MEDIENSPIEGEL 14.8.09
(Online-Archiv: http://www.reitschule.ch/reitschule/mediengruppe/index.html)
Heute im Medienspiegel:
- Reitschule-Programm
- RaBe-Info 14.8.09
- Demo-Recht: Keine Verschärfung im Stadtrat
- Binz ZH: Kantons-Ultimatum
- Big Brother Video Basel
- BRD: Englische Nazi-Parolen legal
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REITSCHULE
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So 16.08.09
19.00 Uhr - Vorplatz - BBQ
Di 18.08.09
22.00 Uhr - Hofkino - BROTHER, WHERE
ART THOU?, Joel Coen, USA 2000, 106min, DVD, OV/d
Infos: www.reitschule.ch
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RABE-INFO 14.8.09
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Rabe-Info 14. August 2009
http://www.rabe.ch/pod/get.php?web=RaBe-Info-2009-08-14-53793.mp3
- Steckweg 13 in der Lorraine ist wieder belebt
- Der Kanton Bern übernimmt Pionierrolle in der Schaffung von
Lohngleichheit
- Der Europarat unterstützt das Luzerner Zentrum für
Menschenrechtsbildung
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DEMO-RECHT
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Bund 14.8.09
Kein schärferes Demo-Recht
Stadt Bern Zum dritten Mal innerhalb von fünf Jahren hat der
Berner
Stadtrat eine Verschärfung des Kundgebungsreglements abgelehnt.
Mit der
Ablehnung der rechtsbürgerlichen Volksinitiative "keine
gewalttätigen
Demonstrationen" wird nun das Volk an der Urne über die
Einführung des
sogenannten Entfernungsartikels entscheiden. Mit diesem Passus
könnte
die Polizei Personen büssen, die sich trotz Aufforderung nicht von
einer Kundgebung entfernen. Die Linke und eine Mehrheit der
GFL/EVP-Fraktion zweifelten an der Umsetzbarkeit des Artikels. (bob)
Seite 18
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Demo-Recht kommt vors Volk
Zum dritten Mal innert fünf Jahren lehnt der Berner Stadtrat die
Einführung eines Entfernungsartikels ab
Das Stadtberner Parlament lehnt die Initiative "Keine
gewalttätigen
Demonstrationen" ab. Damit entscheidet das Volk, ob sich in der Stadt
Bern strafbar macht, wer sich trotz polizeilicher Aufforderung nicht
von einer Kundgebung entfernt.
Bernhard Ott
Die Vorzeichen der gestrigen Debatte deuteten auf ein knappes Resultat
hin: Der Stadtrat hat die Einführung des sogenannten
Entfernungsartikels in den Jahren 2004 und 2008 bereits zweimal
abgelehnt. Das Bundesgericht wiederum hat jüngst aber eine
Beschwerde
gegen die Einführung des Artikels im Ortspolizeireglement der
Stadt
Thun abgewiesen. Die Richter in Lausanne befanden, dass der Artikel die
Grundrechte nicht verletze. Die Stadtberner Initiative wurde von
rechtsbürgerlichen Kreisen unter dem Eindruck der Ausschreitungen
an
der Anti-SVP-Demonstration vom 6. Oktober 2007 lanciert und kam innert
nützlicher Frist zustande. Mit dem Entfernungsartikel riskiert
eine
Busse bis zu 5000 Franken, wer sich sich trotz polizeilicher
Aufforderung nicht von einer Demonstration entfernt.
SP und GB blieben hart
Eine Mehrheit der vorberatenden Kommission empfahl die Annahme der
Initiative. Christine Michel (gb) gab seitens der Kommissionsminderheit
jedoch zu bedenken, dass sich das Bundesgerichtsurteil bloss auf
unbewilligte Demonstrationen beziehe. In der Stadt Bern machten sich
mit der Einführung des Artikels aber auch die Teilnehmer
bewilligter
Kundgebungen strafbar. Als Sprecherin der Fraktion GB/JA sprach sich
Michel für die Ablehnung der Initiative aus. "Es geht nicht darum,
friedliche Teilnehmer zu büssen", konterte Tanja Sollberger (glp).
Es
gehe vielmehr um eine Handhabe gegen gewalttätige
Rädelsführer. Rahel
Ruch (junge alternative) bezeichnete eine Isolation von
Gewalttätern
aber als utopisch. Der Artikel sei nicht umsetzbar. Im Übrigen
gebe es
das Strafgesetz, um gegen Gewalttäter vorzugehen.
