MEDIENSPIEGEL 14.10.10
(Online-Archiv: http://www.reitschule.ch/reitschule/mediengruppe/index.html)
Heute im Medienspiegel:
- Reitschule-Kulturtipps (DS, Tojo)
- K.-o.-Tropfen: Kampagne
- Drogenanlaufstelle: Regendach
- Anti-SVP-Tag: Leserbriefe
- Anti-Rassismus: Demo Langenthal; Rentyhorn
- Pnos: Fotos weg
- RaBe-Info 14.10.10
- Big Brothe Video: Echtzeitüberwachung legal
- Big Brother Sport: Hooligan-Konkordat legal
- Knastbriefe: ABC in ZH; Skander Vogt; Camenisch; Billy
- Ausschaffungen: SVP-Hetze; GPK zu Fall GR
- A.C.A.B.: Guter Bulle, böse Kleider
- Punk. Fear of God
- Homohass: Inti zu Gay Pride Belgrad
- Anti-Atom: Mühleberg; Nachwuchs-Sorgen
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REITSCHULE
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Mi 13.10.10
19.00 Uhr - SousLePont - Herbst Spezialitäten
Do 14.10.10
20.00 Uhr - Frauenraum - BarOmeter mit DJ Xylophee, DJ
Dunch, DJ FRATZ, Bruno, Isabelle, Mike, Nadja & DJ ELfERich
20.30 Uhr - Kino - "MUSLIM/A" - Der Weg nach Mekka. Die
Reise des Muhammad Assad | Georg Misch, Doku, Österreich 2008
Fr 15.10.10
21.00 Uhr - Kino - "MUSLIM/A" - Der Weg nach Mekka. Die
Reise des Muhammad Assad | Georg Misch, Doku, A 2008
22.00 Uhr - Dachstock - Wild Wild East: DJ YURIY GURZHY
& SHLJIVA ORCHESTRA (SER/D). " gypsy, balkan, russendisko
Sa 16.10.10
17.00 Uhr - öffentliche Führung durch die
Reitschule - Treffpunkt beim Grossen Tor
21.00 Uhr - Kino - "WILLKOMMEN IM PARADIES" &
"MUSLIM/A" - La guerre est finie | Mitko Panov, CH 2009
23.00 Uhr - Dachstock - Elektrostubete & Dachstock
present: CHANNEL X (D) live, DJ's RAMON TAPIA (B), RINO (ZH),
AUDIOBALSAM (BE), 2ND Floor & After: ANDRI (ZH) & MASTRA (BE)
live, DJ's Jay Sanders, Little Lu, Jon Donson, Nino Zolo, Brian Python,
Stubete Allstars, VJ's Mag & Dario. " techno, minimal, house
So 17.10.10
20.30 Uhr - Kino - "WILLKOMMEN IM PARADIES" &
"MUSLIM/A" - La guerre est finie | Mitko Panov, CH 2009
Infos:
http://www.reitschule.ch
http://www.reitschulebietetmehr.ch
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Bund 14.10.10
Black Milk
Die ewige Entdeckung
Neben Eminem hat Detroit keine welterobernde
Hip-Hop-Söhne hervorgebracht. Auch wenn der heute 27-jährige
Black Milk stets als der meistversprechende Rapper und Produzent der
Motorenstadt gehandelt wurde, blieb dem Mann mit der Moll-Stimme der
grosse Durchbruch verwehrt. Immerhin haben jüngst Leute wie
Pharoahe Monch oder G-Unit-Star Lloyd Banks auf seine Produktionskunst
zurückgriffen. Eine Entdeckung. Immer noch. (ane)
Dachstock Reitschule So, 17. Okt., 20.30 Uhr.
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BZ 14.10.10
Toptipps
Vom Abschied
Zwei Tänzerinnen testen 20 Jahre nach ihrer
Profikarriere, was ihr Körper noch leisten kann. Parallel dazu
erzählt ein Popmusiker in einem Hotelzimmer von seinem Abschied.
Die Tanz-Theater-Gruppe Kumpane präsentiert im Tojo-Theater in der
Berner Reitschule ihr neues Stück "du bleibst wenn du gehst" -
eine lustig-melancholische Produktion. pd
Aufführungen: 20., 22., 23. 10., jeweils um 20.30
Uhr, Tojo-Theater, Reitschule, Bern.
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K.0.-TROPFEN
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20 Minuten 14.10.10
K.-o.-Tropfen: Experten warnen Berner Frauen
BERN. Grosser Event gegen K.-o.-Tropfen: Experten warnen
in Bern an einer öffentlichen Veranstaltung vor den Gefahren der
verhängnisvollen Droge.
Den Drink kurz aus den Augen lassen und schon ist man
potenzielles Opfer eines Verbrechens: Die K.-o.-Tropfen-Problematik
macht auch vor dem Kanton Bern nicht Halt. "Es gehen immer wieder
Anzeigen ein", so Roland Keller von der Regionalfahndung Bern. Am 25.
November klären deshalb Experten an einem öffentlichen Anlass
in der Uniklinik für Frauenheilkunde über die betäubende
Partydroge auf.
"Die bekannteste Substanz ist GHB", weiss Cornelia
Englmann, Assistenzärztin im Inselspital. "Sie kann zu starker
Übelkeit, Erinnerungslücken oder Bewusstlosigkeit
führen." Die 20-jährige Anja S.* wurde kürzlich selbst
Opfer der verhängnisvollen Tropfen: "Ich erwachte mitten in der
Nacht halbnackt in einem Park - mit totalem Filmriss." Genau dies ist
problematisch: "Blackouts machen die Täterermittlung sehr
schwierig", so Wolfgang Weinmann vom Institut für Rechtsmedizin
Bern. Zudem können die Substanzen im Blut nur während acht
Stunden nachgewiesen werden. Einziger Schutz: "Im Ausgang keine fremden
Getränke annehmen oder die eigenen unbeaufsichtigt stehen lassen",
so Englmann.
Bigna Silberschmidt
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DROGENANLAUFSTELLE
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Bund 14.10.10
Anlaufstelle lässt Fixer nicht im Regen stehen
Der Innenhof der Drogenanlaufstelle an der Hodler-strasse
soll überdacht werden. Der Andrang ist so gross, dass
Abhängige sich im Hof aufhalten müssen.
Bernhard Ott
Die Räumlichkeiten der Drogenanlaufstelle bieten
Platz für gut 70 Abhängige. Ist der Andrang grösser,
müssen sich die Leute im Innenhof aufhalten. "Dieses Jahr hatten
wir punktuell über 100 Personen gleichzeitig", sagt Ines
Bürge, Leiterin der Anlaufstelle. Damit diese Leute nicht in
Schnee und Regen ausharren müssten, habe man längere Zeit ein
Festzelt gemietet. Nun soll ein definitiver Wetterschutz eingerichtet
werden, wie aus einer Baupublikation hervorgeht. Geplant ist ein 52
Quadratmeter grosser Unterstand aus Holz mit einem Blechdach. Bereits
im Frühjahr hatten die federführenden Stadtbauten (Stabe) ein
Baugesuch für eine Segelkonstruktion eingereicht. Nach Angaben von
Stabe-Projektleiter Hanspeter Gugger ist für den Unterstand ein
Budget von 37 000 Franken vorgesehen.
Pläne für Zeltdach gescheitert
Bei der Feinplanung haben die Verantwortlichen den Bau
einer Segelkonstruktion aber wieder verworfen. Die Verankerung der
Konstruktion war zum Teil an der Fassade der Anlaufstelle vorgesehen.
Dies hätte das Gebäude aber derart starken Kräften
ausgesetzt, dass eine Verstärkung der Fassade notwendig geworden
wäre. "Allein für die Verstärkung mussten wir mit Kosten
von 20 000 bis 30 000 Franken rechnen", sagt Gugger. Als Alternative
habe man daher den Holzunterstand ins Auge gefasst, der "wie ein
grosser Autounterstand" sei. Damit könne das Budget eingehalten
werden. Laut Gugger hat die Zeltfirma eingeräumt, dass bei der
Segelkonstruktion die Querkräfte auf die Fassade unterschätzt
worden seien. Die Stabe haben aber darauf verzichtet, die Firma
rechtlich belangen zu wollen. "Das wäre auch eine Zeitfrage
gewesen. Der Witterungsschutz soll die Abhängigen ja bereits
diesen Winter vor Schnee und Regen schützen", sagt Gugger.
Der Andrang Abhängiger hält an
In Innenhof und Anlaufstelle werden nicht mehr als 120
Personen eingelassen. Einen derart grossen Andrang hat es in diesem
Jahr aber noch nicht gegeben, sagt Leiterin Ines Bürge. Dies sei
nicht zuletzt auf die Zulassungsbeschränkungen für
Abhängige aus dem Oberland zurückzuführen, aufgrund
derer die Angebote in Thun ausgebaut worden seien. Laut Bürge ist
der Andrang aber nach wie vor gross. Der ab November gültige
Zulassungsstopp für jugendliche Abhängige unter 18 Jahren
werde daran auch nicht viel ändern. "Wir haben jährlich bloss
zwei, drei Personen, die jünger als 18 Jahre alt sind", sagt
Bürge.
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ANTI-SVP-TAG
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BZ 14.10.10
Leserbrief
Bern steht zu Chaoten
Ausgabe vom 8. 10. 2010
"Dieses Verhalten ist dumm"
Die Aufregung über die jüngsten Protestaktionen
von Linksaktivisten und Übergriffen gegen die Polizei sowie die
unrühmliche Haltung der Reitschule zu diesen Chaoten erstaunt doch
ein wenig. Obschon: Wer hat denn allen Ernstes geglaubt, die Ruhe vor
der Reitschule-Abstimmung sei nicht abstimmungstechnisch motiviert
gewesen?
Wer hat denn allen Ernstes geglaubt, solche
Ausschreitungen gehörten der Vergangenheit an? Die Abstimmung vom
26. September über die Schliessung der Reitschule zeigt aber
deutlich, dass die Mehrheit der Stadtbevölkerung hinter solchen
Schlägerbanden steht und diese sogar der Kultur zuordnen. Und das
muss halt wohl die Minderheit der Bevölkerung akzeptieren - oder
auswandern.
