MEDIENSPIEGEL 15.10.10
(Online-Archiv: http://www.reitschule.ch/reitschule/mediengruppe/index.html)
Heute im Medienspiegel:
- Reitschule-Programm
- RaBe-Info 15.10.10
- Knast-Demo Fribourg: Polizeieinsatz in der Kritik
- Ausschaffungen: Identitätsprobleme; Zahlenspiele
- IV-Abbau: Demo am 30.10.
- Antifa: Nazi-Outing-FAQ
- Puber: Die Geister scheiden sich
- Faschismus: Hooliganszene Serbien
- Anti-Atom: Schmutziges Uran; Beznau; Aktienmarkt
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REITSCHULE
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Fr 15.10.10
21.00 Uhr - Kino - "MUSLIM/A" - Der Weg nach Mekka. Die
Reise des Muhammad Assad | Georg Misch, Doku, A 2008
22.00 Uhr - Dachstock - Wild Wild East: DJ YURIY GURZHY
& SHLJIVA ORCHESTRA (SER/D). " gypsy, balkan, russendisko
Sa 16.10.10
17.00 Uhr - öffentliche Führung durch die
Reitschule - Treffpunkt beim Grossen Tor
21.00 Uhr - Kino - "WILLKOMMEN IM PARADIES" &
"MUSLIM/A" - La guerre est finie | Mitko Panov, CH 2009
23.00 Uhr - Dachstock - Elektrostubete & Dachstock
present: CHANNEL X (D) live, DJ's RAMON TAPIA (B), RINO (ZH),
AUDIOBALSAM (BE), 2ND Floor & After: ANDRI (ZH) & MASTRA (BE)
live, DJ's Jay Sanders, Little Lu, Jon Donson, Nino Zolo, Brian Python,
Stubete Allstars, VJ's Mag & Dario. " techno, minimal, house
So 17.10.10
20.30 Uhr - Kino - "WILLKOMMEN IM PARADIES" &
"MUSLIM/A" - La guerre est finie | Mitko Panov, CH 2009
Infos:
http://www.reitschule.ch
http://www.reitschulebietetmehr.ch
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RABE-INFO
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Fr. 15. Oktober 2010
http://www.rabe.ch/uploads/tx_mcpodcast/RaBe-_Info_15._Oktober_2010.mp3
http://www.rabe.ch/nc/webplayer.html?song_url=uploads/tx_mcpodcast/RaBe-_Info_15._Oktober_2010.mp3&song_title=RaBe-%20Info%2015.%20Oktober%202010
- Die zahl der Hungernden steigt weltweit an
- Wer illegal Musik downloadet soll das verantwortungsvoll tun
- Das Mobiltelefon hat unser Leben verändert
Links:
http://tdh.ch/de/wg/ag/news/welternahrungstag-2010-helfen-mit-genuss
http://www.littlejig.com/500
http://www.mfk.ch/wobisch.html
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KNASTDEMO FRIBOURG
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Freiburger Nachrichten 15.10.10
Polizei-Einsatz bei gewalttätiger Demonstration ist weiter
umstritten
Die Sicherheits- und Justizdirektion stellt sich in ihrer Antwort
auf eine Aufsichtsbeschwerde hinter die Kantonspolizei.
Freiburg "Der Polizeieinsatz erfolgte ordnungsgemäss und
unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismässigkeit." So
lautet die Antwort von Sicherheits- und Justizdirektor Erwin Jutzet an
die Menschenrechtsorganisation Augenauf. Diese hatte nach den
gewalttätigen Ausschreitungen vor dem Freiburger
Zentralgefängnis im Juni in einer Aufsichtsbeschwerde den Einsatz
der Polizei kritisiert. 47 Personen waren verhaftet worden.
Logistische Überforderung
"Viele Fragen bleiben ungeklärt", stellt Augenauf nun in
einem Schreiben enttäuscht fest. Die Erklärungen der
Direktion über beklagte Versäumnisse der Polizei seien
"oberflächlich" und "ungenügend". Es sei inakzeptabel, die
Verletzung von Grundrechten mit "logistischer Überforderung" zu
rechtfertigen.
Umstritten bleiben auch die DNA-Entnahmen, die bei mehreren
verdächtigten Personen vorgenommen wurden. Augenauf bleibt bei der
Behauptung, mindestens drei seien unter Zwang geschehen, wobei sie sich
auf Aussagen von Betroffenen stützt. Die Sicherheits- und
Justizdirektion bestreitet dies. cf
Bericht Seite 3
--
Sicherheitsdirektion verteidigt Vorgehen der Polizei, räumt aber
Mängel ein
Die hohe Zahl der Festgenommenen habe zu organisatorischen
Problemen geführt, so Justiz- direktor Erwin Jutzet.
Carolin Foehr
Die Menschenrechtsorganisation Augenauf aus Bern hatte nach der
gewalttätigen Demonstration vom 12. Juni (siehe Kasten) eine
Untersuchung über den Polizeieinsatz gefordert. Sie
bemängelte damals, dass die Demonstranten erst nach Stunden
über den Grund ihrer Festnahme informiert worden seien und nicht
genügend Wasser erhalten hätten. Polizisten hätten sich
geweigert, sich auszuweisen. Sie hätten bei der Festnahme grundlos
Gewalt an den Tag gelegt und die Festgehaltenen auf verschiedene Weise
"schikaniert".
In seiner Antwort von Anfang September auf die Beschwerde gibt
Staatsrat Erwin Jutzet organisatorische Mängel beim Polizeieinsatz
zu. Diese seien auf die "hohe Zahl der Anhaltungen"
zurückzuführen, heisst es in seiner Antwort auf die
Aufsichtsbeschwerde, die erst jetzt publik wurde. Auch die Verpflegung
sei nicht ohne Schwierigkeiten verlaufen - aber das sei "keineswegs in
schikanöser Absicht" erfolgt.
Ausserdem sind laut Jutzet alle Personen über ihre Rechte
aufgeklärt und mit einem entsprechenden Merkblatt ausgestattet
worden - eine Tatsache, die Augenauf aufgrund von Aussagen von
Beteiligten bestreitet. "Bei manchen war das der Fall, aber nicht alle
haben das Merkblatt erhalten", erklärte Nicholas Pohl, Sprecher
von Augenauf, am Donnerstag gegenüber den FN. In einem
gleichentags veröffentlichten Communique macht die
Menschenrechtsorganisation ihrem Unmut Luft: Die Antwort der
Sicherheits- und Justizdirektion (SJD) des Kantons Freiburg beantworte
gewisse in der Aufsichtsbeschwerde gestellten Fragen oberflächlich
oder gar nicht. "Die Direktion glaubt uns offenbar nicht. Sie scheint
den Polizeieinsatz zu beschönigen", erklärte Pohl im
Gespräch mit den FN.
Gummigeschosse gegen Demonstranten
Mangelhaft ist laut der Menschenrechtsorganisation etwa die
Antwort der Sicherheitsdirektion zum Einsatz der Gummigeschosse.
Polizisten hatten aus kurzer Distanz mit Mehrzweckwerfern auf die
Demonstranten gezielt. Diese Mehrzweckwerfer dürften eigentlich
nur ab zwanzig Metern Entfernung eingesetzt werden. Für die
Kantonspolizei war der Einsatz der Gummigeschosse gerechtfertigt, hiess
es im Anschluss an die Kundgebung.
Auch Sicherheitsdirektor Erwin Jutzet verteidigt den Einsatz der
Gummigeschosse in seiner Antwort auf die Beschwerde: "Der Einsatz von
Gummigeschossen war angesichts der Dringlichkeit und der Gefahren klar
verhältnismässig. Deeskalationsstrategien konnten in dieser
Situation nicht mehr zum Tragen kommen." Augenauf hingegen findet nach
wie vor, die Polizei habe mit ihrem Einsatz das Klima aufgeheizt,
sämtliche Fluchtwege abgeschnitten und aus zu kurzer Distanz mit
dem Einsatz von Mehrzweckwerfern gedroht.
DNA-Entnahme umstritten
Die DNA-Entnahmen unter Zwang sind ein weiterer Punkt, in dem
sich Direktion und Menschenrechtsorganisation widersprechen. "Ich habe
mich gegen eine Entnahme gewehrt, mehrmals. Da haben sie mich
festgehalten und mir den Mund aufgedrückt", erzählt eine
Betroffene, die sich an Augenauf gewendet hat. Sie habe die Behandlung
der Beamten als "erniedrigend" empfunden, so die junge Frau, die anonym
bleiben will. Wiederholt habe man sie aufgefordert, eine Einwilligung
für eine DNA-Entnahme zu unterschreiben, sonst müsse sie ins
Gefängnis.
Aus Sicht von Sicherheitsdirektor Erwin Jutzet liegen für
die zwangsweise Entnahme von DNA-Proben keine Anhaltspunkte vor.
Mehrere Personen hätten die Entnahme von DNA-Proben
ausdrücklich verweigert. "In diesen Fällen wurden auf eine
Entnahme verzichtet", so Jutzet.
Weder über unverhältnismässige Gewaltanwendung bei
den Festnahmen noch über Beamte, die sich nicht ausweisen wollten,
sei etwas bekannt, heisst es weiter in der Antwort der
Sicherheitsdirekttion. Gerade hier sieht Augenauf aber das
Hauptproblem: Die Polizisten, über die es Beschwerden gab, habe
man nicht identifizieren können. "Es bleibt nur die
Möglichkeit, Strafanzeige gegen unbekannt einzureichen", so
Nicholas Pohl.
--
Kantonspolizei:Strafklage wegen Sachbeschädigung eingereicht
Die Kantonspolizei hat ihre Ermittlungen über die
Demonstration noch nicht abgeschlossen, erklärte Pressesprecher
Hans Maradan gestern auf Anfrage. Es sei aber bereits eine Strafklage
wegen Sachbeschädigung gegen unbekannt eingereicht worden.
Am 12. Juni hatten sich rund hundert Demonstranten zu einer
friedlichen Kundgebung in der Freiburger Innenstadt getroffen. Anlass
war die tödliche Verfolgungsjagd zwischen zwei Autodieben und der
waadtländischen Polizei auf der A 1 im April gewesen.
Als die Demonstranten vor dem Freiburger Zentralgefängnis
Leuchtraketen und Feuerwerke zündeten, griff die Polizei ein. Es
kam zu Sachschäden am Polizeiposten, zwei Beamte wurden verletzt.
47 Personen wurden in Gewahrsam genommen. cf
---
BZ 15.10.10
Demonstration
Es gab Mängel bei der Logistik
Die Justizdirektion räumt Mängel bei "logistischen
Aspekten" ein. Schuld daran war die hohe Zahl der Festgenommenen.
Am 12. Juni hatten sich rund hundert Demonstranten zu einer
friedlichen Kundgebung in der Freiburger Innenstadt getroffen. Anlass
war die tödliche Verfolgungsjagd zwischen zwei Autodieben und der
Polizei auf der A 1 gewesen. Als die Demonstranten vor dem
Zentralgefängnis Leuchtraketen und Feuerwerke zündeten, griff
die Polizei ein. 47 Personen wurden in Gewahrsam genommen. Der
Menschenrechtsverein Augenauf Bern hat darauf eine Aufsichtsbeschwerde
wegen des Vorgehens der Polizei eingereicht. Diese hat nun die
Justizdirektion beantwortet.
"Die Direktion glaubt uns offenbar nicht. Sie scheint den
Polizeieinsatz zu beschönigen", kritisiert Augenauf. Die Antwort
der Sicherheits- und Justizdirektion (SJD) gehe nicht auf alle
gestellten Fragen ein, so ihr Sprecher Nicholas Pohl.
Keine Schikane
Augenauf bemängelte damals, dass die Demonstranten erst nach
Stunden über den Grund ihrer Festnahme informiert worden seien und
nicht genügend Wasser erhalten hätten. Polizisten hätten
sich geweigert, sich auszuweisen. Sie hätten bei der Festnahme
grundlos Gewalt an den Tag gelegt und die Festgehaltenen auf
verschiedene Weise "schikaniert".
In seiner Antwort von Anfang September gibt Staatsrat Erwin
Jutzet organisatorische Mängel auf dem Polizeiposten zu. Diese
seien auf die "hohe Zahl der Anhaltungen" zurückzuführen,
heisst es in dem Bericht. Auch die Verpflegung sei nicht ohne
Schwierigkeiten verlaufen - aber das sei "keineswegs in
schikanöser Absicht" erfolgt. Hingegen seien alle Personen
über ihre Rechte aufgeklärt worden und mit einem
entsprechenden Merkblatt ausgestattet worden - eine Tatsache, die
Augenauf aufgrund von Aussagen bestreitet.
Fragen nicht beantwortet
Schlimmer wiegt für die Organisation aber, dass die
Justizdirektion auf ihre Frage zum Einsatz von Gummigeschossen
überhaupt nicht geantwortet hat. Polizisten hatten aus kurzer
Distanz mit Gewehren auf Demonstranten gezielt, die eigentlich nur ab
zwanzig Metern Entfernung eingesetzt werden dürften. Für die
Kantonspolizei war der Einsatz der Gummigeschosse jedoch
gerechtfertigt, wie es im Juni hiess.
Die DNA-Entnahmen unter Zwang sind ein weiterer Punkt, in dem
sich Direktion und Menschenrechtsorganisation widersprechen.
Insgesamt hat die Menschenrechtsorganisation Augenauf zwölf
Beschwerden erhalten. Für Nicholas Pohl ein Zeichen, dass eine
genauere Untersuchung angebracht sei.
Die Druckmittel von Augenauf sind aber mit der
Aufsichtsbeschwerde verstrichen. Das gestrige, an den Justizdirektor
gerichtete Schreiben hat keinen zwingenden Charakter.
cf
---
augenauf.ch 14.10.10
Freiburg: Unbefriedigende Antwort auf die Aufsichtsbeschwerde von
augenauf
Demo gegen Polizeigewalt in Freiburg vom 12. Juni 2010: Die
Sicherheits- und Justizdirektion des Kantons Freiburg übernimmt in
ihrer Antwort auf eine Aufsichtbeschwerde von augenauf Bern unkritisch
und offenbar ohne weitere Abklärungen die Darstellung der Polizei.
