MEDIENSPIEGEL 26.3.09
(Online-Archiv: http://www.reitschule.ch/reitschule/mediengruppe/index.html)
Heute im Medienspiegel:
- Reitschule-Programm
- Prozess Silvester 06/07 + Co.: 16 Monate bedingt, Busse + Kosten
- Bettelverbot schon wieder im Stadtrat
- Leerstand ist kein Zustand: SP will Zwischennutzungen
- Kokain-Flut in CH
- Ausbau Party-Drogentests
- Härtefälle-Praxis
- Lausanne: Polizei-Schikanen gegen Migrations-AktivistInnen
- Sexwork: Modell Nidau auch in Bern?
- Big Brother: keine Einsicht in Fichen; Bundesamt für
Geheimdienste
- Tigris: Busipo by GSG 9; Maulkörbe
- Allpack-Streikprozess: Einschüchterungstaktik und
Polizeiaufmarsch
- Homohass: Inti zum Mord an Istanbuler Transgender-Aktivistin
- Verdingkinder: Ausstellung im Käfigturm; Portrait
- Azot-Demo gegen Zirkustiere
- Anti-Atom: 30 Jahre Three Mile Island-Kernschmelze-GAU
- Gipfel-Soli-News 26.3.09
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REITSCHULE
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Do 26.03.09
20.00 Uhr - Frauenraum - HINTERHOF-LOUNGE.
Hinterhof-Lounge goes Italo Disco
20.30 Uhr - Tojo - Die Seifin und der
Dreck - Objekt-Tanz-Theater von Cécile Keller
20.30 Uhr - Kino - UNCUT -
Warme Filme am Donnerstag: OUT AT THE WEDDING, L. Freelander, USA 2007
Fr 27.03.09
20.30 Uhr - Tojo - Die Seifin und der
Dreck - Objekt-Tanz-Theater von Cécile Keller
21.00 Uhr - Kino - Filmreihe Intersexualität: XXY, L. Puenzo, Argentinien 2007
21.00 Uhr - Frauenraum - TanzBar mit
DJ Grisumel. Gesellschaftstänze & Disco für Frau &
Frau, Mann & Mann und Friends. Mit Crashkurs ab 19.15 Uhr.
22.00 Uhr - SousLePont - The
Phonotones (D); The Budget Boozers (CH) - Dirty Rock‘nRoll und
Garage Punk
Sa 28.03.09
20.30 Uhr - Tojo - Die Seifin und der
Dreck - Objekt-Tanz-Theater von Cécile Keller
21.00 Uhr - Kino - Filmreihe Intersexualität: Das verordnete Geschlecht, O.
Tolmein und B. Rothermund, Deutschland 2001
22.15 Uhr - Kino - Filmreihe Intersexualität: Die Katze wäre eher ein Vogel ...,
M. Jilg, Deutschland 2007
22.00 Uhr - Dachstock - Techstock IV:
Traumschallplatten Nacht mit: Piemont (D), Bukaddor & Fishbeck (D),
Triple R (D) Support: Bud Clyde (Festmacher), Coleton (live), 2nd
Floor: Frango (Sirion/BE), Brian Python, Racker, Minimalist
(Festmacher) Techno/Minimal/House
So 29.03.09
18.00 Uhr - Rössli - Piano-Bar
Infos: www.reitschule.ch
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CRIME NEWS
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BZ 26.3.09
Bedingte Strafe für Messerstecher
Das Kreisgericht Konolfingen hat sein Urteil im Fall der
Messerstecherei in Worb vom Sommer 2007 gefällt: Der
23-jährige Täter
wird zu 16 Monaten Freiheitsstrafe, bedingt auf drei Jahre, verurteilt.
Zusätzlich wird er gebüsst.
"Das Urteil ist ein harter Schuss vor den Bug eines jungen Aggressors",
sagte Gerichtspräsident Zwahlen bei der Urteilsverkündung. Er
begründete damit die "Wahrscheinlichkeitsrechnung", die das
Kreisgericht Konolfingen zu machen hatte. Beurteilt wurde der Fall
eines 23-jährigen Schweizers, der wegen versuchter schwerer
Körperverletzung und weiterer Vergehen wie Tätlichkeit,
Drohung und
Sachbeschädigung angeklagt war (siehe Ausgaben von gestern und
vorgestern).
Wie der Gerichtspräsident ausführte, basierte die
Urteilsfindung
hauptsächlich auf Aussagen von Zeugen, Opfern und Täter.
Ausgehend
davon sah das Gericht es als erwiesen an, dass der junge Mann sich im
Sommer 2007 der versuchten schweren Körperverletzung schuldig
gemacht
hatte. Er stach damals in einer Auseinandersetzung mit einem
17-Jährigen vor einer Bar in Worb zu und verletzte diesen dabei an
der
Seite.
Mit Messer bedroht
Ein Schuldspruch erfolgte ebenfalls wegen Drohung und versuchter
Nötigung. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der
Angeschuldigte
in einer Märznacht 2007 neben der Reitschule in Bern einen Mann
mit dem
Messer bedroht hatte. Dieses Vergehen hatte der 23-Jährige
abgestritten. "Die Aussage des Angeschuldigten steht gegen die
glaubwürdige Schilderung des Opfers und eines Zeugen", sagte
Gerichtspräsident Zwahlen. Dass der Angeschuldigte Messer
einsetze, sei
mit dem Vorfall in Worb ein paar Monate später hinlänglich
erwiesen.
Das Gericht sah es zudem als erwiesen an, dass der Angeschuldigte an
Krawallen in der Silvesternacht 2006/2007 rund um die Reitschule
teilgenommen hatte. Er wurde deshalb wegen Landfriedensbruchs und
Sachbeschädigung verurteilt. Da ihm aber nicht nachgewiesen werden
konnte, dass er aktiv an einem Angriff auf Personen beteiligt war,
wurde er von diesem Anklagepunkt freigesprochen.
Schwere finanzielle Last
Mildernd auf das Urteil wirkte, dass sich der Angeschuldigte vor den
Vorfällen und nach der Entlassung aus der Untersuchungshaft nichts
mehr
zuschulden kommen liess. Im Hinblick auf sein stabiles Arbeits- und
familiäres Umfeld sprach das Kreisgericht die Strafe bedingt auf
drei
Jahre aus. Der junge Mann muss auch wegen Tätlichkeit und Verstoss
gegen das Betäubungsmittelgesetz 800 Franken Busse zahlen sowie
rund
10000 Franken Verfahrenskosten tragen. Zusätzlich muss er
Zivilforderungen in der Höhe von 2500 Franken bezahlen. "Auch
diese
finanzielle Last ist eine Strafe", sagte Gerichtspräsident Zwahlen.
Anna Tschannen
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BETTELVERBOT
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Bund 26.3.09
Die Bettler bleiben ein Politikum
Berner Stadtrat diskutiert heute Donnerstag über ein Bettelverbot
- zum wiederholten Mal
Gleich zwei bürgerliche Forderungen nach Eindämmung der
Bettelei stehen
heute Donnerstag im Stadtrat zur Debatte. Ob das Bettelverbot
mehrheitsfähig ist, bleibt ungewiss.
Daniel Vonlanthen
Ziemlich genau vor Jahresfrist lehnte der Berner Stadtrat mit
Stichentscheid des damaligen Ratspräsidenten Andreas Zysset (sp)
ein
Bettelverbot für die Berner Innenstadt ab. Ausgerechnet aus der
SP-Fraktion war der Vorstoss gekommen: Hasim Sönmez, der an der
Spitalgasse ein Blumengeschäft führt, verlangte die
Ausdehnung des im
Bahnhofperimeter geltenden Bettelverbots auf die gesamte Innenstadt.
Sönmez erhielt für seine "Zivilcourage" viel Lob von
bürgerlicher Seite.
Ausgerechnet ein Bürgerlicher gab indes den Ausschlag dafür,
dass es
zur Pattsituation und damit zum Stichentscheid kam: CVP-Stadtrat
Henri-Charles Beuchat stimmte als "überzeugter Christ" gegen die
Motion. Er wolle niemandem einen Hilferuf verbieten. Denn betteln sei
nichts anderes als "um Hilfe zu rufen", so Beuchat. An der Sitzung des
Stadtrats von heute Donnerstag wird Beuchat nicht mitstimmen - er weilt
in den Ferien.
Bernhard Eicher (jf) will ein für alle Mal Klarheit schaffen: Das
Volk
solle über die Einführung eines gemeindeweiten Bettelverbots
entscheiden, fordert er per Motion, die heute auf der Traktandenliste
steht. Seine Begründung: "Die Bernerinnen und Berner haben genug
von
organisierten Bettelbanden, die auch vor Kinderarbeit nicht
zurückschrecken." Dies habe der klare Volksentscheid vom Juni
letzten
Jahres zum Bahnhofreglement gezeigt. "Jetzt aber Schluss mit der
Bettelei", fordern Beat Schori (svp) und Philippe Müller (fdp) in
einer
gemeinsamen Motion. Die Stadt Bern habe durch die unnötige
Bettelei als
Unesco-Weltdenkmal viel von ihrer Schönheit und ihrem Ansehen
verloren.
Keine Bettler mehr im Bahnhof
Das neue Bahnhofreglement verbietet im städtischen Teil des
Bahnhofs
und rund um die Zugänge - analog der SBB-Bahnhofordnung - das
Betteln
und anderes mehr. Verboten ist auch das Abstellen von Velos und das
Versperren von Passagen und Treppen. Das Reglement ist seit Oktober
2008 in Kraft. Der Gemeinderat wird demnächst über die neue
Bahnhofordnung und deren Folgen einen Rechenschaftsbericht vorlegen
(siehe Kasten). Das Verbot habe ohne nennenswerte Probleme durchgesetzt
werden können, hält der Gemeinderat in seiner Kurzantwort
fest.
"Bereits nach wenigen Tagen waren keine Bettelnden in diesem Bereich
mehr anzutreffen."
Die erneute Diskussion wird die alten Gräben im Stadtrat wieder
aufreissen; allerdings sind die Blöcke weniger erratisch als vor
den
Wahlen. SP/Juso-, GB/JA- und GFL/EVP-Fraktion vertreten die gleiche
Position wie vor Jahresfrist und lehnen das Bettelverbot
grossmehrheitlich ab. FDP/JF- und SVP-Plus-Fraktion ihrerseits
begrüssen das Verbot. Zu den Befürwortern gesellt sich auch
die
BDP/CVP-Fraktion: "Dank unserem gut ausgebauten Sozialnetz muss niemand
betteln", sagt Kurt Hirsbrunner (bdp). Ein Verbot sei allerdings
schwierig durchzusetzen.
GLP als Zünglein an der Waage
Das Zünglein an der Waage spielen die Grünliberalen: "Wir
haben noch
keine abschliessende Haltung zu den Vorstössen", sagt Jan
Flückiger. In
ihrem Positionspapier schreibt die GLP: "Individuelle Freiheiten
dürfen
nur in begründeten Fällen eingeschränkt werden", zum
Beispiel dann,
wenn Freiheiten Dritter tangiert seien. "Ein generelles Bettelverbot in
der Innenstadt oder gar in der ganzen Stadt Bern lehnt die GLP ab."
Nulltoleranz müsse aber gegenüber gewerbsmässiger und
organisierter
Bettelei gelten. Möglicherweise wird die GLP demnach von ihrem
Positionspapier abrücken und für ein generelles Bettelverbot
votieren.
Aufwand und Ertrag eines flächendeckenden Verbots stünden in
keinem
Verhältnis, sagt Barbara Streit-Stettler namens der
GFL/EVP-Fraktion.
"Bettelnde Musizierende"
Gerade die organisierte Bettelei könne die Behörde aber heute
schon mit
den vorhandenen Instrumenten bekämpfen, hielt der Gemeinderat vor
Jahresfrist fest. Grundlage dazu bilden das Ausländergesetz und
die
Verordnung über die Einreise- und Visumsverfahren. "Bettelnde
Musizierende" seien in letzter Zeit denn auch vermehrt kontrolliert
worden und aus diesem Grund momentan kaum mehr in der Stadt
anzutreffen, rapportiert der Gemeinderat.
Der Grosse Rat lehnte im Januar letzten Jahres ein kantonales
Bettelverbot ab. SVP-Grossrat und Stadtrat Beat Schori hatte die
Wiedereinführung des 1991 aufgehobenen Verbots gefordert. Mit 76
gegen
63 Stimmen beschloss das Kantonsparlament, den Status quo
beizubehalten. Es überliess weiter gehende Massnahmen den
Gemeinden.
Im Kanton Zürich verboten
Im Kanton Zürich beispielsweise ist das Verbot im Straf- und
Justizvollzugsgesetz verankert. "Wer bettelt oder Kinder oder Personen,
die von ihr oder ihm abhängig sind, zum Betteln schickt, wird mit
Busse
bestraft", heisst es im Passus. Die Stadtpolizei Zürich setze das
Verbot im Rahmen ihrer normalen Patrouillentätigkeit um, so
Mediensprecher René Ruf. "Wir machen keine Bettlerhatz."
Bettelnde
müssen überdies "wegen vorübergehender Benützung
öffentlichen Grunds
zum Sonderzweck des Bettelns" mit einer Verzeigung beim Strafrichteramt
rechnen.
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Frage der Ressourcen
Über Nutzen und Wirksamkeit des Bettelverbots im Bahnhof will der
Gemeinderat demnächst Rechenschaft ablegen.
SP/Juso-Fraktionschefin
Giovanna Battagliero hatte dies gefordert. Gleichzeitig verlangte sie
Aufschluss darüber, ob die vorhandenen fremdenpolizeilichen
Instrumente
gegen die organisierte Bettelei auf Stadtgebiet genügten. Durch
das
Verbot im Bahnhof habe eine Verlagerung der Bettelei Richtung
Innenstadt stattgefunden, sagte gestern der stellvertretende
Polizeiinspektor Marc Heeb. Für die Durchsetzung des Verbots ist
die
Orts- und Gewerbepolizei zuständig. Würde der Perimeter
erweitert,
wären zusätzliche personelle Ressourcen nötig. Dem
Bericht des
Gemeinderats wollte Heeb aber nicht vorgreifen. (dv)
---
Stadtrats-Debatte 26.3.09
4. Motion Beat Schori (SVP)/Philippe Müller (FDP): Jetzt aber
Schluss
mit der Bettelei! (SUE: Nause) verschoben vom 19.03.2009 08.000251
http://www.bern.ch/stadtrat/sitzungen/termine/2008/08.000251/gdbDownload
5. Motion Fraktion FDP (Bernhard Eicher, JF): Bevölkerung soll
über
stadtweites Bettelverbot entscheiden (SUE: Nause) verschoben vom
19.03.2009 08.000202
http://www.bern.ch/stadtrat/sitzungen/termine/2008/08.000202/gdbDownload
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LEERSTAND
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Bund 26.3.09
Mehr Leben auf Leerflächen
Ein SP-Vorstoss will, dass die Stadt vermehrt auf Zwischennutzungen
setzt
Planungsverfahren dauern lange. Und bis einmal gebaut wird, bleiben
Gebäude und Brachen manchmal jahrelang leer. SP-Stadträtin
Gisela
Vollmer möchte daher, dass ein Instrument für
Zwischennutzungen
geschaffen wird.
Simon Jäggi
Was wäre, wenn das ehemalige Progymnasium am Waisenhausplatz leer
geblieben wäre? Gisela Vollmer, SP-Stadträtin und
Raumplanerin, ist
sich sicher: Die Drogenszene hätte die Gegend in Beschlag
genommen, der
Schub für die Kulturszene wäre ausgeblieben. "Der Progr hat
das Gebiet
belebt", sagt Vollmer.
