranger.
Wenn man nach jemandem fahndet, muss man ihm in der Öffentlichkeit
zwangsläufig ein Gesicht geben. Bei der Fahndung geht es darum,
den Täter zu fassen. Ist das passiert, muss das Bild wieder vom
Internet entfernt werden, weil der Zweck erfüllt ist. Der Pranger
verfolgt ein anderes Ziel: Er will einen bereits bekannten
Straftäter bestrafen, indem man ihn öffentlich zur Schau
stellt. Die Internet-Fahndung halte ich unter sehr einschränkenden
Bedingungen für vertretbar.
Welches sind die Einschränkungen?
Die Massnahme muss verhältnismässig sein. Es muss
berücksichtigt werden, dass das Internet nicht vergisst. Deshalb
muss ein erhebliches öffentliches Interesse an der Aufklärung
des Delikts vorhanden sein. Nicht jeder Diebstahl verdient die
Aufmerksamkeit einer Internet-Fahndung. Der Hooliganismus bei
Fussballspielen ist ein ernsthaftes Problem. Es kommt immer wieder zu
schwerwiegenden Störungen der öffentlichen Ordnung. Beispiele
aus dem Ausland zeigen, dass es zu gravierenden Vorfällen, bei
denen es Tote und Schwerverletzte gab, kommen kann.
Ist es für Sie als Datenschützer ein Problem, dass es keine
klaren Richtlinien gibt, in welchen Fällen Internet-Fahndungen
erlaubt sind?
Wir sagen, es müssen schwere Delikte sein. Damit hat man bereits
einen gewissen Rahmen gesetzt.
Aber noch keinen juristischen Rahmen.
Doch. Es muss sich um Delikte gegen Leib und Leben und schwere
Sachbeschädigungen handeln. Und nicht um Bagatellen, die nur mit
Haft oder Busse bestraft werden.
Ist das bei Verurteilungen im Zusammenhang mit Hooliganismus der Fall?
Dort ist der Tatbestand häufig nur Landfriedensbruch.
Das ist richtig. Deshalb darf nicht jede harmlose Aktion im Rahmen
einer Fussballveranstaltung ins Netz gestellt werden. Eine Fahndung
wegen Landfriedensbruch wäre unverhältnismässig. Wer
aber Leuchtraketen ins Publikum wirft, nimmt schwere
Körperverletzungen in Kauf. Solche Leute verdienen keine Schonung.
Sie machen damit aber eine Ausnahme von der Regel, dass es schwere
Straftaten sein müssen. Allein die Möglichkeit, dass es in
Zukunft zu Schwerverletzten oder gar Toten kommen könnte reicht
zur Fahndung.
Was im Einzelfall als Delikt nachgewiesen werden kann, ist nur ein
Aspekt. Für mich ist entscheidend, dass die Gewaltbereitschaft in
Sportstadien latent geeignet ist, Leben zu gefährden. Auch wenn es
im Einzelfall nicht bis zu diesem Punkt gekommen ist, muss
berücksichtigt werden, dass eine Gewaltspirale in Gang gesetzt
wird, die Leib und Leben einer grösseren Zahl von Personen
potentiell gefährdet und auch schon gefährdet hat. Deshalb
hat die Gesellschaft einen Anspruch, dass die Behörden mit
Härte und Klarheit gegen Hooliganismus antreten.
Bei einer Internet-Fahndungen müssen die herkömmlichen
Fahndungsmethoden ausgeschöpft sein. Die Berner Polizei hat im Mai
bereits eine Woche nach dem Cup-Final Bilder von Krawallanten online
gestellt. Sagt sich da die Polizei nicht einfach: Warum sollen wir
einen grossen Aufwand betreiben, wenn es mit dem Internet viel
einfacher geht?
Ich würde diesen Faktor nicht über eine Zeitdauer definieren.
Die Häufigkeit dieser Vorfälle, die sich praktisch im
Wochenrhythmus wiederholen, und die grosse Zahl von Beteiligten, die
man in dieser kurzen Zeit nicht ermitteln kann, rechtfertigen unter
Umständen die Internet-Fahndung. Noch einmal: Es dürfen aber
nur Personen auf diesem Weg verfolgt werden, die erkennbar in
Handlungen verwickelt sind, die diesen Gefährdungstatbestand
erfüllen.
Das Video von einer Schlägerei in Kreuzlingen hat die Polizei
ebenfalls bereits nach einer Woche veröffentlicht. Bei dieser
Dauer kann man sich fragen, ob die Polizei überhaupt einen
Zeugenaufruf ohne Bild gemacht hat.
Ich gehe davon aus, dass herkömmliche Zeugenaufrufe gemacht
wurden, sich aber niemand gemeldet hat. Wenn sich niemand meldet, weil
niemand dort war, dann ist die Chance praktisch gleich Null, die
Personen auf herkömmliche Weise zu ermitteln. In Kreuzlingen ging
es zudem um einen schweren Angriff auf die körperliche
Integrität einer Person. Im Übrigen hat dort ein
Untersuchungsrichter dieses Vorgehen bewilligt.
Braucht es eine gesetzliche Regelungen, wann Internet-Fahndungen
erlaubt sind?
Für Internet-Fahndungen sollte eine richterliche Anordnung
verlangt werden, wie dies auch bei der Anordnung einer
Telefonüberwachung oder der Kontrolle des Briefverkehrs
erforderlich ist. Es handelt sich um einen Eingriff in die
Privatsphäre, den man nur unter bestimmten Voraussetzungen dulden
muss.
Die Fotos dienen aber nicht nur zur Fahndung. Der "Tages-Anzeiger"
beispielsweise hat nicht-anonymisierte Bilder der drei Schläger
von Kreuzlingen gezeigt, lange nachdem sie gefasst wurden.
Das ist ein Problem. Der Fahndungszweck ist das eine. Leute an den
Pranger zu stellen, die identifiziert sind, ist etwas völlig
anderes. Da habe ich eine klare Haltung: Der Pranger ist kein Konzept,
das in unserer Rechtsordnung Platz greifen sollte.
Wie könnte man gegen den Missbrauch vorgehen? Müsste die
Polizei mit rechtlichen Schritten drohen, weil sie das Bild nur
für Fahndungszwecke herausgegeben hat?
Die Betroffenen müssen sich wehren. Es gibt einen
Persönlichkeitsschutz, der verfassungsmässig und gesetzlich
klar definiert ist. Wenn Bilder ohne die Einwilligung der betroffenen
Personen und ohne übergeordnetes Interesse publiziert werden, so
ist das aus meiner Sicht gesetzeswidrig.
Die Betroffenen kämen mit einer Klage durch?
Ja. Die Publikation von Fahndungsbildern muss eine
verhältnismässige und zweckmässige Massnahme sein. Aber
wenn der Zweck schon erreicht ist, ist die Publikation in der Regel
nicht mehr gerechtfertigt.
