MEDIENSPIEGEL 18.4.10
(Online-Archiv: http://www.reitschule.ch/reitschule/mediengruppe/index.html)
Heute im Medienspiegel:
- Reitschule-Programm
- Ton-Vi$ion: Stadtgeld für CD-/LP-Projekte
- SUFO-Plakate verboten
- Kulturoffensive LU: 500 gegen Kommerz
- Zwangsauschaffungen: Rechte; Trauer; Sistierung;
Bürgi-Stress
- Nothilfe: Bleiben trotz allem
- Antisemitismus: Holocaust-Leugner Williamson verurteilt
- Auschwitz-Schilder-Klau: schwedischer Nazi in U-Haft
- 1. Gay Pride auf Jamaica
- 1. Mai Zureich: Gewerkschafts-Rückzieher; SVP-RAF-Scham
- Big Brother Sport: Polizeistaatlicher Musterknebelvertrag
- Sicherheitsbusiness-Regeln
- Anti-Atom: die AKW-Leukämie-Frage
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REITSCHULE
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So 18.04.10
21.00 Uhr - Dachstock - Zeni Geva (JAP)
Di 20.04.10
20.30 Uhr - Kino - Uncut - Warme Filme am Dienstag: EMMA
& MARIE;
Frankreich 2009
20.30 Uhr - Tojo - "Tagträumer" von William
Mastrosimone. Regie:
Michael Oberer. Mit Julia Maurer, Marcus Signer
Mi 21.04.10
19.00 Uhr - SousLePont - Schottische Spezialitäten
Abend
20.30 Uhr - Tojo - "Tagträumer" von William
Mastrosimone. Regie:
Michael Oberer. Mit Julia Maurer, Marcus Signer
22.00 Uhr - SousLePont - The Real McKenzies (CAN)
Do 22.04.10
20.30 Uhr - Kino - Kulturprojekt Porta Chuisa,
Performance,
Live-Konzert aufgeführt mit Hans Koch (cl), Michael Thieke (cl)
und Paed Conca (cl)
20.30 Uhr - Tojo - "Tagträumer" von William
Mastrosimone. Regie:
Michael Oberer. Mit Julia Maurer, Marcus Signer
21.00 Uhr - Rössli-Bar - Is was?
Fr 23.04.10
20.30 Uhr - Tojo - "Tagträumer" von William
Mastrosimone. Regie:
Michael Oberer. Mit Julia Maurer, Marcus Signer
20.30 Uhr - Grosse Halle - "Miss Plastic", gespielt vom
Jugendclub U26
von Junge Bühne Bern, Leitung und Regie: Eva Kirchberg, Christoph
Hebing
21.00 Uhr - Kino - "Fressen und gefressen werden...": The
Cook, the
Thief, his Wife and her Lover, Peter Greenaway, FR/NL/UK 1989
21.00 Uhr - Frauenraum - Tanzbar mit DJ Zardas. Standard
und
lateinamerikanische Tänze und Disco für Frau und Frau, Mann
und Mann und Friends
22.00 Uhr - Dachstock - Eight Legs (UK), Support: My
Heart Belongs to
Cecilia Winter (zh), DJ's Lazerlight Lepra & Pat
Sa 24.04.10
20.30 Uhr - Tojo - "Tagträumer" von William
Mastrosimone. Regie:
Michael Oberer. Mit Julia Maurer, Marcus Signer
20.30 Uhr - Grosse Halle - "Miss Plastic", gespielt vom
Jugendclub U26
von Junge Bühne Bern, Leitung und Regie: Eva Kirchberg, Christoph
Hebing
21.00 Uhr - Kino - "Fressen und gefressen werden...": The
Cook, the
Thief, his Wife and her Lover, Peter Greenaway, FR/NL/UK 1989
22.00 Uhr - SousLePont - Dachstock, Rössli &
Sous Le Pont
present: Eagle*Seagull (PIAS/USA)
23.00 Uhr - Dachstock - Dachstock Darkside: Jade (Citrus
Rec/HUN),
Deejaymf (cryo.ch), VCA (Biotic/CH).
So 25.04.10
18.00 Uhr - Rössli-Bar - Ausspannen
19.00 Uhr - Grosse Halle - "Miss Plastic", gespielt vom
Jugendclub U26
von Junge Bühne Bern, Leitung und Regie: Eva Kirchberg, Christoph
Hebing
19.00 Uhr - Tojo - "Tagträumer" von William
Mastrosimone. Regie:
Michael Oberer. Mit Julia Maurer, Marcus Signer.
Infos: http://www.reitschule.ch
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TON-VI$ION
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BZ 17.4.10
Hatecore und Terror
Die Stadt spendiert 50000 Franken für CD- und
LP-Projekte.
Bewerben können sich junge Musikerinnen und Musiker, welche die
Konzertszene in der Stadt in den letzten Jahren mitgestaltet haben. Die
Gesuche müssen der Abteilung Kulturelles bis zum 28.Mai vorliegen.
Das wurde gestern im Anzeiger publiziert. Dort steht auch, dass
Projekte für sämtliche Musikstile eingereicht werden
dürfen - ausser für Jazz, Klassik, improvisierte Musik, das
heisst Rock, Pop, Hip-Hop, Techno, Folk et cetera.
Was bleibt denn, womit man sich bewerben kann? Einen Jodel
einreichen? Kaum, welcher Jodler hat schon die Stadtberner Konzertszene
massgebend geprägt. Aber da gibts zum Glück andere
Musikstile: Wie wärs mit Gabba, Handsup oder Terror? Oder eher
Horrorpunk und Hatecore? Oder könnte Quietschcore, Gli und IDM die
Jury begeistern?
Nein, niemand muss den Stil ändern und sich der
Musikkommission anpassen. Ein Telefongespräch klärt die
Sache. "Die Ausschreibung war unglücklich formuliert", heisst es
bei der Stadt. Zugelassen sind alle Musikstile - ausser Jazz und
Klassik.
sru
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SUFO
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Mail sufo.ch 17.4.10
Liebe SUFO Freundinnen und Freunde
Diese Woche hätte die Teasing-Plakat-Kampagne für das
6. SUFO
beginnen sollen. Während einer Woche wären folgende Plakate
zu sehen gewesen:
http://www.sufo.ch/images/plakate2010/SUFOplakat2010-Nestle.jpg
http://www.sufo.ch/images/plakate2010/SUFOplakat2010-ubs.jpg
http://www.sufo.ch/images/plakate2010/SUFOplakat2010-novartis.jpg
Nächste Woche wäre dieses Plakat gefolgt:
http://www.sufo.ch/images/plakate2010/SUFOplakat2010.jpg
Mit diesen Plakaten wollen wir im Zusammenhang mit dem
SUFO-Podium auf
die soziale Verantwortung der Grosskonzerne hinweisen. Nestlé,
UBS, Novartis und viele mehr, stellen sich gerne als "saubere" Konzerne
dar. Aber ist das auch so? Wie wirtschaften diese Konzerne in
"Dritt-Welt-Ländern"? Wie gehen sie mit ihren Angestellten um? Wie
viel tragen sie wirklich zu nachhaltiger Entwicklung bei und wie viel
ist schlichte Gewinnmaximierung? Einer der grössten aktuellen
Skandale ist nicht die Finanzkrise, sondern die Hungerkrise. 1
Milliarde Menschen leiden 2010 weltweit an Hunger - so viel wie noch
nie zuvor.
Nun, unsere Plakate sind in St.Gallen, im Regionalzug "Thurbo"
und im
Winterthurer Stadtbus verboten worden. In den St.Gallerbussen lief die
Werbung gerade einmal einen Tag über den Bildschirm, bevor sie
auch da entfernt wurde.
Aber wenn du mehr über das Thema erfahren möchtest,
dann komm
ans SUFO Podium am 07. Mai um 20 Uhr im Palace in St.Gallen. Es steht
unter dem Titel:
Hunger zur Vorspeise, Elend zum Nachtisch
Wer schreibt die Rezepte des täglichen Massakers?
Es diskutieren Franziska Teuscher (Nationalrätin), Ulrich
Hofmann
(UN Konferenz für Handel und Entwicklung), François
Meienberg ( Erklärung von Bern), Al Imfeld(Schriftsteller) unter
der Moderation von Oliver Fahrni (Redaktor work).
Oder melde dich an einen der 59 SUFO-Workshops am 08. Mai an:
->
Workshopanmeldung
http://www.sufo.ch/forum/anmelden.asp
Euer SUFO OK
http://www.sufo.ch
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Blick am Abend 16.4.10
Provokation der Sufo
Werbung
Auf den Bildschirmen der St. Galler Stadtbusse war am
Mittwoch
eine provokative Kampagne zu sehen. Die Organisatoren des Sozialund
Umweltforums (Sufo) warben mit Leichengesichtern. Gestern wurde sie
entfernt. Einerseits, weil die Verantwortlichen nicht erwähnt
seien, andererseits, weil Firmen angeprangert würden. Zudem sei
das Bild nicht zulässig, sagen die Verantwortlichen heute im
"Tagblatt". dst
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St. Galler Tagblatt 16.4.10
Sufo wirbt mit Provokation
Leichengesichter zu Werbezwecken: Auf den
Info-Bildschirmen der
Stadtbusse war am Mittwoch eine provokative Kampagne zu sehen. Sie
stammt von den Organisatoren des Sozial- und Umweltforums. Gestern
wurde sie entfernt.
"Geht Nestlé über Leichen?", war vorgestern
auf den
Bildschirmen in den Stadtbussen zu lesen. Darunter waren vier gestellte
Leichengesichter zu sehen. Wer dafür verantwortlich ist, ging aus
der Werbung nicht hervor. Das Layout des Plakats ähnelte aber
stark jenem des Sufo. Die provokative Werbeaktion stamme
tatsächlich von den Sufo-Organisatoren, wie Pfarrer Andreas Nufer
vom Organisationskomitee auf Anfrage sagt. "Wir haben mit Absicht
provoziert." Die Auflösung mit dem regulären Plakat
hätte nächste Woche stattfinden sollen.
Nicht nur Nestlé, auch die UBS und Novartis wurden
in der
Werbung angeprangert. Die Konzerne handelten oft gewinnorientiert und
kümmerten sich nicht um die Menschen, sagt Nufer. "Mit einem
Bruchteil ihrer Gewinne könnte man den Hunger der Welt
bekämpfen." Die Konzerne seien mitverantwortlich für dieses
Elend und deshalb auf den Plakaten erwähnt. "Wir haben drei
Schweizer Firmen ausgewählt." Das seien jedoch längst nicht
alle.
Kampagne gestoppt
Die Sufo-Organisatoren wollten die Plakate auch in
Winterthur in
den Bussen sowie im Thurbo-Zug auf den Monitoren projizieren. Die
Verantwortlichen liessen dies jedoch nicht zu. Auch in St. Gallen habe
man die Kampagne bereits wieder aus den Bussen entfernt, sagt Urs
Weishaupt, Mediensprecher der Stadt.
Polizei lehnt Plakat ab
Auch im öffentlichen Raum habe man es abgelehnt, die
Plakate
aufzuhängen, sagt Benjamin Lütolf, Mediensprecher der
Stadtpolizei. Einerseits, weil die Verantwortlichen nicht erwähnt
seien, andererseits, weil Firmen angeprangert würden. Zudem sei
das Bild nicht zulässig: "Das könnte jemanden in seinen
Gefühlen verletzen." Das Plakat wirbt auch nicht für eine
kommerzielle Veranstaltung und dürfe deshalb nicht auf der
dafür vorgesehenen Fläche aufgehängt werden. (mjb)
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KULTUROFFENSIVE LU
http://kulturoffensive.ch
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Zentralschweiz am Sonntag 18.4.10
Kultur-Umzug
Kampf gegen den Kommerz
Von Thomas Heer
Im Kampf für mehr alternativen Kulturraum zogen
gestern rund
400 Personen friedlich durch die Strassen Luzerns. Sie lancierten dabei
drei Volksmotionen.
So viel steht fest: Ginge es nach der Mehrheit der
Kundgebungsteilnehmer, die sich gestern in Luzern versammelten - eine
Salle Modulable würde in der Zentralschweizer Metropole wohl nie
gebaut. Kantonsrat Alain Greter (Grüne) erklärt, warum: "Mit
der Salle Modulable kommt noch mehr Erstklasskultur in unsere Stadt,
während die lokalen Interessen vernachlässigt werden."
Standortwettbewerb
Als Unwort des Jahres, ja des Jahrzehnts wurde der Begriff
"Standortwettbewerb" mehrfach gegeisselt. In diesem Zusammenhang ist
auch Greters folgende Aussage zu verstehen: "In unserer Stadt wird der
Fokus im Bereich Kultur zu einseitig auf die Wertschöpfung
gelegt." Will heissen: Die Interessen von Hoteliers und
Geschäftsinhabern würden zu stark gewichtet.
Die Bewegung "Kulturoffensive", die den gestrigen Anlass
organisierte, steht für neues lebendiges kulturelles Schaffen. Und
das, so Greter, setze auch voraus, dass in der Wohnungspolitik ein
anderer Weg eingeschlagen werde. Er kritisiert: "Ersetzt durch
Wohnungen für gut bis sehr gut Verdienende, wird der günstige
Wohnraum immer mehr ausgedünnt."
Unter den Kundgebungsteilnehmern war auch der grüne
Luzerner
Nationalrat Louis Schelbert. Er sagt: "Im Bereich der freien Szene
bestehen in der Luzerner Kulturpolitik Defizite. Mit der heutigen
bunten und friedlichen Demonstration verschafft sich die Szene
Gehör."
Drei Motionen
Ein Sprecher der "Kulturoffensive", spricht in deren
Zusammenhang
von einer "sozialen Bewegung." Im Kampf für mehr alternativen
Kulturraum wurden gestern drei Volksmotionen lanciert. Einerseits
fordern sie, dass die Liegenschaften der Stadt für soziale Zwecke
genutzt werden. Oder wie es im Motionstext unter anderem heisst: "Alle
Liegenschaften, die im Finanzvermögen der Stadt sind, werden nicht
gewinnorientiert vermietet." Andererseits will die "Kulturoffensive",
dass auf den sogenannten Schlüsselarealen der Stadt eine gute
Durchmischung verschiedenster Nutzungsformen gewährleistet wird.
Unter anderem soll eine Garantie für günstigen Wohnraum
verankert werden.
Und in einer dritten Motion fordert die Bewegung vom
Stadtrat den
Erwerb der Druckerei Zbinden an der Friedentalstrasse. Das Ziel: Auf
dem Zbinden-Areal sollen dereinst Kultur-, Gewerbe- und Sozialbetriebe
angesiedelt werden.
Kommentar Seite 35
--
Bilanz
Aufatmen bei der City-Vereinigung
Gemäss Luzerner Polizei verlief der Umzug gestern
friedlich.
Sie musste nicht eingreifen. Auch Franz Stalder, Präsident der
City-Vereinigung, zieht nach anfänglicher Skepsis ein positives
Fazit: "Ich hatte keine negativen Rückmeldungen." Stalder ist froh
darüber, dass der Umzug erst um 16.30 Uhr beim Luzerner Theater
startete. Stalder: "Bei der letzten Anti-WEF-Demonstration vom letzten
Januar wurde der Beginn auf den frühen Nachmittag gelegt. Gewisse
Geschäfte mussten dadurch empfindliche Umsatzeinbussen hinnehmen."
Für Stalder steht ganz klar fest, dass nicht jeden Monat
Demonstrationszüge durch die Strassen und Gassen von Luzern ziehen
können. Stalder dazu: "Das würde einen Teil der Konsumenten
nachhaltig vergraulen."
--
Standpunkt
Die Freien bieten die Hand
Guido Felder über den Kultur-Umzug in Luzern
Die Bilanz des gestrigen "Kulturoffensiven-Umzugs" durch
die
Stadt Luzern ist höchst erfreulich: Rund 400 Personen marschierten
durch die Strassen und Gassen, ohne zu provozieren und Schäden
anzurichten - ja selbst Abfall fand man hinter dem Umzug keinen. Auch
die Geschäfte mussten im Gegensatz etwa zur Anti-WEF-Demo im
Januar, an der auch Vermummte mitmarschierten, keine Umsatzeinbussen in
Kauf nehmen.
Der friedliche Umzug gestern zeigt: Die Organisatoren
sowie auch
die Stadtbehörden haben aus früheren Manifestationen die
Lehren gezogen: Die Zeit zum Abmarsch wurde erst nach Ladenschluss
angesetzt, die Bedingungen der Stadt waren deutlich, und die
Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Umzugs haben sich klar daran
gehalten. Sie haben ihren Umzug damit zu einem eigentlichen
Kulturstück gemacht und mit dem friedlichen Anlass
Kulturgeschichte geschrieben.
Trotz der Bedingungen, die vielleicht von einigen der
Kulturschaffenden als Einschränkungen wahrgenommen werden, ist die
Botschaft der Umzugsteilnehmer angekommen. Mehr noch: Der freien
Kulturszene, bisher gerne auch auf Konfrontation aus, gelingt es auf
diese Art, ihr Image in der etablierten Kulturszene und bei den
Nicht-Kulturinteressierten zu verbessern. Sie zeigt, dass sie bereit
ist, auf friedliche Weise über den Kulturkompromiss zu diskutieren.
guido.felder@ zentralschweizamsonntag.ch
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zisch.ch 17.4.10
Kulturoffensiver Umzug verlief friedlich
Der kulturoffensive Umzug, welcher am Samstag Nachmittag durch
die
Stadt Luzern führte, verlief ohne Zwischenfälle. Es nahmen
gegen 300 Kulturschaffende und Sympathisierende daran teil.
Am Samstagnachmittag um ca. 16.45 Uhr setzte sich laut
Polizeimeldung
der Kulturoffensive Umzug auf der bewilligten Route durch die Neu- und
Altstadt von Luzern in Bewegung. Die Teilnehmenden - von der Polizei
auf 300 geschätzt- hielten sich an die ausgehandelten Auflagen.
Es kam weder zu Ausschreitungen noch zu Sachbeschädigungen,
wie
Heinz Steiner, Chef Sicherheitspolizei der Stadt mitteilte. Gegen 19.45
Uhr erreichte der Umzug den Bahnhofplatz, wo bis in die Abendstunden
beim Torbogen ein musikalischer Abschluss stattfand.
Mehr Bilder von der Kulturdemo in Luzern
http://www.zischgate.ch/multimediacenter/mainbild.php?project=7380&asset=&preview=
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ZWANGSAUSSCHAFFUNGEN
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Sonntag 18.4.10
Rechte von Asylbewerbern besser schützen
Erfolg für Silvia Schenker: Bund passt
Ausschaffungspraxis an
Silvia Schenkers Ärger war gross. Per Interpellation
hatte
die Basler SP-Nationalrätin den Bundesrat angefragt, warum bei
Nichteintretensentscheiden Asylbewerber oder ihre Rechtsvertreter so
spät informiert würden - teilweise erst in der
Ausschaffungshaft oder auf dem Flughafen. Und dies, obwohl die
Entscheide oft Wochen oder Monate vorher getroffen worden seien. So sei
es den Betroffenen nicht möglich, ihre verfassungsmässigen
Rechte wahrzunehmen. Es könne nicht gerichtlich geprüft
werden, ob bei einer Wegweisung in den zuständigen Drittstaat
Anhaltspunkte für Menschenrechtsverletzungen vorliegen, kritisiert
Schenker. "Besonders stossend ist, dass dieses Vorgehen auch in
Fällen praktiziert wird, in denen Hinweise auf
Menschenrechtsverletzungen vorliegen."
Der Bund hat reagiert. Gezwungenermassen. Bisher habe das
schweizerische Recht festgelegt, dass die Beschwerdeverfahren keine
aufschiebende Wirkung haben. Im Februar aber hat das
Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde gegen einen
Dublin-Nichteintretensentscheid gutgeheissen. Die Asyl suchende Person
müsse genügend Zeit erhalten, um im Rahmen des
Beschwerdeverfahrens einen Antrag auf aufschiebende Wirkung stellen zu
können. Dieses Urteil habe zur Folge, dass
Dublin-Nichteintretensentscheide nicht mehr unmittelbar nach der
Eröffnung vollzogen würden, antwortet der Bundesrat auf
Schenkers Interpellation. Das Bundesamt für Migration (BFM)
prüfe nun im Einzelfall, ob individuelle Gründe gegen eine
Wegweisung in den zuständigen Dublin-Staat sprechen. Ist dies der
Fall, verzichte die Schweiz auf eine Überstellung in den
zuständigen Dublin-Staat.