Zahlreiche Fragen bleiben ungeklärt...
Am 22. Juni 2010 hat augenauf Bern bei der Sicherheits- und
Justizdirektion Freiburg eine Aufsichtsbeschwerde eingereicht. Darin
wurde eine eingehendere Untersuchung des polizeilichen Handelns
anlässlich der Demonstration gegen Polizeigewalt am 12. Juni 2010
gefordert.
Die Sicherheits- und Justizdirektion hat auf den Antrag mit einem
dreiseitigen Papier reagiert und erachtet eine weitergehende
Untersuchung als unnötig (siehe Anhang "Antwort Sicherheits- und
Justizdirektion"). augenauf Bern beurteilt die diese Antwort auf die
Aufsichtsbeschwerde insgesamt als äusserst unbefriedigend.
augenauf Bern hat in den letzten Wochen das Schreiben der Sicherheits-
und Justizdirektion eingehend geprüft und eine Antwort verfasst,
welche zahlreiche Kritikpunkte umfasst. Viele der von augenauf Bern in
der Aufsichtsbeschwerde gestellten Fragen wurden nur
oberflächlich, andere gar nicht beantwortet. So unterlässt es
die Sicherheits- und Justizdirektion auf zwei heikle Fragen einzugehen.
Erstens erklärt sie nicht, weshalb die Polizei gegenüber
wehrlosen Personen aus äusserst kurzer Distanz mit dem Einsatz von
Gummigeschossen drohte. Zweitens geht sie nicht darauf ein, weshalb
mehrere Personen aus anderen Kantonen erst kurz nach den letzten
Zugsabfahrten freigelassen und anschliessend sich selbst
überlassen wurden. Ferner schreibt die Sicherheits- und
Justizdirektion, dass es zu keinen zwangsweisen DNA-Entnahmen gekommen
sei. Dies widerspricht eindeutig den Angaben der Betroffenen.
Weitere Versäumnisse der Polizei (Verletzung der
Informationspflicht, mangelnde Versorgung der Festgenommenen)
rechtfertigt die Sicherheits- und Justizdirektion mit dem grossen
administrativen Aufwand, der durch die hohe Zahl festgenommener
Personen entstanden sei. Für augenauf Bern ist es inakzeptabel,
logistische Überforderung als Rechtfertigung für
Grundrechtsbeschneidungen gelten zu lassen. Dieser Umstand ruft
geradezu nach einer weiteren Untersuchung, um die konkreten
Problemstellen zu eruieren.
Insgesamt ist es zu bedauern, dass sich die Sicherheits- und
Justizdirektion in sämtlichen Fällen unkritisch auf die Seite
der Polizei stellt und den augenauf Bern zugesandten Berichten
offensichtlich wenig Glauben schenkt. Dadurch werden fehlbare
PolizistInnen in ihrem Verhalten bestärkt und geschützt.
augenauf Bern erachtet dies als Affront gegenüber den Betroffenen.
Im angehängten Schreiben werden die einzelnen Kritikpunkte
detailliert aufgeführt. augenauf Bern erachtet den fraglichen
Polizeieinsatz nach wie vor als unverhältnismässig und
hält weiterhin an der Forderung nach einer eingehenden
Untersuchung fest.
* Medienmitteilung von augenauf Bern vom 14.10.2010 (pdf)
http://www.augenauf.ch/pdf/MM_14.10.10.pdf
* Aufsichtsbeschwerde von augenauf Bern vom 23.06.2010 (pdf)
http://www.augenauf.ch/pdf/10-06-22Aufsichtsbeschwerde.pdf
* Antwort und Kritik von augenauf Bern vom 14.10.2010 (pdf)
http://www.augenauf.ch/pdf/Schreiben_an_Sicherheits-_und_Justizdirektion_14.10.10.pdf
--
augenauf Bern
Quartiergasse 17
3013 Bern
bern@augenauf.ch
PC 46-186462-9
Sicherheits- und Justizdirektion
zuhanden des Direktionsvorstehers Erwin Jutzet
Reichengasse 27
1700 Freiburg
Bern, den 14. Oktober 2010
Antwort der Sicherheits- und Justizdirektion auf die
Aufsichtsbeschwerde von augenauf Bern
Sehr geehrter Herr Jutzet
augenauf Bern möchte sich bei Ihnen für die Antwort auf die
Aufsichtsbeschwerde bedanken. Leider wurden einige Punkte nur
oberflächlich oder gar nicht beantwortet. augenauf Bern bedauert
dies sehr und erachtet eine eingehendere Untersuchung des
Polizeieinsatzes weiterhin für dringend nötig.
Nachfolgend finden Sie eine Auflistung der Kritikpunkte an Ihrer
Antwort. augenauf Bern hofft, dass Sie nach der Prüfung dieser
Kritikpunkte auf Ihren Entscheid zurückkommen und trotzdem eine
Untersuchung einleiten werden.
1. Einsatz von Gummigeschossen
Die Erklärung der Sicherheits- und Justizdirektion erscheint in
diesem Punkt zunächst einleuchtend. Nach unseren Informationen hat
die Polizei jedoch bereits vor der Eskalation vor dem
Zentralgefängnis hinter der Demonstration eine Reihe gebildet.
Dies hatte zur Folge, dass unter den DemonstrationsteilnehmerInnen
Ängste vor einem Polizeikessel kursierten, was die Stimmung
zusätzlich anheizte. Zudem wurden durch dieses Vorgehen Fluchtwege
abgeschnitten, sodass sämtliche TeilnehmerInnen der Demonstration
unter Beschuss der Polizei gerieten. Da der Kampfmitteleinsatz zudem
nicht angekündigt wurde, bestand für die TeilnehmerInnen kaum
die Möglichkeit, sich von der Szenerie zu entfernen.
Die Kontaktperson befand sich nach eigenen Angaben abseits der Gruppe,
welche Feuerwerkskörper abfeuerte und war bemüht den Kontakt
mit der Polizei herzustellen.
2. Informationspflicht
Laut der Antwort der Sicherheits- und Justizdirektion konnte nicht
eruiert werden, ob sich einzelne PolizistInnen geweigert haben, ihren
Namen bekannt zu geben. Da dies nachträglich grundsätzlich
nur schwer zu eruieren ist, fordert augenauf Bern zumindest das offene
Tragen der Dienstnummer. Eine solche lässt erst bei einer
Untersuchung auf die Identität eines/einer Polizeiangehörigen
schliessen und schützt dadurch die Persönlichkeitsrechte der
PolizistInnen. Würden sich PolizistInnen hingegen weigern, die
Dienstnummer offen zu tragen, wäre dies auch für Dritte (z.B.
PassantInnen, JournalistInnen oder andere PolizistInnen) klar
erkennbar. Gibt es keine Pflicht zum offenen Tragen der Dienstnummer,
kann dies den Machtmissbrauch auf Seiten der Polizei fördern.
Betroffene können, falls PolizistInnen sich weigern ihren Namen
bekannt zu geben, einzig gegen Unbekannt aussagen oder Anzeige
einreichen, was eine strafrechtliche Verfolgung massiv erschwert oder
gar verunmöglicht.
Nach Ansicht von augenauf Bern sollte es auch im Interesse der
Sicherheits- und Justizdirektion liegen, dass PolizistInnen für
fehlbares Verhalten zur Rechenschaft gezogen werden können. Gerade
die fehlende Überprüfbarkeit der Namensnennung sollte daher
die Sicherheits- und Justizdirektion dazu veranlassen, sich für
das offene Tragen der Dienstnummer einzusetzen. Es ist zu bedauern,
dass die Sicherheits- und Justizdirektion den augenauf Bern zugesandten
Berichten keinen Glauben schenkt und sich stattdessen unkritisch auf
die Seite der Polizei stellt. Denn allfällige fehlbare
PolizistInnen werden durch solche Aussagen in ihrem Verhalten
bestärkt und geschützt.
Die Sicherheits- und Justizdirektion räumt ein, dass einzelne
Personen erst nach einigen Stunden über den Grund ihrer Festnahme
informiert wurden. augenauf Bern sieht in der hohen Anzahl der
Festnahmen keine ausreichende Begründung für diese
Unterlassung. Der Grund für eine Festnahme sollte bereits vor der
Festnahme feststehen, weshalb eine Nennung des Grundes keinen
zusätzlichen Aufwand bedeuten sollte.
3. Festnahmen
Aus den Berichten, welche augenauf Bern erhalten hat, geht hervor, dass
auch unbeteiligte Personen festgenommen wurden. Aufgrund der vagen
Antwort der Sicherheits- und Justizdirektion können leider keine
konkreten Punkte des Auswahlverfahrens kritisiert werden. Es ist aber
zu vermuten, dass Äusserlichkeiten ebenfalls ein - wenn auch
willkürliches - Festnahmekriterium darstellten. augenauf Bern
erachtet es als unverhältnismässig, Personen bloss aufgrund
einer "wahrscheinlichen Beteiligung an den Gewalttaten" bis zu 24
Stunden festzuhalten.
4. Gewaltanwendung und -androhung
Im konkreten Fall der gewaltsamen Festnahme steht es Aussage gegen
Aussage. Da die betroffene Person nur leichte Schürfwunden am Kopf
aufwies, nicht über ein ärztliches Attest verfügte und
die Namen der beteiligten PolizistInnen nicht kannte, hat sie es
unterlassen, Anzeige einzureichen.
Die Sicherheits- und Justizdirektion geht nicht auf die Fragen zu den
Mehrzweckwerfern ein. augenauf Bern bedauert dieses Versäumnis.
Mehrzweckwerfer sind als Distanzwaffen konzipiert. Beträgt die
Distanz bei einem Gummigeschoss-Einsatz weniger als 20 Meter werden
schwerwiegende Verletzungen in Kauf genommen (schwerwiegende
Augenverletzungen auch bei grösserer Distanz). Die Freiburger
Polizei hat Mehrzweckwerfer aus ca. 5 Metern Distanz auf offensichtlich
wehrlose Personen gerichtet und damit schwerwiegende Verletzungen
riskiert (vgl. Foto im Anhang). Dieses Vorgehen, sowie die fehlende
Behandlung dieser Frage sind scharf zu kritisieren.
5. Festhaltebedingungen
Der Antwort ist zu entnehmen, dass die Polizei den logistischen
Anforderungen während mehrerer Stunden nicht gewachsen war und
selbst den grundlegendsten Rechten und Bedürfnissen der
Festgenommenen nicht gerecht werden konnte. Ein weiterer Hinweis hierzu
liefert die Antwort auf die Frage zwei (ungenügende Auskunft
über den Grund der Festnahme). Für augenauf Bern ist es
inakzeptabel, logistische Überforderung als Erklärung
für Grundrechtsbeschneidungen stehen zu lassen. Dieser Umstand
ruft geradezu nach einer weiteren Untersuchung um die konkreten
Problemstellen zu eruieren. Ferner bleibt ungeklärt, worin die
logistische Überforderung besteht, festgehaltenen Personen in
Sichtweite stehende Getränke zu überreichen.
6. Dauer der Festnahmen
augenauf Bern hat in der eingereichten Aufsichtsbeschwerde nicht
behauptet, die Dauer der Festnahmen sei widerrechtlich gewesen.
Vielmehr ist augenauf Bern der Meinung, dass die Dauer
grundsätzlich unverhältnismässig war, zumal am Sonntag
nur noch wenige Verhöre stattgefunden haben. Es stellt sich
ausserdem die Frage, weshalb die Betroffenen aufgrund blossen Verdachts
innerhalb von 24 Stunden drei Mal befragt werden mussten. Die Personen
hätten nach einmaliger Befragung freigelassen und bei
erhärtetem Verdacht zu einem weiteren Verhör aufgeboten
werden können. Dies hätte den administrativen Aufwand
bedeutend verringert.
Die Sicherheits- und Justizdirektion hat es versäumt, die Frage
bezüglich der nächtlichen Heimkehr zu beantworten. Die
Freiburger Polizei hat in anderen Kantonen wohnhafte Personen nach
Abfahrt der letzten Züge freigelassen und nicht für ihre
Heimkehr gesorgt. Durch eine solche Praxis nimmt die Freiburger Polizei
in Kauf, dass (auch ausserkantonal wohnhafte) Personen die ganze Nacht
auf offener Strasse verbringen müssen. augenauf Bern kann nicht
nachvollziehen, weshalb die Sicherheits- und Justizdirektion nicht auf
diese Frage eingegangen ist.
7. Erkennungsdienstliche Massnahmen
augenauf Bern wurde (unabhängig voneinander) über zwei
zwangsweise DNA-Entnahmen ohne untersuchungsrichterliche Verfügung
berichtet. augenauf Bern rät in solchen Fällen Anzeige gegen
die fehlbaren PolizistInnen (oder gegen unbekannt, falls die Namen der
PolizistInnen nicht bekannt sind) einzureichen. Da ein Schuldspruch
aufgrund der Beweislage sehr unwahrscheinlich ist und ein
Gerichtsverfahren mit einigem (auch finanziellen) Aufwand und
psychischem Druck verbunden ist, kann augenauf Bern aber
nachvollziehen, dass die Betroffenen davon abgesehen haben. Die
Aussagen einer mit augenauf Bern im Kontakt stehenden Betroffenen einer
Zwangsentnahme wirken äusserst glaubwürdig, weshalb augenauf
Bern nach wie vor davon ausgeht, dass es zu zwangsweisen DNA-Entnahmen
gekommen ist. Diese Vermutung wird durch weitere Abweichungen zwischen
der offiziellen Version und Berichten von Betroffenen bestärkt:
Entgegen der Behauptung der Sicherheits- und Justizdirektion, dass
sämtliche festgenommenen Personen ein Merkblatt bezüglich
ihrer Rechte erhalten hätten, berichteten mehrere Betroffene, dass
sie nicht über ihre Rechte informiert worden seien.
8. Entkleidung
Diese Frage konnte die Sicherheits- und Justizdirektion einleuchtend
beantworten, auch wenn augenauf Bern die Einschätzung über
die Verhältnismässigkeit des entsprechenden Dienstbefehles
nicht teilt.
