MEDIENSPIEGEL 29.7.09
(Online-Archiv: http://www.reitschule.ch/reitschule/mediengruppe/index.html)
Heute im Medienspiegel:
- Reitschule-Programm
- Wagenplätze: Stadtnomaden im Wankdorf bis Ende August
- Fraktionszwang: erster eigener Song
- PNOS: Veranstaltung mit Holocaust-Leugner
- Bedingte Geldstrafe für Rumsiegheilen
- Keine Gesuche für Videoüberwachung
- Bürgerwehr: Italien; Basel
- Gefangenen-Info: Fotos verboten
----------------------
REITSCHULE
----------------------
Do 30.07.09
22.00 Uhr - Rössli - Jay Sanders
(Jagged) - Cosmicdiskotek
Fr 31.07.09
21.00 Uhr - Vorplatz - The Kileaues
(DE)
So 2.8.09
08.00 Uhr - Grosse Halle - Flohmarkt
19.00 Uhr - Vorplatz - BBQ@Vorplatz
Infos: www.reitschule.ch
--------------------------
WAGENPLÄTZE
--------------------------
Bund 29.7.09
Stadtnomaden im Wankdorf
Seit knapp zwei Monaten sind die Stadtnomaden um den Verein Alternative
mit ihren Wagen und Zelten auf dem Wankdorf-City-Areal zu Hause. Es ist
der zweite Standort im Rahmen eines Abkommens mit den Behörden.
Christian Brönnimann
Das Grundstück beim Bahnhof Wankdorf, das die Stadtnomaden derzeit
bewohnen, ist im Besitz der Stadt Bern. Bewilligt sind laut Annette
Hodel von der städtischen Präsidialdirektion 35 Wagen. Die
Bewilligung
ist befristet bis Ende August. Das brachliegende Gelände ist das
zweite
Areal, auf dem sich die Stadtnomaden seit der Einigung mit den
Behörden
im letzten Februar niedergelassen haben.
Die Vereinbarung sieht vor, dass der Verein Alternative alle drei
Monate auf einen neuen Standplatz zieht. Die ständige Zügelei
ist im
Baurecht begründet, das erlaubt, dass Fahrnisbauten für drei
Monate
ohne Bewilligung an einem Ort verbleiben dürfen. Die
Grundstücke
stellen Stadt, Kanton und Burgergemeinde Bern zur Verfügung. Zum
Abkommen ist es gekommen, nachdem sich die Stadtnomaden über lange
Zeit
hinweg illegal auf verschiedenen Grundstücken niedergelassen
hatten,
beispielsweise bei der Neufeldzubringerbaustelle.
Im Moment funktioniere die Zusammenarbeit mit dem Verein sehr gut, sagt
Annette Hodel. Die Suche nach neuen Grundstücken sei für die
Behörden
zwar immer mit einem gewissen Aufwand verbunden. Dies sei aber das
kleinere Übel als illegale Besetzungen
Kontrollen, Namensliste, Depot
Beim derzeitigen Standort sei es noch zu keinen Beschwerden aus der
Bevölkerung gekommen, sagt Hodel. Um zu überprüfen, ob
die Abmachungen
von beiden Seiten eingehalten werden, gibt es Kontrollen des
Grundeigentümers. "Dabei werden beispielsweise die Anzahl Wagen
oder
die sanitären Einrichtungen überprüft", erklärt
Hodel. Ebenfalls wird
kontrolliert, ob die Stadtnomaden illegal Strom abzapfen. "Wir stellen
ihnen nichts weiter als das Gelände zur Verfügung", so Hodel.
Der
Verein Alternative müsse zudem regelmässig eine Liste mit den
Namen
aller Wagenbewohner abliefern. Auch wurde ein Depot von 3000 Franken
zur Deckung von allfälligen Schäden verlangt.
Wohin die Reise der Stadtnomaden Ende August weitergeht, teilen die
Behörden noch nicht mit. Ein endgültiger Standplatz soll
spätestens bis
in zweieinhalb Jahren gefunden sein.