Der Progr war aber nicht der alleinige Auslöser, dass Vollmer eine
Motion eingegeben hat, die verlangt, dass die Stadt künftig
vermehrt
auf Zwischennutzungen in leer stehenden Gebäuden und auf
unbenutzten
Brachen setzen soll. Es sind viel eher die Areale, die zur Zeit
unbenutzt leer stehen, weshalb die SP-Stadträtin vom Gemeinderat
verlangt, ein Planungsinstrument für Zwischennutzungen vorzulegen.
Zum
Beispiel das Schlachthofareal. "Ich habe nicht verstanden, warum die
Gebäude sofort abgerissen wurden", sagt Vollmer. Es dauere noch
Jahre,
bis auf dem Areal tatsächlich gebaut werde. Als weiteres Beispiel
nennt
sie Weyermannshaus Ost. Seit zwölf Jahren solle hier gebaut
werden.
"Implenia hätte auf ihrem Grundstück längst schon etwas
machen können."
Brachen, die durch eine Zwischennutzung an Attraktivität gewinnen
könnten, fänden sich auch auf dem Oberfeld oder in
Ausserholligen, wo
dereinst das Haus der Religionen zu stehen kommen soll.
Leben ist schneller geworden
Im Kanton Bern sind Zwischennutzungen möglich und werden im
Baugesetz
geregelt. Vollmer findet es aber notwendig, dass auch ein
städtisches
Reglement ausgearbeitet wird. In der Vergangenheit habe sich gezeigt,
dass Zwischennutzungen im Bewilligungsverfahren häufig zu
Problemen
führten, da die Verfahren noch wenig Bezug auf die sich
ändernden
Rahmenbedingungen und Lebenszyklen von Nutzungen nähmen. "Wir
brauchen
ein Instrument, mit dem man schneller reagieren kann. Wir müssen
flexibler werden", so Vollmer.
Doch was ist, wenn die Zwischennutzer bleiben wollen? Schafft sich die
Stadt nicht neue Schwierigkeiten - wie es beim Progr der Fall war? Der
Fehler beim Progr sei schon vor dem Planungswettbewerb geschehen, sagt
Vollmer. "Es gab keine öffentliche Diskussion, wie das Haus
künftig
genutzt werden sollte. Es gibt Probleme, wenn es die Stadt dem Investor
überlässt, die Nutzung festzulegen."
Wohnen im Container
Als beispielhafte Zwischennutzung nennt Vollmer das Erlenmattareal in
Basel, wo Stück um Stück von einer Zwischen- in eine
Endnutzung
übergegangen worden sei. "Das war kein totes Areal mehr, wo sich
das
Leben erst über Jahre entwickeln musste." Vollmer weist auch auf
den
Zürcher Räffelpark hin, wo Swiss Life 42 Container für
Büros, Ateliers
und Wohnungen aufgestellt hat."Wenn sich Swiss Life auf ein solches
Projekt einlässt, muss es schon Hand und Fuss haben", sagt
Vollmer.
Dies unterstreiche, dass Zwischennutzungen auch finanziell attraktiv
seien.
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KOKAIN
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20min.ch 25.3.09
Drogenschmuggel
Kokain im Feriengepäck
von Thomas Pressmann
Die Schweiz wird derzeit von Kokain überschwemmt. Ins Land kommt
der
Stoff immer öfter mit Touristen, die auf eigene Faust agieren und
sich
schnellen Reichtum versprechen.
Zurück aus den Ferien, das Kokain mit im Gepäck: Unter den
Schmugglern
stellt die Polizei vermehrt ganz normale Touristen fest. Der
Kokainhandel in der Schweiz werde zurzeit zwar klar von Personen aus
Westafrika dominiert, aber: "Von alteingesessenen
südamerikanischen
Kartellen im Hintergrund bis zum einzelnen Schweizer Tourist ist alles
dabei", sagt Roger Flury von der Bundeskriminalpolizei (BKP).
Touristen als Drogenschmuggler - gerade im Flughafen Zürich ein
häufiges Bild. Selbst Senioren transportieren in Koffern mit
doppelten
Böden und Wänden Kokain um die halbe Welt, wie Stefan Oberlin
von der
Kantonspolizei Zürich bestätigt. "Die Reisenden denken, sie
können
damit schnell viel Geld machen." Einige versuchten auf eigene Faust,
mit den Verkäufern ins Geschäft zu kommen, andere würden
von
Drogenhändlern angegangen und witterten das schnelle Geld.
Teure Fracht in der Velohose
Hergestellt wird das Kokain in Südamerika aus der Cocapflanze. Von
dort
gelangt es entweder direkt oder via Spanien, Portugal oder die
Niederlande in die Schweiz. "Geschmuggelt wird das Kokain mit den
unglaublichsten Methoden", sagt BKP-Sprecher Flury. Professionelle
Drogenkuriere arbeiten das Kokain in Textilien ein, verstecken es im
Reisegepäck oder transportieren es mittels Bodypacker. Dabei
schlucken
die Schmuggler das in Kondome verpackte Kokain und scheiden es
später
wieder aus - eine lebensgefährliche Praxis.
Am Flughafen Zürich wurden letzthin gleich mehrere Frauen
erwischt, die
jeweils 2,5 Kilo Kokain in Velohosen versteckt am Körper trugen.
Aber
auch ausgehöhlte und mit Kokain gefüllte Schuhsohlen,
Kleiderbügel oder
Holzmörser stellen die Behörden am Flughafen Zürich
immer wieder
sicher. Oder Konservendosen, die statt Bohnen Kokain enthalten.
Viel Geld mit billigem Kokain
Die Preise von Kokain sind in den letzten Jahren deutlich gefallen, auf
noch rund 80 Franken pro Gramm. Trotzdem ist es immer noch ein sehr
lohnendes Geschäft. Die Zollbehörden schätzen die
Gewinne aus dem
Kokainhandel in der Schweiz auf einen mehrstelligen Millionenbetrag.
100 000 Personen konsumieren gemäss Bundesamt für Gesundheit
hierzulande regelmässig Kokain. Europaweit werden geschätzte
150 Tonnen
jährlich verbraucht. Die aktuellste Kriminalstatistik des Bundes
weist
fürs Jahr 2007 404 Kilogramm beschlagnahmtes Kokain aus - mehr als
je
zuvor. Die beschlagnahmten Mengen anderer weit verbreiteter
Betäubungsmittel blieben in den letzten Jahren dagegen stabil.
Auf dem Land angekommen
Immer breitere Bevölkerungskreise konsumieren Kokain. Die Droge
der
Schönen und Reichen in den Städten ist längst auch auf
dem Land
angekommen. Und der günstige Gramm-Preis macht eine Linie auch
für
Jugendliche erschwinglich, wie Suchtanlaufstellen besorgt feststellen.
Das Bundesamt für Gesundheit warnt vor den negative Auswirkungen
auf
die Gesundheit und das soziale Umfeld der Konsumenten. Für den
Bund ist
der Kokainhandel denn auch das dringendste Problem im Drogenbereich.
Zudem gebe es Hinweise, dass die Schweiz speziell für Kokain zu
einem
Umschlagplatz geworden sei, wie Andreas Trachsel von der Fachstelle
für
Betäubungsmittel bei der Zollverwaltung sagt. So stellen die
Grenzwächter nicht nur die Einfuhr von Kokain in die Schweiz fest,
der
Stoff wird zunehmend von hier wieder ins Ausland geschmuggelt. "Die
Schmuggler profitieren von unserem gut ausgebauten Verkehrsnetz", sagt
Bundeskriminalist Flury.
Lieferengpässe gibt es nicht
Die Bekämpfung des Kokainhandels scheint zudem relativ schwierig
zu
sein. "Es fällt auf, wie gut organisiert manche Banden sind", sagt
Stefan Lanzrain von der Kantonspolizei Bern. "Auch wenn wir
grössere
Mengen Kokain sicherstellen, wird noch am gleichen Tag weiter gedealt,
zu Lieferengpässen kommt es allem Anschein nach nicht."
Sechs Kilo Kokain wurden im letzten Jahr im Kanton Bern beschlagnahmt.
Was nach wenig klingt, wertet Lanzrain als Erfolg. Aber: "Wir stellen
fest, dass enorme Mengen an Kokain im Umlauf sind, so viel wie wohl
noch nie." Beim Zoll ist man angesichts der grossen Mengen ebenfalls
ratlos. Grenzwächter, Zoll und die Polizeistellen arbeiten auch
mit dem
Ausland zusammen - mit mässigem Erfolg. "Gegen die Übermacht
der
Händler können wir eigentlich gar nicht viel ausrichten",
sagt
Drogenfachmann Trachsel von der Zollverwaltung. "Es tobt ein Krieg -
ein Drogenkrieg."
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DROGENTESTS
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20min.ch 25.3.09
Drogentests werden nun ausgebaut
von Saraina von Grünigen
Das mobile Berner Labor für Drogentests stösst bei seinen
Einsätzen ans
Limit: Eine zweite Analysemaschine soll nun Abhilfe schaffen.
"Zu Spitzenzeiten mussten wir Leute zeitlich vertrösten oder sogar
abweisen, weil wir ausgelastet waren", sagt Hans-Jörg Helmlin vom
Kantonsapothekeramt Bern, Betreiber des mobilen Labors für
Drogentests.
Dies sei weder für die Partygänger noch für die Crew
befriedigend.
Deshalb muss jetzt eine zweite Drogen-Analysemaschine her: "Damit
können wir unsere Kapazitäten verdoppeln und pro Stunde bis
zu sechs
Analysen durchführen."
Gemäss Helmlin wird der Drogenkonsum an Partys immer
gefährlicher.
"Einerseits gibt es immer mehr neuartige Substanzen, andererseits ist
auch der Mischkonsum gestiegen." Wenn die Ergebnisse der Analyse Anlass
zur Besorgnis geben, warnt die Crew des Präventionsteams die
Konsumenten. "Wir nehmen aber niemandem die Drogen weg, sondern geben
Infos und Erfahrungen weiter", erklärt Helmlin. Die Konsumenten
seien
grösstenteils einsichtig. "Bei einer grösseren Anzahl
durchgeführter
Tests sind die Chancen höher, eine exotische Substanz zu
erwischen", so
Helmlin.
Das erweiterte Labor kommt erstmals diesen Samstag in Roggwil an der
Mythos-Party zum Einsatz.
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Info-Box
Gratis-Drogentest gegen Fragebogen
Zusammen mit Sozialarbeitern gehen Berner Apotheker des
Pharmazeutischen Kontrolllabors mit ihrem mobilen Labor an Partys, um
dort kostenlos die Drogen der Raver zu testen. Wer mitmacht,
verpflichtet sich, während dem Test mit den Sozialarbeitern einen
Fragebogen zum eigenen Konsumverhalten auszufüllen. Das
Präventionsprojekt ist hauptsächlich an Partys im Raum
Zürich
anzutreffen, es ist aber auch im Kanton Bern aktiv.
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Link-Box
http://www.saferparty.ch
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HÄRTEFÄLLE
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Radio Rabe 24.3.09
Die Härtefall-Praxis im Asylgesetz: regiert dort die Willkür?
Die Härtefall-Regelung im Asylgesetz ist seit 2 Jahren in Kraft.
Mit dieser Regelung können Kantone Menschen legalisieren, die
keinen legalen Aufenthaltsstatus haben, aber gut integriert sind.
Die gesetzliche Grundlage der Härtefall-Regelung ist für alle
Kantone
dieselbe. Doch bei der Handhabung gibt es grosse Unterschiede.
Zu grosse Unterschiede, meint die Schweizerische Flüchtlingshilfe
in einer eben erschienen Studie.
Wilma Rall berichtet
http://www.freie-radios.net/mp3/20090325-diehrtefal-27063.mp3
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SCHIKANE
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24 Heures 26.3.09
La police accusée de traquer les militants de l'asile
Polémique - A Lausanne, trois sympathisants de l'asile lancent
un appel
pour le respect des libertés d'expression, d'affichage et de
manifestation.
Trois amendes, deux recours. Des militants du milieu de l'asile et de
la migration se disent victimes de dénonciations arbitraires.
Septembre 2008, une affiche appelant à une manifestation
pacifique est
collée sur les murs de Lausanne. Une plainte est
déposée contre
Graziella de Coulon, coprésidente de Solidarités Sans
Frontières, une
des nombreuses associations qui organisaient la manif. Elle nie avoir
collé cette affiche ou en avoir donné l'ordre, mais elle
est condamnée
à une amende de 340 francs. La commission de police estime que
la
responsabilité d'enlever les affiches lui revenait. "Un climat
de
répression s'installe, commente-t-elle. Mais j'ai
décidé de ne pas
aller au tribunal pour ne pas perdre encore plus d'énergie et
d'argent.
" Le municipal Olivier Français, auteur de la plainte,
paraît blasé:
"Ce sont toujours les mêmes, de toute façon. On continuera
à protéger
le domaine public des agressions de tout type. "
Autre cas en décembre 2008. Jean-Michel Dolivo et Nanda Ingrosso
sont
accusés d'organisation de manifestation non autorisée sur
la voie
publique, lors d'une action de soutien aux sans-papiers zurichois via
l'occupation de l'église Saint-Laurent, au centre-ville de
Lausanne.
"Délit de faciès"
Tous deux nient et reçoivent chacun une amende de 210 francs.
"Nous
n'avons pas organisé cette manifestation, se défend
Jean-Michel Dolivo.
Nous sommes sympathisants du mouvement, c'est tout. Il n'y a eu aucun
contrôle direct de la police, le rapport a été fait
sur la base d'un
délit de faciès. A travers nous, ce sont les mouvements
qui sont visés
dans leurs activités. " "C'est étonnant de la part d'une
Municipalité
de gauche", s'inquiète, de son côté, Nanda Ingrosso.
Jean-Philippe Pittet, porte-parole de la police lausannoise, relativise
ces accusations: "Le terme de délit de faciès s'applique
plutôt quand
des policiers contrôlent des personnes de couleur. Dans ce cas,
il
s'agit simplement de personnes connues dans le milieu. La manifestation
de décembre n'a pas fait l'objet d'autorisation, il est
difficile de
contrôler tous les noms. La distribution de tracts a
été constatée par
mon collègue sur place. Il y a tout un appareil administratif
qui leur
permet de recourir. " Le municipal Marc Vuilleumier juge, quant
à lui,
les paroles des trois militants "totalement excessives. Ils parlent
d'une pluie d'amendes alors qu'il y en a trois. "
Sophie Simon
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La Liberté 26.3.09
Des militants se disent victimes du zèle policier
Libertés - Le Groupe antirépression dénonce des
condamnations abusives
de défenseurs des migrants dans l'exercice de leurs droits
fondamentaux. Les autorités municipales de Lausanne sont
appelées à
réagir.
Arnaud Crevoisier
Un climat de répression s'est-il abattu sur les
défenseurs des
sans-papiers et autres migrants? C'est la conviction des animateurs du
Groupe antirépression de Lausanne. Nanda Ingrosso et Jean-Michel
Dolivo
ont dressé hier un réquisitoire à charge contre
les autorités de la
ville. Tous deux s'estiment victimes de l'excès de zèle
de la police
locale et du laisser-faire de la municipalité à
l'égard de cette
pratique.
Le 19 décembre dernier, la syndicaliste et l'avocat
s'étaient rendus à
une manifestation de la Coordination asile. Le cortège
s'était réuni à
Saint-Laurent, avant de défiler dans le centre-ville. Nanda
Ingrosso
n'a participé que quelques instants au rassemblement sur le
parvis de
l'église et à l'intérieur de celle-ci. "Quant
à moi, j'y ai distribué
des tracts pendant un moment, mais sans participer au
défilé", précise
Jean-Michel Dolivo. Les deux militants ont pourtant été
dénoncés comme
étant les instigateurs de cette manifestation
non-autorisée par la
ville. Sur la base d'un constat de police, ces figures locales ont
ainsi été condamnées à 210 fr. d'amende
chacune. Une sentence que
Jean-Michel Dolivo et Nanda Ingrosso contestent d'autant plus
énergiquement qu'ils n'ont fait l'objet d'aucune interpellation.
