MEDIENSPIEGEL 10.7.09
(Online-Archiv: http://www.reitschule.ch/reitschule/mediengruppe/index.html)
Heute im Medienspiegel:
- Reitschule-Programm
- Hess-Schnüffel-Hotline legal?
- Sexwork-Tiefstpreise
- Big Brother Video: kaum Gesuche; Thun am Planen
- Kein Rauchaufstand im Emmental; Bahnhof Bern
- Rütli: Neonazi-Aufmarsch geplant; Miss Hellvetia
- Hooligangrippe: Fanarbeit YB+SCB; Geldstrafen SG; kein Schnellgericht
in BS; Amtsstatthalter LU
- Anti-Atom: Atom-Multi bestätigt Greenpeace-Beznau-Aussagen
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REITSCHULE
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Fr 10.07.09
21.00 Uhr - Vorplatz - Batrider (NZ)
- Some kind of Grunge
Sa 11.07.09
21.00 Uhr - Vorplatz - DJ Lazerlight
Lepra (BE)
So 12.07.09
19.00 Uhr - Vorplatz - BBQ@Vorplatz
21.00 Uhr - Dachstock - Isis (USA/Ipecac/Hydrahead).
Support: Destruc-to Swarmbots
(USA)
Infos: www.reitschule.ch
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SCHNÜFFEL-HESS
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BZ 10.7.09
Sozialhilfemissbrauch
Ist Hotline-Info legal?
Die SVP-Hotline laufe heiss, sagt Initiant Erich Hess. Bislang hat er
noch keine Hinweise an den Sozialdienst weitergeleitet.
Auf dem Generalsekretariat der Jungen SVP Schweiz klingelt alle
fünf
Minuten das Telefon. Dies zumindest sagt SVP-Stadtrat Erich Hess. Er
selber legte dieser Tage öffentlich die Nummer all jenen ans Herz,
die
bei Nachbarn, Bekannten und Verwandten Sozialhilfemissbrauch vermuten
und diese Personen verpfeifen möchten (wir berichteten).
Brauchbare
Hinweise, so Hess, seien bis jetzt erst drei oder vier eingegangen.
Den Verdacht auf Sozialhilfemissbrauch kann man auch direkt bei der
städtischen Sozialdirektion melden. "Bei uns gehen monatlich
höchstens
zwei solche Meldungen ein", sagt Generalsekretär Sven Baumann.
"Wir
prüfen alle diese Hinweise." Wie jedoch Hess diese prüfen
wolle, sei
unklar, so Baumann. "Er hat ja kein Zugriffsrecht auf die Information,
ob eine Person Sozialhilfe erhält."
Er überprüfe anhand des Telefonbucheintrags, ob die gemeldete
Person
überhaupt existiert, erklärt Hess sein Vorgehen. Erst wenn
ihm eine
Missbrauchsgeschichte plausibel erscheine, reiche er die Information an
den Sozialdienst weiter. "Ich selber ermittle nicht."
Bis gestern gingen von Hess noch keine Informationen beim Sozialdienst
ein, wie Sven Baumann bestätigt. "Wir klären derzeit ab, ob
diese Art
der Datenbeschaffung wie deren Verwendung datenschutzrechtlich
zulässig
ist", so Baumann.
"Aus der Sicht des Datenschutzes spricht nichts dagegen, dass eine
Behörde solchen Hinweisen nachgeht. Sie muss im Einzelfall
prüfen, ob
Handlungsbedarf besteht", sagt der städtische
Datenschutzbeauftragte
Mario Flückiger. "Allerdings hat der Informant kein Recht auf
Auskunft
über die getroffenen Abklärungen."
as
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SEXWORK
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BZ 10.7.09
Sexgewerbe in Bern
Fremdenpolizei schlägt Alarm
Der Konkurrenzkampf im Sexgewerbe nimmt zu. Immer mehr ungarische
Prostituierte schaffen zu Tiefstpreisen in Bern an. Verschärft
wird die
Situation durch Bordell-Schliessungen, welche die Stadt verfügt
hat.
In letzter Zeit bieten viele Ungarinnen in Bern Sex zu Dumpingpreisen
an. Die meisten sind von Zürich in die Bundesstadt gekommen, weil
im
Rotlichtmilieu an der Limmat der Konkurrenzkampf sehr gross ist.
Der Zürcher Stadtpolizei-Mediensprecher Michael Wirz
bestätigt: "Von
Zürich weichen Prostituierte aus Ungarn nach Bern und anderen
Schweizer
Städten aus."
Preise sinken
Weil diese Ungarinnen jetzt in Bern anschaffen, herrscht unter den
Prostituierten ein Konkurrenzkampf. Dies bestätigt Alexander Ott,
Chef
der städtischen Fremdenpolizei (Frepo). "Die Preise sinken, die
Konkurrenz nimmt zu, und der Druck auf die Prostituierten steigt", sagt
er. So ist heute normaler Geschlechtsverkehr für 40 Franken zu
haben,
früher musste Mann dafür rund 150 Franken berappen. Oralsex
ist gar für
10 Euro zu haben.
Der verschärfte Konkurrenzkampf gründet im
Freizügigkeitsabkommen von
2006, wie Ott erklärt: "Selbstständige
Dienstleistungserbringerinnen
können für 90 Tage pro Jahr im Rahmen des Meldeverfahrens
arbeiten."
Das bedeutet: Es braucht keine Arbeitsbewilligung, eine
Online-Anmeldung beim Beco, dem kantonalen Amt für Wirtschaft,
reicht.
Doch gerade das Arbeiten im Erotikgewerbe ist keine selbstständige
Erwerbstätigkeit im Rahmen des Meldeverfahrens. Es setze deshalb
eine
fremdenpolizeiliche Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung voraus,
erklärt
Ott. Gemäss Gerichtspraxis gelten Betreiber, Inhaber und
Geschäftsführende von Erotik-Etablissements als Arbeitgeber.
Umgehung stoppen
Diese Umgehung der fremdenpolizeilichen Vorschriften will jetzt
Fremdenpolizei-Chef Ott stoppen: "Seit mehreren Wochen
überprüfen wir
in Zusammenarbeit mit dem Beco die eingehenden Meldungen", sagt Ott.
