MEDIENSPIEGEL 30.6.09
(Online-Archiv: http://www.reitschule.ch/reitschule/mediengruppe/index.html)

Heute im Medienspiegel:
- Reitschule-Programm
- Rauchverbot: Gratis-Aschenbecher; Situation im Kanton; Chip-Automaten
- Von Agassiz- zum Rentyhorn: Runder Tisch in Grindelwald
- Nothilfe für Abgewiesene: Kantone kassieren 16.3 Mio Überschuss
- Alltäglicher Rassismus: EKR-Bericht 2008; FPS-Präsi-Urteil
- Sempach: gegen Linke und nicht gegen Rechte
- Pnos: Ermittlungen wegen Anne-Frank-Demagogie
- Frauenhandel + Prostitution: Proaktive Freier?
- SBB will eigene Bahnpolizei
- Bettel-Posse in Solothurn
- Datenschutz: Facebook + Co.
- Hooligangrippe: Video + Pranger am Uhrencup; Beschwerde Hooligan-Konkordat
- Mobilisierung No G8!

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REITSCHULE
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Di 30.6.09 - THE DAY BEFORE RAUCHVERBOT
12.00 Uhr - Sous Le Pont - Hofbeiz

Mi 1.7.09
12.00 Uhr - Sous Le Pont - Hofbeiz
19.00 Uhr - Sous Le Pont - Spezialitäten-Abend
20.00 Uhr - Rössli - Bar

Do 2.7.09
12.00 Uhr - Sous Le Pont - Hofbeiz
20.00 Uhr - Rössli - Bar
22.00 Uhr - Rössli - Drifter & Mortensen

Fr 3.7.09
12.00 Uhr - Sous Le Pont - Hofbeiz
20.00 Uhr - Rössli - Bar

Sa 4.7.09
16.00 Uhr - Vorplatz - Töggeli-Turnier feat. Still Blazing Reggae Jam
22.00 Uhr - Rössli - Culture Factory presents "Still Blazing Reggae Jam" -
- Benjahman(CH), RasRomano, Ras Makonen, One Aim Soundsystem, Selekta Banderas, Angle B, Hi Meditation

So 5.7.09
08.00 Uhr - Vorplatz/Grosse Halle - Flohmarkt
09.00 Uhr - Sous le Pont - Brunch
18.00 Uhr - Rössli - Bar
19.00 Uhr - Vorplatz - Grill & Kubb

Infos: www.reitschule.ch


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RAUCHVERBOT
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bern.ch 30.6.09

Aktion "Subers Bärn - zäme geits!" verteilt Gratis-Taschen-Aschenbecher

Achtlos weggeworfene Zigarettenstummel verursachen Reinigungskosten und beeinträchtigen die Attraktivität des öffentlichen Raums. Mit dem Inkrafttreten des kantonalen Gesetzes zum Schutz vor dem Passivrauchen befürchtet die Stadt, dass sich die Abfall-Problematik weiter verschärfen wird. Die Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün hat deshalb im Rahmen der Aktion "Subers Bärn - zäme geits!" in der Berner Innenstadt Gratis-Taschen-Aschenbecher verteilt.

Massenhaft herumliegende Zigarettenstummel gehören zu den Ärgernissen im öffentlichen Raum. Wie in anderen Städten fürchtet man auch in Bern, dass durch die Umsetzung des kantonalen Gesetzes zum Schutz vor dem Passivrauchen das Problem verschärft wird. Ab 1. Juli 2009 ist es verboten, in öffentlich zugänglichen Innenräumen - beispielsweise Restaurants - zu rauchen. Damit werden Raucherinnen und Raucher vermehrt im öffentlichen Raum anzutreffen sein. Benützen sie die Strassen als Aschenbecher, wird dies zu steigenden Reinigungskosten führen.

Aschenbecher benutzen

Gefragt ist deshalb das verantwortungsvolle und rücksichtsvolle Handeln der Raucherinnen und Raucher. Sie können dazu beitragen, die Problematik zu entschärfen und die Stadt Bern attraktiv zu erhalten, indem sie eigene oder öffentliche Aschenbecher benutzen. Aus diesem Grund hat die Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün mit Unterstützung von Gemeinderätin Regula Rytz am Dienstagmittag in der Berner Innenstadt Gratis-Taschen-Aschenbecher verteilt. "Wir setzen damit ein Zeichen für die gegenseitige Rücksichtnahme im öffentlichen Raum. Ziel ist es, dass die Stadt nicht immer mehr Geld für die Reinigung ausgeben muss", meinte Rytz.

"Subers Bärn - zäme geits!"

Der Gemeinderat hat im Frühjahr 2008 den Aktionsplan "Subers Bärn - zäme geits!" ausgelöst, um der zunehmenden Abfallproblematik zu begegnen. Neben gezielten Zusatzreinigungen und repressiven Massnahmen übernimmt dabei insbesondere die Prävention eine wichtige Funktion: Der verantwortungsvolle Umgang mit Abfällen und Littering soll gestärkt werden. Zur Prävention gehört beispielsweise der Abfallunterricht an den Schulen.

Informationen im Netz:

http://www.bern.ch/subersbaern

 
Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün

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Berner Rundschau 30.6.09

Ab morgen gilt das Rauchverbot

Ab morgen ist das Rauchen in Gaststätten ebenso wenig erlaubt wie in anderen öffentlichen Gebäuden im Kanton Bern. Ausnahmen sind in Fumoirs erlaubt - separate Räume mit einer guten Lüftung und ohne Bedienung. Doch bisher haben erst wenige Wirte ein Gesuch eingereicht. Die Jahreszeit und die noch unklare rechtliche Lage dürften Gründe dafür sein - oder aber die Anforderungen. Ruth Schärer vom Insiderpub in Wanzwil hat ein Fumoir eingerichtet - und einiges an Anstrengungen unternehmen müssen. "Ein Fumoir ist für mich Pflicht", sagt sie, denn fast alle ihre Gäste rauchen. Dem Verbot sieht sie mit "gemischten Gefühlen" entgegen. (joh) Seite 18

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"Ein Fumoir ist für mich Pflicht"

Ab morgen darf in Restaurants nicht mehr geraucht werden - mit wenigen Ausnahmen

Ab morgen gilt es, das Rauchverbot. Doch nur wenige Restaurants im Kanton Bern richten ein Fumoir ein. Die es tun, sehen ohne separaten Raucherraum ihre Existenz bedroht.

Johannes Reichen

Ein paar neue Gäste im Insiderpub in Wanzwil? Könnte ja sein, dass sich Nichtraucher in Zukunft besser aufgehoben fühlen in diesem Pub, in dem bis anhin so ziemlich jeder rauchte, der vorbeischaute. Wirtin Ruth Schärer ist skeptisch. "Eine Völkerwanderung zum Pub wird es sicher nicht geben. Eher eine in den ersten Stock."

Dort befindet sich ab morgen, wenn die Bestimmungen zum Schutz vor Passivrauchen in Kraft treten, das Fumoir. Australisch angehaucht sieht es aus, "Kangaroo Lodge" heisst es, und hier sollen sich Raucher wohl fühlen. Nichtraucherin Schärer findet, dass Raucher vom Bund und vom Kanton wie Menschen zweiter Klasse behandelt werden, "diskriminiert und kriminalisiert". Bei ihr sind es nicht wenige: "95 Prozent meiner Gäste rauchen." Ein Fumoir sei für sie aus wirtschaftlichen Überlegungen Pflicht, sagt sie.

Erst wenige Fumoirs bewilligt

Ruth Schärer gehört einer Minderheit an im Kanton Bern. Gemäss einer Liste von Markus Grossenbacher, Trachselwalder Regierungsstatthalter und Präsident der bernischen Statthalter, wurden bis Ende Mai insgesamt 221 Gesuche eingereicht. Seither sind zwar noch einige dazugekommen, doch der Ansturm bei den Bewilligungsbehörden hält sich in Grenzen (siehe Text unten). Für Manuel Ferrin aber war immer klar, dass er ein Fumoir einrichtet. In seinem Bar- und Billardcenter Bebeto in Langenthal gibts nun einen 60 Quadratmeter grossen Raucherraum, abgetrennt durch Holz und Plexiglas. 150 Quadratmeter bleiben rauchfrei. Der 53-Jährige ist überzeugt, dass er ohne Fumoir Schwierigkeiten hätte. Und zwar nicht nur wirtschaftliche. "Wenn alle Gäste draussen rauchen würden, gäbe es jeden Abend viel Dreck und viel Lärm." Schwierigkeiten mit den Nachbarn will er jedoch nicht haben. "Darum ist ein Fumoir am besten", sagt Ferrin, auch wenn ihm das einiges abverlangt. "Für mich entstehen Kosten, die eigentlich gar nicht nötig wären."

Wie im Insiderpub oder Billardcenter Bebeto kommen auch die Gäste des Saloons Madiswil oder des "Pöschtli" in Huttwil eher des Trinkens und Zusammenseins als des Essens wegen. Beide Betriebe werden von Bruno Alabor geführt. "Die rauchen nun mal", sagt er, auf 70 Prozent schätzt er ihren Anteil in den beiden Gaststätten, "und man muss ihnen eine Alternative bieten."

Viel Geld und Aufwand für Fumoirs

In Huttwil wird er ihnen darum ein Säli, in Madiswil einen Anbau zur Verfügung stellen. Diese Umbauten kosten ihn "ziemlich viel Geld" - aus seiner Sicht ohne Not. "Viele Wirtschaften kennen doch bereits ein Rauchverbot. Dafür braucht es doch kein Gesetz." Eher hält er es mit der "persönlichen Freiheit" - für Wirt und Gast.

 Die Bewilligung einzuholen, den Raum vorschriftengerecht einzurichten, das verlange grosse Anstrengungen, sagt Ruth Schärer vom Insiderpub. Auch bei der Toilette braucht es noch einige Änderungen. Mit "gemischten Gefühlen" steht sie nun dem Rauchverbot gegenüber. "Aber wir werden ja sehen, wie das läuft." Gut immerhin, dass sich die rauchenden Gäste in der "Kangaroo Lodge" nicht umgewöhnen müssen, da Fumoirs nicht bedient werden dürfen. "Das hier ist ein englisches Pub. Da kommen die Gäste für die Bestellung an die Theke."

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"Für manche ist das unmöglich"

Bis Ende Mai hatten von 5561 Gastronomiebetrieben im Kanton Bern 221 ein Gesuch für ein Fumoir eingereicht. Seither ist die Zahl der Gesuche etwas gestiegen. Im Amt Aarwangen beispielsweise waren es Ende Mai acht Gesuche, jetzt deren 15. Die geringe Nachfrage vermutet Regierungsstatthalter Martin Lerch in der Jahreszeit. "Im Sommer ist das ja nicht so aktuell." Lerch hat zehn Gesuche bewilligt, ein paar sind noch hängig. Im Amt Wangen waren bis vergangene Woche elf Gesuche eingegangen, im Mai waren es noch sechs gewesen. Auch hier vermutet Regierungsstatthalter Martin Sommer saisonale Gründe."Es könnte sein, dass es im Herbst eine zweite Staffel von Gesuchen gibt." Allerdings gebe es auch Wirte, die froh um das neue Gesetz seien, so müssten sie sich nicht selbst Gedanken über ein Rauchverbot machen. "Für manche ist es aber aufgrund der Betriebsstruktur unmöglich, ein Fumoir einzurichten." Im Amt Trachselwald waren bis Ende Mai elf Gesuche eingegangen, zwei sind in der Zwischenzeit dazugekommen. "Zwei konnten wir nicht bewilligen", sagt Claudia Rindlisbacher, juristische Mitarbeiterin im Regierungsstatthalteramt. "Das eine Fumoir wäre ein Durchgang zu einem grösseren Raum gewesen, und das geht natürlich nicht." Fumoirs müssen abgetrennt sein, über eine Lüftung verfügen, dürfen nicht grösser als 60 Quadratmeter sein und höchstens einen Drittel der gesamten Restaurantfläche einnehmen. Ein Grund für die geringe Zahl von Gesuchen dürfte auch die ausstehende Beschwerde von GastroBern vor dem Bundesgericht sein. Der Wirteverband will unter anderem erreichen, dass der Ausschank in den Raucherräumen gestattet ist. (joh)

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Thuner Tagblatt 30.6.09

Ab morgen gilt Rauchverbot

Region Thun: 30 Wirte richten Fumoirs ein

Ab morgen darf in Bars und Restaurants nicht mehr geraucht werden. In Thun sind 30 Gesuche für Fumoirs eingegangen.

Viel ist darüber geschrieben und gesagt worden, jetzt gilts Ernst: ab morgen darf in öffentlich zugänglichen Gebäuden im Kanton Bern nicht mehr gepafft werden. Die Lokalbetreiber können aber ein Fumoir einrichten. Im Amt Thun wollen das bislang rund 30 Wirte. Die Hälfte der Gesuche ist bewilligt. Bereits ein Fumoir eingerichtet haben etwa das "Orients", das "Rössli" (beide in Thun) oder das "Bellevue" in Steffisburg. Noch im Bewilligungsverfahren befindet sich die Shisha Bar in Thun. Ihr 100000-Franken-Fumoir soll am 1.September eröffnet werden.chk

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Rauchverbot in Thun: ab morgen gilts ernst

Kein Rauchen, kein Problem

Nicht alle Wirte in Thun ärgern sich übers Rauchverbot, das ab morgen in Kraft tritt. Die Betreiber der Shisha Bar sehen es als Herausforderung und bauen ein exklusives Fumoir; im "Orients" ist das Verbot bereits ein alter Hut.

Ab morgen gilts auch in Thun Ernst: in Bars und Restaurants darf nicht mehr oder nur noch in Fumoirs gepafft werden. Klar, dass sich die Freude der Wirte über das Gesetz zum Schutz vor Passivrauchen in Grenzen hält. 25 Wirte aus der Region gingen auf die Barrikaden und schrieben dem bernischen Volkswirtschaftsdirektor Andreas Rickenbacher Ende April einen Brief: sie baten ihn, das Gesetz aufzuweichen. Jedoch ohne Erfolg (wir berichteten). Andere Wirte haben sich mittlerweile mit dem Rauchverbot angefreundet und betrachten es sogar als Chance. Zu dieser Sorte gehören Mathias Bühler und David De Souza. Sie führen die Shisha Bar an der Marktgasse.

