MEDIENSPIEGEL 19.8.09
(Online-Archiv: http://www.reitschule.ch/reitschule/mediengruppe/index.html)

Heute im Medienspiegel:
- Reitschule-Kulturtipps (DS)
- Kraak Steckweg 13 immer noch drin
- Demorecht: FDP vs GFL
- Big Brother Video: Filmen in zivil OK
- Hooligan-Grippe: Kosten sollen Verursacher zahlen
- AJZ Solothurn: Böse BesetzerInnen, braves Kofmehl
- Squat Baden: Cops gegen Anti-Abzock-Kultur
- Ausstellung "Kein Kind ist illegal"
- Sans-Papiers-Deutschkurse ZH: Duldung von oben
- Intersexualität: Zwischengeschlecht informiert
- Anti-Atom: Verweigerung Akteneinsicht Mühleberg

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REITSCHULE
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Sa 22.08.09
22.00 Uhr - Rössli - *25* (garaj-noise aus Marseille F)

So 23.08.09
19.00 Uhr - Vorplatz - BBQ

Di 25.08.09
22.00 Uhr - Hofkino - HOTEL VERY WELCOME, Heiss Sonja, Deutschland, 2008, 94min, DVD, OV/d
20.30 Uhr - Tojo - "Venusfalle" von Junge Bühne Bern. Regie: Karin Maurer.

Infos: http://www.reitschule.ch

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kulturstattbern.derbund.ch 19.8.09
http://newsnetz-blog.ch/kulturstattbern/blog/2009/08/19/stadtkultur-bei-google-1-reitschule/#comment-14247

Manuel Gnos am Mittwoch den 19. August 2009 um 12:00 Uhr
Stadtkultur bei Google (1): Reitschule

Heute entlassen wir Sie mit dem Auftakt zu einer neuen KSB-Serie in die wohl verdiente Mittagspause. In loser Serie werden wir Ihnen ab heute Bilder zeigen, die unser grosser Bruder Google vom kulturellen Stadtleben Berns gemacht hat.

Anfangen möchten wir mit dem umstrittensten aller Berner Kulturlokale: der Reitschule. Nicht zuletzt deshalb, weil wir gestern gesehen haben, dass am 17. November 2009 Living Colour im Dachstock zu Gast sein werden.

Die Berner Reitschule auf Google Street View. (Screenshot)
http://maps.google.ch/?ie=UTF8&ll=46.952404,7.440646&spn=0,359.997548&t=h&z=19&layer=c&cbll=46.9525,7.440581&panoid=LdmzfWuiYByPcp0zKTwgeg&cbp=13,31.1,,0,-5.63
(Mit einem Klick gelangen Sie zum Original des oben gewählten Ausschnitts.)

Veröffentlicht in Wüsten & Oasen | 1 Kommentar "

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KRAAK STECKWEG 13
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RaBe Info 19.8.09

Besetztes Haus in der Lorraine: Protestfrühstück mit Polizeibesuch
((ansage))
Das Haus am Steckweg 13 in der Berner Lorraine steht seit Jahren leer. Vergangenes Jahr wurde es besetzt und nach dem es wieder ein Jahr leer stand hat die Gruppe Kraak das Haus abermals besetzt.
Die zuständige Immobilienmaklerin ist damit nicht einverstanden und hat eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung eingereicht. Heute Morgen ist die Räumungsfrist abgelaufen.
Deshalb bestattete die Polizei dem Solidaritats-Frühstück vor dem Haus auch einen Besuch ab. Die Besetzergruppe ist aber noch guter Hoffnung und bleibt vorerst im Haus…..
http://www.freie-radios.net/mp3/20090819-besetztesha-29497.mp3
((absage))
Lea Bill von der jungen Alternative Bern.
Bis der Stadtrat sich mit dem Vorstoss für die Zwischennutzung leerer Häuser befasst wird es aber noch einen Moment dauern. Die Antwort des Gemeinderates ist wohl erst in einigen Monaten zu erwarten.

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Rundmail 18.8.09

Liebe NachbarInnen & UnterstützerInnen

Seit Donnerstag den 13. August ist das Haus am Steckweg 13 wieder belebt. Es stand seit der letzten Räumung im September 08 leer. Jetzt droht bereits die nächste Räumung.

NOCH NICHT VERKAUFT
Laut Informationen sowohl vom Bauinspektorat wie auch von der eingesetzten Beiständin Hiltbrunner von Burri & Hiltbrunner Immobilien Treuhand Bern, wird das Haus nochmals zum Verkauf ausgeschrieben. Dies weil die Vormundschaftsbehörde Zürich sich einen höheren Verkaufspreis erhofft, als bis jetzt von den diversen KaufinteressentInnen geboten wurde .

KAUFGESUCH KUKUZ & KRAAK 13
Wie auch vor einem Jahr hat die Genossenschaft KUKUZ zusammen mit der KRAAK 13 Gruppe immer noch Interesse das Haus zu kaufen. Damals wurde weder seriös auf das Kaufgesuch der Genossenschaft eingegangen, noch wurden sie darüber informiert ob es andere InteressentInnen oder bereits laufende Verhandlungen gibt.

DROHENDE RÄUMUNG
Diesen Mittwoch droht uns nun bereits die nächste Räumung. Zwei Polizisten haben uns am Montag Nachmittag besucht und uns mitgeteilt, dass wir bis Mittwoch Morgen das Haus verlassen haben müssen, ansonsten würde es geräumt. Um 08.00 Uhr morgens wollen sie zu zweit vorbeikommen um zu kontrollieren ob das Haus wieder leer ist. Dieser Räumung wollen wir versuchen entgegenzuwirken mittels einem SOLIDARITÄTS-ZMORGÄ und wären sehr froh um eine breite Unterstützung aus dem Quartier.

