MEDIENSPIEGEL 7.7.10
(Online-Archiv: http://www.reitschule.ch/reitschule/mediengruppe/index.html)
Heute im Medienspiegel:
- Reitschule-Programm
- Big Brother Video: Fan-Überwachung bei Wankdorf
- Kino Leben BE: Splendid reloaded
- Kokain: Suchtforschungs-News
- Big Brother: EINSICHT VERLANGEN; Datenbanken-Poker; Mitreden
der
Kantone; von Daeniken
- Züri brännt: Prozess 1. Mai 2008
- Neonazis: Stadt Riesa ärgert die braunen Kerle
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REITSCHULE
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Di 06.07.10
11.30 Uhr - SousLePont - WM-Beiz im Hof
Mi 07.07.10
11.30 Uhr - SousLePont - WM-Beiz im Hof
Do 08.07.10
11.30 Uhr - SousLePont - WM-Beiz im Hof
20.00 Uhr - Frauenraum - BarOmeter
elektronische
Leckerbissen zu lesbisch-schwulem Chillen mit DJ Xylophee, DJ Dunch, DJ
FRATZ, Isabelle, Mike, Nadja & DJ ELfERich
20.30 Uhr - Kino - Südafrika jenseits des
WM-Taumels: Invictus
Clint Eastwood, USA 2009
Fr 09.07.10
11.30 Uhr - SousLePont - WM-Beiz im Hof
Sa 10.07.10
11.30 Uhr - SousLePont - WM-Beiz im Hof
21.00 Uhr - Kino - Velo Filmabend - Premiere! Flat out
CH/FR 2010
Kamera & Regie: Renaud Skyronka
22.00 Uhr - Kino - Quicksilver USA 1986, 105 Min.
So 11.07.10
11.30 Uhr - SousLePont - WM-Beiz im Hof
Infos:
http://www.reitschule.ch
http://www.reitschulebietetmehr.ch
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BIG BROTHER VIDEO
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Bund 7.7.10
Berner Gemeinderat will Videokameras in der Stadt
Dieses Geschäft eilt offensichtlich: An einer
ausserordentlichen Sitzung am ersten Tag der Sommerpause hat der
Gemeinderat einen Entwurf für ein Videoreglement verabschiedet.
Darin ist vorgesehen, dass der Gemeinderat über das Anbringen von
Kameras an "neuralgischen Orten" entscheidet. Für Gemeinderat Reto
Nause (CVP) steht dabei der "Fan-Walk" zwischen Stade de Suisse
Wankdorf und S-Bahn-Station Wankdorf im Vordergrund. "Die
räumlichen und politischen Voraussetzungen zur
Kameraüberwachung von Plätzen in der Innenstadt sind
kompliziert", sagt Nause.
Die rot-grünen Parteien reagieren mit zum Teil
scharfer
Kritik auf das Reglement und das Vorgehen des Gemeinderates. Die
Fraktion GFL/EVP lässt jedoch durchblicken, dass sie den Einsatz
von Videokameras beim Stade de Suisse gutheissen wird. (bob) Seite 20
--
Gemeinderat will Videokameras beim Stade de Suisse
Der Berner Gemeinderat will die Installation von
Videokameras an
"neuralgischen Orten". Er hat einen Entwurf für ein Videoreglement
verabschiedet.
Bernhard Ott
Es tut offenbar not: Vor drei Monaten hat die Fraktion
BDP/CVP
den Gemeinderat in einem Vorstoss aufgefordert, Massnahmen zur
Einführung einer "gezielten Videoüberwachung" des
öffentlichen Raums in die Wege zu leiten. Der Vorstoss hatte nur
deshalb eine Chance, weil er von Martin Schneider (BDP) in die
unverbindliche Form eines Postulats umgewandelt wurde. Der Gemeinderat
hätte nun sechs Monate Zeit gehabt, um in einem Bericht die
Möglichkeiten zur Verabschiedung eines Videoreglements auszuloten.
In diesem Fall gab die Stadtregierung jedoch Vollgas: Bloss drei Monate
nach der Überweisung des Vorstosses hat sie gleich einen Entwurf
für ein Videoreglement verabschiedet. Aus diesem Grund trat sie am
ersten Tag der Sommerpause zu einer ausserordentlichen Sitzung
zusammen. "Es braucht keine weiteren Abklärungen", begründet
Sicherheitsdirektor Reto Nause (CVP) dieses Vorgehen.
Namentlich die Durchführung eines Pilotversuches, wie
dies
die SP Stadt Bern gerne möchte, sei "hanebüchen", da das
kantonale Recht ohnehin eine periodische Evaluation vorsehe. Das
kantonale Recht regle die Modalitäten des Einsatzes von Kameras
auf öffentlichem Grund abschliessend, sagt Nause. Gemäss dem
revidierten kantonalen Polizeigesetz liegt es an den Gemeinden, die
Voraussetzungen zur Einführung von Videoüberwachung zu
schaffen. "Sie müssen nur noch den Grundsatzentscheid fällen
und die Zuständigkeiten regeln", sagt Nause. Wenn die Stadt nicht
endlich zur Tat schreite, "diskutieren wir noch in 17 Jahren über
die Pros und Kontras der Videoüberwachung", sagt der Stadtberner
Sicherheitsdirektor.
Bilder vom Fan-Walk in Echtzeit
Gemäss dem Entwurf soll alleine der Gemeinderat nach
vorgängiger Konsultation der Polizei über die Installation
und den Einsatz von Kameras im öffentlichen Raum befinden. Diese
Regelung sei sinnvoll, weil nur er "Kenntnis von neuralgischen
Sicherheitspunkten im Stadtgebiet hat", wie der Gemeinderat in seinem
Vortrag an den Stadtrat schreibt. Als Standort für Kameras kommt
für Sicherheitsdirektor Nause in erster Linie der sogenannte
Fan-Walk zwischen Stade de Suisse Wankdorf und S-Bahn-Station infrage.
