MEDIENSPIEGEL 19.8.09
(Online-Archiv: http://www.reitschule.ch/reitschule/mediengruppe/index.html)
Heute im Medienspiegel:
- Reitschule-Kulturtipps (DS)
- Kraak Steckweg 13 immer noch drin
- Demorecht: FDP vs GFL
- Big Brother Video: Filmen in zivil OK
- Hooligan-Grippe: Kosten sollen Verursacher zahlen
- AJZ Solothurn: Böse BesetzerInnen, braves Kofmehl
- Squat Baden: Cops gegen Anti-Abzock-Kultur
- Ausstellung "Kein Kind ist illegal"
- Sans-Papiers-Deutschkurse ZH: Duldung von oben
- Intersexualität: Zwischengeschlecht informiert
- Anti-Atom: Verweigerung Akteneinsicht Mühleberg
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REITSCHULE
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Sa 22.08.09
22.00 Uhr - Rössli - *25*
(garaj-noise aus Marseille F)
So 23.08.09
19.00 Uhr - Vorplatz - BBQ
Di 25.08.09
22.00 Uhr - Hofkino - HOTEL VERY
WELCOME, Heiss Sonja, Deutschland, 2008, 94min, DVD, OV/d
20.30 Uhr - Tojo - "Venusfalle" von Junge Bühne Bern. Regie: Karin
Maurer.
Infos: http://www.reitschule.ch
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kulturstattbern.derbund.ch
19.8.09
http://newsnetz-blog.ch/kulturstattbern/blog/2009/08/19/stadtkultur-bei-google-1-reitschule/#comment-14247
Manuel Gnos am Mittwoch den 19. August 2009 um 12:00 Uhr
Stadtkultur bei Google (1): Reitschule
Heute entlassen wir Sie mit dem Auftakt zu einer neuen KSB-Serie in die
wohl verdiente Mittagspause. In loser Serie werden wir Ihnen ab heute
Bilder zeigen, die unser grosser Bruder Google vom kulturellen
Stadtleben Berns gemacht hat.
Anfangen möchten wir mit dem umstrittensten aller Berner
Kulturlokale:
der Reitschule. Nicht zuletzt deshalb, weil wir gestern gesehen haben,
dass am 17. November 2009 Living Colour im Dachstock zu Gast sein
werden.
Die Berner Reitschule auf Google Street View. (Screenshot)
http://maps.google.ch/?ie=UTF8&ll=46.952404,7.440646&spn=0,359.997548&t=h&z=19&layer=c&cbll=46.9525,7.440581&panoid=LdmzfWuiYByPcp0zKTwgeg&cbp=13,31.1,,0,-5.63
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Ausschnitts.)
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KRAAK STECKWEG 13
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RaBe Info 19.8.09
Besetztes Haus in der Lorraine: Protestfrühstück mit
Polizeibesuch
((ansage))
Das Haus am Steckweg 13 in der Berner Lorraine steht seit Jahren leer.
Vergangenes Jahr wurde es besetzt und nach dem es wieder ein Jahr leer
stand hat die Gruppe Kraak das Haus abermals besetzt.
Die zuständige Immobilienmaklerin ist damit nicht einverstanden
und hat
eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung
eingereicht.
Heute Morgen ist die Räumungsfrist abgelaufen.
Deshalb bestattete die Polizei dem Solidaritats-Frühstück vor
dem Haus
auch einen Besuch ab. Die Besetzergruppe ist aber noch guter Hoffnung
und bleibt vorerst im Haus…..
http://www.freie-radios.net/mp3/20090819-besetztesha-29497.mp3
((absage))
Lea Bill von der jungen Alternative Bern.
Bis der Stadtrat sich mit dem Vorstoss für die Zwischennutzung
leerer
Häuser befasst wird es aber noch einen Moment dauern. Die Antwort
des
Gemeinderates ist wohl erst in einigen Monaten zu erwarten.
---
Rundmail 18.8.09
Liebe NachbarInnen & UnterstützerInnen
Seit Donnerstag den 13. August ist das Haus am Steckweg 13 wieder
belebt. Es stand seit der letzten Räumung im September 08 leer.
Jetzt
droht bereits die nächste Räumung.
NOCH NICHT VERKAUFT
Laut Informationen sowohl vom Bauinspektorat wie auch von der
eingesetzten Beiständin Hiltbrunner von Burri & Hiltbrunner
Immobilien Treuhand Bern, wird das Haus nochmals zum Verkauf
ausgeschrieben. Dies weil die Vormundschaftsbehörde Zürich
sich einen
höheren Verkaufspreis erhofft, als bis jetzt von den diversen
KaufinteressentInnen geboten wurde .
KAUFGESUCH KUKUZ & KRAAK 13
Wie auch vor einem Jahr hat die Genossenschaft KUKUZ zusammen mit der
KRAAK 13 Gruppe immer noch Interesse das Haus zu kaufen. Damals wurde
weder seriös auf das Kaufgesuch der Genossenschaft eingegangen,
noch
wurden sie darüber informiert ob es andere InteressentInnen oder
bereits laufende Verhandlungen gibt.
DROHENDE RÄUMUNG
Diesen Mittwoch droht uns nun bereits die nächste Räumung.
Zwei
Polizisten haben uns am Montag Nachmittag besucht und uns mitgeteilt,
dass wir bis Mittwoch Morgen das Haus verlassen haben müssen,
ansonsten
würde es geräumt. Um 08.00 Uhr morgens wollen sie zu zweit
vorbeikommen
um zu kontrollieren ob das Haus wieder leer ist. Dieser Räumung
wollen
wir versuchen entgegenzuwirken mittels einem
SOLIDARITÄTS-ZMORGÄ und
wären sehr froh um eine breite Unterstützung aus dem Quartier.
