MEDIENSPIEGEL 20.8.10
(Online-Archiv: http://www.reitschule.ch/reitschule/mediengruppe/index.html)
Heute im Medienspiegel:
- Reitschule-Kulturtipps (Rössli, Tojo)
- Reitschule bietet mehr: Chaos-BernAktuell; Müslüm
erobert
Westschweiz
- (St)Reitschule: Kreuzpuppen-Kunstobjekt polarisiert
- Nachtleben: Stadtrat will Konzept
- Agassizhorn: Keine Umbenennung
- Private Sicherheitsfirmen in den Gemeinden
- Big Brother BE: Knast-Videoüberwachung
- Big Brother Computer: Amtlicher Überwachungswahn
- Big Brother Kantone: Schnüffeln für den Bund
- Big Brother Google: Fotosession in TG
- Big Brother Facebook: GPS included
- Ausschaffungen: Kein Herzfehler bei Ausschaffungstoten?;
Nothilfe TG
- Anti-WEF BS: Shopping-Meile vs Demo
- Buch zu Judentum BS 1930er-1950er
- P.M. und "Neustart Schweiz"
- PNOS: Raus aus dem Rheintal
- Drogenliberalisierungsdiskussion
- Zwischengeschlecht gegen GenitalverstümmlerInnen
- Anti-Atom: AKW Leibstadt; JFDP gegen BE-Atomausstieg;
AKW-Schäden-Haftung
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REITSCHULE
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Fr 20.08.10
20.30 Uhr - Tojo - Bern Retour - 6 Choreographien von 6
Berner
TänzerInnen.
Sa 21.08.10
13.00 Uhr - Grosse Halle - oder Lorrainebad:
Säbeli
Bum II integratives Festival von Freaks für Stars. (Bei
Schlechtwetter in der Grossen Halle)
20.30 Uhr - Tojo - Bern Retour - 6 Choreographien von 6
Berner
TänzerInnen.
So 22.08.10
19.00 Uhr - Tojo - Bern Retour - 6 Choreographien von 6
Berner
TänzerInnen.
Do 26.08.10
20.00 Uhr - Rössli - Solifest für die
kirchliche Gassenarbeit
Bern. Lesung von Matto Kämpf, Konzerte von The Frozen Pony &
The Hot Skirts, Reverend Beat-Man, u.v.a.
21.30 Uhr - Hofkino - "Allein machen sie dich ein!"
Filmzyklus
über die Zürcher Häuserbewegung Teil 7 & 8
Fr 27.08.10
20.30 Uhr - Kino - Tatort Reitschule: "Die Falle" - der
letzte
Ehrlicher!
23.00 Uhr - Dachstock - C'est Berne. Your local
Techno-Heroes!
Sa 28.08.10
23.00 Uhr - Dachstock - Liquid Session: London
Elektricity & MC
Wrec (UK/Hospital), Flowrian & LaMeduza, Lockee, TS Zodiac, MC Matt
Infos:
http://www.reitschule.ch
http://www.reitschulebietetmehr.ch
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20 Minuten 20.8.10
Beat-Man & Co in der Reitschule
BERN. Der Berner Musiker Reverend Beat Zeller alias
Beat-Man aus
dem Breitenrain rockt am Freitag, 27. August, im Rössli der
Reitschule. Am Solifest für die Gassenarbeit sorgen nebst Reverend
Beat-Man und Mario Capitanio unter anderem auch die Opium Boys und DJ
Vasek Tommy für Stimmung. Dazu gibts eine Lesung von Autor Matto
Kämpf. Eingeladen zum Event wurde über Facebook. Die Fete in
der Reitschule beginnt um 20 Uhr.
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BZ 20.8.10
Theater Tojo
In die Welt hinaus - nach Bern zurück
Das zeitgenössische Tanzprojekt "Bern Retour" wurde
von
sechs jungen Tänzerinnen und Tänzern ins Leben gerufen, die
alle in Bern aufgewachsen sind. Später liessen sie sich im Ausland
zu Berufstänzern ausbilden. Nun kommen alle sechs in Bern zusammen
und bringen mit, was sie an Ihren Ausbildungsorten gesammelt haben.
Für "Bern Retour" werden sechs neue Stücke choreographiert
und zu einer abendfüllenden Performance zusammengefügt. Mit:
Gianna Grünig, Laura Stierli, Vera Stierli, Cedric Huss, Manuel
Wahlen, Michael Wälti.
pd
Heute und morgen, je 20.30 Uhr, Sonntag, 19 Uhr, Tojo
Theater,
Reitschule, Neubrückstrasse 8, Bern.
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Bund 19.8.10
Fulminanter Karrierestart
Er mag wunderlich verfremdete Synthesizer-Flächen und
tiefe
Sub-Bässe, der 23-jährige Produzent Marcos Ortega, der unter
dem Namen Lorn unlängst einen beachtlichen Avant-Hip-Hop-Erstling
zur Welt gebracht hat. Unterschlupf hat dieser im Label-Nest des
Laptop-Meisters Flying Lotus gefunden und vertrieben wird das Ganze von
der renommiertesten Fachstelle für zukunftsweisende
Elektronikmusik, der Firma Ninja Tune. (ane)
Reitschule Rössli Freitag, 20 Aug, 22 Uhr.
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Bund 19.8.10
Bühne "Bern Retour"
Ein choreografisches Klassentreffen
Sie studierten in London, Paris oder Amsterdam. Und kehren
nun
für das Stück "Bern Retour" in ihre alte Heimat zurück.
Ihre ersten Tanzschritte machten Gianna Grünig, Laura
Stierli, Vera Stierli, Cedric Huss, Manuel Wahlen und Michael
Wälti in Münsingen und Bern, waren Ballett-Elevinnen oder
übten sich in Modern Dance. Und irgendwann war für alle sechs
klar, dass sie den Tanz fürs Leben wollten - es verschlug sie an
Tanzschulen in Paris, London oder Amsterdam; und doch versiegte der
Kontakt zwischen den jungen Berner Tänzerinnen und Tänzern
nie ganz. "Wir haben uns in den Ferien immer mindestens einmal zum
Kaffee getroffen", sagt Michael Wälti. "Oder sonst haben wir uns
über Facebook, Skype oder Telefon ausgetauscht. Und uns manchmal
auch gegenseitig unser Leid geklagt."
Keine Rückkehr für immer
Vor zwei Jahren hätten sie noch darüber
gewitzelt,
einmal eine gemeinsame Produktion zu machen. "Nun ist es zustande
gekommen - das ist fast ein kleines Wunder", sagt Wälti. "Bern
Retour" ist ein Abend mit sechs Kurzchoreografien. "Jeder von uns hatte
den Auftrag, eine unabhängige Choreografie zu machen, die auf
seinen Erfahrungen in der Ausbildung basiert", so Wälti. Und so
dürfte der Abend einen Einblick bieten, welche physischen und
choreografischen Formungen die jungen Tänzerinnen und Tänzer
an ihren jeweiligen Schulen mitbekommen haben. Es sind Soli und
Ensemble-Stücke, die entweder die Unterschiede in den
Bewegungssprachen betonen - oder sie zu einem gemeinsamen Dialekt
fügen. Gibt es da keine Reibungen? "Nein", meint Wälti, "wir
kennen uns ja schon so lange und haben viel Respekt vor den
unterschiedlichen Wegen, die jeder eingeschlagen hat."
Und was bringt die Zukunft? Wird sich das Ensemble von
"Bern
Retour" wieder auf die alte Heimat besinnen? Zwar werde es vielleicht
wieder die eine oder andere Kooperation dieses Kollektivs geben, meint
Wälti. "Aber dass jemand seine Basis wieder nach Bern verlegen
wird, glaube ich nicht. Im Ausland gibt es viel mehr
künstlerischen Input." (reg)
Tojo-Theater Reitschule Freitag, 20., und Samstag, 21.
August,
20.30 Uhr. Sonntag, 22. August, 19 Uhr.
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BZ 19.8.10
TANZ*LOKAL
"Am liebsten würde ich nur noch tanzen", sagte vor
vier
Jahren der Germanistikstudent Michael Wälti im Ausgang zu seinem
Kollegen. Aus dem Wunsch wurde Realität: Nach Abbruch seines
Studiums besuchte der damals 20-Jährige etliche Kurse in Berner
Tanzschulen und wurde schliesslich beim Modern Theater Dance Department
an der Kunsthochschule Amsterdam aufgenommen.
Es war ein ungewöhnlich später Start in die
Tanzkarriere, und eigentlich auch ein zufälliger. Mit sechzehn
wurde Wälti in einen Lindy-Hop-Kurs für Paare
geschleppt, von einem Mädchen, wie er sagt. "Am Anfang hatte ich
zwei linke Füsse." Fasziniert war er trotzdem, und die
Begründer der Berner Lindy-Hop-Szene Johnny Lloyd und Becky
Walters wurden zu wegweisenden Figuren. Im Studium merkte Wälti
bald, dass die Uni der falsche Ort für ihn war. "Ich kann einfach
nicht sitzen", begründet der heute 24-Jährige seinen
Studienabbruch.
Bewegung hingegen ist das Richtige für ihn.
Tänzerisch
ist er zeitgenössisch orientiert, die verschiedenen Gastdozenten
seiner Schule beeinflussten ihn massgeblich. So etwa Leine &
Roebanea, die ihm den abstrakten Tanz näherbrachten. Ein weiteres,
sehr wichtiges Vorbild ist für ihn die Choreografin Susana
Amarante Duarte. Ihre Arbeit mit Bildern - sie geht bis an die Grenze
zum Mimen - faszinierte den Berner sofort.
Im Zentrum des Tanzens steht für Wälti die
Körperpräsenz. Obwohl er sehr perfektionistisch sein
könne, sei sein Ziel nicht die technische Virtuosität. Es ist
vielmehr das Rohe und Ungeschliffene, das ihn interessiert, das
Zusammenspiel von Körpersprache und Vorstellungskraft. "Wie bringe
ich einen Körper in einen Zustand, der auch das Publikum bewegt?",
ist seine zentrale Frage. Sein Stück "Wash my eyes, kiss my feet"
für das Tanzprojekt Bern Retour ist die erste Gruppenchoreografie,
die Wälti selbst konzipiert hat und leitet. Beim Proben ging er
auch selber instinktiv vor und entwickelte das Stück im Austausch
mit den Tanzenden weiter. Ein intensiver Prozess, der ihn in den
letzten fünf Wochen komplett absorbiert hat: "Manchmal habe ich
das Gefühl, ich sei von einem Stück schwanger."
Lange trägt er sein "Baby" nicht mehr mit sich herum.
Am
Wochenende ist Premiere im Tojo Theater in der Reitschule. "Wash my
eyes, kiss my feet" ist eine der insgesamt sechs Kurzchoreografien von
Berner Tänzerinnen und Tänzern, die ihre Ausbildung alle im
Ausland absolvieren.
Martina Kammermann
Bern Retour: 20./21. 8. um 20.30 Uhr, am 22. 8. um 19 Uhr
im Tojo
Theater.
Reservation: bernretour@gmail.com
Die Serie "Kultur*Lokal" stellt junge Künstler,
Musiker,
Tänzer und Theaterschaffende aus der Region vor.
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REITSCHULE BIETET MEHR
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bernaktuell.ch 20.8.10
Bern Aktuell Nr. 168
Schluss mit der Chaos-Kultur. Stimmen Sie am 26.9.2010 JA zum
Verkauf
der Reithalle Bern
http://www.bernaktuell.ch/images/168.jpg
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L'Hebdo 19.8.10
PROJECTEURS
Le combat de Müslüm
Personnage parodique, ce secondo qui parle le
Schwyzerdütsch
avec un accent turc s'en prend au président des jeunes UDC Erich
Hess dans un clip vidéo.
Youtube. "Erich Hess-essess. Tellement de stress-essess.
Pour
toi, c'est toujours de la faute des autres. Pourquoi es-tu si
agressif?" Affublé d'un costume fuchsia, d'une fausse moustache
et d'un monosourcil, le bonhomme se trémousse sur un air de pop
moyen-orientale. Il s'agit de Müslüm, un personnage
autoparodique créé par Semih Yavsaner, un animateur de la
radio bernoise RaBe.
Sorte de Borat helvétique, ce secondo s'exprimant
dans un
suisse allemand teinté d'accent turc se moque du
président des Jeunes UDC. Il lui reproche d'avoir lancé
une initiative à Berne réclamant la fermeture du centre
alternatif de la Reithalle, accusé d'être "un repaire de
terroristes et d'extrémistes de gauche". Les Bernois se
prononceront sur ce texte le 26 septembre. L'association des
contribuables, présidée par le député UDC
Thomas Fuchs, a aussitôt menacé de déposer plainte
contre les TV et radios qui diffuseraient la chanson, arguant que la
loi interdit la publicité politique juste avant une votation. En
attendant, la vidéo a déjà été vue
plus de 127 000 fois sur YouTube et a atteint la 9e place du hit-parade
international d'iTunes. JZ
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(ST)REITSCHULE
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Bund 20.8.10
Die nackte Puppe am Kreuz provoziert
Seit einem Monat ist auf dem Dach der Reitschule eine
Puppe ans
Kreuz genagelt - ein provozierendes Objekt zu einem heiklen Zeitpunkt.
Christian Brönnimann
Der Anblick ist zumindest ungewohnt: Eine weisse Gipspuppe
- ein
nackter Frauenkörper - ist mit ausgestreckten Armen an ein Kreuz
geschlagen. Der Kopf der Puppe ist feurig rot, um die Hüfte ist
ein grosser, schwarzer Dildo gebunden. Über der Puppe ist nicht
I.N.R.I (Iesus Nazarenus Rex Iudaeorum) zu lesen, sondern A.C.I.D, eine
der umgangssprachlichen Bezeichnung für die
bewusstseinsverändernde Droge LSD. Installiert wurde die Puppe vor
gut einem Monat auf dem Dach der Reitschule. Sie diente als Dekor
für das grosse Antistadt-Fest auf dem Vorplatz vom 17. Juli.
In kirchlichen Kreisen ist das Sujet des eigenwilligen
Kunstobjekts mehr als ungewohnt: "Die Puppe ist geschmacklos und plump.
Und sie kann die religiösen Gefühle Einzelner verletzen",
sagt Thomas Gehrig, Sprecher der Reformierten Kirchen
Bern-Jura-Solothurn. Für Karl Graf, Dekanatsleiter der
Römisch-katholischen Kirche im Kanton Bern, ist die Grenze des
Darstellbaren im öffentlichen Raum überschritten. "Der
unsorgfältige Umgang mit einem christlichen Ursymbol ist
verletzend", sagt er. Gleichzeitig müsse man aber beachten, wo
sich die Puppe befinde. Sie sei wohl als Stück alternativer Kultur
zu verstehen und in der Kunst sei viel erlaubt. Schliesslich
ermöglichten Kunstwerke auch immer wieder einen neuen Blick auf
die Religion. "Es ist aber ein grosser Unterschied, ob ein solches
Objekt in einer Galerie oder an gut sichtbarer Stelle unter freiem
Himmel zu sehen ist. Letzteres ist problematisch."
"Denkanstoss, nicht Provokation"
Erschaffen wurde die Puppe von einer 27-jährigen Frau
aus
dem Umfeld der Antistadt-Organisatoren. "Das Objekt soll keine
Provokation, sondern ein Denkanstoss sein", sagt Fabienne Hafner. "Auf
den ersten Blick weiss man nicht, was man von der Puppe halten soll,
das regt an." Dass ihr Werk religiöse Gefühle verletze,
könne sie verstehen, sagt Hafner. Beabsichtigt sei es nicht. Die
Interpretation der Puppe am Kreuz sei offen. Sie könne zum
Beispiel als Anspielung auf die patriarchalen Strukturen in Religion
und Gesellschaft verstanden werden. "Die Puppe thematisiert die Frage,
ob Gott überhaupt ein Geschlecht hat", erklärt Hafner. Der
Hinweis auf die Droge LSD deute unter anderem an, dass eine subjektive
Wahrnehmung möglicherweise nie absolut sei, und stelle infrage,
dass die Dinge wirklich so seien, wie wir sie erkennen.
Dass die Reitschule so kurz vor der Abstimmung über
ihren
Verkauf eine Plattform für das eigenwillige Kunstobjekt bietet,
betrachten die Reitschülerinnen und -schüler nicht als
Problem. Die Mediengruppe schreibt auf Anfrage: "Die Reitschule war
schon immer ein Ort für gesellschaftskritische Kunstobjekte. Und
das soll auch so bleiben." Dass sich die Reitschule zum jetzigen
Zeitpunkt damit ins eigene Fleisch schneidet, glaubt die Mediengruppe
nicht: "Da für gewisse Kreise schon nur die schiere Existenz der
Reitschule und deren Betreiberinnen und Gäste eine Provokation zu
sein scheint, erübrigt sich diese Frage." Dennoch sei geplant, die
ans Kreuz geschlagene Puppe nach über einem Monat noch "in diesen
Tagen" vom Dach zu entfernen. Laut einer Insiderin gefällt das
Objekt auch innerhalb des Reitschule-Kollektivs längst nicht allen.
Die Sicht der Kunsthistorikerin
"Aus heutiger, westlicher Sicht ist unbestritten, dass
Kunst
religiöse Symbole so thematisieren darf", sagt Eva Kernbauer,
Kunsthistorikerin an der Universität Bern. Persönlich
müsse aber jedermann selber entscheiden, wo die Grenze sei. Und
was im öffentlichen Raum toleriert werde, sei eine politische
Frage. Die Puppe am Kreuz spiele gekonnt "das kleine ABC der
Provokation" durch, sagt Kernbauer - Religion, Drogen, Sexualität.