Da beispielsweise Anhaltspunkte vorliegen würden,
dass
seitens Griechenlands während des Asylverfahrens "keine
angemessenen Vorkehrungen" getroffen würden, um besonders
verletzliche Personen zu identifizieren und sie entsprechend
unterzubringen, hat das Bundesamt für Migration entschieden, diese
bis auf Weiteres nicht nach Griechenland zu überstellen. Der
Bundesrat präzisiert, dass die Anwendung des Selbsteintrittsrechts
in diesen Fällen nicht aufgrund von Hinweisen auf eine Verletzung
des Prinzips der Nichtrückweisung, sondern aus schwerwiegenden
humanitären Gründen erfolgt. (db)
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Bund 17.4.10
Manifestation der Trauer für Ausschaffungshäftlinge
Die Schweizerische Beobachtungsstelle für Asyl- und
Ausländerrecht, Solidarité sans frontières, die
Gesellschaft für bedrohte Völker sowie Nigerian Diaspora
laden heute Samstag, 18 Uhr, zur Gedenk-Manifestation in die Berner
Heiliggeistkirche. Damit protestieren die Organisationen gegen den Tod
dreier abgewiesener Asylsuchender bei ihrer Zwangsausschaffung aus der
Schweiz und gegen "wachsende Gewalt" bei der Rechtsanwendung. Zwei
Todesfälle ereigneten sich dieses Jahr. (pd)
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Bund 17.4.10
Nigeria will keine Zwangsausgeschaffte mehr zurücknehmen
(red./Newsnetz)
Neue Hiobsbotschaft für die Schweiz: Nach dem Tod
eines
Asylbewerbers nimmt Nigeria nur noch Landsleute zurück, die eine
Freiwilligkeitserklärung unterschreiben. Kaum einer tut das. Mit
weitreichenden Folgen: "Unsere Erfahrungen mit Ländern, die
ebenfalls eine Freiwilligkeitserklärung verlangen, zeigen, dass
die Rückkehrquote sehr rasch gegen null strebt", sagt Bruno Zanga,
Chef des Ausländeramts St. Gallen.
Die Schweiz hat mit Nigeria 2003 nach langem Seilziehen
ein
Rücknahmeabkommen ausgehandelt. Doch jetzt bestätigt die
nigerianische Botschaft in Bern gegenüber Derbund.ch/Newsnetz, man
nehme nur so lange Freiwillige zurück, bis ein neues Abkommen
verhandelt sei. Das Bundesamt für Migration (BFM) bestätigt
die Neuregelung, spielt das Problem aber herunter. "Im Moment finden
keine Sonderflüge zur Rückführung statt, daher ist diese
Situation derzeit ohne grosse Folgen", erklärt Sprecher Urs von
Arb.
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Aargauer Zeitung 17.4.10
Politik will Sonderflüge sofort
Im Kanton Aargau wäre ein Asylbewerber für einen
Sonderflug vorgesehen
Vasilije Mustur
Mitte März starb ein 29-jähriger nigerianischer
Asylbewerber kurz vor dem Sonderflug zurück in sein Heimatland.
Daraufhin stellte das Bundesamt für Migration sämtliche
Sonderflüge für Rückschaffungen renitenter Asylbewerber
aus.
Für Politiker aus dem Kanton Aargau ein unhaltbarer
Zustand:
"Die Sonderflüge sind umgehend wieder einzusetzen", fordert
SVP-Politiker Andreas Glarner gegenüber der Onlineausgabe dieser
Zeitung. Glarner bedauert zwar den Todesfall, "doch das ist kein Grund,
die Sonderflüge auszusetzen. Schliesslich kann man Unfälle
nie ausschliessen." Zudem behauptet Glarner, dass es nie zu
Zwischenfällen käme, würden sich die Asylbewerber bei
der Ausschaffung anständig benehmen. "Leider benehmen sich die
Asylbewerber aber teilweise völlig daneben." So würden die
Asylbewerber sich auf den Stühlen der Flugzeuge teilweise
erleichtern.
Auch FDP-Ständerätin Christine Egerszegi kann
die
Aussetzung der Sonderflüge schwer nachvollziehen: "Der neue
Direktor des Bundesamts für Migration war beim Zwischenfall dabei.
Ich kann mir deshalb vorstellen, dass er keine Sonderflüge mehr
will, bis die Unfallursache genau geklärt ist." Nichtsdestotrotz
fordert die Ständerätin, die Sonderflüge umgehend wieder
einzusetzen. "Nächste Woche haben wir eine Kommissionssitzung im
Parlament. Dort will ich wissen, wie es in dieser Sache weitergeht."
Äthiopier will nicht gehen
Derweil zeigen Recherchen, dass der Kanton Aargau von der
Aussetzung der Sonderflüge vorerst nicht betroffen ist.
"Gegenwärtig hat das Migrationsamt des Kantons Aargau gegen
fünf Personen Haft angeordnet", bestätigt Markus Rudin,
Amtsleiter des Migrationsamtes des Kantons Aargau. Darunter befindet
sich seit Februar 2009 ein äthiopischer Staatsbürger.
Dieser weigert sich trotz vorhandenen Reisepapieren, den
ordentlichen Ausschaffungsflug anzutreten. "Ein Sonderflug wäre
hier erforderlich", sagt Rudin. Das Problem: Äthiopien akzeptiert
keine Sonderflüge. Deshalb ordnete das Migrationsamt des Kantons
Aargau Durchsetzungshaft an.
Bei dieser Haftart wird vorausgesetzt, dass die
Ausschaffung per
Linienflug aufgrund des persönlichen Verhaltens der betreffenden
Person nicht durchführbar ist. Nun hofft das Migrationsamt mit der
Durchsetzungshaft das Verhalten des renitenten Äthiopiers so zu
ändern, dass er mit einem ordentlichen Ausschaffungsflug
zurückgeführt werden kann.
Rudin betont allerdings, dass die übrigen
Asylbewerber die
Heimreise im Linienflug antreten könnten. Deshalb sehe das
Migrationsamt im Gegensatz zur Westschweiz keinen Grund, die
Asylbewerber freizulassen, da lediglich die Sonderflüge sistiert
wurden.
SVP Aargau will handeln
SVP-Grossrat Glarner will jedoch nicht mehr länger
auf die
Wiedereinsetzung der Sonderflüge warten. "Die SVP Aargau bereitet
einen Vorstoss vor. Wir verlangen vom Regierungsrat des Kantons Aargau,
dass dieser beim Bund um die Wiedereinsetzung der Sonderflüge
ersucht. Ausserdem sehe ich nur einen Weg, wie der Äthiopier nach
Hause geschickt werden kann. Die Schweiz stellt die Entwicklungshilfe
für dieses Land ein, dann wird Äthiopien umgehend
Sonderflüge akzeptieren."
Den ausführlichen Artikel zur Sonderflugthematik
lesen Sie
unter www.a-z.ch/news
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NOTHILFE
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St. Galler Tagblatt 17.4.10
Die Not mit der Nothilfe
Mit der Reduktion der Sozialleistungen auf die minimale
Nothilfe
sollen abgewiesene Asylsuchende zur Ausreise veranlasst werden. Doch
die Massnahme verfängt nicht. Warum dies so ist, wird
unterschiedlich interpretiert.
Josef Osterwalder
Abgewiesene Asylbewerber sollen ausreisen, so wollen es
die vom
Volk gutgeheissenen Gesetze. Sind sie aber nicht willig, so setzen die
Behörden Druck auf.
Ein Mittel dazu ist der Entzug der Sozialhilfe. Wer einen
Wegweisungsentscheid erhalten hat und die Ausreisefrist verstreichen
lässt, bekommt lediglich noch die "Nothilfe", also ein Minimum an
Unterstützung. Sie besteht aus acht Franken im Tag, einer sehr
einfachen Übernachtungsmöglichkeit und, falls notwendig,
medizinischer Versorgung. So beschreibt das "Solidaritätsnetz
Ostschweiz" auf seiner Homepage den Umfang der Nothilfe.
Drastisch, aber unwirksam
Die Zahl der Nothilfe-Empfänger nimmt laufend zu.
Ende 2008
handelte es sich im Kanton St. Gallen um 129 Personen, ein Jahr
später waren es bereits 208; wie bei den Asylsuchenden sind es
mehrheitlich 20- bis 30jährige Männer.
Wie lässt sich diese Zunahme erklären?
René
Hungerbühler, stellvertretender Amtsleiter im Ausländeramt
und Leiter des Asylbereichs, sagt: "Das Bundesamt für Migration
hat im letzten Jahr 56,6 Prozent mehr Asylgesuche entschieden als im
Vorjahr. Mehr Entscheide bedeuten aber auch mehr negative
Asylentscheide und damit letztlich auch mehr Nothilfefälle."
Im Auftrag des Bundes
Obwohl diese Nothilfe nur gerade das Existenzminimum
deckt,
reisen zahlreiche abgewiesene Asylsuchende nicht aus. Warum
verfängt der Sozialhilfestop nicht? Im Artikel der "NZZ am
Sonntag" vom 28. März wird René Hungerbühler mit dem
Hinweis zitiert, es gebe eine "eigentliche Schattenbetreuung".
Gegenüber dem Tagblatt ergänzt er: "In der täglichen
Praxis stellen wir vermehrt fest, dass Nothilfe-Empfänger
Unterstützung von verschiedener Seite erhalten. Dies ist
menschlich verständlich und für uns auch nachvollziehbar.
Damit wird unser Wegweisungsauftrag jedoch erschwert."
Diesen Auftrag hätten die kantonalen Behörden
auf
Geheiss des Bundes auszuüben. Fragen zum Sozialhilfestop
müssten darum an die politisch Verantwortlichen auf Bundesebene
gestellt werden.
Solidaritätsnetz
Eine Institution, die Nothilfeempfängern mit Rat und
Tat
beisteht, ist das "Solidaritätsnetz Ostschweiz", das vor fünf
Jahren entstanden ist und bei dem sich mittlerweile 1200 Mitglieder
eingeschrieben haben, 200 davon sind aktiv engagiert: bei der
Einzelberatung, beim Mittagstisch oder bei einem der vielen Kurse, die
angeboten werden.
Stützpunkte hat das Netz an acht verschiedenen
Standorten in
der Ostschweiz, von Chur bis in den Thurgau, vom Rheintal bis
Rapperswil.
Der im Solidaritätsnetz aktive evangelische Pfarrer
Andreas
Nufer meint, dass es nicht die Unterstützung sei, die die
abgewiesenen Asylbewerber zum Bleiben bewege. Es gebe sogar zahlreiche
Abgewiesene, die weder Nothilfe noch Unterstützung vom
Solidaritätsnetz erhielten und dennoch blieben.
Für Andreas Nufer ist dies ein Signal, dass der ganze
Fragenkreis um die Nothilfe neu diskutiert und in die
Öffentlichkeit getragen werden müsse. Bei manchen müsse
man ja bereits von einer "Langzeitnothilfe" sprechen.
Darum lädt das Solidaritätsnetz am nächsten
Dienstagabend zu einer "Landsgemeinde" ins Waaghaus ein. Es sei
mittlerweile auch den Bundesbehörden klar, dass mit dem
Sozialhilfestop nichts erreicht werde. Der ausgeübte Druck habe
nur dazu geführt, dass Menschen in einer Situation leben
müssten, die eines zivilisierten Staates wie auch der christlichen
Kirchen unwürdig seien.
Mitreden
Wenn darum die Frage der Nothilfe auch politisch neu
aufgeworfen
werde, dann möchte das Solidaritätsnetz mitreden. Dies ist
mit ein Grund für die "Landsgemeinde", die konkrete Forderungen zu
Sozialhilfestop, Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung diskutieren will.
--
Diskussion zur Nothilfe
Das Solidaritätsnetz Ostschweiz lädt am
kommenden
Dienstag, 20. April, zu einer "Landsgemeinde zur Nothilfe" ein. Der
Diskussionsabend beginnt um 19.30 Uhr im Waaghaus.
Die vorgesehenen Diskussionsbeiträge beleuchten das
Thema
aus unterschiedlicher Sicht. Sie stammen von Asef Yavari (Afghanistan),
Erika Forster (Präsidentin des Ständerats), Franziska Befa
(Angola), Maya Leu (Teufen), Nino Cozzio (Stadtrat St. Gallen), Frank
Jehle (Pfarrer, St. Gallen). (J. O.)
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ANTISEMITISMUS
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NZZ 17.4.10
Bischof Williamson verurteilt
Deutsches Gericht verhängt Strafe wegen
Holocaust-Leugnung
Das Amtsgericht in der deutschen Stadt Regensburg hat den
Bischof
der konservativen Piusbruderschaft Richard Williamson wegen Leugnung
des Holocaust zu einer Geldstrafe von 10 000 Euro verurteilt.
Joachim Riecker, Berlin
Richard Williamson, Bischof der traditionalistischen
Piusbruderschaft, muss wegen Leugnung des Holocaust 10 000 Euro Strafe
zahlen. Das Amtsgericht Regensburg reduzierte damit am Donnerstag einen
früheren Strafbefehl in Höhe von 120 Tagessätzen zu je
100 Euro auf 100 Tagessätze.
Der in Grossbritannien lebende Geistliche hatte gegen die
ursprüngliche Strafe Widerspruch eingelegt, so dass es vor dem
Amtsgericht Regensburg zu der öffentlichen Verhandlung kam.
Williamson war dabei nicht anwesend. Nach Angaben seines Rechtsanwalts
hat ihm die Piusbruderschaft die Teilnahme an dem Prozess verboten. Er
wurde auch angewiesen, seine Website zu schliessen.
"Es gab keine Gaskammern"
Williamson hatte dem schwedischen Fernsehen im Herbst 2008 in
einem
Priesterseminar nahe Regensburg ein Interview gegeben und darin gesagt:
"Ich glaube, es gab keine Gaskammern." Ausserdem behauptete er, in den
Konzentrationslagern seien allenfalls "200 000 oder 300 000 Juden" ums
Leben gekommen. Der Strafrahmen für die Leugnung des Holocaust
liegt in Deutschland zwischen einer Geldstrafe und fünf Jahren
Haft.
Der Anwalt des Geistlichen verlas am Donnerstag eine
persönliche Erklärung Williamsons. Danach habe sein Mandant
gewusst, dass die Aussagen in Deutschland strafbar seien. Er habe die
Journalisten deshalb aufgefordert, das Interview nur in Schweden
auszustrahlen und auch nicht im Internet zu verbreiten. Die
Journalisten hätten sich aber nicht daran gehalten. Nach dem
Urteil kündigte der Anwalt an, gegen das Urteil Einspruch
einzulegen.
Ein Justiziar der Piusbruderschaft stellte den
70-jährigen
Bischof am Donnerstag in der Gerichtsverhandlung in Regensburg als
Aussenseiter dar, der auch zu den Anschlägen vom 11. September
2001 in New York und Washington Verschwörungstheorien vertrete.
Williamsons Aussagen zum nationalsozialistischen Mord an den Juden
waren im Januar 2009 fast zeitgleich mit der Entscheidung von Papst
Benedikt XVI. bekannt geworden, die von seinem Vorgänger Johannes
Paul II. im Jahr 1988 verfügte Exkommunikation von Mitgliedern der
Piusbruderschaft aufzuheben.
Selbstkritik des Papstes
Das weltweite Echo auf die Entscheidung von Papst Benedikt
XVI.
war verheerend. Nicht nur Vertreter des Judentums äusserten sich
entsetzt. Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel warf dem Papst
öffentlich vor, durch seine Entscheidung sei der Eindruck
entstanden, "dass es die Leugnung des Holocaust geben könnte".
Benedikt XVI. räumte später in einem Brief an
alle
Bischöfe eigene Fehler ein und erklärte, der Heilige Stuhl
hätte das Internet nutzen müssen, um sich über
Williamsons Ansichten zu informieren. Zugleich beklagte er eine
"sprungbereite Feindseligkeit" gegen seine Person. Eine erneute
Exkommunikation zumindest von Williamson nahm er nicht vor. Die
Priesterbruderschaft St. Pius X. wurde 1970 vom französischen
Erzbischof Marcel Lefebvre gegründet und lehnt die Reformen des
Zweiten Vatikanischen Konzils ab.
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AUSCHWITZ-SCHILD-KLAU
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NZZ 17.4.10
Schwedischer Neonazi inhaftiert
(afp) ⋅ Nach dem Diebstahl des Schriftzugs "Arbeit macht
frei"
aus dem ehemaligen Konzentrationslager Auschwitz ist der mutmassliche
Drahtzieher in Untersuchungshaft genommen worden. Das zuständige
Gericht in Krakau habe diesen Schritt gegen den schwedischen
Rechtsextremisten Anders Högström am Freitag angeordnet,
berichtete die polnische Nachrichtenagentur PAP. Er müsse
mindestens drei Monate in Untersuchungshaft bleiben. Högström
war am 11. Februar in Stockholm festgenommen und vor einer Woche an
Polen ausgeliefert worden. Von der polnischen Justiz wird ihm
Anstiftung zum Diebstahl vorgeworfen. In einer ersten Vernehmung
bestritt der 34-Jährige die erhobenen Vorwürfe.
Högström hatte in den neunziger Jahren in Schweden die
Nationalsozialistische Front gegründet, sich aber später
davon distanziert.
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Le Matin 17.4.10
Le nazi écope de trois mois de prison
AuschwitzLe commanditaire présumé du vol de
l'inscription "Arbeit macht frei" condamné.
Un tribunal de Cracovie, dans le sud de la Pologne, a
ordonné hier 3 mois de détention provisoire pour l'ancien
leader néonazi suédois Anders Högström,
commanditaire présumé duvol de l'inscription "Arbeit
macht frei" de l'ancien camp nazi d'Auschwitz.
Le Suédois avait été extradé
en
Pologne la semaine dernière. Interrogé par le Parquet de
Cracovie, il a rejeté les accusations portées contre lui.
Anders Högström, 34 ans, a fondé et dirigé
entre 1994 et 1999 le Front national-socialiste, un parti
néonazi suédois disparu depuis, avant de prendre ses
distances avec le néonazisme, au point d'être
considéré comme un repenti modèle.
Le portique métallique avec l'inscription "Arbeit
macht
frei" ("Le travail rend libre"), mesurant environ 5 mètres de
long, a été retrouvé moins de trois jours
après son vol, scindé en trois morceaux.
Les cinq voleurs ont été
arrêtés en
même temps et trois d'entre eux ont déjà
été condamnés à des peines allant de 1 an
et demi à 2 ans et demi de prison. Les deux autres seront
jugés après les dépositions d'Anders
Högström.
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GAY PRIDE JAMAICA
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queeramnesty.ch 8.4.10
Jamaica: Montego Bay Walk for Tolerance - Erster CSD auf Jamaika
In Montego Bay, einem Turistenzentrum Jamaicas, fand der erste
"Walk
for Tolerance" vom Howard Cooke Park dem Howard Cooke Boulevard entland
zum Stand statt; die Gay Pride zählte etwa 100 TeilnehmerInnen,
davon viele UnterstützerInnen aus dem Ausland.
Bericht (Englisch) und Bilder bei: UK Gay News 8. April 2010:
Jamaica
Stages First Public ‘Gay Pride'
http://www.ukgaynews.org.uk/Archive/10/Apr/0801.htm
Diese Jamaica Pride ist eine beachtenswerter Event. Ist doch das
Land
dafür bekannt, dass Homosexuelle regelrecht abgeschlachtet werden.
"Zu Tode gehasst" heisst denn auch eine Menschrechtsstudie. Ebenso
bekannt sind homophobe Dancehall-Musiker, die immer wieder in Europa
auftreten können.
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ukgaynews.org.uk 10.4.10
JAMAICA
Jamaica Stages First Public ‘Gay Pride'
MONTEGO BAY, April 8, 2010 - Imagine. Gay Pride in
Jamaica. The words of William Urich, the chair of
InterPride Committee on International GLBTI Human Rights, on the first
public Pride even on the Caribbean island which was staged yesterday.
Officially, it was the Walk for Tolerance from Howard Cooke
Park, along
Howard Cooke Boulevard and ending on the beach.
"Yesterday was an amazing day, here in Montego Bay,” he told UK
Gay
News. "My eyes well up at the very thought of the day's
outstanding and astounding success.”
