MEDIENSPIEGEL 10.7.09
(Online-Archiv: http://www.reitschule.ch/reitschule/mediengruppe/index.html)

Heute im Medienspiegel:
- Reitschule-Programm
- Hess-Schnüffel-Hotline legal?
- Sexwork-Tiefstpreise
- Big Brother Video: kaum Gesuche; Thun am Planen
- Kein Rauchaufstand im Emmental; Bahnhof Bern
- Rütli: Neonazi-Aufmarsch geplant; Miss Hellvetia
- Hooligangrippe: Fanarbeit YB+SCB; Geldstrafen SG; kein Schnellgericht in BS; Amtsstatthalter LU
- Anti-Atom: Atom-Multi bestätigt Greenpeace-Beznau-Aussagen

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REITSCHULE
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Fr 10.07.09
21.00 Uhr - Vorplatz - Batrider (NZ) - Some kind of Grunge

Sa 11.07.09
21.00 Uhr - Vorplatz - DJ Lazerlight Lepra (BE)

So 12.07.09
19.00 Uhr - Vorplatz - BBQ@Vorplatz
21.00 Uhr - Dachstock - Isis (USA/Ipecac/Hydrahead). Support: Destruc-to Swarmbots (USA)

Infos: www.reitschule.ch


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SCHNÜFFEL-HESS
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BZ 10.7.09

Sozialhilfemissbrauch

Ist Hotline-Info legal?

Die SVP-Hotline laufe heiss, sagt Initiant Erich Hess. Bislang hat er noch keine Hinweise an den Sozialdienst weitergeleitet.

Auf dem Generalsekretariat der Jungen SVP Schweiz klingelt alle fünf Minuten das Telefon. Dies zumindest sagt SVP-Stadtrat Erich Hess. Er selber legte dieser Tage öffentlich die Nummer all jenen ans Herz, die bei Nachbarn, Bekannten und Verwandten Sozialhilfemissbrauch vermuten und diese Personen verpfeifen möchten (wir berichteten). Brauchbare Hinweise, so Hess, seien bis jetzt erst drei oder vier eingegangen.

Den Verdacht auf Sozialhilfemissbrauch kann man auch direkt bei der städtischen Sozialdirektion melden. "Bei uns gehen monatlich höchstens zwei solche Meldungen ein", sagt Generalsekretär Sven Baumann. "Wir prüfen alle diese Hinweise." Wie jedoch Hess diese prüfen wolle, sei unklar, so Baumann. "Er hat ja kein Zugriffsrecht auf die Information, ob eine Person Sozialhilfe erhält."

Er überprüfe anhand des Telefonbucheintrags, ob die gemeldete Person überhaupt existiert, erklärt Hess sein Vorgehen. Erst wenn ihm eine Missbrauchsgeschichte plausibel erscheine, reiche er die Information an den Sozialdienst weiter. "Ich selber ermittle nicht."

Bis gestern gingen von Hess noch keine Informationen beim Sozialdienst ein, wie Sven Baumann bestätigt. "Wir klären derzeit ab, ob diese Art der Datenbeschaffung wie deren Verwendung datenschutzrechtlich zulässig ist", so Baumann.

"Aus der Sicht des Datenschutzes spricht nichts dagegen, dass eine Behörde solchen Hinweisen nachgeht. Sie muss im Einzelfall prüfen, ob Handlungsbedarf besteht", sagt der städtische Datenschutzbeauftragte Mario Flückiger. "Allerdings hat der Informant kein Recht auf Auskunft über die getroffenen Abklärungen."
as

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SEXWORK
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BZ 10.7.09

Sexgewerbe in Bern

Fremdenpolizei schlägt Alarm

Der Konkurrenzkampf im Sexgewerbe nimmt zu. Immer mehr ungarische Prostituierte schaffen zu Tiefstpreisen in Bern an. Verschärft wird die Situation durch Bordell-Schliessungen, welche die Stadt verfügt hat.

In letzter Zeit bieten viele Ungarinnen in Bern Sex zu Dumpingpreisen an. Die meisten sind von Zürich in die Bundesstadt gekommen, weil im Rotlichtmilieu an der Limmat der Konkurrenzkampf sehr gross ist.

Der Zürcher Stadtpolizei-Mediensprecher Michael Wirz bestätigt: "Von Zürich weichen Prostituierte aus Ungarn nach Bern und anderen Schweizer Städten aus."

Preise sinken

Weil diese Ungarinnen jetzt in Bern anschaffen, herrscht unter den Prostituierten ein Konkurrenzkampf. Dies bestätigt Alexander Ott, Chef der städtischen Fremdenpolizei (Frepo). "Die Preise sinken, die Konkurrenz nimmt zu, und der Druck auf die Prostituierten steigt", sagt er. So ist heute normaler Geschlechtsverkehr für 40 Franken zu haben, früher musste Mann dafür rund 150 Franken berappen. Oralsex ist gar für 10 Euro zu haben.

Der verschärfte Konkurrenzkampf gründet im Freizügigkeitsabkommen von 2006, wie Ott erklärt: "Selbstständige Dienstleistungserbringerinnen können für 90 Tage pro Jahr im Rahmen des Meldeverfahrens arbeiten." Das bedeutet: Es braucht keine Arbeitsbewilligung, eine Online-Anmeldung beim Beco, dem kantonalen Amt für Wirtschaft, reicht.

Doch gerade das Arbeiten im Erotikgewerbe ist keine selbstständige Erwerbstätigkeit im Rahmen des Meldeverfahrens. Es setze deshalb eine fremdenpolizeiliche Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung voraus, erklärt Ott. Gemäss Gerichtspraxis gelten Betreiber, Inhaber und Geschäftsführende von Erotik-Etablissements als Arbeitgeber.