Kunstwerke mit ähnlichen Darstellungen seien weitverbreitet. "Die
Religion beansprucht selber sehr viel Platz in der Öffentlichkeit.
Da erstaunt es nicht, dass sie zum Angriffsziel wird." Bekannt ist
beispielsweise der Fall Kippenberger. Nach heftigen Protesten musste im
Mai 2008 ein an ein Kreuz geschlagener Frosch des Künstlers Martin
Kippenberger aus einer Ausstellung im Bozener Museion entfernt werden.
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NACHTLEBEN
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Bund 20.8.10
Stadtrat plädiert für ein Konzept zum Nachtleben in
der
Altstadt
"Das Nachtleben in der Stadt Bern ist konzeptlos", sagte
Manuel
Widmer (GFL) gestern im Stadtrat. Der Gemeinderat überlasse es dem
Regierungsstatthalter, über das wo und wie des Nachtlebens zu
entscheiden. In einer Interpellation haben sich GFL, GLP, SVP, CVP und
Jungfreisinn nach dem Verbleib eines Konzeptes fürs Berner
Nachtleben erkundigt. Der Vorstoss war als Reaktion auf einen Entscheid
des Statthalters lanciert worden, der einer Bar die Überzeit
eingeschränkt hatte. Vor den Sommerferien haben die genannten
Parteien zudem eine Motion eingereicht, mit welcher der Gemeinderat zur
Ausarbeitung eines solchen Nachtleben-Konzepts verpflichtet werden soll.
Claude Grosjean (GLP) sprach sich für eine
Zurückhaltung bei den Auflagen aus, unter denen die Klubs in den
Partymeilen der oberen Altstadt zu leiden hätten. Die
Lärmklagen dort stammten in der Regel nicht von den wenigen
Anwohnern, sondern von Konkurrenten. Die untere Altstadt hingegen
müsse vermehrt geschützt werden, sagte Grosjean.
"Wenn man eine belebte Altstadt will, muss man den
Lärm halt
in Kauf nehmen", sagte Bernhard Eicher (FDP). Dieser Konflikt werde nie
ganz gelöst werden können. Die Antwort des Gemeinderates auf
die Interpellation sei enttäuschend, da er es dabei bewenden
lasse, seine Nichtzuständigkeit festzustellen, sagte Eicher. SP
und GB/JA gingen mit den Interpellanten einig, dass die Regelung des
Nachtlebens nicht dem Statthalter überlassen werden dürfe.
Der Gemeinderat verzichtete auf eine Stellungnahme. (bob)
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BZ 20.8.10
Stadtrat
Nachtleben ohne Konzept
"Über das Nachtleben wird in Bern nur geredet, wenn
man
über Probleme spricht", sagte GFL-Stadtrat Manuel C. Widmer, alias
DJ "Plattenleger MCW" gestern im Stadtrat. In der Hauptstadt, deren
Nachtleben sich in den letzten zehn Jahren gewaltig entwickelt habe,
fehle ein offizielles Konzept.
Dieser Zustand sei unhaltbar, so Widmer. "Weder Anwohner
noch
Klubbetreiber haben Rechtssicherheit." Mit einem Konzept wüssten
Neuzuzüger, wo am Wochenende die Post abgeht. "Und Klubbetreiber
müssten sich nicht dauernd vor Lärmklagen fürchten."
Weil Widmer mit der Gemeinderat-Antwort zu einer Interpellation
unzufrieden war, stellte er eine Motion in Aussicht. "Darin verlangen
wir ein verbindliches Konzept."
tob
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bern.ch/stadtrat 19.8.10
3. Interpellation Manuel C. Widmer (GFL), Claude Grosjean
(GLP),
Martin Schneider (parteilos), Simon Glauser (SVP), Henri-Charles
Beuchat (CVP), Bernhard Eicher (JF): Schluss mit lustig? Wie stellt
sich die Stadt dazu, dass das Regierungsstatthalteramt das Nachtleben
in der Hauptstadt abzuwürgen versucht? (SUE: Nause) verschoben vom
1. Juli 2010
09.000344
http://www.bern.ch/stadtrat/sitzungen/termine/2010/09.000344/gdbDownload
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RABE-INFO
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Fr. 20. August 2010
http://www.rabe.ch/uploads/tx_mcpodcast/RaBe-_Info_20._August_2010.mp3
http://www.rabe.ch/nc/webplayer.html?song_url=uploads/tx_mcpodcast/RaBe-_Info_20._August_2010.mp3&song_title=RaBe-%20Info%2020.%20August%202010
- 62 Jahre Nahostkonflikt: Christenrum als Mittel der
Versöhnung
zwischen Israeli und Palästinensern
- 50 Jahre Antibabypille: das Verhütungsmittel kommt in die
Wechseljahre
- 2010: Das internationale Jahr der Jugend
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Do. 19. August 2010
http://www.rabe.ch/uploads/tx_mcpodcast/RaBe-_info_19._August_2010.mp3
http://www.rabe.ch/nc/webplayer.html?song_url=uploads/tx_mcpodcast/RaBe-_info_19._August_2010.mp3&song_title=RaBe-%20info%2019.%20August%202010
- Geschichte der eidgenössischen Volksabstimmungen-
Unterschiede
und Gemeinsamkeiten
- Erwachsene lernen Velofahren- erste Erfahrungen und Erfolge
- Phobie wegen Zahnarzt. oft belächeltes Problem mit
gravierenden
Folgen
Links:
http://www.swissvotes.ch/votes/
http://www.provelobern.ch
http://zahnarztangst.ch
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AGASSIZHORN
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BZ 20.8.10
Agassizhorn
Der "Schandberg" bleibt
Das Agassizhorn trage den Namen eines Rassisten und
müsse
umbenannt werden, forderten 2500 Personen. Ohne Erfolg.
"Das Agassizhorn (3953 m ü. M.) ist ein Berg in den
Berner
Alpen in der Verlängerung des Nordwestgrats des Finsteraarhorns",
lehrt das Lexikon. Und: Es ist nach dem berühmten Schweizer
Forscher Louis Agassiz (1807-1873) benannt. Dass Agassiz jedoch nicht
nur ein bedeutender Glaziologe, sondern auch ein bedeutender Rassist
und Vordenker der Apartheid war, liest man nur in wenigen
Nachschlagewerken. Doch Historiker Hans Fässler weiss:
"Er hat eine rassistische Rangfolge der Menschheit entwickelt und sogar
die Frage aufgeworfen, ob Schwarze überhaupt Teil der Menschheit
seien." Darum lancierte Fässler 2007 eine Petition zur Umbenennung
des Alpengipfels in Rentyhorn - nach dem kongolesischen Sklaven Renty,
den Agassiz als "Beweis der Minderwertigkeit der schwarzen Rasse"
fotografieren liess. 2500 Leute unterschrieben das Bittschreiben, in
der Hoffnung, dass der "Schandberg" von der Schweizer Karte
verschwinden möge. Tut er aber nicht. "Die drei Gemeinden, die
sich das Agassizhorn teilen (Grindelwald BE, Guttannen BE und Fieschtal
VS), haben unsere Bitte einstimmig abgelehnt", sagte Fässler
gestern auf Anfrage. Der Name habe schon 167 Jahre Bestand, und so
solle es auch bleiben. "Ein Umtaufen würde hohe Kosten verursachen
(Anpassung Landeskarten) und zu einer allgemeinen Verunsicherung in der
bekannten Namensgebung (Hüttenbücher) verursachen", beschied
man Fässler aus dem Oberland. Zuletzt, so heisst es zynisch,
fordere noch jemand die Neubenennung des Mönchs, weil der die
Jungfrau lüstern anstarre.
pas
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Rundmail 19.8.10
Committee "De-mounting Louis Agassiz"
Hans Fässler
Cunzstrasse 31
9016 St.Gallen
Switzerland
Phone +41 (0)71 288 39 52
Campaign documents under: http://www.louverture.ch/AGASSIZ.html
Communiqué des Komitees "Démonter Louis Agassiz"
UMBENENNUNG DES AGASSIZHORNS DURCH STANDORTGEMEINDEN
ABGELEHNT. AGASSIZ-AUSSTELLUNG GEPLANT.
Mit Schreiben von Ende Juli 2010 haben die drei Gemeinden,
welche sich
das Agassizhorn teilen (Grindelwald BE, Guttannen BE, Fieschertal VS),
die Petition zur Umbenennung des 3953 Meter hohen Schweizer
Alpengipfels in "Rentyhorn" abgelehnt. 2500 Menschen aus aller Welt
hatten dies gefordert, weil Agassiz im 19. Jahrhundert einer der
wichtigsten Wegbereiter des so genannt "wissenschaftlichen" Rassismus
und ein Vordenker der Apartheid gewesen war und als solcher unter
anderem den kongolesischen Sklaven Renty als "Beweis der
Minderwertigkeit der schwarzen Rasse" fotografieren liess. Das Komitee
"Démonter Louis Agassiz", welches die Umbenennung seit Mai 2007
gefordert hatte, ist über diesen Entscheid sehr enttäuscht
und bedauert insbesondere, dass nicht einmal der Kompromissvorschlag,
einen noch unbenannten Nachbargipfel des Agassizhorns "Rentyhorn" zu
taufen, vor den Oberländer Gemeindebehörden Gnade fand.
Das Komitee "Démonter Louis Agassiz" akzeptiert diesen
demokratisch gefällten Entscheid. Während dem so genannten
"Runden Tisch" zwischen Vertretern des Komitees und den Berner
Oberländer Gemeindebehörden im September letzten Jahres wurde
von Grindelwaldner Seite die Idee vorgebracht, der Öffentlichkeit
die "dunkle Seite" von Louis Agassiz durch eine Ausstellung im
Heimatmuseum von Grindelwald näher zu bringen. Das Komitee
möchte gerne auf diese Idee zurückkommen und beabsichtig, in
den nächsten Monaten und Jahren auf eine solche Ausstellung
hinzuarbeiten, die auch in Guttannen und Fieschertal gezeigt werden
könnte.
Inzwischen ist der Rassismus von Louis Agassiz im übrigen
definitiv zu einem internationalen Thema geworden. Die
schweizerisch-haitianisch-finnische Künstlerin Sasha Huber hat ihr
Kunstprojekt "Rentyhorn", für welches Sie den Gipfel mit einer
Helikopteraktion symbolisch umgetauft hat, im Kunstmuseum von Helsinki
ausstellen können und dafür das Buch "Rentyhorn Agassizhorn"
(ISBN 978-951-53-3267-7) herausgegeben. In diesen Tagen zeigt sie an
der Biennale von Sao Paolo ihr neustes fotographisches Werk "Agassiz:
The Mixed Traces Series" sowie das Video "Louis Who?". Ausserdem
erscheint in Zusammenarbeit mit der brasilianischen Historikerin Maria
Helena P. T. Machado das Buch "(T)races of Louis Agassiz: Photography,
Body and Science, Yesterday and Today" mit Texten in Englisch und
Portugiesisch. Darin ist zum ersten Mal überhaupt eine Auswahl von
40 jener Bilder abgedruckt, welche Agassiz auf seiner Brasilienreise
von 1865/66 anfertigen liess, um - wie schon mit den Daguerrotypien von
South Carolina - die "Minderwertigkeit der schwarzen Rasse" und neu
auch der ihm verhassten Rassenmischungen zu beweisen.
Weitere Informationen und Bildmaterial:
sasha@sashahuber.com
hafaessler@kst.ch
hmachado@usp.br
Telefonische Anfragen an: Hans Fässler 071 288 39 52
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PRIVAT-POLIZEI
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Bund 19.8.10
"Natürlich wäre es besser, wenn wir Polizisten
hätten"
Immer mehr Gemeinden im Kanton engagieren private
Sicherheitsfirmen für Patrouillen.
Matthias Raaflaub
"Zerbrochene Bierflaschen auf dem Spielplatz", "Exkremente
vor
dem Kirchtor", "hirnlose Zerstörungswut". Viele Gemeinden im
Kanton Bern schildern die Probleme, denen sie an Wochenenden begegnen,
gleich. Vandalismus, Unreinlichkeiten, Saufgelage oder
Nachtruhestörungen: Solche Schlagwörter sind - wegen einiger
Jugendlicher - vielerorts Realität. Um dagegen etwas zu
unternehmen, schicken Gemeinden an Wochenenden Patrouillen los. Doch
häufig übernehmen diese Aufgaben nicht Kantonspolizisten,
sondern private Sicherheitsdienste. Die Firma Securitas erfüllt
solche Ordnungsdienste in 25 Berner Gemeinden. Die Broncos Security
zählt 12 Gemeinden zu ihren Kunden. Die Tendenz ist stetig
steigend, seitdem der Kanton den Gemeinden im Jahr 1998 die
Verantwortung über die ortspolizeilichen Aufgaben überlassen
hat.
"Blättler verkennt die Situation"
Stefan Blättler, Kommandant der Berner
Kantonspolizei, sagte
in einem "Bund"-Interview (Ausgabe vom 7. August), dass er die private
Konkurrenz bei solchen Patrouillengängen nicht für besonders
nützlich hält. Private seien sinnvoll, wo sie ein Objekt,
eine Schule oder Ähnliches bewachen sollten, nicht aber für
Patrouillengänge, sagte er. Private Sicherheitsdienste trügen
"sicher nicht sehr viel zu einer besseren Sicherheit bei". Doch viele
Gemeinden sehen angesichts der heutigen Herausforderungen kaum eine
andere Möglichkeit. "Natürlich wäre es besser, wenn wir
Polizisten hätten", sagt etwa der Ittiger Gemeinderat Bernhard
Moser (SP), "aber es ist schlichtweg nicht möglich." Noch
deutlicher drückt sich Andreas Walther (Forum), Gemeinderat von
Laupen, aus: "Wenn Herr Blättler sagt, die Gemeinden sollten nicht
auf Private zurückgreifen, verkennt er deren Situation."
Das Fazit vieler Gemeinden ist klar: Ohne Private geht es
nicht
mehr. Die Einsatzstunden der Kantonspolizei, welche den Gemeinden
zustehen, genügten für den Einsatz bei Vandalismus und
Nachtruhestörungen nicht mehr. Man müsse neuralgische Punkte
nicht nur ab und zu, sondern zu kritischen Zeiten dauerhaft
überwachen, sagt Walther. Solche Aufgaben könne die Polizei
aus Kapazitätsgründen schlicht nicht mehr übernehmen,
sagt Walther.
Keine polizeilichen Befugnisse
Dabei verfügen private Sicherheitsdienste nicht
über
polizeiliche Befugnisse. Sie können beispielsweise niemanden
zwingen, sich auszuweisen. Festhalten dürfen sie nur, wen sie auf
frischer Tat ertappen. Wenn Broncos oder Securitas patrouillieren,
müssen sie bei Delikten die Polizei verständigen.
Allerdings habe man an einem Wochenende in seiner Gemeinde
gerade
nicht mit Verbrechern zu tun, sagt der Ittiger Gemeinderat Moser.
Primär gehe es darum, Präsenz zu markieren und damit
vorzubeugen. So begründet auch Lorenz Hess (BDP),
Gemeindepräsident von Stettlen, die privaten Einsätze. Beide
Gemeinden vertrauen schon mehrere Jahre auf solche Firmen. Manchmal
hänge der Entscheid, ob man eine Patrouille losschicken wolle,
einzig vom Wetter ab, sagt Hess. Da böten private
Sicherheitsdienste grosse Flexibilität. "Wir können noch am
Freitag anrufen, wenn wir für das Wochenende eine Patrouille
wollen", sagt er.
Kleineren ist die Polizei zu teuer
Es gibt aber auch Gemeinden, welche ihre
Patrouillendienste von
der Kantonspolizei erledigen lassen. So hat die Stadt Thun etwa auf die
diesjährigen warmen Monate eine zusätzliche Patrouille
eingestellt. "Solche Abmachungen funktionieren gut", sagt
Sicherheitsdirektor Peter Siegenthaler (SP). Allerdings kann Thun dies
im Rahmen des Ressourcenvertrags mit der Kantonspolizei tun. Will eine
kleinere Gemeinde über die Aufgabenbereiche der Polizei bestimmen,
muss sie die Leistungen einkaufen. Laut eigenen Angaben hat die
Kantonspolizei 24 solche Leistungsverträge geschlossen. Bei
Patrouillengängen - so der Tenor aus den Gemeinden - seien Private
aber deutlich billiger.
Die Kosten, die man für die Sicherheit ausgebe, seien
verhältnismässig tief oder "nicht riesig", heisst es aus den
angefragten Gemeinden. Dennoch geht etwa Laupen seit diesem Sommer
einen Schritt weiter und setzt auch zivile Freiwillige ein, um
Jugendliche auf der Strasse anzusprechen. "Wir fanden, dass die
Gesellschaft nicht alle Verantwortung delegieren kann", sagt Walther.
Allerdings müsse man wohl damit leben, dass die Sicherheitsmodelle
der Gemeinden auch künftig private Sicherheitsdienste einbeziehen.
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BIG BROTHER KNAST BE
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BZ 19.8.10
Big Brother ist erst bei acht Gefängnissen bewilligt
Die Kantonspolizei Bern hat bei acht Gefängnissen
Videoüberwachung bewilligt. Zudem wollen vier Gemeinden Big
Brother.
Um öffentliche Gebäude zu schützen und den
öffentlichen Raum zu überwachen, dürfen der Kanton Bern
und seine Gemeinden seit dem 1. Juli 2009 Videokameras montieren. Das
Polizeigesetz und die Videoverordnung wurden entsprechend revidiert.
