MEDIENSPIEGEL 30.7.10
(Online-Archiv: http://www.reitschule.ch/reitschule/mediengruppe/index.html)
Heute im Medienspiegel:
- Reitschule-Programm
- 25 Jahre Zaffaraya: Fest; Bund der Steuerzahler gegen Zaff
- Antira-Cup-Festival im Denkmal
- Gassenarbeit Bern: Niederschwellig für den Randstand
- Neustadt: Progr belebt Hodlerstrasse
- Royal Aces Tattoo Bar: Zu, offen und schon wieder zu...
- Auschaffungen: Knatsch um Sonderflug-Stopp
- Big Brother Sport: Härtere Strafen
- Küsnacht: Luxusklinik besetzt
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REITSCHULE
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So 01.08.10
09.00 Uhr - Grosse Halle - Flohmarkt und Brunch im
SousLePont
Do 05.08.10
19.00 Uhr - Vorplatz - Aktion lebendiger Vorplatz
"Ping-Pong-Turnier"
Mi 18.08.10
20.00 Uhr - Dachstock - Portugal. The Man (USA)
Fr 20.08.10
20.30 Uhr - Tojo - Bern Retour - 6 Choreographien von 6
Berner
TänzerInnen.
Sa 21.08.10
20.30 Uhr - Tojo - Bern Retour - 6 Choreographien von 6
Berner
TänzerInnen.
So 22.08.10
19.00 Uhr - Tojo - Bern Retour - 6 Choreographien von 6
Berner
TänzerInnen.
Infos:
http://www.reitschule.ch
http://www.reitschulebietetmehr.ch
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ZAFFARAYA
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ZAFFARYA 25 JAHRE!!
Sa 31.7.10
Ort: Endstation Neufeld P+R, Bus 11
Good Food, Cold Drinks, Great Music and The Best People In The
World!
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Regionaljournal Bern 30.7.10
Zaffaraya ist 25-jährig
Am 31. Juli 1985 besetzen Berner Jugendliche mit Zelten und
Wohnwagen
ein Gelände am Aareufer und nannten sich "Zaffaraya". 1987
wurde die illegale Siedlung mit Polizeigewalt geräumt - die
folgenden Grossdemonstrationen hinterlassen bis heute Spuren in der
Berner Stadtgeschichte.
So "eroberte" sich die Jugendbewegung in diesem Zusammenhang die
Reitschule als alternatives Kultur- und Begegnungszentrum. Und auch
"Zaffaraya" existiert noch heute: ein - behördlich geduldetes -
Hüttendorf bei der Autobahn im Neufeld. Seine vierzehn
BewohnerInnen und ihre Kinder sind allerdings nicht mehr der politische
"Stosstrupp" von damals.
rtsp://a1641.v23910e.c23910.g.vr.akamaistream.net/ondemand/7/1641/23910/4c52a729/audio.drs.ch/Regionaljournale/Bern/2010/07/100730_regi_koller.mp3
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20 Minuten 30.7.10
Siedlung Zaffaraya soll verschwinden
BERN. Der Bund der Steuerzahler Kanton Bern hat gestern
bei
Regierungsstatthalter Christoph Lerch eine Aufsichtsanzeige "gegen
illegale Bauten auf dem Zaffaraya-Gelände im Neufeld" eingereicht.
Der Präsident der Vereinigung, Grossrat Thomas Fuchs, stört
sich daran, dass sowohl das städtische Bauinspektorat wie auch der
Gemeinderat einfach tolerieren, dass sich dort die Siedlung Zaffaraya
ausbreitet. "Nebst den Wohnwagen sieht man dort immer häufiger
neue Unterstände oder kleine Holzhäuser", so Fuchs. Eine
Baubewilligung habe es dafür nie gegeben.
http://www.bds-schweiz.ch
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http://www.zaffaraya-film.ch
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ANTIRA-CUP-FESTIVAL
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20 Minuten 30.7.10
Festival für Toleranz
BERN. Nach den Antirassismus-Fussballcups in Luzern und
Solothurn
findet am Samstag in Bern das Antira-Cup-Festival mit DJs und Bar
statt. Los gehts um 15 Uhr im Denk:Mal an der Stauffacherstrasse.
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GASSENARBEIT BERN
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Reformiert 30.7.10
Lasset die Junkies zu mir kommen
Gassenarbeit / Die kirchliche Gassenarbeit Bern ergreift
radikal
Partei für Randständige. Ob das noch zeitgemäss ist,
wird jetzt in einer Evaluation ermittelt.
Donnerstagnachmittag im Breitenrainquartier in Bern. Das
Büro der
kirchlichen Gassenarbeit hat von 14 bis 16 Uhr geöffnet. Heute hat
sich eine Journalistin des Berner Lokalradios RaBe zu den
randständigen Menschen gesellt, die ins einfach eingerichtete
Büro in einer ehemaligen Garage gekommen sind. Sie fragt sie, was
ihnen die kirchliche Gassenarbeit bedeute. Ein Mann, der von sich sagt,
er sei wegen eines Unfalls "in die Sozialmühle" geraten, gibt zu
Protokoll: "Ich fühle mich von den Ämtern nicht
unterstützt. Hier ist der einzige Ort, an dem ich unkomplizierte
Hilfe bekomme."
Niederschwellig
Die Aussage ist bezeichnend. Die kirchliche Gassenarbeit hilft
Menschen
persönlich, niederschwellig undunbürokratisch. Was das
heisst? Gassenarbeiterin Isa Calvo deutscht aus: "Niemand muss sich
ausweisen, wir helfen ihm unabhängig von Herkunft, Alter und
Konfession." Ihre Kollegin, Gassenarbeiterin Ursula Aellen,
ergänzt: "So können wir uns wirklich für unsere Klienten
einsetzen und auch mal unbequem sein." Möglich wird dies, weil die
kirchliche Gassenarbeit von einem unabhängigen Verein getragen
wird (s. Kasten rechts). Ihre Klienten sind Suchtbetroffene und
Obdachlose, alleinerziehende Mütter und Sans-Papiers. Das
dreiköpfige Team der Gassenarbeit berät sie in allen
Lebenslagen, im offenen Büro können sie kostenlos Computer
und Internet benutzen. Das Besondere an der kirchlichen Gassenarbeit
ist, dass sie die Menschen auch direkt auf der Strasse aufsucht. Die
Gassenarbeiter arbeiten dabei immer parteilich und anwaltschaftlich -
das heisst, dass sie in jedem Fall für die Menschen auf der
Strasse Partei ergreifen.