Einen eigentlichen Pranger für Raser verlangen Parlamentarier in
Bern. Ist es datenschützerisch zulässig, wenn von
verurteilten Rasern Name, Adresse und Nationalität
veröffentlicht werden?
Für diese Forderung habe ich überhaupt kein Verständnis.
Warum sollen ausgerechnet Raser an den Pranger gestellt werden?
Selbstverständlich gibt es Beispiele, wo Raser mit ihrem sinnlosen
Verhalten Leute umgebracht haben. Aber auch wer betrunken
herumfährt, gefährdet Leben. Überhaupt müsste vor
diesem Hintergrund das ganze Strafrecht neu geschrieben werden. Ich
bezweifle auch die Zweckmässigkeit dieser Massnahme, weil
ausgerechnet Raser selber im Internet mit ihren Untaten renommieren und
deswegen sogar gefasst werden konnten. Der Eintrag im Raserregister
würde gleichsam zur Trophäe.
Haben Sie auch grundsätzliche Bedenken gegenüber dem Pranger?
Der Pranger ist eine mittelalterliche Konzeption. Unser Strafrecht
basiert auf der Überzeugung, dass ein verurteilter Straftäter
wieder Teil der Gesellschaft werden soll, wenn er seine Strafe
verbüsst hat und nicht rückfällig wird. Stellt man Leute
an den Pranger, drängt man sie schon bei der ersten Straftat an
den Rand der Gesellschaft. Und wer nichts mehr zu verlieren hat,
strengt sich auch nicht mehr an, in die Gesellschaft
zurückzufinden.
Befürworter des Raser-Prangers vergleichen ihn jeweils mit den
Konkurs-Meldungen, wo ebenfalls Name und Adresse veröffentlicht
wird.
Das ist nicht zu vergleichen. Wenn jemand Konkurs macht, ist er
vielleicht ein schlechter Geschäftsmann, aber noch lange kein
schlechter Mensch. Unser Wirtschaftssystem beruht darauf, dass jeder
mit jedem Geschäfte abschliessen kann. Das setzt Vertrauen voraus.
Ich möchte wissen, ob ich ein finanzielles Risiko eingehe, wenn
ich mit einem mir Unbekannten einen Vertrag abschliesse.
--
Info-Box
Hanspeter Thür
Seit Herbst 2001 ist Hanspeter Thür mit einem 60-Prozent-Pensum
Eidgenössischer Datenschutzbeauftragter. Zu den Aufgaben seiner
Stelle mit rund zwei Dutzend Angestellten gehört die Aufsicht
über Bundesstellen und Privatpersonen, die Beurteilung von
Rechtsvorlagen des Bundes sowie die Information der
Öffentlichkeit.
Der studierte Jurist Thür, geboren 1949, hat daneben in Aarau eine
Anwaltskanzlei. 1987 bis 1999 war er Nationalrat der Grünen
Partei, führte dabei drei Jahre die grüne Fraktion und war
1995 bis 1997 auch Präsident der Grünen Partei Schweiz.
Jahresbericht des Datenschützers
Am Montag hat der Datenschützer seinen Jahresbericht
veröffentlicht. Darin stellt er fest, dass vor allem das Internet
ein immer stärkeres Thema seiner Arbeit wird. Besonders Junge
würden in Sozialen Netzwerken wie Facebook Informationen über
sich preisgeben, die auch von Firmen und Geheimdiensten ausgewertet
würden (20 Minuten Online berichtete). (mdr)
---
admin.ch 29.6.09
http://www.admin.ch/aktuell/00089/index.html?lang=de&msg-id=27703
16. Tätigkeitsbericht
Bern, 29.06.2009 - Im vergangenen Jahr beschäftigte sich der
Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte
(EDÖB) unter anderem mit dem Abschluss des Safe-Harbor-Abkommens
mit den USA, datenschutzkonformen und netzwerkbasierten
Videoüberwachungssystemen, Aufsichts- und
Informationstätigkeiten im Rahmen der Umsetzung des
Schengen-Abkommens; er verfasste Erläuterungen zu Pay as you drive
und Black Boxen bei Motorfahrzeugversicherungen und eine Empfehlung in
Sachen Mietercheck und nahm Stellung zur Revision des
Schuldbetreibungs- und Konkursrechts. Einen besonderen Schwerpunkt
legte der EDÖB im vergangenen Berichtsjahr, das den Zeitraum vom
1. April 2008 bis 31. März 2009 umfasst, auf den
Persönlichkeitsschutz im Internet. Er umreisst die Bedingungen,
unter denen Online-Bewertungsplattformen betrieben werden dürfen,
erläutert die Gefahren von sozialen Netzwerken und berät
Nutzer, Anbieter und Behörden über die datenschutzkonforme
Ausgestaltung solcher Dienste und nimmt Stellung zum
Persönlichkeitsschutz bei der Berichterstattung im Internet. In
seinem 16. Tätigkeitsbericht weist der EDÖB die
Pensionskassen auf einen korrekten Umgang mit persönlichen
Pensionskassenausweisen hin, äussert sich zur Bekanntgabe von
Personendaten an Dritte durch Vereine und Veranstalter von
Sportanlässen und zieht im Rahmen des Bundesgesetzes über das
Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (BGÖ) eine Jahresbilanz
über Zugangsgesuche, Schlichtungsanträge und Empfehlungen.
Personendaten dürfen nur unter bestimmten Bedingungen in
Länder übermittelt werden, die über kein angemessenes
Datenschutzniveau verfügen. Die Vereinigten Staaten von Amerika
gehören zu dieser Gruppe von Ländern. Um den Datentransfer
zwischen der Schweiz und den USA zu vereinfachen, haben der
EDÖB und das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) mit den
USA ein Safe-Harbor-Abkommen abgeschlossen. Damit wird der
Persönlichkeitsschutz der betroffenen Personen gestärkt.
Der technische Fortschritt erlaubt im Bereich Videoüberwachung
immer komplexere Anwendungen, aber auch besseren Schutz der
Persönlichkeit. Heute können hunderte von Kameras auf der
ganzen Welt über Internet Bilder in Datenbanken und an zahlreiche
Nutzer verteilen. Vor allem mittels Codierung oder Chiffrierung der
Bilder, physischem Schutz vor unberechtigtem Zugriff und einer
Aufteilung des Dechiffrierschlüssels für ein effektives
Vier-Augen-Prinzip können die Anforderungen des Datenschutzes mit
den Zielen der Videoüberwachung in Einklang gebracht werden.
Nach der Evaluierung des Schweizer Datenschutzes durch die
Europäische Union hat der EDÖB mit dem Aufbau seiner
Informations- und Aufsichtstätigkeiten im Rahmen des
Schengen-Abkom mens begonnen. So wurde die Zusammenarbeit mit den
kantonalen Datenschutzbehörden ausgebaut, eine Kontrolle der
diplomatischen Vertretung der Schweiz in der Ukraine durchgeführt,
über das Schengener Informationssystem SIS informiert und seine
Nutzer sensibilisiert. Weiter wirkt der EDÖB an der Umsetzung der
von der EU empfohlenen Massnahmen mit.
