MEDIENSPIEGEL 23.3.10
(Online-Archiv: http://www.reitschule.ch/reitschule/mediengruppe/index.html)
Heute im Medienspiegel:
- Reitschule-Kulturtipps (Tojo, Kino)
- Schützenmatte 2008: Getötet wegen 20 Franken
- Altstadt: Altstadtleiste schüren Angst
- Stadttauben: Bald Weiterzug + Bümplizer Konflikte
- RaBe-Info 18./19./22/23.3.10
- Stadtratssitzung 25.3.10: Video, Todesfall Schützenmatte,
Hooligans, Wohnwagenbordelle
- Kanton für zentral Ausnüchterungszelle
- Crime News BE: Kriminalstatistik 2009
- Big Brother Sport: Fanarbeit warnt vor Radikalisierung
- Big Brother Thun
- Ausschaffungs-Tod ZH: Obduktion, Hungerstreiks, Augenauf
- Asyl: Weniger NEE, mehr Tempo
- Undercover: Bundesgericht schützt vor verdeckten
ErmittlerInnen
- Antifa: Apabiz zur steigenden Akzeptanz von Nazis im sozialen
Alltag
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REITSCHULE
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Mi 24.03.10
19.00 Uhr - SousLePont - Guatemala
Spezialitäten
19.30 Uhr - Grosse Halle - Blinde Insel Küche: Bio
Hof Heimenhaus, Text: R. Dost / B. Rumpf "Wir sind ein Teil der Erde"
20.30 Uhr - Tojo - "Poland Polas" ein Theaterabend von
formation poe:son. Regie: Sarah-Maria Bürgin.
Do 25.03.10
19.30 Uhr - Grosse Halle - Blinde Insel Küche: Bio
Hof Heimenhaus, Text: R. Dost / B. Rumpf "Wir sind ein Teil der Erde"
20.30 Uhr - Kino - Festmacher-Film
21.00 Uhr - Rössli-Bar - Capital Slam
23.00 Uhr - Rössli-Bar - chrisdubflow "LIVE
DUB-TECHNO"!!! After DJ set by ZUKIE 173! Style: diggi techno dub
Fr 26.03.10
19.30 Uhr - Grosse Halle - Blinde Insel Küche: Bio
Hof Heimenhaus, Text: R. Dost / B. Rumpf "Wir sind ein Teil der Erde"
20.30 Uhr - Tojo - "Poland Polas" ein Theaterabend von
formation poe:son. Regie: Sarah-Maria Bürgin.
21.00 Uhr - Kino - Migration - Leben in der Fremde:
Yasmin, Kenny Gleenan, D/GB 2004
21.00 Uhr - Frauenraum - Tanzbar mit DJ Grisumel:
Standard und lateinamerikanische Tänze
22.00 Uhr - Dachstock - DJ Revolution (USA), Reef the
Lost Cauze (USA), Block Mc Cloud (USA), Lord Lhus (USA), Snowgoons (D),
DJ?s L-Cut & Kermit, Webba Showcase. Style: Hiphop
Sa 27.03.10
19.30 Uhr - Grosse Halle - Blinde Insel Küche: Bio
Hof Heimenhaus, Text: R. Dost / B. Rumpf "Wir sind ein Teil der Erde"
20.00 Uhr - Frauenraum - 10 Jahre Schulprojekt ABQ:
Apèro
20.30 Uhr - Tojo - "Poland Polas" ein Theaterabend von
formation poe:son. Regie: Sarah-Maria Bürgin.
22.00 Uhr - Frauenraum - 10 Jahre Schulprojekt ABQ: Party
mit Madame Léa (Pop), Mitternachtsshow und DJ PCB (Elektro)
23.00 Uhr - Dachstock - - Dachstock Darkside: Dom &
Roland (UK), Deejaymf (Unreal/CH), VCA (Biotic/CH) - Support: Ryck
(Rabass), Markee (Confront) - Style: Drumnbass
Infos: http://www.reitschule.ch
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kulturagenda.be 25.3.10
"Poland Polas" im Tojo
Die Schauspielgruppe poe:son spielt in drei Sprachen: Englisch,
Deutsch und Polnisch. Der Sprachenwirrwarr steht denn auch im Zentrum
des Stücks (Regie: Sarah-Maria Bürgin). Die Figuren in
"Poland Polas" versuchen, sich zu verstehen und verstanden zu werden.
In diesem babylonischen Durcheinander zeigt sich: Sie sind Heimatlose
auf der Suche nach sich selbst.
Tojo, Bern. Mi., 24.3., Fr., 26.3., und Sa., 27.3. 20.30 Uhr
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kulturagenda.be 25.3.10
Dok über Südafrika im Kino in der Reitschule
Kurz vor der Fussball-WM lohnt sich ein Blick in den Schatten
der Tafelberge von Kapstadt. Der Dokumentarfilm "When the Mountain
meets its Shadow" zeigt, dass es auch 20 Jahre nach dem Ende der
Apartheid in Südafrika noch viele ungelöste Probleme gibt.
Die Filmemacher Alexander Kleider und Daniela Michel sowie zwei
Protagonisten werden bei der Visionierung am 30. März anwesend
sein.
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SCHÜTZENMATTE
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Bund 23.3.10
Getötet wegen 20 Franken
Drei junge Männer stehen vor Gericht, weil sie auf
dem Vorplatz der Reitschule einen Drogenabhängigen
verprügelten - der Mann starb an den Folgen.
Simon Jäggi
"Ich wollte ihn nicht verletzten, ich wollte ihn nur etwas
einschüchtern, damit er mir das Geld gibt", sagte einer der drei
Täter gestern vor dem Kreisgericht Bern-Laupen bei Prozessbeginn.
Die Anklage lautet auf fahrlässige oder sogar vorsätzliche
Tötung.
Der Vorfall geschah am 29. August 2008; damals hatte sich
auf dem Vorplatz der Reitschule eine offene Drogenszene gebildet. Bei
den Angeschuldigten handelt es sich um drei Secondos, zwei Mazedonier
und einen Kosovaren. Sie kauften auf dem Vorplatz bei einem
Drogenabhängigen Heroin zum Folienrauchen - für zwanzig
Franken. Weil er ihnen schlechten Stoff verkauft haben soll, griffen
sie den 36-jährigen Mann an. Als das Opfer schon wehrlos am Boden
lag, sollen sie es auch noch mit Faustschlägen und Fusstritten
traktiert haben. Eine Woche später starb der ohnehin schon
geschwächte und kränkelnde Mann an den schweren Verletzungen.
Ein Milzriss hatte zu hohem Blutverlust im Bauchraum geführt.
Auch ein politischer Fall
Der Fall schockiert - und hat auch eine politische
Dimension. Er befeuerte im Wahlherbst 2008 nämlich eine Debatte um
die städtische Drogenpolitik - und um den politischen Umgang mit
der Reitschule. Der Gemeinderat sah sich zum Handeln gezwungen und
erliess ein Massnahmenpaket, um der Drogenszene auf dem Vorplatz Herr
zu werden. Die Angeklagten waren zum Tatzeitpunkt zwar erst 18 bis 19
Jahre alt - unbeschriebene Blätter waren sie aber schon nicht
mehr. Alle drei waren bereits verurteilt wegen Drogenkonsums und
mehrerer Raubüberfälle.
Auch der verhängnisvolle Augustabend begann mit viel
Alkohol. Er und der zweite Haupttäter hätten bereits zusammen
eine Flasche Whiskey getrunken gehabt, erzählt der Angeklagte A.
dem Kreisgericht. Man sei in Partylaune gewesen, habe noch etwas Heroin
rauchen und danach in einen Club gehen wollen.
Der Drogenrausch blieb den dreien aber verwehrt, da das
Heroin gleich verbrannt sei, wie sie sagen - wahrscheinlich, weil es zu
viel Streckmittel enthielt.
Wer die Idee geäussert hat, das Opfer
"verbrätschen" zu gehen und sich das Geld zurückzuholen, da
ist sich das Trio nicht einig. Der Angeklagte A. behauptet, Angeklagter
B. habe zuerst gesagt, dass man sich den Drogenabhängigen
vorknöpfen könnte. Täter B. hingegen sagt das Gegenteil.
Auch behauptet Angeklagter A., dass er nicht in der Absicht, ihn zu
verprügeln, zum Drogenabhängigen zurückgekehrt sei. "Ich
wollte ihn bloss zur Rede stellen", sagt er. Der Dealer habe aber bloss
gesagt: "Hau ab!" Er habe indes nur sein Geld zurückhaben wollen
und nicht weitergewusst: "Dann habe ich ihn halt gestossen, und er fiel
nach hinten."
Angeklagter B., der nach eigenen Angaben der beste Freund
von A. war, hat die Szene anders erlebt: A. habe dem
Drogenabhängigen gleich die Faust ins Gesicht geschlagen. Der Mann
habe sofort gewusst, was los sei, und habe die Zwanzigernote in die
Luft gehalten. Dennoch habe A. weiter auf ihn eingeschlagen. Auch B.
traktierte das Opfer mit Schlägen und Tritten. Angeklagter C. soll
danebengestanden haben und laut seinen beiden Kumpels nicht
zugeschlagen haben - Zeugen sagten aber aus, dass alle drei ausgeteilt
hätten.
Der Vorfall, der tödlich endete, ist nicht der
einzige, der dem Trio zur Last gelegt wird. Noch am selben Abend
prügelten sie auf einen weiteren Drogenabhängigen ein, der
die Polizei gerufen haben soll. Zudem sollen sie vier Monate zuvor
ebenfalls auf einen Mann losgegangen sein. Auch hier schlugen und
traten die drei weiter zu, als die Opfer bereits wehrlos am Boden
lagen. Der Angeklagte B. hatte zudem gewalttätige und
pornografische Videos auf seinem Handy, eines davon beinhaltete
sexuelle Handlungen mit Tieren.