Encouragingly, the walk had police support, Mr. Urich added.
Around 100 took part in the walk, which was headed by Reverend
Elder
Nancy L. Wilson, the openly lesbian presiding bishop of the
International Movement of Metropolitan Community Churches.
One participant commented: "I never thought I would live to see
the day
that this could happen in Jamaica.”
And other ‘buzz phrases' heard at the event included "I'm
exercising my
rights”, "I feel so liberated”, "I have validation”, and "exuberant”
The Walk for Tolerance was organised by Jamaica AIDS Support for
Life
(JASL) is Jamaica's oldest and largest Non-Governmental Organization
working in the area of HIV/AIDS awareness, prevention and care.
More photographs will be added when they arrive. They are
expected on Friday.
Fotos: http://www.ukgaynews.org.uk/Archive/10/Apr/0801.htm
In the meantime, There is a YouTube video on the walk.
Click HERE.
http://www.youtube.com/watch?v=Fg7CY7pjNpk
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1. MAI ZUREICH
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Tagesanzeiger 17.4.10
Gewerkschaften im Clinch mit dem 1.-Mai-Komitee
"So nicht" - die vier grossen Gewerkschaften Unia, VPOD,
Kommunikation und Comedia distanzieren sich vom diesjährigen
Slogan des 1.-Mai-Komitees.
Von Stefan Hohler
Zürich - Der provokative Slogan des 1.-Mai-Komitees
zum
diesjährigen Tag der Arbeit, "Verlieren wir die Beherrschung",
sorgt nicht nur bei den bürgerlichen Parteien für
Empörung, auch die Gewerkschaften betrachten die Parole als
"verfänglich und verantwortungslos". Damit spiele das Komitee den
politischen Gegnern des 1. Mai in die Hände, die den Slogan als
Vorwand brauchen würden, um den Organisatoren die Verantwortung
für allfällige Ausschreitungen zuzuschieben, schreiben die
Gewerkschaften in einer Medienmitteilung. Man sei an der Erarbeitung
dieses Slogans nicht beteiligt gewesen.
Eine Aussage, die beim 1.-Mai-Komitee für
Kopfschütteln
sorgt. Denn die vier Gewerkschaften sind Mitglied in der aus rund 60
Organisationen bestehenden Dachorganisation. Christoph Lips,
Regionalsekretär VPOD, gesteht, dass die interne Kommunikation
wohl nicht geklappt habe. Man habe erst über die Medien von dieser
Parole erfahren: "Wir wurden auf dem falschen Fuss erwischt."
Komitee-Sprecherin Anna Klieber meint dazu: "Schade, dass die
Gewerkschaften nun Öl ins Feuer giessen, sie haben wegen des
Medienrummels wohl kalte Füsse bekommen."
"Auf den Slogan verzichten"
Die Gewerkschaften verlangen vom Komitee eine aktive
Distanzierung von Gewalt. "Wenn sie mit der Gewalt kokettieren, stehen
sie alleine da", sagt Lips. Zweideutigkeiten gegenüber
Ausschreitungen "sind nicht akzeptabel", heisst es in der Mitteilung.
Die Arbeitnehmenden und ihre Familien hätten ein Recht darauf,
auch in Zürich ihre Anliegen "ohne störende
Nebengeräusche" zum Ausdruck zu bringen. Lips fordert das Komitee
auf, auf den Slogan zu verzichten. Zudem erwartet er vom Komitee, dass
es die räumliche und zeitliche Trennung von Umzug und Fest auf dem
Zeughausareal so akzeptiert, wie dies der Stadtrat in seiner
Bewilligung verlangt hat. Anna Klieber vom 1.-Mai-Komitee sagt dazu
lediglich: "Wir werden am Montag darüber informieren."
Ob es im nächsten Jahr wieder zu einem gemeinsam
durchgeführten 1. Mai kommt, lassen die Gewerkschaften offen. Eine
künftige Zusammenarbeit ist für sie nur mit Organisationen
denkbar, die sich klar von allfälligen Gewaltaktionen abgrenzen
und die abgemachten Spielregeln einhalten, schreiben sie in der
Mitteilung. Klieber ist aber überzeugt, dass man auch im
nächstenJahr wieder einen gemeinsamen 1. Mai durchführen
werde. Die Spaltungstendenzen kämen von einzelnen Exponenten, "ein
Grossteil der Gewerkschaften steht hinter dem Komitee".
Parallelen zu SP
Das Zerwürfnis zwischen Gewerkschaften und dem
1.-Mai-Komitee, das sich in den letzten Jahren angebahnt hat, zeigt
Parallelen zum Streit zwischen dem Komitee und der SP. Diese war vor
rund zehn Jahren aus dem Komitee ausgetreten und hatte zweimal auf dem
Turbinenplatz und einmal in der Bäckeranlage ein eigenes Fest
durchgeführt. Laut Barbara Reimann, Co-Präsidentin der
städtischen SP, nimmt die SP seit drei Jahren wieder an den
Vorbereitungsarbeiten und am Fest im Zeughausareal teil. Seit der
personellen Änderung habe man mit dem 1.-Mai-Komitee ein gutes
Verhältnis. Der Slogan sei ungeschickt gewählt. Das Komitee
habe aber absolut kein Interesse an Gewalt, auch aus kommerziellen
Gründen.
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NZZ 17.4.10
Scharfe Worte gegen 1.-Mai-Komitee
Gewerkschaften kritisieren Slogan
fri. ⋅ Die Gewerkschaften stellen eine weitere
Zusammenarbeit mit
dem 1.-Mai-Komitee am Tag der Arbeit in Frage. "Eine künftige
Zusammenarbeit ist nur mit Organisationen denkbar, die sich klar von
allfälligen Gewaltaktionen abgrenzen und die abgemachten
Spielregeln einhalten", heisst es in einer Mitteilung des Zürcher
Gewerkschaftsbunds. Man distanziere sich klar und unzweideutig von
jeglicher Gewalt; Zweideutigkeiten gegenüber solchen - oftmals
nicht einmal dem Anschein nach politisch motivierten - Ausschreitungen
seien nicht akzeptabel.
Damit kritisieren die Gewerkschaften den vom
1.-Mai-Komitee
gewählten Slogan "Verlieren wir die Beherrschung" sowie das
Plakat, das comicartig eine Explosion und Gewaltsymbole darstellt (NZZ
14. 4. 10). Das Komitee spiele mit dem "verfänglichen und
verantwortungslosen" Motto den politischen Gegnern des 1. Mai in die
Hände, die den Slogan als Vorwand verwenden würden, um den
Organisatoren die Verantwortung für Ausschreitungen zuzuschieben.
Die Gewerkschaften betonen, dass sie an der Erarbeitung des Slogans
nicht beteiligt gewesen seien und dass der Slogan am Umzug nicht
erwünscht sein werde. Schliesslich hätten sie auch auf einer
zeitlichen Trennung von Umzug und Fest auf dem Kasernenareal
insistiert. Das 1.-Mai-Komitee dagegen will das Fest bereits kurz nach
der Demonstration beginnen.
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Zürichsee Zeitung 17.4.10
Tag der Arbeit
Zürcher Gewerkschaften stellen Zusammenarbeit mit
1.-Mai-Komitee
in Frage
Fehlendes Verständnis für Zweideutigkeiten
"So nicht", sagen die Gewerkschaften Unia, VPOD,
Kommunikation
und Comedia. Sie distanzieren sich damit vom Slogan des 1.-Mai-Komitees.
Mit seinem "verfänglichen und verantwortungslosen"
diesjährigen Slogan "Verlieren wir die Beherrschung" spiele das
Komitee - es vereinigt diverse Organisationen - mit dem Feuer. Dies
kommt laut einer Mitteilung der Gewerkschaften vom Freitag nur den
politischen Gegner des 1. Mai entgegen. Die Zürcher Gewerkschaften
seien bei der Erarbeitung des Slogans nicht beteiligt gewesen. "An der
1.-Mai-Demonstration ist er nicht erwünscht". Die Gewerkschaften
distanzierten sich nämlich "klar und unzweideutig von jeglicher
Gewaltausschreitung" rund um die Demonstration zum Tag der Arbeit.
Trennung von Demo und Fest
Das Gleiche erwarten sie vom 1.-Mai-Komitee.
Zweideutigkeiten
gegenüber solchen Ausschreitungen "sind nicht akzeptabel", heisst
es in der Mitteilung. Die Arbeitnehmenden und ihre Familien hätten
ein Recht darauf, auch in der Stadt Zürich ihre Anliegen "ohne
störende Nebengeräusche" zum Ausdruck zu bringen. Um zu einer
Deeskalation beizutragen, hätten die Gewerkschaften in den
vergangenen zwei Jahren auf einer zeitlichen und räumlichen
Trennung von Demonstration und Fest bestanden, schreiben die
Gewerkschaften weiter. Dies müsse auch in diesem Jahr so sein.
Das 1.-Mai-Komitee wehrt sich gegen die Auflage der Stadt,
das
Fest im Zeughausareal erst um 20 Uhr beginnen zu lassen - Stunden nach
der Schlusskundgebung auf dem Bürkliplatz. Es hat bisher noch
nicht entschieden, ob es diese Einschränkung akzeptiert. Auch die
SP möchte schon am Nachmittag beginnen.
Über die Bücher gehen
Für die Organisation künftiger Tage der Arbeit
müsse man "über die Bücher", sagte Remo Schädler
von der Unia auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA. Man werde sicher
nicht mehr mit Organisationen zusammenarbeiten, die sich nicht klar und
ausdrücklich von Gewalt distanzierten. Diese Distanz müsse
auch in einem Slogan zum Ausdruck kommen. Es gehe nicht an, dass man
überlegen und sich winden müsse, um ihn zu interpretieren.
Bisher habe man es hinbekommen, dass die Gewerkschaften und
Organisatoren nicht mit den gewalttätigen Ausschreitungen in
Verbindung gebracht worden seien. Das sei mit dem diesjährigen
Komitee-Slogan in Frage gestellt.
Am 1. Mai 2010 gehe es um den Protest gegen die zunehmende
Ungerechtigkeit in der Gesellschaft, wie die Gewerkschaften schreiben:
Eine kleine Kaste von Abzockern reisse immer grössere Teile des
erarbeiteten Reichtums an sich, während sich eine grosse Mehrheit
der Bevölkerung um die Früchte ihrer Arbeit geprellt sehe.
Zudem werde die soziale Sicherheit demontiert. (sda)
---
Blick am Abend 16.4.10
SVP schämt sich für RAF-Ausstellung
1. Mai
Die SVP will sich bei den Deutschen für eine
1.-Mai-Ausstellung entschuldigen.
Für uns wirkt das wie die Verherrlichung des
RAF-Terrors",
regt sich der Stadtzürcher SVP-Präsident Roger Liebi
über die RAF-Ausstellung zum 1. Mai in der Kanzleiturnhalle auf.
"Wir werden uns in Deutschland bei den Hinterbliebenen für die
Stadt Zürich entschuldigen." Geplant ist eine Inseratenkampagne in
einer der grossen deutschen Zeitungen, etwa der "Welt", der
"Frankfurter Allgemeine Zeitung" oder der "Zeit". Die Kampagne wird vom
SVP-Werbebüro "Goal.ch" entworfen, die schon für die
Minarett-Plakate und die "Schwarze Schafe"-Kampagne verantwortlich war.
Es gehe nicht, dass in einem Gebäude der Stadt eine
Ausstellung zu einer terroristischen Vereinigung gezeigt werde. "Das
ist respektlos den Opfern und Hinterbliebenen gegenüber."
Ob dies nicht einfach aufgearbeitete Zeitgeschichte sei?
"Nein,"
meint Liebi, "die Organisatoren nennen sich Revolutionärer Aufbau
Zürich. Die haben klare Sympathien für die RAF".
Anna Klieber vom 1.-Mai-Komitee sieht hier Zensur. "Die
SVP will
sich wieder einmal in der Öffentlichkeit aufspielen und eine
Kulturveranstaltung diffamieren." Das 1.-Mai-Komitee habe zwar nicht
direkt etwas mit der Ausstellung zu tun, aber für Klieber ist es
offensichtlich, dass die SVP-Aktion ein politischer Schlag gegen die
Idee der 1.-Mai-Veranstaltungen ist. re
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BIG BROTHER SPORT
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NZZ am Sonntag 18.4.10
Fussballklubs sehen Existenz bedroht
Mit der Mustervereinbarung zwischen der Konferenz der
Kantonalen
Justiz- und Polizeidirektoren und der Fussballliga soll Gewalt
bekämpft werden. Die Klubs reagieren skeptisch.
Christine Steffen
"Mehrere Super-League-Klubs werden bereits heute durch die
Sicherheitskosten an den Rand der Existenz gedrängt", sagt
Bernhard Heusler, Vizepräsident des FC Basel. 3 Millionen Franken
gibt der FCB jährlich für Sicherheit aus. Die
Mustervereinbarung, die am Freitag von der Kantonalen Justiz- und
Polizeidirektorenkonferenz, dem Fussballverband und der Swiss Football
League präsentiert wurde (siehe Box), nimmt die Vereine
verstärkt in die Pflicht. Sie setzt auf ein Bonus-Malus-System.
Klubs, welche die Sicherheitsideen umsetzen, werden zwar belohnt, indem
sie einen kleineren Beitrag an die Kosten entrichten. Die Umsetzung der
Massnahmen treibt sie aber an ihre finanziellen Grenzen. Bis Ende Juni
wollen die lokalen Behörden mit den zehn Klubs die Abkommen
aushandeln.
Für Michael Hüppi, Präsident des FC St.
Gallen,
ist die Mustervereinbarung "eine Folge der Tatsache, dass die Politik
das Heft in die Hand genommen hat". Das liege nicht zuletzt daran, dass
die Vereine es versäumt hätten, "das Haus selber in Ordnung
zu bringen". Hüppi zweifelt an der Durchführbarkeit und der
Wirksamkeit einzelner Massnahmen. Ein Alkoholverbot etwa hält er
für sinnlos, weil die Leute dann einfach betrunken ins Stadion
kämen. Dass eine Partie durch die Polizei abgebrochen würde,
wie es die Vereinbarung vorsieht, hält er für unvorstellbar.
"Gewisse Massnahmen", sagt er, "führen zu einer Radikalisierung
der Fans. Das ist gefährlich." Laut Urs Linsi, Präsident und
CEO von GC, können die Grasshoppers schon jetzt nur schwer mit den
Sicherheitskosten leben. Er beklagt, dass "gesellschaftliche Probleme
wie die Jugendgewalt einseitig auf den Fussball abgewälzt werden".
Überdies werde bei den Sicherheitskosten mit ungleichen Ellen
gemessen; in Zürich würden die Klubs übermässig
belastet, das verunmögliche einen fairen Wettbewerb.
Tatsächlich werden die Klubs unterschiedlich zur Verantwortung
gezogen: Die Young Boys etwa haben bereits eine Vereinbarung mit der
Stadt und bezahlen nur 60 000 Franken im Jahr.
Auch unter dem Kostendruck scheint in den Klubs ein
Umdenken
einzusetzen. Während FCB-Vizepräsident Heusler seit langem
für eine differenzierte Sicht auf die Fans plädiert und sich
dezidiert gegen die Gleichung "Fussballfan gleich Hooligan" ausspricht,
möchte nun auch Hüppi vermehrt bei der Fanarbeit und der
Prävention ansetzen. Heusler erkennt bei verschiedenen
Präsidenten den Willen, nicht nur auf Repression zu setzen. Er
hält es im Interesse des Fussballs für wichtig, "Gegensteuer
zu geben, wenn das verzerrte Bild vom Fan als Gewalttäter und von
Fussballspielen als Risiko-Anlässen gezeichnet wird."
--
Leichtbier und Polizei
Die Mustervereinbarung sieht vor, dass Fussballklubs und
Behörden vor jeder Saison gemeinsam ein Sicherheitskonzept
erarbeiten. Höchste Priorität hat die Identifikation von
Straftätern; in den Stadien und auf Reisewegen werden Videokameras
und zivile Polizisten eingesetzt. Die Stadienbetreiber sollen
Arrestzellen und Vernehmungsräume zur Verfügung stellen.
Künftig soll die Polizei "bei starker Gefährdung der
Sicherheit" ein Spiel abbrechen können. Es wird nur noch
Leichtbier ausgeschenkt, bei Hochrisikospielen und im Gästesektor
gilt ein Alkoholverbot. Es soll verbindlich definiert werden, welches
polizeiliche Aufgebot zur Grundversorgung gehört und welche
Leistung entschädigt werden muss. Bei vier Spielen im Jahr soll
geprüft werden, ob die Vereinbarung eingehalten wird. (cen.)
---
Zentralschweiz am Sonntag 18.4.10
FC Luzern
Stadionknast soll für Ruhe sorgen
Wer im Stadion Ärger macht, der wird in Luzern vor
Ort
eingebuchtet. Ein Modell, das es schon gibt.
pi. Wer sich an einem FCL-Heimspiel danebenbenimmt, der
muss
künftig damit rechnen, noch während des Spiels verhaftet und
eingesperrt zu werden. Möglich macht dies das
Stadiongefängnis, das der FCL in seine neue Arena integrieren
will. "Es sind Einzelzellen geplant, in denen die Polizei Krawallmacher
vorübergehend einsperren oder befragen kann", sagt
FCL-Präsident Walter Stierli. Auch wenn die Kapazität mit
vier Plätzen sehr beschränkt ist, hofft man beim FCL auf eine
präventive Wirkung. "Wenn jemand weiss, dass er eingebuchtet wird,
wenn er sich danebenbenimmt, dann überlegt er sich wohl zweimal,
ob er wirklich randalieren soll", so Stierli. Ähnliche
Arresträume, wie sie der FCL plant, gibt es in anderen Schweizer
Stadien bereits. Etwa in Bern oder Basel. Dort haben sie sich
bewährt.
Seite 23
--
Stadiongefängnis des FCL
Wer zeuselt, wird eingebuchtet
Von Pascal Imbach
Auf der Luzerner Allmend können Chaoten künftig
im
stadioneigenen Gefängnis eingesperrt werden. In anderen Schweizer
Stadien ist das heute bereits möglich.
Neben der Tür prangt der Schriftzug "Einvernahme",
dahinter
befindet sich ein karger Raum ohne Fenster. Fläche: rund 12
Quadratmeter. Möblierung: ein Tisch, ein paar Stühle, mehr
nicht. In zwei solchen Zellen kann der BSC Young Boys, ähnlich wie
auch der FC Basel, Fussballchaoten festhalten und befragen, die sich im
oder ums eigene Stadion danebenbenommen haben. "Das sind sehr triste
Räume", sagt Stefan Niedermaier, CEO der Berner Young Boys. "Wer
hier sitzt, der wartet, bis die Polizei kommt - und macht sich in der
Zwischenzeit bestimmt Gedanken darüber, was er getan hat." Eine
Art Gefängnisknast mit abschreckender Wirkung also. In Betrieb
genommen 2005 - als aus dem Wankdorfstadion das Stade de Suisse wurde.
Vier Zellen in Luzern
Obwohl Hooligan-Probleme in der Hauptstadt selten sind und
die
Arrestzellen an den meisten Spieltagen leer bleiben: Bei YB ist man
froh um sie. "Wenn sich jemand danebenbenimmt, etwa aufs Spielfeld
rennt, können wir ihn noch während des Matchs einsperren",
sagt YB-Chef Niedermaier. "Dann haben wir Ruhe."
Ruhe und Ordnung will auch der FC Luzern in seinem neuen
Stadion,
das im Februar 2011 eröffnet wird. Deshalb - und weil die Swiss
Football League ihre Sicherheitsanforderungen stetig erhöht - geht
man auf der Allmend sogar noch einen Schritt weiter als in Bern: In die
Swissporarena wird ein Mini-Gefängnis mit vier Einzelzellen
integriert (Ausgabe von gestern). Diese sollen jeweils rund 10
Quadratmeter gross sein und ausser einer Sitzgelegenheit kein Mobiliar
enthalten. "Gebaut werden sie von uns, betrieben aber ausschliesslich
von der Luzerner Polizei", sagt FCL-Sicherheitschef Mike Hauser. Das
heisst: Wenn es auf den Rängen Probleme gibt, werden Polizisten
ins Stadion gelassen. Sie können einzelne Krawallmacher dann im
stadioneigenen Gefängnis einsperren, befragen und allenfalls auf
die Polizeiwache weitertransportieren.
