MEDIENSPIEGEL 7.6.10
(Online-Archiv: http://www.reitschule.ch/reitschule/mediengruppe/index.html)
Heute im Medienspiegel:
- Reitschule-Kulturtipps (Kino, Rössli)
- (St)Reitschule: Cafete und der Reitschule-Haussegen
- Stadttauben in Bern West
- Hungerstreik auf Bundesplatz: Iraner verhaftet
- Big Brother Video: Nause will Überwachung von
Fussballfans + Co.
- Big Brother: Fichenaffäre hallt nach
- Anti-Atom: AKW Niederamt; Axpo-Konzern
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REITSCHULE
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Di 06.07.10
11.30 Uhr - SousLePont - WM-Beiz im Hof
Mi 07.07.10
11.30 Uhr - SousLePont - WM-Beiz im Hof
Do 08.07.10
11.30 Uhr - SousLePont - WM-Beiz im Hof
20.00 Uhr - Frauenraum - BarOmeter
elektronische
Leckerbissen zu lesbisch-schwulem Chillen mit DJ Xylophee, DJ Dunch, DJ
FRATZ, Isabelle, Mike, Nadja & DJ ELfERich
20.30 Uhr - Kino - Südafrika jenseits des
WM-Taumels: Invictus
Clint Eastwood, USA 2009
Fr 09.07.10
11.30 Uhr - SousLePont - WM-Beiz im Hof
Sa 10.07.10
11.30 Uhr - SousLePont - WM-Beiz im Hof
21.00 Uhr - Kino - Velo Filmabend - Premiere! Flat out
CH/FR 2010
Kamera & Regie: Renaud Skyronka
22.00 Uhr - Kino - Quicksilver USA 1986, 105 Min.
So 11.07.10
11.30 Uhr - SousLePont - WM-Beiz im Hof
Infos:
http://www.reitschule.ch
http://www.reitschulebietetmehr.ch
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kulturagenda.be 8.7.10
Klappe für"Invictus"
Sport und Politik ist eine irrationale Verbindung. Sieg oder
Niederlage
hängen von vielen Faktoren ab, jedoch kaum von Politik. Aber der
Mensch hat eine irrationale Ader, wenn er sich die Welt erklärt.
Da werden dann auch Sportresultate mythisch aufgeladen. Das sieht man
aktuell an der WM in Südafrika: Erst mit dem kläglichen
Ausscheiden der Azzurri haben viele Italiener den ebenso lamentablen
Zustand ihres Landes erkannt.
"Invictus" erzählt von einem gegenteiligen Mythos, vom Sieg
der
südafrikanischen Rugby-Nationalmannschaft 1995 an der
Weltmeisterschaft im eigenen Land. Der krasse Aussenseiter schlug in
einem dramatischen Finale den haushohen Favoriten aus Neuseeland. In
der Deutung war es ein Sieg der Versöhnung, der vereinten Nation
und von Nelson Mandela, der zu diesem Zeitpunkt seit einem Jahr
Präsident Südafrikas war. Morgan Freeman, der Mandela
glänzend verkörpert, wollte ursprünglich die ganze
Biografie der politischen Lichtgestalt verfilmen. Er musste jedoch bald
einsehen, dass das ein Ding der Unmöglichkeit ist. Zusammen mit
Regisseur Clint Eastwood entschied er sich für die Episode rund um
die Springboks, wie das Rugbyteam heisst. Das war dramaturgisch eine
richtige Entscheidung. Selbst so konnten in der dichten Geschichte
Mandelas 27-jährige politische Gefangenschaft auf Ellis Island und
seine familiären Probleme kaum mehr als angedeutet werden.
Glück des Tüchtigen
1994 waren die Springboks bei der schwarzen Mehrheit der
Südafrikaner noch verhasst. Die Apartheid war noch nicht lange
abgeschafft und der "weisse" Sport Rugby ein Inbegriff für die
Vorherrschaft der Buren. Das schwarze Südafrika spielte Fussball
und feuerte während Rugbymatches die gegnerischen Mannschaften an.
Mandela hatte das während seiner Gefangenschaft ebenfalls getan.
Umso wichtiger, begriff er, würde es sein, sich demonstrativ
hinter die Springboks zu stellen. Südafrika brauchte keine Rache,
sondern Zeichen der Versöhnung - von Weiss zu Schwarz, aber auch
umgekehrt. Der Gewinn der Weltmeisterschaft war dann sein Glück -
wenn auch das Glück des Tüchtigen. Spannend an "Invictus"
ist, wie Eastwood die Geschichte erzählt. Natürlich kommt ihm
die kernige Männlichkeit des Rugbys entgegen. Er inszeniert sie in
seinem trockenen Stil. Doch Eastwood ist legendär für
Selbstjustizstreifen. Angesichts der Grösse Mandelas korrigiert er
seinen Dirty Harry aus den gleichnamigen Filmen zum paranoiden
Schlappschwanz. Und der Republikaner Eastwood legt offen, was er von
einer Staatsführung erwartet: mit gutem Beispiel voran zu gehen,
das Schicksal der Gemeinschaft über das eigene zu stellen und die
ewige Formel erfolgreichen Team-plays hochzuhalten: "Einer für
alle, alle für einen".
Was sagt "Invictus" also über die erste
Fussball-Weltmeisterschaft
auf dem afrikanischen Kontinent? Das unverdiente Ausscheiden von Ghana
beschert Sepp Blatter statt eines Symbols für das aufstrebende
Afrika eine südamerikanische und drei europäische
Mannschaften auf den ersten vier Plätzen. Das ist Pech. Und es
hilft auch nicht, dass der fintenreiche Walliser Mandela moralisch
nicht das Wasser reichen kann. Aber eben - die Verbindung von Sport und
Politik ist sowieso irrational.
Silvano Cerutti
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Kino Reitschule, Do., 8.7., 20.30 Uhr
http://www.reitschule.ch/reitschule/kino
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kulturagenda.be 8.7.10
Autos, Liebe, Gaunerei: ein Fotoroman wie aus dem Bilderbuch
Urslé von Mathilde hat mit Fotograf Manu Friedrich einen
Fotoroman produziert, der Klischees auskostet und sie stilsicher ins
Absurde übersteigert. Nun ist in der Reitschule Vernissage.
Eine Gaunergeschichte, ein Roadmovie, eine Romanze: "Ein langer
Weg zum
grossen Glück" richtet mit der grossen Kelle an. Der erste
Fotoroman von Urslé von Mathilde und Manu Friedrich ist eine
Stil- und Stilmittel-Collage geworden, die überzeichnet, was sich
überzeichnen lässt, und Klischees so lange zum Brunnen
schickt, bis sie brechen. Die Bernerin Urslé von Mathilde
bezeichnet ihr Werk scherzhaft als "Zwitterteil ". Es fällt in der
Tat schwer, diesen Fotoroman in eine Schublade zu stecken.
Vereint klauen sie das Diebesgut zurück
Die rasante Geschichte beginnt in Bern. Die Auftragsdiebin
Hüntschi schneidet Hodlers "Eiger, Mönch und Jungfrau in der
Sonne" im Kunstmuseum aus dem Rahmen. Mit dem wertvollen Gepäck im
Kofferraum braust sie in ihrem Porsche Richtung Süden. In Genua
soll sie das Bild ihrem Auftraggeber verkaufen. Doch auf der
Simplon-Passhöhe wird ihr der Helgen geklaut. Zuletzt lernt sie in
Genua Chiara kennen, die ein unglückliches Eheleben führt,
und verliebt sich. Sie findet auch das Bild wieder und klaut das
geklaute Diebesgut zurück, womit das Happy End perfekt wäre.
Wie es im Titel "Ein langer Weg zum grossen Glück" schon
anklingt,
lehnt sich Urslé von Mathilde an die Telenovelas à la
"Julia - Wege zum Glück" an, aber auch an die Krimiserie "Sopranos
". Wie in der heilen Romantikwelt der Reichen, Schönen und
Kriminellen gibts in der Fotogeschichte eine opulente Ausstattung mit
teuren Autos, schicken Brillen und schönen Kulissen. "Ich stehe
auf Hodler, und teure Autos sind schon auch etwas Schönes",
begründet Urslé von Mathilde die Wahl der Requisiten.
Übersteuerter Kitsch ist es, wenn das Abendrot rosa im Himmel
liegt, und auch, wenn die Geschichte mit einem herzumrahmten Kuss ihr
Ende findet. Der kleine, feine Unterschied zur Vorlage aus dem
Fernsehen besteht darin, dass die "Fotonovela" in der tiefen Liebe
zweier Frauen gipfelt.
Traum im Grossformat
Urslé von Mathilde ist sonst eher in der Performance- und
Videokunst zu verorten, doch für eine solche Arbeit wechselt sie
auch einmal das Fach. Für Manu Friedrich und sie sei es ein Traum
gewesen, einen Fotoroman zu kreieren, erzählt sie in ihrem
Progr-Atelier. Zusammen brüteten sie die groben Züge der
Geschichte aus, die Urslé von Mathilde dann ausformulierte. Sie
war auch für das Layout und die Regie zuständig. Die
Produktion hat sich über ein Jahr erstreckt. Das Rössli in
der Reitschule zeigt die Fotogeschichte an der Premiere nun in
Grossformat. Erschienen ist der Fotoroman als handliches Heft im
Herausgeber
Verlag. Michael Feller
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Rössli in der Reitschule, Bern
Fr., 9.7., 20 Uhr. http://www.herausgeber.ch
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(ST)REITSCHULE
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BZ 6.7.10
Reitschule Bern
Zoff um Cafeteria eskaliert
Die Betreiber der Cafeteria richten heftige Vorwürfe
an die
Reitschule. Diese soll überfallartig Infrastruktur entfernt haben.
Der Haussegen in der Reitschule hängt schief. Die
Vollversammlung des Kulturzentrums hat vor einer Woche die Cafeteria
geschlossen und deren Türen blockiert. Dies, weil es
unmöglich gewesen sei, sich mit dem Betreiberteam "auf minimale
Abmachungen" zu einigen (Ausgabe von gestern). Die Cafeteria-Betreiber
reagierten am Wochenende mit einer vorübergehenden Besetzung.
Messerstechereien
Laut einem Veranstalter, der regelmässig Partys in
der
Cafeteria organisiert hatte, ist die Situation immer mehr eskaliert. Es
sei zu Messerstechereien gekommen, wie er gestern auf TeleBärn
erzählte. Der junge Mann, der anonym bleiben will, hat daher
bereits vor einigen Monaten seine Tätigkeit als Party-Organisator
an den Nagel gehängt. Unbekannte hätten die Partygäste
zudem mit Pfeffersprays angegriffen. Im kleinen Raum sei daraufhin
Panik ausgebrochen.
Bierzapfsäulen entfernt
Zwei Vertreter der Cafeteria bestätigten gestern
gegenüber bernerzeitung.ch, dass es hie und da zu Ausschreitungen
gekommen ist. Ob dies der Grund für die Schliessung des Lokals
ist, konnten sie aber nicht abschliessend beantworten. Vor einer Woche
habe die Reitschule damit begonnen, Infrastruktur aus der Cafeteria zu
entfernen. Ein Augenschein vor Ort zeigt, dass Bierzapfsäulen und
der Kühlschrank herausgerissen worden sind. Trotzdem wollen die
Betreiber nicht aufgeben: "Wir machen weiter", sagten sie gestern. Die
beiden Betreiber wundern sich darüber, dass sich die Reitschule
kurz vor der Abstimmung über die Reitschule-Initiative im
September auf interne Querelen einlasse. Das könne die Abstimmung
gefährden.
30 000 Franken Schulden
In einem seit letztem Samstag im Internet aufgeschalteten
Text
begründet die Reitschule die Schliessung mit "mangelnder
Kooperationsbereitschaft und Rücksichtnahme auf das gemeinsame
Projekt Reitschule". Zudem seien Rechnungen und Miete gegenüber
der Reitschule und Dritten "nur selten" beglichen worden. Die Rede ist
von Schulden in der Höhe von 30 000 Franken, welche die Cafeteria
angehäuft habe. Die Betreiber der Cafeteria bestätigten diese
Summe, betonten aber, dass man damit begonnen habe, die Schulden
zurückzuzahlen. Die Reitschüler bestreiten dies.
Vera Hächler, Jon Mettler
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Telebärn 5.7.10
Cafete besetzt
http://www.kyte.tv/ch/telebaern/cafete-besetzt/c=84713&s=968804
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bernerzeitung.ch 5.7.10
"Cafete" hat 30'000 Franken Schulden
http://www.bernerzeitung.ch/region/bern/Cafete-hat-30000-Franken-Schulden/story/22443002
Von Vera Hächler, Jon Mettler.
Viel weiss man über die Schliessung der "Cafete" noch
nicht. Die
Betreiber der Cafeteria richten aber heftige Vorwürfe an die
Reitschule. Diese soll überfallartig Infrastruktur aus dem Lokal
entfernt haben.
Der Haussegen in der Berner Reitschule steht schief. Das
Kulturzentrum
hat die Cafeteria in der Reitschule geschlossen. Dies, weil es
unmöglich gewesen sei, sich mit dem Betreiberteam "auf minimale
Abmachungen" zu einigen, wie die Reitschüler in der Berner Zeitung
sagen.
Laut einem Veranstalter, der regelmässig Parties in der
"Cafete"
organisiert hatte, ist die Situation im kleinen Lokal immer mehr
eskaliert. Es sei zu Messerstechereien gekommen, wie er gegenüber
TeleBärn erzählt. Der junge Mann, der anonym bleiben will,
hat daher bereits vor einigen Monaten seine Tätigkeit als
Party-Organisator an den Nagel gehängt.
Unbekannte hätten die Partygäste zudem mit
Pfeffersprays
angegriffen. Im kleinen Raum sei daraufhin Panik ausgebrochen,
erzählt der ehemalige Veranstalter weiter.
Kühlschrank wurde herausgerissen
Zwei Vertreter der Cafeteria haben am Nachmittag gegenüber
bernerzeitung.ch bestätigt, dass es hie und da zu Ausschreitungen
gekommen ist. Ob dies der Grund für die Schliessung des Lokals
ist, konnten sie aber nicht abschliessend beantworten. Ihre Sicht der
Dinge sieht folgendermassen aus: Vor genau einer Woche seien sie von
der Reitschule über die endgültige Schliessung informiert
worden. Die Reitschule habe dann damit begonnen, Infrastruktur aus der
Cafeteria zu entfernen. Ein Augenschein vor Ort zeigt, dass in der Tat
die Bierzapfsäulen und der Kühlschrank herausgerissen worden
sind.
