MEDIENGRUPPE REITSCHULE BERN

Bern, 12.2.09

Medienmitteilung zur städtischen Drogenpolitik

Die Reitschule Bern verurteilt die bürgerliche Verhinderungsstrategie in der Drogenpolitik (Interfraktionelle Motion "Alternativen zu einer 2. Drogenanlaufstelle")

Die Reitschule Bern verurteilt den wiederholten Versuch des bürgerlichen Lagers, die Eröffnung der u.a. auch hinsichtlich der Situation auf der Schützenmatte dringend benötigten 2. Drogenanlaufstelle zu verhindern. Der Vorstoss zeugt u.E. schon fast von krimineller Energie und einer verantwortungslosen Grundhaltung. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf Art. 11 der stadtbernischen Gemeindeordnung:


Gemeindeordnung Art. 11
Art. 11   Soziale Sicherheit
1 Die Stadt fördert die Vorsorge und Selbsthilfe der Einwohnerinnen und Einwohner. Sie anerkennt die private Betreuung.
2 Sie sorgt zusammen mit öffentlichen und privaten Organisationen für hilfsbedürftige Menschen, schützt sie und fördert ihre soziale Integration. Sie schafft Rahmenbedingungen, die allen Menschen in der Stadt ein menschenwürdiges Leben ermöglichen.
3 Sie unterstützt oder betreibt soziale Einrichtungen.


Auch die bürgerlichen Kräfte in der Stadt Bern haben eine rechtliche und soziale Mitverantwortung für die gesundheitliche und menschenwürdige Grundversorgung der Drogenabhängigen.

Mit einer 2. Drogenanlaufstelle ist allen geholfen: den Drogensüchtigen, der Reitschule, den AnwohnerInnen und AnrainerInnen des Grossraums Schützenmatte/Bollwerk und allen anderen Betroffenen.

Die Reitschule Bern fordert deshalb die MotionärInnen auf, die Motion zurückzuziehen.

Bis zur Eröffnung der zweiten Drogenanlaufstelle ist es unerlässlich, die Öffnungszeiten der Drogenanlaufstelle Hodlerstrasse bis mindestens Mitternacht zu verlängern. Die Reitschule Bern fordert deshalb die Verantwortlichen auf, diese gesundheits- und sicherheitspolitische Massnahme umgehend umzusetzen.


Mit freundlichen Grüssen

Mediengruppe
Reitschule Bern