MEDIENSPIEGEL 7.7.10
(Online-Archiv: http://www.reitschule.ch/reitschule/mediengruppe/index.html)

Heute im Medienspiegel:
- Reitschule-Programm
- Big Brother Video: Fan-Überwachung bei Wankdorf
- Kino Leben BE: Splendid reloaded
- Kokain: Suchtforschungs-News
- Big Brother: EINSICHT VERLANGEN; Datenbanken-Poker; Mitreden der Kantone; von Daeniken
-  Züri brännt: Prozess 1. Mai 2008
- Neonazis: Stadt Riesa ärgert die braunen Kerle

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REITSCHULE
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Di 06.07.10
11.30 Uhr - SousLePont - WM-Beiz im Hof

Mi 07.07.10
11.30 Uhr - SousLePont - WM-Beiz im Hof

Do 08.07.10
11.30 Uhr - SousLePont - WM-Beiz im Hof
20.00 Uhr - Frauenraum - BarOmeter   elektronische Leckerbissen zu lesbisch-schwulem Chillen mit DJ Xylophee, DJ Dunch, DJ FRATZ, Isabelle, Mike, Nadja & DJ ELfERich
20.30 Uhr - Kino - Südafrika jenseits des WM-Taumels: Invictus Clint Eastwood, USA 2009

Fr 09.07.10
11.30 Uhr - SousLePont - WM-Beiz im Hof

Sa 10.07.10
11.30 Uhr - SousLePont - WM-Beiz im Hof
21.00 Uhr - Kino - Velo Filmabend - Premiere! Flat out CH/FR 2010 Kamera & Regie: Renaud Skyronka
22.00 Uhr - Kino - Quicksilver USA 1986, 105 Min.

So 11.07.10
11.30 Uhr - SousLePont - WM-Beiz im Hof

Infos:
http://www.reitschule.ch
http://www.reitschulebietetmehr.ch

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BIG BROTHER VIDEO
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Bund 7.7.10

Berner Gemeinderat will Videokameras in der Stadt

 Dieses Geschäft eilt offensichtlich: An einer ausserordentlichen Sitzung am ersten Tag der Sommerpause hat der Gemeinderat einen Entwurf für ein Videoreglement verabschiedet. Darin ist vorgesehen, dass der Gemeinderat über das Anbringen von Kameras an "neuralgischen Orten" entscheidet. Für Gemeinderat Reto Nause (CVP) steht dabei der "Fan-Walk" zwischen Stade de Suisse Wankdorf und S-Bahn-Station Wankdorf im Vordergrund. "Die räumlichen und politischen Voraussetzungen zur Kameraüberwachung von Plätzen in der Innenstadt sind kompliziert", sagt Nause.

 Die rot-grünen Parteien reagieren mit zum Teil scharfer Kritik auf das Reglement und das Vorgehen des Gemeinderates. Die Fraktion GFL/EVP lässt jedoch durchblicken, dass sie den Einsatz von Videokameras beim Stade de Suisse gutheissen wird. (bob) Seite 20

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Gemeinderat will Videokameras beim Stade de Suisse

 Der Berner Gemeinderat will die Installation von Videokameras an "neuralgischen Orten". Er hat einen Entwurf für ein Videoreglement verabschiedet.

 Bernhard Ott

 Es tut offenbar not: Vor drei Monaten hat die Fraktion BDP/CVP den Gemeinderat in einem Vorstoss aufgefordert, Massnahmen zur Einführung einer "gezielten Videoüberwachung" des öffentlichen Raums in die Wege zu leiten. Der Vorstoss hatte nur deshalb eine Chance, weil er von Martin Schneider (BDP) in die unverbindliche Form eines Postulats umgewandelt wurde. Der Gemeinderat hätte nun sechs Monate Zeit gehabt, um in einem Bericht die Möglichkeiten zur Verabschiedung eines Videoreglements auszuloten. In diesem Fall gab die Stadtregierung jedoch Vollgas: Bloss drei Monate nach der Überweisung des Vorstosses hat sie gleich einen Entwurf für ein Videoreglement verabschiedet. Aus diesem Grund trat sie am ersten Tag der Sommerpause zu einer ausserordentlichen Sitzung zusammen. "Es braucht keine weiteren Abklärungen", begründet Sicherheitsdirektor Reto Nause (CVP) dieses Vorgehen.

 Namentlich die Durchführung eines Pilotversuches, wie dies die SP Stadt Bern gerne möchte, sei "hanebüchen", da das kantonale Recht ohnehin eine periodische Evaluation vorsehe. Das kantonale Recht regle die Modalitäten des Einsatzes von Kameras auf öffentlichem Grund abschliessend, sagt Nause. Gemäss dem revidierten kantonalen Polizeigesetz liegt es an den Gemeinden, die Voraussetzungen zur Einführung von Videoüberwachung zu schaffen. "Sie müssen nur noch den Grundsatzentscheid fällen und die Zuständigkeiten regeln", sagt Nause. Wenn die Stadt nicht endlich zur Tat schreite, "diskutieren wir noch in 17 Jahren über die Pros und Kontras der Videoüberwachung", sagt der Stadtberner Sicherheitsdirektor.

 Bilder vom Fan-Walk in Echtzeit

 Gemäss dem Entwurf soll alleine der Gemeinderat nach vorgängiger Konsultation der Polizei über die Installation und den Einsatz von Kameras im öffentlichen Raum befinden. Diese Regelung sei sinnvoll, weil nur er "Kenntnis von neuralgischen Sicherheitspunkten im Stadtgebiet hat", wie der Gemeinderat in seinem Vortrag an den Stadtrat schreibt. Als Standort für Kameras kommt für Sicherheitsdirektor Nause in erster Linie der sogenannte Fan-Walk zwischen Stade de Suisse Wankdorf und S-Bahn-Station infrage. Die Installation von Videokameras in der Innenstadt dagegen sei "sowohl räumlich als auch politisch" kompliziert. Nause erhofft sich dadurch nicht zuletzt eine Senkung der exponentiell zunehmenden Sicherheitskosten bei Polizeieinsätzen vor den Sportstadien. Die Kameras entlang dem Fan-Walk müssten allerdings Bilder in Echtzeit übermitteln. Alles andere wäre "Gugus", sagt Nause unter Anspielung auf eine nach wie vor hängige staatsrechtliche Beschwerde der Kantonalparteien von SP und Grünen gegen den entsprechenden Passus in der Videoverordnung. Wie viele Kameras zwischen Stadion und S-Bahn-Station installiert werden sollen, ist noch unklar. Nause geht aber offenbar davon aus, dass ein Kredit von über 300 000 Franken nötig sein wird, der in die Kompetenz des Stadtparlaments fällt. Im gemeinderätlichen Vortrag wird erwähnt, dass die Installation von vier Kameras auf dem Luzerner Bahnhofplatz mit 300 000 Franken zu Buche schlug. Die 36 Kameras und 8 Notrufsäulen in der Stadt St. Gallen wiederum kosteten fast 2,5 Millionen Franken. "Bei den entsprechenden Kreditanträgen wird der Stadtrat die Installation von Kameras ohnehin nochmals bekämpfen können", sagt Nause.