Nachdem die Cafeteria eine Woche geschlossen gewesen sei habe
man sich
entschlossen, den Betrieb am vergangenen Wochenende wieder aufzunehmen,
sagten die zwei Betreiber weiter. Auch am heutigen Montagabend sei die
"Cafete" wieder offen. "Wir machen weiter", sagten sie trotzig.
Die beiden Betreiber wundern sich vor allem darüber, dass
sich die
Reitschule kurz vor der Reitschule-Initiative auf interne Querelen
einlasse. Das könne die Abstimmung gefährden.
Schuldenberg
In einem am Montagnachmittag verschickten Communiqué
begründete die Reitschule die Schliessung damit, dass Rechnungen
und Miete gegenüber der Reitschule und Dritten "nur selten"
beglichen worden seien. Die Rede ist von Schulden in der Höhe von
30'000 Franken, welche die Cafeteria angehäuft habe.
Die Betreiber der Cafeteria bestätigten diese Summe,
betonten
aber, dass man damit begonnen habe, die Schulden zurückzuzahlen.
(Bernerzeitung.ch/Newsnetz)
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STADTTAUBEN
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Bund 6.7.10
"Stadttauben" sind wieder gelandet
Vergangene Woche sind Wohnwagen auf ein früheres
Übungsgelände des Zivilschutzes in Matzenried im Westen Berns
aufgefahren. Auf demselben Gebiet prüft die Stadt eine Zone
für alternative Wohnformen.
Matthias Raaflaub
Seit die "Stadttauben" Ende Mai von Bern-Brünnen
abgezogen
sind, war es still um die Gruppe, die zum alternativen Wohnen
Grundstücke besetzt. Nun sind die "Tauben" offenbar wieder
gelandet: in Matzenried im Westen Berns. Auf einem früheren
Übungsgelände des Zivilschutzes haben sie sich Ende
vergangene Woche mit Wohnwagen installiert.
Der Gemeinderat prüft denselben Ort, der auch als
"Fussacker" bekannt ist, für eine künftige Zone für
alternatives Wohnen. Das könne kein Zufall sein, glaubt
SVP-Grossrat Thomas Fuchs. "Das besetzte Gebiet wurde den ‚Stadttauben
offenbar von der Stadt Bern zugeteilt", schrieb er im Namen der
Vereinigung Bern Aktiv und der SVP Bümpliz und Umgebung in einer
Mitteilung. Die Besetzer hätten den Ort nicht gekannt, wo sie sich
einrichten wollten, wohl aber den Namen der dortigen Strasse. "Mir
scheint klar, dass sie auf Bestellung dort auftauchten", sagte Fuchs
gestern.
Stadt lehnt Verantwortung ab
Hat die Stadt vollendete Tatsachen schaffen wollen und die
"Stadttauben" in Matzenried einquartiert? "Nein", sagte Roland Meyer,
Generalsekretär der Direktion für Finanzen, Politik und
Informatik, gestern auf Anfrage. Meyer verweist auf das schon im Mai
gemachte Angebot der Stadt, Gruppen wie die "Stadttauben" könnten
aufs Gelände der Wankdorf City ziehen. Dort hat sich der Verein
Alternative, die sogenannten Stadtnomaden, gemäss dem
"Rotationsprinzip" der Stadt, des Kantons und der Burgergemeinden
niedergelassen. Die "Stadttauben" haben dies abgelehnt. Ein anderes
Angebot der Stadt an die "Stadttauben" gebe es nicht, sagte Roland
Meyer.
Das frühere Übungsgelände gehört als
Verwaltungsvermögen den Stadtbauten Bern (Stabe). Sie haben den
nun besetzten Teil an einen Schafzüchter verpachtet. "Die
Stadtbauten verlangen von der Gruppe den Abzug, der Gemeinderat
unterstützt sie in dieser Haltung", sagte Meyer. Die Stabe fordern
die Gruppe ultimativ auf, die Liegenschaft bis zum Montagmorgen zu
verlassen. "Die Frist von einer Woche entspricht üblichen
Prozeduren", sagte Alexander Schaller, Abteilungsleiter
Portfoliomanagement bei den Stabe. Mit Besetzungen sind die Stadtbauten
regelmässig konfrontiert - mit den "Stadttauben" zuletzt vor zwei
Jahren.
Tatsächlich die "Stadttauben"?
Ob es sich bei der Gruppe um die "Stadttauben" handelt,
ist noch
nicht ganz klar. In einem Gespräch mit Schaller sagten die
Besetzer, sie gehörten nicht zu besagter Gruppe. Die Polizei
schliesse gemäss den Personalien jedoch darauf, sagte Schaller.
"Es kann auch erst ein Teil der ‚Stadttauben sein", sagte Fuchs, der
die Besetzer gestern besuchte. Noch sind weniger Wohnwagen in
Matzenried als bei den vergangenen Besetzungen. "Möglicherweise
ist das ein Vordetachement. Ich rechne damit, dass bald noch mehr
kommen werden", sagte er.
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BZ 6.7.10
"Stadttauben"
Gelände in Matzenried besetzt
Die "Stadttauben" besetzen ein Gelände der Stadt bei
Matzenried. Die Grundeigentümerin fordert die Räumung bis
Montag.
Seit letztem Donnerstag stehen die Wagen der "Stadttauben"
auf
einem Grundstück bei Matzenried, das den Stadtbauten Bern
gehört. Deren Abteilungsleiter Portfoliomanagement, Alexander
Schaller, nahm gleichentags einen Augenschein und forderte die Besetzer
auf, das Gelände bis nächsten Montag um 8 Uhr zu räumen.
Die "Stadttauben" hätten dieses Ultimatum "zur Kenntnis genommen",
erklärte Schaller auf Anfrage.Im Mai hatte die Stadt den
"Stadttauben" das Areal Wankdorf City angeboten. Dies war ein Versuch,
die "Stadttauben" in das Rotationsprinzip einzubinden, wonach alle
alternativen Wohngruppierungen im Dreimonatsrhythmus ein Gelände
der Stadt, der Burgergemeinde oder des Kantons gemeinsam nutzen sollen.
Eine andere Gruppe, die "Stadtnomaden", hat schon seit längerem in
dieses System eingewilligt und ihre Wagenburg für die Monate Juni,
Juli und August im Wankdorf City aufgestellt. Die "Stadttauben"
hingegen forderten schon im Mai "juristische Grundlagen", um ohne
langwierige Umzonungen oder Bewilligungsverfahren auf privaten
Grundstücken länger als drei Monate bleiben zu können.
Beim Rotationsprinzip handelt es sich um eine Lösung, die dereinst
von einer Hüttendorfzone ersetzt werden soll. Über eine
solche wird voraussichtlich im November 2011 abgestimmt. Derzeit
prüft die Stadt vier Areale auf ihre Eignung. Eines davon ist das
Gelände, das die "Stadttauben" seit Donnerstag besetzen. Die
Vereinigung Bern Aktiv und die SVP Bümpliz und Umgebung fordern in
einer gemeinsamen Erklärung die Stadt auf, die Besetzung bei
Matzenried sofort aufzulösen und gegen die Verantwortlichen
Strafanzeige zu erstatten.
hae
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20 Minuten 6.7.10
Ultimatum für die "Stadttauben"
BERN. Die "Stadttauben" haben sich mit ihrer Wagenburg in
Matzenried im Westen Berns niedergelassen. Der Platz gehört der
Gemeinde Bern. Zuletzt hatte die alternative Wohngruppe verschiedene
Areale, unter anderem am Centralweg und in Bümpliz, besetzt. Das
passt SVP-Grossrat Thomas Fuchs gar nicht: "Es ist empörend, dass
die Stadt diesem illegalen Treiben seit Jahren tatenlos zuschaut." Er
gehe davon aus, dass die "Stadttauben" mit ihrem Camp und den
abgewrackten Baustellenwagen gegen den Zonenplan, hygienische
Vorschriften und das Strassenverkehrsgesetz verstossen würden.
Fuchs verlangt deshalb, dass Polizeidirektor Reto Nause die Wohngruppe
unverzüglich angezeigt und das Strassenverkehrsamt die Traktoren
und Baustellenwagen kontrolliert. Die Stadtbauten Bern haben derweil
die Besetzer gestern ultimativ aufgefordert, das Gelände bis
spätestens nächsten Montag zu räumen. MAr
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Telebärn 5.7.10
Rote Köpfe wegen Stadttauben
http://www.kyte.tv/ch/telebaern/rote-kopfe-wegen-stadttauben/c=84713&s=968803
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HUNGERSTREIK
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Bund 6.7.10
Iraner setzten Hungerstreik auf dem Bundesplatz fort
Das Sans-Papier-Camp auf der Kleinen Schanze in Bern ist
seit
Freitag geräumt, doch der Protest geht weiter: Die drei Iraner,
die sich im Hungerstreik befinden, haben diesen gestern auf dem
Bundesplatz fortgesetzt. Nachdem sie bereits am Freitag von der Polizei
weggewiesen worden waren ("Bund" vom 3. Juli), beendeten die
Ordnungshüter auch gestern die Aktion: Kurz nach deren Beginn um
10 Uhr habe die Polizei die Anwesenden aufgefordert, die "illegale
Demonstration" aufzulösen, teilte Soli.Flüchtlinge mit. Die
Organisation unterstützt die Iraner bei ihrer Aktion. Um 13 Uhr
habe die Polizei die drei Hungerstreikenden verhaftet. Dies sehr zum
Ärger von Soli.Flüchtlinge: Solche Repressalien trügen
in keiner Weise zur Lösung des Problems bei, schreiben sie. (pd)
---
Thuner Tagblatt 6.7.10
Hungerstreik
Iraner wollten vors Bundeshaus
Die Polizei hat gestern auf dem Bundesplatz drei iranische
Flüchtlinge angehalten, die dort ihren Hungerstreik fortsetzen
wollten.
Die Männer seien zur Abklärung der Personalien
auf die
Wache gebracht worden, sagte Polizeisprecher Michael Fichter gestern
auf Anfrage. Gegen sie solle Anzeige wegen Nichtbefolgens einer
polizeilichen Anordnung erhoben werden.
Die drei Iraner fordern die sofortige Anerkennung als
politische
Flüchtlinge. Sie nahmen letzte Woche an einem Zeltlager von
Sans-Papiers und Schweizer Aktivisten auf der Kleinen Schanze teil, um
gegen die "unmenschlichen" Lebensbedingungen in der Schweiz zu
demonstrieren.
Kritischer Zustand
Einer der Männer verweigert die Nahrung schon seit
dem 2.
Juni. Sein Gesundheitszustand sei kritisch, hielt die
Unterstützergruppe "Soli.Flüchtlinge" in einem
Communiqué fest. Sie kritisierte, dass die Polizei mit einem
unverhältnismässigen Grossaufgebot von rund 25 Polizisten auf
dem Bundesplatz aufgekreuzt sei.
Polizeisprecher Fichter entgegnete, es seien gut ein
Dutzend
Polizisten gewesen. So viele Leute habe man aufgeboten, weil es auf dem
Bundesplatz zunächst eine "unbewilligte Demonstration" für
die drei Iraner gegeben habe.
sda
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20 Minuten 6.7.10
Anzeige gegen drei Streikende
BERN. Die Berner Kantonspolizei hat am Montag auf dem
Bundesplatz
drei Iraner angehalten, die dort ihren Hungerstreik fortsetzen wollten.
Gegen sie werde Anzeige wegen Nichtbefolgens einer polizeilichen
Anordnung erhoben. Die drei Iraner fordern ihre sofortige Anerkennung
als politische Flüchtlinge.
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*Medienmitteilung 5. Juli 2010, 14 Uhr*
Heute Morgen um 10 Uhr haben Farhad Bazrafkan, Kaveh Nikmaran
und
Barham Gharianluo, drei politische Flüchtlinge aus dem Iran,
ihren Hungerstreik auf dem Bundesplatz in Bern fortgesetzt. Die
drei Hungerstreikenden wurden von Soli.Flüchtlinge, einer
kleinen Unterstützungsgruppe, begleitet. Schon nach wenigen
Minuten forderte die Polizei die Anwesenden auf, die "illegale
Demonstration" aufzulösen. Um einem Konflikt mit der Polizei
aus dem Weg zu gehen, zog sich die Unterstützungsgruppe
zurück und lies die drei Hungerstreikenden alleine, um keine
"unbewilligte Demonstration", die laut polizeilichen Angaben ab
vier Personen gegeben ist, zu provozieren. Trotzdem wurden die
drei Hungerstreikenden um ca. 13 Uhr mit einem Grossaufgebot
(zwei Polizeitransporter mit ca. 25 PolizistInnen) verhaftet.
Über die Gründe schwieg sich die Polizei aus.
Soli.Flüchtlinge verurteilt dass rücksichtslose und in
jeder
Hinsicht illegitime Vorgehen der Behörden und der Polizei
und ruft die zuständigen Instanzen erneut dazu auf, die
Forderungen der Hungerstreikenden ernst zu nehmen, anstatt sie
mit repressiven Massnahmen zu "bekämpfen". Die
ständigen Verhaftungen der Hungerstreikenden (schon letzten
Freitag waren die drei Hungerstreikenden auf der Kleinen Schanze
verhaftet worden) und die Repressalien tragen in keiner Weise zur
Lösung des Problems bei, allenfalls führen sie dazu,
dass sich der Gesundheitszustand der Protestierenden
zusätzlich verschlechtert.
