MEDIENSPIEGEL 22.7.10
(Online-Archiv: http://www.reitschule.ch/reitschule/mediengruppe/index.html)
Heute im Medienspiegel:
- Reitschule-Programm
- Randstand Bern: Alkitreff reduziert
- Antirep Fribourg: Tipps für Vorgeladene
- Big Brother Video: Überwachung Thun
- Big Brother: Bundesrats-Wächter; zuviele Infosammlungen;
Schnüffel-ZH
- Big Brother Web: Provider-Kosten; Google
- Bleiberecht: Härtefälle ZH; Ausschaffung BE
- Pnos LU: Einstellung Verfahren
- Pnos BS/BL: Verurteilung
- Anti-Atom: Missbildungsdebatte
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REITSCHULE
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Do 22.07.10
22.00 Uhr - SLP - CIVET (USA) Rock'n'Roll, Support:
Snakebone (CH) -
Punkrock
Mi 28.07.10
22.00 Uhr - Vorplatz - SLP-Offene Bühne
Infos:
http://www.reitschule.ch
http://www.reitschulebietetmehr.ch
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RANDSTAND BIEL
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BZ 22.7.10
Biel
Reduzierter Betrieb im Alkitreff
Neue Probleme im Alkitreff: Zwei Aufsichtspersonen sind
kurzfristig ausgestiegen. Übrig geblieben ist nur Jim Klossner.
Neue Probleme im Alkitreff: Zwei von drei
Aufsichtspersonen sind
kurzfristig ausgestiegen. Übrig geblieben ist nur Jim Klossner,
und der ist überfordert. An der gestrigen Sitzung versuchte
Klossner David Gilbert, dem Leiter des Bieler Sozialamts, Ueli Weber
von der Fachstelle Arbeitsintegration und Olivier Jost von der
Gad-Stiftung klarzumachen, dass es nicht rentiere, den Treff für
"zwei, drei Personen" den ganzen Tag bis spätabends offen zu
halten. Zudem sei er ja jetzt alleine als Verantwortlicher, und
verletzt sei er eigentlich auch noch. Die Leute vom Sozialamt liessen
zum Ausdruck kommen, dass sie den Treff lieber geöffnet halten
möchten. Erst nach längerem Hin und Her einigte man sich auf
einen vorübergehend reduzierten Betrieb mit Öffnungszeiten
von 16 bis 22 Uhr.
bj/bt
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ANTIREP KNAST-DEMO FRIBOURG
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Indymedia 21.7.10
Vorladungen nach Demo in Fribourg vom 12.06.10
AutorIn : Antirep Bern
In den letzten Tagen sind bei verschiedenen Personen Vorladungen
der
Kriminapolizei des Kantons Freiburg eingetroffen. In diesen wurden die
Angeschriebenen aufgefordert sich zwecks erkennungsdienstlicher
Behandlung auf dem Polizeiposten am Place -Notre-Dame einzufinden.
Da sich die Polizei bei diesen Vorladungen auf die
Strafprozessordnung
stützt sind sie grundsätzlich verpflichtend. Bei
Nichterscheinen hat die Polizei das Recht die Betroffenen
Vorzuführen oder zu büssen.
Was ist also zu tun?
Ob der Vorladung Folge geleistet wird oder nicht, ist
grundsätzlich die persönliche Entscheidung jedes / jeder
Betroffenen selbst. In die Entscheidung ist aber miteinzubeziehen, dass
es im Falle der Nichtbefolgung möglich ist vorgeführt und
evtl. auch gebüsst zu werden.
Rechtliche Grundlage(n)
Berechtigung zur Anordnung:
Grundsätzlich ist die Polizei berechtigt bei Personen, die
eines
Vergehens oder Verbrechens beschuldigt oder verdächtigt werden,
die erkennungsdienstliche Behandlung anzuordnen. Es besteht jedoch die
Möglichkeit sich erkennungsdienstlicher Massnahmen zu widersetzen.
Hierbei ist zwischen Fotos / Fingerabdrücken und DNA-Entnahme zu
unterscheiden.
Fotos und Fingerabdrücke:
Nach Art. 33 II Kantonspolizei-Gesetz des Kantons Freiburg wird
der
Entscheid von einem Polizeioffizier getroffen, wenn sich eine Person
diesen Massnahmen widersetzt.
DNA-Entnahme:
Nach Art. 7 II DNA- Profilgesetz ist bei Einspruch gegen die
Entnahme
von DNA, der Entscheid von einem Untersuchungsrichter / einer
Untersuchungsrichterin zu bestätigen. Die Polizei ist
verpflichtet, Betroffene über dieses Recht aufzuklären.
Verhalten grundsätzlich:
Die Befugnis erkennungsdienstliche Massnahmen anzuordnen,
beschränkt sich aber immer auf die Fälle, in denen der
Verdacht besteht, dass ein Vergehen oder ein Verbrechen begangen wurde.
Einfache Übertretungen genügen nicht.
Verbrechen:
Taten, die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Jahren bedroht
sind (Art.
10 II StGB).
Vergehen:
Taten, die mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe
bedroht
sind (Art. 10 III StGB).
Übertretungen:
Taten, die mit Busse bedroht sind (Art. 103 StGB).
Wer sich entscheidet hinzugehen sollte folgendes beachten:
Fragt unbedingt, was genau euch vorgeworfen wird! Die blosse
Teilnahme
an einer unbewilligten Demonstration ist eine einfache
Übertretung, welche die Anordnung erkennungsdienstlicher
Massnhamen nicht einfach so rechtfertigt. Bei Landfriedensbruch z.B.
handelt es sich jedoch um ein Vergehen. Grundsätzlich sollte also,
wenn bloss eine Übertretung vorgeworfen wird, die
erkennungsdienstliche Behandlung verweigert werden. In diesem Fall
läuft mensch jedoch Gefahr, dass die Anschuldigung "angepasst" und
entsprechend verschärft wird, damit eine erkennungsdienstliche
Behandlung gerechtfertigt werden kann. Selbst wenn dies geschehen
sollte, wisst ihr jedoch wenigstens was euch vorgeworfen wird.
Verhalten bei Fotos und Fingerabdrücken:
Die Vorladungen der Kantonspolizei sind mit der Abkürzung
Insp.
für Inspektor unterschrieben. Wie bereits gesagt, ist gem. Art. 33
II des PolG bei Widersetzen der Entscheid von einem Polizeioffizier zu
treffen. Es macht deshalb auf jeden Fall Sinn auf einen Entscheid eines
Polizeioffizieres zu beharren (am besten in schriftlicher Form, wobei
es möglich ist, dass sie dies verweigern - in diesem Fall
unbedingt den Namen merken). Unklar ist uns zur Zeit jedoch welchen
polizeinternen Rang ein/e Polizist_in haben muss, damit er/sie diese
Kompetenz hat (falls jemensch dazu Informationen hat, bitte uns
zukommen lassen - am besten mit Quelle).
Verhalten bei DNA- Entnahme:
Soll DNA entnommen werden, ist auf alle Fälle Einspruch
einzulegen
und so ein Entscheid des Untersuchtungsrichters / der
Untersuchungsrichterin zu erzwingen (falls sich mensch danach immer
noch weigert kann die Polizei jedoch Gewalt anwenden).
Aussageverweigerung:
Sollen neben der erkennungsdienstlichen Behandlung auch noch
weitere
Einvernahmen durchgeführt werden, empfehlen wir strikte
Aussageverweigerung! Sollte es tatsächlich zu einer
Anklageerhebung oder so kommen, bleibt genügend Zeit falls
nötig Aussagen vor dem Untersuchungsrichter / der
Untersuchungsrichterin zu machen. Rede nicht mit der Polizei! Auch die
"harmlosesten" Aussagen, können dich oder andere in
Schwierigkeiten bringen! Dies gilt auch für den Fall, dass bereits
bei der Verhaftung Aussagen gemacht wurden.
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BIG BROTHER VIDEO
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20 Minuten 22.7.10
Kameras sollen für Ruhe sorgen
THUN. Die Stadt Thun macht vorwärts bei der Umsetzung
des im
März vorgestellten Sicherheitspakets: Nachdem sie bereits die
Polizeipräsenz an den Wochenenden erhöht hat, soll Ende
September die Videoüberwachung folgen. Geplant ist diese in der
Unteren Hauptgasse bei der Kraftstoffbar, in der Oberen Hauptgasse im
Bereich Borsalino/Saint Trop, beim Coop Kyburg, vor der Abdankungshalle
Schorenfriedhof und beim Spielplatz im Stauffergässchen. Die
Kosten pro Standort liegen bei 25 000 Franken.
Das Gesuch wird demnächst beim Kanton eingereicht. In
Bern
ist der Entscheid des Stadtrats betreffend Videoüberwachung des
Fanwalks beim Stade de Suisse (20 Minuten berichtete) noch offen. fw
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BIG BROTHER
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NZZ 22.7.10
Ein wachsames Auge auf den Bundesrat
Claude Janiak untersucht Affären
nyf. ⋅ Der Baselbieter Ständerat Claude Janiak wacht
als
Präsident der ständerätlichen
Geschäftsprüfungskommission (GPK) über die
bundesrätliche Arbeit und kontrolliert als Präsident der
Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) die Nachrichtendienste
und den Staatsschutz. Immer dann, wenn im Bundesrat eine Affäre
ruchbar wird, liegt es an Janiaks Kommission, den Sachverhalt zu
klären. Kürzlich enthüllte die GPDel den Skandal um die
Fichen des früheren Inlandgeheimdienstes, der zu viele Daten ohne
Staatsschutzrelevanz gesammelt hatte. Rainer J. Schweizer, Professor
für öffentliches Recht an der Universität St. Gallen,
fordert nun eine Teilrevision des Staatsschutzgesetzes.
