MEDIENSPIEGEL 1.7.09
(Online-Archiv: http://www.reitschule.ch/reitschule/mediengruppe/index.html)
Heute im Medienspiegel:
- Reitschule-Programm
- Skatepark Vorplatz (Stadtrat 11.6.09)
- Drogenpolitik (Stadtrat 11.6.09)
- Neuer Gastgewerbe-GAV
- Bettelverbot: Kontrollen, Stadtrats-Debatte 1.7. + 11.6.09
- Rauchverbot: 14 Fragen; Gratis-Aschenbecher; Löffel-Inti
- Ex-Paradisli bleibt abgesperrt
- Wagenplatz-Debatte (Stadtrat 11.6.09)
- Rabe-Info 1.7.09
- Videoüberwachung: Bewilligungsfrage; Datenschutz-Possse
- Securitrans (Stadtrat 11.6.09)
- Privatpatrouillen mit Personalien-Kontrollen
- Artamis Genf: Alternativkultur weicht Öko-Yuppies
- Gassenküche Aktion Pflanzentopf: Sommerpause
- VS: Katholen + JSVP propagieren Homophobie
- Hakenkreuz + Co. bald verboten
- Wenige Rassismus-Beratungsstellen
- Pnos-Knatsch in BE + BL
- Polen: Angriff auf NS-Blackmetal-Band
- Hooligang-Grippe: Inti mit Fanarbeit Basel
- Platzspitz ZH: wieder Dealer
- Piraten-Partei Schweiz
- Stadtrats-Sitzung 2.7.09: Internet-Pranger; Bettelverbot; NoGo-Areas;
Sicherheitsdienste; Empfehlungen RSA Anti-WEF 2008
- G8-Gipfel: Drohnen und Datenbanken
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REITSCHULE
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Mi 1.7.09
12.00 Uhr - Sous Le Pont - Hofbeiz
19.00 Uhr - Sous Le Pont - Persien-Spezialitäten
20.00 Uhr - Rössli - Bar
Do 2.7.09
12.00 Uhr - Sous Le Pont - Hofbeiz
20.00 Uhr - Rössli - Bar
22.00 Uhr - Rössli - Drifter
& Mortensen - Disko Massaker
Fr 3.7.09
12.00 Uhr - Sous Le Pont - Hofbeiz
20.00 Uhr - Rössli - Bar
Sa 4.7.09
16.00 Uhr - Vorplatz - Töggeli-Turnier
feat. Still Blazing Reggae Jam
22.00 Uhr - Rössli - Culture Factory presents "Still Blazing Reggae Jam" -
- Benjahman(CH), RasRomano, Ras Makonen, One Aim Soundsystem, Selekta
Banderas, Angle B, Hi Meditation
So 5.7.09
08.00 Uhr - Vorplatz/Grosse Halle - Flohmarkt
09.00 Uhr - Sous le Pont - Brunch
18.00 Uhr - Rössli - Bar
19.00 Uhr - Vorplatz - Grill &
Kubb
Infos: www.reitschule.ch
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SKATEPARK VORPLATZ
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Stadtratsdebatte 11.6.09
27 Motion Reto Nause (CVP)/Susanne Elsener (GFL): Aufwertung des
Vorplatzes der Reitschule durch einen Skatepark: Planungskredit bzw.
Baugenehmigung durch die Stadt
Geschäftsnummer 08.000264 / 09/087 Reg. 33/-00
Wir fordern den Gemeinderat auf, sämtliche Voraussetzungen
für die
Erteilung einer Baube-willigung für einen Skatepark unter dem
Eisenbahnviadukt Schützenmatte und im Bereich des Vorplatzes der
Reitschule zu schaffen.
1. Dafür sind Mittel von maximal 28'000 Franken vorzusehen bzw.
bereits
eingeplante Mittel aus den "Verbesserungsmassnahmen Vorplatz
Reitschule" freizugeben.
2. Zudem koordiniert die Stadt ihre eigenen Bemühungen mit der
zuständigen Bewilligungs-instanz der SBB Immobilien, welche
Eigentümerin des Viadukts ist.
Der Vorplatz der Reitschule ist eine Problemzone der Stadt. Es gilt ihn
schnell aufzuwerten und attraktiv zu nutzen. Der private Verein "sk8be"
will unter dem Eisenbahnviadukt Schüt-zenmatte einen Skatepark
für
Skateboarder, Rollschuhfahrer, Inlinerskater und BMX-Fahrradfahrer
realisieren. Damit würde der unwirtliche und dunkle Platz unter
dem
Viadukt zu einem neuen Brennpunkt zwischen Kultur und Sport aufgewertet
und für eine aktive Freizeit-beschäftigung zugänglich
gemacht. Als Ort
der Bewegung und Begegnung lässt sich der so-ziale Brennpunkt von
Bern
entschärfen.
Die Initianten von "sk8be" haben in aufwändiger Fronarbeit einen
Verein
gegründet, Fundrai-sing-Aktivitäten entwickelt, Verhandlungen
mit den
SBB geführt und die Suche nach Sponso-ren an die Hand genommen.
Die
Stadt Bern hat offensichtlich ihnen gegenüber einen
Pla-nungskredit aus
den Mitteln für die "Verbesserungsmassnahmen Vorplatz Reitschule"
in
Aus-sicht gestellt, falls der Verein die Restfinanzierung der Anlage
belegen kann. Nun beisst sich die Schlange in den Schwanz: Potentielle
Sponsoren machen ihr Engagement vom Vorliegen einer Baubewilligung
abhängig: Ohne "Anschubfinanzierung" welche ein bewilligtes
Projekt zum
Ziel hat, werden kaum fixe Zusagen privater Geldgeber beigebracht
werden können.
Bern, 14. August 2008
Motion Reto Nause (CVP)/Susanne Elsener (GFL), Henri-Charles Beuchat,
Erik Mozsa, Da-niela Lutz-Beck, Nadia Omar, Markus Kiener, Barbara
Streit-Stettler, Martin Trachsel, Ueli Stückelberger, Rania Bahnan
Büechi, Anna Magdalena Linder, Dolores Dana, Peter Künzler,
Anastasia
Falkner, Jacqueline Gafner Wasem, Karin Feuz-Ramseyer, Philippe
Müller,
Mario Imhof, Dannie Jost, Simon Glauser, Thomas Balmer
Antwort des Gemeinderats
Der Vorstoss betrifft inhaltlich einen Bereich, der in der
gemeinderätlichen Zuständigkeit liegt. Der Motion kommt
deshalb der
Charakter einer Richtlinie zu.
Der Gemeinderat erkennt grundsätzlich die Chancen und Vorteile
einer
Nutzung der Fläche unter dem Eisenbahnviadukt bei der Reitschule,
wie
sie vom Verein sk8.be
vorgeschlagen wird.
Gleichzeitig gilt es, die
Realisierungschancen ernsthaft zu prüfen und auch einen Be-trieb
der
Anlage sicherzustellen, der dem schwierigen Standort Rechnung
trägt.
Die Direktion für Bildung, Soziales und Sport ist seit
längerer Zeit in
Verhandlungen mit dem Verein sk8.be.
Die
Verhandlungen und die
Zusammenarbeit mit dem Verein sind zum Teil schwierig. Zugesicherte
Unterlagen bleiben während mehrerer Monate aus, und auf
Nach-richten
wird häufig erst nach mehreren Wochen reagiert. Um die Skateanlage
auf
der Schüt-zenmatte mit der notwendigen Sicherheit betreiben zu
können,
muss der Verein über zuver-lässige Strukturen, eine
angemessene Zahl
aktiver Mitglieder und funktionierende Kommuni-kationsbeziehungen zur
Stadt verfügen. Auch muss er glaubhaft darlegen können, dass
er die
nötigen finanziellen Mittel für den Bau und den Betrieb der
Anlage
aufbringen kann.
Die Koordination in Bezug auf die Baubewilligung ist durch die
Stadtbauten Bern übernommen worden. So konnte eine Vereinbarung
(öffentliche Urkunde) zwischen den SBB, den Stadt-bauten Bern und
der
Stadt Bern unter Einbezug der Anliegen des Vereins sk8.be
abgeschlos-sen werden. Diese sieht ein bis Ende 2014 befristetes
Baurecht für die Skateanlage vor, wel-ches bei Realisierung innert
dieser Frist um 15 weitere Jahre verlängert wird. Die Stadtbauten
Bern
werden die Erarbeitung und Begleitung des Baugesuchs bis zur
Bewilligung begleiten.
Der Gemeinderat ist bereit, sich weiterhin für die Realisierung
der
Skateanlage zu engagieren und dafür Fr. 28 000.00 einzusetzen. Er
wird
die Verhandlungen mit dem Verein sk8.be
fort-setzen, mit dem Ziel, den
Skatepark möglichst bald mit einem überzeugenden Konzept,
einer
funktionsfähigen Trägerschaft und einer gesicherten
Finanzierung
eröffnen zu können.
Folgen für das Personal und die Finanzen
Die Skateanlage soll durch den Verein sk8.be
selbsttragend betrieben
werden. Neben dem einmaligen Betrag von Fr. 28 000.00, der vor allem
für die Planung, die Vorbereitungsarbeiten und die Baubewilligung
eingesetzt würde, sind keine regelmässigen Beiträge an
den Verein
vorgesehen.
Antrag
Der Gemeinderat beantragt dem Stadtrat, die Motion als Richtlinie
erheblich zu erklären.
Bern, 1. April 2009
Der Gemeinderat
Béatrice Wertli (CVP) für die Fraktion BDP/CVP: Der
Parkplatz unter dem
Bahnviadukt ist düster und wohl einer der unattraktivsten
Plätze der
Stadt Bern. Unser mit dieser Motion an-gestrebtes Ziel war die
Aufwertung dieses Platzes und die Entschärfung der Situation.
Aus-serdem können wir ein lang ersehntes Angebot endlich
realisieren.
Let's do it! Wie wir in un-serer Motion schrieben, erwarten wir eine
schnelle Aufwertung dieses Platzes. Wir begrüssen den Entscheid
des
Gemeinderates den Planungskredit zu bewilligen und erwarten eine rasche
Umsetzung.
Motionärin Susanne Elsener (GFL) für die Fraktion GFL/EVP:
Auch ich bin
sehr froh über die Unterstützung dieses wichtigen und
sinnvollen
Projektes durch den Gemeinderat, der bereit ist, die 28‘000 Franken zu
sprechen. Seit dem ersten Schritt, den die Skater unternahmen, hat es
vier lange Jahre gedauert. Nun ist es wichtig, dass
schnellstmöglich
der Bau beginnt und der Platz die nötige Aufwertung erhält.
Let's go!
Fraktionserklärungen
Stéphanie Penher (GB) für die Fraktion GB/JA!: Es dauerte
wirklich
extrem lange. Es war ein Prozess, der von unten her kam. Die
Jugendlichen wollten es damals, jetzt ist es soweit. An-zufügen
ist,
dass nicht sein darf, dass auf der Schützenmatte einzig eine
Skateranlage als Aufwertung angesehen wird. Wir sind für diese
Motion,
sind aber der Meinung, dass weitere Schritte unternommen werden
müssen
für eine Aufwertung des Raumes Schützenmatte, Boll-werk und
Umgebung.
Es freut uns zu hören, dass sich die CVP für eine Aufwertung
einsetzt.
Wir hoffen, dass Sie unsere Motion für einen Planungskredit
"Aufwertung
Schützenmatte" unterstützen werden.
Ruedi Keller (SP) für die Fraktion SP/JUSO: Wir unterstützen
diese
Richtlinienmotion. Wir sind mit dem Gemeinderat darin einverstanden,
dass sämtliche rechtliche Bedingungen erfüllt werden
müssen und der
Verein dies auch entsprechend nachweist. Sicher ist auch
abzuklä-ren,
ob es für diese Anlage immer noch ein Bedürfnis gibt. Klar
ist, die
Attraktivierung des Vorplatzes ist wichtig, weil das dazu führt,
dass
sich dort nicht vor allem Junkies aufhalten und Drogenhandel
stattfindet, sondern andere Aktivitäten, die diesem Ort und der
Reitschule entsprechen. Wir wollen allerdings nicht, dass der
Skaterpark die in unserer Motion geforderte Gesamtplanung
beeinträchtigt. Wir wollen, dass diese Gesamtplanung möglich
ist und
bleibt und entsprechend auch Fortschritte macht.
Beschluss
Der Stadtrat erklärt die Motion erheblich (57 Ja, 9 Nein).
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DROGENPOLITIK
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Stadtratsdebatte 11.6.09
24 Postulat Fraktion SVP/JSVP (Roland Jakob/Manfred Blaser, SVP): Keine
Steuer-geldverschwendung mehr für die gescheiterte RGM Drogen- und
Suchtpolitik!
Geschäftsnummer 08.000357 / 08/411 Reg. 35/-00
Seit geraumer Zeit beabsichtigt der Gemeinderat an der Murtenstrasse 26
eine zweite Dro-genanlaufstelle einzurichten. Dies, obwohl die
betroffene Liegenschaft an der Murtenstrasse bald einem Neubau
zugunsten des Inselspitals weichen soll und die Bevölkerung diese
zweite Drogenanlaufstelle nicht will. Damit die Liegenschaft
überhaupt
genutzt werden kann, müssen vorab teure bauliche Massnahmen
durchgeführt werden. Diese Kosten hat der Steuerzahler zu
berappen.
Kosten wohlverstanden, welche in kürzester Zeit, wegen des
Geplanten
Neu-baus, wieder vernichtet werden. Dabei könnte der Gemeinderat
doch
jetzt an anderer Stelle eine neue Drogenanlaufstelle planen. Im Neufeld
wird zurzeit der Neufeldtunnel fertig gestellt. Die Eröffnung ist
für
den 15. August 2009 geplant. Hinter dem Neufeldparkhaus, wo sich auch
der Standort der Zafarayaner befindet, könnte man ohne grosse
Investitionen eine Drogenan-laufstelle für alle
Suchtbedürftigen
erstellen. Im gleichen Zusammenhang könnte man auch gleich das
Alkistübli vom Bahnhofparking an genanten Ort versetzen. Dies
hätte
mehrere Vor-teile für alle betroffenen.
- Die Drogensüchtigen könnten in Ruhe und ohne Stress betreut
werden.
- Es bestünde die Möglichkeit, die Anlaufstelle
bedürfnisgerecht einzurichten. (Wohncontai-ner-System)
- Die Öffnungszeiten könnten den Bedürfnissen
entsprechend angesetzt werden. Die Quar-tiere würden entlastet.
- Eine zentrale Betreuung würde Synergien freisetzen, welche allen
zu gute käme. Der Standort ist am öV angeschlossen.
- Die Polizei ist vor Ort.
- Das Belästigungspotenzial würde beidseitig minimiert.
Dies sind nur einige Aspekte, welche dafür sprechen, das
Drogenanlaufstellenkonzept in der Stadt Bern neu zu überdenken.
Dies
gilt ebenfalls für das Alkistübli. Dieses wird bereits im
Containersystem betrieben.
Der Gemeinderat wird deshalb beauftragt, folgende Massnahmen zu
prüfen:
1. Realisierung einer neuen Drogenanlaufstelle hinter dem Parkhaus im
Neufeld, unter Ein-bezug der gleichzeitigen Aufhebung der jetzigen und
geplanten Drogenanlaufstellen in der Stadt Bern zugunsten einer neuen
Drogenanlaufstelle im Neufeld?
2. Abklärung der anfallenden Realisierungskosten mit Einbezug von
möglichen kantonalen Investitionsbeiträgen?
3. Realisierung der Verlegung des jetzigen Alkistüblistandorts
hinter das Parkhaus Neufeld?
4. Ausarbeitung eines Vorschlags zur langfristigen Finanzierung der
Drogenanlaufstelle und des Alkistüblis mit Einbezug von
möglichen oder
vorhandenen privaten, kantonalen oder Bundesbeiträgen?
5. Der Gemeinderat sollte auch aufzeigen, welche finanziellen wie
personellen Ersparnisse eine Zusammenlegung der Drogenanlaufstellen im
Neufeld bringt?
6. Kann eine Nutzung der neuen Dorgenanlaufstelle mit erweiterten
Öffnungszeiten im Neu-feld realisiert werden?
7. Kann eine bedürfnisgerechte Betreuung am neuen Standort Neufeld
langfristig sicherge-stellt werden?
Bern, 30. Oktober 2008
Postulat Fraktion SVP/JSVP (Roland Jakob/Manfred Blaser, SVP), Simon
Glauser, Peter Büh-ler, Dieter Beyeler, Ernst Stauffer, Beat
Schori,
Erich J. Hess
Antwort des Gemeinderats
Der Gemeinderat stellt fest, dass die Postulanten nicht
grundsätzlich
gegen die Einrichtung, den Bedarf und Betrieb einer Drogenanlaufstelle
opponieren, sondern lediglich den Standort in Frage stellen. Dieser
breite politische Grundkonsens über die Notwendigkeit und den Sinn
von
Drogenanlaufstellen ist erfreulich und ein Fortschritt der heutigen
etablierten 4-Säulen-Drogenpolitik.
Zu Punkt 1:
Ob die Realisierung baulich möglich wäre, wurde nicht im
Detail
abgeklärt. Aus verschiede-nen fachlichen Gründen ist jedoch
von einer
Realisierung abzusehen: Der Standort Parkhaus Neufeld ist zu dezentral
und würde daher von den anvisierten Zielgruppen nicht genützt
wer-den.
Hinzu kommt, dass eine Konzentration einer so grossen Gruppe von
schwerstsüchtigen Menschen auf einen Standort ungünstig ist
und nur mit
grossem polizeilichem Aufwand unter Kontrolle gehalten werden
könnte.
Zu Punkt 2:
Auf die Erstellung einer Kostenschätzung wurde verzichtet, da eine
Realisierung nicht sinnvoll ist.
Zu Punkt 3:
Der Standort Parkhaus Neufeld ist auch für den Aufenthaltsraum
für
Alkoholabhängige zu dezentral und somit eine Verlegung nicht
sinnvoll.
Eine Verlegung würde auch dem Stadtrats-beschluss vom 1. Februar
2007
widersprechen, worin sich der Stadtrat klar für einen Standort im
engeren Bahnhofperimeter ausgesprochen und die Liegenschaft an der
Effingerstrasse 4 als neuen Standort für den Aufenthaltsraum
für
Alkoholabhängige als zu weit vom Bahnhof entfernt abgelehnt hat.
Zu Punkt 4:
Das Betreiben einer Kontakt- und Anlaufstelle für
Drogenabhängige ist
Teil des Leistungsver-trags zwischen Gesundheits- und
Fürsorgedirektion
des Kantons Bern (GEF) und der Betrei-berin Stiftung Contact Netz. Von
der GEF zusätzlich direkt finanziert werden zudem die
Öff-nung am
Sonntag sowie die Notmassnahmen (zusätzliches Personal in der
Anlaufstelle auf-grund der aktuellen Überlastungssituation). Der
Aufenthaltsraum für Alkoholabhängige wird ebenfalls
vollumfänglich
durch die GEF finanziert. Ziel ist eine dauerhafte Finanzierung durch
die GEF.
Zu Punkt 5:
Ob durch eine Zusammenlegung der Kontakt- und Anlaufstelle für
Drogenabhängige mit dem Aufenthaltsraum für
Alkoholabhängige
Ersparnisse generiert werden könnten, ist zu bezwei-feln, da
aufgrund
der grösseren Anzahl Menschen mehr Ressourcen für die
Gewährleistung
der Sicherheit vor Ort eingesetzt werden müssten.
Zu Punkt 6:
Vgl. Antwort zu Frage 1.
Zu Punkt 7:
Nein (vgl. Antwort zu Frage 1).
Antrag
1. Der Gemeinderat beantragt dem Stadtrat, das Postulat erheblich zu
erklären.
2. Die Stellungnahme gilt gleichzeitig als Prüfungsbericht.
Bern, 26. November 2008
Der Gemeinderat
Beschluss
1. Der Stadtrat erklärt das Postulat stillschweigend erheblich.
2. Die Antwort des Gemeinderates gilt als Prüfungsbericht.
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26 Motion Fraktion SVP/JSVP (Roland Jakob/Manfred Blaser, SVP): Trotz
geschei-terter RGM Drogen- und Suchtpolitik! Drogenanlaufstellen in der
Stadt Bern schliessen und neu im Neufeld zusammenlegen
Geschäftsnummer 08.000354 / 08/410 Reg. 35/-00
Seit geraumer Zeit plant der Gemeinderat an der Murtenstrasse 26 eine
zweite Drogenanlauf-stelle einzurichten. Dies, obwohl die betroffene
Liegenschaft an der Murtenstrasse baufällig ist und bald einem
Neubau
zugunsten des Inselspitals weichen soll.
Dies obwohl die Bevölkerung und die Gewerbetreibenden diese zweite
Drogenanlaufstelle ablehnen. Damit die Liegenschaft überhaupt
genutzt
werden kann, müssen vorab teure bauli-che Massnahmen
durchgeführt
werden. Diese Arbeiten kommen den Steuerzahler teuer zu stehen!
Insbesondere, weil der Altbau bald einem Neubau weichen soll. Das
heisst, "die In-vestitionskosten zum erstellen der Drogenanlaufstelle
werden in kurzer Zeit vernichtet"! oder wie es im Volksmund heissen
würde, "Ausser Spesen nichts gewesen!"
Dabei könnte der Gemeinderat doch jetzt seine Fehler einsehen und
in
der Suchtpolitik eine neue Politik verfolgen und an anderer Stelle eine
neue Drogenanlaufstelle planen. Im Neufeld wird zurzeit der
Neufeldtunnel fertig gestellt, dessen Eröffnung für den 15.
August 2009
ge-plant ist. Hinter dem Neufeldparkhaus, wo sich auch der Standort der
Zafarayaner befindet, könnte man ohne grosse Investitionen eine
Drogenanlaufstelle für alle Suchtbedürftigen erstellen. Im
gleichen
Zusammenhang könnte man auch gleich das Alkistübli vom
Bahnhof-parking
an obengenannten Ort versetzen. So würde die Stadt entlastet,
Synergien
gebündelt und den Suchtbetroffenen eine langfristige Lösung
angeboten.
Wir fordern den Gemeinderat deshalb auf:
1. Eine neue Drogenanlaufstelle hinter dem Parkhaus Neufeld in
geeigneter Form zu Planen und zu Realisieren.
2. Das Alkistübli am gleichen Ort anzusiedeln.
3. Die Planung und Realisierung der neuen Drogenanlaufstelle an der
Murtenstrasse 26 zu stoppen und nicht weiter zu verfolgen.
4. Die jetzige Anlaufstelle an der Hodlerstrasse nach der
Eröffnung der
neuen Drogenanlauf-stelle im Neufeld sofort zu schliessen und am neuen
Ort umgehend zu Integrieren.
5. Eine Evaluation des Betriebs der Drogenanlaufstelle Neufeld
durchzuführen und dem Stadtrat, in den kommenden 5 Jahren nach
Inbetriebnahme, jährlich in schriftlicher Form Bericht zu
erstatten.
Begründung der Dringlichkeit:
Die zweite Drogenanlaufstelle an der Murtenstrasse 26 ist in Planung.
Erstellung und Betrieb ab ca. Dezember 2008. Der Bau am Neufeldtunnel
ist soweit fortgeschritten, dass die Planung und Realisierung des
Projekts "Drogenanlaufstelle Neufeld" umgehend an die Hand genom-men
werden muss, damit nicht unnötig Steuergelder vernichtet werden.
Im
weitem ist eine langfristige Suchtbetreuung und Prävention an
einem
Standort, als vorrangiges Ziel, umge-hend zu Realisieren. Dies, um den
Suchtbetroffenen eine Perspektive für die Zukunft zu bie-ten.
Bern, 30. Oktober 2008
Motion Fraktion SVP/JSVP (Roland Jakob/Manfred Blaser, SVP), UeIi
Jaisli, Thomas Weil, Dieter Beyeler, Ernst Stauffer, Simon Glauser,
Beat Gubser, Beat Schori, Henri-Charles Beu-chat, Edith Leibundgut,
Peter Bühler
Die Dringlichkeit wird vom Stadtrat abgelehnt.
Antwort des Gemeinderats
Der Gemeinderat stellt fest, dass die Motionärin und die
Motionäre
nicht grundsätzlich gegen die Einrichtung, den Bedarf und Betrieb
einer
Drogenanlaufstelle opponieren, sondern ledig-lich den Standort in Frage
stellen. Dieser breite politische Grundkonsens über die
Notwendig-keit
und den Sinn von Drogenanlaufstellen ist erfreulich und ein Fortschritt
der heutigen etab-lierten 4-Säulen-Drogenpolitik.
Zu Punkt 1:
Aus verschiedenen fachlichen Gründen lehnt der Gemeinderat die
Planung
und Realisierung einer Drogenanlaufstelle beim Parkhaus Neufeld ab: Der
Standort Parkhaus Neufeld ist zu dezentral und würde daher von den
anvisierten Zielgruppen nicht genützt werden. Hinzu kommt, dass
eine
Konzentration einer so grossen Gruppe von schwerstsüchtigen
Menschen
auf einen Standort ungünstig ist und nur mit grossem polizeilichem
Aufwand unter Kontrolle gehalten werden könnte.
Zu Punkt 2:
Der Standort Parkhaus Neufeld ist auch für den Aufenthaltsraum
für
Alkoholabhängige zu dezentral und somit eine Verlegung nicht
sinnvoll.
Eine Verlegung würde auch dem Stadtrats-beschluss vom 1. Februar
2007
widersprechen, worin sich der Stadtrat klar für einen Standort im
engeren Bahnhofperimeter ausgesprochen und die Liegenschaft an der
Effingerstrasse 4 als neuen Standort für den Aufenthaltsraum
für
Alkoholabhängige als zu weit vom Bahnhof entfernt abgelehnt hat.
Zu Punkt 3:
Der Gemeinderat hält am Standort Murtenstrasse fest. Der 2.
Standort
der Kontakt- und An-laufstelle für Drogenabhängige soll so
rasch als
möglich in Betrieb genommen werden.
Zu Punkt 4:
Der Standort Hodlerstrasse bleibt auch nach Eröffnung des
Standorts
Murtenstrasse in Be-trieb, jedoch mit anderen Öffnungszeiten.
Zu Punkt 5:
Eine Evaluation des Standorts Neufeld ist hinfällig, da dort keine
Anlaufstelle realisiert werden wird. Selbstverständlich wird
jedoch der
Betrieb an der Murtenstrasse, dessen Auswirkungen auf die Umgebung und
die Drogenszene genau beobachtet und ausgewertet werden. Dem Stadtrat
wird im Rahmen der Jahresberichte der Koordinationsstelle Sucht Bericht
erstattet werden.