Falls auch ihr die Wiederbelebung dieses Hauses unterstützen wollt:
KOMMT ALLE  MORGEN, MITTWOCH AB 07.30 UHR
ZUM SOLIDARITÄTS-ZMORGÄ AM STECKWEG 13
Setzen wir ein friedliches und kraftvolles Zeichen gegen den andauernden Leerstand und fortschreitenden Zerfall der Liegenschaft Steckweg 13 in der Lorraine!
      
liebe grüsse
eure kraak 13

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DEMORECHT
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fdp-stadtbern.ch 18.8.09

Entfernungsartikel: Einmal mehr kein Verlass auf GFL/EVP

Die FDP bedauert, dass die Initiative "Keine gewalttätigen Demonstrationen" vom Stadtparlament - wenn auch knapp - abgelehnt wurde. Das Volksbegehren hätte es erleichtert, zwischen Demonstrierenden mit ernsthaften Anliegen und Krawallmachern zu unterscheiden. Die Arbeit der Polizei wäre erleichtert worden.

Die rot-grüne Ratsmehrheit wollte dies nicht. Einmal mehr spielte dabei die ewig lavierende GFL/EVP-Fraktion eine undurchsichtige Rolle. In der Öffentlichkeit brüsten sich beide Parteien, für mehr Sicherheit und Ordnung einzutreten. In konkreten Sachabstimmungen verlässt sie dann der Mut und sie machen gemeinsame Sache mit den links-grünen polizeifeindlichen Kreisen. Aus den gleichen ideologischen Gründen lehnten GFL/EVP auch eine gezielte Videoüberwachung ab.

Die FDP geht zuversichtlich in diesen Abstimmungskampf, darauf vertrauend, dass die Bevölkerung dieser vernünftigen Initiative zur Einführung eines Entfernungsartikels zustimmen wird.

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BIG BROTHER VIDEO
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BZ 19.8.09

Videoüberwachung

Polizisten in Zivil dürfen filmen

Die Regierung ist bereit, die Verordnung zur Videoüberwachung zu korrigieren. An der Echtzeitüberwachung hält sie aber fest.

Die Verordnung zur Videoüberwachung ist seit dem 1.Juli in Kraft. Aber zwei umstrittene Regelungen wurden zurückgestellt, damit der Grosse Rat in der Septembersession vertieft darüber debattieren kann. Die Knacknüsse haben parlamentarische Vorstösse ausgelöst. Zwei betreffen die Echtzeitüberwachung. Während sich Markus Meyer (SP, Roggwil) in einer Interpellation gegen die Einführung wehrt, verlangt eine FDP-Motion, dass die Regierung "dem Willen des Gesetzgebers" nachkomme und daran festhalte. Meyer interpretiert den Willen des Grossen Rates anders: "Das Parlament verabschiedete die Vorlage gestützt auf die unwidersprochenen Ausführungen, wonach Echtzeitvideoüberwachung nicht zulässig sei."

Ein "Missverständnis"?

"Der Regierungsrat bedauert dieses mögliche Missverständnis", steht in dessen Antwort auf die beiden Vorstösse. Für ihn scheint es aber immer klar gewesen zu sein, dass eine Echtzeitüberwachung möglich sein müsse. Ohne würde der Artikel, der Gebäude und seine Benützer schützen soll, "seines Zwecks beraubt", schreibt die Regierung und empfiehlt die FDP-Motion zur Annahme. Die Echtzeitüberwachung sei übrigens auch beim Datenschützer nicht auf Kritik gestossen, fügt sie an.

Ebenfalls zwei andere Motionen stossen bei der Regierung auf offene Ohren. Plötzlich will sie es in Zivil gekleideten Polizisten erlauben, an Massenveranstaltungen Bild- und Tonaufzeichnungen zu machen. Und neu dürfen sie Geräte einsetzen, die - zum Beispiel im Rucksack - mitgetragen werden können.

Weniger Datenschutz

Das hatten sowohl die Motion von Barbara Mühlheim (Grüne, Bern), Lorenz Hess (BDP, Stettlen), Markus Meyer (SP, Roggwil) und Kathrin Zumstein (FDP, Langenthal) gefordert als auch jene von Samuel Leuenberger (BDP, Trubschachen). Laut Leuenberger bestand vorher der Eindruck, "als würde der Regierungsrat dem Datenschutz mehr Bedeutung zumessen als der konsequenten Verfolgung von Straftätern". Die Regierung verschweigt in ihrer Antwort nicht, dass sie auf Vorschlag des Datenschützers entschied, die "strengen datenschutzrechtlichen Regelungen einzuführen".

 Der kantonale Datenschutzbeauftragte Markus Siegenthaler hätte sich in der Videoverordnung "eine datenschutzfreundlichere Lösung gewünscht", kann aber mit den Antworten auf die Vorstösse leben. Jetzt komme das Ganze differenzierter daher, sagt er und erklärt dies mit der Tatsache, dass nun zwischen Polizeidirektion und Datenschutz diskutiert worden sei.

Vorher hatte dazu die Zeit nicht mehr gereicht, weil die Polizeidirektion den Datenschützer nicht von sich aus ins Vernehmlassungsverfahren einbezogen hatte (wir berichteten).

Susanne Graf

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Berner Rundschau 19.8.09

Polizisten müssen bei Videoaufnahmen keine Uniform tragen

Grossräte fordern eine schärfere Gangart - Regierungsrat macht mit

Die seit 1. Juli geltende kantonale Videoverordnung wollen Grossräte bereits verschärfen. So sollen auch zivil gekleidete Polizisten Bild- und Tonaufzeichnungen machen können. Und an Veranstaltungen sind in Gegenständen, beispielsweise Rucksäcken, versteckte Aufzeichnungsgeräte zu erlauben, fordern Grossräte von rechts bis links. Der Regierungsrat ist bereit, die Videoverordnung anzupassen.

