MEDIENSPIEGEL 3.7.09
(Online-Archiv: http://www.reitschule.ch/reitschule/mediengruppe/index.html)
Heute im Medienspiegel:
- Reitschule-Programm
- Bollwerk: Obrigkeitliche Kosmetik
- Telehess 2.7.09
- Homophobie: Entkriminalisierung in Indien; Knatsch im Wallis
- Antifaschistischer Aktionsmonat Thun
- Sempach: FDP-Fragen; Unheimlicher Patriotismus
- Verbot Nazisymbole in der Vernehmlassung
- Pranger: Stadtrat + Datenschützer
- Schnüffelstaat beaufsichtigen
- Suff-Polizei ZH: 1200.—pro Nach im Jugendsuffknast
- Hooligan-Grippe: YB schärfer mit 2 Mio pro Saison; FCL mit
Kopfgeld
- Basel: Junkiepflegeheim
- Rauchverbot: Erste Erfahrungen
- Rap für ermordetene Antifaschisten
- Gipfel-Soli-News 3.7.09
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REITSCHULE
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Fr 3.7.09
12.00 Uhr - Sous Le Pont - Hofbeiz
20.00 Uhr - Rössli - Bar
Sa 4.7.09
16.00 Uhr - Vorplatz - Töggeli-Turnier
feat. Still Blazing Reggae Jam
22.00 Uhr - Rössli - Culture Factory presents "Still Blazing Reggae Jam" -
Benjahman(CH), RasRomano, Ras Makonen, One Aim Soundsystem, Selekta
Banderas, Angle B, Hi Meditation
So 5.7.09
08.00 Uhr - Vorplatz/Grosse Halle - Flohmarkt
09.00 Uhr - Sous le Pont - Brunch
18.00 Uhr - Rössli - Bar
19.00 Uhr - Vorplatz - Grill &
Kubb
Infos: www.reitschule.ch
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BOLLWERK
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Bund 3.7.09
"Schütz": Regierung gibt nach
Berner Gemeinderat sagt Ja zu einer Gesamtplanung des Raums Bollwerk
Der Gemeinderat will zwischen Bollwerk und Waisenhausplatz nicht nur
Kosmetik betreiben. Er weicht dem Druck des Stadtrates, der eine
Aufwertung fordert.
Bernhard Ott
Der Raum Bollwerk ist geprägt durch Verkehr und Drogenszene.
"Gewalt in
den verschiedensten Erscheinungsformen prägt das Ambiente", kam
eine
Studie jüngst zum Schluss ("Bund" vom 27. April). Der Gemeinderat
als
Auftraggeber der Studie zeigte sich bis anhin jedoch nicht bereit,
"konzeptionelle Überlegungen" zu einer Neuplanung anzustellen.
Dies
solle frühestens im Jahr 2030 der Fall sein, wenn die Folgen des
Bahnhofausbaus geklärt sein werden. Im Stadtrat stiess die
zögerliche
Haltung der Regierung auf Kritik. Fraktionen von links bis rechts
forderten eine Neuplanung des Perimeters ("Bund" vom 8. Mai). Zwei
Motionen in dieser Sache sind hängig. Gestern nun hat
Stadtpräsident
Alexander Tschäppät (sp) vor der Planungskommission
erklärt, der
Gemeinderat sei bereit, die beiden Vorstösse entgegenzunehmen.
"Vielleicht 2020 statt 2030"
Die Vorstösse von SP und GB verlangen einen Projektierungskredit
zur
städtebaulichen Umgestaltung des Raumes Bollwerk. "Statt 2030
geschieht
nun vielleicht 2020 etwas", sagt Motionärin Stéphanie
Penher (gb). Sie
hätte es vorgezogen, wenn der Gemeinderat die Gesamtplanung
gleichzeitig mit den Sanierungsmassnahmen an die Hand genommen
hätte.
In dieser Hinsicht wollte sich die Stadtregierung aber nicht festlegen.
"Der Zeitplan zur Umsetzung der Gesamtplanung ist Sache des
Gemeinderates", sagt Penher. An den grundsätzlichen Vorbehalten
der
Stadtregierung betreffend des Bahnhofausbaus habe sich nichts
geändert.
"Schützenmatte gehört der Stadt"
Fürs Erste hat nun der Gemeinderat einen Projektierungskredit von
100000 Franken für die Verschiebung von Parkplätzen, die
Installation
eines Unterstandes für Car-Reisende und die Sanierung von
Werkleitungen
genehmigt. Der Realisierungkredit soll bis Ende 2011 vorliegen, sodass
"spätestens Mitte 2012" mit der Sanierung begonnen werden kann.
Für
Beat Zobrist, der seitens der SP eine Neugestaltung verlangt, sind dies
bloss "weitere Schritte bei der Verwaltung" der Misere im Bollwerk.
Für
Zobrist ist klar: "Die Schützenmatte gehört der Stadt." Die
Mehrheit
des Stadtrates wolle eine Aufwertung des Raumes, bevor der Tiefbahnhof
gebaut werde.
---
BZ 3.7.09
Schöner und sicher
Die Achse Eigerstrasse- Aegertenstrasse soll saniert, das Bollwerk
verschönert werden. Geld für die Planung ist bewilligt.
Das Bollwerk und die Achse Eigerstrasse-Monbijoubrücke-
Aegertenstrasse
sollen umgestaltet und saniert werden. Dafür hat der Gemeinderat
Projektierungskredite von 100000 respektive 120000 Franken gesprochen.
Die vor 48 Jahren gebaute Verbindung zwischen dem Eiger- und dem
Thunplatz gehört zu den Hauptverkehrsachsen der Stadt. Weil der
Strassenzug in all den Jahren nur punktuell saniert wurde, will der
Gemeinderat nun Instandstellung, Lärmschutz und Gestaltung
gesamthaft
planen. Die Projektierung beginnt im Sommer, die Umsetzung ist von 2013
bis 2016 geplant. Allerdings muss erst die Bevölkerung über
die
Millionensanierung befinden.
Das Bollwerk genügt laut Gemeinderat nicht mehr den
Ansprüchen, die an
ein citynahes Gebiet gestellt werden. Deshalb soll es nun zur
attraktiven Adresse aufgewertet und sicherer werden. Bis Ende Jahr soll
ein entsprechendes Konzept vorliegen. Den Realisierungskredit will der
Gemeinderat bis Ende 2011 vorlegen. Der Baubeginn ist auf Mitte 2012
geplant.
as
---
bern.ch 1.7.09
Kurzmitteilungen des Gemeinderats
Ferner hat der Gemeinderat
(...)
* einen Projektierungskredit von 100 000
Franken für das
Vorprojekt zur Umgestaltung des Bollwerks bewilligt. Beim Raum Bollwerk
handelt es sich um einen bedeutenden Ort im Stadtgefüge an der
Nahtstelle zwischen Altstadt, Bahnhofareal und Länggassquartier.
Die
Qualität dieses wichtigen öffentlichen Raums entspricht weder
in
funktionaler - z.B. bezüglich Verkehrssicherheit - noch in
gestalterischer Hinsicht - z.B. bezüglich subjektiver Sicherheit -
den
Ansprüchen, welche an ein citynahes Gebiet gestellt werden.
Deshalb
sollen die technischen Infrastrukturen umfassend erneuert und das
Bollwerk zu einer attraktiven Adresse aufgewertet werden. Dabei
können
Synergien zu dringend erforderlichen Werkleitungssanierungen genutzt
werden. Bis Ende 2009 werden unter Federführung der
Verkehrsplanung ein
Konzept und ein Vorprojekt für den Strassenraum erarbeitet, der
von der
Werkleitungssanierung direkt betroffen ist. Der zusätzlich
erforderliche Realisierungskredit und die Bewilligungen sollten bis
Ende 2011 vorliegen, so dass voraussichtlich bis spätestens Mitte
2012
mit dem Bau begonnen werden kann.
(...)
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TELEHESS
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telehess.ch 2.7.09
Heute Folge 12:
Erich Hess zur Stadtberner Volksinitiative "Autofreier Bahnhofplatz"
http://www.erichhess.ch/telehess/archiv.htm
Aufgezeichnet in Bern, 2. Juli 2009
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HOMOPHOBIE
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Bund 3.7.09
Homosexualität entkriminalisiert
Indien Schwule und Lesben in Indien haben einen historischen Sieg
errungen. Nach fast 150 Jahren hat das Oberste Gericht von Delhi
gleichgeschlechtliche Liebe erlaubt. Diese stand bisher als
widernatürlich unter Strafe. Homosexuellen drohten bis zu zehn
Jahren
Haft. Diese Kriminalisierung hob das Gericht nun in einem
Grundsatzurteil auf. Danach ist homosexueller Sex unter Erwachsenen im
privaten Umfeld keine Straftat, wenn er einvernehmlich ist. Die Medien
sprachen von einem "historischen Richterspruch". Das Urteil kann aber
noch vor dem Höchsten Gericht angefochten werden.
Paragraf 377 des geltenden Gesetzes verstosse gegen grundlegende
Menschenrechte, die in Indiens Verfassung garantiert seien, befanden
die beiden zuständigen Richter. Die NAZ-Stiftung, die für die
Rechte
von Homosexuellen eintritt, hatte 2001 gegen das Gesetz geklagt. Wie
andere Organisationen beklagt sie, dass es die Aids-Prävention
behindere, weil nur schon HIV-Aufklärung oft als Werbung für
Homosexualität verfolgt wird. Zwar wurden Homosexuelle in der
Praxis
selten belangt, aber sie werden auch heute noch sozial geächtet
und oft
sogar um Geld erpresst.
Britisches Kolonialgesetz
Das Urteil dürfte ein wichtiger Schritt hin zur Besserstellung von
Indiens Homosexuellen sein. Damit wächst der Druck auf die
Politik, die
anachronistische Gesetzgebung zu reformieren. Das alte Gesetz war 1861
von den britischen Kolonialherren eingeführt worden. In
Grossbritannien
wurde homosexueller Sex bereits 1967 legalisiert; in Indien galt das
Gesetz aber bis heute weiter. Homosexuellen-Vereinigungen
begrüssten
den Richterspruch: "Wir haben endlich das 21.Jahrhundert betreten",
sagte Anjali Gopalan von der NAZ-Stiftung. Bei hinduistischen,
muslimischen und christlichen Organisationen stiess das Urteil dagegen
auf Kritik.
Das Gesetz stand in krassem Widerspruch zu Indiens Realität. In
den
Metropolen gibt es eine lebendige Lesben- und Schwulenszene. Mehrere
Studien haben zudem ergeben, dass ein hoher Prozentsatz auch
heterosexueller Männer schon einmal mit Männern Sex hatte.
Manche
Studien sprechen sogar von jedem dritten Inder. Dies dürfte oft
schlicht mangelnden Alternativen geschuldet sein, weil ausserehelicher
Sex zwischen Frauen und Männern in grossen Teilen Indiens weiter
tabuisiert ist.
Christine Möllhoff, Delhi
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20min.ch 1.7.09
Schwulen-Hetze
"Der ist völlig neben den Schuhen"
von Adrian Müller
Der Co-Präsident der Walliser Jung-SVP hetzt gegen Schwule. Nun
schiessen eigene Parteikollegen scharf gegen Grégory Logean:
"Mit
seinen Ansichten ist er in der falschen Partei."
"Homosexualität ist ein abnormales Verhalten, eine Gesellschaft,
die
keine Nachkommen produziert, wird durch ein anderes Volk ersetzt": Mit
solch scharfen Voten beleidigte der Jung-SVPler Grégory Logean
Homosexuelle (20 Minuten berichtete).
Über diese Aussagen kann der bekennende bisexuelle Berner
SVP-Grossrat
Thomas Fuchs, normalerweise selber ein Freund der markigen Worte, nur
den Kopf schütteln: "Der ist völlig neben den Schuhen. Logean
hat wohl
ein Problem mit sich und will mit den Attacken davon ablenken." Er
kenne in der Walliser SVP-Sektion mindestens fünf Personen, die
selber
schwul seien. "Aber offiziell gibt's im Wallis keine Homosexuellen,
niemand outet sich", weiss Fuchs.
"Du gehst mit Fuchs ins Bett"
Einer, der selbst schon Attacken von fundamentalistisch-katholischen
SVPlern über sich ergehen lassen musste, ist der Unterwalliser
Thomas
Schmidt. Er amtete von 2002-2005 als Präsident der Jungen SVP. "Du
gehst mit Fuchs ins Bett", verhöhnten ihn Innerschweizer
Parteikollegen. Er glaubt im Gegensatz zu Fuchs, dass Grégory
Logean
die Angriffe aus einer tiefen persönlichen Überzeugung
reitet. "Mit
seinen Ansichten ist er jedoch in der falschen Partei", ist für
Schmidt
klar. Erich Hess, Präsident der JSVP Schweiz, will sein
Schäfchen
Logean nicht tadeln: "Bei uns müssen alle Meinungen Platz haben.
Die im
Unterwallis sind halt sehr katholisch-konservativ."
Stimmenfang auf Kosten der Schwulen
Mit der Schwulenhetze wolle die SVP die religiös-konservative
Grundeinstellung vieler Walliser ausnützen, glaubt Schmidt: Viele
Walliser seien mit den liberalen Positionen der CVP punkto
Homosexualiät unzufrieden. "Die JSVP hofft, dass diese nun in ihre
Partei eintreten." Der SVP-Nationalrat Oskar Freysinger
unterstützt
Heisssporn Logean. "Schwule können sich nicht fortpflanzen, wir
werden
von den geburtenstarken islamistischen Ländern in die Enge
getrieben."
Er selbst kritisierte in einer Interpellation 2005 eine Broschüre
der
Aidshilfe Schweiz. "Durch suggestive Fotos wird für
Homosexualität
geworben", schreibt Freysinger.
Für den SVP-Hardliner Fuchs ist Schwulenhetze billiger Populismus.
Das
komme zwar bei gewissen Kreisen gut an, mittelfristig gewinne man damit
aber keine Stimmen. "Den Wallisern werden auch mal die Augen aufgehen",
hofft Fuchs.
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ANTIFA THUN
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a-g-o.ch.vu 29.6.09
Antifaschistischer Aktionsmonat
Nationalisten den Boden entziehen
Aktionen:
- 08.08.2009 Opanair Krattigen
- 15.08.2009 Gumiboot Demo
- 22.08.2009 Filmabend im Denkmal Bern
- 29.08.2009 Demo in Thun
Infos: http://www.a-g-o.ch.vu/
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SEMPACH
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20 Minuten 2.7.09
FDP-Vorstoss zu Schlachtfeier
Luzern. Die FDP will vom Regierungsrat wissen, wie es mit der
Schlachtfeier in Sempach weitergehen soll. In einer dringlichen Anfrage
stellt sie auch die Frage, wie in Zukunft ein politischer Missbrauch
der Feier verhindert werden könne. Die Partei verlangt ausserdem
Auskunft darüber, wer für die Kosten des Polizeiaufgebots
aufkommt und
wie der Regierungsrat das Vermummungsverbot durchzusetzen gedenkt. An
der Schlachtfeier vom letzten Samstag nahmen rund 200 Rechtsextreme
teil. Rund hundert linke Aktivisten demonstrierten gegen die Nazis.
---
WoZ 2.7.09
Unheimlicher PATRIOTISMUS - Was auf den Strassen von Sempach zu
hören
war, als sich 200 Rechtsextreme zur alljährlichen Feier der
Schlacht
von 1386 einfanden.
"Die sind immer ganz anständig mitgegangen"
Von Dinu Gautier
Samstag frühmorgens in Sempach, dem idyllischen Städtchen am
See: Ein
Luzerner Kantonspolizist hat einer Gruppe Rechtsextremer aus dem Kanton
Bern soeben einen Parkplatz zugewiesen. Sie sind frisch rasiert, ihre
Hemden sind gebügelt. In militärischem Ton grüssen sie
alles, was sich
bewegt. Der Polizist lächelt und sagt: "Einfach friedlich bleiben,
dann
wird es ein schöner Tag."
Auf einem Tischchen am Strassenrand haben AnwohnerInnen den Beamten
frischen Kaffee in Porzellantässchen serviert. In der Hauptgasse
zwängen sich Männer in altertümliche Uniformen,
Hellenbarden und
Morgensterne stehen bereit. Frauen tragen keine Waffen, dafür
haben
sich ein paar Mädchen mit Sonnenblumen geschmückt. Auf dem
Platz vor
der Kirche schüttelt ein Staatsschutzbeamter die Hände von
rechten
Skinheads aus der Region.
Es ist "Schlachtjahrzeit" in Sempach, jener alljährliche Termin,
an dem
rund Tausend Personen einer längst vergangenen Schlacht gegen die
Habsburger vor den Toren des Städtchens gedenken. Eine
folkloristische
Fasnacht für eingefleischte PatriotInnen.
Ein Teil davon
Nun würde man eigentlich, wie jedes Jahr, zum Winkelrieddenkmal in
den
Hügeln oberhalb der Stadt ziehen, dort Kränze niederlegen,
Militärkäseschnitten essen und Weisswein trinken, gemeinsam
der Toten
von vor 623 Jahren und der Heldentat des "Märtyrers" Arnold von
Winkelried gedenken. Der soll sich ja, man glaubt fest daran, mit
seinem Körper in die Speere der Habsburger geworfen und so eine
"Gasse
der Freiheit" geschlagen haben.
Man würde eigentlich. Doch dieses Jahr ist alles anders: Gleich
ausserhalb der Altstadt haben sich Mitglieder der Juso und autonome
AntifaschistInnen versammelt. Die knapp Hundert Personen demonstrieren
auf dem Schulhausplatz bewilligt gegen den alljährlichen
behördlich
tolerierten Aufmarsch von bis zu 250 Rechtsextremen. "Bunt statt
braun", heisst es auf einem grossen Transparent. Einige Jusos tragen
farbige Gesichtsmasken. Von gegen über filmt ein Patriot die
Kundgebung. Als er das zweite Transparent entziffert, bestürmt er
fuchtelnd den anwesenden Polizeikommandanten Beat Hensler: "Das Plakat
kommt sofort herunter, oder ich gehe es selber herunterholen." Der
Grund für den plötzlichen Verlust der Contenance? Auf dem
Transparent
steht eine Variante des Zitates von Arnold von Winkelried: "Welcher
Sauhund hat mich gestossen?"
Den Eingang zur Altstadt, gleich gegenüber dem Schulhausplatz,
versperren Gitterfahrzeuge der Polizei. Sempach wird zu einer Festung.
Die Linken draussen, etwas verloren wirkend, fernab vom Geschehen.
