MEDIENSPIEGEL 16.7.10
(Online-Archiv: http://www.reitschule.ch/reitschule/mediengruppe/index.html)
Heute im Medienspiegel:
- Reitschule-Programm
- Antistadt: Trojanisches Kulturpferd auf dem Vorplatz
- Nothilfe BE: Verschärfungen + Präsenzpflicht
- Flüchtlinge: EU hält an Dublin fest
- Big Brohter Sport: Polizeikosten; Reglemente; Vuvuzela-Verbot
- Big Brother: Staatschutz-Kontrolle; viele Einsichtsgesuche
- Sempach: Begegnungskonzept; Voruntersuchung gegen Pnos; SVPler
gegen
"Hochburg der Linksaktivisten"
- Lichtenstein: Brandanschläge - Verhaftung in rechter Szene
- Narrenkraut: Rappaz und das Sterben
- Stop Murder Music: Ruhr Reggae Summer Mühlheim; Zakk
Düsseldorf
- Anti-Atom: Akteneinsicht Mühleberg; gegen
Gösgen-Richtplan
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REITSCHULE
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Fr 16.07.10
20.00 Uhr - Vorplatz - Albino und Madcap (D) ab 22.00 -
Polit-Rap
Do 22.07.10
22.00 Uhr - SLP - CIVET (USA) Rock'n'Roll, Support:
Snakebone (CH) -
Punkrock
Mi 28.07.10
22.00 Uhr - Vorplatz - SLP-Offene Bühne
Infos:
http://www.reitschule.ch
http://www.reitschulebietetmehr.ch
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ANTISTADT
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20 Minuten 16.7.10
http://www.20min.ch/news/bern/story/Ein-trojanisches-Pferd-als-Symbol-fuer-die-Reitschule-30457138
(Foto)
Ein trojanisches Pferd als Symbol für die Reitschule
BERN. Auf dem Vorplatz der Berner Reitschule entsteht ein
riesiges
trojanisches Pferd. Zum einen dient es morgen im Rahmen der
Veranstaltung "Antistadt - 3 Jahre Festmacher" als DJ-Kanzel. Zudem
soll es laut den Veranstaltern auch die Rolle der Reitschule
symbolisieren: Anstelle von griechischen Kriegern trägt es Kultur
in die Stadt.
Mehr dazu in der Rubrik Nightfever, ab Seite 22
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Bund 16.7.10
http://www.derbund.ch/bern/Trojanisches-Pferd-vor-der-Reitschule/story/27099931
(Foto)
Trojanisches Pferd vor der Reitschule.
Gestern wurde für die Party von morgen Samstag auf dem
Vorplatz
der Reitschule ein stattliches trojanisches Pferd aufgebaut. Die
Organisatoren "Festmacher" erwarten zur Feier ihres dritten Geburtstags
mehrere Hundert Leute. (jäg)
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NOTHILFE
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Bund 16.7.10
Kanton verschärft Nothilferegime
Asylsuchende mit einem ablehnenden Entscheid dürfen sich
nur noch
für 48 Stunden im Monat vom Asylzentrum abmelden, um als
"bedürftig" zu gelten. Die strengeren Richtlinien zu
Präsenzkontrollen und Anwesenheitspflichten gelten seit Anfang Mai
und sollen Struktur in den Vollzug bringen. Die Organisation
Solidarité sans frontières spricht von der Verletzung des
Rechts auf persönliche Freiheit. (fen) - Seite 21
--
So sollen Asylsuchende "freiwillig" ausreisen
Rechtskräftig weggewiesene Asylsuchende sollen die Schweiz
verlassen und erhalten nur noch Nothilfe. Um das geltende Regime
durchzusetzen, hat der Kanton die Präsenzkontrollen und
Anwesenheitspflichten verschärft. Dies stösst auf Kritik.
Felicie Notter
Bern ergreift Massnahmen, um weggewiesene Asylsuchende zur
"freiwilligen Ausreise" zu bewegen: Seit Anfang Mai sind im Kanton neue
Richtlinien in Kraft mit strengeren Regelungen der Präsenzen in
den Asylzentren. Damit bewege man sich zunehmend am Rande der
Verfassungskonformität - so die Organisation Solidarité
sans frontières.
Ähnlich einem Freiheitsentzug
Abgewiesene Asylsuchende und solche mit einem
Nichteintretensentscheid
erhalten in der Schweiz seit April 2008 nur noch Nothilfe (siehe
Kasten). Im Kanton Bern wird diese nicht in Geld, sondern in Naturalien
wie Kleider und Essenswaren ausbezahlt - daher heissen die betreffenden
Asylzentren Sachabgabezentren. Gemäss den neuen Richtlinien, die
dem "Bund" vorliegen, dürfen die Asylsuchenden dort nur noch
maximal 48 Stunden pro Monat abwesend sein. Dazu müssen sie einen
schriftlichen Antrag stellen. Einmal täglich wird eine
Präsenzkontrolle durchgeführt - oder öfter, wenn sich
eine Person nicht daran hält. Die Naturalienabgabe erfolgt in
einem variierenden Zeitfenster von höchstens einer Stunde pro Tag.
Wann, wird jeweils am Vortag kommuniziert. "Die Zentren werden Schritt
für Schritt in Gefangenenlager verwandelt", sagt Balthasar
Glättli, Generalsekretär von Solidarité sans
frontières. Er verweist auf den Zürcher Anwalt Peter
Nideröst, der auf Asyl- und Ausländerrecht spezialisiert ist
und bereits vor Bundesgericht die Abgabe von Nothilfe an Weggewiesene
erkämpft hat. Dieser sagt, das Ziel der Nothilfe liege darin,
Menschen vor einer Bettelexistenz zu bewahren - und nicht in der
Abschreckung.
"Die neuen Richtlinien bedeuten ganz klar eine
Einschränkung des
Rechts auf persönliche Freiheit", sagt Nideröst
gegenüber dem "Bund". "Dieses ist in der Bundesverfassung
festgeschrieben." Aus juristischer Sicht werde dieses Recht durch die
verwaltungsinterne Weisung tangiert. Eine Weisung genüge aber
nicht, "es brauchte ein Gesetz". Es sei fraglich, ob ein
öffentliches Interesse an einer solchen Einschränkung gegeben
sei und ob sie dem Prinzip der Verhältnismässigkeit
entspreche. Das neue Regime komme einem Freiheitsentzug gleich: "Die
Menschen haben keine Wahl, ob sie Nothilfe beziehen wollen. Die
Auflagen machen sie zu Gefangenen."
Nothilfe nur für "Bedürftige"
Florian Düblin, Vorsteher des kantonalen
Migrationsdienstes, will
nicht von einer Verschärfung sprechen. "Wir sind gehalten, das
Nothilferegime umzusetzen. Dies ist ein weiterer Versuch, Struktur
hineinzubringen", sagt er. "Wenn jemand ein Gesuch um Nothilfe stellt,
gehen wir davon aus, dass diese Person bedürftig ist und nicht in
der Lage, sich selber durchzubringen", so Düblin. "Für uns
ist es darum schwierig, Absenzen nachzuvollziehen." Mit den Richtlinien
wolle man sicherstellen, dass die Nothilfebezüger "nicht einfach
kommen und gehen". Dies betreffe allerdings nur einen Teil der
Asylsuchenden.
Von einer Einschränkung der persönlichen Freiheit
könne
indes nicht die Rede sein, so Düblin. "Jeder kann sich frei
bewegen." Das Argument, die Leute hätten keine Wahl, ob sie
Nothilfe beziehen wollten, lässt er nicht gelten: "Sie können
jederzeit mit uns kooperieren und nach Hause gehen." Es werde oft
ignoriert, dass die Schweiz im internationalen Vergleich "ein sehr
gutes Asylverfahren" habe - inklusive der Rechtsmittelverfahren, also
der Möglichkeiten, gegen einen Entscheid Rekurs einzulegen.
Für Solidarité sans frontières herrsche
dennoch eine
grosse Rechtsungleichheit, da es sich nur wenige leisten könnten,
den Rechtsweg zu beschreiten. Ohnehin liefen abgewiesene Asylsuchende
immer Gefahr, von der Polizei aufgegriffen zu werden. Ihre Papiere
müssten sie im Verlaufe des Verfahrens abgeben. Danach seien sie
gezwungen, illegal in der Schweiz zu leben, denn oft könnten sie
aufgrund fehlender Anerkennung durch das Heimatland nicht
zurückkehren. "Gesetzeskonform können diese Menschen nur
leben, wenn sie sich buchstäblich in Luft auflösen", so
Glättli. "Statt zu schauen, warum Menschen nicht
zurückkönnen, wird alles unternommen, um sie wegzuekeln."
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Langzeitbezüger
Sozialhilfestopp soll "spürbar" sein
Trotz härterer Massnahmen bleiben viele abgewiesene
Asylsuchende
im Land. Bern liegt dabei im Mittelfeld.
"Die Nothilfe stellt die weniger abschreckende Option dar als
die
Rückkehr in die Heimat", stellte kürzlich eine Studie im
Auftrag des Bundesamts für Migration (BFM) fest. Dabei sollte der
Sozialhilfestopp und damit der Übergang zur Nothilfe für die
Asylsuchenden mit ablehnendem Entscheid "spürbar" sein und sie zur
selbstständigen Ausreise bewegen. Durch die "unattraktive
Gestaltung des Aufenthalts" wird ein "effektiver Vollzug" angestrebt.
Die Studie zeigte allerdings die beschränkte Wirksamkeit dieser
Massnahmen und die hohe Zahl von Langzeitbezügern (siehe "Bund"
vom 28. Mai).
Gemäss Florian Düblin, Vorsteher des
Migrationsdienstes,
liegt Bern im Mittelfeld der Kantone - "sowohl was die Strenge der
Umsetzung des Sozialhilfestopps wie auch was die Untertauchensraten
betrifft". Für einen Kanton mit städtischen Zentren, die
allgemein Asylsuchende stärker anziehen, stehe Bern in der
Umsetzung recht gut da.