Dabei wurde festgestellt, dass wiederholt und fortgesetzt gegen die
Bestimmungen des Freizügigkeitsabkommes (FZA) zwischen der Schweiz
und
der EU verstossen wurde. Dies, indem die Sexarbeiterinnen ebengerade
nicht selbstständig arbeiten, sondern in einem
Anstellungsverhältnis
stehen. "Anzeigen wurden eingereicht, sagt Ott. "Die Meldungen werden
nach fremdenpolizeilichen Kriterien im Zusammenhang mit der
Missbrauchsbekämpfung geprüft", sagt er.
Persönlich vorsprechen
Die persönliche Vorsprache der Sexarbeiterinnen bei der
Fremdenpolizei
der Stadt Bern diene einerseits zur Abklärung der Beweggründe
bezüglich
der Arbeitsaufnahme und andererseits zum Schutz der Frauen gegen
Ausbeutung, so Ott. "Wir beobachten die Situation laufend und werden
auf neue Entwicklungen reagieren", meint Ott.
Für Sexarbeiterinnen in Bern wird die Situation nicht nur wegen
des
Konkurrenzkampfes schwieriger, sondern weil auch die Salons und
Bordelle im Wohngebiet am Lagerweg 12 und an der Lorrainestrasse 60 in
Bern geschlossen werden sollen (wir berichteten). Grund: Nach der
städtischen Bauordnung sind in der Wohnzone keine Bordelle
geduldet,
sie müssen einer Dienstleistungszone zugeordnet werden. Aus diesem
Grund hätte eigentlich die Schliessung der Salons am Lagerweg 12
bereits im letzten April erfolgen müssen. Doch jetzt, fast drei
Monate
später, läuft dort das Sex-Geschäft weiter. Hier
schaffen zwischen 50
und 70 Prostituierte an, die umgesiedelt werden müssten.
Beschwerde läuft
Nach den Angaben des städtischen Bauinspektors Charles Roggo
haben die
Eigentümer des Lagerwegs 12 nicht auf die Aufforderung reagiert,
weshalb nach dem Ablauf der Frist die Wiederherstellung verfügt
wurde.
Diese verlangt, dass die bestehende gewerbliche Nutzung aufgehoben
wird. "Dagegen erhoben die Eigentümer Beschwerde bei der
kantonalen
Baudirektion", sagt Roggo. Zugleich reichten sie ein Baugesuch beim
Bauinspektorat zur Legalisierung der Rotlichtnutzung ein. "Dieses kann
aber noch nicht behandelt werden, da es unvollständig ist und
ergänzt
werden muss", sagt Roggo. Und: "Das Beschwerdeverfahren wurde bisher
noch nicht aufgehoben."
Fakt ist: "Bei Personenkontrollen in dieser Liegenschaft am Lagerweg 12
werden immer wieder Widerhandlungen gegen das
Freizügigkeitsabkommen
und gegen das Ausländergesetz festgestellt", sagt
Fremdenpolizei-Chef
Ott.
Jürg Spori
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Regeln
Kanton will Sexgesetz
Im Kanton Bern soll das Rotlichtmilieu durch ein neues Sexgesetz
geregelt werden. Der Regierungsrat wurde vom Grossen Rat beauftragt,
ein Gesetz zu erarbeiten. Auch im Berner Stadtrat wurden Vorstösse
eingereicht, welche die Arbeit der Sexworkerinnen regeln.
jsp
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BIG BROTHER VIDEO
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BZ 10.7.09
Überwachung
Bisher keine Kameras bewilligt
Gemeinden und Kanton haben bislang keine Gesuche zum Aufstellen von
Videoüberwachungs-geräten eingereicht.
Seit Anfang Monat dürfen die Gemeinden den öffentlichen Raum
mit
Videokameras überwachen. Kameras darf auch der Kanton zum Schutz
öffentlicher Gebäude aufstellen. Sämtliche
Videoüberwachungsgeräte
müssen von der Kantonspolizei bewilligt werden. Doch bisher seien
noch
keine Gesuche von Gemeinden oder kantonalen Amtsstellen eingereicht
worden, sagt Polizeisprecher Markus Schneider. "Demzufolge sind auch
noch keine Bewilligungen erteilt worden." Es seien aber telefonische
Anfragen eingegangen.
drh
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Berner Oberländer 10.7.09
In Stadt Thun und STi-Bussen
Kameras gegen Kriminelle?
Die Stadt Thun und die Verkehrsbetriebe STI setzen im Kampf gegen
Vandalismus und Gewalt womöglich bald auf Kameras.
Was in Städten wie London bereits an der Tagesordnung ist,
könnte bald
auch in Thun Realität werden: Videoüberwachung im
öffentlichen Raum.
Die Stadt und die Thuner Verkehrsbetriebe STI prüfen
unabhängig
voneinander den Einsatz von Überwachungskameras. Grund ist die
Zunahme
an Vandalenakten und Gewalt. "Inzwischen haben sich die negativen
Vorkommnisse so stark gehäuft, dass Kameras in den Bussen mehr als
eine
Idee sind", sagt Hans-Jürg Stettler, Leiter Infrastruktur der STI.
Von
einer Überwachung erhoffen sich beide Stellen eine präventive
Wirkung.
lt
Seite 31
--
STI prüft den Einsatz von Videokameras in Bussen
Fährt bald auch die Kamera mit?
Rauchen, saufen und pöbeln - Vandalismus, verbale und
körperliche
Attacken sind im öffentlichen Verkehr längst keine Seltenheit
mehr. Nun
prüfen die Thuner Verkehrsbetriebe STI den Einsatz von
Überwachungskameras.
Der Blick in das Archiv dieser Zeitung zeigt es: Buschauffeur sein ist
heute kein Zuckerschlecken mehr. Anfang Dezember 2006 wurde ein STI-Bus
auf der Thuner Allmendstrasse mit einem Projektil beschossen. Einen
knappen Monat später bedrohten mehrere Personen einen Chauffeur
bei der
Endstation Schorenfriedhof mit einer Faustfeuerwaffe und raubten ihn
aus. Und vor einem Jahr schlug ein junger Mann einen Busfahrer brutal
zu Boden.