*Weiterhin halten die Hungerstreikenden und
Soli.Flüchtlinge an
der Hauptforderung fest: SOFORTIGE ANERKENNUNG DER DREI
HUNGERSTREIKENDEN ALS POLITISCHE FLÜCHTLINGE!*
/Farhad Bazrafkan ist seit dem 2. Juni 2010 im Hungerstreik. Im
Jahre 2000 floh er -- nachdem er mehrere Male mit der
iranischen Sittenpolizei in Konflikt geraten war -- in den Irak,
wo er sich zunächst der iranischen Oppositionsbewegung
anschloss. Mit dem Irakkrieg 2003 verschlechterten sich die
Bedingungen erneut, worauf er sich im Juli 2007 entschloss, in
die Schweiz zu kommen. Nach über vier Wochen Hungerstreik
ist sein Gesundheitszustand sehr kritisch geworden./
/Kaveh Nikmaran ist seit dem 21. Juni 2010 im Hungerstreik. 2008
floh er aus seinem Geburtsort in Südaserbaidschan, einer vom
Iran beanspruchten Region, für dessen Autonomie er sich
zuvor eingesetzt hatte. Mittlerweile hat sich auch sein
Gesundheitszustand verschlechtert. Dennoch ist er entschlossen,
weiterhin für seine Rechte zu kämpfen./
/Barham Gharianluo ist seit dem 26. Juni 2010 im Hungerstreik.
Da
er gegen das religiöse Regime im Iran Widerstand leistete,
musste er 1989 auf Grund der starken Repression fliehen. Er lebt
nun schon seit über acht Jahren in der Schweiz, seit sechs
Jahren ohne Papiere. Die derzeitige Situation verunmöglicht
ihm den Kontakt zu seiner Familie. Seinen 14jährigen Sohn
hat er schon seit 9 Jahren nicht mehr gesehen./
Solange die drei Hungerstreikenden nicht als politische
Flüchtlinge anerkannt werden, werden sie ihren Hungerstreik
weiterführen! Wir rufen die Zivilgesellschaft,
Einzelpersonen, politische Organisationen und Parteien dazu auf,
die Hungerstreikenden in ihrem Kampf zu unterstützen und
sich solidarisch zu zeigen. Von den Behörden, insbesondere
vom Bundesamt für Migration und vom
Bundesverwaltungsgericht, verlangen wir, rasch zu handeln und
ihre verantwortungslose und menschenfeindliche Politik umgehend
zu ändern.
*KONTAKT: soli.fluechtlinge@gmx.ch / 078 865 68 15 (deutsch) /
076
482 80 02 (französisch / italienisch / deutsch)*
---
Flugi 5.7.10
SOLIDARITÄT MIT DEN HUNGERSTREIKENDEN AUS DEM IRAN
SOFORTIGE ANERKENNUNG DER DREI HUNGERSTREIKENDEN ALS POLITISCHE
FLÜCHTLINGE!
Die Besetzung der Kleinen Schanze in Bern durch Sans- Papiers,
Flüchtlinge und solidarische Aktivist_innen vom 26. Juni bis zum
2. Juli 2010 wurde mit einem Ereignis beendet, das in Bern noch lange
in Erinnerung bleiben wird: Drei Hungerstreikende aus dem Iran und eine
sich solidarisierende Person aus Afghanistan wurden von der Polizei
gewaltsam geräumt. Nachdem die Mehrheit der Besetzenden
entschieden hatten, die Kleine Schanze wie vereinbart zu räumen,
wollten die Hungerstreikenden ihren Protest gegen die brutale
Asylpolitik der Schweiz auf friedliche, jedoch radikale Weise
weiterführen.
♦ Farhad Bazrafkan ist seit dem 2. Juni 2010 im Hungerstreik. Im
Jahre
2000 floh er - nachdem er mehrere Male mit der iranischen Sittenpolizei
in Konflikt geraten war - in den Irak, wo er sich zunächst der
iranischen Oppositionsbewegung anschloss. Mit dem Irakkrieg 2003
verschlechterten sich die Bedingungen erneut, worauf er sich im Juli
2007 entschloss, in die Schweiz zu kommen. Nach über vier Wochen
Hungerstreik ist sein Gesundheitszustand sehr kritisch geworden.
♦ Kaveh Nikmaran ist seit dem 21. Juni 2010 im Hungerstreik.
2008 floh
er aus seinem Geburtsort in Südaserbaidschan, einer vom Iran
beanspruchten Region, für dessen Autonomie er sich zuvor
eingesetzt hatte. Mittlerweile hat sich auch sein Gesundheitszustand
verschlechtert. Dennoch ist er entschlossen, weiterhin für seine
Rechte zu kämpfen.
♦ Barham Gharianluo ist seit dem 26. Juni 2010 im Hungerstreik.
Da er
gegen das religiöse Regime im Iran Widerstand leistete, musste er
1989 auf Grund der starken Repression fliehen. Er lebt nun schon seit
über acht Jahren in der Schweiz, seit sechs Jahren ohne Papiere.
Die derzeitige Situation verunmöglicht ihm den Kontakt zu seiner
Familie. Seinen 14jährigen Sohn hat er schon seit 9 Jahren nicht
mehr gesehen.
Nachdem die Betroffenen einige Stunden auf dem Polizeiposten und
im
Krankenhaus verbringen mussten, wurden sie wieder freigelassen. Ihre
Entschlossenheit im Kampf gegen die Schweizer Asylpolitik und für
eine rasche Bearbeitung ihrer Dossiers wurde durch die
Polizeiintervention jedoch keineswegs vermindert. Ab Montag, den 5.
Juli werden sie weitere friedliche Aktionen in Bern vor dem Bundeshaus
durchführen.
Der Hungerstreik, der von Farhad Bazrafkan, Kaveh Nikmaran und
Barham
Gharianluo geführt wird, ist nur die Spitze eines riesigen
Eisberges. Durch die unmenschliche Asyl- und Migrationspolitik der
Schweiz werden mehrere 100'000 Menschen in die Illegalität
gedrängt, in der sie in hyper-prekären
Lebensverhältnissen leben müssen, die psychisch und physisch
unerträglich sind. Sie besitzen keine gültigen Papiere und
haben somit kein Recht auf Arbeit, anständige Wohnbedingungen und
Zugang zu den Sozialwerken. Auch der Kontakt mit den im Ausland
lebenden Familienangehörigen wird unmöglich gemacht, was eine
zusätzliche Belastung ist.
♦ WIR FORDERN DIE SOFORTIGE ANERKENNUNG DER DREI
HUNGERSTREIKENDEN ALS
POLITISCHE FLÜCHTLINGE!
♦ Darüber hinaus halten wir an den Forderungen der
Bleiberechtsbewegung fest und verlangen:
• Kollektive Regularisierung der Sans-Papiers und der
abgewiesenen
Flüchtlinge in der Schweiz
• Sofortige Annahme aller Asylanträge und sofortiger
Ausschaffungsstopp
• Abschaffung des Arbeitsverbots und des Nothilferegimes
• Recht auf Heirat und Familienzusammenführung
• Recht auf Bildung
• Respektierung der Gewerkschaftsrechte und der
übergeordneten
Menschenrechte
Solange die drei Hungerstreikenden nicht als politische
Flüchtlinge anerkannt werden, werden sie ihren Hungerstreik
weiterführen! Wir rufen die Zivilgesellschaft, Einzelpersonen,
politische Organisationen und Parteien dazu auf, die Hungerstreikenden
in ihrem Kampf zu unterstützen und sich solidarisch zu zeigen. Von
den Behörden, insbesondere vom Bundesamt für Migration und
vom Bundesverwaltungsgericht, verlangen wir, rasch zu handeln und ihre
verantwortungslose und menschenfeindliche Politik umgehend zu
ändern.
KONTAKT: soli.fluechtlinge@gmx.ch / 078 865 68 15 (deutsch) /
076 482
80 02 (französisch / italienisch / deutsch)
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BIG BROTHER VIDEO
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jungealternative.ch 6.7.10
Die JA! spricht sich gegen das Reglement zur
Videoüberwachung
aus
An der Sitzung vom 5. Juli hat der Gemeinderat ein neues
Reglement
verabschiedet, das die Grundlage für die Videoüberwachung in
der Stadt
Bern schaffen soll. Damit schiesst der Gemeinderat vorschnell
übers
Ziel hinaus: Der Stadtrat hat lediglich ein Postulat überwiesen,
welches die Prüfung allfälliger Einsätze von
Videokameras verlangt. Von
einem Reglement war keine Rede. Die Junge Alternative JA! ist befremdet
über das Vorgehen des Gemeinderats und wird sich aus folgenden
Gründen
entschieden gegen dieses neue Reglement wehren. Dies aus verschiedenen
Gründen:
Die Videoüberwachung trägt nichts zu einer sichereren
Stadt
Bern bei.
Sie verhindert keine Straftaten, sie verlagert sie höchstens an
andere
Orte in der Stadt, womit dann auch dort wieder Kameras installiert
werden müssten. Die vom Gemeinderat beschriebene "gezielte"
Videoüberwachung ist damit eine Illusion. In England machte man
die
Erfahrung, dass die Straftaten trotz fast flächendeckender
Überwachung
wieder zunehmen. Die abschreckende Wirkung von Kameras hält also
nicht
lange an. Für diesen, wenn überhaupt, dürftigen Erfolg,
der die
Installation von Kameras also bringen würde, ist der Preis
eindeutig zu
hoch: Die Videoüberwachung ist ein einschneidender Eingriff in die
Grund- und Persönlichkeitsrechte. Bei der Videoüberwachung
garantiert
das Gesetz den Datenschutz nicht vollumfänglich und lässt
einen zu
grossen Spielraum. Zudem sind die Installation von Kameras und das
Auswerten des Bildmaterials sehr kostspielig.
Die Junge Alternative JA! setzt sich deshalb für
effektivere
präventive Massnahmen wie aufsuchende Jugend- und Gassenarbeit
ein, und
ist überzeugt, dass mit der Videoüberwachung kein Problem
gelöst wird.
---
bernerzeitung.ch 6.7.10
Bern erhält Videoreglement - Nause will Fussballfans
überwachen
sda / vh
Fussballfans sollen auf dem Weg ins Stade de Suisse
künftig
mit Videokameras überwacht werden können. Die Rechtsgrundlage
dafür will die Stadt Bern mit einem Videoreglement schaffen.
Der Gemeinderat hat die Vorlage zuhanden des Stadtrats
verabschiedet. Der Einsatz von Videokameras im öffentlichen Raum
ist kantonal geregelt. Das am Dienstag präsentierte
städtische Reglement klärt nun noch die Zuständigkeiten
in der Stadt Bern. Es ist demnach am Gemeinderat zu entscheiden, wo
wieviele Kameras aufgestellt werden.
Für Sicherheitsdirektor Reto Nause stehen Kameras
"entlang
des Fan-Walks zum Stade de Suisse" klar im Vordergrund, wie er auf
Anfrage der Nachrichtenagentur SDA sagte. Das entspreche auch einem
Wunsch der Polizei. Das Bedürfnis sei aufgrund von Vorkommnissen
in der Vergangenheit sicher ausgewiesen.
Besucherströme überwachen
Dank den Kameras könnten die Besucherströme
besser
überwacht werden, sagte Nause. Das würde es allenfalls
ermöglichen, die Spiele mit kleinerem Polizeiaufgebot zu
bewältigen. Die Videoaufnahmenkönnten aber auch der
Aufklärung von Straftaten dienen.
Weitere Einsatzmöglichkeiten etwa in der Innenstadt
stünden zurzeit nicht im Vordergrund, sagte Nause. Denkbar
wären etwa - wie in Luzern - Kameras auf dem Bahnhofplatz.
---
20min.ch 6.7.10
Big Brother
Bern will Fans künftig lückenlos überwachen
Fussballfans sollen auf dem Weg ins Berner Stade de Suisse mit
Videokameras überwacht werden können. Die Rechtsgrundlage
dafür will die Stadt mit einem Videoreglement schaffen.
Bern folgt damit dem Beispiel St. Gallens, das 2008 als erste
Stadt die
Video-Überwachung von neuralgischen Orten im Zentrum und beim
Fussballstadion einführte. Für 36 Kameras und 8
Notrufsäulen im Umfeld des Stadions, auf dem Marktplatz und in
Unterführungen zahlte St. Gallen fast 2,5 Millionen Franken.
Der Stadtberner Sicherheitsdirektor Reto Nause setzte sich schon
seit
längerem dafür ein, auch die Fussballfans in Bern auf dem Weg
ins Stadion zu überwachen. Bestärkt fühlte er sich im
Frühling durch ein Rundtisch-Gespräch mit Vertretern von YB,
dem SC Bern, den Justiz- und Polizeibehörden und der Fanarbeit.
Weniger Polizei dank Kameras
Einhellig wurde damals Kameras zwischen Stade de Suisse und
Bahnhof
Wankdorf gefordert. Nause betonte am Dienstag auf Anfrage, die Kameras
entlang des "Fan-Walks" entsprächen auch einem Wunsch der Polizei.
Aufgrund der Erfahrungen - zuletzt gab es Ausschreitungen nach dem
Spiel YB-Basel Mitte Mai - sei das Bedürfnis ausgewiesen.
Dank den Kameras könnten die Besucherströme besser
überwacht werden, sagte Nause. Das würde es allenfalls
ermöglichen, die Spiele mit kleinerem Polizeiaufgebot zu
bewältigen. Die Videoaufnahmen - die im Innern des Stadions
längst gang und gäbe sind - könnten aber auch der
Aufklärung von Straftaten dienen.
Parlament darf mitreden
Weitere Einsatzmöglichkeiten etwa in der Innenstadt
stünden
zurzeit nicht im Vordergrund, sagte Nause. So oder so: Das nun
präsentierte Videoreglement gebe zwar dem Gemeinderat (Exekutive)
die Kompetenz, den Standort der Kameras zu bestimmen, doch dürfe
das Stadtparlament ja bei Ausgaben von mehr als 300 000 Franken
mitreden.
Bei Kamera-Installationen sei dies rasch der Fall, gab Nause zu
bedenken. Alleine die vier Kameras auf dem Bahnhofplatz Luzern
hätten 300 000 Franken gekostet.
Lange Vorgeschichte
Das städtische Videoreglement hat eine lange Vorgeschichte.
Schon
2001 beschloss der Gemeinderat, eine Rechtsgrundlage für den
Einsatz von Videokameras im öffentlichen Raum zu schaffen.
Doch ein Gutachten der Universität Bern kam 2005 zum
Schluss, dass
es zunächst eine kantonalrechtliche Gesetzesgrundlage brauche.
Diese wurde 2008 mit der Teilrevision des bernischen Polizeigesetzes
geschaffen.