 GFL: "Es gibt keine Carte blanche"

 Dass der Widerstand gross sein wird, steht ausser Zweifel. Das Zünglein an der Waage spielt dabei erneut die Fraktion GFL/EVP. Mit der Installation von Kameras beim Fan-Walk habe er keine Mühe, sagt Fraktionschef Peter Künzler. Bei der Überwachung von Plätzen in der Innenstadt werde es für den Gemeinderat aber "keine Carte blanche" geben. Namentlich bei der Überwachung von Kundgebungen müsse die politische Kontrolle gewährleistet sein. Auch bezüglich der Rahmenbedingungen reiche der Hinweis auf die kantonalen Bestimmungen nicht aus. "Wir wollen klare Bestimmungen für das Installieren von Kameras", sagt Künzler.

 Bei SP, GB und JA ist die Opposition grundsätzlicher. SP-Co-Präsident Thomas Göttin weist darauf hin, dass das Volk eben erst einer Erhöhung der Sicherheitskosten um 2,2 Millionen Franken zugestimmt habe. "Wir lehnen Videoüberwachung nach wie vor ab", stellt Göttin klar. Die SP werde sich einer Diskussion aber nicht verschliessen. Das Grüne Bündnis (GB) hingegen ist "konsterniert" und "entsetzt", dass der Gemeinderat ein Videoreglement erarbeite, obwohl die zweite Fichenaffäre gerade schweizweit für Schlagzeilen sorge. Vor einer Debatte im Stadtrat müssten Fragen zu den Kosten und dem Nutzen geklärt werden. GB-Co-Fraktionschef Hasim Sancar hofft darauf, dass die neue Fichenaffäre einzelne Stadtratsmitglieder dazu bewegen werde, ihre unkritische Haltung zu überdenken. Für die Junge Alternative schliesslich ist die gezielte Videoüberwachung eine Illusion. Sie führe zu einer Verlagerung der "neuralgischen Punkte" und damit letztlich zu einer flächendeckenden Installation von Kameras.

 Der Stadtrat wird im Spätsommer über das Reglement befinden. Bleibt die Referendumsfrist ungenutzt, wird die erste Kamera "allerfrühestens in einem Jahr" installiert, sagt Reto Nause.

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BZ/Thuner Tagblatt 7.7.10

Videoüberwachung in Bern

 Gemeinderat gibt Gas

 Nur dreieinhalb Monate nachdem der Stadtrat die Regierung aufgefordert hat, den Einsatz von Videoüberwachung in Bern zu prüfen, liegt bereits ein Videore-glement auf dem Tisch. Da der Einsatz von Kameras im öffentlichen Raum kantonal geregelt ist, klärt das Reglement bloss, wer in der Stadt zuständig ist: Der Gemeinderat soll entscheiden, wo Kameras aufgestellt werden. Zum Kamerawildwuchs werde es nicht kommen, sagt Sicherheitsdirektor Reto Nause (CVP). Dazu seien die Vorschriften viel zu streng. Im Vordergrund stehen für Nause Kameras rund ums Stade de Suisse. Das Reglement kommt nun in den Stadtrat und danach eventuell vors Volk.
 azu

 Seite 19

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Kameras um Stade de Suisse

 Nun soll die Videoüberwachung auch in der Stadt Bern Einzug halten: Der Gemeinderat legt ein Reglement vor.

 In der Politik kanns auch schnell gehen: Ende März überwies der Stadtrat ein Postulat, welches in der Stadt Bern den gezielten Einsatz von Videoüberwachung fordert. Nun, bloss dreieinhalb Monate später, hat der Gemeinderat ein Videoreglement zuhanden des Parlaments verabschiedet.

 Da der Einsatz von Videokameras im öffentlichen Raum kantonal geregelt ist, klärt das Reglement bloss die Zuständigkeiten in der Stadt: Der Gemeinderat soll entscheiden, wo wie viele Kameras aufgestellt werden. Vorgängig muss er die Zustimmung der Kantonspolizei einholen.

 Weniger Polizei ums Stadion

 "Absolut im Vordergrund" stehen für Sicherheitsdirektor Reto Nause (CVP) Videokameras rund ums Stade de Suisse. Das entspreche einem Bedürfnis der Polizei und würde mithelfen, die Polizeiaufgebote bei den Matches zu begrenzen Damit wiederum würden Ressourcen für mehr Polizeipräsenz in der Innenstadt frei. Mögliche Standorte in der Innenstadt müssten laut Nause sorgfältig evaluiert werden, denn: "Kameras in der Innenstadt sind politisch und technisch wegen der verwinkelten Gassen schwierig."

 Die Angst vor Big Brother sei fehl am Platz, sagt Nause. Das kantonale Recht stelle sehr hohe Anforderungen. Zudem wird gemäss Reglement jeder Einsatz einer Überwachungskamera im Anzeiger publiziert und kann angefochten werden.

 Das Reglement sieht schliesslich vor, dass der Gemeinderat den Nutzen der Kameras alle fünf Jahre überprüft. Ein solcher "Evaluationsbericht" soll Angaben machen etwa über die Anzahl der Auswertungen, die Verwendung in Strafverfahren, die Kriminalitätsentwicklung am Standort und die Kosten.

 Wohl noch Abstimmung

 Was die Videoüberwachung kosten wird, kann Nause noch nicht sagen. Das hänge davon ab, wie viele Kameras installiert würden. In Luzern kosteten vier Kameras auf dem Bahnhofplatz 300 000 Franken, in St. Gallen 36 Kameras und 8 Notrufsäulen knapp 2,5 Millionen.

 "Im besten Fall laufen die ersten Kameras vor dem Stade de Suisse in einem Jahr", sagt Reto Nause. Zuvor warten noch einige Hürden: Voraussichtlich im Spätsommer wird der Stadtrat über das Reglement befinden - dies wird der Grundsatzentscheid werden. Nause rechnet damit, dass auch das Volk noch seinen Segen erteilen muss: Das Reglement ist dem fakultativen Referendum unterstellt. Schliesslich wird jede Installation, die teurer als 300 000 Franken kommt, noch durchs Parlament gehen.
 azu

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Langenthaler Tagblatt 7.7.10

Big Brother auf dem Fan Walk

 Bern Gemeinderat und Polizei wollen Videoüberwachung zwischen S-Bahnhof und Stadion

Bruno utz

 Fussballfans sollen auf dem Weg vom S-Bahnhof Wankdorf ins Stade de Suisse mit Videokameras überwacht werden. Tatsache wird die Videoüberwachung jedoch kaum vor Mitte 2011.

