MEDIENSPIEGEL 7.6.10
(Online-Archiv: http://www.reitschule.ch/reitschule/mediengruppe/index.html)

Heute im Medienspiegel:
- Reitschule-Kulturtipps (Kino, Rössli)
- (St)Reitschule: Cafete und der Reitschule-Haussegen
- Stadttauben in Bern West
- Hungerstreik auf Bundesplatz: Iraner verhaftet
- Big Brother Video: Nause will Überwachung von Fussballfans + Co.
- Big Brother: Fichenaffäre hallt nach
- Anti-Atom: AKW Niederamt; Axpo-Konzern

----------------------
REITSCHULE
----------------------

Di 06.07.10
11.30 Uhr - SousLePont - WM-Beiz im Hof

Mi 07.07.10
11.30 Uhr - SousLePont - WM-Beiz im Hof

Do 08.07.10
11.30 Uhr - SousLePont - WM-Beiz im Hof
20.00 Uhr - Frauenraum - BarOmeter   elektronische Leckerbissen zu lesbisch-schwulem Chillen mit DJ Xylophee, DJ Dunch, DJ FRATZ, Isabelle, Mike, Nadja & DJ ELfERich
20.30 Uhr - Kino - Südafrika jenseits des WM-Taumels: Invictus Clint Eastwood, USA 2009

Fr 09.07.10
11.30 Uhr - SousLePont - WM-Beiz im Hof

Sa 10.07.10
11.30 Uhr - SousLePont - WM-Beiz im Hof
21.00 Uhr - Kino - Velo Filmabend - Premiere! Flat out CH/FR 2010 Kamera & Regie: Renaud Skyronka
22.00 Uhr - Kino - Quicksilver USA 1986, 105 Min.

So 11.07.10
11.30 Uhr - SousLePont - WM-Beiz im Hof

Infos:
http://www.reitschule.ch
http://www.reitschulebietetmehr.ch

---

kulturagenda.be 8.7.10

Klappe für"Invictus"

Sport und Politik ist eine irrationale Verbindung. Sieg oder Niederlage hängen von vielen Faktoren ab, jedoch kaum von Politik. Aber der Mensch hat eine irrationale Ader, wenn er sich die Welt erklärt. Da werden dann auch Sportresultate mythisch aufgeladen. Das sieht man aktuell an der WM in Südafrika: Erst mit dem kläglichen Ausscheiden der Azzurri haben viele Italiener den ebenso lamentablen Zustand ihres Landes erkannt.
"Invictus" erzählt von einem gegenteiligen Mythos, vom Sieg der südafrikanischen Rugby-Nationalmannschaft 1995 an der Weltmeisterschaft im eigenen Land. Der krasse Aussenseiter schlug in einem dramatischen Finale den haushohen Favoriten aus Neuseeland. In der Deutung war es ein Sieg der Versöhnung, der vereinten Nation und von Nelson Mandela, der zu diesem Zeitpunkt seit einem Jahr Präsident Südafrikas war. Morgan Freeman, der Mandela glänzend verkörpert, wollte ursprünglich die ganze Biografie der politischen Lichtgestalt verfilmen. Er musste jedoch bald einsehen, dass das ein Ding der Unmöglichkeit ist. Zusammen mit Regisseur Clint Eastwood entschied er sich für die Episode rund um die Springboks, wie das Rugbyteam heisst. Das war dramaturgisch eine richtige Entscheidung. Selbst so konnten in der dichten Geschichte Mandelas 27-jährige politische Gefangenschaft auf Ellis Island und seine familiären Probleme kaum mehr als angedeutet werden.

Glück des Tüchtigen

1994 waren die Springboks bei der schwarzen Mehrheit der Südafrikaner noch verhasst. Die Apartheid war noch nicht lange abgeschafft und der "weisse" Sport Rugby ein Inbegriff für die Vorherrschaft der Buren. Das schwarze Südafrika spielte Fussball und feuerte während Rugbymatches die gegnerischen Mannschaften an. Mandela hatte das während seiner Gefangenschaft ebenfalls getan. Umso wichtiger, begriff er, würde es sein, sich demonstrativ hinter die Springboks zu stellen. Südafrika brauchte keine Rache, sondern Zeichen der Versöhnung - von Weiss zu Schwarz, aber auch umgekehrt. Der Gewinn der Weltmeisterschaft war dann sein Glück - wenn auch das Glück des Tüchtigen. Spannend an "Invictus" ist, wie Eastwood die Geschichte erzählt. Natürlich kommt ihm die kernige Männlichkeit des Rugbys entgegen. Er inszeniert sie in seinem trockenen Stil. Doch Eastwood ist legendär für Selbstjustizstreifen. Angesichts der Grösse Mandelas korrigiert er seinen Dirty Harry aus den gleichnamigen Filmen zum paranoiden Schlappschwanz. Und der Republikaner Eastwood legt offen, was er von einer Staatsführung erwartet: mit gutem Beispiel voran zu gehen, das Schicksal der Gemeinschaft über das eigene zu stellen und die ewige Formel erfolgreichen Team-plays hochzuhalten: "Einer für alle, alle für einen".
Was sagt "Invictus" also über die erste Fussball-Weltmeisterschaft auf dem afrikanischen Kontinent? Das unverdiente Ausscheiden von Ghana beschert Sepp Blatter statt eines Symbols für das aufstrebende Afrika eine südamerikanische und drei europäische Mannschaften auf den ersten vier Plätzen. Das ist Pech. Und es hilft auch nicht, dass der fintenreiche Walliser Mandela moralisch nicht das Wasser reichen kann. Aber eben - die Verbindung von Sport und Politik ist sowieso irrational.
Silvano Cerutti
\ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \
Kino Reitschule, Do., 8.7., 20.30 Uhr
http://www.reitschule.ch/reitschule/kino

---

kulturagenda.be 8.7.10

Autos, Liebe, Gaunerei: ein Fotoroman wie aus dem Bilderbuch

Urslé von Mathilde hat mit Fotograf Manu Friedrich einen Fotoroman produziert, der Klischees auskostet und sie stilsicher ins Absurde übersteigert. Nun ist in der Reitschule Vernissage.

Eine Gaunergeschichte, ein Roadmovie, eine Romanze: "Ein langer Weg zum grossen Glück" richtet mit der grossen Kelle an. Der erste Fotoroman von Urslé von Mathilde und Manu Friedrich ist eine Stil- und Stilmittel-Collage geworden, die überzeichnet, was sich überzeichnen lässt, und Klischees so lange zum Brunnen schickt, bis sie brechen. Die Bernerin Urslé von Mathilde bezeichnet ihr Werk scherzhaft als "Zwitterteil ". Es fällt in der Tat schwer, diesen Fotoroman in eine Schublade zu stecken.

Vereint klauen sie das Diebesgut zurück

Die rasante Geschichte beginnt in Bern. Die Auftragsdiebin Hüntschi schneidet Hodlers "Eiger, Mönch und Jungfrau in der Sonne" im Kunstmuseum aus dem Rahmen. Mit dem wertvollen Gepäck im Kofferraum braust sie in ihrem Porsche Richtung Süden. In Genua soll sie das Bild ihrem Auftraggeber verkaufen. Doch auf der Simplon-Passhöhe wird ihr der Helgen geklaut. Zuletzt lernt sie in Genua Chiara kennen, die ein unglückliches Eheleben führt, und verliebt sich. Sie findet auch das Bild wieder und klaut das geklaute Diebesgut zurück, womit das Happy End perfekt wäre.
Wie es im Titel "Ein langer Weg zum grossen Glück" schon anklingt, lehnt sich Urslé von Mathilde an die Telenovelas à la "Julia - Wege zum Glück" an, aber auch an die Krimiserie "Sopranos ". Wie in der heilen Romantikwelt der Reichen, Schönen und Kriminellen gibts in der Fotogeschichte eine opulente Ausstattung mit teuren Autos, schicken Brillen und schönen Kulissen. "Ich stehe auf Hodler, und teure Autos sind schon auch etwas Schönes", begründet Urslé von Mathilde die Wahl der Requisiten. Übersteuerter Kitsch ist es, wenn das Abendrot rosa im Himmel liegt, und auch, wenn die Geschichte mit einem herzumrahmten Kuss ihr Ende findet. Der kleine, feine Unterschied zur Vorlage aus dem Fernsehen besteht darin, dass die "Fotonovela" in der tiefen Liebe zweier Frauen gipfelt.

Traum im Grossformat

Urslé von Mathilde ist sonst eher in der Performance- und Videokunst zu verorten, doch für eine solche Arbeit wechselt sie auch einmal das Fach. Für Manu Friedrich und sie sei es ein Traum gewesen, einen Fotoroman zu kreieren, erzählt sie in ihrem Progr-Atelier. Zusammen brüteten sie die groben Züge der Geschichte aus, die Urslé von Mathilde dann ausformulierte. Sie war auch für das Layout und die Regie zuständig. Die Produktion hat sich über ein Jahr erstreckt. Das Rössli in der Reitschule zeigt die Fotogeschichte an der Premiere nun in Grossformat. Erschienen ist der Fotoroman als handliches Heft im Herausgeber
Verlag. Michael Feller
\ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \ \
Rössli in der Reitschule, Bern
Fr., 9.7., 20 Uhr. http://www.herausgeber.ch

-----------------------------
(ST)REITSCHULE
-----------------------------

BZ 6.7.10

Reitschule Bern

 Zoff um Cafeteria eskaliert

 Die Betreiber der Cafeteria richten heftige Vorwürfe an die Reitschule. Diese soll überfallartig Infrastruktur entfernt haben.

 Der Haussegen in der Reitschule hängt schief. Die Vollversammlung des Kulturzentrums hat vor einer Woche die Cafeteria geschlossen und deren Türen blockiert. Dies, weil es unmöglich gewesen sei, sich mit dem Betreiberteam "auf minimale Abmachungen" zu einigen (Ausgabe von gestern). Die Cafeteria-Betreiber reagierten am Wochenende mit einer vorübergehenden Besetzung.

 Messerstechereien

 Laut einem Veranstalter, der regelmässig Partys in der Cafeteria organisiert hatte, ist die Situation immer mehr eskaliert. Es sei zu Messerstechereien gekommen, wie er gestern auf TeleBärn erzählte. Der junge Mann, der anonym bleiben will, hat daher bereits vor einigen Monaten seine Tätigkeit als Party-Organisator an den Nagel gehängt. Unbekannte hätten die Partygäste zudem mit Pfeffersprays angegriffen. Im kleinen Raum sei daraufhin Panik ausgebrochen.

 Bierzapfsäulen entfernt

 Zwei Vertreter der Cafeteria bestätigten gestern gegenüber bernerzeitung.ch, dass es hie und da zu Ausschreitungen gekommen ist. Ob dies der Grund für die Schliessung des Lokals ist, konnten sie aber nicht abschliessend beantworten. Vor einer Woche habe die Reitschule damit begonnen, Infrastruktur aus der Cafeteria zu entfernen. Ein Augenschein vor Ort zeigt, dass Bierzapfsäulen und der Kühlschrank herausgerissen worden sind. Trotzdem wollen die Betreiber nicht aufgeben: "Wir machen weiter", sagten sie gestern. Die beiden Betreiber wundern sich darüber, dass sich die Reitschule kurz vor der Abstimmung über die Reitschule-Initiative im September auf interne Querelen einlasse. Das könne die Abstimmung gefährden.

 30 000 Franken Schulden

 In einem seit letztem Samstag im Internet aufgeschalteten Text begründet die Reitschule die Schliessung mit "mangelnder Kooperationsbereitschaft und Rücksichtnahme auf das gemeinsame Projekt Reitschule". Zudem seien Rechnungen und Miete gegenüber der Reitschule und Dritten "nur selten" beglichen worden. Die Rede ist von Schulden in der Höhe von 30 000 Franken, welche die Cafeteria angehäuft habe. Die Betreiber der Cafeteria bestätigten diese Summe, betonten aber, dass man damit begonnen habe, die Schulden zurückzuzahlen. Die Reitschüler bestreiten dies.
 
Vera Hächler, Jon Mettler

---

Telebärn 5.7.10

Cafete besetzt
http://www.kyte.tv/ch/telebaern/cafete-besetzt/c=84713&s=968804

---

bernerzeitung.ch 5.7.10

"Cafete" hat 30'000 Franken Schulden
http://www.bernerzeitung.ch/region/bern/Cafete-hat-30000-Franken-Schulden/story/22443002

Von Vera Hächler, Jon Mettler.

Viel weiss man über die Schliessung der "Cafete" noch nicht. Die Betreiber der Cafeteria richten aber heftige Vorwürfe an die Reitschule. Diese soll überfallartig Infrastruktur aus dem Lokal entfernt haben.

Der Haussegen in der Berner Reitschule steht schief. Das Kulturzentrum hat die Cafeteria in der Reitschule geschlossen. Dies, weil es unmöglich gewesen sei, sich mit dem Betreiberteam "auf minimale Abmachungen" zu einigen, wie die Reitschüler in der Berner Zeitung sagen.

Laut einem Veranstalter, der regelmässig Parties in der "Cafete" organisiert hatte, ist die Situation im kleinen Lokal immer mehr eskaliert. Es sei zu Messerstechereien gekommen, wie er gegenüber TeleBärn erzählt. Der junge Mann, der anonym bleiben will, hat daher bereits vor einigen Monaten seine Tätigkeit als Party-Organisator an den Nagel gehängt.

Unbekannte hätten die Partygäste zudem mit Pfeffersprays angegriffen. Im kleinen Raum sei daraufhin Panik ausgebrochen, erzählt der ehemalige Veranstalter weiter.

