MEDIENSPIEGEL 30.6.09
(Online-Archiv: http://www.reitschule.ch/reitschule/mediengruppe/index.html)
Heute im Medienspiegel:
- Reitschule-Programm
- Rauchverbot: Gratis-Aschenbecher; Situation im Kanton; Chip-Automaten
- Von Agassiz- zum Rentyhorn: Runder Tisch in Grindelwald
- Nothilfe für Abgewiesene: Kantone kassieren 16.3 Mio
Überschuss
- Alltäglicher Rassismus: EKR-Bericht 2008; FPS-Präsi-Urteil
- Sempach: gegen Linke und nicht gegen Rechte
- Pnos: Ermittlungen wegen Anne-Frank-Demagogie
- Frauenhandel + Prostitution: Proaktive Freier?
- SBB will eigene Bahnpolizei
- Bettel-Posse in Solothurn
- Datenschutz: Facebook + Co.
- Hooligangrippe: Video + Pranger am Uhrencup; Beschwerde
Hooligan-Konkordat
- Mobilisierung No G8!
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REITSCHULE
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Di 30.6.09 - THE DAY
BEFORE RAUCHVERBOT
12.00 Uhr - Sous Le Pont - Hofbeiz
Mi 1.7.09
12.00 Uhr - Sous Le Pont - Hofbeiz
19.00 Uhr - Sous Le Pont - Spezialitäten-Abend
20.00 Uhr - Rössli - Bar
Do 2.7.09
12.00 Uhr - Sous Le Pont - Hofbeiz
20.00 Uhr - Rössli - Bar
22.00 Uhr - Rössli - Drifter
& Mortensen
Fr 3.7.09
12.00 Uhr - Sous Le Pont - Hofbeiz
20.00 Uhr - Rössli - Bar
Sa 4.7.09
16.00 Uhr - Vorplatz - Töggeli-Turnier
feat. Still Blazing Reggae Jam
22.00 Uhr - Rössli - Culture Factory presents "Still Blazing Reggae Jam" -
- Benjahman(CH), RasRomano, Ras Makonen, One Aim Soundsystem, Selekta
Banderas, Angle B, Hi Meditation
So 5.7.09
08.00 Uhr - Vorplatz/Grosse Halle - Flohmarkt
09.00 Uhr - Sous le Pont - Brunch
18.00 Uhr - Rössli - Bar
19.00 Uhr - Vorplatz - Grill &
Kubb
Infos: www.reitschule.ch
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RAUCHVERBOT
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bern.ch 30.6.09
Aktion "Subers Bärn - zäme geits!" verteilt
Gratis-Taschen-Aschenbecher
Achtlos weggeworfene Zigarettenstummel verursachen Reinigungskosten und
beeinträchtigen die Attraktivität des öffentlichen
Raums. Mit dem
Inkrafttreten des kantonalen Gesetzes zum Schutz vor dem Passivrauchen
befürchtet die Stadt, dass sich die Abfall-Problematik weiter
verschärfen wird. Die Direktion für Tiefbau, Verkehr und
Stadtgrün hat
deshalb im Rahmen der Aktion "Subers Bärn - zäme geits!" in
der Berner
Innenstadt Gratis-Taschen-Aschenbecher verteilt.
Massenhaft herumliegende Zigarettenstummel gehören zu den
Ärgernissen
im öffentlichen Raum. Wie in anderen Städten fürchtet
man auch in Bern,
dass durch die Umsetzung des kantonalen Gesetzes zum Schutz vor dem
Passivrauchen das Problem verschärft wird. Ab 1. Juli 2009 ist es
verboten, in öffentlich zugänglichen Innenräumen -
beispielsweise
Restaurants - zu rauchen. Damit werden Raucherinnen und Raucher
vermehrt im öffentlichen Raum anzutreffen sein. Benützen sie
die
Strassen als Aschenbecher, wird dies zu steigenden Reinigungskosten
führen.
Aschenbecher benutzen
Gefragt ist deshalb das verantwortungsvolle und rücksichtsvolle
Handeln
der Raucherinnen und Raucher. Sie können dazu beitragen, die
Problematik zu entschärfen und die Stadt Bern attraktiv zu
erhalten,
indem sie eigene oder öffentliche Aschenbecher benutzen. Aus
diesem
Grund hat die Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün
mit
Unterstützung von Gemeinderätin Regula Rytz am Dienstagmittag
in der
Berner Innenstadt Gratis-Taschen-Aschenbecher verteilt. "Wir setzen
damit ein Zeichen für die gegenseitige Rücksichtnahme im
öffentlichen
Raum. Ziel ist es, dass die Stadt nicht immer mehr Geld für die
Reinigung ausgeben muss", meinte Rytz.
"Subers Bärn - zäme geits!"
Der Gemeinderat hat im Frühjahr 2008 den Aktionsplan "Subers
Bärn -
zäme geits!" ausgelöst, um der zunehmenden Abfallproblematik
zu
begegnen. Neben gezielten Zusatzreinigungen und repressiven Massnahmen
übernimmt dabei insbesondere die Prävention eine wichtige
Funktion: Der
verantwortungsvolle Umgang mit Abfällen und Littering soll
gestärkt
werden. Zur Prävention gehört beispielsweise der
Abfallunterricht an
den Schulen.
Informationen im Netz:
http://www.bern.ch/subersbaern
Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün
---
Berner Rundschau 30.6.09
Ab morgen gilt das Rauchverbot
Ab morgen ist das Rauchen in Gaststätten ebenso wenig erlaubt wie
in
anderen öffentlichen Gebäuden im Kanton Bern. Ausnahmen sind
in Fumoirs
erlaubt - separate Räume mit einer guten Lüftung und ohne
Bedienung.
Doch bisher haben erst wenige Wirte ein Gesuch eingereicht. Die
Jahreszeit und die noch unklare rechtliche Lage dürften
Gründe dafür
sein - oder aber die Anforderungen. Ruth Schärer vom Insiderpub in
Wanzwil hat ein Fumoir eingerichtet - und einiges an Anstrengungen
unternehmen müssen. "Ein Fumoir ist für mich Pflicht", sagt
sie, denn
fast alle ihre Gäste rauchen. Dem Verbot sieht sie mit "gemischten
Gefühlen" entgegen. (joh) Seite 18
--
"Ein Fumoir ist für mich Pflicht"
Ab morgen darf in Restaurants nicht mehr geraucht werden - mit wenigen
Ausnahmen
Ab morgen gilt es, das Rauchverbot. Doch nur wenige Restaurants im
Kanton Bern richten ein Fumoir ein. Die es tun, sehen ohne separaten
Raucherraum ihre Existenz bedroht.
Johannes Reichen
Ein paar neue Gäste im Insiderpub in Wanzwil? Könnte ja sein,
dass sich
Nichtraucher in Zukunft besser aufgehoben fühlen in diesem Pub, in
dem
bis anhin so ziemlich jeder rauchte, der vorbeischaute. Wirtin Ruth
Schärer ist skeptisch. "Eine Völkerwanderung zum Pub wird es
sicher
nicht geben. Eher eine in den ersten Stock."
Dort befindet sich ab morgen, wenn die Bestimmungen zum Schutz vor
Passivrauchen in Kraft treten, das Fumoir. Australisch angehaucht sieht
es aus, "Kangaroo Lodge" heisst es, und hier sollen sich Raucher wohl
fühlen. Nichtraucherin Schärer findet, dass Raucher vom Bund
und vom
Kanton wie Menschen zweiter Klasse behandelt werden, "diskriminiert und
kriminalisiert". Bei ihr sind es nicht wenige: "95 Prozent meiner
Gäste
rauchen." Ein Fumoir sei für sie aus wirtschaftlichen
Überlegungen
Pflicht, sagt sie.
Erst wenige Fumoirs bewilligt
Ruth Schärer gehört einer Minderheit an im Kanton Bern.
Gemäss einer
Liste von Markus Grossenbacher, Trachselwalder Regierungsstatthalter
und Präsident der bernischen Statthalter, wurden bis Ende Mai
insgesamt
221 Gesuche eingereicht. Seither sind zwar noch einige dazugekommen,
doch der Ansturm bei den Bewilligungsbehörden hält sich in
Grenzen
(siehe Text unten). Für Manuel Ferrin aber war immer klar, dass er
ein
Fumoir einrichtet. In seinem Bar- und Billardcenter Bebeto in
Langenthal gibts nun einen 60 Quadratmeter grossen Raucherraum,
abgetrennt durch Holz und Plexiglas. 150 Quadratmeter bleiben
rauchfrei. Der 53-Jährige ist überzeugt, dass er ohne Fumoir
Schwierigkeiten hätte. Und zwar nicht nur wirtschaftliche. "Wenn
alle
Gäste draussen rauchen würden, gäbe es jeden Abend viel
Dreck und viel
Lärm." Schwierigkeiten mit den Nachbarn will er jedoch nicht
haben.
"Darum ist ein Fumoir am besten", sagt Ferrin, auch wenn ihm das
einiges abverlangt. "Für mich entstehen Kosten, die eigentlich gar
nicht nötig wären."
Wie im Insiderpub oder Billardcenter Bebeto kommen auch die Gäste
des
Saloons Madiswil oder des "Pöschtli" in Huttwil eher des Trinkens
und
Zusammenseins als des Essens wegen. Beide Betriebe werden von Bruno
Alabor geführt. "Die rauchen nun mal", sagt er, auf 70 Prozent
schätzt
er ihren Anteil in den beiden Gaststätten, "und man muss ihnen
eine
Alternative bieten."
Viel Geld und Aufwand für Fumoirs
In Huttwil wird er ihnen darum ein Säli, in Madiswil einen Anbau
zur
Verfügung stellen. Diese Umbauten kosten ihn "ziemlich viel Geld"
- aus
seiner Sicht ohne Not. "Viele Wirtschaften kennen doch bereits ein
Rauchverbot. Dafür braucht es doch kein Gesetz." Eher hält er
es mit
der "persönlichen Freiheit" - für Wirt und Gast.
Die Bewilligung einzuholen, den Raum vorschriftengerecht
einzurichten,
das verlange grosse Anstrengungen, sagt Ruth Schärer vom
Insiderpub.
Auch bei der Toilette braucht es noch einige Änderungen. Mit
"gemischten Gefühlen" steht sie nun dem Rauchverbot
gegenüber. "Aber
wir werden ja sehen, wie das läuft." Gut immerhin, dass sich die
rauchenden Gäste in der "Kangaroo Lodge" nicht umgewöhnen
müssen, da
Fumoirs nicht bedient werden dürfen. "Das hier ist ein englisches
Pub.
Da kommen die Gäste für die Bestellung an die Theke."
--
"Für manche ist das unmöglich"
Bis Ende Mai hatten von 5561 Gastronomiebetrieben im Kanton Bern 221
ein Gesuch für ein Fumoir eingereicht. Seither ist die Zahl der
Gesuche
etwas gestiegen. Im Amt Aarwangen beispielsweise waren es Ende Mai acht
Gesuche, jetzt deren 15. Die geringe Nachfrage vermutet
Regierungsstatthalter Martin Lerch in der Jahreszeit. "Im Sommer ist
das ja nicht so aktuell." Lerch hat zehn Gesuche bewilligt, ein paar
sind noch hängig. Im Amt Wangen waren bis vergangene Woche elf
Gesuche
eingegangen, im Mai waren es noch sechs gewesen. Auch hier vermutet
Regierungsstatthalter Martin Sommer saisonale Gründe."Es
könnte sein,
dass es im Herbst eine zweite Staffel von Gesuchen gibt." Allerdings
gebe es auch Wirte, die froh um das neue Gesetz seien, so müssten
sie
sich nicht selbst Gedanken über ein Rauchverbot machen. "Für
manche ist
es aber aufgrund der Betriebsstruktur unmöglich, ein Fumoir
einzurichten." Im Amt Trachselwald waren bis Ende Mai elf Gesuche
eingegangen, zwei sind in der Zwischenzeit dazugekommen. "Zwei konnten
wir nicht bewilligen", sagt Claudia Rindlisbacher, juristische
Mitarbeiterin im Regierungsstatthalteramt. "Das eine Fumoir wäre
ein
Durchgang zu einem grösseren Raum gewesen, und das geht
natürlich
nicht." Fumoirs müssen abgetrennt sein, über eine
Lüftung verfügen,
dürfen nicht grösser als 60 Quadratmeter sein und
höchstens einen
Drittel der gesamten Restaurantfläche einnehmen. Ein Grund
für die
geringe Zahl von Gesuchen dürfte auch die ausstehende Beschwerde
von
GastroBern vor dem Bundesgericht sein. Der Wirteverband will unter
anderem erreichen, dass der Ausschank in den Raucherräumen
gestattet
ist. (joh)
---
Thuner Tagblatt 30.6.09
Ab morgen gilt Rauchverbot
Region Thun: 30 Wirte richten Fumoirs ein
Ab morgen darf in Bars und Restaurants nicht mehr geraucht werden. In
Thun sind 30 Gesuche für Fumoirs eingegangen.
Viel ist darüber geschrieben und gesagt worden, jetzt gilts Ernst:
ab
morgen darf in öffentlich zugänglichen Gebäuden im
Kanton Bern nicht
mehr gepafft werden. Die Lokalbetreiber können aber ein Fumoir
einrichten. Im Amt Thun wollen das bislang rund 30 Wirte. Die
Hälfte
der Gesuche ist bewilligt. Bereits ein Fumoir eingerichtet haben etwa
das "Orients", das "Rössli" (beide in Thun) oder das "Bellevue" in
Steffisburg. Noch im Bewilligungsverfahren befindet sich die Shisha Bar
in Thun. Ihr 100000-Franken-Fumoir soll am 1.September eröffnet
werden.chk
Seite 21
--
Rauchverbot in Thun: ab morgen gilts ernst
Kein Rauchen, kein Problem
Nicht alle Wirte in Thun ärgern sich übers Rauchverbot, das
ab morgen
in Kraft tritt. Die Betreiber der Shisha Bar sehen es als
Herausforderung und bauen ein exklusives Fumoir; im "Orients" ist das
Verbot bereits ein alter Hut.
Ab morgen gilts auch in Thun Ernst: in Bars und Restaurants darf nicht
mehr oder nur noch in Fumoirs gepafft werden. Klar, dass sich die
Freude der Wirte über das Gesetz zum Schutz vor Passivrauchen in
Grenzen hält. 25 Wirte aus der Region gingen auf die Barrikaden
und
schrieben dem bernischen Volkswirtschaftsdirektor Andreas Rickenbacher
Ende April einen Brief: sie baten ihn, das Gesetz aufzuweichen. Jedoch
ohne Erfolg (wir berichteten). Andere Wirte haben sich mittlerweile mit
dem Rauchverbot angefreundet und betrachten es sogar als Chance. Zu
dieser Sorte gehören Mathias Bühler und David De Souza. Sie
führen die
Shisha Bar an der Marktgasse.
Ein Drittel mehr Platz
Die beiden umtriebigen Restaurateure, die schon mehrmals für
positive
Schlagzeilen sorgten, bereiten momentan den Bau ihres Fumoirs vor. Sie
warten auf die Baubewilligung für die auf 1. September geplante
Raucher-Lounge, so wie auch andere Wirte im Amt Thun (vgl. Kasten).