"Ni
Nanda ni moi n'avons été contrôlés
directement par la police. Le
rapport de police s'est fait sur la base d'un délit de
faciès. On ne
nous a même pas demandé notre nom", accuse l'avocat.
Tous deux insistent sur leur rôle de second plan durant cet
épisode.
Ils n'en dénoncent pas moins "une application de plus en plus
tâtillonne et répressive du règlement de police"
lors de manifestations.
Membre de la Coordination asile et des Etats généraux,
Graziella de
Coulon est aussi la coprésidente de Solidarité sans
frontières (SSF).
En cette qualité, elle a récemment fait l'objet d'une
condamnation pour
"affichage sauvage". S'estimant victime d'une violation de ses droits,
elle est aussi venue témoigner de son cas.
Le 26 août dernier, un agent du service d'assainissement de la
ville
constate que des appels à manifester émanant de SSF ont
été placardés à
la colle de poisson en dehors des emplacements autorisés.
S'ensuit une
dénonciation de Graziella de Coulon. L'intéressée,
si elle reconnaît
avoir distribué les tracts, ne s'estime pas responsable de leur
affichage sur la voie publique. Et pour cause: "Je n'ai jamais
demandé
à qui que ce soit de coller cette affiche à la colle de
poisson",
précise Graziella de Coulon. L'argument n'a pas convaincu: cette
dernière a été condamnée à 340
francs d'amende.
Appuyés par la présidente des Juristes progressistes
vaudois, Charlotte
Iselin, ces défenseurs du droit d'asile ont lancé un
"Appel pour le
respect des libertés d'expression, d'affichage, de
manifestation". Dans
l'immédiat, le texte exige l'acquittement des trois militants.
Pour Jean-Michel Dolivo, l'une et l'autre affaires sont politiques.
L'avocat exige donc un sursaut des autorités. "La
municipalité doit
intervenir pour retirer ces poursuites et dire publiquement qu'il n'y a
pas lieu de sanctionner pénalement l'organisation d'une
manifestation."
Et en cas de fin de non-recevoir? "Si nous ne sommes pas
libérés de la
poursuite pénale, il est clair que nous recourrons au Tribunal
de
police", clame l'avocat. Graziella de Coulon, elle, s'est
résolue à
payer l'amende.
En dépit de nos tentatives réitérées, il
n'a pas été possible de
joindre le conseiller municipal en charge de la police, Marc
Vuilleumier.
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20min.ch 26.3.09
Des gauchistes se sentent harcelés
LAUSANNE. "Pluie d'amendes sur les militants", dénoncent des
défenseurs
des sans-papiers dans un appel présenté hier. "Parle-t-on
d'une pluie
ou d'un légère ondée?" ironise Marc Vuilleumier,
municipal POP de la
Police. La thèse des "dérives policières" ne
repose en fait que sur
deux cas: la coprésidente d'une association a été
amendée en raison
d'affiches posées à la colle, et les militants
Jean-Michel Dolivo et
Nanda Ingrosso ont été amendés pour avoir
participé à une manifestation
non autorisée qu'ils disent ne pas avoir organisée. "Ils
peuvent faire
recours et nous nous conformerons à la décision de la
justice",
relativise le porte-parole de la police. job
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SEXWORK
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Bund 26.3.09
Von der Unterwelt in die Halbwelt
Seit 18 Monaten läuft der Betrieb der Kontaktbar Hotel Schloss
Nidau unter Bedingungen des Regierungsstatthalters
Werner Könitzer schuf in Nidau ein Modell, wo Frauen abseits von
Menschenhandel, Zwang und Gewalt Sexarbeit betreiben können. Die
ersten
Erfahrungen sind positiv, deshalb wollen Grossräte ein kantonales
Prostitutionsgesetz.
Anita Bachmann
Beinahe im Jahresrhythmus führte die Polizei im Schloss Hotel
Nidau
aufwendige Razzien durch. Frauen, die sich illegal in der Schweiz
aufhielten und in der Kontaktbar als Prostituierte arbeiteten, wurden
in Ausschaffungshaft gesetzt und Betreiber und Hintermänner vor
Gericht
gestellt. Wegen Menschenhandel, Nötigung, Ausnützung einer
Notlage und
Förderung der Prostitution bei Minderjährigen wurden die
Täter zu
mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Im Februar 2007 gelang
der
Kantonspolizei Bern und Schwyz in Nidau der bis dahin grösste
Schlag
gegen Menschenhandel in der Schweiz.
Praktisch von seinem Büro im Schloss Nidau konnte der
Regierungsstatthalter Werner Könitzer dem Treiben jahrelang
zuschauen.
Er liess das Bordell mehrmals schliessen. Eine Wiedereröffnung
konnte
er jeweils nicht verhindern. Er musste zusehen, bis sich Beweise, die
eine Polizeirazzia rechtfertigten, wieder erhärteten. Bei der
letzten
grossen Razzia waren 200 Polizisten im Einsatz. Ermittlungen durch die
Polizei und den Untersuchungsrichter und die Gerichtsverfahren bis hin
zur obersten Instanz hätten je Hunderte bis Tausende von
Arbeitsstunden
in Anspruch genommen, sagt Könitzer. Dazu käme die Situation
der
Frauen: Sie seien der Willkür der Betreiber und Hintermänner
ausgesetzt, die sie mit psychischer oder physischer Gewalt zur
Sexarbeit zwingen würden, ihnen Preise und Arbeitsbedingungen
diktierten. Legal sei Prostitution seit 60 Jahren, aber nur unter der
Wahrung der Selbstbestimmung, sagt Könitzer. "Die falsche
Loyalität der
Frauen gegenüber den Betreibern und die Heuchelei, es handle sich
im
Hotel Schloss nur um Touristinnen, denen man nicht vorschreiben
könne,
wie viele Freunde sie mit aufs Zimmer nehmen würden, haben mich
genervt", sagt der Regierungsstatthalter. Deshalb entschloss sich
Könitzer, aus der Kontaktbar vis-à-vis von seinem
Regierungsstatthalterbüro ein legales Arbeitsumfeld für
Sexarbeiterinnen mit menschenwürdigen Bedingungen zu schaffen -
gestern
zog er dazu Bilanz vor den Medien.
Recht auf Menschwürde
Dafür holte er Xenia, eine Beratungsstelle für Frauen im
Sexgewerbe, an
Bord. Eine der Hauptaufgaben sei die aufsuchende Sozialarbeit,
erklärt
Martha Wigger von Xenia. Dafür würden sie die Frauen in den
Etablissements besuchen, ihnen erklären, dass es eine
Beratungsstelle
gebe, an die sie sich mit medizinischen, sozialen oder juristischen
Problemen wenden könnten, und dass sie ein Recht auf
Menschenwürde
hätten. "Ins Hotel Schloss kamen wir nur, wenn wir den
Türsteher mit
Halbwahrheiten umgehen konnten", sagt Wigger. Aber auch drinnen sei es
unmöglich gewesen, ohne Aufsicht der Betreiber mit den Frauen zu
reden.
Beim Migrationsdienst, bei der Kantonspolizei, beim kantonalen
Polizeidirektor und bei der Koordinationsstelle gegen Menschenhandel
und Menschenschmuggel holte sich Könitzer die Informationen, um
einen
Rahmenvertrag auszuarbeiten. Erst als dieser vom Betreiber
unterschrieben war, erteilte der Regierungsstatthalter ihm die
Gastgewerbebewilligung, und die Kontaktbar Hotel Schloss Nidau nahm
ihren Betrieb wieder auf.
"Grauzone akzeptieren"
18 Monate später zieht Könitzer nun Bilanz über sein
Modell: Er habe
das Sexgewerbe in Nidau von der Unterwelt in eine Halbwelt geholt. "Ein
gewisser Dunst bleibt, eine Grauzone müssen wir akzeptieren", sagt
Könitzer. Polizeikontrollen, die dank der Anknüpfung an die
Gastgewerbebewilligung auch ohne Verdacht möglich sind,
hätten aber
ergeben, dass heute nur noch Frauen mit legalem Aufenthalts- und
Arbeitsstatus aus den berechtigten EU- und Efta-Staaten arbeiten
würden. Sie verdienten nicht schlecht, und Xenia könne ohne
Behinderung
ihre Arbeit machen, sagt Könitzer.
In den eineinhalb Jahren hat Könitzer den Rahmenvertrag um
fehlende
Punkte erweitert. Um dem hohen, gesundheitsschädigenden
Alkoholkonsum
der Frauen, der grösstenteils mit ihrer Arbeit verbunden sei,
entgegenzuwirken, könnten sich die Sexarbeiterinnen nun am Umsatz
von
nichtalkoholischen Getränken beteiligen. "Auch die
Steuerveranlagung
mussten wir überdenken", sagt er. Viele Frauen seien nur maximal
90
Tage in der Schweiz und würden oft spontan abreisen. Deshalb
entwarf
Könitzer eine Express-Steuererklärung, in der die Frauen ihr
Einkommen
deklarieren müssen. Damit sie dieser Pflicht nachkämen,
müssten sie
eine Kaution hinterlegen.
Strassenstrich kaum erreichbar
Dass Millionenumsätze am Fiskus vorbeigeschleust würden, ist
auch für
FDP-Grossrat Adrian Kneubühler (Nidau) ein Grund, für die
Prostitution
einen kantonal legaleren Rahmen zu schaffen. Er und Christine
Häsler
(grüne, Wilderswil) verlangen zusammen mit SP und SVP ein
Prostitutionsgesetz, das Schranken, Regeln und Schutz im Sexgewerbe
ermöglichen soll ("Bund" vom 10. März). Könitzer hatte
Grossräte
gesucht, die einen entsprechenden Vorstoss lancieren würden, um
das
Nidauer Modell in ein Gesetz umzusetzen.
Menschenhandel werde damit nicht verunmöglicht, und
Sexarbeiterinnen
auf dem Strassenstrich seien schwer erreichbar. Dort sei unklar, wer
der Betreiber sei und den Rahmenvertrag unterschreiben müsste. "Es
besteht die Gefahr, dass diese Frauen definitiv in eine Unterwelt
gelangen", sagt Wigger.
Städtische Bordelle?
Lichterlöschen in der Stadt Bern: Allein seit Anfang Jahr hat das
Bauinspektorat gestützt auf den Zonenplan in mindestens sechs
Liegenschaften das Rotlicht verboten ("Bund" vom 18. Dezember 2008).
Dass Bordelle in Wohnzonen geschlossen würden, mache "durchaus
Sinn",
heisst es in einem gemeinsamen Vorstoss von SP und GB zu diesem Thema.
Die Stadträtinnen und Stadträte mahnen jedoch vor den
weitreichenden
Folgen der Bordellschliessungen. Allein in der Lorraine verlören
100
Sexarbeiterinnen ihren Arbeitsplatz, heisst es in der
interfraktionellen Interpellation. Die Prostituierten würden sich
in
der Folge überall "auf dem ganzen Stadtgebiet verstreuen,
irgendwohin,
wo ihre Betreuung, Beratung und Kontrolle nicht mehr gewährleistet
ist". Deswegen müsse die Stadt ein Interesse daran haben, dass in
den
Dienstleistungszonen genügend Arbeitsplätze für das
Sexgewerbe
bestünden. "So ist dieses Gewerbe sichtbar, stört dort am
wenigsten und
ermöglicht auch beste Beratung und Betreuung durch Organisationen
wie
Xenia." Die Interpellantinnen regen zudem an, "die Stadt könnte
Liegenschaften in der Dienstleistungszone zur Verfügung stellen".
Die gemeinderätliche Antwort auf den Vorstoss ist derzeit noch
ausstehend. (pas)
---
BZ 26.3.09
Sexgewerbe in Nidau
"Halbwelt" unter Kontrolle
Seit eineinhalb Jahren steht die Nidauer Kontaktbar Hotel Schloss unter
behördlicher Beobachtung. Der Schritt "von der Unterwelt in die
Halbwelt" sei getan, so die positive Bilanz von Statthalter Werner
Könitzer.
Mitte 2007 startete Werner Könitzer ein Projekt, das schweizweit
für
Schlagzeilen sorgte. Mit dem Betreiber des Nidauer Hotels Schloss
machte der Nidauer Regierungsstatthalter Rahmenbedingungen aus, nachdem
es in der Kontaktbar immer wieder zu Razzien und Verhaftungen gekommen
war. Gestern zog Könitzer eine positive Bilanz.
Alle mit Bewilligung
Bei Kontrollen der Kantonspolizei hätten alle Sexarbeiterinnen im
Hotel
Schloss die nötigen Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen gehabt.
Auch
die übrigen Auflagen wie marktübliche Mietpreise für die
Zimmer,
fremdsprachige Merkblätter und unbeschränkter Zugang für
die
Beratungsstelle für Frauen im Sexgewerbe, Xenia, wurden
eingehalten.
So zieht denn auch Martha Wigger von Xenia eine positive Bilanz. Vor
ein paar Jahren seien die Frauen, die in Nidau gearbeitet hatten,
ängstlich und zurückhaltend gewesen. "Es war fast
unmöglich, ein
Vertrauensverhältnis aufzubauen." Nun sei es bedeutend einfacher,
auf
die Frauen zuzugehen. "Es herrscht eine gute Atmosphäre, um mit
den
Frauen in Kontakt zu kommen. Ich sehe eine gewisse Offenheit und
Freiheit, die Arbeitsbedingungen sind wirklich gut. Ausserdem kennen
die Frauen ihre Rechte und Pflichten."
Eine dieser Frauen ist Mercedes, die gestern den Medien Interviews gab:
"Ich bin zufrieden hier", sagt sie. Auch die Sicherheit sei
gewährleistet. Gebe es Probleme, könne sie mittels
Walkie-Talkie einen
Securitas-Beamten herbeirufen.
Steuerpflicht war Problem
Natürlich habe es auch Probleme gegeben, so Könitzer. Etwa
mit der
Steuerpflicht. Die Frauen, die vor allem aus Ungarn, Tschechien und der
Slowakei stammen, dürfen maximal 90 Tage in der Schweiz arbeiten.
So
waren sie meist schon wieder abgereist, wenn die Steuerrechnung kam.
Das System wurde mittlerweile vereinfacht. Ein anderes Problem war der
Alkohol. "Die Kunden bezahlen den Frauen Getränke, das führt
dazu, dass
sie sehr viel Alkohol konsumieren. Das ist ein gesundheitliches
Problem", so Könitzer. Nun bekommen die Frauen für
alkoholfreie
Getränke eine Umsatzbeteiligung.
Noch nicht am Ziel
Noch verbesserungswürdig sei beispielsweise das Meldeverfahren.
Und
auch bei der Frage, ob tatsächlich keine oder weniger finanzielle
Ausbeutung mehr geschehe, sei "der Durchbruch noch nicht gelungen. Es
gilt, noch viele Widerstände zu überwinden", sagte
Könitzer. Etwa bei
Amtsstellen in der Verwaltung, "die das Gefühl haben, man
könne alles
so lassen, wie es ist. Ich bin verschiedentlich gebremst worden."
Unterm Strich gehe die Rechnung indes auf: "Einen wichtigen Schritt von
der Unterwelt in die Halbwelt haben wir getan", sagte Könitzer.
"Eitel
Sonnenschein herrscht zwar nicht, doch ein bisschen Dunst muss sein in
diesem Gewerbe, wie mir Fachleute versichert haben." Zentral sei, dass
"die Halbwelt unter behördlicher Kontrolle steht".