Kostenpunkt für das Stadiongefängnis: laut
FCL-Präsident Walter Stierli mehrere 100 000 Franken.
Hartes Durchgreifen
Beim FC Luzern ist man sich bewusst, dass der
Gefängnisknast
allein nicht alle Sicherheitsprobleme löst. Deshalb wird zurzeit
an einem umfangreichen Sicherheitskonzept gearbeitet (siehe Kasten).
Dennoch glaubt Präsident Stierli, dass die Gefängniszellen
nur schon aus präventiver Sicht eine gute Sache sind. "Wer im
neuen Stadion zum Beispiel eine bengalische Fackel zündet, der
muss damit rechnen, dass er aus dem Sektor rausgeholt, eingesperrt und
gebüsst wird." Bisher sind Fans, die Feuerwerk zündeten oder
andersweitig randalierten, oft noch ungeschoren davongekommen. Das soll
in der Swissporarena nicht mehr möglich sein. "Wir werden die
Sicherheitsrichtlinien der Swiss Football League konsequent umsetzen",
sagt Stierli.
--
Sicherheit
Überwachungsraum im Stadion
Um das Geschehen in den Fan-Sektoren besser im Griff zu
haben,
wird der FCL künftig verstärkt auf den Einsatz von
Videokameras setzen. Diese werden von einem eigens dafür
eingerichteten Überwachungsraum aus bedient und koordiniert. "Das
ermöglicht es uns, allfällige Krawallmacher, die wir nicht
während des Spiels festnehmen können, im Nachhinein noch zur
Rechenschaft zu ziehen." Auch führen die FCL-Verantwortlichen
zurzeit Gespräche mit der Polizei und den Verkehrsbetrieben Luzern
(VBL), um den An- und Abtransport der gegnerischen Fans zu regeln. "Es
ist denkbar, dass wir Sonderbusse, die zwischen Allmend und Bahnhof
verkehren, künftig konsequent von der Polizei eskortieren lassen",
so Stierli. Zudem soll der Gästesektor nicht mehr als 1000
Plätze bieten.
---
Bund 17.4.10
Hooligans
YB lehnt Vereinbarung ab
Die Kantone legen eine Mustervereinbarung gegen Gewalt im
Sport
vor - YB will sie nicht unterzeichnen. — Seite 23
--
Justizdirektoren wollen durchgreifen
Mehr Repression gegen Gewalttäter
Die Mustervereinbarung sieht unter anderem vor, dass die
Polizei
ein Spiel sogar abbrechen kann.
Die Schweizer Fussballklubs müssen mehr gegen
randalierende
Fans unternehmen und enger mit den Behörden zusammenarbeiten.
Darauf haben sich die Kantone, der Fussballverband und die Profiliga
geeinigt. Sie präsentierten am Freitag in Bern eine
Mustervereinbarung, die sämtliche Profiklubs bis Ende Juni
unterzeichnen sollen. Die Vereinbarung, die lokal angepasst werden
kann, ermöglicht ein repressiveres Vorgehen gegen
gewalttätige Fussballfans und nennt auch einige präventive
Massnahmen. Höchste Priorität wird der Identifikation von
Straftätern eingeräumt. So werden in den Stadien und auf den
Reisewegen hoch auflösende Videokameras und Polizeispitzel
eingesetzt. Die Stadionbetreiber stellen den Behörden Arrestzellen
und Räume für Einvernahmen zur Verfügung. Die Massnahmen
zielen aber nicht nur gegen den harten Kern gewaltbereiter Fans.
Generell soll es im Stadion noch Leichtbier zu trinken geben. Die Fans
im Gästesektor sollen gar keinen Alkohol konsumieren.
Laut dem Berner Polizeidirektor Hans-Jürg Käser
(FDP)
ruft die Mustervereinbarung in Erinnerung, dass die Polizei notfalls
auch im Stadion einschreiten dürfe. Der Einsatzleiter der Polizei
ist sogar befugt, ein Spiel abzubrechen, wenn die Sicherheit stark
gefährdet ist. Vereine, die sich mustergültig verhalten,
sollen finanziell profitieren. Gemäss den Polizeidirektoren
verursacht ein Hochrisikospiel Sicherheitskosten von etwa 250 000
Franken; ein Zehntel davon erachte die öffentliche Hand als
Grundversorgung. (sda)
--
YB wird die Mustervereinbarung der Justizdirektoren nicht
unterzeichnen
Die Mustervereinbarung zur Bekämpfung der Gewalt im
Sport
bringe für Bern nichts Neues, sagt YB-Chef Stefan Niedermaier.
Bernhard Ott
Stefan Niedermaier ist gelassen. Die gestern
präsentierte
Mustervereinbarung für Profi-Fussballklubs betreffe den BSC YB nur
am Rande. Im Bereich Sicherheit gebe es seit Dezember 2009 eine
Vereinbarung zwischen YB, SCB und der Stadt Bern, die sich bewährt
habe. Die Mustervereinbarung, welche die Konferenz der kantonalen
Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD), der Fussballverband und die
Profiliga gestern präsentiert haben (siehe Zweittext), betreffe
vor allem jene Klubs, die noch keine Sicherheitsvereinbarung
hätten. Niedermaier sieht denn auch keinen Grund, einen neuen
Vertrag zu unterzeichnen. "In Bern gibt es keine grossen Probleme mit
der Gewalt."
So gebe es im Stade de Suisse Wankdorf seit jeher
Arresträume und Räume zur Einvernahme von verdächtigen
Personen. Zudem verstehe es sich von selbst, dass ein polizeilicher
Einsatzleiter einen Match abbrechen könne, wenn Menschenleben akut
gefährdet seien. "Wenn die Gefahr gross ist, braucht es keine
Vereinbarung, um ein Spiel abzubrechen." Auch bezüglich der
Sicherheitskosten sieht Niedermaier keinen Anlass, einen neuen Vertrag
zu unterzeichnen. Gemäss der bestehenden Vereinbarung mit der
Stadt Bern beteiligen sich die beiden Klubs mit je 60 000 Franken an
den Kosten für die Polizeieinsätze vor den Stadien. Seit
einem Urteil des Bundesgerichts, wonach ein Klub bis zu 80 Prozent der
Sicherheitskosten bei sogenannten Hochrisikospielen tragen muss, wird
dieser Betrag als zu gering kritisiert. "Was heisst zu wenig?", fragt
Niedermaier rhetorisch. Die Sicherheit im Stadion koste YB
jährlich zwei Millionen Franken. Dazu kämen bauliche
Massnahmen für mehrere Zehntausend Franken, die aufgrund der
Vereinbarung mit der Stadt notwendig geworden seien, sagt Niedermaier.
"Bern hat eine Vorreiterrolle"
Der Stadtberner Sicherheitsdirektor Reto Nause (CVP)
begrüsst es, dass mit der Mustervereinbarung der politische Druck
zur Verbesserung der Sicherheitslage vor den Stadien aufrechterhalten
bleibe. Rund 90 Prozent der Vereinbarung seien aber bereits durch den
bestehenden Vertrag gedeckt. "In Sachen Sicherheit bei sportlichen
Grossanlässen hat Bern eine Vorreiterrolle." So habe es in Bern
seit einem Jahr keine grösseren Krawalle mehr gegeben. Nach wie
vor zu hoch seien aber die Kosten für die Sicherheitsmassnahmen.
Wenn es bis in einem Jahr nicht gelinge, diese zu senken, müsse
die Beteiligung von YB und SCB neu verhandelt werden, sagt Nause. "Bei
der Vereinbarung über die Kostenbeteiligung von YB und SCB waren
wir in Bern vielleicht etwas gar zu schnell", sagt Nause unter Hinweis
auf das erwähnte Bundesgerichtsurteil.
Massive Vorwürfe an KKJPD
Bei der YB-Fanarbeit empfindet man die Mustervereinbarung
gar als
Störmanöver. Im sechsseitigen Vertragswerk sei gerade mal ein
Satz der Gewaltprävention gewidmet, sagt Fanarbeit-Sprecher Urs
Frieden, Berns Stadtratspräsident (GB). "Mit ihrer rein
polizeilichen Optik torpediert die KKJPD auf fahrlässige Weise
eine Diskussion, die seit längerer Zeit im Gang ist." Zudem werde
der bestehende Vertrag zwischen YB, SCB und der Stadt Bern unterlaufen,
sagt Frieden.
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BZ 17.4.10
Gewalt im Sport
Polizei übernimmt die Hoheit im Fussballstadion
Die Behörden verstärken den Kampf gegen
Hooligans. Die
Polizei will Chaoten mitten im Stadion bekämpfen.
Bisher sorgten die Fussballklubs und deren private
Securityfirmen
selber für die Sicherheit im Stadion. Ab der neuen Saison, die im
Juli beginnt, übernimmt die Polizei das Zepter. Die Staatsgewalt
fordert Arrestzellen im Stadion und Polizeispitzel im Fansektor. Sogar
auf der Anreise an Auswärtsspiele sollen Fussballfans von zivilen
Begleitern mit hochauflösenden Handkameras gefilmt werden.
Im Kampf gegen Pyro-Fackeln will die Polizei Doppelhalter
und
Choreografien verbieten, damit sich die Fans beim Abbrennen der
Feuerwerkskörper nicht mehr verstecken können. Bei Bedarf
werden ganze Fangruppen - auch Unbeteiligte - im Stadion
zurückgehalten, bis Chaoten und Pyromanen überführt sind.
Die Behörden mischen sich ein in den Ticketverkauf
und
bestimmen Regeln für die Eingangskontrollen. Der jeweilige
Polizeieinsatzleiter entscheidet bei Ausschreitungen vor Ort und
spontan über einen Spielabbruch.
Der Fussballverband und die Profiliga unterstützen
die
Forderungen, welche die Konferenz der Kantonalen Justiz- und
Polizeidirektoren gestern in Bern den Medien vorgestellt hat. Die
Vereine sollen zur Unterschrift einer entsprechenden Vereinbarung
gedrängt werden. tob
Seite 3
--
Gewalt im Fussball
Polizei will notfalls Spiele abbrechen
Die Behörden verstärken den Kampf gegen
Hooligans. Sie
fordern Arrestzellen im Stadion und Polizeispitzel im Fansektor. Der
Fussballverband zieht mit. Die Klubs sollen zur Unterschrift einer
Vereinbarung gedrängt werden.
Die Polizei übernimmt die Befehlshoheit im
Fussballstadion.
Bisher waren die Aufgaben strikt geteilt: Die Klubs und deren private
Securityfirmen waren innerhalb der Stadionmauern für die
Sicherheit zuständig. Draussen sorgte die Polizei für Ruhe.
Doch auf die neue Saison hin, die im Juli beginnt, will die Konferenz
der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) ihren Einfluss in
den Schweizer Stadien erhöhen.
Jede Runde der Meisterschaft verursache heute
Sicherheitskosten
der öffentlichen Hand von rund einer Million Franken, sagte die
St.Galler Regierungsrätin Karin Keller-Sutter gestern an einer
Medienkonferenz in Bern. "Die Bevölkerung ist nicht länger
bereit, dies zu bezahlen."
Polizei will ins Stadion
Ein Fussballstadion sei zwar ein privates Grundstück,
wie
ein Dancing, ein Billardklub oder eine Beiz, sagte Hans-Jürg
Käser, Polizeidirektor des Kantons Bern. "Wenn dort aber
delinquiert wird, schreitet die Polizei ein." Dies sei ihre Kernaufgabe.
Wie genau sich die Polizeidirektoren dieses Eingreifen
vorstellen, präsentierten sie gestern in einer sogenannten
Mustervereinbarung. Höchste Priorität habe die Identifikation
von Straftätern, steht im fünfseitigen Papier (konkrete
Massnahmen im Bildblock rechts).
Fanarbeiter sind skeptisch
Der Schweizerische Fussballverband (SFV) und die Swiss
Football
League (SFL) haben die Vereinbarung mitformuliert. "Die meisten Fans
wünschen sich eine Atmosphäre des Anstands und Respekts",
sagte SFV-Präsident Peter Gilliéron.
Die Fanarbeit Schweiz dagegen kritisiert das
Massnahmenpaket.
"Die Politiker betrachten den Fussball in der Schweiz offenbar als
grosses Sicherheitsrisiko", sagte Thomas Gander,
Geschäftsführer der Dachorganisation, auf Anfrage der
Schweizerischen Depeschenagentur (SDA). Dabei sei die Zahl der
Ausschreitungen in den Fussballstadien in den letzten zehn Jahren stark
zurückgegangen. "Zugenommen haben hingegen Konfrontationen
zwischen der Polizei und Fanlagern ausserhalb der Stadien."
Klubs stehen unter Druck
Bis Ende Juni sollen die Fussballklubs die Vereinbarung
unterschreiben - allenfalls unter Anwendung "gewisser Druckmittel", wie
sich Hanspeter Gass, Polizeidirektor von Basel-Stadt, ausdrückte.
Konkret: Vereine, die ihre Unterschrift verweigern, müssen sich
stärker an den öffentlichen Sicherheitskosten beteiligen -
ein Bundesgerichtsurteil aus dem Jahr 2009 erlaubt den Behörden,
80 Prozent der Polizeikosten abzuwälzen. Klubs, die kooperieren,
profitieren laut Gass von weiteren Entlastungen.
YB und SCB beteiligen sich jährlich mit je 60000
Franken an
den Polizeikosten. Die YB-Verantwortlichen geben keinen Kommentar zu
den KKJPD-Massnahmen ab. "Unsere Ansprechperson ist in dieser Sache
Gemeinderat Reto Nause", sagt YB-Pressechef Albert Staudenmann. Der
angesprochene Stadtberner Sicherheitsdirektor stellt sich hinter die
Berner Grossklubs. "Die Kostenbeteiligung wird vorerst nicht
erhöht", sagt Nause. Die Stadtbehörden hätten im
vergangenen Herbst mit YB und SCB eine eigene Vereinbarung
abgeschlossen. "YB muss die Mustervereinbarung nicht unterzeichnen.
Denn in Bern sind die Forderungen bereits zu 90 Prozent erfüllt."
Tobias Habegger
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Kampf den Chaoten
Peter Jost
Gewalt rund um Sportveranstaltungen ist ein echtes
Problem. Das
schleckt keine Geiss weg. So gesehen ist es höchste Zeit, dass
sich Kantone, Fussballverband und Liga auf ein gemeinsames Vorgehen
gegen die Übeltäter einigen konnten.
Mit ihren ersten Vorschlägen hatte die Konferenz der
Polizeidirektoren Ende des letzten Jahres noch weit übers Ziel
hinausgeschossen. Damals wurde etwa eine generelle Ausweispflicht beim
Betreten des Stadions oder eine geführte Anreise für alle
Auswärtsfans im Stile von Gefangenentransporten gefordert.
Schikanen, die vielen Fans die Lust auf Livefussball ein für alle
Mal genommen hätten.
Das nun vorgestellte Massnahmenpaket scheint hingegen
sauber
durchdacht und logisch aufgebaut zu sein. Das Wichtigste dabei: Die
meisten Massnahmen betreffen nicht alle Fans, sondern nur jene
Rüpel, welche gegen die Regeln verstossen und Unbeteiligte
gefährden. Diese Chaoten gehören bestraft - mit aller
Härte, die unsere Gesetzgebung zulässt.
peter.jost@bernerzeitung.ch
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Tagesanzeiger 17.4.10
Wird im Stadion Starkbier getrunken, soll der Verein mehr
bezahlen
Ein neuer Mustervertrag zeigt, wie die Kantone
Fussballklubs zu
Massnahmen gegen Gewalt verpflichten wollen. Bei den Vereinen
fürchtet man die Kosten.
Von Fabian Renz
Kein Bier mehr im Fussballstadion? Ein Polizeichef, der
bei
Bedarf den Match abbrechen kann? Als die Justizdirektoren vor einigen
Monaten erstmals solche Pressionen andachten, um die Gewalt bei
Fussballspielen einzudämmen, reagierte die Szene mit einem
Aufschrei.
Mittlerweile jedoch haben die Fussball-Dachverbände
in den
wesentlichen Grundfragen eingelenkt. Wie gestern bekannt wurde, sind
die meisten der verfemten Massnahmen nun sogar Teil eines neuen
Musterabkommens, das als Schablone zur Regulierung der Sicherheitsfrage
dienen soll. Dieser Vertrag, den die Konferenz der kantonalen Justiz-
und Polizeidirektoren (KKJPD) mit dem Schweizerischen Fussballverband
und der Swiss Football League aushandelte, ist zwar für niemanden
verbindlich. Doch ist er als Vorbild für die Einzelabkommen
gedacht, welche die Polizeibehörden in den kommenden Wochen mit
ihren lokalen Fussballklubs abschliessen wollen. Die wichtigsten
Eckwerte des Mustervertrags:
Die Fussballklubs verpflichten sich, zusammen mit den
Behörden vor jeder Saison ein Sicherheitskonzept auszuarbeiten.
Wird man sich nicht einig, erlassen die Behörden Verfügungen.
Zur Identifikation von Straftätern installieren die
Klubs in
den Stadien hochauflösende Videokameras.
Zugleich überwacht die Polizei bei Fussballmatches
neu die
Anreisewege mit mobilen Kameras. Im Stadion selber sind Polizisten in
Zivil, sogenannte Spotter, präsent.
Bei "starker Gefährdung der Sicherheit" kann die
Polizei das
vorzeitige Ende eines Matches veranlassen.
Im Stadion dürfen ausser Leichtbier keine Alkoholika
konsumiert werden.
Periodisch wird überprüft, ob der Fussballklub
seine
Verpflichtungen einhält. Je nach Ergebnis wird ihm ein
unterschiedlich hoher Anteil an den Sicherheitskosten auferlegt. Dieses
Bonus-Malus-System ist im Detail für jeden Klub separat
auszuhandeln.
Vereine hegen Bedenken
Akzeptieren die Klubs diese Vorgaben, dürften ihnen
kostspielige Investitionen bevorstehen. Bei der KKJPD hat man
widerspenstige Reaktionen vorsorglich einkalkuliert. "Ein solches
Musterabkommen darf durchaus etwas forsch ausgestaltet sein, zumal ja
bei der Kostenfrage Verhandlungsspielraum besteht", sagt
Generalsekretär Roger Schneeberger. Er rechnet nun fürs Erste
mit einem taktischen "Powerplay" an Vorbehaltsäusserungen.
Damit dürfte er nicht fehlgehen. Für Michael
Hüppi
zum Beispiel, den Präsidenten des FC St. Gallen, ist zwar klar,
dass im Bereich der Gewaltbekämpfung "etwas geschehen muss". Das
Musterabkommen beinhaltet für ihn aber Punkte, deren Umsetzung
keinen Sinn macht. Die Einschränkung des Alkoholausschanks zum
Beispiel: "Die Leute werden dann eben schon betrunken anreisen."
Überdies warnt er davor, das vorgesehene Bonus-Malus-System
zuungunsten der Vereine auszugestalten: "Das Bundesgericht hat
entschieden, dass den Klubs bis zu 80 Prozent der Sicherheitskosten
überwälzt werden dürfen. Ich fürchte darum, dass
die Behörden eine Überwälzung von 60 Prozent bereits als
Bonus betrachten könnten."
Die möglichen Kostenfolgen beunruhigen auch Bernhard
Heusler, den Vizepräsidenten des FC Basel: "Ein solcher Vertrag
darf nicht dazu führen, dass die Sicherheitskosten der Klubs
weiter ansteigen." Sein Verein gebe bereits heute 3 Millionen Franken
pro Jahr für die Sicherheit aus, betont Heusler.
Ähnliche Diskussionen könnten bald bei den
Eishockeyvereinen einsetzen. Auch für sie verhandelt die KKJPD mit
den Dachverbänden über einen Mustervertrag. Er soll in den
nächsten Wochen fertiggestellt werden.
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NZZ 17.4.10
Die Vereine werden in die Pflicht genommen
Justiz- und Polizeidirektoren und Fussballverband
kämpfen
gemeinsam gegen Gewalt im Umfeld des Sports
Die Sicherheit im Umfeld von Sportveranstaltungen kostet
Millionen. Nun werden die Vereine in die Pflicht genommen. Polizei-,
Justizdirektoren und Fussballverband präsentierten eine
Mustervereinbarung zur Kooperation von Klubs und Behörden.
fsi. Bern ⋅ Jede Spielwoche der Schweizer Fussball- und
Eishockeymeisterschaften beschert dem Staat Sicherheitskosten von rund
einer Million Franken. Dies soll sich nun ändern, und die Vereine
sollen einen Teil der Kosten übernehmen. Am Freitag haben die
Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und
-direktoren (KKJPD) und Vertreter des Schweizerischen Fussballverbands
(SFV) sowie der Axpo Super League (ASL) im Haus der Kantone in Bern
eine gemeinsam erarbeitete Mustervereinbarung vorgestellt. Auf deren
Grundlage sollen Behörden und Fussballvereine künftig vereint
gegen Gewalt vorgehen und die Prävention verstärken.