Alle drei Angeklagten beteuern vor Gericht, dass sie seit
dem Vorfall keine Drogen mehr konsumiert hätten und künftig
ein anständiges Leben führen wollten. Angeklagter A. will
eine Schlosser-Anlehre im Gefängnis machen und würde
einwilligen, eine stationäre Psychotherapie zu absolvieren.
Angeklagter B. will ebenfalls ein neues Leben beginnen, seine
Zukunftspläne lauten: "Lehre abschliessen, eigene Wohnung, ein
Auto, eine eigene Familie." Und auch Angeklagter C. verspricht
Läuterung: Er wolle sich künftig ganz seiner Familie widmen.
Einen Monat vor der Tat hatte er nämlich in Mazedonien geheiratet:
"Meine Frau hat bisher aber noch nicht allzu viel von mir gehabt."
Hohe Rückfallgefahr
Die Gutachter sind etwas weniger optimistisch: Bei den
Angeklagten A. und C. sehen sie eine deutlich erhöhte
Rückfallgefahr, bei B. eine mässige.
Das Urteil wird für Mittwoch nächster Woche
erwartet.
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BZ 23.3.10
Tod vor der Reitschule
Wegen 20 Franken totgeprügelt
Weil das für 20 Franken gekaufte Heroin nicht ihren
Vorstellungen entsprach, verprügelten im August 2008 drei junge
Männer den Dealer. Der 36-Jährige, selber süchtig, starb
an den Verletzungen. Nun stehen die Schläger vor Gericht.
Am 29.August 2008 wurde ein 36-jähriger Mann auf dem
Vorplatz der Berner Reitschule derart brutal zusammengeschlagen, dass
er später im Spital an seinen Verletzungen starb. Dieser Todesfall
löste in Bern eine heftige Debatte über die Sicherheit rund
ums Kulturzentrum aus und - als die näheren Umstände ans
Licht gekommen waren - über die Probleme mit der nahen Drogenszene.
Seit gestern stehen die Urheber der Tat vor dem
Kreisgericht Bern-Laupen. Es sind zwei Mazedonier und ein Kosovare,
alle Anfang 20. Sie sollen an jenem Augustabend 2008 den
36-jährigen Mann, einen Schweizer, verprügelt und
lebensgefährlich verletzt haben. Das Gericht versucht in dieser
Woche herauszufinden, welcher der drei mutmasslichen Täter dabei
welche Rolle hatte und ob es sich um vorsätzliche Tötung oder
um vorsätzliche schwere Körperverletzung und fahrlässige
Tötung gehandelt hat.
Drogen waren der Auslöser
Sicher ist: Der folgenschwere Streit zwischen den drei
Angeschuldigten und dem späteren Opfer entbrannte wegen Drogen.
Für 20 Franken hatten die jungen Männer auf dem Vorplatz der
Reitschule bei dem selber drogensüchtigen Kleindealer M. Heroin
gekauft. Den Stoff wollten die drei rauchen, um sich für die
anschliessende Party in einem Klub in Stimmung zu bringen. Zwei der
drei Männer hatten laut eigenen Angaben auch schon eine Flasche
hochprozentigen Alkohol intus. "So machten wir immer Party, das war
normal", sagte einer gestern vor Gericht.
Mit dem zusätzlichen Berauschen wurde es aber nichts:
Weil das Heroin wahrscheinlich zu stark gestreckt war, verbrannte es
auf der Folie und konnte nicht geraucht werden. "Natürlich war ich
deswegen sauer", erklärte der 21-jährige Kosovare, der die 20
Franken ausgelegt hatte. Er habe daraufhin den Dealer zur Rede stellen
wollen. "Ich wollte besseres Material von ihm oder mein Geld
zurück." Anders stellt einer seiner beiden Kollegen das Geschehen
vor der Tat dar: "Das Arschloch gehen wir jetzt verbrätschen",
soll der Drogenkäufer gesagt haben, bevor er den Dealer auf dem
Vorplatz suchen ging. "Nein, ich wollte ihn nicht verprügeln",
wehrte sich der Drogenkäufer vor Gericht - und schob wiederum
seinem Kollegen die Schuld zu. "Er war es, der sagte, dass wir den
Dealer brätschen gehen sollten."
Brutal verprügelt
Unklar ist also, ob einer der drei Angeschuldigten die
anderen zur Tat anstachelte und wer welchen Teil dazu beitrug. Klar
ist, dass die drei den Dealer zusammenschlugen. Diverse Zeugen sagten
aus, dass sie M. umstellten und sofort auf ihn einprügelten. Auch
als der Mann ihnen eine 20er-Note entgegenstreckte und später
wehrlos am Boden lag, sollen sie noch auf ihn eingetreten haben. Mit
den Worten "der Junkie ist fertig" seien die Männer davongegangen.
Sie sollen noch einmal zurückgekommen sein, um einen Zeugen zu
verprügeln, der für den schwer verletzten M. die Ambulanz
gerufen hatte.
"Zwei oder drei Tritte" habe er dem Opfer versetzt,
räumte der 21-jährige Kosovare vor Gericht ein. Er war der
erste, der zur Tat befragt wurde. Im Nachhinein sei ihm klar, dass
solche Tritte lebensgefährliche Verletzungen hervorrufen
könnten. "Eigentlich wusste ich das schon immer. Aber an jenem
Abend war ich berauscht, ich hatte eine Art Blackout." Mit klarem Kopf
würde er so etwas nie machen, beteuerte er. Sein
Vorstrafenregister spricht eine andere Sprache. Es belegt, dass er
schon früher Probleme mit Gewalt zu lösen versuchte. An jenem
Augustabend kostete dieses Vorgehen ein Menschenleben. Das Opfer starb
an seinen schweren inneren Verletzungen.
Entschuldigung an Vater
Der Vater des getöteten Mannes sass im Gerichtssaal.
Äusserlich ohne Emotionen hörte er sich die Aussagen der
Angeschuldigten an - und ihre Entschuldigungen. "Es tut mir furchtbar
leid, dass es so weit gekommen ist. Ich möchte es ungeschehen
machen", sagte einer. Alle drei haben ihre Strafe vorzeitig angetreten
und sitzen im Gefängnis. Wie lange sie dort bleiben müssen
und welche weiteren Strafmassnahmen folgen, wird das Gericht
voraussichtlich am Mittwoch der nächsten Woche entscheiden.
Mirjam Messerli
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20 Minuten 23.3.10
Brutalo-Trio schlug Dealer wegen Lappalie zu Tode
BERN. Wegen 20 Franken haben drei junge Männer auf
dem Vorplatz der Reitschule einen Dealer zu Tode geprügelt. Jetzt
stehen die mutmasslichen Täter vor Gericht.
Das brutale Verbrechen erschütterte ganz Bern: Ende
August 2008 schlugen drei junge Männer einen 36-jährigen Mann
nieder. Als er bewusstlos am Boden lag, traktierten sie ihn derart
schwer mit Faustschlägen und Fusstritten, dass er einige Tage
darauf im Spital seinen Verletzungen erlag.
In Handschellen wurden gestern zwei Mazedonier und ein
Kosovare vor den Richter geführt. Das Opfer habe ihnen für 20
Franken schlechtes Heroin verkauft, behaupteten die drei. Das
gestreckte Pulver sei in Flammen aufgegangen, als sie es rauchen
wollten. "Hau ab", habe der Dealer bloss gesagt, als sie ihn zur Rede
stellten. Deshalb habe er den Mann umgestossen, räumt einer der
Täter ein. Doch mehrere Personen haben gesehen, wie die drei
gnadenlos mit dem Dealer abrechneten. Einen dieser Zeugen sollen sie
ebenfalls verprügelt haben, weil sie befürchteten, er
könnte die Polizei alarmieren.
Obwohl sie erst 19- und 20-jährig sind, haben sie
schon einiges auf dem Kerbholz: So soll das Trio zuvor einen Mann auf
dem Vorplatz zusammengeschlagen und einen weiteren mit einer Airgun
überfallen haben. Zudem haben zwei der Täter schon bedingte
Strafen für andere Raubüberfälle kassiert.
MAR/SDA
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ALTSTADT
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20 Minuten 23.3.10
Altstadt-Bewohner haben Angst
BERN. Die Bewohner der Altstadt haben Angst vor
Gewalttaten und genug von Littering, Lärm und käuf-licher
Liebe. Eine Umfrage zeigt: Drei Viertel denkt über einen Wegzug
nach.
In den Gassen der Unteren Altstadt brodelt es. Dies zeigen
die Ergebnisse einer Umfrage der Quartierleiste. 151 Anwohner, 44
Gewerbler und 42 Haus- oder Wohnungsbesitzer nahmen teil - und ihre
Antworten zeichnen ein düsteres Bild. So fühlen sich nachts
rund zwei Drittel der Anwohner massiv unsicher und fürchten
Übergriffe. Und das nicht ganz unbegründet: Wiederholt kam es
zu Gewalttaten unter den Lauben. Weitere Störfaktoren sind nebst
Littering und Vandalismus die steigende Zahl der Rotlicht-Betriebe
sowie Nachtlärm. "Die Bewohner der Unterstadt haben genug", so Edi
Franz, Vorstandsmitglied der Vereinigten Altstadtleiste. Franz hofft,
dass der Gemeinderat die erhobenen Zahlen ernst nimmt. Schliesslich
hätten drei Viertel der Anwohner und Gewerbetreibenden angegeben,
bereits über einen Wegzug nachgedacht zu haben.
Mögliche Lösungen der Probleme präsentieren
die Leiste in der Umfrage gleich selber: Videoüberwachung an
Brennpunkten befürworten 77 Prozent der Anwohner. 81 Prozent
wünschen sich mehr Polizeipräsenz in den Nachtstunden.
