MEDIENSPIEGEL 9.7.10
(Online-Archiv: http://www.reitschule.ch/reitschule/mediengruppe/index.html)
Heute im Medienspiegel:
- Reitschule-Programm
- (St)Reitschule: Definitive Cafete-Schliessung
- Bleiberecht-Camp: Dank an alle!
- JSVP-Trotz-Camp geräumt
- Narrenkraut: Stadt-Hanf; Hungerstreik; THC-Gehalt
- Randstand Biel: Walser Platz im Behördenblick
- Antifa: Flyer gegen Neonazi-Treff in Burdorf
- Sempach: Kopfgeld und Sprengfalle von der Pnos
- Rassismus: Suva-Kürzung; Zivilgesellschaft
- Police CH: Ausbildung in Hitzkirch
- Big Brother: Kulturwandel unter Aufsicht nötig
- Big Brother Sport: Stadionverbot-Rundumschlag
- Apple: Datensammelwahn
- Anti-Atom: gegen KKN Niederamt; Atomausstieg-Ausstieg
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REITSCHULE
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Fr 09.07.10
11.30 Uhr - SousLePont - WM-Beiz im Hof
Sa 10.07.10
11.30 Uhr - SousLePont - WM-Beiz im Hof
21.00 Uhr - Kino - Velo Filmabend - Premiere! Flat out
CH/FR 2010
Kamera & Regie: Renaud Skyronka
22.00 Uhr - Kino - Quicksilver USA 1986, 105 Min.
So 11.07.10
11.30 Uhr - SousLePont - WM-Beiz im Hof
Infos:
http://www.reitschule.ch
http://www.reitschulebietetmehr.ch
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(ST)REITSCHULE
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Bund 9.7.10
Betreiber besetzen die geschlossene Cafeteria der Reitschule
Die "Cafete" wird von der Reitschule vorzeitig und
definitiv
geschlossen.
Felicie Notter
Der Zwist um die Cafeteria der Reitschule hat eine neue
Wendung
genommen: "Anlage, Bar, das ganze Inventar wurde von der Reitschule
herausgerissen und teilweise zerstört", bestätigt Stephan von
Gunten, langjähriges Mitglied des Cafete-Teams einen Bericht der
"Berner Zeitung". Noch vor wenigen Wochen sprach die Mediengruppe der
Reitschule von einer "einvernehmlichen Lösung" zwischen der
Cafeteria und den übrigen Reitschulgruppen. Gemäss von Gunten
wusste aber niemand von der Cafete davon. Die Räumung habe am 27.
Juni ohne Vorankündigung stattgefunden. Aus seiner Sicht hat sich
das Cafete-Team darum bemüht, die Auflagen der Reitschule
einzuhalten - einzig das Rauchverbot habe sich nicht durchsetzen lassen.
Rücksicht auf die Nachbarschaft
Der Konflikt hat gemäss der Reitschule eine
"jahrelange
Geschichte". Im Frühling 2009 habe die Vollversammlung der
Reitschule beschlossen, der Cafeteria eine "letzte Chance" zu geben.
Geändert habe sich seither wenig: Abmachungen betreffend
Öffnungszeiten und Lärmschutz seien nicht eingehalten,
Rechnungen nicht bezahlt worden. Dies habe zu einem Schuldenberg von
rund 30 000 Franken geführt, so die Mediengruppe. Im November 2009
wurde die Schliessung auf Ende 2010 beschlossen, die nun "aus
verschiedenen Gründen" vorgezogen werden soll.
"Es geht beim Entscheid nicht hauptsächlich ums Geld,
sondern um das fehlende Vertrauen", so die Mediengruppe. Die
Cafeteria-Betreiber hätten sich nicht an den basisdemokratischen
Strukturen der Reitschule beteiligt und seien kaum zu Sitzungen
erschienen. Es fehle an "Kooperationsbereitschaft und
Rücksichtsnahme auf das gemeinsame Projekt Reitschule sowie auf
die Nachbarn".
Die Cafete wird von den Betreiberinnen und Betreibern
derzeit
besetzt. Von Gunten hofft, den Betrieb bis Ende Jahr fortzuführen,
um alles "sauber abzuschliessen". Die Cafete wolle ebenfalls am
Projektwettbewerb teilnehmen, der nun für die neue Nutzung des
Raumes ausgeschrieben wird.
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BLEIBERECHT
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bleiberecht.ch 7.7.10
Herzlichen Dank!
Wir, die Bleiberecht-Kollektive der Schweiz, bedanken uns
herzlich bei
allen, welche die Sans-Papiers der Kleinen Schanze auf irgendwelche
Weise unterstützt haben.
Insbesondere möchten wir uns bei den mitorganisierenden
Gruppen
Karakök und International Federation of Iraqi Refugees (IFIR)
bedanken sowie bei allen, die uns sonst auf der Kleinen Schanze aktiv
geholfen haben. Ohne sie wäre die Aktion nicht möglich
gewesen.
Insgesamt haben in der letzten Woche weit über Eintausend
Menschen
die Solidaritätserklärung unterschrieben. Auch viele grosse
und kleine Organisationen haben sich solidarisch erklärt und
fordern wie wir eine kollektive Regularisierung für gestrandete
Flüchtlinge und Sans-Papiers:
* Antikapitalistisches Kollektiv Zürcher Oberland (AKZO)
* Anlaufstelle für Sans-Papiers Basel, Basel
* Attac Schweiz
* Autonome Schule Zürich (ASZ)
* Bewegung für den Sozialismus
* Demokratische Juristinnen und Juristen der Schweiz (DJS)
* Junge Alternative
* Juso
* Gewerkschaftsbund der Stadt Bern
* Gewerkschaftsbund der Stadt Fribourg
* Grüne Partei Schweiz
* Grüne Partei Bern-Demokratische Alternative GPB-DA, Bern
* Humanistische Partei (HP)
* IG Sozialhilfe
* Solidarité sans Frontières
* Solidaritätnsnetz Bern
* Syndicat interprofessionel de travailleues et travailleurs
(SIT)
* UNIA
* Verein Bildung für Alle (BfA)
* VPOD
Während der letzten Woche sind über 40 Artikel
erschienen,
welche unsere Forderungen nach einer "kollektiven Regularisierung”
thematisiert haben. In den letzten 12 Monaten davor gab es gerade
einmal deren drei. Die Bleiberecht-Kollektive sind überzeugt, dass
es weiterhin viel Druck braucht, damit auch die offizielle Schweiz
nicht länger die Augen verschliesst vor den weit über 100′000
Sans-Papiers und abgewiesenen Flüchtlingen.
Über die Aktivitäten von Bleiberecht Zürich
können
Sie sich übrigens auch per Newsletter informieren lassen.
Abonnieren Sie ihn hier: http://www.bleiberecht.ch/mitmachen/
Wir freuen uns insbesondere auch über neue AktivistInnen, welche
unseren Kampf unterstützen mächten. Einfach ein E-Mail an
info@bleiberecht.ch schreiben und wir laden zu den nächsten
Sitzungen ein!
Mit herzlichen Grüssen
Die Bleiberecht-Kollektive der Schweiz
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SVP-CAMP
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Blick am Abend 8.7.10
Trotzcamp der Jungen SVP geräumt
CAMP
Die Polizei erlaubt keine Zelte von "Avec-Papiers" auf dem
Bundesplatz.
markus.ehinger@ringier.ch
Sans-Papiers besetzten letzte Woche die Kleine Schanze -
der
Gemeinderat liess die illegale Aktion zu und räumte die Zelte erst
nach sieben Tagen. Das Camp verursachte einen Rasenschaden von 16 000
Franken, wie heute die "BZ" schreibt. Der Steuerzahler muss das
bezahlen.
Die Besetzung ärgerte die Rechte, drei Mitglieder der
Jungen
SVP machten es deshalb gestern den Sans-Papiers gleich und schlugen ihr
Zelt auf - dieses Mal auf dem Bundesplatz. "Mit unserer
Camping-Ausrüstung wollten wir gegen die unbewilligte, jedoch vom
Gemeinderat tolerierte Besetzung der Kleinen Schanze demonstrieren",
sagt David Herzig zu Blick am Abend.
Der Protest ging allerdings in die Hosen. "Bereits nachdem
wir
das erste Zelt aufgeschlagen hatten hielt uns der
Bundessicherheitsdienst an", sagt Herzig. "Die Kantonspolizei
erklärte, dass eine politische Aktion ohne Bewilligung nicht
geduldet werden könne." Auf den Hinweis, dass andere Gruppierungen
wie etwa die Sans-Papiers bei ihren Aktionen toleriert werden, sei die
Polizei nicht eingegangen. Immerhin: "Die Polizei hatte
Verständnis für unsere Gegen-Demo, musste jedoch nach
Vorschrift handeln."
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NARRENKRAUT
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Langenthaler Tagblatt 9.7.10
Stadt Bern soll legal Hanf verkaufen
Stadträte fordern Mitmachen bei einem
wissenschaftlich
begleiteten Pilotprojekt
"Das Verbot des Cannabis-Konsums ist Ausdruck einer
blockierten
Drogenpolitik und kriminalisiert Tausende, vor allem junge Menschen",
schreibt die Grüne Stadträtin Aline Trede in einem
interfraktionellen Postulat. Deshalb solle sich die Stadt an einem
wissenschaftlichen Pilotprojekt mehrerer Städte beteiligen, das
die legale Abgabe von Cannabis vorsieht. "Wer Cannabis legal kaufen
kann, muss die Droge nicht auf dem Schwarzmarkt erwerben", erklärt
Kurt Hirsbrunner, Co-Präsident der BDP/CVP-Fraktion, seine
Unterstützung. Der Pilotversuch könne die fehlende
Transparenz schaffen. Ein ähnliches Postulat überwies bereits
der Zürcher Stadtrat. Suchtfachleute sind jedoch skeptisch. Die
auf Bundesebene angedachte Lösung, Cannabis-Konsumenten nur noch
zu büssen, sei richtig. (uz) Seite 18
--
Städtischer Hanf ersetzt Dealer
Vorstoss Stadt Bern soll sich an wissenschaftlich
begleitetem
Pilotprogramm beteiligen
Bruno Utz
Die Stadt Bern verkauft Hanf legal, das fordern
Stadträte.
Mit der Entkriminalisierung des Cannabis-Konsums wollen sie dem
Schwarzmarkt das Wasser abgraben und die emotionale Diskussion
versachlichen.
"Nur ein kontrollierter Verkauf von Cannabis erlaubt einen
effektiven Jugendschutz", schreibt die Berner Stadträtin Aline
Trede (GB) in einem Ende Juni eingereichten interfraktionellen
Postulat. Darin fordern zahlreiche Stadträte der Fraktionen GB/JA,
SP/Juso, glp und BDP die Stadt zur Durchführung eines
wissenschaftlich begleiteten Pilotversuchs zum Verkauf von Cannabis
auf. Bern solle sich an vergleichbaren Projekten beteiligen, die
derzeit in anderen Städten aufgegleist werden. Konkret hat Mitte
Juni der Zürcher Stadtrat einen bereits 2006 eingereichten
Vorstoss der Grünen überwiesen. In Luzern wurde in diesen
Tagen ebenfalls von den Grünen ein Postulat für die legale
Abgabe von Cannabis eingereicht. Und laut Trede hat Basel Interesse an
einem Pilotversuch. "Wenn viele Städte mitmachen, ist eine
fruchtbare Allianz möglich."
"Das ist der richtige Weg"
Laut Michael Köpfli, glp-Fraktionspräsident,
stehen die
Grünliberalen geschlossen hinter dem Postulat. "Das ist der
richtige Weg, um den kontrollierten Cannabis-Verkauf zu evaluieren."
Aus der Auswertung des zeitlich befristeten Pilotversuchs könnten
entscheidende Schlüsse gezogen werden für oder gegen die
legale Abgabe von Cannabis. "Das ist gerade deshalb wichtig, weil in
der Stadt Bern sehr viele Leute Cannabis konsumieren." Die glp habe
2008 auf nationaler und kantonaler Ebene die "Hanfinitiative"
unterstützt (vergleiche Kasten).
Als einzige bürgerliche Fraktion befindet sich die
BDP im
Boot. "Wer Cannabis legal kaufen kann, muss die die Droge nicht auf dem
Schwarzmarkt erwerben", erklärt Kurt Hirsbrunner,
Co-Fraktionspräsident der BDP. Der Schwarzmarkt müsse
bekämpft werden. Es gehe ihm jedoch nicht darum, den
Cannabis-Markt freizugeben, wie etwa in den Coffeeshops in Amsterdam.
"Aber mit der wissenschaftlichen Begleitung kommen wir in Bern zu den
fehlenden Fakten. Heute ist nichts transparent."
FDP einmal mehr gespalten
Weil seine Fraktion in dieser Frage gespalten sei, habe er
das
Postulat bewusst nicht unterschrieben, sagt Christoph Zimmerli (FDP).
Die Zerrissenheit bezüglich der Freigabe des Cannabis-Konsums ist
übrigens für die FDP nicht neu: Zur "Hanfinitiative"
beschloss die Kantonalpartei vor zwei Jahren die Nein-Parole, die FDP
Schweiz jedoch war dafür. Auf die Berner FDP-Nationalräte
heruntergebrochen zeigte sich die Gespaltenheit so: Christa Markwalder
kämpfte engagiert für ein Ja, Christian Wasserfallen bestritt
ebenso betont den Gegenpart.
Zurück zu Zimmerli: "Persönlich unterstütze
ich
jedoch das Anliegen. Dies, weil ich mir in der Politik die gleichen
Entscheidungsgrundlagen wünsche wie im Beruf", sagt der
Rechtsanwalt: "Bezüglich Cannabis müssen wir zuerst wissen,
wovon wir reden. Mit dem Pilotversuch können wir Transparenz
schaffen und Wissen generieren." Zudem könne der Versuch dazu
beitragen, die seit Jahren emotional geführte Cannabis-Debatte zu
versachlichen. "Jetzt geht es noch überhaupt nicht um die Frage,
soll Cannabis legalisiert werden oder nicht."
"Ist ein fertiger ‹Seich›"
Genau das befürchtet jedoch Erich Hess. Die Fakten
seien
längst geklärt. Weitere wissenschaftliche Programme brauche
es keine, findet der SVP-Stadt- und Grossrat. Das Postulat sei "ein
fertiger ‹Seich›" der Linken.
Skeptisch äussert sich auch die frühere Berner
Stadträtin und heutige Grossrätin Barbara Mühlheim
(Grüne), Betriebsleiterin der Berner Heroin-Abgabestelle Koda:
"Das Postulat ist ein Murks, ein reines Sandkastenspiel." Nach dem
deutlichen Nein des Schweizervolks zur "Hanfinitiative" sehe sie
überhaupt keine Chance, dass der Bund Hand bieten werde für
ein Pilotprojekt. "Bei der kontrollierten Heroin-Abgabe war die
Ausgangslage völlig anders. Es gab kein Plebiszit. Und die
Bundesgesetzgebung liess unter bestimmten Regelfällen die
kontrollierte Verschreibung von Heroin zu", so Mühlheim. Der
Cannabis-Pilotversuch sei politisch gar nicht möglich, sagt sie
und erinnert an einen früheren Anlauf 2006. Damals überwies
der Berner Stadtrat einen Vorstoss zur Legalisierung des
Cannabis-Konsums. Ein Jahr kippte der Gemeinderat mit Verweis auf die
Haltung des Bundes. Trotzdem: Die Vorstösser und Zimmerli sind
überzeugt, dass der Stadtrat das neue Postulat gutheissen wird.