 "Für mich steht die Videoüberwachung entlang des so genannten Fan Walks im Vordergrund", sagt Berns Sicherheitsdirektor Reto Nause (CVP) auf Anfrage. Er erhofft sich "von der besseren Überwachung der Matchbesucherströme" eine präventive Wirkung. "Und die Bilder können der Beweissicherung dienen, wenn es zu Krawallen kommt." Die Videoüberwachung entspreche zudem auch dem Wunsch der Kantonspolizei (vergleiche Kasten).

 Die rechtliche Grundlage zur Umsetzung von Nauses Absicht hat der Gemeinderat mit dem gestern veröffentlichten Videoreglement geschaffen. Dieses regelt die Zuständigkeit: Demnach entscheidet der Gemeinderat auf Antrag der Sicherheitsdirektion über den Einsatz von Videoüberwachungskameras; also darüber, wo und wie viele Kameras aufgestellt werden. Grundlagen des Reglements sind das kantonale Polizeigesetz und die vom Regierungsrat erlassene Videoverordnung. Gemäss dem Reglement führt die Stadt eine öffentlich zugängliche Liste der Kamerastandorte. Vorgeschrieben ist alle fünf Jahre ein Evaluationsbericht über die Wirksamkeit und die Kosten der Videoüberwachung. Der Datenschutz ist so gewährleistet, dass nur die Kantonspolizei die Bilder auswerten darf. Die Aufnahmen werden in einem geschützten, abgeschlossenen Raum aufbewahrt. Gemäss Bundesgericht werden sie dort, ausser in Straffällen, höchstens 100 Tage aufbewahrt.

 Innenstadt nur bedingt geeignet

 Laut Nause stehen neben dem Fan Walk derzeit keine weiteren Videostandorte zur Diskussion. Das Polizeigesetz schreibe vor, dass Videos nur an "Kriminalitätsschwerpunkten" erlaubt sind. "In der Innenstadt mit den vielen Lauben und verwinkelten Gassen ist eine Videoüberwachung zudem nur schwer machbar."

 Nause erwartet Riesenpolitdiskussion

 Nause rechnet, dass der Stadtrat im kommenden Herbst über das Videoreglement entscheidet. Nachdem der Stadtrat am 26. März ein entsprechendes Postulat überwiesen hat, sei er zuversichtlich, dass das Reglement die Hürde nimmt. "Aber es wird mit Sicherheit nochmals eine Riesenpolitdiskussion absetzen, bei der beide Seiten alle Fakten auf den Tisch legen werden." Nach dem Reglementsentscheid werde seine Direktion bei der Kantonspolizei das Bewilligungsgesuch mit den Kamerastandorten einreichen. Je nach Umfang der Kosten könne sich der Stadtrat auch zum konkreten Projekt erneut äussern. Nause erinnert daran, dass die Stadt Luzern für vier Kameras auf dem Bahnhofplatz 300000 Franken ausgegeben habe.

 Gar 2,5 Millionen Franken investiert habe die Stadt St. Gallen für die 36 Kameras und 8 Notrufsäulen im Umfeld des Fussballstadions, auf dem Marktplatz und in Unterführungen. Bern müsse ab 200000 Franken in den Stadtrat. Nause: "Vor Mitte 2011 wird die Videoüberwachung deshalb kaum möglich sein."

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 "Je früher, desto lieber"

 "Das Stade de Suisse wird innen mit Video überwacht. Und der S-Bahnhof Wankdorf auch. Eine grosse Anzahl der Ausschreitungen und strafbaren Handlungen passiert jedoch auf dem Abschnitt dazwischen", sagt Dieter Schärer, der Berner Regionenchef-Stellvertreter. Um diese Straftäter zu ermitteln, und zur Prävention, erachte es die Kantonspolizei als dringend notwendig, auch den Fan Walk mit Video zu überwachen. "Wer eine Straftat begeht, soll bestraft werden", bringt Schärer das Anliegen der Polizei auf den Punkt. Aus seiner Sicht genüge es, wenn die Kameras vor, während und nach den Fussballspielen aktiv sind. (uz)

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20 Minuten 7.7.10

Nause will Fussballfans mit Kameras überwachen

 BERN. Videokameras sollen helfen, die Fussball-Chaoten beim Stade de Suisse im Zaum zu halten. Die Stadtregierung hat ein entsprechendes Reglement verabschiedet.

 Ab 2011 könnten die ersten Livebilder vom Fanwalk im Wankdorf über die Bildschirme der Polizei flimmern. "Für die Strecke zwischen der Bahnstation und dem Stadion ist eine Videoüberwachung am sinnvollsten. Obwohl wir bereits andere Massnahmen ergriffen haben, kommt es dort immer wieder zu Übergriffen", sagt der Berner Sicherheitsdirektor Reto Nause. In den verwinkelten Gassen der Innenstadt würden Kameras hingegen nichts bringen und seien auch nicht vorgesehen. Überhaupt: "Jetzt von einem drohenden Kamera-Wildwuchs oder flächendeckender Totalüberwachung zu sprechen, wäre totaler Unsinn."

 Das Videoreglement und die Kreditvorlagen von über 300 000 Franken pro Kamera müssen allerdings noch vom Parlament abgesegnet werden. Stadträtin Rahel Ruch (JA!) spricht sich gegen die Kameras aus: "Die abschreckende Wirkung von Kameras hält nicht lange an und verlagert die Straftaten höchstens an andere Orte." Um das Reglement zu kippen, hoffen die Linken auf Stimmen aus der GFL/EVP-Fraktion. Deren Präsident Peter Künzler erklärt: "Wir stimmen der Videoüberwachung nur zu, wenn sie durch klare Leitplanken geregelt wird."

 Patrick Marbach

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Blick am Abend 6.7.10

Ja zu Big Brother

 ENTSCHEID

 Bern gibt grünes Licht für Videoüberwachung - Widerstand ist programmiert.

 markus.ehinger@ringier.ch

 Fussballfans sollen zwischen Wankdorfstadion und dem Bahnhof Wankdorf in Zukunft auf Schritt und Tritt mit Videokameras gefilmt werden. Der Gemeinderat hat jetzt mit einem städtischen Videoreglement die Grundlage für diese Überwachung geschaffen.

 "Kameras entlang des ‹Fan-Walks› entsprechen einem Wunsch der Polizei", sagt Gemeinderat Reto Nause (CVP). "Das Bedürfnis ist aufgrund von Vorkommnissen in der Vergangenheit sicher ausgewiesen." Weitere Einsatzmöglichkeiten, etwa in der Innenstadt, stünden zurzeit nicht im Vordergrund. Jetzt muss das Parlament das Reglement noch absegnen.

 Stadtrat Hasim Sancar (GB) ist dagegen. "Wenn man mit dem Einsatz von Kameras anfängt, hat man sie am Ende in der ganzen Stadt."

 Bern sei eine der sichersten Städte der Schweiz. "Videoüberwachung ist deshalb lächerlich. Ich werde sie darum mit allen Mitteln bekämpfen."