Gerhard Huber Herrenschwanden
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BZ 14.10.10
Alles ohne Bewilligung
Ausgabe vom 8. Oktober
"Dieses Verhalten ist dumm"
Genau so macht sich die Polizei nicht bloss
unglaubwürdig, sondern sogar lächerlich. Sie konnte bei der
Antifa-Demo keine Schuldigen ermitteln. In der Stadt Bern braucht jeder
Normalbürger eine Erlaubnis zum Verkauf von Alkohol, Schiessen mit
Gotcha-Waffen auf öffentlichem Grund, Anbringen von Plakaten und
so weiter. Die Antifa durfte das alles ohne Bewilligung und sogar unter
Beobachtung der Polizei. Nun sagt doch Dieter Schärer,
stellvertretender Chef der Regionalpolizei der Kapo, es wäre nicht
verhältnismässig gewesen, die Demo aufzulösen.
Da bin ich ganz anderer Meinung. Mindestens hätte man
die Personalien derer ermitteln müssen, die diese strafbaren
Handlungen gemacht haben. Das Image wird auch hier nicht vom Gros der
Polizei, sondern von einigen überforderten Chefs noch mehr kaputt
gemacht.Walter Krebs Bern
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ANTIRASSISMUS
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Indymedia 14.10.10
http://ch.indymedia.org/de/2010/10/78090.shtml
30.10. - Langenthal: Den rassistischen Konsens durchbrechen!
AutorIn : Bündnis Kein ruhiges Hinterland
DEN RASSISTISCHEN KONSENS DURCHBRECHEN!
DEMO, Samstag, 30.10.10
14.30 Uhr Bahnhofplatz Langenthal
(Bewilligungsgesuch wird eingereicht)
Bündnis KEIN RUHIGES HINTERLAND
Weitere Infos folgen...
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Langenthaler Tagblatt 14.10.10
Demonstration Aufruf der extremen Linken
Auf der Webseite "switzerland.indymedia.org" rufen
verschiedene linksextreme Gruppierungen zu einer Demonstration gegen
Rechtsextremismus, Rassismus und Ausgrenzung auf. Die Demonstration
soll am Samstag, 30. Oktober in Langenthal durchgeführt werden und
ist als Antwort auf die Demonstration der PNOS gegen Minarette vom
vergangenen Samstag gedacht. Damals verzichtete die linken
Gruppierungen kurzfristig auf eine Gegendemo und kündeten diese
für später an. Nun ist das Datum klar. (uby)
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WoZ 14.10.10
Buchpräsentation
Rentyhorn
Nachdem die haitianisch-schweizerisch-finnische
Künstlerin Sasha Huber unlängst in Helsinki ausgestellt hat,
tritt sie nun im gleichnamigen Zürcher Klub auf: Im Helsinki
präsentiert sie ihr Buch mit Fotos und Texten rund um das
"Rentyhorn". Es basiert auf einer am 28. Mai 2007 vom His toriker Hans
Fässler eingereichten Petition, die vorschlug, dem Schweizer
Naturforscher, Glaziologen, Rassisten und Apartheidvordenker Louis
Agassiz (1807-1873) den nach ihm benannten Berg, das 3935 Meter
über Meer an der Kantonsgrenze Wallis-Bern liegende Agassizhorn
wegzunehmen ("de-monter") und dafür einem Nebenhorn den Namen
Rentyhorn zu geben. Renty war ein Sklave aus dem Kongo, den Agassiz auf
einer Plantage in South Carolina fotografieren liess, um
"wissenschaftlich" die Minderwertigkeit der "schwarzen Rasse"
nachzuweisen.
Im Juli dieses Jahres hat Fässler von den Gemeinden
Fieschertal, Grindelwald und Guttannen Bescheid erhalten: "Louis
Agassiz war ein grosser Geologe und Zoologe, wofür er durchaus
Anerkennung finden darf. Andererseits vertrat er rassistische
Ansichten, welche die Gemeinderäte Fieschertal, Grindelwald und
Guttannen klar verurteilten. Auf die Umbenennung des Agassizhorn
und die Benennung eines namenlosen Nebenhorns in Rentyhorn wird klar
verzichtet, da die Namensgebung nach Personennamen nicht sinnvoll ist,
wie der vorliegende Fall zeigt", schreiben die zuständigen
Gemeinderäte. adr
Sasha Hubers Rentyhorn-Buch in: Zürich Helsinki, Do,
21. Oktober, 19 Uhr. http://www.sashahuber.com
/ http://www.louverture.ch
/ http://www.helsinki.ch
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PNOS
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BZ 14.10.10
Langenthal
Pnos kriegt nun doch kalte Füsse
Die Partei national orientierter Schweizer (Pnos) krebst
zurück: Im Nachgang zur Anti-Minarett-Demo vom Samstag in
Langenthal zeigte die rechtsextreme Partei auf ihrer Webseite
Porträtbilder von angeblichen linken Gegendemonstranten (vgl.
Ausgabe von gestern). Mittlerweile sind die Personen aber mit einem
Augenbalken unkenntlich gemacht worden. Der Roggwiler Demo-Organisator
und Pnos-Vorsitzende Dominic Lüthard hatte gestern der BZ gesagt:
Die Bilder seien eine "Vorsorgeaktion für die Zukunft". Man wolle
den Linken zeigen, dass sie sich "nicht wohlfühlen können".
Bei der Antifa, die ihre Gegendemo in Langenthal
kurzfristig abgesagt hatte, hiess es dazu allerdings: Bei den Personen
handle es sich wohl um Schaulustige.
baz
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RABE-INFO
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Do. 14. Oktober 2010
- "Frauenkörper als Schlachtfeld": Internationale Aktionen
gegen die systematische Vergewaltigung von Frauen als Kriegsmittel
- Internationaler Tag der Delphine: Tierschützer
protestieren vor Japanischen Botschaften
- Hochmut - Neid - Zorn - Trägheit - Geiz - Völlerei
und Wollust: Die sieben Todsünden kommen nach Bern
Links:
http://www.marchemondiale.ch
http://www.oceancare.org
http://www.paulkleezentrum.ch/ww/de/pub/web_root/pro/wechselausstellungen/lust_und_laster__die_7_tods_nd.cfm
http://www.kunstmuseumbern.ch/index.cfm
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BIG BROTHER VIDEO
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Bund 14.10.10
Bundesgericht erlaubt Video-Überwachung in Echtzeit
SP und Grüne unterliegen mit ihrer Beschwerde gegen
die bernische Videoverordnung vor Bundesgericht.
Stefan Wyler
Beim Thema Videoüberwachung im öffentlichen Raum
war der Streit eskaliert: Sozialdemokraten und Grüne hatten laut
über den Berner Regierungsrat und insbesondere Polizeidirektor
Hans-Jürg Käser (FDP) geschimpft: "Hinter dem Rücken des
Grossen Rats" habe dieser in einer Verordnung die
Echtzeitüberwachung eingeführt. Eine solche
Liveüberwachung aber, so erklärten sie, finde im
Polizeigesetz gar keine Grundlage, dieses erlaube nur Aufzeichnungen
für eine spätere Auswertung im Fall von Straftaten. Die SP
Kanton Bern und die kantonalen Grünen waren wegen der umstrittenen
Videoverordnung auch ans Bundesgericht gelangt. Ihre Beschwerde aber
haben die Richter in Lausanne gestern nun mit drei gegen zwei Stimmen
abgewiesen. Die umstrittene Echtzeitüberwachung finde im Berner
Polizeigesetz durchaus eine klare Gesetzesgrundlage, befand die
Gerichtsmehrheit.
Er sei "erleichtert" und "erfreut", dass das Bundesgericht
die Videoverordnung als gesetzeskonform taxiert habe, sagte gestern
Polizeidirektor Käser auf Anfrage. Er habe immer redlich
politisiert, und er sei immer überzeugt gewesen, dass die
Echtzeitüberwachung durch das Gesetz gedeckt sei. Der
Präsident der Berner Grünen, Blaise Kropf, konnte dagegen
eine "gewisse Enttäuschung" nicht verhehlen. Das mit knappem Mehr
gefällte Urteil, sagte er, zeige aber doch, dass bei einer heiklen
Materie wie der Videoüberwachung, wo es um
Persönlichkeitsrechte gehe, bei der Gesetzgebung
"grösstmögliche Präzision" nötig sei. - Seite 21
--
"Es geht hier nicht um Big Brother"
Das Bundesgericht sieht im Berner Polizeigesetz eine
genügende Gesetzesgrundlage für die umstrittene
Videoüberwachung in Echtzeit. Es weist die Beschwerde von SP und
Grünen mit 3 gegen 2 Stimmen ab.
Stefan Wyler
Als der Grosse Rat im Herbst 2008 im Polizeigesetz die
Videoüberwachung an öffentlichen Orten ermöglichte, da
herrschte eitel Minne - selbst Linke und Grüne lobten die
massvolle Vorlage, und alle betonten, man wolle keinen
Big-Brother-Staat schaffen. Als der Regierungsrat dann aber im April
2009 die Videoverordnung präsentierte, kam es zum grossen Krach.
"Durch die Hintertür" und gegen den Willen des Parlaments, so
klagten jetzt SP und Grüne, habe die Regierung die
Videoüberwachung in Echtzeit eingeführt. Das Polizeigesetz
erlaube aber keine konstante Liveüberwachung des öffentlichen
Raums, sondern lediglich eine nachträgliche Auswertung von
Videoaufnahmen zur Aufklärung von Straftaten.
Wegen des Wirbels verzichtete die Regierung vorerst
darauf, die umstrittene Verordnungsbestimmung sofort in Kraft zu setzen
- und der Grosse Rat überwies in der Folge mit grossem Mehr (und
auch mit vielen Stimmen aus SP und Grünen) eine FDP-Motion, die
sich für die Echtzeitüberwachung aussprach. Darauf setzte die
Regierung die Verordnung in Kraft.
