MEDIENSPIEGEL 28.7.10
(Online-Archiv: http://www.reitschule.ch/reitschule/mediengruppe/index.html)

Heute im Medienspiegel:
- Reitschule-Kulturtipps (DS, GH)
- Reitschule bietet mehr: Interview; Diplomatie-Einsichten
- Neonazis Burgdorf: Royal Aces TattooBar wieder offen
- Biel: Kapo-Umzugsbefehl für Wagenplatz Escargot Noir
- 1. Mai ZH 2009: Schadenersatzforderungen für Uhaft; Bundesgericht
- Big Brother Sport: YB einigt sich mit Stadt; Auflösung Szene Rappi
- Big Brother Video: Drehpause für deutsche Polizei

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REITSCHULE
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Mi 28.07.10
22.00 Uhr - Vorplatz - SLP-Offene Bühne

Do 01.08.10
09.00 Uhr - Grosse Halle  - Flohmarkt und Brunch im SousLePont
19.00 Uhr - Vorplatz - Aktion lebendiger Vorplatz "Ping-Pong-Turnier"

Mi 18.08.10
20.00 Uhr - Dachstock - Portugal. The Man (USA)

Fr 20.08.10
20.30 Uhr - Tojo - Bern Retour - 6 Choreographien von 6 Berner TänzerInnen.

Sa 21.08.10
20.30 Uhr - Tojo - Bern Retour - 6 Choreographien von 6 Berner TänzerInnen.

So 22.08.10
19.00 Uhr - Tojo - Bern Retour - 6 Choreographien von 6 Berner TänzerInnen.

Infos:
http://www.reitschule.ch
http://www.reitschulebietetmehr.ch

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kulturstattbern.derbund.ch 28.7.10

Von Manuel Gnos am Mittwoch, den 28. Juli 2010, um 11:57 Uhr

Vorhersehung (2): Dachstock

Die Reitschule ist im Moment in erster Linie in den Medien, weil wir wieder einmal über eine Initiative zu ihrer Zukunft abstimmen werden dürfen. Das ist dann am 26. September 2010 aktuell. Tragen Sie sich das Datum also schon mal dick in die Agenda ein. Davor und danach gibts viel Kultur im Bau neben dem Eisenbahnviadukt. Zum Beispiel im Dachstock, einem meiner liebsten Konzertorte unserer Stadt. Und wie erzählt wird, wurde über die Sommerpause hinweg kräftig aufgerüstet.

Die Berner Reitschule mit dem Dachstock-Balkon. (Der Bund)
http://newsnetz-blog.ch/kulturstattbern/files/2010/07/0686439-Kopie.jpg

Das Programm ist sicherlich noch nicht vollständig. Ein Highlight hab ich aber schon gefunden: La Brass Banda, die bayrische Antwort auf Attwenger. Und Herr Sartorius flüstert mir grad vom Pult gegenüber zu, dass Shellac eine grandiose Live-Band seien. Aber sehen Sie selbst!

18.08.2010 - Portugal. The Man (USA)
27.08.2010 - C'est Berne mit Kellerkind, Lukas Kleesattel u.a.
28.08.2010 - Liquid Session: London Elektricity & MC Wrec (UK)
03.09.2010 - Wax Tailor (FRA)
04.09.2010 - Benfay: Plattentaufe
10.09.2010 - Wild Wild East: Shantel DJ-Residency
11.09.2010 - Gamebois: Plattentaufe
17.09.2010 - Bonaparte (D/CH)
18.09.2010 - Abstimmungsfest mit Berne-Allstars
24.09.2010 - Red Shape & Drums
25.09.2010 - Dachstock Darkside: Cause4Concern
01.10.2010 - Dollhouse (SWE)
02.10.2010 - Liquid Session: Lenzman, Eveson, Riya
05.10.2010 - Shellac (USA)
08.10.2010 - Caspa & MC Rod Azlan
09.10.2010 - Patchwork presents: TY (UK) & Band
15.10.2010 - Wild Wild East: DJ Yuriy Gurzhy & Shljiva Orchestra (SER/D)
17.11.2010 - La Brass Banda (GER)

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kulturagenda.be 29.7.10

Flohmarkt mit Brunch in der Reitschule

Es ist wieder Flohmarkt! Dachbodenfunde lassen Nostalgikerherzen höher schlagen. Musikalische Raritäten, Bücher und Schmuck locken Langschläfer aus den Federn. Und Dinge werden angeboten, die man gar nicht so genau identifizieren kann. Nach all dem Stöbern und Feilschen kräftigt man sich bei einem Brunch im Sous le Pont.
Grosse Halle und Vorplatz der Reitschule, Bern. So., 1.8., ab 9 Uhr

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REITSCHULE BIETET MEHR
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Bund 27.7.10
http://www.derbund.ch/bern/Die-Reitschule-bietet-mehr/story/24755152


"Die Reitschule ist das Experiment einer anderen Gesellschaftsform"

 Warum braucht es die Reitschule noch? Drei Betreiber über Basisdemokratie, Sicherheit und Geld.

 Gespräch: Rahel Bucher

 Es gibt in Bern Leute, die denken, in der Reitschule herrsche das pure Chaos. Ist dem so?

 Tina Loser: Einige Leute denken, man könne hier machen, was man wolle. Sie unterschätzen die Komplexität der Strukturen (siehe Kasten, Anm. d. Red.). Was viele auch nicht wissen: Die Reitschule ist als Verein konstituiert.