Drinnen die Rechten. Sie sind Teil des Anlasses.
Aus sicherer Entfernung schauen sich von einer Anhöhe aus
Schaulustige
die linke Platzkundgebung an. Ein alter Mann zu seinen Kollegen: "Jetzt
brauchte ich ein Maschinengewehr." Wäre er dreissig, vierzig Jahre
jünger, er würde sich mit Gebrüll auf das "Pack"
stürzen, bekräftigt
er. Ein paar Jugendliche daneben: "Das sind eh alles Zürcher."
Eine
Frau mittleren Alters ist hier die Einzige, welcher der rechte
Aufmarsch Sorgen bereitet: "Hoffentlich kommen die jetzt nicht jedes
Jahr." Ihre Tochter interveniert: "Die sind doch jedes Jahr gekommen -
und immer ganz anständig mitgegangen."
Auch ein paar Kids, fünfzehn-, sechzehnjährig, ihre Eltern
sind aus dem
Kosovo eingewandert, diskutieren die Lage: "Sind die Nazis die Linken?"
- "Nein die Rechten!" Man einigt sich auf "die Unanständigen" und
"die
Anständi gen". Da weiss man, wovon man spricht. Überhaupt
kenne er
Nazis, sagt einer der jungen Männer. Wenn man nett zu denen sei,
würden
die einem nichts machen. Und oben im Wald, da sei er mit seinen
Kollegen auch schon gleichzeitig mit den Nazis am Feiern gewesen.
Seit zehn Jahren rufen rechtsextreme Organisationen offiziell zur
Teilnahme an der "Schlachtjahrzeit" auf. Die Behörden haben die
Aufmärsche bisher herunterzuspielen versucht. Rückblickend
nennen sie
das eine "Strategie des Ignorierens". Auch die Luzerner
Sicherheitsdirektorin Yvonne Schärli (SP) hat vor zwei Jahren, als
sie
die offizielle Ansprache hielt, die damals rund 160 Rechtsextremen mit
keinem Wort erwähnt. Später bezeichnete sie vor laufender
Kamera deren
Präsenz als Zeichen "der Vielfalt der Schweiz". Die
Appeasementstrategie, so wird vor Ort deutlich, sie ist gescheitert.
Heuer wird sie wohl zum letzten Mal angewandt.
"Meteorologische Gründe"
Allein schon die Ankündigung von Widerstand seitens der Juso hat
das
behördliche Schweigen gebrochen. Vor der Kirche hält Franz
Schwegler,
der Stadtpräsident von Sempach, die Begrüssungsansprache:
"Politische
Gruppierungen sollen die Feier nicht instrumentalisieren oder gar
missbrauchen. Diese Leute sind hier nicht willkommen." Eine deutliche
Mehrheit der Anwesenden applaudiert. Von den JournalistInnen
wünscht
sich Schwegler keine Fokussierung auf die "extremen Pole", sondern auf
das "Kernanliegen" der Feier. Unklar bleibt, was dieses sein soll.
Lust, mit den Neonazis unter Beob achtung der Medien zum
Winkelrieddenkmal zu marschieren, scheint der CVP-Mann jedenfalls keine
mehr zu verspüren. Die Feier wird in die Kirche verlegt, "wegen
meteorologischen, nicht wegen politischen Gewitters". So recht glauben
mag das kaum jemand.
So marschieren die rund 200 Rechtsextremen schliesslich allein und
unbewilligt durch das Städtchen. Einige Bürger applaudieren.
Eine junge
Frau, eine der Töchter des Stadtpräsidenten, steht einsam am
Strassenrand und buht die marschierenden Neonazis aus. Dann sind die
"Anständigen" weg, marschieren den Hügel hinauf. Über
ihnen kreist ein
Polizeihelikopter. Wenig später sind auch die "Unanständigen"
auf dem
Heimweg, Sempach hat seine Idylle wieder. An einem Laternenpfos ten
bleibt ein Aufkleber kleben: "Sempach: Seit 1386 Kommunisten frei!!!"
Nachtrag: Auf Urs Hangartner, Regierungssprecher des Kantons Luzern,
scheint der Samstag Eindruck gemacht zu haben. Der WOZ sagte er: "Wir
können nicht mehr darüber hinwegschauen, dass wir einen
Anlass
mitorganisieren, den rechstextreme Kreise zur Profilierung
missbrauchen." Die Art der Feier werde überdacht, noch befinde man
sich
aber am Anfang dieses Prozesses.
David Roth von der Juso Luzern bilanziert: "Wir haben uns nicht nur
Freunde gemacht - aber das war auch nicht das Ziel." Er ist
"zufrieden", dass diskutiert wurde; von einem Erfolg wolle er aber erst
sprechen, wenn die mittlerweile "grösste Neonazidemonstration der
Schweiz" im nächsten Jahr tatsächlich nicht mehr stattfinde.
--
Hinterhalt bei der Vogelwarte
Aus polizeilicher Sicht ist gegen Mittag die heikle Phase vorbei, die
Schlachtfeier von Sempach ist ohne Zusammenstösse zwischen links
und
rechts über die Bühne gegangen (vgl. "Die sind immer ganz
anständig
mitgegangen"). Nun könn te der Polizei helikopter landen, und die
Polizei kräfte aus verschiedenen Innerschweizer Kantonen
könnten sich
einen freien Nachmittag gönnen. Doch was tun sie da, versteckt
hinter
Büschen und hinter Fahrzeugen beim Haupteingang der
eidgenössischen
Vogelwarte? Hat sie etwa ein plötzliches Interesse für
Ornithologie
gepackt?
Weit gefehlt: Die (bewilligt) auf der Landstrasse Richtung Bahnhof
ziehende Juso-Demo kommt gleich vorbei. Dann geht es schnell. Die
PolizistInnen rennen aus ihren Verstecken hervor. Die etwa siebzig
verdutzten DemonstrantInnen werden eingekesselt. Dann der Auftritt
eines Mannes im samtenen Sakko, mit abgewetzter Baseballmütze auf
dem
Kopf und leicht irrem Lächeln im Gesicht: Es ist Beat Hensler,
Luzerner
Polizeikommandant, Präsident der Konferenz der kantonalen
Polizeikommandanten und Ausbilder an der Interkantonalen Polizeischule
Hitzkirch.
Die Präsenz des Hardliners verheisst nichts Gutes. 2007 - das
letzte
Mal, als er um einen Polizeikessel he rum schlich - wurden 245
Personen eine Nacht lang unter rechtswidrigen B e dingungen in
einer
Zivilschutzanlage festgehalten.
Noch bevor die Leute bei der Vogelwarte wissen, was die Polizei von
ihnen will, versuchen mässig motiviert wirkende Beamte, einzelne
Personen aus der Menge rauszureissen, was ihnen aber nicht gelingt, da
sich die DemonstrantInnen sofort beieinander einhaken.
Dann wird bekannt, was Beat Hensler zu beanstanden hat: "Verstoss gegen
das Vermummungsverbot durch einzelne Personen." Wenn drei fehlbare
Personen der Polizei ausgeliefert würden, so Hensler, dann
könnten die
anderen unbehelligt zum Bahnhof weitergehen. Für diesen Vorschlag
erntet der CVP-Mann lautes Gelächter aus dem Kessel. Einige Jusos
versuchen zu verhandeln. Sie fragen, ob das Vorgehen
verhältnismässig
sei. Hensler: "Dar über können wir später diskutieren."
Wieso denn die
Nazis nicht eingekesselt würden, obwohl die ohne Bewilligung
demonstrierten, wollen sie weiter wissen. Hensler: "Die marschieren in
Zweierreihe zum Winkelrieddenkmal. Somit ist das kein
bewilligungspflichtiger Anlass."
Nach etwa einer halben Stunde verkündet Beat Hensler per Megafon,
seine
Beamten hätten jetzt alle im Kessel gefilmt. "Gestützt auf
diese Filme
werden wir herausfinden, wer die Vermummten waren und diese zur Anzeige
bringen - mit allen Mitteln, die wir haben", so der Polizeikommandant.
Dann öffnet sich der Kessel.
Die WOZ fragt drei Tage darauf bei Urs Hangartner, dem
Regierungssprecher des Kantons Luzern nach, ob zu den "Mitteln" auch
eine Bildfahndung im Internet gehören könnte. "Nein, im Falle
einer
Übertretung geht das nicht", so Hangartner. Übrigens: Die
Polizei hat
auch die Rechtsextremen nicht völlig unbelästigt gelassen:
Vier
Personen wurden wegen illegalen Waffenbesitzes verzeigt, mindestens
eine davon hatte eine Schusswaffe mitgeführt. dg
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NAZI-SYMBOLE
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Bund 2.7.09
Verbot von Nazisymbolen
Wer ein Hakenkreuz trägt, soll bis zu 10000 Franken Busse bezahlen
Der Bundesrat will das Zurschaustellen von Nazisymbolen nicht mehr
dulden. Linksextreme Zeichen hingegen bleiben legal.
Erika Burri
Wer heute mit einer Hakenkreuz-Fahne aufs Rütli marschiert, kommt
nicht
mit dem Gesetz in Konflikt. Das soll sich nun ändern. Wenn es nach
dem
Bundesrat geht, werden Personen, die rassistische Symbole
öffentlich
verwenden oder verbreiten, künftig gebüsst. Eine
entsprechende
Gesetzesvorlage hat die Landesregierung gestern in die Vernehmlassung
geschickt. Bis zu 10 000 Franken Busse droht jenen, die sich nicht ans
Gesetz halten. Von dieser Ergänzung der Rassismusstrafnorm
verspricht
sich der Bundesrat eine präventive Wirkung und gar eine teilweise
Abkehr der Rechtsradikalen von der Szene.
Auch Kühnengruss verboten
Als rassistisch gelten insbesondere Symbole des Nationalsozialismus:
Fahnen mit Hakenkreuz, Abzeichen mit der SS-Doppelsigrune, "Heil
Hitler"-Parolen und der Hitlergruss, wenn er öffentlich und in
einem
rassistischen Kontext benutzt wird. Aber auch Abwandlungen
nationalsozialistischer Symbole, die in rechtsextremen Kreisen
geläufig
sind und als Ersatz verwendet werden, sind in der Vorlage
miteingeschlossen. So zum Beispiel der Kühnengruss, bei dem im
Gegensatz zum Hitlergruss nicht die ganze Hand sondern nur Daumen,
Zeig- und Mittelfinger gestreckt werden.
Anarchie-Zeichen weiter legal
Auch das Herstellen von rassistischen Symbolen soll strafbar werden.
Nicht gebüsst wird dagegen das Verwenden der Symbole zu
schutzwürdigen
kulturellen oder wissenschaftlichen Zwecken.
Der Bundesrat will nicht alle rechtsextremen Zeichen aus der
Öffentlichkeit verbannen. Das Tragen von Symbolen, die nur
für
Gleichgesinnte eine Bedeutung haben, wird weiterhin möglich sein.
So
dürfen Rechtsextreme wie alle andern auch T-Shirts mit der
Aufschrift
der Londoner Sportbekleidungs-Marke "Lonsdale" anziehen. Sie lieben
diese Marke, weil der Schriftzug die Zeichenfolge "nsda" enthält,
was
sie an die NSDAP (Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei)
erinnert. Auch die Zahlenkombinationen "88" ("Heil Hitler", 8 steht
für
den achten Buchstaben des Alphabets) oder "18" für Adolf Hitler
dürfen
Rechtsradikale weiterhin verwenden.
Rechtsparteien fordern, dass auch das Zeichen für Anarchie (ein A
in
einem Kreis) oder Hammer und Sichel (das Symbol des Kommunismus)
verboten wird. Beim Bund sieht man dies anders. "Diese Symbole sind
zwar klar linksextremen Kreisen zuzuordnen", sagt Bernardo Stadelmann
vom Bundesamt für Justiz. Die linksextreme Gesinnung sei aber im
Gegensatz zur rechtsextremen nicht rassistisch.
Blocher hat Vorlage verzögert
Die gestern präsentierte Gesetzesvorlage geht zurück auf eine
Motion
der nationalrätlichen Rechtskommission aus dem Jahr 2004. Den
Stein ins
Rollen gebracht hatten medienwirksame Auftritte von Rechtsextremen mit
Nazi-Symbolen Ende der 90er-Jahre. Unter Alt-Bundesrat Christoph
Blocher, der sich mehrmals kritisch über das bestehende
Antirassismus-Gesetz geäussert hat, verzögerte sich die
Ausarbeitung
einer konkreten Vorlage jedoch. Das Gesetz tritt frühestens 2012
in
Kraft.
---
Tagesanzeiger 2.7.09
Wer ein Hakenkreuz trägt, soll bis zu 10 000 Franken Busse zahlen
Das Zurschaustellen von Nazi-Symbolen will der Bundesrat nicht mehr
dulden. Linksextreme Zeichen hingegen bleiben legal.
Von Erika Burri, Bern
Wer heute mit einer Hakenkreuz-Fahne aufs Rütli marschiert, kommt
nicht
mit dem Gesetz in Konflikt. Das soll sich nun ändern. Wenn es nach
dem
Bundesrat geht, werden Personen, die rassistische Symbole
öffentlich
verwenden oder verbreiten, künftig gebüsst. Eine
entsprechende
Gesetzesvorlage hat die Landesregierung gestern in die Vernehmlassung
geschickt. Bis zu 10 000 Franken Busse droht jenen, die sich nicht ans
Gesetz halten. Von dieser Ergänzung der Rassismusstrafnorm
verspricht
sich der Bundesrat eine präventive Wirkung - und gar eine
teilweise
Abkehr der Rechtsradikalen von der Szene.
Als rassistisch gelten insbesondere Symbole des Nationalsozialismus:
Fahnen mit Hakenkreuz, Abzeichen mit der SS-Doppel-Sigrune, "Heil
Hitler!"-Parolen und der Hitlergruss, wenn er öffentlich und in
einem
rassistischen Kontext benutzt wird. Aber auch Abwandlungen
nationalsozialistischer Symbole, die in rechtsextremen Kreisen
geläufig
sind und als Ersatz verwendet werden, sind in der Vorlage
miteingeschlossen. So zum Beispiel der Kühnengruss, bei dem im
Gegensatz zum Hitlergruss nicht die ganze Hand, sondern nur Daumen,
Zeig- und Mittelfinger gestreckt werden.
Auch das Herstellen von rassistischen Symbolen soll strafbar werden.
Nicht gebüsst wird dagegen das Verwenden der Symbole zu
schutzwürdigen
kulturellen oder wissenschaftlichen Zwecken.
Der Bundesrat will nicht alle rechtsextremen Zeichen aus der
Öffentlichkeit verbannen. Das Tragen von Symbolen, die nur
für
Gleichgesinnte eine Bedeutung haben, wird weiterhin möglich sein.
So
dürfen Rechtsextreme wie alle andern auch T-Shirts mit der
Aufschrift
der Londoner Sportbekleidungs-Marke Lonsdale anziehen. Sie lieben diese
Marke, weil der Schriftzug die Zeichenfolge "nsda" enthält, was
sie an
die NSDAP (Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei) erinnert.
Auch die Zahlenkombinationen "88" ("Heil Hitler!", 8 steht für den
achten Buchstaben des Alphabets) oder "18" für Adolf Hitler
dürfen
Rechtsradikale weiterhin verwenden.
Rechtsparteien fordern, dass auch das Zeichen für Anarchie (ein A
in
einem Kreis) oder Hammer und Sichel (das Symbol des Kommunismus)
verboten wird. Beim Bund sieht man dies anders. "Diese Symbole sind
zwar klar linksextremen Kreisen zuzuordnen", sagt Bernardo Stadelmann
vom Bundesamt für Justiz. Die linksextreme Gesinnung sei aber im
Gegensatz zur rechtsextremen nicht rassistisch.
Blocher hat die Vorlage verzögert
Die gestern präsentierte Gesetzesvorlage geht zurück auf eine
Motion
der nationalrätlichen Rechtskommission aus dem Jahr 2004. Den
Stein ins
Rollen gebracht hatten medienwirksame Auftritte von Rechtsextremen mit
Nazi-Symbolen Ende der Neunzigerjahre. Unter Alt-Bundesrat Christoph
Blocher, der sich mehrmals kritisch über das bestehende
Antirassismus-Gesetz geäussert hat, verzögerte sich die
Ausarbeitung
einer konkreten Vorlage. Das Gesetz tritt frühestens 2012 in Kraft.
---
Zürichsee-Zeitung 2.7.09
Bundesrat Rassismusstrafnorm soll verschärft werden - Widerstand
regt sich
Der Hitlergruss wird gebüsst
Wer die Hakenkreuz-Fahne schwingt oder den Hitlergruss macht, soll
bestraft werden. So will es der Bundesrat. Der Vorschlag stösst
bei
Experten und der Polizei jedoch auf Kritik.
Christoph Reichmuth
Die Bilder lösen Beklemmung aus: Hunderte von Rechtsextremen
missbrauchen das Rütli Jahr für Jahr, um ihre braune
Gesinnung zu
verbreiten. Sie johlen, sie schwingen unzweideutige Fahnen, manche
heben die Hand zum Hitler- oder Kühnengruss. Das will der
Bundesrat
nicht mehr tolerieren. Wer rassistische Symbole wie Nazi-Abzeichen oder
Nazi-Grüsse benutzt, soll künftig bestraft werden. Auch wer
Symbole wie
Hakenkreuze oder SS-Abzeichen herstellt und verbreitet, soll es mit den
Gesetzeshütern zu tun kriegen. Ausnahmen gibt es: Wer im Familien-
oder
Freundeskreis derartige Symbole verwendet, macht sich nicht strafbar.
Auch Kulturschaffende dürfen bei dokumentarischen Arbeiten
weiterhin
die Symbole gebrauchen.
"Nicht gleich mit Strafrecht lösen"
Der Vorschlag des Bundesrates stösst allerdings auf Widerstand.
Der
Luzerner Journalist und Grossstadtrat Hans Stutz ist langjähriger
Beobachter der rechtsextremen Szene. Die geplante Verschärfung
weckt in
ihm Skepsis: "Man muss politisch und gesellschaftlich unerwünschte
Auswüchse nicht immer gleich mit dem Strafrecht zu lösen
versuchen.
Sinnvoller wäre es, wenn der Staat das zivil-gesellschaftliche
Engagement gegen Rechtsextremismus stärker unterstützen
würde."
