MEDIENSPIEGEL 16.2.10
(Online-Archiv: http://www.reitschule.ch/reitschule/mediengruppe/index.html)
Heute im Medienspiegel:
- Reitschule-Kulturtipps (Rössli)
- RaBe-Info 16.2.10
- Aarbergergasse: Wilde Zone
- Sport BE: Kein Internetpranger für Hooligans
- Randstand Thun: Mit Kameras gegen Alkis
- RTS ZH: Jagd nach Online-Bildern
- Billag-Revolte beim SGV
- Narrenkraut in Tschechien
- Drogen- / Waffenhandel Südamerika/Afrika
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REITSCHULE
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Mi 17.02.10
19.00 Uhr - SousLePont - Route66
Spezialitäten
Do 18.02.10
20.30 Uhr - Tojo - "Etwas Über Leben" von Pasta del
Amore.
21.00 Uhr - Rössli-Bar - Air Waves (BROOKLYN)
Fr 19.02.10
20.30 Uhr - Tojo - "Etwas Über Leben" von Pasta del
Amore.
21.00 Uhr - Kino - Baskenland: La pelota vasca - La piel
contra la piedra, Julio Medem, Spanien 2003
22.00 Uhr - Dachstock - Wild Wild East: Boban i Marko
Markovic Orkestar (RS); Support: Djane Deeba (BE)
Sa 20.02.10
20.30 Uhr - Tojo - "Etwas Über Leben" von Pasta del
Amore.
21.00 Uhr - Kino - Baskenland: La pelota vasca - La piel
contra la piedra, Julio Medem, Spanien 2003
23.00 Uhr - Dachstock - Dachstock Darkside: BTK (Renegade
Hardware/BRA), Deejaymf (cryo.ch), VCA (Biotic Rec); Antart
(Loud&Dirty), Submerge (beatsandpics.ch)
Infos: http://www.reitschule.ch
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kulturstattbern.ch 15.2.10
Benedikt Sartorius am Montag den 15. Februar 2010 um 07:00 Uhr
Kulturbeutel 07/10
Herr Sartorius empfiehlt:
Heute Montagabend das Konzert des Quer-Gitarristen Eugene
Chadbourne im Verbund mit dem Schlagzeuger Paul Lovens in der
Dampfzentrale sowie, am Donnerstagabend, nach Real Estate einmal mehr
milde Lieder, dieses Mal mit den Air Waves im Rössli der
Reitschule. Kurz, das Gegengift zur Fasnacht.
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RABE-INFO
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Di. 16. Februar 2010
http://www.rabe.ch/uploads/tx_mcpodcast/RaBe-_Info_16._Februar_2010.mp3
- Mehr Transparenz in der Herkuftsbezeichnung von Holz
- Sicher überleben mit dem sozio-ökologischen
Wirtschaftskonzept Equilibrismus
- Die Diskriminierung der christlichen Minderheit der Kopten in
Oberägypten
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AARBERGERGASSE
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BZ 16.2.10
Sicherheit in der Stadt Bern
Polizei muss immer häufiger eingreifen
Eine Messerstecherei, eine Pöbelei und eine
Massenschlägerei innerhalb von sechs Stunden: Die Berner
Aarbergergasse ist Ausgehmeile und Problemzone gleichzeitig. Selbst
Polizisten werden verbal und tätlich angegriffen.
Im Zusammenhang mit der am 7.März zur Abstimmung
kommenden Sicherheitsinitiative der FDP wird kontrovers über die
Sicherheitslage in Bern diskutiert. Diese Zeitung wollte es genauer
wissen: Was passiert an einem zufällig ausgewählten
Wochenende nachts in einer der städtischen "Problemzonen"?
Die Versuchsanordnung: Ein Reporter steht von 23 Uhr bis 5
Uhr in der Aarbergergasse - laut Sicherheitsdirektor Reto Nause ein
"Hotspot" - und protokolliert die Ereignisse. Letztes Wochenende, in
der Nacht auf Sonntag, kam es in den sechs Stunden unter anderem zu
einer Messerstecherei, einer Pöbelei und einer
Massenschlägerei, bei welcher die Polizei in Bedrängnis
geriet (siehe Ausgabe von gestern).
War das nun eine ganz normale Nacht in der Ausgehmeile
oder eine seltene Kumulierung der Ereignisse? "Polizeiliche
Einsätze im Raum Aarbergergasse kommen seit geraumer Zeit
regelmässig vor", sagt Manuel Willi, Regionenchef der
Kantonspolizei. "Die Nacht auf den vergangenen Sonntag war eine
intensive Nacht", ergänzt Willi. Es gebe auch bedeutend ruhigere
Phasen. Häufungen wie letztes Wochenende kämen hie und da
vor, seien aber nicht alltäglich.
Für die Sanitätspolizei sind Einsätze in
der Aarbergergasse wegen Alkohol und Drogen an den Wochenenden normal,
sagt Martin Berger, Chef Logistik. "Nebst drei Einsätzen in der
Aarbergergasse hatten wir vier weitere alkoholisierte Personen in der
Innenstadt zu betreuen." Drei davon mussten hospitalisiert werden. Das
Ausrücken wegen Messerstecherei und Schlägerei ist laut
Berger weniger oft der Fall.
Schliessungen gefordert
Für Bernhard Hüsser, Präsident der
Interessengemeinschaft Aarbergergasse und Wirt des Restaurants
Moléson, war der letzte Samstag unterdurchschnittlich: "Bei
warmem Wetter geht die Post noch mehr ab." Das Regierungsstatthalteramt
solle Bar- und Klubbetreiber etwa mit temporären Schliessungen zur
Rechenschaft zu ziehen.
