MEDIENSPIEGEL 12.11.10
(Online-Archiv: http://www.reitschule.ch/reitschule/mediengruppe/index.html)
Heute im Medienspiegel:
- Reitschule-Kulturtipps (RS-Fest)
- Freiraum SO
- Sexwork BE: Vernehmlassung Prostitutions-Gesetz
- Rabe-Info 12.11.10
- Freiraum SO: Zerstörungen erst nach Party
- Police FR: urbane Aufständsbekämpfungs-Übung
- Ex-Squat ZH: Hotel-Spekulationen; Lex Koller; Fall Hofmann
- Ausschaffungen: Anni Lanz; Jugendschutz; Sonderflugbegleitung
- Zwischengeschlecht: Vorstoss LU
- Waffen-SS: Schweizer Mitglieder
- Anti-Atom: Bern erneuerbar; Ausstieg BE; Nuclearforum; Finanzierung;
BS
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REITSCHULE
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Fr 12.11.10 -
Reitschule Fest 2010
Queersicht - lesbisch-schwules-Filmfestival Bern:
www.queersicht.ch
19.00 Uhr - Grosse Halle - Ausstellung "Problemhuufe":
Vernissage mit Aperokunst von Gruebli Food Company
20.00 Uhr - Grosse Halle - Ausstellung "Problemhuufe":
Niels van der Waerden (ZH) - Protestschnulzen; Tobby Landei (GE) -
Installation, Performance
20.30 Uhr - Tojo - Freude schenken. Von und mit Peter
Weyel.
22.00 Uhr - Frauenraum - Reitschulfest & RaBe
Clubtour: OFFSTREAM - the alternative gay party. DJ-Kollektiv (ZH). --
Indie, Electro, Punk, Electro-Punk und Alternative
22.00 Uhr - Dachstock - Terminal M Labelnight: MONIKA
KRUSE (GER), ERMAN ERIM (GER) live!, MANON (CH). -- Techno, House,
Electronica
Sa 13.11.10 -
Reitschule Fest 2010
Queersicht - lesbisch-schwules-Filmfestival Bern:
www.queersicht.ch
17.00 Uhr - - Öffentliche Führung
durch die Reitschule - Treffpunkt beim Grossen Tor
19.00 Uhr - Grosse Halle - Ausstellung "Problemhuufe"
21.00 Uhr - Grosse Halle - Ausstellung "Problemhuufe":
Cancelled (GE). -- Soundcollage
20.30 Uhr - Tojo - Freude schenken. Von und mit Peter
Weyel
22.00 Uhr - SousLePont - Feldermelder live; Everest on
tt; lcp (CH) -- Electronica
22.00 Uhr - Frauenraum - Reitschulfest & RaBe
Clubtour: My Baby the Bomb (LU) und Hunter Valentine (Toronto, Can), DJ
Olive Oyl
22.00 Uhr - Dachstock - NOMEANSNO (CAN), HARMFUL (GER),
PACK A.D. (CAN). -- Rock, Punk, Alternative
24.00 Uhr - Tojo - Tojo Disko mit DJane Sister Knister.
So 14.11.10
05.00 Uhr - SousLePont - Katerfrühstück
10.00 Uhr - Grosse Halle - Ausstellung "Problemhuufe"
(bis 17.00 Uhr)
Queersicht - lesbisch-schwules-Filmfestival Bern:
www.queersicht.ch
Mo 15.11.10
Queersicht - lesbisch-schwules-Filmfestival Bern:
www.queersicht.ch
Infos:
http://www.reitschule.ch
http://www.reitschulebietetmehr.ch
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20 Minuten 12.11.10
Technoqueen Monika Kruse im Dachstock
BERN. Festhütte Reitschule: Das Kulturlokal an der
Schützenmatte kommt aus dem Feiern nicht mehr raus. Dieses
Wochenende heisst es: Reitschulefest 2010.
Nach dem grossen Abstimmungsfest Ende September folgt jetzt das
grosse Reitschulefest. Wie es sich für einen Ort von musikalischer
Bedeutung gehört, wartet die Reitschule auch heuer mit einem
spannenden Programm auf. Diesmal mit einer klaren Linie: Am Freitag
gibt es Techno, am Samstag Punkrock.
Mit Monika Kruse steht heute der massentaugliche Headliner an.
Die DJane startete ihre Techno-Karriere schon zu einer Zeit, als
Techno, DJ und Frau sehr selten in einem Satz auftauchten. Fast 20
Jahre später ist das ganz anders und sie eine der grössten
ihres Fachs. Nebst unzähligen Releases mixte sie im Jahr 2000 an
der Loveparade-Abschlusskundgebung vor 1,5 Millionen
Technobegeisterten. Das war noch zu Glanzzeiten der Techno-Bewegung.
Aber auch heute ist sie noch äusserst beliebt. 2009 etwa
wählten sie die Leser des Fachmagazins "Raveline" in die Top 4 der
nationalen DJs.
Heute ist die Grande Dame des deutschen Techno im Dachstock zu
hören. Begleitet wird sie von ihren Label-Zöglingen Manon aus
Zürich und dem türkisch-deutschen Liveact Erman Erim. Im
Gegensatz zur Chefin bewegen sich diese zwei in eher housigen Gefilden.
Pedro Codes
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SEXWORK BE
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20min.ch 12.11.10
Prostitution
Berns Puffmütter sollen sich bewilligen lassen
Im Kanton Bern soll nur noch einen Salon oder einen Escort-Service
betreiben dürfen, wer strenge Richtlinien erfüllt. So will es
ein neuer Gesetzesentwurf.
Mit dem Ziel, die Arbeitsbedingungen von Sexarbeiterinnen und
Sexarbeitern zu verbessern, legt der Kanton Bern erstmals ein Gesetz
über die Prostitution vor. Kernstück ist eine
Bewilligungspflicht "für Leute, in deren Verantwortung
Prostitution ausgeübt wird".
Mit der geplanten Bewilligungspflicht hätten diese Personen - etwa
Betreiber von Salons oder Escort-Services - strenge Voraussetzungen zu
erfüllen, schreibt der Regierungsrat in einer Mitteilung. Haben
sie schwere Straftaten begangen oder bieten sie aus anderen
Gründen keine Gewähr für eine rechtskonforme
Ausübung der Tätigkeit, wird ihnen die Bewilligung verweigert.
Unter anderem haben sie sicherzustellen, dass sich keine
minderjährigen Personen in ihrem Verantwortungsbereich
prostituieren. Bei Pflichtverletzungen drohen Bussen, der Entzug der
Bewilligung und Berufsausübungsverbote. Bewilligungsbehörden
sind die Regierungsstatthalter.
Das neue Gesetz stärkt zudem die Präventions- und
Informationstätigkeit durch Behörden und private Fachstellen.
Der Kanton finanziert bereits heute über Leistungsvereinbarungen
private Fachstellen, die sich für Sexarbeiterinnen und -arbeiter
einsetzen.
Neue Regeln für Strassenprostitution - keine Meldepflicht
Das Gesetz führt neue Regeln im Bereich der Strassenprostitution
ein. Es bezeichnet einzelne, genau umschriebene Orte, an denen die
Strassenprostitution kantonsweit verboten sein wird. Das sind etwa
Wohnzonen oder die Umgebung von religiösen Stätten, von
Schulen und Heimen.
Von der Strassenprostitution betroffen ist laut der Mitteilung heute
vor allem die Stadt Bern. Sie wird laut dem Regierungsrat ihre
bisherige Praxis fortsetzen können.
Auf eine allgemeine Meldepflicht für Sexarbeitende hat die
Kantonsregierung verzichtet. Der direkte Kontakt zwischen den
Behörden und ihnen hätte im Bereich der Prävention und
Information Vorteile, schreibt der Regierungsrat. Doch würde damit
den Sexarbeitenden eine zusätzliche Stigmatisierung drohen und dem
Kanton mehr Bürokratie.
Nicht vor Mitte 2012 in Kraft
Bis Mitte Februar geht das Gesetz nun für Stellungnahmen
interessierter Kreise in die Vernehmlassung. Voraussichtlich in der
Novembersession 2011 wird der Grosse Rat die erste Lesung
durchführen. Frühestens auf Mitte 2012 kann der Erlass in
Kraft gesetzt werden.
Das Gesetz geht auf eine im bernischen Kantonsparlament sehr deutlich
überwiesene Motion von Christine Häsler
(Grüne/Burglauenen) zurück. Es lehnt sich an
Prostitutionsgesetze aus der Westschweiz an, wie aus der Botschaft des
Regierungsrats an den Grossen Rat hervorgeht.
Die Kantonspolizei schätzt die Zahl der Prostitution betreibenden
Personen im Kanton Bern auf 1150 Menschen; in einer Studie zu diesem
Thema ist die Rede von mindestens 1800. Etwa 210 Sexsalons gibt es laut
der regierungsrätlichen Botschaft im Kanton Bern.
(sda)
---
bernerzeitung.ch 12.11.10
Kanton regelt erstmals umfassend die Prostitution
sda / js
Der Kanton Bern will die Arbeitsbedingungen von Sexarbeiterinnen
und Sexarbeitern verbessern. Mit diesem Ziel legt er erstmals ein
Gesetz über die Prostitution vor.
Kernstück ist eine Bewilligungspflicht für Leute, in
deren Verantwortung Prostitution ausgeübt wird.
Mit der geplanten Bewilligungspflicht hätten diese Personen
- etwa Betreiber von Salons oder Escort-Services - strenge
Voraussetzungen zu erfüllen, schreibt der Regierungsrat in einer
Mitteilung. Haben sie schwere Straftaten begangen oder bieten sie aus
anderen Gründen keine Gewähr für eine rechtskonforme
Ausübung der Tätigkeit, wird ihnen die Bewilligung verweigert.
Unter anderem haben sie sicherzustellen, dass sich keine
minderjährigen Personen in ihrem Verantwortungsbereich
prostituieren.
Das Gesetz führt neue Regeln im Bereich der
Strassenprostitution ein. Die Stadt Bern wird allerdings ihre bisherige
Praxis fortsetzen können. Auf eine allgemeine Meldepflicht
für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter hat der Regierungsrat
verzichtet. Bis Mitte Februar geht das Gesetz nun für
Stellungnahmen interessierter Kreise in die Vernehmlassung.
---
bielertagblatt.ch 12.11.10
Prostitution
Kanton regelt das Prostitutionsgewerbe erstmals umfassend
Erhöhter Schutz vor Ausbeutung und Missbrauch sowie verbesserte
Arbeitsbedingungen für die Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter: Diese
Ziele verfolgt das erste bernische Gesetz über die Ausübung
der Prostitution.
(mt) Mit dem neuen Erlass soll zudem die Bevölkerung
verstärkt vor den mit der Prostitution einhergehenden
störenden Begleiterscheinungen geschützt werden.
Kernstück der Neuregelung ist eine Bewilligungspflicht für
Personen, in deren Verantwortungsbereich Prostitution ausgeübt
wird. Der Regierungsrat hat die Polizei- und Militärdirektion
ermächtigt, den Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung zu schicken.
Die Prostitution ist grundsätzlich ein legales Gewerbe, das den
verfassungsrechtlichen Schutz der Wirtschaftsfreiheit geniesst. Sie hat
sich wie jedes Gewerbe den gewerbe-, steuer- und
sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen zu unterwerfen.
Eine Besonderheit stellt das Verhältnis zwischen den
Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern und denjenigen Personen dar, in deren
Verantwortungsbereich Prostitution ausgeübt wird. Das
Schweizerische Strafgesetz-buch steckt hierbei den Rahmen des Erlaubten
ab. Der Kanton Bern verfügt heute wie die überwiegende
Mehrheit aller Kantone über keine spezifischen gesetzlichen
Bestimmungen im Bereich der Prostitution. Seitens der Behörden ist
das Wissen über das Prostitutionsgewerbe eher begrenzt.
Bei Personen, in deren Verantwortungsbereich Prostitution ausgeübt
wird, ist das grösste Ausbeutungs- und Missbrauchspotential zu
orten. Dazu zählen Betreiberinnen und Betreiber von
Prostitutions-Salons und Escort-Services. Mit der neu geschaffenen
Bewilligungspflicht haben sie strenge Voraussetzungen zu erfüllen.
Haben sie in der Vergangenheit schwere Straftaten begangen oder bieten
sie aus anderen Gründen keine Gewähr für eine
rechtskonforme Ausübung der Tätigkeit, wird ihnen die
Bewilligung verweigert. Ihnen werden darüber hinaus zahlreiche
Pflichten auferlegt. Unter anderem haben sie sicherzustellen, dass sich
keine minderjährigen Personen in ihrem Verantwortungsbereich
prostituieren. Bei Pflichtverletzungen drohen Konsequenzen wie hohe
Bussen, ein Bewilligungsentzug und ein mehrjähriges
Berufsausübungsverbot.
Das neue Gesetz stärkt zudem die Präventions- und
Informationstätigkeit durch die Behörden und die privaten
Fachstellen. Die Beratung von Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern stellt
ein nützliches und effektives Mittel im Kampf gegen Ausbeutung und
Missbrauch dar. Der Kanton Bern finanziert bereits heute über
Leistungsvereinbarungen private Fachstellen, die sich für Menschen
engagieren, die im Kanton Bern Prostitution ausüben.
Neue Regeln führt das Gesetz zudem im Bereich der
Strassenprostitution ein. Es bezeichnet einzelne, genau umschriebene
Orte, an denen die Strassenprostitution kantonsweit verboten sein wird.
Den Gemeinden wird es freistehen, sowohl weitergehende
Verbotstatbestände zu benennen als auch Ausnahmen vom kantonalen
Grundsatz vorzusehen. Von der Strassen-prostitution betroffen ist heute
in erster Linie die Stadt Bern. Sie wird ihre bisherige Praxis auch
unter Geltung des neuen Rechts fortsetzen können.
Der Kanton regelt das Prostitutionsgewerbe erstmals umfassend
Das neue Gesetz erleichtert die behördliche Kontrolle des
Prostitutionsgewerbes. Es fördert und koordiniert die
Zusammenarbeit unter den Behörden und den privaten Fachstellen.
