MEDIENSPIEGEL 23.3.10
(Online-Archiv: http://www.reitschule.ch/reitschule/mediengruppe/index.html)

Heute im Medienspiegel:
- Reitschule-Kulturtipps (Tojo, Kino)
- Schützenmatte 2008: Getötet wegen 20 Franken
- Altstadt: Altstadtleiste schüren Angst
- Stadttauben: Bald Weiterzug + Bümplizer Konflikte
- RaBe-Info 18./19./22/23.3.10
- Stadtratssitzung 25.3.10: Video, Todesfall Schützenmatte, Hooligans, Wohnwagenbordelle
- Kanton für zentral Ausnüchterungszelle
- Crime News BE: Kriminalstatistik 2009
- Big Brother Sport: Fanarbeit warnt vor Radikalisierung
- Big Brother Thun
- Ausschaffungs-Tod ZH: Obduktion, Hungerstreiks, Augenauf
- Asyl: Weniger NEE, mehr Tempo
- Undercover: Bundesgericht schützt vor verdeckten ErmittlerInnen
- Antifa: Apabiz zur steigenden Akzeptanz von Nazis im sozialen Alltag

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REITSCHULE
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Mi 24.03.10
19.00 Uhr - SousLePont   - Guatemala Spezialitäten
19.30 Uhr - Grosse Halle - Blinde Insel Küche: Bio Hof Heimenhaus, Text: R. Dost / B. Rumpf "Wir sind ein Teil der Erde"
20.30 Uhr - Tojo - "Poland Polas" ein Theaterabend von formation poe:son. Regie: Sarah-Maria Bürgin.

Do 25.03.10
19.30 Uhr - Grosse Halle - Blinde Insel Küche: Bio Hof Heimenhaus, Text: R. Dost / B. Rumpf "Wir sind ein Teil der Erde"
20.30 Uhr - Kino - Festmacher-Film
21.00 Uhr - Rössli-Bar - Capital Slam
23.00 Uhr - Rössli-Bar - chrisdubflow "LIVE DUB-TECHNO"!!! After DJ set by ZUKIE 173! Style: diggi techno dub

Fr 26.03.10
19.30 Uhr - Grosse Halle - Blinde Insel Küche: Bio Hof Heimenhaus, Text: R. Dost / B. Rumpf "Wir sind ein Teil der Erde"
20.30 Uhr - Tojo - "Poland Polas" ein Theaterabend von formation poe:son. Regie: Sarah-Maria Bürgin.
21.00 Uhr - Kino - Migration - Leben in der Fremde: Yasmin, Kenny Gleenan, D/GB 2004
21.00 Uhr - Frauenraum - Tanzbar mit DJ Grisumel: Standard und lateinamerikanische Tänze
22.00 Uhr - Dachstock - DJ Revolution (USA), Reef the Lost Cauze (USA), Block Mc Cloud (USA), Lord Lhus (USA), Snowgoons (D), DJ?s L-Cut & Kermit, Webba Showcase. Style: Hiphop

Sa 27.03.10
19.30 Uhr - Grosse Halle - Blinde Insel Küche: Bio Hof Heimenhaus, Text: R. Dost / B. Rumpf "Wir sind ein Teil der Erde"
20.00 Uhr - Frauenraum - 10 Jahre Schulprojekt ABQ: Apèro
20.30 Uhr - Tojo - "Poland Polas" ein Theaterabend von formation poe:son. Regie: Sarah-Maria Bürgin.
22.00 Uhr - Frauenraum - 10 Jahre Schulprojekt ABQ: Party mit Madame Léa (Pop), Mitternachtsshow und DJ PCB (Elektro)
23.00 Uhr - Dachstock - - Dachstock Darkside: Dom & Roland (UK), Deejaymf (Unreal/CH), VCA (Biotic/CH) - Support: Ryck (Rabass), Markee (Confront) - Style: Drumnbass

Infos: http://www.reitschule.ch

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kulturagenda.be 25.3.10

"Poland Polas" im Tojo

Die Schauspielgruppe poe:son spielt in drei Sprachen: Englisch, Deutsch und Polnisch. Der Sprachenwirrwarr steht denn auch im Zentrum des Stücks (Regie: Sarah-Maria Bürgin). Die Figuren in "Poland Polas" versuchen, sich zu verstehen und verstanden zu werden. In diesem babylonischen Durcheinander zeigt sich: Sie sind Heimatlose auf der Suche nach sich selbst.
Tojo, Bern. Mi., 24.3., Fr., 26.3., und Sa., 27.3. 20.30 Uhr

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kulturagenda.be 25.3.10

Dok über Südafrika im Kino in der Reitschule

Kurz vor der Fussball-WM lohnt sich ein Blick in den Schatten der Tafelberge von Kapstadt. Der Dokumentarfilm "When the Mountain meets its Shadow" zeigt, dass es auch 20 Jahre nach dem Ende der Apartheid in Südafrika noch viele ungelöste Probleme gibt. Die Filmemacher Alexander Kleider und Daniela Michel sowie zwei Protagonisten werden bei der Visionierung am 30. März anwesend sein.

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SCHÜTZENMATTE
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Bund 23.3.10

Getötet wegen 20 Franken

 Drei junge Männer stehen vor Gericht, weil sie auf dem Vorplatz der Reitschule einen Drogenabhängigen verprügelten - der Mann starb an den Folgen.

 Simon Jäggi

 "Ich wollte ihn nicht verletzten, ich wollte ihn nur etwas einschüchtern, damit er mir das Geld gibt", sagte einer der drei Täter gestern vor dem Kreisgericht Bern-Laupen bei Prozessbeginn. Die Anklage lautet auf fahrlässige oder sogar vorsätzliche Tötung.

 Der Vorfall geschah am 29. August 2008; damals hatte sich auf dem Vorplatz der Reitschule eine offene Drogenszene gebildet. Bei den Angeschuldigten handelt es sich um drei Secondos, zwei Mazedonier und einen Kosovaren. Sie kauften auf dem Vorplatz bei einem Drogenabhängigen Heroin zum Folienrauchen - für zwanzig Franken. Weil er ihnen schlechten Stoff verkauft haben soll, griffen sie den 36-jährigen Mann an. Als das Opfer schon wehrlos am Boden lag, sollen sie es auch noch mit Faustschlägen und Fusstritten traktiert haben. Eine Woche später starb der ohnehin schon geschwächte und kränkelnde Mann an den schweren Verletzungen. Ein Milzriss hatte zu hohem Blutverlust im Bauchraum geführt.

 Auch ein politischer Fall

 Der Fall schockiert - und hat auch eine politische Dimension. Er befeuerte im Wahlherbst 2008 nämlich eine Debatte um die städtische Drogenpolitik - und um den politischen Umgang mit der Reitschule. Der Gemeinderat sah sich zum Handeln gezwungen und erliess ein Massnahmenpaket, um der Drogenszene auf dem Vorplatz Herr zu werden. Die Angeklagten waren zum Tatzeitpunkt zwar erst 18 bis 19 Jahre alt - unbeschriebene Blätter waren sie aber schon nicht mehr. Alle drei waren bereits verurteilt wegen Drogenkonsums und mehrerer Raubüberfälle.

 Auch der verhängnisvolle Augustabend begann mit viel Alkohol. Er und der zweite Haupttäter hätten bereits zusammen eine Flasche Whiskey getrunken gehabt, erzählt der Angeklagte A. dem Kreisgericht. Man sei in Partylaune gewesen, habe noch etwas Heroin rauchen und danach in einen Club gehen wollen.

 Der Drogenrausch blieb den dreien aber verwehrt, da das Heroin gleich verbrannt sei, wie sie sagen - wahrscheinlich, weil es zu viel Streckmittel enthielt.

 Wer die Idee geäussert hat, das Opfer "verbrätschen" zu gehen und sich das Geld zurückzuholen, da ist sich das Trio nicht einig. Der Angeklagte A. behauptet, Angeklagter B. habe zuerst gesagt, dass man sich den Drogenabhängigen vorknöpfen könnte. Täter B. hingegen sagt das Gegenteil. Auch behauptet Angeklagter A., dass er nicht in der Absicht, ihn zu verprügeln, zum Drogenabhängigen zurückgekehrt sei. "Ich wollte ihn bloss zur Rede stellen", sagt er. Der Dealer habe aber bloss gesagt: "Hau ab!" Er habe indes nur sein Geld zurückhaben wollen und nicht weitergewusst: "Dann habe ich ihn halt gestossen, und er fiel nach hinten."

 Angeklagter B., der nach eigenen Angaben der beste Freund von A. war, hat die Szene anders erlebt: A. habe dem Drogenabhängigen gleich die Faust ins Gesicht geschlagen. Der Mann habe sofort gewusst, was los sei, und habe die Zwanzigernote in die Luft gehalten. Dennoch habe A. weiter auf ihn eingeschlagen. Auch B. traktierte das Opfer mit Schlägen und Tritten. Angeklagter C. soll danebengestanden haben und laut seinen beiden Kumpels nicht zugeschlagen haben - Zeugen sagten aber aus, dass alle drei ausgeteilt hätten.

 Der Vorfall, der tödlich endete, ist nicht der einzige, der dem Trio zur Last gelegt wird. Noch am selben Abend prügelten sie auf einen weiteren Drogenabhängigen ein, der die Polizei gerufen haben soll. Zudem sollen sie vier Monate zuvor ebenfalls auf einen Mann losgegangen sein. Auch hier schlugen und traten die drei weiter zu, als die Opfer bereits wehrlos am Boden lagen. Der Angeklagte B. hatte zudem gewalttätige und pornografische Videos auf seinem Handy, eines davon beinhaltete sexuelle Handlungen mit Tieren.