Schweiz, Seite 11
--
Der oberste Wächter über den Bundesrat
Als GPK- und GPDel-Präsident kontrolliert
Ständerat
Claude Janiak die Exekutive und untersucht Unregelmässigkeiten und
Skandale
Bei Affären im Bundesrat wird rasch der Ruf nach
parlamentarischer Aufsicht und Aufarbeitung laut. Jüngst
enthüllte auch Claude Janiaks GPDel medienwirksam einen
"Fichenskandal".
Niklaus Nuspliger
Was ist ein Skandal? Die Frage geht an den Baselbieter
SP-Ständerat Claude Janiak. Janiak sitzt im Garten seines Hauses
in Binningen an der Basler Stadtgrenze und überlegt. Seit seiner
Wahl ins Parlament 1999 prägt er die parlamentarische Oberaufsicht
über Exekutive und Verwaltung mit und wacht über Recht- und
Zweckmässigkeit der bundesrätlichen Arbeit: Janiak
präsidiert die ständerätliche
Geschäftsprüfungskommission (GPK) und die mit der Kontrolle
von Nachrichtendiensten und Staatsschutz betraute
Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel), die aus je drei
GPK-Mitgliedern beider Räte besteht. "Werden systematisch und
offensichtlich Gesetze verletzt oder Fehler vertuscht, dann hat das den
Charakter eines Skandals", so Janiaks Antwort. "Aber man neigt heute
dazu, aus allem eine Staatsaffäre zu machen."
Medienwirksame Enthüllung
Die Skandalisierung der Politik rückt die
Oberaufsicht
vermehrt in den öffentlichen Fokus. "Parlamentarier schreien jeden
Sonntag nach der GPK", klagt Janiak. Doch auch die
Geschäftsprüfer haben mehr Geltungsdrang und
Durchsetzungskraft als vor einigen Jahren, als die Fraktionen vorab
Neulinge in die GPK entsandten. Nun sind erfahrenere Kräfte dabei,
die sich die Untersuchung der "UBS-Affäre" nicht durch eine
parlamentarische Untersuchungskommission aus der Hand nehmen liessen.
Vor drei Wochen war es die GPDel, die unter Janiaks
Leitung
medienwirksam eine Affäre enthüllte: Der frühere
Inlandgeheimdienst DAP (Dienst für Analyse und Prävention)
hat zu viele irrelevante Daten gesammelt und diese nicht periodisch
überprüft. Ein Skandal, Herr Janiak? "Ja. Erstens, weil das
Gesetz missachtet und Kontrollen vorgetäuscht wurden, und
zweitens, weil die Datenflut die Wirksamkeit des Staatsschutzes in
Frage stellt." Im DAP habe trotz gesetzlichen Schranken "ein Geist des
Schnüffelns" geherrscht, auch wenn anders als 1989 nicht gezielt
linke Bürger bespitzelt worden seien.
Den Vorwurf, die GPDel habe den Sachverhalt mit Parallelen
zum
damaligen Fichenskandal aufgebauscht, weist Janiak zurück. "Ich
bin persönlich stark für das Thema sensibilisiert",
räumt er zwar ein. Doch die Kritik an der mangelhaften Aufsicht
von alt Bundesrat Christoph Blocher sei nicht parteipolitisch
gefärbt. Wie zum Beweis lobt Janiak SVP-Bundesrat Ueli Maurer:
"Die Inspektion der VBS-Aufsicht hat die Erstellung unseres Berichts
erst ermöglicht." Doch warum benannte die GPDel, die als Folge des
"Fichenskandals" geschaffen wurde, die Probleme mit dem seit 1994
betriebenen Staatsschutz-Informationssystem (ISIS) nicht früher?
"Wir begleiten nicht alle Geschäfte direkt, sondern üben die
Oberaufsicht über die verwaltungsinterne Aufsicht aus." Zudem sei
der GPDel stets versichert worden, der Datenberg werde bald abgetragen.
Für Schlagzeilen und Zwist im Bundesrat sorgt auch
die
"Libyen-Affäre" um die unter Führung des Aussendepartements
(EDA) geplante militärische Geiselbefreiung. Die GPDel weiss, was
vorgefallen ist - sie hat Abklärungen für die zuständige
GPK-Subkommission getroffen, deren Untersuchung Janiak nicht vorgreifen
will. Seine Kritik an Bundespräsidentin Doris Leuthard relativiert
er: Nicht der von ihr gebrauchte Begriff "Einsatzbefehl" sei
problematisch, sondern dass sich der Bundesrat zu Operativem
geäussert habe. Angesprochen auf Verfehlungen des EDA,
unterstreicht Janiak die Bedeutung der massgebenden Verordnung: "Wenn
ein Vertreter der Nachrichtendienste in Tripolis weilt, muss der
Gesamtbundesrat nicht informiert werden. Wenn aber eine Operation
ernsthaft in Erwägung gezogen wird, schon." Ist dieser Rechtsbruch
ein Skandal? "Der Skandal ist, dass der Bund nicht fähig ist,
solche Vorkommnisse geheim zu halten."
Für die GPDel ist Diskretion Pflicht: Dafür kann
ihr
der Bundesrat keine Geheimhaltungsinteressen entgegenhalten, sie kann
Zeugen vorladen und hat Einblick in sämtliche Akten. Technische
Sicherungen, nichtöffentliche Sitzungsdaten und die Aufbewahrung
der nur als Unikate vorhandenen Protokolle in einem Safe sorgen
für Vertraulichkeit.
In der Regel entscheidet die GPDel, was sie untersuchen
will. Da
der Gegenstand ihrer Inspektionen geheim ist, entzieht sie sich
jeglicher Kontrolle. Staatspolitisch ist die Übertragung
parlamentarischer Aufgaben an Delegationen insofern heikel. Janiak hat
daher als Präsident eine offensivere Informationspolitik
eingeleitet. Für die Kommunikation ist er meistens alleine
zuständig, was Janiak zusätzliches Gewicht verleiht.
Parteipolitik im Hintergrund
Die Gefahr der politischen Instrumentalisierung der
Oberaufsicht,
wie bei der GPK-Untersuchung im Fall Roschacher - Blocher, sieht Janiak
für die GPDel nicht: Die aus Vertretern der Bundesratsparteien und
der Grünen bestehende Delegation beschliesst ihre Berichte
einvernehmlich. "Anders als in einer Legislativkommission ist die
Parteipolitik im Hintergrund", sagt Janiak, "sonst verlören wir
unsere Glaubwürdigkeit."
Dass ein Rollenwechsel vom obersten Wächter über
die
Exekutive hin zum Bundesrat reizvoll wäre, streitet der
pragmatische Konsenspolitiker Janiak nicht ab. Die Aufarbeitung eines
Fichenskandals war schon für Moritz Leuenberger Sprungbrett in den
Bundesrat, und die SP schliesst für seine Nachfolge Männer
nicht aus. Doch der 61-Jährige hält sich zurück: Das
Bundesratsamt sei aufreibend, es dränge sich nun eine jüngere
Kandidatur auf. "Wenn immer möglich", schiebt Janiak lächelnd
nach.
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Unnötige und fragwürdige Datenbearbeitungen
Das Staatsschutzgesetz muss überprüft und
partiell
revidiert werden. Von Rainer J. Schweizer
Rainer Schweizer
Es werden in der Schweiz zu viele Informationen ohne
Staatsschutzrelevanz gesammelt, und die Qualität der Daten bleibt
zu oft ungeprüft.
Der schweizerische Staatsschutz hat sich in den
spannungsreichen
dreissiger Jahren entwickelt und wurde 1950 durch ein Paket von
Strafbestimmungen abgesichert. Die Tätigkeit des
Inlandnachrichtendienstes fand aber erst 1997 durch das Bundesgesetz
über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) eine
klare gesetzliche Regelung. Charakteristisch am Staats- oder
Verfassungsschutz ist, dass er bestimmte Gefährdungen
präventiv im Voraus erfassen will, auch wenn noch nicht einmal ein
Anfangsverdacht einer Straftat vorliegt.
Erhebliche Mängel
Das BWIS von 1997 hat sich bewusst auf bestimmte
strafrechtlich
verpönte Aktivitäten ausgerichtet, auf Terrorismus,
verbotenen Nachrichtendienst, gewalttätigen Extremismus, verbotene
Proliferation von Waffen und riskante Technologien. Angefügt
wurden der über den Staatsschutz hinausreichende Kampf gegen
organisierte Kriminalität sowie - völlig unpassend - vor der
Euro 08 die Datenbearbeitung zum Hooliganismus, die eine Sache der
Ordnungspolizei ist. Als Letztes wurde 2009 der verantwortliche Dienst
für Analyse und Prävention (DAP) aus dem Bundesamt für
Polizei (EJPD) ins Generalsekretariat des VBS übergeführt und
mit dem auf die Sicherheit nach aussen gerichteten Strategischen
Nachrichtendienst zusammengelegt. Der Staatsschutzdienst hat in der
Vergangenheit sicherlich einige anerkennenswerte Leistungen vollbracht,
etwa in der Abwehr des Rechtsextremismus oder in der Pflege der
Beziehungen zu ausländischen Nachrichtendiensten. Schon seit
Jahren aber haben die Kontrollorgane, welche das BWIS eingerichtet hat,
namentlich der Eidgenössische Datenschutz- und
Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) und das frühere
Datenschutzgericht, dessen Aufgaben seit 2007 das
Bundesverwaltungsgericht wahrnimmt, erhebliche Mängel beim DAP
festgestellt, z. B. die weitere Verwendung von durch Gerichte zur
Vernichtung bestimmten Akten oder das Unterlassen der gesetzlich
geforderten nachträglichen Information der betroffenen Personen.