Doch wer glaubt, dass nur das männliche Geschlecht pöbelt,
irrt. Ein
Chauffeur musste von einer Frau nebst übelsten Beschimpfungen gar
eine
Ohrfeige einstecken. Solche und ähnliche Fälle haben sich in
den
letzten Jahren gehäuft. Tätlichkeiten gegen Busfahrer sind in
der
Region keine Seltenheit mehr. Bei den Thuner Verkehrsbetrieben STI
prüft man nun deshalb den Einsatz einer Massnahme, die in anderen
Schweizer Städten und im Ausland bereits gang und gäbe ist:
fest
installierte Videokameras.
Die Hemmschwelle sinkt
Die Videoüberwachung ist bei der STI gemäss Hans-Jürg
Stettler, Leiter
Infrastruktur, seit mehreren Jahren immer wieder Thema: "Bisher waren
wir allerdings stets der Meinung, dass es keine Überwachung
braucht."
Inzwischen hätten sich die negativen Vorkommnisse aber
gehäuft, sodass
Videokameras in den Bussen heute "mehr als nur eine Idee" seien. "Die
Hemmschwelle ist heute bei vielen sehr tief und das
Aggressionspotenzial gross", sagt Stettler. So berichten die Chauffeure
beispielsweise von Fahrgästen, die Sitze mit Hamburgern - essen
und
trinken wäre im Bus eigentlich verboten - verschmieren. Von
anderen,
die sich ohne mit der Wimper zu zucken eine Zigarette anzünden.
Oder
von Pöbeleien durch betrunkene Jugendliche. Überhaupt sei der
Alkohol
ein grosses Problem, sagt Hans-Jürg Stettler. "Er führt dazu,
dass
Situationen oft eskalieren."
Kameras auch bei der SBB
Gegen solch schwierige Fahrgäste hat die STI laut Stettler kaum
eine
Handhabe. "Wir haben eine Transportpflicht." Jemanden einfach so aus
dem Bus zu werfen, geht nicht. Von Überwachungskameras erhofft
sich die
STI deshalb eine präventive Wirkung. "Die Erfahrungen anderer
Verkehrsbetriebe haben gezeigt, dass sich die Situation mit der
Einführung von Kameras wesentlich verbessert", sagt Stettler. Auf
diese
Art der Prävention setzen beispielsweise der Regionalverkehr
Bern-Solothurn (RBS) und die Busbetriebe Solothurn und Umgebung (BSU).
Auch die SBB hat in einem Teil ihrer Züge Kameras installiert.
Dank Kameras geschnappt
Dass eine Überwachung Vandalismus, Verunreinigung und Gewalt nicht
immer verhindert, aber vielleicht doch zumindest zur Aufklärung
beitragen kann, zeigt ein Fall, der vor wenigen Wochen schweizweit
für
Schlagzeilen sorgte: Ein junger Mann wurde in einem Basler Bus von zwei
Schlägern brutal verprügelt. Die Kamera zeichnete alles auf,
die Bilder
wurden veröffentlicht, beide Täter konnten daraufhin gefasst
werden.
Nicht in Echtzeit
Ob überhaupt und wann in den Bussen der STI Big Brother
mitfährt, ist
noch unklar. "Wir können momentan keinen Zeitpunkt nennen", sagt
Infrastrukturleiter Hans-Jürg Stettler. Entscheidend sei die
künftige
Entwicklung. Sollte die bisherige Tendenz anhalten, würden
innerhalb
kurzer Zeit alle rund 70 Fahrzeuge mit Kameras ausgerüstet.
Ständig beobachtet müssten sich die Fahrgäste dann
trotzdem nicht
fühlen. "Wir planen keine Echtzeitüberwachung", betont
Stettler. Das
heisst: Sämtliches Bildmaterial wird gespeichert, nach der
gesetzlich
vorgeschriebenen Zeit aber automatisch wieder gelöscht. Das
verantwortliche STI-Personal würde die Bilder nur bei einem
Vorfall und
gemeinsam mit der Polizei analysieren.
Lilly Toriola
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Videoüberwachung
Auch die Stadt prüft eine Überwachung
Das Thema Videoüberwachung wird momentan nicht nur bei den Thuner
Verkehrsbetrieben STI heiss diskutiert. Auch die Stadt Thun fasst den
Einsatz von Überwachungskameras ins Auge. Denn auch sie
verzeichnet
eine Zunahme von Gewaltdelikten und Vandalismus. "Wir stehen dem Thema
Videoüberwachung deshalb nicht grundsätzlich ablehnend
gegenüber", sagt
Thuns Sicherheitsvorsteher und Gemeinderat Peter Siegenthaler (SP).
Noch befinde man sich aber erst in den Vorabklärungen. Für
diese und
die spätere Umsetzung muss die Stadt aus gesetzlichen Gründen
eng mit
der Kantonspolizei Bern zusammenarbeiten. Diese Woche haben zwischen
den beiden Parteien Gespräche zum Thema stattgefunden. "Die
Kantonspolizei wird nun jene Orte auflisten, wo eine Überwachung
ihrer
Meinung nach Sinn macht", erklärt Siegenthaler. Welche und wie
viele
dies sein könnten, ist laut dem SP-Gemeinderat noch offen. Er
betont
aber: "Überwachungskameras sind nicht nur in der Innenstadt ein
Thema."
Auch in den Aussenquartieren, beispielsweise beim Schorenfriedhof,
verzeichnen Stadt und Polizei immer wieder Probleme.
Noch ist der Einsatz von Überwachungskameras allerdings nicht
beschlossene Sache. "Wir möchten zunächst die Evaluation der
Polizei
abwarten", sagt Peter Siegenthaler. Bis dahin will der Gemeinderat auch
noch keinen Zeitplan kommunizieren.
Sollte es in Thun dereinst tatsächlich Kameras geben, so wird es
sich
auch hier nicht um eine Echtzeitüberwachung handeln (siehe
Haupttext).
Wie bei der STI würde das Bildmaterial nur bei einem Vorfall und
durch
Polizeibeamte analysiert.