So sieht es auch Hans Gaberthüel, Besitzer der
Liegenschaft, wo das "El Presidente" eingemietet ist. Vor diesem Klub
kam es in der Nacht auf Sonntag zu drei Zwischenfällen. Weil
Gaberthüel den Mietvertrag nicht auflösen kann, hat er beim
Statthalteramt eine Beschränkung der Betriebszeiten verlangt
(siehe Kasten). Regelmässig auf Kontrolle in der Gasse ist die
Gewerbepolizei, welche die Verfügungen des Statthalteramts
durchsetzen muss. Deren Chef Marc Heeb will zu einzelnen Ereignissen
und Betrieben nicht Stellung nehmen. Er erwarte von der Kantonspolizei
aber einen Bericht über die Ereignisse des Wochenendes.
Mehr Polizeieinsätze
Bei der Polizei beobachtet man die nächtliche Gewalt
in den "Problemzonen" mit Sorge: "Namentlich am Wochenende hat die Zahl
der Einsätze wegen Gewaltdelikten zugenommen", sagt Willi. Diese
Entwicklung mache auch vor Polizisten nicht Halt: "Sie sehen sich des
Öfteren mit verbalen und physischen Angriffen konfrontiert." Darum
stünden neben den regulären Kräften in der Stadt Bern
auch sicherheitspolizeiliche Elemente im Einsatz. "So war es am
Wochenende innert kürzester Zeit möglich, die Situation in
der Aarbergergasse unter Kontrolle zu bringen", sagt Willi.
Jürg Spori Adrian Zurbriggen
--
Klub El Presidente
Verfahren gegen Betreiber hängig
Zu drei Zwischenfällen kam es in der Nacht auf
Sonntag vor dem Klub El Presidente. Gegen den Betrieb ist ein Verfahren
beim Statthalteramt hängig, wie Recherchen dieser Zeitung zeigen.
Verlangt wird eine Beschränkung der Öffnungszeiten bis 0.30
Uhr. Momentan schliesst das Lokal um 5 Uhr früh. Das Gesuch um
"Verfügung von Verwaltungszwangsmassnahmen" gestellt hat der
Hausbesitzer Hans Gaberthüel. Er habe keine andere Wahl, weil der
zehnjährige Mietvertrag erst 2014 auslaufe und sowohl eine
Aussprache als auch ein Schlichtungsverfahren ergebnislos geblieben
seien.
Laut Gesuch habe sich die Situation um das "El Presidente"
seit Ende 2008 massiv verschlechtert, nachdem die Pächter
gewechselt hatten. "Neben der starken Lärmbelästigung wurde
auch von Schlägereien und Belästigungen von Passanten und
Anwohnern durch betrunkene Gäste berichtet", heisst es in dem
Gesuch. Von den Störungen sei die ganze Gasse betroffen, schreibt
Gaberthüel und dokumentiert dies mit zahlreichen Schreiben an das
Regierungsstatthalteramt und Reklamationen an seine Adresse.
Das Regierungsstatthalteramt hat im Falle des "El
Presidente" bereits letzten Mai Massnahmen verfügt. Dabei ging es
um eine Beschränkung des Schallpegels den Tag über und das
Bereitstellen eines Security-Dienstes.
Die Kantonspolizei wollte gestern zu einzelnen
Lokalitäten keine Stellung nehmen.
azu/jsp
--
ONLINE-KOMMENTARE
Schlägereien in der Berner Aarbergergasse
In der Ausgehmeile Aarbergergasse vergeht kein Wochenende
ohne Pöbeleien, Schlägereien und Raubüberfälle. Der
Artikel in der gestrigen Berner Zeitung zu diesem Thema sorgte auf der
Online-Plattform www.bernerzeitung.ch für zahlreiche Kommentare.
Hier eine Auswahl:
Philippe Müller: Bessere Erziehung wäre gut. Was
aber, wenn sie nicht stattfindet? Oder wenn sie - wie bei einem
23-jährigen Messerstecher - wohl etwas zu spät käme? Was
tun wir dann? - Nichts? Die Reportage zeigt übrigens sehr
schön, dass der "Gegenvorschlag" des Gemeinderats so
ungenügend ist, dass er nicht einmal ausreichen würde, dieses
Ereignis zu bewältigen, geschweige denn mehr und an mehreren Tagen…
Ruth Schindler: Was mich am meisten aufregt an diesen
"Alkoholleichen" ist, dass diese ins Spital geführt werden, dort
meistens auch noch randalieren und am Schluss die ganzen Kosten auf die
Krankenkasse gehen. Wenn diese Kinder schon keine Kinderstube genossen
haben, sollen wenigstens die Eltern für die Folgekosten aufkommen.
Adriano Valentino: Fehlende Lebensperspektiven und
alltäglicher Stumpfsinn verursachen halt bei manchen
ZeitgenossInnen das berühmte Saturday Night Fever. Wer will es
ihnen verübeln, dass sie sich wenigstens einmal pro Woche im
Mittelpunkt fühlen, zum People gehören wollen, um sich bei
seichter Wut-Musik über beide Ohren mit Alkoholika vollaufen zu
lassen. Am Montag gehts dann wieder ans Regalauffüllen im
Supermarkt.
Ulrich Scheidegger: Das Abbild unserer Gesellschaft
hält überall Einzug - auch in Bern. Alles wirkt wie in
Filmen, in denen vieles vorgezeigt und dargestellt wird, was sich nun
in der realen Welt manifestiert. Trotz allen Massnahmen und Verboten
steuern wir ohnmächtig dem Wahnsinn zu. Und dieser Wahnsinn ist in
allen Gesellschaftsschichten omnipräsent.
P. Gerber: Das ist das Resultat rot-grüner Politik
und linker Kuscheljustiz.
Bernhard Sievermann: Nein, P. Gerber, Sie liegen falsch!
Das ist einzig das Resultat einer verfehlten Erziehung. Wenn den
Kindern und später den Jugendlichen die Werte nicht vermittelt
werden, die uns Menschen von den Tieren unterscheiden, ist das -
unterstützt durch das unsinnige "Unterhaltungsangebot" - die
logische Konsequenz und hat mit links und rechts überhaupt nichts
zu tun. Noch ist es eine Minderheit!