Antrag
Der Gemeinderat beantragt dem Stadtrat, die Motion abzulehnen.
Bern, 26. November 2008
Der Gemeinderat
Motionär Manfred Blaser (SVP) für die Fraktion SVPplus:
Suchtpolitik,
Drogenanlaufstelle - wie oft müssen Stadtbesucher sich über
diese
Themen noch Gedanken machen? Es ist trau-rig, wenn man diesem Übel
verfallen ist. Es ist aber auch traurig für Stadtbenützer,
denen dieses
Übel immer wieder vor Augen geführt wird. Wir meinen, dass es
nötig
ist, sich auf allen Seiten abzustützen. Das bedeutet die
Drogenanlaufstelle zu verlegen und zugleich ein kom-paktes Paket zu
schnüren, das Alkis mit einbindet. Man sucht seit längerer
Zeit
optimale Plät-ze, die auch kostengünstig sind. In zahlreichen
Diskussionen wurde das Neufeld vorgeschla-gen. Es ist für jeden
geplagten Mitmenschen möglich, seine Konsumabgabe und den
Aufent-halt
etwas ausserhalb vom Zentrum zu beziehen. Auch Stadtbesucher und
Steuerzahler wür-den eine ausserhalb eingerichtete
Drogenanlaufstelle
begrüssen. Die Möglichkeit im Neufeld ist bestens nutzbar.
Alkis und
Drogensüchtige wären dort ungestört von neugierigen
Zu-schauern. Auch
ist das Neufeld per öV gut erreichbar. So sehe ich nicht ein, dass
man
weiter nach geeigneten Plätzen sucht, da kaum bessere
Möglichkeiten
vorhanden sind. Zu Punkt 1: Der Gemeinderat ist der Meinung, dass der
Ort Neufeld nicht zumutbar sei und der Polizei-aufwand gross und nicht
realisierbar sei. Bis zum heutigen Tag wird der Zugang an der
Hod-lerstrasse von der Securitas überwacht, mehr nicht. Der
Polizeiaufwand für Alkis ist im Mo-ment verzettelt. Mit der
Aufsicht
könnte man dort konzentriert vorgehen. Zu Punkt 2: Für
Al-koholabhängige sei die Örtlichkeit zu dezentral. Ich muss
meine
Sucht, den Sport, ja auch nicht zentral ausüben dürfen wir
von den
Drogenabhängigen auch einen kleinen Schritt ver-langen. Zu Punkt
3: Der
Standort Murtenstrasse, an dem der Gemeinderat fest hält, ist
nicht
näher als das Neufeld. Der Unterschied ist, dass das Gebäude
an der
Murtenstrasse saniert werden muss und nach einiger Zeit muss man wieder
Geld in die Finger nehmen und wieder-um eine neue Örtlichkeit
suchen,
weil an der Murtenstrasse bereits der Weiterausbau für das
Inselspital
geplant ist. Zu Punkt 5: Der Standort Neufeld sei hinfällig. Der
Gemeinderat macht es sich sehr einfach und schlägt dabei den
teuersten
Weg ein. Heute habe ich am Radio ge-hört, wie Barbara Hayoz
ausdrücklich mahnte den Franken zweimal umzudrehen. Mit Reden ist
es
jedoch noch nicht getan, es muss auch verwirklicht werden.
Fraktionserklärungen
Daniela Schäfer (SP) für die Fraktion SP/JUSO: Der Standort
Parkhaus
Neufeld ist sowohl für den Aufenthaltsraum für
Alkoholabhängige, wie
auch für die Drogenanlaufstelle zu wenig zentral gelegen. Durch
die
Zusammenlegung dieser beiden Stellen würden mehr Menschen mit
unterschiedlichen Bedürfnissen an demselben Ort verkehren. Die
Antwort
des Gemeinde-rates, es brauche mehr Ressourcen für die
Gewährleistung
der Sicherheit vor Ort, ist für uns nachvollziehbar. Im Jahr 2007
sprach sich der gesamte Stadtrat klar für einen zentralen Standort
in
Bahnhofsnähe aus. Das macht Sinn, weil sich die Szene vor allem in
diesem Pe-rimeter trifft. Eine zentrale Anlaufstelle löst die
Probleme
dort, wo sie entstehen. Unsere Frak-tion ist erfreut darüber, dass
hier
im Stadtrat ein breiter politischer Grundkonsens herrscht über
Notwendigkeit und Sinn einer Drogenanlaufstelle. Es ist fraglich, ob
mit dem Vorschlag eines dezentralen Standortes im Neufeld nicht eher
eine Verdrängungs- oder Verneinungspo-litik gelebt wird. Die
SP/JUSO
ist für einen zentralen Standort und lehnt daher die Motion ab.
Lea Bill (GB) für die Fraktion GB/JA!: Der Sinn einer
Drogenanlaufstelle ist es, hygienische Bedingungen für den
Drogenkonsum
bereitzustellen, das heisst, es geht um Schadensminde-rung. Dafür
braucht es eine zentral gelegene Drogenanlaufstelle, alles andere macht
keinen Sinn. Unsere Fraktion geht nicht mit dem Gemeinderat einig, der
in seiner Antwort diesen Vorstoss als ein Zeichen des
Einverständnisses
der SVP in die 4 Säulen Politik wertet. Eher ist es ein weiteres
Beispiel für eine "Aus den Augen, aus dem Sinn"-Politik. Wir
wehren uns
schon seit Jahren gegen derartige Politik und lehnen darum diesen
Vorstoss ab.
Pascal Rub (FDP) für die FDP-Fraktion: Die Antwort auf diese
Motion ist
über ein halbes Jahr alt und obsolet, denn der Stand der Dinge ist
mittlerweile ein ganz anderer. Die Antwort ist auch insofern
unbefriedigend, als sie in schnippischem saloppen Ton abgefasst ist. In
der Zwischenzeit wurde eine Motion zu diesem Thema überwiesen, die
den
Gemeinderat beauf-tragt, nach genauer Überprüfung ein Konzept
zu fassen
und nicht allein über Standorte zu diskutieren. Wir warten freudig
auf
die Antwort zu dieser Motion. Die vorliegende Motion kön-nen wir
nicht
unterstützen, weil sie ultimativ den Standort Neufeld fordert. Das
ist
zu früh der-zeit und der Standort Neufeld ist auch aus unserer
Sicht
möglicherweise nicht der beste. Deswegen unterstützen wir die
Motion
nicht. Wir unterstützen aber deren Stossrichtung und die damit
verbundene Forderung, dass in diesem Bereich ein Richtungswechsel
stattfindet.
Beschluss
Der Stadtrat lehnt die Motion ab (6 Ja, 57 Nein, 1 Enthaltung).
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GASTGEWERBE
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Bund 1.7.09
"Neue Sozialpartnerschaft"
Der GAV im Gastgewerbe gilt als Meilenstein für die Branche
Rund 200000 Angestellte in 30000 Betrieben des Gastgewerbes profitieren
ab 2010 von besseren Arbeitsbedingungen. Das neue Lohnsystem tritt
wegen der Rezession allerdings erst 2012 in Kraft.
Von einem historischen Moment für die Branche - einem Meilenstein
- war
gestern in Bern vor den Medien die Rede. Beim neuen
Gesamtarbeitsvertrag handelt sich um den grössten GAV der Schweiz.
Die
sechs Sozialpartner wollen damit "in einer ökonomisch schwierigen
Zeit
ein Zeichen für den Aufbruch in der Branche und eine neue
Sozialpartnerschaft setzen".
Oberstes Ziel sei es gewesen, einen innovativen GAV auszuarbeiten, der
das Image des Gastgewerbes aufwerte, sagte Magdalena Bertone,
Vizepräsidentin der Gewerkschaft Syna. Das Gastgewerbe wolle sich
künftig als Branche mit interessanten Berufen, attraktiven
Weiterbildungsmöglichkeiten und mit entsprechenden Salären
etablieren,
erklärte Gastrosuisse-Vizepräsident Ernst Bachmann.
Durch mehrheitliche Übernahme der Ausbildungskosten und
Kompensation
des Lohnausfalls wollen die Sozialpartner sicherstellen, dass sich
Bildung lohnt und ständige Weiterbildung gewährleistet ist.
Die Aus-
und Weiterbildung wird bei den Mindestlöhnen künftig
konsequent
berücksichtigt.
Der Vertrag will mit klaren Regeln dem Personal und den Arbeitgebern
mehr Sicherheit geben. Vorgesehen sind u.a. die korrekte Erfassung der
Arbeitszeit und der Überzeiten, generell fünf Wochen Ferien,
ein
Vaterschaftsurlaub von drei Tagen sowie der volle 13. Monatslohn
für
alle - rückwirkend nach erfolgreicher Probezeit. Die
Vereinfachungen
verbesserten und erleichterten die Selbstkontrolle, sagte Unia
Kopräsident Andreas Rieger. (sda)
Seite 11
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Ausbildung soll sich lohnen
Die Sozialpartner des Gastgewerbes setzen mit einem innovativen
Gesamtarbeitsvertrag neue Massstäbe
Der neue GAV im Schweizer Gastgewerbe setzt einen klaren Schwerpunkt:
Mit der Übernahme von Ausbildungskosten und der Kompensation von
Lohnausfällen soll die ständige Weiterbildung sichergestellt
werden -
zum Wohl aller Beteiligten und der Branche.
Peter Schaad
Mit 200000 Mitarbeitenden ist das Gastgewerbe eine der grössten
Branchen der Schweizer Wirtschaft. Die unterschiedlichen
Bedürfnisse
und Interessen der rund 30000 Betriebe unter einen Hut zu bringen,
scheint fast ein Ding der Unmöglichkeit. Eine der wenigen
Ansatzmöglichkeiten bietet der Gesamtarbeitsvertrag (GAV), der
gestern
- nach zweijährigen Verhandlungen - den Medien in Bern
präsentiert
worden ist. Unterzeichnet wurde er von Gastrosuisse, Hotelleriesuisse
und der Swiss Catering Association SCA auf Seiten der Arbeitgeber sowie
von Hotel & Gastro, Syna und Unia bei den Gewerkschaften.
Angesagt waren milde Töne: Syna-Vizepräsidentin Magdalena
Bertone
sprach vom "neuen Spirit" des GAV. Nun gelte es, diesen Geist allen
Beschäftigten der Branche nahezubringen. Oberstes Ziel sei es, das
Image des Gastgewerbes in "echter und respektvoller Partnerschaft" zu
verbessern. Laut SCA-Vorstandsmitglied Peter Hohl haben sich die
Sozialpartner zunächst im kleinen Kreis zugehört. Daraus sei
ein
"echter Dialog" und eine "neue Sozialpartnerschaft" entstanden.
Klare Erfassung der Arbeitszeit
Der neue GAV tritt am 1. Januar 2010 in Kraft. Mit der
Allgemeinverbindlicherklärung durch das Seco gilt er für die
gesamte
Branche. Laut Andreas Rieger, Kopräsident der Unia, bringt er vor
allem
Verbesserungen in den Bereichen Arbeitszeit, Lohn sowie Aus- und
Weiterbildung. Die effektiv geleisteten Arbeitsstunden müssen
künftig
obligatorisch erfasst werden. Dies löse ein grosses Problem, so
Rieger.
Die Arbeitgeber müssen künftig den Mitarbeitenden den
Überstundensaldo
jeden Monat schriftlich mitteilen. Damit dies funktioniere, sollen die
Betriebe entsprechende Beratung erhalten. Halten sie sich nicht an die
Auflagen, sind mehr Kontrollen und schärfere Sanktionen die Folge.
Für alle Angestellten im Stundenlohn sei insbesondere die
fünfte
Ferienwoche ein Fortschritt, sagte Rieger. Der 13. Monatslohn für
alle
sei "sehr erfreulich".
Bei den Mindestlöhnen (vgl. Kasten) wird neu die Aus- und
Weiterbildung
konsequent berücksichtigt. Das vor zehn Jahren eingeführte
fünfwöchige
Weiterbildungsprogramm "Progresso" in den Bereichen Küche,
Restauration
und Hauswirtschaft wird auf weitere Lehrgänge ausgedehnt. Wichtig
sei
die Durchlässigkeit dieses Konzepts, sagte Stefan Unternährer
von der
Hotel & Gastro Union. Der Einstieg in ein Bildungsprogramm sei
jederzeit und für alle Mitarbeitenden möglich. Die Kosten von
Progresso
werden von den Arbeitgebern getragen, wobei die Betriebe - nach den
Ansätzen der Erwerbsersatzordnung - zu 80 Prozent für den
Lohnausfall
während der Abwesenheit der Mitarbeitenden entschädigt
werden.
Unternährer ist überzeugt, dass sich das Gastgewerbe mit
dieser
Regelung "im Kampf um die Talente bei den Schulabgängern" nun
besser
positionieren kann.
Der Mehrwert des Vertrags lasse sich nicht in Franken und Rappen
messen, sagte Claudio Casanova von Hotelleriesuisse. Längerfristig
stärke er jedoch das Gastgewerbe und sorge damit auch für
eine bessere
Ausgangslage im internationalen Konkurrenzumfeld. Die grosse
Herausforderung für die Arbeitgeber bestehe nun darin, sich
profunde
Kenntnisse über die Vertragsinhalte zu beschaffen, um den neuen
Spielraum für die eigenen Betriebe optimal zu nutzen. Im aktuellen
Umfeld scheint dies besonders wichtig: Laut den jüngsten
Konjunkturumfragen sind die Umsätze im Gastgewerbe am Sinken. Die
Ertragslage dürfte sich weiter verschlechtern. Mit 8,3 Prozent
(Mai
2009) weist die Branche auch eine der höchsten Arbeitslosenquoten
auf.
Lohnregelungen erst ab 2012
Einen ersten Beweis der neuen Sozialpartnerschaft haben die Parteien
bereits erbracht: Wegen der schlechten Konjunkturlage verschoben sie
die Inkraftsetzung der Lohnregelungen auf Anfang 2012.
--
5 Ferienwochen für alle
Wöchentliche Arbeitszeiten
- Grundsätzlich: 42 Stunden
- Kleinbetriebe: 45 Stunden
- Saisonbetriebe: 43,5 Stunden
Erfassung der Arbeitszeit
- Die Erfassung muss vom Arbeitgeber sichergestellt werden.
- Der Überstundensaldo muss dem Mitarbeitenden monatlich
schriftlich mitgeteilt werden.
Abgeltung Überstunden
- Während des laufenden Anstellungsverhältnisses sind
Überstunden zu 100% zu entschädigen (bisher 125%).
- Die Möglichkeit der zeitlichen Kompensation im Verhältnis
1:1 bleibt bestehen.
- Überstunden, die am Endes des Arbeitsverhältnisses
bestehen, sind zu 125% zu entschädigen.
Ferienregelung
- Generell 5 Wochen pro Jahr
Vaterschaftsurlaub
- Neu 3 Tage (bisher 1 Tag)
Mindestlöhne (ab 1.1.2012)*
- Stufe Ia (Ungelernte) 3400.- (heute 3383.-)
- Stufe Ib (Ungelernte mit erfolgreich absolvierter
Progresso-Weiterbildung) 3600.-
- Stufe II (Eidgenössischer Berufsattest EBA) 3700.- (3567.-)
- Stufe IIIa (Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis EFZ) 4100.-
(3823.-)
- Stufe IIIb (EFZ + 6 Tage berufsspezifische Weiterbildung) 4200.-
- Stufe IV (Berufsprüfung) 4800.- (4787.-)
* Löhne Stand 2009. Anpassung nur dann, wenn die kumulierte
Teuerung 2% oder mehr beträgt.
13. Monatslohn
Voller 13. Monatslohn bei Bestehen der Probezeit rückwirkend auf
den ersten Tag. (ps)
---
unia.ch 30.6.09
Der neue L-GAV bringt wichtige Verbesserungen
Der neue Gesamtarbeitsvertrag im Gastgewerbe bringt zahlreiche
Verbesserungen für die Mitarbeitenden und ist ein grosser
Fortschritt
für die ganze Branche. Diese setzen insbesondere bei den vier
Themenbereichen Arbeitszeit, Lohn, Aus- und Weiterbildung sowie
Anwendung an.
Im Gastgewerbe arbeiten über 200'000 Personen als Angestellte.
Eine
knappe Mehrheit davon sind Frauen und ebenso die MigrantInnen. Die in
dieser Branche bisher bezahlten Löhne gehören zu den unteren
in der
gesellschaftlichen Lohnhierarchie. Angesichts dieser
Ausgangsbedingungen ist es um so wichtiger, dass die
Arbeitsverhältnisse durch einen Gesamtarbeitsvertrag abgesichert
sind,
und dass dieser via Allgemeinverbindlicherklärung für alle
Betriebe und
200'000 Angestellten gilt.
Massnahmen für die korrekte Erfassung der Arbeitszeit
Ein grosses Problem der Branche - nämlich die in vielen Betrieben
fehlende Erfassung der effektiv geleisteten Arbeitsstunden - wird
resolut angepackt. Jeder Arbeitgeber muss die Erfassung der Arbeitszeit
sicherstellen und den Mitarbeitenden den Überstundensaldo
monatlich
schriftlich mitteilen. Damit dies in Zukunft besser funktioniert, gibt
es auf der einen Seite mehr Beratung für die Betriebe. Auf der
anderen
Seite müssen die Betriebe mit mehr Kontrollen und schärferen
Sanktionen
rechnen, die sich nicht an diese Auflage halten.
Beim Themenbereich Arbeitszeit gibt es zwei weitere bedeutende
Neuerungen. Die Ferienregelung wird vereinfacht und vereinheitlicht:
Alle Mitarbeitenden haben ab 2010 fünf Wochen Ferien. Dies
bedeutet
insbesondere für die vielen Angestellten im Stundenlohn einen
Fortschritt. Väter kommen bei der Geburt ihres Kindes in den
Genuss von
drei Tagen Urlaub statt bisher nur einem.
13. Monatslohn für alle und neues Lohnsystem
Beim Thema Lohn gibt es zahlreiche Verbesserungen. Diese treten anfangs
2012 in Kraft. Sehr erfreulich ist die Einführung des vollen 13.
Monatslohnes für alle Mitarbeitenden, wenn sie die Probezeit
bestanden
haben. Dieses Begehren steht bei den gastgewerblichen Angestellten
schon seit vielen Jahren zuoberst auf der Liste der zu verbessernden
Punkte. Das beharrliche Einfordern des 13. Monatslohnes hat sich nun
ausgezahlt.
Bei den Mindestlöhnen steht ein Systemwechsel an. Die Aus- und
Weiterbildung wird konsequent berücksichtigt und aufgewertet. Die
Aus-
und Weiterbildung lohnt sich in mehrfacher Hinsicht. So gibt es
beispielsweise eine neue Kategorie für Mitarbeitende ohne
Berufslehre,
welche die fünfwöchige Weiterbildung "Progresso" absolviert
haben (Fr.
3'600.-). Der Mindestlohn bei abgeschlossener 3-jähriger Lehre im
Gastgewerbe steigt von Fr. 3'823.- auf Fr. 4'100.-.
Die jetzt für 2012 ausgehandelten neuen Mindestlöhne werden
vor der
In-Kraft-Setzung noch angepasst, wenn die in der Zwischenzeit
aufgelaufene Teuerung 2% übersteigen wird.
In den Regionen, die früher dem Bundesgesetz über
Investitionshilfe für
Berggebiete (IHG) unterstanden - darunter fallen Berggebiete und
wirtschaftlich schwache Regionen - kann heute der Mindestlohn für
Ungelernte um 10% unterschritten werden. Diese zeitlich unbefristete
Abzugsmöglichkeit entfällt ab 2012.
Um die Mehrkosten der Lohnverbesserungen teilweise zu kompensieren,
wird 2012 ein Einarbeitungsabzug bei der Lohnkategorie für
Ungelernte
während den ersten 6 Anstellungsmonaten eingeführt. Dieser
Abzug
beträgt 2012 10% und ab 2013 8%.
Aus- und Weiterbildung systematisch gefördert
Die Aus- und Weiterbildung wird ab 2010 systematisch gefördert.
Dies
betrifft alle Aus- und Weiterbildungen, auf welche sich das neue
Lohnsystem abstützt. Zu diesem Zweck wird der Vollzugskosten- und
Bildungsbeitrag von jährlich Fr. 48.- pro Mitarbeitenden und
Betrieb
auf Fr. 89.- erhöht. Mit diesen zusätzlich erhobenen
Beiträgen werden
die Kurs- und Prüfungskosten sowie der Lohnersatz bezahlt.
Anwendung des neuen GAV gestärkt
Eine weitere Absicht der GAV-Erneuerung war, mit einer Vereinfachung zu
mehr Sicherheit sowohl bei den Arbeitgebern als auch bei den
Mitarbeitenden beizutragen und so eine bessere Selbstkontrolle und
Anwendung des GAV zu erreichen. Indem zahlreiche Bestimmungen in den
Bereichen Arbeitszeit, Ferien, 13. Monatslohn, Lohnabzüge
vereinfacht
oder aufgehoben wurden, haben wir dieses Ziel mehrheitlich erreicht.
Mehr Informationen
Mauro Moretto, Gewerkschaftssekretär Unia für das Gastgewerbe
>> Gemeinsame Medienmitteilung (pdf)
http://unia.ch/fileadmin/user_upload/News/Aktuelle_Themen/2009/gastgewerbe/L_GAV_Medienmitteilung_d.pdf
>> Weitere Dokumente auf der Website zum L-GAV
http://www.l-gav.ch/deutsch/deutsch.htm
Von: Kommunikation Unia
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Landes-Gesamtarbeitsvertrag des Gastgewerbes
http://www.l-gav.ch/deutsch/deutsch.htm
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BETTELVERBOT SEASON 2009
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Bund 1.7.09
"Agora" zeigt Wirkung
Viele organisierte Bettel-Gruppen sind wieder aus Bern verschwunden -
das Problem ist aber noch nicht gelöst
Vier Monate nach dem Start des Projekts "Agora" zur Bekämpfung der
organisierten Bettelei in Bern zieht der Chef der Fremdenpolizei ein
positives Fazit. Im ersten Halbjahr wurden 174 Personen kontrolliert.
Einzelne Bettel-Gruppen sind weiterhin aktiv.
Christian Brönnimann
Bahnhofplatz Bern an einem Morgen Ende Juni. Mit den knappen Worten
"Grüezi, lesen!" werden Passanten von einem jungen Herrn mit
osteuropäischen Akzent aufgefordert, ein Flugblatt zu
konsultieren. Auf
dem Papier ist ein Kind mit traurigem Blick abgebildet, dazu einige
Zeilen Text: "Ich bin ein armes Kind ohne Eltern und Heimat und habe
nichts zu essen. Helft mir." Kaum jemand greift ins Portemonnaie. Der
Fremde verschwindet um die nächste Ecke.
Die Gruppe der Flugblatt-Bettler sei inzwischen fremdenpolizeilich
weggewiesen worden, sagt Alexander Ott, Chef der Berner Fremdenpolizei.
Begründung: Mittellosigkeit. Die drei Rumänen sind nicht
illegal,
sondern als Touristen in der Schweiz und waren bereits der Polizei in
Genf aufgefallen. In einem Auto, das in einem Berner Aussenquartier
abgestellt war, fanden die Behörden einen Stapel mit
Flugblättern. Wie
so oft handelte es sich nicht um einzelne Bettler, sondern um eine
organisierte Bettelbande. Die Almosen kommen nicht den
hilfebedürftigen
Menschen zugute, sondern fliessen zum grössten Teil in die Taschen
der
Drahtzieher im Hintergrund. Diesen sind die Bettler auf der Strasse
ausgeliefert.
Gut organisiertes Netzwerk
Solche kleinen Erfolge im Vorgehen gegen die organisierte Bettelei gab
es in den letzten Monaten viele zu vermelden. Im Rahmen der Aktion
Agora, die Anfang März gestartet wurde, kontrolliert und
beobachtet die
Berner Fremdenpolizei die Bettel-Szene intensiv. Die in Zivilkleidung
arbeitenden Polizisten stellten bandenmässiges Vorgehen fest.
Gruppen
von bis zu zwölf Personen wurden in Autos beispielsweise auf die
Schützenmatte gebracht, von wo aus sie in die Stadt
ausschwärmten.
Läufer sammelten die Einnahmen kontinuierlich ein und schafften
sie
über verschiedene Stationen in Windeseile weg. "Die Banden sind
hervorragend organisiert", sagt Ott.
Im ersten Halbjahr kontrollierte die Fremdenpolizei laut Ott 174
Personen - ein Viertel weniger als im gesamten Vorjahr (236). 47 der
kontrollierten Personen stammen aus Rumänien. Auch andere
osteuropäische Staaten wie Bulgarien, Polen, Ungarn und die
Slowakei
sind häufig vertreten. Bei bandenmässigem Betteln können
verschiedene
fremdenpolizeiliche Massnahmen ergriffen werden, von Wegweisungen
über
Rückführungen bis hin zu Ausschaffungen.
Die ganz grossen Fische, die im Hintergrund die Fäden ziehen,
gingen
der Polizei bis anhin nicht ins Netz. Trotzdem ist Ott zufrieden. "Die
meisten Banden haben gemerkt, dass die Bedingungen in Bern schwieriger
geworden sind", sagt er. Viele Bettelbanden seien wieder verschwunden -
zum Teil in andere Schweizer Städte, zum Teil ins Ausland. Der
neuste
Fall der Flugblatt-Bettler sei "ein Mosaiksteinchen" im ganzen Komplex.
Kontrolle und Sensibilisierung
Den Rückgang in Bern führt Ott zum einen auf die
verstärkten Kontrollen
zurück. Die Fremdenpolizei kontrolliere regelmässig und zu
verschiedenen Tageszeiten. "Anfänglich verschob sich das
organisierte
Betteln auf die Samstage. Deshalb kontrollieren wir nun auch an den
Wochenenden", erklärt Ott. Derzeit sei eine Verlagerung von der
Innenstadt in die Aussenquartiere zu beobachten. Auch darauf werde
vermehrt geachtet. Andererseits, so Ott, sei die Bevölkerung
für die
Problematik sensibilisiert worden. "Die Aufrufe zur Zurückhaltung
haben
gefruchtet." Wenn man den falschen Leuten Geld gebe, helfe man damit
nicht den Bedürftigen, sondern unterstütze ein kriminelles
System.
Im Rahmen des Projekts Agora arbeitet die Berner Fremdenpolizei
zusammen mit Bundesbehörden und ausländischen Behörden.
Ziel sei es,
die internationalen Verstrickungen der organisierten Bettelbanden
aufzuzeigen. Dass noch keiner der Hintermänner dingfest gemacht
werden
konnte, wertet Ott nicht als Misserfolg: "Agora war von Anfang an als
langfristiges Projekt angelegt und ist nicht eine einmalige Aktion."