Fazit von augenauf Bern
augenauf Bern erachtet die Antwort der Sicherheits- und Justizdirektion
insgesamt als unbefriedigend. Im Allgemeinen wurden die Fragen bloss
oberflächlich beantwortet oder ganz ignoriert. Die ausgelassenen
Fragen (bezüglich Mehrzweckwerfer oder der nächtlichen
Heimkehr der Freigelassenen) sind aber von grosser Relevanz, da
einerseits schwerwiegende Verletzungen in Kauf genommen wurden und
andererseits nicht für die Rückreise von Personen aus anderen
Kantonen gesorgt wurde. Es ist anzunehmen, dass die Behandlung dieser
Fragen zu einer kritischeren Beurteilung des Polizeieinsatzes
geführt hätte und dies eine eingehendere Untersuchung
dringlicher gemacht hätte.
Selbst wenn diese Unterlassungen ausser Acht gelassen werden, scheint
die Sicherheits- und Justizdirektion den Polizeieinsatz zu
beschönigen, indem sie sich in sämtlichen Punkten unkritisch
und ohne weitere Abklärungen auf die Seite der Polizei stellt und
in vielen Fällen den augenauf Bern geschilderten Erlebnissen
offenbar keinen Glauben schenkt. Dadurch werden fehlbare PolizistInnen
in ihrem Verhalten bestärkt und geschützt. augenauf Bern
erachtet dies als Affront gegenüber den Betroffenen. Die Tatsache,
dass die Sicherheits- und Justizdirektion Grundrechtsbeschneidungen mit
dem grossen administrativen Aufwand begründet und dadurch
legitimiert, ist äusserst stossend.
augenauf Bern ist aufgrund der oben genannten Kritikpunkte und
ungeklärten Fragen befremdet, dass die Sicherheits- und
Justizdirektion eine eingehendere Untersuchung für unnötig
erachtet und bittet Sie nachdrücklich, auf diesen Entscheid
zurückzukommen.
Hochachtungsvoll
augenauf Bern
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AUSSCHAFFUNGEN
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Basler Zeitung 15.10.10
Illegale nutzen Schwäche des Systems aus
Lässt sich die Identität nicht abklären, sind
abgewiesene Asylsuchende nach 18 Monaten Gefängnis wieder frei
Mischa Hauswirth
Die Rückführung in afrikanische Länder stellt
Migrationsämter meist vor Probleme. So auch im Fall des illegal im
Baselbiet lebenden Ali A. (20), der eigentlich schon lange ausser Land
sein müsste.
Im Mai 2010 verliess der Afrikaner Ali A. das Gefängnis
Bässlergut in Basel. Aber nicht Richtung Afrika, sondern Richtung
Schweiz. Wie er sich dabei gefühlt hat oder was ihm dabei
über die Schweizer Gesetze durch den Kopf gegangen ist, weiss nur
er selber. Als gesichert hingegen gilt: Die Behörden erliessen ihm
einen Monat Ausschaffungshaft. Statt der möglichen 18 Monate
musste er nur 17 Monate im Gefängnis verbringen. "Wenn das
angebliche Herkunftsland den Mann nicht nimmt oder wenn Zweifel an der
Identität der Person bestehen, wird die Ausschaffungshaft
abgebrochen", sagt Markus Melzl, Medienchef der Staatsanwaltschaft
Basel-Stadt.
Der Fall Ali A. ist exemplarisch für die Mühen, die
Schweizer Migrationsbehörden bei der Umsetzung der gesetzlichen
Grundlage haben. Denn sie können eine Rückschaffung nur in
die Wege leiten, wenn sie die Identität der Person kennen.
56 Franken pro Woche
Möglicherweise heisst Ali A. gar nicht so, und möglicherweise
kommt er auch nicht aus dem Sudan, wie er behauptet. Aus welchem Land
er tatsächlich stammt, verschweigt er aber hartnäckig. "Die
sudanesische Botschaft hat uns mitgeteilt, dass der Mann kein Sudanese
sei und sie ihn deshalb nicht in ihrem Land aufnehmen werden", sagt
Dieter Leutwyler, Sprecher der Baselbieter Sicherheitsdirektion.
Seit Mai lebt Ali A. nun in der Asylunterkunft an der
Gelterkinderstrasse 29b in Sissach. Er erhält vom Staat eine
sogenannte Nothilfe, die acht Franken am Tag beziehungsweise 56 Franken
in der Woche beinhaltet. Von diesem Geld muss der Mann Essen, Trinken
und Kleidung selber bezahlen, Unterkunft sowie medizinische Betreuung
stellt der Staat ihm kostenlos zur Verfügung. Zuständig
für den jungen Afrikaner ist das Migrationsamt BaselLandschaft,
und er bleibt bis zu seiner Ausschaffung im Baselbiet. Eine
Aufenthaltsbewilligung wird Ali A. keine erhalten, ausser er findet
eine Schweizerin, die ihn heiratet.
Ein Vorfall im vergangenen Sommer zeigt, dass für den
Steuerzahler nicht nur die Kosten des Nothilfegeldes, der
ärztlichen Betreuung und der Unterkunft anfallen: Die Polizei
kontrollierte Ali A. in Basel. Natürlich stellten die Polizisten
rasch fest: Ali A. verfügt über keine Aufenthaltsbewilligung
und wohnt in der Sissacher Asylunterkunft. Weil er sich illegal in der
Schweiz befindet und das Rayonverbot missachtet hat, wurde der
Afrikaner zu einer Geldstrafe von 35 Tagessätzen à zehn
Franken verurteilt. Umgerechnet auf das Notgeld, das Ali A.
erhält, entspricht das gut sechs Wochen "Einkommen". Ob und wie
der Afrikaner die Busse bezahlt hat, konnte die BaZ nicht in Erfahrung
bringen.
Der Basler Anwalt Stephan Suter, der Ali A. unentgeltlich
verteidigt, sagt zum Fall: "Es ist grotesk, dass der Mann für das
Nicht-Verlassen der Schweiz bestraft wird, obwohl er aus dem
Ausschaffungsgefängnis in die Schweiz - und gerade nicht ins
Ausland - entlassen wurde."
Kein Einzelfall
Ob hinter falschen Angaben zur Nationalität taktisches Kalkül
steht, damit Ali A. die Schweiz nicht verlassen muss, ist aus
rechtlicher Sicht nebensächlich. Die Frage, die sich stellt,
lautet anders: Können die Behörden dem Mann überlassen,
was sie selber während 17 Monaten nicht geschafft haben,
nämlich ein Land zu finden, das ihn aufnimmt?
Mit dem, was Ali A. bleibt, nachdem er für Kost und Kleidung
aufgekommen ist, kann er im besten Fall zu Fuss nach Deutschland oder
Frankreich ausreisen. Seine Aussichten aber, in einem Schengen-Land
Asyl zu erhalten, sind gleich null. Also wird er in der Schweiz bleiben
- und zwar so lange, bis die Behörden ihn zurückschaffen
können. Oder aber er wird untertauchen. "Irgendwann werden die
Leute zu den Sans-Papiers, über deren Schicksal wir immer wieder
diskutieren", sagt Michael Glauser, Sprecher des Bundesamtes für
Migration.
Die Bundesbehörden wissen nicht, wie viele Personen zurzeit
nicht ausgeschafft werden können. Die Fernsehsendung "10 vor 10"
berichtete, vergangenes Jahr hätten 2600
Rückschaffungsflüge nicht durchgeführt werden
können und jede vierte Rückschaffung misslinge.
Mangelnde Kooperation
Bei seiner Entlassung aus dem Bässlergut hat Ali A. den
Steuerzahler bereits einiges gekostet. Bund und Kanton bezahlen pro Tag
Ausschaffungshaft 140 Franken. Im Fall des 20-jährigen Afrikaners
bedeutet das mehr als 70 000 Franken.
Im Baselbiet gibt es seit Jahren permanent rund 200 Fälle
mit "Ausschaffungspendenz". Doch nur wenige befinden sich
tatsächlich in Ausschaffungshaft. Rolf Rossi, Asylkoordinator des
Kantons BaselLandschaft: "Der grosse Teil befindet sich nicht im
Gefängnis."
Die Behörden können zwar auch ohne Kooperation der
Betroffenen deren Identität herausfinden und gültige Ausweise
beschaffen, doch ist dies wesentlich aufwendiger. Leutwyler: "Es gibt
aber Länder, bei denen die Papierbeschaffung ohne Kooperation der
Betroffenen nicht möglich ist." Das Baselbieter Amt für
Migration machte zudem die Erfahrung, dass selbst nach Vorliegen von
Reisepapieren keine Möglichkeit zur Durchführung von
Sonderflügen bestand. Anders formuliert: Gewisse afrikanische
Staaten haben keinerlei Interesse, ihre Landsleute zurückzunehmen.
--
2009 wies Basel 53 Ausländer aus
Kein Einfluss. Auf Fälle wie jenen von Ali A. hat die
SVP-Ausschaffungsinitiative, die Ende November zur Abstimmung gelangt,
keinen Einfluss. Der Grund ist simpel: Illegale haben ohnehin kein
Aufenthaltsrecht in der Schweiz. Die SVP-Initiative will die
Ausschaffungskriterien für jene Ausländer verschärfen,
die eine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung in der Schweiz
besitzen.
Zur besseren Einordnung: Im Jahr 2009 entzog der Kanton
Basel-Stadt insgesamt 53 Menschen die Aufenthaltsbewilligung, im
laufenden Jahr waren es bislang 28. Beim Entzug der
Aufenthaltsbewilligung spricht man von einer Wegweisung - dies ist der
förmliche Teil des Verfahrens. Die betroffenen Menschen erhalten
vom Kanton eine Aufforderung, das Land zu verlassen. "Die Frist ist von
Fall zu Fall verschieden, durchschnittlich räumen wir eine Periode
von drei Monaten ein", sagt Michel Girard, Leiter des Basler
Migrationsamts. Verlassen die Menschen das Land nicht, dann kommt es zu
Zwangsmassnahmen: zur Ausschaffung. Gemäss Girard reisen jedoch 70
bis 80 Prozent der Leute, denen die Aufenthaltsbewilligung entzogen
wird, selbstständig aus. pak
---
NLZ 15.10.10
Ausschaffung bleibt schwierig
Abstimmung
Kari Kälin
Auch bei einem Ja zur Ausschaffungs- initiative würden nicht
alle kriminellen Ausländer ausser Landes gebracht. Der Haken liegt
im Vollzug.
Kari Kälin
kari.kaelin@neue-lz.ch
Wenn in der Debatte über die Ausländerkriminalität
das Wort "Kuscheljustiz" fällt, ärgert sich Marc Spescha.
"Die behauptete Laschheit im Umgang mit straffälligen
Ausländern ist haltlos", sagt der Zürcher Anwalt, der an der
Universität Fribourg Lehrbeauftragter für schweizerisches
Migrationsrecht ist. Seit jeher würden erheblich straffällige
Ausländer in der Schweiz im Regelfall die Aufenthalts- und die
Niederlassungsbewilligung verlieren, aus dem Land weggewiesen und
ausgeschafft.
Die Schweiz sei für ihre "überstrenge Praxis" mehrfach
vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg
gerügt worden. Spescha bekämpft deshalb nicht nur die
Ausschaffungsinitiative, sondern auch den Gegenentwurf, der von
Bundesrat und Parlament unterstützt wird. "Mit dem Gegenvorschlag
wird ein falsches Signal ausgesendet, nämlich, dass die Richter im
Zweifel gegen die Ausländer entscheiden", sagt das Mitglied des
Komitees "2 x Nein".
Bei den Befürwortern des Gegenvorschlags sieht man das genau
umgekehrt. Karin Keller-Sutter, St. Galler Regierungrätin und
Vizepräsidentin der kantonalen Justiz- und
Polizeidirektorenkonferenz, sagt, mit dem Gegenvorschlag schaffe die
Politik klarere Verhältnisse. Derweil pocht die SVP auf ihre
Initiative, weil kriminelle Ausländer automatisch ausgewiesen
würden und nicht Rekurs einlegen könnten.
1500 Wegweisungen pro Jahr?
Gemäss den Zahlen des Bundesamtes für Migration (BFM)
werden derzeit jährlich 350 bis 400 kriminelle Ausländer
weggewiesen. Mit der Ausschaffungsinitiative wären es 1500, mit
dem Gegenvorschlag 750 bis 800. Das seien Schätzungen, heisst es
beim BFM. Spescha hält diese Zahlen für "irreführend und
unseriös", wie er gegenüber der "NZZ am Sonntag" sagte. Es
seien auch Fälle miteingeschlossen, bei denen der Vollzug
scheitere, etwa bei anerkannten Flüchtlingen, die wegen des
Non-Refoulement-Prinzips nicht ausgeschafft werden können. Es
besagt, dass niemand in ein Land weggewiesen werden darf, in dem sein
Leben oder seine Freiheit in Gefahr ist.
Wie auch immer das Volk am 28. November entscheidet, ob es die
Ausschaffungsinitiative oder den Gegenvorschlag annimmt: Alle
straffälligen Ausländer können sowieso nicht
ausgeschafft werden, weil der Vollzug gar nicht in allen Fällen
möglich ist.
Bei der Ausschaffungsinitiative ist das bei straffälligen,
anerkannten Flüchtlingen der Fall. Sie erhalten zwar einen
Wegweisungsbescheid, aber faktisch kann die Ausschaffung wegen des
Non-Refoulement-Prinzips nicht vollzogen werden. Das weiss auch die
SVP. Das Problem beschränke sich aber auf wenige Fälle, da
anerkannte Flüchtlinge nur 1,5 Prozent der ausländischen
Bevölkerung der Schweiz ausmachten.
Probleme mit Algerien
Verunmöglicht wird die Ausschaffung überdies, wenn sich
der Empfängerstaat weigert, seine Bürger entgegenzunehmen.
Probleme gibt es mit einigen Ländern, zum Beispiel mit Algerien.