----------------------------------
FRAKTIONSZWANG
----------------------------------
BZ 29.7.09
Fraktionszwang
Nun ist schon der erste eigene Song in Arbeit
Die Stadtratsband Fraktionszwang kann sich nach ihrem ersten Auftritt
auf der Grossen Schanze vor Angeboten kaum retten. "Ich hätte nie
gedacht, dass wir derart zum Gesprächsthema werden", sagt
Bandgründer
Martin Schneider. Als der Parteilose seine Stadtratskolleginnen und
-kollegen fragte, wer denn Lust hätte, mit ihm ein bisschen Musik
zu
machen, dachte er nicht an Auftritte. "Wenn wir Musik machen,
können
wir vielleicht auch besser zäme schnurre", war seine Idee.
Im Moment arbeiten die zehn Musikerinnen und Musiker aber sogar schon
am ersten eigenen Song. "Rathus-Rock" soll das Werk dem Vernehmen nach
heissen, was Schneider weder bestätigte noch dementierte. "Es geht
in
dem Song darum, was ein Berner Lokalpolitiker erlebt", so viel verriet
er gestern. Zum nächsten Mal live zu hören ist Fraktionszwang
am
Mattefescht vom 5.September.
mm
-------------------
NEONAZIS
-------------------
BZ 29.7.09
Langenthal
Neonazis unter sich
Die Partei national orientierter Schweizer (Pnos) Langenthal will sich
offenbar weiterbilden, allerdings auf fragwürdige Weise. Am
Sonntag
trafen sich die Neonazis gemäss einer Meldung auf deren
Internetseite
zu einem Vortrag von Reinhold Oberlercher. Der heute 66-jährige
Hamburger gilt als einer der bekanntesten Vertreter der deutschen
Revisionisten. Diese leugnen unter anderem den Holocaust und
initiierten Zusammenschlüsse wie den (inzwischenverbotenen)
"Verein zur
Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten" oder
die "Völkische Reichsbewegung", um einen neuen Nationalismus zu
stärken. Gemäss Angaben der Stadt Hamburg verfolgen diese
Gruppen das
gemeinsame Ziel, ein "viertes Reich" zu schaffen, und sie beschuldigen
Israelis, Zionisten und letztendlich "die Juden", zusammen mit den
Amerikanern den Niedergang aller europäischen Nationen zu
betreiben.
Gemäss eigenen Angaben der Pnos haben am Referat in Langenthal
rund 70 Personen teilgenommen.
khl
-----------------------
RASSISMUS
-----------------------
Basler Zeitung 29.7.09
Bedingte Geldstrafe für Rassendiskriminierung
Strafgericht mildert das Urteil des Statthalteramtes
Thomas Gubler
Das Strafgericht Baselland hat einen 21-jährigen Oberbaselbieter
der
Rassendiskriminierung schuldig gesprochen und zu einer bedingten
Geldstrafe von 110 Tagessätzen à 90 Franken verurteilt. Das
Statthalteramt hatte noch eine unbedingte ausgesprochen.
Strafgerichtspräsident Adrian Jent liess zwar keinen Zweifel daran
aufkommen, was er vom damaligen Gebahren des Angeklagten hielt: "Ihr
Verhalten war unerträglich", sagte der Gerichtspräsident. Mit
einer
bedingten Geldstrafe von 110 Tagessätzen à 90 Franken und
einer Busse
von 500 Franken zeigte sich der Einzelrichter aber doch gnädiger
als
das Statthalteramt. Dieses hatte den 21-Jährigen im Oktober 2008
im
Wesentlichen wegen Rassendiskriminierung sowie wegen Gewalt und Drohung
gegen Beamte zu einer unbedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen
à 30
Franken verurteilt.
Laut den Schilderungen des Untersuchungsrichters hatte sich am 15.
Dezember 2006 gegen Mitternacht Folgendes zugetragen: Der
alkoholisierte Angeklagte pöbelte auf dem Centralbahnplatz in
Basel
Passanten an und schrie mehrfach "Heil Hitler!". Dies unterstrich er
auch noch mit dem Hitlergruss. Als kurz darauf eine Polizeipatrouille
eintraf und den Angeklagten aufforderte, sich auszuweisen, beschimpfte
er diese aufs Heftigste und drohte einem Polizisten, ihm "eine in die
Fresse zu hauen". Als der junge Mann nach einer weiteren Aufforderung,
den Ausweis zu zeigen, den Polizisten mit seiner Geldbörse bewarf
und
dabei ständig rechtsradikale Parolen skandierte, nahmen ihn die
Polizisten mit auf die Bezirkswache.