Traditionell
Seit 22 Jahren schon ist kirchliche Gassenarbeit aktiv. Jetzt
soll sie
erstmals einer Evaluation unterzogen werden: Die reformierte
Gesamtkirchgemeinde Bern will zusammen mit der katholischen
herausfinden, "ob das Angebot noch zeitgemäss" sei, wie Regina
Groeneweg, Präsidentin des reformierten Kleinen Kirchenrats,
erklärt. Mit einem jährlichen Beitrag von rund 75 000 Franken
ist die reformierte Gesamtkirchgemeinde die Hauptgeldgeberin der
Gassenarbeit und finanziert zusammen mit den Katholiken 46 Prozent des
Betriebsbudgets. Regina Groeneweg betont, die Evaluation der
Gassenarbeit durch ein externes Büro bedeute nicht, dass man den
Unterstützungsbeitrag nicht mehr zahlen werde. "Nach 22 Jahren
möchten wir das Angebot professionell auswerten lassen." Die
Evaluation soll zeigen, welche Wirkung die Gassenarbeit erziele und was
Menschen auf der Gasse heute brauchten. Dennoch: Ist die kirchliche
Gassenarbeit mit ihrem parteiischen Ansatz für Randständige
der Kirche zu unbequem? Groeneweg verneint entschieden: Sie könne
sich auch vorstellen, dass man nach der Evaluation zum Schluss komme,
der Gassenarbeit mehr Mittel zur Verfügung zu stellen.
Akzeptierend
Der parteiische Ansatz der Gassenarbeit birgt aber durchaus
Zündstoff. Er bedeutet nämlich auch, dass die Gassenarbeit -
anders als staatliche Stellen - ausdrücklich nicht das Ziel hat,
ihre Klienten in sogenannt gesunde Strukturen zu überführen.
Im Jahresbericht 2009 schreibt Vorstandsmitglied Viktor Gorgé:
"Das Helferteam nimmt die Ausgestossenen, Gescheiterten und Entmutigten
ernst und will sie nicht mit irgendwelchen Massnahmen zur
Resozialisierung beglücken." Dahinter stehe die Überzeugung,
dass sich ein Mensch nur dann verändern könne, wenn der
Impuls zur Veränderung aus ihm selbst heraus komme, erklärt
Gassenarbeiter Walo Wenger. "Wenn jemand in einem Zelt wohnen will,
bewege ich ihn nicht dazu, in eine Wohnung zu ziehen, auch wenn die
Mehrheit der Menschen in unserer Gesellschaft in Wohnungen wohnt. Ich
helfe ihm, im Zelt zu überleben." Das Team arbeitet darum auch
nicht abstinenzorientiert. Will heissen: Es erwartet von Hilfesuchenden
nicht, dass sie ihren Drogen- oder Alkoholkonsum aufgeben. Im offenen
Büro darf allerdings weder das eine noch das andere konsumiert
werden. Die Gassenarbeiter verteilen im Sinn einer "Schadensminderung"
saubere Spritzen und Kondome und leisten notfalls Überlebenshilfe.
Sobald ein Klient etwas an seiner Situation ändern möchte,
berät das Team ihn, begleitet ihn auf Ämter oder zum Arzt und
leitet ihn an entsprechende Stellen weiter.
Jesuanisch
Für die Vereinspräsidentin der kirchlichen
Gassenarbeit, die
Roggwiler Pfarrerin Sandra Kunz, ist deren Ansatz "urevangelisch":
"Jesus half ausgestossenen Menschen, ohne zu verlangen, dass sie sich
ändern, und ohne sie unter Druck zu setzen." Sie ist deshalb
überzeugt, dass die kirchliche Gassenarbeit richtig handelt und in
der Stadt Bern eine Lücke füllt. "Hier finden Menschen
Aufnahme, die durch alle sozialen Maschen gefallen sind."
Demgegenüber hat die Passantenhilfe der Heilsarmee, die auch nach
christlichem Grundsatz arbeitet, eine etwas andere Ausrichtung. Seev
Levy, der die eng mit dem Berner Sozialdienst zusammenarbeitende
Beratungsstelle führt, sagt: "Aufgrund meines christlichen
Menschenbilds gehe ich davon aus, dass bei jedem Menschen jederzeit
Entwicklung möglich ist." Darum ermutigen er und sein Team die
Klienten aktiv, ihre Situation zu verändern und Hilfsangebote in
Anspruch zu nehmen.
Unterstützend
Getragen wird die kirchliche Gassenarbeit, die über ein
Budget von
rund einer Viertelmillion Franken verfügt, von reformierten und
katholischen Kirchgemeinden. Ein Blick in die Mitgliederliste zeigt,
dass diese den Verein ganz unterschiedlich unterstützen: Neben der
Gesamtkirchgemeinde Bern (die aus den dreizehn städtischen
Kirchgemeinden besteht) zahlen 25 weitere reformierte Gemeinden aus
Agglomeration und Region Bern einen Mitgliederbeitrag, je nach
Grösse zwischen 336 und 22 563 Franken. Weitere 27 Gemeinden sind
zwar nicht Mitglied, unterstützen den Verein aber mit
jährlichen Beiträgen. Darunter findet man erstaunlicherweise
auch stadtferne Gemeinden wie Saanen-Gstaad. Pfarrer Robert Schneiter
begründet: "Wir wollen uns der Verantwortung nicht entziehen. Es
gibt auch Junge aus dem Saanental, die in die Stadt ziehen und dort in
die Drogen geraten."
Davon, dass es die kirchliche Gassenarbeit unbedingt
braucht,
sind auch die drei Angestellten überzeugt. Sie haben beobachtet,
dass das Klima auf der Gasse repressiver geworden sei - "insbesondere
durch den umstrittenen Wegweisungsartikel". Isa Calvo: "Die
Lebensbedingungen der Menschen sind härter und die
gesundheitlichen Verhältnisse schlechter geworden." Darum sei ein
so niederschwelliges Angebot wichtig, in dem Menschen akzeptiert
würden, wie sie sind. Eine Klientin im Büro der Gassenarbeit
drückt es so aus: "Es fägt mit der kirchlichen Gassenarbeit.