Die Gemeinden im Kanton Bern haben erst seit dem 1.Juli die
Möglichkeit, Kameras im öffentlichen Raum einzusetzen. Im
Frühling hat
der Regierungsrat dazu eine entsprechende Verordnung erlassen.
lt
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RAUCHVERBOT
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Bund 10.7.09
Rauchverbot im Emmental
Am Ende doch nur Schall statt Rauch
Wird der Arm des Gesetzes bis ins hinterste Emmental reichen? Dies
fragte der "Bund" am 29. Juni. An diesem Tag erschien ein Bericht
über
einen Wirt - Wirt X -, der im Hinblick auf das Rauchverbot, das
mittlerweile in Kraft getreten ist, eine dezidierte Meinung vertrat.
"Die Polizei solle nur kommen", hatte er am Telefon verlauten lassen,
er habe sein Konzept und fertig. Für Nichtraucher richte er in
seinem
Betrieb ein "Nichtraucherstübli" ein, geraucht aber werde wie bis
anhin
in der Gaststube.
Dieser Bericht stiess bei anderen Medien auf Interesse. Ein Reporter
des Schweizer Fernsehens meldete sich, ebenso eine Zürcher
Zeitungsjournalistin. Beide erkundigten sich nach dem mutigen Wirt,
wollten wissen, wie sie ihn finden konnten, wollten mit ihm reden und
selber darüber berichten, wie sich ein Unbeugsamer gegen das neue
Gesetz zum Schutz vor Passivrauchen stellt.
Auch der "Bund" beabsichtigte, die Geschichte vom letzten grossen
Freund der Raucher diese Woche zu vertiefen, wollte ihn in seiner
abgelegenen Gaststätte aufsuchen, um über ihn und seine
Gäste berichten
zu können. Aber wo grosse Worte sind, ist nicht unbedingt Rauch.
Wirt X
klang am Telefon plötzlich ganz anders. Irgendwie kleinlaut. In
seiner
Gaststube werde nun doch nicht mehr geraucht, sagte er lapidar und
brummelte etwas von einem Problem mit Ausschankvorrichtungen. Solche
sind in Raucherräumen nicht erlaubt. An seine Aussagen von
vorletzter
Woche schien er sich nicht mehr zu erinnern - oder erinnern zu wollen.
(db)
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Blick am Abend 9.7.09
Rauchstopp im Bahnhof
Finito - Heute erhalten die Bahnhof-Restaurants Post. Inhalt des
Briefes: Ab sofort gilt Rauchverbot.
Auch nach dem 1. Juli durften Pendler in der Bahnhofspassage anders als
in allen anderen Restaurants vor dem Sous-Sol, vor dem McDonald's und
beim Café Spettacolo noch weiterrauchen. Damit ist jetzt
Schluss.
"Heute verschicken wir den betroffenen Betrieben einen Brief, in
welchem wir die Wirte auf das Verbot aufmerksam machen", sagt Marc
Heeb, Leiter der Berner Gewerbepolizei zu Blick am Abend. Sobald die
Wirte den Brief erhalten hätten, gelte das Verbot.Am 1. Juli trat
das
kantonale Gesetz zum Schutz vor Passivrauchen in Kraft. Im Bahnhof
herrschte danach Verwirrung. Die SBB erklärten damals, die
Situation
müsse von Stadt und Kanton geprüft werden.
"Das ist falsch", sagt Heeb heute in der "BZ". "Wir behandeln den
Bahnhof einheitlich - auch wenn die Restaurants sowohl auf Stadt- als
auch auf SBB-Boden stehen." Anders als im Bahnhof darf man in
städtischen Durchgängen, etwa der Zeughauspassage, weiter
rauchen.Auch
im Bahnhof gibt es noch eine Raucheroase. Die Raucher dürfen ihrem
Laster hier nach wie vor auf den Perrons frönen. ehi
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NEONAZIS
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NLZ/NUZ 10.7.09
Rütli
Pnos will wieder aufmarschieren
ars. Die Partei National Orientierter Schweizer (Pnos) hat
angekündigt,
Anfang August wieder eine eigene Feier auf dem Rütli zu
veranstalten.
Wann genau, lässt sie offen. Die Polizei geht aber davon aus, dass
die
Extremisten voraussichtlich am Sonntag, 2. August, aufmarschieren
könnten. Die Sicherheitskräfte werden das Geschehen vor Ort
beobachten
und allfällige Gesetzesverstösse ahnden. Für die
offizielle Rütlifeier
am
1. August hat die Urner Polizei keine Hinweise auf einen Aufmarsch der
rechtsextremen Szene. Der Urner Sicherheitsdirektor Josef Dittli will
aber nicht ausschliessen, dass einzelne Extremisten versuchen
könnten,
aufs Rütli zu gelangen oder beim Abfahrtsort in Flüelen zu
stören.
Seite 21
--
Rütli
Extremisten planen eigene Feier
Die Pnos will Anfang August wiederum auf dem Rütli aufmarschieren.
Die
Polizei wird die rechtsextreme Szene beobachten und wenn nötig
eingreifen.
Von Sven Aregger
Rechtsextremisten wollen auch heuer wieder ihre eigene Feier auf dem
Rütli abhalten. Die Polizei geht davon aus, dass der Aufmarsch
voraussichtlich am Sonntag nach der offiziellen 1.-August-Feier, am 2.
August, erfolgen wird dies unter dem Aufruf der Partei National
Orientierter Schweizer (Pnos). Pnos-Mediensprecher Markus Martig sagte
auf Anfrage: "Wir kommen Anfang August aufs Rütli." Wann genau,
lässt
er offen. Bereits in den vergangenen drei Jahren hat die Pnos eigene
Nationalfeiern in der Wiege der Schweiz organisiert. Die für die
Sicherheit zuständige Urner Polizei geht heute von einigen hundert
Extremisten aus, die aufs Rütli pilgern könnten. Sie wird das
Geschehen
vor Ort beobachten. "Allfällige Gesetzesverstösse werden wir
ahnden",
sagt Uris Sicherheitsdirektor Josef Dittli. 2007 wurde ein Mann wegen
rassistischer Äusserungen zu einer bedingten Geldstrafe und einer
Busse
verurteilt.