Bewilligungsbehörde ist die Kantonspolizei. Diese hat gestern im
Internet eine Karte aufgeschaltet. Darauf sind die bewilligten
Videoüberwachungsgeräte eingezeichnet. Es sind bis jetzt acht
Standorte - allesamt Gefängnisse.
Die acht Gefängnisse
Staatlich bewilligt videoüberwacht werden die
Anstalten
Witzwil, Thorberg, Hindelbank sowie das Massnahmenzentrum St. Johannsen
und die Regionalgefängnisse Bern, Biel, Burgdorf und Thun. Weitere
Gesuche zur Überwachung von rund 30 öffentlichen
Gebäuden sind laut Cédric Meyrat vom Rechtsdienst der
Kantonspolizei in Bearbeitung.
Sämtliche Geräte zur Videoüberwachung -
auch die
bereits vor dem 1. Juli 2009 bestehenden - müssen von der
Kantonspolizei bewilligt werden. Um die öffentlichen Bauten
zwischenzeitlich nicht schutzlos dastehen zu lassen, bleiben diese
Kameras während der Bewilligungsphase in Betrieb.
Dies im Gegensatz zu jenen der Gemeinden zur
Überwachung des
öffentlichen Raums: Diese mussten ausgeschaltet werden, bis das
Okay der Kantonspolizei vorliegt.
Vier Gemeinden wollen
Umso erstaunlicher ist, dass bislang bei der
Kantonspolizei erst
vier Gesuche von Gemeinden eingegangen sind. Um welche vier Gemeinden
es sich handelt, gibt die Kantonspolizei nicht bekannt.
Drei Gesuche sind laut Meyrat noch in Bearbeitung. Beim
vierten
hat die Kantonspolizei ihre Zustimmung erteilt. Bevor die Kameras aber
montiert respektive eingeschaltet werden dürfen, muss die
betreffende Gemeinde noch eine sogenannte Einsatzverfügung
erlassen. Diese muss publiziert werden und kann angefochten werden.
Dominic Ramel
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BIG BROTHER COMPUTER
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Newsnetz 19.8.10
"Überwachungswahn der Beamten in Bern"
Nicolas Hehl, SDA
Der Bundesrat möchte Ermittlern die Möglichkeit
geben,
Spionage-Software in private Computer einzuschleusen. Die
"Trojaner-Vorlage" fällt in der Vernehmlassung allerdings durch.
Mit einer Gesetzesrevision möchte der Bundesrat den
Ermittlern die Möglichkeit geben, bei der
Verbrechensbekämpfung Spionage-Software in private Computer
einzuschleusen. Die Parteien sind skeptisch, die Internet-Gemeinde
läuft Sturm.
Die erst vor einem Jahr gegründete Piraten-Partei,
die sich
als Vertreterin der Digitalen Generation versteht, erwägt gar das
Referendum gegen die umfassende Revision des Bundesgesetzes betreffend
die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF). Ein
Entwurf befindet sich derzeit in der Vernehmlassung.
Wohl brauche die Polizei Mittel zur
Verbrechensbekämpfung,
hielt Partei-Vizepräsident Pascal Gloor gegenüber der
Nachrichtenagentur SDA fest. Man müsse aber aufpassen, dass man
dabei nicht zu weit gehe: "Es sind viele kleine Schritte, die wir im
Namen der Sicherheit akzeptieren. Und plötzlich haben wir einen
Überwachungsstaat", sagte Gloor.
Gehackte Computer
Ähnlich tönt es bei Bloggern und
Internet-Kommentatoren: Die Rede ist von "Aushöhlung der
Bürgerrechte" und "Überwachungswahn der Beamten in Bern".
Stein des Anstosses ist die Bestimmung, die den
Ermittlungsbehörden das "Einführen von Informatikprogrammen
in ein Datensystem" erlaubt.
Mit solchen sogenannten Trojanern könnten etwa die
Tastaturanschläge mitgelesen, die Festplatte gescannt oder das
Computer-Mikrofon in eine Wanze verwandelt werden. In Deutschland hatte
diese Art der Überwachung hohe Wellen geworfen, das
Bundesverfassungsgericht hat deren systematische Anwendung schliesslich
für verfassungswidrig erklärt.
Mit ihren Bedenken ist die Internet-Gemeinde auch in der
Schweiz
nicht allein: Die SP kritisiert den "schwersten denkbaren Eingriff in
die Privatsphäre", die Demokratischen Juristinnen und Juristen
sowie der Verein Grundrechte.ch orten einen "Quantensprung der
heimlichen Überwachung".
Kritik kommt keineswegs nur von links. Auch
bürgerliche
Parteien sind skeptisch gegenüber der Computer-Überwachung:
Der SVP etwa sind die Anforderungen für den Einsatz von Trojanern
nicht hoch genug, wie sie in einer Stellungnahme schreibt. Die CVP
meldet "gewisse Vorbehalte" an und die FDP befürchtet
"schwerwiegende Folgen" für die infizierten Computer.
Hohe Kosten
Widerstand zeichnet sich quer durch alle politischen Lager
und
Interessenverbände gegen eine weitere Bestimmung ab: Konkret
durchgeführt werden müssten die Überwachungsmassnahmen
von Post-, Fernmelde- und Internetanbietern. Die Kosten für die
Überwachung, die Datenspeicherung und die nötige
Ausrüstung tragen sie selber.
Das koste rasch Hunderttausende Franken, was für
kleinere
Provider untragbar sei, sagte Gloor von der Piratenpartei. Die
Strafverfolgung sei eine staatliche Aufgabe, die Kosten dafür
dürften darum nicht Privaten übertragen werden, kritisiert
auch die SVP - für einmal im Chor mit den übrigen Parteien.
Bundesrat muss über die Bücher
Auch sonst lassen diese kaum ein gutes Haar an der
Vorlage, auch
wenn die Bürgerlichen zumindest mit der Stossrichtung der Revision
einverstanden sind. Kritisiert werden unter anderem die Verdoppelung
der Aufbewahrungsfrist von Daten auf 12 Monate, die Pflicht zur
Identifizierung aller Internet-Benutzer oder der ungenügende
Rechtsschutz.
Mit der Revision wollte der Bundesrat die Überwachung
des
Post- und Fernmeldeverkehrs an die technische Entwicklung anpassen. Nun
muss er wohl noch einmal über die Bücher. Sonst droht der
Vorlage das gleiche Schicksal wie der unter dem Stichwort "grosser
Lauschangriff" bekannt gewordenen Gesetzesrevision, die das Parlament
im April 2009 an den Absender zurückschickte.
---
St. Galler Tagblatt 19.8.10
Parteien sind gegen Einsatz von Spionage-Software
Bern. - Der Staat soll unter die Hacker gehen: Mit einer
Gesetzesrevi- sion möchte der Bundesrat Ermittlern die
Möglichkeit geben, bei der Ver- brechensbekämpfung
Spionage-Software in private Computer einzuschleusen. Die Parteien sind
skeptisch, die Internet-Gemeinde läuft Sturm. Die erst vor einem
Jahr gegründete Piraten-Partei, die sich als Vertreterin der
"digitalen Generation" versteht, erwägt gar das Referendum gegen
die Revision des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des
Post- und Fernmeldeverkehrs (Büpf). Wohl brauche die Polizei
Mittel zur Verbrechensbekämpfung, hielt Partei-Vizepräsident
Pascal Gloor fest. Man müsse aber aufpassen, dass man dabei nicht
zu weit gehe: "Es sind viele kleine Schritte, die wir im Namen der
Sicherheit akzeptieren. Und plötzlich haben wir einen
Überwachungsstaat", sagte Gloor. Ähnlich tönt es bei
Bloggern und Internet-Kommentatoren.
Stein des Anstosses ist die Bestimmung, die
Ermittlungsbehörden das "Einführen von Informatikprogrammen
in ein Datensystem" erlaubt. Mit solchen so genannten Trojanern
könnten etwa die Tastaturanschläge mitgelesen, die Festplatte
gescannt oder das Computer-Mikrofon in eine Wanze verwandelt werden. In
Deutschland hatte diese Art der Überwachung hohe Wellen geworfen,
das Bundesverfassungsgericht hat deren Anwendung für
verfassungswidrig erklärt.
Mit ihren Bedenken ist die Internet-Gemeinde in der
Schweiz nicht
allein: Die SP kritisiert den "schwersten denkbaren Eingriff in die
Privatsphäre", der Verein grundrechte.ch ortet einen
"Quantensprung der heimlichen Überwachung". Kritik kommt
keineswegs nur von links. Auch bürgerliche Parteien sind skeptisch
gegenüber der Computer-Überwachung: Der SVP sind die
Anforderungen für den Einsatz von Trojanern nicht hoch genug, wie
sie in einer Stellungnahme schreibt. Auch die CVP meldet "gewisse
Vorbehalte" an und die FDP befürchtet "schwerwiegende Folgen"
für die infizierten Computer.
Mit der Revision wollte der Bundesrat die Überwachung
des
Post- und Fernmeldeverkehrs an die Entwicklung anpassen. Nun muss er
noch einmal über die Bücher. Sonst droht der Vorlage das
gleiche Schicksal wie dem so genannten "grosser Lauschangriff", den das
Parlament 2009 an den Absender zurückschickte. (sda)
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BIG BROTHER KANTONE
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WoZ 19.8.10
Fichenskandal (1) - Kantonale Polizeibehörden
übernehmen
Staatsschutzaufgaben im Auftrag des Bundes und bewahren die Daten
danach auf. Nun regt sich dagegen der Widerstand der kantonalen
Datenschutzbeauftragten.
Die Dossiers der Kantone
Von Jan Jirát
Der nördlichste Kanton der Schweiz ist nicht
unbedingt
bekannt dafür, Vorreiterrollen zu übernehmen. In Sachen
Staatsschutzkontrolle steht Schaffhausen aber an der Spitze einer
Entwicklung, die spätestens seit dem Bekanntwerden des neuen
Fichenskandals vor rund zwei Monaten eingesetzt hat. Der Schaffhauser
Datenschützer Christoph Storrer hat diesen Februar eine
"umfassende Kontrolle der kantonalen Staatsschutzdaten
durchgeführt" - in direkter Absprache mit dem zuständigen
Polizeikommandanten Kurt Blöchlinger. Ein bisher einmaliger
Vorgang.
Rechtlich gesehen war die Kontrolle kein Problem, denn die
Fichen
exis tieren im Doppel: Die Kantonspoli zei Schaffhausen, das kantonale
Organ des Staatsschutzes, erhebt auf Grundlage des Bundesgesetzes zur
Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) Daten und schickt diese
anschliessend nach Bern in die nationale Staatsschutzdatenbank Isis.
Diese Daten sind rechtlich eindeutig Bundesdaten, wobei
"es keine
Rolle spielt, ob die Datenerhebung oder -aufbewahrung durch Bundes-
oder Kantonsorgane oder gar durch Private geschehen ist", wie Felix
Endrich, Mediensprecher des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB)
festhält. "Ein kantonales Kontrollorgan kann in Daten des Bundes
nur Einsicht nehmen, wenn eine Zustimmung des NDB dafür vorliegt."
Die Kantonspolizei Schaffhausen fasst aber auch Teile von BWIS-Daten in
Word-Dokumenten zusammen und legt diese als Ausdruck in einem Ordner
ab. "Diese Sammlung ist als kantonale Datenbank vom zuständigen
Verteidigungsdepartement (VBS) bewilligt worden", sagt Endrich, "eine
Bewilligung des NDB für diese Einsichtnahme war somit nicht
notwendig."
Ruf nach "unabhängiger Kontrolle"
Der Fall in Schaffhausen könnte wegweisend sein
für die
anderen kantonalen Datenschutzbeauftragten. Bestehen in ihren Kantonen
auch vom VBS bewilligte Datenbanken, so genügt für eine
Kontrolle die Zusage des zuständigen Polizeikommandanten - oder je
nach kantonaler Rechtslage des obers ten Staatsanwaltes. In Sachen
kantonale Datenbanken liegt es nun an den kantonalen
DatenschützerInnen zu handeln.
In den Kantonen regt sich aber auch ein
grundsätzlicher
Widerstand gegen die aktuelle gesetzliche Praxis: Der Bund erteilt zwar
den Auftrag zur Überwachung verdächtiger Personen und bezahlt
auch dafür (die Kantone erhielten im Jahr 2009 für
Staatsschutztätigkeiten 8,4 Millionen Franken, verteilt auf
gesamthaft 84 Stellen), die Ausführung übernimmt aber ein
kantonales Organ.
Während beim Bund - wenn auch auf höchst
ungenügende Art und Weise - eine dienstliche, eine
parlamentarische (Geschäftsprüfungsdelegation) und eine
unabhängige (eidgenössischer Datenschutzbeauftragte) Instanz
zur Kontrolle verpflichtet sind, fehlt diese auf kantonaler Ebene - es
sei denn, sie werde den DatenschützerInnen freiwillig zugestanden
wie in Schaffhausen.
"In einem funktionierenden Rechtsstaat braucht es eine
unabhängige Kontrolle beim Staatsschutz. Diese war bisher auf
kantonaler Ebene nicht möglich. Das muss sich ändern", sagt
der Basler Datenschützer Beat Rudin und erhält
Schützenhilfe von seinen BerufskollegInnen: "Als kantonale
Datenschutzbeauftragte will ich wissen, was unsere Staatsschutzleute
bei der Kantonspolizei mit den gesammelten Daten im Kanton machen",
meint Ursula Stucki aus Baselland, und der Zürcher
Datenschutzbeauftragte Bruno Baeriswyl kritisiert die Tatsache, dass
"wir das Einverständnis für eine Kontrolle genau von jener
Instanz brauchen, die wir kontrollieren sollen". In Zukunft fordert er
"klare Regelungen, was unsere Kompetenzen betrifft. Ansonsten gibt es
Graubereiche und Unsicherheiten."
Klare Regelungen gibt es auch im Kanton Schaffhausen
nicht. Aber
es gibt einen Polizeikommandanten, der in einem Interview mit den
"Schaffhauser Nachrichten" sagte: "Ich finde es äusserst wichtig,
dass wir in diesem Bereich offen und transparent sind." So konnte der
Datenschutzbeauftragte Christoph Storrer ohne Einschränkungen
Einsicht in die "kantonalen Staatsschutzdaten" nehmen. Das Ergebnis
seiner eintägigen Kontrolle hat er für die WOZ wie folgt
zusammengefasst:
≥ Die kantonale Datenbank umfasst knapp fünfzig
Dossiers,
die jeweils einer fichierten Person zugeordnet werden können.
≥ Kein Dossier war älter als drei Jahre.
≥ Die fichierten Personen werden weitgehend dem rechts-
oder
linksextremen Bereich zugeordnet.
≥ Alle Dossiers fussen auf konkreten Aufträgen des
NDB, die
Kantonspolizei Schaffhausen führt keinerlei selbstständige
Staatsschutztätigkeit aus.
≥ Die Dossiers bestehen aus digitalen wie auch aus
physischen
(Fotos, Flyer, etc.) Elementen, in der Regel umfassen die Berichte
mehrere A4-Seiten.
≥ Der Zugriff auf die Dossiers ist nach Polizeiangaben
streng
beschränkt.
≥ Im Bereich Datenschutz sind keine
Unrechtmässigkeiten
zutage getreten. Vom "Sammelwahn" auf Bundesebene kann aus Sicht von
Storrer im Kanton Schaffhausen keine Rede sein.
≥ Die Kantonspolizei bewahrt Kopien der
Staatsschutzdossiers auf,
weil der Zugriff auf die nationale Datenbank Isis offenbar
schwerfällig ist.
Letztere Feststellung deckt sich mit jener, die im
GPDel-Bericht
über die Datenbearbeitung im Isis aus den Kantonen Bern,
Basel-Stadt und Genf gemacht wurde.
Bitte anstecken lassen
Beim NDB nimmt man die Kritik an Isis zur Kenntnis: "Auch
wenn
die Benutzerfreundlichkeit zu wünschen übrig lässt,
steht Isis den kantonalen Stellen als effektives Hilfsmittel zur
Verfügung und wird von diesen auch nachgewiesenermassen rege
benutzt. Die Gesamt übersicht besteht nur beim Bund, weshalb die
kantonalen Systeme Isis nicht ersetzen können", sagt NDB-Sprecher
Felix Endrich. Er sagt auch: "Die Kontrollen durch die kantonalen
Datenschutzbeauftragten werden im Übrigen vom NDB voll und ganz
unterstützt" und verweist auf den Kanton Zürich, wo "Anfang
Juli eine Kontrolle bei der Kantonspolizei in Zusammenarbeit und im
Beisein von Vertretern der Nachrichtendienstlichen Aufsicht des VBS und
des NDB stattgefunden hat". Die Ergebnisse will der Zürcher
Datenschützer Bruno Baeriswyl im September bekannt geben.
Gleichzeitig versucht derzeit eine Arbeitsgruppe innerhalb
des
Berufsverbandes der schweizerischen Datenschutzbeauftragten Privatim,
ein einheitliches Vorgehen zu entwickeln, um die Kontrollen bei den
kantonalen Organen zu verbessern. Es ist höchste Zeit dafür,
denn mit Ausnahme von Schaffhausen unterstehen die kantonalen
Staatsschutzorgane keinerlei unabhängigen Kontrollen. Das kann
weder im Sinne der Datenschutzbeauftragten noch der
Zivilbevölkerung sein.
--
Fichenskandal (2) - Nachforschungen im Kanton St. Gallen zeigen,
dass
nicht nur die kantonalen Datenschützer, sondern in der Regel auch
die Kantonsregierungen überhaupt keine Kontrolle über
kantonale Staatsschutztätigkeiten haben.