Kühlschrank wurde herausgerissen

Zwei Vertreter der Cafeteria haben am Nachmittag gegenüber bernerzeitung.ch bestätigt, dass es hie und da zu Ausschreitungen gekommen ist. Ob dies der Grund für die Schliessung des Lokals ist, konnten sie aber nicht abschliessend beantworten. Ihre Sicht der Dinge sieht folgendermassen aus: Vor genau einer Woche seien sie von der Reitschule über die endgültige Schliessung informiert worden. Die Reitschule habe dann damit begonnen, Infrastruktur aus der Cafeteria zu entfernen. Ein Augenschein vor Ort zeigt, dass in der Tat die Bierzapfsäulen und der Kühlschrank herausgerissen worden sind.

Nachdem die Cafeteria eine Woche geschlossen gewesen sei habe man sich entschlossen, den Betrieb am vergangenen Wochenende wieder aufzunehmen, sagten die zwei Betreiber weiter. Auch am heutigen Montagabend sei die "Cafete" wieder offen. "Wir machen weiter", sagten sie trotzig.

Die beiden Betreiber wundern sich vor allem darüber, dass sich die Reitschule kurz vor der Reitschule-Initiative auf interne Querelen einlasse. Das könne die Abstimmung gefährden.

Schuldenberg

In einem am Montagnachmittag verschickten Communiqué begründete die Reitschule die Schliessung damit, dass Rechnungen und Miete gegenüber der Reitschule und Dritten "nur selten" beglichen worden seien. Die Rede ist von Schulden in der Höhe von 30'000 Franken, welche die Cafeteria angehäuft habe.

Die Betreiber der Cafeteria bestätigten diese Summe, betonten aber, dass man damit begonnen habe, die Schulden zurückzuzahlen.

(Bernerzeitung.ch/Newsnetz)

-----------------------------
STADTTAUBEN
-----------------------------

Bund 6.7.10

"Stadttauben" sind wieder gelandet

 Vergangene Woche sind Wohnwagen auf ein früheres Übungsgelände des Zivilschutzes in Matzenried im Westen Berns aufgefahren. Auf demselben Gebiet prüft die Stadt eine Zone für alternative Wohnformen.

 Matthias Raaflaub

 Seit die "Stadttauben" Ende Mai von Bern-Brünnen abgezogen sind, war es still um die Gruppe, die zum alternativen Wohnen Grundstücke besetzt. Nun sind die "Tauben" offenbar wieder gelandet: in Matzenried im Westen Berns. Auf einem früheren Übungsgelände des Zivilschutzes haben sie sich Ende vergangene Woche mit Wohnwagen installiert.

 Der Gemeinderat prüft denselben Ort, der auch als "Fussacker" bekannt ist, für eine künftige Zone für alternatives Wohnen. Das könne kein Zufall sein, glaubt SVP-Grossrat Thomas Fuchs. "Das besetzte Gebiet wurde den ‚Stadttauben offenbar von der Stadt Bern zugeteilt", schrieb er im Namen der Vereinigung Bern Aktiv und der SVP Bümpliz und Umgebung in einer Mitteilung. Die Besetzer hätten den Ort nicht gekannt, wo sie sich einrichten wollten, wohl aber den Namen der dortigen Strasse. "Mir scheint klar, dass sie auf Bestellung dort auftauchten", sagte Fuchs gestern.

 Stadt lehnt Verantwortung ab

 Hat die Stadt vollendete Tatsachen schaffen wollen und die "Stadttauben" in Matzenried einquartiert? "Nein", sagte Roland Meyer, Generalsekretär der Direktion für Finanzen, Politik und Informatik, gestern auf Anfrage. Meyer verweist auf das schon im Mai gemachte Angebot der Stadt, Gruppen wie die "Stadttauben" könnten aufs Gelände der Wankdorf City ziehen. Dort hat sich der Verein Alternative, die sogenannten Stadtnomaden, gemäss dem "Rotationsprinzip" der Stadt, des Kantons und der Burgergemeinden niedergelassen. Die "Stadttauben" haben dies abgelehnt. Ein anderes Angebot der Stadt an die "Stadttauben" gebe es nicht, sagte Roland Meyer.

 Das frühere Übungsgelände gehört als Verwaltungsvermögen den Stadtbauten Bern (Stabe). Sie haben den nun besetzten Teil an einen Schafzüchter verpachtet. "Die Stadtbauten verlangen von der Gruppe den Abzug, der Gemeinderat unterstützt sie in dieser Haltung", sagte Meyer. Die Stabe fordern die Gruppe ultimativ auf, die Liegenschaft bis zum Montagmorgen zu verlassen. "Die Frist von einer Woche entspricht üblichen Prozeduren", sagte Alexander Schaller, Abteilungsleiter Portfoliomanagement bei den Stabe. Mit Besetzungen sind die Stadtbauten regelmässig konfrontiert - mit den "Stadttauben" zuletzt vor zwei Jahren.

 Tatsächlich die "Stadttauben"?

 Ob es sich bei der Gruppe um die "Stadttauben" handelt, ist noch nicht ganz klar. In einem Gespräch mit Schaller sagten die Besetzer, sie gehörten nicht zu besagter Gruppe. Die Polizei schliesse gemäss den Personalien jedoch darauf, sagte Schaller. "Es kann auch erst ein Teil der ‚Stadttauben sein", sagte Fuchs, der die Besetzer gestern besuchte. Noch sind weniger Wohnwagen in Matzenried als bei den vergangenen Besetzungen. "Möglicherweise ist das ein Vordetachement. Ich rechne damit, dass bald noch mehr kommen werden", sagte er.

---

BZ 6.7.10

"Stadttauben"

 Gelände in Matzenried besetzt

 Die "Stadttauben" besetzen ein Gelände der Stadt bei Matzenried. Die Grundeigentümerin fordert die Räumung bis Montag.

 Seit letztem Donnerstag stehen die Wagen der "Stadttauben" auf einem Grundstück bei Matzenried, das den Stadtbauten Bern gehört. Deren Abteilungsleiter Portfoliomanagement, Alexander Schaller, nahm gleichentags einen Augenschein und forderte die Besetzer auf, das Gelände bis nächsten Montag um 8 Uhr zu räumen. Die "Stadttauben" hätten dieses Ultimatum "zur Kenntnis genommen", erklärte Schaller auf Anfrage.Im Mai hatte die Stadt den "Stadttauben" das Areal Wankdorf City angeboten. Dies war ein Versuch, die "Stadttauben" in das Rotationsprinzip einzubinden, wonach alle alternativen Wohngruppierungen im Dreimonatsrhythmus ein Gelände der Stadt, der Burgergemeinde oder des Kantons gemeinsam nutzen sollen. Eine andere Gruppe, die "Stadtnomaden", hat schon seit längerem in dieses System eingewilligt und ihre Wagenburg für die Monate Juni, Juli und August im Wankdorf City aufgestellt. Die "Stadttauben" hingegen forderten schon im Mai "juristische Grundlagen", um ohne langwierige Umzonungen oder Bewilligungsverfahren auf privaten Grundstücken länger als drei Monate bleiben zu können. Beim Rotationsprinzip handelt es sich um eine Lösung, die dereinst von einer Hüttendorfzone ersetzt werden soll. Über eine solche wird voraussichtlich im November 2011 abgestimmt. Derzeit prüft die Stadt vier Areale auf ihre Eignung. Eines davon ist das Gelände, das die "Stadttauben" seit Donnerstag besetzen. Die Vereinigung Bern Aktiv und die SVP Bümpliz und Umgebung fordern in einer gemeinsamen Erklärung die Stadt auf, die Besetzung bei Matzenried sofort aufzulösen und gegen die Verantwortlichen Strafanzeige zu erstatten.
 hae

---

20 Minuten 6.7.10

Ultimatum für die "Stadttauben"

 BERN. Die "Stadttauben" haben sich mit ihrer Wagenburg in Matzenried im Westen Berns niedergelassen. Der Platz gehört der Gemeinde Bern. Zuletzt hatte die alternative Wohngruppe verschiedene Areale, unter anderem am Centralweg und in Bümpliz, besetzt. Das passt SVP-Grossrat Thomas Fuchs gar nicht: "Es ist empörend, dass die Stadt diesem illegalen Treiben seit Jahren tatenlos zuschaut." Er gehe davon aus, dass die "Stadttauben" mit ihrem Camp und den abgewrackten Baustellenwagen gegen den Zonenplan, hygienische Vorschriften und das Strassenverkehrsgesetz verstossen würden. Fuchs verlangt deshalb, dass Polizeidirektor Reto Nause die Wohngruppe unverzüglich angezeigt und das Strassenverkehrsamt die Traktoren und Baustellenwagen kontrolliert. Die Stadtbauten Bern haben derweil die Besetzer gestern ultimativ aufgefordert, das Gelände bis spätestens nächsten Montag zu räumen.  MAr

---

Telebärn 5.7.10

Rote Köpfe wegen Stadttauben
http://www.kyte.tv/ch/telebaern/rote-kopfe-wegen-stadttauben/c=84713&s=968803

---------------------------
HUNGERSTREIK
---------------------------

Bund 6.7.10

Iraner setzten Hungerstreik auf dem Bundesplatz fort

 Das Sans-Papier-Camp auf der Kleinen Schanze in Bern ist seit Freitag geräumt, doch der Protest geht weiter: Die drei Iraner, die sich im Hungerstreik befinden, haben diesen gestern auf dem Bundesplatz fortgesetzt. Nachdem sie bereits am Freitag von der Polizei weggewiesen worden waren ("Bund" vom 3. Juli), beendeten die Ordnungshüter auch gestern die Aktion: Kurz nach deren Beginn um 10 Uhr habe die Polizei die Anwesenden aufgefordert, die "illegale Demonstration" aufzulösen, teilte Soli.Flüchtlinge mit. Die Organisation unterstützt die Iraner bei ihrer Aktion. Um 13 Uhr habe die Polizei die drei Hungerstreikenden verhaftet. Dies sehr zum Ärger von Soli.Flüchtlinge: Solche Repressalien trügen in keiner Weise zur Lösung des Problems bei, schreiben sie. (pd)

---

Thuner Tagblatt 6.7.10

Hungerstreik

 Iraner wollten vors Bundeshaus

 Die Polizei hat gestern auf dem Bundesplatz drei iranische Flüchtlinge angehalten, die dort ihren Hungerstreik fortsetzen wollten.

 Die Männer seien zur Abklärung der Personalien auf die Wache gebracht worden, sagte Polizeisprecher Michael Fichter gestern auf Anfrage. Gegen sie solle Anzeige wegen Nichtbefolgens einer polizeilichen Anordnung erhoben werden.

 Die drei Iraner fordern die sofortige Anerkennung als politische Flüchtlinge. Sie nahmen letzte Woche an einem Zeltlager von Sans-Papiers und Schweizer Aktivisten auf der Kleinen Schanze teil, um gegen die "unmenschlichen" Lebensbedingungen in der Schweiz zu demonstrieren.

 Kritischer Zustand

 Einer der Männer verweigert die Nahrung schon seit dem 2. Juni. Sein Gesundheitszustand sei kritisch, hielt die Unterstützergruppe "Soli.Flüchtlinge" in einem Communiqué fest. Sie kritisierte, dass die Polizei mit einem unverhältnismässigen Grossaufgebot von rund 25 Polizisten auf dem Bundesplatz aufgekreuzt sei.

 Polizeisprecher Fichter entgegnete, es seien gut ein Dutzend Polizisten gewesen. So viele Leute habe man aufgeboten, weil es auf dem Bundesplatz zunächst eine "unbewilligte Demonstration" für die drei Iraner gegeben habe.
 sda

---

20 Minuten 6.7.10

Anzeige gegen drei Streikende

 BERN. Die Berner Kantonspolizei hat am Montag auf dem Bundesplatz drei Iraner angehalten, die dort ihren Hungerstreik fortsetzen wollten. Gegen sie werde Anzeige wegen Nichtbefolgens einer polizeilichen Anordnung erhoben. Die drei Iraner fordern ihre sofortige Anerkennung als politische Flüchtlinge.

---

*Medienmitteilung 5. Juli 2010, 14 Uhr*

Heute Morgen um 10 Uhr haben Farhad Bazrafkan, Kaveh Nikmaran und  Barham Gharianluo, drei politische Flüchtlinge aus dem Iran, ihren  Hungerstreik auf dem Bundesplatz in Bern fortgesetzt. Die drei  Hungerstreikenden wurden von Soli.Flüchtlinge, einer kleinen  Unterstützungsgruppe, begleitet. Schon nach wenigen Minuten forderte  die Polizei die Anwesenden auf, die "illegale Demonstration"  aufzulösen. Um einem Konflikt mit der Polizei aus dem Weg zu gehen,  zog sich die Unterstützungsgruppe zurück und lies die drei  Hungerstreikenden alleine, um keine "unbewilligte Demonstration", die  laut polizeilichen Angaben ab vier Personen gegeben ist, zu  provozieren. Trotzdem wurden die drei Hungerstreikenden um ca. 13 Uhr  mit einem Grossaufgebot (zwei Polizeitransporter mit ca. 25  PolizistInnen) verhaftet. Über die Gründe schwieg sich die Polizei aus.

Soli.Flüchtlinge verurteilt dass rücksichtslose und in jeder Hinsicht  illegitime Vorgehen der Behörden und der Polizei und ruft die  zuständigen Instanzen erneut dazu auf, die Forderungen der  Hungerstreikenden ernst zu nehmen, anstatt sie mit repressiven  Massnahmen zu "bekämpfen". Die ständigen Verhaftungen der  Hungerstreikenden (schon letzten Freitag waren die drei  Hungerstreikenden auf der Kleinen Schanze verhaftet worden) und die  Repressalien tragen in keiner Weise zur Lösung des Problems bei,  allenfalls führen sie dazu, dass sich der Gesundheitszustand der  Protestierenden zusätzlich verschlechtert.


