MEDIENSPIEGEL 1.7.09
(Online-Archiv: http://www.reitschule.ch/reitschule/mediengruppe/index.html)

Heute im Medienspiegel:
- Reitschule-Programm
- Skatepark Vorplatz (Stadtrat 11.6.09)
- Drogenpolitik (Stadtrat 11.6.09)
- Neuer Gastgewerbe-GAV
- Bettelverbot: Kontrollen, Stadtrats-Debatte 1.7. + 11.6.09
- Rauchverbot: 14 Fragen; Gratis-Aschenbecher; Löffel-Inti
- Ex-Paradisli bleibt abgesperrt
- Wagenplatz-Debatte (Stadtrat 11.6.09)
- Rabe-Info 1.7.09
- Videoüberwachung: Bewilligungsfrage; Datenschutz-Possse
- Securitrans (Stadtrat 11.6.09)
- Privatpatrouillen mit Personalien-Kontrollen
- Artamis Genf: Alternativkultur weicht Öko-Yuppies
- Gassenküche Aktion Pflanzentopf: Sommerpause
- VS: Katholen + JSVP propagieren Homophobie
- Hakenkreuz + Co. bald verboten
- Wenige Rassismus-Beratungsstellen
- Pnos-Knatsch in BE + BL
- Polen: Angriff auf NS-Blackmetal-Band
- Hooligang-Grippe: Inti mit Fanarbeit Basel
- Platzspitz ZH: wieder Dealer
- Piraten-Partei Schweiz
- Stadtrats-Sitzung 2.7.09: Internet-Pranger; Bettelverbot; NoGo-Areas; Sicherheitsdienste; Empfehlungen RSA Anti-WEF 2008
- G8-Gipfel: Drohnen und Datenbanken

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REITSCHULE
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Mi 1.7.09
12.00 Uhr - Sous Le Pont - Hofbeiz
19.00 Uhr - Sous Le Pont - Persien-Spezialitäten
20.00 Uhr - Rössli - Bar

Do 2.7.09
12.00 Uhr - Sous Le Pont - Hofbeiz
20.00 Uhr - Rössli - Bar
22.00 Uhr - Rössli - Drifter & Mortensen - Disko Massaker

Fr 3.7.09
12.00 Uhr - Sous Le Pont - Hofbeiz
20.00 Uhr - Rössli - Bar

Sa 4.7.09
16.00 Uhr - Vorplatz - Töggeli-Turnier feat. Still Blazing Reggae Jam
22.00 Uhr - Rössli - Culture Factory presents "Still Blazing Reggae Jam" -
- Benjahman(CH), RasRomano, Ras Makonen, One Aim Soundsystem, Selekta Banderas, Angle B, Hi Meditation

So 5.7.09
08.00 Uhr - Vorplatz/Grosse Halle - Flohmarkt
09.00 Uhr - Sous le Pont - Brunch
18.00 Uhr - Rössli - Bar
19.00 Uhr - Vorplatz - Grill & Kubb

Infos: www.reitschule.ch

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SKATEPARK VORPLATZ
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Stadtratsdebatte 11.6.09

27 Motion Reto Nause (CVP)/Susanne Elsener (GFL): Aufwertung des Vorplatzes der Reitschule durch einen Skatepark: Planungskredit bzw. Baugenehmigung durch die Stadt
Geschäftsnummer 08.000264 / 09/087 Reg. 33/-00

Wir fordern den Gemeinderat auf, sämtliche Voraussetzungen für die Erteilung einer Baube-willigung für einen Skatepark unter dem Eisenbahnviadukt Schützenmatte und im Bereich des Vorplatzes der Reitschule zu schaffen.

1. Dafür sind Mittel von maximal 28'000 Franken vorzusehen bzw. bereits eingeplante Mittel aus den "Verbesserungsmassnahmen Vorplatz Reitschule" freizugeben.
2. Zudem koordiniert die Stadt ihre eigenen Bemühungen mit der zuständigen Bewilligungs-instanz der SBB Immobilien, welche Eigentümerin des Viadukts ist.

Der Vorplatz der Reitschule ist eine Problemzone der Stadt. Es gilt ihn schnell aufzuwerten und attraktiv zu nutzen. Der private Verein "sk8be" will unter dem Eisenbahnviadukt Schüt-zenmatte einen Skatepark für Skateboarder, Rollschuhfahrer, Inlinerskater und BMX-Fahrradfahrer realisieren. Damit würde der unwirtliche und dunkle Platz unter dem Viadukt zu einem neuen Brennpunkt zwischen Kultur und Sport aufgewertet und für eine aktive Freizeit-beschäftigung zugänglich gemacht. Als Ort der Bewegung und Begegnung lässt sich der so-ziale Brennpunkt von Bern entschärfen.
Die Initianten von "sk8be" haben in aufwändiger Fronarbeit einen Verein gegründet, Fundrai-sing-Aktivitäten entwickelt, Verhandlungen mit den SBB geführt und die Suche nach Sponso-ren an die Hand genommen. Die Stadt Bern hat offensichtlich ihnen gegenüber einen Pla-nungskredit aus den Mitteln für die "Verbesserungsmassnahmen Vorplatz Reitschule" in Aus-sicht gestellt, falls der Verein die Restfinanzierung der Anlage belegen kann. Nun beisst sich die Schlange in den Schwanz: Potentielle Sponsoren machen ihr Engagement vom Vorliegen einer Baubewilligung abhängig: Ohne "Anschubfinanzierung" welche ein bewilligtes Projekt zum Ziel hat, werden kaum fixe Zusagen privater Geldgeber beigebracht werden können.

Bern, 14. August 2008

Motion Reto Nause (CVP)/Susanne Elsener (GFL), Henri-Charles Beuchat, Erik Mozsa, Da-niela Lutz-Beck, Nadia Omar, Markus Kiener, Barbara Streit-Stettler, Martin Trachsel, Ueli Stückelberger, Rania Bahnan Büechi, Anna Magdalena Linder, Dolores Dana, Peter Künzler, Anastasia Falkner, Jacqueline Gafner Wasem, Karin Feuz-Ramseyer, Philippe Müller, Mario Imhof, Dannie Jost, Simon Glauser, Thomas Balmer

Antwort des Gemeinderats

Der Vorstoss betrifft inhaltlich einen Bereich, der in der gemeinderätlichen Zuständigkeit liegt. Der Motion kommt deshalb der Charakter einer Richtlinie zu.
Der Gemeinderat erkennt grundsätzlich die Chancen und Vorteile einer Nutzung der Fläche unter dem Eisenbahnviadukt bei der Reitschule, wie sie vom Verein sk8.be vorgeschlagen wird. Gleichzeitig gilt es, die Realisierungschancen ernsthaft zu prüfen und auch einen Be-trieb der Anlage sicherzustellen, der dem schwierigen Standort Rechnung trägt.
Die Direktion für Bildung, Soziales und Sport ist seit längerer Zeit in Verhandlungen mit dem Verein sk8.be. Die Verhandlungen und die Zusammenarbeit mit dem Verein sind zum Teil schwierig. Zugesicherte Unterlagen bleiben während mehrerer Monate aus, und auf Nach-richten wird häufig erst nach mehreren Wochen reagiert. Um die Skateanlage auf der Schüt-zenmatte mit der notwendigen Sicherheit betreiben zu können, muss der Verein über zuver-lässige Strukturen, eine angemessene Zahl aktiver Mitglieder und funktionierende Kommuni-kationsbeziehungen zur Stadt verfügen. Auch muss er glaubhaft darlegen können, dass er die nötigen finanziellen Mittel für den Bau und den Betrieb der Anlage aufbringen kann.
Die Koordination in Bezug auf die Baubewilligung ist durch die Stadtbauten Bern übernommen worden. So konnte eine Vereinbarung (öffentliche Urkunde) zwischen den SBB, den Stadt-bauten Bern und der Stadt Bern unter Einbezug der Anliegen des Vereins sk8.be abgeschlos-sen werden. Diese sieht ein bis Ende 2014 befristetes Baurecht für die Skateanlage vor, wel-ches bei Realisierung innert dieser Frist um 15 weitere Jahre verlängert wird. Die Stadtbauten Bern werden die Erarbeitung und Begleitung des Baugesuchs bis zur Bewilligung begleiten.
Der Gemeinderat ist bereit, sich weiterhin für die Realisierung der Skateanlage zu engagieren und dafür Fr. 28 000.00 einzusetzen. Er wird die Verhandlungen mit dem Verein sk8.be fort-setzen, mit dem Ziel, den Skatepark möglichst bald mit einem überzeugenden Konzept, einer funktionsfähigen Trägerschaft und einer gesicherten Finanzierung eröffnen zu können.
Folgen für das Personal und die Finanzen
Die Skateanlage soll durch den Verein sk8.be selbsttragend betrieben werden. Neben dem einmaligen Betrag von Fr. 28 000.00, der vor allem für die Planung, die Vorbereitungsarbeiten und die Baubewilligung eingesetzt würde, sind keine regelmässigen Beiträge an den Verein vorgesehen.

Antrag
Der Gemeinderat beantragt dem Stadtrat, die Motion als Richtlinie erheblich zu erklären.

Bern, 1. April 2009
Der Gemeinderat

Béatrice Wertli (CVP) für die Fraktion BDP/CVP: Der Parkplatz unter dem Bahnviadukt ist düster und wohl einer der unattraktivsten Plätze der Stadt Bern. Unser mit dieser Motion an-gestrebtes Ziel war die Aufwertung dieses Platzes und die Entschärfung der Situation. Aus-serdem können wir ein lang ersehntes Angebot endlich realisieren. Let's do it! Wie wir in un-serer Motion schrieben, erwarten wir eine schnelle Aufwertung dieses Platzes. Wir begrüssen den Entscheid des Gemeinderates den Planungskredit zu bewilligen und erwarten eine rasche Umsetzung.
Motionärin Susanne Elsener (GFL) für die Fraktion GFL/EVP: Auch ich bin sehr froh über die Unterstützung dieses wichtigen und sinnvollen Projektes durch den Gemeinderat, der bereit ist, die 28‘000 Franken zu sprechen. Seit dem ersten Schritt, den die Skater unternahmen, hat es vier lange Jahre gedauert. Nun ist es wichtig, dass schnellstmöglich der Bau beginnt und der Platz die nötige Aufwertung erhält. Let's go!

Fraktionserklärungen

Stéphanie Penher (GB) für die Fraktion GB/JA!: Es dauerte wirklich extrem lange. Es war ein Prozess, der von unten her kam. Die Jugendlichen wollten es damals, jetzt ist es soweit. An-zufügen ist, dass nicht sein darf, dass auf der Schützenmatte einzig eine Skateranlage als Aufwertung angesehen wird. Wir sind für diese Motion, sind aber der Meinung, dass weitere Schritte unternommen werden müssen für eine Aufwertung des Raumes Schützenmatte, Boll-werk und Umgebung. Es freut uns zu hören, dass sich die CVP für eine Aufwertung einsetzt. Wir hoffen, dass Sie unsere Motion für einen Planungskredit "Aufwertung Schützenmatte" unterstützen werden.

Ruedi Keller (SP) für die Fraktion SP/JUSO: Wir unterstützen diese Richtlinienmotion. Wir sind mit dem Gemeinderat darin einverstanden, dass sämtliche rechtliche Bedingungen erfüllt werden müssen und der Verein dies auch entsprechend nachweist. Sicher ist auch abzuklä-ren, ob es für diese Anlage immer noch ein Bedürfnis gibt. Klar ist, die Attraktivierung des Vorplatzes ist wichtig, weil das dazu führt, dass sich dort nicht vor allem Junkies aufhalten und Drogenhandel stattfindet, sondern andere Aktivitäten, die diesem Ort und der Reitschule entsprechen. Wir wollen allerdings nicht, dass der Skaterpark die in unserer Motion geforderte Gesamtplanung beeinträchtigt. Wir wollen, dass diese Gesamtplanung möglich ist und bleibt und entsprechend auch Fortschritte macht.

Beschluss
Der Stadtrat erklärt die Motion erheblich (57 Ja, 9 Nein).

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DROGENPOLITIK
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Stadtratsdebatte 11.6.09

24 Postulat Fraktion SVP/JSVP (Roland Jakob/Manfred Blaser, SVP): Keine Steuer-geldverschwendung mehr für die gescheiterte RGM Drogen- und Suchtpolitik!
Geschäftsnummer 08.000357 / 08/411 Reg. 35/-00

Seit geraumer Zeit beabsichtigt der Gemeinderat an der Murtenstrasse 26 eine zweite Dro-genanlaufstelle einzurichten. Dies, obwohl die betroffene Liegenschaft an der Murtenstrasse bald einem Neubau zugunsten des Inselspitals weichen soll und die Bevölkerung diese zweite Drogenanlaufstelle nicht will. Damit die Liegenschaft überhaupt genutzt werden kann, müssen vorab teure bauliche Massnahmen durchgeführt werden. Diese Kosten hat der Steuerzahler zu berappen. Kosten wohlverstanden, welche in kürzester Zeit, wegen des Geplanten Neu-baus, wieder vernichtet werden. Dabei könnte der Gemeinderat doch jetzt an anderer Stelle eine neue Drogenanlaufstelle planen. Im Neufeld wird zurzeit der Neufeldtunnel fertig gestellt. Die Eröffnung ist für den 15. August 2009 geplant. Hinter dem Neufeldparkhaus, wo sich auch der Standort der Zafarayaner befindet, könnte man ohne grosse Investitionen eine Drogenan-laufstelle für alle Suchtbedürftigen erstellen. Im gleichen Zusammenhang könnte man auch gleich das Alkistübli vom Bahnhofparking an genanten Ort versetzen. Dies hätte mehrere Vor-teile für alle betroffenen.
- Die Drogensüchtigen könnten in Ruhe und ohne Stress betreut werden.
- Es bestünde die Möglichkeit, die Anlaufstelle bedürfnisgerecht einzurichten. (Wohncontai-ner-System)
- Die Öffnungszeiten könnten den Bedürfnissen entsprechend angesetzt werden. Die Quar-tiere würden entlastet.
- Eine zentrale Betreuung würde Synergien freisetzen, welche allen zu gute käme. Der Standort ist am öV angeschlossen.
- Die Polizei ist vor Ort.
- Das Belästigungspotenzial würde beidseitig minimiert.

Dies sind nur einige Aspekte, welche dafür sprechen, das Drogenanlaufstellenkonzept in der Stadt Bern neu zu überdenken. Dies gilt ebenfalls für das Alkistübli. Dieses wird bereits im Containersystem betrieben.

Der Gemeinderat wird deshalb beauftragt, folgende Massnahmen zu prüfen:
1. Realisierung einer neuen Drogenanlaufstelle hinter dem Parkhaus im Neufeld, unter Ein-bezug der gleichzeitigen Aufhebung der jetzigen und geplanten Drogenanlaufstellen in der Stadt Bern zugunsten einer neuen Drogenanlaufstelle im Neufeld?
2. Abklärung der anfallenden Realisierungskosten mit Einbezug von möglichen kantonalen Investitionsbeiträgen?
3. Realisierung der Verlegung des jetzigen Alkistüblistandorts hinter das Parkhaus Neufeld?
4. Ausarbeitung eines Vorschlags zur langfristigen Finanzierung der Drogenanlaufstelle und des Alkistüblis mit Einbezug von möglichen oder vorhandenen privaten, kantonalen oder Bundesbeiträgen?
5. Der Gemeinderat sollte auch aufzeigen, welche finanziellen wie personellen Ersparnisse eine Zusammenlegung der Drogenanlaufstellen im Neufeld bringt?
6. Kann eine Nutzung der neuen Dorgenanlaufstelle mit erweiterten Öffnungszeiten im Neu-feld realisiert werden?
7. Kann eine bedürfnisgerechte Betreuung am neuen Standort Neufeld langfristig sicherge-stellt werden?

Bern, 30. Oktober 2008

Postulat Fraktion SVP/JSVP (Roland Jakob/Manfred Blaser, SVP), Simon Glauser, Peter Büh-ler, Dieter Beyeler, Ernst Stauffer, Beat Schori, Erich J. Hess

Antwort des Gemeinderats

Der Gemeinderat stellt fest, dass die Postulanten nicht grundsätzlich gegen die Einrichtung, den Bedarf und Betrieb einer Drogenanlaufstelle opponieren, sondern lediglich den Standort in Frage stellen. Dieser breite politische Grundkonsens über die Notwendigkeit und den Sinn von Drogenanlaufstellen ist erfreulich und ein Fortschritt der heutigen etablierten 4-Säulen-Drogenpolitik.

Zu Punkt 1:
Ob die Realisierung baulich möglich wäre, wurde nicht im Detail abgeklärt. Aus verschiede-nen fachlichen Gründen ist jedoch von einer Realisierung abzusehen: Der Standort Parkhaus Neufeld ist zu dezentral und würde daher von den anvisierten Zielgruppen nicht genützt wer-den. Hinzu kommt, dass eine Konzentration einer so grossen Gruppe von schwerstsüchtigen Menschen auf einen Standort ungünstig ist und nur mit grossem polizeilichem Aufwand unter Kontrolle gehalten werden könnte.

Zu Punkt 2:
Auf die Erstellung einer Kostenschätzung wurde verzichtet, da eine Realisierung nicht sinnvoll ist.

Zu Punkt 3:
Der Standort Parkhaus Neufeld ist auch für den Aufenthaltsraum für Alkoholabhängige zu dezentral und somit eine Verlegung nicht sinnvoll. Eine Verlegung würde auch dem Stadtrats-beschluss vom 1. Februar 2007 widersprechen, worin sich der Stadtrat klar für einen Standort im engeren Bahnhofperimeter ausgesprochen und die Liegenschaft an der Effingerstrasse 4 als neuen Standort für den Aufenthaltsraum für Alkoholabhängige als zu weit vom Bahnhof entfernt abgelehnt hat.

Zu Punkt 4:
Das Betreiben einer Kontakt- und Anlaufstelle für Drogenabhängige ist Teil des Leistungsver-trags zwischen Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern (GEF) und der Betrei-berin Stiftung Contact Netz. Von der GEF zusätzlich direkt finanziert werden zudem die Öff-nung am Sonntag sowie die Notmassnahmen (zusätzliches Personal in der Anlaufstelle auf-grund der aktuellen Überlastungssituation). Der Aufenthaltsraum für Alkoholabhängige wird ebenfalls vollumfänglich durch die GEF finanziert. Ziel ist eine dauerhafte Finanzierung durch die GEF.

Zu Punkt 5:
Ob durch eine Zusammenlegung der Kontakt- und Anlaufstelle für Drogenabhängige mit dem Aufenthaltsraum für Alkoholabhängige Ersparnisse generiert werden könnten, ist zu bezwei-feln, da aufgrund der grösseren Anzahl Menschen mehr Ressourcen für die Gewährleistung der Sicherheit vor Ort eingesetzt werden müssten.

Zu Punkt 6:
Vgl. Antwort zu Frage 1.

Zu Punkt 7:
Nein (vgl. Antwort zu Frage 1).

Antrag
1. Der Gemeinderat beantragt dem Stadtrat, das Postulat erheblich zu erklären.
2. Die Stellungnahme gilt gleichzeitig als Prüfungsbericht.

Bern, 26. November 2008
Der Gemeinderat

Beschluss
1. Der Stadtrat erklärt das Postulat stillschweigend erheblich.
2. Die Antwort des Gemeinderates gilt als Prüfungsbericht.

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26 Motion Fraktion SVP/JSVP (Roland Jakob/Manfred Blaser, SVP): Trotz geschei-terter RGM Drogen- und Suchtpolitik! Drogenanlaufstellen in der Stadt Bern schliessen und neu im Neufeld zusammenlegen
Geschäftsnummer 08.000354 / 08/410 Reg. 35/-00

Seit geraumer Zeit plant der Gemeinderat an der Murtenstrasse 26 eine zweite Drogenanlauf-stelle einzurichten. Dies, obwohl die betroffene Liegenschaft an der Murtenstrasse baufällig ist und bald einem Neubau zugunsten des Inselspitals weichen soll.
Dies obwohl die Bevölkerung und die Gewerbetreibenden diese zweite Drogenanlaufstelle ablehnen. Damit die Liegenschaft überhaupt genutzt werden kann, müssen vorab teure bauli-che Massnahmen durchgeführt werden. Diese Arbeiten kommen den Steuerzahler teuer zu stehen! Insbesondere, weil der Altbau bald einem Neubau weichen soll. Das heisst, "die In-vestitionskosten zum erstellen der Drogenanlaufstelle werden in kurzer Zeit vernichtet"! oder wie es im Volksmund heissen würde, "Ausser Spesen nichts gewesen!"
Dabei könnte der Gemeinderat doch jetzt seine Fehler einsehen und in der Suchtpolitik eine neue Politik verfolgen und an anderer Stelle eine neue Drogenanlaufstelle planen. Im Neufeld wird zurzeit der Neufeldtunnel fertig gestellt, dessen Eröffnung für den 15. August 2009 ge-plant ist. Hinter dem Neufeldparkhaus, wo sich auch der Standort der Zafarayaner befindet, könnte man ohne grosse Investitionen eine Drogenanlaufstelle für alle Suchtbedürftigen erstellen. Im gleichen Zusammenhang könnte man auch gleich das Alkistübli vom Bahnhof-parking an obengenannten Ort versetzen. So würde die Stadt entlastet, Synergien gebündelt und den Suchtbetroffenen eine langfristige Lösung angeboten.

Wir fordern den Gemeinderat deshalb auf:
1. Eine neue Drogenanlaufstelle hinter dem Parkhaus Neufeld in geeigneter Form zu Planen und zu Realisieren.
2. Das Alkistübli am gleichen Ort anzusiedeln.
3. Die Planung und Realisierung der neuen Drogenanlaufstelle an der Murtenstrasse 26 zu stoppen und nicht weiter zu verfolgen.
4. Die jetzige Anlaufstelle an der Hodlerstrasse nach der Eröffnung der neuen Drogenanlauf-stelle im Neufeld sofort zu schliessen und am neuen Ort umgehend zu Integrieren.
5. Eine Evaluation des Betriebs der Drogenanlaufstelle Neufeld durchzuführen und dem Stadtrat, in den kommenden 5 Jahren nach Inbetriebnahme, jährlich in schriftlicher Form Bericht zu erstatten.

Begründung der Dringlichkeit:
Die zweite Drogenanlaufstelle an der Murtenstrasse 26 ist in Planung. Erstellung und Betrieb ab ca. Dezember 2008. Der Bau am Neufeldtunnel ist soweit fortgeschritten, dass die Planung und Realisierung des Projekts "Drogenanlaufstelle Neufeld" umgehend an die Hand genom-men werden muss, damit nicht unnötig Steuergelder vernichtet werden. Im weitem ist eine langfristige Suchtbetreuung und Prävention an einem Standort, als vorrangiges Ziel, umge-hend zu Realisieren. Dies, um den Suchtbetroffenen eine Perspektive für die Zukunft zu bie-ten.

Bern, 30. Oktober 2008

Motion Fraktion SVP/JSVP (Roland Jakob/Manfred Blaser, SVP), UeIi Jaisli, Thomas Weil, Dieter Beyeler, Ernst Stauffer, Simon Glauser, Beat Gubser, Beat Schori, Henri-Charles Beu-chat, Edith Leibundgut, Peter Bühler

Die Dringlichkeit wird vom Stadtrat abgelehnt.

Antwort des Gemeinderats

Der Gemeinderat stellt fest, dass die Motionärin und die Motionäre nicht grundsätzlich gegen die Einrichtung, den Bedarf und Betrieb einer Drogenanlaufstelle opponieren, sondern ledig-lich den Standort in Frage stellen. Dieser breite politische Grundkonsens über die Notwendig-keit und den Sinn von Drogenanlaufstellen ist erfreulich und ein Fortschritt der heutigen etab-lierten 4-Säulen-Drogenpolitik.

Zu Punkt 1:
Aus verschiedenen fachlichen Gründen lehnt der Gemeinderat die Planung und Realisierung einer Drogenanlaufstelle beim Parkhaus Neufeld ab: Der Standort Parkhaus Neufeld ist zu dezentral und würde daher von den anvisierten Zielgruppen nicht genützt werden. Hinzu kommt, dass eine Konzentration einer so grossen Gruppe von schwerstsüchtigen Menschen auf einen Standort ungünstig ist und nur mit grossem polizeilichem Aufwand unter Kontrolle gehalten werden könnte.

Zu Punkt 2:
Der Standort Parkhaus Neufeld ist auch für den Aufenthaltsraum für Alkoholabhängige zu dezentral und somit eine Verlegung nicht sinnvoll. Eine Verlegung würde auch dem Stadtrats-beschluss vom 1. Februar 2007 widersprechen, worin sich der Stadtrat klar für einen Standort im engeren Bahnhofperimeter ausgesprochen und die Liegenschaft an der Effingerstrasse 4 als neuen Standort für den Aufenthaltsraum für Alkoholabhängige als zu weit vom Bahnhof entfernt abgelehnt hat.

Zu Punkt 3:
Der Gemeinderat hält am Standort Murtenstrasse fest. Der 2. Standort der Kontakt- und An-laufstelle für Drogenabhängige soll so rasch als möglich in Betrieb genommen werden.

Zu Punkt 4:
Der Standort Hodlerstrasse bleibt auch nach Eröffnung des Standorts Murtenstrasse in Be-trieb, jedoch mit anderen Öffnungszeiten.

Zu Punkt 5:
Eine Evaluation des Standorts Neufeld ist hinfällig, da dort keine Anlaufstelle realisiert werden wird. Selbstverständlich wird jedoch der Betrieb an der Murtenstrasse, dessen Auswirkungen auf die Umgebung und die Drogenszene genau beobachtet und ausgewertet werden. Dem Stadtrat wird im Rahmen der Jahresberichte der Koordinationsstelle Sucht Bericht erstattet werden.

