MEDIENSPIEGEL 29.7.09
(Online-Archiv: http://www.reitschule.ch/reitschule/mediengruppe/index.html)

Heute im Medienspiegel:
- Reitschule-Programm
- Wagenplätze: Stadtnomaden im Wankdorf bis Ende August
- Fraktionszwang: erster eigener Song
- PNOS: Veranstaltung mit Holocaust-Leugner
- Bedingte Geldstrafe für Rumsiegheilen
- Keine Gesuche für Videoüberwachung
- Bürgerwehr: Italien; Basel
- Gefangenen-Info: Fotos verboten

----------------------
REITSCHULE
----------------------

Do 30.07.09
22.00 Uhr - Rössli - Jay Sanders (Jagged) - Cosmicdiskotek

Fr 31.07.09
21.00 Uhr - Vorplatz - The Kileaues (DE)

So 2.8.09
08.00 Uhr - Grosse Halle - Flohmarkt
19.00 Uhr - Vorplatz - BBQ@Vorplatz

Infos: www.reitschule.ch

--------------------------
WAGENPLÄTZE
--------------------------

Bund 29.7.09

Stadtnomaden im Wankdorf

Seit knapp zwei Monaten sind die Stadtnomaden um den Verein Alternative mit ihren Wagen und Zelten auf dem Wankdorf-City-Areal zu Hause. Es ist der zweite Standort im Rahmen eines Abkommens mit den Behörden.

Christian Brönnimann

Das Grundstück beim Bahnhof Wankdorf, das die Stadtnomaden derzeit bewohnen, ist im Besitz der Stadt Bern. Bewilligt sind laut Annette Hodel von der städtischen Präsidialdirektion 35 Wagen. Die Bewilligung ist befristet bis Ende August. Das brachliegende Gelände ist das zweite Areal, auf dem sich die Stadtnomaden seit der Einigung mit den Behörden im letzten Februar niedergelassen haben.

Die Vereinbarung sieht vor, dass der Verein Alternative alle drei Monate auf einen neuen Standplatz zieht. Die ständige Zügelei ist im Baurecht begründet, das erlaubt, dass Fahrnisbauten für drei Monate ohne Bewilligung an einem Ort verbleiben dürfen. Die Grundstücke stellen Stadt, Kanton und Burgergemeinde Bern zur Verfügung. Zum Abkommen ist es gekommen, nachdem sich die Stadtnomaden über lange Zeit hinweg illegal auf verschiedenen Grundstücken niedergelassen hatten, beispielsweise bei der Neufeldzubringerbaustelle.

Im Moment funktioniere die Zusammenarbeit mit dem Verein sehr gut, sagt Annette Hodel. Die Suche nach neuen Grundstücken sei für die Behörden zwar immer mit einem gewissen Aufwand verbunden. Dies sei aber das kleinere Übel als illegale Besetzungen

Kontrollen, Namensliste, Depot

Beim derzeitigen Standort sei es noch zu keinen Beschwerden aus der Bevölkerung gekommen, sagt Hodel. Um zu überprüfen, ob die Abmachungen von beiden Seiten eingehalten werden, gibt es Kontrollen des Grundeigentümers. "Dabei werden beispielsweise die Anzahl Wagen oder die sanitären Einrichtungen überprüft", erklärt Hodel. Ebenfalls wird kontrolliert, ob die Stadtnomaden illegal Strom abzapfen. "Wir stellen ihnen nichts weiter als das Gelände zur Verfügung", so Hodel. Der Verein Alternative müsse zudem regelmässig eine Liste mit den Namen aller Wagenbewohner abliefern. Auch wurde ein Depot von 3000 Franken zur Deckung von allfälligen Schäden verlangt.

Wohin die Reise der Stadtnomaden Ende August weitergeht, teilen die Behörden noch nicht mit. Ein endgültiger Standplatz soll spätestens bis in zweieinhalb Jahren gefunden sein.