Nun hat die Geschäftsprüfungsdelegation der
eidgenössischen Räte eine umfassende Übersicht über
die Fehler und Auswüchse der präventivpolizeilichen
Datenbearbeitungen durch den früheren DAP vorgelegt.
Offensichtlich wurden zu viele Informationen ohne Staatsschutzrelevanz
gesammelt, namentlich über Drittpersonen, dann wurde die
Qualität der Daten oft gar nicht geprüft und die
Rechtmässigkeit der Bearbeitung kaum diskutiert. Entsprechend hat
das VBS jetzt angeordnet, dass ab sofort nur auf die gesetzlichen Ziele
beschränkte Informationstätigkeiten durchgeführt werden
dürfen.
Doch offensichtlich gibt es konzeptionelle und
strukturelle
Probleme. Das Konzept sowie wichtige Einzelregulierungen des BWIS
müssen überprüft und mindestens teilweise revidiert
werden. Dabei ist auch das vom EJPD geplante (allerdings
verfassungsrechtlich nicht fundierte) Polizeiaufgabengesetz des Bundes
mit einzubeziehen. Im Rahmen der jüngsten Neuorganisation der
Nachrichtendienste hat der Bund für den Auslandsnachrichtendienst
wesentliche Rechtserneuerungen vorgenommen. Dasselbe muss jetzt beim
"internen" Staatsschutz geschehen.
Die Reformpunkte
Die hauptsächlichen Reformpunkte sind folgende:
Erstens: Die
bisherigen Kontrollen durch den EDÖB, das Bundesverwaltungsgericht
und die Geschäftsprüfungsdelegation blieben punktuell und
waren kaum effektiv. Das lag schon an den Kontrollmodalitäten,
wonach die Kontrolleure keinen eigenen Zugriff auf die Datenbanken
hatten, sondern nur in verschlossenen Räumen die ihnen
ausgedruckten Daten einsehen konnten. Was es heute braucht, ist eine
fachkundige, unabhängige Kontrollinstanz, die eine Stellung und
Befugnisse hat wie die Finanzkontrolle beim öffentlichen Haushalt.
Von der Sachkompetenz wäre der Eidgenössische
Datenschutzbeauftragte dazu prädestiniert; seine
Prüfkompetenzen und seine personellen Mittel reichen aber heute
nicht aus.
Zweitens: Die Rechtsstellung der betroffenen Personen ist
gleich
null. Sie hatten zuerst gar kein Recht und jetzt nur nach dem Ermessen
des EDÖB ein Recht auf Auskunft über allfällig über
sie gespeicherte Daten, und ihr Beschwerderecht vor dem
Bundesverwaltungsgericht ist wirkungslos, weil sie auch mit einer
Beschwerde die Daten nicht korrigieren oder löschen lassen
können. Eine nachträgliche Information über die
Speicherung nach Wegfall der Gefährdung findet praktisch nicht
statt. Es ist heute unbestritten, dass dies weder den Anforderungen der
Europäischen Menschenrechtskonvention genügt noch der
Qualität der Datenbearbeitung dient. Entsprechend hat man beim
Bundesgesetz über die polizeilichen Informationssysteme von 2008
wieder auf die allgemeine Regel des verfassungsrechtlichen Anspruchs
auf Auskunft mit Möglichkeiten der fallweisen Einschränkung
zurückgegriffen.
Drittens: Bei der Schaffung des BWIS wurde bewusst eine
strikte
Trennwand zwischen dem Staatsschutzorgan des Bundes und den
übrigen Polizeiorganen des Bundes und der Kantone gezogen. Der
Staatsschutz sollte sogar ein eigenes Bundesamt bilden. Die
präventiv auf Vermutungen hin erhobenen Daten über
mögliche Gefahren und deren vermutete Urheber entsprechen in ihrer
Massgeblichkeit und Richtigkeit nie den Anforderungen an die
Datenbearbeitung der Polizei oder von Personalämtern. Und sie
werden nicht systematisch durch Staatsanwaltschaft und Gericht
überprüft. Diese informationelle Gewaltenteilung wurde leider
aufgehoben, und seit 2008 haben die Bundeskriminalpolizei und kantonale
Stellen sogar einen Online-Zugriff auf die Staatsschutzdaten. Die Frage
ist, ob der Staatsschutz nicht ausschliesslich in der Verantwortung des
Spezialdienstes des Bundes bleiben sollte.
Der entscheidende Punkt der Überprüfung ist aber
viertens, dass man die Frage stellt und beurteilt, für welche
Delikte es diese Art der geheimen Informationsbeschaffung und
-auswertung heute (noch) braucht. Seit 1997 wurden bei einer ganzen
Reihe von Delikten schon die Vorbereitungshandlungen unter Strafe
gestellt, z. B. bei der Finanzierung des Terrorismus oder beim
verbotenen Umgang mit Kernenergie, mit radioaktiven Stoffen sowie
ionisierenden Strahlen. Damit kann schon die Kriminalpolizei von Bund
und Kantonen die Bedrohungsabwehr verbessern. Zudem hat die ordentliche
Polizei heute einen viel dichteren und besseren
grenzüberschreitenden Informationsaustausch, namentlich dank
Europol und Schengen.
Ziele und Mittel
Gerade für den Kampf gegen die organisierte
Kriminalität, die fast immer mit dem Terrorismus
zusammenhängt, sind die Methoden des Staatsschutzes nur begrenzt
adäquat und braucht umgekehrt die Kriminalpolizei auch geheime
Datenbeschaffungsmittel. Die Frage lautet somit heute: Worauf sollen
sich die präventiven, geheimen Beobachtungen des Staatsschutzes
heute richten, und welche Methoden und Mittel sind für solche
Beobachtungen sinnvoll und nötig? Das geltende Bundesgesetz hat,
was man 1997 nicht erwartet hatte, zu viel unnötige und rechtens
fragwürdige Datenbearbeitungen produzieren lassen, als dass es so
noch weitergeführt werden könnte.
Rainer J. Schweizer ist em. Professor für
öffentliches
Recht einschliesslich Europarecht und Völkerrecht an der
Universität St. Gallen. Er führte unter anderem die
Administrativuntersuchung zu den Beziehungen des Nachrichtendienstes
mit Südafrika.
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Tagesanzeiger 22.7.10
So hilft die Zürcher Stadtpolizei dem Bund beim
Schnüffeln
Eine siebenköpfige Gruppe ist der verlängerte
Arm des
Staatsschutzes in Zürich. Jetzt gibt der grüne
Polizeivorsteher Daniel Leupi Einblick in deren Arbeit - und sagt,
warum ein Parteikollege fichiert wurde.
Von Patrick Kühnis
Zürich - Es war am 2. April 2005, als in Zürich
ein
paar Dutzend Demonstranten gegen die israelische Palästina-Politik
protestierten. Sie zogen durch die Innenstadt zur Bäckeranlage, wo
Pfarrer Ernst Sieber und Nationalrat Daniel Vischer als Redner
auftraten. Die bewilligte Kundgebung ging friedlich über die
Bühne. Die breite Öffentlichkeit nahm kaum Notiz davon. Denn
am gleichen Tag starb Papst Johannes Paul II.
Für den Zürcher Gemeinderat Balthasar
Glättli
(Grüne) hatte der fast vergessene Anlass gleichwohl ein Nachspiel.
Er erfuhr Jahre später, dass er deswegen ins Visier des
Staatsschutzes geraten war: Als Gesuchsteller der
Palästina-Demonstration wurde er in der Isis-Datenbank fichiert.
Der Inlandgeheimdienst hat dort die Daten von gut 200 000 Personen
gesammelt, obwohl sie zu einem guten Teil gar nicht sicherheitsrelevant
sind - was die parlamentarische Aufsicht nach einer Untersuchung als
illegale Schnüffelei taxiert hat (TA vom 1. Juli).
Nicht Glättli auf dem Radar
Warum er überhaupt fichiert wurde und wie sein
Zürcher
Demogesuch zum Geheimdienst gelangte, wusste Glättli lange Zeit
nicht. Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte eröffnete
ihm zwar 2008, dass er wegen der Demo registriert ist, bei der "an
verschiedenen Orten Plakate mit dem Aufruf, am 1. Mai 2005 in
Zürich auf die Strasse zu gehen, angebracht wurden". Volle
Akteneinsicht bekam er aber nie. Und sein Eintrag soll inzwischen
gelöscht sein.
Licht ins Dunkel bringt jetzt ausgerechnet ein
Parteikollege
Glättlis, der neue grüne Zürcher Polizeivorsteher Daniel
Leupi. Glättli sei gar nicht in der Datenbank gelandet, weil er um
die Bewilligung für eine politische Kundgebung ersuchte, sagt er.
"Fichiert wurde er, weil an der Demonstration eine Organisation
teilnahm, die auf der Beobachtungsliste des Bundes stand."