*Weiterhin halten die Hungerstreikenden und Soli.Flüchtlinge an der  Hauptforderung fest: SOFORTIGE ANERKENNUNG DER DREI HUNGERSTREIKENDEN  ALS POLITISCHE FLÜCHTLINGE!*

/Farhad Bazrafkan ist seit dem 2. Juni 2010 im Hungerstreik. Im Jahre  2000 floh er -- nachdem er mehrere Male mit der iranischen  Sittenpolizei in Konflikt geraten war -- in den Irak, wo er sich  zunächst der iranischen Oppositionsbewegung anschloss. Mit dem  Irakkrieg 2003 verschlechterten sich die Bedingungen erneut, worauf er  sich im Juli 2007 entschloss, in die Schweiz zu kommen. Nach über vier  Wochen Hungerstreik ist sein Gesundheitszustand sehr kritisch geworden./

/Kaveh Nikmaran ist seit dem 21. Juni 2010 im Hungerstreik. 2008 floh  er aus seinem Geburtsort in Südaserbaidschan, einer vom Iran  beanspruchten Region, für dessen Autonomie er sich zuvor eingesetzt  hatte. Mittlerweile hat sich auch sein Gesundheitszustand  verschlechtert. Dennoch ist er entschlossen, weiterhin für seine  Rechte zu kämpfen./

/Barham Gharianluo ist seit dem 26. Juni 2010 im Hungerstreik. Da er  gegen das religiöse Regime im Iran Widerstand leistete, musste er 1989  auf Grund der starken Repression fliehen. Er lebt nun schon seit über  acht Jahren in der Schweiz, seit sechs Jahren ohne Papiere. Die  derzeitige Situation verunmöglicht ihm den Kontakt zu seiner Familie.  Seinen 14jährigen Sohn hat er schon seit 9 Jahren nicht mehr gesehen./

Solange die drei Hungerstreikenden nicht als politische Flüchtlinge  anerkannt werden, werden sie ihren Hungerstreik weiterführen! Wir  rufen die Zivilgesellschaft, Einzelpersonen, politische Organisationen  und Parteien dazu auf, die Hungerstreikenden in ihrem Kampf zu  unterstützen und sich solidarisch zu zeigen. Von den Behörden,  insbesondere vom Bundesamt für Migration und vom  Bundesverwaltungsgericht, verlangen wir, rasch zu handeln und ihre  verantwortungslose und menschenfeindliche Politik umgehend zu ändern.

*KONTAKT: soli.fluechtlinge@gmx.ch / 078 865 68 15 (deutsch) / 076 482  80 02 (französisch / italienisch / deutsch)*

---

Flugi 5.7.10

SOLIDARITÄT MIT DEN HUNGERSTREIKENDEN AUS DEM IRAN

SOFORTIGE ANERKENNUNG DER DREI HUNGERSTREIKENDEN ALS POLITISCHE FLÜCHTLINGE!

Die Besetzung der Kleinen Schanze in Bern durch Sans- Papiers, Flüchtlinge und solidarische Aktivist_innen vom 26. Juni bis zum 2. Juli 2010 wurde mit einem Ereignis beendet, das in Bern noch lange in Erinnerung bleiben wird: Drei Hungerstreikende aus dem Iran und eine sich solidarisierende Person aus Afghanistan wurden von der Polizei gewaltsam geräumt. Nachdem die Mehrheit der Besetzenden entschieden hatten, die Kleine Schanze wie vereinbart zu räumen, wollten die Hungerstreikenden ihren Protest gegen die brutale Asylpolitik der Schweiz auf friedliche, jedoch radikale Weise weiterführen.

♦ Farhad Bazrafkan ist seit dem 2. Juni 2010 im Hungerstreik. Im Jahre 2000 floh er - nachdem er mehrere Male mit der iranischen Sittenpolizei in Konflikt geraten war - in den Irak, wo er sich zunächst der iranischen Oppositionsbewegung anschloss. Mit dem Irakkrieg 2003 verschlechterten sich die Bedingungen erneut, worauf er sich im Juli 2007 entschloss, in die Schweiz zu kommen. Nach über vier Wochen Hungerstreik ist sein Gesundheitszustand sehr kritisch geworden.

♦ Kaveh Nikmaran ist seit dem 21. Juni 2010 im Hungerstreik. 2008 floh er aus seinem Geburtsort in Südaserbaidschan, einer vom Iran beanspruchten Region, für dessen Autonomie er sich zuvor eingesetzt hatte. Mittlerweile hat sich auch sein Gesundheitszustand verschlechtert. Dennoch ist er entschlossen, weiterhin für seine Rechte zu kämpfen.

♦ Barham Gharianluo ist seit dem 26. Juni 2010 im Hungerstreik. Da er gegen das religiöse Regime im Iran Widerstand leistete, musste er 1989 auf Grund der starken Repression fliehen. Er lebt nun schon seit über acht Jahren in der Schweiz, seit sechs Jahren ohne Papiere. Die derzeitige Situation verunmöglicht ihm den Kontakt zu seiner Familie. Seinen 14jährigen Sohn hat er schon seit 9 Jahren nicht mehr gesehen.

Nachdem die Betroffenen einige Stunden auf dem Polizeiposten und im Krankenhaus verbringen mussten, wurden sie wieder freigelassen. Ihre Entschlossenheit im Kampf gegen die Schweizer Asylpolitik und für eine rasche Bearbeitung ihrer Dossiers wurde durch die Polizeiintervention jedoch keineswegs vermindert. Ab Montag, den 5. Juli werden sie weitere friedliche Aktionen in Bern vor dem Bundeshaus durchführen.

Der Hungerstreik, der von Farhad Bazrafkan, Kaveh Nikmaran und Barham Gharianluo geführt wird, ist nur die Spitze eines riesigen Eisberges. Durch die unmenschliche Asyl- und Migrationspolitik der Schweiz werden mehrere 100'000 Menschen in die Illegalität gedrängt, in der sie in hyper-prekären Lebensverhältnissen leben müssen, die psychisch und physisch unerträglich sind. Sie besitzen keine gültigen Papiere und haben somit kein Recht auf Arbeit, anständige Wohnbedingungen und Zugang zu den Sozialwerken. Auch der Kontakt mit den im Ausland lebenden Familienangehörigen wird unmöglich gemacht, was eine zusätzliche Belastung ist.

♦ WIR FORDERN DIE SOFORTIGE ANERKENNUNG DER DREI HUNGERSTREIKENDEN ALS POLITISCHE FLÜCHTLINGE!

♦ Darüber hinaus halten wir an den Forderungen der Bleiberechtsbewegung fest und verlangen:
• Kollektive Regularisierung der Sans-Papiers und der abgewiesenen Flüchtlinge in der Schweiz
• Sofortige Annahme aller Asylanträge und sofortiger Ausschaffungsstopp
• Abschaffung des Arbeitsverbots und des Nothilferegimes
• Recht auf Heirat und Familienzusammenführung
• Recht auf Bildung
• Respektierung der Gewerkschaftsrechte und der übergeordneten Menschenrechte

Solange die drei Hungerstreikenden nicht als politische Flüchtlinge anerkannt werden, werden sie ihren Hungerstreik weiterführen! Wir rufen die Zivilgesellschaft, Einzelpersonen, politische Organisationen und Parteien dazu auf, die Hungerstreikenden in ihrem Kampf zu unterstützen und sich solidarisch zu zeigen. Von den Behörden, insbesondere vom Bundesamt für Migration und vom Bundesverwaltungsgericht, verlangen wir, rasch zu handeln und ihre verantwortungslose und menschenfeindliche Politik umgehend zu ändern.

KONTAKT: soli.fluechtlinge@gmx.ch / 078 865 68 15 (deutsch) / 076 482 80 02 (französisch / italienisch / deutsch)

-------------------------------------
BIG BROTHER VIDEO
-------------------------------------

jungealternative.ch 6.7.10

Die JA! spricht sich gegen das Reglement zur Videoüberwachung aus

An der Sitzung vom 5. Juli hat der Gemeinderat ein neues Reglement verabschiedet, das die Grundlage für die Videoüberwachung in der Stadt Bern schaffen soll. Damit schiesst der Gemeinderat vorschnell übers Ziel hinaus: Der Stadtrat hat lediglich ein Postulat überwiesen, welches die Prüfung allfälliger Einsätze von Videokameras verlangt. Von einem Reglement war keine Rede. Die Junge Alternative JA! ist befremdet über das Vorgehen des Gemeinderats und wird sich aus folgenden Gründen entschieden gegen dieses neue Reglement wehren. Dies aus verschiedenen Gründen:
Die Videoüberwachung trägt nichts zu einer sichereren Stadt Bern bei. Sie verhindert keine Straftaten, sie verlagert sie höchstens an andere Orte in der Stadt, womit dann auch dort wieder Kameras installiert werden müssten. Die vom Gemeinderat beschriebene "gezielte" Videoüberwachung ist damit eine Illusion. In England machte man die Erfahrung, dass die Straftaten trotz fast flächendeckender Überwachung wieder zunehmen. Die abschreckende Wirkung von Kameras hält also nicht lange an. Für diesen, wenn überhaupt, dürftigen Erfolg, der die Installation von Kameras also bringen würde, ist der Preis eindeutig zu hoch: Die Videoüberwachung ist ein einschneidender Eingriff in die Grund- und Persönlichkeitsrechte. Bei der Videoüberwachung garantiert das Gesetz den Datenschutz nicht vollumfänglich und lässt einen zu grossen Spielraum. Zudem sind die Installation von Kameras und das Auswerten des Bildmaterials sehr kostspielig.
Die Junge Alternative  JA! setzt sich deshalb für effektivere präventive Massnahmen wie aufsuchende Jugend- und Gassenarbeit ein, und ist überzeugt, dass mit der Videoüberwachung kein Problem gelöst wird.

---

bernerzeitung.ch 6.7.10

Bern erhält Videoreglement - Nause will Fussballfans überwachen

sda / vh

 Fussballfans sollen auf dem Weg ins Stade de Suisse künftig mit Videokameras überwacht werden können. Die Rechtsgrundlage dafür will die Stadt Bern mit einem Videoreglement schaffen.

 Der Gemeinderat hat die Vorlage zuhanden des Stadtrats verabschiedet. Der Einsatz von Videokameras im öffentlichen Raum ist kantonal geregelt. Das am Dienstag präsentierte städtische Reglement klärt nun noch die Zuständigkeiten in der Stadt Bern. Es ist demnach am Gemeinderat zu entscheiden, wo wieviele Kameras aufgestellt werden.

 Für Sicherheitsdirektor Reto Nause stehen Kameras "entlang des Fan-Walks zum Stade de Suisse" klar im Vordergrund, wie er auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA sagte. Das entspreche auch einem Wunsch der Polizei. Das Bedürfnis sei aufgrund von Vorkommnissen in der Vergangenheit sicher ausgewiesen.

 Besucherströme überwachen

 Dank den Kameras könnten die Besucherströme besser überwacht werden, sagte Nause. Das würde es allenfalls ermöglichen, die Spiele mit kleinerem Polizeiaufgebot zu bewältigen. Die Videoaufnahmenkönnten aber auch der Aufklärung von Straftaten dienen.

 Weitere Einsatzmöglichkeiten etwa in der Innenstadt stünden zurzeit nicht im Vordergrund, sagte Nause. Denkbar wären etwa - wie in Luzern - Kameras auf dem Bahnhofplatz.

---

20min.ch 6.7.10

Big Brother

Bern will Fans künftig lückenlos überwachen

Fussballfans sollen auf dem Weg ins Berner Stade de Suisse mit Videokameras überwacht werden können. Die Rechtsgrundlage dafür will die Stadt mit einem Videoreglement schaffen.

Bern folgt damit dem Beispiel St. Gallens, das 2008 als erste Stadt die Video-Überwachung von neuralgischen Orten im Zentrum und beim Fussballstadion einführte. Für 36 Kameras und 8 Notrufsäulen im Umfeld des Stadions, auf dem Marktplatz und in Unterführungen zahlte St. Gallen fast 2,5 Millionen Franken.

Der Stadtberner Sicherheitsdirektor Reto Nause setzte sich schon seit längerem dafür ein, auch die Fussballfans in Bern auf dem Weg ins Stadion zu überwachen. Bestärkt fühlte er sich im Frühling durch ein Rundtisch-Gespräch mit Vertretern von YB, dem SC Bern, den Justiz- und Polizeibehörden und der Fanarbeit.

Weniger Polizei dank Kameras

Einhellig wurde damals Kameras zwischen Stade de Suisse und Bahnhof Wankdorf gefordert. Nause betonte am Dienstag auf Anfrage, die Kameras entlang des "Fan-Walks" entsprächen auch einem Wunsch der Polizei. Aufgrund der Erfahrungen - zuletzt gab es Ausschreitungen nach dem Spiel YB-Basel Mitte Mai - sei das Bedürfnis ausgewiesen.

Dank den Kameras könnten die Besucherströme besser überwacht werden, sagte Nause. Das würde es allenfalls ermöglichen, die Spiele mit kleinerem Polizeiaufgebot zu bewältigen. Die Videoaufnahmen - die im Innern des Stadions längst gang und gäbe sind - könnten aber auch der Aufklärung von Straftaten dienen.

Parlament darf mitreden

Weitere Einsatzmöglichkeiten etwa in der Innenstadt stünden zurzeit nicht im Vordergrund, sagte Nause. So oder so: Das nun präsentierte Videoreglement gebe zwar dem Gemeinderat (Exekutive) die Kompetenz, den Standort der Kameras zu bestimmen, doch dürfe das Stadtparlament ja bei Ausgaben von mehr als 300 000 Franken mitreden.

Bei Kamera-Installationen sei dies rasch der Fall, gab Nause zu bedenken. Alleine die vier Kameras auf dem Bahnhofplatz Luzern hätten 300 000 Franken gekostet.

Lange Vorgeschichte

Das städtische Videoreglement hat eine lange Vorgeschichte. Schon 2001 beschloss der Gemeinderat, eine Rechtsgrundlage für den Einsatz von Videokameras im öffentlichen Raum zu schaffen.