--
Busse statt Anzeige
Die "Hanfinitiative" wollte Besitz, Erwerb und Anbau von
Cannabis
für den Eigenkonsum straffrei machen. Ende November 2008 schickte
das Schweizervolk die Initiative mit einer klaren Nein-Mehrheit von
63,3 Prozent bachab. Kein einziger Kanton sagte Ja. Die Stadt Bern
hingegen schon: Die Initiative fand bei 52,9 Prozent der Abstimmenden
Unterstützung. Im vergangenen Winter lancierten die
Gesundheitskommissionen von National- und Ständerat die Diskussion
um die Strafbarkeit des Cannabiskonsums neu. Demnach soll der Konsum
nur noch mit einer Ordnungsbusse geahndet werden. Eine Anzeige mit
strafrechtlichem Verfahren würde entfallen. Ein entsprechender
Erlass wird derzeit ausgearbeitet. "Das ist der einzig gangbare
Ausweg", begrüsst die Berner Koda-Leiterin Barbara Müller den
Vorschlag. Auch die Schweizerische Fachstelle für Alkohol und
andere Drogenprobleme (SFA) unterstützt die Absicht: "Der Schritt
weg von der Strafverfolgung hin zu einem Bussenmodell ist längst
fällig", schreibt die SFA-Medienverantwortliche Monique Helfer in
einem Internet-Kommentar. Dass der Konsum nicht gänzlich von
Strafe befreit werde, sei ein wichtiges gesellschaftliches Signal. "Mit
der Sanktion erfahren gerade auch Jugendliche, dass der Konsum nicht
unbedenklich ist." Ein Bussenmodell kennt der St. Gallen bereits seit
2003: Ersttäter über 15 Jahre, die mit einer
"geringfügigen" Menge Suchtmittel erwischt werden, werden mit 50
Franken gebüsst, jüngere der Jugendstaatsanwaltschaft
gemeldet. Mehrfachtäter werden verzeigt. (uz)
---
Tagesanzeiger 9.7.10
Hungerstreik Hanfanbau in der Schweiz darf nicht zu einer Frage
von
Leben oder Tod werden.
Menschenleben vor Prinzipien
Von Res Strehle
Der Hungerstreik von Bernard Rappaz dauert inzwischen 49
Tage an.
Der geschwächte Walliser Hanfbauer kann sich alleine kaum mehr auf
den Beinen halten (siehe TA vom Donnerstag), ab dem 30. Tag drohen
irreparable gesundheitliche Schäden. Angenommen, Rappaz hungert
weiter, so wird sich sein Gesundheitszustand in der
Gefängnisabteilung des Genfer Universitätsspitals in den
nächsten Tagen weiter verschlechtern.
Angenommen auch, die Walliser Sicherheits- und
Sozialdirektorin
Esther Waeber-Kalbermatten liesse sich durch diese Eskalation im
aktuellen Hungerstreik ihres prominentesten Gefangenen nicht erweichen.
Kein Arzt würde sich finden lassen, der den Hungerstreikenden
gegen seinen Willen ernährt oder sonst welche
lebensverlängernden Massnahmen ergreift. Dann schwebte der
Walliser Hanfbauer Rappaz ab nächster Woche in akuter
Lebensgefahr. Ab dem 50. Tag eines Hungerstreiks geht es um Leben und
Tod. Das zeigte sich in den vergangenen Fällen kompromissloser
Gefangener in der Geschichte, Holger Meins von der deutschen
Rote-Armee-Fraktion (RAF) starb am 57. Tag seines Hungerstreiks, Bobby
Sands von der Irisch-Republikanischen Armee (IRA) am 66. Tag.
Stehen wir vor einem ähnlichen Drama mit
unabwendbarem
tragischem Ausgang? Nein, der vorliegende Fall scheint eher ein
Beispiel für wechselseitige Sturheit mit drohendem tödlichem
Ausgang.
Aus moralischer Sicht lässt sich nicht rechtfertigen,
dass
einer zu Tode kommen soll, weil er Hanf angebaut hat. Weil er daraus
über eine eigene Firma tonnenweise Harzhanf und kiloweise
Haschisch produzieren liess. Der Staat mag die überrissenen
Erlöse aufgrund der Prohibition durchaus abschöpfen. Er mag
Bussen verhängen, aber einen zu Tode kommen lassen für
illegal erklärten Hanfanbau? Das ist schwer vorstellbar, selbst
wenn man den Hungerstreik als Erpressungsmanöver deutet. Denn
schliesslich demonstriert man hier nicht Härte gegenüber
einem Mörder oder Vergewaltiger, sondern gegenüber einem
eigenwilligen, (zu) innovativen, vielleicht auch etwas (zu)
geschäftstüchtigen Kleinbauern.
Dritter Weg gesucht
Es müsste sich in diesem Hanfdrama folglich ein
dritter Weg
zwischen Härte und Erpressbarkeit des Staates finden lassen, etwa
die Halbgefangenschaft. Oder der Hausarrest mit elektronischen
Fussfesseln wie im Falle des anderen polarisierenden prominenten
Gefangenen der Schweiz, Roman Polanski, der in Gstaad auf den
Auslieferungsentscheid wartet. Dessen Delikt liegt zwar schon einige
Jahrzehnte zurück, man darf auf Verjährung plädieren,
eine profilierungssüchtige US-Justiz anprangern, eine wenig
souveräne Schweiz - im moralischen Kern ist das Delikt des
polnisch-amerikanischen Regisseurs um einiges gravierender als der
Hanfanbau, selbst mit hohem THC-Wirkstoff. Vielleicht einigen sich
Hanfbauer und Strafvollzieher auch auf eine andere, kreative Form der
Wiedergutmachung: eine definitive Einstellung des Hanfanbaus auf dem
Hof Oasis in Saxon, der inzwischen von einer Tochter geführt wird,
und stattdessen Früchteproduktion für Walliser Kinder- und
Altersheime? Der Fantasie sind hier keine Grenzen gesetzt, Hauptsache,
die Logik der griechischen Tragödie mit tödlichem Ausgang
wird durchbrochen.
Es gibt genügend Todesopfer aufgrund unvorhersehbarer
Ereignisse. Bei vorhersehbaren sollten wir sie vermeiden. Die Walliser
Staatsrätin wird ihr Gesicht nicht verlieren, wenn sie einer
unkonventionellen Lösung zustimmt. Der Hanfbauer würde mit
seinem Tod über den eigenen Märtyrerstatus hinaus wenig
bewirken. Der Hanfanbau wird deswegen in der Schweiz nicht rascher
liberalisiert. Der vom Zürcher Gemeinderat beschlossene Versuch
mit der legalen Abgabe von Haschisch am Schalter wird da vermutlich
mehr in Bewegung bringen.
"Free Rappaz" sollte deshalb die aktuelle Devise lauten.
Kein
juristischer Grundsatz soll über dem Schutz eines Menschenlebens
stehen.
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st.tv 9.7.10
Zu starkes Cannabis: Immer mehr Junge landen in Entzugsklinik
sf/miem/schl
Cannabis ist in der Schweiz die meistverbreitete illegale Droge.
Rund
20 Prozent der Bevölkerung ab 15 Jahren haben sie schon einmal
ausprobiert. Doch nicht alle können damit umgehen, wie eine
Reportage von "10vor10" zeigt. Für sie ist der Aufenthalt in einer
Entzugsklinik bisweilen die letzte Chance. Auch, weil die Droge heute
oft viel stärker ist als früher.
Wer häufig kifft, kann abhängig werden. Eine
Binsenweisheit - und doch ist eine Abhängigkeit gerade bei
Jugendlichen besonders problematisch. Denn sie sind dabei, sich
körperlich wie seelisch zu entwickeln.
Immer mehr Jugendliche schaffen es nicht mehr, ohne fremde
Hilfe
von der Droge wegzukommen. Für sie gibt es nur noch einen Ausweg:
Einen Entzug in einer Klinik.
Bis zu 10 Joints - pro Tag
Auch Lorenzo hat seinen Cannabis-Konsum nicht mehr in den
Griff
bekommen. Die Droge begann, seinen Alltag immer mehr zu beherrschen.
Der Konsum überbordete.
Lorenzo rauchte damals mindestens 10 Joints pro Tag. Am
Wochenende waren es jeweils doppelt so viele.
Mit dramatischen Folgen für Lorenzos Leben. "Am
Morgen
konnte ich nicht mehr aufstehen, um zu Arbeit zu gehen", erzählt
der junge Mann gegenüber "10vor10". Freundschaften gingen in die
Brüche. Von einem Sozialleben konnte kaum mehr die Rede sein.
"Gespräche waren nicht mehr möglich. Nichts ging mehr", sagt
Lorenzo.
Jetzt ist der junge Mann auf Entzug. Seit 7 Wochen ist er
in der
Klinik für Suchtmedizin im Aargauischen Neuenhof. Die Einrichtung
ist spezialisiert auf jugendliche Patienten.
Teilweise ein THC-Gehalt von über 30 Prozent
Cheftherapeut Christian Kalt stellt fest, dass Jugendliche
immer
früher mit dem Kiffen beginnen. Er hat Jugendliche behandelt, die
bis zu 20 Joints pro Tag konsumierten.
Doch Kalt sieht noch einen anderen Grund, wieso immer mehr
Jugendliche Probleme haben, vom Joint loszukommen. Die Droge wird immer
stärker.
"Früher hatte Cannabis vielleicht einen Gehalt von 3
bis 4
Prozent THC", sagt Kalt. THC ist der psychoaktive Hauptwirkstoff der
Hanfpflanze. "Heute", hält Kalt fest, "hat Cannabis zum Teil einen
THC-Gehalt von über 30 Prozent."
Für den Suchtexperten ist klar: Ein normales Leben
ist da
nicht mehr möglich: "Wenn Jugendliche Joints mit solch hohem
THC-Gehalt konsumieren, sind sie nicht mehr in der Lage, ihren
Pflichten nachzukommen, weil sie derart "stoned" sind."
---
10vor10 8.7.10
Cannabis wird immer stärker
Die Droge, die sich schon zu Hippie-Zeiten einer grossen
Fangemeinde
erfreute, wurde über die Jahre mit immer höherer
THC-Konzentration gezüchtet. Heute ist die Droge ein veritables
Gesellschaftsproblem geworden. "10vor10" war in einer Entzugsklinik zu
Besuch.
http://videoportal.sf.tv/video?id=047010ce-1eed-49b9-be31-0e971b84d0c3
---
Blick am Abend 8.7.10
Kiffer kommen mit Busse davon
HIGH
Wer Cannabis raucht, soll eine Busse, kein Verfahren
fassen. Das
schlägt eine Kommission vor.
500000 Schweizer kiffen. Der politische Wille, ihren
Drogenkonsum
zu legalisieren, hat sich zwar verflüchtigt. Aber künftig
sollen sie nur noch mit einer Ordnungsbusse davonkommen - so wie ein
Autofahrer, der keinen Gurt trägt.
Der Vorschlag kommt aus der nationalrätlichen
Gesundheitskommission, wie die "NZZ" berichtet. Heute muss ein Polizist
einen Rapport erstellen, wenn er einen Kiffer im Park erwischt. Die
Justiz muss dann entscheiden, ob sie ein Verfahren eröffnet - was
jedoch in den wenigsten Fällen passiert.
So ändert sich in der Praxis zwar nicht allzu viel.
Aber:
"Es ist ein starkes politisches Signal", erklärt SP-Politikerin
Jacqueline Fehr. "Man kommt in Bern langsam zur Einsicht, dass es in
der Eigenverantwortung der Erwachsenen liegt, ob sie kiffen. Die
Höhe der Ordnungsbusse dürfte zwischen 50 und 100 Franken
liegen. hhs
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RANDSTAND BIEL
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BZ 9.7.10
Fällt der Treff ins Wasser?
Auf dem Walser-Platz in Biel haben Alkis splitternackt
unter
Hydranten geduscht. Und Schlägereien unter ihnen häufen sich.
Das sorgt für Empörung in der Bevölkerung. Damit ist der
autonome Treff in Frage gestellt.
"Wir haben veranlasst, dass der Hydrant abgestellt wird",
sagt
Biels Baudirektor Hubert Klopfenstein. Dies ist aber nur die
unbedeutendste Reaktion auf das Video von Telebielingue, das zwei Alkis
beim Nacktplantschen zeigt. Denn obwohl die Szene bei Klopfenstein
vorerst ein Schmunzeln auslöste, sind seine Sympathien für
die Alkis nun wortwörtlich baden gegangen. Der Bieler Baudirektor
hielt in der Vergangenheit seine schützende Hand über den
autonomen Treff am Walser-Platz. Jetzt sagt er: "Sie haben es sich
verscherzt. Die Alkis haben eine Grenze überschritten, womit sie
die Schliessung des Treffs indirekt unterstützen."
"Die sind anders"
Jim Klossner und Rolf Känzig sind die beiden
Verantwortlichen für den Alkitreff am Bieler Walser-Platz. Sie
sorgen im Auftrag der städtischen Fachstelle Arbeitsintegration
für Ruhe und Ordnung beim autonomen Treff. Doch dies wird für
Klossner und Känzig immer schwieriger. Seit einem halben Jahr
häufen sich auch Schlägereien. Jim Klossner hat sich beim
Versuch, Streitereien zu schlichten, in dieser Zeit dreimal ein
gebrochenes Nasenbein geholt. Den Grund für die Unruhen sei eine
Gruppe von fünf, sechs Leuten, alles Arbeitslose, die erst seit
einigen Monaten den Treff regelmässig besuchten. Diese Gruppe sei
aggressiver und gewaltbereiter als die übrigen, sagen andere
Besucher des Treffs. "Die sind nicht wie wir Alteingesessenen", sagt
Böbu, einer, der den Treff seit seinen Anfängen kennt. "Wir
wollen hier in Ruhe unser Bierchen trinken und in Gesellschaft sein",
sagt er.
Sie mögen nicht mehr
Wenn Klossner und Känzig bei Streitereien keine
Schlichtung
zustande bringen, dann rufen sie die Polizei. Doch auch diese kann
nicht verhindern, dass die Schläger wiederkommen. "Bisher haben
wir Hausverbote ausgesprochen", sagt Klossner. Aber das nütze
nicht viel, weil die Abgewiesenen das Verbot nicht ernst nähmen.
"Was soll ich machen?", klagt Klossner, "wenn einer sagt, er schlage
alle tot, falls er nicht hineindürfe". Klossner und Känzig
fühlen sich dieser Gewalt gegenüber machtlos. Beide machen
einen angeschlagenen Eindruck. "Ich mag langsam nicht mehr", sagt
Klossner. Baudirektor Hubert Klopfenstein will den Treff bis Mitte
September geschlossen haben, doch eine konkrete Anschlusslösung
ist auch nach nunmehr siebenjährigem Provisorium noch nicht in
Sicht.
Haben noch immer Wasser
Jean Scheiben, Chef der Kantonspolizei in Biel, fordert
eine
"humane Lösung" für den Alkitreff. Dies in Zusammenarbeit mit
den verantwortlichen Stellen. Denn für ihn seien die Alkis
Menschen. "Kranke Menschen", betont er. Scheiben: "Diese Leute einfach
zu verjagen, bringt nichts." Dem Alkitreff schenke die Polizei
besondere Beachtung, indem sie rund um die Uhr regelmässig
Patrouillen vorbeischicke.
Inzwischen scheint nicht nur eine Lösung in weiter
Ferne.
Auch das Konzept eines autonomen Treffs ist mehr als fraglich, nachdem
die beiden Co-Leiter selber sagen, der Lage nicht mehr Herr zu sein.
Übrigens: Entgegen dem Versprechen des Baudirektors, den Hydranten
per sofort abzustellen, zapfen die Alkis dort noch immer Wasser. Laut
dem Energie-Service Biel wird er "so schnell als möglich
abgeschaltet".
Brigitte Jeckelmann, Parzival Meister
---
bielertagblatt.ch 8.7.10 (19.30 Uhr)
Exzesse im Alkitreff: Staatsanwalt greift ein
Während sich führende Politiker vor der Verantwortung
drücken, wird nun die Bieler Justiz aktiv: Sie hat ein
Ermittlungsverfahren eingeleitet.
(bt) Die Staatsanwaltschaft hat das Bieler
Untersuchungsrichteramt
beauftragt, ein Ermittlungsverfahren gegen Benutzer des Alkitreffs
durchzuführen. Dies bestätigte Peter Bohnenblust gestern
Abend gegenüber dem "Bieler Tagblatt". Grund für seine
Intervention ist das Nacktduschen einzelner Alkoholiker in der
Öffentlichkeit (das BT berichtete).