Auf dem Weg dorthin soll er weiter übelste Naziparolen wie
"vergast die
Juden" geschrien und einem Polizisten gedroht haben, ihn mithilfe
seiner "Bruderschaft" umzubringen und auch seine Familie
auszulöschen.
Drohungen, die durchaus ernst genommen wurden, weil sich der Angeklagte
damals in einem rechtsradikalen Milieu bewegte.
Unbestritten
Der 21-jährige Angeklagte bestritt den geschilderten Sachverhalt
nicht,
obschon er sich, wie er sagte, an sozusagen nichts mehr erinnern
könne.
Er habe wegen Panikattacken Medikamente genommen und zu trinken
begonnen. Mehr oder weniger zufällig sei er dann auch ins
rechtsextreme
Milieu geraten. Über rechtsextreme Ideologie habe er sich relativ
wenig
Gedanken gemacht. "Man soff und prügelte sich mit anderen
Gruppierungen", sagte er. Auf die Frage des Gerichtspräsidenten,
warum
er sich der Neonazi-Szene angeschlossen habe, obschon es ihm als
Absolvent des Progymnasiums nicht an Geschichtsbewusstsein gefehlt
habe, vermochte der junge Mann nur zu antworten: "Ich weiss es nicht."
Heute habe er aber weder Kontakt mit dem damaligen Umfeld noch etwas
mit Nazi-Gedankengut am Hut.
Rassismus oder Unfug
Der Angeklagte, der im Januar 2007 schon in Basel wegen eines
ähnlichen
Vorkommnisses - allerdings nicht wegen Rassendiskriminierung, sondern
nur wegen groben Unfugs - verurteilt worden war, lebt in geordneten
privaten Verhältnissen und übt seinen Beruf als
Elektromonteur aus.
Das war dann auch ein wesentlicher Grund dafür, dass das Gericht
das
Urteil milderte und statt der unbedingten eine bedingte Geldstrafe
aussprach. Verteidiger Patrick Frey, der auf Schuldspruch bloss wegen
groben Unfugs statt Rassendiskriminierung plädiert und eine
bedingte
Geldstrafe beantragt hatte, verzeichnete so einen Teilerfolg.
Allerdings muss sich der Mann zusätzlich einer alkoholspezifischen
Therapie unterziehen.
-------------------------------------
BIG BROTHER VIDEO
-------------------------------------
Berner Rundschau 29.7.09
Bisher kein Gesuch für Videoüberwachung
Seit Anfang Juli können Gemeinden ein Gesuch an die Kantonspolizei
richten, wenn sie öffentlichen Raum mit Videokameras
überwachen wollen.
Bisher ist aber bei der Polizei kein einziges Gesuch eingegangen. In
vielen Gemeinden besteht offenbar kein Bedarf nach Kameras, wie eine
Umfrage zeigt. Zudem ist auch die Rechtslage noch nicht geklärt.
Manchenorts wird aber eine künftige Videoüberwachung in
Betracht
gezogen. (joh) Seite 19
--
"Nicht einfach den Knopf drücken"
Noch will keine Gemeinde Videokameras - die Rechtslage ist unklar und
der Bedarf oft nicht da
Seit einem Monat ist die Videoüberwachung von öffentlichen
Räumen im
Kanton Bern erlaubt. Bisher hat noch keine Gemeinde ein Gesuch
eingereicht.
Johannes Reichen
Wenige Jahre ist es her, dass in Burgdorf über Videokameras
gesprochen
wurde. Aber nur kurz. "Da war es ja noch verboten", sagt Beatrix
Rechner (SVP), Gemeinderätin für öffentliche Sicherheit.
"Seither haben
wir uns nicht mehr darum gekümmert." Rechner sieht auch jetzt
keinen
Handlungsbedarf, "auch wenn sich das natürlich rasch ändern
kann".
Burgdorf bleibt bis auf weiteres kamerafrei, und so ist es überall
seit
dem 1. Juli. Seit dann gelten die Bestimmungen zur
Videoüberwachung im
Kanton.
Wer öffentliche Orte mit Videokameras überwachen will, muss
bei der
Kantonspolizei ein Gesuch stellen und umfassend begründen. Drei
Arten
sind erlaubt: Gemeinden können erstens den öffentlichen Raum
überwachen
und zweitens kommunale Gebäude. Und drittens kann der Kanton einen
Antrag stellen, wenn er kantonale Gebäude überwachen will.