Umgehung stoppen

 Diese Umgehung der fremdenpolizeilichen Vorschriften will jetzt Fremdenpolizei-Chef Ott stoppen: "Seit mehreren Wochen überprüfen wir in Zusammenarbeit mit dem Beco die eingehenden Meldungen", sagt Ott. Dabei wurde festgestellt, dass wiederholt und fortgesetzt gegen die Bestimmungen des Freizügigkeitsabkommes (FZA) zwischen der Schweiz und der EU verstossen wurde. Dies, indem die Sexarbeiterinnen ebengerade nicht selbstständig arbeiten, sondern in einem Anstellungsverhältnis stehen. "Anzeigen wurden eingereicht, sagt Ott. "Die Meldungen werden nach fremdenpolizeilichen Kriterien im Zusammenhang mit der Missbrauchsbekämpfung geprüft", sagt er.

Persönlich vorsprechen

 Die persönliche Vorsprache der Sexarbeiterinnen bei der Fremdenpolizei der Stadt Bern diene einerseits zur Abklärung der Beweggründe bezüglich der Arbeitsaufnahme und andererseits zum Schutz der Frauen gegen Ausbeutung, so Ott. "Wir beobachten die Situation laufend und werden auf neue Entwicklungen reagieren", meint Ott.

Für Sexarbeiterinnen in Bern wird die Situation nicht nur wegen des Konkurrenzkampfes schwieriger, sondern weil auch die Salons und Bordelle im Wohngebiet am Lagerweg 12 und an der Lorrainestrasse 60 in Bern geschlossen werden sollen (wir berichteten). Grund: Nach der städtischen Bauordnung sind in der Wohnzone keine Bordelle geduldet, sie müssen einer Dienstleistungszone zugeordnet werden. Aus diesem Grund hätte eigentlich die Schliessung der Salons am Lagerweg 12 bereits im letzten April erfolgen müssen. Doch jetzt, fast drei Monate später, läuft dort das Sex-Geschäft weiter. Hier schaffen zwischen 50 und 70 Prostituierte an, die umgesiedelt werden müssten.

Beschwerde läuft

 Nach den Angaben des städtischen Bauinspektors Charles Roggo haben die Eigentümer des Lagerwegs 12 nicht auf die Aufforderung reagiert, weshalb nach dem Ablauf der Frist die Wiederherstellung verfügt wurde. Diese verlangt, dass die bestehende gewerbliche Nutzung aufgehoben wird. "Dagegen erhoben die Eigentümer Beschwerde bei der kantonalen Baudirektion", sagt Roggo. Zugleich reichten sie ein Baugesuch beim Bauinspektorat zur Legalisierung der Rotlichtnutzung ein. "Dieses kann aber noch nicht behandelt werden, da es unvollständig ist und ergänzt werden muss", sagt Roggo. Und: "Das Beschwerdeverfahren wurde bisher noch nicht aufgehoben."

Fakt ist: "Bei Personenkontrollen in dieser Liegenschaft am Lagerweg 12 werden immer wieder Widerhandlungen gegen das Freizügigkeitsabkommen und gegen das Ausländergesetz festgestellt", sagt Fremdenpolizei-Chef Ott.

 Jürg Spori

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Regeln

Kanton will Sexgesetz

Im Kanton Bern soll das Rotlichtmilieu durch ein neues Sexgesetz geregelt werden. Der Regierungsrat wurde vom Grossen Rat beauftragt, ein Gesetz zu erarbeiten. Auch im Berner Stadtrat wurden Vorstösse eingereicht, welche die Arbeit der Sexworkerinnen regeln.
jsp

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BIG BROTHER VIDEO
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BZ 10.7.09

Überwachung

Bisher keine Kameras bewilligt

Gemeinden und Kanton haben bislang keine Gesuche zum Aufstellen von Videoüberwachungs-geräten eingereicht.

Seit Anfang Monat dürfen die Gemeinden den öffentlichen Raum mit Videokameras überwachen. Kameras darf auch der Kanton zum Schutz öffentlicher Gebäude aufstellen. Sämtliche Videoüberwachungsgeräte müssen von der Kantonspolizei bewilligt werden. Doch bisher seien noch keine Gesuche von Gemeinden oder kantonalen Amtsstellen eingereicht worden, sagt Polizeisprecher Markus Schneider. "Demzufolge sind auch noch keine Bewilligungen erteilt worden." Es seien aber telefonische Anfragen eingegangen.
drh

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Berner Oberländer 10.7.09

In Stadt Thun und STi-Bussen

Kameras gegen Kriminelle?

Die Stadt Thun und die Verkehrsbetriebe STI setzen im Kampf gegen Vandalismus und Gewalt womöglich bald auf Kameras.

Was in Städten wie London bereits an der Tagesordnung ist, könnte bald auch in Thun Realität werden: Videoüberwachung im öffentlichen Raum. Die Stadt und die Thuner Verkehrsbetriebe STI prüfen unabhängig voneinander den Einsatz von Überwachungskameras. Grund ist die Zunahme an Vandalenakten und Gewalt. "Inzwischen haben sich die negativen Vorkommnisse so stark gehäuft, dass Kameras in den Bussen mehr als eine Idee sind", sagt Hans-Jürg Stettler, Leiter Infrastruktur der STI. Von einer Überwachung erhoffen sich beide Stellen eine präventive Wirkung.
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Seite 31

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STI prüft den Einsatz von Videokameras in Bussen

Fährt bald auch die Kamera mit?

Rauchen, saufen und pöbeln - Vandalismus, verbale und körperliche Attacken sind im öffentlichen Verkehr längst keine Seltenheit mehr. Nun prüfen die Thuner Verkehrsbetriebe STI den Einsatz von Überwachungskameras.

Der Blick in das Archiv dieser Zeitung zeigt es: Buschauffeur sein ist heute kein Zuckerschlecken mehr. Anfang Dezember 2006 wurde ein STI-Bus auf der Thuner Allmendstrasse mit einem Projektil beschossen. Einen knappen Monat später bedrohten mehrere Personen einen Chauffeur bei der Endstation Schorenfriedhof mit einer Faustfeuerwaffe und raubten ihn aus. Und vor einem Jahr schlug ein junger Mann einen Busfahrer brutal zu Boden.