Den "blüttelnden" Alkoholikern droht eine Anzeige wegen
"öffentlichem Nacktgehen" und eine Busse von bis zu 1000 Franken;
erst im März hatte das bernische Obergericht einen Mann verurteilt
und mit 400 Franken gebüsst, weil er sich nachts im
öffentlichen Raum nackt bewegt hatte. Beim Vorfall tagsüber
im Alkitreff waren auch Kinder anwesend.
Recherchen zeigen weiter, weshalb die Situation in den letzten
Monaten
eskalierte. Der Alkitreff wird in letzter Zeit vermehrt von
gewalttätigen Besuchern genutzt, die teils Kokain konsumieren, wie
die beiden Co-Leiter bestätigen. Sie sind selber gesundheitlich
angeschlagen und haben die Situation nicht mehr im Griff. Damit wird
klar, wie schnell das Konzept eines autonomen Treffs kippen kann - so
bequem er für die untätigen Behörden bisher war.
Da die Leiter des Treffs von der "Arbeitsintegration" des
Sozialamts
betreut und bezahlt werden, steht auch Sozialdirektor PierreYves
Moeschler in der Verantwortung. Er hatte dies bisher bestritten, da die
Polizei zuständig sei.
Mehr zum Thema im Bieler Tagblatt vom 9. Juli 2010 oder im
E-Paper
Links:
Video: Nackte Alkoholiker
http://www.bielertagblatt.ch/News/Region/178955
Fass zum Überlaufen gebracht
http://www.bielertagblatt.ch/News/Region/179040
--
bielertagblatt.ch 8.7.10 (15.04 Uhr)
Fass zum Überlaufen gebracht
Ein Video mit nackten Alkoholikern sorgt in Biel für
Aufsehen. Die
Politiker schieben die Verantwortung ab.
(bt) Die Fernsehbilder von nackten Alkis, die sich mitten
in der
Stadt an einem aufgedrehten Hydranten vergnügen, lösten
heftige Reaktionen aus. Selbst Biels Baudirektor Hubert Klopfenstein,
der den Alkitreff stets verteidigte, ist in die Defensive geraten und
muss handeln. Zwar habe die unverhältnismässige Nutzung des
Hydranten keine Busse zur Folge, erklärte er gestern. Doch er hat
veranlasst, dass der Hydrant vorübergehend abgestellt wird -
nachdem auch die SBB reklamiert hatte, weil sie das Wasser aus dem
Hydranten bezahlen muss.
Das Verhalten der Alkis zu kontrollieren, sei Sache der
Sozialdirektion, sagt Klopfenstein. Sozialdirektor Pierre-Yves
Moeschler wiederum fühlt sich nicht zuständig, da der
Alkitreff am WalserPlatz nicht betreut sei. Stattdessen müsse die
Polizei eingreifen.
Konsequenzen hat die Aktion trotzdem, Klopfenstein distanziert
sich:
"Mit dieser Provokation haben sie meine Sympathien verscherzt." Auch
für Moeschler ist nun offen, ob der geplante autonome, unbetreute
Ersatzstandort beim Schlachthaus realisierbar sei. Seine Direktion
arbeitet seit mehreren Wochen an einem Konzept, das noch im Sommer in
einen Umzug münden sollte.
Mehr zum Thema im Bieler Tagblatt vom 8. Juli 2010 oder im
E-Paper
---
Bieler Tagblatt 7.7.10
Nackte Alkoholiker
Erneut haben sich am hellichten Tag Randständige des
Alkitreffs
splitternackt ausgezogen, um sich im Strahl eines Hydranten zu duschen.
Doch diesmal wurde es dokumentiert.
(bt) Der TV-Sender "Telebielingue" strahlte die Szene am
Dienstag
Abend um 19:00 Uhr aus.
Wie Gemeinderat und Sympathisant Hubert Klopfenstein
erklärte,
haben "die Alkoholiker damit ihre Grenze überschritten". Er hatte
ihnen den Hydrantenschlüssel zur Verfügung gestellt, damit
sie den Platz reinigen können. Seit Tagen werden nun Hunderte von
Litern Wasser zum Spass vergeudet.
Das Verhalten der Alkis könnte mit einer Busse von bis zu
1000
Franken geahndet werden, doch bislang hat niemand eingegriffen. Der
ebenfalls zuständige Sozialdirektor Pierre-Yves Moeschler wollte
keine Stellung nehmen.
Link:
Website von TeleBielingue
http://www.telebielingue.ch/
Video:
Nackte Tatsachen, Beitrag von "Telebielingue".
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TeleBielingue-News
8.7.10: Alkitreff: Notwendig, es braucht aber eine
professionelle
Führung
7.7.10: Alkitreff: Auf Nacktbad folgt nun ein Swimming-Pool
6.7.10: Wann ist genug? Nacktbaden am Bieler Alkitreff
http://www.telebielingue.ch/index.php?option=com_telebielingue&Itemid=56&lang=de
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ANTIFA
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Langenthaler Tagblatt 9.7.10
Burgdorf Flyer gegen "Neonazi-Treff"
Weitere Attacke linker Kreise auf die Burgdorfer "Royal
Aces
Tatoo-Bar" an der Rütschelengasse: Am Mittwochabend hätten
Aktivisten von Antifa, "Augenauf" sowie "Bündnis alle gegen
Rechts" "Tausende Flugblätter" in der Emmestadt verteilt. Bereits
vor zehn Tagen wurden in der Bar Scheiben eingeschlagen, und es flogen
Farbbeutel. Die Betreiberin bestreitet, ein Treffpunkt für
Neonazis zu sein; ihr Lokal stehe allen Interessierten offen. Aufgrund
einer Freundes-Liste der Bar auf der Internetseite Facebook allerdings
sehen sich die Aktivisten in ihrer Sicht bestätigt. (sat)
---
Indymedia 8.7.10
Medienmitteilung: Antifaschistische Flugblatt-Verteilaktion ::
AutorIn : **
Sehr geehrte Medienschaffende
Aktivistinnen und Aktivisten haben heute Abend in Burgdorf
Tausende von
Flugblättern (siehe Anhang) gegen das Nazi-Lokal "Royal Aces
Tattoo-Bar" verteilt. Darin fordern wir die Bewohnerinnen und Bewohner
von Burgdorf auf, sich gegen den rechtsextremen Treffpunkt an der
Rütschelengasse 27 zu wehren.
Es ist stossend, dass Neonazis in der Emmestadt eine
öffentliche
Bar betreiben können. Wir lassen nicht locker, bis der Treff
Geschichte ist!
Kein m2 den Nazis - die "Royal Aces Tattoo-Bar" dichtmachen!
Mit freundlichen Grüssen
Antifa Bern, Antifa Oberland, Augenauf Bern, Bündnis Alle
gegen
Rechts, DAB, RJG, Repro
--
Courage zeigen!
Den Burgdorfer Neonazi-Treff dichtmachen!
Mitte Mai hat in Burgdorf die rechtsextreme "Royal Aces
Tattoo-Bar”
ihre Türen geöffnet und - einmal mehr - die Emmestadt in ein
ungünstiges Licht gerückt. Die Bar an der
Rütschelengasse 29 ist eine Premiere in der Schweiz: Noch nie
verfügten Neonazis hierzulande über ein öffentliches
Lokal. Dies ist stossend. Kämpfen wir gemeinsam für eine
Schliessung des Treffs!
Hinschauen....
"Eine Bar für Jung und Alt”: Auf der Web¬site des
Lokals geben
sich die Betreiberinnen und Betreiber betont brav und
unverdächtig. Doch die akten lassen keinen Zweifel offen, wer sich
in den Räumlichkeiten des ehemaligen "Coffee-Shop” eingemietet
hat: Inhaberin des Treffs ist laut dem Schweizerischen Handelsamtsblatt
Sophie Güntensperger, die Freundin des langjährigen
Burgdorfer Naziskins Reto Siegenthaler, mit dem sie auch die Wohnung
teilt. Der Name der Bar, "Royal Aces Tattoo-Bar”, nimmt Bezug auf den
Song "Royal Aces” der deutschen Rechtsrock-Band "Barking Dogs”, der von
"stolzen und tätowierten Rebellen” handelt und den Strassenkampf
zum "Heiligen Krieg” erklärt.
Beim Umbau der Bar in diesem Frühling hat Sophie
Güntenspergers rechtsextremes Umfeld kräftig Hand angelegt:
So wurde unter anderem der Burgdorfer Gitarrist der Neonazi-Band
"Indiziert”, Alex Rohrbach, gesichtet. Die - mittlerweile nicht mehr
öffentlich zugängliche - Facebook-Seite des Lokals zeigt, wer
zur (potenziellen) Kundschaft des Lokals zählt: Unter den rund 280
"Freunden" findet sich das Who is Who der gegenwärtig aktiven
Nazis, u.a. Denise Friederich und Michael Herrmann von der
Führungsriege der Partei National Orientierter Schweizer (PNOS),
der Hammerskin und Präsident der neuheidnisch-rassistischen
Avalon-Gemeinschaft, Adrian Segessenmann, sowie Dominic Lüthard,
Alex und Cédric Rohrbach von der Band "Indiziert”.
Erst im Februar 2010 haben die Behörden in Langenthal den
halb-öffentlichen Nazi-Treff "RAC-Café” (RAC steht für
"Rock against Communism”) nach langem Hin und Her geschlossen. Die
"Royal Aces Tattoo-Bar” kommt der Berner Rechtsextremen-Szene deshalb
als neuer Dreh- und Angelpunkt höchst gelegen. Dies möglich
macht die Immobilien-Treuhand Jürg Jost & Co. aus Burgdorf,
welche die Liegenschaft an der Rütschelengasse 29 verwaltet.
Jürg Jost, der nicht mit Namen in den Medien erscheinen will,
drohte einem recherchierenden Journalisten der "Berner Zeitung” mit
Konsequenzen, bereits bevor auch nur eine Zeile über die Bar
erschienen war.
Seit dem 25. Juni 2010 verfügt die rechtsextreme "Royal
Aces
Tattoo-Bar” zudem über ein Tattoo-Studio. Ein Angebot, das es in
sich hat, wie Fotos auf Facebook zeigen: Der 30-jährige
Tätowierer Christian Riegel, der gut vernetzt ist in der
rechtsextremen Szene, präsentiert sich als Waffennarr und posiert
vor einer Hakenkreuz-Fahne. Seine Brust ziert ein Hakenkreuz-Tattoo
samt Revolver. Auf einem weiteren Foto ist das Logo der Crew 38, des
internen Unterstützungsnetzwerks der Hammerskin-Nation, zu sehen.
... und handeln!
Weg mit der "Royal Aces Tattoo-Bar”! Machen wir Druck auf die
Bar-Betreiberinnen und -Betreiber, Vermieter Jürg Jost und die
Behörden! Handeln wir - auf vielen Ebenen: Boykottieren wir die
Bar! Organisieren wir Protestaktionen! Fordern wir die Behörden
auf, eine Schliessung des Lokals durchzusetzen. Oder sagen wir
Jürg Jost unsere Meinung: 034 422 38 47, j.jost@bluewin.ch.
Kein Raum für Nazis!
Antifa Bern, Antifa Oberland, Augenauf Bern, Bündnis Alle
gegen
Rechts, DAB, RJG, Repro Burgdorf
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SEMPACH
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NLZ 9.7.10
Sempach
Pnos droht Linksextremen
flj. Die Sempacher Schlachtfeier schürt weiterhin
Emotionen:
Die Partei National Orientierter Schweizer (Pnos) droht per
Medienmitteilung mit Sprengfallen und Vergeltungsaktionen gegen
Linksextreme. Auslöser sind gemäss Mitteilung das
verschmierte Denkmal und der Diebstahl des Trauerkranzes. Man
überlege sich, im nächsten Jahr in Sempach "an der
gestohlenen Sache eine Sprengfalle anzubringen". Die Pnos-Sektion
Willisau spricht von "Sippenhaftung", welche sämtliche
Linksaktivisten im Kanton Luzern übernehmen müssten. "Sie
werden in den nächsten Monaten nichts zu lachen haben", schreibt
die Partei.
Untersuchung läuft
"Wir werden prüfen, ob ein Strafverfahren wegen
Schreckung
der Bevölkerung oder allenfalls anderer Tatbestände
eingeleitet wird", sagt Simon Kopp, Sprecher der
Strafuntersuchungsbehörden. Die sogenannte Schreckung der
Bevölkerung sieht Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren vor.
Darunter fallen das Androhen oder Vorspiegeln einer Gefahr für
Leib, Leben oder Eigentum. Das Amtsstatthalteramt hat gemäss Kopp
entsprechende Voruntersuchungen eingeleitet. Auch der Tatbestand der
Drohung werde geprüft.
Pnos-Sektionspräsident Michael Vonäsch, Verfasser der
Mitteilung, sagte gestern auf Anfrage, die Drohung sei durchaus ernst
gemeint, auch wenn nicht die Pnos selber Vergeltung üben werde.
Ihm sei es egal, wenn es zu einem Strafverfahren komme.
---
20 Minuten 9.7.10
Rechtsextreme Pnos bedroht die Linken
WILLISAU. Die rechtsextreme Partei Pnos droht in einer
Medienmitteilung öffentlich den Linken. "Linksaktivisten werden in
den nächsten Monaten im Kanton Luzern nichts zu lachen haben",
schreibt Michael Vonäsch, Vorstandsvorsitzender der Sektion
Willisau. Grund für die Drohung: Ende Juni wurde das
Winkelrieddenkmal in Sempach von Unbekannten verschmiert. Die Pnos
vermutet Linksextreme hinter dem Anschlag und hat eine Belohnung von
500 Franken für Hinweise ausgesetzt.
Wegen der Drohung haben sich nun die Behörden
eingeschaltet.
"Wir prüfen derzeit, ob eine Untersuchung eingeleitet wird", sagt
Simon Kopp, Sprecher der Strafuntersuchungsbehörden. MFE
---
20min.ch 8.7.10
http://www.20min.ch/news/zentralschweiz/story/Pnos-droht-Linken-mit-Sprengfalle-16478680
Verschmiertes Denkmal
Pnos droht Linken mit Sprengfalle
Die Pnos hat ein Kopfgeld für Linksaktivisten von der
Schlachtfeier in Sempach ausgesetzt und droht, dass diese "nichts mehr
zu lachen" haben werden. Die Polizei ermittelt.
"Die Feigheit der Schweizer Antifa hat sich zum wiederholten
Male
bestätigt", schreibt die Pnos Willisau in einem Communiqué
vom Donnerstag. Unter dem Titel "Nachwehen der Schlachtfeier" droht die
rechtsradikale Vereinigung Linksaktivisten wegen "ihres
Leistungsausweises" an der diesjährigen Schlachtfeier. Sie
hätten Denkmäler verschmiert und "Diebstähle" begannen.
"Wir überlegen uns im nächsten Jahr eine Sprengfalle
an der
gestohlenen Sache anzubringen, um solche Vorkommnisse in Zukunft zu
verhindern", heisst es in der Pressemitteilung, die von Michael
Vonäsch signiert ist. Was genau gestohlen worden sein soll,
präzisierte Vonäsch in der Mitteilung nicht. Die Pnos droht
aber weiter darin, dass Linksaktivisten in den nächsten Monaten im
Kanton Luzern "nichts zu lachen" hätten. "Sie werden Sippenhaftung
übernehmen müssen und können sich dann bei den
Tätern persönlich bedanken."
Selbstjustiz der Pnos
Die mutmasslichen Taten will sich die Pnos nicht gefallen
lassen: Sie
hat die "Täter" zur Fahndung ausgeschrieben. "Für
sachdienliche Hinweise setzt die Pnos Willisau eine Belohnung von 500
Franken aus", heisst es abschliessend in der Mitteilung.
Die Kantonspolizei Luzern nimmt die Drohung ernst und hat
bereits eine
Untersuchung eingeleitet. "Wir haben die Medienmitteilung an einen
Untersuchungsrichter weitergeleitet und prüfen den Tatbestand der
Erschreckung der Bevölkerung", sagt Sprecher Simon Kopp. Sollte
der Untersuchungsrichter den Tatbestand als gegeben erachten, wird
Strafanzeige gegen Michael Vonäsch erhoben. Bei einer Verurteilung
droht ihm dann eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren.