Stutz denkt an die Schaffung einer eigens dafür geschaffenen
Institution, die dem Problem des Rechtsextremismus durch Publikationen
oder Lancierung von Präventionsmassnahmen entgegenwirken
könnte. Zudem,
so Stutz weiter, "müssen wir die bestehende Rassismusstrafnorm
konsequent und effizient anwenden." Ein Fragezeichen setzt Stutz auch
bei der Anwendung des neuen Gesetzes: "Greift die Polizei
tatsächlich
ein, wenn in einer Gruppe von 100 Rechtsextremen fünf die Hand zum
Hitlergruss erheben?"
In der Tat: Wie das neue Gesetz angewendet werden soll, das bereitet
auch der Polizei Kopfzerbrechen. Karin Keller-Sutter, St. Galler
Regierungsrätin und Vizepräsidentin der Konferenz der
Kantonalen
Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD), gibt zu bedenken: "Die
Erfahrungen mit dem Vermummungsverbot zeigen, dass ein Einsatz gegen
eine Gruppe nur gegeben ist, wenn der Einsatz
verhältnismässig wäre."
Diese Verhältnismässigkeit wäre beim von Hans Stutz
eingebrachten
Beispiel kaum gegeben. Zudem sei zu befürchten, so Keller-Stutter
weiter, dass sich die Rechtsextremen einer Ersatz-Symbolik bedienten.
Die Justizdirektorin aus dem Kanton St. Gallen sagt ferner: "Ein
Gesinnungsstrafrecht ist stets heikel. Man kann jemanden büssen,
aber
ein Rechtsextremer bleibt er deshalb trotzdem."
Mehr Aufklärung betreiben
Per se gegen die Rassismusstrafnorm stellt sich die SVP. Der Zuger
SVP-Nationalrat Marcel Scherer sagt: "Das gibt nur Juristenfutter. Was
fällt unter die Strafnorm, was nicht?" Tatsächlich hat der
Bundesrat
darauf verzichtet, eine Liste mit strafbaren Symbolen zu erstellen.
"Die Rechtsextremen lassen sich von Bussen kaum abschrecken. Mit
Aufklärung in der Schule würde man mehr erreichen." Das
unterstützt
auch der Luzerner SP-Nationalrat Hans Widmer: "Man muss die
Prävention
verstärken."
Der Bundesrat hat die Vorschläge gestern in die Vernehmlassung
geschickt, die bis zum 3. Oktober dauert.
--
Kommentar
Scheinsieg über Ignoranz
Marcello Odermatt
Es mutet seltsam an, wenn eine liberale Demokratie es für
nötig
erachtet, die Meinungs- und Demonstrationsfreiheit derart einzugrenzen,
dass sie den "Schutz der Menschenwürde und des öffentlichen
Friedens"
gewährleisten kann. Mit Letzterem begründet der Bundesrat das
neue
Verbot von rassistischen Symbolen wie Hakenkreuzen in der
Öffentlichkeit. Dass dies bald 70 Jahre nach dem Sieg über
die
rassistischen und faschistischen Regime in einem Land mit einem derart
hohen Lebensstandard nötig sein muss, ist ein Armutszeugnis; ein
Sieg
der politisch überkorrekten Verbotsgesellschaft über die
Ignoranz
neo-nationalsozialistischer Gruppen. Immerhin geht der Bund nicht so
weit, das Verbot im Privaten durchsetzen zu wollen. Niemand ist vor
schlechten Witzen gefeit. Filmemacher haben zudem gezeigt, dass selbst
über die Vernichtungspolitik gelacht werden darf.
In erster Linie richtet sich das Verbot denn auch gegen Anlässe
der
Neonazi-Szene. In der Tat braucht die Schweiz keine Hakenkreuzfahnen
schwingenden Ansammlungen angeblich benachteiligter Jugendlicher. Der
Respekt gegenüber den mit solchen Symbolen verbundenen Verbrechen
an
Millionen Menschen gebietet das. Nur: Das Verbot umzusetzen, wird
schwierig. Zudem: Solange Menschen nach Werten suchen, werden extreme,
historisch verklärte Ideologien auf Anklang stossen; rechtsextreme
oder
linksextreme Kundgebungen sind nie auszumerzen. Und: Wann ist ein
Symbol stark genug mit Rassismus verbunden, um es zu verbieten? Wie
sieht es mit Fahnen jener häufig in den Medien genannten Staaten
aus,
die heute tendenziell rassistische Politik betreiben? Historisch mag
die Regel Sinn machen. Sie wird aber vom liberalen Rechtsstaat in
Zukunft stets neue Grenzen verlangen, die mehr oder weniger
fragwürdig
sein können.
---
Basler Zeitung 2.7.09
Hakenkreuz-Verbot hat viele Haken
Bussen seien falscher Weg im Kampf gegen Rechtsextremismus, kritisieren
Experten
Timm Eugster
Wer öffentlich den Hitlergruss zelebriert oder ein Nazi-Abzeichen
trägt, soll in Zukunft bestraft werden. Dieser Vorschlag kommt
nicht
nur bei der SVP schlecht an - sondern auch bei
Präventionsfachleuten
und Szenebeobachtern.
Ein Rechtsextremer hängt eine Hakenkreuzfahne aus seinem
Dachfenster,
die Feuerwehr holt sie runter - aber bestraft wird der Mann von der
Basler Justiz nicht. Begründung: Dazu fehle der nachweisbare
Wille, in
der Öffentlichkeit für eine rassendiskriminierende Ideologie
zu werben.
Geht es nach dem Willen des Bundesrats, wird in einem solchen Fall
künftig eine Busse ausgesprochen. Das Verwenden und Verbreiten
rassistischer Symbole in der Öffentlichkeit soll durch eine
Ergänzung
des Antirassismusgesetzes grundsätzlich verboten werden. Wer
dieselben
Symbole hingegen im Familien- oder Freundeskreis braucht, soll
weiterhin nicht bestraft werden.
Schlecht kommt der Vorschlag des Bundesrats bei der SVP an: "Er sollte
das verunglückte Antirassismusgesetz besser abschaffen als daran
herumzubasteln", so Sprecher Alain Hauert. Als Justizminister hatte
Christoph Blocher das Gesetz in der Türkei kritisiert und so
für einen
Eklat gesorgt. Der Bundesrat verhinderte aber Blochers Plan, die
Strafnorm abzuschwächen oder zu streichen. Seine Nachfolgerin
Eveline
Widmer-Schlumpf will das Gesetz nun verschärfen - wie das
Parlament
schon vor der Ära Blocher gefordert hatte.
Kontraproduktiv
Kritik kommt nun auch von unerwarteter Seite: "Ein Verbot bringt wohl
keine Vorteile - es könnte im Gegenteil womöglich
kontraproduktiv
wirken", so Samuel Althof, Sprecher der "Aktion Kinder des Holocaust".
Die Organisation besteht aus Nachkommen von Überlebenden des
Holocaust
und betreibt Prävention und Jugendarbeit gegen Extremismus. "Wenn
man
etwas bewirken will, muss man sich mit den Protagonisten der Szene
auseinandersetzen", so Althof: "Bestrafung ohne Argumente entlastet die
Gesellschaft scheinbar von dieser Pflicht." Ein Verbot führe zu
einer
kontraproduktiven Dämonisierung von Jugendlichen und liefere ihnen
bloss mehr Möglichkeiten zur Provokation. In Deutschland habe das
Verbot, das der Bundesrat nun übernehmen will, jedenfalls nicht zu
weniger Rechtsextremismus geführt.
Auch Hans Stutz, linker Journalist und langjähriger Beobachter der
rechtsextremen Szene, äussert sich skeptisch gegenüber dem
bundesrätlichen Vorschlag. "Für Prävention wird
praktisch nichts getan
- dafür soll jetzt das Strafrecht gesellschaftliche Probleme
lösen",
kritisiert er. Ausserdem komme es praktisch nicht vor, dass sich
Rechtsextreme im öffentlichen Raum mit Nazi-Emblemen outeten.
Anders
sei die Situation an Konzerten - aber dort greife die Polizei heute
praktisch nie ein, obwohl sie genügend Handhabe hätte: "Die
Rassismusstrafnorm wird weder konsequent noch effizient angewandt."
Zudem, befürchtet Stutz, führe der nun eingeläutete
politische Kampf um
den bundesrätlichen Vorschlag zu einer unfruchtbaren Debatte. So
hatte
eine Parlamentskommission während der langen Vorgeschichte des
Gesetzesprojekts gefordert, auch extremistische und
gewaltverherrlichende Symbole von links unter Strafe zu stellen.
Diesen Ball nimmt jetzt die Junge SVP auf: "Die kommunistischen Systeme
haben mehr Menschenleben gefordert als das Dritte Reich", heisst es in
einer Medienmitteilung. Die Jungpartei will indes weder Hakenkreuz noch
Hammer und Sichel verbieten.
Präventiv. Der Bundesrat erhofft sich von einem Verbot eine
präventive
Wirkung. Eine Bestrafung mit Busse ermögliche es den
Behörden,
einzuschreiten, ohne dass die Betroffenen übermässig
angeprangert
würden.
Bestimmungen
Der Bundesrat verzichtet auf eine feste Liste der Symbole, deren
Verwendung, Verbreitung, Herstellung sowie deren Ein- und Ausfuhr
künftig mit einer Busse bestraft werden sollen. Als Beispiele
eindeutig
rassistischer Symbole nennt er aber das Hakenkreuz, den Hitlergruss
oder die Doppelsigrune als Zeichen der SS, aber auch die Abwandlung
solcher Symbole wie der Kühnengruss (mit drei Fingern). Nicht
strafbar
ist die Verwendung zu schutzwürdigen kulturellen und
wissenschaftlichen
Zwecken - etwa in einer Ausstellung oder in Kriegsfilmen. Erlaubt
bleiben auch Pullis der Marke "Lonsdale", deren Schriftzug bei
entsprechender Verdeckung durch eine geöffnete Jacke zu "nsda"
wird. te
---
NZZ 2.7.09
Mit Verboten gegen "rassistische Symbole"
Vernehmlassung über einen neuen Straftatbestand
Der Bundesrat schlägt vor, die öffentliche Verwendung
rassistischer,
insbesondere nationalsozialistischer Symbole unter Strafe zu stellen.
Die Übertretung würde mit einer Busse geahndet.
C. W. Die Vorlage, die der Bundesrat in die Vernehmlassung
schickt,
hat laut Begleitbericht "eine lange, vielschichtige und nicht immer
geradlinige Vorgeschichte". Nach einer Störaktion von
Rechtsextremen
auf dem Rütli am 1. August 2000 hatte die damalige EJPD-Chefin
Ruth
Metzler eine Arbeitsgruppe mit dem Studium des Problems beauftragt. Auf
Empfehlung einer Folge-Arbeitsgruppe gab der Bundesrat 2003 zwei
Gesetzesergänzungen in die Vernehmlassung. Ein Verbot der
rassendiskriminierenden Vereinigung stiess auf Opposition und wurde
später fallengelassen. Die strafrechtliche Erfassung rassistischer
Kennzeichen wurde hingegen mehrheitlich begrüsst, wobei sich
sowohl die
SVP als auch die Grünen dagegenstellten und Kritiker von einem
blossen
"Deklarationsstrafrecht" sprachen.
Schwieriger Auftrag des Parlaments
Hinzu kam 2005 eine von beiden Räten überwiesene
Motion. Sie richtete
sich gegen "die öffentliche Verwendung von Symbolen, welche
extremistische, zu Gewalt und Rassendiskriminierung aufrufende
Bewegungen verherrlichen". Verzögert wurde das weitere Vorgehen
durch
die Überprüfung des seit 1995 geltenden
Rassismus-Strafartikels im
Auftrag von Bundesrat Christoph Blocher. Die Landesregierung sah dann
aber keinen Bedarf nach Konkretisierung (Einschränkung) der
Bestimmung.
Eine "wortwörtliche" Umsetzung des parlamentarischen
Auftrags hält der
Bundesrat für schwierig, weil die in der Motion verwendeten
Begriffe zu
wenig bestimmt und bei einer Einschränkung der
Meinungsäusserungsfreiheit präzise Formulierungen besonders
wichtig
seien. Der bisherige Straftatbestand genüge hingegen insofern
nicht,
als rassistische Symbole nur darunter fielen, wenn sie der Propaganda
und nicht einem blossen Bekenntnis dienten. Wer eine Hakenkreuzfahne
für jedermann sichtbar aus seinem Dachfenster hänge, zeige
noch keinen
Willen, dafür zu werben, heisst es in dem Bericht. Dies provoziert
die
Zwischenfrage, ob auch der Fahnenbesitzer und die Leute auf der Strasse
diese haarscharfe Trennung machen. Zudem wäre ein generelles
Verbot
rassistischer Symbole ebenso "mit grossen Vollzugsproblemen verbunden",
wird festgehalten; aus Sicht der kantonalen Polizeikommandanten bestehe
"kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf".
Abgrenzungsfragen bleiben
Der nun vorgeschlagene Text (Wortlaut im Kasten) soll
verhältnismässig
und genügend bestimmt sein. Die Erläuterungen lassen aber
daran
zweifeln und mühsame, wenn nicht absurde Auseinandersetzungen
erwarten.
So soll das Hakenkreuz auch seitenverkehrt verboten sein
(Religionsgemeinschaften können sich aber auf die Ausnahmeklausel
berufen), und strafbar wäre als Abwandlung des Hitlergrusses auch
eine
Geste, wie sie "vom Rütlischwur her bekannt ist". Massgebend sei
allerdings der "rassistische Kontext", heisst es. Kleider der Marke
"Londsale" (wegen vier Buchstaben der NSDAP ein Symbol für
Gleichgesinnte) seien "für sich allein noch nicht rassistisch".
Stets
strafbar wäre aber etwa der gruppeninterne Hitlergruss, der
zugleich
öffentlich ist, und was "öffentlich" ist, hat das
Bundesgericht im
bekannten "Waldhütten-Urteil" weit umschrieben.
Der neue Straftatbestand soll als Übertretung eingestuft und
mit Busse
bedroht werden, während bei Rassendiskriminierung sonst auch
Gefängnis
droht. Man mag darin den Ausdruck eines unguten Gefühls der
Verantwortlichen sehen. Sie hatten einen (vom Bundesrat allerdings
gutgeheissenen) Parlamentsauftrag zu erfüllen. Vielleicht sieht
aber
spätestens der Auftraggeber ein, dass das Resultat ein
unnötiges Gesetz
wäre, das den Staat eher lächerlich machen würde.
Der vorgeschlagene Strafrechtsartikel
Art. 261 ter Verwendung rassistischer Symbole
1. Wer rassistische Symbole, insbesondere Symbole des
Nationalsozialismus, oder Abwandlungen davon, wie Fahnen, Abzeichen,
Embleme, Parolen oder Grussformen, oder Gegenstände, die solche
Symbole
oder Abwandlungen davon darstellen oder enthalten, wie Schriften, Ton-
oder Bildaufnahmen oder Abbildungen, öffentlich verwendet oder
verbreitet,
wer derartige Symbole oder Abwandlungen davon oder derartige
Gegenstände zur öffentlichen Verwendung oder Verbreitung
herstellt,
lagert, ein-, durch- oder ausführt,
wird mit Busse bestraft.
2. Die Gegenstände werden eingezogen.
3. Die Ziffern 1 und 2 finden keine Anwendung, wenn die
öffentliche
Verwendung oder Verbreitung der Symbole oder Gegenstände
schutzwürdigen
kulturellen oder wissenschaftlichen Zwecken dient. (pd)
---
20min.ch 1.7.09
Rassismus
Der Haken mit dem Kreuz
Der Bundesrat will rassistische Symbole wie Hakenkreuz und Hitlergruss
verbieten lassen. Die Junge SVP hält nichts davon. Die Leser von
20
Minuten Online sind gespalten: In einer Umfrage votieren 46 Prozent
dafür, 40 Prozent dagegen.
"Stalin war genauso ein Mörder und Schlächter wie Hitler.
Warum darf
man heute immer noch mit dem Roten Stern herumlaufen?", fragt ein Leser
im Tackback von 20 Minuten Online. Die Symbolik des Kommunismus, der
auch Millionen von Menschen das Leben gekostet hat, ist im
bundesrätlichen Vorschlag zum Verbot rassistischer Symbolen nicht
einbezogen.
Der Bundesratsbeschluss sorgt unter den Lesern von 20 Minuten Online
für reichlich Gesprächsstoff. Die Meinungen sind gespalten:
In einer
Online-Umfrage sprechen sich nach zurzeit 46 Prozent (282 Stimmen)
für
das Verbot aus, 40 Prozent sind dagegen (249), 14 Prozent haben keine
Meinung.
Im Talkback überwiegt die Kritik. Sie kommt nur in ganz wenigen
Fällen
aus der rechtsextremen Ecke, sondern zeigt vielmehr das Dilemma auf,
wie man menschenverachtende Ideologien bekämpft, ohne an den
Grundwerten einer freiheitlichen Gesellschaft zu kratzen - am Recht zu
sagen und zu denken, was man will.
Leser wollen Bundesrat verhaften lassen
Auf wenig Verständnis stösst im Talkback unter anderem die
weite
Definition des Hitlergrusses: Der Bundesrat will auch den
Kühnengruss,
der bei heutigen Nazis üblich ist, verbieten. Dabei streckt man
den
rechten Arm in die Höhe und spreizt drei Finger wie zum Schwur -
so wie
es die Bundesräte bei der Vereidigung tun. "Verurteilen wir erst
mal
alle Bundesräte. Dann müssen sie alle zurücktreten, weil
sie für die
Schweiz als rechtsradikale Straftäter nicht mehr tragbar sind",
meint
ein Leser. "Wer seine Hände hebt und winkt, sollte aufpassen, dass
es
auch ein eindeutiges Winken ist. Es könnte demnächst
fehlinterpretiert
werden", fragt ein anderer.
Zivilcourage statt Verbote
Einige Leser merken an, dass das Hakenkreuz nicht immer den Nazis
gehört habe; vielemehr sei es ein Symbol aus der hinduistischen
Kultur.
Wolle man das Kreuz verbieten, so ein Leser, könne man gleich mit
einem
Meissel nach Tibet reisen, dort sei in jeden Tempel ein Hakenkreuz
eingeritzt.
Umstritten ist weiter, ob das Verbot von Symbolen tatsächlich die
Neonazi-Bewegung eindämmen kann. "Dieses Gesetz bringt
überhaupt
nichts, wenn die Schweizer BürgerInnen nicht parallel dazu endlich
Zivilcourage zeigen und neonazistischen Tendenzen auch auf der Strasse
entgegentreten", schreibt ein Leser.
