MEDIENSPIEGEL 16.7.10
(Online-Archiv: http://www.reitschule.ch/reitschule/mediengruppe/index.html)

Heute im Medienspiegel:
- Reitschule-Programm
- Antistadt: Trojanisches Kulturpferd auf dem Vorplatz
- Nothilfe BE: Verschärfungen + Präsenzpflicht
- Flüchtlinge: EU hält an Dublin fest
- Big Brohter Sport: Polizeikosten; Reglemente; Vuvuzela-Verbot
- Big Brother: Staatschutz-Kontrolle; viele Einsichtsgesuche
- Sempach: Begegnungskonzept; Voruntersuchung gegen Pnos; SVPler gegen "Hochburg der Linksaktivisten"
- Lichtenstein: Brandanschläge - Verhaftung in rechter Szene
- Narrenkraut: Rappaz und das Sterben
- Stop Murder Music: Ruhr Reggae Summer Mühlheim; Zakk Düsseldorf
- Anti-Atom: Akteneinsicht Mühleberg; gegen Gösgen-Richtplan

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REITSCHULE
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Fr 16.07.10
20.00 Uhr - Vorplatz - Albino und Madcap (D) ab 22.00 - Polit-Rap

Do 22.07.10
22.00 Uhr - SLP - CIVET (USA) Rock'n'Roll, Support: Snakebone (CH) - Punkrock

Mi 28.07.10
22.00 Uhr - Vorplatz - SLP-Offene Bühne

Infos:
http://www.reitschule.ch
http://www.reitschulebietetmehr.ch

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ANTISTADT
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20 Minuten 16.7.10
http://www.20min.ch/news/bern/story/Ein-trojanisches-Pferd-als-Symbol-fuer-die-Reitschule-30457138 (Foto)

Ein trojanisches Pferd als Symbol für die Reitschule

BERN. Auf dem Vorplatz der Berner Reitschule entsteht ein riesiges trojanisches Pferd. Zum einen dient es morgen im Rahmen der Veranstaltung "Antistadt - 3 Jahre Festmacher" als DJ-Kanzel. Zudem soll es laut den Veranstaltern auch die Rolle der Reitschule symbolisieren: Anstelle von griechischen Kriegern trägt es Kultur in die Stadt.

Mehr dazu in der Rubrik Nightfever, ab Seite 22

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Bund 16.7.10
http://www.derbund.ch/bern/Trojanisches-Pferd-vor-der-Reitschule/story/27099931 (Foto)

Trojanisches Pferd vor der Reitschule.

Gestern wurde für die Party von morgen Samstag auf dem Vorplatz der Reitschule ein stattliches trojanisches Pferd aufgebaut. Die Organisatoren "Festmacher" erwarten zur Feier ihres dritten Geburtstags mehrere Hundert Leute. (jäg)

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NOTHILFE
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Bund 16.7.10

Kanton verschärft Nothilferegime

Asylsuchende mit einem ablehnenden Entscheid dürfen sich nur noch für 48 Stunden im Monat vom Asylzentrum abmelden, um als "bedürftig" zu gelten. Die strengeren Richtlinien zu Präsenzkontrollen und Anwesenheitspflichten gelten seit Anfang Mai und sollen Struktur in den Vollzug bringen. Die Organisation Solidarité sans frontières spricht von der Verletzung des Rechts auf persönliche Freiheit. (fen) - Seite 21

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So sollen Asylsuchende "freiwillig" ausreisen

Rechtskräftig weggewiesene Asylsuchende sollen die Schweiz verlassen und erhalten nur noch Nothilfe. Um das geltende Regime durchzusetzen, hat der Kanton die Präsenzkontrollen und Anwesenheitspflichten verschärft. Dies stösst auf Kritik.
Felicie Notter

Bern ergreift Massnahmen, um weggewiesene Asylsuchende zur "freiwilligen Ausreise" zu bewegen: Seit Anfang Mai sind im Kanton neue Richtlinien in Kraft mit strengeren Regelungen der Präsenzen in den Asylzentren. Damit bewege man sich zunehmend am Rande der Verfassungskonformität - so die Organisation Solidarité sans frontières.

Ähnlich einem Freiheitsentzug

Abgewiesene Asylsuchende und solche mit einem Nichteintretensentscheid erhalten in der Schweiz seit April 2008 nur noch Nothilfe (siehe Kasten). Im Kanton Bern wird diese nicht in Geld, sondern in Naturalien wie Kleider und Essenswaren ausbezahlt - daher heissen die betreffenden Asylzentren Sachabgabezentren. Gemäss den neuen Richtlinien, die dem "Bund" vorliegen, dürfen die Asylsuchenden dort nur noch maximal 48 Stunden pro Monat abwesend sein. Dazu müssen sie einen schriftlichen Antrag stellen. Einmal täglich wird eine Präsenzkontrolle durchgeführt - oder öfter, wenn sich eine Person nicht daran hält. Die Naturalienabgabe erfolgt in einem variierenden Zeitfenster von höchstens einer Stunde pro Tag. Wann, wird jeweils am Vortag kommuniziert. "Die Zentren werden Schritt für Schritt in Gefangenenlager verwandelt", sagt Balthasar Glättli, Generalsekretär von Solidarité sans frontières. Er verweist auf den Zürcher Anwalt Peter Nideröst, der auf Asyl- und Ausländerrecht spezialisiert ist und bereits vor Bundesgericht die Abgabe von Nothilfe an Weggewiesene erkämpft hat. Dieser sagt, das Ziel der Nothilfe liege darin, Menschen vor einer Bettelexistenz zu bewahren - und nicht in der Abschreckung.

"Die neuen Richtlinien bedeuten ganz klar eine Einschränkung des Rechts auf persönliche Freiheit", sagt Nideröst gegenüber dem "Bund". "Dieses ist in der Bundesverfassung festgeschrieben." Aus juristischer Sicht werde dieses Recht durch die verwaltungsinterne Weisung tangiert. Eine Weisung genüge aber nicht, "es brauchte ein Gesetz". Es sei fraglich, ob ein öffentliches Interesse an einer solchen Einschränkung gegeben sei und ob sie dem Prinzip der Verhältnismässigkeit entspreche. Das neue Regime komme einem Freiheitsentzug gleich: "Die Menschen haben keine Wahl, ob sie Nothilfe beziehen wollen. Die Auflagen machen sie zu Gefangenen."

Nothilfe nur für "Bedürftige"

Florian Düblin, Vorsteher des kantonalen Migrationsdienstes, will nicht von einer Verschärfung sprechen. "Wir sind gehalten, das Nothilferegime umzusetzen. Dies ist ein weiterer Versuch, Struktur hineinzubringen", sagt er. "Wenn jemand ein Gesuch um Nothilfe stellt, gehen wir davon aus, dass diese Person bedürftig ist und nicht in der Lage, sich selber durchzubringen", so Düblin. "Für uns ist es darum schwierig, Absenzen nachzuvollziehen." Mit den Richtlinien wolle man sicherstellen, dass die Nothilfebezüger "nicht einfach kommen und gehen". Dies betreffe allerdings nur einen Teil der Asylsuchenden.

Von einer Einschränkung der persönlichen Freiheit könne indes nicht die Rede sein, so Düblin. "Jeder kann sich frei bewegen." Das Argument, die Leute hätten keine Wahl, ob sie Nothilfe beziehen wollten, lässt er nicht gelten: "Sie können jederzeit mit uns kooperieren und nach Hause gehen." Es werde oft ignoriert, dass die Schweiz im internationalen Vergleich "ein sehr gutes Asylverfahren" habe - inklusive der Rechtsmittelverfahren, also der Möglichkeiten, gegen einen Entscheid Rekurs einzulegen.

Für Solidarité sans frontières herrsche dennoch eine grosse Rechtsungleichheit, da es sich nur wenige leisten könnten, den Rechtsweg zu beschreiten. Ohnehin liefen abgewiesene Asylsuchende immer Gefahr, von der Polizei aufgegriffen zu werden. Ihre Papiere müssten sie im Verlaufe des Verfahrens abgeben. Danach seien sie gezwungen, illegal in der Schweiz zu leben, denn oft könnten sie aufgrund fehlender Anerkennung durch das Heimatland nicht zurückkehren. "Gesetzeskonform können diese Menschen nur leben, wenn sie sich buchstäblich in Luft auflösen", so Glättli. "Statt zu schauen, warum Menschen nicht zurückkönnen, wird alles unternommen, um sie wegzuekeln."

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Langzeitbezüger

Sozialhilfestopp soll "spürbar" sein

Trotz härterer Massnahmen bleiben viele abgewiesene Asylsuchende im Land. Bern liegt dabei im Mittelfeld.

"Die Nothilfe stellt die weniger abschreckende Option dar als die Rückkehr in die Heimat", stellte kürzlich eine Studie im Auftrag des Bundesamts für Migration (BFM) fest. Dabei sollte der Sozialhilfestopp und damit der Übergang zur Nothilfe für die Asylsuchenden mit ablehnendem Entscheid "spürbar" sein und sie zur selbstständigen Ausreise bewegen. Durch die "unattraktive Gestaltung des Aufenthalts" wird ein "effektiver Vollzug" angestrebt. Die Studie zeigte allerdings die beschränkte Wirksamkeit dieser Massnahmen und die hohe Zahl von Langzeitbezügern (siehe "Bund" vom 28. Mai).

Gemäss Florian Düblin, Vorsteher des Migrationsdienstes, liegt Bern im Mittelfeld der Kantone - "sowohl was die Strenge der Umsetzung des Sozialhilfestopps wie auch was die Untertauchensraten betrifft". Für einen Kanton mit städtischen Zentren, die allgemein Asylsuchende stärker anziehen, stehe Bern in der Umsetzung recht gut da.