Kooperation wird belohnt
Langfristiges Ziel ist es, die Ausgaben für die
Sicherheit
sowohl der Behörden als auch der Vereine zu senken und dafür
zu sorgen, dass sich die Leute in den Stadien und auch auf der An- und
Abreise sicher fühlen. Es wird erwartet, dass die Profivereine die
an die lokalen Gegebenheiten in den jeweiligen Kantonen und
Städten und die finanzielle Situation des Klubs angepassten
Vereinbarungen bis Ende Juni unterzeichnen. Künftig sollen Klubs,
Stadionbetreiber und Behörden vor jeder Saison gemeinsam die
Sicherheitsmassnahmen erarbeiten. Vereine, die sich einer
Zusammenarbeit widersetzen sollten, müssten mit schmerzlichen
finanziellen Konsequenzen rechnen. Hanspeter Gass (fdp., Basel-Stadt),
Mitglied der KKJPD-Kerngruppe "Gewalt im Sport", erinnerte daran, dass
die Behörden gemäss Bundesgericht den Klubs bis zu 80 Prozent
der Polizeikosten verrechnen dürfen. Diese betragen bei einem
normalen Spiel 80 000 bis 100 000 Franken und steigen bei einem
Hochrisikospiel auf 250 000 Franken.
Ein Teil dieser Sicherheitskosten gilt laut Gass als
Grundversorgung; wie der Rest aufgeteilt werde, sei verhandelbar.
Sportvereine, die mehr für die Sicherheit im Stadionumfeld
unternähmen, könnten damit rechnen, weniger hart zur Kasse
gebeten zu werden.
Polizei darf Spiele abbrechen
Die Behörden werden Einfluss auf Zutrittskontrollen,
Ticketverkauf und Stadionordnungen nehmen können. Die Vereine
müssen ein Konzept zur Gewaltprävention vorlegen, der
Identifikation von Straftätern wird höchste Priorität
eingeräumt, und sie sollen möglichst rasch zur Rechenschaft
gezogen werden. Die Stadionbetreiber stellen Arrestzellen und
Räume für Einvernahmen zur Verfügung, und an den Spielen
soll nur noch Leichtbier beziehungsweise an Hochrisikospielen
alkoholfreies Bier ausgeschenkt werden. Bei Bedarf kann die Polizei
auch ein Spiel abbrechen. - Nachdem sie sich mit dem SFV und der ASL
geeinigt hat, strebt die KKJPD nun eine ähnliche Vereinbarung mit
dem Eishockeyverband an.
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Basler Zeitung 17.4.10
Kantone drehen an der Repressionsschraube
Die Polizeidirektoren erhöhen den Druck auf die
Fussball-
und Eishockeyclubs
Renato Beck, Bern
Mit einer Mustervereinbarung sollen die Vereine gezwungen
werden,
mehr für die Bekämpfung von Gewalt zu tun. Beim FC Basel
stösst dies auf wenig Akzeptanz.
Die Mustervereinbarung ist das Ergebnis des Runden Tischs,
der
von Sportminister Ueli Maurer einberufen wurde, um den
Gewaltausbrüchen im Umfeld von Fussball- und Eishockeyspielen Herr
zu werden. Mitgewirkt haben die kantonalen Polizeidirektoren sowie
Fussballverband und Ligavertreter. Die Vereinbarung bündelt eine
ganze Liste an Massnahmen, die ab der nächsten Saison gelten
sollen. Deutlich erkennbar ist dabei die Handschrift der St. Galler
Regierungsrätin Karin Keller-Sutter: Von Arrestzellen in den
Stadien ist die Rede, von Untersuchungsrichtern und von verbotenen
Choreografien, der Fankurvenkunst. Grösstenteils St. Galler
Spezialitäten, wo mittlerweile ein strenges Regime herrscht.
Ziel des Papiers ist, dass sich Clubs und Behörden
zusammensetzen und auf konkrete Massnahmen einigen. Je näher sie
dabei der Mustervereinbarung kommen, desto kleiner sollen die
Sicherheitskosten sein, die der Verein übernehmen muss. Jede Runde
der Meisterschaft verursache heute Sicherheitskosten der
öffentlichen Hand von rund einer Million Franken, begründet
Keller-Sutter. "Die Öffentlichkeit ist nicht mehr bereit, dies
mitzutragen."
Spitzel
Priorität wird der Identifikation von Straftätern
eingeräumt. So werden in den Stadien und auf den Reisewegen
hochauflösende Videokameras sowie Spitzel der Polizei und neu auch
der Clubs eingesetzt. Die Massnahmen zielen aber nicht nur gegen den
harten Kern gewaltbereiter Fans. Generell soll es im Stadion
bestenfalls noch Leichtbier geben. Die Fans im Gästesektor sollen
überhaupt keinen Alkohol konsumieren. Und um zu verhindern, dass
sich Matchbesucher stattdessen vor dem Spiel betrinken, sollen stark
alkoholisierte Fans an den Eingängen aussortiert und von der
Polizei weggeführt werden.
Überhaupt soll die Polizei präsenter sein, bei
Bedarf
auch im Stadion. Neu ist, dass Polizisten nach Ausschreitungen einen
Sektor abriegeln sollen. Eine Reaktion auf jenes berüchtigte Spiel
des FC Zürich in Basel im letzten November, als FCZ-Anhänger
den Gästesektor kurz und klein hauten und zumeist straffrei
davonkamen.
Kostenexplosion
Wenig begeistert über die Mustervereinbarung ist Bernhard
Heusler.
Der FCB-Vizepräsident bemängelt, dass die Clubs in die
Erarbeitung der Vereinbarung "nicht involviert" gewesen seien, aber
ihre Bedenken angemeldet hätten. Raus flog wohl auf Drängen
der Vereine ein Stehplatzverbot. Heusler glaubt ohnehin, dass der FC
Basel in seinem Sicherheitsabkommen mit dem Kanton Basel-Stadt bereits
zahlreiche Anforderungen aus der Mustervereinbarung erfüllt. "Die
Vereinbarung ändert nichts daran, dass Massnahmen getroffen werden
müssen zur Senkung der Gesamtkosten. Und dass die
Kostenüberwälzung auf die Clubs in einem vernünftigen
Rahmen erfolgen muss, um den Fussballbetrieb nicht zu gefährden."
Drei Millionen Franken bezahlt der FCB nach eigenem Bekunden jedes Jahr
für die Sicherheit.
Geht es nach dem Basler Regierungsrat Hanspeter Gass, der
gestern
ebenfalls in Bern war, könnte sich der Betrag eher noch
erhöhen. Wenn der FCB die Vereinbarung nicht unterzeichnet, "wovon
ich aber nicht ausgehe", wie Gass sagte. Welche Verschärfungen aus
der "Menükarte" (Gass) es für den FCB geben wird, konnte er
indes nicht sagen. "Dazu laufen Gespräche."
---
Basellandschaftliche Zeitung 17.4.10
Bonus-Malus für den FCB
FC Basel soll mehr für Sicherheit machen
Der Basler Sicherheitsdirektor Hanspeter Gass will die
Gewalt an
FCB-Spielen mit verschiedenen Massnahmen eindämmen. So soll
künftig im Stadion nur noch Leichtbier ausgeschenkt werden - auch
kann die Polizei Spiele abbrechen. Darüber hinaus soll der Verein
erklären, wie er den Einsatz von pyrotechnischen Gegenständen
im Stadion verhindern will.
Setzt der FCB viele der Präventionsmassnahmen um,
erhält er einen "Rabatt" auf die Sicherheitskosten. "Wir
können die Kosten nur senken, wenn wir das Risiko senken", sagt
Gass. Dieses Bonus-Malus-System wirft bei FCB-Vizepräsident
Bernhard Heusler Fragen auf. Die praktische Umsetzung sei für ihn
nicht fassbar. (YDU) Seite 27
--
FCB wird in die Pflicht genommen
Polizei soll gefährliche FCB-Spiele abbrechen können.
Zudem
gibts künftig nur noch Leichtbier
Yen Duong
Die Massnahmenliste ist lang - das Ziel ist klar:
Gewalttätige Fans haben nichts mehr an Spielen des FC Basel
verloren. So sollen die Fans künftig im Stadion nur noch mit
Leichtbier anstossen dürfen, Fans im Gästesektor sollen gar
kein Bier mehr erhalten und die Polizei soll den Abbruch eines Spieles
verfügen können, wenn sie die Sicherheit als stark
gefährdet einstuft. Darauf haben sich die Konferenz der Kantonalen
Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD), der Schweizerische
Fussballverband (SFV) und die Swiss Football League geeinigt. Die
Massnahmen sind Teil einer unverbindlichen Mustervereinbarung, die
künftig die Zusammenarbeit der Spitzenclubs und Kantone
klären soll. Die Vereinbarung wurde gestern unter anderem vom
Basler Justiz- und Sicherheitsdirektor Hanspeter Gass in Bern
vorgestellt.
Definitive Lösung bis Ende Juni
"Die Vereinbarung ist ein gemeinsamer Schulterschluss",
sagt
Gass. Der FDP-Regierungsrat nimmt eine Palette an möglichen
Massnahmen mit nach Basel, die er dem FCB unterbreiten möchte. So
soll der Verein ein Konzept zur Prävention von Gewalt
verfügen und erklären können, wie er den Einsatz von
pyrotechnischen Gegenständen verhindern möchte. Höchste
Priorität soll laut der Vereinbarung die Identifikation von
Straftätern erhalten - im Stadion sollen Polizeispione und
Personen mit zivilen Überwachungskameras eingesetzt werden
können. Gewisse Massnahmen aber, wie hoch auflösende Kameras
im Stadion oder ein generelles Alkoholverbot bei Hochrisikospielen,
gehören in Basel bereits zur Tagesordnung.
Gass spricht von einer "Menükarte", die Spielraum
offen
lasse. "Der Idealzustand ist, wenn wir möglichst viele der
Massnahmen in Basel umsetzen können." Er hofft, dass der FCB
mitmacht. Das würde dazu führen, dass der Club einen "Rabatt"
auf die Sicherheitskosten erhalte. Denn künftig sollen die
umstrittenen Kosten nach dem Motto "Je mehr Prävention, desto
günstiger" berechnet werden. Der Club hat jedoch einen Anspruch
auf eine Grundversorgung durch die Polizei - zusätzliche Kosten
bei Risikospielen hingegen sollen vom FCB übernommen werden.
Sein Ziel ist es, dass die Verhandlungen über die
Massnahmen
und Sicherheitskosten mit dem FCB - und auch der Stadionbetreiberin
Basel United - am 30. Juni abgeschlossen sind. "Wir können die
Sicherheitskosten nur senken, wenn wir das Risiko senken. Wir machen
das nicht nur für uns - es ist eine Win-Win-Situation und wir
sitzen alle im gleichen Boot."
Dass die Polizei künftig Spiele abbrechen kann, dem
steht
Christian Kern skeptisch gegenüber. "Wenn eine Mannschaft im
Rückstand ist und das Spiel abgebrochen wird, kann das die Fans
provozieren", sagt der CEO von Basel United. Er hält diese
Massnahme für "nicht umsetzbar". Laut Kern werden viele Massnahmen
der Mustervereinbarung von Basel United bereits umgesetzt. So werden
Räume für Einvernahmen den Behörden zur Verfügung
gestellt.
Bonus-Malus: Heusler äussert Bedenken
FCB-Vizepräsident Bernhard Heusler beurteilt die
Mustervereinbarung emotionslos. "Viele Sachen setzen wir bereits um.
Alles andere, wie die Einführung von Leichtbier, ist bereits in
Diskussion am Basler Runden Tisch, der seit Ende 2009 regelmässig
zusammenkommt." Bedenken hat er bei der Berechnung der
Sicherheitskosten nach dem Bonus-Malus-System. "Die praktische
Umsetzung zur Verbesserung der Sicherheit ist für mich noch nicht
fassbar. Bekannt ist, dass der FCB der Club in der Schweiz ist, der am
meisten in diesem Bereich unternimmt und gleichzeitig den höchsten
Kostenbeitrag leistet."
Für Heusler ist klar, dass primär die
Sicherheitskosten
im Gesamten reduziert werden müssen. Denn es könne nicht
sein, dass der FCB jährlich 1,5 Millionen Franken allein an die
Sicherheitskosten der Polizei zahlen müsse. "Wir müssen eine
Lösung finden, die den FCB weniger stark belastet. Vorausgesetzt,
wir sind alle an einer Aufrechterhaltung des Profifussballs in der
Stadt interessiert, der im Jahr rund 600000 Menschen ins Joggeli
bringt." Die Worte von Heusler sind klar und lassen durchblicken, dass
die Verhandlungen schwierig werden. Hanspeter Gass braucht also starke
Nerven.
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NLZ 17.4.10
FCL-Arena mit Arrestzellen
red. Im neuen FCL-Stadion gibt es ein Gefängnis mit
vier
Zellen. Die Polizei kann Chaoten so während eines Spiels verhaften
und sofort einsperren. FCL-Sicherheitschef Mike Hauser hat dies gestern
bestätigt. Die Zellen sind Teil der Sicherheitsmassnahmen, auf die
sich Kantone, Fussballverband und Profiliga geeinigt haben.
Sämtliche Profiklubs müssen bis Ende Juni eine
Mustervereinbarung unterzeichnen. Sie sieht härtere Massnahmen
gegen gewalttätige Randalierer vor. Neben den Arrestzellen etwa
den Einsatz von Polizeispitzeln im Stadion oder den ausschliesslichen
Verkauf von Leichtbier während Fussballspielen.
Seite 5, Kommentar 5. Spalte
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Hooligans
Gefängnis in der FCL-Arena
Von Martin Messmer
Wer beim Fussball randaliert, wird künftig im Stadion
verhaftet und eingesperrt. Beim FCL kommen solche Sicherheitsmassnahmen
gut an. Kritik gibts trotzdem.
Die Schweizer Fussballklubs müssen mehr gegen
randalierende
Chaoten unternehmen und enger mit den Behörden zusammenarbeiten,
sonst flattern ihnen bald hohe Rechnungen ins Haus: Darauf haben sich
die Kantone, der Fussballverband und die Profiliga geeinigt. Sie
präsentierten gestern in Bern eine Mustervereinbarung, die
sämtliche Profiklubs bis Ende Juni unterzeichnen sollen.
Geprüft wird übrigens, ob die Mustervereinbarung auch
für Eishockey-Vereine gelten sollte. Die Vereinbarung
ermöglicht ein repressiveres Vorgehen. Konkret geplant ist etwa:
- Gefängnis im Stadion: Die Stadionbetreiber sollen
Arrestzellen
und Räume für Einvernahmen zur Verfügung stellen. Im
neuen FCL-Stadion wird es gemäss FCL-Sicherheitschef Mike Hauser
ein Gefängnis mit vier Zellen geben. "Dort wird die Polizei
Chaoten, die während des Spiels verhaftet werden, kurzfristig
festhalten können", sagt Hauser.
- Luzern wird das bereits gemacht. Das ist sicher sinnvoll. Denn
wir
müssen die Verbote durchsetzen können, und dazu müssen
wir die Täter kennen", sagt Hauser.
- Mehr Kompetenz für die Polizei:Die Mustervereinbarung
bekräftigt, dass die Polizei notfalls auch im Stadion einschreiten
dürfte. Zudem könnten künftig Polizeigrenadiere in
Kampfmonteur auch innerhalb des Stadions stehen. Und: Der polizeiliche
Einsatzleiter soll gemäss Vereinbarung sogar befugt sein, ein
Spiel abzubrechen, wenn die Sicherheit seiner Meinung nach stark
gefährdet ist. Dazu sagt FCL-Sicherheitschef Hauser: "Wir haben
mit der Polizei schon heute eine sehr gute Zusammenarbeit. Wenn uns der
Einsatzleiter der Polizei heute dazu raten würde, ein Spiel aus
Sicherheitsgründen abzubrechen, dann würden wir das tun."
- Finanzielles Anreizsystem: Vereine, welche sich
mustergültig
verhalten, sollen finanziell profitieren. Gemäss Hauser ist in
einem Katalog definiert, welche Sicherheitsaspekte von den Vereinen
erfüllt werden sollen. Die Klubs müssen etwa Rechenschaft
ablegen, wie sie selber gegen Gewalt und Rassismus vorgehen und wie sie
Feuerwerkskörper im Fanblock verhindern wollen. Vereinen, die die
Anforderungen erfüllen, kürzt die öffentliche Hand die
Aufwände für die Polizeieinsätze. Konkret: Der FCL
müsste weniger an den Kanton zahlen, kann er alle vorgeschriebenen
Sicherheitsvorkehrungen umsetzen. Mike Hauser ist guter Dinge, dass
dies dem FCL gelingt: "Wir führen sehr gute Gespräche mit der
Polizei und sind auf gutem Weg." Heute verursacht jede Runde der
Fussball-Meisterschaft in der Schweiz Sicherheitskosten der
öffentlichen Hand von rund 1 Million Franken.
Gemäss Hauser sollen alle Kantone mit den jeweiligen
Vereinen die Mustervereinbarung bis im Juni unterzeichnen. Schon ab
nächster Saison soll sie gelten. Für den FCL erhofft sich
Hauser eine Übergangslösung, weil der Club noch bis Ende Jahr
im Exil im Stadion Gersag in Emmenbrücke spielt.
Hauser hat auch Vorbehalte
Grundsätzlich bewertet Hauser die Mustervereinbarung
positiv: "Ich finde alles gut, das dazu beiträgt, dass wir
friedliche Sportanlässe durchführen können. Jetzt ist
endlich ein Leitfaden da, der für alle Vereine gleich ist." Hauser
bringt jedoch auch Kritik an: "Die Vereinbarung ist fokussiert auf das,
was während der Spiele im Stadioninnern passiert. Aber ein grosser
Teil der Gewalt spielt sich auf der Anfahrt ins Stadion und auf der
Heimreise ab." Dieser Umstand wird seiner Meinung nach zu wenig
berücksichtigt.
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Neue Vorschrift
Der FCL hat ein Bier-Problem
Die Massnahmen der Mustervereinbarung zielen nicht nur
gegen den
harten Kern gewaltbereiter Chaoten - sie wird alle Fussballfans im
Stadion betreffen. Denn generell soll es im Stadion bestenfalls noch
Leichtbier mit 3 Volumenprozent zu trinken geben. Und die Fans im
Gästesektor sollen gar keinen Alkohol konsumieren. Dieses
Anforderung stellt den FCL vor Probleme. "Unser Bieranbieter Eichhof
hat kein Bier im Offenausschank im Angebot, das nur 3 Volumenprozent
hat. Hier werden wir das Gespräch mit der Brauerei suchen
müssen."
Ende letzter Saison machte der FCL negative Erfahrungen,
als er
beim letzten Spiel gegen Lugano ein totales Alkoholverbot
verhängte - es floss im Stadion nur alkoholfreies Bier aus den
Zapfhähnen, was die Fans verärgerte. Zumal viele nicht
wussten, dass ihnen Bier ohne Alkohol verkauft wurde. Der FCL hatte
dies vorher nicht kommuniziert.
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Kommentar
Klubs müssen mitspielen
Benno Mattli
Gefängniszellen im Stadion, Polizisten am
Spielfeldrand und
nur noch Leichtbier für die Fans: Das sind drei der Massnahmen,
mit denen die Kantone, der Schweizerische Fussballverband und die
Profiliga ab nächster Saison gegen Chaoten vorgehen wollen.
Insbesondere die Gefängniszellen und die
Polizeieinsätze im Stadion haben es in sich: Denn sie machen es
möglich, dass Randalierer sofort festgenommen und vorläufig
weggesperrt werden können. Die abschreckende Wirkung dieser
Massnahmen dürfte unbestritten sein. Denn welcher Chaot
möchte es riskieren, vor aller Augen abgeführt zu werden und
am nächsten Tag eventuell nicht zur Arbeit erscheinen zu
können, weil er noch in Haft sitzt?