Support erhielt Linksgrün von der SP. Laut Fraktionssprecherin
Corinne
Mathieu habe sich an den grundsätzlichen Bedenken gegen die
Einführung
des Artikels nichts geändert: Es sei schwierig, an einer
Demonstration
zwischen Beteiligten und Unbeteiligten zu unterscheiden, sagte Mathieu.
Die Auflösung einer Kundgebung sei eine Frage der
Verhältnismässigkeit
und müsse von der Polizei beurteilt werden. "Mit dem
Entfernungsartikel
ändert sich nichts", sagte Mathieu.
Gespaltene GFL gab Ausschlag
Ganz anders der Tenor bei den Bürgerlichen: Claudia Meier (bdp)
lobte
den Artikel als "effizientes Mittel". Damit werde der Druck auf die
Organisatoren von Kundgebungen erhöht, für einen friedlichen
Ablauf zu
sorgen. Erich Hess (svp) betonte, dass die Polizei die Möglichkeit
zum
Eingreifen erhalten soll, bevor es zu Sachbeschädigungen komme.
Dolores
Dana (fdp) stiess ins gleiche Horn: Der Artikel biete der Polizei ein
wirksames Instrument im Umgang mit gewalttätigen Kundgebungen. Die
Linke lehne den Artikel aus "rein ideologischen Gründen" ab, wie
dies
auch bei der ablehnenden Haltung des Rats betreffend
Videoüberwachung
der Fall gewesen sei. Dana warf der GFL/EVP-Fraktion
Wankelmütigkeit
vor, da sie sich in der Presse für die Einführung des
Artikels
geäussert habe, im Rat aber zu kneifen drohe.
Gemeinderat Reto Nause (cvp) wunderte sich über die linke
Opposition,
wenn sich damit doch nichts ändere, wie Corinne Mathieu (sp)
suggeriere. Der Artikel bringe eben doch etwas. Die Polizei könne
heute
unbewilligte Demonstrationen zwar auflösen, aber die Agitatoren
nicht
büssen. Das bisherige Reglement erlaube es der Polizei bloss, die
Organisatoren zu büssen. Diese seien mit den Gewalttätern
aber meist
nicht identisch. Der Gemeinderat sei daher für den Artikel, sagte
Nause.
Die GFL/EVP-Fraktion war tatsächlich gespalten. "Wir sind auch
heute
noch mehrheitlich kritisch eingestellt", sagte Nadia Omar. Bei der
Umsetzung des Artikels werde der Willkür aber Tür und Tor
geöffnet.
Nach wie vor fehlten Beispiele für eine erfolgreiche Anwendung des
Artikels. Mit 38 zu 33 Stimmen (bei einer Enthaltung) lehnte der Rat
die Initiative ab. Die Mehrheit der GFL/EVP-Fraktion gab den Ausschlag.
Nun hat das Volk das letzte Wort über den Entfernungsartikel.
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Demo-Recht vors Volk
Wenn eine Demonstration in der Stadt Bern in Gewalt auszuarten droht,
soll die Polizei sie auflösen können. Eine im März
eingereichte
Volksinitiative will dafür einen Entfernungsartikel im
Kundgebungsreglement einfügen. Der Stadtrat lehnte das Begehren
gestern
ab. Das Parlament wandte sich bereits zum dritten Mal gegen ein solches
Instrument. Nun wird das Stimmvolk darüber befinden können.
Rot-Grün-Mitte argumentierte, Polizeiwillkür drohe, und die
Versammlungsfreiheit werde eingeschränkt. Zudem sei die Umsetzung
schwierig.
Sicherheitsdirektor Reto Nause hob den Nutzen hervor: Oft könnten
gewalttätige Demonstranten nicht belangt werden. Neu würden
jenen, die
sich der Polizei widersetzten, Bussen bis 5000 Franken drohen. cab
Seite 19
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BZ 14.8.09
Stadtrat
Demo-Initiative vors Stimmvolk
Der Stadtrat lehnt die Initiative "Keine gewalttätigen
Demonstrationen"
ab. Diese verlangt die Einführung eines Entfernungsartikels zur
Auflösung ausartender Demos. Nun wird das Stimmvolk darüber
befinden
können.