Überflüssiger Fleiss
Von Harry Rosenbaum
"Ein Skandal ungeheuren Ausmasses", benennt der St. Galler
SP-Kantonsparlamentarier und Anwalt Fredy Fässler in einer
einfachen Anfrage an die St. Galler Regierung die erneuten
staatsschützerischen Schnüffeleien. Er will vom Regierungsrat
wissen, wie der neue Fichenskandal von der Exekutive beurteilt wird, ob
und wie die Bürger Innen künftig vor derartigen
Übergriffen des Staates geschützt werden und ob die Regierung
auch gewillt ist, sich für die Betroffenen einzusetzen, wenn diese
Einsicht in die Fichen verlangen.
Grosse Offenheit erwartet Fässler nicht. "Ich denke,
die
Antwort wird sehr verwedelt sein", sagt er und macht keinen Hehl
daraus, dass er staatsschützerische Datensammlungen ohnehin
völlig absurd findet. "Der Staat kann sich ausreichend mit dem
Strafrecht schützen", meint er. "Es enthält einen ganzen
Katalog von Delikten, die theoretisch im Zusammenhang mit
Staatsschutzaktivitäten in Frage kommen." An Stelle geheimer
Schnüffeleien verlangt Fässler absolute Rechtsstaatlichkeit.
Nur so könnten die Betroffenen die ihnen zustehenden
Verfahrensrechte nutzen; die Verfahren fänden auch irgendwann
einen Abschluss und würden durch gerichtliche Urteile entschieden.
"Mir ist nicht klar, warum die Staatsschützer nicht diesen Weg
beschreiten. Wenn sie es nicht tun, heisst das doch, sie wissen
überhaupt nicht, was sie denn wirklich schützen wollen und
warum", meint Fässler und konstatiert damit beim Staatsschutz vor
allem eine fehlende Definition seiner Tätigkeit.
"Konzeptlose Zusammenstellung"
Der Präsident der St. Galler Anklagekammer, Niklaus
Oberholzer (SP), kann dem Staatsschutz und seiner Umtriebigkeit
ebenfalls nichts abgewinnen. Wer nicht im Verdacht stehe, eine Straftat
begangen zu haben, der sollte in keiner staatsschützerischen
Datensammlung auftauchen, sagt Oberholzer. 1989 habe in dieser Frage
ein Paradigmenwechsel stattgefunden. Jetzt scheine sich das aber wieder
umgekehrt zu haben. Es würden Datensammlungen auf Vorrat angelegt,
zum Beispiel mit Videoüberwachungen und dergleichen. Wenn etwas
passiere, würden die Vorratsdaten abgeglichen.
"Bei dieser Methode stellt sich automatisch Misstrauen bei
den
Bürger Innen gegenüber dem Staat und seinen Institutionen
ein", fährt der Präsident der St. Galler Anklagekammer fort.
Er war 1989 Experte bei der Fichen-PUK. "Dieses Misstrauen
verändert das Sozialverhalten. Das sind die politischen und
soziologischen Auswirkungen eines Staatsschutzes auf Vorrat." Zur
Qualität der aufgeblähten und konzeptlos zusammengestellten
Datenbanken meint Oberholzer, dass sie ohne regelmässige Pflege
und Kontrolle nutzlos seien.
KKS ohne Einsicht
Mit Staatsschutzaufgaben respektive dem Sammeln
diesbezüglicher Daten sind im Kanton St. Gallen drei Beamte der
Kantonspolizei mit 300 Stellenprozent beschäftigt. Die Beamten
würden ausschliesslich im Auftrag des Bundes arbeiten und
erhielten keinerlei Aufträge des Kantons, sagt Hans-Rudolf Arta,
Generalsekretär des kantonalen Sicherheits- und
Justizdepartementes. "Sie sind im Rahmen des Bundesgesetzes zur Wahrung
der Inneren Sicherheit (BWIS) tätig. Die Verantwortung für
den Staatsschutz liegt beim Verteidigungsdepartement (VBS). Der Kanton
St. Gallen führt keine eigene Staatsschutz-Datenbank. Die drei
Polizisten sammeln die Daten allein nach den Vorgaben des Bundes",
führt Arta weiter aus.
Laut dem Generalsekretär erhalten kantonale
Behörden,
auch die Vorgesetzten der drei Beamten und selbst die
Departementschefin, Regierungsrätin Karin Keller-Sutter, keine
Einsicht in die Datenbanken. Die Konferenz der kantonalen Justiz- und
Polizeidirektoren verlangt jetzt in einem Vorstoss, dass der Bund die
Kantone über die Datenbanken des Staatsschutzes informiert. Bisher
ist der jährliche Staatsschutzbericht die einzige
Informationsquelle.
---
NZZ 19.8.10
Aufsicht über Staatsschutz in den Kantonen wird verbessert
Die ersten Reaktionen auf die Neuerung sind positiv
Nachdem bekanntgeworden ist, dass der Nachrichtendienst zu
viele
irrelevante Daten sammelt, wird nun die Aufsicht über die
Staatsschutztätigkeit in den Kantonen verbessert.
dgy. Bern · Als die
Geschäftsprüfungsdelegation
(GPDel) der eidgenössischen Räte vor der Sommerpause publik
machte, dass der Nachrichtendienst des Bundes 120 000 Personen
registriert hat, zeigte sich, dass die Ursachen auch in den Kantonen zu
suchen sind. Kantons- und gemeindeeigene Organe nehmen nämlich im
Auftrag des Bundes und gestützt auf das Bundesgesetz zur Wahrung
der inneren Sicherheit (BWIS) Staatsschutzaufgaben wahr. Welche und wie
viele Meldungen gemacht werden, liess sich bisher aber kaum
überprüfen.
Basler Grossräte im Visier
Um diese Kontrollen zu verbessern, hat der Bundesrat an
seiner
Sitzung vom Mittwoch die Verordnung über den Nachrichtendienst des
Bundes angepasst. Denn bisher erlaubte der Bund den Kantonen keine
Dateneinsicht, nahm aber die Kontrollfunktion seinerseits zu wenig
wahr. Aufmerksam wurden die Kantone auf diese Lücke, nachdem 2008
im Kanton Basel-Stadt sechs Grossräte ins Visier des
Staatsschutzes geraten waren. Der Basler Sicherheits- und
Justizdirektor Hanspeter Gass (fdp.) und auf dessen Druck auch die
Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD)
forderten in der Folge mehrfach Einsicht in die durch die Kantone
selbst erhobenen Daten.
Janiak zeigt sich zufrieden
Die geänderte Verordnung sieht vor, dass die Kantone
eine
Liste jener Aufträge erhalten, die der Bund den kantonalen
Staatsschutzorganen erteilt hat. Gestützt darauf prüft ein
vom kantonalen Vollzugsorgan getrenntes Kontrollorgan unter anderem,
wie und wo die Informationen beschafft und ob die
datenschutzrechtlichen Anforderungen eingehalten werden. Die kantonale
Aufsichtsstelle kann auf Gesuch auch Einsicht in im Auftrag des Bundes
bearbeitete Daten nehmen. Sie benötigt dafür aber die
Zustimmung des Nachrichtendienstes des Bundes. Bei Streitigkeiten
entscheidet das Verteidigungsdepartement (VBS), wobei dessen Entscheid
gemäss den allgemeinen Regeln im Bundesgerichtsgesetz ans
Bundesgericht weitergezogen werden kann.
Die Neuerungen treten am 1. Oktober in Kraft.
Sicherheitsdirektor
Gass begrüsste die Revision. Ein erstes Ziel sei damit erreicht,
die Verordnung entspreche dem, was die KKJPD im Frühling mit dem
VBS ausgehandelt habe. Nun komme es darauf an, wie die Neuerungen in
der Praxis umgesetzt würden. Dies betonte auch
GPDel-Präsident Claude Janiak (Basel-Landschaft, sp.). Die
Anpassungen stellten einen wichtigen Schritt dar. Ausschlaggebend sei
jetzt, dass die Kantone die Aufsicht tatsächlich auch
ausübten.
---
Basler Zeitung 19.8.10
Staatsschützer unter Kontrolle
Umstrittene Verordnung
Fachgruppe 9. Der Bundesrat hat eine neue Verordnung
erlassen,
wie kantonale Behörden die kantonalen Staatsschützer
kontrollieren können. Die Revision ist auf Druck des Kantons
Basel-Stadt zustande gekommen, der nach der Fichierung von Basler
Grossräten eine Kontrolle der kantonalen Staatsschutztruppe
"Fachgruppe 9" gefordert hatte. Während der Basler Justizminister
Hanspeter Gass (FDP) die neue Verordnung lobt und kantonal rasch
umsetzen will, ist Dominique König (SP), die Präsidentin der
Geschäftsprüfungskommission, überhaupt nicht zufrieden.
Sie erhält Unterstützung durch den Basler Staatsrechtler
Markus Schefer, der urteilt, es fehlten weiterhin griffige Bestimmungen
für die wirksame Kontrolle des Staatsschutzes. cm >
Seite 33
--
Kontrolleure in engen Fesseln
Basel-Stadt muss seine Staatsschutz-Verordnung
überarbeiten
Christian Mensch
Der Bund hat die Kontrolle des Staatsschutzes in den
Kantonen neu
geregelt. Griffige Bestimmungen fehlten, sagt der Staatsrechtler Markus
Schefer.
Justiz- und Polizeidirektor Hanspeter Gass hat sich stets
optimistisch gezeigt: Eine Bundesregelung, die auch kantonale
Staatsschutz-Mitarbeiter einer Kontrolle unterstellen, sei auf gutem
Weg. Seit gestern liegt der überarbeitete Artikel 35 der
Staatsschutz-Verordnung vor, auf Oktober setzt ihn der Bundesrat in
Kraft.
Die Verordnung liest sich im ersten Absatz gut: Für
die
Dienstaufsicht sind kantonale Organe zuständig, es kann dazu ein
eigenes Kontrollorgan geschaffen werden. Auch die Aufgabenstellung
beginnt positiv: Die kantonale Dienstaufsicht hat zu prüfen, ob
die Verwaltungsabläufe den massgebenden Rechtsvorschriften
entsprechen. Und sie hat zu prüfen, ob eine saubere Trennung
zwischen polizeilichen und staatsrelevanten Akten stattfindet. Dies
jedoch lediglich "gestützt auf einer Liste der vom Bunde erteilten
Aufträge". Markus Schefer, Staatsrechtsprofessor der
Universität Basel, sagt, mit dieser Einschränkung
könnten die Aktivitäten der kantonalen Staatsschützer
nicht umfassend kontrolliert werden.
Auf Gesuch.
Die Kontrolleure haben weitere Auflagen: Bevor eine für die
Kontrolle notwendige Dateneinsicht stattfinden kann, muss die kantonale
Dienstaufsicht die Genehmigung des Nachrichtendienstes des Bundes
einholen. Das Gesuch muss zudem spezifisch begründet sein.
Ablehnende Entscheide können zwar bis zum Bundesgericht
angefochten werden, doch das Eidgenössische Departement für
Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport kann jederzeit
"wesentliche Sicherheitsinteressen" geltend machen. Für Schefer
ist klar, dass damit griffige Bestimmungen fehlten, um eine Kontrolle
zu ermöglichen. Die neuen Regelungen würden es den
Staatsschützern gestatten, "business as usual" zu betreiben.
Der Entscheid des Bundesrates hat direkte Konsequenzen auf
die
von der Basler Regierung im vergangenen September verabschiedete
Verordnung über den kantonalen Vollzug des Bundesgesetzes zur
Wahrung der inneren Sicherheit. Die kantonale Verordnung wollte
ursprünglich die kantonale Staatsschutztruppe durch drei
unabhängige Personen ergänzen. Diese Kontrolleure wären
weisungsungebunden und hätten das volle Einsichtsrecht in die
Arbeit der Staatsschützer. Nun sollen drei Persönlichkeiten
unter dem direkten Vorsitz von Gass den kantonalen Staatsschützern
auf die Finger schauen - mit eingeschränkten Kompetenzen.
Testphase.
Für Dominique König, Präsidentin der
Geschäftsprüfungskommission, liegt die Regelung weit hinter
den Erwartungen. Hanspeter Gass ist jedoch weiterhin zuversichtlich.
Die kantonale Verordnung soll nun angepasst und rasch in Kraft gesetzt
werden. Kritikern entgegnet er, man solle doch die neue Verordnung
zuerst testen. Wenn sie nicht funktioniere, so verspricht Gass, werde
er mit dabei sein, um eine erneute Revision der Staatsschutz-Verordnung
einzufordern.
---
St. Galler Tagblatt 19.8.10
Bund verbessert Kontrolle über Staatsschutzaktivitäten
Der Bundesrat will eine bessere Kontrolle der
Staatsschutzaktivitäten in den Kantonen ermöglichen. Er hat
die Verordnung über den Nachrichtendienst des Bundes geändert.
bern. Gefordert hatten dies die Kantone nach der Basler
Fichenaffäre: 2008 wurde bekannt, dass Basler Grossrätinnen
und Grossräte vom Bund fichiert wurden. Nun seien die
Verantwortungen und Aufgaben der verschiedenen Kontrollorgane klarer
definiert, schreibt das Verteidigungsdepartement (VBS). In der neuen
Verordnung steht, dass die kantonale Dienstaufsicht Einsicht in Daten
nehmen kann, die der Kanton im Auftrag des Bundes bearbeitet.
Künftig Listen für Kantone
Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) muss dieser
Einsichtnahme
aber zustimmen. Bei Streitigkeiten entscheidet das VBS. Es verweigert
die Dateneinsicht dann, wenn "wesentliche Sicherheitsinteressen" dies
erfordern. Die kantonale Aufsicht erhält künftig Listen jener
Aufträge, die der Bund den Staatsschützern in ihrem Kanton
erteilt hat. Gestützt auf diese Listen prüft die Aufsicht
unter anderem, wo und wie die Informationen beschafft werden und ob
dabei die datenschutzrechtlichen Anforderungen eingehalten werden.
Bessere Aufsicht nun möglich
Die Staatsschützer in den Kantonen sind vom Kanton
angestellt, arbeiten aber für den Bund. Deshalb kann der Kanton
sie heute nicht wirksam beaufsichtigen. Mit den Listen wisse die
kantonale Aufsicht künftig, "woran die Leute arbeiten", sagte der
Basler Sicherheitsdirektor Hanspeter Gass im Frühjahr. Auf
Bundesebene ist die Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel)
für die Aufsicht über den Nachrichtendienst zuständig.
Ende Juni hatte sie dort Missstände angeprangert. (sda)
---
admin.ch 18.8.10
Bundesrat verbessert Kontrolle der Staatschutzaktivitäten
in den
Kantonen
Bern, 18.08.2010 - Der Bundesrat verbessert die Kontrolle der
Staatschutzaktivitäten in den Kantonen durch eine klarere
Definition der Verantwortungen und Aufgaben der verschiedenen
Kontrollorgane. Er hat dazu eine Teilrevision der Verordnung über
den Nachrichtendienst des Bundes (V-NDB) genehmigt.
Im Zusammenhang mit der im Jahre 2008 bekannt gewordenen
Fichierung von
Basler Grossrätinnen und Grossräten durch den damaligen
Dienst für Analyse und Prävention (DAP) - heute
Nachrichtendienst des Bundes (NDB) - wurde von kantonaler Seite der Ruf
nach verstärkten kantonalen Kontroll- und Aufsichtskompetenzen
laut. Nach einer Aussprache zwischen einer Delegation der Konferenz der
kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) und
dem Chef VBS wurde eine Arbeitsgruppe VBS-KKJPD beauftragt, die
Verantwortungen der Kontrollorgane in den Kantonen und im VBS genauer
zu definieren und die entsprechenden Aufgaben klarer zu umschreiben.
Bei Daten, die unter der Datenherrschaft des Bundes stehen, weil ihre
Beschaffung vom Bund in Auftrag gegeben und von ihm auch finanziert
wird, sollte zudem die Einsichtnahme der Kantone präzisiert werden.
Die von der Arbeitsgruppe gemachten Vorschläge führten
zu
einer Teilrevision der V-NDB. Die KKJPD nahm an ihrer Plenarsitzung vom
8. April 2010 bereits zustimmend von der vorgeschlagenen
Verordnungsänderung Kenntnis. Die Änderungen treten am 1.
Oktober 2010 in Kraft.
Adresse für Rückfragen:
Martin Bühler
Sprecher VBS
031 324 50 86
Herausgeber:
Eidgenössisches Departement für Verteidigung,
Bevölkerungsschutz und Sport
Internet: http://www.vbs.admin.ch
--
Verordnung über den Nachrichtendienst des Bundes (V-NDB)
(pdf,
20kb)
http://www.news.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/20085.pdf
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BIG BROTHER GOOGLE
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St. Galler Tagblatt 20.8.10
Google fotografiert im Oberthurgau
Der Internet-Riese schiesst zurzeit in der Region Bilder
für
seinen Strassenfotodienst Street View. Veröffentlichen darf Google
die Bilder jedoch nicht. Es bleibt ein rechtsgültiges Urteil des
Bundesverwaltungsgericht abzuwarten.
Alessandro reho
Wem dieser Tage im Oberthurgau ein Auto mit einer
sonderbaren
Kamerainstallation auf dem Dach entgegenfährt, braucht sich nicht
verwundert die Augen zu reiben. Es handelt sich dabei nicht um den
Dienstwagen eines Geheimdienstes, auch wird in der Region kein neuer
Blockbuster gedreht. Das Gefährt gehört Google und schiesst
Bilder für das Online-Navigationsprogramm Street View.