Die Installation von Videokameras in der Innenstadt dagegen sei "sowohl
räumlich als auch politisch" kompliziert. Nause erhofft sich
dadurch nicht zuletzt eine Senkung der exponentiell zunehmenden
Sicherheitskosten bei Polizeieinsätzen vor den Sportstadien. Die
Kameras entlang dem Fan-Walk müssten allerdings Bilder in Echtzeit
übermitteln. Alles andere wäre "Gugus", sagt Nause unter
Anspielung auf eine nach wie vor hängige staatsrechtliche
Beschwerde der Kantonalparteien von SP und Grünen gegen den
entsprechenden Passus in der Videoverordnung. Wie viele Kameras
zwischen Stadion und S-Bahn-Station installiert werden sollen, ist noch
unklar. Nause geht aber offenbar davon aus, dass ein Kredit von
über 300 000 Franken nötig sein wird, der in die Kompetenz
des Stadtparlaments fällt. Im gemeinderätlichen Vortrag wird
erwähnt, dass die Installation von vier Kameras auf dem Luzerner
Bahnhofplatz mit 300 000 Franken zu Buche schlug. Die 36 Kameras und 8
Notrufsäulen in der Stadt St. Gallen wiederum kosteten fast 2,5
Millionen Franken. "Bei den entsprechenden Kreditanträgen wird der
Stadtrat die Installation von Kameras ohnehin nochmals bekämpfen
können", sagt Nause.
GFL: "Es gibt keine Carte blanche"
Dass der Widerstand gross sein wird, steht ausser Zweifel.
Das
Zünglein an der Waage spielt dabei erneut die Fraktion GFL/EVP.
Mit der Installation von Kameras beim Fan-Walk habe er keine Mühe,
sagt Fraktionschef Peter Künzler. Bei der Überwachung von
Plätzen in der Innenstadt werde es für den Gemeinderat aber
"keine Carte blanche" geben. Namentlich bei der Überwachung von
Kundgebungen müsse die politische Kontrolle gewährleistet
sein. Auch bezüglich der Rahmenbedingungen reiche der Hinweis auf
die kantonalen Bestimmungen nicht aus. "Wir wollen klare Bestimmungen
für das Installieren von Kameras", sagt Künzler.
Bei SP, GB und JA ist die Opposition grundsätzlicher.
SP-Co-Präsident Thomas Göttin weist darauf hin, dass das Volk
eben erst einer Erhöhung der Sicherheitskosten um 2,2 Millionen
Franken zugestimmt habe. "Wir lehnen Videoüberwachung nach wie vor
ab", stellt Göttin klar. Die SP werde sich einer Diskussion aber
nicht verschliessen. Das Grüne Bündnis (GB) hingegen ist
"konsterniert" und "entsetzt", dass der Gemeinderat ein Videoreglement
erarbeite, obwohl die zweite Fichenaffäre gerade schweizweit
für Schlagzeilen sorge. Vor einer Debatte im Stadtrat müssten
Fragen zu den Kosten und dem Nutzen geklärt werden.
GB-Co-Fraktionschef Hasim Sancar hofft darauf, dass die neue
Fichenaffäre einzelne Stadtratsmitglieder dazu bewegen werde, ihre
unkritische Haltung zu überdenken. Für die Junge Alternative
schliesslich ist die gezielte Videoüberwachung eine Illusion. Sie
führe zu einer Verlagerung der "neuralgischen Punkte" und damit
letztlich zu einer flächendeckenden Installation von Kameras.
Der Stadtrat wird im Spätsommer über das
Reglement
befinden. Bleibt die Referendumsfrist ungenutzt, wird die erste Kamera
"allerfrühestens in einem Jahr" installiert, sagt Reto Nause.
---
BZ/Thuner Tagblatt 7.7.10
Videoüberwachung in Bern
Gemeinderat gibt Gas
Nur dreieinhalb Monate nachdem der Stadtrat die Regierung
aufgefordert hat, den Einsatz von Videoüberwachung in Bern zu
prüfen, liegt bereits ein Videore-glement auf dem Tisch. Da der
Einsatz von Kameras im öffentlichen Raum kantonal geregelt ist,
klärt das Reglement bloss, wer in der Stadt zuständig ist:
Der Gemeinderat soll entscheiden, wo Kameras aufgestellt werden. Zum
Kamerawildwuchs werde es nicht kommen, sagt Sicherheitsdirektor Reto
Nause (CVP). Dazu seien die Vorschriften viel zu streng. Im Vordergrund
stehen für Nause Kameras rund ums Stade de Suisse. Das Reglement
kommt nun in den Stadtrat und danach eventuell vors Volk.
azu
Seite 19
--
Kameras um Stade de Suisse
Nun soll die Videoüberwachung auch in der Stadt Bern
Einzug
halten: Der Gemeinderat legt ein Reglement vor.
In der Politik kanns auch schnell gehen: Ende März
überwies der Stadtrat ein Postulat, welches in der Stadt Bern den
gezielten Einsatz von Videoüberwachung fordert. Nun, bloss
dreieinhalb Monate später, hat der Gemeinderat ein Videoreglement
zuhanden des Parlaments verabschiedet.
Da der Einsatz von Videokameras im öffentlichen Raum
kantonal geregelt ist, klärt das Reglement bloss die
Zuständigkeiten in der Stadt: Der Gemeinderat soll entscheiden, wo
wie viele Kameras aufgestellt werden. Vorgängig muss er die
Zustimmung der Kantonspolizei einholen.
Weniger Polizei ums Stadion
"Absolut im Vordergrund" stehen für
Sicherheitsdirektor Reto
Nause (CVP) Videokameras rund ums Stade de Suisse. Das entspreche einem
Bedürfnis der Polizei und würde mithelfen, die
Polizeiaufgebote bei den Matches zu begrenzen Damit wiederum
würden Ressourcen für mehr Polizeipräsenz in der
Innenstadt frei. Mögliche Standorte in der Innenstadt müssten
laut Nause sorgfältig evaluiert werden, denn: "Kameras in der
Innenstadt sind politisch und technisch wegen der verwinkelten Gassen
schwierig."
Die Angst vor Big Brother sei fehl am Platz, sagt Nause.
Das
kantonale Recht stelle sehr hohe Anforderungen. Zudem wird gemäss
Reglement jeder Einsatz einer Überwachungskamera im Anzeiger
publiziert und kann angefochten werden.
Das Reglement sieht schliesslich vor, dass der Gemeinderat
den
Nutzen der Kameras alle fünf Jahre überprüft. Ein
solcher "Evaluationsbericht" soll Angaben machen etwa über die
Anzahl der Auswertungen, die Verwendung in Strafverfahren, die
Kriminalitätsentwicklung am Standort und die Kosten.