Der Informationsfluss unter den Behörden und privaten Fachstellen
wird gesetzlich geregelt. Strenge datenschutzrechtliche Vorgaben
schützen die Privatsphäre der Sexarbeiterinnen und
Sexarbeiter. Entscheidend ist auch, dass der Regierungsrat darauf
verzichtet, eine allgemeine Meldepflicht für Sexarbeiterinnen und
Sexarbeiter einzuführen.
Ein direkter Kontakt zwischen Behörden und den Prostitution
ausübenden Personen brächte zwar insbesondere im Bereich der
Prävention und Information Vorteile. Doch hätte eine solche
Meldepflicht eine zusätzliche Stigmatisierung und einen nicht zu
unterschätzenden bürokratischen Aufwand zur Folge. Die
Vernehmlassung zum neuen Gesetz dauert bis zum 14. Februar 2011.
Voraussichtlich in der Novembersession 2011 wird der Grosse Rat die
erste Lesung durchführen. Der Erlass kann frühestens auf
Mitte 2012 in Kraft gesetzt werden. Den Anstoss zum neuen Gesetz hat
der Grosse Rat im April 2009 mit der Überweisung der Motion
"Sexgewerbe - Schranken, Regeln und Schutz" von Grossrätin
Christine Häsler gegeben.
---
be.ch 12.11.10
Medienmitteilung des Kantons Bern
Vernehmlassung zum Gesetz über die Ausübung der Prostitution:
Kanton regelt das Prostitutionsgewerbe erstmals umfassend (12.11.2010)
Erhöhter Schutz vor Ausbeutung und Missbrauch sowie verbesserte
Arbeitsbedingungen für die Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter: Diese
Ziele verfolgt das erste bernische Gesetz über die Ausübung
der Prostitution. Mit dem neuen Erlass soll zudem die Bevölkerung
verstärkt vor den mit der Prostitution einhergehenden
störenden Begleiterscheinungen geschützt werden.
Kernstück der Neuregelung ist eine Bewilligungspflicht für
Personen, in deren Verantwortungsbereich Prostitution ausgeübt
wird. Der Regierungsrat hat die Polizei- und Militärdirektion
ermächtigt, den Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung zu schicken.
Die Prostitution ist grundsätzlich ein legales Gewerbe, das den
verfassungsrechtlichen Schutz der Wirtschaftsfreiheit geniesst. Sie hat
sich wie jedes Gewerbe den gewerbe-, steuer- und
sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen zu unterwerfen. Eine
Besonderheit stellt das Verhältnis zwischen den Sexarbeiterinnen
und Sexarbeitern und denjenigen Personen dar, in deren
Verantwortungsbereich Prostitution ausgeübt wird. Das
Schweizerische Strafgesetz-buch steckt hierbei den Rahmen des Erlaubten
ab. Der Kanton Bern verfügt heute wie die überwiegende
Mehrheit aller Kantone über keine spezifischen gesetzlichen
Bestimmungen im Bereich der Prostitution. Seitens der Behörden ist
das Wissen über das Prostitutionsgewerbe eher begrenzt.
Bei Personen, in deren Verantwortungsbereich Prostitution ausgeübt
wird, ist das grösste Ausbeutungs- und Missbrauchspotential zu
orten. Dazu zählen Betreiberinnen und Betreiber von
Prostitutions-Salons und Escort-Services. Mit der neu geschaffenen
Bewilligungspflicht haben sie strenge Voraussetzungen zu erfüllen.
Haben sie in der Vergangenheit schwere Straftaten begangen oder bieten
sie aus anderen Gründen keine Gewähr für eine
rechtskonforme Ausübung der Tätigkeit, wird ihnen die
Bewilligung verweigert. Ihnen werden darüber hinaus zahlreiche
Pflichten auferlegt. Unter anderem haben sie sicherzustellen, dass sich
keine minderjährigen Personen in ihrem Verantwortungsbereich
prostituieren. Bei Pflichtverletzungen drohen Konsequenzen wie hohe
Bussen, ein Bewilligungsentzug und ein mehrjähriges
Berufsausübungsverbot.
Das neue Gesetz stärkt zudem die Präventions- und
Informationstätigkeit durch die Behörden und die privaten
Fachstellen. Die Beratung von Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern stellt
ein nützliches und effektives Mittel im Kampf gegen Ausbeutung und
Missbrauch dar. Der Kanton Bern finanziert bereits heute über
Leistungsvereinbarungen private Fachstellen, die sich für Menschen
engagieren, die im Kanton Bern Prostitution ausüben.
Neue Regeln führt das Gesetz zudem im Bereich der
Strassenprostitution ein. Es bezeichnet einzelne, genau umschriebene
Orte, an denen die Strassenprostitution kantonsweit verboten sein wird.
Den Gemeinden wird es freistehen, sowohl weitergehende
Verbotstatbestände zu benennen als auch Ausnahmen vom kantonalen
Grundsatz vorzusehen. Von der Strassen-prostitution betroffen ist heute
in erster Linie die Stadt Bern. Sie wird ihre bisherige Praxis auch
unter Geltung des neuen Rechts fortsetzen können.
Das neue Gesetz erleichtert die behördliche Kontrolle des
Prostitutionsgewerbes. Es fördert und koordiniert die
Zusammenarbeit unter den Behörden und den privaten Fachstellen.
Der Informationsfluss unter den Behörden und privaten Fachstellen
wird gesetzlich geregelt. Strenge datenschutzrechtliche Vorgaben
schützen die Privatsphäre der Sexarbeiterinnen und
Sexarbeiter. Entscheidend ist auch, dass der Regierungsrat darauf
verzichtet, eine allgemeine Meldepflicht für Sexarbeiterinnen und
Sexarbeiter einzuführen. Ein direkter Kontakt zwischen
Behörden und den Prostitution ausübenden Personen
brächte zwar insbesondere im Bereich der Prävention und
Information Vorteile. Doch hätte eine solche Meldepflicht eine
zusätzliche Stigmatisierung und einen nicht zu
unterschätzenden bürokratischen Aufwand zur Folge.
Die Vernehmlassung zum neuen Gesetz dauert bis zum 14. Februar 2011.
Voraussichtlich in der Novembersession 2011 wird der Grosse Rat die
erste Lesung durchführen. Der Erlass kann frühestens auf
Mitte 2012 in Kraft gesetzt werden. Den Anstoss zum neuen Gesetz hat
der Grosse Rat im April 2009 mit der Überweisung der Motion
"Sexgewerbe - Schranken, Regeln und Schutz" von Christine Häsler
gegeben.
Vernehmlassungsunterlagen
http://www.be.ch/web/index/veroeff-geschaefte-vnl-detail.htm?id=9541
--
Vernehmlassung zum Gesetz über die Ausübung der Prostitution
(12.11.2010)
Laufendes Vernehmlassungsverfahren / Frist: 14.02.2011
Zu den Vernehmlassungsunterlagen
http://www.be.ch/web/index/veroeff-geschaefte-vnl-detail.htm?id=9541#dok
Erhöhter Schutz vor Ausbeutung und Missbrauch sowie verbesserte
Arbeitsbedingungen für die Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter: Diese
Ziele verfolgt das erste bernische Gesetz über die Ausübung
der Prostitution. Mit dem neuen Erlass soll zudem die Bevölkerung
verstärkt vor den mit der Prostitution einhergehenden
störenden Begleiterscheinungen geschützt werden.
Kernstück der Neuregelung ist eine Bewilligungspflicht für
Personen, in deren Verantwortungsbereich Prostitution ausgeübt
wird. Der Regierungsrat hat die Polizei- und Militärdirektion
ermächtigt, den Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung zu schicken.
Vernehmlassungsdauer bis 14. Februar 2011.
Medienmitteilung
http://www.be.ch/web/kanton-mediencenter-mm-detail.htm?id=9542
Vernehmlassungsunterlagen
* Begleitschreiben (PDF, 56 KB)
http://www.portalbackend.be.ch/public/media/DisplayFile.aspx?fileId=445850760501701&linkId=6513270421564413608&linkName=Begleitschreiben
Gesetz über die Ausübung der Prostitution
* Erlass (PDF, 115 KB)
http://www.portalbackend.be.ch/public/media/DisplayFile.aspx?fileId=55526417603715309&linkId=6511610921563111907&linkName=Erlass
Gesetz über die Ausübung der Prostitution
* Vortrag (PDF, 303 KB)
http://www.portalbackend.be.ch/public/media/DisplayFile.aspx?fileId=55467847602413608&linkId=559951621561810206&linkName=Vortrag
Gesetz über die Ausübung der Prostitution
* Vernehmlassungsadressatenliste (PDF, 79 KB)
http://www.portalbackend.be.ch/public/media/DisplayFile.aspx?fileId=55409297601111907&linkId=54829252156058505&linkName=Vernehmlassungsadressatenliste
Gesetz über die Ausübung der Prostitution
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RABE-INFO
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Fr. 12. November 2010
http://www.rabe.ch/uploads/tx_mcpodcast/RaBe-_Info_12._November_2010.mp3
http://www.rabe.ch/nc/webplayer.html?song_url=uploads/tx_mcpodcast/RaBe-_Info_12._November_2010.mp3&song_title=RaBe-%20Info%2012.%20November%202010
- Als erster Deutschschweizer Kanton erarbeitet Bern ein Gesetz zur
Prostitution
- Der Schweizer Wald wird so nachhaltig genutzt wie noch nie
- Gemeinschaftsradio verhilft Frauen im Tschad zu mehr Rechten
Links:
http://www.be.ch/web/index/veroeff/veroeff-geschaefte/veroeff-geschaefte-vnl/veroeff-geschaefte-vnl-detail.htm
http://www.wsl.ch
http://www.amarc.org
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FREIRAUM SO
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Grenchner Tagblatt 12.11.10
"Keine Schäden während Party"
Chaos-Party In einem anonymen Mail - Absender "Quadratasi" -
haben sich die Organisatoren der Chaos-Party im alten
Druckereigebäude der Solothurner Zeitung zu Wort gemeldet. Sie
beklagen sich in wohl bewusst fehlerhaftem Deutsch über die "nur
aufgrund der entstandenen Sachbeschädigungen sehr einseitige
Berichterstattung". Die Organisatoren hatten für den Anlass
Unmengen von Getränken und eine professionelle Musikanlage samt
Discjockey organisiert, alle Fenster abgedunkelt und die Zugänge
blockiert. Mit dem Zerstörungswerk wollen sie dagegen nichts zu
tun haben: "Wir achteten, mit Erfolg, auch in unserem Interesse darauf,
dass es während dem ganzen Fest zu keinerlei
Sachbeschädigungen kam." Solche habe es "anscheinend nach beenden
der Party" gegeben. Der Grossaufmarsch - die Organisatoren sprechen
sogar von "rund 400 bis 500 Personen" - habe gezeigt, dass "in
Solothurn ein Defizit von Alternativen Kulturangeboten besteht". So
seien längst nicht nur "Linksautonome" anwesend gewesen, sondern
"ein sehr breit gefächertes Publikum". (szr)
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POLICE FR
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Freiburger Nachrichten 12.11.10
Polizeiübung in der Innenstadt
Freiburg Das grosse Polizeiaufgebot am Freiburger Bahnhofplatz
liess gestern Abend manche Passanten und Pendler schon mit dem
Schlimmsten rechnen: Über ein Dutzend Polizisten kontrollierten
und durchsuchten verschiedene Leute. Doch auf Nachfrage gaben die
Beamten Entwarnung. Die Kantonspolizei führte lediglich eine
grossangelegte Übung durch.
"Wir trainieren unsere Mitarbeiter darin, an verschiedenen Orten
in der Innenstadt Teilnehmer einer Demonstration zu kontrollieren",
erklärte Jacques Meuwly, Ausbildungsverantwortlicher der
Kantonspolizei, gegenüber der Zeitung La Liberté. Konkret
gehe es darum, Unruhestifter und Vandalen festzunehmen, die sich unter
die friedlichen Teilnehmer einer bewilligten Demo gemischt hätten.
Damit solle verhindert werden, dass eine Demonstration in Gewalt
ausarte, wie dies am 12. Juni 2010 bei einer Kundgebung vor dem
Zentralgefängnis passierte.
Polizisten spielten Demonstranten
Die Polizei führt solch grosse Übungen zwei bis drei
Mal pro Jahr durch. Bei den kontrollierten Personen handelte es sich
übrigens um Polizisten in Zivil, die für die Übung
Störenfriede mimten. La Lib./mos
---
La Liberté 12.11.10
Fribourg
Jeu de rôle policier au centre-ville
Christine Wuillemin
"Il doit se passer quelque chose de grave, une quinzaine de
policiers fouillent tout le monde", s'inquiète une passante en
observant un étonnant déploiement de police hier soir,
aux alentours de 18 h, sur la place de la Gare à Fribourg. Sous
le regard à la fois inquiet et intrigué des centaines de
voyageurs en transit, des policiers procèdent à des
contrôles de personnes. Mais en questionnant les agents, l'on
apprend qu'il s'agit en fait d'un exercice grandeur nature.
"Nous entraînons nos collaborateurs chargés du
maintien de l'ordre à prendre un certain nombre de positions, en
ville, de manière à occuper le terrain pour
contrôler les gens qui assistent à une manifestation",
explique le capitaine Jacques Meuwly, responsable de la formation au
maintien de l'ordre à la police cantonale. "Le but est
d'appréhender les perturbateurs et les casseurs qui s'incrustent
dans une manifestation autorisée pour éviter que celle-ci
ne dérape comme le 12 juin dernier", poursuit-il. On se souvient
de la triste issue de cette manifestation contre les violences
policières, organisée devant la Prison centrale par le
groupe "Justice pour tous" ("LL" du 14 juin). Les manifestants
soutenaient les prévenus de l'affaire de l'autoroute A1, au
cours de laquelle un jeune voleur de voiture français avait
trouvé la mort sous les balles d'un policier vaudois. Des
perturbateurs, venus se greffer au noyau pacifiste des manifestants,
avaient projeté des engins pyrotechniques en direction des
forces de police. Deux agents de l'ordre avaient été
blessés, dont un gravement.
Afin d'éviter pareils débordements à
l'avenir, les policiers suivent des cours tout au long de
l'année pour apprendre à gérer ce genre de
situations. En complément, des exercices à grande
échelle, tel que celui d'hier, sont organisés deux
à trois fois par an. Les matchs houleux opposant
Fribourg-Gottéron au HC Berne font aussi office de mise en
situation.