Für Franz steht zudem fest: "Die Betreiber der Bars, die die
Umgebung übermässig stören, müssen restriktiver
behandelt werden."
Nina Jecker
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STADTTAUBEN
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Bund 23.3.10
"Stadttauben" müssen weiterziehen
Rund um die "Stadttauben" ist ein alter Konflikt zwischen
Quartierleist Bümpliz und Stadt ausgebrochen. Die ehemalige
Statthalterin Regula Mader soll nun Lösungen für alternative
Wohnformen suchen.
Rahel Bucher
Die farbigen Bauwagen stehen kreisförmig angeordnet
auf dem Platz. Auf einem Tisch haben sich Wasserlachen gebildet.
Ansonsten ist die Parzelle 313 aufgeräumt und menschenleer. Nur
aus einem Bauwagen erklingen Stimmen. Etwas mehr als eine Woche wohnt
die alternative Wohngruppe "Stadttauben" nun am Waldrand in
Bern-Brünnen. Bis Ende Mai 2010 muss sie diesen Standort wieder
verlassen, wie die Direktion für Finanzen, Personal und Informatik
nach einer Aussprache mit Martin Reist, Präsident des
Nordquartierleistes Bümpliz, gestern bekannt gab. Zudem wurde die
ehemalige Regierungsstatthalterin Regula Mader von der Stadt Bern mit
der Suche nach einer Lösung für mobile alternative Wohnformen
beauftragt.
Reist ist mit dem Ausgang des Gesprächs nicht
zufrieden. Seine Unzufriedenheit geht auf einen alten Konflikt
zurück, der seit Ankunft der "Stadttauben" zwischen dem
Nordquartierleist und der Stadt Bern wieder ausgebrochen ist. Grund des
Konflikts ist die Parzelle 313, deren bewegte Geschichte Reist
festgehalten hat. Angefangen hat sie im Sommer 2007, als die Stadt
anstelle der Schrebergärten einen Fussweg bauen wollte.
Stattdessen zog dann aber ein Mann mit mehreren Bauwagen auf das
Gelände. Die Liegenschaftsverwaltung beschwichtigte und sagte, die
Genehmigung für das Verbleiben auf der Parzelle werde Ende August
2007 auslaufen.
Stadt will Lösungen suchen
Nachdem der Mann jedoch auch im Herbst noch auf der
Parzelle hauste, erfuhren die Bewohner im November 2007 von der
Liegenschaftsverwaltung, dass die Stadt mit ihm einen unbefristeten
Mietvertrag abgeschlossen hatte. Da der Leist die Wohnsituation des
Mannes nicht gefährden wollte, habe er keine rechtlichen Schritte
eingeleitet, sagt Reist. Der Mann wohnt heute noch immer auf der
Parzelle - bislang geduldet von Stadt und Anwohnerschaft. Mit dem
politischen Zwist rund um "Stadttauben" und Parzelle 313 könnte
sich das ändern. Die "Stadttauben" sind sich der Brisanz der
Situation bewusst und betonen, dass sie dem Mann auf keinen Fall
schaden wollen.
Der Streit wird im Moment allerdings ohne Einbezug des
"auslösenden" Akteurs, der "Stadttauben", geführt. Noch habe
niemand vom Quartier das Gespräch gesucht, heisst es von ihrer
Seite. Das Problem seien nicht die "Stadttauben" oder die andere
Person, die auf der Parzelle wohne, sagt Reist. Vielmehr stösst er
sich an der Verzögerungstaktik des Gemeinderats und der
Liegenschaftsverwaltung, die das Problem seit Jahren vor sich
"hinschieben". Daher wünsche er sich, "dass der Gemeinderat im
Zusammenhang mit den alternativen Wohnformen eine definitive
Lösung sucht". Mit der Berufung von Regula Mader soll dieser
Forderung nun nachgekommen werden. Ziel der Stadt ist eine vertragliche
Vereinbarung mit alternativen Wohngruppen, um illegale Besetzungen zu
verhindern.
Nach wie vor hält die Stadt am Rotationsprinzip fest,
das im Oktober 2008 unter der Führung von Stadtpräsident
Alexander Tschäppät (sp) beschlossen wurde. Dieses Prinzip
sieht vor, dass alternative Wohngruppen alle drei Monate ihren Standort
wechseln. Zudem sollen alle Gruppen das ihnen jeweils von der Stadt zur
Verfügung gestellte Grundstück gemeinsam nutzen. Mit der
Mandatierung von Mader bietet die Stadt aus ihrer Sicht für die
"Stadttauben" nun Hand zu einer einvernehmlichen Lösung.
---
BZ 23.3.10
Anlauf für Hüttenzone
Der Gemeinderat will eine Hüttenzone für
alternative Wohnformen. Eine Vermittlerin soll die Wohnwagengruppen
disziplinieren.
Die Wohnwagenbewohner "Stadttauben" sorgen nun in
Bümpliz für Ärger. Der Gemeinderat will sie dort trotz
Widerstand vorerst dulden. Ex-Regierungsstatthalterin Regula Mader soll
die "Stadttauben" dafür gewinnen, doch noch ins Wankdorf zu
ziehen. Parallel startet die Stadt einen weiteren Anlauf, eine
Hüttenzone für alternative Wohnformen zu schaffen. Die Junge
Alternative begrüsst die Absicht. cab
Seite 21
--
"Stadttauben"
"Das ist Sisyphusarbeit"
Die "Stadttauben" sorgen weiter für Ärger. Deren
Wohnwagen duldet die Stadt vorläufig in Bümpliz. Dagegen
wehren sich Anwohner. Ex-Statthalterin Regula Mader soll vermitteln.
Mittelfristig strebt die Stadt eine Hüttenzone an.
"Das Problem mit den Wohnwagenbewohnern beschäftigt
die Stadt über Gebühr", klagt Martin Reist. "Dabei hätte
sie Wichtigeres zu tun." Dasselbe dürfte für ihn selber
zutreffen. Er ist Präsident des Bümplizer Nordquartierleists
und hat seit einer Woche ungebetene Nachbarn neben seinem Wohnhaus: An
der Winterholzstrasse in Sichtweite zum Einkaufszentrum Westside stehen
die bunten Wohnwagen der "Stadttauben", seit sie aus der Lorraine
abgezogen sind (wir berichteten).
Reist, Eigentümer einer benachbarten Parzelle, duldet
zwar schon zweieinhalb Jahre lang die Nachbarschaft eines einzelnen
Wohnwagenbewohners. Dieser hat von der Stadt, welcher der Landstreifen
zwischen Bautag AG und Winterhäli gehört, einen unbefristeten
Mietvertrag erhalten, wie dieser Zeitung vorliegende Dokumente belegen.
"Das ist jedoch illegal, da nicht zonenkonform", betont Reist.
Termin beim Gemeinderat
Bis jetzt hätten die Anrainer die Situation
toleriert, weil man den allein stehenden Mann nicht habe bedrängen
wollen. Seit die "Stadttauben" vorgefahren sind, befürchtet Reist
jedoch, dass sein Langmut missbraucht wird. Auf ein postwendend
verschicktes Schreiben an Gemeinderätin Barbara Hayoz (FDP), deren
Direktion das Grundstück verwaltet, erhielt er vorerst keine
Reaktion, um dann schliesslich auf eine Besprechung, die heute
stattfand, vertröstet zu werden. Im Unterschied zum konsequenten
Vorgehen in der Lorraine wollen Hayoz und Stadtpräsident Alexander
Tschäppät (SP), der ebenfalls am Gespräch teilnahm, die
Wagenburgler bis Ende Mai nicht verjagen.
Reist will handeln
Reist ist "überhaupt nicht befriedigt" von diesem
Bescheid und wird weitere Massnahmen ergreifen. "Das habe ich den
Gemeinderat bereits wissen lassen." Wenn der Gemeinderat nun gar die
schützende Hand über diese Gruppen halte, leiste er geradezu
Vorschub zu solchem Verhalten. Schliesslich hätten die
"Stadttauben" ein Angebot der Stadt, aufs Areal von Wankdorf-City
ziehen zu können, ausgeschlagen. Hayoz rechtfertigt sich: "Wenn
wir erneut mit der Räumung drohen, halsen wir das Problem nur
jemand anderem auf. Das ist Sisyphusarbeit." Den angekündigten
Schritten Reists schaut sie gelassen entgegen.
Vermittlerin eingesetzt
Die Stadt setzt ihrerseits auf eine Vermittlerin, wie
einer gestern versandten Mitteilung zu entnehmen ist. "Die ehemalige
Regierungsstatthalterin Regula Mader wird versuchen, die alternativen
mobilen Wohngruppen für die 2008 eingefädelte
Zwischenlösung zu gewinnen", erklärt Hayoz. Diese Lösung
funktioniert mit einer anderen Wohnwagengruppe, den "Stadtnomaden",
seit geraumer Zeit. Sie erhält von der Stadt temporär
Grundstücke zugewiesen.
In zweiter Linie laufen bei der Präsidialdirektion
Bestrebungen für eine Hüttenzone. Dafür ist eine
Volksabstimmung notwendig, wie Hayoz präzisiert. 1996 wollte das
Stimmvolk bei einem ersten Anlauf nichts davon wissen.
Bis jetzt fehlt der Stadt die rechtliche Handhabe, um
rigoroser vorgehen zu können. Es sei eben nicht so einfach, wie
die SVP, die hartes Durchgreifen verlangt, das gerne haben möchte:
"Wir können die Personen zwar verzeigen und die polizeiliche
Räumung beantragen, die Wagen dürfen wir hingegen nicht
konfiszieren", legt Hayoz dar. Die Stadt wolle darauf hinwirken, dass
auf kantonaler Ebene gesetzliche Grundlagen dafür geschaffen
würden.