SVP will Bundesrat in Primarschule schicken
Auch die Junge SVP hat sich inzwischen zu Wort gemeldet. Sie findet das
Hakenkreuzverbot daneben, es schränke die freie
Meinungsäusserung
weiter ein. Es sei befremdlich, dass nicht auch Hammer und Sichel
verboten würden, hätten die kommunistischen Regimes doch mehr
Menschen
auf dem Gewissen als die faschistischen.
"Wir fordern den Bundesrat deshalb auf, geschlossen nochmals die
Primarschule zu besuchen", schreiben die Jungpolitiker in einer
Stellungnahme. Und fordern die sofortige Abschaffung nicht nur des
neuen Gesetzes, sonder gleich des ganzen Antirassismusgesetzes.
(job)
--
Bildstrecke: Der Nazi-Dresscode
http://www.20min.ch/diashow/diashow.tmpl?showid=20739',%20'Diashow',%20'width=730,height=650'
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BIG BROTHER PRANGER
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BZ 3.7.09
Stadtrat
Brief gegen Pranger
Er hätte erwartet, dass der Stadtpräsident die Rechte der
Bürger und
Besucher von Bern besser schütze, erklärte gestern Stadtrat
Luzius
Theiler (GPB-DA) vor dem Parlament. Grund für Theilers Ärger
ist die
Antwort des Gemeinderats auf seine Interpellation. Darin wollte Theiler
wissen, was der Gemeinderat unternehme, wenn Schwarzfahrer an den
Pranger gestellt werden. Um einen Schwarzfahrer zu finden, hatten die
Betreiber der Marzilibahn ein von einer Überwachungskamera
aufgenommenes Bild publiziert (wir berichteten).
Der Gemeinderat schrieb in seiner Antwort, dass er die
Veröffentlichung
solcher Bilder nicht für angemessen halte. In einem Brief an die
Bahnbetreiber habe er das Vorgehen verurteilt. Auch habe er die
Betreiber ersucht, von der Veröffentlichung solcher Bilder
abzusehen
und direkt die Strafverfolgungsbehörden zu verständigen.
as
---
20min.ch 2.7.09
Interview mit dem Datenschutzbeauftragten
"Ein Richter sollte Internet-Fahndung anordnen"
von Lukas Mäder
Wenn man den Tätern ein Gesicht geben kann, wirke das
präventiv, glaubt
der Eidgenössische Datenschützer Hanspeter Thür.
Trotzdem darf die
Polizei nicht wegen jeder Bagatelle Personen mit Internet-Fahndung
suchen. Im Interview mit 20 Minuten Online verlangt Thür, dass
solche
Fahndungen ein Richter anordnen muss.
Die Fahndung mit Bildern oder Videos auf dem Internet ist populär
geworden. Sind die Hemmungen gefallen?
Hanspeter Thür: Nein, man hat stets jede Technologie verwendet,
die
sich zu einem bestimmten Zeitpunkt als tauglich für die
Strafverfolgung
erwiesen hat. Der heikle Punkt bei der Internet-Fahndung ist, dass die
Bilder nicht verschwinden. Deshalb darf man nicht für jede
Bagatelle
mit dem Internet fahnden. Es muss sich um gravierende Vorkommnisse
handeln, deren Aufklärung in einem gewissen öffentlichen
Interesse
liegen. Wenn man den Tätern ein Gesicht geben kann, wirkt das auch
präventiv.
Sie sagen, den Tätern ein Gesicht geben. Das geht in Richtung
Internet-Pranger.
Wenn man nach jemandem fahndet, muss man ihm in der Öffentlichkeit
zwangsläufig ein Gesicht geben. Bei der Fahndung geht es darum,
den
Täter zu fassen. Ist das passiert, muss das Bild wieder vom
Internet
entfernt werden, weil der Zweck erfüllt ist. Der Pranger verfolgt
ein
anderes Ziel: Er will einen bereits bekannten Straftäter
bestrafen,
indem man ihn öffentlich zur Schau stellt. Die Internet-Fahndung
halte
ich unter sehr einschränkenden Bedingungen für vertretbar.
Welches sind die Einschränkungen?
Die Massnahme muss verhältnismässig sein. Es muss
berücksichtigt
werden, dass das Internet nicht vergisst. Deshalb muss ein erhebliches
öffentliches Interesse an der Aufklärung des Delikts
vorhanden sein.
Nicht jeder Diebstahl verdient die Aufmerksamkeit einer
Internet-Fahndung. Der Hooliganismus bei Fussballspielen ist ein
ernsthaftes Problem. Es kommt immer wieder zu schwerwiegenden
Störungen
der öffentlichen Ordnung. Beispiele aus dem Ausland zeigen, dass
es zu
gravierenden Vorfällen, bei denen es Tote und Schwerverletzte gab,
kommen kann.
Ist es für Sie als Datenschützer ein Problem, dass es keine
klaren
Richtlinien gibt, in welchen Fällen Internet-Fahndungen erlaubt
sind?
Wir sagen, es müssen schwere Delikte sein. Damit hat man bereits
einen gewissen Rahmen gesetzt.
Aber noch keinen juristischen Rahmen.
Doch. Es muss sich um Delikte gegen Leib und Leben und schwere
Sachbeschädigungen handeln. Und nicht um Bagatellen, die nur mit
Haft
oder Busse bestraft werden.
Ist das bei Verurteilungen im Zusammenhang mit Hooliganismus der Fall?
Dort ist der Tatbestand häufig nur Landfriedensbruch.
Das ist richtig. Deshalb darf nicht jede harmlose Aktion im Rahmen
einer Fussballveranstaltung ins Netz gestellt werden. Eine Fahndung
wegen Landfriedensbruch wäre unverhältnismässig. Wer
aber Leuchtraketen
ins Publikum wirft, nimmt schwere Körperverletzungen in Kauf.
Solche
Leute verdienen keine Schonung.
Sie machen damit aber eine Ausnahme von der Regel, dass es schwere
Straftaten sein müssen. Allein die Möglichkeit, dass es in
Zukunft zu
Schwerverletzten oder gar Toten kommen könnte reicht zur Fahndung.
Was im Einzelfall als Delikt nachgewiesen werden kann, ist nur ein
Aspekt. Für mich ist entscheidend, dass die Gewaltbereitschaft in
Sportstadien latent geeignet ist, Leben zu gefährden. Auch wenn es
im
Einzelfall nicht bis zu diesem Punkt gekommen ist, muss
berücksichtigt
werden, dass eine Gewaltspirale in Gang gesetzt wird, die Leib und
Leben einer grösseren Zahl von Personen potentiell gefährdet
und auch
schon gefährdet hat. Deshalb hat die Gesellschaft einen Anspruch,
dass
die Behörden mit Härte und Klarheit gegen Hooliganismus
antreten.
Bei einer Internet-Fahndungen müssen die herkömmlichen
Fahndungsmethoden ausgeschöpft sein. Die Berner Polizei hat im Mai
bereits eine Woche nach dem Cup-Final Bilder von Krawallanten online
gestellt. Sagt sich da die Polizei nicht einfach: Warum sollen wir
einen grossen Aufwand betreiben, wenn es mit dem Internet viel
einfacher geht?
Ich würde diesen Faktor nicht über eine Zeitdauer definieren.
Die
Häufigkeit dieser Vorfälle, die sich praktisch im
Wochenrhythmus
wiederholen, und die grosse Zahl von Beteiligten, die man in dieser
kurzen Zeit nicht ermitteln kann, rechtfertigen unter Umständen
die
Internet-Fahndung. Noch einmal: Es dürfen aber nur Personen auf
diesem
Weg verfolgt werden, die erkennbar in Handlungen verwickelt sind, die
diesen Gefährdungstatbestand erfüllen.
Das Video von einer Schlägerei in Kreuzlingen hat die Polizei
ebenfalls
bereits nach einer Woche veröffentlicht. Bei dieser Dauer kann man
sich
fragen, ob die Polizei überhaupt einen Zeugenaufruf ohne Bild
gemacht
hat.
Ich gehe davon aus, dass herkömmliche Zeugenaufrufe gemacht
wurden,
sich aber niemand gemeldet hat. Wenn sich niemand meldet, weil niemand
dort war, dann ist die Chance praktisch gleich Null, die Personen auf
herkömmliche Weise zu ermitteln. In Kreuzlingen ging es zudem um
einen
schweren Angriff auf die körperliche Integrität einer Person.
Im
Übrigen hat dort ein Untersuchungsrichter dieses Vorgehen
bewilligt.
Braucht es eine gesetzliche Regelungen, wann Internet-Fahndungen
erlaubt sind?
Für Internet-Fahndungen sollte eine richterliche Anordnung
verlangt
werden, wie dies auch bei der Anordnung einer Telefonüberwachung
oder
der Kontrolle des Briefverkehrs erforderlich ist. Es handelt sich um
einen Eingriff in die Privatsphäre, den man nur unter bestimmten
Voraussetzungen dulden muss.
Die Fotos dienen aber nicht nur zur Fahndung. Der "Tages-Anzeiger"
beispielsweise hat nicht-anonymisierte Bilder der drei Schläger
von
Kreuzlingen gezeigt, lange nachdem sie gefasst wurden.
Das ist ein Problem. Der Fahndungszweck ist das eine. Leute an den
Pranger zu stellen, die identifiziert sind, ist etwas völlig
anderes.
Da habe ich eine klare Haltung: Der Pranger ist kein Konzept, das in
unserer Rechtsordnung Platz greifen sollte.
Wie könnte man gegen den Missbrauch vorgehen? Müsste die
Polizei mit
rechtlichen Schritten drohen, weil sie das Bild nur für
Fahndungszwecke
herausgegeben hat?
Die Betroffenen müssen sich wehren. Es gibt einen
Persönlichkeitsschutz, der verfassungsmässig und gesetzlich
klar
definiert ist. Wenn Bilder ohne die Einwilligung der betroffenen
Personen und ohne übergeordnetes Interesse publiziert werden, so
ist
das aus meiner Sicht gesetzeswidrig.
Die Betroffenen kämen mit einer Klage durch?
Ja. Die Publikation von Fahndungsbildern muss eine
verhältnismässige
und zweckmässige Massnahme sein. Aber wenn der Zweck schon
erreicht
ist, ist die Publikation in der Regel nicht mehr gerechtfertigt.
Einen eigentlichen Pranger für Raser verlangen Parlamentarier in
Bern.
Ist es datenschützerisch zulässig, wenn von verurteilten
Rasern Name,
Adresse und Nationalität veröffentlicht werden?
Für diese Forderung habe ich überhaupt kein Verständnis.
Warum sollen
ausgerechnet Raser an den Pranger gestellt werden?
Selbstverständlich
gibt es Beispiele, wo Raser mit ihrem sinnlosen Verhalten Leute
umgebracht haben. Aber auch wer betrunken herumfährt,
gefährdet Leben.
Überhaupt müsste vor diesem Hintergrund das ganze Strafrecht
neu
geschrieben werden. Ich bezweifle auch die Zweckmässigkeit dieser
Massnahme, weil ausgerechnet Raser selber im Internet mit ihren Untaten
renommieren und deswegen sogar gefasst werden konnten. Der Eintrag im
Raserregister würde gleichsam zur Trophäe.
Haben Sie auch grundsätzliche Bedenken gegenüber dem Pranger?
Der Pranger ist eine mittelalterliche Konzeption. Unser Strafrecht
basiert auf der Überzeugung, dass ein verurteilter Straftäter
wieder
Teil der Gesellschaft werden soll, wenn er seine Strafe verbüsst
hat
und nicht rückfällig wird. Stellt man Leute an den Pranger,
drängt man
sie schon bei der ersten Straftat an den Rand der Gesellschaft. Und wer
nichts mehr zu verlieren hat, strengt sich auch nicht mehr an, in die
Gesellschaft zurückzufinden.
Befürworter des Raser-Prangers vergleichen ihn jeweils mit den
Konkurs-Meldungen, wo ebenfalls Name und Adresse veröffentlicht
wird.
Das ist nicht zu vergleichen. Wenn jemand Konkurs macht, ist er
vielleicht ein schlechter Geschäftsmann, aber noch lange kein
schlechter Mensch. Unser Wirtschaftssystem beruht darauf, dass jeder
mit jedem Geschäfte abschliessen kann. Das setzt Vertrauen voraus.
Ich
möchte wissen, ob ich ein finanzielles Risiko eingehe, wenn ich
mit
einem mir Unbekannten einen Vertrag abschliesse.
--
Info-Box
Hanspeter Thür
Seit Herbst 2001 ist Hanspeter Thür mit einem 60-Prozent-Pensum
Eidgenössischer Datenschutzbeauftragter. Zu den Aufgaben seiner
Stelle
mit rund zwei Dutzend Angestellten gehört die Aufsicht über
Bundesstellen und Privatpersonen, die Beurteilung von Rechtsvorlagen
des Bundes sowie die Information der Öffentlichkeit.
Der studierte Jurist Thür, geboren 1949, hat daneben in Aarau eine
Anwaltskanzlei. 1987 bis 1999 war er Nationalrat der Grünen
Partei,
führte dabei drei Jahre die grüne Fraktion und war 1995 bis
1997 auch
Präsident der Grünen Partei Schweiz.
Jahresbericht des Datenschützers
Am Montag hat der Datenschützer seinen Jahresbericht
veröffentlicht.
Darin stellt er fest, dass vor allem das Internet ein immer
stärkeres
Thema seiner Arbeit wird. Besonders Junge würden in Sozialen
Netzwerken
wie Facebook Informationen über sich preisgeben, die auch von
Firmen
und Geheimdiensten ausgewertet würden (20 Minuten Online
berichtete).
(mdr)
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SCHNÜFFELSTAAT
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20min.ch 1.7.09
Datenschutz-Beauftragter
"Geheimdienst soll besser beaufsichtigt werden"
von Lukas Mäder
Die Nachrichtendienste hätten die Tendenz, den gesetzlichen
Spielraum
voll auszureizen, sagt Datenschützer Hanspeter Thür. Deshalb
sei die
Aufsicht über die Geheimdienste zu professionalisieren, fordert er
im
Interview mit 20 Minuten Online. Besonders die Weitergabe von
Informationen an ausländische Nachrichtendienste sei heikel.
Der Schweizer Inlandgeheimdienst hat Daten über
türkischstämmige
Schweizer an ausländische Geheimdienste weitergegeben. Ist das in
Ordnung?
Hanspeter Thür: Das gehört zum Daily Business der
Geheimdienste. Die
Schweiz bekommt nur Informationen von ausländischen
Geheimdiensten,
wenn sie ihnen auch Informationen gibt. Der Vorfall zeigt jedoch die
Gefährlichkeit der geheimdienstlichen Informationsbeschaffung, die
ja
immer ausserhalb eines strafrechtlichen Verfahrens passiert. Fichiert
wird jemand nicht, weil er eine Straftat begangen hat, sondern aufgrund
von Informationen, die mehr oder weniger vertrauenswürdig sind.
Diese
oft im Graubereich beschafften Informationen sind nicht immer
zuverlässig. Deshalb nehmen Leute, die von einem solchen
Datenaustausch
betroffen sind, bei einer Reise ins Ausland erhebliche Risiken in Kauf.
Darf der Staat die Daten weitergeben?
Grundsätzlich schon, wenn sie rechtmässig beschafft wurden.
Was bedeutet der Fall für den Datenschutz?
Die Beispiele zeigen, dass besser kontrolliert werden muss, was
ausgetauscht wird. Es braucht eine regelmässige
Überprüfung.
Zurückhaltung ist zudem am Platz, wenn Schweizer Bürger durch
einen
solchen Informationsaustausch mit dem Ausland in Gefahr gebracht werden
können. Das könnte bei Regimes der Fall sein, die mit
demokratischen
Grundsätzen nicht allzuviel am Hut haben.
Haben die Betroffenen das Recht zu erfahren, welche Informationen an
wen hinausgegangen sind?
Generell nicht. Artikel 18 des Bundesgesetzes über die Wahrung der
inneren Sicherheit sagt, dass nur in Ausnahmefällen eine
Information
erfolgt. Diese Bestimmung haben wir in verschiedenen Fällen
angewendet.
Aber die Fichierung an sich ist zulässig?
Ja, wenn sie im Rahmen des Gesetzes erfolgt. Dieses schreibt vor, dass
jemand nicht wegen politischen Aktivitäten und in Ausübung
der
verfassungsmässigen Rechte fichiert werden darf. Und wenn die
Fichierung selbst nicht rechtmässig war, dann ist es
selbstverständlich
auch die Weitergabe an ausländische Geheimdienste nicht.
Wer kontrolliert, ob eine Fichierung rechtmässig ist?
Einerseits die Geschäftsprüfungsdelegation der
Eidgenössischen Räte und
andererseits wir vom Datenschutz, wenn im konkreten Fall ein Gesuch
eingereicht wird. Wir können die aufgestellten Behauptungen aber
grundsätzlich nicht überprüfen. Wir müssen aufgrund
der ganzen Umstände
beurteilen, ob der Eintrag rechtmässig ist. Ein schwieriges Feld,
bei
dem man nicht schwarz und weiss malen kann. Aber es besteht doch eine
gewisse Aufsicht.
Bestehen zu Recht Befürchtungen, dass erneute eine Fichendatenbank
entsteht, wie sie Ende der 1980er-Jahre zum Fichenskandal geführt
hat?
Das waren wesentlich andere Dimensionen. Damals gab es knapp eine
Million Einträge. Davon sind wir weit entfernt. Aber die
gesetzliche
Regelung, dass jemand wegen seiner politischen Tätigkeit in
Ausübung
der verfassungsmässigen Rechte, nicht fichiert werden darf, ist
auslegungsbedürftig. Es besteht natürlich die Tendenz des
Staatsschutzes, diesen Rahmen voll auzureizen.
Reichen die vorhandenen Kontrollmechanismen?
Eine Professionalisierung der Aufsicht wäre aus meiner Sicht am
Platz.
Ich denke an ein ähnliches Konstrukt wie bei der Finanzkontrolle.
Dieses Fachorgan steht dem Parlament zur Verfügung, um die
Finanzen der
Bundesverwaltung zu analysieren. Eine solche Staatsschutzkontrolle
würde im Dienste der Geschäftsprüfungsdelegation gezielt
Untersuchungen
durchführen. Da sähe ich eine Handlungsmöglichkeit.
Immer mehr Informationen liegen in Datenbanken, die auch verbunden
werden können. Wie berechtigt sind Befürchtungen, dass es zu
einem
gläsernen Bürger kommt?
Die technischen Entwicklungen in diesem Bereich sind spektakulär.