Das nordafrikanische Land kooperiert nur, wenn ihre Bürger
freiwillig, also mit einem Linienflug, zurückkehren. Mit anderen
Worten: Es stellen sich die gleichen Schwierigkeiten wie bei den
abgewiesenen Asylbewerbern, welche die Schweiz nicht freiwillig
verlassen.
Die Vollzugsproblematik lastet auch auf dem Gegenentwurf. Im
Gegensatz zur Ausschaffungsinitiative enthält dieser keinen
Wegweisungsautomatismus, weil die Entscheide auf die
Verhältnismässigkeit geprüft werden. Ein Ausländer,
der vom Migrationsamt einen Wegweisungbescheid erhält, kann also
dagegen rekurrieren. Laut Heinz Brand, Präsident der Vereinigung
der kantonalen Migrationsbehörden und Chef Migrationsamt
Graubünden, ist das "die Regel". Werde der Fall bis vor
Bundesgericht gezogen, könne sich die faktische Ausschaffung um
zwei bis zweieinhalb Jahre verzögern.
Karin Keller-Sutter bestätigt Brands Beobachtung: "Die
Realität zeigt, dass Ausländer mit einer
Niederlassungsbewilligung bei einem Entzug der Aufenthaltsbewilligung
oft den ganzen Instanzenweg bis vor Bundesgericht durchlaufen, um die
Ausweisung zu verhindern oder zu verzögern."
--
Wie werden kriminelle Ausländer des Landes verwiesen?
Wann wird ein Ausländer ausgeschafft?
Ausschaffungsinitiative SVP
Bei einer rechtskräftigen Verurteilung wegen eines
vorsätzlichen Tötungsdelikts, einer Vergewaltigung oder eines
anderen Sexualdelikts, wegen eines anderen Gewaltdelikts wie Raub,
wegen Menschenhandels, Drogenhandels, eines Einbruchsdelikts. Bei
missbräuchlichem Bezug von Leistungen der Sozialversicherungen
oder Sozialhilfe.
Gegenentwurf
Bei einer rechtskräftigen Verurteilung wegen Straftaten, für
die mindestens 1 Jahr Freiheitsentzug droht, und bei einer
Freiheitsstrafe von 2 Jahren (darunter fallen Delikte wie Mord,
vorsätzliche Tötung, Vergewaltigung, schwerer Verstoss gegen
das Betäubungsmittelgesetz). Betrug oder andere Straftat im
Bereich der Sozialhilfe/Sozialversicherungen oder im Bereich der
Wirtschaft, für die es eine Freiheitsstrafe von mindestens 18
Monaten gibt. Wer innerhalb von zehn Jahren zu mehreren
Freiheitsstrafen oder Geldstrafen von mindestens 720 Tagen oder
Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist.
Geltendes Recht
Wenn eine Person erheblich oder wiederholt gegen die öffentliche
Sicherheit verstossen hat oder diese gefährdet. Ausweisungen
werden in der Praxis laut dem Experten in der Regel bei
Freiheitsstrafen ab 2 Jahren ausgesprochen.
Für wie lange wird ein Ausländer ausgeschafft?
Ausschaffungsinitiative SVP
Mindestens 5 bis 15 Jahre, im Wiederholungsfall 20 Jahre.
Gegenentwurf Parlament
In schweren Fällen auf unbefristete Zeit.
Geltendes Recht
Gemäss Experten wird die Wegweisung in der Praxis praktisch immer
auf unbestimmte Zeit ausgesprochen. Bei Gründen wie dem Bezug von
Sozialhilfe oder illegalem Aufenthalt gilt die Widerrufung der
Aufenthaltsbewilligung in der Regel für ein bis drei Jahre.
Werden zwingend alle straffällig gewordenen Ausländer
ausgeschafft?
Ausschaffungsinitiative SVP
Ja. Bei anerkannten Flüchtlingen gilt jedoch das Prinzip der
Nichtrückschiebung (Non-Refoulement). Die Initianten argumentieren
mit Bezug auf Artikel 33 der Flüchtlingskonvention, dieser Schutz
gelte nicht absolut. Gelte ein Flüchtling als Gefahr für die
Sicherheit des Aufenthaltsstaates, könne ein Staat nicht gezwungen
werden, dem betreffenden ausländischen Straftäter weiterhin
Aufenthalt zu gewähren.
Gegenentwurf Parlament
Nein. Die Behörden sind dazu verpflichtet, weiterhin den
verfassungsmässigen Grundsatz der Verhältnismässigkeit
zu prüfen und die Grund- und Menschenrechte zu
berücksichtigen. Gemäss Angaben des Bundesamtes für
Migration legt der Gegenentwurf die Nichtrückschiebung im
Gegensatz zu den Initianten absolut aus - mit Verweis auf Artikel 3 der
Europäischen Menschenrechtskonvention (Niemand darf der Folter
oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung
unterworfen werden).
Geltendes Recht
Nein. Die Praxis in den Kantonen ist unterschiedlich.
Grundsätzlich wird geprüft, wie stark der straffällig
gewordene Ausländer in der Schweiz verankert ist und wie gross die
öffentliche Sicherheit in der Schweiz in Gefahr ist, wenn die
betreffende Person bleibt.
Wie viele straffällige Ausländer werden jährlich
ausgeschafft?
Ausschaffungsintiative SVP
Rund 1500 (gemäss Schätzungen des Bundesamtes für
Migration)
Gegenentwurf Parlament
Rund 750 bis 800 (gemäss Schätzungen des Bundesamtes für
Migration).
Geltendes Recht
Rund 350 bis 400 (gemäss Schätzungen des Bundesamtes für
Migration).
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IV-ABBAU
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zaemestah.ch
Kundgebung 30.10.2010, 14:00 Uhr, in Bern auf dem Bundesplatz
Mit der IV-Revision 6a soll langjährigen RentnerInnen, die unter
einer Schmerzstörung, gewissen psychischen Krankheiten oder einem
Schleudertrauma leiden, die Rente weggenommen werden.
Damit werden Tausende bei der Sozialhilfe landen.
Obwohl die bisherigen Eingliederungsbemühungen der IV schlecht
funktionieren, fehlen auch in dieser Revisionsvorlage griffige
Massnahmen, um die Integration von Behinderten in den heutigen
Arbeitsmarkt zu ermöglichen (z.B. finanzielle Anreize für die
Anstellung von Behinderten, Abschaffen der versicherungstechnischen
Nachteile, Anstellungsquoten für staatliche und private Betriebe
ab einer gewissen Grösse)!
Jetzt reicht's.
Wir wollen keine Sparübungen auf dem Buckel der Schwächsten,
sondern griffige Integrationsmassnahmen im Arbeitsmarkt.
Deshalb:
Zämestah - für eine solidarische Invalidenversicherung!
Wir fordern:
- Keine Aufhebung von bestehenden IV-Renten;
- Wirksame Integration von Behinderten in den bestehenden Arbeitsmarkt.
Um diesen Forderungen zum Durchbruch zu verhelfen, treffen wir uns zu
einer
Kundgebung am 30. Oktober 2010 um 14:00 auf dem Bundesplatz in Bern.
Unterstützen Sie uns auch jetzt bereits mit Ihrem Namen bzw.
tragen Sie sich in unsere E-Mail-Infoliste ein:
-->Unterstützung (http://www.zämestah.ch/unterstuetzung.php)
Ausführlichere Informationen zu unseren Forderungen und den
Hintergründen der 6. IV-Revision finden Sie unter Hintergrund.
http://www.zaemestah.ch/hintergrund.php
Einen Flyer im PDF-Format zum Ausdrucken, weitermailen etc. finden Sie
unter Downloads
http://www.zaemestah.ch/downloads.php
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ANTIFA
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linksunten.indymedia.org 15.10.10
http://linksunten.indymedia.org/de/node/26533
Was Mensch in Outings besser nicht machen sollte
Verfasst von: A.F.. Verfasst am: 15.10.2010 - 12:39. Geschehen am:
Freitag, 15. Oktober 2010.
Sachlich, antikapitalistisch und menschlich antifaschistisch bleiben -
Was Mensch in Outings besser nicht machen sollte
Aufgrund gewisser begrüßenswerter Vorkomnisse
(Hausdurchsuchungen und Festnahmen) gegen Neofaschisten im Gebiet
Aachen und Umland über Stolberg und Düren, bis Kerpen, Horrem
und Pulheim, aber leider auch mancher falscher Töne in den
Berichten über die junge Neonaziszene, fühlen wir uns
genötigt einen kurzen Text zu veröffentlichen, was wir
denken, was in einem Outing oder einem Bericht über (Neo)Nazis
geht und was nicht.
Nicht ausdiskutiert ist für uns nämlich immer noch in der
Linken Szene ob Handlungen durch den Staat "gegen Nazis" eigentlich so
beglückwünschenswert sind und ob das zur Schau stellen von
"Nazis" mit hierarchietreuen Methoden in Form von Lästern und
Diffamieren eigentlich sogar wieder das Negative an der Gesellschaft
hervorbringt die wir doch eigentlich ablehnen und ebenso bekämpfen
sollten.
Dumme Faschist_Inn_en?
Auf de.Indymedia.org und Linksunten.indymedia.org wurden Texte gegen
einen Faschisten in Aachen der Attentate auf linke Gegendemos und
DemonstrantInnen vorbereitete sowie an Angriffen gegen das AZ Aachen
beteiligt war veröffentlicht. Wir hoffen daß nicht alle
Antifas aus Aachen mit der Textproduktion so viel zu tun haben. Sie
haben aber darauf verlinkt. Inhaltlich ist es unzweifelhaft (für
uns) korrekt so etwas zu veröffentlichen und den Nazi
bloßzustellen, damit z.B. Alle wissen was er als Faschist macht
und wie er es macht und vor allem um deutlich zu machen wie
gefährlich er für andere Menschen ist, diejenigen
nämlich die nicht in sein und das menschenverachtende Weltbild des
Faschismus passen und um aufzuzeigen wohin der Nazismus mit allen
seinen Konsequenzen führt. Vom Ausdruck und der Art der
Beschreibung her war der Bericht aber leider gerade nicht so
emanzipatorisch.
Der Faschist wurde darin als schlecht in der Schule und als
Außenseiter dargestellt. Es wurde also ebenfalls ein
chauvinistisches Weltbild positiv relativiert als gut gegenüber
dem Faschisten suggeriert. Das er in seiner (menschlichen) Existenz
scheitere sei also im übertragenen Sinne allein seine Schuld, bzw.
weil er ein Faschist ist und damit nicht anpassungsfähig
gegenüber den Doktrinen des damit zum Guten gemachten Systems.
Wenn so etwas zum Persönlichkeitsbild von Neonazis gemacht wird
und Persönlichkeitsbilder damit in Zukunft zur Nummer eins im
Outing von Neonazis werden, hat deren Szene bald mehr Zulauf als Euch
lieb ist. Denn der potentielle Identifikationscharakter und die davon
ausgehende Gefahr ist in Jugend(-Sub-)Kulturen sehr hoch. Und welche
Linke_r kennt es nicht? Sympathie für die Schwachen und
Unterdrückten täuschen die Nazis nur vor. Nur wenige Naive
Mitläufer_Innen unter den Faschisten sind überzeugt von der
"Guten Sache". Jede/r echte Nazi_stin ist sich jedoch seines/ihres
Machtstrebens und willkürlichen Herrschaftsanspruches - trotz
aller rassistischen und antisemitischen Irrationalismen im falschen
Bewusstsein - in Mindestmaßen klar. Selbst die biologistischste
Begründung von naturdeterministischen (z.B. erblich - genetischen)
Herrschaftsansprüchen stößt an ihre Grenzen. Es ist
also nicht pauschal von der Irrationalität im Bewusstsein von
Neonazis auszugehen, daß sie jedoch auch da ist ist ebensowenig
zu unterschlagen, nur anders hervorzuheben.
Und Verrückte?
Nazis und Neonazis als einfache "Verrückte" abzustempeln, wie das
die kapitalistische Gesellschaft auch gerne mit der Psychatrisierung
macht, wäre eine grobe Verharmlosung und die eigentliche
Unterstellung von "Strafunmündigkeit", bzw. von unschuldhaftem
Verhalten im Rechtsstaat BRD. "Psychopathisch", wird nämlich im
Weiteren in dem Artikel der Faschist genannt. Seine Angriffe sind aber
nicht "psychopathisch" sondern eindeutig faschistoid motiviert. Der
Neonazi hat also ein klares soziales Motiv für seine Taten. Er
will seinen Feinden schaden und ist der Feind der Menschheit selbst.
Hinter ihrem Herrenmenschendenken steckt nämlich eigentlich
selbstverständlich nichts Anderes als der überhöhte und
klassische Sozialdarwinismus + Rassismus gemischt mit Kulturalismus und
Fundamentalismus + Antisemitismus! Wer aber mit dem
Sozialdarwinistischen Menschenbild und seinen Projektionen anfängt
"herumzuspielen" gibt den Raum frei für faschistische
Fortsetzung(stendenz)en die in dieser negativen Gesellschaft, vor allem
auch der BRD, noch fest mit inbegriffen sind. Vgl. die Sarrazindebatte.
"Verrückte" wurden im deutschen Nationalsozialismus von 1933 bis
1945 umgebracht. Das tödliche Gas wurde u.a. an ihnen als erste
getestet. Die Anfänge des Faschismus (u.a.) im Kaiserreich und
deutsche Ärzte haben ihren Teil dazu beigetragen. Die
Zwangspsychatrie wurde nach 1945 in Kooperation mit Altnazis
fortgesetzt. (Vgl. Irrenoffensive - http://www.irrenoffensive.de/kontinuitaeten_zwangspsychiatrie.pdf)
Auschlusz von Faschist(Innen) ja bitte! Aber dann über klare
emanzipative Wertevermittlung. Für die Freiheit - für das
Leben. Für die befreite Gesellschaft kämpfen.