Der 28-jährige Willisauer ist kein Unbekannter:
Vonäsch war
Teil von rechtsextremen Schlägern, die im Mai 2004 mit Krawallen
eine Demonstration gegen Rassismus verhindert hatten. Der Vorsitzende
der Willisauer Pnos-Sektion war dafür vom Amtsstatthalteramt
Willisau zu sechs Wochen Gefängnis bedingt und zu einer Geldstrafe
von 600 Franken verurteilt worden.
(amc)
--
Die Schlachtfeier von Sempach findet in Erinnerung an die
Schlacht von
1386 gegen die Habsburger satt und wird jeweils am letzten Juni-Samstag
durchgeführt. In den vergangenen Jahren sorgte der Aufmarsch von
Rechtsradikalen und von Linksradikalen für Schlagzeilen. Mit einem
grossen Polizeiaufgebot mussten 2009 die Gruppen getrennt werden. Um
die Situation zu entschärfen, wurde die Feier entschlackt und von
der Schlachtfolklore befreit.
In diesem Jahr gab es nur eine ökumenische Andacht fernab
vom
Schlachtfeld - letztlich blieb die Situation deshalb ruhig. Allerdings
entdeckte man am Morgen nach der Feier das mit roter Farbe versprayte
Winkelried-Denkmal. "No Nazis" lautete der Schriftzug. Ausserdem war
die Inschrift (Hier hat Winkelried) "..den Seinen eine Gasse gemacht"
übersprayt.
Rund 200 Rechtsradikale haben sich eine Woche nach dem
offiziellen
Gedenken an die Schlachtfeier in Sempach zu einer gemeinsamen
Kranzniederlegung beim Schlachtdenkmal getroffen. Sie wurden dabei
offenbar von Linksaktivisten gestört, wie es in der
Medienmitteilung heisst.
---
pnos 8.7.10
http://willisau.pnos.ch/index.php?seite=meldungen_detail.php&sprache=&meldungid=1066
Flugblattaktion der Kameradschaft Innerschweiz (08.07.2010)
Mitglieder der Kameradschaft Innerschweiz baten die PNOS
Willisau,
folgenden Text zu veröffentlichen:
Heute Abend wurden in Sempach und Umgebung rund 2500
Flugblätter
verteilt, um die Bevölkerung über die aktuellen Ereignisse
rund um die Sempacher Schlachtfeier zu informieren.
Bereits während der Verteilaktion konnten erste positive
Reaktionen auf das Flugblatt entgegengenommen werden. Dabei ist
aufgefallen: Ein Grossteil der Sempacher Bevölkerung ist gereizt
und wütend wegen dem verschmierten Schlachtdenkmal. Desweiteren
ist bei der Bevölkerung ein gewisses Unverständnis
spürbar, dass die Luzerner Kantonspolizei lieber Autofahrer und
Töfflibuben wegen Lapalien verzeigt, als hier etwas zu
unternehmen. Dabei werden bei der Polizei ständig Überstunden
geschoben. Kein Wunder wenn der ganze Tag nur sinnlose Arbeit
ausgeführt wird! Doch bei Schandtaten wie dem verschmierten
Löwendenkmal, oder jetzt dem Winkelriedstein wartet man vergeben
darauf, dass die Täter gefasst werden.
http://pnos.ch/media/2010-07-08_flugblatt_ki.pdf
---
pnos.ch 7.7.10
http://willisau.pnos.ch/index.php?seite=meldungen_detail.php&sprache=&meldungid=1063
Feigheit als obersters Gebot der Roten Faschisten
(07.07.2010)
Die diesjährige, eigene Schlachtfeier in Sempach kann als
voller
Erfolg bezeichnet werden. Die Teilnehmer haben sich sehr diszipliniert
verhalten, die gehaltenen Reden waren sehr Eindrücklich und auch
das Wetter hat bis auf wenige Minuten standgehalten. Doch die Feigheit
der Schweizer Antifa hat sich zum wiederholten Male bestätigt. Ihr
diesjähriger Leistungsausweis:
* Denkmäler werden in der Nacht verschmiert
* Fotos werden nur aus vorbeifahrenden Autos geschossen
* Seit neuestem scheint auch Diebstahl ihr Metier zu sein
Ich will hier nicht präziser werden, doch ich weiss, dass
dies
auch von den betroffenen Personen zu Kenntnis genommen werden wird. Wir
überlegen uns im nächsten Jahr eine Sprengfalle an der
gestohlenen Sache anzubringen, um solche Vorkommnisse in Zukunft zu
verhindern. Weiter werden Linksaktivisten in den nächsten Monaten
im Kanton Luzern nichts zu lachen haben. Sie werden Sippenhaftung
übernehmen müssen und können sich dann bei den
Tätern persönlich bedanken.
Gesucht wird:
* Ein dunkler, viertüriger Peugeot 306 mit mehreren
Insassen, der
sich zwischen 16:00-17:30 Uhr in Sempach aufgehalten hat.
* Ein silberner Seat (vermutlich Ibiza) mit drei Insassen in
Leuchtwesten, die sich am 03.07.2010 zwischen 18:00-21:00 Uhr in
Sempach und Umgebung aufgehalten haben.
Für sachdienliche Hinweise setzt die PNOS Willisau eine
Belohnung
von 500 Fr.- aus.
Michael Vonäsch
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RASSISMUS
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bernerzeitung.ch 9.7.10
Berner beschimpft Mann als "Neger" - SUVA-Taggelder werden
gekürzt
Ein Berner muss sich die Kürzung seiner SUVA- Taggelder
gefallen
lassen. Er war von einem dunkelhäutigen Mann niedergeschlagen
worden, den er zuvor als "Neger" oder "Nigger" beschimpft hatte.
Das Bundesgericht hat einen Entscheid der Berner Justiz
aufgehoben.
Der heute 28-Jährige war an einem Juliabend 2004 beim
Bahnhof Bern
sichtlich angetrunken in ein Tram gestiegen, wobei er gestikulierte und
lautstark telefonierte. Kurz vor der Endstation begab er sich in den
hinteren Teil des Trams, wo ein dunkelhäutiger Mann sass. Was
weiter geschah, scheint nicht restlos geklärt.
Kopfstoss nach Provokation
Fest steht, dass der Dunkelhäutige den 28-Jährigen im
Tram
mit einem Kopfstoss niederschlug und schwer verletzte. Die Suva
kürzte ihre Taggeldleistungen für den Mann um 20 Prozent,
weil er seinen Angreifer zuvor "Neger" oder "Nigger" genannt und dessen
Attacke damit grobfahrlässig provoziert habe.
Das Berner Verwaltungsgericht hob die Kürzung 2009 wieder
auf. Es
vertrat die Ansicht, dass eine rassistische Beschimpfung nicht mit
überwiegender Wahrscheinlichkeit erwiesen sei. Und selbst wenn sie
so geäussert worden wäre, könne dem Urheber nicht
vorgeworfen werden, seine eigene Verletzung grobfahrlässig
verursacht zu haben.
Reaktion zu erwarten
Das Bundesgericht hat nun die Beschwerde der Suva gutgeheissen
und den
Entscheid des Verwaltungsgerichts aufgehoben. Gemäss dem Urteil
kann als erstellt gelten, dass der Verletzte den später bei einem
Autounfall verstorbenen Mann tatsächlich als "Neger" beschimpft
hat. Gehört habe dies zwar niemand direkt.
Zwei Auskunftspersonen hätten indessen bestätigen
können, dass der Angesprochene hörbar erwidert habe: "Was,
Neger, ich heisse nicht Neger". Diese Antwort mache nur Sinn, wenn der
Betroffene vorher auch als "Neger" bezeichnet worden sei.
Fest stehe weiter, dass der Ausdruck "Neger" als rassistisch
empfunden
werde und eine grobe Provokation darstelle. Der Verletzte habe deshalb
mit einer gewalttätigen Reaktion rechnen müssen, zumal es
sich um einen Streit unter jungen Erwachsenen gehandelt habe. (Urteil
8C_877/2009 vom 28.6.2010)
(vh/sda)
---
http://jumpcgi.bger.ch/cgi-bin/JumpCGI?id=28.06.2010_8C_877/2009
---
Tacheles 9.7.10
ANTIRASSISMUS-STRAFNORM
Zivilgesellschaftliches Engagement ist gefragt
Hans Stutz
Der Bundesrat hat vergangene Woche entschieden, dass er
auf eine
Ausweitung der Antirassismus-Strafnorm verzichten wolle.
Keine Strafe soll es in Zukunft für jene geben, die
"rassistische Symbole, insbesondere Symbole des Nationalsozialismus
oder Abwandlungen davon", öffentlich verwenden oder verbreiten —
oder sie herstellen und lagern und ein- oder ausführen. Der
Entscheid der Landesregierung ist folgerichtig und zu begrüssen.
Er steht am Ende einer knapp zehnjährigen Auseinandersetzung. Sie
begann aus Anlass der "Rütlischande", nachdem am 1. August 2000
die Rede von Bundesrat Kaspar Villigers an der Bundesfeier auf dem
Rütli von Rechtsextremen markant gestört worden war.
Die — auch durch die breite Medienbeachtung
ausgelöste —
Debatte führte zu Recht zu einer verstärkten Beachtung
rechtsextremistischer Aktivitäten in der Schweiz und zu
verschiedenen Vorschlä-gen, wie man dieser unerwünschten
Entwicklung begegnen könne. Unter anderem wollte man durch ein
Verbot nationalsozialistischer Symbole die Möglichkeit haben,
strafrechtlich gegen rechtsextreme Auftritte und Konzerte vorzugehen.
Dieser Vorschlag folgte dem verbreiteten Irrglauben,
wonach
gesellschaftliche Probleme mit strafrechtlichem Aktivismus gelöst
werden könnten. Er liess jedoch unberücksichtigt, dass die
Rassismus- Strafnorm bis anhin nicht konsequent angewandt wurde und
wird.
Bereits im Sommer 2003 hat das Bundesgericht das
Strafbestandsmerkmal "Öffentlichkeit" zwar neu gefasst, so dass
rassendiskriminierendes Verhalten bei Nazi-Skin-Konzerten verfolgt
werden könnte. Weder Polizei noch Strafverfolger haben sich bis
anhin von dieser neuen Ausgangslage inspirieren lassen.
Ein weiterer gewichtiger Grund sprach für den Abbruch
der
Übung.
Bereits haben sich verschiedene politische Kräfte —
unter
anderem auch solche, die mit Rassismus politische Süppchen kochen
und wohl weiterhin zu würzen gedenken — angetönt, sie wollten
auch weitere Symbole unter Strafe stellen, beispielsweise Hammer und
Sichel oder Anarchistenzeichen. Einen Vorgeschmack auf eine solche
Diskussion brachte der nationalrätliche Entscheid, der die
"öffentliche Verwendung von Symbolen, welche extremistische, zu
Gewalt und Rassendiskriminierung aufrufende Bewegungen verherrlichen",
unter Strafe stellen wollte. Diese absehbare Ausweitung der Diskussion
ist im Kampf gegen Rechtsextremismus nicht zielführend, eher
könnte man vom Gegenteil ausgehen.
Verschiedene Wissenschaftler haben in den vergangenen
Jahren
ausgelotet, wie man Rechtsextremismus am besten bekämpfen
könne. Sie kommen, wenn auch mit unterschiedlicher Gewichtung, zum
Schluss, dass repressive Massnahmen Rechtsextremismus nicht
ursächlich bekämpfen. Eckpunkte einer Gesamtstrategie sehen
sie neben einer sachlichen und fortlaufenden Zustandsbeschreibung der
"Szene" in weiterem Austausch und Kooperation zwischen verschiedenen
Akteuren, konsequenter Verurteilung von Diskriminierungen,
Präventionsarbeit (inklusive Massnahmen zur Deradikalisierung),
Betonung der liberalen Demokratie und ihrer Werte, Ausbau
institutioneller Gegenöffentlichkeit und Stärkung
zivilgesellschaftlicher Akteure. Im Klartext: Die Schweiz braucht keine
Ausweitung der Antirassismus-Strafnorm, sondern eher die Errichtung
eines staatlich geförderten, jedoch zivilgeselischaftlich
betriebenen Fachzentrums gegen Rechtsextremismus.
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POLICE CH
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Solothurner Zeitung 9.7.10
Sie werden an Grenzen geführt
Ein Tag bei den Solothurner Aspiranten in der
interkantonalen
Polizeischule in Hitzkirch
Seit 2007 werden die angehenden Solothurner Polizistinnen
und
Polizisten im luzernischen Hitzkirch ausgebildet. Dort werden sie nicht
"mit Wattebäuschen beworfen", wie ein Ausbildner schildert,
sondern müssen "bis an die Grenze des Zumutbaren" gehen - zum
Beispiel im knallharten Selbstverteidigungs-unterricht.
Diese Zeitung hat das Gelände der grössten
Polizeischule der Schweiz besucht und ein Dorf im Dorf vorgefunden: Im
Trainingszentrum gibt es unter anderem speziell errichtete
Mehrfamilienhäuser, eine Bank und eine Tankstelle. Diese
Einrichtungen erlauben es, dass die Polizeiaspiranten unter
möglichst realistischen Bedingungen auf künftige
Einsätze bei Überfällen, Familiendramen oder
Amokläufen vorbereitet werden können. (szr) Seite 17
--
Zehn Monate bis zum Ernstfall
Polizeischule Wie die angehenden Solothurner Polizisten in
Hitzkirch ausgebildet werden
Über 300 angehende Ordnungshüter durchlaufen
jährlich die grösste Schweizer Polizeischule in Hitzkirch.
Unter ihnen befindet sich auch der Solothurner Polizeinachwuchs. Ein
Augenschein im Luzerner Seetal.
Samuel Misteli
Der Ort mit der wahrscheinlich dichtesten
Polizeipräsenz der
Schweiz heisst Hitzkirch. Man kann hier kaum einen Schritt machen, ohne
der Polizei zu begegnen: Sie sitzt im Café, fährt vorbei im
Auto, steht vor dem Tresen in der Bäckerei. Hier im beschaulichen
Luzerner Seetal, zwischen Hallwiler- und Baldeggersee, ist die Polizei
präsent wie sonst nur an Grossanlässen oder nach dramatischen
Ereignissen.
Über 300 Polizeischüler aus elf Kantonen
absolvieren
seit der Einrichtung der Interkantonalen Polizeischule im Jahr 2007 in
Hitzkirch ihre zehnmonatige Ausbildung. Untergebracht in einem
ehemaligen Lehrerseminar, ist die IPH heute die grösste
Polizeischule der Schweiz. Auch die Solothurner Kantonspolizei
lässt hier ihren Nachwuchs ausbilden.
Marc Imfeld und Laurent Müller stehen kurz vor ihren
Abschlussprüfungen. Der gelernte Polymechaniker aus Solothurn und
der gelernte Grenzwächter aus Olten teilen sich in Hitzkirch ein
Zimmer. Wie die meisten Solothurner Polizeischüler machen sie von
der Möglichkeit Gebrauch, an der Schule zu übernachten, um
sich den Anfahrtsweg zu sparen. Die gewonnene freie Zeit ist kostbar:
In zehn Lektionen pro Tag, in 1360 Lektionen insgesamt, erwerben Imfeld
und Müller das praktische und theoretische Rüstzeug für
ihren künftigen Beruf. In den vergangenen Monaten haben die beiden
angehenden Polizisten viel Stoff gehievt: Selbstschutz und Schiessen,
Ethik und Menschenrechte, Festnahmen und Befragungstechnik, Strafrecht
und Allgemeinbildung. Die Praxis haben sie mit mehr, die Theorie mit
etwas weniger Begeisterung absolviert. Jetzt freuen sich Marc Imfeld
und Laurent Müller auf die Prüfungen und mehr noch darauf,
bald schon in das Solothurner Korps aufgenommen zu werden. "Jeder will
raus", sagt Imfeld, "das Gelernte anwenden."
Wird das in nur zehn Monaten Gelernte ausreichen, um die
beiden
bereits als gemachte Polizisten einsetzen zu können?