Als Veranstalter trat damals eine Gruppe namens "Recht
für
alle" auf, ein Zusammenschluss von Palästinensern in der Schweiz.
Ob die Staatsschützer diesen oder die autonomen Plakatkleber als
Gefahr für die innere oder äussere Sicherheit eingestuft
haben, kann die Stadt nicht sagen. Die Zürcher Polizei leiste nur
die gesetzliche Amts- und Vollzugshilfe für den Bund. "Die
Stadtpolizei bespitzelt keine gewählten Zürcher
Parlamentarier", betont Leupi. Dass sie Glättlis Personendaten
nach Bern geschickt habe, bezeichnet der Politiker rückblickend
als "Grenzfall", der im "Ermessensspielraum der Polizeifachleute" lag.
"Die Weitergabe würde heute wohl mit erhöhter
Sensibilität geprüft."
Das mache die Sache nicht besser, findet Glättli. "Im
Gegenteil: Das Beispiel zeigt, dass im Schleppnetz der Fahnder zahllose
Informationen landen, die für die Sicherheit des Landes gar nicht
von Bedeutung sind." Er fordert die Stadt auf, ihre
Staatsschutztätigkeit einzustellen, bis der neue Fichenskandal
aufgearbeitet ist. Leupi dagegen sieht keinen Handlungsbedarf im
eigenen Departement: "Ich gehe davon aus, dass der Bund die Probleme
löst, indem er die Qualität künftig gesammelter Daten
gewährleistet - inklusive deren Löschung nach der
vorgeschriebenen Frist."
Innerhalb der Stadtpolizei arbeiten sieben Leute für
den
Nachrichtendienst des Bundes. Sie überwachen gezielt Personen,
Organisationen und Gebäude und sammeln Informationen über
mögliche Extremisten oder Terroristen (siehe Kasten). Heikel ist
laut Leupi vor allem der zweite Auftrag - "weil die Anforderungen des
Bundes über die zu liefernden Daten offen formuliert sind".
Stadt lieferte 20 Dossiers ab
Die Stadtpolizei sei deshalb sehr zurückhaltend. So
würden "in der Regel" ausser von Straftätern keine
Personendaten mehr nach Bern geschickt. Im Jahr 2009 sollen es nur
"rund 20 Meldungen" gewesen sein. Eine genaue Statistik gibt es
allerdings auf Leupis Betreiben erst seit Anfang 2010. Auch führt
die Stadt - im Gegensatz zu den Kantonen Genf oder Bern - keine eigenen
Datenbanken.
Umstritten ist, wer die Staatsschützer der
Stadtpolizei
beaufsichtigt. Leupis Departement sagt zwar, dass die Polizei dem
Datenschutzbeauftragten Marcel Studer Auskunft über die Fachgruppe
gewähre. In der Praxis aber weiss Studer genauso wenig
darüber wie seine Kollegen in den Kantonen, die vom Bund endlich
Akteneinsicht wollen. "Ich habe noch nie eine Fiche gesehen." Einblick
in die Arbeit der Staatsschützer habe ihm das Polizeikommando erst
kürzlich angeboten. "Wir müssen aber erst einmal
abklären, was da überhaupt für Informationen gesammelt
werden."
--
Staatsschützer der Stadtpolizei
Die Krawalle sahen sie nicht kommen
Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) kann auf einen gut
dotierten Ableger zurückgreifen, wenn er Informationen aus
Zürich braucht. Sieben Spezialisten umfasst die Fachgruppe
"Extremismus/Personen- und Objektschutz" der Stadtpolizei, die
Staatsschutzaufgaben erledigt. Für deren Bewältigung
finanziert der Bund insgesamt 500 Stellenprozente. Daneben
unterhält die Kantonspolizei Zürich einen eigenen "Dienst
für ideologisch motivierte Delikte" mit sechs Leuten, deren Lohn
ebenfalls grösstenteils der Bund bezahlt.
Die sieben Staatsschützer der Stadtpolizei liefern
die Daten
mutmasslicher Links- oder Rechtsradikaler oder Terroristen nach Bern.
Aktiv werden sie zudem, wenn es in der Stadt Personen und
Liegenschaften zu schützen gilt - oder die Extremisten bereits
zugeschlagen haben. So rapportieren sie, wenn (Farb-)Anschläge mit
politischem Hintergrund verübt wurden. Und sie erstatten Meldung,
wenn in Zürich eine unbewilligte oder gewalttätige Kundgebung
stattgefunden hat. Der NDB interessiert sich für die Zahl der
Demonstranten, den Inhalt der Kundgebung, Sachschäden und alle
weiteren Erkenntnisse. Wer in Zürich einen politischen Anlass
organisieren will, steht mit denselben Leuten in Kontakt: Die
Fachgruppe ist innerhalb der Stapo auch für die Lagebeurteilung
vor Kundgebungen und anderen Grossereignissen zuständig. Zudem ist
sie die polizeiliche Ansprechpartnerin für alle diplomatischen
Vertretungen in Zürich.
Obwohl sie die Extremisten überwacht, wird die
Fachgruppe
Extremismus bisweilen überrumpelt. Die Ausschreitungen nach der
"Reclaim the Streets"-Kundgebung im Februar etwa hat sie nicht
vorhergesehen. "Mit den geltenden Bestimmungen des Staatsschutzes ist
es der Polizei ohne konkreten Verdacht nur möglich, die
öffentlich verfügbaren Informationen auszuwerten", sagte
danach Polizeivorsteherin Esther Maurer (SP) in einem Interview. Das
sei nach bestem Wissen und Gewissen gemacht worden. "Dabei ist man
leider auf keine Hinweise auf eine gewalttätige Veranstaltung
gestossen." (pak)
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BIG BROTHER WEB
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Oltner Tagblatt/Aargauer Zeitung 22.7.10
Bund bittet zur Kasse
Datenschutz Provider sollen selber zahlen
Der Bund will die Überwachung des Post- und
Fernmeldeverkehrs neu regeln. Künftig sollen die Provider den
Datenverkehr selber überwachen und dafür bezahlen. Bislang
kostete dies den Bund 9 Mio. Franken pro Jahr. Die Branche
befürchtet Ertragseinbussen und kämpft gegen die
Gesetzesrevision. (mil) Seite 11
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Internet-Anbieter laufen Sturm
Bund will Kosten zur Überwachung des Datenverkehrs
auf die
Provider abwälzen
Sven Millischer
Nächsten Monat läuft die Vernehmlassungsfrist
zur
Gesetzesrevision aus, welche die Überwachung des Post- und
Fernmeldeverkehrs regelt. Darin sieht der Bundesrat vor, dass
künftig die Internet-Provider vollumfänglich für die
Kosten zur Überwachung des Datenverkehrs aufkommen müssen.
Diese belaufen sich in den letzten Jahren im Durchschnitt auf
jährlich rund 9 Millionen Franken.
Bislang müssen die Anbieter relevante Daten wie
IP-Adressen
bloss aufbewahren, und zwar sechs Monate lang. Im Verdachtsfall und auf
Antrag der Strafverfolgungsbehörden hin schreitet das
Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) schliesslich
ein und führt die eigentliche Echtzeit-Überwachung des
Datenverkehrs durch. Und zwar, indem sie beim Internet-Provider eine
Blackbox zur Datenaufzeichnung installiert. Künftig nun sollen die
Anbieter diese Überwachung selber vornehmen. Damit stehen den
Internet-Providern happige Investitionen ins Haus, die insbesondre
kleinere Anbieter schmerzen.
Alexis Caceda ist Geschäftsführer bei Netstream,
einem
KMU mit 40 Angestellten. Er rechnet mit zusätzlichen Kosten von
mehreren hunderttausend Franken. "Alleine die Blackbox kostet uns
100000 Franken", sagt Caceda. Hinzu komme der Personalaufwand: "Da
werden voraussichtlich zwei bis drei Angestellte mehrere Monate mit dem
Aufbau einer solchen Schnittstelle beschäftigt sein."
Und dies vor dem Hintergrund, dass die Blackbox die meiste
Zeit
wohl einfach ins Leere laufen würde. Das EJPD habe bei Netstream
bisher noch nie eine solche Echtzeit-Überwachung angeordnet, sagt
Caceda. "Eine eigene "Abhöranlage" im Haus macht deshalb für
kleinere Anbieter schlicht keinen Sinn."
Kampf gegen Gesetzesrevision
Auch FDP-Nationalrat Ruedi Noser, der den Branchenverband
ICT
Switzerland präsidiert, ist gegen die Gesetzesrevision: "Wer die
Überwachung anordnet, der soll auch dafür zahlen." Die
Aufgabe der Internet-Provider sei es lediglich, die technischen
Schnittstellen zur Verfügung zu stellen. Auch bemängelt
Noser, dass nach wie vor die Spezifikationen fehlen würden, was
die Provider künftig denn zu überwachen hätten: "Wir
müssen hier klar eingrenzen, welche Verbindungsdaten zu speichern
sind."
Gleichzeitig sieht Branchenvertreter Noser die Verwaltung
in
einer fragwürdigen Doppelrolle: "Jene, welche die Spezifikationen
zur Überwachung erlassen, ordnen diese gleichzeitig an." Der
FDP-Nationalrat wird die Gesetzesrevision deshalb im Parlament
bekämpfen. Gegen die Vorlage spricht sich auch Franz Grüter,
Chef beim IT-Dienstleister green.ch, aus. Das Internet sei mit dem
öffentlichen Raum vergleichbar, und der werde schliesslich auch
vom Staat überwacht. Zugleich sieht er technische Hürden: Mit
einem Datenvolumen, das jährlich um 40 Prozent wächst, sei
die Auswertung enorm aufwändig und teuer.