Düblin hatte die Situation im Winter als unbefriedigend bezeichnet (siehe "Bund" vom 6. Februar). Die Frage der Langzeitbezüger müsse aber auf Bundesebene behandelt werden. "Als Kanton sind wir lediglich verantwortlich für den Vollzug", sagt er. (fen)

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DUBLIN
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NZZ 16.7.10

Kein Rütteln am Dublin-System

 Besuch von Justiz- und Polizeiministerin Widmer-Schlumpf in Brüssel

 Der informelle EU-Innenministerrat, an dem auch Bundesrätin Widmer-Schlumpf teilnahm, sprach sich dafür aus, die stark mit Flüchtlingen belasteten Grenzstaaten zu unterstützen.

 mt. Brüssel ⋅ Am Dublin-System soll nicht gerüttelt werden. Dieses Fazit zog Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf nach den Diskussionen im informellen EU-Innenministertreffen in Brüssel, bei dem die Bestrebungen der EU für die Harmonisierung des Asylwesens und eine bessere Lastenteilung im Mittelpunkt standen. Wenig Unterstützung fand ein Vorschlag der EU-Kommission, wonach ein Land die Rücknahme von Flüchtlingen aussetzen kann, wenn ausserordentliche Gründe vorliegen. Damit sollten die stark belasteten Grenzstaaten entlastet werden. Gemäss den Dublin-Regeln, die auch für die Schweiz gelten, können Flüchtlinge in den Staat zurückgeschafft werden, in dem sie in den Schengen-Raum eingereist sind.

 Dieser ist verpflichtet, das Asylgesuch zu behandeln. Vor allem Malta und Griechenland hatten darauf gedrängt, von der Rücknahmeverpflichtung suspendiert werden zu können. Laut Widmer-Schlumpf wandte aber eine grosse Mehrzahl der Staaten die geplante Änderung an, weil dies ein Wechsel im Dublin-System wäre. Auch für die Schweiz komme das nicht in Frage. "Es wird eine grosse Herausforderung sein, in diesem sensiblen und schwierigen Punkt einen Kompromiss zu finden", erklärte der belgische Asyl-Staatssekretär Melchior Wathelet. Einzelne Staaten, darunter Österreich, fürchten, dass die Suspendierung der Rückschaffung Schlepperbanden einen Anreiz gibt.

 Einig war man sich laut Widmer-Schlumpf, dass die Grenzstaaten entlastet und unterstützt werden müssen. Wichtig sei, Asylverfahren und Rückführungen in diesen Ländern rasch abzuwickeln. Ferner wollen die Dublin-Staaten versuchen, die Kriterien für die Behandlung von Asylgesuchen zu harmonisieren. Heute gibt es grosse Unterschiede. Die Anerkennungsquoten der Gesuchsteller aus ein und demselben Staat können zwischen 1 und 45 Prozent variieren.

 Falls sich die EU doch auf eine bessere Lastenteilung oder die Möglichkeit der Suspendierung einigen könnte, würde dies laut Widmer-Schlumpf für die Schweiz wenig ändern. Die Anerkennungsquote für Flüchtlinge liege hier im Mittel des oder leicht über dem EU-Schnitt. Die schwedische EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström rief den Grundsatz der Solidarität und der Verantwortung in Erinnerung. Sie verwies auf das Pilotprojekt in Malta. Bei diesem können Dublin-Staaten freiwillig Flüchtlinge übernehmen.

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BIG BROTHER SPORT
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Tagesanzeiger 16.7.10

FCZ und GC wollen Polizeikosten nicht klaglos zahlen

 GC hat eine Verfügung der Stadt zum Spiel gegen St. Gallen angefochten. Der FCZ wehrt sich gegen eine Rechnung zum Match gegen Basel.

 Zürich - Das neue Polizeigesetz sorgt bei den beiden Zürcher Fussballklubs für rote Köpfe. Der FCZ und GC sind nicht bereit, die Polizeikosten für Einsätze an ihren Spielen klaglos zu übernehmen. Das Gesetz erlaubt es der Stadt seit Anfang Jahr, nach Ausschreitungen die Klubs zur Kasse zu bitten. Dies hat sie bei GC in mindestens einem Fall getan. Gemäss TA-Informationen handelt es sich um das Spiel GC gegen St. Gallen vom 14. März im Letzigrund. Gegen die Verfügung der Stadt hat GC Einsprache erhoben, "weil wir die Rechtmässigkeit der Kostenüberwälzung überprüfen lassen wollen", sagt GC-Sprecher Eugen Desiderato. Da die Beurteilung des Stadtrates noch aussteht, will GC keine weiteren Details preisgeben.

 Auch der FCZ hat eine Rechnung erhalten, dem Vernehmen nach für das Spiel gegen den FC Basel am 11. April. Dagegen hat der Klub Einsprache erhoben, wie Martin Guglielmetti, Mitglied der Geschäftsleitung und des Verwaltungsrats, bestätigt. Bei vier weiteren Spielen muss der FCZ eine Stellungnahme abliefern, dies zum jeweiligen Massnahmenkatalog, mit dem die Stadt sicherstellen will, dass sich die Klubs an den vereinbarten Plan gegen Gewalt halten. Mit weiteren Informationen hält sich der FCZ zurück. Guglielmetti sagt nur: "Wir sind daran, zusammen mit der Stadtpolizei eine für alle Parteien ansprechende Lösung zu erarbeiten."

 Kosten in Millionenhöhe

 Gemäss einem Bundesgerichtsurteil könnte die Stadt bis zu 80 Prozent der Kosten auf die Vereine abwälzen, wenn die Polizei einschreiten muss. Sie gewährt den Klubs aber einen Rabatt von über 50 Prozent, wenn sie der Gewalt vorbeugen, etwa mit strengen Eingangskontrollen oder einem eingeschränkten Alkoholausschank. Den Rest übernimmt weiterhin die Stadtkasse. Knapp 3 Millionen Franken kosteten die Polizeieinsätze während der letzten Fussballsaison. Die beiden Zürcher Super-League-Klubs rechnen wegen des neuen Polizeigesetzes mit zusätzlichen Sicherheitskosten von bis zu 1 Million pro Jahr. Bleiben sie tatenlos, drohen Zahlungen von über 2 Millionen Franken. (sth)

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St. Galler Tagblatt 16.7.10

Reglemente - für Club und Fans

 Einigen sich FCSG und Fanvertreter auf neue Spielregeln, könnte das Choreo-Verbot für die AFG Arena bereits heute aufgehoben werden. Noch nicht so weit sind Club, Polizei und politische Behörden in der Sicherheitsfrage.

 Thomas Ammann

 Knapp eine Woche nach dem WM-Final beginnt bereits die neue Saison in der Super League. Der FC St. Gallen gastiert am Sonntag in Luzern. Am darauffolgenden Wochenende empfängt er Bellinzona zum ersten Heimspiel.

 Gespräche fortgeschritten

 Mit dem ersten Heimauftritt ist auch die Sicherheitsfrage wieder aktuell - und jene nach der Aufhebung des Choreo-Verbots in der AFG Arena. Der Verwaltungsrat der FC St. Gallen AG hatte das Verbot nach dem verlorenen Cup-Halbfinal im vergangenen April erlassen. Laut Samuel Fitzi, Mediensprecher des FC St. Gallen, stehen FCSG und Fans kurz vor einer Einigung. "Wir haben uns letzte Woche nochmals mit den Fanvertretern getroffen. Die Fans haben dann auch intern nochmals diskutiert." Heute Freitag werde ein letztes Treffen stattfinden und dabei hoffentlich eine Einigung erzielt. Der FC St. Gallen will die Aufhebung des ChoreoVerbots mit Auflagen an die Fans verbinden, im Sinne eines Reglements.

 St. Gallen nicht wie Basel

 Noch nicht so deutlich erkennbar sind Fortschritte in der Sicherheitsdiskussion. Anfang April hatte die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren mit dem Schweizerischen Fussballverband und der Swiss Football League eine Mustervereinbarung getroffen und Behörden und Clubs aufgefordert, bis Ende Juni offene Sicherheitsfragen zu klären. Bis heute sind jedoch erst in Basel und Bern Vereinbarungen zwischen Club und Kanton oder Stadt in Kraft. In St. Gallen seien die Gespräche "fortgeschritten", bestätigen sowohl der Club als auch das kantonale Justiz- und Polizeidepartement.

 In St. Gallen wird es aller Voraussicht nach keine Vereinbarung nach dem Basler Muster geben. Diskutiert wird vielmehr ein Reglement, das die wesentlichen Bedingungen festhält, unter denen Fussballspiele in der AFG Arena bewilligt werden. "Darin sind vor allem bauliche und organisatorische Aspekte festgehalten", sagt Heinz Indermaur, Direktionssekretär im Amt für Soziales und Sicherheit der Stadt St. Gallen.

 Offener Kostenverteiler

 Nach wie vor in Verhandlung ist auch die Verteilung der Sicherheitskosten. Um diese zu senken, wird sich die Stadt künftig auch an der Fanarbeit des Clubs beteiligen. Es brauche eine "sozio-professionelle Fanarbeit", um nachhaltig zu sensibilisieren, sagt Indermaur. Auf den Saisonbeginn hin werden aber weder Reglement noch Fanprojekt startbereit sein.

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Basler Zeitung 16.7.10

Forum

Gastbeitrag

Gleich lange Spiesse

Georges Thüring, Grellingen

 Der SVP-Landrat fordert von Basel- Stadt eine Gegenleistung für die Baselbieter Geste bezüglich der FCB- Sicherheitskosten.