Der Stadtrat überwies im vergangenen März ein Postulat
der
Fraktion BDP/CVP. Er sprach sich damit für den "gezielten, den
Datenschutz wahrenden Einsatz der Videoüberwachung" aus.
Leitplanken des Kantons
In seinem Vortrag ans Parlament erinnert der Gemeinderat an die
kantonalen Vorgaben. So muss der Einsatz der Kameras
verhältnismässig sein, und die Geräte müssen
gekennzeichnet sein. Die Bildaufzeichnungen dürfen nur ausgewertet
werden, wenn eine Strafanzeige, ein Strafantrag oder konkrete
Verdachtsgründe für eine Straftat vorliegen.
Die Bilder müssen 100 Tage nach ihrer Erstellung vernichtet
werden, sofern sie nicht zur Auswertung weitergegeben werden. Der
städtische Datenschutzbeauftragte kontrolliert die
rechtmässige Durchführung der Videoüberwachung.
Zum Videoreglement kann sich womöglich auch noch das Volk
äussern: Die Vorlage untersteht dem fakultativen Referendum.
(sda)
---
bern.ch 5.7.10
Städtisches Videoreglement verabschiedet
Der Gemeinderat hat ein neues Videoreglement zuhanden des
Stadtrats
verabschiedet. Dies, nachdem der Stadtrat am 25. März 2010 ein
Postulat erheblich erklärt hat, in welchem der Gemeinderat
aufgefordert wird, den gezielten und Datenschutz wahrenden Einsatz der
Videoüberwachung zu prüfen. Das Videoreglement regelt die
stadtinternen Zuständigkeiten der Videoüberwachung im
öffentlichen Raum. Es sieht unter anderem vor, dass der
Gemeinderat über das Anbringen von Videoanlagen an
öffentlichen Orten und zum Schutz öffentlicher Gebäude
entscheiden soll. Das kantonale Recht regelt die Videoüberwachung
in materieller Hinsicht bereits abschliessend. Mit dem städtischen
Videoreglement ist nun die Voraussetzung dafür geschaffen, dass
die Videoüberwachung an neuralgischen Orten in der Stadt Bern
eingeführt werden kann.
--
Vortrag betreffend Videoreglement 5.7.10
http://www.bern.ch/mediencenter/aktuell_ptk_sta/2010/07/kurznajul/vortrag_videoreglement.pdf
XX (2010)
Vortrag des Gemeinderats an den Stadtrat
Reglement über die Videoüberwachung auf
öffentlichem
Grund sowie zum Schutz öffentlicher Gebäude (Videoreglement;
VR)
1. Worum es geht
Präventive (dissuasive) Videoüberwachung im
öffentlichen
Raum wird heute in zahlreichen Städten des In- und Auslands
eingesetzt und gilt als wirkungsvolles Mittel zum Schutz von Personen
und Sachen vor strafbaren Handlungen. Der Einsatz der dissuasiven
Videoüberwachung stellt zweifelsohne einen schweren Eingriff in
verfassungsrechtlich geschützte Grundrechte dar. Er bedarf
folglich einer formellgesetzlichen Grundlage, eines öffentlichen
Interesses und muss dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit
Rechnung tragen. Ebenfalls hat die Videoüberwachung die
Voraussetzungen des Datenschutzrechts einzuhalten. Eine
missbräuchliche Verwendung von Daten ist durch geeignete
organisatorische und technische Massnahmen auszuschliessen.
Nachdem der Gemeinderat der Stadt Bern bereits im Jahr 2001
beschloss,
eine Rechtsgrundlage für den Einsatz von Videokameras im
öffentlichen Raum zu schaffen, kam ein in Auftrag gegebenes
Gutachten von Prof. Dr. Markus Müller von der Universität
Bern vom 8. August 20051 zum Schluss, dass den Gemeinden im Bereich der
Sicherheitspolizei die Zuständigkeit zum Erlass eines Reglements
betreffend den Einsatz von Videogeräten zum Zwecke der
Deliktsprävention (dissuasive Überwachung) fehlt. Vielmehr
bedürfe es für den Einsatz der dissuasiven
Videoüberwachung einer kantonalrechtlichen Gesetzesgrundlage.
Am 4. September 2008 hat der Grosse Rat des Kantons Bern die
Vorlage
zur Teilrevision des kantonalen Polizeigesetzes vom 8. Juni 1997 (PolG;
BSG 551.1) verabschiedet. Anlässlich dieser Teilrevision wurde die
gesetzliche Grundlage für die Videoüberwachung an
öffentlichen Orten und zum Schutz öffentlicher Gebäude
geschaffen. Mit Datum vom 29. April 2009 hat der Regierungsrat die
ausführende Verordnung über den Einsatz von
Videoüberwachungsgeräten bei Massenveranstaltungen und an
öffentlichen Orten (Videoverordnung; VidV; BSG 551.332)
verabschiedet.
Das teilrevidierte Polizeigesetz sowie die neue Videoverordnung
sind -
mit Ausnahme von Artikel 13 VidV (Echtzeitüberwachung) - am 1.
Juli 2009 in Kraft getreten. Nach erfolgter Präzisierung trat auf
den 1. Oktober 2009 auch die Bestimmung betreffend
Echtzeitüberwachung in Kraft. Die Videoüberwachung im Kanton
Bern wurde damit in materieller Hinsicht abschliessend geregelt. Weil
die dissuasive Videoüberwachung jedoch ein
sicherheitspolizeiliches Instrument darstellt und gemäss Artikel 9
PolG die Aufgaben der Sicherheitspolizei in der Verantwortung der
Gemeinden liegen, steht es letztlich in deren
Zuständigkeitsbereich, ob sie von dieser Möglichkeit Gebrauch
machen wollen.
Am 14. Mai 2009 hat der Stadtrat die Interfraktionelle Motion
SVP/JSVP,
FDP und CVP "Videoüberwachung zur Vorbeugung und Aufklärung
krimineller Handlungen" abgelehnt und sich mit diesem
Grundsatzentscheid gegen den Einsatz von
Videoüberwachungsmassnahmen in der Stadt Bern ausgesprochen.
In seiner Sitzung vom 25. März 2010 hat der Stadtrat die in
ein
Postulat umgewandelte Motion Fraktion BDP/CVP "Videoüberwachung
zum Zweiten" erheblich erklärt und damit den Gemeinderat
aufgefordert, den gezielten und den Datenschutz wahrenden Einsatz der
Videoüberwachung zu prüfen.
Der Gemeinderat hat sich schon mehrfach dahingehend
geäussert,
dass nach seiner Ansicht Videokameras im öffentlichen Raum
grundsätzlich nur zurückhaltend eingesetzt werden sollen.
Jedoch kommt für ihn eine dissuasive Videoüberwachung an
neuralgischen Orten subsidiär in Frage, wenn andere Massnahmen zur
Gewährleistung der Sicherheit nicht geeignet oder zielführend
sind. Aus diesem Grund unterbreitet er dem Stadtrat ein
städtisches Reglement über die Videoüberwachung auf
öffentlichem Grund sowie zum Schutz öffentlicher
Gebäude, in welchem die stadtinterne Zuständigkeit im
Zusammenhang mit der Videoüberwachung geregelt wird.
2. Abgrenzung zur Videoüberwachung durch Private
Im Gegensatz zur Videoüberwachung im öffentlichen Raum
sowie
zum Schutz öffentlicher Gebäude untersteht der Einsatz von
Videokameras durch private Personen dem Bundesgesetz vom 19. Juni 1992
über den Datenschutz (DSG; SR 235.1), wenn sich die gefilmten
Bilder auf bestimmte oder bestimmbare Personen beziehen.
Videoüberwachungsmassnahmen durch Private liegen somit im
Zuständigkeitsbereich des Eidgenössischen Datenschutz- und
Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB), der in diesem
Zusammenhang ein Merkblatt herausgegeben hat. Demnach darf die private
Videoüberwachung nur eingesetzt werden, wenn der Eingriff in die
Persönlichkeit durch die Zustimmung der betroffenen Person, durch
ein überwiegendes öffentliches oder privates Interesse oder
durch ein Gesetz gerechtfertigt ist (Rechtmässigkeitsprinzip).
Ausserdem muss die private Videoüberwachung geeignet und notwendig
sein, um den verfolgten Zweck der Sicherheit, insbesondere den Schutz
von Personen und/oder Sachen, zu erreichen. Sie darf nur angewendet
werden, wenn sich andere Massnahmen, die das Privatleben weniger
beeinträchtigen, wie zusätzliche Verriegelungen,
Verstärkungen der Eingangstüren oder Alarmsysteme als
ungenügend oder undurchführbar erweisen
(Verhältnismässigkeitsprinzip). Im Weiteren müssen alle
Personen, welche das Aufnahmefeld der Kameras betreten, mit einem gut
sichtbaren Hinweisschild darüber informiert werden.
3. Die wichtigsten kantonalrechtlichen Bestimmungen
Grundsatz der Verhältnismässigkeit
Der Grundsatz der Verhältnismässigkeit verlangt, dass
die
Massnahmen zur Verwirklichung eines im öffentlichen Interesse
liegenden Ziels geeignet und erforderlich sind und in einem
vernünftigen Verhältnis zu den Einschränkungen stehen,
die den Privaten allenfalls auferlegt werden. Nach Artikel 9 der
Videoverordnung darf die Videoüberwachung in örtlicher und
zeitlicher Hinsicht nur in dem für die Zweckerreichung
erforderlichen Umfang durchgeführt werden. Die Überwachung
durch Videokameras darf somit nicht flächendeckend erfolgen.
Um zu klären, ob eine Videoüberwachung geeignet und
erforderlich ist, ist zu prüfen, ob mit der Überwachung
tatsächlich der beabsichtigte Zweck erreicht werden kann. Eine
Videoüberwachung ist zum Beispiel ungeeignet, wenn sie mangels
ausreichender Beleuchtung nicht funktionsfähig ist. Erforderlich
ist eine Videoüberwachung, wenn mildere, die Privatsphäre
weniger tangierende Massnahmen ausgeschöpft sind und deshalb nur
die Videoüberwachung zur Verfügung steht. Unter milderen
Mitteln werden bauliche, personelle oder auch andere Massnahmen
verstanden, welche statt einer Videoüberwachung eingesetzt werden
können. Im Weiteren kann jedoch eine mildere Massnahme im Sinne
der Finanzierbarkeit unverhältnismässig sein. So wäre
beispielsweise ein massiver Ausbau der Polizeipräsenz in
bestimmten Fällen ein geeignetes und milderes Mittel, je nach
Ausdehnung aber nicht finanzierbar. Demnach muss eine genaue Problem-
und Massnahmenanalyse durchgeführt werden. Nur wenn alle milderen
Massnahmen sich als untauglich erweisen, kommt eine
Videoüberwachung in Betracht.
Auch wenn sich alle anderen Massnahmen als untauglich erweisen,
kann
eine Videoüberwachung unter Umständen unzulässig sein,
weil sie unverhältnismässig ist. Dies ist der Fall, wenn der
Eingriff in die Privatsphäre und in die informationelle
Selbstbestimmung in keinem vernünftigen Mass zu dem mit der
Videoüberwachung verfolgten Zweck steht. Bei der Beurteilung der
Verhältnismässigkeit im Sinne einer
Zweck/Mittel-Abwägung sind die öffentlichen und privaten
Interessen gegeneinander abzuwägen. Wird der Eingriff in die
Privatsphäre mit dem verfolgten Zweck abgewogen, erscheint eine
Videoüberwachung unverhältnismässig, wenn sie
beispielsweise lediglich geringfügige einmalige Verstösse
(z.B. Ruhestörung) verhindern oder einfach das
Sicherheitsgefühl erhöhen soll, obwohl gar keine besonderen
Vorkommnisse vorliegen. Aus diesem Grund sieht Artikel 51a PolG vor,
dass die Gemeinden mit Zustimmung der Kantonspolizei zur Verhinderung
und Ahndung von Straftaten nur an einzelnen öffentlichen und
allgemein zugänglichen Orten, an denen Straftaten begangen worden
sind oder an denen mit Straftaten zu rechnen ist (sog.
Kriminalitätsschwerpunkt), eine Videoüberwachung einsetzen
dürfen. Mit dieser Eingrenzung auf sog.
Kriminalitätsschwerpunkte als Voraussetzung für die
Videoüberwachung wurde ein Kriterium geschaffen, welches messbar
ist.
Kennzeichnungspflicht
Nach Artikel 51d PolG besteht eine Kennzeichnungspflicht der
Bildübermittlungs- und Bildaufzeichnungsgeräte. Die
dissuasive Videoüberwachung ist für die betroffenen Personen
durch entsprechende Hinweise erkennbar zu machen, bevor sie den
Aufnahmebereich betreten. Dadurch hat jede Person das Recht, selbst zu
entscheiden, ob sie einen überwachten Bereich betreten will oder
nicht. Artikel 10 VidV regelt die Kennzeichnungspflicht umfassend und
in abschliessender Weise.
Auswertung von Bildaufzeichnungen
Bildaufzeichnungen dürfen nur ausgewertet werden, wenn eine
Strafanzeige, ein Strafantrag oder konkrete Verdachtsgründe
für eine Straftat vorliegen und damit zu rechnen ist, dass die
Aufzeichnungen als Beweismittel dienen können (Art. 51e Abs. 1
PolG). Mit diesem Ansatz der "bedingten" Auswertung sind die
Persönlichkeitsrechte der sich wohl verhaltenden Bürgerinnen
und Bürger weniger stark tangiert, ohne auf die in sicherheits-
und gerichtspolizeilicher Hinsicht vorhandenen Vorteile zu verzichten.
Nach Artikel 51e Absatz 2 PolG bzw. Artikel 13 Absatz 1 VidV hat die
Auswertung der Bildaufzeichnungen ausschliesslich durch die
Kantonspolizei zu erfolgen. Der Stadt Bern ist es somit nicht erlaubt,
selbständig eine Auswertung von Bildaufzeichnungen vorzunehmen.