Antrag
Der Gemeinderat beantragt dem Stadtrat, die Motion abzulehnen.

Bern, 26. November 2008
Der Gemeinderat

Motionär Manfred Blaser (SVP) für die Fraktion SVPplus: Suchtpolitik, Drogenanlaufstelle - wie oft müssen Stadtbesucher sich über diese Themen noch Gedanken machen? Es ist trau-rig, wenn man diesem Übel verfallen ist. Es ist aber auch traurig für Stadtbenützer, denen dieses Übel immer wieder vor Augen geführt wird. Wir meinen, dass es nötig ist, sich auf allen Seiten abzustützen. Das bedeutet die Drogenanlaufstelle zu verlegen und zugleich ein kom-paktes Paket zu schnüren, das Alkis mit einbindet. Man sucht seit längerer Zeit optimale Plät-ze, die auch kostengünstig sind. In zahlreichen Diskussionen wurde das Neufeld vorgeschla-gen. Es ist für jeden geplagten Mitmenschen möglich, seine Konsumabgabe und den Aufent-halt etwas ausserhalb vom Zentrum zu beziehen. Auch Stadtbesucher und Steuerzahler wür-den eine ausserhalb eingerichtete Drogenanlaufstelle begrüssen. Die Möglichkeit im Neufeld ist bestens nutzbar. Alkis und Drogensüchtige wären dort ungestört von neugierigen Zu-schauern. Auch ist das Neufeld per öV gut erreichbar. So sehe ich nicht ein, dass man weiter nach geeigneten Plätzen sucht, da kaum bessere Möglichkeiten vorhanden sind. Zu Punkt 1: Der Gemeinderat ist der Meinung, dass der Ort Neufeld nicht zumutbar sei und der Polizei-aufwand gross und nicht realisierbar sei. Bis zum heutigen Tag wird der Zugang an der Hod-lerstrasse von der Securitas überwacht, mehr nicht. Der Polizeiaufwand für Alkis ist im Mo-ment verzettelt. Mit der Aufsicht könnte man dort konzentriert vorgehen. Zu Punkt 2: Für Al-koholabhängige sei die Örtlichkeit zu dezentral. Ich muss meine Sucht, den Sport, ja auch nicht zentral ausüben dürfen wir von den Drogenabhängigen auch einen kleinen Schritt ver-langen. Zu Punkt 3: Der Standort Murtenstrasse, an dem der Gemeinderat fest hält, ist nicht näher als das Neufeld. Der Unterschied ist, dass das Gebäude an der Murtenstrasse saniert werden muss und nach einiger Zeit muss man wieder Geld in die Finger nehmen und wieder-um eine neue Örtlichkeit suchen, weil an der Murtenstrasse bereits der Weiterausbau für das Inselspital geplant ist. Zu Punkt 5: Der Standort Neufeld sei hinfällig. Der Gemeinderat macht es sich sehr einfach und schlägt dabei den teuersten Weg ein. Heute habe ich am Radio ge-hört, wie Barbara Hayoz ausdrücklich mahnte den Franken zweimal umzudrehen. Mit Reden ist es jedoch noch nicht getan, es muss auch verwirklicht werden.

Fraktionserklärungen

Daniela Schäfer (SP) für die Fraktion SP/JUSO: Der Standort Parkhaus Neufeld ist sowohl für den Aufenthaltsraum für Alkoholabhängige, wie auch für die Drogenanlaufstelle zu wenig zentral gelegen. Durch die Zusammenlegung dieser beiden Stellen würden mehr Menschen mit unterschiedlichen Bedürfnissen an demselben Ort verkehren. Die Antwort des Gemeinde-rates, es brauche mehr Ressourcen für die Gewährleistung der Sicherheit vor Ort, ist für uns nachvollziehbar. Im Jahr 2007 sprach sich der gesamte Stadtrat klar für einen zentralen Standort in Bahnhofsnähe aus. Das macht Sinn, weil sich die Szene vor allem in diesem Pe-rimeter trifft. Eine zentrale Anlaufstelle löst die Probleme dort, wo sie entstehen. Unsere Frak-tion ist erfreut darüber, dass hier im Stadtrat ein breiter politischer Grundkonsens herrscht über Notwendigkeit und Sinn einer Drogenanlaufstelle. Es ist fraglich, ob mit dem Vorschlag eines dezentralen Standortes im Neufeld nicht eher eine Verdrängungs- oder Verneinungspo-litik gelebt wird. Die SP/JUSO ist für einen zentralen Standort und lehnt daher die Motion ab.

Lea Bill (GB) für die Fraktion GB/JA!: Der Sinn einer Drogenanlaufstelle ist es, hygienische Bedingungen für den Drogenkonsum bereitzustellen, das heisst, es geht um Schadensminde-rung. Dafür braucht es eine zentral gelegene Drogenanlaufstelle, alles andere macht keinen Sinn. Unsere Fraktion geht nicht mit dem Gemeinderat einig, der in seiner Antwort diesen Vorstoss als ein Zeichen des Einverständnisses der SVP in die 4 Säulen Politik wertet. Eher ist es ein weiteres Beispiel für eine "Aus den Augen, aus dem Sinn"-Politik. Wir wehren uns schon seit Jahren gegen derartige Politik und lehnen darum diesen Vorstoss ab.

Pascal Rub (FDP) für die FDP-Fraktion: Die Antwort auf diese Motion ist über ein halbes Jahr alt und obsolet, denn der Stand der Dinge ist mittlerweile ein ganz anderer. Die Antwort ist auch insofern unbefriedigend, als sie in schnippischem saloppen Ton abgefasst ist. In der Zwischenzeit wurde eine Motion zu diesem Thema überwiesen, die den Gemeinderat beauf-tragt, nach genauer Überprüfung ein Konzept zu fassen und nicht allein über Standorte zu diskutieren. Wir warten freudig auf die Antwort zu dieser Motion. Die vorliegende Motion kön-nen wir nicht unterstützen, weil sie ultimativ den Standort Neufeld fordert. Das ist zu früh der-zeit und der Standort Neufeld ist auch aus unserer Sicht möglicherweise nicht der beste. Deswegen unterstützen wir die Motion nicht. Wir unterstützen aber deren Stossrichtung und die damit verbundene Forderung, dass in diesem Bereich ein Richtungswechsel stattfindet.

Beschluss
Der Stadtrat lehnt die Motion ab (6 Ja, 57 Nein, 1 Enthaltung).

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GASTGEWERBE
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Bund 1.7.09

"Neue Sozialpartnerschaft"

Der GAV im Gastgewerbe gilt als Meilenstein für die Branche

Rund 200000 Angestellte in 30000 Betrieben des Gastgewerbes profitieren ab 2010 von besseren Arbeitsbedingungen. Das neue Lohnsystem tritt wegen der Rezession allerdings erst 2012 in Kraft.

Von einem historischen Moment für die Branche - einem Meilenstein - war gestern in Bern vor den Medien die Rede. Beim neuen Gesamtarbeitsvertrag handelt sich um den grössten GAV der Schweiz. Die sechs Sozialpartner wollen damit "in einer ökonomisch schwierigen Zeit ein Zeichen für den Aufbruch in der Branche und eine neue Sozialpartnerschaft setzen".

Oberstes Ziel sei es gewesen, einen innovativen GAV auszuarbeiten, der das Image des Gastgewerbes aufwerte, sagte Magdalena Bertone, Vizepräsidentin der Gewerkschaft Syna. Das Gastgewerbe wolle sich künftig als Branche mit interessanten Berufen, attraktiven Weiterbildungsmöglichkeiten und mit entsprechenden Salären etablieren, erklärte Gastrosuisse-Vizepräsident Ernst Bachmann.

Durch mehrheitliche Übernahme der Ausbildungskosten und Kompensation des Lohnausfalls wollen die Sozialpartner sicherstellen, dass sich Bildung lohnt und ständige Weiterbildung gewährleistet ist. Die Aus- und Weiterbildung wird bei den Mindestlöhnen künftig konsequent berücksichtigt.

Der Vertrag will mit klaren Regeln dem Personal und den Arbeitgebern mehr Sicherheit geben. Vorgesehen sind u.a. die korrekte Erfassung der Arbeitszeit und der Überzeiten, generell fünf Wochen Ferien, ein Vaterschaftsurlaub von drei Tagen sowie der volle 13. Monatslohn für alle - rückwirkend nach erfolgreicher Probezeit. Die Vereinfachungen verbesserten und erleichterten die Selbstkontrolle, sagte Unia Kopräsident Andreas Rieger. (sda)

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Ausbildung soll sich lohnen

Die Sozialpartner des Gastgewerbes setzen mit einem innovativen Gesamtarbeitsvertrag neue Massstäbe

Der neue GAV im Schweizer Gastgewerbe setzt einen klaren Schwerpunkt: Mit der Übernahme von Ausbildungskosten und der Kompensation von Lohnausfällen soll die ständige Weiterbildung sichergestellt werden - zum Wohl aller Beteiligten und der Branche.

Peter Schaad

Mit 200000 Mitarbeitenden ist das Gastgewerbe eine der grössten Branchen der Schweizer Wirtschaft. Die unterschiedlichen Bedürfnisse und Interessen der rund 30000 Betriebe unter einen Hut zu bringen, scheint fast ein Ding der Unmöglichkeit. Eine der wenigen Ansatzmöglichkeiten bietet der Gesamtarbeitsvertrag (GAV), der gestern - nach zweijährigen Verhandlungen - den Medien in Bern präsentiert worden ist. Unterzeichnet wurde er von Gastrosuisse, Hotelleriesuisse und der Swiss Catering Association SCA auf Seiten der Arbeitgeber sowie von Hotel & Gastro, Syna und Unia bei den Gewerkschaften.

Angesagt waren milde Töne: Syna-Vizepräsidentin Magdalena Bertone sprach vom "neuen Spirit" des GAV. Nun gelte es, diesen Geist allen Beschäftigten der Branche nahezubringen. Oberstes Ziel sei es, das Image des Gastgewerbes in "echter und respektvoller Partnerschaft" zu verbessern. Laut SCA-Vorstandsmitglied Peter Hohl haben sich die Sozialpartner zunächst im kleinen Kreis zugehört. Daraus sei ein "echter Dialog" und eine "neue Sozialpartnerschaft" entstanden.

Klare Erfassung der Arbeitszeit

Der neue GAV tritt am 1. Januar 2010 in Kraft. Mit der Allgemeinverbindlicherklärung durch das Seco gilt er für die gesamte Branche. Laut Andreas Rieger, Kopräsident der Unia, bringt er vor allem Verbesserungen in den Bereichen Arbeitszeit, Lohn sowie Aus- und Weiterbildung. Die effektiv geleisteten Arbeitsstunden müssen künftig obligatorisch erfasst werden. Dies löse ein grosses Problem, so Rieger. Die Arbeitgeber müssen künftig den Mitarbeitenden den Überstundensaldo jeden Monat schriftlich mitteilen. Damit dies funktioniere, sollen die Betriebe entsprechende Beratung erhalten. Halten sie sich nicht an die Auflagen, sind mehr Kontrollen und schärfere Sanktionen die Folge.

Für alle Angestellten im Stundenlohn sei insbesondere die fünfte Ferienwoche ein Fortschritt, sagte Rieger. Der 13. Monatslohn für alle sei "sehr erfreulich".

Bei den Mindestlöhnen (vgl. Kasten) wird neu die Aus- und Weiterbildung konsequent berücksichtigt. Das vor zehn Jahren eingeführte fünfwöchige Weiterbildungsprogramm "Progresso" in den Bereichen Küche, Restauration und Hauswirtschaft wird auf weitere Lehrgänge ausgedehnt. Wichtig sei die Durchlässigkeit dieses Konzepts, sagte Stefan Unternährer von der Hotel & Gastro Union. Der Einstieg in ein Bildungsprogramm sei jederzeit und für alle Mitarbeitenden möglich. Die Kosten von Progresso werden von den Arbeitgebern getragen, wobei die Betriebe - nach den Ansätzen der Erwerbsersatzordnung - zu 80 Prozent für den Lohnausfall während der Abwesenheit der Mitarbeitenden entschädigt werden. Unternährer ist überzeugt, dass sich das Gastgewerbe mit dieser Regelung "im Kampf um die Talente bei den Schulabgängern" nun besser positionieren kann.

Der Mehrwert des Vertrags lasse sich nicht in Franken und Rappen messen, sagte Claudio Casanova von Hotelleriesuisse. Längerfristig stärke er jedoch das Gastgewerbe und sorge damit auch für eine bessere Ausgangslage im internationalen Konkurrenzumfeld. Die grosse Herausforderung für die Arbeitgeber bestehe nun darin, sich profunde Kenntnisse über die Vertragsinhalte zu beschaffen, um den neuen Spielraum für die eigenen Betriebe optimal zu nutzen. Im aktuellen Umfeld scheint dies besonders wichtig: Laut den jüngsten Konjunkturumfragen sind die Umsätze im Gastgewerbe am Sinken. Die Ertragslage dürfte sich weiter verschlechtern. Mit 8,3 Prozent (Mai 2009) weist die Branche auch eine der höchsten Arbeitslosenquoten auf.

Lohnregelungen erst ab 2012

Einen ersten Beweis der neuen Sozialpartnerschaft haben die Parteien bereits erbracht: Wegen der schlechten Konjunkturlage verschoben sie die Inkraftsetzung der Lohnregelungen auf Anfang 2012.

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5 Ferienwochen für alle

Wöchentliche Arbeitszeiten
- Grundsätzlich: 42 Stunden
- Kleinbetriebe: 45 Stunden
- Saisonbetriebe: 43,5 Stunden

Erfassung der Arbeitszeit
- Die Erfassung muss vom Arbeitgeber sichergestellt werden.
- Der Überstundensaldo muss dem Mitarbeitenden monatlich schriftlich mitgeteilt werden.

Abgeltung Überstunden
- Während des laufenden Anstellungsverhältnisses sind Überstunden zu 100% zu entschädigen (bisher 125%).
- Die Möglichkeit der zeitlichen Kompensation im Verhältnis 1:1 bleibt bestehen.
- Überstunden, die am Endes des Arbeitsverhältnisses bestehen, sind zu 125% zu entschädigen.

Ferienregelung
- Generell 5 Wochen pro Jahr

Vaterschaftsurlaub
- Neu 3 Tage (bisher 1 Tag)

Mindestlöhne (ab 1.1.2012)*
- Stufe Ia (Ungelernte) 3400.- (heute 3383.-)
- Stufe Ib (Ungelernte mit erfolgreich absolvierter Progresso-Weiterbildung) 3600.-
- Stufe II (Eidgenössischer Berufsattest EBA) 3700.- (3567.-)
- Stufe IIIa (Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis EFZ) 4100.- (3823.-)
- Stufe IIIb (EFZ + 6 Tage berufsspezifische Weiterbildung) 4200.-
- Stufe IV (Berufsprüfung) 4800.- (4787.-)

* Löhne Stand 2009. Anpassung nur dann, wenn die kumulierte Teuerung 2% oder mehr beträgt.

13. Monatslohn
Voller 13. Monatslohn bei Bestehen der Probezeit rückwirkend auf den ersten Tag. (ps)

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unia.ch 30.6.09

Der neue L-GAV bringt wichtige Verbesserungen

Der neue Gesamtarbeitsvertrag im Gastgewerbe bringt zahlreiche Verbesserungen für die Mitarbeitenden und ist ein grosser Fortschritt für die ganze Branche. Diese setzen insbesondere bei den vier Themenbereichen Arbeitszeit, Lohn, Aus- und Weiterbildung sowie Anwendung an.

Im Gastgewerbe arbeiten über 200'000 Personen als Angestellte. Eine knappe Mehrheit davon sind Frauen und ebenso die MigrantInnen. Die in dieser Branche bisher bezahlten Löhne gehören zu den unteren in der gesellschaftlichen Lohnhierarchie. Angesichts dieser Ausgangsbedingungen ist es um so wichtiger, dass die Arbeitsverhältnisse durch einen Gesamtarbeitsvertrag abgesichert sind, und dass dieser via Allgemeinverbindlicherklärung für alle Betriebe und 200'000 Angestellten gilt.
 
Massnahmen für die korrekte Erfassung der Arbeitszeit

Ein grosses Problem der Branche - nämlich die in vielen Betrieben fehlende Erfassung der effektiv geleisteten Arbeitsstunden - wird resolut angepackt. Jeder Arbeitgeber muss die Erfassung der Arbeitszeit sicherstellen und den Mitarbeitenden den Überstundensaldo monatlich schriftlich mitteilen. Damit dies in Zukunft besser funktioniert, gibt es auf der einen Seite mehr Beratung für die Betriebe. Auf der anderen Seite müssen die Betriebe mit mehr Kontrollen und schärferen Sanktionen rechnen, die sich nicht an diese Auflage halten.
 
Beim Themenbereich Arbeitszeit gibt es zwei weitere bedeutende Neuerungen. Die Ferienregelung wird vereinfacht und vereinheitlicht: Alle Mitarbeitenden haben ab 2010 fünf Wochen Ferien. Dies bedeutet insbesondere für die vielen Angestellten im Stundenlohn einen Fortschritt. Väter kommen bei der Geburt ihres Kindes in den Genuss von drei Tagen Urlaub statt bisher nur einem.
 
13. Monatslohn für alle und neues Lohnsystem

Beim Thema Lohn gibt es zahlreiche Verbesserungen. Diese treten anfangs 2012 in Kraft. Sehr erfreulich ist die Einführung des vollen 13. Monatslohnes für alle Mitarbeitenden, wenn sie die Probezeit bestanden haben. Dieses Begehren steht bei den gastgewerblichen Angestellten schon seit vielen Jahren zuoberst auf der Liste der zu verbessernden Punkte. Das beharrliche Einfordern des 13. Monatslohnes hat sich nun ausgezahlt.
 
Bei den Mindestlöhnen steht ein Systemwechsel an. Die Aus- und Weiterbildung wird konsequent berücksichtigt und aufgewertet. Die Aus- und Weiterbildung lohnt sich in mehrfacher Hinsicht. So gibt es beispielsweise eine neue Kategorie für Mitarbeitende ohne Berufslehre, welche die fünfwöchige Weiterbildung "Progresso" absolviert haben (Fr. 3'600.-). Der Mindestlohn bei abgeschlossener 3-jähriger Lehre im Gastgewerbe steigt von Fr. 3'823.- auf Fr. 4'100.-.
 
Die jetzt für 2012 ausgehandelten neuen Mindestlöhne werden vor der In-Kraft-Setzung noch angepasst, wenn die in der Zwischenzeit aufgelaufene Teuerung 2% übersteigen wird.
 
In den Regionen, die früher dem Bundesgesetz über Investitionshilfe für Berggebiete (IHG) unterstanden - darunter fallen Berggebiete und wirtschaftlich schwache Regionen - kann heute der Mindestlohn für Ungelernte um 10% unterschritten werden. Diese zeitlich unbefristete Abzugsmöglichkeit entfällt ab 2012.
 
Um die Mehrkosten der Lohnverbesserungen teilweise zu kompensieren, wird 2012 ein Einarbeitungsabzug bei der Lohnkategorie für Ungelernte während den ersten 6 Anstellungsmonaten eingeführt. Dieser Abzug beträgt 2012 10% und ab 2013 8%.
 
Aus- und Weiterbildung systematisch gefördert

Die Aus- und Weiterbildung wird ab 2010 systematisch gefördert. Dies betrifft alle Aus- und Weiterbildungen, auf welche sich das neue Lohnsystem abstützt. Zu diesem Zweck wird der Vollzugskosten- und Bildungsbeitrag von jährlich Fr. 48.- pro Mitarbeitenden und Betrieb auf Fr. 89.- erhöht. Mit diesen zusätzlich erhobenen Beiträgen werden die Kurs- und Prüfungskosten sowie der Lohnersatz bezahlt.
 
Anwendung des neuen GAV gestärkt

Eine weitere Absicht der GAV-Erneuerung war, mit einer Vereinfachung zu mehr Sicherheit sowohl bei den Arbeitgebern als auch bei den Mitarbeitenden beizutragen und so eine bessere Selbstkontrolle und Anwendung des GAV zu erreichen. Indem zahlreiche Bestimmungen in den Bereichen Arbeitszeit, Ferien, 13. Monatslohn, Lohnabzüge vereinfacht oder aufgehoben wurden, haben wir dieses Ziel mehrheitlich erreicht.
 
Mehr Informationen
Mauro Moretto, Gewerkschaftssekretär Unia für das Gastgewerbe
 
>> Gemeinsame Medienmitteilung (pdf)
http://unia.ch/fileadmin/user_upload/News/Aktuelle_Themen/2009/gastgewerbe/L_GAV_Medienmitteilung_d.pdf
>> Weitere Dokumente auf der Website zum L-GAV
http://www.l-gav.ch/deutsch/deutsch.htm

Von: Kommunikation Unia

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Landes-Gesamtarbeitsvertrag des Gastgewerbes
http://www.l-gav.ch/deutsch/deutsch.htm

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BETTELVERBOT SEASON 2009
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Bund 1.7.09

"Agora" zeigt Wirkung

Viele organisierte Bettel-Gruppen sind wieder aus Bern verschwunden - das Problem ist aber noch nicht gelöst

Vier Monate nach dem Start des Projekts "Agora" zur Bekämpfung der organisierten Bettelei in Bern zieht der Chef der Fremdenpolizei ein positives Fazit. Im ersten Halbjahr wurden 174 Personen kontrolliert. Einzelne Bettel-Gruppen sind weiterhin aktiv.

Christian Brönnimann

Bahnhofplatz Bern an einem Morgen Ende Juni. Mit den knappen Worten "Grüezi, lesen!" werden Passanten von einem jungen Herrn mit osteuropäischen Akzent aufgefordert, ein Flugblatt zu konsultieren. Auf dem Papier ist ein Kind mit traurigem Blick abgebildet, dazu einige Zeilen Text: "Ich bin ein armes Kind ohne Eltern und Heimat und habe nichts zu essen. Helft mir." Kaum jemand greift ins Portemonnaie. Der Fremde verschwindet um die nächste Ecke.

Die Gruppe der Flugblatt-Bettler sei inzwischen fremdenpolizeilich weggewiesen worden, sagt Alexander Ott, Chef der Berner Fremdenpolizei. Begründung: Mittellosigkeit. Die drei Rumänen sind nicht illegal, sondern als Touristen in der Schweiz und waren bereits der Polizei in Genf aufgefallen. In einem Auto, das in einem Berner Aussenquartier abgestellt war, fanden die Behörden einen Stapel mit Flugblättern. Wie so oft handelte es sich nicht um einzelne Bettler, sondern um eine organisierte Bettelbande. Die Almosen kommen nicht den hilfebedürftigen Menschen zugute, sondern fliessen zum grössten Teil in die Taschen der Drahtzieher im Hintergrund. Diesen sind die Bettler auf der Strasse ausgeliefert.

Gut organisiertes Netzwerk

Solche kleinen Erfolge im Vorgehen gegen die organisierte Bettelei gab es in den letzten Monaten viele zu vermelden. Im Rahmen der Aktion Agora, die Anfang März gestartet wurde, kontrolliert und beobachtet die Berner Fremdenpolizei die Bettel-Szene intensiv. Die in Zivilkleidung arbeitenden Polizisten stellten bandenmässiges Vorgehen fest. Gruppen von bis zu zwölf Personen wurden in Autos beispielsweise auf die Schützenmatte gebracht, von wo aus sie in die Stadt ausschwärmten. Läufer sammelten die Einnahmen kontinuierlich ein und schafften sie über verschiedene Stationen in Windeseile weg. "Die Banden sind hervorragend organisiert", sagt Ott.

 Im ersten Halbjahr kontrollierte die Fremdenpolizei laut Ott 174 Personen - ein Viertel weniger als im gesamten Vorjahr (236). 47 der kontrollierten Personen stammen aus Rumänien. Auch andere osteuropäische Staaten wie Bulgarien, Polen, Ungarn und die Slowakei sind häufig vertreten. Bei bandenmässigem Betteln können verschiedene fremdenpolizeiliche Massnahmen ergriffen werden, von Wegweisungen über Rückführungen bis hin zu Ausschaffungen.

Die ganz grossen Fische, die im Hintergrund die Fäden ziehen, gingen der Polizei bis anhin nicht ins Netz. Trotzdem ist Ott zufrieden. "Die meisten Banden haben gemerkt, dass die Bedingungen in Bern schwieriger geworden sind", sagt er. Viele Bettelbanden seien wieder verschwunden - zum Teil in andere Schweizer Städte, zum Teil ins Ausland. Der neuste Fall der Flugblatt-Bettler sei "ein Mosaiksteinchen" im ganzen Komplex.

Kontrolle und Sensibilisierung

Den Rückgang in Bern führt Ott zum einen auf die verstärkten Kontrollen zurück. Die Fremdenpolizei kontrolliere regelmässig und zu verschiedenen Tageszeiten. "Anfänglich verschob sich das organisierte Betteln auf die Samstage. Deshalb kontrollieren wir nun auch an den Wochenenden", erklärt Ott. Derzeit sei eine Verlagerung von der Innenstadt in die Aussenquartiere zu beobachten. Auch darauf werde vermehrt geachtet. Andererseits, so Ott, sei die Bevölkerung für die Problematik sensibilisiert worden. "Die Aufrufe zur Zurückhaltung haben gefruchtet." Wenn man den falschen Leuten Geld gebe, helfe man damit nicht den Bedürftigen, sondern unterstütze ein kriminelles System.