"Wir erweitern unsere Bar um einen Drittel. In der neuen Smoker's
Lounge werden 25 Gäste sitzen können", sagt David De Souza.
Wo heute im
ersten Stock eine weisse Wand mit Tür steht, kommt die
Glas-Trennwand
zum Fumoir hin. Es ersetzt die bisherigen Büro- und
Personalräumlichkeiten. "Wir hatten Glück, dass noch ein Raum
vorhanden
war." Weil sie nach dem Umbau mehr Sitzgelegenheiten haben, stellen die
beiden auf 1. September eine zusätzliche Arbeitskraft an. Bis
dahin
gilt im Lokal Rauchverbot.
Die Planung des Fumoirs habe bereits im letzten Oktober begonnen. "Doch
richtig anfangen konnten wir erst im April, nachdem die Verordnung
veröffentlicht worden war und wir wussten, was erlaubt ist", sagt
De
Souza. Allein für das Lüftungssystem seien unzählige
Stunden für
Abklärungen investiert worden. Der studierte Betriebswirtschafter
schätzt die Kosten auf über 100000 Franken.
Beschwerde ohne Erfolg
"Ich mag nicht darüber philosophieren, ob das Rauchverbot gut ist
oder
nicht", sagt De Souza. Er reichte vor einigen Wochen Beschwerde beim
Bundesgericht gegen das Gesetz ein. Er will erreichen, dass er
weiterhin Wasserpfeifen anbieten kann, ohne ein Fumoir bauen zu
müssen.
"Mit einem Entscheid ist nicht vor Oktober zu rechnen." Eine
aufschiebende Wirkung hat er nicht erhalten. Er macht deshalb das Beste
daraus: "Wir wollen unseren Gästen etwas Exklusives bieten. So
haben
wir auch einen Vorsprung gegenüber der Konkurrenz." Zudem seien
die
letzten Monate aus unternehmerischer Sicht extrem spannend gewesen.
Fumoir bereits installiert
Ein Vorsprung gegenüber allen, auch die Betreiber der Shisha Bar,
hat
Cetin Gül. Ihm gehört die Orients Bar Lounge an der
Frutigenstrasse.
Gül hat sein Fumoir seit Wochen fixfertig eingerichtet. "Ich habe
geahnt, dass das Gesetz - wenn es kommt - schnell umgesetzt werden
muss, und deshalb reagiert", sagt Gül. Ebenso wie die Betreiber
der
Shisha Bar hatte er Glück: er konnte einen benachbarten Raum
mieten und
ihn zum Fumoir umfunktionieren. Er bietet 28 Sitzgelegenheiten.
Für Gül
war ein Fumoir ein Muss: "Ich schätze, dass 80 Prozent meiner
Kunden
rauchen."
Christoph Kummer
--
Gesetz zum Schutz vor Passivrauchen ist ab morgen in kraft
Amt Thun: Rund 30 Gesuche sind gestellt worden
Ab morgen darf im ganzen Kanton Bern in öffentlich
zugänglichen Räumen
wie Einkaufszentren, Schulen und Restaurants nicht mehr geraucht
werden. Die genauen Bestimmungen sind seit Anfang April bekannt.
Einzig in Fumoirs, also abgeschlossenen Räumen mit eigener
Lüftung,
darf weiter gepafft werden. Darin dürfen auch Speisen und
Getränke
konsumiert werden. Das Fumoir darf jedoch nicht mehr als einen Drittel
der Bodenfläche aufweisen und maximal 60 Quadratmeter gross sein.
Damit
will der Kanton verhindern, dass "Raucherrestaurants" erstellt werden.
Bei Gastro Bern sind die Bestimmungen heftig umstritten: "Zu grossen
Teilen unsinnig und in der Umsetzung schlicht nicht praktikabel",
teilte der Verband mit. Er hat beim Bundesgericht Beschwerde gegen die
Verordnung geführt. Der Entscheid steht aus.
Wer ein Raucherstübli bauen will, muss eine Bewilligung einholen.
Bei
Stephan Zingg, Vizeregierungsstatthalter im Amt Thun, sind bislang rund
30 Gesuche eingegangen. Die Hälfte davon ist bewilligt. Zu den
Thuner
Betrieben, die eine Bewilligung haben (oder sogar schon ein Fumoir),
gehören nebst dem "Orients" auch das "Morris", die Café
Zentral Bar und
der "Red Ox". Noch im Bewilligungsverfahren befinden sich nebst der
Shisha Bar zum Beispiel das "Saint Trop", der "N8Stern" und das
"Funkhouse" (vgl. auch Haupttext). Nicht nur Thuner Restaurateure
wollen ein Fumoir: "Von Heimberg über Horrenbach-Buchen bis
Sigriswil
sind Gesuche eingegangen", sagt Zingg.
Für ihn bedeutet das mehr Arbeit: "Ich bin nun dauernd für
Kontrollen
und Gespräche unterwegs." Auf Herbst, wenn es kälter wird,
erwartet
Zingg eine neue Welle von Gesuchen.
chk
---
Berner Oberländer 30.6.09
Interlaken
Fumoirs im Casino Kursaal
Auch die Casino Kursaal Interlaken AG setzt wegen des Rauchverbots auf
Fumoirs, um rauchende Gäste nicht zu verlieren.
Wenn morgen das Rauchverbot in öffentlich zugänglichen
Räumen in Kraft
tritt, bleiben auch die Roulette- und Pokertische im Casino rauchfrei.
Knapp die Hälfte der 130 Spielautomaten hingegen sind in
Raucherbereichen untergebracht, sodass hier auch weiterhin geraucht
werden kann. Im Kursaal werden Mitte Juli ebenfalls Fumoirs
eröffnet.
Neben den Zigarettenfumoirs im Kongressbereich, können Raucher in
angemessenem Ambiente auch eine Zigarre zum Cognac geniessen. jez
Seite 23
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Casino Kursaal interlaken: mit fumoirs gegen das rauchverbot
Zigaretten nur am Automaten
Auch im Casino Kursaal Interlaken ändert sich durch das
Rauchverbot
einiges: An den Spielautomaten darf weiterhin geraucht werden, an den
Spieltischen nicht. Im Kursaal gibt es für den Rauchgenuss ein
Zigarrenfumoir.
Eine Zigarette beim Roulette- oder Automatenspiel - "das gehört
für
viele einfach dazu." Oliver Grimm muss es wissen. Grimm ist Leiter des
Casinos Interlaken und kennt die enge Verbindung von Glücksspiel
und
Tabakkonsum daher bestens. "In den Casinos wird mehr geraucht als es
beim Durchschnitt der Bevölkerung der Fall ist", so Grimm. In der
Schweiz liegt der Anteil von Rauchern bei etwa 30 Prozent der
Erwachsenen. In den Casinos seien es etwa 50 Prozent. "Deswegen trifft
uns das Rauchverbot besonders hart", meint der Interlakner Casinoleiter.
Zumal in der momentan ohnehin schwierigen wirtschaftlichen Lage, in der
die Touristen nicht mehr ganz so zahlreich ins Berner Oberland
strömen.
Unter diesen schwierigen Voraussetzungen komme das Rauchverbot an
öffentlich zugänglichen Räumen, das morgen in Kraft
tritt, zum völlig
falschen Zeitpunkt, sagt Oliver Grimm und verweist auf das Beispiel St.
Gallen, wo der Umsatz im Casino seit Einführung des Rauchverbots
erheblich zurückgegangen sei.
38 Prozent Einbussen
Um die rauchende Kundschaft nicht zu verlieren, hat das Casino
Interlaken investiert. Für rund 70000 Franken wurden vier
abgetrennte
Raucherbereiche geschaffen, mit Abluft und Filteranlagen. Zwei davon
beherbergen 60 der 130 Spielautomaten des Casinos. Weitere 60 Automaten
sind seit Oktober 2008 im Nichtraucherbereich, was dort bereits jetzt
zu Umsatzeinbussen von 38 Prozent geführt habe, berichtet Grimm.
Da unter anderem das Personal durch die neue Gesetzgebung vor dem
Passivrauchen geschützt werden soll, bleiben die Roulette- und
Pokertische allerdings rauchfrei. In zwei weiteren Fumoirs können
die
Gäste hinter einer Glaswand das Spielgeschehen im Saal verfolgen.
"Im
Tischspielbereich ist es ein ganz klarer Nachteil", meint Oliver Grimm
mit Blick auf die strake Konkurrenz in Luzern, wo es bislang noch kein
gültiges Rauchverbot gibt.
Ole Hartjen, Direktor der Casino Kursaal Interlaken AG, spricht
ebenfalls von einer schwierigen Situation: "Auch wenn wir das
Rauchverbot insgesamt begrüssen, würden wir uns eine
einheitliche
Lösung wünschen." Und so habe man sich bemüht, die
"bestmögliche
Lösung" zu finden. Und die sieht auch für den Kursaal
fünf Fumoirs vor,
eines davon im neuen Kongresssaal. Baukosten: mehr als 70000 Franken.
Cognac und Zigarre
Anders als im Casino, wo die Raucherbereiche bereits morgen genutzt
werden können, sind alle Fumoirs des Kursaals erst Mitte Juli und
nach
Abnahme durch den Regierungsstatthalter fertig.
Dann sollen sich Raucher aber umso wohler fühlen. "Dort, wo
gesellschaftliche Anlässe stattfinden, entsteht ein klassisches
Zigarrenfumoir. Hier bieten wir die Möglichkeit, im entsprechenden
Ambiente beim Cognac eine Zigarre zu rauchen", erklärt Hartjen. Im
Kongressbereich gibt es zudem gewöhnliche "Zigarettenfumoirs".
"Wir
haben eine Vielzahl historischer Räume, die können wir nicht
einfach
umbauen", verweist der Kursaal-Direktor auf den bestehenden
Denkmalschutz. Weitere Gründe für die Lösung mit den
Fumoirs sind die
Tabakbranche als wichtiger Sponsor zahlreicher Veranstaltungen und
Trauben von Rauchern an den Ausgängen, die man verhindern will.
Claudius Jezella
---
Berner Rundschau 30.6.09
Ohne Chips geht nichts am Automaten
Derzeit werden im Kanton Bern Tausende Zigarettenautomaten
umgerüstet - ein halbes Jahr Zeit bleibt
Bis in einem halben Jahr müssen Zigarettenautomaten jugendsicher
sein.
Das neue System funktioniert nur mit Chip - und mit den Wirten.
Seit Januar 2007 darf Tabak an Jugendliche im Kanton Bern weder
verkauft noch weitergegeben werden. Aber erst ab dem 1. Januar 2010
müssen sämtliche Zigarettenautomaten im Kanton Bern so
ausgerüstet
sein, dass unter 18-Jährige keine Päckchen mehr beziehen
können. Eine
vom Grossen Rat im Jahr 2006 beschlossene Übergangsfrist sorgt
drei
Jahre nach Einführung der neuen Jugendschutzbestimmungen für
dieses
Anhängsel. "Die Anpassung der Zigarettenautomaten ist ein
logistisches
Problem", sagt Stefan Reichen, Leiter Stab im Berner Wirtschaftsamt
Beco. Im Kanton Bern müssten mehrere tausend Automaten
umgerüstet
werden.
Wie in anderen Kantonen mit entsprechenden Gesetzen kommt auch hier das
Token-System zum Einsatz. Wer Zigaretten will, muss beim Personal einen
Chip beziehen, der den Geldmünzen vorangeworfen wird. Der
Betreiber
muss dabei - wie Verkäufer in Läden - das Alter kontrollieren.
Und so sind nun die Automatenbetreiber daran, Tausende Automaten
im
Kanton Bern den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend
auszurüsten. Zum
Beispiel BAT Vending aus Oensingen, eine Tochtergesellschaft von
British American Tobacco Schweiz. Sie betreibt etwa 1250 Automaten im
Kanton Bern und schweizweit 8500 Geräte.
Handarbeit für Automatenbetreiber
"Ein aufwändiger Vorgang", sagt Mediensprecherin Saskia Braunholz
zur
Umrüstung. Der Einbau des neuen Jeton-Systems erfolgt vor Ort.
Jeder
Automat muss "einzeln und von Hand" auf den geforderten Stand gebracht
werden. Bei einzelnen Geräten sei ein Umbau nicht möglich,
sie würden
ausgetauscht. "Bis jetzt haben wir etwa die Hälfte der Automaten
umgerüstet."
BAT Vending tüftelt auch an intelligenten Systemen. "Alles
was möglich
ist, um die Identität des Käufers festzustellen, wird
geprüft", sagt
Braunholz. Möglich wäre dies etwa durch den Bezug mit einer
Kredit-
oder Bankkarte.
Solche Systeme seien weniger eine Frage der Technik als des
Datenschutzes, sagt Reichen vom Beco. "Im Rahmen des Möglichen ist
das
Token-System aber gut." Wie bei allen Bestimmungen mit Altersgrenzen
sei die Weitergabe jedoch ein Problem. Das Weitergeben von Zigaretten
ist im Kanton Bern - ausser durch Eltern respektive
Erziehungsberechtigte - seit 2007 strafbar. (Joh)
---
Blick am Abend 29.6.09
Rauchfreies Parisienne-Zelt
Finito
Am Gurten herrscht in Zelten Rauchverbot - auch wenn der Sponsor Zigis
herstellt.
markus.ehinger@ringier.ch
Paradoxe Situation am diesjährigen Gurtenfestival: Im Partyzelt
"Rock
the Block" von Sponsor Parisienne dürfen die Besucher vom 16. bis
19.
Juli nicht rauchen. Wegen des in zwei Tagen in Kraft tretenden Gesetzes
zum Schutz vor Passivrauchen herrscht auch in den anderen
Festival-Zelten Rauchverbot. Betroffen sind etwa das VIP-Zelt, der
Backstage-Bereich, der Baccardi-Dome und auch die Zeltbühne
Die Veranstalter würden das Verbot gerne durchsetzen, aber das
dürfte
schwierig werden: "Im Zeltbühne-Zelt sind bei Konzerten gegen 7000
Leute. Bei dieser Menge ist es praktisch unmöglich, das Verbot
durchzusetzen ", sagt Gurtenfestival- Sprecher Micha Günter. "Mit
Hinweisschildern weisen wir die Festivalbesucher auf das Verbot hin",
sagt Günter. "Spezielle Raucher- Polizeipatrouillen wird es wohl
keine
geben", sagt Regina Nydegger von der Gewerbepolizei Köniz.
"Möglich
sind aber zusätzliche kleinere Fumoirzelte. " Fumoirs oder
Raucherunterstände sind aber am Gurtenfestival nicht geplant.
Somit
können die Raucher nur auf gutes Wetter hoffen.
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AGASSIZ-HORN
http://www.rentyhorn.ch/?lang=de
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Bund 30.6.09
Runder Tisch für Agassizhorn
Die Aktion "Démontez Louis Agassiz" kämpft weiterhin
für eine Namensänderung des Bergs bei Grindelwald
Louis Agassiz war ein grosser Naturforscher, aber auch ein Rassist. Ein
Komitee will einen nach ihm benannten Berg umbenennen lassen - und
stösst erstmals auf offenere Ohren.