Das Projekt ist nicht befristet, sondern wird je nach Bedarf
weitergeführt oder gegebenenfalls eingestellt.
--
Postulat im Stadtrat
Auf der Traktandenliste der Stadtratssitzung von diesem Donnerstag
steht ein interfraktionelles Postulat von SVP, JSVP, FDP und CVP zum
Thema. Insgesamt nehme er die Entwicklungen in der organisierten
Bettelei "sehr ernst", schreibt der Gemeinderat in seiner Antwort. Zur
Situation im Berner Bahnhof, in welchem seit Oktober 2008 ein
Bettelverbot gilt, bemerkt er: "Die Durchsetzung des Bettelverbots
erfolgte ohne nennenswerte Probleme. Bereits nach wenigen Tagen waren
keine Bettelnden mehr in diesem Bereich anzutreffen." Auf Anfrage
räumt
Sicherheitsdirektor Reto Nause (cvp) ein, dass diese Aussage nur
bezüglich des Bahnhof-Innenbereichs zu verstehen sei. Gemäss
dem
Bahnhofreglement gilt das Verbot hingegen bei den Aufgängen auch
in
einem Umkreis von zehn Metern. "Bei den Aufgängen herrscht ein
gewisser
Graubereich", so Nause. Die konsequente Durchsetzung des Verbots sei
hier schwierig und wäre mit grossem personellem Aufwand verbunden.
(bro)
---
17. Interfraktionelles Postulat SVP/JSVP, FDP mit CVP (Edith
Leibundgut, CVP/Peter Bühler, SVP/Pascal Rub, FDP): Kampf dem
organisierten Betteln (SUE: Nause) 08.000376
http://www.bern.ch/stadtrat/sitzungen/termine/2009/08.000376/gdbDownload
---
STADTRATS-DEBATTE 11.6.09
9 Motion Fraktion FDP (Anastasia Falkner): Menschenhandel und Bettelei
- Mass-nahmen zum Schutz der Schwächsten sind jetzt zu ergreifen
Geschäftsnummer 08.000195 / 08/409 Reg. 22/-00
Wenn man von Menschenhandel spricht, denken die meisten an die sexuelle
Ausbeutung von Frauen. Dabei wird oft der Menschenhandel zwecks
Ausbeutung der Arbeitskraft und darunter fällt auch die Bettelei
vergessen. Im neuen schweizerischen Gesetz wurde diese Art des
Menschenhandels zwar berücksichtigt, die Praxis sieht aber nun oft
anders aus. Studien dazu beschäftigen sich vor allem mit der
eigentlichen Ausbeutung auf dem Arbeitsmarkt, wo man klaren
Handlungsbedarf in der Landwirtschaft, auf dem Bau, in der Hausarbeit
und Pflege festgestellt hat, niemand jedoch nimmt sich der
offensichtlichen Ausnützung auf unseren Strassen durch Bettelei
an.
Dabei werden gerade hier die Schwächsten ausgenützt,
nämlich Kinder und
körperlich behinderte Personen. Auch wenn eine offizielle Studie
aus
dem Jahr 2007 festhält ‚in der Schweiz seien solche Fälle
bisher nicht
registriert worden', ist die Reali-tät auf unseren Strassen eine
andere
und zeigt eigentlich klar auf, dass diese Fälle eben ge-rade nicht
erkannt und erfasst werden. So hat die Fremdenpolizei Bern in der vom
Gemeinde-rat beschlossenen Aktion von November 2007 bis Januar 2008
feststellen müssen, dass es unter 56 angetroffenen
ausländischen
Bettlern, 9 Kinder und 2 behinderte Personen hatte. Diese Kinder
stammten aus der Slowakei, Rumänien und Bulgarien, wobei sie oft
der
ethni-schen Gruppe der Roma angehörten.
Rumänien hat in der Zusammenarbeit mit der Schweiz darauf
hingewiesen,
dass sich das Problem Menschenhandel immer mehr auf die Ausbeutung der
Arbeitskraft verlagert und hier auch auf die organisierte Bettelei,
welche vermehrt Kinder und körperlich behinderte Perso-nen
betrifft.
Die nationale Agentur für Menschhandel hat zwar neue Gesetze in
Rumänien bewirkt, so auch, dass Kinder nicht ohne Einwilligung
ihrer
Eltern ausreisen dürfen, die Um-setzung hängt nun aber auch
von den
Destinationsländer - von uns - ab. Massnahmen im Bereich
Menschenhandel
zu treffen, ist sehr schwierig, das Thema komplex. Fest steht aber,
dass Menschenhandel klar ein "Kontrolldelikt" ist, da diese Straftat
erst im Rahmen einer Polizei- oder Sicherheitskontrolle aufgedeckt und
nur selten vom Opfer oder Drittpersonen direkt angezeigt wird. Somit
hängt die Zahl der registrierten Fälle von der
In-tensität oder
Qualität der Kontrollen ab. Kontrollen alleine lösen das
Problem jedoch
in keiner Art und Weise. Es genügt nicht, dass die Fremdenpolizei
Bern
den Auftrag erhält, drei Monate lang die Strassen von Bern zu
räumen.
Sie brauchen auch die nötigen Ressourcen um die Hintergründe,
die
Organisation, die hinter den Personen steht, zu ermitteln. Sie
müssen
doch auch der Frage nachgehen können, zu wem die vorgefundenen
Kinder
eigentlich gehören, wer ihre Eltern sind, wie sie in die Schweiz
kamen.
Es braucht intensive Ermittlungen, um dem Phänomen des
Menschenhandels
effizient und auf lange Sicht begegnen zu können. Hierfür
braucht es
jedoch Ressourcen und neue Prioritätssetzungen.
Zurzeit haben wir sicherlich durch die hohe Polizeipräsenz eine
sehr
gute Lage in der Stadt Bern. Diese wird sich wohl auch mit der Euro 08
nicht verschlechtern. Einerseits bleibt die Polizeipräsenz hoch,
andererseits werden die Grenzen bestens bewacht, so dass illegale
Ein-reisen schwieriger werden. Die Lage wird sich aber wieder
ändern.
Nicht nur ist mit einer Zu-wanderung aus dem Süden, sprich aus
Italien,
zu rechnen, sondern auch mit einer Verlage-rung nach Bern, nachdem nun
auch Genf ein vom Bundesgericht geschütztes Bettelverbot
beschlossen
hat. Wir dürfen die Augen nicht verschliessen und zuwarten.
Deshalb wird der Gemeinderat aufgefordert:
1. Die Zusammenarbeit zwischen der Fremdenpolizei Bern und der
Kantonspolizei Bern zu fördern indem
a. sich der Gemeinderat beim Kanton dafür einsetzt, dass das
Problem Menschenhandel prioritär behandelt wird
b. zusätzliche Stunden für die Ermittlungsarbeit, welche
unterstützend
durch die Kan-tonspolizei Bern erfolgen muss, eingekauft werden.
2. Innerhalb der Fremdenpolizei Bern neue Stellen zu schaffen.
3. Die Bekämpfung des Menschenhandels zur Ausnützung von
Arbeitskraft
ebenfalls als Priorität zu behandeln und auch Massnahmen
bezüglich
Opferschutz ev. in Zusammenar-beit mit dem FIZ in Zürich zu
prüfen.
4. Sich für eine Vernetzung mit den Bundesbehörden für
eine schweizweite Zusammenarbeit einzusetzen.
Bern, 29. Mai 2008
Motion Fraktion FDP (Anastasia Falkner, FDP), Dannie Jost, Pascal Rub,
Mario Imhof, Philip-pe Müller, Karin Feuz-Ramseyer, Dolores Dana,
Thomas Balmer, Jacqueline Gafner Wasem
Antwort des Gemeinderats
Die Motion betrifft inhaltlich einen Bereich, der in der
gemeinderätlichen Zuständigkeit liegt. Der Motion kommt
deshalb der
Charakter einer Richtlinie zu.
Im Rahmen des Freizügigkeitsabkommens sind Staatsangehörige
von
Rumänien, Bulgarien, Polen und Ungarn berechtigt, visumsfrei, das
heisst ohne besondere Kontrolle, bis zu drei Monaten in die Schweiz
einzureisen. Dies hat auch entsprechende Auswirkungen in Bezug auf
Menschenhandel sowie auf die Ausbeutung der Arbeitskraft. Dabei sieht
sich die Stadt Bern unter anderem immer wieder mit dem Phänomen
von
bettelnden, in- und ausländischen Personen konfrontiert. Die
meisten
kontrollierten Personen stammen aus der Slowakei, Ru-mänien und
Bulgarien und gehören der ethnischen Gruppen der Sinti und Roma
an.
Die Einreise erfolgt meist in Gruppen und mit Familienangehörigen.
Der
Bettel ist so organi-siert, dass sich oft Kleinkinder oder
körperlich
behinderte Personen in den Gassen aufhalten und sie die Passanten um
Almosen bitten. Ob und in welchem Umfang diese Personen Opfer von
Menschenhandel sind, konnte durch die Fremdenpolizei der Stadt Bern
bisher nicht oder nur ungenügend abgeklärt werden.
Im Rahmen einer konzertierten Aktion Ende des Jahrs 2007 konnten
aufgrund gezielter Kon-trollen verschiedene Erkenntnisse über die
Hintergründe des organisierten Bettels ermittelt werden. Diese
Erkenntnisse werden nun in die Überlegungen kommender Aktionen
ein-fliessen. Dabei geht es um eine systematische und wirksame
Zusammenarbeit zwischen allen operationellen Akteurinnen und Akteuren
von Justiz, Polizei und Fremdenpolizei, Strafverfol-gungsbehörden
sowie
Opferschutzstellen. Damit werden zusätzlich auch hinsichtlich der
Prä-vention von Kinderhandel massgebliche Schritte eingeleitet.
Des Weiteren hat der Bundesrat jüngst den Bericht "Für eine
Kinder- und
Jugendpolitik der Schweiz" verabschiedet, welcher als eine nationale
Strategie betrachtet und umgesetzt wird. Die Subarbeitsgruppe
"Kinderhandel" der Kontrollstelle gegen Menschenschmuggel und
Men-schenhandel (KSMM) des Bundesamts für Polizei ist in diesem
Sinne
beauftragt worden, hin-sichtlich der Prävention von Kinderhandel
massgebliche Schritte in der Praxis einzuleiten und umzusetzen. Aus
Sicht des Gemeinderats ist von besonderer Bedeutung, dass die in der
nati-onalen Strategie beschlossenen Aktionsfelder auch Massnahmen
umfassen, die grundsätzlich auf die Minderung von
Vulnerabelität von
Kindern und Jugendlichen hinzielen.
Zu Punkt 1:
Der Gemeinderat anerkennt die Notwendigkeit der engen Zusammenarbeit
zwischen der Fremdenpolizei und der Kantonspolizei. Im
Kooperationsgremium Menschenhandel (KOGE) sind sowohl die Stadt wie der
Kanton Bern vertreten. Somit ist eine Koordination der
Tätig-keiten
gewährleistet. Die Bekämpfung der organisierten Bettelei in
der Stadt
bildet aktuell für die Kantonspolizei Bern keinen Schwerpunkt.
Falls
konkrete Verdachtsmomente vorliegen, ist die Kantonspolizei Bern
verpflichtet zu intervenieren und von Amtes wegen zu ermitteln. Soll-te
sich die Situation verändern, müsste das weitere Vorgehen im
Koordinationsausschuss (Stadt und Kanton Bern) besprochen werden.
Zu Punkt 2:
Der Gemeinderat hat für die Fremdenpolizei eine zusätzliche
Stelle
bewilligt, welche per 1. Januar 2008 besetzt werden konnte. Er hat
ferner eine weitere Stelle per 1. August 2008 für die
Fremdenpolizei
bewilligt. Zwei weitere Personaleinheiten wurden in die integrierte
Auf-gaben- und Finanzplanung (IAFP) in der Höhe von Fr. 240 000.00
aufgenommen und sind zur Schaffung für das Jahr 2010 vorgesehen.
Zu Punkt 3:
Das Kooperationsgremium Menschenhandel (KOGE) befasst sich ebenfalls
mit Phänomenen des Menschenhandels, welche die Schattenwirtschaft
einerseits und den Organhandel ande-rerseits behandelt. In diesem
Gremium ist das Fraueninformationszentrum Zürich (FIZ)
stän-diges
Mitglied. Der Gemeinderat unterstützt die Bestrebungen der Schweiz
für
eine Stärkung des Opferschutzes, indem er sich explizit für
die
Unterzeichnung der Europakonvention gegen Menschenhandel und das dazu
gehörende Palermo-Protokoll ausspricht.
Zu Punkt 4:
Eine enge Zusammenarbeit der beteiligten Stellen ist die Voraussetzung
dafür, dass eine Vernetzung stattfindet und im konkreten Fall
zielführend wirkt. Der Gemeindrat setzt sich für eine
systematische und
wirksame Zusammenarbeit zwischen den operationellen Akteurinnen und
Akteuren auf allen drei Staatsebenen ein. Der Leiter der
Einwohnerdienste, Migration und Fremdenpolizei (EMF) der Stadt Bern hat
Einsitz in diesen Gremien.
Folgen für Personal und Finanzen
Der Aufwand für die Bekämpfung des Menschenhandels und
Menschenschmuggels ist gross und hängt insbesondere auch von der
Komplexität der einzelnen Fälle ab. Der notwendige Aufwand
müsste auf
rund Fr. 500 000.00 beziffert werden. Bei gleich bleibendem Aufwand
würde mit der Schaffung der in der Finanzplanung (IAFP) für
das Jahr
2010 vorgesehenen Stellen diesem Rechnung getragen.
Antrag
Der Gemeinderat beantragt dem Stadtrat, die Motion als Richtlinie
erheblich zu erklären.
Bern, 26. November 2008
Der Gemeinderat
Bernhard Eicher (JF) für die Motionäre: Diese Motion ist ein
weiteres
Zeugnis dafür, dass sich die Fraktion FDP schon seit Jahren gegen
Menschenhandel und organisierte Bettelei einsetzt. Unserer Meinung nach
muss dieser Kampf gegen Ausbeutung, organisierte Bettelei und
Men-schenhandel auf zwei Ebenen stattfinden. Die erste Ebene wäre
ein
städtisches Bettelverbot. Darüber haben wir schon einige Male
diskutiert und wir sind nach wie vor der Meinung, dass man damit die
Anreize, Menschen als Arbeitskräfte für Bettelei zu
missbrauchen,
massiv senken könnte. Die zweite Ebene, auf die wir heute in
diesem
Vorstoss eingehen, ist es, den Hintermän-nern das Leben schwer zu
machen. Dafür braucht es eine Aufstockung der Mittel bei der
Frem-denpolizei. Es ist leider eine Tatsache, dass die organisierten
Bettelbanden aus dem Ausland kommen und von dort aus organisiert und
finanziert werden. Es braucht eine bessere Vernetzung von Stadt, Kanton
und Bund, denn wir haben es hier mit sehr gut organisierten Banden zu
tun, die unser System genau kennen. Zum Dritten braucht es im Sinne
einer best practice einen ver-besserten Austausch zwischen den
Städten.
Wir hoffen, dass dieser Vorstoss auf eine breite Unterstützung
trifft,
auch wenn wir uns beim städtischen Bettelverbot nicht einig sind.
Nach
wir vor ist der Anreiz zum Betteln in der Stadt Bern zu hoch,
offensichtlich lohnt es sich ja. Über den zweiten Schritt des
Bettelverbots sind wir noch uneins, aber ich wäre froh, wenn wir
wenigstens den ersten Schritt zur Bekämpfung der Hintermänner
gemeinsam
tätigen könnten.
Fraktionserklärungen
Miriam Schwarz (SP) für die Fraktion SP/JUSO: Die sozialen
Probleme in
Rumänien sind sehr gross. Sie haben ihre Ursache
hauptsächlich in der
grossen Armut der Bevölkerung. In diesem Land leben über 40%
der
Menschen unterhalb der Armutsgrenze. Der Minderheitsschutz ist in
Rumänien teilweise ungenügend umgesetzt, das gilt vor allem
für die
Roma, die in vielen Teilen der Gesellschaft nicht gleichberechtigt
sind. Frauen- und Kinderhandel ist nach wie vor ein ernsthaftes
Problem. Strassenkinder werden sehr leicht Opfer von falschen
Versprechungen der Menschenhändler. Die Armut treibt die Kinder in
kriminelle Hände, die unbedingt geahndet wer-den müssen. Es
gibt auch
Familien, die um zu Überleben, ihre Kinder an Menschenhändler
ver-kaufen. Ähnlich sieht die Lage in Bulgarien aus, aber auch
Fahrende
aus Ungarn und der Slowa-kei sind bei uns anzutreffen. In der Slowakei
werden Sinti und Roma stark diskriminiert. Wie wir wissen, können
sich
Staatsangehörige aus Rumänien, Bulgarien, Polen und Ungarn
mit dem
Freizügigkeitsabkommen visumsfrei und ohne besondere Kontrolle bis
zu
drei Monate in der Schweiz aufhalten. Das hat in Bezug auf den
Menschenhandel und die Ausbeutung der Arbeits-kräfte entsprechende
Auswirkungen. Die meisten, die beim Betteln kontrolliert wurden,
stammen aus der Slowakei, Rumänien und Bulgarien und gehören
fast
ausnahmslos der ethnischen Grup-pe der Sinti und Roma an. Die Einreise
erfolgt meist in Gruppen und mit Familienangehörigen. Ob und in
welchem
Umfang diese Personen Opfer von Menschenhandel sind, kann durch die
Fremdenpolizei der Stadt Bern leider nicht oder nur ungenügend
festgestellt werden.
Es ist von ganz zentraler Bedeutung zu erfahren, wer die
Hintermänner
sind. Die Sub-Arbeitsgruppe "Kinderhandel" der Kontrollstelle gegen
Menschenschmuggel und Menschenhan-del des Bundesamtes für Polizei
wurde
in diesem Sinne beauftragt, hinsichtlich Prävention von
Kinderhandel
massgebliche Schritte in der Praxis einzuleiten und umzusetzen. Es ist
wichtig, dass seitens von Stadt, Kanton und Bund eine Vernetzung
angestrebt wird. Eine solche ist von grosser Bedeutung, damit auf allen
Ebenen gemeinsam gehandelt werden kann. Wir sind froh, dass die
Notwendigkeit einer engen Zusammenarbeit zwischen Fremdenpolizei und
Kantonspoli-zei erkannt wurde. Im Kooperationsgremium Menschenhandel
sind sowohl Stadt wie auch Kan-ton vertreten. Somit ist die
Koordination der Tätigkeiten gewährleistet. Wie wir aus der
Antwort des
Gemeinderats entnehmen, ist die Bekämpfung der organisierten
Bettelei
für die Kantonspoli-zei der Stadt Bern kein Schwerpunkt. Wie die
Motionärin selbst schreibt, "Zurzeit haben wir si-cherlich durch
die
hohe Polizeipräsenz eine sehr gute Lage in der Stadt Bern. Diese
wird
sich wohl auch mit der Euro 2008 nicht verschlechtern. Einerseits
bleibt die Polizeipräsenz hoch, an-dererseits werden die Grenzen
bestens bewacht, so dass illegale Einreisen schwieriger werden." Wie
wir aus der Antwort des Gemeinderats lesen können, befasst sich
das
Kooperationsgremium Menschenhandel ebenfalls mit den Phänomenen
des
Menschenhandelns, welche die Schatten-wirtschaft und den Organhandel
betreffen. Das Fraueninformationszentrum Zürich (FIZ) ist
stän-diges
Mitglied dieses Gremiums und das ist sehr wichtig, weil das FIZ
über
sehr viel Erfahrung und Hintergrund zum Frauen- und Menschenhandel
verfügt. Wir finden es sehr positiv, dass der Gemeinderat die
Bestrebungen der Schweiz für eine Verstärkung des
Opferschutzes
unterstützt und er sich explizit für die Unterzeichnung der
Europakonvention gegen Menschenhandel und für das
dazugehörende
Palermo-Protokoll ausspricht. Dieses Thema ist ein trauriges Kapitel
und es muss vor allem versucht werden, die Hintermänner zu fassen.
Die
SP/JUSO-Fraktion unterstützt diese Richtlinienmotion. Wir
möchten aber,
dass der Kanton dieses Thema prioritär behandelt und sich nicht
aus der
Verantwortung zieht und die Problematik alleine der Stadt
überlässt.
Rania Bahnan-Büechi (GFL) für die Fraktion GFL/EVP: Diese
Motion nimmt
ein wichtiges Thema auf, Menschenhandel, aber unter einem
zusätzlichen
Aspekt, nämlich der Bettelei. Dafür dürfen wir unsere
Augen nicht
verschliessen, besonders auch, weil es sich um eine Gruppe von Leuten
handelt, die in den meisten Fällen extrem verletzlich sind,
oftmals
Kinder und behinderte Men-schen. Die Fremdenpolizei der Stadt Bern hat
beim Schutz von Kabarett-Tänzerinnen sehr viel erreicht und kann
auf
ein grosses Know-how zurückgreifen. Die Aktionen aus dem Jahre
2007
bieten eine gute Grundlage für die weitere Bekämpfung des
Menschenhandels. Wir finden die Arbeit im Rahmen des Opferschutzes
Agora sehr wichtig und erfolgsversprechend. Hier geht es nicht in
erster Linie darum, die Bettler aufzusuchen, sondern die
Hintermänner
zu finden. Alle Städte, die von diesem Problem betroffen sind,
sind
durch Agora vernetzt. Diese Art von Arbeit zeigt schon Erfolge, denn es
ist ein Rückgang von fast 50% ersichtlich. Offenbar lesen auch die
Hintermänner Zeitungen. Wir wissen, wie schwierig eine solche
Arbeit
ist und darum hat die GFL/EVP-Fraktion schon mehrmals für eine
Aufstockung der Fremdenpolizei plädiert und unter-stützt
diese Motion.
Eigentlich sind drei Stellen für die Fremdenpolizei schon
bewilligt,
dazu eine speziell zur Bekämpfung des Menschenhandels. Die Stelle
wird
aber erst im August besetzt und die Leute müssen noch rekrutiert
und
ausgebildet werden. Die Fremdenpolizei hat die Arbeit, die in dieser
Motion gefordert wird, eigentlich schon umgesetzt, allerdings via
Überstunden. Die GFL/EVP-Fraktion findet es sinnvoll, eventuell im
Herbst 2009 oder im Winter 2010 ein sauberes Monitoring respektive eine
Berichterstattung zu machen, die Ergebnisse zu prüfen und
allenfalls
Schlüsse für die nächsten Aktionen daraus zu ziehen. Das
Thema ist
wichtig und es ist bedenk-lich, dass wir im Bereich
Basisintegrationsarbeit, wie zum Beispiel Orientierung für
Personen,
die im Familiennachzug kommen, praktisch nichts tun. Beide Arbeiten
sind wichtig und sollten gleichzeitig umgesetzt werden. Wenn es um
hilfsbedürftige Menschen geht, ist die Bereitschaft immer sehr
gross
etwas Konkretes zu unternehmen. Wenn es aber um ein nachhaltiges
Empo-werment geht, vor allem auch langfristig, ist die Bereitschaft zu
Handeln hier im Rat eher etwas dürftig. Es bleibt noch vieles zu
tun.
Hasim Sancar (GB) für die Fraktion GB/JA!: Menschenhandel muss
verfolgt, bekämpft und be-straft werden. Die Frage ist eher, warum
es
überhaupt einen Vorstoss braucht. Wenn Menschen-handel vorkommt
sind
die Behörden von Amtes wegen verpflichtet, zu intervenieren, wie
der
Gemeinderat in seiner Antwort auf die erste Frage betont. Der Vorstoss
bezweckt etwas ande-res. Unter dem Mantel der edlen Bekämpfung von
Menschenhandel verbirgt sich die wahre Ab-sicht - die Hetze gegen die
Bettelnden anzutreiben. Der Vorstoss widerspiegelt die hässliche
Kampagne, die in den letzten Wochen vor allem gegen die Roma
läuft.
Auch wenn nicht gerade in diesem Vorstoss, wird es doch behauptet, dass
sie bandenmässig organisiert sind, dass sie für eine
Tagesreise nach
Bern zum Betteln pro Person 200 Franken bezahlen und dass sie pro Tag
mit Betteln 500 Franken verdienen. Wer glaubt solchen Märchen? Wer
würde den Bettlern all dieses Geld geben? Solche Aussagen sind
nicht
nur falsch, sie können auch gerade das Ge-genteil bewirken und
Betteln
ungewollt fördern. Vielleicht kommt es noch soweit, dass eines
Ta-ges
arbeitslose Manager betteln gehen. Es scheint ja zu rentieren. Betteln
ist kein Beruf und wir wünschen niemandem, dass er oder sie
betteln
muss. Wir fördern die Bettelei nicht, wir ver-schliessen aber
unsere
Augen nicht vor der Realität, dass dank der Globalisierung einige
Leute
reicher geworden sind, viele Menschen aber heute weniger Chancen und
keinen Zugang zu den Gewinnen haben. Diese suchen nun nach Strategien,
wie sie die prekäre Situation, in die sie abgedrängt wurden,
bewältigen
können. Ein Bettelverbot löst keine Probleme, weder
diejenigen der
Bettelnden, noch die der Stadt. Betteln ist unangenehm, sowohl für
die
Bettelnden als auch für die Passanten. Doch stört die
Präsenz von
Bettelnden wirklich so, wie es gewisse Kreise im-mer wieder behaupten?
Oder schaffen sie sich damit die Legitimation für ihre Hetze gegen
die
Bettelnden? Es ist traurig, wenn Kinder betteln. Das sollte es nicht
geben. Doch braucht es ein Verbot? Es gibt auf jeden Fall genügend
rechtliche Massnahmen um dagegen vorzugehen. Eine Motion ist nicht
stärker als die nationale Gesetzgebung. Abgesehen davon, dass
PINTO
hier aktiv sein müsste. Der Zweck von Punkt 1 der Motion ist der
Einkauf von zusätzlichen Stunden bei Police Bern. Eine heimliche
Unterstützung der FDP-Initiative für mehr Polizei, die unter
dem
Deckmantel des Menschenhandels vorgetragen wird. Was die Forderung nach
mehr Stellen bei der Fremdenpolizei betrifft, erwähnt der
Gemeinderat
in seiner Antwort, dass bisher genug Stel-len für die
Fremdenpolizei
bewilligt wurden. Bereits im März 2009 wurde eine Motion zur
Aufsto-ckung des Personals bei der Fremdenpolizei überwiesen. Die
Antwort, die wir heute vor uns ha-ben, wurde noch früher
geschrieben.