Im Rahmen des Projekts Agora arbeitet die Berner Fremdenpolizei zusammen mit Bundesbehörden und ausländischen Behörden. Ziel sei es, die internationalen Verstrickungen der organisierten Bettelbanden aufzuzeigen. Dass noch keiner der Hintermänner dingfest gemacht werden konnte, wertet Ott nicht als Misserfolg: "Agora war von Anfang an als langfristiges Projekt angelegt und ist nicht eine einmalige Aktion." Das Projekt ist nicht befristet, sondern wird je nach Bedarf weitergeführt oder gegebenenfalls eingestellt.

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Postulat im Stadtrat

Auf der Traktandenliste der Stadtratssitzung von diesem Donnerstag steht ein interfraktionelles Postulat von SVP, JSVP, FDP und CVP zum Thema. Insgesamt nehme er die Entwicklungen in der organisierten Bettelei "sehr ernst", schreibt der Gemeinderat in seiner Antwort. Zur Situation im Berner Bahnhof, in welchem seit Oktober 2008 ein Bettelverbot gilt, bemerkt er: "Die Durchsetzung des Bettelverbots erfolgte ohne nennenswerte Probleme. Bereits nach wenigen Tagen waren keine Bettelnden mehr in diesem Bereich anzutreffen." Auf Anfrage räumt Sicherheitsdirektor Reto Nause (cvp) ein, dass diese Aussage nur bezüglich des Bahnhof-Innenbereichs zu verstehen sei. Gemäss dem Bahnhofreglement gilt das Verbot hingegen bei den Aufgängen auch in einem Umkreis von zehn Metern. "Bei den Aufgängen herrscht ein gewisser Graubereich", so Nause. Die konsequente Durchsetzung des Verbots sei hier schwierig und wäre mit grossem personellem Aufwand verbunden. (bro)

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17. Interfraktionelles Postulat SVP/JSVP, FDP mit CVP (Edith Leibundgut, CVP/Peter Bühler, SVP/Pascal Rub, FDP): Kampf dem organisierten Betteln (SUE: Nause) 08.000376
http://www.bern.ch/stadtrat/sitzungen/termine/2009/08.000376/gdbDownload

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STADTRATS-DEBATTE 11.6.09

9 Motion Fraktion FDP (Anastasia Falkner): Menschenhandel und Bettelei - Mass-nahmen zum Schutz der Schwächsten sind jetzt zu ergreifen
Geschäftsnummer 08.000195 / 08/409 Reg. 22/-00

Wenn man von Menschenhandel spricht, denken die meisten an die sexuelle Ausbeutung von Frauen. Dabei wird oft der Menschenhandel zwecks Ausbeutung der Arbeitskraft und darunter fällt auch die Bettelei vergessen. Im neuen schweizerischen Gesetz wurde diese Art des Menschenhandels zwar berücksichtigt, die Praxis sieht aber nun oft anders aus. Studien dazu beschäftigen sich vor allem mit der eigentlichen Ausbeutung auf dem Arbeitsmarkt, wo man klaren Handlungsbedarf in der Landwirtschaft, auf dem Bau, in der Hausarbeit und Pflege festgestellt hat, niemand jedoch nimmt sich der offensichtlichen Ausnützung auf unseren Strassen durch Bettelei an. Dabei werden gerade hier die Schwächsten ausgenützt, nämlich Kinder und körperlich behinderte Personen. Auch wenn eine offizielle Studie aus dem Jahr 2007 festhält ‚in der Schweiz seien solche Fälle bisher nicht registriert worden', ist die Reali-tät auf unseren Strassen eine andere und zeigt eigentlich klar auf, dass diese Fälle eben ge-rade nicht erkannt und erfasst werden. So hat die Fremdenpolizei Bern in der vom Gemeinde-rat beschlossenen Aktion von November 2007 bis Januar 2008 feststellen müssen, dass es unter 56 angetroffenen ausländischen Bettlern, 9 Kinder und 2 behinderte Personen hatte. Diese Kinder stammten aus der Slowakei, Rumänien und Bulgarien, wobei sie oft der ethni-schen Gruppe der Roma angehörten.

Rumänien hat in der Zusammenarbeit mit der Schweiz darauf hingewiesen, dass sich das Problem Menschenhandel immer mehr auf die Ausbeutung der Arbeitskraft verlagert und hier auch auf die organisierte Bettelei, welche vermehrt Kinder und körperlich behinderte Perso-nen betrifft. Die nationale Agentur für Menschhandel hat zwar neue Gesetze in Rumänien bewirkt, so auch, dass Kinder nicht ohne Einwilligung ihrer Eltern ausreisen dürfen, die Um-setzung hängt nun aber auch von den Destinationsländer - von uns - ab. Massnahmen im Bereich Menschenhandel zu treffen, ist sehr schwierig, das Thema komplex. Fest steht aber, dass Menschenhandel klar ein "Kontrolldelikt" ist, da diese Straftat erst im Rahmen einer Polizei- oder Sicherheitskontrolle aufgedeckt und nur selten vom Opfer oder Drittpersonen direkt angezeigt wird. Somit hängt die Zahl der registrierten Fälle von der In-tensität oder Qualität der Kontrollen ab. Kontrollen alleine lösen das Problem jedoch in keiner Art und Weise. Es genügt nicht, dass die Fremdenpolizei Bern den Auftrag erhält, drei Monate lang die Strassen von Bern zu räumen. Sie brauchen auch die nötigen Ressourcen um die Hintergründe, die Organisation, die hinter den Personen steht, zu ermitteln. Sie müssen doch auch der Frage nachgehen können, zu wem die vorgefundenen Kinder eigentlich gehören, wer ihre Eltern sind, wie sie in die Schweiz kamen. Es braucht intensive Ermittlungen, um dem Phänomen des Menschenhandels effizient und auf lange Sicht begegnen zu können. Hierfür braucht es jedoch Ressourcen und neue Prioritätssetzungen.

Zurzeit haben wir sicherlich durch die hohe Polizeipräsenz eine sehr gute Lage in der Stadt Bern. Diese wird sich wohl auch mit der Euro 08 nicht verschlechtern. Einerseits bleibt die Polizeipräsenz hoch, andererseits werden die Grenzen bestens bewacht, so dass illegale Ein-reisen schwieriger werden. Die Lage wird sich aber wieder ändern. Nicht nur ist mit einer Zu-wanderung aus dem Süden, sprich aus Italien, zu rechnen, sondern auch mit einer Verlage-rung nach Bern, nachdem nun auch Genf ein vom Bundesgericht geschütztes Bettelverbot beschlossen hat. Wir dürfen die Augen nicht verschliessen und zuwarten.

Deshalb wird der Gemeinderat aufgefordert:
1. Die Zusammenarbeit zwischen der Fremdenpolizei Bern und der Kantonspolizei Bern zu fördern indem
a. sich der Gemeinderat beim Kanton dafür einsetzt, dass das Problem Menschenhandel prioritär behandelt wird
b. zusätzliche Stunden für die Ermittlungsarbeit, welche unterstützend durch die Kan-tonspolizei Bern erfolgen muss, eingekauft werden.
2. Innerhalb der Fremdenpolizei Bern neue Stellen zu schaffen.
3. Die Bekämpfung des Menschenhandels zur Ausnützung von Arbeitskraft ebenfalls als Priorität zu behandeln und auch Massnahmen bezüglich Opferschutz ev. in Zusammenar-beit mit dem FIZ in Zürich zu prüfen.
4. Sich für eine Vernetzung mit den Bundesbehörden für eine schweizweite Zusammenarbeit einzusetzen.

Bern, 29. Mai 2008

Motion Fraktion FDP (Anastasia Falkner, FDP), Dannie Jost, Pascal Rub, Mario Imhof, Philip-pe Müller, Karin Feuz-Ramseyer, Dolores Dana, Thomas Balmer, Jacqueline Gafner Wasem

Antwort des Gemeinderats

Die Motion betrifft inhaltlich einen Bereich, der in der gemeinderätlichen Zuständigkeit liegt. Der Motion kommt deshalb der Charakter einer Richtlinie zu.
Im Rahmen des Freizügigkeitsabkommens sind Staatsangehörige von Rumänien, Bulgarien, Polen und Ungarn berechtigt, visumsfrei, das heisst ohne besondere Kontrolle, bis zu drei Monaten in die Schweiz einzureisen. Dies hat auch entsprechende Auswirkungen in Bezug auf Menschenhandel sowie auf die Ausbeutung der Arbeitskraft. Dabei sieht sich die Stadt Bern unter anderem immer wieder mit dem Phänomen von bettelnden, in- und ausländischen Personen konfrontiert. Die meisten kontrollierten Personen stammen aus der Slowakei, Ru-mänien und Bulgarien und gehören der ethnischen Gruppen der Sinti und Roma an.
Die Einreise erfolgt meist in Gruppen und mit Familienangehörigen. Der Bettel ist so organi-siert, dass sich oft Kleinkinder oder körperlich behinderte Personen in den Gassen aufhalten und sie die Passanten um Almosen bitten. Ob und in welchem Umfang diese Personen Opfer von Menschenhandel sind, konnte durch die Fremdenpolizei der Stadt Bern bisher nicht oder nur ungenügend abgeklärt werden.
Im Rahmen einer konzertierten Aktion Ende des Jahrs 2007 konnten aufgrund gezielter Kon-trollen verschiedene Erkenntnisse über die Hintergründe des organisierten Bettels ermittelt werden. Diese Erkenntnisse werden nun in die Überlegungen kommender Aktionen ein-fliessen. Dabei geht es um eine systematische und wirksame Zusammenarbeit zwischen allen operationellen Akteurinnen und Akteuren von Justiz, Polizei und Fremdenpolizei, Strafverfol-gungsbehörden sowie Opferschutzstellen. Damit werden zusätzlich auch hinsichtlich der Prä-vention von Kinderhandel massgebliche Schritte eingeleitet.
Des Weiteren hat der Bundesrat jüngst den Bericht "Für eine Kinder- und Jugendpolitik der Schweiz" verabschiedet, welcher als eine nationale Strategie betrachtet und umgesetzt wird. Die Subarbeitsgruppe "Kinderhandel" der Kontrollstelle gegen Menschenschmuggel und Men-schenhandel (KSMM) des Bundesamts für Polizei ist in diesem Sinne beauftragt worden, hin-sichtlich der Prävention von Kinderhandel massgebliche Schritte in der Praxis einzuleiten und umzusetzen. Aus Sicht des Gemeinderats ist von besonderer Bedeutung, dass die in der nati-onalen Strategie beschlossenen Aktionsfelder auch Massnahmen umfassen, die grundsätzlich auf die Minderung von Vulnerabelität von Kindern und Jugendlichen hinzielen.

Zu Punkt 1:
Der Gemeinderat anerkennt die Notwendigkeit der engen Zusammenarbeit zwischen der Fremdenpolizei und der Kantonspolizei. Im Kooperationsgremium Menschenhandel (KOGE) sind sowohl die Stadt wie der Kanton Bern vertreten. Somit ist eine Koordination der Tätig-keiten gewährleistet. Die Bekämpfung der organisierten Bettelei in der Stadt bildet aktuell für die Kantonspolizei Bern keinen Schwerpunkt. Falls konkrete Verdachtsmomente vorliegen, ist die Kantonspolizei Bern verpflichtet zu intervenieren und von Amtes wegen zu ermitteln. Soll-te sich die Situation verändern, müsste das weitere Vorgehen im Koordinationsausschuss (Stadt und Kanton Bern) besprochen werden.

Zu Punkt 2:
Der Gemeinderat hat für die Fremdenpolizei eine zusätzliche Stelle bewilligt, welche per 1. Januar 2008 besetzt werden konnte. Er hat ferner eine weitere Stelle per 1. August 2008 für die Fremdenpolizei bewilligt. Zwei weitere Personaleinheiten wurden in die integrierte Auf-gaben- und Finanzplanung (IAFP) in der Höhe von Fr. 240 000.00 aufgenommen und sind zur Schaffung für das Jahr 2010 vorgesehen.

Zu Punkt 3:
Das Kooperationsgremium Menschenhandel (KOGE) befasst sich ebenfalls mit Phänomenen des Menschenhandels, welche die Schattenwirtschaft einerseits und den Organhandel ande-rerseits behandelt. In diesem Gremium ist das Fraueninformationszentrum Zürich (FIZ) stän-diges Mitglied. Der Gemeinderat unterstützt die Bestrebungen der Schweiz für eine Stärkung des Opferschutzes, indem er sich explizit für die Unterzeichnung der Europakonvention gegen Menschenhandel und das dazu gehörende Palermo-Protokoll ausspricht.

Zu Punkt 4:
Eine enge Zusammenarbeit der beteiligten Stellen ist die Voraussetzung dafür, dass eine Vernetzung stattfindet und im konkreten Fall zielführend wirkt. Der Gemeindrat setzt sich für eine systematische und wirksame Zusammenarbeit zwischen den operationellen Akteurinnen und Akteuren auf allen drei Staatsebenen ein. Der Leiter der Einwohnerdienste, Migration und Fremdenpolizei (EMF) der Stadt Bern hat Einsitz in diesen Gremien.

Folgen für Personal und Finanzen
Der Aufwand für die Bekämpfung des Menschenhandels und Menschenschmuggels ist gross und hängt insbesondere auch von der Komplexität der einzelnen Fälle ab. Der notwendige Aufwand müsste auf rund Fr. 500 000.00 beziffert werden. Bei gleich bleibendem Aufwand würde mit der Schaffung der in der Finanzplanung (IAFP) für das Jahr 2010 vorgesehenen Stellen diesem Rechnung getragen.

Antrag
Der Gemeinderat beantragt dem Stadtrat, die Motion als Richtlinie erheblich zu erklären.

Bern, 26. November 2008
Der Gemeinderat

Bernhard Eicher (JF) für die Motionäre: Diese Motion ist ein weiteres Zeugnis dafür, dass sich die Fraktion FDP schon seit Jahren gegen Menschenhandel und organisierte Bettelei einsetzt. Unserer Meinung nach muss dieser Kampf gegen Ausbeutung, organisierte Bettelei und Men-schenhandel auf zwei Ebenen stattfinden. Die erste Ebene wäre ein städtisches Bettelverbot. Darüber haben wir schon einige Male diskutiert und wir sind nach wie vor der Meinung, dass man damit die Anreize, Menschen als Arbeitskräfte für Bettelei zu missbrauchen, massiv senken könnte. Die zweite Ebene, auf die wir heute in diesem Vorstoss eingehen, ist es, den Hintermän-nern das Leben schwer zu machen. Dafür braucht es eine Aufstockung der Mittel bei der Frem-denpolizei. Es ist leider eine Tatsache, dass die organisierten Bettelbanden aus dem Ausland kommen und von dort aus organisiert und finanziert werden. Es braucht eine bessere Vernetzung von Stadt, Kanton und Bund, denn wir haben es hier mit sehr gut organisierten Banden zu tun, die unser System genau kennen. Zum Dritten braucht es im Sinne einer best practice einen ver-besserten Austausch zwischen den Städten. Wir hoffen, dass dieser Vorstoss auf eine breite Unterstützung trifft, auch wenn wir uns beim städtischen Bettelverbot nicht einig sind. Nach wir vor ist der Anreiz zum Betteln in der Stadt Bern zu hoch, offensichtlich lohnt es sich ja. Über den zweiten Schritt des Bettelverbots sind wir noch uneins, aber ich wäre froh, wenn wir wenigstens den ersten Schritt zur Bekämpfung der Hintermänner gemeinsam tätigen könnten.

Fraktionserklärungen

Miriam Schwarz (SP) für die Fraktion SP/JUSO: Die sozialen Probleme in Rumänien sind sehr gross. Sie haben ihre Ursache hauptsächlich in der grossen Armut der Bevölkerung. In diesem Land leben über 40% der Menschen unterhalb der Armutsgrenze. Der Minderheitsschutz ist in Rumänien teilweise ungenügend umgesetzt, das gilt vor allem für die Roma, die in vielen Teilen der Gesellschaft nicht gleichberechtigt sind. Frauen- und Kinderhandel ist nach wie vor ein ernsthaftes Problem. Strassenkinder werden sehr leicht Opfer von falschen Versprechungen der Menschenhändler. Die Armut treibt die Kinder in kriminelle Hände, die unbedingt geahndet wer-den müssen. Es gibt auch Familien, die um zu Überleben, ihre Kinder an Menschenhändler ver-kaufen. Ähnlich sieht die Lage in Bulgarien aus, aber auch Fahrende aus Ungarn und der Slowa-kei sind bei uns anzutreffen. In der Slowakei werden Sinti und Roma stark diskriminiert. Wie wir wissen, können sich Staatsangehörige aus Rumänien, Bulgarien, Polen und Ungarn mit dem Freizügigkeitsabkommen visumsfrei und ohne besondere Kontrolle bis zu drei Monate in der Schweiz aufhalten. Das hat in Bezug auf den Menschenhandel und die Ausbeutung der Arbeits-kräfte entsprechende Auswirkungen. Die meisten, die beim Betteln kontrolliert wurden, stammen aus der Slowakei, Rumänien und Bulgarien und gehören fast ausnahmslos der ethnischen Grup-pe der Sinti und Roma an. Die Einreise erfolgt meist in Gruppen und mit Familienangehörigen. Ob und in welchem Umfang diese Personen Opfer von Menschenhandel sind, kann durch die Fremdenpolizei der Stadt Bern leider nicht oder nur ungenügend festgestellt werden.
Es ist von ganz zentraler Bedeutung zu erfahren, wer die Hintermänner sind. Die Sub-Arbeitsgruppe "Kinderhandel" der Kontrollstelle gegen Menschenschmuggel und Menschenhan-del des Bundesamtes für Polizei wurde in diesem Sinne beauftragt, hinsichtlich Prävention von Kinderhandel massgebliche Schritte in der Praxis einzuleiten und umzusetzen. Es ist wichtig, dass seitens von Stadt, Kanton und Bund eine Vernetzung angestrebt wird. Eine solche ist von grosser Bedeutung, damit auf allen Ebenen gemeinsam gehandelt werden kann. Wir sind froh, dass die Notwendigkeit einer engen Zusammenarbeit zwischen Fremdenpolizei und Kantonspoli-zei erkannt wurde. Im Kooperationsgremium Menschenhandel sind sowohl Stadt wie auch Kan-ton vertreten. Somit ist die Koordination der Tätigkeiten gewährleistet. Wie wir aus der Antwort des Gemeinderats entnehmen, ist die Bekämpfung der organisierten Bettelei für die Kantonspoli-zei der Stadt Bern kein Schwerpunkt. Wie die Motionärin selbst schreibt, "Zurzeit haben wir si-cherlich durch die hohe Polizeipräsenz eine sehr gute Lage in der Stadt Bern. Diese wird sich wohl auch mit der Euro 2008 nicht verschlechtern. Einerseits bleibt die Polizeipräsenz hoch, an-dererseits werden die Grenzen bestens bewacht, so dass illegale Einreisen schwieriger werden." Wie wir aus der Antwort des Gemeinderats lesen können, befasst sich das Kooperationsgremium Menschenhandel ebenfalls mit den Phänomenen des Menschenhandelns, welche die Schatten-wirtschaft und den Organhandel betreffen. Das Fraueninformationszentrum Zürich (FIZ) ist stän-diges Mitglied dieses Gremiums und das ist sehr wichtig, weil das FIZ über sehr viel Erfahrung und Hintergrund zum Frauen- und Menschenhandel verfügt. Wir finden es sehr positiv, dass der Gemeinderat die Bestrebungen der Schweiz für eine Verstärkung des Opferschutzes unterstützt und er sich explizit für die Unterzeichnung der Europakonvention gegen Menschenhandel und für das dazugehörende Palermo-Protokoll ausspricht. Dieses Thema ist ein trauriges Kapitel und es muss vor allem versucht werden, die Hintermänner zu fassen. Die SP/JUSO-Fraktion unterstützt diese Richtlinienmotion. Wir möchten aber, dass der Kanton dieses Thema prioritär behandelt und sich nicht aus der Verantwortung zieht und die Problematik alleine der Stadt überlässt.

Rania Bahnan-Büechi (GFL) für die Fraktion GFL/EVP: Diese Motion nimmt ein wichtiges Thema auf, Menschenhandel, aber unter einem zusätzlichen Aspekt, nämlich der Bettelei. Dafür dürfen wir unsere Augen nicht verschliessen, besonders auch, weil es sich um eine Gruppe von Leuten handelt, die in den meisten Fällen extrem verletzlich sind, oftmals Kinder und behinderte Men-schen. Die Fremdenpolizei der Stadt Bern hat beim Schutz von Kabarett-Tänzerinnen sehr viel erreicht und kann auf ein grosses Know-how zurückgreifen. Die Aktionen aus dem Jahre 2007 bieten eine gute Grundlage für die weitere Bekämpfung des Menschenhandels. Wir finden die Arbeit im Rahmen des Opferschutzes Agora sehr wichtig und erfolgsversprechend. Hier geht es nicht in erster Linie darum, die Bettler aufzusuchen, sondern die Hintermänner zu finden. Alle Städte, die von diesem Problem betroffen sind, sind durch Agora vernetzt. Diese Art von Arbeit zeigt schon Erfolge, denn es ist ein Rückgang von fast 50% ersichtlich. Offenbar lesen auch die Hintermänner Zeitungen. Wir wissen, wie schwierig eine solche Arbeit ist und darum hat die GFL/EVP-Fraktion schon mehrmals für eine Aufstockung der Fremdenpolizei plädiert und unter-stützt diese Motion. Eigentlich sind drei Stellen für die Fremdenpolizei schon bewilligt, dazu eine speziell zur Bekämpfung des Menschenhandels. Die Stelle wird aber erst im August besetzt und die Leute müssen noch rekrutiert und ausgebildet werden. Die Fremdenpolizei hat die Arbeit, die in dieser Motion gefordert wird, eigentlich schon umgesetzt, allerdings via Überstunden. Die GFL/EVP-Fraktion findet es sinnvoll, eventuell im Herbst 2009 oder im Winter 2010 ein sauberes Monitoring respektive eine Berichterstattung zu machen, die Ergebnisse zu prüfen und allenfalls Schlüsse für die nächsten Aktionen daraus zu ziehen. Das Thema ist wichtig und es ist bedenk-lich, dass wir im Bereich Basisintegrationsarbeit, wie zum Beispiel Orientierung für Personen, die im Familiennachzug kommen, praktisch nichts tun. Beide Arbeiten sind wichtig und sollten gleichzeitig umgesetzt werden. Wenn es um hilfsbedürftige Menschen geht, ist die Bereitschaft immer sehr gross etwas Konkretes zu unternehmen. Wenn es aber um ein nachhaltiges Empo-werment geht, vor allem auch langfristig, ist die Bereitschaft zu Handeln hier im Rat eher etwas dürftig. Es bleibt noch vieles zu tun.

Hasim Sancar (GB) für die Fraktion GB/JA!: Menschenhandel muss verfolgt, bekämpft und be-straft werden. Die Frage ist eher, warum es überhaupt einen Vorstoss braucht. Wenn Menschen-handel vorkommt sind die Behörden von Amtes wegen verpflichtet, zu intervenieren, wie der Gemeinderat in seiner Antwort auf die erste Frage betont. Der Vorstoss bezweckt etwas ande-res. Unter dem Mantel der edlen Bekämpfung von Menschenhandel verbirgt sich die wahre Ab-sicht - die Hetze gegen die Bettelnden anzutreiben. Der Vorstoss widerspiegelt die hässliche Kampagne, die in den letzten Wochen vor allem gegen die Roma läuft. Auch wenn nicht gerade in diesem Vorstoss, wird es doch behauptet, dass sie bandenmässig organisiert sind, dass sie für eine Tagesreise nach Bern zum Betteln pro Person 200 Franken bezahlen und dass sie pro Tag mit Betteln 500 Franken verdienen. Wer glaubt solchen Märchen? Wer würde den Bettlern all dieses Geld geben? Solche Aussagen sind nicht nur falsch, sie können auch gerade das Ge-genteil bewirken und Betteln ungewollt fördern. Vielleicht kommt es noch soweit, dass eines Ta-ges arbeitslose Manager betteln gehen. Es scheint ja zu rentieren. Betteln ist kein Beruf und wir wünschen niemandem, dass er oder sie betteln muss. Wir fördern die Bettelei nicht, wir ver-schliessen aber unsere Augen nicht vor der Realität, dass dank der Globalisierung einige Leute reicher geworden sind, viele Menschen aber heute weniger Chancen und keinen Zugang zu den Gewinnen haben. Diese suchen nun nach Strategien, wie sie die prekäre Situation, in die sie abgedrängt wurden, bewältigen können. Ein Bettelverbot löst keine Probleme, weder diejenigen der Bettelnden, noch die der Stadt. Betteln ist unangenehm, sowohl für die Bettelnden als auch für die Passanten. Doch stört die Präsenz von Bettelnden wirklich so, wie es gewisse Kreise im-mer wieder behaupten? Oder schaffen sie sich damit die Legitimation für ihre Hetze gegen die Bettelnden? Es ist traurig, wenn Kinder betteln. Das sollte es nicht geben. Doch braucht es ein Verbot? Es gibt auf jeden Fall genügend rechtliche Massnahmen um dagegen vorzugehen. Eine Motion ist nicht stärker als die nationale Gesetzgebung. Abgesehen davon, dass PINTO hier aktiv sein müsste. Der Zweck von Punkt 1 der Motion ist der Einkauf von zusätzlichen Stunden bei Police Bern. Eine heimliche Unterstützung der FDP-Initiative für mehr Polizei, die unter dem Deckmantel des Menschenhandels vorgetragen wird. Was die Forderung nach mehr Stellen bei der Fremdenpolizei betrifft, erwähnt der Gemeinderat in seiner Antwort, dass bisher genug Stel-len für die Fremdenpolizei bewilligt wurden. Bereits im März 2009 wurde eine Motion zur Aufsto-ckung des Personals bei der Fremdenpolizei überwiesen. Die Antwort, die wir heute vor uns ha-ben, wurde noch früher geschrieben. Die Punkte 3 und 4 unterstützen wir, denn es handelt sich von Amtes wegen um Aufgaben der Behörden, mit dem Vorbehalt dass tatsächlich Menschen-handel nachgewiesen werden kann. Die Fraktion GB/JA! lehnt die Motion ab. Bei einer punktwei-sen Abstimmung würden wir die Punkte 3 und 4 als Richtlinienmotion annehmen.