----------------------------------
FRAKTIONSZWANG
----------------------------------

BZ 29.7.09

Fraktionszwang

Nun ist schon der erste eigene Song in Arbeit

Die Stadtratsband Fraktionszwang kann sich nach ihrem ersten Auftritt auf der Grossen Schanze vor Angeboten kaum retten. "Ich hätte nie gedacht, dass wir derart zum Gesprächsthema werden", sagt Bandgründer Martin Schneider. Als der Parteilose seine Stadtratskolleginnen und -kollegen fragte, wer denn Lust hätte, mit ihm ein bisschen Musik zu machen, dachte er nicht an Auftritte. "Wenn wir Musik machen, können wir vielleicht auch besser zäme schnurre", war seine Idee.

Im Moment arbeiten die zehn Musikerinnen und Musiker aber sogar schon am ersten eigenen Song. "Rathus-Rock" soll das Werk dem Vernehmen nach heissen, was Schneider weder bestätigte noch dementierte. "Es geht in dem Song darum, was ein Berner Lokalpolitiker erlebt", so viel verriet er gestern. Zum nächsten Mal live zu hören ist Fraktionszwang am Mattefescht vom 5.September.
mm

-------------------
NEONAZIS
-------------------

BZ 29.7.09

Langenthal

Neonazis unter sich

Die Partei national orientierter Schweizer (Pnos) Langenthal will sich offenbar weiterbilden, allerdings auf fragwürdige Weise. Am Sonntag trafen sich die Neonazis gemäss einer Meldung auf deren Internetseite zu einem Vortrag von Reinhold Oberlercher. Der heute 66-jährige Hamburger gilt als einer der bekanntesten Vertreter der deutschen Revisionisten. Diese leugnen unter anderem den Holocaust und initiierten Zusammenschlüsse wie den (inzwischenverbotenen) "Verein zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten" oder die "Völkische Reichsbewegung", um einen neuen Nationalismus zu stärken. Gemäss Angaben der Stadt Hamburg verfolgen diese Gruppen das gemeinsame Ziel, ein "viertes Reich" zu schaffen, und sie beschuldigen Israelis, Zionisten und letztendlich "die Juden", zusammen mit den Amerikanern den Niedergang aller europäischen Nationen zu betreiben.

Gemäss eigenen Angaben der Pnos haben am Referat in Langenthal rund 70 Personen teilgenommen.
khl

-----------------------
RASSISMUS
-----------------------

Basler Zeitung 29.7.09

Bedingte Geldstrafe für Rassendiskriminierung

Strafgericht mildert das Urteil des Statthalteramtes

Thomas Gubler

Das Strafgericht Baselland hat einen 21-jährigen Oberbaselbieter der Rassendiskriminierung schuldig gesprochen und zu einer bedingten Geldstrafe von 110 Tagessätzen à 90 Franken verurteilt. Das Statthalteramt hatte noch eine unbedingte ausgesprochen.

Strafgerichtspräsident Adrian Jent liess zwar keinen Zweifel daran aufkommen, was er vom damaligen Gebahren des Angeklagten hielt: "Ihr Verhalten war unerträglich", sagte der Gerichtspräsident. Mit einer bedingten Geldstrafe von 110 Tagessätzen à 90 Franken und einer Busse von 500 Franken zeigte sich der Einzelrichter aber doch gnädiger als das Statthalteramt. Dieses hatte den 21-Jährigen im Oktober 2008 im Wesentlichen wegen Rassendiskriminierung sowie wegen Gewalt und Drohung gegen Beamte zu einer unbedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 30 Franken verurteilt.

Laut den Schilderungen des Untersuchungsrichters hatte sich am 15. Dezember 2006 gegen Mitternacht Folgendes zugetragen: Der alkoholisierte Angeklagte pöbelte auf dem Centralbahnplatz in Basel Passanten an und schrie mehrfach "Heil Hitler!". Dies unterstrich er auch noch mit dem Hitlergruss. Als kurz darauf eine Polizeipatrouille eintraf und den Angeklagten aufforderte, sich auszuweisen, beschimpfte er diese aufs Heftigste und drohte einem Polizisten, ihm "eine in die Fresse zu hauen". Als der junge Mann nach einer weiteren Aufforderung, den Ausweis zu zeigen, den Polizisten mit seiner Geldbörse bewarf und dabei ständig rechtsradikale Parolen skandierte, nahmen ihn die Polizisten mit auf die Bezirkswache.