Im Bestreben, ihre Angebote möglichst individuell auf die
Kundinnen und Kunden zuzuschneiden, evaluieren
Motorfahrzeugversicherungen neben Daten über den Zustand des
Fahrzeugs sowie Fahrzeugbewegungen zunehmend auch
ereignisunabhängige Daten, also bspw. das tägliche
Fahrverhalten. Die neuen technischen Mittel erlauben die Sammlung
nahezu unbeschränkter Bewegungsdaten für so genannte
Pay-as-you-drive-Lösungen, was aus datenschützerischer Sicht
Risiken birgt. Umfang, Speicherung und Verwendung der Daten müssen
sich nach den Grundsätzen des Datenschutzgesetzes richten.
Im Verlauf des Berichtsjahres hat der EDÖB mit Bezug auf die
Dienstleistung Mietercheck einer Wirtschaftsauskunftei mehrere
Empfehlungen erlassen. Der Dienst will Vermietern helfen, das Risiko
von Mietzinsausfällen durch schlechte Mieter zu vermindern. Die
Datenbearbeitungen weisen aus Sicht des Datenschutzes jedoch
Mängel auf. Bereits im letzten Jahr hat der Anbieter des
Mieterchecks einige Anpassungen vorgenommen. Nun hat er, nach
intensiven Gesprächen, die verschiedenen Anpassungsvorschläge
und Empfehlungen des EDÖB akzeptiert.
Betreibungsregisterdaten sind sehr sensitiv. Entsprechend hat der
EDÖB zur Revision des Schuld be treibungs- und Konkursrechts
Stellung genommen und angeregt, die Anzeigefristen anzupassen. Heute
werden Betreibungsdaten mit wenigen Ausnahmen fünf Jahre lang im
Betreibungsregis teraus zug aufgeführt, selbst wenn die Zahlung
erfolgt ist oder die Betreibung nicht weiter verfolgt wird. Der
EDÖB schlägt neu ein gestaffeltes Einsichtsrecht vor. Damit
würde ein Anreiz geschaffen, die Schuld zu begleichen, denn wer
bezahlt, hätte seinen finanziellen Leumund nach einem Jahr wieder
hergestellt.
Heute spielt sich ein beträchtlicher Teil des Lebens im Internet
ab. Es ist ein weltweit zugängliches Medium, das kein Vergessen
kennt. Dies hat den EDÖB dazu veranlasst, einzelne Themen genauer
zu betrachten. So umreisst er die Bedingungen, unter denen
Online-Bewertungsplattformen für Dienstleistungen oder
Berufsgattungen betrieben werden dürfen, beleuchtet die Risiken
für Betreiber und Nutzer und schlägt Massnahmen zur
Minimierung der Gefahr von Persönlichkeits verletzungen vor. Auch
die Gefahren der hoch im Trend liegenden sozialen Netzwerke greift der
EDÖB auf. Wer im Internet viele persönliche Informationen
über sich preisgibt, gelangt in unzählige (auch private)
Datensammlungen und verliert die Herrschaft über die eigenen
Personendaten. Die Betreiber solcher Seiten können diese
Personendaten mit den Metadaten kombinieren und umfassende und
lukrative Persönlichkeitsprofile erstellen.
Der EDÖB berät Nutzer, Anbieter und Behörden über
den datenschutzkonformen Umgang mit solchen Diensten. Auch die
Berichter stat tung im Internet hat den EDÖB im vergangenen Jahr
mehrfach beschäftigt. Werden einzelne Teilnehmer eines Ereignisses
klar erkennbar dargestellt, wirft das die Frage nach einer Verletzung
der Persönlichkeitsrechte auf. Dabei kommt es auf die Art der
Berichterstattung an: Fokussieren Texte und Bilder das, was von
öffentlichem Interesse ist (nämlich den Inhalt der
Veranstaltung oder besondere Vorkommnisse), und wird die
Persönlichkeit der anwesenden Personen geschont, ist ein Bericht
unproblematisch. Eine widerrechtliche Persönlichkeitsverletzung
ortet der EDÖB aber in einer Berichterstattung, die einzelne
Teilnehmer ohne deren Einwilligung und ohne überwiegendes
öffentliches Interesse porträtiert oder an den Pranger
stellt.
Arbeitnehmer, die bei einer Pensionskasse versichert sind, erhalten von
dieser regelmässig ihren persönlichen Ausweis. Der
Arbeitgeber braucht die darauf aufgelisteten Informationen nicht, und
der EDÖB erachtet es als nicht datenschutzkonform, wenn eine
Pensionskasse die persönlichen Ausweise ihrer Versicherten dem
jeweiligen Arbeitgeber zuschickt, damit der sie verteile. Der EDÖB
wird zuhanden der fehlbaren Pensionskasse mangels Einigung eine
Empfehlung ausarbeiten.
Vereine oder Veranstalter von Sportanlässen dürfen
Mitglieder- bzw. Teilnehmerdaten nicht ohne die Einwilligung der
Betroffenen weitergeben. Erlaubt ist eine Verwendung der Personendaten
im Rahmen dessen, was für die Veranstaltung notwendig und für
die Teilnehmenden erkennbar ist (Start- und Ranglisten, Zeitmessung
etc.). Die Weitergabe zu Marketingzwecken an Sponsoren, Fotografen oder
andere Dritte ist nur mit dem Einverständnis der betroffenen
Personen erlaubt. Diese müssen auch die Möglichkeit haben,
sich einer solchen Weitergabe zu widersetzen.
Das Öffentlichkeitsprinzip ist nun drei Jahre in Kraft. Aus diesem
Anlass begnügt sich der EDÖB nicht nur mit einer Bilanz
über die Entwicklung bei den Zugangsgesuchen, den Empfehlungen und
Schlichtungen in seinem 16. Tätigkeitsbericht. Er hat auch eine
externe Evaluation über den Vollzug, die Umsetzungskosten und die
Wirksamkeit des BGÖ in Auftrag gegeben und präsentiert an der
Pressekonferenz vom 29. Juni 2009 deren Resultate.
Weitere Themen des 16. Tätigkeitsberichts werden im
Résumé anbei zusammengefasst.
Herausgeber:
Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter
Internet: http://www.edoeb.admin.ch/
--
Dateianhänge:
Résumé verschiedener Themen des 16.
Tätigkeitsberichts (pdf, 61kb)
http://www.news-service.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/16109.pdf
--
16. Tätigkeitsbericht 2008/2009 (224 Seiten)
http://www.edoeb.admin.ch/dokumentation/00445/00509/01551/index.html?
lang=de&download=M3wBPgDB/8ull6Du36WenojQ1NTTjaXZnqWfVpz
Lhmfhnapmmc7Zi6rZnqCkkIN1gHuEbKbXrZ6lhuDZz8mMps2gpKfo
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BIG BROTHERS VS HOOLIGAN-GRIPPE
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BZ 29.6.09
Gewalt im Sport
Städte erhöhen Druck
Der runde Tisch zur Gewalt im Sport agiert nach Meinung von Bern,
Zürich und Basel zu langsam. Sie lancieren eine eigene Initiative.