Ein Drittel mehr Platz

Die beiden umtriebigen Restaurateure, die schon mehrmals für positive Schlagzeilen sorgten, bereiten momentan den Bau ihres Fumoirs vor. Sie warten auf die Baubewilligung für die auf 1. September geplante Raucher-Lounge, so wie auch andere Wirte im Amt Thun (vgl. Kasten). "Wir erweitern unsere Bar um einen Drittel. In der neuen Smoker's Lounge werden 25 Gäste sitzen können", sagt David De Souza. Wo heute im ersten Stock eine weisse Wand mit Tür steht, kommt die Glas-Trennwand zum Fumoir hin. Es ersetzt die bisherigen Büro- und Personalräumlichkeiten. "Wir hatten Glück, dass noch ein Raum vorhanden war." Weil sie nach dem Umbau mehr Sitzgelegenheiten haben, stellen die beiden auf 1. September eine zusätzliche Arbeitskraft an. Bis dahin gilt im Lokal Rauchverbot.

Die Planung des Fumoirs habe bereits im letzten Oktober begonnen. "Doch richtig anfangen konnten wir erst im April, nachdem die Verordnung veröffentlicht worden war und wir wussten, was erlaubt ist", sagt De Souza. Allein für das Lüftungssystem seien unzählige Stunden für Abklärungen investiert worden. Der studierte Betriebswirtschafter schätzt die Kosten auf über 100000 Franken.

Beschwerde ohne Erfolg

"Ich mag nicht darüber philosophieren, ob das Rauchverbot gut ist oder nicht", sagt De Souza. Er reichte vor einigen Wochen Beschwerde beim Bundesgericht gegen das Gesetz ein. Er will erreichen, dass er weiterhin Wasserpfeifen anbieten kann, ohne ein Fumoir bauen zu müssen. "Mit einem Entscheid ist nicht vor Oktober zu rechnen." Eine aufschiebende Wirkung hat er nicht erhalten. Er macht deshalb das Beste daraus: "Wir wollen unseren Gästen etwas Exklusives bieten. So haben wir auch einen Vorsprung gegenüber der Konkurrenz." Zudem seien die letzten Monate aus unternehmerischer Sicht extrem spannend gewesen.

Fumoir bereits installiert

Ein Vorsprung gegenüber allen, auch die Betreiber der Shisha Bar, hat Cetin Gül. Ihm gehört die Orients Bar Lounge an der Frutigenstrasse. Gül hat sein Fumoir seit Wochen fixfertig eingerichtet. "Ich habe geahnt, dass das Gesetz - wenn es kommt - schnell umgesetzt werden muss, und deshalb reagiert", sagt Gül. Ebenso wie die Betreiber der Shisha Bar hatte er Glück: er konnte einen benachbarten Raum mieten und ihn zum Fumoir umfunktionieren. Er bietet 28 Sitzgelegenheiten. Für Gül war ein Fumoir ein Muss: "Ich schätze, dass 80 Prozent meiner Kunden rauchen."

Christoph Kummer

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Gesetz zum Schutz vor Passivrauchen ist ab morgen in kraft

Amt Thun: Rund 30 Gesuche sind gestellt worden

Ab morgen darf im ganzen Kanton Bern in öffentlich zugänglichen Räumen wie Einkaufszentren, Schulen und Restaurants nicht mehr geraucht werden. Die genauen Bestimmungen sind seit Anfang April bekannt.

Einzig in Fumoirs, also abgeschlossenen Räumen mit eigener Lüftung, darf weiter gepafft werden. Darin dürfen auch Speisen und Getränke konsumiert werden. Das Fumoir darf jedoch nicht mehr als einen Drittel der Bodenfläche aufweisen und maximal 60 Quadratmeter gross sein. Damit will der Kanton verhindern, dass "Raucherrestaurants" erstellt werden.

Bei Gastro Bern sind die Bestimmungen heftig umstritten: "Zu grossen Teilen unsinnig und in der Umsetzung schlicht nicht praktikabel", teilte der Verband mit. Er hat beim Bundesgericht Beschwerde gegen die Verordnung geführt. Der Entscheid steht aus.

Wer ein Raucherstübli bauen will, muss eine Bewilligung einholen. Bei Stephan Zingg, Vizeregierungsstatthalter im Amt Thun, sind bislang rund 30 Gesuche eingegangen. Die Hälfte davon ist bewilligt. Zu den Thuner Betrieben, die eine Bewilligung haben (oder sogar schon ein Fumoir), gehören nebst dem "Orients" auch das "Morris", die Café Zentral Bar und der "Red Ox". Noch im Bewilligungsverfahren befinden sich nebst der Shisha Bar zum Beispiel das "Saint Trop", der "N8Stern" und das "Funkhouse" (vgl. auch Haupttext). Nicht nur Thuner Restaurateure wollen ein Fumoir: "Von Heimberg über Horrenbach-Buchen bis Sigriswil sind Gesuche eingegangen", sagt Zingg.

Für ihn bedeutet das mehr Arbeit: "Ich bin nun dauernd für Kontrollen und Gespräche unterwegs." Auf Herbst, wenn es kälter wird, erwartet Zingg eine neue Welle von Gesuchen.
chk

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Berner Oberländer 30.6.09

Interlaken

Fumoirs im Casino Kursaal

Auch die Casino Kursaal Interlaken AG setzt wegen des Rauchverbots auf Fumoirs, um rauchende Gäste nicht zu verlieren.

Wenn morgen das Rauchverbot in öffentlich zugänglichen Räumen in Kraft tritt, bleiben auch die Roulette- und Pokertische im Casino rauchfrei. Knapp die Hälfte der 130 Spielautomaten hingegen sind in Raucherbereichen untergebracht, sodass hier auch weiterhin geraucht werden kann. Im Kursaal werden Mitte Juli ebenfalls Fumoirs eröffnet. Neben den Zigarettenfumoirs im Kongressbereich, können Raucher in angemessenem Ambiente auch eine Zigarre zum Cognac geniessen. jez

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Casino Kursaal interlaken: mit fumoirs gegen das rauchverbot

Zigaretten nur am Automaten

Auch im Casino Kursaal Interlaken ändert sich durch das Rauchverbot einiges: An den Spielautomaten darf weiterhin geraucht werden, an den Spieltischen nicht. Im Kursaal gibt es für den Rauchgenuss ein Zigarrenfumoir.

Eine Zigarette beim Roulette- oder Automatenspiel - "das gehört für viele einfach dazu." Oliver Grimm muss es wissen. Grimm ist Leiter des Casinos Interlaken und kennt die enge Verbindung von Glücksspiel und Tabakkonsum daher bestens. "In den Casinos wird mehr geraucht als es beim Durchschnitt der Bevölkerung der Fall ist", so Grimm. In der Schweiz liegt der Anteil von Rauchern bei etwa 30 Prozent der Erwachsenen. In den Casinos seien es etwa 50 Prozent. "Deswegen trifft uns das Rauchverbot besonders hart", meint der Interlakner Casinoleiter.

Zumal in der momentan ohnehin schwierigen wirtschaftlichen Lage, in der die Touristen nicht mehr ganz so zahlreich ins Berner Oberland strömen. Unter diesen schwierigen Voraussetzungen komme das Rauchverbot an öffentlich zugänglichen Räumen, das morgen in Kraft tritt, zum völlig falschen Zeitpunkt, sagt Oliver Grimm und verweist auf das Beispiel St. Gallen, wo der Umsatz im Casino seit Einführung des Rauchverbots erheblich zurückgegangen sei.

38 Prozent Einbussen

Um die rauchende Kundschaft nicht zu verlieren, hat das Casino Interlaken investiert. Für rund 70000 Franken wurden vier abgetrennte Raucherbereiche geschaffen, mit Abluft und Filteranlagen. Zwei davon beherbergen 60 der 130 Spielautomaten des Casinos. Weitere 60 Automaten sind seit Oktober 2008 im Nichtraucherbereich, was dort bereits jetzt zu Umsatzeinbussen von 38 Prozent geführt habe, berichtet Grimm.

Da unter anderem das Personal durch die neue Gesetzgebung vor dem Passivrauchen geschützt werden soll, bleiben die Roulette- und Pokertische allerdings rauchfrei. In zwei weiteren Fumoirs können die Gäste hinter einer Glaswand das Spielgeschehen im Saal verfolgen. "Im Tischspielbereich ist es ein ganz klarer Nachteil", meint Oliver Grimm mit Blick auf die strake Konkurrenz in Luzern, wo es bislang noch kein gültiges Rauchverbot gibt.

Ole Hartjen, Direktor der Casino Kursaal Interlaken AG, spricht ebenfalls von einer schwierigen Situation: "Auch wenn wir das Rauchverbot insgesamt begrüssen, würden wir uns eine einheitliche Lösung wünschen." Und so habe man sich bemüht, die "bestmögliche Lösung" zu finden. Und die sieht auch für den Kursaal fünf Fumoirs vor, eines davon im neuen Kongresssaal. Baukosten: mehr als 70000 Franken.

Cognac und Zigarre

Anders als im Casino, wo die Raucherbereiche bereits morgen genutzt werden können, sind alle Fumoirs des Kursaals erst Mitte Juli und nach Abnahme durch den Regierungsstatthalter fertig.

Dann sollen sich Raucher aber umso wohler fühlen. "Dort, wo gesellschaftliche Anlässe stattfinden, entsteht ein klassisches Zigarrenfumoir. Hier bieten wir die Möglichkeit, im entsprechenden Ambiente beim Cognac eine Zigarre zu rauchen", erklärt Hartjen. Im Kongressbereich gibt es zudem gewöhnliche "Zigarettenfumoirs". "Wir haben eine Vielzahl historischer Räume, die können wir nicht einfach umbauen", verweist der Kursaal-Direktor auf den bestehenden Denkmalschutz. Weitere Gründe für die Lösung mit den Fumoirs sind die Tabakbranche als wichtiger Sponsor zahlreicher Veranstaltungen und Trauben von Rauchern an den Ausgängen, die man verhindern will.

Claudius Jezella

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Berner Rundschau 30.6.09

Ohne Chips geht nichts am Automaten

Derzeit werden im Kanton Bern Tausende Zigarettenautomaten umgerüstet - ein halbes Jahr Zeit bleibt

Bis in einem halben Jahr müssen Zigarettenautomaten jugendsicher sein. Das neue System funktioniert nur mit Chip - und mit den Wirten.

Seit Januar 2007 darf Tabak an Jugendliche im Kanton Bern weder verkauft noch weitergegeben werden. Aber erst ab dem 1. Januar 2010 müssen sämtliche Zigarettenautomaten im Kanton Bern so ausgerüstet sein, dass unter 18-Jährige keine Päckchen mehr beziehen können. Eine vom Grossen Rat im Jahr 2006 beschlossene Übergangsfrist sorgt drei Jahre nach Einführung der neuen Jugendschutzbestimmungen für dieses Anhängsel. "Die Anpassung der Zigarettenautomaten ist ein logistisches Problem", sagt Stefan Reichen, Leiter Stab im Berner Wirtschaftsamt Beco. Im Kanton Bern müssten mehrere tausend Automaten umgerüstet werden.

Wie in anderen Kantonen mit entsprechenden Gesetzen kommt auch hier das Token-System zum Einsatz. Wer Zigaretten will, muss beim Personal einen Chip beziehen, der den Geldmünzen vorangeworfen wird. Der Betreiber muss dabei - wie Verkäufer in Läden - das Alter kontrollieren.

 Und so sind nun die Automatenbetreiber daran, Tausende Automaten im Kanton Bern den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend auszurüsten. Zum Beispiel BAT Vending aus Oensingen, eine Tochtergesellschaft von British American Tobacco Schweiz. Sie betreibt etwa 1250 Automaten im Kanton Bern und schweizweit 8500 Geräte.

Handarbeit für Automatenbetreiber

"Ein aufwändiger Vorgang", sagt Mediensprecherin Saskia Braunholz zur Umrüstung. Der Einbau des neuen Jeton-Systems erfolgt vor Ort. Jeder Automat muss "einzeln und von Hand" auf den geforderten Stand gebracht werden. Bei einzelnen Geräten sei ein Umbau nicht möglich, sie würden ausgetauscht. "Bis jetzt haben wir etwa die Hälfte der Automaten umgerüstet."

 BAT Vending tüftelt auch an intelligenten Systemen. "Alles was möglich ist, um die Identität des Käufers festzustellen, wird geprüft", sagt Braunholz. Möglich wäre dies etwa durch den Bezug mit einer Kredit- oder Bankkarte.

 Solche Systeme seien weniger eine Frage der Technik als des Datenschutzes, sagt Reichen vom Beco. "Im Rahmen des Möglichen ist das Token-System aber gut." Wie bei allen Bestimmungen mit Altersgrenzen sei die Weitergabe jedoch ein Problem. Das Weitergeben von Zigaretten ist im Kanton Bern - ausser durch Eltern respektive Erziehungsberechtigte - seit 2007 strafbar. (Joh)

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Blick am Abend 29.6.09

Rauchfreies Parisienne-Zelt

Finito

Am Gurten herrscht in Zelten Rauchverbot - auch wenn der Sponsor Zigis herstellt.

markus.ehinger@ringier.ch

Paradoxe Situation am diesjährigen Gurtenfestival: Im Partyzelt "Rock the Block" von Sponsor Parisienne dürfen die Besucher vom 16. bis 19. Juli nicht rauchen. Wegen des in zwei Tagen in Kraft tretenden Gesetzes zum Schutz vor Passivrauchen herrscht auch in den anderen Festival-Zelten Rauchverbot. Betroffen sind etwa das VIP-Zelt, der Backstage-Bereich, der Baccardi-Dome und auch die Zeltbühne

Die Veranstalter würden das Verbot gerne durchsetzen, aber das dürfte schwierig werden: "Im Zeltbühne-Zelt sind bei Konzerten gegen 7000 Leute. Bei dieser Menge ist es praktisch unmöglich, das Verbot durchzusetzen ", sagt Gurtenfestival- Sprecher Micha Günter. "Mit Hinweisschildern weisen wir die Festivalbesucher auf das Verbot hin", sagt Günter. "Spezielle Raucher- Polizeipatrouillen wird es wohl keine geben", sagt Regina Nydegger von der Gewerbepolizei Köniz. "Möglich sind aber zusätzliche kleinere Fumoirzelte. " Fumoirs oder Raucherunterstände sind aber am Gurtenfestival nicht geplant. Somit können die Raucher nur auf gutes Wetter hoffen.

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AGASSIZ-HORN
http://www.rentyhorn.ch/?lang=de
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Bund 30.6.09

Runder Tisch für Agassizhorn

Die Aktion "Démontez Louis Agassiz" kämpft weiterhin für eine Namensänderung des Bergs bei Grindelwald

Louis Agassiz war ein grosser Naturforscher, aber auch ein Rassist. Ein Komitee will einen nach ihm benannten Berg umbenennen lassen - und stösst erstmals auf offenere Ohren.