Toni Bürki: An P. Gerber. Ich frage mich gerade, was
das mit rot/grün zu tun hat. Wenn sich Halbwüchsige wie Boxer
oder Gangster aus den Filmen aufführen hat das nur was mit
Erziehung und Intelligenz zu tun. Und mit der Werbung, Viedeoclips,
Viedospielen und ganz viel Alkohol!
Peter Zimmermann: Was soll das alles mit Kuscheljustiz und
gefärbter Politik? Kriminalität ist immer die Visitenkarte
unserer Gesellschaft. Herr Gerber, auch schwarz/blau/hellbraun
können die Strömungen nicht einhalten. Sie und wir
müssen Alternativen aufzeigen. Wir alle sind gefordert 'Gesetz vor
Macht' zu stellen. (Reform 91)
Hans Müller: Die Gesetze wären da, werden aber
kaum durchgesetzt. Wie kann es sein, dass ein Drogendealer, nach einer
Übernachtung im Knast, an nächsten Morgen schon wieder locker
hinkend seinen Stoff verkauft? Alles ruft nach einer Bürgerwehr.
Es kann nicht sein, dass ich abends in der Hauptstadt nicht sicher vor
solchem Gesindel bin! Die Politiker allen voran
Cüpli-Tschäppät betreiben Schönfärberei!
Martin Lerch: Einfache Lösungen: Polizeistunde um
23.30 Uhr während der Woche und 00.30 Uhr am Samstag = weniger
Besoffene in der Innenstadt. Konsequente Durchsetzung des
Ausländerrechtes = wesentlich weniger Gewalttäter. Sofortiger
vorzeitiger Strafantritt, nach 48 Stunden vom Untersuchungsrichter
verfügt. Dies funktioniert in der Waadt.
Fernando Acosta: An alle, die glauben, es handle sich um
ein "Ausländerproblem": Im Ausland gehören solche Szenen
schon fast zur Tagesordnung. Aber dort sind es "Inländer", die
betrunken neben Brunnen schlafen oder sich prügeln. Eine
frühe Polizeistunde bringt übrigens auch nichts, siehe
England. Die Kiddies sind damit nur früher besoffen.
Freddy Luger: Und am Sonntagabend trinken sie wieder
Milch! Aufgestauter Drang nach Freiheit wird am Freitag- und
Samstagabend ausgelebt, dann herrscht wieder das Pendlerleben.
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SPORT
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BZ 16.2.10
Kein Pranger für Hooligans
Die Regierung des Kantons Bern will keinen Internetpranger
für Hooligans. Dies schreibt der Regierungsrat in der Antwort auf
eine Motion zweier SVP-Grossräte. Die beiden Grossräte -
Christian Hadorn und Samuel Graber - fordern in ihrem Vorstoss, dass
Fotos von Hooligans im Internet veröffentlicht werden. Die beiden
Politiker sind überzeugt, dass diese Massnahme eine abschreckende
Wirkung auf Täter hätte, weil sie dann damit rechnen
müssten, dass ihr Arbeitgeber von ihren Taten erfährt. Die
Motionäre fordern auch eine kantonale Datenbank für
Hooligans. Auf Anfrage dieser Zeitung erklärt Hadorn, dass er sich
eine Datenbank nach dem Vorbild der Stadt Zürich wünscht. Im
Gegensatz zum nationalen Hooliganregister werden dort sogar Personen
registriert, die nur als "Gewalt suchend" auffallen.
ma
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20 Minuten 16.2.10
Keine Notmittel gegen Hooligans
BERN. Die Berner Kantonsregierung will keine eigene
Hooligan-Datenbank einführen. Es brauche kein spezielles Register,
da der Bund bereits ein solches führe, heisst es in der Antwort
auf einen von der SVP eingereichten Vorstoss. Auch den Vorschlag,
sämtliche Gewalttäter rund um Sportanlässe im Internet
an den Pranger zu stellen, lehnt die Regierung ab - dazu fehle die
gesetzliche Grundlage. Ebenfalls wenig hält sie von
Schnellverfahren gegen Hooligans.
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be.ch/gr 10.2.10
http://www.be.ch/gr/VosData/Gwd/Parlamentarische%20Vorstoesse/Motionen/2009/20100215_075840/DOCSSTA-330301-v1-M_308_2009_Graber_SVP_Hadorn_SVP_vom_10_09_2009_5731.pdf
M 308/2009 POM 10. Februar 2010 POM C
Motion
0226 Graber, Horrenbach-Buchen (SVP)
Hadorn, Ochlenberg (SVP)
Weitere Unterschriften: 26 Eingereicht am: 10.09.2009
Hooliganismus wirksam bekämpfen
Der Regierungsrat wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass
Hooligans mit geeigneten Massnahmen nachhaltig von ihrem Tun
abgeschreckt werden können, insbesondere durch
- Festnahme der Gewalttäter zur Abklärung des
Tatverdachts
- gezielte polizeiliche Beweisaufnahmen durch
Videoüberwachungen
- rasche und den Strafnahmen ausschöpfende Aburteilungen
- Zeugenaufrufe im Internet zur Identifizierung der
Täterschaft
- öffentliche Bekanntgabe der Täter im Internet und
Führung eines Hooliganregisters
Begründung
Gewaltexesse rund um grössere Anlässe, namentliche
Sportveranstaltungen sind ein Ärgernis, ebenso die damit
verbundenen Kosten für die Sicherheit. Es genügt nicht, nur
darüber zu debattieren, auf wen diese Kosten abgewälzt werden
können. Gewaltexesse entstehen ja nicht, weil ein Anlass
organisiert wird, sondern weil es gewaltbereite Personen sind, solche
Anlässe missbrauchen, um Gewalt auszuüben.