Düblin hatte die Situation im Winter als unbefriedigend
bezeichnet
(siehe "Bund" vom 6. Februar). Die Frage der Langzeitbezüger
müsse aber auf Bundesebene behandelt werden. "Als Kanton sind wir
lediglich verantwortlich für den Vollzug", sagt er. (fen)
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DUBLIN
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NZZ 16.7.10
Kein Rütteln am Dublin-System
Besuch von Justiz- und Polizeiministerin Widmer-Schlumpf
in
Brüssel
Der informelle EU-Innenministerrat, an dem auch
Bundesrätin
Widmer-Schlumpf teilnahm, sprach sich dafür aus, die stark mit
Flüchtlingen belasteten Grenzstaaten zu unterstützen.
mt. Brüssel ⋅ Am Dublin-System soll nicht
gerüttelt
werden. Dieses Fazit zog Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf nach
den Diskussionen im informellen EU-Innenministertreffen in
Brüssel, bei dem die Bestrebungen der EU für die
Harmonisierung des Asylwesens und eine bessere Lastenteilung im
Mittelpunkt standen. Wenig Unterstützung fand ein Vorschlag der
EU-Kommission, wonach ein Land die Rücknahme von Flüchtlingen
aussetzen kann, wenn ausserordentliche Gründe vorliegen. Damit
sollten die stark belasteten Grenzstaaten entlastet werden. Gemäss
den Dublin-Regeln, die auch für die Schweiz gelten, können
Flüchtlinge in den Staat zurückgeschafft werden, in dem sie
in den Schengen-Raum eingereist sind.
Dieser ist verpflichtet, das Asylgesuch zu behandeln. Vor
allem
Malta und Griechenland hatten darauf gedrängt, von der
Rücknahmeverpflichtung suspendiert werden zu können. Laut
Widmer-Schlumpf wandte aber eine grosse Mehrzahl der Staaten die
geplante Änderung an, weil dies ein Wechsel im Dublin-System
wäre. Auch für die Schweiz komme das nicht in Frage. "Es wird
eine grosse Herausforderung sein, in diesem sensiblen und schwierigen
Punkt einen Kompromiss zu finden", erklärte der belgische
Asyl-Staatssekretär Melchior Wathelet. Einzelne Staaten, darunter
Österreich, fürchten, dass die Suspendierung der
Rückschaffung Schlepperbanden einen Anreiz gibt.
Einig war man sich laut Widmer-Schlumpf, dass die
Grenzstaaten
entlastet und unterstützt werden müssen. Wichtig sei,
Asylverfahren und Rückführungen in diesen Ländern rasch
abzuwickeln. Ferner wollen die Dublin-Staaten versuchen, die Kriterien
für die Behandlung von Asylgesuchen zu harmonisieren. Heute gibt
es grosse Unterschiede. Die Anerkennungsquoten der Gesuchsteller aus
ein und demselben Staat können zwischen 1 und 45 Prozent variieren.
Falls sich die EU doch auf eine bessere Lastenteilung oder
die
Möglichkeit der Suspendierung einigen könnte, würde dies
laut Widmer-Schlumpf für die Schweiz wenig ändern. Die
Anerkennungsquote für Flüchtlinge liege hier im Mittel des
oder leicht über dem EU-Schnitt. Die schwedische
EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström rief den Grundsatz der
Solidarität und der Verantwortung in Erinnerung. Sie verwies auf
das Pilotprojekt in Malta. Bei diesem können Dublin-Staaten
freiwillig Flüchtlinge übernehmen.
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BIG BROTHER SPORT
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Tagesanzeiger 16.7.10
FCZ und GC wollen Polizeikosten nicht klaglos zahlen
GC hat eine Verfügung der Stadt zum Spiel gegen St.
Gallen
angefochten. Der FCZ wehrt sich gegen eine Rechnung zum Match gegen
Basel.
Zürich - Das neue Polizeigesetz sorgt bei den beiden
Zürcher Fussballklubs für rote Köpfe. Der FCZ und GC
sind nicht bereit, die Polizeikosten für Einsätze an ihren
Spielen klaglos zu übernehmen. Das Gesetz erlaubt es der Stadt
seit Anfang Jahr, nach Ausschreitungen die Klubs zur Kasse zu bitten.
Dies hat sie bei GC in mindestens einem Fall getan. Gemäss
TA-Informationen handelt es sich um das Spiel GC gegen St. Gallen vom
14. März im Letzigrund. Gegen die Verfügung der Stadt hat GC
Einsprache erhoben, "weil wir die Rechtmässigkeit der
Kostenüberwälzung überprüfen lassen wollen", sagt
GC-Sprecher Eugen Desiderato. Da die Beurteilung des Stadtrates noch
aussteht, will GC keine weiteren Details preisgeben.
Auch der FCZ hat eine Rechnung erhalten, dem Vernehmen
nach
für das Spiel gegen den FC Basel am 11. April. Dagegen hat der
Klub Einsprache erhoben, wie Martin Guglielmetti, Mitglied der
Geschäftsleitung und des Verwaltungsrats, bestätigt. Bei vier
weiteren Spielen muss der FCZ eine Stellungnahme abliefern, dies zum
jeweiligen Massnahmenkatalog, mit dem die Stadt sicherstellen will,
dass sich die Klubs an den vereinbarten Plan gegen Gewalt halten. Mit
weiteren Informationen hält sich der FCZ zurück. Guglielmetti
sagt nur: "Wir sind daran, zusammen mit der Stadtpolizei eine für
alle Parteien ansprechende Lösung zu erarbeiten."
Kosten in Millionenhöhe
Gemäss einem Bundesgerichtsurteil könnte die
Stadt bis
zu 80 Prozent der Kosten auf die Vereine abwälzen, wenn die
Polizei einschreiten muss. Sie gewährt den Klubs aber einen Rabatt
von über 50 Prozent, wenn sie der Gewalt vorbeugen, etwa mit
strengen Eingangskontrollen oder einem eingeschränkten
Alkoholausschank. Den Rest übernimmt weiterhin die Stadtkasse.
Knapp 3 Millionen Franken kosteten die Polizeieinsätze
während der letzten Fussballsaison. Die beiden Zürcher
Super-League-Klubs rechnen wegen des neuen Polizeigesetzes mit
zusätzlichen Sicherheitskosten von bis zu 1 Million pro Jahr.
Bleiben sie tatenlos, drohen Zahlungen von über 2 Millionen
Franken. (sth)
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St. Galler Tagblatt 16.7.10
Reglemente - für Club und Fans
Einigen sich FCSG und Fanvertreter auf neue Spielregeln,
könnte das Choreo-Verbot für die AFG Arena bereits heute
aufgehoben werden. Noch nicht so weit sind Club, Polizei und politische
Behörden in der Sicherheitsfrage.
Thomas Ammann
Knapp eine Woche nach dem WM-Final beginnt bereits die
neue
Saison in der Super League. Der FC St. Gallen gastiert am Sonntag in
Luzern. Am darauffolgenden Wochenende empfängt er Bellinzona zum
ersten Heimspiel.
Gespräche fortgeschritten
Mit dem ersten Heimauftritt ist auch die Sicherheitsfrage
wieder
aktuell - und jene nach der Aufhebung des Choreo-Verbots in der AFG
Arena. Der Verwaltungsrat der FC St. Gallen AG hatte das Verbot nach
dem verlorenen Cup-Halbfinal im vergangenen April erlassen. Laut Samuel
Fitzi, Mediensprecher des FC St. Gallen, stehen FCSG und Fans kurz vor
einer Einigung. "Wir haben uns letzte Woche nochmals mit den
Fanvertretern getroffen. Die Fans haben dann auch intern nochmals
diskutiert." Heute Freitag werde ein letztes Treffen stattfinden und
dabei hoffentlich eine Einigung erzielt. Der FC St. Gallen will die
Aufhebung des ChoreoVerbots mit Auflagen an die Fans verbinden, im
Sinne eines Reglements.
St. Gallen nicht wie Basel
Noch nicht so deutlich erkennbar sind Fortschritte in der
Sicherheitsdiskussion. Anfang April hatte die Konferenz der Kantonalen
Justiz- und Polizeidirektoren mit dem Schweizerischen Fussballverband
und der Swiss Football League eine Mustervereinbarung getroffen und
Behörden und Clubs aufgefordert, bis Ende Juni offene
Sicherheitsfragen zu klären. Bis heute sind jedoch erst in Basel
und Bern Vereinbarungen zwischen Club und Kanton oder Stadt in Kraft.
In St. Gallen seien die Gespräche "fortgeschritten",
bestätigen sowohl der Club als auch das kantonale Justiz- und
Polizeidepartement.
In St. Gallen wird es aller Voraussicht nach keine
Vereinbarung
nach dem Basler Muster geben. Diskutiert wird vielmehr ein Reglement,
das die wesentlichen Bedingungen festhält, unter denen
Fussballspiele in der AFG Arena bewilligt werden. "Darin sind vor allem
bauliche und organisatorische Aspekte festgehalten", sagt Heinz
Indermaur, Direktionssekretär im Amt für Soziales und
Sicherheit der Stadt St. Gallen.
Offener Kostenverteiler
Nach wie vor in Verhandlung ist auch die Verteilung der
Sicherheitskosten. Um diese zu senken, wird sich die Stadt künftig
auch an der Fanarbeit des Clubs beteiligen. Es brauche eine
"sozio-professionelle Fanarbeit", um nachhaltig zu sensibilisieren,
sagt Indermaur. Auf den Saisonbeginn hin werden aber weder Reglement
noch Fanprojekt startbereit sein.
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Basler Zeitung 16.7.10
Forum
Gastbeitrag
Gleich lange Spiesse
Georges Thüring, Grellingen
Der SVP-Landrat fordert von Basel- Stadt eine
Gegenleistung
für die Baselbieter Geste bezüglich der FCB-
Sicherheitskosten.
Rechtzeitig vor Beginn der neuen Fussballsaison konnte
Basel-Stadt mit dem FCB eine neue Kooperationsvereinbarung
abschliessen, in der die Abgeltung der nicht unerheblichen
Sicherheitskosten geregelt wird. Das Baselbiet hat als indirekter
Partner zum Abschluss der Regelung beigetragen - diese wohl in der
vorliegenden Form erst ermöglicht; Baselland verzichtet
künftig auf 40 Rappen pro Matchbesucher und stellt dem
Nachbarkanton bei jedem FCB-Spiel gratis Sicherheitskräfte zur
Verfügung. Die generöse Baselbieter Geste entlastet den FCB
um 130 000 Franken, Basel-Stadt um 320 000 Franken jährlich.
Anders gesagt, Baselland bürdet sich jährliche Zusatzkosten
von mindestens 450 000 Franken auf. Sicherheitsdirektorin Sabine
Pegoraro rechtfertigt das bemerkenswerte Vorgehen damit, dass mehr als
50 Prozent der Matchbesucher im Joggeli jeweils aus dem Baselbiet
stammen würden. Gratis. Bei jedem grösseren sportlichen oder
kulturellen Anlass spielen Sicherheit und Verkehrsfragen eine grosse
Rolle. So müssen entsprechende Kosten in den Budgets eingestellt
werden. Dies betrifft ein kantonales Jodlerfest ebenso wie das
regionale Schwingfest oder den Bezirks-Musiktag. Weder
Polizeikräfte noch private Sicherheitsdienste erbringen
Dienstleistungen gratis, obwohl diese grundsätzlich im gleichen
öffentlichen Interesse handeln dürften wie im Falle des FCB.