Sarah Nowotny

Das Agassizhorn heisst bald Rentyhorn, geht es nach dem Schweizer Historiker Hans Fässler und der schweizerisch-haitianische Künstlerin Sasha Huber. Bisher wollten die Gemeinden Grindelwald und Guttannen über dieses Anliegen aber nicht einmal diskutieren. Nun scheinen die starren Fronten aufzubrechen. Noch diesen Sommer setzen sich die Gemeindepräsidenten und Mitglieder der von Fässler gegründeten Aktion "Démonter Louis Agassiz" in Grindelwald an einen runden Tisch, wie Fässler bestätigt. "Über das Datum haben wir aber Stillschweigen vereinbart."

3993 Meter hoch ist das Agassizhorn, das sich an den Nordwestgrat des Finsteraarhorns schmiegt. Finstere Seiten waren auch Teil seines Namensgebers. Der Schweizer Forscher Louis Agassiz (1807-1873) ist zwar vor allem in Erinnerung geblieben, weil er als einer der ersten die Formung der Landschaft durch Gletscher untersuchte. Gleichzeitig war Agassiz aber von der "Minderwertigkeit der schwarzen Rasse" überzeugt. Er liess den kongolesischen Sklaven Renty in Südkarolina fotografieren, um seine "rassische Zweitklassigkeit" zu beweisen - daher Fässlers und Hubers Vorschlag für die Namensänderung.

2007 machte sich auch Nationalrat Carlo Sommaruga (sp) auf Bundesebene in einer Interpellation für die Umbenennung des Bergs stark. Wie die beiden Gemeinden reagierte der Bundesrat aber ablehnend auf das Ansinnen.

"Opfer sind Teil der Geschichte"

Der runde Tisch diene vor allem dazu, sich gegenseitig kennenzulernen, sagt Fässler. Bisher habe er mit den Gemeinden nur via Medien Kontakt gehabt. "Es ist ein Fortschritt, dass sie nun gesprächsbereit sind." Zwar gebe es weltweit rund 20 nach Agassiz benannte Berge, Seen und Strassen, aber die Aktion "Démonter Louis Agassiz" wolle sich vorerst auf einen Ort konzentrieren. "Die Namensänderung wäre ein wichtiges Signal, denn Opfer sind Teil der Menschheitsgeschichte und sollten von den Nachfahren nicht vergessen werden."

"Keine Vorentscheidung"

Huber fügt an, dass die Schweiz ihr Verhältnis zum Kolonialismus nie aufgearbeitet habe und bei der Vergangenheitsbewältigung auch rein symbolische Akte einen gewissen Wert hätten. Ob der runde Tisch tatsächlich zu einer Umbenennung führe, sei völlig offen. Auf jeden Fall begegne Grindelwald dem Anliegen wohlgesinnter als Guttannen. Am runden Tisch erhielten die Gemeinden auch eine Petition pro Namensänderung überreicht. "Wir haben 2000 Unterschriften aus über 70 Ländern gesammelt."

"Wir können über alles diskutieren", sagt Grindelwalds Gemeindepräsident Emanuel Schläppi. Aus heutiger Sicht sei es unbestritten, dass Agassiz zum Teil Unrecht begangen habe, aber jeder Mensch besitze dunkle Seiten. Die öffentliche Diskussion über die Namensänderung müsse erst noch stattfinden."In Grindelwald ist vielen nicht auf Anhieb klar, wo sich der Berg befindet, aber sie wollen nicht, dass sein Name auf Druck von aussen hin geändert wird." Zudem seien auch in der Westschweiz Strassen und Plätze nach Agassiz benannt. "Der runde Tisch ist keine Vorentscheidung." Schläppi kann sich statt einer Umbenennung auch vorstellen, auf Tafeln und in Führern auf die dunklen Seiten Agassiz' hinzuweisen. Wie das Verfahren der Namensänderung im Detail funktionieren würde, und ob etwa die Gemeindeversammlung ihren Segen geben müsste, wisse er noch nicht. Guttannens Gemeindepräsident Hans Abplanalp war für eine Stellungnahme nicht erreichbar.

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NOTHILFE
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BZ 30.6.09

Asylbewerber

Nothilfe bezogen

Gut die Hälfte der abgewiesenen oder von einem Nichteintreten betroffenen Asylbewerber haben 2008  Nothilfe in Anspruch genommen. Die Kantone bezahlten dafür 9,5 Millionen Franken, erhielten vom Bund aber Pauschalen von 25,8 Millionen. Asylsuchende mit einem rechtskräftigen Nichteintretensentscheid bekommen schon seit 2004, abgewiesene Asylbewerber seit 2008 keine Sozialhilfe mehr.

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NZZ 30.6.09

Nothilfe für 2401 Asylbewerber

Bezugsdauer im Mittel bei 85 Tagen

 Bern, 29. Juni. (sda)  Gut die Hälfte der abgewiesenen und der von einem Nichteintreten betroffenen Asylbewerber haben 2008 Nothilfe in Anspruch genommen. Die Kantone bezahlten dafür 9,5 Millionen Franken, erhielten vom Bund aber Pauschalen von 25,8 Millionen Franken. Asylsuchende mit einem rechtskräftigen Nichteintretensentscheid bekommen schon seit 2004, abgewiesene Asylbewerber seit 2008 keine Sozialhilfe mehr. Kommen diese Personen der Pflicht zum Verlassen der Schweiz nicht nach, erhalten sie lediglich noch auf Gesuch hin eine Nothilfe vom zuständigen Kanton. Letztes Jahr ersuchten von 4308 Betroffenen deren 2401 oder 56 Prozent um Nothilfe. Pro Person und Tag bezogen sie 47 Franken. Die Bezugsdauer lag im Mittel bei 85 Tagen. 57 Prozent der Nothilfebezüger waren 18 bis 30 Jahre alt, 80 Prozent Männer. 17 Prozent stammten aus Nigeria, je 7 Prozent aus Serbien und dem Irak. Insgesamt beliefen sich die Nothilfekosten auf 9,5 Millionen Franken. Der Bund gilt den Kantonen die allfälligen Nothilfekosten mit einer Pauschale von 6000 Franken pro rechtskräftiges Nichteintreten oder definitiven negativen Asylentscheid ab. Letztes Jahr erhielten die Kantone insgesamt 25,8 Millionen, so dass sie einen Überschuss von 16,3 Millionen erzielten.

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Tagesanzeiger 30.6.09

Nothilfe für 2400 Asylbewerber

Bern. - Gut die Hälfte der 2008 abgewiesenen Asylsuchenden mit Nichteintretensentscheid bezog letztes Jahr Nothilfe. Die Kosten beliefen sich auf 9,5 Millionen Franken, wie das Bundesamt für Migration gestern mitteilte. Bereits seit April 2004 erhalten Asylsuchende, auf deren Gesuch nicht eingetreten wurde, keine Sozialhilfe mehr. Seit Anfang letzten Jahres gilt diese Regelung nun auch für Asylbewerber mit rechtskräftigem negativem Entscheid. Der Bund gilt den Kantonen allfällige Nothilfekosten mit 6000 Franken pro Fall ab. 2008 gab es 4308 rechtskräftige negative Entscheide oder Nichteintretensentscheide. 2401 Betroffene haben danach um Nothilfe ersucht. Durchschnittlich bezogen sie die Nothilfe während 85 Tagen. Pro Person und Tag lagen die Kosten bei 47 Franken. Über die Hälfte der Nothilfebezüger waren zwischen 18 und 30 Jahre alt. (AP)

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bfm.admin.ch 29.6.09
http://www.bfm.admin.ch/bfm/de/home/dokumentation/medienmitteilungen/2009/2009-06-29.html
(mit weiterführenden Hintergrundlinks)

Bericht Monitoring Sozialhilfestopp 2008

Medienmitteilungen, BFM, 29.06.2009

Bern. Der Bund führt in Zusammenarbeit mit den Kantonen ein Monitoring über die Kosten des Sozialhilfestopps für abgewiesene Asylsuchende und Personen mit einem Nichteintretensentscheid (NEE). Fazit: Im Jahr 2008 haben 56 Prozent der betroffenen Personen Nothilfe in Anspruch genommen. Die Kosten für die Nothilfe beliefen sich auf insgesamt 9.5 Mio. Franken.

Anfang 2008 ist das teilrevidierte Asylgesetz in Kraft getreten. Eine der zentralen Änderungen ist die Einführung des Sozialhilfestopps für Personen mit einem rechts kräftigen negativen Asylentscheid. Dieser Ausschluss aus der Sozialhilfe gilt für Personen mit einem rechtskräftigen Nichteintretensentscheid (NEE) bereits seit April 2004. Alle diese Personen müssen die Schweiz verlassen. Kommen sie dieser Verpflichtung nicht nach, erhalten sie vom zuständigen Kanton auf Gesuch hin nur noch Nothilfe. Der Bund gilt den Kantonen allfällige Nothilfekosten mit einer einmaligen Pauschale von 6'000 Franken pro rechtskräftigem negativen Entscheid oder NEE ab.

 Das Bundesamt für Migration (BFM) überprüft die Entwicklung der Nothilfekosten zusammen mit der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) und der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK). Zu diesem Zweck werden ein Informationssystem Monitoring Sozialhilfestopp geführt und periodisch Berichte dazu veröffentlicht.
Die wichtigsten Fakten des Berichts für das Jahr 2008

2008 erwuchsen 4'308 negative Entscheide oder NEE in Rechtskraft. 2'401 davon betroffene Personen haben danach um Nothilfe ersucht. Dies entspricht 56% der potientiellen Nothilfebeziehenden. Die durchschnittliche Bezugsdauer belief sich auf 85 Tage.

 Die Kosten für die Nothilfe betrugen 2008 insgesamt 9.5 Mio. Franken. Die durch schnittlichen Kosten pro nothilfebeziehender Person und Tag betrugen 47 Franken.
 Die Nothilfekosten setzten sich folgendermassen zusammen:
    - Unterstützungskosten: 2.5 Mio. Franken (26%)
    - Unterbringungskosten: 5.4 Mio. Franken (57%)
    - Gesundheitskosten: 1.6 Mio. Franken (17%)

57% der Nothilfebeziehenden waren zwischen 18 und 30 Jahren alt. 80% der Nothilfe beziehenden waren männlichen Geschlechts. Die meisten stammten aus Nigeria (17%), Serbien oder Irak (je 7%).
Fazit zu den Kosten des Sozialhilfestopps im Jahre 2008
 Die Kantone erhielten im Jahre 2008 vom Bund Nothilfepauschalen in der Höhe von insgesamt 25.8 Mio. Franken. Somit erzielten die Kantone einen Überschuss von insgesamt 16.3 Mio. Franken. Mit diesem Überschuss müssen die Kantone im Jahr 2009 und allenfalls in den folgenden Jahren die Nothilfekosten decken, welche von Personen verursacht werden, deren Entscheide 2008 in Rechtskraft erwachsen sind und die 2009 oder noch länger Nothilfe beziehen, da die Nothilfepauschale pro Entscheid nur einmalig ausgerichtet wird.
Weitere Auskünfte
 Jonas Montani, Bundesamt für Migration, T +41 31 325 98 80, E-Mail

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Bericht Monitoring Sozialhilfestopp, Berichtsperiode 2008 (277 Kb, pdf)
http://www.bfm.admin.ch/etc/medialib/data/migration/asyl_schutz_vor_verfolgung/
sozialhilfe/2008.Par.0001.File.tmp/ber-monitoring-2008-d.pdf

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RASSISMUS
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20min.ch 30.6.09

Rassismus im Alltag

So rassistisch ist die Schweiz

Menschen anderer Hautfarbe und Personen aus Südosteuropa sind in der Schweiz am häufigsten von Rassismus betroffen. Dies äussert sich zum Beispiel durch Ungleichbehandlung auf Ämtern oder im Verweigern von Dienstleistungen.

Dies zeigt ein am Dienstag in Bern vorgestellter Bericht. Rassismus und Fremdenfeindlichkeit kämen überall im täglichen Leben vor, stellt der Bericht der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus (EKR) fest. Etwa bei Verwaltungsstellen, der Polizei oder in Unternehmen machten Betroffene Erfahrungen mit Rassismus.

Rassistische Diskriminierung erfolgt meist verbal, kann aber auch mit Gewalt verbunden sein. Sie äussert sich auch in Schriften, Ungleichbehandlungen oder in der Verweigerung von Dienstleistungen. Im städtischen Raum ereigneten sich häufiger rassistische Vorfälle. Männer waren öfters Opfer als Frauen.

Die meisten Personen, die sich bei Beratungsstellen meldeten, waren Schweizer oder bereits niedergelassene Ausländer. Nicht nur andersfarbige Menschen und Personen aus dem Balkan erleben Rassismus am eigenen Leibe, sondern selbst Eingewanderte aus mitteleuropäischen Ländern wie Deutschland, Dänemark oder Italien.

Der Bericht zu Rassismusvorfällen in der Beratungspraxis trägt zum Aufbau des nationalen Monitorings der Rassismusbekämpfung bei. Er basiert auf Daten, die fünf Schweizer Beratungsstellen zusammengetragen hatten.
Quelle: SDA/ATS

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ekr.admin.ch 30.6.09


Bericht "Rassismusvorfälle in der Beratungspraxis 2008"

Der Bericht "Rassismusvorfälle in der Beratungspraxis 2008" ist die erste regionenü-bergreifende Darstellung von Beratungsfällen zu Rassismus. Er macht deutlich, dass rassistische Diskriminierung in allen Lebensbereichen und in unterschiedlichsten Formen vorkommt. Am meisten von Rassismus betroffen sind Menschen anderer Hautfarbe und Personen aus Südosteuropa. Auch zeigt der Bericht, dass es in vielen Landesteilen noch an Beratung mangelt.

Bericht "Rassismusvorfälle in der Beratungspraxis 2008"
Letzte Änderung: 30.06.2009 | Grösse: 47 kb | Typ: PDF
http://www.ekr.admin.ch/dokumentation/00144/index.html?lang=de&download=
NHzLpZeg7t,lnp6I0NTU042l2Z6ln1acy4Zn4Z2qZpnO2Yuq2Z6gpJCDdIF6g2ym162epYbg2c_JjKbNoKSn6A--

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BZ 30.6.09

Politiker für rassistischen Text bestraft

Willi Frommenwiler, FPS-Präsident Kanton Bern, ist vom Gericht in Aarwangen wegen Rassendiskriminierung verurteilt worden.