Der Artikel auf den sich hier bezogen wird:
* Die Akte Falko W., von Antifaschist aus Aachen, vom 02.09.2010 23:59,
in Themen: Antifa
http://de.indymedia.org/2010/09/289126.shtml
Ordentlicher, hervorhebenswert recherchierte Hintergrundberichte:
* Bombenstimmung in der KAL
http://linksunten.indymedia.org/de/25045
* Situation vor dem Naziaufmarsch am 25.9.
http://linksunten.indymedia.org/de/25687
Arbeitsgruppe Antifaschistische Freiheitsbewegung
+++
Weitere Empfehlung:
Weblog über Demokultur (nicht von "uns") http://demokultur.blogsport.de/
Darin angesprochene Themen u.a.: Unvorsichtigkeiten, Videos, Mackertum
und Dominanzverhalten auf Demos...
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PUBER
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tagesanzeiger.ch 11.8.10
http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/stadt/Sprayer-Strassenkoeter-der-an-jede-Ecke-pissen-muss/story/22478123
Sprayer: "Strassenköter, der an jede Ecke pissen muss"
cal
Schmierer wie Puber ernten von den Tagesanzeiger.ch-Lesern
Schimpf und Schande. Andere Sprayer gehen als Künstler durch -
zumindest bei jenen Lesern, die ihr Tun nicht als Sachbeschädigung
verstehen.
Das Besprayen von fremdem Eigentum ist Sachbeschädigung -
darüber besteht juristisch gesehen kein Zweifel, und das deckt
sich auch mit der Meinung der Leser von Tagesanzeiger.ch. Besondere
Abneigung schlägt jenen Sprayern entgegen, die ohne
künstlerischen Anspruch fremde Wände besprühen.
Einer der berüchtigsten Zürcher Vertreter dieser
Gattung treibt unter dem Pseudonym Puber sein Unwesen. Seine Aussagen
im Interview machten die Leser wütend: "Nichts anderes als ein
Strassenköter, der an jede Ecke pissen muss", urteilt Daniel
Gantner. "Solche Menschen möchte ich einfach nur stundenlang
ohrfeigen", schreibt Michael Abegglen. Zahlreiche Leser empörten
sich darüber, dass Puber auf Tagesanzeiger.ch ungefiltert zu Wort
kommt. "Bedenklich, dass man mit solchen Artikel die Zeitung
füllen muss - ein Armutszeichen!", meint Leser Hans Meier.
Künstler oder Schmierfink?
Die fast einhellige Abneigung, die Puber entgegenschlägt,
wird meist mit der Machart seiner Schmierereien begründet:" Was
der an die Wände sprayt, könnte sein 9-jähriger Sohn
besser", meint Leser Marco Studer. "Ungeübter Nachahmer, monoton
und repetitiv, destruktiv, ohne neue Impulse, grau wie Zürich", so
auch die Kritik von Elmar Dörig.
Mehr Sympathieen geniesst Florian L., dessen Lebengeschichte von
Tagesanzeiger.ch gestern Dienstag erzählt wurde. Es sind nicht
wenige, die seine Sachbeschädigungen als Kunst verstehen. Seine
Taten ernteten in den Kommentarspalten deshalb nicht nur Kritik,
sondern auch Solidaritätsbekundungen. Leserin Brigitte Weingartner
de Vera würdigt L.s Graffiti als "auf jeden Fall sehenswert". Kurt
Walimann bezeichnet den Sprayer gar als "grossartigen Künstler".
Sachbeschädigung bleibt Sachbeschädigung
Andere Leser sehen keinen Unterschied zwischen schmierenden
Sachbeschädigern wie Puber und malenden Sachbeschädigern wie
Florian L.: Walter Widget fordert die Leser auf, die Kommentare der
beiden Artikel zu vergleichen. "Finde es traurig, das unsere
Gesellschaft Gleiches verschieden wertet." Es sei Fakt, dass Florian
gegen das Gesetz verstossen habe, hält auch Philipp Betschart
fest. Anerkennung zollt er dem Sprayer, weil er für seine Taten
gerade steht, "wozu heute leider nur noch die wenigsten fähig
sind."
Zahlreich sind die Leserkommentare, in denen die Höhe des
Schadenersatzes, den Florian L. leisten muss, kritisiert wird:
Christian Cortesi bezeichnet die Strafe als "grotesk hoch". Dass der
Sprayer eine halbe Million abzahlen muss, kritisiert auch Dario
Piemontese als "absolut unverhältnissmässig hohe Strafe
für ein Verbrechen das höchstens mutwillig, nie aber
böswillig verübt wurde."
Die Motivation des Sprayers hat jedoch keinen Einfluss auf die
Höhe des Schadenersatzes. 425'000 von 500'000 Franken, die Florian
L. seit neun Jahren abstottern muss, sind nicht Busse, sondern gehen an
die Geschädigten, deren Wände vollgesprayt wurden.
---
Tagesanzeiger 7.8.10
Zürichs aggressivster Sprayer ist zurück
Er habe Tausende von Wänden verschmiert, sagt der Sprayer
Puber. Erwischt ihn die Stadtpolizei, drohen ihm Haft und hohe
Schadenersatzzahlungen.
Von Christoph Landolt
In der Zürcher Sprayerszene ist Puber eine feste
Grösse. Jahrelang bearbeitete er grössere Wände mit
Farbrollern oder Spraydosen, kleinere Flächen mit Filzstiften. Und
immer war sein Sujet der Schriftzug "Puber". Der Sprayer falle vor
allem wegen der enormen Dichte von Arbeiten auf, sagt Alex Pistoja,
Szenekenner und Herausgeber des Hip-Hop-Magazins "14K". Dass Puber zu
den aggressivsten Sprayern Zürichs gehört, bestätigt die
Stadtpolizei: "Es hat schon sehr viele Anzeigen gegen ihn gegeben",
sagt Sprecher Marco Bisa.
In den letzten Jahren jedoch tauchten vom Sprayer keine neuen
Werke mehr auf. Doch jetzt hat Puber erneut zugeschlagen. In
jüngster Zeit wurden mit dem "Puber"-Schriftzug mehrere
Flächen verunstaltet, darunter ein Baustellencontainer an der Ecke
Langstrasse/Röntgenstrasse und die Unterführung zwischen den
Stadtkreisen 4 und 5.
Kein schlechtes Gewissen
Für die Graffiti-Beauftragte der Stadt, Priska Rast, sind
die Wände wenig überraschend gewählt. "Er zielt auf
Flächen, die nicht sofort übermalt werden." Deswegen meide er
Privathäuser, sondern verewige sich auf Stützmauern von
SBB-Geleisen oder Kantonsstrassen. Diese Orte sind allerdings unter den
meisten Sprayern beliebt.
In der Sprayerszene geniesst Puber einen zweifelhaften Ruf. Er
arbeite nach der Devise "möglichst oft, möglichst gross",
meint ein anonymer Sprayer. Und Pistoja sagt: "Es gibt kaum jemanden,
der so polarisiert." Einerseits sei die Menge an Arbeiten, die er
produziere, beachtlich. Andererseits zeichne er über die Bilder
anderer Künstler. "Mit dieser Respektlosigkeit schafft man sich
keine Freunde."
Wer hinter dem Pseudonym steckt, ist der Stadtpolizei bisher
nicht bekannt. Tagesanzeiger.ch konnte Puber allerdings kontaktieren
und hat ihn anonym zu einem Gespräch in einem Restaurant im Kreis
5 getroffen. Als seine Hauptmotivation nennt der Mann Mitte 20 das
"Gesehenwerden". Es gehe ihm weder um den künstlerischen Ausdruck
noch um den Adrenalinschub. "Ich will einfach überall meinen Namen
sehen." Puber sagt, dass er bereits Tausende von Wänden bemalt
habe. Den dadurch verursachten Schaden schätzt er auf
Hunderttausende, vielleicht Millionen von Franken. Ein schlechtes
Gewissen habe er deswegen "keine Hundertstelsekunde". Sprayen sei etwas
anderes, als "arme Leute abzuzocken oder einem Mädchen die
Handtasche zu klauen". Die Schadensangaben bei Graffiti hält Puber
für übertrieben und kritisiert die Polizei wegen ihres harten
Vorgehens gegen Sprayer.
Polizeilich gesucht
Die Stadtpolizei ermittelt wegen zahlreicher Anzeigen gegen den
Mann. Werden ihm die Sachbeschädigungen nachgewiesen, drohen eine
Haftstrafe und Schadenersatzzahlungen von mehreren Hunderttausend
Franken.
---
tagesanzeiger.ch 6.8.10
http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/stadt/Ich-will-ueberall-meinen-Namen-sehen-auf-jeder-Wand/story/31386056
"Ich will überall meinen Namen sehen, auf jeder Wand"
Christoph Landolt
Puber gehört zu den aggressivsten Sprayern Zürichs. Im
Interview äussert er sich mit erstaunlicher Unverfrorenheit zum
immensen Sachschaden, den er anrichtet.
Sein Pseudonym prangt an unzähligen Wänden in ganz
Zürich. Seinen wahren Namen will "Puber" logischerweise nicht
verraten, schliesslich geht der von ihm angerichtete Schaden in die
Hunderttausende. Stattdessen will er wissen, warum man über ihn
schreiben wolle. Ein Grinsen umspielt den Mund des Mittzwanzigers, der
mittelgross, sportlich und nach eigener Angabe Schweizer ist. In einem
asiatischen Restaurant findet sich ein ruhiger Winkel, wo sich Puber
äussern will.
Wer sind Sie eigentlich?
Ich bin der Puber.
Woher wissen wir, dass Sie der echte Puber sind?
Keine Ahnung, vielleicht lüge ich Sie auch an.
Wie zum Beweis krizzelt er zwei "Puber"-Schriftzüge auf den
Notizblock des Reporters: einen Tag und die aufwendigere Variante
davon, einen sogenannten Throw-up. Er benötigt dafür nur
Sekunden.
Woher kommen Sie?
Ich bin von hier. Das bin ich auch. Züri, für immer und
ewig. Ich bin hier aufgewachsen, ich liebe diese Stadt, Mann.
Andere Sprayer haben wenig Respekt vor Ihnen und bezeichnen das,
was Sie machen, als Anti-Style.
Das, was ich mache, ist Anti-Style! In New York, in Paris machen
es alle genau so! Auf der Strasse bringt es nichts mehr zu machen. Die
Leute entfernen eh alles grad wieder, nach zwei Tagen ist alles
verschwunden. Aber ich lege sehr wohl Wert auf Style. In der Schweiz
ist die Szene einfach hängengeblieben und macht aufwendigen Shit.
Ich bin eher dirty, New-York-Style.
Was ist die Botschaft, wenns denn eine gibt?
Ich will, dass alle Menschen mich sehen. Jeder, jeder, jeder.
Hausfrauen, Geschäftsmänner. Dass sie meine Sachen sehen und
fragen: Was ist das?
Angesprochen auf die Meinung anderer, zuckt er mit den Schultern.
Für jene Sprayer, die mit mehr Gestaltungswillen ans Werk gehen,
hat Puber nur Spott übrig. Er bezeichnet sie als "ZHDK-Studenten",
als "Michis", die nach zwei Wochen U-Haft in die Hosen scheissen
würden.
Sie überschreiben auch Werke von anderen Sprayern. Das gilt
als Respektlosigkeit. Die müssen das nicht persönlich nehmen.
Für mich ist jede Wand rein. Ausser wenn da schon ein Freund etwas
gemacht hat.
Warum haben Sie mit der Sprayerei angefangen?
Es gehört einfach zu mir, ich lebe in meiner eigenen Welt.
Es ist selbstverständlich, dass ich, wenn ich rumlaufe, meinen
Namen hinschreibe. Ich will einfach überall meinen Namen sehen. Es
geht nicht um das Künstlerische - und auch nicht um den
Adrenalinschub.
Was ist Ihnen wichtig im Leben? Was treibt Sie an? Sprayen und
ficken, das ist das Geilste. Party machen ist schon auch gut. Aber ich
war nie der Typ, der voll verdrögelt ist oder ein
Riesen-Alkproblem hat. Frauen und Sprayen, das hat für mich
Priorität. Wenn ich hier rumlaufe und tagge, dann gibt mir das
keinen grossen Kick. Aber bei einer harten Action, wenn wir S-Bahnen
machen, dann schon.
Wenn er Züge mit seinem Schriftzug versieht, schliesst sich
Puber mit seiner Crew zusammen. Sonst ist er am liebsten allein
unterwegs. Einen Stift hat er immer dabei, meist auch zwei Spraydosen.
Wie viele Graffiti haben Sie schon gemacht?
Viele, viele, viele! Throw-ups sicher Hunderte, Tags Tausende.
Im letzten Jahr war Puber offenbar weniger aktiv als früher.
Warum das?
Da sag ich nichts dazu. Vielleicht war ich im Ausland. Ich bin
viel im Ausland. Amsterdam, London, Madrid - es kann gut sein, dass du
dort "Puber" findest.
Wissen Sie eigentlich, wie viel Schaden Sie mit Ihren Sprayereien
schon angerichtet haben?
Hunderttausende, vielleicht Millionen, keine Ahnung (grinst).
Aber letztlich sind diese Summen übertrieben. Die SBB zum Beispiel
verrechnen 17'000 Franken für einen S-Bahn-Wagen. Dabei kostet die
Reinigung höchstens 500 Stutz. Aber die schlagen noch 10'000 extra
drauf, weil der Wagen aus dem Verkehr gezogen werden müsse. Das
ist doch auch Abzocke! Die Bahnbillette werden wegen den Tags sicher
nicht teurer.
Haben Sie keine Angst vor der Polizei?
Nein. Darüber darfst du nicht nachdenken. Sonst hörst
du noch auf. Wenn du ein berühmter Sprayer werden willst, dann
gehört das Risiko dazu. Sonst kannst du gleich am
Samstagnachmittag am Letten sprayen gehen.
Sprayer mit künstlerischem Anspruch, sind das Ihre
Feindbilder?
Die interessieren mich nicht. Aber das ist schon recht, was die
machen. Die stellen Graffiti auch in ein besseres Licht als "Puber" das
tut. Mein Feind ist die Polizei. Ich bin voll dagegen, wie die mit
Sprayern umgehen. Die nehmen einen Studenten, der mitten im Leben
steht, für sieben, acht Monate in U-Haft.
Ein schlechtes Gewissen kennen Sie nicht?