Vernichtung der Bildaufzeichnungen
Artikel 51e Absatz 1 PolG hält fest, dass die
Bildaufzeichnungen
100 Tage nach ihrer Erstellung unbearbeitet zu vernichten sind, sofern
sie nicht zur Auswertung weitergegeben werden. Das Bundesgericht hat
sich in BGE 133 I 77 explizit zur Verhältnismässigkeit der
Aufbewahrungsdauer von Videoaufzeichnungen geäussert. Gemäss
bundesgerichtlicher Rechtsprechung birgt eine äusserst kurze
Aufbewahrungsdauer die Gefahr, dass im Falle einer erst späteren
Entdeckung einer Straftat oder später eingereichten Anzeige die
Aufzeichnungen bereits gelöscht sind und darauf als Beweismittel
nicht mehr zurückgegriffen werden kann. Eine gewisse
Aufbewahrungsdauer ist damit erforderlich, um die durch eine wirksame
Strafverfolgung erhoffte Abschreckungswirkung sicherzustellen (BGE 133
I 84). Voraussetzung ist allerdings, dass die Aufzeichnungen
ausschliesslich zweckgebunden Verwendung finden und mit wirksamen
Vorkehrungen sichergestellt ist, dass jegliche missbräuchliche
Verwendung des Aufzeichnungsmaterials ausgeschlossen wird. Weil die
Strafantragsfrist drei Monate beträgt, ist eine Aufbewahrungsfrist
von 100 Tagen sinnvoll, damit auch Strafuntersuchungen von spät
eingereichten Strafanzeigen, -anträgen oder Drittmeldungen mit
Videobeweisen unterstützt werden können.
Nach Artikel 14 Absatz 4 VidV ist über die Vernichtung der
Bildaufzeichnungen ein Protokoll zu führen. Dieses muss jedermann
zur Einsichtnahme offengehalten werden (Art. 11 Abs. 1 VidV). Ein
Einsichtsinteresse in das Protokoll könnte beispielsweise
Bürgerinnen und Bürgern oder den Datenschutzaufsichtstellen
zukommen.
Datenschutzkontrollorgan
Der Datenschutzbeauftragte der Stadt Bern kontrolliert die
rechtmässige Durchführung der Videoüberwachung, damit
insbesondere die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen eingehalten
werden. Dabei weist er im Rahmen des jährlichen
Tätigkeitsberichts an den Stadtrat gemäss Artikel 11 Absatz 2
des Reglements vom 23. Juni 1994 über die Ombudsstelle der Stadt
Bern (Ombudsreglement; OSR; SSSB 152.07) auf allfällige
Mängel hin und macht entsprechende Änderungsvorschläge.
Im Pflichtenheft für die Ombudsstelle, welches vom Stadtrat am 18.
Juni 1998 genehmigt wurde, ist zudem explizit festgehalten, dass der
Jahresbericht der Ombudsstelle Angaben zur Tätigkeit im Bereich
des Datenschutzes enthalten muss. Im Weiteren ist die Aufsichtsstelle
befugt, jederzeit auf Mängel hinzuweisen und Empfehlungen
abzugeben, auch ausserhalb der Berichterstattung an den Stadtrat.
Darüber hinaus ermächtigt Artikel 51c Absatz 5 PolG
die
zuständige Aufsichtsstelle für Datenschutz explizit, gegen
Verfügungen des Gemeinderats betreffend den Einsatz von
Videoüberwachung im Einzelfall Beschwerde führen zu
können, womit der zuständigen Datenschutzaufsichtsstelle und
somit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen gebührend Rechnung
getragen wird.
4. Zuständigkeit
Gestützt auf Artikel 50 ff. des Gemeindegesetzes vom 16.
März
1998 (GG; BSG 170.11) und Artikel 48 in Verbindung mit Artikel 36 der
Gemeindeordnung der Stadt Bern vom 3. Dezember 1998 (GO; SSSB 101.1)
ist der Stadtrat für den Erlass des vorliegenden Reglements
zuständig. Vorbehalten bleibt das fakultative Referendum
gemäss Artikel 37 GO.
5. Erläuterungen zu den einzelnen Bestimmungen
In materieller Hinsicht regeln das kantonale Polizeigesetz sowie
die
kantonale Videoverordnung die Videoüberwachung im
öffentlichen Raum grundsätzlich abschliessend. Die
vorliegenden Bestimmungen des Videoreglements regeln deshalb
ausschliesslich die stadtinternen Zuständigkeiten im Zusammenhang
mit der Videoüberwachung an öffentlichen und allgemein
zugänglichen Orten sowie innerhalb und ausserhalb von
öffentlichen und allgemein zugänglichen kommunalen
Gebäuden.
Ingress
Weil die Videoüberwachung einen schweren Eingriff in
verfassungsmässig geschützte Grundrechte darstellt, bedarf es
eines Gesetzes im formellen Sinn. Das Videoreglement orientiert sich
inhaltlich im Wesentlichen an den einschlägigen Bestimmungen im
kantonalen Polizeigesetz sowie der kantonalen Videoverordnung.
Art. 1 Zweck
Weil das kantonale Polizeigesetz sowie die kantonale
Videoverordnung
die Videoüberwachung in materieller Hinsicht abschliessend regeln,
soll das städtische Reglement die stadtinterne Zuständigkeit
der Videoüberwachung an öffentlichen Orten und zum Schutz
öffentlicher Gebäude klären (Art. 1 VR). Ziel und Zweck
der präventiven (dissuasiven) Videoüberwachung ist die
Verhinderung und Ahndung von Straftaten (Art. 51a PolG). Im Gegensatz
dazu dient die observierende Überwachung, die objekt- und nicht
personenbezogen ist, beispielsweise der Überwachung des
Strassenverkehrs oder dem Schutz von Gebäuden. Die
Überwachung zum Schutz öffentlicher Gebäude bedarf
ebenfalls der Zustimmung der Kantonspolizei (Art. 51b PolG).
Art. 2 Zuständigkeit
Die Kompetenz, den Einsatz von dissuasiven
Videoüberwachungsmassnahmen zu beschliessen, liegt ausschliesslich
bei der Gemeinde. Dies ergibt sich in erster Linie aus ihrer
Zuständigkeit für die Sicherheitspolizei gemäss Artikel
9 PolG.
Nach Artikel 86 GO ist der Gemeinderat das oberste leitende,
planende
und vollziehende Organ der Stadt. Er ist für alle Aufgaben
zuständig, die nicht einem andern Organ übertragen sind (Art.
93 Abs. 1 GO). So ist er mitunter verantwortlich für die Wahrung
der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Art. 98 Abs. 1 GO). Aus
diesem Grund sieht das Videoreglement vor, dass innerhalb der Stadt
Bern der Gemeinderat auf Antrag der Direktionen über den Einsatz
von Videoüberwachungsmassnahmen entscheidet. Diese Regelung ist
überdies sinnvoll, weil der Gemeinderat Kenntnis von neuralgischen
Sicherheitspunkten im gesamten Stadtgebiet hat und so eine einheitliche
Überwachungspraxis sichergestellt wird. Schliesslich ist der
Gemeinderat zuständiges Organ zur Vertretung der Stadt, wenn eine
einzelne Überwachung bei der Polizei- und Militärdirektion
angefochten wird.
Der Gemeinderat hat den Einsatz von
Videoüberwachungsmassnahmen an
einem öffentlichen Ort oder zum Schutz öffentlicher
Gebäude im Einzelfall zu beschliessen. In diesem Zusammenhang hat
er vorgängig die Zustimmung der Kantonspolizei einzuholen, da nur
diese als kantonale Fachstelle über das nötige Wissen
verfügt, wo und ob tatsächlich ein sogenannter
Kriminalitätsschwerpunkt vorliegt. Ziel ist einerseits, Wildwuchs
und eine flächendeckende Videoüberwachung zu verhindern und
andererseits, die eingesetzten Überwachungssysteme in
polizeilicher und finanzieller Hinsicht optimal zu nutzen.
Nach Artikel 51c PolG in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 3 VR
hat der
Gemeinderat den Einsatz anzuordnen und die Verfügung mit den
wesentlichen Angaben und einer Rechtsmittelbelehrung im Amtsanzeiger zu
publizieren. Eine solche Verfügung des Gemeinderats kann mit
Beschwerde bei der Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern
angefochten werden (Art. 51c Abs. 4 PolG). Erst nach unbenutztem Ablauf
der Rechtsmittelfrist bzw. nach Abschluss einer allfälligen
Beschwerde kann die Videoüberwachung realisiert werden. Ein
entsprechendes Beschwerdeverfahren richtet sich nach dem Gesetz vom 23.
Mai 1989 über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG; BSG 155.21).
Art. 3 Bekanntgabe
Die in der Sache zuständige Direktion für Sicherheit,
Umwelt
und Energie führt eine Liste der eingesetzten
Videoüberwachungsgeräte mit deren Standorten und macht diese
allgemein zugänglich. Zudem führt für das gesamte
Kantonsgebiet die Kantonspolizei eine allgemein zugängliche Liste
(Art. 11 Abs. 2 VidV).
Artikel 3 Absatz 2 VR sieht vor, dass der Gemeinderat alle
fünf
Jahre einen allgemein zugänglichen Evaluationsbericht über
die Wirksamkeit der betriebenen Videoüberwachungsgeräte
erstellt und öffentlich zugänglich macht. Dem Bericht
können insbesondere Angaben über die Anzahl der Auswertungen
der Bildaufzeichnungen und eine mögliche Verwendung in einem
Strafverfahren als Beweismittel, die Kriminalitätsentwicklung am
Überwachungsstandort, allfällige Rückmeldungen der
Bevölkerung sowie die Kosten der Videoüberwachung entnommen
werden (Art. 11 Abs. 4 VidV). Der Evaluationsbericht kann unter anderem
Grundlage für eine Entfernung der
Videoüberwachungsgeräte bieten, wenn beispielsweise der
Gemeinderat zum Schluss kommt, dass sich ein weiterer Videoeinsatz
nicht rechtfertigt. Ausserdem steht es den Privatpersonen (oder dem
städtischen Datenschutzbeauftragten) offen, ein sog. Verfahren auf
Anpassung einzuleiten. So hat gemäss bundesgerichtlicher
Rechtsprechung jeder von einem Dauerrechtsverhältnis Betroffene
die Möglichkeit, ein Anpassungsverfahren anzustrengen, wenn sich
die Verhältnisse seit der ersten Verfügung erheblich
geändert haben (vgl. BGE 120 Ib 46). Ergeben sich z.B. aus dem
Evaluationsbericht Hinweise, dass der Videoüberwachungseinsatz im
Verlaufe der Evaluationsperiode unzweckmässig oder
unverhältnismässig geworden ist, könnten diese Hinweise
als neue Sachumstände vor den Verwaltungsund
Verwaltungsjustizbehörden eingebracht werden und so schliesslich
zur Entfernung der Videoüberwachungsgeräte führen.
Art. 4 Datenschutz
Die Sicherheit der gespeicherten Videoaufnahmen vor unbefugter
Datenbearbeitung (insbesondere Einsichtnahme und Manipulation) muss
durch technische und organisatorische Massnahmen sichergestellt werden.
Die Aufnahmen müssen sich in einem geschützten,
abgeschlossenen Raum befinden. Der Gemeinderat bezeichnet dafür
eine zentrale und ausschliessliche Stelle, bei der die Daten
gespeichert und aufbewahrt werden (Art. 4 Abs. 1 VR). Das Personal,
welches die Videoüberwachung durchführt und durch den
Gemeinderat beauftragt wird, muss entsprechend instruiert sein. Im
Weiteren bestimmt die Kantonspolizei nach Artikel 12 Absatz 3 VidV die
zu treffenden Massnahmen gestützt auf eine Risikoanalyse nach
Massgabe des Stands der Technik und bewährter Normen. Sie
erlässt die zur Umsetzung der Massnahmen erforderlichen
Richtlinien und Weisungen und macht sie in geeigneter Weise
zugänglich.
Schliesslich gelten Bilder von Personen oder Bilder, welche die
Identifizierung von Personen gestatten, als Personendaten im Sinne des
Datenschutzgesetzes vom 19. Februar 1986 (DSG; BSG 152.04), weshalb die
Bestimmungen des kantonalen Datenschutzgesetzes vorbehalten bleiben
(Art. 4 Abs. 4 VR).
6. Finanzierung
Die mit der Einführung der Videoüberwachung
entstehenden
Kostenfolgen können erst dann exakt ermittelt werden, wenn
feststeht, wo und in welchem Umfang Bildübermittlungs-,
Bildaufzeichnungs- sowie -auswertungsgeräte eingesetzt werden
sollen. Aufgrund der Erfahrungen in den Städten Luzern und St.
Gallen kann mit folgenden Grössenordnungen gerechnet werden:
- Stadt Luzern: - 4 Kameras auf dem Bahnhofplatz: Fr. 300 000.00
- Stadt St. Gallen: - 36 Kameras und 8 Notrufsäulen im
Umfeld des
Fussballstadions, auf dem Marktplatz und in Unterführungen: 2,48
Mio. Franken
Schliesslich gilt es zu beachten, dass dem Entscheid des
Gemeinderats
über das Anbringen von Videoanlagen zwingend der Finanzbeschluss
des Stadtrats vorbehalten bleibt, sofern die Ausgabenhöhe in der
stadträtlichen Finanzkompetenz liegt. Nach Artikel 51 Absatz 1 GO
beschliesst der Stadtrat neue Ausgaben von mehr als Fr. 300 000.00 bis
sieben Millionen Franken.
Nach Artikel 15 Absatz 1 VidV trägt die zur Anordnung der
Videoüberwachung zuständige Behörde und somit die
Gemeinde die Kosten für die Installation und den Betrieb der
Bildübermittlungs- und Bildaufzeichnungsgeräte sowie der
dazugehörigen Infrastruktur. Die Kosten für die Auswertung
der Bildaufzeichnungen fallen bei der Kantonspolizei selbst an (Art. 15
Abs. 2 VidV).
Antrag
1. Der Stadtrat nimmt Kenntnis vom Vortrag des Gemeinderats
betreffend
Reglement über die Videoüberwachung auf öffentlichem
Grund sowie zum Schutz öffentlicher Gebäude (Videoreglement;
VR).
2. Er beschliesst mit …:…. Stimmen bei X Enthaltungen das
Reglement
über die Videoüberwachung auf öffentlichem Grund sowie
zum Schutz öffentlicher Gebäude (Videoreglement; VR; SSSB
XXX.X).
3. Der Gemeinderat bestimmt den Zeitpunkt des Inkrafttretens des
Reglements.