Neun Kameras
"Neben anderen Regionen der Schweiz sind wir auch in
Arbon,
Bischofszell und Kreuzlingen unterwegs", bestätigt Matthias Meyer,
Pressesprecher von Google Schweiz. Die auf dem Google-Auto installierte
Plattform enthält neun Kameras für eine 360-Grad-Ansicht, ein
GPS-Gerät zur Standortermittlung sowie ein Laserentfernungsmesser.
"Wichtig ist zu sagen, dass wir damit nicht filmen, sondern
fotografieren", so Meyer. Die Bilder werden von öffentlichen
Strassen und Plätzen aus aufgenommen. Danach werden die Bilder per
Computerbearbeitung zu einem 360-Grad-Panoramabild zusammengefügt.
Eine Spezialsoftware erkennt auf den Bildern Gesichter und
Autokennzeichen und macht sie automatisch unkenntlich. "Dies
funktioniert in über 98 Prozent der Fälle", sagt Matthias
Meyer. Erkennt man sich trotzdem auf den Bildern oder will man sein
Haus entfernen lassen, ist dies über den Link "ein Problem melden"
in jeder Street-View-Ansicht möglich.
Daten aufgezeichnet
Viele reagieren auf Street View mit Skepsis. Kürzlich
erst
sorgte der Strassenfotodienst bei der deutschen Bundesregierung
für hitzige Diskussionen. Nun will man in Deutschland den Gebrauch
von Geodaten grundlegend regeln, ein Gesetz speziell für Street
View soll es aber nicht geben. Auch kam Google unter Beschuss, als
bekannt wurde, dass die "Street-View"-Wagen zum Beispiel in Deutschland
und Frankreich beim Vorbeifahren persönliche Nutzerdaten aus
ungeschützten drahtlosen Computernetzen aufgezeichnet hatten. Der
Internetkonzern behauptete damals, es hätte sich um einen
Softwarefehler gehandelt. Die Daten wurden gelöscht, die
entsprechende Software überarbeitet.
Verbot in Österreich
Die Panne um die Speicherung von Benutzerdaten hat
Konsequenzen
nach sich gezogen. Österreich hat dem Internet-Riesen im Mai
dieses Jahres verboten, weitere Bilder im Land aufzunehmen, bis der
Sachverhalt geklärt ist.
In der Schweiz sorgte Street View ebenfalls für
Aufsehen.
Ende letzten Jahres klagte der eidgenössische Datenschützer
Hanspeter Thür vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen Google. Ein
Dorn im Auge waren dem Datenschützer ungenügend unkenntlich
gemachte Gesichter. Aber auch die Zoomfunktion und die Höhe der
Kamera von 2,75 Meter, welche beispielsweise Blicke in Gärten
erlauben würde, kritisierte Thür. Google einigte sich
daraufhin mit dem Datenschützer, bis zu einem rechtskräftigen
Gerichtsurteil keine weiteren Bilder von der Schweiz mehr ins Internet
zu stellen. Es dürfen aber weiterhin Bilder aufgenommen werden.
Wöchentlich aktualisierte Informationen darüber,
wo
Google gerade Bilder aufnimmt finden sich unter folgendem Link:
http://www.google.ch/help/maps/street
view/where-is-street-view.html
--
Auto in Arbon demoliert
Erst Anfang Juni wurde in der Region ein
Google-Street-View-Auto
demoliert, wie "Blick online" berichtet. Das Auto war in einem Arboner
Wohnquartier geparkt, auf dem Dach eine installierte Kamera. Mit einem
vermutlich spitzen Gegenstand wurde die Frontscheibe eingeschlagen.
Anzunehmen ist, dass es der Akt eines Street-View-Skeptikers war, denn
es wurden keine weiteren Autos beschädigt. (are)
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BIG BROTHER FACEBOOK
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Basler Zeitung 20.8.10
Ein Klick, und deine Freunde wissen, wo du bist
Facebook verärgert Datenschützer in den USA mit
einer
neuen Funktion
Facebook-Nutzer in den USA können ab sofort in
Echtzeit
verfolgen, wo ihre Online-Freunde sich gerade aufhalten. Erste Kritiker
melden sich bereits zu Wort.
Das Online-Netzwerk Facebook schaltete am Mittwoch die
Funktion
Facebook Places frei, bei der Internethandys automatisch den aktuellen
Standort des Nutzers mitteilen. Wer den Dienst aktiviert, kann
über sein Smartphone dann etwa mitteilen, welches Restaurant oder
Hotel er gerade betritt.
Der Dienst ist zunächst nur in den USA
verfügbar, soll
künftig aber für alle derzeit 500 Millionen Facebook-Nutzer
weltweit zu nutzen sein.
Smartphone nötig
Wer Facebook Places nutzen will, muss ein iPhone oder ein
anderes
bestimmtes Smartphone besitzen. Wenn der Dienst freigeschaltet wird,
liest das Gerät über den eingebauten GPS-Empfänger den
aktuellen Standort ab und übermittelt ihn an Facebook. Dort
können dann die Onlinefreunde sehen, wo sich der Places-Nutzer
gerade aufhält.
Places ist der erste standortbezogene Dienst von Facebook.
Diese
Dienste gelten angesichts der zunehmenden Verbreitung von Smartphones
als zukunftsträchtig. Sie ermöglichen Nutzern beispielsweise
auch, nahegelegene Restaurants, Hotels oder Geschäfte zu finden.
Kritik
Unmittelbar nach der Ankündigung gab es erste Kritik von
amerikanischen Datenschutz-Aktivisten. So bemängelte die
kalifornische Bürgerrechtsorgansiation ACLU, dass ein Nutzer ihn
begleitende Freunde auch ohne deren Zustimmung an einem bestimmten Ort
anmelden kann.
Ausserdem sei problematisch, dass auch Software von
Facebook-Partnern auf die Ortsangaben zugreifen könne. Facebook
betont hingegen, dass die Nutzer detailliert festlegen könnten,
wer ihren Aufenthaltsort sehen kann und wer nicht. SDA
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AUSSCHAFFUNGEN
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Newsnetz 20.8.10
Doch kein Herzfehler?
sda / oku/mrs
Der Anwalt des bei seiner Ausschaffung verstorbenen
Nigerianers
glaubt nicht, dass der Mann an einer Herzkrankheit litt. Er fordert ein
neues Gutachten.
Der Ausschaffungshäftling, der am 17. März kurz
vor der
Rückführung nach Nigeria auf dem Flughafen Zürich starb,
soll doch nicht an einer schweren Herzkrankheit gelitten haben. Der
Anwalt der Hinterbliebenen fordert ein neues Obduktionsgutachten.
Der Anwalt liess das Obduktionsgutachten des Instituts
für
Rechtsmedizin (IRM) der Universität Zürich von anderen
Ärzten überprüfen, wie er am Freitag mitteilte.
Gemäss IRM-Gutachten bestand beim Verstorbenen eine
"schwerwiegende Vorerkrankung des Herzens".
Vorausgegangener Hungerstreik
Diese war nicht bekannt und ist - so das Gutachten - zu
Lebzeiten
praktisch nicht diagnostizierbar. Zum Tod des 29-Jährigen
beigetragen hätten aber auch der vorausgegangene Hungerstreik und
ein akuter Erregungszustand, in welchem sich der Verstorbene im Rahmen
der versuchten Ausschaffung befand.
Die vom Rechtsvertreter der Angehörigen des
Verstorbenen
kontaktierten Ärzte kamen nun aber zu einem anderen Schluss. Die
vom IRM genannte Diagnose sei keineswegs gesichert, heisst es in der
Mitteilung weiter.
Unklare Befunde
Die Befunde der Autopsie würden nicht einer solchen
schweren
vorbestehenden Herzkrankheit entsprechen. Die Todesursache sei damit
noch nicht geklärt. Der Anwalt beantragte deshalb bei der
Staatsanwaltschaft ein erneutes Obduktionsgutachten.
Der Verstorbene hätte am 17. März ausgeschafft
werden
sollen und starb bei der Zwangsausschaffung auf dem Flughafen
Zürich. Nach dem Tod des Häftlings wurden die
Sonderflüge für Zwangsausschaffungen vorerst ausgesetzt und
Verbesserungsvorschläge ausgearbeitet. Nach dem
veröffentlichten IRM-Gutachten wurden die Sonderflüge im Juli
- ausser nach Nigeria - wieder aufgenommen.
---
Thurgauer Zeitung 20.8.10
Asyl: Die Ausschaffungen stocken
MARC HALTINER
Nicht nur die Kosten für die Nothilfe steigen rasant.
Im
Thurgau beziehen zurzeit 60 Asylbewerber Nothilfe - so viele wie noch
nie. Trotz Bundeshilfe harzt der Vollzug.
Frauenfeld - Inzwischen gehen sogar die Reserven des
Bundes zur
Neige: Die Kosten des Bundes für Nothilfe, die 2008 für
abgewiesene Asylbewerber eingeführt wurde, erhöhten sich von
9,5 Millionen Franken auf 17,4 Millionen Franken im letzten Jahr. Als
Begründung verweist das Bundesamt für Migration auf mehr
negative Asyl- entscheide. Und: Asylbewerber würden immer
länger Nothilfe beanspruchen, für welche die Kantone eine
Pauschale des Bundes erhielten. Ein Teil der Kantone zahlt ein
minimales Taschengeld aus, andere wie der Thurgau geben nur Naturalien
ab.
Aber auch der Thurgau spürt die Folgen der Nothilfe.
Die
Zahl der Bezügerinnen und Bezüger ist inzwischen auf 60
gestiegen, wie Florentina Wohnlich, die Chefin des kantonalen
Fürsorgeamtes, auf Anfrage berichtet. Ein wesentlicher Grund
für den Anstieg seien Familien, die betreut werden müssten
und nicht einfach ausreisen oder ausgeschafft werden könnten.
"Rund die Hälfte der Personen, die Nothilfe beziehen, sind
Familien", sagt Wohnlich. Es gebe allerdings auch Familien, die auf
eigenen Wunsch die Schweiz nach einem negativen Asylentscheid verlassen
würden.
Warten auf die Ausreise
Dass mehr abgewiesene Asylbewerber Nothilfe beanspruchen,
hat
laut Wohnlich nicht zuletzt mit den Vollzugsproblemen zu tun. Das
kantonale Migrationsamt, im Thurgau für die Organisation der
Ausreisen zuständig, bestätigt dies: "Die Vollzugsproblematik
hat sich leider nicht entschärft", sagt Rolf Bruderer, der
zuständige Abteilungsleiter. Der Bund helfe zwar mit seiner
zentralen Papierbeschaffung, könne aber keine Wunder bewirken.
Abgewiesene Asylbewerber aus Ländern wie dem Irak könnten
kaum zurückgebracht werden, da die Botschaften bei der
Papierbeschaffung nicht kooperativ seien. Per Ende Juli
unterstützte das Bundesamt für Migration die Ausreise von 72
Asylbewerbern, die im Thurgau leben. Für 36 müssen Papiere
beschafft, für 36 muss die Ausreise organisiert werden. Von Januar
bis Juli wurden dem Thurgau 135 neue Asylsuchende zugeteilt,
erstinstanzlich wurden 388 Asylgesuche erledigt.
Skeptische Töne
Das Instrument der Nothilfe wurde von Hilfswerken und
Verbänden von Anfang an kritisch beurteilt. Daran hat sich nichts
geändert: Rupert Summerauer, der Leiter von Caritas Thurgau, geht
davon aus, dass ein Grossteil der abgewiesenen Asylbewerber, die keine
Nothilfe beziehen, nicht das Land verlassen. Die Dunkelziffer der
Asylsuchenden sei hoch, die illegal in der Schweiz bleiben würden.
Die Rechtsberatungsstelle der Caritas für Asylsuchende in
Kreuzlingen berät auch immer wieder Asylbewerber, die Nothilfe
beziehen.
--
Asylbewerber werden versichert
Der Thurgau zählt zu den Kantonen, die abgewiesene
Asylbewerber aus der Grundversicherung der Krankenkassen ausschliessen.
Zurzeit würden nur abgewiesene Asylsuchende mit hohem
Krankheitsrisiko versichert, sagt Florentina Wohnlich, die Chefin des
kantonalen Fürsorgeamtes. Alle anderen erhalten medizinische
Nothilfe. Jetzt will der Bund die Kantone verpflichten, ab 2011 alle
Asylbewerber gegen Krankheit zu versichern. Der Thurgau muss seine
Praxis ändern. (hal)
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ANTI-WEF vs KOMMERZ BS
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Basellandschaftliche Zeitung 20.8.10
"Stimmung bei den Geschäften ist mies"
Pro-Innerstadt-Präsident Urs Welten fordert von den
Behörden, die Anti-WEF-Demo im Januar zu verbieten
Neben der Sicherheit ist der Verkehr das grosse Sorgenkind
von
Pro-Innerstadt- Präsident Urs Welten.
Hans-Martin Jermann
Herr Welten, drei Monate sind seit dem Saubannerzug
vergangen.
Wie ist die Stimmung bei den Pro-Innerstadt-Geschäften?
Urs Welten: Mies. Die Geschäftsinhaber sind nach
mehreren
Vorfällen in den letzten Monaten (Anti-WEF-Demo, Zerstörungen
am 1. Mai, Saubannerzug) verunsichert. Das Kleidergeschäft Zara in
der Freien Strasse hat noch immer keine neuen Schaufenster gekriegt -
die nötigen Rundfenster sind Sonderanfertigungen. Verunsichert
sind einige auch wegen der Ankündigung von Versicherungen, bei
weiteren Vandalenakten die Schäden nicht mehr zu bezahlen. Bei
kleinen Läden ginge das schnell ans Lebendige.
Aus dem Saubannerzug sind aber schnell Konsequenzen
gezogen
worden.
Welten: Stimmt. Die Polizeipräsenz in der Innerstadt
ist
spürbar höher. Es beeindruckt mich, wie unbürokratisch
Polizeikommandant Gerhard Lips gehandelt hat, obwohl er nicht
zusätzliche Mittel zur Verfügung bekam. Zudem hat der Grosse
Rat im Juni die Grundlage für eine bessere Videoüberwachung
an neuralgischen Punkten der Innerstadt gelegt. Es ist positiv, wie
Behörden und Politiker auf den Saubannerzug reagiert haben.
Weniger gut finde ich die Gleichgültigkeit gegenüber der
Anti-WEF-Demo.
Inwiefern?
Welten: Anti-WEF-Demo, Zerstörungen am 1. Mai,
Saubannerzug
in der Freien Strasse - das ist doch alles dieselbe Klientel. Ich
würde es gut finden, wenn die Anti-WEF-Demo verboten würde.
In der Stadt Zürich ist schon einmal ein Verbot ausgesprochen
worden - vom roten Stapi Elmar Ledergerber. Die Toleranz unserer
Behörden gegenüber den Chaoten kann ich nicht nachvollziehen.
Ein Verbot wegen ein paar zerbrochener Fensterscheiben?
Welten: Darum gehts nicht. All diese Zerstörungen
sind
indirekte Angriffe auf unsere Gesellschaft und unseren Staat. Ihre
Ziele haben die Vandalen nicht zufällig gewählt. Zu den
Schäden: Schlimmer als die Farbbeutel und die zerbrochenen
Fensterscheiben waren bei der Anti-WEF-Demo die Umsatzeinbussen. Diese
betrugen über die Innerstadt insgesamt rund 30 Prozent - und das
an einem der verkaufsstärksten Samstage im Jahr. Das geht ganz
schön ins Geld.
Themawechsel: Gewerbedirektor Peter Malama hat letzte
Woche neue
Vorschläge für eine Parkraumbewirtschaftung präsentiert.
Was halten Sie davon?
Welten: Ich bin gleicher Meinung wie Malama. Wir
Ladeninhaber
wollen keine weissen Gratisparkplätze in der Innerstadt. Am
Stadtrand sollen sie für unsere Pendler indes vorerst bestehen
bleiben. Wir stehen zum Grundgedanken: je näher im Zentrum, desto
teurer das Parkieren. Aber es braucht Parkplätze. In diesem Punkt
stört mich die "Arrangez vous"-Haltung der Linken. Sie wehren sich
partout gegen neuen Parkraum. Wie Malama finde ich: Als Vorbedingung
für eine Bewirtschaftung muss das Verbot fallen, auf privaten
Grundstücken Parkplätze zu bauen. An der Peripherie braucht
es Park-and-Ride-Anlagen - und im Zentrum ein neues Parkhaus.
Ein neues Parkhaus? Das City-Parking beim Unispital steht
die
meiste Zeit halb leer. Das heutige Angebot genügt vollauf.
Welten: Das sehe ich anders. Das City-Parking heisst nur
so, es
ist aber kein echtes Parking für die Innerstadt. Aus Studien
wissen wir: Der Mensch geht mit der Einkaufstasche nur 200 bis 300
Meter zu Fuss. Das Parking beim Unispital ist zu weit weg vom Zentrum.
Zudem fühlen sich Frauen im langen Gang unsicher.
Es gibt andere zentrale Parkings: Elisabethen, Steinen,
Storchen
...
Welten: ... die zu Stosszeiten knatschvoll sind. Es
braucht das
neue Kunstmuseum-Parking unter dem St.-Alban-Graben, wie es die
Regierung vorschlägt. Weshalb funktionieren die Shopping-Center an
der Peripherie? Wegen der Parkplätze. Wir Ladeninhaber in der
Innerstadt möchten gleich lange Spiesse wie sie.