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 Kurz gefragt

 Überwachung: Ja oder Nein?

 Sane Kryeziu (19) Coiffeuse aus Wünnewil FR

 Videoüberwachung gibt im Ausgang mehr Sicherheit. Vor allem Jugend liche, die in Schlägereien verwickelt sind oder Diebstähle begehen, kann man so erwischen.

 Jonas Wingeier (19) Polymech aus Obertal BE

 Die Videoüberwachung hat Vor- und Nachteile. Einerseits ist sie gut für Gewaltprävention, anderseits fühle ich mich in meiner Privatsphäre verletzt.

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KINO-LEBEN BE
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Bund 7.7.10

Film ab im Kino Splendid nach drei Monaten Unterbruch

 Nun steht der Termin fest: Das Kino Splendid in der Berner Innenstadt wird am 14. Juli wiedereröffnet. Dies teilte die Kinobetreiberin Kitag gestern mit. Das Splendid, das von der Quinnie-Gruppe betrieben wurde, war im Frühling wegen sinkender Besucherzahlen geschlossen und in der Folge von der Kitag übernommen und sanft renoviert worden. Die Kitag glaube an das Kinopublikum in der Berner Innenstadt, hatte die Betreiberin nach der Übernahme gesagt ("Bund" vom 28. Mai). Ab Herbst sollen in den beiden Splendid-Sälen zudem 3D-Filme gezeigt werden können. (pd/ots)

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KOKAIN
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Blick am Abend 6.7.10

WISSEN

 Weshalb Kokain süchtig macht

 KOKAIN

 Neuste Forschungen zeigen: Das Gehirn von Süchtigen ist weniger anpassungsfähig.

 gerhard.schriebl@ringier.ch

 Die einen können Drogen nehmen und es dann wieder sein lassen; andere entwickeln eine Abhängigkeit, die sie ein Leben lang verfolgt. Warum werden Drogenkonsumenten zu Abhängigen? Dieser Frage gingen französische Forscher nach und kamen zum Schluss, dass das Gehirn von Süchtigen nicht mehr zum Normal zustand zurückkehren kann.

 Dauernder Kokainkonsum verändert mehrere Funktionen des Gehirns. Die Forscher rund um Pier Vincenzo Piaz za von der Université de Bordeaux wollten nun herausfinden, welche Veränderungen im Gehirn zur Drogenabhängigkeit führt und verabreichten verschiedenen Tieren Kokain. Ratten standen dabei im Fokus, da sich bereits früher gezeigt hatte, dass diese bei Drogen ein ähnliches Verhalten an den Tag legen wie Menschen: Die einen konsumieren im Masse, während andere süchtig werden.

 Bei der Suche nach der entscheidenden Gehirnmutation stiessen sie auf einen kognitiven Mechanismus, welcher für die Stärkung und Schwächung von Verbindungen zwischen Nervenzellen zuständig ist. Er hilft dem Gehirn, sich immer wieder neuen Situationen anzupassen und spielt auch beim Lernen eine wesentliche Rolle.

 Die Veränderung dieses Mechanismus fand anfänglich in den Gehirnen aller Tiere statt, denen Kokain verabreicht wurde. Bei den nicht suchtgefährdeten Ratten normalisierte sich jedoch die Gehirnfunktion wieder. Ihr Körper wirkte den negativen Auswirkungen des Kokains entgegen. Bei den abhängigen Tieren blieb der Mechanismus beeinträchtigt.

 Durch diese Erkenntnis wollen die Forscher nun ihre Taktik ändern: Sie suchen nicht mehr bei Drogenabhängigen nach Therapiemöglichkeiten, sondern bei Konsumenten, die nicht abhängig sind.

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 Das Gehirn der Süchtigen erholt sich nicht.

 GUT ZU WISSEN

 "Sudden Death" wegen Kokain

 Kokain-Konsum führt zu Veränderungen an den Arterien und am Herzen, die zum plötzlichen Tod führen können. Dabei sei es nicht relevant, ob viel oder wenig Kokain konsumiert werde, sagen spanische Forscher, die 668 Personen untersucht haben, die an einem plötzlichen Herztod gestorben sind. In mehr als drei Prozent der Fälle spielte Kokain eine Rolle. Verstärkt werden die negativen Wirkungen der Droge durch Alkohol und Tabak.

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WISSEN

 SCHLAU IN 60 SEKUNDEN

 Tief gestellte Affen koksen gern, Europäer noch lieber - und das kann böse Folgen haben.

 Psyche und Kokain

 Nebst den Veränderungen im Gehirn ist Kokain vor allem für das Herz-Kreislauf-System schädlich. Durch die Beeinträchtigung des Nervensystems kann Kokain bei regelmässigem oder exzessivem Konsum starke Stimmungsschwankungen, Verfolgungswahn oder depressive Zustände hervorrufen.

 20 Sek.

 Mehr Schnee in Europa

 Die Zahl der Kokain-Konsumenten in Europa hat sich zwischen 1998 und 2008 von zwei Millionen auf 4,1 Millionen mehr als verdoppelt. Das geht aus dem diese Woche veröffentlichten UN-Weltdrogenbericht hervor.

 15 Sek.

 Rangniedrige Affen koksen lieber

 Affen auf den unteren Stufen der sozialen Hierarchie sind anfälliger für die Verlockungen von Drogen als ihre erfolgreicheren Artgenossen, haben US-Biologen gezeigt. Vor die Wahl gestellt zwischen Futter und einer Dosis Kokain wählen dominante Javaneraffenmännchen in einer Stresssituation eher das Futter, während die unterwürfigen Affen die Droge bevorzugen.

 25 Sek.

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BIG BROTHER
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grundrechte.ch

200'000 neue Fichen: Sofort Einsicht verlangen!

grundrechte.ch befürchtet, dass im Zuge des Ende Juni 2010 publik gewordenen Fichenskandals Hunderte von Staatsschutz-Einträgen und Akten vernichtet werden. Alle, die möglicherweise von einer Fichierung betroffen sind, ruft grundrechte.ch dringend dazu auf, sich umgehend ihre Akteneinsicht zu sichern bzw. die Vernichtung der Fichen zu verhindern: Gestützt auf Art. 18 Absatz 6 sind die Staatsschützer verpflichtet, denjenigen registrierten Personen, die ein Auskunftsgesuch gestellt haben, vor der Löschung bzw. bei Ablauf der Aufbewahrungsdauer Auskunft zu erteilen. Wer also umgehend ein Einsichtsgesuch einreicht, kann einen wichtigen Beitrag dazu leisten, mehr Licht ins Dunkel der Geheimdienstkeller zu bringen. Das Einsichtsgesuch muss deshalb sowohl an den Eidg. Datenschutzbeauftragten wie auch an den NDB (vormals DAP) direkt geschickt werden.