Christoph Aebischer
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RABE-INFO
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Di. 23. März 2010
http://www.rabe.ch/uploads/tx_mcpodcast/RaBe-_Info_23._Maerz_2010.mp3
- Weitere Grundstückbesetzungen sollen verhindert werden:
Stadt Bern sucht nach Lösungen
-Frischer Wind und mehr Arbeitsplätze:
Grossratskandidaturen der Grünliberalen und der Jungfreisinnigen
- Lancierung der Cleantech-Initiative: 100 000
Arbeitsplätze dank erneuerbaren Energien
- Lebende Bücher zum Ausleihen: Das Projekt "Living
Library" in der Kornhausbibliothek
---
Mo. 22. März 2010
http://www.rabe.ch/uploads/tx_mcpodcast/RaBe-_Info_22._Maerz_2010.mp3
- Grossratswahlen: wo liegt der Unterschied zwischen dem
Grünen Bündnis und den Jungen Grünen?
- Kopf der Woche: warum reist ein Theaterschaffender durch
Israel und die Palästinensergebiete und macht daraus ein
Theaterstück?
---
Fr. 19. März 2010
http://www.rabe.ch/uploads/tx_mcpodcast/RaBe-_Info_19._Maerz_2010.mp3
- Zwangsausschaffungen in der Kritik: nach dem Tod eines
29-jährigen Nigerianers
- Grossratskandidaten unter der Lupe: Christliche Werte der CVP
und der EVP
- Astrophysik im Fokus: Mittelschülerinnen beschnuppern die
Naturwissenschaft
---
Do. 18. März 2010
http://www.rabe.ch/uploads/tx_mcpodcast/RaBe-_Info_18._Maerz_2010.mp3
- Anerkennungspreis für Umweltforschungs- Studie:
Bergbauern im Angesicht von Samih Sawiris Grossprojekt in Andermatt
- Good News, Good Times als Vision: Genossenschaft will mehr
positive Meldungen in den Medien
- Regierungsratswahlen im Kanton Bern: FDP-Kandidat Sylvain
Astier will den Jurasitz erobern
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STADTRAT
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Stadtratssitzung (Traktanden)
Donnerstag, 25. März 2010 17.00 Uhr und 20.30 Uhr
Sitzungssaal im Rathaus
Die Stadtratssitzungen sind öffentlich zugänglich
(Besuchertribüne)
Traktanden
(...)
19. Interfraktionelles Postulat SP/JUSO, GFL/EVP (Corinne
Mathieu, SP/Tania Espinoza, GFL): Keine Videoüberwachung in
städtischen Schulen (BSS: Olibet) 09.000239
http://www.bern.ch/stadtrat/sitzungen/termine/2009/09.000239/gdbDownload
(...)
23. Postulat Henri-Charles Beuchat (CVP) vom 11. September 2008:
Sicherheitsprobleme spitzen sich zu - Todesfall vor der Reithalle
(08.000293); Prüfungsbericht (SUE: Nause) verschoben vom 18.
März 2010 08.000293
http://www.bern.ch/stadtrat/sitzungen/termine/2010/08.000293/gdbDownload
24. Motion Fraktion BDP/CVP (Martin Schneider, parteilos/Kurt
Hirsbrunner, BDP): Videoüberwachung zum Zweiten...? (SUE: Nause)
09.000207
http://www.bern.ch/stadtrat/sitzungen/termine/2009/09.000207/gdbDownload
25. Motion Edith Leibundgut (CVP): Steuergelder für
Hooligans - nein danke! (SUE: Nause) 09.000213
http://www.bern.ch/stadtrat/sitzungen/termine/2009/09.000213/gdbDownload
(...)
27. Motion Henri-Charles Beuchat (CVP): Wohnwagen-Bordell statt
Strassenstrich: Legaler Sex auf zugewiesenem Parkplatz (SUE: Nause)
09.000187
http://www.bern.ch/stadtrat/sitzungen/termine/2009/09.000187/gdbDownload
(...)
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AUSNÜCHTERUNGSZELLE
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bernerzeitung.ch 23.3.10
Kanton möchte eine zentrale Ausnüchterungsstelle
Der Kanton Bern möchte eine zentrale
Ausnüchterungsstelle schaffen. Dies hat der Regierungsrat dem
Berner Kantonsparlament am Dienstag im Rahmen der Fragestunde
bestätigt.
Mit einer solchen Stelle könnten die Notfallaufnahmen in
Spitälern sinnvoll entlastet werden. Ruedi Löffel (evp/
Münchenbuchsee) erfuhr auf seine Frage auch, dass der Kanton die
Gesetzesgrundlage schaffen möchte, um die Kosten einer Einweisung
den Patienten oder deren Eltern aufzubürden.
Mitte März nahm in Zürich eine zentrale
Ausnüchterungszelle ihren Betrieb auf. Dort werden Patienten von
Sicherheits- und medizinisch geschultem Personal betreut. Und auch in
Zürich müssen die Patienten den nicht ganz billigen
Aufenthalt selber berappen.
(...)
(bs/sda)
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CRIME NEWS BE
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police.be.ch 22.3.10
Medienmitteilung vom 22. März 2010
Kriminalstatistik 2009 der Kantonspolizei Bern
Deutlicher Anstieg der Straftaten im vergangenen Jahr
pkb. Die Kantonspolizei Bern hat im vergangenen Jahr einen
deutlichen Anstieg der Straftaten verzeichnen müssen. Die Zahl
belief sich auf insgesamt 84'823, das sind rund 8'500 mehr als im
Vorjahr. Grund für den markanten Zuwachs ist in erster Linie der
Anstieg der Vermögensdelikte wie etwa von Diebstählen und
Sachbeschädigungen. Prozentual stark angestiegen sind auch die
Raubdelikte.
Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) ist in diesem Jahr zum
ersten Mal in der ganzen Schweiz nach einheitlichen Kriterien erfasst
und ausgewertet worden. Die Kantonspolizei Bern hatte die Statistik im
Rahmen eines Pilotversuchs bereits im vergangenen Jahr nach der neuen
Regelung verfasst. Vergleiche sind aber nur beschränkt
möglich: So ist es in einigen Bereichen zu Anpassungen bei der
Erfassung gekommen. Zu beachten ist zudem, dass in der PKS die
Straftaten nicht auf Grund des Ereignisdatums erfasst werden, sondern
erst nach Abschluss der Bearbeitung durch die Polizei.
Verlässliche Tendenzen werden schliesslich erst auf Grund eines
Mehrjahresvergleiches möglich sein (siehe dazu auch FAQ).
84'823 Straftaten im vergangenen Jahr
Nach der neuen Zählweise hat die Kantonspolizei Bern im
Jahr 2009 insgesamt 84'823 Straftaten registriert. Der Grossteil davon
- 79.9 Prozent - sind Straftaten nach Strafgesetzbuch (StGB). Rund 16
Prozent sind Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz
(BetmG), 2.5 Prozent gegen das Ausländergesetz (AuG) sowie 1.6
Prozent gegen weitere strafrechtlich relevante Bundesnebengesetze. In
diesen Zahlen nicht berücksichtigt sind Widerhandlungen gegen
kantonale Gesetze oder das Strassenverkehrsgesetz (SVG).
Starker Anstieg der Vermögensdelikte
Der markante Zuwachs von zehn Prozent auf 67'800 Delikte gegen
das Strafgesetzbuch ist in erster Linie auf den Anstieg der
Vermögensdelikte zurückzuführen. Diese machen mit 52'733
den weitaus grössten Teil aus. In diesem Bereich wurde ein Anstieg
von elf Prozent im Vorjahresvergleich verzeichnet. Mehr als die
Hälfte entfällt dabei auf Diebstähle (ohne Fahrzeuge),
nämlich 22'162 Straftaten (+9 Prozent). Einen weiteren
wesentlichen Teil machen die Sachbeschädigungen ohne Diebstahl aus
(10'706 Straftaten, +6 Prozent). In Zusammenhang mit Diebstahlsdelikten
wurden 7'187 Sachbeschädigungen registriert - etwa bei
Einbrüchen.
Elf Prozent mehr Gewaltstraftaten
Im vergangenen Jahr sind im Kanton Bern insgesamt 4'942
Gewaltstraftaten verzeichnet worden. Das sind 486 oder elf Prozent mehr
als im Vorjahr. Darunter werden sämtliche Straftatbestände
zusammengefasst, die die vorsätzliche Anwendung oder Androhung von
Gewalt gegen Personen beinhalten. Der Anteil der schweren Gewaltdelikte
betrug 2.5 Prozent. Darunter fallen zwei vollendete Tötungsdelikte
und 13 versuchte Tötungsdelikte, welche alle aufgeklärt
werden konnten. Ebenfalls dazu gehören 39 Fälle von schwerer
Körperverletzung (Vorjahr: 29), 55 Vergewaltigungen (61) und 13
schwere Raubdelikte (2). Bei den minderschweren Gewaltstraftaten -
insgesamt 3'765 (+13 Prozent) - fallen insbesondere 1‘328
Tätlichkeiten (+1 Prozent), 702 Fälle von einfacher
Körperverletzung (+5 Prozent) und 662 Fälle von Raub (+40
Prozent) ins Gewicht. Immer häufiger wird aber auch minderschwere
angedrohte Gewalt in Form von Drohung (1‘033 Fälle, +4 Prozent)
polizeilich registriert.
Abnahme bei häuslicher Gewalt und Sexualstraftaten
Im Vergleich zum Vorjahr wurden im Bereich häusliche Gewalt
im Kanton Bern eine Abnahme von neun Prozent festgestellt und insgesamt
1'432 Straftaten registriert. Die Abnahme könnte eine
längerfristige Folge der Offizialisierung solcher Delikte sein,
welche einige Jahre zurückliegt. Im Bereich der Sexualstraftaten
wurde eine Abnahme von 680 auf 635 registriert. Besonders erfreulich
erscheint die Abnahme bei sexuellen Handlungen mit Kindern um 24
Prozent im Vergleich zum Vorjahr.