Die Punkte 3 und 4 unterstützen wir, denn es handelt sich von
Amtes
wegen um Aufgaben der Behörden, mit dem Vorbehalt dass
tatsächlich
Menschen-handel nachgewiesen werden kann. Die Fraktion GB/JA! lehnt die
Motion ab. Bei einer punktwei-sen Abstimmung würden wir die Punkte
3
und 4 als Richtlinienmotion annehmen.
Tanja Sollberger (GLP) für die Fraktion GLP: Wir haben bereits
Ende
März 2009 im Zusammen-hang mit dem Bettelverbot über die
organisierte
Bettelei debattiert. Wie ich damals schon darleg-te, ist die GLP
für
absolute Null-Toleranz gegenüber gewerbsmässiger Bettelei,
vor allem
wenn Kinder, Kranke oder Behinderte zu diesem Zweck missbraucht werden.
Um das wirksam zu ver-hindern, müssen die vorhandenen Gesetze auch
angewendet und durchgesetzt werden. Wir sind bereit, diese Motion zu
unterstützen und sehen, dass es eine Aufstockung der
Personalressour-cen bei der Fremdenpolizei braucht. Diese Mittel
müssen
aber ausdrücklich für diesen Zweck verwendet werden. Wir
hoffen, dass
mit mehr Personal vor allem die Hintermänner dieser krimi-nellen
Organisationen gefunden werden können. Die Kosten sollen sich auf
500
000 Franken belaufen. Es wird aber nicht näher erklärt,
wofür dieses
Geld gebraucht wird und ob darin die budgetierten Stellen der
Fremdenpolizei bereits vorhanden sind oder noch dazu kommen. Diese
Frage kann der Gemeinderat vielleicht beantworten. Unabhängig
davon
unterstützen wir diese Motion.
Edith Leibundgut (CVP) für die Fraktion BDP/CVP: Betteln in
unserer
Stadt ist für einige ein Reizthema. Im Winter knien sie abgemagert
und
sichtlich schwer krank vor dem Einkaufszentrum auf dem Boden und
betteln um Geld. Abends warten sie am Strassenrand und werden von ihren
Peinigern abgeführt wie Strafgefangene. Jedem nicht ganz hart
gesottenen Menschen, der zu-schaut, wird das Herz schwer.
Menschenhandel ist schlicht kriminell. Immer wieder wird in die-sem Rat
die Bettelei und der dahinter steckende Menschenhandel oder im Falle
von Drogenab-hängigen die Sucht von verschiedensten Seiten
verteidigt
und schöngeredet. Nur weil schlimme Zustände schon seit
Jahrtausenden
andauern, muss man diese nicht heilig sprechen. Es gibt in unserer
Gesellschaft nicht einen einzigen guten Grund, Unterdrückung,
Unterwerfung, Ausbeu-tung oder Schinderei in welcher Form auch immer zu
akzeptieren. Wir müssen umdenken. Kultu-ren müssen an
schädlichen,
unwürdigen und brutalen Traditionen nicht festhalten, nur weil sie
Jahrtausende alt sind. Dass in unserer Gesellschaft niemand betteln
muss, ist eine Errungen-schaft und diese dürfen wir nicht
ausverkaufen.
Mit Freiheit hat all dies nichts zu tun. Unsere Botschaft, dass wir
Menschenhandel nicht tolerieren, muss klar und deutlich sein. Die
Betroffe-nen müssen erkennen, dass Menschenhandel inakzeptabel und
kriminell ist und in unserer Kul-tur keinen Nährboden findet. Die
Fraktion BDP/CVP ist froh, dass der Gemeinderat den Men-schenhandel nun
endlich aktiv angehen will und unterstützt diese Motion.
Peter Bühler (SVP) für die Fraktion SVPplus: Wir kämpfen
schon seit
Jahren dafür, dass in die-sem Gebiet etwas geht. Viele Male hiess
es,
man gebe Unterstützung, aber diese Unterstützung kam nie. Es
hiess
immer die Punkte seien zu hart. Diese Motion ist kein Schritt in die
richtige Richtung, sondern ein Schrittchen, aber es greift dort, wo es
sollte. Menschenhandel ist ein Problem, das sich nicht wegdiskutieren
lässt. Vor allem sollte man nicht versuchen, es
schönzu-reden. Es ist
eine Frechheit und unter jeder Würde so etwas mitmachen zu
müssen. Es
gibt viele Botschaftsübersetzter, die gerne bereit sind,
mitzukommen
und einem die Geschichten der Bett-ler zu übersetzten. Es ist
unglaublich, was es da für Geschichten gibt. Ich bin froh, dass es
im
Rat praktisch keine Stimmen gegen diese Motion gibt. Wir werden sie
unterstützen.
Einzelvoten
Bernhard Eicher (JF): Ich danke für die breite Unterstützung.
Ich denke
die GB/JA!-Fraktion macht es sich hier sehr einfach und versteckt sich
hinter ideologischen Gräben. Unser Vorstoss hat mit Hetze gegen
die
Roma nicht im Entferntesten etwas zu tun. Dagegen möchte ich mich
verwahren. Wir wollen die organisierten Leute und die Hintermänner
bekämpfen. Es geht nicht um eine Unterstützung der
Sicherheitsinitiative, sondern um eine moderate Stärkung der
Frem-denpolizei. Das ist eine Änderung auf städtischer Ebene.
Diese
Motion hat nichts mit einem Bet-telverbot zu tun. Das sind zwei
verschiedene Ebenen und die eine beeinflusst die andere nicht.
Hasim Sancar (GB): Gegen organisierte Bettelei und Banden haben wir
genug Regeln und Ge-setzte. Deshalb müssen wir nicht eine
zusätzliche
Motion überweisen und aus diesem Grund sind wir dagegen. Schon im
März
haben wir bei der Fremdenpolizei neue Stellen genehmigt.
Reto Nause, Direktor SUE, für den Gemeinderat: Ich möchte
mich für das
Lob an unserer Frem-denpolizei bedanken. Seit dem 1. März 2009
läuft
das Projekt Agora. Dieses hat zum Ziel, dass man Reiseweg und Umfeld
von ausländischen Personen, die in Bern betteln, vertieft
untersucht.
Dazu suchte man die Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für
Flüchtlinge,
mir der FedPol, mit dem EDA, mit ausländischen Vertretungen etc.
Bund
wie auch Kanton waren involviert. Das Er-gebnis dieser Abklärungen
ist
eindeutig. Im Umfeld von ausländischen Bettlern konnten
organi-sierte
Strukturen nachgewiesen werden. Man hat Personen in schlechtem
Gesundheitszustand und Minderjährige aufgegriffen und ihnen die
nötige
Betreuung zukommen lassen. Der Verdacht von Menschenhandel steht im
Raum. Das zu beweisen und die Hintermänner zu fassen ist aber
leider
enorm schwierig. Die Fremdenpolizei stellte zwei Muster fest. Im einen
Modell wird tat-sächlich ein Fahrgeld bezahlt, um nach Bern zu
gelangen. Die Personen werden hier ausgerüs-tet mit einem
Stadtplan,
auf dem besonders günstige Bettelstellen eingezeichnet sind,
abgesetzt.
Beim zweiten Modell werden Bettelnde aktiv von einer Gruppe
kontrolliert und es gibt Läufer, die fortlaufend das eingenommene
Geld
einkassieren. Am Abend fährt die Gruppe dann wieder ge-meinsam
weg. Die
Fremdenpolizei kann heute mit Einreiseverboten und Repatriierung
reagieren. Was heute nicht möglich ist, sind Bussen oder das
Abnehmen
des erbettelten Geldes. Das be-deutet, dass die wirtschaftliche
Grundlage bestehen bleibt. Aus diesem Grund war der Appell der
Fremdenpolizei, den Bettlern kein Geld zu geben, auch richtig. Das Geld
kommt nicht den Bett-lern selbst zugute. Der Gemeinderat hat reagiert
und hat mit Hilfe des Stadtrats eine Aufsto-ckung der Stellen der
Fremdenpolizei beschlossen. Wenn diese beschlossenen Stellen
tatsäch-lich im Budget aufgenommen werden und durchkommen, haben
wir
eine gute Grundlage für die Zukunft. Die Situation ist nach dem
Inkrafttreten von Schengen schwieriger geworden. Früher war es so,
dass
Mittellose bereits an der Grenze gestoppt werden konnten. Zudem
reagierte man in anderen Schweizer Grossstädten mit diversen
Verboten,
was den Druck auf Bern erhöht. Der Gemeinderat ist bereit, diese
Motion
als Richtlinie erheblich zu erklären.
Ian Flückiger (GFL): Die Frage nach der Herkunft der 500 000
Franken
und ob die bereits bewil-ligten Stellen schon darin enthalten sind
wurde noch nicht beantwortet.
Reto Nause, Direktor SUE, für den Gemeinderat: Meines Erachtens
ist
diese Frage schon in der Antwort zur Motion beantwortet. "Bei gleich
bleibendem Aufwand würde mit der Schaffung der in der
Finanzplanung
(IAFP) für das Jahr 2010 vorgesehenen Stellen diesem Rechnung
getragen." Die 500 000 Franken sind primär Personalkosten.
Beschluss
Der Stadtrat erklärt die Motion erheblich (50 Ja, 7 Nein, 5
Enthaltungen).
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RAUCHVERBOT
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BZ 1.7.09
Ab heute gilt das Rauchverbot
Nur noch draussen vor der Tür
Seit heute Mittwoch gilt im Kanton Bern das Rauchverbot in
öffentlich
zugänglichen Innenräumen. Das betrifft nicht nur Beizen,
sondern auch
Festzelte, Verwaltungsgebäude und Stadien. Die Sache im Bahnhof
ist
noch unklar.
1.Wie hoch ist die Busse, die ich bezahlen muss, wenn ich beim Rauchen
in einem Restaurant erwischt werde?
Das liegt im richterlichen Ermessen. Raucherinnen und Raucher
können
mit 40 bis 2000 Franken gebüsst werden. Für Wirte wirds
teuerer. Wer
das Rauchen zulässt oder sogar dazu ermuntert, kann mit 200 bis
20000
Franken gebüsst werden.
2.Darf ich rauchen, wenn ich in einem Restaurant an einem Fensterplatz
sitze und die Zigarette durch das sperrangelweit geöffnete Fenster
halte?
Nein, solange man im Innern sitzt, ist das Rauchen verboten.
3.Kann an Beizentischen, die sich in einer geschlossenen Passage
befinden - etwa Spital- oder Marktgasspassage - geraucht werden?
Ja, das Rauchen in Passagen bleibt erlaubt.
4.Und in einem gut durch- lüfteten Festzelt?
Nein. Auch in einem Festzelt mit Festwirtschaft ist das Rauchen
verboten. Wenn neben dem Zelt ein zweites, unbedientes Zelt steht, kann
dort geraucht werden. Dieses Raucherzelt darf aber nicht grösser
als
ein Drittel des Festzeltes sein.
5.Darf ich in einem Restau- rant Schnupftabak konsumieren?
Ja, das darf man.
6.Ist das Rauchen in einem Hotelzimmer erlaubt?
Ja, Hotelzimmer gelten nicht als öffentlich zugängliche
Innenräume. Es
bleibt den Hoteliers überlassen, ob und in welchem Umfang in ihren
Zimmern geraucht werden darf.
7.Am 16.Juli steigt auf dem Berner Hausberg Gurten das Festival. Das
Zelt "Rock the Block" wird von Zigarettenhersteller Parisienne
gesponsert. Da darf man doch sicher rauchen?
Eben nicht. In den Festivalzelten auf dem Gurten gilt Rauchverbot,
sogar für Parisienne-Raucherinnen und -Raucher. Auch auf dem
Gurten
gilt: Möglich sind zusätzliche kleine Fumoir-Zelte.
8.Darf in den Pausen in Foyers von Kinos und Theatern geraucht werden?
Selbst wenn die Nerven ob der schlechten Vorstellung blank liegen -
auch hier müssen Raucher vor die Tür.
9.Stimmt es, dass im Stade de Suisse geraucht werden darf, aber in der
Postfinance-Arena nicht?
Ja, das stimmt. In der Postfinance-Arena darf nicht geraucht werden,
weil es sich hier - im Gegensatz zum Stade de Suisse - um ein
geschlossenes Station handelt.
10 .Der Bahnhof Bern ist seit längerem qualmfrei - bis auf die
verschiedenen Restaurants, die sich dort befinden. Ist es jetzt vorbei
mit den Raucheroasen in Bahnhofhalle und -passage?
Das ist noch unklar. Stadt und Kanton sind dabei, dies abzuklären.
Wie
die SBB mitteilen, darf in den Restaurants im Bahnhof und auch in
jenen, die sich schon auf städtischem Boden befinden, bis zum
definitiven Entscheid weiter geraucht werden. Wie lange weiss niemand.
11.In Deutschland und Österreich darf selbst auf den Bahnsteigen
nur an
dafür vorgesehenen Stellen geraucht werden. Ist das Rauchen auf
den
Perrons im Kanton Bern noch erlaubt?
Ja. Bahnkunden dürfen gemäss den Bestimmungen der Verordnung
auch
weiterhin auf den Perrons rauchen. Laut Auskunft der SBB soll dies auch
künftig so bleiben.
12.Unsere Grossmutter wird am Samstag 80. Wir planen ein Familienfest
in einem privaten Zelt. Es ist kein öffentlicher Anlass. Unser
Grosi
raucht nach dem Zmittag gern eine Zigarillo. Müssen wir sie nach
draussen spedieren?
Nein, nein, das Grosi darf ruhig im Zelt bleiben und genüsslich am
Stumpen ziehen. Das wäre die Höhe. Wir gratulieren zum runden
Geburtstag.
13. Einige Parlamentarier-innen im Bundeshaus und im Rathaus rauchen in
Pausen gern eine Zigarette. Müssen sie jetzt raus?
Laut Gesetz ist das Rauchen in Parlaments- und Verwaltungsgebäuden
verboten. Fumoirs können zugelassen werden.
14. Wenn ich jetzt immer draussen rauchen muss: Kann ich die Kippe
einfach auf den Boden schmeissen?
Können schon, aber dürfen nicht. Wer Zigarettenstummel
wegwirft, kann
mit einer Busse von 40 Franken bestraft werden. Das gilt auch für
das
Wegwerfen der Sparbüchse (siehe Artikel unten).
Fragen und Antworten: Andrea Sommer Urs Wüthrich
--
Geschenk für sauberes Rauchen
Als Folge des Rauchverbots werden mehr Zigarettenstummel auf den
Strassen landen, befürchtet die Stadt und gibt Gegensteuer.
Was in den meisten europäischen Ländern funktioniert, solle
auch in der
Stadt Bern klappten, befand Gemeinderätin und Baudirektorin Regula
Rytz
gestern an einer Medienkonferenz. Dort sei das ab heute geltende
Rauchverbot längst zu einem Nebenproblem geworden. Beim kommenden
Rauchverbot in den Restaurants werden die Gäste unvermeidlich vor
den
Beizen rauchen. Nun will die Stadt Bern die Raucherinnen und Raucher
davon abhalten, ihre Zigarettenstummel einfach auf dem Strassenboden
auszudrücken. Wenn vor den Restaurants gequalmt wird, sollen nicht
die
Strassenfeger am nächsten Morgen den Abfall einsammeln
müssen. Die
Aktion "Subers Bärn - zäme geits", welche seit Jahren gegen
Littering
auf der Strasse läuft, hat nun das Rauchverbot für eine neue
Sensibilisierungskampagne zum Anlass genommen. Sie verlangt das
verantwortungs- und rücksichtsvolle Handeln der Raucherinnen und
Raucher. Regula Rytz hält fest: "Ziel ist es, dass die Stadt nicht
immer mehr Geld für die Reinigung ausgeben muss."
Zuckerbrot und Peitsche
Die Kampagne umfasst Zuckerbrot und Peitsche: Pinto verteilt ab sofort
in der Altstadt Feuerzeuge, die so breit sind wie eine
Zündholzschachtel. Die eine Hälfte spendet Feuer, die andere
umfasst
einen Hohlraum mit einem Deckelchen, in dem vier, fünf
Zigarettenstummel Platz haben. Das ist der Taschenaschenbecher der
Stadt Bern, das präventive Element der Kampagne.
Eine gelbe Etikette ist auf der Schachtel aufgeklebt und weist auf die
Peitsche der Kampagne: "Wer seine Zigarette wegwirft, muss mit einer
Busse von 40 Franken rechnen", heisst es da. Vier, fünf nicht
weggeworfene Zigaretten bieten also ein Sparpotenzial von bis zu 200
Franken, weshalb die Stadt beim Taschenaschenbecher auch mit
Augenzwinkern von einer "Sparbüchse" spricht. Die Polizei sorgt
mit den
Bussen für die repressive Seite der Kampagne.
1500 solcher Taschenaschenbecher hat die Stadt produziert. Ob und wie
sie benutzt werden, wird sich zeigen.
Hannah Einhaus
---
Bund 1.7.09
"Bald spricht niemand mehr davon"
Heute tritt im Kanton Bern das Gesetz zum Schutz vor Passivrauchen in
Kraft
Fünf Jahre lang hat der EVP-Grossrat Ruedi Löffel als
treibende Kraft
für das Rauchverbot in Restaurants gekämpt. Nun geniesst er
das "gute
Gefühl", fast am Ziel zu sein.
Interview: Dölf Barben
"Bund":
Herr Löffel, schaut man sich in Ihrem Büro um, gewinnt man
den
Eindruck, das Rauchverbot sei das Wichtigste in Ihrem Berufsleben.
Ruedi Löffel: Ja, ich arbeite seit 16 Jahren in der
Suchtprävention.
Das Blaue Kreuz ist vor allem im Alkoholbereich tätig, wenn wir
aber
mit jungen Leuten arbeiten, sind alle Suchtformen ein Thema.
Suchtprävention ist mein tägliches Brot.
Ab heute gilt im Kanton Bern in öffentlich zugänglichen
Räumen und in Restaurants ein Rauchverbot. Wie fühlen Sie
sich dabei?
Fünf Jahre habe ich mich dafür engagiert. Es ist ein gutes
Gefühl, darf ich sagen. Und ich freue mich.
Und sind Sie da, wo Sie hinwollten?
Praktisch.
Praktisch? Was passt Ihnen nicht?
Bedienung in den Fumoirs dürfte nicht sein. Es ist eine Gemeinheit
den Angestellten gegenüber.
Was bringt das Rauchverbot?
Die Forderung nach Schutz vor Passivrauchen war ja die Fortsetzung
früherer Vorstösse, mit denen ich Werbe- und
Abgabeeinschränkungen
erreichte. Wenn das Rauchen aus dem öffentlichen Raum verbannt
wird,
wenn es nicht mehr die Mitte des gesellschaftlichen Lebens darstellt,
bleibt das nicht ohne positiven Einfluss auf Jugendliche.
Und die Umsetzung?
Im Ausland hat sie erstaunlich gut geklappt - selbst in Irland, wo es
zuerst hiess, rauchfreie Pubs seien unvorstellbar. Auch im Kanton Bern
wird es funktionieren. Ein paar Wirte werden versuchen, die Grenzen
auszuloten. Aber sonst? In ein paar Monaten spricht niemand mehr davon.
Aber viele Wirte scheinen nicht zufrieden zu sein.
Der grösste Teil der Gastrounternehmer - ich habe in den letzten
Jahren
mit vielen gesprochen -will vor allem klare und einheitliche Regeln.
Die meisten Wirte werden kein Problem mit dem Verbot haben. Es sind
aber nicht die lautesten.
Welches sind denn die Lautesten?
Wer sich schwierig aufführt, das sind die Gastro-Verbände.
Also Gastro Bern. Warum?
Ich weiss es nicht. Aber ich habe schon lange den Eindruck, dass die
Verbände gar nicht mehr ihre Basis vertreten, sondern eine
Minderheit,
die nicht akzeptieren kann, dass nun klare Regeln eingeführt
werden.
Und was wird aus der Beschwerde, die Gastro Bern beim Bundesgericht
gegen das Rauchverbot führt?
Diese richtet sich ja hauptsächlich gegen das Ausschankverbot in
den
Fumoirs. Ich wäre sehr überrascht und sehr enttäuscht,
wenn das
Bundesgericht hier dem Kanton Bern in den Vollzug hineinreden
würde.
Das Ausschankverbot ist ja so etwas wie ein Kompromiss.
Inwiefern?
Der Grosse Rat ist den Wirten entgegengekommen, indem er in den Fumoirs
überhaupt Bedienung erlaubte. Dafür sollen sich die
Angestellten nicht
in den Fumoirs aufhalten müssen. Ich kann mir nicht vorstellen,
dass
das Bundesgericht diesen minimalen Schutz der Arbeitnehmenden
rückgängig machen wird. Aber ich bin nicht Jurist.
Sie sagen, die meisten Wirte werden keine Probleme haben. Sehen Sie
aber auch Verlierer?
Ich habe schon im Grossen Rat gesagt, es werde einzelne Wirte geben,
die wegen der neuen Regeln Probleme bekommen könnten.
An welche Betriebe denken Sie?
An eher kleine Lokale, die eine sehr spezielle Kundschaft haben.
Allerdings: Der schweizerische Gastroverband spricht selber von einem
bedeutenden Überangebot in der Gastronomie. Somit werden sich
nicht
alle Schwierigkeiten, die künftig entstehen werden, auf das
Rauchverbot
zurückführen lassen.
Und was wird mit der speziellen Kundschaft passieren, wie Sie sie
nennen? Mit Leuten, für die die Gaststube so etwas wie ein Daheim
ist?
Werden diese Leute in die Einsamkeit getrieben?
Die Frage ist, was diese Leute suchen. Dass sie nur deswegen nicht mehr
kommen, weil sie in der Gaststube nicht mehr rauchen dürfen,
glaube ich
nicht. Was wollen sie denn stattdessen tun? Den ganzen Tag daheim
sitzen? Wenn das Zusammensein in der Gaststube für sie
tatsächlich eine
solch grosse Bedeutung hat - was ich keineswegs abstreite -, dann
kommen sie nach ein paar Wochen wieder. Wenn sie auf das Rauchen nicht
verzichten können, müssen sie ja bloss für drei Minuten
hinaus. Das ist
die einzige Konsequenz. Es ist vergleichbar mit dem Gang auf die
Toilette.
Aber wenn der Wirt selber Raucher ist, wäre es doch fast das
Gleiche, wie wenn die Gäste bei ihm zu Hause rauchen würden?
In den meisten Betrieben hat es Angestellte. Und ob die selber rauchen
oder nicht, das ist für mich nicht die Frage. Die Frage ist, ob es
richtig ist, wenn sie zwölf Stunden im Rauch arbeiten müssen.
Am Ende leben also alle gesünder?
Es geht mir nicht darum. Ich will niemandem das Rauchen abgewöhnen
oder
verbieten. Es soll aber niemand andere damit belästigen und
beeinträchtigen.
Man könnte aber doch den Eindruck gewinnen, Ihnen gehe es darum,
übers Passivrauchen die aktiven Raucher zu bekämpfen.
Man kann das sehen, wie man will. Aus Sicht der Prävention ist man
sich
einig: Wenn man das Rauchen aus öffentlichen Räumen verbannt
und damit
dafür sorgt, dass es nicht mehr eine solch zentrale Stellung
einnimmt
wie bisher, dann beginnen weniger Kinder und Jugendliche mit Rauchen.
Das ist meine Motivation.
Aber dass es auch darum geht, die Leute etwas vor sich selbst zu
schützen: Das schwingt halt doch mit.
Wenn durch ein Rauchverbot ein paar Leute mit Rauchen
aufhören, ist
das ein Nebeneffekt, gegen den bestimmt niemand etwas einzuwenden hat
und den ich gern in Kauf nehme. Man weiss ja, dass mindestens die
Hälfte der Raucherinnen und Raucher mit Rauchen aufhören
möchte. Als in
Italien das Rauchverbot in Kraft trat, haben im ersten Jahr eine halbe
Million Italiener aufgehört zu rauchen.
Hinter Ihnen hängen auch Bibelsprüche an der Wand. Welche
Rolle spielt
die Religion in Ihrem Kampf gegen die Sucht? Religion gilt da und dort
ja auch als Ersatzdroge.
Ich bin geprägt vom christlichen Glauben. Und das ist sicher einer
der
Gründe, warum ich beim Blauen Kreuz arbeite. Es ist die
Organisation,
die sich nach der Industrialisierung um die Alkoholiker kümmerte,
die
mit der Schnapsflasche auf der Strasse herumhingen. Daraus erwuchs die
Prävention: Man hat zunehmend versucht, zu verhindern, dass es
überhaupt so weit kommt. Meine Triebfeder ist in dem Sinn nicht
der
Glaube direkt, sondern eher die Arbeit hier, mit der ich mich sehr
stark identifiziere.
Angesichts der heutigen Welt mit all ihren Schwierigkeiten und
übermächtigen Problemen: Verstehen Sie, dass Leute manchmal
das
Bedürfnis haben, sich zu berauschen?
Ja natürlich, denn eine rauschfreie oder gar suchtfreie
Gesellschaft
ist eine Illusion. Eine suchtfreie Gesellschaft zu erreichen, ist weder
das Ziel des Blauen Kreuzes noch mein persönliches. Wir versuchen
aber,
die Gefahren und Probleme aufzuzeigen und zu vermindern, die mit
missbräuchlichem Konsum zusammenhängen.
Aber haben Sie Verständnis für Leute, die den Rausch suchen?
Sie selber
rauchen nicht, Sie trinken keinen Alkohol und nehmen auch sonst keine
berauschenden Substanzen zu sich
Moment, Moment. Zu Beginn meiner Arbeit beim Blauen Kreuz habe ich neun
Jahre abstinent gelebt. Diese Zeit hat mich sehr geprägt. Heute
verlangen wir von neuen Mitarbeitenden, dass sie eine bestimmte Zeit
abstinent leben. Einfach damit sie erfahren, wie rasch die Stimmung am
Gefrierpunkt ankommen kann, nur weil jemand sagt, er trinke keinen
Alkohol. Früher war ich Gelegenheitsraucher, und heute trinke ich
durchaus gerne mal ein Glas Cognac.
Aber damit sind Sie noch weit von einem Rausch entfernt.
Der ist ja nicht zwingend nötig. Irgendeinen Ausgleich brauchen
wohl
zwischendurch alle Menschen. Ein Rausch ist aber nur eine von vielen
Möglichkeiten. Vom "Sich-etwas-Zurücklehnen" bis zum
Verdrängen und zum
Fluchtversuch ist es kein weiter Weg - der Grat zwischen diesen
Positionen ist ganz schmal.
--
Zur Person
Ruedi Löffel hat entscheidenden Anteil daran, dass ab heute im
Kanton
Bern in öffentlich zugänglichen Gebäuden ein Rauchverbot
gilt. Im
November 2004 reichte er im Kantonsparlament eine Motion ein, die
"saubere Luft im Gastgewerbe" forderte. Sie wurde im Juni 2005 per
Stichentscheid des SP-Grossratspräsidenten Thomas Koch abgelehnt.