Sarah Nowotny
Das Agassizhorn heisst bald Rentyhorn, geht es nach dem Schweizer
Historiker Hans Fässler und der schweizerisch-haitianische
Künstlerin
Sasha Huber. Bisher wollten die Gemeinden Grindelwald und Guttannen
über dieses Anliegen aber nicht einmal diskutieren. Nun scheinen
die
starren Fronten aufzubrechen. Noch diesen Sommer setzen sich die
Gemeindepräsidenten und Mitglieder der von Fässler
gegründeten Aktion
"Démonter Louis Agassiz" in Grindelwald an einen runden Tisch,
wie
Fässler bestätigt. "Über das Datum haben wir aber
Stillschweigen
vereinbart."
3993 Meter hoch ist das Agassizhorn, das sich an den Nordwestgrat des
Finsteraarhorns schmiegt. Finstere Seiten waren auch Teil seines
Namensgebers. Der Schweizer Forscher Louis Agassiz (1807-1873) ist zwar
vor allem in Erinnerung geblieben, weil er als einer der ersten die
Formung der Landschaft durch Gletscher untersuchte. Gleichzeitig war
Agassiz aber von der "Minderwertigkeit der schwarzen Rasse"
überzeugt.
Er liess den kongolesischen Sklaven Renty in Südkarolina
fotografieren,
um seine "rassische Zweitklassigkeit" zu beweisen - daher Fässlers
und
Hubers Vorschlag für die Namensänderung.
2007 machte sich auch Nationalrat Carlo Sommaruga (sp) auf Bundesebene
in einer Interpellation für die Umbenennung des Bergs stark. Wie
die
beiden Gemeinden reagierte der Bundesrat aber ablehnend auf das
Ansinnen.
"Opfer sind Teil der Geschichte"
Der runde Tisch diene vor allem dazu, sich gegenseitig kennenzulernen,
sagt Fässler. Bisher habe er mit den Gemeinden nur via Medien
Kontakt
gehabt. "Es ist ein Fortschritt, dass sie nun gesprächsbereit
sind."
Zwar gebe es weltweit rund 20 nach Agassiz benannte Berge, Seen und
Strassen, aber die Aktion "Démonter Louis Agassiz" wolle sich
vorerst
auf einen Ort konzentrieren. "Die Namensänderung wäre ein
wichtiges
Signal, denn Opfer sind Teil der Menschheitsgeschichte und sollten von
den Nachfahren nicht vergessen werden."
"Keine Vorentscheidung"
Huber fügt an, dass die Schweiz ihr Verhältnis zum
Kolonialismus nie
aufgearbeitet habe und bei der Vergangenheitsbewältigung auch rein
symbolische Akte einen gewissen Wert hätten. Ob der runde Tisch
tatsächlich zu einer Umbenennung führe, sei völlig
offen. Auf jeden
Fall begegne Grindelwald dem Anliegen wohlgesinnter als Guttannen. Am
runden Tisch erhielten die Gemeinden auch eine Petition pro
Namensänderung überreicht. "Wir haben 2000 Unterschriften aus
über 70
Ländern gesammelt."
"Wir können über alles diskutieren", sagt Grindelwalds
Gemeindepräsident Emanuel Schläppi. Aus heutiger Sicht sei es
unbestritten, dass Agassiz zum Teil Unrecht begangen habe, aber jeder
Mensch besitze dunkle Seiten. Die öffentliche Diskussion über
die
Namensänderung müsse erst noch stattfinden."In Grindelwald
ist vielen
nicht auf Anhieb klar, wo sich der Berg befindet, aber sie wollen
nicht, dass sein Name auf Druck von aussen hin geändert wird."
Zudem
seien auch in der Westschweiz Strassen und Plätze nach Agassiz
benannt.
"Der runde Tisch ist keine Vorentscheidung." Schläppi kann sich
statt
einer Umbenennung auch vorstellen, auf Tafeln und in Führern auf
die
dunklen Seiten Agassiz' hinzuweisen. Wie das Verfahren der
Namensänderung im Detail funktionieren würde, und ob etwa die
Gemeindeversammlung ihren Segen geben müsste, wisse er noch nicht.
Guttannens Gemeindepräsident Hans Abplanalp war für eine
Stellungnahme
nicht erreichbar.
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NOTHILFE
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BZ 30.6.09
Asylbewerber
Nothilfe bezogen
Gut die Hälfte der abgewiesenen oder von einem Nichteintreten
betroffenen Asylbewerber haben 2008 Nothilfe in Anspruch
genommen. Die
Kantone bezahlten dafür 9,5 Millionen Franken, erhielten vom Bund
aber
Pauschalen von 25,8 Millionen. Asylsuchende mit einem
rechtskräftigen
Nichteintretensentscheid bekommen schon seit 2004, abgewiesene
Asylbewerber seit 2008 keine Sozialhilfe mehr.
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NZZ 30.6.09
Nothilfe für 2401 Asylbewerber
Bezugsdauer im Mittel bei 85 Tagen
Bern, 29. Juni. (sda) Gut die Hälfte der abgewiesenen
und der von
einem Nichteintreten betroffenen Asylbewerber haben 2008 Nothilfe in
Anspruch genommen. Die Kantone bezahlten dafür 9,5 Millionen
Franken,
erhielten vom Bund aber Pauschalen von 25,8 Millionen Franken.
Asylsuchende mit einem rechtskräftigen Nichteintretensentscheid
bekommen schon seit 2004, abgewiesene Asylbewerber seit 2008 keine
Sozialhilfe mehr. Kommen diese Personen der Pflicht zum Verlassen der
Schweiz nicht nach, erhalten sie lediglich noch auf Gesuch hin eine
Nothilfe vom zuständigen Kanton. Letztes Jahr ersuchten von 4308
Betroffenen deren 2401 oder 56 Prozent um Nothilfe. Pro Person und Tag
bezogen sie 47 Franken. Die Bezugsdauer lag im Mittel bei 85 Tagen. 57
Prozent der Nothilfebezüger waren 18 bis 30 Jahre alt, 80 Prozent
Männer. 17 Prozent stammten aus Nigeria, je 7 Prozent aus Serbien
und
dem Irak. Insgesamt beliefen sich die Nothilfekosten auf 9,5 Millionen
Franken. Der Bund gilt den Kantonen die allfälligen Nothilfekosten
mit
einer Pauschale von 6000 Franken pro rechtskräftiges
Nichteintreten
oder definitiven negativen Asylentscheid ab. Letztes Jahr erhielten die
Kantone insgesamt 25,8 Millionen, so dass sie einen Überschuss von
16,3
Millionen erzielten.
---
Tagesanzeiger 30.6.09
Nothilfe für 2400 Asylbewerber
Bern. - Gut die Hälfte der 2008 abgewiesenen Asylsuchenden mit
Nichteintretensentscheid bezog letztes Jahr Nothilfe. Die Kosten
beliefen sich auf 9,5 Millionen Franken, wie das Bundesamt für
Migration gestern mitteilte. Bereits seit April 2004 erhalten
Asylsuchende, auf deren Gesuch nicht eingetreten wurde, keine
Sozialhilfe mehr. Seit Anfang letzten Jahres gilt diese Regelung nun
auch für Asylbewerber mit rechtskräftigem negativem
Entscheid. Der Bund
gilt den Kantonen allfällige Nothilfekosten mit 6000 Franken pro
Fall
ab. 2008 gab es 4308 rechtskräftige negative Entscheide oder
Nichteintretensentscheide. 2401 Betroffene haben danach um Nothilfe
ersucht. Durchschnittlich bezogen sie die Nothilfe während 85
Tagen.
Pro Person und Tag lagen die Kosten bei 47 Franken. Über die
Hälfte der
Nothilfebezüger waren zwischen 18 und 30 Jahre alt. (AP)
---
bfm.admin.ch 29.6.09
http://www.bfm.admin.ch/bfm/de/home/dokumentation/medienmitteilungen/2009/2009-06-29.html
(mit weiterführenden Hintergrundlinks)
Bericht Monitoring Sozialhilfestopp 2008
Medienmitteilungen, BFM, 29.06.2009
Bern. Der Bund führt in Zusammenarbeit mit den Kantonen ein
Monitoring
über die Kosten des Sozialhilfestopps für abgewiesene
Asylsuchende und
Personen mit einem Nichteintretensentscheid (NEE). Fazit: Im Jahr 2008
haben 56 Prozent der betroffenen Personen Nothilfe in Anspruch
genommen. Die Kosten für die Nothilfe beliefen sich auf insgesamt
9.5
Mio. Franken.
Anfang 2008 ist das teilrevidierte Asylgesetz in Kraft getreten. Eine
der zentralen Änderungen ist die Einführung des
Sozialhilfestopps für
Personen mit einem rechts kräftigen negativen Asylentscheid.
Dieser
Ausschluss aus der Sozialhilfe gilt für Personen mit einem
rechtskräftigen Nichteintretensentscheid (NEE) bereits seit April
2004.
Alle diese Personen müssen die Schweiz verlassen. Kommen sie
dieser
Verpflichtung nicht nach, erhalten sie vom zuständigen Kanton auf
Gesuch hin nur noch Nothilfe. Der Bund gilt den Kantonen
allfällige
Nothilfekosten mit einer einmaligen Pauschale von 6'000 Franken pro
rechtskräftigem negativen Entscheid oder NEE ab.
Das Bundesamt für Migration (BFM) überprüft die
Entwicklung der
Nothilfekosten zusammen mit der Konferenz der kantonalen Justiz- und
Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) und der Konferenz der
kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK). Zu diesem
Zweck werden ein Informationssystem Monitoring Sozialhilfestopp
geführt
und periodisch Berichte dazu veröffentlicht.
Die wichtigsten Fakten des Berichts für das Jahr 2008
2008 erwuchsen 4'308 negative Entscheide oder NEE in Rechtskraft. 2'401
davon betroffene Personen haben danach um Nothilfe ersucht. Dies
entspricht 56% der potientiellen Nothilfebeziehenden. Die
durchschnittliche Bezugsdauer belief sich auf 85 Tage.
Die Kosten für die Nothilfe betrugen 2008 insgesamt 9.5 Mio.
Franken.
Die durch schnittlichen Kosten pro nothilfebeziehender Person und Tag
betrugen 47 Franken.
Die Nothilfekosten setzten sich folgendermassen zusammen:
- Unterstützungskosten: 2.5 Mio. Franken (26%)
- Unterbringungskosten: 5.4 Mio. Franken (57%)
- Gesundheitskosten: 1.6 Mio. Franken (17%)
57% der Nothilfebeziehenden waren zwischen 18 und 30 Jahren alt. 80%
der Nothilfe beziehenden waren männlichen Geschlechts. Die meisten
stammten aus Nigeria (17%), Serbien oder Irak (je 7%).
Fazit zu den Kosten des Sozialhilfestopps im Jahre 2008
Die Kantone erhielten im Jahre 2008 vom Bund Nothilfepauschalen
in der
Höhe von insgesamt 25.8 Mio. Franken. Somit erzielten die Kantone
einen
Überschuss von insgesamt 16.3 Mio. Franken. Mit diesem
Überschuss
müssen die Kantone im Jahr 2009 und allenfalls in den folgenden
Jahren
die Nothilfekosten decken, welche von Personen verursacht werden, deren
Entscheide 2008 in Rechtskraft erwachsen sind und die 2009 oder noch
länger Nothilfe beziehen, da die Nothilfepauschale pro Entscheid
nur
einmalig ausgerichtet wird.
Weitere Auskünfte
Jonas Montani, Bundesamt für Migration, T +41 31 325 98 80,
E-Mail
--
Bericht Monitoring Sozialhilfestopp, Berichtsperiode 2008 (277 Kb, pdf)
http://www.bfm.admin.ch/etc/medialib/data/migration/asyl_schutz_vor_verfolgung/
sozialhilfe/2008.Par.0001.File.tmp/ber-monitoring-2008-d.pdf
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RASSISMUS
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20min.ch 30.6.09
Rassismus im Alltag
So rassistisch ist die Schweiz
Menschen anderer Hautfarbe und Personen aus Südosteuropa sind in
der
Schweiz am häufigsten von Rassismus betroffen. Dies äussert
sich zum
Beispiel durch Ungleichbehandlung auf Ämtern oder im Verweigern
von
Dienstleistungen.
Dies zeigt ein am Dienstag in Bern vorgestellter Bericht. Rassismus und
Fremdenfeindlichkeit kämen überall im täglichen Leben
vor, stellt der
Bericht der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus (EKR) fest.
Etwa
bei Verwaltungsstellen, der Polizei oder in Unternehmen machten
Betroffene Erfahrungen mit Rassismus.
Rassistische Diskriminierung erfolgt meist verbal, kann aber auch mit
Gewalt verbunden sein. Sie äussert sich auch in Schriften,
Ungleichbehandlungen oder in der Verweigerung von Dienstleistungen. Im
städtischen Raum ereigneten sich häufiger rassistische
Vorfälle. Männer
waren öfters Opfer als Frauen.
Die meisten Personen, die sich bei Beratungsstellen meldeten, waren
Schweizer oder bereits niedergelassene Ausländer. Nicht nur
andersfarbige Menschen und Personen aus dem Balkan erleben Rassismus am
eigenen Leibe, sondern selbst Eingewanderte aus mitteleuropäischen
Ländern wie Deutschland, Dänemark oder Italien.
Der Bericht zu Rassismusvorfällen in der Beratungspraxis
trägt zum
Aufbau des nationalen Monitorings der Rassismusbekämpfung bei. Er
basiert auf Daten, die fünf Schweizer Beratungsstellen
zusammengetragen
hatten.
Quelle: SDA/ATS
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ekr.admin.ch 30.6.09
Bericht "Rassismusvorfälle in der Beratungspraxis 2008"
Der Bericht "Rassismusvorfälle in der Beratungspraxis 2008" ist
die
erste regionenü-bergreifende Darstellung von Beratungsfällen
zu
Rassismus. Er macht deutlich, dass rassistische Diskriminierung in
allen Lebensbereichen und in unterschiedlichsten Formen vorkommt. Am
meisten von Rassismus betroffen sind Menschen anderer Hautfarbe und
Personen aus Südosteuropa. Auch zeigt der Bericht, dass es in
vielen
Landesteilen noch an Beratung mangelt.
Bericht "Rassismusvorfälle in der Beratungspraxis 2008"
Letzte Änderung: 30.06.2009 | Grösse: 47 kb | Typ: PDF
http://www.ekr.admin.ch/dokumentation/00144/index.html?lang=de&download=
NHzLpZeg7t,lnp6I0NTU042l2Z6ln1acy4Zn4Z2qZpnO2Yuq2Z6gpJCDdIF6g2ym162epYbg2c_JjKbNoKSn6A--
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BZ 30.6.09
Politiker für rassistischen Text bestraft
Willi Frommenwiler, FPS-Präsident Kanton Bern, ist vom Gericht in
Aarwangen wegen Rassendiskriminierung verurteilt worden.
Willi Frommenwiler ist Präsident der Freiheitspartei Kanton Bern
(FPS).
Zusätzlich betreut der 54-jährige Thunstetter die Webseite
der
Splitterpartei. Ab und zu greift er auch selber in die Tasten: Er
ereifert sich im Parteiblog über das "Asylunwesen" oder haut die
SP in
die Pfanne. Alles legal.