Markante Zunahme der Betäubungsmitteldelikte
Im Jahr 2009 wurden 13'537 Fälle von Widerhandlungen gegen
das Betäubungsmittelgesetz registriert. Das sind markant mehr als
im Vorjahr (11'824). Dies ist in erster Linie auf die polizeiliche
Schwerpunktsetzung und die konsequente Präsenz in der Drogenszene
zurückzuführen. Zu beachten ist dabei die
Aufklärungsquote von 99 Prozent. Ausgehend von der Anzahl Delikte
liegt der Schwerpunkt der Betäubungsmitteldelinquenz in der Stadt
Bern. 2009 stellte die Kantonspolizei unter anderem 70,14 Kilogramm
(kg) Haschisch (2008: 49,04 kg), 27,96 kg Kokain (5,94 kg), 142,61 kg
Khat (34,54 kg) und 26'598 Dosen (Tabletten) Methamphetamin (58
Tabletten) sicher.
In Bezug auf das Ausländergesetz kann festgestellt werden,
dass ein Grossteil der Straftaten die illegale Einreise oder den
unrechtmässigen Aufenthalt in der Schweiz (1'347 Straftaten)
betrifft. Wie bei den Betäubungsmitteldelikten ist die
Aufklärungsquote auch in diesem Bereich sehr hoch, da das
Entdecken und die Registrierung dieser Straftaten weitgehend an die
Kontrolltätigkeit der Polizei gekoppelt sind.
Unterschiedliche Aufklärungsquoten
Die Aufklärungsquoten sind in den verschiedenen
Teilbereichen sehr unterschiedlich. Das hängt in erster Linie mit
der polizeilichen Schwerpunktsetzung zusammen, andererseits aber auch
mit den besonderen Charakteristika der verschiedenen Deliktstypen. Hoch
ist die Aufklärungsquote beispielsweise bei den Straftaten gegen
Leib und Leben mit 84 Prozent. Dies auch deshalb, weil Opfer und
mutmassliche Täter sich oftmals kennen. Bei den
Vermögensstraftaten wird die Aufklärungsquote negativ
beeinflusst durch die vielfach zusammenhängenden Einbruch- und
Fahrzeugdiebstähle sowie Sachbeschädigungen. Bei Letzteren
ist der wesentliche Anteil der Fälle von Vandalismus zu
berücksichtigen. Dazu kommt die Tatsache, dass die Aufklärung
von Einbrüchen meist mit sehr viel Ermittlungsaufwand verbunden
ist, dies insbesondere wegen international und hochmobil operierenden,
spezialisierten Tätergruppierungen. Dadurch liegt die
Aufklärungsquote der Vermögensstraftaten insgesamt bei 15
Prozent. Da diese Delikte wiederum einen Grossteil der Straftaten gegen
das Strafgesetzbuch ausmachen, liegt die Aufklärungsquote der
Straftaten gegen das Strafgesetzbuch insgesamt bei 24 Prozent.
Wissenschaftliche Erhebung zur Sicherheitslage
Die Kantonspolizei Bern passt auf Grund der aktuellen
Entwicklung der Kriminalitätslage die Schwerpunktsetzung laufend
an. Im Bereich Prävention werden bedürfnisorientierte
Einzelberatungen und Schulungen zu den verschiedensten Themenbereichen
wie etwa Raubüberfällen oder Einbrüchen
durchgeführt. Auch bei der Sicherheit von öffentlichen
Verwaltungen wurde auf Grund der Zunahme der Bedürfnisse das
Angebot ausgebaut. Zudem ist in Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei
Zürich und unter Beizug von externen Fachleuten eine
wissenschaftlich abgestützte Erhebung der Sicherheitslage geplant.
Die erhobenen Informationen über die Entwicklung der Sicherheit
sollen ein gezieltes Vorgehen zu deren Erhöhung ermöglichen.
Die Durchführung inklusive Auswertung der Befragung soll bis Ende
2010 abgeschlossen sein. Im kommenden Herbst wird zudem eine
Opferbefragung durchgeführt.
Häufige Fragen zur Kriminalstatistik 2009
http://www.police.be.ch/site/faq-d.pdf
Die Krimininalstatistik 2009
http://www.police.be.ch/site/pks_bern_2009_web_d.pdf
(mf)
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BIG BROTHER SPORT
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Bund 23.3.10
Fanarbeit Bern warnt vor Radikalisierung
Damit das Sportereignis vor der Action steht: Der Verein
Fanarbeit Bern fordert für seinen Einsatz gegen Gewalt beim Spiel
mehr Mittel.
Daniel Vonlanthen
Ein Verbot bleibt ein Verbot: "Wer einmal auf der Liste
steht, kommt nur schwer wieder weg." Dies sagt Adrian Werren über
jene Fans, die mit Stadionverbot belegt worden sind oder in der
Hooligan-Datenbank figurieren. Die Ausgeschlossenen, Geächteten
und Straffälligen suchen in der Regel Rat bei Fanarbeitern, die
sich als anwaltschaftliche Partei verstehen. Viele bekommen dank ihrer
Hilfe eine "2. Chance" und dürfen mit einem "Götti" auf
Bewährung wieder Heimspiele besuchen.
Adrian Werren wurde an der Hauptversammlung des
Trägervereins Fanarbeit Bern zum neuen Kopräsidenten
gewählt. Gestern hat er seinen Jahresbericht veröffentlicht.
Darin sucht man vergeblich nach konkreten Angaben über die
positive Wirkung der Fanarbeit. "Tatsächlich können wir
unseren deeskalierenden Einfluss auf die Szene nicht mit Zahlen
belegen", sagt Werren. Die Wirkung von Fanarbeit möchte der Verein
nun durch eine Universitätsstudie untersuchen lassen. Fanarbeiter
sind Pädagogen und soziokulturelle Animatoren, die im Umfeld von
Fussball- und Eishockeyspielen tätig sind, auf einzelne Fans oder
Fangruppen einwirken und deren kreatives Potenzial fördern. Der
Verein erachtet es als unabdingbar, dass die Fans nicht ausschliesslich
unter dem Aspekt von Sicherheit und Risiko wahrgenommen werden.
Genau dies allerdings beklagen die Fanarbeiter: Sie
müssten sich immer häufiger rechtfertigen und erklären
im Spannungsfeld zwischen den zunehmend aufwendigeren
Sicherheitsmassnahmen und der wachsenden Zahl gewalttätiger
Vorfälle rund um Fussballspiele. "Eine fanfreundlichere Stimmung
in den Medien und in der Gesellschaft würde unsere Arbeit
vereinfachen."
Das Konfliktpotenzial habe sich in Räume ausserhalb
der Stadien verlagert. Kleinste Auseinandersetzungen könnten unter
solidarisierenden Fans zur Eskalation führen. Es bestehe die
Gefahr zunehmender Radikalisierung und von Gewaltexzessen.
Pyro: Ungelöster Widerspruch
Es sei nicht so, dass die Fanarbeiter "jeden und jede
verteidigen", sagt Adrian Werren. Doch es gebe immer wieder Fans, die
zu Unrecht auf der Verbotsliste landeten. Ein ungelöster
Widerspruch stellt laut Werren das Zünden von
Feuerwerkskörpern im Stadion dar: "Wer dies tut, macht sich in
jedem Fall strafbar. In der Fussballkultur ist Pyro aber nach wie vor
das Stilmittel der Stimmungsmache."
Vordringliches Ziel des Vereins ist der Ausbau der heute
80 Stellenprozente auf mindestens 130. Nur mit steter Präsenz und
regelmässiger Beziehungsarbeit könnten Veränderungen in
der Fankurve frühzeitig erkannt werden. Zusätzliche Mittel
erwartet der Verein vor allem vom Kanton, stammen doch die Fans aus dem
ganzen Kantonsgebiet. Die Eröffnung eines fixen Fantreffs bleibt
ebenfalls auf der Wunschliste.
http://www.fanarbeit-bern.ch
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BIG BROTHER THUN
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Telebärn 19.3.10
Video + mehr Polizei Thun
http://www.kyte.tv/ch/telebaern/video-mehr-polizei-thun/c=84713&s=845684
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AUSSCHAFFUNGS-TOD
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Tagesanzeiger 23.3.10
Nach Tod bei Ausschaffung: Die Obduktion klärte nicht alle
Fragen
Zürich - Die Todesursache des
Ausschaffungshäftlings, der letzte Woche kurz vor der
Rückführung nach Nigeria starb, ist auch nach der Obduktion
unklar. Es brauche weitere rechtsmedizinische Abklärungen, teilte
die Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland am Montag mit. Mit den
Ergebnissen sei erst in einigen Wochen zu rechnen.
Die Obduktion hatte am 19. März am Institut für
Rechtsmedizin der Universität Zürich stattgefunden. Die
bisherigen Befunde der Obduktion erlaubten keine sicheren
Rückschlüsse auf vorbestehende Erkrankungen oder
Fremdeinwirkung.
Der 29-jährige Nigerianer, auf dessen Asylgesuch das
Bundesamt für Migration nicht eingetreten war, sollte zusammen mit
weiteren 15 Ausschaffungshäftlingen mit einem Sonderflug nach
Nigeria ausgeschafft werden. In den Tagen vor seinem Tod hatte er die
Nahrungsaufnahme verweigert.
Im Ausschaffungsgefängnis von Zürich-Kloten sind
derweil mehrere Häftlinge in den Hungerstreik getreten. Wie
Rebecca de Silva, Sprecherin des Amtes für Justizvollzug
erklärte, schickten sie seit einigen Tagen ihre Mahlzeiten
unangetastet zurück. Man gehe davon aus, dass das Hungern mit dem
Todesfall vom letzten Mittwoch zusammenhänge. Von einem
flächendeckenden Hungerstreik könne jedoch nicht die Rede
sein, da höchstens zehn Häftlinge daran teilnähmen.