"Grundsätzlich", sagt Matthias Jurt, Leiter Bildungsbetrieb an der
IPH, "ist jeder Absolvent einsatzfähig." In Hitzkirch, so Jurt,
bilde man "polizeiliche Generalisten" aus. Potenzielle
Alleskönner, die sich erst im Verlauf ihrer Polizeilaufbahn
spezialisieren werden und die entsprechenden Fähigkeiten vertiefen.
Die Ausbildung der Generalisten ist aufwändig: Rund
300
Ausbildner, grossmehrheitlich aus den kantonalen Polizeikorps
rekrutierte Milizlehrkräfte, sind für die Vermittlung des
umfangreichen Stoffplans besorgt. Auch der Bedarf an Infrastruktur ist
grösser als er war, als im Seetal noch Lehrer ausgebildet wurden.
So gibt es in Hitzkirch beispielsweise ein Dorf im Dorf: Es besteht aus
einem halben Dutzend zweigeschossigen Sichtbetonbauten, einem grossen
Platz und einigen kleinen Strassen. Hier geschehen all die Verbrechen,
welche die hohe Polizeipräsenz rechtfertigen:
Banküberfälle und Tankstellenraube, Einbrüche,
Familiendramen, Amokläufe. Das Häuserdorf, mit
Mehrfamilienhäusern, Bank und Tankstelle gehört zum eigens
für die Polizeischule errichteten Trainingszentrum Aabach. Am
Aabach lernen die angehenden Polizisten ihr praktisches Handwerk: Im
Häuserdorf wird etwa Polizeitaktik geübt, im eigentlichen
Ausbildungsgebäude daneben Schiessen und Selbstverteidigung.
In einem der Schiessräume stehen an diesem
Freitagmorgen
acht Polizeischüler in einer Reihe, den Blick nach vorn gerichtet.
Der graue Boden ist übersät mit Patronenhülsen. "Wir
müssen treffen", fordert Instruktor Roland Hodel. "Bei jedem
Schuss können Dritte getroffen werden." Dann kündigt er die
Übung an: "Drei Schuss in dreikommasechs Sekunden." Einige
Augenblicke später drehen sich die Tafeln an der Wand, auf welche
die Polizeischüler ihren Blick geheftet haben, mit einem Ruck:
Acht graue, unfreundliche Figuren haben ihre Mundwinkel nach unten und
ihre Pistolenläufe nach vorne gerichtet. Ihre Gegenüber sind
schneller: Nach 3,6 Sekunden drehen sich die Tafeln wieder mit einem
Ruck zur Seite, jeder der Angreifer ist von drei Kugeln getroffen.
Einen Stock weiter oben verteidigen sich die
Polizeischüler
nicht gegen auf Tafeln gemalte Gegner, sondern gegen die eigenen
Klassenkameraden: Auf blauroten Matten umkreisen sich Absolventenpaare.
Sie machen lockere Boxbewegungen. Noch wird erst aufgewärmt,
später geht es dann zur Sache. Mitunter so richtig: "Bis an die
Grenze des Zumutbaren" gehe man beim Selbstverteidigungs-Unterricht,
sagt Marco Hofmann. Hofmann war während sechs Jahren Ausbildner
bei der Kantonspolizei Solothurn, heute ist er Profi-Instruktor an der
IPH und leitet dort den Fachbereich Eigenschutz. Die Ausbildung
müsse möglichst nah an der Realität sein, findet er. "Es
bringt nichts, wenn wir uns hier mit Wattebäuschen bewerfen."
Dass sich die IPH-Absolventen in absehbarer Zukunft mit
Wattebäuschen bewerfen werden, ist nicht anzunehmen: Die
Berufsrealität, an welche die Polizeischüler bereits
während ihrer Ausbildungszeit gewöhnt werden sollen, wird
härter. Die Gewalt gegen Polizisten hat zu-, der Respekt vor den
Ordnungshütern abgenommen. "Es reicht!", fanden vor wenigen Wochen
die Delegierten des Polizeiverbandes und verabschiedeten eine
Resolution, in der sie bessere Arbeits- und Rahmenbedingungen
forderten. Das Polizisten-Dasein, sagt Ausbildner Marco Hofmann,
gleiche oft dem Tanz auf dem Vulkan. "Als Polizist ist man heute
für viele der Anseichpfuhl." Den Traumberuf jedes Buben nennt
Hofmann einen "Verschleissberuf", der einem mental und physisch alles
abverlange.
Den Nachwuchs schrecken diese Aussichten indes nicht: Die
Sache
mit dem fehlenden Respekt, glaubt Laurent Müller, sei eine
Zeitgeisterscheinung - und somit möglicherweise ein nur
vorübergehendes Phänomen. Aus der zunehmenden Gewalt werde an
der IPH kein Geheimnis gemacht. Später einmal möchten beide
Absolventen dorthin, wo der Polizeiberuf gewiss nicht selten der Tanz
auf dem Vulkan ist, als den ihn Ausbildner Hofmann beschreibt: zur
Sondereinheit.
--
Die Polizeischule
Das Polizeikonkordat für die Einrichtung der
Interkantonalen
Polizeischule Hitzkirch (IPH) im ehemaligen Lehrerseminar wurde 2004
von elf Kantonen (AG, BL, BS, BE, LU, NW, OW, SZ, SO, UR, ZG)
gegründet. Die IPH wurde 2007 eröffnet und ist eines von
künftig vier bis fünf regionalen Ausbildungszentren in der
Schweiz. Die beiden jährlich durchgeführten Lehrgänge
starten im Frühjahr und im Herbst. Die Kantonspolizei Solothurn
lässt jährlich 10 bis 20 Polizisten in Hitzkirch ausbilden.
Die Abschlussprüfungen des Herbst-lehrgangs sind diese Woche zu
Ende gegangen. (sam)
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BIG BROTHER
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Beobachter 9.7.10
"Katastrophe war absehbar"
Der neue Fichenskandal bringt es an den Tag: Der
Geheimdienst
braucht endlich einen Kulturwandel - und eine wirksame Aufsicht,
fordert Staatsrechtler Markus Schefer.
Interview: Nicole Krättli
Rund 120000 Personen sind in der Staatsschutzdatei ISIS
als
verdächtig registriert. 80000 weitere als Drittpersonen, die in
Kontakt mit Verdächtigen stehen. Die Meldung eines neuen
Fichenskandals erschütterte Ende Juni die Schweiz. Der
Geheimdienst registrierte unzählige Daten, ohne zu prüfen, ob
die Fichierten wirklich gefährlich sind. Die
Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) des Parlaments warf dem
Staatsschutz daraufhin Unfähigkeit und irreführendes
Verhalten vor.
Beobachter: Wieder 200000 Fichen - sind Sie
überrascht?
Markus Schefer: Diese rechtsstaatliche Katastrophe war
absehbar.
Die Kultur des Geheimdienstes wurde in den neunziger Jahren nicht
verändert - da braucht es nicht viel Phantasie, um sich
auszumalen, dass wieder etwas schiefgehen könnte.
Viele Informationen in der Datenbank ISIS sind offenbar
irrelevant. Drohen dabei nicht die relevanten Hinweise in der Menge
unterzugehen?
Diese Frage stellt sich immer. Sie hat vor allem mit der
Qualität des Geheimdienstes zu tun, der diese Daten auswertet. Da
im Jahresbericht kaum etwas über die Leistung des Geheimdienstes
steht - schon gar keine kritischen Worte -, ist es schwierig, die
Qualität zu beurteilen. Das Hauptproblem ist ohnehin ganz klar die
Aufsicht über den Geheimdienst.
Was schlagen Sie vor?
In Basel bemüht sich eine Arbeitsgruppe mit internen
und
externen Experten, der ich auch angehöre, seit bald zwei Jahren
gemeinsam mit dem Bund, eine wirksame Aufsicht zu erarbeiten. Zurzeit
gibt es diese noch nicht, sonst wäre es nicht zu solchen
Fehlleistungen gekommen. Die GPDel ist keine wirksame Aufsicht - sie
ist die Oberaufsicht durch das Parlament.
Was ist stossender: dass Daten erfasst wurden, ohne zuvor
die
Rechtmässigkeit zu überprüfen, oder dass sie
anschliessend nicht regelmässig - nämlich alle fünf
Jahre - kontrolliert wurden?
Die Problematik beginnt bei der Auswahl der Daten. Das
Gesetz ist
da leider mangelhaft. Einerseits enthält es zu restriktive
Bestimmungen. Würde der Geheimdienst die Vorgaben ernst nehmen,
dürfte er fast nur noch strafbare Vorbereitungshandlungen
untersuchen. Das würde nicht viel bringen. Dies hat dazu
geführt, dass diese Schranke nicht ernst genommen wurde.
Also können Sie nachvollziehen, warum gegen das
Gesetz
verstossen wurde?
Nein, es ist absolut skandalös, dass Menschen auch
ohne
genügenden Verdacht erfasst und die Daten keiner periodischen
Überprüfung unterzogen wurden. Die Verantwortlichen
müssen sich ernsthaft und konstant mit der Frage
auseinandersetzen, ob das, was sie machen, rechtmässig ist.
Problematisch ist auch, dass Drittpersonen, die zum
dritten Mal
gemeldet werden, automatisch den Status eines Verdächtigen
erlangen.
Ja, das kann nicht angehen. Man muss in jedem einzelnen
Fall
klären, ob die gesetzlichen Voraussetzungen zur Verdächtigung
einer Person gegeben sind.
Weshalb ist der Inlandgeheimdienst überhaupt einer
unkontrollierten Sammelwut verfallen?
Einerseits ist es sehr schwierig, herauszufinden, was
relevant
ist und was nicht. Wo stereotypisiert man nur, und wo ist eine reale
Gefahr vorhanden? Vielleicht war es aber auch Übereifer. Der
Geheimdienst wollte seine Sache gut machen und erkannte nicht mehr, was
wichtig ist und was nicht.
Der Bürger kann heute keine Berichtigung oder
Löschung
von Einträgen verlangen, weil er gar nicht erfährt, was
über ihn fichiert ist. Ist das mit einem demokratischen
Staatsverständnis zu vereinbaren?
So, wie es jetzt ist, geht es nicht. Doch ein
uneingeschränktes Einsichtsrecht zu gewähren ist ebenfalls
nicht möglich. Die Verantwortlichen müssen nun
überlegen, wie man demjenigen mit terroristischen Absichten nicht
erzählt, was der Staat über ihn weiss, die Bürger aber
dennoch über ihre Einträge informiert werden können.
Wo könnte eine solche Grenze gezogen werden?
Verfahrenstechnisch ist es wichtig, eine Stelle
einzusetzen, die
sich die Fälle anschaut und befugt ist, die Daten löschen zu
lassen. Der Geheimdienst wehrt sich dagegen, die Begründung ist
immer dieselbe: Externe wissen nicht, welche Informationen relevant
sind und welche nicht. Dieser Einwand hat eine gewisse Berechtigung,
denn ein Detail, das irrelevant wirkt, kann im entsprechenden
Zusammenhang wichtig werden. Dennoch ist zentral, dass der Geheimdienst
von aussen genau und wirksam überwacht wird.
Was ist nun zu tun?
Die Verantwortlichen sollten die Feststellungen der GPDel
ernst
nehmen und sie zur tiefgreifenden Reorganisation des Geheimdienstes
nutzen.
Es stellt sich also eine Grundsatzfrage?
Absolut. Delegationspräsident Claude Janiak
erklärte,
es habe seit dem Fichenskandal vor 20 Jahren keinen Kulturwandel
gegeben. Es ist höchste Zeit, diesen herbeizuführen.
Gefordert sind jetzt organisatorische und gesetzliche
Veränderungen, die einen tiefgreifenden Kulturwandel bewirken und
den Geheimdienst einer wirksamen Aufsicht unterwerfen.n
Markus Schefer, 45, ist Professor für Staats- und
Verwaltungsrecht an der Universität Basel.
Auskunft über Ihre Fiche: Sie können in
Erfahrung
bringen, ob der Nachrichtendienst korrekt mit allfälligen
Personendaten umgegangen ist. Ob Sie fichiert sind, erfahren Sie
allerdings nicht. Einen Musterbrief finden Sie unter http://www.beobachter.ch/fiche.
---
Landbote 9.7.10
Fakten zu Zürcher Fichen verlangt
sda
zürich - Der Regierungsrat soll Auskunft über
den
Staatsschutz im Kanton Zürich geben. Drei CVP-Kantonsräte
wollen wissen, ob und in welchem Ausmass der Kanton Daten über
seine Einwohnerinnen und Einwohner gesammelt und dem Nachrichtendienst
des Bundes weitergereicht hat. Die Kantonsräte haben dazu eine
Anfrage eingereicht, die gestern veröffentlicht wurde.
Wissen wollen sie zudem, wer die Aufsicht über die
gesammelten Daten hat, wie sie gelagert werden und ob die Bürger
Einsicht in ihre Fichen nehmen können. Der Vorstoss ist nicht ganz
uneigennützig, befürchten die Kantonsräte doch auch,
dass über sie selber eine Fiche existiert. Der Regierungsrat soll
in seinem Bericht auch darlegen, ob Parlamentsmitglieder in den
Datensammlungen auftauchen.
Daten auf Vorrat gesammelt
Auf nationaler Ebene hatte Ende Juni ein
Inspektionsbericht der
Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) ans Licht gebracht, dass
der Nachrichtendienst des Bundes rund 200 000 Personen fichiert hat.
Die GPDel warf dem Staatsschutz vor, Daten auf Vorrat zu sammeln, ohne
diese auf ihre Relevanz zu prüfen. Bei der Informationsbeschaffung
spielen offenbar auch die Kantone eine wichtige Rolle. (sda)
---
Zofinger Tagblatt 9.7.10
Staatsschutz
Auskunft über Fichen gefordert
Der Zürcher Regierungsrat soll Auskunft über den
Staatsschutz im Kanton Zürich geben. CVP-Kantonsräte wollen
wissen, ob und in welchem Ausmass der Kanton Daten über seine
Einwohner gesammelt und dem Nachrichtendienst des Bundes weitergereicht
hat.
Die Kantonsräte haben dazu eine Anfrage eingereicht,
die am
Donnerstag veröffentlicht wurde. Wissen wollen sie zudem, wer die
Aufsicht über die gesammelten Daten hat, wie sie gelagert werden
und ob die Bürger Einsicht in ihre Fichen nehmen können. Der
Vorstoss ist nicht ganz uneigennützig, befürchten die
Kantonsräte doch auch, dass über sie selber eine Fiche
existiert. Der Regierungsrat soll in seinem Bericht auch darlegen, ob
Parlamentsmitglieder in den Datensammlungen auftauchen.
200 000 beim Bund fichiert
Auf nationaler Ebene hatte Ende Juni ein
Inspektionsbericht der
Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) ans Licht gebracht, dass
der Nachrichtendienst des Bundes rund 200 000 Personen fichiert hat.
Die GPDel warf dem Staatsschutz vor, Daten auf Vorrat zu sammeln, ohne
diese auf ihre Relevanz zu prüfen. Bei der Informationsbeschaffung
spielen offenbar auch die Kantone eine wichtige Rolle. (sda)
---
Aargauer Zeitung 9.7.10
"Trinkt am Abend gerne ein Bier."
Über die Angst der Regierenden vor ihren eigenen
Bürgern
Christoph Bopp
Staatsschutz muss sein, denn es gibt Leute, die den Staat
bedrohen. Für despotische Regimes ist das unbezweifelbar. Man hat
es dort auch immer so gehalten, und die Praktiken der Ochrana der
Zaren, der Tscheka der Bolschewisten, der Gestapo der Nazis und all der
anderen Organisationen waren weit jenseits dessen, was der Rechtsstaat
seinen Organen erlaubt. Auch Demokratien haben Geheimdienste. Aber noch
nicht so lange. Und sie entstanden meist aus Furcht vor äusseren
Feinden. Wenn denn die Legenden stimmen, stand bei der Gründung
der englischen Geheimdienste die Furcht vor den "Spionen des Kaisers"
Pate, die man im England zu Beginn des letzten Jahrhunderts
äusserst effizient zu schüren wusste. Für einmal waren
die Amerikaner eher mehr gentlemanlike als die Briten. Präsident
Roosevelt soll gesagt haben, die Post fremder Leute zu lesen, zieme
sich einfach nicht.