Willi Frommenwiler ist Präsident der Freiheitspartei Kanton Bern (FPS). Zusätzlich betreut der 54-jährige Thunstetter die Webseite der Splitterpartei. Ab und zu greift er auch selber in die Tasten: Er ereifert sich im Parteiblog über das "Asylunwesen" oder haut die SP in die Pfanne. Alles legal.

Doch mit einem Artikel über die Schwarzen Schwäne auf dem Thunersee ging Frommenwiler Anfang 2008 zu weit. Auf der Webseite seiner Partei verglich er Asylanten mit den hier nicht heimischen Tieren. Im Text, mittlerweile nicht mehr frei zugänglich, ärgerte er sich darüber, dass die Berner Regierung die Schwäne zum Abschuss freigegeben hatte. Das sei "zoologischer Rassismus". Deswegen fragte Frommenwiler, warum denn die Regierung nicht "mit gleicher Vehemenz" gegen illegale Immigranten vorgehe. Das Elaborat endete mit der Formulierung: "…und in der Schweiz lebten Ende 2007 fast 41000 Primaten im Asylbereich."

Ganze Gruppe betroffen

Für diese rassistische Schreibe erhielt Frommenwiler jetzt die Quittung. Das Gericht Aarwangen hat ihn gestern wegen Rassendiskriminierung verurteilt. Für Gerichtspräsident Fritz Aebi war klar: Frommenwiler bezeichne Asylbewerber "pauschal als Primaten". Im landläufigen Sinn seien das "Tiere mit Schwänzen und komischen Köpfen". Es handle sich demnach um "eine Herabminderung einer ganzen Gruppe".

Frommenwiler kassierte dafür eine bedingte Geldstrafe von 1200 Franken (30 Tagessätze). Hinzu kommen eine Busse von 400 Franken und die Verfahrenskosten.

In einem anderen Fall hingegen zog Frommenwiler den Kopf aus der Schlinge. Einen Onlineartikel des früheren Bieler FPS-Gemeinderats Jürg Scherrer hatte Frommenwiler 2006 mit schwarzen Schoggiköpfen illustriert. Die Afrikanische Gemeinschaft Biel reagierte und zeigte Frommenwiler an. Doch Richter Aebi sprach den Angeklagten frei. Mit den "Mohrenköpfen" meine dieser nicht alle Schwarzen, sondern bloss "einen definierten Teil von Leuten", sagte Aebi. Das sei zwar kein "guter Stil", aber auch nicht im rechtlichen Sinn diskriminierend.
baz

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Willi Frommenwiler

Die Millionen-Schulden

Willi Frommenwiler, Präsident der kantonalen Freiheitspartei (FPS), wollte gestern vor Gericht in Aarwangen keine Auskunft über seine Finanzen geben. Bekannt ist: Drei Mal musste sich Frommenwiler vor dem Gericht verantworten, weil er seine Schulden nicht bezahlt hatte. Ein Auszug aus dem Betreibungsregister zeigt: 2003 bis 2005 hatte Frommenwiler 19 Betreibungen am Hals - im Umfang von einer Million Franken. Hinzu kamen von 1990 bis 2005 nicht weniger als 93 offene Verlustscheine - im Umfang von 1,5 Millionen Franken.
baz

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Berner Rundschau 30.6.09

Frommenwiler verurteilt

Rassendiskriminierung des Präsidenten der Freiheitspartei

Dafür, dass er 2006 im Internet einen Artikel des damaligen Bieler Polizeidirektors und Präsidenten der Freiheitspartei Schweiz (FPS), Jürg Scherrer, mit einer "Mohrenkopf"-Karikatur illustrierte, wurde Willi Frommenwiler gestern nicht verurteilt. Gerichtspräsident Fritz Aebi sprach ihn in diesem Punkt von der Rassendiskriminierung frei. Mit seinem im Februar 2008 auf der FPS-Homepage veröffentlichten Blog "Die Schwarzen vom Thunersee" habe der Thunstetter jedoch die Grenzen klar überschritten. Frommenwiler hatte die gemäss einem Bundesamt Ende 2007 in der Schweiz lebenden 41 000 Asylbewerber pauschal als "Primaten" bezeichnet. Aebi: "Damit hat Frommenwiler öffentlich eine ganze Gruppe von Menschen herabgesetzt und den Tieren gleichgestellt." Aebi verurteilte den Präsidenten der Freiheitspartei Kanton Bern "trotz gewisser Bedenken" zu einer bedingten Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu 80 Franken. Die Bewährungsfrist setzte der Richter auf drei Jahre fest. (uz) Seite 17

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"41 000 Primaten im Asylbereich"

Präsident der Freiheitspartei Kanton Bern wegen Rassendiskriminierung schuldig

Willi Frommenwiler, Präsident der Freiheitspartei Kanton Bern, ist gestern in Aarwangen wegen Rassendiskriminierung verurteilt worden. Gerichtspräsident Fritz Aebi bestrafte den Thunstetter mit einer bedingten Busse von 1200 Franken.

Bruno Utz

Gerichtspräsident Fritz Aebi hatte auf dem Schloss Aarwangen drei Anklagepunkte gegen den Thunstetter Willi Frommenwiler zu beurteilen. Für die im September 2006 mit der Darstellung von sechs Schoggiköpfen erfolgte Illustration eines Artikels von Jürg Scherrer, dem damaligen Bieler Polizeidirektor, gabs einen Freispruch (vergleiche separaten Artikel unten). Und ein von Frommenwiler mit einem fiktiven Paninibildchen verhunzter Auftritt des dunkelhäutigen Nationalrates Ricardo Lumengo (SP) an der 1.-Mai-Feier letzten Jahres in Langenthal bezeichnete Aebi als Bagatelle. Frommenwiler hatte das von ihm kreierte Bildchen des Bieler Nationalrates im Internet mit "Lumen go home" betitelt. Aebi: "Das Bild zeugt zwar nicht von gutem Stil, das ist aber nicht strafbar. Zudem ist Herr Lumengo eine Person des öffentlichen Interesses." Frommenwiler habe seinem politischen Dauergegner Lumengo eins auswischen wollen.

Asylbewerber als Affen bezeichnet

Habe sich Frommenwiler im Bieler Fall strafrechtlich noch im Grenzbereich bewegt, so habe er mit seinem Blog "Die Schwarzen vom Thunersee" die Grenze der Rassendiskriminierung klar überschritten, stellte Aebi fest. Ausgehend vom in den Medien abgehandelten Streit um die schwarzen Schwäne vom Thunersee, hatte Frommenwiler im Februar des vergangenen Jahres auf der Homepage der FPS den erwähnten Beitrag veröffentlicht. "Es störte mich, dass um diese Schwäne ein Riesentheater gemacht wurde, von den fast täglichen Straftaten dunkelhäutiger Menschen in der Schweiz aber niemand etwas berichtet", erklärte der 54-jährige Frommenwiler gestern vor Gericht.

Gegen das Gesetz verstossen habe der Parteipräsident vor allem mit seiner Feststellung "... in der Schweiz leben 41 000 Primaten im Asylbereich". Damit habe Frommenwiler sämtliche Asylbewerber pauschal als Affen bezeichnet, denn der weitestgehend überwiegende Teil der Primaten seien Tiere. "Sie haben öffentlich eine ganze Gruppe von Menschen herabgesetzt und den Tieren gleichgestellt." Damit sei der Straftatbestand der Rassendiskriminierung klar erfüllt, so Aebi.

"Zeugt nicht von grosser Einsicht"

"Ihr Verhalten nach dem Bieler Fall zeugt nicht von grosser Einsicht", warf der Gerichtspräsident Frommenwiler vor. Er verurteilte ihn "trotz gewisser Bedenken" zu einer bedingten Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu 80 Franken. Die Strafe muss Frommenwiler bezahlen, wenn er innert dreier Jahre wieder straffällig wird. Dazu kommt eine Busse von 400 Franken. Davon muss der Verurteilte allerdings nur die Hälfte bezahlen. Wegen des eingangs erwähnten Freispruchs sprach Aebi Frommenwiler nämlich eine Entschädigung von 200 Franken zu. Aufgebrummt erhielt dieser jedoch noch Gerichtskosten von 400 Franken. Eine von Alain Fracheboud, dem Anwalt des Klägers zum Bieler Fall, geforderte Genugtuung von 100 Franken sei mit dem Freispruch hinfällig, so Aebi.

Er habe gemischte Gefühle, sagte Fracheboud nach der Urteilsverkündung. Das Urteil sei "aber nicht schlecht". "Es ist gut, dass der Richter einen Pflock eingeschlagen hat." Ob er beim Obergericht appelliere, müsse er zuerst mit seinem Klienten besprechen. Frommenwiler kommentierte den Schuldspruch knapp: "Ich bin enttäuscht, heute bespricht der Vorstand der FPS das weitere Vorgehen."

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Schoggiköpfe ohne Folgen

Im Sommer 2006 unterzeichnete Jürg Scherrer, Polizeidirektor der Stadt Biel und Präsident der Freiheitspartei Schweiz (FPS), vor Gericht einen Vergleich mit der "Association des Africains de Bienne". Diese hatte Scherrer nach einem Artikel im "Bieler Tagblatt" Rassismus vorgeworfen. Die Gerichtsverhandlung verfolgten sowohl Anhänger von Scherrer wie auch Leute der "Association". Gemäss Willi Frommenwiler sollen sich Letztere wie auf einem Basar benommen haben. "Ich hatte das Gefühl, die Dunkelhäutigen wollten Scherrer verhöhnen", so Frommenwiler gestern. Aus diesem Grund habe er den von Scherrer auf der Homepage der FPS veröffentlichten Artikel "Schwarze erfinden Schauergeschichten" mit Schoggiköpfen ("Mohrenköpfen") illustriert. Drei davon waren schwarz und hatten lachende Gesichter, einer streckte die Zunge heraus. Drei weitere Schoggiköpfe im Hintergrund waren weiss. Gerichtspräsident Fritz Aebi erinnerte an das politische Klima 2006 in Biel. Frommenwilers Karikatur sei in diesem Gesamtzusammenhang zu beurteilen. "Ob sie einem passt, ist nicht die Frage. Den Straftatbestand der Rassendiskriminierung erfüllt sie aber nicht." (uz)

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SEMPACH
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Tagesanzeiger 30.6.09

Schlacht zu Sempach

Kein Fest für Neonazis

Von David Schaffner, Luzern

Mit dem unglücklichen Einsatz der Polizei ist die Sempacher-SchlachtFeier am Wochenende an einem Tiefpunkt angelangt. Zehn Jahre lang hat die Luzerner Regierung tatenlos zugeschaut, wie immer mehr Rechtsextreme aufmarschierten und die Feier für ihre Propaganda missbrauchten. Mit ihrer bewilligten Gegendemonstration wollten die Jungsozialisten die Regierung heuer dazu zwingen, endlich Farbe zu bekennen.

Weder der Regierungspräsident noch der Sempacher Stadtpräsident mochten Stellung nehmen gegen das Menschen verachtende Gedankengut der rechten Glatzen. Die Polizei kesselte die Jusos ein, unter die sich vermummte Gestalten des Schwarzen Blocks gemischt hatten. Die Rechtsextremen liess die Polizei gewähren. Ohne Bewilligung konnten sie zum Schlachtfeld marschieren. Die Polizei hat sich so zur Helferin der rechten Glatzen gemacht.

Wenn die Luzerner Regierung nicht endgültig in den Verdacht geraten will, dass sie in der Präsenz der unheimlichen Patrioten kein Problem sieht, muss sie handeln: Sie muss ein neues, zeitgemässes Konzept für die Feier präsentieren und dafür sorgen, dass künftig mehr Leute daran teilnehmen. Heute ist der Anlass mit seinen Hellebarden, Lanzen und Speeren ein durch und durch martialisches Ereignis, wie aus einem schlechten Ritterfilm. Jedes Jahr wärmt ein Redner die Geschichte vom Schlachthelden Winkelried auf - nichts als eine Legende. Kein Wunder, finden die Rechtsextremen an dieser mythisch überhöhten Zeremonie besonderen Gefallen. Kein Wunder, erscheinen sonst nur wenig Leute.

Wie könnte Luzern dafür sorgen, dass die Feier für breitere Bevölkerungskreise attraktiv wird, nicht aber für Rechtsextreme? Nationalratspräsidentin Chiara Simoneschi-Cortesi hat in ihrer Rede in Sempach indirekt einen Hinweis gegeben: Sie sagte, dass für das Verständnis der heutigen Schweiz nicht überholte Legenden wichtig seien, sondern die Wurzeln der multikulturellen Gesellschaft. Neben der - wahren - Schweizer Geschichte müssten die Menschen auch die Geschichten des Balkans, Sri Lankas oder Deutschlands verstehen.

Die Luzerner Regierung könnte die vielen ausländischen Vereine im Kanton dazu aufrufen, sich in Sempach neben den Schweizer Vereinen zu präsentieren und ein gemeinsames Fest zu feiern. Heute braucht es einen Winkelried, der seine Arme ausstreckt, um die Menschen mit ihren unterschiedlichen Wurzeln zusammenzuführen.

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PNOS
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Blick 30.6.09

Anne-Frank-Lüge: Polizei ermittelt gegen Pnos

Das Basler Kriminalkommissariat beschäftigt sich derzeit intensiv mit der Partei National Orientierter Schweizer (Pnos). "Wir ermitteln seit letzter Woche aufgrund des Internetauftritts der Partei", sagt Staatsanwaltschaftssprecher Markus Melzl. Die Rechtsradikalen behaupten dort, das berühmte Tagebuch der Anne Frank sei eine Fälschung. So schreibt die Basler Sektion der Partei: "Genauso wie andere Lügen über Deutschland in der Zeit von 1933-1945, ist auch das Tagebuch der Anne Frank eine geschichtliche Lüge!"

Der Anne-Frank-Fonds, der seinen Sitz auch in Basel hat, erstattete Anzeige. "Die Echtheit des Tagebuches ist wissenschaftlich und juristisch belegt", sagt Fonds-Präsident Buddy Elias, ein Cousin der 1945 im Konzentrationslager Bergen-Belsen ermordeten Anne Frank. Er verweist auf ein Gutachten des deutschen Bundeskriminalamts und ein Urteil des Landgerichts Hamburg. Immer wieder vertrieben Neonazis die Mär vom gefälschten Tagebuch. "Das ist traurig und macht wütend", so Elias.