Falls auch ihr die Wiederbelebung dieses Hauses unterstützen
wollt:
KOMMT ALLE MORGEN, MITTWOCH AB 07.30 UHR
ZUM SOLIDARITÄTS-ZMORGÄ AM STECKWEG 13
Setzen wir ein friedliches und kraftvolles Zeichen gegen den
andauernden Leerstand und fortschreitenden Zerfall der Liegenschaft
Steckweg 13 in der Lorraine!
liebe grüsse
eure kraak 13
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DEMORECHT
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fdp-stadtbern.ch
18.8.09
Entfernungsartikel: Einmal mehr kein Verlass auf GFL/EVP
Die FDP bedauert, dass die Initiative "Keine gewalttätigen
Demonstrationen" vom Stadtparlament - wenn auch knapp - abgelehnt
wurde. Das Volksbegehren hätte es erleichtert, zwischen
Demonstrierenden mit ernsthaften Anliegen und Krawallmachern zu
unterscheiden. Die Arbeit der Polizei wäre erleichtert worden.
Die rot-grüne Ratsmehrheit wollte dies nicht. Einmal mehr spielte
dabei
die ewig lavierende GFL/EVP-Fraktion eine undurchsichtige Rolle. In der
Öffentlichkeit brüsten sich beide Parteien, für mehr
Sicherheit und
Ordnung einzutreten. In konkreten Sachabstimmungen verlässt sie
dann
der Mut und sie machen gemeinsame Sache mit den links-grünen
polizeifeindlichen Kreisen. Aus den gleichen ideologischen Gründen
lehnten GFL/EVP auch eine gezielte Videoüberwachung ab.
Die FDP geht zuversichtlich in diesen Abstimmungskampf, darauf
vertrauend, dass die Bevölkerung dieser vernünftigen
Initiative zur
Einführung eines Entfernungsartikels zustimmen wird.
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BIG BROTHER VIDEO
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BZ 19.8.09
Videoüberwachung
Polizisten in Zivil dürfen filmen
Die Regierung ist bereit, die Verordnung zur Videoüberwachung zu
korrigieren. An der Echtzeitüberwachung hält sie aber fest.
Die Verordnung zur Videoüberwachung ist seit dem 1.Juli in Kraft.
Aber
zwei umstrittene Regelungen wurden zurückgestellt, damit der
Grosse Rat
in der Septembersession vertieft darüber debattieren kann. Die
Knacknüsse haben parlamentarische Vorstösse ausgelöst.
Zwei betreffen
die Echtzeitüberwachung. Während sich Markus Meyer (SP,
Roggwil) in
einer Interpellation gegen die Einführung wehrt, verlangt eine
FDP-Motion, dass die Regierung "dem Willen des Gesetzgebers" nachkomme
und daran festhalte. Meyer interpretiert den Willen des Grossen Rates
anders: "Das Parlament verabschiedete die Vorlage gestützt auf die
unwidersprochenen Ausführungen, wonach
Echtzeitvideoüberwachung nicht
zulässig sei."
Ein "Missverständnis"?
"Der Regierungsrat bedauert dieses mögliche Missverständnis",
steht in
dessen Antwort auf die beiden Vorstösse. Für ihn scheint es
aber immer
klar gewesen zu sein, dass eine Echtzeitüberwachung möglich
sein müsse.
Ohne würde der Artikel, der Gebäude und seine Benützer
schützen soll,
"seines Zwecks beraubt", schreibt die Regierung und empfiehlt die
FDP-Motion zur Annahme. Die Echtzeitüberwachung sei übrigens
auch beim
Datenschützer nicht auf Kritik gestossen, fügt sie an.
Ebenfalls zwei andere Motionen stossen bei der Regierung auf offene
Ohren. Plötzlich will sie es in Zivil gekleideten Polizisten
erlauben,
an Massenveranstaltungen Bild- und Tonaufzeichnungen zu machen. Und neu
dürfen sie Geräte einsetzen, die - zum Beispiel im Rucksack -
mitgetragen werden können.
Weniger Datenschutz
Das hatten sowohl die Motion von Barbara Mühlheim (Grüne,
Bern), Lorenz
Hess (BDP, Stettlen), Markus Meyer (SP, Roggwil) und Kathrin Zumstein
(FDP, Langenthal) gefordert als auch jene von Samuel Leuenberger (BDP,
Trubschachen). Laut Leuenberger bestand vorher der Eindruck, "als
würde
der Regierungsrat dem Datenschutz mehr Bedeutung zumessen als der
konsequenten Verfolgung von Straftätern". Die Regierung
verschweigt in
ihrer Antwort nicht, dass sie auf Vorschlag des Datenschützers
entschied, die "strengen datenschutzrechtlichen Regelungen
einzuführen".
Der kantonale Datenschutzbeauftragte Markus Siegenthaler
hätte sich in
der Videoverordnung "eine datenschutzfreundlichere Lösung
gewünscht",
kann aber mit den Antworten auf die Vorstösse leben. Jetzt komme
das
Ganze differenzierter daher, sagt er und erklärt dies mit der
Tatsache,
dass nun zwischen Polizeidirektion und Datenschutz diskutiert worden
sei.
Vorher hatte dazu die Zeit nicht mehr gereicht, weil die
Polizeidirektion den Datenschützer nicht von sich aus ins
Vernehmlassungsverfahren einbezogen hatte (wir berichteten).
Susanne Graf
---
Berner Rundschau 19.8.09
Polizisten müssen bei Videoaufnahmen keine Uniform tragen
Grossräte fordern eine schärfere Gangart - Regierungsrat
macht mit
Die seit 1. Juli geltende kantonale Videoverordnung wollen
Grossräte
bereits verschärfen. So sollen auch zivil gekleidete Polizisten
Bild-
und Tonaufzeichnungen machen können. Und an Veranstaltungen sind
in
Gegenständen, beispielsweise Rucksäcken, versteckte
Aufzeichnungsgeräte
zu erlauben, fordern Grossräte von rechts bis links. Der
Regierungsrat
ist bereit, die Videoverordnung anzupassen.