Deshalb muss man dem Potenzial dieser Technologien sehr grosse
Aufmerksamkeit schenken und Sensibilisierung betreiben. Der Bürger
denkt, man müsse wahnsinnig viele Informationen haben, um Aussagen
über
eine Person machen zu können. Firmen im Marketingbereich
können mit
relativ wenigen Informationen sagen, in welche Kaufkraftklasse eine
Person einzuordnen ist, mit welcher Grundeinstellung sie einkauft, ob
sie beispielsweise eher ökologisch eingestellt oder konservativ
ist.
Auch politische Aussagen über eine Person sind mit relativ wenigen
Informationen möglich. Und es wird gemacht.
Wie gross sehen Sie die Gefahr, dass staatliche Ämter Datenbanken
zusammenschalten, beispielsweise um IV-Betrüger zu finden?
Diese Gefahr besteht natürlich. Aber für einen solchen
Zusammenschluss
muss eine gesetzliche Grundlage vorhanden sein. Ansonsten wäre es
gesetzeswidrig. Und ich gehe davon aus, dass sich die Verwaltung an die
gesetzlichen Vorgaben hält.
Bei Diskussionen um den Datenschutz fällt oft der Satz: "Ich habe
ja nichts zu verbergen." Was sagen Sie dazu?
Wer diesen Satz sagt, hat unser Rechtssystem nicht begriffen. Der
Schutz der Privatsphäre ist ein verfassungsmässiges Recht. Es
bedeutet,
dass der Einzelne primär Herr über seine Daten ist. Wenn ein
Dritter
etwas mit meinen Daten machen will, braucht er eine Berechtigung dazu.
Denn diese Daten sind sogar Geld wert. Auch der Staat muss sich durch
ein Gesetz rechtfertigen, wenn er Daten sammelt. Ich will
grundsätzlich
darüber bestimmen können, wer was über mich weiss oder
wissen darf.
Können wir das noch selbst bestimmen?
Nicht immer. Wenn der Staat eine gesetzliche Berechtigung hat,
über
mich biometrische Daten zu sammeln, dann darf er das. Wenn ein Privater
mit mir ein Geschäft abschliessen will, dann darf er
beispielsweise
gewisse Informationen wirtschaftlicher Art einziehen. Aber ausserhalb
dieses Rahmens kann nicht irgend jemand grundlos über mich
Informationen beschaffen, bearbeiten und weitergeben. Er muss
dafür
gute Gründe haben. Das sagt unsere Rechtsordnung und ich glaube,
sie
ist vernünftig.
Wie hat sich der Datenschutz entwickelt, seit Sie vor 8 Jahren Ihr Amt
angetreten haben?
Der Datenschutz bleibt ein kontroverses Thema. Je nach Interessenlage
stört der Datenschutz oder er ist nützlich. Deshalb gibt es
immer
wieder wechselnde politische Allianzen in diesem Bereich. Das ist
normal und hat sich nicht verändert. Ich stelle eine gewisse
Sensibilisierung fest gegenüber den Möglichkeiten des
Internets oder
der Biometrie. Die Abstimmung über die biometrischen Pässe
kann dafür
als Beleg dienen.
Oft wird der Datenschutz als Täterschutz bezeichnet. Wie schwer
trifft Sie der Vorwurf?
Überhaupt nicht.
Und wie berechtigt ist er?
Ich habe im Zusammenhang mit der Internet-Fahndung klar gesagt, dass
der Datenschutz nie berechtigte Massnahmen gegen Kriminelle verhindern
darf. Ausgerechnet jene Kreise, die das immer wieder behaupten,
wären
aber durchaus bereit gewesen, das Delikt der Steuerhinterziehung mit
dem Bankgeheimnis zu schützen. Ich habe ganz klar signalisiert,
wer
wegen Steuerhinterziehung verfolgt wird, kann sich nicht auf das
Bankgeheimnis berufen. Das ist die konsequente Haltung.
--
Info-Box
Hanspeter Thür
Seit Herbst 2001 ist Hanspeter Thür mit einem 60-Prozent-Pensum
Eidgenössischer Datenschutzbeauftragter. Zu den Aufgaben seiner
Stelle
mit rund zwei Dutzend Angestellten gehört die Aufsicht über
Bundesstellen und Privatpersonen, die Beurteilung von Rechtsvorlagen
des Bundes sowie die Information der Öffentlichkeit.
Der studierte Jurist Thür, geboren 1949, hat daneben in Aarau eine
Anwaltskanzlei. 1987 bis 1999 war er Nationalrat der Grünen
Partei,
führte dabei drei Jahre die grüne Fraktion und war 1995 bis
1997 auch
Präsident der Grünen Partei Schweiz.
Jahresbericht des Datenschützers
Am Montag hat der Datenschützer seinen Jahresbericht
veröffentlicht.
Darin stellt er fest, dass vor allem das Internet ein immer
stärkeres
Thema seiner Arbeit wird. Besonders Junge würden in Sozialen
Netzwerken
wie Facebook Informationen über sich preisgeben, die auch von
Firmen
und Geheimdiensten ausgewertet würden (20 Minuten Online
berichtete).
(mdr)
--------------------------
SUFF-POLIZEI
-------------------------
20 Minuten 2.7.09
1200 Fr pro Nacht im Jugend-Knast
Zürich. Jetzt gehts betrunkenen Teenagern an den Kragen:
Jugendliche,
die im Vollrausch sich selbst oder andere gefährden, werden ab
Frühling
2010 konsequent in Polizeigewahrsam genommen. In einem
Rückführungszentrum auf dem Zürcher Kasernen-areal
kommen sie in die
Ausnüchterungszelle. Die Eltern müssen sie dann von dort
abholen. Zudem
flattert ihnen eine saftige Rechnung von rund 1200 Franken ins Haus.
---
Bund 2.7.09
Kaserne zur Ausnüchterung
Zürich Die Stadt Zürich will ab nächstem Frühjahr
betrunkene
Jugendliche und junge Erwachsene, die sich und andere gefährden,
konsequent in Gewahrsam nehmen. Für die Ausnüchterung unter
medizinischer Betreuung werden spezielle Räume in der alten
Kaserne
eingerichtet. Die Kosten für die Massnahmen werden den betroffenen
Personen oder ihren Eltern in Rechnung gestellt. Wie teuer der
Aufenthalt in der alten Kaserne wird, steht noch nicht fest. Es sei
durchaus möglich, dass es 1200 Franken sein werden, sagte
Polizeivorsteherin Esther Maurer am Mittwoch vor den Medien.
Minderjährige, die in die Kaserne kommen, müssen von
den Eltern
abgeholt werden. Junge Erwachsene werden erst entlassen, wenn sie
nüchtern sind. Das Projekt steht im Zusammenhang mit der vor einem
Jahr
vom Stadtrat eingesetzten Task-Force Jugendgewalt. Das Projekt dauert
vorerst drei Jahre.
Bisher kommen jährlich etwa 800 Personen in die
Ausnüchterungszellen
der Stadtpolizei-Regionalwachen. Dort ist aber laut Maurer die
Betreuung und Überwachung problematisch. Die Unterkünfte in
der alten
Kaserne könnten auch die Spitäler entlasten, wo heute stark
Betrunkene
eingeliefert würden. (sda)
---
Tagesanzeiger 2.7.09
Härtere Gangart gegen betrunkene Junge
Mit drei Massnahmen will der Stadtrat die Jugendgewalt "messbar"
verringern: Gewaltprävention in Vereinen, gezielte SIP-Patrouillen
und
Ausnüchterungsräume.
Von Stefan Hohler
Vor einem Jahr hat der Stadtrat die Taskforce Jugendgewalt eingesetzt.
Gestern nun wurden die drei Schwerpunkte vorgestellt, mit denen die
Jugendgewalt "messbar und merklich" zurückgehen soll, wie Stadtrat
und
Schulvorsteher Gerold Lauber (CVP) vor den Medien erklärte.
Dienstleistungsangebot für Vereine: In der Stadt Zürich hat
es rund 200
Sportvereine mit Jugendabteilungen. Die Arbeit dieser Clubs ist
für die
Sozialisation wichtig. Deshalb will die Stadt den Clubs und Vereinen
"kostenlos und unbürokratisch" helfen. Gerold Lauber: "Die Idee
ist,
dass die Stadt mit ihren Fachpersonen Vereine und Jugendorganisationen
mit konkreten Interventionen oder mit präventiven Angeboten
unterstützt." Als Beispiel nennt Lauber zwei Fussballclubs, bei
denen
es bei Spielen immer wieder zu kleineren Schlägereien kommt und
auch
die Trainer nicht mehr weiterwissen. In solchen Fällen bieten die
Präventionsfachleute vor Ort professionelle Hilfe an und
versuchen, die
Situation zu beruhigen. Damit die Vereine eine solche städtische
Dienstleistung in Anspruch nehmen können, müssen sie eine
Erklärung
unterschreiben, in der sie sich mit den wesentlichen Grundsätzen
zur
gewaltfreien Konfliktlösung einverstanden erklären.
Gemäss Lauber haben
erste Gespräche bereits stattgefunden. Der Startschuss des
Projekts
erfolgt nach den Sommerferien. "Möglichst viele Vereine und
Jugendorganisationen der Stadt Zürich sollen mitmachen", so Lauber.
Gezielte SIP-Patrouillen: Im Rahmen des Pilotprojekts Züri Courage
intervenieren seit eineinhalb Jahren SIP-Patrouillen (Sicherheit,
Intervention, Prävention) gezielt gegen Jugendgewalt und
exzessiven
Alkoholkonsum auf den Strassen. Mit Erfolg, wie Lauber für den
krankheitshalber abwesenden Stadtrat Martin Waser (SP) sagte. Der
Stadtrat beantragt dem Gemeinderat, die Mittel für die
unbefristete
Weiterführung von Züri Courage zu bewilligen. Lauber zeigte
den
Leistungsausweis der SIP-Patrouillen zwischen November 2007 und April
2009 anhand von konkreten Zahlen auf. Insgesamt wurden 21 000
Interventionen durchgeführt, davon 1700 wegen problematischen
Trinkverhaltens, 1100 wegen Dreck und Abfall und 110 wegen
Belästigungen und Gewalttätigkeiten. 64-mal wurde die
Stadtpolizei
gerufen, 15-mal die Sanität, und in 60 Fällen wurden die
Eltern
kontaktiert. Lauber geht davon aus, dass die Zahl der rund 500
Randständigen in etwa gleich bleibt. Eine Zunahme sieht er bei den
jungen Partygängern, viele davon aus dem Kantonsgebiet. Daneben
rechnen
die Fachleute mit rund 500 "Hängern", welche sich vor allem in den
Quartieren aufhalten; die Rede ist beispielsweise vom Lochergut oder
von der Grünau.
Ausnüchterungsräume: Der Stadtrat will das in der alten
Kaserne
untergebrachte Vermittlungs- und Rückführungszentrum (VRZ),
von wo
ursprünglich Drogensüchtige aus dem Kantonsgebiet wieder in
ihre
Heimatgemeinden zurückgebracht wurden, künftig als
"Ausnüchterungszelle" für rund 20 Personen gebrauchen.
Gemäss
Stadträtin und Polizeivorsteherin Esther Maurer (SP) sollen
"Jugendliche und erwachsene Personen, die aufgrund ihres Zustandes sich
selbst oder andere gefährden, konsequent in Gewahrsam genommen
werden."
Weil Betrunkene eine aus Sicherheitsgründen intensive
Überwachung
brauchen, sind die Kosten für eine Nacht entsprechend hoch: 1200
Franken. "So teuer wie eine Übernachtung im Grand Hotel Dolder,
nur
nicht so luxuriös", wie Esther Maurer sagte. Die Kosten werden den
fehlbaren Personen, bei Minderjährigen ihren Eltern, in Rechnung
gestellt. Die Eltern werden zudem benachrichtigt und aufgefordert,
ihren Sohn oder ihre Tochter im Rückführungszentrum
abzuholen. Maurer:
"Wir planen den Betrieb im Frühjahr 2010 aufzunehmen."
"Wir sind auf Kurs"
Andres Oehler, Leiter Taskforce Jugendgewalt, zieht eine positive
Zwischenbilanz. Das zehnköpfige Team aus fünf Departementen
arbeite gut
und produktiv, man sei auf Kurs. Auch die Zusammenarbeit mit
Ausländerorganisationen sei auf gutem Weg. Verstärkt
würde nun die
Zusammenarbeit mit dem Kanton, vor allem mit der Jugendanwaltschaft.
---
NZZ 2.7.09
Die Stadt Zürich setzt auf eine Art fürsorgliche Repression
Task-Force gegen Jugendgewalt will Alkoholexzesse bekämpfen und
Vereine vermehrt einbinden
Betrunkene Jugendliche, die in Zürich die öffentliche
Ordnung stören,
nimmt die Polizei künftig zur Ausnüchterung mit. Das kann
für die
Eltern teuer werden und ist eine der Massnahmen, welche die vom
Stadtrat eingesetzte Task-Force gegen Jugendgewalt initiiert hat. Sie
hat gestern zu ihrem ersten Jahr eine sehr positive Zwischenbilanz
gezogen.
urs. Seit gut einem Jahr ist in der Stadt Zürich eine
Task-Force
gegen Gewalt unter Jugendlichen im Einsatz. Das Hauptziel besteht
darin, Heranwachsende besser vor Übergriffen von Tätern aus
ihrer
Altersgruppe zu schützen. Diese Stossrichtung steht im Einklang
mit dem
stadträtlichen Legislaturziel, eine "statistisch merkliche"
Senkung der
Fälle von Jugendgewalt und -kriminalität zu erreichen. Wie in
manch
anderem Kanton wird dabei eine härtere Gangart angestrebt, ohne
dass
die Repression zum Königsweg erhoben wird. Das konsequentere
Ahnden von
Regelverstössen soll vielmehr begleitet sein von Betreuung und
Prävention. Nicht zuletzt geht es darum, im öffentlichen Raum
das
Sicherheitsgefühl jener klaren Mehrheit von Jugendlichen zu
verbessern,
die nicht besonders gewaltbereit sind.
Stärkerer Einbezug der Vereine
In einer Zwischenbilanz haben die Verantwortlichen am Mittwoch
die
Stossrichtung bekräftigt. Stadtrat Gerold Lauber stellte klar,
dass die
Exekutive Gewalt nicht toleriere. Was die Entwicklung des Problems
betreffe, führten wissenschaftliche Studien wie auch Statistiken
zwar
zu unterschiedlichen Schlüssen. Besorgniserregend sei aber sicher
die
Zunahme der registrierten schweren Fälle von Jugendgewalt in
letzter
Zeit.
Die Exekutive will deshalb den Anfängen wehren. Bei den
eingeleiteten
oder geplanten Ansätzen, die als Ergänzung zu Massnahmen im
Schulbereich (NZZ 23. 6. 09) erprobt werden, sind drei Schwerpunkte zu
erkennen: Erstens weitet die ursprünglich für
Randständige gedachte
Einsatztruppe SIP ihr Aufgabenfeld probeweise aus, zweitens wird
betrunkener Nachwuchs, der die öffentliche Ordnung stört,
einer
überwachten Ausnüchterung zugeführt (s. untenstehenden
Artikel).
Drittens stehen und fallen, wie Polizeivorsteherin Esther Maurer
betonte, die Erfolge mit der guten Vernetzung und dem Austausch aller
beteiligten Stellen. So wird unter anderem verstärkt auf die
Vereine
gesetzt. Die Stadt hat zusammen mit Klubs nicht nur den runden Tisch
"Sport ohne Gewalt" initiiert, sondern startet nach diesen Sommerferien
auch ein unentgeltliches Angebot, von dem unter anderem die rund 200
Sportvereine mit Nachwuchsabteilungen profitieren: Die Leiterinnen oder
Trainer von Organisationen, die Jugendarbeit leisten, werden im Umgang
mit Gewalt geschult und unterstützt.
Väter als Zielgruppe
Andres Oehler, Leiter der zehnköpfigen und
departementsübergreifenden
Task-Force, zog eine sehr positive Jahresbilanz. Man sei auf Kurs,
sagte er. Allerdings sei es von entscheidender Bedeutung, dass auch
übergeordnete Stellen wie Kanton und Bund sowie umliegende
Gemeinden
mitzögen. Deshalb sei es wichtig, dass zurzeit zum Beispiel die
Zusammenarbeit mit kantonalen Stellen gut funktioniere, namentlich mit
der Jugendanwaltschaft. Allerdings gebe es diesbezüglich noch
Steigerungspotenzial. Verbesserungsbedarf sieht Oehler etwa im Umstand,
dass Jugendliche oft erst Monate nach einer Gewalttat einem Urteil und
somit dem Vollzug zugeführt würden. Auch sei ein
verstärkter Einbezug
der Elternseite nötig, namentlich der Väter als zentraler
männlicher
Vorbilder. Als positives Beispiel nannte er das Vorgehen in einer
Wohnsiedlung in Schwamendingen, in der eine Gruppe Jugendlicher oft
gepöbelt und gestört hatte. Auf private Initiative hin seien
die Väter
in jener Sache aktiviert worden - mit positivem Ergebnis.
--
Ausnüchterungszelle zum Preis eines "Dolder"-Hotelzimmers
mbm. Wie Polizeivorsteherin Esther Maurer ausführte, soll
möglichst
viel Präventionsarbeit geleistet werden, damit bei der Repression
der
Handlungsbedarf sinkt. Deshalb will die Stadt zum Beispiel die
Alkoholtestkäufe ausbauen. Aber auch bei der Repression wird die
Schraube angezogen: Das Pilotprojekt VRZ Plus, das im kommenden
Frühling für drei Jahre gestartet wird, richtet sich gegen
Alkoholmissbrauch im öffentlichen Raum. Bis jetzt kümmert
sich das in
der Kaserne untergebrachte VRZ (Vermittlungs- und
Rückführungszentrum)
vor allem um Drogensüchtige. Neu soll das Augenmerk auch auf
betrunkene
Jugendliche und junge Erwachsene gelegt werden, welche die
öffentliche
Ordnung stören oder sich und andere gefährden.
Unabhängig vom Alter
werden laut Maurer stark Betrunkene von der Polizei in Gewahrsam
genommen und in eine Ausnüchterungszelle gesteckt.
Minderjährige müssen von den Eltern abgeholt werden
oder werden nach
Hause gebracht. Erwachsene haben in der Zelle zu bleiben, wo sie
ärztlich betreut werden, bis sie ausgenüchtert sind. Die
Kosten, die
nebst der Ordnungsbusse anfallen, werden konsequent direkt den
Betrunkenen oder deren Eltern in Rechnung gestellt. Laut Maurer ist
eine Übernachtung im VRZ um einiges weniger luxuriös als im
Hotel The
Dolder Grand, aber etwa gleich teuer: Eine Nacht könne durchaus
bis zu
1200 Franken kosten. Damit die Betrunkenen im VRZ aufgenommen werden
können, werden rund 20 neue Plätze geschaffen.