Mais hier soir, sur la place Georges-Python, pas de casseurs ni
de hooligans préparant un sale coup, juste des agents en civil
attendant le début de la simulation. "Nous disposons d'une
trentaine de policiers qui jouent les perturbateurs et ce sont ces
gens-là que nous contrôlons pour éviter qu'ils
s'insèrent dans une manifestation. Nous allons faire comme si
une manifestation se mettait en route. Elle sera canalisée sur
la rue Grimoux", indique le capitaine Meuwly.
"ça nous permet, d'une part, d'entraîner les
policiers et, d'autre part, de valider les standards que nous
souhaitons appliquer." Les agents évoluent ainsi dans des
conditions réelles et à des heures de haute
fréquentation. Mais n'aurait-il pas été de bon
goût d'informer la population d'une aussi importante
présence policière afin d'éviter toute
inquiétude? "Les policiers en civil transmettent un nom de code
lorsqu'ils sont approchés par leurs collègues en
uniformes. Ces derniers savent alors qu'ils font partie de l'exercice.
Les citoyens normaux que nous serions amenés à
contrôler, mais qui ne donnent pas le nom de code, sont
informés et écartés. Nous n'avons eu aucun
problème jusqu'à maintenant", assure le responsable de la
formation. I
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EX-SQUAT ZH
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Tagesanzeiger 12.11.10
Hotel Atlantis
Die goldenen Zeiten der Rosebud Holding
Die Rosebud Hôtels Holding aus Luxemburg, der das Hotel
Atlantis in Zürich gehört, hat in der Vergangenheit bereits
mehrfach renommierte, aber renovationsbedürftige 5-Sterne-Hotels
gekauft. Sie versprach grosse Investitionen - und verkaufte die
Luxushäuser mit Millionengewinnen. Nachdem dieses Modell einige
Jahre lang nicht mehr so gut lief, kam 2007 das grosse Geld von den
Ölscheichs aus Qatar. -Seite 15
--
Die Atlantis-Besitzer machten mit Hotel-Deals das grosse Geld
Sie versprachen vollmundig Investitionen. Dann verkauften sie -
mit Millionengewinnen.
Von Arthur Rutishauser und Jean François Tanda
Zürich - Pierre Buyssens, Sébastien Armleder und
dessen Vater Victor: Die Männer hinter der Rosebud Hôtels
Holding aus Luxemburg, Eigentümerin des Hotels Atlantis in
Zürich, sind in der Branche bekannt. Bereits mehrfach haben sie
Hotels erst gekauft und dann gewinnbringend weiterverkauft.
Strippenzieher bei Rosebud ist Victor Armleder aus der Dynastie
des ehrwürdigen Hotels Richemond in Genf. Er gründete
zusammen mit der französischen Unternehmerfamilie Decours und dem
Genfer Bankier François Rouge die Richemond Héritage SA,
aus der die heutige Rosebud hervorging. Sie kauften neben dem Richemond
in Genf das Drei Könige in Basel, das Royal Savoy in Lausanne, die
Bürgenstock-Hotels, das Arabella Sheraton Atlantis in Zürich
und den Schweizerhof in Bern - alles renommierte, aber
renovierungsbedürftige 4- und 5-Stern-Hotels. Man hielt
Pressekonferenzen ab und versprach fantastische Investitionen. Doch
schon bald stellte sich heraus, dass es wohl eher um Immobilienhandel
geht.
Als Erstes wurde das Genfer Richemond für 100 Millionen
Franken an die britische Rocco-Forte-Gruppe verkauft. Es folgte der
Verkauf des Basler Nobelhotels Drei Könige, das der neue Besitzer,
der Medizinaltechnikunternehmer Thomas Straumann, in neuem Glanz unter
dem Namen Les Trois Rois wiedereröffnete. Laut Pierre Buyssens,
dem damaligen Projektleiter der Rosebud SA, betrug der Verkaufspreis
für dieses Haus 64 Millionen Franken.
Dann ging es erst einmal eine Zeit lang bergab. Der Schweizerhof
in Bern und das Zürcher Atlantis Sheraton blieben jahrelang
geschlossen, dem einstigen Nobelhaus Royal-Savoy in Lausanne brach
einer von fünf Sternen weg, irgendwann schloss auch dieses Haus.
Auch das hoch über dem Vierwaldstättersee thronende
Bürgenstock-Resort, eine zwar einzigartige, jedoch
heruntergewirtschaftete Hotelanlage, wurde ebenfalls geschlossen.
Geldspritze der Ölscheichs
2007 kam das grosse Geld von den Ölscheichs. Absender war
Ghanim bin Saad al-Saad, Chef der Barwa Real Estate Company aus Qatar.
Den Einstieg bei Rosebud liessen sich die Katarer 150 Millionen Franken
kosten. Dafür erhielten sie 50 Prozent der Rosebud Properties
Holding Luxembourg. Mit dem Geld "werden wir Schulden zurückzahlen
und den Rest in der Firma lassen", sagte Armleder damals. Dazu kam
zusätzlich ein Kredit von 350 Millionen für die Renovation
der verbleibenden Hotels. Für das Atlantis waren 45 Millionen
vorgesehen. Die Renovationen sollten sofort beginnen, weil sonst die
Baubewilligung verfallen würde, hiess es damals. Zudem wolle man
das Atlantis in neuem Glanz auf die Euro 2008 hin wiedereröffnen.
Doch so weit kam es nie. Das Atlantis wurde zum Heim für
Asylsuchende, und die restlichen Hotels gingen an die Qatarer. Heute
gehören sie der QDHP Swiss Management AG mit Sitz in Zug.
Hinter der QDHP steckt die Qatar Investment Authority, der
qatarische Staatsfonds im Eigentum der Königsfamilie. Doch trotz
der guten Verbindungen von Rosebud in den Nahen Osten: Für einen
Kauf des Hotel Atlantis waren die Scheiche offenbar nicht zu
begeistern. Woran das liegt, darüber kann nur spekuliert werden.
Armleders Geschäftspartner Pierre Buyssens hat gestern auf Anrufe
des "Tages-Anzeigers" nicht reagiert.
Reich geworden sind die Armleders aber auch so: Rund 460
Millionen Franken lösten sie mit dem Verkauf der Hotels, für
die sie ursprünglich nur 160 Millionen bezahlt hatten. Mit diesem
Geld konnten sie Bankkredite von über 100 Millionen zurück-
und den ehemaligen Partner François Rouge auszahlen. Rouge war
in Frankreich für kurze Zeit ein berühmter Mann, weil er sich
mit der korsischen Mafia eine Auseinandersetzung um ein Kasino
lieferte. Rouge verlor, landete im Gefängnis und musste verkaufen.
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Bürgenstock, Luzern. Kaufpreis: 40 Millionen Franken,
Verkaufspreis: 180 Millionen Franken.Fotos: Keystone
Royal-Savoy, Lausanne. Kaufpreis: 30 Mio., Verkaufspreis: 60 Mio.
Drei Könige, Basel. Die Rosebud Holding kaufte das Hotel
für 34 Millionen Franken und verkaufte es für 64 Millionen.
Schweizerhof, Bern. Kaufpreis: 20 Mio., Verkaufspreis: 60 Mio.
Richemond, Genf. Kaufpreis: 40 Mio., Verkaufspreis: 100 Mio.
Foto: PD
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Tagesanzeiger 11.11.10
Eigentümer dürfen Hotel Atlantis nicht zu Luxuswohnungen
umbauen
Laut Bundesamt für Justiz braucht es dazu für
Ausländer eine Bewilligung - doch die ist nicht zu haben.
Von Jean François Tanda und Samira Zingaro
Die Eigentümer dürfen das Hotel Atlantis in Zürich
nicht wie geplant zu 70 Eigentumswohnungen umbauen. Der Grund:
Gemäss dem "Bundesgesetz über den Erwerb von
Grundstücken durch Personen im Ausland" - die sogenannte Lex
Koller - bedarf der Umbau des Hotels in Wohnungen einer
Ausnahmebewilligung durch den Kanton. "Auch dann, wenn die Wohnungen
anschliessend an Schweizer verkauft werden", sagt Folco Galli, Sprecher
des Bundesamts für Justiz (BJ).
Die Lex Koller wurde vor bald dreissig Jahren geschaffen, um zu
vermeiden, dass ausländische Spekulanten den Immobilienmarkt
zusätzlich anheizen. Ein Fall für die Lex Koller ist das
Hotel Atlantis, weil es einer Aktiengesellschaft gehört, die von
der Rosebud Hôtels Holding aus Luxemburg beherrscht wird. Das
Gesetz greift, obwohl Pierre Buyssens und Sébastien Armleder,
die Aktionäre der luxemburgischen Holding, beide Schweizer sind.
Denn, sagt BJ-Sprecher Galli, "massgebend ist der Sitz der
Gesellschaft."
Derweil errichtet Werner Hofmann, Mieter ad interim, im Atlantis
Studentenzimmer. Bislang ist dafür bei der Stadt noch kein
Umbaugesuch eingetroffen. Angeblich hat Hofmann für seine
Studentenzimmer bereits 150 Interessenten. Der Mietzins pro Zimmer soll
400 Franken betragen. Wie Hofmann mit seinem Projekt die hohe Miete
für das Atlantis zahlen will, ist unklar. Im oberen Stock des
stillgelegten Hotels will Hofmann zudem exklusive Suiten anbieten.
Hotel Atlantis
Für eine Umnutzung müsste der Kanton eine
Ausnahmebewilligung erteilen. -Seite 13
Wer ist der Unternehmer Werner Hofmann, der das Hotel derzeit
mietet? - Seite 13
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Hotel Atlantis: Die Besitzer dürfen ihre Umbaupläne nicht
realisieren
Die luxemburgische Holding kann keine Eigentumswohnungen bauen -
wegen der Lex Koller.
Von Jean François Tanda und Samira Zingaro
Das Hotel Atlantis darf nicht in Eigentumswohnungen umgebaut
werden. Der Grund: die Lex Koller - das Hotel gehört einer
luxemburgischen Holding. Zwar durfte diese das Hotel ohne Bewilligung
kaufen. "Hingegen ermöglicht die Lex Koller nicht, ein
bewilligungsfrei erworbenes, betrieblich genutztes Grundstück wie
ein Hotel zu Eigentumswohnungen umzubauen", sagt Folco Galli, Sprecher
des Bundesamts für Justiz.
Die Hoteleigentümerin, die Rosebud Hôtels Holding aus
Luxemburg, ist sich dieser Schwierigkeit noch nicht bewusst. Pierre
Buyssens, einer der beiden Holding-Aktionäre, sagte gestern auf
Anfrage, er und sein Geschäftspartner seien Schweizer, womit dies
kein Fall für die Lex Koller sei. Doch dem widerspricht das
Bundesamt für Justiz: "Massgeblich ist der Sitz der Gesellschaft",
sagt Sprecher Galli.
Der Umbau des Hotels bedürfte darum einer
Ausnahmebewilligung durch den Kanton Zürich. Solche
Ausnahmebewilligungen können allerdings nur dann erteilt werden,
wenn einer der gesetzlich vorgesehenen Gründe gegeben ist. Doch
einen solchen gibt es im vorliegenden Fall nicht. Weder handelt es sich
beim Projekt um "sozialen Wohnungsbau" noch um "Ferienwohnungen". Der
Kanton Zürich habe darum gar keine Handhabe, den Umbau in
Eigentumswohnungen zu bewilligen, heisst es im Bundesamt.
2001 hatte die Rosebud Holding das Atlantis als Hotel gekauft.
Das ging ohne Lex-Koller-Bewilligung, denn ausländische
Gesellschaften dürfen sogenannt betrieblich genutzte
Grundstücke ohne Bewilligung kaufen.
Aufsichtsbehörde dafür, dass die Lex Koller im Kanton
Zürich eingehalten wird, ist das Amt für Wirtschaft und
Arbeit. Dort will man sich zum Fall Hotel Atlantis nicht äussern -
"aus Datenschutzgründen", wie Sprecherin Irene Tschopp sagt. Im
Bundesamt für Justiz hingegen fallen deutliche Worte: Sollten die
Eigentümer des Atlantis aus dem Hotel trotz allem Wohnungen
machen, müsste die Aufsichtsbehörde die Eigentümer dazu
zwingen, das Ganze rückgängig machen.
Bisher hat die Rosebud Holding noch gar kein Umbaugesuch
eingereicht. Angesichts der gesetzlichen Bestimmungen wäre ein
solches Gesuch auch zwecklos.
Somit bleibt der Rosebud Holding eigentlich nur noch die Option
eines Verkaufs. Laut Aktionär Buyssens gebe es eine internationale
Hotelkette, die am Erwerb des Atlantis interessiert sei. Es handle sich
um eine Premium-Hotelkette, die das Atlantis zu einem 5-Sterne-Hotel
mit 150 Zimmern machen wolle. Die Kette sei auf dem europäischen
Festland noch nicht präsent, wolle aber "unbedingt in Zürich
ein Hotel eröffnen".
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Günstige Zimmer
Bereits 150 Interessenten
Das Hotel Atlantis liegt in einer Wohnzone. Nun will der
Unternehmer Werner Hofmann dort als Zwischenlösung Zimmer für
Studenten anbieten. Laut Urs Spinner vom Hochbaudepartement liegt kein
Gesuch des Mieters oder Eigentümers für einen Umbau vor.
Weiss die Stadt, dass etwas im Tun ist, kann sie selbst aktiv werden
und prüfen, ob eine Bewilligung nötig ist. Man warte derzeit
noch ab, heisst es. Die Hoteleigentümer suchen nach eigenen
Angaben seit Mai 2010 nach einer Interimslösung für das
Atlantis. Hofmann verlangt für ein Zimmer mit Bad und
Kühlschrank sowie allenfalls Kochmöglichkeit 400 Franken.
Mietvoraussetzung ist eine Legi oder ein Lehrlingsausweis. "Bereits
sind 150 Anmeldungen bei uns eingegangen", sagt Hofmann. Die
Gesamtmiete koste monatlich 80 000 Franken, inklusive Heiz- und
Nebenkosten, liess er sich in den Medien zitieren. Damit würde er
bei den jetzt festgelegten 174 Einheiten rote Zahlen schreiben. Neu
spricht Hofmann von 50 000 Franken Miete. Neben den Studentenzimmern
will Hofmann im obersten Stock auch Suiten anbieten sowie die
Tiefgaragenplätze und die Säle im Hotel und in der
Döltschistube vermieten. Hofmann liebäugelt mit dem Kauf
einer Liegenschaft beim Regensdorfer Bahnhof. "Falls dies gelingt,
könnten die Studenten nach Ablauf der Zwischennutzung im Atlantis
dorthin ziehen." (saz)
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Werner Hofmann
Wohltäter oder abgebrühter Geschäftsmann?