Uniformzwang gefährlich
Die in der Verordnung verankerte Vorschrift, wonach Bild- und
Tonaufzeichnungen nur von uniformierten Polizisten vorgenommen werden
dürfen, setze die Polizistinnen und Polizisten unnötigen
Gefahren aus,
mahnen die Grossräte Barbara Mühlheim (Grüne/Bern),
Lorenz Hess
(BDP/Stettlen), Markus Meyer (SP/Roggwil) und Katrin Zumstein
(FDP/Bützberg). Eine sichtbare Videoüberwachung werde
häufig als
Provokation verstanden. Die Uniformpflicht mache zudem eine gezielte
Fahndung von gewalttätigen Kundgebungsteilnehmenden zur Farce,
argumentieren die Vorstösser. Sie fordern deshalb die Streichung
der
Uniformpflicht aus der Videoverordnung. Damit ist der Regierungsrat
einverstanden. "Es kann nicht angehen, Polizisten der Gefahr von
Übergriffen durch gewaltbereite Veranstaltungsteilnehmende
auszusetzen
oder eine Vielzahl von Polizisten bloss zum Schutz eines Videoteams
einzusetzen", schreibt der Regierungsrat in seiner Antwort zur Motion,
die er dem Grossen Rat zur Annahme empfiehlt.
Auch aus zivilen Autos
In einer separaten Motion verlangt Samuel Leuenberger
(BDP/Trubschachen) "kein Kuschen vor dem Datenschutz". Drei der vier
Forderungen will der Regierungsrat nachkommen. Er ist einzig nicht
damit einverstanden, dass auf Videoaufnahmen, die mit unbemannten
Flugkörpern (Drohnen) gemacht werden, neben Verkehrs- und
Personenströmen auch einzelne Personen identifiziert werden
können.
Den anderen Motionspunkten will der Regierungsrat nachkommen. So
soll
die Polizei auch aus zivilen Fahrzeugen Videoaufzeichnungen machen
dürfen. Antwort der Regierung: "Was bei der Kontrolle des
Strassenverkehrs und bei der allgemeinen Verbrechensbekämpfung
Usanz
ist, muss auch im Kampf gegen Hooligans erlaubt sein. Es dürfte
für die
Bürgerinnen und Bürger schwer einzusehen sein, weshalb gegen
Randalierende mildere Mittel eingesetzt werden sollen als gegen
Temposünder." Auf eine Einschränkung sei deshalb zu
verzichten.
Wie Mühlheim und Konsorten ruft Leuenberger nach der
Möglichkeit, dass
Polizisten Videoaufnahmen aus Gegenständen heraus machen
dürfen.
"Dieses Anliegen ist nachvollziehbar. Will man mit der Videotechnik
effektiv gegen gewaltbereite Exponenten vorgehen, bedarf es einer
gewissen Unauffälligkeit der Polizei", schreibt der Regierungsrat.
Es
gehe nicht darum, den sich korrekt verhaltenden
Veranstaltungsteilnehmenden heimlich nachzuspionieren. Ziel sei
ausschliesslich die Ermittlung der Täterschaft bei Straftaten und
die
Dokumentation des Polizeieinsatzes.
Bilder in den Medien
Präzisieren will der Regierungsrat, dass Bild- und Tonaufnahmen
nicht
nur der Einsatzleitung zur Auswertung zur Verfügung stehen,
sondern der
ganzen polizeilichen Fahndung. Die Forderung von Leuenberger, dass
Aufnahmen via Medien der Öffentlichkeit zugänglich gemacht
werden
sollen, sei jedoch nicht Gegenstand der Videoverordnung. Diese
Möglichkeit sei jedoch im Gesetz über das Strafverfahren
enthalten.
Voraussetzung dazu sei die Zustimmung der Staatsanwaltschaft und der
zuständigen Strafgerichte. (uz)
---
be.ch/gr 12.8.09
Parlamentarische Vorstoesse\Interpellationen\2009\I 186 (2009)
Echtzeitvideoüberwachung an öffentlichen Orten und zum Schutz
öffentlicher ,Gebäude (beantw.)
http://www.be.ch/gr/VosData/Gwd/Parlamentarische%20Vorstoesse/Interpellationen/2009/20090818_074144/DOCSSTA-324881-v1-M_240_2009_FDP_Kuenzli__Ittigen_u_a__vom_09_06__3735.pdf
--
Parlamentarische Vorstoesse\Motionen\2009\M 191 (2009) Wer wird durch
die neue Verordnung zur Videoüberwachung geschützt ,die
Polizei oder
die (beantw.)
http://www.be.ch/gr/VosData/Gwd/Parlamentarische%20Vorstoesse/Motionen/2009/20090818_074117/DOCSSTA-323988-v1-M_192_2009_Muehlheim_Gruene_u_a__vom_29_05_2009_3732.pdf
--
Parlamentarische Vorstoesse\Motionen\2009\M 240 (2009)
Echtzeitvideoüberwachung an öffentlichen Orten und zum Schutz
öffentlicher ,Gebäude (beantw.)
http://www.be.ch/gr/VosData/Gwd/Parlamentarische%20Vorstoesse/Motionen/2009/20090818_074139/DOCSSTA-324881-v1-M_240_2009_FDP_Kuenzli__Ittigen_u_a__vom_09_06__3735_1.pdf
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HOOLIGAN-GRIPPE
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BZ 19.8.09
Hooligans
Kosten überwälzen
Der Regierungsrat ist für eine möglichst verursachergerechte
Weiterverrechnung der Sicherheitskosten von Sportevents.