 Alle drei Angeklagten beteuern vor Gericht, dass sie seit dem Vorfall keine Drogen mehr konsumiert hätten und künftig ein anständiges Leben führen wollten. Angeklagter A. will eine Schlosser-Anlehre im Gefängnis machen und würde einwilligen, eine stationäre Psychotherapie zu absolvieren. Angeklagter B. will ebenfalls ein neues Leben beginnen, seine Zukunftspläne lauten: "Lehre abschliessen, eigene Wohnung, ein Auto, eine eigene Familie." Und auch Angeklagter C. verspricht Läuterung: Er wolle sich künftig ganz seiner Familie widmen. Einen Monat vor der Tat hatte er nämlich in Mazedonien geheiratet: "Meine Frau hat bisher aber noch nicht allzu viel von mir gehabt."

 Hohe Rückfallgefahr

 Die Gutachter sind etwas weniger optimistisch: Bei den Angeklagten A. und C. sehen sie eine deutlich erhöhte Rückfallgefahr, bei B. eine mässige.

 Das Urteil wird für Mittwoch nächster Woche erwartet.

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BZ 23.3.10

Tod vor der Reitschule

 Wegen 20 Franken totgeprügelt

 Weil das für 20 Franken gekaufte Heroin nicht ihren Vorstellungen entsprach, verprügelten im August 2008 drei junge Männer den Dealer. Der 36-Jährige, selber süchtig, starb an den Verletzungen. Nun stehen die Schläger vor Gericht.

 Am 29.August 2008 wurde ein 36-jähriger Mann auf dem Vorplatz der Berner Reitschule derart brutal zusammengeschlagen, dass er später im Spital an seinen Verletzungen starb. Dieser Todesfall löste in Bern eine heftige Debatte über die Sicherheit rund ums Kulturzentrum aus und - als die näheren Umstände ans Licht gekommen waren - über die Probleme mit der nahen Drogenszene.

 Seit gestern stehen die Urheber der Tat vor dem Kreisgericht Bern-Laupen. Es sind zwei Mazedonier und ein Kosovare, alle Anfang 20. Sie sollen an jenem Augustabend 2008 den 36-jährigen Mann, einen Schweizer, verprügelt und lebensgefährlich verletzt haben. Das Gericht versucht in dieser Woche herauszufinden, welcher der drei mutmasslichen Täter dabei welche Rolle hatte und ob es sich um vorsätzliche Tötung oder um vorsätzliche schwere Körperverletzung und fahrlässige Tötung gehandelt hat.

 Drogen waren der Auslöser

 Sicher ist: Der folgenschwere Streit zwischen den drei Angeschuldigten und dem späteren Opfer entbrannte wegen Drogen. Für 20 Franken hatten die jungen Männer auf dem Vorplatz der Reitschule bei dem selber drogensüchtigen Kleindealer M. Heroin gekauft. Den Stoff wollten die drei rauchen, um sich für die anschliessende Party in einem Klub in Stimmung zu bringen. Zwei der drei Männer hatten laut eigenen Angaben auch schon eine Flasche hochprozentigen Alkohol intus. "So machten wir immer Party, das war normal", sagte einer gestern vor Gericht.

 Mit dem zusätzlichen Berauschen wurde es aber nichts: Weil das Heroin wahrscheinlich zu stark gestreckt war, verbrannte es auf der Folie und konnte nicht geraucht werden. "Natürlich war ich deswegen sauer", erklärte der 21-jährige Kosovare, der die 20 Franken ausgelegt hatte. Er habe daraufhin den Dealer zur Rede stellen wollen. "Ich wollte besseres Material von ihm oder mein Geld zurück." Anders stellt einer seiner beiden Kollegen das Geschehen vor der Tat dar: "Das Arschloch gehen wir jetzt verbrätschen", soll der Drogenkäufer gesagt haben, bevor er den Dealer auf dem Vorplatz suchen ging. "Nein, ich wollte ihn nicht verprügeln", wehrte sich der Drogenkäufer vor Gericht - und schob wiederum seinem Kollegen die Schuld zu. "Er war es, der sagte, dass wir den Dealer brätschen gehen sollten."

 Brutal verprügelt

 Unklar ist also, ob einer der drei Angeschuldigten die anderen zur Tat anstachelte und wer welchen Teil dazu beitrug. Klar ist, dass die drei den Dealer zusammenschlugen. Diverse Zeugen sagten aus, dass sie M. umstellten und sofort auf ihn einprügelten. Auch als der Mann ihnen eine 20er-Note entgegenstreckte und später wehrlos am Boden lag, sollen sie noch auf ihn eingetreten haben. Mit den Worten "der Junkie ist fertig" seien die Männer davongegangen. Sie sollen noch einmal zurückgekommen sein, um einen Zeugen zu verprügeln, der für den schwer verletzten M. die Ambulanz gerufen hatte.

 "Zwei oder drei Tritte" habe er dem Opfer versetzt, räumte der 21-jährige Kosovare vor Gericht ein. Er war der erste, der zur Tat befragt wurde. Im Nachhinein sei ihm klar, dass solche Tritte lebensgefährliche Verletzungen hervorrufen könnten. "Eigentlich wusste ich das schon immer. Aber an jenem Abend war ich berauscht, ich hatte eine Art Blackout." Mit klarem Kopf würde er so etwas nie machen, beteuerte er. Sein Vorstrafenregister spricht eine andere Sprache. Es belegt, dass er schon früher Probleme mit Gewalt zu lösen versuchte. An jenem Augustabend kostete dieses Vorgehen ein Menschenleben. Das Opfer starb an seinen schweren inneren Verletzungen.

 Entschuldigung an Vater

 Der Vater des getöteten Mannes sass im Gerichtssaal. Äusserlich ohne Emotionen hörte er sich die Aussagen der Angeschuldigten an - und ihre Entschuldigungen. "Es tut mir furchtbar leid, dass es so weit gekommen ist. Ich möchte es ungeschehen machen", sagte einer. Alle drei haben ihre Strafe vorzeitig angetreten und sitzen im Gefängnis. Wie lange sie dort bleiben müssen und welche weiteren Strafmassnahmen folgen, wird das Gericht voraussichtlich am Mittwoch der nächsten Woche entscheiden.

 Mirjam Messerli

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20 Minuten 23.3.10

Brutalo-Trio schlug Dealer wegen Lappalie zu Tode

 BERN. Wegen 20 Franken haben drei junge Männer auf dem Vorplatz der Reitschule einen Dealer zu Tode geprügelt. Jetzt stehen die mutmasslichen Täter vor Gericht.

 Das brutale Verbrechen erschütterte ganz Bern: Ende August 2008 schlugen drei junge Männer einen 36-jährigen Mann nieder. Als er bewusstlos am Boden lag, traktierten sie ihn derart schwer mit Faustschlägen und Fusstritten, dass er einige Tage darauf im Spital seinen Verletzungen erlag.

 In Handschellen wurden gestern zwei Mazedonier und ein Kosovare vor den Richter geführt. Das Opfer habe ihnen für 20 Franken schlechtes Heroin verkauft, behaupteten die drei. Das gestreckte Pulver sei in Flammen aufgegangen, als sie es rauchen wollten. "Hau ab", habe der Dealer bloss gesagt, als sie ihn zur Rede stellten. Deshalb habe er den Mann umgestossen, räumt einer der Täter ein. Doch mehrere Personen haben gesehen, wie die drei gnadenlos mit dem Dealer abrechneten. Einen dieser Zeugen sollen sie ebenfalls verprügelt haben, weil sie befürchteten, er könnte die Polizei alarmieren.

 Obwohl sie erst 19- und 20-jährig sind, haben sie schon einiges auf dem Kerbholz: So soll das Trio zuvor einen Mann auf dem Vorplatz zusammengeschlagen und einen weiteren mit einer Airgun überfallen haben. Zudem haben zwei der Täter schon bedingte Strafen für andere Raubüberfälle kassiert.  
MAR/SDA

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ALTSTADT
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20 Minuten 23.3.10

Altstadt-Bewohner haben Angst

 BERN. Die Bewohner der Altstadt haben Angst vor Gewalttaten und genug von Littering, Lärm und käuf-licher Liebe. Eine Umfrage zeigt: Drei Viertel denkt über einen Wegzug nach.

 In den Gassen der Unteren Altstadt brodelt es. Dies zeigen die Ergebnisse einer Umfrage der Quartierleiste. 151 Anwohner, 44 Gewerbler und 42 Haus- oder Wohnungsbesitzer nahmen teil - und ihre Antworten zeichnen ein düsteres Bild. So fühlen sich nachts rund zwei Drittel der Anwohner massiv unsicher und fürchten Übergriffe. Und das nicht ganz unbegründet: Wiederholt kam es zu Gewalttaten unter den Lauben. Weitere Störfaktoren sind nebst Littering und Vandalismus die steigende Zahl der Rotlicht-Betriebe sowie Nachtlärm. "Die Bewohner der Unterstadt haben genug", so Edi Franz, Vorstandsmitglied der Vereinigten Altstadtleiste. Franz hofft, dass der Gemeinderat die erhobenen Zahlen ernst nimmt. Schliesslich hätten drei Viertel der Anwohner und Gewerbetreibenden angegeben, bereits über einen Wegzug nachgedacht zu haben.

 Mögliche Lösungen der Probleme präsentieren die Leiste in der Umfrage gleich selber: Videoüberwachung an Brennpunkten befürworten 77 Prozent der Anwohner. 81 Prozent wünschen sich mehr Polizeipräsenz in den Nachtstunden. Für Franz steht zudem fest: "Die Betreiber der Bars, die die Umgebung übermässig stören, müssen restriktiver behandelt werden."  