 Rechtzeitig vor Beginn der neuen Fussballsaison konnte Basel-Stadt mit dem FCB eine neue Kooperationsvereinbarung abschliessen, in der die Abgeltung der nicht unerheblichen Sicherheitskosten geregelt wird. Das Baselbiet hat als indirekter Partner zum Abschluss der Regelung beigetragen - diese wohl in der vorliegenden Form erst ermöglicht; Baselland verzichtet künftig auf 40 Rappen pro Matchbesucher und stellt dem Nachbarkanton bei jedem FCB-Spiel gratis Sicherheitskräfte zur Verfügung. Die generöse Baselbieter Geste entlastet den FCB um 130 000 Franken, Basel-Stadt um 320 000 Franken jährlich. Anders gesagt, Baselland bürdet sich jährliche Zusatzkosten von mindestens 450 000 Franken auf. Sicherheitsdirektorin Sabine Pegoraro rechtfertigt das bemerkenswerte Vorgehen damit, dass mehr als 50 Prozent der Matchbesucher im Joggeli jeweils aus dem Baselbiet stammen würden. Gratis. Bei jedem grösseren sportlichen oder kulturellen Anlass spielen Sicherheit und Verkehrsfragen eine grosse Rolle. So müssen entsprechende Kosten in den Budgets eingestellt werden. Dies betrifft ein kantonales Jodlerfest ebenso wie das regionale Schwingfest oder den Bezirks-Musiktag. Weder Polizeikräfte noch private Sicherheitsdienste erbringen Dienstleistungen gratis, obwohl diese grundsätzlich im gleichen öffentlichen Interesse handeln dürften wie im Falle des FCB. Das Entgegenkommen des Baselbiets macht dann Sinn und ist zu unterstützen, wenn unser Kanton tatsächlich nach dem Gebot der gleich langen Spiesse handelt. Ich erwarte von unserer Sicherheitsdirektion, dass künftig bei einem Kantonal-Turnfest, einem regionalen Schwingertag oder einem kulturellen Grossanlass im Baselbiet die Verkehrsregelung und der allfällige Einsatz von Polizeikräften ebenfalls vom Kanton getragen werden. Was beim FCB möglich ist, muss auch andernorts möglich sein. Unsere Steuergelder. Kommt hinzu, dass es sich beim FCB um einen Spitzenclub und ein Sport- unternehmen mit happigem Millionenbudget handelt. Da steht nicht der ehrenamtliche Akteur und Helfer im Vordergrund wie beim Turnverein, Musikverband oder Jodlerklub, sondern wir unterstützen und fördern mit Steuergeldern, zumindest indirekt, Grossverdiener … Wir täten gut daran, uns nicht nur auf den Spitzensport und die sogenannte Hochkultur zu fokussieren. Die Förderung des Breitensports, und dazu gehört das Turnen, oder eines breiten kulturellen Angebotes, dazu gehören Musik und örtliche Theatervereine, ist mindestens so wichtig, wenn nicht wichtiger und nachhaltiger. Ich freue mich, wenn beim nächsten Kantonal-Turnfest oder einem ähnlichenn Anlass unsere Polizeikräfte ihre Dienstleistungen gratis und erst noch freudig erbringen werden, wie sie das nun im Fall des FCB tun müssen.

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Blick am Abend 15.7.10

Nur der FCB entwickelt Sicherheits-Konzept

HOOLIGANS

Bis Ende Juli haben die grossen Schweizer Fussballklubs Zeit, mit den Kantonen ein Konzept für Sicherheitsmassnahmen bei Fussballmatches auszuarbeiten. Doch bisher tat sich wenig. Wie DRS heute berichtet, hat einzig der FC Basel ein Konzept entwickelt. In Zürich, Bern, St. Gallen und Neuenburg liegen keine solchen Papiere vor. Die Swiss Football League ist sauer und kritisiert die Kantone: Die Behörde sei nur daran interessiert gewesen, die Kostenbeteiligung der Klubs zu regeln. lha

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Blick am Abend 15.7.10

Vuvuzelas sind gefährliche Waffen

PLASTIKTRÖTEN

Die Super League verbietet vor der neuen Saison Vuvuzelas in allen Stadien.

Das dröhnende Brummen der Plastiktröten nervte die TV-Zuschauer an der WM. In zwei Tagen startet die Schweizer Super League. Fans fragten sich, ob das Vuvuzela-Tohuwabohu bald auch in den Super-League-Stadien zu hören sei. Die Antwort kann jetzt gegeben werden: Nein, dazu wird es nicht kommen.

Denn die Swiss Football League hat die Tröten verbannt. Zuschauer mit Vuvuzelas müssen die Blasinstrumente am Eingang abgeben und können diese nach der Partie wieder abholen. Das Verbot wurde nicht etwa wegen des Lärms ausgesprochen, sondern weil die Vuvuzelas die Sicherheit gefährden. Die Instrumente sind aus Hartplastik und können laut Verband als Wurfgeschoss oder Schlaginstrument eingesetzt werden.

An der WM wurden übrigens keine Fälle bekannt, bei denen die Vuvuzela fälschlicherweise als Waffe eingesetzt wurde. raf

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BIG BROTHER
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Bund 16.7.10

Der Bund ringt mit den Kantonen und Datenschützern um die Staatsschutz-Kontrolle

Künftig werden die Kantone über die Tätigkeit des Staatsschutzes informiert. Fichen einsehen dürfen sie nicht. Datenschützern und Politikern genügt das nicht.
Daniel Foppa

Auf das Klingeln reagiert niemand. Eine Kamera überwacht diskret, wer sich im Eingangsbereich des unscheinbaren Gebäudes mitten in der Stadt Zürich aufhält. Hier gehen die sechs Mitarbeiter des "Dienstes für ideologisch motivierte Delikte innerhalb der Kantonspolizei" (IMD) ihrer Arbeit nach. "Ich kenne die Leute, darf aber nichts sagen", erklärt der Besitzer der italienischen Bar im selben Gebäude.

Die IMD-Mitarbeiter sind wie alle kantonalen Staatsschützer zwar vom Kanton angestellt, erhalten ihre Beobachtungsaufträge aber direkt vom Nachrichtendienst des Bundes (NDB). Der Bund zahlt an jede dieser schweizweit 84 Vollzeitstellen 100 000 Franken pro Jahr - den Rest berappen die Kantone. Weil die Staatsschützer im Bundesauftrag handeln, können sie von den Kantonen kaum kontrolliert werden. So erhalten weder Regierungsräte noch Geschäftsprüfungskommissionen Einsicht in die gesammelten Daten.

Blackbox in der Verwaltung

Gegen diese Blackbox in der Verwaltung regte sich besonders in Basel Widerstand. Dort wurde die Fichierung von Grossräten zum Politikum, noch bevor die neue Fichenaffäre in ihrer ganzen Dimension aufgeflogen ist. Das Parlament kürzte dem Staatsschutz vorübergehend die Beiträge. Und die Regierung erliess eine Verordnungsänderung, worin ein Aufsichtsgremium für den Staatsschutz vorgesehen war. Doch der Bund pfiff die Basler zurück und untersagte die Dateneinsicht.

Der Basler Sicherheitsdirektor Hanspeter Gass (FDP) brachte das Thema daraufhin in der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren vor. Diese einigte sich schliesslich mit dem Bund auf neue Regeln. Laut Gass stehen die Kantone hinter der vorgeschlagenen Verordnungsänderung, die der Bundesrat im August bewilligen und auf den 1. Oktober in Kraft setzen will.

Demnach erhalten die zuständigen Regierungsräte künftig Listen mit den Aufträgen, die der NDB den Staatsschützern in den Kantonen erteilt. "Noch ist offen, wie oft diese Listen übermittelt werden", sagt Gass. Ein Einsichtsrecht in Fichen erhalten die Kantone allerdings weiterhin nicht. Wollen sie Daten sehen, müssen sie ein Gesuch beim NDB stellen. Wird es abgelehnt, können sie sich an Bundesrat Ueli Maurer und in letzter Instanz ans Bundesgericht wenden. Zudem ist vorgesehen, dass jeder Kanton ein Expertengremium einsetzen kann, das überprüft, ob die Staatsschützer formell alles richtig machen.

Obwohl die Verordnungsänderung nicht so weit geht, wie Gass ursprünglich wollte, zeigt er sich fürs Erste zufrieden. Allerdings sagt der FDP-Mann: "Der Härtetest folgt erst. Wenn uns die neue Praxis nicht überzeugt, reagieren wir." Entscheidend sei, wie präzise man über die erteilten Aufträge informiert werde.

Laut dem Basler Datenschutzbeauftragten Beat Rudin erteilt der NDB den kantonalen Ablegern zwei Arten von Aufträgen: präzise Aufträge, um eine Person, eine Organisation oder einen Ort zu überwachen, sowie allgemeine Aufträge, um alles zu sammeln, was mit Terrorismus und gewalttätigem Extremismus zusammenhängen kann. "Allgemeine Aufträge sind heikler. Dort haben die Staatsschützer mehr Handlungsspielraum", so Rudin.

"Das genügt keinesfalls"

Nicht überzeugt von der getroffenen Lösung ist die Basler SP-Grossrätin Tanja Soland. Sie selbst wurde fichiert, weil sie ein Demo-Gesuch eingereicht hatte. "Es genügt keinesfalls, dass nur über Beobachtungsaufträge informiert wird", sagt Soland. Ein solcher Auftrag laute zum Beispiel, eine Anti-WEF-Demo zu überwachen. "Wie soll man daraus schliessen, über welche Personen nun Daten gesammelt werden?"

Die SP-Politikerin fordert, dass zu Unrecht fichierte Personen sowie die kantonalen Datenschützer ein Einsichtsrecht in die vom Nachrichtendienst gesammelten Daten erhalten.

Inspektion in Zürich

Auch die Datenschützer selbst fordern ein umfassendes Einsichtsrecht für die kontrollierende Behörde. Bis im Herbst werden sie ihre Forderungen in einem Bericht darlegen. Gleichzeitig sind bereits mehrere Datenschützer in ihren Kantonen aktiv geworden und untersuchen gegenwärtig, was für Daten die Staatsschützer sammeln und ob sie - wie etwa in Genf und Bern - eigene Datenbanken unterhalten.

So hat der Zürcher Datenschutzbeauftragte Bruno Baeriswyl zusammen mit NDB-Vize Jürg Bühler eine Inspektion des kantonalen Staatsschutzes vorgenommen. Der NDB hatte sich zunächst dagegen gesperrt. Baeriswyl äussert sich derzeit nicht zur Inspektion, will aber ebenfalls bis im Herbst einen entsprechenden Bericht vorlegen. Die Genfer Datenschützerin hat derweil angekündigt, bis Ende Jahr Einsicht in die Fichen zu nehmen - notfalls auch gegen den Willen des Bundes.

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sf.tv 16.7.10

Schweizer beunruhigt: Viele fordern Einsicht in ihre Fichen

 Datenschützer Hanspeter Thür erhält pro Tag bis zu 20 Gesuche um Einsichtnahme in Dossiers des Nachrichtendienstes. Die gesammelten Informationen über "staatschutzrelevante Personen" verunsicherten die Bevölkerung, meint Thür.

sda/bers

 Die Geschäftprüfungsdelegation der Räte gab am 30. Juni bekannt, dass der ehemalige Dienst für Analyse und Prävention (DAP) von 2004 bis 2008 fast blind Daten über "staatschutzrelevante" Personen gesammelt hatte. Die vorgeschriebene periodische Neubeurteilung der Einträge wurde in über 100'00 Fällen unterlassen.

 "Klare Reaktion der Bevölkerung"

 "Seither erhalten wir täglich 12 bis 20 Einsichtsgesuche", sagte der eidgenössische Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür in einem Interview mit der "Basler Zeitung" und der "Mittelland Zeitung".