Klar könnte man jetzt sagen, dass
Gefängniszellen und
Polizisten im Stadion unverhältnismässig seien. Nur: Die
letzten grossen Ausschreitungen in Luzern beweisen eindrücklich,
dass dem nicht so ist. Am 13. April 2009 nämlich haben nach dem
Cup-Halbfinalspiel gegen Sion Dutzende von Randalierern beider Lager
das Spielfeld gestürmt und sich eine wüste Schlägerei
geliefert. Offensichtlich also gelingt es in der Schweiz mit den bisher
getroffenen Massnahmen wie etwa Stadionverboten und Strafanzeigen bis
heute nicht, solche Chaoten von den Stadien fernzuhalten.
Die gestern präsentierten Massnahmen sind deshalb ein
weiterer wichtiger Schritt im Kampf gegen Randalierer. Und letztlich
profitieren von einer härteren Gangart auch die Vereine. Denn je
mehr der nun vorgeschlagenen Massnahmen sie umsetzen, desto weniger
zahlen sie der öffentlichen Hand an die Sicherheitskosten. Es ist
also auch in ihrem Interesse, hier mitzuspielen.
benno.mattli@neue-lz.ch
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St. Galler Tagblatt 17.4.10
Gemeinsam gegen Hooligans
Fussballclubs und Behörden haben sich auf ein
gemeinsames
Vorgehen gegen Chaoten geeinigt. Karin Keller-Sutter sagt: "Wir sind
auf dem richtigen Weg."
Die Schweizer Fussballclubs müssen mehr gegen
randalierende
Fans unternehmen und enger mit den Behörden zusammenarbeiten.
Darauf haben sich gestern die Kantone, der Fussballverband und die
Profiliga geeinigt.
Die Vereinbarung bietet den Clubs die Chance, die aktuelle
Beteiligung an den Sicherheitskosten zu reduzieren - sofern sie mit
harten Massnahmen gegen randalierende Fans vorgehen. So darf auch der
FC St. Gallen damit rechnen, künftig nicht mehr so viel Geld
für die Sicherheit aufwenden zu müssen.
Eine Million Franken pro Runde
Jede Runde der Meisterschaft verursache der
öffentlichen
Hand heute Sicherheitskosten von rund einer Million Franken, sagte die
St. Galler Regierungsrätin Karin Keller-Sutter (FDP) gestern vor
den Medien. "Die Öffentlichkeit ist nicht mehr bereit, dies
mitzutragen."
"Die Richtigen getroffen"
Die Entwicklung mache deutlich, dass Repression wirksam
sei, sagt
Keller-Sutter im Interview mit unserer Zeitung. "Die Reaktionen zeigen,
dass wir auf dem richtigen Weg sind. Wir haben den Finger in die Wunde
gelegt, die Massnahmen haben die Richtigen getroffen." (ja/ar) thema 3
inland 5
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Schweizer Clubs zahlen viel
Michael Hüppi darf sich freuen. Gut möglich, dass der
Präsident des FC St. Gallen für die Sicherheitskosten schon
bald nicht mehr so tief in die Tasche greifen muss.
Jürg Ackermann
Bern. Derzeit beteiligt sich der FC St. Gallen mit 60 Prozent an
den
Sicherheitskosten. Pro Heimspiel macht das bis zu 60 000 Franken. Das
ist viel Geld, auch verglichen mit dem Ausland. Ein neues
Bonus-Malus-System könnte die Kosten für einzelne Schweizer
Vereine aber bald senken.
Die Bedingungen dafür sind unmissverständlich:
Die
Clubs können von der neuen Vereinbarung nur profitieren, wenn sie
hart gegen randalierende Fans vorgehen und enger mit den Behörden
zusammenarbeiten. Dazu gehört, dass sie in den Fankurven Spitzel
installieren oder mit Kameras die gewaltbereiten Fans auch bei Reisen
zu Auswärtsspielen identifizieren. Zudem müssen die
Stadionbetreiber den Behörden Arrestzellen und Räume für
Einvernahmen zur Verfügung stellen. Generell soll im Stadion nur
noch Leichtbier mit drei Volumenprozent ausgeschenkt werden, im
Gästesektor im Idealfall gar kein Alkohol mehr. Betrunkenen
Anhängern wird der Eintritt ins Stadion ganz verwehrt. Die
Vereinbarung sieht zudem vor, dass Vereine und Behörden vor jeder
Saison gemeinsam ein Sicherheitskonzept erarbeiten.
25 Polizisten gratis
Vereine wie der FC St. Gallen könnten es sich in
Zukunft
schon rein finanziell kaum mehr leisten, die Anstrengungen bei der
Repression und Fanarbeit zu vernachlässigen, da ihre
Kostenbeteiligung am Polizeieinsatz davon abhängig wird.
Es sei denkbar, dass die öffentliche Hand 25
Polizisten bei
jedem Heimspiel gratis zur Verfügung stelle, im Sinne einer
"unentgeltlichen Grundversorgung", sagte Hanspeter Gass, der Basler
Justiz- und Polizeidirektor. Damit wären beim FC St. Gallen etwa
ein Viertel der Aufwendungen gedeckt. Für den übrigbleibenden
Betrag dürfte der Verein mit einem Bonus von bis zu 50 Prozent
rechnen, wenn er sich in der Gewaltbekämpfung mustergültig
verhält. Somit bliebe im Idealfall noch eine Summe von 37 000
Franken pro Heimspiel - das wäre etwas mehr als die Hälfte
des Betrags, den die Stadt heute bei einem Risikospiel vom FC verlangt.
Die Hoffnung der Behörden ist dabei, dass die Kosten nicht einfach
auf die Steuerzahler umgelagert werden, sondern insgesamt sinken.
Ausgehandelt werden muss das Abkommen in den kommenden Wochen zwischen
den einzelnen Behörden und den Vereinen, wobei auch die
wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Clubs berücksichtigt
werden soll.
In Deutschland zahlt der Staat
Trotz des Mustervertrags zwischen den Kantonen und der
Swiss
Football League dürften die Diskussionen über die
Kostenverteilung weitergehen. Interessantes bringt ein Blick ins
Ausland zutage. In Deutschland werden die Sicherheitskosten bis anhin
überhaupt nicht auf die Clubs abgewälzt; auch in anderen
europäischen Staaten zahlen die Fussballvereine weniger als in der
Schweiz. Ein Grund: In Ländern wie Deutschland geniesst der
Fussball mehr (politische) Wertschätzung. Gerade in der
Nachwuchsarbeit oder bei der Integration von ausländischen
Jugendlichen erbringen die Vereine, in Deutschland wie in der Schweiz,
Leistungen, die nicht hoch genug eingeschätzt werden können.
Kleine Vereine in Bedrängnis
Seit dem Bundesgerichtsurteil vom März 2009 agieren
die
Clubs in der Schweiz jedoch aus der Defensive. Dieses besagt, dass die
Behörden bis zu 80 Prozent der Sicherheitskosten auf die Clubs
übertragen können. Beim Fussballverband hört man, dass
dieses Urteil wie ein Damoklesschwert über den Verhandlungen mit
den Kantonen gehangen habe.
Die jetzige Kostenverrechnung bringt vorab kleinere
Vereine wie
Xamax oder Bellinzona in Bedrängnis. Diese verursachen wegen ihres
kleinen und wenig gewaltbereiten Anhangs auswärts kaum Kosten - im
Gegenzug müssen sie grosse Summen aufwenden, um in ihren
Städten Ausschreitungen von fremden Hooligans zu verhindern.
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KOMMENTAR
Ein richtiger erster Schritt
Ein Katalog unpopulärer, aber wirksamer Massnahmen:
So wurde
die neue Mustervereinbarung für Sicherheit im Fussball gestern
gepriesen. Fanverbände aber geben sich entrüstet: Die Politik
vermittle den Eindruck, in den Stadien herrschten "kriegsähnliche
Zustände", kritisiert Thomas Gander, Geschäftsführer der
Organisation Fanarbeit Schweiz.
Ganders Vorwurf greift zu kurz: Die Vereinbarung ist nicht
Produkt einer repressionswütigen Behörde, sondern Resultat
eines Verhandlungsmarathons zwischen Kantonen, Fussballverband und
Liga. Sie verständigen sich damit erstmals auf ein
allgemeingültiges Regelwerk im Kampf gegen das Chaotentum. Vor
allem die Clubs dürfen mit dem Papier zufrieden sein. Künftig
sind sie nicht mehr allein für ihre Sicherheitskonzepte
verantwortlich, die Behörden sind zur Mitarbeit verpflichtet. Das
schützt beide Seiten vor unrealistischen Erwartungen.
Zusätzlich wacht ein Team aus Behörden und
Hooliganismus-Experten gemeinsam mit Liga- und Verbandsvertretern
über die Einhaltung der Vereinbarung.
Zum Wundermittel dürfte das Papier damit aber noch
nicht
werden. Die Vereinbarung sieht vor, dass die Behörden bei der
Festlegung der Sicherheitskosten auf die finanzielle Lage der Clubs
Rücksicht nehmen müssen. Konkret: Was über die
Grundversorgung hinausgeht, wird zwischen Club und öffentlicher
Hand aufgeteilt. Stellt das Audit-Team fest, dass ein Club die
Vereinbarung nicht einhält, wird er zusätzlich zur Kasse
gebeten. Ob dieser Mechanismus funktioniert, ist fraglich. Denn Wirkung
entfaltet die Vereinbarung nur, wenn die Behörden das Geld auch
eintreiben. So lange aber Städte wie St. Gallen aus Rücksicht
auf die leeren Vereinskassen darauf verzichten, bleibt das Papier
wertlos.
Andri Rostetter
a.rostetter@tagblatt.ch
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"Die Szene ist militant"
Karin Keller-Sutter über Hooligans, die FDP und ihre
mögliche Wahl in den Bundesrat.
Karin Keller-Sutter Sei es die Bekämpfung der
Hooligans oder
die Weissgeldstrategie der FDP: Die Meinung der St. Galler
Regierungsrätin ist gefragt. Sie gilt landesweit als
aussichtsreiche Anwärterin für die Nachfolge von Hans-Rudolf
Merz im Bundesrat. Im Interview sagt sie auch, warum ihre Partei fast
nur noch Niederlagen einsteckt.
Frau Keller-Sutter, Sie sind für viele Fussballfans
ein
rotes Tuch…
Karin Keller-Sutter: …das ist nett ausgedrückt…
Dann sagen wir es so: Sie sind der Sündenbock.
Keller-Sutter: Ich bin schon lange in der Politik,
Beschimpfungen
und Bedrohungen kommen immer wieder vor. Aber so massiv habe ich es
noch nie erlebt.
Wie gehen Sie damit um?
Keller-Sutter: Ich beschäftige mich nicht laufend
damit. Ich
weiss zwar, dass es Facebook-Gruppen gibt, die gegen mich gerichtet
sind. Und in den Fan-Foren wird Stimmung gemacht. Aber ich verfolge das
nicht direkt.
Aber Sie wissen, wie massiv die Anschuldigungen teils sind?
Keller-Sutter: Ja. Ich habe mich dann gefragt, warum diese
Leute
so aggressiv reagieren.
Und?
Keller-Sutter: Die Reaktionen zeigen, dass wir auf dem
richtigen
Weg sind. Wir haben den Finger in die Wunde gelegt, die Massnahmen
haben die Richtigen getroffen. Als wir uns im vergangenen Sommer im
Ausland umgesehen haben, zeigte sich: Alle, die ernsthaft
durchgegriffen haben, wurden genau gleich beschimpft und bedroht. Aber
das hört irgendwann auf.
Es scheint so. Jetzt beginnen die Fans sich vom
gewalttätigen Kern zu distanzieren.
Keller-Sutter: Das ist genau die Entwicklung, die wir
wollen.
Auch dass FCSG-Präsident Michael Hüppi ein
Choreographieverbot durchgesetzt hat, ist richtig. Bis jetzt hat sich
niemand richtig mit der militanten Fanszene angelegt. Das Chaotentum
lief immer unter dem Titel Fankultur, die Clubs haben weggeschaut. Sie
hatten Angst, sich mit den Fans zu überwerfen. Diese Szene ist
teils extrem militant. Ich weiss von Clubverantwortlichen, deren
Familien bedroht wurden.
Zum Teil fürchteten die Clubs auch einen
Einnahmenverlust.
Keller-Sutter: In dieser Hinsicht hat sich etwas
verändert.
Die meisten Clubs haben erkannt: Wegen dieser Chaoten kommen andere
Fans nicht mehr. Früher sagten die Clubs, die Sicherheit
ausserhalb des Stadions sei Sache des Staates. Zudem wurde immer nur
über einzelne Massnahmen gesprochen, zum Beispiel die Abschaffung
der Stehplätze. Es geht hier aber um ein Gesamtkonzept: Vereine,
Polizei, Staatsanwaltschaft, Fanarbeit, die Schnellverfahren - das
hängt alles zusammen.
Zu den Schnellverfahren: Es gibt Stimmen, die sagen, das
ziehe
Krawallmacher an.
Keller-Sutter: Die Schnellverfahren sind wirksam. Aber wie
gesagt: Sie sind nur ein Mosaikstein im ganzen Sicherheitskonzept. Mit
den Schnellverfahren allein ist das Problem nicht gelöst. Die
Frage war, wie man diese Chaoten fassen kann. Wir mussten feststellen,
dass es nichts bringt, sechzig Personen festzunehmen, die man wieder
freilassen muss. Deshalb sucht die Polizei heute gezielt einzelne
Rädelsführer aus und sammelt zu diesen Personen Beweise.
Davor haben viele Respekt.
Ein anderes Thema: Gestern beschäftigten sich die
FDP-Kantonalpräsidenten mit der Weissgeldstrategie. Wo stehen Sie
in dieser Frage?
Keller-Sutter: Ich habe das Papier von Präsident
Pelli noch
nicht studiert. Grundsätzlich begrüsse ich es, dass sich
meine Partei vertieft Gedanken darüber macht.
Es wird mit harten Bandagen gekämpft. Das schadet
doch dem
Image der Partei.
Keller-Sutter: Bei anderen Parteien gibt es diese
Auseinandersetzungen auch. Sachliche Konflikte bringen eine Partei
weiter, nicht Harmonie. Was ich nicht unterstütze ist, wenn auf
die Person gespielt wird.
Die FDP verliert Wahl um Wahl. Wo liegt das Problem?
Keller-Sutter: Wir müssen uns wieder mit den
Problemen der
breiten Gesellschaft beschäftigen. Wir beschäftigen uns mit
den Rändern der Gesellschaft, die sich an keine Spielregeln
halten: Seien es Abzocker, Hooligans oder Raser. Letztlich sind das die
Totengräber der liberalen Gesellschaft, weil wegen ihnen immer
mehr Gesetze und Regulierungen geschaffen werden müssen.
Erstaunliche Worte aus dem Munde einer Justizdirektorin,
die sich
täglich mit Hooligans herumschlagen muss.
Keller-Sutter: Verstehen Sie mich nicht falsch: Es ist
Aufgabe
des Staates, sich um diese Phänomene zu kümmern. Dabei
besteht das Risiko, dass die Anliegen einer leistungsbereiten Mehrheit
vergessen gehen.
Was hat das mit der FDP zu tun?
Keller-Sutter: Das ist nicht nur ein Problem der FDP,
sondern der
gesamten Politik. Wir müssen den Mut haben, nicht auf jedes
Minderheitenproblem aufzuspringen. Meine Partei muss sich um jene
Menschen kümmern, die diese Gesellschaft tragen. Jene, die
arbeiten und Steuern bezahlen, Kinder grossziehen und sich im
Gemeinwesen engagieren.
Ist das eine Kritik an der Ausrichtung der FDP auf den
Finanzplatz?
Keller-Sutter: Nein. Ich teile die Einschätzung
nicht, die
FDP sei nur eine Interessenvertreterin der Banken. Aber wir müssen
dennoch aufpassen, dass nicht der Eindruck entsteht, wir würden
nur Partikularinteressen vertreten. Die Zersplitterung der
Parteienlandschaft ist letztlich eine Folge davon, dass wir glauben,
jedes individuelle Bedürfnis mit einem Teilprogramm befriedigen zu
müssen.
CVP und FDP bricht die Basis weg. Gleichzeitig wachsen BDP
und
Grünliberale. Die Mitte zerfällt.
Keller-Sutter: Das ist die Folge der
Multioptionsgesellschaft. Im
Ernst: Wir müssen aufhören, alles schlechtzureden. Tatsache
ist doch: Der Schweiz geht es überdurchschnittlich gut. Wir haben
eine tiefe Verschuldung, kommen gestärkt aus der Krise heraus und
stehen international hervorragend da. Das ist das Verdienst der
politischen Kräfte, die lösungsorientiert arbeiten. Solche
Erfolge müssen wir betonen und besser verkaufen.
Nur mit einem besseren Marketing lässt sich der
langsame
Niedergang der FDP wohl kaum stoppen.
Keller-Sutter: FDP und CVP können in der aktuellen
Situation
machen, was sie wollen. Sie stehen immer als Verlierer da. Versuchen
wir Kompromisse im Interesse des Landes zu schmieden, heisst es, wir
seien zu brav und schwammig. Machen wir knallharte Interessenpolitik
und poltern, dann prasselt Kritik auf uns nieder, wir könnten doch
jetzt nicht Opposition spielen.
Müssten wir jetzt Mitleid haben mit der armen Mitte?
Keller-Sutter: SP und SVP nehmen häufig
Extrempositionen
ein, die zwar knallig wirken, aber dem Land wenig bringen. Es geht
häufig nur um Stimmenmaximierung. CVP und FDP hingegen suchen so
etwas Langweiliges wie Kompromisse - und werden dafür bestraft.
Das ist schlecht für das Land.
Und wie kommt die Mitte aus diesem Dilemma?
Keller-Sutter: Wenn ich das wüsste, würde ich
wohl den
Nobelpreis gewinnen. Wir müssen klare Positionen vertreten.
Botschaften, welche die Menschen verstehen. Bei den Hooligans, beim
Finanzplatz oder der Armee. Wir müssen berechenbar und echt sein,
das vertreten, was wir fühlen.
Der FDP fehlen die Köpfe dazu.
Keller-Sutter: Früher gab es Freisinnige wie Ulrich
Bremi,
die sehr viel Geld verdient, sich aber gleichzeitig auch ums
Gemeinwesen gekümmert haben. Als Kulturmäzene, als Politiker.
Solche Figuren haben den gesellschaftlichen Zusammenhalt gestärkt;
leider sind sie heute viel seltener geworden.
Warum?
Keller-Sutter: Wegen der Globalisierung. An der Spitze
vieler
Unternehmen stehen ausländische Manager, die hier ein paar Jahre
tätig sind, keine Wurzeln schlagen und wieder gehen. Das sind
Leute, die zwar gute Arbeit für ihre Firma leisten, sich aber kaum
um Staat und Gesellschaft kümmern.
Diese Situation hat die FDP so gewollt. Die Partei war nie
gegen
die Globalisierung.
Keller-Sutter: Die Globalisierung bringt Wohlstand. Die
FDP hat
sich stets für Freiheit und Wettbewerb eingesetzt. Wir leben heute
in einer viel freieren Gesellschaft. So gesehen sind wir auch Opfer
unseres eigenen Erfolgs.
Sie gelten als Hoffnungsträgerin für Ihre
Partei.
Zahlreiche Freisinnige sähen Sie deshalb gerne im Bundesrat…
Keller-Sutter: Mag sein. Manchmal muss man aufpassen, dass
man
nicht jeder Lobeshymne Glauben schenkt.
Ist es für Sie schwierig, ständig als
Topfavoritin
für die Nachfolge von Hans-Rudolf Merz gehandelt zu werden?
Keller-Sutter: Dazu äussere ich mich nicht. Solange
Herr
Merz im Amt ist, mache ich mir dazu keine Gedanken.
Andri Rostetter/ Stefan Schmid
---
Blick am Abend 16.4.10
Bierverbot und Spielabbruch
Sicherheit
Kantone und Profi-Klubs beschliessen heute Massnahmen
gegen
Hooligans.