Uniformzwang gefährlich

Die in der Verordnung verankerte Vorschrift, wonach Bild- und Tonaufzeichnungen nur von uniformierten Polizisten vorgenommen werden dürfen, setze die Polizistinnen und Polizisten unnötigen Gefahren aus, mahnen die Grossräte Barbara Mühlheim (Grüne/Bern), Lorenz Hess (BDP/Stettlen), Markus Meyer (SP/Roggwil) und Katrin Zumstein (FDP/Bützberg). Eine sichtbare Videoüberwachung werde häufig als Provokation verstanden. Die Uniformpflicht mache zudem eine gezielte Fahndung von gewalttätigen Kundgebungsteilnehmenden zur Farce, argumentieren die Vorstösser. Sie fordern deshalb die Streichung der Uniformpflicht aus der Videoverordnung. Damit ist der Regierungsrat einverstanden. "Es kann nicht angehen, Polizisten der Gefahr von Übergriffen durch gewaltbereite Veranstaltungsteilnehmende auszusetzen oder eine Vielzahl von Polizisten bloss zum Schutz eines Videoteams einzusetzen", schreibt der Regierungsrat in seiner Antwort zur Motion, die er dem Grossen Rat zur Annahme empfiehlt.

Auch aus zivilen Autos

In einer separaten Motion verlangt Samuel Leuenberger (BDP/Trubschachen) "kein Kuschen vor dem Datenschutz". Drei der vier Forderungen will der Regierungsrat nachkommen. Er ist einzig nicht damit einverstanden, dass auf Videoaufnahmen, die mit unbemannten Flugkörpern (Drohnen) gemacht werden, neben Verkehrs- und Personenströmen auch einzelne Personen identifiziert werden können.

 Den anderen Motionspunkten will der Regierungsrat nachkommen. So soll die Polizei auch aus zivilen Fahrzeugen Videoaufzeichnungen machen dürfen. Antwort der Regierung: "Was bei der Kontrolle des Strassenverkehrs und bei der allgemeinen Verbrechensbekämpfung Usanz ist, muss auch im Kampf gegen Hooligans erlaubt sein. Es dürfte für die Bürgerinnen und Bürger schwer einzusehen sein, weshalb gegen Randalierende mildere Mittel eingesetzt werden sollen als gegen Temposünder." Auf eine Einschränkung sei deshalb zu verzichten.

 Wie Mühlheim und Konsorten ruft Leuenberger nach der Möglichkeit, dass Polizisten Videoaufnahmen aus Gegenständen heraus machen dürfen. "Dieses Anliegen ist nachvollziehbar. Will man mit der Videotechnik effektiv gegen gewaltbereite Exponenten vorgehen, bedarf es einer gewissen Unauffälligkeit der Polizei", schreibt der Regierungsrat. Es gehe nicht darum, den sich korrekt verhaltenden Veranstaltungsteilnehmenden heimlich nachzuspionieren. Ziel sei ausschliesslich die Ermittlung der Täterschaft bei Straftaten und die Dokumentation des Polizeieinsatzes.

Bilder in den Medien

Präzisieren will der Regierungsrat, dass Bild- und Tonaufnahmen nicht nur der Einsatzleitung zur Auswertung zur Verfügung stehen, sondern der ganzen polizeilichen Fahndung. Die Forderung von Leuenberger, dass Aufnahmen via Medien der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden sollen, sei jedoch nicht Gegenstand der Videoverordnung. Diese Möglichkeit sei jedoch im Gesetz über das Strafverfahren enthalten. Voraussetzung dazu sei die Zustimmung der Staatsanwaltschaft und der zuständigen Strafgerichte. (uz)

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be.ch/gr 12.8.09

Parlamentarische Vorstoesse\Interpellationen\2009\I 186 (2009) Echtzeitvideoüberwachung an öffentlichen Orten und zum Schutz öffentlicher ,Gebäude (beantw.)
http://www.be.ch/gr/VosData/Gwd/Parlamentarische%20Vorstoesse/Interpellationen/2009/20090818_074144/DOCSSTA-324881-v1-M_240_2009_FDP_Kuenzli__Ittigen_u_a__vom_09_06__3735.pdf

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Parlamentarische Vorstoesse\Motionen\2009\M 191 (2009) Wer wird durch die neue Verordnung zur Videoüberwachung geschützt ,die Polizei oder die (beantw.)
http://www.be.ch/gr/VosData/Gwd/Parlamentarische%20Vorstoesse/Motionen/2009/20090818_074117/DOCSSTA-323988-v1-M_192_2009_Muehlheim_Gruene_u_a__vom_29_05_2009_3732.pdf

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Parlamentarische Vorstoesse\Motionen\2009\M 240 (2009) Echtzeitvideoüberwachung an öffentlichen Orten und zum Schutz öffentlicher ,Gebäude (beantw.)
http://www.be.ch/gr/VosData/Gwd/Parlamentarische%20Vorstoesse/Motionen/2009/20090818_074139/DOCSSTA-324881-v1-M_240_2009_FDP_Kuenzli__Ittigen_u_a__vom_09_06__3735_1.pdf

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HOOLIGAN-GRIPPE
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BZ 19.8.09

Hooligans

Kosten überwälzen

Der Regierungsrat ist für eine möglichst verursachergerechte Weiterverrechnung der Sicherheitskosten von Sportevents.