Erst am vergangenen Dienstag ist der sechste runde Tisch von Bund,
Kantonen und Sportverbänden zur Gewalt im Sport zu Ende gegangen.
SVP-Bundesrat und Sportminister Ueli Maurer betonte damals vor den
Medien, man ringe um Lösungen. Solche Aussagen reichen den
betroffenen Städten offensichtlich nicht mehr. "Das Ergebnis des
runden Tisches zur Bekämpfung von Gewalt an Sportveranstaltungen
ist ungenügend. Wir brauchen jetzt rasche Lösungen", sagt der
Berner Sicherheitsdirektor Reto Nause (CVP) dieser Zeitung. Bern,
Zürich und Basel wollen sich noch vor Beginn der
Fussballmeisterschaft am 11./12.Juli treffen, um eine eigene Initiative
zu lancieren.
Die Verantwortlichen in den Städten zielen vor allem auch auf den
Fussballverband. Nause will bis in zwei Wochen konkrete Massnahmen, wie
die Gewalt eingedämmt und die Kosten getragen werden können,
auf dem Tisch haben. "Der Verband hat das Regelwerk, um zu handeln. Wir
wollen jetzt wissen, was er vorhat und wo Kooperationen angestrebt
werden. Wir wollen keine Lippenbekenntnisse", stellt Nause klar. Die
Städte zeigen auf, dass sie regelmässig und teilweise auf
Kosten der Steuerzahler Hunderte Polizisten für
Sportveranstaltungen aufbieten müssen. Sollten der Verband und die
Klubs nicht bald konkrete Lösungen präsentieren, so Reto
Nause, "kann ich nur irgendwann die Rechnungen schicken".
Für die St.Galler Justiz- und Polizeidirektorin Karin
Keller-Sutter ist klar: "Die Klubs müssen griffige Massnahmen auch
dann mittragen, wenn sie von den eigenen Fans abgelehnt werden." Der
Schlüssel zur Lösung des Gewaltproblems liege einzig und
allein bei den Klubs und Ligen.mic
Seite 2
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Gewalt im Sport
Städten reisst der Geduldsfaden
Die Städte Bern, Zürich und Basel fordern eine rasche
Lösung des Gewaltproblems im Sport. Der runde Tisch mit Bundesrat
Ueli Maurer habe keine konkreten Ergebnisse gebracht. Jetzt lancieren
die Städte eine eigene Initiative.
Bern, Zürich und Basel haben genug. Mit einer
Städte-Initiative wollen sie der Gewalt an Sportanlässen Herr
werden. "Das Ergebnis des runden Tisches zur Bekämpfung von Gewalt
an Sportveranstaltungen ist ungenügend. Wir brauchen aber rasche
Lösungen", sagte der Berner Sicherheitsdirektor Reto Nause (CVP)
gestern auf Anfrage dieser Zeitung. Der sechste runde Tisch mit Bund,
Kantonen und Sportverbänden fand am vergangenen Dienstag statt.
Beschlossen wurde, künftig Übeltäter besser
identifizieren, das Verbot von Raketen durchsetzen, die Fanarbeit
verbessern und die Einführung einer Fancard evaluieren zu wollen.
Bundesrat Ueli Maurer betonte damals vor den Medien die Gespräche
würden weitergeführt. "Wir ringen um Lösungen", so der
SVP-Bundesrat.
Lösung bis 11.Juli
Den Städten geht das trotz allem zu langsam. Sie machen Druck.
"Das Geschäft ist dringlich. Wir Vertreter der Städte
möchten uns noch vor Beginn der Saison treffen, um das weitere
Vorgehen auszuloten", sagte Nause. Die Meisterschaft beginnt am
11./12.Juli. Bis dahin will Nause konkrete Massnahmen auf dem Tisch
haben. "Der Fussballverband hat das Regelwerk dazu. Wir wollen wissen,
was er vorhat und wo Kooperationen angestrebt werden. Und wir wollen
keine Lippenbekenntnisse."
Es müsse doch im ureigenen Interesse des Verbandes und der Klubs
sein, das Problem offensiv anzupacken. "Ich kann nur irgendwann die
Rechnungen schicken", stellt Nause klar. Bern biete für
Sportanlässe regelmässig 200 bis 400 Polizistinnen und
Polizisten auf und belaste die Vereine trotzdem nur moderat. Daran
möchte er eigentlich nichts ändern. "Aber dazu muss ich
Vertrauen in die Massnahmen des Verbandes haben können", stellt
Nause klar. Die Kosten würden schliesslich zum grössten Teil
aus Steuermitteln berappt.
Klubs und Ligen gefordert
Laut der St.Galler Justiz- und Polizeidirektorin Karin Keller-Sutter
liegt der Schlüssel zur Lösung des Gewaltproblems einzig bei
den Klubs und Ligen. "Die Klubs müssen griffige Massnahmen auch
dann mittragen, wenn sie von den eigenen Fans abgelehnt werden",
fordert sie gemäss einem Bericht der "SonntagsZeitung". Der Basler
Sicherheitsdirektor Hanspeter Gass (FDP), der am letzten Dienstag
erstmals mit am runden Tisch sass, stellt im gleichen Artikel fest: "In
der Sache sind sich alle einig. Aber sobald es konkret wird, scheiden
sich die Geister. In der Umsetzung fühlt man sich allein
gelassen." Die Städte müssten jetzt kurzfristig eine
Lösung finden, pflichtet er Reto Nause bei.
Mehr Internetfahndung
Wie Bundesrat Maurer gemäss der Nachrichtenagentur SDA am Dienstag
vor den Medien darlegte, ist Gewalt in den Stadien nicht nur eine
Angelegenheit des Sports. Im Sport bildeten sich gesellschaftliche
Probleme ab. Sie zu bekämpfen sei eine "Daueraufgabe".
Als Sofortmassnahmen sei vorerst abgemacht, die Zusammenarbeit aller
Akteure (Klubs, Stadien, Polizei, öffentlicher Verkehr und
Fanklubs) zu optimieren. Zudem sei vor allem auch die Identifizierung
von Krawallmachern zu verbessern, sagte Ueli Maurer. Die Fahndung im
Internet solle ausgebaut werden.
Michael Widmer
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Sonntagszeitung 28.6.09
Polizei stellt die Abseitsfalle
Sicherheitsdirektoren lancieren Städte-Initiative gegen Gewalt im
Sport
Von Jean François Tanda und Matthias Halbeis
Zürich Nach der weiteren ergebnislosen Sitzung des runden Tisches
gegen Gewalt im Sport am letzten Dienstag hat der Basler
Sicherheitsdirektor Hanspeter Gass (FDP) genug der Worte. Er schreitet
zur Tat und lanciert eine Städte-Initiative: "Wir Städte
müssen als Direktbetroffene vor Ort und im Rahmen unserer
Kompetenzen kurzfristig Lösungen finden", sagt er, "das dauert am
runden Tisch viel zu lange."
