MEDIENSPIEGEL 12.11.10
(Online-Archiv: http://www.reitschule.ch/reitschule/mediengruppe/index.html)

Heute im Medienspiegel:
- Reitschule-Kulturtipps (RS-Fest)
- Freiraum SO
- Sexwork BE: Vernehmlassung Prostitutions-Gesetz
- Rabe-Info 12.11.10
- Freiraum SO: Zerstörungen erst nach Party
- Police FR: urbane Aufständsbekämpfungs-Übung
- Ex-Squat ZH: Hotel-Spekulationen; Lex Koller; Fall Hofmann
- Ausschaffungen: Anni Lanz; Jugendschutz; Sonderflugbegleitung
- Zwischengeschlecht: Vorstoss LU
- Waffen-SS: Schweizer Mitglieder
- Anti-Atom: Bern erneuerbar; Ausstieg BE; Nuclearforum; Finanzierung; BS

----------------------
REITSCHULE
----------------------

Fr 12.11.10 - Reitschule Fest 2010
Queersicht - lesbisch-schwules-Filmfestival Bern: www.queersicht.ch
19.00 Uhr - Grosse Halle - Ausstellung "Problemhuufe": Vernissage mit Aperokunst von Gruebli Food Company
20.00 Uhr - Grosse Halle - Ausstellung "Problemhuufe": Niels van der Waerden (ZH) - Protestschnulzen; Tobby Landei (GE) - Installation, Performance
20.30 Uhr - Tojo - Freude schenken. Von und mit Peter Weyel.
22.00 Uhr - Frauenraum - Reitschulfest & RaBe Clubtour: OFFSTREAM - the alternative gay party. DJ-Kollektiv (ZH). -- Indie, Electro, Punk, Electro-Punk und Alternative
22.00 Uhr - Dachstock - Terminal M Labelnight: MONIKA KRUSE (GER), ERMAN ERIM (GER) live!, MANON (CH). -- Techno, House, Electronica

Sa 13.11.10 - Reitschule Fest 2010
Queersicht - lesbisch-schwules-Filmfestival Bern: www.queersicht.ch
17.00 Uhr -   - Öffentliche Führung durch die Reitschule - Treffpunkt beim Grossen Tor
19.00 Uhr - Grosse Halle - Ausstellung "Problemhuufe"
21.00 Uhr - Grosse Halle - Ausstellung "Problemhuufe": Cancelled (GE). -- Soundcollage
20.30 Uhr - Tojo - Freude schenken. Von und mit Peter Weyel
22.00 Uhr - SousLePont - Feldermelder live; Everest on tt; lcp (CH) -- Electronica
22.00 Uhr - Frauenraum - Reitschulfest & RaBe Clubtour: My Baby the Bomb (LU) und Hunter Valentine (Toronto, Can), DJ Olive Oyl
22.00 Uhr - Dachstock - NOMEANSNO (CAN), HARMFUL (GER), PACK A.D. (CAN). -- Rock, Punk, Alternative
24.00 Uhr - Tojo - Tojo Disko mit DJane Sister Knister.

So 14.11.10
05.00 Uhr - SousLePont - Katerfrühstück
10.00 Uhr - Grosse Halle - Ausstellung "Problemhuufe" (bis 17.00 Uhr)
Queersicht - lesbisch-schwules-Filmfestival Bern: www.queersicht.ch

Mo 15.11.10
Queersicht - lesbisch-schwules-Filmfestival Bern: www.queersicht.ch

Infos:
http://www.reitschule.ch
http://www.reitschulebietetmehr.ch

---

20 Minuten 12.11.10

Technoqueen Monika Kruse im Dachstock

 BERN. Festhütte Reitschule: Das Kulturlokal an der Schützenmatte kommt aus dem Feiern nicht mehr raus. Dieses Wochenende heisst es: Reitschulefest 2010.

 Nach dem grossen Abstimmungsfest Ende September folgt jetzt das grosse Reitschulefest. Wie es sich für einen Ort von musikalischer Bedeutung gehört, wartet die Reitschule auch heuer mit einem spannenden Programm auf. Diesmal mit einer klaren Linie: Am Freitag gibt es Techno, am Samstag Punkrock.

 Mit Monika Kruse steht heute der massentaugliche Headliner an. Die DJane startete ihre Techno-Karriere schon zu einer Zeit, als Techno, DJ und Frau sehr selten in einem Satz auftauchten. Fast 20 Jahre später ist das ganz anders und sie eine der grössten ihres Fachs. Nebst unzähligen Releases mixte sie im Jahr 2000 an der Loveparade-Abschlusskundgebung vor 1,5 Millionen Technobegeisterten. Das war noch zu Glanzzeiten der Techno-Bewegung. Aber auch heute ist sie noch äusserst beliebt. 2009 etwa wählten sie die Leser des Fachmagazins "Raveline" in die Top 4 der nationalen DJs.

 Heute ist die Grande Dame des deutschen Techno im Dachstock zu hören. Begleitet wird sie von ihren Label-Zöglingen Manon aus Zürich und dem türkisch-deutschen Liveact Erman Erim. Im Gegensatz zur Chefin bewegen sich diese zwei in eher housigen Gefilden.  

Pedro Codes

--------------------------
SEXWORK BE
--------------------------

20min.ch 12.11.10

Prostitution

Berns Puffmütter sollen sich bewilligen lassen

Im Kanton Bern soll nur noch einen Salon oder einen Escort-Service betreiben dürfen, wer strenge Richtlinien erfüllt. So will es ein neuer Gesetzesentwurf.

Mit dem Ziel, die Arbeitsbedingungen von Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern zu verbessern, legt der Kanton Bern erstmals ein Gesetz über die Prostitution vor. Kernstück ist eine Bewilligungspflicht "für Leute, in deren Verantwortung Prostitution ausgeübt wird".

Mit der geplanten Bewilligungspflicht hätten diese Personen - etwa Betreiber von Salons oder Escort-Services - strenge Voraussetzungen zu erfüllen, schreibt der Regierungsrat in einer Mitteilung. Haben sie schwere Straftaten begangen oder bieten sie aus anderen Gründen keine Gewähr für eine rechtskonforme Ausübung der Tätigkeit, wird ihnen die Bewilligung verweigert.

Unter anderem haben sie sicherzustellen, dass sich keine minderjährigen Personen in ihrem Verantwortungsbereich prostituieren. Bei Pflichtverletzungen drohen Bussen, der Entzug der Bewilligung und Berufsausübungsverbote. Bewilligungsbehörden sind die Regierungsstatthalter.

Das neue Gesetz stärkt zudem die Präventions- und Informationstätigkeit durch Behörden und private Fachstellen. Der Kanton finanziert bereits heute über Leistungsvereinbarungen private Fachstellen, die sich für Sexarbeiterinnen und -arbeiter einsetzen.

Neue Regeln für Strassenprostitution - keine Meldepflicht

Das Gesetz führt neue Regeln im Bereich der Strassenprostitution ein. Es bezeichnet einzelne, genau umschriebene Orte, an denen die Strassenprostitution kantonsweit verboten sein wird. Das sind etwa Wohnzonen oder die Umgebung von religiösen Stätten, von Schulen und Heimen.

Von der Strassenprostitution betroffen ist laut der Mitteilung heute vor allem die Stadt Bern. Sie wird laut dem Regierungsrat ihre bisherige Praxis fortsetzen können.

Auf eine allgemeine Meldepflicht für Sexarbeitende hat die Kantonsregierung verzichtet. Der direkte Kontakt zwischen den Behörden und ihnen hätte im Bereich der Prävention und Information Vorteile, schreibt der Regierungsrat. Doch würde damit den Sexarbeitenden eine zusätzliche Stigmatisierung drohen und dem Kanton mehr Bürokratie.

Nicht vor Mitte 2012 in Kraft

Bis Mitte Februar geht das Gesetz nun für Stellungnahmen interessierter Kreise in die Vernehmlassung. Voraussichtlich in der Novembersession 2011 wird der Grosse Rat die erste Lesung durchführen. Frühestens auf Mitte 2012 kann der Erlass in Kraft gesetzt werden.

Das Gesetz geht auf eine im bernischen Kantonsparlament sehr deutlich überwiesene Motion von Christine Häsler (Grüne/Burglauenen) zurück. Es lehnt sich an Prostitutionsgesetze aus der Westschweiz an, wie aus der Botschaft des Regierungsrats an den Grossen Rat hervorgeht.

Die Kantonspolizei schätzt die Zahl der Prostitution betreibenden Personen im Kanton Bern auf 1150 Menschen; in einer Studie zu diesem Thema ist die Rede von mindestens 1800. Etwa 210 Sexsalons gibt es laut der regierungsrätlichen Botschaft im Kanton Bern.
(sda)

---

bernerzeitung.ch 12.11.10

Kanton regelt erstmals umfassend die Prostitution

sda / js

 Der Kanton Bern will die Arbeitsbedingungen von Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern verbessern. Mit diesem Ziel legt er erstmals ein Gesetz über die Prostitution vor.

 Kernstück ist eine Bewilligungspflicht für Leute, in deren Verantwortung Prostitution ausgeübt wird.

 Mit der geplanten Bewilligungspflicht hätten diese Personen - etwa Betreiber von Salons oder Escort-Services - strenge Voraussetzungen zu erfüllen, schreibt der Regierungsrat in einer Mitteilung. Haben sie schwere Straftaten begangen oder bieten sie aus anderen Gründen keine Gewähr für eine rechtskonforme Ausübung der Tätigkeit, wird ihnen die Bewilligung verweigert.

 Unter anderem haben sie sicherzustellen, dass sich keine minderjährigen Personen in ihrem Verantwortungsbereich prostituieren.

 Das Gesetz führt neue Regeln im Bereich der Strassenprostitution ein. Die Stadt Bern wird allerdings ihre bisherige Praxis fortsetzen können. Auf eine allgemeine Meldepflicht für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter hat der Regierungsrat verzichtet. Bis Mitte Februar geht das Gesetz nun für Stellungnahmen interessierter Kreise in die Vernehmlassung.

---

bielertagblatt.ch 12.11.10

Prostitution  

Kanton regelt das Prostitutionsgewerbe erstmals umfassend

Erhöhter Schutz vor Ausbeutung und Missbrauch sowie verbesserte Arbeitsbedingungen für die Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter: Diese Ziele verfolgt das erste bernische Gesetz über die Ausübung der Prostitution.

 (mt) Mit dem neuen Erlass soll zudem die Bevölkerung verstärkt vor den mit der Prostitution einhergehenden störenden Begleiterscheinungen geschützt werden. Kernstück der Neuregelung ist eine Bewilligungspflicht für Personen, in deren Verantwortungsbereich Prostitution ausgeübt wird. Der Regierungsrat hat die Polizei- und Militärdirektion ermächtigt, den Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung zu schicken.

Die Prostitution ist grundsätzlich ein legales Gewerbe, das den verfassungsrechtlichen Schutz der Wirtschaftsfreiheit geniesst. Sie hat sich wie jedes Gewerbe den gewerbe-, steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen zu unterwerfen.

Eine Besonderheit stellt das Verhältnis zwischen den Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern und denjenigen Personen dar, in deren Verantwortungsbereich Prostitution ausgeübt wird. Das Schweizerische Strafgesetz-buch steckt hierbei den Rahmen des Erlaubten ab. Der Kanton Bern verfügt heute wie die überwiegende Mehrheit aller Kantone über keine spezifischen gesetzlichen Bestimmungen im Bereich der Prostitution. Seitens der Behörden ist das Wissen über das Prostitutionsgewerbe eher begrenzt.

Bei Personen, in deren Verantwortungsbereich Prostitution ausgeübt wird, ist das grösste Ausbeutungs- und Missbrauchspotential zu orten. Dazu zählen Betreiberinnen und Betreiber von Prostitutions-Salons und Escort-Services. Mit der neu geschaffenen Bewilligungspflicht haben sie strenge Voraussetzungen zu erfüllen.

Haben sie in der Vergangenheit schwere Straftaten begangen oder bieten sie aus anderen Gründen keine Gewähr für eine rechtskonforme Ausübung der Tätigkeit, wird ihnen die Bewilligung verweigert. Ihnen werden darüber hinaus zahlreiche Pflichten auferlegt. Unter anderem haben sie sicherzustellen, dass sich keine minderjährigen Personen in ihrem Verantwortungsbereich prostituieren. Bei Pflichtverletzungen drohen Konsequenzen wie hohe Bussen, ein Bewilligungsentzug und ein mehrjähriges Berufsausübungsverbot.

Das neue Gesetz stärkt zudem die Präventions- und Informationstätigkeit durch die Behörden und die privaten Fachstellen. Die Beratung von Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern stellt ein nützliches und effektives Mittel im Kampf gegen Ausbeutung und Missbrauch dar. Der Kanton Bern finanziert bereits heute über Leistungsvereinbarungen private Fachstellen, die sich für Menschen engagieren, die im Kanton Bern Prostitution ausüben.
Neue Regeln führt das Gesetz zudem im Bereich der Strassenprostitution ein. Es bezeichnet einzelne, genau umschriebene Orte, an denen die Strassenprostitution kantonsweit verboten sein wird. Den Gemeinden wird es freistehen, sowohl weitergehende Verbotstatbestände zu benennen als auch Ausnahmen vom kantonalen Grundsatz vorzusehen. Von der Strassen-prostitution betroffen ist heute in erster Linie die Stadt Bern. Sie wird ihre bisherige Praxis auch unter Geltung des neuen Rechts fortsetzen können.
Der Kanton regelt das Prostitutionsgewerbe erstmals umfassend

Das neue Gesetz erleichtert die behördliche Kontrolle des Prostitutionsgewerbes. Es fördert und koordiniert die Zusammenarbeit unter den Behörden und den privaten Fachstellen. Der Informationsfluss unter den Behörden und privaten Fachstellen wird gesetzlich geregelt. Strenge datenschutzrechtliche Vorgaben schützen die Privatsphäre der Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter. Entscheidend ist auch, dass der Regierungsrat darauf verzichtet, eine allgemeine Meldepflicht für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter einzuführen.