In unsere Städte fahren ohnehin die meisten
Einkaufenden mit
dem öV, laut Studien 70 Prozent.
Welten: Das mag sein. Genaue Zahlen zu Basel kenne ich
nicht.
Aber zentral ist für uns etwas anderes: Es gibt notorische
Autofahrer, die wegen der mangelnden Zahl Parkplätze die
Innerstadt meiden. Sie würden wir gerne als unsere Kunden
begrüssen. Ich verstehe nicht, weshalb da einige
grundsätzlich dagegen sind. Diese Kunden wollen bloss parkieren
und einkaufen, nicht in der Stadt herumfahren.
Statt neue Parkhäuser bauen könnte man den
öV
fördern - etwa mit dem Bau des Herzstücks der Regio-S-Bahn.
Welten: Das Herzstück ist ein Projekt für die
nächste Generation, es löst aktuell keine Probleme. Wir
bevorzugen die Variante Y, die sowohl den Badischen Bahnhof als auch
das St.-Johann-Quartier erschliesst. Am Marktplatz ist eine
S-Bahn-Station nötig.
Weshalb? Das Zentrum ist bereits super mit dem öV
erschlossen.
Welten: Stimmt. Es führen zu viele Tramlinien durch
die
Innerstadt. Mit der Eröffnung des Herzstücks könnte man
einige abbauen. Heute ist der Barfüsserplatz von fast allen
Gemeinden der näheren Agglomeration ohne Umsteigen erreichbar. Das
ist angenehm, aber nicht nötig. Diesen Service bieten
Millionenstädte wie Paris oder London nicht.
Weniger Trams durch die Stadt? Das ist schädlich
fürs
Geschäft.
Welten: Im Gegenteil. Ich denke, dass dies die
Verkäufe
ankurbeln würde. Als im Sommer 2007 der Steinenberg wegen
Bauarbeiten gesperrt war, befürchteten einige happige
Umsatzeinbussen. Es ist ganz anders herausgekommen: Für viele
Geschäftsinhaber war es der beste Sommer seit Jahren.
Zu viele Trams verscheuchen also die Kunden?
Welten: Davon bin ich überzeugt. In der Clara- oder
der
Güterstrasse sind viele Ladeninhaber mit dem Geschäftsgang
unzufrieden, obwohl diese Strassen verkehrsberuhigt wurden. Der
Detailhandel will ganz verkehrsfreie Fussgängerzonen - keine
autofreien Strassen, auf denen Trams und Velos fahren.
Weshalb fordern Sie so vehement eine weitere
Liberalisierung der
Ladenöffnungszeiten. Schon den heutigen Spielraum nutzen die
Geschäfte kaum aus.
Welten: Der Staat sollte den Unternehmen nicht
vorschreiben, wann
sie ihren Geschäften nachgehen. Mit einer Liberalisierung
könnten sich die Läden besser auf die Kundenbedürfnisse
in ihrem Umfeld einstellen. In der Steinenvorstadt, wo abends etwas
läuft, sollten die Geschäfte bis 22 Uhr offen sein
dürfen. Dafür bleiben sie vielleicht am Morgen bis 11 Uhr
dicht. Ebenso selbstverständlich ist, dass der Coop im Neubad um 8
Uhr morgens seine Türen öffnen muss. Diese gehen dann halt um
18.30 Uhr zu.
Wollen das die Kunden wirklich?
Welten: Ich denke schon. Die veränderten
Einkaufsbedürfnisse sind eine Tatsache. Allerdings braucht jede
Neuerung eine gewisse Anlaufzeit. Am Anfang wussten viele nicht, dass
samstags in Basel die Geschäfte bis 18 Uhr offen halten. Heute hat
sich diese Ladenschlusszeit etabliert, die Umsätze sind gut. Im
Gegensatz zu Zürich wollen wir samstags aber nicht bis 20 Uhr
ausbauen. Das macht keinen Sinn.
--
Zur Person
Als Präsident des Vereins Pro Innerstadt vertritt Urs
Welten
314 Detailhandels- und Dienstleistungsunternehmen mit mehreren
zehntausend Arbeitsplätzen. Welten (63) wuchs auf dem Bruderholz
auf, lebt aber seit Jahrzehnten in Reinach. Das Beziehungsnetz des
aktiven Fasnächtlers und Zunftmitglieds ist dennoch auf die Stadt
ausgerichtet. (haj)
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JUDENTUM BS
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Basler Zeitung 20.8.10
Besonders nicht besonders sein
Geschichte der Basler Juden
Caspar Battegay
Ab 1933 nahm die Judenfeindlichkeit auch in der Schweiz
immer
mehr zu. Den jüdischen Baslern wurde jäh ihre exponierte
Stellung bewusst. Eine Studie beleuchtet jetzt die Arbeit der
Israelitischen Gemeinde Basel, von Vereinen, Flüchtlingshilfe und
Studentenverbindungen.
In seinem kürzlich veröffentlichten Roman "Am
Fenster"
erzählt der Schweizer Starregisseur Luc Bondy eine Anekdote aus
dem Leben seiner Mutter, die als deutsche Jüdin aus Offenbach nach
Basel flüchten musste. Obwohl sich in der Schweiz auch Unbekannte
auf Hotelfluren und einsamen Wanderwegen grüssen würden, sei
man hier noch lange nicht freundlicher als andernorts, stellt Luc Bondy
fest: "Mathild, meine Mutter, wurde 1943 in einer Trambahn von einer
Baslerin angepöbelt, weil der ihre grossen, vergoldeten Ohrringe
nicht passten: ‹Sie, Fräulein, wir haben nicht Fasnacht!›"
Wer auffällt, macht sich verdächtig, so
könnte man
diese Geschichte deuten. Nicht aufzufallen, war denn auch die Devise
vieler Basler Juden zwischen 1930 und 1950, sich nur ja als besonders
nichtbesonders zu erweisen. Dabei ist eine jüdische Gemeinde seit
dem Jahr 1200 im Stadtkanton nachgewiesen. Zwischen blühenden
Perioden - so war Basel in der frühen Neuzeit unter anderem ein
Zentrum des jiddischen Buchdrucks - lagen auch dunkle Episoden,
Vertreibungen und Mord.
Seine dunkelste Zeit durchlitt das europäische
Judentum
jedoch in der Moderne. Auch die neutrale Schweiz hat sich durch ihre
antisemitisch geprägte Flüchtlingspolitik zumindest
mitschuldig am Holocaust gemacht, wie die Publikationen der
"Unabhängigen Expertenkommission Schweiz - Zweiter Weltkrieg"
inzwischen unmissverständlich belegt haben.
Komplexes Selbstverständnis. In ihrer an der
Universität Basel entstandenen Dissertation, die jetzt als
sorgfältig gemachtes Buch vorliegt, wendet sich die Historikerin
Noëmi Sibold der Innenseite dieser Problematik zu. Mehrheitlich
Angehörige des etablierten Bildungsbürgertums, sahen sich die
Basler Juden, die bis heute lediglich rund ein Prozent der
Wohnbevölkerung ausmachen, plötzlich dem Vorwurf doppelter
Loyalitäten ausgesetzt: Als Staatsbürger definierten sie sich
vehement als Schweizer, doch religiös entschieden als
jüdisch. In Zeiten sich verhärtender Identitäten war es
schwer, dieses komplexe Selbstverständnis gegen aussen zu
behaupten.
Noëmi Sibold zeigt anhand von Archivmaterial, dass
"es ein
quasi homogenes jüdisches Kollektiv lediglich in den
Gemeinplätzen der Judengegner gab und gibt". Sie zeichnet die
Auseinandersetzungen innerhalb der Israelitischen Gemeinde Basel (IGB)
und der jüdischen Institutionen nach.
Angesichts existenzieller Herausforderungen gab es
verschiedene
Positionen und Strategien: So vertraute etwa der langjährige
Grossrat Franz Arnstein - ein in Basel eingebürgerter Prager Jude
- ganz auf die demokratische Vernunft. Zwar wurde er von der
prodeutschen "National-Zeitung" heftig angegriffen, doch im Grossen Rat
waren die antisemitischen Stimmen in der Minderheit. Und auch wenn
sogar liberale Ratsmitglieder öfters mit Ideen des sogenannten
neuen Deutschlands sympathisierten, war offen geäusserter
Antisemitismus nicht der Mainstream.
Lebendige Gemeinschaft. Andere jüdische Exponenten
hegten
dennoch wenig Vertrauen in die humanitäre Gesinnung ihrer
Mitbürger. Vor allem die unruhige Jugend suchte ein Judentum, das
nicht nur Konfession im Privaten, sondern eine lebendige Gemeinschaft
sein sollte. In den 1930er-Jahren wurden in Basel verschiedene
zionistische und sozialistische Jugendbünde und Turnvereine
gegründet, die das bürgerliche Selbstverständnis der IGB
provozierten und auf die Probe stellten. Während die IGB das
öffentliche Image des Nichtbesonderen pflegte, ging es etwa dem
Leiter der Arbeitsgruppe der zionistischen Vereine, Marcus Cohn, Vater
des Filmproduzenten Arthur Cohn, gerade um eine Stärkung der
jüdischen Besonderheit. Es wurde Hebräischunterricht
organisiert, und man hielt Vorträge und Diskussionsabende ab.
Die jüdische Studentenverbindung "Jordania" etwa
strebte
gemäss Statuten "die geistige, charakterliche und körperliche
Erziehung ihrer Mitglieder, besonders die Pflege
jüdisch-nationalen Geistes und bewusste Herausbildung derselben zu
Trägern der jüdischen Kultur" an. Das zionistische Pathos
verbanden die hauptsächlich aus Osteuropa kommenden Studenten mit
deutscher Burschenherrlichkeit. Ein zeitgenössisches Foto zeigt
die jungen Männer vor dem Wappen mit dem Davidsstern, wie sie
stolz ihre grossen Bierflaschen präsentieren.
Jüdische Internationalität. Einen umfangreichen
Teil
ihrer Untersuchung widmet Sibold dem Verhältnis der
Universität Basel zu den Juden. Sibold gelingt es, anhand dieser
Mikroebene einen paradigmatischen Mechanismus der modernen Schweizer
Geschichte anschaulich zu machen. Einerseits stellte sich das Rektorat
im Einverständnis mit dem Erziehungsdepartement, das unter der
Leitung des Sozialdemokraten Fritz Hauser stand, schützend vor die
jüdischen Studierenden aus dem Ausland, die oft von Ausweisung
bedroht waren. Auseinandersetzungen mit der Fremdenpolizei nicht
scheuend, wollte man auf den Brainpool und die Internationalität
nicht verzichten, die durch die jüdischen Flüchtlinge
eröffnet wurden.
Andererseits stand man einem Zuzug jüdischer
Professoren
skeptisch gegenüber. Die Furcht vor der ausländischen
Konkurrenz war stärker als die Humanität und das Interesse an
gut ausgebildeten Akademikern. Sibold erzählt dazu ein
erschütterndes Beispiel: 1936 wandte sich Lucia Gerstle aus
München, Enkelin von Arnold Böcklin, an Regierungsrat Hauser.
Sie hegte die Hoffnung, dass ihr jüdischer Mann, Internist und
Spezialarzt für Kindermedizin, eine Anstellung an der
Universität oder einer Klinik in Basel bekommen könnte. Doch
der Direktor des Kinderspitals Basel sah keine Möglichkeit, einen
ausländischen Arzt ohne Schweizer Staatsexamen anzustellen, wie er
in seinem Bescheid an Hauser schreibt. Die Fremdenpolizei würde
auch "im Interesse der einheimischen Ärzteschaft" keine
Arbeitsbewilligungen erteilen. Nach seinen Informationen schien dieser
Stopp "tatsächlich notwendig zu sein, um die kleine Schweiz vor
den über die Grenzen flutenden jüdischen Ärzten und
Emigrantenscharen zu bewahren". Das "aufrichtige Bedauern", das
Regierungsrat Hauser darauf in seiner abschlägigen Antwort Frau
Gerstle zukommen liess, nützte nichts. 1938 nahm sich Kinderarzt
Gerstle in München das Leben.
Idealbild unauffällig. Nach dem Krieg kritisierte der
politisch vielseitig engagierte Rechtsanwalt Charles Liatowitsch, dass
auch die Basler Juden ihre "Häuser und Herzen" den
Flüchtlingen nicht geöffnet hätten. Vielmehr hätten
die offiziellen jüdischen Organe aus Angst die xenophobe Optik der
Behörden übernommen.
Erschreckend bestätigt sich dieses Urteil, wenn man
liest,
wie peinlich genau die offiziellen jüdischen Stellen darüber
wachten, dass die Flüchtlinge das absurde Reglement der
Fremdenpolizei einhielten. Den Emigranten waren zum Beispiel Ausgang
nach 22 Uhr, der Besuch von Kinos in Gruppen von mehr als drei Personen
oder "das Ansprechen fremder Personen, ferner jedes auffallende
Benehmen, insbesondere lautes Verhalten und Kritisieren" verboten.
Besonders hart trafen diese willkürlich auslegbaren
Paragrafen weibliche Flüchtlinge: Nachdem bekannt geworden war,
dass sich einige Frauen die Fingernägel lackiert und andere
öffentlich geraucht hätten, wies IGB-Präsident Alfred
Goetschel die Emigrantinnen zurecht. Auf keinen Fall sollten die Frauen
das anstössige Bild der emanzipierten und mondänen Jüdin
bestätigen - sondern unauffällig dem auf Häuslichkeit
und Mütterlichkeit reduzierten Idealbild der Schweizer Frau
entsprechen.
Je schwächer ein Mitglied der Gesellschaft ist, das
erfährt man eindrücklich in Sibolds Buch, desto stärker
gilt der Druck, besonders nichtbesonders zu sein.
> Noëmi Sibold: "Bewegte Zeiten. Zur Geschichte
der Juden
in Basel von den 1930er- Jahren bis in die 1950er-Jahre". Chronos
Verlag, Zürich 2010. 400 S., ca. Fr. 48.-.
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NEUSTART
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Beobachter 20.8.10
Wohnformen
"Ein Eigenheim ist kaum noch sinnvoll"
Mit utopischen Romanen und Sachbüchern hat P. M.
Schweizer
Wohngenossenschaften inspiriert. Jetzt arbeitet er am Neustart für
die Schweiz. Interview: Peter Johannes Meier; Foto: Oliver Lang
Beobachter: In der Stadt zu wohnen wird für viele
unerschwinglich. Manche ziehen in die Agglo, und wer Geld hat, kauft
sich etwas auf dem Land. Was ist der Traum von den eigenen vier
Wänden wert?
P. M.: Wenig. Ich rate davon ab. Ein eigenes Haus ist kaum
noch
sinnvoll, weil wir immer mobiler werden. Plötzlich steht das Haus
dann am falschen Ort, weil wir zum Beispiel woanders arbeiten. Viele
Leute kaufen bloss Eigentum, weil sie ihr Geld sicher parkieren wollen.
Nach der Erfahrung mit der jüngsten Bankenkrise ist das ja
verständlich - rein ökonomisch. Sozial und ökologisch
ist es dagegen Unsinn. Wohneigentümer schlafen oft nur 50
Zentimeter entfernt von anderen Eigentümern, mit denen sie
eigentlich nie etwas zu tun haben wollen. Oder sie landen auf einer
Einfamilienhaushalde und generieren jeden Tag Pendlerverkehr, weil sie
woanders arbeiten und die Freizeit verbringen.
Es können ja nicht alle in der Stadt wohnen…
Das Land ist grundsätzlich gut für
Landwirtschaft und
etwas Tourismus. Aber ausser den Bauern schlafen die meisten Leute dort
bloss. Die Schweiz hat sich eine 2000-Watt-Gesellschaft zum Ziel
gesetzt. Hausbesitzer auf dem Land werden das nie erreichen. Die
Genossenschaft, in der ich lebe - das Zürcher Kraftwerk1 -, ist
zumindest schon auf dem Weg dorthin. Die Städte könnten so
verdichtet werden, dass es Platz für alle hat.
Was ist zu tun?
Gewisse Einfamilienhaushalden müssen früher oder
später aufgegeben werden. Dagegen haben Städte ab 15000
Einwohnern eine Chance, reanimiert zu werden. Auch die zu Unrecht
geschmähten Blocksiedlungen in den Agglos haben grosses Potential.
Sie können verdichtet und mit Dienstleistungszentren versehen
werden. Das ist auch der Ausweg für viele Kleinstädte und
Dörfer, in denen das Leben von der S-Bahn und den immer gleichen
Shoppingcentern getötet worden ist.
Was raten Sie den Eigenheimbesitzern?
Verkaufen, solange man noch einen guten Preis dafür
erhält. Das Geld würde ich dann in einer Genossenschaft
sicher investieren. Damit können innovative Siedlungen in den
Agglomerationen und Städten gebaut werden, die den neuen
Lebensanforderungen gerecht werden.
Und wie überzeugen Sie die Hauseigentümer?
Die meisten merken es selber. Viele glauben noch an eine
Art
Immobilien-Monogamie. Sie meinen, man könne ein Leben lang mit dem
Partner oder der Familie an einem Ort leben und wirtschaften. Sie
berechnen nächtelang, wie gross das Haus oder die Wohnung mit dem
gemeinsamen Einkommen sein darf. Dabei werden sie von der Realität
überrumpelt. Paare trennen sich, die Kinder ziehen aus,
plötzlich hat man einen tollen Job im Ausland. Das Wohneigentum
wird zum Klumpfuss.
Mieter haben diese Flexibilität.