In der Antwort auf einen EVP-Vorstoss zu den Sicherheitskosten von
Sportveranstaltungen macht der Regierungsrat klar, dass er für das
Verursacherprinzip ist. Nicht die Steuerzahler sollen durch die stark
steigenden Kosten belastet werden, sondern diejenigen, welche direkt
oder indirekt von den Events profitieren. Genannt werden
Sportverbände,
Klubs, Stadionbetreiber, Besucher und auch das Gewerbe. Allerdings:
Erst im Mai lehnte die Regierung eine "Kostenanlastungssteuer" auf den
Eintrittstickets ab.
drh
---
Berner Rundschau 19.8.09
Clubs und Hooligans sollen zahlen
Keine Steuergelder für Sicherheitskosten
Von 200 000 Franken auf 2,8 Millionen Franken sind innert weniger Jahre
die Polizeikosten an Sportanlässen im Kanton Bern explodiert.
Jetzt
will der Regierungsrat Gegensteuer geben. Er empfiehlt dem Grossen Rat
eine entsprechende Motion der EVP zur Annahme. Konkret verlangen die
Motionäre Ruedi Löffel (Münchenbuchsee) und Gerhard
Baumgartner
(Ostermundigen), dass diese Kosten in Zukunft "möglichst
verursachergerecht weiterverrechnet werden". Zusätzliche
Steuergelder
dürften dafür nicht mehr aufgewendet werden.
Dass Problem sei, dass eine kleine Gruppe von Hooligans zwar den hohen
Polizeiaufwand auslösten, die dadurch entstehenden teuren
Sicherheitskosten jedoch nicht vollumfänglich tragen könnten,
schreibt
der Regierungsrat. Primäres Ziel müsse sei, die
Sicherheitskosten zu
senken. Dazu müssten alle Beteiligten gemeinsam wirksame
Massnahmen
erarbeiten und anschliessend auch umsetzen. Erwähnt sind
insbesondere
Sportclubs, Verbände und Stadionbetreiber. Falls diese Akteure den
ausgehandelten Verpflichtungen nicht nachkämen, machten sie sich
an den
Mehrkosten mitschuldig. Gemäss dem Verursacherprinzip seien diese
auf
diese "Mitverursacher" zu überwälzen. "Ich bin erfreut",
kommentiert
Löffel die regierungsrätliche Unterstützung.
Während vieler Jahre habe
man es quasi als höhere Gewalt angesehen, dass die Steuerzahler
dafür
aufkommen.
Übrigens: Der Nationalrat hat 2007 eine Parlamentarische
Initiative
mit dem gleichen Ziel für internationale Sportanlässe
abgeschrieben;
sie war mehr als zwei Jahre hängig. (uz)
---
be.ch/gr
Parlamentarische Vorstoesse\Motionen\2009\M 200 (2009)
Ordnungsdiensteinsätze bei Sportveranstaltungen (beantw.)
http://www.be.ch/gr/VosData/Gwd/Parlamentarische%20Vorstoesse/Motionen/2009/20090818_074123/DOCSSTA-324063-v1-M_200_2009_Loeffel_EVP_Baumgartner_EVP_vom_02_0_3733.pdf
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AJZ SOLOTHURN
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Solothurner Tagblatt 19.8.09
Hausbesetzung in der Vorstadt
Freiraum: Es geht auch anders
Die einen besetzen Häuser, andere stellen selbst etwas auf die
Beine.
Die Ziele der Hausbesetzer in der Vorstadt und die der Gründer der
Kulturfabrik Kofmehl sind sich sehr ähnlich. Ihre Wege
könnten aber
nicht unterschiedlicher sein.
Freiraum für Jugendliche. An sich durchaus ein hehres Anliegen. Es
gibt
aber verschiedene Wege sich dafür einzusetzen. Aktuell versuchen
es
Aktivisten durch die Besetzung der ehemaligen Drogenanlaufstelle an der
Dornacherstrasse (wir berichteten). Vor mehr als 15 Jahren versuchten
es Jugendliche dadurch, dass sie sich selbst Räume gesucht,
gemietet
und dort Konzerte organisiert haben. Im Creep Club an der Dammstrasse
und in der Kulturfabrik Kofmehl an der Gibelinstrasse begann dadurch im
Jahr 1992 eine neue Ära der Solothurner Jugendkultur.
Keine Forderungen
"Damals kannte man die zuständigen städtischen und regionalen
Anlaufstellen für derartige Anliegen noch gar nicht", sagt
Christoph
Stuber. Folglich stand eine Unterstützung durch die Stadt oder die
Region ausser Frage. "Ziel war, etwas Eigenständiges auf die Beine
zu
stellen, selbst einem Raum zu suchen, Konzerte zu organisieren und
Besucher zu begeistern - mit allem drum und dran." Das man für
einen
Raum auch Miete bezahlen muss, stand für die Initianten ausser
Frage.
Im August 1992 organisierte der Verein Zwischenraum an der
Gibelinstrasse - dem ersten Standort der Kulturfabrik Kofmehl - eine
Theateraufführung. Bald darauf folgten die ersten
Konzertveranstaltungen. Der Verein Creep konnte ein Jahr später zu
guten Bedingungen einen Lagerraum an der Dammstrasse mieten. "Das war
am Anfang einfach ein leerer Raum mit vier Wänden." Alles was
danach im
Creep Club entstanden ist, hat der Verein selbst aufgebaut. "So wuchs
der Creep Club in kurzer Zeit vom kleinen Privatraum zum angesagten
Konzertlokal". Die Inspiration dafür hatte sich eine kleine Gruppe
junger Solothurner in London aufgeschnappt. Nachdem der Creep Club die
Räumlichkeiten an der Dammstrasse verlassen musste, fusionierten
die
beiden Vereine im Jahr 1999. Mit diesem Zusammenschluss entstand der
grösste Konzertveranstalter des Kantons Solothurn.
"Mehr Eigeninitiative"
Christoph Stuber ist heute Leiter Programm in der Kulturfabrik Kofmehl.
Er ist zwar nicht seit den Anfängen mit dabei, auch er hat aber
bereits
im jugendlichen Alter Konzerte veranstaltet. "Damals haben wir mit dem
Verein Kultuhrwerk in acht umliegenden Gemeinden Turnhallen und
Räume
gemietet und Konzerte auf die Beine gestellt". Die Kulturfabrik Kofmehl
war damals eine Art Vorbild, so Stuber.