Nina Jecker

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STADTTAUBEN
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Bund 23.3.10

"Stadttauben" müssen weiterziehen

 Rund um die "Stadttauben" ist ein alter Konflikt zwischen Quartierleist Bümpliz und Stadt ausgebrochen. Die ehemalige Statthalterin Regula Mader soll nun Lösungen für alternative Wohnformen suchen.

 Rahel Bucher

 Die farbigen Bauwagen stehen kreisförmig angeordnet auf dem Platz. Auf einem Tisch haben sich Wasserlachen gebildet. Ansonsten ist die Parzelle 313 aufgeräumt und menschenleer. Nur aus einem Bauwagen erklingen Stimmen. Etwas mehr als eine Woche wohnt die alternative Wohngruppe "Stadttauben" nun am Waldrand in Bern-Brünnen. Bis Ende Mai 2010 muss sie diesen Standort wieder verlassen, wie die Direktion für Finanzen, Personal und Informatik nach einer Aussprache mit Martin Reist, Präsident des Nordquartierleistes Bümpliz, gestern bekannt gab. Zudem wurde die ehemalige Regierungsstatthalterin Regula Mader von der Stadt Bern mit der Suche nach einer Lösung für mobile alternative Wohnformen beauftragt.

 Reist ist mit dem Ausgang des Gesprächs nicht zufrieden. Seine Unzufriedenheit geht auf einen alten Konflikt zurück, der seit Ankunft der "Stadttauben" zwischen dem Nordquartierleist und der Stadt Bern wieder ausgebrochen ist. Grund des Konflikts ist die Parzelle 313, deren bewegte Geschichte Reist festgehalten hat. Angefangen hat sie im Sommer 2007, als die Stadt anstelle der Schrebergärten einen Fussweg bauen wollte. Stattdessen zog dann aber ein Mann mit mehreren Bauwagen auf das Gelände. Die Liegenschaftsverwaltung beschwichtigte und sagte, die Genehmigung für das Verbleiben auf der Parzelle werde Ende August 2007 auslaufen.

 Stadt will Lösungen suchen

 Nachdem der Mann jedoch auch im Herbst noch auf der Parzelle hauste, erfuhren die Bewohner im November 2007 von der Liegenschaftsverwaltung, dass die Stadt mit ihm einen unbefristeten Mietvertrag abgeschlossen hatte. Da der Leist die Wohnsituation des Mannes nicht gefährden wollte, habe er keine rechtlichen Schritte eingeleitet, sagt Reist. Der Mann wohnt heute noch immer auf der Parzelle - bislang geduldet von Stadt und Anwohnerschaft. Mit dem politischen Zwist rund um "Stadttauben" und Parzelle 313 könnte sich das ändern. Die "Stadttauben" sind sich der Brisanz der Situation bewusst und betonen, dass sie dem Mann auf keinen Fall schaden wollen.

 Der Streit wird im Moment allerdings ohne Einbezug des "auslösenden" Akteurs, der "Stadttauben", geführt. Noch habe niemand vom Quartier das Gespräch gesucht, heisst es von ihrer Seite. Das Problem seien nicht die "Stadttauben" oder die andere Person, die auf der Parzelle wohne, sagt Reist. Vielmehr stösst er sich an der Verzögerungstaktik des Gemeinderats und der Liegenschaftsverwaltung, die das Problem seit Jahren vor sich "hinschieben". Daher wünsche er sich, "dass der Gemeinderat im Zusammenhang mit den alternativen Wohnformen eine definitive Lösung sucht". Mit der Berufung von Regula Mader soll dieser Forderung nun nachgekommen werden. Ziel der Stadt ist eine vertragliche Vereinbarung mit alternativen Wohngruppen, um illegale Besetzungen zu verhindern.

 Nach wie vor hält die Stadt am Rotationsprinzip fest, das im Oktober 2008 unter der Führung von Stadtpräsident Alexander Tschäppät (sp) beschlossen wurde. Dieses Prinzip sieht vor, dass alternative Wohngruppen alle drei Monate ihren Standort wechseln. Zudem sollen alle Gruppen das ihnen jeweils von der Stadt zur Verfügung gestellte Grundstück gemeinsam nutzen. Mit der Mandatierung von Mader bietet die Stadt aus ihrer Sicht für die "Stadttauben" nun Hand zu einer einvernehmlichen Lösung.

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BZ 23.3.10

Anlauf für Hüttenzone

 Der Gemeinderat will eine Hüttenzone für alternative Wohnformen. Eine Vermittlerin soll die Wohnwagengruppen disziplinieren.

 Die Wohnwagenbewohner "Stadttauben" sorgen nun in Bümpliz für Ärger. Der Gemeinderat will sie dort trotz Widerstand vorerst dulden. Ex-Regierungsstatthalterin Regula Mader soll die "Stadttauben" dafür gewinnen, doch noch ins Wankdorf zu ziehen. Parallel startet die Stadt einen weiteren Anlauf, eine Hüttenzone für alternative Wohnformen zu schaffen. Die Junge Alternative begrüsst die Absicht. cab

 Seite 21

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"Stadttauben"

 "Das ist Sisyphusarbeit"

 Die "Stadttauben" sorgen weiter für Ärger. Deren Wohnwagen duldet die Stadt vorläufig in Bümpliz. Dagegen wehren sich Anwohner. Ex-Statthalterin Regula Mader soll vermitteln. Mittelfristig strebt die Stadt eine Hüttenzone an.

 "Das Problem mit den Wohnwagenbewohnern beschäftigt die Stadt über Gebühr", klagt Martin Reist. "Dabei hätte sie Wichtigeres zu tun." Dasselbe dürfte für ihn selber zutreffen. Er ist Präsident des Bümplizer Nordquartierleists und hat seit einer Woche ungebetene Nachbarn neben seinem Wohnhaus: An der Winterholzstrasse in Sichtweite zum Einkaufszentrum Westside stehen die bunten Wohnwagen der "Stadttauben", seit sie aus der Lorraine abgezogen sind (wir berichteten).

 Reist, Eigentümer einer benachbarten Parzelle, duldet zwar schon zweieinhalb Jahre lang die Nachbarschaft eines einzelnen Wohnwagenbewohners. Dieser hat von der Stadt, welcher der Landstreifen zwischen Bautag AG und Winterhäli gehört, einen unbefristeten Mietvertrag erhalten, wie dieser Zeitung vorliegende Dokumente belegen. "Das ist jedoch illegal, da nicht zonenkonform", betont Reist.

 Termin beim Gemeinderat

 Bis jetzt hätten die Anrainer die Situation toleriert, weil man den allein stehenden Mann nicht habe bedrängen wollen. Seit die "Stadttauben" vorgefahren sind, befürchtet Reist jedoch, dass sein Langmut missbraucht wird. Auf ein postwendend verschicktes Schreiben an Gemeinderätin Barbara Hayoz (FDP), deren Direktion das Grundstück verwaltet, erhielt er vorerst keine Reaktion, um dann schliesslich auf eine Besprechung, die heute stattfand, vertröstet zu werden. Im Unterschied zum konsequenten Vorgehen in der Lorraine wollen Hayoz und Stadtpräsident Alexander Tschäppät (SP), der ebenfalls am Gespräch teilnahm, die Wagenburgler bis Ende Mai nicht verjagen.

 Reist will handeln

 Reist ist "überhaupt nicht befriedigt" von diesem Bescheid und wird weitere Massnahmen ergreifen. "Das habe ich den Gemeinderat bereits wissen lassen." Wenn der Gemeinderat nun gar die schützende Hand über diese Gruppen halte, leiste er geradezu Vorschub zu solchem Verhalten. Schliesslich hätten die "Stadttauben" ein Angebot der Stadt, aufs Areal von Wankdorf-City ziehen zu können, ausgeschlagen. Hayoz rechtfertigt sich: "Wenn wir erneut mit der Räumung drohen, halsen wir das Problem nur jemand anderem auf. Das ist Sisyphusarbeit." Den angekündigten Schritten Reists schaut sie gelassen entgegen.

 Vermittlerin eingesetzt

 Die Stadt setzt ihrerseits auf eine Vermittlerin, wie einer gestern versandten Mitteilung zu entnehmen ist. "Die ehemalige Regierungsstatthalterin Regula Mader wird versuchen, die alternativen mobilen Wohngruppen für die 2008 eingefädelte Zwischenlösung zu gewinnen", erklärt Hayoz. Diese Lösung funktioniert mit einer anderen Wohnwagengruppe, den "Stadtnomaden", seit geraumer Zeit. Sie erhält von der Stadt temporär Grundstücke zugewiesen.

 In zweiter Linie laufen bei der Präsidialdirektion Bestrebungen für eine Hüttenzone. Dafür ist eine Volksabstimmung notwendig, wie Hayoz präzisiert. 1996 wollte das Stimmvolk bei einem ersten Anlauf nichts davon wissen.

 Bis jetzt fehlt der Stadt die rechtliche Handhabe, um rigoroser vorgehen zu können. Es sei eben nicht so einfach, wie die SVP, die hartes Durchgreifen verlangt, das gerne haben möchte: "Wir können die Personen zwar verzeigen und die polizeiliche Räumung beantragen, die Wagen dürfen wir hingegen nicht konfiszieren", legt Hayoz dar. Die Stadt wolle darauf hinwirken, dass auf kantonaler Ebene gesetzliche Grundlagen dafür geschaffen würden.