Ja, aber man bezahlt oft einen viel zu hohen Preis. Es
werden zu
viele Luxuswohnungen gebaut. Ich frage mich: für wen? Dabei kann
man noch heute in Zürich 100 Quadratmeter grosse Wohnungen
für weniger als 2000 Franken pro Monat bauen. Als Mieter hat man
allerdings keinen Einfluss auf die Zusammensetzung der Bewohnerschaft.
Viel interessanter sind darum Siedlungen oder selbstkonzipierte
Nachbarschaften, die einerseits auf die Renditemaximierung verzichten
und anderseits eine Auswahl von Wohnungen anbieten, innerhalb derer die
Bewohner wechseln können. Genossenschaften, die über
Liegenschaften in verschiedenen Quartieren und Orten verfügen,
machen das möglich.
Unser auf Flexibilität ausgerichtetes Leben
widerspricht
doch der Genossenschaftsidee. Die baut ja darauf, dass sich Mitglieder
über längere Zeit mit einem Projekt identifizieren.
Mit dem Projekt schon, aber nicht unbedingt mit den
eigenen vier
Wänden. Viel wichtiger als das Eigentum sind heute doch
verbindliche soziale Beziehungen. Das gibt uns Orientierung und
Unterstützung in Krisensituationen. In Genossenschaften
können solche Netzwerke aufgebaut werden. Meine Genossenschaft ist
Mitglied einer Gemüsekooperative, die biologische Produkte
liefert. Diese bieten wir in einem eigenen Laden den Bewohnern an. Es
entsteht dadurch ein direkter Bezug zur Produktion unserer
Lebensmittel. Wir sind übrigens günstiger als die
Grossverteiler.
In Ihrem Buch "Neustart Schweiz" gehen Sie einen Schritt
weiter.
Sie postulieren neue Formen des Wirtschaftens. So sollen die
Bürger etwa entscheiden, was in ihrem Quartier angeboten wird. Das
tönt nach Planwirtschaft.
Planung gibt es immer, die Frage ist nur für wen. Es
geht
nicht bloss um Quartiere, sondern um unser ganzes Wirtschaftssystem.
Wir taumeln von Crash zu Crash - bei uns merken wir noch nicht viel
davon, aber für 80 Prozent der Weltbevölkerung ist das eine
Dauerkatastrophe. Warum bauen wir nicht die bestehenden
öffentlichen Dienste so aus, dass die Grundbedürfnisse
für alle gesichert sind? Zudem sollten wir uns wirtschaftlich
absichern, indem wir eine Direktbelieferung zwischen Bauernbetrieben
und Nachbarschaften einrichten. Das ist für alle ideal: Die Bauern
haben sicher Abnehmer, die Konsumenten bekommen günstigere
Produkte von Produzenten, die sie kennen. Wir brauchen einen Umbau der
verschwenderischen und unsicheren Marktwirtschaft zu einem demokratisch
regulierten Haushalt, lokal und global.
Welche Rolle soll der Staat dabei spielen?
Eine wichtige, er hat es nur noch nicht gemerkt. Der Staat
muss
eine Coaching-Rolle wahrnehmen. Es braucht jetzt so etwas wie einen
neuen Landigeist, einen Aufbruch zu neuen Ufern. In der Organisation
"Neustart Schweiz" arbeiten wir daran.
Der Leidensdruck dafür ist doch viel zu gering.
Nicht das Leiden, sondern die Wahrnehmungsfähigkeit
für
das Leiden ist zu gering. Wir sind so eingespurt in unserem Alltag,
dass wir nicht mehr merken, wie schlecht es uns eigentlich geht. Ein
Viertel der Schweizer soll ja an Depressionen leiden. Wir können
uns leider gar nicht mehr vorstellen, wie gut es uns gehen könnte.n
--
Zur Person
Anonymer Vordenker
Der 1946 geborene Philologe P. M. (häufigste
Initialen im
Telefonbuch) hat mehrere Bücher verfasst, darunter die
ökosoziale Utopie "bolo'bolo". Das Buch inspirierte in den
Achtzigern erst Hausbesetzer, dann genossenschaftliche Hausbesitzer.
Das bolo ist die Grundeinheit, in der 500 bis 700 Leute in
überschaubaren Gemeinschaften leben, vernetzt mit anderen bolos.
1995 war P. M. Mitgründer der Zürcher Genossenschaft
Kraftwerk1. Weitere Kraftwerke mit mehreren hundert Bewohnern sind in
Planung.
Weitere Infos
http://www.neustartschweiz.ch;
http://www.kraftwerk1.ch
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PNOS
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Indymedia 19.8.10
PNOS im Rheintal...nicht mit uns! ::
AutorIn : Revolutionäre Strukturen aufbauen!
Wir haben Grund zur annahme, dass die PNOS versucht sich im
St.Gallischen Rheintal zu verankern oder dass die Faschisten im
Rheintal sich der PNOS annähern wollen. Aus diesem Grund wurde am
Dienstag 17.08.2010 das Haus einen Neonazis in Altstätten
St.Gallen verschönert.
Grund zu dieser Vermutung, dass die PNOS sich nun auch im Kanton
St.Gallen einschleichen will gibt uns vorallem ein Briefkasten mit der
Aufschrift PNOS Sektion Rheintal mit einer kurzen Beschreibung der
Ziele der der sogenannten National orientierten.
Dies allein genügte den Faschisten allerdings noch nicht
als
provokation, kurz darauf hingen sie mitten in der Altstätter
Altstadt eine PNOS Fahne aus dem Fenster.
Wir werden nicht tolerieren wie sich die Nazis versuchen zu
strukturieren und haben darum am letzten Dienstag ein deutliches und
lautsarkes Zeichen gegen diese Unmenschlichkeit gesetzt.
Mehrere Leute verschönerten das Haus mit schriftzügen
wie:"
Hier wohnen Nazis" andere haben die Fassade neu eingefärbt.
Zudem wurde folgender Flyer in den Strassen verstreut :
Rechtsextremismus in der Ostschweiz
Leider muss man feststellen, dass auch in der Ostschweiz
rechtsextremes
und rassistisches Gedankengut weiterhin an Zulauf gewinnen.
Spürbar ist dies vor allem im St.Gallischen Rheintal so z.B in
Altstätten wo gezielt Gewalt gegen Antifaschistische Jugendliche
ausgeübt wird und wo in Lokalen wie dem Törli
Keller und dem Elvis die Rechtsextremisten schon fast zum
Inventar
gehören. Traurige Momente dieser Art gibt es zuhauf, so auch in
Buchs wo mehrere Rechtsextreme an einem Ska und Reggae Konzert im
Fabrikli wahllos pöbelten und ihre Faschistischen Parolen
skandierten, was jedoch durch die Zivilcourage einiger
Konzertteilnehmer unterbunden werden konnte. Ein dank an dieser Stelle
an jede/n welche/r sich zur Wehr setzt gegen diese Unmenschlichkeit.
Spitze des Eisbergs ist der Versuch der Neonazis im Rheintal
eine
eigene PNOS Sektion aufzubauen, dies mit dem Sitz in Altstätten.
So werden aus pöbelnden Neonazis strukturierte Faschisten, welche
dass Ziel haben die eigenen Reihen zu organisieren, neue Anhänger
zu rekrutieren und grösseren Einfluss in das Gesellschaftliche
geschehen zu haben.
"Doch was ist eigentlich die PNOS (Partei National orientierter
Schweizer)? Die PNOS wurde im Jahr 2000 von Jonas Gysin und Sascha Kunz
gegründet und nennt ihre persönliche politische Ausrichtung "
Eidgenössisch-sozial". Was im Prinzip nichts anderes ist als ein
anderes Wort für Nationalsozialismus. Schnell wird klar in welche
Richtung sich diese "Partei" bewegt, so spielt z.B
Pascal Lüthard- eine der Führungspersönlichkeiten
in der
PNOS- in der Band Indiziert welche in ihren Texten offen Fremdenhass
und Antisemitismus propagieren. So lehnte sich das Parteiprogramm stark
an das der ehemaligen Deutschen NSDAP unter Hitler an, musste jedoch
geändert werden und wurde jetzt etwas
verharmlost. Wohin uns eine solche Partei führt sahen wir
schon in
der dunklen Zeit des Deutschen Reiches von 1933 - 1945 in der Millionen
von Juden, Antifaschisten und Linke deportiert und in den
Konzentrationslager ermordet wurden." Die Verherrlichung solcher taten
ist ein Verbrechen und muss vehement
bekämpft werden. Darum gilt es vor allem auch für uns
in der
Ostschweiz, den Aufbau solcher Rechtsextremen Strukturen zu verhindern
und Faschistischer Gewalt einen Riegel vorzuschieben.
Wir denken nicht im Traum daran Rechtsextremes Gedankengut zu
tolerieren, geschweige denn eine PNOS Sektion!!!
Nieder mit Faschismus!
Revolutionäre Strukturen aufbauen!!!
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DROGEN
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Südostschweiz 19.8.10
Ist Drogen-Liberalisierung die Lösung?
Letztes Jahr wurden im Kanton 20 Prozent mehr Jugendliche
wegen
Drogendelikten verzeigt. Würde eine Liberalisierung der Drogen den
Jugendschutz fördern? Fachpersonen sind skeptisch.
Von Patrice Siegrist
Glarus. - Ob auch tatsächlich wieder mehr Jugendliche
kiffen, kann Polizeisprecher Daniel Menzi nicht sagen. "Das ist
schwierig einzuschätzen." Der Anstieg bei den Verzeigungen
könne auch eine Folge von vermehrten Kontrollen sein.
Felix Hof, Leiter der regionalen Beratungsstelle
Rapperswil-Jona,
bestätigt: "Es gab eine Phase mit weniger Kontrollen, dies hat
sich geändert." Er stellt dennoch einen Wandel beim Konsum fest:
"Die Zeiten, in denen Jugendliche mit anderen Substanzen
experimentierten, ist vorbei." Kiffen ist wieder in - bei beiden
Geschlechtern. Obwohl 2009 lediglich 10 Prozent der Verzeigten im
Kanton Frauen waren, konsumieren laut Hof nicht viel weniger Frauen
Cannabis. "Wir verzeichnen seit Jahren eine Angleichung des
Konsumverhaltens." Und zwar beim Alkohol wie beim Kiffen.
Bundesweite Liberalisierung
Experten des Bundesamts für Gesundheit (BAG) schlagen
derweil vor, alle Drogen zu entkriminalisieren. Felix Hof bezweifelt
jedoch, ob dies der richtige Weg ist. Er vergleicht die Situation mit
dem Strassenverkehr: "Wenn einige 140 statt 120 Kilometer pro Stunde
fahren, hebt man auch nicht einfach die Geschwindigkeitslimite auf."
Wichtig sei es, Regulierungen auch umzusetzen. Auch wenn
das beim
Kiffen schwierig sei: "Nur schon wegen der Anzahl Konsumenten." Ob man
all diese kriminalisieren will, sei eine Grundsatzdiskussion, der sich
die Gesellschaft stellen müsse. Entweder man will Sanktionen oder
nicht. "Ich finde, es braucht Regulierungen." Neben anderen Massnahmen,
denn Strafe alleine halte keinen Jugendlichen vom Kiffen ab, das sei
gleich wie bei den Rasern im Strassenverkehr.
Das vierköpfige Psychologen-Team der Beratungs- und
Therapiestelle Sonnenhügel (BTS) Glarus, das nur im Kollektiv
zitiert werden möchte, betrachtet die Liberalisierung
differenziert: "Pfannenfertige Lösungen gibt es nicht."
Bewusstseinsbeeinflussende Mittel, legal oder illegal, seien seit
Jahrtausenden in der Gesellschaft verankert, sodass ein neues Gesetz
allein nicht alle Probleme lösen könne.
Und die legalen Drogen?
Und: "Es ist widersprüchlich, wenn auf Cannabis,
Heroin und
Kokain herumgeritten wird, aber gleichzeitig Alkohol unbeschränkt
konsumiert werden kann", sagen die Psychologen. Legale Drogen
würden nämlich weit mehr Kosten verursachen als illegale.
Felix Hof bestätigt, dass die Alkoholproblematik bei Jugendlichen
in der Region gross ist. "Vielleicht sogar grösser als beim
Cannabiskonsum."
Um wirklich Fortschritte zu ereichen, fordert das
Therapeuten-Team aus Glarus, dass das Thema offen in der
Bevölkerung diskutiert wird, dass Fakten und Statistiken dabei
berücksichtigt weden und dass das Thema nicht von Politikern oder
Ideologien instrumentalisiert wird.
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ZWISCHENGESCHLECHT
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zwischengeschlecht.org 20.8.10
Pressemitteilung - Semenya, Santhi, Gronert: Sportverbände
unterstützen Genitalverstümmler
zwischengeschlecht.org
Menschenrechte auch für Zwitter!
P R E S S E M I T T E I L U N G
presse@zwischengeschlecht.info
+41 (0)76 398 06 50
Mit als Zwitter verdächtigten Athletinnen machen die
internationalen Sportverbände kurzen Prozess: "Intersexuelle",
"Hermaphroditen" (und alle, die das Internationale Olympische Komitee
IOC, der Weltathletikverband IAAF und ihre Teilverbände dafür
halten) werden genötigt, stillschweigend ihren Rücktritt zu
geben.
Wer sich diesen intransparenten und willkürlichen
"Fall-zu-Fall"-Entscheiden nicht widerspruchslos fügt, wird durch
gezielte "Indiskretionen" den Medien zum Frass vorgeworfen und ohne
ordentliches Verfahren von weiteren Starts ausgeschlossen.
Der südafrikanische Sportprofessor Timothy Noakes im Mai
dieses
Jahres:
"Insgesamt 8 intersexuelle Frauen wurden
bisher von
Wettkämpfen ausgeschlossen - soviel ich weiss mit der Warnung,
dass sie öffentlich blossgestellt würden, sollten sie es
wagen, einen Wirbel daraus zu machen."
Die Medizinethikerin Claudia Wiesemann (Göttingen) im
Anschluss an
die WM 2009:
"Der Leichtathletik-Weltverband (IAAF) streut
Gerüchte, die Siegerin des 800-m-Laufs der Frauen, Caster Semenya,
bei der Leichtathletik-WM in Berlin "sei vielleicht gar keine Frau",
sie "sei vielleicht ein Mann". Damit ruiniert der Verband leichtfertig
ein Sportlerleben. [...] Die IAAF müsste solche jungen Menschen
eigentlich vor den Folgen einer weltweiten Stigmatisierung
schützen."
Diskriminierung von Zwittern im Sport
Wie die Minderheit der publik gewordenen Fälle
"verdächtigter" Athletinnen zeigt, treiben IOC und IAAF ihr
unfaires und entwürdigendes Spiel seit Jahrzehnten:
María José Martínez-Patiño: 1985 zu
Unrecht
ausgeschlossen und alle Medaillen aberkannt, erst nach
langjährigem Gerichtsverfahren rehabilitiert - zu spät
für eine weitere Sportkarriere.
Santhi Soundarajan: 2006 nach einem intransparenten Verfahren
ausgeschlossen und Medaillen aberkannt, bis heute unrehabilitiert - die
indischen Sportverbände liessen sie schmählich im Stich, das
IOC drückt sich bis heute vor jeglicher Verantwortung.
Sarah Gronert: Die aufstrebende Tennisspielerin wurde von
anderen
Spielerinnen gemobbt, bis sie 2008 ihre Karriere vorübergehend
unterbrach - ohne dass die Verbände sie aktiv gegen diese
Diskriminierung geschützt hätten.
Caster Semenya: Hätte sich nicht der südafrikanische
Sportverband und die Südafrikanische Regierung entschlossen hinter
sie gestellt, und wäre sie nicht umgehend von einem
internationalen Anwaltsteam umsonst unterstützt worden, hätte
sie fraglos mehr als "nur" ihre Würde und ein Jahr ihres Lebens
verloren.
Im Westen werden die meisten Zwitter schon als Kinder
chirurgisch
verstümmelt
Es ist kein Zufall, dass vor allem Athletinnen aus der "3. Welt"
den
Sportverbänden ins Visier geraten: In der "westlichen Welt" werden
Zwitter (und was die Ärzte dafür halten) in der Regel als
Kleinkinder durch kosmetische Genitaloperationen zu "richtigen"
Mädchen und Jungen "gemacht" - was die Betroffenen seit bald zwei
Jahrzehnten öffentlich als "Genitalverstümmelung" anklagen.
Die Parallelen der chirurgischen Genitalverstümmelungen an
Zwittern in westlichen Kinderkliniken zur weiblichen
Genitalverstümmelung in Afrika werden seit Jahren auch von
internationalen Menschenrechtsorganisationen, Frauenorganisationen,
JuristInnen und wissenschaftlichen ExpertInnen unterstrichen.
Laut den BMBF-finanzierten Hamburger und Lübecker
Evaluationsstudien von 2007 und 2008 sind im deutschsprachigen Raum
über 90% (!) aller jugendlichen und erwachsenen Zwitter genital
zwangsoperiert, fast die Hälfte davon (!) gar mehrfach (PDF ->
S. 3 "Beschreibung des Samples").
Es ist aktuell das erklärte Ziel der Sportverbände,
als
Zwitter verdächtigten Athletinnen, die das Glück hatten,
unverstümmelt aufzuwachsen, solche menschenrechtswidrigen
Operationen nachträglich aufzuzwingen, sofern sie nicht
ausgeschlossen werden wollen.