 Zum vierten Mal seit 1999 wird in diesem Herbst aufgrund einer rechtsbürgerlichen Initiative über die Schliessung der Reitschule abgestimmt. Warum braucht es die Reitschule unbedingt?

 Ruedi Löffel: Wie unser Abstimmungsslogan sagt: Die Reitschule bietet mehr. Nämlich mehr Kultur, mehr Kino, mehr Musik, mehr Theater und mehr Engagement und Utopien für eine gute Welt. Die Reitschule ist ein Ort, wo versucht wird, sich möglichst selbstbestimmt und kollektiv zu organisieren. Die Gesellschaft soll dabei kreativ und kritisch betrachtet werden. Die Leute sollen einfach mal vorbeikommen und sich ein eigenes Bild der Reitschule machen.

 Im Vorfeld der Abstimmung gibt es öffentliche Führungen durch die Reitschule. Wen wollt ihr damit erreichen?

 Anna Bürgi: Die Führungen sind eine Chance, dass wir die Reitschule Menschen nahebringen, die sie noch nicht kennen und vielleicht auch gewisse Vorurteile haben.

 Was unternimmt die Reitschule sonst noch im Hinblick auf die Abstimmung?

 Löffel: Es geht vor allem darum, unsere Leute zu mobilisieren und zum Abstimmen zu bringen. Zudem ist es wichtig, unsere Probleme nicht zu verleugnen, gleichzeitig aber auch aufzuzeigen, dass viele dieser Probleme nicht direkt etwas mit der Reitschule zu tun haben.

 Sie sprechen über den Vorplatz, der immer wieder für negative Schlagzeilen sorgt.

 Löffel: Der Vorplatz ist der Punkt, an dem die Welt, die wir leben wollen, mit der Realität kollidiert. An diesem Punkt kann man sich die Reitschule wie eine Insel vorstellen. Der Vorplatz ist die Brandung - manchmal schön ruhig, und dann stürmt es wieder.

 Bürgi: Ja, der Vorplatz ist unser wunder Punkt. Auf dem Vorplatz werden Sachen zu unserem Problem, die eigentlich nicht unser Problem sind und die wir nicht lösen können. Im Zusammenhang mit dem Vorplatz ist es daher wichtig, die städtische Drogen-, Jugend- und Kulturpolitik und die Schweizer Asylpolitik immer wieder anzusprechen.

 Über die Reitschule wird auch wegen Sicherheitsproblemen immer wieder berichtet. Wie können Sie diese gewährleisten?

 Loser: Für die Sicherheit sind wir zuständig. Die Leute, die arbeiten, sind neben ihrer Tätigkeit auch immer noch als Zuhörer, Krankenschwestern und auch als Rausschmeisserinnen im Einsatz. Zudem gibt es eine Gruppe im Dachstock, die an Veranstaltungen ausschliesslich für die Sicherheit oder das Wohlbefinden der Gäste zuständig ist.

 Entscheidungen werden in der Reithalle basisdemokratisch getroffen - für Aussenstehende ein grosses Rätsel. Wie funktioniert das?

 Bürgi: Man diskutiert so lange, bis man einen Konsens gefunden hat. Allerdings stellt die Basisdemokratie relativ hohe Ansprüche an die Leute. Man muss einander zuhören und entgegenkommen. Es braucht viel gedankliche Flexibilität.

 Und kommt es immer zu einer gemeinsamen Lösung?

 Löffel: Es gibt immer einen Weg, hinter dem alle stehen.

 Loser: Und man muss auch den Mut haben, für etwas keine Lösung zu finden. Auch wenn es nicht das Ziel ist.

 Ist die Schliessung der Cafete ein Beispiel dafür, keine Lösung gefunden zu haben?

 Bürgi: Nicht unbedingt. Wir haben der Cafete ja gekündigt, und nun ist sie besetzt.

 Wie geht es jetzt weiter?

 Loser: Wir sind im Moment im Prozess der Lösungsfindung.

 Bürgi: Die Kündigung ist fix, und die Reitschule sucht nach neuen Nutzungen für den Raum.

 Ist es in unserer individualisierten Gesellschaft überhaupt noch möglich, im Kollektiv etwas zu schaffen?

 Bürgi: Es ist etwas total Schönes. Man hat immer Rückhalt und kann umgekehrt andere Menschen und ihre Vorhaben unterstützen.

 Loser: Schwierig ist dabei der Kontrast zwischen den Gästen und uns Reitschülern. Man kann hier zwar viel. Aber man kann nicht einfach machen, was man will, denn so funktioniert auch eine Konsensdemokratie nicht mehr.

 Löffel: Der Spagat beginnt eigentlich noch vor den Gästen und der Reitschule, nämlich mit dem Bedürfnis, hier einen Freiraum zu schaffen und auch mal an einem Sonntagabend auf dem Vorplatz zu feiern, und gleichzeitig dem Verständnis dafür, dass es Anwohner gibt, die gerne mal Ruhe haben möchten.

 Mehrmals im Jahr gibt es in der Grossen Halle kommerzielle Veranstaltungen wie zum Beispiel Sven Väth. Wie lässt sich das mit dem nicht konsumorientierten Ideal der Reithalle vereinbaren?