Wohl noch Abstimmung
Was die Videoüberwachung kosten wird, kann Nause noch
nicht
sagen. Das hänge davon ab, wie viele Kameras installiert
würden. In Luzern kosteten vier Kameras auf dem Bahnhofplatz 300
000 Franken, in St. Gallen 36 Kameras und 8 Notrufsäulen knapp 2,5
Millionen.
"Im besten Fall laufen die ersten Kameras vor dem Stade de
Suisse
in einem Jahr", sagt Reto Nause. Zuvor warten noch einige Hürden:
Voraussichtlich im Spätsommer wird der Stadtrat über das
Reglement befinden - dies wird der Grundsatzentscheid werden. Nause
rechnet damit, dass auch das Volk noch seinen Segen erteilen muss: Das
Reglement ist dem fakultativen Referendum unterstellt. Schliesslich
wird jede Installation, die teurer als 300 000 Franken kommt, noch
durchs Parlament gehen.
azu
---
Langenthaler Tagblatt 7.7.10
Big Brother auf dem Fan Walk
Bern Gemeinderat und Polizei wollen Videoüberwachung
zwischen S-Bahnhof und Stadion
Bruno utz
Fussballfans sollen auf dem Weg vom S-Bahnhof Wankdorf ins
Stade
de Suisse mit Videokameras überwacht werden. Tatsache wird die
Videoüberwachung jedoch kaum vor Mitte 2011.
"Für mich steht die Videoüberwachung entlang des
so
genannten Fan Walks im Vordergrund", sagt Berns Sicherheitsdirektor
Reto Nause (CVP) auf Anfrage. Er erhofft sich "von der besseren
Überwachung der Matchbesucherströme" eine präventive
Wirkung. "Und die Bilder können der Beweissicherung dienen, wenn
es zu Krawallen kommt." Die Videoüberwachung entspreche zudem auch
dem Wunsch der Kantonspolizei (vergleiche Kasten).
Die rechtliche Grundlage zur Umsetzung von Nauses Absicht
hat der
Gemeinderat mit dem gestern veröffentlichten Videoreglement
geschaffen. Dieses regelt die Zuständigkeit: Demnach entscheidet
der Gemeinderat auf Antrag der Sicherheitsdirektion über den
Einsatz von Videoüberwachungskameras; also darüber, wo und
wie viele Kameras aufgestellt werden. Grundlagen des Reglements sind
das kantonale Polizeigesetz und die vom Regierungsrat erlassene
Videoverordnung. Gemäss dem Reglement führt die Stadt eine
öffentlich zugängliche Liste der Kamerastandorte.
Vorgeschrieben ist alle fünf Jahre ein Evaluationsbericht
über die Wirksamkeit und die Kosten der Videoüberwachung. Der
Datenschutz ist so gewährleistet, dass nur die Kantonspolizei die
Bilder auswerten darf. Die Aufnahmen werden in einem geschützten,
abgeschlossenen Raum aufbewahrt. Gemäss Bundesgericht werden sie
dort, ausser in Straffällen, höchstens 100 Tage aufbewahrt.
Innenstadt nur bedingt geeignet
Laut Nause stehen neben dem Fan Walk derzeit keine
weiteren
Videostandorte zur Diskussion. Das Polizeigesetz schreibe vor, dass
Videos nur an "Kriminalitätsschwerpunkten" erlaubt sind. "In der
Innenstadt mit den vielen Lauben und verwinkelten Gassen ist eine
Videoüberwachung zudem nur schwer machbar."
Nause erwartet Riesenpolitdiskussion
Nause rechnet, dass der Stadtrat im kommenden Herbst
über
das Videoreglement entscheidet. Nachdem der Stadtrat am 26. März
ein entsprechendes Postulat überwiesen hat, sei er zuversichtlich,
dass das Reglement die Hürde nimmt. "Aber es wird mit Sicherheit
nochmals eine Riesenpolitdiskussion absetzen, bei der beide Seiten alle
Fakten auf den Tisch legen werden." Nach dem Reglementsentscheid werde
seine Direktion bei der Kantonspolizei das Bewilligungsgesuch mit den
Kamerastandorten einreichen. Je nach Umfang der Kosten könne sich
der Stadtrat auch zum konkreten Projekt erneut äussern. Nause
erinnert daran, dass die Stadt Luzern für vier Kameras auf dem
Bahnhofplatz 300000 Franken ausgegeben habe.
Gar 2,5 Millionen Franken investiert habe die Stadt St.
Gallen
für die 36 Kameras und 8 Notrufsäulen im Umfeld des
Fussballstadions, auf dem Marktplatz und in Unterführungen. Bern
müsse ab 200000 Franken in den Stadtrat. Nause: "Vor Mitte 2011
wird die Videoüberwachung deshalb kaum möglich sein."
--
"Je früher, desto lieber"
"Das Stade de Suisse wird innen mit Video überwacht.
Und der
S-Bahnhof Wankdorf auch. Eine grosse Anzahl der Ausschreitungen und
strafbaren Handlungen passiert jedoch auf dem Abschnitt dazwischen",
sagt Dieter Schärer, der Berner Regionenchef-Stellvertreter. Um
diese Straftäter zu ermitteln, und zur Prävention, erachte es
die Kantonspolizei als dringend notwendig, auch den Fan Walk mit Video
zu überwachen. "Wer eine Straftat begeht, soll bestraft werden",
bringt Schärer das Anliegen der Polizei auf den Punkt. Aus seiner
Sicht genüge es, wenn die Kameras vor, während und nach den
Fussballspielen aktiv sind. (uz)
---
20 Minuten 7.7.10
Nause will Fussballfans mit Kameras überwachen
BERN. Videokameras sollen helfen, die Fussball-Chaoten
beim Stade
de Suisse im Zaum zu halten. Die Stadtregierung hat ein entsprechendes
Reglement verabschiedet.