Beim EJPD beruft man sich derweil auf die
"Editionspflicht". Dass
also beispielsweise Banken auch nicht vom Staat dafür
entschädigt würden, dass sie bei einer Strafuntersuchung
Kontodaten aushändigen. Auch müssten Provider ein Interesse
daran haben, "dass über sie keine Straftaten begangen werden". Ein
Interesse, das die Anbieter möglicherweise teuer zu stehen kommt.
---
sf.tv 22.7.10
Google wegen Datensammelwut auch in den USA unter Druck
Für Google wird es in den USA jetzt ernst: Insgesamt
38
Bundesstaaten haben sich zusammengeschlossen, um gemeinsam gegen den
Internetkonzern und seine Daten-Sammelwut vorzugehen.
sda/buet
Die Gruppe hat sich um den Generalstaatsanwalt von
Connecticut,
Richard Blumenthal, versammelt. Er warb seit Wochen um Mitstreiter.
Unter den Staaten, die Blumenthal am Mittwoch vorstellte, befinden sich
New York, Mississippi, Oregon, Washington, Kansas oder Montana.
Generalstaatsanwalt will mehr Kooperation
Die Koalition will herausfinden, inwieweit Google mit der
Aufzeichnung von ungesicherten WLAN-Verbindungen gegen Gesetze
verstossen hat. Auch wollen sie sicherstellen, dass sich Derartiges
nicht wiederholt.
Der Generalstaatsanwalt wiederholte seine bereits vor
einem Monat
erhobenen Vorwürfe. Ihm geht die Kooperationsbereitschaft von
Google nicht weit genug. "Ihre Auskünfte werfen weiterhin mehr
Fragen auf als sie Antworten geben."
Weltweiter Druck
Der Konzern hatte bei seinem Street-View-Projekt nicht nur
Strassenzüge fotografiert. Die mit Kameras ausgestatteten Autos
fingen auch Daten aus unverschlüsselten Funknetzwerken auf und
speicherten sie. Darunter können auch Passwörter von
Webseiten sein oder Kreditkartennummern.
Google muss sich weltweit wegen der Datensammelei
verantworten.
Auch in der Schweiz wurde der eidgenössische Datenschützer
aktiv wegen ungenügend geschützter Privatsphäre bei
Street-View-Aufnahmen.
---
Zürichsee-Zeitung 22.7.10
Google Viele stehen der Idee einer allzu vernetzten und
vermessenen
Welt skeptisch gegenüber
Datenschutz und Öffentlichkeit
Google bewegt sich im diffizilen Spannungsfeld zwischen
Transparenz, Vernetzung und Datenschutz. Die Öffentlichkeit
beäugt diesen Hochseilakt mit - vielleicht übermässigem
- Misstrauen.
Simon Wüthrich
Google ist erfolgreich, und das wird zum Problem -
für
Google. Denn der Erfolg weckt Argwohn. Besorgte Nutzer raunen von der
Datenkrake, Journalisten wittern schlagzeilenträchtige Skandale,
Kartellbehörden und Datenschützer bringen sich in Stellung.
Und Google? Fühlt sich falsch verstanden. Denn das Unternehmen
verfolgt doch ein durchaus ehrenhaftes Ziel: "die auf der Welt
vorhandenen Informationen zu organisieren und allgemein zugänglich
und nutzbar zu machen".
Ungute Gefühle löst aber nicht allein aus, dass
Google
Informationen über das Internet und die Welt katalogisiert sowie
zum Such- und Surfverhalten seiner Nutzer speichert und auswertet.
Irritation löst auch aus, wie das Unternehmen dabei vorgeht.
Privatsphäre vergessen
In unguter Erinnerung wird Google-Nutzern jener Tag
bleiben, als
das Unternehmen seinen Twitter-Konkurrenten Buzz aufschaltete: Als der
neue Service aufgeschaltet wurde, verknüpfte Google die
Buzz-Konten seiner Gmail-User automatisch und ohne Nachfrage mit den
Gmail- und GTalk-Kontakten, mit denen sich diese am häufigsten
ausgetauscht hatten. Das Pikante daran: Diese Buzz-Verbindungen waren
in den Nutzerprofilen standardmässig öffentlich sichtbar.
Jeder konnte sehen, welche User miteinander in mehr oder weniger regem
Austausch gestanden hatten. Google hatte Transparenz und Vernetzung
erhöhen wollen und darob vergessen, dass dies die
Privatsphäre seiner Benutzer empfindlich treffen konnte. Das
Unternehmen gestand Fehler ein, reagierte schnell - nach drei Tagen war
die kritisierte Funktion deaktiviert.
Die Street-View-Autos
Dann wurde publik, dass Google mit seinen
Street-View-Autos nicht
nur Strassen fotografiert, sondern auch W-LAN-Hotspots gescannt hatte.
Mittels dieser Daten können Mobiltelefone auch ohne GPS ihren
ungefähren Standort ermitteln. So kann ein User in Google Maps
beispielsweise seinen Standort ermitteln. Dieses Verfahren ist im
Prinzip seit Jahren Industriestandard. Das Problem: Google speicherte
bei diesen Aufzeichnungen versehentlich Datenschnipsel, die
möglicherweise Teile von E-Mails und Passwörtern enthielten -
was genau gespeichert wurde, wird derzeit abgeklärt. Nicht, dass
die Daten für Google von Wert wären: Aus solchen
Datenfragmenten können kaum relevante Erkenntnisse gewonnen
werden. Doch die Meinungen waren schnell gemacht: "Datenschutz ist
für Google ein Fremdwort", polterte etwa ein Sprecher des
deutschen Verbraucherschutzministeriums. Das Unternehmen gestand Fehler
ein, reagierte schnell (es kontaktierte Datenschutzbehörden und
gab eine unabhängige Untersuchung der Abläufe in Auftrag) und
gelobte, künftig umsichtiger zu agieren.
Diese beiden Pannen machen nicht nur deutlich, dass Google
sich
bisweilen ungeschickt bewegt im Spannungsfeld zwischen Transparenz,
Vernetzung und Datenschutz. Sie zeigen auch, dass Google wenig Erfolg
hat, seine Bemühungen um den Schutz der Privatsphäre ins
Bewusstsein der Öffentlichkeit zu tragen. Drei wichtige
Initiativen zum Schutz der Privatsphäre, "Google Dashboard",
"Privacy Center" und "Data Liberation Front", werden in der Schweiz
kaum gegoogelt (Quelle: "Google Insights for Search").
Privatheit und Verantwortlichkeit
Im Gespräch mit der "Zürichsee-Zeitung" betont
Peter
Fleischer, seit 2005 Googles Global Privacy Counsel, die Diskussion um
datenschutzrechtliche Aspekte der Informationstechnologie stehe
generell noch ganz am Anfang. Für Google bedeute dies, dass der
Suchmaschinenbetreiber auch weiterhin viel Energie in die Entwicklung
neuer Tools investiere, um Transparenz zu erhöhen und Usern mehr
Kontrollmöglichkeiten über ihre Daten zu geben.
Internetnutzer müssen derweil realisieren, dass der
Schutz
der Privatsphäre ohne eigenes Zutun nicht zu gewährleisten
ist. Wer Videos, Bilder, Tweets, Facebook-Statusmeldungen, Blogposts
und Kommentare veröffentlicht, gibt unter Umständen nicht nur
Teile seiner eigenen Privatheit preis, sondern kompromittiert manchmal
auch die Privatsphäre anderer.
Unter diesen Bedingungen lohnt es, die Tools zu studieren,
die
Google und Konkurrenten bereithalten, um Daten zu verwalten und zu
schützen - vielleicht wird in Zukunft häufiger nach "Data
Liberation Front", "Google Privacy Center" und "Google Dashboard"
gegoogelt.
--
Instrumente für mehr Transparenz
• Das Privacy Center ist quasi Googles
Aufklärungsplattform.
Dort hat das Unternehmen eine Reihe leicht verständlicher Artikel
und Kurzfilme eingestellt, welche technische Basics erklären sowie
Googles Umgang mit Daten verständlich darlegen und
Möglichkeiten erläutern, die bei Google vorhandenen Daten zu
verwalten oder zu löschen. (google.de/privacy)
• Das iGoogle Dashboard richtet sich an jene Surfer, die
einen
Account bei Google eröffnet haben. Im Dashboard sind alle
Google-Dienste aufgeführt, die ein Nutzer verwendet. Auch ist
ersichtlich, welche Daten als privat eingestuft und welche
öffentlich zugänglich sind. Über Links im Dashboard
gelangen User direkt zu den Privatsphäreeinstellungen der
Anwendungen. Dort kann er Daten löschen oder Dienste deaktivieren.
(google.com/dashboard)
• Wer nicht möchte, dass Google seinem Browser zu
Werbezwecken Interessenkategorien zuordnet, kann mit einem einfachen
Mausklick in seinem Browser ein Opt-out-Cookie installieren. Wer
angepasste Werbung schätzt, kann überprüfen, welche
Interessenkategorien Google seinem Browser zugeordnet hat und
gegebenenfalls manuell Korrekturen anbringen, um Werbeanzeigen zu
beeinflussen. (google.com/ads/preferences)
• Seit 2007 ist ein Ingenieurteam damit betraut, für
Google
Services Lösungen zu entwickeln, die den User in die Lage
versetzen, seine Daten in ein offenes Format zu konvertieren, von
Googles Servern herunterzuladen und permanent zu entfernen.