Die Linke geht ans Bundesgericht
Damit aber war die Sache noch nicht gegessen, denn SP und
Grüne hatten bereits zuvor gegen die umstrittene Verordnung
Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht. Die Regierung, so klagten
sie, habe mit der Einführung der Echtzeitüberwachung ohne
genügende gesetzliche Grundlage ins Grundrecht der
persönlichen Freiheit eingegriffen und die Gewaltenteilung
verletzt. Und so befasste sich gestern in einer öffentlichen
Sitzung die erste öffentlich-rechtliche Abteilung des
Bundesgerichts mit der bernischen Videogesetzgebung - und war sich
nicht einig. Die Frage war: Findet die Einführung der
Echtzeitüberwachung in Artikel 51 a des Berner Polizeigesetzes
eine genügen de gesetzliche Grundlage? Zwei Bundesrichter sagten
Nein - und sie setzten stark auf die historische Auslegung des
umstrittenen Artikels, der ihnen in seinem Wortlaut nicht eindeutig
erschien.
Was die Grossräte einst sagten
In der Grossratsdebatte zum Polizeigesetz sei die
Einführung der Echtzeitüberwachung kein Thema gewesen, sagte
Bundesrichter Jean Fonjallaz, und er zitierte ausführlich aus dem
Ratsprotokoll: So sagte damals der BDP-Mann Ueli Spring: "Es ist
definitiv keine aktive Überwachung, das heisst, es sitzt niemand
hinter irgendeiner Kamera und überwacht die Situation eins zu
eins." FPS-Grossrat Jürg Scherrer beklagte, dass keine
Echtzeitüberwachung eingeführt werde, worauf der
Präsident der vorberatenden Kommission, Markus Meyer (SP),
erwiderte, man spreche eben "ausdrücklich von Bildaufzeichnung":
Es laufe eine Kamera, und wenn irgendetwas passiere, habe man die
Möglichkeit, die von der Kamera aufgezeichneten Bilder auswerten
zu lassen. "Es geht hier nicht um den Big Brother, genau das wollen wir
nicht". Niemand widersprach.
Aus den Protokollen ergebe sich klar, so folgerte
Bundesrichter Fonjallaz, dass der Grosse Rat keine
Echtzeitüberwachung habe einführen wollen. Und an diesem
historischen Willen des Gesetzgebers könne auch die spätere
Grossratsdebatte zur FDP-Motion nichts ändern. Der Grosse Rat
könne nicht durch eine spätere Interpretation ein Gesetz
korrigieren. So nehme er den Gegnern die Referendumsmöglichkeit.
Fonjallaz und ein Richterkollege sahen darum die Gewaltenteilung
verletzt.
Keine Angst vor Big Brother
Anders jedoch sah dies die Bundesgerichtsmehrheit.
Zuallererst, so befanden die drei Richter, müsse man ein Gesetz
nach seinem Wortlaut auslegen. Und der Wortlaut sei klar. Das Gesetz
erlaube Geräte zur Bildaufzeichnung und Bildübermittlung.
"Was hat das denn für einen Sinn, die Bildübermittlung zu
erlauben, wenn am anderen Ende niemand sitzen und die Bilder sichten
darf?", fragte Bundesrichter Heinz Aemisegger. Und Bundesrichter
Niccolò Raselli erklärte, es könne doch nicht sein,
dass der schwerwiegendere Eingriff in die Persönlichkeitsrechte
(die Aufzeichnung und Aufbewahrung der Videobilder) vom Gesetz gedeckt
sei, nicht aber der weniger schwere Eingriff (die blosse
Übermittlung). Befürchtungen bezüglich Big Brother fand
die Gerichtsmehrheit ausserdem unbegründet. Nur unter streng
definierten Voraussetzungen und an exponierten Orten werde im
bernischen Recht die Videoüberwachung erlaubt.
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BZ 14.10.10
Bürger dürfen überwacht werden
Die vom Berner Regierungsrat erlaubte
Live-Videoüberwachung an deliktexponierten Orten stellt laut
Bundesgericht kein Problem dar. Die Richter haben die Beschwerde der
Grünen und der SP des Kantons Bern abgewiesen.
2008 hatte der Berner Grosse Rat das Polizeigesetz
geändert. Gemeinden wurde das Recht eingeräumt, mit
Zustimmung der Kantonspolizei an öffentlichen und frei
zugänglichen Orten, wo Straftaten zu erwarten sind oder bereits
begangen wurden, Geräte zur Bildaufzeichnung oder
-übermittlung zu installieren.
Gesichter nicht erkennbar
Rund ein halbes Jahr später erlaubte der
Regierungsrat in seiner Videoverordnung die Konsultation der
übermittelten Bilder in Echtzeit. Die Gesichter von gezeigten
Personen sind unkenntlich zu machen, ausser es wird eine kritische
Situation erkennbar.
Die SP Kanton Bern und die Grünen des Kantons Bern
gelangten dagegen ans Bundesgericht. In ihrer Beschwerde argumentierten
sie, dass der Grosse Rat bei der Änderung der Polizeiverordnung
eine Live-Überwachung ausgeschlossen habe. Zugelassen worden sei
einzig eine nachträgliche Auswertung der Bilder im Falle einer
Straftat.
Die I. Öffentlichrechtliche Abteilung des
Bundesgerichts in Lausanne hat die Beschwerde an ihrer Sitzung von
gestern nun abgewiesen. Eine Mehrheit von drei der fünf Richter
kam zum Schluss, dass für die vom Regierungsrat eingeführte
Echtzeit-Überwachung mit dem Polizeigesetz eine genügende
gesetzliche Grundlage besteht. Dieses spreche von Aufzeichnungs- und
Übermittlungsgeräten. Der Einsatz von Letzteren würde
laut Gericht kaum Sinn machen, wenn am anderen Ende nicht jemand sitzen
und die Bilder in Echtzeit sichten dürfte. Andernfalls würde
die Überwachung nichts nützen. Im Übrigen gehe der
Eingriff in die Persönlichkeitsrechte betroffener Personen bei
einer Echtzeitüberwachung weniger weit als bei der anerkannten
Möglichkeit von Aufzeichnung, Aufbewahrung und gegebenenfalls
Auswertung der gemachten Bilder. Schliesslich betonte das
Bundesgericht, dass es bei der fraglichen Live-Sichtung nicht um den
von den Beschwerdeführern befürchteten "Big Brother" gehe.
Grüne und SP bedauerten gestern in einer ersten Stellungnahme den
Entscheid. Die Beratung habe aber gezeigt, dass in heiklen Fragen wie
der Videoüberwachung höchstmögliche Sorgfalt angewendet
werden müsse.
sda
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NZZ 14.10.10
Bundesgericht
Videoüberwachung auch in Echtzeit
Gesetzmässige Berner Regelung
fel. Lausanne · Der Regierungsrat des Kantons Bern
durfte die polizeiliche Videoüberwachung gefährlicher Orte in
Echtzeit auf dem Verordnungsweg regeln. Das Bundesgericht hat am
Mittwoch eine dagegen gerichtete Beschwerde aus sozialdemokratischen
und grünen Kreisen abgewiesen. Der Entscheid fiel nach kurzer
öffentlicher Beratung mit drei gegen zwei Stimmen eher knapp. Nach
Auffassung der Mehrheit in der I. Öffentlichrechtlichen Abteilung
ist die fragliche Bestimmung in der regierungsrätlichen
Video-Verordnung durch den neuen Art. 51a des Polizeigesetzes gedeckt.
Danach dürfen die Gemeinden im Einverständnis mit der
Kantonspolizei an gefährlichen Orten Geräte zur Aufzeichnung
oder zur Übertragung von Bildern aufstellen. Die Übertragung
von Videobildern aber macht für die Mehrheit im höchsten
Gericht nur Sinn, wenn das Übertragene auch beobachtet werden
darf. Die Minderheit dagegen war davon ausgegangen, dass die
Wahrnehmung der Bilder in Echtzeit über deren Aufzeichnung oder
Übertragung hinausgehe und daher einer gesonderten gesetzlichen
Grundlage bedürfe.
Urteil 1C_315/2010 vom 13. 10. 10 - Begründung
ausstehend.
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BIG BROTHER SPORT
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NZZ 14.10.10
Gewahrsam ist EMRK-konform
Hooligan-Konkordat
fel. Lausanne · Das interkantonale Konkordat
über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von
Sportveranstaltungen ist laut einem Urteil des Bundesgerichts mit der
Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) vereinbar. Das gilt
auch für den im sogenannten Hooligan-Konkordat vorgesehenen
Polizeigewahrsam. Der Entscheid fiel am Mittwoch in Lausanne nach
mehrstündiger öffentlicher Urteilsberatung mit vier gegen
eine Stimme relativ deutlich.
Fast sämtliche der gegen das Konkordat erhobenen
Einwände sind von den fünf urteilenden Richtern in der I.
Öffentlichrechtlichen Abteilung einstimmig abgewiesen worden. Das
gilt insbesondere für die Rüge, es seien die
Versammlungsfreiheit oder der Grundsatz des Vorrangs des Bundesrechts
verletzt worden. Auch die umstrittenen Massnahmen des Rayonverbots und
der Meldeauflage sind von allen Richtern gutgeheissen worden.
Einziger Streitpunkt war die Frage, ob der im Konkordat
vorgesehene Polizeigewahrsam (Art. 8 und 9) sich mit der Rechtsprechung
des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in
Strassburg vereinbaren lässt oder nicht. Der Wortlaut der EMRK
lässt eine solche Freiheitsentziehung "zur Erzwingung der
Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung" zu (Art. 5 Ziff. 1b).