Ein direkter Kontakt zwischen Behörden und den Prostitution ausübenden Personen brächte zwar insbesondere im Bereich der Prävention und Information Vorteile. Doch hätte eine solche Meldepflicht eine zusätzliche Stigmatisierung und einen nicht zu unterschätzenden bürokratischen Aufwand zur Folge. Die Vernehmlassung zum neuen Gesetz dauert bis zum 14. Februar 2011.

Voraussichtlich in der Novembersession 2011 wird der Grosse Rat die erste Lesung durchführen. Der Erlass kann frühestens auf Mitte 2012 in Kraft gesetzt werden. Den Anstoss zum neuen Gesetz hat der Grosse Rat im April 2009 mit der Überweisung der Motion "Sexgewerbe - Schranken, Regeln und Schutz" von Grossrätin Christine Häsler gegeben.

---

be.ch 12.11.10

Medienmitteilung des Kantons Bern

Vernehmlassung zum Gesetz über die Ausübung der Prostitution: Kanton regelt das Prostitutionsgewerbe erstmals umfassend (12.11.2010)

Erhöhter Schutz vor Ausbeutung und Missbrauch sowie verbesserte Arbeitsbedingungen für die Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter: Diese Ziele verfolgt das erste bernische Gesetz über die Ausübung der Prostitution. Mit dem neuen Erlass soll zudem die Bevölkerung verstärkt vor den mit der Prostitution einhergehenden störenden Begleiterscheinungen geschützt werden. Kernstück der Neuregelung ist eine Bewilligungspflicht für Personen, in deren Verantwortungsbereich Prostitution ausgeübt wird. Der Regierungsrat hat die Polizei- und Militärdirektion ermächtigt, den Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung zu schicken.

Die Prostitution ist grundsätzlich ein legales Gewerbe, das den verfassungsrechtlichen Schutz der Wirtschaftsfreiheit geniesst. Sie hat sich wie jedes Gewerbe den gewerbe-, steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen zu unterwerfen. Eine Besonderheit stellt das Verhältnis zwischen den Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern und denjenigen Personen dar, in deren Verantwortungsbereich Prostitution ausgeübt wird. Das Schweizerische Strafgesetz-buch steckt hierbei den Rahmen des Erlaubten ab. Der Kanton Bern verfügt heute wie die überwiegende Mehrheit aller Kantone über keine spezifischen gesetzlichen Bestimmungen im Bereich der Prostitution. Seitens der Behörden ist das Wissen über das Prostitutionsgewerbe eher begrenzt.

Bei Personen, in deren Verantwortungsbereich Prostitution ausgeübt wird, ist das grösste Ausbeutungs- und Missbrauchspotential zu orten. Dazu zählen Betreiberinnen und Betreiber von Prostitutions-Salons und Escort-Services. Mit der neu geschaffenen Bewilligungspflicht haben sie strenge Voraussetzungen zu erfüllen. Haben sie in der Vergangenheit schwere Straftaten begangen oder bieten sie aus anderen Gründen keine Gewähr für eine rechtskonforme Ausübung der Tätigkeit, wird ihnen die Bewilligung verweigert. Ihnen werden darüber hinaus zahlreiche Pflichten auferlegt. Unter anderem haben sie sicherzustellen, dass sich keine minderjährigen Personen in ihrem Verantwortungsbereich prostituieren. Bei Pflichtverletzungen drohen Konsequenzen wie hohe Bussen, ein Bewilligungsentzug und ein mehrjähriges Berufsausübungsverbot.

Das neue Gesetz stärkt zudem die Präventions- und Informationstätigkeit durch die Behörden und die privaten Fachstellen. Die Beratung von Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern stellt ein nützliches und effektives Mittel im Kampf gegen Ausbeutung und Missbrauch dar. Der Kanton Bern finanziert bereits heute über Leistungsvereinbarungen private Fachstellen, die sich für Menschen engagieren, die im Kanton Bern Prostitution ausüben.

Neue Regeln führt das Gesetz zudem im Bereich der Strassenprostitution ein. Es bezeichnet einzelne, genau umschriebene Orte, an denen die Strassenprostitution kantonsweit verboten sein wird. Den Gemeinden wird es freistehen, sowohl weitergehende Verbotstatbestände zu benennen als auch Ausnahmen vom kantonalen Grundsatz vorzusehen. Von der Strassen-prostitution betroffen ist heute in erster Linie die Stadt Bern. Sie wird ihre bisherige Praxis auch unter Geltung des neuen Rechts fortsetzen können.
Das neue Gesetz erleichtert die behördliche Kontrolle des Prostitutionsgewerbes. Es fördert und koordiniert die Zusammenarbeit unter den Behörden und den privaten Fachstellen. Der Informationsfluss unter den Behörden und privaten Fachstellen wird gesetzlich geregelt. Strenge datenschutzrechtliche Vorgaben schützen die Privatsphäre der Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter. Entscheidend ist auch, dass der Regierungsrat darauf verzichtet, eine allgemeine Meldepflicht für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter einzuführen. Ein direkter Kontakt zwischen Behörden und den Prostitution ausübenden Personen brächte zwar insbesondere im Bereich der Prävention und Information Vorteile. Doch hätte eine solche Meldepflicht eine zusätzliche Stigmatisierung und einen nicht zu unterschätzenden bürokratischen Aufwand zur Folge.

Die Vernehmlassung zum neuen Gesetz dauert bis zum 14. Februar 2011. Voraussichtlich in der Novembersession 2011 wird der Grosse Rat die erste Lesung durchführen. Der Erlass kann frühestens auf Mitte 2012 in Kraft gesetzt werden. Den Anstoss zum neuen Gesetz hat der Grosse Rat im April 2009 mit der Überweisung der Motion "Sexgewerbe - Schranken, Regeln und Schutz" von Christine Häsler gegeben.

Vernehmlassungsunterlagen
http://www.be.ch/web/index/veroeff-geschaefte-vnl-detail.htm?id=9541

--

Vernehmlassung zum Gesetz über die Ausübung der Prostitution (12.11.2010)

Laufendes Vernehmlassungsverfahren / Frist: 14.02.2011

Zu den Vernehmlassungsunterlagen
http://www.be.ch/web/index/veroeff-geschaefte-vnl-detail.htm?id=9541#dok

Erhöhter Schutz vor Ausbeutung und Missbrauch sowie verbesserte Arbeitsbedingungen für die Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter: Diese Ziele verfolgt das erste bernische Gesetz über die Ausübung der Prostitution. Mit dem neuen Erlass soll zudem die Bevölkerung verstärkt vor den mit der Prostitution einhergehenden störenden Begleiterscheinungen geschützt werden. Kernstück der Neuregelung ist eine Bewilligungspflicht für Personen, in deren Verantwortungsbereich Prostitution ausgeübt wird. Der Regierungsrat hat die Polizei- und Militärdirektion ermächtigt, den Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung zu schicken.

Vernehmlassungsdauer bis 14. Februar 2011.

Medienmitteilung
http://www.be.ch/web/kanton-mediencenter-mm-detail.htm?id=9542

Vernehmlassungsunterlagen

* Begleitschreiben (PDF, 56 KB)
http://www.portalbackend.be.ch/public/media/DisplayFile.aspx?fileId=445850760501701&linkId=6513270421564413608&linkName=Begleitschreiben
Gesetz über die Ausübung der Prostitution

* Erlass (PDF, 115 KB)
http://www.portalbackend.be.ch/public/media/DisplayFile.aspx?fileId=55526417603715309&linkId=6511610921563111907&linkName=Erlass
Gesetz über die Ausübung der Prostitution

* Vortrag (PDF, 303 KB)
http://www.portalbackend.be.ch/public/media/DisplayFile.aspx?fileId=55467847602413608&linkId=559951621561810206&linkName=Vortrag
Gesetz über die Ausübung der Prostitution

* Vernehmlassungsadressatenliste (PDF, 79 KB)
http://www.portalbackend.be.ch/public/media/DisplayFile.aspx?fileId=55409297601111907&linkId=54829252156058505&linkName=Vernehmlassungsadressatenliste
Gesetz über die Ausübung der Prostitution

---------------------
RABE-INFO
---------------------

Fr. 12. November 2010
http://www.rabe.ch/uploads/tx_mcpodcast/RaBe-_Info_12._November_2010.mp3
http://www.rabe.ch/nc/webplayer.html?song_url=uploads/tx_mcpodcast/RaBe-_Info_12._November_2010.mp3&song_title=RaBe-%20Info%2012.%20November%202010
- Als erster Deutschschweizer Kanton erarbeitet Bern ein Gesetz zur Prostitution
- Der Schweizer Wald wird so nachhaltig genutzt wie noch nie
- Gemeinschaftsradio verhilft Frauen im Tschad zu mehr Rechten

Links:
http://www.be.ch/web/index/veroeff/veroeff-geschaefte/veroeff-geschaefte-vnl/veroeff-geschaefte-vnl-detail.htm
http://www.wsl.ch
http://www.amarc.org

-------------------------
FREIRAUM SO
-------------------------

Grenchner Tagblatt 12.11.10

"Keine Schäden während Party"

 Chaos-Party In einem anonymen Mail - Absender "Quadratasi" - haben sich die Organisatoren der Chaos-Party im alten Druckereigebäude der Solothurner Zeitung zu Wort gemeldet. Sie beklagen sich in wohl bewusst fehlerhaftem Deutsch über die "nur aufgrund der entstandenen Sachbeschädigungen sehr einseitige Berichterstattung". Die Organisatoren hatten für den Anlass Unmengen von Getränken und eine professionelle Musikanlage samt Discjockey organisiert, alle Fenster abgedunkelt und die Zugänge blockiert. Mit dem Zerstörungswerk wollen sie dagegen nichts zu tun haben: "Wir achteten, mit Erfolg, auch in unserem Interesse darauf, dass es während dem ganzen Fest zu keinerlei Sachbeschädigungen kam." Solche habe es "anscheinend nach beenden der Party" gegeben. Der Grossaufmarsch - die Organisatoren sprechen sogar von "rund 400 bis 500 Personen" - habe gezeigt, dass "in Solothurn ein Defizit von Alternativen Kulturangeboten besteht". So seien längst nicht nur "Linksautonome" anwesend gewesen, sondern "ein sehr breit gefächertes Publikum". (szr)

---------------------
POLICE FR
---------------------

Freiburger Nachrichten 12.11.10

Polizeiübung in der Innenstadt

 Freiburg Das grosse Polizeiaufgebot am Freiburger Bahnhofplatz liess gestern Abend manche Passanten und Pendler schon mit dem Schlimmsten rechnen: Über ein Dutzend Polizisten kontrollierten und durchsuchten verschiedene Leute. Doch auf Nachfrage gaben die Beamten Entwarnung. Die Kantonspolizei führte lediglich eine grossangelegte Übung durch.

 "Wir trainieren unsere Mitarbeiter darin, an verschiedenen Orten in der Innenstadt Teilnehmer einer Demonstration zu kontrollieren", erklärte Jacques Meuwly, Ausbildungsverantwortlicher der Kantonspolizei, gegenüber der Zeitung La Liberté. Konkret gehe es darum, Unruhestifter und Vandalen festzunehmen, die sich unter die friedlichen Teilnehmer einer bewilligten Demo gemischt hätten. Damit solle verhindert werden, dass eine Demonstration in Gewalt ausarte, wie dies am 12. Juni 2010 bei einer Kundgebung vor dem Zentralgefängnis passierte.

 Polizisten spielten Demonstranten

 Die Polizei führt solch grosse Übungen zwei bis drei Mal pro Jahr durch. Bei den kontrollierten Personen handelte es sich übrigens um Polizisten in Zivil, die für die Übung Störenfriede mimten. La Lib./mos

---

La Liberté 12.11.10

Fribourg

 Jeu de rôle policier au centre-ville

 Christine Wuillemin

 "Il doit se passer quelque chose de grave, une quinzaine de policiers fouillent tout le monde", s'inquiète une passante en observant un étonnant déploiement de police hier soir, aux alentours de 18 h, sur la place de la Gare à Fribourg. Sous le regard à la fois inquiet et intrigué des centaines de voyageurs en transit, des policiers procèdent à des contrôles de personnes. Mais en questionnant les agents, l'on apprend qu'il s'agit en fait d'un exercice grandeur nature.

 "Nous entraînons nos collaborateurs chargés du maintien de l'ordre à prendre un certain nombre de positions, en ville, de manière à occuper le terrain pour contrôler les gens qui assistent à une manifestation", explique le capitaine Jacques Meuwly, responsable de la formation au maintien de l'ordre à la police cantonale. "Le but est d'appréhender les perturbateurs et les casseurs qui s'incrustent dans une manifestation autorisée pour éviter que celle-ci ne dérape comme le 12 juin dernier", poursuit-il. On se souvient de la triste issue de cette manifestation contre les violences policières, organisée devant la Prison centrale par le groupe "Justice pour tous" ("LL" du 14 juin). Les manifestants soutenaient les prévenus de l'affaire de l'autoroute A1, au cours de laquelle un jeune voleur de voiture français avait trouvé la mort sous les balles d'un policier vaudois. Des perturbateurs, venus se greffer au noyau pacifiste des manifestants, avaient projeté des engins pyrotechniques en direction des forces de police. Deux agents de l'ordre avaient été blessés, dont un gravement.

 Afin d'éviter pareils débordements à l'avenir, les policiers suivent des cours tout au long de l'année pour apprendre à gérer ce genre de situations. En complément, des exercices à grande échelle, tel que celui d'hier, sont organisés deux à trois fois par an. Les matchs houleux opposant Fribourg-Gottéron au HC Berne font aussi office de mise en situation.