Doch wer glaubt, dass nur das männliche Geschlecht pöbelt, irrt. Ein Chauffeur musste von einer Frau nebst übelsten Beschimpfungen gar eine Ohrfeige einstecken. Solche und ähnliche Fälle haben sich in den letzten Jahren gehäuft. Tätlichkeiten gegen Busfahrer sind in der Region keine Seltenheit mehr. Bei den Thuner Verkehrsbetrieben STI prüft man nun deshalb den Einsatz einer Massnahme, die in anderen Schweizer Städten und im Ausland bereits gang und gäbe ist: fest installierte Videokameras.

Die Hemmschwelle sinkt

Die Videoüberwachung ist bei der STI gemäss Hans-Jürg Stettler, Leiter Infrastruktur, seit mehreren Jahren immer wieder Thema: "Bisher waren wir allerdings stets der Meinung, dass es keine Überwachung braucht." Inzwischen hätten sich die negativen Vorkommnisse aber gehäuft, sodass Videokameras in den Bussen heute "mehr als nur eine Idee" seien. "Die Hemmschwelle ist heute bei vielen sehr tief und das Aggressionspotenzial gross", sagt Stettler. So berichten die Chauffeure beispielsweise von Fahrgästen, die Sitze mit Hamburgern - essen und trinken wäre im Bus eigentlich verboten - verschmieren. Von anderen, die sich ohne mit der Wimper zu zucken eine Zigarette anzünden. Oder von Pöbeleien durch betrunkene Jugendliche. Überhaupt sei der Alkohol ein grosses Problem, sagt Hans-Jürg Stettler. "Er führt dazu, dass Situationen oft eskalieren."

Kameras auch bei der SBB

Gegen solch schwierige Fahrgäste hat die STI laut Stettler kaum eine Handhabe. "Wir haben eine Transportpflicht." Jemanden einfach so aus dem Bus zu werfen, geht nicht. Von Überwachungskameras erhofft sich die STI deshalb eine präventive Wirkung. "Die Erfahrungen anderer Verkehrsbetriebe haben gezeigt, dass sich die Situation mit der Einführung von Kameras wesentlich verbessert", sagt Stettler. Auf diese Art der Prävention setzen beispielsweise der Regionalverkehr Bern-Solothurn (RBS) und die Busbetriebe Solothurn und Umgebung (BSU). Auch die SBB hat in einem Teil ihrer Züge Kameras installiert.

Dank Kameras geschnappt

Dass eine Überwachung Vandalismus, Verunreinigung und Gewalt nicht immer verhindert, aber vielleicht doch zumindest zur Aufklärung beitragen kann, zeigt ein Fall, der vor wenigen Wochen schweizweit für Schlagzeilen sorgte: Ein junger Mann wurde in einem Basler Bus von zwei Schlägern brutal verprügelt. Die Kamera zeichnete alles auf, die Bilder wurden veröffentlicht, beide Täter konnten daraufhin gefasst werden.

 Nicht in Echtzeit

Ob überhaupt und wann in den Bussen der STI Big Brother mitfährt, ist noch unklar. "Wir können momentan keinen Zeitpunkt nennen", sagt Infrastrukturleiter Hans-Jürg Stettler. Entscheidend sei die künftige Entwicklung. Sollte die bisherige Tendenz anhalten, würden innerhalb kurzer Zeit alle rund 70 Fahrzeuge mit Kameras ausgerüstet.

Ständig beobachtet müssten sich die Fahrgäste dann trotzdem nicht fühlen. "Wir planen keine Echtzeitüberwachung", betont Stettler. Das heisst: Sämtliches Bildmaterial wird gespeichert, nach der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit aber automatisch wieder gelöscht. Das verantwortliche STI-Personal würde die Bilder nur bei einem Vorfall und gemeinsam mit der Polizei analysieren.

Lilly Toriola

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Videoüberwachung

Auch die Stadt prüft eine Überwachung

Das Thema Videoüberwachung wird momentan nicht nur bei den Thuner Verkehrsbetrieben STI heiss diskutiert. Auch die Stadt Thun fasst den Einsatz von Überwachungskameras ins Auge. Denn auch sie verzeichnet eine Zunahme von Gewaltdelikten und Vandalismus. "Wir stehen dem Thema Videoüberwachung deshalb nicht grundsätzlich ablehnend gegenüber", sagt Thuns Sicherheitsvorsteher und Gemeinderat Peter Siegenthaler (SP). Noch befinde man sich aber erst in den Vorabklärungen. Für diese und die spätere Umsetzung muss die Stadt aus gesetzlichen Gründen eng mit der Kantonspolizei Bern zusammenarbeiten. Diese Woche haben zwischen den beiden Parteien Gespräche zum Thema stattgefunden. "Die Kantonspolizei wird nun jene Orte auflisten, wo eine Überwachung ihrer Meinung nach Sinn macht", erklärt Siegenthaler. Welche und wie viele dies sein könnten, ist laut dem SP-Gemeinderat noch offen. Er betont aber: "Überwachungskameras sind nicht nur in der Innenstadt ein Thema." Auch in den Aussenquartieren, beispielsweise beim Schorenfriedhof, verzeichnen Stadt und Polizei immer wieder Probleme.

Noch ist der Einsatz von Überwachungskameras allerdings nicht beschlossene Sache. "Wir möchten zunächst die Evaluation der Polizei abwarten", sagt Peter Siegenthaler. Bis dahin will der Gemeinderat auch noch keinen Zeitplan kommunizieren.

Sollte es in Thun dereinst tatsächlich Kameras geben, so wird es sich auch hier nicht um eine Echtzeitüberwachung handeln (siehe Haupttext). Wie bei der STI würde das Bildmaterial nur bei einem Vorfall und durch Polizeibeamte analysiert.