Doch mit einem Artikel über die Schwarzen Schwäne auf dem
Thunersee
ging Frommenwiler Anfang 2008 zu weit. Auf der Webseite seiner Partei
verglich er Asylanten mit den hier nicht heimischen Tieren. Im Text,
mittlerweile nicht mehr frei zugänglich, ärgerte er sich
darüber, dass
die Berner Regierung die Schwäne zum Abschuss freigegeben hatte.
Das
sei "zoologischer Rassismus". Deswegen fragte Frommenwiler, warum denn
die Regierung nicht "mit gleicher Vehemenz" gegen illegale Immigranten
vorgehe. Das Elaborat endete mit der Formulierung: "…und in der Schweiz
lebten Ende 2007 fast 41000 Primaten im Asylbereich."
Ganze Gruppe betroffen
Für diese rassistische Schreibe erhielt Frommenwiler jetzt die
Quittung. Das Gericht Aarwangen hat ihn gestern wegen
Rassendiskriminierung verurteilt. Für Gerichtspräsident Fritz
Aebi war
klar: Frommenwiler bezeichne Asylbewerber "pauschal als Primaten". Im
landläufigen Sinn seien das "Tiere mit Schwänzen und
komischen Köpfen".
Es handle sich demnach um "eine Herabminderung einer ganzen Gruppe".
Frommenwiler kassierte dafür eine bedingte Geldstrafe von 1200
Franken
(30 Tagessätze). Hinzu kommen eine Busse von 400 Franken und die
Verfahrenskosten.
In einem anderen Fall hingegen zog Frommenwiler den Kopf aus der
Schlinge. Einen Onlineartikel des früheren Bieler FPS-Gemeinderats
Jürg
Scherrer hatte Frommenwiler 2006 mit schwarzen Schoggiköpfen
illustriert. Die Afrikanische Gemeinschaft Biel reagierte und zeigte
Frommenwiler an. Doch Richter Aebi sprach den Angeklagten frei. Mit den
"Mohrenköpfen" meine dieser nicht alle Schwarzen, sondern bloss
"einen
definierten Teil von Leuten", sagte Aebi. Das sei zwar kein "guter
Stil", aber auch nicht im rechtlichen Sinn diskriminierend.
baz
--
Willi Frommenwiler
Die Millionen-Schulden
Willi Frommenwiler, Präsident der kantonalen Freiheitspartei
(FPS),
wollte gestern vor Gericht in Aarwangen keine Auskunft über seine
Finanzen geben. Bekannt ist: Drei Mal musste sich Frommenwiler vor dem
Gericht verantworten, weil er seine Schulden nicht bezahlt hatte. Ein
Auszug aus dem Betreibungsregister zeigt: 2003 bis 2005 hatte
Frommenwiler 19 Betreibungen am Hals - im Umfang von einer Million
Franken. Hinzu kamen von 1990 bis 2005 nicht weniger als 93 offene
Verlustscheine - im Umfang von 1,5 Millionen Franken.
baz
---
Berner Rundschau 30.6.09
Frommenwiler verurteilt
Rassendiskriminierung des Präsidenten der Freiheitspartei
Dafür, dass er 2006 im Internet einen Artikel des damaligen Bieler
Polizeidirektors und Präsidenten der Freiheitspartei Schweiz
(FPS),
Jürg Scherrer, mit einer "Mohrenkopf"-Karikatur illustrierte,
wurde
Willi Frommenwiler gestern nicht verurteilt. Gerichtspräsident
Fritz
Aebi sprach ihn in diesem Punkt von der Rassendiskriminierung frei. Mit
seinem im Februar 2008 auf der FPS-Homepage veröffentlichten Blog
"Die
Schwarzen vom Thunersee" habe der Thunstetter jedoch die Grenzen klar
überschritten. Frommenwiler hatte die gemäss einem Bundesamt
Ende 2007
in der Schweiz lebenden 41 000 Asylbewerber pauschal als "Primaten"
bezeichnet. Aebi: "Damit hat Frommenwiler öffentlich eine ganze
Gruppe
von Menschen herabgesetzt und den Tieren gleichgestellt." Aebi
verurteilte den Präsidenten der Freiheitspartei Kanton Bern "trotz
gewisser Bedenken" zu einer bedingten Geldstrafe von 15
Tagessätzen zu
80 Franken. Die Bewährungsfrist setzte der Richter auf drei Jahre
fest.
(uz) Seite 17
--
"41 000 Primaten im Asylbereich"
Präsident der Freiheitspartei Kanton Bern wegen
Rassendiskriminierung schuldig
Willi Frommenwiler, Präsident der Freiheitspartei Kanton Bern, ist
gestern in Aarwangen wegen Rassendiskriminierung verurteilt worden.
Gerichtspräsident Fritz Aebi bestrafte den Thunstetter mit einer
bedingten Busse von 1200 Franken.
Bruno Utz
Gerichtspräsident Fritz Aebi hatte auf dem Schloss Aarwangen drei
Anklagepunkte gegen den Thunstetter Willi Frommenwiler zu beurteilen.
Für die im September 2006 mit der Darstellung von sechs
Schoggiköpfen
erfolgte Illustration eines Artikels von Jürg Scherrer, dem
damaligen
Bieler Polizeidirektor, gabs einen Freispruch (vergleiche separaten
Artikel unten). Und ein von Frommenwiler mit einem fiktiven
Paninibildchen verhunzter Auftritt des dunkelhäutigen
Nationalrates
Ricardo Lumengo (SP) an der 1.-Mai-Feier letzten Jahres in Langenthal
bezeichnete Aebi als Bagatelle. Frommenwiler hatte das von ihm kreierte
Bildchen des Bieler Nationalrates im Internet mit "Lumen go home"
betitelt. Aebi: "Das Bild zeugt zwar nicht von gutem Stil, das ist aber
nicht strafbar. Zudem ist Herr Lumengo eine Person des
öffentlichen
Interesses." Frommenwiler habe seinem politischen Dauergegner Lumengo
eins auswischen wollen.
Asylbewerber als Affen bezeichnet
Habe sich Frommenwiler im Bieler Fall strafrechtlich noch im
Grenzbereich bewegt, so habe er mit seinem Blog "Die Schwarzen vom
Thunersee" die Grenze der Rassendiskriminierung klar
überschritten,
stellte Aebi fest. Ausgehend vom in den Medien abgehandelten Streit um
die schwarzen Schwäne vom Thunersee, hatte Frommenwiler im Februar
des
vergangenen Jahres auf der Homepage der FPS den erwähnten Beitrag
veröffentlicht. "Es störte mich, dass um diese Schwäne
ein
Riesentheater gemacht wurde, von den fast täglichen Straftaten
dunkelhäutiger Menschen in der Schweiz aber niemand etwas
berichtet",
erklärte der 54-jährige Frommenwiler gestern vor Gericht.
Gegen das Gesetz verstossen habe der Parteipräsident vor allem mit
seiner Feststellung "... in der Schweiz leben 41 000 Primaten im
Asylbereich". Damit habe Frommenwiler sämtliche Asylbewerber
pauschal
als Affen bezeichnet, denn der weitestgehend überwiegende Teil der
Primaten seien Tiere. "Sie haben öffentlich eine ganze Gruppe von
Menschen herabgesetzt und den Tieren gleichgestellt." Damit sei der
Straftatbestand der Rassendiskriminierung klar erfüllt, so Aebi.
"Zeugt nicht von grosser Einsicht"
"Ihr Verhalten nach dem Bieler Fall zeugt nicht von grosser Einsicht",
warf der Gerichtspräsident Frommenwiler vor. Er verurteilte ihn
"trotz
gewisser Bedenken" zu einer bedingten Geldstrafe von 15
Tagessätzen zu
80 Franken. Die Strafe muss Frommenwiler bezahlen, wenn er innert
dreier Jahre wieder straffällig wird. Dazu kommt eine Busse von
400
Franken. Davon muss der Verurteilte allerdings nur die Hälfte
bezahlen.
Wegen des eingangs erwähnten Freispruchs sprach Aebi Frommenwiler
nämlich eine Entschädigung von 200 Franken zu. Aufgebrummt
erhielt
dieser jedoch noch Gerichtskosten von 400 Franken. Eine von Alain
Fracheboud, dem Anwalt des Klägers zum Bieler Fall, geforderte
Genugtuung von 100 Franken sei mit dem Freispruch hinfällig, so
Aebi.
Er habe gemischte Gefühle, sagte Fracheboud nach der
Urteilsverkündung.
Das Urteil sei "aber nicht schlecht". "Es ist gut, dass der Richter
einen Pflock eingeschlagen hat." Ob er beim Obergericht appelliere,
müsse er zuerst mit seinem Klienten besprechen. Frommenwiler
kommentierte den Schuldspruch knapp: "Ich bin enttäuscht, heute
bespricht der Vorstand der FPS das weitere Vorgehen."
--
Schoggiköpfe ohne Folgen
Im Sommer 2006 unterzeichnete Jürg Scherrer, Polizeidirektor der
Stadt
Biel und Präsident der Freiheitspartei Schweiz (FPS), vor Gericht
einen
Vergleich mit der "Association des Africains de Bienne". Diese hatte
Scherrer nach einem Artikel im "Bieler Tagblatt" Rassismus vorgeworfen.
Die Gerichtsverhandlung verfolgten sowohl Anhänger von Scherrer
wie
auch Leute der "Association". Gemäss Willi Frommenwiler sollen
sich
Letztere wie auf einem Basar benommen haben. "Ich hatte das
Gefühl, die
Dunkelhäutigen wollten Scherrer verhöhnen", so Frommenwiler
gestern.
Aus diesem Grund habe er den von Scherrer auf der Homepage der FPS
veröffentlichten Artikel "Schwarze erfinden Schauergeschichten"
mit
Schoggiköpfen ("Mohrenköpfen") illustriert. Drei davon waren
schwarz
und hatten lachende Gesichter, einer streckte die Zunge heraus. Drei
weitere Schoggiköpfe im Hintergrund waren weiss.
Gerichtspräsident
Fritz Aebi erinnerte an das politische Klima 2006 in Biel.
Frommenwilers Karikatur sei in diesem Gesamtzusammenhang zu beurteilen.
"Ob sie einem passt, ist nicht die Frage. Den Straftatbestand der
Rassendiskriminierung erfüllt sie aber nicht." (uz)
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SEMPACH
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Tagesanzeiger 30.6.09
Schlacht zu Sempach
Kein Fest für Neonazis
Von David Schaffner, Luzern
Mit dem unglücklichen Einsatz der Polizei ist die
Sempacher-SchlachtFeier am Wochenende an einem Tiefpunkt angelangt.
Zehn Jahre lang hat die Luzerner Regierung tatenlos zugeschaut, wie
immer mehr Rechtsextreme aufmarschierten und die Feier für ihre
Propaganda missbrauchten. Mit ihrer bewilligten Gegendemonstration
wollten die Jungsozialisten die Regierung heuer dazu zwingen, endlich
Farbe zu bekennen.
Weder der Regierungspräsident noch der Sempacher
Stadtpräsident mochten
Stellung nehmen gegen das Menschen verachtende Gedankengut der rechten
Glatzen. Die Polizei kesselte die Jusos ein, unter die sich vermummte
Gestalten des Schwarzen Blocks gemischt hatten. Die Rechtsextremen
liess die Polizei gewähren. Ohne Bewilligung konnten sie zum
Schlachtfeld marschieren. Die Polizei hat sich so zur Helferin der
rechten Glatzen gemacht.
Wenn die Luzerner Regierung nicht endgültig in den Verdacht
geraten
will, dass sie in der Präsenz der unheimlichen Patrioten kein
Problem
sieht, muss sie handeln: Sie muss ein neues, zeitgemässes Konzept
für
die Feier präsentieren und dafür sorgen, dass künftig
mehr Leute daran
teilnehmen. Heute ist der Anlass mit seinen Hellebarden, Lanzen und
Speeren ein durch und durch martialisches Ereignis, wie aus einem
schlechten Ritterfilm. Jedes Jahr wärmt ein Redner die Geschichte
vom
Schlachthelden Winkelried auf - nichts als eine Legende. Kein Wunder,
finden die Rechtsextremen an dieser mythisch überhöhten
Zeremonie
besonderen Gefallen. Kein Wunder, erscheinen sonst nur wenig Leute.
Wie könnte Luzern dafür sorgen, dass die Feier für
breitere
Bevölkerungskreise attraktiv wird, nicht aber für
Rechtsextreme?
Nationalratspräsidentin Chiara Simoneschi-Cortesi hat in ihrer
Rede in
Sempach indirekt einen Hinweis gegeben: Sie sagte, dass für das
Verständnis der heutigen Schweiz nicht überholte Legenden
wichtig
seien, sondern die Wurzeln der multikulturellen Gesellschaft. Neben der
- wahren - Schweizer Geschichte müssten die Menschen auch die
Geschichten des Balkans, Sri Lankas oder Deutschlands verstehen.
Die Luzerner Regierung könnte die vielen ausländischen
Vereine im
Kanton dazu aufrufen, sich in Sempach neben den Schweizer Vereinen zu
präsentieren und ein gemeinsames Fest zu feiern. Heute braucht es
einen
Winkelried, der seine Arme ausstreckt, um die Menschen mit ihren
unterschiedlichen Wurzeln zusammenzuführen.
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PNOS
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Blick 30.6.09
Anne-Frank-Lüge: Polizei ermittelt gegen Pnos
Das Basler Kriminalkommissariat beschäftigt sich derzeit intensiv
mit
der Partei National Orientierter Schweizer (Pnos). "Wir ermitteln seit
letzter Woche aufgrund des Internetauftritts der Partei", sagt
Staatsanwaltschaftssprecher Markus Melzl. Die Rechtsradikalen behaupten
dort, das berühmte Tagebuch der Anne Frank sei eine
Fälschung. So
schreibt die Basler Sektion der Partei: "Genauso wie andere Lügen
über
Deutschland in der Zeit von 1933-1945, ist auch das Tagebuch der Anne
Frank eine geschichtliche Lüge!"
Der Anne-Frank-Fonds, der seinen Sitz auch in Basel hat, erstattete
Anzeige. "Die Echtheit des Tagebuches ist wissenschaftlich und
juristisch belegt", sagt Fonds-Präsident Buddy Elias, ein Cousin
der
1945 im Konzentrationslager Bergen-Belsen ermordeten Anne Frank. Er
verweist auf ein Gutachten des deutschen Bundeskriminalamts und ein
Urteil des Landgerichts Hamburg. Immer wieder vertrieben Neonazis die
Mär vom gefälschten Tagebuch. "Das ist traurig und macht
wütend", so
Elias.
Die Basler Staatsanwaltschaft prüft nun, ob die Pnos mit ihren
Aussagen
gegen die Rassismusstrafnorm verstösst. "Das wäre ein
Offizialdelikt",
so Melzl.
Jan Fischer
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PROSTITUTION
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Bund 30.6.09
Frauenhandel
Das Geschäft mit der Ware Frau
Frauen aus Osteuropa, Asien, Lateinamerika und Afrika werden mit dem
Versprechen von Arbeit und gutem Verdienst nach Westeuropa gelockt. Was
sie erwartet, ist oft Sexgewerbe und Prostitution. In Zürich
bietet
ihnen die Fachstelle FIZ Hilfe an.