Tanja Sollberger (GLP) für die Fraktion GLP: Wir haben bereits Ende März 2009 im Zusammen-hang mit dem Bettelverbot über die organisierte Bettelei debattiert. Wie ich damals schon darleg-te, ist die GLP für absolute Null-Toleranz gegenüber gewerbsmässiger Bettelei, vor allem wenn Kinder, Kranke oder Behinderte zu diesem Zweck missbraucht werden. Um das wirksam zu ver-hindern, müssen die vorhandenen Gesetze auch angewendet und durchgesetzt werden. Wir sind bereit, diese Motion zu unterstützen und sehen, dass es eine Aufstockung der Personalressour-cen bei der Fremdenpolizei braucht. Diese Mittel müssen aber ausdrücklich für diesen Zweck verwendet werden. Wir hoffen, dass mit mehr Personal vor allem die Hintermänner dieser krimi-nellen Organisationen gefunden werden können. Die Kosten sollen sich auf 500 000 Franken belaufen. Es wird aber nicht näher erklärt, wofür dieses Geld gebraucht wird und ob darin die budgetierten Stellen der Fremdenpolizei bereits vorhanden sind oder noch dazu kommen. Diese Frage kann der Gemeinderat vielleicht beantworten. Unabhängig davon unterstützen wir diese Motion.

Edith Leibundgut (CVP) für die Fraktion BDP/CVP: Betteln in unserer Stadt ist für einige ein Reizthema. Im Winter knien sie abgemagert und sichtlich schwer krank vor dem Einkaufszentrum auf dem Boden und betteln um Geld. Abends warten sie am Strassenrand und werden von ihren Peinigern abgeführt wie Strafgefangene. Jedem nicht ganz hart gesottenen Menschen, der zu-schaut, wird das Herz schwer. Menschenhandel ist schlicht kriminell. Immer wieder wird in die-sem Rat die Bettelei und der dahinter steckende Menschenhandel oder im Falle von Drogenab-hängigen die Sucht von verschiedensten Seiten verteidigt und schöngeredet. Nur weil schlimme Zustände schon seit Jahrtausenden andauern, muss man diese nicht heilig sprechen. Es gibt in unserer Gesellschaft nicht einen einzigen guten Grund, Unterdrückung, Unterwerfung, Ausbeu-tung oder Schinderei in welcher Form auch immer zu akzeptieren. Wir müssen umdenken. Kultu-ren müssen an schädlichen, unwürdigen und brutalen Traditionen nicht festhalten, nur weil sie Jahrtausende alt sind. Dass in unserer Gesellschaft niemand betteln muss, ist eine Errungen-schaft und diese dürfen wir nicht ausverkaufen. Mit Freiheit hat all dies nichts zu tun. Unsere Botschaft, dass wir Menschenhandel nicht tolerieren, muss klar und deutlich sein. Die Betroffe-nen müssen erkennen, dass Menschenhandel inakzeptabel und kriminell ist und in unserer Kul-tur keinen Nährboden findet. Die Fraktion BDP/CVP ist froh, dass der Gemeinderat den Men-schenhandel nun endlich aktiv angehen will und unterstützt diese Motion.

Peter Bühler (SVP) für die Fraktion SVPplus: Wir kämpfen schon seit Jahren dafür, dass in die-sem Gebiet etwas geht. Viele Male hiess es, man gebe Unterstützung, aber diese Unterstützung kam nie. Es hiess immer die Punkte seien zu hart. Diese Motion ist kein Schritt in die richtige Richtung, sondern ein Schrittchen, aber es greift dort, wo es sollte. Menschenhandel ist ein Problem, das sich nicht wegdiskutieren lässt. Vor allem sollte man nicht versuchen, es schönzu-reden. Es ist eine Frechheit und unter jeder Würde so etwas mitmachen zu müssen. Es gibt viele Botschaftsübersetzter, die gerne bereit sind, mitzukommen und einem die Geschichten der Bett-ler zu übersetzten. Es ist unglaublich, was es da für Geschichten gibt. Ich bin froh, dass es im Rat praktisch keine Stimmen gegen diese Motion gibt. Wir werden sie unterstützen.

Einzelvoten

Bernhard Eicher (JF): Ich danke für die breite Unterstützung. Ich denke die GB/JA!-Fraktion macht es sich hier sehr einfach und versteckt sich hinter ideologischen Gräben. Unser Vorstoss hat mit Hetze gegen die Roma nicht im Entferntesten etwas zu tun. Dagegen möchte ich mich verwahren. Wir wollen die organisierten Leute und die Hintermänner bekämpfen. Es geht nicht um eine Unterstützung der Sicherheitsinitiative, sondern um eine moderate Stärkung der Frem-denpolizei. Das ist eine Änderung auf städtischer Ebene. Diese Motion hat nichts mit einem Bet-telverbot zu tun. Das sind zwei verschiedene Ebenen und die eine beeinflusst die andere nicht.

Hasim Sancar (GB): Gegen organisierte Bettelei und Banden haben wir genug Regeln und Ge-setzte. Deshalb müssen wir nicht eine zusätzliche Motion überweisen und aus diesem Grund sind wir dagegen. Schon im März haben wir bei der Fremdenpolizei neue Stellen genehmigt.

Reto Nause, Direktor SUE, für den Gemeinderat: Ich möchte mich für das Lob an unserer Frem-denpolizei bedanken. Seit dem 1. März 2009 läuft das Projekt Agora. Dieses hat zum Ziel, dass man Reiseweg und Umfeld von ausländischen Personen, die in Bern betteln, vertieft untersucht. Dazu suchte man die Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Flüchtlinge, mir der FedPol, mit dem EDA, mit ausländischen Vertretungen etc. Bund wie auch Kanton waren involviert. Das Er-gebnis dieser Abklärungen ist eindeutig. Im Umfeld von ausländischen Bettlern konnten organi-sierte Strukturen nachgewiesen werden. Man hat Personen in schlechtem Gesundheitszustand und Minderjährige aufgegriffen und ihnen die nötige Betreuung zukommen lassen. Der Verdacht von Menschenhandel steht im Raum. Das zu beweisen und die Hintermänner zu fassen ist aber leider enorm schwierig. Die Fremdenpolizei stellte zwei Muster fest. Im einen Modell wird tat-sächlich ein Fahrgeld bezahlt, um nach Bern zu gelangen. Die Personen werden hier ausgerüs-tet mit einem Stadtplan, auf dem besonders günstige Bettelstellen eingezeichnet sind, abgesetzt. Beim zweiten Modell werden Bettelnde aktiv von einer Gruppe kontrolliert und es gibt Läufer, die fortlaufend das eingenommene Geld einkassieren. Am Abend fährt die Gruppe dann wieder ge-meinsam weg. Die Fremdenpolizei kann heute mit Einreiseverboten und Repatriierung reagieren. Was heute nicht möglich ist, sind Bussen oder das Abnehmen des erbettelten Geldes. Das be-deutet, dass die wirtschaftliche Grundlage bestehen bleibt. Aus diesem Grund war der Appell der Fremdenpolizei, den Bettlern kein Geld zu geben, auch richtig. Das Geld kommt nicht den Bett-lern selbst zugute. Der Gemeinderat hat reagiert und hat mit Hilfe des Stadtrats eine Aufsto-ckung der Stellen der Fremdenpolizei beschlossen. Wenn diese beschlossenen Stellen tatsäch-lich im Budget aufgenommen werden und durchkommen, haben wir eine gute Grundlage für die Zukunft. Die Situation ist nach dem Inkrafttreten von Schengen schwieriger geworden. Früher war es so, dass Mittellose bereits an der Grenze gestoppt werden konnten. Zudem reagierte man in anderen Schweizer Grossstädten mit diversen Verboten, was den Druck auf Bern erhöht. Der Gemeinderat ist bereit, diese Motion als Richtlinie erheblich zu erklären.

Ian Flückiger (GFL): Die Frage nach der Herkunft der 500 000 Franken und ob die bereits bewil-ligten Stellen schon darin enthalten sind wurde noch nicht beantwortet.

Reto Nause, Direktor SUE, für den Gemeinderat: Meines Erachtens ist diese Frage schon in der Antwort zur Motion beantwortet. "Bei gleich bleibendem Aufwand würde mit der Schaffung der in der Finanzplanung (IAFP) für das Jahr 2010 vorgesehenen Stellen diesem Rechnung getragen." Die 500 000 Franken sind primär Personalkosten.

Beschluss
Der Stadtrat erklärt die Motion erheblich (50 Ja, 7 Nein, 5 Enthaltungen).

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RAUCHVERBOT
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BZ 1.7.09

Ab heute gilt das Rauchverbot

Nur noch draussen vor der Tür

Seit heute Mittwoch gilt im Kanton Bern das Rauchverbot in öffentlich zugänglichen Innenräumen. Das betrifft nicht nur Beizen, sondern auch Festzelte, Verwaltungsgebäude und Stadien. Die Sache im Bahnhof ist noch unklar.

1.Wie hoch ist die Busse, die ich bezahlen muss, wenn ich beim Rauchen in einem Restaurant erwischt werde?

Das liegt im richterlichen Ermessen. Raucherinnen und Raucher können mit 40 bis 2000 Franken gebüsst werden. Für Wirte wirds teuerer. Wer das Rauchen zulässt oder sogar dazu ermuntert, kann mit 200 bis 20000 Franken gebüsst werden.

2.Darf ich rauchen, wenn ich in einem Restaurant an einem Fensterplatz sitze und die Zigarette durch das sperrangelweit geöffnete Fenster halte?

Nein, solange man im Innern sitzt, ist das Rauchen verboten.

3.Kann an Beizentischen, die sich in einer geschlossenen Passage befinden - etwa Spital- oder Marktgasspassage - geraucht werden?

Ja, das Rauchen in Passagen bleibt erlaubt.

4.Und in einem gut durch- lüfteten Festzelt?

Nein. Auch in einem Festzelt mit Festwirtschaft ist das Rauchen verboten. Wenn neben dem Zelt ein zweites, unbedientes Zelt steht, kann dort geraucht werden. Dieses Raucherzelt darf aber nicht grösser als ein Drittel des Festzeltes sein.

5.Darf ich in einem Restau- rant Schnupftabak konsumieren?

Ja, das darf man.

6.Ist das Rauchen in einem Hotelzimmer erlaubt?

Ja, Hotelzimmer gelten nicht als öffentlich zugängliche Innenräume. Es bleibt den Hoteliers überlassen, ob und in welchem Umfang in ihren Zimmern geraucht werden darf.

7.Am 16.Juli steigt auf dem Berner Hausberg Gurten das Festival. Das Zelt "Rock the Block" wird von Zigarettenhersteller Parisienne gesponsert. Da darf man doch sicher rauchen?

Eben nicht. In den Festivalzelten auf dem Gurten gilt Rauchverbot, sogar für Parisienne-Raucherinnen und -Raucher. Auch auf dem Gurten gilt: Möglich sind zusätzliche kleine Fumoir-Zelte.

8.Darf in den Pausen in Foyers von Kinos und Theatern geraucht werden?

Selbst wenn die Nerven ob der schlechten Vorstellung blank liegen - auch hier müssen Raucher vor die Tür.

9.Stimmt es, dass im Stade de Suisse geraucht werden darf, aber in der Postfinance-Arena nicht?

Ja, das stimmt. In der Postfinance-Arena darf nicht geraucht werden, weil es sich hier - im Gegensatz zum Stade de Suisse - um ein geschlossenes Station handelt.

10 .Der Bahnhof Bern ist seit längerem qualmfrei - bis auf die verschiedenen Restaurants, die sich dort befinden. Ist es jetzt vorbei mit den Raucheroasen in Bahnhofhalle und -passage?

Das ist noch unklar. Stadt und Kanton sind dabei, dies abzuklären. Wie die SBB mitteilen, darf in den Restaurants im Bahnhof und auch in jenen, die sich schon auf städtischem Boden befinden, bis zum definitiven Entscheid weiter geraucht werden. Wie lange weiss niemand.

11.In Deutschland und Österreich darf selbst auf den Bahnsteigen nur an dafür vorgesehenen Stellen geraucht werden. Ist das Rauchen auf den Perrons im Kanton Bern noch erlaubt?

Ja. Bahnkunden dürfen gemäss den Bestimmungen der Verordnung auch weiterhin auf den Perrons rauchen. Laut Auskunft der SBB soll dies auch künftig so bleiben.

12.Unsere Grossmutter wird am Samstag 80. Wir planen ein Familienfest in einem privaten Zelt. Es ist kein öffentlicher Anlass. Unser Grosi raucht nach dem Zmittag gern eine Zigarillo. Müssen wir sie nach draussen spedieren?

Nein, nein, das Grosi darf ruhig im Zelt bleiben und genüsslich am Stumpen ziehen. Das wäre die Höhe. Wir gratulieren zum runden Geburtstag.

13. Einige Parlamentarier-innen im Bundeshaus und im Rathaus rauchen in Pausen gern eine Zigarette. Müssen sie jetzt raus?

Laut Gesetz ist das Rauchen in Parlaments- und Verwaltungsgebäuden verboten. Fumoirs können zugelassen werden.

14. Wenn ich jetzt immer draussen rauchen muss: Kann ich die Kippe einfach auf den Boden schmeissen?

Können schon, aber dürfen nicht. Wer Zigarettenstummel wegwirft, kann mit einer Busse von 40 Franken bestraft werden. Das gilt auch für das Wegwerfen der Sparbüchse (siehe Artikel unten).

Fragen und Antworten:  Andrea Sommer  Urs Wüthrich

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Geschenk für sauberes Rauchen

Als Folge des Rauchverbots werden mehr Zigarettenstummel auf den Strassen landen, befürchtet die Stadt und gibt Gegensteuer.

Was in den meisten europäischen Ländern funktioniert, solle auch in der Stadt Bern klappten, befand Gemeinderätin und Baudirektorin Regula Rytz gestern an einer Medienkonferenz. Dort sei das ab heute geltende Rauchverbot längst zu einem Nebenproblem geworden. Beim kommenden Rauchverbot in den Restaurants werden die Gäste unvermeidlich vor den Beizen rauchen. Nun will die Stadt Bern die Raucherinnen und Raucher davon abhalten, ihre Zigarettenstummel einfach auf dem Strassenboden auszudrücken. Wenn vor den Restaurants gequalmt wird, sollen nicht die Strassenfeger am nächsten Morgen den Abfall einsammeln müssen. Die Aktion "Subers Bärn - zäme geits", welche seit Jahren gegen Littering auf der Strasse läuft, hat nun das Rauchverbot für eine neue Sensibilisierungskampagne zum Anlass genommen. Sie verlangt das verantwortungs- und rücksichtsvolle Handeln der Raucherinnen und Raucher. Regula Rytz hält fest: "Ziel ist es, dass die Stadt nicht immer mehr Geld für die Reinigung ausgeben muss."

Zuckerbrot und Peitsche

Die Kampagne umfasst Zuckerbrot und Peitsche: Pinto verteilt ab sofort in der Altstadt Feuerzeuge, die so breit sind wie eine Zündholzschachtel. Die eine Hälfte spendet Feuer, die andere umfasst einen Hohlraum mit einem Deckelchen, in dem vier, fünf Zigarettenstummel Platz haben. Das ist der Taschenaschenbecher der Stadt Bern, das präventive Element der Kampagne.

Eine gelbe Etikette ist auf der Schachtel aufgeklebt und weist auf die Peitsche der Kampagne: "Wer seine Zigarette wegwirft, muss mit einer Busse von 40 Franken rechnen", heisst es da. Vier, fünf nicht weggeworfene Zigaretten bieten also ein Sparpotenzial von bis zu 200 Franken, weshalb die Stadt beim Taschenaschenbecher auch mit Augenzwinkern von einer "Sparbüchse" spricht. Die Polizei sorgt mit den Bussen für die repressive Seite der Kampagne.

1500 solcher Taschenaschenbecher hat die Stadt produziert. Ob und wie sie benutzt werden, wird sich zeigen.

Hannah Einhaus

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Bund 1.7.09

"Bald spricht niemand mehr davon"

Heute tritt im Kanton Bern das Gesetz zum Schutz vor Passivrauchen in Kraft

Fünf Jahre lang hat der EVP-Grossrat Ruedi Löffel als treibende Kraft für das Rauchverbot in Restaurants gekämpt. Nun geniesst er das "gute Gefühl", fast am Ziel zu sein.

Interview: Dölf Barben

"Bund":

Herr Löffel, schaut man sich in Ihrem Büro um, gewinnt man den Eindruck, das Rauchverbot sei das Wichtigste in Ihrem Berufsleben.

Ruedi Löffel: Ja, ich arbeite seit 16 Jahren in der Suchtprävention. Das Blaue Kreuz ist vor allem im Alkoholbereich tätig, wenn wir aber mit jungen Leuten arbeiten, sind alle Suchtformen ein Thema. Suchtprävention ist mein tägliches Brot.

Ab heute gilt im Kanton Bern in öffentlich zugänglichen Räumen und in Restaurants ein Rauchverbot. Wie fühlen Sie sich dabei?

Fünf Jahre habe ich mich dafür engagiert. Es ist ein gutes Gefühl, darf ich sagen. Und ich freue mich.

Und sind Sie da, wo Sie hinwollten?

Praktisch.

Praktisch? Was passt Ihnen nicht?

Bedienung in den Fumoirs dürfte nicht sein. Es ist eine Gemeinheit den Angestellten gegenüber.

Was bringt das Rauchverbot?

Die Forderung nach Schutz vor Passivrauchen war ja die Fortsetzung früherer Vorstösse, mit denen ich Werbe- und Abgabeeinschränkungen erreichte. Wenn das Rauchen aus dem öffentlichen Raum verbannt wird, wenn es nicht mehr die Mitte des gesellschaftlichen Lebens darstellt, bleibt das nicht ohne positiven Einfluss auf Jugendliche.

Und die Umsetzung?

Im Ausland hat sie erstaunlich gut geklappt - selbst in Irland, wo es zuerst hiess, rauchfreie Pubs seien unvorstellbar. Auch im Kanton Bern wird es funktionieren. Ein paar Wirte werden versuchen, die Grenzen auszuloten. Aber sonst? In ein paar Monaten spricht niemand mehr davon.

Aber viele Wirte scheinen nicht zufrieden zu sein.

Der grösste Teil der Gastrounternehmer - ich habe in den letzten Jahren mit vielen gesprochen -will vor allem klare und einheitliche Regeln. Die meisten Wirte werden kein Problem mit dem Verbot haben. Es sind aber nicht die lautesten.

Welches sind denn die Lautesten?

Wer sich schwierig aufführt, das sind die Gastro-Verbände.

Also Gastro Bern. Warum?

Ich weiss es nicht. Aber ich habe schon lange den Eindruck, dass die Verbände gar nicht mehr ihre Basis vertreten, sondern eine Minderheit, die nicht akzeptieren kann, dass nun klare Regeln eingeführt werden.

Und was wird aus der Beschwerde, die Gastro Bern beim Bundesgericht gegen das Rauchverbot führt?

Diese richtet sich ja hauptsächlich gegen das Ausschankverbot in den Fumoirs. Ich wäre sehr überrascht und sehr enttäuscht, wenn das Bundesgericht hier dem Kanton Bern in den Vollzug hineinreden würde. Das Ausschankverbot ist ja so etwas wie ein Kompromiss.

Inwiefern?

Der Grosse Rat ist den Wirten entgegengekommen, indem er in den Fumoirs überhaupt Bedienung erlaubte. Dafür sollen sich die Angestellten nicht in den Fumoirs aufhalten müssen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Bundesgericht diesen minimalen Schutz der Arbeitnehmenden rückgängig machen wird. Aber ich bin nicht Jurist.

Sie sagen, die meisten Wirte werden keine Probleme haben. Sehen Sie aber auch Verlierer?

Ich habe schon im Grossen Rat gesagt, es werde einzelne Wirte geben, die wegen der neuen Regeln Probleme bekommen könnten.

An welche Betriebe denken Sie?

An eher kleine Lokale, die eine sehr spezielle Kundschaft haben. Allerdings: Der schweizerische Gastroverband spricht selber von einem bedeutenden Überangebot in der Gastronomie. Somit werden sich nicht alle Schwierigkeiten, die künftig entstehen werden, auf das Rauchverbot zurückführen lassen.

Und was wird mit der speziellen Kundschaft passieren, wie Sie sie nennen? Mit Leuten, für die die Gaststube so etwas wie ein Daheim ist? Werden diese Leute in die Einsamkeit getrieben?

Die Frage ist, was diese Leute suchen. Dass sie nur deswegen nicht mehr kommen, weil sie in der Gaststube nicht mehr rauchen dürfen, glaube ich nicht. Was wollen sie denn stattdessen tun? Den ganzen Tag daheim sitzen? Wenn das Zusammensein in der Gaststube für sie tatsächlich eine solch grosse Bedeutung hat - was ich keineswegs abstreite -, dann kommen sie nach ein paar Wochen wieder. Wenn sie auf das Rauchen nicht verzichten können, müssen sie ja bloss für drei Minuten hinaus. Das ist die einzige Konsequenz. Es ist vergleichbar mit dem Gang auf die Toilette.

Aber wenn der Wirt selber Raucher ist, wäre es doch fast das Gleiche, wie wenn die Gäste bei ihm zu Hause rauchen würden?

In den meisten Betrieben hat es Angestellte. Und ob die selber rauchen oder nicht, das ist für mich nicht die Frage. Die Frage ist, ob es richtig ist, wenn sie zwölf Stunden im Rauch arbeiten müssen.

Am Ende leben also alle gesünder?

Es geht mir nicht darum. Ich will niemandem das Rauchen abgewöhnen oder verbieten. Es soll aber niemand andere damit belästigen und beeinträchtigen.

Man könnte aber doch den Eindruck gewinnen, Ihnen gehe es darum, übers Passivrauchen die aktiven Raucher zu bekämpfen.

Man kann das sehen, wie man will. Aus Sicht der Prävention ist man sich einig: Wenn man das Rauchen aus öffentlichen Räumen verbannt und damit dafür sorgt, dass es nicht mehr eine solch zentrale Stellung einnimmt wie bisher, dann beginnen weniger Kinder und Jugendliche mit Rauchen. Das ist meine Motivation.

Aber dass es auch darum geht, die Leute etwas vor sich selbst zu schützen: Das schwingt halt doch mit.

 Wenn durch ein Rauchverbot ein paar Leute mit Rauchen aufhören, ist das ein Nebeneffekt, gegen den bestimmt niemand etwas einzuwenden hat und den ich gern in Kauf nehme. Man weiss ja, dass mindestens die Hälfte der Raucherinnen und Raucher mit Rauchen aufhören möchte. Als in Italien das Rauchverbot in Kraft trat, haben im ersten Jahr eine halbe Million Italiener aufgehört zu rauchen.

Hinter Ihnen hängen auch Bibelsprüche an der Wand. Welche Rolle spielt die Religion in Ihrem Kampf gegen die Sucht? Religion gilt da und dort ja auch als Ersatzdroge.

Ich bin geprägt vom christlichen Glauben. Und das ist sicher einer der Gründe, warum ich beim Blauen Kreuz arbeite. Es ist die Organisation, die sich nach der Industrialisierung um die Alkoholiker kümmerte, die mit der Schnapsflasche auf der Strasse herumhingen. Daraus erwuchs die Prävention: Man hat zunehmend versucht, zu verhindern, dass es überhaupt so weit kommt. Meine Triebfeder ist in dem Sinn nicht der Glaube direkt, sondern eher die Arbeit hier, mit der ich mich sehr stark identifiziere.

Angesichts der heutigen Welt mit all ihren Schwierigkeiten und übermächtigen Problemen: Verstehen Sie, dass Leute manchmal das Bedürfnis haben, sich zu berauschen?

Ja natürlich, denn eine rauschfreie oder gar suchtfreie Gesellschaft ist eine Illusion. Eine suchtfreie Gesellschaft zu erreichen, ist weder das Ziel des Blauen Kreuzes noch mein persönliches. Wir versuchen aber, die Gefahren und Probleme aufzuzeigen und zu vermindern, die mit missbräuchlichem Konsum zusammenhängen.

Aber haben Sie Verständnis für Leute, die den Rausch suchen? Sie selber rauchen nicht, Sie trinken keinen Alkohol und nehmen auch sonst keine berauschenden Substanzen zu sich

Moment, Moment. Zu Beginn meiner Arbeit beim Blauen Kreuz habe ich neun Jahre abstinent gelebt. Diese Zeit hat mich sehr geprägt. Heute verlangen wir von neuen Mitarbeitenden, dass sie eine bestimmte Zeit abstinent leben. Einfach damit sie erfahren, wie rasch die Stimmung am Gefrierpunkt ankommen kann, nur weil jemand sagt, er trinke keinen Alkohol. Früher war ich Gelegenheitsraucher, und heute trinke ich durchaus gerne mal ein Glas Cognac.

Aber damit sind Sie noch weit von einem Rausch entfernt.

Der ist ja nicht zwingend nötig. Irgendeinen Ausgleich brauchen wohl zwischendurch alle Menschen. Ein Rausch ist aber nur eine von vielen Möglichkeiten. Vom "Sich-etwas-Zurücklehnen" bis zum Verdrängen und zum Fluchtversuch ist es kein weiter Weg - der Grat zwischen diesen Positionen ist ganz schmal.