Die Basler Staatsanwaltschaft prüft nun, ob die Pnos mit ihren Aussagen gegen die Rassismusstrafnorm verstösst. "Das wäre ein Offizialdelikt", so Melzl. 

Jan Fischer

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PROSTITUTION
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Bund 30.6.09

Frauenhandel

Das Geschäft mit der Ware Frau

Frauen aus Osteuropa, Asien, Lateinamerika und Afrika werden mit dem Versprechen von Arbeit und gutem Verdienst nach Westeuropa gelockt. Was sie erwartet, ist oft Sexgewerbe und Prostitution. In Zürich bietet ihnen die Fachstelle FIZ Hilfe an.

Interview: Klaus von Muralt

"Bund":
Sind es vor allem Opfer von Frauenhandel, die sich an die Migrationsfachstelle FIZ wenden?

DORO WINKLER: Letztes Jahr fielen 160, also 17 Prozent der 929 von uns betreuten Frauen in diese Kategorie. Weitere Zielgruppen sind Migrantinnen mit ausländerrechtlichen Problemen (39 Prozent der Fälle), Opfer von häuslicher Gewalt (22) sowie Cabaret-Tänzerinnen (17) und illegalisierte Frauen (16). Die Beratung der Opfer von Frauenhandel ist jedoch am aufwendigsten, weil die Frauen in allen Lebensbereichen Unterstützung benötigen.

Können die Hilfesuchenden damit rechnen, beim FIZ nur auf Frauen zu treffen?

Ja, zumindest in der Beratung der Opfer - zumeist traumatisierte Frauen -, denn unserer Erfahrung nach ist es für die Opfer einfacher, einer Frau über die erlittene sexualisierte Gewalt zu erzählen, die ja von Männern ausgeübt wurde.

Wie bewegen Sie die Frauen zum Aufsuchen der Fachstelle?

Wir sind da auf ein breites Netzwerk angewiesen. Dazu gehören Ärzte, Therapeuten, Arbeitskolleginnen der Prostituierten, Freier sowie Mitarbeiter der Polizei. 44 Prozent der Frauen kommen durch Letztere zu uns. 9 Prozent werden von einem ihrer Freier in die Fachstelle begleitet. Deshalb ist es wichtig, die Freier für die Problematik des Frauenhandels zu sensibilisieren und ihnen das Gespür für das Erkennen von Verdachtsfällen zu vermitteln. Diese sind nie einfach auf den ersten Blick ersichtlich.

Aus welchem Antrieb kommt denn ein Freier mit einer betroffenen Frau in die Fachstelle?

Meistens sind dies Stammfreier, die Einblick in die Situation der Frau haben. Sie erkennen ein Problem, recherchieren nach Stellen wie der unseren und ermöglichen der Frau den Kontakt zur FIZ. Dies ist ein bedeutender Schritt für die Freier, denn sie treten aus der Rolle des anonymen Konsumenten hervor und nehmen Verantwortung wahr.

Wieso stammen die Opfer von Frauenhandel vorwiegend aus Osteuropa (Ungarn, Bulgarien, Rumänien, Ukraine) sowie aus Brasilien und Thailand?

Im Falle von Osteuropa hat es mit der prekären ökonomischen Situation der Menschen dort zu tun. Frauen kommen nach Westeuropa, um ihre Familie zu Hause zu unterstützen. Zudem sind die Transportwege kurz und dadurch billiger für die Händler. Was Thailand und Brasilien betrifft, so sind dies klassische Sextourismus-Destinationen, die in den Siebzigerjahren von europäischen Männern entdeckt wurden. Diese brachten nach und nach Frauen von dort mit nach Europa. Daraus ist ein Geschäft entstanden.

Wer sind denn die Täter?

Perfiderweise sind die Anwerber oft Personen aus dem nahen Umfeld der Frauen. Sie nutzen das Vertrauen der Frauen aus und versprechen ihnen Arbeitsstelle und Verdienst. Deshalb ist das Verratsgefühl bei den Frauen dann umso grösser, wenn sie in Westeuropa ankommen und hier zur Prostitution gezwungen werden. In der Schweiz sind es keine mafiösen Strukturen, die den Handel organisieren, sondern eher kleinere Netzwerke.

In welchen Schweizer Kantonen ist das Problem des Frauenhandels besonders akut?

Wir betreuen vor allem Opfer aus den Kantonen Zürich und Bern. Zudem steht Solothurn weit oben auf der Liste (gemäss FIZ-Opferzahlstatistik aus dem Jahr 2008). In diesen Kantonen jedenfalls ist eine grosse Sensibilität für die Problematik da, weshalb auch mehr Opfer erkannt werden.

Der Nationalrat hat mit 78 zu 81 Stimmen die Motion zum besseren Schutz von Frauenhandel-Opfern abgelehnt. Ihr Kommentar dazu?

Einerseits ist es natürlich schade, dass die Motion abgelehnt wurde. Andererseits sind wir erfreut darüber, dass das Resultat sehr knapp ausgefallen ist. Dies zeigt, dass die Sensibilität in der Politik wie in der Schweizer Bevölkerung gewachsen ist, und bestärkt uns darin, mit unserer Arbeit weiterzumachen.

 Bundesrätin Widmer-Schlumpf sagt, der Anspruch auf Aufenthalt auch bei Nichtaussage gäbe der Schleppertätigkeit Auftrieb.

Dies ist für mich nur schwer nachvollziehbar. Den Ausbeutern geht es nicht um die Aufenthaltsbewilligung der Frauen, sondern um das gewinnbringende Geschäft.

Begünstigt die derzeitige Schweizer Gesetzgebung den Frauenhandel?

So einseitig kann man das nicht sagen. Opferhilfe- und Strafgesetz helfen, Opfer zu schützen und die Täter zu verfolgen. Aber beim Ausländergesetz bestehen Lücken: Es gibt keinen garantierten Schutz für die Opfer, sondern nur einen vorübergehenden - nämlich für jene Frauen, die es wagen, gegen die Täter auszusagen. Auch gewährt dieses Gesetz Frauen aus Nicht-EU-Staaten keine legalen Migrationsmöglichkeiten. So sind sie abhängig von Menschen, die ihnen zur illegalen Migration verhelfen, sie dann unter Druck setzen und ausbeuten.

Mit welcher Strategie werden Sie vorgehen, um das Problem in Zukunft besser bekämpfen zu können?

Das wichtigste Element einer wirksamen Strategie ist die vernetzte Zusammenarbeit: Polizei, Justiz, Migrations- und Bundesbehörden, Sexarbeiterinnenberatungs- und andere Fachstellen müssen ihr Vorgehen gezielt absprechen. In einigen Kantonen geschieht dies bereits an runden Tischen gegen Menschenhandel, der Kanton Bern zum Beispiel ist da ganz vorne mit dabei.

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Anlaufstelle FIZ

Die in Zürich situierte Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration (FIZ) betreut seit 24 Jahren Opfer von Frauenhandel in der Schweiz. Während der Fussball-Europameisterschaft im vergangenen Jahr hatte die FIZ gemeinsam mit 24 anderen Organisationen eine breit angelegte Informationskampagne durchgeführt, um auf das Thema Frauenhandel und dessen direkte Verbindung zum Sexgewerbe aufmerksam zu machen. Daraus resultierte eine Petition mit 72000 Unterschriften, welche einen besseren Schutz für Opfer von Frauenhandel verlangte.

Im Mai 2009 hat der Nationalrat nun entschieden, eine durch diese Petition angeregte Motion der Rechtskommission zum besseren Opferschutz abzulehnen. Die Motion hatte gefordert, dass Opfern von Frauenhandel auch im Falle einer Nichtaussage gegen ihre Peiniger ein Aufenthaltsrecht zugesprochen würde, so wie die Europaratskonvention gegen Menschenhandel dies will. Nach der heute geltenden Gesetzgebung haben die Opfer das Recht auf eine 30-tägige Bedenkzeit. Falls sie aussagen, dürfen sie vorübergehend in der Schweiz bleiben, wenn nicht, werden sie in ihr Herkunftsland ausgewiesen. Nur in Ausnahmefällen finden sie langfristig Schutz in der Schweiz. (kvm)

ZUR PERSON

Doro Winkler ist Ethnologin und Soziologin. Sie arbeitet seit elf Jahren bei der FIZ. Als Öffentlichkeitsbeauftragte organisiert sie Informationsveranstaltungen, politische Aktionen und Mittelbeschaffung. (ges)

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Freieraufklärung

Auf der Suche nach verantwortungsbewussten Freiern

Das Projekt Don Juan von der Aids-Hilfe Schweiz berät Freier darüber, wie sie sich im Umgang mit Prostituierten am besten verhalten sollen. Neben Gesundheitstipps geht es um Verdacht auf Frauenhandel.

Klaus von Muralt

"Rund jeder fünfte Mann in der Schweiz nimmt mindestens einmal im Jahr die Dienste einer Prostituierten in Anspruch", sagt Peter Briggeler. Er ist seit 13 Jahren Mitarbeiter der Aids-Hilfe Schweiz und seit neun Jahren gleichzeitig Leiter des Don-Juan-Projekts in Bern. Dieses Angebot zur Freierbildung wird von der Aids-Hilfe Schweiz finanziert. Es betrifft hauptsächlich die Gesundheitsprävention.

Freier sollen über "Safer Sex", die Risiken einzelner Sexpraktiken sowie über die von sexuell übertragbaren Krankheiten ausgehende Gefahr aufgeklärt werden. Der Kampf gegen die Verbreitung von Aids steht dabei im Zentrum. Daneben ist das Projekt jedoch auch dazu gedacht, Freier über die Problematik des Frauenhandels zu informieren und die Freier zu ermutigen, sich bei Verdachtsfällen entweder an die Polizei oder an die öffentliche Fachstelle für Frauenhandel und Migration (FIZ) zu wenden.

Freier auf dem Strich ansprechen

"Am Anfang waren wir vorwiegend auf der kleinen Schanze präsent und haben dort unser Info-Material - hauptsächlich Flyer und Broschüren - verteilt", erklärt Briggeler. Seit 2004 habe man die Informationsarbeit jedoch auch auf andere Bereiche ausgeweitet und Flyers in Bars, Nachtclubs und Cabarets verteilt. Mit den Cabaret-Besitzern zum Beispiel habe sich seit dem ersten Kontakt vor drei Jahren eine gute Zusammenarbeit entwickelt. "Manchmal spreche ich die Freier auch direkt auf dem Strich bei der Dreifaltigkeitskirche an", fügt Briggeler hinzu. Viele der Freier liessen sich gerne in ein Gespräch verwickeln und hörten seinen Erklärungen interessiert zu.

Wenig Verdachtsfälle aufgedeckt

Doch wie steht es nun mit der Problematik des Frauenhandels? Dazu müsse zuerst einmal klar gesagt werden, dass Prostitution nicht automatisch mit Frauenhandel gleichzusetzen sei, betont Briggeler. In der Tat sei man in Bern nur auf wenige Fälle gestossen, in denen aufmerksame Freier einen Verdacht auf Frauenhandel gemeldet hätten.

"Ich selber bin etwas skeptisch gegenüber dem Konzept, dass Freier dabei mithelfen sollen, Frauenhandel-Verdachtsfälle aufzudecken", sagt Briggeler. Erstens sei das Erkennen eines Verdachtsfalles nicht ganz leicht, zweitens seien viele Freier schlicht nicht in der Lage dazu, aus ihrer Anonymität herauszutreten. "Suchen Sie einmal nach reflektierten, selbstbewussten Freiern, die bereit sind, sich sinnvoll für diese Frauen einzusetzen - sie werden nicht viele finden", gibt Briggeler zu bedenken. Die meisten Freier hätten ja selbst irgendein Problem, aufgrund dessen sie zu Freiern würden, deshalb müsse man auch ihnen zuhören und auf sie eingehen können.

"Prostitution enttabuisieren"

Als Einstieg bietet die Aids-Hilfe Schweiz in Zusammenarbeit mit der FIZ im Internet eine Liste mit 15 Hinweisen, an denen das Vorhandensein von Verdacht auf Frauenhandel zu erkennen ist. Gemäss dieser Liste wäre beispielsweise ein Verdachtsfall vorhanden, wenn die Prostituierte Anzeichen von Misshandlung aufweist, keine Kunden zurückweisen kann, bestimmte sexuelle Handlungen nicht ablehnen darf, nicht die Möglichkeit hat, auf Kondome zu bestehen, rund um die Uhr zur Verfügung stehen muss oder dem Freier mitteilt, dass ihr der Pass weggenommen wurde und sie ihr ganzes Einkommen an einen Zuhälter abgeben muss.

Frauenhandel sei auch eine Frage der Definition, erklärt Briggeler weiter. Seiner Meinung nach ist das Problem des Frauenhandels im engeren Sinn - also bei Fällen von richtiger Ausbeutung, Gefangenhaltung und Zwangsprostitution - nicht übermässig gross, jedoch durchaus vorhanden und ernst zu nehmen. Grundsätzlich müsse jedoch nicht bei den Freiern, sondern am Ursprung des Ganzen angesetzt werden. Und dieser liege in der Tatsache, dass die Prostitution in der Schweiz noch immer viel zu oft tabuisiert werde. Briggeler fordert deshalb: "Eine Normalisierung des Themas ist unabdingbar. Könnte man das gesellschaftliche Tabu brechen, würde es auch gelingen, die Grauzonen verschwinden zu lassen, in welchen der Frauenhandel gedeihen kann."

Schlechtes Vorbild Schweden

Besseren Schutz für Opfer von Frauenhandel durch eine gesetzliche Regelung, in der Art, wie sie der Nationalrat vor knapp zwei Monaten verworfen hat, fände Briggeler prinzipiell eine "gute Sache". Man müsse jedoch aufpassen, dass nicht dasselbe passiere wie in Schweden vor ein paar Jahren: Dort habe ein neues Gesetz zur Bestrafung von gewalttätigen Freiern dazu geführt, dass sich das Sexgewerbe von den Stadtzentren an den Stadtrand verlagerte. Dies wiederum habe zur Folge gehabt, dass sich die Sicherheit der Frauen verschlechterte und das Thema Prostitution in der schwedischen Gesellschaft noch mehr tabuisiert wurde. Es sei also alles in allem keine gute Lösung für das Problem gewesen.

Eines sei jedoch klar, beteuert Briggeler: "Die Stellung der Frauen mit Migrationshintergrund muss in der Schweiz verbessert werden, denn diese Frauen haben nur wenige Rechte und leben zumeist in sehr schwierigen Situationen."