 Löffel: Zuerst einmal muss man sagen, dass die Grosse Halle ein eigenständiger Verein ist, der nicht in die Gesamtorganisationsstruktur der Reitschule integriert ist. Die Grosse Halle macht jedoch solche Veranstaltungen, damit sie kleinere Produktionen finanzieren kann.

 Loser: Die Querfinanzierung betrifft nicht nur die Grosse Halle, sondern die Reitschule als Ganzes. Ein Kulturbetrieb, der nur Nischenveranstaltungen bedient, kann nicht überleben.

 Auch eine Frage, die sich die Öffentlichkeit immer wieder stellt: Wie finanziert sich die Reitschule?

 Loser: Zum einen werden wir von der Stadt unterstützt. Sie überweist den Stadtbauten eine jährliche Miete von 300 000 Franken. 60 000 Franken erhalten wir zudem für Wasser, Entsorgung und Abfall. Das Tojo-Theater wird mit 50 000 Franken und der Verein Grosse Halle mit 30 000 Franken subventioniert. Der ganze Rest ist selbsttragend und basiert auf Querfinanzierung. Dies sowohl innerhalb als auch zwischen den verschiedenen Arbeitsgruppen.

 Sowohl organisatorisch als auch finanziell hat die Reitschule klare Strukturen. Ist sie dennoch - auch 23 Jahre nach der Besetzung - ein Freiraum?

 Löffel: Sie ist mittlerweile vielmehr das Experiment einer anderen Gesellschaftsform.

 Bürgi: Trotzdem ist es ein Raum, in dem man sich freier von gesellschaftlichen Zwängen bewegen kann.

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 So funktioniert die Reitschule

 Als kleinste Einheit gibt es die verschiedenen Arbeitsgruppen - etwa das Restaurant Sous le Pont. Diese organisieren sich autonom. Sie sind entweder als Vereine oder Genossenschaften organisiert. Zudem gibt es den Dachverband Ikur. Das ist der Verein, der die gesamte Reitschule umfasst. Themen, welche die ganze Reitschule betreffen, werden in der Koordinationsgruppe besprochen. Arbeitsgruppen delegieren jeweils ein Mitglied an die sonntägliche Sitzung. Für die administrativen Arbeiten ist das Betriebsbüro zuständig. Ein weiteres Gremium ist die Vollversammlung. Sie entscheidet über Grundsatzfragen oder Projekte. Alle Entscheidungen werden im Konsens getroffen. In der Reitschule sind ungefähr 170 Personen aktiv, die bezahlte und viel freiwillige Arbeit leisten. (reh)

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 Die vierte Abstimmung in zehn Jahren

 Seit 1999 haben sich die Stimmberechtigten dreimal gegen Vorschläge gestellt, die Reitschule umzuorganisieren, umzufunktionieren oder gar zu schliessen. Einmal haben sie sich zudem für einen Renovationskredit ausgesprochen. Am 26. September 2010 kommt es zu einer erneuten Abstimmung. Die SVP hat eine Initiative zur Schliessung und zum darauffolgenden Verkauf der Reitschule an den Meistbietenden lanciert. Wer sich im Vorfeld der Abstimmung ein eigenes Bild der Reitschule machen will, kann an einer der öffentlichen Führungen teilnehmen. Diesen finden am 7., 14., 21. und 28. August sowie am 4., 5., 9., 11. und 15. September statt (17 Uhr, vor Eingangstor). Die Führung dauert 90 Minuten. Weitere Infos: http://www.reitschulebietetmehr.ch. (reh)

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Bund 27.7.10

"Bern darf als Hauptstadt die Bedürfnisse der Diplomatenfamilien nicht vergessen"

 Michael Reiterer, Botschafter der Europäischen Union (EU), schätzt an Bern das Ambiente einer Kleinstadt, die Aare, das Theater und den originellen Stadtpräsidenten. Er wünscht sich weniger Baulärm und bessere Schulen für fremdsprachige Kinder.

 Interview: Simon Thönen

(...)

 Österreich ist eine gefestigte Republik, und ich nehme für mich keine aristokratischen Neigungen in Anspruch. Zur Burgergemeinde habe ich allerdings gute Kontakte, Diskussionsabende mit einigen ihrer Vertreter habe ich als sehr lebendig erlebt. Es ist sicher eine Organisation, die sich bemüht, in der modernen Gesellschaft ihre Rolle zu finden.

 Am anderen Spektrum des Berner Gesellschaftslebens steht die Reithalle. Waren Sie auch schon dort?

 Nicht drin, aber bei der Reithalle. Es gibt offenbar ein starkes Bedürfnis, aus der Wohlbehütetheit hierzulande auszubrechen. Was mich auch überrascht: In Zürich gehört es bei 1.-Mai-Feiern für eine kleine Minderheit offenbar zum guten Ton, ein paar Sachen kurz und klein zu schlagen, was ja nicht so recht zum Bild des friedliebenden und neutralen Schweizers passt. Eine gewisse Polarisierung scheint mir schon auch typisch für die schweizerische Gesellschaft zu sein. Da ist die schwierige Frage, wie man damit umgeht, Marginalisierung scheint mir der falsche Weg zu sein, das führt dann wieder zu Gegenreaktionen.

(...)

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NEONAZIS BURGDORF
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BZ 28.7.10

Burgdorf

 Royal Aces Tattoo Bar ist schon wieder offen

 Der Kanton entscheidet, ob die umstrittene Royal Aces Tattoo Bar in Burgdorf geöffnet bleibt. Der Statthalter sagte Nein.