Bereits seit November 2007 läuft das niederschwellige
Pilotprojekt
Züri Courage, das vorderhand bis Ende 2009 befristet ist. Die SIP
Züri
(Sicherheit, Intervention und Prävention) ist dabei beauftragt, im
öffentlichen Raum aggressives und gewalttätiges Verhalten
sowie
exzessiven Alkoholkonsum durch soziale Kontrolle, Intervenieren und
Öffentlichkeitsarbeit zu verhindern oder zu vermindern. Weil die
SIP
neue Orte zu überwachen und zur gleichen Zeit an verschiedenen
Brennpunkten sein muss, wurden zehn zusätzliche Mitarbeiter
eingestellt. Der Stadtrat will dieses Pilotprojekt, mit dem er laut
Maurer sehr zufrieden ist, in eine unbefristete Lösung
überführen und
wird dem Gemeinderat eine entsprechende Vorlage unterbreiten.
Das SIP-Team hat Randständige, aber auch immer mehr
Jugendliche,
darunter an Wochenenden viele Partygänger, im Auge. Das
Einsatzgebiet
umfasst Zürich-West, den Raum HB, den Limmatquai und das
Seebecken.
Gerade im Sommer steigt die Zahl der Einsätze. Stadtrat Lauber
erwartet, dass auch die Umsetzung des Rauchverbots in Restaurants und
Klubs der SIP Mehrarbeit bescheren wird, weil sich die Menschen mehr im
Freien aufhalten werden.
--
Eltern in der Pflicht
Im Paket der Stadtzürcher Task-Force fallen zwei Tendenzen
auf, die
durchaus positiv zu werten sind. Erstens wird im Massnahmenkatalog
gegen Jugendgewalt dem Thema Alkohol auffallend viel Platz
eingeräumt.
Wer sich darüber wundert, sei wieder einmal an den engen
Zusammenhang
zwischen Gewaltbereitschaft und Alkoholkonsum erinnert. Kaum ein
anderes Sucht- oder Rauschmittel senkt die Aggressionsschwelle so
schnell derart stark. Wer sich in angetrunkenem Zustand im
öffentlichen
Raum bewegt, kann somit nicht nur zum pöbelnden Ärgernis,
sondern zur
Gefahr für sich selber und für andere werden. Also ist es aus
Sicht der
Gewaltprävention von zentraler Bedeutung, dass die zu beobachtende
Ausbreitung von Alkoholexzessen nicht achselzuckend hingenommen wird.
Das kann auch für den nächsten Botellón gelten.
Zweitens fällt in den präsentierten Massnahmen eine
Rückbesinnung auf
die Rolle der ursprünglichen Erziehungsverantwortlichen auf: der
Eltern. Dass diese vermehrt in die Pflicht genommen werden, etwa bei
der Übernahme der Kosten für die Ausnüchterung des
Nachwuchses, mögen
manche Betroffene als Affront empfinden. Das damit verbreitete Signal
jedoch ist richtig gesetzt. Auch das Vorhaben der Task-Force, ihre
Arbeit vermehrt auch auf die Väter auszurichten, zielt in diese
Richtung. Gewalt, ob man sie nun als zunehmendes Problem empfindet oder
nicht, ist weder ein isoliertes noch ein altersspezifisches
Phänomen.
Das Verhalten der Jugend ist grossteils von Vorbildern geprägt;
und zu
viele zentrale Identifikationsfiguren im Familienleben, aber auch im
öffentlichen Bereich nehmen diese Aufgabe heute ungenügend
wahr.
urs.
---
Zürichsee-Zeitung 2.7.09
Jugendgewalt Stadtzürcher Taskforce über bestehende und neue
Projekte
Kater im Kopf - und auf dem Konto
Seit einem Jahr gibt es in Zürich die Taskforce Jugendgewalt. Die
Patrouillen im Partyumfeld sollen weitergehen, geplant ist ein
Ausnüchterungszentrum.
Thomas Marth
Warum nicht einmal im Dolder übernachten? Ein Jugendlicher, der
nach
Zürich in den Ausgang geht, wird sich diese Frage kaum je stellen.
Ist
er im neuen Ausnüchterungszentrum gelandet, das ab nächstem
Frühling in
Zürich bereitstehen soll, könnte er sich aber ernsthaft
fragen, ob er
nicht besser weniger getrunken oder sonstige Drogen konsumiert
hätte -
und das nicht nur wegen dem Kopfweh. Für seine
Auswärts-Übernachtung
wird ihm beziehungsweise seinen Eltern, die ihn persönlich abholen
müssen, nämlich eine Rechnung präsentiert, die etwa dem
Preis für eine
Nacht im Dolder entspricht. Auszugehen sei von rund 1200 Franken, wie
die Stadtzürcher Polizeivorsteherin Esther Maurer gestern vor den
Medien ausführte. Sie informierte zusammen mit Schulvorsteher
Gerold
Lauber über das erste Jahr der Stadtzürcher Taskforce
Jugendgewalt. Das
Ausnüchterungszentrum ist eines der Projekte, das in diesem Rahmen
initiiert wurde. Es läuft unter dem Titel Vermittlungs- und
Rückführungszentrum (VRZ) Plus. Untergebracht werden soll es
in der
Kaserne, die Umsetzung in enger Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei
erfolgen. Rund zwanzig Personen sollen aufs Mal aufgenommen werden
können.
Randale auf der Notfallstation
Wäre es im Dolder sicher komfortabler, so wird dafür im VRZ
Plus die
medizinische Betreuung besser sein. Diese sicherzustellen, sei bei
stark Betrunkenen wichtig, wie Maurer betonte. Sonst seien
Todesfälle
nicht auszuschliessen. Heute landen die jungen Alkoholleichen teils in
den Notfallstationen der Spitäler, die dann die Polizei aufbieten
müssen, wenn der "Patient" zu randalieren beginnt. Teils erfolgt
die
Ausnüchterung in Zellen der Regionalwachen, die wiederum
ärztlichen
Beistand anfordern müssen, wenn medizinische Komplikationen nicht
auszuschliessen sind. Im neuen VRZ Plus sollen Polizist und Arzt Hand
in Hand arbeiten. Insofern geht es um eine Rationalisierung bestehender
Abläufe. Indem die Kapazitäten erhöht werden, sollen
aber künftig
berauschte Jugendliche und junge Erwachsene auch konsequenter und in
grösserer Zahl aus dem Verkehr gezogen werden. Voraussetzung
dafür ist,
dass sie die öffentliche Ordnung stören oder sich und andere
gefährden.
Zugrunde liegt der Gedanke, dass Alkohol ein wichtiger Auslöser
von
Gewalttaten ist. Wohin das führen kann, veranschaulichte Stadtrat
Lauber mit dem Verweis auf einen Vorfall am letzten Samstag um 2.50 Uhr
im Niederdorf: Zwei Jugendgruppen, insgesamt rund 30 Personen, gehen
mit Bierflaschen aufeinander los. Hier konnte eine SIP-Patrouille
Schlimmeres verhindern. SIP steht für Sicherheit, Intervention,
Prävention. Die Patrouilleure sind keine Polizisten, sondern
verstehen
in der einen oder anderen Form etwas von Sozialpädagogik.
SIP-Leute
suchen seit zehn Jahren soziale Brennpunkte in der Stadt auf, zum
Beispiel im Drogenmilieu. Seit Ende 2007 intervenieren sie auch gezielt
gegen Jugendgewalt und Alkoholexzesse; der Auftrag wurde als
Pilotprojekt unter dem Titel "ZüriCourage" bis Ende 2009 erteilt.
Der
Stadtrat beantragt dem Gemeinderat nun die unbefristete
Weiterführung,
wie gestern mitgeteilt wurde.
Unterstützung für Vereine
Noch am Anfang steht man mit einem Angebot, das unter dem Titel
"Dienstleistungsangebot für Vereine" aufgegleist ist. Die Leiterin
in
der Pfadi oder der Trainer im Fussballklub soll fachlich
unterstützt
werden - sei es mit konkreten Interventionen gegen
Gewalttätigkeiten
oder mit präventiven Angeboten. Im Gegenzug ist eine
Erklärung zu
unterzeichnen, welche Grundsätze zur gewaltlosen
Konfliktlösung
auflistet. Bei den Migrantenvereinen seien die ersten Reaktionen darauf
skeptisch ausgefallen, sagte Lauber.
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HOOLIGAN-GRIPPE
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Bund 3.7.09
YB verschärft Kontrollen
Der Berner Club setzt auf die neue Saison hin mehr Sicherheitspersonal
ein
Schärfere Eingangskontrollen, ein Zaun zwischen dem Stadion und
der
S-Bahn-Station Wankdorf, bauliche Vorkehrungen und neues Personal
für
die Fanbetreuung: YB schlägt im Bereich der Sicherheit neue
Pflöcke ein.
Ruedi Kunz
Das Thema Sicherheit in Fussballstadien sorgt in regelmässigen
Abständen für fette Schlagzeilen. Zuletzt wurde nach dem
Cupfinal
zwischen YB und Sion heftig über brennende Fackeln (Pyro) im
Stadion,
Ausschreitungen, Alkoholexzesse und ständig steigende Kosten
für
Polizeieinsätze debattiert. Die Verantwortlichen des BSC Young
Boys
betonten gestern vor den Medien, wie wichtig ihnen die Sicherheit im
Stade de Suisse Wankdorf ist. "Wir werden einen Zacken zulegen bei der
Repression, aber auch bei der Prävention und im Dialog", betonte
Stadion-Chef Stefan Niedermaier. Zu den repressiven Elementen
gehören
schärfere Eingangskontrollen. Die Verantwortlichen wollen auf die
neue
Saison hin das Sicherheitspersonal um rund 20 Prozent aufstocken,
Weiter soll im Stadion die Präsenz von Sicherheitspersonal
erhöht
werden, auch im YB-Fansektor.
Bauliche Massnahmen von rund 100000 Franken sollen eine bessere
Trennung der Fans und nach Matchende das Zurückbehalten der
Besucher im
Gästesektor ermöglichen. Als weitere Massnahme zur
Verhinderung von
Schlägereien ist der mobile Zaun gedacht, der beim zweiten
Heimspiel
(YB-GC) erstmals aufgestellt wird. Die Polizei, die ausserhalb des
Stadiongeländes für die Sicherheit zuständig ist, hatte
auf diese
Installationen gedrängt.
Nur noch Leichtbier für Gästefans
Auch beim Alkohol wird im Stade de Suisse etwas die Schraube angezogen.
Im Gästesektor soll künftig nur noch Leichtbier ausgeschenkt
werden, in
den anderen Sektoren werde je nach Situation entschieden. In der
vergangenen Saison kam es in Bern verschiedentlich zu
gewalttätigen
Auseinandersetzungen. Mit Stadionverboten versuche man,
Gewalttätige
zur Vernunft zu bringen, erklärte Niedermaier. Schweizweit seien
rund
500 Stadionverbote in Kraft, 61 davon beträfen YB-Fans. Am
häufigsten
wurden Verbote wegen Abbrennens von Pyro ausgesprochen.
Im Bereich Prävention will YB mit der Anstellung eines
Fanverantwortlichen ein Zeichen setzen. Weiter ist geplant, zusammen
mit der Fanarbeit ein Leitbild namens "YB-Fan" zu entwickeln.
Sicherheit kostet zwei Millionen
Niedermaier bezifferte gestern die Fixkosten für die Sicherheit
auf
"rund zwei Millionen Franken pro Jahr". Bei einem Spiel mit 18000
Besuchern stünden jeweils an die 260 Sicherheitsleute im Stadion
im
Einsatz. Die eine Hälfte davon seien eigene Leute, die andere sei
Personal einer Sicherheitsfirma. Pro Spiel entstünden rund 90000
Franken an Sicherheitskosten, führte Niedermaier aus.
---
BZ 3.7.09
Stade de Suisse
YB zahlt zwei Millionen für Sicherheit
90000 Franken pro Spiel, zwei Millionen pro Saison: So viel Geld wendet
YB für die Sicherheit im Stade de Suisse auf.
Ungewöhnliches ereignete sich gestern Mittag im Medienzentrum des
Stade
de Suisse. YB-General Stefan Niedermaier, wenns um Geld geht
normalerweise verschwiegen wie ein Friedhof, präsentierte vor rund
50
Journalisten Zahlen und Rechnungen en Masse. Punkt für Punkt,
Liste für
Liste präsentierte er die Beträge, welche die Young Boys jede
Saison in
die Sicherheit des Stade de Suisse stecken. Zwei Millionen Franken. "Es
soll mir nie wieder einer sagen, wir machen nichts gegen Gewalt",
verkündete der Stade-de-Suisse-CEO.
Dies war die öffentliche Antwort auf den offenen Brief von
Regierungsrat Hans-Jürg Käser (FDP) und Berns Gemeinderat
Reto Nause
(CVP). Sie hatten die Sportklubs via Fussballverband aufgefordert, im
Kampf gegen Hooligans "zusätzliche Anstrengungen zu unternehmen",
namentlich: die Eingangskontrollen verbessern und Stadionverbote
konsequent durchsetzen.
"Wir verurteilen Pyro"
Apropos Stadionverbote - auch dazu hatte Stefan Niedermaier Zahlen
parat: Schweizweit sind 497 Personen mit einem Stadionverbot belegt, 61
davon sind YB-Anhänger. In der vergangenen Saison wurden im Stade
de
Suisse 32 Verbote ausgesprochen - 40 Prozent davon wegen Abbrennens von
Pyro-Fackeln. "Wir verurteilen Pyro", sagte Niedermaier, "wir dulden es
nicht, und es wird in Zukunft noch mehr krachen, wenn es im Stadion
trotzdem passiert."
Lightbier für Gästefans
Im Kampf gegen Pyromanen optimiert YB die Videoüberwachung. Die
Software, welche die 50 Kameras im Stadion steuert, wird erneuert, was
die Qualität des Bildmaterials verbessern soll. Das Personal
für die
Eingangskontrollen wird um 20 Prozent aufgestockt, die Präsenz der
Sicherheitsleute in den Fankurven ebenfalls erhöht. Im
Gästesektor wird
ab der neuen Saison nur noch Bier mit geringem Alkoholgehalt
(Lightbier) ausgeschenkt. Diese Massnahme wird bei Bedarf auf andere
Sektoren ausgeweitet. Noch vor dem ersten Heimspiel am 18.Juli gegen
St.Gallen werden für 900000 Franken die Zäune im
Gästeblock verstärkt
und vor dem Stadion Rückhalteräume geschaffen. Ab dem Spiel
gegen GC am
2.August wird der Weg vom Gästesektor des Stadions zur
S-Bahn-Station-Wankdorf teilweise durch einen im Boden verankerten Zaun
abgesperrt.
"Diese repressiven Massnahmen sind Ausdruck einer üblen
Machtlosigkeit", sagt Stefan Niedermaier. "Doch wir schulden es allen,
die in friedlicher Absicht ins Stadion kommen." Parallel dazu
unterstützen die Young Boys auch weiterhin die Fanarbeit Bern mit
einem
jährlichen Betrag von 50000 Franken. "Prävention und Dialog
sind uns
sehr wichtig", sagt Niedermaier.
Tobias Habegger
--
NEUFELD-CAMPUS
Offen ab Herbst
Das YB-Nachwuchs-Trainingszentrum im Neufeld doll Ende September
eröffnet werden. Die Kantonsregierung unterstützt das drei
Millionen
Franken teure Projekt mit 750 000 Franken aus dem Sportfonds.
---
Berner Rundschau 3.7.09
YB will strenger kontrollieren
Die Young Boys wollen schärfer gegen gewalttätige Fans
vorgehen.
Gestern präsentierte der Club verschiedene Massnahmen für
mehr
Sicherheit im Stadion. So sollen verschärfte Eingangskontrollen,
bauliche Massnahmen und ein festangestellter Fanbeauftragter für
die
Belange der Fans zuständig sein. Pro Jahr wendet der Club rund 2
Millionen Franken für die Sicherheit auf. Dennoch kam es immer
wieder
zu Vorfällen im Stadion. (joh) Seite 20
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YB will künftig härter durchgreifen
Die Young Boys wollen in der neuen Saison für mehr Sicherheit im
Stade de Suisse sorgen
Pro Jahr geben die Young Boys 2 Millionen Franken für die
Sicherheit
aus. Mit verstärkten Eingangskontrollen, baulichen Massnahmen und
einem
Fanbeauftragten will der Club noch schärfer vorgehen.
Johannes Reichen
Es hat ihnen gefallen am Konzert von Bruce Springsteen. Sowohl der
Trainer der Young Boys, Vladimir Petkovic, wie auch Stefan Niedermaier,
CEO von YB und des Stade de Suisse, waren angetan vom US-Rocker, der am
Dienstag seinen Auftritt im Stade de Suisse hatte.
Nun ist der Spass vorbei und die Sommerpause bald auch. Darum blickte
der Berner Fussballclub gestern nicht nur voraus in die neue Saison,
sondern stellte auch neue Massnahmen zur Sicherheit vor. Zu oft war YB
zuletzt in den Schlagzeilen wegen der Gewalt im und ums Stadion. Nun
werde "deutlicher durchgegriffen", so Niedermaier.
Kontrolle und Fanarbeit
Mit mehreren repressiven und präventiven Massnahmen will YB die
Sicherheit bei den Fussballspielen erhöhen:
- Dank verstärkten Eingangskontrollen will der Club künftig
besser
verhindern, dass Feuerwerkskörper und Wurfgegenstände ins
Stadion
gelangen. Um 20 Prozent wird der Bestand aufgestockt. "Aber
natürlich
ist es uns nicht möglich, in jede Tasche zu schauen", sagte
Niedermaier. Auch die Präsenz im YB--Fansektor soll erhöht
werden.
- Künftig will YB einen festangestellten Fanbeauftragten
beschäftigen.
- Mit baulichen Massnahmen im Gästesektor für mehr als 100
000 Franken
sollen die Fangruppen besser voneinander getrennt werden. Zudem wird
künftig vom Stadion bis zum Bahnhof Wankdorf ein mobiler Zaun
aufgestellt.
- Wie bisher wird das Stade de Suisse jeweils mit 50 Videokameras
überwacht. Eine neue Software erlaube es nun, so Niedermaier, die
Bilder besser auszuwerten.