Zur Hausbesetzung an der Dornacherstrasse sagt er: "Ich frage mich, ob
die Vorgehensweise richtig ist. Wer Forderungen an die öffentliche
Hand
stellt und gleichzeitig anonymisiert Häuser besetzt, setzt seine
Glaubwürdigkeit aufs Spiel."
Für die Anliegen der Jugendlichen hat er hingegen
Verständnis. Um ein
Zeichen zu setzen, rät Stuber den Aktivisten, anstatt Häuser
zu
besetzen, selbst Anlässe auf die Beine zu stellen."Viele
Jugendkulturzentren, die heute einen offiziellen behördlichen
Leistungsauftrag erfüllen, hatten am Anfang eine Macher-Phase, in
der
ein paar ‹Freaks› die Dinge einfach selbst in die Hand genommen haben."
Um ein alternatives Jugendzentrum aufzubauen, brauche es besonders in
einer ersten Phase sehr viel Zeit, Herzblut und ehrenamtliches
Engagement.
Christoph Stuber ist überzeugt, dass sich mit einer grossen
Portion Eigeninitiative auch heute noch einiges bewegen lässt.
Ralph Heiniger
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SQUAT BADEN
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Aargauer Zeitung 19.8.09
"Aufgebot übertrieben"
Badener Hausbesetzer über ihre Aktion und den Polizeieinsatz
Eine Gruppe macht mit friedlicher Hausbesetzung auf ein
Kulturbedürfnis
aufmerksam. Der Kanton schickt ein grosses Polizeiaufgebot auf den
Platz.
Roman Huber
"Wir wissen ja nicht, was mit unseren Daten geschehen kann",
erklären
zwei Hausbesetzer der Mellingerstrasse 33. Darum geben sie weder Namen
noch sonstige persönliche Angaben bekannt. Medienleuten wollten
sie
zuerst gar keine Auskunft geben. Die AZ wollte über sie und ihre
Aktion
mehr erfahren.
Wollen anonym bleiben
Die Besetzer willigten zu einem Gespräch ein › unter der
Voraussetzung,
anonym zu bleiben. Einzig Regierungsrat Roland Brogli und Nationalrat
Geri Müller kennen eine Natelnummer aus ihrem Kreis. Brogli wurde
vergeblich angefragt, ob der Kanton die leerstehende, dem Abbruch
geweihte Liegenschaft einer Zwischennutzung für freie Kultur zur
Verfügung stellen würde. Statt einer Antwort kam ein
Polizeiaufgebot
samt Ordnungsdienst.
Seit Freitag waren die Besetzer im Haus Mellingerstrasse 33.
Ausser
den Transparenten fiel Passanten der Nachbarschaft kaum etwas auf. "Wir
fanden sogar Zuspruch dafür, dass im verlassenen Haus etwas Leben
eingezogen war", fügen die beiden an. Am Sonntagabend (AZ von
gestern)
räumten sie dann das Haus friedlich und unbeschädigt, nachdem
Geri
Müller auf Anfrage der Besetzer vermittelt hatte.
Das Polizeiaufgebot sei ihrer Meinung nach übertrieben
gewesen. Wie
teuer dieses den Steuerzahler zu stehen kommt, konnte Polizeisprecher
Bernhard Graser nicht beziffern. Das Aufgebot von rund anderthalb
Dutzend Polizeikräften sei als Vorsichtsmassnahme in dieser
Grössenordnung auf den Platz beordert worden, erklärt Graser.
Seite 47
--
"Wir suchen Kultur ohne Abzockerei"
Die Hausbesetzer wollen auf das Fehlen geeigneter Räume für
die freie Kulturszene hinweisen
Der Kanton lässt sein Haus Mellingerstrasse 33 seit Jahren leer
stehen.
Für eine Gruppe junger Leute unverständlich, wo es doch in
Baden an
Kulturräumen fehle.
Roman Huber
"Wir sind unzufrieden mit der Kultursituation in Baden." Mit dieser
Meinung stehen sie nach der Räumung des ehemaligen
Gstühl-Dreiecks und
dessen Neubebauung nicht allein da. Sie möchten einen Raum in
Baden, wo
man sich treffen kann, um sich auszutauschen. Sie, das sind zwei
Hausbesetzer, die sich einer bunt gemischten Gruppe zuordnen, dem
Hippie-Style zugetan, kulturell angehaucht, links und autonom, aber
nicht gewaltbereit. "Wir wollen unsere Werte einhalten." Dazu
gehöre
auch der Respekt.
"Wir suchen einen Ort ausserhalb von Profitgier, für freie
Entfaltung,
ohne Konsumzwang und Abzockerpreise", erklären die beiden
Hausbesetzer,
die sich zu einem Gespräch mit der AZ bereit erklärt hatten.
"Wir haben
in Baden ein ‹LWB›, ein ‹Ventil›, aber keinen Ort für freie
Kultur,
selbst verwaltet." Und das Haus Mellingerstrasse 33 schien ihnen
dafür
geeignet.
Etwas machen, nicht saufen
Die Besetzung im Bäderquartier durch die Jusos sei ein schlechtes
Beispiel gewesen, erklären sie darauf angesprochen: "Wir
schmeissen
keine Party und wollen niemanden, der randaliert und Vandalismus
betreibt." Von Facebook halten sie gar nichts. "Unsere Kontakte sind
persönlich", erklären beide, und diese würden doch weit
über die Region
hinausreichen. Gewisse Verbindungen zur Zürcher Besetzerszene
leugnen
sie nicht ganz. Informationen über Personen gibt es von ihnen aber
keine. Ausser: Beide gehen einer geregelten Arbeit nach, stehen kurz
vor bzw. nach einer Ausbildung und haben einen festen Wohnsitz.