Hier kann man von Freund zu Freund reden, das gibt extremen emotionalen
Halt."
Sabine Schüpbach
--
Kirchliche Gassenarbeit
Einzigartiger Ansatz / Menschen direkt aufsuchen
Der Verein Kirchliche Gassenarbeit Bern besteht seit 1988.
Getragen wird er von seinen Mitglieds-Kirchgemeinden, darunter die
reformierte und die römisch-katholische Gesamtkirchgemeinde Berns,
von Kirchgemeinden, die regelmässige Beiträge zahlen, und von
privaten Spendern. Das Team mit zwei Gassenarbeiterinnen und einem
Gassenarbeiter (160 Stellenprozente) bietet jeweils dienstags (nur
für Frauen) und donnerstags (für alle) in seinem Büro im
Breitenrainquartier kostenlose Beratungen zu Themen wie Wohnen,
Finanzen, Gesundheit, Sucht und Recht an. Die kirchliche Gassenarbeit
ist die einzige aufsuchendeGassenarbeit in der Stadt Bern: Die
Gassenarbeiterinnen und Gassenarbeiter sind während des
grössten Teils ihrer Arbeit unterwegs und suchen ihre Klienten auf
der Strasse auf. Das Angebot richtet sich an Menschen, die ihren
Lebensmittelpunkt auf der Strasse haben; ein Schwerpunkt liegt bei der
Arbeit mit Frauen, die vierteljährlich das Magazin "Mascara"
gestalten. Die Gassenarbeit stellt ihre Tätigkeit auch Konfklassen
vor. sas
http://www.gassenarbeit-bern.ch
--
Solidaritätsfest in Bern
Am 26. August lädtder Verein Kirchliche Gassenarbeit
zu
einem Solidaritätsfest ein. Zum Einstieg liest der Autor Matto
Kämpf, danach folgen Konzerte von Berner Bands. Zum Ausklang gibts
Disco mit DJ Vasek Tomy. Der Erlös des Anlasses geht
vollumfänglich in den Unterstützungsfonds für die
Klienten der Gassenarbeit.
26. August (ab 20 Uhr) in der Reitschule Bern Eintritt:
Fr.
10.-/15.-
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NEUSTADT-QUARTIER
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Bund 30.7.10
Bistrotische für die öde Hodlerstrasse
Stadt Bern - Überraschende Idee für die
Renovation des
Progr, des ehemaligen Progymnasiums der Stadt Bern: Die Café-Bar
Turnhalle soll gegen die Hodlerstrasse hin mit fünf grossen
Fenstertüren versehen werden. Dazu würden die bestehenden,
hoch liegenden und bogenförmigen Fenster nach unten
vergrössert. Dieser Eingriff würde es erlauben, auf dem
Trottoir an der Hodlerstrasse Tische aufzustellen und Gäste zu
bewirten. Aus Sicht der Stiftung Progr könnte damit der heute
"recht unwirtliche Abschnitt" der Hodlerstrasse "markant aufgewertet"
werden, wie sie gestern mitteilte. Die Renovation des Gebäudes,
die bis Ende 2013 dauert und "behutsam" vorgenommen wird, kostet
insgesamt acht Millionen Franken. Allein die Sanierung der
Sandsteinfassade verschlingt rund einen Drittel dieses Betrages. (db) -
Seite 16
--
Kaffee trinken an der Hodlerstrasse
Nun liegt das Baugesuch für die Renovation des
ehemaligen
Stadtberner Progymnasiums vor. Augenfälligster Punkt: Die
Café-Bar Turnhalle erhält fünf grosse
Fenstertüren auf der Seite der Hodlerstrasse.
Dölf Barben
Die Hodlerstrasse in der Stadt Bern ist keine Strasse, auf
der
man sich besonders gerne aufhält. Wer zu Fuss vom Waisenhausplatz
zur Schützenmatte will und in Eile ist, schätzt sie als
direkteste Verbindung. Dann eilt der Passant den abweisenden
Sandsteinmauern entlang - womöglich ohne zu wissen, was sich
hinter all den Fenstern befindet.
Bis in zwei Jahren könnte sich dies im oberen Teil
der
Strasse grundlegend ändern. Dem seit gestern vorliegenden
Baugesuch für die Renovation des alten Progymnasiums ist zu
entnehmen, dass der Progr nicht nur "behutsam renoviert" wird, wie es
in der Mitteilung heisst: "In einigen Teilen" geht das Projekt
über eine reine Renovation hinaus. Am augenfälligsten ist
dabei die Öffnung der Café-Bar Turnhalle (die sich
tatsächlich in der ehemaligen Turnhalle befindet) zur
Hodlerstrasse hin. Geplant ist, die fünf bestehenden
bogenförmigen Fenster bis auf Bodenhöhe "hinabzuschneiden",
wie Architekt Viktor Hirsig sagt. Dadurch entstünde ein neuer
Bezug zur Hodlerstrasse, "eine Anbindung". Damit werde eine "markante
Aufwertung" des "heute recht unwirtlichen Strassenabschnitts"
angestrebt. Die Gäste der Turnhalle könnten ebenerdig ein-
und ausgehen. Auf dem Trottoir stünden Tische - unter Bäumen.
Mit den Türen liesse sich zudem das Problem der Fluchtwege auf
elegante Weise lösen, sagt Hirsig.
Allerdings ist es noch nicht ganz sicher, dass die
Anbindung
tatsächlich verwirklicht wird. Für die Renovation des Progr
stehen bloss 8 Millionen Franken zur Verfügung. Würde sich
zeigen, dass es bei diesem "knappen Budget" nicht für alles
reicht, würden wohl als Erstes die Fenstertüren eingespart -
"ausser wir fänden einen Sponsor", sagt Hirsig. Gefragt wären
150 000 Franken.