Doch ein Gutachten der Universität Bern kam 2005 zum Schluss, dass es zunächst eine kantonalrechtliche Gesetzesgrundlage brauche. Diese wurde 2008 mit der Teilrevision des bernischen Polizeigesetzes geschaffen.

Der Stadtrat überwies im vergangenen März ein Postulat der Fraktion BDP/CVP. Er sprach sich damit für den "gezielten, den Datenschutz wahrenden Einsatz der Videoüberwachung" aus.

Leitplanken des Kantons

In seinem Vortrag ans Parlament erinnert der Gemeinderat an die kantonalen Vorgaben. So muss der Einsatz der Kameras verhältnismässig sein, und die Geräte müssen gekennzeichnet sein. Die Bildaufzeichnungen dürfen nur ausgewertet werden, wenn eine Strafanzeige, ein Strafantrag oder konkrete Verdachtsgründe für eine Straftat vorliegen.

Die Bilder müssen 100 Tage nach ihrer Erstellung vernichtet werden, sofern sie nicht zur Auswertung weitergegeben werden. Der städtische Datenschutzbeauftragte kontrolliert die rechtmässige Durchführung der Videoüberwachung.

Zum Videoreglement kann sich womöglich auch noch das Volk äussern: Die Vorlage untersteht dem fakultativen Referendum.

(sda)

---

bern.ch 5.7.10

Städtisches Videoreglement verabschiedet

Der Gemeinderat hat ein neues Videoreglement zuhanden des Stadtrats verabschiedet. Dies, nachdem der Stadtrat am 25. März 2010 ein Postulat erheblich erklärt hat, in welchem der Gemeinderat aufgefordert wird, den gezielten und Datenschutz wahrenden Einsatz der Videoüberwachung zu prüfen. Das Videoreglement regelt die stadtinternen Zuständigkeiten der Videoüberwachung im öffentlichen Raum. Es sieht unter anderem vor, dass der Gemeinderat über das Anbringen von Videoanlagen an öffentlichen Orten und zum Schutz öffentlicher Gebäude entscheiden soll. Das kantonale Recht regelt die Videoüberwachung in materieller Hinsicht bereits abschliessend. Mit dem städtischen Videoreglement ist nun die Voraussetzung dafür geschaffen, dass die Videoüberwachung an neuralgischen Orten in der Stadt Bern eingeführt werden kann.

--

Vortrag betreffend Videoreglement 5.7.10
http://www.bern.ch/mediencenter/aktuell_ptk_sta/2010/07/kurznajul/vortrag_videoreglement.pdf

XX (2010)

Vortrag des Gemeinderats an den Stadtrat

Reglement über die Videoüberwachung auf öffentlichem Grund sowie zum Schutz öffentlicher Gebäude (Videoreglement; VR)

1. Worum es geht

Präventive (dissuasive) Videoüberwachung im öffentlichen Raum wird heute in zahlreichen Städten des In- und Auslands eingesetzt und gilt als wirkungsvolles Mittel zum Schutz von Personen und Sachen vor strafbaren Handlungen. Der Einsatz der dissuasiven Videoüberwachung stellt zweifelsohne einen schweren Eingriff in verfassungsrechtlich geschützte Grundrechte dar. Er bedarf folglich einer formellgesetzlichen Grundlage, eines öffentlichen Interesses und muss dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit Rechnung tragen. Ebenfalls hat die Videoüberwachung die Voraussetzungen des Datenschutzrechts einzuhalten. Eine missbräuchliche Verwendung von Daten ist durch geeignete organisatorische und technische Massnahmen auszuschliessen.

Nachdem der Gemeinderat der Stadt Bern bereits im Jahr 2001 beschloss, eine Rechtsgrundlage für den Einsatz von Videokameras im öffentlichen Raum zu schaffen, kam ein in Auftrag gegebenes Gutachten von Prof. Dr. Markus Müller von der Universität Bern vom 8. August 20051 zum Schluss, dass den Gemeinden im Bereich der Sicherheitspolizei die Zuständigkeit zum Erlass eines Reglements betreffend den Einsatz von Videogeräten zum Zwecke der Deliktsprävention (dissuasive Überwachung) fehlt. Vielmehr bedürfe es für den Einsatz der dissuasiven Videoüberwachung einer kantonalrechtlichen Gesetzesgrundlage.

Am 4. September 2008 hat der Grosse Rat des Kantons Bern die Vorlage zur Teilrevision des kantonalen Polizeigesetzes vom 8. Juni 1997 (PolG; BSG 551.1) verabschiedet. Anlässlich dieser Teilrevision wurde die gesetzliche Grundlage für die Videoüberwachung an öffentlichen Orten und zum Schutz öffentlicher Gebäude geschaffen. Mit Datum vom 29. April 2009 hat der Regierungsrat die ausführende Verordnung über den Einsatz von Videoüberwachungsgeräten bei Massenveranstaltungen und an öffentlichen Orten (Videoverordnung; VidV; BSG 551.332) verabschiedet.

Das teilrevidierte Polizeigesetz sowie die neue Videoverordnung sind - mit Ausnahme von Artikel 13 VidV (Echtzeitüberwachung) - am 1. Juli 2009 in Kraft getreten. Nach erfolgter Präzisierung trat auf den 1. Oktober 2009 auch die Bestimmung betreffend Echtzeitüberwachung in Kraft. Die Videoüberwachung im Kanton Bern wurde damit in materieller Hinsicht abschliessend geregelt. Weil die dissuasive Videoüberwachung jedoch ein sicherheitspolizeiliches Instrument darstellt und gemäss Artikel 9 PolG die Aufgaben der Sicherheitspolizei in der Verantwortung der Gemeinden liegen, steht es letztlich in deren Zuständigkeitsbereich, ob sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen.

Am 14. Mai 2009 hat der Stadtrat die Interfraktionelle Motion SVP/JSVP, FDP und CVP "Videoüberwachung zur Vorbeugung und Aufklärung krimineller Handlungen" abgelehnt und sich mit diesem Grundsatzentscheid gegen den Einsatz von Videoüberwachungsmassnahmen in der Stadt Bern ausgesprochen.

In seiner Sitzung vom 25. März 2010 hat der Stadtrat die in ein Postulat umgewandelte Motion Fraktion BDP/CVP "Videoüberwachung zum Zweiten" erheblich erklärt und damit den Gemeinderat aufgefordert, den gezielten und den Datenschutz wahrenden Einsatz der Videoüberwachung zu prüfen.

Der Gemeinderat hat sich schon mehrfach dahingehend geäussert, dass nach seiner Ansicht Videokameras im öffentlichen Raum grundsätzlich nur zurückhaltend eingesetzt werden sollen. Jedoch kommt für ihn eine dissuasive Videoüberwachung an neuralgischen Orten subsidiär in Frage, wenn andere Massnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit nicht geeignet oder zielführend sind. Aus diesem Grund unterbreitet er dem Stadtrat ein städtisches Reglement über die Videoüberwachung auf öffentlichem Grund sowie zum Schutz öffentlicher Gebäude, in welchem die stadtinterne Zuständigkeit im Zusammenhang mit der Videoüberwachung geregelt wird.

2. Abgrenzung zur Videoüberwachung durch Private

Im Gegensatz zur Videoüberwachung im öffentlichen Raum sowie zum Schutz öffentlicher Gebäude untersteht der Einsatz von Videokameras durch private Personen dem Bundesgesetz vom 19. Juni 1992 über den Datenschutz (DSG; SR 235.1), wenn sich die gefilmten Bilder auf bestimmte oder bestimmbare Personen beziehen. Videoüberwachungsmassnahmen durch Private liegen somit im Zuständigkeitsbereich des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB), der in diesem Zusammenhang ein Merkblatt herausgegeben hat. Demnach darf die private Videoüberwachung nur eingesetzt werden, wenn der Eingriff in die Persönlichkeit durch die Zustimmung der betroffenen Person, durch ein überwiegendes öffentliches oder privates Interesse oder durch ein Gesetz gerechtfertigt ist (Rechtmässigkeitsprinzip). Ausserdem muss die private Videoüberwachung geeignet und notwendig sein, um den verfolgten Zweck der Sicherheit, insbesondere den Schutz von Personen und/oder Sachen, zu erreichen. Sie darf nur angewendet werden, wenn sich andere Massnahmen, die das Privatleben weniger beeinträchtigen, wie zusätzliche Verriegelungen, Verstärkungen der Eingangstüren oder Alarmsysteme als ungenügend oder undurchführbar erweisen (Verhältnismässigkeitsprinzip). Im Weiteren müssen alle Personen, welche das Aufnahmefeld der Kameras betreten, mit einem gut sichtbaren Hinweisschild darüber informiert werden.

3. Die wichtigsten kantonalrechtlichen Bestimmungen

Grundsatz der Verhältnismässigkeit
Der Grundsatz der Verhältnismässigkeit verlangt, dass die Massnahmen zur Verwirklichung eines im öffentlichen Interesse liegenden Ziels geeignet und erforderlich sind und in einem vernünftigen Verhältnis zu den Einschränkungen stehen, die den Privaten allenfalls auferlegt werden. Nach Artikel 9 der Videoverordnung darf die Videoüberwachung in örtlicher und zeitlicher Hinsicht nur in dem für die Zweckerreichung erforderlichen Umfang durchgeführt werden. Die Überwachung durch Videokameras darf somit nicht flächendeckend erfolgen.

Um zu klären, ob eine Videoüberwachung geeignet und erforderlich ist, ist zu prüfen, ob mit der Überwachung tatsächlich der beabsichtigte Zweck erreicht werden kann. Eine Videoüberwachung ist zum Beispiel ungeeignet, wenn sie mangels ausreichender Beleuchtung nicht funktionsfähig ist. Erforderlich ist eine Videoüberwachung, wenn mildere, die Privatsphäre weniger tangierende Massnahmen ausgeschöpft sind und deshalb nur die Videoüberwachung zur Verfügung steht. Unter milderen Mitteln werden bauliche, personelle oder auch andere Massnahmen verstanden, welche statt einer Videoüberwachung eingesetzt werden können. Im Weiteren kann jedoch eine mildere Massnahme im Sinne der Finanzierbarkeit unverhältnismässig sein. So wäre beispielsweise ein massiver Ausbau der Polizeipräsenz in bestimmten Fällen ein geeignetes und milderes Mittel, je nach Ausdehnung aber nicht finanzierbar. Demnach muss eine genaue Problem- und Massnahmenanalyse durchgeführt werden. Nur wenn alle milderen Massnahmen sich als untauglich erweisen, kommt eine Videoüberwachung in Betracht.

Auch wenn sich alle anderen Massnahmen als untauglich erweisen, kann eine Videoüberwachung unter Umständen unzulässig sein, weil sie unverhältnismässig ist. Dies ist der Fall, wenn der Eingriff in die Privatsphäre und in die informationelle Selbstbestimmung in keinem vernünftigen Mass zu dem mit der Videoüberwachung verfolgten Zweck steht. Bei der Beurteilung der Verhältnismässigkeit im Sinne einer Zweck/Mittel-Abwägung sind die öffentlichen und privaten Interessen gegeneinander abzuwägen. Wird der Eingriff in die Privatsphäre mit dem verfolgten Zweck abgewogen, erscheint eine Videoüberwachung unverhältnismässig, wenn sie beispielsweise lediglich geringfügige einmalige Verstösse (z.B. Ruhestörung) verhindern oder einfach das Sicherheitsgefühl erhöhen soll, obwohl gar keine besonderen Vorkommnisse vorliegen. Aus diesem Grund sieht Artikel 51a PolG vor, dass die Gemeinden mit Zustimmung der Kantonspolizei zur Verhinderung und Ahndung von Straftaten nur an einzelnen öffentlichen und allgemein zugänglichen Orten, an denen Straftaten begangen worden sind oder an denen mit Straftaten zu rechnen ist (sog. Kriminalitätsschwerpunkt), eine Videoüberwachung einsetzen dürfen. Mit dieser Eingrenzung auf sog. Kriminalitätsschwerpunkte als Voraussetzung für die Videoüberwachung wurde ein Kriterium geschaffen, welches messbar ist.

Kennzeichnungspflicht
Nach Artikel 51d PolG besteht eine Kennzeichnungspflicht der Bildübermittlungs- und Bildaufzeichnungsgeräte. Die dissuasive Videoüberwachung ist für die betroffenen Personen durch entsprechende Hinweise erkennbar zu machen, bevor sie den Aufnahmebereich betreten. Dadurch hat jede Person das Recht, selbst zu entscheiden, ob sie einen überwachten Bereich betreten will oder nicht. Artikel 10 VidV regelt die Kennzeichnungspflicht umfassend und in abschliessender Weise.

Auswertung von Bildaufzeichnungen
Bildaufzeichnungen dürfen nur ausgewertet werden, wenn eine Strafanzeige, ein Strafantrag oder konkrete Verdachtsgründe für eine Straftat vorliegen und damit zu rechnen ist, dass die Aufzeichnungen als Beweismittel dienen können (Art. 51e Abs. 1 PolG). Mit diesem Ansatz der "bedingten" Auswertung sind die Persönlichkeitsrechte der sich wohl verhaltenden Bürgerinnen und Bürger weniger stark tangiert, ohne auf die in sicherheits- und gerichtspolizeilicher Hinsicht vorhandenen Vorteile zu verzichten. Nach Artikel 51e Absatz 2 PolG bzw. Artikel 13 Absatz 1 VidV hat die Auswertung der Bildaufzeichnungen ausschliesslich durch die Kantonspolizei zu erfolgen. Der Stadt Bern ist es somit nicht erlaubt, selbständig eine Auswertung von Bildaufzeichnungen vorzunehmen.