[@]

WEITERE INFORMATION:
http://www.don-juan.chhttp://www.verantwortlicherfreier.ch - http://www.fiz-info.ch

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BAHNPOLIZEI
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20min.ch 30.6.09

Sicherheit in Zügen

SBB will eigene Bahnpolizei

Für die Sicherheit in den Zügen soll weiterhin der Ordnungsdienst der SBB zuständig sein. An den Bahnhöfen zählen die Bundesbahnen weiterhin auf die lokalen Kantonspolizeicorps.

"Die Bahnpolizisten leisten gute Arbeit", stellt SBB-Verwaltungsratspräsident Ulrich Gygi in einem Interview in der Dienstagausgabe der "Neuen Zürcher Zeitung" fest.

Er sei aber froh, wenn die Kantone die Sicherheit in den Bahnhöfen gewährleisteten, sagte Gygi weiter. Das Parlament hatte in der März-Session die Einführung einer privaten Bahnpolizei abgelehnt. Mitte Juni traten die kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren mit neuen Vorschlägen an die Öffentlichkeit.

Demnach könnten künftig Kantonspolizisten in Schweizer Zügen für die Sicherheit sorgen - alleine oder zusammen mit privaten Sicherheitsdiensten. Der Vorstand der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren will sich im August mit dem Thema befassen.

Im Parlament umstritten waren insbesondere die Bewaffnung und die Kompetenzen privater Bahnpolizisten. Nach dem Scheitern der Vorlage gleiste die Verkehrskommission des Nationalrates das Gesetz über die Sicherheitsorgane im öffentlichen Verkehr neu auf. Sie beschloss eine parlamentarische Initiative, die keine Privatisierung der Bahnpolizei mehr vorsieht.

Die Gesetzesgrundlagen für die Bahnpolizei sind völlig veraltet, sie stammen aus dem Jahr 1878. Für die Sicherheit in Zügen zuständig ist die Securitrans, die zu 51 Prozent der SBB und zu 49 Prozent der Securitas gehört.
Quelle: SDA/ATS

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NZZ 30.6.09

Die SBB wollen die eigene Bahnpolizei behalten

Interview mit VR-Präsident Ulrich Gygi

 P. S. Die SBB möchten in den Zügen an ihrem eigenen Sicherheitsdienst festhalten. Das sagt der seit Anfang Jahr amtierende Verwaltungsratspräsident Ulrich Gygi im Interview. Darin äussert er sich zum Vorschlag der kantonalen Polizeidirektoren, wonach die Kantone auch den Sicherheitsdienst in den Zügen übernehmen könnten. Von den Herausforderungen, die er bei den Bundesbahnen angetroffen hat, erachtet der frühere Postchef die Sanierung von SBB Cargo als prioritär. Gygi will ferner mit mehr präventivem Unterhalt den technischen Störungen zu Leibe rücken und dem Missverhältnis zwischen Investitionen und Betriebserträgen begegnen, das in den vergangenen Jahren zu einem Schuldenberg von rund 15 Milliarden Franken geführt hat. Dabei sollen die Erträge erhöht werden, und zwar jene aus Billettverkäufen sowie jene aus Abgeltungen.

 Schweiz Seite 15

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"Wir müssen mehr Geld verdienen"

Interview mit Ulrich Gygi, dem Verwaltungsratspräsidenten der SBB

 Seit Anfang Jahr ist Ulrich Gygi strategischer Chef der SBB. Der frühere Postchef will mit einer Steigerung der Erträge  das Wachstum des Schuldenbergs der Bundesbahnen beenden. Obwohl Gygi an der integrierten Bahn festhält, die Infrastruktur und Verkehr betreibt, kann er sich längere Leinen für einzelne Geschäftsfelder vorstellen.

(..)

 Lieber eigene Bahnpolizei

 Unsere letzte Frage gilt der Sicherheit: In die Diskussion um die Bahnpolizei ist wieder Bewegung gekommen. Die Kantone sind nun offenbar bereit, auch in den Zügen für Ordnung zu sorgen. Was halten Sie davon?

 Ich bin froh, wenn die Kantone die Sicherheit in den Bahnhöfen gewährleisten. In den Zügen haben wir lieber unseren eigenen Ordnungsdienst; diese Leute leisten gute Arbeit.

Interview: P. S. 

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BETTELN SOLOTHURN
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Solothurner Zeitung 30.6.09

Bettler haben immer Saison

Die Polizei kontrolliert und beschlagnahmt erbetteltes Geld - die Bettler passen sich an

Die Altstadt zieht seit jeher Bettler und andere dubiose Gestalten an. Die Stadtpolizei stellt in diesen Tagen eine grössere Aktivität dieser "Berufsgruppe" fest.

Christian Fluri

Die Frau mit den gelben Blumen schaut hastig nach rechts, dann nach links. Kurz darauf ist sie von der Hauptgasse verschwunden. Wenig später kontrollieren am anderen Ende der Altstadt zwei Stadtpolizisten einen jungen Mann. Die Blumen, die er in Händen hält und vor der Kontrolle den Passanten schon fast aufdringlich zum Kauf anbieten wollte, ähneln ungemein denen der hastigen Frau von der Hauptgasse. "Wir haben jeden Tag solche Leute in der Kontrolle", sagt Vize-Stadtpolizeikommandant Walter Lüdi. Mit "solche Leute" meint Lüdi Bettlerinnen und Bettler. Das Spektrum der Betätigungen reicht in diesem "Berufsfeld" weit: vom Sitzen auf dem Boden, über den Blumenverkauf bis hin zu einer manchmal sehr eigentümlichen Art von Strassenmusik.

Die Polizei hat im Umgang mit den meist aus Osteuropa stammenden Bettlerinnen und Bettlern das Recht auf ihrer Seite. Im "Gesetz über das kantonale Strafrecht und die Einführung des Schweizerischen Strafgesetzbuches" steht in Artikel 24 unter "Öffentlicher Belästigung": "Wer aus Arbeitsscheu oder Habsucht bettelt, oder Kinder oder Personen, die von ihm abhängig sind, trotz vorangegangener behördlicher Verwarnung zum Bettel ausschickt, wird mit Haft oder Busse bestraft." Was hier ziemlich kompliziert klingt, setzt die Stadtpolizei relativ simpel um: "Das erbettelte Geld wird von uns eingezogen", erklärt Lüdi.

Veränderte Verhaltensmuster

Die in letzter Zeit intensivierten Interventionen der Polizei scheinen Wirkung zu zeigen - zumindest auf das Vorgehen der Bettler. "Die Leute haben einfach ihre Verhaltensmuster verändert. Beispielsweise tragen sie jetzt nie mehr grosse Geldbeträge auf sich. Im Falle einer Kontrolle ist ihr Verlust damit geringer", so Lüdi. Und so kontrollieren die Beamten nun vermehrt auch in Zivil. "Wenn die eine Uniform sehen, ist das Geld schnell irgendwo versteckt oder übergeben. Wir gehen überdies davon aus, dass das Ganze mit Hintermännern organisiert ist."

Polizei entscheidet über Musik

Zwar stellen die Gesetzeshüter in diesen Wochen einen grösseren Aktivismus der Bettlerinnen und Bettler fest, und auch deren Anzahl sei grösser, doch von einer Art Hochsaison will Walter Lüdi nicht sprechen. "Das Phänomen gibt es das ganze Jahr."

 Die Bevölkerung scheint sich weniger an den lediglich herumsitzenden Bettlern zu stören als vielmehr an "Strassenmusikanten", die oft gar keine sind. "Wer Strassenmusik darbietet, braucht eine Bewilligung", erklärt Lüdi. Diese Bewilligung gilt einen Tag und muss persönlich bei der Stadtpolizei beantragt und abgeholt werden. Damit erschöpft sich die Kontrolle aber auch schon. "Wir können ja nicht alle vorspielen lassen", so Walter Lüdi, der in Solothurn mittlerweile einen "Strassenmusikantentourismus" zu erkennen glaubt. Die Devise hier: Wer nicht "ansprechend" spielt - das Wort "ansprechend" steht so im "Marktreglement" - gilt als Bettler und muss mit seiner "Musik" aufhören.

 Die Polizei lässt bei der Beurteilung der Qualität der dargebotenen Kunst laut eigenen Angaben den gesunden Menschenverstand walten. "Wenn da keine Töne rauskommen, ists nicht ansprechend, sondern öffentliche Belästigung."

Ihre Meinung Was denken Sie zum Thema "Bettler in der Stadt"? Schreiben Sie uns einen Leserbrief (Name, Vorname und Wohnort nicht vergessen) oder eine SMS. Unsere Adresse finden Sie auf der Seite Forum.

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DATENSCHUTZ
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Bund 30.6.09

Gefahren von Facebook

Datenschützer Der eidgenössische Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür befasst sich zunehmend mit dem Persönlichkeitsschutz im Internet. Das Internet als weltweit zugängliches Medium kenne kein Vergessen, schreibt Thür in seinem gestern veröffentlichten Jahresbericht. Facebook und andere soziale Netzwerke würden von sehr vielen Akteuren - von Arbeitgebern bis zu Geheimdiensten - als Informationsquelle genutzt. Für den Datenschutz gehe es nun darum, Fehlentwicklungen rechtzeitig zu erkennen und zu handeln, schreibt Thür. Vorerst propagiert er deshalb auf seiner Webseite Verhaltensanweisungen, die einen gefahrlosen Umgang mit diesen neuen Möglichkeiten der Kommunikation fördern. (sda)

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Schüler sollen Risiken kennen

Das Bewusstsein für die Gefahren des Internets soll im Unterricht geschärft werden, fordert der Datenschützer

Jugendliche sollten in der Schule lernen, wie sie Freundschaften online sicher pflegen können. Dies fordert Hanspeter Thür, der Datenschutzbeauftragte des Bundes.

Christina Leutwyler

Für viele Jugendliche gehört Facebook zum Alltag. Dort bekommen sie mit, was bei den Freunden läuft und wie die letzte Party war. Doch nicht alle sind sich bewusst, welche Risiken sie eingehen, wenn sie Persönliches im Internet preisgeben. "Das Internet kennt kein Vergessen", wie der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür gestern am Rande seiner Jahresmedienkonferenz in Erinnerung rief. Selbst wenn ein Jugendlicher sein Profil später löscht, können verfängliche Fotos oder Kommentare bereits von einem anderen Nutzer abgespeichert worden und später noch zugänglich sein.

Auch weiss man als Nutzer von Facebook oder anderen sozialen Netzwerken manchmal nicht, mit wem man es wirklich zu tun hat. Denn es ist einfach, sich unter einer falschen Identität zu registrieren. Das Bewusstsein für solche Risiken müsste im Unterricht geschärft werden, findet Thür (siehe Kasten).

Datenschutz im Internet ist für Thür ein zentrales Thema. Neben sozialen Netzwerken beschäftigten ihn im letzten Jahr auch Bewertungsplattformen. Vor einem Jahr kritisierte Thür die Plattform okdoc.ch, auf der Ärzte - oft ohne dass sie davon wussten - anonym bewertet wurden. Diese Art der Bewertung öffnet Missbräuchen Tür und Tor. Inzwischen sei "dieses Angebot unseren Kriterien entsprechend angepasst worden", stellte Thür fest.

Der Datenschutzbeauftragte verlangt gestützt auf das Gesetz namentlich, dass niemand ohne sein Einverständnis bewertet werden darf. Diese Vorgabe sei aber relativ schwierig umzusetzen, findet Patrick Mollet, der hinter der Plattform meinprof.ch steht, auf der Studierende Dozenten bewerten können. Auch könne er nicht überprüfen, ob jeder Studierende, der eine Vorlesung bewerte, diese auch tatsächlich besucht habe. Bisher habe der Datenschutzbeauftragte allerdings nicht interveniert, sagt Mollet.

Einen anderen Fall von Internet-Datenbearbeitung hingegen zieht Thür vors Bundesgericht, wie er gestern bekannt gab. Es geht dabei um die Firma Logistep. Sie fahndet nach Internetpiraten, die Musik oder Filme herunterladen, ohne Urheberrechte zu zahlen. "Es muss eine Möglichkeit geben, gegen Urheberrechtsverletzer vorzugehen", findet zwar auch Thür. Nicht einverstanden ist er aber mit dem Vorgehen von Logistep. Die Firma spürt die IP-Adressen auf, über die ein illegaler Download läuft. In einem Strafverfahren werden dann die Inhaber der IP-Adressen ermittelt. Sobald deren Identität klar ist, wird auf die weitere Strafverfolgung verzichtet. Stattdessen werden die Inhaber der IP-Adressen mit zivilrechtlichen Schadenersatzklagen eingedeckt. Vom Ertrag erhält Logistep die Hälfte, wie Thür erklärte. Er hält dieses Vorgehen für fragwürdig, weil der Inhaber einer IP-Adresse bei gemeinsam genutzten Computern keineswegs immer der Urheberrechtsverletzer sei.

Fahndung nur als Ultima Ratio

Kein Problem sieht Thür, wenn die Polizei per Internet nach mutmasslichen Straftätern fahndet, wenn diese Delikte gegen Leib und Leben oder schwere Sachbeschädigungen verübt haben. Internetfahndung müsse aber die Ultima Ratio sein. Mühe bekundet der Datenschützer hingegen mit der Idee eines Internet-Prangers. Denn in diesem Fall würden bereits ermittelte Delinquenten ins Netz gestellt.

Unter Pseudonym

Damit das Mitmachen in sozialen Netzwerken wie Facebook, MySpace oder StudiVZ keine unliebsamen Überraschungen nach sich zieht, empfiehlt der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte folgende Vorsichtsmassnahmen:

Seien Sie vorsichtig mit der Veröffentlichung von persönlichen Angaben wie Name, Adresse, Telefonnummer oder politische Überzeugung. Benutzen Sie Pseudonyme.

Geben Sie Ihre Informationen und Fotos nur für einen beschränkten Personenkreis frei. Stellen Sie heikle Inhalte nicht ins Internet.

Bevor Sie etwas veröffentlichen, fragen Sie sich immer, ob Sie in einem Bewerbungsgespräch damit konfrontiert werden möchten - und zwar auch noch in zehn Jahren. Angeblich suchen schon heute zwei Drittel der Personalverantwortlichen in sozialen Netzwerken und Google nach Informationen über Bewerber.

Respektieren Sie die Privatsphäre von Dritten: Veröffentlichen Sie keine persönlichen Angaben, und beschriften Sie keine Fotos mit deren Namen.

Informieren Sie sich über den Anbieter eines Portals: Wie schützt er die Privatsphäre der Nutzer?

Benutzen Sie verschiedene Logins und Passwörter für verschiedene Dienste.