Biergarten-Atmosphäre im Hof
Augenfällige Veränderungen sind weiter im Hof
vorgesehen, der an der Speichergasse liegt und vom Gebäude von
drei Seiten her eingefasst wird. Die zwei Meter hohe Mauer, die den Hof
teilt, soll abgebrochen werden. In der Mitte des Platzes ist ein
Ausschankpavillon geplant, der im Sommer genutzt wird. Die
Ahornbäume im Hof bleiben stehen, auf der westlichen Seite werden
sogar zwei neue gepflanzt. Hirsig schwebt in diesem Teil des Hofes
"etwas in Richtung Biergarten-Atmosphäre" vor. Der östliche
Teil dagegen soll "Kulturallmend" sein - "ein Flecken in der Stadt",
der für kulturelle Anlässe zur Verfügung steht. Generell
soll der Hof öffentlich zugänglich sein. Er soll Raum bieten
für Leute, die sich zum Beispiel ausruhen wollen oder ein
Plätzchen suchen, um "ungestört und ohne Kaufzwang" ihr
Picknick zu essen.
Am Gebäude selber ändert sich wenig. Den
Hauptbrocken
der Renovation bildet die Sanierung der Sandsteinfassade, sie
beansprucht rund ein Drittel der Gesamtkosten. Das Dach dagegen wird
lediglich repariert. Es habe sich gezeigt, dass eine Gesamterneuerung
nicht nötig sei, sagt Hirsig. Die sanitären und elektrischen
Anlagen werden nur soweit nötig renoviert. Die Aula und die
Café-Bar Turnhalle erhalten eine neue, energiesparende
Lüftung. Erneuert und etwas ausgebaut wird die Toilettenanlage.
Auf Totalerneuerungen wird nicht nur aus Kostengründen verzichtet:
"Wir wollen mit der Sanierung nicht die Geschichte dieses Gebäudes
verdecken", sagt Hirsig. Einen weiteren "kostenträchtigen Posten"
bildet schliesslich die Nachrüstung des Brandschutzes.
Die Bauarbeiten beginnen Ende September mit den
Gerüstarbeiten für die Sanierung der Fassade. Diese sind
nicht bewilligungspflichtig. Mit den übrigen Schritten wird
gewartet, bis die Baubewilligung vorliegt - voraussichtlich Anfang
2011. Die Renovation erfolgt etappenweise und dauert bis Ende 2013. Die
Turnhalle wird Mitte 2012 umgebaut. Sie bleibt in dieser Zeit
geschlossen, im Hof ist allerdings Sommerbetrieb vorgesehen.
Während des Umbaus läuft auch der Progr-Betrieb "normal
weiter". Verantwortlich für die Renovation, die in engem Kontakt
mit der städtischen Denkmalpflege geplant wird, ist die Stiftung
Progr. Finanziert wird das Projekt mit Geld aus Schenkungen sowie
über Privat- und Hypothekardarlehen.
--
Die Vorgeschichte
"Progr" geht zurück auf "Proger", die Bezeichnung des
ehemaligen Progymnasiums am Waisenhausplatz. Seit sechs Jahren ist der
Progr ein Atelierhaus für weit über 100 Kunstschaffende sowie
ein Veranstaltungsort. Zunächst handelte es sich um eine
Zwischennutzung. Bis im Herbst 2008 sah es danach aus, als werde das
Gebäude in ein Zentrum für Gesundheit, Bildung und Kultur
umgewandelt. Das Stadtberner Stimmvolk entschied sich dann im Mai 2009
jedoch mit einer Zweidrittelmehrheit für das Vorhaben der
Künstler, ihr Projekt weiterzuführen. Anfang August letzten
Jahres hat die Stiftung Progr das ehemalige Schulgebäude für
2,4 Millionen Franken für 30 Jahre im Baurecht übernommen.
Gleichzeitig hat sie sich verpflichtet, bis 2015 sämtliche
notwendigen Renovationen zu erledigen. (db)
---
BZ 30.7.10
Progr
Neuer direkter Zugang zur Hodlerstrasse
Der Progr plant via Turnhalle einen Zugang zur
Hodlerstrasse. Die
Verhandlungen zwischen Barbetreibern und Stiftung dauern an.
Kommt es, wie die Stiftung Progr möchte, werden
fünf
neue Fenstertüren in die Wand der Turnhalle eingelassen. Damit
wäre die vom Kulturzentrum und vom Kunstmuseum erwünschte
Annäherung einen Schritt weiter. "Ob dieser Eingriff im
schützenswert eingestuften Gebäude möglich ist, wird nun
von den Bewilligungsbehörden geprüft", sagt Architekt Viktor
Hirsig. Denn diese Idee wurde im Rahmen der am Dienstag erfolgten
Baueingabe konkretisiert. Darin ist weiter festgehalten, dass die
Trennmauer im Hof abgebrochen werden und der Hof zu einer
"Kulturallmend" werden soll, wie einer gestern versandten Mitteilung zu
entnehmen ist. "Der ganze Hof wird danach frei zugänglich", betont
Stiftungspräsident Peter Aerschmann. Die Arbeiten für die
Galerienzone laufen bereits. "Sie wird am 3. September mit einem Fest
eröffnet", ergänzt Aerschmann.
Noch nichts Neues zur Bar
Für die Café Bar Turnhalle, die bisher entlang
der
Wand eine Ausschankstelle betrieb, ist ein neuer Pavillon geplant. Die
WC-Anlagen werden vergrössert und die Veranstaltungstechnik in der
ehemaligen Turnhalle verbessert.
Die Betreiber der Café-Bar Turnhalle und die
Stiftung
befinden sich immer noch in Verhandlungen. Weil der Zwischenvertrag bis
Anfang 2012 laufe, bestehe kein Zeitdruck, sagt Aerschmann: "Ich bin
zuversichtlich, dass wir eine Lösung finden, die für alle
aufgeht." Michael Fankhauser, Mitbetreiber der Café-Bar, teilt
diese Einschätzung. Laut Aerschmann wird das Restaurant im Sommer
2012 umgebaut.