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Zur Person

Ruedi Löffel hat entscheidenden Anteil daran, dass ab heute im Kanton Bern in öffentlich zugänglichen Gebäuden ein Rauchverbot gilt. Im November 2004 reichte er im Kantonsparlament eine Motion ein, die "saubere Luft im Gastgewerbe" forderte. Sie wurde im Juni 2005 per Stichentscheid des SP-Grossratspräsidenten Thomas Koch abgelehnt. In der gleichen Session wurde sein Vorstoss überwiesen, der "saubere Luft in öffentlich zugänglichen Innenräumen" verlangte. Bei den Restaurants liess er nicht locker. Mit der Motion "Schluss jetzt mit unerwünschtem Rauch im Gastgewerbe!" doppelte er nach - und hatte im September 2006 Erfolg: Der Vorstoss wurde mit 82 zu 57 Stimmen überwiesen. Löffel sitzt seit 2002 für die EVP im Grossen Rat. Der 47-Jährige lebt in Münchenbuchsee, ist verheiratet und Vater von vier Töchtern. Er arbeitete drei Jahre als Primarlehrer und war sieben Jahre im Bundesamt für Informatik tätig. Seit 1993 ist er beim Blauen Kreuz angestellt, wo er heute die Fachstelle für Suchtprävention leitet. (db)

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PARADISLI
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bernerzeitung.ch 1.7.09

"Paradisli" bleibt abgesperrt

Von Andreas Seiler

Bis zum Baubeginn des Schönbergparks soll das ehemalige Paradisli an der Laubeggstrasse 36 aus Sicherheitsgründen gesperrt bleiben.
Abgeschottet: Die Liegenschaft des ehemaligen Paradisli an der Laubeggstrasse.

Seit April 2008 ist die Liegenschaft im Schönbergquartier mit einem meterhohen Zaun abgesperrt. Anwohner sehen diese Absperrung in ihrem Quartier als "unangenehm" an. Immerhin ist das ehemalige Paradisli nun bereits seit über einem Jahr auf diese Weise abgeschottet.

Auf Anfrage von bernerzeitung.ch bestätigt Renate Ledermann von der Berner Liegenschaftsverwaltung die Befürchtung einzelner Anwohner, dass der Maschendrahtzaun bis Baubeginn aus Sicherheitsgründen bestehen bleibe. Offiziell, so Ledermann, sei es aber zu keinen Reklamationen aus dem Quartier gekommen.

Wann dieser Zaun verschwinden soll steht in den Sternen: "Sobald wir im Besitz der Baubewilligung sind", so die Verantwortliche für die Liegenschaft bei der Stadt.

Sanierung wäre nötig

Eigentlich müsste die Liegenschaft seit dem Auszug der Kulturoase Paradisli saniert werden. Auch hier will die Stadt erst bei oder nach der Baubewilligung Hand anlegen. Auf die Frage, ob die Stadt gar warte, bis das Haus baufällig sei und nicht mehr saniert werden kann, erhielt bernerzeitung.ch die Antwort: "Nein, die Liegenschaftsverwaltung möchte das Projekt nach wie vor sehr gerne realisieren." Der Denkmalschutz habe sich zum Gebäudequalität noch nicht geäussert. Dies werde erst in der Planungsphase aktuell. Dort werde er aber involviert sein, meint Ledermann.

Eine Zwischennutzung vor der Sanierung wird von der Stadt abgelehnt. Die Antwort von Renate Ledermann: "Eine Zwischennutzung ist weder vor der Sanierung noch nach der Sanierung vorgesehen, die entstehenden Wohnungen werden wir vermieten."

Zur Zeit wird einzig der Stall benutzt. So könne eine minimaler Unterhalt gewährleistet werden, heisst es von der Stadt. Die Anwohner des Quartiers dürfen sich bis zur Sanierung an einer Handvoll Schafen freuen, die wenigsten ein bisschen Leben in die Umgebung des "Verliesses" bringen. (Bernerzeitung.ch/Newsnetz)

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STADTNOMADEN
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Stadtratsdebatte 11.6.09

17 Interpellation Fraktion FDP (Dolores Dana/Christoph Zimmerli): Wohlwollen für die Stadtnomaden vor den Gemeindewahlen?
Geschäftsnummer 08.000351 / 09/045 Reg. 75/-02

Dem Bund vom 18. Oktober 2008 durfte der Leser entnehmen, dass am 17. Oktober 2008 ein runder Tisch mit Vertretern der Stadt Bern, des Kantons Bern und der Burgergemeinde Bern stattgefunden hat. Thema des runden Tisches war die Situation der diversen alternativen Wohngruppen mit den entsprechend exotischen Namen wie Stadttauben, Verein Alternative, Stadtnomaden etc. Fazit des runden Tisches war offenbar, dass alle daran beteiligten Partei-en der Meinung sind, dass für diese alternativen Wohnformen eine langfristige Lösung gefun-den werden muss. Gemäss Regierungsstatthalterin Mader solle nun geklärt werden, wie eine solche Lösung aussehen könnte. Andere Gemeinden hätten Lösungen etwa in Form von Campingzonen oder Reglementen gefunden.
Dieser Meinungsumschwung um 180¡ kurz vor den Gemeindewahlen erstaunt, zumal die glei-chen Vertreter vor den Sommerferien betonten, dass es nicht Aufgabe der öffentlichen Hand sei, einen Standort für alternative Lebensformen zu finden!

Aufgrund dieser Ausgangslage ersuchen wir den Gemeinderat, folgende Fragen zu beantwor-ten:
1. Wer hat diesen runden Tisch initiiert? Was war der Zweck dieses runden Tischs? Was wurde im Einzelnen besprochen? Wurden den Vertretern der alternativen Wohngruppen seitens der Stadt Bern irgendwelche Zusicherungen abgegeben? Wenn ja, welche?
2. Wer (Name, Funktion) nahm von Seiten der Stadtverwaltung bzw. der ausgelagerten Be-triebe an diesem runden Tisch teil?
3. Wie ist dieser Meinungsumschwung des/der Vertreter der Stadt Bern zu erklären? Ist die-ses Geschäft vorher im Gemeinderat behandelt worden? Hat der Gemeinderat diesem Meinungsumschwung zugestimmt?
4. Welche anderen Gemeinden haben Lösungen in der Form von Campingzonen getroffen?
5. Welche einmaligen bzw. wiederkehrenden finanziellen Folgen hätte eine solche Camping-zone für die Stadt Bern?
6. Ist der Gemeinderat auch der Meinung, dass die Errichtung einer Campingzone dem Volk-sentscheid von anno 1996 "Schaffung einer Hüttendorf-Zone" widerspricht? Falls nein, warum nicht?

Bern, 23. Oktober 2008

Interpellation Fraktion FDP (Dolores Dana, FDP/Christoph Zimmerli, FDP): Bernhard Eicher, Reto Nause, Ueli Haudenschild, Mario Imhof, Philippe Müller, Thomas Balmer, Jacqueline Gafner Wasem, Pascal Rub, Yves Seydoux, Dannie Jost

Antwort des Gemeinderats

Zu Frage 1:
Personengruppen, welche in Wagen leben, haben sich im letzten Frühjahr zu einem Politikum entwickelt. Etliche städtische, kantonale Amtsstellen sowie die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer waren mit der Behandlung von Beschwerden, Verfassen von Anzeigen so-wie die Organisation von Räumungen beschäftigt, ohne dass das Vorgehen mittel- und lang-fristig erfolgreich war. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die anwendbaren Gesetze lang-wierig in der Umsetzung sind, bzw. aufgrund der Beweislastverteilung kaum Bussen aus-gesprochen werden können. Um die Situation in den Griff zu bekommen und Ressourcen zu schonen, hat der Stadtpräsident zu einem ersten Runden Tisch eingeladen. Am 5. Juni 2008 hat dieser erste Runde Tisch zum Thema Stadtnomaden, Stadttauben et al. stattgefunden. Auf Wunsch der Teilnehmerinnen und Teilnehmer wurde zu einem zweiten und einem dritten Runden Tisch eingeladen.

An diesen Sitzungen wurden insbesondere folgende Themen besprochen:
− Darlegung der Problematik aus Sicht der betroffenen Organisationen und Amtsstellen
− Problemlösungsansätze: kurzfristig und langfristig
− Darlegung der rechtlichen Problematik - Möglichkeiten einer Legalisierung - Möglichkeiten der Repression
− Erfahrungsberichte
− Bedürfnisse der Stadttauben und der Stadtnomaden
− Zuständigkeiten

Den alternativen Wohngruppen wurde nach dem 2. Runden Tisch durch die Regierungsstatt-halterin mitgeteilt, dass die Teilnehmer des Runden Tischs Übergangslösungen mit Zwischen-nutzungsverträgen suchen werden und eine Legalisierung geprüft werde.

Zu Frage 2:
Am Runden Tisch haben folgende Personen teilgenommen:

Burgergemeinde Bern, vertreten durch
- Franz von Graffenried, Burgergemeindepräsident
- Franz Weibel, Forstmeister

Hauseigentümerverband Bern und Umgebung (HEV), vertreten durch
- Lukas Manuel Herren, Sekretär des HEV

Kantonales Amt für Grundstücke und Gebäude (AGG), vertreten durch
- Brigitte Graf, Leiterin Facilitymanagement

Polizeikommando des Kantons Bern, vertreten durch
- Manuel Willi, Leiter der Regionalpolizei Bern bzw. Vertretung

Regierungsstatthalteramt, vertreten durch
- Regula Mader, Regierungsstatthalterin

Energie Wasser Bern (ewb), vertreten durch
- Jürg W. Tschofen, Leiter Finanzen und Controlling

Stadtbauten, vertreten durch
- René Tschanz, Leiter Immobilienmanagement

Präsidialdirektion, vertreten durch
- Alexander Tschäppät, Stadtpräsident
- Peter Tschanz, Generalsekretär
- Chales Roggo, Bauinspektor
- Martin Wyss, Leiter Baukontrolle
- Jürg Krähenbühl, Planerlassverfahren Stadtplanungsamt
- Annette Hodel, Juristin Generalsekretariat

Direktion für Sicherheit, Umwelt und Energie, vertreten durch
- Stephan Hügli bzw. Reto Nause, Direktor und Gemeinderat
- Martin Albrecht, Generalsekretär

Direktion für Bildung, Soziales und Sport, vertreten durch
- Sven Baumann, Generalsekretär

Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün, vertreten durch
- Stefan Schwarz, Generalsekretär

Direktion für Finanzen, Personal und Informatik, vertreten durch
- Roland Meyer, Generalsekretär
- Renate Ledermann, Leiterin Immobilienverwaltung

Zu Frage 3:
Der Gemeinderat wurde über das Zustandekommen des Runden Tischs informiert, hat das Geschäft materiell jedoch nie behandelt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Runden Tischs haben die Möglichkeiten der Repression geprüft und sind zum Schluss gekommen, dass die zur Verfügung stehenden Tatbestände nicht angewendet werden können, weil die Voraussetzung nicht gegeben sind bzw. zwar anwendbar sind aber aufgrund der Verfahrens-dauer praktisch wirkungslos sind. Zusammenfassend musste festgestellt werden, dass ein repressives Vorgehen mit den vorhandenen gesetzlichen Grundlagen wenig effektiv ist, der zeitlich wie finanzielle Aufwand dagegen enorm gross ist. Aus diesem Grund wurde nach ei-nem alternativen Vorgehen gesucht. Somit wurde vereinbart, dass die zuständigen Amtsstel-len sowohl Vorschläge für die Legalisierung wie auch für eine effizientere Repression ausar-beiten sollen. Allfällige Massnahmen werden anschliessend dem Gemeinderat durch die zu-ständige Direktion zum Beschluss vorgelegt.

Zu Frage 4:
Muri und Thun verfügen über ein Ortspolizeireglement, in welchem das Campieren ausdrück-lich geregelt wird. Eine Regelung bezüglich des Campierens in einem Reglement würde den Vollzug bei illegalem Campieren erleichtern. Damit müsste nicht auf andere Nebenstraftatbe-stände zurückgegriffen werden, welche oft kaum zu beweisen sind. Damit lässt sich das Prob-lem aber auf Dauer nicht lösen, da diese Gruppen nach einer erfolgreichen Räumung auf ein anderes Grundstück weiterziehen werden. Die Schaffung einer Zone für Personengruppen, welche in Wagen leben, würde dagegen das Problem des ständigen Weiterziehens mit der Verursachung hoher Kosten langfristig lösen. Die Stadt St. Gallen beispielsweise hat für eine ähnliche Gruppierung ein entsprechendes Grundstück gefunden und zur Verfügung gestellt.

Zu Frage 5:
Die finanziellen Auswirkungen durch die Schaffung einer entsprechenden Zone können heute noch nicht abgeschätzt werden. Dies ist unter anderem abhängig davon, ob dafür ein Grund-stück gekauft werden müsste und in welchem Ausmass sich die Gruppen an den Kosten beteiligen würden.

Zu Frage 6:
Die Hüttendorfzone ist vor 13 Jahren verworfen worden. Eine allfällige Neuauflage würde frü-hestens in 2 Jahren vor das Volk kommen. Der Gemeinderat ist der Meinung, dass nach ei-nem gewissen Zeitablauf, sicher aber nach 15 Jahren eine ähnliche Vorlage vorgelegt werden kann, ohne dass dies dem Volkswillen widerspricht.

Bern, 11. Februar 2009
Der Gemeinderat

- Die Diskussion wird nicht verlangt. -

Interpellantin Dolores Dana (FDP) für die FDP-Fraktion: Die Antwort des Gemeinderates ist bedenklich. Die Stadt Bern kapituliert vor Querulanten, heissen sie nun Stadtnomaden, Stadt-tauben oder wie auch immer. Für die bedeutet diese Antwort einen Triumph. Wenn man lang genug händelt, gibt die Stadt auf. So geschehen bei Zaffaraya und der Reitschule, und heute wird alles mit Gewohnheitsrecht begründet. Die FDP ist mit der Antwort nicht zufrieden.

Beschluss
Die Interpellantin Fraktion FDP ist mit der Antwort nicht zufrieden.

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RABE-INFO 1.7.09
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Rabe-Info 1.Juli 2009
http://www.rabe.ch/pod/get.php?web=RaBe-Info-2009-07-01-52967.mp3
- waghalsiger Protest: Friedensaktivisten wollen die Seeblockade vor Gaza durchbrechen
- Kampagne gegen Shell: der Ölmulti zerstört das Nigerdelta
Online-Petition Shell: http://www.amnesty.ch/
- Irakische Rhapsodie: Ein Autor beschreibt den Alltag unter Saddam

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BIG BROTHER VIDEO
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BZ 1.7.09

Überwachung

Auch Kanton braucht Bewilligung

Heute tritt nicht nur das Rauchverbot, sondern treten auch die neuen Regeln zur Videoüberwachung in Kraft. Davon ist auch der Kanton betroffen: Jede einzelne Kamera bei Kantonsgebäuden muss bewilligt werden.

Ab heute dürfen die Gemeinden den öffentlichen Raum mit Videokameras überwachen. Das entsprechend revidierte Polizeigesetz und die ergänzte Videoverordnung sind in Kraft getreten. Wobei zwei umstrittene Punkte der Videoverordnung - allenfalls in abgeänderter Form - voraussichtlich erst ab 1.Oktober gelten werden. Unabhängig davon wird mit den neuen Bestimmungen auch die Videoüberwachung zum Schutz öffentlicher Gebäude geregelt. Und das hat Folgen für den Kanton.

Ende letzter Woche hat Polizei- und Militärdirektor Hans-Jürg Käser (FDP) allen Direktionen und der Staatskanzlei in einem Brief mitgeteilt, dass sämtliche Videoüberwachungsgeräte, die bereits vor dem 1.Juli bei kantonalen Gebäuden angebracht waren, nachträglich von der Kantonspolizei bewilligt werden müssen. Dafür haben die betroffenen Ämter und Institutionen bis Ende September Zeit. "Es ist daher ein möglichst rasches Handeln angezeigt", schreibt Käser. Der Grosse Rat hat eine entsprechende Übergangsbestimmung für bereits betriebene Videoüberwachungsgeräte zum Schutz öffentlicher Gebäude ins Gesetz aufgenommen.

Der Überblick fehlt

Den genauen Überblick darüber, wo überall und wie viele Videokameras bei kantonalen Gebäuden angebracht sind, hat offenbar niemand. Bei der Polizei- und Militärdirektion heisst es auf Anfrage, es liege nun an den einzelnen Direktionen, dies abzuklären.

Spätestens im Herbst jedoch sollte man darüber Bescheid wissen. Denn jede Verfügung zur Anordnung einer Videoüberwachung muss im Amtsanzeiger veröffentlicht werden. Zudem muss am Gebäudeeingang auf die Überwachung hingewiesen werden.

Dominic Ramel

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10vor10 29.6.09 (Ausflug zu Berns Videokameras rund ums Bundeshaus)

"Das Internet vergisst nie"

Soziale Netzwerke wie Facebook oder MySpace haben schnell wachsenden Zulauf. Die Benutzer sind bereit, viele persönliche Daten von sich im weltweiten Netz zu veröffentlichen. Dabei vergessen sie oft die Risiken, die damit verbunden sind. Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür warnt eindringlich vor den lauernden Gefahren.
http://www.sf.tv/videoplayer/embed/9f2ca488-21ee-4a36-958d-d6a8a06e4f3a&live=false

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SECURITRANS
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Stadtratsdebatte 11.6.09

12 Postulat Fraktion GB/JA! (Lea Bill/Anne Wegmüller, JA!): Bahnhofreglement und Securitrans: Kontrolle und Statistiken unabdingbar
Geschäftsnummer 08.000329 / 09/091 Reg. 23/-00

Per 1. Oktober 2008 ist das Bahnhofreglement in Kraft getreten. Gemäss Reglement kann der Gemeinderat die Firma Securitrans AG mit der Kontrolle und Einhaltung der im Gesetz festge-legten Verbote beauftragen. Es ist ein offenes Geheimnis, dass die Stadt Bern mit der Secu-ritrans AG bereits einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen hat. Die Securitrans AG ist faktisch ein privater Sicherheitsdienst, die "Bahnpolizei" ist eines ihrer Segmente. Auch wenn die SBB noch eine knappe Aktienmehrheit hat (51%), übt sie praktisch keine Kontrolle über die Tätigkeit der Firma aus: Weder das eidgenössische Parlament noch das UVEK verfügen über Dienststellen, die eine regelmässige Aufsicht und Kontrolle über die Securitrans wahr-nehmen oder Einfluss auf sie ausüben würden. Übergriffe und deren Folgen werden meist nur näher angeschaut, wenn sie über die Medien oder durch Strafanzeigen der Betroffenen be-kannt geworden sind.
Aufgrund des Vertrages zwischen der Stadt Bern und der Securitrans AG bezahlt die Stadt für die Kontrolle des städtischen Teils des Bahnhofs offenbar Fr. 200 000 pro Jahr. Mit seinen vielen unbestimmten Rechtsbegriffen gibt das Bahnhofreglement dieser "Bahnpolizei" einen weiten Ermessensspielraum darüber zu entscheiden, was "ungebührliches Verhalten" ist oder in welchen Fällen das "Füttern von Tieren" zu ahnden wäre.
Es stellt sich damit die Frage, wie die Stadt Bern die Tätigkeit der Securitrans-Angestellten kontrollieren will und insbesondere
- wie sie garantieren will, dass die Grundrechte der von ihrem Handeln Betroffenen respek-tiert werden, und
- dass sich die Securitrans-Angestellten, die bereits vor dem 1. Oktober immer wieder beim Patrouillieren durch die Neuengasse beobachtet werden konnten, strikt an die im Regle-ment bezeichneten Kontrollperimeter halten.

Wir fordern daher den Gemeinderat auf dafür zu sorgen, dass
1. zuhanden des Stadtrates und der Öffentlichkeit eine anonymisierte Statistik geführt wird über die von der Securitrans angehaltenen und anschliessend verzeigten Personen (nach Anzahl, Begründung und Ort des "Geschehens") bzw. über die Anzahl der tatsächlich ge-büssten Personen (Begründung, Höhe der Bussen)
2. der Gemeinderat sich eine minimale Kontrolle und Einflussnahme über die Tätigkeit der Securitrans-Mitarbeitenden sichert (z.B. per Vertrag), um einer möglichen Willkür zuvor-zukommen und den Stadtrat jährlich darüber in Kenntnis setzt, wie er die Kontrolle wahr-genommen hat.

Bern, 16. Oktober 2008

Postulat Fraktion GB/JA! (Lea Bill, Anne Wegmüller, JA!), Stéphanie Penher, Karin Gasser, Hasim Sancar, Luzius Theiler, Urs Frieden, Rolf Zbinden

Antwort des Gemeinderats

Das Verhältnis zwischen der Stadt Bern und der Securitrans AG wird im Postulat nicht korrekt dargelegt. Aktuell besteht ein Dienstleistungsvertrag zwischen der Stadt Bern und der Secu-ritas AG und nicht mit der Securitrans AG. Mittels Vertragsnachtrag wurde die Securitrans AG als Subakkordant zugelassen.
Auch die Feststellung der Postulantinnen und Postulanten, die SBB übe praktisch keine Kon-trolle über die Tätigkeit der Firma aus, entspricht nicht der Realität. So sind in allen Berei-chen, in denen die Securitrans AG Dienstleistungen für Bereiche der SBB erbringt, die zu-ständigen Stellen klar definiert. Auch die Berichterstattung und die Zusammenarbeit sind ganz klar geregelt. Durch die Zusammensetzung des Verwaltungsrats ist die Einflussnahme bis auf höchste Stufe jederzeit gewährleistet. Via die SBB bestehen auch Kontakte mit dem Bun-desamt für Verkehr (BAV) und dem Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommuni-kation (UVEK). Die zuständigen Personen kennen die Organisation und Zuständigkeiten in-nerhalb der Securitrans AG und wissen stets, an wen sie gelangen können oder müssen.
Die Aussage der Postulantinnen und Postulanten, Übergriffe und deren Folgen würden meist nur näher angeschaut, wenn sie über die Medien oder durch Strafanzeige der Betroffenen bekannt geworden seien, entspricht in keiner Weise den tatsächlichen Gegebenheiten. Seit dem Jahr 2001 ist es ein einziges Mal zu einem groben Fehlverhalten von Mitarbeitenden der Securitrans AG gekommen. Konsequenz war eine fristlose Entlassung und die Überarbeitung der Ausbildungsgrundsätze sowie des Kontrollsystems. Jedoch kann es vorkommen, dass im Umgang mit Menschen einzelne Fehler unterlaufen. Solche Fälle werden ausnahmslos ver-folgt, sobald die entsprechenden Informationen vorliegen. Fehlverhalten werden am häufigs-ten während sogenannten internen Kontrollen (z.B. unangekündigte Patrouillenbegleitungen) festgestellt. Strafanzeigen gegen Mitarbeitende oder die Securitrans AG sind jedoch äusserst selten und führen in den allermeisten Fällen dazu, dass die Intervention als korrekt und ver-hältnismässig beurteilt wird. Durch entsprechende Ausbildung und Führung der Mitarbeiten-den wird gewährleistet, dass die Grundrechte eingehalten werden.
Die Postulantinnen und Postulanten schreiben, es stelle sich die Frage, wie die Stadt Bern die Tätigkeit der Securitrans-Angestellten kontrollieren wolle, insbesondere, ob sich die Secu-ritrans-Angestellten, welche bereits vor dem 1. Oktober immer wieder beim Patrouillieren durch die Neuengasse beobachtet werden konnten, strikte an die im Reglement bezeichneten Kontrollperimeter halten würden. Laut Bestätigung der Securitrans AG verlassen die Pa-trouillen den definierten Auftragsperimeter einzig in Fällen unmittelbarer Nothilfe.
Die Mitarbeitenden der Securitrans AG gehen in erster Linie präventiv vor, indem sie versu-chen, das Gespräch zu suchen und zu schlichten. Erfahrungsgemäss können auf diese Weise viele Probleme bereits im Vorfeld gelöst werden. Bei grösseren Problemen wird die Kantons-polizei mit einbezogen und auch die Direktion für Sicherheit, Umwelt und Energie (Polizei-inspektorat) sofort informiert. Jegliche Handlungen ausserhalb der üblichen Tätigkeiten wer-den von den Patrouillen fortlaufend der Sicherheitszentrale gemeldet. Die Direktion für Si-cherheit, Umwelt und Energie (Polizeiinspektorat) wird regelmässig mit Journals der Secu-ritrans AG bedient, so dass sie über Vorfälle und Ereignisse jeweils im Bilde ist. Bei grösse-ren Vorfällen, wird von den im Einsatz stehenden Mitarbeitenden der Securitrans AG ein Rap-port verfasst. Zudem finden regelmässig Sitzungen zwischen der Kantonspolizei, der Direk-tion für Sicherheit, Umwelt und Energie (Polizeiinspektorat) und Vertretenden der Securitrans AG statt, so dass der Informationsaustausch und auch die Kontrolle sowie die Einflussnahme gewährleistet sind.