Die von rechtsbürgerlicher Seite lancierte Initiative "Keine
gewalttätigen Demonstrationen" geht auf den Tumult vom 6.Oktober
2007
in der Berner Innenstadt zurück. Sie fordert die Einführung
eines
Entfernungsartikels ins Kundgebungsreglement (vergleiche Kasten). Schon
früher wurde versucht, das Instrument zur Auflösung
eskalierender
Demonstrationen in Bern einzuführen. Der Stadtrat lehnte dies
gegen den
Willen des Gemeinderats jedoch bereits zweimal ab. Dasselbe Verdikt gab
es gestern, obwohl sich diesmal die vorberatende Kommission für
das
Volksbegehren aussprach: Mit 33 gegen 38 Stimmen bei einer Enthaltung
wandte sich das Parlament gegen das Anliegen. Entscheidend war die
Haltung der GFL, die mehrheitlich Nein stimmte. Nun wird das Stimmvolk
das letzte Wort haben.
Angst vor Willkür
Wenn FDP-Sprecherin Dolores Dana richtig vermutet, wird der Ausgang an
der Urne ein anderer sein: "Ich bin fast überzeugt, dass das Volk
die
Initiative annehmen wird."
Die linksgrünen Bedenken gegen das Begehren fasste Christine
Michel
vom Grünen Bündnis zusammen: "Der Willkür wird Tür
und Tor
geöffnet. Alle Kundgebungsteilnehmer, ja sogar zufällig
anwesende
Passanten geraten unter Generalverdacht. Die Versammlungsfreiheit wird
beschnitten."
Von beiden Seiten ausgeschlachtet wurde der Bundesgerichtsentscheid vom
letzten Frühjahr, in dem ein ähnliches Instrument im Thuner
Ortspolizeireglement als verfassungsmässig eingestuft worden ist.
Linksgrün wies daraufhin, dass nur die Teilnahme an einer in
Gewalt
ausartenden, unbewilligten Demo zu ahnden wäre. Die
Bürgerlichen sahen
grünes Licht für die bernische Variante, die auch auf
bewilligte
Demonstrationen anwendbar ist.
Präventive Wirkung
Claudia Meier (BDP/CVP) begrüsste den Entfernungsartikel, weil er
präventiv gegen Randale wirke. Dolores Dana beschwichtigte, die
Polizei
werde den Artikel verhältnismässig anwenden. Wie der Artikel
der
Polizei nützen würde, zeigte Sicherheitsdirektor Reto Nause
(CVP)
auf: "Zwar kann die Polizei eine Demo, welche die öffentliche
Sicherheit bedroht, bereits heute auflösen, sie kann die
Agitatoren
jedoch nicht bestrafen."
Christoph Aebischer
--
Entfernungsartikel
Handhabe für die Polizei
Schon heute kann die Polizei eine eskalierende Kundgebung
auflösen. Die
rechtliche Grundlage erfordert jedoch ein umständliches Vorgehen.
Mit
dem Entfernungsartikel im Kundgebungsreglement, den so bis auf Thun
noch keine andere Schweizer Stadt kennt, reicht die Aufforderung der
Polizei aus, und die Demoteilnehmenden müssen sich zerstreuen. Bei
Widerhandlungen drohen Bussen bis 5000 Franken. Im Einzelfall bleibt
die Anwendung tückisch, weil die Aufforderung verstanden werden
muss
und der Zeitpunkt der Auflösung schwer zu bestimmen ist. Personen
dürfen nur zur Personalienaufnahme und für erste Befragungen
festgehalten werden.
cab
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BINZ ZH
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Tagesanzeiger 14.8.09
Ultimatum des Kantons an die Binz-Besetzer
Ende Oktober müssen die Besetzer der Fabrikhallen in der Binz
definitiv
ausgezogen sein. Das teilte gestern die kantonale Baudirektion mit. Der
Kanton will die Fabrikhallen im November abreissen beziehungsweise
zurückbauen lassen. Nur so sei es möglich, das belastete
Grundstück auf
Altlasten hin zu untersuchen, sagte Thomas Maag,
Informationsbeauftragter beim Kanton. Die 1894 erbauten Hallen erwarb
der Kanton 1983 aus dem Nachlass der Color Metal AG. Hier wurde
früher
Metall gegossen. Deshalb vermutet der Kanton Schwermetalle im Boden.
Das Immobilienamt beabsichtigt, das Grundstück per Ende August
2010
verkaufen zu können.