Das Entgegenkommen des Baselbiets macht dann Sinn und ist zu
unterstützen, wenn unser Kanton tatsächlich nach dem Gebot
der gleich langen Spiesse handelt. Ich erwarte von unserer
Sicherheitsdirektion, dass künftig bei einem Kantonal-Turnfest,
einem regionalen Schwingertag oder einem kulturellen Grossanlass im
Baselbiet die Verkehrsregelung und der allfällige Einsatz von
Polizeikräften ebenfalls vom Kanton getragen werden. Was beim FCB
möglich ist, muss auch andernorts möglich sein. Unsere
Steuergelder. Kommt hinzu, dass es sich beim FCB um einen Spitzenclub
und ein Sport- unternehmen mit happigem Millionenbudget handelt. Da
steht nicht der ehrenamtliche Akteur und Helfer im Vordergrund wie beim
Turnverein, Musikverband oder Jodlerklub, sondern wir unterstützen
und fördern mit Steuergeldern, zumindest indirekt, Grossverdiener
… Wir täten gut daran, uns nicht nur auf den Spitzensport und die
sogenannte Hochkultur zu fokussieren. Die Förderung des
Breitensports, und dazu gehört das Turnen, oder eines breiten
kulturellen Angebotes, dazu gehören Musik und örtliche
Theatervereine, ist mindestens so wichtig, wenn nicht wichtiger und
nachhaltiger. Ich freue mich, wenn beim nächsten Kantonal-Turnfest
oder einem ähnlichenn Anlass unsere Polizeikräfte ihre
Dienstleistungen gratis und erst noch freudig erbringen werden, wie sie
das nun im Fall des FCB tun müssen.
---
Blick am Abend 15.7.10
Nur der FCB entwickelt Sicherheits-Konzept
HOOLIGANS
Bis Ende Juli haben die grossen Schweizer Fussballklubs Zeit,
mit den
Kantonen ein Konzept für Sicherheitsmassnahmen bei Fussballmatches
auszuarbeiten. Doch bisher tat sich wenig. Wie DRS heute berichtet, hat
einzig der FC Basel ein Konzept entwickelt. In Zürich, Bern, St.
Gallen und Neuenburg liegen keine solchen Papiere vor. Die Swiss
Football League ist sauer und kritisiert die Kantone: Die Behörde
sei nur daran interessiert gewesen, die Kostenbeteiligung der Klubs zu
regeln. lha
---
Blick am Abend 15.7.10
Vuvuzelas sind gefährliche Waffen
PLASTIKTRÖTEN
Die Super League verbietet vor der neuen Saison Vuvuzelas in
allen
Stadien.
Das dröhnende Brummen der Plastiktröten nervte die
TV-Zuschauer an der WM. In zwei Tagen startet die Schweizer Super
League. Fans fragten sich, ob das Vuvuzela-Tohuwabohu bald auch in den
Super-League-Stadien zu hören sei. Die Antwort kann jetzt gegeben
werden: Nein, dazu wird es nicht kommen.
Denn die Swiss Football League hat die Tröten verbannt.
Zuschauer
mit Vuvuzelas müssen die Blasinstrumente am Eingang abgeben und
können diese nach der Partie wieder abholen. Das Verbot wurde
nicht etwa wegen des Lärms ausgesprochen, sondern weil die
Vuvuzelas die Sicherheit gefährden. Die Instrumente sind aus
Hartplastik und können laut Verband als Wurfgeschoss oder
Schlaginstrument eingesetzt werden.
An der WM wurden übrigens keine Fälle bekannt, bei
denen die
Vuvuzela fälschlicherweise als Waffe eingesetzt wurde. raf
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BIG BROTHER
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Bund 16.7.10
Der Bund ringt mit den Kantonen und Datenschützern um die
Staatsschutz-Kontrolle
Künftig werden die Kantone über die Tätigkeit des
Staatsschutzes informiert. Fichen einsehen dürfen sie nicht.
Datenschützern und Politikern genügt das nicht.
Daniel Foppa
Auf das Klingeln reagiert niemand. Eine Kamera überwacht
diskret,
wer sich im Eingangsbereich des unscheinbaren Gebäudes mitten in
der Stadt Zürich aufhält. Hier gehen die sechs Mitarbeiter
des "Dienstes für ideologisch motivierte Delikte innerhalb der
Kantonspolizei" (IMD) ihrer Arbeit nach. "Ich kenne die Leute, darf
aber nichts sagen", erklärt der Besitzer der italienischen Bar im
selben Gebäude.
Die IMD-Mitarbeiter sind wie alle kantonalen Staatsschützer
zwar
vom Kanton angestellt, erhalten ihre Beobachtungsaufträge aber
direkt vom Nachrichtendienst des Bundes (NDB). Der Bund zahlt an jede
dieser schweizweit 84 Vollzeitstellen 100 000 Franken pro Jahr - den
Rest berappen die Kantone. Weil die Staatsschützer im
Bundesauftrag handeln, können sie von den Kantonen kaum
kontrolliert werden. So erhalten weder Regierungsräte noch
Geschäftsprüfungskommissionen Einsicht in die gesammelten
Daten.
Blackbox in der Verwaltung
Gegen diese Blackbox in der Verwaltung regte sich besonders in
Basel
Widerstand. Dort wurde die Fichierung von Grossräten zum
Politikum, noch bevor die neue Fichenaffäre in ihrer ganzen
Dimension aufgeflogen ist. Das Parlament kürzte dem Staatsschutz
vorübergehend die Beiträge. Und die Regierung erliess eine
Verordnungsänderung, worin ein Aufsichtsgremium für den
Staatsschutz vorgesehen war. Doch der Bund pfiff die Basler zurück
und untersagte die Dateneinsicht.
Der Basler Sicherheitsdirektor Hanspeter Gass (FDP) brachte das
Thema
daraufhin in der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren
vor. Diese einigte sich schliesslich mit dem Bund auf neue Regeln. Laut
Gass stehen die Kantone hinter der vorgeschlagenen
Verordnungsänderung, die der Bundesrat im August bewilligen und
auf den 1. Oktober in Kraft setzen will.
Demnach erhalten die zuständigen Regierungsräte
künftig
Listen mit den Aufträgen, die der NDB den Staatsschützern in
den Kantonen erteilt. "Noch ist offen, wie oft diese Listen
übermittelt werden", sagt Gass. Ein Einsichtsrecht in Fichen
erhalten die Kantone allerdings weiterhin nicht. Wollen sie Daten
sehen, müssen sie ein Gesuch beim NDB stellen. Wird es abgelehnt,
können sie sich an Bundesrat Ueli Maurer und in letzter Instanz
ans Bundesgericht wenden. Zudem ist vorgesehen, dass jeder Kanton ein
Expertengremium einsetzen kann, das überprüft, ob die
Staatsschützer formell alles richtig machen.
Obwohl die Verordnungsänderung nicht so weit geht, wie Gass
ursprünglich wollte, zeigt er sich fürs Erste zufrieden.
Allerdings sagt der FDP-Mann: "Der Härtetest folgt erst. Wenn uns
die neue Praxis nicht überzeugt, reagieren wir." Entscheidend sei,
wie präzise man über die erteilten Aufträge informiert
werde.
Laut dem Basler Datenschutzbeauftragten Beat Rudin erteilt der
NDB den
kantonalen Ablegern zwei Arten von Aufträgen: präzise
Aufträge, um eine Person, eine Organisation oder einen Ort zu
überwachen, sowie allgemeine Aufträge, um alles zu sammeln,
was mit Terrorismus und gewalttätigem Extremismus
zusammenhängen kann. "Allgemeine Aufträge sind heikler. Dort
haben die Staatsschützer mehr Handlungsspielraum", so Rudin.
"Das genügt keinesfalls"
Nicht überzeugt von der getroffenen Lösung ist die
Basler
SP-Grossrätin Tanja Soland. Sie selbst wurde fichiert, weil sie
ein Demo-Gesuch eingereicht hatte. "Es genügt keinesfalls, dass
nur über Beobachtungsaufträge informiert wird", sagt Soland.
Ein solcher Auftrag laute zum Beispiel, eine Anti-WEF-Demo zu
überwachen. "Wie soll man daraus schliessen, über welche
Personen nun Daten gesammelt werden?"
Die SP-Politikerin fordert, dass zu Unrecht fichierte Personen
sowie
die kantonalen Datenschützer ein Einsichtsrecht in die vom
Nachrichtendienst gesammelten Daten erhalten.
Inspektion in Zürich
Auch die Datenschützer selbst fordern ein umfassendes
Einsichtsrecht für die kontrollierende Behörde. Bis im Herbst
werden sie ihre Forderungen in einem Bericht darlegen. Gleichzeitig
sind bereits mehrere Datenschützer in ihren Kantonen aktiv
geworden und untersuchen gegenwärtig, was für Daten die
Staatsschützer sammeln und ob sie - wie etwa in Genf und Bern -
eigene Datenbanken unterhalten.
So hat der Zürcher Datenschutzbeauftragte Bruno Baeriswyl
zusammen
mit NDB-Vize Jürg Bühler eine Inspektion des kantonalen
Staatsschutzes vorgenommen. Der NDB hatte sich zunächst dagegen
gesperrt. Baeriswyl äussert sich derzeit nicht zur Inspektion,
will aber ebenfalls bis im Herbst einen entsprechenden Bericht
vorlegen. Die Genfer Datenschützerin hat derweil angekündigt,
bis Ende Jahr Einsicht in die Fichen zu nehmen - notfalls auch gegen
den Willen des Bundes.
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sf.tv 16.7.10
Schweizer beunruhigt: Viele fordern Einsicht in ihre Fichen
Datenschützer Hanspeter Thür erhält pro Tag
bis zu
20 Gesuche um Einsichtnahme in Dossiers des Nachrichtendienstes. Die
gesammelten Informationen über "staatschutzrelevante Personen"
verunsicherten die Bevölkerung, meint Thür.
sda/bers
Die Geschäftprüfungsdelegation der Räte gab
am 30.
Juni bekannt, dass der ehemalige Dienst für Analyse und
Prävention (DAP) von 2004 bis 2008 fast blind Daten über
"staatschutzrelevante" Personen gesammelt hatte. Die vorgeschriebene
periodische Neubeurteilung der Einträge wurde in über 100'00
Fällen unterlassen.
"Klare Reaktion der Bevölkerung"
"Seither erhalten wir täglich 12 bis 20
Einsichtsgesuche",
sagte der eidgenössische Datenschutzbeauftragte Hanspeter
Thür in einem Interview mit der "Basler Zeitung" und der
"Mittelland Zeitung".