 Kaum hat Regierungsstatthalter Markus Grossenbacher die Royal Aces Tattoo Bar in der Burgdorfer Oberstadt geschlossen, ist sie schon wieder geöffnet. Betreiberin Sophie Güntensperger hat gegen den Entscheid des Statthalters beim Kanton rekurriert. Nun muss die Volkswirtschaftsdirektion entscheiden, ob die Bar, bei der es sich nach Ansicht der Antifa Bern um einen "Neonazitreffpunkt" handelt, eine Zukunft hat. Grossenbacher sagt, er habe die Beiz dichtgemacht, weil die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit gefährdet gewesen seien.
 jho

 Seite 18

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Burgdorf

 Umstrittene Bar ist wieder offen

 Aus Sicherheitsgründen hat der Statthalter die umstrittene Royal Aces Tattoo Bar in der Burgdorfer Oberstadt geschlossen. Nach einer Einsprache der Betreiberin ist das Lokal wieder geöffnet. Nun liegt der Ball beim Kanton.

 Geöffnet - geschlossen - geöffnet: Von einem geregelten Betrieb kann in der Royal Aces Tattoo Bar in Burgdorf keine Rede sein.

 Am 14. Juli machte der Emmentaler Regierungsstatthalter Markus Grossenbacher das seit dem 11. Mai bestehende Lokal in der Oberstadt dicht. Die Antifa Bern hatte gegen den vermeintlichen "Neonazitreffpunkt" von Anfang an mit Mails an Behörden- und Medienvertreter Stimmung gemacht. Den Liegenschaftsbesitzer prangerten die anonym operierenden Linken in einem Flyer mit vollem Namen und Handynummer an.

 Demoliert und verschmiert

 Mitglieder des antifaschistischen Lagers bekannten sich dazu, das Gebäude an der Rütschelengasse 29 am 22. Juni mit Farbe verschmiert und Fenster demoliert zu haben. Auf Facebook wurde zum Boykott der Beiz aufgerufen. In einschlägigen Internetforen gingen die Wogen zwischen links und rechts hoch.

 "Erhebliche Gefahr"

 Vor diesem Hintergrund stelle die Royal Aces Tattoo Bar "eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung, Ruhe und Sicherheit" dar, befand Markus Grossenbacher. Und setzte dem Treiben vor zwei Wochen ein Ende, indem er die Bar schloss.

 Sophie Güntensperger, die Pächterin des Lokals, machte aus ihren Sympathien für Leute vom ultrarechten Rand des politischen Spektrums nie einen Hehl. Sie lebt mit einem dem Staatsschutz bekannten Rechtsradikalen zusammen. Ihre Freundesliste auf Facebook liest sich wie das Mitgliederverzeichnis der Schweizer Springerstiefel- und Glatzenszene.

 Doch an Güntenspergers Betriebsführung habe es "nichts zu beanstanden gegeben", räumt der Statthalter ein. Die für das Justizwesen zuständige Gemeinderätin Beatrix Rechner hatte gegenüber dieser Zeitung kurz nach der Eröffnung der Bar versichert, man habe "die Gesuchstellerin überprüft und nichts gefunden, was gegen sie gesprochen hätte".

 Unabhängig davon gelangte Grossenbacher zur Überzeugung, dass sich die Exponenten der beiden Lager "immer weiter mit Drohungen hochschaukeln". Die Situation sei "sehr explosiv" geworden.

 Zwischen den Fronten

 Auch der Standort der Bar habe bei seinem Beschluss eine Rolle gespielt: "Sie liegt direkt an der Emmentalstrasse. Bei tätlichen Auseinandersetzungen hätten Unbeteiligte zwischen die Fronten geraten können." Von der Möglichkeit, dass während einer Prügelei jemand auf die Strasse gestossen und überfahren wird, ganz zu schweigen.

 Stadtpräsidentin Elisabeth Zäch nahm den Schliessungsentscheid "erleichtert" zur Kenntnis. Es gehe aber nicht nur darum, ein Zeichen gegen rechts zu setzen. "Auch für linksextreme Auswüchse ist in Burgdorf kein Platz", sagte die SP-Politikerin mit Blick auf das Flugblatt, mit dem die Antifa unverblümt dazu aufrief, den Hauseigentümer telefonisch zu belästigen.

 Nur - all jene, die gehofft haben, dass sich der Fall Royal Aces mit dem Machtwort des Statthalters erledigt hat, freuten sich zu früh. Sophie Güntensperger habe gegen seinen Entscheid bei der Volkwirtschaftsdirektion rekurriert, sagte Grossenbacher gestern. Sein Beschluss sei damit aufgeschoben. Mehr könne er zur Sache wegen des laufenden Verfahrens nicht sagen.

 Dicht durch Druck?

 Die Frage, ob es mit dem Beispiel der Antifa Bern vor Augen jedermann möglich sei, einen missliebigen Betrieb mit legalen und illegalen Druckmitteln in die Knie zu zwingen, beantwortet der Statthalter dennoch: Davon könne keine Rede sein. Die Antifa habe die Bar nicht geschlossen. Die Aktionen dieser Gruppierung hätten jedoch eine Negativspirale in Gang gesetzt, die sich im Internet unkontrolliert und immer schneller zu drehen begann.