Die Gemeinden im Kanton Bern haben erst seit dem 1.Juli die Möglichkeit, Kameras im öffentlichen Raum einzusetzen. Im Frühling hat der Regierungsrat dazu eine entsprechende Verordnung erlassen.
lt

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RAUCHVERBOT
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Bund 10.7.09

Rauchverbot im Emmental

Am Ende doch nur Schall statt Rauch

Wird der Arm des Gesetzes bis ins hinterste Emmental reichen? Dies fragte der "Bund" am 29. Juni. An diesem Tag erschien ein Bericht über einen Wirt - Wirt X -, der im Hinblick auf das Rauchverbot, das mittlerweile in Kraft getreten ist, eine dezidierte Meinung vertrat. "Die Polizei solle nur kommen", hatte er am Telefon verlauten lassen, er habe sein Konzept und fertig. Für Nichtraucher richte er in seinem Betrieb ein "Nichtraucherstübli" ein, geraucht aber werde wie bis anhin in der Gaststube.

Dieser Bericht stiess bei anderen Medien auf Interesse. Ein Reporter des Schweizer Fernsehens meldete sich, ebenso eine Zürcher Zeitungsjournalistin. Beide erkundigten sich nach dem mutigen Wirt, wollten wissen, wie sie ihn finden konnten, wollten mit ihm reden und selber darüber berichten, wie sich ein Unbeugsamer gegen das neue Gesetz zum Schutz vor Passivrauchen stellt.

Auch der "Bund" beabsichtigte, die Geschichte vom letzten grossen Freund der Raucher diese Woche zu vertiefen, wollte ihn in seiner abgelegenen Gaststätte aufsuchen, um über ihn und seine Gäste berichten zu können. Aber wo grosse Worte sind, ist nicht unbedingt Rauch. Wirt X klang am Telefon plötzlich ganz anders. Irgendwie kleinlaut. In seiner Gaststube werde nun doch nicht mehr geraucht, sagte er lapidar und brummelte etwas von einem Problem mit Ausschankvorrichtungen. Solche sind in Raucherräumen nicht erlaubt. An seine Aussagen von vorletzter Woche schien er sich nicht mehr zu erinnern - oder erinnern zu wollen.
(db)

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Blick am Abend 9.7.09

Rauchstopp im Bahnhof

Finito - Heute erhalten die Bahnhof-Restaurants Post. Inhalt des Briefes: Ab sofort gilt Rauchverbot.

Auch nach dem 1. Juli durften Pendler in der Bahnhofspassage anders als in allen anderen Restaurants vor dem Sous-Sol, vor dem McDonald's und beim Café Spettacolo noch weiterrauchen. Damit ist jetzt Schluss. "Heute verschicken wir den betroffenen Betrieben einen Brief, in welchem wir die Wirte auf das Verbot aufmerksam machen", sagt Marc Heeb, Leiter der Berner Gewerbepolizei zu Blick am Abend. Sobald die Wirte den Brief erhalten hätten, gelte das Verbot.Am 1. Juli trat das kantonale Gesetz zum Schutz vor Passivrauchen in Kraft. Im Bahnhof herrschte danach Verwirrung. Die SBB erklärten damals, die Situation müsse von Stadt und Kanton geprüft werden.

"Das ist falsch", sagt Heeb heute in der "BZ". "Wir behandeln den Bahnhof einheitlich - auch wenn die Restaurants sowohl auf Stadt- als auch auf SBB-Boden stehen." Anders als im Bahnhof darf man in städtischen Durchgängen, etwa der Zeughauspassage, weiter rauchen.Auch im Bahnhof gibt es noch eine Raucheroase. Die Raucher dürfen ihrem Laster hier nach wie vor auf den Perrons frönen. ehi

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NEONAZIS
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NLZ/NUZ 10.7.09

Rütli

Pnos will wieder aufmarschieren

ars. Die Partei National Orientierter Schweizer (Pnos) hat angekündigt, Anfang August wieder eine eigene Feier auf dem Rütli zu veranstalten. Wann genau, lässt sie offen. Die Polizei geht aber davon aus, dass die Extremisten voraussichtlich am Sonntag, 2. August, aufmarschieren könnten. Die Sicherheitskräfte werden das Geschehen vor Ort beobachten und allfällige Gesetzesverstösse ahnden. Für die offizielle Rütlifeier am

1. August hat die Urner Polizei keine Hinweise auf einen Aufmarsch der rechtsextremen Szene. Der Urner Sicherheitsdirektor Josef Dittli will aber nicht ausschliessen, dass einzelne Extremisten versuchen könnten, aufs Rütli zu gelangen oder beim Abfahrtsort in Flüelen zu stören.

Seite 21

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Rütli

Extremisten planen eigene Feier

Die Pnos will Anfang August wiederum auf dem Rütli aufmarschieren. Die Polizei wird die rechtsextreme Szene beobachten und wenn nötig eingreifen.

Von Sven Aregger

Rechtsextremisten wollen auch heuer wieder ihre eigene Feier auf dem Rütli abhalten. Die Polizei geht davon aus, dass der Aufmarsch voraussichtlich am Sonntag nach der offiziellen 1.-August-Feier, am 2. August, erfolgen wird dies unter dem Aufruf der Partei National Orientierter Schweizer (Pnos). Pnos-Mediensprecher Markus Martig sagte auf Anfrage: "Wir kommen Anfang August aufs Rütli." Wann genau, lässt er offen. Bereits in den vergangenen drei Jahren hat die Pnos eigene Nationalfeiern in der Wiege der Schweiz organisiert. Die für die Sicherheit zuständige Urner Polizei geht heute von einigen hundert Extremisten aus, die aufs Rütli pilgern könnten. Sie wird das Geschehen vor Ort beobachten. "Allfällige Gesetzesverstösse werden wir ahnden", sagt Uris Sicherheitsdirektor Josef Dittli. 2007 wurde ein Mann wegen rassistischer Äusserungen zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse verurteilt.