Auf dem Weg dorthin soll er weiter übelste Naziparolen wie "vergast die Juden" geschrien und einem Polizisten gedroht haben, ihn mithilfe seiner "Bruderschaft" umzubringen und auch seine Familie auszulöschen. Drohungen, die durchaus ernst genommen wurden, weil sich der Angeklagte damals in einem rechtsradikalen Milieu bewegte.

Unbestritten

Der 21-jährige Angeklagte bestritt den geschilderten Sachverhalt nicht, obschon er sich, wie er sagte, an sozusagen nichts mehr erinnern könne. Er habe wegen Panikattacken Medikamente genommen und zu trinken begonnen. Mehr oder weniger zufällig sei er dann auch ins rechtsextreme Milieu geraten. Über rechtsextreme Ideologie habe er sich relativ wenig Gedanken gemacht. "Man soff und prügelte sich mit anderen Gruppierungen", sagte er. Auf die Frage des Gerichtspräsidenten, warum er sich der Neonazi-Szene angeschlossen habe, obschon es ihm als Absolvent des Progymnasiums nicht an Geschichtsbewusstsein gefehlt habe, vermochte der junge Mann nur zu antworten: "Ich weiss es nicht." Heute habe er aber weder Kontakt mit dem damaligen Umfeld noch etwas mit Nazi-Gedankengut am Hut.

Rassismus oder Unfug

Der Angeklagte, der im Januar 2007 schon in Basel wegen eines ähnlichen Vorkommnisses - allerdings nicht wegen Rassendiskriminierung, sondern nur wegen groben Unfugs - verurteilt worden war, lebt in geordneten privaten Verhältnissen und übt seinen Beruf als Elektromonteur aus.

Das war dann auch ein wesentlicher Grund dafür, dass das Gericht das Urteil milderte und statt der unbedingten eine bedingte Geldstrafe aussprach. Verteidiger Patrick Frey, der auf Schuldspruch bloss wegen groben Unfugs statt Rassendiskriminierung plädiert und eine bedingte Geldstrafe beantragt hatte, verzeichnete so einen Teilerfolg. Allerdings muss sich der Mann zusätzlich einer alkoholspezifischen Therapie unterziehen.

-------------------------------------
BIG BROTHER VIDEO
-------------------------------------

Berner Rundschau 29.7.09

Bisher kein Gesuch für Videoüberwachung

Seit Anfang Juli können Gemeinden ein Gesuch an die Kantonspolizei richten, wenn sie öffentlichen Raum mit Videokameras überwachen wollen. Bisher ist aber bei der Polizei kein einziges Gesuch eingegangen. In vielen Gemeinden besteht offenbar kein Bedarf nach Kameras, wie eine Umfrage zeigt. Zudem ist auch die Rechtslage noch nicht geklärt. Manchenorts wird aber eine künftige Videoüberwachung in Betracht gezogen. (joh) Seite 19

--

"Nicht einfach den Knopf drücken"

Noch will keine Gemeinde Videokameras - die Rechtslage ist unklar und der Bedarf oft nicht da

Seit einem Monat ist die Videoüberwachung von öffentlichen Räumen im Kanton Bern erlaubt. Bisher hat noch keine Gemeinde ein Gesuch eingereicht.

Johannes Reichen

Wenige Jahre ist es her, dass in Burgdorf über Videokameras gesprochen wurde. Aber nur kurz. "Da war es ja noch verboten", sagt Beatrix Rechner (SVP), Gemeinderätin für öffentliche Sicherheit. "Seither haben wir uns nicht mehr darum gekümmert." Rechner sieht auch jetzt keinen Handlungsbedarf, "auch wenn sich das natürlich rasch ändern kann". Burgdorf bleibt bis auf weiteres kamerafrei, und so ist es überall seit dem 1. Juli. Seit dann gelten die Bestimmungen zur Videoüberwachung im Kanton.

Wer öffentliche Orte mit Videokameras überwachen will, muss bei der Kantonspolizei ein Gesuch stellen und umfassend begründen. Drei Arten sind erlaubt: Gemeinden können erstens den öffentlichen Raum überwachen und zweitens kommunale Gebäude. Und drittens kann der Kanton einen Antrag stellen, wenn er kantonale Gebäude überwachen will.