 Mais hier soir, sur la place Georges-Python, pas de casseurs ni de hooligans préparant un sale coup, juste des agents en civil attendant le début de la simulation. "Nous disposons d'une trentaine de policiers qui jouent les perturbateurs et ce sont ces gens-là que nous contrôlons pour éviter qu'ils s'insèrent dans une manifestation. Nous allons faire comme si une manifestation se mettait en route. Elle sera canalisée sur la rue Grimoux", indique le capitaine Meuwly.

 "ça nous permet, d'une part, d'entraîner les policiers et, d'autre part, de valider les standards que nous souhaitons appliquer." Les agents évoluent ainsi dans des conditions réelles et à des heures de haute fréquentation. Mais n'aurait-il pas été de bon goût d'informer la population d'une aussi importante présence policière afin d'éviter toute inquiétude? "Les policiers en civil transmettent un nom de code lorsqu'ils sont approchés par leurs collègues en uniformes. Ces derniers savent alors qu'ils font partie de l'exercice. Les citoyens normaux que nous serions amenés à contrôler, mais qui ne donnent pas le nom de code, sont informés et écartés. Nous n'avons eu aucun problème jusqu'à maintenant", assure le responsable de la formation. I

--------------------------
EX-SQUAT ZH
--------------------------

Tagesanzeiger 12.11.10

Hotel Atlantis
 
 Die goldenen Zeiten der Rosebud Holding

 Die Rosebud Hôtels Holding aus Luxemburg, der das Hotel Atlantis in Zürich gehört, hat in der Vergangenheit bereits mehrfach renommierte, aber renovationsbedürftige 5-Sterne-Hotels gekauft. Sie versprach grosse Investitionen - und verkaufte die Luxushäuser mit Millionengewinnen. Nachdem dieses Modell einige Jahre lang nicht mehr so gut lief, kam 2007 das grosse Geld von den Ölscheichs aus Qatar. -Seite 15

--

Die Atlantis-Besitzer machten mit Hotel-Deals das grosse Geld

 Sie versprachen vollmundig Investitionen. Dann verkauften sie - mit Millionengewinnen.

 Von Arthur Rutishauser und Jean François Tanda

 Zürich - Pierre Buyssens, Sébastien Armleder und dessen Vater Victor: Die Männer hinter der Rosebud Hôtels Holding aus Luxemburg, Eigentümerin des Hotels Atlantis in Zürich, sind in der Branche bekannt. Bereits mehrfach haben sie Hotels erst gekauft und dann gewinnbringend weiterverkauft.

 Strippenzieher bei Rosebud ist Victor Armleder aus der Dynastie des ehrwürdigen Hotels Richemond in Genf. Er gründete zusammen mit der französischen Unternehmerfamilie Decours und dem Genfer Bankier François Rouge die Richemond Héritage SA, aus der die heutige Rosebud hervorging. Sie kauften neben dem Richemond in Genf das Drei Könige in Basel, das Royal Savoy in Lausanne, die Bürgenstock-Hotels, das Arabella Sheraton Atlantis in Zürich und den Schweizerhof in Bern - alles renommierte, aber renovierungsbedürftige 4- und 5-Stern-Hotels. Man hielt Pressekonferenzen ab und versprach fantastische Investitionen. Doch schon bald stellte sich heraus, dass es wohl eher um Immobilienhandel geht.

 Als Erstes wurde das Genfer Richemond für 100 Millionen Franken an die britische Rocco-Forte-Gruppe verkauft. Es folgte der Verkauf des Basler Nobelhotels Drei Könige, das der neue Besitzer, der Medizinaltechnikunternehmer Thomas Straumann, in neuem Glanz unter dem Namen Les Trois Rois wiedereröffnete. Laut Pierre Buyssens, dem damaligen Projektleiter der Rosebud SA, betrug der Verkaufspreis für dieses Haus 64 Millionen Franken.

 Dann ging es erst einmal eine Zeit lang bergab. Der Schweizerhof in Bern und das Zürcher Atlantis Sheraton blieben jahrelang geschlossen, dem einstigen Nobelhaus Royal-Savoy in Lausanne brach einer von fünf Sternen weg, irgendwann schloss auch dieses Haus. Auch das hoch über dem Vierwaldstättersee thronende Bürgenstock-Resort, eine zwar einzigartige, jedoch heruntergewirtschaftete Hotelanlage, wurde ebenfalls geschlossen.

 Geldspritze der Ölscheichs

 2007 kam das grosse Geld von den Ölscheichs. Absender war Ghanim bin Saad al-Saad, Chef der Barwa Real Estate Company aus Qatar. Den Einstieg bei Rosebud liessen sich die Katarer 150 Millionen Franken kosten. Dafür erhielten sie 50 Prozent der Rosebud Properties Holding Luxembourg. Mit dem Geld "werden wir Schulden zurückzahlen und den Rest in der Firma lassen", sagte Armleder damals. Dazu kam zusätzlich ein Kredit von 350 Millionen für die Renovation der verbleibenden Hotels. Für das Atlantis waren 45 Millionen vorgesehen. Die Renovationen sollten sofort beginnen, weil sonst die Baubewilligung verfallen würde, hiess es damals. Zudem wolle man das Atlantis in neuem Glanz auf die Euro 2008 hin wiedereröffnen.

 Doch so weit kam es nie. Das Atlantis wurde zum Heim für Asylsuchende, und die restlichen Hotels gingen an die Qatarer. Heute gehören sie der QDHP Swiss Management AG mit Sitz in Zug.

 Hinter der QDHP steckt die Qatar Investment Authority, der qatarische Staatsfonds im Eigentum der Königsfamilie. Doch trotz der guten Verbindungen von Rosebud in den Nahen Osten: Für einen Kauf des Hotel Atlantis waren die Scheiche offenbar nicht zu begeistern. Woran das liegt, darüber kann nur spekuliert werden. Armleders Geschäftspartner Pierre Buyssens hat gestern auf Anrufe des "Tages-Anzeigers" nicht reagiert.

 Reich geworden sind die Armleders aber auch so: Rund 460 Millionen Franken lösten sie mit dem Verkauf der Hotels, für die sie ursprünglich nur 160 Millionen bezahlt hatten. Mit diesem Geld konnten sie Bankkredite von über 100 Millionen zurück- und den ehemaligen Partner François Rouge auszahlen. Rouge war in Frankreich für kurze Zeit ein berühmter Mann, weil er sich mit der korsischen Mafia eine Auseinandersetzung um ein Kasino lieferte. Rouge verlor, landete im Gefängnis und musste verkaufen.

-

 Bürgenstock, Luzern. Kaufpreis: 40 Millionen Franken, Verkaufspreis: 180 Millionen Franken.Fotos: Keystone

 Royal-Savoy, Lausanne. Kaufpreis: 30 Mio., Verkaufspreis: 60 Mio.

 Drei Könige, Basel. Die Rosebud Holding kaufte das Hotel für 34 Millionen Franken und verkaufte es für 64 Millionen.

 Schweizerhof, Bern. Kaufpreis: 20 Mio., Verkaufspreis: 60 Mio.

 Richemond, Genf. Kaufpreis: 40 Mio., Verkaufspreis: 100 Mio. Foto: PD

---

Tagesanzeiger 11.11.10

Eigentümer dürfen Hotel Atlantis nicht zu Luxuswohnungen umbauen

 Laut Bundesamt für Justiz braucht es dazu für Ausländer eine Bewilligung - doch die ist nicht zu haben.

 Von Jean François Tanda und Samira Zingaro

 Die Eigentümer dürfen das Hotel Atlantis in Zürich nicht wie geplant zu 70 Eigentumswohnungen umbauen. Der Grund: Gemäss dem "Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland" - die sogenannte Lex Koller - bedarf der Umbau des Hotels in Wohnungen einer Ausnahmebewilligung durch den Kanton. "Auch dann, wenn die Wohnungen anschliessend an Schweizer verkauft werden", sagt Folco Galli, Sprecher des Bundesamts für Justiz (BJ).

 Die Lex Koller wurde vor bald dreissig Jahren geschaffen, um zu vermeiden, dass ausländische Spekulanten den Immobilienmarkt zusätzlich anheizen. Ein Fall für die Lex Koller ist das Hotel Atlantis, weil es einer Aktiengesellschaft gehört, die von der Rosebud Hôtels Holding aus Luxemburg beherrscht wird. Das Gesetz greift, obwohl Pierre Buyssens und Sébastien Armleder, die Aktionäre der luxemburgischen Holding, beide Schweizer sind. Denn, sagt BJ-Sprecher Galli, "massgebend ist der Sitz der Gesellschaft."

 Derweil errichtet Werner Hofmann, Mieter ad interim, im Atlantis Studentenzimmer. Bislang ist dafür bei der Stadt noch kein Umbaugesuch eingetroffen. Angeblich hat Hofmann für seine Studentenzimmer bereits 150 Interessenten. Der Mietzins pro Zimmer soll 400 Franken betragen. Wie Hofmann mit seinem Projekt die hohe Miete für das Atlantis zahlen will, ist unklar. Im oberen Stock des stillgelegten Hotels will Hofmann zudem exklusive Suiten anbieten.

 Hotel Atlantis

 Für eine Umnutzung müsste der Kanton eine Ausnahmebewilligung erteilen. -Seite 13

 Wer ist der Unternehmer Werner Hofmann, der das Hotel derzeit mietet? - Seite 13

--

Hotel Atlantis: Die Besitzer dürfen ihre Umbaupläne nicht realisieren

 Die luxemburgische Holding kann keine Eigentumswohnungen bauen - wegen der Lex Koller.

 Von Jean François Tanda und Samira Zingaro

 Das Hotel Atlantis darf nicht in Eigentumswohnungen umgebaut werden. Der Grund: die Lex Koller - das Hotel gehört einer luxemburgischen Holding. Zwar durfte diese das Hotel ohne Bewilligung kaufen. "Hingegen ermöglicht die Lex Koller nicht, ein bewilligungsfrei erworbenes, betrieblich genutztes Grundstück wie ein Hotel zu Eigentumswohnungen umzubauen", sagt Folco Galli, Sprecher des Bundesamts für Justiz.

 Die Hoteleigentümerin, die Rosebud Hôtels Holding aus Luxemburg, ist sich dieser Schwierigkeit noch nicht bewusst. Pierre Buyssens, einer der beiden Holding-Aktionäre, sagte gestern auf Anfrage, er und sein Geschäftspartner seien Schweizer, womit dies kein Fall für die Lex Koller sei. Doch dem widerspricht das Bundesamt für Justiz: "Massgeblich ist der Sitz der Gesellschaft", sagt Sprecher Galli.

 Der Umbau des Hotels bedürfte darum einer Ausnahmebewilligung durch den Kanton Zürich. Solche Ausnahmebewilligungen können allerdings nur dann erteilt werden, wenn einer der gesetzlich vorgesehenen Gründe gegeben ist. Doch einen solchen gibt es im vorliegenden Fall nicht. Weder handelt es sich beim Projekt um "sozialen Wohnungsbau" noch um "Ferienwohnungen". Der Kanton Zürich habe darum gar keine Handhabe, den Umbau in Eigentumswohnungen zu bewilligen, heisst es im Bundesamt.

 2001 hatte die Rosebud Holding das Atlantis als Hotel gekauft. Das ging ohne Lex-Koller-Bewilligung, denn ausländische Gesellschaften dürfen sogenannt betrieblich genutzte Grundstücke ohne Bewilligung kaufen.

 Aufsichtsbehörde dafür, dass die Lex Koller im Kanton Zürich eingehalten wird, ist das Amt für Wirtschaft und Arbeit. Dort will man sich zum Fall Hotel Atlantis nicht äussern - "aus Datenschutzgründen", wie Sprecherin Irene Tschopp sagt. Im Bundesamt für Justiz hingegen fallen deutliche Worte: Sollten die Eigentümer des Atlantis aus dem Hotel trotz allem Wohnungen machen, müsste die Aufsichtsbehörde die Eigentümer dazu zwingen, das Ganze rückgängig machen.

 Bisher hat die Rosebud Holding noch gar kein Umbaugesuch eingereicht. Angesichts der gesetzlichen Bestimmungen wäre ein solches Gesuch auch zwecklos.

 Somit bleibt der Rosebud Holding eigentlich nur noch die Option eines Verkaufs. Laut Aktionär Buyssens gebe es eine internationale Hotelkette, die am Erwerb des Atlantis interessiert sei. Es handle sich um eine Premium-Hotelkette, die das Atlantis zu einem 5-Sterne-Hotel mit 150 Zimmern machen wolle. Die Kette sei auf dem europäischen Festland noch nicht präsent, wolle aber "unbedingt in Zürich ein Hotel eröffnen".

--

 Günstige Zimmer

 Bereits 150 Interessenten

 Das Hotel Atlantis liegt in einer Wohnzone. Nun will der Unternehmer Werner Hofmann dort als Zwischenlösung Zimmer für Studenten anbieten. Laut Urs Spinner vom Hochbaudepartement liegt kein Gesuch des Mieters oder Eigentümers für einen Umbau vor. Weiss die Stadt, dass etwas im Tun ist, kann sie selbst aktiv werden und prüfen, ob eine Bewilligung nötig ist. Man warte derzeit noch ab, heisst es. Die Hoteleigentümer suchen nach eigenen Angaben seit Mai 2010 nach einer Interimslösung für das Atlantis. Hofmann verlangt für ein Zimmer mit Bad und Kühlschrank sowie allenfalls Kochmöglichkeit 400 Franken. Mietvoraussetzung ist eine Legi oder ein Lehrlingsausweis. "Bereits sind 150 Anmeldungen bei uns eingegangen", sagt Hofmann. Die Gesamtmiete koste monatlich 80 000 Franken, inklusive Heiz- und Nebenkosten, liess er sich in den Medien zitieren. Damit würde er bei den jetzt festgelegten 174 Einheiten rote Zahlen schreiben. Neu spricht Hofmann von 50 000 Franken Miete. Neben den Studentenzimmern will Hofmann im obersten Stock auch Suiten anbieten sowie die Tiefgaragenplätze und die Säle im Hotel und in der Döltschistube vermieten. Hofmann liebäugelt mit dem Kauf einer Liegenschaft beim Regensdorfer Bahnhof. "Falls dies gelingt, könnten die Studenten nach Ablauf der Zwischennutzung im Atlantis dorthin ziehen." (saz)

--

Werner Hofmann

 Wohltäter oder abgebrühter Geschäftsmann?