 Als Bewilligungsinstanz habe er "einen heiklen Spagat" zwischen der Gewerbefreiheit und der öffentlichen Sicherheit machen müssen - und letztlich für das Allgemeinwohl entschieden. Dem Spruch des Kantons blicke er "mit grossen Interesse" entgegen.

 Johannes Hofstetter

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WAGENPLATZ BIEL
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Indymedia 25.7.10

Wagenplatz in Not ::

AutorIn : Escargot Noir

Der Wagenplatz Escargot Noir muss am 3. August umziehen, ein Befehl von der Kantonspolizei Bern    
Wir, der Verein Escargot Noir, besetzen seit Herbst 2009 unbenuetzte Liegenschaften in Biel. Bei mehrenen diesen Plaetzen hatte es juristische Folgen. Dies hindert uns jedoch nicht, weiterhin fuer unsere Existenz zu kaempfen.

Seit dem 2. Juli besetzen wir einen Platz einer Immobilienfirma am Laengfeldweg. Der Besitzer ist nicht bereit mit uns zu diskutieren und hat direkt die Polizei kontaktiert. Diese besuchten uns bisher mehrere Male und kontrollierten Bewohner.
Das letzte Mal, am 22. Juli, wurden Personen zum Polizeiposten mitgenommen fuer eine Befragung. Diesen Personen wurde mitgeteilt, dass die Polizei alle Macht habe zu entscheiden, wann wir den Platz zu verlassen haben, und wir bei nicht befolgen evakuiert werden. Dabei wurde das Datum vom 3. August festgelegt.

Wir zweifeln stark an der Kapazitaet der Polizei, eine solche Situation objektiv zu entscheiden. Die Polizei ist (leider) da, um fuer die Einhaltung der Gesetze zu sorgen und um eine ausfuehrende Funktion darzustellen. Nicht aber um relative Entscheide ueber einen alternativen Lebensraum zu treffen!
Wir bevorzugen solche Entscheide einer neutralen und kompetenten Person zu ueberlassen, als uns von der ausfuehrenden Kraft repressionieren zu lassen!

Wir Protestieren, dass die Polizei ueber die Zukunft unseres Wagenplatzes entscheidet!

Der Kampf geht weiter!

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1. MAI ZUREICH 2009
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NZZ 28.7.10

1.-Mai-Verdächtiger fordert Schadenersatz

 Zu Unrecht in Haft


 (sda) ⋅ Nachdem das Bundesgericht die Beschwerde eines mutmasslichen 1.-Mai-Chaoten kürzlich gutgeheissen und die angeordnete Untersuchungshaft bemängelt hatte (NZZ 27. 7. 10), hat nun auch das Zürcher Bezirksgericht eingeräumt, dass für die Inhaftierung kein Grund bestanden habe. Jetzt will der Betroffene Schadenersatz und Genugtuung fordern.

 Am 1. Mai 2009 hatten rund 15 Personen in Zürich die Fassade der Credit Suisse am Rigiplatz mit Steinen und mit Farbe gefüllten Flaschen beworfen. Dabei entstand ein Sachschaden von ungefähr 60 000 Franken. Knapp ein Jahr später, am 29. April 2010, wurde ein mutmasslicher Täter festgenommen und 22 Tage in Untersuchungshaft gesetzt. Das Bundesgericht hiess die Beschwerde des Betroffenen gut und beanstandete das Vorgehen der Zürcher Behörden mehrfach. Daraufhin hat der Haftrichter am 22. Juli rückwirkend verfügt, dass das Gesuch der Staatsanwaltschaft für die Anordnung von Untersuchungshaft abgewiesen wird.

 Gemäss der Verfügung besteht zwar dringender Tatverdacht für eine Beteiligung an der Sachbeschädigung. Doch es sei weder eine Verdunkelungsgefahr noch ein anderer Haftgrund ersichtlich. Wie der Verteidiger des zu Unrecht Inhaftierten, Marcel Bosonnet, am Dienstag mitteilte, wird sein Mandant für die unrechtmässig abgesessene Haft Schadenersatz- und Genugtuungsforderungen einreichen.

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Tagesanzeiger 28.7.10

Mutmasslicher Chaot fordert Genugtuung

 Der Mann, der vermutlich in einer Gruppe von 15 Personen am 1. Mai 2009 die Fassade der CS am Rigiplatz mit Steinen und Farbbeuteln beworfen und einen Schaden von ungefähr 60 000 Franken verursacht hatte, will für die Untersuchungshaft Schadenersatz und Genugtuung. Der Mann war knapp ein Jahr später, am 29. April 2010, verhaftet worden und sass während 22 Tagen in Untersuchungshaft. Dagegen reichte er Beschwerde beim Bundesgericht ein. Dieses gab ihm recht und kritisierte, dass der Zürcher Haftrichter den dringenden Tatverdacht und die Haftgründe nicht rechtsgenüglich begründet habe. Der Haftrichter hat nun am 22. Juli 2010 rückwirkend verfügt, dass das Gesuch der Staatsanwaltschaft um die - bereits abgesessene - U-Haft abgewiesen werde. Es bestehe aber weiterhin ein dringender Tatverdacht. (hoh)

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NZZ 27.7.10

Fragwürdige Untersuchungshaft

 Bundesgericht hat Beschwerde eines mutmasslichen 1.-Mai-Chaoten gutgeheissen

 Die Zürcher Behörden haben unzureichend begründet, weshalb sie einen 1.-Mai-Chaoten fast ein Jahr nach den Vorfällen von 2009 in Untersuchungshaft genommen haben. Das Bundesgericht hat nun die Beschwerde des Mannes gutgeheissen.