Bis jetzt ist noch kein einziges Gesuch von Gemeinden eingegangen.
Einzig eine kantonale Amtsstelle habe einen Antrag gestellt,
erklärt
Polizeisprecher Franz Märki. Aus Gemeinden kamen lediglich ein
paar
Anfragen. "Dabei ging es generell über die Abwicklung
möglicher
Gesuche." Inhaltliche Fragen zur Überwachung gabs keine.
Unklare Situation
Möglicherweise warteten die Gemeinden auf Vorreiter, so
Märki. Es
könnte jedoch auch sein, dass die Gemeinden die definitive Version
der
Videoverordnung abwarten; der Grossen Rat wird in der Septembersession
eine Debatte führen zur umstrittenen Echtzeitüberwachung, bei
der
Filmaufnahmen unmittelbar konsultiert werden. Es ist unklar, ob diese
Art der Überwachung künftig erlaubt sein soll.
Die Gemeinde Bätterkinden beispielsweise will gemäss
Gemeinderat Beat
Linder (SVP) den Parlamentsentscheid abwarten. Die
Videoüberwachung
aber "wird bei uns geprüft", so Linder vor kurzem.
Manche Gemeinden kommen, so wie Burgdorf, aber auch ganz gut ohne
Kameras aus. "Kurzfristig ist das bei uns kein Thema", sagt Rolf
Habegger, Gemeindeschreiber von Herzogenbuchsee. "Es gab bisher keinen
Anlass dazu." In Aarwangen wird zwar die Kiesgrube Risi in der Nacht
mit Kameras überwacht (siehe Artikel unten). Dies ist nicht
bewilligungspflichtig. Sonst gehts in Aarwangen ohne Video. "Wir haben
derzeit keine Probleme, die man nur mit Kameras lösen
könnte", sagt
Peter Steffen (SP), Gemeinderat mit Ressort öffentliche Sicherheit.
Kameras als mögliches Mittel
In Huttwil könnte es zum Thema werden, und zwar beim Sportzentrum
Schwarzenbach. "Bei Anlässen klagen Anwohner immer wieder
über Abfall",
sagt Adrian Wüthrich (SP), Gemeinderat für öffentliche
Sicherheit. "Wir
stehen in Diskussion mit dem Sportzentrum, wie wir die Lage
grundsätzlich verbessern könnten." Die Videoüberwachung
sei dafür
mögliches Mittel, jedoch erst "andiskutiert" worden. Wüthrich
begrüsst
die kantonale Regelung und punktuell auch Kameras; im öffentlichen
Verkehr hätten sie zu einer Verringerung von Vandalenakten
geführt.
In Bern ist die Videoüberwachung schon eingehend diskutiert
worden.
Zuletzt ging es im Mai um "den gezielten und den Datenschutz wahrenden
Einsatz der Videoüberwachung", den die bürgerlichen Parteien
forderten.
Der Stadtrat sprach sich jedoch dagegen aus.
In Langenthal möglich
Im neuen Sicherheitskonzept der Stadt Langenthal, das im Herbst und
nach der Überführung der Stadt- in die Kantonspolizei
erarbeitet werden
soll, könnten Videokameras ein Thema werden. "Dafür braucht
es aber die
politische Auseinandersetzung", so Gemeinderat Rolf Baer (FDP),
zuständig für die öffentliche Sicherheit.
Was er sagt, gilt zwar in technischer, nicht aber in politischer
Hinsicht: "Wir können ja nicht einfach auf den Knopf drücken."
--
Kameras in der Kiesgrube
Nicht immer müssen Gemeinden ein Gesuch stellen, wenn sie eine
Videoüberwachung anordnen wollen. So lässt beispielsweise die
Gemeinde
Aarwangen seit Anfang dieses Jahres das Areal der Kiesgrube Risi
überwachen. Das Areal gehört der Burgergemeinde, das Kieswerk
wird
jedoch von der Einwohnergemeinde betrieben. "An den Wochenenden haben
hier immer wieder Vandalen gewütet", sagt Gemeinderat Peter
Steffen
(SP), zuständig für die öffentliche Sicherheit.