 Er kam aus dem Nichts. Seither ist der Mieter des Atlantis allgegenwärtig. Werner Hofmann wird in seinem Umfeld geschätzt - aber auch gefürchtet.

 Von Samira Zingaro

 Zürich - In einem sind sich Weggefährten wie Skeptiker einig: "Werner Hofmann ist knallhart." Der neue Atlantis-Mieter sagt über sich selbst: "Ich bin einer, der anpackt. Hart, aber fair." In den letzten 20 Tagen war der Unternehmer in den Medien ständig präsent. Bereitwillig informierte er die Öffentlichkeit, wie er an der einstigen Nobeladresse Studentenwohnungen einrichten wolle.

 An seinem Wohnort im Zürcher Unterland Buchs nimmt man den 59-Jährigen zurückhaltender wahr. "Hofmann Werni ist ein ganz Grosser im Hintergrund", sagt Beat Huber, Präsident der lokalen SVP. Ein "Urgestein" der Partei. "Er drängt sich nie auf, obwohl er stets mit Rat und Tat zur Seite steht." Er finde im Atlantis bestimmt einen Weg, günstigen Wohnraum zu schaffen und gleichzeitig die wirtschaftlichen Interessen seiner Firmen zu wahren. "Er hat dafür eine gute Nase." Seine soziale Ader habe er bereits gezeigt, als seine Firma mithalf, die neue Garderobe des örtlichen Fussballclubs aufzubauen. Hofmann führt seit 1983 ein Heizungs- und Sanitärgeschäft. Ihm gehört zudem die Unterhaltsfirma Tescon sowie die Buchser Tennisanlage. Dass er das Mietverhältnis für die Zwischennutzung im Atlantis "per Handschlag" besiegelt habe, erstaunt Huber nicht. "Wenn er was vereinbart, dann gilt das. Aber wehe, man hält sich nicht daran."

 Ein ehemaliger Geschäftspartner sagt, Hofmann sei sich nicht zu schade, selbst in den Dreck zu steigen. "Er ist aber kein Pestalozzi. Wenn er diese Wohnungen anbietet, muss etwas für sein Geschäft herausspringen."

 Im Atlantis hat Hofmann das Parkett aus dem Nichts heraus betreten. Das überraschte, stand das Hotel doch jahrelang leer. Durch die Medien habe er vom ungenutzten Haus erfahren. Kurz nach der Besetzung erwähnte Hotelmiteigentümer Pierre Buyssens von der Rosebud Holding Hofmann und sein Vorhaben mit keinem Wort. Hofmann sei mit den Besitzern am 20. Oktober in Kontakt getreten.

 Mieter für vier Jahre?

 "Die Studentenwohnungen sind ein Schnellschuss", gibt Hofmann zu. Ein Konzept will er Ende Woche präsentieren. Sein Mietvertrag, mit Option auf Verlängerung, läuft bis Ende 2011. Der Unternehmer spekuliert auf vier Jahre. "Hofmann redet manchmal ein wenig zu viel", sagt Buyssens. So hätten sie das Mietverhältnis nicht nur "per Handschlag" beschlossen, sondern mit einem Vertrag. Laut Buyssens ist auch nicht klar, ob Hofmanns Haustechnikfirma den Zuschlag für die Arbeiten erhält. Das hatte Hofmann behauptet. "Wir werden seine Offerte prüfen wie jede andere."

 In die Schlagzeilen geriet der Gewerbler Hofmann bereits Anfang Jahr, weil ihn ein Mitarbeiter angeschossen hatte. Über den Täter, der in Regensdorf wohnte, wird viel gemunkelt. Choleriker sei er gewesen, habe immer wieder Prügeleien angezettelt. Der Schütze richtete sich nach der Bluttat selbst.

 Werner Laube, Miteigentümer eines Mehrfamilienhauses in Wiedikon, ist schlecht auf Hofmann zu sprechen. "Er behauptet immer, man könne mit ihm verhandeln. Doch in Wahrheit ist er zu keinem Kompromiss bereit." Laube steht mit ihm seit über zwei Jahren in einem Rechtsstreit. Hofmann besitzt das Nachbarhaus. Für den Kinderhort im Erdgeschoss liess er im Innenhof einen Spielplatz errichten. Laut Laube galt dort ein Nutzungsrecht für alle Gebäudebesitzer. "Es stimmt, ich habe die Nachbarn nicht gefragt", sagt Hofmann. Bei der bebauten Fläche handle es sich aber um sein Grundstück.

 Zugeknöpfter gibt sich Hofmann, wenn es ums Geld geht. Auf die Frage, wie er all das finanziere, antwortet er mit "Götti" - und meint seine guten Beziehungen zu den Banken. Wie gut diese sind, zeigen Kauf und Umbau einer Liegenschaft in einer Berner Gemeinde. Hofmann zahlte dafür 20 Millionen Franken. "Ich bin seit 40 Jahren im Geschäft. Man vertraut mir."

 Werner Hofmann

 Der 59-jährige Unternehmer aus Buchs ZH ist neuer Mieter des ehemaligen Fünfsternehauses Atlantis.

-----------------------------------
AUSSCHAFFUNGEN
-----------------------------------

Basler Zeitung 12.11.10

Ein Herz für Ausländer
 
Anni Lanz wendet sich seit über 20 Jahren gegen schärfere Regeln für Zugewanderte
 
Stefan Boss

 Sie ist Ehrendoktorin der Universität Basel und verteilt noch immer Flugblätter auf dem Claraplatz. Im Gespräch mit der BaZ erzählt sie vom täglichen Nahkampf gegen die Ausschaffungsinitiative der SVP.

 Es ist eine zierliche Frau mit Furchen im Gesicht, die uns in ihrer Wohnung mitten im Kleinbasel empfängt. Im Wohnzimmer hört man das dumpfe Brummen des Verkehrs von draussen. Die Wohnung strahlt aber dennoch Ruhe aus. Anni Lanz wird bald 65 Jahre alt und könnte sich zur Ruhe setzen, ihren Hobbys frönen: Lesen, Aquarellieren, vielleicht auch wieder Reisen. Sie engagiert sich aber an vorderster Front gegen die Ausschaffungsinitiative der SVP und ist Kontaktperson eines Basler Komitees "2 x Nein", das die Initiative und den Gegenentwurf zur Ablehnung empfiehlt.

 "Es ist manchmal schon nervig, man könnte die Flugblätter von früher wieder hervornehmen und verteilen", sagt Lanz. Sie ging schon in den Achtziger- jahren auf die Barrikaden, als der Bundesrat das Asylgesetz verschärfte und abgewiesenen Asylbewerbern mit Zwangsausschaffungen drohte. "Damals gab es eine regelrechte Bewegung dagegen." Lanz, die über ihr Engagement für Frauenrechte in die Politik eingestiegen war ("Ich ärgerte mich, dass ich als junge Frau nicht abstimmen durfte"), gründete damals eine Beratungsstelle für türkische und kurdische Frauen. Später arbeitete sie als politische Sekretärin bei der Nicht-Regierungsorganisation Solidarité sans frontières, bei der sie noch heute im Vorstand ist.

 Oft verloren

Lanz mischte schon in zahlreichen Abstimmungskampagnen mit, stand oft auf der Verliererseite, wenn der Bund das Asyl- und das Ausländerrecht wieder verschärfte. Ein paar Mal gehörte sie auch zu den Gewinnern, wenn eine SVP-Initiative, die eine noch harschere Gangart einschlagen wollte, scheiterte, wie zum Beispiel 2002 die Initiative "gegen Asylrechtsmissbrauch". Diesmal wird es wohl wieder eine Niederlage: Lanz befürchtet, dass die Ausschaffungsinitiative am 28. November angenommen wird.

 Weshalb tut sie sich das an? "Ich sage immer, diesmal ist es das letzte Mal", sagt sie und lacht herzhaft, während wir in ihrem Wohnzimmer sitzen, das auch als Arbeits- und Gästezimmer dient. Es gebe in Basel zu wenig Leute, die sich in dieser Sache engagierten. Basel stimme in Ausländerfragen wohl in der Tat restriktiver ab als Bern und Zürich - zu diesem Schluss ist der Zürcher Sozialgeograf Michael Hermann in einer Studie gekommen (die BaZ berichtete).

 Kürzlich stand Lanz, die 2004 von der Uni Basel wegen ihres Engagements für die Menschenrechte den Ehrendoktor verliehen bekam, auf dem Claraplatz und verteilte Flugblätter. "Es war ein Horror." Sie erntete viele böse Blicke und abweisende Reaktionen. "Da brauchen Sie nachher eine Psychotherapie." Ja, sie führte auch ein nettes Gespräche mit einem Tramchauffeur. Dieser wird aber trotzdem ein Ja zur Initiative einlegen. "Ich müsste mich für Hunde und Katzen einsetzen, das würde mehr Anklang finden", meint Lanz bitter. Aufgrund von Beschimpfungen, die sie erdulden musste, hat sie sich schon vor Jahren aus dem Telefonbuch streichen lassen: Seither erhält sie auch keine anonymen Telefonanrufe und keine beleidigenden Briefe mehr.

 "Zusatzstrafen für einzelne Bevölkerungsgruppen sind nicht richtig", lautet eines ihrer Argumente gegen die Ausschaffungsinitiative. Lanz kennt das Los von Menschen, die die Schweiz verlassen müssen, nur zu gut. Sie kommt gerade von einem Besuch im Basler Ausschaffungsgefängnis beim Zoll Otterbach zurück. "Ein Hochsicherheitsgefängnis", sagt Lanz. Dort gibt sie einem Nigerianer Deutschunterricht. Er ist mit einer Schweizerin verheiratet, hat zwei kleine Kinder und soll in sein Herkunftsland abgeschoben werden - ein Rekurs beim Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg ist hängig.

 Der Mann habe wohl irgendein Drogendelikt begangen, vermutet Lanz. Da sie den Mann juristisch nicht vertritt, hat sie seine Akte nicht gesehen. Die Menschenrechtsaktivistin hält schon die bisherige Ausweisungspraxis der Behörden für zu streng. Muss der Nigerianer die Schweiz verlassen, hätten seine beiden Kinder keine Möglichkeit mehr, mit ihrem Vater zu leben, betont Lanz, die selber keinen Nachwuchs hat. "Kinder haben aber ein Recht darauf." Damit der Mann mit seinen Kindern wenigstens in Kontakt bleiben kann, hilft sie ihm, sein Deutsch zu verbessern. Jede weitere Verschärfung der geltenden Ausweisungspraxis lehnt Lanz ab. Deshalb kann sie auch dem Gegenvorschlag nicht zustimmen, der ebenfalls zu mehr Abschiebungen von Ausländern führen dürfte.

 Etwas gelernt

In den Siebzigerjahren, als sie in Basel Soziologie studierte und eine begeisterte Anhängerin der Frauenbewegung war, übte sie noch Kritik an Anwälten, die vor Gericht Vergewaltiger verteidigten. "Bis mir ein Jurist sagte, jeder Mensch habe ein Recht auf Verteidigung und auf Wiedergutmachung." Inzwischen hat sie selbst manchen Ausländer vor Gericht vertreten - darunter auch Straftäter. Das juristische Rüstzeug dazu lernte sie, als sie bei einer Freundin als Anwaltssekretärin arbeitete. Einmal wurde es aber auch ihr zu viel: So legte sie ein Mandat nieder für einen Politiker aus El Salvador, der Oppositionelle in seinem Heimatland verfolgt und wohl auch viele getötet hatte.

 In ihrem Wohnzimmer hängt ein Ölgemälde des Basler Malers Eric Marchal, das eine Frau in einer grossen Küche zeigt. "Das bin ich während meiner Zeit in der Kunstgewerbeschule", sagt Lanz. In den Achtzigerjahren führte sie dort die Kantine. Neben der Politik war Kochen eine Leidenschaft von Anni Lanz. Sie war 1979 auch bei der Gründung der Beizengenossenschaft "Hirscheneck" und ein paar Jahre später beim Kulturprojekt "Alte Stadtgärtnerei" in Basel beteiligt, das nach einer Volksabstimmung einem langweiligen Pärklein weichen musste.

 Offen für Fremde

Inzwischen muss Lanz keinem Broterwerb mehr nachgehen. Die Rechtsberatung von Migranten, die Sprachkurse, das macht sie gern. Sie lerne so viele neue Leute kennen, zum Beispiel aus Eritrea. Es sei wie eine Reise nach innen, die sie unternehme. Das Engagement gegen die Ausschaffungsinitiative findet sie dagegen etwas ermüdend. "Man hört immer die gleichen Schlagworte." Und trotzdem will sie nicht ausschliessen, dass sie sich auch in Zukunft wieder engagieren wird. "Es ist wichtig, dass es Stimmen gibt, die sich für die Rechte von Ausländern einsetzen."

---

Bund 12.11.10

Jugendliche Straftäter auszuschaffen ist kaum möglich

 Von der SVP-Ausschaffungsinitiative wären jährlich rund 350 straffällige Jugendliche betroffen. Allerdings werden Minderjährige durch die Europäische Menschenrechtskonvention besonders geschützt.
 
Markus Brotschi

 Die SVP-Initiative macht keinen Unterschied zwischen erwachsenen und jugendlichen Straftätern. Würde die Initiative buchstabengetreu umgesetzt, müssten zusätzlich zu rund 1500 erwachsenen Straftätern jährlich einige Hundert Jugendliche ins Heimatland zurückgeschickt werden. Im Jahr 2008 wären gemäss einer Erhebung des Bundesamtes für Statistik (BFS) 347 Minderjährige zwischen 10 und 18 Jahren von einer Ausschaffung betroffen gewesen. Rund 40 Prozent waren wegen eines Einbruchs von einem Jugendgericht verurteilt worden, die weiteren häufigen Delikte waren Raub und Drogenhandel.