Er kam aus dem Nichts. Seither ist der Mieter des Atlantis
allgegenwärtig. Werner Hofmann wird in seinem Umfeld
geschätzt - aber auch gefürchtet.
Von Samira Zingaro
Zürich - In einem sind sich Weggefährten wie Skeptiker
einig: "Werner Hofmann ist knallhart." Der neue Atlantis-Mieter sagt
über sich selbst: "Ich bin einer, der anpackt. Hart, aber fair."
In den letzten 20 Tagen war der Unternehmer in den Medien ständig
präsent. Bereitwillig informierte er die Öffentlichkeit, wie
er an der einstigen Nobeladresse Studentenwohnungen einrichten wolle.
An seinem Wohnort im Zürcher Unterland Buchs nimmt man den
59-Jährigen zurückhaltender wahr. "Hofmann Werni ist ein ganz
Grosser im Hintergrund", sagt Beat Huber, Präsident der lokalen
SVP. Ein "Urgestein" der Partei. "Er drängt sich nie auf, obwohl
er stets mit Rat und Tat zur Seite steht." Er finde im Atlantis
bestimmt einen Weg, günstigen Wohnraum zu schaffen und
gleichzeitig die wirtschaftlichen Interessen seiner Firmen zu wahren.
"Er hat dafür eine gute Nase." Seine soziale Ader habe er bereits
gezeigt, als seine Firma mithalf, die neue Garderobe des örtlichen
Fussballclubs aufzubauen. Hofmann führt seit 1983 ein Heizungs-
und Sanitärgeschäft. Ihm gehört zudem die
Unterhaltsfirma Tescon sowie die Buchser Tennisanlage. Dass er das
Mietverhältnis für die Zwischennutzung im Atlantis "per
Handschlag" besiegelt habe, erstaunt Huber nicht. "Wenn er was
vereinbart, dann gilt das. Aber wehe, man hält sich nicht daran."
Ein ehemaliger Geschäftspartner sagt, Hofmann sei sich nicht
zu schade, selbst in den Dreck zu steigen. "Er ist aber kein
Pestalozzi. Wenn er diese Wohnungen anbietet, muss etwas für sein
Geschäft herausspringen."
Im Atlantis hat Hofmann das Parkett aus dem Nichts heraus
betreten. Das überraschte, stand das Hotel doch jahrelang leer.
Durch die Medien habe er vom ungenutzten Haus erfahren. Kurz nach der
Besetzung erwähnte Hotelmiteigentümer Pierre Buyssens von der
Rosebud Holding Hofmann und sein Vorhaben mit keinem Wort. Hofmann sei
mit den Besitzern am 20. Oktober in Kontakt getreten.
Mieter für vier Jahre?
"Die Studentenwohnungen sind ein Schnellschuss", gibt Hofmann zu.
Ein Konzept will er Ende Woche präsentieren. Sein Mietvertrag, mit
Option auf Verlängerung, läuft bis Ende 2011. Der Unternehmer
spekuliert auf vier Jahre. "Hofmann redet manchmal ein wenig zu viel",
sagt Buyssens. So hätten sie das Mietverhältnis nicht nur
"per Handschlag" beschlossen, sondern mit einem Vertrag. Laut Buyssens
ist auch nicht klar, ob Hofmanns Haustechnikfirma den Zuschlag für
die Arbeiten erhält. Das hatte Hofmann behauptet. "Wir werden
seine Offerte prüfen wie jede andere."
In die Schlagzeilen geriet der Gewerbler Hofmann bereits Anfang
Jahr, weil ihn ein Mitarbeiter angeschossen hatte. Über den
Täter, der in Regensdorf wohnte, wird viel gemunkelt. Choleriker
sei er gewesen, habe immer wieder Prügeleien angezettelt. Der
Schütze richtete sich nach der Bluttat selbst.
Werner Laube, Miteigentümer eines Mehrfamilienhauses in
Wiedikon, ist schlecht auf Hofmann zu sprechen. "Er behauptet immer,
man könne mit ihm verhandeln. Doch in Wahrheit ist er zu keinem
Kompromiss bereit." Laube steht mit ihm seit über zwei Jahren in
einem Rechtsstreit. Hofmann besitzt das Nachbarhaus. Für den
Kinderhort im Erdgeschoss liess er im Innenhof einen Spielplatz
errichten. Laut Laube galt dort ein Nutzungsrecht für alle
Gebäudebesitzer. "Es stimmt, ich habe die Nachbarn nicht gefragt",
sagt Hofmann. Bei der bebauten Fläche handle es sich aber um sein
Grundstück.
Zugeknöpfter gibt sich Hofmann, wenn es ums Geld geht. Auf
die Frage, wie er all das finanziere, antwortet er mit "Götti" -
und meint seine guten Beziehungen zu den Banken. Wie gut diese sind,
zeigen Kauf und Umbau einer Liegenschaft in einer Berner Gemeinde.
Hofmann zahlte dafür 20 Millionen Franken. "Ich bin seit 40 Jahren
im Geschäft. Man vertraut mir."
Werner Hofmann
Der 59-jährige Unternehmer aus Buchs ZH ist neuer Mieter des
ehemaligen Fünfsternehauses Atlantis.
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AUSSCHAFFUNGEN
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Basler Zeitung 12.11.10
Ein Herz für Ausländer
Anni Lanz wendet sich seit über 20 Jahren gegen schärfere
Regeln für Zugewanderte
Stefan Boss
Sie ist Ehrendoktorin der Universität Basel und verteilt
noch immer Flugblätter auf dem Claraplatz. Im Gespräch mit
der BaZ erzählt sie vom täglichen Nahkampf gegen die
Ausschaffungsinitiative der SVP.
Es ist eine zierliche Frau mit Furchen im Gesicht, die uns in
ihrer Wohnung mitten im Kleinbasel empfängt. Im Wohnzimmer
hört man das dumpfe Brummen des Verkehrs von draussen. Die Wohnung
strahlt aber dennoch Ruhe aus. Anni Lanz wird bald 65 Jahre alt und
könnte sich zur Ruhe setzen, ihren Hobbys frönen: Lesen,
Aquarellieren, vielleicht auch wieder Reisen. Sie engagiert sich aber
an vorderster Front gegen die Ausschaffungsinitiative der SVP und ist
Kontaktperson eines Basler Komitees "2 x Nein", das die Initiative und
den Gegenentwurf zur Ablehnung empfiehlt.
"Es ist manchmal schon nervig, man könnte die
Flugblätter von früher wieder hervornehmen und verteilen",
sagt Lanz. Sie ging schon in den Achtziger- jahren auf die Barrikaden,
als der Bundesrat das Asylgesetz verschärfte und abgewiesenen
Asylbewerbern mit Zwangsausschaffungen drohte. "Damals gab es eine
regelrechte Bewegung dagegen." Lanz, die über ihr Engagement
für Frauenrechte in die Politik eingestiegen war ("Ich
ärgerte mich, dass ich als junge Frau nicht abstimmen durfte"),
gründete damals eine Beratungsstelle für türkische und
kurdische Frauen. Später arbeitete sie als politische
Sekretärin bei der Nicht-Regierungsorganisation Solidarité
sans frontières, bei der sie noch heute im Vorstand ist.
Oft verloren
Lanz mischte schon in zahlreichen Abstimmungskampagnen mit, stand oft
auf der Verliererseite, wenn der Bund das Asyl- und das
Ausländerrecht wieder verschärfte. Ein paar Mal gehörte
sie auch zu den Gewinnern, wenn eine SVP-Initiative, die eine noch
harschere Gangart einschlagen wollte, scheiterte, wie zum Beispiel 2002
die Initiative "gegen Asylrechtsmissbrauch". Diesmal wird es wohl
wieder eine Niederlage: Lanz befürchtet, dass die
Ausschaffungsinitiative am 28. November angenommen wird.
Weshalb tut sie sich das an? "Ich sage immer, diesmal ist es das
letzte Mal", sagt sie und lacht herzhaft, während wir in ihrem
Wohnzimmer sitzen, das auch als Arbeits- und Gästezimmer dient. Es
gebe in Basel zu wenig Leute, die sich in dieser Sache engagierten.
Basel stimme in Ausländerfragen wohl in der Tat restriktiver ab
als Bern und Zürich - zu diesem Schluss ist der Zürcher
Sozialgeograf Michael Hermann in einer Studie gekommen (die BaZ
berichtete).
Kürzlich stand Lanz, die 2004 von der Uni Basel wegen ihres
Engagements für die Menschenrechte den Ehrendoktor verliehen
bekam, auf dem Claraplatz und verteilte Flugblätter. "Es war ein
Horror." Sie erntete viele böse Blicke und abweisende Reaktionen.
"Da brauchen Sie nachher eine Psychotherapie." Ja, sie führte auch
ein nettes Gespräche mit einem Tramchauffeur. Dieser wird aber
trotzdem ein Ja zur Initiative einlegen. "Ich müsste mich für
Hunde und Katzen einsetzen, das würde mehr Anklang finden", meint
Lanz bitter. Aufgrund von Beschimpfungen, die sie erdulden musste, hat
sie sich schon vor Jahren aus dem Telefonbuch streichen lassen: Seither
erhält sie auch keine anonymen Telefonanrufe und keine
beleidigenden Briefe mehr.
"Zusatzstrafen für einzelne Bevölkerungsgruppen sind
nicht richtig", lautet eines ihrer Argumente gegen die
Ausschaffungsinitiative. Lanz kennt das Los von Menschen, die die
Schweiz verlassen müssen, nur zu gut. Sie kommt gerade von einem
Besuch im Basler Ausschaffungsgefängnis beim Zoll Otterbach
zurück. "Ein Hochsicherheitsgefängnis", sagt Lanz. Dort gibt
sie einem Nigerianer Deutschunterricht. Er ist mit einer Schweizerin
verheiratet, hat zwei kleine Kinder und soll in sein Herkunftsland
abgeschoben werden - ein Rekurs beim Gerichtshof für
Menschenrechte in Strassburg ist hängig.
Der Mann habe wohl irgendein Drogendelikt begangen, vermutet
Lanz. Da sie den Mann juristisch nicht vertritt, hat sie seine Akte
nicht gesehen. Die Menschenrechtsaktivistin hält schon die
bisherige Ausweisungspraxis der Behörden für zu streng. Muss
der Nigerianer die Schweiz verlassen, hätten seine beiden Kinder
keine Möglichkeit mehr, mit ihrem Vater zu leben, betont Lanz, die
selber keinen Nachwuchs hat. "Kinder haben aber ein Recht darauf."
Damit der Mann mit seinen Kindern wenigstens in Kontakt bleiben kann,
hilft sie ihm, sein Deutsch zu verbessern. Jede weitere
Verschärfung der geltenden Ausweisungspraxis lehnt Lanz ab.
Deshalb kann sie auch dem Gegenvorschlag nicht zustimmen, der ebenfalls
zu mehr Abschiebungen von Ausländern führen dürfte.
Etwas gelernt
In den Siebzigerjahren, als sie in Basel Soziologie studierte und eine
begeisterte Anhängerin der Frauenbewegung war, übte sie noch
Kritik an Anwälten, die vor Gericht Vergewaltiger verteidigten.
"Bis mir ein Jurist sagte, jeder Mensch habe ein Recht auf Verteidigung
und auf Wiedergutmachung." Inzwischen hat sie selbst manchen
Ausländer vor Gericht vertreten - darunter auch Straftäter.
Das juristische Rüstzeug dazu lernte sie, als sie bei einer
Freundin als Anwaltssekretärin arbeitete. Einmal wurde es aber
auch ihr zu viel: So legte sie ein Mandat nieder für einen
Politiker aus El Salvador, der Oppositionelle in seinem Heimatland
verfolgt und wohl auch viele getötet hatte.
In ihrem Wohnzimmer hängt ein Ölgemälde des Basler
Malers Eric Marchal, das eine Frau in einer grossen Küche zeigt.
"Das bin ich während meiner Zeit in der Kunstgewerbeschule", sagt
Lanz. In den Achtzigerjahren führte sie dort die Kantine. Neben
der Politik war Kochen eine Leidenschaft von Anni Lanz. Sie war 1979
auch bei der Gründung der Beizengenossenschaft "Hirscheneck" und
ein paar Jahre später beim Kulturprojekt "Alte
Stadtgärtnerei" in Basel beteiligt, das nach einer Volksabstimmung
einem langweiligen Pärklein weichen musste.
Offen für Fremde
Inzwischen muss Lanz keinem Broterwerb mehr nachgehen. Die
Rechtsberatung von Migranten, die Sprachkurse, das macht sie gern. Sie
lerne so viele neue Leute kennen, zum Beispiel aus Eritrea. Es sei wie
eine Reise nach innen, die sie unternehme. Das Engagement gegen die
Ausschaffungsinitiative findet sie dagegen etwas ermüdend. "Man
hört immer die gleichen Schlagworte." Und trotzdem will sie nicht
ausschliessen, dass sie sich auch in Zukunft wieder engagieren wird.
"Es ist wichtig, dass es Stimmen gibt, die sich für die Rechte von
Ausländern einsetzen."
---
Bund 12.11.10
Jugendliche Straftäter auszuschaffen ist kaum möglich
Von der SVP-Ausschaffungsinitiative wären jährlich rund
350 straffällige Jugendliche betroffen. Allerdings werden
Minderjährige durch die Europäische Menschenrechtskonvention
besonders geschützt.
Markus Brotschi
Die SVP-Initiative macht keinen Unterschied zwischen erwachsenen
und jugendlichen Straftätern. Würde die Initiative
buchstabengetreu umgesetzt, müssten zusätzlich zu rund 1500
erwachsenen Straftätern jährlich einige Hundert Jugendliche
ins Heimatland zurückgeschickt werden. Im Jahr 2008 wären
gemäss einer Erhebung des Bundesamtes für Statistik (BFS) 347
Minderjährige zwischen 10 und 18 Jahren von einer Ausschaffung
betroffen gewesen. Rund 40 Prozent waren wegen eines Einbruchs von
einem Jugendgericht verurteilt worden, die weiteren häufigen
Delikte waren Raub und Drogenhandel.