In
der gleichen Session wurde sein Vorstoss überwiesen, der "saubere
Luft
in öffentlich zugänglichen Innenräumen" verlangte. Bei
den Restaurants
liess er nicht locker. Mit der Motion "Schluss jetzt mit
unerwünschtem
Rauch im Gastgewerbe!" doppelte er nach - und hatte im September 2006
Erfolg: Der Vorstoss wurde mit 82 zu 57 Stimmen überwiesen.
Löffel
sitzt seit 2002 für die EVP im Grossen Rat. Der 47-Jährige
lebt in
Münchenbuchsee, ist verheiratet und Vater von vier Töchtern.
Er
arbeitete drei Jahre als Primarlehrer und war sieben Jahre im Bundesamt
für Informatik tätig. Seit 1993 ist er beim Blauen Kreuz
angestellt, wo
er heute die Fachstelle für Suchtprävention leitet. (db)
---------------------
PARADISLI
----------------------
bernerzeitung.ch
1.7.09
"Paradisli" bleibt abgesperrt
Von Andreas Seiler
Bis zum Baubeginn des Schönbergparks soll das ehemalige Paradisli
an
der Laubeggstrasse 36 aus Sicherheitsgründen gesperrt bleiben.
Abgeschottet: Die Liegenschaft des ehemaligen Paradisli an der
Laubeggstrasse.
Seit April 2008 ist die Liegenschaft im Schönbergquartier mit
einem
meterhohen Zaun abgesperrt. Anwohner sehen diese Absperrung in ihrem
Quartier als "unangenehm" an. Immerhin ist das ehemalige Paradisli nun
bereits seit über einem Jahr auf diese Weise abgeschottet.
Auf Anfrage von bernerzeitung.ch
bestätigt Renate Ledermann von der
Berner Liegenschaftsverwaltung die Befürchtung einzelner Anwohner,
dass
der Maschendrahtzaun bis Baubeginn aus Sicherheitsgründen bestehen
bleibe. Offiziell, so Ledermann, sei es aber zu keinen Reklamationen
aus dem Quartier gekommen.
Wann dieser Zaun verschwinden soll steht in den Sternen: "Sobald wir im
Besitz der Baubewilligung sind", so die Verantwortliche für die
Liegenschaft bei der Stadt.
Sanierung wäre nötig
Eigentlich müsste die Liegenschaft seit dem Auszug der Kulturoase
Paradisli saniert werden. Auch hier will die Stadt erst bei oder nach
der Baubewilligung Hand anlegen. Auf die Frage, ob die Stadt gar warte,
bis das Haus baufällig sei und nicht mehr saniert werden kann,
erhielt
bernerzeitung.ch
die Antwort:
"Nein, die Liegenschaftsverwaltung möchte
das Projekt nach wie vor sehr gerne realisieren." Der Denkmalschutz
habe sich zum Gebäudequalität noch nicht geäussert. Dies
werde erst in
der Planungsphase aktuell. Dort werde er aber involviert sein, meint
Ledermann.
Eine Zwischennutzung vor der Sanierung wird von der Stadt abgelehnt.
Die Antwort von Renate Ledermann: "Eine Zwischennutzung ist weder vor
der Sanierung noch nach der Sanierung vorgesehen, die entstehenden
Wohnungen werden wir vermieten."
Zur Zeit wird einzig der Stall benutzt. So könne eine minimaler
Unterhalt gewährleistet werden, heisst es von der Stadt. Die
Anwohner
des Quartiers dürfen sich bis zur Sanierung an einer Handvoll
Schafen
freuen, die wenigsten ein bisschen Leben in die Umgebung des
"Verliesses" bringen. (Bernerzeitung.ch/Newsnetz)
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STADTNOMADEN
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Stadtratsdebatte 11.6.09
17 Interpellation Fraktion FDP (Dolores Dana/Christoph Zimmerli):
Wohlwollen für die Stadtnomaden vor den Gemeindewahlen?
Geschäftsnummer 08.000351 / 09/045 Reg. 75/-02
Dem Bund vom 18. Oktober 2008 durfte der Leser entnehmen, dass am 17.
Oktober 2008 ein runder Tisch mit Vertretern der Stadt Bern, des
Kantons Bern und der Burgergemeinde Bern stattgefunden hat. Thema des
runden Tisches war die Situation der diversen alternativen Wohngruppen
mit den entsprechend exotischen Namen wie Stadttauben, Verein
Alternative, Stadtnomaden etc. Fazit des runden Tisches war offenbar,
dass alle daran beteiligten Partei-en der Meinung sind, dass für
diese
alternativen Wohnformen eine langfristige Lösung gefun-den werden
muss.
Gemäss Regierungsstatthalterin Mader solle nun geklärt
werden, wie eine
solche Lösung aussehen könnte. Andere Gemeinden hätten
Lösungen etwa in
Form von Campingzonen oder Reglementen gefunden.
Dieser Meinungsumschwung um 180¡ kurz vor den Gemeindewahlen
erstaunt,
zumal die glei-chen Vertreter vor den Sommerferien betonten, dass es
nicht Aufgabe der öffentlichen Hand sei, einen Standort für
alternative
Lebensformen zu finden!
Aufgrund dieser Ausgangslage ersuchen wir den Gemeinderat, folgende
Fragen zu beantwor-ten:
1. Wer hat diesen runden Tisch initiiert? Was war der Zweck dieses
runden Tischs? Was wurde im Einzelnen besprochen? Wurden den Vertretern
der alternativen Wohngruppen seitens der Stadt Bern irgendwelche
Zusicherungen abgegeben? Wenn ja, welche?
2. Wer (Name, Funktion) nahm von Seiten der Stadtverwaltung bzw. der
ausgelagerten Be-triebe an diesem runden Tisch teil?
3. Wie ist dieser Meinungsumschwung des/der Vertreter der Stadt Bern zu
erklären? Ist die-ses Geschäft vorher im Gemeinderat
behandelt worden?
Hat der Gemeinderat diesem Meinungsumschwung zugestimmt?
4. Welche anderen Gemeinden haben Lösungen in der Form von
Campingzonen getroffen?
5. Welche einmaligen bzw. wiederkehrenden finanziellen Folgen
hätte eine solche Camping-zone für die Stadt Bern?
6. Ist der Gemeinderat auch der Meinung, dass die Errichtung einer
Campingzone dem Volk-sentscheid von anno 1996 "Schaffung einer
Hüttendorf-Zone" widerspricht? Falls nein, warum nicht?
Bern, 23. Oktober 2008
Interpellation Fraktion FDP (Dolores Dana, FDP/Christoph Zimmerli,
FDP): Bernhard Eicher, Reto Nause, Ueli Haudenschild, Mario Imhof,
Philippe Müller, Thomas Balmer, Jacqueline Gafner Wasem, Pascal
Rub,
Yves Seydoux, Dannie Jost
Antwort des Gemeinderats
Zu Frage 1:
Personengruppen, welche in Wagen leben, haben sich im letzten
Frühjahr
zu einem Politikum entwickelt. Etliche städtische, kantonale
Amtsstellen sowie die Grundeigentümerinnen und
Grundeigentümer waren
mit der Behandlung von Beschwerden, Verfassen von Anzeigen so-wie die
Organisation von Räumungen beschäftigt, ohne dass das
Vorgehen mittel-
und lang-fristig erfolgreich war. Dies ist darauf
zurückzuführen, dass
die anwendbaren Gesetze lang-wierig in der Umsetzung sind, bzw.
aufgrund der Beweislastverteilung kaum Bussen aus-gesprochen werden
können. Um die Situation in den Griff zu bekommen und Ressourcen
zu
schonen, hat der Stadtpräsident zu einem ersten Runden Tisch
eingeladen. Am 5. Juni 2008 hat dieser erste Runde Tisch zum Thema
Stadtnomaden, Stadttauben et al. stattgefunden. Auf Wunsch der
Teilnehmerinnen und Teilnehmer wurde zu einem zweiten und einem dritten
Runden Tisch eingeladen.
An diesen Sitzungen wurden insbesondere folgende Themen besprochen:
− Darlegung der Problematik aus Sicht der betroffenen Organisationen
und Amtsstellen
− Problemlösungsansätze: kurzfristig und langfristig
− Darlegung der rechtlichen Problematik - Möglichkeiten einer
Legalisierung - Möglichkeiten der Repression
− Erfahrungsberichte
− Bedürfnisse der Stadttauben und der Stadtnomaden
− Zuständigkeiten
Den alternativen Wohngruppen wurde nach dem 2. Runden Tisch durch die
Regierungsstatt-halterin mitgeteilt, dass die Teilnehmer des Runden
Tischs Übergangslösungen mit Zwischen-nutzungsverträgen
suchen werden
und eine Legalisierung geprüft werde.
Zu Frage 2:
Am Runden Tisch haben folgende Personen teilgenommen:
Burgergemeinde Bern, vertreten durch
- Franz von Graffenried, Burgergemeindepräsident
- Franz Weibel, Forstmeister
Hauseigentümerverband Bern und Umgebung (HEV), vertreten durch
- Lukas Manuel Herren, Sekretär des HEV
Kantonales Amt für Grundstücke und Gebäude (AGG),
vertreten durch
- Brigitte Graf, Leiterin Facilitymanagement
Polizeikommando des Kantons Bern, vertreten durch
- Manuel Willi, Leiter der Regionalpolizei Bern bzw. Vertretung
Regierungsstatthalteramt, vertreten durch
- Regula Mader, Regierungsstatthalterin
Energie Wasser Bern (ewb), vertreten durch
- Jürg W. Tschofen, Leiter Finanzen und Controlling
Stadtbauten, vertreten durch
- René Tschanz, Leiter Immobilienmanagement
Präsidialdirektion, vertreten durch
- Alexander Tschäppät, Stadtpräsident
- Peter Tschanz, Generalsekretär
- Chales Roggo, Bauinspektor
- Martin Wyss, Leiter Baukontrolle
- Jürg Krähenbühl, Planerlassverfahren Stadtplanungsamt
- Annette Hodel, Juristin Generalsekretariat
Direktion für Sicherheit, Umwelt und Energie, vertreten durch
- Stephan Hügli bzw. Reto Nause, Direktor und Gemeinderat
- Martin Albrecht, Generalsekretär
Direktion für Bildung, Soziales und Sport, vertreten durch
- Sven Baumann, Generalsekretär
Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün, vertreten durch
- Stefan Schwarz, Generalsekretär
Direktion für Finanzen, Personal und Informatik, vertreten durch
- Roland Meyer, Generalsekretär
- Renate Ledermann, Leiterin Immobilienverwaltung
Zu Frage 3:
Der Gemeinderat wurde über das Zustandekommen des Runden Tischs
informiert, hat das Geschäft materiell jedoch nie behandelt. Die
Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Runden Tischs haben die
Möglichkeiten der Repression geprüft und sind zum Schluss
gekommen,
dass die zur Verfügung stehenden Tatbestände nicht angewendet
werden
können, weil die Voraussetzung nicht gegeben sind bzw. zwar
anwendbar
sind aber aufgrund der Verfahrens-dauer praktisch wirkungslos sind.
Zusammenfassend musste festgestellt werden, dass ein repressives
Vorgehen mit den vorhandenen gesetzlichen Grundlagen wenig effektiv
ist, der zeitlich wie finanzielle Aufwand dagegen enorm gross ist. Aus
diesem Grund wurde nach ei-nem alternativen Vorgehen gesucht. Somit
wurde vereinbart, dass die zuständigen Amtsstel-len sowohl
Vorschläge
für die Legalisierung wie auch für eine effizientere
Repression
ausar-beiten sollen. Allfällige Massnahmen werden anschliessend
dem
Gemeinderat durch die zu-ständige Direktion zum Beschluss
vorgelegt.
Zu Frage 4:
Muri und Thun verfügen über ein Ortspolizeireglement, in
welchem das
Campieren ausdrück-lich geregelt wird. Eine Regelung
bezüglich des
Campierens in einem Reglement würde den Vollzug bei illegalem
Campieren
erleichtern. Damit müsste nicht auf andere
Nebenstraftatbe-stände
zurückgegriffen werden, welche oft kaum zu beweisen sind. Damit
lässt
sich das Prob-lem aber auf Dauer nicht lösen, da diese Gruppen
nach
einer erfolgreichen Räumung auf ein anderes Grundstück
weiterziehen
werden. Die Schaffung einer Zone für Personengruppen, welche in
Wagen
leben, würde dagegen das Problem des ständigen Weiterziehens
mit der
Verursachung hoher Kosten langfristig lösen. Die Stadt St. Gallen
beispielsweise hat für eine ähnliche Gruppierung ein
entsprechendes
Grundstück gefunden und zur Verfügung gestellt.
Zu Frage 5:
Die finanziellen Auswirkungen durch die Schaffung einer entsprechenden
Zone können heute noch nicht abgeschätzt werden. Dies ist
unter anderem
abhängig davon, ob dafür ein Grund-stück gekauft werden
müsste und in
welchem Ausmass sich die Gruppen an den Kosten beteiligen würden.
Zu Frage 6:
Die Hüttendorfzone ist vor 13 Jahren verworfen worden. Eine
allfällige
Neuauflage würde frü-hestens in 2 Jahren vor das Volk kommen.
Der
Gemeinderat ist der Meinung, dass nach ei-nem gewissen Zeitablauf,
sicher aber nach 15 Jahren eine ähnliche Vorlage vorgelegt werden
kann,
ohne dass dies dem Volkswillen widerspricht.
Bern, 11. Februar 2009
Der Gemeinderat
- Die Diskussion wird nicht verlangt. -
Interpellantin Dolores Dana (FDP) für die FDP-Fraktion: Die
Antwort des
Gemeinderates ist bedenklich. Die Stadt Bern kapituliert vor
Querulanten, heissen sie nun Stadtnomaden, Stadt-tauben oder wie auch
immer. Für die bedeutet diese Antwort einen Triumph. Wenn man lang
genug händelt, gibt die Stadt auf. So geschehen bei Zaffaraya und
der
Reitschule, und heute wird alles mit Gewohnheitsrecht begründet.
Die
FDP ist mit der Antwort nicht zufrieden.
Beschluss
Die Interpellantin Fraktion FDP ist mit der Antwort nicht zufrieden.
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RABE-INFO 1.7.09
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Rabe-Info 1.Juli 2009
http://www.rabe.ch/pod/get.php?web=RaBe-Info-2009-07-01-52967.mp3
- waghalsiger Protest: Friedensaktivisten wollen die Seeblockade vor
Gaza durchbrechen
- Kampagne gegen Shell: der Ölmulti zerstört das Nigerdelta
Online-Petition Shell: http://www.amnesty.ch/
- Irakische Rhapsodie: Ein Autor beschreibt den Alltag unter Saddam
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BIG BROTHER VIDEO
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BZ 1.7.09
Überwachung
Auch Kanton braucht Bewilligung
Heute tritt nicht nur das Rauchverbot, sondern treten auch die neuen
Regeln zur Videoüberwachung in Kraft. Davon ist auch der Kanton
betroffen: Jede einzelne Kamera bei Kantonsgebäuden muss bewilligt
werden.
Ab heute dürfen die Gemeinden den öffentlichen Raum mit
Videokameras
überwachen. Das entsprechend revidierte Polizeigesetz und die
ergänzte
Videoverordnung sind in Kraft getreten. Wobei zwei umstrittene Punkte
der Videoverordnung - allenfalls in abgeänderter Form -
voraussichtlich
erst ab 1.Oktober gelten werden. Unabhängig davon wird mit den
neuen
Bestimmungen auch die Videoüberwachung zum Schutz
öffentlicher Gebäude
geregelt. Und das hat Folgen für den Kanton.
Ende letzter Woche hat Polizei- und Militärdirektor Hans-Jürg
Käser
(FDP) allen Direktionen und der Staatskanzlei in einem Brief
mitgeteilt, dass sämtliche Videoüberwachungsgeräte, die
bereits vor dem
1.Juli bei kantonalen Gebäuden angebracht waren, nachträglich
von der
Kantonspolizei bewilligt werden müssen. Dafür haben die
betroffenen
Ämter und Institutionen bis Ende September Zeit. "Es ist daher ein
möglichst rasches Handeln angezeigt", schreibt Käser. Der
Grosse Rat
hat eine entsprechende Übergangsbestimmung für bereits
betriebene
Videoüberwachungsgeräte zum Schutz öffentlicher
Gebäude ins Gesetz
aufgenommen.
Der Überblick fehlt
Den genauen Überblick darüber, wo überall und wie viele
Videokameras
bei kantonalen Gebäuden angebracht sind, hat offenbar niemand. Bei
der
Polizei- und Militärdirektion heisst es auf Anfrage, es liege nun
an
den einzelnen Direktionen, dies abzuklären.
Spätestens im Herbst jedoch sollte man darüber Bescheid
wissen. Denn
jede Verfügung zur Anordnung einer Videoüberwachung muss im
Amtsanzeiger veröffentlicht werden. Zudem muss am
Gebäudeeingang auf
die Überwachung hingewiesen werden.
Dominic Ramel
---
10vor10 29.6.09 (Ausflug zu Berns Videokameras rund ums Bundeshaus)
"Das Internet vergisst nie"
Soziale Netzwerke wie Facebook oder MySpace haben schnell wachsenden
Zulauf. Die Benutzer sind bereit, viele persönliche Daten von sich
im
weltweiten Netz zu veröffentlichen. Dabei vergessen sie oft die
Risiken, die damit verbunden sind. Der Eidgenössische
Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür warnt eindringlich vor den
lauernden Gefahren.
http://www.sf.tv/videoplayer/embed/9f2ca488-21ee-4a36-958d-d6a8a06e4f3a&live=false
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SECURITRANS
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Stadtratsdebatte 11.6.09
12 Postulat Fraktion GB/JA! (Lea Bill/Anne Wegmüller, JA!):
Bahnhofreglement und Securitrans: Kontrolle und Statistiken unabdingbar
Geschäftsnummer 08.000329 / 09/091 Reg. 23/-00
Per 1. Oktober 2008 ist das Bahnhofreglement in Kraft getreten.
Gemäss
Reglement kann der Gemeinderat die Firma Securitrans AG mit der
Kontrolle und Einhaltung der im Gesetz festge-legten Verbote
beauftragen. Es ist ein offenes Geheimnis, dass die Stadt Bern mit der
Secu-ritrans AG bereits einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen hat.
Die Securitrans AG ist faktisch ein privater Sicherheitsdienst, die
"Bahnpolizei" ist eines ihrer Segmente. Auch wenn die SBB noch eine
knappe Aktienmehrheit hat (51%), übt sie praktisch keine Kontrolle
über
die Tätigkeit der Firma aus: Weder das eidgenössische
Parlament noch
das UVEK verfügen über Dienststellen, die eine
regelmässige Aufsicht
und Kontrolle über die Securitrans wahr-nehmen oder Einfluss auf
sie
ausüben würden. Übergriffe und deren Folgen werden meist
nur näher
angeschaut, wenn sie über die Medien oder durch Strafanzeigen der
Betroffenen be-kannt geworden sind.
Aufgrund des Vertrages zwischen der Stadt Bern und der Securitrans AG
bezahlt die Stadt für die Kontrolle des städtischen Teils des
Bahnhofs
offenbar Fr. 200 000 pro Jahr. Mit seinen vielen unbestimmten
Rechtsbegriffen gibt das Bahnhofreglement dieser "Bahnpolizei" einen
weiten Ermessensspielraum darüber zu entscheiden, was
"ungebührliches
Verhalten" ist oder in welchen Fällen das "Füttern von
Tieren" zu
ahnden wäre.
Es stellt sich damit die Frage, wie die Stadt Bern die Tätigkeit
der
Securitrans-Angestellten kontrollieren will und insbesondere
- wie sie garantieren will, dass die Grundrechte der von ihrem Handeln
Betroffenen respek-tiert werden, und
- dass sich die Securitrans-Angestellten, die bereits vor dem 1.
Oktober immer wieder beim Patrouillieren durch die Neuengasse
beobachtet werden konnten, strikt an die im Regle-ment bezeichneten
Kontrollperimeter halten.
Wir fordern daher den Gemeinderat auf dafür zu sorgen, dass
1. zuhanden des Stadtrates und der Öffentlichkeit eine
anonymisierte
Statistik geführt wird über die von der Securitrans
angehaltenen und
anschliessend verzeigten Personen (nach Anzahl, Begründung und Ort
des
"Geschehens") bzw. über die Anzahl der tatsächlich
ge-büssten Personen
(Begründung, Höhe der Bussen)
2. der Gemeinderat sich eine minimale Kontrolle und Einflussnahme
über
die Tätigkeit der Securitrans-Mitarbeitenden sichert (z.B. per
Vertrag), um einer möglichen Willkür zuvor-zukommen und den
Stadtrat
jährlich darüber in Kenntnis setzt, wie er die Kontrolle
wahr-genommen
hat.
Bern, 16. Oktober 2008
Postulat Fraktion GB/JA! (Lea Bill, Anne Wegmüller, JA!),
Stéphanie
Penher, Karin Gasser, Hasim Sancar, Luzius Theiler, Urs Frieden, Rolf
Zbinden
Antwort des Gemeinderats
Das Verhältnis zwischen der Stadt Bern und der Securitrans AG wird
im
Postulat nicht korrekt dargelegt. Aktuell besteht ein
Dienstleistungsvertrag zwischen der Stadt Bern und der Secu-ritas AG
und nicht mit der Securitrans AG. Mittels Vertragsnachtrag wurde die
Securitrans AG als Subakkordant zugelassen.
Auch die Feststellung der Postulantinnen und Postulanten, die SBB
übe
praktisch keine Kon-trolle über die Tätigkeit der Firma aus,
entspricht
nicht der Realität. So sind in allen Berei-chen, in denen die
Securitrans AG Dienstleistungen für Bereiche der SBB erbringt, die
zu-ständigen Stellen klar definiert. Auch die Berichterstattung
und die
Zusammenarbeit sind ganz klar geregelt. Durch die Zusammensetzung des
Verwaltungsrats ist die Einflussnahme bis auf höchste Stufe
jederzeit
gewährleistet. Via die SBB bestehen auch Kontakte mit dem
Bun-desamt
für Verkehr (BAV) und dem Departement für Umwelt, Verkehr,
Energie und
Kommuni-kation (UVEK). Die zuständigen Personen kennen die
Organisation
und Zuständigkeiten in-nerhalb der Securitrans AG und wissen
stets, an
wen sie gelangen können oder müssen.
Die Aussage der Postulantinnen und Postulanten, Übergriffe und
deren
Folgen würden meist nur näher angeschaut, wenn sie über
die Medien oder
durch Strafanzeige der Betroffenen bekannt geworden seien, entspricht
in keiner Weise den tatsächlichen Gegebenheiten. Seit dem Jahr
2001 ist
es ein einziges Mal zu einem groben Fehlverhalten von Mitarbeitenden
der Securitrans AG gekommen. Konsequenz war eine fristlose Entlassung
und die Überarbeitung der Ausbildungsgrundsätze sowie des
Kontrollsystems. Jedoch kann es vorkommen, dass im Umgang mit Menschen
einzelne Fehler unterlaufen. Solche Fälle werden ausnahmslos
ver-folgt,
sobald die entsprechenden Informationen vorliegen. Fehlverhalten werden
am häufigs-ten während sogenannten internen Kontrollen (z.B.
unangekündigte Patrouillenbegleitungen) festgestellt.
Strafanzeigen
gegen Mitarbeitende oder die Securitrans AG sind jedoch äusserst
selten
und führen in den allermeisten Fällen dazu, dass die
Intervention als
korrekt und ver-hältnismässig beurteilt wird. Durch
entsprechende
Ausbildung und Führung der Mitarbeiten-den wird
gewährleistet, dass die
Grundrechte eingehalten werden.
Die Postulantinnen und Postulanten schreiben, es stelle sich die Frage,
wie die Stadt Bern die Tätigkeit der Securitrans-Angestellten
kontrollieren wolle, insbesondere, ob sich die
Secu-ritrans-Angestellten, welche bereits vor dem 1. Oktober immer
wieder beim Patrouillieren durch die Neuengasse beobachtet werden
konnten, strikte an die im Reglement bezeichneten Kontrollperimeter
halten würden. Laut Bestätigung der Securitrans AG verlassen
die
Pa-trouillen den definierten Auftragsperimeter einzig in Fällen
unmittelbarer Nothilfe.
Die Mitarbeitenden der Securitrans AG gehen in erster Linie
präventiv
vor, indem sie versu-chen, das Gespräch zu suchen und zu
schlichten.
Erfahrungsgemäss können auf diese Weise viele Probleme
bereits im
Vorfeld gelöst werden. Bei grösseren Problemen wird die
Kantons-polizei
mit einbezogen und auch die Direktion für Sicherheit, Umwelt und
Energie (Polizei-inspektorat) sofort informiert. Jegliche Handlungen
ausserhalb der üblichen Tätigkeiten wer-den von den
Patrouillen
fortlaufend der Sicherheitszentrale gemeldet. Die Direktion für
Si-cherheit, Umwelt und Energie (Polizeiinspektorat) wird
regelmässig
mit Journals der Secu-ritrans AG bedient, so dass sie über
Vorfälle und
Ereignisse jeweils im Bilde ist. Bei grösse-ren Vorfällen,
wird von den
im Einsatz stehenden Mitarbeitenden der Securitrans AG ein Rap-port
verfasst. Zudem finden regelmässig Sitzungen zwischen der
Kantonspolizei, der Direk-tion für Sicherheit, Umwelt und Energie
(Polizeiinspektorat) und Vertretenden der Securitrans AG statt, so dass
der Informationsaustausch und auch die Kontrolle sowie die
Einflussnahme gewährleistet sind.
Zu Punkt 1:
Die Stadt Bern hat mit der Securitrans AG vertraglich vereinbart, dass
die Mitarbeitenden der Securitrans AG Verstösse gegen das
Reglement vom
1. Juni 2008 betreffend die Benützung des städtischen Teils
des
Bahnhofs Bern (Bahnhofreglement; BHR; SSSB 732.21) melden. Um das
Polizeimonopol zu wahren, erfolgen die Anzeigen durch die Orts- und
Gewerbepolizei und die Kantonspolizei. Das Reglement wird primär
durch
die Orts- und Gewerbepolizei und die Kantonspolizei vollzogen. Die
Securitrans AG leistet mit ihrer Präsenz Unterstützung. Die
Anzahl
angehaltener Personen ist im Journal der Securitrans AG ersichtlich.