In der Antwort auf einen EVP-Vorstoss zu den Sicherheitskosten von Sportveranstaltungen macht der Regierungsrat klar, dass er für das Verursacherprinzip ist. Nicht die Steuerzahler sollen durch die stark steigenden Kosten belastet werden, sondern diejenigen, welche direkt oder indirekt von den Events profitieren. Genannt werden Sportverbände, Klubs, Stadionbetreiber, Besucher und auch das Gewerbe. Allerdings: Erst im Mai lehnte die Regierung eine "Kostenanlastungssteuer" auf den Eintrittstickets ab.
drh

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Berner Rundschau 19.8.09

Clubs und Hooligans sollen zahlen

Keine Steuergelder für Sicherheitskosten

Von 200 000 Franken auf 2,8 Millionen Franken sind innert weniger Jahre die Polizeikosten an Sportanlässen im Kanton Bern explodiert. Jetzt will der Regierungsrat Gegensteuer geben. Er empfiehlt dem Grossen Rat eine entsprechende Motion der EVP zur Annahme. Konkret verlangen die Motionäre Ruedi Löffel (Münchenbuchsee) und Gerhard Baumgartner (Ostermundigen), dass diese Kosten in Zukunft "möglichst verursachergerecht weiterverrechnet werden". Zusätzliche Steuergelder dürften dafür nicht mehr aufgewendet werden.

Dass Problem sei, dass eine kleine Gruppe von Hooligans zwar den hohen Polizeiaufwand auslösten, die dadurch entstehenden teuren Sicherheitskosten jedoch nicht vollumfänglich tragen könnten, schreibt der Regierungsrat. Primäres Ziel müsse sei, die Sicherheitskosten zu senken. Dazu müssten alle Beteiligten gemeinsam wirksame Massnahmen erarbeiten und anschliessend auch umsetzen. Erwähnt sind insbesondere Sportclubs, Verbände und Stadionbetreiber. Falls diese Akteure den ausgehandelten Verpflichtungen nicht nachkämen, machten sie sich an den Mehrkosten mitschuldig. Gemäss dem Verursacherprinzip seien diese auf diese "Mitverursacher" zu überwälzen. "Ich bin erfreut", kommentiert Löffel die regierungsrätliche Unterstützung. Während vieler Jahre habe man es quasi als höhere Gewalt angesehen, dass die Steuerzahler dafür aufkommen.

 Übrigens: Der Nationalrat hat 2007 eine Parlamentarische Initiative mit dem gleichen Ziel für internationale Sportanlässe abgeschrieben; sie war mehr als zwei Jahre hängig. (uz)

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be.ch/gr

Parlamentarische Vorstoesse\Motionen\2009\M 200 (2009) Ordnungsdiensteinsätze bei Sportveranstaltungen (beantw.)
http://www.be.ch/gr/VosData/Gwd/Parlamentarische%20Vorstoesse/Motionen/2009/20090818_074123/DOCSSTA-324063-v1-M_200_2009_Loeffel_EVP_Baumgartner_EVP_vom_02_0_3733.pdf

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AJZ SOLOTHURN
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Solothurner Tagblatt 19.8.09

Hausbesetzung in der Vorstadt

Freiraum: Es geht auch anders

Die einen besetzen Häuser, andere stellen selbst etwas auf die Beine. Die Ziele der Hausbesetzer in der Vorstadt und die der Gründer der Kulturfabrik Kofmehl sind sich sehr ähnlich. Ihre Wege könnten aber nicht unterschiedlicher sein.

Freiraum für Jugendliche. An sich durchaus ein hehres Anliegen. Es gibt aber verschiedene Wege sich dafür einzusetzen. Aktuell versuchen es Aktivisten durch die Besetzung der ehemaligen Drogenanlaufstelle an der Dornacherstrasse (wir berichteten). Vor mehr als 15 Jahren versuchten es Jugendliche dadurch, dass sie sich selbst Räume gesucht, gemietet und dort Konzerte organisiert haben. Im Creep Club an der Dammstrasse und in der Kulturfabrik Kofmehl an der Gibelinstrasse begann dadurch im Jahr 1992 eine neue Ära der Solothurner Jugendkultur.

Keine Forderungen

"Damals kannte man die zuständigen städtischen und regionalen Anlaufstellen für derartige Anliegen noch gar nicht", sagt Christoph Stuber. Folglich stand eine Unterstützung durch die Stadt oder die Region ausser Frage. "Ziel war, etwas Eigenständiges auf die Beine zu stellen, selbst einem Raum zu suchen, Konzerte zu organisieren und Besucher zu begeistern - mit allem drum und dran." Das man für einen Raum auch Miete bezahlen muss, stand für die Initianten ausser Frage.

Im August 1992 organisierte der Verein Zwischenraum an der Gibelinstrasse - dem ersten Standort der Kulturfabrik Kofmehl - eine Theateraufführung. Bald darauf folgten die ersten Konzertveranstaltungen. Der Verein Creep konnte ein Jahr später zu guten Bedingungen einen Lagerraum an der Dammstrasse mieten. "Das war am Anfang einfach ein leerer Raum mit vier Wänden." Alles was danach im Creep Club entstanden ist, hat der Verein selbst aufgebaut. "So wuchs der Creep Club in kurzer Zeit vom kleinen Privatraum zum angesagten Konzertlokal". Die Inspiration dafür hatte sich eine kleine Gruppe junger Solothurner in London aufgeschnappt. Nachdem der Creep Club die Räumlichkeiten an der Dammstrasse verlassen musste, fusionierten die beiden Vereine im Jahr 1999. Mit diesem Zusammenschluss entstand der grösste Konzertveranstalter des Kantons Solothurn.

"Mehr Eigeninitiative"

Christoph Stuber ist heute Leiter Programm in der Kulturfabrik Kofmehl. Er ist zwar nicht seit den Anfängen mit dabei, auch er hat aber bereits im jugendlichen Alter Konzerte veranstaltet. "Damals haben wir mit dem Verein Kultuhrwerk in acht umliegenden Gemeinden Turnhallen und Räume gemietet und Konzerte auf die Beine gestellt". Die Kulturfabrik Kofmehl war damals eine Art Vorbild, so Stuber.