Vernichtung der Bildaufzeichnungen
Artikel 51e Absatz 1 PolG hält fest, dass die Bildaufzeichnungen 100 Tage nach ihrer Erstellung unbearbeitet zu vernichten sind, sofern sie nicht zur Auswertung weitergegeben werden. Das Bundesgericht hat sich in BGE 133 I 77 explizit zur Verhältnismässigkeit der Aufbewahrungsdauer von Videoaufzeichnungen geäussert. Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung birgt eine äusserst kurze Aufbewahrungsdauer die Gefahr, dass im Falle einer erst späteren Entdeckung einer Straftat oder später eingereichten Anzeige die Aufzeichnungen bereits gelöscht sind und darauf als Beweismittel nicht mehr zurückgegriffen werden kann. Eine gewisse Aufbewahrungsdauer ist damit erforderlich, um die durch eine wirksame Strafverfolgung erhoffte Abschreckungswirkung sicherzustellen (BGE 133 I 84). Voraussetzung ist allerdings, dass die Aufzeichnungen ausschliesslich zweckgebunden Verwendung finden und mit wirksamen Vorkehrungen sichergestellt ist, dass jegliche missbräuchliche Verwendung des Aufzeichnungsmaterials ausgeschlossen wird. Weil die Strafantragsfrist drei Monate beträgt, ist eine Aufbewahrungsfrist von 100 Tagen sinnvoll, damit auch Strafuntersuchungen von spät eingereichten Strafanzeigen, -anträgen oder Drittmeldungen mit Videobeweisen unterstützt werden können.

Nach Artikel 14 Absatz 4 VidV ist über die Vernichtung der Bildaufzeichnungen ein Protokoll zu führen. Dieses muss jedermann zur Einsichtnahme offengehalten werden (Art. 11 Abs. 1 VidV). Ein Einsichtsinteresse in das Protokoll könnte beispielsweise Bürgerinnen und Bürgern oder den Datenschutzaufsichtstellen zukommen.

Datenschutzkontrollorgan
Der Datenschutzbeauftragte der Stadt Bern kontrolliert die rechtmässige Durchführung der Videoüberwachung, damit insbesondere die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen eingehalten werden. Dabei weist er im Rahmen des jährlichen Tätigkeitsberichts an den Stadtrat gemäss Artikel 11 Absatz 2 des Reglements vom 23. Juni 1994 über die Ombudsstelle der Stadt Bern (Ombudsreglement; OSR; SSSB 152.07) auf allfällige Mängel hin und macht entsprechende Änderungsvorschläge. Im Pflichtenheft für die Ombudsstelle, welches vom Stadtrat am 18. Juni 1998 genehmigt wurde, ist zudem explizit festgehalten, dass der Jahresbericht der Ombudsstelle Angaben zur Tätigkeit im Bereich des Datenschutzes enthalten muss. Im Weiteren ist die Aufsichtsstelle befugt, jederzeit auf Mängel hinzuweisen und Empfehlungen abzugeben, auch ausserhalb der Berichterstattung an den Stadtrat.

Darüber hinaus ermächtigt Artikel 51c Absatz 5 PolG die zuständige Aufsichtsstelle für Datenschutz explizit, gegen Verfügungen des Gemeinderats betreffend den Einsatz von Videoüberwachung im Einzelfall Beschwerde führen zu können, womit der zuständigen Datenschutzaufsichtsstelle und somit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen gebührend Rechnung getragen wird.

4. Zuständigkeit

Gestützt auf Artikel 50 ff. des Gemeindegesetzes vom 16. März 1998 (GG; BSG 170.11) und Artikel 48 in Verbindung mit Artikel 36 der Gemeindeordnung der Stadt Bern vom 3. Dezember 1998 (GO; SSSB 101.1) ist der Stadtrat für den Erlass des vorliegenden Reglements zuständig. Vorbehalten bleibt das fakultative Referendum gemäss Artikel 37 GO.

5. Erläuterungen zu den einzelnen Bestimmungen

In materieller Hinsicht regeln das kantonale Polizeigesetz sowie die kantonale Videoverordnung die Videoüberwachung im öffentlichen Raum grundsätzlich abschliessend. Die vorliegenden Bestimmungen des Videoreglements regeln deshalb ausschliesslich die stadtinternen Zuständigkeiten im Zusammenhang mit der Videoüberwachung an öffentlichen und allgemein zugänglichen Orten sowie innerhalb und ausserhalb von öffentlichen und allgemein zugänglichen kommunalen Gebäuden.

Ingress
Weil die Videoüberwachung einen schweren Eingriff in verfassungsmässig geschützte Grundrechte darstellt, bedarf es eines Gesetzes im formellen Sinn. Das Videoreglement orientiert sich inhaltlich im Wesentlichen an den einschlägigen Bestimmungen im kantonalen Polizeigesetz sowie der kantonalen Videoverordnung.

Art. 1 Zweck
Weil das kantonale Polizeigesetz sowie die kantonale Videoverordnung die Videoüberwachung in materieller Hinsicht abschliessend regeln, soll das städtische Reglement die stadtinterne Zuständigkeit der Videoüberwachung an öffentlichen Orten und zum Schutz öffentlicher Gebäude klären (Art. 1 VR). Ziel und Zweck der präventiven (dissuasiven) Videoüberwachung ist die Verhinderung und Ahndung von Straftaten (Art. 51a PolG). Im Gegensatz dazu dient die observierende Überwachung, die objekt- und nicht personenbezogen ist, beispielsweise der Überwachung des Strassenverkehrs oder dem Schutz von Gebäuden. Die Überwachung zum Schutz öffentlicher Gebäude bedarf ebenfalls der Zustimmung der Kantonspolizei (Art. 51b PolG).

Art. 2 Zuständigkeit
Die Kompetenz, den Einsatz von dissuasiven Videoüberwachungsmassnahmen zu beschliessen, liegt ausschliesslich bei der Gemeinde. Dies ergibt sich in erster Linie aus ihrer Zuständigkeit für die Sicherheitspolizei gemäss Artikel 9 PolG.

Nach Artikel 86 GO ist der Gemeinderat das oberste leitende, planende und vollziehende Organ der Stadt. Er ist für alle Aufgaben zuständig, die nicht einem andern Organ übertragen sind (Art. 93 Abs. 1 GO). So ist er mitunter verantwortlich für die Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Art. 98 Abs. 1 GO). Aus diesem Grund sieht das Videoreglement vor, dass innerhalb der Stadt Bern der Gemeinderat auf Antrag der Direktionen über den Einsatz von Videoüberwachungsmassnahmen entscheidet. Diese Regelung ist überdies sinnvoll, weil der Gemeinderat Kenntnis von neuralgischen Sicherheitspunkten im gesamten Stadtgebiet hat und so eine einheitliche Überwachungspraxis sichergestellt wird. Schliesslich ist der Gemeinderat zuständiges Organ zur Vertretung der Stadt, wenn eine einzelne Überwachung bei der Polizei- und Militärdirektion angefochten wird.

Der Gemeinderat hat den Einsatz von Videoüberwachungsmassnahmen an einem öffentlichen Ort oder zum Schutz öffentlicher Gebäude im Einzelfall zu beschliessen. In diesem Zusammenhang hat er vorgängig die Zustimmung der Kantonspolizei einzuholen, da nur diese als kantonale Fachstelle über das nötige Wissen verfügt, wo und ob tatsächlich ein sogenannter Kriminalitätsschwerpunkt vorliegt. Ziel ist einerseits, Wildwuchs und eine flächendeckende Videoüberwachung zu verhindern und andererseits, die eingesetzten Überwachungssysteme in polizeilicher und finanzieller Hinsicht optimal zu nutzen.

Nach Artikel 51c PolG in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 3 VR hat der Gemeinderat den Einsatz anzuordnen und die Verfügung mit den wesentlichen Angaben und einer Rechtsmittelbelehrung im Amtsanzeiger zu publizieren. Eine solche Verfügung des Gemeinderats kann mit Beschwerde bei der Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern angefochten werden (Art. 51c Abs. 4 PolG). Erst nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Abschluss einer allfälligen Beschwerde kann die Videoüberwachung realisiert werden. Ein entsprechendes Beschwerdeverfahren richtet sich nach dem Gesetz vom 23. Mai 1989 über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG; BSG 155.21).

Art. 3 Bekanntgabe
Die in der Sache zuständige Direktion für Sicherheit, Umwelt und Energie führt eine Liste der eingesetzten Videoüberwachungsgeräte mit deren Standorten und macht diese allgemein zugänglich. Zudem führt für das gesamte Kantonsgebiet die Kantonspolizei eine allgemein zugängliche Liste (Art. 11 Abs. 2 VidV).

Artikel 3 Absatz 2 VR sieht vor, dass der Gemeinderat alle fünf Jahre einen allgemein zugänglichen Evaluationsbericht über die Wirksamkeit der betriebenen Videoüberwachungsgeräte erstellt und öffentlich zugänglich macht. Dem Bericht können insbesondere Angaben über die Anzahl der Auswertungen der Bildaufzeichnungen und eine mögliche Verwendung in einem Strafverfahren als Beweismittel, die Kriminalitätsentwicklung am Überwachungsstandort, allfällige Rückmeldungen der Bevölkerung sowie die Kosten der Videoüberwachung entnommen werden (Art. 11 Abs. 4 VidV). Der Evaluationsbericht kann unter anderem Grundlage für eine Entfernung der Videoüberwachungsgeräte bieten, wenn beispielsweise der Gemeinderat zum Schluss kommt, dass sich ein weiterer Videoeinsatz nicht rechtfertigt. Ausserdem steht es den Privatpersonen (oder dem städtischen Datenschutzbeauftragten) offen, ein sog. Verfahren auf Anpassung einzuleiten. So hat gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung jeder von einem Dauerrechtsverhältnis Betroffene die Möglichkeit, ein Anpassungsverfahren anzustrengen, wenn sich die Verhältnisse seit der ersten Verfügung erheblich geändert haben (vgl. BGE 120 Ib 46). Ergeben sich z.B. aus dem Evaluationsbericht Hinweise, dass der Videoüberwachungseinsatz im Verlaufe der Evaluationsperiode unzweckmässig oder unverhältnismässig geworden ist, könnten diese Hinweise als neue Sachumstände vor den Verwaltungsund Verwaltungsjustizbehörden eingebracht werden und so schliesslich zur Entfernung der Videoüberwachungsgeräte führen.

Art. 4 Datenschutz
Die Sicherheit der gespeicherten Videoaufnahmen vor unbefugter Datenbearbeitung (insbesondere Einsichtnahme und Manipulation) muss durch technische und organisatorische Massnahmen sichergestellt werden. Die Aufnahmen müssen sich in einem geschützten, abgeschlossenen Raum befinden. Der Gemeinderat bezeichnet dafür eine zentrale und ausschliessliche Stelle, bei der die Daten gespeichert und aufbewahrt werden (Art. 4 Abs. 1 VR). Das Personal, welches die Videoüberwachung durchführt und durch den Gemeinderat beauftragt wird, muss entsprechend instruiert sein. Im Weiteren bestimmt die Kantonspolizei nach Artikel 12 Absatz 3 VidV die zu treffenden Massnahmen gestützt auf eine Risikoanalyse nach Massgabe des Stands der Technik und bewährter Normen. Sie erlässt die zur Umsetzung der Massnahmen erforderlichen Richtlinien und Weisungen und macht sie in geeigneter Weise zugänglich.

Schliesslich gelten Bilder von Personen oder Bilder, welche die Identifizierung von Personen gestatten, als Personendaten im Sinne des Datenschutzgesetzes vom 19. Februar 1986 (DSG; BSG 152.04), weshalb die Bestimmungen des kantonalen Datenschutzgesetzes vorbehalten bleiben (Art. 4 Abs. 4 VR).

6. Finanzierung

Die mit der Einführung der Videoüberwachung entstehenden Kostenfolgen können erst dann exakt ermittelt werden, wenn feststeht, wo und in welchem Umfang Bildübermittlungs-, Bildaufzeichnungs- sowie -auswertungsgeräte eingesetzt werden sollen. Aufgrund der Erfahrungen in den Städten Luzern und St. Gallen kann mit folgenden Grössenordnungen gerechnet werden:

- Stadt Luzern: - 4 Kameras auf dem Bahnhofplatz: Fr. 300 000.00
- Stadt St. Gallen: - 36 Kameras und 8 Notrufsäulen im Umfeld des Fussballstadions, auf dem Marktplatz und in Unterführungen: 2,48 Mio. Franken

Schliesslich gilt es zu beachten, dass dem Entscheid des Gemeinderats über das Anbringen von Videoanlagen zwingend der Finanzbeschluss des Stadtrats vorbehalten bleibt, sofern die Ausgabenhöhe in der stadträtlichen Finanzkompetenz liegt. Nach Artikel 51 Absatz 1 GO beschliesst der Stadtrat neue Ausgaben von mehr als Fr. 300 000.00 bis sieben Millionen Franken.

Nach Artikel 15 Absatz 1 VidV trägt die zur Anordnung der Videoüberwachung zuständige Behörde und somit die Gemeinde die Kosten für die Installation und den Betrieb der Bildübermittlungs- und Bildaufzeichnungsgeräte sowie der dazugehörigen Infrastruktur. Die Kosten für die Auswertung der Bildaufzeichnungen fallen bei der Kantonspolizei selbst an (Art. 15 Abs. 2 VidV).

Antrag
1. Der Stadtrat nimmt Kenntnis vom Vortrag des Gemeinderats betreffend Reglement über die Videoüberwachung auf öffentlichem Grund sowie zum Schutz öffentlicher Gebäude (Videoreglement; VR).
2. Er beschliesst mit …:…. Stimmen bei X Enthaltungen das Reglement über die Videoüberwachung auf öffentlichem Grund sowie zum Schutz öffentlicher Gebäude (Videoreglement; VR; SSSB XXX.X).
3. Der Gemeinderat bestimmt den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Reglements.