Google-Texte können beispielsweise in Word-Dokumente, PDFs oder
reine Textdateien konvertiert, heruntergeladen und in andern Programmen
weiterverwendet werden. Google ist der erste grosse Softwarekonzern,
der diesen Weg wählt. Die meisten Konkurrenten versuchen, Kunden
an sich zu binden, indem sie deren Daten in Formaten speichern, die von
Konkurrenzprodukten nicht verwertet werden können.
(dataliberation.org) (smw)
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BLEIBERECHT
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Tagesanzeiger 22.7.10
Kritik an Beurteilung von Härtefällen
Schuler Edgar
Zürich - Die Flüchtlings- und
Sans-Papiers-Organisationen, die sich für die Einführung
einer Härtefallkommission starkgemacht hatten, sind jetzt mit dem
Ergebnis unzufrieden. Freiplatzaktion, Sans-Papiers-Anlaufstelle und
Solidaritätsnetz Zürich schreiben in einer Mitteilung, die
Härtefallpraxis im Kanton Zürich sei nach der Einführung
der Kommission nicht lockerer geworden, sondern habe sich sogar weiter
verschärft. Die Organisationen beziehen sich auf Zahlen des ersten
halben Jahres, in dem die Härtefallkommission tätig ist und
die seit Mai bekannt sind: 31 Härtefallgesuche kamen vor die
Kommission, nur zwei wurden gutgeheissen. Die Härtefallkommission
habe sich nicht für gut integrierte abgewiesene Asylsuchende
eingesetzt, folgern die Organisationen. Damit entstehe der Verdacht,
dass es sich bei dem Gremium "bloss um ein politisches Feigenblatt"
handle. Kommissionspräsident Harry Kalt (FDP) hatte schon bei
Bekanntwerden der Zahlen versichert, das neunköpfige Gremium sei
nicht politisch gesteuert. (ese)
---
Limmattaler Tagblatt 22.7.10
Erneut Kritik an Asyl-Härtefallpraxis
Kanton Zürich lege Ermessensspielraum zu restriktiv
aus
Matthias Scharrer
Nachdem kritisiert worden war, der Kanton Zürich
handhabe
Asyl-Härtefälle zu restriktiv, rief dieser vor einem Jahr
eine Härtefall-Kommission ins Leben. Gestern gaben die
Freiplatzaktion, das Solidaritätsnetz und die
Sans-Papiers-Anlaufstelle per Communiqué Einblick in konkrete
Fälle, um zu belegen, dass der Kanton seine Praxis noch
verschärft habe.
So habe die Härtefall-Kommission das Gesuch eines
Kongolesen
abgelehnt, der unter einer posttraumatischen Störung mit
erhöhter Selbstmordgefahr litt. Der Mann lebe seit Jahren mit
seiner aufenthaltsberechtigten Partnerin und deren Kind hier und sei
"einwandfrei integriert."
Die Vertreter der SansPapiers-Bewegung kritisieren
generell, die
Härtefall-Kommission übernehme die zu restriktiven Kriterien
des Migrationsamts bezüglich Deutschkenntnissen, Teilnahme am
Erwerbsleben und Leumund. Der vom Bund gegebene Entscheidungsspielraum,
bei dem etwa auch der Gesundheitszustand eine Rolle spiele, werde nicht
ausgeschöpft. Wer im Kanton Waadt als Härtefall gälte,
würde in Zürich abgewiesen. Die Härtefall-Kommission
erweise sich als "politisches Feigenblatt".
Gesamtbild beurteilen
"Wir wussten von Anfang an, dass wir es niemandem recht
machen
können", entgegnet Harry Kalt, Präsident der
Härtefall-Kommission. "Wenn wir viele Gesuche gutheissen,
kritisieren uns die Rechtsbürgerlichen. Sind es wenige,
kritisieren uns die Linken." Kalt verweist darauf, dass die Kommission
bis Ende Mai immerhin 5 von 31 Gesuchen zur Annahme empfahl. Und nicht
immer gleicher Meinung wie das Migrationsamt sei. Neue Zahlen
würden Ende Jahr veröffentlicht. In jedem Fall gehe es darum,
ein Gesamtbild zu beurteilen. Dass die Kommission strikt von allen
gleich gute Sprachkenntnisse verlange, treffe nicht zu. "Berufliche
Integration ist massgebend", so Kalt.
Auch Regierungsrat Hans Hollenstein (CVP) bekommt im
Communiqué sein Fett ab. Er lehnte zwei der von der
Härtefallkommission zur Annahme empfohlenen Gesuche ab. Darunter
jenes einer 25-jährigen Kongolesin, "die als Minderjährige in
die Schweiz reiste, sehr aktiv am Erwerbsleben teilnahm, sozial bestens
vernetzt ist, sich sprachlich sehr gut ausdrücken kann und im
Kongo über kein tragfähiges soziales Netz mehr verfügt."
Hollenstein liess gestern ausrichten, er wolle nicht
über
einzelne Fälle reden. Beim kantonalen Migrationsamt war zu
erfahren, von einer Verschärfung der Zürcher
Härtefall-Praxis könne nicht die Rede sein. Vielmehr habe das
Migrationsamt in der ersten Jahreshälfte 2010 beim Bund die
Annahme von 22 Härtefallgesuchen beantragt.
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Telebärn 21.7.10
Tschetschenische Flüchtlingsfamilie zerrissen
Von Telebärn
Die tschetschenische Flüchtlingsfamilie Asaev kommt nicht
zur
Ruhe. Nachdem die vier Kinder in die Schweiz geflohen waren, wurde der
älteste Bruder nach Polen ausgeschafft. Die verbleibenden
Geschwister sind hilflos.
http://www.bernerzeitung.ch/region/bern/Tschetschenische-Fluechtlingsfamilie-zerrissen/story/29992072
http://www.kyte.tv/ch/telebaern/zerrissene-familie/c=84713&s=980798
---
augenauf.ch 2.7.10
Ausschaffung stürzt Familie ins Unglück
Am Morgen des 29. Juni 2010 wurde der 18-jährige
Tschetschene
Islam Asaev von der Kantonspolizei Bern von seinen Geschwistern
getrennt und im Rahmen des Dublin-Abkommens nach Polen ausgeschafft.
Angesichts der Hintergründe des Falles zeichnet sich dieses
Vorgehen durch eine ausserordentliche Härte aus und hat fatale
Auswirkungen für die betroffene Person und ihre Familie...
http://www.augenauf.ch/index.php?option=com_content&task=view&id=111&Itemid=30
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PNOS LU
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NLZ 22.7.10
Schlachtjahrzeit
Verfahren gegen Pnos eingestellt
lm/io. Der Untersuchungsrichter hat das Verfahren gegen
die
Partei National Orientierter Schweizer (Pnos) am 16. Juli wegen
Schreckung der Bevölkerung eingestellt. Dies bestätigt Simon
Kopp, Informationsbeauftragter der Strafuntersuchungsbehörden auf
Anfrage. Der Tatbestand der Schreckung sei nicht erfüllt.
Mit Sprengfallen gedroht
Die Pnos hatte per Medienmitteilung mit Sprengfallen und
Vergeltungsaktionen gegen Linksaktivisten im Rahmen der Sempacher
Schlachtfeier gedroht. Die Privatklägerschaft, in diesem Fall die
Juso Luzern, kann innerhalb von 10 Tagen Rekurs einlegen. Ob die Partei
dies tut, wird laut David Roth, Vorstandsmitglied der Juso, noch
geprüft.
Drohung an Adresse der Eltern
Roth selbst und seine Eltern haben ausserdem eine weitere
Anzeige
gegen unbekannt wegen Drohung eingereicht. "An die Adresse meiner
Eltern wurde ein anonymer Drohbrief geschickt", sagt er. Die Botschaft:
"Wir werden zuschlagen, und es wird empfindlich wehtun."
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PNOS BS/BL
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Basler Zeitung 22.7.10
Rechtsextremer klar verurteilt
Ex-Pnos-Basel-Präsident verstösst gegen
Antirassismusgesetz
Holocaustleugner
Das Basler Strafgericht hat gestern den 22-jährigen
Philippe Eglin
wegen der Verbreitung rassendiskriminierender Aussagen auf dem Internet
zu einer unbedingten Geldstrafe von fast 11 000 Franken verurteilt. Der
einstige Präsident der Partei national orientierter Schweizer
(Pnos) beider Basel hatte vor gut einem Jahr einen Artikel
aufgeschaltet, in dem das Tagebuch der Anne Frank und der Holocaust in
Abrede gestellt werden. Seither war diese Seite, trotz laufendem
Strafprozess, stets abrufbar - bis gestern Nachmittag. Die Drohung der
Gerichtspräsidentin Liselotte Henz, die Strafbehörden
würden "nicht müde, weitere Verfahren einzuleiten", wenn
Eglin den Artikel nicht lösche, hat offenbar gefruchtet. Weil der
Provider der Seite in den USA ist, hatten die Behörden bisher
keine Handhabe, den Text entfernen zu lassen - "eine Sperrung ist wegen
des Freedom of Speech nicht möglich", sagte Henz.