Eine solche gesetzliche Verpflichtung sieht das Bundesgericht in einem
Rayonverbot. Wird ein solches missachtet, kann nach Auffassung der
Mehrheit im Gericht der im Konkordat vorgesehene Polizeigewahrsam
angeordnet werden, um die Respektierung des Verbots zu erzwingen. Der
überstimmte Richter erachtete die Umschreibung des
Polizeigewahrsams im Konkordat als zu large. Er hätte die
Bestimmung aufheben wollen, um die Kantone so zu zwingen, sie durch
eine konkret auf die Missachtung des Rayonverbots zugeschnittene
Formulierung zu ersetzen.
Urteil 1C_428/2009 - Begründung ausstehend.
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St. Galler Tagblatt 14.10.10
Bundesgericht winkt Hooligan-Konkordat durch
Lausanne. Das Bundesgericht hat die im Hooligan-Konkordat
vorgesehenen Massnahmen abgesegnet. Laut Gericht ist der vorsorgliche
Polizeigewahrsam gegen unbelehrbare Gewalttäter mit der
Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar.
Mehrere Beschwerden
In dem auf 2010 in Kraft getretenen Konkordat über
Massnahmen gegen Gewalt bei Sportveranstaltungen sind als Mittel im
Kampf gegen Hooligans Rayonverbote, Meldepflichten und Polizeigewahrsam
vorgesehen. Zusätzlich wird der Polizei erlaubt, die Namen von
Gewalttätern an Clubs und Stadionbetreiber weiterzuleiten. Gegen
den Konkordatsbeitritt des Kantons Zürich gelangten mehrere
Privatpersonen und Organisationen ans Bundesgericht. Es hat die
Beschwerden nun abgewiesen.
Umstritten war unter den Richtern in Lausanne einzig die
Anordnung des Polizeigewahrsams. Eine Mehrheit von vier der fünf
Richter kam schliesslich zum Schluss, dass diese Massnahme mit den
Anforderungen der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) zu
vereinbaren ist. Laut Gericht ist davon auszugehen, dass der
vorsorgliche Polizeigewahrsam nur angeordnet werden darf, wenn ein
Rayonverbot oder eine Meldepflicht zuvor erfolglos geblieben ist. In
diesem Fall sei der Polizeigewahrsam im Sinne der EMRK "zur
Durchsetzung der Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht"
erforderlich.
Auf Ankündigung
Zu beachten sei weiter, dass der Polizeigewahrsam
angekündigt werde und so einer gerichtlichen Prüfung
offenstehe. Einig waren sich die Richter darin, dass durch die
vorgesehenen Massnahmen die Unschuldsvermutung und die
Versammlungsfreiheit betroffener Personen nicht verletzt wird. Was
Rayonverbote betrifft, räumt das Gericht ein, dass damit das
Problem von Gewalt an Sportanlässen nicht endgültig zu
lösen ist. Als Gegenmassnahmen seien sie aber trotzdem geeignet.
(sda)
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20 Minuten 14.10.10
Hools-Massnahmen abgesegnet
LAUSANNE. Die im Hooligan-Konkordat vorgesehenen
Massnahmen wurden vom Bundesgericht abgesegnet. Der umstrittene
vorsorgliche Polizeigewahrsam gegen unbelehrbare Gewalttäter ist
gemäss Gericht mit der Europä- ischen
Menschenrechtskonvention (EMRK) vereinbar.
In dem auf 2010 in Kraft getretenen Konkordat über
Massnahmen gegen Gewalt bei Sportveranstaltungen sind als Mittel im
Kampf gegen Hooligans Rayonverbote, Meldepflichten und Polizeigewahrsam
vorgesehen. Zusätzlich wird der Polizei erlaubt, die Namen von
Gewalttätern an Klubs und Stadionbetreiber weiterzuleiten.
Laut Gericht darf der strittige Polizeigewahrsam aber nur
angeordnet werden, wenn ein Rayonverbot erfolglos geblieben ist - in
diesem Fall sei er im Sinne der EMRK "zur Durchsetzung der
Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht" erforderlich. SUT
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KNASTBRIEFE
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WoZ 14.10.10
Gefangenschaft
Am Libertären Montag im Zürcher Infocafé
Kasama ist das Anarchist Black Cross (ABC) zu Gast. ABC hat sich
zusammengeschlossen, um Gefangenen zu helfen, die sich gegen Ausbeutung
und Vereinzelung wehren. Allerdings will ABC weder eine reine
"Gefangenenunterstützungsgruppe" sein noch eine, die sich nur mit
politischen Gefangenen beschäftigt. ABC lehnt generell alle
Gefängnisse und Zwangsanstalten ab.
Zürich Kasama, Militärstrasse 87a, Mo, 18.
Oktober, 19.30 Uhr.
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WoZ 14.10.10
LeserInnenbriefe
Werdet Sand im Getriebe
"Strafvollzug: Die Gefängnistür einen Spalt
öffnen", WOZ Nr. 36/10
Menschen leben, um etwas zu bewegen, andere sterben
für dasselbe!
Sollte Skander Vogts Tod im Knast von Bochuz
tatsächlich Türen zur Einhaltung von Menschenrechten im
Strafvollzug geöffnet und damit die willkürliche
Verwahrungshaft in die Defensive gedrängt haben, wäre dies
ein bedeutender Schritt. Doch dem ist nicht so.
Die vergangenen dreissig Jahre haben uns mehr als deutlich
gezeigt: Sozialpolitik und damit auch das sogenannte Prinzip
Resozialisierung fallen nur dort auf fruchtbaren Boden, wo sie der
Profitmaximierung dienen.
Es gab für uns nie einen Grund, einzuschlafen. Aber
es wird immer schwieriger, Menschen zu solidarischer Verantwortung zu
bewegen, denn nur sie - und nicht die PolitikerInnen - könnten die
Welt verändern: Seid unbequem, seid Sand, nicht Öl im
Getriebe der Welt!
Knastgruppe bern
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Indymedia 14.10.10
ein Brief von Marco ::
AutorIn : RHI
Heute ist Marco's 1.Brief nach der nach racheglüsten
anmutenden Nacht-un Nebelaktion: seine Verschleppung von
Pöschwieser Knast in den weit entfernten Hochsicherheitsknast
Bochuz!
Dieser repressive Akt ist als Antwort auf die angelaufene
Kampagne in Solidarität mit den revolutionären
Langzeitgefangenen, dem kollektiven Hungerstreik mit Billy, Silvia,
Costa und all den anderen revolutionären Handlungen zu verstehen!
Wir lassen uns nicht so einfach stoppen - jetzt erst recht:
Solidarität ist eine Waffe -drehen wir den Spiess um!
http://www.rhi-sri.org
Briefe von Marco
http://ch.indymedia.org/media/2010/10//78087.pdf
"Liebe GenossInnen
Do. 7.10 10 vor Arbeitsbeginn Nachmittags wurde ich über
Gegensprechanlage der Zelle "informiert“ es habe keine Arbeit, ich
könne auf der Zelle bleiben (in 6 Jahren nie dagewesen. Ha,ha...),
dann wurde ich ins Abteilbüro gerufen, " Herr Hauenberger (Chef
Abteile 5-8) wollte mich sprechen“, da war er aber nicht und zwei
Prätorianer-Wärter (gross, nach viel Muskel und wenig
Hirnmasse ausgewählt) brachten mich zum Umkleide- und
Effektendienst ("der Hatschier muss Ihnen etwas zeigen“, übliche
Masche..) Dort weitere Prätorianer, mir wurde die
Versetzungsverfügung von Herrn Thomas Noll, sattsam bekannter
"Vollzugschef“ Direktionsmitglied und ehemaliger Notfallpsychiater
Pöschwies, vorgelegt. Versetzung wegen "Gefährdung Anstalt
wegen Demos“ und "Gefährdung des Personals“. Entzug der
aufschiebenden Wirkung aus "Sicherheitsgründen“ der
10-tägigen Rekursfrist, und Orbe habe mich zu meiner
Weiterinternierung bereit erklärt. Musste mich umkleiden und ohne
Effekten "kommen nach“ mit einschneidenden Kabelbindern an den
Handgelenken am Gurt befestigt und Fussketten, an der Klappenkiste
befestigt, mit 4 ZH Bullen losfliegen. Landung Yverdon les Bains auf
einem von vermummten Bullen abgesperrten Industrieparkplatz. Die
brachten mich mit Transporter rasch hierher, wo ich im Eintrittsabteil“
neugierig auf meine "Ware“ warte. Immerhin in "Privatkleidern“ Uniform
gelte für die Arbeit. Auch sonst sieht es so aus, als werde hier
Perfidie und Schwachsinn etwas weniger auf die Spitze getrieben als im
Avantgardeknast Pöschwies des Justizabschaums ZH.
Ist aber soweit irrelevant, relevant hingegen ist die eindeutige
politische Repressalie und Geiselstatus-Dynamik als politischer bzw.
Kriegsgefangener vom Staat und Kapital, und Verantwortlichkeit der
Kantone bzw. Institutionen Zürich/Vaud.
Nun nehme ich aber keinesfalls an, dass sich militanter
Widerstand durch kopflose und schwäche beweisende
Symptombekämpfung seitens der Repression so billig ins Bockshorn
jagen, einschüchtern und erpressen lässt... (smily) Sondern
im Gegenteil, dass sie ihre Lage nur noch ein klein wenig verschlimmert
haben, dass auch diese weitere kleine Entlarvung ihrer paranoiden
Verkommenheit wieder um zu auch grundlegender militanter Reflexion,
Analyse und theoretisch-praktischer Entwicklung und Stärkung als
korrekte Richtung weit über den spezifische (Fall, Repression)
hinaus bewirken kann...
Seid herzlich umarmt , a presto
Marco"
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Indymedia 13.10.10
Communique von Billy zum Hungerstreik ::
AutorIn : liberta
Eine Uebersetzung von Billy aus dem Gefängnis in Thun als
Beitrag zur Initiative vom Hungerstreik von 10. - 30. September 2010
Ein paar kurze, persönliche Ueberlegungen als Beitrag zur
Initiative.