Bern, 5. Juli 2010
Der Gemeinderat

Beilage:
- Reglement über die Videoüberwachung auf öffentlichem Grund sowie zum Schutz öffentlicher
Gebäude (Videoreglement; VR)

------------------------------
BIG BROTHER
------------------------------

Bund 6.7.10

Von Daeniken wird weiter beschäftigt

 Seit letztem Freitag hat Urs von Daeniken seine wichtigste Beschäftigung im Departement von Eveline Widmer-Schlumpf verloren. Auf Druck der nationalrätlichen Geschäftsprüfungskommission (GPK) sucht Widmer-Schlumpf für die Reorganisation der Bundesanwaltschaft einen anderen Projektleiter. An der Anstellung von Daenikens hält sie jedoch fest. Da er bis Ende 2011 eine 100-Prozent-Anstellung beim Generalsekretariat des Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) hat, werden für ihn nun andere Projekte gesucht. Seit von Daenikens Anstellung im EJPD gebe es "keine Probleme" und er führe seine Aufgaben "auftragsgemäss" aus, lautet die Begründung des EJPD.

 Ein Grund für das Festhalten an von Daeniken ist das Personalrecht des Bundes: Befristete Arbeitsverträge können nur in gegenseitigem Einvernehmen vorzeitig aufgelöst werden - ausser das Verhalten des Angestellten rechtfertigt eine fristlose Kündigung. Die arbeitsrechtliche Hürde für fristlose Kündigungen ist jedoch sehr hoch. Dennoch regt sich unter Parlamentariern Unmut, dass von Daeniken keine weiteren Konsequenzen tragen muss für die unkontrollierte Fichierung Zehntausender Personen. Der Aargauer FDP-Nationalrat Philipp Müller erwartet vom früheren Geheimdienstchef, dass dieser den Dienst von sich aus quittiert. "Er soll seine Fähigkeiten selbst einschätzen und gehen." (br)

---

BZ 6.7.10

Fichenaffäre

 Im Zweifelsfall löschen

 Nationalrätin Therese Frösch fordert mehr Personal beim Nachrichtendienst. Dieser will Fichen besser kontrollieren.

 Als Schritt in die "richtige Richtung" kommentierte die Grüne Nationalrätin und GPDel-Mitglied Therese Frösch (BE) die restriktivere Handhabung der Staatsschutzdaten durch den Nachrichtendienst NDB. Sie fordert aber, dass auch das Personal aufgestockt wird.

 Es sei eine Forderung der Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel), dass der NDB beim Datensammeln genau prüfe, ob eine Person wirklich eine Gefahr für den Staat bedeute, sagte Frösch gestern. Der NDB stelle also mit seiner Weisung den korrekten Zustand für das Datensammeln her. "Es sollen nicht Daten auf Vorrat gesammelt werden."

 Dennoch entbinde dies nicht davon, die restlichen Empfehlungen der GPDel zu befolgen. Dazu gehöre etwa, dass mehr Personal für Überprüfungen zur Verfügung stehe. "Wir wollen Taten sehen." Die Bernerin räumte aber ein, dass für gewisse Forderungen - wie die Sperre gewisser Daten - der Bundesrat zuständig sei.

 Nachrichtendienst reagiert

 In einer Reaktion auf die harsche Kritik der GPDel hatte der NDB- Chef Markus Seiler am vergangenen Freitag die Regelauslegung zur Personenerfassung verschärft. Nur wenn eine "klare Staatsschutzrelevanz gegeben" sei, dürfe eine Information erfasst werden. Bisher wurde zuerst gesammelt, und dann erst geprüft. Bei der Überprüfung und Kontrolle von Daten soll zudem "im Zweifelsfall" immer gelöscht werden, wie NDB-Sprecher Felix Endrich gestern sagte.

 Ein besonderes Augenmerk gilt zudem fortan der Registrierung von politisch aktiven Personen. Der Nachrichtendienst hatte Basler Grossräte und Aktivisten aufgrund loser Kontakte zu ausländischen Gruppierungen registriert. So nahm die jüngste Fichenaffäre ihren Anfang. Das Gesetz sieht vor, dass der NDB keine Informationen bearbeiten darf, welche die politische Betätigung betreffen oder die Ausübung der Meinungs-, Koalitions- und Versammlungsfreiheit.
 sda

---

Landbote 6.7.10

Datenschutz gegen Staatsschutz

 Oliver Graf

 Zürcher Kantonspolizisten fichieren im Auftrag des Bundes potenzielle Staatsfeinde. Der Datenschutzbeauftragte des Kantons Zürich nimmt die Abteilung seit Monaten unter die Lupe - Zugang zu den Fichen hat auch er allerdings keine.

 ZÜRICH - Als der neue Fichenskandal publik wurde, waren Bruno Baeriswyl und seine Mitarbeiter schon am Kontrollieren. "Seit vergangenem Jahr überprüfen wir die Abläufe", sagt der kantonale Datenschutzbeauftragte. Einblick in die Fichen, die der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) hütet, erhält Baeriswyl aber nicht. "Was in Bern mit den Daten passiert, darauf haben wir keinen Einfluss."

 Wem gehören die Daten?

 Die Strukturen sind im föderalistischen System kompliziert. Der NDB sammelt die für den Staatsschutz relevanten Daten (und gemäss parlamentarischer Geschäftsprüfungsdelegation auch weit darüber hinaus). Die Daten erhält er aus den Kantonen. In Zürich ist eine entsprechende Abteilung an die Kantonspolizei angegliedert. Diese arbeitet im Auftrag des Bundes - oder aus eigenem Antrieb, wie Datenschützer Baeriswyl sagt.

 Die Kontrolle der vom Kanton angestellten "Staatsschützer" ist aber umstritten. Die vom Staatsschutz bearbeiteten Daten werden als "Bundesdaten" bezeichnet und sind deshalb nur mit der Einwilligung des NDB kontrollierbar. "Das ist die einzige Ausnahme", sagt Bruno Baeriswyl. "In allen anderen Bereichen des Kantons und der Gemeinden haben wir die entsprechenden Aufsichtskompetenzen." Das gelte auch für die Sozialversicherungsanstalt (unter anderem IV). Dort erhält Baeriswyl und sein Team Einblick in die Daten, die der Kanton im Auftrag des Bundes erhebt.

 "Es muss klar geregelt werden, dass unsere Kompetenzen auch für den Staatsschutz gelten", fordert Bruno Baeriswyl. Immerhin seien kantonale Angestellte tätig. Eine Forderung, die seine Amtskollegen teilen. Gemäss Medienberichten sagt etwa Ursula Stucki (BL): "Ich muss die Arbeit unserer Beamten, die unserem Personalrecht und unserer kantonalen Verfassung unterstehen, kontrollieren können."

 Bern verzögerte die Kontrolle

 In Zürich ist der Datenschutzbeauftragte diesem Ziel einen ersten Schritt nähergekommen. Er kontrolliert die der Kantonspolizei angegliederte Abteilung seit vergangenem Jahr. Auslöser war nicht die jetzt publik gewordene neuerliche Fichenaffäre. "Es handelt sich um einen sensiblen Bereich, diesen wollten wir kontrollieren." Allerdings verlief die Zusammenarbeit anfänglich mit Bern offenbar nicht ganz einfach. Es sei keine "Routinezusammenarbeit", es habe gewisse Verzögerungen gegeben, sagt Baeriswyl. "Aber nun bin ich zufrieden, wie es läuft." Im Herbst sollte der Schlussbericht vorliegen.

 Über Resultate kann er noch nicht sprechen. So bleibt vorerst offen, ob die Kantonspolizisten die Daten einfach nach Bern geschickt haben, oder ob sie in Zürich auch gleich eine eigene Datenbank angelegt haben.

 Wie gross die Spezialabteilung ist und wie viele Aufträge sie im Auftrag des Bundes oder aus eigenem Antrieb erledigt, bleibt unbekannt. Die Kantonspolizei verweist nach Bern, und in Bern war gestern keine detaillierte Auskunft erhältlich. Gemäss "NZZ" hat der Bund 2009 für die erhaltenen Berichte, die in die Staatsschutzdatenbank einfliessen, 8,9 Millionen Franken an die Kantone überwiesen. (og)

---

Aargauer Zeitung 6.7.10

Nichts gelernt und alles vergessen?

Fichen-Affäre II oder die Überbewirtschaftung der Sicherheit

Georg Kreis

 Wie lange soll man über das Fichen-Problem der Schweiz reden, bis man wieder zur Tagesordnung übergehen kann? Diese Frage stellte sich vor rund zwanzig Jahren, und sie stellt sich jetzt wieder. Wie lange? Wie viel Zeitungsausgaben lang? Zeitungen leben von Neuigkeiten. Es ist schwierig, über Gleichbleibendes mehrfach zu berichten. Die Fichen-Problematik bleibt im Grossen und Ganzen die gleiche.

 Dazu gehört, dass auch die Skandalisierungsproblematik gleich bleibt. Sie lebt davon, dass man lange nicht hin-, dass man sogar wegschaut, dass man von Zeit zu Zeit aufgeregt aufwacht und "Skandal" ruft. In grösseren Zyklen. Wesentliche Elemente der Fichen-Affäre I von 1989 waren schon vorher bekannt, aber sie hatten die wenigsten interessiert, waren nicht Gegenstand einer Gruppenempörung. Je nach Einstellung wollen die einen den störenden Störfall möglichst schnell hinter sich bringen, andere wollen ihn möglichst lange auf dem Feuerchen der Empörung kochen lassen. Wie auch immer, das Problembewusstsein verblasst jeweils im Takt von Halbwertszeiten.

 Das Gegenmodell bestünde darin, dass man aus der plötzlich etwas intensiveren Wahrnehmung etwas lernt. Wir kennen das Wort: Wer aus der Geschichte nichts lernt, ist gezwungen, sie zu wiederholen. Dass Irritierende ist, dass um 1990 die Lernbereitschaft nicht klein war - und sich die Geschichte trotzdem wiederholt hat. Der Schreibende hat im Auftrag des Bundesrats zusammen mit einem juristischen und einem politologischen Spezialisten einen grossen Staatsschutzbericht erarbeitet. Dieser ist inzwischen - das ist eben der Gang der Welt - selbst bei Fachleuten nicht mehr präsent. Wären Bösewichte am Werk, könnte man sagen, dass diese gerne mit der Vergesslichkeit der Menschen rechnen.

 Es sind aber keine Bösewichte am Werk. Es sind im Gegenteil Menschen, die für die Schweiz das Beste wollen. Und offensichtlich von einer wenig veränderbaren Mentalität, fest verankerten Kultur, einem gleichbleibenden Grundverständnis geprägt sind. Hier ist das Wort von den "Wiederholungstätern" am Platz. Der grosse Historiker Jacob Burckhardt prägte das Wort, dass Geschichte nicht klug für ein andermal, sondern weise für immer mache beziehungsweise machen könnte. Worin müsste die "Weisheit" im Falle der Fichen-Problematik bestehen? Statt auf Weisheit zu setzen, wollte man, was nicht unweise ist, das Instrumentarium verbessern: Man machte ein Gesetz. Man führte für die Erfassung gefährlicher Menschen eine begründungspflichtige Positivliste von Problemkategorien ein anstelle des diffusen Negativbildes. Und man wechselt sogar den Chef aus.

 Die Weisheiten (im Plural) müssten grösseren Einsichten folgen: dass bei einem grossen Gut wie der nationalen Sicherheit auch das Risiko gross ist, gerade darum stümperhaft zu arbeiten, weil man es im Dienste von etwas Gutem tut und darum das Tun nicht kritisch hinterfragt. Ein Teil des Ungenügens wird mit Personalmangel erklärt. Es fehlen Leute, welche die Arbeit anderer Leute bearbeiten. Man darf auch die andere Position denken: Müsste die Zahl der Mitarbeiter nicht zugunsten besser qualifizierter stark reduziert werden, damit sich diese Leute wegen der Verknappung auf das Wesentliche konzentrieren? Die Steuerzahlenden könnte es ärgern, dass aus ihrem Geld nichts Besseres gemacht wird. Wichtig ist sodann die Einsicht, dass sich das Problem nicht ein für alle Mal lösen lässt, dass die alte Tendenz der Überbewirtschaftung der Sicherheitsfrage stets wieder hochkommt und die Kontrolleure der Kontrolleure, die jetzt Alarm geschlagen haben, diese Dienste öfter ernsthaft prüfen und allenfalls jährlich an die Öffentlichkeit gelangen sollten.

 PS: Damit auch dies noch gesagt sei: Wie bereits in früheren Fällen könnte man "beruhigt" feststellen, dass der allergrösste Teil der Fichierten ja Ausländer sind. Dies mit der Metabotschaft an die schweizerischen Vollbürger: "Euch betrifft das ja kaum." Hier ist schon ernsthaft nachzufragen, ob der Nachrichtendienst nicht - wie gesagt mit "Steuermillionen" - ein gesellschaftliches Vorurteil reproduziert, das im Fremden an sich die Gefährdung von Staat und Nation sieht.

---

Le Nouvelliste 6.7.10

Des problèmes de laisser-aller

Affaire des fiches · Des reproches aux responsables de Justice et Police.

 De Berne

 François Nussbaum

 Pour dénoncer le laisser-aller dans le fichage des services de renseignement, la Délégation des commissions de gestion s'est appuyée sur les enquêtes ordonnées par Ueli Maurer. Un laisser-aller imputable, entre autres, à Christoph Blocher.