Eglin machte bereits im November Schlagzeilen, als
Novartis ihm
seine Stelle als Logistikassistent wegen seiner öffentlichen
rechtsextremistischen Auftritte kündigte. spe >
Seite 25
--
Holocaustleugner bleibt trotz Urteil uneinsichtig
Philippe Eglin, der Ex-Pnos-Präsident beider Basel,
wird zu
einer unbedingten Geldstrafe verurteilt
Susanna Petrin
Zu 90 Tagessätzen à 120 Franken (10 800
Franken),
unbedingt verhängt, hat das Basler Strafgericht gestern den
Rechtsextremen Philippe Eglin verurteilt - wegen Rassendiskriminierung.
Diese Strafe übertrifft die Forderung der Staatsanwältin.
Bubenhaft sieht Philippe Eglin aus. Kindliches Gesicht,
linkischer Gang, schlanke Statur. Man mag kaum glauben, dass dieser
22-Jährige unter dem weissen Kurzarmhemd auf seinem Rücken
das Wort "Eidgenosse" eintätowiert hat, wie ein Foto seines
Facebook-Auftritts belegt.
Doch dieser junge Mann ist ein umtriebiger, international
vernetzter Rechtsextremer. Bis vor Kurzem war er Präsident der
Pnos-Sektion Baselland und Basel-Stadt. Auf deren Webseite stellte er
einen Text, der die Echtheit des Tagebuchs des jüdischen
Mädchens Anne Frank sowie den Holocaust leugnet (die BaZ
berichtete). Deshalb stand Eglin gestern Vormittag vor dem Basler
Strafgericht; beschuldigt, gegen den Antirassismusartikel verstossen zu
haben.
Gibt Verantwortung zu
Im Gegensatz zur Voruntersuchung bejahte Eglin gestern die
Frage, ob er
den rassendiskriminierenden Artikel selbst verfasst habe. Genauer
gesagt ist er aber derjenige, der ihn auf die Pnos-Webseite gestellt
hat. Denn geschrieben hat Eglin den Text nicht selber, wie
Staatsanwältin Eva Eichenberger klarstellte. Vielmehr stamme
dieser von der Internetseite eines berüchtigten Revisionisten, der
schon mehrfach wegen Volksverhetzung verurteilt worden ist.
Das Verschulden des Angeklagten wiege schwer, betonte
Eichenberger in ihrem Plädoyer. Eglin verleugne den Massenmord an
Millionen von Menschen durch die Nationalsozialisten. Er verletze die
Menschenwürde dieser Opfer und ihrer Angehörigen. Nicht
zuletzt drehe er die Fakten um und stelle die Opfer als Lügner und
damit als die Täter dar. Der Schlusssatz des Textes fasse seine
Haltung zusammen: "Genauso wie andere Lügen über Deutschland
in der Zeit von 1933-1945, ist auch das Tagebuch der Anne Frank eine
geschichtliche Lüge."
Als die Staatsanwältin vor dem Prozess auf die
Pnos-Seite
geschaut hatte, war der Text noch immer aufgeschaltet - wie schon seit
über einem Jahr. Warum, wollte sie vom Angeklagten wissen. Dieser
zuckte die Schultern. Es ändere ja doch nichts am Prozess, lautete
seine Antwort.
"Dem Angeklagten geht jede Einsicht ab", befand
Gerichtspräsidentin Liselotte Henz. Auch deshalb ging sie in ihrem
Urteil über den Antrag der Staatsanwältin hinaus: Statt zu 60
Tagessätzen à 120 Franken verurteilte sie ihn zu deren 90.
Zudem verlängerte sie die Probezeit für sein früheres
Delikt, eine Körperverletzung, um ein Jahr. Henz drohte mit
weiteren Strafverfolgungen, sollte Eglin nicht dafür sorgen, dass
der Text endlich von der Pnos-Seite entfernt werde.
Pnos löscht Artikel.
Diese Drohung hat offenbar Wirkung gezeitigt. Schon gestern
Nachmittag
war der gesetzeswidrige Artikel nicht mehr auf der Pnos-Seite abrufbar.
Eine Tatsache, die auch Buddy Elias freuen dürfte. Der in Basel
wohnhafte Cousin von Anne Frank hatte namens seines Anne-Frank-Fonds
Anzeige erstattet. Nach dem Urteil zeigte Elias den Anwesenden ein
Faksimile des Original-Tagebuchs sowie eine Erstausgabe von 1947. Und
er sprach von seinen gemischten Gefühlen: Einerseits freue ihn die
Verurteilung, andererseits werde diese Geldstrafe wohl aus der
Pnos-Parteikasse berappt und ändere nichts an der Situation.
"Das Gericht ist richtig vorgegangen", sagt
Rechtsextremismus-Experte Samuel Althof auf Anfrage. "Mit
programmatischen Rechtsextremen muss man eine klare Sprache reden."
Eine Einsicht sei meist erst nach mehreren Verurteilungen möglich.
Eglin verkündete gestern, das Urteil anfechten zu wollen.
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Basellandschaftliche Zeitung 22.7.10
"Schlag ins Gesicht der Opfer"
Ex-Vorsitzender der Pnos Sektion Basel wegen
Rassendiskriminierung verurteilt
Ein Text auf der Homepage der Pnos Sektion Basel
bezeichnet das
Tagebuch von Anne Frank als "geschichtliche Lüge". Das ist
Rassendiskriminierung, urteilt das Strafgericht.
Regula Vogt-Kohler
Schuldspruch wegen Rassendiskriminierung und eine
unbedingte
Geldstrafe von 10800 Franken - das ist das Urteil des Strafgerichts
gegen Philippe Eglin, den 22-jährigen Ex-Präsidenten der
Partei National Orientierter Schweizer (Pnos) Sektion Basel. Der
Angeklagte habe den Tatbestand der Rassendiskriminierung gleich in
mehreren Varianten erfüllt, hielt Gerichtspräsidentin
Liselotte Henz fest. Sie sprach von einem "Schlag ins Gesicht der Opfer
und deren Angehörigen".
Philippe Eglin hatte im Juni 2009 den Text "Die Lügen
um
Anne Frank" auf der Internetseite der Pnos Sektion Basel publiziert.
Darin bezeichnete er das Tagebuch des jüdischen Mädchens Anne
Frank als eine geschichtliche Lüge. Er berief sich dabei auf einen
1980 im Magazin "Spiegel" erschienenen Artikel. Dieser bezog sich auf
ein Gutachten des deutschen Bundeskriminalamtes (BKA) und äusserte
Zweifel an der Echtheit des Tagebuchs. In einer Presseerklärung
hat das BKA 2006 festgestellt, dass die Ergebnisse seiner
Untersuchungen keinerlei Zweifel an der Authentizität des
Tagebuchs begründen würden.
Von dieser ausführlichen Stellungnahme des BKA ist in
der
Publikation auf der Pnos-Webseite nicht die Rede. Eglin wies den
Vorwurf der Rassendiskriminierung zurück: "Wenn man sich auf ein
Medium bezieht, zitiert man und macht sich nicht strafbar."
Wer das Tagebuch von Anne Frank als Lüge bezeichne,
leugne
den ganzen Holocaust, sagte Staatsanwältin Eva Eichenberger in
ihrem Plädoyer. Wer die Opfer als Lügner hinstelle, mache sie
zu Tätern, das sei eine Ungeheuerlichkeit. Mit solchen
Behauptungen würden die Opfer aufs Neue ermordet. Zudem
könnten mit solchen Äusserungen feindselige Haltungen geweckt
und Vorurteile zementiert werden. Mit dem Strafmass von 90
Tagessätzen ging Gerichtspräsidentin Liselotte Henz über
den Antrag der Staatsanwältin hinaus. Diese hatte 60
Tagessätze gefordert.
Eglin kündigt Appellation an
Wegen ungünstiger Prognose blieb dem 22-Jährigen
der
bedingte Vollzug verwehrt. Philippe Eglin hatte sich selbst verteidigt
und die Appellation angekündigt. Er arbeitet als
Logistikassistent, aber nicht mehr bei Novartis. Dort hatte er wegen
seiner rechtsextremistischen Aktivitäten die Kündigung
erhalten. Seinen heutigen Arbeitgeber nannte er nicht.
Buddy Elias, der in Basel lebende Cousin von Anne Frank,
zeigte
nach der Urteilsverkündung ein Faksimile des ersten Bands des
Tagebuchs, inklusive Tintenflecken und Tintenlappen. Er zeigte sich
zufrieden mit dem Urteil des Strafgerichts, auch wenn er davon ausgeht,
dass die Geldstrafe wohl aus der Pnos-Kasse bezahlt werden wird.
Die Internet-Domain der Pnos könnte technisch gesehen
gesperrt werden, aber das wäre nicht rechtmässig, sagte
Gerichtspräsidentin Liselotte Henz. Eine partielle Sperrung sei
nicht möglich. Sollte der Text nicht von der Internet-Seite
entfernt werden, stellte sie ein neues Strafverfahren in Aussicht.
Gestern war der Text noch abrufbar.
--
Im Nazi-Lager gestorben
Anne Frank erhält zu ihrem 13. Geburtstag am 12. Juni
1942
ein Poesiealbum mit rot-weiss kariertem Einband und beginnt ein
Tagebuch, das sie bis zum 1. August 1944 führt. Um der Verfolgung
durch die Nationalsozialisten zu entgehen, taucht die Familie von Anne
Frank am 6. Juli 1942 im Hinterhaus an der Prinsengracht 263 in
Amsterdam unter.