Ab 2011 könnten die ersten Livebilder vom Fanwalk im
Wankdorf über die Bildschirme der Polizei flimmern. "Für die
Strecke zwischen der Bahnstation und dem Stadion ist eine
Videoüberwachung am sinnvollsten. Obwohl wir bereits andere
Massnahmen ergriffen haben, kommt es dort immer wieder zu
Übergriffen", sagt der Berner Sicherheitsdirektor Reto Nause. In
den verwinkelten Gassen der Innenstadt würden Kameras hingegen
nichts bringen und seien auch nicht vorgesehen. Überhaupt: "Jetzt
von einem drohenden Kamera-Wildwuchs oder flächendeckender
Totalüberwachung zu sprechen, wäre totaler Unsinn."
Das Videoreglement und die Kreditvorlagen von über
300 000
Franken pro Kamera müssen allerdings noch vom Parlament abgesegnet
werden. Stadträtin Rahel Ruch (JA!) spricht sich gegen die Kameras
aus: "Die abschreckende Wirkung von Kameras hält nicht lange an
und verlagert die Straftaten höchstens an andere Orte." Um das
Reglement zu kippen, hoffen die Linken auf Stimmen aus der
GFL/EVP-Fraktion. Deren Präsident Peter Künzler erklärt:
"Wir stimmen der Videoüberwachung nur zu, wenn sie durch klare
Leitplanken geregelt wird."
Patrick Marbach
---
Blick am Abend 6.7.10
Ja zu Big Brother
ENTSCHEID
Bern gibt grünes Licht für Videoüberwachung
-
Widerstand ist programmiert.
markus.ehinger@ringier.ch
Fussballfans sollen zwischen Wankdorfstadion und dem
Bahnhof
Wankdorf in Zukunft auf Schritt und Tritt mit Videokameras gefilmt
werden. Der Gemeinderat hat jetzt mit einem städtischen
Videoreglement die Grundlage für diese Überwachung geschaffen.
"Kameras entlang des ‹Fan-Walks› entsprechen einem Wunsch
der
Polizei", sagt Gemeinderat Reto Nause (CVP). "Das Bedürfnis ist
aufgrund von Vorkommnissen in der Vergangenheit sicher ausgewiesen."
Weitere Einsatzmöglichkeiten, etwa in der Innenstadt, stünden
zurzeit nicht im Vordergrund. Jetzt muss das Parlament das Reglement
noch absegnen.
Stadtrat Hasim Sancar (GB) ist dagegen. "Wenn man mit dem
Einsatz
von Kameras anfängt, hat man sie am Ende in der ganzen Stadt."
Bern sei eine der sichersten Städte der Schweiz.
"Videoüberwachung ist deshalb lächerlich. Ich werde sie darum
mit allen Mitteln bekämpfen."
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Kurz gefragt
Überwachung: Ja oder Nein?
Sane Kryeziu (19) Coiffeuse aus Wünnewil FR
Videoüberwachung gibt im Ausgang mehr Sicherheit. Vor
allem
Jugend liche, die in Schlägereien verwickelt sind oder
Diebstähle begehen, kann man so erwischen.
Jonas Wingeier (19) Polymech aus Obertal BE
Die Videoüberwachung hat Vor- und Nachteile.
Einerseits ist
sie gut für Gewaltprävention, anderseits fühle ich mich
in meiner Privatsphäre verletzt.
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KINO-LEBEN BE
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Bund 7.7.10
Film ab im Kino Splendid nach drei Monaten Unterbruch
Nun steht der Termin fest: Das Kino Splendid in der Berner
Innenstadt wird am 14. Juli wiedereröffnet. Dies teilte die
Kinobetreiberin Kitag gestern mit. Das Splendid, das von der
Quinnie-Gruppe betrieben wurde, war im Frühling wegen sinkender
Besucherzahlen geschlossen und in der Folge von der Kitag
übernommen und sanft renoviert worden. Die Kitag glaube an das
Kinopublikum in der Berner Innenstadt, hatte die Betreiberin nach der
Übernahme gesagt ("Bund" vom 28. Mai). Ab Herbst sollen in den
beiden Splendid-Sälen zudem 3D-Filme gezeigt werden können.
(pd/ots)
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KOKAIN
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Blick am Abend 6.7.10
WISSEN
Weshalb Kokain süchtig macht
KOKAIN
Neuste Forschungen zeigen: Das Gehirn von Süchtigen
ist
weniger anpassungsfähig.
gerhard.schriebl@ringier.ch
Die einen können Drogen nehmen und es dann wieder
sein
lassen; andere entwickeln eine Abhängigkeit, die sie ein Leben
lang verfolgt. Warum werden Drogenkonsumenten zu Abhängigen?
Dieser Frage gingen französische Forscher nach und kamen zum
Schluss, dass das Gehirn von Süchtigen nicht mehr zum Normal
zustand zurückkehren kann.
Dauernder Kokainkonsum verändert mehrere Funktionen
des
Gehirns. Die Forscher rund um Pier Vincenzo Piaz za von der
Université de Bordeaux wollten nun herausfinden, welche
Veränderungen im Gehirn zur Drogenabhängigkeit führt und
verabreichten verschiedenen Tieren Kokain. Ratten standen dabei im
Fokus, da sich bereits früher gezeigt hatte, dass diese bei Drogen
ein ähnliches Verhalten an den Tag legen wie Menschen: Die einen
konsumieren im Masse, während andere süchtig werden.
Bei der Suche nach der entscheidenden Gehirnmutation
stiessen sie
auf einen kognitiven Mechanismus, welcher für die Stärkung
und Schwächung von Verbindungen zwischen Nervenzellen
zuständig ist. Er hilft dem Gehirn, sich immer wieder neuen
Situationen anzupassen und spielt auch beim Lernen eine wesentliche
Rolle.
Die Veränderung dieses Mechanismus fand
anfänglich in
den Gehirnen aller Tiere statt, denen Kokain verabreicht wurde. Bei den
nicht suchtgefährdeten Ratten normalisierte sich jedoch die
Gehirnfunktion wieder. Ihr Körper wirkte den negativen
Auswirkungen des Kokains entgegen. Bei den abhängigen Tieren blieb
der Mechanismus beeinträchtigt.
Durch diese Erkenntnis wollen die Forscher nun ihre Taktik
ändern: Sie suchen nicht mehr bei Drogenabhängigen nach
Therapiemöglichkeiten, sondern bei Konsumenten, die nicht
abhängig sind.
--
Das Gehirn der Süchtigen erholt sich nicht.
GUT ZU WISSEN
"Sudden Death" wegen Kokain
Kokain-Konsum führt zu Veränderungen an den
Arterien
und am Herzen, die zum plötzlichen Tod führen können.