 Allerdings würde die Schweiz mit der Ausweisung Minderjähriger, deren Eltern in der Schweiz leben, gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) und die UNO-Kinderrechtskonvention verstossen. Artikel 8 der EMRK, der das Recht auf das Privat- und Familienleben garantiert, gehört zu den zentralen Punkten der Konvention. Dem Zürcher Migrationsexperten und Anwalt Marc Spescha ist kein einziger Fall bekannt, in dem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die Wegweisung eines Minderjährigen für zulässig erklärt hätte. Spescha bezweifelt deshalb, dass die Schweiz bei minderjährigen Straftätern die SVP-Initiative vollziehen würde. "Wenn die Schweiz Minderjährige ausschaffen wollte, müsste sie die EMRK kündigen. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass das Parlament das will", sagt Spescha. Auch das Bundesgericht werde sich nicht über die EMRK hinwegsetzen. "Mehrere Bestimmungen der Bundesverfassung verpflichten allen voran das Bundesgericht zur Respektierung von Völkerrecht und Menschenrechten."

 SVP: Ausschaffung ist möglich

 Für die Initianten ist hingegen klar, dass Minderjährige ausgeschafft werden können. "Bereits nach dem geltenden Ausländergesetz können Minderjährige ausgewiesen und schon ab 15 Jahren in Ausschaffungs- oder Durchsetzungshaft genommen werden", sagt SVP-Vizepräsident Adrian Amstutz. "An diesem geltenden Recht orientiert sich die Ausschaffungsinitiative." Der Anstieg der Jugendgewalt und Jugendkriminalität zeige, dass griffige Massnahmen auch für minderjährige Täter zur Verfügung stehen müssten. Die völkerrechtlichen Bedenken, welche die Gegner der Initiative gegen die Ausschaffung Minderjähriger vorbringen, hält Amstutz für "gegenstandslos". Die EMRK sehe explizit vor, dass der Staat in das Familienleben eingreifen dürfe, wenn der straffällige Jugendliche die öffentliche Sicherheit gefährde. "Darüber hinaus steht es den Eltern eines straffälligen Jugendlichen selbstverständlich frei, diesen in die Heimat zu begleiten."

 Die Schweiz geht mit ihrer Ausschaffungspraxis gelegentlich schon heute an die Grenze des Zulässigen oder überschreitet sie. So wurde sie im Mai 2008 vom Strassburger Gericht gerügt, weil sie einen 23-jährigen Türken ausgewiesen hatte, der mit 5 Jahren in die Schweiz gekommen war und seit dem 13. Lebensjahr immer wieder Straftaten begangen hatte. Darunter waren Vermögensdelikte, Körperverletzung und Raub. Der EGMR sah in der Wegweisung eine Missachtung des Rechts auf das Privat- und Familienleben. Begründet wurde dies unter anderem damit, dass der Mann 17 Jahre in der Schweiz gelebt und in der Türkei nur noch seine Grossmutter habe. Zudem seien sämtliche Geschwister in der Schweiz verwurzelt.

 Die SVP-Initiative verlangt die Ausschaffung von Ausländern bereits für geringere Delikte, als sie im erwähnten Fall vorlagen. Es ist praktisch ausgeschlossen, dass Strassburg die Wegweisung eines wegen eines einzelnen Einbruchs Verurteilten zulässt, wenn er mit seiner Familie seit seiner Kindheit in der Schweiz lebt und dazu noch minderjährig ist. Auch der Verweis der SVP, dass bereits heute Ausschaffungshaft für Minderjährige möglich sei, ändert an dieser Einschätzung nichts. Denn bei den Minderjährigen in Ausschaffungshaft handelt es sich in der Regel um abgewiesene Asylbewerber, die ohne Familie in der Schweiz sind. Ein weiteres Hindernis für den Vollzug der SVP-Initiative ist die Personenfreizügigkeit mit der EU. Laut Bundesamt für Statistik ist der Anteil EU-Bürger unter den jugendlichen Straftätern deutlich höher als bei den erwachsenen. Von den 347 straffälligen Jugendlichen im Jahr 2008 stammte der allergrösste Teil aus einem EU-Land.

 Vorläufige Aufnahme

 Vieles spricht dafür, dass die SVP-Initiative gegenüber jugendlichen Straftätern toter Buchstabe bleibt. "Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine kantonale Migrationsbehörde ein Kind allein in sein Heimatland abschiebt", sagt auch Albrecht Dieffenbacher vom Bundesamt für Migration. Möglicherweise würde die kantonale Behörde die Aufenthaltsbewilligung annullieren, aber den Jugendlichen nicht ausschaffen.

 FDP-Nationalrat Philipp Müller (AG) rechnet damit, dass solche Jugendliche den Status von vorläufig Aufgenommenen erhalten, wie es bei Asylsuchenden häufig ist, wenn sie nicht weggewiesen werden können. Die vorläufige Aufnahme würde dazu führen, dass ein 14-Jähriger nach einer Verurteilung wegen Einbruchs oder Drogenhandels zwar seine Aufenthaltsbewilligung verliert, aber erst mit 18 Jahren die Schweiz verlassen muss. "Die Leute werden enttäuscht sein, wenn sie sehen, dass die SVP-Initiative gar nicht umgesetzt werden kann", sagt Müller.

---

NLZ 12.11.10

Harte Kritik für Verzögerung

 Ausschaffungen

sda.

 Der Bund muss Ausschaffungsflüge künftig von neutralen Personen begleiten lassen. Humanitäre Organisationen wollen den Job aber nicht übernehmen.

 sda. Ab 2011 müssen auf Ausschaffungsflügen unabhängige Beobachter mitreisen. So will es das Schengen-Abkommen, das auch für die Schweiz gilt. Doch das Bundesamt für Migration (BFM) hat noch keine Beobachter rekrutieren können.

 Es werde wohl bis Mitte des Jahres 2011 dauern, bis die Schweiz die Schengen-Richtlinie erfülle könne, sagte BFM-Vizedirektorin Eveline Gugger zu einem Bericht in Sendung "HeuteMorgen" von Radio DRS. Die Verzögerung erklärte sie damit, dass das Bundesamt von den angefragten internationalen Organisationen "relativ spät" Absagen erhalten habe.

 Öffentliche Ausschreibung nötig

 Unter den Organisationen befand sich auch das Schweizerische Rote Kreuz (SRK). Dessen Absage wurde Mitte Oktober bekannt. "Nun gehen wir einen anderen Weg und schreiben die Aufgabe öffentlich aus", sagte Gugger. Als Notlösung könnte die künftige Partner-Organisation schon ab Januar einzelne Flüge begleiten.

 Die Schweiz führt gemäss Gugger jährlich rund 50 Ausschaffungsflüge durch. Der Grossteil davon sind Flüge aus dem Schengen-Raum hinaus. Auf diesen schreibt die Rückführungsrichtlinie des Schengen-Abkommens ab dem kommenden Jahr neutrale Begleitpersonen vor.

 Im März 2010 war ein Nigerianer bei den Vorbereitungen zu einem Ausschaffungsflug gestorben. Daraufhin ordnete das BFM einen vorläufigen Stopp der Sonderflüge an. Im Juni wurden diese wieder aufgenommen, neu fliegt jeweils ein Arzt mit. Zudem hatte das BFM zugesichert, dass ab Januar 2011 auch unabhängige Beobachter mitreisen würden.

 Kritik von Amnesty

 Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International (AI) zeigte kein Verständnis für die nun bekannt gewordene Verzögerung. "Wir fragen uns, wie ernst es dem Bundesamt für Migration in dieser Sache ist", sagte AI-Sprecher Daniel Graf auf Anfrage. Seine Organisation habe wiederholt neutrale Begleiter gefordert, schon vor dem tragischen Tod des Nigerianers.

 Der Kritik schloss sich die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SHF) an. "Die Verspätung ist unverständlich, die neue Schengen-Richtlinie ist schon lange bekannt", sagte SHF-Sprecher Adrian Hauser.

 Bewerbung geplant

 Die Flüchtlingshilfe hatte sich bereits anerboten, die Begleitung von unabhängigen Beobachtern zu organisieren, wurde aber vom Bundesamt für Migration bislang aussen vor gelassen. "Wir werden uns nun im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung um den Auftrag bewerben", sagte Hauser.

 Für Amnesty International hingegen kommt es nicht in Frage, sich um die Begleitung der Flüge zu bewerben. Die Menschenrechtsorganisation sieht ihre Rolle im Anprangern von Missständen und nicht als neutrale Beobachterin. Eine Anfrage vom BFM hatte die internationale Organisation nicht erhalten.

 Als weitere Notlösung werden eventuell auch Mitglieder der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter für einzelne Sonderflüge einspringen, sagte BFM-Vizedirektorin Gugger weiter. Einige Kommissionsmitglieder hätten schon in der Vergangenheit Ausschaffungsflüge begleitet. Ein offizielles Mandat habe die Kommission aber nicht annehmen wollen, sagte Gugger.

---

BZ 12.11.10

Es fehlen Beobachter für Ausschaffungen

 NachholbedarfAb 2011 müssen auf Ausschaffungsflügen unabhängige Beobachter mitreisen. So will es das Schengen-Abkommen, das auch für die Schweiz gilt. Doch das Bundesamt für Migration hat noch keine Beobachter rekrutieren können.

 Es werde wohl bis Mitte nächsten Jahres dauern, bis die Schweiz die Schengen-Richtlinie erfüllen und auf Ausschaffungsflügen Beobachter einsetzen könne, sagte Eveline Gugger gegenüber Radio DRS. Die Verzögerung erklärte die Vizepräsidentin des Bundesamtes für Migration (BFM) damit, dass das Bundesamt von den angefragten internationalen Organisationen "relativ spät" Absagen erhalten habe.

 Unter den Organisationen befand sich auch das Schweizerische Rote Kreuz. "Nun gehen wir einen anderen Weg und schreiben die Aufgabe öffentlich aus", sagte Gugger.

 Todesfall mit Folgen

 Die Schweiz führt gemäss Gugger jährlich rund fünfzig Ausschaffungsflüge durch. Der Grossteil davon sind Flüge aus dem Schengen-Raum heraus. Auf diesen schreibt die Rückführungsrichtlinie des Schengen-Abkommens ab dem kommenden Jahr neutrale Begleitpersonen vor.

 Im März 2010 war ein Nigerianer bei den Vorbereitungen zu einem Ausschaffungsflug gestorben. Daraufhin ordnete das BFM einen vorläufigen Stopp der Sonderflüge an. Im Juni wurden diese wiederaufgenommen, neu fliegt jeweils ein Arzt mit. Zudem hatte das BFM zugesichert, dass ab Januar 2011 auch unabhängige Beobachter mitreisen würden.

 Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International (AI) zeigte kein Verständnis für die nun bekannt gewordene Verzögerung. "Wir fragen uns, wie ernst es dem Bundesamt für Migration in dieser Sache ist", sagte AI-Sprecher Daniel Graf. Seine Organisation habe wiederholt neutrale Begleiter gefordert, schon vor dem tragischen Tod des Nigerianers. Der Kritik schloss sich die Schweizerische Flüchtlingshilfe an. Sie hatte sich bereits anerboten, die Begleitung von unabhängigen Beobachtern zu organisieren, wurde aber vom Bundesamt für Migration bislang aussen vor gelassen. Die Flüchtlingshilfe will sich nun offiziell um den Auftrag bewerben.
 sda

---

20 Minuten 12.11.10

Beobachter dabei

 BERN. Ab 2011 müssen auf Ausschaffungsflügen unabhängige Beobachter mitreisen. So will es das Schengen-Abkommen, das auch für die Schweiz gilt. Doch das Bundesamt für Migration hat noch keine Beobachter rekrutieren können, weshalb sich die Umsetzung verzögert.

---------------------------------------
ZWISCHENGESCHLECHT
---------------------------------------

zwischengeschlecht.info 12.11.10

Historischer überparteilicher Vorstoss gegen Genitalverstümmelungen in Kinderspitälern

zwischengeschlecht.org
Menschenrechte auch für Zwitter!

P R E S S E M I T T E I L U N G

presse@zwischengeschlecht.info
+41 (0)76 398 06 50

"Gott hat uns dieses Kind geschenkt, so wie es ist. Wir nehmen es dankbar an und lieben es. Es ist gesund und fröhlich und entwickelt sich prächtig." (Eine Mutter)

Das gab es auf der ganzen Welt noch nie: Auf Initiative einer christlichen Parlamentarierin und Mutter unterzeichnet ein Viertel eines gesamten Parlaments, darunter zwei Drittel Frauen, quer durch alle Parteien einen politischen Vorstoss, der Transparenz über kosmetische Genitaloperationen an Kindern in ihrem Einflussbereich verlangt und die Regierung zur Stellungnahme auffordert!

>>> Vorstoss im Wortlaut als PDF
http://zwischengeschlecht.org/public/Anfrage-Kanton-Luzern_9-11-10.pdf

Die Menschenrechtsgruppe Zwischengeschlecht.org ist zutiefst gerührt und möchte sich bei Erna Müller-Kleeb (CVP) und allen Mitunterzeichnenden von ganzem Herzen bedanken! Dies ist ein historischer Tag für alle von kosmetischen Zwangsoperationen Betroffenen oder Bedrohten - und für alle, die sie in ihrem Kampf um körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung unterstützen!