Interview: Klaus von Muralt
"Bund":
Sind es vor allem Opfer von Frauenhandel, die sich an die
Migrationsfachstelle FIZ wenden?
DORO WINKLER: Letztes Jahr fielen 160, also 17 Prozent der 929 von uns
betreuten Frauen in diese Kategorie. Weitere Zielgruppen sind
Migrantinnen mit ausländerrechtlichen Problemen (39 Prozent der
Fälle),
Opfer von häuslicher Gewalt (22) sowie Cabaret-Tänzerinnen
(17) und
illegalisierte Frauen (16). Die Beratung der Opfer von Frauenhandel ist
jedoch am aufwendigsten, weil die Frauen in allen Lebensbereichen
Unterstützung benötigen.
Können die Hilfesuchenden damit rechnen, beim FIZ nur auf Frauen
zu treffen?
Ja, zumindest in der Beratung der Opfer - zumeist traumatisierte Frauen
-, denn unserer Erfahrung nach ist es für die Opfer einfacher,
einer
Frau über die erlittene sexualisierte Gewalt zu erzählen, die
ja von
Männern ausgeübt wurde.
Wie bewegen Sie die Frauen zum Aufsuchen der Fachstelle?
Wir sind da auf ein breites Netzwerk angewiesen. Dazu gehören
Ärzte,
Therapeuten, Arbeitskolleginnen der Prostituierten, Freier sowie
Mitarbeiter der Polizei. 44 Prozent der Frauen kommen durch Letztere zu
uns. 9 Prozent werden von einem ihrer Freier in die Fachstelle
begleitet. Deshalb ist es wichtig, die Freier für die Problematik
des
Frauenhandels zu sensibilisieren und ihnen das Gespür für das
Erkennen
von Verdachtsfällen zu vermitteln. Diese sind nie einfach auf den
ersten Blick ersichtlich.
Aus welchem Antrieb kommt denn ein Freier mit einer betroffenen Frau in
die Fachstelle?
Meistens sind dies Stammfreier, die Einblick in die Situation der Frau
haben. Sie erkennen ein Problem, recherchieren nach Stellen wie der
unseren und ermöglichen der Frau den Kontakt zur FIZ. Dies ist ein
bedeutender Schritt für die Freier, denn sie treten aus der Rolle
des
anonymen Konsumenten hervor und nehmen Verantwortung wahr.
Wieso stammen die Opfer von Frauenhandel vorwiegend aus Osteuropa
(Ungarn, Bulgarien, Rumänien, Ukraine) sowie aus Brasilien und
Thailand?
Im Falle von Osteuropa hat es mit der prekären ökonomischen
Situation
der Menschen dort zu tun. Frauen kommen nach Westeuropa, um ihre
Familie zu Hause zu unterstützen. Zudem sind die Transportwege
kurz und
dadurch billiger für die Händler. Was Thailand und Brasilien
betrifft,
so sind dies klassische Sextourismus-Destinationen, die in den
Siebzigerjahren von europäischen Männern entdeckt wurden.
Diese
brachten nach und nach Frauen von dort mit nach Europa. Daraus ist ein
Geschäft entstanden.
Wer sind denn die Täter?
Perfiderweise sind die Anwerber oft Personen aus dem nahen Umfeld der
Frauen. Sie nutzen das Vertrauen der Frauen aus und versprechen ihnen
Arbeitsstelle und Verdienst. Deshalb ist das Verratsgefühl bei den
Frauen dann umso grösser, wenn sie in Westeuropa ankommen und hier
zur
Prostitution gezwungen werden. In der Schweiz sind es keine
mafiösen
Strukturen, die den Handel organisieren, sondern eher kleinere
Netzwerke.
In welchen Schweizer Kantonen ist das Problem des Frauenhandels
besonders akut?
Wir betreuen vor allem Opfer aus den Kantonen Zürich und Bern.
Zudem
steht Solothurn weit oben auf der Liste (gemäss
FIZ-Opferzahlstatistik
aus dem Jahr 2008). In diesen Kantonen jedenfalls ist eine grosse
Sensibilität für die Problematik da, weshalb auch mehr Opfer
erkannt
werden.
Der Nationalrat hat mit 78 zu 81 Stimmen die Motion zum besseren Schutz
von Frauenhandel-Opfern abgelehnt. Ihr Kommentar dazu?
Einerseits ist es natürlich schade, dass die Motion abgelehnt
wurde.
Andererseits sind wir erfreut darüber, dass das Resultat sehr
knapp
ausgefallen ist. Dies zeigt, dass die Sensibilität in der Politik
wie
in der Schweizer Bevölkerung gewachsen ist, und bestärkt uns
darin, mit
unserer Arbeit weiterzumachen.
Bundesrätin Widmer-Schlumpf sagt, der Anspruch auf
Aufenthalt auch bei Nichtaussage gäbe der Schleppertätigkeit
Auftrieb.
Dies ist für mich nur schwer nachvollziehbar. Den Ausbeutern geht
es
nicht um die Aufenthaltsbewilligung der Frauen, sondern um das
gewinnbringende Geschäft.
Begünstigt die derzeitige Schweizer Gesetzgebung den Frauenhandel?
So einseitig kann man das nicht sagen. Opferhilfe- und Strafgesetz
helfen, Opfer zu schützen und die Täter zu verfolgen. Aber
beim
Ausländergesetz bestehen Lücken: Es gibt keinen garantierten
Schutz für
die Opfer, sondern nur einen vorübergehenden - nämlich
für jene Frauen,
die es wagen, gegen die Täter auszusagen. Auch gewährt dieses
Gesetz
Frauen aus Nicht-EU-Staaten keine legalen Migrationsmöglichkeiten.
So
sind sie abhängig von Menschen, die ihnen zur illegalen Migration
verhelfen, sie dann unter Druck setzen und ausbeuten.
Mit welcher Strategie werden Sie vorgehen, um das Problem in Zukunft
besser bekämpfen zu können?
Das wichtigste Element einer wirksamen Strategie ist die vernetzte
Zusammenarbeit: Polizei, Justiz, Migrations- und Bundesbehörden,
Sexarbeiterinnenberatungs- und andere Fachstellen müssen ihr
Vorgehen
gezielt absprechen. In einigen Kantonen geschieht dies bereits an
runden Tischen gegen Menschenhandel, der Kanton Bern zum Beispiel ist
da ganz vorne mit dabei.
--
Anlaufstelle FIZ
Die in Zürich situierte Fachstelle Frauenhandel und
Frauenmigration
(FIZ) betreut seit 24 Jahren Opfer von Frauenhandel in der Schweiz.
Während der Fussball-Europameisterschaft im vergangenen Jahr hatte
die
FIZ gemeinsam mit 24 anderen Organisationen eine breit angelegte
Informationskampagne durchgeführt, um auf das Thema Frauenhandel
und
dessen direkte Verbindung zum Sexgewerbe aufmerksam zu machen. Daraus
resultierte eine Petition mit 72000 Unterschriften, welche einen
besseren Schutz für Opfer von Frauenhandel verlangte.
Im Mai 2009 hat der Nationalrat nun entschieden, eine durch diese
Petition angeregte Motion der Rechtskommission zum besseren Opferschutz
abzulehnen. Die Motion hatte gefordert, dass Opfern von Frauenhandel
auch im Falle einer Nichtaussage gegen ihre Peiniger ein
Aufenthaltsrecht zugesprochen würde, so wie die
Europaratskonvention
gegen Menschenhandel dies will. Nach der heute geltenden Gesetzgebung
haben die Opfer das Recht auf eine 30-tägige Bedenkzeit. Falls sie
aussagen, dürfen sie vorübergehend in der Schweiz bleiben,
wenn nicht,
werden sie in ihr Herkunftsland ausgewiesen. Nur in Ausnahmefällen
finden sie langfristig Schutz in der Schweiz. (kvm)
ZUR PERSON
Doro Winkler ist Ethnologin und Soziologin. Sie arbeitet seit elf
Jahren bei der FIZ. Als Öffentlichkeitsbeauftragte organisiert sie
Informationsveranstaltungen, politische Aktionen und Mittelbeschaffung.
(ges)
--
Freieraufklärung
Auf der Suche nach verantwortungsbewussten Freiern
Das Projekt Don Juan von der Aids-Hilfe Schweiz berät Freier
darüber,
wie sie sich im Umgang mit Prostituierten am besten verhalten sollen.
Neben Gesundheitstipps geht es um Verdacht auf Frauenhandel.
Klaus von Muralt
"Rund jeder fünfte Mann in der Schweiz nimmt mindestens einmal im
Jahr
die Dienste einer Prostituierten in Anspruch", sagt Peter Briggeler. Er
ist seit 13 Jahren Mitarbeiter der Aids-Hilfe Schweiz und seit neun
Jahren gleichzeitig Leiter des Don-Juan-Projekts in Bern. Dieses
Angebot zur Freierbildung wird von der Aids-Hilfe Schweiz finanziert.
Es betrifft hauptsächlich die Gesundheitsprävention.
Freier sollen über "Safer Sex", die Risiken einzelner Sexpraktiken
sowie über die von sexuell übertragbaren Krankheiten
ausgehende Gefahr
aufgeklärt werden. Der Kampf gegen die Verbreitung von Aids steht
dabei
im Zentrum. Daneben ist das Projekt jedoch auch dazu gedacht, Freier
über die Problematik des Frauenhandels zu informieren und die
Freier zu
ermutigen, sich bei Verdachtsfällen entweder an die Polizei oder
an die
öffentliche Fachstelle für Frauenhandel und Migration (FIZ)
zu wenden.
Freier auf dem Strich ansprechen
"Am Anfang waren wir vorwiegend auf der kleinen Schanze präsent
und
haben dort unser Info-Material - hauptsächlich Flyer und
Broschüren -
verteilt", erklärt Briggeler. Seit 2004 habe man die
Informationsarbeit
jedoch auch auf andere Bereiche ausgeweitet und Flyers in Bars,
Nachtclubs und Cabarets verteilt. Mit den Cabaret-Besitzern zum
Beispiel habe sich seit dem ersten Kontakt vor drei Jahren eine gute
Zusammenarbeit entwickelt. "Manchmal spreche ich die Freier auch direkt
auf dem Strich bei der Dreifaltigkeitskirche an", fügt Briggeler
hinzu.
Viele der Freier liessen sich gerne in ein Gespräch verwickeln und
hörten seinen Erklärungen interessiert zu.
Wenig Verdachtsfälle aufgedeckt
Doch wie steht es nun mit der Problematik des Frauenhandels? Dazu
müsse
zuerst einmal klar gesagt werden, dass Prostitution nicht automatisch
mit Frauenhandel gleichzusetzen sei, betont Briggeler. In der Tat sei
man in Bern nur auf wenige Fälle gestossen, in denen aufmerksame
Freier
einen Verdacht auf Frauenhandel gemeldet hätten.
"Ich selber bin etwas skeptisch gegenüber dem Konzept, dass Freier
dabei mithelfen sollen, Frauenhandel-Verdachtsfälle aufzudecken",
sagt
Briggeler. Erstens sei das Erkennen eines Verdachtsfalles nicht ganz
leicht, zweitens seien viele Freier schlicht nicht in der Lage dazu,
aus ihrer Anonymität herauszutreten. "Suchen Sie einmal nach
reflektierten, selbstbewussten Freiern, die bereit sind, sich sinnvoll
für diese Frauen einzusetzen - sie werden nicht viele finden",
gibt
Briggeler zu bedenken. Die meisten Freier hätten ja selbst
irgendein
Problem, aufgrund dessen sie zu Freiern würden, deshalb müsse
man auch
ihnen zuhören und auf sie eingehen können.
"Prostitution enttabuisieren"
Als Einstieg bietet die Aids-Hilfe Schweiz in Zusammenarbeit mit der
FIZ im Internet eine Liste mit 15 Hinweisen, an denen das Vorhandensein
von Verdacht auf Frauenhandel zu erkennen ist. Gemäss dieser Liste
wäre
beispielsweise ein Verdachtsfall vorhanden, wenn die Prostituierte
Anzeichen von Misshandlung aufweist, keine Kunden zurückweisen
kann,
bestimmte sexuelle Handlungen nicht ablehnen darf, nicht die
Möglichkeit hat, auf Kondome zu bestehen, rund um die Uhr zur
Verfügung
stehen muss oder dem Freier mitteilt, dass ihr der Pass weggenommen
wurde und sie ihr ganzes Einkommen an einen Zuhälter abgeben muss.
Frauenhandel sei auch eine Frage der Definition, erklärt Briggeler
weiter. Seiner Meinung nach ist das Problem des Frauenhandels im
engeren Sinn - also bei Fällen von richtiger Ausbeutung,
Gefangenhaltung und Zwangsprostitution - nicht übermässig
gross, jedoch
durchaus vorhanden und ernst zu nehmen. Grundsätzlich müsse
jedoch
nicht bei den Freiern, sondern am Ursprung des Ganzen angesetzt werden.
Und dieser liege in der Tatsache, dass die Prostitution in der Schweiz
noch immer viel zu oft tabuisiert werde. Briggeler fordert deshalb:
"Eine Normalisierung des Themas ist unabdingbar. Könnte man das
gesellschaftliche Tabu brechen, würde es auch gelingen, die
Grauzonen
verschwinden zu lassen, in welchen der Frauenhandel gedeihen kann."
Schlechtes Vorbild Schweden
Besseren Schutz für Opfer von Frauenhandel durch eine gesetzliche
Regelung, in der Art, wie sie der Nationalrat vor knapp zwei Monaten
verworfen hat, fände Briggeler prinzipiell eine "gute Sache". Man
müsse
jedoch aufpassen, dass nicht dasselbe passiere wie in Schweden vor ein
paar Jahren: Dort habe ein neues Gesetz zur Bestrafung von
gewalttätigen Freiern dazu geführt, dass sich das Sexgewerbe
von den
Stadtzentren an den Stadtrand verlagerte. Dies wiederum habe zur Folge
gehabt, dass sich die Sicherheit der Frauen verschlechterte und das
Thema Prostitution in der schwedischen Gesellschaft noch mehr
tabuisiert wurde. Es sei also alles in allem keine gute Lösung
für das
Problem gewesen.
Eines sei jedoch klar, beteuert Briggeler: "Die Stellung der Frauen mit
Migrationshintergrund muss in der Schweiz verbessert werden, denn diese
Frauen haben nur wenige Rechte und leben zumeist in sehr schwierigen
Situationen."
[@]
WEITERE INFORMATION:
http://www.don-juan.ch
- http://www.verantwortlicherfreier.ch
- http://www.fiz-info.ch
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BAHNPOLIZEI
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20min.ch 30.6.09
Sicherheit in Zügen
SBB will eigene Bahnpolizei
Für die Sicherheit in den Zügen soll weiterhin der
Ordnungsdienst der
SBB zuständig sein. An den Bahnhöfen zählen die
Bundesbahnen weiterhin
auf die lokalen Kantonspolizeicorps.
"Die Bahnpolizisten leisten gute Arbeit", stellt
SBB-Verwaltungsratspräsident Ulrich Gygi in einem Interview in der
Dienstagausgabe der "Neuen Zürcher Zeitung" fest.