Spione kamen vor Ende des Zweiten Weltkriegs
hauptsächlich
von aussen. Darum taten sich Engländer und Amerikaner auch schwer
damit, die sowjetischen Maulwürfe zu enttarnen. Dass ein Mitglied
der englischen Upper Class sich in den Dienst des Feindes stellen
würde, war undenkbar. Und das OSS, der Vorläufer der CIA, war
von Sowjet-Sympathisanten so durchseucht, dass es nicht erstaunt, dass
Stalin bereits 1949 eine Atombombe zünden konnte. Das Ausmass des
Verrats der "Cambridge5", von Philby, MacLean, Burgess, Cairncross und
Blunt, wurde erst später richtig bekannt. Desgleichen der Umstand,
dass der sowjetfreundliche Untergrund in den USA während des
Kalten Kriegs weit mehr Leute umfasste und viel aktiver war, als man
lange gedacht hatte.
Sympathien für den Kommunismus führten
während des
Kampfes gegen die Nazis zu einer gespaltenen Loyalität. Der Spalt
konnte mehr oder weniger weit links sein. Besonders in den 50er-Jahren
kam es nicht nur in den USA, aber besonders dort, zu hysterischen
Überreaktionen. Der republikanische Senator Joseph McCarthy und
sein Komitee führten eine regelrechte Kommunistenhatz durch. Die
nicht nur in den USA praktizierte Gesinnungsschnüffelei richtete
den Fokus der Geheimdienste wieder nach innen. Der Feind war schon da
und musste nicht abgewehrt, sondern beobachtet werden. Staatsfeindliche
Aktivitäten liefen denn fast per definitionem weit unterhalb
strafrechtlicher Limiten ab. Die Einträge in die Fichen waren
deshalb mehr oder weniger weit von jeder Relevanz entfernt. (Der Titel
ist original. Der Staatsschutz notierte das von der Thurgauer
SP-Nationalrätin Menga Danuser.) Der Korrektheit halber muss
angeführt werden, dass der englische Geheimdienst und besonders
das FBI mit seiner Cointelpro-Kampagne weit unzimperlicher ans Werk
gingen als die Bundespolizei.
Kommen wir zur Idealvorstellung des Staatsschützers
vor
1991. Um einen Staatsfeind zu finden, musste man nur die trübe
Suppe (die aus den Fichen aller Mitglieder von Missionsvereinen bis zur
KPdSU bestand) kräftig umrühren und dann mit einer Mistgabel
ein paar Mal hindurchfahren. Die Staatsfeinde würden dann - dem
Hollerith-Prinzip sei Dank - an der Mistgabel hängen bleiben.
(IBM-Urvater Herman Hollerith entwickelte die Informationsverarbeitung
per Lochkarte, indem er Karten immer am gleichen Ort mit Löchern
versah, sodass man mittels eines Stabes, den man durch den ganzen
Stapel hindurchführte, die relevanten Karten herausfischen
konnte.) Die Masse war alles, Ziel war eine "Parallelveranstaltung" zur
Einwohnerkontrolle: Alles fichiert, alles gut.
9/11 veränderte alles und die Geheimdienstarbeit
glich
wieder mehr derjenigen in der Vorkriegszeit. Jetzt galt es wieder, nach
draussen zu blicken und zu gehen, Feldarbeit zu leisten, islamistische
Organisationen, die ihre Wurzeln in Pakistan, Afghanistan und
ähnlichen unwirtlichen Ländern haben, zu unterwandern. Ob man
mit fleissigem Fichieren wirklich terroristische Anschläge
verhindern kann? Die Praxis lehrt eher das Gegenteil. In England,
Deutschland und anderen Ländern gelang es durchaus, islamistisch
motivierte Terroranschläge zu verhindern. Wenn auch nicht alle.
Solange die Fichen vor sich hinmodern, gibts keinen Anlass
zur
Besorgnis. Geheimdienste produzieren zwar notorisch Skandale, sind aber
in der Regel und zum Glück auch weit inkompetenter als in
einschlägigen Romanen dargestellt. Schlimmer wirds, wenn es wieder
um Gesinnungen geht. Aber danach siehts eigentlich nicht aus.
christoph.bopp@azag.ch
--
Staatsschutz Fichen auch im Aargau?
Die Schweizer Demokraten Aargau sind empört über
die
neue Fichenaffäre. Sie nehmen an, dass auch der Staatsschutz des
Kantons Aargau "unkontrolliert und unverhältnismässig" Daten
über Personen und Organisationen hortet. Die Vorgehensweise, wie
im Aargau Personen fichiert werden, müsse offengelegt werden. Man
werde dazu Vorstösse im Grossen Rat einreichen. (mz)
---
St. Galler Tagblatt 9.7.10
PODIUM
Fichenaffäre: Nichts gelernt und alles vergessen
Wie lange soll man über das Fichenproblem reden, bis
man
wieder zur Tagesordnung übergeht? Diese Frage stellte sich vor
rund zwanzig Jahren, und sie stellt sich jetzt wieder. Wie lange? Wie
viel Zeitungsausgaben lang? Zeitungen leben von Neuigkeiten. Es ist
schwierig, über Gleichbleibendes mehrfach zu berichten. Die
Fichenproblematik bleibt im grossen und ganzen die gleiche.
In grösseren Zyklen
Dazu gehört, dass auch die
Skandalisierungsproblematik
gleich bleibt. Sie lebt davon, dass man lange nicht hinschaut, dass man
von Zeit zu Zeit aufgeregt aufwacht und "Skandal!" ruft.
Wesentliche Elemente der Fichenaffäre I von 1989
waren schon
vorher bekannt, aber sie hatten die wenigsten interessiert. Je nach
Einstellung wollten die einen den Störfall möglichst schnell
hinter sich bringen, andere wollten ihn möglichst lange auf dem
Feuerchen der Empörung kochen lassen.
Das Gegenmodell bestünde darin, dass man aus der
intensiveren Wahrnehmung etwas lernt. Wer aus der Geschichte nichts
lernt, ist gezwungen, sie zu wiederholen. Dass Irritierende ist, dass
um 1990 die Lernbereitschaft nicht klein war - und sich die Geschichte
trotzdem wiederholt hat. Der Schreibende hat im Auftrag des Bundesrats
zusammen mit Spezialisten einen Staatsschutzbericht erarbeitet. Dieser
ist inzwischen selbst bei Fachleuten nicht mehr präsent.
Wären Bösewichte am Werk, könnte man sagen, dass diese
gerne mit der Vergesslichkeit der Menschen rechnen. Doch es sind keine
Bösewichte. Es sind Menschen, die für die Schweiz das Beste
wollen. Und offensichtlich von einer wenig veränderbaren
Mentalität, fest verankerten Kultur, einem gleichbleibenden
Grundverständnis geprägt sind.
Gefragt ist grössere Einsicht
Der Historiker Jacob Burckhardt prägte das Wort, dass
Geschichte nicht klug für ein andermal, sondern weise für
immer mache. Worin müsste die "Weisheit" im Falle der
Fichenproblematik bestehen?
Statt auf Weisheit zu setzen, wollte man, was nicht
unweise ist,
das Instrumentarium verbessern: Man machte ein Gesetz. Man führte
für die Erfassung gefährlicher Menschen eine
begründungspflichtige Positivliste von Problemkategorien ein
anstelle des diffusen Negativbildes. Und man wechselt sogar den Chef
aus.
Doch die Weisheiten müssten grösseren Einsichten
gelten: Dass bei einem Gut wie der nationalen Sicherheit auch das
Risiko gross ist, dass gerade darum stümperhaft gearbeitet wird,
weil man es ja im Dienste von etwas Gutem tut und darum das Tun nicht
kritisch hinterfragt.
Ein Teil des Ungenügens wird mit Personalmangel
erklärt. Es fehlen Leute, welche die Arbeit anderer Leute
bearbeiten. Man darf auch die andere Position denken: Müsste die
Zahl der Mitarbeiter nicht zugunsten Besserqualifizierter stark
reduziert werden, damit sich diese Leute wegen der Verknappung dann auf
das Wesentliche konzentrieren? Die Steuerzahlenden könnte es
ärgern, dass mit ihrem Geld nichts Besseres rausschaut.
Wichtig ist sodann die Einsicht, dass sich das Problem
nicht ein
für allemal lösen lässt, dass die alte Tendenz der
Überbewirtschaftung der Sicherheitsfrage stets wieder hochkommt
und die Kontrolleure der Kontrolleure, die jetzt Alarm geschlagen
haben, diese Dienste öfters ernsthaft prüfen und allenfalls
jährlich an die Öffentlichkeit gelangen sollten.
Georg Kreis
Historiker Uni Basel
---
20 Minuten 9.7.10
Regierung soll über Fichen informieren
ZÜRICH. Der Regierungsrat soll Auskunft über den
Staatsschutz im Kanton Zürich geben. CVP-Kantonsräte wollen
wissen, ob und in welchem Ausmass der Kanton Daten über seine
Einwohner gesammelt und dem Nachrichtendienst des Bundes weitergereicht
hat. Die Parlamentarier haben dazu eine Anfrage eingereicht, die
gestern veröffentlicht wurde. Wissen wollen sie zudem, wer die
Aufsicht über die gesammelten Daten hat, wie sie gelagert werden
und ob die Bürger Einsicht in ihre Fichen nehmen können. Auf
nationaler Ebene hatte Ende Juni ein Inspektionsbericht der
Geschäftsprüfungsdelegation ans Licht gebracht, dass der
Nachrichtendienst des Bundes rund 200 000 Personen fichiert hat.
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BIG BROTHER SPORT
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BZ 9.7.10
Einheitliche Regeln
Hooligans werden härter angepackt
Mit Hooligans soll in der ganzen Schweiz einheitlich
verfahren
werden - egal ob sie ein Spiel in Bern oder in Genf besuchen.
Fussballhooligans, die mit einem Stadionverbot belegt sind, dürfen
künftig auch kein Eishockeystadion betreten.
Anfang Jahr waren in der Schweiz 974 Personen mit einem
Stadionverbot belegt, 645 betreffen den Fussball, 329 den Eishockey.
Das teilten die Konferenz der Kantonalen Polizeikommandanten der
Schweiz (KKPKS) und die Schweizerische Zentralstelle Hooliganismus
(SZH) gestern mit.
Datenbank Hoogan
Ein Verbot aussprechen dürfen nur die Klubs und der
Verband
beziehungsweise im Eishockey die Liga, wie es in der Mitteilung weiter
heisst. Das gemeinsame Vorgehen hat eine Arbeitsgruppe beschlossen. Sie
setzt sich zusammen aus Mitgliedern der Fussball- und
Eishockeyverbände sowie der SZH und des Fachbereichs Hooliganismus
des Bundesamtes für Polizei Fedpol.
Die verhängten Stadionverbote sind zivilrechtlicher
Natur
und werden bei Swiss Olympic, dem Dachverband der Schweizer
Sportverbände, erfasst. Danach stehen sie allen Fussball- und
Eishockeyklubs sowie den 29 dezentralen Fachstellen der kantonalen und
städtischen Polizeikorps zur Verfügung.
Gewalttätige Fussballfans würden ins
Polizeiinformationssystem Hoogan eingetragen, wie Marco Cortesi,
Sprecher der Zürcher Stadtpolizei, auf Anfrage sagte. Ein
Stadionverbot, das im Zusammenhang mit Gewalt ausgesprochen worden sei,
gelte jeweils während dreier Jahre. Für die Bewirtschaftung
von HOOGAN sei das Fedpol zuständig.
Klubs kontrollieren
Die Kontrolle der Verbote erfolgt einerseits durch die
Klubs
selbst, anderseits sind bei Matches stets auch Szenekenner der Polizei
vor Ort. Dass der eine oder andere Hooligan trotz Verbot ein Stadion
betrete, könne man nie ganz ausschliessen, räumte Cortesi
ein. Die Mehrheit der Hooligans könne man aber bestimmt daran
hindern. Weder YB noch der SCB konnten gestern erläutern, was sich
durch die Vereinheitlichung in Bern ändern wird.
Seit Mai 2010 führt die Zentralstelle Hooliganismus
zudem
Ausbildungskurse für polizeiliche Szenekenner durch, wie es in der
Mitteilung weiter heisst. Dabei werden einheitliche Vorgehensweisen bei
Sportveranstaltungen vermittelt. Auch die Vertiefung taktischer,
rechtlicher und psychologischer Aspekte ist ein Thema. An den Kursen
nehmen auch szenekundige Beamte aus Deutschland und Österreich
teil. Damit werde der Erfahrungs- und Informationsaustausch über
die Landesgrenzen hinaus gefördert und gewährleistet, heisst
es.
Polizisten schützen
Reagieren wolle man auch auf die zunehmende Gewalt gegen
polizeiliche Spotter (Spotter sind ein Bindeglied zwischen Fans und
Polizei, der sie angehören) und Szenekenner. So habe man
Massnahmen und Verhaltensempfehlungen ausgearbeitet, die nun den
Polizeikommandanten vorgelegt würden. Ziel sei es, schweizweit ein
einheitliches Vorgehen der Polizeikorps zu erreichen.
Die SZH wurde 2000 als Projekt- und Arbeitsgruppe
eingerichtet.
Am 1. Januar 2008 wurde sie institutionalisiert und ist seither bei der
Stadtpolizei Zürich angesiedelt. Sie informiert die Polizeikorps
bei drohenden Ausschreitungen bei Sport- und Grossveranstaltungen.
Darüber hinaus dient die SZH den Polizeien als Auskunftsstelle.
sda/gr
---
NLZ 9.7.10
Hooligans
Polizei schiebt den Riegel
red. Wer im Stadion Gersag mit einem Stadionverbot
sanktioniert
wird, darf künftig auch keinen Eishockey-Match in Genf oder Ambri
mehr besuchen: So will es die Konferenz der Kantonalen
Polizeikommandanten und die Schweizerische Zentralstelle Hooliganismus.
Anfang Jahr waren in der Schweiz 974 Personen mit einem Stadionverbot
belegt, die meisten (645) davon wegen Vergehen bei Fussballspielen.
Die Massnahme stösst beim FC Luzern auf Zustimmung.
"Jetzt
muss jeder mehrmals überlegen, was er im Stadion anstellt", sagt
FCL- Sicherheitschef Mike Hauser. Auch die kantonale Justiz- und
Polizeidirektorenkonferenz begrüsst laut ihrem
Generalsekretär Roger Schneeberger die Massnahme. Irritiert
äusserte sich indes der Schweizerische Fussballverband (SFV). Die
Massnahmen seien noch nicht niet- und nagelfest beschlossen, gibt
SFV-Sicherheitschef Ulrich Pfister zu bedenken.
Seite 5, Kommentar 5. Spalte
--
Gewalt bei Sportveranstaltungen
Luft wird dünn für Hooligans
Einheitliche Sanktionen für Hooligans: Wer bei einem
Fussballspiel randaliert, guckt auch beim Eishockey in die Röhre.
Das stösst auch beim FC Luzern auf Anklang.
kä/bat/sda. Mit Hooligans soll in der ganzen Schweiz
einheitlich verfahren werden - egal, ob sie ein Spiel in Zürich
oder in Genf besuchen. Fussballhooligans, die mit einem Stadionverbot
belegt sind, dürfen künftig auch kein Eishockeystadion mehr
betreten und umgekehrt. Anfang Jahr waren in der Schweiz 974 Personen
mit einem Stadionverbot belegt, 645 betreffen den Fussball, 329 das
Eishockey. Das teilten die Konferenz der Kantonalen Polizeikommandanten
der Schweiz (KKPKS) und die Schweizerische Zentralstelle Hooliganismus
(SZH) gestern mit.