- Ausserdem gibt es im Gästesektor ab jetzt nur noch Leicht-Bier,
je nach Situation auch in anderen Teilen des Stadions.
260 Personen pro Spiel
Diese neuen Massnahmen seien nicht die letzte Weisheit, sagte
Niedermaier. "Denn Repression bedeutet auch Machtlosigkeit." Sicherheit
sei aber allen geschuldet, die ein friedliches Fussballspiel sehen
wollten. "Und das sind 98 oder 99 Prozent."
Niedermaier wollte gestern auch mal klarstellen, was alles für die
Sicherheit unternommen wird. "Wir machen viel, wenn auch nicht immer
das Richtige." Auf jeden Fall werde viel Arbeit in die Sicherheit
gesteckt.
Pro Spiel stehen 260 Personen im Einsatz, die sich um die Sicherheit
kümmern. Diese Zahl bezieht sich auf eine Zuschauerzahl von 18
000, wie
sie in der letzten Spielzeit im Schnitt erreicht wurde. Ist der
Aufmarsch höher, steigt auch das Sicherheitsaufgebot. Es wird je
zur
Hälfte vom Club sowie von privaten Diensten gestellt. 250
Stellenprozente im Club stehen für Sicherheit zur Verfügung.
2 Millionen Franken pro Jahr
Das kostet: Rund 2 Millionen Franken pro Jahr respektive 90 000 Franken
pro Spiel gibt YB für die Sicherheit aus. Davon sind über
eine Million
Franken Fixkosten, auch der Beitrag von 50 000 Franken an die Fanarbeit.
Besonders schmerzen Niedermaier die Bussen, die YB an den
Schweizerischen Fussballverband und die Swiss Football League zu zahlen
hat. 150 000 Franken waren es in der letzten Saison.
YB und Stade de Suisse engagieren sich zudem in den
Sicherheitskommissionen der Swiss Football League und Swiss Olympic.
"Wir führen dauernd Gespräche", so Niedermaier. Die
Zusammenarbeit mit
Polizei, Feuerwehr, Sanität, öffentlichem Verkehr, aber auch
Verband
und Liga sei "hervorragend".
Trotz den Anstrengungen, die "Machtlosigkeit" wird weiter bestehen
bleiben. Die Probleme mit den Fans seien ein gesellschaftliches
Problem, sagte Stefan Niedermaier. "Und auf die Kinderzimmer haben wir
keinen Einfluss."
32 Verbote im Stadion
Derzeit sind 61 Anhänger der Young Boys mit einem Stadionverbot
belegt,
davon kamen 13 in der vergangenen Saison dazu. In der letzten Saison
wurden wegen Vergehen im Stade de Suisse 32 Stadionverbote
ausgesprochen, darunter 8 wegen Gewalt ums Stadion, 5 wegen Werfens von
Gegenständen, je 2 wegen Gewalt sowie Vandalismus im Stadion und 1
wegen Betretens des Spielfelds. Für die meisten Stadionverbote
sorgt
jedoch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern (13). "Wir wollen keine
Pyrotechnik im Stadion", sagte Stefan Niedermaier, CEO von YB und Stade
de Suisse. Aus Sicht der Fanarbeit, die von YB mit jährlich 50 000
Franken unterstützt wird, klingt es ein bisschen anders. "Wir
sehen uns
als Anwälte der Fans", sagte Clemens Friedli, Co-Präsident
der
Fanarbeit Bern, auf Anfrage. Für bestimmte Fangruppen sei
Feuerwerk ein
Teil der Fankultur. "Pyro ist nicht gleich Gewalt", sagte Friedli, und
vor wenigen Jahren habe sich keiner daran gestört. So wäre es
für ihn
etwa denkbar, dass es für das Abbrennen kein Verbot gibt, womit
sich
die Fans nicht vermummen würden. "So könnte man es viel
besser unter
Kontrolle halten." Ebenfalls unter Kontrolle sei derzeit die
Willkür in
Sachen Stadionverbot. "Dank der Fanarbeit haben die Fans ein
Anhörungsrecht", sagt Friedli. Das Projekt "2. Chance" der
Fanarbeit
erlaubt es zudem Fans mit Stadionverboten, unter Begleitung wieder
Spiele zu besuchen. (joh)
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20min.ch 2.7.09
Stade de Suisse
Light-Bier für die auswärtigen Fans
Die Betreiber des Stade de Suisse und YB kämpfen gegen Gewalt im
und
ums Stadion. Light-Bier, Zäune und Securitas sollen die Fans
künftig im
Zaum halten.
"Wir sind von einigen Fans enttäuscht", sagt Stefan Niedermaier,
CEO
Stade de Suis se. Obwohl 2 Millionen Franken pro Jahr nur für
Sicherheitskosten draufgehen, kommt es immer öfter zu
Ausschreitungen.
Von 539 Fans, die zurzeit schweizweit Stadionverbot haben, sind 61
Berner - 13 mehr als 2008.
Zahlreiche Massnahmen sollen in Bern die Chaoten jetzt stoppen: Vor dem
Match filzt das Personal die Fans intensiver auf Wurfgegenstände
und
Pyroartikel. Während den Spielen sorgen 20 Prozent mehr
Sicherheitsleute als bisher für Ordnung. Und damit auswärtige
Fans
nicht im Rausch randalieren, gibts im Gästesektor nur noch
Light-Bier -
in den anderen Sektoren wird je nach Situation entschieden. Nach dem
Abpfiff werden die Gästefans neu zwischen mobilen Zäunen zum
Bahnhof
Wankdorf geleitet.
Wer trotzdem Randale macht, muss blechen: YB will Bussen künftig
auf
die Verursacher abwälzen. Letztes Jahr musste der Klub 151 000
Franken
bezahlen, weil sich Fans danebenbenahmen.
Den Start in die neue Saison feiert YB heute ab 17 Uhr zusammen mit
allen fried lichen Anhängern im Stade de Suisse. Es gibt ein
Show-Training, ein Plausch-Turnier und eine Autogrammstunde.
(nj/pbt/20 Minuten)
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NLZ 2.7.09
FC Luzern
Jetzt sollen Fussball-Chaoten zahlen
Der FC Luzern greift mit Stadionverboten und Schadenersatzforderungen
gegen Hooligans durch und setzt eine Belohnung für den
Petardenwerfer
aus.
Von Silvia Weigel
27 000 Franken Schadenersatz will der FC Luzern 42 Chaoten vom
Cup-Halbfinal gegen den FC Sion in Rechnung stellen. Ausserdem hat der
Verein gegen die Männer Stadionverbote zwischen zwei und drei
Jahren
ausgesprochen. Über die Hälfte der 42 Betroffenen werden
zusätzlich mit
einem Rayonverbot belegt, wie der FCL gestern mitteilte. Und: Für
Hinweise, die den Petardenwerfer vom Barrage-Rückspiel gegen den
FC
Lugano überführen, hat der Verein eine Belohnung von 3000
Franken
ausgesetzt. "Wir sind zwar schon einen Schritt weiter, haben den
Übeltäter aber noch nicht definitiv überführt",
sagt
FCL-Sicherheitschef Mike Hauser. Der Verein hoffe, den Petardenwerfer
so endgültig dingfest machen zu können.
Die meisten kommen aus Luzern
Die Mehrheit der Stadionverbote ist laut Hauser gegen Luzerner
ausgesprochen worden, "aber es sind auch Walliser dabei". Der Grossteil
der Männer sei zwischen 20 und 25 Jahren alt. 27 der Chaoten
wurden mit
drei Jahren Stadionverbot belegt, weil sie auch gewalttätig
geworden
sind. "Wer das Spielfeld betreten hat, ohne Gewalt anzuwenden, wurde
mit zwei Jahren belegt", sagt Hauser. Das Stadionverbot gilt für
alle
Stadien in der ganzen Schweiz.
Erste Schadenersatzforderung
Als Verschärfung des Vorgehens gegen Hooligans will Hauser die
Massnahmen nicht verstanden wissen: "Wir haben von Anfang an
klargemacht, dass wir so ein Verhalten nicht dulden." Trotzdem:
Schadenersatzforderungen gegen Chaoten hat es beim FCL bisher nicht
gegeben. "Wir sind der Meinung, dass wir die Leute auch finanziell zur
Rechenschaft ziehen können, wenn sie strafrechtlich belangt werden
können."
Von den 40 000 Franken Busse, mit denen der FCL belegt wurde, fordert
der Verein 27 000 Franken von den Verursachern. "Wir haben den Betrag
pro Betroffenen definiert, bevor wir wussten, wie viele Chaoten
identifiziert werden können", sagt Hauser. Die Summe werde
gleichmässig
auf die 27 Gewalttätigen aufgeteilt macht gegen 1000 Franken
pro
Person. Von denen, die "nur" das Spielfeld betreten haben, müssten
nochmals einige kleinere Summen zahlen. "Diejenigen, die sich
freiwillig gemeldet haben und keine Gewalt angewendet haben, werden
nicht mit Schadenersatzforderungen belegt", sagt Hauser.
Die rechtliche Grundlage sei gegeben, weil das Betreten des Spielfelds
amtlich verboten gewesen sei. "Das Betreten des Spielfelds ist etwas
vom Schlimmsten, weil das auch die Sicherheit der Spieler
gefährdet",
sagt Hauser.
Die Namen der Chaoten hat die Polizei ermittelt und an den FCL
weitergegeben, nachdem der Verein zuvor Anzeige erstattet hatte. "Bei
den Delikten handelt es sich teilweise um Offizialdelikte (Beispiel:
Raufhandel) oder auch Antragsdelikte. Dabei müssen wir dem
"Strafkläger" die Namen der "Täter" weitergeben", sagt Simon
Kopp,
Sprecher der Luzerner Strafuntersuchungsbehörden. Dies sei das
offizielle Vorgehen, damit die Fussballclubs auch ihrerseits Strafen
aussprechen können.
"Wir begrüssen diesen Schritt ausdrücklich", sagt Ulrich
Pfister,
Sicherheitsverantwortlicher des Schweizerischen Fussballverbands. Von
konsequenten Stadionverboten verspricht er sich mehr Sicherheit: "Das
ist ein klares Signal, das potenzielle Nachahmer abschreckt."
Schadenersatzforderungen gegen Fussball-Chaoten seien bisher relativ
selten. "Es gibt aber Fälle, wo das schon erfolgreich praktiziert
wurde", sagt Pfister.
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PFLEGEHEIM
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20min.ch 2.7.09
"Sternenhof"
Basel richtet ein Junkie-Pflegeheim ein
Basel-Stadt richtet eine Wohngruppe für pflegebedürftige
Junkies und
andere Suchtmittelabhängige ein. Das Pilotprojekt in einem
bestehenden
Heim beginnt mit sechs Plätzen und kann auf zwölf ausgebaut
werden.
Das Pilotprojekt einer Pflegewohngruppe für
Suchtmittelabhängige im
"Sternenhof" im Gundeldingerquartier soll in den nächsten
zweieinhalb
Jahren Aufschluss geben über spezifische Bedürfnisse und
Möglichkeiten.
Das Personal dafür werde speziell geschult, teilte das
Gesundheitsdepartement (GD) am Donnerstag mit.
Das neue Angebot des "Sternenhofs" ist in Zusammenarbeit mit der
Abteilung Sucht und der Abteilung Behindertenhilfe erarbeitet worden.
Es ist mit einem befristeten Leistungsauftrag geregelt. Offen steht es
Bezügern von IV- und von AHV-Renten; diese könnten von
legalen wie
illegalen Suchtmitteln abhängig sein.
Kantonales Angebot
Allerdings müssen sie in Basel-Stadt daheim sein; für
Einwohner anderer
Kantone bräuchte es eine Ausnahmebewilligung, sagte auf Anfrage
Martin
Birrer, Leiter der Abteilung Langzeitpflege im GD Basel-Stadt. 2011
soll das Pilotprojekt evaluiert werden; dann wird auch über die
Fortführung und allfällige Anpassungen entschieden.
Birrer rechnet zwar mit zunehmender Nachfrage für solche
Plätze, doch
das Medieninteresse sei grösser als das Problem. Nur wenige
Junkies,
die ein prekäres aber selbständiges Leben am Rande gewohnt
sind, seien
bereit für ein Heim. Einzelne Süchtige leben bereits im
"Sternenhof",
der mit einer Apotheke zusammenarbeite.
Mit dem "Sternenhof" ist übrigens ein Tagesansatz von 329.10 Fr.
für
Süchtige vereinbart worden. Das ist laut Birrer günstiger als
Spital-Tagestaxen. Krankenkassen bezahlen nur die eigentlichen
Pflegekosten; der Aufenthalt geht zulasten der Kundschaft - also
zulasten des Kantons, wenn jemand nicht bezahlen kann.
Vorbild Zürich
Suchtmittelabhängige wie etwa Fixer leben heute dank Heroin- und
Methadonprogrammen, Spritzenabgabe und besserer Betreuung länger
als
früher. Viele kämpfen jedoch mit physischen und psychischen
Problemen
sowie Folgen von HIV/Aids und Hepatitis C-Infektionen. Einige werden
früher pflegebedürftig als Nicht-Süchtige.
In Zürich ging für solche Kundschaft 2006 das "Bewo City" mit
19
Plätzen für Drogensüchtige und Randständige auf. In
Langenbruck BL
steht das Langzeitheim "Harmonie" langjährigen Süchtigen und
Ex-
Süchtigen offen; Konsum im Haus ist indes tabu. In Bern ist ein
Süchtigen-Altersheim in Planung.
(sda)
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RAUCHVERBOT
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Bund 2.7.09
Rauchverbot erfolgreich
Stadt Bern Seit gestern darf in Bars und Restaurants nicht mehr
geraucht werden. Das prächtige Sommerwetter hat die
Einführung des
Rauchverbots erheblich vereinfacht. Erhitzte Gemüter blieben aus,
konnten Raucher doch fast überall auf Terrassen der Tabaklust
frönen
und mussten nicht auf den Glimmstängel verzichten. Zum heutigen
Zeitpunkt ist in den wenigsten Beizen ein Fumoir vorhanden oder
geplant. Deshalb hoffen die Wirte auch weiterhin auf sonnige Tage, um
ihre rauchende Kundschaft bei Laune zu halten. (srg)
Seite 20
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"Alles halb so dramatisch"
Seit gestern gilt in Berner Beizen und Restaurants ein Rauchverbot -
geraucht wird trotzdem
Das prächtige Sommerwetter hat die Einführung des
Rauchverbots in
Gastbetrieben erheblich erleichtert. Fast überall frönten
Raucher
gestern auf Terrassen der Tabaklust. Ein Streifzug durch Berner Beizen.
Michelle Schwarzenbach
Die Terrasse des Restaurant Des Pyrénées am Kornhausplatz
ist dicht
belegt. Kellner eilen von Tisch zu Tisch. Die Sonne scheint senkrecht.
Es wird geplaudert, getrunken, gegessen und geraucht. Ein ganz normaler
Mittwochmittag. Trotzdem ist nicht alles wie sonst. Denn: Seit gestern
gilt in Berner Bars und Restaurants ein Rauchverbot. Nur in Fumoirs und
draussen ist rauchen noch erlaubt.
Trotzdem ist es wohl hauptsächlich dem schönen Wetter
zuzuschreiben,
dass sich drinnen, in der Gaststube des "Pyris", nur drei Gäste
aufhalten. Obwohl sie alle Raucher sind, trinken sie ihre Stangen wie
gewohnt an der Bar. Zum Rauchen verziehen sie sich jeweils nach
draussen. "Alles halb so dramatisch", findet Hannes, der nur mit
Vornamen genannt sein möchte, und nimmt noch einen Schluck Bier.
Er sei
oft auf Reisen gewesen und habe im Ausland bereits Erfahrungen mit
Rauchverboten gemacht. Man gewöhne sich daran - sagt er und ist
gleichzeitig im Begriff, sich eine Zigarette anzuzünden.
"Achtung!",
ruft sein Kollege. Hannes fasst sich an den Kopf, schmunzelt und
versorgt die Zigarette wieder im Päckchen.
Strandkörbe gegen die Kälte
Auch Martin Hofer, stellvertretender Geschäftsführer des
Restaurants
Diagonal an der Amthausgasse, hat gestern Ähnliches erlebt. So
habe
sich beispielsweise ein Gast aus Gewohnheit zum Kaffee eine Zigarette
angezündet und ein anderer habe nach einem Aschenbecher gefragt.
Aber
abgesehen davon, sei es zu keinen Zwischenfällen gekommen. "Viele
unserer Gäste arbeiten bei Bundesämtern und haben sich wegen
des
Rauchverbots in Verwaltungsgebäuden ans Nichtrauchen gewöhnt."
Hofer schätzt sich aber glücklich, kann er seinen Gästen
eine Terrasse
bieten, denn ein Fumoir käme im "Diagonal" raumtechnisch nicht
infrage.
Wie es allerdings weitergeht, wenn die Sonne nicht mehr nach draussen
lockt, das sei noch unklar. Er kann sich aber vorstellen, nordische
Strandkörbe anzuschaffen, wo sich Raucher, in Wolldecken
eingewickelt,
darin verkriechen und der Kälte trotzen können.
Kein Geschmier an den Fenstern
Nachmittag vor der Bar Lirum Larum an der Kramgasse: Im Schatten der
Lauben wird Kaffee getrunken und Zeitung gelesen. Ab und zu zündet
sich
jemand eine Zigarette an. Es ist ruhig. Das wird sich aber ändern.
Dann
nämlich, wenn die Leute von der Arbeit kommen und sich hier zum
Apéro
treffen. Beim Feierabendbier wird bekanntlich besonders gerne zum
Glimmstängel gegriffen. Noch macht sich die stellvertretende
Geschäftsführerin, Corinne Henchoz, keine Sorgen wegen der
Durchsetzung
des Rauchverbots. Draussen stehen zahlreiche Schemel für die
Gäste
bereit. "Solange es warm bleibt, sehe ich keine Probleme", sagt sie.
Für sich als Angestellte sieht Henchoz mehrere Vorteile, die das
Rauchverbot mit sich bringt. Zum Beispiel kein Geschmier von
Rauchablagerungen an den Fenstern mehr und "dass die Luft reiner ist,
dass merke ich schon heute, am ersten Tag", sagt sie.