Jetzt gehts den Hooligans an den Kragen. Kantone und Klubs
haben
sich auf "unpopuläre, aber wirksame Massnahmen" geeinigt, wie sie
heute Morgen bekannt gaben. So soll es in Stadien - wenn überhaupt
- bald nur noch Leichtbier geben. Bei Hochrisikospielen wird gar kein
Alkohol mehr ausgeschenkt. Videokameras und Polizeispitzel werden im
Stadion und während der Anreisen eingesetzt, um randalierende Fans
identifizieren zu können.
Ausserdem kann die Polizei ein Spiel abbrechen, wenn sie
der
Meinung ist, dass die Sicherheit nicht mehr gewährleistet ist. Die
Vereinbarung zwischen den Kantonen, dem Schweizerischen Fussballverband
und der Swiss Football League sieht vor jeder Saison ein gemeinsames
Sicherheitskonzept vor. Machen die Vereine nicht mit, müssen sie
mehr an die Polizeikosten zahlen. SDA
---
CCDJP - KKJPD - CDDGP
Swiss Football League
SFV
Medienmitteilung 16.4.10
Bekämpfung der Gewalt im Umfeld des Sports: Schulterschluss
zwischen Behörden und Fussball
Die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren
(KKJPD), der
Schweizerische Fussballverband (SFV) und die Swiss Football League
(SFL) wollen gemeinsam gegen die Gewalt im Umfeld des Sports vorgehen.
Sie haben eine Mustervereinbarung vorgestellt, die für
Behörden und Klubs der Axpo Super League künftig die
Grundlage für die Zu-sammenarbeit im Bereich der Sicherheit bilden
soll. Die Behörden und die Sportvertreter sind entschlossen, den
Kampf gegen gewalttätige Personen im Umfeld des Sports ener-gisch
voranzutreiben. Gemeinsames Ziel ist es, Störer und
Gewalttäter von Fussballspie-len fernzuhalten, damit sich die
Zuschauer auf den Reisewegen und im Stadion wieder si-cher fühlen.
Die verabschiedete Mustervereinbarung sieht deshalb verstärkte
Massnah-men zur Identifizierung von Gewalttätern vor und macht die
Beteiligung der Klubs an den Sicherheitskosten der Öffentlichen
Hand von den Anstrengungen im Bereich der Sicher-heit abhängig.
Die Verantwortlichkeiten liegen für die Sicherheit im Stadion
sowie auf dem umgebenden Privatgelände beim Klub, die Behörde
gewährleistet die Sicherheit im öffentlichen Raum. In allen
Stadien soll nach einer Übergangsfrist, welche auf die
vertrag-lichen Verpflichtungen der Klubs und die technischen
Umrüstung Rücksicht nimmt, nur noch Leichtbier ausgeschenkt
werden; bei Hochrisikospielen ist ein generelles Alkohol-verbot
vorgesehen; für den Gästesektor wird dies empfohlen.
Regierungsrätin Karin Keller-Sutter (SG) und
SFV-Präsident
Peter Gilliéron betonten an der heutigen Medienkonferenz in Bern
die Bedeutung eines gewaltfreien Umfelds für die
Attraktivität der Axpo Super League und für die Akzeptanz des
Fussballs in der Gesellschaft. Die Zahl der Gewalttaten,
Ausschreitungen in und vor allem ausserhalb der Stadien sowie
Verstösse gegen die Stadionordnung sind in den letzten zehn Jahren
deutlich angestiegen und verlangen nach wirksamen Gegenmassnahmen. Der
Fussball und die Politik sind sich darin einig, dass der
Si-cherheitsaufwand und die damit verbundenen Kosten für beide
Seiten untragbar geworden sind und reduziert werden müssen. Dies
wird aber auf mittlere und längere Sicht nur gelingen, wenn sich
alle Beteiligten über die Ziele und Massnahmen einig und in einer
ersten Phase bereit sind, ein zusätzliches Engagement zu leisten
und unpopuläre, aber wirksame Massnahmen auch ge-gen den
Widerstand von Gruppierungen, die den Namen Fan nicht verdienen,
durchzusetzen.
Die KKJPD verabschiedete im November 2009 einstimmig eine Policy
gegen
Gewalt im Sport, welche die Grundlage für die heute von
Regierungsrat Hans-Jürg Käser (BE) und Thomas Grimm, dem
Präsidenten der SFL, vorgestellte Mustervereinbarung bildet. Beide
Referenten be-tonten, dass eine systematische und strukturierte
Zusammenarbeit zwischen Klubs, Stadion-betreibern und Behörden die
Voraussetzung für die Gewährleistung der Sicherheit bildet.
Was ist neu?
- Für die Sicherheitskonzepte sind nicht mehr allein die
Klubs und
Stadionbetreiber verant-wortlich. Klubs und Behörden erarbeiten
vor jeder Saison gemeinsam ein Sicherheitskonzept und ergänzen es
bei Bedarf vor einzelnen Spielen mit zusätzlichen Massnahmen.
Diese können beispielsweise die einzusetzenden Mittel, bauliche
oder technische Massnahmen, die Abwicklung der Zutrittskontrollen, die
Regeln für den Ticketverkauf, die Sperrung einzelner
Stadionsektoren aufgrund des Fehlverhaltens von Fangruppen bei
vorhergehenden Spielen oder im öffentlichen Raum oder die
Verwendung von Megaphonen, Fahnen und Transparenten und den Einsatz von
Vorsängern und Choreografien betreffen. Bei Uneinig-keit erlassen
die Behörden anfechtbare Verfügungen.
- Der Klub muss über ein Konzept zur Prävention von
Gewalt
und Rassismus sowie zur Ver-hinderung der Verwendung pyrotechnischer
Gegenstände verfügen.
- Der Identifikation von Straftätern wird höchste
Priorität eingeräumt. Die personellen und technischen Mittel
in diesem Bereich werden verstärkt. In den Stadien und auf den
Reise-wege werden hoch auflösende Videokameras, polizeiliche
Spotter und Personen mit zivilen Überwachungskameras eingesetzt.
Behörden und Klubvertreter werten das Bildmaterial in Zukunft
gemeinsam vor dem nächsten Heimspiel des Klubs aus, damit
möglichst rasch straf-rechtliche Sanktionen und Stadionverbote
erlassen werden können.
- Die Polizei spricht Personen, bei denen angenommen werden
muss, dass
sie Gewalttaten begehen oder sich daran beteiligen werden, im Vorfeld
der Spiele an und signalisiert ihnen, dass sie unter Beobachtung
stehen.
- Die Behörden stellen sicher, dass sie Personen, denen der
Zutritt zum Stadion durch das Personal des Stadionbetreibers oder des
Klubs verweigert wird oder die wegen Verstössen gegen die
Stadionordnung aus dem Stadion gewiesen werden, bei Bedarf in Obhut
nehmen.
- Die Stadionbetreiber stellen den Behörden Arrestzellen
und
Räume für Einvernahmen zur Verfügung, damit
Straftäter möglichst rasch entfernt und zur Rechenschaft
gezogen werden können und die Fehlbaren von den
Sportveranstaltungen ausgeschlossen bleiben.
- Bei einer starken Gefährdung der Sicherheit kann der
polizeiliche Einsatzleiter einen Spiel-unterbruch oder -abbruch
verfügen.
- Bei schweren Vorfällen in einem bestimmten Stadionsektor
werden
die fehlbaren Zuschauer nach dem Spiel wenn möglich im Sektor
zurückbehalten, kontrolliert und identifiziert.
- In den Stadien soll in Zukunft nur noch Leichtbier
ausgeschenkt
werden. Ein generelles Al-koholverbot ist bei Hochrisikospielen
vorgesehen. Für die Gästesektoren wird dies empfoh-len.
Sichtlich alkoholisierten oder unter Drogeneinfluss stehenden
Zuschauern soll der Zutritt zum Stadion verweigert werden. Mit diesen
Massnahmen wird der Tatsache Rechnung ge-tragen, dass der
überwiegende Teil der Ausschreitungen und Gewalttaten unter
starkem Al-kohol- oder Drogeneinfluss erfolgt.
- Es wird verbindlich definiert, welches personelle Aufgebot der
Polizei zur unentgeltlichen Grundversorgung gehört und welche
Polizeileistungen zu entschädigen sind. Ebenso wird festgelegt,
welche personellen Mittel die Klubs im Bereich Sicherheit zur
Verfügung stellen müssen.
Umsetzung der Mustervereinbarung
Wie Regierungsrat Hanspeter Gass (BS) erklärte, hat die
Mustervereinbarung weder für die Be-hörden noch für die
Klubs verbindlichen Charakter, weil die Kompetenzen im Bereich der
Si-cherheit im öffentlichen Raum bei den einzelnen Kantonen und
Städten liegen und in den privat betriebenen Stadien
privatrechtliche Hausordnungen gelten. Die Mustervereinbarung wird ihre
Wirkung aber deshalb entfalten, weil die Justiz- und
Polizeidirektorinnen und -direktoren ent-schlossen sind, die Policy der
KKJPD in ihrem Einflussgebiet umzusetzen und die Beteiligung der Klubs
an den Polizeikosten von den Anstrengungen der Klubs abhängig zu
machen. Dazu wird vom SFV, von der SFL und von der KKJPD ein Modell
empfohlen, das vorsieht, dass die Umsetzung respektive Einhaltung der
Sicherheitsdispositive der Klubs und Behörden mindes-tens viermal
pro Saison von gemischten Teams bewertet werden. Die Bewertungen bilden
die Grundlage für den Grad der Kostenbeteiligung der Klubs. Sowohl
bei der Frage der Kostenbetei-ligung als auch in Bezug auf die
einzelnen Massnahmen soll aber auf lokale Gegebenheiten Rücksicht
genommen werden. Beispielsweise ist es angezeigt, den Personaleinsatz,
die Vor-schriften zu baulichen Massnahmen oder die Regeln zu
Fanchoreografien und Megaphonen auf die Grösse und das Verhalten
der Fangruppen und der Stadioninfrastruktur abzustimmen. Und bei der
Beteiligung an den Sicherheitskosten gilt es, neben den Ergebnissen der
Audit-Berichte auch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der
Klubs und deren gesellschaftliche Bedeutung für die Region zu
berücksichtigen.
Die Verhandlungen zwischen den Behörden und den Klubs
sollen im
Juni 2010 abgeschlossen und auf die Saison 2010/11 in Kraft gesetzt
werden.
Bern, 16. April 2010
Für weitere Auskünfte:
▪ Roger Schneeberger, Generalsekretär KKJPD, Telefon 031
318 15 05
▪ Claudius Schäfer, Geschäftsleitung SFL, Telefon 031
950 82
62
---
EMPFEHLUNG KKJPD/SFV/SFL vom 9. April 2010
Vereinbarung
vom …………….
zwischen
[der für die Sicherheit zuständigen Behörde der
Stadt /
des Kantons X; (nachfolgend: die Behörde)]
und
dem [Sportklub Y]
sowie
[dem Betreiber des Sportstadions Z; (nachfolgend: der
Stadionbetreiber)]
in Bezug auf die Sicherheit im Stadion Z und im Umfeld der
Spiele mit
Beteiligung des Sportklubs Y.
1. Ziel der Vereinbarung
Die Vertragsparteien einigen sich auf eine enge,
partnerschaftliche
Zusammenarbeit im Bereich der Sicherheit und verfolgen dabei gemeinsam
die folgenden Ziele:
- Die Spiele mit Beteiligung des Sportklubs Y finden in einer
friedlichen, von Respekt und Anstand geprägten, Atmosphäre
statt. Gemeinsames Ziel muss es daher sein, Störer und
Gewalttäter vom Besuch des Fussballspiels fernzuhalten.
- Die Besucherinnen und Besucher der Spiele fühlen sich im
Stadion
Z sowie auf den Reisewegen sicher.
- Für die Behörde sollen im Bereich der Sicherheit
möglichst wenig Aufwand und für den Klub möglichst
geringe Kosten entstehen.
- Der Sportklub Y als Veranstalter beteiligt sich in
angemessener Weise
an die Sicherheitskosten der öffentlichen Hand. Die Höhe des
Beitrags des Sportklubs Y richtet sich nach den getroffenen
Sicherheitsmassnahmen des Sportklubs Y und des Stadionbetreibers und
nach dem Grad der Zusammenarbeit mit der Behörde. Die Behörde
berücksichtigt bei der Festlegung der Beteiligung an den
Sicherheitskosten zudem die Anstrengungen des Sportklubs Y bei der
Umsetzung der anwendbaren Reglemente und Richtlinien der Swiss Football
League (SFL) und des Schweizerischen Fussballverbandes (SFV) sowie
seine Aktivitäten bei der Prävention.
2. Verantwortlichkeiten
1Der Sportklub Y ist für die Sicherheit im Stadion Z sowie
auf dem
umgebenden Privatgelände verantwortlich. Er kann Aufgaben im
Bereich der Sicherheit an den Stadionbetreiber delegieren.
2 Die Behörde gewährleistet die Sicherheit im
öffentlichen Raum. Sie schreitet auf dem privaten Gelände im
Umfeld des Stadions Z sowie im Stadion selbst ein, wenn
- dies mit dem Sportklub Y und/oder Stadionbetreiber
abgesprochen ist;
- eine erhebliche Gefährdung der Sicherheit vorliegt
(beispielsweise Angriffe auf die körperliche Integrität);
oder
- ein Polizeieinsatz aus ermittlungstechnischen Gründen
notwendig
ist.
3. Form und Umfang der Zusammenarbeit im Allgemeinen
1Der Sportklub Y, der Stadionbetreiber und die Behörde
erarbeiten
vor jeder Saison gemeinsam ein umfassendes Sicherheitskonzept.
Das Sicherheitskonzept enthält
- die Inhalte gemäss Artikel 11 der Richtlinien des
Komitees SFL
über die Funktion und Aufgaben der Sicherheitsverantwortlichen der
Klubs der SFL;
- die Aufgaben des Sportklubs Y, des Stadionbetreibers, seines
Kontroll- und Sicherheitspersonals, der Polizei, der Feuerwehr und der
Sanität;
- die Regelung der Verantwortlichkeiten und der
Kommunikationsmittel
vor, während und nach den Einsätzen;
- die Grundsätze für den Ticketverkauf;
- die Festlegung des Einlassverfahrens;
- die Stadionordnung;
- die zu treffenden baulichen Massnahmen;
- die Regeln für die Zusammenarbeit mit den involvierten
Transportunternehmungen;
- Eventualplanungen für die möglichen
sicherheitsrelevanten
Szenarien.
2Die Eventualplanungen in Bezug auf die einzelnen Szenarien
werden
mindestens einmal pro Saison mit allen an der Sicherheit beteiligten
Stellen im Rahmen gemeinsamer Übungen unter Federführung der
Polizei überprüft und vertieft.
3Der Sportklub Y, der Stadionbetreiber und die Behörden
kommunizieren in Bezug auf sicherheitsrelevante Themen gemeinsam oder
sprechen sich ab.
4Vor jedem Spiel finden unter Einbezug der Vertreter und
Behörden
des Gastklubs Abspracherapporte aller beteiligten Stellen statt, an
denen der Einsatz für das kommende Spiel detailliert geplant wird.
5An den Spieltagen nehmen alle beteiligten Stellen mit den
einsatzverantwortlichen Personen an den Sicherheitsrapporten teil und
sind im Führungsstandort des Stadions Z vertreten. Alle
beteiligten Stellen sind darum bemüht, dass die
einsatzverantwortlichen Personen über möglichst viel Know-how
und Erfahrung verfügen, was voraussetzt, dass die jeweilige
Funktion möglichst immer von derselben Person oder ihrem
Stellvertreter erfüllt wird.
6Der Stadionbetreiber stellt den Behörden im Stadion Z
Räume
für die Einsatzführung zur Verfügung, wenn möglich
auch Arrestzellen und Räume, die für Einvernahmen durch
Polizei und Untersuchungsbehörden genutzt werden können.
7Die Behörden stellen sicher, dass sie Personen, denen der
Zutritt
zum Stadion durch das Personal des Stadionbetreibers oder des
Sportklubs Y verweigert wird oder die wegen Verstössen gegen die
Stadionordnung aus dem Stadion gewiesen werden, bei Bedarf in Obhut
nehmen können.
4. Massnahmen im Bereich der Prävention, der Fanarbeit und
der
Fanbetreuung
Der Sportklub Y verfügt über ein Konzept zur
Prävention
von Gewalt und Rassismus sowie zur Verhinderung der Verwendung
pyrotechnischer Gegenstände.
5. Massnahmen zur Identifizierung von Personen, die gegen die
Stadionordnung oder das Gesetz verstossen
1Der Sportklub Y entsendet zu jedem Auswärtsspiel in
Anwendung von
Artikel 18a des Sicherheitsreglements der SFL den
Sicherheitsverantwortlichen, ausgebildete Sicherheitsbegleiter,
Personen mit zivilen Überwachungskameras, einen
Fanverantwortlichen sowie Fanbegleiter.
2Die Behörde entsendet zu jedem Auswärtsspiel des
Sportklubs
Y mindestens drei polizeiliche Spotter.
3Alle in den Absätzen 1 und 2 genannten Personen werden ins
Sicherheitsdispositiv eingebunden. Die Sicherheitsbegleiter, die
Fanbegleiter und die Spotter begleiten die Supporter des Sportklubs Y
bei allen Reisen und Aufenthalten sowie im Stadion.
4Der Identifikation und Sanktionierung von Straftätern wird
höchste Priorität eingeräumt. Bei Straftaten im Stadion
Z oder bei Auswärtsspielen liefern der Sportklub Y oder der
Stadionbetreiber der Behörde Bilder, Videoaufzeichnungen,
dokumentierte Aussagen des Sicherheitspersonals oder Beschreibungen der
Täter. Sie ergänzen diese mit Angaben zu den begangenen
Verstössen. Die Behörde sowie der Sportklub Y werten das
vorhandene Bildmaterial gemeinsam bis vor dem nächsten Heimspiel
aus. Für die Identifizierung von Personen, deren Personalien
aufgrund der Auswertung des Bildmaterials nicht bekannt sind, sind die
Behörden verantwortlich. Sie leiten die Daten an den Sportklub Y
weiter, wenn die nachträglichen Ermittlungen zum Erfolg
führen.
5Alle Einträge im Informationssystem HOOGAN - auch solche
in Bezug
auf Stadionverbote - erfolgen mit Foto. Bestehende HOOGAN-Einträge
ohne Fotos werden mit Fotos ergänzt. Bei Personen, die sich nicht
fotografieren lassen wollen oder nicht selbst Fotos beibringen, wird
die Dauer der Stadionverbote erhöht.
6Der Stadionbetreiber sorgt innerhalb des Stadions Z, die
Behörden
im Umfeld des Stadions sowie auf den Reisewegen der Supporter für
eine Videoüberwachung, die hoch auflösendes Bildmaterial
produziert1.
7Die Polizei spricht Personen, bei denen angenommen werden muss,
dass
sie Gewalttaten begehen oder sich daran beteiligen werden, im Vorfeld
der Spiele an und signalisiert ihnen, dass sie unter Beobachtung
stehen.
8Bei schweren Vorfällen in einem bestimmten Sektor des
Stadions Z
werden die fehlbaren Zuschauer von der Polizei in Zusammenarbeit mit
dem Sicherheitsdienst des Stadionbetreibers nach dem Spiel wenn immer
möglich zurückbehalten, kontrolliert und identifiziert.
6. Informationsaustausch
1Die Behörden, der Sportklub Y und der Stadionbetreiber
vereinbaren den ständigen und systematischen Austausch der
folgenden Daten:
- Liste der Personen, die mit Stadionverboten belegt sind;
- Personen, welche die Polizei wegen Delikten im Umfeld der
Spiele des
Sportklubs Y verzeigt hat.
2Der SFV oder die SFL stellen dem Sportklub Y die aktuelle
Stadionverbotsliste zur Verfügung. Der Sportklub Y sorgt
dafür, dass den Personen mit Stadionverbot der Zutritt zu seinem
Stadion verwehrt wird.
7. Massnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit im Stadion
Z
1In Ergänzung des Sicherheitskonzepts gemäss Ziff. 3
legen
die Behörde und der Sportklub Y, sofern erforderlich, für
jedes Spiel im Stadion Z gemeinsam verhältnismässige
Massnahmen in Bezug auf folgende Punkte fest:
- den Personal- und Mitteleinsatz;
- temporäre oder ständige bauliche Massnahmen;
- technische Massnahmen;
- die Sperrung einzelner Stadionsektoren aufgrund des
Fehlverhaltens
von Fangruppen bei vorhergehenden Spielen im Stadion oder im
öffentlichen Raum;
- die Regeln für den Verkauf der Eintrittskarten;
- die Abwicklung der Zutrittskontrollen;
- die Verwendung von Megaphonen, Fahnen und Transparenten und
den
Einsatz von Vorsängern und Choreografien;
- Kostenfolgen der festgelegten Massnahmen.