Doch es gebe noch einiges zu tun. So wolle er seine Kollegen in den
Regierungsstatthalterämtern vertieft darüber informieren,
"was möglich
ist und was nicht". Und Werner Könitzer blickt auch auf das
nächste
Jahr, wenn er Statthalter des neuen Verwaltungskreises Biel-Seeland
sein wird: "Für die Bieler Betreiber wird es eine harte Zeit geben
mit
mir."
Bettina Epper
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BIG BROTHER
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WoZ 26.3.09
Kein Einblick
Im vergangenen Sommer kam heraus, dass der Schweizer Staatsschutz
weiter fleissig Daten sammelt: Drei WOZ-Autoren waren vom Geheimdienst
wegen ihrer journalistischen Tätigkeit fichiert worden. Ebenso
fichiert, dies aber wegen politischer Tätigkeit: Ein WOZ-Redaktor
und
der grüne Zürcher Gemeinderat Balthasar Glättli (siehe
WOZ Nr. 32/08).
Die ganzen Fichen, die der Dienst für Analyse und Prävention
führt,
blieben jedoch verschlossen. WOZ-Anwalt Viktor Györffy versuchte
daraufhin, vor dem Bundesverwaltungsgericht die Herausgabe der Fichen
zu erkämpfen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat nun abschlägig entschieden und
sieht
keinen Grund, eine "vollständige Einsicht in die Datensammlungen
der
Staatsschutzorgane" zu gewähren. Die WOZ überlegt sich,
zusammen mit
dem Verein grundrechte.ch, den Fall an den Europäischen
Gerichtshof für
Menschen rechte in Strassburg weiterzuziehen. sb
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Bund 26.3.09
Bundesamt für Geheimdienste
VBS Der Inland- und der Auslandgeheimdienst sollen Anfang 2010 in einem
neuen Bundesamt des Verteidigungsdepartements zusammengeführt
werden.
Der Bundesrat hat das Departement beauftragt, die nötigen
Vorbereitungen an die Hand zu nehmen. VBS-Chef Ueli Maurer will rasch
einen Direktor vorschlagen.
Die eidgenössischen Räte hatten im vergangenen Herbst nach
jahrelanger
Kritik an der mangelnden Zusammenarbeit der zivilen Nachrichtendienste
gesetzlich festgelegt, dass die Dienste nur noch einem Departement
unterstellt werden. Danach müssen der Inlandgeheimdienst - der
Dienst
für Analyse und Prävention (DAP) - und der Strategische
Nachrichtendienst (SND) "eine gemeinsame und umfassende Beurteilung der
Bedrohungslage" sicherstellen. Seit Anfang 2009 sind der DAP, der
bisher zum Justiz- und Polizeidepartement gehörte, und der SND
bereits
dem VBS unterstellt. Nun hat der Bundesrat das VBS beauftragt, die
Dienste per Anfang 2010 in einem neuen Bundesamt zusammenzuführen.
Auch im neuen Bundesamt, dessen Name noch offen ist, soll die
Informationsbeschaffung nach In- und Ausland getrennt bleiben. In der
Auswertung dagegen wer-den die Bereiche weitgehend
zusammengeführt. (ap)
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TIGRIS
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Weltwoche 26.3.09
Bundespolizei
Die "Tiger" tarnen sich jetzt als "Tigerli"
Von Daniel Ammann
Die Bundeskriminalpolizei täuschte die kantonalen
Polizeikommandanten
über den wahren Zweck ihrer "Einsatzgruppe Tigris".
Ausländische
Anti-Terror-Spezialisten bildeten den Kampftrupp des Bundes aus.
Die Parlamentarier wussten nichts davon, die kantonalen
Polizeidirektoren wussten nichts davon, mehrere kantonale
Polizeikommandanten wussten nichts davon. Geheim aber soll die geheime
"Einsatzgruppe Tigris" der Bundeskriminalpolizei trotzdem nicht gewesen
sein, sagte alt Bundesrat Christoph Blocher Anfang Woche der
Schweizerischen Depeschenagentur. Und: Es handle sich "auf keinen Fall
um eine Bundessicherheitspolizei".
Justizminister Blocher wusste von den "Tigern" und liess sie
weiterlaufen - trotz seiner "Skepsis", wie er sagte ("Ich hätte
sie
kaum bewilligt"). Gegründet worden war die "EG Tigris" zwar 2003
noch
unter der Ägide von Ruth Metzler. Doch neu ausgerichtet, ausgebaut
und
bewaffnet wurde sie unter Blocher (2004-2007). Ihren 2,9 Millionen
Franken teuren Stützpunkt in den Militäranlagen Worblaufen
bezogen die
Kampfpolizisten schliesslich unter der aktuellen Justizministerin
Eveline Widmer-Schlumpf. Nachdem sie sich erst ahnungslos gegeben
hatte, sagte sie am Sonntag, es brauche eine solche Truppe. Die
Bundesrätinnen und Bundesräte haben allen Grund, die
Aufregung um die
so umstrittene Bundeskampftruppe herunterzuspielen. Schliesslich waren
beziehungsweise sind sie politisch dafür verantwortlich, was in
ihren
Ämtern passiert.
Und die Aufregung ist gross, seit die Weltwoche letzte Woche die
Elite-Einheit aus der Dunkelkammer Bundeskriminalpolizei ans Licht
brachte. Der grüne Nationalrat Daniel Vischer verlangt in einer
Motion
vom Bundesrat, "die kriminalpolizeiliche Kampftruppe unverzüglich
aufzulösen". Sie verfüge, sagt er, "weder über eine
gesetzliche
Grundlage noch über eine politische Legitimation". Sein
Parteikollege
Josef Lang will wissen, wie sich der Aufbau einer solchen Sondereinheit
mit der kantonalen Polizeihoheit vertrage. Der Aargauer Sozialdemokrat
Max Chopard verlangt Auskunft über die Einsatzdoktrin der "Tiger".
Aktiv wird auch die Geschäftsprüfungskommission (GPK), also
die
parlamentarische Aufsichtsinstanz der Regierung. Es stelle sich die
Frage, sagte die fürs Justizdepartement zuständige Genfer
SP-Nationalrätin Maria Roth-Bernasconi, ob der Aufbau der Tigris
unter
Umgehung des Parlaments rechtens gewesen sei: "Wir wollen wissen, ob
diese Einheit opportun ist, ob sie effizient arbeitet und warum nicht
offen informiert wurde." Gegenüber der Weltwoche betont
Roth-Bernasconi, dass die GPK nichts von der Einsatzgruppe gewusst
habe. Sie widerspricht damit alt Bundesrat Blocher, der sagte, die
parlamentarische Delegation hätte "auf jeden Fall" davon gewusst.
Wichtig zu wissen: Erst vor kurzem inspizierte die
Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates die
Bundeskriminalpolizei
zum letzten Mal. Am 25. November besuchte eine Delegation der
parlamentarischen Aufsicht das Amt. Allein, die "Tiger" blieben ihr
verborgen. Die Existenz der Einsatzgruppe Tigris wurde der
Aufsichtskommission verschwiegen. Roth-Bernasconi passt das gar nicht.
"Das müssten wir wissen", sagt die Nationalrätin. Sie findet,
dass die
Bundeskriminalpolizei (BKP) eine "Bringschuld" hat, wenn sie eine
derart heikle Truppe aufbaut: "Sie muss das Parlament aktiv
darüber
informieren."
"Nur zur Selbstverteidigung"
Genau das wollte die BKP-Führung unter Kurt Blöchlinger
offensichtlich
nicht. Auch die kantonalen Polizeidirektoren wurden nicht aktiv
über
die Kampftruppe des Bundes informiert. Fragt man das Bundesamt für
Polizei, wieso denn nicht, heisst es: "Wir haben unsere
Informationspflicht gegenüber unseren kantonalen Partnern
wahrgenommen,
indem wir die Einsatzgruppe anlässlich der Konferenz der
kantonalen
Polizeikommandanten im September 2005 [. . .] präsentiert haben.
Es ist
unserer Meinung nach Sache der Polizeikommandanten, ihre Vorgesetzten,
namentlich die Polizeidirektoren, anschliessend ins Bild zu setzen."
Über was aber wurde in jenem September 2005 eigentlich genau
informiert? Am Mittwoch, dem 14. September 2005, trafen sich die
Polizeikommandanten der Kantone zu ihrer 96. Jahreskonferenz.
Tagungsort war ein Fünf-Sterne-Luxushotel in Genf, das
"Intercontinental". Sie diskutierten, wie gross die Risiken
islamistischer Umtriebe in der Schweiz wirklich seien. Die Kommandanten
redeten darüber, ob die Kantone davon betroffen sind, dass das
Parlament den Ausbau der Bundeskriminalpolizei stoppte.
Nach dem Jahresbericht des Präsidenten schliesslich kam Traktandum
10
zur Sprache: "Tigris - die Einsatzgruppe der Bundeskriminalpolizei".
BKP-Chef Kurt Blöchlinger informierte die kantonalen
Polizeikommandanten über ein neu geschaffenes "Kommissariat".
Diese
Einsatzgruppe, sagte er, sei zuständig für "allgemeine
Vorermittlungen", "erste Massnahmen" und "Zielfahndungen". Ein
Teilnehmer der Konferenz verstand darunter, was man als Polizist unter
ersten Massnahmen versteht: Bei einem neuen Fall wird abgeklärt,
in
welche Kompetenz er fällt. Ist es Bundessache oder ist ein Kanton
dafür
zuständig? Zielfahnder suchen ausgeschriebene Straftäter.
Klassische
kriminalpolizeiliche Aufgaben. Blöchlinger betonte denn auch, bei
der
Einsatzgruppe handle es sich um ein "kriminalpolizeiliches Element".
Dann legte Blöchlinger eine Folie auf, welche die Kommandanten
beruhigen sollte, die allenfalls befürchteten, die Einsatzgruppe
des
Bundes könnte die kantonale Polizeihoheit verletzen: "Die
Einsatzgruppe
Tigris ist keine Interventionseinheit analog der Kantone", stand auf
dieser Folie unmissverständlich. Als Interventionseinheit versteht
man
gemeinhin eine Spezialeinheit, die bei besonders gefährlichen oder
gewalttätigen Straftätern zum Einsatz kommt, bei bewaffneten
Geiselnahmen etwa oder bei Terroristen.
Der Aargauer Polizeikommandant fragte anschliessend noch, ob die
Mitarbeiter der Tigris nur in Zivil aufträten oder ob sie auch
polizeiliche Aufschriften und Abzeichen trügen. Blöchlinger
antwortete,
die Beamten der Tigris hätten Gilets mit der Aufschrift Polizei,
die
sie überziehen können, um während eines Einsatzes
erkennbar zu sein.
Der Schaffhauser Kommandant wollte wissen, wie die EG Tigris den
Gebrauch von Schusswaffen handhabe. Die Schusswaffen, sagte
Blöchlinger, seien "nur zur Selbstverteidigung". Die Kosten der
Bundestruppe waren kein Thema.
Ein Polizeikommandant eines grösseren Kantons, der dabei war,
kriegte
den Eindruck, bei der Tigris handle es sich bloss um eine Gruppe von
speziell ausgebildeten Kriminalpolizisten, die sich auch um
Verhaftungen kümmern und im Auftrag des Bundes ausgeschriebene
Straftäter aufspüren. Eine solche "niederschwellige Gruppe",
wie er
sagt, schien ihm sinnvoll und zweckmässig. Das mag der Grund sein,
dass
die Kommandanten die Information über Tigris nicht an ihre
politischen
Vorgesetzten, die Polizeidirektoren der Kantone, weitergaben: Sie war
nicht wichtig, da "keine Interventionseinheit analog der Kantone".
"Stage" bei der GSG 9
Blöchlinger führte, man kann es nicht anders sagen, die
Kommandanten
hinters Licht. Ein Eingeweihter spricht von "Täuschung": Die
Einsatzgruppe Tigris ist nämlich nichts anderes als "eine
Interventionseinheit analog der Kantone". Ein Beteiligter schilderte
sie uns als "Hardcore-Interventionseinheit", ein anderer als "reines
Interventionsinstrument". Davon zeugen auch die Ausrüstung, die
Ausbildung und die Infrastruktur der "Tiger". So verfügt die
Tigris
über alles Material, das eine gutausgerüstete
Anti-Terror-Einheit
braucht. Von Maschinenpistolen und Rammböcken über
Blendgranaten und
Knallpetarden bis zu Flinten und Kevlar-Helmen. So haben die "Tiger"
eine klassische Grenadierausbildung, wie sie für
Interventionseinheiten
üblich ist. So bildeten sogar ausländische
Anti-Terror-Spezialisten die
Schweizer Bundespolizisten aus - zum Beispiel in Nahkampf, Taktik und
Schiessen. "Tiger" besuchten nach Informationen der Weltwoche
Lehrgänge
unter anderem bei der legendären GSG 9 der deutschen Bundespolizei
und
beim "Einsatzkommando Cobra" des österreichischen
Innenministeriums.
Das Bundesamt für Polizei bestätigte, dass "Angehörige
der
Einsatzgruppe zur Weiterbildung Stages bei ausländischen Partnern"
absolvierten. Das Amt weigerte sich aber zu sagen, wo diese "Stages"
stattfanden. Schliesslich ist auch die Infrastruktur auf eine
Interventionseinheit gemünzt, mit einer interaktiven Schiessanlage
und
einem Spezialraum, um die Stürmung von Wohnungen einzuüben.
Das alles zeigt klar, wohin die Reise gehen sollte. Es ist wenig
glaubwürdig, die "Tiger" nun als harmlose "Tigerli" zu tarnen. Das
weiss auch die BKP-Führung - allen öffentlichen
Verlautbarungen zum
Trotz - selber am besten. Tigris-Chef Michael Jaus stellte erst vor
kurzem stolz fest, seine Einsatzgruppe sei jetzt die beste
Sondereinheit der Schweiz. Seine Männer, die laut "10 vor 10" des
Schweizer Fernsehens das "Tiger"-Logo auf die Schulter tätowiert
haben,
hörten die Worte ihres Chefs mit Stolz.
Die engen Freunde Blöchlinger und Jaus hatten bis letzte Woche
ehrgeizige Pläne für die Einsatzgruppe Tigris. Sie wollten
sie von den
heute vierzehn auf mehrere Dutzend Elitepolizisten ausbauen. Sie
wollten einen 24-Stunden-Pikettdienst einrichten. Sie wollten, dass
sämtliche Verhaftungen der Bundespolizei nur durch die Tigris
erfolgen
sollten. Sie wollten den Bundessicherheitsdienst, der für den
Personen-
und Gebäudeschutz zuständig ist, an die Einsatzgruppe
anbinden.
Nationalrat Josef Lang hat wohl recht, wenn er vermutet, dass die
Tigris in Richtung eines "Sicherheitsdetachements light" ging. Ruth
Metzler scheiterte 2002 mit ihrer Idee einer solchen
Bundespolizeitruppe. Im Jahr darauf segnete sie die Bildung der
Einsatzgruppe Tigris ab.
Die ehrgeizigen Pläne der "Sheriffs", wie Blöchlinger und
Jaus intern
genannt werden, dürften erledigt sein. Das Parlament wird jetzt,
endlich, die Einsatzgruppe beobachten und begleiten. Die wichtigsten
Fragen sind gestellt: Ist sie nötig, nützlich und wirksam?
Sind die 2,7
Millionen Franken, die sie uns jedes Jahr kostet, gerechtfertigt? Gibt
es eine gesetzliche Grundlage für sie? Verletzt sie die
Polizeihoheit
der Kantone? Und vor allem: Wurde sie, weil sich niemand um sie
kümmerte, hinter dem Rücken der Politik ausgebaut?
---
Blick 26.3.09
Nach Tigris-Enthüllungen im BLICK
Widmer-Schlumpf verhängt Maulkorb
Von Henry Habegger
Im Tigris-Streit verhängt Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf
Maulkörbe an Fedpol-Chef und Bundesanwalt.