In den vergangenen zwei Wochen seien weit über 100
Gesuche
eingegangen, "fünfmal mehr als sonst in einem ganzen Jahr". Ein
Ende sei trotz der Ferienzeit nicht absehbar. Aus seiner Sicht sei das
eine klare Reaktion der Bevölkerung, sagte Thür. Die grosse
Zahl von Gesuchen dokumentiere eine grosse Verunsicherung.
Die meisten Gesuchsteller verlangten ohne konkrete
Begründung Einsicht in ihre Staatsschutz-Akten, sagte Thür.
Die begründeten Gesuche teilte er in drei Kategorien ein. Es gebe
Verweise auf eine kürzlich erfolgte Einbürgerung, auf
politische Tätigkeit mit Ausländern oder auf eine bereits
frühere Fichierung.
Ausnahmeregelung für Informationen
Von Gesetzes wegen kann der Datenschutzbeauftragte den
Betroffenen grundsätzlich nur mitteilen, dass ihr Gesuch
überprüft worden und bei allfälligen
Unregelmässigkeiten eine Empfehlung zur Korrektur erlassen worden
ist. Gesuchsteller erfahren so aber nicht, ob die Datenbank
Einträge über sie enthält oder nicht.
Eine Ausnahmeregelung erlaubt weitere Informationen. Wenn
aus den
Umständen ersichtlich sei, dass dem Gesuchsteller ein nicht wieder
gutzumachender Schaden entstehe, werde davon Gebrauch gemacht, sagte
Thür. Seit 2004 sei in rund 60 von 220 behandelten Fällen
mehr als die nichtssagende Standardantwort erteilt worden.
Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf kündigte im
Zusammenhang mit der Untersuchung der
Geschäftsprüfungsdelegation an, dass das Auskunftsrecht
geändert werden soll. Wer wissen will, ob der Nachrichtendienst
über ihn Daten sammelt, hat künftig das Recht, dies zu
erfahren. Und die Kontrollabläufe würden verbessert.
---
Basler Zeitung 16.7.10
Massiv mehr Gesuche
Neue Fichenaffäre beschäftigt Datenschützer
Ruedi Studer, Bern
Bis zu 20 Einsichtsgesuche lan- den derzeit täglich
auf dem
Tisch des Datenschutzbeauftragten Hanspeter Thür.
Vor zwei Wochen hat die
Geschäftsprüfungsdelegation
(GPDel) der eidgenössischen Räte die neue Fichenaffäre
publik gemacht. Mit Folgen für Datenschützer Hanspeter
Thür. "Wir erhalten seither täglich zwölf bis zwanzig
Einsichtsgesuche", sagt er im BaZ-Interview. Normalerweise sind es in
einem ganzen Jahr gerade mal 20 bis 40 - nun schon über 150.
Für Thür ist daher klar: "Wenn man innerhalb von zwei Wochen
fünfmal mehr Gesuche erhält als sonst in einem ganzen Jahr,
dokumentiert dies auch eine grosse Verunsicherung." SP-Ständerat
und GPDel-Präsident Claude Janiak (BL) wundert sich nicht
über die hohe Gesuchszahl: "Das war angesichts unserer Kritik zu
erwarten."
Klar ist für ihn wie auch für Thür, dass
das
Auskunftsrecht nun rasch modifiziert werden muss, damit Betroffene
nicht mehr mit einer nichtssagenden Standardantwort abgefertigt werden.
Diesbezüglich hoffen beide auf Bundesrat Ueli Maurer. Dieser will
die Idee allenfalls schon in der anstehenden
Staatsschutzgesetz-Revision im Herbst umsetzen. Allerdings müsse
dann im Nationalrat noch ein Umdenken stattfinden, so Janiak. Denn im
März hatte die Grosse Kammer eine entsprechende Motion von Susanne
Leutenegger Oberholzer (SP, BL) noch abgelehnt. Janiak: "Der Vorstoss
kam wohl von der falschen Seite." > Seite 4
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"Täglich bis 20 Gesuche sind eine klare Reaktion"
Die Verunsicherung nach dem Auffliegen der neuen
Fichenaffäre ist gross, sagt Datenschützer Hanspeter Thür
Interview: Ruedi Studer, Bern
Vor zwei Wochen hat die
Geschäftsprüfungskommission
(GPDel) der eidgenössischen Räte die neue
Staatsschutz-Fichenaffäre publik gemacht. Mit Folgen für den
Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten Hanspeter Thür (61):
In den letzten zwei Wochen sind fünfmal mehr Einsichtsgesuche bei
ihm eingegangen als sonst in einem ganzen Jahr.
BaZ: Herr Thür, mit dem GPDel-Bericht wurde die neue
Fichenaffäre aufgedeckt. Haben Sie das als
Datenschutzbeauftragter, der für die Ficheneinsicht zuständig
ist, zu spüren bekommen?
Hanspeter Thür: Ganz klar, wir erhalten seither
täglich
zwölf bis zwanzig Einsichtsgesuche. In einem normalen Jahr
erhalten wir insgesamt zwanzig bis vierzig Gesuche - nun waren es
alleine in den letzten zwei Wochen weit über hundert.
In absoluten Zahlen noch immer wenig angesichts von 120
000 in
der Staatsschutzdatenbank erfassten Personen.
Nein, wenn man innerhalb von zwei Wochen fünfmal mehr
Gesuche erhält als sonst in einem ganzen Jahr, dokumentiert dies
auch eine grosse Verunsicherung.
Aber ein eigentlicher Aufschrei über den neuen
Fichenskandal
ist ausgeblieben.
Wenn ich den Berg an Gesuchen vor mir sehe, kann ich das
nicht so
interpretieren. Täglich bis zu zwanzig Einsichtsgesuche
während der Ferienzeit, ohne dass ein Ende absehbar ist, das ist
aus meiner Sicht eine klare Reaktion der Bevölkerung.
Vor zwei Jahren, als die Basler Fichenaffäre mit den
fichierten Basler Grossräten aufflog, haben Sie vor allem
Reaktionen aus der Region Basel erhalten. Wird die neue
Fichenaffäre nun auch schweizweit wahrgenommen?
Ganz klar, ich erhalte beispielsweise auch aus der
Westschweiz
zahlreiche Gesuche. Bereits der Basler Fall führte im Jahr 2008 zu
einem überdurchschnittlichen Anstieg auf rund 150
Einsichtsgesuche. Diese Zahl haben wir bis heute bereits
überschritten. Ich rechne für dieses Jahr daher nochmals mit
deutlich mehr Fällen als vor zwei Jahren.
Können Ihre Leute diese zusätzliche Arbeit
überhaupt bewältigen?
Das ist unser Job. Die Bearbeitung dieser Gesuche hat
zurzeit
oberste Priorität für uns. Wir werden jedem einzelnen Gesuch
gleichermassen die volle Aufmerksamkeit schenken. Natürlich: Je
mehr Gesuche eintreffen, desto länger müssen die
Gesuchsteller warten, bis sie von uns eine Antwort erhalten.
Wie sehen die Gesuchsteller nach dem Auffliegen der neuen
Affäre aus? Lassen sich diese kategorisieren?
Bei den begründeten Gesuchen gibt es grob drei
Kategorien:
jene, die auf eine kürzlich erfolgte Einbürgerung verweisen;
jene, die ihre politische Tätigkeit etwa mit Ausländern
anführen; und jene, die bei ihrem Gesuch geltend machen, dass sie
bereits einmal fichiert worden sind. Die meisten allerdings verlangen
ohne konkrete Begründung Einsicht.
Für Letztere ist es aber von Gesetzes wegen praktisch
aussichtslos, eine inhaltliche Auskunft zu erhalten.
Nicht zum vornherein. Wenn wir aus den Umständen
sehen, dass
dem Gesuchsteller ein nicht wiedergutzumachender Schaden entstehen
könnte, werden wir von der Ausnahmeregelung Gebrauch machen. Aber
selbstverständlich erleichtern uns jene, die ihr Gesuch
ausreichend begründen und einen Schaden glaubhaft machen
können, den Entscheid. Wer keine Begründung mitliefert, muss
mit einer Standardantwort rechnen
Und bei jenen, die eine Begründung mitliefern:
Ermöglicht da Ihnen die politische Rückendeckung durch die
GPDel, den Interpretationsspielraum etwas breiter zu nutzen und die
Ausnahmeregelungen grosszügiger auszulegen?
Nein, unsere Praxis hat sich vor allem anhand eines Falles
von
2004 konkretisiert: Damals befürchtete ein Lehrer wegen der
Teilnahme an einer Anti-WEF-Demo und der Drohung der ihn
kontrollierenden Polizei, den Vorgang nach Bern zu melden, fichiert
worden zu sein. Er hat sein Gesuch bei uns nicht begründet und ist
danach mit einem Rekurs an die Datenschutzkommission gelangt, wo er die
Hintergründe für sein Gesuch darlegte. Wir haben dann den
Fall zusammen mit der Kommission genau erörtert und daraufhin dem
Betroffenen Auskunft erteilt - er war nicht fichiert.
Dieser Fall hat aber auch zu einer gewissen Lockerung
geführt?
Zu einer Präzisierung! Bei der Beurteilung dieses
Falles ist
das zuständige Gericht zur Auffassung gelangt, dass die Regelung
des Einsichtsrechts im Staatsschutzgesetz nicht mit der
Europäischen Menschenrechtskonvention konform ist. Auf einen
Rekurs des Bundesamts für Polizei in diesem Zusammenhang ist das
Bundesgericht nicht eingetreten. Diese Ausgangslage hat zur heutigen
Praxis bei der Anwendung der Ausnahmeregelung geführt. Wir
beurteilen aber weiterhin jeden Fall eng nach den gesetzlichen
Kriterien.
Streng genommen hätten Sie die Basler Grossräte
also
nicht informieren dürfen.
Doch! Im Fall der Basler Grossräte herrschte bei
diesen eine
grosse Verunsicherung vor, ob sie im Rahmen ihrer politischen
Tätigkeit fichiert worden waren oder nicht. Das ist ein Schaden,
den niemand hinnehmen muss, der von seinen politischen Rechten Gebrauch
macht. Die Voraussetzung für eine Ausnahme waren damit gegeben,
nachdem der Nachrichtendienst DAP keine Gefährdung der
Staatsschutzinteressen geltend machte.
Wie oft können Sie Gesuchsstellern dank der
Ausnahmeregelung
auch eine inhaltliche Antwort liefern?
Seit 2004 haben wir in rund 60 von 220 behandelten
Fällen
mehr als nur die Standardantwort erteilt.
Das scheint angesichts der engen Gesetzesbestimmungen eine
recht
hohe Zahl. Wie erklären Sie den für
Staatsschutzangelegenheiten grossen Beantwortungsanteil von über
einem Viertel?