 Christoph Aebischer

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RABE-INFO
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Di. 23. März 2010
http://www.rabe.ch/uploads/tx_mcpodcast/RaBe-_Info_23._Maerz_2010.mp3
- Weitere Grundstückbesetzungen sollen verhindert werden: Stadt Bern sucht nach Lösungen
-Frischer Wind und mehr Arbeitsplätze: Grossratskandidaturen der Grünliberalen und der Jungfreisinnigen
- Lancierung der Cleantech-Initiative: 100 000 Arbeitsplätze dank erneuerbaren Energien
- Lebende Bücher zum Ausleihen: Das Projekt "Living Library" in der Kornhausbibliothek

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Mo. 22. März 2010
http://www.rabe.ch/uploads/tx_mcpodcast/RaBe-_Info_22._Maerz_2010.mp3
- Grossratswahlen: wo liegt der Unterschied zwischen dem Grünen Bündnis und den Jungen Grünen?
- Kopf der Woche: warum reist ein Theaterschaffender durch Israel und die Palästinensergebiete und macht daraus ein Theaterstück?

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Fr. 19. März 2010
http://www.rabe.ch/uploads/tx_mcpodcast/RaBe-_Info_19._Maerz_2010.mp3
- Zwangsausschaffungen in der Kritik: nach dem Tod eines 29-jährigen Nigerianers
- Grossratskandidaten unter der Lupe: Christliche Werte der CVP und der EVP
- Astrophysik im Fokus: Mittelschülerinnen beschnuppern die Naturwissenschaft

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Do. 18. März 2010
http://www.rabe.ch/uploads/tx_mcpodcast/RaBe-_Info_18._Maerz_2010.mp3
 - Anerkennungspreis für Umweltforschungs- Studie: Bergbauern im Angesicht von Samih Sawiris Grossprojekt in Andermatt
- Good News, Good Times als Vision: Genossenschaft will mehr positive Meldungen in den Medien
- Regierungsratswahlen im Kanton Bern: FDP-Kandidat Sylvain Astier will den Jurasitz erobern

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STADTRAT
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Stadtratssitzung (Traktanden)
Donnerstag, 25. März 2010 17.00 Uhr und 20.30 Uhr
Sitzungssaal im Rathaus
Die Stadtratssitzungen sind öffentlich zugänglich (Besuchertribüne)

Traktanden

(...)

19. Interfraktionelles Postulat SP/JUSO, GFL/EVP (Corinne Mathieu, SP/Tania Espinoza, GFL): Keine Videoüberwachung in städtischen Schulen (BSS: Olibet) 09.000239
http://www.bern.ch/stadtrat/sitzungen/termine/2009/09.000239/gdbDownload

(...)
 
23. Postulat Henri-Charles Beuchat (CVP) vom 11. September 2008: Sicherheitsprobleme spitzen sich zu - Todesfall vor der Reithalle (08.000293); Prüfungsbericht (SUE: Nause) verschoben vom 18. März 2010 08.000293
http://www.bern.ch/stadtrat/sitzungen/termine/2010/08.000293/gdbDownload

24. Motion Fraktion BDP/CVP (Martin Schneider, parteilos/Kurt Hirsbrunner, BDP): Videoüberwachung zum Zweiten...? (SUE: Nause) 09.000207
http://www.bern.ch/stadtrat/sitzungen/termine/2009/09.000207/gdbDownload

25. Motion Edith Leibundgut (CVP): Steuergelder für Hooligans - nein danke! (SUE: Nause) 09.000213
http://www.bern.ch/stadtrat/sitzungen/termine/2009/09.000213/gdbDownload

(...)
 
27. Motion Henri-Charles Beuchat (CVP): Wohnwagen-Bordell statt Strassenstrich: Legaler Sex auf zugewiesenem Parkplatz (SUE: Nause) 09.000187
http://www.bern.ch/stadtrat/sitzungen/termine/2009/09.000187/gdbDownload
(...)

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AUSNÜCHTERUNGSZELLE
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bernerzeitung.ch 23.3.10

Kanton möchte eine zentrale Ausnüchterungsstelle

Der Kanton Bern möchte eine zentrale Ausnüchterungsstelle schaffen. Dies hat der Regierungsrat dem Berner Kantonsparlament am Dienstag im Rahmen der Fragestunde bestätigt.

Mit einer solchen Stelle könnten die Notfallaufnahmen in Spitälern sinnvoll entlastet werden. Ruedi Löffel (evp/ Münchenbuchsee) erfuhr auf seine Frage auch, dass der Kanton die Gesetzesgrundlage schaffen möchte, um die Kosten einer Einweisung den Patienten oder deren Eltern aufzubürden.

Mitte März nahm in Zürich eine zentrale Ausnüchterungszelle ihren Betrieb auf. Dort werden Patienten von Sicherheits- und medizinisch geschultem Personal betreut. Und auch in Zürich müssen die Patienten den nicht ganz billigen Aufenthalt selber berappen.

(...)

(bs/sda)

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CRIME NEWS BE
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police.be.ch 22.3.10

Medienmitteilung vom 22. März 2010

Kriminalstatistik 2009 der Kantonspolizei Bern

Deutlicher Anstieg der Straftaten im vergangenen Jahr

pkb. Die Kantonspolizei Bern hat im vergangenen Jahr einen deutlichen Anstieg der Straftaten verzeichnen müssen. Die Zahl belief sich auf insgesamt 84'823, das sind rund 8'500 mehr als im Vorjahr. Grund für den markanten Zuwachs ist in erster Linie der Anstieg der Vermögensdelikte wie etwa von Diebstählen und Sachbeschädigungen. Prozentual stark angestiegen sind auch die Raubdelikte.

Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) ist in diesem Jahr zum ersten Mal in der ganzen Schweiz nach einheitlichen Kriterien erfasst und ausgewertet worden. Die Kantonspolizei Bern hatte die Statistik im Rahmen eines Pilotversuchs bereits im vergangenen Jahr nach der neuen Regelung verfasst. Vergleiche sind aber nur beschränkt möglich: So ist es in einigen Bereichen zu Anpassungen bei der Erfassung gekommen. Zu beachten ist zudem, dass in der PKS die Straftaten nicht auf Grund des Ereignisdatums erfasst werden, sondern erst nach Abschluss der Bearbeitung durch die Polizei. Verlässliche Tendenzen werden schliesslich erst auf Grund eines Mehrjahresvergleiches möglich sein (siehe dazu auch FAQ).

84'823 Straftaten im vergangenen Jahr

Nach der neuen Zählweise hat die Kantonspolizei Bern im Jahr 2009 insgesamt 84'823 Straftaten registriert. Der Grossteil davon - 79.9 Prozent - sind Straftaten nach Strafgesetzbuch (StGB). Rund 16 Prozent sind Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz (BetmG), 2.5 Prozent gegen das Ausländergesetz (AuG) sowie 1.6 Prozent gegen weitere strafrechtlich relevante Bundesnebengesetze. In diesen Zahlen nicht berücksichtigt sind Widerhandlungen gegen kantonale Gesetze oder das Strassenverkehrsgesetz (SVG).

Starker Anstieg der Vermögensdelikte

Der markante Zuwachs von zehn Prozent auf 67'800 Delikte gegen das Strafgesetzbuch ist in erster Linie auf den Anstieg der Vermögensdelikte zurückzuführen. Diese machen mit 52'733 den weitaus grössten Teil aus. In diesem Bereich wurde ein Anstieg von elf Prozent im Vorjahresvergleich verzeichnet. Mehr als die Hälfte entfällt dabei auf Diebstähle (ohne Fahrzeuge), nämlich 22'162 Straftaten (+9 Prozent). Einen weiteren wesentlichen Teil machen die Sachbeschädigungen ohne Diebstahl aus (10'706 Straftaten, +6 Prozent). In Zusammenhang mit Diebstahlsdelikten wurden 7'187 Sachbeschädigungen registriert - etwa bei Einbrüchen.

Elf Prozent mehr Gewaltstraftaten

Im vergangenen Jahr sind im Kanton Bern insgesamt 4'942 Gewaltstraftaten verzeichnet worden. Das sind 486 oder elf Prozent mehr als im Vorjahr. Darunter werden sämtliche Straftatbestände zusammengefasst, die die vorsätzliche Anwendung oder Androhung von Gewalt gegen Personen beinhalten. Der Anteil der schweren Gewaltdelikte betrug 2.5 Prozent. Darunter fallen zwei vollendete Tötungsdelikte und 13 versuchte Tötungsdelikte, welche alle aufgeklärt werden konnten. Ebenfalls dazu gehören 39 Fälle von schwerer Körperverletzung (Vorjahr: 29), 55 Vergewaltigungen (61) und 13 schwere Raubdelikte (2). Bei den minderschweren Gewaltstraftaten - insgesamt 3'765 (+13 Prozent) - fallen insbesondere 1‘328 Tätlichkeiten (+1 Prozent), 702 Fälle von einfacher Körperverletzung (+5 Prozent) und 662 Fälle von Raub (+40 Prozent) ins Gewicht. Immer häufiger wird aber auch minderschwere angedrohte Gewalt in Form von Drohung (1‘033 Fälle, +4 Prozent) polizeilich registriert.