Bis jetzt ist noch kein einziges Gesuch von Gemeinden eingegangen. Einzig eine kantonale Amtsstelle habe einen Antrag gestellt, erklärt Polizeisprecher Franz Märki. Aus Gemeinden kamen lediglich ein paar Anfragen. "Dabei ging es generell über die Abwicklung möglicher Gesuche." Inhaltliche Fragen zur Überwachung gabs keine.

Unklare Situation

Möglicherweise warteten die Gemeinden auf Vorreiter, so Märki. Es könnte jedoch auch sein, dass die Gemeinden die definitive Version der Videoverordnung abwarten; der Grossen Rat wird in der Septembersession eine Debatte führen zur umstrittenen Echtzeitüberwachung, bei der Filmaufnahmen unmittelbar konsultiert werden. Es ist unklar, ob diese Art der Überwachung künftig erlaubt sein soll.

Die Gemeinde Bätterkinden beispielsweise will gemäss Gemeinderat Beat Linder (SVP) den Parlamentsentscheid abwarten. Die Videoüberwachung aber "wird bei uns geprüft", so Linder vor kurzem.

Manche Gemeinden kommen, so wie Burgdorf, aber auch ganz gut ohne Kameras aus. "Kurzfristig ist das bei uns kein Thema", sagt Rolf Habegger, Gemeindeschreiber von Herzogenbuchsee. "Es gab bisher keinen Anlass dazu." In Aarwangen wird zwar die Kiesgrube Risi in der Nacht mit Kameras überwacht (siehe Artikel unten). Dies ist nicht bewilligungspflichtig. Sonst gehts in Aarwangen ohne Video. "Wir haben derzeit keine Probleme, die man nur mit Kameras lösen könnte", sagt Peter Steffen (SP), Gemeinderat mit Ressort öffentliche Sicherheit.

Kameras als mögliches Mittel

In Huttwil könnte es zum Thema werden, und zwar beim Sportzentrum Schwarzenbach. "Bei Anlässen klagen Anwohner immer wieder über Abfall", sagt Adrian Wüthrich (SP), Gemeinderat für öffentliche Sicherheit. "Wir stehen in Diskussion mit dem Sportzentrum, wie wir die Lage grundsätzlich verbessern könnten." Die Videoüberwachung sei dafür mögliches Mittel, jedoch erst "andiskutiert" worden. Wüthrich begrüsst die kantonale Regelung und punktuell auch Kameras; im öffentlichen Verkehr hätten sie zu einer Verringerung von Vandalenakten geführt.

In Bern ist die Videoüberwachung schon eingehend diskutiert worden. Zuletzt ging es im Mai um "den gezielten und den Datenschutz wahrenden Einsatz der Videoüberwachung", den die bürgerlichen Parteien forderten. Der Stadtrat sprach sich jedoch dagegen aus.

In Langenthal möglich

Im neuen Sicherheitskonzept der Stadt Langenthal, das im Herbst und nach der Überführung der Stadt- in die Kantonspolizei erarbeitet werden soll, könnten Videokameras ein Thema werden. "Dafür braucht es aber die politische Auseinandersetzung", so Gemeinderat Rolf Baer (FDP), zuständig für die öffentliche Sicherheit.

Was er sagt, gilt zwar in technischer, nicht aber in politischer Hinsicht: "Wir können ja nicht einfach auf den Knopf drücken."

--

Kameras in der Kiesgrube

Nicht immer müssen Gemeinden ein Gesuch stellen, wenn sie eine Videoüberwachung anordnen wollen. So lässt beispielsweise die Gemeinde Aarwangen seit Anfang dieses Jahres das Areal der Kiesgrube Risi überwachen. Das Areal gehört der Burgergemeinde, das Kieswerk wird jedoch von der Einwohnergemeinde betrieben. "An den Wochenenden haben hier immer wieder Vandalen gewütet", sagt Gemeinderat Peter Steffen (SP), zuständig für die öffentliche Sicherheit. Gemäss Gerhard Lüdi (SP), Gemeinderat mit Ressort Bau, haben die Probleme seit der Installation der Kameras abgenommen. "Die Anlage läuft nur nachts und wie ein Bewegungsmelder." Die Bilder würden vom Werkmeister konsultiert und bei Verdachtsfällen an die Kantonspolizei weitergeleitet. Bis jetzt sei das aber noch nicht vorgekommen, so Lüdi. Für diese Art von Videoüberwachung sind die Bestimmungen massgebend, wie sie für Private gelten. "Das ist kein öffentlicher Raum und darum nicht bewilligungspflichtig", sagt Franz Märki, Sprecher der Kantonspolizei Bern. Die Polizei hat keine Kenntnis von dieser Anlage, denn die Videoüberwachung von Privaten wird auf Bundesebene geregelt. "Sie muss dem Bundesgesetz zum Datenschutz entsprechen", so Märki. (joh)