Gemäss Gerhard Lüdi
(SP), Gemeinderat mit Ressort Bau, haben die Probleme seit der
Installation der Kameras abgenommen. "Die Anlage läuft nur nachts
und
wie ein Bewegungsmelder." Die Bilder würden vom Werkmeister
konsultiert
und bei Verdachtsfällen an die Kantonspolizei weitergeleitet. Bis
jetzt
sei das aber noch nicht vorgekommen, so Lüdi. Für diese Art
von
Videoüberwachung sind die Bestimmungen massgebend, wie sie
für Private
gelten. "Das ist kein öffentlicher Raum und darum nicht
bewilligungspflichtig", sagt Franz Märki, Sprecher der
Kantonspolizei
Bern. Die Polizei hat keine Kenntnis von dieser Anlage, denn die
Videoüberwachung von Privaten wird auf Bundesebene geregelt. "Sie
muss
dem Bundesgesetz zum Datenschutz entsprechen", so Märki. (joh)
---------------------------
BÜRGERWEHR
---------------------------
Basler Zeitung 29.7.09
Streit um selbst ernannte Ordnungshüter
Italiens Bürgerwehr macht der Polizei noch mehr Arbeit
Roman Arens, Rom
Nach heftigen Zusammenstössen fordern viele Menschen in Italien,
die
neuen Bürgerwehren zu stoppen. Doch die Regierung will von dem
Lieblingsprojekt der Rechten nicht lassen.
Hunderte von Touristen nahmen am Wochenende Reissaus, als in der
toskanischen Küstenstadt Massa Mitglieder des "Soccorso sociale e
sicurezza" (Sozialer Beistand und Sicherheit), kurz SSS, und die
"Contro-ronde proletarie" (Proletarische Gegenwehr) gewaltsam
aneinandergerieten. Als die SSS-Bürgerwehr mit faschistischen
Gesängen
und römischem Gruss die linke Gegenwehr provozierte, flogen
Plastikstühle und -tische. Die Polizei hatte alle Hände voll
zu tun,
die Strassenschlacht zu beenden.
In den Bürgerwehren, die in den Städten nachts für Recht
und Ordnung
sorgen wollen, versammeln sich oft einschlägig bekannte
Rechtsradikale.
Auf die politische Gegenseite wirken Bürgerwehren deshalb mitunter
provozierend. "Die Bürgerwehren können zusätzliche
Sicherheitsprobleme
schaffen, anstatt sie zu lösen", sagt Federico Gelli. Der
Vizepräsident
der Region Toskana fordert eine ausreichende Ausstattung der
staatlichen Sicherheitskräfte und hält es für
"unvorstellbar, dass an
dieser Front 3,5 Milliarden Euro gestrichen werden, während man
für die
Bürgerwehren hundert Millionen bereitstellt". Und Stimmen mehren
sich,
die sagen, dass die Strassenschlacht von Massa vorhersehbar gewesen
sei. So etwas werde sich anderswo wiederholen und der Polizei nur ein
Mehr an Arbeit bringen.
Rechte gegen Linke
Auch Stefano Benedetti, Rechtsaussenstadtrat in Massa, warnt: "Achtung,
in diesem Klima könnte es auch zu Toten kommen." Allerdings dreht
der
Gründer der SSS-Bürgerwehr den Spiess um und wirft der
Kommune Massa
"zu viel Toleranz" gegenüber linken Gruppen vor. Hier im
nördlichsten
Zipfel der Toskana, wo einst der Anarchismus starke Wurzeln hatte,
haben noch linksextreme Kleingruppen überlebt. Aus zwei dieser
Gruppen
kamen auch diejenigen, die sich mit der Bürgerwehr angelegt haben.
Für die umstrittenen nächtlichen Streifengänge
arbeitet Innenminister
Roberto Maroni (Lega Nord) nun an Regeln, mit denen er Kritikern den
Wind aus den Segeln nehmen will. So sollen nur drei unbewaffnete,
mindestens 25-jährige, nicht vorbestrafte und nicht
drogenabhängige
Personen mit Taschenlampe und Mobiltelefon auf Streife gehen
dürfen. Da
sie an einer gelben Leuchtjacke erkennbar sein sollen, müssten
manche
Gruppen die bereits angeschafften paramilitärischen Uniformen
ablegen.
Sie sollen zudem nicht von Parteien abhängig sein - doch dies wird
nicht leicht durchzusetzen sein.
---
20min.ch 28.7.09
Gewaltbekämpfung
SVP-Ultimatum abgelaufen
von Denise Dollinger
Um Mitternacht ist es so weit: Das Ultimatum der Basler SVP an die
Regierung zur Gewaltbekämpfung ist um. Klare Massnahmen gibt es
trotzdem nicht.