Polizei schliesst nichts aus
Nicht beantwortet ist die Frage, ob die rechtsextreme Szene gar am 1.
August mobil machen könnte. "Das macht eigentlich keinen Sinn,
weil man
uns den Zutritt aufs Rütli verwehren wird", sagt Pnos-Sprecher
Martig
nur. Die Polizei hat derzeit keine Hinweise, wonach sich Extremisten am
Nationafeiertag in Uri mobilisieren. "Es ist aber nicht
auszuschliessen, dass einige versuchen werden, aufs Rütli zu
gelangen
oder in Flüelen zu stören", sagt Dittli. Die Polizei sei
bereit, wenn
nötig einzugreifen.
Mehr Ruhe dank Tickets
Nachdem in den letzten zwei Jahren die Schiffe von Luzern aufs
Rütli
fuhren, ist für die diesjährige Feier erstmals Flüelen
der
Einsteigeort. Der Kanton Uri hat damit einer entsprechenden Anfrage der
Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft (SGG) entsprochen.
"Wir
wollen damit ein Zeichen der Solidarität setzen", erklärt
Dittli. Die
SGG ist für die Organisation der Rütlifeier zuständig.
Der Kanton Uri
muss für Ruhe, Ordnung und Sicherheit sorgen. Dittli erwartet,
dass es
am Abfahrtsort zu keinen grossen Problemen kommen wird. "Nachdem das
Ticketsystem eingeführt worden ist, hat sich die Situation weit
gehend
beruhigt." Diese Ansicht teilt man auch in Flüelen, wo die
Gemeinde
Hand geboten hat. "Wir gehen die Sache entspannt an und hoffen, dass
der Einstieg ohne grosses Aufsehen über die Bühne gehen
wird", sagt
Gemeindepräsident Beat Walker. Die Tickets werden von einer
privaten
Sicherheitsfirma kontrolliert. Die Polizei soll sich derweil diskret,
aber einsatzbereit im Hintergrund halten.
Aufwand ähnlich wie im Vorjahr
Auf Basis eines bewährten Konzepts wird der Kanton Uri
Sicherheitskräfte in Flüelen, Seelisberg und auf dem
Rütli
positionieren. Der personelle und finanzielle Aufwand soll in etwa
demjenigen des Vorjahres entsprechen. 2008 hat Uri rund 37 000 Franken
für die Sicherheit aufgewendet. Zum Vergleich: Im 2006 waren es
über
200 000 Franken. Damals hatte die Feier noch vermehrt einen nationalen
Charakter mit Rednern, die polarisierten. So war Samuel Schmid vor vier
Jahren von Rechtsextremisten niedergeschrien worden. Heuer werden der
Stanser Literaturprofessor Peter von Matt und die Autorin Joëlle
Kuntz
referieren. Josef Dittli: "Wichtig ist es, eine Feier
durchzuführen,
die nicht polarisiert und damit nicht Extremisten mobilisiert. Das hat
zuletzt gut geklappt."
--
Rütlifeier
Tickets gibt es noch bis 15. Juli
Wer an der Bundesfeier auf dem Rütli teilnehmen will, kann sich im
Internet das dafür nötige Anmeldeformular herunterladen. Die
Tickets
sind gratis. Anmeldeschluss ist am 15. Juli. Pro Anmeldeformular
können
maximal sechs Eintrittskarten bestellt werden. Zudem sind die Tickets
nicht übertragbar und nur mit einem Personalausweis gültig.
Zwei
Gratisschiffe fahren um 10.45 und um 12.45 Uhr ab Flüelen aufs
Rütli.
Die Feier beginnt um 14.30 Uhr. Nach der Feier werden die Besucher mit
dem Schiff nach Brunnen fahren. Die Schweizerische Gemeinnützige
Gesellschaft, welche die Feier organisiert, erwartet ähnlich wie
2008
rund 1000 Besucher.
red
Das Anmeldeformular finden Sie unter http://www.sgg-ssup.ch
---
Beobachter 10.7.09
Nachlese
Weh dir, Helvetia
Schönheit kennt keine Grenzen? Aber sicher doch: Hat eine Miss die
falsche Herkunft, brausen die Lokalpatrioten auf.
Text: Balz Ruchti
Helvetische Nationalisten habens schwer. Letzten Herbst
wählte die
Miss-Schweiz-Jury eine Schweizerin mit Migrationshintergrund zur
Schönsten im Land. Dominic Lüthard von der Partei national
orientierter
Schweizer (Pnos) missfiel dies: Toyloy verkörpere "das
Geschwür,
welches die freie, unabhängige Eidgenossenschaft am Auffressen
ist",
schrieb er auf der Pnos-Weltnetzseite. Weh dir, Helvetia.
Denise Friedrich, Gründungsmitglied des Kampfbundes nationaler
Aktivistinnen und einzige Frau im Pnos-Vorstand, legte nach: "Toyloy
ist biologisch gesehen keine Schweizerin." Lüthard wurde für
seinen
Geschwür-Vergleich angezeigt und freigesprochen: Der Richter fand
die
Äusserungen geschmacklos, aber nicht strafbar.
Kaum war die Aufregung verebbt, wurde im Mai Michelle Morand zur Miss
Zürich gewählt. Die 23-Jährige stammt aber aus Luzern.
Eine
Nichtzürcherin.
In der Jury, die die Kantonsfremde kürte, sass eine gewisse
Whitney
Toyloy. Stoff, aus dem Nationalisten gern Verschwörungstheorien
spinnen. Doch die Pnos schwieg - im Gegensatz zur geschundenen
Zürcher
Volksseele: "Schade", "seltsam", "unfair" hiessen die harmlosesten
Voten.
Ist diese Miss eingebildet genug?
Morand selbst hält sich für eine legitime Miss Zürich:
"Ich habe
Zürcher Blut", liess sie sich im "Blick am Abend" zitieren. "Mein
Grossmami war Zürcherin."
Das ist wichtig, schliesslich ist Blut gemäss Rassenlehre der
Träger
von Rasseneigenschaften. Aber reicht ein Viertel Zürcher Blut, um
die
volkstypischen Charakterzüge hervorzubringen? Konkret: Ist Morand
eingebildet und redselig genug, um Zürich zu repräsentieren?