Es gehört zu den Kernaufgaben des Staates, für
Sicherheit zu sorgen. Damit die Kosten für die Sicherheit aber
bezahlbar sind, ist durch geeignete präventive Massnahmen
dafür zu sorgen, dass es gar nicht zu Exessen kommt. Das heisst,
potentielle Gewalttäter müssen die Lust an ihrem Tun
verlieren. Dies ist mit abschreckenden Massnahmen am besten zu
erreichen, insbesondere mit Massnahmen, welche es den Tätern
verunmöglichen, ihre Gewaltneigungen am Wochenende auszuleben und
unter der Woche unerkannt ihrer Arbeit nachzugehen. Mit der
öffentlichen Bekanntgabe der Täter, der Führung eines
Hooliganregister, gezielter Zeugenaufrufe im Internet zur
Täteridentifiezierung, Videoüberwachungen zu Beweiszwecken
sowie der Festnahme der Täter bis zur Abklärung des
Tatverdachts und der raschen, den Strafrahmen auszuschöpfenden
Aburteilungen könnte dies erreicht werden.
Antwort des Regierungsrates:
Der Regierungsrat teilt die Einschätzung des
Motionärs, dass die wiederkehrenden gewalttätigen
Ausschreitungen anlässlich von Sportveranstaltungen ein
Ärgernis darstellen und nicht hingenommen werden können. Die
damit zusammenhängenden Polizeieinsätze belasten die
Mitarbeitenden der Kantonspolizei über Gebühr und führen
zu Ressourcenengpässen in anderen, ebenso wichtigen
Themengebieten. Vor diesem Hintergrund ist es dem Regierungsrat ein
grosses Anliegen, im Rahmen des rechtlich Zulässigen, die
tatsächlich bestehenden Möglichkeiten auszuschöpfen, um
Gewalttätigkeiten einzudämmen. Dementsprechend begrüsst
er die am 13. November 2009 von der Konferenz der Kantonalen Justiz-
und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) verabschiedete Policy
gegen Gewalt im Sport1, welche zu einem einheitlichen und konsequenten
Vorgehen gegen Gewalt im Umfeld von Sportveranstaltungen führen
soll.
Die vom Motionär erwähnten, insbesondere repressiven
Massnahmen dienen dem Ziel durchaus. Nicht vergessen werden darf
jedoch, dass eine erfolgreiche Strategie gegen Gewalt anlässlich
von Sportveranstaltungen auch Massnahmen auf anderen Ebenen und mit
anderem, namentlich präventivem Ansatz erfordert.
Zu den einzelnen, vom Motionär aufgeführten Punkten
nimmt der Regierungsrat wie folgt
Stellung:
Zu den Ziffern 1 und 2:
Die Kantonspolizei Bern richtet ihre jeweilige ereignisbezogene
Organisation immer darauf aus, erkannte Gewalttäter und
Gewalttäterinnen oder einer solchen Tat dringend Verdächtigte
anzuhalten und festzunehmen. Dies gilt insbesondere bei
Sportveranstaltungen, bei welchen mit Gewalttätigkeiten gerechnet
werden muss. Der gezielte Einsatz von Videoaufnahmetechnik zwecks
Beweissicherung gehört bei Polizeieinsätzen anlässlich
von Sportveranstaltungen mit Gewaltpotential selbstverständlich
dazu.
Zu Ziffer 3:
Bezüglich der Forderung nach einer raschen Aburteilung von
Gewalttätern und -täterinnen wird darauf verwiesen, dass die
Polizei und die Strafjustiz bereits heute grundsätzlich in der
Lage sind - innerhalb der durch das bernische Strafverfahren
auferlegten Grenzen - rasch zu reagieren. Die Arbeitsgruppe Hooligans,
welche am 20. Januar 2010 erstmals getagt hat, sieht die
Hauptschwierigkeit nicht primär bei der Möglichkeit zur
raschen Reaktion, sondern vielmehr bei der Erstellung eines für
einen Schuldspruch genügenden Beweisfundaments.
Was das Anliegen nach einer Ausschöpfung des Strafrahmens
betrifft, wird das Prinzip der Gewaltenteilung in Erinnerung gerufen,
welches einer Einflussnahme von Politik und Verwaltung auf die Justiz -
insbesondere im konkreten Einzelfall - zu Recht entgegensteht.
Zu Ziffer 4:
Zum Thema Einbezug des Internets zu Fahndungszwecken wird auf
die Antwort des Regierungsrates vom 16. September 2009 auf die
Interpellation I 242/2009 (Pardini, Lyss, SP-JUSO) vom 10. Juni 2009
verwiesen. Demnach können Veröffentlichungen im Internet im
Sinne einer Öffentlichkeitsfahndung gemäss Artikel 71 Absatz
3 des Gesetzes über das Strafverfahren (StrV; 321.1) zur
Aufklärung von schweren Straftaten ausnahmsweise eingesetzt
werden, wenn zur Ergreifung der Täterschaft Informationen aus der
Öffentlichkeit eingeholt werden müssen. In Absprache mit den
zuständigen Untersuchungsbehörden hat die Kantonspolizei Bern
von dieser Möglichkeit in der Vergangenheit immer dann Gebrauch
gemacht, wenn hierfür die tatsächlichen und rechtlichen
Voraussetzungen erfüllt waren. Für die vom Motionär
geforderte generelle öffentliche Bekanntgabe der Täterschaft
im Internet fehlt eine ausreichende gesetzliche Grundlage. Darüber
hinaus schätzte der Regierungsrat ein solches Vorgehen generell
als rechtsstaatlich bedenklich ein.
Zu Ziffer 5:
Bezüglich des vom Motionär ebenfalls angesprochenen
Hooliganregisters kann auf Art. 24a des Bundesgesetzes über
Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS; SR 120)
hingewiesen werden. Demnach betreibt das Bundesamt für Polizei
(Fedpol) ein elektronisches Informationssystem, in das Daten über
Personen aufgenommen werden, die sich anlässlich von
Sportveranstaltungen im In- und Ausland gewalttätig verhalten
haben. Dieses Informationssystem steht auch den Polizeibehörden
der Kantone über ein Abrufverfahren zur Verfügung. Um
Doppelspurigkeiten zu vermeiden, lehnt der Regierungsrat die Schaffung
eines kantonalen Hooliganregisters ab. Gegen die geforderte
Veröffentlichung eines Hooliganregisters im Internet sprechen
wiederum das Fehlen einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage sowie
Bedenken in Bezug auf die Verhältnismässigkeit und die
Wahrung des Kerngehalts der Persönlichkeitsrechte (vgl. Antwort
zur Ziffer 4).