Für die Besetzer endet mit dem Auszug ein dreijähriges
Lebensexperiment. Dutzende Künstler, Schauspieler, Handwerker und
Sportler nutzten das Areal. Um allfälligen Überraschungen
vorzubeugen,
hat der Kanton für den Auszug Spielregeln festgelegt. Auf die
Offerte
der Hausbesetzer, das Grundstück im Baurecht für 40 Jahre
für einen
Baurechtszins von 1 Franken zu übernehmen, geht das Immobilienamt
nicht
ein. Der Marktwert für das Grundstück belaufe sich auf einen
zweistelligen Millionenbetrag, und es könnten bis zu 100 Wohnungen
realisiert werden, schreibt der Kanton. (mq)
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NZZ 14.8.09
Hausbesetzer in der Binz bis Ende Oktober geduldet
Fabrikhallen sollen abgerissen werden
tri. Seit Mai 2006 ist ein grosses Fabrikareal in der Binz
in Zürich
besetzt. Rund 40 Personen wohnen in der Liegenschaft an der
Üetlibergstrasse 111, weitere 100 sind handwerklich und
künstlerisch in
den Räumlichkeiten tätig. Die Besetzung wurde bisher vom
Kanton, dem
Besitzer des Areals, toleriert - das hat nun ein Ende. Am Donnerstag
haben Vertreter des kantonalen Immobilienamts die Hausbesetzer
informiert, dass die Liegenschaft bis spätestens Ende Oktober
geräumt
sein muss. Überdies wurden die Spielregeln für den Auszug
festgelegt,
wie es in einer Mitteilung der Baudirektion heisst. Der Grund für
die
Räumung: Der Kanton möchte die baufällige Liegenschaft
im November
zurückbauen lassen, damit das im Kataster der belasteten Standorte
eingetragene Grundstück auf Altlasten untersucht werden kann. Ziel
des
Kantons ist es, auf dem ehemaligen Grundstück der Color Metal AG
neuen
Wohn- und Gewerberaum zu schaffen. Bevor jedoch das Baurecht
ausgeschrieben, verhandelt und dem Regierungsrat zur Genehmigung
vorgelegt werden kann, müssen die Untersuchungsergebnisse
vorliegen.
Schliesslich wirken sich diese auf die Art der Überbauung der
Parzelle
aus. Das Baurecht soll gemäss Fahrplan des Immobilienamts per Ende
August 2010 an den Erwerber übergeben werden. Wie Thomas Maag,
Sprecher
der Baudirektion, auf Anfrage sagte, haben die Besetzer den Entscheid
zur Kenntnis genommen und "wohl auch akzeptiert". Auf die Offerte der
Hausbesetzer, das Grundstück für 40 Jahre für einen
Baurechtszins von
einem Franken zu übernehmen, war das Immobilienamt nicht
eingegangen.
Der Marktwert dafür belaufe sich auf einen zweistelligen
Millionenbetrag.
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Zürichsee-Zeitung 14.8.09
Hausbesetzung
Kanton stellt ein Ultimatum
Die "Schochs" müssen das Binz-Areal Ende Oktober verlassen. Es
droht die Räumung.
Nathan Lenzin
Nun ist es amtlich, die "Familie Schoch" muss bis Ende Oktober raus aus
der besetzten Fabrik Binz in der Nähe des Sihlcity. Dies hat der
Kanton
gestern bekannt gemacht. Die Besetzer müssen ausziehen, weil das
Gelände auf Altlasten untersucht werden muss. Thomas Maag,
Mediensprecher der kantonalen Baudirektion, erklärte auf Anfrage,
dass
man ein "sachliches Gespräch in gutem Rahmen" mit einer Delegation
der
40 Besetzer geführt habe. Der Kanton habe die Schochs
aufgefordert, das
Gelände per 31. Oktober in geräumten Zustand zu verlassen.
"Wenn die
Besetzer nicht gehen, müssen wir das Areal polizeilich räumen
lassen",
sagt Maag.
Besetzer wollen Expertenzuzug
In der Diskussion um den geplanten Abriss haben sich die beiden Seiten
auf einen Kompromiss geeinigt. Es wird ein Treffen zwischen einem von
den Besetzern vorgeschlagenen Experten und den kantonalen Geologen
geben, wie ein Binz-Bewohner gestern Abend auf Anfrage bestätigte.
Dieses Treffen soll klären, ob ein Abbruch tatsächlich
notwendig sei,
um eine Altlastenuntersuchung durchzuführen, wie der Kanton
argumentiert. "Wir warten ab, bis wir diese zweite Expertenmeinung
erhalten haben", sagte Nils, ein Bewohner, und fügt an: "Wir
wollen
hier noch bis nächstes Jahr bleiben."
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BIG BROTHER VIDEO
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Basler Zeitung 14.8.09
Basel wird auf Abruf überwacht
20 Überwachungskameras geplant
Philipp Loser
Um die Sicherheit in Basel-Stadt zu erhöhen, will die Polizei im
öffentlichen Raum 20 Überwachungskameras installieren. Die
Kameras
sollen nur bei Bedarf eingeschaltet werden.