Das hängt damit zusammen, dass im Zusammenhang mit
den
Basler Fällen alle Grossräte, die ein Gesuch stellten,
aufgrund der konkreten Umstände informiert wurden.
Wagen Sie eine Prognose: Wird die neue Fichenaffäre
als
politische Sommerposse schon bald in Vergessenheit geraten oder wird
sie nachhaltige Veränderungen zur Folge haben?
Welche Schlüsse aus dem GPDel-Bericht gezogen werden,
liegt
nun in der Verantwortung von Bundesrat und Parlament. Ich zweifle nicht
daran, dass die GPDel dafür sorgen wird, dass das Thema in den
eidgenössischen Räten entsprechend debattiert wird.
Womöglich auch mit Folgen für Ihre Arbeit,
sollte das
Einsichtsrecht gelockert werden.
Das fordern wir schon lange, denn die heutige Regelung im
Bundesgesetz zur Wahrung der Inneren Sicherheit (BWIS) verstösst
gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Wir hoffen, dass
unsere Kritik bei der anstehenden Minirevision des BWIS Gehör
findet und dass das Einsichtsrecht menschenrechtskonform ausgestaltet
wird.
Wie sähe eine menschenrechtskonforme Regelung denn
aus?
Im Grundsatz muss einem Gesuchsteller Einsicht
gewährt
werden. Und nur im Ausnahmefall, wenn Staatsschutzinteressen einer
Einsichtnahme entgegenstehen, darf sie ihm verweigert werden. Das
bedeutet eine Umkehrung der heute geltenden Regelung.
Bundesrat Ueli Maurer hat angetönt, dass dieses
Anliegen
allenfalls schon in der ersten Etappe der BWIS-Revision im Herbst
verwirklicht werden könnte.
Das verlangen auch wir. Allerdings hat der Nationalrat
erst
kürzlich einen ähnlichen Vorstoss von SP-Nationalrätin
Susanne Leutenegger Oberholzer abgelehnt.
Setzen Sie Ihre Hoffnung nun in Ueli Maurer, der ja in der
SVP
für einen entsprechenden Meinungsumschwung sorgen könnte?
Es liegt mir fern, Bundesräte zu qualifizieren. Ich
spüre aber bei ihm eine gewisse Sensibilität und hoffe, dass
meine seit Jahren vorgetragene Kritik nun endlich umgesetzt wird.
Zum Schluss: Ist im Staatsschutz der von Maurer und der
GPDel
geforderte Kulturwandel überhaupt möglich, solange weiterhin
praktisch die gleichen Leute am Drücker sind?
Nun gut, einen Wechsel hat es ja bereits gegeben (Ende
2008 wurde
Geheimdienstchef Urs von Daeniken abgesetzt; die Redaktion). Was
politisch weiter nötig ist, um den Kulturwandel in die Wege zu
leiten, müssen Bundesrat und Parlament entscheiden. Weiter
möchte ich diese Frage nicht kommentieren.
--
Begründung wichtig
Auskunftsrecht. Wer wissen will, ob er in der
Staatsschutzdatenbank des Nachrichtendienstes erfasst ist, kann die
Auskunft nur indirekt via Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten
einfordern. Dieser überprüft, ob eine Fiche vorhanden ist -
und wenn ja, ob sie den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Eine
inhaltliche Antwort erhält man aber nur in Ausnahmefällen mit
einer substanziellen Begründung (siehe Interview). Ansonsten
bekommt man eine eigentliche Leerformel als Standardantwort: "Wir
teilen Ihnen mit, dass in Bezug auf Sie entweder keine Daten
unrechtmässig bearbeitet werden oder dass wir bei Vorhandensein
allfälliger Fehler in der Datenbearbeitung eine Empfehlung zu
deren Behebung an den Nachrichtendienst des Bundes gerichtet
haben." rus > http://www.edoeb.admin.ch
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SEMPACH
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Willisauer Bote 16.7.10
Luzerner Wir-Gefühl stärken
Sempacher Gedenkfeier | Projektgruppe legt ein Grobkonzept
vor
"Luzern begegnet sich" heisst das künftige Motto der
Sempacher Gedenkfeier. Der Anlass soll "eine Plattform für
mannigfaltige Begegnungen" werden.
von Stefan Calivers
Staatsschreiber Markus Hodel stellte als Leiter der
zuständigen Projektgruppe am Mittwoch das Grobkonzept vor. Der
Regierungsrat hatte es zuvor genehmigt und der Projektgruppe den
Auftrag erteilt, bis Ende Jahr ein Detailkonzept auszuarbeiten.
Der Gedenkanlass für die Schlacht von 1386 zwischen
den
Eidgenossen und den Habsburgern diente in den letzten Jahren rechten
und linken Radikalen als Aufmarschbasis - mit wachsendem
Polizeiaufgebot. Sempach löste damit das Rütli ab, wo die
Situation am 1. August entschärft werden konnte. 2009 hatte man in
Sempach genug vom Radau. Für 2010 beschloss die Kantonsregierung
eine "Schlachtfeier light" und eine Denkpause.
Traditionelles und Neues
Geht es nach dem Willen der Projektgruppe, soll die
Sempacher
Gedenkfeier künftig zu einem Forum werden, "das den Dialog des
Kantons mit seiner Bevölkerung, mit seinen Regionen, mit seinen
Nachbarn, mit der Schweiz fördern will". Unter dem Motto "Luzern
begegnet sich" soll die Gedenkfeier eine Plattform für
mannigfaltige Begegnungen werden und zu einem Forum zu den "zentralen
Fragestellungen zu Geschichte, Gegenwart und Zukunft" des Kantons, wie
Markus Hodel betonte. Auch eine vielfältige musikalische
Präsentation und die Darstellung der Regionen des Kantons sind
angesagt, eventuell eine Jugendlandsgemeinde.
Traditionelle Anlässe sollen dabei durchaus
weitergeführt werden, wenn auch zum Teil in neuer Form. So findet
ein ökumenischer Gedenkgottesdienst mit anschliessendem Umtrunk
statt und auch der Sempacherlauf behält seinen Platz. Der
Festumzug soll in ein Mittelalter-Fest umgestaltet werden, in das
allenfalls das Morgenbrot und das herkömmliche Städtlifest
integriert werden können. "Wir möchten das Wir-Gefühl
der Kantonsbevölkerung stärken", fasst Staatsschreiber Markus
Hodel zusammen.
Zur Ausarbeitung des Detailkonzeptes werden als
Projektleiter
Wolfgang Wörnhard und als Verantwortlicher für den Bereich
Musik Urs Näf engagiert. Sie klären ab, welche der Ideen aus
dem Grobkonzept übernommen werden können und wie sich diese
umsetzen lassen.
Das Fuder nicht überladen
Mit einbezogen in die Planung des neuen Konzepts wurde der
Stadtrat von Sempach. Stadtpräsident Franz Schwegler ist
zuversichtlich, die Sempacher Bevölkerung für die neue Form
des Gedenktages gewinnen zu können, auch wenn ein gewisses
Umdenken notwendig sei. Schwegler warnte aber davor, "das Fuder zu
überladen". Man dürfe die örtlichen Organisatoren nicht
überfordern.
Für Schwegler soll der Gedenktag weiterhin eine
Mischung von
Besinnlichkeit und Gemeinschaftserlebnis sein. "Es ist durchaus noch
zeitgemäss, die Ungeheuerlichkeit und die Sinnlosigkeit des
Krieges zu thematisieren", so der Stadtpräsident. Daneben soll der
Anlass aber auch ein Fest im eigentlichen Sinne sein.
--
Untersuchung gegen Pnos
Die Luzerner Strafuntersuchungsbehörden haben gegen
die
rechtsextreme Pnos eine Voruntersuchung eingeleitet. Die Pnos hatte in
einem Schreiben angekündigt, "Linksaktivisten" würden in den
nächsten Monaten im Kanton Luzern "nichts zu lachen haben".
Hintergrund ist die diesjährige Schlachtjahrzeit in
Sempach.
Dabei besprayten Unbekannte das Winkelried-Denkmal mit dem Schriftzug
"No Nazis". Die Schlachtfeier ist ein beliebter Treffpunkt der
Rechtsextremen. Die Sektion Willisau der Partei National Orientierter
Schweizer (Pnos) kündigte an, sie überlege sich, künftig
die Gegenstände mit Sprengfallen zu sichern. Weiter drohte sie den
"Linksaktivisten" an, sie müssten "Sippenhaftung" übernehmen.
Die Luzerner Polizei bestätigte Medienberichte,
wonach gegen
die Pnos eine Voruntersuchung eingeleitet wurde. Dabei geht es
gemäss den Medienberichten etwa um Schreckung der
Bevölkerung. Die Personen, die das Denkmal besprayten, sind laut
Polizei noch nicht ermittelt. sda/WB
--
Nachgefragt
Markus Hodel
Buttisholz, Staatsschreiber
Staatsschreiber Markus Hodel leitet die Projektgruppe, die
vom
Regierungsrat beauftragt war, ein neues Konzept für die Sempacher
Gedenkfeier auszuarbeiten.
Die traditionelle Sempacher Gedenkfeier ist passé:
Haben
der Kanton und die Stadt Sempach vor den politischen Extremisten
kapituliert?
Nein. Wir möchten in Zukunft eine Sempacher
Gedenkfeier,
welche einerseits ein breites Publikum und andrerseits wenig
Sicherheitsrisikos aufweist. Der bisherige Fokus auf die Schlachtopfer
ist eine einseitige, isolierte Betrachtung der Ereignisse von 1386. Wir
möchten deshalb die Schlacht in Zukunft einbetten in den
historischen Kontext, in die Entstehung des Territorialstaats Luzern.
Spätestens seit 1986 weist die Forschung auf diese Umstände
hin. Die Organisatoren der Sempacher Feiern hatten diesen Erkenntnissen
auch in den vergangenen Jahren Rechnung getragen. Neu wird nun das
Schwergewicht auf den Alltag im Mittelalter und auf die Entstehung des
Kantons Luzern verlegt.
Ist die neue Form der Feier nicht völlig
überladen mit
Anlässen und Projekten?
Zurzeit liegt ein Grobkonzept vor, das eine
Zusammenstellung
verschiedener Ideen und Projekte ist. Es ist das erklärte Ziel,
bis Ende dieses Jahres ein Detailkonzept vorzulegen, das einerseits
vielfältig und andererseits nicht überladen ist. Der
Grundgedanke ist jedoch, Sempach zu einem Forum zu machen, an dem die
Luzerner Bevölkerung eingeladen ist, sich über ihre
Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft auszutauschen.
Kann die Feier mit diesem Konzept "entpolitisiert" werden
oder
drohen jetzt nicht erst recht Protestaktionen und Gegenveranstaltungen?