Zur Hausbesetzung an der Dornacherstrasse sagt er: "Ich frage mich, ob die Vorgehensweise richtig ist. Wer Forderungen an die öffentliche Hand stellt und gleichzeitig anonymisiert Häuser besetzt, setzt seine Glaubwürdigkeit aufs Spiel."

 Für die Anliegen der Jugendlichen hat er hingegen Verständnis. Um ein Zeichen zu setzen, rät Stuber den Aktivisten, anstatt Häuser zu besetzen, selbst Anlässe auf die Beine zu stellen."Viele Jugendkulturzentren, die heute einen offiziellen behördlichen Leistungsauftrag erfüllen, hatten am Anfang eine Macher-Phase, in der ein paar ‹Freaks› die Dinge einfach selbst in die Hand genommen haben."

Um ein alternatives Jugendzentrum aufzubauen, brauche es besonders in einer ersten Phase sehr viel Zeit, Herzblut und ehrenamtliches Engagement.

Christoph Stuber ist überzeugt, dass sich mit einer grossen Portion Eigeninitiative auch heute noch einiges bewegen lässt.

Ralph Heiniger

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SQUAT BADEN
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Aargauer Zeitung 19.8.09

"Aufgebot übertrieben"

Badener Hausbesetzer über ihre Aktion und den Polizeieinsatz

Eine Gruppe macht mit friedlicher Hausbesetzung auf ein Kulturbedürfnis aufmerksam. Der Kanton schickt ein grosses Polizeiaufgebot auf den Platz.

Roman Huber

"Wir wissen ja nicht, was mit unseren Daten geschehen kann", erklären zwei Hausbesetzer der Mellingerstrasse 33. Darum geben sie weder Namen noch sonstige persönliche Angaben bekannt. Medienleuten wollten sie zuerst gar keine Auskunft geben. Die AZ wollte über sie und ihre Aktion mehr erfahren.

Wollen anonym bleiben

Die Besetzer willigten zu einem Gespräch ein › unter der Voraussetzung, anonym zu bleiben. Einzig Regierungsrat Roland Brogli und Nationalrat Geri Müller kennen eine Natelnummer aus ihrem Kreis. Brogli wurde vergeblich angefragt, ob der Kanton die leerstehende, dem Abbruch geweihte Liegenschaft einer Zwischennutzung für freie Kultur zur Verfügung stellen würde. Statt einer Antwort kam ein Polizeiaufgebot samt Ordnungsdienst.

 Seit Freitag waren die Besetzer im Haus Mellingerstrasse 33. Ausser den Transparenten fiel Passanten der Nachbarschaft kaum etwas auf. "Wir fanden sogar Zuspruch dafür, dass im verlassenen Haus etwas Leben eingezogen war", fügen die beiden an. Am Sonntagabend (AZ von gestern) räumten sie dann das Haus friedlich und unbeschädigt, nachdem Geri Müller auf Anfrage der Besetzer vermittelt hatte.

 Das Polizeiaufgebot sei ihrer Meinung nach übertrieben gewesen. Wie teuer dieses den Steuerzahler zu stehen kommt, konnte Polizeisprecher Bernhard Graser nicht beziffern. Das Aufgebot von rund anderthalb Dutzend Polizeikräften sei als Vorsichtsmassnahme in dieser Grössenordnung auf den Platz beordert worden, erklärt Graser. Seite 47

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"Wir suchen Kultur ohne Abzockerei"

Die Hausbesetzer wollen auf das Fehlen geeigneter Räume für die freie Kulturszene hinweisen

Der Kanton lässt sein Haus Mellingerstrasse 33 seit Jahren leer stehen. Für eine Gruppe junger Leute unverständlich, wo es doch in Baden an Kulturräumen fehle.

Roman Huber

"Wir sind unzufrieden mit der Kultursituation in Baden." Mit dieser Meinung stehen sie nach der Räumung des ehemaligen Gstühl-Dreiecks und dessen Neubebauung nicht allein da. Sie möchten einen Raum in Baden, wo man sich treffen kann, um sich auszutauschen. Sie, das sind zwei Hausbesetzer, die sich einer bunt gemischten Gruppe zuordnen, dem Hippie-Style zugetan, kulturell angehaucht, links und autonom, aber nicht gewaltbereit. "Wir wollen unsere Werte einhalten." Dazu gehöre auch der Respekt.

"Wir suchen einen Ort ausserhalb von Profitgier, für freie Entfaltung, ohne Konsumzwang und Abzockerpreise", erklären die beiden Hausbesetzer, die sich zu einem Gespräch mit der AZ bereit erklärt hatten. "Wir haben in Baden ein ‹LWB›, ein ‹Ventil›, aber keinen Ort für freie Kultur, selbst verwaltet." Und das Haus Mellingerstrasse 33 schien ihnen dafür geeignet.

Etwas machen, nicht saufen

Die Besetzung im Bäderquartier durch die Jusos sei ein schlechtes Beispiel gewesen, erklären sie darauf angesprochen: "Wir schmeissen keine Party und wollen niemanden, der randaliert und Vandalismus betreibt." Von Facebook halten sie gar nichts. "Unsere Kontakte sind persönlich", erklären beide, und diese würden doch weit über die Region hinausreichen. Gewisse Verbindungen zur Zürcher Besetzerszene leugnen sie nicht ganz. Informationen über Personen gibt es von ihnen aber keine. Ausser: Beide gehen einer geregelten Arbeit nach, stehen kurz vor bzw. nach einer Ausbildung und haben einen festen Wohnsitz.