Somit verfügt die Stadt Bern über die notwendigen
Informationen. Der
Gemeinderat ist der Meinung, dass somit genügend Transparenz
herrscht
und erachtet eine anonymisierte Statistik als nicht notwendig. Das
Bahnhofreglement konnte bis anhin durch Präsenz und Verwarnungen
umgesetzt wer-den. Bis zum heutigen Zeitpunkt bedurfte es keiner
Anzeige. Im Wiederholungsfall würde An-zeige erstattet.
Zu Punkt 2:
Die Stadt Bern hat mit dem Pflichtenheft, welches Vertragsbestandteil
ist, bereits heute einen grossen Einfluss und gibt somit vor, was
kontrolliert werden soll. Auch die Rechte und Pflich-ten der
Securitrans AG sind im Pflichtenheft definiert. Dem Gemeinderat sind
keine Fälle von Willkür bekannt. Der Gemeinderat vertraut auf
die
vorhandenen Kontrollmittel und sieht kei-nen Grund, am System etwas zu
ändern. Die Direktion für Sicherheit, Umwelt und Energie
steht bei
Fragen in diesem Zusammenhang zur Verfügung.
Folgen für das Personal und die Finanzen
Keine.
Antrag
1. Der Gemeinderat beantragt dem Stadtrat, das Postulat erheblich zu
erklären.
2. Die Stellungnahme gilt gleichzeitig als Prüfungsbericht.
Bern, 1. April 2009
Der Gemeinderat
Lea Bill (GB) für die Postulanten: Die Antwort des Gemeinderats
beziehungsweise der vorliegen-de Prüfungsbericht ist nicht
befriedigend. Wenn der Gemeinderat alle Informationen der Secu-ritrans
bekommt, wäre es mehr als einfach, diese Informationen zum
Beispiel in
Form von Statis-tiken auch zu veröffentlichen. Das ist insofern
wichtig, als dass das Stimmvolk der Stadt Bern ein Anrecht darauf hat,
regelmässig zu erfahren, welche Konsequenzen das neue
Bahnhofsregle-ment hat. Diese Statistik könnte problemlos in den
Jahresbericht integriert werden. Es kann doch nicht von Transparenz
gesprochen werden, wenn nur der Gemeinderat beziehungsweise die Polizei
über diese Informationen verfügen. Das widerspricht nicht nur
unserem
Demokratiever-ständnis, sondern auch dem
Öffentlichkeitsprinzip, das im
Kanton Bern in der Verfassung festge-legt ist. Aus der Sicht der
GB/JA!-Fraktion sollte auch das Pflichtenheft, das unter Punkt 2
er-wähnt wird, öffentlich gemacht werden. Wenn alles so
reibungslos und
korrekt läuft, gibt es für den Gemeinderat keinen Grund diese
Informationen geheim zu halten. Erst im April 2009 wurde wieder eine
Person im Bahnhof beim Unterschriftensammeln weg gewiesen, mit der
Begründung, das sei verboten. Wir alle wissen, dass es im
städtischen
Teil des Bahnhofs erlaubt ist. Die GB/JA!-Fraktion kann die Antwort des
Gemeinderats nicht als Prüfungsbericht akzeptieren. Wir verlangen
einen
neuen Bericht, in welchem der Gemeinderat zeigt, wie, wann und wo er
die sta-tistischen Zahlen ausweisen kann. Schliesslich bezahlt die
Stadt Bern 200 000 Franken pro Jahr an die Securitrans. Aus diesem
Grund hat das Stadtberner Stimmvolk auch das Anrecht zu wis-sen, was
die Securitrans genau macht.
Beschluss
1. Der Stadtrat erklärt das Postulat erheblich.
2. Die Stellungnahme des Gemeinderats gilt gleichzeitig als
Prüfungsbericht (33 Ja, 26 Nein).
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PRIVAT-PATROUILLEN
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BZ 1.7.09
Rüdtligen-A'flüh
Broncos auf Patrouille
"Zur Verhinderung von Vandalismus und Nachtruhestörungen"
patrouillieren im Sommer Mitarbeiter der Bronco Security in
Rüdtligen-Alchenflüh, teilt der Gemeinderat mit. Die
Security-Leute
dürften die Personalien von Leuten aufnehmen. Laut
Gemeindeschreiber
Urs Lüthi beschäftigt die Gemeinde den Sicherheitsdienst seit
einigen
Jahren. Die Kosten belaufen sich auf rund 10000 Franken pro Jahr.
pd/jho
---
St. Galler Tagblatt 1.7.09
Die Sicherheit hat Vorrang
Der Gemeinderat hat ein Reglement über Ruhe, Ordnung und
Sicherheit
verabschiedet. Es soll vor allem den Jugendlichen Grenzen setzen.
Videoüberwachung und mehr Kompetenzen für Securitas sind die
Kernpunkte.
Lea Müller
Goldach. "Ich habe mich lange dagegen gewehrt, aber die Sicherheit der
Allgemeinheit steht über der Freiheit des einzelnen", sagt
Goldachs
Gemeindepräsident Thomas Würth zu der Möglichkeit, im
Dorf Videokameras
zu installieren. Noch werden die Goldacherinnen und Goldacher an
öffentlichen Plätzen nicht überwacht. Mit dem neuen
"Reglement über
Ruhe, Ordnung und Sicherheit" will sich der Gemeinderat aber die
rechtliche Grundlage dafür schaffen.
Jugendliche sind Hauptgrund
Wie verschiedene Gemeinden im Kanton St. Gallen will Goldach ein neues
Reglement erlassen. Es sei ein "Bündel von Massnahmen",
erklärt Thomas
Würth. Zum Teil habe man Bestimmungen vom alten Reglement - wie
das
Parkieren auf öffentlichem Grund - eins zu eins übernommen.
Andere
Punkte sind allerdings neu dazugekommen. Sie beziehen sich meist auf
Jugendliche, denn diese sind laut Thomas Würth der Hauptgrund,
warum
ein verschärftes Reglement überhaupt erst nötig sei.
Abfall liege
herum, Objekte würden beschädigt, Lärm belästige
Mitmenschen. Dem
möchte die Gemeinde nun einen Riegel vorschieben.
Bussen bei Littering
So sieht das Reglement mehr Kompetenzen für den von der Gemeinde
beauftragten Sicherheitsdienst vor. Neu dürften Securitas
Personalien
aufnehmen und Personen, die sich nicht an die Regeln halten, von
öffentlichem Grund verweisen. "Wir haben mit den Securitas gute
Erfahrungen gemacht", sagt Thomas Würth. "Allerdings haben die
Jugendlichen schnell gemerkt, dass es keine Folgen für sie hat,
wenn
die Namen nicht festgehalten werden." Ausserdem sollen die Securitas
eine erweiterte Ermächtigung zum Ausstellen von Bussen erhalten.
Gerade
bei Littering sei dies sinnvoll, sagt der Gemeindepräsident.
"Allerdings ist es nicht das erste Ziel, Jagd nach Zigarettenstummeln
zu machen." Auch wolle die Gemeinde lieber keine "selbsternannten
Sicherheitsleute" aus der Bevölkerung im Einsatz.
Kinder nach Hause bringen
Neu dürften Securitas nicht nur Namen erfassen und Bussen
erteilen:
Laut Reglement könnten "Organe der Gemeinde Jugendliche auf
öffentlichen Plätzen aufgreifen und den
Erziehungsberechtigten
übergeben". Dabei handle es sich nur um Situationen, in der jemand
einen "Seich" anstelle, betont Thomas Würth. "Die meisten
Jugendlichen
sind nicht betroffen. Es handelt sich um eine kleine Gruppe und immer
wieder um die gleichen Personen." Mit berechtigten Organen der Gemeinde
seien Securitas oder allenfalls das Reinigungspersonal gemeint. Was
aber, wenn sich die Jugendlichen sträuben und sich nicht nach
Hause
bringen lassen? "Wir verfügen nicht über Polizeigewalt. Aber
es ist
wichtig, dass auf jede Intervention eine Reaktion folgt." Deshalb
würden in jedem Falle weitere Schritte eingeleitet. Die Eltern,
die
Schulen oder die Arbeitgeber der Jugendlichen werden dann informiert.
Auch schulpflichtige Kinder, die sich "nach 23 Uhr ohne Begleitung
einer erziehungsberechtigten Person auf öffentlichen Strassen und
Plätzen aufhalten", sollen laut Reglement "nach Hause gebracht
werden
dürfen", wenn die Situation es erfordere. Thomas Würth
räumt ein: "Das
wird kaum je der Fall sein."
Schliesslich sieht das Reglement vor, den öffentlichen Raum mit
Videokameras zu überwachen. Mögliche Standorte wären
laut Thomas Würth
der Bahnhof oder der Park beim Seniorenzentrum La Vita - an
Plätzen, wo
sich viele Jugendliche aufhalten. Noch hat der Gemeinderat allerdings
nicht entschieden, ob und wo Kameras installiert werden.
Gesunder Menschenverstand
Das neue Reglement solle ausserdem nicht strikte, sondern nach gesundem
Menschenverstand befolgt werden, betont der Gemeindepräsident. Es
sei
ein weiterer Schritt in Richtung Vernetzung zwischen Gemeinde,
Sicherheitsdienst und der Polizei.
Das Reglement ist unter www.gold ach.ch
abrufbar. Die Frist für die
Vernehmlassung läuft noch bis zum 31. August. Es kann
frühstens im
Januar 2010 in Kraft treten.
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Spucken noch erlaubt
Littering ist ein Straftatbestand, der neu Aufnahme in die kantonale
Gesetzgebung gefunden hat. Als Verunreinigungen gelten in Goldach unter
anderem das Liegenlassen von Abfällen, das Urinieren, das
Erbrechen
nach übermässigem Alkoholkonsum oder das Wegwerfen von
Kaugummis und
Zigarettenstummeln. Das Spucken, wie es beispielsweise in Gossau
bestraft wird, verbietet das neue Reglement nicht. (lem)
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ARTAMIS GENF
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Zürichsee-Zeitung 1.7.09
Genf Aus dem Genfer Artamis wird das "Carré Vert" - für die
Alternativkultur bleibt wenig Platz
Kulturhochburg wird Ökoquartier
Durch Artamis war Genf als Hochburg unabhängigen Kulturschaffens
über
die Grenzen hinaus bekannt. Jetzt soll auf dem Areal ein
Ökoquartier
entstehen. Der Raum für Alternativkultur wird knapper.
Denise Lachat, Genf
160 Jahre industrieller Tätigkeit haben ihre Spuren hinterlassen.
Der
Boden, auf dem früher das Genfer Gaswerk stand, ist mit Zyanid und
Kohlenwasserstoff belastet: Für die Gasproduktion wurde Kohle
verwendet. Stadt und Kanton Genf haben die Sanierung des Areals unweit
der Rhone beschlossen und wollen "die Fehler der Vergangenheit" mit
einem nachhaltigen Projekt ausmerzen. 2013 soll auf dem gut drei
Hektaren grossen Terrain an zentraler Lage ein Ökoquartier mit 300
Wohnungen sowie KMU, Laden-, Gewerbe- und Vereinslokalen entstehen. Die
Bodensanierung ist im Gange, jetzt läuft ein internationaler
Architekturwettbewerb.
Doch während sich Genfs grüner Umweltdirektor Robert Cramer
über das
"beispielhafte" Projekt auf dem "Carré Vert" (grünes
Viertel) freut,
seufzen viele Genfer Kulturschaffende. Bis vor wenigen Monaten hiess
das Areal nämlich noch Artamis und war ein einzigartiges Zentrum
der
Alternativkultur. Rund 350 Künstler hatten dort ihre Ateliers,
Tanz-
und Theaterstudios, es gab insgesamt 9000 Quadratmeter an
Bühnenraum.
Rolex-Stiftung hilft
Die leerstehenden Industriegebäude wurden 1996 besetzt und
später für
einen bescheidenen Betrag gemietet. Es war die Zeit höchster
Wohnungsnot und ungebremster Immobilienspekulation. "Für viele,
die
sich vorher nie ein eigenes Atelier leisten konnten, war Artamis eine
einmalige Gelegenheit", sagt Séverin Guelpa. Der 35-jährige
Bildhauer
gehört zu jenen 160 Ex-Artamis-Besetzern, die einen neuen Platz
gefunden haben. Die Stadt vermietet den Künstlern ein Haus, ein
zweites
wird von der Rolex-Stiftung Wilsdorf und dem Kanton getragen. Dass die
alternative Szene ausgerechnet von einer Luxusmarke subventioniert
wird, liegt etlichen Künstlern auf dem Magen. Entgehen lassen sie
sich
die Chance aber nicht. Wo sonst auf dem teuren Genfer Pflaster
wäre der
Quadratmeter für 50 Franken pro Jahr zu mieten?
Im Gebäude der Rolex-Stiftung treffen wir auf den Fotografen
Christian
Lutz sowie auf Véronique Maréchal und Simone Toendury von
Tutu-Production. Sie sind froh, wieder einen Platz zum Arbeiten zu
haben. "Schön, dass in Genf der politische Wille dazu vorhanden
ist",
sagt Toendury, und Maréchal ergänzt, der zuständige
Regierungsrat, Mark
Muller, habe gestaunt: So viele bekannte Namen hatte er wohl nicht
erwartet. Roderic Mounir, Kulturredaktor bei der unabhängigen
Tageszeitung "Le Courrier", bestätigt dies: "Die grossen
Häuser
profitieren heute auch vom Künstlernachwuchs, den Artamis
hervorgebracht hat."
Kleinkunst in Nöten
Künstlerpersönlichkeiten wie Pipilotti Rist oder die Young
Gods sind in
Artamis bekannt geworden, das Kulturareal ermöglichte eine
einzigartige
Mischung, vom Handwerker über den Kinobetreiber bis zum
afrikanischen
Perkussionisten. Durch die Zersplitterung des kulturellen Angebots
fehlt in Genf jetzt exakt dieses befruchtende Nebeneinander, und es
fehlt zudem an ausreichendem Bühnenraum für Tanz und Theater.
"Marginales wird aus dem Stadtzentrum verdrängt, für
Kleinkunst ist
immer weniger Platz", stellt Mounir fest. Die Künstler, die sich
auf
dem ehemaligen Artamis-Areal Raum für die Kunst erhofft hatten,
werden
im Ungewissen gelassen. Beim grössten stadtplanerischen Projekt,
"La
Praille", ist nur von Büros und Wohnungen die Rede. "Ich weiss
nicht,
wo Jungkünstler heute hinsollen", seufzt Bildhauer Guelpa. Denn
seit
der freisinnige Staatsanwalt Daniel Zappelli rabiat jede Hausbesetzung
räumen lässt, werden Alternativen für die
Alternativkultur auch im
einst dafür berühmten Genf zur Rarität.
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GASSENKÜCHE LANGENTHAL
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BZ 1.7.09
Gassenküche zieht Bilanz
Die Gassenküche in Langenthal zieht nach einem halben Jahr Bilanz.
Nun gehen die Aktivisten in die Sommerpause.
Mit einem Buffet und einer Konzerteinlage feierte die "Aktion
Pflanzentopf" den Ausklang ihrer ersten Gassenküchensaison. Seit
Januar
hat das Kollektiv aus dem Umfeld des autonomen Kulturzentrums Lakuz in
der Marktgasse an 23 Montagabenden Essen verteilt. Vegane Kost,
versteht sich, geht die Idee der "Volksküche" doch auf Aktivisten
der
Tierbefreiungsaktion Bern zurück.
Obwohl nicht die erste Gassenküche in Langenthal, fand das Angebot
Anklang. Im Schnitt sind in der "Volksküche" pro Abend
fünfzehn bis
zwanzig Essen herausgegeben worden.
Vor allem Gassenleute haben das Angebot genutzt - und sind offenbar auf
den veganen Geschmack gekommen. "Die Leute nehmen wahr, dass wir vegan
kochen", erzählt eine Aktivistin.
Nach sechs Monaten macht die "Volksküche" nun erst einmal
Sommerpause.
Ob es im Herbst weitergeht, ist zwar noch offen, aber sehr
wahrscheinlich.
Kathrin Holzer
---
Pflanzenfresser (jeweils Donnerstags im LaKuZ)
Der PFLANZENFRESSER steht für leckeres, rein pflanzliches Essen.
Rein
pflanzlich heisst soviel wie vegan. Viele wollen die vegane Küche
via
Verzicht definieren. Dabei vergessen sie allerdings, dass die
wichtigste Zutat beim Kochen die Liebe ist! Genau damit aber werden bei
uns alle Speisen reichlich gewürzt. So ist es denn auch noch nie
einem
in den Sinn gekommen, dass beim Pflanzenfresser irgend etwas fehlen
könnte.
Hier gibt es eine praktische und lustvolle Möglichkeit
für Ominvoren,
ihre Vorurteile gegenüber der Pflanzenküche abzubauen - und
die Veganer
haben endlich einmal die Gelegenheit, sich auswärts kulinarisch
verwöhnen zu lassen.
KOMMT ALSO ALLE! GO VEGAN
http://www.myspace.com/pflanzenfresser
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HOMOPHOBIE
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20min.ch 30.6.09
Anti-Schwulen-Stimmung
Walliser Jung-SVP betreibt Hetze gegen Homosexuelle
von Désirée Pomper
Die Walliser Jung-SVP und ein katholischer Jugendverein verbreiten
Anti-Schwulen-Stimmung. SF-Moderator Patrick Rohr ist entsetzt.
"Als ich 13 war, erfasste mich eine schreckliche Krankheit: die
Homosexualität. Doch Gott befreite mich vom Dämon", schreibt
Etienne
auf der Homepage der "Déjeune qui prie". Die Walliser
Katholikenvereinigung brüstet sich mit Einträgen wie diesen,
Homosexuelle erfolgreich zu bekehren.
Auch Grégory Logean, Co-Präsident der Walliser Jung-SVP,
ist den
Schwulen und Lesben nicht gerade wohlgesinnt. In einem
Communiqué
geisselt er gleichgeschlechtliche Lebensweise als "abnormales
Verhalten". Und er warnt: "Eine Gesellschaft, die keine Nachkommen
produziert, wird durch ein anderes Volk ersetzt." SVP-Nationalrat Oskar
Freysinger - ebenfalls Walliser - unterstützt seinen
Schützling: "Wir
werden von den geburtenstarken islamischen Ländern in die Enge
getrieben". Um diesen Prozess aufzuhalten, fordert Logean,
"Homosexualität an den Schulen nicht länger zu banalisieren".
Der Kommunikationsberater und geoutete Walliser Homosexuelle Patrick
Rohr ist entsetzt: "Ich kann kaum glauben, dass ein Nationalrat und
Lehrer wie Freysinger in einem Land, das von Toleranz geprägt ist,
so
einen Bullshit unterstützt. Zum Glück sind diese Leute zu
unwichtig, um
sie ernst zu nehmen." Andererseits sei es bekannt, dass es im
Unterwallis extreme rechtskatholische Tendenzen gebe, so Rohr. Auch die
Schwulenorganisation Pink Cross ist empört. Doch fehlt ihnen die
Grundlage rechtlich gegen die Walliser SVP vorzugehen. Auch vom
Parteipräsidenten Toni Brunner haben sie keine Konsequenzen zu
befürchten: Brunner wollte sich zu ihren Aussagen nicht
äussern.
---
Déjeune qui prie
http://www.djp.ch
Libérés des déviances!
http://www.djp.ch/daniel-ange-amour/node26.html
---
udc-valais.ch 3.6.09
http://www.udc-valais.ch/?p=960
Déviant…
L'homosexualité est un comportement déviant. Que m'a valu
cette phrase!
Je suis donc homophobe, immature, nazi. Pour me corriger, on me promet
procès et autres traitements que la décence m'interdit de
nommer ici.
Et pourtant, il me semble que le terme de "déviant", (qui
s'écarte de
la norme), est tout à fait adapté à mon propos. Il
n'est pas insultant,
il signifie simplement que l'homosexualité n'est pas la norme.
Et
j'estime qu'elle ne doit pas le devenir. Au nom de la loi naturelle. A
ce sujet, un illustre Valaisan de Genève, en me traitant
amicalement de
nazi, me faisait la leçon en m'expliquant que la loi naturelle
n'existe
pas: la seule loi qui existe, c'est l'arbitraire des conventions. Par
ailleurs, poursuivait-il, on s'en fout de la loi.
Non, la loi naturelle existe. Elle est inscrite dans la nature. Elle
stipule notamment que deux mâles (ou femelles) qui copulent
restent
stériles. Elle affirme aussi qu'une société qui
n'a plus de descendance
est remplacée par une autre. Si l'Europe s'obstine à
promouvoir tous
les comportements stériles, sa société sera
remplacée. Et c'est déjà en
marche.
Désolé, je vais persister dans mon extrémisme: les
moutons sont plus
utiles à l'homme que les loups, les clochers sont plus à
même de
garantir une société démocratique que les
minarets, et les couples
hétérosexuels stables sont plus adaptés à
l'éducation des enfants que
les couples homos. Et le terme de "déviant" est infiniment moins
insultant que ce qui se dit ou s'écrit au sujet de l'UDC. Pour
terminer, je suis catholique. Pas pour m'excuser aussitôt en
vomissant
sur le Pape ou sur l'Eglise. Non, car c'est en suivant le message
d'amour des Evangiles et en restant fidèles à nos
aïeux, loyaux
serviteurs de la Patrie, qu'on bâtira aujourd'hui un pays
où il fera
bon vivre.
Grégory Logean
Co-président des Jeunes UDC du Valais romand
Conseiller municipal d'Hérémen
--
udc-valais.ch
17.5.09
http://www.udc-valais.ch/?p=960
NON à la banalisation de l'homosexualité !
A l'occasion de la Journée mondiale du 17 mai en faveur de
l'homosexualité, les Jeunes UDC du Valais romand rappellent leur
attachement au droit naturel et chrétien et condamnent fermement
la
banalisation de ce comportement déviant.
En effet, la nature de l'homme est régie par des lois qu'une
conscience
droite découvre sans difficulté. Une d'elles montre que
la différence
des sexes a pour but principal la procréation. C'est notamment
par le
respect de cet ordre que les êtres humains trouvent leur
épanouissement.
Il est dès lors regrettable et scandaleux que des institutions
publiques, tout comme malheureusement la majorité de la classe
politique et l'Etat, se mettent à promouvoir un choix de vie qui
s'inscrit contre la famille, lieu de perpétuation de la
génération
humaine et donc de la survie d'une nation.
En conséquence, les Jeunes UDC du Valais romand condamnent
fermement la
reconnaissance de cette … vicieuse Journée mondiale. Cette
dernière ne
vise en effet qu'un seul but : la banalisation d'un comportement qui
s'inscrit contre la famille et également contre
l'équilibre psychique
et moral de la jeunesse.
Jeunes UDC du Valais romand
Grégory Logean, Président et Conseiller municipal
Noélie Bron, Secrétaire
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NEONAZIS
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bernerzeitung.ch
1.7.09
Das Hakenkreuz in der guten Stube
Der Bundesrat will die Rassismusstrafnorm verschärfen und so zum
Beispiel auch den Kühnengruss verbieten. Im Familien- und
Freundeskreis
bleiben solche Symbole jedoch erlaubt.
Wer rassistische Symbole wie Hakenkreuzfahnen, Nazi- Abzeichen,
rassistische Parolen oder den Hitlergruss benutzt, soll in Zukunft mit
einer Busse bestraft werden. Der Bundesrat hat eine Ergänzung des
Strafgesetzbuchs in die Vernehmlassung geschickt.
Die neue Strafnorm soll zum Schutz der Menschenwürde und des
öffentlichen Friedens beitragen, wie das Eidg. Justiz- und
Polizeidepartment (EJPD) am Mittwoch mitteilte.
Herstellung strafbar
Bestraft wird, wer öffentlich rassistische Symbole - insbesondere
aus
dem Nationalsozialismus - verwendet und verbreitet. Wer hingegen im
Familien- oder Freundeskreis solche Symbole braucht, macht sich nicht
strafbar. Strafbar ist ebenfalls die Herstellung solcher Symbole.
Unter Herstellung will das EJPD nicht nur die Produktion von Fahnen
oder Videos verstanden wissen. Herstellung sei auch, Kopien von
Vorlagen, Texten oder Bildern elektronisch zu speichern. Ebenfalls
unter die Strafnorm fallen das Lagern sowie die Ein-, Durch oder
Ausfuhr rassistischer Symbole.
Als Beispiele nennt das EJPD das Hakenkreuz, den Hitlergruss oder die
Doppelsigrune als Zeichen der SS, aber auch die Abwandlung solcher
Symbole wie der Kühnengruss, eine andere Form des Hitlergrusses.
Der
Bundesrat verzichtet jedoch auf eine Liste der strafbaren Symbole.
Nicht strafbar hingegen ist die Verwendung solcher Symbole, wenn sie
schutzwürdigen kulturellen oder wissenschaftlichen Zwecken dienen.
Auch die Kleidermarke "Lonsdale" - sie enthält das Kürzel
NSDA, eine
Anspielung auf die deutsche NSDAP - muss nicht um ihre Verkäufe
bangen.
Es verstehe sich von selbst, dass das Verwenden solcher Symbole
für
sich allein noch nicht rassistisch sei, schreibt das EJPD.
Seit 2000 Thema im Bundesrat
Der Bundesrat erachtet die Ausgestaltung der neuen Strafnorm als
Übertretung mit Bussenfolge als angemessen. Damit könne die
neue Norm
ihre präventive Wirkung entfalten. Zudem könnten die
Behörden
einschreiten, ohne dass die Betroffenen unverhältnismässig
angeprangert
würden. Ziel ist die Abkehr von der Szene.
Die Vorlage geht zurück auf eine Motion der Rechtskommission des
Nationalrats aus dem Jahr 2004. Damals beauftragte die Kommission den
Bundesrat, dem Parlament "möglichst schnell" eine Vorlage
über
Massnahmen zur Bekämpfung des Rassimus, des Hooliganismus und der
Gewaltpropaganda zu unterbreiten.
Die Vorlage sollte namentlich die öffentliche Verwendung von
Symbolen,
welche extremistische, zu Gewalt und Rassendiskriminierung aufrufende
Bewegungen verherrlichen, unter Strafe stellen. National- und
Ständerat
nahmen 2005 die Motion an.
Doch das Hin und Her bei der Rassismusstrafnorm hatte ihre Anfänge
schon in den 1990er Jahren und insbesondere an der Rütlifeier im
Jahr
2000, als Rechtsextreme eine Rede von Bundesrat Villiger störten.
Folge war ein von alt Bundesrätin Ruth Metzler in Auftrag
gegebener
Bericht der Arbeitsgruppe Rechtsextremismus und Beschlüsse des
Bundesrates, unter anderem die bestehende Gesetzgebung zu
überprüfen.