Ab Herbst steht das Gerüst
Die Baueingabe erfolgte gemäss Baurechtsvertrag
fristgerecht. Die Baukosten liegen unverändert bei acht Millionen
Franken. Nicht abhängig von der Baueingabe ist die Renovation der
Sandsteinfassade: "Ein Teil der Hoffassade wird Ende September
eingerüstet. Mit der Renovation beginnen wir Ende Oktober", sagt
Architekt Hirsig. Der Hauptbrocken der Sanierung wird laut Mitteilung
die Sanierung der Sandsteinfassade sein. Ebenfalls ins Gewicht
fällt die Anpassung des Brandschutzes an die zeitgemässen
Normen. Der Betrieb im Gebäude läuft während der
Arbeiten weiter. Für Ende 2013 ist die Fertigstellung geplant.
cab
---
20 Minuten 30.7.10
Ab November wird das Progr saniert
BERN. Die Kunstschaffenden des Kulturzentrums Progr haben
das
Baugesuch für die Renovation eingereicht. Damit soll die bisher
provisorische Nutzung definitiv bewilligt werden. Bei der Sanierung
geht es vor allem um die Hülle des Kulturzentrums, primär um
die Sandsteinfassaden. Teilweise erneuert werden auch die
sanitären und elektrischen Anlagen sowie der Brandschutz.
Vom Umbau betroffen ist auch die Café-Bar
Turnhalle, die
sich im Erdgeschoss des Kulturzentrums befindet. Sie soll mit fünf
Fenstertüren gegen die Hodlerstrasse hin geöffnet werden und
eine neue Lüftung erhalten. Im Hof an der Speichergasse wird ein
neuer Ausschank-Pavillon gebaut.
Während der Bauarbeiten von November 2010 bis 2013
geht der
Kunstbetrieb weiter. Die Baukosten schätzen die Verantwortlichen
auf acht Millionen Franken ein.
---
Blick am Abend 29.7.10
Progr wird renoviert
UMBAU
Der Progr erhält für acht Millionen Franken eine
neue
Fassade.
Die Fassade bröckelt überall ab, das
Kulturzentrum
Progr ist in einem schlechten Zustand. Jetzt haben die Künstler
ein Baugesuch eingereicht; sie wollen das Gebäude renovieren. Bei
der Sanierung geht es vor allem um die "Hülle" des Kulturzentrums,
primär um die Sandsteinfassaden. Teilweise erneuert werden auch
die sanitären und elektrischen Anlagen.
Auch die Café-Bar "Turnhalle" ist vom Umbau
betroffen.
Sie soll mit fünf Fenstertüren gegen die
Hodlerstrasse
hin geöffnet werden und eine neue Lüftung erhalten. In der
Mitte des Hofs an der Speichergasse kommt die Mauer weg. Dafür
entsteht ein neuer Ausschank-Pavillon. Die acht Millionen Franken teure
Sanierung dauert vom November 2010 bis Ende 2013. ehi
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NEONAZIS BURGDORF
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bernerzeitung.ch 30.7.10
Royal Aces Tattoo Bar bleibt vorläufig geschlossen
Nachdem die Royal Aces Tattoo Bar in Burgdorf in der Nacht auf
Freitag
erneut attackiert wurde, hat das Regierungsstatthalteramt entschieden,
dass die Bar vorläufig geschlossen werden muss.
Am Freitag um circa 5 Uhr in der Früh, ist an der "Royal
Aces
Tattoo Bar" in Burgdorf Sachbeschädigung verübt worden. Vor
Ort stellte die Polizei fest, dass mehrere Glasscheiben mit Steinen
eingeschlagen worden waren, teilt die Kantonspolizei Bern mit. Der
Schaden beläuft sich auf mehrere tausend Franken.
Die Bar wurde bereits am 21. Juni von Linksextremisten
angegriffen,
weil angeblich Nazis in dem Lokal verkehren.
Kritische Sicherheitslage
Die Stadt Burgdorf, das Regierungsstatthalteramt Emmental und
die
Kantonspolizei Bern schätzen die Sicherheitslage als kritisch ein.
Die Gefahr einer weiteren Eskalation wird als hoch eingestuft.
Das Regierungsstatthalteramt Emmental hat die Royal Aces Tattoo
Bar am
12. Juli geschlossen. Eine weitere Öffnung der Bar könne neue
Angriffe provozieren, wobei auch eine Gefährdung von Leib und
Leben nicht ausgeschlossen werden könne, teilt die
Volkswirtschaftsdirektion mit.
Der Antrag der Barbetreiberin auf aufschiebende Wirkung der
hängigen Beschwerde werde abgewiesen. Die Royal Aces Tattoo Bar
darf somit vorläufig nicht mehr öffnen. (js/pd)
---
be.ch 30.7.10
Medienmitteilung des Kantons Bern
Royal Aces Tattoo Bar in Burgdorf bleibt vorläufig
geschlossen
(30.07.2010)
Die vom Regierungsstatthalteramt Emmental am 12. Juli 2010
geschlossene
Royal Aces Tattoo Bar in Burgdorf muss aus Sicherheitsgründen
vorläufig geschlossen bleiben. Insbesondere gestützt auf
Einschätzungen der örtlichen Behörden hat die
Volkswirtschaftsdirektion heute Nachmittag (30. Juli 2010) entschieden,
der gegen den Schliessungsentscheid hängigen Beschwerde keine
aufschiebende Wirkung zukommen zu lassen.
Das Regierungsstatthalteramt Emmental hat die Royal Aces Tattoo
Bar am
12. Juli 2010 gestützt auf die Gastgewerbegesetzgebung
geschlossen. Ausschlaggebend für diesen Entscheid waren in erster
Linie sicherheitspolizeiliche Überlegungen, da es im Zusammenhang
mit dem Lokal zu heftigen verbalen Auseinandersetzungen zwischen
linksextremen und rechtsextremen Gruppierungen gekommen ist. Seit der
Eröffnung im Juni 2010 sind zudem bereits zwei Anschläge auf
die Bar verübt worden, der zweite in der Nacht auf heute Freitag.
Die Stadt Burgdorf, das Regierungsstatthalteramt Emmental und
die
Kantonspolizei Bern schätzen die Sicherheitslage als kritisch ein.
Die Gefahr einer weiteren Eskalation wird als hoch eingestuft. Eine
weitere Öffnung der Bar könnte neue Angriffe provozieren,
wobei auch eine Gefährdung von Leib und Leben nicht ausgeschlossen
werden kann.
