MEDIENSPIEGEL 28.7.10
(Online-Archiv: http://www.reitschule.ch/reitschule/mediengruppe/index.html)
Heute im Medienspiegel:
- Reitschule-Kulturtipps (DS, GH)
- Reitschule bietet mehr: Interview; Diplomatie-Einsichten
- Neonazis Burgdorf: Royal Aces TattooBar wieder offen
- Biel: Kapo-Umzugsbefehl für Wagenplatz Escargot Noir
- 1. Mai ZH 2009: Schadenersatzforderungen für Uhaft;
Bundesgericht
- Big Brother Sport: YB einigt sich mit Stadt; Auflösung
Szene
Rappi
- Big Brother Video: Drehpause für deutsche Polizei
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REITSCHULE
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Mi 28.07.10
22.00 Uhr - Vorplatz - SLP-Offene Bühne
Do 01.08.10
09.00 Uhr - Grosse Halle - Flohmarkt und Brunch im
SousLePont
19.00 Uhr - Vorplatz - Aktion lebendiger Vorplatz
"Ping-Pong-Turnier"
Mi 18.08.10
20.00 Uhr - Dachstock - Portugal. The Man (USA)
Fr 20.08.10
20.30 Uhr - Tojo - Bern Retour - 6 Choreographien von 6
Berner
TänzerInnen.
Sa 21.08.10
20.30 Uhr - Tojo - Bern Retour - 6 Choreographien von 6
Berner
TänzerInnen.
So 22.08.10
19.00 Uhr - Tojo - Bern Retour - 6 Choreographien von 6
Berner
TänzerInnen.
Infos:
http://www.reitschule.ch
http://www.reitschulebietetmehr.ch
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kulturstattbern.derbund.ch 28.7.10
Von Manuel Gnos am Mittwoch, den 28. Juli 2010, um 11:57 Uhr
Vorhersehung (2): Dachstock
Die Reitschule ist im Moment in erster Linie in den Medien, weil
wir
wieder einmal über eine Initiative zu ihrer Zukunft abstimmen
werden dürfen. Das ist dann am 26. September 2010 aktuell. Tragen
Sie sich das Datum also schon mal dick in die Agenda ein. Davor und
danach gibts viel Kultur im Bau neben dem Eisenbahnviadukt. Zum
Beispiel im Dachstock, einem meiner liebsten Konzertorte unserer Stadt.
Und wie erzählt wird, wurde über die Sommerpause hinweg
kräftig aufgerüstet.
Die Berner Reitschule mit dem Dachstock-Balkon. (Der Bund)
http://newsnetz-blog.ch/kulturstattbern/files/2010/07/0686439-Kopie.jpg
Das Programm ist sicherlich noch nicht vollständig. Ein
Highlight
hab ich aber schon gefunden: La Brass Banda, die bayrische Antwort auf
Attwenger. Und Herr Sartorius flüstert mir grad vom Pult
gegenüber zu, dass Shellac eine grandiose Live-Band seien. Aber
sehen Sie selbst!
18.08.2010 - Portugal. The Man (USA)
27.08.2010 - C'est Berne mit Kellerkind, Lukas Kleesattel u.a.
28.08.2010 - Liquid Session: London Elektricity & MC Wrec
(UK)
03.09.2010 - Wax Tailor (FRA)
04.09.2010 - Benfay: Plattentaufe
10.09.2010 - Wild Wild East: Shantel DJ-Residency
11.09.2010 - Gamebois: Plattentaufe
17.09.2010 - Bonaparte (D/CH)
18.09.2010 - Abstimmungsfest mit Berne-Allstars
24.09.2010 - Red Shape & Drums
25.09.2010 - Dachstock Darkside: Cause4Concern
01.10.2010 - Dollhouse (SWE)
02.10.2010 - Liquid Session: Lenzman, Eveson, Riya
05.10.2010 - Shellac (USA)
08.10.2010 - Caspa & MC Rod Azlan
09.10.2010 - Patchwork presents: TY (UK) & Band
15.10.2010 - Wild Wild East: DJ Yuriy Gurzhy & Shljiva
Orchestra
(SER/D)
17.11.2010 - La Brass Banda (GER)
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kulturagenda.be 29.7.10
Flohmarkt mit Brunch in der Reitschule
Es ist wieder Flohmarkt! Dachbodenfunde lassen Nostalgikerherzen
höher schlagen. Musikalische Raritäten, Bücher und
Schmuck locken Langschläfer aus den Federn. Und Dinge werden
angeboten, die man gar nicht so genau identifizieren kann. Nach all dem
Stöbern und Feilschen kräftigt man sich bei einem Brunch im
Sous le Pont.
Grosse Halle und Vorplatz der Reitschule, Bern. So., 1.8., ab 9
Uhr
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REITSCHULE BIETET MEHR
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Bund 27.7.10
http://www.derbund.ch/bern/Die-Reitschule-bietet-mehr/story/24755152
"Die Reitschule ist das Experiment einer anderen
Gesellschaftsform"
Warum braucht es die Reitschule noch? Drei Betreiber
über
Basisdemokratie, Sicherheit und Geld.
Gespräch: Rahel Bucher
Es gibt in Bern Leute, die denken, in der Reitschule
herrsche das
pure Chaos. Ist dem so?
Tina Loser: Einige Leute denken, man könne hier
machen, was
man wolle. Sie unterschätzen die Komplexität der Strukturen
(siehe Kasten, Anm. d. Red.). Was viele auch nicht wissen: Die
Reitschule ist als Verein konstituiert.