Es gab und gibt bei der Bundeskriminalpolizei (BKP) keine "Kampftruppe"
Tigris. Geheim war sie schon gar nicht. BKP-Chef Kurt Blöchlinger
(45)
musste selbst hinstehen und im BLICK-Intereview sagen, was Sache ist.
Dass Politiker ein kurzes Gedächtnis haben, wissen wir. Wo aber
blieben
im "Gschtürm" um Tigris die Chefs in Verwaltung und Justiz, die
bestens
Bescheid wussten? Jene Leute, die Tigris bewilligt haben, wie etwa
Jean-Luc Vez, Chef des Bundesamts für Polizei (Fedpol). Oder Erwin
Beyeler, Chef der Bundesanwaltschaft, für die Tigris einen
Grossteil
ihrer bisher 130 Einsätze durchführte?
BLICK wollte von Fedpol-Chef Vez und Bundesanwalt Beyeler gestern
wissen: Warum hat keiner Tigris und dem einmal mehr unter massiven
Beschus der "Weltwoche" geratenen BKP-Chef Blöchlinger den
Rücken
gestärkt?
Antwort auf solche Fragen gab es gestern leider keine. Das Fedpol
antwortete erst gar nicht auf eine Anfrage. Und Bundesanwalt Beyeler
liess aussrichten: "Die Bundesanwaltschaft sieht keine Veranlassung,
sich auch noch zum Thema zu äussern. Dem Interview des Chefs BKP
ist
nichts beizufügen."
Dank EJPD-Chefin Widmer-Schlumpf haben die Schweiger sogar noch ein
praktische Erklärung für ihr Schweigen. Widmer-Schlumpf hat
Vez und
Beyeler einen Maulkorb verpasst.
EJDP-Sprecherin Brigitte Hauser bestätigt, dass Fedpol und
Bundesanwaltschaft angewiesen wurden, zu Tigris keine Stellung zu
nehmen: "Nachdem Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf Abklärungen
angeordnet hat, ist auch das Generalariat EJPD für die
Information/Kommunikation zuständig. Sobald die Abklärungen
abgeschlossen sind, wird die Öffentlichkeit informiert werden."
Ein Maulkorb ist manchmal ein kommodes Ding. Wenn unangenehme Fragen
der Antworten harren.
Doch das Ding hat auch seine Tücken. Dann, wenn es der
Bundesanwalt
ist, der sich von der Justizministerin einen Maulkorb umhängen
lässt.
Sowas riecht leicht nach mangelnder Unabhängigkeit.
Hingegen ist fehlende Rückendeckung durch Chefs nichts
Aussergewöhnliches. Es ist eines der Hauptprobleme, mit denen
Bundesangestellte im Bereich Polizei kämpfen. Wenn es kritische
Artikel
gibt, lässt man die Leute gerne im Regen stehen.
So bleibt Kurt Blöchlinger der Einzige, der für Tigris
einstand. Und er
bereut es nicht, im BLICK die Hintergründe dargelegt zu haben.
"Ich
bekam den ganzen Tag Anrufe und SMS", sagt Blöchlinger. "Sie waren
durchwegs positiv. Der Tenor: Endlich hatte einer den Mut, hinzustehen
und die Wahrheit zu sagen".
---
Blick am Abend 25.3.09
"Über ‹Tigris› wussten immer alle Bescheid"
Wirbel → Die Einsatztruppe "Tigris" war und ist nicht geheim. Das sagt
der Chef der Bundeskriminalpolizei, Roman Blöchlinger.
markus.ehinger@ringier.ch
Ein Sonderkommando der Bundeskriminalpolizei mit 14 Mann und einem
Budget von knapp 2,7 Millionen Franken. Und niemand wusste etwas davon?
Die "Weltwoche " behauptete, "Tigris" sei eine "geheime Bundespolizei
". "Eine solche Geheimtruppe gibt es nicht und es gab sie nie", sagt
Kurt Blöchlinger, Chef der Bundeskriminalpolizei (BKP), heute dem
"Blick". Er bestätigt im Interview, dass es eine ‹Tigris›-Einheit
gibt:
"Die Politik, das Justizdepartement und der Direktor des Bundesamtes
für Polizei - alle waren im Bild", sagte Blöchlinger. 2005
habe der
damalige Justizminister Christoph Blocher im Rahmen einer Inspektion
die Einsatzgruppe Tigris untersuchen lassen. Auch zu Blochers
Nachfolgerin Eveline WidmerSchlumpf sei die Bundeskriminalpolizei offen
gewesen. "
Wir luden die Departementsspitze via Generalsekretärin vor rund
einem
halben Jahr ein, die Spezialeinheiten, unter anderem "Tigris", zu
besuchen." Dieser Besuch habe bisher aber nicht stattgefunden.
"Die Kantone wollten und konnten gewisse Aufgaben zugunsten der
Bundesstrafverfahren nicht mehr für den Bund übernehmen."
Zudem habe
man die Kantone damals für ihre Einsätze bei
Bundesstrafverfahren nicht
bezahlt. Deshalb habe er als Leiter der BKP ein spezialisiertes Team
gebildet. "Tigris " wurde während Blochers Amtszeit zwischen 2004
und
2005 aufgebaut. "Ich habe ‹Tigris› mit Einwilligung meiner Vorgesetzten
eingeführt. "
Bis heute habe "Tigris" bei rund 130 Einsätzen mit 21 Kantonen
zusammengearbeitet, sagte Blöchlinger. Aus den Kantonen seien
bisher
nur äusserst positive Rückmeldungen gekommen. "Es kam bisher
nie zu
einer Schussabgabe", sagte Blöchlinger.
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STREIK-PROZESS
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WoZ 26.3.09
Angriff auf die Streikposten
Streikrecht - Der Strafprozess zum Allpack-Streik in Baselland ist kein
Einzelfall. Seit das Streikrecht in der Verfassung steht, drohen die
Patrons kämpfenden ArbeiterInnen vermehrt mit Schadenersatzklagen.
Eine
unternehmerfreundliche Justiz hilft dabei kräftig mit.
Von Mischa Suter
Am Mittwochmorgen früh haben sich rund hundert GewerkschafterInnen
und
UnterstützerInnen vor dem Strafgericht Basel-Landschaft in Liestal
versammelt. Der Anlass ist ein eher unspektakuläres
Berufungsverfahren,
dessen Urteil für Freitag, 27. März, erwartet wird. Und doch
geht es um
Grundsätzliches: um nicht weniger als das Streikrecht. Gegen 22
Personen bestehen Strafbefehle wegen Nötigung und
Hausfriedensbruch,
weil sie in einem Arbeitskampf Streikposten standen. Der Anlass selbst
liegt weit zurück - die Mühlen der Jus tiz mahlen langsam.
Fünf Jahre
ist es her, dass die Angeklagten beim Streik in der Liestaler Firma
Allpack das Werktor blockierten.
Doch die Justiz mahlt präzis: Sieben Tagessätze bedingt -
umgerechnet
rund 1200 Franken - hat in den meisten Fällen das
Bezirksstatthalteramt
Liestal verlangt, dessen Strafbefehle nun angefochten werden. Parallel
zur Strafklage hat Allpack-Chef Robert Scheitlin eine Zivilklage
lanciert, in der er Schadenersatz fordert. Kostenpunkt: 800 000
Franken, macht inklusive Zinsen seit Ende 2003 eine runde Million. "Da
ergänzen sich ein strafrechtlicher und ein zivilrechtlicher
Angriff",
sagt Lothar Moser, ein angeklagter Aktivist aus dem
Solidaritätskomitee
zum Streik. Wie alle 22 Angeklagten bekommt Moser seit fünf
Jahren,
immer im Dezember, Post von Scheitlin - ein Zahlungsbefehl, gegen den
Moser jedes Mal Rechtsvorschlag erheben muss.
"Wie Menschen behandelt werden"
Allpack in Reinach BL mit seinen wenigen Dutzend Angestellten ist ein
kleiner, aber typischer Fall. Die Firma ist ein Produkt der
Outsourcingwelle der letzten Jahrzehnte: Novartis, Ricola oder Migros
lagerten Verpackungsarbeiten in den Kleinbetrieb aus, der keinen
Gesamtarbeitsvertrag (GAV) kennt und in dem prekäre
Arbeitsbedingungen
herrschen. Im November 2003 stellte Scheitlin die Allpack-Belegschaft
vor die Wahl: Entweder sie akzeptierten eine Woche weniger Ferien,
Mehrarbeit, einen verschlechterten Mutterschutz und die Umwandlung des
13. Monatslohns in einen variablen Bonus - oder allen würde
gekündigt.
Die Arbeiter Innen, fast alle ausländische Frauen, beschlossen zu
streiken. Insgesamt ging es um eine Lohnsenkung von gegen fünfzehn
Prozent - ebenso ging es aber um Respekt für ihre Arbeit. "Wir
wollen
wie Menschen behandelt werden", stand auf einem der selbst gemalten
Transparente.
"Die Arbeitsteilung zwischen Staat und Unternehmer gegen den Streik
bestand von Anfang an", erinnert sich der Streikunterstützer
Lothar
Moser. Sogleich bewilligte die zuständige Behörde ein Gesuch
des
Unternehmers für Nachtarbeit, um die Ausfälle nach Ablauf des
Streiks
aufzuholen. Und als am 1. Dezember 2003 das Schlichtungsverfahren
scheiterte, räumten Polizisten in Kampfmontur die Blockade am
Werktor
und verhafteten rund dreissig Personen. Es gab vier Verletzte.
Einschüchterungstaktik
Aufgrund dieser Verhaftung stehen heute die 22 Leute in Liestal vor
Gericht. Der zehntägige Streik endete mit einer Niederlage. Rund
zehn
entlassene Arbeiterinnen wurden nicht wieder eingestellt, einige
blieben länger arbeitslos. Sie hätten auch nicht unter
demselben
Besitzer weiterarbeiten wollen, meint Roland Kreuzer, Ko-Präsident
der
zuständigen Gewerkschaft Comedia. Der GAV, auf den die
Schlichtungsstelle des Kantons Baselland den Unternehmer verpflichtet
hatte, ist bis heute nicht umgesetzt. Dazu kommt die Drohung mit der
Zivilklage auf Schadenersatz. Von dieser schreibt zwar auch die
Staatsanwaltschaft, sie sei "nicht genügend ausgewiesen". Dennoch
habe
das Vorgehen System, sagt Roland Kreuzer. Seit dem Jahr 2000 ist das
Streikrecht in der Bundesverfassung verankert. "Seither versuchen die
Unternehmer mit Strafprozessen und Schadenersatzforderungen eine Taktik
der Einschüchterung."
Die Comedia war in den letzten Jahren bei den Druckereien Tamedia/ARO
in Zürich und Presses Centrales Lau sanne (PCL) nach Streiks mit
Schadenersatzforderungen konfrontiert. Im Fall von PCL hatte das
Bundesgericht entschieden, eine Blockade sei zwar grundsätzlich
durch
das Streikrecht erlaubt, aber bereits eine Menschenkette der
Streikposten könne eine "Unverhältnismässigkeit" bilden.
Kreuzer geht
davon aus, dass das Urteil im Allpack-Strafprozess Einfluss auf das
Schadenersatzverfahren haben wird. Auch wenn der Unternehmer mit seiner
Millionenforderung nicht durchkommen wird, dürfte der Zivilprozess
anrollen, falls jetzt ein negatives Strafurteil gegen die 22 Personen
gefällt wird.
Demonstration "Solidarität mit den Angeklagten im Allpack-Prozess
- für
das Streikrecht": Donnerstag, 26. März, 18 Uhr, Bahnhofplatz
Liestal.
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Basler Zeitung 26.3.09
Auftakt mit Transparenten und Polizei
Liestal. Allpack-Prozess findet unter strengsten
Sicherheitsvorkehrungen statt
Thomas Gubler
Vor dem Strafgericht Baselland hat gestern der Prozess gegen die
Allpack-Streikenden begonnen. Während der Staatsanwalt bedingte
Geldstrafen von wenigen Tagen und Bussen wegen Nötigung und
Hausfriedensbruch fordert, plädiert die Verteidigung auf
Freispruch.
Dass die 22 Angeklagten nicht alleine zum Auftakt des Allpack-Prozesses
in Liestal erscheinen würden, war erwartet worden. Mindestens 100
Kolleginnen und Kollegen der Gewerkschaft Comedia begleiteten sie in
einer friedlichen Kundgebung vor Gericht - einige bis in den
Gerichtssaal. "Streiken ist keine Straftat" oder "Wir verteidigen das
Streikrecht gegen die Bosse, die Polizei und die Justiz", lauteten die
Parolen auf den mitgeführten Transparenten.
Schon eher mit Überraschung, teilweise mit Befremden wurden
dagegen das
grosse Polizeiaufgebot vor und im Gerichtsgebäude sowie die
Sicherheitsbestimmungen zur Kenntnis genommen. Sämtliche
Anwälte,
Zuschauer und Medienvertreter mussten sich rigorosen Kontrollen
unterziehen und Handys, Aufnahmegeräte etc. dem Gerichtsweibel
abgeben.
WC-Besuche während der Verhandlung waren nur in Begleitung
möglich. Im
Internet sei im Zusammenhang mit dem Prozess zu Gewalttaten aufgerufen
worden, erklärte der Einsatzleiter der Polizei.
Drei Tranchen
Mit einer Videoaufnahme über die Ereignisse von Ende November und
Anfang Dezember 2003 - weil es schon so lange her ist - eröffnete
Gerichts-Vizepräsident Christoph Spindler dann die Verhandlung
gegen
die 22 Angeklagten. Oder zumindest einmal gegen die ersten acht. Denn
der Prozess wird aus Platzgründen in drei Teilverhandlungen
geführt.
Die zweite Achtergruppe war am Nachmittag dran, und über die
verbeleibenden sechs wird heute verhandelt. Das Urteil gegen alle 22
wird dann am Freitagnachmittag gesprochen.
Weil der Sachverhalt - der zehntägige Streik bei der Allpack und
die
Ereignisse bei der polizeilichen Auflösung am 1. Dezember 2003
(BaZ vom
Montag) - nicht bestritten war, konnte der Einzelrichter das
Beweisverfahren schnell abschliessen und den Parteivertretern das Wort
zu den Plädoyers geben. Dabei stellte Staatsanwalt Friedrich
Müller
gleich zu Beginn grundsätzlich fest, dass der Streik rechtswidrig
war.
Die Streikenden hätten zudem mit der Blockade und der aggressiven
Art,
wie sie angeblich Arbeitswilligen den Zugang versperrten, den
Tatbestand der Nötigung erfüllt. Und weil die Streikenden
trotz
Aufforderung durch die Polizei das Firmengelände nicht verlassen
hätten, sei bei den allermeisten der Tatbestand des
Hausfriedensbruchs
gegeben.
Er beantragte, weitgehend analog zu den Strafbefehlen des
Statthalteramtes, für die ersten acht Angeklagten bedingte
Geldstrafen
zwischen drei und sieben Tagessätzen sowie Bussen zwischen 150 und
250
Franken. Lienhard Meyer, der Anwalt des Allpack-Besitzers,
unterstützte
den Staatsanwalt.
Der Verteidiger
Dann schlug die Stunde von Verteidiger Nicolas Roulet. Mit Witz, teils
mit bitterer Ironie, versuchte er, den Staatsanwalt als Gehilfen des
Allpack-Eigners darzustellen. Den Polizeieinsatz bezeichnete er als
nicht gerechtfertigt. Es sei nicht Aufgabe der Polizei, einen
Arbeitskampf zu beenden. Und da der Einsatz nachmittags um halb vier,
also kurz vor Feierabend stattgefunden habe, sei das Ganze ohnehin
"eine Show-Veranstaltung gewesen". Den Tatbestand der Nötigung
bestritt
Roulet: "Die Seiteneingänge waren nie blockiert. Es wurde niemand
wirklich von der Arbeit ferngehalten." Auch den Punkt des
Hausfriedensbruchs liess Roulet nicht gelten. Das Hausrecht beginne
erst hinter der Drehtüre. Vorher gebe es keine Umfriedung,
erklärte der
Verteidiger und forderte Freispruch für alle.