Einen Tag bevor die SVP Basel-Stadt ihr Massnahmenpaket für mehr
Sicherheit in der Stadt präsentiert, geht Sicherheitsdirektor
Hanspeter
Gass (FDP) in die Offensive: Per "dringender Medienmitteilung" liess er
die Öffentlichkeit gestern wissen, dass die Polizei an 20
neuralgischen
Punkten in der Stadt fest installierte Überwachungskameras
möchte.
Während der Euro 2008 waren an den gleichen Stellen temporäre
Kameras
eingerichtet. "Damit haben wir sehr gute Erfahrungen gemacht", so Gass.
Grossanlässe
Die neuen, fix installierten Kameras sollen das Geschehen in der
Innenstadt nicht ständig aufzeichnen, sondern nur auf Abruf
genutzt
werden: bei Grossveranstaltungen wie der Fasnacht beispielsweise, an
der Herbstmesse, bei Fussballspielen oder Ähnlichem. Ausserdem
soll die
Staatsanwaltschaft auf die Kameras zurückgreifen können. "Wir
wollen
keinen absoluten Überwachungsstaat", beteuert Hanspeter Gass und
verweist auf die enge Zusammenarbeit mit dem kantonalen
Datenschutzbeauftragten Beat Rudin.
Kontrolle
Der Datenschutzbeauftragte hat eine entscheidende Rolle bei der
geplanten Überwachung: Er wird die definitiven Kriterien absegnen,
wann
eine Kamera eingesetzt werden darf und wann nicht, und er wird für
die
"Überwachung der Überwacher" zuständig sein. "Da werden
wir ganz genau
hinschauen", sagt Rudin. In der geplanten Form hält der
Datenschutzbeauftragte die Überwachung für gesetzeskonform.
Er sei
froh, plane Basel nicht wie die Behörden in St. Gallen. Dort wird
seit
Kurzem die gesamte Innenstadt permanent überwacht. Rudin: "Es
wäre der
GAU, wenn die Basler Kameras ständig aufzeichnen würden."
Um das Projekt zu realisieren, beantragt das Sicherheitsdepartement
einen Kredit in der Höhe von 680 000 Franken, über den
Regierung und
Grosser Rat entscheiden. Die Reaktionen aus dem Parlament sind
verhalten positiv. Einzelne Exponenten von Rot-Grün zweifeln
allerdings
daran, ob sich die Überwachung wirklich lohne. > Seite 19
--
Ein kleiner grosser Bruder für Basel
Parteien können gut mit der geplanten Videoüberwachung leben
Philipp Loser
Mit grossem Widerstand aus der Basler Politik ist nicht zu rechnen: Die
wichtigen Parteien haben nichts gegen die Überwachung der
Innenstadt
einzuwenden.
Noch bevor ein Franken des 680 000-Franken-Kredits gesprochen ist,
präsentieren Polizei und Sicherheitsdirektor Hanspeter Gass (FDP)
ein
detailliertes Konzept, wann und wie die geplanten 20 neuen, fix
installierten Überwachungskameras in der Innenstadt eingesetzt
werden
dürfen:
> Grossveranstaltungen. Die Kameras filmen nicht ständig,
sie
werden bei "kulturellen, gesellschaftlichen oder sportlichen
Anlässen"
eingesetzt.
> Staatsanwaltschaft. Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens
dürfen die Behörden auf die Kameras zurückgreifen.
> Identifizierung. Personen dürfen nicht alleine mit den
Aufnahmen der Kamera identifiziert werden können.
> Kontrolle. Sämtliche Aufzeichnungen werden
protokolliert und unterliegen der Kontrolle des Datenschutzbeauftragten.
> Hinweis. An den überwachten Stellen müssen
Passanten auf die Überwachung hingewiesen werden.
> Löschung. Die Aufzeichnungen werden innert 24 Stunden
gelöscht.
Ausgenommen sind Aufnahmen, die in einem strafrechtlichen Verfahren
gebraucht werden.
Dabei handelt es sich erst um ein provisorisches Konzept. Falls
Regierung und Grosser Rat den Kredit für die 20 Kameras
gutheissen,
soll der Datenschutzbeauftragte das definitive Überwachungskonzept
absegnen.