Vor diesem Hintergrund hat die Volkswirtschaftsdirektion
entschieden,
den Antrag der Barbetreiberin auf aufschiebende Wirkung der
hängigen Beschwerde abzuweisen. Die Royal Aces Tattoo Bar darf
somit vorläufig nicht mehr öffnen. Damit will die
Volkswirtschaftsdirektion eine weitere Eskalation der Situation
verhindern.
---
bernerzeitung.ch 30.7.10
Umstrittene Bar erneut beschädigt
pd / sgl
In der Nacht auf Freitag hat eine unbekannte
Täterschaft bei
einer Bar in Burgdorf mehrere Scheiben eingeschlagen. Die Bar wurde
bereits am 21. Juni von Linksextremisten angegriffen, weil angeblich
Nazis in dem Lokal verkehren.
Am Freitag um circa 5 Uhr in der Früh, ist an der
"Royal
Aces Tattoo Bar" in Burgdorf Sachbeschädigung verübt worden.
Vor Ort stellte sich heraus, dass mehrere Glasscheiben mit Steinen
eingeschlagen worden waren, teilt die Kantonspolizei Bern mit. Der
Schaden beläuft sich auf mehrere tausend Franken, schreibt die
Kantonspolizei weiter.
Die Kantonspolizei Bern sucht Zeugen: 034 424'80'01
--
police.be.ch 30.7.10
Burgdorf / Zeugenaufruf: Sachbeschädigungen an einer Bar
30. Juli 2010
pkb. In der Nacht auf Freitag hat eine unbekannte
Täterschaft bei
einer Bar in der Burgdorfer Oberstadt mehrere Scheiben eingeschlagen.
Die Kantonspolizei Bern sucht Zeugen.
Am Freitag, 30. Juli 2010, um ca. 0440 Uhr ging bei der
Kantonspolizei
Bern eine Meldung ein, wonach Unbekannte bei der "Royal Aces Tattoo
Bar" an der Rütschelengasse 27 in Burgdorf Sachbeschädigungen
verübt hätten. Vor Ort stellte sich heraus, dass mehrere
Glasscheiben mit Steinen eingeschlagen worden waren. Gemäss einer
ersten Schätzung beläuft sich der Sachschaden auf mehrere
tausend Franken. Weitere Ermittlungen sind im Gang.
In diesem Zusammenhang sucht die Kantonspolizei Bern Zeugen.
Personen,
die sachdienliche Angaben machen können, werden gebeten, sich
unter der Telefonnummer 034 424 80 01 bei der Kantonspolizei Bern in
Burgdorf zu melden.
Untersuchungsrichteramt II Emmental-Oberaargau
(bwb)
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AUSSCHAFFUNGEN
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Aargauer Zeitung 30.7.10
Du Bois-Reymond unter Druck
Alard du Bois-Reymond will die Zusammenarbeit mit Nigeria
nicht
überstrapazieren
Der Kanton Freiburg muss einen Ausschaffungshäftling
aus
Nigeria freilassen, weil dieser nicht per Sonderflug in seine Heimat
zurückgeführt werden kann. Dafür verantwortlich gemacht
wird der Chef des Bundesamts für Migration.
Simon Fischer
Das Bundesgericht hat entschieden, dass der Kanton
Freiburg einen
Ausschaffungshäftling aus Nigeria freilassen muss, weil dessen
Rückführung zurzeit nicht möglich ist, wie die
Westschweizer Zeitung "La Liberté" gestern berichtete. Grund
dafür ist der nach wie vor geltende Stopp der Sonderflüge ins
westafrikanische Land, nachdem am 17. März am Flughafen
Zürich ein Nigerianer während seiner Ausschaffung gestorben
ist.
Der freigelassene abgewiesene Asylsuchende war Ende 2008
im
Kanton Freiburg wegen Drogendelikten festgenommen und zu 18 Monaten
Freiheitsstrafe verurteilt worden, wovon er neun absitzen musste. Im
September 2009 wurde er dann in Ausschaffungshaft genommen, vorerst
für drei Monate, dann für ein weiteres halbes Jahr. Gegen
eine weitere Haftverlängerung legte er Rekurs ein, den das
Bundesgericht nun gutgeheissen hat.
Kritik am BFM-Chef
Der Aargauer FDP-Nationalrat Philipp Müller
erklärt, am
Urteil des Bundesgerichts sei nichts auszusetzen, denn laut geltendem
Gesetz habe so entschieden werden müssen. Gleichzeitig übt er
aber heftige Kritik an Alard du Bois-Reymond, dem Direktor des
Bundesamts für Migration (BFM). So sei es ein Fehler gewesen, nach
dem Todesfall sämtliche Ausschaffungsflüge zu stoppen. "Das
ist, wie wenn sämtliche Baustellen geschlossen würden, weil
es irgendwo auf dem Bau einen tragischen Unfall gegeben hat", sagt
Müller.
Er glaubt ausserdem, dass der BFM-Chef die Nigerianer im
April
mit der Aussage, der Grossteil der nigerianischen Asylsuchenden sei
kriminell, brüskiert hat. "So etwas darf man denken, aber nicht
sagen", meint Müller. Nigerias Behörden seien
verständlicherweise verärgert, was sich auf die Verhandlungen
zur Wiederaufnahme der Sonderflüge auswirke.
Mit Kritik am BFM-Chef spart auch der Zürcher
SVP-Nationalrat Hans Fehr nicht. Er könne nicht begreifen, wieso
gegenüber den Nigerianern kein Druck aufgesetzt werde, um das
Problem zu lösen. "Die Möglichkeiten dazu hätten wir,
beispielsweise durch die Streichung der Entwicklungshilfe",
erklärt Fehr. Er erwarte, dass du Bois-Reymond nun rasch handle.
Du Bois-Reymond wehrt sich
Du Bois-Reymond will diese Kritik nicht auf sich sitzen
lassen.
Seine Aussagen über den hohen Anteil delinquenter nigerianischer
Asylsuchender in der Schweiz sei bei den Gesprächen in Nigeria
kein Thema gewesen, erklärt er. Die nigerianische Regierung wolle
etwas gegen das Problem unternehmen, weil es ein schlechtes Licht auf
das ganze Land werfe. Wann die Ausschaffungsflüge wieder
aufgenommen werden, kann der BFM-Direktor aber weiter nicht genau sagen.