Zum vierten Mal seit 1999 wird in diesem Herbst aufgrund
einer
rechtsbürgerlichen Initiative über die Schliessung der
Reitschule abgestimmt. Warum braucht es die Reitschule unbedingt?
Ruedi Löffel: Wie unser Abstimmungsslogan sagt: Die
Reitschule bietet mehr. Nämlich mehr Kultur, mehr Kino, mehr
Musik, mehr Theater und mehr Engagement und Utopien für eine gute
Welt. Die Reitschule ist ein Ort, wo versucht wird, sich möglichst
selbstbestimmt und kollektiv zu organisieren. Die Gesellschaft soll
dabei kreativ und kritisch betrachtet werden. Die Leute sollen einfach
mal vorbeikommen und sich ein eigenes Bild der Reitschule machen.
Im Vorfeld der Abstimmung gibt es öffentliche
Führungen
durch die Reitschule. Wen wollt ihr damit erreichen?
Anna Bürgi: Die Führungen sind eine Chance, dass
wir
die Reitschule Menschen nahebringen, die sie noch nicht kennen und
vielleicht auch gewisse Vorurteile haben.
Was unternimmt die Reitschule sonst noch im Hinblick auf
die
Abstimmung?
Löffel: Es geht vor allem darum, unsere Leute zu
mobilisieren und zum Abstimmen zu bringen. Zudem ist es wichtig, unsere
Probleme nicht zu verleugnen, gleichzeitig aber auch aufzuzeigen, dass
viele dieser Probleme nicht direkt etwas mit der Reitschule zu tun
haben.
Sie sprechen über den Vorplatz, der immer wieder
für
negative Schlagzeilen sorgt.
Löffel: Der Vorplatz ist der Punkt, an dem die Welt,
die wir
leben wollen, mit der Realität kollidiert. An diesem Punkt kann
man sich die Reitschule wie eine Insel vorstellen. Der Vorplatz ist die
Brandung - manchmal schön ruhig, und dann stürmt es wieder.
Bürgi: Ja, der Vorplatz ist unser wunder Punkt. Auf
dem
Vorplatz werden Sachen zu unserem Problem, die eigentlich nicht unser
Problem sind und die wir nicht lösen können. Im Zusammenhang
mit dem Vorplatz ist es daher wichtig, die städtische Drogen-,
Jugend- und Kulturpolitik und die Schweizer Asylpolitik immer wieder
anzusprechen.
Über die Reitschule wird auch wegen
Sicherheitsproblemen
immer wieder berichtet. Wie können Sie diese gewährleisten?
Loser: Für die Sicherheit sind wir zuständig.
Die
Leute, die arbeiten, sind neben ihrer Tätigkeit auch immer noch
als Zuhörer, Krankenschwestern und auch als Rausschmeisserinnen im
Einsatz. Zudem gibt es eine Gruppe im Dachstock, die an Veranstaltungen
ausschliesslich für die Sicherheit oder das Wohlbefinden der
Gäste zuständig ist.
Entscheidungen werden in der Reithalle basisdemokratisch
getroffen - für Aussenstehende ein grosses Rätsel. Wie
funktioniert das?
Bürgi: Man diskutiert so lange, bis man einen Konsens
gefunden hat. Allerdings stellt die Basisdemokratie relativ hohe
Ansprüche an die Leute. Man muss einander zuhören und
entgegenkommen. Es braucht viel gedankliche Flexibilität.
Und kommt es immer zu einer gemeinsamen Lösung?
Löffel: Es gibt immer einen Weg, hinter dem alle
stehen.
Loser: Und man muss auch den Mut haben, für etwas
keine
Lösung zu finden. Auch wenn es nicht das Ziel ist.
Ist die Schliessung der Cafete ein Beispiel dafür,
keine
Lösung gefunden zu haben?
Bürgi: Nicht unbedingt. Wir haben der Cafete ja
gekündigt, und nun ist sie besetzt.
Wie geht es jetzt weiter?
Loser: Wir sind im Moment im Prozess der
Lösungsfindung.
Bürgi: Die Kündigung ist fix, und die Reitschule
sucht
nach neuen Nutzungen für den Raum.
Ist es in unserer individualisierten Gesellschaft
überhaupt
noch möglich, im Kollektiv etwas zu schaffen?
Bürgi: Es ist etwas total Schönes. Man hat immer
Rückhalt und kann umgekehrt andere Menschen und ihre Vorhaben
unterstützen.
Loser: Schwierig ist dabei der Kontrast zwischen den
Gästen
und uns Reitschülern. Man kann hier zwar viel. Aber man kann nicht
einfach machen, was man will, denn so funktioniert auch eine
Konsensdemokratie nicht mehr.
Löffel: Der Spagat beginnt eigentlich noch vor den
Gästen und der Reitschule, nämlich mit dem Bedürfnis,
hier einen Freiraum zu schaffen und auch mal an einem Sonntagabend auf
dem Vorplatz zu feiern, und gleichzeitig dem Verständnis
dafür, dass es Anwohner gibt, die gerne mal Ruhe haben
möchten.
Mehrmals im Jahr gibt es in der Grossen Halle kommerzielle
Veranstaltungen wie zum Beispiel Sven Väth. Wie lässt sich
das mit dem nicht konsumorientierten Ideal der Reithalle vereinbaren?
Löffel: Zuerst einmal muss man sagen, dass die Grosse
Halle
ein eigenständiger Verein ist, der nicht in die
Gesamtorganisationsstruktur der Reitschule integriert ist. Die Grosse
Halle macht jedoch solche Veranstaltungen, damit sie kleinere
Produktionen finanzieren kann.