Dabei sei es nicht relevant, ob viel oder wenig Kokain konsumiert
werde, sagen spanische Forscher, die 668 Personen untersucht haben, die
an einem plötzlichen Herztod gestorben sind. In mehr als drei
Prozent der Fälle spielte Kokain eine Rolle. Verstärkt werden
die negativen Wirkungen der Droge durch Alkohol und Tabak.
--
WISSEN
SCHLAU IN 60 SEKUNDEN
Tief gestellte Affen koksen gern, Europäer noch
lieber - und
das kann böse Folgen haben.
Psyche und Kokain
Nebst den Veränderungen im Gehirn ist Kokain vor
allem
für das Herz-Kreislauf-System schädlich. Durch die
Beeinträchtigung des Nervensystems kann Kokain bei
regelmässigem oder exzessivem Konsum starke Stimmungsschwankungen,
Verfolgungswahn oder depressive Zustände hervorrufen.
20 Sek.
Mehr Schnee in Europa
Die Zahl der Kokain-Konsumenten in Europa hat sich
zwischen 1998
und 2008 von zwei Millionen auf 4,1 Millionen mehr als verdoppelt. Das
geht aus dem diese Woche veröffentlichten UN-Weltdrogenbericht
hervor.
15 Sek.
Rangniedrige Affen koksen lieber
Affen auf den unteren Stufen der sozialen Hierarchie sind
anfälliger für die Verlockungen von Drogen als ihre
erfolgreicheren Artgenossen, haben US-Biologen gezeigt. Vor die Wahl
gestellt zwischen Futter und einer Dosis Kokain wählen dominante
Javaneraffenmännchen in einer Stresssituation eher das Futter,
während die unterwürfigen Affen die Droge bevorzugen.
25 Sek.
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BIG BROTHER
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grundrechte.ch
200'000 neue Fichen: Sofort Einsicht verlangen!
grundrechte.ch befürchtet, dass im Zuge des Ende Juni 2010
publik
gewordenen Fichenskandals Hunderte von Staatsschutz-Einträgen und
Akten vernichtet werden. Alle, die möglicherweise von einer
Fichierung betroffen sind, ruft grundrechte.ch dringend dazu auf, sich
umgehend ihre Akteneinsicht zu sichern bzw. die Vernichtung der Fichen
zu verhindern: Gestützt auf Art. 18 Absatz 6 sind die
Staatsschützer verpflichtet, denjenigen registrierten Personen,
die ein Auskunftsgesuch gestellt haben, vor der Löschung bzw. bei
Ablauf der Aufbewahrungsdauer Auskunft zu erteilen. Wer also umgehend
ein Einsichtsgesuch einreicht, kann einen wichtigen Beitrag dazu
leisten, mehr Licht ins Dunkel der Geheimdienstkeller zu bringen. Das
Einsichtsgesuch muss deshalb sowohl an den Eidg.
Datenschutzbeauftragten wie auch an den NDB (vormals DAP) direkt
geschickt werden.
* Musterbrief Ficheneinsicht
http://grundrechte.ch/2010/Musterbrief_Ficheneinsicht.pdf
---
Langenthaler Tagblatt 7.7.10
"Mindestens 1800 Datensätze"
Staatsschutz Polizei und Datenschützer definieren
Regeln
für Berner Datenbank
Bevor Staatsschutz-Daten an den Bund gelangen, werden sie
auch im
Kanton abgelegt. Nun suchen Polizei und Datenschützer nach
Betriebsregeln für diese Datenbank. Mindestens 1800
Datensätze sind bereits erfasst.
Samuel Thomi
Nicht nur auf Bundesebene sammelte der Staatsschutz in den
letzten Jahren wieder fleissig Daten. Auch im Kanton, wo für den
nationalen Nachrichtendienst Angestellte zum Beispiel dem Polizeikorps
angehören, wird fichiert. Bevor diese Angaben allenfalls der
national umstrittenen Verwaltungsdatenbank ISIS zugeführt wurden,
führt sie auch der Kanton in einer Datenbank. Es soll sich um
"mindestens 1800 Datensätze" handeln, bestätigt
Datenschützer Markus Siegenthaler verschiedene Medienberichte.
Inhaltlich kenne er die Daten nicht; seine Aufgabe bestehe zurzeit
darin, die Ausgestaltung der Datenbank auf ihre
Gesetzeskonformität zu prüfen. Die Fusion
Stadtpolizei/Kantonspolizei habe auch den Bereich Staatsschutz umfasst.
Für den Umgang mit den neu gesamthaft bearbeiteten Daten bestehe
noch Klärungsbedarf.
Ansonsten schweigt man beim Kanton. Polizei- und
Militärdirektor Hans-Jürg Käser lässt einzig
ausrichten, er gebe keine Auskunft.
1,27 Millionen Bundes-Abgeltung
Generell ist über die Tätigkeiten der
Nachrichtendienste im Kanton wenig bekannt. Bei den Ausschreitungen am
6. Oktober 2007 etwa wurde D. G.*, früherer Polit-Aktivist und
damals neuer Inlandredaktor der "Wochenzeitung", beim Verlassen des
Büros von Staatsschützern angehalten und stundenlang
festgehalten. Ähnlich erging es seinem Kollegen vom Westschweizer
"Courrier". Oder: Im Juli 2006 verbrannten in der Burgdorfer Jlco-Halle
mehrere parkierte Staatsschutz-Autos wegen eines Defekts der
Hausinstallation.
Als die Fichierung unbescholtener Basler
Grossratsmitglieder vor
zwei Jahren publik wurde - was schliesslich zur Untersuchung des
Nachrichtendienstes durch die Geschäftsprüfungsdelegation des
eidgenössischen Parlaments führte -, musste auch der
bernische Polizeidirektor auf Fragen aus dem Grossen Rat Stellung
nehmen: Der Kanton erhalte vom Bund jährlich 1,27 Millionen
Franken Abgeltung für StaatsschutzAufgaben. Die dafür elf
vollamtlichen und acht nebenamtlichen Angestellten seien seiner
Polizei- und Militärdirektion (POM) unterstellt, so Hans-Jürg
Käser. Ob von der POM auch Grossratsmitglieder bespitzelt
würden, wisse die Regierung nicht, antwortete er auf die Fragen
von Ueli Arm (SP/Burgdorf) und Sylvain Astier (FDP/Moutier).