Daten werden zentral registriert
Demnach dürfen ein Verbot nur die Klubs, der Verband
beziehungsweise im Eishockey die Liga aussprechen. Das gemeinsame
Vorgehen hat eine Arbeitsgruppe beschlossen. Sie setzt sich zusammen
aus Mitgliedern der Fussball- und Eishockeyverbände sowie der SZH
und des Fachbereichs Hooliganismus des Bundesamtes für Polizei
(Fedpol). Die verhängten Stadionverbote sind zivilrechtlicher
Natur und stehen danach allen Fussball- und Eishockeyklubs sowie den 29
dezentralen Fachstellen der kantonalen und städtischen
Polizeikorps zur Verfügung.
Gewalttätige Fussballfans werden ins
Polizeiinformationssystem Hoogan eingetragen, wie Marco Cortesi,
Sprecher der Zürcher Stadtpolizei, auf Anfrage sagte. Ein
Stadionverbot, das im Zusammenhang mit Gewalt ausgesprochen wurde, gilt
jeweils während dreier Jahre. Die Kontrolle der Verbote erfolgt
einerseits durch die Klubs selbst, anderseits sind bei Matches stets
auch Szenekenner der Polizei vor Ort.
Clubs müssen kontrollieren
Für Mike Hauser, Sicherheitschef des FC Luzern, ist
es nur
konsequent, wenn Fussballstadion-Verbote nun auch für
Eishockeyspiele gelten. "Jetzt muss jeder mehrmals überlegen, was
er im Stadion anstellt." Hauser gibt zusätzlich zu bedenken: "Es
ist nun aber umso wichtiger, dass solche Verbote nicht willkürlich
ausgesprochen werden, sondern überlegt und basierend auf klaren
Fakten." Schliesslich sei das Verbot für die Betroffenen nun
härter.
Auf Lob stösst die Massnahme auch bei Roger
Schneeberger,
Generalsekretär der Kantonalen Justiz- und
Polizeidirektorenkonferenz: "Wir begrüssen diesen Schritt", sagte
er gegenüber unserer Zeitung. Indes wurde gestern auch Kritik an
die Adresse der kantonalen Polizeikommandanten laut. Ulrich Pfister,
Sicherheitschef des Schweizerischen Fussballverbands (SFV), zeigte sich
erstaunt über das Mediencommuniqué der KKPKS. Denn momentan
seien diese Massnahmen noch nicht niet- und nagelfest beschlossen
worden. Eine Arbeitsgruppe, in der auch der SFV und der
Eishockeyverband mittun, würde aber auf diese Ziele hinsteuern.
Lernen von Deutschland
Seit Mai 2010 führt die Zentralstelle Hooliganismus
zudem
Ausbildungskurse für polizeiliche Szenekenner durch, wie es in der
Mitteilung der Polizeikommandanten weiter heisst. Dabei werden
einheitliche Vorgehensweisen bei Sportveranstaltungen vermittelt. Auch
die Vertiefung taktischer, rechtlicher und psychologischer Aspekte ist
ein Thema. An den Kursen nehmen unter anderen auch szenekundige Beamte
aus Deutschland und Österreich teil. Damit werde der Erfahrungs-
und Informationsaustausch über die Landesgrenzen hinaus
gefördert und gewährleistet, heisst es.
--
Kommentar
Starkes Signal gegen Chaoten
Martin Messmer
Dieser Schritt war längst überfällig:
Fussballhooligans, die mit einem Stadionverbot belegt sind, dürfen
schon ab nächster Saison auch kein Schweizer Eishockeystadion mehr
betreten - und umgekehrt. So wollen es die Polizeikommandanten und die
Zentralstelle Hooliganismus. In der Zentralschweiz machen dies der FC
Luzern und der EV Zug in einer vorbildlichen Zusammenarbeit bereits vor.
Diese landesweite Massnahme ist ein starkes Signal an alle
Chaoten, die den echten Fans den Spass verderben: Nun gibt es für
sie keine Ausweichmöglichkeiten mehr. Fakt ist, dass Hooliganismus
vor allem in den populären Sportarten Eishockey und Fussball ein
Problem ist. Bisher konnte ein Hooligan, gegen den beispielsweise der
FC Luzern ein Stadionverbot ausgesprochen hatte, einfach nach
Zürich fahren und sein Unwesen etwa im Stadion der ZSC Lions
treiben. Ohne dass dessen Sicherheitspersonal eine Chance hatte, einen
registrierten Hooligan am Eingang als solchen zu erkennen.
Die Massnahme wirft allerdings auch Fragen auf. Die
dringlichste:
Wie kann die Massnahme in der Realität umgesetzt werden?
Vorgesehen ist, dass die Klubs und Szenekenner der Polizei die
Stadionverbote am Eingang kontrollieren. Um garantiert zu verhindern,
dass kein registrierter Hooligan ins Stadion gelangt, müsste im
Prinzip jeder Stadionbesucher einen amtlichen Ausweis zeigen, den die
Sicherheitsleute mit der Hooligan-Datenbank abgleichen müssten.
Das ist unrealistisch.
Die Polizei räumt ein, dass auch künftig der
eine oder
andere Hooligan in ein Stadion gelangen könnte. Aber die grosse
Mehrheit werde verbannt. Damit ihr dies gelingt, müssen aber die
Vereine und die Städte nun auch bereit sein, die nötigen
finanziellen Mittel dafür zu sprechen.
martin.messmer@neue-lz.ch
---
Tagesschau 8.7.10
Stadionverbote gegen Hooligans gelten schweizweit
Das Vorgehen gegen Hooligans wird in der Schweiz einheitlich
geregelt.
Stadionverbote werden in der ganzen Schweiz und
sportartübergreifend gelten.
http://videoportal.sf.tv/video?id=b2579056-72e8-41d9-be81-20acbe91e84b
---
stadt-zuerich.ch/pd/de/index/stadtpolizei_zuerich 8.7.10
Medienmitteilung der Konferenz der Kantonalen
Polizeikommandanten der
Schweiz (KKPKS) und der Schweizerischen Zentralstelle Hooliganismus
(SZH): Einheitliche Handhabung von nationalen Stadionverboten im
Fussball und Eishockey
Eine Arbeitsgruppe hat auf Beginn der neuen Saison die
einheitliche
Handhabung von Stadionverboten beschlossen. Diese setzt sich zusammen
aus Mitgliedern der Schweizerischen Fussball- und
Eishockeyverbände bzw. -ligen (SFV / SIHA) sowie der
Schweizerischen Zentralstelle Hooliganismus (SZH), welche bei der
Polizei angesiedelt ist, und des Fachbereichs Hooliganismus des
Bundesamtes für Polizei fedpol. Die SZH standardisiert die
Ausbildung der polizeilichen Szenekenner aus dem In- und Ausland
(Deutschland und Österreich) sukzessiv. Weiter wurden gemeinsame
Massnahmen betreffend die zunehmende Gewalt gegen polizeiliche
Szenekenner erarbeitet und beschlossen.
Die Schweizerische Zentralstelle Hooliganismus (SZH) existiert
bekanntlich seit dem Jahr 2000. Damals noch als Projekt- und
Arbeitsgruppe wurde sie am 1. Januar 2008 durch die Konferenz der
Kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz (KKPKS) institutionalisiert
und bei der Stadtpolizei Zürich angesiedelt. Zu ihrer Hauptaufgabe
gehört die Informationstätigkeit für Polizeikorps
über drohende Ausschreitungen im Zusammenhang mit Sport- und
Grossveranstaltungen. Gleichzeitig ist sie auch nationale
Auskunftsstelle für Polizeikorps über Erkenntnisse im
Zusammenhang mit Gewalttätigkeiten rund um Sportveranstaltungen.
Sie prüft die im Polizeiinformationssystem HOOGAN einzutragenden
Stadionverbote und Sportveranstaltungsberichte. Die SZH arbeitet nach
wie vor eng mit dem Fachbereich Hooliganismus des Bundesamtes für
Polizei (fedpol) zusammen. Er ist für die Bewirtschaftung von
HOOGAN und als National Football Information Point für
Informationen über die Landesgrenzen hinaus zuständig. In
enger Zusammenarbeit mit den Fussball- und Eishockeyligen wird auf die
beiden Saisonstarts die Standardisierung der gesamtschweizerischen
Stadionverbote umgesetzt. Das bedeutet, dass ab der neuen Saison ein im
Fussball ausgesprochenes Stadionverbot parallel auch im Eishockey und
umgekehrt Gültigkeit hat. Zu den Stadionverboten muss erwähnt
werden, dass ausschliesslich die Klubs, der Verband und im Eishockey
die Liga die Berechtigung haben, solche auszusprechen. Die von den
Klubs verhängten, gesamtschweizerischen Stadionverbote
(zivilrechtlich) werden bei Swiss Olympic erfasst und stehen daraufhin
allen Fussball- und Eishockeyklubs sowie den 29 dezentralen Fachstellen
der kantonalen und städtischen Polizeikorps und der SZH zur
Verfügung. Am 1. Januar 2010 waren 974 nationale Stadionverbote
aktiv, davon 645 im Fussball und 329 im Eishockey. Seit Mai 2010
führt die SZH Ausbildungskurse für polizeiliche Szenekenner
in deutscher und französischer Sprache durch. Dort werden
einheitliche Vorgehensweisen bei Sportveranstaltungen in der Schweiz
sowie die Vertiefung taktischer, rechtlicher und psychologischer
Aspekte vermittelt. Mit der Teilnahme von szenekundigen Beamten aus
Deutschland und Österreich wird der Erfahrungs- und
Informationsaustausch über die Landesgrenzen hinaus gefördert
und gewährleistet. Reagieren will man auch auf die zunehmende
Gewalt gegen polizeiliche Spotter und Szenekenner. Anlässlich
eines Workshops wurden Massnahmen und Verhaltensempfehlungen
ausgearbeitet. Die Resultate werden nun den Polizeikommandanten
vorgelegt, um eine schweizweit einheitliche Vorgehensweise und
Sensibilisierung der Polizeikorps zu erreichen. Für
sachbezügliche Fragen steht Ihnen der Medienverantwortliche der
SZH Marco Cortesi am Donnerstag 8. Juli 2010 zwischen 10:30 und 11:30
Uhr zur Verfügung.Tel. 044 411 91 05
Stadtpolizei Zürich
Infostelle
Marco Cortesi Chef Mediendienst 044 411 91 05
-------------
APPLE
-------------
inside-it.ch 9.7.10
Datenschützer Thür kritisiert Datensammler Apple
Nicht nur Google ist böse.
Der Eidgenössische Datenschützer Hanspeter Thür
warnt
davor, dass Apple private Daten seiner Kunden nach eigenem
Gutdünken auswerten, benutzen und sogar weitergeben dürfe.
Die neuen Datenschutzrichtlinien, die der Konzern diesen Monat in Kraft
gesetzt hat, würden vor allem Apple nutzen, nicht aber den Kunden,
so Thür gegenüber dem Schweizer Radio DRS.
Informationen erhält der Computerkonzern von seinen Kunden
zuhauf.
Bei der Registrierung von Geräten wie MacBooks, iPhone oder iPads
verlangt Apple diverse persönliche Angaben des Käufers, etwa
Name, Adresse, Telefonnummer und Beruf. Wer Apps, Musik, Bücher
oder Filme für das iPhone oder das iPad kauft, muss zudem seine
Kreditkarteninformationen offen legen und hinterlässt auch eine
Datenspur, welche Anwendungen aus welchen Interessengebieten
installiert, genutzt oder auch wieder deinstalliert werden. Daten, die
in anonymisierter Form übrigens auch in das Werbeprogramm iAds von
Apple einfliessen sollen.
Der oberste Schweizer Datenschützer ist gegen das Gebaren
des
Konzerns allerdings machtlos, denn die Nutzer würden mit dem
Akzeptieren der Geschäftsbedingungen von Apple diesem Treiben
ausdrücklich zustimmen, so Thür weiter. Gegenüber Radio
DRS verteidigte sich Apple damit, dass Nutzer jederzeit die
Möglichkeit hätten, einzelne Daten zu sperren. Die Stiftung
Konsumentenschutz will die Konsumenten in den nächsten Wochen mit
einem eigens dafür kreierten Merkblatt sensibilisieren. (bt)
---
edoeb.admin.ch 9.7.10
Datenschutzrichtlinien von Apple Inc.
Verschiedene Bürgerinnen und Bürger machten den
EDÖB in
den vergangenen Wochen darauf aufmerksam, dass Apple seine
Datenschutzrichtlinien angepasst habe. Befürchtungen wurden laut,
damit sei der Persönlichkeitsschutz nicht mehr gewährleistet.
Die Änderungen betrafen u.a. die Speicherung standortbezogener
Daten sowie die Zusendung interessenbezogener Werbung.
Der EDÖB hat die Datenschutzrichtlinien daraufhin
analysiert und
kommt zu folgender Einschätzung:
- Diese Richtlinien sind Bestandteil des Vertrags, den die
Kundinnen und Kunden mit der Firma Apple beim Kauf ihrer Produkte oder
Dienstleistungen abschliessen. Da in der Schweiz die Vertragsfreiheit
gilt, können Anbieter und Käufer im Rahmen der Rechtsordnung
grundsätzlich alles vereinbaren. Es ist aber auch niemand
gezwungen, ein entsprechendes Produkt zu kaufen oder eine
Dienstleistung in Anspruch zu nehmen.
- Apple informiert in den Richtlinien umfangreich
über die
vorgesehenen Datenbearbeitungen. Kauf und Nutzung eines Apple-Produkts
gelten datenschutzrechtlich als Zustimmung zu diesen Bedingungen. Der
EDÖB ist der Auffassung, dass sich Apple damit sehr weitgehende
Freiheiten bezüglich Bearbeitung, Auswertung und Weitergabe der
Daten an Dritte einräumt.
- Die Übertragung und Bearbeitung der
Standortinformationen
war überdies bereits 2009 in den Softwarelizenzverträgen
vorgesehen, so bspw. in den Produkteinformationen zum iPhone 3G.
Es handelt sich also primär um ein vertragliches und nur
sekundär um ein datenschutz rechtliches Problem. Allenfalls zu
klären bliebe, ob die Geschäftsbedingungen gegen das
Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb oder das Kartellgesetz
verstossen, weil es sich um ungewöhnliche bzw.
geschäftsfremde Bestimmungen handeln könnte. Dafür ist
aber der Zivilrichter oder die Wettbewerbskommission zuständig.
Der EDÖB hofft, dass mit zunehmender Sensibilisierung der
Kundinnen und Kunden für den Umgang mit Personendaten der Markt zu
Gunsten von datenschutzfreundlichen Produkten spielen wird.
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ANTI-ATOM
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Oltner Tagblatt 9.7.10
Niederamt
Stellungnahme zum Richtplan verfasst
Schönenwerd Gemeinderat trug mehrere Anliegen im
Zusammenhang mit einem neuen Kernkraftwerk vor
Der Kantonale Richtplan für ein neues Kernkraftwerk
Niederamt (KKN) liegt auf. Der Schönenwerder Gemeinderat hat seine
Einwendungen dazu vorgenommen.
Petra Essig
Während der öffentlichen Auflage hat der
Schönenwerder Gemeinderat seine Einwendungen für die
Anpassung des kantonalen Richtplans im Zusammenhang mit dem geplanten
Kernkraftwerk Niederamt (KKN) verfasst. Im Bereich des Verkehrs wird
ein Verkehrskonzept beantragt. Darin ist aufzuzeigen, mit welchen
Massnahmen die zusätzliche Verkehrsbelastung während der
Bauzeit auf ein Minimum reduziert werden kann. Es ist davon auszugehen,
dass der Bauverkehr über die Kantonsstrasse T5/H5 rollen wird,
welche mitten durch das Dorfzentrum der Gemeinde Schönenwerd
führt. Die Mitsprache der betroffenen Gemeinden muss verbindlich
geregelt sein. Ebenso soll die KKN-Betreiberin verpflichtet werden,
eine öffentlich zugängliche Brücke, ausserhalb des
Betriebsareals, zu erstellen, welche den Bedürfnissen von
Langsam-, Individual- und Schwerverkehr entspricht.
Abgeltungen gefordert
Es ist verbindlich festzulegen, dass die
Betreibergesellschaft
als Partnerwerk besteuert wird und dass die Gemeinden nach Massgabe der
Betroffenheit in ihren schutzwürdigen Interessen für die
negativen Auswirkungen von Bau und Betrieb des Kernkraftwerks
abzugelten sind. Die erforderlichen Massnahmen sind vor Erteilung der
Rahmenbewilligung zu beschliessen.