Es wird wohl den Ton der Wärter auf Deutsch sein oder ich
weiss nicht warum, aber in meinem Kopf habe ich immer den Satz "Arbeit
macht frei"; und ich denke, dass diese "schon etwas veraltete" Aussage
letztendlich das Leitmotiv dieser Gesellschaft geworden ist. Den Zwang
zur Arbeit, der Produktion und Profits. Dies scheint alles der Massstab
zu sein in den akutellen Verhältnissen, den "Wert" des Einzelnen
und seinem eventuellen Recht zu existieren. Was ist ein Baum im
Vergleich zu einer Hochspannungsleitung? Was sind die Afrikaner im
Vergleich zu Orangen, die es das ganze Jahr in den Supermärkten
gibt? Was sind eine Kuh, ein Huhn oder ein Pferd im Vergleich zur Milch
beim Frühstück, zu den Chicken Nuggets am Mittag oder einem
Steak (aus lokaler Produktion, versteht sich wohl!) zum Abendessen?
Du hast die Berechtigung auf Rechte in dem Moment, wo du einen
Job hast; nützlich für die Wirtschaft bist. Vielleicht. Du
bist frei, wenn du arbeitest! Ein Dach über dem Kopf zu haben,
etwas zum Essen und all die Ablenkungen, die du dir dadurch erlauben
kannst indem du immer wieder konsumierst.
Wenn du jedoch dieser Logik nicht anpasst oder gar verweigerst,
wehe dem, und wir wissen schon, was dann passiert: Du wirst zu einem
Problem, kriminalisiert oder mit Medikamenten vollgestopft. Eben wenn
du dich der Akkumulation, der Kontrolle und der kapitalistischen
Herrschaft in den Weg stellst.
Noch immer plündern sie im Namen des Profits und ihrer
Herrschaft die Kontinente, die Meere und Ozeane. Mit dem Ziel der
Versklavung des Bestehenden, legen Sie sich ins Zeug zum auch das
“Nicht-Existierende” und kaum “Wahrnehmbare” zu versklaven. Mittels
Bio- und Nanotechnologie wollen sie bis ins Innerste alles Lebendingen
vordringen.Dazu kommt die Manipulation von Materien und allem
Lebendigem um sie “produktiver und funktioneller” in ihren Funktionen
für die Wirtschaft zu gestalten.
Dort wo ihre Kriege, Kolonialismus, ihre Diktaturen oder die
demokratischen PolitikerInnen (die Ordnung und Ruhe garantieren, im
Namen der Wirtschaft) noch nicht angekommen sind, dort verbreiten sich
die Multinationalen und ihre Forschungsexperten. Ihre fantastische,
umweltfreundliche und alles “erhaltbare”, digitalisierte und
“barmherzige” Welt zugunsten der reichen Länder. Gibt es doch in
den “armen” Ländern noch genug menschliche und natürliche
Ressourcen zu plündern.
Es ist dieses System, die Entwicklung, welche ihre
tödlichen Wege nimmt, ihre Angriffe gegen das Leben. Unser Wunsch
nach Freiheit, nach Selbstbestimmung kann unmöglich mit dem
koexistieren, noch mit der Autorität und den Institutionen, welche
dieses System verteidigen und aufrecht erhalten. Es ist vielmehr den
Wunsch nach Befreiung von dieser zerstörerischen Entwicklung. Der
Kapitalismus, die Regierungen und die Wirtschaft können zugunsten
ihres Wachstums auf etwas zurückgreifen: Auf die
Unterdrückung.
Obwohl die Bundesbehörden uns in den letzten fünf
Monaten Kontrollen und Einschränkungen auf unsere Korrespondenzen
auferlegten sowie in den immer zu kurzen gewährten Besuche, geht
es mir nicht darum etwas von den Behördern zu fordern. Sowieso
könnten sie mir nichts zu meinem Vorteil anbieten, ausser ihrer
Idee von Freiheit der vielen “Wenn” und “Aber”, ihrer strengen
Überwachung, ihrer Drohungen und Erpressungen.
Die Freiheit, für welche wir kämpfen, welche sie wohl
kaum verstehen. Denn diese Freiheit toleriert keine ihrer Grenzen, ihre
Knäste und ihre dreckigen Geschäfte. Sie akzeptiert weder
ihre Ausbeutung noch die Vernichtung der Frauen und Männer, der
Tiere und der Erde, für ihren Profit und Habgier.
Wenn unser Hass und unsere Wut aufwacht, die Sinne, der Hunger,
der Körper, das Unbändige in uns bin ich beruhigt, dass WIR
nicht nur von der Maschine beherrscht sind; und uns nicht per
Knopfdruck ein- und ausschalten lassen gegenüber den Katastrophen,
welche sie auf diesem Planeten anrichten. Wir verkörpern unseren
Hass gegen dieses Herrschaftssystem der Vernichtung. Dem gegenüber
steht unser lebendiger und aktiver Zusammenhalt für diejenigen die
Drinnen und Draussen, am Tag und in der Nacht kämpfen.
Freiheit für uns alle, Freiheit für Mumia, Freiheit
für Marco, Freiheit für Alfredo, Freiheit für alle
Gefangenen und Unterstützung der Kampagne für die
Langzeitgefangenen!
Danke für die Briefe, Postkarten, den Stimmen, den
Initiativen unter der Sonne und den Sternen, welche die Herzlichkeit
der Solidarität übermitteln.
Ciao Costa! Ciao Silvia!
Mit einer starken Umarmung
Thun, 21 settembre 2010,
Billy
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AUSSCHAFFUNGEN
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Newsnetz 14.10.10
"Sie schlagen, schreien und beissen"
Claudia Blumer
Jede vierte Ausschaffung misslingt. Das Bundesamt für
Migration gehe bei den Ausschaffungen zu wenig restriktiv vor, zu wenig
konsequent, behauptet SVP-Nationalrat Thomas Hurter.
Ein Viertel aller geplanten Ausschaffungen kann nicht
durchgeführt werden, weil sich die Betreffenden der
Rückführung widersetzen. Laut Recherchen von "10vor10" wurden
vergangenes Jahr 2600 Ausschaffungsflüge nicht angetreten. Durch
die ungenutzten Flugplätze entstanden dem Staat Mehrkosten von
270'000 Franken. SVP-Nationalrat Thomas Hutter spricht von einem
Vollzugsnotstand.
Herr Hurter, jede vierte Ausschaffung scheitert.
Überrascht Sie das? Nein, dieser Problematik sind wir uns bewusst
und es gibt Handlungsbedarf. Ich habe deshalb in der Herbstsession ein
Postulat eingereicht mit dem Ziel, auf alternative
Ausschaffungsmöglichkeiten auszuweichen. Im Bundesamt für
Migration herrscht ein Vollzugsnotstand.
Was werfen Sie dem Bundesamt für Migration vor? Dass
es die Ausschaffungen zu wenig restriktiv und konsequent
durchführt. Dabei gibt es zwei Ebenen. Die Menschliche: Der
Auszuschaffende weiss genau, wie er sich verhalten muss, damit er hier
bleiben kann. Die zweite Ebene betrifft das zwischenstaatliche
Verhältnis: Die Schweiz müsste mit Staaten, welche sich
weigern, ihre Landsleute zurückzunehmen, härter verhandeln
und beispielsweise Unterstützungsbeiträge von der Kooperation
abhängig machen. Ich erwarte vom Bundesamt für Migration,
dass es aktiv wird und die Missstände bekämpft.
Halten Sie nichts vom Prinzip der Freiwilligkeit, welches
das Bundesamt für Migration hochhält? Freiwilligkeit
wäre natürlich das Beste, doch das ist oft Wunschdenken, bei
Staaten ebenso wie bei Menschen. Wenn sich ein Auszuschaffender wehrt,
was meistens kalkuliert ist, dann wiederholt sich das ganze Prozedere
in einigen Monaten. Erst bei der sogenannten Eskalationsstufe 4 wird er
zwangsausgeschafft. Das sind enorme Kosten.
Die leer bleibenden Flugzeugsitze kosten aber nur 270'000
Franken. Da kommen massive Folgekosten dazu bei den wiederholten
Ausschaffungsversuchen, und die letzte Massnahme, die
Zwangsausschaffung, ist wegen des Sicherheitsaufgebots die teuerste
Variante. Linienflugzeuge eigenen sich nur bedingt für
Ausschaffungen. Mit Militärflugzeugen könnten die
Ausschaffungen effizienter und einfacher abgewickelt werden und
wahrscheinlich günstiger.
Sie sind selber Pilot und sehen die Problematik aus
nächster Nähe. Ja, ich habe solche Fälle mehrmals
erlebt. Auszuschaffende wehren sich oft mit Händen und
Füssen, sie schlagen um sich, schreien und beissen. In solchen
Fällen geht die Sicherheit der übrigen Passagiere vor.
Könnte es sein, dass das Bundesamt für Migration
überfordert ist? Es finden sich bis jetzt auch niemand, der ab
Januar die Flüge als neutraler Beobachter begleitet. Mich
nähme es wunder, ob sich das irgendein anderes Land leisten kann,
einen humanitären Beobachter mitzusenden. Es handelt sich um
illegal Anwesende und man hat einen Vertrag mit den Partnerstaaten,
dass diese rückgeführt werden. Meiner Meinung nach sind
solche Begleitungen überflüssig.
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Landbote 14.10.10
"Sie begannen zu schreien und zu schlagen"
Eveline Rutz
Linienpilot und Nationalrat Thomas Hurter hat einige
Ausschaffungen miterlebt. Er ist überzeugt, dass diese von der
Luftwaffe effizienter ausgeführt werden könnten.
Herr Hurter, können Sie ein Beispiel einer
Ausschaffung nennen, das Ihnen speziell in Erinnerung geblieben ist?
Thomas Hurter, Nationalrat (SVP, SH): Da gibt es
natürlich einige Beispiele, die allerdings bereits einige Jahre
zurückliegen. Die Ausschaffungen sind immer wieder ähnlich
abgelaufen. Die Menschen, die ausgeschafft werden sollten, wurden zum
Flugzeug gebracht. In dem Moment, in dem sie hätten einsteigen
müssen, begannen sie um sich zu schlagen und zu schreien, da sie
genau wussten, dass wir sie dann nicht mitnehmen würden. Sie
wurden zurückgebracht und hatten damit drei, vier Monate gewonnen.