Loser: Die Querfinanzierung betrifft nicht nur die Grosse
Halle,
sondern die Reitschule als Ganzes. Ein Kulturbetrieb, der nur
Nischenveranstaltungen bedient, kann nicht überleben.
Auch eine Frage, die sich die Öffentlichkeit immer
wieder
stellt: Wie finanziert sich die Reitschule?
Loser: Zum einen werden wir von der Stadt
unterstützt. Sie
überweist den Stadtbauten eine jährliche Miete von 300 000
Franken. 60 000 Franken erhalten wir zudem für Wasser, Entsorgung
und Abfall. Das Tojo-Theater wird mit 50 000 Franken und der Verein
Grosse Halle mit 30 000 Franken subventioniert. Der ganze Rest ist
selbsttragend und basiert auf Querfinanzierung. Dies sowohl innerhalb
als auch zwischen den verschiedenen Arbeitsgruppen.
Sowohl organisatorisch als auch finanziell hat die
Reitschule
klare Strukturen. Ist sie dennoch - auch 23 Jahre nach der Besetzung -
ein Freiraum?
Löffel: Sie ist mittlerweile vielmehr das Experiment
einer
anderen Gesellschaftsform.
Bürgi: Trotzdem ist es ein Raum, in dem man sich
freier von
gesellschaftlichen Zwängen bewegen kann.
--
So funktioniert die Reitschule
Als kleinste Einheit gibt es die verschiedenen
Arbeitsgruppen -
etwa das Restaurant Sous le Pont. Diese organisieren sich autonom. Sie
sind entweder als Vereine oder Genossenschaften organisiert. Zudem gibt
es den Dachverband Ikur. Das ist der Verein, der die gesamte Reitschule
umfasst. Themen, welche die ganze Reitschule betreffen, werden in der
Koordinationsgruppe besprochen. Arbeitsgruppen delegieren jeweils ein
Mitglied an die sonntägliche Sitzung. Für die administrativen
Arbeiten ist das Betriebsbüro zuständig. Ein weiteres Gremium
ist die Vollversammlung. Sie entscheidet über Grundsatzfragen oder
Projekte. Alle Entscheidungen werden im Konsens getroffen. In der
Reitschule sind ungefähr 170 Personen aktiv, die bezahlte und viel
freiwillige Arbeit leisten. (reh)
--
Die vierte Abstimmung in zehn Jahren
Seit 1999 haben sich die Stimmberechtigten dreimal gegen
Vorschläge gestellt, die Reitschule umzuorganisieren,
umzufunktionieren oder gar zu schliessen. Einmal haben sie sich zudem
für einen Renovationskredit ausgesprochen. Am 26. September 2010
kommt es zu einer erneuten Abstimmung. Die SVP hat eine Initiative zur
Schliessung und zum darauffolgenden Verkauf der Reitschule an den
Meistbietenden lanciert. Wer sich im Vorfeld der Abstimmung ein eigenes
Bild der Reitschule machen will, kann an einer der öffentlichen
Führungen teilnehmen. Diesen finden am 7., 14., 21. und 28. August
sowie am 4., 5., 9., 11. und 15. September statt (17 Uhr, vor
Eingangstor). Die Führung dauert 90 Minuten. Weitere Infos:
http://www.reitschulebietetmehr.ch. (reh)
---
Bund 27.7.10
"Bern darf als Hauptstadt die Bedürfnisse der
Diplomatenfamilien
nicht vergessen"
Michael Reiterer, Botschafter der Europäischen Union
(EU),
schätzt an Bern das Ambiente einer Kleinstadt, die Aare, das
Theater und den originellen Stadtpräsidenten. Er wünscht sich
weniger Baulärm und bessere Schulen für fremdsprachige Kinder.
Interview: Simon Thönen
(...)
Österreich ist eine gefestigte Republik, und ich
nehme
für mich keine aristokratischen Neigungen in Anspruch. Zur
Burgergemeinde habe ich allerdings gute Kontakte, Diskussionsabende mit
einigen ihrer Vertreter habe ich als sehr lebendig erlebt. Es ist
sicher eine Organisation, die sich bemüht, in der modernen
Gesellschaft ihre Rolle zu finden.
Am anderen Spektrum des Berner Gesellschaftslebens steht
die
Reithalle. Waren Sie auch schon dort?
Nicht drin, aber bei der Reithalle. Es gibt offenbar ein
starkes
Bedürfnis, aus der Wohlbehütetheit hierzulande auszubrechen.
Was mich auch überrascht: In Zürich gehört es bei
1.-Mai-Feiern für eine kleine Minderheit offenbar zum guten Ton,
ein paar Sachen kurz und klein zu schlagen, was ja nicht so recht zum
Bild des friedliebenden und neutralen Schweizers passt. Eine gewisse
Polarisierung scheint mir schon auch typisch für die
schweizerische Gesellschaft zu sein. Da ist die schwierige Frage, wie
man damit umgeht, Marginalisierung scheint mir der falsche Weg zu sein,
das führt dann wieder zu Gegenreaktionen.
(...)
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NEONAZIS BURGDORF
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BZ 28.7.10
Burgdorf
Royal Aces Tattoo Bar ist schon wieder offen
Der Kanton entscheidet, ob die umstrittene Royal Aces
Tattoo Bar
in Burgdorf geöffnet bleibt. Der Statthalter sagte Nein.