Abnahme bei häuslicher Gewalt und Sexualstraftaten

Im Vergleich zum Vorjahr wurden im Bereich häusliche Gewalt im Kanton Bern eine Abnahme von neun Prozent festgestellt und insgesamt 1'432 Straftaten registriert. Die Abnahme könnte eine längerfristige Folge der Offizialisierung solcher Delikte sein, welche einige Jahre zurückliegt. Im Bereich der Sexualstraftaten wurde eine Abnahme von 680 auf 635 registriert. Besonders erfreulich erscheint die Abnahme bei sexuellen Handlungen mit Kindern um 24 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Markante Zunahme der Betäubungsmitteldelikte  

Im Jahr 2009 wurden 13'537 Fälle von Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz registriert. Das sind markant mehr als im Vorjahr (11'824). Dies ist in erster Linie auf die polizeiliche Schwerpunktsetzung und die konsequente Präsenz in der Drogenszene zurückzuführen. Zu beachten ist dabei die Aufklärungsquote von 99 Prozent. Ausgehend von der Anzahl Delikte liegt der Schwerpunkt der Betäubungsmitteldelinquenz in der Stadt Bern. 2009 stellte die Kantonspolizei unter anderem 70,14 Kilogramm (kg) Haschisch (2008: 49,04 kg), 27,96 kg Kokain (5,94 kg), 142,61 kg Khat (34,54 kg) und 26'598 Dosen (Tabletten) Methamphetamin (58 Tabletten) sicher.

In Bezug auf das Ausländergesetz kann festgestellt werden, dass ein Grossteil der Straftaten die illegale Einreise oder den unrechtmässigen Aufenthalt in der Schweiz (1'347 Straftaten) betrifft. Wie bei den Betäubungsmitteldelikten ist die Aufklärungsquote auch in diesem Bereich sehr hoch, da das Entdecken und die Registrierung dieser Straftaten weitgehend an die Kontrolltätigkeit der Polizei gekoppelt sind.

Unterschiedliche Aufklärungsquoten

Die Aufklärungsquoten sind in den verschiedenen Teilbereichen sehr unterschiedlich. Das hängt in erster Linie mit der polizeilichen Schwerpunktsetzung zusammen, andererseits aber auch mit den besonderen Charakteristika der verschiedenen Deliktstypen. Hoch ist die Aufklärungsquote beispielsweise bei den Straftaten gegen Leib und Leben mit 84 Prozent. Dies auch deshalb, weil Opfer und mutmassliche Täter sich oftmals kennen. Bei den Vermögensstraftaten wird die Aufklärungsquote negativ beeinflusst durch die vielfach zusammenhängenden Einbruch- und Fahrzeugdiebstähle sowie Sachbeschädigungen. Bei Letzteren ist der wesentliche Anteil der Fälle von Vandalismus zu berücksichtigen. Dazu kommt die Tatsache, dass die Aufklärung von Einbrüchen meist mit sehr viel Ermittlungsaufwand verbunden ist, dies insbesondere wegen international und hochmobil operierenden, spezialisierten Tätergruppierungen. Dadurch liegt die Aufklärungsquote der Vermögensstraftaten insgesamt bei 15 Prozent. Da diese Delikte wiederum einen Grossteil der Straftaten gegen das Strafgesetzbuch ausmachen, liegt die Aufklärungsquote der Straftaten gegen das Strafgesetzbuch insgesamt bei 24 Prozent.

Wissenschaftliche Erhebung zur Sicherheitslage

Die Kantonspolizei Bern passt auf Grund der aktuellen Entwicklung der Kriminalitätslage die Schwerpunktsetzung laufend an. Im Bereich Prävention werden bedürfnisorientierte Einzelberatungen und Schulungen zu den verschiedensten Themenbereichen wie etwa Raubüberfällen oder Einbrüchen durchgeführt. Auch bei der Sicherheit von öffentlichen Verwaltungen wurde auf Grund der Zunahme der Bedürfnisse das Angebot ausgebaut. Zudem ist in Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei Zürich und unter Beizug von externen Fachleuten eine wissenschaftlich abgestützte Erhebung der Sicherheitslage geplant. Die erhobenen Informationen über die Entwicklung der Sicherheit sollen ein gezieltes Vorgehen zu deren Erhöhung ermöglichen. Die Durchführung inklusive Auswertung der Befragung soll bis Ende 2010 abgeschlossen sein. Im kommenden Herbst wird zudem eine Opferbefragung durchgeführt.

Häufige Fragen zur Kriminalstatistik 2009
http://www.police.be.ch/site/faq-d.pdf
Die Krimininalstatistik 2009
http://www.police.be.ch/site/pks_bern_2009_web_d.pdf

(mf)

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BIG BROTHER SPORT
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Bund 23.3.10

Fanarbeit Bern warnt vor Radikalisierung

 Damit das Sportereignis vor der Action steht: Der Verein Fanarbeit Bern fordert für seinen Einsatz gegen Gewalt beim Spiel mehr Mittel.

 Daniel Vonlanthen

 Ein Verbot bleibt ein Verbot: "Wer einmal auf der Liste steht, kommt nur schwer wieder weg." Dies sagt Adrian Werren über jene Fans, die mit Stadionverbot belegt worden sind oder in der Hooligan-Datenbank figurieren. Die Ausgeschlossenen, Geächteten und Straffälligen suchen in der Regel Rat bei Fanarbeitern, die sich als anwaltschaftliche Partei verstehen. Viele bekommen dank ihrer Hilfe eine "2. Chance" und dürfen mit einem "Götti" auf Bewährung wieder Heimspiele besuchen.

 Adrian Werren wurde an der Hauptversammlung des Trägervereins Fanarbeit Bern zum neuen Kopräsidenten gewählt. Gestern hat er seinen Jahresbericht veröffentlicht. Darin sucht man vergeblich nach konkreten Angaben über die positive Wirkung der Fanarbeit. "Tatsächlich können wir unseren deeskalierenden Einfluss auf die Szene nicht mit Zahlen belegen", sagt Werren. Die Wirkung von Fanarbeit möchte der Verein nun durch eine Universitätsstudie untersuchen lassen. Fanarbeiter sind Pädagogen und soziokulturelle Animatoren, die im Umfeld von Fussball- und Eishockeyspielen tätig sind, auf einzelne Fans oder Fangruppen einwirken und deren kreatives Potenzial fördern. Der Verein erachtet es als unabdingbar, dass die Fans nicht ausschliesslich unter dem Aspekt von Sicherheit und Risiko wahrgenommen werden.

 Genau dies allerdings beklagen die Fanarbeiter: Sie müssten sich immer häufiger rechtfertigen und erklären im Spannungsfeld zwischen den zunehmend aufwendigeren Sicherheitsmassnahmen und der wachsenden Zahl gewalttätiger Vorfälle rund um Fussballspiele. "Eine fanfreundlichere Stimmung in den Medien und in der Gesellschaft würde unsere Arbeit vereinfachen."

 Das Konfliktpotenzial habe sich in Räume ausserhalb der Stadien verlagert. Kleinste Auseinandersetzungen könnten unter solidarisierenden Fans zur Eskalation führen. Es bestehe die Gefahr zunehmender Radikalisierung und von Gewaltexzessen.

 Pyro: Ungelöster Widerspruch

 Es sei nicht so, dass die Fanarbeiter "jeden und jede verteidigen", sagt Adrian Werren. Doch es gebe immer wieder Fans, die zu Unrecht auf der Verbotsliste landeten. Ein ungelöster Widerspruch stellt laut Werren das Zünden von Feuerwerkskörpern im Stadion dar: "Wer dies tut, macht sich in jedem Fall strafbar. In der Fussballkultur ist Pyro aber nach wie vor das Stilmittel der Stimmungsmache."

 Vordringliches Ziel des Vereins ist der Ausbau der heute 80 Stellenprozente auf mindestens 130. Nur mit steter Präsenz und regelmässiger Beziehungsarbeit könnten Veränderungen in der Fankurve frühzeitig erkannt werden. Zusätzliche Mittel erwartet der Verein vor allem vom Kanton, stammen doch die Fans aus dem ganzen Kantonsgebiet. Die Eröffnung eines fixen Fantreffs bleibt ebenfalls auf der Wunschliste.

http://www.fanarbeit-bern.ch

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BIG BROTHER THUN
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Telebärn 19.3.10

Video + mehr Polizei Thun
http://www.kyte.tv/ch/telebaern/video-mehr-polizei-thun/c=84713&s=845684

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AUSSCHAFFUNGS-TOD
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Tagesanzeiger 23.3.10

Nach Tod bei Ausschaffung: Die Obduktion klärte nicht alle Fragen

 Zürich - Die Todesursache des Ausschaffungshäftlings, der letzte Woche kurz vor der Rückführung nach Nigeria starb, ist auch nach der Obduktion unklar. Es brauche weitere rechtsmedizinische Abklärungen, teilte die Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland am Montag mit. Mit den Ergebnissen sei erst in einigen Wochen zu rechnen.

 Die Obduktion hatte am 19. März am Institut für Rechtsmedizin der Universität Zürich stattgefunden. Die bisherigen Befunde der Obduktion erlaubten keine sicheren Rückschlüsse auf vorbestehende Erkrankungen oder Fremdeinwirkung.

 Der 29-jährige Nigerianer, auf dessen Asylgesuch das Bundesamt für Migration nicht eingetreten war, sollte zusammen mit weiteren 15 Ausschaffungshäftlingen mit einem Sonderflug nach Nigeria ausgeschafft werden. In den Tagen vor seinem Tod hatte er die Nahrungsaufnahme verweigert.

 Im Ausschaffungsgefängnis von Zürich-Kloten sind derweil mehrere Häftlinge in den Hungerstreik getreten. Wie Rebecca de Silva, Sprecherin des Amtes für Justizvollzug erklärte, schickten sie seit einigen Tagen ihre Mahlzeiten unangetastet zurück. Man gehe davon aus, dass das Hungern mit dem Todesfall vom letzten Mittwoch zusammenhänge. Von einem flächendeckenden Hungerstreik könne jedoch nicht die Rede sein, da höchstens zehn Häftlinge daran teilnähmen. Insgesamt bietet das Ausschaffungsgefängnis beim Flughafen Platz für insgesamt 106 Ausschaffungshäftlinge.