 Für sie ist es unbegreiflich, dass in einer Stadt eine solche Liegenschaft wie das Haus Mellingerstrasse 33 einfach leer dem Zerfall überlassen wird, bis sie abgebrochen werden muss. Gerade solche Objekte seien mit wenig Kosten für eine Zwischennutzung bereitzustellen.

Nicht die einzigen Gäste

Die Besetzer haben das Haus zwar leer angetroffen. Eingestiegen seien sie über ein offenes Fenster im ersten Stock. Dann wurde das Eingangsschloss ausgetauscht. Die Räume im Haus könnte man gut herrichten. Von Einsturzgefahr, wie sie im Ultimatum der Kantonspolizei angeführt wurde, keine Spur.

 Gefahr könnte höchstens beim Umgang mit Feuer entstehen. Dies vor allem darum, weil einzelne Räume voller Gerümpel seien. Versicherungstechnisch könne man einzig die fehlenden Fluchtwege ins Feld führen, meinen die Besetzer. Verschiedentlich dürfte auch Leben im Hause sein, ist ein Besetzer überzeugt. Spuren und Zeitungen würden darauf hindeuten, dass das Haus regelmässig bewohnt werde. Es sehe nach einer Obdachlosenunterkunft aus.

Zufrieden mit der Aktion

Die Besetzung sei gut verlaufen, sie seien mit der Aktion zu einem Teil zufrieden. Den übertriebenen Polizeieinsatz jedoch kritisieren sie. "Darum kontaktierten wir auch Geri Müller, weil die Kapo bei ihrem Ultimatum gewarnt hat, dass ei- ne Zwangsräumung "unschön" werden könne", sagt einer der Besetzer. Enttäuscht ist er jedoch darüber, dass man beim Eigentümer, dem Kanton, kein Gehör erhalten habe. Zweimal habe man versucht, mit Regierungsrat Roland Brogli Kontakt aufzunehmen. Dass er nicht zurückgerufen habe, sei für sie enttäuschend gewesen.

 Umso mehr freuten sich die Besetzer, dass sie von vielen Passanten und auch von Leuten aus der Nachbarschaft nach anfänglicher Skepsis freundlich wahrgenommen und sogar aufgemuntert worden seien. "Diesen ist nämlich das leer stehende Haus auch nicht ganz geheuer", sagen die Besetzer.

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KEIN KIND IST ILLEGAL
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Zürich:
Ausstellung "Kein Kind ist illegal"

3. bis 13. September 2009
Bäckeranlage, Zürich

Im Rahmen der Kampagne "Kein Kind ist illegal" wird eine
Wanderausstellung in verschiedenen
Schweizer Städten zu sehen sein. Ausstellungspremière ist in Zürich.

Im Vorfeld wurde ein Bilder- und Plakatwettbewerb durchgeführt.
Mitmachen konnten KünstlerInnen sowie Kinder und Jugendliche mit und ohne Aufenthaltsbewilligung. Eine Auswahl dieser eindrücklichen Arbeiten zur Thematik der Lebenssituation von Sans-Papier-Kindern in der Schweiz wird in der Ausstellung gezeigt.

3. September, 19 Uhr: Vernissage und Preisverleihung mit einem kulturellen Rahmenprogramm.
13. September, 13.30 Uhr:Finissage im Zeichen des Engagements von Politik und Kirche: Redebeiträge von Corine Mauch, Stadtpräsidentin Zürich und Anselm Burr, Pfarrer City-Kirche St. Jakob.
Im Anschluss werden Kurzfilme gezeigt.

Weitere Informationen unter: http://www.keinkindistillegal.ch ("Aktuelles")

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SANS-PAPIERS ZH
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NZZ 19.8.09

"Ich muss dulden, was nicht verboten ist"

Hollenstein zum Kurs für Sans-Papiers

 Rund 30 Sans-Papiers besuchen momentan einen Deutschkurs in einem ausgedienten Zürcher Schulhaus. Am Montag sagte Sicherheitsdirektor Hans Hollenstein gegenüber dem Schweizer Fernsehen, er wolle den Kurs dulden. Dies ändere nichts an der Ausreisepflicht der Kursteilnehmer.

 Herr Hollenstein, ist die Duldung des Deutschkurses für Sans-Papiers ein Signal zur Aufweichung der strengen Zürcher Praxis gegenüber Personen ohne Bleiberecht?

 Hans Hollenstein: Ich muss dulden, was nicht verboten ist. Verboten ist es, einer Ausländerin oder einem Ausländer den rechtswidrigen Aufenthalt zu erleichtern. Das ist nicht der Fall, denn der Kursbesuch ändert nichts an der Rechtswidrigkeit der Anwesenheit dieser Personen.

 Ein solches Kursangebot steht aber im Widerspruch zur schweizerischen Asylpolitik: Der Verzicht auf jegliche Integrationsmassnahme ist ein Druckmittel, damit abgewiesene Asylbewerber ihrer Ausreisepflicht nachkommen.

 Wie schon erwähnt, kann ich die Durchführung solcher Kurse nicht verbieten. Der Kanton Zürich bietet im Übrigen diesen Personen keine Integrationsmassnahmen an.

 Ein Deutschkurs schürt die Hoffnung, dableiben zu können. Ist es nicht fragwürdig, eine solche temporäre Integration zu unterstützen, gleichzeitig aber auf die Ausreisepflicht zu pochen?

 Ich unterstütze diese Kurse in keiner Weise. Sie ändern nichts an der Ausreisepflicht der Betroffenen. Dass wir sie nicht sofort ausschaffen, liegt regelmässig vor allem daran, dass die erforderlichen Dokumente noch fehlen.

 Wie lange muss ein Sans-Papiers in dieser Grauzone leben, bis sein Aufenthalt legalisiert wird?