Dass es so weit kommen dürfte, scheint ausser Frage. Mit Ausnahme
von
BastA!-Grossrat Urs Müller und Christoph Bürgenmeier,
Präsident der
Liberalen, sprechen sich sämtliche von der BaZ angefragten
Politiker
aller Parteien für das neue Überwachungskonzept aus. Eher
verhalten die
Linke mit SP-Parteipräsident Martin Lüchinger ("Bei
Grossanlässen mag
das eine gewisse Wirkung haben. Aber ich zweifle daran, dass die
Kriminalitätsrate längerfristig mit Kameras gesenkt werden
kann."),
sehr freudig die Rechte mit SVP-Präsident Sebastian Frehner ("Von
mir
aus dürften die Kameras auch immer aufzeichnen."). Auch CVP und
FDP mit
ihren Parteipräsidenten Markus Lehmann ("ein Versuch wert")
respektive
Daniel Stolz ("Wenn die Kontrolle der Überwacher
gewährleistet ist,
können wir das unterstützen.") sind bereits auf der Seite von
Hanspeter
Gass und seinen Kameras. Immer vorausgesetzt, die Überwachung
geschieht
datenschutzkonform.
Kritische Stimmen
Gegen diese Übermacht erheben sich die Stimmen von BastA! und
Liberalen. Für Urs Müller geht der Plan von Gass in die
Richtung der
"totalen Überwachung". Und auch Bürgenmeier von den Liberalen
hält die
Überwachung der Innenstadt nicht für das geeignete Mittel, um
die
Sicherheit von Basel zu erhöhen: "Die Situation in der Stadt ist
nicht
derart schlimm, dass wir auf ein solches Mittel zurückgreifen
müssen."
Unterstützung erhalten die beiden vom Verein "grundrechte.ch". Dessen
Basler Vorstandsmitglied Christian Thommen vermisst die rechtliche
Grundlage des Vorhabens. Ausserdem bewiesen Studien aus England, dem
Mutterland der Videoüberwachung, dass die totale Kontrolle die
Kriminalitätsrate nicht unbedingt senke.
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Basellandschaftliche Zeitung 14.8.09
Basler Polizei will "Big Brother" light
Rund 70 Kameras sollen 20 Plätze und Strassen überwachen
Der Datenschutz ist gewähr- leistet, heisst es. Die rund 60 bis 70
Kameras werden nur bei Grossanlässen oder Seriendelikten aktiviert.
David Weber
Bislang hat die Polizei in Basel-Stadt bloss Zugriff auf
Verkehrsüberwachungskameras. Dies soll sich ändern, fordert
Justiz- und
Sicherheitsdirektor Hanspeter Gass gestern. Für 680 000 Franken
wollen
er und die Kantonspolizei 20 "neuralgische" Plätze mit
Videokameras
ausrüsten, wie dies bereits während der Fussball-EM
temporär
erfolgreich praktiziert worden sei.
Eine 24-Stunden-Überwachung ist allerdings nicht vorgesehen. Das
Überwachungssystem soll bei Grossanlässen wie
Demonstrationen,
Volksfesten oder Fussballspielen angeschaltet werden. Weiter soll die
Staatsanwaltschaft im Zuge von Ermittlungen Kameras aktivieren
können,
etwa bei Seriendelikten.
Die Live-Bilder laufen in der Einsatzzentrale der Polizei
zusammen.
Zudem sollen Bilder unter Datenschutz-Vorgaben aufgezeichnet werden
können. Aufnahmen, die nicht für ein Verfahren verwendet
werden, müssen
nach 24 Stunden gelöscht werden. An den Standorten muss auf die
Kameras
hingewiesen werden.
Der Basler Polizeidirektor erhofft sich von den Kameras eine
"präventive Wirkung" sowie einen optimalen Einsatz der personellen
Ressourcen. Die Überwachungsanlage soll so rasch wie möglich
in Betrieb
genommen werden, falls die Regierung, der Grosse Rat und der
Datenschutzbeauftragte grünes Licht zu einem detaillierten Projekt
geben, das erst noch ausgearbeitet werden muss. Kommentar rechts, Seite
15
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Bis zu 70 Kameras für Basels Plätze
Die Kameras an 20 verschiedenen Orten sollen bloss bei
Spezial-Anlässen angestellt werden
Der Basler Justiz- und Sicherheitsdirektor will die Innenstadt mit
Kameras überwachen. Dies kostet schätzungsweise 680 000
Franken.
David Weber
60 bis 70 Überwachungskameras an 20 Plätzen? George Orwells
"1984"
lässt grüssen, Basel mutiert zum Überwachungsstaat.
Könnte man meinen.