 Ob die Häftlinge tatsächlich nichts mehr essen, ist laut De Silva unklar. Da die Ausschaffungshäftlinge in Vierer- bis Sechserzellen untergebracht seien, sei es durchaus möglich, dass sie die Nahrung teilten. Man hoffe aber, dass alle Insassen ihre Mahlzeiten bald wieder normal entgegennähmen. (SDA)

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NZZ 23.3.10

Todesursache weiterhin unklar

Ausschaffungshäftling obduziert

 tri. ⋅ Die Ursache des Todes des 29-jährigen Ausschaffungshäftlings, der vergangene Woche in Zürich kurz vor seiner zwangsweisen Rückführung nach Nigeria starb, ist auch nach der Obduktion der Leiche unklar. Wie die Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland am Montag mitgeteilt hat, erlauben die bisherigen Untersuchungsergebnisse des Instituts für Rechtsmedizin "keine sicheren Rückschlüsse" auf vorbestehende Erkrankungen oder Fremdeinwirkung. Es seien weitere rechtsmedizinische Abklärungen erforderlich. Parallel dazu ermittelt auch die zuständige Staatsanwaltschaft weiterhin in alle Richtungen, wie deren Sprecher Rainer Angst auf Anfrage sagte. Mit Ergebnissen sei aber erst in einigen Wochen zu rechnen. Der verstorbene Nigerianer, auf dessen Asylgesuch das Bundesamt für Migration nicht eingetreten war, hatte sich gegen seine Ausschaffung gewehrt und während der Tage vor seinem Tod die Nahrungsaufnahme verweigert. Derweil sind im Ausschaffungsgefängnis am Flughafen Zürich - wohl wegen des Todesfalls - etwa ein halbes Dutzend der gegenwärtig 93 Häftlinge in den Hungerstreik getreten, wie Kerstin Koch, stellvertretende Kommunikationsbeauftragte im Amt für Justizvollzug, sagte.

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Limmattaler Zeitung 23.3.10

Ausschaffungstod weiterhin unklar

Todesursache eines 29-jährigen Nigerianers erfordert nach Obduktion weitere Abklärungen

 Die Todesursache des Ausschaffungshäftlings, der letzte Woche kurz vor der Rückführung nach Nigeria starb, ist auch nach der Obduktion noch unklar.

 Im Falle des bei der Ausschaffung gestorbenen Nigerianers sind laut Staatsanwaltschaft weitere rechtsmedizinische Abklärungen nötig. Insbesondere Laboruntersuchungen seien notwendig, um die Todesursache zu ermitteln. Mit den Ergebnissen sei erst in einigen Wochen zu rechnen. Die Obduktion hatte am 19.März am Institut für Rechtsmedizin der Universität Zürich stattgefunden. Die bisherigen Befunde der Obduktion erlaubten keine sicheren Rückschlüsse auf vorbestehende Erkrankungen oder Fremdeinwirkung.

 Der 29-jährige Nigerianer, auf dessen Asylgesuch das Bundesamt für Migration nicht eingetreten war, starb am letzten Mittwoch auf dem Flughafengelände Kloten, nachdem er sich gegen seine Rückführung gewehrt hatte. Er sollte zusammen mit weiteren 15Ausschaffungshäftlingen mit einem Sonderflug nach Nigeria ausgeschafft werden. In den Tagen vor seinem Tod hatte er die Nahrungsaufnahme verweigert. Wie lange dieser Hungerstreik dauerte, ist unklar. Während die Behörden von "ein paar Tagen" sprechen, hält der Verein "Refugees Welcome" fest, der Verstorbene habe "mehrere Wochen" die Nahrung verweigert.

 Im Ausschaffungsgefängnis von Zürich-Kloten sind derweil mehrere Häftlinge in den Hungerstreik getreten. Wie eine Sprecherin des Amtes für Justizvollzug erklärte, schicken sie seit einigen Tagen ihre Mahlzeiten unangetastet zurück.

 Weitere Häftlinge im Hungerstreik

 Von einem flächendeckenden Hungerstreik könne jedoch nicht die Rede sein, da höchstens zehn Häftlinge daran teilnähmen. Insgesamt bietet das Ausschaffungsgefängnis beim Flughafen Platz für 106Ausschaffungshäftlinge.

 Wie lange sie hungern wollen, ist unklar. "Wir wissen auch nicht, was sie damit genau fordern", sagte Rebecca de Silva, Sprecherin des Amtes für Justizvollzug des Kantons Zürich. Man gehe aber davon aus, dass das Hungern mit dem Todesfall vom letzten Mittwoch zusammenhängt. Ob die hungernden Häftlinge tatsächlich nichts mehr essen, ist laut de Silva unklar. Da die Ausschaffungshäftlinge in Vierer- bis Sechserzellen untergebracht seien, sei durchaus möglich, dass sie die Nahrung teilten. Man hoffe aber, dass alle Insassen ihre Mahlzeiten bald wieder normal entgegennehmen werden. Die weitere Entwicklung werde man sehr genau im Auge behalten.

 Unabhängige Untersuchung verlangt

 Die schweizerische Dachorganisation für die Integration der Migrantinnen und Migranten (FIMM) zeigte sich gestern in einer Mitteilung "bestürzt über den dritten Tod anlässlich einer Zwangsausschaffung seit 1999". Die Zwangsausschaffung müsse abgeschafft und die Menschenwürde eingehalten werden, so die FIMM. Einmal mehr müsse ein Flüchtling für seinen Willen, in der Schweiz bleiben zu wollen, mit dem Leben bezahlen. Der Verein "Refugees Welcome" macht den "Staat" für den Tod des Ausschaffungshäftlings verantwortlich und fordert ebenfalls den sofortigen Stopp von Ausschaffungen sowie eine uneingeschränkte Bewegungsfreiheit für alle.

 Die Gruppe "augenauf" verlangt, dass der Todesfall durch eine unabhängige, anerkannte Institution untersucht wird. "Augenauf" weist in ihrer Mitteilung ausserdem darauf hin, dass im betreffenden Ausschaffungsgefängnis ausschliesslich Administrativhäftlinge sitzen würden, "Gefangene, die nur wegen ihres Aufenthaltsstatus inhaftiert worden sind". (sda/ant)

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Schweiz Aktuell 22.3.10

ZH: Häftlinge am Flughafen Zürich im Hungerstreik
http://videoportal.sf.tv/video?id=b8abf1d1-45dc-4d7d-b171-e3e1aec2695a

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augenauf.ch 22.3.10

augenauf-Bulletin 64

März 2010 - Nachtrag

Wir trauern um Alex Uzowulu

Am Mittwoch, 17. März, ist Alex Uzowulu (29) abgewiesener Flüchtling aus Nigeria, während den Vorbereitungen zur Zwangsausschaf fung unter noch ungeklärten Umständen in Polizei gewahrsam gestorben.

Das augenauf-Bulletin "März 2010" war zu diesem Zeitpunkt bereits gedruckt. Aus aktuellen und traurigen Anlass veröffentlichen wir als Nachtrag zum Bulletin die Rede von augenauf Zürich an der Demo "Gemeinsam gegen die Repressions- und Ausgrenzungsmaschinerie"vom 20. März 2010.

Am Tag darauf, am 21. März, haben sich rund 150 Personen an einem Spaziergang zum Ausschaffungsgefängnis am Flughafen Zürich-Kloten beteiligt, um den Inhaftierten ihre Solidarität zu zeigen.

Letzten Mittwoch Abend ist der 29-jährige abge wiesene nigerianische Flüchtling Alex Uzowulu kurz vor der Zwangsausschaffung unter unge klärten Umständen in Polizeigewahrsam und im Beisein des Chefs des Bundesamt für Migration gestorben. Die Beamten - so die offizielle Meldung - hätten dem Mann, der wegen Drogenhandels "verzeichnet" war, gewaltsam Fussund Handfesseln und einen Helm anlegen "müssen", und zwar deshalb, weil er sich "renitent" verhalten und sich heftig gegen die Ausschaffung gewehrt habe. Kurz darauf hätte sich sein Gesundheitszustand plötzlich verschlechtert und er sei trotz Reanimierungsmassnahmen auf dem Flughafengelände verstorben. Grund sei vermutlich der vorherige Hungerstreik, der ihn möglicherweise geschwächt hätte. Soweit die offizielle Meldung zum Tod eines Ausschaffungshäftlings!

Wir von augenauf sind schockiert über den Tod von Alex Uzowulu, der am 17. März 2010 sein Leben lassen musste. Wie so oft, wurde in den ersten Presseberichten als allererstes das Bild eines kriminellen, renitenten Asylbewerbers und Drogendealers gezeichnet. Zwar steht in der offiziellen Bekanntgabe der Kantonspolizei, dass der Getötete wegen Drogenhandels lediglich "verzeichnet" - also nicht verurteilt gewesen sei. So wird das Opfer zum Täter gemacht und die Verantwortung der Behörden für seinen Tod in den Hintergrund gedrängt.

Die Anzeichen dafür, dass wir uns auf einen völkischen und repressiven Polizei-Staat zubewegen, häufen sich. Razzien, Korruption, Machtmissbrach, Amtswillkür und gravierende Menschenrechtsverletzungen seitens der Polizeien und anderen Menschenverwaltern nehmen fast täglich zu.