"Prinzipiell wäre das aber möglich", sagte Käser.
* Name der Redaktion bekannt.
---
St. Galler Tagblatt 7.7.10
Kantone wollen Fichen-Einsicht
St. Gallen. Die Datenschutzbeauftragten der Ostschweizer
Kantone
verfolgen aufmerksam, was ihre Kollegen aus Bern, dem Aargau, Genf und
beiden Basel bezüglich Einsicht in die Staatsschutz-Fichen des
Bundes erreichen. Den kantonalen Datenschützern missfällt,
dass Personen, die vom Kanton angestellt sind, für den Bund
Informationen sammeln, der kantonale Datenschutz Rechtmässigkeit
und Richtigkeit der Daten aber nicht überprüfen kann. (cla.)
Ostschweiz 23
--
Staatsschutz: Kantone wollen mitreden
Kantonale Datenschutzbeauftragte wollen Informationen
prüfen
können, die der Staatsschutz durch Angestellte ihres Kantons
sammeln lässt. In der Ostschweiz verfolgen die Zuständigen
die gegenwärtige Diskussion mit Interesse.
Richard Clavadetscher
"Wir werden uns mit den anderen Kantonen absprechen", sagt
Corinne Suter Hellstern, Datenschutzbeauftragte des Kantons St. Gallen.
Und auch der Thurgauer Datenschützer Ernst Frei will es so
handhaben: Suter Hellstern wie Frei verfolgen zurzeit aufmerksam, was
die Kritik ihrer Kollegen unter anderem aus den Kantonen Bern, Aargau,
Genf und beider Basel an der Datenbeschaffung des Nachrichtendienstes
des Bundes bewirkt.
Die erwähnten Datenschützer haben sich am
Wochenende an
die Öffentlichkeit gewandt und beklagt, dass Staatsschutzbeamte in
den Kantonen (in aller Regel Polizisten) Personen und Organisationen
fichieren - ihnen als Verantwortliche für den Datenschutz aber
jeder Einblick in die gesammelten Daten verwehrt wird. Der Basler
Datenschutzbeauftragte Beat Rudin hat seine Kritik am Status quo
gegenüber der "Sonntags-Zeitung" so zusammengefasst: "Es ist
eigentlich unsere Aufgabe zu prüfen, ob die Arbeit dieser
Polizisten datenschutzkonform ist." Dies sei sie indes nur, wenn
staatsschutzrelevant sei, was nach Bern geliefert werde. "Dass dem aber
nicht so ist, zeigt das Beispiel der fichierten Basler Grossräte
oder einer Ehrendoktorin der Uni Basel."
Auf Relevanz prüfen
Was die Arbeit der Staatsschützer in den Kantonen
betrifft,
hat der Bund eine klare Meinung - und sie ist jener der kantonalen
Datenschützer diametral entgegengesetzt: Weil er Aufträge an
die Schlapphüte in den Kantonen erteile, gehörten die
gesammelten Daten ihm; die Kantone hätten sich da nicht
einzumischen - Punktum! Das will man in den Kantonen nicht mehr einfach
schlucken. "Die Beamten erhalten zwar Aufträge aus Bern, sie
unterstehen aber unserem Personalrecht und damit auch unserer
kantonalen Verfassung", konterte etwa Ursula Stucki,
Datenschutzbeauftragte des Kantons Basel-Landschaft.
Und in der Ostschweiz? Auf welcher Seite steht man hier?
Hans-Rudolf Arta, Generalsekretär im Sicherheits- und
Justizdepartement des Kantons St. Gallen, meint, er neige mit seiner
"vorläufigen Einschätzung" zur Ansicht, die
Zuständigkeit liege hier beim Bund. Das ist auch die Ansicht
seines Thurgauer Kollegen Stephan Felber. Arta sieht in dieser Frage
indes "durchaus noch Klärungs- und Entscheidungsbedarf". Das
Problem werde er in naher Zukunft sicher mit der
Departementsvorsteherin, Regierungsrätin Karin Keller-Sutter, und
Alfred Schelling, dem Chef der Kantonspolizei, besprechen.
Bescheidene Kanpazitäten
Schon entschieden haben inzwischen die kantonalen
Datenschutzbeauftragten: Mit Hinweis auf die Kritik der
Geschäftsprüfungsdelegation der eidgenössischen
Räte verlangen sie eine bessere Aufsicht am Ort, wo Daten
gesammelt werden - in den Kantonen also. Eine Arbeitsgruppe "Innere
Sicherheit", geleitet von der Aargauerin Gunhilt Kersten, soll nun
abklären, welche Kompetenzen die kantonalen Datenschützer
haben, um solche Daten zu prüfen - Lamento des Bundes hin oder her.
Bleibt die Frage an Suter Hellstern und Frei, warum die
Kritik an
der Hoheit des Bundes über die in den Kantonen beschafften
Staatsschutz-Daten denn erst in anderen Kantonen laut werden muss,
bevor sie auch in der Ostschweiz zum Thema wird. Die St. Galler
Datenschützerin gibt darauf eine ebenso klare wie ehrliche
Antwort: "Anders als in jenen Kantonen umfasst der Datenschutz im
Kanton St. Gallen gerade mal hundert Stellenprozente. Und bei all den
sonstigen Aufgaben ist es da nicht immer einfach, auch noch proaktiv zu
sein."
Auch Frei hat einen triftigen Grund: "Weil ich soeben aus
meinen
dreiwöchigen Ferien zurückgekehrt bin."
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24 Heures 7.7.10
L'affaire des fiches fait tache d'huile dans les cantons
Martine Clerc
SURVEILLANCE - Les polices vaudoise et genevoise
l'admettent:
elles fournissent des données à la
Confédération. Et gardent leurs propres fichiers qui
compteraient des centaines de noms. Qui contrôle?