 Mercredi dernier, la Délégation des commissions de gestion du Parlement (Dél-CdG) a tenu à le préciser: ses constatations (sur l'absence de contrôle dans le fichage des personnes jugées potentiellement dangereuses pour la sécurité du pays) se fondent "en bonne partie" sur les inspections faites en 2009 par le Département fédéral de la défense, de la protection de la population et des sports (DDPS). La Dél-CdG juge d'ailleurs "exemplaire" sa collaboration avec le département d'Ueli Maurer. C'est en effet à la même date, le 1er janvier 2009, qu'Ueli Maurer est entré en fonction et que le Service d'analyse et de prévention (SAP) a été intégré au nouveau Service de renseignement de la Confédération. Parallèlement, la surveillance du SAP est passée de Justice et Police au DDPS. Visiblement, Ueli Maurer a rapidement pris les choses en main puisqu'il a d'emblée ordonné deux enquêtes internes sur la légalité et l'utilité du système de fichage électronique ISIS. Présentés en mars dernier, les résultats de ces enquêtes ont montré à la Dél-CdG que ses soupçons sur les incohérences dans l'activité du SAP n'étaient que "la pointe de l'iceberg". Le rapport de surveillance conclut même que sur des points essentiels, la gestion de la banque de données ISIS concernant la protection de l'Etat "ne satisfait pas aux dispositions de la loi de 1997 sur le maintien de la sécurité intérieure". Motifs: données non contrôlées, périmées voire fausses, arbitraires.

 En poussant plus loin l'investigation (DFJP, cantons), la Dél-CdG a pu se faire une idée globale de la situation. Sur 200 000 fiches répertoriées (à 90% sur des personnes ou institutions étrangères), plus de la moitié n'avaient pas été réexaminées dans les délais fixés par la loi. Terrorisme, extrémisme violent, prolifération nucléaire, espionnage? "La banque de données est un outil de documentation, pas un répertoire de suspects", a justifié le SAP. "Si, justement", répond l'organe de surveillance. Il fallait donc être plus sérieux. Mais, jusqu'à fin 2008, la cellule de surveillance qualitative au DFJP ne comprenait que cinq personnes. Impossible, dans ces conditions, de faire face aux nouvelles inscriptions aux fichiers tout en contrôlant que les anciennes soient encore à jour.

 Des reproches. L'absence de contrôle date d'avant 2005, lorsque le SAP a transféré les données dans le nouveau système informatisé ISIS-NT. Ensuite, personne n'a jugé nécessaire d'y mettre de l'ordre et les choses ont empiré. Le reproche est notamment adressé aux responsables du DFJP (à qui incombait cette surveillance), Ruth Metzler jusqu'à fin 2003, ensuite et surtout Christoph Blocher jusqu'à fin 2007. Ce dernier a tenté de minimiser l'affaire. La Dél-CdG admet que le fichage ne menaçait pas concrètement les personnes enregistrées, mais l'absence de volonté de résoudre le problème n'est pas anodine: on maintient un système peu utilisable et, de ce fait, la sécurité de l'Etat n'est pas assurée.

 Le Conseil fédéral répondra au rapport de la Dél-CdG cet automne. Si aucune tête n'est encore tombée, l'ancien chef du SAP, Urs von Däniken, s'est vu retirer la direction opérationnelle du déplacement du Ministère public. Demain, le Service de renseignement de la Confédération présentera son rapport 2009 sur la sécurité de l'Etat. Par son chef Markus Seiler et en présence d'Ueli Maurer, dont les enquêtes n'épargnent pas celui avec qui il a longtemps présidé aux destinées de l'UDC.

---

24 Heures 6.7.10

Les naturalisés ne sont pas tous fichés

Gumy Serge

 AFFAIRE DES FICHES - Les services secrets sont systématiquement consultés lors des procédures de naturalisation. Mais ils n'en gardent pas de trace.

 Nassim Ben Khalifa, le footballeur vaudois champion du monde avec l'équipe de Suisse des moins de 17 ans, n'est pas fiché par les services secrets, pas plus que les autres naturalisés. Le Service de renseignement de la Confédération (SRC) a démenti hier une information deSonntag.

 Son porte-parole, Felix Endrich, confirme que le SRC est systématiquement saisi par l'Office fédéral des migrations afin de vérifier que les candidats au passeport à croix blanche (plus de 42 000 en 2009, 17 254 depuis le début de l'année) ne présentent pas de danger pour la sécurité intérieure. Si la personne n'est pas déjà enregistrée dans le système d'information relatif à la sûreté de l'Etat (ISIS), "il ne se passe rien", assure Felix Endrich, aucune trace de la personne ne subsiste dans le fichier.

 Berne donne son avis

 Par contre, si le candidat à la naturalisation figure dans ISIS, le SRC demande son dossier à l'Office des migrations pour complément d'enquête. "Cela se produit une centaine de fois par année", explique Felix Endrich. Ces recherches valent à la personne une mention dans ISIS - et à partir de trois mentions, elle est considérée comme dangereuse. Enfin, après complément d'enquête, le SRC peut donner un préavis sur la demande de naturalisation - c'est arrivé 8 fois cette année.

 Conseillère nationale, naturalisée, Ada Marra (PS/VD) est "soulagée" que les candidats au passeport suisse ne soient pas tous fichés. Elle n'en demande pas moins des éclaircissements au Conseil fédéral. SERGE GUMY

---

L'Express / L'Impartial 6.7.10

AFFAIRE DES FICHES

 Ueli Maurer mène l'enquête sur les négligences de Blocher

 BERNE FRANÇOIS NUSSBAUM

 Pour dénoncer le laisser-aller dans le fichage des services de renseignement, la Délégation des commissions de gestion s'est appuyée sur les enquêtes ordonnées par Ueli Maurer. Un laisser-aller imputable, entre autres, à Christoph Bolcher.

 Mercredi dernier, la Délégation des commissions de gestion du Parlement (Dél-CdG) a tenu à le préciser: ses constatations (sur l'absence de contrôle dans le fichage des personnes jugées potentiellement dangereuses pour la sécurité du pays) se fondent "en bonne partie" sur les inspections faites en 2009 par le Département fédéral de la défense, de la protection de la population et des sports (DDPS). La Dél-CdG juge d'ailleurs "exemplaire" sa collaboration avec le département d'Ueli Maurer.

 C'est en effet à la même date, le 1er janvier 2009, qu'Ueli Maurer est entré en fonction et que le Service d'analyse et de prévention (SAP) a été intégré au nouveau Service de renseignement de la Confédération. Parallèlement, la surveillance du SAP est passée de Justice et Police au DDPS. Visiblement, Ueli Maurer a rapidement pris les choses en mains puisqu'il a d'emblée ordonné deux enquêtes internes sur la légalité et l'utilité du système de fichage électronique ISIS.

 Présentés en mars dernier, les résultats de ces enquêtes ont montré à la Dél-CdG que ses soupçons sur les incohérences dans l'activité du SAP n'étaient que "la pointe de l'iceberg". Le rapport de surveillance conclut même que sur des points essentiels, la gestion de la banque de données ISIS concernant la protection de l'Etat "ne satisfait pas aux dispositions de la loi de 1997 sur le maintien de la sécurité intérieure". Motifs: données non contrôlées, périmées voire fausses, arbitraires.

 En poussant plus loin l'investigation (DFJP, cantons), la Dél-CdG a pu se faire une idée globale de la situation. Sur 200000 fiches répertoriées (à 90% sur des personnes ou institutions étrangères), plus de la moitié n'avaient pas été réexaminées dans les délais fixés par la loi. Terrorisme, extrémisme violent, prolifération nucléaire, espionnage? "La banque de données est un outil de documentation, pas un répertoire de suspects", a justifié le SAP. "Si, justement", répond l'organe de surveillance.

 Il fallait donc être plus sérieux. Mais, jusqu'à fin 2008, la cellule de surveillance qualitative au DFJP ne comprenait que cinq personnes. Impossible, dans ces conditions, de faire face aux nouvelles inscriptions aux fichiers tout en contrôlant que les anciennes soient encore à jour. L'absence de contrôle date d'avant 2005, lorsque le SAP a transféré les données dans le nouveau système informatisé ISIS-NT. Ensuite, personne n'a jugé nécessaire d'y mettre de l'ordre et les choses ont empiré.

 Le reproche est notamment adressé aux responsables du DFJP (à qui incombait cette surveillance), Ruth Metzler jusqu'à fin 2003, ensuite et surtout Christoph Blocher jusqu'à fin 2007. Ce dernier a tenté de minimiser l'affaire.

 La Dél-CdG admet que le fichage ne menaçait pas concrètement les personnes enregistrées, mais l'absence de volonté de résoudre le problème n'est pas anodine: on maintient un système peu utilisable et, de ce fait, la sécurité de l'Etat n'est pas assurée. Le Conseil fédéral répondra au rapport de la Dél-CdG cet automne. Si aucune tête n'est encore tombée, l'ancien chef du SAP, Urs von Däniken, s'est vu retirer la direction opérationnelle du déplacement du Ministère public.

 Demain, le Service de renseignement de la Confédération présentera son rapport 2009 sur la sécurité de l'Etat. Par son chef Markus Seiler et en présence d'Ueli Maurer, dont les enquêtes n'épargnent pas celui avec qui il a longtemps présidé aux destinées de l'UDC. /FNU

---

La Liberté 6.7.10

Blocher épinglé par "son" ministre

 Des enquêtes ordonnées par Ueli Maurer en 2009 mettent en lumière un laisser-aller imputable, entre autres, à l'ex-conseiller fédéral Christoph Blocher.

 François Nussbaum

 Mercredi dernier, la Délégation des commissions de gestion du parlement (Dél-CdG) a tenu à le préciser: s'agissant de l'absence de contrôle dans le fichage des personnes jugées potentiellement dangereuses pour la sécurité du pays, ses constatations se fondent "en bonne partie" sur les inspections faites en 2009 par le Département fédéral de la défense (DDPS). La Dél-CdG juge d'ailleurs "exemplaire" sa collaboration avec le département d'Ueli Maurer.

 Deux enquêtes internes

 C'est en effet à la même date, le 1er janvier 2009, qu'Ueli Maurer est entré en fonction et que le Service d'analyse et de prévention (SAP) a été intégré au nouveau Service de renseignement de la Confédération. Parallèlement, la surveillance du SAP est passée de Justice et Police au DDPS. Visiblement, Ueli Maurer a rapidement pris les choses en main puisqu'il a d'emblée ordonné deux enquêtes internes sur la légalité et l'utilité du système de fichage électronique ISIS.

 Présentés en mars dernier, les résultats de ces enquêtes ont montré à la Dél-CdG que ses soupçons sur les incohérences dans l'activité du SAP n'étaient que "la pointe de l'iceberg". Le rapport de surveillance conclut même que sur des points essentiels, la gestion de la banque de données ISIS concernant la protection de l'Etat "ne satisfait pas aux dispositions de la loi de 1997 sur le maintien de la sécurité intérieure". Motifs: données non contrôlées, périmées voire fausses, arbitraires.

 Répertoire de suspects?

 En poussant plus loin l'investigation (DFJP, cantons), la Dél-CdG a pu se faire une idée globale de la situation. Sur 200 000 fiches répertoriées (à 90% sur des personnes ou institutions étrangères), plus de la moitié n'avaient pas été réexaminées dans les délais fixés par la loi. Terrorisme, extrémisme violent, prolifération nucléaire, espionnage? "La banque de données est un outil de documentation, pas un répertoire de suspects", a justifié le SAP. "Si, justement", répond l'organe de surveillance.

 Il fallait donc être plus sérieux. Mais, jusqu'à la fin 2008, la cellule de surveillance qualitative au DFJP ne comprenait que cinq personnes. Impossible, dans ces conditions, de faire face aux nouvelles inscriptions aux fichiers tout en contrôlant que les anciennes soient encore à jour. L'absence de contrôle date d'avant 2005, lorsque le SAP a transféré les données dans le nouveau système informatisé ISIS-NT. Ensuite, personne n'a jugé nécessaire d'y mettre de l'ordre et les choses ont empiré.

 L'ex-ministre Blocher a tenté de minimiser l'affaire

 Le reproche est notamment adressé aux responsables du DFJP (à qui incombait cette surveillance), Ruth Metzler jusqu'à la fin 2003, ensuite et surtout Christoph Blocher jusqu'à la fin 2007. Ce dernier a tenté de minimiser l'affaire. La Dél-CdG admet que le fichage ne menaçait pas concrètement les personnes enregistrées, mais l'absence de volonté de résoudre le problème n'est pas anodine: on maintient un système peu utilisable et, de ce fait, la sécurité de l'Etat n'est pas assurée.Le Conseil fédéral répondra au rapport de la Dél-CdG cet automne. Si aucune tête n'est encore tombée, l'ancien chef du SAP, Urs von Däniken, s'est vu retirer la direction opérationnelle du déplacement du Ministère public. Demain, le Service de renseignement de la Confédération présentera son rapport 2009 sur la sécurité de l'Etat. Par son chef Markus Seiler et en présence d'Ueli Maurer, dont les enquêtes n'épargnent pas celui avec qui il a longtemps présidé aux destinées de l'UDC. I

--

 "La police fribourgeoise ne tient pas de fiches"

 L'affaire des fiches qui accable les services de renseignements suisses, n'épargne pas les cantons. Depuis plusieurs années, les polices cantonales fournissent des informations au service d'analyse et de prévention (SAP) de la Confédération. Près de 200 000 personnes sont ainsi enregistrées dans le système d'information relatif à la protection de l'Etat (ISIS). Alors que certaines ne représentent aucune menace concrète pour la sécurité nationale. Cette pratique s'étendrait à tous les cantons. On évoque 1800 dossiers à Berne, plusieurs centaines à Genève...

 Et à Fribourg? "Je n'en sais rien. Quand j'ai lu le journal, je n'ai pas imaginé une seconde que le canton de Fribourg puisse être impliqué", réagit Dominique Nouveau Stoffel, préposée cantonale à la protection des données. Et d'ajouter: "Nous faisons des contrôles, mais personne ne m'a interpellée là-dessus. Nous sommes plus réactifs que proactifs car nous n'avons pas les moyens nécessaires." Mais de par sa fonction, ne devrait-elle pas être au courant d'une telle pratique? "La police cantonale peut avoir fait des fiches sans m'en informer", réplique-t-elle.