Kaum hat Regierungsstatthalter Markus Grossenbacher die
Royal
Aces Tattoo Bar in der Burgdorfer Oberstadt geschlossen, ist sie schon
wieder geöffnet. Betreiberin Sophie Güntensperger hat gegen
den Entscheid des Statthalters beim Kanton rekurriert. Nun muss die
Volkswirtschaftsdirektion entscheiden, ob die Bar, bei der es sich nach
Ansicht der Antifa Bern um einen "Neonazitreffpunkt" handelt, eine
Zukunft hat. Grossenbacher sagt, er habe die Beiz dichtgemacht, weil
die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit gefährdet
gewesen seien.
jho
Seite 18
--
Burgdorf
Umstrittene Bar ist wieder offen
Aus Sicherheitsgründen hat der Statthalter die
umstrittene
Royal Aces Tattoo Bar in der Burgdorfer Oberstadt geschlossen. Nach
einer Einsprache der Betreiberin ist das Lokal wieder geöffnet.
Nun liegt der Ball beim Kanton.
Geöffnet - geschlossen - geöffnet: Von einem
geregelten
Betrieb kann in der Royal Aces Tattoo Bar in Burgdorf keine Rede sein.
Am 14. Juli machte der Emmentaler Regierungsstatthalter
Markus
Grossenbacher das seit dem 11. Mai bestehende Lokal in der Oberstadt
dicht. Die Antifa Bern hatte gegen den vermeintlichen
"Neonazitreffpunkt" von Anfang an mit Mails an Behörden- und
Medienvertreter Stimmung gemacht. Den Liegenschaftsbesitzer prangerten
die anonym operierenden Linken in einem Flyer mit vollem Namen und
Handynummer an.
Demoliert und verschmiert
Mitglieder des antifaschistischen Lagers bekannten sich
dazu, das
Gebäude an der Rütschelengasse 29 am 22. Juni mit Farbe
verschmiert und Fenster demoliert zu haben. Auf Facebook wurde zum
Boykott der Beiz aufgerufen. In einschlägigen Internetforen gingen
die Wogen zwischen links und rechts hoch.
"Erhebliche Gefahr"
Vor diesem Hintergrund stelle die Royal Aces Tattoo Bar
"eine
erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung, Ruhe und
Sicherheit" dar, befand Markus Grossenbacher. Und setzte dem Treiben
vor zwei Wochen ein Ende, indem er die Bar schloss.
Sophie Güntensperger, die Pächterin des Lokals,
machte
aus ihren Sympathien für Leute vom ultrarechten Rand des
politischen Spektrums nie einen Hehl. Sie lebt mit einem dem
Staatsschutz bekannten Rechtsradikalen zusammen. Ihre Freundesliste auf
Facebook liest sich wie das Mitgliederverzeichnis der Schweizer
Springerstiefel- und Glatzenszene.
Doch an Güntenspergers Betriebsführung habe es
"nichts
zu beanstanden gegeben", räumt der Statthalter ein. Die für
das Justizwesen zuständige Gemeinderätin Beatrix Rechner
hatte gegenüber dieser Zeitung kurz nach der Eröffnung der
Bar versichert, man habe "die Gesuchstellerin überprüft und
nichts gefunden, was gegen sie gesprochen hätte".
Unabhängig davon gelangte Grossenbacher zur
Überzeugung, dass sich die Exponenten der beiden Lager "immer
weiter mit Drohungen hochschaukeln". Die Situation sei "sehr explosiv"
geworden.
Zwischen den Fronten
Auch der Standort der Bar habe bei seinem Beschluss eine
Rolle
gespielt: "Sie liegt direkt an der Emmentalstrasse. Bei tätlichen
Auseinandersetzungen hätten Unbeteiligte zwischen die Fronten
geraten können." Von der Möglichkeit, dass während einer
Prügelei jemand auf die Strasse gestossen und überfahren
wird, ganz zu schweigen.
Stadtpräsidentin Elisabeth Zäch nahm den
Schliessungsentscheid "erleichtert" zur Kenntnis. Es gehe aber nicht
nur darum, ein Zeichen gegen rechts zu setzen. "Auch für
linksextreme Auswüchse ist in Burgdorf kein Platz", sagte die
SP-Politikerin mit Blick auf das Flugblatt, mit dem die Antifa
unverblümt dazu aufrief, den Hauseigentümer telefonisch zu
belästigen.
Nur - all jene, die gehofft haben, dass sich der Fall
Royal Aces
mit dem Machtwort des Statthalters erledigt hat, freuten sich zu
früh. Sophie Güntensperger habe gegen seinen Entscheid bei
der Volkwirtschaftsdirektion rekurriert, sagte Grossenbacher gestern.
Sein Beschluss sei damit aufgeschoben. Mehr könne er zur Sache
wegen des laufenden Verfahrens nicht sagen.
Dicht durch Druck?
Die Frage, ob es mit dem Beispiel der Antifa Bern vor
Augen
jedermann möglich sei, einen missliebigen Betrieb mit legalen und
illegalen Druckmitteln in die Knie zu zwingen, beantwortet der
Statthalter dennoch: Davon könne keine Rede sein. Die Antifa habe
die Bar nicht geschlossen. Die Aktionen dieser Gruppierung hätten
jedoch eine Negativspirale in Gang gesetzt, die sich im Internet
unkontrolliert und immer schneller zu drehen begann.
Als Bewilligungsinstanz habe er "einen heiklen Spagat"
zwischen
der Gewerbefreiheit und der öffentlichen Sicherheit machen
müssen - und letztlich für das Allgemeinwohl entschieden. Dem
Spruch des Kantons blicke er "mit grossen Interesse" entgegen.