Für sie ist es unbegreiflich, dass in einer Stadt eine
solche
Liegenschaft wie das Haus Mellingerstrasse 33 einfach leer dem Zerfall
überlassen wird, bis sie abgebrochen werden muss. Gerade solche
Objekte
seien mit wenig Kosten für eine Zwischennutzung bereitzustellen.
Nicht die einzigen Gäste
Die Besetzer haben das Haus zwar leer angetroffen. Eingestiegen seien
sie über ein offenes Fenster im ersten Stock. Dann wurde das
Eingangsschloss ausgetauscht. Die Räume im Haus könnte man
gut
herrichten. Von Einsturzgefahr, wie sie im Ultimatum der Kantonspolizei
angeführt wurde, keine Spur.
Gefahr könnte höchstens beim Umgang mit Feuer
entstehen. Dies vor
allem darum, weil einzelne Räume voller Gerümpel seien.
Versicherungstechnisch könne man einzig die fehlenden Fluchtwege
ins
Feld führen, meinen die Besetzer. Verschiedentlich dürfte
auch Leben im
Hause sein, ist ein Besetzer überzeugt. Spuren und Zeitungen
würden
darauf hindeuten, dass das Haus regelmässig bewohnt werde. Es sehe
nach
einer Obdachlosenunterkunft aus.
Zufrieden mit der Aktion
Die Besetzung sei gut verlaufen, sie seien mit der Aktion zu einem Teil
zufrieden. Den übertriebenen Polizeieinsatz jedoch kritisieren
sie.
"Darum kontaktierten wir auch Geri Müller, weil die Kapo bei ihrem
Ultimatum gewarnt hat, dass ei- ne Zwangsräumung "unschön"
werden
könne", sagt einer der Besetzer. Enttäuscht ist er jedoch
darüber, dass
man beim Eigentümer, dem Kanton, kein Gehör erhalten habe.
Zweimal habe
man versucht, mit Regierungsrat Roland Brogli Kontakt aufzunehmen. Dass
er nicht zurückgerufen habe, sei für sie enttäuschend
gewesen.
Umso mehr freuten sich die Besetzer, dass sie von vielen
Passanten und
auch von Leuten aus der Nachbarschaft nach anfänglicher Skepsis
freundlich wahrgenommen und sogar aufgemuntert worden seien. "Diesen
ist nämlich das leer stehende Haus auch nicht ganz geheuer", sagen
die
Besetzer.
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KEIN KIND IST ILLEGAL
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Zürich:
Ausstellung "Kein Kind ist illegal"
3. bis 13. September 2009
Bäckeranlage, Zürich
Im Rahmen der Kampagne "Kein Kind ist illegal" wird eine
Wanderausstellung in verschiedenen
Schweizer Städten zu sehen sein. Ausstellungspremière ist
in Zürich.
Im Vorfeld wurde ein Bilder- und Plakatwettbewerb durchgeführt.
Mitmachen konnten KünstlerInnen sowie Kinder und Jugendliche mit
und
ohne Aufenthaltsbewilligung. Eine Auswahl dieser eindrücklichen
Arbeiten zur Thematik der Lebenssituation von Sans-Papier-Kindern in
der Schweiz wird in der Ausstellung gezeigt.
3. September, 19 Uhr: Vernissage und Preisverleihung mit einem
kulturellen Rahmenprogramm.
13. September, 13.30 Uhr:Finissage im Zeichen des Engagements von
Politik und Kirche: Redebeiträge von Corine Mauch,
Stadtpräsidentin
Zürich und Anselm Burr, Pfarrer City-Kirche St. Jakob.
Im Anschluss werden Kurzfilme gezeigt.
Weitere Informationen unter: http://www.keinkindistillegal.ch
("Aktuelles")
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SANS-PAPIERS ZH
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NZZ 19.8.09
"Ich muss dulden, was nicht verboten ist"
Hollenstein zum Kurs für Sans-Papiers
Rund 30 Sans-Papiers besuchen momentan einen Deutschkurs in einem
ausgedienten Zürcher Schulhaus. Am Montag sagte
Sicherheitsdirektor
Hans Hollenstein gegenüber dem Schweizer Fernsehen, er wolle den
Kurs
dulden. Dies ändere nichts an der Ausreisepflicht der
Kursteilnehmer.
Herr Hollenstein, ist die Duldung des Deutschkurses für
Sans-Papiers
ein Signal zur Aufweichung der strengen Zürcher Praxis
gegenüber
Personen ohne Bleiberecht?
Hans Hollenstein: Ich muss dulden, was nicht verboten ist.
Verboten
ist es, einer Ausländerin oder einem Ausländer den
rechtswidrigen
Aufenthalt zu erleichtern. Das ist nicht der Fall, denn der Kursbesuch
ändert nichts an der Rechtswidrigkeit der Anwesenheit dieser
Personen.
Ein solches Kursangebot steht aber im Widerspruch zur
schweizerischen
Asylpolitik: Der Verzicht auf jegliche Integrationsmassnahme ist ein
Druckmittel, damit abgewiesene Asylbewerber ihrer Ausreisepflicht
nachkommen.
Wie schon erwähnt, kann ich die Durchführung solcher
Kurse nicht
verbieten. Der Kanton Zürich bietet im Übrigen diesen
Personen keine
Integrationsmassnahmen an.
Ein Deutschkurs schürt die Hoffnung, dableiben zu
können. Ist es nicht
fragwürdig, eine solche temporäre Integration zu
unterstützen,
gleichzeitig aber auf die Ausreisepflicht zu pochen?
Ich unterstütze diese Kurse in keiner Weise. Sie ändern
nichts an der
Ausreisepflicht der Betroffenen. Dass wir sie nicht sofort ausschaffen,
liegt regelmässig vor allem daran, dass die erforderlichen
Dokumente
noch fehlen.
Wie lange muss ein Sans-Papiers in dieser Grauzone leben, bis
sein Aufenthalt legalisiert wird?