Allerdings würde die Schweiz mit der Ausweisung
Minderjähriger, deren Eltern in der Schweiz leben, gegen die
Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) und die
UNO-Kinderrechtskonvention verstossen. Artikel 8 der EMRK, der das
Recht auf das Privat- und Familienleben garantiert, gehört zu den
zentralen Punkten der Konvention. Dem Zürcher Migrationsexperten
und Anwalt Marc Spescha ist kein einziger Fall bekannt, in dem der
Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die
Wegweisung eines Minderjährigen für zulässig
erklärt hätte. Spescha bezweifelt deshalb, dass die Schweiz
bei minderjährigen Straftätern die SVP-Initiative vollziehen
würde. "Wenn die Schweiz Minderjährige ausschaffen wollte,
müsste sie die EMRK kündigen. Ich kann mir aber nicht
vorstellen, dass das Parlament das will", sagt Spescha. Auch das
Bundesgericht werde sich nicht über die EMRK hinwegsetzen.
"Mehrere Bestimmungen der Bundesverfassung verpflichten allen voran das
Bundesgericht zur Respektierung von Völkerrecht und
Menschenrechten."
SVP: Ausschaffung ist möglich
Für die Initianten ist hingegen klar, dass
Minderjährige ausgeschafft werden können. "Bereits nach dem
geltenden Ausländergesetz können Minderjährige
ausgewiesen und schon ab 15 Jahren in Ausschaffungs- oder
Durchsetzungshaft genommen werden", sagt SVP-Vizepräsident Adrian
Amstutz. "An diesem geltenden Recht orientiert sich die
Ausschaffungsinitiative." Der Anstieg der Jugendgewalt und
Jugendkriminalität zeige, dass griffige Massnahmen auch für
minderjährige Täter zur Verfügung stehen müssten.
Die völkerrechtlichen Bedenken, welche die Gegner der Initiative
gegen die Ausschaffung Minderjähriger vorbringen, hält
Amstutz für "gegenstandslos". Die EMRK sehe explizit vor, dass der
Staat in das Familienleben eingreifen dürfe, wenn der
straffällige Jugendliche die öffentliche Sicherheit
gefährde. "Darüber hinaus steht es den Eltern eines
straffälligen Jugendlichen selbstverständlich frei, diesen in
die Heimat zu begleiten."
Die Schweiz geht mit ihrer Ausschaffungspraxis gelegentlich schon
heute an die Grenze des Zulässigen oder überschreitet sie. So
wurde sie im Mai 2008 vom Strassburger Gericht gerügt, weil sie
einen 23-jährigen Türken ausgewiesen hatte, der mit 5 Jahren
in die Schweiz gekommen war und seit dem 13. Lebensjahr immer wieder
Straftaten begangen hatte. Darunter waren Vermögensdelikte,
Körperverletzung und Raub. Der EGMR sah in der Wegweisung eine
Missachtung des Rechts auf das Privat- und Familienleben.
Begründet wurde dies unter anderem damit, dass der Mann 17 Jahre
in der Schweiz gelebt und in der Türkei nur noch seine Grossmutter
habe. Zudem seien sämtliche Geschwister in der Schweiz verwurzelt.
Die SVP-Initiative verlangt die Ausschaffung von Ausländern
bereits für geringere Delikte, als sie im erwähnten Fall
vorlagen. Es ist praktisch ausgeschlossen, dass Strassburg die
Wegweisung eines wegen eines einzelnen Einbruchs Verurteilten
zulässt, wenn er mit seiner Familie seit seiner Kindheit in der
Schweiz lebt und dazu noch minderjährig ist. Auch der Verweis der
SVP, dass bereits heute Ausschaffungshaft für Minderjährige
möglich sei, ändert an dieser Einschätzung nichts. Denn
bei den Minderjährigen in Ausschaffungshaft handelt es sich in der
Regel um abgewiesene Asylbewerber, die ohne Familie in der Schweiz
sind. Ein weiteres Hindernis für den Vollzug der SVP-Initiative
ist die Personenfreizügigkeit mit der EU. Laut Bundesamt für
Statistik ist der Anteil EU-Bürger unter den jugendlichen
Straftätern deutlich höher als bei den erwachsenen. Von den
347 straffälligen Jugendlichen im Jahr 2008 stammte der
allergrösste Teil aus einem EU-Land.
Vorläufige Aufnahme
Vieles spricht dafür, dass die SVP-Initiative gegenüber
jugendlichen Straftätern toter Buchstabe bleibt. "Ich kann mir
nicht vorstellen, dass eine kantonale Migrationsbehörde ein Kind
allein in sein Heimatland abschiebt", sagt auch Albrecht Dieffenbacher
vom Bundesamt für Migration. Möglicherweise würde die
kantonale Behörde die Aufenthaltsbewilligung annullieren, aber den
Jugendlichen nicht ausschaffen.
FDP-Nationalrat Philipp Müller (AG) rechnet damit, dass
solche Jugendliche den Status von vorläufig Aufgenommenen
erhalten, wie es bei Asylsuchenden häufig ist, wenn sie nicht
weggewiesen werden können. Die vorläufige Aufnahme würde
dazu führen, dass ein 14-Jähriger nach einer Verurteilung
wegen Einbruchs oder Drogenhandels zwar seine Aufenthaltsbewilligung
verliert, aber erst mit 18 Jahren die Schweiz verlassen muss. "Die
Leute werden enttäuscht sein, wenn sie sehen, dass die
SVP-Initiative gar nicht umgesetzt werden kann", sagt Müller.
---
NLZ 12.11.10
Harte Kritik für Verzögerung
Ausschaffungen
sda.
Der Bund muss Ausschaffungsflüge künftig von neutralen
Personen begleiten lassen. Humanitäre Organisationen wollen den
Job aber nicht übernehmen.
sda. Ab 2011 müssen auf Ausschaffungsflügen
unabhängige Beobachter mitreisen. So will es das
Schengen-Abkommen, das auch für die Schweiz gilt. Doch das
Bundesamt für Migration (BFM) hat noch keine Beobachter
rekrutieren können.
Es werde wohl bis Mitte des Jahres 2011 dauern, bis die Schweiz
die Schengen-Richtlinie erfülle könne, sagte
BFM-Vizedirektorin Eveline Gugger zu einem Bericht in Sendung
"HeuteMorgen" von Radio DRS. Die Verzögerung erklärte sie
damit, dass das Bundesamt von den angefragten internationalen
Organisationen "relativ spät" Absagen erhalten habe.
Öffentliche Ausschreibung nötig
Unter den Organisationen befand sich auch das Schweizerische Rote
Kreuz (SRK). Dessen Absage wurde Mitte Oktober bekannt. "Nun gehen wir
einen anderen Weg und schreiben die Aufgabe öffentlich aus", sagte
Gugger. Als Notlösung könnte die künftige
Partner-Organisation schon ab Januar einzelne Flüge begleiten.
Die Schweiz führt gemäss Gugger jährlich rund 50
Ausschaffungsflüge durch. Der Grossteil davon sind Flüge aus
dem Schengen-Raum hinaus. Auf diesen schreibt die
Rückführungsrichtlinie des Schengen-Abkommens ab dem
kommenden Jahr neutrale Begleitpersonen vor.
Im März 2010 war ein Nigerianer bei den Vorbereitungen zu
einem Ausschaffungsflug gestorben. Daraufhin ordnete das BFM einen
vorläufigen Stopp der Sonderflüge an. Im Juni wurden diese
wieder aufgenommen, neu fliegt jeweils ein Arzt mit. Zudem hatte das
BFM zugesichert, dass ab Januar 2011 auch unabhängige Beobachter
mitreisen würden.
Kritik von Amnesty
Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International (AI) zeigte
kein Verständnis für die nun bekannt gewordene
Verzögerung. "Wir fragen uns, wie ernst es dem Bundesamt für
Migration in dieser Sache ist", sagte AI-Sprecher Daniel Graf auf
Anfrage. Seine Organisation habe wiederholt neutrale Begleiter
gefordert, schon vor dem tragischen Tod des Nigerianers.
Der Kritik schloss sich die Schweizerische Flüchtlingshilfe
(SHF) an. "Die Verspätung ist unverständlich, die neue
Schengen-Richtlinie ist schon lange bekannt", sagte SHF-Sprecher Adrian
Hauser.
Bewerbung geplant
Die Flüchtlingshilfe hatte sich bereits anerboten, die
Begleitung von unabhängigen Beobachtern zu organisieren, wurde
aber vom Bundesamt für Migration bislang aussen vor gelassen. "Wir
werden uns nun im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung um den
Auftrag bewerben", sagte Hauser.
Für Amnesty International hingegen kommt es nicht in Frage,
sich um die Begleitung der Flüge zu bewerben. Die
Menschenrechtsorganisation sieht ihre Rolle im Anprangern von
Missständen und nicht als neutrale Beobachterin. Eine Anfrage vom
BFM hatte die internationale Organisation nicht erhalten.
Als weitere Notlösung werden eventuell auch Mitglieder der
Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter für einzelne
Sonderflüge einspringen, sagte BFM-Vizedirektorin Gugger weiter.
Einige Kommissionsmitglieder hätten schon in der Vergangenheit
Ausschaffungsflüge begleitet. Ein offizielles Mandat habe die
Kommission aber nicht annehmen wollen, sagte Gugger.
---
BZ 12.11.10
Es fehlen Beobachter für Ausschaffungen
NachholbedarfAb 2011 müssen auf Ausschaffungsflügen
unabhängige Beobachter mitreisen. So will es das
Schengen-Abkommen, das auch für die Schweiz gilt. Doch das
Bundesamt für Migration hat noch keine Beobachter rekrutieren
können.
Es werde wohl bis Mitte nächsten Jahres dauern, bis die
Schweiz die Schengen-Richtlinie erfüllen und auf
Ausschaffungsflügen Beobachter einsetzen könne, sagte Eveline
Gugger gegenüber Radio DRS. Die Verzögerung erklärte die
Vizepräsidentin des Bundesamtes für Migration (BFM) damit,
dass das Bundesamt von den angefragten internationalen Organisationen
"relativ spät" Absagen erhalten habe.
Unter den Organisationen befand sich auch das Schweizerische Rote
Kreuz. "Nun gehen wir einen anderen Weg und schreiben die Aufgabe
öffentlich aus", sagte Gugger.
Todesfall mit Folgen
Die Schweiz führt gemäss Gugger jährlich rund
fünfzig Ausschaffungsflüge durch. Der Grossteil davon sind
Flüge aus dem Schengen-Raum heraus. Auf diesen schreibt die
Rückführungsrichtlinie des Schengen-Abkommens ab dem
kommenden Jahr neutrale Begleitpersonen vor.
Im März 2010 war ein Nigerianer bei den Vorbereitungen zu
einem Ausschaffungsflug gestorben. Daraufhin ordnete das BFM einen
vorläufigen Stopp der Sonderflüge an. Im Juni wurden diese
wiederaufgenommen, neu fliegt jeweils ein Arzt mit. Zudem hatte das BFM
zugesichert, dass ab Januar 2011 auch unabhängige Beobachter
mitreisen würden.
Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International (AI) zeigte
kein Verständnis für die nun bekannt gewordene
Verzögerung. "Wir fragen uns, wie ernst es dem Bundesamt für
Migration in dieser Sache ist", sagte AI-Sprecher Daniel Graf. Seine
Organisation habe wiederholt neutrale Begleiter gefordert, schon vor
dem tragischen Tod des Nigerianers. Der Kritik schloss sich die
Schweizerische Flüchtlingshilfe an. Sie hatte sich bereits
anerboten, die Begleitung von unabhängigen Beobachtern zu
organisieren, wurde aber vom Bundesamt für Migration bislang
aussen vor gelassen. Die Flüchtlingshilfe will sich nun offiziell
um den Auftrag bewerben.
sda
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20 Minuten 12.11.10
Beobachter dabei
BERN. Ab 2011 müssen auf Ausschaffungsflügen
unabhängige Beobachter mitreisen. So will es das
Schengen-Abkommen, das auch für die Schweiz gilt. Doch das
Bundesamt für Migration hat noch keine Beobachter rekrutieren
können, weshalb sich die Umsetzung verzögert.
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ZWISCHENGESCHLECHT
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zwischengeschlecht.info 12.11.10
Historischer überparteilicher Vorstoss gegen
Genitalverstümmelungen in Kinderspitälern
zwischengeschlecht.org
Menschenrechte auch für Zwitter!
P R E S S E M I T T E I L U N G
presse@zwischengeschlecht.info
+41 (0)76 398 06 50
"Gott hat uns dieses Kind geschenkt, so wie es ist. Wir nehmen es
dankbar an und lieben es. Es ist gesund und fröhlich und
entwickelt sich prächtig." (Eine Mutter)
Das gab es auf der ganzen Welt noch nie: Auf Initiative einer
christlichen Parlamentarierin und Mutter unterzeichnet ein Viertel
eines gesamten Parlaments, darunter zwei Drittel Frauen, quer durch
alle Parteien einen politischen Vorstoss, der Transparenz über
kosmetische Genitaloperationen an Kindern in ihrem Einflussbereich
verlangt und die Regierung zur Stellungnahme auffordert!
>>> Vorstoss im Wortlaut als PDF
http://zwischengeschlecht.org/public/Anfrage-Kanton-Luzern_9-11-10.pdf
Die Menschenrechtsgruppe Zwischengeschlecht.org ist zutiefst
gerührt und möchte sich bei Erna Müller-Kleeb (CVP) und
allen Mitunterzeichnenden von ganzem Herzen bedanken! Dies ist ein
historischer Tag für alle von kosmetischen Zwangsoperationen
Betroffenen oder Bedrohten - und für alle, die sie in ihrem Kampf
um körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung
unterstützen!