---------------------------
BÜRGERWEHR
---------------------------

Basler Zeitung 29.7.09

Streit um selbst ernannte Ordnungshüter

 Italiens Bürgerwehr macht der Polizei noch mehr Arbeit

Roman Arens, Rom

Nach heftigen Zusammenstössen fordern viele Menschen in Italien, die neuen Bürgerwehren zu stoppen. Doch die Regierung will von dem Lieblingsprojekt der Rechten nicht lassen.

Hunderte von Touristen nahmen am Wochenende Reissaus, als in der toskanischen Küstenstadt Massa Mitglieder des "Soccorso sociale e sicurezza" (Sozialer Beistand und Sicherheit), kurz SSS, und die "Contro-ronde proletarie" (Proletarische Gegenwehr) gewaltsam aneinandergerieten. Als die SSS-Bürgerwehr mit faschistischen Gesängen und römischem Gruss die linke Gegenwehr provozierte, flogen Plastikstühle und -tische. Die Polizei hatte alle Hände voll zu tun, die Strassenschlacht zu beenden.

In den Bürgerwehren, die in den Städten nachts für Recht und Ordnung sorgen wollen, versammeln sich oft einschlägig bekannte Rechtsradikale. Auf die politische Gegenseite wirken Bürgerwehren deshalb mitunter provozierend. "Die Bürgerwehren können zusätzliche Sicherheitsprobleme schaffen, anstatt sie zu lösen", sagt Federico Gelli. Der Vizepräsident der Region Toskana fordert eine ausreichende Ausstattung der staatlichen Sicherheitskräfte und hält es für "unvorstellbar, dass an dieser Front 3,5 Milliarden Euro gestrichen werden, während man für die Bürgerwehren hundert Millionen bereitstellt". Und Stimmen mehren sich, die sagen, dass die Strassenschlacht von Massa vorhersehbar gewesen sei. So etwas werde sich anderswo wiederholen und der Polizei nur ein Mehr an Arbeit bringen.

Rechte gegen Linke

Auch Stefano Benedetti, Rechtsaussenstadtrat in Massa, warnt: "Achtung, in diesem Klima könnte es auch zu Toten kommen." Allerdings dreht der Gründer der SSS-Bürgerwehr den Spiess um und wirft der Kommune Massa "zu viel Toleranz" gegenüber linken Gruppen vor. Hier im nördlichsten Zipfel der Toskana, wo einst der Anarchismus starke Wurzeln hatte, haben noch linksextreme Kleingruppen überlebt. Aus zwei dieser Gruppen kamen auch diejenigen, die sich mit der Bürgerwehr angelegt haben.

 Für die umstrittenen nächtlichen Streifengänge arbeitet Innenminister Roberto Maroni (Lega Nord) nun an Regeln, mit denen er Kritikern den Wind aus den Segeln nehmen will. So sollen nur drei unbewaffnete, mindestens 25-jährige, nicht vorbestrafte und nicht drogenabhängige Personen mit Taschenlampe und Mobiltelefon auf Streife gehen dürfen. Da sie an einer gelben Leuchtjacke erkennbar sein sollen, müssten manche Gruppen die bereits angeschafften paramilitärischen Uniformen ablegen. Sie sollen zudem nicht von Parteien abhängig sein - doch dies wird nicht leicht durchzusetzen sein.

---

20min.ch 28.7.09

Gewaltbekämpfung

SVP-Ultimatum abgelaufen

von Denise Dollinger

Um Mitternacht ist es so weit: Das Ultimatum der Basler SVP an die Regierung zur Gewaltbekämpfung ist um. Klare Massnahmen gibt es trotzdem nicht.