Betreffend SP-Landrätin Eva Chappuis, die sich laut Anklage der
psychologischen Gehilfenschaft schuldig gemacht hat, sagte Roulet:
"Psychologische Gehilfenschaft zur Nötigung ist schlicht einfach
nichts." Die Zivilforderung der Allpack von 800 000 Franken beantragt
er abzuweisen.
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Basellandschaftliche Zeitung 26.3.09
Allpack-Streik erregt die Gemüter weiter
Prozessauftakt mit friedlichen Demonstranten und völlig
unverhältnismässigen Sicherheitsvorkehrungen
Seit gestern wird vor dem Baselbieter Strafgericht den
Allpack-Streikenden der Prozess gemacht › fünf Jahre nach
angeblichem
Hausfriedensbruch in Reinach.
Rolf Schenk
Was sich gestern schon vor Prozessbeginn vor dem
Kantonsgerichtsgebäude
in Liestal abgespielt hat, kommt einer Farce gleich: Scharf beobachtet
von Polizisten › einer hat sogar einen furchterregenden Bluthund an der
Leine › warteten die Angeklagten im Allpack-Prozess, deren Verteidiger
und viele Sympathisanten friedlich darauf, dass sie eingelassen wurden.
Auf dem Parkplatz hinter dem Gerichtsgebäude waren weitere
Polizisten
postiert, bereit für einen allfälligen Einsatz.
Vor dem Gerichtssaal die nächste Überraschung:
Personenkontrolle wie
bei einem Terroristenprozess. Alle wurden "gefilzt", Mobiltelefone und
"gefährliche Gegenstände" wie Taschenmesser mussten abgegeben
werden.
Und das alles, weil sich in mehreren Tranchen jene 22 Personen vor
Gericht verantworten müssen, die nach dem Streik bei der Reinacher
Allpack AG am 1. Dezember 2003 der Nötigung und des
Hausfriedensbruchs
angeklagt worden sind (bz vom Dienstag).
Gewaltloser Widerstand
Mit halbstündiger Verspätung konnte dann
Strafgerichts-Vizepräsident
Christoph Spindler als Einzelrichter die Verhandlung mit der Befragung
zur Person eröffnen. In der ersten Verhandlungs-Tranche haben sich
neun
Personen zu verantworten, die damals mit gewaltlosem Widerstand den
Eingang zur Allpack blockiert haben.
Die meisten Angeklagten wollten sich jedoch nicht äussern,
was beim
Vorsitzenden auf gewisses Verständnis stiess. "Ist ja nicht die
grosse
Kriminalität", meinte er fast etwas verlegen. Ist es wirklich
nicht,
aber da muss bei der Prozessvorbereitung wohl jemand anderer Meinung
gewesen sein. Wer diese schlicht unverhältnismässige
Massnahme
angeordnet hat, war gestern indes nicht zu klären.
Dass die Streikenden damals passiven Widerstand geleistet hatten,
war
in der Video-Sequenz zu sehen, die vor der Befragung zur Sache
vorgeführt wurde und eigentlich nur den nach Meinung der
Angeklagten
unverhältnismässigen Polizeieinsatz dokumentierte. Der
Staatsanwalt war
da allerdings anderer Meinung: Der Streik sei rechtswidrig gewesen. Er
sei zwar von einer tariffähigen Organisation getragen worden, habe
jedoch nur der Durchsetzung von Einzelinteressen und kaum dem Abschluss
eines neuen Arbeitsvertrags gegolten. Allpack-Geschäftsführer
Robert
Scheitlin habe den Streikenden nämlich ein Angebot zu
Verhandlungen
über einen neuen Gesamtarbeitsvertrag angeboten, das von ihnen
jedoch
ignoriert worden sei. Sie hätten Arbeitswilligen den Zugang zum
Betrieb
mit unverhältnismässigen Mitteln verwehrt. Auch die Polizei
habe die
Blockade erst mit dem Einsatz ihres Ordnungsdienstes auflösen
können.
Die mitangeklagte SP-Landrätin Eva Chappuis habe die
Streikenden zwar
nur "psychisch aktiv" unterstützt, damit aber den Tatbestand der
Beihilfe zur Nötigung erfüllt, sagte der Ankläger, der
für die
Angeklagten bedingte Geldstrafen von wenigen Tagessätzen und
"spürbare
Bussen" in der Grössenordnung um die 250 Franken fordert.
Allpack-Anwalt Lienhard Meyer verzichtete zwar auf eine
ausführliche
Stellungnahme, "weil der Staatsanwalt bereits alles gesagt" habe,
fügte
aber bei, dass das Unternehmen an den Zivilforderungen von über
800 000
Franken festhalten werde.
Polizei-Einsatz "reine Show"
Verteidiger Nicolas Roulet war da anderer Meinung: Statt die Forderung
auf den Zivilweg zu verweisen, sei sie gänzlich abzulehnen und
seine
Mandanten freizusprechen. Er räumte zwar ein, dass jeder Streik
als
Nötigung angesehen werden könne, hielt aber fest, dass dem
leitenden
Personal der Zugang nie verweigert worden sei. Die Allpack-Leitung sei
in verschiedener Hinsicht überfordert gewesen. Deswegen habe das
Personal als "Sündenbock" hinhalten müssen. Den
Polizeieinsatz
bezeichnete er als "reine Show-Veranstaltung" für das Fernsehen.
Er
könne nämlich nichts erkennen, was den gesetzlichen Auftrag
der Polizei
gerechtfertigt hätte. Der Einsatz sei wohl einfach "von oben"
angeordnet worden, vermutete Nicolas Roulet.
Auf das Urteil in diesem Prozess, das Christoph Spindler am
Freitagnachmittag eröffnen wird, dürften nicht nur die
Angeklagten
gespannt sein.
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Indymedia 25.3.09
1. Tag Allpackprozess - Bericht
AutorIn : Revolutionärer Aufbau Schweiz
Vor dem Gericht Bericht zum ersten Prozesstag beim Allpackstreik.
Über
100 Leute anwesend. Morgen wird auf eine Demo mobilisiert. Kommt alle.
Das Streikrecht verteidigen!
Bericht und mehr Bilder auf:
http://www.aufbau.org/index.php?option=com_content&task=view&id=571&Itemid=77
Zum heutigen Prozess-Auftakt gegen die Streikenden vom Allpack-Streik
versammelten sich über 100 AktivistInnen und
Gewerkschaftsfunktionäre
um 7.30 Uhr vor dem Gericht am Bahnhofsplatz in Liestal. Die Bullen
waren schon zugegen, hielten sich aber im Hintergrund. Dies ist in
Basel-Land nicht selbstverständlich, erinnern wir uns nur an die
Räumung des Allpack-Streiks und die darauf stattfindende Demo
gegen die
Repression. Bei beiden zeigte sich der örtliche Repressionsapparat
äusserst aggressiv und prügelnd.
Auf den Prozess mobilisierten die Solikomitees Zürich und Basel
sowie
die Gewerkschaft Comedia, deren Funktionäre u. a. vor Gericht
standen.
Die Anklage auf Nötigung betrifft über 20 Leute, welche
jeweils in drei
"Schichten" vor der Klassenjustiz antraben müssen. Dies
beansprucht den
Mittwoch und Donnerstag. Am Freitag soll die Urteilsverkündung
sein.
Angeklagt sind vor allem UnterstützerInnen und GewerkschafterInnen.
Die Protestierenden versammelten sich vor dem Gerichtsgebäude und
es
wurden einige Reden gehalten, welche auf die Verteidigung des
Streikrechts verwiesen und auch klar machten, dass Streik nunmal weh
tun soll und insofern eine Nötigung darstellt. Das Solikomitee
Basel
und das Solikomitee Zürich hatten je ein grosses Transpi mit der
Aufschrift "Verteidigen wir unser Streikrecht gegen die Bosse, Polizei
und Justiz!" und "Gemeinsam gegen die Angriffe der Unternehmer und
ihres Staates auf unsere Arbeits- und Lebensbedingungen!" ausgerollt.
Der AUFBAU hatte ein Transpi mit der Auschrift "Solidarität mit
den
Allpack-Angeklagten - Widerstand vor Gericht! - Kampf der Klassenjustiz
- 1. Mai, den Spiess umdrehen" an die Bäume gehängt.
Nur wenige der Anwesenden konnten dem Prozess beiwohnen, da nicht genug
Platz im Gerichtssaal sei. Der grosse Rest blieb also vor der Türe
und
stellte Informationsstände auf und verteilte Flugblätter auf
dem Platz
direkt vor dem Bahnhof. Im Gerichtssaal konnte man dann feststellen,
dass es an Plätzen noch einige freie gehabt hätte. Die Angst
des
Gerichtsweibels vor "Unordnung" hatte wohl zur Fehlkalkulation
geführt.
Im Gang versammelten sich die UnterstützerInnen und Angeklagten
und
wurden vom Weibel instruiert, dass bei Störungen oder Tumult der
Polizist oder der Weibel selbst die UnruhestifterInnen herausbegleiten
würde und es zu Bussen kommen könnte. Aus dem Büro des
Staatsanwaltes
konnte man erlauschen, dass es auf dem Internet Aufrufe zu
"Gewaltaktionen" gegeben habe.
Den Beginn des Prozesses leitete der Richter mit einem
paternalistischen Ritual ein. JedeR Angeklagte wurde zur
ökonomischen,
familiären, strafrechtlichen und gesundheitlichen Lebenssituation
befragt. Diese absurde Farce sollte vor allem der Demütigung der
Angeklagten dienen. So fragte der Richter jeweils rethorisch die Leute
ab und ergänzte die Antworten mit den Daten in seinem Ordner. Die
Situation erinnerte an eine Prüfung, bei welcher bei falschen und
unvollständigen Antworten die richtige vom Lehrer präsentiert
wurde. So
wurden persönliche Details zu Vorstrafen oder Gesundheitszustand
den
Medienschaffenden präsentiert.
Danach wurden die Beweismittel vorgelegt: Der Tele-Basel-Bericht und
einige Fotos. Die Stimmung im Saal war einhellig: In Anbetracht der
massiven Bullengewalt, welche im Film zu sehen war, ist es der Staat,
der hätte hier vor Gericht stehen müssen und nicht die
Streikenden. Man
muss schon im Dienste des Kapitals stehen, in dieser Situation nicht
die verkehrte "Gerechtigkeit" zu sehen.
Es folgten die Plädoyers der Vertreter des Unternehmers. Der
Staatsanwalt lehrte uns, dass Streik eine Nötigung darstellt, wenn
man
"Arbeitswillige" nicht mit "Überredung durch sachliche
Argumentation",
sondern mit physischer Präsenz am Betreten des Betriebs hinderte.
Der
Saal schwankte zwischen Empörung und Gelächter ab dem
Juristen-Quatsch.
Den Höhepunkt des humoristischen Entertainments des Staats- und
Kapitalistenlakaien war die spezielle Konstruktion der Straftat
für die
Co-Präsidentin des SGB. Da sie nur am Streik präsent war,
jedoch bei
der Blockade nicht weggeschleppt wurde, konnte der Staatsanwalt sie
nicht direkt der Nötigung anklagen. Wer es noch nicht wusste,
konnte
heute lernen, dass es eine sogenannte "psychische Gehilfeschaft zur
Nötigung" gibt, wenn man sich solidarisch mit Streikenden zeigt,
ihnen
einen Kaffee holt oder sagt "ich finde gut, was ihr macht". Unter dem
Gelächter musste selbst der Staatsanwalt sich dem Publikum
zuwenden und
erklären, dass das nun einmal ein juristischer Begriff sei.
Nach diesem Amüsement wurde es ernster, denn der ständig
süffisant
lächelnde Anwalt Müller des Kapitalisten Scheitlin begann mit
seinen
Ausfällen. Sein Plädoyer stellte zu Beginn schon klar, was
denn
Klassenjustiz bedeutet. Er dankte dem Staatsanwalt und musste ab der
dicken Schleimspur, welche dieser hinterlassen hatte, selbst gestehen,
dass er zu den Ausführungen seines Kollegen ja gar nicht mehr viel
hinzuzufügen habe. Kein Wunder. Hatte der Staatsanwalt doch die
Notwendigkeit zur Restrukturierung und Kürzung der
"Personalkosten" als
Naturgesetz dargestellt, welche Scheitlin einfach durchzusetzen
gezwungen sei, während die prekären Arbeitsverhältnisse
eine rein
subjektive Interpretation der ArbeiterInnen sei. Müller konnte
also
direkt an der Schleimspur ansetzen. Er erklärte uns mit dem
sicheren
Gefühl der Überlegenheit, dass es einfach so ist, dass der
Schutz des
privaten Eigentums ein öffentliches Interesse ist, während
das
Interesse der ArbeiterInnen eben Privatsache sei. Einen sozialen
Konflikt wollte er darin nicht sehen. Der Streik habe das Ziel
verfolgt, die Kündigungen rückgängig zu machen. Und da
diese Forderung
aus seinen Augen eine rein private Sache sei, sei der Streik illegal.
Weiter habe der Streik nicht einen GAV zum Ziel gehabt, weil die
Streikenden auf die grosszügigen Angebote von Scheitlin nicht
eingangen
seien.
Nachdem wir uns diesen Mist anhören mussten, kam schliesslich der
Anwalt der Angeklagten zu Wort. Er baute sein Plädoyer technisch
und
überraschend politisch auf. Zuerst tat er seine Verwunderung
darüber
kund, dass heute der Staatsanwalt gefehlt habe, dafür aber zwei
Vertreter des Unternehmers anwesend seien. Dann baute er die technische
Argumentation vor allem auf den Aussagen eines ehemaligen Arbeiters von
Allpack auf. Bestechend war, dass sich dieser noch im
Tele-Basel-Beitrag - d.h. noch im Arbeitsverhältnis - gegen den
Streik
ausgesprochen hat. Kaum hatte dieser jedoch bei Allpack gekündigt,
rückte er mit interessanten Aussagen heraus. So konnte der Anwalt
beweisen, dass der finanzielle Ausfall von 800000 CHF erfunden ist, da
während des Streiks 1. die Maschinen sowieso nicht funktionierten,
2.
die Streikbrecher sich durchaus in die Fabrik begeben konnten und 3.
die Auftragslage schlecht war. Ganz nebenbei erwähnte der Anwalt
noch,
dass die ArbeiterInnen während der Nacht ohne Bewilligung
arbeiteten.
Diese technische Argumentation diente wohl vor allem dazu, die evtl.
Zivilklage für Schadensersatz abzuschmettern. Sie hatte aber auch
etwas
Heikles, da eigentlich die Wirksamkeit des Streiks auf den symbolischen
Gehalt reduziert wird. Erfreulicherweise führte der Anwalt dann
aber
auch aus, dass Streik immer eine Nötigung darstellt. Und dass
diese
Nötigung sozial angebracht sei.
Zum Schluss konnten die Angeklagten selber noch ihre Plädoyers
halten.
Davon machte nur einer gebrauch. Er hielt ein gänzlich politisches
Plädoyer, fing mit den Arbeitsbedingungen an und führte aus,
dass die
Kündigungen eben Änderungskündigungen seien und dass
dies viel eher
einer Nötigung gleichkommt. Die Rede endete schliesslich mit der
Gewissheit, dass es letztlich - auch trotz Klassenjustiz und Repression
- immer Streiks und Widerstand von den ArbeiterInnen geben wird. Mit
diesem vom Publikum beklatschten Schlusswort, endete der inhaltliche
erste Teil des Prozesses.