Was, wenn
plötzlich die luzernischen Eigenschaften durchschlagen?
Rückfrage bei den Blut-und-Boden-Spezialisten von der Pnos: Was
unterscheidet Zürcher von Luzerner Blut? "Nichts, Eidgenossinnen
sind
alle gleich", sagt der Langenthaler Ortsgruppenführer
Lüthard. Dass die
übergangenen Zürcherinnen das anders sehen, sei
nachvollziehbar: "Aber
Schweizer Frauen sollten zusammenhalten." Doch die stolzen
Limmatstädterinnen halten nichts von Weichspül-Nationalismus
à la Pnos:
"Es gäbe genug schöne Zürcherinnen", quengelte eine in
der Zeitung.
Unlängst keimte Hoffnung bei den national orientierten Schweizern:
Miss-Schweiz-Kandidatin Marion Stutz hatte sich ohne Not als
"waschechte 1291-Schweizerin" erklärt. Kaum durften die Rechten
eine
Schwester in Blut und Geiste unter den Krönchenanwärterinnen
wähnen,
liess die Sprecherin der Miss-Schweiz-Organisation diese Träume
platzen: "Marion ist Patriotin, aber nicht ausländerfeindlich."
Sie sei
eine weltoffene junge Frau. Wieder nichts für die Pnos.
Eine Frage noch, Herr Lüthard: Wenn kantonale Unterschiede
rassisch
keine Rolle spielen - auf welcher Ebene wird Blut denn relevant? "Das
ist eine gute Frage." Ja, nicht wahr?
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HOOLIGAN-GRIPPE
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bernerzeitung.ch
10.7.09
YB und SCB ergreifen Massnahmen gegen Gewalt
Die beiden Berner Sportclubs Young Boys Bern und SC Bern, Vertreter der
Fans und der Kantonspolizei haben in einer Arbeitsgruppe Massnahmen
gegen Gewalt im Sport beschlossen. Dazu gehört, dass YB die
Fanarbeit
ausbaut.
So ist vorgesehen, dass die Fanarbeiter die Fans sowohl bei Heim- wie
Auswärtsspielen begleiten, Extrazüge organisieren und in
diesen ein
Projekt gegen das Wegwerfen von Abfällen starten. Auch ist ein
Lokal
als Treffpunkt und Austauschort für alle YB-Fans in Planung, wie
das
Regierungsstatthalteramt Bern am Freitag mitteilte.
YB will auch ein Leitbild namens "YB-Fan" ausarbeiten. Bereits bekannt
ist, dass im Gästesektor des Stade de Suisse künftig nur noch
Light-Bier ausgeschenkt werden soll.
Der SCB hat neu ein Führungszentrum im Stadion geschaffen und wird
die
Videoüberwachung flächendeckend ausbauen. Hauptziel der
Massnahmen ist,
dass in den Stadien wieder vermehrt der Sport im Zentrum steht.
Statthalterin prüft Alkoholverbot
Die Gespräche am Runden Tisch, auf welche die Beschlüsse
zurückgehen,
begannen im Dezember 2008. Viermal traf sich die Arbeitsgruppe, die
unter der Leitung der Berner Regierungsstatthalterin Regula Mader stand.
Auch Mader selber prüft zur Verbesserung der Situation Massnahmen,
und
zwar im Bereich der gastgewerblichen Bewilligungen. Dazu gehören
die
strikte Kontrolle der Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen und die
Überprüfung der Preispolitik respektive der
Verfügbarkeit von
alkoholischen und nicht alkoholischen Getränken.
Zur Diskussion steht auch ein Alkoholverkaufsverbot bei so genannten
Hochrisikospielen in und um die Stadien oder die Beschränkung auf
Light-Produkte.
Gesamtgesellschaftliches Problem
Ziel der Gespräche war in erster Linie, sich gegenseitig
auszutauschen
und gemeinsam Massnahmen gegen Gewalt zu ergreifen. Dabei stellten die
Beteiligten fest, dass die Zusammenarbeit zwischen den Clubs, der
Polizei und den Behörden funktioniert. Die Gespräche solle
nun
fortgesetzt werden, und zwar zweimal jährlich.
Die Clubs bekennten sich zu allen Fans, heisst es in der Mitteilung
auch, distanzierten sich aber deutlich von unerwünschten
Handlungen der
Fans.
Die Beteiligten am Runden Tisch wollen künftig alles unternehmen,
um
für einen gewaltfreien Sport zu sorgen. "Die
gesamtgesellschaftliche
Problematik ,Gewalt' kann jedoch nicht durch Clubs, Fanarbeitende,
Polizei und Behörden alleine gelöst werden", heisst es.
(rue/sda)
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BZ 10.7.09
Weiterer Hooligan muss zahlen
Weil er nach einem Fussballspiel randalierte, wurde ein
Lüftungsmonteur gestern zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt.
Der 22-Jährige hatte am 20.Mai 2008 nach dem Barragespiel FC
St.Gallen
gegen AC Bellinzona randaliert. Gestern bekam er vom Kreisgericht
St.Gallen dafür die Quittung: Er wurde zu einer bedingten
Geldstrafe
von 330 Tagessätzen à 90 Franken verurteilt. Zudem muss der
Mann eine
Busse von 2700 Franken und die Verfahrenskosten von 4800 Franken zahlen.
Darüber hinaus haftet er solidarisch für einen eingeforderten
Sachschaden von 3000 Franken. Das Gericht sprach ihn der
Sachbeschädigung, des Landfriedensbruchs sowie der Gewalt und
Drohung
gegen Behörden für schuldig. Es sah es als erwiesen an, dass
der
Angeklagte vor dem Stadion Steine gegen Polizisten geworfen, einen
Abfallcontainer angezündet und dreissig zum Teil vermummte
Personen
unaufhörlich angestachelt hatte, nicht mit diesem Tun
aufzuhören. Vor
Gericht sagte der 22-Jährige, er habe nur ein paar Bierchen
getrunken
und dem Treiben zugeschaut.