*  Musterbrief Ficheneinsicht
http://grundrechte.ch/2010/Musterbrief_Ficheneinsicht.pdf

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Langenthaler Tagblatt 7.7.10

"Mindestens 1800 Datensätze"

 Staatsschutz Polizei und Datenschützer definieren Regeln für Berner Datenbank

 Bevor Staatsschutz-Daten an den Bund gelangen, werden sie auch im Kanton abgelegt. Nun suchen Polizei und Datenschützer nach Betriebsregeln für diese Datenbank. Mindestens 1800 Datensätze sind bereits erfasst.

 Samuel Thomi

 Nicht nur auf Bundesebene sammelte der Staatsschutz in den letzten Jahren wieder fleissig Daten. Auch im Kanton, wo für den nationalen Nachrichtendienst Angestellte zum Beispiel dem Polizeikorps angehören, wird fichiert. Bevor diese Angaben allenfalls der national umstrittenen Verwaltungsdatenbank ISIS zugeführt wurden, führt sie auch der Kanton in einer Datenbank. Es soll sich um "mindestens 1800 Datensätze" handeln, bestätigt Datenschützer Markus Siegenthaler verschiedene Medienberichte. Inhaltlich kenne er die Daten nicht; seine Aufgabe bestehe zurzeit darin, die Ausgestaltung der Datenbank auf ihre Gesetzeskonformität zu prüfen. Die Fusion Stadtpolizei/Kantonspolizei habe auch den Bereich Staatsschutz umfasst. Für den Umgang mit den neu gesamthaft bearbeiteten Daten bestehe noch Klärungsbedarf.

 Ansonsten schweigt man beim Kanton. Polizei- und Militärdirektor Hans-Jürg Käser lässt einzig ausrichten, er gebe keine Auskunft.

 1,27 Millionen Bundes-Abgeltung

 Generell ist über die Tätigkeiten der Nachrichtendienste im Kanton wenig bekannt. Bei den Ausschreitungen am 6. Oktober 2007 etwa wurde D. G.*, früherer Polit-Aktivist und damals neuer Inlandredaktor der "Wochenzeitung", beim Verlassen des Büros von Staatsschützern angehalten und stundenlang festgehalten. Ähnlich erging es seinem Kollegen vom Westschweizer "Courrier". Oder: Im Juli 2006 verbrannten in der Burgdorfer Jlco-Halle mehrere parkierte Staatsschutz-Autos wegen eines Defekts der Hausinstallation.

 Als die Fichierung unbescholtener Basler Grossratsmitglieder vor zwei Jahren publik wurde - was schliesslich zur Untersuchung des Nachrichtendienstes durch die Geschäftsprüfungsdelegation des eidgenössischen Parlaments führte -, musste auch der bernische Polizeidirektor auf Fragen aus dem Grossen Rat Stellung nehmen: Der Kanton erhalte vom Bund jährlich 1,27 Millionen Franken Abgeltung für StaatsschutzAufgaben. Die dafür elf vollamtlichen und acht nebenamtlichen Angestellten seien seiner Polizei- und Militärdirektion (POM) unterstellt, so Hans-Jürg Käser. Ob von der POM auch Grossratsmitglieder bespitzelt würden, wisse die Regierung nicht, antwortete er auf die Fragen von Ueli Arm (SP/Burgdorf) und Sylvain Astier (FDP/Moutier). "Prinzipiell wäre das aber möglich", sagte Käser.

 * Name der Redaktion bekannt.

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St. Galler Tagblatt 7.7.10

Kantone wollen Fichen-Einsicht

 St. Gallen. Die Datenschutzbeauftragten der Ostschweizer Kantone verfolgen aufmerksam, was ihre Kollegen aus Bern, dem Aargau, Genf und beiden Basel bezüglich Einsicht in die Staatsschutz-Fichen des Bundes erreichen. Den kantonalen Datenschützern missfällt, dass Personen, die vom Kanton angestellt sind, für den Bund Informationen sammeln, der kantonale Datenschutz Rechtmässigkeit und Richtigkeit der Daten aber nicht überprüfen kann. (cla.)

Ostschweiz 23

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Staatsschutz: Kantone wollen mitreden

 Kantonale Datenschutzbeauftragte wollen Informationen prüfen können, die der Staatsschutz durch Angestellte ihres Kantons sammeln lässt. In der Ostschweiz verfolgen die Zuständigen die gegenwärtige Diskussion mit Interesse.

Richard Clavadetscher

 "Wir werden uns mit den anderen Kantonen absprechen", sagt Corinne Suter Hellstern, Datenschutzbeauftragte des Kantons St. Gallen. Und auch der Thurgauer Datenschützer Ernst Frei will es so handhaben: Suter Hellstern wie Frei verfolgen zurzeit aufmerksam, was die Kritik ihrer Kollegen unter anderem aus den Kantonen Bern, Aargau, Genf und beider Basel an der Datenbeschaffung des Nachrichtendienstes des Bundes bewirkt.

 Die erwähnten Datenschützer haben sich am Wochenende an die Öffentlichkeit gewandt und beklagt, dass Staatsschutzbeamte in den Kantonen (in aller Regel Polizisten) Personen und Organisationen fichieren - ihnen als Verantwortliche für den Datenschutz aber jeder Einblick in die gesammelten Daten verwehrt wird. Der Basler Datenschutzbeauftragte Beat Rudin hat seine Kritik am Status quo gegenüber der "Sonntags-Zeitung" so zusammengefasst: "Es ist eigentlich unsere Aufgabe zu prüfen, ob die Arbeit dieser Polizisten datenschutzkonform ist." Dies sei sie indes nur, wenn staatsschutzrelevant sei, was nach Bern geliefert werde. "Dass dem aber nicht so ist, zeigt das Beispiel der fichierten Basler Grossräte oder einer Ehrendoktorin der Uni Basel."

 Auf Relevanz prüfen

 Was die Arbeit der Staatsschützer in den Kantonen betrifft, hat der Bund eine klare Meinung - und sie ist jener der kantonalen Datenschützer diametral entgegengesetzt: Weil er Aufträge an die Schlapphüte in den Kantonen erteile, gehörten die gesammelten Daten ihm; die Kantone hätten sich da nicht einzumischen - Punktum! Das will man in den Kantonen nicht mehr einfach schlucken. "Die Beamten erhalten zwar Aufträge aus Bern, sie unterstehen aber unserem Personalrecht und damit auch unserer kantonalen Verfassung", konterte etwa Ursula Stucki, Datenschutzbeauftragte des Kantons Basel-Landschaft.

 Und in der Ostschweiz? Auf welcher Seite steht man hier? Hans-Rudolf Arta, Generalsekretär im Sicherheits- und Justizdepartement des Kantons St. Gallen, meint, er neige mit seiner "vorläufigen Einschätzung" zur Ansicht, die Zuständigkeit liege hier beim Bund. Das ist auch die Ansicht seines Thurgauer Kollegen Stephan Felber. Arta sieht in dieser Frage indes "durchaus noch Klärungs- und Entscheidungsbedarf". Das Problem werde er in naher Zukunft sicher mit der Departementsvorsteherin, Regierungsrätin Karin Keller-Sutter, und Alfred Schelling, dem Chef der Kantonspolizei, besprechen.