Johannes Hofstetter
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WAGENPLATZ BIEL
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Indymedia 25.7.10
Wagenplatz in Not ::
AutorIn : Escargot Noir
Der Wagenplatz Escargot Noir muss am 3. August umziehen, ein
Befehl von
der Kantonspolizei Bern
Wir, der Verein Escargot Noir, besetzen seit Herbst 2009
unbenuetzte
Liegenschaften in Biel. Bei mehrenen diesen Plaetzen hatte es
juristische Folgen. Dies hindert uns jedoch nicht, weiterhin fuer
unsere Existenz zu kaempfen.
Seit dem 2. Juli besetzen wir einen Platz einer Immobilienfirma
am
Laengfeldweg. Der Besitzer ist nicht bereit mit uns zu diskutieren und
hat direkt die Polizei kontaktiert. Diese besuchten uns bisher mehrere
Male und kontrollierten Bewohner.
Das letzte Mal, am 22. Juli, wurden Personen zum Polizeiposten
mitgenommen fuer eine Befragung. Diesen Personen wurde mitgeteilt, dass
die Polizei alle Macht habe zu entscheiden, wann wir den Platz zu
verlassen haben, und wir bei nicht befolgen evakuiert werden. Dabei
wurde das Datum vom 3. August festgelegt.
Wir zweifeln stark an der Kapazitaet der Polizei, eine solche
Situation
objektiv zu entscheiden. Die Polizei ist (leider) da, um fuer die
Einhaltung der Gesetze zu sorgen und um eine ausfuehrende Funktion
darzustellen. Nicht aber um relative Entscheide ueber einen
alternativen Lebensraum zu treffen!
Wir bevorzugen solche Entscheide einer neutralen und kompetenten
Person
zu ueberlassen, als uns von der ausfuehrenden Kraft repressionieren zu
lassen!
Wir Protestieren, dass die Polizei ueber die Zukunft unseres
Wagenplatzes entscheidet!
Der Kampf geht weiter!
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1. MAI ZUREICH 2009
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NZZ 28.7.10
1.-Mai-Verdächtiger fordert Schadenersatz
Zu Unrecht in Haft
(sda) ⋅ Nachdem das Bundesgericht die Beschwerde eines
mutmasslichen 1.-Mai-Chaoten kürzlich gutgeheissen und die
angeordnete Untersuchungshaft bemängelt hatte (NZZ 27. 7. 10), hat
nun auch das Zürcher Bezirksgericht eingeräumt, dass für
die Inhaftierung kein Grund bestanden habe. Jetzt will der Betroffene
Schadenersatz und Genugtuung fordern.
Am 1. Mai 2009 hatten rund 15 Personen in Zürich die
Fassade
der Credit Suisse am Rigiplatz mit Steinen und mit Farbe gefüllten
Flaschen beworfen. Dabei entstand ein Sachschaden von ungefähr 60
000 Franken. Knapp ein Jahr später, am 29. April 2010, wurde ein
mutmasslicher Täter festgenommen und 22 Tage in Untersuchungshaft
gesetzt. Das Bundesgericht hiess die Beschwerde des Betroffenen gut und
beanstandete das Vorgehen der Zürcher Behörden mehrfach.
Daraufhin hat der Haftrichter am 22. Juli rückwirkend
verfügt, dass das Gesuch der Staatsanwaltschaft für die
Anordnung von Untersuchungshaft abgewiesen wird.
Gemäss der Verfügung besteht zwar dringender
Tatverdacht für eine Beteiligung an der Sachbeschädigung.
Doch es sei weder eine Verdunkelungsgefahr noch ein anderer Haftgrund
ersichtlich. Wie der Verteidiger des zu Unrecht Inhaftierten, Marcel
Bosonnet, am Dienstag mitteilte, wird sein Mandant für die
unrechtmässig abgesessene Haft Schadenersatz- und
Genugtuungsforderungen einreichen.
---
Tagesanzeiger 28.7.10
Mutmasslicher Chaot fordert Genugtuung
Der Mann, der vermutlich in einer Gruppe von 15 Personen
am 1.
Mai 2009 die Fassade der CS am Rigiplatz mit Steinen und Farbbeuteln
beworfen und einen Schaden von ungefähr 60 000 Franken verursacht
hatte, will für die Untersuchungshaft Schadenersatz und
Genugtuung. Der Mann war knapp ein Jahr später, am 29. April 2010,
verhaftet worden und sass während 22 Tagen in Untersuchungshaft.
Dagegen reichte er Beschwerde beim Bundesgericht ein. Dieses gab ihm
recht und kritisierte, dass der Zürcher Haftrichter den dringenden
Tatverdacht und die Haftgründe nicht rechtsgenüglich
begründet habe. Der Haftrichter hat nun am 22. Juli 2010
rückwirkend verfügt, dass das Gesuch der Staatsanwaltschaft
um die - bereits abgesessene - U-Haft abgewiesen werde. Es bestehe aber
weiterhin ein dringender Tatverdacht. (hoh)
---
NZZ 27.7.10
Fragwürdige Untersuchungshaft
Bundesgericht hat Beschwerde eines mutmasslichen
1.-Mai-Chaoten
gutgeheissen
Die Zürcher Behörden haben unzureichend
begründet,
weshalb sie einen 1.-Mai-Chaoten fast ein Jahr nach den Vorfällen
von 2009 in Untersuchungshaft genommen haben. Das Bundesgericht hat nun
die Beschwerde des Mannes gutgeheissen.