Keine Fussballspiele mehr
Die Staatsanwaltschaft St.Gallen hatte eine bedingte Freiheitsstrafe
von 14 Monaten, 2000 Franken Busse sowie eine Weisung gefordert, wonach
der Mann während einer Probezeit von drei Jahren schweizweit keine
Fussball- und Eishockeyspiele mehr besuchen dürfte. Diesem Antrag
folgte das Gericht zum Teil: Die Probezeit beträgt zwei Jahre, und
der
Mann darf keine Fussballspiele der beiden höchsten Spielklassen
besuchen.
Freispruch gefordert
Am Nachmittag stand ein zweiter mutmasslicher Randalierer vor Gericht.
Ihm wurde das Gleiche vorgeworfen. Er soll allerdings nach dem Abpfiff
innerhalb des Stadions Espenmoos randaliert haben. Die
Staatsanwaltschaft stellte die gleichen Strafanträge wie im ersten
Fall. Für die Sachschäden von 155000 Franken habe der
Angeschuldigte
solidarisch zu haften.
Beschädigungen bestritten
Der ebenfalls 22-Jährige bestritt, Polizisten angegriffen und
andere
Dinge als ein Tor und den Rasen beschädigt zu haben. Seine
Verteidigerin forderte einen Freispruch. Der Untersuchungsrichter
überwies bis heute acht sogenannte "Espenmoos-Fälle" ans
Gericht;
etliche Randalierer wurden bereits mit Bussen und Strafbescheiden
belegt. Nach dem Barragespiel in St.Gallen waren 59 Personen verhaftet
worden.
sda
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Basler Zeitung 10.7.09
Basel verzichtet auf Schnellgericht
Die Staatsanwaltschaft folgt bei Fussballspielen nicht dem St. Galler
Beispiel
Patrick Künzle
St. Gallen schickt am Sonntag zur Partie gegen den FC Basel einen
Untersuchungsrichter ins Stadion. Die Basler Staatsanwaltschaft wird
frühestens 2011 ein solches Verfahren einführen.
Neue Saison, neues Glück. Das gilt nicht nur für den FC
Basel, der mit
einem neuen Trainer und einer umgekrempelten Mannschaft ein missratenes
Jahr vergessen machen will. Das gilt auch für den Kampf gegen
Randalierer bei Fussballspielen. Die St. Galler Staatsanwaltschaft
erprobt ein Mittel, das für die Schweiz ein Novum ist: Sie will am
Sonntag beim Spiel zwischen dem FC St. Gallen und dem FC Basel
Krawallmacher unmittelbar nach dem Spiel verurteilen.
In St. Gallen ist ein Untersuchungsrichter im Stadion präsent, um
sich
ein Bild von der Lage zu machen. Seine Arbeit wird er jedoch
später in
seinem zwei Kilometer entfernten Büro aufnehmen. Die Polizei soll
ihm
das Beweismaterial liefern - in Form von Videobildern oder
Zeugenaussagen.
Befürworter
Mit diesem Schnellverfahren greift St. Gallen eine Idee auf, die schon
seit längerer Zeit diskutiert wird. So sagte Bundesrat Ueli Maurer
vor
zwei Wochen, dass er sich vorstellen könne, Schnellrichter zu
installieren. Auch in Basel gibt es vehemente Befürworter. "Ich
plädiere schon seit Jahren für Schnellrichter", sagt
Christian Kern,
Geschäftsführer von Basel United, dem Betreiber des
St.-Jakob-Parks.
Sein Wunsch wird vorerst nicht in Erfüllung gehen. "Im Moment ist
das
kein Thema", sagt Martin Schütz, Sprecher des Justiz- und
Sicherheitsdepartements. Regierungsrat Hanspeter Gass sei jedoch "offen
für alles", was für mehr Sicherheit rund um Fussballspiele
sorgen
könne. Er evaluiere derzeit mehrere Massnahmen, darunter auch das
Schnellgericht. Es ist somit möglich, dass die Idee im
Massnahmenpaket
zur Sicherheit bei Sportveranstaltungen auftaucht, das Gass dem
Gesamtregierungsrat im Herbst vorlegen will.
Andere Rechtslage
Kein Thema ist das Schnellgericht derzeit auch noch aus einem weiteren
Grund. In Basel ist die Rechtslage anders als in St. Gallen. Hier kann
nicht die Staatsanwaltschaft einen Untersuchungsrichter ins Stadion
schicken. Stattdessen müsste das Strafgericht einen
Strafbefehlsrichter
delegieren. Dies ändert sich jedoch mit der eidgenössischen
Strafprozessordnung, die Anfang 2011 eingeführt werden soll. "Es
ist
gut möglich, dass dann das Schnellverfahren für
Hochrisikospiele zum
Thema wird", sagt Markus Melzl, Sprecher der Staatsanwaltschaft.
Melzl dämpft jedoch auch die Erwartungen an das Schnellverfahren.
Derzeit sei es in Basel so: Wenn ein Randalierer erwischt wird, nimmt
die Polizei einen Rapport auf, lässt den Chaoten wieder laufen,
und ein
paar Wochen später erhält er den Strafbefehl. "Bei einem
Schnellverfahren ändert sich lediglich, dass er den Strafbefehl an
Ort
und Stelle erhält", sagt Melzl. Die Strafe werde nicht strenger,
"es
wird bloss das Verfahren beschleunigt". Bei schweren Straftaten wie
Körperverletzung könne die Polizei einen Randalierer ohnehin
auch bei
aktueller Rechtslage in Gewahrsam nehmen, und die Staatsanwaltschaft
würde bei Vorliegen eines Haftgrundes Untersuchungshaft beantragen.
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NLZ 10.7.09
Hooligans
Amtsstatthalter sitzt im Allmendstadion
Chaoten sollen sofort gestraft werden können, in St. Gallen sitzt
darum
neu ein Richter im Stadion.Bisher kaum bekannt: In Luzern macht man das
längst.
Von Barbara Inglin
Wenn am kommenden Sonntag der FC St. Gallen sein erstes
Super-League-Spiel ankickt, wird auch ein Untersuchungsrichter in der
AFG-Arena sitzen (siehe Box). Kommt es zu Ausschreitungen, kann er die
Täter in einem Schnellverfahren zu einer Haftstrafe von bis zu
sechs
Monaten oder zu einer Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen
verurteilen.