 In den vergangenen zwei Wochen seien weit über 100 Gesuche eingegangen, "fünfmal mehr als sonst in einem ganzen Jahr". Ein Ende sei trotz der Ferienzeit nicht absehbar. Aus seiner Sicht sei das eine klare Reaktion der Bevölkerung, sagte Thür. Die grosse Zahl von Gesuchen dokumentiere eine grosse Verunsicherung.

 Die meisten Gesuchsteller verlangten ohne konkrete Begründung Einsicht in ihre Staatsschutz-Akten, sagte Thür. Die begründeten Gesuche teilte er in drei Kategorien ein. Es gebe Verweise auf eine kürzlich erfolgte Einbürgerung, auf politische Tätigkeit mit Ausländern oder auf eine bereits frühere Fichierung.

 Ausnahmeregelung für Informationen

 Von Gesetzes wegen kann der Datenschutzbeauftragte den Betroffenen grundsätzlich nur mitteilen, dass ihr Gesuch überprüft worden und bei allfälligen Unregelmässigkeiten eine Empfehlung zur Korrektur erlassen worden ist. Gesuchsteller erfahren so aber nicht, ob die Datenbank Einträge über sie enthält oder nicht.

 Eine Ausnahmeregelung erlaubt weitere Informationen. Wenn aus den Umständen ersichtlich sei, dass dem Gesuchsteller ein nicht wieder gutzumachender Schaden entstehe, werde davon Gebrauch gemacht, sagte Thür. Seit 2004 sei in rund 60 von 220 behandelten Fällen mehr als die nichtssagende Standardantwort erteilt worden.

 Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf kündigte im Zusammenhang mit der Untersuchung der Geschäftsprüfungsdelegation an, dass das Auskunftsrecht geändert werden soll. Wer wissen will, ob der Nachrichtendienst über ihn Daten sammelt, hat künftig das Recht, dies zu erfahren. Und die Kontrollabläufe würden verbessert.

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Basler Zeitung 16.7.10

Massiv mehr Gesuche

 Neue Fichenaffäre beschäftigt Datenschützer

 Ruedi Studer, Bern

 Bis zu 20 Einsichtsgesuche lan- den derzeit täglich auf dem Tisch des Datenschutzbeauftragten Hanspeter Thür.

 Vor zwei Wochen hat die Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) der eidgenössischen Räte die neue Fichenaffäre publik gemacht. Mit Folgen für Datenschützer Hanspeter Thür. "Wir erhalten seither täglich zwölf bis zwanzig Einsichtsgesuche", sagt er im BaZ-Interview. Normalerweise sind es in einem ganzen Jahr gerade mal 20 bis 40 - nun schon über 150. Für Thür ist daher klar: "Wenn man innerhalb von zwei Wochen fünfmal mehr Gesuche erhält als sonst in einem ganzen Jahr, dokumentiert dies auch eine grosse Verunsicherung." SP-Ständerat und GPDel-Präsident Claude Janiak (BL) wundert sich nicht über die hohe Gesuchszahl: "Das war angesichts unserer Kritik zu erwarten."

 Klar ist für ihn wie auch für Thür, dass das Auskunftsrecht nun rasch modifiziert werden muss, damit Betroffene nicht mehr mit einer nichtssagenden Standardantwort abgefertigt werden. Diesbezüglich hoffen beide auf Bundesrat Ueli Maurer. Dieser will die Idee allenfalls schon in der anstehenden Staatsschutzgesetz-Revision im Herbst umsetzen. Allerdings müsse dann im Nationalrat noch ein Umdenken stattfinden, so Janiak. Denn im März hatte die Grosse Kammer eine entsprechende Motion von Susanne Leutenegger Oberholzer (SP, BL) noch abgelehnt. Janiak: "Der Vorstoss kam wohl von der falschen Seite." > Seite 4

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"Täglich bis 20 Gesuche sind eine klare Reaktion"

 Die Verunsicherung nach dem Auffliegen der neuen Fichenaffäre ist gross, sagt Datenschützer Hanspeter Thür

Interview: Ruedi Studer, Bern

 Vor zwei Wochen hat die Geschäftsprüfungskommission (GPDel) der eidgenössischen Räte die neue Staatsschutz-Fichenaffäre publik gemacht. Mit Folgen für den Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten Hanspeter Thür (61): In den letzten zwei Wochen sind fünfmal mehr Einsichtsgesuche bei ihm eingegangen als sonst in einem ganzen Jahr.

 BaZ: Herr Thür, mit dem GPDel-Bericht wurde die neue Fichenaffäre aufgedeckt. Haben Sie das als Datenschutzbeauftragter, der für die Ficheneinsicht zuständig ist, zu spüren bekommen?

 Hanspeter Thür: Ganz klar, wir erhalten seither täglich zwölf bis zwanzig Einsichtsgesuche. In einem normalen Jahr erhalten wir insgesamt zwanzig bis vierzig Gesuche - nun waren es alleine in den letzten zwei Wochen weit über hundert.

 In absoluten Zahlen noch immer wenig angesichts von 120 000 in der Staatsschutzdatenbank erfassten Personen.

 Nein, wenn man innerhalb von zwei Wochen fünfmal mehr Gesuche erhält als sonst in einem ganzen Jahr, dokumentiert dies auch eine grosse Verunsicherung.

 Aber ein eigentlicher Aufschrei über den neuen Fichenskandal ist ausgeblieben.

 Wenn ich den Berg an Gesuchen vor mir sehe, kann ich das nicht so interpretieren. Täglich bis zu zwanzig Einsichtsgesuche während der Ferienzeit, ohne dass ein Ende absehbar ist, das ist aus meiner Sicht eine klare Reaktion der Bevölkerung.

 Vor zwei Jahren, als die Basler Fichenaffäre mit den fichierten Basler Grossräten aufflog, haben Sie vor allem Reaktionen aus der Region Basel erhalten. Wird die neue Fichenaffäre nun auch schweizweit wahrgenommen?

 Ganz klar, ich erhalte beispielsweise auch aus der Westschweiz zahlreiche Gesuche. Bereits der Basler Fall führte im Jahr 2008 zu einem überdurchschnittlichen Anstieg auf rund 150 Einsichtsgesuche. Diese Zahl haben wir bis heute bereits überschritten. Ich rechne für dieses Jahr daher nochmals mit deutlich mehr Fällen als vor zwei Jahren.

 Können Ihre Leute diese zusätzliche Arbeit überhaupt bewältigen?

 Das ist unser Job. Die Bearbeitung dieser Gesuche hat zurzeit oberste Priorität für uns. Wir werden jedem einzelnen Gesuch gleichermassen die volle Aufmerksamkeit schenken. Natürlich: Je mehr Gesuche eintreffen, desto länger müssen die Gesuchsteller warten, bis sie von uns eine Antwort erhalten.

 Wie sehen die Gesuchsteller nach dem Auffliegen der neuen Affäre aus? Lassen sich diese kategorisieren?

 Bei den begründeten Gesuchen gibt es grob drei Kategorien: jene, die auf eine kürzlich erfolgte Einbürgerung verweisen; jene, die ihre politische Tätigkeit etwa mit Ausländern anführen; und jene, die bei ihrem Gesuch geltend machen, dass sie bereits einmal fichiert worden sind. Die meisten allerdings verlangen ohne konkrete Begründung Einsicht.

 Für Letztere ist es aber von Gesetzes wegen praktisch aussichtslos, eine inhaltliche Auskunft zu erhalten.

 Nicht zum vornherein. Wenn wir aus den Umständen sehen, dass dem Gesuchsteller ein nicht wiedergutzumachender Schaden entstehen könnte, werden wir von der Ausnahmeregelung Gebrauch machen. Aber selbstverständlich erleichtern uns jene, die ihr Gesuch ausreichend begründen und einen Schaden glaubhaft machen können, den Entscheid. Wer keine Begründung mitliefert, muss mit einer Standardantwort rechnen

 Und bei jenen, die eine Begründung mitliefern: Ermöglicht da Ihnen die politische Rückendeckung durch die GPDel, den Interpretationsspielraum etwas breiter zu nutzen und die Ausnahmeregelungen grosszügiger auszulegen?

 Nein, unsere Praxis hat sich vor allem anhand eines Falles von 2004 konkretisiert: Damals befürchtete ein Lehrer wegen der Teilnahme an einer Anti-WEF-Demo und der Drohung der ihn kontrollierenden Polizei, den Vorgang nach Bern zu melden, fichiert worden zu sein. Er hat sein Gesuch bei uns nicht begründet und ist danach mit einem Rekurs an die Datenschutzkommission gelangt, wo er die Hintergründe für sein Gesuch darlegte. Wir haben dann den Fall zusammen mit der Kommission genau erörtert und daraufhin dem Betroffenen Auskunft erteilt - er war nicht fichiert.

 Dieser Fall hat aber auch zu einer gewissen Lockerung geführt?

 Zu einer Präzisierung! Bei der Beurteilung dieses Falles ist das zuständige Gericht zur Auffassung gelangt, dass die Regelung des Einsichtsrechts im Staatsschutzgesetz nicht mit der Europäischen Menschenrechtskonvention konform ist. Auf einen Rekurs des Bundesamts für Polizei in diesem Zusammenhang ist das Bundesgericht nicht eingetreten. Diese Ausgangslage hat zur heutigen Praxis bei der Anwendung der Ausnahmeregelung geführt. Wir beurteilen aber weiterhin jeden Fall eng nach den gesetzlichen Kriterien.

 Streng genommen hätten Sie die Basler Grossräte also nicht informieren dürfen.

 Doch! Im Fall der Basler Grossräte herrschte bei diesen eine grosse Verunsicherung vor, ob sie im Rahmen ihrer politischen Tätigkeit fichiert worden waren oder nicht. Das ist ein Schaden, den niemand hinnehmen muss, der von seinen politischen Rechten Gebrauch macht. Die Voraussetzung für eine Ausnahme waren damit gegeben, nachdem der Nachrichtendienst DAP keine Gefährdung der Staatsschutzinteressen geltend machte.

 Wie oft können Sie Gesuchsstellern dank der Ausnahmeregelung auch eine inhaltliche Antwort liefern?

 Seit 2004 haben wir in rund 60 von 220 behandelten Fällen mehr als nur die Standardantwort erteilt.

 Das scheint angesichts der engen Gesetzesbestimmungen eine recht hohe Zahl. Wie erklären Sie den für Staatsschutzangelegenheiten grossen Beantwortungsanteil von über einem Viertel?