Das bekommen vor allem Asylsuchende zu spüren, die aus den verschiedensten Gründen ihr Land verlassen mussten und die hofften, bei uns Zuflucht zu finden. Kaum in der Schweiz angekommen, geht es aber los mit scharfen Kontrollen, krassen Unterstellungen und diskriminierenden Befragungen. Familien werden auseinander gerissen, umfassende Rechtsbelehrungen und Informationen zu Asylfragen, ja sogar zum Antrag auf Asyl, werden vielfach nur zögerlich und willkürlich abgegeben.

Die Asylunterkünfte und Ausschaffungsgefängnisse sind gefüllt mit verzweifelten, traumatisierten Männern, Frauen und sogar minderjährigen Kindern und Jugendlichen. Viele von ihnen haben von der Schweiz gerade mal den Transitraum im Flughafen Kloten oder eine Zelle im Ausschaffungsgefängnis gleich neben dem Flughafen kennengelernt.

Jene, die es irgendwie geschafft haben, die riesigen Hürden der Festung Europa zu überwinden, um in die Schweiz zu gelangen, werden zu quälendem Nichtstun und Armut verurteilt. Sie werden rassistischen Vorurteilen und Unterstellungen ausgesetzt, und man wirft ihnen vor, hier in der Schweiz auf Kosten der Allgemeinheit ein Leben als Asylbetrüger, Sozialschmarotzer und Faulpelze zu führen.

Wie gross Hass sein kann, beweist eine am Donnerstag bei augenauf Zürich eingegangene E-Mail eines Mannes namens Schütz: "ES IST SCHADE DASS NICHT ALLE NIGERIANER VERRECKT SIND: WARUM UNTERSTUE TZEN SIE EIN SOLCHES PACK?????".

Auch die immer wieder geforderten Internierungslager für so genannte "dissoziale und renitente Asylanten" stossen bei der Bevölkerung weder auf grossen Wi derspruch, noch wecken sie schlimme Erinnerungen an frühere, faschistische Zeiten.

Es ist eine bodenlose Schweinerei und eine Unverschämtheit sondergleichen, dass Opfer zu Tätern gemacht werden. So wie auch aus diesem Mann ohne jegliche Beweise ein krimineller, renitenter und gewalttätiger Drogendealer gemacht wurde.

Das Credo aller populistischen Parteien sowie auch jenes der Wirtschaft lautet nach wie vor: "nur eine oder einer, der UNS was nützt (also ausbeutbar ist), kann bleiben, alle anderen haben bei UNS nichts verloren. Das betrifft nicht nur Flüchtlinge, sondern auch Obdachlose und andere als randständig bezeichnete Menschen, zum Beispiel DrogenkonsumentInnen und Methadonabhängige.

Die kontinuierliche Verschärfung der Asylgesetze, die rigo rose Handhabung der Zwangsmassnahmen, die auch Tote in Kauf nimmt, und vor allem die andauernde rassistische Ausgrenzungspolitik und die medialen Hass kampagnen haben es fertig gebracht, dass viele, sich durchaus links verstehende ehemalige 68er- und 80er-Bewegte resigniert haben und ausgestiegen sind. Oder - was noch schlimmer ist -, dass sie in rechte Ecken abgedriftet sind und dem gleichen Ruf nach NOCH MEHR POLIZEI nach NOCH MEHR ÜBERWACHUNG erliegen. Sie lassen sogar Mörgeli-Sprüche fallen wie: "Es kommt einem so vor, als sei man im Dschungel" - "Man sieht ja nur noch schwarz" oder "Unsere" Frauen werden von diesen Dealertypen angemacht und haben Angst, alleine auf die Strasse zu gehen". Vor allem die schwarzafrikanische, männliche Bevölkerung wird als Störfaktor und als Bedrohung ihres weissen Daseins empfunden.

LASSEN WIR NICHT ZU,
dass Menschen, nur weil sie keine Papiere oder eine andere Hautfarbe haben oder weil sie Drogen nehmen, gejagt und eingesperrt und manchmal sogar getötet werden.

LASSEN WIR NICHT ZU,
dass Menschen, die aus welchen Gründen auch immer, zu uns gefl üchtet sind, in Zivilschutzbunkern, in Containern oder weit abgelegenen, menschenverachtenden Unterkünften eingepfercht werden, ohne sinnvolle Beschäftigung und mit gerade mal einem 10 Franken Migros-Gutschein in der Tasche.

LASSEN WIR NICHT ZU,
dass Menschen tage-, ja monatelang in Transiträumen und Ausschaffungsknästen eingesperrt werden, um sie später rücksichtslos und gewaltsam mit Charterfl ügen der Fluggesellschaften "Hello" und "Swiss" auszuschaffen, bewacht von einer Polizei-Horde im Verhältnis 2 Polizisten auf 1 gefesselten Gefangener.

LASSEN WIR NICHT ZU,
dass man Menschen, die sich gegen ihre Abschiebung wehren, verprügelt, mit Medikamenten vollstopft oder mit Mund- und Fussfesseln knebelt; dass Menschen wie Khaled Abuzarifah und Samson Chukwu und jetzt Alex Uzowulu bei der Ausschaffung getötet oder wie Hamid Bakiri in Chur in den Selbstmord getrieben werden.

Wehren wir uns gemeinsam gegen Repression, gegen Ausgrenzung und Zwangsmassnahmen.

Fordern wir gemeinsam und mit Nachdruck das Bleibe recht für Flüchtlinge und die sofortige Schliessung der Ausschaffungs- Gefängnisse.

Am besten wäre, man reisst diese Knäste sofort ab… Wir alle hier helfen gerne dabei!!

Wehren wir uns HIER und JETZT und ÜBERALL gegen Rassismus, Sexismus und Antisemitismus

Es lebe die antinationale Freundschaft & Solidarität.

Beitrag der Gruppe augenauf Zürich


Die Aufklärung des Todes von Alex Uzowulu und die juristische Unterstützung der hinterbliebenen Familie wird Geld kosten (für Kommunikation, allenfalls Reisen, Anwaltskosten).
Bitte unterstützen Sie den Fonds von augenauf Zürich: PC 85-194420-8, Rechtshilfefonds, augenauf Zürich

Weitere Informationen siehe auch:
http://augenauf.ch, http://bleiberecht.ch, http://refugees-welcome.ch

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ASYL
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Le Temps 23.3.10

Asile: les nouvelles mesures proposées par Eveline Widmer-Schlumpf ne convainquent pas

 La ministre veut restreindre les décisions de non-entrée en matière mais accélérer la procédure grâce à des délais de recours réduits de moitié. Les partis réservent un accueil froid à ses propositions

Valérie de Graffenried

 Le système des NEM, ces requérants d'asile frappés d'une décision de non-entrée en matière et donc déboutés d'office, n'est pas satisfaisant. C'est Eveline Widmer-Schlumpf qui le dit. Constatant que la mesure n'est pas dissuasive, que le nombre de requérants qui arrivent en Suisse sans papiers valables ne diminue pas vraiment, la ministre de Justice et Police vient de proposer des modifications de la loi sur l'asile. Son but: réduire les décisions de non-entrée en matière tout en accélérant la procédure. Les partis avaient jusqu'à lundi pour réagir à la consultation. Et aucun n'est vraiment emballé par les propositions de la conseillère fédérale. Seul le PDC se montre peu critique.

 Eveline Widmer-Schlumpf propose, à l'avenir, de ne débouter d'office que les requérants sans motifs d'asile pertinents qui peuvent être renvoyés sans difficultés. Aujour d'hui, beaucoup reçoivent une décision de non-entrée en matière alors qu'ils ne peuvent pas être expulsés faute de papiers d'identité valables indiquant d'où ils viennent. Autre cas de figure: les NEM qui ont un passeport mais dont le pays d'origine refuse de les prendre. Sans statut, avec une aide d'urgence dérisoire et inexpulsables, ils sont alors livrés à eux-mêmes. Et viennent souvent rejoindre les rangs des clandestins.

 Pour la ministre de Justice et Police, ces décisions de non-entrée en matière, assorties d'un délai de recours de cinq jours, ne devraient désormais toucher que ceux qui viennent d'un pays tiers dit "sûr" ou qui ont déjà déposé une demande d'asile dans un autre pays européen. L'accord de Dublin permet en effet à la Suisse de refuser d'ouvrir une procédure pour toute personne qui a déjà été enregistrée dans un autre pays d'Europe et le renvoyer vers celui-ci. Dans tous les autres cas, une procédure ordinaire mais raccourcie serait mise en place. Le délai de recours serait réduit de 30 à 15 jours - la Belgique l'a fixé à 15, le Royaume-Uni à 10 - et les auditions menées plus rapidement.

 Diminuer le nombre de NEM? PS et Verts applaudissent le principe. Mais de manière mesurée. Les Verts, pour qui cette révision reste "marquée du sceau de la lutte contre les abus", jugent par exemple que, "avant de renvoyer une personne vers un pays de la zone Dublin, les autorités doivent évaluer le risque que ce pays renvoie finalement le requérant vers un pays où il risque des persécutions".

 L'Office fédéral des migrations (ODM) devra par ailleurs apprendre à dégainer moins vite que son ombre: il vient de se faire taper sur les doigts par le Tribunal administratif fédéral pour sa pratique trop expéditive des renvois dans le cadre du régime de Dublin (LT du 11.02.2010). Un Afghan renvoyé en Grèce a obtenu gain de cause: il aurait eu droit à un recours avant d'être expulsé, a estimé le tribunal.