Die Forderung im April war deutlich: "Die SVP Basel-Stadt gibt dem Regierungsrat 100 Tage Zeit, um die Gewalt in unserem Kanton nachhaltig einzudämmen." Werde nicht gehandelt, seien Bürgerwehren oder Rücktrittsforderungen angebracht. Nun, da das Ultimatum um ist, wären eigentlich konkrete Vorschläge seitens der SVP angebracht. Diese verweist aber trotz des Ablaufs des selbst installierten Countdowns auf einen späteren Zeitpunkt. "Wir werden unsere Massnahmen zu gegebener Zeit präsentieren", sagt Parteipräsident Sebastian Frehner auf Anfrage von 20 Minuten. Dank des eingerichteten Bürgertelefons und der auf der Parteiseite chronologisch aufgelisteten Gewaltvorfälle habe sich jedoch klar gezeigt, dass sich die Bevölkerung nicht sicher fühle. "Es ist ein Armutszeugnis unseres Regierungsrats zu behaupten, dass er die Gewalt im Griff hat", so Frehner.

Laut Kriminalkommissär Markus Melzl wurden 2009 bis Mitte Juli rund 550 Körperverletzungen und 130 Raubstraftaten gezählt. Das sei im Vergleich zu den letzten Jahren eine leichte Zunahme.

-----------------------------------
GEFANGENEN-INFO
-----------------------------------

Indymedia 29.7.09

Fotografieverbot

AutorIn : Redaktion des Gefangenen Infos: http://www.political-prisoners.net     

Bilder von Gefangenen damals wie heute nicht erlaubt

Dass US-Präsident Barack Obama Mitte Mai verkündete, Fotos von gefolterten Häftlingen im Irak und in Afghanistan nicht zu veröffentlichen, ist bekannt. Die Bilder könnten US-Soldaten in Gefahr bringen und "antiamerikanische Stimmungen schüren", meinte Obama.
Nicht so bekannt ist vielen aber, dass auch hier in der BRD Fotos von Gefangenen aus der RAF vor über 20 Jahren nicht veröffentlicht werden durften.     
    
Wir werden im Folgenden genauer auf die Gründe der Ablehnungen eingehen, auf die Gründe des Staates, der sich als übrigens als "freiheitlichster Staat auf deutschem Boden" begreift. Es soll dabei vor allem verdeutlicht werden, was die Herrschenden damit bezweckten.