Antrag:
Ziffern 1 und 2: Annahme unter gleichzeitiger Abschreibung
Ziffer 3: Ablehnung
Ziffer 4: Ablehnung
Ziffer 5: Ablehnung
An den Grossen Rat
1 http://www.kkjpd.ch/images/upload/091113%20Medienmitteilung%20d.pdf
http://www.kkjpd.ch/images/upload/091112%20Bericht%20Policy%20Gewalt%20im%20Sport%20d.pdf
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RANDSTAND THUN
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Thuner Tagblatt 16.2.10
Mit Kameras gegen die Alki-Szene
Der Thuner Gemeinderat denkt laut darüber nach, beim
"Kyburg" Videokameras gegen die Randständigen einzusetzen.
Sie sind vielen Leuten seit längerem ein Dorn im
Auge: Die randständigen Alkoholiker, die sich im Coop Kyburg mit
Billigbier eindecken und dieses vor dem Laden konsumieren. Der
Gemeinderat hat den Druck auf diese Szene bereits verschärft (wir
berichteten) und denkt nun daran, noch einen Zacken zuzulegen. Wie er
in der Antwort auf eine Interpellation der SP-Stadtratsfraktion
schreibt, möchte er dort Videokameras einsetzen. Bei
Vorfällen könnten die Überwachungsbänder im
Nachhinein ausgewertet und als Beweismittel gegen die Beteiligten
verwendet werden. mi
Seite 23
--
Randständige in Thun: Gemeinderat will massnahmen ausweiten
Videokameras beim "Kyburg"?
Der Thuner Gemeinderat möchte beim Coop Kyburg
Videokameras installieren. Grund sind die Randständigen, die sich
dort aufhalten und vielen Leuten ein Dorn im Auge sind. Denkbar ist
aber auch eine härtere Gangart.
An der nächsten Sitzung des Stadtrates wird der
Thuner Gemeinderat gleich zwei Interpellationen zum Thema
Randständige und Sozialhilfe beantworten.
Im Brennpunkt des einen Vorstosses steht das Gebiet um das
Coop Kyburg, das seit längerem zum Treffpunkt von Leuten geworden
ist, die sich beim Grossverteiler mit Billigbier eindecken und dieses
dann vor dem Geschäft konsumieren. Letztes Jahr hätten 39
Personen eine Fernhalteverfügung für dieses Gebiet erhalten,
steht in der schriftlichen Antwort auf den Vorstoss der SP-Fraktion,
die wissen will, wie die Stadtregierung die Situation rund um die
Randständigenszene zu entschärfen gedenke. Der Gemeinderat
denkt zudem darüber nach, dort Videokameras zu installieren - dies
im Wissen, dass solche Szenen auf Störmassnahmen reagieren und
sich meistens einen anderen Aufenthaltsort suchen. Doch sei auch eine
härtere Gangart denkbar: "Sollte sich keine Entspannung oder gar
eine Verschärfung einstellen, wird eine zeitweise Intensivierung
der repressiven Kontrollen im Sinne eines polizeilichen Schwerpunktes
angeordnet", schreibt der Gemeinderat in der Antwort auf die
SP-Interpellation.
Leidensdruck noch zu klein
"Welche Verantwortung sollen Geschäfte
übernehmen, die Alkohol verkaufen?" So lautet eine weitere Frage,
die die SP-Fraktion in ihrem Vorstoss an den Gemeinderat richtet.
Dieser antwortet unverblümt: Die Geschäfte würden sich
oftmals weigern, Randständigen keinen billigen Alkohol mehr zu
verkaufen. Ihr Argument: In einem solchen Fall würden die
Randständigen einfach anderswo einkaufen. Diese Geschäfte,
schreibt der Gemeinderat, seien "erst bereit zu handeln, wenn ihnen die
Ansammlungen soviel Normalkundschaft fernhalten und Umsatzeinbussen
verursachen, dass der Bierverkauf schadet." Doch das sei im Gebiet
Kyburg offenbar (noch) nicht der Fall; die Ansammlungen würden von
Coop noch als geschäftsverträglich erachtet. Immerhin habe
Coop Kyburg im Dezember das billigste Bier versuchsweise aus dem
Sortiment genommen und zugesichert, bauliche Anpassungen zur
Entschärfung der Szenenproblematik zu prüfen.
Sozialgeld wird gekürzt
In der Interpellation der SVP-Fraktion des Thuner
Stadtrates geht es um das Modell Passage der Stadt Winterthur. Wer dort
Sozialhilfe beantragt, muss zuerst einen einmonatigen Arbeitseinsatz
leisten. Ob es in Thun etwas ähnliches gebe, wollen die
SVP-Stadträtinnen und -Stadträte wissen. Der Gemeinderat
antwortet, eine derartige Lösung sei zumindest zum jetzigen
Zeitpunkt nicht vorgesehen. Doch die Sozialdienste würden sich im
Alltag pragmatisch behelfen, wenn Gesuchsteller den Eindruck erwecken,
ihre Eigenverantwortung nicht wahrnehmen zu wollen. "Die Leitung der
Dienststelle Einsatzprogramme vermittelt ihnen auf Antrag der
Sozialdienste sehr kurzfristig eine Arbeitsmöglichkeit in einem
Einsatzprogramm", schreibt der Gemeinderat. Daran teilzunehmen sei
Pflicht; andernfalls werde das Geld für den Grundbedarf von den
Sozialdiensten um 15 Prozent gekürzt. Im Wiederholungsfall kann
die finanzielle Unterstützung sogar ganz gestrichen werden.