Nichts hält du Bois-Reymond von der Forderung, Druck
auszuüben, um die Sonderflüge möglichst bald wieder
aufnehmen zu können. "Wir hatten bislang eine exzellente
Zusammenarbeit mit Nigeria, deshalb wäre es falsch, das
Verhältnis jetzt zusätzlich zu strapazieren", sagt er. Denn
die Nigerianer hätten klargemacht, dass sie auch weiterhin an
einer guten Kooperation interessiert seien.
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BZ 30.7.10
Nigerianer
Rekurs gutgeheissen
Der Kanton Freiburg muss einen Nigerianer freilassen. Er
kann
wegen des Sonderflügestopps nicht ausgeschafft werden.
Das Bundesgericht hat einen Rekurs des wegen
Drogendelikten
verurteilten Nigerianers gutgeheissen. Das Bundesamt für Migration
(BFM) hatte am 18. März 2010 sämtliche
Ausschaffungs-sonderflüge gestoppt, nachdem am Vortag ein
nigerianischer Ausschaffungshäftling in Zürich gestorben war.
Für die Wiederaufnahme der Flüge nach Nigeria gebe es keinen
konkreten Termin, machte das Bundesgericht nun geltend. Es entschied
deshalb, dass der Nigerianer auf freien Fuss gesetzt werden müsse.
Der Kanton Freiburg muss ihm zudem 2000 Franken
Parteikostenentschädigung bezahlen.
Der Nigerianer war im Juni 2008 illegal in die Schweiz
eingereist. Auf sein Asylgesuch traten die Behörden nicht ein. Im
Dezember 2008 wurde er im Zusammenhang mit einer Strafuntersuchung im
Kanton Freiburg festgenommen. Am 21. Juli 2009 verurteilte das Gericht
des Saanebezirks den Nigerianer wegen Verstössen gegen das
Betäubungsmittelgesetz zu 18 Monaten Freiheitsstrafe - 9 hatte er
abzusitzen. Einen Monat später erklärte der Mann, nicht nach
Nigeria zurückkehren zu wollen.
Am 10. September 2009 wurde er in Ausschaffungshaft
genommen.
Diese wurde mehrfach verlängert. Dagegen legte der Nigerianer
Beschwerde ein.
sda
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20 Minuten 30.7.10
Nigerianischer Dealer wieder frei
LAUSANNE. Der Kanton Freiburg muss einen Drogendealer aus
Nigeria
freilassen, weil er wegen des Stopps der Sonderflüge in das Land
nicht ausgeschafft werden kann. Das Bundesgericht hat einen Rekurs des
Mannes gutgeheissen.
Der Nigerianer war 2008 illegal in die Schweiz eingereist.
Auf
sein Asylgesuch traten die Behörden nicht ein. 2009 wurde er wegen
Drogendelikten verurteilt. Daraufhin erklärte der Mann, nicht nach
Nigeria zurückkehren zu wollen, und kam in Ausschaffungshaft. Der
Bund stoppte im März 2010 sämtliche
Ausschaffungssonderflüge, nachdem ein nigerianischer
Ausschaffungshäftling gestorben war. Wann die Flüge nach
Nigeria wieder aufgenommen werden, ist offen.
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BIG BROTHER SPORT
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BZ 30.7.10
Fussball
Strafen für Hooligans
Hooligans müssen ab sofort mit härteren Strafen
rechnen. Neu gelten Stadionverbote bis in die fünfte Liga hinunter
und bis drei Jahre. Spieler und Trainer riskieren zudem ihren Job, wenn
sie sich ein Verbot einhandeln. So steht es in den neuen Richtlinien
des Schweizerischen Fussballverbands (SFV). Fanarbeiter kritisieren das
Papier. Die Richtlinien wurden Ende letzter Woche vom
SFV-Zentralvorstand definitiv abgesegnet.
sda
Seite 4
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Fussball und Eishockey
Was Hooligans künftig blüht
Nun haben die Sportveranstalter Nägel mit Köpfen
gemacht: Ab sofort gibts Spielfeldverbote bis in die fünfte Liga.
Hooligans müssen seit Juli mit härteren Strafen
rechnen. Neu gelten Stadion- respektive Spielfeldverbote bis in die
fünfte Liga hinunter und bis drei Jahre. Spieler und Trainer
riskieren zudem ihren Job, wenn sie sich ein Verbot einhandeln. So
steht es in den neuen Richtlinien des Fussballverbands. Fanarbeiter
kritisieren das Papier.
Die Richtlinien wurden Ende letzter Woche vom
Zentralvorstand des
Schweizerischen Fussballverbands (SFV) definitiv abgesegnet. Dies sagte
Claudius Schäfer, Chefjurist der Swiss Football League (SFL), auf
Anfrage der Nachrichtenagentur SDA.
Angewendet werden die "Richtlinien betreffend den Erlass
von
Stadionverboten" - zumindest theoretisch - bereits seit Anfang Juli.
Auf dieses Datum hin hat der SFV die Verantwortung für die
Stadionverbote von der SFL übernommen.
Verbot auch für Eishockey
Für gewaltbereite Fans bringt das 12-seitige Papier
gleich
mehrere Verschärfungen. So gelten Stadionverbote neu für alle
Spiele bis in die fünfte Liga hinunter. Bisher betrafen sie
lediglich Super-League- und Challenge-League-Partien. Für Jurist
Schäfer macht die Ausweitung Sinn: "Bisher sind gewisse Leute
trotz Verbots plötzlich an Spielen der unteren Ligen aufgetaucht -
vor allem an Spielen der U-21-Mannschaften verschiedener SFL-Klubs."
Während die Verbote bis anhin für maximal zwei
Jahre
ausgesprochen wurden, können sie nun bis zu drei Jahre gelten. Das
Minimum liegt bei einem Jahr. Ebenfalls neu: Der SFV übernimmt die
Stadionverbote anderer Sportverbände. Konkret betrifft dies
zurzeit das Eishockey.