Kontakte für Hintergrundinformationen:
Erna Müller-Kleeb, Luzerner Kantonsrätin (CVP, Rickenbach)
E-Mail: e.mueller-kleeb@bluewin.ch
Telefon: 041 930 18 37
Daniela Truffer, als Kind genital zwangsoperiert, Präsidentin
Menschenrechtsgruppe Zwischengeschlecht.org
E-Mail: presse@zwischengeschlecht.info
Telefon: 076 398 06 50
Unkontrollierte Menschenversuche ohne medizinische Notwendigkeit
Kosmetische Genitaloperationen an Kindern mit "auffälligen"
körperlichen Geschlechtsmerkmalen sind massive
Menschenrechtsverletzungen. Sie sind medizinisch nicht notwendig,
verstossen gegen die Bundesverfassung (Menschenrecht auf
körperliche Unversehrtheit) und verletzen die
höchstpersönlichen Rechte der Kinder. Eltern haben deshalb
kein Recht, im Namen ihrer Kinder in eine kosmetische Genitaloperation
einzuwilligen.
Da die Wirksamkeit dieser Eingriffe nie klinisch getestet wurde und
auch die in der Medizin sonst üblichen Nachkontrollen bisher stets
unterbleiben, handelt es sich um unkontrollierte Menschenversuche.
Auch nach medizinethischen Grundsätzen und Richtlinien sind
kosmetische Genitaloperationen an Kindern klar unzulässig.
Jahrzehnte lange Klagen der Opfer über massive physische und
psychische Schäden werden durch namhafte Studien bekräftigt.
2009 kritisierte erstmals der UN-Ausschuss CEDAW die Zwangsoperationen.
Auch namhafte Menschenrechtsorganisationen kommen zum Schluss:
"Wir erachten genitale Zwangsoperationen für ein schweres
Verbrechen, das gegen die Menschenrechte auf körperliche
Unversehrtheit, Selbstbestimmung und Würde verstösst.
Genitale Zwangsoperationen sind schwere medizinische Eingriffe an
Kindern mit gesunden, aber sogenannten nicht eindeutigen
Geschlechtsmerkmalen, die ohne die Einwilligung der Betroffenen
vorgenommen werden. Die Folgen von chirurgischen und
medikamentösen Eingriffen werden von den Betroffenen oft als
Verstümmelungen wahrgenommen." (Aus der Begründung einer 2010
einstimmig überwiesenen Motion von Amnesty Schweiz)
Verhängnisvoller Druck auf die Eltern zu irreversiblen OPs
Trotzdem wird von Ärzten in der Schweiz auf Eltern Druck gemacht
zu einem möglichst raschen Entscheid - obwohl kein medizinischer
Notfall vorliegt, die Operationen irreversibel sind und es für die
betroffenen Kinder um eine existenzielle Frage geht.
"Wir Eltern wurden von den Ärzten massiv unter Druck gesetzt, das
Kind geschlechtsbestimmend operieren zu lassen, obwohl es vollkommen
gesund war und keine Beschwerden hatte. Nicht zu operieren, wäre
für das Kind ein gesellschaftliches Desaster, lautete die
Begründung. Die Rede war zuerst von einem Mädchen. 'Aber wir
machen auch einen Bub, wenn Sie das lieber wollen', bot uns die
Ärztin an." (Eine Mutter)
Allein in der Schweiz wird etwa jede Woche ein weiteres Kind
irreversibel verstümmelt - auch in Luzern.
Viele Eltern, die sich von den Ärzten überrumpeln liessen,
bereuen dies später und beklagen sich darüber, dass sie nicht
umfassend informiert wurden, und dass ihnen keine oder wenig
Unterstützung für alternative Überlegungen geboten
wurden, insbesondere Hinweise auf Kontaktmöglichkeiten zu
Betroffenen und Selbsthilfegruppen.
In der Aus- und Fortbildung von medizinischem Personal und Hebammen
sind die Existenz zwischengeschlechtlicher Menschen und die ethischen
Probleme mit der jetzigen Behandlung ebenfalls (noch) kein Thema.
Diskussion über gesetzliches Verbot notwendig
Seit 20 Jahren klagen Betroffene den Ärzten und der
Öffentlichkeit ihr Leid. Trotzdem operieren die Mediziner stur
weiter - sicher im Wissen, dass sie wegen der Verjährungsfristen
und der Traumatisierung der Opfer juristisch kaum belangt werden
können.
Während Genitalverstümmelungen in Afrika verurteilt und
juristisch bekämpft werden, sind die Genitalverstümmelungen
in Kinderspitälern vor der eigenen Haustüre nach wie vor kein
Thema.
Was 99% dieser Kinder erleben mussten, ist verwandt mit sexuellem
Missbrauch, ist verwandt mit Folter, ist verwandt mit
Mädchenbeschneidungen in Afrika, ist verwandt mit den
medizinischen Experimenten, wie sie im 2. Weltkrieg in KZ's
durchgeführt wurden.
Die Menschenrechtsgruppe Zwischengeschlecht.org fordert ein Verbot von
kosmetischen Genitaloperationen an Kindern und "Menschenrechte auch
für Zwitter!". Betroffene sollen später selber darüber
entscheiden, ob sie Operationen wollen oder nicht, und wenn ja, welche.
Freundliche Grüsse
n e l l a
Daniela Truffer
Gründungsmitglied Menschenrechtsgruppe Zwischengeschlecht.org
Gründungsmitglied Schweizerische Selbsthilfegruppe Intersex.ch
Mitglied Intersexuelle Menschen e.V.
Mitglied XY-Frauen
Mobile +41 (0) 76 398 06 50
presse@zwischengeschlecht.info
http://zwischengeschlecht.org
Regelmässige Updates: http://zwischengeschlecht.info
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WAFFEN-SS
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La Liberté 12.11.10
Histoire vivante
Ces Suisses enrôlés dans la Waffen-SS
IIIe Reich - Pendant la Seconde Guerre mondiale, plus de mille
Suisses se sont engagés comme volontaires sous les drapeaux
nazis. Le plus influent d'entre eux, Franz Riedweg, fait
désormais l'objet d'une étude fouillée.
Propos recueillis par Pascal Fleury
La presse de l'époque le qualifiait de "Suisse le plus
influent au service de l'Allemagne nazie" et de "conseiller de Himmler
pour les questions suisses". Le médecin lucernois Franz Riedweg,
enrôlé dès 1938 en Allemagne, était
responsable du recrutement des volontaires germains et latins pour la
Waffen-SS, la très redoutée branche militaire de
l'organisation SS (Schutzstaffel). Comme lui, un bon millier de Suisses
ont servi sous les drapeaux nazis.
Condamné par contumace à 16 ans de prison par la
justice helvétique, Franz Riedweg n'a jamais purgé sa
peine et est mort à 97 ans sans avoir renié son
passé nazi. Dans l'étude fouillée "Un Suisse au
service de la SS"1, réalisée à l'Université
de Neuchâtel et qui sort actuellement de presse, l'historien
Marco Wyss, aujourd'hui chercheur au Centre d'études
sécuritaires de l'EPFZ, apporte un éclairage aussi
intéressant que dérangeant sur le destin de ce personnage
peu connu du grand public.
Avant son départ pour l'Allemagne, Franz Riedweg
était déjà très engagé en Suisse.
Quels étaient ses penchants politiques?
Marco Wyss: Ce qui est intéressant, c'est qu'en tant que
jeune étudiant, Riedweg s'engage d'abord dans un mouvement
paneuropéen anticommuniste, mais qui deviendra plus tard aussi
antinational-socialiste. Il s'en éloigne assez tôt pour
rejoindre les frontistes suisses. Il s'engage contre certains
référendums et initiatives de la gauche et entre dans le
mouvement anticommuniste suisse. C'est au travers de ce réseau
d'extrême droite aux ramifications internationales qu'il se
rapproche de l'Allemagne.
Riedweg était proche du politicien Jean-Marie Musy.
Quelles relations entretenait-il avec le Fribourgeois, qui fut
conseiller fédéral jusqu'en 1934?
Franz Riedweg était son bras droit au sein de l'Action
nationale suisse contre le communisme, fondée par Musy et dont
le siège était à Fribourg. Il en était le
secrétaire général. Très actif, il a
même été coscénariste du film anticommuniste
"La peste rouge". Il s'est d'ailleurs rendu dans les studios Bavaria
à Munich pour achever la production de ce documentaire
très orienté, comportant des allusions antisémites.
En 1938, Franz Riedweg quitte la Suisse pour l'Allemagne. Quelles
ont été ses motivations pour s'engager dans la Waffen-SS?
Difficile de le savoir clairement. En se basant sur les
comptes-rendus des interrogatoires qu'il a subis après la
guerre, et sur des réactions en Suisse et dans la SS, on
perçoit que ses motivations étaient d'abord
idéologiques. Il avait la conviction que l'Allemagne nazie
apporterait un nouvel ordre européen. Il était aussi
fasciné par la pensée germanique et estimait que les
nazis étaient les mieux à même pour combattre le
communisme. Il était aussi attiré par l'idéologie
élitaire de la SS sous Himmler. Mais tout cela était
mêlé à un très grand pourcentage
d'opportunisme. Grâce à ses relations dans la Wehrmacht et
la SS, il a pu très vite gravir les échelons de la
hiérarchie, ce qui lui aurait été impossible en
Suisse.
A ce propos, quelles étaient ses relations dans les hautes
sphères du pouvoir allemand?
Il avait épousé l'une des filles du maréchal
Werner von Blomberg, ministre de la Guerre allemand. Mais ce dernier a
été poussé à démissionner en 1938,
suite à une conspiration de la SS. Ce n'est donc pas grâce
à lui que Riedweg est entré dans la Waffen-SS. Sa
carrière, le Lucernois la doit certainement à Heinrich
Himmler, qu'il avait déjà rencontré en 1937
à Berlin et avec qui il avait des relations
privilégiées. Lorsque des critiques dues à des
jalousies se sont élevées contre lui, Himmler a pris
personnellement sa défense. Plus tard, en 1943, les deux hommes
tomberont en désaccord, la vision "confédérale" de
l'ordre européen imaginée par Riedweg s'opposant
diamétralement à la vision "centralisée" de
l'empire germanique de Himmler.
Grâce à Himmler, Riedweg a été
nommé responsable du recrutement pour la Waffen-SS à
travers toute l'Europe. Quelle a été l'ampleur de son
action?
Il était chef de l'état-major de la "Germanische
Leitstelle", créée pour recruter les germains non
allemands, c'est-à-dire les Scandinaves, Hollandais, Flamands ou
Suisses. Ses énormes efforts de recrutement, avec des
succursales dans tous les pays germaniques, ont permis l'engagement de
milliers d'hommes. Il a même tenté d'ouvrir des lieux de
recrutement illégaux en Suisse. A son initiative,
l'enrôlement a été étendu aux pays latins,
en particulier à la France et à la Belgique. Il
entretenait de très bonnes relations avec les rexistes de
Wallonie et leur leader Léon Degrelle. Il avait aussi pour
tâche politique de mettre au pas les territoires occupés
du Reich, en y créant des sections SS et des jeunesses
hitlériennes, et en y propageant l'idéologie
nationale-socialiste.
Cet objectif propagandiste visait également la Suisse...
Il a effectivement essayé de fédérer les
divers mouvements nazis suisses en vue de la création d'une
Suisse nationale-socialiste. Il voulait créer une organisation
SS en Suisse ainsi que des jeunesses hitlériennes, qui lui
auraient servi de réservoir de recrutement. Il n'a pas
hésité à envoyer de la propagande en Suisse. Il
travaillait avec les services de renseignement allemands, leur
transmettant les noms de Suisses prêts à collaborer. Il a
donc vraiment agi contre notre pays. Il est cependant difficile de
savoir s'il était favorable à une intégration de
force de la Suisse dans le Reich ou s'il préférait que
cela se fasse "naturellement", grâce à l'émergence
d'un gouvernement nationaliste pro-allemand en Suisse.
Après son différend avec Himmler, le médecin
est envoyé sur le front de l'Est en 1944. Arrêté
par les Britanniques, il est condamné à 16 ans de prison
par la justice suisse. Pourquoi notre pays n'a-t-il jamais
demandé son extradition?
La vraie raison, on ne la connaîtra pas! Franz Riedweg, qui
était alors encore prisonnier des Anglais, était
censé être présent au procès. Etonnamment,
alors que la Suisse n'avait qu'à demander une extradition
officielle, elle ne l'a pas fait. A mon avis, des personnes influentes
des hautes sphères politiques ont freiné ce dossier, soit
pour protéger Riedweg, soit pour se protéger
eux-mêmes. La Suisse, semble-t-il, n'avait pas
intérêt à ce qu'il vienne témoigner.
Franz Riedweg est donc resté en Allemagne, ouvrant une
pratique de médecin à Munich. Il s'est racheté une
bonne conduite?
Oui et non. Il n'a jamais renié son passé nazi. Il
a continué de soutenir que la Waffen-SS était une bonne
chose contre le communisme. Il n'a jamais condamné l'Holocauste,
essayant même de le minimiser en le comparant à la
question palestinienne. Il est entré dans des organisations de
nostalgiques, a cofondé plusieurs associations ou cercles
à l'idéologie prussienne et paneuropéenne, a
gardé des contacts avec d'anciens membres de la SS ainsi qu'avec
l'aristocratie allemande. Comme médecin, il a connu un certain
succès auprès de la noblesse et a même reçu,
en 1997, une médaille d'honneur du premier ministre bavarois
Edmund Stoiber, en récompense de ses travaux sur les hormones.
Son ouvrage sur le traitement hormonal est toujours en vente sur
internet. C'était vraiment un nazi non repenti. Estimant sa
conduite irréprochable, il n'a jamais reconnu avoir commis de
fautes dans son passé.I
1 "Un Suisse au service de la SS - Franz Riedweg (1907-2005)",
Marco Wyss, Editions Alphil-Presses universitaires suisses, 2010.
Un "stamm" pour les volontaires de l'Ordre noir
Responsable du recrutement des Germains et Latins non allemands,
le Lucernois Franz Riedweg a mis sur pied à Stuttgart,
dès le 1er mars 1941, le Panoramaheim, une maison
destinée à accueillir et à encadrer les Suisses et
Liechtensteinois qui se portaient volontaires en Allemagne,
après avoir traversé illégalement la
frontière. "La plupart du temps, ils étaient
attrapés par la Gestapo et étaient interrogés
pendant des semaines. Pour empêcher cela, (...) j'ai fondé
ce lieu de rassemblement", a justifié Franz Riedweg après
la guerre.