Justiz- und Sicherheitsdirektor Hanspeter Gass versucht umgehend zu
relativieren. "Es ist nicht das Ziel, die Bürgerinnen und
Bürger rund
um die Uhr zu überwachen." Die 60 bis 70 Kameras vom Bahnhof SBB
bis
zum Messeplatz sollen nur bei Grossanlässen angeschaltet werden
dürfen,
schränkt Gass ein. Oder wenn es an einem Ort Seriendelikte gibt,
zum
Beispiel Schlägereien oder Einbruchsserien. "Die totale
Überwachung,
das wollen wir nicht", stellt Hanspeter Gass klar. Die laufende
Aufzeichnung der Bilder ist auch aus Datenschutzgründen nicht
möglich.
Für diese Videoüberwachung sollen auf Antrag des Justiz- und
Sicherheitsdepartements 680 000 Franken ins Investitionsprogramm des
Kantons integriert werden, wie gestern bekannt wurde. Hintergrund der
Massnahme sind die positiven Erfahrungen während der Fussball-EM
im
letzten Sommer. Die damals temporär installierte
Videoüberwachung sei
erfolgreich gewesen und veranlasste Gass dazu, ein Projekt zur
permanenten Videoüberwachung ausarbeiten zu lassen. "In en- ger
Zusammenarbeit mit dem Datenschutzbeauftragten", sagt Gass und
versichert: Die Anlage werde unter strikter Beachtung des Datenschutzes
betrieben.
"Kein Allheilmittel"
SP-Grossrätin Tanja Soland ist nicht grundsätzlich gegen
Videoüberwachung. Die Juristin warnt aber: "Kameras sind kein
Allheilmittel." Man müsse die Erwartungen an den Nutzen massiv
herunterschrauben. Soland verweist auf Erfahrungen aus Olten, wo die
Überwachung eines Drogenstrich lediglich zur Verlagerung des
Problems
geführt habe. Auch in London, das eine flächendeckende
Videoüberwachung
einführte, wurde keine Reduzierung von Verbrechen verzeichnet.
"Die
Kameras verlieren mit der Zeit ihre präventive Wirkung", sagt
Soland.
Man müsse genau wissen, wozu man die Kameras einsetze. Sonst sei
es
"aus dem Fenster geworfenes Geld".
Polizeidirektor Gass ist überzeugt, dass die Kameras
sicherheitspolitisch einen Mehrwert bringen. Er glaubt auch an die
präventive Wirkung der Kameras, auch wenn sie nicht 24 Stunden
laufen.
Wichtig seien die Kameras auch für Grossveranstaltungen, seien das
Volksfeste wie die Fasnacht oder Em Bebbi sy Jazz, Fussballspiele oder
unbewilligte Demonstrationen. Die Einsatzkräfte könnten sich
so
jederzeit ein Bild der Lage und der Zuschauerströme machen. "So
kann
die Polizei ihre Ressourcen optimal einsetzen", glaubt Gass. Soland
hingegen warnt, dass der Personalaufwand unterschätzt wird. "Wir
brauchen Polizisten auf der Strasse und nicht hinter den Bildschirmen."
Gass: keine Verbindung zur SVP
Auffallend ist der Zeitpunkt der Forderung. Hanspeter Gass fordert die
Videoüberwachung des öffentlichen Raums just einen Tag bevor
die SVP
ihre Massnahmen für mehr Sicherheit in Basel präsentieren
will. Sein
Antrag habe aber "gar nichts" mit dem Ultimatum der SVP zu tun. Das
Projekt sei bereits nach der Euro 08 angedacht worden.
SVP-Präsident Sebastian Frehner findet die Videoüberwachung
"eigentlich
gut". An neuralgischen Punkten sollten die Kameras aber rund um die Uhr
laufen, findet Frehner, zum Beispiel beim Barfüsserplatz oder der
Steinentorstrasse.
Hier sollen Kameras hin
Insgesamt 20 Standorte
Plätze: Centralbahnplatz, Heuwaage, Umgebung Waaghof,
Aeschenplatz,
Bankverein, Theaterplatz, Barfüsserplatz, Lyss, Münsterplatz,
Marktplatz, Schifflände, Claraplatz, Messeplatz, ums Stadion St.
Jakob-Park.
Strassenzüge: Steinen-Vorstadt, Freie Strasse, Spiegelgasse,
Mittlere Brücke
Innenräume: Bahnhof-Passerelle, Schalterhalle Bahnhof SBB. (daw)
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NEONAZIS BRD
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NZZ 14.8.09
Deutsche Neonazis im Visier der Justiz
Fremdsprachige Parolen sind im Allgemeinen nicht strafbar
Deutsche Gerichte haben mehrere wegweisende Urteile gegen
Neonazis
gefällt. So sind rechtsextreme Parolen in der Regel nicht
strafbar,
wenn sie ins Englische übersetzt wurden. Ein Gedenkmarsch für
den
einstigen Hitler-Stellvertreter Hess in Franken wurde verboten.