Polizei schliesst nichts aus

Nicht beantwortet ist die Frage, ob die rechtsextreme Szene gar am 1. August mobil machen könnte. "Das macht eigentlich keinen Sinn, weil man uns den Zutritt aufs Rütli verwehren wird", sagt Pnos-Sprecher Martig nur. Die Polizei hat derzeit keine Hinweise, wonach sich Extremisten am Nationafeiertag in Uri mobilisieren. "Es ist aber nicht auszuschliessen, dass einige versuchen werden, aufs Rütli zu gelangen oder in Flüelen zu stören", sagt Dittli. Die Polizei sei bereit, wenn nötig einzugreifen.

Mehr Ruhe dank Tickets

Nachdem in den letzten zwei Jahren die Schiffe von Luzern aufs Rütli fuhren, ist für die diesjährige Feier erstmals Flüelen der Einsteigeort. Der Kanton Uri hat damit einer entsprechenden Anfrage der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft (SGG) entsprochen. "Wir wollen damit ein Zeichen der Solidarität setzen", erklärt Dittli. Die SGG ist für die Organisation der Rütlifeier zuständig. Der Kanton Uri muss für Ruhe, Ordnung und Sicherheit sorgen. Dittli erwartet, dass es am Abfahrtsort zu keinen grossen Problemen kommen wird. "Nachdem das Ticketsystem eingeführt worden ist, hat sich die Situation weit gehend beruhigt." Diese Ansicht teilt man auch in Flüelen, wo die Gemeinde Hand geboten hat. "Wir gehen die Sache entspannt an und hoffen, dass der Einstieg ohne grosses Aufsehen über die Bühne gehen wird", sagt Gemeindepräsident Beat Walker. Die Tickets werden von einer privaten Sicherheitsfirma kontrolliert. Die Polizei soll sich derweil diskret, aber einsatzbereit im Hintergrund halten.

Aufwand ähnlich wie im Vorjahr

Auf Basis eines bewährten Konzepts wird der Kanton Uri Sicherheitskräfte in Flüelen, Seelisberg und auf dem Rütli positionieren. Der personelle und finanzielle Aufwand soll in etwa demjenigen des Vorjahres entsprechen. 2008 hat Uri rund 37 000 Franken für die Sicherheit aufgewendet. Zum Vergleich: Im 2006 waren es über 200 000 Franken. Damals hatte die Feier noch vermehrt einen nationalen Charakter mit Rednern, die polarisierten. So war Samuel Schmid vor vier Jahren von Rechtsextremisten niedergeschrien worden. Heuer werden der Stanser Literaturprofessor Peter von Matt und die Autorin Joëlle Kuntz referieren. Josef Dittli: "Wichtig ist es, eine Feier durchzuführen, die nicht polarisiert und damit nicht Extremisten mobilisiert. Das hat zuletzt gut geklappt."

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Rütlifeier

Tickets gibt es noch bis 15. Juli

Wer an der Bundesfeier auf dem Rütli teilnehmen will, kann sich im Internet das dafür nötige Anmeldeformular herunterladen. Die Tickets sind gratis. Anmeldeschluss ist am 15. Juli. Pro Anmeldeformular können maximal sechs Eintrittskarten bestellt werden. Zudem sind die Tickets nicht übertragbar und nur mit einem Personalausweis gültig. Zwei Gratisschiffe fahren um 10.45 und um 12.45 Uhr ab Flüelen aufs Rütli. Die Feier beginnt um 14.30 Uhr. Nach der Feier werden die Besucher mit dem Schiff nach Brunnen fahren. Die Schweizerische Gemeinnützige Gesellschaft, welche die Feier organisiert, erwartet ähnlich wie 2008 rund 1000 Besucher.
red

Das Anmeldeformular finden Sie unter http://www.sgg-ssup.ch

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Beobachter 10.7.09

Nachlese

Weh dir, Helvetia

Schönheit kennt keine Grenzen? Aber sicher doch: Hat eine Miss die falsche Herkunft, brausen die Lokalpatrioten auf.  

Text: Balz Ruchti

 Helvetische Nationalisten habens schwer. Letzten Herbst wählte die Miss-Schweiz-Jury eine Schweizerin mit Migrationshintergrund zur Schönsten im Land. Dominic Lüthard von der Partei national orientierter Schweizer (Pnos) missfiel dies: Toyloy verkörpere "das Geschwür, welches die freie, unabhängige Eidgenossenschaft am Auffressen ist", schrieb er auf der Pnos-Weltnetzseite. Weh dir, Helvetia.

Denise Friedrich, Gründungsmitglied des Kampfbundes nationaler Aktivistinnen und einzige Frau im Pnos-Vorstand, legte nach: "Toyloy ist biologisch gesehen keine Schweizerin." Lüthard wurde für seinen Geschwür-Vergleich angezeigt und freigesprochen: Der Richter fand die Äusserungen geschmacklos, aber nicht strafbar.

Kaum war die Aufregung verebbt, wurde im Mai Michelle Morand zur Miss Zürich gewählt. Die 23-Jährige stammt aber aus Luzern. Eine Nichtzürcherin.

In der Jury, die die Kantonsfremde kürte, sass eine gewisse Whitney Toyloy. Stoff, aus dem Nationalisten gern Verschwörungstheorien spinnen. Doch die Pnos schwieg - im Gegensatz zur geschundenen Zürcher Volksseele: "Schade", "seltsam", "unfair" hiessen die harmlosesten Voten.

Ist diese Miss eingebildet genug?

Morand selbst hält sich für eine legitime Miss Zürich: "Ich habe Zürcher Blut", liess sie sich im "Blick am Abend" zitieren. "Mein Grossmami war Zürcherin."

Das ist wichtig, schliesslich ist Blut gemäss Rassenlehre der Träger von Rasseneigenschaften. Aber reicht ein Viertel Zürcher Blut, um die volkstypischen Charakterzüge hervorzubringen? Konkret: Ist Morand eingebildet und redselig genug, um Zürich zu repräsentieren? Was, wenn plötzlich die luzernischen Eigenschaften durchschlagen?