 Das hängt damit zusammen, dass im Zusammenhang mit den Basler Fällen alle Grossräte, die ein Gesuch stellten, aufgrund der konkreten Umstände informiert wurden.

 Wagen Sie eine Prognose: Wird die neue Fichenaffäre als politische Sommerposse schon bald in Vergessenheit geraten oder wird sie nachhaltige Veränderungen zur Folge haben?

 Welche Schlüsse aus dem GPDel-Bericht gezogen werden, liegt nun in der Verantwortung von Bundesrat und Parlament. Ich zweifle nicht daran, dass die GPDel dafür sorgen wird, dass das Thema in den eidgenössischen Räten entsprechend debattiert wird.

 Womöglich auch mit Folgen für Ihre Arbeit, sollte das Einsichtsrecht gelockert werden.

 Das fordern wir schon lange, denn die heutige Regelung im Bundesgesetz zur Wahrung der Inneren Sicherheit (BWIS) verstösst gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Wir hoffen, dass unsere Kritik bei der anstehenden Minirevision des BWIS Gehör findet und dass das Einsichtsrecht menschenrechtskonform ausgestaltet wird.

 Wie sähe eine menschenrechtskonforme Regelung denn aus?

 Im Grundsatz muss einem Gesuchsteller Einsicht gewährt werden. Und nur im Ausnahmefall, wenn Staatsschutzinteressen einer Einsichtnahme entgegenstehen, darf sie ihm verweigert werden. Das bedeutet eine Umkehrung der heute geltenden Regelung.

 Bundesrat Ueli Maurer hat angetönt, dass dieses Anliegen allenfalls schon in der ersten Etappe der BWIS-Revision im Herbst verwirklicht werden könnte.

 Das verlangen auch wir. Allerdings hat der Nationalrat erst kürzlich einen ähnlichen Vorstoss von SP-Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer abgelehnt.

 Setzen Sie Ihre Hoffnung nun in Ueli Maurer, der ja in der SVP für einen entsprechenden Meinungsumschwung sorgen könnte?

 Es liegt mir fern, Bundesräte zu qualifizieren. Ich spüre aber bei ihm eine gewisse Sensibilität und hoffe, dass meine seit Jahren vorgetragene Kritik nun endlich umgesetzt wird.

 Zum Schluss: Ist im Staatsschutz der von Maurer und der GPDel geforderte Kulturwandel überhaupt möglich, solange weiterhin praktisch die gleichen Leute am Drücker sind?

 Nun gut, einen Wechsel hat es ja bereits gegeben (Ende 2008 wurde Geheimdienstchef Urs von Daeniken abgesetzt; die Redaktion). Was politisch weiter nötig ist, um den Kulturwandel in die Wege zu leiten, müssen Bundesrat und Parlament entscheiden. Weiter möchte ich diese Frage nicht kommentieren.

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 Begründung wichtig

 Auskunftsrecht. Wer wissen will, ob er in der Staatsschutzdatenbank des Nachrichtendienstes erfasst ist, kann die Auskunft nur indirekt via Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten einfordern. Dieser überprüft, ob eine Fiche vorhanden ist - und wenn ja, ob sie den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Eine inhaltliche Antwort erhält man aber nur in Ausnahmefällen mit einer substanziellen Begründung (siehe Interview). Ansonsten bekommt man eine eigentliche Leerformel als Standardantwort: "Wir teilen Ihnen mit, dass in Bezug auf Sie entweder keine Daten unrechtmässig bearbeitet werden oder dass wir bei Vorhandensein allfälliger Fehler in der Datenbearbeitung eine Empfehlung zu deren Behebung an den Nachrichtendienst des Bundes gerichtet haben."  rus  > http://www.edoeb.admin.ch

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SEMPACH
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Willisauer Bote 16.7.10

Luzerner Wir-Gefühl stärken

 Sempacher Gedenkfeier | Projektgruppe legt ein Grobkonzept vor

 "Luzern begegnet sich" heisst das künftige Motto der Sempacher Gedenkfeier. Der Anlass soll "eine Plattform für mannigfaltige Begegnungen" werden.

 von Stefan Calivers

 Staatsschreiber Markus Hodel stellte als Leiter der zuständigen Projektgruppe am Mittwoch das Grobkonzept vor. Der Regierungsrat hatte es zuvor genehmigt und der Projektgruppe den Auftrag erteilt, bis Ende Jahr ein Detailkonzept auszuarbeiten.

 Der Gedenkanlass für die Schlacht von 1386 zwischen den Eidgenossen und den Habsburgern diente in den letzten Jahren rechten und linken Radikalen als Aufmarschbasis - mit wachsendem Polizeiaufgebot. Sempach löste damit das Rütli ab, wo die Situation am 1. August entschärft werden konnte. 2009 hatte man in Sempach genug vom Radau. Für 2010 beschloss die Kantonsregierung eine "Schlachtfeier light" und eine Denkpause.

 Traditionelles und Neues

 Geht es nach dem Willen der Projektgruppe, soll die Sempacher Gedenkfeier künftig zu einem Forum werden, "das den Dialog des Kantons mit seiner Bevölkerung, mit seinen Regionen, mit seinen Nachbarn, mit der Schweiz fördern will". Unter dem Motto "Luzern begegnet sich" soll die Gedenkfeier eine Plattform für mannigfaltige Begegnungen werden und zu einem Forum zu den "zentralen Fragestellungen zu Geschichte, Gegenwart und Zukunft" des Kantons, wie Markus Hodel betonte. Auch eine vielfältige musikalische Präsentation und die Darstellung der Regionen des Kantons sind angesagt, eventuell eine Jugendlandsgemeinde.

 Traditionelle Anlässe sollen dabei durchaus weitergeführt werden, wenn auch zum Teil in neuer Form. So findet ein ökumenischer Gedenkgottesdienst mit anschliessendem Umtrunk statt und auch der Sempacherlauf behält seinen Platz. Der Festumzug soll in ein Mittelalter-Fest umgestaltet werden, in das allenfalls das Morgenbrot und das herkömmliche Städtlifest integriert werden können. "Wir möchten das Wir-Gefühl der Kantonsbevölkerung stärken", fasst Staatsschreiber Markus Hodel zusammen.

 Zur Ausarbeitung des Detailkonzeptes werden als Projektleiter Wolfgang Wörnhard und als Verantwortlicher für den Bereich Musik Urs Näf engagiert. Sie klären ab, welche der Ideen aus dem Grobkonzept übernommen werden können und wie sich diese umsetzen lassen.

 Das Fuder nicht überladen

 Mit einbezogen in die Planung des neuen Konzepts wurde der Stadtrat von Sempach. Stadtpräsident Franz Schwegler ist zuversichtlich, die Sempacher Bevölkerung für die neue Form des Gedenktages gewinnen zu können, auch wenn ein gewisses Umdenken notwendig sei. Schwegler warnte aber davor, "das Fuder zu überladen". Man dürfe die örtlichen Organisatoren nicht überfordern.

 Für Schwegler soll der Gedenktag weiterhin eine Mischung von Besinnlichkeit und Gemeinschaftserlebnis sein. "Es ist durchaus noch zeitgemäss, die Ungeheuerlichkeit und die Sinnlosigkeit des Krieges zu thematisieren", so der Stadtpräsident. Daneben soll der Anlass aber auch ein Fest im eigentlichen Sinne sein.

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 Untersuchung gegen Pnos

 Die Luzerner Strafuntersuchungsbehörden haben gegen die rechtsextreme Pnos eine Voruntersuchung eingeleitet. Die Pnos hatte in einem Schreiben angekündigt, "Linksaktivisten" würden in den nächsten Monaten im Kanton Luzern "nichts zu lachen haben".

 Hintergrund ist die diesjährige Schlachtjahrzeit in Sempach. Dabei besprayten Unbekannte das Winkelried-Denkmal mit dem Schriftzug "No Nazis". Die Schlachtfeier ist ein beliebter Treffpunkt der Rechtsextremen. Die Sektion Willisau der Partei National Orientierter Schweizer (Pnos) kündigte an, sie überlege sich, künftig die Gegenstände mit Sprengfallen zu sichern. Weiter drohte sie den "Linksaktivisten" an, sie müssten "Sippenhaftung" übernehmen.

 Die Luzerner Polizei bestätigte Medienberichte, wonach gegen die Pnos eine Voruntersuchung eingeleitet wurde. Dabei geht es gemäss den Medienberichten etwa um Schreckung der Bevölkerung. Die Personen, die das Denkmal besprayten, sind laut Polizei noch nicht ermittelt. sda/WB

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 Nachgefragt

 Markus Hodel

 Buttisholz, Staatsschreiber

 Staatsschreiber Markus Hodel leitet die Projektgruppe, die vom Regierungsrat beauftragt war, ein neues Konzept für die Sempacher Gedenkfeier auszuarbeiten.

 Die traditionelle Sempacher Gedenkfeier ist passé: Haben der Kanton und die Stadt Sempach vor den politischen Extremisten kapituliert?

 Nein. Wir möchten in Zukunft eine Sempacher Gedenkfeier, welche einerseits ein breites Publikum und andrerseits wenig Sicherheitsrisikos aufweist. Der bisherige Fokus auf die Schlachtopfer ist eine einseitige, isolierte Betrachtung der Ereignisse von 1386. Wir möchten deshalb die Schlacht in Zukunft einbetten in den historischen Kontext, in die Entstehung des Territorialstaats Luzern. Spätestens seit 1986 weist die Forschung auf diese Umstände hin. Die Organisatoren der Sempacher Feiern hatten diesen Erkenntnissen auch in den vergangenen Jahren Rechnung getragen. Neu wird nun das Schwergewicht auf den Alltag im Mittelalter und auf die Entstehung des Kantons Luzern verlegt.

 Ist die neue Form der Feier nicht völlig überladen mit Anlässen und Projekten?

 Zurzeit liegt ein Grobkonzept vor, das eine Zusammenstellung verschiedener Ideen und Projekte ist. Es ist das erklärte Ziel, bis Ende dieses Jahres ein Detailkonzept vorzulegen, das einerseits vielfältig und andererseits nicht überladen ist. Der Grundgedanke ist jedoch, Sempach zu einem Forum zu machen, an dem die Luzerner Bevölkerung eingeladen ist, sich über ihre Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft auszutauschen.