Gass ist mit seiner Initiative an Zürich und Bern herangetreten:
"Ich bin im Gespräch mit Esther Maurer und Reto Nause", sagt er,
"Thema sind vor allem die Sicherheitskosten." Die Zürcher
Polizeidirektorin Esther Maurer (SP) war für eine Stellungnahme
nicht zu erreichen, Sukkurs angekündigt hat aber der Stadtberner
Sicherheitsdirektor Reto Nause (CVP): "Die Interessen der drei
Städte sind gleich: Wir bieten für Sportanlässe
regelmässig 200 bis 400 Polizisten auf. Die Kosten müssen wir
zum grössten Teil aus Steuermitteln berappen."
Der FC Basel zum Beispiel bezahlt heute für die Sicherheit 1.20
Franken pro Zuschauer und Spiel an die Stadt. Doch anders als bei der
Einführung der Gebühr 2002, deckt dieser Zustupf heute nur
noch 16 statt 34 Prozent der Sicherheitskosten. Noch billiger kommen
die Zürcher Klubs weg: Sie bezahlen nichts an die Kosten für
die Polizeiaufgebote, die an Fussballspielen notwendig sind. Immerhin:
Mit dem neuen Polizeigesetz, das nächste Woche in Kraft tritt,
besteht nun auch in Zürich eine Rechtsgrundlage für
Polizeirechnungen an die Sportklubs.
Auch der Berner Sicherheitsdirektor Nause kritisiert den runden Tisch
unter der Leitung von Sportminister Ueli Maurer: "Ich hatte erwartet,
dass wir mit griffigen Massnahmen in die nächste Saison starten
können." Er sei enttäuscht, dass sich Fussballverband und
-Liga nicht einmal verpflichten wollten, bei Vorfällen mit
Feuerwerkskörpern in den Stadien ihre eigenen Regeln anzuwenden,
sprich: die betroffenen Klubs zu büssen. Gass, der letzten
Dienstag erstmals am runden Tisch sass, stellt fest: "In der Sache sind
sich alle einig, aber sobald es konkret wird, scheiden sich die
Geister. In der Umsetzung fühlt man sich allein gelassen."
"Die Klubs müssen griffige Massnahmen mittragen"
Gas geben will er darum nicht nur mit seiner Städte-Initiative.
Auch die Konferenz der kantonalen
Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) sei gefordert: "Es braucht mehr
Druck der KKJPD auf die Klubs." Parteikollegin und St. Galler Justiz-
und Polizeidirektorin Karin Keller-Sutter sekundiert ihm: "Die Zeit
drängt: Wenn wir nicht bald griffige Massnahmen gegen Gewalt vor
und in den Stadien umsetzen können, werden wir die Vollkosten
für den Sicherheitsaufwand überwälzen müssen."
Entsprechende politische Forderungen liegen in vielen Kantonen auf dem
Tisch.
Laut Keller-Sutter liege der Schlüssel zur Lösung des
Problems einzig bei den Klubs und Ligen: "Die Klubs müssen
griffige Massnahmen auch dann mittragen, wenn sie von den eigenen Fans
abgelehnt werden."
Doch die Klubs drucksen herum. So fordert zum Beispiel
FC-Basel-Sprecher Josef Zindel, dass bei Entscheiden des runden Tisches
Rücksicht auf die Realität in den Stadien genommen wird.
Weiter, meint Zindel, müssten nicht nur repressive Massnahmen,
sondern auch präventive Arbeit im ganzen Konzept genug Gewicht
erhalten. Genau solche Forderungen haben in den letzten Jahren dazu
geführt, dass Fankurven noch immer sind, was Keller-Sutter mit
klaren Worten benennt: "rechtsfreie Räume".
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Sonntagsblick 29.6.09
Bundesgerichtsurteil versetzt Klub-Präsidenten in Panik
"Das wird uns das Genick brechen"
Von Benny Epstein und Alain Kunz
Sollten in Zukunft die Kosten für Polizeieinsätze
tatsächlich von den Klubs getragen werden, sehen viele
Vereinspräsidenten schwarz. Und einer weiss noch gar nichts von
seinem Glück.
Bis zu 200 000 Franken könnte die Zürcher Polizei in Zukunft
dem Grasshopper Club in Rechnung stellen - und das für jedes
einzelne Spiel. Theoretisch würde das bei insgesamt 18 Heimspielen
maximal einen Betrag von 3,6 Millionen Franken bedeuten. Sojedenfalls
will es ein neues Bundesgerichtsurteil, das bis zu 80 Prozent der
Sicherheitskosten bei sportlichen Grossanlässen den Vereinen
aufbrummen will.
Nun ist es nicht so, dass die Polizei plötzlich bei jedem Spiel
mit massivem Sicherheitspersonal ausrücken wird, aber alleine
schon die Mehrkosten von bis zu 200 000 Franken für ein einziges
Meisterschaftsspiel könnte die Haushaltskasse von GC schwer
belasten. Noch gibt man sich beim Rekordmeister positiv
zurückhaltend. Alex Sauber, Verantwortlicher Spielbetrieb bei GC:
"Wir haben den Entscheid zur Kenntnis genommen - er lässt viel
Interpretationsspielraum offen. Wir warten die Gespräche mit der
Stadt Zürich ab."
Ancillo Canepa, der Präsident vom 5tadtrivalen FC Zürich ist
da weniger zurückhaltend. 200 000 Franken Zusatzkosten pro Spiel
wären auch für den Schweizer Meister, obwohl finanziell
besser aufgestellt als GC, kein Klacks.
Canepa: "Die Führung eines Profi-Fussballklubs stellt allein schon
aufgrund des Standortes Zürich eine grosse Herausforderung dar.
Kein Fussball-Stadion, hohe Infrastrukturkosten, geringe
Zuschauerzahlen, konkurrierende Events. Die Aufbürdung
zusätzlicher Kosten würde die Frage nach der wirtschaftlichen
Fortführungsfähigkeit wie auch die Frage nach dem
Fortführungswillen stellen."
Für Michael Hüppi, Präsident des FC St. Gallen,
wäre dieser Wille nach dem Wiederaufstieg zwar vorhanden, aber
nicht die "Fortführungsfähigkeit", wie Canepa sagt.
Hüppi sieht schwarz: "Das wird uns das Genick brechen. Die 60
Prozent, die wir jetzt schon bezahlen, gehen bereits an Herz und
Nieren. Das sind 60 000 bis 80 000 Franken pro Spiel. Wie wir das Geld
beschaffen könnten, weiss ich noch nicht. Wir hätten ein
ernsthaftes Problem. Ich bin der Meinung, dass die öffentliche
Hand mehr leisten müsste. Der FC St. Gallen ist schliesslich ein
toller Botschafter für die Region."