Die Forderung im April war deutlich: "Die SVP Basel-Stadt gibt dem
Regierungsrat 100 Tage Zeit, um die Gewalt in unserem Kanton nachhaltig
einzudämmen." Werde nicht gehandelt, seien Bürgerwehren oder
Rücktrittsforderungen angebracht. Nun, da das Ultimatum um ist,
wären
eigentlich konkrete Vorschläge seitens der SVP angebracht. Diese
verweist aber trotz des Ablaufs des selbst installierten Countdowns auf
einen späteren Zeitpunkt. "Wir werden unsere Massnahmen zu
gegebener
Zeit präsentieren", sagt Parteipräsident Sebastian Frehner
auf Anfrage
von 20 Minuten. Dank des eingerichteten Bürgertelefons und der auf
der
Parteiseite chronologisch aufgelisteten Gewaltvorfälle habe sich
jedoch
klar gezeigt, dass sich die Bevölkerung nicht sicher fühle.
"Es ist ein
Armutszeugnis unseres Regierungsrats zu behaupten, dass er die Gewalt
im Griff hat", so Frehner.
Laut Kriminalkommissär Markus Melzl wurden 2009 bis Mitte Juli
rund 550
Körperverletzungen und 130 Raubstraftaten gezählt. Das sei im
Vergleich
zu den letzten Jahren eine leichte Zunahme.
-----------------------------------
GEFANGENEN-INFO
-----------------------------------
Indymedia 29.7.09
Fotografieverbot
AutorIn : Redaktion des Gefangenen Infos: http://www.political-prisoners.net
Bilder von Gefangenen damals wie heute nicht erlaubt
Dass US-Präsident Barack Obama Mitte Mai verkündete, Fotos
von
gefolterten Häftlingen im Irak und in Afghanistan nicht zu
veröffentlichen, ist bekannt. Die Bilder könnten US-Soldaten
in Gefahr
bringen und "antiamerikanische Stimmungen schüren", meinte Obama.
Nicht so bekannt ist vielen aber, dass auch hier in der BRD Fotos von
Gefangenen aus der RAF vor über 20 Jahren nicht
veröffentlicht werden
durften.
Wir werden im Folgenden genauer auf die Gründe der Ablehnungen
eingehen, auf die Gründe des Staates, der sich als übrigens
als
"freiheitlichster Staat auf deutschem Boden" begreift. Es soll dabei
vor allem verdeutlicht werden, was die Herrschenden damit bezweckten.
Fotos von politischen Gefangenen wurden als "mitgliedschaftliche
Bestätigung in der RAF" betrachtet.
Das OLG Düsseldorf dazu im April 1987:
Es besteht die naheliegende Gefahr, dass in der Haftanstalt gefertigte
Lichtbilder in "...Broschüren und sonstigen Schriften über
die
Haftbedingungen und über die Ziele der "RAF" verbreitet werden und
dadurch der Propaganda für die Ziele der "RAF" Vorschub geleistet
wird... diese gleichzeitigen und konzentrierten Vorgänge (Fotos
von
Gefangenen aus der RAF und aus dem Widerstand) legen nahe, dass nicht
nur rein persönliches und privates Interesse den Angeklagten.. zu
seinem Antrag bewogen haben, sondern dass die Lichtbilder letztlich
auch den Zwecken der terroristischen Vereinigung dienen sollen."
Oberlandesgerichte (OLG`s) sind politische Sondergerichte mit
speziellen ausgebildeten RichterInnen. Sie bestimmen und kontrollieren
neben der Prozessführung auch die Haft- und Besuchsbedingungen und
die
anwaltlichen Kontakte.
Selbst die UNO hat diese Haftbedingungen, die 9 Gefangene nicht
überlebt hatten, als Folter bezeichnet.
Es besteht für die Verantwortlichen die Gefahr, dass durch eine
Broschüre samt Fotos die Lage der Inhaftierten einer
größeren
Öffentlichkeit bekannt wird, was bekanntlich ein erster Schritt zu
Aufhebung dieser Haftsituation sein kann.
Auf rein "persönlich" sollen die Bilder der Gefangenen reduziert
werden, damit nicht breit nach draußen dringt, was in den
Knästen
passiert. Fotos dokumentieren oft auch die Härte der Haft, die
bekanntlich an niemand der Weggesperrten spurlos vorbei geht.