Ihr Nachfolger, Alt-Bundesrat Christoph Blocher, legte dem Vorhaben
viele Steine in den Weg. Er bezeichnete die Umsetzung des Motion der
Rechtskommission als alles andere als einfach und ordnete eine
Problemanalyse mit Lösungsmöglichkeiten an.
Folgenschwerer Besuch in der Türkei
2006 reiste Blocher in die Türkei, kritisierte dort die Anti-
Rassismusstrafnorm und ortete Revisionsbedarf. Die Vorschläge des
Bundesamtes für Justiz reichten von ihrer Abschwächung bis
hin zu einer
vollständigen Streichung der Strafnorm. Der Bundesrat jedoch
verweigerte sich diesem Anliegen.
Die Vernehmlassung dauert bis zum 31. Oktober. (sam/sda)
---
20min.ch 1.7.09
Anti-Rassismus
Hitlergruss bald ein Fall für den Richter
Wer rassistische Symbole wie Fahnen, Abzeichen, Parolen oder den
Hitlergruss benutzt, soll in Zukunft mit einer Busse bestraft werden.
So will es der Bundesrat, der eine Ergänzung des bestehenden
Anti-Rassismus-Gesetzes in die Vernehmlassung schickt.
Diese neue Strafnorm soll zum Schutz der Menschenwürde und des
öffentlichen Friedens beitragen, wie das Eidg. Justiz- und
Polizeidepartement (EJPD) am Mittwoch mitteilte. Bestraft wird, wer
öffentlich rassistische Symbole verwendet und verbreitet. Wer im
Familien- oder Freundeskreis solche Symbole braucht, macht sich demnach
nicht strafbar. Strafbar hingegen ist auch die Herstellung solcher
Symbole.
Unter Herstellung will das EJPD nicht nur die Produktion von Fahnen
oder Videos verstanden wissen. Unter Herstellung fällt auch das
elektronische Speichern von Vorlagen, Texten oder Bildern. Auch das
Lagern sowie die Ein-, Durch oder Ausfuhr rassistischer Symbole
fällt
unter die neue Strafnorm.
Als Beispiele nennt das EJPD das Hakenkreuz oder den Hitlergruss, aber
auch die Abwandlung solcher Symbole wie den Kühnengruss, eine
andere
Form des Hitlergrusses.
Der Bundesrat erachtet die Ausgestaltung der neuen Strafnorm mit
Bussenfolge als angemessen. Damit könne die neue Norm ihre
präventive
Wirkung entfalten. Zudem könnten die Strafbehörden
einschreiten, ohne
dass die Betroffenen unverhältnismässig angeprangert
würden. Ziel ist
die Abkehr von der Szene. Die Vorlage geht zurück auf eine Motion
der
Rechtskommission des Nationalrats.
Nicht strafbar hingegen ist die Verwendung solcher Symbole, wenn sie
schutzwürdigen kulturellen oder wissenschaftlichen Zwecken dienen.
(sda)
---
ejpd.admin.ch 1.7.09
http://www.ejpd.admin.ch/ejpd/de/home/dokumentation/mi/2009/2009-07-010.htm
Strafnorm gegen rassistische Symbole
Bundesrat schickt eine Ergänzung des Strafgesetzbuchs in die
Vernehmlassung
Medienmitteilungen, EJPD, 01.07.2009
Bern. Wer rassistische Symbole öffentlich verwendet oder
verbreitet,
soll in Zukunft mit einer Busse bestraft werden. Dies sieht eine
Ergänzung des Strafgesetzbuchs vor, die der Bundesrat am Mittwoch
bis
Ende Oktober in die Vernehmlassung geschickt hat. Die neue Strafnorm
soll zum Schutz der Menschenwürde und des öffentlichen
Friedens
beitragen.
Der Bundesrat erachtet die Ausgestaltung der neuen Strafnorm als
Übertretung, die mit Busse bedroht wird, als angemessen. Damit
kann die
Strafnorm ihre präventive Wirkung entfalten. Sie ermöglicht
zugleich
ein Einschreiten der Strafbehörden, das die Betroffenen nicht
unverhältnismässig anprangert, sondern vielmehr zu einer
Abkehr von der
Szene bewegen soll. Die Vorlage geht auf eine Motion der
Rechtskommission des Nationalrats (04.3224) zurück.
Als Symbole gelten nicht nur Fahnen oder Abzeichen, sondern auch
Parolen oder Grussformen, wie im erläuternden Bericht des Eidg.
Justiz-
und Polizeidepartements (EJPD) ausgeführt wird. Die neue Strafnorm
zielt hauptsächlich auf die namentlich erwähnten Symbole des
Nationalsozialismus, wie etwa das Hakenkreuz oder den Hitlergruss. Sie
erfasst aber auch Abwandlungen solcher Symbole. Damit wird z.B. auch
der bei rechtsextremen Auftritten als Ersatz für den Hitlergruss
verwendete Kühnengruss strafbar.
Gemäss der vorgeschlagenen Gesetzesänderung wird nur das
öffentliche
Verwenden oder Verbreiten rassistischer Symbole strafbar. Nach
bundesgerichtlicher Rechtsprechung gelten alle Äusserungen und
Verhaltensweisen als öffentlich, die nicht im Familien- und
Freundeskreis oder sonst in einem durch persönliche Beziehungen
oder
besonderes Vertrauen geprägten Umfeld erfolgen. Strafbar werden
ferner
die Herstellung, das Lagern sowie die Ein-, Durch- oder Ausfuhr zur
öffentlichen Verwendung oder Verbreitung von rassistischen
Symbolen.
Eine Herstellung liegt gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung
nicht
nur dann vor, wenn eine Fahne oder ein Video produziert werden, sondern
bereits wenn eine Vorlage kopiert oder Texte und Bilder elektronisch
gespeichert werden.
Nicht strafbar wird gemäss Vorlage die Verwendung oder Verbreitung
rassistischer Symbole, wenn sie schutzwürdigen kulturellen oder
wissenschaftlichen Zwecken dienen. Dies wäre etwa bei einer
Kriegsberichterstattung, bei der dokumentarischen Aufbewahrung von
Symbolen aus der Nazi-Zeit oder im Rahmen von Ausstiegshilfen aus der
Szene der Fall. Im Übrigen erfüllen auch Kriegsfilme, in
denen die
Schauspieler aus Authentizitätsgründen rassistische Symbole
tragen,
einen kulturellen Zweck.
Weitere Auskünfte
Bernardo Stadelmann, Bundesamt für Justiz, T +41 31 322 41 19,
E-Mail
Letzte Änderung: 01.07.2009
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement (EJPD
--
* Bericht (199 Kb, pdf)
http://www.ejpd.admin.ch/etc/medialib/data/kriminalitaet/gesetzgebung/rassistischesymbole.Par.0004.File.tmp/vn-ber-d.pdf
* Entwurf (17 Kb, pdf)
http://www.ejpd.admin.ch/etc/medialib/data/kriminalitaet/gesetzgebung/rassistischesymbole.Par.0001.File.tmp/entw-d.pdf
Weitere Infos
Dossier
Rassistische Symbole (BJ, 01.07.2009)
http://www.ejpd.admin.ch/ejpd/de/home/themen/kriminalitaet/ref_gesetzgebung/ref_rassistischesymbole.html
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RASSISMUS
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Landbote 1.7.09
Es mangelt an Beratungsstellen
Thomas Münzel
Erstmals in der Schweiz sind Rassismusvorfälle, die im Alltag
passierten, erfasst und ausgewertet worden. Der gestern
präsentierte
Bericht umfasst aber vorerst nur 87 Fälle, die von
Deutschschweizer
Stellen analysiert wurden.
Bern - Es gebe noch "viele weisse Flecken auf der Landkarte der
Rassismusbekämpfung in der Schweiz", hält Georg Kreis,
Präsident der
eidgenössischen Kommission gegen Rassismus (EKR), im Vorwort des
Berichts "Rassismusvorfälle in der Beratungspraxis 2008" fest.
Für
viele Betroffene sei es wohl sehr schwierig, zu einer kompetenten
Beratung zu kommen. Es mangle an Beratungsstellen. In diesem Bereich
erfülle die Schweiz die Erfordernisse des internationalen
Übereinkommens gegen Rassismus nicht und ebenso wenig komme sie
den
Empfehlungen des Uno-Überwachungskomitees sowie des Europarats
nach.
Oft verbale Diskriminierung
In dem Bericht werden erstmals regionenübergreifend
Rassimusberatungsfälle dargestellt, wobei Daten der EKR und
weiterer
vier Beratungsstellen aus der Deutschschweiz erfasst wurden. Ziel sei
es, nächstes Jahr auch das Tessin und die Romandie
miteinzubeziehen,
sagte Tarek Naguib von Humanrights.ch/MERS vor den Medien in Bern. Laut
EKR-Geschäftsführerin Doris Angst zeigte sich, dass
rassistische
Diskriminierung in allen Lebensbereichen und in unterschiedlichsten
Formen vorkomme. Von den Betroffenen beschuldigt worden seien
Verwaltungsstellen und Polizeibeamte, Private, Unternehmen,
rechtsextreme Gruppierungen sowie anonyme Personen im Internet.
Die rassistische Diskriminierung erfolgt den Untersuchungen zufolge oft
verbal, ist unter Umständen verbunden mit Gewalt, kann aber auch
durch
Ungleichbehandlungen oder die Verweigerung von Dienstleistungen
geschehen.
Am meisten von rassistischer Gewalt betroffen sind laut dem Bericht
Menschen anderer Hautfarbe. Junge Männer aus Balkanstaaten
würden zudem
häufig in der Freizeit und im Gastgewerbe benachteiligt. Annette
Lüthi
vom Beratungsbüro "gggfon" wies in diesem Zusammenhang darauf hin,
dass
Einlassverweigerungen in Ausgehlokalen weiterhin ein grosses Problem
seien. Aber auch Personen aus Ländern wie Deutschland,
Dänemark oder
Italien fühlen sich in der Schweiz aufgrund ihrer
Nationalität
diskriminiert - insbesondere im Umfeld von Arbeit und Schule.
Spitze des Eisberges
Ziel der Anstrengungen der EKR und ihrer Partner ist es denn auch, die
sichtbare Spitze des Eisberges grösser zu machen, wie Georg Kreis
sagte. Wichtig sei aber auch ein breiteres Angebot von
Beratungsstellen. So zeigte sich auch EKR-Geschäftsführerin
Angst
überzeugt: "Hätten wir mehr Beratungsstellen, kämen mehr
Fälle an die
Oberfläche."
--
Gehässigkeiten gegen Deutsche
Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) stellt seit
einiger
Zeit mit Besorgnis fest, dass im schweizerisch-deutschen
Verhältnis die
Gehässigkeiten zunehmen. Laut EKR nähren gewisse Printmedien
mit Titeln
wie "Die Deutschen kommen" oder "Wie viele Deutsche verträgt die
Schweiz?" sowie mit entsprechenden Karikaturen die Meinung, dass es in
der Schweiz eine "Deutschenfrage" gibt. In Leserbriefspalten und im
halböffentlichen Raum der elektronischen Plattformen würden
ungehemmt
stereotype Negativbilder des "hässlichen Deutschen" verbreitet,
meint
die EKR. Die in der Krise sich verschärfenden Verteilkämpfe
fördern
offenbar die Bereitschaft, in den Deutschen unerwünschte
Konkurrenten
zu sehen. Das bleibt, wie die EKR festgestellt hat, nicht ohne negative
Konsequenzen auf das Alltagsverhalten (am Arbeitsplatz, am Wohnort, in
Verkehrsmitteln). Kollektive Ablehnungen verletzen die hier lebenden
Menschen und belasten den gesellschaftlichen Frieden, sagt
EKR-Präsident Georg Kreis.
--
Rassismusvorfall: Wo erhalte ich Hilfe?
Folgende Beratungsstellen stellen Ressourcen für Opfer von
Rassismus zur Verfügung:
• Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR), Inselgasse 1,
3003
Bern, Tel. 031 324 12 93, E-Mail: ekr-cfr@gs-edi.admin.ch. Die
EKR hat
als einzige der im Menschenrechtsbereich tätigen
ausserparlamentarischen Kommissionen in ihrem Mandat auch einen
Beratungsauftrag für Private.
• Gemeinsam gegen Gewalt und Rassismus (gggfon), Postfach 324, 3000
Bern 22, Tel. 031 333 33 40, E-Mail: melde@gggfon.ch.
Das gggfon berät
Einzelpersonen wie auch Gruppen zu Gewalt und Rassismus.
• TikK, Kompetenzzentrum für interkulturelle Konflikte,
Strassburgstrasse 15, 8004 Zürich, 044 291 65 75/82, E-Mail:
info@tikk.ch. TikK
bietet betroffenen
Privat- und Fachpersonen
professionelle Beratung und leistet bei Bedarf unmittelbare Hilfe vor
Ort. • SOS Rassismus Deutschschweiz, Rosengartenstrasse 1, 8037
Zürich,
Tel. 043 366 98 16, E-Mail: info@sos-rassismus.ch.
Als eine
Informations- und Triagestelle erbringt der Verein Sozial- und
Rechtsberatung für Opfer rassistischer Diskriminierungen.
--
Rassismus im Alltag: Fälle aus dem letzten Jahr
Beispiel für eine diskriminierende verbale Äusserung:
Bei einer Personenkontrolle kommt es im vergangenen Jahr zu einem
Wortwechsel mit einem Polizeibeamten. Der Klient fühlt sich von
dem
Beamten unkorrekt behandelt und bittet diesen deshalb um dessen Namen.
Als Antwort sagt ihm der Beamte: "Du kannst nicht schreiben oder lesen,
Urwaldmenschen können nicht schreiben oder lesen."
Beispiel eines ideologischen Hintergrunds des Konflikts:
Trotz Verbot und Auflösung der Naziband "Landser" ist dieser bei
einem
Internetradio ein eigener Kanal gewidmet. Darauf werden Artikel und
Lieder von verschiedenen Bands mit rechtsextrem-ideologischem
Hintergrund verbreitet und angeboten.
Beispiel eines Vorfalls, bei dem die Nationalität eine Rolle
spielt:
Eine Schülerin deutscher Herkunft wird von der Lehrerin nach einem
Schweizer Brauch befragt. Sie kann die Frage nicht beantworten, ein
anderes Mädchen türkischer Herkunft schon. Die Lehrerin
hält der
Schülerin deutscher Herkunft danach vor, wenn sogar ein
Türkenmädchen
diese Frage beantworten könne, solle sie doch nach Deutschland
zurückgehen.
Beispiel aus dem Unterhaltungsgewerbe:
Zwei Frauen treffen sich vor einem Ausgehlokal mit Bekannten, unter
ihnen zwei dunkelhäutige Schweizer. Die beiden Frauen werden von
den
Türstehern aufgefordert, die dunkelhäutigen Männer zu
küssen, um zu
beweisen, dass diese zu ihnen gehören. Als die beiden Frauen
dieser
Aufforderung nicht nachkommen, wird ihnen der Eintritt in das Lokal
verweigert. Auf die Nachfrage, ob die Eintrittsverweigerung etwas mit
der Hautfarbe der beiden Männer zu tun habe, lachen die
Türsteher
spöttisch und antworten: "Ja, das auch!"
---
NZZ 1.7.09
Rat bei fremdenfeindlicher Diskriminierung
Eine Publikation und eine Auswertung
C. W. Bern, 30. Juni
179 Seiten umfasst der neue "Rechtsratgeber Rassistische
Diskriminierung", den die Fachstelle für Rassismusbekämpfung
des
Eidgenössischen Departements des Innern herausgegeben hat. Denn
der
Strafrechtsartikel über Rassendiskriminierung, der diesen Begriff
überhaupt ins Rechtssystem eingeführt hat, ist zwar besonders
bekannt,
aber keineswegs die einzige Handhabe. Auch äussert sich
Fremdenfeindlichkeit oft nicht einfach so, sondern im Zusammenhang mit
anderen Streitigkeiten in einzelnen Lebensbereichen. Die Broschüre
behandelt denn auch neben jener Bestimmung andere Straftatbestände
wie
etwa die Beschimpfung, den Persönlichkeitsschutz, die
einschlägigen
Vorschriften des Arbeits- und des Mietrechts, die
Rechtsverhältnisse in
der Schule und das Einbürgerungsrecht. Schon vorweg wird auch auf
die
Grenzen und Risiken rechtlicher Schritte aufmerksam gemacht. Andere,
oft sinnvollere Wege - das Gespräch, eine betriebsinterne
Untersuchung
- können durch juristische Mittel verbaut, allenfalls aber auch
geöffnet werden.
Beratung und Vermittlung vor Prozess
Der juristische Leitfaden soll Betroffenen und Beratern in den
verschiedenen Sektoren, also auch etwa Ombudsstellen,
Mieterverbänden,
Organisationen von Arbeitgebern und -nehmern - spezifisches Wissen
vermitteln. Im Rahmen des gleichen Projekts wollen die
Eidgenössische
Kommission gegen Rassismus (EKR) und die Menschenrechtsvereinigung
"Humanrights.ch" die besonderen Beratungsstellen für Opfer
fremdenfeindlicher Diskriminierung stärken und miteinander
vernetzen.
Gerade diese von wenigen Angestellten oder von Freiwilligen betriebenen
Stellen tendieren weniger zu Strafanzeigen und Prozessen als zu
vermittelnden Interventionen. Fünf solche Beratungsdienste aus der
Deutschschweiz haben nun eine Datenbank aufgebaut, die den
Informationsaustausch systematisiert.
Von abschätzigen Worten bis zur Gewalt
Ein erster Auswertungsbericht, der auch weiteren Interessierten
einen
Überblick über die Praxis vermittelt, ist am Dienstag von
EKR-Präsident
Georg Kreis und Vertretern weiterer beteiligter Organisationen an einer
Pressekonferenz vorgestellt worden. Die bescheidene Zahl von 158 im
Jahr 2008 abgeschlossenen Beratungsfällen wurde vor allem damit
erklärt, dass der Aufbau des Netzes eben noch am Anfang stehe. Nur
87
Vorfällen, also gut jedem zweiten, lag nach Einschätzung der
Berater
ein fremdenfeindliches Motiv zugrunde. Dieses war jedoch zur grossen
Mehrheit nicht "ideologisch", also eher unreflektiert. Die
Diskriminierungen - dazu zählen verletzende verbale
Äusserungen ebenso
wie physische Gewalt - erfolgten in vielen Bereichen, im
öffentlichen
Raum, in der Arbeitswelt, bei der Zulassung zu Lokalen und im Kontakt
mit Verwaltung oder Polizei. Menschen mit dunkler Hautfarbe, auch
Schweizer, waren besonders oft betroffen, es meldeten sich aber
beispielsweise auch Deutsche.
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PNOS
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BZ 1.7.09
SP/GL-Demo gegen Pnos
Die SP/Grüne-Fraktion hat im Stadtrat gegen die Pnos Stellung
bezogen - durch demonstrative Stimmenthaltung.
Stadtrat Timotheus Winzenried von der rechtsextremen Partei national
orientierter Schweizer (Pnos) hatte in einem Postulat angeregt, die
Öffnungszeiten der Stadtverwaltung an einem Abend zu
verlängern. Dies,
damit Berufstätige die Möglichkeit hätten,
Formalitäten ausserhalb
ihrer Arbeitszeit zu erledigen. An der Stadtratssitzung vom Montag
äusserten sich alle Fraktionen positiv zum Vorstoss. Auch die
SP-GL-Sprecherin Stefanie Loser sagte, sie finde die Stossrichtung gut.
Aber: "Wir können und wollen diese Partei nicht als legitim
akzeptieren
und werden uns deshalb der Stimme enthalten." Winzenrieds Postulat
wurde mit 23 Ja gegen 0 Nein bei 12 Enthaltungen gutgeheissen.
hrh
---
Berner Rundschau 1.7.09
Gemeinde Überprüfung der Öffnungszeiten
Der Gemeinderat sei bestrebt, die Bürgernähe zu suchen, sagte
Stadtpräsident Rufener. Deshalb renne das Postulat von Timotheus
Winzenried (Pnos), das eine Überprüfung der
Öffnungszeiten der
Gemeindeverwaltung verlangte, "offene Türen" ein. Sämtliche
Fraktionssprecher konnten dem Anliegen Positives abgewinnen. Die
SP-Fraktion akzeptiere die Pnos als Partei nicht, sagte deren
Sprecherin Stefanie Loser-Fries jedoch. Deshalb enthalte sie sich der
Stimme. Das Postulat wurde schliesslich mit 23 Ja-Stimmen bei 12
Enthaltungen überwiesen. (oaw)
---
Basellandschaftliche Zeitung 1.7.09
Baselland Pnos greift Anne Franks Buch an
Das Tagebuch der Anne Frank sei eine Fälschung, behauptet die
Basler
Sektion der Partei National Orientierter Schweizer (Pnos) in ihrem
Kommentar zum Anne-Frank-Platz in Birsfelden. Sie zweifelt auf ihrer
Website auch den Holocaust insgesamt an. Dies ist strafbar. Der Anne
Frank-Fonds hat deshalb die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Diese
ermittelt nun wegen Rassismus. (dh) Seite 26
--
Rechtsextreme gegen Anne Frank
Die Pnos Basel benutzt den Anne-Frank-Platz in Birsfelden, um den
Holocaust anzuzweifeln
Die rechtsextreme Pnos bezeichnet das Tagebuch der Anne Frank als
"Lüge". Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Verstosses gegen
den
Antirassismusartikel.
Daniel Haller
Das Tagebuch der Anne Frank sei "eine geschichtliche Lüge",
behauptet
die Basler Sektion Partei National Orientierter Schweizer (Pnos) auf
ihrer Website. Der Anne Frank-Fonds hat am 23. Juni die
Staatsanwaltschaft Basel auf diesen Text hingewiesen. "Dies ist klar
Holocaust-Leugnung", erklärt Peter Mosimann, Anwalt des Anne
Frank-Fonds.
Holocaust-Leugner
In der Tat strotzt der Pnos-Kommentar zum Birsfelder Anne-Frank-Platz
vor Verdrehungen. So waren gemäss Pnos die
Versorgungsverhältnisse im
KZ Bergen-Belsen, wo Anne Frank starb, so schlimm, weil die "Alliierten
‹Befreier›" › "Befreier" explizit in Anführungszeichen › zivile
Ziele
bombardiert hätten. Auch wird angezweifelt, dass "Juden nach
Auschwitz
gebracht wurden, um dort möglichst schnell und effizient ermordet
zu
werden". Weiter schreibt die Pnos, Anne Franks Tagebuch sei "seit
Jahrzehnten Pflichtlektüre für so ziemlich jeden Schüler
der westlichen
Welt. Denn das traurige Schicksal eines Mädchens eignet sich wie
kein
zweites zur Holocaust-Indoktrination junger, unbedarfter Kinder."
Philippe Eglin aus Tenniken, Präsident der Pnos-Sektion Basel,
will zum
Text auf der Website seiner Sektion keine Stellung nehmen und verweist
auf den nationalen Parteisprecher. Dieser nimmt das Telefon nicht ab.
Wie die Basler Pnos-Äusserungen zum Holocaust zu deuten sind, wird
auf
der nationalen Website bezüglich der Situation im Iran deutlich:
"Die
Pnos (...) gratuliert Präsident Mahmoud Ahmadinejad zur
Wiederwahl. Es
bleibt zu hoffen, dass er (...) weiterhin Zionismus und
Holocaust-Religion anprangert."
"Vollquatsch"
Einzelne Eintragungen mit Kugelschreibertinte im Tagebuch der Anne
Frank stellen gemäss Pnos angeblich dessen Echtheit in Frage, denn
der
Kugelschreiber sei erst 1951 erfunden worden. Diese Argumentation
bezeichnet Buddy Elias, Präsident des Anne Frank-Fonds, als
"Vollquatsch". "Das Buch war bereits 1947 in Holland im Handel." Eine
angebliche Fälschung nach 1951 ist also nicht möglich.
Die wenigen Einträge mit Kugelschreiber habe eine Hamburger
Graphologin
gemacht, welche einige Seiten des Tagebuchs später untersucht hat.
"Sowohl das deutsche Bundeskriminalamt als auch das holländische
Justizministerium haben die Echtheit des Tagebuchs bestätigt",
betont
Elias.
Offizialdelikt
Die Basler Staatsanwaltschaft wurde vom Anne Frank-Fonds auf den
Pnos-Text nur aufmerksam gemacht. "Wir ermitteln nun, ob er unter den
Antirassisums-Artikel fällt", erklärt Markus Melzl,
Kriminalkommissar
in der Staatsanwaltschaft. Rassendiskriminierung sei ein
Offizialdelikt, bei dem der Staat von Amtes wegen auch ohne private
Strafanzeige einschreiten muss. Zudem werde der Gerichtsstand
abgeklärt
und allenfalls der Fall der Baselbieter Staatsanwaltschaft
übergeben:
Die Basler Pnos-Sektion wurde im Januar in Gelterkinden gegründet
und
ihr Präsident ist aus Tenniken. Für den Fall, dass die
Behauptungen der
Pnos unter den Antirassismus-Artikel fallen, hat der Anne Frank-Fonds
beantragt, dass sie aus dem Internet entfernt werden.
--
Antirassismus-Artikel
Art. 261 bis des Strafgesetzbuchs: "Wer öffentlich (...)
Ideologien
verbreitet, die auf die systematische Herabsetzung oder Verleumdung der
Angehörigen einer Rasse, Ethnie oder Religion gerichtet sind,
(...) wer
öffentlich durch Wort, Schrift, Bild, Gebärden,
Tätlichkeiten oder in
anderer Weise eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer
Rasse, Ethnie oder Religion in einer gegen die Menschenwürde
verstossenden Weise herabsetzt oder diskriminiert oder aus einem dieser
Gründe Völkermord oder andere Verbrechen gegen die
Menschlichkeit
leugnet, gröblich verharmlost oder zu rechtfertigen sucht, (...)
wird
mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft." (bz)
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NS-BLACKMETAL
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Indymedia 1.7.09
Metal band KRODA in warschau angegriffen ::
AutorIn : xxx
NS-Blackmetal-Band "Kroda”: Konflikte mit polnischer Antifa
Juni 26, 2009 at 2:12 (Uncategorized)
Glaubt man den Berichten auf einschlägigen Blackmetal-Onlineseiten
und
Foren, wurde die ukrainische NS-Blackmetal-Band "Kroda” bei einem
Konzert in Warschau, das am 24. Juni stattfand, von AntifaschistInnen
angegriffen. Die neonazistische "Pagan Front” stellt in einer
Aussendung fest, dass das Auto und die Instrumente der Band
beschädigt
und Bandmitglieder bei dem Angriff ernsthaft verletzt worden seien. Die
Konzerttour durch Polen, Deutschland und Österreich habe daraufhin
abgebrochen werden müssen. Am Ende der Nachricht wird zu einem
Gegenschlag aufgerufen, der Text endet mit den Zeilen (übersetzt):
"Der
Pagan Hammer des Untergrunds wird schlagen, wird zerschmettern, jene
die es wagen, die Heidnische Metal Miliz herauszufordern! Für
Blut,
Boden und die Götter!”