Nicht eine Sekunde, keine Hundertstelsekunde, nie.
Mit Ihren Graffiti richten Sie genauso Schaden an, wie wenn Sie
jemanden bestehlen würden.
Nein. Das ist etwas anderes. Wenn andere bei mir etwas hinsprayen
wollen, dann sag ich denen, vertaggt den ganzen Block, von vorne bis
hinten! Ist mir doch scheissegal. Im Ausland ist das viel weniger
schlimm als hier. Wenn du in Rio taggst, dann kommen die Armen, und
wollen, dass du ihr Haus auch noch anmalst.
Haben Sie Respekt vor dem Eigentum anderer?
Doch, schon. Wenn einer arme Leute abzockt oder einem
Mädchen die Handtasche klaut, ist das für mich schon schlimm.
Aber ich bin sicher, das kommt irgendwann einfach auf dich zurück.
Ich glaube sehr an Karma und so. Wie eine Waage, die immer ausgeglichen
ist. Sprayen hat definitiv keinen Einfluss auf die Waage.
Auf dem kurzen Gang zur Primetower-Baustelle, wo sich Puber gerne
mit einer seiner Sprayereien fotografieren lassen würde, passieren
wir mindestens ein Dutzend "Puber"-Tags auf Rollläden von
Mehrfamilienhäusern, auf Ladentüren und Betonmauern. Bei der
Baustelle findet Puber sein Kunstwerk nicht. Vielleicht habe er es auch
weiter hinten gemacht, er habe keine Ahnung mehr. Beim Bahnhof
Hardbrücke schliesslich finden sich noch mehr von seinen Tags.
Bereitwillig rückt Puber seinen Pullover zurecht und wirft sich
für die Kamera in Pose. Die Pendler wissen nicht, wer da vor ihren
Augen fotografiert wird. Als Puber ihre fragenden Blicke spürt,
lächelt er.
---
tagesanzeiger.ch 5.8.10
http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/stadt/Einer-der-aggressivsten-Sprayer-ist-zurueck/story/30433581
Einer der aggressivsten Sprayer ist zurück
Christoph Landolt und Felix Schindler
Rund zwei Jahre lang war der Sprayer, der halb Zürich
verunstaltet hat, abgetaucht. Jetzt schmiert "Puber" wieder.
In der Zürcher Sprayerszene ist "Puber" eine feste
Grösse. Jahrelang bearbeitete er grössere Wände mit
Farbrollern oder Spraydosen, kleinere Flächen mit Filzstiften. Und
immer war sein Sujet das gleiche: der Schriftzug "Puber". Und das nicht
zu selten. Der Sprayer falle vor allem wegen der enormen Dichte von
Arbeiten auf, sagt Alex Pistoja, Szenekenner und Herausgeber des
Hip-Hop-Magazins "14K". "Zwischen 100 und 150 Tags und Graffitis hat er
bestimmt schon gemacht." Dass "Puber" zu den aggressivsten Sprayern
Zürichs gehört, bestätigt auch die Stadtpolizei: "Es hat
schon sehr viele Anzeigen gegen ‹Puber› gegeben", sagt Sprecher Marco
Bisa.
Aus der Versenkung aufgetaucht
In den letzten Jahren jedoch tauchten vom Sprayer keine neuen
Werke mehr auf. "Seit einiger Zeit tritt ‹Puber› seltener in
Erscheinung", erklärt Bisa. Das bestätigt auch Pistoja: "Er
ist seit mindestens einem Jahr nicht mehr aktiv."
Jetzt hat "Puber" erneut zugeschlagen. In jüngster Zeit
wurden mit dem "Puber"-Schriftzug mehrere Flächen verunstaltet,
darunter ein Baustellencontainer an der Ecke
Langstrasse/Röntgenstrasse und die Unterführung zwischen den
Stadtkreisen 4 und 5.
Für die Graffiti-Beauftragte der Stadt Zürich, Priska
Rast, sind die Wände wenig überraschend gewählt. "Er
zielt auf Flächen, die nicht sofort übermalt werden." "Puber"
verewige sich denn auch nicht auf Privathäusern, sondern auf
Stützmauern von SBB oder Kantonsstrassen, die nicht sofort neu
gestrichen würden. Das ist allerdings keine Eigenschaft, durch die
sich "Puber" stark von anderen Sprayern unterscheidet. "Das ist das
Bestreben von jedem", sagt Pistoja. "Wer Graffitis macht, der will
auch, dass sie möglichst lange sichtbar bleiben."
Ein Nicht-Zürcher?
Wer hinter dem Pseudonym steckt, ist der Stadtpolizei bisher
nicht bekannt. Ein Zürcher Sprayer, der anonym bleiben will, ist
"Puber" schon begegnet. Er schätzt ihn auf 30-jährig und
sagt, er sei Schweizer. "14K"-Herausgeber Pistoja vermutet, dass
"Puber" von ausserhalb kommt. "Offenbar stammt er nicht aus
Zürich. Wahrscheinlich kommt er jeweils ein paar Tage her, tobt
sich aus und verschwindet danach wieder." Die Unterlagen der Polizei
stützen diese Vermutung. Laut Stapo-Sprecher Bisa gehen immer
höchstens alle drei, vier Monate Anzeigen gegen den Sprayer ein -
dazwischen sei Ruhe.
In der Sprayerszene geniesst "Puber" einen zweifelhaften Ruf. Er
arbeite nach der Devise "möglichst oft, möglichst gross",
meint der anonyme Sprayer. Und Pistoja sagt: "Es gibt kaum jemanden,
der so polarisiert." Einerseits sei die Menge an Arbeiten, die er
produziere, beachtlich. Andererseits gehe er über die Bilder
anderer Künstler. "Mit dieser Respektlosigkeit schafft man sich
keine Freunde."
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FASCHISMUS SERBIEN
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20min.ch 15.10.10
Nach Krawallen: "Die Regierung hatte Angst vor den Hooligans"
Was steckt hinter den üblen Ausschreitungen serbischer
Hooligans? Balkan-Experte Norbert Mappes-Niediek über die
Hintergründe.
Amir Mustedanagic
Das EM-Qualifikationsspiel zwischen Italien und Serbien in Genua
nahm ein übles Ende: 300 gewaltbereite serbische Chaoten bewarfen
unter dem Kommando von "Ivan dem Schrecklichen" Spieler und Spielfeld
mit Leuchtkörpern. Sie erzwangen einen Spielabbruch und lieferten
sich anschliessend eine hässliche Strassenschlacht mit der
italienischen Polizei (siehe Bildstrecke). Die Hintergründe der
massiven Ausschreitungen sind noch unklar: Spekulationen im geschockten
Serbien reichten von der Mafia bis zu EU-Gegnern als Drahtzieher. Wie
Südosteuropa-Korrespondent und Autor Norbert Mappes-Niediek im
Interview mit 20 Minuten Online erklärt, ist das Problem
vielschichtig und tief verwurzelt in der Hooliganszene.
20 Minuten Online: Herr Mappes-Niediek, nach den Ausschreitungen
in Genua stellt sich die Frage, was hinter der Randale steckt: Sind das
nur hirnlose Chaoten oder haben sie auch politische Motive?
Norbert Mappes-Niediek: Die Übergänge zwischen
Fankultur, Rechtsradikalität und auch Kriminalität sind in
Serbien fliessend. Die Hooligan-Szene ist - wie eigentlich überall
auf der Welt - tendenziell rechtsradikal, machistisch, minderheiten-
und ausländerfeindlich. Aber gerade in Serbien sind diese
Gesinnungen in der Szene deutlicher politisch ausgeprägt.
Wieso? Das hat eine lange Tradition. Im ehemaligen Jugoslawien
konnten nationale Eitelkeiten nicht in der Politik oder in der
Gesellschaft ausgelebt werden, weil das tabuisiert beziehungsweise
verboten war. Weshalb nationale Empfindlichkeiten auf Fussballsteams
verschoben wurden: Spielte Roter Stern Belgrad gegen Dinamo Zagreb, war
das ein Spiel Serbien gegen Kroatien. Es war ein Kampf der Nationen auf
dem Rasen sozusagen. Die Fans behaupten, der Krieg habe am 13. Mai 1990
im Zagreber Stadion Maximir mit dem Fussballspiel Roter Stern gegen
Dinamo begonnen. Sie sehen sich als nationale Erweckungsbewegung - die
serbischen Fans ebenso wie die kroatischen.
Es ist also nicht abwegig, dass die Chaoten den Beitritt Serbiens
in die EU zu sabotieren versuchen, wie dass die Regierung behauptet?
Die Ausschreitungen haben einen politischen Aspekt, er ist aber nicht
mehr der dominierende Antrieb. Der Einfluss der Hooligans in der
Politik hat genauso abgenommen wie der Wunsch der Politik, die
Hooligans zu benützen. Man hat seine politische Rolle verloren,
also macht man Krawall. Die Ausschreitungen in Genua und an der Gay
Parade in Belgrad waren ein Zeichen der Schwäche dieser Szene.
Ivan Bogdanov und seine Mannen von den Ultras von Roter Stern
Belgrad haben in Genua alles andere als schwach gewirkt. Ich kenne
diesen Bogdanov nicht. Gerade die Fangruppierungen rund um Roter Stern
Belgrad haben aber in der Vergangenheit eine spezielle Rolle
eingenommen: Unter dem Regime von Slobodan Milosevic waren die
Hooligans von Roter Stern Belgrad die Männer fürs Grobe.
Für die ethnischen Säuberungen in Kroatien beispielsweise
brauchte er Leute, die brutal waren und keine Skrupel hatten. Unter dem
damaligen Vereinspräsidenten Zeljko Raznjatovic - besser bekannt
als Arkan und als Kriegsverbrecher - agierten die Hooligans als
Freischärlerbanden. Sie sahen sich in diesem Zusammenhang als
Vorkämpfer der Nation, genossen grossen Respekt in der
Gesellschaft und auch Rückhalt in politischen Kreisen. Nun hat
eine Demokratisierung in Serbien stattgefunden und prowestliche
Strömungen sind an die Macht gekommen. Den radikalen Gruppierungen
fehlt der politische Rückhalt.
Die Regierung scheint die Lage aber alles andere als im Griff zu
haben: Im vergangenen Jahr sind Hunderte von Strafanzeigen einfach
versandet und die Ultra-Szene wütet weiter. Eine "Zero
Tolerance"-Strategie der Polizei war aufgrund des politischen
Rückhaltes für die Szene bisher nicht möglich. Sie ging
deshalb sehr, sehr vorsichtig mit diesen Gruppierungen um. Die
Regierung hatte regelrecht Angst vor dieser Szene. Nun haben sich aber
auch radikale Vertreter wie Tomislav Nikolic von der Ultra-Szene
abgewendet und wollen nichts mehr mit ihnen zu tun haben. Das beste
Beispiel ist, dass die Gay Parade überhaupt durchgeführt
wurde.
Wieso? Die Gay Parade fand 2001 das erste Mal statt. Damals
stürmten ebenfalls "Fussballfans" die Demonstrationen und
randalierten. In der Folge wurde die Parade nicht mehr abgehalten - bis
zu diesem Jahr. Nun hat sich Polizeiminister Ivica Dacic
höchstpersönlich dafür eingesetzt. Dass sich
ausgerechnet Dacic - der Sprecher von Slobodan Milosevic war - in die
gemässigte Politik abgeseilt hat, ist ein deutliches Zeichen
dafür, dass die Zeiten sich unwiderruflich geändert haben.
Die Angriffe sind also ein letzter Versuch der Hooligan-Szene
Macht zu demonstrieren? Die Szene ahnt, dass sie ihren Einfluss und
ihre Macht langsam verliert. Die Mafia hat die Szene seit 2003
weitgehend fallengelassen. Die Reichen und Mächtigen des
organisierten Verbrechens versuchen Frieden mit der Regierung zu
schliessen. Sie nehmen keinen Einfluss mehr auf die Politik, sondern
sind in die Wirtschaft abgewandert. Die Hooligans verlieren nach den
Verbündeten im Untergrund nun also je länger, desto mehr auch
die politischen. Deshalb bäumen sie sich nun ein letztes Mal auf
und besetzen vorpolitische Events wie die Gay Parade. Gerade mit Dacic
haben sie aber ein Hühnchen zu rupfen, weil er sie ja ihm Stich
liess. Sie sind in der Defensive und greifen deswegen nun alles an, was
sie können. Sie haben für die Gay Parade enorm mobilisiert
und sorgen dafür, dass es nicht so einfach abklingt.
Die Hooligans werden also wieder zuschlagen? Sie werden
versuchen, die angeheizte Stimmung zu nutzen. Ich kann mir aber nicht
vorstellen, dass sie den Level der Erregung auf Dauer halten
können. Das heisst nicht, dass die Szene schon ausgetrocknet
wäre. Den Hooligans spielt die wirtschaftliche Lage in Serbien in
die Hände: Die Arbeitslosigkeit ist hoch, der urbanisierten
Bevölkerung fehlt es am Zugang zu Bildungsmöglichkeiten und
erst recht zu Arbeitsplätzen. Die Ultras haben hingegen oft noch
Geld aus kriminellen Tätigkeiten, so dass der Nachschub für
die radikale Fanszene kaum zu erschöpfen ist.
Wird die Regierung trotzdem durchgreifen, wie sie es nun
angekündigt hat? Ich kann mir durchaus vorstellen, dass es diesen
Gruppierungen jetzt an den Kragen geht. Es gibt aus politstrategischer
Sicht keinen Grund nicht durchzugreifen. Die Polizei wird die
Gelegenheit nutzen und kräftig zuschlagen. Es würde auch der
Logik von Dacic entsprechen. Er hat bisher politisch stets klug agiert
und genau den Spielraum genützt, den er auch wirklich hatte.
Keiner weiss besser als Dacic, mit wem er es da zu tun hat.
---
Le Matin 15.10.10
"Ivan le terrible" s'excuse
Hooliganisme
A l'origine des violences qui ont interrompu le match Italie - Serbie
mardi à Gênes, Ivan Bogdanov a présenté ses
excuses hier. Retour sur le parcours d'un ultranationaliste.