Fotos von politischen Gefangenen wurden als "mitgliedschaftliche Bestätigung in der RAF" betrachtet.
Das OLG Düsseldorf dazu im April 1987:
Es besteht die naheliegende Gefahr, dass in der Haftanstalt gefertigte Lichtbilder in "...Broschüren und sonstigen Schriften über die Haftbedingungen und über die Ziele der "RAF" verbreitet werden und dadurch der Propaganda für die Ziele der "RAF" Vorschub geleistet wird... diese gleichzeitigen und konzentrierten Vorgänge (Fotos von Gefangenen aus der RAF und aus dem Widerstand) legen nahe, dass nicht nur rein persönliches und privates Interesse den Angeklagten.. zu seinem Antrag bewogen haben, sondern dass die Lichtbilder letztlich auch den Zwecken der terroristischen Vereinigung dienen sollen."
Oberlandesgerichte (OLG`s) sind politische Sondergerichte mit speziellen ausgebildeten RichterInnen. Sie bestimmen und kontrollieren neben der Prozessführung auch die Haft- und Besuchsbedingungen und die anwaltlichen Kontakte.
Selbst die UNO hat diese Haftbedingungen, die 9 Gefangene nicht überlebt hatten, als Folter bezeichnet.
Es besteht für die Verantwortlichen die Gefahr, dass durch eine Broschüre samt Fotos die Lage der Inhaftierten einer größeren Öffentlichkeit bekannt wird, was bekanntlich ein erster Schritt zu Aufhebung dieser Haftsituation sein kann.
Auf rein "persönlich" sollen die Bilder der Gefangenen reduziert werden, damit nicht breit nach draußen dringt, was in den Knästen passiert. Fotos dokumentieren oft auch die Härte der Haft, die bekanntlich an niemand der Weggesperrten spurlos vorbei geht.
Haftbedingungen sind nur begreifbar im Kontext mit den politischen Zielen der Gefangenen, was das OLG mit Propaganda für die Ziele der RAF abtut.
Die politischen Gefangenen sollten als rein persönliche, private Individuen reduziert, umgepolt, umgewandelt und zerstört werden. Zusätzlich soll damit verhindert werden, dass ihre Intention, für eine freie und kommunistische Gesellschaft im internationalen Kontext zu kämpfen, nicht nach draußen dringen soll.
OLG Frankfurt Juni 1987:
"Die Bilder Inhaftierter sind nämlich u a. geeignet...., die zwecks Motivierung von Sympathisanten bei Zusammenlegungsforderungen zum Einsatz zu kommen."
Selbst Gutachter des Gerichts hatten die Zusammenlegung von interaktionsfähigen Gruppen von mindestens 15 Gefangenen gefordert. Dass diente dazu, die Isolationshaft besser zu "ertragen" und war auch ein besserer Schutz vor Übergriffen.
Viele Gefangene aus der RAF blieben getrennt von ihren GenossInnen. Kleinstgruppen von 5 Inhaftieren blieben die Ausnahme.
Selbst den Inhaftieren blieb es verwehrt, Bilder von ihren gefangenen GenossInnen zu erhalten.
Aus einer Anhalteverfügungen des Anstaltleiters der JVA Stammheim, 1988:
"Das dem Schreiben angeschlossene Foto des terroristischen Gewalttäters Pohl dient offensichtlich der Vertiefung der Verstrickung der Empfängerin in ihre Bandenmitgliedschaft zur RAF und schadet dem Vollzugsziel."

Was hat das mit heute zu tun?
Auch heute werden Bilder zum Beispiel von baskischen Gefangenen auf öffentlichen Plätzen von der Polizei entfernt.
Zurück zu den unterschlagenen Fotos durch den US-Präsidenten:
Für Human Rights Watch geht die "eigentliche Gefahr nicht von dem Wissen aus, dass es Missbrauch gegeben hat", sondern dass die Verantwortlichen nicht zur Rechenschaft gezogen würden.
Auch in der BRD sind die zuständigen Stellen in der Justiz und den Ministerien nie zur Verantwortung gezogen.
Die Isolationshaft wird weiterhin praktiziert wie zum Beispiel in Stuttgart-Stammheim gegen die 5 türkischen Linken, gegen die seit über einem Jahr ein §129b-Verfahren geführt wird.
Der Schriftsteller Peter O. Chotjewitz, der in den siebziger Jahren Andreas Baader und heute Mustafa Atalay in Stammheim besuchte, beschreibt die Bedingungen für die 5 türkischen Linken: "Teilweise sind die heutigen Angeklagten schlechter dran. Sie haben keinen Umschluss und müssen 23 Stunden allein in der Zelle oder wie Mustafa Atalay in der Krankenstation verbringen."
Wie empfindlich die Justiz auf Widerstand gegen Isolation und weitere §129b-Schauprozess reagierte, zeigte sich kürzlich vor dem OLG Düsseldorf, als die Verantwortlichen im Juni ProzessbeobachterInnen verprügelten, kurzfristig einsperrten und auch zu Ordnungsgeld von 100 Euro verdonnerten, weil sie es gewagt hatten, sich mit dem streng isolieren Gefangenen Faruk Ereren mit Parolen und erhobenen Fäusten zu solidarisieren und damit auch das herrschende Ritual der reibungslosen Aburteilung von Widerstand durchbrachen.
Der Kreis schließt sich, denn auch heute steht es weiterhin an, Widerstand gegen diese Entwicklung zu leisten.