Kontakte für Hintergrundinformationen:

Erna Müller-Kleeb, Luzerner Kantonsrätin (CVP, Rickenbach)
E-Mail: e.mueller-kleeb@bluewin.ch
Telefon: 041 930 18 37

Daniela Truffer, als Kind genital zwangsoperiert, Präsidentin Menschenrechtsgruppe Zwischengeschlecht.org
E-Mail: presse@zwischengeschlecht.info
Telefon: 076 398 06 50

Unkontrollierte Menschenversuche ohne medizinische Notwendigkeit

Kosmetische Genitaloperationen an Kindern mit "auffälligen" körperlichen Geschlechtsmerkmalen sind massive Menschenrechtsverletzungen. Sie sind medizinisch nicht notwendig, verstossen gegen die Bundesverfassung (Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit) und verletzen die höchstpersönlichen Rechte der Kinder. Eltern haben deshalb kein Recht, im Namen ihrer Kinder in eine kosmetische Genitaloperation einzuwilligen.

Da die Wirksamkeit dieser Eingriffe nie klinisch getestet wurde und auch die in der Medizin sonst üblichen Nachkontrollen bisher stets unterbleiben, handelt es sich um unkontrollierte Menschenversuche.

Auch nach medizinethischen Grundsätzen und Richtlinien sind kosmetische Genitaloperationen an Kindern klar unzulässig. Jahrzehnte lange Klagen der Opfer über massive physische und psychische Schäden werden durch namhafte Studien bekräftigt. 2009 kritisierte erstmals der UN-Ausschuss CEDAW die Zwangsoperationen. Auch namhafte Menschenrechtsorganisationen kommen zum Schluss:

"Wir erachten genitale Zwangsoperationen für ein schweres Verbrechen, das gegen die Menschenrechte auf körperliche Unversehrtheit, Selbstbestimmung und Würde verstösst. Genitale Zwangsoperationen sind schwere medizinische Eingriffe an Kindern mit gesunden, aber sogenannten nicht eindeutigen Geschlechtsmerkmalen, die ohne die Einwilligung der Betroffenen vorgenommen werden. Die Folgen von chirurgischen und medikamentösen Eingriffen werden von den Betroffenen oft als Verstümmelungen wahrgenommen." (Aus der Begründung einer 2010 einstimmig überwiesenen Motion von Amnesty Schweiz)

Verhängnisvoller Druck auf die Eltern zu irreversiblen OPs

Trotzdem wird von Ärzten in der Schweiz auf Eltern Druck gemacht zu einem möglichst raschen Entscheid - obwohl kein medizinischer Notfall vorliegt, die Operationen irreversibel sind und es für die betroffenen Kinder um eine existenzielle Frage geht.

"Wir Eltern wurden von den Ärzten massiv unter Druck gesetzt, das Kind geschlechtsbestimmend operieren zu lassen, obwohl es vollkommen gesund war und keine Beschwerden hatte. Nicht zu operieren, wäre für das Kind ein gesellschaftliches Desaster, lautete die Begründung. Die Rede war zuerst von einem Mädchen. 'Aber wir machen auch einen Bub, wenn Sie das lieber wollen', bot uns die Ärztin an." (Eine Mutter)

Allein in der Schweiz wird etwa jede Woche ein weiteres Kind irreversibel verstümmelt - auch in Luzern.

Viele Eltern, die sich von den Ärzten überrumpeln liessen, bereuen dies später und beklagen sich darüber, dass sie nicht umfassend informiert wurden, und dass ihnen keine oder wenig Unterstützung für alternative Überlegungen geboten wurden, insbesondere Hinweise auf Kontaktmöglichkeiten zu Betroffenen und Selbsthilfegruppen.

In der Aus- und Fortbildung von medizinischem Personal und Hebammen sind die Existenz zwischengeschlechtlicher Menschen und die ethischen Probleme mit der jetzigen Behandlung ebenfalls (noch) kein Thema.

Diskussion über gesetzliches Verbot notwendig

Seit 20 Jahren klagen Betroffene den Ärzten und der Öffentlichkeit ihr Leid. Trotzdem operieren die Mediziner stur weiter - sicher im Wissen, dass sie wegen der Verjährungsfristen und der Traumatisierung der Opfer juristisch kaum belangt werden können.

Während Genitalverstümmelungen in Afrika verurteilt und juristisch bekämpft werden, sind die Genitalverstümmelungen in Kinderspitälern vor der eigenen Haustüre nach wie vor kein Thema.

Was 99% dieser Kinder erleben mussten, ist verwandt mit sexuellem Missbrauch, ist verwandt mit Folter, ist verwandt mit Mädchenbeschneidungen in Afrika, ist verwandt mit den medizinischen Experimenten, wie sie im 2. Weltkrieg in KZ's durchgeführt wurden.

Die Menschenrechtsgruppe Zwischengeschlecht.org fordert ein Verbot von kosmetischen Genitaloperationen an Kindern und "Menschenrechte auch für Zwitter!". Betroffene sollen später selber darüber entscheiden, ob sie Operationen wollen oder nicht, und wenn ja, welche.

Freundliche Grüsse

n e l l a
Daniela Truffer
Gründungsmitglied Menschenrechtsgruppe Zwischengeschlecht.org
Gründungsmitglied Schweizerische Selbsthilfegruppe Intersex.ch
Mitglied Intersexuelle Menschen e.V.
Mitglied XY-Frauen
Mobile +41 (0) 76 398 06 50
presse@zwischengeschlecht.info

http://zwischengeschlecht.org
Regelmässige Updates: http://zwischengeschlecht.info

---------------------
WAFFEN-SS
---------------------

La Liberté 12.11.10

Histoire vivante

 Ces Suisses enrôlés dans la Waffen-SS

 IIIe Reich - Pendant la Seconde Guerre mondiale, plus de mille Suisses se sont engagés comme volontaires sous les drapeaux nazis. Le plus influent d'entre eux, Franz Riedweg, fait désormais l'objet d'une étude fouillée.

 Propos recueillis par Pascal Fleury

 La presse de l'époque le qualifiait de "Suisse le plus influent au service de l'Allemagne nazie" et de "conseiller de Himmler pour les questions suisses". Le médecin lucernois Franz Riedweg, enrôlé dès 1938 en Allemagne, était responsable du recrutement des volontaires germains et latins pour la Waffen-SS, la très redoutée branche militaire de l'organisation SS (Schutzstaffel). Comme lui, un bon millier de Suisses ont servi sous les drapeaux nazis.

 Condamné par contumace à 16 ans de prison par la justice helvétique, Franz Riedweg n'a jamais purgé sa peine et est mort à 97 ans sans avoir renié son passé nazi. Dans l'étude fouillée "Un Suisse au service de la SS"1, réalisée à l'Université de Neuchâtel et qui sort actuellement de presse, l'historien Marco Wyss, aujourd'hui chercheur au Centre d'études sécuritaires de l'EPFZ, apporte un éclairage aussi intéressant que dérangeant sur le destin de ce personnage peu connu du grand public.

 Avant son départ pour l'Allemagne, Franz Riedweg était déjà très engagé en Suisse. Quels étaient ses penchants politiques?

 Marco Wyss: Ce qui est intéressant, c'est qu'en tant que jeune étudiant, Riedweg s'engage d'abord dans un mouvement paneuropéen anticommuniste, mais qui deviendra plus tard aussi antinational-socialiste. Il s'en éloigne assez tôt pour rejoindre les frontistes suisses. Il s'engage contre certains référendums et initiatives de la gauche et entre dans le mouvement anticommuniste suisse. C'est au travers de ce réseau d'extrême droite aux ramifications internationales qu'il se rapproche de l'Allemagne.

 Riedweg était proche du politicien Jean-Marie Musy. Quelles relations entretenait-il avec le Fribourgeois, qui fut conseiller fédéral jusqu'en 1934?

 Franz Riedweg était son bras droit au sein de l'Action nationale suisse contre le communisme, fondée par Musy et dont le siège était à Fribourg. Il en était le secrétaire général. Très actif, il a même été coscénariste du film anticommuniste "La peste rouge". Il s'est d'ailleurs rendu dans les studios Bavaria à Munich pour achever la production de ce documentaire très orienté, comportant des allusions antisémites.

 En 1938, Franz Riedweg quitte la Suisse pour l'Allemagne. Quelles ont été ses motivations pour s'engager dans la Waffen-SS?

 Difficile de le savoir clairement. En se basant sur les comptes-rendus des interrogatoires qu'il a subis après la guerre, et sur des réactions en Suisse et dans la SS, on perçoit que ses motivations étaient d'abord idéologiques. Il avait la conviction que l'Allemagne nazie apporterait un nouvel ordre européen. Il était aussi fasciné par la pensée germanique et estimait que les nazis étaient les mieux à même pour combattre le communisme. Il était aussi attiré par l'idéologie élitaire de la SS sous Himmler. Mais tout cela était mêlé à un très grand pourcentage d'opportunisme. Grâce à ses relations dans la Wehrmacht et la SS, il a pu très vite gravir les échelons de la hiérarchie, ce qui lui aurait été impossible en Suisse.

 A ce propos, quelles étaient ses relations dans les hautes sphères du pouvoir allemand?

 Il avait épousé l'une des filles du maréchal Werner von Blomberg, ministre de la Guerre allemand. Mais ce dernier a été poussé à démissionner en 1938, suite à une conspiration de la SS. Ce n'est donc pas grâce à lui que Riedweg est entré dans la Waffen-SS. Sa carrière, le Lucernois la doit certainement à Heinrich Himmler, qu'il avait déjà rencontré en 1937 à Berlin et avec qui il avait des relations privilégiées. Lorsque des critiques dues à des jalousies se sont élevées contre lui, Himmler a pris personnellement sa défense. Plus tard, en 1943, les deux hommes tomberont en désaccord, la vision "confédérale" de l'ordre européen imaginée par Riedweg s'opposant diamétralement à la vision "centralisée" de l'empire germanique de Himmler.

 Grâce à Himmler, Riedweg a été nommé responsable du recrutement pour la Waffen-SS à travers toute l'Europe. Quelle a été l'ampleur de son action?

 Il était chef de l'état-major de la "Germanische Leitstelle", créée pour recruter les germains non allemands, c'est-à-dire les Scandinaves, Hollandais, Flamands ou Suisses. Ses énormes efforts de recrutement, avec des succursales dans tous les pays germaniques, ont permis l'engagement de milliers d'hommes. Il a même tenté d'ouvrir des lieux de recrutement illégaux en Suisse. A son initiative, l'enrôlement a été étendu aux pays latins, en particulier à la France et à la Belgique. Il entretenait de très bonnes relations avec les rexistes de Wallonie et leur leader Léon Degrelle. Il avait aussi pour tâche politique de mettre au pas les territoires occupés du Reich, en y créant des sections SS et des jeunesses hitlériennes, et en y propageant l'idéologie nationale-socialiste.

 Cet objectif propagandiste visait également la Suisse...

 Il a effectivement essayé de fédérer les divers mouvements nazis suisses en vue de la création d'une Suisse nationale-socialiste. Il voulait créer une organisation SS en Suisse ainsi que des jeunesses hitlériennes, qui lui auraient servi de réservoir de recrutement. Il n'a pas hésité à envoyer de la propagande en Suisse. Il travaillait avec les services de renseignement allemands, leur transmettant les noms de Suisses prêts à collaborer. Il a donc vraiment agi contre notre pays. Il est cependant difficile de savoir s'il était favorable à une intégration de force de la Suisse dans le Reich ou s'il préférait que cela se fasse "naturellement", grâce à l'émergence d'un gouvernement nationaliste pro-allemand en Suisse.

 Après son différend avec Himmler, le médecin est envoyé sur le front de l'Est en 1944. Arrêté par les Britanniques, il est condamné à 16 ans de prison par la justice suisse. Pourquoi notre pays n'a-t-il jamais demandé son extradition?

 La vraie raison, on ne la connaîtra pas! Franz Riedweg, qui était alors encore prisonnier des Anglais, était censé être présent au procès. Etonnamment, alors que la Suisse n'avait qu'à demander une extradition officielle, elle ne l'a pas fait. A mon avis, des personnes influentes des hautes sphères politiques ont freiné ce dossier, soit pour protéger Riedweg, soit pour se protéger eux-mêmes. La Suisse, semble-t-il, n'avait pas intérêt à ce qu'il vienne témoigner.

 Franz Riedweg est donc resté en Allemagne, ouvrant une pratique de médecin à Munich. Il s'est racheté une bonne conduite?

 Oui et non. Il n'a jamais renié son passé nazi. Il a continué de soutenir que la Waffen-SS était une bonne chose contre le communisme. Il n'a jamais condamné l'Holocauste, essayant même de le minimiser en le comparant à la question palestinienne. Il est entré dans des organisations de nostalgiques, a cofondé plusieurs associations ou cercles à l'idéologie prussienne et paneuropéenne, a gardé des contacts avec d'anciens membres de la SS ainsi qu'avec l'aristocratie allemande. Comme médecin, il a connu un certain succès auprès de la noblesse et a même reçu, en 1997, une médaille d'honneur du premier ministre bavarois Edmund Stoiber, en récompense de ses travaux sur les hormones. Son ouvrage sur le traitement hormonal est toujours en vente sur internet. C'était vraiment un nazi non repenti. Estimant sa conduite irréprochable, il n'a jamais reconnu avoir commis de fautes dans son passé.I

 1 "Un Suisse au service de la SS - Franz Riedweg (1907-2005)", Marco Wyss, Editions Alphil-Presses universitaires suisses, 2010.

 Un "stamm" pour les volontaires de l'Ordre noir

 Responsable du recrutement des Germains et Latins non allemands, le Lucernois Franz Riedweg a mis sur pied à Stuttgart, dès le 1er mars 1941, le Panoramaheim, une maison destinée à accueillir et à encadrer les Suisses et Liechtensteinois qui se portaient volontaires en Allemagne, après avoir traversé illégalement la frontière. "La plupart du temps, ils étaient attrapés par la Gestapo et étaient interrogés pendant des semaines. Pour empêcher cela, (...) j'ai fondé ce lieu de rassemblement", a justifié Franz Riedweg après la guerre.