Bern, 5. Juli 2010
Der Gemeinderat
Beilage:
- Reglement über die Videoüberwachung auf
öffentlichem
Grund sowie zum Schutz öffentlicher
Gebäude (Videoreglement; VR)
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BIG BROTHER
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Bund 6.7.10
Von Daeniken wird weiter beschäftigt
Seit letztem Freitag hat Urs von Daeniken seine wichtigste
Beschäftigung im Departement von Eveline Widmer-Schlumpf verloren.
Auf Druck der nationalrätlichen
Geschäftsprüfungskommission (GPK) sucht Widmer-Schlumpf
für die Reorganisation der Bundesanwaltschaft einen anderen
Projektleiter. An der Anstellung von Daenikens hält sie jedoch
fest. Da er bis Ende 2011 eine 100-Prozent-Anstellung beim
Generalsekretariat des Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) hat,
werden für ihn nun andere Projekte gesucht. Seit von Daenikens
Anstellung im EJPD gebe es "keine Probleme" und er führe seine
Aufgaben "auftragsgemäss" aus, lautet die Begründung des EJPD.
Ein Grund für das Festhalten an von Daeniken ist das
Personalrecht des Bundes: Befristete Arbeitsverträge können
nur in gegenseitigem Einvernehmen vorzeitig aufgelöst werden -
ausser das Verhalten des Angestellten rechtfertigt eine fristlose
Kündigung. Die arbeitsrechtliche Hürde für fristlose
Kündigungen ist jedoch sehr hoch. Dennoch regt sich unter
Parlamentariern Unmut, dass von Daeniken keine weiteren Konsequenzen
tragen muss für die unkontrollierte Fichierung Zehntausender
Personen. Der Aargauer FDP-Nationalrat Philipp Müller erwartet vom
früheren Geheimdienstchef, dass dieser den Dienst von sich aus
quittiert. "Er soll seine Fähigkeiten selbst einschätzen und
gehen." (br)
---
BZ 6.7.10
Fichenaffäre
Im Zweifelsfall löschen
Nationalrätin Therese Frösch fordert mehr
Personal beim
Nachrichtendienst. Dieser will Fichen besser kontrollieren.
Als Schritt in die "richtige Richtung" kommentierte die
Grüne Nationalrätin und GPDel-Mitglied Therese Frösch
(BE) die restriktivere Handhabung der Staatsschutzdaten durch den
Nachrichtendienst NDB. Sie fordert aber, dass auch das Personal
aufgestockt wird.
Es sei eine Forderung der
Geschäftsprüfungsdelegation
(GPDel), dass der NDB beim Datensammeln genau prüfe, ob eine
Person wirklich eine Gefahr für den Staat bedeute, sagte
Frösch gestern. Der NDB stelle also mit seiner Weisung den
korrekten Zustand für das Datensammeln her. "Es sollen nicht Daten
auf Vorrat gesammelt werden."
Dennoch entbinde dies nicht davon, die restlichen
Empfehlungen
der GPDel zu befolgen. Dazu gehöre etwa, dass mehr Personal
für Überprüfungen zur Verfügung stehe. "Wir wollen
Taten sehen." Die Bernerin räumte aber ein, dass für gewisse
Forderungen - wie die Sperre gewisser Daten - der Bundesrat
zuständig sei.
Nachrichtendienst reagiert
In einer Reaktion auf die harsche Kritik der GPDel hatte
der NDB-
Chef Markus Seiler am vergangenen Freitag die Regelauslegung zur
Personenerfassung verschärft. Nur wenn eine "klare
Staatsschutzrelevanz gegeben" sei, dürfe eine Information erfasst
werden. Bisher wurde zuerst gesammelt, und dann erst geprüft. Bei
der Überprüfung und Kontrolle von Daten soll zudem "im
Zweifelsfall" immer gelöscht werden, wie NDB-Sprecher Felix
Endrich gestern sagte.
Ein besonderes Augenmerk gilt zudem fortan der
Registrierung von
politisch aktiven Personen. Der Nachrichtendienst hatte Basler
Grossräte und Aktivisten aufgrund loser Kontakte zu
ausländischen Gruppierungen registriert. So nahm die jüngste
Fichenaffäre ihren Anfang. Das Gesetz sieht vor, dass der NDB
keine Informationen bearbeiten darf, welche die politische
Betätigung betreffen oder die Ausübung der Meinungs-,
Koalitions- und Versammlungsfreiheit.
sda
---
Landbote 6.7.10
Datenschutz gegen Staatsschutz
Oliver Graf
Zürcher Kantonspolizisten fichieren im Auftrag des
Bundes
potenzielle Staatsfeinde. Der Datenschutzbeauftragte des Kantons
Zürich nimmt die Abteilung seit Monaten unter die Lupe - Zugang zu
den Fichen hat auch er allerdings keine.
ZÜRICH - Als der neue Fichenskandal publik wurde,
waren
Bruno Baeriswyl und seine Mitarbeiter schon am Kontrollieren. "Seit
vergangenem Jahr überprüfen wir die Abläufe", sagt der
kantonale Datenschutzbeauftragte. Einblick in die Fichen, die der
Nachrichtendienst des Bundes (NDB) hütet, erhält Baeriswyl
aber nicht. "Was in Bern mit den Daten passiert, darauf haben wir
keinen Einfluss."
Wem gehören die Daten?
Die Strukturen sind im föderalistischen System
kompliziert.
Der NDB sammelt die für den Staatsschutz relevanten Daten (und
gemäss parlamentarischer Geschäftsprüfungsdelegation
auch weit darüber hinaus). Die Daten erhält er aus den
Kantonen. In Zürich ist eine entsprechende Abteilung an die
Kantonspolizei angegliedert. Diese arbeitet im Auftrag des Bundes -
oder aus eigenem Antrieb, wie Datenschützer Baeriswyl sagt.
Die Kontrolle der vom Kanton angestellten
"Staatsschützer"
ist aber umstritten. Die vom Staatsschutz bearbeiteten Daten werden als
"Bundesdaten" bezeichnet und sind deshalb nur mit der Einwilligung des
NDB kontrollierbar. "Das ist die einzige Ausnahme", sagt Bruno
Baeriswyl. "In allen anderen Bereichen des Kantons und der Gemeinden
haben wir die entsprechenden Aufsichtskompetenzen." Das gelte auch
für die Sozialversicherungsanstalt (unter anderem IV). Dort
erhält Baeriswyl und sein Team Einblick in die Daten, die der
Kanton im Auftrag des Bundes erhebt.
"Es muss klar geregelt werden, dass unsere Kompetenzen
auch
für den Staatsschutz gelten", fordert Bruno Baeriswyl. Immerhin
seien kantonale Angestellte tätig. Eine Forderung, die seine
Amtskollegen teilen. Gemäss Medienberichten sagt etwa Ursula
Stucki (BL): "Ich muss die Arbeit unserer Beamten, die unserem
Personalrecht und unserer kantonalen Verfassung unterstehen,
kontrollieren können."
Bern verzögerte die Kontrolle
In Zürich ist der Datenschutzbeauftragte diesem Ziel
einen
ersten Schritt nähergekommen. Er kontrolliert die der
Kantonspolizei angegliederte Abteilung seit vergangenem Jahr.
Auslöser war nicht die jetzt publik gewordene neuerliche
Fichenaffäre. "Es handelt sich um einen sensiblen Bereich, diesen
wollten wir kontrollieren." Allerdings verlief die Zusammenarbeit
anfänglich mit Bern offenbar nicht ganz einfach. Es sei keine
"Routinezusammenarbeit", es habe gewisse Verzögerungen gegeben,
sagt Baeriswyl. "Aber nun bin ich zufrieden, wie es läuft." Im
Herbst sollte der Schlussbericht vorliegen.
Über Resultate kann er noch nicht sprechen. So bleibt
vorerst offen, ob die Kantonspolizisten die Daten einfach nach Bern
geschickt haben, oder ob sie in Zürich auch gleich eine eigene
Datenbank angelegt haben.
Wie gross die Spezialabteilung ist und wie viele
Aufträge
sie im Auftrag des Bundes oder aus eigenem Antrieb erledigt, bleibt
unbekannt. Die Kantonspolizei verweist nach Bern, und in Bern war
gestern keine detaillierte Auskunft erhältlich. Gemäss "NZZ"
hat der Bund 2009 für die erhaltenen Berichte, die in die
Staatsschutzdatenbank einfliessen, 8,9 Millionen Franken an die Kantone
überwiesen. (og)
---
Aargauer Zeitung 6.7.10
Nichts gelernt und alles vergessen?
Fichen-Affäre II oder die Überbewirtschaftung der
Sicherheit
Georg Kreis
Wie lange soll man über das Fichen-Problem der
Schweiz
reden, bis man wieder zur Tagesordnung übergehen kann? Diese Frage
stellte sich vor rund zwanzig Jahren, und sie stellt sich jetzt wieder.
Wie lange? Wie viel Zeitungsausgaben lang? Zeitungen leben von
Neuigkeiten. Es ist schwierig, über Gleichbleibendes mehrfach zu
berichten. Die Fichen-Problematik bleibt im Grossen und Ganzen die
gleiche.
Dazu gehört, dass auch die
Skandalisierungsproblematik
gleich bleibt. Sie lebt davon, dass man lange nicht hin-, dass man
sogar wegschaut, dass man von Zeit zu Zeit aufgeregt aufwacht und
"Skandal" ruft. In grösseren Zyklen. Wesentliche Elemente der
Fichen-Affäre I von 1989 waren schon vorher bekannt, aber sie
hatten die wenigsten interessiert, waren nicht Gegenstand einer
Gruppenempörung. Je nach Einstellung wollen die einen den
störenden Störfall möglichst schnell hinter sich
bringen, andere wollen ihn möglichst lange auf dem Feuerchen der
Empörung kochen lassen. Wie auch immer, das Problembewusstsein
verblasst jeweils im Takt von Halbwertszeiten.
Das Gegenmodell bestünde darin, dass man aus der
plötzlich etwas intensiveren Wahrnehmung etwas lernt. Wir kennen
das Wort: Wer aus der Geschichte nichts lernt, ist gezwungen, sie zu
wiederholen. Dass Irritierende ist, dass um 1990 die Lernbereitschaft
nicht klein war - und sich die Geschichte trotzdem wiederholt hat. Der
Schreibende hat im Auftrag des Bundesrats zusammen mit einem
juristischen und einem politologischen Spezialisten einen grossen
Staatsschutzbericht erarbeitet. Dieser ist inzwischen - das ist eben
der Gang der Welt - selbst bei Fachleuten nicht mehr präsent.
Wären Bösewichte am Werk, könnte man sagen, dass diese
gerne mit der Vergesslichkeit der Menschen rechnen.
Es sind aber keine Bösewichte am Werk. Es sind im
Gegenteil
Menschen, die für die Schweiz das Beste wollen. Und offensichtlich
von einer wenig veränderbaren Mentalität, fest verankerten
Kultur, einem gleichbleibenden Grundverständnis geprägt sind.
Hier ist das Wort von den "Wiederholungstätern" am Platz. Der
grosse Historiker Jacob Burckhardt prägte das Wort, dass
Geschichte nicht klug für ein andermal, sondern weise für
immer mache beziehungsweise machen könnte. Worin müsste die
"Weisheit" im Falle der Fichen-Problematik bestehen? Statt auf Weisheit
zu setzen, wollte man, was nicht unweise ist, das Instrumentarium
verbessern: Man machte ein Gesetz. Man führte für die
Erfassung gefährlicher Menschen eine begründungspflichtige
Positivliste von Problemkategorien ein anstelle des diffusen
Negativbildes. Und man wechselt sogar den Chef aus.
Die Weisheiten (im Plural) müssten grösseren
Einsichten
folgen: dass bei einem grossen Gut wie der nationalen Sicherheit auch
das Risiko gross ist, gerade darum stümperhaft zu arbeiten, weil
man es im Dienste von etwas Gutem tut und darum das Tun nicht kritisch
hinterfragt. Ein Teil des Ungenügens wird mit Personalmangel
erklärt. Es fehlen Leute, welche die Arbeit anderer Leute
bearbeiten. Man darf auch die andere Position denken: Müsste die
Zahl der Mitarbeiter nicht zugunsten besser qualifizierter stark
reduziert werden, damit sich diese Leute wegen der Verknappung auf das
Wesentliche konzentrieren? Die Steuerzahlenden könnte es
ärgern, dass aus ihrem Geld nichts Besseres gemacht wird. Wichtig
ist sodann die Einsicht, dass sich das Problem nicht ein für alle
Mal lösen lässt, dass die alte Tendenz der
Überbewirtschaftung der Sicherheitsfrage stets wieder hochkommt
und die Kontrolleure der Kontrolleure, die jetzt Alarm geschlagen
haben, diese Dienste öfter ernsthaft prüfen und allenfalls
jährlich an die Öffentlichkeit gelangen sollten.
PS: Damit auch dies noch gesagt sei: Wie bereits in
früheren
Fällen könnte man "beruhigt" feststellen, dass der
allergrösste Teil der Fichierten ja Ausländer sind. Dies mit
der Metabotschaft an die schweizerischen Vollbürger: "Euch
betrifft das ja kaum." Hier ist schon ernsthaft nachzufragen, ob der
Nachrichtendienst nicht - wie gesagt mit "Steuermillionen" - ein
gesellschaftliches Vorurteil reproduziert, das im Fremden an sich die
Gefährdung von Staat und Nation sieht.
---
Le Nouvelliste 6.7.10
Des problèmes de laisser-aller
Affaire des fiches · Des reproches aux responsables de
Justice
et Police.
De Berne
François Nussbaum
Pour dénoncer le laisser-aller dans le fichage des
services de renseignement, la Délégation des commissions
de gestion s'est appuyée sur les enquêtes ordonnées
par Ueli Maurer. Un laisser-aller imputable, entre autres, à
Christoph Blocher.
Mercredi dernier, la Délégation des
commissions de
gestion du Parlement (Dél-CdG) a tenu à le
préciser: ses constatations (sur l'absence de contrôle
dans le fichage des personnes jugées potentiellement dangereuses
pour la sécurité du pays) se fondent "en bonne partie"
sur les inspections faites en 2009 par le Département
fédéral de la défense, de la protection de la
population et des sports (DDPS). La Dél-CdG juge d'ailleurs
"exemplaire" sa collaboration avec le département d'Ueli Maurer.