Das heisst, die Besatzung eines Flugzeuges entscheidet
selber, ob sie jemanden, der sich so massiv wehrt, mitnimmt oder nicht?
Zu meiner Zeit war das so, ja. An Bord kann man niemanden
brauchen, der sich nicht benimmt. Die Fluggesellschaft Swiss hatte
einmal einen Fall, bei dem der abgewiesene Asylbewerber die anderen
Passagiere zu seinen Gunsten mobilisieren konnte. Da ist es fast zu
einer Schlägerei gekommen. Heute werden teilweise Flugzeuge eigens
für derartige Transporte gemietet. Das verursacht hohe Kosten -
vor allem, wenn die Flugzeuge unverrichteter Dinge in die Schweiz
zurückkehren müssen. Vor zwei Monaten scheiterte
beispielsweise eine Rückschaffung von sechs Asylbewerbern nach
Nigeria. Sie hat rund 110 000 Franken gekostet.
Nach dem erwähnten Fall haben Sie im Parlament ein
Postulat eingereicht. Was fordern Sie genau?
Ich möchte, dass der Bundesrat prüft, ob
derartige Ausschaffungen nicht von der Armee gemacht werden
können. Die Mittel dazu wären vorhanden.
An welchen Flugzeugtyp denken Sie?
An die Beechcraft 1900 der Luftwaffe. Sie verfügt
über 18 Sitzplätze und wird sowohl für den Transport von
Personen als auch von Material eingesetzt. Sie kommt beispielsweise im
Kosovo zum Einsatz. Sie hat eine mittlere Reichweite. Bei
Ausschaffungen nach Afrika wären also Zwischenlandungen
nötig. Aber das ist ja kein Problem.
Wäre dies günstiger als die derzeitige
Ausschaffungspraxis?
Man müsste keine Linienflugzeuge mehr mieten und
keine speziellen Crews mehr aufbieten. In einer Armeemaschine kann der
Transport zudem flexibler gestaltet werden. Ich denke da etwa an
Abgewiesene, die gefesselt ausgeschafft werden.
Laut einem Bericht der Sendung "10 vor 10" des Schweizer
Fernsehens bucht der Bund für Ausschaffungen jährlich 2600
Sitzplätze vergebens. Dafür werden Steuergelder unnötig
verschleudert.
Das ist so. Es handelt sich um knapp 300 000 Franken, die
so verloren gehen. Bei diesen Kosten sprechen wir nur von den
ungenutzten Flugtickets. Dazu kommen noch Folgekosten. Das zeigt mir,
dass man andere Möglichkeiten suchen muss. Die Variante mit der
Luftwaffe ist eine solche Möglichkeit. Man muss sich aber auch
überlegen, wie man andere Regierungen dazu bringen kann,
abgewiesene Asylbewerber zurückzunehmen. Es kann doch nicht sein,
dass sich ein Land, das sich vertraglich verpflichtet hat, seine
Landsleute aufzunehmen, im letzten Moment weigert, dies
tatsächlich zu tun. Man muss viel konsequenter vorgehen. Ich
könnte mir vorstellen, dass man Hilfsgelder an Bedingungen
knüpft. Mit Algerien hat Bundesrätin Micheline Calmy-Rey
bereits ein Rücknahmeabkommen unterzeichnet. Die algerische
Regierung wurde schon dreimal in die Schweiz eingeladen, um über
die Details zu verhandeln. Doch Algerien hat diese Einladungen nicht
angenommen. Da braucht es wahrscheinlich eine deutlichere Sprache.
lINTERVIEW: EVELINE RUTZ
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Südostschweiz 14.10.10
GPK befasst sich mit Kurden-Ausschaffung
Die Ausschaffung einer kurdischen Familie durch die
Bündner Behörden schlug hohe Wellen. Jetzt befasst sich die
GPK des Bündner Parlaments mit dem Fall der Syrer.
Von Hansruedi Berger
Chur. - Der dreiköpfige Ausschuss der
Geschäftsprüfungskommission (GPK) wird sich in den
nächsten Tagen mit dem Untersuchungsbericht des Churer
Rechtsanwalts Andrea Cantieni zur Ausschaffung der kurdischen Familie
nach Syrien befassen. Wenn sich daraus offene Fragen ergeben, wird der
Bericht sämtlichen Mitgliedern der GPK zur Diskussion
unterbreitet. Dies sagte Grossrat Jakob Barandun, Vorsitzender des
GPK-Ausschusses, auf Anfrage. Zusammen mit der zuständigen
Regierungsrätin Barbara Janom Steiner und allenfalls dem Verfasser
der Studie würden dann allfällige Unklarheiten diskutiert.
Keine besondere Massnahme
Barandun betonte jedoch, dass dieses Vorgehen der GPK
keineswegs aussergewöhnlich sei. Es würden sämtliche
Berichte der Regierung durch die GPK kontrolliert. Allerdings gibt
Barandun zu, dass dieser Untersuchungsbericht wegen der besonderen
Situation von ihm "ganz besonders aufmerksam" gelesen werde.
Janom Seiner sagte gestern vor den Medien in Chur, dass
sie den Untersuchungsbericht nicht offenlegen werde, wie dies von
Amnesty International und dem Verein Miteinander Valzeina gefordert
werde. Sie begründete ihren Entscheid einerseits mit dem
Persönlichkeitsschutz der beteiligten Personen.
Andererseits gehe es aber auch um Sicherheitsaspekte. So
kämen im Bericht beispielsweise polizeitaktische Verhaltensweisen
bei Ausschaffungen zur Sprache.
Schwere Vorwürfe erhoben
Die kurdische Familie war Mitte Juli von den Bündner
Justiz- und Polizeibehörden nach Syrien ausgeschafft worden.
Amnesty International und der Verein Miteinander Valzeina sprachen
dabei unter anderem von Folter und Misshandlung der Betroffenen. Der
daraufhin von Rechtsanwalt Cantieni im Auftrag von Janom Steiner
vorgenommene Untersuchungsbericht kommt jedoch zu einem anderen
Schluss. Darin werden die Beschuldigten von den Vorwürfen
entlastet.
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A.C.A.B.
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Tagesanzeiger 14.10.10
Gewalt gegen Polizisten Neue Uniformen lösen das Problem
nicht.
Guter Bulle, böse Kleider
Von Patrick Kühnis
Jetzt hat die Stadtpolizei schwarz auf weiss, was ihre
Leute an der Front seit Jahren beklagen. Der Polizeialltag auf
Zürcher Strassen ist ruppiger geworden und gefährlicher (TA
von gestern). Laut einer Studie nahmen die registrierten Aggressionen
gegen Polizisten drastisch zu. Inzwischen hat jeder dritte Beamte
Angst, im Dienst verletzt zu werden.
Der Studienautor fragte die Polizisten auch, wie man sie
besser schützen könnte. Der Grossteil der Antworten fiel
wenig überraschend aus: Die Beamten wünschen sich mehr
Personal, härtere Strafen für die Angreifer, gezielte Aus-
und Weiterbildungen und mehr Rückendeckung.
Securitas? Nein danke
Aufhorchen lässt aber, dass sich in der Umfrage "eine
grosse Zahl von Personen" eine andere Uniform wünscht. Und zwar
eine dunklere und robustere, eine, die mehr "Respekt verschafft". Das
Erscheinungsbild soll dem Gegenüber "klare Signale vermitteln".
Die jetzige Dienstkleidung sei einfach zu freundlich. Vor allem
stören sich die Polizisten daran, dass sie fast gleich herumlaufen
wie Securitas-Wächter.
Braucht also ein guter Bulle nur eine böse Uniform,
um sich Respekt zu verschaffen? Das wäre ein grosses
Missverständnis. Kleider machen zwar Leute, sie lösen aber
keine Konflikte. Schon gar nicht jene, die der Zürcher Polizei am
meisten zu schaffen machen. Dafür reicht ein Blick in die Studie.
Der typische Angreifer ist ein polizeibekannter Einzeltäter, der
in einer psychologischen Ausnahmesituation zulangt. Nicht selten ist
Alkohol im Spiel. Könnte ihn eine martialische Uniform wie aus
einem Hollywoodstreifen stoppen? Kaum. Womöglich provozierte sie
ihn erst recht.
Wahrscheinlich will die Polizei mit ihrem Kleiderwunsch
auch nicht das Gewaltproblem lösen, sondern sich in der breiten
Bevölkerung mehr Achtung verschaffen. War Polizist einmal ein
Traumberuf, werden die Ordnungshüter heute belächelt und
beleidigt. Sie haben Mühe, genügend Nachwuchs zu rekrutieren.
Sie hören: "Habt ihr nichts Besseres zu tun?", wenn sie Auto- und
Velofahrer büssen. Richtig ernst nimmt sie der Bürger erst,
wenn er in Not ist. Das schmerzt die Vertreter der Staatsgewalt. Eine
neue Uniform macht das nicht wett.
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PUNK
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Tagesanzeiger 14.10.10
Er wollte die Musik zerstören
Erich Kellers Band Fear of God schockte in den
Achtzigerjahren sogar Punks. Heute betreibt der einstige
Hardcore-Aktivist einen internationalen Musikblog, der in der Szene
viel Beachtung findet.
Von Samira Zingaro
"Prägen Musiker die Musik, oder prägt Musik die
Musiker?" Diese Frage stellt Erich Keller auf seiner virtuellen
Musikplattform, die eine linke Berliner Wochenzeitung als "besten und
erfolgreichsten Punk-Blog" lobt. Die Frage ist relevant für den
42-jährigen Historiker. Sie könnte auch heissen: "Prägt
die Zeit die Musik oder die Musik die Zeit?" Im Falle des einstigen
Hardcore-Aktivisten, der seit 15 Jahren in Zürich lebt, war seine
Zeit: Landleben in Herisau, eine abgebrochene Lehre als
Kabelmaschinen-Operator, Rebellion, Heavy-Metal.