 Es ist wieder einmal daran zu erinnern, dass die Gesetzgebung den Ausdruck "Sans-Papiers" nicht kennt. Überwiegend handelt es sich um abgewiesene Asylsuchende und Asylsuchende mit einem Nichteintretensentscheid sowie um Ausländerinnen und Ausländer, deren vorläufige Aufnahme aufgehoben wurde. Es gibt keine automatische Legalisierung des Aufenthaltes nach einer bestimmten Zeit. Vielmehr müssen diese Personen fünf Jahre hier gelebt haben, damit eine Härtefallbewilligung in Betracht kommen kann. Dafür müssen aber die weiteren Härtefallkriterien erfüllt sein, wie sie der Bundesgesetzgeber umschreibt.

 Hat die Härtefallkommission ihre Arbeit aufgenommen?

 Die Verordnung über die Härtefallkommission tritt am 1. September in Kraft. Der Regierungsrat wird nächstens die Kommissionsmitglieder ernennen. Die Kommission prüft nur Gesuche, die nach Inkrafttreten der Verordnung eingereicht wurden. Da diese Gesuche an das kantonale Migrationsamt gerichtet werden und dieses vorerst die nötigen Abklärungen trifft, um zu einer eigenen Beurteilung zu gelangen, wird es sicher Spätherbst werden, bis überhaupt die ersten Fälle der Härtefallkommission zur Beurteilung vorliegen.

 Welche Konsequenzen wird die Kommission für die Betroffenen haben?

 Ich kann nicht abschätzen, wie sich die Arbeit der Härtefallkommission auswirken wird. Gelangen Härtefallkommission und Migrationsamt zu einer unterschiedlichen Beurteilung, obliegt mir der Entscheid. Das hält die Verordnung ausdrücklich fest.

Schriftlich geführtes Interview: vö.

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INTERSEXUALITÄT
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Indymedia 18.8.09

Bern: Aktion gegen genitale Zwangsoperationen ::

AutorIn : zwischengeschlecht.org         

Am 16.8.2009 protestierte Zwischengeschlecht.org vor dem Inselspital Bern. In einem Offenen Brief  wurden Verantwortliche kritisiert und die sofortige Beendigung der Zwangseingriffe gefordert. Auch wenn es dazu konkret noch ne ganze Menge mehr Druck braucht, wehte den Zwangsoperateure darauf aus den Medien eine ziemlich steife Brise entgegen ...     
    
Nachdem leitende Ärzte aus dem Inselspital in den Medien verschiedentlich Zwangsoperationen öffentlich verharmlosten und propagierten [2], war nach der letztjährigen Sauregurkensonntagsaktion vor dem Kinderspital Zürich [3] die Wahl diesmal auf die Bundeshauptstadt gefallen. Das Inselspital ist möglicherweise die grösste Zwangsoperationsklinik der Schweiz. Auch Nella war im Inselspital mit 2 1/2 Monaten zwangskastriert [4] und mit 7 Jahren genital zwangsoperiert [5] worden.

Erneut [6] waren mehrere Demoteilnehmer_innen zum Teil von weither angereist, wie vor der UNO in Genf [7] beteiligte sich auch ein solidarischer Kinderarzt. Dazu hatte uns eine stattliche lokale Solidelegation vor dem Spital erwartet. Fettes Dankeschön an alle!

Das welsche Fernsehen drehte für einen längeren Beitrag, mehrere Agenturen und Medien waren vor Ort, mehrere grosse Tageszeitungen brachten zusätzlich vorgängig gegebene Interviews. Durch die Vielzahl von Pressemeldungen erfuhren zahlreiche weitere Menschen im ganzen Land von den Menschenrechtsverletzungen an Zwittern und zeigten sich empört. Auch von SpitalbesucherInnen erhielten wir beim Flugblätter verteilen vielfach aufmunternde Kommentare.

Unsere Präsenz am Insel war nicht nur vor Ort weitherum unverkennbar. Der nächste Sauregurkensonntag kommt bestimmt! Zwangsoperateure passt bloss auf!!!

>>> Eine erste Übersicht über die Medienresonanz:
 http://blog.zwischengeschlecht.info/post/2009/08/16/%C2%ABMenschenrechte-auch-f%C3%BCr-Zwitter%C2%BB-sda-Meldung-16.8.09

[1] http://kastrationsspital.ch/public/Insel_16-8-09.pdf
[2]  http://blog.zwischengeschlecht.info/post/2009/08/16/Genitale-Zwangsoperationen-im-Inselspital-Bern
[3]  http://blog.zwischengeschlecht.info/post/2008/07/06/Aktion-Offener-Brief-Kinderspital-Zurich-6708
[4]  http://blog.zwischengeschlecht.info/post/2008/06/12/Beurteilt-zugewiesen-und-verwaltet%3A-ein-Leben-aus-der-Krankenakte-Teil-I
[5]  http://blog.zwischengeschlecht.info/post/2008/06/12/Beurteilt-zugewiesen-und-verwaltet%3A-ein-Leben-aus-der-Krankenakte-Teil-II
[6] http://blog.zwischengeschlecht.info/post/2009/05/31/Zwitterprozess%3A-3-Prozesstag-20509-Netzwerk-DSD-fallt-Chirurgen-in-den-Rucken
[7]  http://blog.zwischengeschlecht.info/post/2009/01/28/Zwitter-Demos-vor-der-UNO-261

Regelmässige Updates:  http://zwischengeschlecht.info

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ANTI-ATOM
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fokusantiatom.ch 15.8.09

Das Bundesverwaltungsgericht verweigert den KlägerInnen der Zone 1 um das AKW Mühleberg die Akteneinsicht

Guten Tag liebe MitstreiterInnen,

Das Bundesverwaltungsgericht entschied Mitte Sommer, den KlägerInnen der Zone 1 die Akteneinsicht zu verweigern. Der Aufwand auf unserer Seite hat sich jedoch gelohnt; denn es ist gelungen, sowohl das Gericht, als auch Behörden und Betreiber (BKW) zu einer technischen Argumentation und sogar zu mehreren eingehenden Stellungnahmen zu zwingen.