Rückfrage bei den Blut-und-Boden-Spezialisten von der Pnos: Was unterscheidet Zürcher von Luzerner Blut? "Nichts, Eidgenossinnen sind alle gleich", sagt der Langenthaler Ortsgruppenführer Lüthard. Dass die übergangenen Zürcherinnen das anders sehen, sei nachvollziehbar: "Aber Schweizer Frauen sollten zusammenhalten." Doch die stolzen Limmatstädterinnen halten nichts von Weichspül-Nationalismus à la Pnos: "Es gäbe genug schöne Zürcherinnen", quengelte eine in der Zeitung.

Unlängst keimte Hoffnung bei den national orientierten Schweizern: Miss-Schweiz-Kandidatin Marion Stutz hatte sich ohne Not als "waschechte 1291-Schweizerin" erklärt. Kaum durften die Rechten eine Schwester in Blut und Geiste unter den Krönchenanwärterinnen wähnen, liess die Sprecherin der Miss-Schweiz-Organisation diese Träume platzen: "Marion ist Patriotin, aber nicht ausländerfeindlich." Sie sei eine weltoffene junge Frau. Wieder nichts für die Pnos.

Eine Frage noch, Herr Lüthard: Wenn kantonale Unterschiede rassisch keine Rolle spielen - auf welcher Ebene wird Blut denn relevant? "Das ist eine gute Frage." Ja, nicht wahr?

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HOOLIGAN-GRIPPE
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bernerzeitung.ch 10.7.09

YB und SCB ergreifen Massnahmen gegen Gewalt

Die beiden Berner Sportclubs Young Boys Bern und SC Bern, Vertreter der Fans und der Kantonspolizei haben in einer Arbeitsgruppe Massnahmen gegen Gewalt im Sport beschlossen. Dazu gehört, dass YB die Fanarbeit ausbaut.

So ist vorgesehen, dass die Fanarbeiter die Fans sowohl bei Heim- wie Auswärtsspielen begleiten, Extrazüge organisieren und in diesen ein Projekt gegen das Wegwerfen von Abfällen starten. Auch ist ein Lokal als Treffpunkt und Austauschort für alle YB-Fans in Planung, wie das Regierungsstatthalteramt Bern am Freitag mitteilte.

YB will auch ein Leitbild namens "YB-Fan" ausarbeiten. Bereits bekannt ist, dass im Gästesektor des Stade de Suisse künftig nur noch Light-Bier ausgeschenkt werden soll.

Der SCB hat neu ein Führungszentrum im Stadion geschaffen und wird die Videoüberwachung flächendeckend ausbauen. Hauptziel der Massnahmen ist, dass in den Stadien wieder vermehrt der Sport im Zentrum steht.

Statthalterin prüft Alkoholverbot

Die Gespräche am Runden Tisch, auf welche die Beschlüsse zurückgehen, begannen im Dezember 2008. Viermal traf sich die Arbeitsgruppe, die unter der Leitung der Berner Regierungsstatthalterin Regula Mader stand.

Auch Mader selber prüft zur Verbesserung der Situation Massnahmen, und zwar im Bereich der gastgewerblichen Bewilligungen. Dazu gehören die strikte Kontrolle der Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen und die Überprüfung der Preispolitik respektive der Verfügbarkeit von alkoholischen und nicht alkoholischen Getränken.

Zur Diskussion steht auch ein Alkoholverkaufsverbot bei so genannten Hochrisikospielen in und um die Stadien oder die Beschränkung auf Light-Produkte.

Gesamtgesellschaftliches Problem

Ziel der Gespräche war in erster Linie, sich gegenseitig auszutauschen und gemeinsam Massnahmen gegen Gewalt zu ergreifen. Dabei stellten die Beteiligten fest, dass die Zusammenarbeit zwischen den Clubs, der Polizei und den Behörden funktioniert. Die Gespräche solle nun fortgesetzt werden, und zwar zweimal jährlich.

Die Clubs bekennten sich zu allen Fans, heisst es in der Mitteilung auch, distanzierten sich aber deutlich von unerwünschten Handlungen der Fans.

Die Beteiligten am Runden Tisch wollen künftig alles unternehmen, um für einen gewaltfreien Sport zu sorgen. "Die gesamtgesellschaftliche Problematik ,Gewalt' kann jedoch nicht durch Clubs, Fanarbeitende, Polizei und Behörden alleine gelöst werden", heisst es. (rue/sda)

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BZ 10.7.09

Weiterer Hooligan muss zahlen

Weil er nach einem Fussballspiel randalierte, wurde ein Lüftungsmonteur gestern zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt.

Der 22-Jährige hatte am 20.Mai 2008 nach dem Barragespiel FC St.Gallen gegen AC Bellinzona randaliert. Gestern bekam er vom Kreisgericht St.Gallen dafür die Quittung: Er wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 330 Tagessätzen à 90 Franken verurteilt. Zudem muss der Mann eine Busse von 2700 Franken und die Verfahrenskosten von 4800 Franken zahlen.

Darüber hinaus haftet er solidarisch für einen eingeforderten Sachschaden von 3000 Franken. Das Gericht sprach ihn der Sachbeschädigung, des Landfriedensbruchs sowie der Gewalt und Drohung gegen Behörden für schuldig. Es sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte vor dem Stadion Steine gegen Polizisten geworfen, einen Abfallcontainer angezündet und dreissig zum Teil vermummte Personen unaufhörlich angestachelt hatte, nicht mit diesem Tun aufzuhören. Vor Gericht sagte der 22-Jährige, er habe nur ein paar Bierchen getrunken und dem Treiben zugeschaut.