U. Sd. Berlin, 13. August
Der deutsche Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat am Donnerstag in
einem
Grundsatzurteil verfügt, dass Nazi-Parolen in der Regel nicht mehr
strafbar sind, wenn sie in eine andere Sprache übersetzt wurden.
Konkret ging es um die in Deutschland verbotene rechtsextreme Gruppe
"Blood and Honour". Ihr Name geht zwar auf die Hitlerjugend-Parole
"Blut und Ehre" zurück, deren Verwendung als Kennzeichen einer
verfassungswidrigen Organisation strafbar ist. Doch da rechtsextreme
Parolen nach Ansicht des Gerichts ihre charakteristische Prägung
nicht
allein dem Sinngehalt, sondern auch der deutschen Sprache verdanken,
stellt die Übersetzung eine "grundlegende Verfremdung" dar, und
diese
wird von der Strafvorschrift nicht erfasst. Mit ihrem Schiedsspruch
hoben die Richter das Urteil eines Landgerichtes auf.
Schwerin fordert Offenbarungseid
Das Urteil ist bezeichnend für das Dilemma, in dem sich
deutsche
Gerichte und Behörden im Umgang mit Neonazis sehen. Einerseits ist
man
aus geschichtlicher Erfahrung und aus Respekt vor den Opfern des
Nationalsozialismus bemüht, rechtsextremen Umtrieben schon
früh einen
Riegel zu schieben; anderseits sehen viele Richter wenig Sinn darin,
das mit Abstand widerwärtigste Segment der deutschen Politik durch
übereilige Verbote attraktiver zu machen. Die Debatte um das
Verbot der
NPD spiegelt diesen Zwiespalt genau wider. Etwas leichter als bei
diesen Grundproblemen hat es die Gerichtsbarkeit, wenn es um konkrete
Anlässe wie den geplanten Neonazi-Aufmarsch im fränkischen
Wunsiedel
zum Gedenken an den einstigen Hitler-Stellvertreter Rudolf Hess geht.
Wie schon in den vergangenen Jahren wies das Bundesverfassungsgericht
am Donnerstag einen Eilantrag gegen das Verbot der für den 22.
August
geplanten Kundgebung ab.
Besonders schwer betroffen von Neonazi-Aktivitäten sind die
neuen
Bundesländer, und so kommt es nicht überraschend, dass man
dort zur
Strenge neigt. Mecklenburg-Vorpommern will nun als erstes Bundesland
den Kandidaten der NPD den Einzug in die demokratischen Institutionen
systematisch erschweren. Wie der christlichdemokratische Innenminister
Lorenz Caffier am Donnerstag mitteilte, sollen Wahlausschüsse
künftig
Auskünfte vom Verfassungsschutz anfordern können, wenn sie
begründete
Zweifel an der Verfassungstreue einzelner Bewerber haben. Mit der neuen
Regelung will die Landesregierung laut eigenen Angaben ein Signal im
Kampf gegen den Rechtsextremismus setzen. "Demokratisch legitimierte
Ämter" sollen laut Caffier nicht in die Hände von Feinden der
Demokratie, des Grundgesetzes und der Landesverfassung fallen.
Rassistische Exzesse vor der Wahl
Man mag über die Wahl der Mittel im Kampf gegen
Rechtsextreme streiten
- über deren Niedertracht gibt es keine Diskussion. Die NPD
beweist
dies immer wieder aufs Neue, dieser Tage besonders eindrücklich
mit
ihren rassistischen Angriffen gegen den schwarzen
christlichdemokratischen Wahlhelfer Zeca Schall in Thüringen.
Nachdem
NPD-Wahlkampfleiter angekündigt hatten, dass Schall "zur Heimreise
animiert" werden solle, erstattete die CDU Anzeige, und nun ermittelt
die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf Volksverhetzung,
Beleidigung und versuchte Nötigung. Schall steht unter
Polizeischutz.
Ob sich die Rechtsextremen durch solche Aktionen schwächen, ist
schwer
abzuschätzen. Für viele Rechtsradikale, denen die in den
Parlamenten
aktiven NPD-Politiker zu angepasst sind, dürfte die Partei dadurch
eher
an Statur gewinnen.