Behalten Sie die Internetaktivitäten Ihrer Kinder im Auge. (bin)

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BZ 30.6.09

Eidgenössischer Datenschützer

"Facebook ist nicht des Teufels"

Das Internet fordert den Datenschützer Hanspeter Thür und sein Team mehr und mehr heraus. Er verurteilt das World Wide Web nicht. Sagt im Interview aber: "Soziale Netzwerke verhindern manchmal das kritische Hinterfragen."

Es scheint, das Internet beschäftige den Datenschützer jährlich mehr. Täuscht der Eindruck?

Hanspeter Thür: Der Eindruck täuscht nicht. Wir sind aber am Ball. So haben wir Vorschläge ausgearbeitet, wie man verantwortungsvoll mit dem Internet umgehen kann - zum Beispiel mit sozialen Netzwerken.

Facebook ist ein beliebtes Netzwerk, wo sich Computernutzer austauschen können. Macht Ihnen diese Plattform Sorgen?

Es geht nicht darum, den Teufel an die Wand zu malen. Facebook und wie die Netzwerke alle heissen sind nicht des Teufels. Ich selber bin zwar nirgends registriert, habe jedoch nichts dagegen, wenn jemand solche Kommunikationsplattformen nutzt. Aber es gilt aufzuzeigen, wie man an solchen Netzwerken teilnehmen kann, ohne seine Persönlichkeitsrechte oder jene Dritter zu gefährden.

Werden von Computernutzern gehäuft Daten Dritter ohne deren Einwilligung ins Netz gestellt?

Das stellen wir fest. Es handelt sich zum Beispiel um Fotos von Partys oder anderen Anlässen. Die abgebildeten Personen sind häufig nicht gefragt worden, ob sie im Internet zu sehen sein wollen.

Warum ist das so problematisch?

Nun ja, ich persönlich möchte nicht jeden privaten Anlass auf dem Internet veröffentlicht sehen. Fotos könnten aus dem Zusammenhang gerissen oder mit heiklen Kommentaren versehen werden. Das Internet vergisst nie. Jahre später wird man vielleicht auf unangenehme Art und Weise mit den Fotos konfrontiert. Vielleicht hat sich ein künftiger Arbeitgeber im Internet über mich als Bewerber informiert. Das kann für den Stellensuchenden ins Auge gehen.

Sind die Schweizer Internetnutzer etwas naiv und sorglos?

Die Möglichkeiten des Internets - besonders jene von sozialen Netzwerken, wo man weltweit mit unbekannten Leuten kommunizieren kann - sind attraktiv. Sie verhindern jedoch manchmal das kritische Hinterfragen, ob ein Internetfreund auch wirklich ein Freund oder eben doch nur eine virtuelle Bekanntschaft ist. Die Nutzer müssen Erfahrungen sammeln, vielleicht auch negative und schlechte, um einen verantwortungsvollen Umgang mit den neuen Möglichkeiten zu finden. Unsere Aufgabe ist es, die Kehrseite der Medaille zu beleuchten. Wir machen Vorschläge, wie den Gefahren des Internets zu begegnen ist.

Können Sie diese Vorschläge konkretisieren?

Es gibt viele Tipps. Sie sind auf unserer Internetseite zu finden. Vereinfacht gesagt, soll man versuchen, sich zum Beispiel in die Position eines künftigen Arbeitgebers zu versetzen. Was entdeckt dieser, wenn er im Internet nach Informationen von mir sucht? Am besten veröffentlichen Nutzer persönliche Informationen nur zurückhaltend.

Was, wenn Ihre Aufrufe nichts nützen?

Wenn sich jemand selber mit ungünstigen Bildern und Inhalten ins Netz stellt, ist das letztlich sein Problem. Jeder muss selber entscheiden, was er von sich zeigen will. Heikel wird es aber, wenn Dritte involviert sind, die von der Veröffentlichung nichts wissen.

Das World Wide Web funktioniert global. Nicht selten stehen die Datenserver im Ausland. Wie stark setzt dies dem Datenschutz Grenzen?

Die Datenbearbeitung untersteht der Gesetzgebung im entsprechenden Land. Was mit persönlichen Daten in einem Land geschieht, wo der Datenschutz nicht gut ausgebaut ist, können wir hier nicht beeinflussen.

Hier zu Lande ebenfalls aufgekommen, sind Foto-Fahndungen im Internet. Wie beurteilt der Datenschützer dieses Vorgehen?

Wenn es um Strafverfahren geht, um die Ermittlung von mutmasslichen Straftätern, hat der Datenschutz an sich zurückzustehen. Dann gelten strafprozessuale Rechte und Pflichten. Wenn es also darum geht, schwere Übergriffe oder Delikte mit Internetfahndungen aufzuklären, dann habe ich alles Verständnis dafür. Aber der Tatbestand muss eine gewisse Schwere aufweisen.

Gehören Krawalle an Sportveranstaltungen dazu? Bundesrat Ueli Maurer will hier mehr solche Fahndungen.

Hier darf die Fahndung nur auf Personen bezogen sein, die nachweislich und auf Bild erkennbar, mit Handlungen in Verbindung gebracht werden, die Leib und Leben von Drittpersonen gefährden können. Ein Mitläufer in einer Gruppe ist damit nicht gemeint.

Wie ist es mit Kameraaufnahmen, wie jenen von der Schlägerei unter Jugendlichen im Bahnhof Kreuzlingen?

Hier hat die SBB die Bilder erst nach einer richterlichen Anordnung frei gegeben. Das ist korrekt so. Solch grobe Tätlichkeiten haben auch schon Tote gefordert. Wenn es um solche mutwilligen Angriffe auf Personen geht, habe ich gar keine Mühe damit, wenn man solche Leute versucht öffentlich zu identifizieren. Was ich aber klar verurteile, sind Internetpranger. Ist der Täter gefasst, ist eine Veröffentlichung von Bildern nicht mehr von öffentlichem Interesse.

Interview: Michael Widmer

http://www.edoeb.admin.ch

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HOOLIGAN-GRIPPE
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Solothurner Tagblatt 30.6.09

Sicherheit am Uhrencup

Vandalen droht Internet-Pranger

Sicherheit wird gross geschrieben am diesjährigen Uhrencup. Neben verschärften Eingangkontrollen gibt es auch eine Videoüberwachung. Zudem werden Aufnahmen von Übeltätern ins Internet gestellt.

Fussballstadion Brühl in Grenchen. Roger Rossier, Sicherheitsverantwortlicher beim Uhrencup Grenchen, sitzt auf der leeren Tribüne. Und er erinnert sich an frühere Zeiten, als man am Uhrencup lediglich mit sechs Sicherheitskräften auskam. Diese Zeit gehöre endgültig der Vergangenheit an. "In vier Tagen wird hier einiges los sein, wenn beim Eröffnungsspiel am Samstag die beiden Mannschaften von Panathinaikos Athen und den Young Boys aufeinander treffen werden", sagt Rossier. Was ist unternommen worden, um die Fackelwürfe und die anschliessenden wüsten Szenen wie nach dem letztjährigen Finalspiel zwischen Basel und Borussia Dortmund dieses Jahr zu verhindern?

"Von ein paar Chaoten lassen wir uns die gute und friedliche Stimmung nicht mehr versauen", sagte Turnierdirektor Sascha Ruefer bereits vor einigen Monaten. Man habe heuer vorgesorgt und sei vor allem mit der Kantonspolizei Solothurn und den verschiedenen Sicherheitsunternehmen zusammengesessen. "Wir haben das Sicherheitskonzept überarbeitet und angepasst", erklärt Roger Rossier.

Parkieren verboten

An der Strasse vom Südbahnhof zum Stadion dürfen keine Autos parkiert werden. "So möchten wir allfälligen Vandalenakten durch frustrierte Fans vorbeugen", sagt Rossier. Erstmals ist auch der Zivilschutz im Einsatz. "Er besorgt vor allem die Verkehrsregelung, die motorisierten Besucher werden nach dem neuen Parkleitsystem eingewiesen", sagt Rossier.

Betrunkene bleiben draussen

Vor dem Stadion wird kein Alkohol ausgeschenkt. Im Stadion dann schon. "Ein Verbot oder nur alkoholfreies Bier ist keine Lösung, die Fans kommen dann schon betrunken an die Spiele", weiss Rossier aus Erfahrung. Dabei gilt, was schon immer galt: "Offensichtlich Betrunkene lassen wir gar nicht erst ins Stadion", erklärt der Sicherheitschef. Dasselbe gelte für Personen mit Stadionverbot und solche, die schon vor dem Stadion negativ auffielen. "Ebenso ist es verboten, sich zu vermummen, Feuerwerk abzubrennen, das Spielfeld zu betreten oder Gewalt anzuwenden", meint Roger Rossier. Die Stehrampen würden neu in fixe Sektoren unterteilt. "So ist die Zirkulation eingeschränkt, bei Bedarf können wir sie ganz unterbinden", sagt Rossier weiter.

Kameras sehen alles

Die Verantwortlichen verschärfen auch die Eingangskontrollen. Dabei wird die neue Stadionordnung abgegeben. "Alle wissen dann schon beim Eintritt ins Stadion, dass sie mit Video überwacht werden", so Rossier. Neue Wege geht der Uhrencup bei der Ermittlung von auffälligen Personen. "Die Aufnahmen von nicht identifizierten Übeltätern publizieren wir auf unserer Homepage", warnt Rossier. Ähnlich hat es der FC Luzern zuletzt zweimal praktiziert.

Schliesslich wurde für die Spiele in Grenchen auch die Zahl der Sicherheitskräfte aufgestockt. Das sollte den Zuschauerinnen und Zuschauern aber nicht unangenehm auffallen. "Sie werden von unseren Sicherheitsvorkehrungen nicht viel mitbekommen. Das ist etwa wie bei einem guten Schiedsrichter, den nimmt man auch nicht wahr", sagt Roger Rossier.

Beim Uhrencup ist man also gewappnet. Bedauert wird, dass das Hooligan-Problem auf nationaler Ebene einmal mehr nicht gelöst wird. "Es gibt tagelange Palaver, aber durchgegriffen wird noch viel zu wenig", bedauert Rossier.

Walter Morgenthaler

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Berner Rundschau 30.6.09

Der Uhrencup stellt Übeltäter ins Netz

Das neue Sicherheitskonzept des Fussballturniers in Grenchen setzt auf Überwachung und "Ent-Anonymisierung"

Die Verantwortlichen des Uhrencups in Grenchen haben ihre Lehren aus den Vorfällen vor einem Jahr gezogen. Sie setzen ein Video-und Fototeam ein, um Übeltäter zu filmen. Deren Fotos könnten ins Internet gelangen.

Urs Byland

Der Uhrencup 2009 soll wieder als friedlicher Familienanlass in Erinnerung bleiben, schreibt das OK in einer Medienmitteilung. Ein begreiflicher Wunsch der Uhrencup-Verantwortlichen nach den Ausschreitungen bei der letzten Austragung des Turniers. Man will heuer nicht wieder für unrühmliche Schlagzeilen in den Medien sorgen.

Vorgestellt wird ein neues Sicherheitskonzept, das auf stärkere Zusammenarbeit der Sicherheitsdienste und auf Überwachung basiert. "Ein Video- und Fototeam wird allfällige Ausschreitungen filmen", erklärt der Sicherheitsverantwortliche Roger Rossier. Die Uhrencup GmbH will nötigenfalls auch Bilder von Übeltätern ins Internet stellen, um diese zu identifizieren und so zu "ent-anonymisieren", wie Rossier sagt. Damit alles rechtens zu und her gehe, werden die Ticketkäufer über die Überwachung informiert, das heisst ihnen wird eine Stadionordnung ausgehändigt. "Wir hatten schon letztes Jahr Filmmaterial und haben dieses den Vereinen zur Verfügung gestellt, damit diese ihre so genannten Fans, die tätlich wurden, bestrafen können." Die Vereine hätten aber mit Ausnahme von Borussia Dortmund kaum reagiert. "Wir werden nun selber Bilder von Übeltätern ins Netz stellen." Rossier verschweigt nicht, dass er dies ungern und nur in Ausnahmefällen tun werde. Die Überwachung ist ein Punkt der Stadionordnung, die nur während des Uhrencups gilt. Aufgezählt wird auch, was nicht erlaubt ist, beispielsweise Vermummung, unerlaubtes Betreten des Spielfeldes, Abbrennen von Feuerwerk oder Gewaltanwendung.

Sektoren auf den Stehrampen

Im Bedarfsfall, schreiben die Uhrencup-Verantwortlichen, habe die Polizei zur raschen Einvernahme und Aburteilung vor Ort neue Möglichkeiten geschaffen. Zweiteres wird aber nicht der Fall sein (siehe Kontext). Die Polizei wird nicht Schnellrichter einsetzen.

Infrastrukturelle Massnahmen sollen das Sicherheitskonzept unterstützen. Die Stehrampen werden in fixe Sektoren unterteilt, die die Zirkulation der Fussballanhänger einschränken oder im Bedarfsfall ganz unterbinden. Die Stehrampe Süd wurde um einige Meter zurückversetzt. Letztes Jahr wurden die Torhüter vor dieser Rampe regelmässig mit Bier geduscht, wenn sie den Ball hinter dem Tor holen mussten.

Auch ausserhalb des Stadions ändert sich einiges. Die Zufahrtsstrassen rund um das "Brühl" werden abgesperrt und die Parkplätze zum Bahnhof Süd aufgehoben. Besucher werden gemäss neuem Parkleitsystem eingewiesen.