MARTINE CLERC
Leséisme s'est produit à Berne. Mais l'onde
de choc
se propage dans les cantons. Les données du système
controversé d'information relatif à la protection de
l'Etat (ISIS) sont aussi récoltées grâce à
l'aide des polices cantonales depuis des années, comme la loi
l'autorise. Ce qui est problématique, c'est que plusieurs
organismes cantonaux de protection de l'Etat gardent "leurs propres
fichiers, qui ne sont absolument pas contrôlés",
dénonce Claude Janiak dans laSonntagsZeitung. Le Bâlois
préside la Délégation des commissions de gestion
(DélCdG), dont le rapport a épinglé le Service de
renseignement (SRC) pour avoir accumulé des données non
pertinentes ou inexactes sur des personnes ne présentant pas de
risque pour la sécurité nationale.
Préposés dans le bleu
Plus largement, c'est l'opacité qui entoure ces
pratiques
des polices cantonales qui est montrée du doigt. Gardent-elles
leurs propres fichiers? Comment les données sont-elles
traitées? Au nom de la sécurité de l'Etat, seules
des bribes de réponse nous sont fournies. Dans le canton de
Vaud, il existe bien un fichier cantonal, mais le responsable de la
protection des données, Daniel Raetz, en a été
informé par24 heures. Préoccupé, le Conseil d'Etat
compte bien se renseigner, assurent nos sources.
De son côté, la préposée
genevoise
Isabelle Dubois-Dognon ne compte pas en rester là: "J'ai
l'intention de contrôler ces fiches d'ici à fin 2010. Et
ce n'est pas Berne qui va décider de ce que j'ai le droit de
voir ou pas!" Espoir fondé? La Confédération s'y
est toujours opposée au motif que les renseignements
récoltés le sont à sa demande par des agents
cantonaux qu'elle salarie elle-même. L'an dernier, Berne a
déboursé 8,4 millions de francs pour 84
postes équivalents plein temps dans les organes de
sûreté des 26 cantons, selon la DélCdG.
A Genève, on apprend tout de même que c'est
la
brigade de Sûreté intérieure qui collecte des
informations sur demande du SRC. Les agents, dont le nombre n'est pas
communiqué, sont placés sous la responsabilité du
chef de l'état-major de la police cantonale. Ils communiquent
aussi spontanément des renseignements quand ils
décèlent des menaces concrètes pour la
sûreté (terrorisme, extrémisme violent, etc. ). La
police confirme qu'elle gère aussi un fichier cantonal, en toute
légalité. Plusieurs centaines de noms y figureraient,
selon la DélCdG. Une info que refusent de confirmer les
autorités du bout du lac. Qu'y trouve-t-on? "Toutes les
données transmises par la brigade au SRC", mais rien de plus,
assure Hana Sultan Warnier, du Département genevois de la
sécurité.
Cinq agents vaudois
Dans le canton de Vaud, c'est la division des
Renseignements
généraux qui accomplit la collecte. Cinq postes sont
affectés à la tâche, sous la responsabilité
du chef de la police de sûreté. Comme à
Genève, les renseignements transmis à Berne sont
conservés dans une base de données cantonale et
radiés après cinq ans. A quelle fréquence les
espions fédéraux contactent-ils les agents cantonaux?
Plusieurs fois par semaine, assure la DélCdG. Mais le
porte-parole de la police vaudoise, Jean-Christophe Sauterel, n'en dira
pas plus. •
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Choqués, ils écrivent à Berne pour
obtenir
leur fiche
Choqués, émus, attristés, ils le font
savoir
à Berne. En moins d'une semaine, le préposé
fédéral à la protection des données (PFPD)
a déjà reçu près d'une centaine de demandes
de personnes souhaitant avoir accès à leur fiche - contre
trente-quatre durant tout l'an dernier. "Comme naturalisé qui a
vu deux fois, par le passé, sa demande de passeport suisse
refusée, je trouve choquant que cette démarche -
motivée par un désir d'intégration - soit
considérée comme suspecte et puisse nous valoir une
mention dans un fichier", explique le conseiller national vaudois
Jacques Neirynck (PDC). Il a écrit directement à Markus
Seiler, le patron du Service de renseignement fédéral.
"Je comprends qu'une enquête soit faite sur les candidats
à la naturalisation mais pas qu'il puisse en rester une trace. "
Avec Antonio Hodgers (Verts/GE), Ada Marra (PS/VD) ou
Olivier
Français (PLR/VD), parlementaires tous naturalisés,
Jacques Neirynck demande un entretien à Eveline Widmer-Schlumpf
et Ueli Maurer pour éclaircissement.
L'avocat lausannois et ancien "fiché", Jean-Michel
Dolivo
a quant à lui envoyé hier sa demande au PFPD.
"Aujourd'hui, cette affaire des fiches sent la chasse aux
étrangers. Imaginez le risque pour ceux qui rentrent au pays en
cas d'échanges d'informations entre les services secrets. "
Mais les inquiets risquent d'être
déçus. Car
la loi ne prévoit pas d'accès direct aux données.
Le PFPD répondra aux demandes dans un délai de trois mois
par une lettre type, précisant qu'aucune donnée n'a
été traitée illégalement ou, que dans le
cas d'une éventuelle erreur dans le traitement des
données, une recommandation a été envoyée
au Service de renseignement pour y remédier. Bref, impossible de
savoir si l'on est "fiché" ou non.
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Blick am Abend 6.7.10
Gnade für den Schlapphut
EJPD
Wieso Bundesrätin Widmer-Schlumpf von Däniken
abgesetzt
und dann weiterbeschäftigt hat.