Anne Frank hofft, Journalistin oder Schriftstellerin zu
werden.
Sie beginnt im Mai 1944 eine neue Fassung des Tagebuchs, die sie nach
dem Krieg unter dem Titel "Das Hinterhaus" veröffentlichen will.
So weit kommt es aber nicht. Am 4. August 1944 wird die ganze Familie
Frank verhaftet und in Konzentrationslager verschleppt. Nur Vater Otto
überlebt. Anne Frank stirbt 1945 im Konzentrationslager
Bergen-Belsen an Entkräftung und Typhus, nur wenige Wochen vor der
Befreiung durch die Alliierten. Zwei Sekretärinnen der Firma des
Vaters von Anne Frank finden das Tagebuch im Hinterhaus. 1947 erscheint
die Erstausgabe in niederländischer Sprache. (rv)
http://www.annefrank.ch
---
Bund 22.7.10
Ehrenrettung für Anne Frank
Das Basler Strafgericht verurteilt einen ehemaligen
Pnos-Vorsitzenden wegen Rassendiskriminierung - er hatte Anne Franks
Tagebücher als "Lügengebilde" bezeichnet.
Thomas Knellwolf, Basel
Drinnen im Saal 1 des Basler Strafgerichts zeigt der
Schauspieler
Buddy Elias Pressevertretern und anderen Prozessbesuchern ein Faksimile
der in unzählige Sprachen übersetzten Aufzeichnungen Anne
Franks. Der 85-jährige Buddy Elias, der in der Nähe seiner
Cousine in Frankfurt am Main aufwuchs, entkam der Ermordung, weil sein
Familienzweig in die sichere Schweiz zog. Annes Eltern wollten sich in
Amsterdam in Sicherheit bringen. Doch die Nationalsozialisten fielen
bald in Holland ein.
"Holocaust-Indoktrination"
"Leider wird es immer Leute geben, welche primitive
Lügen
verbreiten", sagt Buddy Elias, während draussen einer auf dem
heissen Pflaster Basels davoneilt, der die Nazis bewundert, in deren
Konzentrationslager viele Verwandte Elias' starben: Philippe Eglin, ein
22-Jähriger, bedauert en passant noch, dass es in der Schweiz
"keine Meinungsäusserungsfreiheit" gebe.
Er hat eben von der Richterin erfahren, dass er nicht
ungestraft
behaupten darf, was wissenschaftlich widerlegt ist: dass das Tagebuch
des jüdischen Mädchens auf einem "Lügengebilde" basiere
und der "Holocaust-Indoktrination junger, unbedarfter Kinder" diene.
Vor Gericht hat der Lagerist, vom Chemiemulti Novartis wegen seines
Rassismus entlassen, gestern die Behauptung wiederholt, die Publikation
beruhe auf Unwahrheiten.
Aussage verweigert
Die Basler Justiz machte mit dem jungen Mann im weissen
Kurzarmhemd, das ein breites "Eidgenoss"-Tattoo verdeckt, kurzen
Prozess. Dies auch, weil Eglin die Aussage in den meisten Punkten
verweigerte. Nach knapp einer Stunde Verhandlung sprach das Gericht den
Ex-Vorsitzenden der Basler Sektion der rechtsextremen Partei national
orientierter Schweizer (Pnos) der Rassendiskriminierung schuldig. Es
schloss sich der Meinung der Anklägerin an, Eglin habe auf der
Website seiner Partei "pseudowissenschaftliche Scheinargumente"
verbreitet.
Der gern gesehene Gastredner deutscher Neonazis muss eine
Geldstrafe von mehr als 10 000 Franken plus rund 1000 Franken
Verfahrenskosten zahlen. Das Urteil des Gerichts fiel mit 90
Tagessätzen à 120 Franken ein Stück härter aus
als der Antrag der Staatsanwaltschaft auf 60 Tagessätze. Eglin als
"Gründer einer rechtsextremen Gruppierung" und "Autor von
Hetzartikeln" verdiene keine günstige Prognose, führte die
Gerichtspräsidentin aus. Vielmehr habe er eine "beängstigende
Weiterentwicklung" durchgemacht, seit er 2007 wegen einfacher
Körperverletzung verurteilt worden war. Bereits im damaligen
Verfahren nach einem Angriff hatte Eglin verkündet, er sei "dem
Dritten Reich zugeneigt" und finde "die Grundidee des
Nationalsozialismus gut".
Eglin behauptete in der Verhandlung gestern, dass er den
rassistischen Text auf der Pnos-Website selber verfasst habe. In Tat
und Wahrheit handelt es sich in weiten Stellen um eine Kopie aus einem
im Internet verbreiteten Machwerk internationaler Revisionisten und
Holocaust-Leugner.
Das Gericht hat nun verlangt, dass das Plagiat von der
Pnos-Website entfernt wird. Eglin kündigte im Sauseschritt vor dem
Gericht noch an, dass er sich das überlegen werde. Das Urteil
werde er sicher anfechten. Gestern bei Redaktionsschluss waren die
rassistischen Zeilen nicht gelöscht.
Anne Franks Cousin Buddy Elias hofft, dass dies bald
geschieht,
zeigte sich aber wenig optimistisch, dass das "begrüssenswerte
Urteil" die Holocaust-Leugner zum Schweigen bringen werde.
---
20 Minuten 22.7.10
Strafgericht verurteilt den Ex-Vorsitzenden der Pnos
BASEL. Der Ex-Vorsitzende der Pnos Basel wurde gestern vom
Strafgericht verurteilt - wegen Rassendiskriminierung.
Im Juni 2009 publizierte der Angeklagte Philippe Eglin
einen Text
unter dem Titel "Die Lügen um Anne Frank" auf der Homepage der
Pnos-Sektion Basel. Wegen dieses Textes, bei dem sich Eglin nach
eigenen Aussagen auf einen Artikel des "Stern" bezieht und sich darum
auch als unschuldig ansieht, stand der 22-Jährige gestern vor
Gericht.
Dort verteidigte er sich selbst und beantwortete die
meisten
Fragen mit "dazu sage ich nichts". Auch auf seine Vorstrafe, eine
leichte Körperverletzung von 2006, wollte er nicht eingehen.
Damals schlug der bekennende Neonazi einen jungen Mann ohne Vorwarnung
gegen den Kopf. Die Gerichtspräsidentin verlängerte die
auferlegte Probezeit mit dem neuen Urteil denn auch um ein Jahr. Zudem
wurde Eglin zu 90 Tagessätzen à 120 Franken verurteilt, da
er den Tatbestand der Rassendiskriminierung gleich mehrfach
erfüllt. Wird der Text nicht unverzüglich von der Website
entfernt, folgt laut der Richterin eine weitere Strafverfolgung gegen
Eglin. Nach der Verhandlung sagte dieser: "Ich werde das Urteil
weiterziehen und überlege mir, ob ich den Text von der Page nehme."
Zufrieden mit dem Urteil zeigte sich Buddy Elias, der
Cousin von
Anne Frank: "Es wurde ein Zeichen gesetzt. Trotzdem bin ich nicht
optimistisch, dass so etwas je gebremst werden kann."
Denise Dollinger
---
Schweiz Aktuell 21.7.10
Verurteilt
Das Basler Strafgericht hat heute den früheren Chef der
PNOS-Sektion Basel wegen Rassendiskriminierung zu einer Geldstrafe von
mehr als zehntausend Franken verurteilt. Er hatte das Tagebuch von Anne
Frank als Lügengeschichte bezeichnet. Michael Keller hat den
Prozess mitverfolgt.
http://videoportal.sf.tv/video?id=270dcda9-d095-4826-9643-3d2e587abb8b&referrer=http%3A%2F%2Fwww.sf.tv%2Fsendungen%2Fschweizaktuell%2Findex.php
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ANTI-ATOM
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NZZ 22.7.10
Fehlbildungsrate bei AKW nicht erhöht
Ergebnisse einer deutschen Studie
(afp) ⋅ Babys im Umkreis zweier deutscher Atomkraftwerke
haben
laut einer Studie kein erhöhtes Missbildungsrisiko als andere
Kinder. Für die Untersuchung hatten Forscher der Universität
Mainz Geburtenregister ausgewertet und mit den Daten anderer Regionen
verglichen. Wie das deutsche Bundesamt für Strahlenschutz am
Mittwoch mitteilte, untersuchte die Studie, ob Missbildungen bei
Kindern häufiger sind, die in einem Umkreis von zehn Kilometern um
die Reaktoren wohnten. Es zeigten sich aber keine Unterschiede. Auch
mit zunehmender Nähe zum AKW erhöhte sich das
Missbildungsrisiko nicht. Es gab aber Hinweise darauf, dass Frauen mit
strahlenexponierten Arbeitsplätzen in Spitälern oder
Arztpraxen häufiger Kinder mit Fehlbildungen zur Welt bringen. Um
einen kausalen Zusammenhang herzuleiten, sei die Zahl der erfassten
Fehlbildungen aber zu gering, hiess es.
Die atomkritische internationale Ärzteorganisation
IPPNW
kritisierte die Studie als wenig aussagekräftig. Die
Beschränkung auf zwei Kernkraftwerkstandorte, der vergleichsweise
geringe Umkreis und der nur 15 Monate lange Zeitraum lasse keine
statistisch signifikanten Nachweise zu.