Haftbedingungen sind nur begreifbar im Kontext mit den politischen
Zielen der Gefangenen, was das OLG mit Propaganda für die Ziele
der RAF
abtut.
Die politischen Gefangenen sollten als rein persönliche, private
Individuen reduziert, umgepolt, umgewandelt und zerstört werden.
Zusätzlich soll damit verhindert werden, dass ihre Intention,
für eine
freie und kommunistische Gesellschaft im internationalen Kontext zu
kämpfen, nicht nach draußen dringen soll.
OLG Frankfurt Juni 1987:
"Die Bilder Inhaftierter sind nämlich u a. geeignet...., die
zwecks
Motivierung von Sympathisanten bei Zusammenlegungsforderungen zum
Einsatz zu kommen."
Selbst Gutachter des Gerichts hatten die Zusammenlegung von
interaktionsfähigen Gruppen von mindestens 15 Gefangenen
gefordert.
Dass diente dazu, die Isolationshaft besser zu "ertragen" und war auch
ein besserer Schutz vor Übergriffen.
Viele Gefangene aus der RAF blieben getrennt von ihren GenossInnen.
Kleinstgruppen von 5 Inhaftieren blieben die Ausnahme.
Selbst den Inhaftieren blieb es verwehrt, Bilder von ihren gefangenen
GenossInnen zu erhalten.
Aus einer Anhalteverfügungen des Anstaltleiters der JVA Stammheim,
1988:
"Das dem Schreiben angeschlossene Foto des terroristischen
Gewalttäters
Pohl dient offensichtlich der Vertiefung der Verstrickung der
Empfängerin in ihre Bandenmitgliedschaft zur RAF und schadet dem
Vollzugsziel."
Was hat das mit heute zu tun?
Auch heute werden Bilder zum Beispiel von baskischen Gefangenen auf
öffentlichen Plätzen von der Polizei entfernt.
Zurück zu den unterschlagenen Fotos durch den US-Präsidenten:
Für Human Rights Watch geht die "eigentliche Gefahr nicht von dem
Wissen aus, dass es Missbrauch gegeben hat", sondern dass die
Verantwortlichen nicht zur Rechenschaft gezogen würden.
Auch in der BRD sind die zuständigen Stellen in der Justiz und den
Ministerien nie zur Verantwortung gezogen.
Die Isolationshaft wird weiterhin praktiziert wie zum Beispiel in
Stuttgart-Stammheim gegen die 5 türkischen Linken, gegen die seit
über
einem Jahr ein §129b-Verfahren geführt wird.
Der Schriftsteller Peter O. Chotjewitz, der in den siebziger Jahren
Andreas Baader und heute Mustafa Atalay in Stammheim besuchte,
beschreibt die Bedingungen für die 5 türkischen Linken:
"Teilweise sind
die heutigen Angeklagten schlechter dran. Sie haben keinen Umschluss
und müssen 23 Stunden allein in der Zelle oder wie Mustafa Atalay
in
der Krankenstation verbringen."
Wie empfindlich die Justiz auf Widerstand gegen Isolation und weitere
§129b-Schauprozess reagierte, zeigte sich kürzlich vor dem
OLG
Düsseldorf, als die Verantwortlichen im Juni
ProzessbeobachterInnen
verprügelten, kurzfristig einsperrten und auch zu Ordnungsgeld von
100
Euro verdonnerten, weil sie es gewagt hatten, sich mit dem streng
isolieren Gefangenen Faruk Ereren mit Parolen und erhobenen
Fäusten zu
solidarisieren und damit auch das herrschende Ritual der reibungslosen
Aburteilung von Widerstand durchbrachen.