Der Effekt sei ähnlich wie in Winterthur: Einige
Leute würden eine Tätigkeit auf dem normalen Arbeitsmarkt
vorziehen. Andere würden gar nicht erst im Einsatzprogramm
auftauchen und auf Hilfe der öffentlichen Hand verzichten. Bei
einigen zeige sich aber auch, dass ihre fehlenden Qualifikation es
unmöglich mache, sie in einem Beschäftigungsprogramm zu
integrieren.
Marc Imboden
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RECLAIM THE STREET ZH
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Blick am Abend 15.2.10
Die Täter sind bereits online
RECLAIM THE STREETS
Tuena fordert Internet-Pranger - illegal, sagt die Polizei.
reda.elarbi@ringier.ch
Man muss der Polizei in den Arsch treten, damit die
vorwärts machen", sagt Stadtratskandidat Mauro Tuena (SVP) zur
Begründung seiner Forderung nach einem Internet-Pranger für
die Randalierer der "Reclaim the Streets"-Aktion. "Auf
Überwachungsvideos, unveröfentlichten Fernsehbildern und
Handyaufnahmen sind die Täter zu sehen." Jetzt soll die Polizei
die Aufnahmen sammeln und ins Internet stellen. "Sonst machen das die
geschädigten Gewerbetreibenden selbst."
Oliver Fux, als Besitzer des Bang &Olufsen-Shops an
der Stauf acherstrasse ein Geschädigter, will seine
Kameraaufnahmen zur Verfügung stellen: "Solche Internet-Pranger
wirken abschreckend. In London wird die ganze Stadt mit Kameras
überwacht, das nützt gegen Chaoten."
Die Stadtpolizei rät davon dringend ab. "Es muss klar
ein Verbrechen vorliegen, damit uns die Staatsanwaltschaft grünes
Licht gibt, solche Bilder zu veröfentlichten", sagt Judith
Hödl von der Stadtpolizei. Ein Vergehen oder eine Übertretung
würden für diese Art der Fahndung nicht ausreichen. "Wenn
Private selbstständig Bilder ins Netz stellen, ist das rechtlich
problematisch." Unschuldige könnten sich so plötzlich auf
einer solchen Seite wiederfinden. Persönlichkeitsrechte und
Datenschutz könnten verletzt werden.
Aber: Es sind bereits Bilder online.
Die Fahnder berücksichtigen bei ihren Ermittlungen
etwa die Filmchen, die bei Youtube hochgeladen wurden. Und die Polizei
steht auch in Kontakt mit Ladenbesitzern, deren
Überwachungskameras eventuell Täter ablichteten.
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BILLAG
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Bund 16.2.10
Der Gewerbeverband ruft zum zivilen Ungehorsam auf
Der neuste Angriff auf die unbeliebten Eintreiber von
Radio- und TV-Gebühren kommt vom Gewerbeverband. Er erteilt
Billag-Kontrolleuren Hausverbot.
Erwin Haas
Der Schweizerische Gewerbeverband (SGV) hat die Nase voll.
Er fordert seine fast 300 000 Mitglieder zum zivilen Ungehorsam auf.
Sie sollen Billag-Kontrolleure vom Firmenareal weisen und sich mit
einem Musterbrief zur Wehr zu setzen - mit Kopie ans Bundesamt für
Kommunikation (Bakom) als Dienstaufsichtsbeschwerde.
Das Protestschreiben, das der SGV zum Herunterladen auf
seiner Homepage anbietet, hält als Seitenhieb auf den
Billag-Verwaltungsaufwand von jährlich 53 Millionen Franken auch
fest: "Um einem unverhältnismässigen Verwaltungsaufwand
Ihrerseits (beispielsweise Detektivarbeit) zuvorzukommen, erlassen wir
an Sie und alle Ihre Mitarbeitenden ein Hausverbot." Dasselbe gelte
für die Suisa, die Urheberrechtsgebühren für Musik
einzieht. Sollte die Billag das Hausverbot missachten, werde der SGV
strafrechtliche Schritte einleiten.
Bakom sucht das Gespräch
Bakom-Direktor Martin Dumermuth will den Streit im
direkten Gespräch mit dem Gewerbeverband lösen und
äussert sich daher nicht zum Vorgehen des SGV. Die rechtliche Lage
sei aber klar: Wer einen betriebsbereiten Radio, TV oder Computer mit
Internetanschluss besitzt, ist gebührenpflichtig. Das gelte auch
für Betriebe. Durch das Hausverbot wird die Kontrolle laut
Dummermuth einfach hinausgezögert: "Wenn die Billag glaubt, es
seien Geräte vorhanden, und Anzeige erstattet, haben wir notfalls
ein Recht auf eine Hausdurchsuchung."
Ausgelöst wurde die Kontroverse durch den neusten
flächendeckenden Versuch der Billag, bisher vorenthaltene
Gebühren einzutreiben: Mit mehr als 130 000 Briefen an kleine und
mittlere Unternehmen hat die viel geschmähte Inkassostelle des
Bundes in den letzten Monaten Druck gemacht. Wer sich bisher nicht als
Konsument geoutet hat, muss teils rückwirkend bis 2005 mit
Nachgebühren rechnen. Das betrifft viele Betriebe. Denn nur jeder
vierte hat bisher den Radiokonsum deklariert - und gar nur jeder zehnte
ein Fernsehgerät.
Doch den Gewerbeverband stört etwas ganz anderes: Es
fehle jede Rechtsgrundlage dafür, dass Billag-Mitarbeiter in
Firmen oder zu Privaten nach Hause kämen "und detektivisch
herumschnüffeln", wie SGV-Direktor Hans-Ulrich Bigler
gegenüber der Zeitung "Sonntag" sagte. Mit der Aktion wolle man
den Gebührenwahnsinn" stoppen und "der Billag die Flügel
stutzen". Es sei ohnehin ein Affront, zu denken, ein Maler könne
es sich leisten, seine Arbeitstage mit Fernsehen zu verbringen,
ergänzt SGV-Jurist Patrik Kneubühl.