Können sich die Behörde und der Sportklub Y nicht auf
gemeinsame Massnahmen einigen, erlässt die Behörde eine
begründete und anfechtbare Verfügung.
1Allenfalls sind hier Übergangsfristen zu gewähren in
Stadien, die in naher Zukunft saniert oder neu gebaut werden.
2Bei einer starken Gefährdung der Sicherheit kann der
polizeiliche
Einsatzleiter nach Rücksprache mit den einsatzverantwortlichen
Personen des Sportklubs Y einen Spielunterbruch oder -abbruch
verfügen. Die Kompetenz des Schiedsrichters, diese Massnahmen zu
verfügen, bleibt davon unberührt.
3Personen unter sichtlich schwerem Alkohol- oder Drogeneinfluss
wird
der Zutritt zum Stadion Z verwehrt. Für das Verwehren des Zutritts
der vorgenannten Personen ist der Sportklub Y verantwortlich. Bei
Renitenz sorgt die Behörde für das Entfernen der Person aus
dem Stadiongelände. Sie wird dabei nach Möglichkeit von den
privaten Sicherheitskräften unterstützt.
8. Massnahmen auf den Reisewegen der Supporter des Sportklubs Y
1Das missbräuchliche Verwenden von pyrotechnischen
Gegenständen ist auch ausserhalb der Stadien verboten. Fehlbare
Personen werden durch die Behörde mit einer Massnahme nach dem
Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von
Sportveranstaltungen vom 15. November 2007 belegt und angezeigt.
9. Verkauf alkoholischer Getränke im Stadion Z
1Die Parteien sind sich darüber einig, dass sich der Genuss
von
Alkohol negativ auf das Verhalten der Zuschauer auswirken kann. Deshalb
gelten die folgenden Regeln für den Alkoholverkauf im Stadion Z:
- In allen Sektoren des Stadions Z ist der Ausschank von
Getränken
mit über 3 Vol.% Alkohol verboten. Ausnahmen können für
einzelne abgegrenzte und kontrollierte Bereiche genehmigt werden. Dem
Sportklub Y wird mit Rücksicht auf vertragliche Verpflichtungen
oder notwendige Anpassungen bei den Getränkeanlagen eine
angemessene Übergangsfrist von x Monaten gewährt.
- Bei Spielen, die im Rahmen der Abspracherapporte gemäss
Ziffer 3
Absatz 4 dieser Vereinbarung als Hochrisikospiele eingestuft werden,
gilt ein generelles Alkoholverbot.
- Die Behörde empfiehlt im Gästesektor des Stadions Z
ein
generelles Alkoholverbot. Wird dieser Empfehlung Rechnung getragen,
wirkt sich dies positiv auf die Beteiligung des Sportklubs Y an den
Sicherheitskosten aus.
2Die Behörde überprüfen mit Testkäufen
regelmässig, ob die Vorschriften des Jugendschutzes beim Verkauf
alkoholischer Getränke eingehalten werden.
10. Audits
1 Gemischte Teams aus Mitgliedern der lokalen Behörden, der
Schweizerischen Zentralstelle Hooliganismus SZH und des Fachbereichs
Hooliganismus des Bundesamtes für Polizei überprüfen
ohne Vorankündigung in Begleitung von Vertretern des SFV und der
SFL bei mindestens vier Heimspielen pro Saison, zu welchem Grad der
Sportklub Y und der Stadionbetreiber
- die vorliegende Vereinbarung einhalten;
- die Stadionordnung durchsetzen;
- die Massnahmen nach Ziffer 7 Absatz 1 umsetzen
- die sicherheitsrelevanten Reglemente und Richtlinien des SFV
und der
SFL befolgen.
2Die vertraulichen Audit-Berichte erfolgen schriftlich innerhalb
einer
Woche nach dem Spielbesuch und gehen mit einer Frist von zehn Tagen zur
Stellungnahme an den Sportklub Y.
3 Nach Vorliegen der Stellungnahme des Sportklubs Y geht diese
zusammen
mit dem Audit-Bericht an die Behörde, den Stadionbetreiber, den
SFV, die SFL, die Schweizerische Zentralstelle Hooliganismus und an den
Fachbereich Hooliganismus des Bundesamtes für Polizei. Letzterer
stellt der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen
und -direktoren (KKJPD), der Konferenz der
kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz (KKPKS), der
Vereinigung der
städtischen Polizeidirektorinnen und -direktoren (VSPD), der
Schweizerischen Vereinigung städtischer Polizeichefs (SVSP) sowie
Swiss Olympic die Audit-Berichte sowie darauf basierende Auswertungen
auf Verlangen zu.
11. Beteiligung des Sportklubs Y an den Sicherheitskosten der
öffentlichen Hand
1 Die Behörde stellt im Sinne einer unentgeltlichen
Grundversorgung für jedes Heimspiel folgende Personen:
- einen polizeilichen Einsatzleiter;
- mindestens 3 polizeiliche Spotter;
- einen Untersuchungsrichter oder eine Untersuchungsrichterin1;
- x Polizeibeamte, die in der Lage sind, Ordnungsdienst zu
verrichten;
- x Polizeibeamte, die gemeinsam mit dem Personal des Sportklubs
Y im
Nachgang zu einem Spiel, bei dem es zu Gesetzesverstössen gekommen
ist, zur Identifikation der fehlbaren Personen anhand von Bildmaterial
oder Aussagen eingesetzt werden können .
2Für jede weitere Einsatzkraft stellt die Behörde dem
Sportklub Y wie folgt Rechnung2:
[Nennung der rechtlichen Grundlage für die
Kostenverrechnung];
[Verwendung eines Kostenschlüssels, der die Beteiligung an
den
Sicherheitskosten von den Ergebnissen der Audit-Berichte nach Ziffer 10
abhängig macht. Weiter sind die wirtschaftliche
Leistungsfähigkeit des Sportklubs Y und seine gesellschaftliche
Bedeutung für die Region zu berücksichtigen.]
[Falls die Auditteams zum Schluss kommen, dass im
Verhältnis zum
Ereignis zu viele Einsatzkräfte im Einsatz waren, wird dies bei
der Beteiligung an den Sicherheitskosten mit einbezogen.]
Beispiel:
Grad der Umsetzung der vier Bereiche gemäss Ziffer 9 Absatz
1 in
Prozentzahlen bemessen und den Durchschnitt der vier Werte als
Gesamtergebnis betrachten.
Bei Erfüllungsgrad von 90 - 100 Prozent: Auferlegung von x
Prozent
der Kosten für Einsatzkräfte, welche die Grundversorgung nach
Absatz 1 übersteigen;
Bei Erfüllungsgrad von 80 - 89 Prozent: Auferlegung von x
Prozent
der Kosten;
Bei Erfüllungsgrad von 70 - 79 Prozent: Auferlegung von x
Prozent
der Kosten;
Bei Erfüllungsgrad von 60 - 69 Prozent: Auferlegung von x
Prozent
der Kosten;
Bei Erfüllungsgrad von 50 - 59 Prozent: Auferlegung von x
Prozent
der Kosten;
Bei Erfüllungsgrad von 40 - 49 Prozent: Auferlegung von x
Prozent
der Kosten;
Bei Erfüllungsgrad von 0 - 39 Prozent: Auferlegung von x
Prozent
der Kosten.
[Datum, Unterschriften ]
1Es liegt nicht in der Kompetenz der zuständigen
Polizeibehörde, die Untersuchungsrichterinnen oder -richter
aufzubieten. Diese entscheiden darüber in eigener Kompetenz.
Sinnvoll ist es, die Untersuchungsbehörden zu den Verhandlungen
einzuladen.
2Die Rechnungsstellung erfolgt in Form einer Verfügung, die
auf
dem ordentlichen Rechtsweg anfechtbar ist.
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SICHERHEITS-BUSINESS
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BZ 17.4.10
Bund und Kantone
Regeln fürs Sicherheitsbusiness
Private Sicherheits- und Militärfirmen
beschäftigen die
Schweizer Politik. Der Bund hat die Anforderungen an solche private
Firmen 2007 in einer Verordnung festgelegt. Nun diskutieren die Kantone
ein Konkordat zur Regelung der Branche im Inland.
Zum Schutz schweizerischer Vertretungen im Ausland oder
zur
Regelung von Zugangs- und Zutrittskontrollen in Botschaften nimmt die
Eidgenossenschaft routinemässig die Dienste privater
Sicherheitsfirmen in Anspruch. Die internationale Diskussion um die
Auslagerung staatlicher Aufgaben an private Sicherheits- und
Militärfirmen hat den Bundesrat bereits Ende 2007 bewogen, die
Auftragsvergabe an derartige Firmen mit einer Verordnung zu regeln.
Bevor eine Bundesbehörde die Dienste einer privaten
Sicherheitsfirma in Anspruch nimmt, muss sie die Erfüllung
verschiedener Voraussetzungen prüfen. Die Firma hat Garantien
bezüglich Rekrutierung, Ausbildung und Kontrolle ihres
Sicherheitspersonals zu erbringen. Im Vertrag wird ausserdem
festgelegt, in welchem Umfang die Ausübung der Schutzaufgabe die
Anwendung polizeilicher Zwangsmassnahmen erfordert und ob das
Sicherheitspersonal im Hinblick auf Notwehrsituationen bewaffnet sein
darf.
Ungeregelte Lage im Inland
Während der Bund zum Einsatz privater Sicherheits-
und
Militärfirmen klare Regelungen kennt, wird die Marktzulassung
derartiger Firmen in den Kantonen nach wie vor unterschiedlich
gehandhabt. Die Westschweizer Kantone regeln die Marktzulassung in
einem Konkordat, einige Deutschschweizer Kantone kennen
eigenständige Zulassungsbedingungen, andere gar keine. Zu
letzteren gehört der Kanton Bern. Unter dem geltenden
Binnenmarktgesetz kann eine im Kanton Bern domizilierte Firma im
Sicherheitsbereich ihre Dienste in anderen Kantonen oder im Ausland
anbieten, ohne je auf die Erfüllung spezifischer
Zulassungsvoraussetzungen hin überprüft worden zu sein.
Dieser Punkt widerspricht dem Problembewusstsein auf
Bundesebene.
In einer Motion verlangte die Berner Nationalrätin Evi Allemann
(SP) deshalb im März 2008 die Einführung eines entsprechenden
Zulassungssystems für private Anbieter von Dienstleistungen im
Militär- oder Sicherheitsbereich. Die Schweiz könne es nicht
verantworten, argumentierte die Motionärin, dass private, in der
Schweiz ansässige Firmen, die sich nicht auf gewisse
Mindeststandards verpflichten, ihre Dienstleistungen im Ausland
anbieten würden.
Arbeit an einem Konkordat
Obwohl die Motion am 3.März 2010 abgelehnt wurde,
scheint
nun doch Bewegung in die Sache zu kommen. Roger Schneeberger,
Generalsekretär der Konferenz der Kantonalen Justiz- und
Polizeidirektorinnen und Direktoren (KKJPD), attestiert den Kantonen
eine hohe Sensibilität bezogen auf Fragen des Gewaltmonopols.
Insbesondere die Bahnreform 2 und die Frage der Bahnpolizei hätten
zu einem neuen Bewusstsein bei der Wahrnehmung staatlicher
Sicherheitsaufgaben durch private Anbieter geführt.
Derzeit läuft in der KKJPD ein
Vernehmlassungsverfahren zu
einem gesamtschweizerischen Konkordat über Sicherheitsunternehmen,
das sich auf das seit 1996 existierende Westschweizer Konkordat
abstützt. So soll schweizweit die gleiche Bewilligungspflicht
für private Sicherheitsunternehmen geschaffen werden. Schneeberger
hofft, dass das Konkordat an der Herbstversammlung der KKJPD zur
Ratifikation freigegeben werden kann.
Marcus Moser
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ANTI-ATOM
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NZZ am Sonntag 18.4.10
Die Wahrheit lässt sich nicht erzwingen
Erkranken Kinder in der Umgebung von Atomkraftwerken eher
an
Leukämie? Eine Schweizer Studie wird diese Frage kaum
endgültig klären.
Von Felicitas Witte
In den nächsten paar Jahren steht in der Schweiz der
Entscheid darüber an, ob hierzulande neue Kernkraftwerke gebaut
werden oder nicht. Jetzt, in dieser politischen heiklen Phase, bringt
das "Forum Energie und Medizin" - ein Verein von 200 Ärzten - eine
aufwendige Broschüre über Kernkraftwerke und
Kinderleukämie heraus. Das Fazit: "Die minimale Strahlung aus
Kernkraftwerken kann als Ursache für ein höheres
Leukämierisiko bei Kleinkindern praktisch ausgeschlossen werden."
Claudio Knüsli, Präsident der Schweizer Sektion des Vereins
Internationale Ärzte zur Verhütung des Atomkrieges (IPPNW),
schreibt daraufhin: "Strahlung aus Atomkraftwerken ist als Ursache
für Leukämien nicht ausgeschlossen." Wem soll man glauben?
"Strahlen aus Kernkraftwerken können Leukämie
erzeugen", sagt Joachim Schüz, Leiter der Abteilung Statistik und
Epidemiologie der Dänischen Krebsgesellschaft. "Aber vermutlich
nicht im Normalbetrieb. Wir haben bis jetzt nicht genügend Daten,
um einen Zusammenhang eindeutig nachweisen oder widerlegen zu
können."
Strahlung aus Kernkraftwerken gehört zu den
ionisierenden
Strahlen, ebenso wie Röntgenstrahlen oder natürliche
Strahlung aus Erde oder Luft. "Der Mensch ist täglich solchen
Strahlen ausgesetzt", sagt André Herrmann, Präsident der
Eidgenössischen Kommission für Strahlenschutz und
Überwachung der Radioaktivität. "Jede ionisierende Strahlung
verursacht biologische Schäden." Treffen die Strahlen auf
Körperzellen, werden im Erbmaterial falsche Bausteine eingesetzt
oder die Erbsubstanz bricht. Glücklicherweise gelingt es dem
Körper, die allermeisten dieser Schäden zu reparieren.
"Schafft er dies nicht, können sich die beschädigten Zellen
irgendwann bösartig verändern und zu Krebs führen."
Bei der Diskussion um ionisierende Strahlen und Krebs geht
es vor
allem um Leukämien bei Kindern, der häufigsten Krebsform in
dieser Altersgruppe. In der Schweiz erkranken jährlich etwa 70
Kinder, meist im Alter zwischen 2 und 5 Jahren. Dass ionisierende
Strahlen Leukämie verursachen können, ist bekannt: Studien
mit Überlebenden der Atombombenabwürfe in Japan zeigen, dass
diese deutlich häufiger eine Leukämie bekamen. Kinder von
Schwangeren, die in den 1940er bis 1970er Jahren mit den damals
üblichen Dosen geröntgt wurden, erkrankten häufiger, als
wenn die Mutter nicht geröntgt wurde.
In den 1980er und 1990er Jahren bemerkten Wissenschafter,
dass in
der Nähe einiger Kernkraftanlagen Kinder häufiger an
Leukämie erkrankten. Viele Experten untersuchten daraufhin den
Zusammenhang in Europa, Kanada, Japan und den USA. "Zusammenfassende
Studien mit insgesamt knapp 200 Kernanlagen zeigen kein generell
erhöhtes Risiko", sagt Joachim Schüz. "Ausschliessen
können wir damit einen Zusammenhang aber nicht."
Umstrittene KiKK-Studie
Für Aufsehen sorgte nämlich vor zwei Jahren die
KiKK-Studie in Deutschland: Kinder unter 5 Jahren, die näher als 5
Kilometer bei einem Atomkraftwerk wohnten, erkrankten etwa doppelt so
häufig an Leukämie wie diejenigen, die weiter weg lebten.
"Die Strahlenmengen im Umkreis der Kernkraftwerke sind etwa tausend-
bis hunderttausendmal geringer als die natürlich vorkommende
Strahlendosis aus Erde oder Luft", sagt Schüz. "Das reicht nach
unseren Kenntnissen eigentlich nicht, um die Erbsubstanz der Zellen zu
schädigen." Er sieht mehrere Erklärungen für das
erhöhte Risiko: "Erstens könnte die schädliche
Strahlendosis geringer sein, als wir vermuten. Das sollen bald Studien
mit Kindern klären, bei denen eine Computertomografie
durchgeführt wurde. Zweitens könnten andere Faktoren zu dem
erhöhten Risiko geführt haben, etwa Pestizide, Chemikalien,
Magnetfelder von Hochspannungsleitungen oder Infektionen. Drittens
birgt die KiKK-Studie wie jede Studie statistische Fehlerquellen."
Leukämie entwickelt sich vermutlich durch ein
Zusammenspiel
verschiedener Risikofaktoren in zwei Schritten. Schon vor der Geburt
kommt es zu Veränderungen an den Erbanlagen, aber erst durch ein
zweites Ereignis entwickelt sich die Zelle zu einer Krebszelle und
vermehrt sich ungebremst. "Ich halte Infektionen als Ursache für
viel wahrscheinlicher als Strahlen aus einem Kernkraftwerk", sagt Felix
Niggli, Leitender Onkologe am Kinderspital der Uni Zürich. "Dazu
passt, dass der Krebs eher in einem Alter auftritt, in dem die Kinder
oft Infektionen bekommen, und dass Leukämien häufiger in den
Industriestaaten vorkommen." Gemäss dieser Hypothese soll die
Immunabwehr bei Leukämie-Kindern im Säuglingsalter durch zu
wenige Kontakte mit Krankheitserregern nicht genügend trainiert
worden sein. "Studien zeigen, dass Kinder, die früh in die
Kinderkrippe kommen, seltener an Leukämie erkranken."
Weitere Erkenntnisse über die Ursache von
Kinderleukämie erhofft man sich von der laufenden Canupis-Studie
(siehe Kasten). "Sie wird aussagekräftiger sein als die
KiKK-Studie", sagt Studienleiterin Claudia Kühni vom Institut
für Sozial- und Präventivmedizin der Uni Bern. "Wir erfassen
alle Kinder in der Schweiz, zudem dokumentieren wir Faktoren, die das
Risiko ebenfalls erhöhen könnten. Stellen wir später ein
erhöhtes Leukämierisiko fest, können wir besser sagen,
ob dies auf die ionisierenden Strahlen oder auf andere Faktoren
zurückzuführen ist."
"Wertvoller Beitrag"
"Wir fürchten, die Studie kann ein erhöhtes
Risiko
durch Kernkraftwerke nicht zeigen, obwohl es eigentlich da ist", sagt
Claudio Knüsli vom IPPNW. Diese Gefahr besteht, wenn man
Einflüsse auf Krankheiten untersuchen will, die sehr selten sind
wie die Leukämie, oder wenn der Einfluss sehr klein ist. Zeigt die
Canupis-Studie, dass Kernkraftwerke das Leukämierisiko nicht
erhöhen, könnte tatsächlich kein Zusammenhang bestehen,
oder die Studie entdeckte den Zusammenhang nicht. Welche
Begründung "wahr" ist, lässt sich dann nicht sagen.
"Dieses Problem muss man bei der Interpretation der Studie
auf
jeden Fall beachten", sagt Joachim Schüz. Hat es angesichts der
Unsicherheit überhaupt Sinn, diese Studie durchzuführen? "Ja,
denn die Daten sind ein wertvoller Beitrag für geplante
grössere Studien." Knüsli bleibt skeptisch: Tschernobyl habe
gezeigt, dass ein Super-GAU jederzeit möglich sei. "Die
grösste Gefahr sehe ich in einem terroristischen Angriff mit
katastrophalen Folgen."
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Die Canupis-Studie
Die Canupis-Studie untersucht, ob Kinder, die in der
Nähe
eines Schweizer Kernkraftwerkes leben oder aufgewachsen sind,
häufiger Krebs und insbesondere Leukämien bekommen. Die
Studie erfasst alle Schweizer Kinder mit Jahrgang 1985 bis 2007. Die
Daten stammen aus dem Kinderkrebsregister, das seit 1976 alle
Krebsfälle bei Kindern registriert. Erste Resultate sind 2011 zu
erwarten (http://www.canupis.ch).
Felicitas Witte