 Kann die Feier mit diesem Konzept "entpolitisiert" werden oder drohen jetzt nicht erst recht Protestaktionen und Gegenveranstaltungen?

 Wir gehen davon aus, dass die Neukonzeption der Sempacher Gedenkfeier für alle Bevölkerungskreise interessante Programmpunkte aufweist und werden darauf achten, dass Veranstaltungen wenig Sicherheitsrisiken bergen. Die Teilnahme des Luzerner Polizeikommandanten in der Projektgruppe stellt sicher, dass die Sicherheitsaspekte eingehend geprüft werden.

 Gespräch  Stefan Calivers

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Pnos droht mit Sprengfalle?

 Anstelle eines kühlenden Sommerregens hagelte es am vergangenen Freitag in den Internetforen förmlich Katzen aus heiterem Himmel. Im Fokus der Kritik stand einmal mehr die als extremistisch und gemeingefährlich verdatterte Pnos und zwar die Sektion Willisau. Seinen Anfang nahm der Aufschrei durch die Verschmierung des Winkelrieddenkmals in Sempach durch vermeintlich Unbekannte. Nunmehr war darauf in roter hässlicher Farbe zu lesen: "No Nazis". Zurzeit interessiert sich aber niemand für die Verschandelung dieses für die Schweizerinnen und Schweizer wichtigen historischen Denkmals. Die Sektion Willisau machte postwendend die Linksaktivisten für den Vorfall verantwortlich. Für die rasche Aufklärung des Falles hat die Sektion Willisau ein Kopfgeld von rund 500 Franken ausgesetzt. Ein bis anhin vorzügliches Verhalten, welches der Luzerner Justiz unter die Arme greift. Doch wäre da nicht die Aussage, "die Linken hätten in den nächsten Monaten nichts zu lachen" und "es würde erwogen, eine Sprengfalle an die bis anhin noch unbekannte gestohlene Sache anzubringen", wie es in den Medien zitiert wurde.

 Im Internet recherchiert, wird einem bald klar, dass der Pnos ein Gedenkkranz, den sie vor dem Winkelrieddenkmal niederlegte, entwendet wurde, welcher alsbald vor der Berner Reitschule wiederzufinden war. Gewissermassen die "geduldete" Hochburg der Linksaktivisten. Die Beschuldigung seitens der Pnos war somit kein belangloses Präjudiz! Dies wird zudem durch einen Blogeintrag im Internet untermauert, indem geschrieben steht, dass der Gedenkkranz nunmehr "als neues Spielzeug" benutzt würde. Doch statt die wahren Täter zu fassen und diese wegen Diebstahls und Sachbeschädigung zur Rechenschaft zu ziehen, wird jetzt einmal mehr auf der Pnos und insbesondere der Sektion Willisau herumgehackt. Selbst bei der Luzerner Kantonspolizei scheint das Interesse bzw. die Angst an der "angedrohten Sprengfalle" grösser zu sein als das Auffinden der Schmierer selbst. Es ist wohl auch etwas verträumt zu glauben, die Pnos würde in der Nähe des Denkmals eine Sprengfalle anbringen und so bewusst eine Beschädigung dessen riskieren. Die Pnos, welche das Denkmal zu würdigen weiss und Ordnung und Sitte wieder hergestellt sehen will, wird nun völlig ungerechter Weise zum künftigen Täter deklassiert. Ein Trauergewitter schlechthin!

 Simon Ineichen, Gettnau, SVP Willisau

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LIECHTENSTEIN GANZ RECHTS
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presseportal.ch 16.7.10

Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft

Brandanschläge in Nendeln: weitere Festnahme

Vaduz (ots) - Vaduz, 16. Juli (pafl) - Über Antrag der Staatsanwaltschaft und über Anordnung des zuständigen Untersuchungsrichters wurde am Montag den 12. Juli 2010 ein 19-jähriger Liechtensteiner wegen Verdachtes der versuchten Brandstiftung nach den §§ 15, 169 Abs. 1 StGB festgenommen.

    Am gleichen Tag hat der Untersuchungsrichter die U-Haft verhängt. Der Haftbeschluss ist vorerst bis 26. Juli 2010 wirksam. Nach dem Beschluss des Untersuchungsrichters liegt hinsichtlich der Anschläge vom 22. November 2009 und 26. Februar 2010 dringender Tatverdacht vor. Der Tatverdacht stützt sich auf mehrere im Laufe der umfangreichen Ermittlungen gesammelte Indizien und auf die Aussage des schon in Haft befindlichen Beschuldigten. Der jetzt in Haft genommene Beschuldigte stammt ebenfalls aus der rechten Szene. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass es noch weitere Mittäter gibt.

Kontakt:
Staatsanwaltschaft
Robert Wallner, Leitender Staatsanwalt
T+ 423 236 67 94  

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NARRENKRAUT
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Bund 16.7.10

"Der Kampf hört hinter Gittern nicht auf"

Die Kerze sei langsam am Erlöschen, sagt der umstrittene Walliser Hanfaktivist Bernard Rappaz. Dennoch denkt er nicht daran, seinen Hungerstreik abzubrechen. Mit einem Bein stehe er bereits im Grab.
Erika Burri

Mit Bernard Rappaz persönlich zu sprechen, ist im Moment nicht möglich. Obwohl der inhaftierte Hanfbauer geschwächt ist, beantwortet er aber noch seine Post. So haben wir ihm unsere Fragen in einem Brief gestellt und diesen ins Spitalgefängnis des Uni-Spitals Genf geschickt. Kurz bevor Rappaz am Montag ins Berner Inselspital verlegt worden ist - wo er zwangsernährt werden soll -, hat er den Brief erhalten und noch am gleichen Tag beantwortet. Rappaz" Antworten haben wir vom Französischen ins Deutsche übersetzt und teilweise gekürzt.

Herr Rappaz, wie geht es Ihnen nach über 50 Tagen Hungerstreik?

Ich fühle mich wie eine Flamme, die flackert und langsam erlischt. Und auch ängstlich, seit mich Madame Thatcher (Esther Waeber-Kalbermatten) nach Bern versetzt hat.

Was sagen die Ärzte?

Die Ärzte in Genf haben ihre Arbeit gut gemacht. Sie haben eine klare Ethik und haben mich jeden Tag über die Risiken informiert. Sie haben immer gefragt, ob ich essen will. Hier in Bern habe ich Angst, dass sie die Menschenrechte nicht respektieren. Es ist, als wäre ich auf Kuba.

Haben Sie kürzlich daran gedacht, den Hungerstreik abzubrechen?

Es ist mein siebter Hungerstreik in Gefangenschaft, und ich habe bisher nie aufgehört zu hungern, bis ich frei war. Wenn ein nicht gewalttätiger Aktivist diese gefährliche Waffe einsetzt, wie ein Soldat, geht er das Risiko ein, zu sterben. Dazu bin ich bereit.

Lohnt sich ein Hungerstreik? Sie schaden Ihrer Gesundheit schwer.

Für die Gerechtigkeit zu kämpfen, für das Recht der Gefangenen und die Bürger, das lohnt sich immer.

Für wen hungern Sie? Für die Gesellschaft ? Oder um sich selber ein Denkmal zu setzten ?

Für den gerechten Umgang mit Hanf in der Schweiz, gegen die ungerechte und kolossale Strafe, die mir die Oligarchie der Richter im Wallis auferlegt hat, für eine bessere Gesellschaft, in der der Umgang mit Hanf als Genussmittel genauso geregelt ist wie der Umgang mit den beiden schweren, aber legalen Drogen: Tabak und Alkohol. Ich will kein Monument. Meine Person ist unwichtig.

Ist Leben nicht wichtiger als Hanf?

Es ist besser, aufrecht zu sterben, als liegend zu leben. Die legale Nutzung von Hanf könnte helfen, den Planeten zu retten. Aus Hanf lässt sich Papier herstellen, Textilien und Öl. Er kann Bäume ersetzen, Baumwolle und Palmöl. Hanf hat ein enormes therapeutisches Potenzial.

Spüren Sie Unterstützung seitens der Kiffer ?

Ja, ich werde unterstützt. Aber viele haben Angst vor Repressionen und bleiben deshalb unerkannt.

Sollten Sie verhungern, denken Sie, dass deshalb Cannabis legal wird?

Mein Tod ist nicht wichtig. Das ist mein Problem. Hanf wird irgendwann legal werden, so wie er in der Vergangenheit legal war.

Für Ihre Freunde, Ihre Familie und auch für das Pflegepersonal muss es hart sein, Sie sterben zu sehen. Denken Sie nicht an Ihre Mitmenschen?

Jeder europäische Soldat, der nach Afghanistan in den Krieg zieht, nimmt das Risiko auf sich, dass er seine Frau, seine Kinder, seine Familie nicht mehr sehen wird. Wenn man mich zwangsernährt, verlängert das nur die Qual. Man stirbt einfach später.

Wenn Sie in der Haut der Walliser Staatsrätin Esther Waeber-Kalbermatten stecken würden, was täten Sie?

An ihrer Stelle würde ich mich nicht von den politisch Rechten beeinflussen lassen. Ich würde mit dem Herzen handeln und mich vom gesunden Menschenverstand leiten lassen. Vor allem auch, weil ich ihr versprochen habe, den künftigen Entscheid des Grossen Rats (über das Begnadigungsgesuch) zu respektieren und danach nicht mehr zu hungern. Frau Waeber-Kalbermatten braucht keine Angst zu haben, dass andere Gefangene meinem Beispiel folgen. Es ist zu hart.

Was denkt ein Mensch, wenn er ständig Hunger hat?

Man schwebt oft - oder ist das wegen meines THC-Gehalts in meinem Fett? (Anm. der Red.: THC ist der Wirkstoffgehalt im Cannabis.) Nach drei Tagen fängt der Körper an, Aceton zu produzieren, einen natürlichen Appetithemmer. Ich habe keinen Hunger mehr und fühle mich sehr offen für Spiritualität. Manchmal verlässt mein Geist meinen Körper.

Werden Sie bald sterben?

Ich habe in meinem Leben schon über 600 Tage gefastet - seit ich 13 Jahre alt bin. Ich kenne meine Grenzen nicht. Ich könnte jeden Tag an einem Herzversagen sterben. Die Ärzte fürchten sich mehr davor als ich. Wenn man schon mit einem Fuss im Grab steht, bereitet sich auch der Geist darauf vor. Wenn man Angst hat vor dem Tod, isst man. Das ist bei mir nicht der Fall.