 Bescheidene Kanpazitäten

 Schon entschieden haben inzwischen die kantonalen Datenschutzbeauftragten: Mit Hinweis auf die Kritik der Geschäftsprüfungsdelegation der eidgenössischen Räte verlangen sie eine bessere Aufsicht am Ort, wo Daten gesammelt werden - in den Kantonen also. Eine Arbeitsgruppe "Innere Sicherheit", geleitet von der Aargauerin Gunhilt Kersten, soll nun abklären, welche Kompetenzen die kantonalen Datenschützer haben, um solche Daten zu prüfen - Lamento des Bundes hin oder her.

 Bleibt die Frage an Suter Hellstern und Frei, warum die Kritik an der Hoheit des Bundes über die in den Kantonen beschafften Staatsschutz-Daten denn erst in anderen Kantonen laut werden muss, bevor sie auch in der Ostschweiz zum Thema wird. Die St. Galler Datenschützerin gibt darauf eine ebenso klare wie ehrliche Antwort: "Anders als in jenen Kantonen umfasst der Datenschutz im Kanton St. Gallen gerade mal hundert Stellenprozente. Und bei all den sonstigen Aufgaben ist es da nicht immer einfach, auch noch proaktiv zu sein."

 Auch Frei hat einen triftigen Grund: "Weil ich soeben aus meinen dreiwöchigen Ferien zurückgekehrt bin."

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24 Heures 7.7.10

L'affaire des fiches fait tache d'huile dans les cantons

Martine Clerc

 SURVEILLANCE - Les polices vaudoise et genevoise l'admettent: elles fournissent des données à la Confédération. Et gardent leurs propres fichiers qui compteraient des centaines de noms. Qui contrôle?

 MARTINE CLERC

 Leséisme s'est produit à Berne. Mais l'onde de choc se propage dans les cantons. Les données du système controversé d'information relatif à la protection de l'Etat (ISIS) sont aussi récoltées grâce à l'aide des polices cantonales depuis des années, comme la loi l'autorise. Ce qui est problématique, c'est que plusieurs organismes cantonaux de protection de l'Etat gardent "leurs propres fichiers, qui ne sont absolument pas contrôlés", dénonce Claude Janiak dans laSonntagsZeitung. Le Bâlois préside la Délégation des commissions de gestion (DélCdG), dont le rapport a épinglé le Service de renseignement (SRC) pour avoir accumulé des données non pertinentes ou inexactes sur des personnes ne présentant pas de risque pour la sécurité nationale.

 Préposés dans le bleu

 Plus largement, c'est l'opacité qui entoure ces pratiques des polices cantonales qui est montrée du doigt. Gardent-elles leurs propres fichiers? Comment les données sont-elles traitées? Au nom de la sécurité de l'Etat, seules des bribes de réponse nous sont fournies. Dans le canton de Vaud, il existe bien un fichier cantonal, mais le responsable de la protection des données, Daniel Raetz, en a été informé par24 heures. Préoccupé, le Conseil d'Etat compte bien se renseigner, assurent nos sources.

 De son côté, la préposée genevoise Isabelle Dubois-Dognon ne compte pas en rester là: "J'ai l'intention de contrôler ces fiches d'ici à fin 2010. Et ce n'est pas Berne qui va décider de ce que j'ai le droit de voir ou pas!" Espoir fondé? La Confédération s'y est toujours opposée au motif que les renseignements récoltés le sont à sa demande par des agents cantonaux qu'elle salarie elle-même. L'an dernier, Berne a déboursé 8,4   millions de francs pour 84 postes équivalents plein temps dans les organes de sûreté des 26 cantons, selon la DélCdG.

 A Genève, on apprend tout de même que c'est la brigade de Sûreté intérieure qui collecte des informations sur demande du SRC. Les agents, dont le nombre n'est pas communiqué, sont placés sous la responsabilité du chef de l'état-major de la police cantonale. Ils communiquent aussi spontanément des renseignements quand ils décèlent des menaces concrètes pour la sûreté (terrorisme, extrémisme violent, etc. ). La police confirme qu'elle gère aussi un fichier cantonal, en toute légalité. Plusieurs centaines de noms y figureraient, selon la DélCdG. Une info que refusent de confirmer les autorités du bout du lac. Qu'y trouve-t-on? "Toutes les données transmises par la brigade au SRC", mais rien de plus, assure Hana Sultan Warnier, du Département genevois de la sécurité.

 Cinq agents vaudois

 Dans le canton de Vaud, c'est la division des Renseignements généraux qui accomplit la collecte. Cinq postes sont affectés à la tâche, sous la responsabilité du chef de la police de sûreté. Comme à Genève, les renseignements transmis à Berne sont conservés dans une base de données cantonale et radiés après cinq ans. A quelle fréquence les espions fédéraux contactent-ils les agents cantonaux? Plusieurs fois par semaine, assure la DélCdG. Mais le porte-parole de la police vaudoise, Jean-Christophe Sauterel, n'en dira pas plus. •

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 Choqués, ils écrivent à Berne pour obtenir leur fiche

 Choqués, émus, attristés, ils le font savoir à Berne. En moins d'une semaine, le préposé fédéral à la protection des données (PFPD) a déjà reçu près d'une centaine de demandes de personnes souhaitant avoir accès à leur fiche - contre trente-quatre durant tout l'an dernier. "Comme naturalisé qui a vu deux fois, par le passé, sa demande de passeport suisse refusée, je trouve choquant que cette démarche - motivée par un désir d'intégration - soit considérée comme suspecte et puisse nous valoir une mention dans un fichier", explique le conseiller national vaudois Jacques Neirynck (PDC). Il a écrit directement à Markus Seiler, le patron du Service de renseignement fédéral. "Je comprends qu'une enquête soit faite sur les candidats à la naturalisation mais pas qu'il puisse en rester une trace. "

 Avec Antonio Hodgers (Verts/GE), Ada Marra (PS/VD) ou Olivier Français (PLR/VD), parlementaires tous naturalisés, Jacques Neirynck demande un entretien à Eveline Widmer-Schlumpf et Ueli Maurer pour éclaircissement.

 L'avocat lausannois et ancien "fiché", Jean-Michel Dolivo a quant à lui envoyé hier sa demande au PFPD. "Aujourd'hui, cette affaire des fiches sent la chasse aux étrangers. Imaginez le risque pour ceux qui rentrent au pays en cas d'échanges d'informations entre les services secrets. "

 Mais les inquiets risquent d'être déçus. Car la loi ne prévoit pas d'accès direct aux données. Le PFPD répondra aux demandes dans un délai de trois mois par une lettre type, précisant qu'aucune donnée n'a été traitée illégalement ou, que dans le cas d'une éventuelle erreur dans le traitement des données, une recommandation a été envoyée au Service de renseignement pour y remédier. Bref, impossible de savoir si l'on est "fiché" ou non.