Anti-Billag-Versicherung
Das Hausverbot des Gewerbeverbands ist nur eine von
zahlreichen Aktionen, mit denen das Volk gegen die Radio- und
Fernsehgebühren protestiert. In der Innerschweiz hat sich im
letzten Dezember ein Verein gebildet, der eine Anti-Billag-Versicherung
anbietet: Statt der TV-Gebühren zahlen die Mitglieder 500 Franken,
damit sie gegen Bussen versichert sind, falls sie als Schwarzseher
erwischt werden.
Auch politisch geraten die Gebühren unter Druck. Die
Volksinitiative Bye-bye-Billag ("Billag in die Wüste schicken")
will die Gebühren via Steuern eintreiben und die Summe dank dem
vereinfachten Inkasso auf weniger als die Hälfte reduzieren -
für Radio und TV für eine Familie mit zwei Kindern auf 200
Franken. Auf Facebook fanden die Initianten bereits 41 000 Freunde von
Gebührenhassern.
Die Zürcher Nationalrätin Natalie Rickli (SVP)
wiederum verlangt den freien Radio- und Fernsehkonsum via Handy und
Computer. Und sie will, dass nicht der Bundesrat, sondern das Parlament
die Gebühren festlegt. Die Landesregierung hingegen schlägt
vor, die Gebühren künftig nicht mehr an Empfangsgeräte
zu knüpfen, sondern alle mit einer Einheitsabgabe zu belasten. Das
gälte nicht nur für die Haushalte, sondern auch für alle
Betriebe.
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NARRENKRAUT
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Bund 16.2.10
5 Hanfpflanzen und 15 Gramm Marihuana - die neue Freiheit
Seit Anfang Jahr wird in Tschechien der Besitz geringer
Drogenmengen nicht mehr bestraft. Wird das Land jetzt zum
Drogensupermarkt Europas?
Bernhard Odehnal, Prag
Die Ernte ist eingebracht, aber Zdenka Beneová*
wirkt nicht sehr zufrieden. Die Luftfeuchtigkeit sei zu hoch gewesen,
sagt die 32-Jährige und hält sich einen kleinen
braungrünen Knollen vor die Nase: Das Gras rieche leicht verfault.
Um den Absatz muss sich Beneová dennoch nicht sorgen. Die Mutter
einer dreijährigen Tochter ist eine von vielen kleinen
Hanfzüchtern in Prag, die für den eigenen Bedarf und Freunde
produzieren. Sie verkauft das Marihuana aus den selbst angebauten
Cannabispflanzen seit Jahren an Stammkunden. Die würden ihr treu
bleiben, ist sie sicher: "Sie akzeptieren auch mal etwas schlechtere
Qualität."
Exekutive und Justiz in der Tschechischen Republik
behandelten kleine Drogenproduzenten und Konsumenten wie Beneová
schon bisher mit Nachsicht. Wer Mengen für den Eigenbedarf bei
sich trug, wurde selten bestraft. Allerdings blieb die Definition von
"Eigenbedarf" lokalen Ermittlern und Richtern überlassen. Die
konnten in Brünn anders entscheiden als in Ostrava.
Ein seit dem 1. Januar gültiges Gesetz schafft
Klarheit: Die Drogen werden nicht legalisiert, aber der Besitz von
genau definierten Mengen ist straffrei. Wer bis 15 Gramm Marihuana, 5
Gramm Haschisch, 1,5 Gramm Heroin, 4 Ecstasy-Pillen oder 2 Gramm
Methamphetamin bei sich trägt, bricht zwar weiterhin das Gesetz,
muss aber keine Strafverfolgung fürchten. Höchstens eine
Verwarnung durch die Polizei. Straffrei ist auch der Besitz von 5
Cannabis-Pflanzen und bis zu 40 Pilzen mit Halluzinogenen (Magic
Mushrooms). Das neue Gesetz hat in tschechischen, aber auch
ausländischen Medien wilde Spekulationen ausgelöst: Löst
Prag jetzt Amsterdam als Zentrum des Drogentourismus ab? Wird die
Tschechische Republik zum neuen Drogensupermarkt Europas?
Lockerer Umgang mit Gesetzen
Jakub Frydrych ist nicht gerade erfreut, wenn er solche
und ähnliche Behauptungen in den Zeitungen liest. Oder wenn ihm
ein holländischer TV-Reporter Ratschläge geben will, wie man
am besten Coffeeshops eröffnet. Einerseits sei das neue Gesetz
eine Hilfe, sagt der Leiter der Antidrogeneinheit bei der tschechischen
Polizei, "denn wir haben jetzt einen klaren rechtlichen Rahmen, in dem
wir uns bewegen können". Anderseits aber hält der
Drogenfahnder die neue Regel für moralisch problematisch. Die
Tschechen hätten traditionell nicht viel Respekt vor dem Gesetz,
"und wenn die jungen Menschen nun sehen, dass sie für ein Vergehen
nicht bestraft werden, verlieren sie jeden Respekt vor dem Recht".
Die Tschechen sind stolz auf ihre liberale
Gesellschaftspolitik. Das gilt auch für ihre Haltung zu Drogen.
Der grüne Bildungsminister sprach in einer Schule offen über
seine Erfahrungen mit Marihuana, ein liberaler Justizminister versprach
auf Plakaten, weiche Drogen zu legalisieren. Keine Partei, ausser einer
kleinen, sehr katholischen, tritt für eine Verschärfung der
Drogenpolitik ein. Deshalb habe die Tschechische Republik noch lange
nicht das liberalste Drogengesetz in Europa, betont Frydrych: In
Deutschland sei der Besitz bis 30 Gramm Marihuana straffrei, in
Tschechien nur bis 15 Gramm.