Sind Sie ein Märtyrer?

Nein. So fühle ich mich nicht. Ich liebe das Leben, meine Kinder, die Natur und das gute Essen! Aber ich führe einen Kampf, der hinter Gittern nicht aufhören kann.

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Urteile gegen Rappaz

Die Gründe für die hohe Strafe

Bernard Rappaz ignorierte ein früheres Urteil und baute weiter Hanf an. Das verschärfte seine Strafe.

Richard Diethelm

Bernard Rappaz bezeichnet die Gefängnisstrafe von 5 Jahren und 8 Monaten, die das Walliser Kantonsgericht gegen ihn verhängte, als "ungerecht und kolossal". Seine Hanffreunde behaupten in einer Petition, Rappaz "wäre in allen Kantonen - ausser dem Wallis - weniger schwer verurteilt worden". Gemäss dem Zürcher Strafrechtsprofessor Martin Killias ist diese Behauptung nicht fundiert.

Staatsrätin Esther Waeber-Kalbermatten belebte im Wallis die Debatte um das Strafmass, als sie am Dienstag dem Westschweizer Radio sagte: "Man wird alles auf den Tisch legen: War diese Strafe zu streng oder nicht?" Sie präzisierte später, das sei Aufgabe des Kantonsparlaments, wenn es im November über das Begnadigungsgesuch von Rappaz befindet.

Das Kantonsgericht hatte Rappaz am 22. Oktober 2008 in erster Linie wegen schwerer Verletzung des Betäubungsmittelgesetzes und ungetreuer Geschäftsführung verurteilt. Der zweite Punkt betraf seine Doppelrolle als Geschäftsführer der Valchanvre Gmbh und Betriebsleiter seines Hofes. Es lastete Rappaz ferner Geldwäscherei, einfache Körperverletzung und Verstösse gegen das Strassenverkehrsgesetz und Bestimmungen von Sozialversicherungen an.

Das Gericht beurteilte den illegalen Anbau von sehr grossen Mengen Hanf für den Betäubungsmittelhandel als schwerstes Delikt. Es ging um 52 Tonnen Hanf, 1,7 Tonnen Hanfharz und 65 kg Haschisch. Strafverschärfend wirkte, dass Rappaz ein erstes Urteil aus dem Jahr 2000 ignorierte und munter weiter Hanf anbaute, bis er 2002 die Gefängnisstrafe von 16 Monaten antreten musste. Dass er fünf Jahre lang illegal Hanf produzierte und daraus laut dem Gericht einen Millionenprofit zog, erhöhte das Strafmass weiter.

Rappaz zog das Urteil wie frühere Entscheide der Walliser Justiz ans Bundesgericht weiter. Das höchste Gericht bestätigt die Freiheitsstrafe, strich aber eine dem Staat zugebilligte Ersatzabgabe. Auch die jüngste Anrufung des Bundesgerichts half dem Hanfbauern nicht. Wie sein Anwalt gestern mitteilte, lehnten es die Lausanner Richter ab, Rappaz" Haft als "vorsorgliche Massnahme" zu unterbrechen. Zuvor hatte er Staatsrätin Waeber und das Kantonsgericht erfolglos um einen neuen Haftunterbruch ersucht.

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STOP MURDER MUSIC
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linksunten.indymedia.org 16.7.10
http://linksunten.indymedia.org/de/node/22767 (mit Links)

fight homophobia! - Kritik am Ruhr Reggae Summer Mülheim

Verfasst von: fight homophobia.

"Three Days of Love, Peace and Music" versprechen die Veranstalter des "Ruhr-Reggae-Summer" (23. bis 25.07.2010) in Mülheim an der Ruhr. Doch was hat Reggae mit "Love and Peace" zu tun, fragen wir uns angesichts der vielen Reggae-Künstler*innen, die auf der Bühne Frauenfeindlichkeit und Schwulenhass performen. Es gibt zahlreiche Reggea-und Dancehall-Sänger, die auf der Bühne zum Ermorden und Lynchen schwuler, lesbischer und queerer[1] Menschen aufrufen. Doch es geht nicht nur um diese Hassprediger, die davon singen, Schwule zu erschießen und propagieren, dass Sex nur als heterosexueller Penetrationssex[2] stattfinden darf, sondern um ein grundlegendes Problem von Reggae-Songs und Reggae-Kultur. Doch dazu später - denn einer dieser Hassprediger spielt am nächsten Wochenende auf dem Ruhr Reggae Summer: Mr. Vegas. Wie Sizzla, Capleton und andere Sänger, ruft auch Mr.Vegas zum Mord an Schwulen auf.[3]

Häufiger geht es bei ihm jedoch darum, Heterosexualität als einzige mögliche und legitime Form der Sexualität darzustellen. So spricht er Frauen die Fähigkeit ab miteinander Sex zu haben zu können.[4] Diese Heteronormativität[5] geht einher mit einem extrem frauenfeindlichen Sexismus. So singt Mr. Vegas in "Dont´t Stop" z.B.: "So come on, every guy, grab a girl." Grab bedeutet sich etwas nehmen. So ist "to grab a beer" ein häufig verwendeter Ausdruck für "sich ein Bier aus dem Kühlschrank nehmen". In dem Lied werden Frauen als etwas Konsumierbares dargestellt, als etwas, was Mann sich nehmen kann, ohne nach Zustimmung zu fragen. Soll so ein sexistischer und homophober[6] Typ wirklich abgefeiert werden?

Dass mit Mr. Vegas ein Sänger, der gegen schwule, lesbische und queere Menschen hetzt, auf dem "Ruhr Reggae Summer" auftritt, ist nicht verwunderlich. Denn Veranstalter des "Ruhr Reggea Summer" sind Tilmann Rudorff und Henning Schmalenbach von U-Concert, die Macher des Wuppertaler U-Clubs. Der U-Club erlangte bundesweite Berühmtheit als Club, in dem in den letzten Jahren regelmäßig die "größten" Propagandisten des Hasses gegen Schwule aufgetreten sind. Seit dem Herbst 2009 sieht sich der U-Club vermehrt öffentlichem Druck ausgesetzt, u.a. durch die Kampagne "U-Club dichtmachen". Nachdem es in den Jahren zuvor immer wieder Proteste gegen Konzerte gab, sahen sich die Macher des U-Clubs nun zum ersten mal gezwungen, öffentlich Stellung zu beziehen. Aus ihren Stellungnahmen lässt sich jedoch nur eine Beschwichtigungspolitik und kein klarer Standpunkt gegen Sexismus und Homophobie erkennen. Dies bestätigt sich auch durch ein Open-Air-Konzert mit Sido und Harris in Wuppertal und der Auftritt von Mr.Vegas auf dem "Ruhr Reggae Summer". Aufgrund langjähriger Erfahrungen ist auch davon auszugehen, dass auf diesem Festival von den Soundsystems Battyman-Tunes[7] und andere homophobe Songs aufgelegt werden. "Andere homophobe Songs?" Ja, denn Homophobie beginnt nicht mit dem Aufruf zu Mord an Schwulen. Ein solcher ist nur die absolute, unerträgliche Spitze. Homophobe Songs sind auch solche, in denen Homosexualität ausdrücklich als schlecht, minderwertig, unnatürlich abgelehnt wird. Homophobe Songs sind z.B. auch solche, in denen der Sänger - wie Mr. Vegas - behauptet, dass nur Männer Frauen befriedigen können. Homophobe Songs sind auch solche in denen "schwul" und ähnliche Wörter "nur" zum Dissen anderer Künstler*innen benutzt werden, denn auch hierin liegt eine Bewertung von Homosexualität als etwas Negatives - sonst würde das Wort nicht als Diss taugen.

Genau wie homophobe Lieder eine große inhaltliche Spannbreite haben, ist auch Homophobie jenseits der Bühne extrem vielfältig. Von der Benutzung des Wortes "schwul" als Schimpfwort, über das Lustig-machen über (vermeintliche) Schwule bis hin zu körperlichen Angriffen ist die gesellschaftliche Ablehnung von Homosexualität und Homosexuellen deutlich spürbar. Im angeblich fortschrittlichen Deutschland finden tagtäglich in unterschiedlicher Ausprägung antischwule und antilesbische Äußerungen und Angriffe statt. Dieses gesellschaftliche Klima führt dazu, dass schwule, lesbische und queere Menschen nicht so offen wie Heterosexuelle leben können. Mit dem Partner auf der Straße Händchen zu halten, ist für die meisten Männer keine Selbstverständlichkeit, da sie sich dadurch negativen Reaktionen aussetzten. Dies beginnt bei Blicken, die besagen "Das ist doch anormal!", geht über Getuschel und verbaler Anmache bis hin zu körperlichen Angriffen. Das dies das Leben von Menschen beeinflusst ist schlimm genug, führt in vielen Fällen jedoch zu Depressionen und Suizid(versuchen). Auch Mord an schwulen, lesbischen und queeren Menschen ist gesellschaftliche Realität.

Entgegen der Selbstwahrnehmung ist auch innerhalb der deutschen Reggae-Szene Homophobie stark verbreitet. Diese reicht von der allgemeinen gesellschaftlichen Homophobie bis hin zu speziellen Argumentationsmustern wie der Imagination einer übermächtigen Schwulen-Lobby. Eine ernsthafte Auseinandersetzung mit bzw. Distanzierung von Homophobie findet sich beim Lesen der einschlägigen Foren, Blogs und Zeitschriften kaum. Selbst Augenzeugenberichte von Übergriffen auf Reggae-Partys werden als Gerüchte oder Lügen dargestellt, um sich und die Szene weiterhin als Opfer der Schwulen-Lobby begreifen zu können. Der Aussage "Ich hab nichts gegen Schwule" folgt meist im nächsten Satz die Feststellung, dass das aber "unnatürlich" und/oder "ekelig" sei. Ein konsequentes Angehen von Homophobie im Reggae, dass dazu führen würde nicht auf die Konzerte von Sizzla zu gehen, nicht den neusten Tune von Capleton aufzulegen oder nicht auf der selben Bühne wie Buju Banton aufzutreten, ist uns bisher kaum begegnet. Daher kann es bei einer Kritik an homophoben Reggae nicht nur um Jamaika und jamaikanische Künstler*innen gehen, sondern besonders darum, dass zehntausende Menschen diese Leute hier abfeiern. Jedoch ist es kein Zufall, dass Homophobie gerade in Reggae-Songs so oft präsent ist. Denn Homophobie ist Teil der Rastafari-Religion.[7] Daher sind nicht nur einzelne Sänger*innen das Problem - auch wenn deren Hass nicht durch deren Herkunft zu rechtfertigen ist, da jede*r für sein Handeln selbst verantwortlich ist. Nicht nur für die Ursprünge des Reggae war Rastafari relevant. Die Inhalte vieler Songs und auch die Reggae-Kultur jenseits der Lieder, z.B. Kleidung und Frisuren sind eng mit der Rastafari-Religion verknüpft. Einer Religion, die einem Gott huldigt, der laut seinen Anhängern nicht möchte, dass Menschen gleichen Geschlechts Spaß miteinander haben, der nicht möchte, dass Menschen individuelle Entscheidungen treffen, sondern sich so verhalten wie es das Kollektiv von ihnen verlangt. Ein Gott der nicht will, dass die Menschen da wo sie sind für ein gutes Leben für alle streiten, sondern in Hoffnung auf ein fernes "Back to Africa" oder "Zion" leben. Daher sind nicht nur die offenen propagierten Todesdrohung gegen Menschen, die nicht der sexuellen und geschlechtlichen Norm entsprechen, abzulehnen. Jedes Preisen von "Jah" auf der Bühne ist Teil der Ideologie, die dazu führt dass Männer aufgrund von "femininem" Aussehen gelyncht werden.