Peter Josi
Der Betroffene war am vergangenen 29. April von der
Polizei
verhaftet und am folgenden Tag auf Antrag der Zürcher
Staatsanwaltschaft in Untersuchungshaft versetzt worden. Der Mann wird
verdächtigt, bei den 1.-Mai-Krawallen des letzten Jahres zusammen
mit anderen Personen die Fassade einer Zürcher Bankfiliale mit
Steinen und Farbflaschen beworfen zu haben. Dabei entstand Sachschaden
von ungefähr 60 000 Franken. Zwei Wochen nach seiner Festnahme
focht der Mann seine vom Haftrichter des Zürcher Bezirksgerichts
verfügte Inhaftierung beim Bundesgericht an, eine weitere Woche
später wurde er aus der Untersuchungshaft entlassen. Die I.
Öffentlichrechtliche Abteilung hat die Beschwerde nun
gutgeheissen. Die Richter in Lausanne bemängeln zunächst,
dass der Anwalt des Inhaftierten, obwohl den Behörden als sein
Verteidiger bekannt, nicht zur Haftrichterverhandlung vorgeladen wurde.
Damit sei dem Rechtsvertreter verunmöglicht worden, Einsicht in
die Haftakten zu nehmen und sich zu den Vorbringungen der
Untersuchungsbehörden zu äussern. Dies verstosse
offensichtlich gegen die Zürcher Strafprozessordnung und zugleich
gegen die Europäische Menschenrechtskonvention und die
Bundesverfassung.
Verdunkelungsgefahr
Laut Gericht wurden zudem weder der dringende Tatverdacht
noch
die Gründe für die Haft ausreichend begründet. Zum
Tatverdacht hatte das Bezirksgericht auf eine DNA-Spur des Mannes
verwiesen, die auf einem bereits Ende Mai 2009 in der Nähe des
Tatorts gefundenen Stück Stoff festgestellt worden war. Als
Haftgrund wurde Verdunkelungsgefahr genannt. Laut Bundesgericht
erscheint fraglich, ob überhaupt ein hinreichend konkreter
Tatverdacht besteht. Die geltend gemachte Kollusionsgefahr gehe auf
jeden Fall nicht ohne weiteres aus den Akten hervor. Der Haftrichter
habe nicht begründet, welche konkreten Indizien oder Anhaltspunkte
dafür sprechen würden.
Neubeurteilung gefordert
Zeugen, die den Mann hätten identifizieren
können,
scheine es keine zu geben. Ebenso wenig werde näher
ausgeführt, inwiefern die Gefahr einer Absprache mit anderen
Tatverdächtigen bestehe, zumal der Vorfall ja bereits ein Jahr
zurückliege. Nicht aufgezeigt werde schliesslich, welche
Beweismittel der Beschwerdeführer trotz bereits erfolgter
Hausdurchsuchung noch beseitigen könnte. Die Sache sei deshalb zur
Neubeurteilung zurückzuweisen. Die Vorinstanz wird auf Geheiss des
Bundesgerichtes in Lausanne ihren Entscheid eingehend zu begründen
haben.
Urteil 1B_161/2010 vom 12. 7. 2010.
---
Limmattaler Tagblatt 27.7.10
Zürcher Justiz von Lausanne gerüffelt
1.-Mai-Krawalle 2009 Bundesgericht gibt Verhaftetem Recht
Das Bundesgericht beanstandet das Vorgehen der
Zürcher
Behörden bei der Inhaftierung eines mutmasslichen 1.-Mai- Chaoten.
Laut den Richtern fehlt eine ausreichende Begründung für den
Tatverdacht.
Am 1.Mai 2009 war es rund um die Veranstaltungen zum Tag
der
Arbeit in Zürich zu gewalttätigen Demonstrationen gekommen.
Etwa 15Personen bewarfen dabei die Fassade einer Bankfiliale mit
Steinen und Farbflaschen und verursachten einen Schaden von rund
60000Franken.
DNA-Spuren auf Tuch
Knapp ein Jahr später - am 29.April 2010 - verhaftete
die
Polizei einen der mutmasslichen Täter. Auf Antrag der
Staatsanwaltschaft wurde er in Untersuchungshaft gesetzt. Der Verdacht
gegen ihn wurde mit DNA-Spuren auf einem Tuch begründet, das elf
Monate zuvor in einem Abwasserschacht in der Nähe des Tatorts
gefunden worden war.
Nach drei Wochen wurde der Betroffene wieder aus der
Untersuchungshaft entlassen. Das Bundesgericht hat nun die Beschwerde
des Mannes gutgeheissen, die er noch vor seiner Entlassung eingereicht
hatte. Gemäss dem Urteil ist das Vorgehen der Zürcher
Behörden mehrfach zu beanstanden.
Die Richter in Lausanne bemängeln zunächst, dass
der
Anwalt des Verdächtigten nicht zur Haftrichterverhandlung
vorgeladen wurde, obwohl den zuständigen Stellen seine
Mandatierung bekannt gewesen ist. Dies bedeute einen Verstoss gegen die
Europäische Menschenrechtskonvention und die Bundesverfassung.
Tatverdacht fraglich
Zudem scheine fraglich, ob überhaupt ein hinreichend
konkreter Tatverdacht bestehe. Auf jeden Fall gehe der geltend gemachte
Haftgrund der Verdunkelungsgefahr nicht ohne weiteres aus den Akten
hervor. Konkrete Indizien oder Anhaltspunkte würden nicht genannt.