Ebenso müssen die Auswirkungen auf Sozial- und
Infrastruktur
(Wohngelegenheiten, Schulen, Tagesstrukturen, Verkehrsaufkommen,
Wasser- und Abwasserbewirtschaftung, Einkaufs- und Freizeitangebote)
während der mehrere Jahre dauernden Bauphase sowie die zu
treffenden Massnahmen vor Erteilung einer Rahmenbewilligung
geklärt werden. Zudem ist es dem Gemeinderat ein grosses Anliegen,
dass die raumrelevanten Erkenntnisse der sozio-ökonomischen Studie
in der Richtplananpassung zwingend berücksichtigt werden. Die zu
erwartenden Ergebnisse werden raumplanungsrelevant sein.
Des Weitern wird beantragt, dass die Ausgleichs- und
Ersatzmassnahmen der Region zugute kommen sollen, da die Belastung der
Natur in der Region entsteht. Vorzusehen sind auch wirksame
Lärmschutzmassnahmen im Zusammenhang mit dem Betrieb des
Hybridkühlturms. Die Lärmimmissionen sowie weitere
Immissionen sind auf das technisch machbare Minimum zu reduzieren.
Keine Nachfolgewerke
Im Richtplanbeschluss ist auch festzuhalten, dass die
Richtplanänderung selbst wie auch alle folgenden Planungsschritte
nur für ein einziges Kernkraftwerk und insbesondere nicht für
Nachfolgewerke, andere Kernkraftwerke oder alternative Nutzungen der
Gesuchsteller Geltung hat. Der Bau weiterer Kernkraftwerke in Zukunft
soll ohne erneutes Richtplananpassungsverfahren nicht zulässig
sein.
Zudem ist weiter festzuhalten, dass die Bewilligung eines
Kernkraftwerks kein Präjudiz oder positives Argument für ein
geologisches Tiefenlager darstellt. Zur möglichen Erhaltung der
Fruchtfolgeflächen sollen nach dem Rückbau des Kernkraftwerks
Gösgen und des Kernkraftwerks Niederamt die frei werdenden Zonen
wieder der Landwirtschaftszone zugewiesen werden.
Allgemein wird festgehalten, dass den am
Einwendungsverfahren
beteiligten Gemeinden nötigenfalls eine angemessene Nachfrist
anzusetzen ist, um die Begründung der Anträge verbessern zu
können. Die kurze gesetzliche Frist für die Erhebung
begründeter Einwendungen erweist sich angesichts der
Komplexität, Bedeutung und Tragweite der Richtplananpassung
für ein Kernkraftwerk als unhaltbar. Die Eigenheiten des
politischen Milizsystems werden nach Meinung des Rates nicht
berücksichtigt.
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Zofinger Tagblatt 9.7.10
Im Wesentlichen der Planungskommission gefolgt
Winznau Der Gemeinderat beriet die Richtplananpassung
für
ein neues Kernkraftwerk im Niederamt (KKN)
Der Gemeinderat Winznau hat die Richtplananpassungen
für ein
neues Kernkraftwerk im Niederamt (KKN) diskutiert. Dabei wurden die
Einwendungen präzisiert und komplettiert.
Der Winznauer Gemeindrat hat sich mit der Anpassung des
kantonalen Richtplans betreffend Standort für ein neues
Kernkraftwerk im Niederamt auseinandergesetzt. Bereits in der
Vorkonsultationsphase im Frühjahr hatte sich der Rat zur
beabsichtigten Richtplananpassung vernehmen lassen. Nun wurden
während der offiziellen Auflagefrist die Einwendungen
präzisiert und komplettiert. Der Gemeinderat folgte dabei im
Wesentlichen den von der Planungskommission eingebrachten Anträgen.
Wertvolle Auenwaldbestände
Der Rat beantragte, dass die Uferschutzzone während
der
Projekt- und Betriebsphase aus dem Projektperimeter zu nehmen sei und
als Vorranggebiet Natur und Landschaft nicht durch das KKN tangiert
werden dürfe. In seiner Begründung wies der Rat darauf hin,
dass die Alte Aare gemäss Naturinventar und Waldstandortkartierung
aufgrund des Vorkommens von seltenen und sehr wertvollen
Auenwaldbeständen nationale Bedeutung geniesse.
Nach dem Verursacherprinzip
Weiter beantragte der Rat, dass der Ausgleich von
allenfalls
durch das Projekt KKN verlorener Fruchtfolgeflächen, dem
Verursacherprinzip folgend, in den Standortgemeinden zu erfolgen habe.
Die übrigen Gemeinden des Niederamtes dürften nicht dazu
herangezogenen werden, beispielsweise aus kompensatorischen
Gründen allfällige Verluste von Fruchtfolge- und
Bauzonenflächen regional auszugleichen. Zudem verlangte der
Gemeinderat, das KKN zwingend an das öffentliche Busnetz
anzubinden, wobei die Kosten für den Bau und Betrieb von
Haltestellen oder Linienerweiterungen verursachergerecht vom KKN zu
übernehmen seien. Ausserdem sei das bestehende Wegnetz für
den Langsamverkehr während der Bau- und Betriebsphase ohne
Einschränkungen zu erhalten. Betreffend Kühlsystem,
beziehungsweise Abwärme, verlangte der Rat das Festschreiben der
sinnvollen Nutzung der beim Betrieb des KKN anfallenden Abwärme.
Das diesbezügliche Konzept sei vor Baubeginn
aufzuzeigen und
habe ökologischen und wirtschaftlichen Kriterien zu genügen.
Der Rat verlangte, dass die Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle
im Richtplan separat und unmissverständlich auszuweisen sei. Ein
geologisches Tiefenlager für schwach- und mittelradioaktive
Abfälle lehnte der Rat, mit Hinweis auf Regionen, die im Gegensatz
zum Jurasüdfuss das Prädikat "gut" aufweisen, ab.
Faire finanzielle Abgeltung
Das geplante Kernkraftwerk Niederamt vermittelt bereits in
seinem
Namen die regionale Bedeutung. Die Auswirkungen durch Bau und Betrieb
werden regional deutlich spürbar sein. Alle allfälligen
Abgeltungen, Abgaben und Steuern müssten im Sinn eines fairen
Ausgleichs regional verteilt werden.
Unterschiede von über 50 Prozent bei den
Steuerfüssen,
wie sie derzeit aus allseits bekannten Gründen in den Gemeinden
des Niederamts vorhanden seien, müssten deutlich verringert werden
können. Keinesfalls dürften die Unterschiede durch das
Projekt KKN und seine direkten und indirekten Auswirkungen weiter
verschärft werden. In diesem Sinn erachtete der Rat Abgeltungen,
respektive deren Regelung in der Region mittel- und längerfristig
durchaus als entwicklungswirksame und damit raumrelevante Faktoren.
Anbindung an den Strompreis
Konkret beantragte der Gemeinderat, dass die Abgeltungen
an den
Strompreis anzubinden und zu 40 Prozent an die vorgesehenen drei
Standortgemeinden sowie zu 60 Prozent an die übrigen Gemeinden der
Zone 1 zu entrichten seien. Der diesbezügliche Schlüssel
müsse zum Zeitpunkt der Genehmigung des Rahmenbewilligungsgesuches
durch den Bundesrat vorliegen. Für die Begleitung des
Planungsprozesses wünschte der Rat die Bildung einer geeigneten
Organisation, die den Informationsfluss zwischen Bund, Kanton,
Standortgemeinden und weiteren interessierten Gemeinden des Niederamtes
sicherzustellen habe. (msw)
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Solothurner Zeitung 9.7.10
Klare Forderungen
Winznau Gemeinderat zum Richtplan
Der Gemeinderat Winznau hat die Richtplananpassungen
für ein
neues Kernkraftwerk im Niederamt (KKN) diskutiert.
Der Rat beantragte, dass die Uferschutzzone während
der
Projekt- und Betriebsphase aus dem Projektperimeter zu nehmen sei und
als Vorranggebiet Natur und Landschaft nicht durch das KKN tangiert
werden dürfe. Zudem verlangte der Gemeinderat, das KKN zwingend an
das öffentliche Busnetz anzubinden, wobei die Kosten
verursachergerecht vom KKN zu übernehmen seien. Betreffend
Kühlsystem, beziehungsweise Abwärme, verlangte der Rat das
Festschreiben der sinnvollen Nutzung der beim Betrieb des KKN
anfallenden Abwärme.
Der Rat verlangte, dass die Zwischenlagerung radioaktiver
Abfälle im Richtplan separat und unmissverständlich
auszuweisen sei. Das geplante Kernkraftwerk Niederamt vermittelt
bereits in seinem Namen die regionale Bedeutung. Alle allfälligen
Abgeltungen, Abgaben und Steuern müssten im Sinn eines fairen
Ausgleichs regional verteilt werden. (mgt)
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St. Galler Tagblatt 9.7.10
Ausstieg aus dem Atom-Ausstieg
Während die rasch wachsenden Länder Asiens
uneingeschränkt auf die Kernenergie setzen, mehren sich auch im
Westen die Zeichen, dass künftig wieder vermehrt Atomkraftwerke
gebaut werden. Dies kontrastiert mit neuen Initiativen zur atomaren
Abrüstung.
Urs Bader
Gibt es eine Renaissance der Atomkraftwerke? Für
viele ist
die Frage bereits beantwortet. Ja, es gibt sie. Die Internationale
Atomenergieagentur (IAEA) geht für die kommenden Jahrzehnte von
einem drastischen Zuwachs der Kernenergienutzung aus. Vertreter der
"Renaissance"-These erwarten eine Verdoppelung bis Verdreifachung der
nuklearen Kapazitäten bis 2050, wie Oliver Thränert von der
deutschen Stiftung Wissenschaft und Politik in einer aktuellen Studie
schreibt.
Als Hauptgründe für den (Wieder-)Einstieg in die
Atomenergie nennt Thränert: wachsender Energiebedarf, volatile
Gas- und Erdölpreise, sichere und unabhängige
Energieversorgung, saubere Energie angesichts des Klimawandels.
Schocks sind vergessen
Zurzeit sind weltweit gegen 440 Reaktoren in Betrieb. Im
Bau sind
über 50, deutlich mehr als die Hälfte davon in Asien. Auch
bei den Planungen (in unterschiedlichen Stadien) ist Asien
führend, dessen Energiehunger rasant zunimmt. Insbesondere in
China gibt es zudem wenig planungsrechtliche Hindernisse und ist auch
kaum mit öffentlichem Widerstand zu rechnen.
Nun gibt es Anzeichen dafür, dass auch im Westen eine
Trendwende hin zum Bau neuer AKW einsetzen könnte. Das
Unglück im US-Atomkraftwerk Three Mile Island bei Harrisburg im
März 1979 und die Katastrophe von Tschernobyl im April 1986 haben
in den USA und in Europa den Optimismus gegenüber dieser
Technologie deutlich getrübt. Nun aber scheint die Zeit gekommen,
wieder Neubauten in Angriff nehmen zu können.
In den USA, wo die Entwicklung praktisch zum Stillstand
gekommen
war, versucht die Regierung Obama sie wieder anzustossen. Für den
Bau von zwei neuen Reaktoren im Bundesstaat Georgia hat sie im Februar
eine Milliardenbürgschaft gesprochen; über Garantien für
drei weitere Projekte wird zurzeit noch verhandelt. Der Präsident
verfolgt damit die drei Ziele, die Energieversorgung zu sichern, die
CO2-Emissionen zu senken und neue Arbeitsplätze zu schaffen. Die
Initiative ist aber auch Teil eines Kuhhandels, mit dem Obama sein im
Kongress blockiertes Klimagesetz voranbringen will. Der Handel, der
bisher kaum etwas bewirkte, wird auch von Teilen der Linken in Obamas
Demokraten kritisiert: einerseits, weil er noch keine Strategie zu
erneuerbaren Energien vorgelegt hat, anderseits, weil auch in den USA
das gravierende Problem der Endlagerung radioaktiver Abfälle
ungelöst ist.
Rückzug aus dem Ausstieg
In Europa hat Schweden Mitte Juni einen historischen
Entscheid
gefällt. Das Parlament hat das Bauverbot für neue AKW aus dem
Jahr 1980 aufgehoben. Mit jenem Beschluss sollte das Land bis 2010 aus
der Kernenergie aussteigen. Jetzt dürfen die bestehenden zehn
Reaktoren durch neue ersetzt werden. In einer Umfrage vom März
waren nur noch zwei von zehn Befragten für den Ausstieg.
Heute prägt auch in Schweden der Klimawandel die
Energiedebatte. Umweltminister Carlgren von der Zentrumspartei, der der
Atomenergie gegenüber skeptisch eingestellt ist, sagt, die
Realität habe sich mit der Klimabedrohung verändert. "Deshalb
muss man die sauberen Energien anwenden, die verfügbar sind." Das
Land will bis 2020 den Verbrauch fossiler Brennstoffe auf null
drosseln; erneuerbare Energien sollen bis dann die Hälfte des
Bedarfs decken. Kritiker des Parlamentsentscheids sehen diese
ehrgeizigen Ziele gefährdet. Sie befürchten, dass nun
Investitionen in erneuerbare Energien behindert werden. Ob der mit
äusserst knapper Mehrheit gefällte Beschluss die
Parlamentswahlen vom September überleben wird, ist noch ungewiss.
Jedenfalls soll der Kurswechsel erst 2011 vollzogen werden, so dass das
Volk indirekt noch darüber befinden kann.
Auch Finnland setzt weiter auf Atomstrom. Das Parlament
hat
Anfang Juli den Bau zweier neuer Reaktoren bewilligt. Ein AKW ist im
Bau; es soll 2013 ans Netz.
Gespannt wartet man auf ein Zeichen aus Deutschland: Nach
dem von
der rot-grünen Regierung mit den Versorgern vereinbarten
Atomausstieg würde der letzte Reaktor etwa 2022 abgeschaltet
werden. Die schwarz-gelbe Koalition strebt aber eine
Laufzeitverlängerung an, mit der Begründung, damit die Zeit
zu überbrücken, bis genügend erneuerbare Energie zur
Verfügung stehe.
Gegenläufige Entwicklungen
Die Entwicklung in der zivilen Nutzung der Atomenergie, zu
der
auch weltweit viele Neuinteressenten gehören, kontrastiert mit den
wieder in Gang gesetzten Bemühungen zur atomaren Abrüstung
und zur Sicherung des nuklearen Materials. Beide Initiativen gingen von
US-Präsident Obama aus, der während des Wahlkampfs
versprochen hatte, er wolle "alles nukleare Material rund um die Welt
innerhalb meiner ersten Amtszeit sichern". Im April hatte er dazu einen
Gipfel gegen den Nuklearterrorismus nach New York einberufen.
Allerdings sichert der Atomwaffensperrvertrag jedem Land "Programme zur
friedlichen Nutzung der Kernenergie" ausdrücklich zu.
Risiken bleiben
Laut der Studie von Oliver Thränert ergeben sich
Gefahren
des militärischen Missbrauchs der zivilen Nutzung der Atomenergie
vor allem an beiden Enden des Brennstoffkreislaufs, also bei
Urananreicherung und Wiederaufbereitung. Und generell gilt: Je mehr
Akteure es gibt und je mehr atomares Material in der Welt unterwegs
ist, desto grösser wird das Missbrauchsrisiko. Nicht zu
unterschätzen ist auch das Risiko einer regionalen politischen
Kettenreaktion, sollte ein neues Land die Atombombe entwickeln. Das
gilt insbesondere für Iran und den nahöstlich-arabischen Raum.
Will die Staatengemeinschaft der Weiterverbreitung der
Atomtechnologie entgegentreten, hat die atomare Abrüstung
zunächst wichtige symbolische Bedeutung. Sodann ist laut
Thränert das Nichtweiterverbreitungs-Regime zu stärken. Dazu
gehöre die Verschärfung der AKW-Kontrollen durch die IAEA,
die Internationalisierung des Brennstoffkreislaufs sowie effiziente
Exportkontrollen.