Es ist wieder einmal daran zu erinnern, dass die Gesetzgebung den
Ausdruck "Sans-Papiers" nicht kennt. Überwiegend handelt es sich
um
abgewiesene Asylsuchende und Asylsuchende mit einem
Nichteintretensentscheid sowie um Ausländerinnen und
Ausländer, deren
vorläufige Aufnahme aufgehoben wurde. Es gibt keine automatische
Legalisierung des Aufenthaltes nach einer bestimmten Zeit. Vielmehr
müssen diese Personen fünf Jahre hier gelebt haben, damit
eine
Härtefallbewilligung in Betracht kommen kann. Dafür
müssen aber die
weiteren Härtefallkriterien erfüllt sein, wie sie der
Bundesgesetzgeber
umschreibt.
Hat die Härtefallkommission ihre Arbeit aufgenommen?
Die Verordnung über die Härtefallkommission tritt am 1.
September in
Kraft. Der Regierungsrat wird nächstens die Kommissionsmitglieder
ernennen. Die Kommission prüft nur Gesuche, die nach Inkrafttreten
der
Verordnung eingereicht wurden. Da diese Gesuche an das kantonale
Migrationsamt gerichtet werden und dieses vorerst die nötigen
Abklärungen trifft, um zu einer eigenen Beurteilung zu gelangen,
wird
es sicher Spätherbst werden, bis überhaupt die ersten
Fälle der
Härtefallkommission zur Beurteilung vorliegen.
Welche Konsequenzen wird die Kommission für die Betroffenen
haben?
Ich kann nicht abschätzen, wie sich die Arbeit der
Härtefallkommission
auswirken wird. Gelangen Härtefallkommission und Migrationsamt zu
einer
unterschiedlichen Beurteilung, obliegt mir der Entscheid. Das hält
die
Verordnung ausdrücklich fest.
Schriftlich geführtes Interview: vö.
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INTERSEXUALITÄT
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Indymedia 18.8.09
Bern: Aktion gegen genitale Zwangsoperationen ::
AutorIn : zwischengeschlecht.org
Am 16.8.2009 protestierte Zwischengeschlecht.org vor dem Inselspital
Bern. In einem Offenen Brief wurden Verantwortliche kritisiert
und die
sofortige Beendigung der Zwangseingriffe gefordert. Auch wenn es dazu
konkret noch ne ganze Menge mehr Druck braucht, wehte den
Zwangsoperateure darauf aus den Medien eine ziemlich steife Brise
entgegen ...
Nachdem leitende Ärzte aus dem Inselspital in den Medien
verschiedentlich Zwangsoperationen öffentlich verharmlosten und
propagierten [2], war nach der letztjährigen
Sauregurkensonntagsaktion
vor dem Kinderspital Zürich [3] die Wahl diesmal auf die
Bundeshauptstadt gefallen. Das Inselspital ist möglicherweise die
grösste Zwangsoperationsklinik der Schweiz. Auch Nella war im
Inselspital mit 2 1/2 Monaten zwangskastriert [4] und mit 7 Jahren
genital zwangsoperiert [5] worden.
Erneut [6] waren mehrere Demoteilnehmer_innen zum Teil von weither
angereist, wie vor der UNO in Genf [7] beteiligte sich auch ein
solidarischer Kinderarzt. Dazu hatte uns eine stattliche lokale
Solidelegation vor dem Spital erwartet. Fettes Dankeschön an alle!
Das welsche Fernsehen drehte für einen längeren Beitrag,
mehrere
Agenturen und Medien waren vor Ort, mehrere grosse Tageszeitungen
brachten zusätzlich vorgängig gegebene Interviews. Durch die
Vielzahl
von Pressemeldungen erfuhren zahlreiche weitere Menschen im ganzen Land
von den Menschenrechtsverletzungen an Zwittern und zeigten sich
empört.
Auch von SpitalbesucherInnen erhielten wir beim Flugblätter
verteilen
vielfach aufmunternde Kommentare.
Unsere Präsenz am Insel war nicht nur vor Ort weitherum
unverkennbar.
Der nächste Sauregurkensonntag kommt bestimmt! Zwangsoperateure
passt
bloss auf!!!
>>> Eine erste Übersicht über die Medienresonanz:
http://blog.zwischengeschlecht.info/post/2009/08/16/%C2%ABMenschenrechte-auch-f%C3%BCr-Zwitter%C2%BB-sda-Meldung-16.8.09
[1] http://kastrationsspital.ch/public/Insel_16-8-09.pdf
[2] http://blog.zwischengeschlecht.info/post/2009/08/16/Genitale-Zwangsoperationen-im-Inselspital-Bern
[3] http://blog.zwischengeschlecht.info/post/2008/07/06/Aktion-Offener-Brief-Kinderspital-Zurich-6708
[4] http://blog.zwischengeschlecht.info/post/2008/06/12/Beurteilt-zugewiesen-und-verwaltet%3A-ein-Leben-aus-der-Krankenakte-Teil-I
[5] http://blog.zwischengeschlecht.info/post/2008/06/12/Beurteilt-zugewiesen-und-verwaltet%3A-ein-Leben-aus-der-Krankenakte-Teil-II
[6] http://blog.zwischengeschlecht.info/post/2009/05/31/Zwitterprozess%3A-3-Prozesstag-20509-Netzwerk-DSD-fallt-Chirurgen-in-den-Rucken
[7] http://blog.zwischengeschlecht.info/post/2009/01/28/Zwitter-Demos-vor-der-UNO-261
Regelmässige Updates: http://zwischengeschlecht.info
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ANTI-ATOM
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fokusantiatom.ch
15.8.09
Das Bundesverwaltungsgericht verweigert den KlägerInnen der Zone 1
um das AKW Mühleberg die Akteneinsicht
Guten Tag liebe MitstreiterInnen,
Das Bundesverwaltungsgericht entschied Mitte Sommer, den
KlägerInnen
der Zone 1 die Akteneinsicht zu verweigern. Der Aufwand auf unserer
Seite hat sich jedoch gelohnt; denn es ist gelungen, sowohl das
Gericht, als auch Behörden und Betreiber (BKW) zu einer
technischen
Argumentation und sogar zu mehreren eingehenden Stellungnahmen zu
zwingen.