Die Gefahr, dass der Mann Zeugen beeinflussen könnte, sei prima
vista nicht ersichtlich. Offenbar gebe es gar keine Zeugen, die ihn
identifizieren könnten. Das Risiko einer Absprache mit anderen
Tatbeteiligten scheine ebenfalls nicht konkret, da die Geschehnisse ja
bereits über ein Jahr zurückliegen würden.
Nicht aufgezeigt werde zudem, welche Beweismittel der
Betroffene
noch beseitigen könnte, nachdem bereits eine Hausdurchsuchung
erfolgt sei. Das Zürcher Bezirksgericht hat nun nachträglich
eingehend zu begründen, ob für die Verhaftung
tatsächlich dringender Tatverdacht und Kollusionsgefahr vorgelegen
haben. (sda)
(Urteil 1B_161/ 2010)
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http://jumpcgi.bger.ch/cgi-bin/JumpCGI?id=12.07.2010_1B_161/2010
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BIG BROTHER SPORT
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derbund.ch 28.7.10
Sicherheit: YB einigt sich mit der Stadt
sda / bs
Der BSC Young Boys hat ein Zusatzabkommen mit der Stadt
Bern
geschlossen, um sich an den Kosten für die öffentliche
Sicherheit rund um die Heimspiele zu beteiligen. Für jeden
Zuschauer im Europacup zahlt YB zwei Franken an die Stadt.
Klubsprecher Albert Staudenmann bestätigte am
Mittwoch einen
entsprechenden Bericht der "Berner Zeitung". Geregelt war bislang nur
die Kostenbeteiligung für nationale Spiele (Meisterschaft und
Cup). Dafür zahlt YB pauschal 60'000 Franken pro Jahr.
Die nun getroffene Regelung betrifft alle Spiele des
Europäischen Fussballverbandes Uefa im Jahr 2010. Je nach Gegner
erhält die Stadt Bern einen recht ansehnlichen Beitrag. So werden
zum Spiel gegen Fenerbahçe Istanbul am Mittwoch bis zu 25'000
Fans erwartet, was der Stadt 50'000 Franken einbringen würde.
Mit der neuen Regelung hoffe man, das gute Einvernehmen
mit den
städtischen Behörden aufrecht erhalten zu können, sagte
YB-Sprecher Staudenmann. Berns Sicherheitsdirektor Reto Nause wies
darauf hin, dass die zwei Franken immerhin höher seien als die
1.80, die der FC Basel in der Meisterschaft pro Fan entrichte.
YB und die Stadt Bern sind sich in der Diskussion um
Polizeikosten grundsätzlich einig. Unzufrieden ist dagegen der
Kanton Bern, der - gegen eine Pauschale - die Polizisten für alle
Spiele stellen muss.
Regierungsrat Hans-Jürg Käser drängt
deshalb seit
längerem auf eine stärkere Kostenbeteiligung von Sportklubs.
Schliesslich seien die Sicherheitskosten für Sportanlässe im
Kanton Bern geradezu explodiert: von 200'000 Franken im ganzen Jahr
2002 auf mehr als vier Millionen Franken im Jahr 2009.
Käser: "Sympathische Geste"
Das nun getroffene Abkommen für Europacup-Spiele sei
durchaus eine "sympathische Geste" der Young Boys, sagte Käser auf
Anfrage der Nachrichtenagentur SDA. Einen direkten Nutzen für die
Sicherheit könne er aber nicht erkennen.
Denn der Aufwand der Polizei werde ja über den
bestehenden
Ressourcenvertrag zwischen Stadt und Kanton abgegolten. Im Klartext
heisse das: Je mehr Polizeistunden für ein Spiel benötigt
würden, desto weniger Polizeistunden stünden zum Beispiel
für Patrouillen in der Innenstadt zur Verfügung.
Um den Aufwand der Polizei einschränken zu
können, hat
YB in der Sommerpause zusätzliche Sicherheitsmassnahmen getroffen
und unter anderem einen Fan-Trennungs-Zaun ausserhalb des Stadions
errichtet. Nause und Käser wollen sich im kommenden Frühling
treffen und Bilanz ziehen, ob diese Massnahmen etwas gefruchtet haben.
Ein weiteres Hochrisikospiel
Besonders teuer sind für die öffentliche Hand
jeweils
die so genannten Hochrisikospiele. So soll das
meisterschaftsentscheidende Spiel gegen den FC Basel am 16. Mai rund
eine Viertelmillion Franken gekostet haben.
Als Hochrisikospiel gilt auch die Partie gegen
Fenerbahçe
Istanbul. Die Kantonspolizei kündigte im Vorfeld eine strikte
Trennung der Fangruppen und rigorose Zugangskontrollen an.
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St. Galler Tagblatt 27.7.10
"Szene Rappi" löst sich auf
Rapperswil-Jona. Die Eishockey-Fangruppe "Szene Rappi"
gibt auf
ihrer Homepage bekannt, dass sie ab der kommenden Saison nicht mehr im
Stadion in Erscheinung treten werde. "Es gab in den vergangenen Monaten
Äusserungen von Vereinsseite, die wir zu einem grossen Teil nicht
akzeptieren können, weil sie (…) in einem krassen Widerspruch zu
unseren Werten und Idealen als ultra-orientierte Fanszene stehen",
heisst es in der Mitteilung.