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HOMOHASS
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Radio Corax (Halle) 25.3.09
Mord an Transgender-Aktivistin in Türkei
Die türkische Trans*-Aktivistin Ebru Soykan wurde am 10. März
2009 in
ihrem Haus in Istanbul ermordet. Ebru war prominentes Mitglied von
Lambda Istanbul, der größten Interessenvertretung
lesbischer, schwuler,
bisexueller und transgeschlechtlicher Menschen in Istanbul und der
Türkei. Sie arbeitete seit Jahren gegen die polizeiliche Gewalt
und die
schlechte Behandlung von transgeschlechtlichen Menschen in Taskim,
einem Bezirk im Zentrum Istanbuls. Es herrscht Entrüstung
über die
Tatenlosigkeit ...
Gespräch mit Aykan Safoglu (sprich: Ajkan Safochlu). Aktivist bei
Lambda, Mitglied von Gladt e.V. und Redakteur der schwul-lesbischen
Zeitschrift "caos-GL" in Istanbul.
http://www.freie-radios.net/mp3/20090325-mordantran-27078.mp3
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VERDINGKINDER
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BZ 26.3.09
Ausstellung im Käfigturm
Die Kinder wurden zum Ding gemacht
Ein dunkles Kapitel wird ausgeleuchtet: "Enfances volées -
Verdingkinder reden" heisst eine Ausstellung im Käfigturm.
Wenn etwas ausgeleuchtet wird, kommen manchmal schreckliche Dinge ans
Licht. Dinge, die schmerzhaft sind - vor allem für diejenigen, die
ertragen mussten, in ihrer Kindheit ein "Ding" zu sein. Ein trauriges
Synonym zum Namen "verdingen", was bis in die Sechzigerjahre des
vergangenen Jahrhunderts hinein so viel bedeutete, wie Kinder gegen
Kost und Logis arbeiten zu lassen. In den meisten Fällen waren es
Kinder, die von ihrenPflegefamilien ausgebeutet, schikaniert, grundlos
bestraft oder ignoriert wurden. Oft wurden Bauernhöfe zu ihrem
neuen
Wohnort. Weggegeben wurden die Kinder unter anderem deshalb, weil sie
unehelich geboren wurden oder ihre Eltern arm waren. Oft auch gegen den
Willen ihrer Eltern.
Stimme für Betroffene
Was widerfährt einem Kind, das von seinen Eltern getrennt wird und
in
einem völlig fremdenUmfeld aufwächst? "Das Schlimmste war die
Ausgrenzung aus der Gemeinschaft und das Fehlen von Liebe", sagt ein
Betroffener in einem Zitat in der Ausstellung "Enfances volées -
Verdingkinder reden" im Berner Käfigturm. "Am Ende hast du nicht
nur
das Bedürfnis, geliebt zu werden, sondern auch das Bedürfnis,
es selbst
zu können."
Die vom Verein Geraubte Kindheit konzipierte und von mehreren
Institutionen (Bundesamt für Kultur, Pro Helvetia, Unicef u.a.)
finanziell unterstützte Ausstellung will ein Kapitel Schweizer
Geschichte vor dem Vergessen bewahren. Hauptziel ist das
"Zu-Wort-kommen-Lassen" ehemaliger Verding- und Heimkinder. Im Zentrum
der Ausstellung stehen Hördokumente und Filmsegmente, die aus 300
Interviews ausgewählt wurden, in denen sich Betroffene erinnern:
"Wir
hatten das Gefühl, nichts wert zu sein"; "ich spürte nur
grosse
Einsamkeit und Verlassenheit"; "wie willst du dich wehren als Kind,
wenn du keine Mutter hast und keinen Vater, die dich schützen? Da
hast
du nicht die geringste Chance, dass dir jemand glaubt oder hilft."
Wie war es möglich?
Behörden haben jahrelang Augen und Ohren verschlossen vor den
Kinderseelen und ihrem Schicksal. Einigen Kindern wurde das Sprechen
verboten, andere mussten in ihrem Verschlag essen statt am
Familientisch. Die Ausstellung gibt den damals Ungehörten Raum,
endlich
gehört zu werden. Ein Teil der Ausstellung zeigt, dass zu allen
Zeiten
Kinder ausserhalb ihrer Familien platziert wurden. Es werden
Persönlichkeiten vorgestellt, die durch ihre Kritik an
ausserfamiliären
Erziehungsformen bekannt wurden, wie zum Beispiel die Schriftsteller
Jeremias Gotthelf oder C.A. Loosli. Andere Ausstellungsteile bringen
dem Besucher den "Tag, an dem die Kinder von zu Hause weggeholt
wurden," näher. Oder sie erzählen von den
Überlebensstrategien der
Kinder und schliesslich "vom Leben danach".
Er sei immer nur "der Bub" gewesen, sagt Charles Probst, der an der
Pressekonferenz anwesend war. Viele Jahre lang habe er niemandem
erzählt, was er erleben musste. Die Geschichte der
ausserfamiliären
Erziehung in der Schweiz sei bis heute nicht wissenschaftlich
erforscht, heisst es in der Ausstellungsbroschüre. Die Ausstellung
beruhe daher auf dem Bestand der Interviews.
Sonja L.Bauer
http://www.verdingkinderreden.ch
Die Wanderausstellung ist vom 26.März bis zum 27.Juni im
Käfigturm zu
besichtigen. Schulen sind willkommen. Neben der Ausstellung laufen
zahlreiche Veranstaltungen zum Thema.
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Bund 26.3.09
Verdingkinder reden
Zum Auftakt der Ausstellung "Verdingkinder reden" im Polit-Forum
Käfigturm hat Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf in der
Heiliggeistkirche dazu aufgerufen, aus der Vergangenheit zu lernen. Die
Aufarbeitung der Verdingkinder-Geschichte sei "nicht nur
erstrebenswert, sondern nötig". Charles Probst, ein ehemaliger
Verdingbub, hat die Ausstellung besucht. (wd)
Seite 21
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Ausstellung "Verdingkinder reden" im Käfigturm
Auch Charles war ein Verdingbub
Bei Charles Probst, 79-jährig, weckt der Besuch der Ausstellung
"Verdingkinder reden" im Käfigturm Bern besondere Emotionen: Er
war
selber ein Pflege- und Verdingkind. Diese für ihn schlimme Zeit
hat er
lange verdrängt, doch nun redet er darüber.
Walter Däpp
Eigentlich habe er viele Jahre "einigermassen gelassen" auf seine
verlorene Kindheit und Jugendzeit zurückgeblickt, sagt er:
Schliesslich
habe er sein Leben dann gelebt, sich "durchgekämpft und
durchgeboxt".
Doch seit er sich in die Akten aus jener Zeit vertieft habe, sei er
"wütend" - wütend vor allem über die damalige Behandlung
seiner
leiblichen Eltern durch die Behörden. Und über die Art, wie
man mit ihm
"umgegangen" sei.
Charles ("Charly") Probst, heute 79-jährig, war ein
aussereheliches
Kind. Er war krank und schwach zur Welt gekommen, mit elf Monaten wurde
er "der Mutter weggenommen und nach Lyssach in eine Pflegefamilie
gegeben". Dort sei er "relativ gut aufgehoben" gewesen. Doch
später,
als er sich "allmählich habe nützlich machen können",
sei er "in die
Arbeitswelt geschleust" worden. Erst als Achtjähriger habe er
vernommen, dass er gar nicht zur Familie gehörte, sondern ein
Pflegekind war. "Von diesem Moment an", sagt er, "war ich,
rückblickend
betrachtet, ein Verdingkind - nur da, um zu arbeiten und einen Knecht
zu ersetzen." Wenn "Charly" nun aus jener Zeit zu erzählen
beginnt,
schweift er immer wieder ab. Dann berichtet er zum Beispiel von
rüden
Erziehungsmassnahmen seines Pflegevaters, nachdem er einmal nicht
pünktlich zur Arbeit erschienen war. Oder von schweren Folgen
einer
Pockenimpfung. Oder von seinem ersten "Suff" und vom Versuch, sich
umzubringen.
Oder er erinnert an seine Mutter, die auch ein Verdingkind
gewesen war
- als Magd in Heimiswil, wo sie vom älteren Sohn der
Meisterfamilie
geschwängert und daraufhin vom Hof gejagt worden sei. Sein
leiblicher
Vater habe sich der Verantwortung entzogen, der Stiefvater habe dann
die Vaterrolle übernommen.
Als Zehnjähriger war Charles Probst in eine Bauernfamilie nach
Gurzelen
verdingt worden, von dort aber nach zwei Monaten weggelaufen. So kam er
für mehrere Jahre in ein Heim für schwererziehbare Knaben, wo
er, wie
er sagt, "immer wieder schikaniert und geschlagen" wurde. Und nach
seinem Schulaustritt 1946 wurde er Knecht in Gurzelen. Später
konnte er
eine Gärtnerlehre antreten, doch erst als Zwanzigjähriger war
er
"wirklich frei": Er fuhr mit dem Velo statt in die Rekrutenschule (die
er später nachholte) nach Frankreich - nach Paris, wo er sich auf
seine
Weise weitergebildet habe. Später baute er eine eigene
Transportfirma
auf, die er dann während 35 Jahren führte.
Rückblickend schmerzt ihn an seiner Verdingbub-Vergangenheit vor
allem
der Umstand, dass er ausgegrenzt war, "von Dorfbewohnern beschimpft und
geplagt wurde". Und als schlimm bezeichnet er vor allem die Trennung
von seiner Familie - von seiner Mutter. Amtlichen Dokumenten habe er
nun entnommen, dass ihre Gesuche, ihn besuchen zu dürfen, stets
abgelehnt worden waren. Auch die Teilnahme an der Beerdigung seiner
Grossmutter sei ihm erst auf ein Gesuch hin bewilligt worden.
"Meine Mutter war Akkordarbeiterin in einer Fabrik", sagt er, "aber ihr
Lohn reichte nicht aus, um uns durchzubringen." Statt sie zu
unterstützen, habe man die Familie auseinandergerissen. Dies
erfülle
ihn noch heute mit Bitterkeit. Und das habe dazu geführt, dass er
seine
Verdingbuben-Zeit lange verdrängt, nur unter einem Pseudonym davon
erzählt habe. Doch nun rede er. So, wie viele andere Verdingkinder
in
der Ausstellung auch redeten. Wenn er sich in der Ausstellung umsehe,
"diese vielen Lebensgeschichten" an sich vorbeiziehen lasse, wühle
ihn
das auf, sagt er: "Vieles habe ich auch erlebt. Als Kinder und
Jugendliche mussten wir hart arbeiten. Deshalb waren wir für die
Bauern
auch erst interessant, als wir genügend Kraft hatten, um zupacken
zu
können."
Auf eindrückliche Art wird in der Ausstellung gezeigt, wie viele
Verdingkinder Opfer von Willkür, falschen Massnahmen und Gewalt
waren.
Man lässt sie erzählen - und führt die Besucherinnen und
Besucher in
Themenfelder, denen die Kinder damals ausgeliefert waren: an ihre
Pflegeorte, in die Schule, zu Behördestellen. Und man
erfährt, was für
Überlebensstrategien sie entwickelten. Die Ausstellung beansprucht
nicht, die Geschichte der ausserfamiliären Erziehung ausgewogen
darzustellen. Ihre Absicht ist bloss, "den Erinnerungen von Betroffenen
Gehör zu schenken".
Es lohnt sich, das Angebot anzunehmen - und hinzuhören.
[i]
VERDINGKINDER REDEN
Wanderausstellung im Polit-Forum Käfigturm, bis 27. Juni, mit
vielen Rahmenveranstaltungen. Internet: http://www.kaefigturm.ch, http://www.verdingkinderreden.ch
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ZIRKUS
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Obersee Nachrichten 26.3.09
Demo gegen Tiere im Knie: "Isch doch für d'Füchs!"
Azot-Aktivisten wollen am Samstag in Rapperswil wieder auf die Strasse
Die "Aktion Zirkus ohne Tiere" hat auf Samstag in Rapperswil wieder
eine Demo gegen die Tierhaltung im Circus Knie angekündigt. Dabei
weiss
inzwischen jedes Kind, wie gut die Tiere im Schweizer Nationalzirkus
umsorgt werden. Der Protest ist darum fragwürdig.
Schon vergangenes Jahr demonstrierte die "Aktion Zirkus ohne Tiere"
(Azot) zum Auftakt der neuen Knie-Tournee in Rapperswil. Einige
Aktivisten versuchten gar die Premiere am Freitagabend zu stören.
Tags
darauf zogen ein paar Dutzend Demonstranten durch Rapperswils Strassen
- ihr Aufmarsch war fast schon mehr peinlich als dienlich. Denn der
Circus Knie geniesst - besonders an seinem Hauptsitz am Obersee - hohes
Ansehen. Und der Nationalzirkus nahm den aufdringlichen Tierfreunden
den Wind aus den Segeln, indem er transparent darlegte, wie
professionell und artgerecht die Tiere gehalten werden.
Die Azot-Aktivisten stiessen auch kaum auf Beachtung, als sie auf dem
Rapperswiler Hauptplatz mit ihrem Elefanten-Mobil auffuhren und dort
brutale Tierquäler-Szenen auf einem Grossbildschirm zeigten. Im
Gegenteil, sie wurden von einzelnen Passanten sogar übel
beschimpft,
weil der Film offensichtlich nicht in der Schweiz gedreht worden war.
"Es ist doch eine Sauerei, den Knie mit ausländischen
Elefantenquälern
zu vergleichen!" Und trotzdem wagt sich die Azot dieses Jahr wieder in
die Höhle des Löwen.
Beim Circus Knie ist man über den angekündigten Aufmarsch
nicht
überrascht. "Aber nachdem die Aktion bereits letztes Jahr auf
allgemeines Unverständnis gestossen ist, fragt man sich schon, was
das
soll", so Mediensprecher Niklaus Leuenberger. Wenn die Tiere nicht
liebevoll umsorgt würden, könnte Knie im Kinderzoo und Zirkus
auch
nicht jedes Jahr hunderttausende Besucher verzeichnen. "Und die wissen
genau, wie wir mit unseren Tieren umgehen. Nicht umsonst ist bei uns
alles seit Jahrzehnten öffentlich zugänglich."
Bei Knie bereitet man sich nicht speziell auf die Azot-Aktivisten vor.
"Unser Sicherheitsdispositiv ist so oder so aufgestellt", erklärt
Leuenberger. Die Polizei wird laut Mediensprecher Hans Eggenberger "mit
einem für uns geeigneten Aufgebot" vor Ort sein und wie es sich
gehört
für Ruhe und Ordnung sorgen. Die Gesetzeshüter könnten
sich den Aufwand
- den letztendlich der Steuerzahler berappt - sparen, wenn die
Azot-Aktivisten auf ihre bewilligte Demo verzichten würden. Und
das
wäre vielleicht keine schlechte Idee, denn die Mehrheit der
Bevölkerung
hat sich ihre Meinung längst gebildet: "Die Demo isch doch eifach
für
d'Füchs!"
Dominic Duss
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Südostschweiz 26.3.09
Aktionen gegen den Knie-Start geplant
Am Samstag startet der Circus Knie seine Tournee in Rapperswil-Jona.
Genau dies ist der Aktion für einen Zirkus ohne Tiere (Azot) ein
Dorn
im Auge. Sie ruft dazu auf, in der ganzen Stadt Aktionen
durchzuführen.
Von Stefan Breitenmoser
Rapperswil-Jona. - Mit Strassentheater, dem Verteilen von Flyern,
Live-Musik, Reden und verschiedenen anderen Aktionen will die Azot den
Tourneestart des Nationalcircus am Samstag in Rapperswil-Jona
stören.
Dies geht aus einem Aufruf hervor, welchen die Azot über das
Internet
verbreitet. Sie wünscht sich einen "kreativen Widerstand".