Selon le Tribunal pénal fédéral, 1360
arrivants ont été enregistrés au Panoramaheim
jusqu'en janvier 1945. Parmi eux, environ mille sont entrés dans
la Waffen-SS, septante se sont décidés pour la Wehrmacht,
d'autres ont choisi de servir dans le corps motorisé NSKK et
d'autres encore se sont tournés vers l'organisation "Todt", le
groupe de génie civil et militaire de l'Allemagne nazie. On en
retrouve dans la division Wiking, dans des bataillons de chasseurs de
montagne SS, ainsi que dans le Régiment SS de propagande Eggers.
Il s'agissait d'Alémaniques, mais aussi de quelques Romands.
Parmi ces volontaires, le Suisse le plus gradé de toute la
guerre fut Johann Eugen Corrodi (1897-1980). Ce Biennois, commandant
d'un bataillon de fusiliers jurassiens, s'est enfui en Allemagne en
1941. Grand admirateur du régime hitlérien, il
était surtout "rongé par l'ambition de faire une
carrière militaire", comme l'explique l'historien
François Wisard dans une étude1. Engagé dans la
Waffen-SS sous le nom de von Elfenau, il est parvenu au grade de
SS-Oberführer. Il a participé aux opérations de
"nettoyage" en Pologne et en URSS. Après la capitulation, il a
purgé une peine de deux ans et demi de prison puis a repris le
commerce de son épouse à Bâle. PFY
1 "Un major biennois dans l'Ordre noir", François Wisard,
Ed. von Känel, 1999.
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ANTI-ATOM
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Bund 12.11.10
Grosser Rat Grüne empört über Kommissionsbeschluss
Die vorberatende Kommission beantragt dem bernischen Grossen Rat,
die Initiative "Bern erneuerbar" für gültig zu erklären.
Inhaltlich hat die Kommission die Initiative aber noch nicht behandelt.
Dies will die Kommission erst nach der AKW-Abstimmung vom kommenden
Februar tun. Je nach Ausgang der Konsultativabstimmung über die
Stellungnahme des Kantons Bern zum Ersatz des Kernkraftwerks
Mühleberg behält sich die Kommission vor, einen
Gegenvorschlag zur Initiative vorzulegen, wie sie in der Mitteilung
schreibt. Die Verfassungsinitiative "Bern erneuerbar" hat zum Ziel,
mittelfristig den gesamten Strombedarf und den Energiebedarf für
Heizungen und Warmwasser im Kanton Bern grundsätzlich durch
erneuerbare Energien zu decken. Dafür sollen in der Verfassung
verbindliche Termine festgelegt werden. Die Grünen reagierten in
einer Mitteilung empört über den Beschluss und verurteilten
"dieses taktische Manöver gegen die Förderung erneuerbarer
Energien" scharf. Das Manöver habe eine weitere Verzögerung
von mindestens sechs Monaten zur Folge.(sda)
---
BZ 12.11.10
Grüne sind sauer
Atom-Ausstieg
Die Initiative "Bern erneuerbar" gelangt nicht wie geplant im Mai,
sondern erst im Herbst 2011 zur Abstimmung. Die Grünen hadern mit
diesem Entscheid.
Die vorberatende Kommission des Grossen Rates hat die Initiative
"Bern erneuerbar" gestern für gültig erklärt. So weit,
so gut. Was die Grünen als Initianten jedoch verärgert, ist
die Tatsache, dass die Kommission die Vorlage erst nach der
AKW-Abstimmung vom 13. Februar 2011 inhaltlich behandeln will. Das
bedeutet: "Bern erneuerbar" wird dem Berner Stimmvolk nicht, wie
ursprünglich geplant, im Mai vorgelegt, wenn das kantonale
Energiegesetz zur Abstimmung gelangt, sondern erst im Herbst
nächsten Jahres. Die Kommission begründet ihren Entscheid
damit, dass sie je nach Ausgang der AKW-Abstimmung einen Gegenvorschlag
zur Initiative vorlegen würde. Die Fraktionspräsidentin der
Grünen, Christine Häsler, sieht dagegen keinen Grund für
die Verschiebung. Das sei bloss ein taktisches Mittel der
Bürgerlichen, die Abstimmung zu verzögern.
phm
---
Langenthaler Tagblatt 12.11.10
"Bern erneuerbar" Streit, bevor es richtig losgeht
Die vorberatende Kommission des Grossen Rates hat die Initiative
"Bern erneuerbar" für gültig erklärt. Inhaltlich
behandeln will sie die Initiative jedoch erst nach der Volksabstimmung
vom 13. Februar über die kantonale Stellungnahme zum Ersatz des
Atomkraftwerks Mühleberg. Je nach Ausgang der Abstimmung
behält sich die Kommission vor, einen Gegenvorschlag vorzulegen.
Das bedeutet laut Mitteilung der Kommission, dass die Initiative
frühestens im Herbst 2011 zur Abstimmung kommt. Bei der
Kantonalpartei der Grünen sorgt dieses Vorgehen für
Verärgerung. "Wir verurteilen dieses taktische Manöver der
Kommissionsmehrheit gegen die Förderung erneuerbarer Energien
scharf", schreibt die Partei. Die Verfassungsinitiative "Bern
erneuerbar" hat zum Ziel, bis 2025 grundsätzlich 75 Prozent des
gesamten Strombedarfs durch erneuerbare Energien zu decken. 100 Prozent
sollen 2035 erreicht werden. Etwas längere Fristen sollen für
den Energiebedarf für Heizung und Warmwasser gelten, 100 Prozent
ab 2050. Das Berner Stimmvolk wird sich somit nächstes Jahr gleich
dreimal zu wichtigen Energiefragen äussern müssen: Nach der
konsultativen Atom-Befragung am 13.Februar kommt am 15. Mai der
Volksvorschlag zum Energiegesetz zum Entscheid und vermutlich am
26.September die Verfassungsinitiative "Bern erneuerbar". (uz)
---
NZZ 12.11.10
AKW-Stimmungstests laufen an
Bern stimmt über Atomausstieg ab - kleiner Vorgeschmack auf
nationale Debatte
Die Stadt Bern stimmt über den Ausstieg aus der Atomenergie
ab. Berns Energiedirektor Reto Nause steht hinter dem Ausstieg. Pikant,
denn bald äussert sich der Kanton Bern zu Mühleberg.
Daniel Gerny, Bern
Strom aus Kernkraftwerken? Für manche Konsumenten lieber
nicht, obwohl Strom aus KKW einen Anteil von 40 Prozent ausmacht. Doch
viele Strombezüger sind bereit, für erneuerbare Energien
tiefer in die Tasche zu greifen - 35 Prozent der Kunden von Energie
Wasser Bern (EWB). In gut zwei Wochen entscheiden die Städte Bern
und St. Gallen (siehe unten) gar über den vollständigen
Ausstieg aus der Kernenergie. In Bern verlangt eine Volksinitiative,
dass die EWB Produktion und Verkauf von Strom innert zwanzig Jahren
vollständig auf erneuerbare Energie umstellt, ein Gegenvorschlag
sieht dafür eine Frist bis 2039 vor.
Ein Weggefährte Leuthards
Ein Berner Ja zu einer der Vorlagen hätte zur Folge, dass
die Stadt ihre Beteiligung am Kernkraftwerk Gösgen langfristig
abstossen müsste. Die Chancen für das Anliegen stehen im
rot-grünen Bern gut: Mit einem doppelten Nein gegen Initiative und
Gegenvorschlag treten nur FDP, SVP und die Wirtschaftsverbände an
- der Gegenvorschlag wird von CVP und BDP unterstützt. Für
diesen - und damit den Ausstieg der EWB aus der Kernkraft - macht sich
auch der städtische Energiedirektor Reto Nause (cvp.) stark.
Das ist insofern nicht ohne Ironie, als Nause als früherer
CVP-Generalsekretär ein langjähriger Weggefährte der
neuen Energieministerin Doris Leuthard ist, die als
Hoffnungsträgerin der Kernenergiewirtschaft gilt. Nause sieht
indessen keinen Widerspruch zwischen bernischen und nationalen
Interessen: Bundesrätin Leuthard sei für die schweizerische,
er für die bernische Energieversorgung zuständig. Der
Entscheid des Gemeinderates und von EWB beruhe in erster Linie auf
ökonomischen Grundlagen: "Dabei geht es um die kommunale
Stromversorgung und darum, EWB in einem Premium-Segment zu
positionieren."
Atomstrom trotz Ausstieg
In der Tat bedeutet ein Ja zum Ausstieg nicht, dass in der
Gemeinde Bern kein Atomstrom mehr bezogen wird. Seit 2009 können
Grosskunden dank der Strommarktliberalisierung den Anbieter frei
wählen, ab 2013 - Referendum vorbehalten - gilt dieses Wahlrecht
für alle Kunden. Diese zweite Etappe der Strommarktliberalisierung
ermöglicht EWB umgekehrt, auch ausserhalb ihres Netzes
Ökostrom anzubieten und Marktanteile zu gewinnen.
Die Städte Basel und Zürich setzen bereits auf eine
Strategie ohne Atomstrom. Die Stadtzürcher Stimmberechtigten haben
2008 einem Ausstieg aus der Atomenergie deutlich zugestimmt. Der Berner
Urnengang hat dennoch politische Signalwirkung, denn schon im Februar
wird im Kanton Bern über die kantonale Stellungnahme zum Ersatz
des in die Jahre gekommenen Kernkraftwerkes Mühleberg abgestimmt.
Mühleberg als Beispiel
Die Fronten sind verhärtet: Die rot-grüne
Kantonsregierung, die lieber erneuerbare Energie fördern will,
setzte nur auf Druck des bürgerlichen Parlaments und mit offen
deklariertem Unwillen eine positive Stellungnahme zu Mühleberg
auf. Nause hält es schon vor diesem Hintergrund für einen
Fehler, dass die Gegner des stadtbernischen Ausstiegs die Abstimmung
vom 28. November symbolhaft aufladen. Der Vergleich mit Zürich
zeigt, dass die FDP dort die städtische Ausstiegs-Strategie
mittrug, ohne das Bekenntnis zur Kernkraft zu relativieren.
Auch die Abstimmung zu Mühleberg hat nur konsultativen
Charakter, doch politisch ist der Ausgang des Urnengangs wichtig. Das
KKW Mühleberg, in welchem es 1970 zu einem Brand im nichtnuklearen
Teil gekommen war, ist zum Exempel für die Schwierigkeiten im
Umgang mit der Kernenergie geworden. Beide Seiten rüsten für
die bevorstehende Kampagne auf, denn der Urnengang ist gewissermassen
Testlauf im Hinblick auf die nationale Atom-Abstimmung, mit der 2014
gerechnet wird. Zur Frage aber, wie er sich im Streit um Mühleberg
positioniert, gibt sich Nause wortkarg: "Ich äussere mich nur zur
kommunalen Energieversorgung."
--
Stadt St. Gallen stellt energiepolitische Weichen
kru. · 54 Prozent ihrer Bandenergie bezieht die Stadt St.
Gallen derzeit aus Atomstrom. Dennoch verlangt die SP mit einer
Initiative analog zur Stadt Zürich den schrittweisen Ausstieg aus
der Atomenergie, indem bestehende Bezugsverträge nicht
verlängert und keine neuen Beteiligungen eingegangen werden. Am
28. November stimmt das St. Galler Stimmvolk darüber ab, ebenso
über einen Gegenvorschlag von Stadtrat und -parlament. Diese sehen
die Versorgungssicherheit bei Annahme der Initiative gefährdet und
plädieren für einen "Atomausstieg light", indem dieser bis
spätestens 2050 erfolgen soll. Gleichzeitig wollen sie die
Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien in der
Gemeindeordnung verankern. Die SP begrüsste den Gegenvorschlag,
konnte sich aber nicht zu einem Rückzug ihrer Initiative
durchringen.
Gänzlich gegen den Atomausstieg kämpft ein
überparteiliches, von Wirtschaftskreisen unterstütztes
Komitee: Es gebe noch keine brauchbaren Konzepte zum Ersatz von
Atomstrom, ein Ausstieg bringe unkalkulierbare politische,
wirtschaftliche und gesellschaftliche Risiken mit sich.
Beinah unbestritten ist hingegen die dritte zur Abstimmung
gelangende Energievorlage, welche St. Gallen eine Pionierrolle bei der
geothermischen Nutzung einbringen könnte: ein Kredit über 159
Millionen Franken für Bohrungen in eine Tiefe von 4500 Metern, den
Bau eines Geothermie-Heizkraftwerks und den Ausbau des
Fernwärmenetzes. Das Gemeindeparlament hat der Vorlage einhellig
zugestimmt. Opposition meldete jüngst lediglich der Verband
Swissoil Ostschweiz an, der sich an der möglichen Monopolisierung
der städtischen Versorgung mit Heizwärme stört.
--
Umstrittene Atomkraft
Der entscheidende eidgenössische Urnengang für neue AKW
findet erst in einigen Jahren statt, doch schon bald kommt es zu
kantonalen und kommunalen Abstimmungen.
Klar für eine Fortsetzung der Kernenergie-Nutzung sprechen
sich die Wirtschaftsverbände aus. Die Finanzierung der
Milliardenprojekte ist allerdings komplex.
---
NZZ 12.11.10
Positive ökonomische Effekte
Bekenntnisse der Wirtschaft an der Industrietagung Nuclea
Die Wirtschaftsverbände sind für neue Atomkraftwerke,
auch wenn es Stimmen gibt, die sich vom Ausbau erneuerbarer Energien
mehr Umsatz erhoffen.
dsc. Baden · Die Wirtschaft verbindet mit dem Bau neuer
AKW Hoffnungen auf günstige Strompreise, auf eine sichere
Stromversorgung und auf Aufträge für den Kraftwerksbau und
-unterhalt, mit entsprechenden ökonomischen Nebeneffekten. Mit
diesen Argumenten wurde an der Industrietagung Nuclea die
Unterstützung für den Bau neuer Atomkraftwerke manifestiert.
Zu hören waren etwa Voten des Schweizerischen Gewerbeverbands und
von Swissmem, dem Verband der Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie.
Die Veranstaltung in Baden wurde vom Nuklearforum Schweiz
organisiert, einer Interessenvereinigung von AKW-Befürwortern.
Diese scheinen bestrebt, vermehrt Geschlossenheit zu demonstrieren.