 Pas tout à fait. Ce n'est pas la police fribourgeoise, mais un policier fribourgeois dirigé et payé par le SAP, qui collecte les données. "La police fribourgeoise ne tient pas de fiches sur les gens en fonction de leur nationalité, de leur religion ou de leur activité politique", insiste son porte-parole Benoît Dumas. "Ce n'est pas son travail." La police tient bien un répertoire, mais de gens suspectés d'avoir commis des délits. Les seuls contacts entre l'antenne du SAP et la police cantonale - plus précisément son commandant - surviennent lorsque les renseignements fédéraux doivent livrer des informations prioritaires pour la sécurité.

 Alors, le canton ne tient vraiment pas de fiches? Thierry Steiert, secrétaire général de la Direction de la sécurité et de la justice (DSJ), reste évasif: "Je ne peux pas donner ce genre d'informations." Actuellement en vacances, Dominique Nouveau Stoffel compte en tout cas étudier la possibilité d'un contrôle à son retour aux affaires la semaine prochaine. Même si la préposée cantonale à la protection des données estime que cette affaire des fiches relève de la Confédération.
 Thierry Jacolet

----------------------
ANTI-ATOM
----------------------

Oltner Tagblatt 6.7.10

Stadtrat verzichtet auf Vernehmlassung

 Olten Exekutive zur Richtplananpassung neues Kernkraftwerk

 Oltens Stadtrat verzichtet gemäss einer gestern eingegangenen Medienmitteilung auf die Teilnahme an der bis 7. Juli laufenden Vernehmlassung im Rahmen der öffentlichen Auflage der Richtplananpassung "Neues Kernkraftwerk im Niederamt". Er betont, dass es in der aktuellen Vernehmlassung nicht um die Rahmenbewilligung für ein neues Kernkraftwerk und somit nicht um eine grundsätzliche Stellungnahme für oder gegen die Kernkraft gehe. Thema sei vielmehr das Richtplanverfahren, die räumlich relevanten Auswirkungen am vorgesehenen Standort im Niederamt. Daher seien vor allem die kantonale Raumplanung und die Standortgemeinden gefragt, für alle Beteiligten bestmögliche Bedingungen zu Themen wie Landverbrauch, Verkehrsauswirkungen oder Landschafts- und Gewässerschutz zu schaffen für den Fall, dass neben das Kernkraftwerk Gösgen eine zweite Produktionsanlage für Kernenergie zu stehen kommen sollte. (sko/otr)

---

Vier Hauptanliegen eingebracht

 Obergösgen Der Gemeinderat beschäftigte sich mit dem Richtplan für ein neues KKW

 Der Richtplan für ein neues KKW im Niederamt war Thema im Obergösger Gemeinderat. Der Rat brachte dabei vier Hauptanliegen ein.

 Corin Klingenstein

 Der Obergösger Gemeinderat hat sich in mehreren Sitzungen intensiv mit der Anpassung des kantonalen Richtplans bezüglich eines neuen Kernkraftwerks befasst. Bereits im Vorfeld hatte Obergösgen sich in einer Vorkonsultation für die Gemeindebehörden zur geplanten Richtplananpassung verlauten lassen. Während der offiziellen Auflagefrist vom 7. Juni bis 7. Juli wurden die Einwendungen der Gemeinde nachgebessert und insgesamt folgende Anliegen geltend gemacht:

 Sozioökonomische Studie

 Die Richtplanauflage ist nicht mit der von der Gemeindepräsidentenkonferenz in Auftrag gegebenen Sozioökonomischen Studie koordiniert. Für diese Studie wird viel Zeit und Geld aufgewendet, nicht zuletzt auch vom Kanton, um Erkenntnisse über die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen eines zweiten KKWs zu erhalten. Der Rat verlangt, dass die Erkenntnisse aus der Sozioökonomischen Studie, welche für die Region von zentraler Bedeutung sind, zwingend in der Grundsatzaussage des Richtplans für ein zweites KKW berücksichtigt werden.

 Parallelbetrieb KKG und KKN

 Die Anpassung des kantonalen Richtplans für ein zweites KKW legitimiert eine Energiezone mit zwei Standorten für je ein KKW. Ein allfälliger Parallelbetrieb bis zur Abschaltung des KKG ist so weit logisch und nachvollziehbar. Die Befürchtung liegt aber nahe, dass mit dem neuen Richtplan der frei werdende Standort nach dem Rückbau des KKG automatisch für ein neues, drittes KKW oder sonstiges Kraftwerk zur Verfügung steht. Die Aussage oder vielmehr das beharrliche Schweigen der Kantonsvertreter an der offiziellen Informationsveranstaltung in Niedergösgen zur Frage, ob in jedem Fall ein neues Richtplanverfahren notwendig sei, waren nicht überzeugend.

 Der Gemeinderat verlangt, dass der Parallelbetrieb mit dem Abschalten und dem Rückbau des KKG terminiert wird, indem eine entsprechende Rückzonung im Richtplan festgehalten wird. Es dürfe nicht automatisch ein Bauplatz für ein drittes KKW entstehen. Vom Amt für Raumplanung beantragte der Rat dazu eine offizielle Stellungnahme.

 Stromtransport

 Im Nordosten quert die 220-kV-Leitung das Dorf. Im Richtplan wird die Möglichkeit einer Netzverstärkungsmassnahme erwähnt, indem diese bestehende Leitung mit 380 kV betrieben wird, um den zusätzlichen Energieabfluss zu gewährleisten. Es ist offensichtlich, dass dadurch das betroffene Wohnquartier zusätzlich belastet würde. Auch steht der Stromtransport nach Erachten des Gemeinderates in direktem Zusammenhang mit der Stromquelle und dürfe somit nicht als separates Projekt ausgeklammert werden.

 Der Rat verlangt, dass die durch den Bau des KKN zusätzlich vorhandene Energie nicht über die bestehende 220-kV-Leitung zwischen Gösgen und Mettlen abgeführt wird. Alternative oder zusätzliche Starkstromleitungen müssten ausserhalb des Siedlungsgebietes, nach Möglichkeit im Boden, erstellt werden. Für die Bevölkerung dürfen keine negativen Folgen durch anfallenden Elektrosmog entstehen.

 Hybridkühlturm

 Bis zur offiziellen Informationsveranstaltung in Niedergösgen wurde offenbar tunlichst verschwiegen, dass der Kühlturm Lärm produziert. Wenn davon gesprochen wird, dass Lärmgrenzwerte eingehalten werden müssen, lässt dies auf eine erhebliche Lärmbelastung schliessen.

 Der Gemeinderat verlangt, dass die Kennzahlen des Hybridkühlturms offen gelegt werden, damit das Ausmass der möglichen Lärmbelastung bekannt wird. Weiter soll der Betrieb tagsüber im "Trockenmodus" (schwadenfrei) betrieben werden. Zudem verlangte der Rat die Visualisierung eines Betriebsdiagramms, welches die jeweiligen Betriebsarten in Abhängigkeit mit den Lärmwerten aufzeigt.

 Busfahrplan 2011

 Der Gemeinderat nahm Stellung zum Entwurf des Busfahrplans 2011. Schwerpunkt sind die Kurse via Hardmattstrasse. Diese Strasse ist eine schmale Quartierstrasse, stellenweise ohne Trottoir. Der Gemeinderat möchte die Fahrten auf dieser Strasse auf das Nötigste beschränken. Mit diesen Massnahmen soll die Sicherheit auf der Quartierstrasse und dem Schulweg möglichst hoch gehalten und die Lärmbelastungen des Quartiers durch die Busse möglichst vermieden werden. Aus diesen Gründen beantragte die Einwohnergemeinde Obergösgen folgende Änderungen beim Amt für Verkehr und Tiefbau: Die Kurse Dulliken-Obergösgen-Lostorf mit Halt beim Hardmattschulhaus um 7.30 Uhr, um 7.51 Uhr, um 8.03 Uhr und um 13.30 Uhr sollen direkt von Obergösgen Dorf zur Kreisschule geführt werden. Der Halt beim Schulhaus Hardmatt soll entfallen. Die Schülerinnen und Schüler haben genügend Zeit, um zu Fuss von Obergösgen Dorf via Bürgerweg zu den Schulhäusern zu gelangen. - Der Kurs Lostorf-Obergösgen-Dulliken mit Halt beim Hardmattschulhaus um 10.56 Uhr soll direkt von der Kreisschule nach Obergösgen Dorf geführt werden. Der Halt beim Schulhaus Hardmatt soll entfallen. Mit den Blockzeiten beim Stundenplan der Primarschule haben zu dieser Zeit keine Kinder Schulschluss. (ckl)

 Nachtbus für Obergösgen

 Bei den Vernehmlassungen zu den Angebotsverbesserungen im öffentlichen Verkehr 2009 forderten die Einwohnergemeinde Obergösgen und viele andere Gemeinden Nachtbusse. Das Angebot sollte in den Nächten Freitag auf Samstag und Samstag auf Sonntag aufgenommen werden. Dem Kanton Solothurn fehlt leider eine gesetzliche Grundlage, um ein Nachtbusangebot finanzieren zu können. Aus diesem Grund hat der Regionalverein Olten-Gösgen-Gäu ein Konzept ausgearbeitet und in die Vernehmlassung gegeben. Im nördlichen Niederamt verkehren Kurse ab Olten um 0.38 Uhr, 1.38 Uhr und 2.38 Uhr. Es gibt auch die Reisemöglichkeit ab Aarau mit Umsteigen in Erlinsbach SO nach Obergösgen. Die Einwohnergemeinde Obergösgen möchte für die Versuchsdauer der nächsten drei Jahre ein Nachtbusangebot mit drei Fahrten mit maximalen Kosten von 4179 Franken pro Jahr. Das Angebot soll im Dezember dieses Jahres starten. (ckl)

---

Cash 6.7.10

Axpo mit kleinerem Betriebsgewinn

 Der Energiekonzern Axpo hat im ersten Halbjahr 2009/10 mit einem schwierigen Marktumfeld gekämpft. Trotz eines gestiegenen Energieabsatzes sank das operative Ergebnis um 15 Prozent auf 416 Millionen Franken.

 Für diesen Rückgang macht Axpo die tieferen Preise auf den internationalen Energiemärkten und die Folgen der neuen Regulierung des Schweizer Strommarkts verantwortlich. Doch auch andere Faktoren beeinträchtigten das Betriebsergebnis, wie Axpo am Dienstag mitteilte.

 Dazu zählten die Abschlusskosten aus dem abgebrochenen Kraftwerksprojekt Energy Plus in Italien. Probleme bereiteten auch Mehrkosten für die Strombeschaffung aufgrund des Ausfalls des französischen Kernkraftwerks Bugey. Die fehlende Strommenge aus Frankreich musste unter anderem durch teurere Zukäufe am internationalen Strommarkt ersetzt werden.

 Stromverbrauch steigt

 Das Unternehmensergebnis erhöhte sich dagegen von 218 Millionen auf 348 Millionen Franken, wie Axpo weiter mitteilte. Allerdings hätten finanzmarktbedingte Aufwendungen in der Höhe von 410 Millionen Franken das Vorjahr belastet.

 Die Gesamtleistung des Konzerns sank im Halbjahr (per Ende März 2010) um 8 Prozent auf 3,6 Milliarden Franken. Der Energieabsatz stieg um 3,3 Prozent auf 35'395 Millionen Kilowattstunden. Auch der Versorgungsabsatz im Winterhalbjahr lag in Folge der trockenen und kalten Witterung um 2,5 Prozent über dem Vorjahresniveau.

 Der Energiekonzern geht davon aus, dass der Anstieg der Stromnachfrage bei weiterhin guter Konjunktur im zweiten Halbjahr anhalte. Damit dürfte der Rückgang des Stromverbrauchs im vergangenen Jahr eine Ausnahme gewesen sein.

 Gebremste Projekte

 Als grösster Schweizer Produzent von neuen erneuerbaren Energien setze Axpo vor allem auf Kleinwasserkraft sowie auf vergärbare und verbrennbare Biomasse, schreibt der Konzern. Dabei zeige sich aber, dass erneuerbare Energien in der Öffentlichkeit nicht nur auf Zustimmung stossen.

 So sei das geplante Holzkraftwerk in Würenlingen AG aufgrund des Widerstands der Bevölkerung sistiert. Gegen die geplanten Holzkraftwerke in Kaiseraugst AG und Bischofszell TG habe sich ebenfalls Opposition gebildet.

 Das Projekt für ein Wasserkraftwerk hätten die Gemeinden Ftan GR und Ardez GR zwar gutgeheissen. Wegen der Einsprachen der Umweltverbände verzögere sich das Projekt jedoch um mehrere Monate.

 Priorität für KKW-Ersatz

 Die Verzögerungen beim Ausbau der erneuerbaren Energien sowie der Wegfall der Option Gas-Kombikraftwerke verschärften das Problem der absehbaren Stromlücke in der Schweiz, teilte Axpo weiter mit. Dies bestärke den Konzern darin, dem Ersatz der Kernkraftwerke Beznau I und II sowie Mühleberg in Zusammenarbeit mit der BKW hohe Priorität einzuräumen.

 Trotz wirtschaftlich schwierigem Umfeld will Axpo nach eigenen Angaben in Projekte zur Sicherung der Stromversorgung investieren. Aufgrund der anspruchsvollen Rahmenbedingungen im Energiemarkt werde es überdies schwierig werden, selbst das Ergebnis des Geschäftsjahres 2008/09 zu erreichen.

 Erst am Wochenende war bekannt geworden, dass der Energiekonzern im nächsten Jahr die Strompreise erhöht. Axpo begründete dies unter anderem mit den gestiegenen Kosten und der höheren Teuerung.

 (sda)