Demonstration ist bewilligt
Bereits in den letzten drei Jahren organisierte die Azot zum
Tourneestart kleinere Demonstrationen. Dieses Jahr aber sollen es
verschiedene, in kleineren Gruppen ausgeführte Aktionen sein.
Offiziell
bewilligt ist indes nur eine Demonstration vom Bahnhof via Alpenstrasse
zum Hauptplatz, wo dann auch die Schlusskundgebung stattfindet, wie
Roland Meier, Sicherheitschef der Stadt, bestätigt. Meier erwartet
auf
Grund der Erfahrungen der letzten Jahre, dass die Demonstration
"gesittet" abläuft. Die Polizei wird trotzdem vor Ort sein.
Den Circus Knie lassen die geplanten Aktionen kalt. Niklaus
Leuenberger, Medienverantwortlicher des Zirkus, verweist auf das Recht
auf freie Meinungsäusserung. Er ist sich sicher, dass die Premiere
trotz der Azot "magique" wird.
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ANTI-ATOM
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WoZ 26.3.09
Atomenergie
GAU in Harrisburg
Ein blöder Zettel, ein falsch angeschlossener Schlauch und ein
kaputtes
Ventil führten am 30. März 1979 im US-amerikanischen
Atomkraftwerk
Three Mile Island zum GAU. Das Wort GAU steht für "grösster
anzunehmender Unfall", also für einen Unfall, für den das
Kraftwerk so
weit gerüstet sein sollte, dass nur relativ wenig
Radioaktivität nach
draussen gelangt. In Three Mile Island hatten sie unverschämt
Glück,
dass es beim GAU blieb, ein bisschen weniger Glück, und es
wäre zu
einem Super-GAU gekommen - wie sieben Jahre später in Tschernobyl,
wo
der ganze Reaktor explodierte. Drei der fünf Schweizer
Atomkraftwerke -
Gösgen, Beznau I und II - sind nach demselben Prinzip gebaut wie
der
Unglücksreaktor von Three Mile Island. sb
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Three Mile Island-Vor dreissig Jahren kam es im Atomkraftwerk bei
Harrisburg (USA) zu einer partiellen Kernschmelze. Nur wenig fehlte,
und der Unfall hätte so schlimm geendet wie jener in Tschernobyl.
Sie hatten Glück, viel Glück
Von Niels Boeing
Um 23 Uhr tritt Schichtleiter Bill Zewe im neuen Atomkraftwerk auf
Three Mile Island zur Nachtschicht an. Es ist Dienstagabend, der
27.
März 1979. Erst vor 88 Tagen ist der neue Reaktor ans Netz
gegangen.
Das Atomkraftwerk liegt nahe von Harrisburg in Pennsylvania, etwa 250
Kilometer westlich von New York, auf einer Insel im Susquehanna River.
Bill Zewe und zwei seiner Kollegen waren zuvor bei der US-Marine
Reaktor operateure. Es sind erfahrene Männer, die wissen: In einer
solchen Anlage kommt es dank ausgeklügelter Sicherheitssysteme
höchstens mit einer Wahrscheinlichkeit von eins zu einer Million
zu
einem schweren Unfall - was soll da schon passieren?
Zewe kann nicht ahnen, dass ein harmloser Gummischlauch und eine banale
Unachtsamkeit fünf Stunden später eine Kaskade in Gang setzen
werden,
die zum bis dahin schlimmsten Unfall in der Geschichte der zivilen
Atomenergienutzung führt.
Ein dummer Fehler…
Ein Atomkraftwerk ist nichts anderes als eine gigantische
Dampfmaschine: Heisser Wasserdampf setzt eine Turbine in Bewegung und
treibt danach einen Stromgenerator an. Der Dampf wird abgekühlt,
verflüssigt sich zu Wasser und wird erneut erhitzt.
Die Komplexität eines AKWs entsteht dadurch, dass zur Erhitzung
des
Wassers die Wärme genutzt wird, die beim Kernzerfall des
Uranbrennstoffs entsteht. Das Wasser wird dabei aber radioaktiv
verseucht und darf nicht in die Umwelt gelangen. In Harrisburg ist ein
Druckwasserreaktor in Betrieb, der über einen zweiten
Wasserkreislauf
verfügt, damit die Turbine nicht mit verseuchtem Wasser in Kontakt
kommt. Im Dampferzeuger gibt das kontaminierte Reaktorwasser seine
Wärme ab, ohne mit dem zweiten Kreislauf in Berührung zu
kommen (vgl.
Grafik). Nach demselben Prinzip funktionieren in der Schweiz die
Atomkraftwerke Beznau I und II und Gösgen. Auch die modernsten
Reaktoren, die zurzeit in Finnland und Frankreich gebaut werden, sind
Druckwasserreaktoren.
Wichtig ist, dass der Reaktorkern - der Ort, wo sich das radioaktive
Brennmaterial befindet und die Wärme produziert wird - immer von
Wasser
umgeben ist und nie zu heiss wird. Dafür sorgt eine komplizierte
Architektur von Leitungen, Pumpen und Ventilen, die von den Operateuren
im Kontrollraum gesteuert werden.
Normalerweise haben sie wenig zu tun. Doch am Abend des 27. März
1979
ist auf Three Mile Island nichts normal. Ein Techniker schliesst einen
Gummi schlauch falsch an und verbindet so das Wasser- mit dem
Druckluftsystem. Wasser schiesst nun durch die Druckluftleitungen, die
eigentlich die Ventile steuern, welche die Wasserzufuhr des zweiten
Kreislaufs regeln - in der Folge schliessen sich diese Ventile. Ein
Ächzen geht durch das Gebäude, als um vier Uhr morgens
frisches
Kühlwasser gegen die verschlossenen Ventile hämmert. Zwar ist
diese
mögliche Komplikation schon länger bekannt, aber niemand hat
nachträglich entsprechende Sicherheitsvorkehrungen eingebaut.
Die Operateure merken, dass etwas nicht stimmt. Sie schalten die
Turbine aus. Der Reaktor produziert aber weiterhin Wärme und damit
Dampf. Die Hitze muss unbedingt abgeführt werden. Deshalb
versuchen die
Operateure, den Dampf in eine andere Kammer umzuleiten. Dort sollte er
sich abkühlen, verflüssigen und in den Dampferzeuger
zurück, um den
ersten Kreislauf zu kühlen. Doch das gelingt nicht. Also wird der
überschüssige Dampf über Notventile in die Umgebung
abgelassen. Das
hallt wie der dumpfe Ton eines Schiffs horns durch die Nacht - ein
erstes unfreiwilliges Warnsignal.
…ein kaputtes Ventil…
Gleichzeitig steigt im Reaktorkern die Temperatur des Reaktorwassers,
das im Dampferzeuger nicht mehr abgekühlt wird. Automatisch wird
der
Reaktor heruntergefahren, indem die sogenannten Steuerstäbe
herunterfallen, um die Kernspaltung zu stoppen. Als Schichtleiter Bill
Zewe die Unterbrechung über die Lautsprecheranlage durchgibt,
scheint
alles nach Plan zu funktionieren.
Die Notpumpen springen automatisch an, um wieder Kühlwasser in den
Kreislauf zu speisen. Doch es kommt nicht weit: Nach Wartungsarbeiten
haben die Techniker vergessen, die Ventile wieder aufzudrehen, die
zwischen Notpumpen und Kühlkreislauf liegen. Ein Knopfdruck
hätte
genügt, um sie zu öffnen. Aber die entsprechende Warnlampe im
Kontrollraum ist von einem Wartungszettel bedeckt, der auf einem
Schalter daneben klebt. Deshalb sehen die Operateure nicht, dass die
Lampe brennt.
Weil Temperatur und Druck im Reaktorkessel weiter steigen, öffnet
sich
ein Sicherheitsventil über einer Kammer des Reaktorkreislaufs, in
der
der Druck reguliert wird. Das Ventil schliesst sich nicht mehr - was
die Mannschaft aber nicht mitbekommt. In nur zwei Minuten ist der
Reaktor in einen bedrohlichen Zustand geraten.
…und zwei bange Tage
Um 4.08 Uhr entdeckt Operator Craig Faust endlich den fatalen Zettel
über der Warnlampe und öffnet die Ventile zum
Kühlwasserkreislauf.
Frisches Wasser durchspült den Dampferzeuger. Es vermag das
Reaktorwasser zwar nicht zu kühlen, verlangsamt aber den
Temperaturanstieg. Doch das fehlerhafte Sicherheitsventil steht immer
noch offen, und dann passiert das Unvermeidliche: Der Tank, der den
entweichenden Dampf auffängt, birst - eine strahlende, kochend
heisse
Brühe ergiesst sich ins Auffangbecken des Containments, der
Betonschutzhülle um den Reaktor. Von da gelangt das radioaktive
Dreckwasser über Drainagen ins Versorgungs gebäude.
Derweil sinkt der Druck im Reaktorkreislauf weiter - bis das Wasser
wegen des geringen Drucks zu kochen beginnt. Ein Gemisch aus Wasser und
Dampfblasen jagt nun durch die Leitungen des Reaktorkreislaufs und
versetzt dessen Pumpen in heftige Schwingungen. Um zu verhindern, dass
Pumpen auseinanderbrechen, müssen die Operateure sie abschalten.
Nun
zirkuliert das Wasser nicht mehr, es bildete sich im Kessel eine
Dampfblase, und der Wasserspiegel sinkt allmählich, bis
schliesslich
die oberen Enden der Brennstäbe freiliegen.
Ohne Kühlwasser beginnen die Brennstäbe zu schmelzen, es
kommt zu einer
sogenannten partiellen Kernschmelze. Gleichzeitig wird wegen einer
chemischen Reaktion Wasserstoff freigesetzt, der in grossen Mengen
hochexplosiv ist - und nun auch ins Containment gelangt.
Es dauert bis zum morgendlichen Schichtwechsel, als ein ausgeschlafener
Ingenieur um 6.18 Uhr das defekte, lecke Ventil identifiziert und ein
zweites dahinter schliesst. Der Druckabfall wird damit gestoppt. Aber
längst ist über Lüftungsschächte im
Versorgungsgebäude radioaktiver
Dampf ins Freie gelangt. Zudem hat man kontaminiertes Wasser aus den
überquellenden Auffangbecken in den Susquehanna River gepumpt. Die
Geigerzähler im Kraftwerk spielen verrückt, und die
Wasserstoffblase im
Containment ist eine tickende Zeitbombe.
Obwohl der Schichtleiter um 7.24 Uhr höchste Alarmstufe
ausgelöst hat,
bequemt sich der Kraftwerksbetreiber Metropolitan Edison erst zwei
Stunden später zu einer Stellungnahme. Es sei keine
Radioaktivität
ausgetreten, lässt er verlauten. Der Alarm wird nicht
erwähnt. Was in
den nächsten zwei Tagen folgt, ist ein Hinhalten und
Schönreden, wie es
von vielen Katastrophen bekannt ist. Unterdessen versuchen die
Techniker, den Reaktorkern abzukühlen.
Immer wieder tritt radioaktives Gas aus dem Kraftwerk. Erst zwei Tage
nach dem Unglück, am 30. März, wird das Katastrophenzentrum
von
Pennsylvania darüber benachrichtigt, dass die Umgebung evakuiert
werden
müsste. Und erst zwei weitere Tage später gelingt es den
Ingenieuren,
die Lage im Atomkraftwerk unter Kontrolle zu bekommen.
Das unbekannte Risiko
In den USA sind seitdem keine neuen AKW mehr genehmigt worden. Nach dem
Unfall in Three Mile Island mussten die Schweizer AKW-Betreiber ihre
Anlagen nachrüsten. Sie wurden aber nie müde zu behaupten:
Harrisburg
wiederholt sich nicht.
Die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit in Köln
hat 2006 in
einer Sicherheitsanalyse untersucht, was passiert, wenn der Kern eines
Siede wasserreaktors "schwer beschädigt" wird, falls -
ähnlich wie in
Harrisburg - Pumpen und Ventile in einer Kaskade versagen. Ergebnis:
Die Wahrscheinlichkeit, dass dann radioaktive Substanzen aus dem
Reaktor in die Umwelt gelangen, ist grösser als fünfzig
Prozent.
AKW-ExpertInnen werden immer wieder überrascht von Situationen,
die sie
sich gar nicht vorstellen konnten. 2001 kam es etwa im deutschen AKW
Brunsbüttel in einer Zuleitung zum Reaktorkern zu einer
Wasserstoffexplosion - obwohl das Wasser in der Leitung stand und nicht
floss. Zuvor hatte man nur Szenarien entwickelt, wie das leichte Gas in
fliessendem Wasser freigesetzt werden könnte.
Michael Sailer, Atomexperte des Öko-Instituts Darmstadt und
Mitglied
der deutschen Reaktorsicherheitskommission, weist denn auch darauf hin,
dass eben nicht nur Bauteile unter der jahrzehntelangen Beanspruchung
leiden. Auch die Sicherheitskonzepte selbst würden altern, weil
sie
nicht als Ganzes auf dem neuesten Stand gehalten würden. Hinzu
kommt,
dass manche Ersatzteile nicht mehr identisch sind mit den
Originalteilen aus den siebziger Jahren, weil Schalter beispielsweise
andere Eigenschaften haben oder inzwischen andere Normen gelten.
Die Reaktoren der dritten Genera tion, die derzeit in Finnland und
Frank reich gebaut werden, sind zwar so konstruiert, dass mehr
Ersatzsysteme einspringen können, wenn wie in Harrisburg Teile der
Anlage ausfallen. Aber selbst der Erbauer dieser neuen AKW, der
Energiekonzern EDF, musste in einem Schreiben an die französische
Reaktorsicherheitskommission einräu men, dass die
Sicherheitskonzepte
"nicht alle Eventualitäten einschliessen können". Es ist der
Reaktortyp, den die grossen Energieunternehmen Axpo, BKW und Alpiq in
der Schweiz gerne bauen möchten.
Druckwasserreaktor
Der Reaktorbehälter (1) steht unter hohem Druck (rund 150 bar),
das
Wasser weist eine Temperatur von 300 Grad auf und füllt den
Behälter
vollständig - es dürfen darin keine Dampfblasen entstehen.
Das Wasser
zirkuliert (2) aus dem Reaktor in den Dampferzeuger (3), gibt dort
seine Wärme an einen zweiten Wasserkreislauf (4) ab und wird
danach
durch eine Pumpe (5) wieder in den Reaktor befördert. Dieser
Wasserkreislauf ist hochradioaktiv - man nennt ihn
Primärkreislauf.
Reaktor wie Primärkreislauf sind in einer Betonschutzhülle,
dem
Containment (6) untergebracht. Der sogenannte Sekundärkreislauf,
der im
Dampferzeuger die Wärme aufnimmt, kommt mit dem kontaminierten
Wasser
nicht in Kontakt. Dieser Kreislauf treibt die Turbine (7) an, mit der
via Generator (8) Strom erzeugt wird. Im Kondensator (9) kühlt der
restliche Dampf ab und verflüssigt sich. Das Wasser gelangt wieder
in
den Dampferzeuger, wo es erneut Wärme aufnimmt und verdampft.
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GIPFEL-SOLI-NEWS 26.3.09
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gipfelsoli.org/Newsletter
26.3.09
26.3.2009 Strasbourg/ Baden-Baden
- Broschüre mit praktischen Infos für die NATO-Proteste
- NATO-Widerstand: Camp-Aufbau hat begonnen
- Freiburg: Eröffnung des Convergence Center
- Update: PaRaDe SoLiDaIre CoNtRe Le CiRqUe SeCuRiTaIrE
- Regierung verweigert Informationen zu Bundeswehreinsatz bei
NATO-Gipfel
- Reaktion aus Paris zu angeblichem Verbot von Anti-NATO-Fahnen
- Aufruf zum Summer of Resistance 2009
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