Auch Spieler, Trainer und Funktionäre geniessen ab
sofort
keinen besonderen Schutz mehr. Wenn sie ein Stadionverbot kassieren,
kann sie der Verband von ihrer Funktion suspendieren.
Neue Ombudsstelle
Auf der anderen Seite bringt das Regelwerk aus Fansicht
auch
Verbesserungen. Neu ist ein Anhörungsrecht, das Betroffenen die
Möglichkeit gibt, Argumente und Beweismittel gegen ein
Stadionverbot vorzubringen.
Zudem können sie sich schriftlich an die - ebenfalls
neue -
Ombudsstelle wenden. Die Mitglieder dieser vierköpfigen Stelle
sind laut SFL-Chefjurist Claudius Schäfer inzwischen bestimmt. Nun
muss sie sich noch konstituieren. Bei den Sanktionen wird weiter die
schriftliche Verwarnung als neues Mittel eingeführt. Wer
beispielsweise zum ersten Mal Weisungen der Polizei missachtet oder
eine Abschrankung erklettert, muss nicht gleich mit einem Stadionverbot
rechnen.
"Nicht verhältnismässig"
Trotzdem kommen die neuen Regeln auf der Fanseite nicht
besonders
gut an. Die Organisation Fanarbeit Schweiz verfasst derzeit eine
Stellungnahme. Laut Geschäftsleiter Thomas Gander enthalten die
neuen Richtlinien zwar auch begrüssenswerte Neuerungen wie das
Anhörungsrecht und die Verwarnungen. Doch einige der
Verschärfungen seien in ihrer Konsequenz zu hart. "Ich vermisse
den Ansatz der Verhältnismässigkeit", sagte Gander.
Er bemängelte vor allem, dass ein dreijähriges
Stadionverbot nicht nur für Personen ausgesprochen wird, die
direkte Gewalt anwenden, sondern beispielsweise auch für Delikte
wie Landfriedensbruch oder Betreten des Spielfelds. Zudem werde das
Stadionverbot auf alle SFV-Ligen und auf Eishockey ausgeweitet -
unabhängig von der Schwere des Delikts. Laut der Zentralstelle
für Hooliganismus hatten Anfang Jahr in der Schweiz 974 Personen
Stadionverbot - 645 betrafen Fussball, 329 Eishockey.
sda
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SQUAT KÜSNACHT
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Tagesanzeiger 30.7.10
Künstler besetzen Luxusklinik in Küsnacht
Eine 10-köpfige Gruppe mit dem Namen Collective Saint
Raphael lebt seit Mittwoch in der Klinik St. Raphael in Küsnacht.
Was die Besetzer wollen, ist unklar.
Von Patrik Berger und Michel Wenzler
Küsnacht - Es ist ruhig im Innenhof der ehemaligen
Klinik
St. Raphael in Küsnacht. Ein Citroën mit Obwaldner
Kennzeichen steht beim Haupteingang. Die meisten Fensterläden des
leer stehenden Gebäudes sind unten. Doch hinter der verschlossenen
Glastür sieht man Gestalten durch die Gänge huschen. Und ein
weisses Transparent beim Eingang macht unmissverständlich klar,
dass sich in dem ruhigen und exklusiven Wohnquartier oberhalb
Küsnacht Ungewohntes ereignet: "Besetzt" steht auf dem Papier, und
ein junger Mann um die dreissig bestätigt aus einem Fenster im
ersten Stock, dass sich zurzeit eine Gruppe junger Künstler in den
Räumen einrichtet. Mehr ist den Hausbesetzern nicht zu entlocken,
ausser, dass sie keine bösen Absichten hätten und die Aktion
nicht politisch motiviert sei.
Klinik als Wohnraum nutzen
Aus einem Brief an die Polizei, der dem "Tages-Anzeiger"
vorliegt, geht aber hervor, wie sich die Gruppierung nennt: Collective
Saint Raphael. Sie freue sich, der Polizei mitzuteilen, dass sie die
Liegenschaft an der Hinterzelg 85 besetzt habe, steht dort. Gemäss
dem Schreiben ist die Gruppe am Mittwoch in die Klinik eingezogen. Bei
Fragen seien sie erreichbar. Die angegebene Handynummer ist in den
Niederlanden registriert.
Die Besetzer wollen die alte Klinik als Wohnraum benutzen
- und
versprechen, auf die Nachbarn Rücksicht zu nehmen und Lärm zu
vermeiden. Mit den Eigentümern der Klinik stünden sie in
Kontakt, um einen Zwischennutzungsvertrag auszuhandeln, bis das
Gebäude anderweitig genutzt werde.
Die Klinik gehört zu einem Teil der Klinik Pyramide
in
Zürich, zu einem anderen Teil einer Gruppe von Belegärzten.
Laut Beat Huber, dem Direktor der Pyramide, haben sich die Hausbesetzer
aber noch nicht mit den Eigentümern in Verbindung gesetzt. "Es ist
mir ein Rätsel, weshalb sie dies behaupten", sagt er. Huber hat
gestern Donnerstag von der Besetzung gehört. Der Hauswart habe
sogleich nach dem Rechten geschaut, offenbar handle es sich um rund
zehn Künstler aus der Schweiz, die sich bis jetzt friedlich
verhalten hätten.
Land ist 100 Millionen wert
Die Privatklinik war aus der Paracelsus-Klinik im
Zürcher
Seefeld hervorgegangen und 1961 nach Küsnacht gezogen. Seit Sommer
2008 steht sie leer. Ursprünglich war geplant, die alte Klinik St.
Raphael abzubrechen und einen gut 120 Millionen Franken teuren Neubau
mit 80 Betten, einer Intensivstation und einer Gebärabteilung zu
erstellen. Der Ärzteschaft war das Risiko aber zu gross, so viel
Geld zu investieren.
Nun soll das Land - rund 25 000 Quadratmeter an bester
Lage -
verkauft werden. Der Verkauf könnte bei Bodenpreisen von 4000
Franken pro Quadratmeter satte 100 Millionen Franken einbringen. Es
handelt sich allerdings nicht um frei nutzbares Bauland. Das
Grundstück liegt in der Zone für öffentliche Bauten.
Denkbar wären dort Schulhäuser, kommunale
Verwaltungsgebäude oder Alterswohnungen.