C'est en effet à la même date, le 1er janvier 2009,
qu'Ueli Maurer est entré en fonction et que le Service d'analyse
et de prévention (SAP) a été intégré
au nouveau Service de renseignement de la Confédération.
Parallèlement, la surveillance du SAP est passée de
Justice et Police au DDPS. Visiblement, Ueli Maurer a rapidement pris
les choses en main puisqu'il a d'emblée ordonné deux
enquêtes internes sur la légalité et
l'utilité du système de fichage électronique ISIS.
Présentés en mars dernier, les résultats de ces
enquêtes ont montré à la Dél-CdG que ses
soupçons sur les incohérences dans l'activité du
SAP n'étaient que "la pointe de l'iceberg". Le rapport de
surveillance conclut même que sur des points essentiels, la
gestion de la banque de données ISIS concernant la protection de
l'Etat "ne satisfait pas aux dispositions de la loi de 1997 sur le
maintien de la sécurité intérieure". Motifs:
données non contrôlées, périmées
voire fausses, arbitraires.
En poussant plus loin l'investigation (DFJP, cantons), la
Dél-CdG a pu se faire une idée globale de la situation.
Sur 200 000 fiches répertoriées (à 90% sur des
personnes ou institutions étrangères), plus de la
moitié n'avaient pas été réexaminées
dans les délais fixés par la loi. Terrorisme,
extrémisme violent, prolifération nucléaire,
espionnage? "La banque de données est un outil de documentation,
pas un répertoire de suspects", a justifié le SAP. "Si,
justement", répond l'organe de surveillance. Il fallait donc
être plus sérieux. Mais, jusqu'à fin 2008, la
cellule de surveillance qualitative au DFJP ne comprenait que cinq
personnes. Impossible, dans ces conditions, de faire face aux nouvelles
inscriptions aux fichiers tout en contrôlant que les anciennes
soient encore à jour.
Des reproches. L'absence de contrôle date d'avant
2005,
lorsque le SAP a transféré les données dans le
nouveau système informatisé ISIS-NT. Ensuite, personne
n'a jugé nécessaire d'y mettre de l'ordre et les choses
ont empiré. Le reproche est notamment adressé aux
responsables du DFJP (à qui incombait cette surveillance), Ruth
Metzler jusqu'à fin 2003, ensuite et surtout Christoph Blocher
jusqu'à fin 2007. Ce dernier a tenté de minimiser
l'affaire. La Dél-CdG admet que le fichage ne menaçait
pas concrètement les personnes enregistrées, mais
l'absence de volonté de résoudre le problème n'est
pas anodine: on maintient un système peu utilisable et, de ce
fait, la sécurité de l'Etat n'est pas assurée.
Le Conseil fédéral répondra au
rapport de la
Dél-CdG cet automne. Si aucune tête n'est encore
tombée, l'ancien chef du SAP, Urs von Däniken, s'est vu
retirer la direction opérationnelle du déplacement du
Ministère public. Demain, le Service de renseignement de la
Confédération présentera son rapport 2009 sur la
sécurité de l'Etat. Par son chef Markus Seiler et en
présence d'Ueli Maurer, dont les enquêtes
n'épargnent pas celui avec qui il a longtemps
présidé aux destinées de l'UDC.
---
24 Heures 6.7.10
Les naturalisés ne sont pas tous fichés
Gumy Serge
AFFAIRE DES FICHES - Les services secrets sont
systématiquement consultés lors des procédures de
naturalisation. Mais ils n'en gardent pas de trace.
Nassim Ben Khalifa, le footballeur vaudois champion du
monde avec
l'équipe de Suisse des moins de 17 ans, n'est pas fiché
par les services secrets, pas plus que les autres naturalisés.
Le Service de renseignement de la Confédération (SRC) a
démenti hier une information deSonntag.
Son porte-parole, Felix Endrich, confirme que le SRC est
systématiquement saisi par l'Office fédéral des
migrations afin de vérifier que les candidats au passeport
à croix blanche (plus de 42 000 en 2009, 17 254 depuis le
début de l'année) ne présentent pas de danger pour
la sécurité intérieure. Si la personne n'est pas
déjà enregistrée dans le système
d'information relatif à la sûreté de l'Etat (ISIS),
"il ne se passe rien", assure Felix Endrich, aucune trace de la
personne ne subsiste dans le fichier.
Berne donne son avis
Par contre, si le candidat à la naturalisation
figure dans
ISIS, le SRC demande son dossier à l'Office des migrations pour
complément d'enquête. "Cela se produit une centaine de
fois par année", explique Felix Endrich. Ces recherches valent
à la personne une mention dans ISIS - et à partir de
trois mentions, elle est considérée comme dangereuse.
Enfin, après complément d'enquête, le SRC peut
donner un préavis sur la demande de naturalisation - c'est
arrivé 8 fois cette année.
Conseillère nationale, naturalisée, Ada
Marra
(PS/VD) est "soulagée" que les candidats au passeport suisse ne
soient pas tous fichés. Elle n'en demande pas moins des
éclaircissements au Conseil fédéral. SERGE GUMY
---
L'Express / L'Impartial 6.7.10
AFFAIRE DES FICHES
Ueli Maurer mène l'enquête sur les
négligences de Blocher
BERNE FRANÇOIS NUSSBAUM
Pour dénoncer le laisser-aller dans le fichage des
services de renseignement, la Délégation des commissions
de gestion s'est appuyée sur les enquêtes ordonnées
par Ueli Maurer. Un laisser-aller imputable, entre autres, à
Christoph Bolcher.
Mercredi dernier, la Délégation des
commissions de
gestion du Parlement (Dél-CdG) a tenu à le
préciser: ses constatations (sur l'absence de contrôle
dans le fichage des personnes jugées potentiellement dangereuses
pour la sécurité du pays) se fondent "en bonne partie"
sur les inspections faites en 2009 par le Département
fédéral de la défense, de la protection de la
population et des sports (DDPS). La Dél-CdG juge d'ailleurs
"exemplaire" sa collaboration avec le département d'Ueli Maurer.
C'est en effet à la même date, le 1er janvier
2009,
qu'Ueli Maurer est entré en fonction et que le Service d'analyse
et de prévention (SAP) a été intégré
au nouveau Service de renseignement de la Confédération.
Parallèlement, la surveillance du SAP est passée de
Justice et Police au DDPS. Visiblement, Ueli Maurer a rapidement pris
les choses en mains puisqu'il a d'emblée ordonné deux
enquêtes internes sur la légalité et
l'utilité du système de fichage électronique ISIS.
Présentés en mars dernier, les
résultats de
ces enquêtes ont montré à la Dél-CdG que ses
soupçons sur les incohérences dans l'activité du
SAP n'étaient que "la pointe de l'iceberg". Le rapport de
surveillance conclut même que sur des points essentiels, la
gestion de la banque de données ISIS concernant la protection de
l'Etat "ne satisfait pas aux dispositions de la loi de 1997 sur le
maintien de la sécurité intérieure". Motifs:
données non contrôlées, périmées
voire fausses, arbitraires.
En poussant plus loin l'investigation (DFJP, cantons), la
Dél-CdG a pu se faire une idée globale de la situation.
Sur 200000 fiches répertoriées (à 90% sur des
personnes ou institutions étrangères), plus de la
moitié n'avaient pas été réexaminées
dans les délais fixés par la loi. Terrorisme,
extrémisme violent, prolifération nucléaire,
espionnage? "La banque de données est un outil de documentation,
pas un répertoire de suspects", a justifié le SAP. "Si,
justement", répond l'organe de surveillance.
Il fallait donc être plus sérieux. Mais,
jusqu'à fin 2008, la cellule de surveillance qualitative au DFJP
ne comprenait que cinq personnes. Impossible, dans ces conditions, de
faire face aux nouvelles inscriptions aux fichiers tout en
contrôlant que les anciennes soient encore à jour.
L'absence de contrôle date d'avant 2005, lorsque le SAP a
transféré les données dans le nouveau
système informatisé ISIS-NT. Ensuite, personne n'a
jugé nécessaire d'y mettre de l'ordre et les choses ont
empiré.
Le reproche est notamment adressé aux responsables
du DFJP
(à qui incombait cette surveillance), Ruth Metzler
jusqu'à fin 2003, ensuite et surtout Christoph Blocher
jusqu'à fin 2007. Ce dernier a tenté de minimiser
l'affaire.
La Dél-CdG admet que le fichage ne menaçait
pas
concrètement les personnes enregistrées, mais l'absence
de volonté de résoudre le problème n'est pas
anodine: on maintient un système peu utilisable et, de ce fait,
la sécurité de l'Etat n'est pas assurée. Le
Conseil fédéral répondra au rapport de la
Dél-CdG cet automne. Si aucune tête n'est encore
tombée, l'ancien chef du SAP, Urs von Däniken, s'est vu
retirer la direction opérationnelle du déplacement du
Ministère public.
Demain, le Service de renseignement de la
Confédération présentera son rapport 2009 sur la
sécurité de l'Etat. Par son chef Markus Seiler et en
présence d'Ueli Maurer, dont les enquêtes
n'épargnent pas celui avec qui il a longtemps
présidé aux destinées de l'UDC. /FNU
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La Liberté 6.7.10
Blocher épinglé par "son" ministre
Des enquêtes ordonnées par Ueli Maurer en
2009
mettent en lumière un laisser-aller imputable, entre autres,
à l'ex-conseiller fédéral Christoph Blocher.
François Nussbaum
Mercredi dernier, la Délégation des
commissions de
gestion du parlement (Dél-CdG) a tenu à le
préciser: s'agissant de l'absence de contrôle dans le
fichage des personnes jugées potentiellement dangereuses pour la
sécurité du pays, ses constatations se fondent "en bonne
partie" sur les inspections faites en 2009 par le Département
fédéral de la défense (DDPS). La Dél-CdG
juge d'ailleurs "exemplaire" sa collaboration avec le
département d'Ueli Maurer.
Deux enquêtes internes
C'est en effet à la même date, le 1er janvier
2009,
qu'Ueli Maurer est entré en fonction et que le Service d'analyse
et de prévention (SAP) a été intégré
au nouveau Service de renseignement de la Confédération.
Parallèlement, la surveillance du SAP est passée de
Justice et Police au DDPS. Visiblement, Ueli Maurer a rapidement pris
les choses en main puisqu'il a d'emblée ordonné deux
enquêtes internes sur la légalité et
l'utilité du système de fichage électronique ISIS.
Présentés en mars dernier, les
résultats de
ces enquêtes ont montré à la Dél-CdG que ses
soupçons sur les incohérences dans l'activité du
SAP n'étaient que "la pointe de l'iceberg". Le rapport de
surveillance conclut même que sur des points essentiels, la
gestion de la banque de données ISIS concernant la protection de
l'Etat "ne satisfait pas aux dispositions de la loi de 1997 sur le
maintien de la sécurité intérieure". Motifs:
données non contrôlées, périmées
voire fausses, arbitraires.
Répertoire de suspects?
En poussant plus loin l'investigation (DFJP, cantons), la
Dél-CdG a pu se faire une idée globale de la situation.
Sur 200 000 fiches répertoriées (à 90% sur des
personnes ou institutions étrangères), plus de la
moitié n'avaient pas été réexaminées
dans les délais fixés par la loi. Terrorisme,
extrémisme violent, prolifération nucléaire,
espionnage? "La banque de données est un outil de documentation,
pas un répertoire de suspects", a justifié le SAP. "Si,
justement", répond l'organe de surveillance.
Il fallait donc être plus sérieux. Mais,
jusqu'à la fin 2008, la cellule de surveillance qualitative au
DFJP ne comprenait que cinq personnes. Impossible, dans ces conditions,
de faire face aux nouvelles inscriptions aux fichiers tout en
contrôlant que les anciennes soient encore à jour.
L'absence de contrôle date d'avant 2005, lorsque le SAP a
transféré les données dans le nouveau
système informatisé ISIS-NT. Ensuite, personne n'a
jugé nécessaire d'y mettre de l'ordre et les choses ont
empiré.
L'ex-ministre Blocher a tenté de minimiser l'affaire
Le reproche est notamment adressé aux responsables
du DFJP
(à qui incombait cette surveillance), Ruth Metzler
jusqu'à la fin 2003, ensuite et surtout Christoph Blocher
jusqu'à la fin 2007. Ce dernier a tenté de minimiser
l'affaire. La Dél-CdG admet que le fichage ne menaçait
pas concrètement les personnes enregistrées, mais
l'absence de volonté de résoudre le problème n'est
pas anodine: on maintient un système peu utilisable et, de ce
fait, la sécurité de l'Etat n'est pas assurée.Le
Conseil fédéral répondra au rapport de la
Dél-CdG cet automne. Si aucune tête n'est encore
tombée, l'ancien chef du SAP, Urs von Däniken, s'est vu
retirer la direction opérationnelle du déplacement du
Ministère public. Demain, le Service de renseignement de la
Confédération présentera son rapport 2009 sur la
sécurité de l'Etat. Par son chef Markus Seiler et en
présence d'Ueli Maurer, dont les enquêtes
n'épargnent pas celui avec qui il a longtemps
présidé aux destinées de l'UDC. I
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"La police fribourgeoise ne tient pas de fiches"
L'affaire des fiches qui accable les services de
renseignements
suisses, n'épargne pas les cantons. Depuis plusieurs
années, les polices cantonales fournissent des informations au
service d'analyse et de prévention (SAP) de la
Confédération. Près de 200 000 personnes sont
ainsi enregistrées dans le système d'information relatif
à la protection de l'Etat (ISIS). Alors que certaines ne
représentent aucune menace concrète pour la
sécurité nationale. Cette pratique s'étendrait
à tous les cantons. On évoque 1800 dossiers à
Berne, plusieurs centaines à Genève...
Et à Fribourg? "Je n'en sais rien. Quand j'ai lu le
journal, je n'ai pas imaginé une seconde que le canton de
Fribourg puisse être impliqué", réagit Dominique
Nouveau Stoffel, préposée cantonale à la
protection des données. Et d'ajouter: "Nous faisons des
contrôles, mais personne ne m'a interpellée
là-dessus. Nous sommes plus réactifs que proactifs car
nous n'avons pas les moyens nécessaires." Mais de par sa
fonction, ne devrait-elle pas être au courant d'une telle
pratique? "La police cantonale peut avoir fait des fiches sans m'en
informer", réplique-t-elle.