Keine Fussballspiele mehr

Die Staatsanwaltschaft St.Gallen hatte eine bedingte Freiheitsstrafe von 14 Monaten, 2000 Franken Busse sowie eine Weisung gefordert, wonach der Mann während einer Probezeit von drei Jahren schweizweit keine Fussball- und Eishockeyspiele mehr besuchen dürfte. Diesem Antrag folgte das Gericht zum Teil: Die Probezeit beträgt zwei Jahre, und der Mann darf keine Fussballspiele der beiden höchsten Spielklassen besuchen.

Freispruch gefordert

Am Nachmittag stand ein zweiter mutmasslicher Randalierer vor Gericht. Ihm wurde das Gleiche vorgeworfen. Er soll allerdings nach dem Abpfiff innerhalb des Stadions Espenmoos randaliert haben. Die Staatsanwaltschaft stellte die gleichen Strafanträge wie im ersten Fall. Für die Sachschäden von 155000 Franken habe der Angeschuldigte solidarisch zu haften.

Beschädigungen bestritten

Der ebenfalls 22-Jährige bestritt, Polizisten angegriffen und andere Dinge als ein Tor und den Rasen beschädigt zu haben. Seine Verteidigerin forderte einen Freispruch. Der Untersuchungsrichter überwies bis heute acht sogenannte "Espenmoos-Fälle" ans Gericht; etliche Randalierer wurden bereits mit Bussen und Strafbescheiden belegt. Nach dem Barragespiel in St.Gallen waren 59 Personen verhaftet worden.
sda

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Basler Zeitung 10.7.09

Basel verzichtet auf Schnellgericht

Die Staatsanwaltschaft folgt bei Fussballspielen nicht dem St. Galler Beispiel

Patrick Künzle

St. Gallen schickt am Sonntag zur Partie gegen den FC Basel einen Untersuchungsrichter ins Stadion. Die Basler Staatsanwaltschaft wird frühestens 2011 ein solches Verfahren einführen.

Neue Saison, neues Glück. Das gilt nicht nur für den FC Basel, der mit einem neuen Trainer und einer umgekrempelten Mannschaft ein missratenes Jahr vergessen machen will. Das gilt auch für den Kampf gegen Randalierer bei Fussballspielen. Die St. Galler Staatsanwaltschaft erprobt ein Mittel, das für die Schweiz ein Novum ist: Sie will am Sonntag beim Spiel zwischen dem FC St. Gallen und dem FC Basel Krawallmacher unmittelbar nach dem Spiel verurteilen.

In St. Gallen ist ein Untersuchungsrichter im Stadion präsent, um sich ein Bild von der Lage zu machen. Seine Arbeit wird er jedoch später in seinem zwei Kilometer entfernten Büro aufnehmen. Die Polizei soll ihm das Beweismaterial liefern - in Form von Videobildern oder Zeugenaussagen.

Befürworter

Mit diesem Schnellverfahren greift St. Gallen eine Idee auf, die schon seit längerer Zeit diskutiert wird. So sagte Bundesrat Ueli Maurer vor zwei Wochen, dass er sich vorstellen könne, Schnellrichter zu installieren. Auch in Basel gibt es vehemente Befürworter. "Ich plädiere schon seit Jahren für Schnellrichter", sagt Christian Kern, Geschäftsführer von Basel United, dem Betreiber des St.-Jakob-Parks.

Sein Wunsch wird vorerst nicht in Erfüllung gehen. "Im Moment ist das kein Thema", sagt Martin Schütz, Sprecher des Justiz- und Sicherheitsdepartements. Regierungsrat Hanspeter Gass sei jedoch "offen für alles", was für mehr Sicherheit rund um Fussballspiele sorgen könne. Er evaluiere derzeit mehrere Massnahmen, darunter auch das Schnellgericht. Es ist somit möglich, dass die Idee im Massnahmenpaket zur Sicherheit bei Sportveranstaltungen auftaucht, das Gass dem Gesamtregierungsrat im Herbst vorlegen will.

Andere Rechtslage

Kein Thema ist das Schnellgericht derzeit auch noch aus einem weiteren Grund. In Basel ist die Rechtslage anders als in St. Gallen. Hier kann nicht die Staatsanwaltschaft einen Untersuchungsrichter ins Stadion schicken. Stattdessen müsste das Strafgericht einen Strafbefehlsrichter delegieren. Dies ändert sich jedoch mit der eidgenössischen Strafprozessordnung, die Anfang 2011 eingeführt werden soll. "Es ist gut möglich, dass dann das Schnellverfahren für Hochrisikospiele zum Thema wird", sagt Markus Melzl, Sprecher der Staatsanwaltschaft.

Melzl dämpft jedoch auch die Erwartungen an das Schnellverfahren. Derzeit sei es in Basel so: Wenn ein Randalierer erwischt wird, nimmt die Polizei einen Rapport auf, lässt den Chaoten wieder laufen, und ein paar Wochen später erhält er den Strafbefehl. "Bei einem Schnellverfahren ändert sich lediglich, dass er den Strafbefehl an Ort und Stelle erhält", sagt Melzl. Die Strafe werde nicht strenger, "es wird bloss das Verfahren beschleunigt". Bei schweren Straftaten wie Körperverletzung könne die Polizei einen Randalierer ohnehin auch bei aktueller Rechtslage in Gewahrsam nehmen, und die Staatsanwaltschaft würde bei Vorliegen eines Haftgrundes Untersuchungshaft beantragen.

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NLZ 10.7.09

Hooligans

Amtsstatthalter sitzt im Allmendstadion

Chaoten sollen sofort gestraft werden können, in St. Gallen sitzt darum neu ein Richter im Stadion.Bisher kaum bekannt: In Luzern macht man das längst.

Von Barbara Inglin

Wenn am kommenden Sonntag der FC St. Gallen sein erstes Super-League-Spiel ankickt, wird auch ein Untersuchungsrichter in der AFG-Arena sitzen (siehe Box). Kommt es zu Ausschreitungen, kann er die Täter in einem Schnellverfahren zu einer Haftstrafe von bis zu sechs Monaten oder zu einer Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen verurteilen.