 Pour la gauche, tailler dans le délai pour déposer un recours est par ailleurs inacceptable et susceptible de conduire à des décisions arbitraires. Car, souvent, des preuves doivent être récoltées à l'étranger, ce qui prend du temps. Le PS et les Verts demandent ainsi le maintien d'un délai de 30 jours.

 Le PLR fait, lui, savoir que l'accélération des procédures est en soi une bonne chose. Il soutient l'objectif de la réforme mais conteste clairement les moyens proposés par la Confédération. Pour le parti, seule une hausse du personnel des administrations concernées et de profonds changements organisationnels peuvent apporter l'accélération souhaitée. Sinon, elle se révélerait aussi inefficace qu'un emplâtre sur une jambe de bois. Le PLR pointe notamment du doigt la surcharge de travail du Tribunal administratif fédéral, qui se penche sur les recours.

 L'UDC, sans surprise, juge au contraire que ce délai est encore bien trop généreux. Quant au PDC, il accepte la proposition d'Eveline Widmer-Schlumpf de passer de 30 à 15 jours, sous prétexte que les autres pays européens appliquent de tels délais.

 Autre mesure proposée par l'Office fédéral des migrations: remplacer les représentants d'œuvres d'entraide lors des auditions des requérants par un "conseil en matière de procédure et d'évaluation des chances", aux contours encore flous et dont le financement serait assuré par la Confédération. Le PS, pas vraiment opposé, insiste surtout sur la nécessité de leur assurer une protection juridique "digne de ce nom". L'UDC ne veut pas en entendre parler. Selon le parti, ces améliorations ne feraient que "saboter" l'efficacité de la réduction du délai de recours, ouvrant à nouveau la porte à l'"industrie des recours"… Avec des réactions aussi mitigées, Eveline Widmer-Schlumpf n'aura d'autres choix que de revoir sa copie.

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UNDERCOVER
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Tagesanzeiger 23.3.10

Strafverfolger zurückgepfiffen

 Schon wieder muss das Bundesgericht den Zürcher Strafverfolgern erklären, was eine verdeckte Ermittlung ist. Dieses Mal ging es um Drogengeschäfte.

 Von Thomas Hasler

 Lausanne/Zürich - Der Polizeibeamte "SK 151" hatte sich gegenüber einem Drogenhändler als Henry ausgegeben und in englischer Sprache gesagt, er wolle "Business" mit ihm machen. Als der Drogenlieferant ihm 180 Gramm Kokain für 14 000 Franken verkaufen wollte, realisierte er, dass er auf einen Polizeibeamten hereingefallen war.

 Der Drogenhändler wurde angeklagt - und freigesprochen. Grund: Bei der dafür zuständigen Anklagekammer des Obergerichts war keine Genehmigung für eine verdeckte Ermittlung eingeholt worden. Deshalb durften die Beweise gegen den Drogenlieferanten nicht verwertet werden. Die Oberstaatsanwaltschaft gelangte ans Bundesgericht, das die Beschwerde abwies.

 In einem anderen Fall hatte Fahnder "SK 168" in einem Musikladen nach "etwas zum Rauchen" gefragt. Der Verdacht bestätigte sich: Der Geschäftsführer des Ladens verkaufte "SK 168" Marihuana für 100 Franken. Obwohl auch in diesem Fall keine Genehmigung für eine verdeckte Ermittlung vorlag, wurde der Geschäftsführer verurteilt. Er zog vors Bundesgericht und bekam Recht.

 Nicht an Vorgabe gehalten

 Beide Urteile haben die Lausanner Richter am Montag veröffentlicht. Und in beiden Fällen erinnerte das Bundesgericht die Zürcher Strafverfolger an ein Urteil aus dem Jahre 2008, das ebenfalls einen Zürcher Fall betroffen hatte. Damals hatte sich ein Polizeibeamter in einem Kinder-Chatroom im Internet als "manuela_13" ausgegeben. Ein 26-Jähriger biss an, verabredete sich mit "manuela_13" im Zürcher Hauptbahnhof, wurde dort verhaftet, vor Gericht gestellt - und freigesprochen. Auch hier hatte die Genehmigung für die verdeckte Ermittlung gefehlt.

 Damals hielt das Bundesgericht unmissverständlich fest, dass "jedes Anknüpfen von Kontakten mit einer verdächtigen Person zu Ermittlungszwecken durch einen nicht als solchen erkennbaren Polizeiangehörigen ungeachtet des Täuschungsaufwandes und der Eingriffsintensität als verdeckte Ermittlung zu qualifizieren ist". Wie die Polizei im Vorfeld eines Strafverfahrens vorzugehen hätte, erklärte das Bundesgericht ebenfalls: Die Polizei kann sich die Ernennung der verdeckten Fahnder im Voraus genehmigen lassen und braucht dann keine Genehmigung mehr für den konkreten Einsatz.

 Warum sich die Stadtpolizei nicht an die Vorgabe hält, will dort im Moment niemand erklären. Man prüfe das Urteil und bespreche mit der Oberstaatsanwaltschaft das weitere Vorgehen. Ebenso wortkarg gibt sich die Oberstaatsanwaltschaft. Man analysiere und spreche dann mit der Polizei.

 6B_837/2009 und 6B_743/2009

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NZZ 23.3.10

Bundesgericht

 Scheinkäufer von Drogen gilt weiter als verdeckter Ermittler

 Rechtsprechung zementiert oder Lockerung signalisiert?

 Jeder Kontakt, den ein nicht als solcher erkennbarer Polizist in dienstlicher Mission mit einem Verdächtigen anknüpft, gilt als verdeckte Ermittlung. War diese nicht genehmigt, sind die erlangten Beweise wertlos.

 fel. Lausanne ⋅ Die Rechtsprechung des Bundesgerichts, laut der auch eine sogenannt einfache verdeckte Ermittlung vom Richter genehmigt sein muss (BGE 134 IV 266), ist unlängst von der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich gleich in zwei Verfahren vor dem höchsten Gericht in Frage gestellt worden. Dieses hat nun seine Praxis gewissermassen doppelt bestätigt, sieht aber überraschend von einer Publikation des Verdikts in der amtlichen Sammlung der Leitentscheide (BGE) ab. Ob damit die Selbstverständlichkeit der eigenen Position unterstrichen oder im Gegenteil deren Vorläufigkeit signalisiert werden soll, bleibt offen. Laut dem einstimmig gefällten Urteil der Strafrechtlichen Abteilung enthält weder das Bundesgesetz über die verdeckte Ermittlung (BVE) noch die künftige eidgenössische Strafprozessordnung eine "hinreichend klare Grundlage" für die Auffassung, dass nur eine qualifizierte verdeckte Ermittlung unter das Gesetz fiele und einfache verdeckte Ermittlungshandlungen ohne richterliche Bewilligung möglich wären.

 Daher gelten im Rahmen der Drogenfahndung auch einfache, isolierte Betäubungsmittel-Scheinkäufe von Fahndern in Zivil als verdeckte Ermittlungen. Das bedeutet indes nicht, dass jedes kurze Gespräch zwischen einem nicht erkennbaren Polizisten und einer verdächtigen Person unter das BVE fällt. Ausschlaggebendes Kriterium ist für das Bundesgericht, dass dabei Kontakte angeknüpft werden.

 Konkret zu beurteilen war in Lausanne zunächst die Beschwerde eines Mannes, der in einem Musikladen von einem Fahnder der Betäubungsmittel-Gruppe der Stadtpolizei Zürich auf "etwas zum Rauchen" angesprochen wurde. Er verwies den vermeintlichen Interessenten an den Geschäftsinhaber, der ihm für 100 Franken Marihuana verkaufte. Das Bundesgericht verlangt nun einen Freispruch vom Vorwurf der Verletzung des Betäubungsmittelgesetzes. Weil die verdeckte Ermittlung nicht richterlich genehmigt worden war, dürfen die erlangten Beweismittel nicht verwertet werden. Dasselbe gilt für das vom Täter aufgrund des Ermittlungsergebnisses abgelegte Geständnis. Offen gelassen wird im Urteil aus Lausanne, ob das fragliche Verhalten überhaupt als Vermittlung von Betäubungsmitteln qualifiziert werden könnte.

 Im zweiten Fall ging es um einen Mann, der einem zivilen Drogenfahnder 180 Gramm Kokain für 14 000 Franken angeboten hatte. Weil es auch hier an einer Genehmigung der verdeckten Fahndung fehlte, sprach bereits das Obergericht den Angeklagten frei - und zwar auch vom Vorwurf weiterer Drogendelikte. Diese konnten nach der Verhaftung des Mannes aufgrund einer rückwirkenden Überprüfung seiner Handy-Kontakte nachgewiesen werden, was aber ohne den fraglichen Drogen-Scheinkauf nicht möglich gewesen wäre.

 Urteil 6B_743/2009 und 6B_837/2009 vom 8. 3. 10.

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6B_743/2009
http://jumpcgi.bger.ch/cgi-bin/JumpCGI?id=08.03.2010_6B_743/2009

6B_837/2009
http://jumpcgi.bger.ch/cgi-bin/JumpCGI?id=08.03.2010_6B_837/2009

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ANTIFA
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bermuda.funk - Freies Radio Rhein-Neckar 23.3.10
http://www.freie-radios.net/mp3/20100323-apabizwas-33003.mp3

Apabiz: Was tun gegen die steigende Akzeptanz der Nazis in den social networks, im Alltag und in den Vereinen?

Vortrag der Analyse "Nazis in den social networks" auf dem Kongress des Bündnis' Mannheim gegen Rechts am 20.3.2010
Länge 47:45 Minuten

weitere Infos:
http://www.apabiz.de/