Er sei aber froh, wenn die Kantone die Sicherheit in den Bahnhöfen
gewährleisteten, sagte Gygi weiter. Das Parlament hatte in der
März-Session die Einführung einer privaten Bahnpolizei
abgelehnt. Mitte
Juni traten die kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren mit neuen
Vorschlägen an die Öffentlichkeit.
Demnach könnten künftig Kantonspolizisten in Schweizer
Zügen für die
Sicherheit sorgen - alleine oder zusammen mit privaten
Sicherheitsdiensten. Der Vorstand der Konferenz der kantonalen Justiz-
und Polizeidirektoren will sich im August mit dem Thema befassen.
Im Parlament umstritten waren insbesondere die Bewaffnung und die
Kompetenzen privater Bahnpolizisten. Nach dem Scheitern der Vorlage
gleiste die Verkehrskommission des Nationalrates das Gesetz über
die
Sicherheitsorgane im öffentlichen Verkehr neu auf. Sie beschloss
eine
parlamentarische Initiative, die keine Privatisierung der Bahnpolizei
mehr vorsieht.
Die Gesetzesgrundlagen für die Bahnpolizei sind völlig
veraltet, sie
stammen aus dem Jahr 1878. Für die Sicherheit in Zügen
zuständig ist
die Securitrans, die zu 51 Prozent der SBB und zu 49 Prozent der
Securitas gehört.
Quelle: SDA/ATS
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NZZ 30.6.09
Die SBB wollen die eigene Bahnpolizei behalten
Interview mit VR-Präsident Ulrich Gygi
P. S. Die SBB möchten in den Zügen an ihrem eigenen
Sicherheitsdienst
festhalten. Das sagt der seit Anfang Jahr amtierende
Verwaltungsratspräsident Ulrich Gygi im Interview. Darin
äussert er
sich zum Vorschlag der kantonalen Polizeidirektoren, wonach die Kantone
auch den Sicherheitsdienst in den Zügen übernehmen
könnten. Von den
Herausforderungen, die er bei den Bundesbahnen angetroffen hat,
erachtet der frühere Postchef die Sanierung von SBB Cargo als
prioritär. Gygi will ferner mit mehr präventivem Unterhalt
den
technischen Störungen zu Leibe rücken und dem
Missverhältnis zwischen
Investitionen und Betriebserträgen begegnen, das in den
vergangenen
Jahren zu einem Schuldenberg von rund 15 Milliarden Franken
geführt
hat. Dabei sollen die Erträge erhöht werden, und zwar jene
aus
Billettverkäufen sowie jene aus Abgeltungen.
Schweiz Seite 15
--
"Wir müssen mehr Geld verdienen"
Interview mit Ulrich Gygi, dem Verwaltungsratspräsidenten der SBB
Seit Anfang Jahr ist Ulrich Gygi strategischer Chef der SBB. Der
frühere Postchef will mit einer Steigerung der Erträge
das Wachstum
des Schuldenbergs der Bundesbahnen beenden. Obwohl Gygi an der
integrierten Bahn festhält, die Infrastruktur und Verkehr
betreibt,
kann er sich längere Leinen für einzelne Geschäftsfelder
vorstellen.
(..)
Lieber eigene Bahnpolizei
Unsere letzte Frage gilt der Sicherheit: In die Diskussion um die
Bahnpolizei ist wieder Bewegung gekommen. Die Kantone sind nun offenbar
bereit, auch in den Zügen für Ordnung zu sorgen. Was halten
Sie davon?
Ich bin froh, wenn die Kantone die Sicherheit in den
Bahnhöfen
gewährleisten. In den Zügen haben wir lieber unseren eigenen
Ordnungsdienst; diese Leute leisten gute Arbeit.
Interview: P. S.
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BETTELN SOLOTHURN
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Solothurner Zeitung 30.6.09
Bettler haben immer Saison
Die Polizei kontrolliert und beschlagnahmt erbetteltes Geld - die
Bettler passen sich an
Die Altstadt zieht seit jeher Bettler und andere dubiose Gestalten an.
Die Stadtpolizei stellt in diesen Tagen eine grössere
Aktivität dieser
"Berufsgruppe" fest.
Christian Fluri
Die Frau mit den gelben Blumen schaut hastig nach rechts, dann nach
links. Kurz darauf ist sie von der Hauptgasse verschwunden. Wenig
später kontrollieren am anderen Ende der Altstadt zwei
Stadtpolizisten
einen jungen Mann. Die Blumen, die er in Händen hält und vor
der
Kontrolle den Passanten schon fast aufdringlich zum Kauf anbieten
wollte, ähneln ungemein denen der hastigen Frau von der
Hauptgasse.
"Wir haben jeden Tag solche Leute in der Kontrolle", sagt
Vize-Stadtpolizeikommandant Walter Lüdi. Mit "solche Leute" meint
Lüdi
Bettlerinnen und Bettler. Das Spektrum der Betätigungen reicht in
diesem "Berufsfeld" weit: vom Sitzen auf dem Boden, über den
Blumenverkauf bis hin zu einer manchmal sehr eigentümlichen Art
von
Strassenmusik.
Die Polizei hat im Umgang mit den meist aus Osteuropa stammenden
Bettlerinnen und Bettlern das Recht auf ihrer Seite. Im "Gesetz
über
das kantonale Strafrecht und die Einführung des Schweizerischen
Strafgesetzbuches" steht in Artikel 24 unter "Öffentlicher
Belästigung": "Wer aus Arbeitsscheu oder Habsucht bettelt, oder
Kinder
oder Personen, die von ihm abhängig sind, trotz vorangegangener
behördlicher Verwarnung zum Bettel ausschickt, wird mit Haft oder
Busse
bestraft." Was hier ziemlich kompliziert klingt, setzt die Stadtpolizei
relativ simpel um: "Das erbettelte Geld wird von uns eingezogen",
erklärt Lüdi.
Veränderte Verhaltensmuster
Die in letzter Zeit intensivierten Interventionen der Polizei scheinen
Wirkung zu zeigen - zumindest auf das Vorgehen der Bettler. "Die Leute
haben einfach ihre Verhaltensmuster verändert. Beispielsweise
tragen
sie jetzt nie mehr grosse Geldbeträge auf sich. Im Falle einer
Kontrolle ist ihr Verlust damit geringer", so Lüdi. Und so
kontrollieren die Beamten nun vermehrt auch in Zivil. "Wenn die eine
Uniform sehen, ist das Geld schnell irgendwo versteckt oder
übergeben.
Wir gehen überdies davon aus, dass das Ganze mit
Hintermännern
organisiert ist."
Polizei entscheidet über Musik
Zwar stellen die Gesetzeshüter in diesen Wochen einen
grösseren
Aktivismus der Bettlerinnen und Bettler fest, und auch deren Anzahl sei
grösser, doch von einer Art Hochsaison will Walter Lüdi nicht
sprechen.
"Das Phänomen gibt es das ganze Jahr."
Die Bevölkerung scheint sich weniger an den lediglich
herumsitzenden
Bettlern zu stören als vielmehr an "Strassenmusikanten", die oft
gar
keine sind. "Wer Strassenmusik darbietet, braucht eine Bewilligung",
erklärt Lüdi. Diese Bewilligung gilt einen Tag und muss
persönlich bei
der Stadtpolizei beantragt und abgeholt werden. Damit erschöpft
sich
die Kontrolle aber auch schon. "Wir können ja nicht alle
vorspielen
lassen", so Walter Lüdi, der in Solothurn mittlerweile einen
"Strassenmusikantentourismus" zu erkennen glaubt. Die Devise hier: Wer
nicht "ansprechend" spielt - das Wort "ansprechend" steht so im
"Marktreglement" - gilt als Bettler und muss mit seiner "Musik"
aufhören.
Die Polizei lässt bei der Beurteilung der Qualität der
dargebotenen
Kunst laut eigenen Angaben den gesunden Menschenverstand walten. "Wenn
da keine Töne rauskommen, ists nicht ansprechend, sondern
öffentliche
Belästigung."
Ihre Meinung Was denken Sie zum Thema "Bettler in der Stadt"? Schreiben
Sie uns einen Leserbrief (Name, Vorname und Wohnort nicht vergessen)
oder eine SMS. Unsere Adresse finden Sie auf der Seite Forum.
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DATENSCHUTZ
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Bund 30.6.09
Gefahren von Facebook
Datenschützer Der eidgenössische Datenschutzbeauftragte
Hanspeter Thür
befasst sich zunehmend mit dem Persönlichkeitsschutz im Internet.
Das
Internet als weltweit zugängliches Medium kenne kein Vergessen,
schreibt Thür in seinem gestern veröffentlichten
Jahresbericht.
Facebook und andere soziale Netzwerke würden von sehr vielen
Akteuren -
von Arbeitgebern bis zu Geheimdiensten - als Informationsquelle
genutzt. Für den Datenschutz gehe es nun darum, Fehlentwicklungen
rechtzeitig zu erkennen und zu handeln, schreibt Thür. Vorerst
propagiert er deshalb auf seiner Webseite Verhaltensanweisungen, die
einen gefahrlosen Umgang mit diesen neuen Möglichkeiten der
Kommunikation fördern. (sda)
Seite 6
--
Schüler sollen Risiken kennen
Das Bewusstsein für die Gefahren des Internets soll im Unterricht
geschärft werden, fordert der Datenschützer
Jugendliche sollten in der Schule lernen, wie sie Freundschaften online
sicher pflegen können. Dies fordert Hanspeter Thür, der
Datenschutzbeauftragte des Bundes.
Christina Leutwyler
Für viele Jugendliche gehört Facebook zum Alltag. Dort
bekommen sie
mit, was bei den Freunden läuft und wie die letzte Party war. Doch
nicht alle sind sich bewusst, welche Risiken sie eingehen, wenn sie
Persönliches im Internet preisgeben. "Das Internet kennt kein
Vergessen", wie der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte
Hanspeter
Thür gestern am Rande seiner Jahresmedienkonferenz in Erinnerung
rief.
Selbst wenn ein Jugendlicher sein Profil später löscht,
können
verfängliche Fotos oder Kommentare bereits von einem anderen
Nutzer
abgespeichert worden und später noch zugänglich sein.
Auch weiss man als Nutzer von Facebook oder anderen sozialen Netzwerken
manchmal nicht, mit wem man es wirklich zu tun hat. Denn es ist
einfach, sich unter einer falschen Identität zu registrieren. Das
Bewusstsein für solche Risiken müsste im Unterricht
geschärft werden,
findet Thür (siehe Kasten).
Datenschutz im Internet ist für Thür ein zentrales Thema.
Neben
sozialen Netzwerken beschäftigten ihn im letzten Jahr auch
Bewertungsplattformen. Vor einem Jahr kritisierte Thür die
Plattform
okdoc.ch, auf der
Ärzte - oft ohne
dass sie davon wussten - anonym
bewertet wurden. Diese Art der Bewertung öffnet Missbräuchen
Tür und
Tor. Inzwischen sei "dieses Angebot unseren Kriterien entsprechend
angepasst worden", stellte Thür fest.
Der Datenschutzbeauftragte verlangt gestützt auf das Gesetz
namentlich,
dass niemand ohne sein Einverständnis bewertet werden darf. Diese
Vorgabe sei aber relativ schwierig umzusetzen, findet Patrick Mollet,
der hinter der Plattform meinprof.ch
steht, auf der Studierende
Dozenten bewerten können. Auch könne er nicht
überprüfen, ob jeder
Studierende, der eine Vorlesung bewerte, diese auch tatsächlich
besucht
habe. Bisher habe der Datenschutzbeauftragte allerdings nicht
interveniert, sagt Mollet.
Einen anderen Fall von Internet-Datenbearbeitung hingegen zieht
Thür
vors Bundesgericht, wie er gestern bekannt gab. Es geht dabei um die
Firma Logistep. Sie fahndet nach Internetpiraten, die Musik oder Filme
herunterladen, ohne Urheberrechte zu zahlen. "Es muss eine
Möglichkeit
geben, gegen Urheberrechtsverletzer vorzugehen", findet zwar auch
Thür.
Nicht einverstanden ist er aber mit dem Vorgehen von Logistep. Die
Firma spürt die IP-Adressen auf, über die ein illegaler
Download läuft.
In einem Strafverfahren werden dann die Inhaber der IP-Adressen
ermittelt. Sobald deren Identität klar ist, wird auf die weitere
Strafverfolgung verzichtet. Stattdessen werden die Inhaber der
IP-Adressen mit zivilrechtlichen Schadenersatzklagen eingedeckt. Vom
Ertrag erhält Logistep die Hälfte, wie Thür
erklärte. Er hält dieses
Vorgehen für fragwürdig, weil der Inhaber einer IP-Adresse
bei
gemeinsam genutzten Computern keineswegs immer der
Urheberrechtsverletzer sei.
Fahndung nur als Ultima Ratio
Kein Problem sieht Thür, wenn die Polizei per Internet nach
mutmasslichen Straftätern fahndet, wenn diese Delikte gegen Leib
und
Leben oder schwere Sachbeschädigungen verübt haben.
Internetfahndung
müsse aber die Ultima Ratio sein. Mühe bekundet der
Datenschützer
hingegen mit der Idee eines Internet-Prangers. Denn in diesem Fall
würden bereits ermittelte Delinquenten ins Netz gestellt.
Unter Pseudonym
Damit das Mitmachen in sozialen Netzwerken wie Facebook, MySpace oder
StudiVZ keine unliebsamen Überraschungen nach sich zieht,
empfiehlt der
Eidgenössische Datenschutzbeauftragte folgende Vorsichtsmassnahmen:
Seien Sie vorsichtig mit der Veröffentlichung von
persönlichen Angaben
wie Name, Adresse, Telefonnummer oder politische Überzeugung.
Benutzen
Sie Pseudonyme.
Geben Sie Ihre Informationen und Fotos nur für einen
beschränkten
Personenkreis frei. Stellen Sie heikle Inhalte nicht ins Internet.
Bevor Sie etwas veröffentlichen, fragen Sie sich immer, ob Sie in
einem
Bewerbungsgespräch damit konfrontiert werden möchten - und
zwar auch
noch in zehn Jahren. Angeblich suchen schon heute zwei Drittel der
Personalverantwortlichen in sozialen Netzwerken und Google nach
Informationen über Bewerber.
Respektieren Sie die Privatsphäre von Dritten:
Veröffentlichen Sie
keine persönlichen Angaben, und beschriften Sie keine Fotos mit
deren
Namen.
Informieren Sie sich über den Anbieter eines Portals: Wie
schützt er die Privatsphäre der Nutzer?
Benutzen Sie verschiedene Logins und Passwörter für
verschiedene Dienste.
Behalten Sie die Internetaktivitäten Ihrer Kinder im Auge. (bin)
---
BZ 30.6.09
Eidgenössischer Datenschützer
"Facebook ist nicht des Teufels"
Das Internet fordert den Datenschützer Hanspeter Thür und
sein Team
mehr und mehr heraus. Er verurteilt das World Wide Web nicht. Sagt im
Interview aber: "Soziale Netzwerke verhindern manchmal das kritische
Hinterfragen."
Es scheint, das Internet beschäftige den Datenschützer
jährlich mehr. Täuscht der Eindruck?
Hanspeter Thür: Der Eindruck täuscht nicht. Wir sind aber am
Ball. So
haben wir Vorschläge ausgearbeitet, wie man verantwortungsvoll mit
dem
Internet umgehen kann - zum Beispiel mit sozialen Netzwerken.