Barleycorn
Un homme encagoulé, un salut fasciste, des bras couverts
de tatouages néonazis: Ivan Bogdanov, 30 ans,
révélé au monde par les caméras qui
transmettaient le match Italie - Serbie mardi à Gênes,
était venu de Serbie avec environ 300 supporters membres des
"Ultra Boys" dont il est le leader, dans l'unique but d'interrompre le
match. Les affrontements avaient fait 17 blessés dont deux
graves (lire "Le Matin" d'hier).
Arrêté avec 16 autres hooligans, Ivan Bogdanov s'est
excusé hier par le biais d'un avocat commis d'office: "Je
présente mes excuses à l'Italie et aux Italiens. Nous
n'avions pas envisagé de créer des problèmes
à l'Italie qui est un pays qui me plaît beaucoup. Je n'y
étais jamais venu mais c'est un très beau pays. " Pas de
quoi convaincre la presse italienne, qui le surnomme "Ivan le Terrible"
ou "Ivan la Bête". Les 600 pétards, les couteaux, les
barres de fer et les battes de baseball saisis par la police
après les émeutes rendent ses excuses
décidément bien légères.
Son voisin: le chef de la police!
S'il était inconnu du grand public avant mardi, Ivan
Bogdanov ne l'était pas des autorités serbes. Issu d'une
bonne famille, de standing moyen, "Ivan le Terrible", menuisier de
formation, a sombré dans la violence à 18 ans
après avoir rejoint le clan des supporters de l'équipe de
football l'Etoile rouge de Belgrade. Sans emploi, il vit toujours chez
ses parents, dans un quartier huppé de Belgrade. Comble de
l'ironie, Ivica Dacic, ministre de l'Intérieur et chef de la
police, qui a déclaré la guerre aux hooligans, vit
à trois rues de là!
Malgré ses activités, Ivan Bogdanov n'a
été arrêté qu'à cinq reprises en
Serbie pour vol, coups, attaque contre des policiers ou encore trafic
de drogue, après la découverte de 11 grammes de marijuana
à son domicile en 2005, dévoile le quotidien serbeBlic.
On le soupçonne pourtant aussi d'avoir participé à
l'attaque de l'ambassade américaine de Belgrade après
l'autoproclamation de l'indépendance du Kosovo, aux
émeutes suivant l'arrestation de Radovan Karadzic et d'avoir
soutenu un homme accusé du meurtre d'un policier. Dimanche
dernier, peu avant de partir pour Gênes, Ivan Bogdanov aurait
même participé au tabassage de la Gay Pride de Belgrade,
rapportent les médias locaux. Résultat: 200
blessés, dont 147 policiers. Ivica Dacic déclarait
toutefois hier qu'il n'y avait pas assez de preuves pour relier les
deux affaires mais que la lutte contre les supporters nationalistes
figure sur sa liste de priorités. Rappelons encore que, le
17 septembre, Brice Taton, supporter toulousain, avait
trouvé la mort à Belgrade, tabassé, puis
jeté dans le vide par des hooligans. Qui, selonBlic, seraient
entre 2000 et 3000 en Serbie.
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"DOMMAGE IRRÉPARABLE"
"Les hooligans font honte à la Serbie. Le dommage
causé par ce groupe, mené par Ivan Bogdanov, est
irréparable pour la réputation de la Serbie et du
football", déplore le quotidien belgradoisPolitika. Pour le
secrétaire d'Etat du Ministère de la justice, Slobodan
Homen, "la réponse à ces actes doit être le plus
sévère possible". Et d'ajouter au sujet de ces
groupuscules ultranationalistes, opposés à
l'entrée de leur pays dans l'Europe: "Il est évident que
ces actes avaient pour but d'anéantir les années
d'efforts et de travail fournis par la Serbie pour adhérer
à l'Europe. " Le ministre de l'Intérieur, Ivica Dacic,
assistait hier à une réunion exceptionnelle du Parlement
suite aux émeutes. A l'ordre du jour: le derby opposant les deux
clubs de Belgrade, l'Etoile rouge et le Partizan, agendé pour le
23 octobre, qui pourrait être annulé si les
mesures de sécurité ne sont pas réunies. Hier, 19
personnes supplémentaires ayant participé aux
émeutes de Gênes ont été
arrêtées à leur retour en Serbie tandis qu'Ivan
Bogdanov restait incarcéré en Italie.
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ANTI-ATOM
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Beobachter 15.10.10
Schweizer AKWs
Weiterhin schmutziges Uran
Thomas Angeli
Jahrelang gab sich die Axpo unwissend. Man habe keine Hinweise
darauf, woher das Uran stamme, das in den Brennelementen der AKWs
Beznau und Gösgen eingesetzt wird, erklärte der
Stromproduzent mehrfach. Auch in der "Umweltdeklaration", die die Axpo
2008 für Beznau erstellen liess, ist nichts Konkretes zu finden.
Anfang September jedoch musste Axpo-CEO Manfred Thumann in der
"Rundschau" eingestehen, "dass ein Teil des Urans leider auch aus Majak
kommt". Und "Majak" ist nicht nur eine Stadt im Ural mit einer
Wiederaufbereitungsanlage für Uran, sondern auch Synonym für
eine der am stärksten verseuchten Gegenden der Welt. 1957 war in
der dortigen Atomanlage ein Tank explodiert, die Lebens- und
Arbeitsbedingungen sind katastrophal.
Uran-Vertrag läuft bis 2020
Der fragliche Liefervertrag für Brennelemente sei "praktisch
erfüllt", erklärte Thumann in der "Rundschau" auf die Frage,
ob die Axpo weiterhin wiederaufbereitetes Uran aus Majak beziehen
werde. Nun zeigen Recherchen des Beobachters, dass das nicht stimmt.
Thumann habe sich bei seiner Aussage in der "Rundschau" einzig auf den
Vertrag bezogen, der bei der Erstellung der Umweltdeklaration
gültig war, räumt Axpo-Sprecherin Anahid Rickmann ein: "Bei
diesem Vertrag ist die Lieferung der Brennelemente erfüllt."
Ein anderer Vertrag, der 2005 abgeschlossen wurde, läuft
jedoch bis 2020 weiter. Vom russischen Vertragspartner der Axpo, dem
Brennelemente-Hersteller TVEL, ist bekannt, dass er wiederaufbereitetes
Uran aus Majak bezieht. Die Axpo erklärt nun, sie führe
"andauernde, umfangreiche Abklärungen zur Herkunft des
wiederaufbereiteten Urans".
Thomas Angeli
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NZZ 15.10.10
Investitionen in AKW Beznau
(sda) · Die beiden Blöcke des AKW Beznau werden bis
2014 für insgesamt 190 Millionen Franken nachgerüstet. Der
Energiekonzern Axpo will die Notstromversorgung teilweise erneuern und
ein neues Anlageinformationssystem einbauen. Für die Erneuerung
der Notstromversorgung mit vier Dieselanlagen werden zwei neue
Gebäude errichtet. Die Bauarbeiten sollen Mitte des kommenden
Jahres beginnen und bis Ende 2014 dauern. Heute garantieren drei
unabhängige Systeme die Notstromversorgung der Anlage auf der
Aareinsel im aargauischen Döttingen. Teil der Notstromversorgung
ist derzeit auch das benachbarte Wasserkraftwerk. Die Axpo will dieses
nun erneuern.
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Stock 15.10.10
Hochspannung im Stromsektor
Viele Versorger beklagen politische Eingriffe und erodierende
Margen. Anleger finden dennoch rund ums Thema Elektrizität
vielversprechende Aktien.
Von Pascal Roth
Knisternde Spannung herrscht zu Beginn der Podiumsdiskussion, zu
der die Asset Manager von EIC Partners geladen haben. Die anwesenden
Referenten versprechen eine aufgeladene Debatte. Es diskutieren Manfred
Thumann, Chef des nicht kotierten Stromkonzerns Axpo, Matthias Gysler,
Chefökonom des Bundesamtes für Energie, Martin Bäumle,
Nationalrat und Präsident der grünliberalen Partei, sowie
Sven Bucher, Leiter Aktienresearch bei der Zürcher Kantonalbank.
Das Thema: Aufgrund der auslaufenden Importverträge und der
begrenzten Lebensdauer der Schweizer Kernkraftwerke droht ab 2020 eine
Lücke bei der inländischen Stromproduktion. Neue
Kapazitäten sind notwendig.
"Das theoretische Potenzial der erneuerbaren Energien ist gross,
aber nicht ausreichend", sagt Thumann. In der Schweiz sind die
Möglichkeiten für Wind- und Sonnenenergie aufgrund der
Witterung und der geografischen Lage beschränkt. Wenn man
hierzulande alle nach Südost bis Südwest ausgerichteten
Gebäudeflächen mit Fotovoltaik und Solarthermie
bestücken würde, könnte man einen Stromertrag von 5,3
Terawattstunden pro Jahr erzeugen. Diese Menge entspricht nicht einmal
zehn Prozent des heutigen Stromverbrauchs. Interessant sind
Grossprojekte. Damit ist aber nicht das ferne Wüsten-Projekt
Desertec gemeint, welches in etwa 40 Jahren bereit sein könnte.
Heutige Langstrecken-Leitungen sind zu teuer, um grosse Mengen Strom
profitabel von Afrika nach Europa zu bringen zu können. Aktien von
Gesellschaften, die eine erhöhte Netzeffizienz anstreben, bleiben
spannend (siehe Seiten 16 und 17). Näher beim Verbraucher und
damit wirtschaftlicher sind Solaranlagen in Arizona. Die Anlagen werden
übrigens nicht von deutschen, sondern von chinesischen Anbietern
gebaut. In der Schweiz könnten solche Grossprojekte aber nicht
realisiert werden, weil der Betrieb aufgrund der ungenügenden
Sonneneinstrahlung klar defizitär wäre. Es sind also
Alternativen gefragt.
Die Windenergie könnte etwa acht Prozent des Schweizer
Stromverbrauchs decken - theoretisch. In der Praxis dürfte diese
Kapazität kaum erreicht werden. Ein ernüchterndes Beispiel
bietet das eingestampfte Windparkprojekt der Elektrizitätswerke
Davos (EWD) und Zürich (EWZ): Auf dem Flüelapass auf 2450
Metern Höhe sollte ein Windpark gebaut werden. Die
Gestehungskosten wären zu hoch gewesen. Die mittelmässige
Windgeschwindigkeit reicht nicht, und die lange Leitung zu den
Konsumenten wäre ineffizient.
Selbst realisierbare Anlagen wie "La Peuchapatte", die von Alpiq
in der jurassischen Gemeinde Muriaux erstellt werden, kommen nicht ohne
Subventionen aus, weil der Strom die Netzparität nicht erreicht.
Die volkswirtschaftliche Belastung ist nicht zu unterschätzen.
Über die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV)
subventioniert das Bundesamt für Energie den Ausbau der
erneuerbaren Energien mit 257 Millionen Franken pro Jahr. Über die
nächsten 25 Jahre kostet das die Eidgenossenschaft über sechs
Milliarden Franken.
Hierzulande kann die Ökobilanz nur marginal verbessert
werden. Mit dem heutigen Stromerzeugungsmix (Kern- und Wasserkraft)
steht die Eidgenossenschaft bereits hervorragend da. "In der Schweiz
lässt sich bei der Stromproduktion kein CO2 einsparen. Man sollte
die Fördergelder also nicht in erneuerbare Energien, sondern
lieber gleich in gut gedämmte Gebäude und sparsame
Verkehrsmittel investieren. Das ist viel effizienter", führt der
Axpo-Chef aus. Tatsächlich: Pro Kilowattstunde entstehen in der
Schweiz 20 Gramm Treibhausgas - in Deutschland sind es 650 Gramm
für dieselbe Einheit. Deshalb subventioniert Deutschland die
erneuerbaren Energien mit zwölf Milliarden Euro pro Jahr. "Tendenz
senkrecht steigend", sagt Thumann.
In der Schweiz leisten die Wasserkraftwerke einen grossen Beitrag
an die beneidenswerte Schadstoffbilanz. Die Atomstrom-Nation Frankreich
könnte in diesem Bereich noch viel tun. "Die französischen
Alpen könnten die Batterie von Europa sein", sagt Martin
Bäumle. Die variabel einsetzbare Wasserkraft ist ideal, um Spitzen
auszugleichen. Als Mitglied der UREK (Kommission für Umwelt,
Raumplanung und Energie) und Zentralvorstand des Verkehrs-Clubs Schweiz
(VCS) weiss Bäumle, dass das Potenzial für Wasserkraft im
alpinen Erholungs- und Wandergebiet an seine Grenzen stossen wird, er
fügt aber an: "Auch die Schweizer Wasserkraft hat noch Potenzial."
Die Bündner Elektrizitätsgesellschaft REpower plant ein
Pumpspeicherkraftwerk beim Lago Biancho im Puschlav.Auch Branchenprimus
Alpiq nimmt ab 2013 den Betrieb der Wasserkraftwerke der Tochter Gougra
auf. Und die BKW planen weitere Wasserkraftanlagen, dazu gehört
das umstrittene Projekt im Rosenlauital oberhalb von Meiringen.
Schliesslich setzt auch die Axpo auf Wasserkraft als wichtigem
Bestandteil fürs Erzeugen von Spitzenenergie. "Wir haben zwei
Milliarden in Schweizer Stauseen investiert. Hoffentlich rentiert es.
Aber es ist sicher kein Goldesel", meint Thumann.
"Die Kernenergie bleibt für die Grundversorgung
unverzichtbar und garantiert zudem eine CO2-arme Stromproduktion",
erklärt der Axpo-Chef, der nebenbei noch die Aktiengesellschaften
Ersatz Kernkraftwerk Beznau, Kernkraftwerk Leibstadt und Resun
präsidiert. Zudem ist er Vizepräsident beim Kernkraftwerk
Gösgen-Däniken, Vorsitzender bei Swisselectric Research und
Vorstandsmitglied beim Verband Schweizerischer
Elektrizitätsunternehmen (VSE). Somit ist klar, dass Manfred
Thumann für Kernkraft plädiert. Aber wie haben die Teilnehmer
der Podiumsdiskussion abgestimmt? Ganze 74 Prozent waren für den
Bau neuer Atomkraftwerke.