IOC und IAAF: Immer noch nichts gelernt
Bis heute hat der Weltathletikverband IAAF auch im "Fall" von
Caster
Semenya nichts unternommen, das durch seine "Indiskretionen"
ausgelöste menschliche Leid zu sühnen. Hartnäckig halten
sich vom IAAF unbestrittene Gerüchte, Caster Semenya habe ihre
Wiederzulassung mit einer hormonellen Zwangstherapie erkaufen
müssen. Und das IOC stellt sich weiterhin gegen Gerechtigkeit
für Santhi Soundarajan.
Zwar wollen IOC und IAAF beide ihre Regeln für die
Teilnahme von
intersexuellen (und als solchen verdächtigten) Athletinnen auf
2011 neu überarbeiten.
Statt die Zwitter und Ihre Organisationen dabei angemessen
miteinzubeziehen, verweigern IOC und IAAF bis heute jeglichen Dialog.
Statt sich jedoch künftig um mehr Fairness und Transparenz
zu
bemühen, setzen IOC und IAAF auf Drohungen und medizinisch nicht
notwendige Zwangseingriffe.
Und assoziieren sich dabei ausgerechnet mit
ZwangsbehandlerInnen, die
seit Jahr und Tag international in der Kritik stehen wegen
menschenrechtswidrigen Genitaloperationen und illegitimer
Humanforschung unter Umgehung von gesetzlich geforderten,
unabhängigen Ethikkomitees.
22.8.2010: Protest gegen Genitalverstümmelungen
Wenn Caster Semenya am kommenden Sonntag, den 22.8.2010, am 69.
Internationalen Stadionfest ISTAF im Berliner Olympiastadion ihr erst
3. Rennen läuft seit ihrem Weltmeisterschaftssieg ebendort 2009
und dem anschliessenden 11-monatigen und unwürdigen
IAAF-"Geschlechterverfahren", ist ihr die weltweite Solidarität
von Zwittern und ihren Organisationen gewiss.
In der Schweiz wird die Menschenrechtsorganisation
Zwischengeschlecht.org gleichentags zum 3. Mal einen friedlichen
Protest vor einer Genitalverstümmler-Kinderklinik durchführen.
Die Menschenrechtsgruppe Zwischengeschlecht.org fordert ein
Verbot von
kosmetischen Genitaloperationen an Kindern und "Menschenrechte auch
für Zwitter!".
Freundliche Grüsse
n e l l a
Daniela Truffer
Gründungsmitglied Menschenrechtsgruppe
Zwischengeschlecht.org
Gründungsmitglied Schweizerische Selbsthilfegruppe
Intersex.ch
Mitglied Intersexuelle Menschen e.V.
Mitglied XY-Frauen
Mobile +41 (0) 76 398 06 50
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Regelmässige Updates: http://zwischengeschlecht.info
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ANTI-ATOM
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Aargauer Zeitung 20.8.10
Leistung steigt auf 1200 Megawatt
AKW Leibstadt ersetzt Niederdruck-Dampfturbinen und optimiert
das
Kraftwerk weiter
Das grösste Atomkraftwerk im Land wird noch
grösser:
Dank Investitionen von 100 Millionen Franken macht Leibstadt bald
1200Megawatt Strom. Der Reaktor bleibt unverändert, aber neue
Turbinen steigern die Effizienz.
Hans Lüthi
Mit Volldampf hat das Kraftwerk Strom produziert, 24
Stunden am
Tag und 11 Monate lang ohne jeden Unterbruch. Während 8010 Stunden
flossen 1165 Megawatt elektrische Energie ins Netz und lieferten damit
15 Prozent des landesweiten Verbrauchs. "Wir sind das grösste
Kernkraftwerk der Schweiz und versorgen eine Million Haushaltungen",
sagt Kraftwerkleiter Andreas Pfeiffer. Im Vergleich zu Holz oder
Öl hat Uran eine ungeheure Energiedichte, für eine
Jahresleistung genügen 25 Tonnen. Das entspricht einem Würfel
von nur einem Kubikmeter Inhalt.
Einbau neuer Komponenten
Der rekordlange Stillstand von sieben Wochen dient neben
den
üblichen Revisionen einem grossen Ziel: einer Verbesserung der
Effizienz, um ab 16. September noch mehr Strom machen zu können.
Dazu wird allerdings der nukleare Teil nicht vergrössert, der
Einsatz von 126 neuen Brennelementen in den Reaktor und die Erneuerung
von ein paar Steuerungsstäben genügen. Die grossen Baustellen
befinden sich im Maschinenhaus und in der Umgebung. Vor allem die drei
neuen Niederdruckturbinen, von Alstom in Birr gefertigt und geliefert,
bringen viel. Dank des technischen Fortschritts sind aerodynamische
Optimierungen und dreidimensionale Schaufeln möglich. Optisch
fallen sie dem Laien nicht gross ins Auge, aber die Wirkung ist
frappant: Um 25 Megawatt nimmt die elektrische Leistung zu, allein das
ergibt zusätzlich Strom für 50000 Haushaltungen. Nicht
ersetzt wird die schon einmal ausgewechselte Hochdruckturbine. "Die
Abnützungen und der technische Fortschritt sind hier geringer",
betont Andreas Pfeiffer.
Ausrichtung auf 60 Jahre Betrieb
Die höhere Turbinenleistung ruft nach weiteren
Anpassungen,
die Niederdruckvorwärmer müssen ebenfalls ersetzt werden.
Lieferant ist Alstom in Baden, die 36 Tonnen schweren Kessel sind per
Schwertransporter nach Leibstadt gebracht worden. Bereits installiert
und in Betrieb sind die Blocktransformatoren, drei Stück, plus
einer in Reserve, um den erzeugten Strom auch ins Netz zu bringen.
Dieses Teilprojekt kostet 30 Millionen Franken, die neuen
Transformatoren sollen mindestens 40 Jahre Lebensdauer haben. Das KKL
hat letztes Jahr sein 25-jähriges Bestehen gefeiert, "alle
Investitionen richten sich darauf aus, das Kraftwerk 60 Jahre lang
sicher betreiben zu können". Von einer längeren Laufzeit
über 2045 hinaus oder von einem Ersatz-Kraftwerk will Pfeiffer
nichts wissen. In den USA gebe es zwar Bestrebungen, die Laufzeiten bis
70 oder 80 Jahre zu verlängern. "Aber das ist bei uns kein Thema,
diese Frage stellt sich erst in 20 Jahren", präzisiert der
Kraftwerkleiter.
Investitionen in die Mitarbeiter
Auffallend ist der in wenigen Jahren um 25 Prozent
gestiegene
Personalbestand. Heute sind in Leibstadt rund 500 Personen tätig,
dazu 14 Lernende in drei Berufen. Der gezielte Personalaufbau ist
Absicht, für die vielen grossen Projekte benötige das
Kraftwerk auch mehr Leute, zudem zeichne sich ein Generationenwechsel
ab. 70 Mitarbeitende sind über 60 Jahre alt und viele seit
über 25 Jahren im Unternehmen. Ihr Wissen und ihre Erfahrung
müssten jetzt sukzessive den jüngeren Leuten vermittelt
werden. Mit zwölf Prozent Anteil wirken sich die Personalausgaben
nicht entscheidend auf die Produktionskosten aus. Das
Durchschnittsalter beträgt 48 Jahre, die Fluktuationsrate ist sehr
tief, weil das KKL als Arbeitgeber einen guten Namen hat.
Weitere Projekte in der Schublade
Mit 3600 Megawatt thermischer und 1200 MW elektrischer
Leistung
ist das Ende der Fahnenstange noch nicht erreicht. "Wir haben einige
Projekte in Planung und können diese Schwelle bis 2015 sicher
deutlich überschreiten", versichert Pfeiffer. Bei weniger als 6
Rappen Produktionskosten nehmen die Besitzer, alle grossen
Stromverteiler, die zusätzlichen Kilowattstunden noch so gerne, um
den steigenden Bedarf decken zu können.
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Bund 19.8.10
Jungfreisinnige wollen Atomausstieg der Stadt Bern verhindern
Am 28. November stimmt das Stadtberner Volk
voraussichtlich
über den Ausstieg aus der Atomkraft ab.
Simon Thönen
Der Ausstieg der Stadt Bern aus der Kernenergie stand
bisher im
Schatten der kantonalen Auseinandersetzung um eine neues Atomkraftwerk
in Mühleberg. Dies könnte sich nun ändern. Zumindest die
städtischen Jungfreisinnigen wollen verhindern, dass das
stadteigene Werk Energie Wasser Bern (EWB) aus der Atomkraft aussteigt.
Gestern lancierte die Jungpartei einen eigenen
Gegenvorschlag zur
städtischen Volksinitiative "Energiewende Bern". Die Initiative
verlangt, dass EWB bis 2030 auf Beteiligungen an AKW verzichtet. Der
Gemeinderat will mit einem Gegenvorschlag dasselbe Ziel erreichen, die
Frist aber bis 2039 verlängern. Die Jungfreisinnigen greifen nun
den Atomausstieg frontal an (siehe Info-Boxen).
Allerdings ist diese Absicht im Vorschlag der
Jungfreisinnigen
nur indirekt enthalten: Der Atomausstieg wird einfach nicht mehr
erwähnt. Der Sinn des Vorstosses erschliesst sich erst aus der
Pressemitteilung, in der die Jungfreisinnigen ein Verbot von neuen
AKW-Beteiligungen als "ideologische Selbstbefriedigung" der
links-grünen Parteien anprangern.
Der Verzicht auf neue AKW-Beteiligungen führe dazu,
so
argumentieren die Jungfreisinnigen, dass EWB massiv in erneuerbare
Energie im Ausland investieren müsse. So würden
"Arbeitsplätze von der Region Bern ins Ausland verlagert". Statt
zum Beispiel in Windparks in Deutschland oder Solarstrom in Spanien zu
investieren, solle EWB, so der Gegenvorschlagstext, "einheimische
erneuerbare Energie" fördern.
Kopfschütteln bei Initianten
Das Argument, der Atomausstieg von EWB gefährde
inländische Arbeitsplätze, sei "unlogisch", entgegnet Natalie
Imboden, Grossrätin des Grünen Bündnisses und
Mitinitiantin von "Energiewende Bern". "Die heutige Realität ist,
dass wir Atomstrom aus dem Ausland einführen, womit auch die
Wertschöpfung dort stattfindet." In der Tat ist EWB momentan nicht
nur am AKW Gösgen, sondern auch am französischen AKW
Fessenheim beteiligt.
Dass Fessenheim der einheimischen Wirtschaft nichts
bringt,
räumt auch der jungfreisinnige Stadtrat Bernhard Eicher ein. "Mir
wäre lieber, wenn man sich hier an einem AKW beteiligen
könnte", sagt er. Eine Beteiligung von EWB an einem neuen AKW in
Mühleberg wäre für Eicher "eine Möglichkeit".
Atomdebatte Hauptschauplatz
Atomkraftwerke in der Schweiz versus Windparks im Ausland
- dies
dürfte denn auch die eigentliche Debatte sein, die die
Jungfreisinnigen nun in der Stadt Bern anstossen. Und die Arena
dafür wird wohl die Volksabstimmung in der Stadt Bern über
die Initiative "Energiewende Bern" und den Gegenvorschlag des
Gemeinderates sein. Denn im Stadtparlament dürfte der
Gegenvorschlag der Jungfreisinnigen kaum eine Chance haben.
Die Volksabstimmung in der Stadt Bern findet
voraussichtlich am
28. November statt - wahrscheinlich nur zweieinhalb Monate vor der
kantonalen Volksabstimmung über ein neues AKW in Mühleberg.
Die Stadt Bern wird damit ein Testfall für die kantonale
Volksentscheidung, die wiederum ein Test für die AKW-Abstimmung
auf nationaler Ebene um 2013 sein wird.
"Ich gehe davon aus, dass die bürgerlichen Parteien
sich im
Abstimmungskampf engagieren werden", sagt Eicher. Zuversichtlich zeigt
sich auch Imboden: "Die Fachleute von EWB sind klar der Auffassung,
dass der Atomausstieg möglich ist." Differenzen habe man lediglich
beim Zeitplan. In der Tat hat der CEO von EWB, Daniel Schafer,
kürzlich bekräftigt: "Ich bin überzeugt, dass wir 2039
den wegfallenden Atomstrom aus Gösgen durch erneuerbare Energien
werden ersetzen können." (Siehe "Bund" vom 12. 8.)
Priorität für Inlandinvestitionen
Das Anliegen der Jungfreisinnigen, dass Investitionen in
erneuerbare Energie primär in der Region getätigt werden, ist
im Grundsatz kaum umstritten. "Dies wollen wir auch", sagt Imboden,
"aber ein Windkraftwerk wird natürlich nicht auf dem Gurten
stehen, sondern an günstigen Standorten auf der Grimsel, im Jura
oder eben in der Nordsee."
Dass EWB kürzlich erstmals gemeinsam mit der BKW
Energie AG
einen deutschen Windpark kaufte, ist "als Einzelfall" auch für
Eicher akzeptabel. Grössere Investitionen in ausländische
grüne Energie will er jedoch bekämpfen.
Um ihr Argument zu unterstreichen, dass der Atomausstieg
Arbeitsplätze ins Ausland verlagere, zitieren die Jungfreisinnigen
den SP-Stadtrat und Gewerkschafter Ruedi Keller, der ebenfalls
Arbeitsplätze bedroht sehe. Doch sie werden sich wohl einen neuen
Kronzeugen suchen müssen. "Dies ist unredlich", protestiert
Keller. Er habe lediglich gefordert, dass Umstrukturierungen beim EWB
sozialverträglich zu erfolgen hätten. In der Sache
unterstütze er den Gegenvorschlag des Gemeinderates - also einen
AKW-Ausstieg bis 2039. "Diese Position ist mit dem Personal von EWB
abgesprochen", betont Keller.
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"Energiewende Bern"
Die im November 2008 mit 6000 Unterschriften eingereichte
städtische Volksinitiative "Energiewende Bern" fordert, dass das
städtische Werk Energie Wasser Bern (EWB) ab 2030 nur noch Strom
aus erneuerbaren Energien produziert, kauft und verkauft. Ausnahmen
kann der Gemeinderat beschliessen. Die bestehenden Beteiligungen von
EWB an den Atomkraftwerken Fessenheim (Frankreich) und Gösgen
(Solothurn) müssten aufgelöst werden, neue Beteiligungen an
Kernkraftwerken wären künftig nicht mehr erlaubt.
Die Initiative verlangt auch eine Ökoabgabe auf Strom
aus
nicht erneuerbaren Energien für eine Übergangsfrist zur
Förderung von Ökostrom. Allerdings nur, falls dies das
"übergeordnete Recht zulässt" - ob dies für die Stadt
Bern rechtlich möglich wäre, ist eine offene Frage. (st)
Gegenvorschlag Gemeinderat
Der Gemeinderat hat im Mai 2010 einen Gegenvorschlag zur
Volksinitiative "Energiewende Bern" vorgeschlagen. Über diesen und
die Initiative wird zuerst der Stadtrat und danach das Stadtberner Volk
entscheiden.
Inhaltlich entspricht der Gegenvorschlag der
Volksinitiative -
mit einem wesentlichen Unterschied: Das stadteigene Werk EWB hätte
eine Frist bis 2039, um Stromproduktion und -handel auf erneuerbare
Energien umzustellen. Dies würde es EWB erlauben, die Beteiligung
am AKW Gösgen bis zum mutmasslichen Ende der Laufzeit dieses Werks
zu behalten. Dies beschere EWB zusätzliche Einnahmen von total 351
Millionen Franken in den neun Jahren der Fristverlängerung,
rechnete der Gemeinderat vor. Dies allerdings unter der Voraussetzung,
dass Gösgen wirklich so lange sicher betrieben werden kann. (st)
Gegenvorschlag Jungfreisinn
Die Jungfreisinnigen der Stadt Bern präsentierten
gestern
einen eigenen Gegenvorschlag zur Initiative "Energiewende Bern". Der
wesentliche Unterschied ist, dass kein Ausstieg aus der Atomenergie und
auch keine Ökoabgabe enthalten sind.
Der Gegenvorschlag verlangt, dass das stadteigene Werke
EWB
"einheimische erneuerbare Energien" fördern soll. Jedoch
lässt der Text mit der Formulierung, dass die "dafür
nötigen Investitionen hauptsächlich im Inland getätigt"
werden, eine Hintertüre für Investitionen auch in
ausländische grüne Energie offen. Weiter fordert der
Gegenvorschlag, dass EWB Wasser- und Pumpspeicherkraftwerke
unterstützt. Mit Letzteren kann in verbrauchsschwachen Zeiten
Strom aus Windkraftwerken oder Solaranlagen - aber auch solcher aus AKW
- zu Spitzenenergie veredelt werden. (st)
---
St. Galler Tagblatt 19.8.10
Kanton haftet nicht bei AKW-Schäden
Frauenfeld. Nach der Ölkatastrophe im Golf wollte
GLP-Kantonsrat Thomas Böhni (Frauenfeld) vom Regierungsrat wissen,
wie das Haftungsrisiko bei einem AKW-Schadenfall oder bei einem Schaden
in einem Atomzwischen- oder -endlager aussieht.
In ihrer Antwort betont die Regierung, dass der Kanton in
einem
solchen Schadenfall keine Haftung trage. Zwar sei der Kanton Thurgau
alleiniger Aktionär der EKT Holding AG, die wiederum 12,5 Prozent
der Axpo Holding besitze. Deren Tochterunternehmen, die Axpo AG in
Baden, ist Eigentümerin der AKWs Beznau und ist an den AKW
Leibstadt und Gösgen beteiligt. Gemäss Aktienrecht bestehe
keine Haftung der Aktionäre für Schäden. Für den
Schaden hafte direkt der Betreiber der Anlage sowie der Bund. (hal)