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Blick am Abend 6.7.10

Gnade für den Schlapphut

 EJPD

 Wieso Bundesrätin Widmer-Schlumpf von Däniken abgesetzt und dann weiterbeschäftigt hat.

 Oberschnüffler Urs von Däniken musste Ende 2008 als Chef des Inlandgeheimdienstes den Hut nehmen. In welcher Funktion er weiter beschäftigt wurde, gab das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) damals nicht bekannt. "Blick" deckte am 18. Juni auf, dass von Däniken den Weg der Bundesanwaltschaft in die Unabhängigkeit organisiere. Doch wieso ist von Däniken immer noch im EJPD tätig? "Im Bundespersonalrecht gibt es Bestimmungen zur Kündigung, die zu berücksichtigen sind. Das gilt für alle Angestellten", sagt EJPD-Sprecher Guido Balmer. Will heissen: Man konnte von Däniken angeblich nicht entlassen. SVP-Nationalrat Alexander Baumann vermutet: "Wahrscheinlich will Widmer-Schlumpf sein Fachwissen nutzen." Er habe mit von Däniken die Erfahrung gemacht, dass dieser nicht immer ehrlich gewesen sei. hmo/hbh

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ZÜRI BRÄNNT
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Tagblatt der Stadt Zürich 7.7.10

Im Gerichtssaal | Revolution in der Westentasche

 von Isabella Seemann

 "Das stimmt nicht", widerspricht Billy Hugentobler* aufmüpfig, "ich habe keine Bierflaschen auf die Bull . . . äh auf die Polizisten geworfen." Ein nervöses Lächeln huscht über sein Engelsgesicht. "Die standen einfach ringsherum und kesselten uns ein." Billy reiste am 1. Mai 2008 mit seinem Bruder Dennis aus dem Solothurnischen nach Zürich, "um dabei zu sein", wie er sagt. Bereits im Zug hatten sie sich mit Bier und Schnaps auf das Konzert der Punkband UK Subs auf dem Kanzleiareal eingestimmt, wo sich der Revolutionäre Aufbau versammelte. Wie jedes Jahr liessen vermummte Demonstranten aus dem Schwarzen Block der autonomen Szene Flaschen und Farbbeutel auf die Polizeibeamten regnen, hin und wieder flogen auch Steine und Molotow-Cocktails. Die Polizisten antworteten mit Gummischrot, Tränengas und Wasserwerfern. Hunderte Schaulustige standen herum, die sich das ganze Spektakel fasziniert ansahen oder schlicht genervt waren von der alljährlichen Pöbel-Party für Pubertierende. 280 Personen wurden vorläufig festgenommen oder mehrere Stunden festgehalten.

 Das Bezirksgericht Zürich verurteilte Billy wegen mehrfacher Gewalt und Drohung gegen Behörde und Beamte, Hinderung einer Amtshandlung, Übertretung der allgemeinen Polizeiverordnung und des Vermummungsverbots zu einer Geldstrafe von 900 Franken bedingt, sowie einer Busse von 400 Franken. Dieses erstinstanzliche Urteil will er nicht auf sich sitzen lassen und ruft das Obergericht Zürich an.

 Ein Schwedenkuss für den Beamten

 Für seinen Ausflug in die Grossstadt hat sich der Dorfpunk aufwendig herausgeputzt. Er trägt seine liebevoll bemalte Lederjacke, die mit spitzen Nägeln und Nieten und allerlei "Fuck dies und Fuck das"-Buttons verziert ist, um den Hals hat er sorgfältig ein Palästinensertuch drapiert, die zerrissene Hose halten zwei Dutzend Sicherheitsnadeln kunstvoll zusammen, rote Schuhbändel schmücken die Springerstiefel. Die stereotype Punk-Uniform eben, die vor dreissig Jahren echte Empörung auszulösen vermochte, doch bei den Richtern heute nur noch ein amüsiertes Lächeln auslöst.

 "Und warum verbringen Sie den 1. Mai nicht in Ihrem Dorf?", will der Vorsitzende Richter wissen. Billys Dorf liegt am Jurasüdfuss. "Dort gibt es keine Punk-Konzerte", antwortet der 19-jährige Schreinerlehrling. Auf dem Helvetiaplatz deckte er die Polizisten mit Bierflaschen und den mittlerweile nun auch schon angestaubten Parolen "Scheiss-Bullen" und "A.C.A.B. - All Cops are Bastards" ein, und als ihn Zivilbeamte in Handschellen legten und aussackten, drohte er ihnen, sie alle umzubringen; einem hat er einen "Schwedenkuss" verpasst, so die Anklage. Billy und sein Bruder wurden in den Kastenwagen komplimentiert und auf der Polizeistation vernommen. Er habe sich nur gewehrt, weil er dachte, dass die Leute, die sie von hinten ansprangen, Rechtsextreme seien, sagte er bei der Einvernahme. Er sagte auch: "Wenn mit Gummischrot auf mich geschossen wird, werfe ich auch Flaschen gegen diese Scheisspolizei." Vor Gericht sagt er gar nichts mehr zu jenem Mai-Abend, ausser: "Nichts davon stimmt." Billy hat keinen Anwalt, aber einen Vater, der ihn verteidigt, und der hat ein paar Fragen an die Polizisten. Unbequeme Fragen. Es geht ihm um Recht und Gesetz. Und "wer denn hier der Aggressor ist und wer sich verteidigt", das müsse man schon fragen. "Die Aussagen der Beamten sind also wirklich . . .", den Rest des Satzes lässt er in der Luft hängen, das Plädoyer fällt kurz aus. Sein Sohn habe ihm geschworen, dass er nicht Flaschen auf die Polizisten schoss. "Ich habe meine Kinder zur Wahrheit erzogen", sagt der dreifache Familienvater.