Wir gehen davon aus, dass die Neukonzeption der Sempacher
Gedenkfeier für alle Bevölkerungskreise interessante
Programmpunkte aufweist und werden darauf achten, dass Veranstaltungen
wenig Sicherheitsrisiken bergen. Die Teilnahme des Luzerner
Polizeikommandanten in der Projektgruppe stellt sicher, dass die
Sicherheitsaspekte eingehend geprüft werden.
Gespräch Stefan Calivers
--
Pnos droht mit Sprengfalle?
Anstelle eines kühlenden Sommerregens hagelte es am
vergangenen Freitag in den Internetforen förmlich Katzen aus
heiterem Himmel. Im Fokus der Kritik stand einmal mehr die als
extremistisch und gemeingefährlich verdatterte Pnos und zwar die
Sektion Willisau. Seinen Anfang nahm der Aufschrei durch die
Verschmierung des Winkelrieddenkmals in Sempach durch vermeintlich
Unbekannte. Nunmehr war darauf in roter hässlicher Farbe zu lesen:
"No Nazis". Zurzeit interessiert sich aber niemand für die
Verschandelung dieses für die Schweizerinnen und Schweizer
wichtigen historischen Denkmals. Die Sektion Willisau machte
postwendend die Linksaktivisten für den Vorfall verantwortlich.
Für die rasche Aufklärung des Falles hat die Sektion Willisau
ein Kopfgeld von rund 500 Franken ausgesetzt. Ein bis anhin
vorzügliches Verhalten, welches der Luzerner Justiz unter die Arme
greift. Doch wäre da nicht die Aussage, "die Linken hätten in
den nächsten Monaten nichts zu lachen" und "es würde erwogen,
eine Sprengfalle an die bis anhin noch unbekannte gestohlene Sache
anzubringen", wie es in den Medien zitiert wurde.
Im Internet recherchiert, wird einem bald klar, dass der
Pnos ein
Gedenkkranz, den sie vor dem Winkelrieddenkmal niederlegte, entwendet
wurde, welcher alsbald vor der Berner Reitschule wiederzufinden war.
Gewissermassen die "geduldete" Hochburg der Linksaktivisten. Die
Beschuldigung seitens der Pnos war somit kein belangloses
Präjudiz! Dies wird zudem durch einen Blogeintrag im Internet
untermauert, indem geschrieben steht, dass der Gedenkkranz nunmehr "als
neues Spielzeug" benutzt würde. Doch statt die wahren Täter
zu fassen und diese wegen Diebstahls und Sachbeschädigung zur
Rechenschaft zu ziehen, wird jetzt einmal mehr auf der Pnos und
insbesondere der Sektion Willisau herumgehackt. Selbst bei der Luzerner
Kantonspolizei scheint das Interesse bzw. die Angst an der "angedrohten
Sprengfalle" grösser zu sein als das Auffinden der Schmierer
selbst. Es ist wohl auch etwas verträumt zu glauben, die Pnos
würde in der Nähe des Denkmals eine Sprengfalle anbringen und
so bewusst eine Beschädigung dessen riskieren. Die Pnos, welche
das Denkmal zu würdigen weiss und Ordnung und Sitte wieder
hergestellt sehen will, wird nun völlig ungerechter Weise zum
künftigen Täter deklassiert. Ein Trauergewitter schlechthin!
Simon Ineichen, Gettnau, SVP Willisau
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LIECHTENSTEIN GANZ RECHTS
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presseportal.ch 16.7.10
Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft
Brandanschläge in Nendeln: weitere Festnahme
Vaduz (ots) - Vaduz, 16. Juli (pafl) - Über Antrag der
Staatsanwaltschaft und über Anordnung des zuständigen
Untersuchungsrichters wurde am Montag den 12. Juli 2010 ein
19-jähriger Liechtensteiner wegen Verdachtes der versuchten
Brandstiftung nach den §§ 15, 169 Abs. 1 StGB festgenommen.
Am gleichen Tag hat der Untersuchungsrichter
die
U-Haft verhängt. Der Haftbeschluss ist vorerst bis 26. Juli 2010
wirksam. Nach dem Beschluss des Untersuchungsrichters liegt
hinsichtlich der Anschläge vom 22. November 2009 und 26. Februar
2010 dringender Tatverdacht vor. Der Tatverdacht stützt sich auf
mehrere im Laufe der umfangreichen Ermittlungen gesammelte Indizien und
auf die Aussage des schon in Haft befindlichen Beschuldigten. Der jetzt
in Haft genommene Beschuldigte stammt ebenfalls aus der rechten Szene.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass es noch weitere
Mittäter gibt.
Kontakt:
Staatsanwaltschaft
Robert Wallner, Leitender Staatsanwalt
T+ 423 236 67 94
---------------------------
NARRENKRAUT
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Bund 16.7.10
"Der Kampf hört hinter Gittern nicht auf"
Die Kerze sei langsam am Erlöschen, sagt der umstrittene
Walliser
Hanfaktivist Bernard Rappaz. Dennoch denkt er nicht daran, seinen
Hungerstreik abzubrechen. Mit einem Bein stehe er bereits im Grab.
Erika Burri
Mit Bernard Rappaz persönlich zu sprechen, ist im Moment
nicht
möglich. Obwohl der inhaftierte Hanfbauer geschwächt ist,
beantwortet er aber noch seine Post. So haben wir ihm unsere Fragen in
einem Brief gestellt und diesen ins Spitalgefängnis des
Uni-Spitals Genf geschickt. Kurz bevor Rappaz am Montag ins Berner
Inselspital verlegt worden ist - wo er zwangsernährt werden soll
-, hat er den Brief erhalten und noch am gleichen Tag beantwortet.
Rappaz" Antworten haben wir vom Französischen ins Deutsche
übersetzt und teilweise gekürzt.
Herr Rappaz, wie geht es Ihnen nach über 50 Tagen
Hungerstreik?
Ich fühle mich wie eine Flamme, die flackert und langsam
erlischt.
Und auch ängstlich, seit mich Madame Thatcher (Esther
Waeber-Kalbermatten) nach Bern versetzt hat.
Was sagen die Ärzte?
Die Ärzte in Genf haben ihre Arbeit gut gemacht. Sie haben
eine
klare Ethik und haben mich jeden Tag über die Risiken informiert.
Sie haben immer gefragt, ob ich essen will. Hier in Bern habe ich
Angst, dass sie die Menschenrechte nicht respektieren. Es ist, als
wäre ich auf Kuba.
Haben Sie kürzlich daran gedacht, den Hungerstreik
abzubrechen?
Es ist mein siebter Hungerstreik in Gefangenschaft, und ich habe
bisher
nie aufgehört zu hungern, bis ich frei war. Wenn ein nicht
gewalttätiger Aktivist diese gefährliche Waffe einsetzt, wie
ein Soldat, geht er das Risiko ein, zu sterben. Dazu bin ich bereit.
Lohnt sich ein Hungerstreik? Sie schaden Ihrer Gesundheit schwer.
Für die Gerechtigkeit zu kämpfen, für das Recht
der
Gefangenen und die Bürger, das lohnt sich immer.
Für wen hungern Sie? Für die Gesellschaft ? Oder um
sich
selber ein Denkmal zu setzten ?
Für den gerechten Umgang mit Hanf in der Schweiz, gegen die
ungerechte und kolossale Strafe, die mir die Oligarchie der Richter im
Wallis auferlegt hat, für eine bessere Gesellschaft, in der der
Umgang mit Hanf als Genussmittel genauso geregelt ist wie der Umgang
mit den beiden schweren, aber legalen Drogen: Tabak und Alkohol. Ich
will kein Monument. Meine Person ist unwichtig.
Ist Leben nicht wichtiger als Hanf?
Es ist besser, aufrecht zu sterben, als liegend zu leben. Die
legale
Nutzung von Hanf könnte helfen, den Planeten zu retten. Aus Hanf
lässt sich Papier herstellen, Textilien und Öl. Er kann
Bäume ersetzen, Baumwolle und Palmöl. Hanf hat ein enormes
therapeutisches Potenzial.
Spüren Sie Unterstützung seitens der Kiffer ?
Ja, ich werde unterstützt. Aber viele haben Angst vor
Repressionen
und bleiben deshalb unerkannt.
Sollten Sie verhungern, denken Sie, dass deshalb Cannabis legal
wird?
Mein Tod ist nicht wichtig. Das ist mein Problem. Hanf wird
irgendwann
legal werden, so wie er in der Vergangenheit legal war.
Für Ihre Freunde, Ihre Familie und auch für das
Pflegepersonal muss es hart sein, Sie sterben zu sehen. Denken Sie
nicht an Ihre Mitmenschen?
Jeder europäische Soldat, der nach Afghanistan in den Krieg
zieht,
nimmt das Risiko auf sich, dass er seine Frau, seine Kinder, seine
Familie nicht mehr sehen wird. Wenn man mich zwangsernährt,
verlängert das nur die Qual. Man stirbt einfach später.
Wenn Sie in der Haut der Walliser Staatsrätin Esther
Waeber-Kalbermatten stecken würden, was täten Sie?
An ihrer Stelle würde ich mich nicht von den politisch
Rechten
beeinflussen lassen. Ich würde mit dem Herzen handeln und mich vom
gesunden Menschenverstand leiten lassen. Vor allem auch, weil ich ihr
versprochen habe, den künftigen Entscheid des Grossen Rats
(über das Begnadigungsgesuch) zu respektieren und danach nicht
mehr zu hungern. Frau Waeber-Kalbermatten braucht keine Angst zu haben,
dass andere Gefangene meinem Beispiel folgen. Es ist zu hart.
Was denkt ein Mensch, wenn er ständig Hunger hat?
Man schwebt oft - oder ist das wegen meines THC-Gehalts in
meinem Fett?
(Anm. der Red.: THC ist der Wirkstoffgehalt im Cannabis.) Nach drei
Tagen fängt der Körper an, Aceton zu produzieren, einen
natürlichen Appetithemmer. Ich habe keinen Hunger mehr und
fühle mich sehr offen für Spiritualität. Manchmal
verlässt mein Geist meinen Körper.
Werden Sie bald sterben?
Ich habe in meinem Leben schon über 600 Tage gefastet -
seit ich
13 Jahre alt bin. Ich kenne meine Grenzen nicht. Ich könnte jeden
Tag an einem Herzversagen sterben. Die Ärzte fürchten sich
mehr davor als ich. Wenn man schon mit einem Fuss im Grab steht,
bereitet sich auch der Geist darauf vor. Wenn man Angst hat vor dem
Tod, isst man. Das ist bei mir nicht der Fall.
Sind Sie ein Märtyrer?