In einem Artikel der rechten Blackmetal-Postille "A-Blaze” ist von
"Angreifern” aus dem "linksextremistischen Milieu der sog. ‘Antifa'”
die Rede. Diese hätten eine Spielpause zwischen zwei Bands
für einen
"Angriff” genutzt. Mindestens einem Mitglied der Band "Kroda” sei eine
Hand gebrochen worden. Der "Angriff” der "linksradikalen
Gewaltverbrecher” sei "aufs Schärfste” zu verteilen. Da man
"über
keinerlei Argumente” verfüge, "die in einer ehrlichen Debatte
bestehen
könnten” greife man auf einen "feigen Angriff aus dem Hinterhalt
zurück, um eine Band an ihrem Auftritt zu hindern”. Es gehe den
"Angreifern” nicht "um die ‘Verteidigung' demokratischer Werte und
Prinzipien” sondern "allein um die Bekämpfung und
Unterdrückung von
Andersdenkenden”. Der "Angriff” gegen "Kroda” richte sich "ausnahmslos
gegen alle Metal-Fans”, man fordert Solidarität für die
NS-Band ein,
man habe sich weiters gegen den "Gesinnungsterror der sog. ‘Antifa'”
zur Wehr zu setzen.
Wahrlich interessant ist, wie sich eine als "unpolitisch” gerierende
Metal-Zeitung hier für eine offen neonazistische Blackmetal-Gruppe
ins
Zeug legt. Die Gruppe "Kroda” hat sich mehrmals in Interviews als
nationalsozialistisch geoutet und steht somit für den
industriellen
Massenmord und für eine menschenverachtende , intolerante
Vernichtungsideologie ein. Dass diese Ideologie im sogenannten "Black
Metal” sehr häufig auf einen fruchtbaren Boden stößt,
ist nichts Neues.
Auch im "A-Blaze” sind regelmäßig Musikgruppen, die dem
neonazistischen
Spektrum der Szene zuzurechnen sind, mit Interviews vertreten. Das
Gedankengut dieser Musikgruppen hat die Vernichtung von jeglichen
politischen GegnerInnen und sonstigen als FeindIn betrachteten Menschen
zum Ziel. Umso beachtlicher ist es, dass gerade eine solche Zeitung,
die derartige Gruppen propagiert und fördert, in einem Statement
(unter
teilweiser Verwendung von rechtsextremer Terminologie, z. B.
"Gesinnungsterror”) von Demokratie faselt.
Konzerte von "Kroda” waren am 26. Juni im Club "Gleis 3″ in
Annaberg-Buchholz (Sachsen) vorgesehen, am 27. Juni sollte die Band
beim "Northern Lights Festival” in Reichenthal (Oberösterreich)
auftreten.
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HOOLIGAN-GRIPPE
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20min.ch 30.6.09
Fanarbeit Basel
"Alkohol- und Pyro-Verbot halte ich für untauglich"
von Anna Luethi
Der Trägerverein Fanarbeit Basel hat einen neuen Präsidenten
- Andreas Schneider (58) bilanziert und blickt in die Zukunft.
Herr Schneider, was hat die Fanarbeit bis jetzt geleistet?
Viel! Das Verhältnis zwischen Fans und Klub ist gut - bei
Projektbeginn
vor sieben Jahren war noch kein gegenseitiges Verständnis da.
Zudem ist
die Muttenzerkurve verantwortungsbewusster geworden: Es gibt weniger
Gewalt im Stadion.
Dafür draussen mehr.
Mag sein. Vielleicht muss man auch vom Gedanken abkommen, dass es
für
alles eine Lösung gibt. Aber ganz sicher müssen wir die
Gespräche mit
der Polizei und Hanspeter Gass intensivieren und eine klare
Aufgabenteilung besprechen.
Wie sieht die aus?
Für uns bei der Fanarbeit ist Prävention das grosse
Stichwort.
Repression ist nicht die Lösung, auch wenn es gewisse Massnahmen
unbestreitbar braucht - ein Alkohol- oder Pyroverbot halte ich jedoch
für untauglich.
Was erwarten Sie von der Polizei?
Zunächst einmal sollten Fanarbeit und Polizei sich nicht
gegenseitig
Vorwürfe machen. Gass' Forderung, dass der Klub die
Sicherheitskosten
alleine trägt, ist unhaltbar, schliesslich hat der FCB auch
Werbewirkung für die Stadt - und die darf ruhig auch etwas kosten.
Auch die Finanzierung der Fanarbeit ist immer wieder Diskussionsthema.
Es ist ein Ärgernis, dass sich der Schweizer Fussballverband
überhaupt
nicht beteiligt. Zudem sollten alle FCB-Sponsoren auch die
Fanarbeit unterstützen.
--
Info-Box
Basel sucht Kooperation
Die Fanarbeit Basel will künftig vermehrt mit den Fanarbeitern
anderer
Städte zusammenarbeiten. Auf gleichen Pfaden wandelt nun auch der
Kanton: Sicherheitsdirektor Hanspeter Gass hat gestern eine
Vereinbarung über die rettungsdienstliche Zusammenarbeit mit den
Städten Bern und Zürich unterzeichnet. Wie bei der
Kooperation gegen
Gewalt im Sport soll so eine gegenseitige Hilfeleistung bei
Grossereignissen und eine enge Zusammenarbeit bei Ausbildung und
Materialbeschaffung gewährleistet werden.
Link-Box
http://www.fanarbeit-basel.ch
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PLATZSPITZ
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Schweiz Aktuell 30.6.09
Drogenszene: auf dem Zürcher Platzspitz sind die Dealer zurück
Der Platzspitz in Zürich gleich hinter dem Landesmuseum ist
weltberühmt
geworden, allerdings nicht als schöne Parkanlage, sondern wegen
der
grössten offenen Drogenszene von Europa, die es dort bis zu Beginn
der
90er Jahre gab. Nach der Räumung des Park, war es jahrelang ruhig,
aber
seit kurzem treiben sich dort erneut Drogenhändler herum. Die
Polizei
möchte um jeden Preis eine neue Drogenszene verhindern und
reagiert
jetzt mit regelmässigen Grosskontrollen. Andy Müller
berichtet.
http://www.sf.tv/videoplayer/embed/6ad148af-e86d-430f-8839-08631f0fdfbd&live=false
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PIRATEN-PARTEI
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Indymeda 30.6.09
Piraten Partei
AutorIn : Piraten: http://www.piraten-partei.ch/
Gründungstreffen
Am Sonntag, 12. Juli 2009 wird die Piratenpartei Schweiz gegründet!
Mach mit!
Piraten Partei Schweiz
- http://www.piraten-partei.ch/
- http://www.piraten-partei.ch/Ziele
Ziele der Piraten Partei Schweiz:
Abstract
Die drei Hauptüberzeugungen der Piratenpartei sind die
Notwendigkeit
des Schutzes der Bürgerrechte, der Wille unsere Kultur zu befreien
und
die Erkenntnis, dass Patente und private Monopole der Gesellschaft
schaden.
Unsere Gesellschaft ist eine Kontroll- und
Überwachungsgesellschaft, in
der jeder erfasst und beobachtet wird. Es ist nicht im Interesse eines
modernen Rechtstaates, alle seine Bürger zu überwachen und
sie damit
wie Verdächtige zu behandeln. Demokratie setzt einen starken
Schutz der
Bürgerrechte voraus.
Das Urheberrecht entstand, um die Erstellung, Entwicklung und
Verbreitung von kulturellen Ausdrucksformen zum Wohle der Gesellschaft
anzuregen. Um diese Ziele zu erreichen, benötigen wir eine
ausgewogene
Balance zwischen den allgemeinen Anforderungen der Verfügbarkeit
und
Verbreitung auf der einen Seite, und den Forderungen des Schaffenden
nach Anerkennung und Vergütung auf der anderen Seite. Wir
behaupten,
dass das heutige Urheberrecht bei weitem nicht mehr ausgeglichen ist.
Ein Zustand, in dem kulturelle Ausdrucksformen und Wissen für
jeden zu
gleichen Bedingungen frei zugänglich sind, würde der gesamten
Gesellschaft zugute kommen. Wir behaupten, dass der weitverbreitete
systematische Missbrauch des heutigen Urheberrechts kontraproduktiv
für
diese Ziele ist, indem er sowohl die Entstehung als auch den Zugang zu
unserer eigenen Kultur einschränkt.
Private Monopole gehören zu den schlimmsten Feinden unserer
Gesellschaft. Sie führen direkt zu Preisanstiegen und hohen
versteckten
Kosten für die Bürger. Patente sind offiziell sanktionierte
Monopole
auf Ideen. Große Unternehmen bekämpfen einander in einem
Wettstreit um
mehr und mehr Patente, die sie gegen kleinere Konkurrenten benutzen
können, um den Wettbewerb mit diesen zu gleichen Bedingungen zu
verhindern. Das Ziel jedes Monopolisten ist es nicht, Preise und
Konditionen an die Gegebenheiten des Marktes anzupassen, sondern sein
unrechtmäßig erworbenes Monopol zum Erhöhen der Preise
und zum
Festlegen von einseitigen Konditionen für Nutzung und Lizensierung
einzusetzen. Wir wollen die Möglichkeiten zur Schaffung von
schädlichen
und unnötigen Monopolen beschränken.
Markenzeichen sind vornehmlich als Mittel des Verbraucherschutzes
nützlich. Wir haben das Gefühl, dass Markenzeichen heutzutage
größtenteils gut funktionieren, und wir schlagen hier keine
Änderungen
vor.
[...]
Piraten Partei Deutschland
- http://ich.waehlepiraten.de/
- http://ich.waehlepiraten.de/parteiprogramm
- Wahlvideo auf youtube (http://www.youtube.com/watch?v=0ClHZ6rGeMU)
Die Piratenpartei Deutschland wurde am 10.09.2006 in Berlin
gegründet.
Sie ist basisdemokratisch organisiert: die Gründung, das
Parteiprogramm
und die Satzung wurden für jedermann öffentlich in unserem
Forum und
Wiki erarbeitet. Dabei konnte jeder Inhalte hinzufügen,
ändern und
kritisieren. Der Werdegang der Partei ist dort archiviert. Wir laden
Dich ein dort zu stöbern, Gemeinsamkeiten zu entdecken und Dich an
den
regen Diskussionen zu beteiligen. Denn unseren Wurzeln bleiben wir
treu, die Mitarbeit an den Inhalten soll auch weiter niemandem verwehrt
bleiben. Das Engagement eines Jeden ermöglicht erst die
Kettenreaktion
des Erfolges der Piraten - darum: verbreite deine Entrüstung
über den
Status Quo, verbreite das Wort.
[...]
Die Piratenparteien sind eine Bewegung mit internationalem Hintergrund.
Mit den Piratenparteien Europas wollen wir gemeinsam für die Wahl
des
Europaparlaments kandidieren. Doch Piraten gibt es quer über den
Globus
verstreut. Uns eint ein neues Verständnis von der Rolle des
kreativen
Schöpfungsprozesses, technologischer wie kultureller
Errungenschaften
und deren Nutzung, sowie die Ablehnung der sich abzeichnenden
Überwachungsgesellschaft.
Prämabel aus dem Programm der Piraten Partei Deutschland:
Im Zuge der Digitalen Revolution aller Lebensbereiche sind trotz aller
Lippenbekenntnisse die Würde und die Freiheit des Menschen in
bisher
ungeahnter Art und Weise gefährdet. Dies geschieht zudem in einem
Tempo, das die gesellschaftliche Meinungsbildung und die staatli- che
Gesetzgebung ebenso überfordert wie den Einzelnen selbst.
Gleichzeitig
schwinden die Möglichkeiten, diesen Prozess mit demokratisch
gewonnenen
Regeln auf der Ebene eines ein- zelnen Staates zu gestalten dahin.
Die Globalisierung des Wissens und der Kultur der Menschheit durch
Digitalisierung und Vernetzung stellt deren bisherige rechtliche,
wirtschaftliche und soziale Rahmenbedingungen ausnahmslos auf den
Prüfstand.
Nicht zuletzt die falschen Antworten auf diese Herausforderung leisten
einer entstehenden to- talen und totalitären, globalen
Überwachungsgesellschaft Vorschub. Die Angst vor internatio- nalem
Terrorismus lässt Sicherheit vor Freiheit als wichtigstes Gut
erscheinen - und viele in der Verteidigung der Freiheit
fälschlicherweise verstummen. Informationelle Selbstbestimmung,
freier
Zugang zu Wissen und Kultur und die Wahrung der Privatsphäre sind
die
Grundpfeiler der zukünftigen Informationsgesellschaft. Nur auf
ihrer
Basis kann eine demokratische, sozial gerechte, freiheitlich
selbstbestimmte, globale Ordnung entstehen.
Die Piratenpartei versteht sich daher als Teil einer weltweiten
Bewegung, die diese Ordnung zum Vorteil aller mitgestalten will. Die
Piratenpartei will sich auf die im Programm genannten Themen
konzentrieren, da wir nur so die Möglichkeit sehen, diese
wichtigen
Forderungen in Zukunft durchzusetzen. Gleichzei- tig glauben wir, dass
diese Themen für Bürger aus dem gesamten traditionellen
politischen
Spektrum unterstützenswert sind, und dass eine Positionierung in
diesem
Spektrum uns in un- serem gemeinsamen Streben nach Wahrung der
Privatsphäre und Freiheit für Wissen und Kultur hinderlich
sein würde.
Piraten Partei International
Registrierte Piratenparteien:
- Deutschland
- Dänemark
- Finnland
- Frankreich
- Österreich
- Polen
- Schweden
- Spanien
- Tschechien
Aktive, aber nicht registrierte Piratenparteien:
- Frankreich2
- Großbritannien
- Italien
- Norwegen
- Peru
- Russland
- USA
- Südafrika
Gründungsplanungen auf der Website "Pirate Party International":
- Argentinien
- Australien
- Brasilien
- Griechenland
- Irland
- Kanada
- Neuseeland
- Niederlande
- Rumänien
- Schweiz
- Serbien
Internationale Webseite:
- http://www.pp-international.net/
--
1 Inhaltliche Ergänzung :
Wähle keine nationale Symbole!
30.06.2009 22:55
Nett was ihr da macht. Hab auch gleich mal nachgekuckt, auf den Links
die ihr angegeben habt. Alles gut und recht, aber im Gegensatz zu
Deutschland, Österreich und anderen ist bei euch im Logo ein ein
nationales Symbol zu sehen.
Das soll nicht sein, ich wähle keine Nationalisten. Ihr seid
keine?
Auch die Grünen gibts in verschiedenen Staaten und die Arbeiten
zusammen, meist ohne sich auf ihren Logos mit ihren Nationalflaggen zu
schmücken.
Ich werde kein Schweizer Kreuz unterstützen. Fahrt mit eurem
Nationalisten Logo zur digitalen Hölle. Die schwarze Fahne Fahne
hat
kein Mutter-/ oder Vaterland!
Peace out!
AutorIn: AntiFlag
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STADTRATS-SITZUNG 2.7.09
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Stadtratssitzung (Traktanden)
Donnerstag, 02. Juli 2009 17.00 Uhr und 20.30 Uhr
Sitzungssaal im Rathaus
NEUE LISTE////Die Stadtratssitzungen sind öffentlich
zugänglich (Besuchertribüne)
Traktanden
(...)
3. Dringliche Interpellation Luzius Theiler (GPB-DA): "Pranger"
für
Schwarzfahren: Was unternimmt der Gemeinderat gegen die Verluderung des
Rechtsstaates? 09.000225
http://www.bern.ch/stadtrat/sitzungen/termine/2009/09.000225/gdbDownload
(...)
17. Interfraktionelles Postulat SVP/JSVP, FDP mit CVP (Edith
Leibundgut, CVP/Peter Bühler, SVP/Pascal Rub, FDP): Kampf dem
organisierten Betteln (SUE: Nause) 08.000376
http://www.bern.ch/stadtrat/sitzungen/termine/2009/08.000376/gdbDownload
18. Postulat Fraktion FDP (Christoph Zimmerli, FDP): Keine "NO go
areas" in der Stadt Bern (SUE: Nause) 08.000360
http://www.bern.ch/stadtrat/sitzungen/termine/2009/08.000360/gdbDownload
19. Interpellation Fraktion GB/JA! (Hasim Sancar, GB): Keine privaten
Sicherheitsdienste für die "öffentliche Ordnung" (SUE: Nause)
09.000028
http://www.bern.ch/stadtrat/sitzungen/termine/2009/09.000028/gdbDownload
20. Interpellation Fraktion GB/JA! (Hasim Sancar, GB): Welche
Empfehlungen gab die Regierungsstatthalterin der Kantonspolizei? (SUE:
Nause) 09.000027
http://www.bern.ch/stadtrat/sitzungen/termine/2009/09.000027/gdbDownload
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NO G8! 2009
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telepolis 29.6.09
G8-Gipfel mit Drohnen und Datenbanken gesichert
J. de St. Leu, Matthias Monroy 29.06.2009
Zwei Wochen vor dem Treffen der G8 in Italien gewinnen die
Dimensionen der Sicherheitsvorbereitungen an Kontur. Auch deutsche
Behörden sind involviert
Für den Aufbau der "Sicherheitsarchitektur" zum G8-Gipfel
fahren italienische Sicherheitsbehörden zusammen mit dem
Militär ein
beträchtliches Arsenal von Technik und Maßnahmen auf, das
nicht zuletzt
auch etwaigen Protest kontrollierbar machen soll (G8-Luxusliner
ankert jetzt im Erdbebengebiet). Rund 40 Regierungsdelegationen
werden nach der Verlegung des Gipfels vom sardischen La Maddalena in
die Polizeischule Coppito am Stadtrand von L'Aquila in den Abruzzen
erwartet, Die meisten der 4.000 Delegierten pendeln zwischen Rom,
Pescara und L' Aquila. 13.000 Polizisten sollen im Einsatz sein. Allein
die Kosten für Sicherheitsmaßnahmen werden derzeit auf 90
Mio €
beziffert.
Waffenschau und "integrierte Kontrollsysteme"
Zur Kontrolle des Luftraums arbeitet der italienische Zivilschutz eng
mit dem Militär zusammen. Neben den von vergleichbaren Ereignissen
bekannten Awacs-Aufklärern (beim NATO-Gipfel in Strasbourg unterNATO-Kommando)
sollen Kampfjets (F-16, Eurofighter) und Predator-Drohnen eingesetzt
werden. Der Einsatz von militärischen Drohnen bei "polizeilichen
Großlagen" war zuvor nur vom G8 2003 im französischen Evian
sowie der
Euro08 in der Schweiz bekannt geworden. Auch zur Olympiade und dem G8
in Kanada 2010 werden Predator-Drohnen der US-Armee ins
Sicherheitskonzept eingebunden.
In diesen Tagen installieren italienische Artilleriesoldaten in den
Abruzzen ein Sortiment von Boden-Luft-Raketen (Aspide, Hawk, Patriot).
Der Kleinflughafen Preturo in der Nähe von L'Aquila wurde für
größere
Maschinen umgebaut und mit einer Straße zur Polizeikaserne
verbunden.
In allen Zivilflugzeugen, die Preturo ansteuern, fliegen Beamte der
Finanzpolizei mit.
Die IT-Infrastruktur für Polizei und Militär wird von der
italienischen Selex
sistemi integrati, einem Ableger des wehrwirtschaftlichen "Global
Players" Finmeccanica,
bereitgestellt. Auf der Pariser
Luftfahrtschau in Le Bourget hatte Selex
kürzlich stolz erklärt,
ihr "Strategic Situation Centre" sei in der Lage, "sämtliche
Systeme
des Finmeccanica-Konzerns zu aktivieren": "Von Naturkatastrophen bis
hin zu terroristischen Aktionen und zur Handhabe von
größeren und
kleineren Ereignissen bis hin zur Bekämpfung der Schiffspiraterie."
Die Struktur muss für den G8 nicht neu aufgesetzt werden. Selex
warb
damit, dass eines ihrer Systeme derzeit vom italienischen Zivilschutz
für die Katastrophenbewältigung in den Abruzzen genutzt
würde. Die
"Dicomac"-Soft- und Hardware ("Direktion Kommando und Kontrolle") wurde
offenbar bereits eine Stunde nach dem Erdbeben in L'Aquila aktiviert.
"Dicomac" besteht aus einem Lagezentrum, das Produkte und Systeme des
Finmeccanica-Konzerns integriert. Laut Eigenwerbung ist Finmeccanica
der "einzige Player im Luft- und Raumfahrtsektor wie im
Verteidigungssektor, der in der Lage ist, integrierte Lösungen auf
jedem Niveau zu bieten - vom Sensor bis zur Plattform, von den
komplexen Untersystemen bis zu Großsystemen". Den Markt für
Systeme wie
das "Strategic Situation Centre" schätzt Finmeccanica für den
zivilen
und militärischen Bereich auf ein Volumen von rund 5 Mrd €, den
eigenen
Anteil daran auf 10 bis 15%.
Verschärfte Grenzkontrollen
Wie beim kürzlich abgehaltenen Treffen der G8 Innen-
und Justizminister vom italienischen Gastgeber Maroni angekündigt,
soll
es eine besondersausgedehnte Aufhebung des Schengener Abkomnmens
vom 28. Juni bis 15. Juli geben. Alle EU- Regierungen seien
diesbezüglich, "wie es anlässlich von wichtigen Events
vorgesehen ist",
brieflich kontaktiert worden.
Maroni erklärte, zur Verbesserung präventiver Abweisungen
müssten
Grenzkontrollen frühzeitig angesetzt werden. Selbst nach dem G8
sei ein
Spielraum von einigen Tagen vonnöten, um etwaige Straftäter
noch bei
der Ausreise festnehmen zu können.
Berichte
italienischer Medien lassen darauf schließen, dass neben
Kontrollen von
Flughäfen, Zügen, Häfen und großen Autobahnen
selbst längst verwaiste
Übergänge mit Grenzpolizei besetzt werden sollen. Im Rahmen
einer
Operation "Tor zum Sommer" begann
die italienische Polizei kürzlich, den Auto- und Zugverkehr in
Grenzbereichen für die Dauer von 40 Tagen über
"sämtliche Bereiche des
Grenzhinterlands auf den Straßen und im Zugverkehr"
verstärkt zu
kontrollieren.
Die Kontrollen sollen zur Verhinderung der Einreise sogenannter
"reisender Gewalttäter" dienen ("Troublemaker"
im Visier),
eine Praxis, die zuletzt beim NATO-Gipfel in Strasbourg und Baden-Baden
heftige Kritik auslöste. Bereits bei der Ausreise aus Deutschland
wurden potentielle Demonstranten von der Bundespolizei gestoppt und mit
einem Ausreiseverbot belegt. Viele waren zuvor in behördlichen
Datenbanken wie "Gewalttäter links" oder "International agierende
gewaltbereite Störer" (IgaSt) gespeichert worden, die wiederum in
der
bundesweiten Datei "INPOL" integriert sind. Dabei muss längst
keine
Verurteilung vorliegen, um in den Datenbeständen von LKAs oder dem
BKA
zu landen. Als Anlass zur Speicherung dienen eingestellte Verfahren,
bloße Verdachtsmomente und Ermittlungen - oder schlicht das Pech,
bei
einem früheren Gipfel kontrolliert oder "präventiv" in
Gewahrsam
genommen worden zu sein. Sogar das "Umfeld" eines Verdächtigen
wird
archiviert. Betroffene erfahren in der Regel erst bei einer
polizeilichen Maßnahme, wie etwa der Ausreiseversagung, von einer
Speicherung.
Gegen die Bescheide der Bundespolizei im Rahmen des NATO-Gipfels hatten
zahlreiche Aktivisten Widerspruch eingelegt, denen in den meisten
Fällen vom zuständigen Gericht im Eilverfahren stattgegeben
wurde. Den
Demonstranten freilich nutzte dies wenig. Beim erneuten
Grenzübertritt
wurden sie kurzerhand von der französischen Polizei mit einem
Einreiseverbot belegt. Französische Verfolgungsbehörden
hatten hierfür
Zugang zu entsprechenden deutschen Datenbanken erhalten. Die
italienische Polizei wird ebenso von deutscher Seite mit
Datensätzen
potentieller linker Aktivisten versorgt.
Die Bundespolizei erklärt in der Antwort auf eine Kleine Anfrage
der Linkspartei, auch zum G8 in Italien "im Grenzraum und insbesondere
auf Flughäfen lageabhängige Kontroll- und
Überwachungsmaßnahmen
durchzuführen". "Gegebenenfalls" würden Ausreiseversagungen
ausgesprochen. Grundlage solle die "Abwägung aller Umstände"
und eine
"objektive" Gefahrenprognose darstellen. Beim NATO-Gipfel genügten
zur
"objektiven Gefahrenprognose" "szenetypisches Aussehen" oder das
Mitführen schwarzer Kleidung. Selbst Mitfahrenden wurde dann die
Weiterreise versagt.
Auch das Bundeskriminalamt verspricht einen
"Informationsaustausch auf dem Gebiet der politisch motivierten
Kriminalität mit den italienischen Behörden". BKA und
Bundespolizei
entsenden vom 1. bis 10. Juli sogenannte Verbindungsbeamte nach Rom. In
der "Direzione Centrale di Polizia Criminale" und dem
"Verbindungskräftezentrum" in Rom arbeitet sie unter anderem mit
Beamten von Interpol, der größten internationalen
Organisation nach den
UN, zusammen.
Die auf italienischer Seite für politischen Protest
zuständige
Abteilung der politischen Polizei ist die "Divisione Investigazioni
Generali e Operazioni Speciali" (DIGOS). Die DIGOS ist zuletzt mit der
spektakulären Verhaftung
von sechs Aktivisten in Erscheinung getreten, denen sie unterstellt,
dass sie den Wiederaufbau der Roten Brigaden und einen Anschlag mit
einem Modellflugzeug auf den G8-Gipfel geplant hätten. Als Beweis
dienten 30Jahre alte, im Garten ausgegrabene verrostete Pistolen.
Die DIGOS hatte anlässlich des G8 mit dem BKA bereits zuvor Daten
zu
"polizeilichen Erkenntnissen" über mindestens vier Personen
ausgetauscht. Den Betroffenen steht eine lange Speicherung bevor. Das
BKA führt selbst noch Aktivisten, die beim G8 2001 in Genua von
italienischer Polizei brutal verhaftet und verprügelt wurden, in
seinen
Archiven.
Artikel-URL: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/30/30612/1.html