Immerhin stehen noch vor dem etwa ab 2013 zu erwartenden entscheidenden
eidgenössischen Urnengang schon bald städtische und kantonale
AKW-Abstimmungen mit wichtiger Signalwirkung bevor (siehe Artikel
nebenan). Gleichzeitig ist zunehmend von der Rentabilität
erneuerbarer Energien zu hören - dabei geht freilich oft
vergessen, dass solche "Erfolge" auf staatlich gelenkten
Förderbeiträgen basieren.
Auch Economiesuisse gehört zu den AKW-Befürwortern. Wie
geschlossen steht aber die Wirtschaft tatsächlich hinter den
Projekten? Sogar beim Besuch der Nuclea begegnet man Skeptikern, etwa
dem Ostschweizer Architekten Bosco Büeler, der ein kleines
Unternehmen für nachhaltiges Bauen führt. Er spricht von
einem Graben zwischen der Führung der Verbände und einzelnen
Branchen, die mit Ökostrom-Anlagen Geld verdienen - und AKW als
eine Art Konkurrenz ansehen. Allerdings räumt er ein, dass
Alternativen zur Kernenergie in kurzer Zeit schwierig zu finden seien.
Gewerbeverbands-Direktor Hans Ulrich Bigler kennt solche
häufig geäusserten Bedenken und ist denn auch für "den
Einbezug erneuerbarer Energien"; er bezeichnete aber eine
"verlässliche Menge an Bandenergie" aus AKW als unerlässlich
für eine sichere Versorgung. Bigler rechnete vor, wie die
Investitionen für die von der Stromwirtschaft angestrebten zwei
neuen AKW trotz ausländischen Hauptlieferanten auch der hiesigen
Wirtschaft Prosperität bescherten: Aus den 10 Milliarden Franken
für zwei Anlagen ergäben sich mindestens 3,33 Milliarden an
Inlandaufträgen und weitere 1,3 Milliarden an Einnahmen aus
"Unterstützungsleistungen".
Andreas Koopmann, Präsident von Alstom (Schweiz) AG und
Swissmem-Vorstandsmitglied, bezifferte die jährliche
Wertschöpfung nach Inbetriebnahme eines 1600-Megawatt-Werks auf
500 Millionen Franken. Er unterstrich die Wichtigkeit tiefer
Strompreise für die Konkurrenzfähigkeit. Manfred Thumann, CEO
der Axpo AG, betonte die Notwendigkeit der klimafreundlichen Kernkraft
angesichts des steigenden Verbrauchs. Die Stromkonzerne verfolgen drei
Neubauprojekte (Gösgen, Beznau, Mühleberg), wollen sich aber
auf zwei Partnerwerke einigen, die mit Blick auf die baulichen
Abläufe mit knapp zweijährigem Abstand in Angriff genommen
würden, so Thumann, der die Finanzierung (siehe Artikel unten) als
Detailfrage betrachtet.
--
Heikle AKW-Finanzierungen
Diametrale Beurteilung der Wirtschaftlichkeit neuer Anlagen
gvm. · Tendenziell hätten sich in den vergangenen 20
Jahren die Kosten für neue Kernkraftwerke ständig
erhöht, erklärte Silvia Banfi, die sich am Centre for Energy
Policy and Economics (CEPE) der ETH Zürich u. a. auch mit
Wirtschaftlichkeitsfragen beschäftigt. Als Präsidentin der
Schweizerischen Fachvereinigung für Energiewirtschaft (SAEE)
wählte sie dieses Motto für ihre Jahrestagung, die am
Mittwoch an der ETH Zürich durchgeführt wurde. Die Referenten
kamen dabei zu unterschiedlichen Schlüssen, was auch mit dem
für Verzögerungen anfälligen Bewilligungsverfahren und
dem sehr langen Investitionszeitraum zu erklären ist.
Nach 40 Jahren rentabel
Nach Ansicht von Giovanni Leonardi, dem Konzernchef des
grössten Schweizer Energiekonzerns Alpiq, wird der Bau neuer
Kernkraftwerke eine Erfolgsgeschichte. Für ein neues AKW
veranschlagte er Investitionskosten von 6-8 Milliarden Franken sowie
eine Reserve von 15 Prozent, um eine allfällige Verlängerung
der fünfjährigen Bauzeit um weitere zwei Jahre decken zu
können. 40 Jahre nach Inbetriebnahme - die er für 2025
für möglich hält - seien die Investitionen der 60 Jahre
laufenden Anlage amortisiert. Die Produktionskosten schätzt
Leonardi auf 7-8 Rappen pro Kilowattstunde - der Bundesrat budgetierte
vor zwei Jahren noch mit lediglich 5 Rappen / Kilowattstunde.
Rund 40 Prozent der Bausumme soll nach dieser Berechnung von den
Schweizer Partnerwerken Axpo und BKW oder Dritten kommen, die auf dem
Eigenkapital eine Rendite von 7-9 Prozent erwarten könnten. Ein
Vertreter eines in der Infrastrukturfinanzierung tätigen Instituts
sprach von zweistelligen Renditen, falls sich die Investoren ihr
Anlagerisiko mit langfristigen Preisgarantien absichern können.
Die restlichen Mittel will sich Alpiq am Kapitalmarkt beschaffen,
wofür sie eine Verzinsung von 4-5 Prozent bieten will. Die
Kapitalbeschaffung soll nach Erhalt der Baubewilligung beginnen, was
frühestens 2018 der Fall sein dürfte. Trotzdem rechne Alpiq
mit einem jährlichen zusätzlichen Kapitalbedarf von 800
Millionen Franken, weshalb die beiden Kraftwerke zeitlich gestaffelt
gebaut werden sollten, meinte Leonardi.
Auch Stefan Hirschberg vom Paul- Scherrer-Institut sieht die
Wirtschaftlichkeit von AKW gegeben, vor allem wenn externe Kosten
(Klimawandel, Gesundheitskosten) berücksichtigt würden, die
bei der Nukleartechnik im Vergleich mit anderen Produktionsarten gering
seien. Die immensen Kostenüberschreitungen in Finnland (Olkiluoto
3) und Frankreich (Flamanville 3) erklärten sich die Vertreter der
Energiebranche mit den üblichen Kinderkrankheiten bei Prototypen.
Bis in der Schweiz mit dem Bau begonnen werde, sei dieser Typ (ERP)
ausgereift.
"Faktische Existenzgarantie"
Nach anderer Einschätzung war die finanzielle Werthaltigkeit
von AKW in der Schweiz schon bisher nicht gegeben, weil diese
unterfinanziert seien und nur dank staatlicher Hilfe und
Quersubventionierung durch die billige Wasserkraft überlebten. Da
sich die Schweizer Energiewirtschaft zu rund 85 Prozent im Besitz der
öffentlichen Hand befinde, verfügten jedoch auch die neuen
AKW über eine "faktische Existenzgarantie", sagte Boris
Zürcher von Avenir Suisse.
---
Aargauer Zeitung 12.11.10
"Eine nukleare Renaissance"
Klassentreffen Ohne kritische Stimmen, aber umso selbstbewusster
tagte die Atomindustrie
LORENZ HONEGGEr
Baden, Trafo-Halle, gestern Morgen: Beim Anblick einer
Balken-Grafik erstrahlten die Gesichter der Teilnehmer der
Industrietagung des Nuklearforums Schweiz ("nuclea'10"). Das Diagramm -
vorgestellt von Alstom-Verwaltungsratspräsident Andreas Koopmann -
zeigt die jährliche Anzahl neu gebauter Atomkraftwerke rund um den
Globus: Seit Beginn der Achtzigerjahre schrumpften die Balken zu
Bälkchen. Seit 2005 aber wachsen sie wieder. Will heissen:
Weltweit werden alte Reaktoren durch neue ersetzt. Ohne Neubauten
drohten Blackouts mit wüsten Folgen für die Wirtschaft, warnt
die Atom-Lobby; in der Schweiz würden die Glühbirnen
spätestens in fünfzehn Jahren erlöschen, sobald die
Reaktoren in Beznau und Mühleberg aus Altersgründen vom Netz
gehen.
Was in der Bevölkerung Zukunftsängste bewirkt, erweckt
in der Atomlobby verloren geglaubtes Selbstbewusstsein: "Die Diskussion
über die drohende Stromlücke hat zu einer höheren
Akzeptanz der Nuklearenergie geführt", erklärte der CEO des
Elektrizitätskonzerns Axpo, Manfred Thumann, nach dem Mittagessen
gegenüber der az. "Eine grosse Chance" sei die Tatsache, dass mit
Doris Leuthard eine nuklearfreundliche Bundesrätin neu das
Energiedepartement Uvek kontrolliert.
Drei Gesuche für neue AKW sind in drei Kantonen hängig.
In drei Jahren dürfte das Schweizer Stimmvolk in einem Referendum
über die Baubewilligung entscheiden müssen.
Um Optimismus zu schüren, flog das Nuklearforum Schweiz
einen leicht untersetzten Engländer ein. John McNamara aus London,
Kommunikationschef der britischen Nuklearvereinigung, hatte
Erstaunliches zu berichten: Im Königreich habe innert vier Jahren
ein radikaler Meinungsumschwung stattgefunden: "Wir erleben eine
nukleare Renaissance", frohlockte er, um hastig anzufügen, dass
man neben Atomkraftwerken auch erneuerbare Energien fördern
müsse. "Das eine tun, das andere nicht lassen", meinte Nationalrat
Christian Wasserfallen (FDP, BE). Von einem "Strommix" sprach die
Präsidentin des Nuklearforums, FDP-Nationalrätin Corina
Eichenberger.
Wie wenig die meisten Atomlobbyisten für Solarzellen und
Windräder übrig haben, wurde beim letzten Programmpunkt der
Industrietagung offenbar. "Arena"-Moderator Reto Brennwald führte
eine einstündige "Podiumsdiskussion". Eines vorneweg: Ein
Atomgegner war unter den sechs Diskussionsteilnehmern nicht
auszumachen. Als Fritz Baumgartner von der Agentur "für
Erneuerbare Energien und Energieeffizienz" die Vorteile von
alternativen Energiequellen hervorstrich, kassierte er giftige
Reaktionen. Auch wurde die Problematik radioaktiven Abfalls am
Klassentreffen der Atomindustrie nicht thematisiert. Die
Präsidentin des Nuklearforums, Corina Eichenberger, hält eine
eigene Tagung zum Thema aber für "denkbar".
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Basler Zeitung 12.11.10
Kanton wirbt national für saubere Energie
Die Publikation will neue AKW verhindern
Pieter Poldervaart
Morgen liegt dem "Magazin" ein Heft über erneuerbare Energie
mit dem Titel "Neue Energie für die Schweiz" bei. Vier
Fünftel der Kosten trägt der Kanton Basel-Stadt.
Die Nordwestschweiz ist seit dem erfolgreichen Kampf gegen das
Atomkraftwerk Kaiseraugst traditionell atomkritisch eingestellt. So
verpflichtet denn auch das Atomschutzgesetz den Kanton, sich gegen die
Nutzung von Kernenergie zu wenden - sogar grenzüberschreitend.
2006 verlangte deshalb der grüne Grossrat Jürg Stöcklin
von der Regierung, Basel-Stadt solle ein Periodikum publizieren, das
"sachlich und kompetent über die Schäden und Risiken von
Atomkraftwerken informiert". Der Grosse Rat überwies die Vorlage,
die Regierung sah sich allerdings zu einer Einschränkung
gezwungen: Weil man das Geld dem Förderfonds entnehmen wolle,
dürfe der Kampf gegen AKW kein Thema sein.
Politisches Statement
Morgen Samstag nun liegt das 40-seitige Heft "Neue Energie für die
Schweiz" dem "Magazin" und damit der abonnierten Auflage von BaZ,
"Tages-Anzeiger", "Berner Zeitung" und "Bund" bei, am Sonntag in
französischer Übersetzung dem "Matin Dimanche" - die
Gesamtauflage beträgt 965 000 Exemplare. Rund 100 000 Franken
dürften die Inserate einbringen, den Rest der Kosten von gut einer
halben Million Franken deckt zu vier Fünfteln der Kanton
Basel-Stadt: 1,74 Millionen Franken, verteilt auf die vier geplanten
Erscheinungsjahre, bezahlt der Förderfonds, der durch eine Abgabe
aus dem Stromverbrauch gespeist wird.
"Die Unterstützung der Publikation widerspiegelt die
politische Haltung der Regierung", erklärt Jürg Hofer, Leiter
des Amts für Umwelt und Energie Basel-Stadt. Denn schweizweit
setzten zahlreiche Energiekonzerne hohe Summen ein, um für AKW zu
werben. Man wolle allerdings nicht dasselbe mit umgekehrten Vorzeichen
tun, sondern mit viel bescheideneren Mitteln zeigen, dass die Atomkraft
mittelfristig überflüssig werde. Das Editorial unterschreibt
die basel-städtische Abordnung in National- und Ständerat -
es fehlt einzig Jean Henri Dunant (SVP).
"Abstimmung gewinnen"
Der Verzicht auf eine direkte Anti-Atom-Kampagne im Heft sei kein
Problem, sagt Aernschd Born, der Geschäftsführer des
Herausgebervereins Klartextenergie. "Natürlich geht es uns darum,
in drei bis vier Jahren die eidgenössische Volksabstimmung
über ein neues AKW zu gewinnen." Doch das könne man sehr wohl
auch bewerkstelligen, indem man schweizweit für Energieeffizienz
und erneuerbare Energien werbe. Tatsächlich beschreibt das Heft,
welche Potenziale in Wind, Holz, Fotovoltaik und Biomasse liegen.
"Unsere Berechnungen zeigen, dass es möglich ist, den Schweizer
Strombedarf bis 2030 ohne AKW zu decken", sagt Born.
Der Verein Klartextenergie publiziert seit fünf Jahren alle
drei Monate eine gleichnamige Zeitung und gibt jetzt im Auftrag des
Trinationalen Atomschutzverbands (Tras) auch das neue Magazin heraus.
Tras wiederum vereint die Opposition von rund 70 Gemeinden gegen das
AKW Fessenheim. Riehen ist Mitglied, der Kanton Basel-Stadt bezahlt
seinen Mitgliederbeitrag von 19 000 Franken aus ordentlichen
Budgetmitteln im Rahmen des Atomschutzgesetzes.