Ähnlich die Prognose von Aarau-Sportchef Fritz Hächler:
"Bisher hatten wir eine Abmachung mit dem Regierungsrat und der
Polizei, wonach wir pro Saison knapp 200 000 Franken Kostenanteil
zahlen. Müssten wir die tatsächlichen Kosten von ca. 750000
Franken übernehmen, können wir den Fussball in Aarau
einstellen."
Zuversichtlicher geben sich die Berner. Sie glauben nicht, dass die
neue Gesetzeslage grosse Veränderungen herbeiführen wird.
Denn die Young Boys haben sich schon präventiv abgesichert, wie
YB-Boss Stefan Niedermaier bestätigt: "Wir haben einen Vertrag mit
der Stadt, der ab 1. Juli in Kraft tritt. Demnach zahlen wir - wie auch
der SC Bern -60 000 Franken pro Jahr an die Sicherheitskosten. Dazu
unternehmen wir vereinsintern viele vorbeugende Massnahmen gegen die
Gewalt im Stadion."
Ähnlich tönt es in Luzern. "Wir haben schon kurz nach dem
Aufstieg 2006 eine Verleinbarung mit der Kantonspolizei getroffen. Ich
gehe davon aus, dass sich deshalb für uns nichts ändert",
sagt Mike Hauser, Sicherheitschef beim FCL. Damals habe man den
Sicherheits-Zweifränkler eingeführt, was zu einer
entsprechenden Erhöhung der Ticketpreise geführt habe.
Hauser: "1.50 gehen direkt an die Polizei, der Rest an die Fanprojekte."
Die Sittener bezahlen noch nichts für die Polizeieinsätze, es
gibt für sie aber klare Auflagen: "Der FC Sion muss bei
Hochrisikospielen in einem Rayon von 300 Metern mindestens 30
Delta-Sicherheisleute engagieren", erklärt Sions Generaldirektor
Dominique Massimo. Die Kapo stehe zudem mit 200 Leuten bereit -
"unsichtbar". Das Xamax-Urteil hat aber immerhin dazu geführt,
dass der Walliser Staatsrat wenigstens eine teilweise
Überwälzung auf den Fussball-Klub in Betracht ziehe.
Auf den Goodwill der Polizei setzt Philippe Salvi, Directeur
administratif bei Xamax: "Wir haben noch keine Rechnungen von der
Polizei erhalten, wir führen eine gute Zusammenarbeit. Es ist auch
weiterhin nicht vorgesehen, dass wir zahlen." Mit anderen Worten: Es
liegt im Ermessen der Polizei, wann sie wie viel der Kosten den
Vereinen aufbrummen. Das neue Gesetz lässt diesen Spielraum
tatsächlich zu. Doch wie steht es um diesen Goodwill?
Auf Anfrage bei der Stadtpolizei Zürich heisst es: "Es ist noch
ein wenig zu früh, um zu sagen, wie wir das handhaben. Mal
abwarten, bis es erstmals so weit ist." Die Kantonspolizei Bern war zu
einer Stellungnahme vor Montag nicht bereit. Die Anfrage am
Freitagnachmittag kam zu kurzfristig.
Genauere Vorstellungen hat die Kantonspolizei Basel Stadt: "Wir werden
den Dialog mit dem FC Basel suchen", sagt der Mediensprecher Martin
Schütz. "Der FCB verrechnet seit 2002 jedem Matchbesucher via
Ticket 1.20 Franken für die Sicherheit. Doch uns kosten die
Einsätze pro Jahr drei Millionen. Das ist zu viel."
Das Tessin scheint die Nachricht möglicher Zusatzkosten noch gar
nicht erreicht zu haben: Bellinzona-Sportchef Marco Degennaro weiss auf
Anfrage jedenfalls nichts vom Bundesgerichtsbeschluss und
möglichen Folgen für die Klubs: "Nie was gehört davon."
Ist auch eine Variante.
--
Herr Gilliéron, wann sehen wir Fortschritte?
Sicherheit
SFV-Zentralpräsident Peter Gilliéron (56) stellt sich
harten Fragen zum brisanten Thema. Doch seine Antworten sind nicht sehr
konkret.
SonntagsBlick: Am runden Tisch wurde diese Woche viel über
Sicherheit geredet, wann sind Resultate zu erwarten?
Peter Gilliéron: Es war wirklich wichtig, mit allen Parteien an
einen Tisch zu sitzen, um uns für einen Schulterschluss
auszusprechen.
Aber ab wann ist Besserung zu erwarten? Wann sehen wir Fortschritte?
Im Verlauf der Meisterschaft. Wobei: Man spricht halt immer nur
über die schlechten Vorfälle, dabei verlaufen auch heute
schon viele so genannte Hochrisiko-Spiele problemlos.
Welche neuen Massnahmen werden im Kampf gegen die Gewalt in den Stadien
und rundherum ergriffen?
Wir versuchen die Übeltäter zu de-anonymisieren, auch mit
Hilfe von Bildern im Internet. Zudem müssen die Stadion-Verbote
konsequenter durchgezogen werden.
Das ist nichts Neues.
Bislang hatten wir rechtliche Probleme mit der Internet-Fahndung, jetzt
können wir sie nutzen.
Ein wichtiger Schritt wäre die konsequente Bestrafung von
Tätern.
Da bin ich der Erste, der dafür ist.
Ungenügend sind bislang die Eingangskontrollen.
Da sind wir dran. Den privaten Sicherheitsfirmen sind Grenzen gesetzt.
Deshalb soll die Polizei jetzt unterstützend mitwirken. Polizisten
dürfen Personen an Körperteilen durchsuchen, die für
private Sicherheitsleute tabu sind.
Befürworten Sie auch Schnellgerichte?
Absolut, eine gute Lösung. Aber gesetzlich nicht so leicht
durchsetzbar. Doch ich bin auch dafür, dass Hooligans innert
wenigen Stunden verurteilt oder so lange einbehalten werden
können, dass sie zu Hause, in der Schule oder am Arbeitsplatz in
Erklärungsnotstand geraten.
Wenn die Klubs künftig bis zu achtzig Prozent der
Polizei-Einsatzkosten übernehmen müssen, schlägt das arg
aufs Vereins-Budget.
Das ist aufgrund des von Ihnen angesprochenen Bundesgerichtsurteils
möglich. Es ist aber ein "Kann-Gesetz" und kein "Muss-Gesetz". Die
Kantone können die Kosten überwälzen, doch wir hoffen
auf eine gute Zusammenarbeit.
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RAUCHVERBOT
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Bund 29.6.09
Ab Mittwoch ohne Rauch
Rauchverbot Der Kanton Bern, in dem am 1. Juli das Gesetz zum Schutz
vor Passivrauchen in Kraft gesetzt wird, ist nicht der erste Kanton,
der Rauchverbote erlässt. Auch die Kantone Appenzell Ausserrhoden,
Graubünden, Solothurn, Tessin, Uri und Zürich haben sich
für Lösungen entschieden, die in Restaurants bediente Fumoirs
vorsehen. Andere Kantone wie etwa Freiburg, Neuenburg oder Wallis gehen
gar weiter und erlauben darin keine Bedienung.