Wie viele Hanfpflanzen in der tschechischen Hauptstadt in
Glashäusern und unter Alufolien wachsen, weiss niemand. Viele
lassen, wie Zdenka Beneová, vier bis fünf Pflanzen in einem
Hinterzimmer wachsen. Der Verkauf von Gras bringt ihr an die 6000
Kronen monatlich (350 Franken). Das alleine wäre zu wenig, um zu
leben, aber es helfe, die Fixkosten abzudecken, sagt die
Alleinerziehende. Gesichert ist allerdings, dass nirgends in Europa so
viel Marihuana und Haschisch konsumiert wird wie in der Tschechischen
Republik. 50 Prozent der Tschechen zwischen 15 und 24 Jahren geben an,
die Drogen mindestens probiert zu haben. 28 Prozent greifen
regelmässig zum Joint. Unter jungen Müttern sei die Nachfrage
sehr gross, sagt Beneová: "Es wirkt entspannend und ersetzt das
Gläschen Wein am Abend."
Eher als Partydroge beliebt ist hingegen die synthetische
Droge Methamphetamin, die in Tschechien unter dem Namen Pervitin
bekannt ist und schon vor der Wende in grossen Mengen konsumiert wurde.
Pervitin ist eine tschechische Erfindung und im ganzen Land könnte
es bis zu 300 Produktionsstätten geben, schätzt die Polizei.
Drogentourismus fürchtet Jakub Frydrych allerdings nicht. Weite
Reisen lohnten sich einfach kaum, sagt der oberste Drogenfahnder, "der
Stoff ist ohnehin überall in Europa zu bekommen".
Das sieht Ivan Douda etwas anders. Der Psychologe leitet
eine mit Schweizer Unterstützung Anfang der Neunzigerjahre
aufgebaute Drogenberatungsstelle namens "Drop In" im Zentrum Prags und
glaubt, dass die strengeren Gesetze in den Nachbarländern
Slowakei, Ungarn oder Deutschland durchaus Drogenkonsumenten in die
Tschechische Republik locken könnten: keine Süchtigen,
sondern junge Menschen, die Drogen probieren, mit ihnen experimentieren
wollten. Und das sei nicht einmal so schlecht: "Gleich nach der Wende
kosteten wir die neuen Freiheiten in Deutschland oder Österreich",
sagt Douda, "jetzt können wir dem Westen neue Freiheiten bieten."
Knappe Mittel für Prävention
Douda lobt die Drogenpolitik der Stadt: Es werde viel
für Prävention getan und für die Betreuung der
Süchtigen. So sei es zum Beispiel gelungen, die Verbreitung von
HIV unter Drogensüchtigen fast zu stoppen. Das neue Gesetz
orientiere sich an der Realität. Allerdings veröffentlichte
die Zeitung "Prague Post" unlängst Zahlen, die kein gutes Haar an
der staatlichen Drogenpolitik lassen: Die Niederlande gaben 2008 73
Euro pro Einwohner für Drogenprävention aus und 18 Euro pro
Einwohner für die Behandlung von Süchtigen. Im selben Jahr
investierte die Tschechische Republik 2,2 Euro pro Einwohner in
Prävention und einen Euro in die Behandlung von Süchtigen.
Ob in Tschechien nun wirklich die neue Drogenfreiheit
Einzug halte, werde erst in ein bis zwei Jahren erkennbar sein, meint
Ivan Douda. Noch sei überhaupt nicht klar, wie Polizei und
Gerichte die neue Regel anwenden würden. Der Drogenexperte sieht
allerdings das Problem, dass das neue Gesetz den Richtern weniger
Spielraum lasse. Auch sei mancher Widerspruch enthalten: So dürfe
man fünf Pflanzen haben, aus denen man bei guter Ernte mindestens
100 Gramm Marihuana gewinnen könne. Aber geduldet würden nur
15 Gramm.
Solche Sorgen quälen Zdenka Beneová nicht. In
der Szene sei das neue Gesetz mit einer grossen Gleichgültigkeit
aufgenommen worden, sagt die Hanfpflanzerin. Sie glaubt nicht an einen
Drogenboom in ihrem Land. Im Gegenteil: Die Grosshändler
fänden keine Abnehmer mehr und die unter 20-Jährigen
hätten gar kein Interesse mehr an Marihuana: "Der Markt ist
gesättigt", sagt Beneová, "das Interesse an Drogen wird
eher zurückgehen."
*Name geändert
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DROGENHANDEL
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Newsnetz 16.2.10
Südamerikaner kaufen afrikanische Waffen mit Drogen
sda / tan
Die UNO-Drogenbehörde (UNDOC) weiss von Verbindungen
zwischen lateinamerikanischen Drogenkartellen und terroristischen
Gruppen in Westafrika.
Dies sagte UNDOC-Direktor Antonio Maria Costa am Dienstag
dem britischen Sender BBC. Die Drogenkartelle hätten seit Jahren
Kontakte zu Gruppen in Westafrika aufgebaut, die Drogen gegen Waffen
tauschten. Auch zu terroristischen Gruppen gebe es nach Erkenntnissen
seiner Gruppe Kontakte, sagte Costa am Rande einer Regionaltagung zur
Drogenbekämpfung im senegalesischen Dakar.
In den vergangenen Monaten haben in einer Reihe von
Staaten der Region, etwa in Mali und Niger, radikalislamische Gruppen
ihre Aktivitäten verstärkt. Die Organisation von al-Qaida im
nordafrikanischen Maghreb tötete im vergangenen Jahr einen in Mali
entführten britischen Touristen und hält derzeit einen
Franzosen als Geisel.
Drogen kommen via Afrika nach Europa
Die Drogenmafia aus Kolumbien und anderen
südamerikanischen Staaten schmuggelt seit Jahren Kokain über
Westafrika nach Europa. Politische Instabilität und weit
verbreitete Korruption begünstigen den Schmuggel.
Schon seit Jahren warnt UNDOC, dass sich die Drogenlords
in Ländern wie Guinea Bissau straffrei fühlen können und
politischen und wirtschaftlichen Einfluss gewonnen haben.
"Afrika hatte Jahre lang kein grosses Drogenproblem, aber
nun steigt der Drogenkonsum auch in den Staaten, über die Kokain
nach Europa geschmuggelt wird", sagte Costa.