Insgesamt bietet das Ausschaffungsgefängnis beim Flughafen Platz
für insgesamt 106 Ausschaffungshäftlinge.
Ob die Häftlinge tatsächlich nichts mehr essen,
ist laut De Silva unklar. Da die Ausschaffungshäftlinge in Vierer-
bis Sechserzellen untergebracht seien, sei es durchaus möglich,
dass sie die Nahrung teilten. Man hoffe aber, dass alle Insassen ihre
Mahlzeiten bald wieder normal entgegennähmen. (SDA)
---
NZZ 23.3.10
Todesursache weiterhin unklar
Ausschaffungshäftling obduziert
tri. ⋅ Die Ursache des Todes des 29-jährigen
Ausschaffungshäftlings, der vergangene Woche in Zürich kurz
vor seiner zwangsweisen Rückführung nach Nigeria starb, ist
auch nach der Obduktion der Leiche unklar. Wie die Staatsanwaltschaft
Winterthur/Unterland am Montag mitgeteilt hat, erlauben die bisherigen
Untersuchungsergebnisse des Instituts für Rechtsmedizin "keine
sicheren Rückschlüsse" auf vorbestehende Erkrankungen oder
Fremdeinwirkung. Es seien weitere rechtsmedizinische Abklärungen
erforderlich. Parallel dazu ermittelt auch die zuständige
Staatsanwaltschaft weiterhin in alle Richtungen, wie deren Sprecher
Rainer Angst auf Anfrage sagte. Mit Ergebnissen sei aber erst in
einigen Wochen zu rechnen. Der verstorbene Nigerianer, auf dessen
Asylgesuch das Bundesamt für Migration nicht eingetreten war,
hatte sich gegen seine Ausschaffung gewehrt und während der Tage
vor seinem Tod die Nahrungsaufnahme verweigert. Derweil sind im
Ausschaffungsgefängnis am Flughafen Zürich - wohl wegen des
Todesfalls - etwa ein halbes Dutzend der gegenwärtig 93
Häftlinge in den Hungerstreik getreten, wie Kerstin Koch,
stellvertretende Kommunikationsbeauftragte im Amt für
Justizvollzug, sagte.
---
Limmattaler Zeitung 23.3.10
Ausschaffungstod weiterhin unklar
Todesursache eines 29-jährigen Nigerianers erfordert nach
Obduktion weitere Abklärungen
Die Todesursache des Ausschaffungshäftlings, der
letzte Woche kurz vor der Rückführung nach Nigeria starb, ist
auch nach der Obduktion noch unklar.
Im Falle des bei der Ausschaffung gestorbenen Nigerianers
sind laut Staatsanwaltschaft weitere rechtsmedizinische
Abklärungen nötig. Insbesondere Laboruntersuchungen seien
notwendig, um die Todesursache zu ermitteln. Mit den Ergebnissen sei
erst in einigen Wochen zu rechnen. Die Obduktion hatte am 19.März
am Institut für Rechtsmedizin der Universität Zürich
stattgefunden. Die bisherigen Befunde der Obduktion erlaubten keine
sicheren Rückschlüsse auf vorbestehende Erkrankungen oder
Fremdeinwirkung.
Der 29-jährige Nigerianer, auf dessen Asylgesuch das
Bundesamt für Migration nicht eingetreten war, starb am letzten
Mittwoch auf dem Flughafengelände Kloten, nachdem er sich gegen
seine Rückführung gewehrt hatte. Er sollte zusammen mit
weiteren 15Ausschaffungshäftlingen mit einem Sonderflug nach
Nigeria ausgeschafft werden. In den Tagen vor seinem Tod hatte er die
Nahrungsaufnahme verweigert. Wie lange dieser Hungerstreik dauerte, ist
unklar. Während die Behörden von "ein paar Tagen" sprechen,
hält der Verein "Refugees Welcome" fest, der Verstorbene habe
"mehrere Wochen" die Nahrung verweigert.
Im Ausschaffungsgefängnis von Zürich-Kloten sind
derweil mehrere Häftlinge in den Hungerstreik getreten. Wie eine
Sprecherin des Amtes für Justizvollzug erklärte, schicken sie
seit einigen Tagen ihre Mahlzeiten unangetastet zurück.
Weitere Häftlinge im Hungerstreik
Von einem flächendeckenden Hungerstreik könne
jedoch nicht die Rede sein, da höchstens zehn Häftlinge daran
teilnähmen. Insgesamt bietet das Ausschaffungsgefängnis beim
Flughafen Platz für 106Ausschaffungshäftlinge.
Wie lange sie hungern wollen, ist unklar. "Wir wissen auch
nicht, was sie damit genau fordern", sagte Rebecca de Silva, Sprecherin
des Amtes für Justizvollzug des Kantons Zürich. Man gehe aber
davon aus, dass das Hungern mit dem Todesfall vom letzten Mittwoch
zusammenhängt. Ob die hungernden Häftlinge tatsächlich
nichts mehr essen, ist laut de Silva unklar. Da die
Ausschaffungshäftlinge in Vierer- bis Sechserzellen untergebracht
seien, sei durchaus möglich, dass sie die Nahrung teilten. Man
hoffe aber, dass alle Insassen ihre Mahlzeiten bald wieder normal
entgegennehmen werden. Die weitere Entwicklung werde man sehr genau im
Auge behalten.
Unabhängige Untersuchung verlangt
Die schweizerische Dachorganisation für die
Integration der Migrantinnen und Migranten (FIMM) zeigte sich gestern
in einer Mitteilung "bestürzt über den dritten Tod
anlässlich einer Zwangsausschaffung seit 1999". Die
Zwangsausschaffung müsse abgeschafft und die Menschenwürde
eingehalten werden, so die FIMM. Einmal mehr müsse ein
Flüchtling für seinen Willen, in der Schweiz bleiben zu
wollen, mit dem Leben bezahlen. Der Verein "Refugees Welcome" macht den
"Staat" für den Tod des Ausschaffungshäftlings verantwortlich
und fordert ebenfalls den sofortigen Stopp von Ausschaffungen sowie
eine uneingeschränkte Bewegungsfreiheit für alle.
Die Gruppe "augenauf" verlangt, dass der Todesfall durch
eine unabhängige, anerkannte Institution untersucht wird.
"Augenauf" weist in ihrer Mitteilung ausserdem darauf hin, dass im
betreffenden Ausschaffungsgefängnis ausschliesslich
Administrativhäftlinge sitzen würden, "Gefangene, die nur
wegen ihres Aufenthaltsstatus inhaftiert worden sind". (sda/ant)
---
Schweiz Aktuell 22.3.10
ZH: Häftlinge am Flughafen Zürich im Hungerstreik
http://videoportal.sf.tv/video?id=b8abf1d1-45dc-4d7d-b171-e3e1aec2695a
---
augenauf.ch 22.3.10
augenauf-Bulletin 64
März 2010 - Nachtrag
Wir trauern um Alex Uzowulu
Am Mittwoch, 17. März, ist Alex Uzowulu (29) abgewiesener
Flüchtling aus Nigeria, während den Vorbereitungen zur
Zwangsausschaf fung unter noch ungeklärten Umständen in
Polizei gewahrsam gestorben.
Das augenauf-Bulletin "März 2010" war zu diesem Zeitpunkt
bereits gedruckt. Aus aktuellen und traurigen Anlass
veröffentlichen wir als Nachtrag zum Bulletin die Rede von
augenauf Zürich an der Demo "Gemeinsam gegen die Repressions- und
Ausgrenzungsmaschinerie"vom 20. März 2010.
Am Tag darauf, am 21. März, haben sich rund 150 Personen an
einem Spaziergang zum Ausschaffungsgefängnis am Flughafen
Zürich-Kloten beteiligt, um den Inhaftierten ihre Solidarität
zu zeigen.
Letzten Mittwoch Abend ist der 29-jährige abge wiesene
nigerianische Flüchtling Alex Uzowulu kurz vor der
Zwangsausschaffung unter unge klärten Umständen in
Polizeigewahrsam und im Beisein des Chefs des Bundesamt für
Migration gestorben. Die Beamten - so die offizielle Meldung -
hätten dem Mann, der wegen Drogenhandels "verzeichnet" war,
gewaltsam Fussund Handfesseln und einen Helm anlegen "müssen", und
zwar deshalb, weil er sich "renitent" verhalten und sich heftig gegen
die Ausschaffung gewehrt habe. Kurz darauf hätte sich sein
Gesundheitszustand plötzlich verschlechtert und er sei trotz
Reanimierungsmassnahmen auf dem Flughafengelände verstorben. Grund
sei vermutlich der vorherige Hungerstreik, der ihn möglicherweise
geschwächt hätte. Soweit die offizielle Meldung zum Tod eines
Ausschaffungshäftlings!
Wir von augenauf sind schockiert über den Tod von Alex
Uzowulu, der am 17. März 2010 sein Leben lassen musste. Wie so
oft, wurde in den ersten Presseberichten als allererstes das Bild eines
kriminellen, renitenten Asylbewerbers und Drogendealers gezeichnet.
Zwar steht in der offiziellen Bekanntgabe der Kantonspolizei, dass der
Getötete wegen Drogenhandels lediglich "verzeichnet" - also nicht
verurteilt gewesen sei. So wird das Opfer zum Täter gemacht und
die Verantwortung der Behörden für seinen Tod in den
Hintergrund gedrängt.
Die Anzeichen dafür, dass wir uns auf einen völkischen
und repressiven Polizei-Staat zubewegen, häufen sich. Razzien,
Korruption, Machtmissbrach, Amtswillkür und gravierende
Menschenrechtsverletzungen seitens der Polizeien und anderen
Menschenverwaltern nehmen fast täglich zu.