 Selon le Tribunal pénal fédéral, 1360 arrivants ont été enregistrés au Panoramaheim jusqu'en janvier 1945. Parmi eux, environ mille sont entrés dans la Waffen-SS, septante se sont décidés pour la Wehrmacht, d'autres ont choisi de servir dans le corps motorisé NSKK et d'autres encore se sont tournés vers l'organisation "Todt", le groupe de génie civil et militaire de l'Allemagne nazie. On en retrouve dans la division Wiking, dans des bataillons de chasseurs de montagne SS, ainsi que dans le Régiment SS de propagande Eggers. Il s'agissait d'Alémaniques, mais aussi de quelques Romands.

 Parmi ces volontaires, le Suisse le plus gradé de toute la guerre fut Johann Eugen Corrodi (1897-1980). Ce Biennois, commandant d'un bataillon de fusiliers jurassiens, s'est enfui en Allemagne en 1941. Grand admirateur du régime hitlérien, il était surtout "rongé par l'ambition de faire une carrière militaire", comme l'explique l'historien François Wisard dans une étude1. Engagé dans la Waffen-SS sous le nom de von Elfenau, il est parvenu au grade de SS-Oberführer. Il a participé aux opérations de "nettoyage" en Pologne et en URSS. Après la capitulation, il a purgé une peine de deux ans et demi de prison puis a repris le commerce de son épouse à Bâle. PFY

 1 "Un major biennois dans l'Ordre noir", François Wisard, Ed. von Känel, 1999.

-----------------------
ANTI-ATOM
------------------------

Bund 12.11.10

Grosser Rat Grüne empört über Kommissionsbeschluss

 Die vorberatende Kommission beantragt dem bernischen Grossen Rat, die Initiative "Bern erneuerbar" für gültig zu erklären. Inhaltlich hat die Kommission die Initiative aber noch nicht behandelt. Dies will die Kommission erst nach der AKW-Abstimmung vom kommenden Februar tun. Je nach Ausgang der Konsultativabstimmung über die Stellungnahme des Kantons Bern zum Ersatz des Kernkraftwerks Mühleberg behält sich die Kommission vor, einen Gegenvorschlag zur Initiative vorzulegen, wie sie in der Mitteilung schreibt. Die Verfassungsinitiative "Bern erneuerbar" hat zum Ziel, mittelfristig den gesamten Strombedarf und den Energiebedarf für Heizungen und Warmwasser im Kanton Bern grundsätzlich durch erneuerbare Energien zu decken. Dafür sollen in der Verfassung verbindliche Termine festgelegt werden. Die Grünen reagierten in einer Mitteilung empört über den Beschluss und verurteilten "dieses taktische Manöver gegen die Förderung erneuerbarer Energien" scharf. Das Manöver habe eine weitere Verzögerung von mindestens sechs Monaten zur Folge.(sda)

---

BZ 12.11.10

Grüne sind sauer

 Atom-Ausstieg

Die Initiative "Bern erneuerbar" gelangt nicht wie geplant im Mai, sondern erst im Herbst 2011 zur Abstimmung. Die Grünen hadern mit diesem Entscheid.

 Die vorberatende Kommission des Grossen Rates hat die Initiative "Bern erneuerbar" gestern für gültig erklärt. So weit, so gut. Was die Grünen als Initianten jedoch verärgert, ist die Tatsache, dass die Kommission die Vorlage erst nach der AKW-Abstimmung vom 13. Februar 2011 inhaltlich behandeln will. Das bedeutet: "Bern erneuerbar" wird dem Berner Stimmvolk nicht, wie ursprünglich geplant, im Mai vorgelegt, wenn das kantonale Energiegesetz zur Abstimmung gelangt, sondern erst im Herbst nächsten Jahres. Die Kommission begründet ihren Entscheid damit, dass sie je nach Ausgang der AKW-Abstimmung einen Gegenvorschlag zur Initiative vorlegen würde. Die Fraktionspräsidentin der Grünen, Christine Häsler, sieht dagegen keinen Grund für die Verschiebung. Das sei bloss ein taktisches Mittel der Bürgerlichen, die Abstimmung zu verzögern.
 phm

---

Langenthaler Tagblatt 12.11.10

"Bern erneuerbar" Streit, bevor es richtig losgeht

 Die vorberatende Kommission des Grossen Rates hat die Initiative "Bern erneuerbar" für gültig erklärt. Inhaltlich behandeln will sie die Initiative jedoch erst nach der Volksabstimmung vom 13. Februar über die kantonale Stellungnahme zum Ersatz des Atomkraftwerks Mühleberg. Je nach Ausgang der Abstimmung behält sich die Kommission vor, einen Gegenvorschlag vorzulegen. Das bedeutet laut Mitteilung der Kommission, dass die Initiative frühestens im Herbst 2011 zur Abstimmung kommt. Bei der Kantonalpartei der Grünen sorgt dieses Vorgehen für Verärgerung. "Wir verurteilen dieses taktische Manöver der Kommissionsmehrheit gegen die Förderung erneuerbarer Energien scharf", schreibt die Partei. Die Verfassungsinitiative "Bern erneuerbar" hat zum Ziel, bis 2025 grundsätzlich 75 Prozent des gesamten Strombedarfs durch erneuerbare Energien zu decken. 100 Prozent sollen 2035 erreicht werden. Etwas längere Fristen sollen für den Energiebedarf für Heizung und Warmwasser gelten, 100 Prozent ab 2050. Das Berner Stimmvolk wird sich somit nächstes Jahr gleich dreimal zu wichtigen Energiefragen äussern müssen: Nach der konsultativen Atom-Befragung am 13.Februar kommt am 15. Mai der Volksvorschlag zum Energiegesetz zum Entscheid und vermutlich am 26.September die Verfassungsinitiative "Bern erneuerbar". (uz)

---

NZZ 12.11.10

AKW-Stimmungstests laufen an

 Bern stimmt über Atomausstieg ab - kleiner Vorgeschmack auf nationale Debatte

 Die Stadt Bern stimmt über den Ausstieg aus der Atomenergie ab. Berns Energiedirektor Reto Nause steht hinter dem Ausstieg. Pikant, denn bald äussert sich der Kanton Bern zu Mühleberg.

 Daniel Gerny, Bern

 Strom aus Kernkraftwerken? Für manche Konsumenten lieber nicht, obwohl Strom aus KKW einen Anteil von 40 Prozent ausmacht. Doch viele Strombezüger sind bereit, für erneuerbare Energien tiefer in die Tasche zu greifen - 35 Prozent der Kunden von Energie Wasser Bern (EWB). In gut zwei Wochen entscheiden die Städte Bern und St. Gallen (siehe unten) gar über den vollständigen Ausstieg aus der Kernenergie. In Bern verlangt eine Volksinitiative, dass die EWB Produktion und Verkauf von Strom innert zwanzig Jahren vollständig auf erneuerbare Energie umstellt, ein Gegenvorschlag sieht dafür eine Frist bis 2039 vor.

 Ein Weggefährte Leuthards

 Ein Berner Ja zu einer der Vorlagen hätte zur Folge, dass die Stadt ihre Beteiligung am Kernkraftwerk Gösgen langfristig abstossen müsste. Die Chancen für das Anliegen stehen im rot-grünen Bern gut: Mit einem doppelten Nein gegen Initiative und Gegenvorschlag treten nur FDP, SVP und die Wirtschaftsverbände an - der Gegenvorschlag wird von CVP und BDP unterstützt. Für diesen - und damit den Ausstieg der EWB aus der Kernkraft - macht sich auch der städtische Energiedirektor Reto Nause (cvp.) stark.

 Das ist insofern nicht ohne Ironie, als Nause als früherer CVP-Generalsekretär ein langjähriger Weggefährte der neuen Energieministerin Doris Leuthard ist, die als Hoffnungsträgerin der Kernenergiewirtschaft gilt. Nause sieht indessen keinen Widerspruch zwischen bernischen und nationalen Interessen: Bundesrätin Leuthard sei für die schweizerische, er für die bernische Energieversorgung zuständig. Der Entscheid des Gemeinderates und von EWB beruhe in erster Linie auf ökonomischen Grundlagen: "Dabei geht es um die kommunale Stromversorgung und darum, EWB in einem Premium-Segment zu positionieren."

 Atomstrom trotz Ausstieg

 In der Tat bedeutet ein Ja zum Ausstieg nicht, dass in der Gemeinde Bern kein Atomstrom mehr bezogen wird. Seit 2009 können Grosskunden dank der Strommarktliberalisierung den Anbieter frei wählen, ab 2013 - Referendum vorbehalten - gilt dieses Wahlrecht für alle Kunden. Diese zweite Etappe der Strommarktliberalisierung ermöglicht EWB umgekehrt, auch ausserhalb ihres Netzes Ökostrom anzubieten und Marktanteile zu gewinnen.

 Die Städte Basel und Zürich setzen bereits auf eine Strategie ohne Atomstrom. Die Stadtzürcher Stimmberechtigten haben 2008 einem Ausstieg aus der Atomenergie deutlich zugestimmt. Der Berner Urnengang hat dennoch politische Signalwirkung, denn schon im Februar wird im Kanton Bern über die kantonale Stellungnahme zum Ersatz des in die Jahre gekommenen Kernkraftwerkes Mühleberg abgestimmt.

 Mühleberg als Beispiel

 Die Fronten sind verhärtet: Die rot-grüne Kantonsregierung, die lieber erneuerbare Energie fördern will, setzte nur auf Druck des bürgerlichen Parlaments und mit offen deklariertem Unwillen eine positive Stellungnahme zu Mühleberg auf. Nause hält es schon vor diesem Hintergrund für einen Fehler, dass die Gegner des stadtbernischen Ausstiegs die Abstimmung vom 28. November symbolhaft aufladen. Der Vergleich mit Zürich zeigt, dass die FDP dort die städtische Ausstiegs-Strategie mittrug, ohne das Bekenntnis zur Kernkraft zu relativieren.

 Auch die Abstimmung zu Mühleberg hat nur konsultativen Charakter, doch politisch ist der Ausgang des Urnengangs wichtig. Das KKW Mühleberg, in welchem es 1970 zu einem Brand im nichtnuklearen Teil gekommen war, ist zum Exempel für die Schwierigkeiten im Umgang mit der Kernenergie geworden. Beide Seiten rüsten für die bevorstehende Kampagne auf, denn der Urnengang ist gewissermassen Testlauf im Hinblick auf die nationale Atom-Abstimmung, mit der 2014 gerechnet wird. Zur Frage aber, wie er sich im Streit um Mühleberg positioniert, gibt sich Nause wortkarg: "Ich äussere mich nur zur kommunalen Energieversorgung."

--

 Stadt St. Gallen stellt energiepolitische Weichen
 
 kru. · 54 Prozent ihrer Bandenergie bezieht die Stadt St. Gallen derzeit aus Atomstrom. Dennoch verlangt die SP mit einer Initiative analog zur Stadt Zürich den schrittweisen Ausstieg aus der Atomenergie, indem bestehende Bezugsverträge nicht verlängert und keine neuen Beteiligungen eingegangen werden. Am 28. November stimmt das St. Galler Stimmvolk darüber ab, ebenso über einen Gegenvorschlag von Stadtrat und -parlament. Diese sehen die Versorgungssicherheit bei Annahme der Initiative gefährdet und plädieren für einen "Atomausstieg light", indem dieser bis spätestens 2050 erfolgen soll. Gleichzeitig wollen sie die Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien in der Gemeindeordnung verankern. Die SP begrüsste den Gegenvorschlag, konnte sich aber nicht zu einem Rückzug ihrer Initiative durchringen.

 Gänzlich gegen den Atomausstieg kämpft ein überparteiliches, von Wirtschaftskreisen unterstütztes Komitee: Es gebe noch keine brauchbaren Konzepte zum Ersatz von Atomstrom, ein Ausstieg bringe unkalkulierbare politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Risiken mit sich.

 Beinah unbestritten ist hingegen die dritte zur Abstimmung gelangende Energievorlage, welche St. Gallen eine Pionierrolle bei der geothermischen Nutzung einbringen könnte: ein Kredit über 159 Millionen Franken für Bohrungen in eine Tiefe von 4500 Metern, den Bau eines Geothermie-Heizkraftwerks und den Ausbau des Fernwärmenetzes. Das Gemeindeparlament hat der Vorlage einhellig zugestimmt. Opposition meldete jüngst lediglich der Verband Swissoil Ostschweiz an, der sich an der möglichen Monopolisierung der städtischen Versorgung mit Heizwärme stört.

--

Umstrittene Atomkraft

 Der entscheidende eidgenössische Urnengang für neue AKW findet erst in einigen Jahren statt, doch schon bald kommt es zu kantonalen und kommunalen Abstimmungen.

 Klar für eine Fortsetzung der Kernenergie-Nutzung sprechen sich die Wirtschaftsverbände aus. Die Finanzierung der Milliardenprojekte ist allerdings komplex.

---

NZZ 12.11.10

Positive ökonomische Effekte
 
Bekenntnisse der Wirtschaft an der Industrietagung Nuclea

 Die Wirtschaftsverbände sind für neue Atomkraftwerke, auch wenn es Stimmen gibt, die sich vom Ausbau erneuerbarer Energien mehr Umsatz erhoffen.

 dsc. Baden · Die Wirtschaft verbindet mit dem Bau neuer AKW Hoffnungen auf günstige Strompreise, auf eine sichere Stromversorgung und auf Aufträge für den Kraftwerksbau und -unterhalt, mit entsprechenden ökonomischen Nebeneffekten. Mit diesen Argumenten wurde an der Industrietagung Nuclea die Unterstützung für den Bau neuer Atomkraftwerke manifestiert. Zu hören waren etwa Voten des Schweizerischen Gewerbeverbands und von Swissmem, dem Verband der Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie.