Pas tout à fait. Ce n'est pas la police
fribourgeoise,
mais un policier fribourgeois dirigé et payé par le SAP,
qui collecte les données. "La police fribourgeoise ne tient pas
de fiches sur les gens en fonction de leur nationalité, de leur
religion ou de leur activité politique", insiste son
porte-parole Benoît Dumas. "Ce n'est pas son travail." La police
tient bien un répertoire, mais de gens suspectés d'avoir
commis des délits. Les seuls contacts entre l'antenne du SAP et
la police cantonale - plus précisément son commandant -
surviennent lorsque les renseignements fédéraux doivent
livrer des informations prioritaires pour la sécurité.
Alors, le canton ne tient vraiment pas de fiches? Thierry
Steiert, secrétaire général de la Direction de la
sécurité et de la justice (DSJ), reste évasif: "Je
ne peux pas donner ce genre d'informations." Actuellement en vacances,
Dominique Nouveau Stoffel compte en tout cas étudier la
possibilité d'un contrôle à son retour aux affaires
la semaine prochaine. Même si la préposée cantonale
à la protection des données estime que cette affaire des
fiches relève de la Confédération.
Thierry Jacolet
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ANTI-ATOM
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Oltner Tagblatt 6.7.10
Stadtrat verzichtet auf Vernehmlassung
Olten Exekutive zur Richtplananpassung neues Kernkraftwerk
Oltens Stadtrat verzichtet gemäss einer gestern
eingegangenen Medienmitteilung auf die Teilnahme an der bis 7. Juli
laufenden Vernehmlassung im Rahmen der öffentlichen Auflage der
Richtplananpassung "Neues Kernkraftwerk im Niederamt". Er betont, dass
es in der aktuellen Vernehmlassung nicht um die Rahmenbewilligung
für ein neues Kernkraftwerk und somit nicht um eine
grundsätzliche Stellungnahme für oder gegen die Kernkraft
gehe. Thema sei vielmehr das Richtplanverfahren, die räumlich
relevanten Auswirkungen am vorgesehenen Standort im Niederamt. Daher
seien vor allem die kantonale Raumplanung und die Standortgemeinden
gefragt, für alle Beteiligten bestmögliche Bedingungen zu
Themen wie Landverbrauch, Verkehrsauswirkungen oder Landschafts- und
Gewässerschutz zu schaffen für den Fall, dass neben das
Kernkraftwerk Gösgen eine zweite Produktionsanlage für
Kernenergie zu stehen kommen sollte. (sko/otr)
---
Vier Hauptanliegen eingebracht
Obergösgen Der Gemeinderat beschäftigte sich mit
dem
Richtplan für ein neues KKW
Der Richtplan für ein neues KKW im Niederamt war
Thema im
Obergösger Gemeinderat. Der Rat brachte dabei vier Hauptanliegen
ein.
Corin Klingenstein
Der Obergösger Gemeinderat hat sich in mehreren
Sitzungen
intensiv mit der Anpassung des kantonalen Richtplans bezüglich
eines neuen Kernkraftwerks befasst. Bereits im Vorfeld hatte
Obergösgen sich in einer Vorkonsultation für die
Gemeindebehörden zur geplanten Richtplananpassung verlauten
lassen. Während der offiziellen Auflagefrist vom 7. Juni bis 7.
Juli wurden die Einwendungen der Gemeinde nachgebessert und insgesamt
folgende Anliegen geltend gemacht:
Sozioökonomische Studie
Die Richtplanauflage ist nicht mit der von der
Gemeindepräsidentenkonferenz in Auftrag gegebenen
Sozioökonomischen Studie koordiniert. Für diese Studie wird
viel Zeit und Geld aufgewendet, nicht zuletzt auch vom Kanton, um
Erkenntnisse über die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen
Auswirkungen eines zweiten KKWs zu erhalten. Der Rat verlangt, dass die
Erkenntnisse aus der Sozioökonomischen Studie, welche für die
Region von zentraler Bedeutung sind, zwingend in der Grundsatzaussage
des Richtplans für ein zweites KKW berücksichtigt werden.
Parallelbetrieb KKG und KKN
Die Anpassung des kantonalen Richtplans für ein
zweites KKW
legitimiert eine Energiezone mit zwei Standorten für je ein KKW.
Ein allfälliger Parallelbetrieb bis zur Abschaltung des KKG ist so
weit logisch und nachvollziehbar. Die Befürchtung liegt aber nahe,
dass mit dem neuen Richtplan der frei werdende Standort nach dem
Rückbau des KKG automatisch für ein neues, drittes KKW oder
sonstiges Kraftwerk zur Verfügung steht. Die Aussage oder vielmehr
das beharrliche Schweigen der Kantonsvertreter an der offiziellen
Informationsveranstaltung in Niedergösgen zur Frage, ob in jedem
Fall ein neues Richtplanverfahren notwendig sei, waren nicht
überzeugend.
Der Gemeinderat verlangt, dass der Parallelbetrieb mit dem
Abschalten und dem Rückbau des KKG terminiert wird, indem eine
entsprechende Rückzonung im Richtplan festgehalten wird. Es
dürfe nicht automatisch ein Bauplatz für ein drittes KKW
entstehen. Vom Amt für Raumplanung beantragte der Rat dazu eine
offizielle Stellungnahme.
Stromtransport
Im Nordosten quert die 220-kV-Leitung das Dorf. Im
Richtplan wird
die Möglichkeit einer Netzverstärkungsmassnahme erwähnt,
indem diese bestehende Leitung mit 380 kV betrieben wird, um den
zusätzlichen Energieabfluss zu gewährleisten. Es ist
offensichtlich, dass dadurch das betroffene Wohnquartier
zusätzlich belastet würde. Auch steht der Stromtransport nach
Erachten des Gemeinderates in direktem Zusammenhang mit der Stromquelle
und dürfe somit nicht als separates Projekt ausgeklammert werden.
Der Rat verlangt, dass die durch den Bau des KKN
zusätzlich
vorhandene Energie nicht über die bestehende 220-kV-Leitung
zwischen Gösgen und Mettlen abgeführt wird. Alternative oder
zusätzliche Starkstromleitungen müssten ausserhalb des
Siedlungsgebietes, nach Möglichkeit im Boden, erstellt werden.
Für die Bevölkerung dürfen keine negativen Folgen durch
anfallenden Elektrosmog entstehen.
Hybridkühlturm
Bis zur offiziellen Informationsveranstaltung in
Niedergösgen wurde offenbar tunlichst verschwiegen, dass der
Kühlturm Lärm produziert. Wenn davon gesprochen wird, dass
Lärmgrenzwerte eingehalten werden müssen, lässt dies auf
eine erhebliche Lärmbelastung schliessen.
Der Gemeinderat verlangt, dass die Kennzahlen des
Hybridkühlturms offen gelegt werden, damit das Ausmass der
möglichen Lärmbelastung bekannt wird. Weiter soll der Betrieb
tagsüber im "Trockenmodus" (schwadenfrei) betrieben werden. Zudem
verlangte der Rat die Visualisierung eines Betriebsdiagramms, welches
die jeweiligen Betriebsarten in Abhängigkeit mit den
Lärmwerten aufzeigt.
Busfahrplan 2011
Der Gemeinderat nahm Stellung zum Entwurf des Busfahrplans
2011.
Schwerpunkt sind die Kurse via Hardmattstrasse. Diese Strasse ist eine
schmale Quartierstrasse, stellenweise ohne Trottoir. Der Gemeinderat
möchte die Fahrten auf dieser Strasse auf das Nötigste
beschränken. Mit diesen Massnahmen soll die Sicherheit auf der
Quartierstrasse und dem Schulweg möglichst hoch gehalten und die
Lärmbelastungen des Quartiers durch die Busse möglichst
vermieden werden. Aus diesen Gründen beantragte die
Einwohnergemeinde Obergösgen folgende Änderungen beim Amt
für Verkehr und Tiefbau: Die Kurse
Dulliken-Obergösgen-Lostorf mit Halt beim Hardmattschulhaus um
7.30 Uhr, um 7.51 Uhr, um 8.03 Uhr und um 13.30 Uhr sollen direkt von
Obergösgen Dorf zur Kreisschule geführt werden. Der Halt beim
Schulhaus Hardmatt soll entfallen. Die Schülerinnen und
Schüler haben genügend Zeit, um zu Fuss von Obergösgen
Dorf via Bürgerweg zu den Schulhäusern zu gelangen. - Der
Kurs Lostorf-Obergösgen-Dulliken mit Halt beim Hardmattschulhaus
um 10.56 Uhr soll direkt von der Kreisschule nach Obergösgen Dorf
geführt werden. Der Halt beim Schulhaus Hardmatt soll entfallen.
Mit den Blockzeiten beim Stundenplan der Primarschule haben zu dieser
Zeit keine Kinder Schulschluss. (ckl)
Nachtbus für Obergösgen
Bei den Vernehmlassungen zu den Angebotsverbesserungen im
öffentlichen Verkehr 2009 forderten die Einwohnergemeinde
Obergösgen und viele andere Gemeinden Nachtbusse. Das Angebot
sollte in den Nächten Freitag auf Samstag und Samstag auf Sonntag
aufgenommen werden. Dem Kanton Solothurn fehlt leider eine gesetzliche
Grundlage, um ein Nachtbusangebot finanzieren zu können. Aus
diesem Grund hat der Regionalverein Olten-Gösgen-Gäu ein
Konzept ausgearbeitet und in die Vernehmlassung gegeben. Im
nördlichen Niederamt verkehren Kurse ab Olten um 0.38 Uhr, 1.38
Uhr und 2.38 Uhr. Es gibt auch die Reisemöglichkeit ab Aarau mit
Umsteigen in Erlinsbach SO nach Obergösgen. Die Einwohnergemeinde
Obergösgen möchte für die Versuchsdauer der
nächsten drei Jahre ein Nachtbusangebot mit drei Fahrten mit
maximalen Kosten von 4179 Franken pro Jahr. Das Angebot soll im
Dezember dieses Jahres starten. (ckl)
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Cash 6.7.10
Axpo mit kleinerem Betriebsgewinn
Der Energiekonzern Axpo hat im ersten Halbjahr 2009/10 mit
einem
schwierigen Marktumfeld gekämpft. Trotz eines gestiegenen
Energieabsatzes sank das operative Ergebnis um 15 Prozent auf 416
Millionen Franken.
Für diesen Rückgang macht Axpo die tieferen
Preise auf
den internationalen Energiemärkten und die Folgen der neuen
Regulierung des Schweizer Strommarkts verantwortlich. Doch auch andere
Faktoren beeinträchtigten das Betriebsergebnis, wie Axpo am
Dienstag mitteilte.
Dazu zählten die Abschlusskosten aus dem
abgebrochenen
Kraftwerksprojekt Energy Plus in Italien. Probleme bereiteten auch
Mehrkosten für die Strombeschaffung aufgrund des Ausfalls des
französischen Kernkraftwerks Bugey. Die fehlende Strommenge aus
Frankreich musste unter anderem durch teurere Zukäufe am
internationalen Strommarkt ersetzt werden.
Stromverbrauch steigt
Das Unternehmensergebnis erhöhte sich dagegen von 218
Millionen auf 348 Millionen Franken, wie Axpo weiter mitteilte.
Allerdings hätten finanzmarktbedingte Aufwendungen in der
Höhe von 410 Millionen Franken das Vorjahr belastet.
Die Gesamtleistung des Konzerns sank im Halbjahr (per Ende
März 2010) um 8 Prozent auf 3,6 Milliarden Franken. Der
Energieabsatz stieg um 3,3 Prozent auf 35'395 Millionen
Kilowattstunden. Auch der Versorgungsabsatz im Winterhalbjahr lag in
Folge der trockenen und kalten Witterung um 2,5 Prozent über dem
Vorjahresniveau.
Der Energiekonzern geht davon aus, dass der Anstieg der
Stromnachfrage bei weiterhin guter Konjunktur im zweiten Halbjahr
anhalte. Damit dürfte der Rückgang des Stromverbrauchs im
vergangenen Jahr eine Ausnahme gewesen sein.
Gebremste Projekte
Als grösster Schweizer Produzent von neuen
erneuerbaren
Energien setze Axpo vor allem auf Kleinwasserkraft sowie auf
vergärbare und verbrennbare Biomasse, schreibt der Konzern. Dabei
zeige sich aber, dass erneuerbare Energien in der Öffentlichkeit
nicht nur auf Zustimmung stossen.
So sei das geplante Holzkraftwerk in Würenlingen AG
aufgrund
des Widerstands der Bevölkerung sistiert. Gegen die geplanten
Holzkraftwerke in Kaiseraugst AG und Bischofszell TG habe sich
ebenfalls Opposition gebildet.
Das Projekt für ein Wasserkraftwerk hätten die
Gemeinden Ftan GR und Ardez GR zwar gutgeheissen. Wegen der Einsprachen
der Umweltverbände verzögere sich das Projekt jedoch um
mehrere Monate.
Priorität für KKW-Ersatz
Die Verzögerungen beim Ausbau der erneuerbaren
Energien
sowie der Wegfall der Option Gas-Kombikraftwerke verschärften das
Problem der absehbaren Stromlücke in der Schweiz, teilte Axpo
weiter mit. Dies bestärke den Konzern darin, dem Ersatz der
Kernkraftwerke Beznau I und II sowie Mühleberg in Zusammenarbeit
mit der BKW hohe Priorität einzuräumen.
Trotz wirtschaftlich schwierigem Umfeld will Axpo nach
eigenen
Angaben in Projekte zur Sicherung der Stromversorgung investieren.
Aufgrund der anspruchsvollen Rahmenbedingungen im Energiemarkt werde es
überdies schwierig werden, selbst das Ergebnis des
Geschäftsjahres 2008/09 zu erreichen.
Erst am Wochenende war bekannt geworden, dass der
Energiekonzern
im nächsten Jahr die Strompreise erhöht. Axpo begründete
dies unter anderem mit den gestiegenen Kosten und der höheren
Teuerung.
(sda)