Nein. So fühle ich mich nicht. Ich liebe das Leben, meine
Kinder,
die Natur und das gute Essen! Aber ich führe einen Kampf, der
hinter Gittern nicht aufhören kann.
--
Urteile gegen Rappaz
Die Gründe für die hohe Strafe
Bernard Rappaz ignorierte ein früheres Urteil und baute
weiter
Hanf an. Das verschärfte seine Strafe.
Richard Diethelm
Bernard Rappaz bezeichnet die Gefängnisstrafe von 5 Jahren
und 8
Monaten, die das Walliser Kantonsgericht gegen ihn verhängte, als
"ungerecht und kolossal". Seine Hanffreunde behaupten in einer
Petition, Rappaz "wäre in allen Kantonen - ausser dem Wallis -
weniger schwer verurteilt worden". Gemäss dem Zürcher
Strafrechtsprofessor Martin Killias ist diese Behauptung nicht fundiert.
Staatsrätin Esther Waeber-Kalbermatten belebte im Wallis
die
Debatte um das Strafmass, als sie am Dienstag dem Westschweizer Radio
sagte: "Man wird alles auf den Tisch legen: War diese Strafe zu streng
oder nicht?" Sie präzisierte später, das sei Aufgabe des
Kantonsparlaments, wenn es im November über das Begnadigungsgesuch
von Rappaz befindet.
Das Kantonsgericht hatte Rappaz am 22. Oktober 2008 in erster
Linie
wegen schwerer Verletzung des Betäubungsmittelgesetzes und
ungetreuer Geschäftsführung verurteilt. Der zweite Punkt
betraf seine Doppelrolle als Geschäftsführer der Valchanvre
Gmbh und Betriebsleiter seines Hofes. Es lastete Rappaz ferner
Geldwäscherei, einfache Körperverletzung und Verstösse
gegen das Strassenverkehrsgesetz und Bestimmungen von
Sozialversicherungen an.
Das Gericht beurteilte den illegalen Anbau von sehr grossen
Mengen Hanf
für den Betäubungsmittelhandel als schwerstes Delikt. Es ging
um 52 Tonnen Hanf, 1,7 Tonnen Hanfharz und 65 kg Haschisch.
Strafverschärfend wirkte, dass Rappaz ein erstes Urteil aus dem
Jahr 2000 ignorierte und munter weiter Hanf anbaute, bis er 2002 die
Gefängnisstrafe von 16 Monaten antreten musste. Dass er fünf
Jahre lang illegal Hanf produzierte und daraus laut dem Gericht einen
Millionenprofit zog, erhöhte das Strafmass weiter.
Rappaz zog das Urteil wie frühere Entscheide der Walliser
Justiz
ans Bundesgericht weiter. Das höchste Gericht bestätigt die
Freiheitsstrafe, strich aber eine dem Staat zugebilligte Ersatzabgabe.
Auch die jüngste Anrufung des Bundesgerichts half dem Hanfbauern
nicht. Wie sein Anwalt gestern mitteilte, lehnten es die Lausanner
Richter ab, Rappaz" Haft als "vorsorgliche Massnahme" zu unterbrechen.
Zuvor hatte er Staatsrätin Waeber und das Kantonsgericht erfolglos
um einen neuen Haftunterbruch ersucht.
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STOP MURDER MUSIC
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linksunten.indymedia.org 16.7.10
http://linksunten.indymedia.org/de/node/22767
(mit Links)
fight homophobia! - Kritik am Ruhr Reggae Summer Mülheim
Verfasst von: fight homophobia.
"Three Days of Love, Peace and Music" versprechen die
Veranstalter des
"Ruhr-Reggae-Summer" (23. bis 25.07.2010) in Mülheim an der Ruhr.
Doch was hat Reggae mit "Love and Peace" zu tun, fragen wir uns
angesichts der vielen Reggae-Künstler*innen, die auf der
Bühne Frauenfeindlichkeit und Schwulenhass performen. Es gibt
zahlreiche Reggea-und Dancehall-Sänger, die auf der Bühne zum
Ermorden und Lynchen schwuler, lesbischer und queerer[1] Menschen
aufrufen. Doch es geht nicht nur um diese Hassprediger, die davon
singen, Schwule zu erschießen und propagieren, dass Sex nur als
heterosexueller Penetrationssex[2] stattfinden darf, sondern um ein
grundlegendes Problem von Reggae-Songs und Reggae-Kultur. Doch dazu
später - denn einer dieser Hassprediger spielt am nächsten
Wochenende auf dem Ruhr Reggae Summer: Mr. Vegas. Wie Sizzla, Capleton
und andere Sänger, ruft auch Mr.Vegas zum Mord an Schwulen auf.[3]
Häufiger geht es bei ihm jedoch darum,
Heterosexualität als
einzige mögliche und legitime Form der Sexualität
darzustellen. So spricht er Frauen die Fähigkeit ab miteinander
Sex zu haben zu können.[4] Diese Heteronormativität[5] geht
einher mit einem extrem frauenfeindlichen Sexismus. So singt Mr. Vegas
in "Dont´t Stop" z.B.: "So come on, every guy, grab a girl." Grab
bedeutet sich etwas nehmen. So ist "to grab a beer" ein häufig
verwendeter Ausdruck für "sich ein Bier aus dem Kühlschrank
nehmen". In dem Lied werden Frauen als etwas Konsumierbares
dargestellt, als etwas, was Mann sich nehmen kann, ohne nach Zustimmung
zu fragen. Soll so ein sexistischer und homophober[6] Typ wirklich
abgefeiert werden?
Dass mit Mr. Vegas ein Sänger, der gegen schwule, lesbische
und
queere Menschen hetzt, auf dem "Ruhr Reggae Summer" auftritt, ist nicht
verwunderlich. Denn Veranstalter des "Ruhr Reggea Summer" sind Tilmann
Rudorff und Henning Schmalenbach von U-Concert, die Macher des
Wuppertaler U-Clubs. Der U-Club erlangte bundesweite Berühmtheit
als Club, in dem in den letzten Jahren regelmäßig die
"größten" Propagandisten des Hasses gegen Schwule
aufgetreten sind. Seit dem Herbst 2009 sieht sich der U-Club vermehrt
öffentlichem Druck ausgesetzt, u.a. durch die Kampagne "U-Club
dichtmachen". Nachdem es in den Jahren zuvor immer wieder Proteste
gegen Konzerte gab, sahen sich die Macher des U-Clubs nun zum ersten
mal gezwungen, öffentlich Stellung zu beziehen. Aus ihren
Stellungnahmen lässt sich jedoch nur eine Beschwichtigungspolitik
und kein klarer Standpunkt gegen Sexismus und Homophobie erkennen. Dies
bestätigt sich auch durch ein Open-Air-Konzert mit Sido und Harris
in Wuppertal und der Auftritt von Mr.Vegas auf dem "Ruhr Reggae
Summer". Aufgrund langjähriger Erfahrungen ist auch davon
auszugehen, dass auf diesem Festival von den Soundsystems
Battyman-Tunes[7] und andere homophobe Songs aufgelegt werden. "Andere
homophobe Songs?" Ja, denn Homophobie beginnt nicht mit dem Aufruf zu
Mord an Schwulen. Ein solcher ist nur die absolute, unerträgliche
Spitze. Homophobe Songs sind auch solche, in denen Homosexualität
ausdrücklich als schlecht, minderwertig, unnatürlich
abgelehnt wird. Homophobe Songs sind z.B. auch solche, in denen der
Sänger - wie Mr. Vegas - behauptet, dass nur Männer Frauen
befriedigen können. Homophobe Songs sind auch solche in denen
"schwul" und ähnliche Wörter "nur" zum Dissen anderer
Künstler*innen benutzt werden, denn auch hierin liegt eine
Bewertung von Homosexualität als etwas Negatives - sonst
würde das Wort nicht als Diss taugen.
Genau wie homophobe Lieder eine große inhaltliche
Spannbreite
haben, ist auch Homophobie jenseits der Bühne extrem
vielfältig. Von der Benutzung des Wortes "schwul" als Schimpfwort,
über das Lustig-machen über (vermeintliche) Schwule bis hin
zu körperlichen Angriffen ist die gesellschaftliche Ablehnung von
Homosexualität und Homosexuellen deutlich spürbar. Im
angeblich fortschrittlichen Deutschland finden tagtäglich in
unterschiedlicher Ausprägung antischwule und antilesbische
Äußerungen und Angriffe statt. Dieses gesellschaftliche
Klima führt dazu, dass schwule, lesbische und queere Menschen
nicht so offen wie Heterosexuelle leben können. Mit dem Partner
auf der Straße Händchen zu halten, ist für die meisten
Männer keine Selbstverständlichkeit, da sie sich dadurch
negativen Reaktionen aussetzten. Dies beginnt bei Blicken, die besagen
"Das ist doch anormal!", geht über Getuschel und verbaler Anmache
bis hin zu körperlichen Angriffen. Das dies das Leben von Menschen
beeinflusst ist schlimm genug, führt in vielen Fällen jedoch
zu Depressionen und Suizid(versuchen). Auch Mord an schwulen,
lesbischen und queeren Menschen ist gesellschaftliche Realität.
Entgegen der Selbstwahrnehmung ist auch innerhalb der deutschen
Reggae-Szene Homophobie stark verbreitet. Diese reicht von der
allgemeinen gesellschaftlichen Homophobie bis hin zu speziellen
Argumentationsmustern wie der Imagination einer übermächtigen
Schwulen-Lobby. Eine ernsthafte Auseinandersetzung mit bzw.
Distanzierung von Homophobie findet sich beim Lesen der
einschlägigen Foren, Blogs und Zeitschriften kaum. Selbst
Augenzeugenberichte von Übergriffen auf Reggae-Partys werden als
Gerüchte oder Lügen dargestellt, um sich und die Szene
weiterhin als Opfer der Schwulen-Lobby begreifen zu können. Der
Aussage "Ich hab nichts gegen Schwule" folgt meist im nächsten
Satz die Feststellung, dass das aber "unnatürlich" und/oder
"ekelig" sei. Ein konsequentes Angehen von Homophobie im Reggae, dass
dazu führen würde nicht auf die Konzerte von Sizzla zu gehen,
nicht den neusten Tune von Capleton aufzulegen oder nicht auf der
selben Bühne wie Buju Banton aufzutreten, ist uns bisher kaum
begegnet. Daher kann es bei einer Kritik an homophoben Reggae nicht nur
um Jamaika und jamaikanische Künstler*innen gehen, sondern
besonders darum, dass zehntausende Menschen diese Leute hier abfeiern.