Facebook ist ein beliebtes Netzwerk, wo sich Computernutzer austauschen
können. Macht Ihnen diese Plattform Sorgen?
Es geht nicht darum, den Teufel an die Wand zu malen. Facebook und wie
die Netzwerke alle heissen sind nicht des Teufels. Ich selber bin zwar
nirgends registriert, habe jedoch nichts dagegen, wenn jemand solche
Kommunikationsplattformen nutzt. Aber es gilt aufzuzeigen, wie man an
solchen Netzwerken teilnehmen kann, ohne seine
Persönlichkeitsrechte
oder jene Dritter zu gefährden.
Werden von Computernutzern gehäuft Daten Dritter ohne deren
Einwilligung ins Netz gestellt?
Das stellen wir fest. Es handelt sich zum Beispiel um Fotos von Partys
oder anderen Anlässen. Die abgebildeten Personen sind häufig
nicht
gefragt worden, ob sie im Internet zu sehen sein wollen.
Warum ist das so problematisch?
Nun ja, ich persönlich möchte nicht jeden privaten Anlass auf
dem
Internet veröffentlicht sehen. Fotos könnten aus dem
Zusammenhang
gerissen oder mit heiklen Kommentaren versehen werden. Das Internet
vergisst nie. Jahre später wird man vielleicht auf unangenehme Art
und
Weise mit den Fotos konfrontiert. Vielleicht hat sich ein
künftiger
Arbeitgeber im Internet über mich als Bewerber informiert. Das
kann für
den Stellensuchenden ins Auge gehen.
Sind die Schweizer Internetnutzer etwas naiv und sorglos?
Die Möglichkeiten des Internets - besonders jene von sozialen
Netzwerken, wo man weltweit mit unbekannten Leuten kommunizieren kann -
sind attraktiv. Sie verhindern jedoch manchmal das kritische
Hinterfragen, ob ein Internetfreund auch wirklich ein Freund oder eben
doch nur eine virtuelle Bekanntschaft ist. Die Nutzer müssen
Erfahrungen sammeln, vielleicht auch negative und schlechte, um einen
verantwortungsvollen Umgang mit den neuen Möglichkeiten zu finden.
Unsere Aufgabe ist es, die Kehrseite der Medaille zu beleuchten. Wir
machen Vorschläge, wie den Gefahren des Internets zu begegnen ist.
Können Sie diese Vorschläge konkretisieren?
Es gibt viele Tipps. Sie sind auf unserer Internetseite zu finden.
Vereinfacht gesagt, soll man versuchen, sich zum Beispiel in die
Position eines künftigen Arbeitgebers zu versetzen. Was entdeckt
dieser, wenn er im Internet nach Informationen von mir sucht? Am besten
veröffentlichen Nutzer persönliche Informationen nur
zurückhaltend.
Was, wenn Ihre Aufrufe nichts nützen?
Wenn sich jemand selber mit ungünstigen Bildern und Inhalten ins
Netz
stellt, ist das letztlich sein Problem. Jeder muss selber entscheiden,
was er von sich zeigen will. Heikel wird es aber, wenn Dritte
involviert sind, die von der Veröffentlichung nichts wissen.
Das World Wide Web funktioniert global. Nicht selten stehen die
Datenserver im Ausland. Wie stark setzt dies dem Datenschutz Grenzen?
Die Datenbearbeitung untersteht der Gesetzgebung im entsprechenden
Land. Was mit persönlichen Daten in einem Land geschieht, wo der
Datenschutz nicht gut ausgebaut ist, können wir hier nicht
beeinflussen.
Hier zu Lande ebenfalls aufgekommen, sind Foto-Fahndungen im Internet.
Wie beurteilt der Datenschützer dieses Vorgehen?
Wenn es um Strafverfahren geht, um die Ermittlung von mutmasslichen
Straftätern, hat der Datenschutz an sich zurückzustehen. Dann
gelten
strafprozessuale Rechte und Pflichten. Wenn es also darum geht, schwere
Übergriffe oder Delikte mit Internetfahndungen aufzuklären,
dann habe
ich alles Verständnis dafür. Aber der Tatbestand muss eine
gewisse
Schwere aufweisen.
Gehören Krawalle an Sportveranstaltungen dazu? Bundesrat Ueli
Maurer will hier mehr solche Fahndungen.
Hier darf die Fahndung nur auf Personen bezogen sein, die nachweislich
und auf Bild erkennbar, mit Handlungen in Verbindung gebracht werden,
die Leib und Leben von Drittpersonen gefährden können. Ein
Mitläufer in
einer Gruppe ist damit nicht gemeint.
Wie ist es mit Kameraaufnahmen, wie jenen von der Schlägerei unter
Jugendlichen im Bahnhof Kreuzlingen?
Hier hat die SBB die Bilder erst nach einer richterlichen Anordnung
frei gegeben. Das ist korrekt so. Solch grobe Tätlichkeiten haben
auch
schon Tote gefordert. Wenn es um solche mutwilligen Angriffe auf
Personen geht, habe ich gar keine Mühe damit, wenn man solche
Leute
versucht öffentlich zu identifizieren. Was ich aber klar
verurteile,
sind Internetpranger. Ist der Täter gefasst, ist eine
Veröffentlichung
von Bildern nicht mehr von öffentlichem Interesse.
Interview: Michael Widmer
•http://www.edoeb.admin.ch
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HOOLIGAN-GRIPPE
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Solothurner Tagblatt 30.6.09
Sicherheit am Uhrencup
Vandalen droht Internet-Pranger
Sicherheit wird gross geschrieben am diesjährigen Uhrencup. Neben
verschärften Eingangkontrollen gibt es auch eine
Videoüberwachung.
Zudem werden Aufnahmen von Übeltätern ins Internet gestellt.
Fussballstadion Brühl in Grenchen. Roger Rossier,
Sicherheitsverantwortlicher beim Uhrencup Grenchen, sitzt auf der
leeren Tribüne. Und er erinnert sich an frühere Zeiten, als
man am
Uhrencup lediglich mit sechs Sicherheitskräften auskam. Diese Zeit
gehöre endgültig der Vergangenheit an. "In vier Tagen wird
hier einiges
los sein, wenn beim Eröffnungsspiel am Samstag die beiden
Mannschaften
von Panathinaikos Athen und den Young Boys aufeinander treffen werden",
sagt Rossier. Was ist unternommen worden, um die Fackelwürfe und
die
anschliessenden wüsten Szenen wie nach dem letztjährigen
Finalspiel
zwischen Basel und Borussia Dortmund dieses Jahr zu verhindern?
"Von ein paar Chaoten lassen wir uns die gute und friedliche Stimmung
nicht mehr versauen", sagte Turnierdirektor Sascha Ruefer bereits vor
einigen Monaten. Man habe heuer vorgesorgt und sei vor allem mit der
Kantonspolizei Solothurn und den verschiedenen Sicherheitsunternehmen
zusammengesessen. "Wir haben das Sicherheitskonzept überarbeitet
und
angepasst", erklärt Roger Rossier.
Parkieren verboten
An der Strasse vom Südbahnhof zum Stadion dürfen keine Autos
parkiert
werden. "So möchten wir allfälligen Vandalenakten durch
frustrierte
Fans vorbeugen", sagt Rossier. Erstmals ist auch der Zivilschutz im
Einsatz. "Er besorgt vor allem die Verkehrsregelung, die motorisierten
Besucher werden nach dem neuen Parkleitsystem eingewiesen", sagt
Rossier.
Betrunkene bleiben draussen
Vor dem Stadion wird kein Alkohol ausgeschenkt. Im Stadion dann schon.
"Ein Verbot oder nur alkoholfreies Bier ist keine Lösung, die Fans
kommen dann schon betrunken an die Spiele", weiss Rossier aus
Erfahrung. Dabei gilt, was schon immer galt: "Offensichtlich Betrunkene
lassen wir gar nicht erst ins Stadion", erklärt der
Sicherheitschef.
Dasselbe gelte für Personen mit Stadionverbot und solche, die
schon vor
dem Stadion negativ auffielen. "Ebenso ist es verboten, sich zu
vermummen, Feuerwerk abzubrennen, das Spielfeld zu betreten oder Gewalt
anzuwenden", meint Roger Rossier. Die Stehrampen würden neu in
fixe
Sektoren unterteilt. "So ist die Zirkulation eingeschränkt, bei
Bedarf
können wir sie ganz unterbinden", sagt Rossier weiter.
Kameras sehen alles
Die Verantwortlichen verschärfen auch die Eingangskontrollen.
Dabei
wird die neue Stadionordnung abgegeben. "Alle wissen dann schon beim
Eintritt ins Stadion, dass sie mit Video überwacht werden", so
Rossier.
Neue Wege geht der Uhrencup bei der Ermittlung von auffälligen
Personen. "Die Aufnahmen von nicht identifizierten Übeltätern
publizieren wir auf unserer Homepage", warnt Rossier. Ähnlich hat
es
der FC Luzern zuletzt zweimal praktiziert.
Schliesslich wurde für die Spiele in Grenchen auch die Zahl der
Sicherheitskräfte aufgestockt. Das sollte den Zuschauerinnen und
Zuschauern aber nicht unangenehm auffallen. "Sie werden von unseren
Sicherheitsvorkehrungen nicht viel mitbekommen. Das ist etwa wie bei
einem guten Schiedsrichter, den nimmt man auch nicht wahr", sagt Roger
Rossier.
Beim Uhrencup ist man also gewappnet. Bedauert wird, dass das
Hooligan-Problem auf nationaler Ebene einmal mehr nicht gelöst
wird.
"Es gibt tagelange Palaver, aber durchgegriffen wird noch viel zu
wenig", bedauert Rossier.
Walter Morgenthaler
---
Berner Rundschau 30.6.09
Der Uhrencup stellt Übeltäter ins Netz
Das neue Sicherheitskonzept des Fussballturniers in Grenchen setzt auf
Überwachung und "Ent-Anonymisierung"
Die Verantwortlichen des Uhrencups in Grenchen haben ihre Lehren aus
den Vorfällen vor einem Jahr gezogen. Sie setzen ein Video-und
Fototeam
ein, um Übeltäter zu filmen. Deren Fotos könnten ins
Internet gelangen.
Urs Byland
Der Uhrencup 2009 soll wieder als friedlicher Familienanlass in
Erinnerung bleiben, schreibt das OK in einer Medienmitteilung. Ein
begreiflicher Wunsch der Uhrencup-Verantwortlichen nach den
Ausschreitungen bei der letzten Austragung des Turniers. Man will heuer
nicht wieder für unrühmliche Schlagzeilen in den Medien
sorgen.
Vorgestellt wird ein neues Sicherheitskonzept, das auf stärkere
Zusammenarbeit der Sicherheitsdienste und auf Überwachung basiert.
"Ein
Video- und Fototeam wird allfällige Ausschreitungen filmen",
erklärt
der Sicherheitsverantwortliche Roger Rossier. Die Uhrencup GmbH will
nötigenfalls auch Bilder von Übeltätern ins Internet
stellen, um diese
zu identifizieren und so zu "ent-anonymisieren", wie Rossier sagt.
Damit alles rechtens zu und her gehe, werden die Ticketkäufer
über die
Überwachung informiert, das heisst ihnen wird eine Stadionordnung
ausgehändigt. "Wir hatten schon letztes Jahr Filmmaterial und
haben
dieses den Vereinen zur Verfügung gestellt, damit diese ihre so
genannten Fans, die tätlich wurden, bestrafen können." Die
Vereine
hätten aber mit Ausnahme von Borussia Dortmund kaum reagiert. "Wir
werden nun selber Bilder von Übeltätern ins Netz stellen."
Rossier
verschweigt nicht, dass er dies ungern und nur in Ausnahmefällen
tun
werde. Die Überwachung ist ein Punkt der Stadionordnung, die nur
während des Uhrencups gilt. Aufgezählt wird auch, was nicht
erlaubt
ist, beispielsweise Vermummung, unerlaubtes Betreten des Spielfeldes,
Abbrennen von Feuerwerk oder Gewaltanwendung.
Sektoren auf den Stehrampen
Im Bedarfsfall, schreiben die Uhrencup-Verantwortlichen, habe die
Polizei zur raschen Einvernahme und Aburteilung vor Ort neue
Möglichkeiten geschaffen. Zweiteres wird aber nicht der Fall sein
(siehe Kontext). Die Polizei wird nicht Schnellrichter einsetzen.
Infrastrukturelle Massnahmen sollen das Sicherheitskonzept
unterstützen. Die Stehrampen werden in fixe Sektoren unterteilt,
die
die Zirkulation der Fussballanhänger einschränken oder im
Bedarfsfall
ganz unterbinden. Die Stehrampe Süd wurde um einige Meter
zurückversetzt. Letztes Jahr wurden die Torhüter vor dieser
Rampe
regelmässig mit Bier geduscht, wenn sie den Ball hinter dem Tor
holen
mussten.
Auch ausserhalb des Stadions ändert sich einiges. Die
Zufahrtsstrassen
rund um das "Brühl" werden abgesperrt und die Parkplätze zum
Bahnhof
Süd aufgehoben. Besucher werden gemäss neuem Parkleitsystem
eingewiesen.
Die wichtigen Gesichter an einem Ort versammelt
Die Zusammenarbeit der Sicherheitskräfte wird am Uhrencup
intensiviert.
Das bestätigt Daniel Dick, Leiter Solothurner Kantonspolizei
Posten
Grenchen. "Wir werden zwischen den Tribünen Süd und Ost ein
Einsatzzelt
aufbauen, in dem Veranstalter, Securitas, Feuerwehr, Ambulanz und
Polizei gemeinsam die Lage beurteilen. Die wichtigen Gesichter
müssen
an einem Ort versammelt sein." Man habe die Lehren aus den
Vorfällen am
Uhrencup 2008 gezogen und suche bewusst kürzere Entscheidungs-
wege.
"So können wir auch ausserhalb des Stadions schneller reagieren,
wo
nach wie vor die Kantonspolizei für Ordnung sorgen wird." Zur
Absicht
der Uhrencup GmbH, Bilder von Übeltätern ins Internet zu
stellen, nimmt
die Kantonspolizei keine Stellung. Klarstellen will die Kapo
allerdings, dass die Wahl der angemessenen Mittel zur Strafverfolgung
einzig der Polizei und der Staatsanwaltschaft obliege, nicht jedoch
privaten Veranstaltern. Man werde dann die Sache beurteilen, wenn
wirklich diese Massnahme angewendet werden muss und wenn andere
Massnahmen erfolglos waren. Daniel Dick persönlich findet die
"Ent-Anonymisierung" eine gute Sache. "Mit der Information der
Ticketkäufer, dass sie gefilmt werden, sollte dies juristisch
abgesichert sein." Grundsätzlich verbessere die Kantonspolizei
ihre
Infrastruktur am Uhrencup laufend. "Wir werden genügend Personal
im
Einsatz haben." Aber die Polizei werde nicht Übeltäter im
Schnellverfahren aburteilen, wie dies die Uhrencup GmbH in ihrer
Mitteilung antönt. "Dies steht uns gar nicht zu, wir urteilen ja
nicht,
wir stellen lediglich zuhanden der Staatsanwaltschaft Sachverhalte
fest." Polizeiaufgabe sei es ausserdem, im Vorfeld konsequent zu
agieren. "Die Stadionverbote werden wir strikte kontrollieren." Mit den
Möglichkeiten, die der Polizei zur Verfügung stünden.