 Peter Josi

 Der Betroffene war am vergangenen 29. April von der Polizei verhaftet und am folgenden Tag auf Antrag der Zürcher Staatsanwaltschaft in Untersuchungshaft versetzt worden. Der Mann wird verdächtigt, bei den 1.-Mai-Krawallen des letzten Jahres zusammen mit anderen Personen die Fassade einer Zürcher Bankfiliale mit Steinen und Farbflaschen beworfen zu haben. Dabei entstand Sachschaden von ungefähr 60 000 Franken. Zwei Wochen nach seiner Festnahme focht der Mann seine vom Haftrichter des Zürcher Bezirksgerichts verfügte Inhaftierung beim Bundesgericht an, eine weitere Woche später wurde er aus der Untersuchungshaft entlassen. Die I. Öffentlichrechtliche Abteilung hat die Beschwerde nun gutgeheissen. Die Richter in Lausanne bemängeln zunächst, dass der Anwalt des Inhaftierten, obwohl den Behörden als sein Verteidiger bekannt, nicht zur Haftrichterverhandlung vorgeladen wurde. Damit sei dem Rechtsvertreter verunmöglicht worden, Einsicht in die Haftakten zu nehmen und sich zu den Vorbringungen der Untersuchungsbehörden zu äussern. Dies verstosse offensichtlich gegen die Zürcher Strafprozessordnung und zugleich gegen die Europäische Menschenrechtskonvention und die Bundesverfassung.

 Verdunkelungsgefahr

 Laut Gericht wurden zudem weder der dringende Tatverdacht noch die Gründe für die Haft ausreichend begründet. Zum Tatverdacht hatte das Bezirksgericht auf eine DNA-Spur des Mannes verwiesen, die auf einem bereits Ende Mai 2009 in der Nähe des Tatorts gefundenen Stück Stoff festgestellt worden war. Als Haftgrund wurde Verdunkelungsgefahr genannt. Laut Bundesgericht erscheint fraglich, ob überhaupt ein hinreichend konkreter Tatverdacht besteht. Die geltend gemachte Kollusionsgefahr gehe auf jeden Fall nicht ohne weiteres aus den Akten hervor. Der Haftrichter habe nicht begründet, welche konkreten Indizien oder Anhaltspunkte dafür sprechen würden.

 Neubeurteilung gefordert

 Zeugen, die den Mann hätten identifizieren können, scheine es keine zu geben. Ebenso wenig werde näher ausgeführt, inwiefern die Gefahr einer Absprache mit anderen Tatverdächtigen bestehe, zumal der Vorfall ja bereits ein Jahr zurückliege. Nicht aufgezeigt werde schliesslich, welche Beweismittel der Beschwerdeführer trotz bereits erfolgter Hausdurchsuchung noch beseitigen könnte. Die Sache sei deshalb zur Neubeurteilung zurückzuweisen. Die Vorinstanz wird auf Geheiss des Bundesgerichtes in Lausanne ihren Entscheid eingehend zu begründen haben.

 Urteil 1B_161/2010 vom 12. 7. 2010.

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Limmattaler Tagblatt 27.7.10

Zürcher Justiz von Lausanne gerüffelt

 1.-Mai-Krawalle 2009 Bundesgericht gibt Verhaftetem Recht

 Das Bundesgericht beanstandet das Vorgehen der Zürcher Behörden bei der Inhaftierung eines mutmasslichen 1.-Mai- Chaoten. Laut den Richtern fehlt eine ausreichende Begründung für den Tatverdacht.

 Am 1.Mai 2009 war es rund um die Veranstaltungen zum Tag der Arbeit in Zürich zu gewalttätigen Demonstrationen gekommen. Etwa 15Personen bewarfen dabei die Fassade einer Bankfiliale mit Steinen und Farbflaschen und verursachten einen Schaden von rund 60000Franken.

 DNA-Spuren auf Tuch

 Knapp ein Jahr später - am 29.April 2010 - verhaftete die Polizei einen der mutmasslichen Täter. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurde er in Untersuchungshaft gesetzt. Der Verdacht gegen ihn wurde mit DNA-Spuren auf einem Tuch begründet, das elf Monate zuvor in einem Abwasserschacht in der Nähe des Tatorts gefunden worden war.

 Nach drei Wochen wurde der Betroffene wieder aus der Untersuchungshaft entlassen. Das Bundesgericht hat nun die Beschwerde des Mannes gutgeheissen, die er noch vor seiner Entlassung eingereicht hatte. Gemäss dem Urteil ist das Vorgehen der Zürcher Behörden mehrfach zu beanstanden.

 Die Richter in Lausanne bemängeln zunächst, dass der Anwalt des Verdächtigten nicht zur Haftrichterverhandlung vorgeladen wurde, obwohl den zuständigen Stellen seine Mandatierung bekannt gewesen ist. Dies bedeute einen Verstoss gegen die Europäische Menschenrechtskonvention und die Bundesverfassung.