Gespräche unterbrechen
Nur minimale Sitzgelegenheiten kann hingegen die Cinebar beim Bollwerk
ihren Gästen draussen bieten. Platz für ein Fumoir besteht
nicht. So
ist es denn auch nicht verwunderlich, dass um halb sechs bereits alle
Tische besetzt sind. Drinnen sitzen nur drei Gäste. Eine davon ist
Priscilla Dietschi. Sie findet es ungemütlich, dass sie hier ab
jetzt
auf das Rauchen verzichten muss. "Rauchen ist für mich ein
Ritual",
sagt sie. Wenn sie mit anderen gemeinsam etwas trinke gehe, gehöre
das
Rauchen einfach dazu. Ein Gespräch zu unterbrechen, weil sie ihre
Zigarette draussen rauchen müsse, gehe nicht an. Letzte Station:
die "3
Eidgenossen" an der Rathausgasse. Eine Bar, in der die Aschenbecher
normalerweise überquellen. Doch auch hier hat es sich ausgequalmt
-
wenn auch nicht ganz. Im oberen Stock befindet sich nämlich ein
Fumoir.
Die anwesenden Angestellten wagen allerdings zu bezweifeln, dass sich
die Gäste nun fortan dorthin begeben werden. Schliesslich sind die
Tische vor der Bar und mit Sicht auf den Eingang bei den
Stammgästen am
beliebtesten. Am ersten rauchfreien Beizentag ist das Nichtrauchen aber
auch hier kein Thema. Alle sitzen draussen und qualmen munter weiter.
Und sollte am späteren Abend drinnen trotzdem jemand versehentlich
zur
Zigarette greifen, steht auf der Bar ein Notfall-Aschenbecher bereit.
---
BZ 2.7.09
Oberaargau
Rauchverbot
Die meisten Wirte warten zu
Seit gestern ist das Rauchverbot in Kraft. Erst wenige Beizen in der
Region haben eine Bewilligung für ein Fumoir beantragt.
Ein Tag Rauchverbot - und die Welt dreht sich noch immer. Noch
schlägt
das kantonale Rauchverbot, von strengen Nichtrauchern sehnlichst
erwartet und von passionierten Rauchern gefürchtet, keine grossen
Wellen in der Region. Zu schön ist das Wetter, zu einladend sind
die
Gartenterrassen. Kaum einem scheint gross aufzufallen, dass drinnen die
Aschenbecher von den Tischen und Bartheken verschwunden sind.
Entsprechend wenig Wirte haben sich denn auch schon heute um ein Fumoir
gekümmert, in dem sie ihre rauchende Klientel auch bei schlechtem
Wetter bewirten können - wenn die Grösse ihres Betriebs dies
denn
überhaupt zulässt. Martin Lerch, Statthalter des Amtes
Aarwangen, hat
erst 11 Bewilligungen erteilt. "Bei über 300 Betrieben keine
überwältigende Zahl", sagt er. Und auch Martin Sommer,
Statthalter des
Amtes Wangen, hat erst 15 Gesuche bewilligt - ebenso viele, wie
überhaupt eingereicht worden sind.
Das müsse aber nicht so bleiben, betont Martin Sommer.
"Spätestens im
Herbst, wenn die Gartenwirtschaften schliessen, rechnen wir mit einer
Welle an Gesuchen."
Erst im Herbst reagieren will denn auch Jörg Koch, Wirt im
Langenthaler
"Gässli" und als passionierter Raucher wenig erfreut über das
Rauchverbot. Zwar wäre sein Fumoir bereits bewilligt. Jetzt im
Sommer
sei es aber gar nicht nötig, sagt er.
khl
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Fumoirs
Hier darf weiter gepafft werden
Diese Lokale haben bereits eine Bewilligung für ein Fumoir:
Aarwangen:
Bären, Wilder Mann; Herzogenbuchsee: Bad, National; Huttwil:
Troxy;
Langenthal: Bebeto, Bäregg, Gässli, Hirschenbad, Pinocchio;
Madiswil:
Bahnhof, Rössli Saloon; Niederbipp: Donat's Mamma Mia, Eintracht;
Niederönz: Linde; Oberbipp: Eintracht, Rössli; Obersteckholz:
Andreanis; Riedtwil: Engel; Röthenbach: Chrump; Roggwil: Roggen;
Wangen: Rendez-vous; Wanzwil: Insider Pub; Wiedlisbach: Andrea's Kafi
Bar, Bad, Kronenkeller; Wolfisberg: Alpenblick. Bei weiteren Betrieben
steht die Bewilligung noch aus.
khl
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Thuner Tagblatt 2.7.09
Rauchverbot
Wetter gab Starthilfe
Seit gestern darf in Restaurants und Bars nicht mehr geraucht werden.
Die Umfrage dieser Zeitung zeigt: Der erste Tag verlief fast wie jeder
andere. Bei den befragten Beizen in Thun gab es keine Reklamationen;
die Kunden kamen und hielten sich ans Verbot. Der Hauptgrund dafür
war
das schöne Wetter. Die Umfrage zeigte auch, dass viele Wirte
optimistisch sind.chk
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Thun: Erster Tag mit Rauchverbot, was sagen die Wirte?
Gutes Wetter gab Wirten Starthilfe
Jetzt gilt im ganzen Kanton Rauchverbot. Wegen des guten Wetters sind
die Beizen aber auch so voll. Wie unsere Umfrage zeigt, sind viele
Thuner Wirte optimistisch: Sie zählen auf Nichtraucher und die
Gewohnheit des Menschen.
Die Umfrage begann mit einer Überraschung: "Ich hatte heute sogar
mehr
Gäste als üblich!", sagte Lea Maccarone vom Restaurant
Trattoria Rimini
strahlend. "Doch das war wohl eher Zufall." Sie erwarte nicht, dass
wegen des Rauchverbots weniger Gäste kommen. "Ich könnte mir
aber
vorstellen, dass abends nur noch eine Runde Kaffee Grappa bestellt wird
statt drei oder vier." Ein Fumoir sei aber kein Thema: "Zu teuer!"
Die Umfrage dieser Zeitung bei rund zehn Thuner Restaurants und Bars
hat gezeigt: Der erste Tag mit Rauchverbot verlief ruhig. Bei den
befragten Beizen gab es keine Reklamationen; die Kunden kamen und
hielten sich ans Verbot. Der Hauptgrund dafür war das schöne
und warme
Wetter, das die Gäste geradezu zwang, draussen zu essen. Und dort
darf
bekanntlich noch geraucht werden.
Auch Martin Krieg vom "El Camino" sprach von einem normalen Tag. Jedoch
musste er einen Raucher rausschicken: "Der Gast hatte das Verbot nicht
auf der Rechnung und zückte eine Zigarette. Wir baten ihn, nach
draussen zu gehen." Bis Herbst habe das Rauchverbot keinen grossen
Einfluss aufs Geschäft. "Danach werden wir schauen, ob ein Fumoir
nötig
ist oder nicht. Ob wir eines bauen, hängt natürlich auch von
den Kosten
ab."
Auch im Restaurant Emmental ist der erste rauchfreie Tag spurlos
vorübergegangen. "Der Zeitpunkt für Ihre Umfrage ist nicht
gerade
günstig", sagte die Angestellte Stefanie Preusse mit einem
Zwinkern.
"Alle Gäste sitzen draussen." Preusse rechnet damit, dass auf
Herbst
weniger Leute kommen als in vergangenen Jahren. Der Bau eines Fumoir
sei aus baulichen Gründen nicht möglich.
Aufhören mit Rauchen
Gleich als Anlass, um selbst mit dem Rauchen aufzuhören,
betrachtet
Michel Perrin vom "Anthra" den 1.Juli. "Ich habe heute nicht geraucht
und vorgenommen, weniger zu rauchen oder ganz aufzuhören."
Dasselbe
hätten auch Bekannte von ihm vor. Trotzdem schliesst Perrin nicht
aus,
auf Herbst ein Fumoir einzurichten. "Wer weiss, vielleicht haben sich
die Gäste bis dann schon ans Verbot gewöhnt." Er glaube aber
nicht,
dass nun vermehrt Nichtraucher sein Lokal aufsuchen würden, wie
einige
angekündigt hätten.
Auch im Restaurant Beau-Rivage waren die Aussenplätze gestern
Mittag
gut belegt. Geschäftsführer Domenico Zaccaria sagte mit einem
Lächeln:
"Ich habe nix gespürt von Rauchverbot. Ist ja klar, bei diesem
Wetter."
Er sei optimistisch, was die kältere Jahreszeit betrifft, und hat
deshalb auch kein Fumoir eingerichtet. Ob dieses noch kommt? "Mal
schauen."
Hoffnung auf Nichtraucher
"Der Tag ist einschneidend für die Gastronomie. Aber gespürt
haben wir
ihn nicht", sagte Rudolf Rath, Vizedirektor des Hotel Restaurant
Freienhof. Es habe keine Reklamationen gegeben. "Die Gäste
akzeptieren
das Verbot, es ist gut informiert worden." Das einzige kleine Problem
sei gewesen, den ausländischen Kongressbesuchern klarzumachen,
dass
plötzlich nicht mehr geraucht werden darf. Trotz der Grösse
des
Restaurants ist im "Freienhof" kein Raucherstübli auf die
kältere
Saison geplant. Im Gegensatz zu Michel Perrin rechnet Rath damit, dass
Nichtraucher, die bislang sein Lokal nicht besucht haben, von nun an
kommen werden.
Die Stadt ist wachsam
Stadt und Polizei kontrollieren nun, ob sich Wirte und Gäste ans
Rauchverbot halten. "Erst gibts eine Verwarnung, dann gibts Bussen",
sagte Thuns Gewerbeinspektor Reto Keller. Gestern musste er noch keines
von beiden verteilen. Raucher können mit 40 bis 2000 Franken
gebüsst
werden, Wirte mit 200 bis 20000 Franken. "Man merkt schnell, ob ein
Wirt vorhat, sich ans Rauchverbot zu halten oder nicht."
Christoph Kummer
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Berner Oberländer 2.7.09
Rauchverbot
"Schwer zu verdauen"
Das Rauchverbot in den Gaststätten stösst im Oberland bei den
Wirten auf wenig Verständnis, wird aber eingehalten.
Das Rauchverbot in den Lokalen stösst im Oberland bei den Wirten
auf
wenig Verständnis, wird aber eingehalten. "Es ist schwer zu
verdauen,
dass unsere Gäste nur noch im Freien rauchen dürfen", sagt
Christine
Meier vom "Rendez-Vous" in Grindelwald. Eines der wenigen Fumoirs im
Oberland blieb gestern leer.
sum
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Seit gestern ist das Rauchverbot in Kraft - schon blieben die ersten
gäste aus
Das Wetter spielt für die Wirte
Die allererste Umfrage bei Wirtsleuten im Oberland zeigt: Das
Rauchverbot wird eingehalten. Das ist auch dem schönen Wetter zu
verdanken. Doch die neue Weisung bereitet den Gastronomen von der
ersten Stunde an Sorge.
Nun ist fertig mit Rauchschwaden in den Gaststuben. Seit gestern darf
im Kanton Bern nur noch in speziell belüfteten Räumen, den
Fumoirs,
geraucht werden. Weil viele Restaurants im Berner Oberland dazu zu
wenig Platz und finanzielle Mittel haben, herrscht in den meisten
Restaurants ab sofort Rauchverbot. Die allerersten Erfahrungen zeigen,
dass das Verbot zwar befolgt wird, aber auf wenig Liebe stösst.
Interlaken: Gäste fehlen
Bereits vor dem Mittag stellt Peter Steiner, Wirt vom "Bahnhof"
Interlaken, fest: "Die ersten Stammgäste, die rauchen, sind nicht
gekommen." Er hoffe zwar, dass es ein Zufall sei. Doch die Gäste
hätten
bereits im Voraus angekündigt, dann ihren Kaffee lieber daheim zu
geniessen. Zudem habe er noch nie so viele Gäste bereits am Morgen
auf
der Terrasse gehabt wie am ersten Tag des Rauchverbotes. Mit einer
Ausnahme sei es allen klar gewesen, dass die Gaststube nun qualmfrei
sein müsse. Steiner vermutet, dass die Kontrolle wohl von extremen
Nichtrauchern durchgeführt werde, die die Polizei alarmierten.
"Denn
die hat wohl kaum Zeit, sich auch noch um das zu kümmern und
solche
Patrouillen zu schieben."
Spiez: Wirds schwieriger?
In einem anderen Bahnhof, dem Bahnhofbuffet in Spiez, hat man gestern
nichts davon gemerkt, dass Gäste wegen des Rauchverbotes
ausgeblieben
wären. "Sie waren darüber informiert, dass wir kein Fumoir
haben, daher
war das kein Problem", sagt Wirtin Esther Hari. Sie befürchtet
jedoch,
dass es schwieriger werden dürfte: "Wir haben die Wirtschaftskrise
und
nun auch noch das Rauchverbot." Am Tag eins des Verbotes war es auch im
Bistro Fukeneh am Kronenplatz ruhig. "Wir hatten keinen Gast, der
versuchte, im Lokal eine Zigarette anzuzünden", sagt Betreiber
Marco
John. Wie im Bahnhofbuffet nahmen die Rauchenden auf der Terrasse
Platz. Gespannt ist John, wie sich die Situation in seinem zweiten
Betrieb, dem Fukeneh Pub am Lötschbergplatz, präsentieren
wird. "Ich
glaube, dass die Leute das neue Gesetz einhalten. Sie müssen es,
da ich
als Betreiber ansonsten Probleme haben werde."
G'wald: Schwer verdaulich
Christine Meier ist die Wirtin vom Restaurant Rendez-vous im
Dorfzentrum von Grindelwald. "Wir haben keine Reaktionen gehabt, aber
an unserem Stammtisch sitzt am Morgen kaum jemand mit einer Zigarette."
Gestern rauchten die Gäste denn auch unaufgefordert im Freien.
"Aber es
ist auch schönes Wetter und warm. Das Verbot wird wohl erst dann
ein
Problem, wenn es kalt und wüst wird", glaubt Meier. Sie selber sei
Nichtraucherin, erkenne den Sinn des neuen Gesetzes aber nicht. "Wir
hatten eine rauchfreie Zone im Restaurant. Das hat immer sehr gut
geklappt, es gab nie Reklamationen." Dass dieses Verbot ausgerechnet in
einer Zeit eingeführt werde, die für die Gastronomie ohnehin
eine
spezielle Herausforderung sei, "ist schwer zu verdauen", sagt die
Wirtin.
Kandergrund: Fumoir leer
Als einer der wenigen Oberländer Betriebe bietet der Gasthof
Altels in
Kandergrund den Gästen seit gestern ein Fumoir an. Im
Wäschhüsi gibt es
rund 20 Plätze mit der Lizenz zum Rauchen. "Ich habe die Leute auf
das
Fumoir hingewiesen, doch wegen des schönen Wetters machte noch
niemand
von diesem Gebrauch", sagt Georges Ryter. Er führt die an der
Hauptstrasse gelegene "Altels" mit seinem Sohn Roland. Dank des Fumoirs
sieht er den Betrieb für jene Zeit gewappnet, wenn das Wetter
wieder
trister und die Temperatur tiefer ist.
Meiringen: Riesenthema
In Meiringen hat "Baer"-Wirt Christoph Schneider die ersten Erfahrungen
mit dem Verbot gemacht: "Es ist ein Riesenthema." Interessant werde es,
wenn am Abend der Stammtisch zusammen komme "und wenn das Wetter
schlecht wird". Bisher habe er die Gäste auf die neue Regel nicht
aufmerksam machen müssen. "Doch es wird interessant, wenn ein Gast
nach
22 Uhr hier sitzt und sich weigert, die Zigarette auszumachen oder das
Lokal zu verlassen. Ich bin gespannt, wie lange es dann dauert, bis die
Polizei da ist und uns hilft", sagt Schneider.
Susanna Michel Jürg Spielmann
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ANTIFA BRD
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Indymedia 1.7.09
Einen Rap für Thomas Schulz, "Schmuddel" ::
AutorIn : Azzoncao. ein Polit-Cafè: http://www.nadir.org/azzoncao
Der im März 2005 ermordete antifaschistische Thomas Schulz.
"iceclimber&Niemand", zwei Antifas aus der Antifaschistischen
Jugend Bochum (AJB), haben einen Rap für den 2005 ermordeten Punk
Thomas Schulz ins Internet gestellt.
Auf http://www.myspace.com/iceclimberniemand
ist ein MP3-Version des Liedes und ein selbstgedrehtes Video zu finden.
Der Song ist in den Zusammenhang mit der Aktion "Nazis aus den Takt
bringen" ( http://www.nazisausdemtaktbringen.de)
auf myspace gestellt worden.
Diese Aktion verschiedener bürgerlicher Organisationen, von der
SPD
über den DGB, bis hin zur AWO und dem Zentralrat der Juden
Deutschlands, sammelt MusikerInnen gegen Rechts auf ihrer site: http://www.myspace.com/nazisausdemtaktbringen.
Am Ende der Aktion soll eine CD-Produktion mit verschiedenen Bands
gegen Rechts und ein Konzert stehen.
Um die Hintergründe des faschistischen Mordes an Thomas Schulz und
die
Situation in Dortmund bekannter zu machen, haben sich
"iceclimber&Niemand", die AJB und Azzoncao zur Teilnahme an der
Aktion entschlossen.
Wenn Ihr zum Bekanntheitsgrad des Liedes, des Videos und somit der
politischen Inhalte beitragen wollt, so macht die site http://www.myspace.com/iceclimberniemand
bekannt.
Bitte klickt zwischen dem 3. und 10. Juli die site an. Denn dann wird
innerhalb dieses Wettbewerbs gevotet. Eine hohe Frequenz an Klicks
verspricht auch innerhalb dieses Wettbewerbs und der dortigen
politischen Strukturen mehr wahrgenommen zu werden.
Danke.
Antifaschistische Jugend Bochum, AJB
Azzoncao, ein Polit-Cafè
Bochum, 1.Juli 2009
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GIPFEL-SOLI-NEWS 3.7.09
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gipfelsoli.org/Newsletter
3.7.09
3.7.2009 L'Aquila -- Genua -- Strasbourg/ Baden-Baden
- G8 2009, aus Rom, mit Blick nach L' Aquila und die Welt
- Zu den Mobilisierungstagen gegen den G8
- Anarchisten planten Anschlag auf Bahnlinie
- G8-Gipfel mit Drohnen und Datenbanken gesichert
- "Keine Demonstration auf dem Viale Ferrarin"
- LEGAL ASSISTANCE FOR THE G8
- Border assistance
- Terrorismus: Ermittlungsverfahren zu den neuen Roten Brigaden -
Untersuchungsgericht in Rom bestätigt die Verhaftung von dreien
- Späte Nachwehen des G-8-Gipfels von Genua
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- Stockholm Programm: Überwachung und Kontrolle
Mehr: http://www.gipfelsoli.org/Newsletter/7394.html