Zu Punkt 1:
Die Stadt Bern hat mit der Securitrans AG vertraglich vereinbart, dass die Mitarbeitenden der Securitrans AG Verstösse gegen das Reglement vom 1. Juni 2008 betreffend die Benützung des städtischen Teils des Bahnhofs Bern (Bahnhofreglement; BHR; SSSB 732.21) melden. Um das Polizeimonopol zu wahren, erfolgen die Anzeigen durch die Orts- und Gewerbepolizei und die Kantonspolizei. Das Reglement wird primär durch die Orts- und Gewerbepolizei und die Kantonspolizei vollzogen. Die Securitrans AG leistet mit ihrer Präsenz Unterstützung. Die Anzahl angehaltener Personen ist im Journal der Securitrans AG ersichtlich. Somit verfügt die Stadt Bern über die notwendigen Informationen. Der Gemeinderat ist der Meinung, dass somit genügend Transparenz herrscht und erachtet eine anonymisierte Statistik als nicht notwendig. Das Bahnhofreglement konnte bis anhin durch Präsenz und Verwarnungen umgesetzt wer-den. Bis zum heutigen Zeitpunkt bedurfte es keiner Anzeige. Im Wiederholungsfall würde An-zeige erstattet.

Zu Punkt 2:
Die Stadt Bern hat mit dem Pflichtenheft, welches Vertragsbestandteil ist, bereits heute einen grossen Einfluss und gibt somit vor, was kontrolliert werden soll. Auch die Rechte und Pflich-ten der Securitrans AG sind im Pflichtenheft definiert. Dem Gemeinderat sind keine Fälle von Willkür bekannt. Der Gemeinderat vertraut auf die vorhandenen Kontrollmittel und sieht kei-nen Grund, am System etwas zu ändern. Die Direktion für Sicherheit, Umwelt und Energie steht bei Fragen in diesem Zusammenhang zur Verfügung.

Folgen für das Personal und die Finanzen
Keine.

Antrag
1. Der Gemeinderat beantragt dem Stadtrat, das Postulat erheblich zu erklären.

2. Die Stellungnahme gilt gleichzeitig als Prüfungsbericht.

Bern, 1. April 2009
Der Gemeinderat

Lea Bill (GB) für die Postulanten: Die Antwort des Gemeinderats beziehungsweise der vorliegen-de Prüfungsbericht ist nicht befriedigend. Wenn der Gemeinderat alle Informationen der Secu-ritrans bekommt, wäre es mehr als einfach, diese Informationen zum Beispiel in Form von Statis-tiken auch zu veröffentlichen. Das ist insofern wichtig, als dass das Stimmvolk der Stadt Bern ein Anrecht darauf hat, regelmässig zu erfahren, welche Konsequenzen das neue Bahnhofsregle-ment hat. Diese Statistik könnte problemlos in den Jahresbericht integriert werden. Es kann doch nicht von Transparenz gesprochen werden, wenn nur der Gemeinderat beziehungsweise die Polizei über diese Informationen verfügen. Das widerspricht nicht nur unserem Demokratiever-ständnis, sondern auch dem Öffentlichkeitsprinzip, das im Kanton Bern in der Verfassung festge-legt ist. Aus der Sicht der GB/JA!-Fraktion sollte auch das Pflichtenheft, das unter Punkt 2 er-wähnt wird, öffentlich gemacht werden. Wenn alles so reibungslos und korrekt läuft, gibt es für den Gemeinderat keinen Grund diese Informationen geheim zu halten. Erst im April 2009 wurde wieder eine Person im Bahnhof beim Unterschriftensammeln weg gewiesen, mit der Begründung, das sei verboten. Wir alle wissen, dass es im städtischen Teil des Bahnhofs erlaubt ist. Die GB/JA!-Fraktion kann die Antwort des Gemeinderats nicht als Prüfungsbericht akzeptieren. Wir verlangen einen neuen Bericht, in welchem der Gemeinderat zeigt, wie, wann und wo er die sta-tistischen Zahlen ausweisen kann. Schliesslich bezahlt die Stadt Bern 200 000 Franken pro Jahr an die Securitrans. Aus diesem Grund hat das Stadtberner Stimmvolk auch das Anrecht zu wis-sen, was die Securitrans genau macht.

Beschluss
1. Der Stadtrat erklärt das Postulat erheblich.
2. Die Stellungnahme des Gemeinderats gilt gleichzeitig als Prüfungsbericht (33 Ja, 26 Nein).

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PRIVAT-PATROUILLEN
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BZ 1.7.09

Rüdtligen-A'flüh

Broncos auf Patrouille

"Zur Verhinderung von Vandalismus und Nachtruhestörungen" patrouillieren im Sommer Mitarbeiter der Bronco Security in Rüdtligen-Alchenflüh, teilt der Gemeinderat mit. Die Security-Leute dürften die Personalien von Leuten aufnehmen. Laut Gemeindeschreiber Urs Lüthi beschäftigt die Gemeinde den Sicherheitsdienst seit einigen Jahren. Die Kosten belaufen sich auf rund 10000 Franken pro Jahr.

pd/jho

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St. Galler Tagblatt 1.7.09

Die Sicherheit hat Vorrang

Der Gemeinderat hat ein Reglement über Ruhe, Ordnung und Sicherheit verabschiedet. Es soll vor allem den Jugendlichen Grenzen setzen. Videoüberwachung und mehr Kompetenzen für Securitas sind die Kernpunkte.

Lea Müller

Goldach. "Ich habe mich lange dagegen gewehrt, aber die Sicherheit der Allgemeinheit steht über der Freiheit des einzelnen", sagt Goldachs Gemeindepräsident Thomas Würth zu der Möglichkeit, im Dorf Videokameras zu installieren. Noch werden die Goldacherinnen und Goldacher an öffentlichen Plätzen nicht überwacht. Mit dem neuen "Reglement über Ruhe, Ordnung und Sicherheit" will sich der Gemeinderat aber die rechtliche Grundlage dafür schaffen.

Jugendliche sind Hauptgrund

Wie verschiedene Gemeinden im Kanton St. Gallen will Goldach ein neues Reglement erlassen. Es sei ein "Bündel von Massnahmen", erklärt Thomas Würth. Zum Teil habe man Bestimmungen vom alten Reglement - wie das Parkieren auf öffentlichem Grund - eins zu eins übernommen. Andere Punkte sind allerdings neu dazugekommen. Sie beziehen sich meist auf Jugendliche, denn diese sind laut Thomas Würth der Hauptgrund, warum ein verschärftes Reglement überhaupt erst nötig sei. Abfall liege herum, Objekte würden beschädigt, Lärm belästige Mitmenschen. Dem möchte die Gemeinde nun einen Riegel vorschieben.

Bussen bei Littering

So sieht das Reglement mehr Kompetenzen für den von der Gemeinde beauftragten Sicherheitsdienst vor. Neu dürften Securitas Personalien aufnehmen und Personen, die sich nicht an die Regeln halten, von öffentlichem Grund verweisen. "Wir haben mit den Securitas gute Erfahrungen gemacht", sagt Thomas Würth. "Allerdings haben die Jugendlichen schnell gemerkt, dass es keine Folgen für sie hat, wenn die Namen nicht festgehalten werden." Ausserdem sollen die Securitas eine erweiterte Ermächtigung zum Ausstellen von Bussen erhalten. Gerade bei Littering sei dies sinnvoll, sagt der Gemeindepräsident. "Allerdings ist es nicht das erste Ziel, Jagd nach Zigarettenstummeln zu machen." Auch wolle die Gemeinde lieber keine "selbsternannten Sicherheitsleute" aus der Bevölkerung im Einsatz.

Kinder nach Hause bringen

Neu dürften Securitas nicht nur Namen erfassen und Bussen erteilen: Laut Reglement könnten "Organe der Gemeinde Jugendliche auf öffentlichen Plätzen aufgreifen und den Erziehungsberechtigten übergeben". Dabei handle es sich nur um Situationen, in der jemand einen "Seich" anstelle, betont Thomas Würth. "Die meisten Jugendlichen sind nicht betroffen. Es handelt sich um eine kleine Gruppe und immer wieder um die gleichen Personen." Mit berechtigten Organen der Gemeinde seien Securitas oder allenfalls das Reinigungspersonal gemeint. Was aber, wenn sich die Jugendlichen sträuben und sich nicht nach Hause bringen lassen? "Wir verfügen nicht über Polizeigewalt. Aber es ist wichtig, dass auf jede Intervention eine Reaktion folgt." Deshalb würden in jedem Falle weitere Schritte eingeleitet. Die Eltern, die Schulen oder die Arbeitgeber der Jugendlichen werden dann informiert. Auch schulpflichtige Kinder, die sich "nach 23 Uhr ohne Begleitung einer erziehungsberechtigten Person auf öffentlichen Strassen und Plätzen aufhalten", sollen laut Reglement "nach Hause gebracht werden dürfen", wenn die Situation es erfordere. Thomas Würth räumt ein: "Das wird kaum je der Fall sein."

Schliesslich sieht das Reglement vor, den öffentlichen Raum mit Videokameras zu überwachen. Mögliche Standorte wären laut Thomas Würth der Bahnhof oder der Park beim Seniorenzentrum La Vita - an Plätzen, wo sich viele Jugendliche aufhalten. Noch hat der Gemeinderat allerdings nicht entschieden, ob und wo Kameras installiert werden.

Gesunder Menschenverstand

Das neue Reglement solle ausserdem nicht strikte, sondern nach gesundem Menschenverstand befolgt werden, betont der Gemeindepräsident. Es sei ein weiterer Schritt in Richtung Vernetzung zwischen Gemeinde, Sicherheitsdienst und der Polizei.

Das Reglement ist unter www.gold ach.ch abrufbar. Die Frist für die Vernehmlassung läuft noch bis zum 31. August. Es kann frühstens im Januar 2010 in Kraft treten.

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Spucken noch erlaubt

Littering ist ein Straftatbestand, der neu Aufnahme in die kantonale Gesetzgebung gefunden hat. Als Verunreinigungen gelten in Goldach unter anderem das Liegenlassen von Abfällen, das Urinieren, das Erbrechen nach übermässigem Alkoholkonsum oder das Wegwerfen von Kaugummis und Zigarettenstummeln. Das Spucken, wie es beispielsweise in Gossau bestraft wird, verbietet das neue Reglement nicht. (lem)

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ARTAMIS GENF
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Zürichsee-Zeitung 1.7.09

Genf Aus dem Genfer Artamis wird das "Carré Vert" - für die Alternativkultur bleibt wenig Platz

Kulturhochburg wird Ökoquartier

Durch Artamis war Genf als Hochburg unabhängigen Kulturschaffens über die Grenzen hinaus bekannt. Jetzt soll auf dem Areal ein Ökoquartier entstehen. Der Raum für Alternativkultur wird knapper.

Denise Lachat, Genf

160 Jahre industrieller Tätigkeit haben ihre Spuren hinterlassen. Der Boden, auf dem früher das Genfer Gaswerk stand, ist mit Zyanid und Kohlenwasserstoff belastet: Für die Gasproduktion wurde Kohle verwendet. Stadt und Kanton Genf haben die Sanierung des Areals unweit der Rhone beschlossen und wollen "die Fehler der Vergangenheit" mit einem nachhaltigen Projekt ausmerzen. 2013 soll auf dem gut drei Hektaren grossen Terrain an zentraler Lage ein Ökoquartier mit 300 Wohnungen sowie KMU, Laden-, Gewerbe- und Vereinslokalen entstehen. Die Bodensanierung ist im Gange, jetzt läuft ein internationaler Architekturwettbewerb.

Doch während sich Genfs grüner Umweltdirektor Robert Cramer über das "beispielhafte" Projekt auf dem "Carré Vert" (grünes Viertel) freut, seufzen viele Genfer Kulturschaffende. Bis vor wenigen Monaten hiess das Areal nämlich noch Artamis und war ein einzigartiges Zentrum der Alternativkultur. Rund 350 Künstler hatten dort ihre Ateliers, Tanz- und Theaterstudios, es gab insgesamt 9000 Quadratmeter an Bühnenraum.

Rolex-Stiftung hilft

Die leerstehenden Industriegebäude wurden 1996 besetzt und später für einen bescheidenen Betrag gemietet. Es war die Zeit höchster Wohnungsnot und ungebremster Immobilienspekulation. "Für viele, die sich vorher nie ein eigenes Atelier leisten konnten, war Artamis eine einmalige Gelegenheit", sagt Séverin Guelpa. Der 35-jährige Bildhauer gehört zu jenen 160 Ex-Artamis-Besetzern, die einen neuen Platz gefunden haben. Die Stadt vermietet den Künstlern ein Haus, ein zweites wird von der Rolex-Stiftung Wilsdorf und dem Kanton getragen. Dass die alternative Szene ausgerechnet von einer Luxusmarke subventioniert wird, liegt etlichen Künstlern auf dem Magen. Entgehen lassen sie sich die Chance aber nicht. Wo sonst auf dem teuren Genfer Pflaster wäre der Quadratmeter für 50 Franken pro Jahr zu mieten?

Im Gebäude der Rolex-Stiftung treffen wir auf den Fotografen Christian Lutz sowie auf Véronique Maréchal und Simone Toendury von Tutu-Production. Sie sind froh, wieder einen Platz zum Arbeiten zu haben. "Schön, dass in Genf der politische Wille dazu vorhanden ist", sagt Toendury, und Maréchal ergänzt, der zuständige Regierungsrat, Mark Muller, habe gestaunt: So viele bekannte Namen hatte er wohl nicht erwartet. Roderic Mounir, Kulturredaktor bei der unabhängigen Tageszeitung "Le Courrier", bestätigt dies: "Die grossen Häuser profitieren heute auch vom Künstlernachwuchs, den Artamis hervorgebracht hat."

Kleinkunst in Nöten

Künstlerpersönlichkeiten wie Pipilotti Rist oder die Young Gods sind in Artamis bekannt geworden, das Kulturareal ermöglichte eine einzigartige Mischung, vom Handwerker über den Kinobetreiber bis zum afrikanischen Perkussionisten. Durch die Zersplitterung des kulturellen Angebots fehlt in Genf jetzt exakt dieses befruchtende Nebeneinander, und es fehlt zudem an ausreichendem Bühnenraum für Tanz und Theater.

"Marginales wird aus dem Stadtzentrum verdrängt, für Kleinkunst ist immer weniger Platz", stellt Mounir fest. Die Künstler, die sich auf dem ehemaligen Artamis-Areal Raum für die Kunst erhofft hatten, werden im Ungewissen gelassen. Beim grössten stadtplanerischen Projekt, "La Praille", ist nur von Büros und Wohnungen die Rede. "Ich weiss nicht, wo Jungkünstler heute hinsollen", seufzt Bildhauer Guelpa. Denn seit der freisinnige Staatsanwalt Daniel Zappelli rabiat jede Hausbesetzung räumen lässt, werden Alternativen für die Alternativkultur auch im einst dafür berühmten Genf zur Rarität.

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GASSENKÜCHE LANGENTHAL
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BZ 1.7.09

Gassenküche zieht Bilanz

Die Gassenküche in Langenthal zieht nach einem halben Jahr Bilanz. Nun gehen die Aktivisten in die Sommerpause.

Mit einem Buffet und einer Konzerteinlage feierte die "Aktion Pflanzentopf" den Ausklang ihrer ersten Gassenküchensaison. Seit Januar hat das Kollektiv aus dem Umfeld des autonomen Kulturzentrums Lakuz in der Marktgasse an 23 Montagabenden Essen verteilt. Vegane Kost, versteht sich, geht die Idee der "Volksküche" doch auf Aktivisten der Tierbefreiungsaktion Bern zurück.

Obwohl nicht die erste Gassenküche in Langenthal, fand das Angebot Anklang. Im Schnitt sind in der "Volksküche" pro Abend fünfzehn bis zwanzig Essen herausgegeben worden.

Vor allem Gassenleute haben das Angebot genutzt - und sind offenbar auf den veganen Geschmack gekommen. "Die Leute nehmen wahr, dass wir vegan kochen", erzählt eine Aktivistin.

Nach sechs Monaten macht die "Volksküche" nun erst einmal Sommerpause. Ob es im Herbst weitergeht, ist zwar noch offen, aber sehr wahrscheinlich.

Kathrin Holzer

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Pflanzenfresser (jeweils Donnerstags im LaKuZ)

Der PFLANZENFRESSER steht für leckeres, rein pflanzliches Essen. Rein pflanzlich heisst soviel wie vegan. Viele wollen die vegane Küche via Verzicht definieren. Dabei vergessen sie allerdings, dass die wichtigste Zutat beim Kochen die Liebe ist! Genau damit aber werden bei uns alle Speisen reichlich gewürzt. So ist es denn auch noch nie einem in den Sinn gekommen, dass beim Pflanzenfresser irgend etwas fehlen könnte.
 Hier gibt es eine praktische und lustvolle Möglichkeit für Ominvoren, ihre Vorurteile gegenüber der Pflanzenküche abzubauen - und die Veganer haben endlich einmal die Gelegenheit, sich auswärts kulinarisch verwöhnen zu lassen.
KOMMT ALSO ALLE! GO VEGAN
http://www.myspace.com/pflanzenfresser

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HOMOPHOBIE
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20min.ch 30.6.09

Anti-Schwulen-Stimmung

Walliser Jung-SVP betreibt Hetze gegen Homosexuelle

von Désirée Pomper

Die Walliser Jung-SVP und ein katholischer Jugendverein verbreiten Anti-Schwulen-Stimmung. SF-Moderator Patrick Rohr ist entsetzt.

"Als ich 13 war, erfasste mich eine schreckliche Krankheit: die Homosexualität. Doch Gott befreite mich vom Dämon", schreibt Etienne auf der Homepage der "Déjeune qui prie". Die Walliser Katholikenvereinigung brüstet sich mit Einträgen wie diesen, Homosexuelle erfolgreich zu bekehren.

Auch Grégory Logean, Co-Präsident der Walliser Jung-SVP, ist den Schwulen und Lesben nicht gerade wohlgesinnt. In einem Communiqué geisselt er gleichgeschlechtliche Lebensweise als "abnormales Verhalten". Und er warnt: "Eine Gesellschaft, die keine Nachkommen produziert, wird durch ein anderes Volk ersetzt." SVP-Nationalrat Oskar Freysinger - ebenfalls Walliser - unterstützt seinen Schützling: "Wir werden von den geburtenstarken islamischen Ländern in die Enge getrieben". Um diesen Prozess aufzuhalten, fordert Logean, "Homosexualität an den Schulen nicht länger zu banalisieren".

Der Kommunikationsberater und geoutete Walliser Homosexuelle Patrick Rohr ist entsetzt: "Ich kann kaum glauben, dass ein Nationalrat und Lehrer wie Freysinger in einem Land, das von Toleranz geprägt ist, so einen Bullshit unterstützt. Zum Glück sind diese Leute zu unwichtig, um sie ernst zu nehmen." Andererseits sei es bekannt, dass es im Unterwallis extreme rechtskatholische Tendenzen gebe, so Rohr. Auch die Schwulenorganisation Pink Cross ist empört. Doch fehlt ihnen die Grundlage rechtlich gegen die Walliser SVP vorzugehen. Auch vom Parteipräsidenten Toni Brunner haben sie keine Konsequenzen zu befürchten: Brunner wollte sich zu ihren Aussagen nicht äussern.

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Déjeune qui prie
http://www.djp.ch

Libérés des déviances!
http://www.djp.ch/daniel-ange-amour/node26.html

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udc-valais.ch 3.6.09
http://www.udc-valais.ch/?p=960

Déviant…

L'homosexualité est un comportement déviant. Que m'a valu cette phrase! Je suis donc homophobe, immature, nazi. Pour me corriger, on me promet procès et autres traitements que la décence m'interdit de nommer ici. Et pourtant, il me semble que le terme de "déviant", (qui s'écarte de la norme), est tout à fait adapté à mon propos. Il n'est pas insultant, il signifie simplement que l'homosexualité n'est pas la norme. Et j'estime qu'elle ne doit pas le devenir. Au nom de la loi naturelle. A ce sujet, un illustre Valaisan de Genève, en me traitant amicalement de nazi, me faisait la leçon en m'expliquant que la loi naturelle n'existe pas: la seule loi qui existe, c'est l'arbitraire des conventions. Par ailleurs, poursuivait-il, on s'en fout de la loi.

Non, la loi naturelle existe. Elle est inscrite dans la nature. Elle stipule notamment que deux mâles (ou femelles) qui copulent restent stériles. Elle affirme aussi qu'une société qui n'a plus de descendance est remplacée par une autre. Si l'Europe s'obstine à promouvoir tous les comportements stériles, sa société sera remplacée. Et c'est déjà en marche.

Désolé, je vais persister dans mon extrémisme: les moutons sont plus utiles à l'homme que les loups, les clochers sont plus à même de garantir une société démocratique que les minarets, et les couples hétérosexuels stables sont plus adaptés à l'éducation des enfants que les couples homos. Et le terme de "déviant" est infiniment moins insultant que ce qui se dit ou s'écrit au sujet de l'UDC. Pour terminer, je suis catholique. Pas pour m'excuser aussitôt en vomissant sur le Pape ou sur l'Eglise. Non, car c'est en suivant le message d'amour des Evangiles et en restant fidèles à nos aïeux, loyaux serviteurs de la Patrie, qu'on bâtira aujourd'hui un pays où il fera bon vivre.

Grégory Logean
 Co-président des Jeunes UDC du Valais romand
 Conseiller municipal d'Hérémen

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udc-valais.ch 17.5.09
http://www.udc-valais.ch/?p=960

NON à la banalisation de l'homosexualité !

A l'occasion de la Journée mondiale du 17 mai en faveur de l'homosexualité, les Jeunes UDC du Valais romand rappellent leur attachement au droit naturel et chrétien et condamnent fermement la banalisation de ce comportement déviant.

En effet, la nature de l'homme est régie par des lois qu'une conscience droite découvre sans difficulté. Une d'elles montre que la différence des sexes a pour but principal la procréation. C'est notamment par le respect de cet ordre que les êtres humains trouvent leur épanouissement.

Il est dès lors regrettable et scandaleux que des institutions publiques, tout comme malheureusement la majorité de la classe politique et l'Etat, se mettent à promouvoir un choix de vie qui s'inscrit contre la famille, lieu de perpétuation de la génération humaine et donc de la survie d'une nation.

En conséquence, les Jeunes UDC du Valais romand condamnent fermement la reconnaissance de cette … vicieuse Journée mondiale. Cette dernière ne vise en effet qu'un seul but : la banalisation d'un comportement qui s'inscrit contre la famille et également contre l'équilibre psychique et moral de la jeunesse.

Jeunes UDC du Valais romand
 Grégory Logean, Président et Conseiller municipal
 Noélie Bron, Secrétaire

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NEONAZIS
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bernerzeitung.ch 1.7.09

Das Hakenkreuz in der guten Stube

Der Bundesrat will die Rassismusstrafnorm verschärfen und so zum Beispiel auch den Kühnengruss verbieten. Im Familien- und Freundeskreis bleiben solche Symbole jedoch erlaubt.

Wer rassistische Symbole wie Hakenkreuzfahnen, Nazi- Abzeichen, rassistische Parolen oder den Hitlergruss benutzt, soll in Zukunft mit einer Busse bestraft werden. Der Bundesrat hat eine Ergänzung des Strafgesetzbuchs in die Vernehmlassung geschickt.

Die neue Strafnorm soll zum Schutz der Menschenwürde und des öffentlichen Friedens beitragen, wie das Eidg. Justiz- und Polizeidepartment (EJPD) am Mittwoch mitteilte.

Herstellung strafbar

Bestraft wird, wer öffentlich rassistische Symbole - insbesondere aus dem Nationalsozialismus - verwendet und verbreitet. Wer hingegen im Familien- oder Freundeskreis solche Symbole braucht, macht sich nicht strafbar. Strafbar ist ebenfalls die Herstellung solcher Symbole.

Unter Herstellung will das EJPD nicht nur die Produktion von Fahnen oder Videos verstanden wissen. Herstellung sei auch, Kopien von Vorlagen, Texten oder Bildern elektronisch zu speichern. Ebenfalls unter die Strafnorm fallen das Lagern sowie die Ein-, Durch oder Ausfuhr rassistischer Symbole.

Als Beispiele nennt das EJPD das Hakenkreuz, den Hitlergruss oder die Doppelsigrune als Zeichen der SS, aber auch die Abwandlung solcher Symbole wie der Kühnengruss, eine andere Form des Hitlergrusses. Der Bundesrat verzichtet jedoch auf eine Liste der strafbaren Symbole.

Nicht strafbar hingegen ist die Verwendung solcher Symbole, wenn sie schutzwürdigen kulturellen oder wissenschaftlichen Zwecken dienen.

Auch die Kleidermarke "Lonsdale" - sie enthält das Kürzel NSDA, eine Anspielung auf die deutsche NSDAP - muss nicht um ihre Verkäufe bangen. Es verstehe sich von selbst, dass das Verwenden solcher Symbole für sich allein noch nicht rassistisch sei, schreibt das EJPD.

Seit 2000 Thema im Bundesrat

Der Bundesrat erachtet die Ausgestaltung der neuen Strafnorm als Übertretung mit Bussenfolge als angemessen. Damit könne die neue Norm ihre präventive Wirkung entfalten. Zudem könnten die Behörden einschreiten, ohne dass die Betroffenen unverhältnismässig angeprangert würden. Ziel ist die Abkehr von der Szene.

Die Vorlage geht zurück auf eine Motion der Rechtskommission des Nationalrats aus dem Jahr 2004. Damals beauftragte die Kommission den Bundesrat, dem Parlament "möglichst schnell" eine Vorlage über Massnahmen zur Bekämpfung des Rassimus, des Hooliganismus und der Gewaltpropaganda zu unterbreiten.

Die Vorlage sollte namentlich die öffentliche Verwendung von Symbolen, welche extremistische, zu Gewalt und Rassendiskriminierung aufrufende Bewegungen verherrlichen, unter Strafe stellen. National- und Ständerat nahmen 2005 die Motion an.

Doch das Hin und Her bei der Rassismusstrafnorm hatte ihre Anfänge schon in den 1990er Jahren und insbesondere an der Rütlifeier im Jahr 2000, als Rechtsextreme eine Rede von Bundesrat Villiger störten.