Was die St. Galler Staatsanwaltschaft am Dienstag als nationale
Premiere verkaufte, wird vom Prinzip her andernorts längst so
gehandhabt auch in Luzern. "Bei Hochrisikospielen ist bei uns
seit
Jahren ein Amtsstatthalter im Einsatz. Teilweise direkt im Stadion,
teilweise ist er vororientiert und bei Bedarf sehr schnell im Stadion",
sagt Daniel Burri, geschäftsleitender Staatsanwalt des Kantons
Luzern.
Der Amtsstatthalter kann jederzeit unverzüglich Strafen
aussprechen,
wenn ein Verfahren eröffnet wird. Das maximale Strafmass
entspricht
jenem in St. Gallen.
Noch nicht oft
"Davon habe ich nichts gewusst", sagt etwa FCL-Fanarbeiter Christian
Wandeler. "Der Einsatz eines Amtsstatthalters bei Hochrisikospielen ist
eigentlich bekannt, wurde aber nicht über die Medien
kommuniziert",
meint hingegen Burri. Es sei allerdings ein Mittel, das noch nicht oft
zum Einsatz gekommen sei. "Wir müssen mit den vorhandenen
Personalressourcen sorgfältig umgehen."
Bei Fussballspielen hat der "Schnellrichter" in Luzern aber noch nie
vor Ort und direkt eine Strafe ausgesprochen. "Meist müssen die
Fälle
noch genauer untersucht werden, weil zum Beispiel die Identität
des
Täters noch abgeklärt werden muss oder noch keine Festnahme
erfolgt
ist", sagt Burri.
"Sofort spürbar"
Trotzdem will man vorerst am Status quo festhalten. "Auch wenn bis
heute bei Hooliganismus keine "Schnellstrafen" ausgesprochen worden
sind, ist der Einsatz von Schnellverfahren aus präventiven
Gründen
weiterhin sinnvoll", so Burri. Man müsse die Situation immer
wieder
evaluieren.
Auch Hooliganexperte Maurice Illi betont die präventive Wirkung
von
Schnellverfahren: "Die Auswirkung einer Handlung ist so sofort
spürbar.
Besonders abschreckend für potenzielle Chaoten ist, dass sie sich
nicht
nur gegenüber der Polizei, sondern gegebenenfalls auch
gegenüber dem
Arbeitgeber rechtfertigen müssen, wenn sie am Montag nicht zur
Arbeit
erscheinen würden."
Support des FC Luzern
Damit die Prävention wirke, müsse aber allgemein bekannt
sein, dass ein
Richter im Stadion im Einsatz ist. In Luzern war dies bislang nicht der
Fall. Mike Hauser, Sicherheitschef beim FCL, meint: "Ich begrüsse
es,
wenn das stärker publik gemacht wird."
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St. Gallen
Tatbeweis Video
Sollte es bei der sonntäglichen Partie St. Gallen gegen FC Basel
wider
Erwarten zu strafrechtlich relevanten Vergehen kommen, soll erstmals
ein beschleunigtes Strafverfahren zum Einsatz kommen. Voraussetzung
für
einen schnellen Entscheid seien klare Beweise für die Straftat und
eine
Anhörung der Angeschuldigten, sagt Simon Burger,
Untersuchungsrichter
der St. Galler Staatsanwaltschaft, gegenüber dem "St. Galler
Tagblatt".
Als Tatbeweis dienen in erster Linie Videoaufnahmen, aber auch Hinweise
von Polizeibeamten. Ein Einzelrichter wird während der Partie im
Stadion die Situation beobachten.
Schwierigkeit: Masse der Fans
Die grösste Herausforderung bei der Durchsetzung von
Schnellverfahren
sieht Burger in der Masse der Fans: "Einzelne Straftäter
herauszugreifen, ist für Sicherheitsleute nicht einfach."
red
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ANTI-ATOM
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Bund 10.7.09
Atommulti stützt Greenpeace-Kritik
Beznau verwendet kein altes Atomwaffen-Uran
Die in Beznau verwendeten ERU-Brennstäbe enthalten laut dem
französischen Atomkonzern Areva kein Uran aus russischer
Atomwaffenabrüstung.
Felix Maise
Das sagt ein Pressesprecher des französischen Atomkonzerns, der
auch
für die Schweizer Werke das Russlandgeschäft mit Rest-Uran
aus der
Wiederaufbereitung (WAA) abwickelt, auf Anfrage: "Wir können
bestätigen, dass unser Partner sogenanntes mittel angereichertes
Alt-Uran verwendet, das sowohl aus Schiffsreaktoren als auch aus dem
russischen schnellen Brüter stammt. Hochangereichertes Material
wird
nicht eingesetzt."
Areva widerspricht damit einer Aussage der Nordostschweizerischen
Kraftwerke (NOK), die das AKW Beznau betreiben. Die NOK hatten am
Montag erklärt: "Sämtliche Lieferanten bestätigen, dass
die in Beznau
verwendeten ERU-Brennstäbe aus der Abrüstung russischer
Kernwaffen
stammen." ("Bund" 7. Juli) Beznau liefere damit einen Beitrag zur
Entsorgung des russischen Atomwaffen-Friedhofs, argumentieren die NOK
deshalb in der Ökobilanz des AKW Beznau.
Das treffe nicht zu, hatte die Umweltorganisation Greenpeace Anfang
Woche in einem offenen Brief an die NOK kritisiert - und erhält
indirekt Rückendeckung von Areva. Greenpeace hatte weiter
bemängelt,
rund 80 Prozent des nach Russland gelieferten Rest-Urans aus den
Wiederaufbereitungsanlagen in La Hague (F) und Sellafield (GB) werde
dort in Brennstoff für russische Reaktoren umgewandelt. Auch in
diesem
Punkt stützt der Areva-Sprecher die Kritik von Greenpeace. Auf die
Frage nach dem Verbleib des aus Westeuropa nach Russland gelieferten
WAA-Urans sagt er, dass Teile davon in Russland bleiben: Diese "werden
von unserem Kooperationspartner für die Fertigung von Brennstoff
für
russische Reaktoren verwendet". (mai)