Der Kreis schließt sich, denn auch heute steht es weiterhin an,
Widerstand gegen diese Entwicklung zu leisten.
inforedaktion@political-prisoners.net
Dieser Artikel erschien in der neuen Ausgabe des Gefangenen Info 348
Aus dem Vorwort der Redaktion :
"Liebe Leserinnen und Leser,
wie unser Vorwort beginnt auch unsere aktuelle Ausgabe mit dem
§129b-Verfahren in Düsseldorf gegen Faruk Ereren, welches
auch den
Schwerpunkt dieser Nummer darstellt. Wie viele von euch vielleicht
mitbekommen haben, wurden ProzessbesucherInnen, die am 27. Mai 2009
ihre Solidarität mit dem Gefangenen Faruk Ereren
bekundeten, von Sicherheitskräften in den Zellen unterhalb des
Gerichtssaales brutal misshandelt. Wir möchten mit unseren
Beiträgen
auf das Ausmaß und die Qualität der Repression eingehen, die
nun auch
außerhalb der Mauern den Grad der Folter erreicht haben
dürfte. Wir
freuen uns, dass sich die Solidaritätsarbeit von der
Brutalität nicht
einschüchtern lässt und ihre Mobilisierung zu den anstehenden
Verhandlungstagen kontinuierlich fortsetzt.
Darüber hinaus berichten wir über zwei weitere
Staatsschutzprozesse in
Berlin und Stuttgart-Stammheim. Insbesondere im Berliner mg-Verfahren
bahnt sich aufgrund des unerwarteten Erscheinens von aktuellen
Erklärungen der militanten gruppe (mg) eine neue Entwicklung an,
da die
(mg) darin erklärt, vom Repressionsschlag Ende Juli 2007
unberührt
geblieben zu sein und dass sie sich mittlerweile aufgelöst habe.
An
dieser Stelle wünschen wir den Betroffenen des Verfahrens Axel,
Oliver
und Florian viel Kraft und Ausdauer im weiteren Verlaufe dieser
Justizfarce.
Anlässlich der neuerlichen Desinformationskampagne hinsichtlich
der
Ermordung Benno Ohnesorgs am 2. Juni 1967 veröffentlichen wir
einen
Beitrag, in dem wir etwas "Licht ins Dunkel" bringen wollen und auf die
Hintergründe dieser Kampgane eingehen, welche bei weitem kein
Einzelfall ist.
In unserem internationalen Teil widmen wir uns den aktuellsten und
dringlichsten Themen, wobei wir aus Platzgründen wie immer einige
Beiträge aussortieren mussten.
Der Beitrag des griechischen Gefangenen Savvas Xiros, in dem er die
massenhaft praktizierte Verabreichung von Medikamenten in griechischen
Gefängnissen schildert, soll gleichzeitig einen neuen
Diskussionsansatz
liefern. Uns ist bekannt, dass dies kein explizit "griechisches
Phänomen" ist, sondern es auch in der BRD Hinweise dafür
gibt.
Vielleicht gelingt es uns, dieses Thema in den kommenden Ausgaben zu
vertiefen und mehr Informationen über diese und vielleicht auch
andere
Methoden der repressiven Knastpolitik herauszuarbeiten.
Bereits in den letzten Ausgaben haben wir über die Situation der
Gefangenen Ahmad Sa‘adat und Mumia Abu-Jamal zu berichtet.
Anlässlich
des Hungerstreiks von Sa‘adat und der zugespitzten Situation in Mumias
Angelegenheit, möchten wir ein weiteres Mal in unserem Vorwort
dazu
ermuntern, diese Gefangenen in ihrem Widerstand zu unterstützen.
Auch
befindet sich in dieser Ausgabe ein weiterer Bericht über eine
politische Gefangene, die sich in einer lebensbedrohlichen Situation
befindet. Güler Zere wird in der Türkei trotz ihres Tumors
nicht
freigelassen und somit dem Tod ausgesetzt. Auch in ihrem Fall ist die
Schaffung von Öffentlichkeit
dringend erforderlich.
Abschließend möchten wir uns bei Lara Melin bedanken, die
uns eines
ihrer Fotos für unsere Seite 20 zur Verfügung gestellt hat
und mit
ihrem Begleittext gleichzeitig einen Diskussionsbeitrag zum Knast
für
unsere aktuelle Debatte geliefert hat. Wie immer sind dann noch auf
Seite 19 und themenbezogen auf verschiedenen Seiten dieser Nummer die
aktuellen Gefangenenadressen abgedruckt. Schreibt ihnen und bezieht sie
in eure Praxis mit ein.
Solidarität ist unsere Waffe!"
Das Gefangenen Infos erscheint monatlich und kostet 2 Euro.
Zu beziehen über: inforedaktion@political-prisoners.net
Redaktionsanschrift: Gefangenen Info, c/o Stadtteilladen Lunte e.V.,
Weisestraße 53, 12049 Berlin