Folge war ein von alt Bundesrätin Ruth Metzler in Auftrag gegebener Bericht der Arbeitsgruppe Rechtsextremismus und Beschlüsse des Bundesrates, unter anderem die bestehende Gesetzgebung zu überprüfen. Ihr Nachfolger, Alt-Bundesrat Christoph Blocher, legte dem Vorhaben viele Steine in den Weg. Er bezeichnete die Umsetzung des Motion der Rechtskommission als alles andere als einfach und ordnete eine Problemanalyse mit Lösungsmöglichkeiten an.

Folgenschwerer Besuch in der Türkei

2006 reiste Blocher in die Türkei, kritisierte dort die Anti- Rassismusstrafnorm und ortete Revisionsbedarf. Die Vorschläge des Bundesamtes für Justiz reichten von ihrer Abschwächung bis hin zu einer vollständigen Streichung der Strafnorm. Der Bundesrat jedoch verweigerte sich diesem Anliegen.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 31. Oktober. (sam/sda)

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20min.ch 1.7.09

Anti-Rassismus

Hitlergruss bald ein Fall für den Richter

Wer rassistische Symbole wie Fahnen, Abzeichen, Parolen oder den Hitlergruss benutzt, soll in Zukunft mit einer Busse bestraft werden. So will es der Bundesrat, der eine Ergänzung des bestehenden Anti-Rassismus-Gesetzes in die Vernehmlassung schickt.

Diese neue Strafnorm soll zum Schutz der Menschenwürde und des öffentlichen Friedens beitragen, wie das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) am Mittwoch mitteilte. Bestraft wird, wer öffentlich rassistische Symbole verwendet und verbreitet. Wer im Familien- oder Freundeskreis solche Symbole braucht, macht sich demnach nicht strafbar. Strafbar hingegen ist auch die Herstellung solcher Symbole.

Unter Herstellung will das EJPD nicht nur die Produktion von Fahnen oder Videos verstanden wissen. Unter Herstellung fällt auch das elektronische Speichern von Vorlagen, Texten oder Bildern. Auch das Lagern sowie die Ein-, Durch oder Ausfuhr rassistischer Symbole fällt unter die neue Strafnorm.

Als Beispiele nennt das EJPD das Hakenkreuz oder den Hitlergruss, aber auch die Abwandlung solcher Symbole wie den Kühnengruss, eine andere Form des Hitlergrusses.

Der Bundesrat erachtet die Ausgestaltung der neuen Strafnorm mit Bussenfolge als angemessen. Damit könne die neue Norm ihre präventive Wirkung entfalten. Zudem könnten die Strafbehörden einschreiten, ohne dass die Betroffenen unverhältnismässig angeprangert würden. Ziel ist die Abkehr von der Szene. Die Vorlage geht zurück auf eine Motion der Rechtskommission des Nationalrats.

Nicht strafbar hingegen ist die Verwendung solcher Symbole, wenn sie schutzwürdigen kulturellen oder wissenschaftlichen Zwecken dienen.
(sda)

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ejpd.admin.ch 1.7.09
http://www.ejpd.admin.ch/ejpd/de/home/dokumentation/mi/2009/2009-07-010.htm

Strafnorm gegen rassistische Symbole

Bundesrat schickt eine Ergänzung des Strafgesetzbuchs in die Vernehmlassung

Medienmitteilungen, EJPD, 01.07.2009

Bern. Wer rassistische Symbole öffentlich verwendet oder verbreitet, soll in Zukunft mit einer Busse bestraft werden. Dies sieht eine Ergänzung des Strafgesetzbuchs vor, die der Bundesrat am Mittwoch bis Ende Oktober in die Vernehmlassung geschickt hat. Die neue Strafnorm soll zum Schutz der Menschenwürde und des öffentlichen Friedens beitragen.

Der Bundesrat erachtet die Ausgestaltung der neuen Strafnorm als Übertretung, die mit Busse bedroht wird, als angemessen. Damit kann die Strafnorm ihre präventive Wirkung entfalten. Sie ermöglicht zugleich ein Einschreiten der Strafbehörden, das die Betroffenen nicht unverhältnismässig anprangert, sondern vielmehr zu einer Abkehr von der Szene bewegen soll. Die Vorlage geht auf eine Motion der Rechtskommission des Nationalrats (04.3224) zurück.

Als Symbole gelten nicht nur Fahnen oder Abzeichen, sondern auch Parolen oder Grussformen, wie im erläuternden Bericht des Eidg. Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) ausgeführt wird. Die neue Strafnorm zielt hauptsächlich auf die namentlich erwähnten Symbole des Nationalsozialismus, wie etwa das Hakenkreuz oder den Hitlergruss. Sie erfasst aber auch Abwandlungen solcher Symbole. Damit wird z.B. auch der bei rechtsextremen Auftritten als Ersatz für den Hitlergruss verwendete Kühnengruss strafbar.

Gemäss der vorgeschlagenen Gesetzesänderung wird nur das öffentliche Verwenden oder Verbreiten rassistischer Symbole strafbar. Nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung gelten alle Äusserungen und Verhaltensweisen als öffentlich, die nicht im Familien- und Freundeskreis oder sonst in einem durch persönliche Beziehungen oder besonderes Vertrauen geprägten Umfeld erfolgen. Strafbar werden ferner die Herstellung, das Lagern sowie die Ein-, Durch- oder Ausfuhr zur öffentlichen Verwendung oder Verbreitung von rassistischen Symbolen. Eine Herstellung liegt gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung nicht nur dann vor, wenn eine Fahne oder ein Video produziert werden, sondern bereits wenn eine Vorlage kopiert oder Texte und Bilder elektronisch gespeichert werden.

Nicht strafbar wird gemäss Vorlage die Verwendung oder Verbreitung rassistischer Symbole, wenn sie schutzwürdigen kulturellen oder wissenschaftlichen Zwecken dienen. Dies wäre etwa bei einer Kriegsberichterstattung, bei der dokumentarischen Aufbewahrung von Symbolen aus der Nazi-Zeit oder im Rahmen von Ausstiegshilfen aus der Szene der Fall. Im Übrigen erfüllen auch Kriegsfilme, in denen die Schauspieler aus Authentizitätsgründen rassistische Symbole tragen, einen kulturellen Zweck.

Weitere Auskünfte
Bernardo Stadelmann, Bundesamt für Justiz, T +41 31 322 41 19, E-Mail

Letzte Änderung:  01.07.2009
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement (EJPD

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* Bericht (199 Kb, pdf)
http://www.ejpd.admin.ch/etc/medialib/data/kriminalitaet/gesetzgebung/rassistischesymbole.Par.0004.File.tmp/vn-ber-d.pdf
* Entwurf (17 Kb, pdf)
http://www.ejpd.admin.ch/etc/medialib/data/kriminalitaet/gesetzgebung/rassistischesymbole.Par.0001.File.tmp/entw-d.pdf

Weitere Infos
Dossier
Rassistische Symbole (BJ, 01.07.2009)
http://www.ejpd.admin.ch/ejpd/de/home/themen/kriminalitaet/ref_gesetzgebung/ref_rassistischesymbole.html

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RASSISMUS
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Landbote 1.7.09

Es mangelt an Beratungsstellen

Thomas Münzel

Erstmals in der Schweiz sind Rassismusvorfälle, die im Alltag passierten, erfasst und ausgewertet worden. Der gestern präsentierte Bericht umfasst aber vorerst nur 87 Fälle, die von Deutschschweizer Stellen analysiert wurden.

Bern - Es gebe noch "viele weisse Flecken auf der Landkarte der Rassismusbekämpfung in der Schweiz", hält Georg Kreis, Präsident der eidgenössischen Kommission gegen Rassismus (EKR), im Vorwort des Berichts "Rassismusvorfälle in der Beratungspraxis 2008" fest. Für viele Betroffene sei es wohl sehr schwierig, zu einer kompetenten Beratung zu kommen. Es mangle an Beratungsstellen. In diesem Bereich erfülle die Schweiz die Erfordernisse des internationalen Übereinkommens gegen Rassismus nicht und ebenso wenig komme sie den Empfehlungen des Uno-Überwachungskomitees sowie des Europarats nach.

Oft verbale Diskriminierung

In dem Bericht werden erstmals regionenübergreifend Rassimusberatungsfälle dargestellt, wobei Daten der EKR und weiterer vier Beratungsstellen aus der Deutschschweiz erfasst wurden. Ziel sei es, nächstes Jahr auch das Tessin und die Romandie miteinzubeziehen, sagte Tarek Naguib von Humanrights.ch/MERS vor den Medien in Bern. Laut EKR-Geschäftsführerin Doris Angst zeigte sich, dass rassistische Diskriminierung in allen Lebensbereichen und in unterschiedlichsten Formen vorkomme. Von den Betroffenen beschuldigt worden seien Verwaltungsstellen und Polizeibeamte, Private, Unternehmen, rechtsextreme Gruppierungen sowie anonyme Personen im Internet.

Die rassistische Diskriminierung erfolgt den Untersuchungen zufolge oft verbal, ist unter Umständen verbunden mit Gewalt, kann aber auch durch Ungleichbehandlungen oder die Verweigerung von Dienstleistungen geschehen.

Am meisten von rassistischer Gewalt betroffen sind laut dem Bericht Menschen anderer Hautfarbe. Junge Männer aus Balkanstaaten würden zudem häufig in der Freizeit und im Gastgewerbe benachteiligt. Annette Lüthi vom Beratungsbüro "gggfon" wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Einlassverweigerungen in Ausgehlokalen weiterhin ein grosses Problem seien. Aber auch Personen aus Ländern wie Deutschland, Dänemark oder Italien fühlen sich in der Schweiz aufgrund ihrer Nationalität diskriminiert - insbesondere im Umfeld von Arbeit und Schule.

Spitze des Eisberges

Ziel der Anstrengungen der EKR und ihrer Partner ist es denn auch, die sichtbare Spitze des Eisberges grösser zu machen, wie Georg Kreis sagte. Wichtig sei aber auch ein breiteres Angebot von Beratungsstellen. So zeigte sich auch EKR-Geschäftsführerin Angst überzeugt: "Hätten wir mehr Beratungsstellen, kämen mehr Fälle an die Oberfläche."

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Gehässigkeiten gegen Deutsche

Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) stellt seit einiger Zeit mit Besorgnis fest, dass im schweizerisch-deutschen Verhältnis die Gehässigkeiten zunehmen. Laut EKR nähren gewisse Printmedien mit Titeln wie "Die Deutschen kommen" oder "Wie viele Deutsche verträgt die Schweiz?" sowie mit entsprechenden Karikaturen die Meinung, dass es in der Schweiz eine "Deutschenfrage" gibt. In Leserbriefspalten und im halböffentlichen Raum der elektronischen Plattformen würden ungehemmt stereotype Negativbilder des "hässlichen Deutschen" verbreitet, meint die EKR. Die in der Krise sich verschärfenden Verteilkämpfe fördern offenbar die Bereitschaft, in den Deutschen unerwünschte Konkurrenten zu sehen. Das bleibt, wie die EKR festgestellt hat, nicht ohne negative Konsequenzen auf das Alltagsverhalten (am Arbeitsplatz, am Wohnort, in Verkehrsmitteln). Kollektive Ablehnungen verletzen die hier lebenden Menschen und belasten den gesellschaftlichen Frieden, sagt EKR-Präsident Georg Kreis.

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Rassismusvorfall: Wo erhalte ich Hilfe?

Folgende Beratungsstellen stellen Ressourcen für Opfer von Rassismus zur Verfügung:

• Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR), Inselgasse 1, 3003 Bern, Tel. 031 324 12 93, E-Mail: ekr-cfr@gs-edi.admin.ch. Die EKR hat als einzige der im Menschenrechtsbereich tätigen ausserparlamentarischen Kommissionen in ihrem Mandat auch einen Beratungsauftrag für Private.

• Gemeinsam gegen Gewalt und Rassismus (gggfon), Postfach 324, 3000 Bern 22, Tel. 031 333 33 40, E-Mail: melde@gggfon.ch. Das gggfon berät Einzelpersonen wie auch Gruppen zu Gewalt und Rassismus.

• TikK, Kompetenzzentrum für interkulturelle Konflikte, Strassburgstrasse 15, 8004 Zürich, 044 291 65 75/82, E-Mail: info@tikk.ch. TikK bietet betroffenen Privat- und Fachpersonen professionelle Beratung und leistet bei Bedarf unmittelbare Hilfe vor Ort. • SOS Rassismus Deutschschweiz, Rosengartenstrasse 1, 8037 Zürich, Tel. 043 366 98 16, E-Mail: info@sos-rassismus.ch. Als eine Informations- und Triagestelle erbringt der Verein Sozial- und Rechtsberatung für Opfer rassistischer Diskriminierungen.

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Rassismus im Alltag: Fälle aus dem letzten Jahr

Beispiel für eine diskriminierende verbale Äusserung:

Bei einer Personenkontrolle kommt es im vergangenen Jahr zu einem Wortwechsel mit einem Polizeibeamten. Der Klient fühlt sich von dem Beamten unkorrekt behandelt und bittet diesen deshalb um dessen Namen. Als Antwort sagt ihm der Beamte: "Du kannst nicht schreiben oder lesen, Urwaldmenschen können nicht schreiben oder lesen."

Beispiel eines ideologischen Hintergrunds des Konflikts:

Trotz Verbot und Auflösung der Naziband "Landser" ist dieser bei einem Internetradio ein eigener Kanal gewidmet. Darauf werden Artikel und Lieder von verschiedenen Bands mit rechtsextrem-ideologischem Hintergrund verbreitet und angeboten.

Beispiel eines Vorfalls, bei dem die Nationalität eine Rolle spielt:

Eine Schülerin deutscher Herkunft wird von der Lehrerin nach einem Schweizer Brauch befragt. Sie kann die Frage nicht beantworten, ein anderes Mädchen türkischer Herkunft schon. Die Lehrerin hält der Schülerin deutscher Herkunft danach vor, wenn sogar ein Türkenmädchen diese Frage beantworten könne, solle sie doch nach Deutschland zurückgehen.

Beispiel aus dem Unterhaltungsgewerbe:

Zwei Frauen treffen sich vor einem Ausgehlokal mit Bekannten, unter ihnen zwei dunkelhäutige Schweizer. Die beiden Frauen werden von den Türstehern aufgefordert, die dunkelhäutigen Männer zu küssen, um zu beweisen, dass diese zu ihnen gehören. Als die beiden Frauen dieser Aufforderung nicht nachkommen, wird ihnen der Eintritt in das Lokal verweigert. Auf die Nachfrage, ob die Eintrittsverweigerung etwas mit der Hautfarbe der beiden Männer zu tun habe, lachen die Türsteher spöttisch und antworten: "Ja, das auch!"

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NZZ 1.7.09

Rat bei fremdenfeindlicher Diskriminierung

Eine Publikation und eine Auswertung

C. W. Bern, 30. Juni

 179 Seiten umfasst der neue "Rechtsratgeber Rassistische Diskriminierung", den die Fachstelle für Rassismusbekämpfung des Eidgenössischen Departements des Innern herausgegeben hat. Denn der Strafrechtsartikel über Rassendiskriminierung, der diesen Begriff überhaupt ins Rechtssystem eingeführt hat, ist zwar besonders bekannt, aber keineswegs die einzige Handhabe. Auch äussert sich Fremdenfeindlichkeit oft nicht einfach so, sondern im Zusammenhang mit anderen Streitigkeiten in einzelnen Lebensbereichen. Die Broschüre behandelt denn auch neben jener Bestimmung andere Straftatbestände wie etwa die Beschimpfung, den Persönlichkeitsschutz, die einschlägigen Vorschriften des Arbeits- und des Mietrechts, die Rechtsverhältnisse in der Schule und das Einbürgerungsrecht. Schon vorweg wird auch auf die Grenzen und Risiken rechtlicher Schritte aufmerksam gemacht. Andere, oft sinnvollere Wege - das Gespräch, eine betriebsinterne Untersuchung - können durch juristische Mittel verbaut, allenfalls aber auch geöffnet werden.

 Beratung und Vermittlung vor Prozess

 Der juristische Leitfaden soll Betroffenen und Beratern in den verschiedenen Sektoren, also auch etwa Ombudsstellen, Mieterverbänden, Organisationen von Arbeitgebern und -nehmern - spezifisches Wissen vermitteln. Im Rahmen des gleichen Projekts wollen die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) und die Menschenrechtsvereinigung "Humanrights.ch" die besonderen Beratungsstellen für Opfer fremdenfeindlicher Diskriminierung stärken und miteinander vernetzen. Gerade diese von wenigen Angestellten oder von Freiwilligen betriebenen Stellen tendieren weniger zu Strafanzeigen und Prozessen als zu vermittelnden Interventionen. Fünf solche Beratungsdienste aus der Deutschschweiz haben nun eine Datenbank aufgebaut, die den Informationsaustausch systematisiert.

 Von abschätzigen Worten bis zur Gewalt

 Ein erster Auswertungsbericht, der auch weiteren Interessierten einen Überblick über die Praxis vermittelt, ist am Dienstag von EKR-Präsident Georg Kreis und Vertretern weiterer beteiligter Organisationen an einer Pressekonferenz vorgestellt worden. Die bescheidene Zahl von 158 im Jahr 2008 abgeschlossenen Beratungsfällen wurde vor allem damit erklärt, dass der Aufbau des Netzes eben noch am Anfang stehe. Nur 87 Vorfällen, also gut jedem zweiten, lag nach Einschätzung der Berater ein fremdenfeindliches Motiv zugrunde. Dieses war jedoch zur grossen Mehrheit nicht "ideologisch", also eher unreflektiert. Die Diskriminierungen - dazu zählen verletzende verbale Äusserungen ebenso wie physische Gewalt - erfolgten in vielen Bereichen, im öffentlichen Raum, in der Arbeitswelt, bei der Zulassung zu Lokalen und im Kontakt mit Verwaltung oder Polizei. Menschen mit dunkler Hautfarbe, auch Schweizer, waren besonders oft betroffen, es meldeten sich aber beispielsweise auch Deutsche.

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PNOS
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BZ 1.7.09

SP/GL-Demo gegen Pnos

Die SP/Grüne-Fraktion hat im Stadtrat gegen die Pnos Stellung bezogen - durch demonstrative Stimmenthaltung.

Stadtrat Timotheus Winzenried von der rechtsextremen Partei national orientierter Schweizer (Pnos) hatte in einem Postulat angeregt, die Öffnungszeiten der Stadtverwaltung an einem Abend zu verlängern. Dies, damit Berufstätige die Möglichkeit hätten, Formalitäten ausserhalb ihrer Arbeitszeit zu erledigen. An der Stadtratssitzung vom Montag äusserten sich alle Fraktionen positiv zum Vorstoss. Auch die SP-GL-Sprecherin Stefanie Loser sagte, sie finde die Stossrichtung gut. Aber: "Wir können und wollen diese Partei nicht als legitim akzeptieren und werden uns deshalb der Stimme enthalten." Winzenrieds Postulat wurde mit 23 Ja gegen 0 Nein bei 12 Enthaltungen gutgeheissen.
hrh

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Berner Rundschau 1.7.09

Gemeinde Überprüfung der Öffnungszeiten

Der Gemeinderat sei bestrebt, die Bürgernähe zu suchen, sagte Stadtpräsident Rufener. Deshalb renne das Postulat von Timotheus Winzenried (Pnos), das eine Überprüfung der Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung verlangte, "offene Türen" ein. Sämtliche Fraktionssprecher konnten dem Anliegen Positives abgewinnen. Die SP-Fraktion akzeptiere die Pnos als Partei nicht, sagte deren Sprecherin Stefanie Loser-Fries jedoch. Deshalb enthalte sie sich der Stimme. Das Postulat wurde schliesslich mit 23 Ja-Stimmen bei 12 Enthaltungen überwiesen. (oaw)

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Basellandschaftliche Zeitung 1.7.09

Baselland Pnos greift Anne Franks Buch an

Das Tagebuch der Anne Frank sei eine Fälschung, behauptet die Basler Sektion der Partei National Orientierter Schweizer (Pnos) in ihrem Kommentar zum Anne-Frank-Platz in Birsfelden. Sie zweifelt auf ihrer Website auch den Holocaust insgesamt an. Dies ist strafbar. Der Anne Frank-Fonds hat deshalb die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Diese ermittelt nun wegen Rassismus. (dh) Seite 26

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Rechtsextreme gegen Anne Frank

Die Pnos Basel benutzt den Anne-Frank-Platz in Birsfelden, um den Holocaust anzuzweifeln

Die rechtsextreme Pnos bezeichnet das Tagebuch der Anne Frank als "Lüge". Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Verstosses gegen den Antirassismusartikel.

Daniel Haller

Das Tagebuch der Anne Frank sei "eine geschichtliche Lüge", behauptet die Basler Sektion Partei National Orientierter Schweizer (Pnos) auf ihrer Website. Der Anne Frank-Fonds hat am 23. Juni die Staatsanwaltschaft Basel auf diesen Text hingewiesen. "Dies ist klar Holocaust-Leugnung", erklärt Peter Mosimann, Anwalt des Anne Frank-Fonds.

Holocaust-Leugner

In der Tat strotzt der Pnos-Kommentar zum Birsfelder Anne-Frank-Platz vor Verdrehungen. So waren gemäss Pnos die Versorgungsverhältnisse im KZ Bergen-Belsen, wo Anne Frank starb, so schlimm, weil die "Alliierten ‹Befreier›" › "Befreier" explizit in Anführungszeichen › zivile Ziele bombardiert hätten. Auch wird angezweifelt, dass "Juden nach Auschwitz gebracht wurden, um dort möglichst schnell und effizient ermordet zu werden". Weiter schreibt die Pnos, Anne Franks Tagebuch sei "seit Jahrzehnten Pflichtlektüre für so ziemlich jeden Schüler der westlichen Welt. Denn das traurige Schicksal eines Mädchens eignet sich wie kein zweites zur Holocaust-Indoktrination junger, unbedarfter Kinder."

Philippe Eglin aus Tenniken, Präsident der Pnos-Sektion Basel, will zum Text auf der Website seiner Sektion keine Stellung nehmen und verweist auf den nationalen Parteisprecher. Dieser nimmt das Telefon nicht ab. Wie die Basler Pnos-Äusserungen zum Holocaust zu deuten sind, wird auf der nationalen Website bezüglich der Situation im Iran deutlich: "Die Pnos (...) gratuliert Präsident Mahmoud Ahmadinejad zur Wiederwahl. Es bleibt zu hoffen, dass er (...) weiterhin Zionismus und Holocaust-Religion anprangert."

"Vollquatsch"

Einzelne Eintragungen mit Kugelschreibertinte im Tagebuch der Anne Frank stellen gemäss Pnos angeblich dessen Echtheit in Frage, denn der Kugelschreiber sei erst 1951 erfunden worden. Diese Argumentation bezeichnet Buddy Elias, Präsident des Anne Frank-Fonds, als "Vollquatsch". "Das Buch war bereits 1947 in Holland im Handel." Eine angebliche Fälschung nach 1951 ist also nicht möglich.

Die wenigen Einträge mit Kugelschreiber habe eine Hamburger Graphologin gemacht, welche einige Seiten des Tagebuchs später untersucht hat. "Sowohl das deutsche Bundeskriminalamt als auch das holländische Justizministerium haben die Echtheit des Tagebuchs bestätigt", betont Elias.

Offizialdelikt

Die Basler Staatsanwaltschaft wurde vom Anne Frank-Fonds auf den Pnos-Text nur aufmerksam gemacht. "Wir ermitteln nun, ob er unter den Antirassisums-Artikel fällt", erklärt Markus Melzl, Kriminalkommissar in der Staatsanwaltschaft. Rassendiskriminierung sei ein Offizialdelikt, bei dem der Staat von Amtes wegen auch ohne private Strafanzeige einschreiten muss. Zudem werde der Gerichtsstand abgeklärt und allenfalls der Fall der Baselbieter Staatsanwaltschaft übergeben: Die Basler Pnos-Sektion wurde im Januar in Gelterkinden gegründet und ihr Präsident ist aus Tenniken. Für den Fall, dass die Behauptungen der Pnos unter den Antirassismus-Artikel fallen, hat der Anne Frank-Fonds beantragt, dass sie aus dem Internet entfernt werden.

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Antirassismus-Artikel

Art. 261 bis des Strafgesetzbuchs: "Wer öffentlich (...) Ideologien verbreitet, die auf die systematische Herabsetzung oder Verleumdung der Angehörigen einer Rasse, Ethnie oder Religion gerichtet sind, (...) wer öffentlich durch Wort, Schrift, Bild, Gebärden, Tätlichkeiten oder in anderer Weise eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise herabsetzt oder diskriminiert oder aus einem dieser Gründe Völkermord oder andere Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet, gröblich verharmlost oder zu rechtfertigen sucht, (...) wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft." (bz)

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NS-BLACKMETAL
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Indymedia 1.7.09

Metal band KRODA in warschau angegriffen ::

AutorIn : xxx        

NS-Blackmetal-Band "Kroda”: Konflikte mit polnischer Antifa    

Juni 26, 2009 at 2:12 (Uncategorized)

Glaubt man den Berichten auf einschlägigen Blackmetal-Onlineseiten und Foren, wurde die ukrainische NS-Blackmetal-Band "Kroda” bei einem Konzert in Warschau, das am 24. Juni stattfand, von AntifaschistInnen angegriffen. Die neonazistische "Pagan Front” stellt in einer Aussendung fest, dass das Auto und die Instrumente der Band beschädigt und Bandmitglieder bei dem Angriff ernsthaft verletzt worden seien. Die Konzerttour durch Polen, Deutschland und Österreich habe daraufhin abgebrochen werden müssen. Am Ende der Nachricht wird zu einem Gegenschlag aufgerufen, der Text endet mit den Zeilen (übersetzt): "Der Pagan Hammer des Untergrunds wird schlagen, wird zerschmettern, jene die es wagen, die Heidnische Metal Miliz herauszufordern! Für Blut, Boden und die Götter!”