Schon vor über zwei Jahren trat das Rauchverbot im Tessin in
Kraft. Obschon kleinere und mittlere Betriebe seither Umsatzverluste
beklagen, ist es dort breit akzeptiert worden. Eine andere Frage ist,
wie gut das Rauchverbot im Kanton Bern eingehalten wird - zum Bespiel
im hintersten Emmental. (db)
Seite 19
--
Das Rauchverbot im hintersten Emmental
Im Nichtraucherstübli
Wird der Arm des Gesetzes bis in die hintersten Ecken des Kantons
reichen? Dorthin, wo Wirte statt Fumoirs Nichtraucherstübli
einrichten?
Dölf Barben
Raucht ein Gast nach dem 1. Juli in einem Restaurant, kostet ihn das 40
Franken - falls ihn der Wirt oder jemand anderes anzeigt. Lässt
ein Wirt zu, dass in seinem Restaurant ausserhalb des Fumoirs geraucht
wird, oder verstösst er sonst irgendwie gegen das neue Gesetz zum
Schutz vor Passivrauchen, beträgt der Bussenrahmen 200 bis 20000
Franken. So weit, so gut. Doch wie will der Staat dieses Gesetz in den
entlegensten Winkeln und Gaststuben im Kanton durchsetzen?
Wer aufs Geratewohl Wirte kontaktiert, die in abgelegenen Dörfern
Restaurants führen, hört immer wieder Ahnliches: Doch, doch,
bei "gewissen Betrieben" sei das schon "vorstellbar", dass am Abend,
wenn nur noch Einheimische am Stammtisch sässen, in der Gaststube
geraucht werde wie seit eh und je.
Vor allem wenn der Wirt selber rauche und das Restaurant sein eigenes
sei, sagt eine Wirtin aus dem hintersten Emmental, dann sei es noch
viel wahrscheinlicher, dass das Gesetz nicht beachtet werde. Die Wirtin
erzählt von einem Wirt - nennen wir ihn Wirt X -, der eine
dezidierte Meinung vertrete. Wie seine Gäste: Sobald keine
Aschenbecher mehr auf den Tischen stehen, sollen diese sagen, lassen
sie die Asche einfach auf den Boden fallen.
"In der Gaststube wird geraucht"
Wirt X aus dem allerhintersten Emmental zögert keinen Augenblick,
seine Ansichten zu äussern (er verlangt auch nicht, dass sein Name
nicht genannt wird - trotzdem tun wir es nicht): "Ich habe das
Rauchverbot für mich geregelt", sagt er. Für die Nichtraucher
gebe es in seinem Restaurant "ein Nichtraucherstübli - und
geraucht wird in der Gaststube". Dass dies nicht gesetzeskonform ist
und zu Schwierigkeiten führen kann, ist ihm klar: "Die Polizei
soll nur kommen - ich habe mein Konzept und fertig." Wirt X, der selber
ab und zu einen Stumpen raucht, hält vom neuen Gesetz zum Schutz
vor Passivrauchen und von jenen "Studierten", die es entworfen haben,
sehr wenig. Das kommt im Gespräch überdeutlich zum Ausdruck.
100000 Jahre habe man in Wirtschaften rauchen dürfen - "und jetzt
plötzlich dieser Blödsinn".
Er führe in seinem Restaurant ohne Weiteres ein Rauchverbot ein,
sagt Wirt X - sofern er eine monatliche Entschädigung von 2000 bis
3000 Franken erhalte. Der grössere Teil seiner rauchenden
Stammkundschaft würde mit der Zeit schon wieder an den Stammtisch
zurückkommen, auch wenn nicht geraucht werden dürfe, sagt er.
"Ganz sicher" 30 bis 40 Prozent seiner Gäste würde er aber
verlieren.
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BZ 29.6.09
Angst vor Zechprellerei
Raus zum Rauchen - und weg
Seit Einführung des Rauchverbots in deutschen Restaurants
verschwinden Gäste, die zum Rauchen rausgehen, ohne zu bezahlen.
Berner Wirten könnte Ähnliches blühen. Ab Mittwoch gilt
das Rauchverbot.
Nachdem er getrunken und gegessen hatte, ging der Gast für die
Zigarette vor die Tür und kam nicht wieder: Solche Erfahrungen
machen Wirte in Deutschland, seitdem in vielen Bundesländern ein
Rauchverbot in Restaurants herrscht. In manchen Fällen ist es
nicht einmal böse Absicht: Die Gäste gehen raus zum Rauchen,
kommen ins Plaudern und vergessen, dass sie noch zahlen müssten.
Auch in Bern könnte das ab Mittwoch geltende Rauchverbot
böswilligen Gästen die Gelegenheit bieten, mal kurz vor die
Türe zu gehen und dann, ohne zu zahlen, zu verschwinden. Die Wirte
hoffen allerdings auch nach dem 1.Juli auf die Ehrlichkeit der
Gäste. Trotzdem haben sich einige zumindest schon Gedanken
gemacht, ob sie künftig aufmerksamer sein müssten, wenn ihre
Gäste Rauchpausen im Freien machten.
Rechnung sofort bezahlen?
"Von der Gaststube sieht man nicht hinaus. Ich würde es also nicht
merken, wenn jemand nach dem Rauchen nicht zurück ins Restaurant
käme", sagt Gisela Rüegsegger vom "Handwerkerstübli" in
der Lorraine. Zum Glück habe sie zu neunzig Prozent
Stammgäste, sagt sie. Und denen könne sie vertrauen. Für
sie kommt es nicht in Frage, sicherheitshalber gleich nach dem
Servieren einzukassieren. "Die Gäste haben das nicht gerne."
In den meisten Berner Bars, in Strassencafés und auf grossen
Restaurantterrassen ist es bereits heute üblich, dass die
Gäste sofort bezahlen, was sie serviert erhalten. Doch in anderen
Restaurants wartet das Personal, bis die Gäste die Rechnung
verlangen. Im eigenen Interesse. Denn erfahrungsgemäss zögern
Gäste, die bereits gezahlt haben, weitere Bestellungen aufzugeben.
In Sichtweite des Personals
In Bern machten Wirte, die schon seit einiger Zeit eine rauchfreie
Gaststube haben, bisher keine Erfahrungen mit Zechprellern. Allerdings
werden die Gäste dieser freiwillig rauchfreien Restaurants zum
Rauchen auch nicht vor die Türe auf die Strasse geschickt: Im
"Waldheim" in der Länggasse hat es ein Gärtli. Im "Japigo" in
der Marktgasse sitzen die Raucher in der gedeckten Passage in
Sichtweite des Personals.