Seit viereinhalb Jahren betreibt Erich Keller auf Englisch
seinen Blog zu Punk-, Hardcore- und Heavy-Metal-Musik. 1200 Besucher
täglich, 610 Beiträge mit 12 527 Kommentaren, so die aktuelle
Statistik. Der Musikautor stellt dort unter anderem Tausende von Tracks
als MP3-Files zur Verfügung, meist digitalisiert von Vinyl in
"höchster Qualität", wie er sagt. Selbst der britische
"Guardian" erwähnt die Seite und ihre raren Musikstücke.
Keller beschreibt die Internet-Plattform als eines der
Überbleibsel seiner bewegten Jugend. Denn eigentlich findet er:
"Die damalige Zeit mit ihrer Musik ist vorbei." So seien die heutigen
Punk-, Hardcore- und Heavy-Metal-Erzeugnisse nichts anderes als Retro
und Nostalgie. "Irgendwann müssen auch Aktivisten akzeptieren,
dass ihre Bewegung tot ist."
Mit Bierflaschen beworfen
Die wilden Jugendjahre überlebt habe ausserdem auch
seine "reflexive und beobachtende Haltung der Umwelt gegenüber",
meint Keller. Wie schwer ihm die Anpassung fiel, zeigt ein Blick in
seine eigene Musikgeschichte. Zwischen 1986 und 1988 brüllte er
als Frontmann der vierköpfigen Band Fear of God. In der autonomen
Berner Reitschule hätten Punks die Gruppe noch während des
Soundchecks mit Bierflaschen beworfen. Zwar spielte die Band mit der
Punk-Grösse Henry Rollins in der ausverkauften Roten Fabrik, "doch
gefallen hat unsere Musik hierzulande keinem". Fans hatten sie umso
mehr im Ausland - von den USA bis nach Japan. So erzählt Keller
die Geschichte des Flüchtlings Olaf aus Berlin, der "mit nur einer
Plastiktasche und unserer Platte" dem DDR-Regime entkam. Bis heute
stehe er mit diesem Mann in Kontakt. "Unsere Musik hat die
Aggressivität und Auflehnung von damals ausgedrückt. In der
Schweiz funktionierte das nicht", erinnert sich Keller. Die Platte und
später die CD waren mit einer Auflage von 15 000 Stück rasch
ausverkauft. "Es gibt davon unzählige Schwarzpressungen. Diese
Platte ist noch immer ein ästhetischer Schock", sagt Erich Keller.
Selbst für Punks sei diese Musik zu hart gewesen. Wer
reinhört, gibt ihm recht. 21 Stücke Kriegsmusik, bei denen
man zuerst glaubt, die Lautsprecher seien defekt. Doch sie ist zugleich
auch witziges Zeitdokument. Als "Hidden Track" hat Erich Keller eine
damalige DRS-3-Einspielung der Band hinzugefügt. Der irritierte
Moderator ist hörbar froh, dass das Gebrüll nur 45 Sekunden
dauert.
Heavy Metal ist Büezer-Musik
Ziel der Band sei weniger die politische Botschaft
gewesen, sondern der Trieb, Musik zu zerstören. "Nach dieser
Scheibe sollte Musik im bisherigen Sinn nicht mehr möglich sein",
sagt Keller und ist überzeugt, dass sich eine solche Aufnahme in
ihrer Härte nicht wiederholen lässt. Auf Wikipedia wird die
Band als prägend für den Grindcore bezeichnet, eine extreme
Form von Hardcore-Punk. Erich Keller wehrt sich bis heute gegen solche
Schubladisierungen. "Punk war in der Schweiz ein städtisches
Phänomen der Mittelschicht, Heavy Metal hingegen Büezer-Musik
aus der Provinz." Als Jugendlicher aus Herisau interessierte sich
Keller deshalb nicht für Punk. Erst der wilde, chaotische Hardcore
habe ihm den Weg zu diesem Musikstil geöffnet.
Ein Berliner dokumentiert Keller und sein Schaffen zurzeit
in einem Film. Für einen Beitrag in seinem Blog investiert Keller
bis zu zwei Stunden. Die Seite kommt ohne Werbung aus, Geld sammelt er
einmal im Jahr mit einem Spendenaufruf. Das decke die Serverkosten,
sagt er. Sein Geld verdient Keller, der auch einen Artikel für das
aktuelle Buch "100 Jahre Zürcher Volkshaus" beisteuerte, zurzeit
als freischaffender Historiker. "Einer der tagsüber doziert und am
Abend Iron Maiden hört - das ist eine Herausforderung", sagt er.
Nach seinen Worten war es nicht immer leicht in der Zeit an der Uni auf
seinem zweiten Bildungsweg diese zwei Welten zu vereinen. Ihn erstaune
es bis heute, dass ihn die Musik, die ihn als Teenager so geprägt
habe, bis heute nicht loslässt. Seine 75-jährige Mutter, die
sich von ihrem Sohn mittlerweile AC/DC-Platten wünscht, sagt
über ihn: "Wenigstens bist du dir treu geblieben."
www.goodbadmusic.com
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HOMOHASS
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Radio Dreyeckland (Freiburg) 13.10.10
Gay Pride in Belgrad: Homophobe Übergriffe
Anmod:
Nach mehreren Jahren Pause konnte am letzten Sonntag endlich die
zweite Gay Pride in Belgrad stattfinden. Auf Druck der EU waren die
Behörden bereit, die Sicherheit der Parade durch massiven
Polizeieinsatz zu gewährleisten. Und der war nötig: Die
Parade wurde von einem homophoben Mob angegriffen, die versuchten, die
Barrikaden zu durchbrechen. Unter dem Motto "Verteidigung der
Familie"und dem Segen irre blickender lieferten sich die Schwulen- und
Lesbenhasser schließlich einen Kampf mit der Polizei, bei dem
zahlreiche Menschen verletzt wurden. Die Teilnehmerinnen der Pride
konnten wenigstens während der Veranstaltung vor Übergriffen
geschützt werden. Unsere Interviewpartnerin Sofie lebt in Kroatien
und war bei der Pride in Belgrad.
http://www.freie-radios.net/mp3/20101013-gaypridein-36600.mp3
Abmod:
Sohpie war letztes Wochenende in Belgrad und hat an der Gay
Pride teilgenommen.
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ANTI-ATOM
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WoZ 14.10.10
Atomkraftwerk Mühleberg
Die krampfhafte Geheimnis krämerei macht misstrauisch
Die Ramseiers leben gleich neben dem AKW Mühleberg.
Sie gehören zu den AnwohnerInnen, die sich gegen eine unbefristete
Betriebsbewilligung für das AKW wehren. Kein einfaches
Unterfangen, wird ihnen doch die Einsicht in wichtige Akten verweigert.
Von Susan Boos (Text) und Lukas Unseld (Fotos)
Ein Schritt nach rechts, ein bisschen lächeln, nach
links schauen, noch ein Foto und noch eins. Rosmarie und Walter
Ramseier stehen im Maisfeld und posieren geduldig für ein gutes
Bild. Träge zieht die Aare vorbei, auf der anderen Seite steht das
Atomkraftwerk Mühleberg. Ein bisschen peinlich ist es ihnen schon.
Irgendwann lacht Walter Ramseier und sagt: "Dafür, dass dieses
Atomkraftwerk endlich abgestellt wird und kein neues gebaut wird, tun
wir vieles." Das Land, auf dem sie stehen, gehört der BKW FMB
Energie AG. Der Kanton Bern kontrolliert das Energieunternehmen, das
hier unten im Aaretal westlich von Bern das AKW betreibt und daneben
noch ein weiteres bauen möchte.
Das arg angeschlagene AKW
Ramseiers Hof liegt hinter dem bewaldeten Hügel in
Oltigen, dort ist das Land stotzig. Das Land gegenüber des AKWs
pachten sie schon seit Jahrzehnten von der BKW, weil es gutes, flaches
Land ist. Früher pflanzten sie hier Gemüse und Kartoffeln,
alles biologisch.
Einmal, erinnert sich Rosmarie Ramseier, habe es tagelang
fürchterlich geregnet, das Feld sei ganz nass gewesen. Trotzdem
fuhren sie mit einer Maschine rein, doch das Gefährt blieb
stecken. Also holten Ramseiers einen Traktor, um es rauszuziehen. Es
war eine Riesenplackerei. Und plötzlich stand die Polizei da - die
Berner Sondereinheit Enzian mit ihren Einsatzfahrzeugen und in voller
Kampfausrüstung. Da seien sie schon etwas überrascht gewesen,
erzählt Rosmarie Ramseier: "Die Polizisten haben uns dann gesagt,
der Sicherheitsdienst des AKWs habe sie alarmiert. Der fürchtete,
auf unserem Feld werde ein Sabotageakt vorbereitet." Letztlich hat das
Ganze die Ramseiers ein wenig amüsiert, denn das wäre das
Letzte, was sie möchten: dass im AKW drüben etwas passiert.
Ramseiers gehören zu den über hundert
BeschwerdeführerInnen, die sich gegen die unbefristete
Betriebsbewilligung wehren, die Mühleberg kurz vor Weihnachten vom
Umwelt- und Energiedepartement (Uvek) erhalten hat. Bislang lief das
Kraftwerk mit einer befristeten Bewilligung, deren Verlängerung
die BKW alle zehn Jahre neu beantragen musste. Vor bald vierzig Jahren
ging das Werk ans Netz und gilt inzwischen als arg angeschlagen. Zum
Beispiel weist der Kernmantel im Reaktor Risse auf. Etliche Betreiber
ausländischer AKWs, die mit demselben Problem konfrontiert waren,
haben den Reaktor gleich stillgelegt oder wenigstens den Mantel
getauscht. In Mühleberg dagegen hat man versucht, den kaputten
Kernmantel mit vier Klammern, sogenannten Zugankern, zu flicken. Die
Risse wachsen jedoch weiter. Zudem ist der Meiler ungenügend gegen
Erdbeben geschützt, und auch seine Notkühlung gilt als
unzureichend.