Die wichtigen Gesichter an einem Ort versammelt

Die Zusammenarbeit der Sicherheitskräfte wird am Uhrencup intensiviert. Das bestätigt Daniel Dick, Leiter Solothurner Kantonspolizei Posten Grenchen. "Wir werden zwischen den Tribünen Süd und Ost ein Einsatzzelt aufbauen, in dem Veranstalter, Securitas, Feuerwehr, Ambulanz und Polizei gemeinsam die Lage beurteilen. Die wichtigen Gesichter müssen an einem Ort versammelt sein." Man habe die Lehren aus den Vorfällen am Uhrencup 2008 gezogen und suche bewusst kürzere Entscheidungs- wege. "So können wir auch ausserhalb des Stadions schneller reagieren, wo nach wie vor die Kantonspolizei für Ordnung sorgen wird." Zur Absicht der Uhrencup GmbH, Bilder von Übeltätern ins Internet zu stellen, nimmt die Kantonspolizei keine Stellung. Klarstellen will die Kapo allerdings, dass die Wahl der angemessenen Mittel zur Strafverfolgung einzig der Polizei und der Staatsanwaltschaft obliege, nicht jedoch privaten Veranstaltern. Man werde dann die Sache beurteilen, wenn wirklich diese Massnahme angewendet werden muss und wenn andere Massnahmen erfolglos waren. Daniel Dick persönlich findet die "Ent-Anonymisierung" eine gute Sache. "Mit der Information der Ticketkäufer, dass sie gefilmt werden, sollte dies juristisch abgesichert sein." Grundsätzlich verbessere die Kantonspolizei ihre Infrastruktur am Uhrencup laufend. "Wir werden genügend Personal im Einsatz haben." Aber die Polizei werde nicht Übeltäter im Schnellverfahren aburteilen, wie dies die Uhrencup GmbH in ihrer Mitteilung antönt. "Dies steht uns gar nicht zu, wir urteilen ja nicht, wir stellen lediglich zuhanden der Staatsanwaltschaft Sachverhalte fest." Polizeiaufgabe sei es ausserdem, im Vorfeld konsequent zu agieren. "Die Stadionverbote werden wir strikte kontrollieren." Mit den Möglichkeiten, die der Polizei zur Verfügung stünden. (uby)

Uhrencuptickets

Im Vorverkauf wurden bereits rund 7500 Tickets geordert. "Die Bestellungen verteilen sich regelmässig auf alle drei Turniertage", erklärt Roger Rossier. Für den 48. Uhrencup wurde eine neue Ticketkategorie erschaffen, die es Einzelpersonen ermöglicht, die Spiele in einer ganz speziellen Atmosphäre zu erleben. Uhrencup-Lounge beinhaltet Sitzplätze der 1. Kategorie. Vor dem Spiel und während der Pause lädt ein kaltes und warmes Buffet zum Schlemmen ein. Ebenfalls im Lounge-Ticket enthalten sind ein Parkplatz unweit des separaten Eingangs und der Eintritt in die Uhrencup-Bar im grossen Zelt für einen Schlummertrunk nach Spielende. Ab sofort sind Tickets für die Uhrencup-Lounge nebst den üblichen Vorverkaufsstellen auch im Gems Shop von Andy Liechti an der Marktstrasse 11 in Grenchen erhältlich. (mgt)

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20min.ch 29.6.09

Hooligan-Gesetz: Beschwerde

Der Verein Referendum BWIS hat beim Bundesgericht Beschwerde gegen den Beitritt des Kantons Luzern zum Hooligan-Konkordat erhoben.

Er rügt vor allem die Verletzung der Unschuldsvermutung, des Legalitätsprinzips und des Rechts auf wirksame Beschwerde. Zudem verlangt der Verein aufschiebende Wirkung, um das Inkrafttreten des Konkordats auf den 1. Januar 2010 zu verhindern. Nach dem Kantonsrat stimmte auch das Luzerner Stimmvolk am 17. Mai dem Konkordatsbeitritt mit rund 90 Prozent Ja-Stimmen zu.

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referendum-bwis.ch 22.6.09
http://www.referendum-bwis.ch/aktuell22062009.shtml

Beschwerde gegen den Beitritt des Kantons Luzern zum Hooligan-Konkordat

Verletzung der Unschuldsvermutung und des Rechts auf wirksame Beschwerde werden gerügt

Am 8. September 2008 hat der Kantonsrat von Luzern das Dekret über den Beitritt zum Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen erlassen und damit den Beitritt zum Konkordat vom 15. November 2007 über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen beschlossen.

Gegen diesen Beschluss wurde erfolgreich das Referendum ergriffen. Am 17. Mai 2009 hat das luzerner Stimmvolk den Konkordatsbeitritt mit rund 90 % Ja-Stimmen gutgeheissen.

In der Folge wurde am 22. Juni 2009 beim Bundesgericht Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten erhoben. Gerügt wurden im wesentlichen alle Punkte, welche bereits in der Vernehmlassung zum Konkordatsbeitritt von Baselland (http://www.referendum-bwis.ch/hooligankonkordat.pdf)bemängelt wurden.

Vor allem sind dies die Verletzung der Unschuldsvermutung, des Legalitätsprinzips und des Rechts auf wirksame Beschwerde. Die neu vorgesehene Definition von Transport von Pyro als Gewaltakt sowie die Empfehlung von Stadionverboten verstossen zuden gegen Bundesrecht, namentlich BWIS und StPO.

Ebenso wurde aufschiebende Wirkung beantragt, um das Inkrafttreten des Konkordats auf den 1. Januar 2010 zu verhindern. In seiner Stellungnahme zu diesem Antrag muss der Kantonsrat vor allem begründen, weshalb in Luzern über ein Jahr nach der Aufhebung der Haftüberprüfungsbestimmung der BWIS-Verordnung Zürich durch das Bundesgericht diese richterliche Kompetenz in Luzern immer noch nicht auf Gesetzesstufe geregelt ist.

Beschwerde vom 22. Juni 2009
http://www.referendum-bwis.ch/Beschwerde_Konkordat_LU_Z.pdf
Konkordat gegen Hooligans
http://www.referendum-bwis.ch/aktuell02042008.shtml

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NO G8!
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Indmyedia 29.6.09
http://ch.indymedia.org/de/2009/06/70120.shtml

No G8!

AutorIn : --

Vom 8.-10. Juli lädt der Ministerpräsident Italiens, Silvio Berlusconi, die Grossen 8 (G8) zum Gipfeltreffen nach Coppito in der Nähe von L'Aquila, welches am 6. April 09 von grossen Erdbeben heimgesucht wurde, ein.


Zu den Grossen 8 zählen Kanada, Frankreich, Deutschland, Italien, Japan, Russland, England (United Kingdom) und die USA.

Wie jedes Jahr gibt es auch heute eine breite Protestbewegung gegen den G8 in einer Polizeifestung in L'Aquila, welcher ursprünglich eigentlich in Maddalena auf einem Luxus-Liner an der Küste Sardiniens hätte stattfinden sollen.
Die Verschiebung des G8 nach L'Aquila sei ein Weg die erdbebenbetroffene Region zu unterstützen, so Berlusconi.

- Mobilisierungsvideo auf youtube
- Diverse Aufrufe in deutsch

Features auf ch.indymedia.org/de zu vergangenen Protesten gegen den G8:

- 2009, Aquila (It)
- 2008, Toyako (Jap): [1]
- 2007, Heiligendamm (D):
[1], [2], [3], [4]
- 2006, Sankt Petersburg (Ru): [1]

- 2005, Gleneagles (GB)
- 2004, Sea Islands (USA)
- 2003, Évian-les-Bains (F): [1], [2], [3], [4], [5], [6], [7], [8]
- 2002, Kananaskis (Ca)
- 2001, Genua (It): [1], [2], http://www.piazzacarlogiuliani.org/
- 2000, Okinawa (Jap)
- usw...

L' Aquila und die anderen*


Am 21. Juni hat in L' Aquila die landesweite Vollversammlung gegen den G8 stattgefunden.

Die sehr stark partizipierte und heterogene Vollversammlung hat das aus der vorherigen Vollversammlung vom 1. Juni hervorgegangene Communiqué "L' Aquila und die anderen" [siehe Text unten] in seinen Ausrichtungen bezüglich von Verbreitung und Verortung der Mobilisierungen gegen den G8 wieder aufgegriffen. Vom 2. bis zum 10. Juli wird es also breit gestreute Initiativen in allen italienischen Städten geben - Mobilisierungen, die gegen die Verantwortlichen für die Krise sein werden und im Zeichen der Solidarität gegenüber den vom Erdbeben getroffenen Bevölkerungsgruppen und der Einforderung eines sozialen Wiederaufbaus des abruzzischen Territoriums.

[Text vom 01.06.09: http://www.gipfelsoli.org/Home/L_Aquila_2009/G8_2009_Aufrufe/7278.html]

Wir sind gegen den G8 und und wir sind besonders gegen den G8 in L' Aquila. Dieses Territorium schickt sich an, die dramatischste Phase in der Zeit nach dem Erbeben zu durchleben, in der die Militarisierung den Evakuierten die unter dramtischen Umständen in den Zeltlagern und allgemein auf dem gesamten abruzzischen Territorium leben, immer heftiger zusetzt, während jeder Versuch der Partizipation im Keim erstickt wird und die Tragödie im Zuge des Bauspekulationsplans, den die Regierung Berlusconi schon in der Schublade hatte, zum Schnäppchen wird. Dieser Notstand lässt aber niemanden außen vor: die im Dektret 39/2009 verbürgte, autoritäre Praxis stellt einen Demokratiealarm dar, das die Zukunft unseres ganzen Landes betrifft.

Die Territorien, die Gemeinschaften und die sozialen Organisationen im Widerstand gegen die Krise, die Verteuerung der Presie, die Prekarität, die Arbeitslosigkeit, die Verwüstung der Umwelt, die Kommerzialisierung der gemeinschaftlichen Güter schließen sich in aktiver und Anteil nehmender Solidarität mit den Bürgerinnen und Bürger der Abruzzen zusammen. Von Vicenza bis Chiaiano über alle Posten der Solidarität und Demokratie, die in Italien r-Existieren**, verurteilen sie die Entscheidung, den G8 nach L' Aquila zu verlegen.

Vom 2. bis zum 10. Juli rufen wir zur breit gestreuten Mobilisierung in allen Städten auf; diverse Initiativen wurden schon von territorialen Zusammenhängen auf Sardinien und am 4. Juli in Vicenza gegen den Militärstüzupunkt angesetzt.

Die Mobilisierungen werden gegen die Verantwortlichen für die Krise gerichtet und durch die Frage des sozialen Wiederaufbaus im abruzzischen Territorium geprägt sein.

Wir laden alle sozialen Wirklichkeiten und die in der Bewegung ein, diesen Vorschlag zu übernehmen und ihn generalisiert geltend zu machen, in dem breit gestreute Empörung und Radikalität zum Ausdruck gebracht werden, wie man sie schon in den nächsten Tagen bei Anlässen der Auseinandersetzung und territorialen Initiativen erleben wird.

L' Aquila, die für die Aufzwingung eines neuen Modells der Notstandsbewältigung durch Militarisierung des Territoriums steht, unterstützt die landesweiten Mobilisierungen und organisiert an einem Tag Foren zu den Themen der Krise und des sozialen und politischen Wiederaufbaus der Region um L' Aquila, die von der heutigen Vollversammlung gemeinschaftlich mitgetragen und -verantwortet werden.

Was die in der Umgebung von L' Aquila zu verwirklichenden Initiative betrifft - die von allen bei der Vollversammlung Anwesenden für zentral befunden wurde - sollen die Formen und Modalitäten von den auf dem regionalen Territorium aktiven Subjekten und von den vom Erdbeben betroffenen Bevölkerungen in den kommenden Tagen bestimmt werden.

Das nächste Landesweite Treffen wird in L' Aquila am 21. Juni abgehalten werden. Dabei wird auch eine Begehung des Standortes, der sich anbietet, um den Tag der Foren zu beherbergen.

Vollversammlung vom 1. Juni

A.d.Ü.:
* im Original: "le altre" - in der weiblichen Form. Es sind also die anderen Städte gemeint
** nicht ohne Veluste übersetzbar: Resistenza = Widerstand, Esistenza = Existenz

Der Protest zieht von L' Aquila nach Rom

[Auszug aus einem Text vom 15.06.09: http://gipfelsoli.org/Home/L_Aquila_2009/7287.html]

Heute Nachmittag wird es in Roseto degli Abruzzi eine große, von allen aquilanischen Komitees einberufene, öffentliche Vollversammlung geben, um die 35000 Evakuierten in den Protest einzubinden, die in den Hotels an der Küste untergebracht wurden. Auch sie, so hofft man, werden morgen in Rom sein.

Den Protest zu organisieren, ist nicht einfach gewesen. Seit vergangener Woche finden mit aufmerksamer und intensiver Beteiligung Versammlungen in den Zeltlagern statt. Obwohl der Zivilschutz, oft mit fadenscheinigen Begründungen den Komitees systematisch die Möglichkeit verweigert, in den Zeltlager Flugblätter zu diversen Initiativen zu verteilen.

"Wenn das jetzt unsere Stadt ist", sagte einer der jungen Leute vom 3:32* , "warum wird uns dann verboten, die Bürger wissen zu lassen, was wir gerade machen? Die Zeltstädte solten die Piazze** und die Straßen von L'Aquila sein, also muss es auch die gleiche demokratische Praktikabilität geben, die man hätte, wenn die Stadt nich eingekracht wäre".

A.d.Ü.

* Lokale Initiative, in der einige Komitees, die sich in den Wochen nach dem Erdbeben gegründet haben versuchen, wegen der kalten und zynischen Entmündigung der Erdbebenopfer sowie der lokalen Institutionen, wegen der mit klaren Spekulationsplänen einher gehenden, gewaltsamen Zentralisierung aller Macht bezüglich des Wiederaufbaus und der Organisation des Lebens im Notstandsgebiet und wegen der besagte Umstände sichernde und fördernden Miltarisierung des Territoriums gemeinsam gegen die von oben auf zynischste Weise geschaffene Situation vorzugehen.

** Die Piazza hat in Italien immer noch eine wichtige soziale Funktion. Die Piazza ist ein Ort der Kommunikation und auch der Auseinandersetzung.

Links

- altrog8 www.altrog8.org
- Bury the G8! www.radicaleyes.it
- Collettivo Autorganizzato Universitario - Napoli http://cau.noblogs.org
- Contra a su g8 http://contraasug8.altervista.org
- Contro il G8 agricoltura www.assemblea.gelohc.com
- Contro il G8 dell'università a Palermo http://palermocontrog8.blogspot.com
- EduFactory http://www.edu-factory.org
- Epicentro Solidale www.epicentrosolidale.org
- G8 2009 Berlin http://g809.blogsport.de
- G8 Università Torino www.notremonti.org
- G8 University summit http://g8u-summit.jp/english
- Gipfelsoli www.gipfelsoli.org
- Global Project www.globalproject.info
- Gsotto www.gsotto.org
- Indymedia Abruzzo http://abruzzo.indymedia.org
- Indymedia Piemont http://piemonte.indymedia.org
- infoaut.org www.infoaut.org
- krisismaps.info http://www.krisismaps.info/map
- La notte biancha http://nottebiancainonda.blogspot.com/
- Melting Pot www.meltingpot.org
- Milano 23|05|09 http://www.dachepartestare.org
- No G8 Lecce http://www.nog8lecce.org/home
- No G8 Rome http://nog8roma.wordpress.com
- No G8 Sicilia http://www.nog8sicilia.org
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