Die KlägerInnen haben nun aber einen Schaden von nahezu 30‘000Fr
Anwaltskosten, Gutachten, Parteientschädigung, Gerichtskosten.
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Wir bitten euch um Beteiligung an den Unkosten
Fokus Anti-Atom unterstützt die KlägerInnen der Zone 1,
deshalb
gelangen wir in ihrem Namen mit der Bitte an euch, euch an den Kosten
zu beteiligen.
In diesem Sinne freut es uns, wenn ihr uns eine kurze Mitteilung an fokusantiatom@fokusantiatom.ch
zustellt.
Bitte gebt uns einen Betrag und Zeitpunkt der Überweisung an, oder
eine
Kontaktperson, mit welcher wir diese Frage diskutieren könnten.
Fokus Anti-Atom leert seine Kasse und beteiligt sich bereits mit 4‘500
Fr.
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Weshalb reichten die KlägerInnen ein Akteneinsichtsgesuch ein:
Im Juni 2008 publizierte das Bundesamt für Energie das Gesuch der
BKW
um die Aufhebung der befristeten Betriebsbewilligung bis 2012 für
das
AKW Mühleberg. Als Unterlagen wurde aber lediglich ein Gutachten
der
Atombehörden und nicht wie üblich Originalakten des
Betreibers
aufgelegt.
Die Einsprechenden reichten deshalb sofort eine Beschwerde gegen das
UVEK ein. Als dieses die Beschwerde abwies, gelangten die
KlägerInnen
vor Bundesverwaltungsgericht. Während dieser Zeit war das
eigentliche
Einspracheverfahren sistiert.
Was sind nun die Gründe für die Klage?
- Die aufgelegte "Stellungnahme der Atombehörde HSK zur
Periodischen
Sicherheitsüberprüfung der BKW 2005" war zum Auflagezeitpunkt
des
Einspracheverfahrens nicht aktuell. Zudem wurden in der Stellungnahme
zitierte Dokumente nicht mitgeliefert. Die veröffentlichte
Dokumentation zum Gesuch um "unbefristete Betriebsbewilligung für
das
AKW Mühleberg" ist ungenügend.
- Es war auch politisch wichtig, aufzuzeigen, dass das Verfahren nicht
wirklich öffentlich und unterdokumentiert ist.
- Hätten die KlägerInnen diese Beschwerde nicht gemacht,
könnten im
Hauptverfahren keine Unterlagen mehr nachgefordert werden, da sie sich
indirekt mit den aufgelegten Dokumenten einverstanden erklärt
hätten.
- Gerade in Hinsicht auf ein Referendum gegen den Bau neuer AKW ist es
wichtig, auszuloten, auf welchen Standpunkt sich die Justiz stellt und
in welchem technischen Rahmen ein Bewilligungsverfahren abgewickelt
wird.
Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts
Das Bundesverwaltungsgericht entschied Mitte Sommer, den
KlägerInnen
der Zone 1 die Akteneinsicht zu verweigern. Diese haben nun einen
Schaden von nahezu 30‘000 Fr Anwaltskosten, Gutachten,
Parteientschädigung, Gerichtskosten. Den Gerichtsentscheid zum
Akteneinsichtsgesuch kann man online beim Bundesverwaltungsgericht
einsehen.
http://www.bundesverwaltungsgericht.ch/index/entscheide/jurisdiction-datenbank/jurisdiction-recht-urteile-aza.htm
http://relevancy.bger.ch/php/taf/http/checkpdf.php?filename=2009/a_07975_2008_2009_06_22_t.pdf&lang=de&type=azabvger
Erfolg der KlägerInnen:
- Die BKW und die Atombehörde ENSI (früher HSK) mussten im
bisherigen
Verfahren um "unbefristete Betriebsbewilligung für das AKW
Mühleberg"
auf die technischen Argumente Flugzeugabsturzgefahr,
Erdbebenunsicherheit, Risseproblematik usw. eingehen. Dies, obwohl die
BKW auf rein juristischem Weg die Befristung aufheben wollte (der
Entscheid um den Weiterbetrieb des AKW sei unabhängig vom
Sicherheitszustand des AKW zu fällen). Die Argumente wurden somit
Bestandteil des Verfahrens. Dies werten wir als unseren Erfolg. Weitere
Details zum Verfahren siehe: http://www.fokusantiatom.ch/HTMFILES/MuehlebergBewilligung.htm
Auf den Weiterzug ans Bundesgericht verzichten die KlägerInnen aus
folgenden Gründen:
- Das Verfahren wäre finanziell zu aufwändig.
- Die KlägerInnen hoffen nun darauf, dass diese technische
Argumentationslinie im Hauptverfahren (Bewilligungsverfahren)
durchgezogen werden kann. Es ist wahrscheinlich, dass im Hauptverfahren
weitere Akteneinsicht erfolgen könnte, sobald es für
Behörden und
Betreiber um die technische Beweisführung geht. Das heisst, die
Akteneinsicht ist nicht endgültig vom Tisch.
Im Jahre 2012, wenn die aktuelle Betriebsbewilligung abläuft, wird
Mühleberg 40-jährig sein. Die Schweiz wird dann mit
Mühleberg und
Beznau I+II die ältesten AKW der Welt betreiben (siehe dazu unser
Info2
2009) http://www.fokusantiatom.ch/FAA_Info/2009_04_FAA_Info2.pdf
.
Für euer Engagement bedanken wir uns im Voraus bestens. Weitere
Fragen könnt ihr an fokusantiatom@fokusantiatom.ch
richten.
Mit sonnigen Grüssen
Jürg Joss
für
http://www.fokusantiatom.ch
vormals Aktion Mühleberg stilllegen AMüs
fokusantiatom@fokusantiatom.ch