Angesicht dessen, dass auf dem Reggae-Summer-Festival mindestens[9] ein Künstler spielt, der gegen schwule, lesbische und queere Menschen hetzt, verstehen wir nicht, dass 1live das Festival sponsert. Angesicht dessen, dass zu erwarten ist, dass von den Soundsystems Battymann-Tunes und andere homophobe Songs aufgelegt werden - denn diese Songs sind oft die, die den meisten Forward kriegen und laut Aussage mehrerer DJs ist es aufgrund der Vielzahl der Songs bei denen zumindest am Rande homophobe Äußerungen enthalten sind, kaum möglich keine aufzulegen - verstehen wir nicht warum die Städte Mülheim und Oberhausen Gelände für das Festival zu Verfügung stellen. 1live zeigte bisher eine besondere Ignoranz gegenüber der Hasspropaganda. Präsentierte der Radiosender doch sowohl in diesem wie auch in den letzten Jahren auch den Summerjam, wo allein in diesem Jahr mit Capleton, Shabba Ranks und Mr.Vegas mindestens drei Sänger auftraten, die den Mord an schwulen Menschen abfeiern. Wir erwarten sowohl von 1live als auch von den Städten Mülheim und Oberhausen, dass sie Verantwortung für ihre Unterstützung der Propagierung von Sexismus und Homophobie übernehmen und Stellung dazu beziehen!
 

[1] Wir benutzten das Wort für Menschen, deren Geschlecht und/oder Begehren von der heterosexuellen und zweigeschlechtlichen Norm abweicht.
[2] Genauer gesagt nur im Schema männlicher-Mann-fickt-ausschließlich-weibliche-Frau.
[3] "ChiChiMan burn them all" aus Nah Promote - Warum dies mehr als eine harmlose Metapher ist, wird im Aufruf von http://uclubdichtmachen.blogsport.de erklärt
[4] Z.B. in "Cocky she want" "a girl never can fuck you" . Das Zitat bezieht sich auf Lesben.
[5] Dies bedeutet, dass Heterosexualität als gesellschaftliche Norm gesetzt wird. Die Grundannahme ist, dass jede Person heterosexuell ist. Alle anderen werden als Abweichung angesehen und sowohl unsichtbar gemacht, als auch durch subtilen oder offenen Zwang zur Heteronormalität gedrängt. Dies beinhaltet auch, dass alle Menschen entweder eindeutig Frau oder eindeutig Mann sein müssen.
[6] Homophobie: Jegliche Abwertung von "gleichgeschlechtlicher" Liebe und Sexualität. Dies beinhaltet oft auch eine Abwertung vom Menschen, die nicht den weiblichen und männlichen Normen entsprechen.
[7] Ausdruck für Reggae- oder Dancehall-Songs, in denen zum Mord an nichtheterosexuellen Personen aufgerufen wird oder dieser als positiv dargestellt wird.
[8] Wie fast alle Religionen.
[9] Auch Ganjaman hat sich in Interviews homophob geäußert.

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zakk 25.6.10

PRESSEMITTEILUNG

zakk bietet homophoben Künstlern keine Bühne

Seit einiger Zeit wird die Problematik homophober (schwulen- und lesbenfeindlicher) Texte im Reggae Dancehall in der Öffentlichkeit thematisiert. Mit sogenannten "batty tunes" wird offen und verdeckt zu Gewalt gegenüber Homosexuellen aufgerufen.

In Düsseldorf entzündete sich die Diskussion konkret an dem geplanten Auftritt des Sängers "Elephant Man", dessen Konzert schließlich nach massiven Protesten abgesagt wurde.

Auch im zakk hat man sich in vielen Diskussionen mit dem Thema auseinandergesetzt. Als soziokulturelles Zentrum entspricht es dem Selbstverständnis von zakk, sich gegen Diskriminierung jeder Art zu stellen. zakk steht für Gleichberechtigung, Toleranz und Vielfalt. Diese Werte sind wichtige Kriterien bei allen programmatischen Entscheidungen.

So blickt man mit einigem Stolz auf den landesweit ersten "Frauenschwoof" zurück, der vor mehr als 20 Jahren im zakk etabliert wurde und bis heute eine der beliebtesten Discos ist. Für Schwule und Lesben war zakk immer ein Ort und so soll es auch in Zukunft bleiben.

Mit "Yard-Vibes" hatte auch zakk bis vor kurzem eine Reggae Dancehall- Party im Angebot. Nun wurde die Zusammenarbeit mit dem Kooperationspartner Culture Rock eingestellt und die Veranstaltung aus dem Programm genommen. Grund sind die unterschiedlichen Ansichten im Hinblick auf die Künstler, die diskriminierende "batty-tunes" in ihren Repertoire haben.

"Wir konnten leider keine gemeinsame Linie finden" bedauert Geschäftsführer Jochen Molck, "der von uns geforderte gänzliche Verzicht auf die Künstler, die solche Inhalte transportieren oder transportiert haben, wurde vom Kooperationspartner als musikalisch unmöglich verweigert. Lediglich die Songs mit den diskriminierenden Texten nicht zu spielen, war uns nicht konsequent genug. Wir wollen nicht, dass Künstler wie Sizzla oder Elephant Man im zakk aufgelegt werden. Deshalb mussten wir die Party absetzen." Dass zakk damit Gäste verliert, wurde in Kauf genommen, genauso wie ein nicht unerheblicher Umsatzverlust. "Das Publikum war jung und international. Und der Umsatz bewegte sich pro Jahr im fünfstelligen Bereich" konkretisiert Molck.

Schlussendlich wollte man aber all denen, die mit homophoben Songs viel Geld verdienen, keine Foren bieten- weder auf den Turntables noch auf der Bühne.


Düsseldorf, 25.6.2010
Jochen Molck

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ANTI-ATOM
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Grenchner Tagblatt 16.7.10

Etappenerfolg für AKW-Gegner

 Bundesverwaltungsgericht Uvek muss Akten zu Mühlebergs Betriebsbewilligung herausrücken

 Etappenerfolg für die Gegner der unbefristeten Betriebsbewilligung fürs bestehende Atomkraftwerk Mühleberg: Das nationale Departement für Umwelt, Verkehr und Energie (Uvek) als erste Instanz muss sämtliche Akten, die seinem Entscheid vom letzten Dezember zugunsten einer unbefristeten Betriebsbewilligung zugrunde liegen, dem Gericht zugänglich machen. So erhalten die gut 1900 einsprechenden Einzelpersonen, Gruppierungen und Gemeinden zwar noch keinen Einblick in die Originalakten des Entscheids von Ende 2009. Dennoch erhoffen sie sich laut einer Mitteilung, juristisch bald Zugriff auf alle Angaben zu erhalten, die zur Erteilung der unbefristeten Bewilligung führten.

 Entsprechend bezeichnet das Komitee "Mühleberg Ver-Fahren" den Entscheid als "bahnbrechenden Erfolg." Der Verein bündelt die Interessen der über hundert Beschwerdeführer, die im Februar vor Bundesverwaltungsgericht gegen den Uvek-Entscheid rekurrierten. An erster Stelle rüge das Gericht, dass den Einsprechern die Einsicht in die Schlussstellungnahme des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats (ENSI) verweigert wurde. Aus dieser wie auch weiterer sicher- heitsrelevanter Akten lasse sich die Kritik der Gegner des Weiterbetriebes aber erst beurteilen.

 Geheimbruderschaft verlassen

 Die AKW-Gegner lässt aufhorchen, dass es sich um 35 Ordner mit Sicherheitsanalysen und 21 Ordner mit nicht abgeschlossenen Analysen handle. Sie schliessen daraus, dass weder die BKW als Betreiberin noch das ENSI wie gesetzlich vorgeschrieben eine für die Öffentlichkeit bestimmte Version der Akten erstellt habe.

 Nun müssten die AKW-Akten nicht zuletzt zum ersten Mal die "Geheimbruderschaft von Atomkontrolleuren und Atombetreibern" verlassen, frohlockt "Mühleberg Ver-Fahren". (sat)

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Basler Zeitung 16.7.10

Harscher Gegenwind für AKW-Richtplan

Gösgen. Gegen die Anpassungen im Richtplan für das vom Stromkonzern Alpiq geplante Atomkraftwerk Gösgen II im solothurnischen Niederamt sind knapp 800 Einwendungen eingegangen. Diese werden nun vom Solothurner Amt für Raumplanung bis Ende August geprüft. Bei deutlich über der Hälfte handelt es sich um standardisierte Mustereinwendungen, wie Bernard Staub, Chef des Solothurner Amts für Raumplanung, sagte. Vereinzelt habe es sogar Einwendungen aus dem Ausland gegeben, hielt Staub fest. Von den Gemeinden im Solothurner Niederamt hatte sich in der Vorkonsultation einzig Dulliken gegen ein zweites AKW Gösgen stark gemacht. Andere Gemeinden forderten eine gerechtere Abgeltung der benachbarten Gemeinden. Zudem stellte sich die Baselbieter Regierung gegen ein neues AKW in der Nachbarschaft.  SDA