 Tatverdacht fraglich

 Zudem scheine fraglich, ob überhaupt ein hinreichend konkreter Tatverdacht bestehe. Auf jeden Fall gehe der geltend gemachte Haftgrund der Verdunkelungsgefahr nicht ohne weiteres aus den Akten hervor. Konkrete Indizien oder Anhaltspunkte würden nicht genannt. Die Gefahr, dass der Mann Zeugen beeinflussen könnte, sei prima vista nicht ersichtlich. Offenbar gebe es gar keine Zeugen, die ihn identifizieren könnten. Das Risiko einer Absprache mit anderen Tatbeteiligten scheine ebenfalls nicht konkret, da die Geschehnisse ja bereits über ein Jahr zurückliegen würden.

 Nicht aufgezeigt werde zudem, welche Beweismittel der Betroffene noch beseitigen könnte, nachdem bereits eine Hausdurchsuchung erfolgt sei. Das Zürcher Bezirksgericht hat nun nachträglich eingehend zu begründen, ob für die Verhaftung tatsächlich dringender Tatverdacht und Kollusionsgefahr vorgelegen haben. (sda)

 (Urteil 1B_161/ 2010)

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http://jumpcgi.bger.ch/cgi-bin/JumpCGI?id=12.07.2010_1B_161/2010

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BIG BROTHER SPORT
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derbund.ch 28.7.10

Sicherheit: YB einigt sich mit der Stadt

sda / bs

 Der BSC Young Boys hat ein Zusatzabkommen mit der Stadt Bern geschlossen, um sich an den Kosten für die öffentliche Sicherheit rund um die Heimspiele zu beteiligen. Für jeden Zuschauer im Europacup zahlt YB zwei Franken an die Stadt.

 Klubsprecher Albert Staudenmann bestätigte am Mittwoch einen entsprechenden Bericht der "Berner Zeitung". Geregelt war bislang nur die Kostenbeteiligung für nationale Spiele (Meisterschaft und Cup). Dafür zahlt YB pauschal 60'000 Franken pro Jahr.

 Die nun getroffene Regelung betrifft alle Spiele des Europäischen Fussballverbandes Uefa im Jahr 2010. Je nach Gegner erhält die Stadt Bern einen recht ansehnlichen Beitrag. So werden zum Spiel gegen Fenerbahçe Istanbul am Mittwoch bis zu 25'000 Fans erwartet, was der Stadt 50'000 Franken einbringen würde.

 Mit der neuen Regelung hoffe man, das gute Einvernehmen mit den städtischen Behörden aufrecht erhalten zu können, sagte YB-Sprecher Staudenmann. Berns Sicherheitsdirektor Reto Nause wies darauf hin, dass die zwei Franken immerhin höher seien als die 1.80, die der FC Basel in der Meisterschaft pro Fan entrichte.

 YB und die Stadt Bern sind sich in der Diskussion um Polizeikosten grundsätzlich einig. Unzufrieden ist dagegen der Kanton Bern, der - gegen eine Pauschale - die Polizisten für alle Spiele stellen muss.

 Regierungsrat Hans-Jürg Käser drängt deshalb seit längerem auf eine stärkere Kostenbeteiligung von Sportklubs. Schliesslich seien die Sicherheitskosten für Sportanlässe im Kanton Bern geradezu explodiert: von 200'000 Franken im ganzen Jahr 2002 auf mehr als vier Millionen Franken im Jahr 2009.

 Käser: "Sympathische Geste"

 Das nun getroffene Abkommen für Europacup-Spiele sei durchaus eine "sympathische Geste" der Young Boys, sagte Käser auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA. Einen direkten Nutzen für die Sicherheit könne er aber nicht erkennen.

 Denn der Aufwand der Polizei werde ja über den bestehenden Ressourcenvertrag zwischen Stadt und Kanton abgegolten. Im Klartext heisse das: Je mehr Polizeistunden für ein Spiel benötigt würden, desto weniger Polizeistunden stünden zum Beispiel für Patrouillen in der Innenstadt zur Verfügung.

 Um den Aufwand der Polizei einschränken zu können, hat YB in der Sommerpause zusätzliche Sicherheitsmassnahmen getroffen und unter anderem einen Fan-Trennungs-Zaun ausserhalb des Stadions errichtet. Nause und Käser wollen sich im kommenden Frühling treffen und Bilanz ziehen, ob diese Massnahmen etwas gefruchtet haben.

 Ein weiteres Hochrisikospiel

 Besonders teuer sind für die öffentliche Hand jeweils die so genannten Hochrisikospiele. So soll das meisterschaftsentscheidende Spiel gegen den FC Basel am 16. Mai rund eine Viertelmillion Franken gekostet haben.

 Als Hochrisikospiel gilt auch die Partie gegen Fenerbahçe Istanbul. Die Kantonspolizei kündigte im Vorfeld eine strikte Trennung der Fangruppen und rigorose Zugangskontrollen an.

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St. Galler Tagblatt 27.7.10

"Szene Rappi" löst sich auf

 Rapperswil-Jona. Die Eishockey-Fangruppe "Szene Rappi" gibt auf ihrer Homepage bekannt, dass sie ab der kommenden Saison nicht mehr im Stadion in Erscheinung treten werde. "Es gab in den vergangenen Monaten Äusserungen von Vereinsseite, die wir zu einem grossen Teil nicht akzeptieren können, weil sie (…) in einem krassen Widerspruch zu unseren Werten und Idealen als ultra-orientierte Fanszene stehen", heisst es in der Mitteilung.