Das bekommen vor allem Asylsuchende zu spüren, die aus den
verschiedensten Gründen ihr Land verlassen mussten und die
hofften, bei uns Zuflucht zu finden. Kaum in der Schweiz angekommen,
geht es aber los mit scharfen Kontrollen, krassen Unterstellungen und
diskriminierenden Befragungen. Familien werden auseinander gerissen,
umfassende Rechtsbelehrungen und Informationen zu Asylfragen, ja sogar
zum Antrag auf Asyl, werden vielfach nur zögerlich und
willkürlich abgegeben.
Die Asylunterkünfte und Ausschaffungsgefängnisse sind
gefüllt mit verzweifelten, traumatisierten Männern, Frauen
und sogar minderjährigen Kindern und Jugendlichen. Viele von ihnen
haben von der Schweiz gerade mal den Transitraum im Flughafen Kloten
oder eine Zelle im Ausschaffungsgefängnis gleich neben dem
Flughafen kennengelernt.
Jene, die es irgendwie geschafft haben, die riesigen Hürden
der Festung Europa zu überwinden, um in die Schweiz zu gelangen,
werden zu quälendem Nichtstun und Armut verurteilt. Sie werden
rassistischen Vorurteilen und Unterstellungen ausgesetzt, und man wirft
ihnen vor, hier in der Schweiz auf Kosten der Allgemeinheit ein Leben
als Asylbetrüger, Sozialschmarotzer und Faulpelze zu führen.
Wie gross Hass sein kann, beweist eine am Donnerstag bei
augenauf Zürich eingegangene E-Mail eines Mannes namens
Schütz: "ES IST SCHADE DASS NICHT ALLE NIGERIANER VERRECKT SIND:
WARUM UNTERSTUE TZEN SIE EIN SOLCHES PACK?????".
Auch die immer wieder geforderten Internierungslager für so
genannte "dissoziale und renitente Asylanten" stossen bei der
Bevölkerung weder auf grossen Wi derspruch, noch wecken sie
schlimme Erinnerungen an frühere, faschistische Zeiten.
Es ist eine bodenlose Schweinerei und eine Unverschämtheit
sondergleichen, dass Opfer zu Tätern gemacht werden. So wie auch
aus diesem Mann ohne jegliche Beweise ein krimineller, renitenter und
gewalttätiger Drogendealer gemacht wurde.
Das Credo aller populistischen Parteien sowie auch jenes der
Wirtschaft lautet nach wie vor: "nur eine oder einer, der UNS was
nützt (also ausbeutbar ist), kann bleiben, alle anderen haben bei
UNS nichts verloren. Das betrifft nicht nur Flüchtlinge, sondern
auch Obdachlose und andere als randständig bezeichnete Menschen,
zum Beispiel DrogenkonsumentInnen und Methadonabhängige.
Die kontinuierliche Verschärfung der Asylgesetze, die rigo
rose Handhabung der Zwangsmassnahmen, die auch Tote in Kauf nimmt, und
vor allem die andauernde rassistische Ausgrenzungspolitik und die
medialen Hass kampagnen haben es fertig gebracht, dass viele, sich
durchaus links verstehende ehemalige 68er- und 80er-Bewegte resigniert
haben und ausgestiegen sind. Oder - was noch schlimmer ist -, dass sie
in rechte Ecken abgedriftet sind und dem gleichen Ruf nach NOCH MEHR
POLIZEI nach NOCH MEHR ÜBERWACHUNG erliegen. Sie lassen sogar
Mörgeli-Sprüche fallen wie: "Es kommt einem so vor, als sei
man im Dschungel" - "Man sieht ja nur noch schwarz" oder "Unsere"
Frauen werden von diesen Dealertypen angemacht und haben Angst, alleine
auf die Strasse zu gehen". Vor allem die schwarzafrikanische,
männliche Bevölkerung wird als Störfaktor und als
Bedrohung ihres weissen Daseins empfunden.
LASSEN WIR NICHT ZU,
dass Menschen, nur weil sie keine Papiere oder eine andere
Hautfarbe haben oder weil sie Drogen nehmen, gejagt und eingesperrt und
manchmal sogar getötet werden.
LASSEN WIR NICHT ZU,
dass Menschen, die aus welchen Gründen auch immer, zu uns
gefl üchtet sind, in Zivilschutzbunkern, in Containern oder weit
abgelegenen, menschenverachtenden Unterkünften eingepfercht
werden, ohne sinnvolle Beschäftigung und mit gerade mal einem 10
Franken Migros-Gutschein in der Tasche.
LASSEN WIR NICHT ZU,
dass Menschen tage-, ja monatelang in Transiträumen und
Ausschaffungsknästen eingesperrt werden, um sie später
rücksichtslos und gewaltsam mit Charterfl ügen der
Fluggesellschaften "Hello" und "Swiss" auszuschaffen, bewacht von einer
Polizei-Horde im Verhältnis 2 Polizisten auf 1 gefesselten
Gefangener.
LASSEN WIR NICHT ZU,
dass man Menschen, die sich gegen ihre Abschiebung wehren,
verprügelt, mit Medikamenten vollstopft oder mit Mund- und
Fussfesseln knebelt; dass Menschen wie Khaled Abuzarifah und Samson
Chukwu und jetzt Alex Uzowulu bei der Ausschaffung getötet oder
wie Hamid Bakiri in Chur in den Selbstmord getrieben werden.
Wehren wir uns gemeinsam gegen Repression, gegen Ausgrenzung und
Zwangsmassnahmen.
Fordern wir gemeinsam und mit Nachdruck das Bleibe recht
für Flüchtlinge und die sofortige Schliessung der
Ausschaffungs- Gefängnisse.
Am besten wäre, man reisst diese Knäste sofort ab… Wir
alle hier helfen gerne dabei!!
Wehren wir uns HIER und JETZT und ÜBERALL gegen Rassismus,
Sexismus und Antisemitismus
Es lebe die antinationale Freundschaft & Solidarität.
Beitrag der Gruppe augenauf Zürich
Die Aufklärung des Todes von Alex Uzowulu und die
juristische Unterstützung der hinterbliebenen Familie wird Geld
kosten (für Kommunikation, allenfalls Reisen, Anwaltskosten).
Bitte unterstützen Sie den Fonds von augenauf Zürich:
PC 85-194420-8, Rechtshilfefonds, augenauf Zürich
Weitere Informationen siehe auch:
http://augenauf.ch,
http://bleiberecht.ch,
http://refugees-welcome.ch
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ASYL
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Le Temps 23.3.10
Asile: les nouvelles mesures proposées par Eveline
Widmer-Schlumpf ne convainquent pas
La ministre veut restreindre les décisions de
non-entrée en matière mais accélérer la
procédure grâce à des délais de recours
réduits de moitié. Les partis réservent un accueil
froid à ses propositions
Valérie de Graffenried
Le système des NEM, ces requérants d'asile
frappés d'une décision de non-entrée en
matière et donc déboutés d'office, n'est pas
satisfaisant. C'est Eveline Widmer-Schlumpf qui le dit. Constatant que
la mesure n'est pas dissuasive, que le nombre de requérants qui
arrivent en Suisse sans papiers valables ne diminue pas vraiment, la
ministre de Justice et Police vient de proposer des modifications de la
loi sur l'asile. Son but: réduire les décisions de
non-entrée en matière tout en accélérant la
procédure. Les partis avaient jusqu'à lundi pour
réagir à la consultation. Et aucun n'est vraiment
emballé par les propositions de la conseillère
fédérale. Seul le PDC se montre peu critique.
Eveline Widmer-Schlumpf propose, à l'avenir, de ne
débouter d'office que les requérants sans motifs d'asile
pertinents qui peuvent être renvoyés sans
difficultés. Aujour d'hui, beaucoup reçoivent une
décision de non-entrée en matière alors qu'ils ne
peuvent pas être expulsés faute de papiers
d'identité valables indiquant d'où ils viennent. Autre
cas de figure: les NEM qui ont un passeport mais dont le pays d'origine
refuse de les prendre. Sans statut, avec une aide d'urgence
dérisoire et inexpulsables, ils sont alors livrés
à eux-mêmes. Et viennent souvent rejoindre les rangs des
clandestins.
Pour la ministre de Justice et Police, ces
décisions de non-entrée en matière, assorties d'un
délai de recours de cinq jours, ne devraient désormais
toucher que ceux qui viennent d'un pays tiers dit "sûr" ou qui
ont déjà déposé une demande d'asile dans un
autre pays européen. L'accord de Dublin permet en effet à
la Suisse de refuser d'ouvrir une procédure pour toute personne
qui a déjà été enregistrée dans un
autre pays d'Europe et le renvoyer vers celui-ci. Dans tous les autres
cas, une procédure ordinaire mais raccourcie serait mise en
place. Le délai de recours serait réduit de 30 à
15 jours - la Belgique l'a fixé à 15, le Royaume-Uni
à 10 - et les auditions menées plus rapidement.
Diminuer le nombre de NEM? PS et Verts applaudissent le
principe. Mais de manière mesurée. Les Verts, pour qui
cette révision reste "marquée du sceau de la lutte contre
les abus", jugent par exemple que, "avant de renvoyer une personne vers
un pays de la zone Dublin, les autorités doivent évaluer
le risque que ce pays renvoie finalement le requérant vers un
pays où il risque des persécutions".
L'Office fédéral des migrations (ODM) devra
par ailleurs apprendre à dégainer moins vite que son
ombre: il vient de se faire taper sur les doigts par le Tribunal
administratif fédéral pour sa pratique trop
expéditive des renvois dans le cadre du régime de Dublin
(LT du 11.02.2010). Un Afghan renvoyé en Grèce a obtenu
gain de cause: il aurait eu droit à un recours avant
d'être expulsé, a estimé le tribunal.