Ab 2020 produziert das Kernkraftwerk Mühleberg keinen Strom
mehr und 2023 werden auch Beznau I und II vom Netz genommen. Aufgrund
der Referendumsabstimmung, die frühestens Ende 2013 stattfindet,
und der behördlichen Bewilligungsprozesse werden die neuen
Kernkraftwerke Mühleberg, Beznau und Gösgen frühestens
im Jahr 2025 Strom produzieren. Die neuen Anlagen wären deutlich
leistungsfähiger als die bisherigen. Ein Beispiel für den
modernsten Druckwasser-Reaktortyp EPR (Pressurised Water Reactor)
findet sich unweit der Stadt Rauma an der finnischen Westküste, wo
Areva und Siemens die Einheit "Olkiluoto 3" bauen. Die Anlage
verfügt über eine Leistung von rund 1600 Megawatt, also fast
so viel wie die Schweizer Reaktoren Beznau I, II und Gösgen
zusammen. Bezüglich Sicherheit ist den Entwicklern ein
Quantensprung gelungen: Die Anlage könnte sogar den höchst
unwahrscheinlichen Fall einer Kernschmelze bewältigen und das
Material in der inneren Hülle des Reaktorgebäudes
kühlen, ohne dass auch nur die geringste radioaktive Strahlung
nach aussen treten würde.
Die Problematik der Endlagerung darf aber keinesfalls
verschwiegen werden. "Wir als nutzniessende Generation der Kernenergie,
dürfen die Entsorgung nicht auf die kommende Generation schieben",
mahnt Endlager-Experte Markus Fritschi von der Nationalen
Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (kurz:
Nagra). Aktuell werden die radioaktiven Abfälle - die
übrigens nicht nur in Kernreaktoren, sondern auch in den Bereichen
Medizin, Industrie und Forschung anfallen - im aargauischen
Würenlingen in sogenannten Castor-Behältern zwischengelagert.
Die Schweiz setzt damit auf Trockenlagerung, während man in
Finnland (fortschrittlichste Nation im Umgang mit nuklearen
Abfällen) das radioaktive Material in Nasslagern abklingen
lässt. Unabhängig von der Technologie muss das Material 30
bis 40 Jahre abkühlen, bevor es in ein geologisches Tiefenlager
gebracht werden kann, wo die Temperatur der Abfälle noch maximal
100 Grad betragen darf. Die Nagra hat 30 Jahre lang geforscht, um
ideale Standorte für geologische Tiefenlager zu finden. Über
lange Zeit wurden diese Arbeiten kaum in den Medien thematisiert. Der
Zünder war schliesslich der "Kantönligeist" bei der
Diskussion über den Standort. Frei nach dem Motto: "Sollen es doch
die anderen nehmen." Es geht aber nicht um Kantonsgrenzen, sondern um
Geologie. Endlagerstätten in der Schweiz sind in einer sicheren
Art und Weise möglich und zwingend notwendig, weil der Export von
radioaktiven Abfällen verboten ist.
Die Schweiz profitiert von einer 120 Meter dicken Schicht
Opalinuston, die vor 180 Millionen Jahren in der heutigen Gegend der
Kantone Aargau, Zürich und Schaffhausen abgelagert worden war. Die
Mineralien halten die Radioaktivität zurück (Fachbegriff:
Sorption), weil die Durchlässigkeit des Materials sehr gering ist.
Zudem sind die Selbstabdichtungseigenschaften des Opalinustons
hervorragend, was bei Wassereintritt (Quelldruck) zusätzlichen
Schutz bietet. Selbstverständlich überlässt man die
radioaktiven Abfälle nicht der Natur allein. Hochradioaktives
Material - nur zehn Prozent der nuklearen Abfälle - wird in Glas
eingeschmolzen und in Fässer abgefüllt. Diese werden nach dem
Zwiebelprinzip in Bentonit eingegossen, womit unter der
Opalinustonschicht in 500 bis 900 Metern Tiefe ein zusätzlicher
Schutz entsteht. Danach werden regelmässige Messungen an der
Oberfläche und im Erdreich vorgenommen. Die
Rückholmöglichkeit der Fässer für den äusserst
unwahrscheinlichen Fall eines Strahlungsaustritts ist per Gesetz
vorgeschrieben. Ganz gleich, ob die Lösung aus der Schweiz oder
aus Finnland (Endlager mittels 200-Liter-Kupferbehälter in
Granitgestein) stammt, bleibt bei diesem Thema ein mulmiges Gefühl
in der Magengegend. "Es dauert 100 000 Jahre bis die radioaktive
Strahlung auf das Niveau von Natur-Uran zerfällt", erinnert Martin
Bäumle, der als Verwaltungsrat bei den Elektrizitätswerken
des Kantons Zürich (EWZ) und beim Regionalversorger Glattwerk
amtet.
Bäumle spricht aber nicht nur von den Risiken bei der
Strom-Produktion, sondern möchte den Hebel auch beim
Stromverbrauch ansetzen und hält die 2000-Watt-Gesellschaft
für realistisch: "Der günstigste Strom ist jener, den man
nicht verbraucht. Die gesparte Energie ist die halbe Miete."
Der Innerschweizer Elektrizitätskonzern CKW ruft jetzt zum
Strom-Wettsparen auf. Privathaushalte und kleine Firmen sollen
Sparpotenziale aufspüren und die Tipps und Erfahrungen auf einer
Wissensplattform teilen. Die zehn Konsumenten, die nach einem Jahr die
verhältnismässig grösste Stromeinsparung aufweisen oder
die den innovativsten Stromspar-Tipp geben, werden zum
CKW-Stromspar-Champion gekürt und gewinnen Familienferien, E-Bikes
oder E-Scooter. Sparen reicht jedoch nicht für ein autarkes
Stromland Schweiz.
"Wir werden nie ganz unabhängig vom Ausland sein. Aber 100
Prozent unabhängig bedeutet nicht Tag und Nacht, Sommer wie
Winter." Natürlich wird es immer grenzüberschreitenden
Stromhandel geben. Marktführer Alpiq strafft sein
Handelsgeschäft, führt die nationalen und internationalen
Aktivitäten zusammen und gründet die Alpiq Trading AG. Die
neue Gesellschaft wird in Olten, Lausanne und Oslo operieren und die
Aktivitäten im dritten Quartal 2011 aufnehmen. Auf diesem Weg
avanciert Alpiq zu einer führenden, produktionsgestützten
Energiehändlerin in Europa. Das ist ein geschickter Schachzug,
denn die Energieaussenpolitik ist eine von vier tragenden Säulen,
die das Bundesamt für Energie formuliert hat, um eine
ausreichende, breit gefächerte, sichere, wirtschaftliche und
umweltverträgliche Energieversorgung sicherzustellen.
Der Stromkonsum in der Schweiz ist lediglich für rund 24
Prozent des Gesamtenergieverbrauchs verantwortlich. Dass die
Heizöl-Komponente darin eine wichtige Rolle spielt, versteht sich
von selbst. Jedes Jahr fliessen für den Einkauf von Öl und
Gas zehn bis 15 Milliarden Franken ins Ausland. Die Gasnachfrage wird
steigen, denn der Bundesrat befürwortet Gaskombikraftwerke als
Übergangslösung für die Zeit zwischen 2020 und 2025.
Dieser Strom müsste wiederum abgeführt werden, sodass
Investitionen in Leitungen nötig sind.
Weil Hochspannungsleitungen nicht schön anzusehen sind, regt
sich laufend Widerstand. "Manchmal dauert es 30 Jahre, bis eine
Stromleitung gebaut ist", klagt Thumann im Hinblick auf die Schweizer
Verhinderungspolitik. Im Wallis läuft die Bevölkerung Sturm,
weil Alpiq zwischen Chamoson und Chippis eine Baubewilligung für
eine Hochspannungsleitung erhalten hat. Ein positives Beispiel gibt es
im Waadtland. Im Vallée de Joux wurde eine elf Kilometer lange
Stromleitung mit ehemals 315 Masten in den Boden verlegt. Der Anstoss
dazu kam von Pro Natura, die Société Electrique de la
Vallée de Joux (SEVJ) hat das Projekt umgesetzt. Unterirdische
Leitungen sind bis zu zehn Mal teurer als die oberirdische Variante. Im
genannten Beispiel haben sich der Kanton Waadt, mehrere Gemeinden und
die Uhrenfabrik Audemars Piguet aus Le Brassus an den Kosten beteiligt.
Ein Drittel - 2,2 Millionen Franken - hat die Stiftung Landschaft
Schweiz (FLS) eingeschossen. Mitgewirkt hat auch Swisscom, die ihre
Telefonleitungen bei der Gelegenheit ebenfalls in den Boden versenkte.
Bei der vorbildlichen Lösung handelt es sich zwar nicht um eine
Hochspannungsleitung, aber auch diese können problemlos
unterirdisch verlegt werden. "Die Leitung von Toulouse nach
Barçelona durch die Pyrenäen liegt im Boden: In Frankreich
sind Erdleitungen heute Standard", sagt SEVJ-Direktor Alain Bourqui und
fügt an: "Was bei uns im Tal möglich ist, geht auch anderswo.
Es braucht nur den entsprechenden Willen." Natürlich bleibt die
Finanzierung eine Kernfrage. Und: Wer verfügt über die
entsprechende Technologie?
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Interview
"Wasserkraftwerke ausbauen, ist sinnvoll"
Herr Candrian, was tun die EIC Partners?
Wir befassen uns von morgens bis abends mit einer wichtigen und
komplexen Branche, die im Strukturwandel steht. Im Vordergrund steht
das Aufspüren von Anlagechancen für unsere Kunden. Es ist ein
Privileg, diese Aufgabe seit acht Jahren mit einem stabilen Team
wahrzunehmen.
Sie sprechen von regulatorischer Dynamik, andere von regulierter
Unzufriedenheit.
Die Unzufriedenheit der einen ist die Chance der anderen. Ein
Beispiel: Die Brennstoffelementesteuer in Deutschland bedeutet für
die Versorger E.ON, RWE, Vattenfall und EnBW zusätzliche Kosten.
Für die Stromproduzenten in den umliegenden Ländern bedeutet
die Steuer hingegen eine verbesserte Wettbewerbsfähigkeit. Wir
haben den EIC Energy Utility Fund entsprechend positioniert.
Sie beobachten auch die Rohstoff-Märkte. Sollen Anleger auf
Kohle, Öl, Gas, Uran oder auf alternative Energieträger
setzen?
Die grössten Wachstumsraten sind bei erneuerbaren Energien
zu finden. Haupttreiber sind der Umweltschutz, der Wunsch nach
grösserer Energie-Selbstversorgung sowie die Einsicht, dass
fossile Brennstoffe endlich sind. Wir stehen in einem grossartigen
Umbau in Richtung nachhaltiger Energieversorgung. Der EIC Renewable
Energy Fund deckt dieses Themenfeld fokussiert ab.
Welche Aktien halten Sie im Portfolio?
Zu unseren grössten Positionen gehören First Solar,
Ormat Technologies, Trina Solar, Tractebel Energia und Meyer Burger. 30
Prozent des Portfolios sind diversifiziert in der Solarbranche
investiert. Im Vordergrund stehen Technologielieferanten, welche die
Kostenführerschaft in ihrer Branche innehaben.
Wo mahnen Sie zur Vorsicht?
Wir meiden momentan Aktien, deren Ertragskraft vom Gaspreis
abhängt. Dieser wird in absehbarer Zeit unter Druck bleiben.
Verbesserte Gasfördertechnologien in den USA sowie neue, grosse
Anlagen zur Verflüssigung von Erdgas verhindern eine Erholung.
Wo sind geografische "Hot Spots"?
Entwicklungsländer sind besonders interessant. Die
Knappheitssignale sind dort entlang der gesamten
Wertschöpfungskette zu finden. Seit einiger Zeit sind wir in
Brasilien engagiert. Bewertung, regulatorische Rahmenbedingungen sowie
Wachstumschancen ergeben ein attraktives Gesamtbild.
Wie gross schätzen Sie den Anteil erneuerbarer Energien an
der globalen Stromproduktion im Jahr 2050?
Basierend auf unseren Schätzungen der globalen
Stromnachfrage und unserem Basisszenario für den Ausbau der
erneuerbaren Energie wird der globale Anteil im Jahr 2050 bei etwa 50
Prozent liegen. Das ist deutlich optimistischer als die Prognose der
Internationalen Energieagentur (IEA). Extrapoliert man deren Ausblick
für das Jahr 2030 um weitere 20 Jahre, so liegt der Anteil bei
etwa 25 Prozent. Unser Optimismus basiert unter anderem auf globalen
Nachahmeffekten der europäischen Vorreiterrolle.
Wie würden Sie den drohenden Engpass in der Schweizer
Stromwirtschaft lösen?
Wichtig ist, dass man unvoreingenommen die Vor- und die Nachteile
der Lösungen auswertet. Ein Ausbau bestehender Wasserkraftwerke
ist sinnvoll. Bezüglich Kernkraft bin ich der Meinung, dass
stillzulegende Kapazitäten ersetzt werden sollten, falls dies
für eine sichere Energieversorgung wirklich nötig ist.
Was bieten der EIC Renewable Energy Fund* und der EIC Energy
Utility Fund**?
Beide Fonds haben ein klares Profil und lassen sich gut als
Portfolio-Bausteine einsetzen. Seit dem Launch vor sieben Jahren war
der Energy Utility Fund in jedem Jahr gleich gut oder besser als seine
Benchmark. Im Jahr 2009 betrug die Total Expense Ratio, TER, beim
Energy Utility Fund 1,33 Prozent, beim Renewable Energy Fund 1,85
Prozent. Darin sind sämtliche Kosten für Asset Management,
Depotbank, Fondsleitung, Revision und Publikationen enthalten. Für
institutionelle Kunden bestehen günstigere Lösungen.
* Valor 2 836 115 (in EUR), ** 1 603 292 (in CHF)