 Wie Radio DRS berichtete, wollte der SC Rapperswil-Jona mit der Fangruppe Vereinbarungen treffen. Diese sahen vor, dass die "Szene Rappi" Auskunft über Gewalttätigkeiten geben müsste und die Fans nicht mehr die alten Vereinsfarben tragen dürften. Die Fangruppe weigerte sich, die Forderungen zu akzeptieren. (av)

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20 Minuten 27.7.10

Lakers-Fanvereinigung löst sich auf - aus Protest

 RAPPERSWIL-JONA. Die Fanvereinigung Szene Rappi der Rapperswil-Jona Lakers löst sich auf. Grund: Sie ist gegen den Namen Lakers und will sich ihre Farben nicht vorschreiben lassen.

 Während der Streit zwischen den Fans des FC St. Gallen und dem Klub beigelegt werden konnte, eskaliert nun der Konflikt bei den Rapperswil-Jona Lakers. Die Fanvereinigung Szene Rappi gab in einem Newsletter bekannt, dass sie nicht mehr im Stadion in Erscheinung treten werde. "Es gab Äusserungen von Vereinsseite, die wir nicht akzeptieren können, weil sie uns in unserer Kreativität und unserer Meinungsfreiheit massiv einschränken."

 Der Name Lakers, die neue Vereinsfarbe Eisblau und das Logo waren den Fans ein Dorn im Auge. So feuerten sie das Team weiterhin mit Fahnen, Shirts und Schals in alten Vereinsfarben an - und verärgerten damit die Klubführung. "Der Klub wollte uns vorschreiben, welche Motive und Farben auf unseren Fahnen sein dürfen", sagt ein Szene-Vertreter gegenüber der "Südostschweiz".

 Ein weiterer Streitpunkt war die Gewalt. Christian Stöcklin, Delegierter des Verwaltungsrats der Rapperswil-Jona Lakers: "Wir verlangten, dass die Szene Rappi bei Gewaltdelikten mit dem Klub und den Behörden bei der Aufklärung zusammenarbeitet." Doch darauf sei die Szene Rappi nicht eingegangen, sondern habe die Gespräche abgebrochen.

Sascha Schmid

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Süddeutsche Zeitung 28.7.10

Drehpause bei der Polizei

 Das Verwaltungsgericht Berlin untersagt den Beamten, friedliche Demonstrationen zu filmen

Von Constanze von Bullion

 Berlin - Schlechte Nachrichten für die Berliner Polizei: Bei Demonstrationen dürfen die Beamten nicht mehr filmen - jedenfalls nicht, solange ein Aufzug friedlich bleibt. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin am Dienstag. Im protesterprobten Berlin kommt das Urteil überraschend. Schließlich begleitet die Polizei dort seit Jahrzehnten Demonstrationen mit Videokameras, vor allem Umzüge mit politischen Botschaften. Und wenn am 1. Mai die autonome Szene zum Krawall antritt, ist in der Regel auch eine Materialschau der Polizei zu besichtigen. Sie brachte in den vergangenen Jahren immer neue, kleinere Kameras mit eigens geschultem Personal zum Einsatz.

 Damit soll nun Schluss sein, befindet das Verwaltungsgericht. Die langjährige Praxis des polizeilichen Filmemachens sei rechtswidrig. "Für das Filmen friedlicher Demonstranten fehlt eine Rechtsgrundlage in Berlin", sagte der Sprecher des Verwaltungsgerichts am Dienstag.
 Die Richter werteten die Aufzeichnungen als unzulässigen Eingriff in das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und informationelle Selbstbestimmung.
 Wer an einer Demonstration teilnehmen wolle, könnte sich durch die Videoaufzeichnungen, mit denen er zu rechnen habe, möglicherweise abschrecken lassen, heißt es im Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts, das am Montag zugestellt wurde (VG 1K 905.09). Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

 Der Streit wird bald in die nächste Instanz gehen. Denn die Polizei betrachtet das Filmen von Demonstranten als unerlässlich für die spätere Verfolgung von Straftätern. Auch für die Einsatzplanung brauche man die Informationen, argumentierten die Beamten. "Wir teilen die Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichtes nicht", sagte Berlins Innensenator Ehrhart Körting (SPD) am Dienstag.
 "Nach unserer Auffassung ist bei allen Großveranstaltungen eine Live-Beobachtung durch die Einsatzleitung der Polizei aus Gründen der Gefahrenabwehr notwendig." Sollte die Entscheidung obergerichtlich bestätigt werden, "dann ist der Gesetzgeber in Berlin gefordert". Auch bei der Gewerkschaft der Polizei reagierte man mit Unverständnis. Angesichts der Gewaltbereitschaft in Berlin sei das Urteil nicht nachvollziehbar.

 Auslöser der Gerichtsentscheidung war eine Anti-Atomkraft-Demo, die 2009 in Berlin stattfand. Zehntausende protestierten da friedlich, wie üblich filmte die Polizei den Umzug, auch wenn sie niemanden entdeckte, der randalieren wollte. Daraufhin klagten eine Bürgerinitiative und eine Privatperson - und bekamen Recht. Nach dem Bundesversammlungsgesetz, das in Berlin und vielen anderen Bundesländern gilt, dürften Polizisten Demonstrationen nur filmen, "wenn von den Teilnehmern erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen", sagte der Sprecher des Verwaltungsgerichts. Das Urteil habe grundsätzliche Bedeutung.