Wie Radio DRS berichtete, wollte der SC Rapperswil-Jona
mit der
Fangruppe Vereinbarungen treffen. Diese sahen vor, dass die "Szene
Rappi" Auskunft über Gewalttätigkeiten geben müsste und
die Fans nicht mehr die alten Vereinsfarben tragen dürften. Die
Fangruppe weigerte sich, die Forderungen zu akzeptieren. (av)
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20 Minuten 27.7.10
Lakers-Fanvereinigung löst sich auf - aus Protest
RAPPERSWIL-JONA. Die Fanvereinigung Szene Rappi der
Rapperswil-Jona Lakers löst sich auf. Grund: Sie ist gegen den
Namen Lakers und will sich ihre Farben nicht vorschreiben lassen.
Während der Streit zwischen den Fans des FC St.
Gallen und
dem Klub beigelegt werden konnte, eskaliert nun der Konflikt bei den
Rapperswil-Jona Lakers. Die Fanvereinigung Szene Rappi gab in einem
Newsletter bekannt, dass sie nicht mehr im Stadion in Erscheinung
treten werde. "Es gab Äusserungen von Vereinsseite, die wir nicht
akzeptieren können, weil sie uns in unserer Kreativität und
unserer Meinungsfreiheit massiv einschränken."
Der Name Lakers, die neue Vereinsfarbe Eisblau und das
Logo waren
den Fans ein Dorn im Auge. So feuerten sie das Team weiterhin mit
Fahnen, Shirts und Schals in alten Vereinsfarben an - und
verärgerten damit die Klubführung. "Der Klub wollte uns
vorschreiben, welche Motive und Farben auf unseren Fahnen sein
dürfen", sagt ein Szene-Vertreter gegenüber der
"Südostschweiz".
Ein weiterer Streitpunkt war die Gewalt. Christian
Stöcklin,
Delegierter des Verwaltungsrats der Rapperswil-Jona Lakers: "Wir
verlangten, dass die Szene Rappi bei Gewaltdelikten mit dem Klub und
den Behörden bei der Aufklärung zusammenarbeitet." Doch
darauf sei die Szene Rappi nicht eingegangen, sondern habe die
Gespräche abgebrochen.
Sascha Schmid
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BIG BROTHER VIDEO
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Süddeutsche Zeitung 28.7.10
Drehpause bei der Polizei
Das Verwaltungsgericht Berlin untersagt den Beamten,
friedliche
Demonstrationen zu filmen
Von Constanze von Bullion
Berlin - Schlechte Nachrichten für die Berliner
Polizei: Bei
Demonstrationen dürfen die Beamten nicht mehr filmen - jedenfalls
nicht, solange ein Aufzug friedlich bleibt. Das entschied das
Verwaltungsgericht Berlin am Dienstag. Im protesterprobten Berlin kommt
das Urteil überraschend. Schließlich begleitet die Polizei
dort seit Jahrzehnten Demonstrationen mit Videokameras, vor allem
Umzüge mit politischen Botschaften. Und wenn am 1. Mai die
autonome Szene zum Krawall antritt, ist in der Regel auch eine
Materialschau der Polizei zu besichtigen. Sie brachte in den
vergangenen Jahren immer neue, kleinere Kameras mit eigens geschultem
Personal zum Einsatz.
Damit soll nun Schluss sein, befindet das
Verwaltungsgericht. Die
langjährige Praxis des polizeilichen Filmemachens sei
rechtswidrig. "Für das Filmen friedlicher Demonstranten fehlt eine
Rechtsgrundlage in Berlin", sagte der Sprecher des Verwaltungsgerichts
am Dienstag.
Die Richter werteten die Aufzeichnungen als
unzulässigen
Eingriff in das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und informationelle
Selbstbestimmung.
Wer an einer Demonstration teilnehmen wolle, könnte
sich
durch die Videoaufzeichnungen, mit denen er zu rechnen habe,
möglicherweise abschrecken lassen, heißt es im Urteil des
Berliner Verwaltungsgerichts, das am Montag zugestellt wurde (VG 1K
905.09). Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Der Streit wird bald in die nächste Instanz gehen.
Denn die
Polizei betrachtet das Filmen von Demonstranten als unerlässlich
für die spätere Verfolgung von Straftätern. Auch
für die Einsatzplanung brauche man die Informationen,
argumentierten die Beamten. "Wir teilen die Rechtsauffassung des
Verwaltungsgerichtes nicht", sagte Berlins Innensenator Ehrhart
Körting (SPD) am Dienstag.
"Nach unserer Auffassung ist bei allen
Großveranstaltungen
eine Live-Beobachtung durch die Einsatzleitung der Polizei aus
Gründen der Gefahrenabwehr notwendig." Sollte die Entscheidung
obergerichtlich bestätigt werden, "dann ist der Gesetzgeber in
Berlin gefordert". Auch bei der Gewerkschaft der Polizei reagierte man
mit Unverständnis. Angesichts der Gewaltbereitschaft in Berlin sei
das Urteil nicht nachvollziehbar.
Auslöser der Gerichtsentscheidung war eine
Anti-Atomkraft-Demo, die 2009 in Berlin stattfand. Zehntausende
protestierten da friedlich, wie üblich filmte die Polizei den
Umzug, auch wenn sie niemanden entdeckte, der randalieren wollte.
Daraufhin klagten eine Bürgerinitiative und eine Privatperson -
und bekamen Recht. Nach dem Bundesversammlungsgesetz, das in Berlin und
vielen anderen Bundesländern gilt, dürften Polizisten
Demonstrationen nur filmen, "wenn von den Teilnehmern erhebliche
Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung
ausgehen", sagte der Sprecher des Verwaltungsgerichts. Das Urteil habe
grundsätzliche Bedeutung.