 inforedaktion@political-prisoners.net

Dieser Artikel erschien in der neuen Ausgabe des Gefangenen Info 348
Aus dem Vorwort der Redaktion :
"Liebe Leserinnen und Leser,
wie unser Vorwort beginnt auch unsere aktuelle Ausgabe mit dem §129b-Verfahren in Düsseldorf gegen Faruk Ereren, welches auch den Schwerpunkt dieser Nummer darstellt. Wie viele von euch vielleicht mitbekommen haben, wurden ProzessbesucherInnen, die am 27. Mai 2009 ihre Solidarität mit dem Gefangenen Faruk Ereren
bekundeten, von Sicherheitskräften in den Zellen unterhalb des Gerichtssaales brutal misshandelt. Wir möchten mit unseren Beiträgen auf das Ausmaß und die Qualität der Repression eingehen, die nun auch außerhalb der Mauern den Grad der Folter erreicht haben dürfte. Wir freuen uns, dass sich die Solidaritätsarbeit von der Brutalität nicht einschüchtern lässt und ihre Mobilisierung zu den anstehenden Verhandlungstagen kontinuierlich fortsetzt.
Darüber hinaus berichten wir über zwei weitere Staatsschutzprozesse in Berlin und Stuttgart-Stammheim. Insbesondere im Berliner mg-Verfahren bahnt sich aufgrund des unerwarteten Erscheinens von aktuellen Erklärungen der militanten gruppe (mg) eine neue Entwicklung an, da die (mg) darin erklärt, vom Repressionsschlag Ende Juli 2007 unberührt geblieben zu sein und dass sie sich mittlerweile aufgelöst habe. An dieser Stelle wünschen wir den Betroffenen des Verfahrens Axel, Oliver und Florian viel Kraft und Ausdauer im weiteren Verlaufe dieser Justizfarce.
Anlässlich der neuerlichen Desinformationskampagne hinsichtlich der Ermordung Benno Ohnesorgs am 2. Juni 1967 veröffentlichen wir einen Beitrag, in dem wir etwas "Licht ins Dunkel" bringen wollen und auf die Hintergründe dieser Kampgane eingehen, welche bei weitem kein Einzelfall ist.
In unserem internationalen Teil widmen wir uns den aktuellsten und dringlichsten Themen, wobei wir aus Platzgründen wie immer einige Beiträge aussortieren mussten.
Der Beitrag des griechischen Gefangenen Savvas Xiros, in dem er die massenhaft praktizierte Verabreichung von Medikamenten in griechischen Gefängnissen schildert, soll gleichzeitig einen neuen Diskussionsansatz liefern. Uns ist bekannt, dass dies kein explizit "griechisches Phänomen" ist, sondern es auch in der BRD Hinweise dafür gibt. Vielleicht gelingt es uns, dieses Thema in den kommenden Ausgaben zu vertiefen und mehr Informationen über diese und vielleicht auch andere Methoden der repressiven Knastpolitik herauszuarbeiten.
Bereits in den letzten Ausgaben haben wir über die Situation der Gefangenen Ahmad Sa‘adat und Mumia Abu-Jamal zu berichtet. Anlässlich des Hungerstreiks von Sa‘adat und der zugespitzten Situation in Mumias Angelegenheit, möchten wir ein weiteres Mal in unserem Vorwort dazu ermuntern, diese Gefangenen in ihrem Widerstand zu unterstützen. Auch befindet sich in dieser Ausgabe ein weiterer Bericht über eine politische Gefangene, die sich in einer lebensbedrohlichen Situation befindet. Güler Zere wird in der Türkei trotz ihres Tumors nicht freigelassen und somit dem Tod ausgesetzt. Auch in ihrem Fall ist die Schaffung von Öffentlichkeit
dringend erforderlich.
Abschließend möchten wir uns bei Lara Melin bedanken, die uns eines ihrer Fotos für unsere Seite 20 zur Verfügung gestellt hat und mit ihrem Begleittext gleichzeitig einen Diskussionsbeitrag zum Knast für unsere aktuelle Debatte geliefert hat. Wie immer sind dann noch auf Seite 19 und themenbezogen auf verschiedenen Seiten dieser Nummer die aktuellen Gefangenenadressen abgedruckt. Schreibt ihnen und bezieht sie in eure Praxis mit ein.
Solidarität ist unsere Waffe!"

Das Gefangenen Infos erscheint monatlich und kostet 2 Euro.
Zu beziehen über:  inforedaktion@political-prisoners.net
Redaktionsanschrift: Gefangenen Info, c/o Stadtteilladen Lunte e.V., Weisestraße 53, 12049 Berlin