Im Restaurant Weissenbühl müssen die Gäste ab Mittwoch
zwar erstmals vor die Türe zum Rauchen. Trotzdem hat die Wirtin
Eveline Neeracher keine Angst davor, dass jemand verschwinden
könnte, ohne zu zahlen. Die Präsidentin der Berner Sektion
von Gastrobern befürchtet eher, dass ihr Servierpersonal am
Mittwoch aus Versehen die Aschenbecher auf die Tische stellt, wie sie
schmunzelnd erklärt. Von anderen Restaurants weiss sie: "Dort, wo
das Personal die Gäste nicht kennt oder wo viel Betrieb herrscht,
wird schon jetzt sofort kassiert."
Trotz regen Betriebs will man zum Beispiel im Restaurant Luce am
Waisenhausplatz gar nichts von solchen Vorsichtsmassnahmen wissen. Am
Mittwoch sind einzig die Aschenbecher von den Tischen verschwunden -
sonst ändere sich gar nichts, betont das Personal.
Esther Diener-Morscher
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Gesetz
Bier bleibt drin
Wer zum Rauchen vor die Türe geht, muss sein Glas drinnen im
Restaurant lassen. Das Gastgewerbegesetz schreibt vor, dass Restaurants
ohne Garten oder Terrasse ihre Gäste nicht draussen bewirten
dürfen. Wegen des Rauchverbots könnten jedoch mancherorts die
Gäste ihren Stammtisch ins Freie verlegen, befürchtet der
Stadtberner Polizeiinspektor Jean-Claude Hess. An Orten wie in der
Rathausgasse würde den Passanten der Weg durch die Lauben
versperrt. Die Gewerbepolizei wird darauf achten, dass
Restaurantgäste tatsächlich nur mit einer Zigarette vor die
Türe gehen.
em
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Bund 29.6.09
Das Tessin war der erste Kanton mit einem Rauchverbot - kleine
Gaststätten beklagen Umsatzrückgänge
Verbot im Pionierkanton breit akzeptiert
Als erster Kanton der Schweiz führte das Tessin ein generelles
Rauchverbot in Restaurants ein. Das Ziel - mehr Schutz vor
Passivrauchen - wurde laut Behörden erreicht.
Gerhard Lob, Bellinzona
Im Kanton Bern wird am Mittwoch ein Rauchverbot in öffentlichen
Gebäuden und Restaurants in Kraft gesetzt. Im Tessin gilt ein
solches bereits seit April 2007. Der Südkanton war landesweiter
Vorreiter. Das Rauchverbot hat sich seither bewährt. Eine
Rückkehr zum Status quo ante ist kein Thema. Dies dürfte auch
daran liegen, dass selbst im benachbarten Italien das Rauchverbot in
Restaurants und Bars nicht mehr in Frage gestellt wird. Man hat sich
daran gewöhnt. Die Akzeptanz ist gross. Im Tessin wurden nur
wenige Bussen wegen Verstosses gegen das Verbot verhängt.
Der Branchenverband Gastro-Ticino begrüsst die geltende
gesetzliche Regelung, auch wenn eine Reihe von Gastbetrieben
finanzielle Verluste verzeichnen mussten. Rund ein Fünftel der
Gaststätten beklagt seither einen Umsatzrückgang, wie eine
Umfrage des Instituts für Kommunikation und Gesundheit der
Universität der italienischen Schweiz ergab.
Dabei vermelden die kleinen und mittleren Betriebe generell
häufiger einen Umsatzrückgang als die grösseren
Gasthäuser. Fast 40 Prozent der Befragten hatte zudem den
Eindruck, dass weniger Leute als früher in ihr Lokal kommen und
dass sie weniger lang bleiben. Allerdings sind die Ergebnisse der
Umfrage nicht immer eindeutig. Eine Reihe von Beizen konstatierte schon
vor dem Rauchverbot sinkende Umsätze. Dazu kommt, dass das Tessin
mit 2700 Restaurants, Bars und Night-Clubs die höchste
Kneipendichte der Schweiz aufweist.
Unterschied zum Kanton Bern
Das Gesetz erlaubt, ein Fumoir einzurichten. Es darf allerdings einen
Drittel der gesamten Betriebsfläche nicht übersteigen. Eine
Maximalfläche in Quadratmetern gibt es im Vergleich zum Kanton
Bern nicht. Bisher haben 66 Lokale im Tessin eine Bewilligung für
ein Fumoir eingeholt. Fumoirs müssen - analog der Regelung im
Kanton Bern - ausreichend belüftet und vom restlichen Lokal durch
automatische Türen abgetrennt sein.
Wenig Fumoirs in Sonnenstube
Nach Meinung des kantonalen Polizei- und Justizdirektors Luigi
Pedrazzini zeigt die geringe Zahl von Fumoirs, dass das Rauchverbot
breit abgestützt ist. Gastro-Ticino ist da etwas anderer Ansicht.
Die hohen Investitionskosten erlaubten es kleineren Betrieben de facto
nicht, ein solches Fumoir einzurichten. Noch wichtiger dürfte
allerdings sein: Wegen des häufig schönen Wetters im Tessin
sitzen viele Raucher im Freien. Das entlastet die Wirte vom Druck,
Raucherräume einzurichten.
Ziel des Verbots war ein besserer Schutz der Angestellten vor
Passivrauch. Tatsächlich hat sich deren Gesundheitszustand
verbessert, wie die erwähnte Umfrage herausfand. Die Klagen
über gerötete Augen, Husten, Kurzatmigkeit und Kopfweh beim
Personal sind deutlich zurückgegangen. Zwar ist die Zahl der
Raucher gleich geblieben, doch rauchende Angestellte gaben an, aufgrund
des Verbots weniger zu rauchen oder sogar ganz mit dem Rauchen
aufhören zu wollen.
Gewisse Probleme gab es nach Inkrafttreten der Regelung, weil vor
einigen Lokalen Gruppen von Rauchern laut wurden und Anwohner sich
wegen Ruhestörung beschwerten. Vereinzelt mussten die
Gemeindebehörden eingreifen. Das Polizeidepartement versichert,
dass inzwischen kaum mehr Klagen von Anwohnern zu hören seien.
Politiker als schlechte Vorbilder
Neben dem Rauchverbot in Gaststätten hat der Kanton Tessin
festgelegt, dass - wie ab Mittwoch im Kanton Bern - auch in
öffentlichen Räumen wie Schulen oder Kinos ein Rauchverbot
gilt. Dieses Verbot wird allerdings nicht immer strikt eingehalten. Mit
schlechtem Beispiel voran gehen vor allem einige Grossräte, die -
notabene - das Gesetz erlassen haben. Im Foyer vor dem Grossen Rat in
Bellinzona qualmen viele Parlamentarier weiterhin genüsslich ihre
Zigarette.
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GIPFEL-SOLI-NEWS 29.6.09
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29.6.09
29.6.2009 L'Aquila - Strasbourg/ Baden-Baden
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