In einem Artikel der rechten Blackmetal-Postille "A-Blaze” ist von "Angreifern” aus dem "linksextremistischen Milieu der sog. ‘Antifa'” die Rede. Diese hätten eine Spielpause zwischen zwei Bands für einen "Angriff” genutzt. Mindestens einem Mitglied der Band "Kroda” sei eine Hand gebrochen worden. Der "Angriff” der "linksradikalen Gewaltverbrecher” sei "aufs Schärfste” zu verteilen. Da man "über keinerlei Argumente” verfüge, "die in einer ehrlichen Debatte bestehen könnten” greife man auf einen "feigen Angriff aus dem Hinterhalt zurück, um eine Band an ihrem Auftritt zu hindern”. Es gehe den "Angreifern” nicht "um die ‘Verteidigung' demokratischer Werte und Prinzipien” sondern "allein um die Bekämpfung und Unterdrückung von Andersdenkenden”. Der "Angriff” gegen "Kroda” richte sich "ausnahmslos gegen alle Metal-Fans”, man fordert Solidarität für die NS-Band ein, man habe sich weiters gegen den "Gesinnungsterror der sog. ‘Antifa'” zur Wehr zu setzen.

Wahrlich interessant ist, wie sich eine als "unpolitisch” gerierende Metal-Zeitung hier für eine offen neonazistische Blackmetal-Gruppe ins Zeug legt. Die Gruppe "Kroda” hat sich mehrmals in Interviews als nationalsozialistisch geoutet und steht somit für den industriellen Massenmord und für eine menschenverachtende , intolerante Vernichtungsideologie ein. Dass diese Ideologie im sogenannten "Black Metal” sehr häufig auf einen fruchtbaren Boden stößt, ist nichts Neues. Auch im "A-Blaze” sind regelmäßig Musikgruppen, die dem neonazistischen Spektrum der Szene zuzurechnen sind, mit Interviews vertreten. Das Gedankengut dieser Musikgruppen hat die Vernichtung von jeglichen politischen GegnerInnen und sonstigen als FeindIn betrachteten Menschen zum Ziel. Umso beachtlicher ist es, dass gerade eine solche Zeitung, die derartige Gruppen propagiert und fördert, in einem Statement (unter teilweiser Verwendung von rechtsextremer Terminologie, z. B. "Gesinnungsterror”) von Demokratie faselt.

Konzerte von "Kroda” waren am 26. Juni im Club "Gleis 3″ in Annaberg-Buchholz (Sachsen) vorgesehen, am 27. Juni sollte die Band beim "Northern Lights Festival” in Reichenthal (Oberösterreich) auftreten.

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HOOLIGAN-GRIPPE
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20min.ch 30.6.09

Fanarbeit Basel

"Alkohol- und Pyro-Verbot halte ich für untauglich"

von Anna Luethi

Der Trägerverein Fanarbeit Basel hat einen neuen Präsidenten - Andreas Schneider (58) bilanziert und blickt in die Zukunft.
 
Herr Schneider, was hat die Fanarbeit bis jetzt geleistet?

Viel! Das Verhältnis zwischen Fans und Klub ist gut - bei Projektbeginn vor sieben Jahren war noch kein gegenseitiges Verständnis da. Zudem ist die Muttenzerkurve verantwortungsbewusster geworden: Es gibt weniger Gewalt im Stadion.

Dafür draussen mehr.

Mag sein. Vielleicht muss man auch vom Gedanken abkommen, dass es für alles ­eine Lösung gibt. Aber ganz sicher müssen wir die Gespräche mit der Polizei und Hans­peter Gass intensivieren und eine klare Aufgabenteilung besprechen.

Wie sieht die aus?

Für uns bei der Fanarbeit ist Prävention das grosse Stichwort. Repression ist nicht die Lösung, auch wenn es gewisse Massnahmen unbestreitbar braucht - ein Alkohol- oder Pyroverbot halte ich jedoch für untauglich.

Was erwarten Sie von der Polizei?

Zunächst einmal sollten Fanarbeit und Polizei sich nicht gegenseitig Vorwürfe machen. Gass' Forderung, dass der Klub die Sicherheitskosten alleine trägt, ist unhaltbar, schliesslich hat der FCB auch Werbewirkung für die Stadt - und die darf ruhig auch etwas kosten.

Auch die Finanzierung der Fanarbeit ist immer wieder Diskussionsthema.

Es ist ein Ärgernis, dass sich der Schweizer Fussballverband überhaupt nicht beteiligt. Zudem sollten alle FCB-Sponsoren auch die
Fanarbeit unterstützen.

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Info-Box

Basel sucht Kooperation

Die Fanarbeit Basel will künftig vermehrt mit den Fanarbeitern anderer Städte zusammenarbeiten. Auf gleichen Pfaden wandelt nun auch der Kanton: Sicherheitsdirektor Hanspeter Gass hat ­gestern eine Vereinbarung über die rettungsdienstliche Zusammenarbeit mit den Städten Bern und Zürich unterzeichnet. Wie bei der Kooperation gegen Gewalt im Sport soll so eine gegenseitige Hilfeleistung bei Grossereignissen und eine enge Zusammenarbeit bei Ausbildung und Materialbeschaffung gewährleistet werden.

Link-Box
http://www.fanarbeit-basel.ch

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PLATZSPITZ
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Schweiz Aktuell 30.6.09


Drogenszene: auf dem Zürcher Platzspitz sind die Dealer zurück

Der Platzspitz in Zürich gleich hinter dem Landesmuseum ist weltberühmt geworden, allerdings nicht als schöne Parkanlage, sondern wegen der grössten offenen Drogenszene von Europa, die es dort bis zu Beginn der 90er Jahre gab. Nach der Räumung des Park, war es jahrelang ruhig, aber seit kurzem treiben sich dort erneut Drogenhändler herum. Die Polizei möchte um jeden Preis eine neue Drogenszene verhindern und reagiert jetzt mit regelmässigen Grosskontrollen. Andy Müller berichtet.
http://www.sf.tv/videoplayer/embed/6ad148af-e86d-430f-8839-08631f0fdfbd&live=false

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PIRATEN-PARTEI
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Indymeda 30.6.09

Piraten Partei

AutorIn : Piraten: http://www.piraten-partei.ch/    

Gründungstreffen

Am Sonntag, 12. Juli 2009 wird die Piratenpartei Schweiz gegründet!

Mach mit!    
   
Piraten Partei Schweiz
- http://www.piraten-partei.ch/
- http://www.piraten-partei.ch/Ziele

Ziele der Piraten Partei Schweiz:

Abstract

Die drei Hauptüberzeugungen der Piratenpartei sind die Notwendigkeit des Schutzes der Bürgerrechte, der Wille unsere Kultur zu befreien und die Erkenntnis, dass Patente und private Monopole der Gesellschaft schaden.

Unsere Gesellschaft ist eine Kontroll- und Überwachungsgesellschaft, in der jeder erfasst und beobachtet wird. Es ist nicht im Interesse eines modernen Rechtstaates, alle seine Bürger zu überwachen und sie damit wie Verdächtige zu behandeln. Demokratie setzt einen starken Schutz der Bürgerrechte voraus.

Das Urheberrecht entstand, um die Erstellung, Entwicklung und Verbreitung von kulturellen Ausdrucksformen zum Wohle der Gesellschaft anzuregen. Um diese Ziele zu erreichen, benötigen wir eine ausgewogene Balance zwischen den allgemeinen Anforderungen der Verfügbarkeit und Verbreitung auf der einen Seite, und den Forderungen des Schaffenden nach Anerkennung und Vergütung auf der anderen Seite. Wir behaupten, dass das heutige Urheberrecht bei weitem nicht mehr ausgeglichen ist. Ein Zustand, in dem kulturelle Ausdrucksformen und Wissen für jeden zu gleichen Bedingungen frei zugänglich sind, würde der gesamten Gesellschaft zugute kommen. Wir behaupten, dass der weitverbreitete systematische Missbrauch des heutigen Urheberrechts kontraproduktiv für diese Ziele ist, indem er sowohl die Entstehung als auch den Zugang zu unserer eigenen Kultur einschränkt.

Private Monopole gehören zu den schlimmsten Feinden unserer Gesellschaft. Sie führen direkt zu Preisanstiegen und hohen versteckten Kosten für die Bürger. Patente sind offiziell sanktionierte Monopole auf Ideen. Große Unternehmen bekämpfen einander in einem Wettstreit um mehr und mehr Patente, die sie gegen kleinere Konkurrenten benutzen können, um den Wettbewerb mit diesen zu gleichen Bedingungen zu verhindern. Das Ziel jedes Monopolisten ist es nicht, Preise und Konditionen an die Gegebenheiten des Marktes anzupassen, sondern sein unrechtmäßig erworbenes Monopol zum Erhöhen der Preise und zum Festlegen von einseitigen Konditionen für Nutzung und Lizensierung einzusetzen. Wir wollen die Möglichkeiten zur Schaffung von schädlichen und unnötigen Monopolen beschränken.

Markenzeichen sind vornehmlich als Mittel des Verbraucherschutzes nützlich. Wir haben das Gefühl, dass Markenzeichen heutzutage größtenteils gut funktionieren, und wir schlagen hier keine Änderungen vor.

[...]

Piraten Partei Deutschland
- http://ich.waehlepiraten.de/
- http://ich.waehlepiraten.de/parteiprogramm
- Wahlvideo auf youtube (http://www.youtube.com/watch?v=0ClHZ6rGeMU)

Die Piratenpartei Deutschland wurde am 10.09.2006 in Berlin gegründet. Sie ist basisdemokratisch organisiert: die Gründung, das Parteiprogramm und die Satzung wurden für jedermann öffentlich in unserem Forum und Wiki erarbeitet. Dabei konnte jeder Inhalte hinzufügen, ändern und kritisieren. Der Werdegang der Partei ist dort archiviert. Wir laden Dich ein dort zu stöbern, Gemeinsamkeiten zu entdecken und Dich an den regen Diskussionen zu beteiligen. Denn unseren Wurzeln bleiben wir treu, die Mitarbeit an den Inhalten soll auch weiter niemandem verwehrt bleiben. Das Engagement eines Jeden ermöglicht erst die Kettenreaktion des Erfolges der Piraten - darum: verbreite deine Entrüstung über den Status Quo, verbreite das Wort.

[...]

Die Piratenparteien sind eine Bewegung mit internationalem Hintergrund. Mit den Piratenparteien Europas wollen wir gemeinsam für die Wahl des Europaparlaments kandidieren. Doch Piraten gibt es quer über den Globus verstreut. Uns eint ein neues Verständnis von der Rolle des kreativen Schöpfungsprozesses, technologischer wie kultureller Errungenschaften und deren Nutzung, sowie die Ablehnung der sich abzeichnenden Überwachungsgesellschaft.

Prämabel aus dem Programm der Piraten Partei Deutschland:

Im Zuge der Digitalen Revolution aller Lebensbereiche sind trotz aller Lippenbekenntnisse die Würde und die Freiheit des Menschen in bisher ungeahnter Art und Weise gefährdet. Dies geschieht zudem in einem Tempo, das die gesellschaftliche Meinungsbildung und die staatli- che Gesetzgebung ebenso überfordert wie den Einzelnen selbst. Gleichzeitig schwinden die Möglichkeiten, diesen Prozess mit demokratisch gewonnenen Regeln auf der Ebene eines ein- zelnen Staates zu gestalten dahin.

Die Globalisierung des Wissens und der Kultur der Menschheit durch Digitalisierung und Vernetzung stellt deren bisherige rechtliche, wirtschaftliche und soziale Rahmenbedingungen ausnahmslos auf den Prüfstand.
Nicht zuletzt die falschen Antworten auf diese Herausforderung leisten einer entstehenden to- talen und totalitären, globalen Überwachungsgesellschaft Vorschub. Die Angst vor internatio- nalem Terrorismus lässt Sicherheit vor Freiheit als wichtigstes Gut erscheinen - und viele in der Verteidigung der Freiheit fälschlicherweise verstummen. Informationelle Selbstbestimmung, freier Zugang zu Wissen und Kultur und die Wahrung der Privatsphäre sind die Grundpfeiler der zukünftigen Informationsgesellschaft. Nur auf ihrer Basis kann eine demokratische, sozial gerechte, freiheitlich selbstbestimmte, globale Ordnung entstehen.
Die Piratenpartei versteht sich daher als Teil einer weltweiten Bewegung, die diese Ordnung zum Vorteil aller mitgestalten will. Die Piratenpartei will sich auf die im Programm genannten Themen konzentrieren, da wir nur so die Möglichkeit sehen, diese wichtigen Forderungen in Zukunft durchzusetzen. Gleichzei- tig glauben wir, dass diese Themen für Bürger aus dem gesamten traditionellen politischen Spektrum unterstützenswert sind, und dass eine Positionierung in diesem Spektrum uns in un- serem gemeinsamen Streben nach Wahrung der Privatsphäre und Freiheit für Wissen und Kultur hinderlich sein würde.

Piraten Partei International

Registrierte Piratenparteien:
- Deutschland
- Dänemark
- Finnland
- Frankreich
- Österreich
- Polen
- Schweden
- Spanien
- Tschechien

Aktive, aber nicht registrierte Piratenparteien:
- Frankreich2
- Großbritannien
- Italien
- Norwegen
- Peru
- Russland
- USA
- Südafrika

Gründungsplanungen auf der Website "Pirate Party International":
- Argentinien
- Australien
- Brasilien
- Griechenland
- Irland
- Kanada
- Neuseeland
- Niederlande
- Rumänien
- Schweiz
- Serbien

Internationale Webseite:
- http://www.pp-international.net/    

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1 Inhaltliche Ergänzung :    

Wähle keine nationale Symbole!

30.06.2009 22:55 

Nett was ihr da macht. Hab auch gleich mal nachgekuckt, auf den Links die ihr angegeben habt. Alles gut und recht, aber im Gegensatz zu Deutschland, Österreich und anderen ist bei euch im Logo ein ein nationales Symbol zu sehen.
Das soll nicht sein, ich wähle keine Nationalisten. Ihr seid keine? Auch die Grünen gibts in verschiedenen Staaten und die Arbeiten zusammen, meist ohne sich auf ihren Logos mit ihren Nationalflaggen zu schmücken.

Ich werde kein Schweizer Kreuz unterstützen. Fahrt mit eurem Nationalisten Logo zur digitalen Hölle. Die schwarze Fahne Fahne hat kein Mutter-/ oder Vaterland!

Peace out!


AutorIn: AntiFlag

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STADTRATS-SITZUNG 2.7.09
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Stadtratssitzung (Traktanden)
Donnerstag, 02. Juli 2009 17.00 Uhr und 20.30 Uhr
Sitzungssaal im Rathaus

NEUE LISTE////Die Stadtratssitzungen sind öffentlich zugänglich (Besuchertribüne)
Traktanden

(...)
 
3. Dringliche Interpellation Luzius Theiler (GPB-DA): "Pranger" für Schwarzfahren: Was unternimmt der Gemeinderat gegen die Verluderung des Rechtsstaates? 09.000225
http://www.bern.ch/stadtrat/sitzungen/termine/2009/09.000225/gdbDownload

(...)

17. Interfraktionelles Postulat SVP/JSVP, FDP mit CVP (Edith Leibundgut, CVP/Peter Bühler, SVP/Pascal Rub, FDP): Kampf dem organisierten Betteln (SUE: Nause) 08.000376
http://www.bern.ch/stadtrat/sitzungen/termine/2009/08.000376/gdbDownload

18. Postulat Fraktion FDP (Christoph Zimmerli, FDP): Keine "NO go areas" in der Stadt Bern (SUE: Nause) 08.000360
http://www.bern.ch/stadtrat/sitzungen/termine/2009/08.000360/gdbDownload

19. Interpellation Fraktion GB/JA! (Hasim Sancar, GB): Keine privaten Sicherheitsdienste für die "öffentliche Ordnung" (SUE: Nause) 09.000028
http://www.bern.ch/stadtrat/sitzungen/termine/2009/09.000028/gdbDownload

20. Interpellation Fraktion GB/JA! (Hasim Sancar, GB): Welche Empfehlungen gab die Regierungsstatthalterin der Kantonspolizei? (SUE: Nause) 09.000027
http://www.bern.ch/stadtrat/sitzungen/termine/2009/09.000027/gdbDownload

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NO G8! 2009
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telepolis 29.6.09

G8-Gipfel mit Drohnen und Datenbanken gesichert

J. de St. Leu, Matthias Monroy 29.06.2009

Zwei Wochen vor dem Treffen der G8 in Italien gewinnen die Dimensionen der Sicherheitsvorbereitungen an Kontur. Auch deutsche Behörden sind involviert

Für den Aufbau der "Sicherheitsarchitektur" zum G8-Gipfel fahren italienische Sicherheitsbehörden zusammen mit dem Militär ein beträchtliches Arsenal von Technik und Maßnahmen auf, das nicht zuletzt auch etwaigen Protest kontrollierbar machen soll (G8-Luxusliner ankert jetzt im Erdbebengebiet). Rund 40 Regierungsdelegationen werden nach der Verlegung des Gipfels vom sardischen La Maddalena in die Polizeischule Coppito am Stadtrand von L'Aquila in den Abruzzen erwartet, Die meisten der 4.000 Delegierten pendeln zwischen Rom, Pescara und L' Aquila. 13.000 Polizisten sollen im Einsatz sein. Allein die Kosten für Sicherheitsmaßnahmen werden derzeit auf 90 Mio € beziffert.  

Waffenschau und "integrierte Kontrollsysteme"
 
Zur Kontrolle des Luftraums arbeitet der italienische Zivilschutz eng mit dem Militär zusammen. Neben den von vergleichbaren Ereignissen bekannten Awacs-Aufklärern (beim NATO-Gipfel in Strasbourg unterNATO-Kommando) sollen Kampfjets (F-16, Eurofighter) und Predator-Drohnen eingesetzt werden. Der Einsatz von militärischen Drohnen bei "polizeilichen Großlagen" war zuvor nur vom G8 2003 im französischen Evian sowie der Euro08 in der Schweiz bekannt geworden. Auch zur Olympiade und dem G8 in Kanada 2010 werden Predator-Drohnen der US-Armee ins Sicherheitskonzept eingebunden.

In diesen Tagen installieren italienische Artilleriesoldaten in den Abruzzen ein Sortiment von Boden-Luft-Raketen (Aspide, Hawk, Patriot). Der Kleinflughafen Preturo in der Nähe von L'Aquila wurde für größere Maschinen umgebaut und mit einer Straße zur Polizeikaserne verbunden. In allen Zivilflugzeugen, die Preturo ansteuern, fliegen Beamte der Finanzpolizei mit.

Die IT-Infrastruktur für Polizei und Militär wird von der italienischen Selex sistemi integrati, einem Ableger des wehrwirtschaftlichen "Global Players" Finmeccanica, bereitgestellt. Auf der Pariser Luftfahrtschau in Le Bourget hatte Selex kürzlich stolz erklärt, ihr "Strategic Situation Centre" sei in der Lage, "sämtliche Systeme des Finmeccanica-Konzerns zu aktivieren": "Von Naturkatastrophen bis hin zu terroristischen Aktionen und zur Handhabe von größeren und kleineren Ereignissen bis hin zur Bekämpfung der Schiffspiraterie."

Die Struktur muss für den G8 nicht neu aufgesetzt werden. Selex warb damit, dass eines ihrer Systeme derzeit vom italienischen Zivilschutz für die Katastrophenbewältigung in den Abruzzen genutzt würde. Die "Dicomac"-Soft- und Hardware ("Direktion Kommando und Kontrolle") wurde offenbar bereits eine Stunde nach dem Erdbeben in L'Aquila aktiviert. "Dicomac" besteht aus einem Lagezentrum, das Produkte und Systeme des Finmeccanica-Konzerns integriert. Laut Eigenwerbung ist Finmeccanica der "einzige Player im Luft- und Raumfahrtsektor wie im Verteidigungssektor, der in der Lage ist, integrierte Lösungen auf jedem Niveau zu bieten - vom Sensor bis zur Plattform, von den komplexen Untersystemen bis zu Großsystemen". Den Markt für Systeme wie das "Strategic Situation Centre" schätzt Finmeccanica für den zivilen und militärischen Bereich auf ein Volumen von rund 5 Mrd €, den eigenen Anteil daran auf 10 bis 15%.

Verschärfte Grenzkontrollen

Wie beim kürzlich abgehaltenen Treffen der G8 Innen- und Justizminister vom italienischen Gastgeber Maroni angekündigt, soll es eine besondersausgedehnte Aufhebung des Schengener Abkomnmens vom 28. Juni bis 15. Juli geben. Alle EU- Regierungen seien diesbezüglich, "wie es anlässlich von wichtigen Events vorgesehen ist", brieflich kontaktiert worden.

Maroni erklärte, zur Verbesserung präventiver Abweisungen müssten Grenzkontrollen frühzeitig angesetzt werden. Selbst nach dem G8 sei ein Spielraum von einigen Tagen vonnöten, um etwaige Straftäter noch bei der Ausreise festnehmen zu können.

Berichte italienischer Medien lassen darauf schließen, dass neben Kontrollen von Flughäfen, Zügen, Häfen und großen Autobahnen selbst längst verwaiste Übergänge mit Grenzpolizei besetzt werden sollen. Im Rahmen einer Operation "Tor zum Sommer" begann die italienische Polizei kürzlich, den Auto- und Zugverkehr in Grenzbereichen für die Dauer von 40 Tagen über "sämtliche Bereiche des Grenzhinterlands auf den Straßen und im Zugverkehr" verstärkt zu kontrollieren.

Die Kontrollen sollen zur Verhinderung der Einreise sogenannter "reisender Gewalttäter" dienen ("Troublemaker" im Visier), eine Praxis, die zuletzt beim NATO-Gipfel in Strasbourg und Baden-Baden heftige Kritik auslöste. Bereits bei der Ausreise aus Deutschland wurden potentielle Demonstranten von der Bundespolizei gestoppt und mit einem Ausreiseverbot belegt. Viele waren zuvor in behördlichen Datenbanken wie "Gewalttäter links" oder "International agierende gewaltbereite Störer" (IgaSt) gespeichert worden, die wiederum in der bundesweiten Datei "INPOL" integriert sind. Dabei muss längst keine Verurteilung vorliegen, um in den Datenbeständen von LKAs oder dem BKA zu landen. Als Anlass zur Speicherung dienen eingestellte Verfahren, bloße Verdachtsmomente und Ermittlungen - oder schlicht das Pech, bei einem früheren Gipfel kontrolliert oder "präventiv" in Gewahrsam genommen worden zu sein. Sogar das "Umfeld" eines Verdächtigen wird archiviert. Betroffene erfahren in der Regel erst bei einer polizeilichen Maßnahme, wie etwa der Ausreiseversagung, von einer Speicherung.

Gegen die Bescheide der Bundespolizei im Rahmen des NATO-Gipfels hatten zahlreiche Aktivisten Widerspruch eingelegt, denen in den meisten Fällen vom zuständigen Gericht im Eilverfahren stattgegeben wurde. Den Demonstranten freilich nutzte dies wenig. Beim erneuten Grenzübertritt wurden sie kurzerhand von der französischen Polizei mit einem Einreiseverbot belegt. Französische Verfolgungsbehörden hatten hierfür Zugang zu entsprechenden deutschen Datenbanken erhalten. Die italienische Polizei wird ebenso von deutscher Seite mit Datensätzen potentieller linker Aktivisten versorgt.

Die Bundespolizei erklärt in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linkspartei, auch zum G8 in Italien "im Grenzraum und insbesondere auf Flughäfen lageabhängige Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen durchzuführen". "Gegebenenfalls" würden Ausreiseversagungen ausgesprochen. Grundlage solle die "Abwägung aller Umstände" und eine "objektive" Gefahrenprognose darstellen. Beim NATO-Gipfel genügten zur "objektiven Gefahrenprognose" "szenetypisches Aussehen" oder das Mitführen schwarzer Kleidung. Selbst Mitfahrenden wurde dann die Weiterreise versagt.

Auch das Bundeskriminalamt verspricht einen "Informationsaustausch auf dem Gebiet der politisch motivierten Kriminalität mit den italienischen Behörden". BKA und Bundespolizei entsenden vom 1. bis 10. Juli sogenannte Verbindungsbeamte nach Rom. In der "Direzione Centrale di Polizia Criminale" und dem "Verbindungskräftezentrum" in Rom arbeitet sie unter anderem mit Beamten von Interpol, der größten internationalen Organisation nach den UN, zusammen.

Die auf italienischer Seite für politischen Protest zuständige Abteilung der politischen Polizei ist die "Divisione Investigazioni Generali e Operazioni Speciali" (DIGOS). Die DIGOS ist zuletzt mit der spektakulären Verhaftung von sechs Aktivisten in Erscheinung getreten, denen sie unterstellt, dass sie den Wiederaufbau der Roten Brigaden und einen Anschlag mit einem Modellflugzeug auf den G8-Gipfel geplant hätten. Als Beweis dienten 30Jahre alte, im Garten ausgegrabene verrostete Pistolen. Die DIGOS hatte anlässlich des G8 mit dem BKA bereits zuvor Daten zu "polizeilichen Erkenntnissen" über mindestens vier Personen ausgetauscht. Den Betroffenen steht eine lange Speicherung bevor. Das BKA führt selbst noch Aktivisten, die beim G8 2001 in Genua von italienischer Polizei brutal verhaftet und verprügelt wurden, in seinen Archiven.

Artikel-URL: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/30/30612/1.html