Was die St. Galler Staatsanwaltschaft am Dienstag als nationale Premiere verkaufte, wird vom Prinzip her andernorts längst so gehandhabt  auch in Luzern. "Bei Hochrisikospielen ist bei uns seit Jahren ein Amtsstatthalter im Einsatz. Teilweise direkt im Stadion, teilweise ist er vororientiert und bei Bedarf sehr schnell im Stadion", sagt Daniel Burri, geschäftsleitender Staatsanwalt des Kantons Luzern. Der Amtsstatthalter kann jederzeit unverzüglich Strafen aussprechen, wenn ein Verfahren eröffnet wird. Das maximale Strafmass entspricht jenem in St. Gallen.

Noch nicht oft

"Davon habe ich nichts gewusst", sagt etwa FCL-Fanarbeiter Christian Wandeler. "Der Einsatz eines Amtsstatthalters bei Hochrisikospielen ist eigentlich bekannt, wurde aber nicht über die Medien kommuniziert", meint hingegen Burri. Es sei allerdings ein Mittel, das noch nicht oft zum Einsatz gekommen sei. "Wir müssen mit den vorhandenen Personalressourcen sorgfältig umgehen."

Bei Fussballspielen hat der "Schnellrichter" in Luzern aber noch nie vor Ort und direkt eine Strafe ausgesprochen. "Meist müssen die Fälle noch genauer untersucht werden, weil zum Beispiel die Identität des Täters noch abgeklärt werden muss oder noch keine Festnahme erfolgt ist", sagt Burri.

"Sofort spürbar"

Trotzdem will man vorerst am Status quo festhalten. "Auch wenn bis heute bei Hooliganismus keine "Schnellstrafen" ausgesprochen worden sind, ist der Einsatz von Schnellverfahren aus präventiven Gründen weiterhin sinnvoll", so Burri. Man müsse die Situation immer wieder evaluieren.

Auch Hooliganexperte Maurice Illi betont die präventive Wirkung von Schnellverfahren: "Die Auswirkung einer Handlung ist so sofort spürbar. Besonders abschreckend für potenzielle Chaoten ist, dass sie sich nicht nur gegenüber der Polizei, sondern gegebenenfalls auch gegenüber dem Arbeitgeber rechtfertigen müssen, wenn sie am Montag nicht zur Arbeit erscheinen würden."

Support des FC Luzern

Damit die Prävention wirke, müsse aber allgemein bekannt sein, dass ein Richter im Stadion im Einsatz ist. In Luzern war dies bislang nicht der Fall. Mike Hauser, Sicherheitschef beim FCL, meint: "Ich begrüsse es, wenn das stärker publik gemacht wird."

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St. Gallen

Tatbeweis Video

Sollte es bei der sonntäglichen Partie St. Gallen gegen FC Basel wider Erwarten zu strafrechtlich relevanten Vergehen kommen, soll erstmals ein beschleunigtes Strafverfahren zum Einsatz kommen. Voraussetzung für einen schnellen Entscheid seien klare Beweise für die Straftat und eine Anhörung der Angeschuldigten, sagt Simon Burger, Untersuchungsrichter der St. Galler Staatsanwaltschaft, gegenüber dem "St. Galler Tagblatt". Als Tatbeweis dienen in erster Linie Videoaufnahmen, aber auch Hinweise von Polizeibeamten. Ein Einzelrichter wird während der Partie im Stadion die Situation beobachten.

Schwierigkeit: Masse der Fans

Die grösste Herausforderung bei der Durchsetzung von Schnellverfahren sieht Burger in der Masse der Fans: "Einzelne Straftäter herauszugreifen, ist für Sicherheitsleute nicht einfach."
red

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ANTI-ATOM
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Bund 10.7.09

Atommulti stützt Greenpeace-Kritik

Beznau verwendet kein altes Atomwaffen-Uran

Die in Beznau verwendeten ERU-Brennstäbe enthalten laut dem französischen Atomkonzern Areva kein Uran aus russischer Atomwaffenabrüstung.

Felix Maise

Das sagt ein Pressesprecher des französischen Atomkonzerns, der auch für die Schweizer Werke das Russlandgeschäft mit Rest-Uran aus der Wiederaufbereitung (WAA) abwickelt, auf Anfrage: "Wir können bestätigen, dass unser Partner sogenanntes mittel angereichertes Alt-Uran verwendet, das sowohl aus Schiffsreaktoren als auch aus dem russischen schnellen Brüter stammt. Hochangereichertes Material wird nicht eingesetzt."

Areva widerspricht damit einer Aussage der Nordostschweizerischen Kraftwerke (NOK), die das AKW Beznau betreiben. Die NOK hatten am Montag erklärt: "Sämtliche Lieferanten bestätigen, dass die in Beznau verwendeten ERU-Brennstäbe aus der Abrüstung russischer Kernwaffen stammen." ("Bund" 7. Juli) Beznau liefere damit einen Beitrag zur Entsorgung des russischen Atomwaffen-Friedhofs, argumentieren die NOK deshalb in der Ökobilanz des AKW Beznau.

Das treffe nicht zu, hatte die Umweltorganisation Greenpeace Anfang Woche in einem offenen Brief an die NOK kritisiert - und erhält indirekt Rückendeckung von Areva. Greenpeace hatte weiter bemängelt, rund 80 Prozent des nach Russland gelieferten Rest-Urans aus den Wiederaufbereitungsanlagen in La Hague (F) und Sellafield (GB) werde dort in Brennstoff für russische Reaktoren umgewandelt. Auch in diesem Punkt stützt der Areva-Sprecher die Kritik von Greenpeace. Auf die Frage nach dem Verbleib des aus Westeuropa nach Russland gelieferten WAA-Urans sagt er, dass Teile davon in Russland bleiben: Diese "werden von unserem Kooperationspartner für die Fertigung von Brennstoff für russische Reaktoren verwendet". (mai)