 Die Veranstaltung in Baden wurde vom Nuklearforum Schweiz organisiert, einer Interessenvereinigung von AKW-Befürwortern. Diese scheinen bestrebt, vermehrt Geschlossenheit zu demonstrieren. Immerhin stehen noch vor dem etwa ab 2013 zu erwartenden entscheidenden eidgenössischen Urnengang schon bald städtische und kantonale AKW-Abstimmungen mit wichtiger Signalwirkung bevor (siehe Artikel nebenan). Gleichzeitig ist zunehmend von der Rentabilität erneuerbarer Energien zu hören - dabei geht freilich oft vergessen, dass solche "Erfolge" auf staatlich gelenkten Förderbeiträgen basieren.

 Auch Economiesuisse gehört zu den AKW-Befürwortern. Wie geschlossen steht aber die Wirtschaft tatsächlich hinter den Projekten? Sogar beim Besuch der Nuclea begegnet man Skeptikern, etwa dem Ostschweizer Architekten Bosco Büeler, der ein kleines Unternehmen für nachhaltiges Bauen führt. Er spricht von einem Graben zwischen der Führung der Verbände und einzelnen Branchen, die mit Ökostrom-Anlagen Geld verdienen - und AKW als eine Art Konkurrenz ansehen. Allerdings räumt er ein, dass Alternativen zur Kernenergie in kurzer Zeit schwierig zu finden seien.

 Gewerbeverbands-Direktor Hans Ulrich Bigler kennt solche häufig geäusserten Bedenken und ist denn auch für "den Einbezug erneuerbarer Energien"; er bezeichnete aber eine "verlässliche Menge an Bandenergie" aus AKW als unerlässlich für eine sichere Versorgung. Bigler rechnete vor, wie die Investitionen für die von der Stromwirtschaft angestrebten zwei neuen AKW trotz ausländischen Hauptlieferanten auch der hiesigen Wirtschaft Prosperität bescherten: Aus den 10 Milliarden Franken für zwei Anlagen ergäben sich mindestens 3,33 Milliarden an Inlandaufträgen und weitere 1,3 Milliarden an Einnahmen aus "Unterstützungsleistungen".

 Andreas Koopmann, Präsident von Alstom (Schweiz) AG und Swissmem-Vorstandsmitglied, bezifferte die jährliche Wertschöpfung nach Inbetriebnahme eines 1600-Megawatt-Werks auf 500 Millionen Franken. Er unterstrich die Wichtigkeit tiefer Strompreise für die Konkurrenzfähigkeit. Manfred Thumann, CEO der Axpo AG, betonte die Notwendigkeit der klimafreundlichen Kernkraft angesichts des steigenden Verbrauchs. Die Stromkonzerne verfolgen drei Neubauprojekte (Gösgen, Beznau, Mühleberg), wollen sich aber auf zwei Partnerwerke einigen, die mit Blick auf die baulichen Abläufe mit knapp zweijährigem Abstand in Angriff genommen würden, so Thumann, der die Finanzierung (siehe Artikel unten) als Detailfrage betrachtet.

--

Heikle AKW-Finanzierungen

 Diametrale Beurteilung der Wirtschaftlichkeit neuer Anlagen

 gvm. · Tendenziell hätten sich in den vergangenen 20 Jahren die Kosten für neue Kernkraftwerke ständig erhöht, erklärte Silvia Banfi, die sich am Centre for Energy Policy and Economics (CEPE) der ETH Zürich u. a. auch mit Wirtschaftlichkeitsfragen beschäftigt. Als Präsidentin der Schweizerischen Fachvereinigung für Energiewirtschaft (SAEE) wählte sie dieses Motto für ihre Jahrestagung, die am Mittwoch an der ETH Zürich durchgeführt wurde. Die Referenten kamen dabei zu unterschiedlichen Schlüssen, was auch mit dem für Verzögerungen anfälligen Bewilligungsverfahren und dem sehr langen Investitionszeitraum zu erklären ist.

 Nach 40 Jahren rentabel

 Nach Ansicht von Giovanni Leonardi, dem Konzernchef des grössten Schweizer Energiekonzerns Alpiq, wird der Bau neuer Kernkraftwerke eine Erfolgsgeschichte. Für ein neues AKW veranschlagte er Investitionskosten von 6-8 Milliarden Franken sowie eine Reserve von 15 Prozent, um eine allfällige Verlängerung der fünfjährigen Bauzeit um weitere zwei Jahre decken zu können. 40 Jahre nach Inbetriebnahme - die er für 2025 für möglich hält - seien die Investitionen der 60 Jahre laufenden Anlage amortisiert. Die Produktionskosten schätzt Leonardi auf 7-8 Rappen pro Kilowattstunde - der Bundesrat budgetierte vor zwei Jahren noch mit lediglich 5 Rappen / Kilowattstunde.

 Rund 40 Prozent der Bausumme soll nach dieser Berechnung von den Schweizer Partnerwerken Axpo und BKW oder Dritten kommen, die auf dem Eigenkapital eine Rendite von 7-9 Prozent erwarten könnten. Ein Vertreter eines in der Infrastrukturfinanzierung tätigen Instituts sprach von zweistelligen Renditen, falls sich die Investoren ihr Anlagerisiko mit langfristigen Preisgarantien absichern können.

 Die restlichen Mittel will sich Alpiq am Kapitalmarkt beschaffen, wofür sie eine Verzinsung von 4-5 Prozent bieten will. Die Kapitalbeschaffung soll nach Erhalt der Baubewilligung beginnen, was frühestens 2018 der Fall sein dürfte. Trotzdem rechne Alpiq mit einem jährlichen zusätzlichen Kapitalbedarf von 800 Millionen Franken, weshalb die beiden Kraftwerke zeitlich gestaffelt gebaut werden sollten, meinte Leonardi.

 Auch Stefan Hirschberg vom Paul- Scherrer-Institut sieht die Wirtschaftlichkeit von AKW gegeben, vor allem wenn externe Kosten (Klimawandel, Gesundheitskosten) berücksichtigt würden, die bei der Nukleartechnik im Vergleich mit anderen Produktionsarten gering seien. Die immensen Kostenüberschreitungen in Finnland (Olkiluoto 3) und Frankreich (Flamanville 3) erklärten sich die Vertreter der Energiebranche mit den üblichen Kinderkrankheiten bei Prototypen. Bis in der Schweiz mit dem Bau begonnen werde, sei dieser Typ (ERP) ausgereift.

 "Faktische Existenzgarantie"

 Nach anderer Einschätzung war die finanzielle Werthaltigkeit von AKW in der Schweiz schon bisher nicht gegeben, weil diese unterfinanziert seien und nur dank staatlicher Hilfe und Quersubventionierung durch die billige Wasserkraft überlebten. Da sich die Schweizer Energiewirtschaft zu rund 85 Prozent im Besitz der öffentlichen Hand befinde, verfügten jedoch auch die neuen AKW über eine "faktische Existenzgarantie", sagte Boris Zürcher von Avenir Suisse.

---

Aargauer Zeitung 12.11.10

"Eine nukleare Renaissance"

 Klassentreffen Ohne kritische Stimmen, aber umso selbstbewusster tagte die Atomindustrie

LORENZ HONEGGEr

 Baden, Trafo-Halle, gestern Morgen: Beim Anblick einer Balken-Grafik erstrahlten die Gesichter der Teilnehmer der Industrietagung des Nuklearforums Schweiz ("nuclea'10"). Das Diagramm - vorgestellt von Alstom-Verwaltungsratspräsident Andreas Koopmann - zeigt die jährliche Anzahl neu gebauter Atomkraftwerke rund um den Globus: Seit Beginn der Achtzigerjahre schrumpften die Balken zu Bälkchen. Seit 2005 aber wachsen sie wieder. Will heissen: Weltweit werden alte Reaktoren durch neue ersetzt. Ohne Neubauten drohten Blackouts mit wüsten Folgen für die Wirtschaft, warnt die Atom-Lobby; in der Schweiz würden die Glühbirnen spätestens in fünfzehn Jahren erlöschen, sobald die Reaktoren in Beznau und Mühleberg aus Altersgründen vom Netz gehen.

 Was in der Bevölkerung Zukunftsängste bewirkt, erweckt in der Atomlobby verloren geglaubtes Selbstbewusstsein: "Die Diskussion über die drohende Stromlücke hat zu einer höheren Akzeptanz der Nuklearenergie geführt", erklärte der CEO des Elektrizitätskonzerns Axpo, Manfred Thumann, nach dem Mittagessen gegenüber der az. "Eine grosse Chance" sei die Tatsache, dass mit Doris Leuthard eine nuklearfreundliche Bundesrätin neu das Energiedepartement Uvek kontrolliert.

 Drei Gesuche für neue AKW sind in drei Kantonen hängig. In drei Jahren dürfte das Schweizer Stimmvolk in einem Referendum über die Baubewilligung entscheiden müssen.

 Um Optimismus zu schüren, flog das Nuklearforum Schweiz einen leicht untersetzten Engländer ein. John McNamara aus London, Kommunikationschef der britischen Nuklearvereinigung, hatte Erstaunliches zu berichten: Im Königreich habe innert vier Jahren ein radikaler Meinungsumschwung stattgefunden: "Wir erleben eine nukleare Renaissance", frohlockte er, um hastig anzufügen, dass man neben Atomkraftwerken auch erneuerbare Energien fördern müsse. "Das eine tun, das andere nicht lassen", meinte Nationalrat Christian Wasserfallen (FDP, BE). Von einem "Strommix" sprach die Präsidentin des Nuklearforums, FDP-Nationalrätin Corina Eichenberger.

 Wie wenig die meisten Atomlobbyisten für Solarzellen und Windräder übrig haben, wurde beim letzten Programmpunkt der Industrietagung offenbar. "Arena"-Moderator Reto Brennwald führte eine einstündige "Podiumsdiskussion". Eines vorneweg: Ein Atomgegner war unter den sechs Diskussionsteilnehmern nicht auszumachen. Als Fritz Baumgartner von der Agentur "für Erneuerbare Energien und Energieeffizienz" die Vorteile von alternativen Energiequellen hervorstrich, kassierte er giftige Reaktionen. Auch wurde die Problematik radioaktiven Abfalls am Klassentreffen der Atomindustrie nicht thematisiert. Die Präsidentin des Nuklearforums, Corina Eichenberger, hält eine eigene Tagung zum Thema aber für "denkbar".

---

Basler Zeitung 12.11.10

Kanton wirbt national für saubere Energie
 
Die Publikation will neue AKW verhindern
 
Pieter Poldervaart

 Morgen liegt dem "Magazin" ein Heft über erneuerbare Energie mit dem Titel "Neue Energie für die Schweiz" bei. Vier Fünftel der Kosten trägt der Kanton Basel-Stadt.

 Die Nordwestschweiz ist seit dem erfolgreichen Kampf gegen das Atomkraftwerk Kaiseraugst traditionell atomkritisch eingestellt. So verpflichtet denn auch das Atomschutzgesetz den Kanton, sich gegen die Nutzung von Kernenergie zu wenden - sogar grenzüberschreitend. 2006 verlangte deshalb der grüne Grossrat Jürg Stöcklin von der Regierung, Basel-Stadt solle ein Periodikum publizieren, das "sachlich und kompetent über die Schäden und Risiken von Atomkraftwerken informiert". Der Grosse Rat überwies die Vorlage, die Regierung sah sich allerdings zu einer Einschränkung gezwungen: Weil man das Geld dem Förderfonds entnehmen wolle, dürfe der Kampf gegen AKW kein Thema sein.

 Politisches Statement

Morgen Samstag nun liegt das 40-seitige Heft "Neue Energie für die Schweiz" dem "Magazin" und damit der abonnierten Auflage von BaZ, "Tages-Anzeiger", "Berner Zeitung" und "Bund" bei, am Sonntag in französischer Übersetzung dem "Matin Dimanche" - die Gesamtauflage beträgt 965 000 Exemplare. Rund 100 000 Franken dürften die Inserate einbringen, den Rest der Kosten von gut einer halben Million Franken deckt zu vier Fünfteln der Kanton Basel-Stadt: 1,74 Millionen Franken, verteilt auf die vier geplanten Erscheinungsjahre, bezahlt der Förderfonds, der durch eine Abgabe aus dem Stromverbrauch gespeist wird.

 "Die Unterstützung der Publikation widerspiegelt die politische Haltung der Regierung", erklärt Jürg Hofer, Leiter des Amts für Umwelt und Energie Basel-Stadt. Denn schweizweit setzten zahlreiche Energiekonzerne hohe Summen ein, um für AKW zu werben. Man wolle allerdings nicht dasselbe mit umgekehrten Vorzeichen tun, sondern mit viel bescheideneren Mitteln zeigen, dass die Atomkraft mittelfristig überflüssig werde. Das Editorial unterschreibt die basel-städtische Abordnung in National- und Ständerat - es fehlt einzig Jean Henri Dunant (SVP).

 "Abstimmung gewinnen"

Der Verzicht auf eine direkte Anti-Atom-Kampagne im Heft sei kein Problem, sagt Aernschd Born, der Geschäftsführer des Herausgebervereins Klartextenergie. "Natürlich geht es uns darum, in drei bis vier Jahren die eidgenössische Volksabstimmung über ein neues AKW zu gewinnen." Doch das könne man sehr wohl auch bewerkstelligen, indem man schweizweit für Energieeffizienz und erneuerbare Energien werbe. Tatsächlich beschreibt das Heft, welche Potenziale in Wind, Holz, Fotovoltaik und Biomasse liegen. "Unsere Berechnungen zeigen, dass es möglich ist, den Schweizer Strombedarf bis 2030 ohne AKW zu decken", sagt Born.

 Der Verein Klartextenergie publiziert seit fünf Jahren alle drei Monate eine gleichnamige Zeitung und gibt jetzt im Auftrag des Trinationalen Atomschutzverbands (Tras) auch das neue Magazin heraus. Tras wiederum vereint die Opposition von rund 70 Gemeinden gegen das AKW Fessenheim. Riehen ist Mitglied, der Kanton Basel-Stadt bezahlt seinen Mitgliederbeitrag von 19 000 Franken aus ordentlichen Budgetmitteln im Rahmen des Atomschutzgesetzes.