Jedoch ist es kein Zufall, dass Homophobie gerade in Reggae-Songs so
oft präsent ist. Denn Homophobie ist Teil der
Rastafari-Religion.[7] Daher sind nicht nur einzelne Sänger*innen
das Problem - auch wenn deren Hass nicht durch deren Herkunft zu
rechtfertigen ist, da jede*r für sein Handeln selbst
verantwortlich ist. Nicht nur für die Ursprünge des Reggae
war Rastafari relevant. Die Inhalte vieler Songs und auch die
Reggae-Kultur jenseits der Lieder, z.B. Kleidung und Frisuren sind eng
mit der Rastafari-Religion verknüpft. Einer Religion, die einem
Gott huldigt, der laut seinen Anhängern nicht möchte, dass
Menschen gleichen Geschlechts Spaß miteinander haben, der nicht
möchte, dass Menschen individuelle Entscheidungen treffen, sondern
sich so verhalten wie es das Kollektiv von ihnen verlangt. Ein Gott der
nicht will, dass die Menschen da wo sie sind für ein gutes Leben
für alle streiten, sondern in Hoffnung auf ein fernes "Back to
Africa" oder "Zion" leben. Daher sind nicht nur die offenen
propagierten Todesdrohung gegen Menschen, die nicht der sexuellen und
geschlechtlichen Norm entsprechen, abzulehnen. Jedes Preisen von "Jah"
auf der Bühne ist Teil der Ideologie, die dazu führt dass
Männer aufgrund von "femininem" Aussehen gelyncht werden.
Angesicht dessen, dass auf dem Reggae-Summer-Festival
mindestens[9] ein
Künstler spielt, der gegen schwule, lesbische und queere Menschen
hetzt, verstehen wir nicht, dass 1live das Festival sponsert. Angesicht
dessen, dass zu erwarten ist, dass von den Soundsystems Battymann-Tunes
und andere homophobe Songs aufgelegt werden - denn diese Songs sind oft
die, die den meisten Forward kriegen und laut Aussage mehrerer DJs ist
es aufgrund der Vielzahl der Songs bei denen zumindest am Rande
homophobe Äußerungen enthalten sind, kaum möglich keine
aufzulegen - verstehen wir nicht warum die Städte Mülheim und
Oberhausen Gelände für das Festival zu Verfügung
stellen. 1live zeigte bisher eine besondere Ignoranz gegenüber der
Hasspropaganda. Präsentierte der Radiosender doch sowohl in diesem
wie auch in den letzten Jahren auch den Summerjam, wo allein in diesem
Jahr mit Capleton, Shabba Ranks und Mr.Vegas mindestens drei
Sänger auftraten, die den Mord an schwulen Menschen abfeiern. Wir
erwarten sowohl von 1live als auch von den Städten Mülheim
und Oberhausen, dass sie Verantwortung für ihre Unterstützung
der Propagierung von Sexismus und Homophobie übernehmen und
Stellung dazu beziehen!
[1] Wir benutzten das Wort für Menschen, deren Geschlecht
und/oder
Begehren von der heterosexuellen und zweigeschlechtlichen Norm abweicht.
[2] Genauer gesagt nur im Schema
männlicher-Mann-fickt-ausschließlich-weibliche-Frau.
[3] "ChiChiMan burn them all" aus Nah Promote - Warum dies mehr
als
eine harmlose Metapher ist, wird im Aufruf von http://uclubdichtmachen.blogsport.de
erklärt
[4] Z.B. in "Cocky she want" "a girl never can fuck you" . Das
Zitat
bezieht sich auf Lesben.
[5] Dies bedeutet, dass Heterosexualität als
gesellschaftliche
Norm gesetzt wird. Die Grundannahme ist, dass jede Person heterosexuell
ist. Alle anderen werden als Abweichung angesehen und sowohl unsichtbar
gemacht, als auch durch subtilen oder offenen Zwang zur
Heteronormalität gedrängt. Dies beinhaltet auch, dass alle
Menschen entweder eindeutig Frau oder eindeutig Mann sein müssen.
[6] Homophobie: Jegliche Abwertung von "gleichgeschlechtlicher"
Liebe
und Sexualität. Dies beinhaltet oft auch eine Abwertung vom
Menschen, die nicht den weiblichen und männlichen Normen
entsprechen.
[7] Ausdruck für Reggae- oder Dancehall-Songs, in denen zum
Mord
an nichtheterosexuellen Personen aufgerufen wird oder dieser als
positiv dargestellt wird.
[8] Wie fast alle Religionen.
[9] Auch Ganjaman hat sich in Interviews homophob
geäußert.
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zakk 25.6.10
PRESSEMITTEILUNG
zakk bietet homophoben Künstlern keine Bühne
Seit einiger Zeit wird die Problematik homophober (schwulen- und
lesbenfeindlicher) Texte im Reggae Dancehall in der Öffentlichkeit
thematisiert. Mit sogenannten "batty tunes" wird offen und verdeckt zu
Gewalt gegenüber Homosexuellen aufgerufen.
In Düsseldorf entzündete sich die Diskussion konkret
an dem
geplanten Auftritt des Sängers "Elephant Man", dessen Konzert
schließlich nach massiven Protesten abgesagt wurde.
Auch im zakk hat man sich in vielen Diskussionen mit dem Thema
auseinandergesetzt. Als soziokulturelles Zentrum entspricht es dem
Selbstverständnis von zakk, sich gegen Diskriminierung jeder Art
zu stellen. zakk steht für Gleichberechtigung, Toleranz und
Vielfalt. Diese Werte sind wichtige Kriterien bei allen
programmatischen Entscheidungen.
So blickt man mit einigem Stolz auf den landesweit ersten
"Frauenschwoof" zurück, der vor mehr als 20 Jahren im zakk
etabliert wurde und bis heute eine der beliebtesten Discos ist.
Für Schwule und Lesben war zakk immer ein Ort und so soll es auch
in Zukunft bleiben.
Mit "Yard-Vibes" hatte auch zakk bis vor kurzem eine Reggae
Dancehall-
Party im Angebot. Nun wurde die Zusammenarbeit mit dem
Kooperationspartner Culture Rock eingestellt und die Veranstaltung aus
dem Programm genommen. Grund sind die unterschiedlichen Ansichten im
Hinblick auf die Künstler, die diskriminierende "batty-tunes" in
ihren Repertoire haben.
"Wir konnten leider keine gemeinsame Linie finden" bedauert
Geschäftsführer Jochen Molck, "der von uns geforderte
gänzliche Verzicht auf die Künstler, die solche Inhalte
transportieren oder transportiert haben, wurde vom Kooperationspartner
als musikalisch unmöglich verweigert. Lediglich die Songs mit den
diskriminierenden Texten nicht zu spielen, war uns nicht konsequent
genug. Wir wollen nicht, dass Künstler wie Sizzla oder Elephant
Man im zakk aufgelegt werden. Deshalb mussten wir die Party absetzen."
Dass zakk damit Gäste verliert, wurde in Kauf genommen, genauso
wie ein nicht unerheblicher Umsatzverlust. "Das Publikum war jung und
international. Und der Umsatz bewegte sich pro Jahr im
fünfstelligen Bereich" konkretisiert Molck.
Schlussendlich wollte man aber all denen, die mit homophoben
Songs viel
Geld verdienen, keine Foren bieten- weder auf den Turntables noch auf
der Bühne.
Düsseldorf, 25.6.2010
Jochen Molck
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ANTI-ATOM
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Grenchner Tagblatt 16.7.10
Etappenerfolg für AKW-Gegner
Bundesverwaltungsgericht Uvek muss Akten zu
Mühlebergs
Betriebsbewilligung herausrücken
Etappenerfolg für die Gegner der unbefristeten
Betriebsbewilligung fürs bestehende Atomkraftwerk Mühleberg:
Das nationale Departement für Umwelt, Verkehr und Energie (Uvek)
als erste Instanz muss sämtliche Akten, die seinem Entscheid vom
letzten Dezember zugunsten einer unbefristeten Betriebsbewilligung
zugrunde liegen, dem Gericht zugänglich machen. So erhalten die
gut 1900 einsprechenden Einzelpersonen, Gruppierungen und Gemeinden
zwar noch keinen Einblick in die Originalakten des Entscheids von Ende
2009. Dennoch erhoffen sie sich laut einer Mitteilung, juristisch bald
Zugriff auf alle Angaben zu erhalten, die zur Erteilung der
unbefristeten Bewilligung führten.
Entsprechend bezeichnet das Komitee "Mühleberg
Ver-Fahren"
den Entscheid als "bahnbrechenden Erfolg." Der Verein bündelt die
Interessen der über hundert Beschwerdeführer, die im Februar
vor Bundesverwaltungsgericht gegen den Uvek-Entscheid rekurrierten. An
erster Stelle rüge das Gericht, dass den Einsprechern die Einsicht
in die Schlussstellungnahme des Eidgenössischen
Nuklearsicherheitsinspektorats (ENSI) verweigert wurde. Aus dieser wie
auch weiterer sicher- heitsrelevanter Akten lasse sich die Kritik der
Gegner des Weiterbetriebes aber erst beurteilen.
Geheimbruderschaft verlassen
Die AKW-Gegner lässt aufhorchen, dass es sich um 35
Ordner
mit Sicherheitsanalysen und 21 Ordner mit nicht abgeschlossenen
Analysen handle. Sie schliessen daraus, dass weder die BKW als
Betreiberin noch das ENSI wie gesetzlich vorgeschrieben eine für
die Öffentlichkeit bestimmte Version der Akten erstellt habe.
Nun müssten die AKW-Akten nicht zuletzt zum ersten
Mal die
"Geheimbruderschaft von Atomkontrolleuren und Atombetreibern"
verlassen, frohlockt "Mühleberg Ver-Fahren". (sat)
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Basler Zeitung 16.7.10
Harscher Gegenwind für AKW-Richtplan
Gösgen. Gegen die Anpassungen im Richtplan für das vom
Stromkonzern Alpiq geplante Atomkraftwerk Gösgen II im
solothurnischen Niederamt sind knapp 800 Einwendungen eingegangen.
Diese werden nun vom Solothurner Amt für Raumplanung bis Ende
August geprüft. Bei deutlich über der Hälfte handelt es
sich um standardisierte Mustereinwendungen, wie Bernard Staub, Chef des
Solothurner Amts für Raumplanung, sagte. Vereinzelt habe es sogar
Einwendungen aus dem Ausland gegeben, hielt Staub fest. Von den
Gemeinden im Solothurner Niederamt hatte sich in der Vorkonsultation
einzig Dulliken gegen ein zweites AKW Gösgen stark gemacht. Andere
Gemeinden forderten eine gerechtere Abgeltung der benachbarten
Gemeinden. Zudem stellte sich die Baselbieter Regierung gegen ein neues
AKW in der Nachbarschaft. SDA