Die KlägerInnen haben nun aber einen Schaden von nahezu 30‘000Fr Anwaltskosten, Gutachten, Parteientschädigung, Gerichtskosten.

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Wir bitten euch um Beteiligung an den Unkosten

Fokus Anti-Atom unterstützt die KlägerInnen der Zone 1, deshalb gelangen wir in ihrem Namen mit der Bitte an euch, euch an den Kosten zu beteiligen.

In diesem Sinne freut es uns, wenn ihr uns eine kurze Mitteilung an fokusantiatom@fokusantiatom.ch zustellt.

Bitte gebt uns einen Betrag und Zeitpunkt der Überweisung an, oder eine Kontaktperson, mit welcher wir diese Frage diskutieren könnten.

Fokus Anti-Atom leert seine Kasse und beteiligt sich bereits mit 4‘500 Fr.

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Weshalb reichten die KlägerInnen ein Akteneinsichtsgesuch ein:

Im Juni 2008 publizierte das Bundesamt für Energie das Gesuch der BKW um die Aufhebung der befristeten Betriebsbewilligung bis 2012 für das AKW Mühleberg. Als Unterlagen wurde aber lediglich ein Gutachten der Atombehörden und nicht wie üblich Originalakten des Betreibers aufgelegt.

Die Einsprechenden reichten deshalb sofort eine Beschwerde gegen das UVEK ein. Als dieses die Beschwerde abwies, gelangten die KlägerInnen vor Bundesverwaltungsgericht. Während dieser Zeit war das eigentliche Einspracheverfahren sistiert.

Was sind nun die Gründe für die Klage?

- Die aufgelegte "Stellungnahme der Atombehörde HSK zur Periodischen Sicherheitsüberprüfung der BKW 2005" war zum Auflagezeitpunkt des Einspracheverfahrens nicht aktuell. Zudem wurden in der Stellungnahme zitierte Dokumente nicht mitgeliefert. Die veröffentlichte Dokumentation zum Gesuch um "unbefristete Betriebsbewilligung für das AKW Mühleberg" ist ungenügend.

- Es war auch politisch wichtig, aufzuzeigen, dass das Verfahren nicht wirklich öffentlich und unterdokumentiert ist.

- Hätten die KlägerInnen diese Beschwerde nicht gemacht, könnten im Hauptverfahren keine Unterlagen mehr nachgefordert werden, da sie sich indirekt mit den aufgelegten Dokumenten einverstanden erklärt hätten.

- Gerade in Hinsicht auf ein Referendum gegen den Bau neuer AKW ist es wichtig, auszuloten, auf welchen Standpunkt sich die Justiz stellt und in welchem technischen Rahmen ein Bewilligungsverfahren abgewickelt wird.

Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts

Das Bundesverwaltungsgericht entschied Mitte Sommer, den KlägerInnen der Zone 1 die Akteneinsicht zu verweigern. Diese haben nun einen Schaden von nahezu 30‘000 Fr Anwaltskosten, Gutachten, Parteientschädigung, Gerichtskosten. Den Gerichtsentscheid zum Akteneinsichtsgesuch kann man online beim Bundesverwaltungsgericht einsehen.

http://www.bundesverwaltungsgericht.ch/index/entscheide/jurisdiction-datenbank/jurisdiction-recht-urteile-aza.htm

http://relevancy.bger.ch/php/taf/http/checkpdf.php?filename=2009/a_07975_2008_2009_06_22_t.pdf&lang=de&type=azabvger

Erfolg der KlägerInnen:

- Die BKW und die Atombehörde ENSI (früher HSK) mussten im bisherigen Verfahren um "unbefristete Betriebsbewilligung für das AKW Mühleberg" auf die technischen Argumente Flugzeugabsturzgefahr, Erdbebenunsicherheit, Risseproblematik usw. eingehen. Dies, obwohl die BKW auf rein juristischem Weg die Befristung aufheben wollte (der Entscheid um den Weiterbetrieb des AKW sei unabhängig vom Sicherheitszustand des AKW zu fällen). Die Argumente wurden somit Bestandteil des Verfahrens. Dies werten wir als unseren Erfolg. Weitere Details zum Verfahren siehe: http://www.fokusantiatom.ch/HTMFILES/MuehlebergBewilligung.htm

Auf den Weiterzug ans Bundesgericht verzichten die KlägerInnen aus folgenden Gründen:

- Das Verfahren wäre finanziell zu aufwändig.

- Die KlägerInnen hoffen nun darauf, dass diese technische Argumentationslinie im Hauptverfahren (Bewilligungsverfahren) durchgezogen werden kann. Es ist wahrscheinlich, dass im Hauptverfahren weitere Akteneinsicht erfolgen könnte, sobald es für Behörden und Betreiber um die technische Beweisführung geht. Das heisst, die Akteneinsicht ist nicht endgültig vom Tisch.

Im Jahre 2012, wenn die aktuelle Betriebsbewilligung abläuft, wird Mühleberg 40-jährig sein. Die Schweiz wird dann mit Mühleberg und Beznau I+II die ältesten AKW der Welt betreiben (siehe dazu unser Info2 2009) http://www.fokusantiatom.ch/FAA_Info/2009_04_FAA_Info2.pdf .

Für euer Engagement bedanken wir uns im Voraus bestens. Weitere Fragen könnt ihr an fokusantiatom@fokusantiatom.ch richten.

Mit sonnigen Grüssen

 Jürg Joss

für

http://www.fokusantiatom.ch  vormals Aktion Mühleberg stilllegen AMüs

fokusantiatom@fokusantiatom.ch