Pour la gauche, tailler dans le délai pour
déposer un recours est par ailleurs inacceptable et susceptible
de conduire à des décisions arbitraires. Car, souvent,
des preuves doivent être récoltées à
l'étranger, ce qui prend du temps. Le PS et les Verts demandent
ainsi le maintien d'un délai de 30 jours.
Le PLR fait, lui, savoir que l'accélération
des procédures est en soi une bonne chose. Il soutient
l'objectif de la réforme mais conteste clairement les moyens
proposés par la Confédération. Pour le parti,
seule une hausse du personnel des administrations concernées et
de profonds changements organisationnels peuvent apporter
l'accélération souhaitée. Sinon, elle se
révélerait aussi inefficace qu'un emplâtre sur une
jambe de bois. Le PLR pointe notamment du doigt la surcharge de travail
du Tribunal administratif fédéral, qui se penche sur les
recours.
L'UDC, sans surprise, juge au contraire que ce
délai est encore bien trop généreux. Quant au PDC,
il accepte la proposition d'Eveline Widmer-Schlumpf de passer de 30
à 15 jours, sous prétexte que les autres pays
européens appliquent de tels délais.
Autre mesure proposée par l'Office
fédéral des migrations: remplacer les
représentants d'œuvres d'entraide lors des auditions des
requérants par un "conseil en matière de procédure
et d'évaluation des chances", aux contours encore flous et dont
le financement serait assuré par la Confédération.
Le PS, pas vraiment opposé, insiste surtout sur la
nécessité de leur assurer une protection juridique "digne
de ce nom". L'UDC ne veut pas en entendre parler. Selon le parti, ces
améliorations ne feraient que "saboter" l'efficacité de
la réduction du délai de recours, ouvrant à
nouveau la porte à l'"industrie des recours"… Avec des
réactions aussi mitigées, Eveline Widmer-Schlumpf n'aura
d'autres choix que de revoir sa copie.
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UNDERCOVER
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Tagesanzeiger 23.3.10
Strafverfolger zurückgepfiffen
Schon wieder muss das Bundesgericht den Zürcher
Strafverfolgern erklären, was eine verdeckte Ermittlung ist.
Dieses Mal ging es um Drogengeschäfte.
Von Thomas Hasler
Lausanne/Zürich - Der Polizeibeamte "SK 151" hatte
sich gegenüber einem Drogenhändler als Henry ausgegeben und
in englischer Sprache gesagt, er wolle "Business" mit ihm machen. Als
der Drogenlieferant ihm 180 Gramm Kokain für 14 000 Franken
verkaufen wollte, realisierte er, dass er auf einen Polizeibeamten
hereingefallen war.
Der Drogenhändler wurde angeklagt - und
freigesprochen. Grund: Bei der dafür zuständigen
Anklagekammer des Obergerichts war keine Genehmigung für eine
verdeckte Ermittlung eingeholt worden. Deshalb durften die Beweise
gegen den Drogenlieferanten nicht verwertet werden. Die
Oberstaatsanwaltschaft gelangte ans Bundesgericht, das die Beschwerde
abwies.
In einem anderen Fall hatte Fahnder "SK 168" in einem
Musikladen nach "etwas zum Rauchen" gefragt. Der Verdacht
bestätigte sich: Der Geschäftsführer des Ladens
verkaufte "SK 168" Marihuana für 100 Franken. Obwohl auch in
diesem Fall keine Genehmigung für eine verdeckte Ermittlung
vorlag, wurde der Geschäftsführer verurteilt. Er zog vors
Bundesgericht und bekam Recht.
Nicht an Vorgabe gehalten
Beide Urteile haben die Lausanner Richter am Montag
veröffentlicht. Und in beiden Fällen erinnerte das
Bundesgericht die Zürcher Strafverfolger an ein Urteil aus dem
Jahre 2008, das ebenfalls einen Zürcher Fall betroffen hatte.
Damals hatte sich ein Polizeibeamter in einem Kinder-Chatroom im
Internet als "manuela_13" ausgegeben. Ein 26-Jähriger biss an,
verabredete sich mit "manuela_13" im Zürcher Hauptbahnhof, wurde
dort verhaftet, vor Gericht gestellt - und freigesprochen. Auch hier
hatte die Genehmigung für die verdeckte Ermittlung gefehlt.
Damals hielt das Bundesgericht unmissverständlich
fest, dass "jedes Anknüpfen von Kontakten mit einer
verdächtigen Person zu Ermittlungszwecken durch einen nicht als
solchen erkennbaren Polizeiangehörigen ungeachtet des
Täuschungsaufwandes und der Eingriffsintensität als verdeckte
Ermittlung zu qualifizieren ist". Wie die Polizei im Vorfeld eines
Strafverfahrens vorzugehen hätte, erklärte das Bundesgericht
ebenfalls: Die Polizei kann sich die Ernennung der verdeckten Fahnder
im Voraus genehmigen lassen und braucht dann keine Genehmigung mehr
für den konkreten Einsatz.
Warum sich die Stadtpolizei nicht an die Vorgabe
hält, will dort im Moment niemand erklären. Man prüfe
das Urteil und bespreche mit der Oberstaatsanwaltschaft das weitere
Vorgehen. Ebenso wortkarg gibt sich die Oberstaatsanwaltschaft. Man
analysiere und spreche dann mit der Polizei.
6B_837/2009 und 6B_743/2009
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NZZ 23.3.10
Bundesgericht
Scheinkäufer von Drogen gilt weiter als verdeckter
Ermittler
Rechtsprechung zementiert oder Lockerung signalisiert?
Jeder Kontakt, den ein nicht als solcher erkennbarer
Polizist in dienstlicher Mission mit einem Verdächtigen
anknüpft, gilt als verdeckte Ermittlung. War diese nicht
genehmigt, sind die erlangten Beweise wertlos.
fel. Lausanne ⋅ Die Rechtsprechung des Bundesgerichts,
laut der auch eine sogenannt einfache verdeckte Ermittlung vom Richter
genehmigt sein muss (BGE 134 IV 266), ist unlängst von der
Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich gleich in zwei Verfahren
vor dem höchsten Gericht in Frage gestellt worden. Dieses hat nun
seine Praxis gewissermassen doppelt bestätigt, sieht aber
überraschend von einer Publikation des Verdikts in der amtlichen
Sammlung der Leitentscheide (BGE) ab. Ob damit die
Selbstverständlichkeit der eigenen Position unterstrichen oder im
Gegenteil deren Vorläufigkeit signalisiert werden soll, bleibt
offen. Laut dem einstimmig gefällten Urteil der Strafrechtlichen
Abteilung enthält weder das Bundesgesetz über die verdeckte
Ermittlung (BVE) noch die künftige eidgenössische
Strafprozessordnung eine "hinreichend klare Grundlage" für die
Auffassung, dass nur eine qualifizierte verdeckte Ermittlung unter das
Gesetz fiele und einfache verdeckte Ermittlungshandlungen ohne
richterliche Bewilligung möglich wären.
Daher gelten im Rahmen der Drogenfahndung auch einfache,
isolierte Betäubungsmittel-Scheinkäufe von Fahndern in Zivil
als verdeckte Ermittlungen. Das bedeutet indes nicht, dass jedes kurze
Gespräch zwischen einem nicht erkennbaren Polizisten und einer
verdächtigen Person unter das BVE fällt. Ausschlaggebendes
Kriterium ist für das Bundesgericht, dass dabei Kontakte
angeknüpft werden.
Konkret zu beurteilen war in Lausanne zunächst die
Beschwerde eines Mannes, der in einem Musikladen von einem Fahnder der
Betäubungsmittel-Gruppe der Stadtpolizei Zürich auf "etwas
zum Rauchen" angesprochen wurde. Er verwies den vermeintlichen
Interessenten an den Geschäftsinhaber, der ihm für 100
Franken Marihuana verkaufte. Das Bundesgericht verlangt nun einen
Freispruch vom Vorwurf der Verletzung des
Betäubungsmittelgesetzes. Weil die verdeckte Ermittlung nicht
richterlich genehmigt worden war, dürfen die erlangten
Beweismittel nicht verwertet werden. Dasselbe gilt für das vom
Täter aufgrund des Ermittlungsergebnisses abgelegte
Geständnis. Offen gelassen wird im Urteil aus Lausanne, ob das
fragliche Verhalten überhaupt als Vermittlung von
Betäubungsmitteln qualifiziert werden könnte.
Im zweiten Fall ging es um einen Mann, der einem zivilen
Drogenfahnder 180 Gramm Kokain für 14 000 Franken angeboten hatte.
Weil es auch hier an einer Genehmigung der verdeckten Fahndung fehlte,
sprach bereits das Obergericht den Angeklagten frei - und zwar auch vom
Vorwurf weiterer Drogendelikte. Diese konnten nach der Verhaftung des
Mannes aufgrund einer rückwirkenden Überprüfung seiner
Handy-Kontakte nachgewiesen werden, was aber ohne den fraglichen
Drogen-Scheinkauf nicht möglich gewesen wäre.
Urteil 6B_743/2009 und 6B_837/2009 vom 8. 3. 10.
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6B_743/2009
http://jumpcgi.bger.ch/cgi-bin/JumpCGI?id=08.03.2010_6B_743/2009
6B_837/2009
http://jumpcgi.bger.ch/cgi-bin/JumpCGI?id=08.03.2010_6B_837/2009
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ANTIFA
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bermuda.funk - Freies Radio Rhein-Neckar 23.3.10
http://www.freie-radios.net/mp3/20100323-apabizwas-33003.mp3
Apabiz: Was tun gegen die steigende Akzeptanz der Nazis in den
social networks, im Alltag und in den Vereinen?
Vortrag der Analyse "Nazis in den social networks" auf dem
Kongress des Bündnis' Mannheim gegen Rechts am 20.3.2010
Länge 47:45 Minuten
weitere Infos:
http://www.apabiz.de/