(uby)
Uhrencuptickets
Im Vorverkauf wurden bereits rund 7500 Tickets geordert. "Die
Bestellungen verteilen sich regelmässig auf alle drei
Turniertage",
erklärt Roger Rossier. Für den 48. Uhrencup wurde eine neue
Ticketkategorie erschaffen, die es Einzelpersonen ermöglicht, die
Spiele in einer ganz speziellen Atmosphäre zu erleben.
Uhrencup-Lounge
beinhaltet Sitzplätze der 1. Kategorie. Vor dem Spiel und
während der
Pause lädt ein kaltes und warmes Buffet zum Schlemmen ein.
Ebenfalls im
Lounge-Ticket enthalten sind ein Parkplatz unweit des separaten
Eingangs und der Eintritt in die Uhrencup-Bar im grossen Zelt für
einen
Schlummertrunk nach Spielende. Ab sofort sind Tickets für die
Uhrencup-Lounge nebst den üblichen Vorverkaufsstellen auch im Gems
Shop
von Andy Liechti an der Marktstrasse 11 in Grenchen erhältlich.
(mgt)
---
20min.ch 29.6.09
Hooligan-Gesetz: Beschwerde
Der Verein Referendum BWIS hat beim Bundesgericht Beschwerde gegen den
Beitritt des Kantons Luzern zum Hooligan-Konkordat erhoben.
Er rügt vor allem die Verletzung der Unschuldsvermutung, des
Legalitätsprinzips und des Rechts auf wirksame Beschwerde. Zudem
verlangt der Verein aufschiebende Wirkung, um das Inkrafttreten des
Konkordats auf den 1. Januar 2010 zu verhindern. Nach dem Kantonsrat
stimmte auch das Luzerner Stimmvolk am 17. Mai dem Konkordatsbeitritt
mit rund 90 Prozent Ja-Stimmen zu.
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referendum-bwis.ch
22.6.09
http://www.referendum-bwis.ch/aktuell22062009.shtml
Beschwerde gegen den Beitritt des Kantons Luzern zum Hooligan-Konkordat
Verletzung der Unschuldsvermutung und des Rechts auf wirksame
Beschwerde werden gerügt
Am 8. September 2008 hat der Kantonsrat von Luzern das Dekret über
den
Beitritt zum Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt
anlässlich von
Sportveranstaltungen erlassen und damit den Beitritt zum Konkordat vom
15. November 2007 über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von
Sportveranstaltungen beschlossen.
Gegen diesen Beschluss wurde erfolgreich das Referendum ergriffen. Am
17. Mai 2009 hat das luzerner Stimmvolk den Konkordatsbeitritt mit rund
90 % Ja-Stimmen gutgeheissen.
In der Folge wurde am 22. Juni 2009 beim Bundesgericht Beschwerde in
öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten erhoben. Gerügt wurden
im
wesentlichen alle Punkte, welche bereits in der Vernehmlassung zum
Konkordatsbeitritt von Baselland (http://www.referendum-bwis.ch/hooligankonkordat.pdf)bemängelt
wurden.
Vor allem sind dies die Verletzung der Unschuldsvermutung, des
Legalitätsprinzips und des Rechts auf wirksame Beschwerde. Die neu
vorgesehene Definition von Transport von Pyro als Gewaltakt sowie die
Empfehlung von Stadionverboten verstossen zuden gegen Bundesrecht,
namentlich BWIS und StPO.
Ebenso wurde aufschiebende Wirkung beantragt, um das Inkrafttreten des
Konkordats auf den 1. Januar 2010 zu verhindern. In seiner
Stellungnahme zu diesem Antrag muss der Kantonsrat vor allem
begründen,
weshalb in Luzern über ein Jahr nach der Aufhebung der
Haftüberprüfungsbestimmung der BWIS-Verordnung Zürich
durch das
Bundesgericht diese richterliche Kompetenz in Luzern immer noch nicht
auf Gesetzesstufe geregelt ist.
Beschwerde vom 22. Juni 2009
http://www.referendum-bwis.ch/Beschwerde_Konkordat_LU_Z.pdf
Konkordat gegen Hooligans
http://www.referendum-bwis.ch/aktuell02042008.shtml
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NO G8!
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Indmyedia 29.6.09
http://ch.indymedia.org/de/2009/06/70120.shtml
No G8!
AutorIn : --
Vom 8.-10. Juli lädt der Ministerpräsident Italiens, Silvio
Berlusconi,
die Grossen 8 (G8) zum Gipfeltreffen nach Coppito in der Nähe von L'Aquila,
welches
am 6. April 09 von grossen Erdbeben heimgesucht wurde, ein.
Zu den Grossen 8 zählen Kanada, Frankreich, Deutschland, Italien,
Japan, Russland, England (United Kingdom) und die USA.
Wie
jedes Jahr gibt es auch heute eine breite Protestbewegung gegen den G8
in einer Polizeifestung in L'Aquila, welcher ursprünglich
eigentlich in
Maddalena auf einem Luxus-Liner an der Küste Sardiniens hätte
stattfinden sollen.
Die Verschiebung des G8 nach L'Aquila sei ein Weg die
erdbebenbetroffene Region zu unterstützen, so Berlusconi.
- Mobilisierungsvideo
auf youtube
- Diverse
Aufrufe in deutsch
Features auf ch.indymedia.org/de
zu vergangenen Protesten gegen den G8:
- 2009, Aquila (It)
- 2008, Toyako (Jap): [1]
- 2007, Heiligendamm (D): [1],
[2],
[3],
[4]
- 2006, Sankt Petersburg (Ru): [1]
- 2005, Gleneagles (GB)
- 2004, Sea Islands (USA)
- 2003, Évian-les-Bains (F): [1],
[2],
[3],
[4],
[5],
[6],
[7],
[8]
- 2002, Kananaskis (Ca)
- 2001, Genua (It): [1], [2],
http://www.piazzacarlogiuliani.org/
- 2000, Okinawa (Jap)
- usw...
L' Aquila und die anderen*
Am 21. Juni hat in L' Aquila die
landesweite Vollversammlung gegen den G8 stattgefunden.
Die
sehr stark partizipierte und heterogene Vollversammlung hat das aus der
vorherigen Vollversammlung vom 1. Juni hervorgegangene
Communiqué "L'
Aquila und die anderen" [siehe Text unten] in seinen Ausrichtungen
bezüglich von Verbreitung und Verortung der Mobilisierungen gegen
den
G8 wieder aufgegriffen. Vom 2. bis zum 10. Juli wird es also breit
gestreute Initiativen in allen italienischen Städten geben -
Mobilisierungen, die gegen die Verantwortlichen für die Krise sein
werden und im Zeichen der Solidarität gegenüber den vom
Erdbeben
getroffenen Bevölkerungsgruppen und der Einforderung eines
sozialen
Wiederaufbaus des abruzzischen Territoriums.
[Text vom 01.06.09: http://www.gipfelsoli.org/Home/L_Aquila_2009/G8_2009_Aufrufe/7278.html]
Wir
sind gegen den G8 und und wir sind besonders gegen den G8 in L' Aquila.
Dieses Territorium schickt sich an, die dramatischste Phase in der Zeit
nach dem Erbeben zu durchleben, in der die Militarisierung den
Evakuierten die unter dramtischen Umständen in den Zeltlagern und
allgemein auf dem gesamten abruzzischen Territorium leben, immer
heftiger zusetzt, während jeder Versuch der Partizipation im Keim
erstickt wird und die Tragödie im Zuge des Bauspekulationsplans,
den
die Regierung Berlusconi schon in der Schublade hatte, zum
Schnäppchen
wird. Dieser Notstand lässt aber niemanden außen vor: die im
Dektret
39/2009 verbürgte, autoritäre Praxis stellt einen
Demokratiealarm dar,
das die Zukunft unseres ganzen Landes betrifft.
Die
Territorien, die Gemeinschaften und die sozialen Organisationen im
Widerstand gegen die Krise, die Verteuerung der Presie, die
Prekarität,
die Arbeitslosigkeit, die Verwüstung der Umwelt, die
Kommerzialisierung
der gemeinschaftlichen Güter schließen sich in aktiver und
Anteil
nehmender Solidarität mit den Bürgerinnen und Bürger der
Abruzzen
zusammen. Von Vicenza bis Chiaiano über alle Posten der
Solidarität und
Demokratie, die in Italien r-Existieren**, verurteilen sie die
Entscheidung, den G8 nach L' Aquila zu verlegen.
Vom 2. bis
zum 10. Juli rufen wir zur breit gestreuten Mobilisierung in allen
Städten auf; diverse Initiativen wurden schon von territorialen
Zusammenhängen auf Sardinien und am 4. Juli in Vicenza gegen den
Militärstüzupunkt angesetzt.
Die Mobilisierungen werden gegen
die Verantwortlichen für die Krise gerichtet und durch die Frage
des
sozialen Wiederaufbaus im abruzzischen Territorium geprägt sein.
Wir laden alle sozialen Wirklichkeiten und die in der Bewegung ein,
diesen Vorschlag zu übernehmen und ihn generalisiert geltend zu
machen,
in dem breit gestreute Empörung und Radikalität zum Ausdruck
gebracht
werden, wie man sie schon in den nächsten Tagen bei Anlässen
der
Auseinandersetzung und territorialen Initiativen erleben wird.
L' Aquila, die für die Aufzwingung eines neuen Modells der
Notstandsbewältigung durch Militarisierung des Territoriums steht,
unterstützt die landesweiten Mobilisierungen und organisiert an
einem
Tag Foren zu den Themen der Krise und des sozialen und politischen
Wiederaufbaus der Region um L' Aquila, die von der heutigen
Vollversammlung gemeinschaftlich mitgetragen und -verantwortet werden.
Was die in der Umgebung von L' Aquila zu verwirklichenden Initiative
betrifft - die von allen bei der Vollversammlung Anwesenden für
zentral
befunden wurde - sollen die Formen und Modalitäten von den auf dem
regionalen Territorium aktiven Subjekten und von den vom Erdbeben
betroffenen Bevölkerungen in den kommenden Tagen bestimmt werden.
Das nächste Landesweite Treffen wird in L' Aquila am 21. Juni
abgehalten werden. Dabei wird auch eine Begehung des Standortes, der
sich anbietet, um den Tag der Foren zu beherbergen.
Vollversammlung vom 1. Juni
A.d.Ü.:
* im Original: "le altre" - in der weiblichen Form. Es sind also die
anderen Städte gemeint
** nicht ohne Veluste übersetzbar: Resistenza = Widerstand,
Esistenza = Existenz
Der Protest zieht von L' Aquila nach Rom
[Auszug aus einem Text vom 15.06.09: http://gipfelsoli.org/Home/L_Aquila_2009/7287.html]
Heute
Nachmittag wird es in Roseto degli Abruzzi eine große, von allen
aquilanischen Komitees einberufene, öffentliche Vollversammlung
geben,
um die 35000 Evakuierten in den Protest einzubinden, die in den Hotels
an der Küste untergebracht wurden. Auch sie, so hofft man, werden
morgen in Rom sein.
Den Protest zu organisieren, ist nicht
einfach gewesen. Seit vergangener Woche finden mit aufmerksamer und
intensiver Beteiligung Versammlungen in den Zeltlagern statt. Obwohl
der Zivilschutz, oft mit fadenscheinigen Begründungen den Komitees
systematisch die Möglichkeit verweigert, in den Zeltlager
Flugblätter
zu diversen Initiativen zu verteilen.
"Wenn das jetzt unsere
Stadt ist", sagte einer der jungen Leute vom 3:32* , "warum wird uns
dann verboten, die Bürger wissen zu lassen, was wir gerade machen?
Die
Zeltstädte solten die Piazze** und die Straßen von L'Aquila
sein, also
muss es auch die gleiche demokratische Praktikabilität geben, die
man
hätte, wenn die Stadt nich eingekracht wäre".
A.d.Ü.
*
Lokale Initiative, in der einige Komitees, die sich in den Wochen nach
dem Erdbeben gegründet haben versuchen, wegen der kalten und
zynischen
Entmündigung der Erdbebenopfer sowie der lokalen Institutionen,
wegen
der mit klaren Spekulationsplänen einher gehenden, gewaltsamen
Zentralisierung aller Macht bezüglich des Wiederaufbaus und der
Organisation des Lebens im Notstandsgebiet und wegen der besagte
Umstände sichernde und fördernden Miltarisierung des
Territoriums
gemeinsam gegen die von oben auf zynischste Weise geschaffene Situation
vorzugehen.
** Die Piazza hat in Italien immer noch eine
wichtige soziale Funktion. Die Piazza ist ein Ort der Kommunikation und
auch der Auseinandersetzung.
Links
- altrog8 www.altrog8.org
- Bury the G8! www.radicaleyes.it
- Collettivo Autorganizzato Universitario - Napoli http://cau.noblogs.org
- Contra a su g8 http://contraasug8.altervista.org
- Contro il G8 agricoltura www.assemblea.gelohc.com
- Contro il G8 dell'università a Palermo http://palermocontrog8.blogspot.com
- EduFactory http://www.edu-factory.org
- Epicentro Solidale www.epicentrosolidale.org
- G8 2009 Berlin http://g809.blogsport.de
- G8 Università Torino www.notremonti.org
- G8 University summit http://g8u-summit.jp/english
- Gipfelsoli www.gipfelsoli.org
- Global Project www.globalproject.info
- Gsotto www.gsotto.org
- Indymedia Abruzzo http://abruzzo.indymedia.org
- Indymedia Piemont http://piemonte.indymedia.org
- infoaut.org www.infoaut.org
- krisismaps.info
http://www.krisismaps.info/map
- La notte biancha http://nottebiancainonda.blogspot.com/
- Melting Pot www.meltingpot.org
- Milano 23|05|09 http://www.dachepartestare.org
- No G8 Lecce http://www.nog8lecce.org/home
- No G8 Rome http://nog8roma.wordpress.com
- No G8 Sicilia http://www.nog8sicilia.org
- Onda No G8 http://ondanog8.blogspot.com
- Osservatorio Informazione G8 2009
-
http://g82009.splinder.com
-
http://www.g82009.altervista.org
- Rappresentanze Sindicali http://sardegna.rdbcub.it
- Red-Net http://www.red-net.it
- Rete Anarchica Antimilitarista www.reteantimilitarista.info
- Rete di coordinamento L'Aquila http://www.3e32.com
- Rete Catanese http://retecatanesecontroilg8.blogspot.com
- Rifondazione Sardegna http://rifondazionelibera.blogspot.com
- rosso vivo www.rossovivo.net
- Sardigna Ruja http://sardignaruja.altervista.org
- sardinien.com http://www.sardinien.com/blog/labels/g8.cfm
- towardsG8 www.towardsg8-2009.org/events
- Studenti Medi http://studentimedicontroilg8universitario.myblog.it
- TURIN SHERWOOD CAMP '09 www.sherwoodcamp.net
- Uniriot www.uniriot.org
- Verso il g8 di torino! http://corsari-milano.noblogs.org
- zig.it http://www.zic.it