Trotzdem hat das Uvek der BKW für Mühleberg eine
unbefristete Betriebsbewilligung erteilt, vor allem, weil alle anderen
Atomkraftwerke in der Schweiz eine solche erhalten hatten. Was das
Risiko betrifft, hat das Uvek trotz massiver Kritik blindes Vertrauen
in die Gutachten des Eidgenössischen
Nuklearsicherheitsinspektorats (Ensi).
Dagegen wehren sich nun die hundert Beschwerdeführer
Innen und das "Komitee Mühleberg Ver-fahren", das von diversen
Parteien und Organisationen, aber auch vom Kanton Basel-Stadt und von
der Stadt Genf unterstützt wird.
Die AtomgegnerInnen kämpfen in diesem Verfahren mit
einem ganz besonderen Problem: Sie sind diejenigen, die darlegen
müssen, dass Mühleberg unsicher ist. Dabei erhalten sie
keinen Zugang zu wichtigen Akten. Sowohl das Uvek wie das Ensi
verweigern ihnen die Einsicht in die meisten relevanten Berichte mit
der Begründung, die Unterlagen müssten geheim bleiben, weil
es um "die öffentliche Sicherheit" gehe oder weil die Akten
"Geschäftsgeheimnisse" enthalten würden. Die BKW selbst hat
ohnehin kein Interesse daran, dass diese Unterlagen veröffentlicht
werden.
Erstaunlicherweise hat das Bundesverwaltungsgericht im
Sommer entschieden, BKW wie Ensi müssten die Akten dem Gericht
aushändigen. Jetzt liegen die 86 Bundesordner dort.
Die Mühleberg-GegnerInnen mussten nun ihrerseits bis
letzten Freitag dem Gericht darlegen, weshalb es ihnen die Akten
zugänglich machen soll. Unter den umstrittenen Akten befindet sich
der sogenannte Sicherheitsbericht. Es sei absurd, ausgerechnet diesen
Bericht für geheim zu erklären, sagt der Berner Anwalt Rainer
Weibel, der die EinsprecherInnen und das Komitee juristisch vertritt:
"Der Sicherheitsbericht enthält zum Beispiel Angaben darüber,
wie mögliche Störfälle gehandhabt würden. Das Ziel
dieses Berichtes ist doch gerade, dass sich die Öffentlichkeit ein
Bild über den Sicherheitszustand des AKWs machen kann."
Vorwurf der Sabotage
Es sei klar, dass nicht alle Akten öffentlich gemacht
werden könnten, sagt Weibel: "Es wäre aber problemlos
möglich, Experten kontrolliert Zugang zu gewähren" - das habe
es bei verschiedenen Dokumenten zu den Kernmantelrissen in
Mühleberg auch schon gegeben.
Im Übrigen sei es nicht zulässig, den
AtomgegnerInnen Sabotageabsichten zu unterstellen, wie dies das Ensi
und die BKW täten. Die Beschwerdeführenden würden ja in
der Nähe des AKWs leben und hätten ganz sicher kein
Interesse, sich oder ihre Familien zu gefährden.
Die Mühleberg-GegnerInnen würden auch gerne
wissen, wie die Risse im Kernmantel überhaupt gemessen werden,
doch selbst das soll geheim bleiben. Die Öffentlichkeit
erfährt also nicht, was da im Reaktor vorgeht: ob zuverlässig
gemessen wird und wie vertrauenswürdig die Prognosen sind.
Weibel sagt: "Dieses Bemühen, möglichst viel
geheim zu halten, deutet für mich darauf hin, dass die BKW und das
Ensi Angst vor einer gerichtlichen Überprüfung haben - es
könnte also etwas an unseren Befürchtungen dran sein, dass
das Atomkraftwerk überhaupt nicht sicher ist. Sonst müssten
sie nicht so krampfhaft versuchen, die Akten unter Verschluss zu
halten."
Um sich fachlich abzustützen, hat das Komitee beim
Öko-Institut Darmstadt ein Gutachten in Auftrag gegeben. Die
Expert Innen dieses Instituts kommen zur beunruhigenden Erkenntnis:
"Insgesamt sind die Stellungnahmen des Ensi widersprüchlich, wenig
aussagekräftig und nicht geeignet, die mögliche
Gefährdung durch den Kernmantelschaden zu widerlegen. Sie weisen
im Gegenteil auf einen wesentlichen Schadenszustand im Kernkraftwerk
Mühleberg hin." Das AKW verfüge "über alle wesentlichen
Sicherheitsdefizite, die gemäss aktuellem Regelwerk bei
Sicherheitseinrichtungen zu vermeiden sind".
"Einmal", sagt Walter Ramseier, "haben BKW-Leute ziemlich
direkt gedroht, uns das Land nicht mehr zu verpachten." "Dann haben wir
halt einfach wieder ein bisschen stillgha", wirft Rosmarie Ramseier
ein. Noch können sie die 1,26 Hektaren nutzen, die BKW hat jedoch
die Möglichkeit, den Pachtvertrag sehr kurzfris tig zu
kündigen.
Ein alter Schweizer Sennenhund geht un gelenk über
Ramseiers Hof und wedelt freundlich. Walter Ramseier zeigt stolz seine
neue Schnitzelheizung. Dank dieser neuen Heizanlage verbrauchten sie
sechzig Prozent weniger Holz, sagt er. Er habe wirklich nichts gegen
Technik, überhaupt nicht, auch wenn man ihnen das immer wieder
unterstelle. Gerne würden sie Sonnenkollektoren auf dem Dach
installieren, aber hier an der Aare gebe es einfach zu viel Nebel.
Er erzählt vom Zivilschutzbunker im Dorf. Dort
müssten sie hin, wenn im AKW etwas passieren würde. Manchmal
gebe es dort Dorfversammlungen, ein schrecklicher Ort, sagt er,
unvorstellbar, wie die 67 Menschen, die heute noch im Ort leben, da
miteinander zurechtkommen sollten, wenn wirklich etwas Schlimmes
passieren würde. "Und die gehen auch einfach davon aus, dass wir
die Tiere allein lassen würden - das können wir doch nicht."
Aber immerhin, sagt Walter Ramseier, seien zwei Drittel
der OltigerInnen gegen Mühleberg. "Oder vielleicht sogar drei
Viertel", sagt Rosmarie Ramseier.
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Wie es weitergeht
Das Bundesverwaltungsgericht wird laut eigenen Angaben
"demnächst" über die Akteneinsicht entschieden; allerdings
wird nicht präzisiert, was "demnächst" heisst. Danach ist es
grundsätzlich möglich, den Fall ans Bundesgericht und weiter
an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in
Strassburg zu ziehen - das könnte noch Jahre dauern.
Die befristete Betriebsbewilligung von Mühleberg gilt
noch bis Ende 2012. Die BKW steht also unter Druck. Allerdings wird das
Werk kaum stillgelegt, wenn das Verfahren Anfang 2013 nicht
abgeschlossen ist. Eher ist eine provisorische Verlängerung der
Betriebsbewilligung zu erwarten, bis der letztinstanzliche Entscheid
gefällt ist.
http://www.muehleberg-ver-fahren.ch
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20 Minuten 14.10.10
Schweizer Kernkraftwerken geht der Nachwuchs aus
ZÜRICH. Gravierender als in anderen Branchen macht
sich der Mangel an Fachkräften bei AKWs bemerkbar. Nun
drängen die Kraftwerkbetreiber auf politische Unterstützung.
Über 14 000 Stellen in der Schweiz sind offen, weil
Fachkräfte aus den Bereichen Mathematik, Informatik,
Naturwissenschaften und Technik fehlen; diese Leute fehlen auch in den
fünf Schweizer Atomkraftwerken. Ein Nachwuchsproblem bahnt sich an
- nicht zuletzt, weil Ausbildung und Nachfolgeplanung in AKWs oft
über zehn Jahre dauern. "Das Atomenergiebusiness hat in der
Schweiz für Jungingenieure in den letzten Jahren wegen mangelnder
Wachstumsperspektiven sicher an Attraktivität eingebüsst", so
Stefan Arquint vom Verband Swiss Engineering STV. Damit spricht er das
langjährige Moratorium an. Zudem wird der Schweizer
Lieblingspersonalpool Deutschland wegen der neulich beschlossenen
Fortführung der Kernenergie dort selbst auf massiv mehr
Fachkräfte angewiesen sein. Verschärft wird die
Fachkräftenachfrage, weil auch hierzulande der Bau neuer AKWs
diskutiert wird.
In der Tat ergrauen derzeit die AKWs in der Schweiz. Bei
Axpo (AKW Beznau I und II) werden in den nächsten fünf Jahren
20 % der Fachkräfte in Schlüsselpositionen der Kernenergie
pensioniert. Auch Gösgen steht laut Sprecher Konstantin Bachmann
"vor einem Ablöseprozess der Pioniergeneration". Beide
AKW-Betreiber haben neulich die Möglichkeit geschaffen,
Angestellte über das ordentliche Pensionsalter hinaus zu
beschäftigen. Die Branchenvereinigung Nuklearforum Schweiz warnt
aber: "Das Engagement der Branche allein genügt auf die Dauer
nicht." Sie forderte diese Woche deshalb mehr Einsatz von Politik und
Bildung.
Elisabeth Rizzi
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Kernenergie in der Schweiz
ZÜRICH. Kernenergie liefert 40 Prozent des Schweizer
Strombedarfs. In der Schweiz werden fünf Kernkraftwerke betrieben:
Beznau I und II, Gösgen, Leibstadt und Mühleberg. Die
älteren Kraftwerke können noch bis etwa 2020 betrieben
werden, die neueren bis 2040. 1990 stimmte das Volk für einen
zehnjährigen AKW-Baustopp. Inzwischen hat die Stimmung gedreht.
2007 beschloss der Bundesrat, die bestehenden AKW zu ersetzen oder
durch Neubauten zu ergänzen.