 Ein liebenswürdiger Rebell, der zum Glück nicht jung starb, sich aber auch nie zähmen liess. Der Mode seiner Jugendjahre ist er ebenso treu geblieben wie seinem Lebensmotto "Born to be wild". Vierzig Dekaden später sind der prächtige Schnauzer und die langen Haare unter dem Glarner Kopftuch silbrig, gleichwohl trägt er den "Easy Rider"-Look mit Würde. In Bikerboots, selbst genähten Lederhosen, Fransenledergilet, klar, und üppig dekoriert mit Indianerschmuck aus Federn, Bärenzähnen und Türkis steht er vor den grauen Richtern. "Ich vertraue meinem Sohn, darum bin ich für ihn in Berufung gegangen." Erfolglos. Das Richter-Trio bestätigt das erstinstanzliche Urteil. Es hat während seiner Entscheidungsfindung den Videobeweis zu Hilfe genommen. Polizisten hatten den vermummten Flaschenwerfer gefilmt und wegen seiner auffälligen Kleidung identifiziert. Dass er mit seiner Vermummung unerkannt bleiben wollte, um sich der Verantwortung für die von ihm begangenen Taten zu entziehen, kommt bei den Richtern schlecht an. Auch ein laufendes Verfahren in Solothurn wegen Beamtenbeleidigung spricht nicht für Billy. Als bliebe er bei jeder Begegnung mit Polizisten in derselben Rille hängen, beschimpfte er auch diese als "Scheissbullen" und "A.C.A.B". Überdies habe sein Bruder Dennis alles zugegeben, erklärt der Vorsitzende Richter. Billy sagt, und seine Stimme klingt fest und rau: "Ja, weil er dazu gezwungen wurde." Der Richter zuckt mit den Schultern. Er hatte wenigstens erwartet, dass sich Billy bei der Polizei entschuldigt. Den Krawall-Tourismus und diese ganze Spassgesellschaft, die Jahr für Jahr am 1. Mai in Zürich die Sau rauslässt, das findet er einfach ekelhaft. Früher hatten die Mai-Ereignisse wenigstens noch einen politischen Hintergrund, sagt der Richter.

 Gerichtsgebühr aufgebrummt

 Damit Billy den Tag der Arbeit nicht vergisst, muss er neben der Busse noch die Gerichtsgebühr von 3000 Franken bezahlen. "Ich hoffe, Sie nicht mehr vor Gericht anzutreffen", sagt der Vorsitzende Richter zum Abschied. "Wir werdens ja sehen, gell", antwortet Billy bockig und lächelt. Doch sein Lächeln ist eher ein gewaltsames Zerren von Muskeln. t

 * persönliche Angaben geändert

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 INFOBOX

 Isabella Seemann ist freie Journalistin in Zürich und arbeitet regelmässig für das "Tagblatt der Stadt Zürich". In ihrer Kolumne auf dieser Seite porträtiert sie jeden Monat die kleinen und grossen Fische, die es in die Gerichtssäle des Bezirksgerichts Zürich geschwemmt hat.

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NEONAZIS
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Tagesanzeiger 7.7.10

Die kleine Geschichte Eine ostdeutsche Stadt ärgert ihre Rechtsextremen.

 Wo die braunen Kerle wohnen

 Diese Attacke sitzt, sie ist klug und entlarvend. Die ostdeutsche Kleinstadt Riesa hat ihre Mannheimer Strasse in Geschwister-Scholl-Strasse umbenannt, nach den berühmten Kämpfern gegen das Naziregime. Pikant: An der Strasse mit dem neuen Namen befindet sich der nationalistische Verlag Deutsche Stimme, auch mehrere führende Politiker der rechtsextremen NPD haben dort ihre Büroadresse. Die braunen Gesellen werden künftig auf Briefpapier und Visitenkarten den Namen zweier Nazigegner schreiben müssen.

 Die Idee mit der Umbenennung hatte Oberbürgermeisterin Gerti Töpfer (CDU). Ihr Ziel war klar: ein deutliches Zeichen gegen Rechtsextremismus setzen. "Wir wollen denen zeigen, dass sie hier nicht erwünscht sind", sagte Rathaussprecher Uwe Päsler der "Süddeutschen Zeitung".

 Es geht der Stadt auch um das eigene Image. Riesa soll nicht als braune Hochburg wahrgenommen werden. Bei den Lokalwahlen 2009 hat die NPD 5,8 Prozent der Stimmen gemacht. Das ist zwar weniger als fünf Jahre zuvor, damals waren es 8,8 Prozent gewesen, reicht aber immer noch für den Einzug ins örtliche Parlament. Wie für viele andere Städte in den neuen Bundesländern waren die letzten 20 Jahre auch für Riesa nicht einfach gewesen. Die Stadt verlor fast ein Drittel ihrer Einwohner. 34 000 Menschen leben heute noch dort.

 Bürgermeisterin Töpfer jedoch hat mit ihrem Coup Riesa bundesweit in die Schlagzeilen gebracht. Endlich mal eine gute Nachricht aus der ostdeutschen Provinz! Dabei hatten sich viele Riesaer schon vorher gegen Rechtsextremismus engagiert. Die Jugendhäuser verpflichteten sich etwa, Neonazis keinen Zutritt mehr zu gewähren. Auch in Elternvertretungen und Sportclubs gibt es Widerstand gegen den Versuch der NPD, auf die Zivilgesellschaft einzuwirken.

 Entsprechend gereizt reagierten rechte Kameraden auf den neuen Strassennamen. Das sei ein "Antifa-Gag auf Kosten der Anwohner", schimpfte NPD-Politiker Jürgen Gansel. Die Bürgermeisterin verursache mit ihrem "verbissenen Kampf und Krampf gegen rechts" erhebliche Kollateralkosten. So müssten etwa Auto-Navigationssysteme umprogrammiert, Personalausweise abgeändert werden.

 Gansels Gejammer ist beschämend. Hans und Sophie Scholl sind Ikonen des zivilen Widerstands gegen die Nazidiktatur. Sie waren Mitglieder der Untergrundgruppe Weisse Rose, wurden nach einer Flugblattaktion verraten und 1943 hingerichtet. Er wolle sich nicht auf eine "inhaltliche Debatte" zu den Geschwistern einlassen, so der NPD-Funktionär. Stattdessen rief er dazu auf, die "Vergangenheit Vergangenheit sein zu lassen".

 Freilich ist es gerade die NPD, die sich in unheilvoller Weise nicht von der Geschichte lösen kann. Auf der Website des Verlags Deutsche Stimme wird nicht nur gegen Ausländer gehetzt (Originalton: "Junger Deutscher von Multikultibande abgestochen"). Die braunen Schreiberlinge trauern auch dem Verlust der ehemals deutschen Gebiete in Osteuropa nach - und betreiben ein "nationales Warenhaus". Dort unter anderem im Angebot: Nazi-Propaganda-Poster, grossdeutsche Landkarten und CDs mit Aufschriften wie "Adolf Hitler lebt!".

 Gegen Träger solchen Gedankenguts hat sich kürzlich auch ein Hotelier aus Brandenburg gewehrt. Er belegte NPD-Chef Udo Voigt mit einem Hausverbot - wegen dessen politischer Überzeugung. Prompt klagte Voigt, er sah sich diskriminiert und in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt. Vor Gericht hatte der rechte Politiker aber keine Chance. "Aus Sorge um das eigene Erscheinungsbild und die Aussenwirkung des Hotels", urteilten die Richter, sei der Gastgeber zu dem Hausverbot befugt gewesen.

 Antifa-Aktivisten hoffen, dass das Beispiel nun Schule macht. Wenn weitere Hotels beim Boykott mitmachen, kann der NPD-Boss bald nur noch zu Hause übernachten - oder bei Kameraden, etwa an der Geschwister-Scholl-Strasse in Riesa.

 David Nauer, Berlin