Oberschnüffler Urs von Däniken musste Ende 2008
als
Chef des Inlandgeheimdienstes den Hut nehmen. In welcher Funktion er
weiter beschäftigt wurde, gab das Justiz- und Polizeidepartement
(EJPD) damals nicht bekannt. "Blick" deckte am 18. Juni auf, dass von
Däniken den Weg der Bundesanwaltschaft in die Unabhängigkeit
organisiere. Doch wieso ist von Däniken immer noch im EJPD
tätig? "Im Bundespersonalrecht gibt es Bestimmungen zur
Kündigung, die zu berücksichtigen sind. Das gilt für
alle Angestellten", sagt EJPD-Sprecher Guido Balmer. Will heissen: Man
konnte von Däniken angeblich nicht entlassen. SVP-Nationalrat
Alexander Baumann vermutet: "Wahrscheinlich will Widmer-Schlumpf sein
Fachwissen nutzen." Er habe mit von Däniken die Erfahrung gemacht,
dass dieser nicht immer ehrlich gewesen sei. hmo/hbh
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ZÜRI BRÄNNT
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Tagblatt der Stadt Zürich 7.7.10
Im Gerichtssaal | Revolution in der Westentasche
von Isabella Seemann
"Das stimmt nicht", widerspricht Billy Hugentobler*
aufmüpfig, "ich habe keine Bierflaschen auf die Bull . . . äh
auf die Polizisten geworfen." Ein nervöses Lächeln huscht
über sein Engelsgesicht. "Die standen einfach ringsherum und
kesselten uns ein." Billy reiste am 1. Mai 2008 mit seinem Bruder
Dennis aus dem Solothurnischen nach Zürich, "um dabei zu sein",
wie er sagt. Bereits im Zug hatten sie sich mit Bier und Schnaps auf
das Konzert der Punkband UK Subs auf dem Kanzleiareal eingestimmt, wo
sich der Revolutionäre Aufbau versammelte. Wie jedes Jahr liessen
vermummte Demonstranten aus dem Schwarzen Block der autonomen Szene
Flaschen und Farbbeutel auf die Polizeibeamten regnen, hin und wieder
flogen auch Steine und Molotow-Cocktails. Die Polizisten antworteten
mit Gummischrot, Tränengas und Wasserwerfern. Hunderte
Schaulustige standen herum, die sich das ganze Spektakel fasziniert
ansahen oder schlicht genervt waren von der alljährlichen
Pöbel-Party für Pubertierende. 280 Personen wurden
vorläufig festgenommen oder mehrere Stunden festgehalten.
Das Bezirksgericht Zürich verurteilte Billy wegen
mehrfacher
Gewalt und Drohung gegen Behörde und Beamte, Hinderung einer
Amtshandlung, Übertretung der allgemeinen Polizeiverordnung und
des Vermummungsverbots zu einer Geldstrafe von 900 Franken bedingt,
sowie einer Busse von 400 Franken. Dieses erstinstanzliche Urteil will
er nicht auf sich sitzen lassen und ruft das Obergericht Zürich an.
Ein Schwedenkuss für den Beamten
Für seinen Ausflug in die Grossstadt hat sich der
Dorfpunk
aufwendig herausgeputzt. Er trägt seine liebevoll bemalte
Lederjacke, die mit spitzen Nägeln und Nieten und allerlei "Fuck
dies und Fuck das"-Buttons verziert ist, um den Hals hat er
sorgfältig ein Palästinensertuch drapiert, die zerrissene
Hose halten zwei Dutzend Sicherheitsnadeln kunstvoll zusammen, rote
Schuhbändel schmücken die Springerstiefel. Die stereotype
Punk-Uniform eben, die vor dreissig Jahren echte Empörung
auszulösen vermochte, doch bei den Richtern heute nur noch ein
amüsiertes Lächeln auslöst.
"Und warum verbringen Sie den 1. Mai nicht in Ihrem
Dorf?", will
der Vorsitzende Richter wissen. Billys Dorf liegt am Jurasüdfuss.
"Dort gibt es keine Punk-Konzerte", antwortet der 19-jährige
Schreinerlehrling. Auf dem Helvetiaplatz deckte er die Polizisten mit
Bierflaschen und den mittlerweile nun auch schon angestaubten Parolen
"Scheiss-Bullen" und "A.C.A.B. - All Cops are Bastards" ein, und als
ihn Zivilbeamte in Handschellen legten und aussackten, drohte er ihnen,
sie alle umzubringen; einem hat er einen "Schwedenkuss" verpasst, so
die Anklage. Billy und sein Bruder wurden in den Kastenwagen
komplimentiert und auf der Polizeistation vernommen. Er habe sich nur
gewehrt, weil er dachte, dass die Leute, die sie von hinten ansprangen,
Rechtsextreme seien, sagte er bei der Einvernahme. Er sagte auch: "Wenn
mit Gummischrot auf mich geschossen wird, werfe ich auch Flaschen gegen
diese Scheisspolizei." Vor Gericht sagt er gar nichts mehr zu jenem
Mai-Abend, ausser: "Nichts davon stimmt." Billy hat keinen Anwalt, aber
einen Vater, der ihn verteidigt, und der hat ein paar Fragen an die
Polizisten. Unbequeme Fragen. Es geht ihm um Recht und Gesetz. Und "wer
denn hier der Aggressor ist und wer sich verteidigt", das müsse
man schon fragen. "Die Aussagen der Beamten sind also wirklich . . .",
den Rest des Satzes lässt er in der Luft hängen, das
Plädoyer fällt kurz aus. Sein Sohn habe ihm geschworen, dass
er nicht Flaschen auf die Polizisten schoss. "Ich habe meine Kinder zur
Wahrheit erzogen", sagt der dreifache Familienvater.
Ein liebenswürdiger Rebell, der zum Glück nicht
jung
starb, sich aber auch nie zähmen liess. Der Mode seiner
Jugendjahre ist er ebenso treu geblieben wie seinem Lebensmotto "Born
to be wild". Vierzig Dekaden später sind der prächtige
Schnauzer und die langen Haare unter dem Glarner Kopftuch silbrig,
gleichwohl trägt er den "Easy Rider"-Look mit Würde. In
Bikerboots, selbst genähten Lederhosen, Fransenledergilet, klar,
und üppig dekoriert mit Indianerschmuck aus Federn,
Bärenzähnen und Türkis steht er vor den grauen Richtern.
"Ich vertraue meinem Sohn, darum bin ich für ihn in Berufung
gegangen." Erfolglos. Das Richter-Trio bestätigt das
erstinstanzliche Urteil. Es hat während seiner
Entscheidungsfindung den Videobeweis zu Hilfe genommen. Polizisten
hatten den vermummten Flaschenwerfer gefilmt und wegen seiner
auffälligen Kleidung identifiziert. Dass er mit seiner Vermummung
unerkannt bleiben wollte, um sich der Verantwortung für die von
ihm begangenen Taten zu entziehen, kommt bei den Richtern schlecht an.
Auch ein laufendes Verfahren in Solothurn wegen Beamtenbeleidigung
spricht nicht für Billy. Als bliebe er bei jeder Begegnung mit
Polizisten in derselben Rille hängen, beschimpfte er auch diese
als "Scheissbullen" und "A.C.A.B". Überdies habe sein Bruder
Dennis alles zugegeben, erklärt der Vorsitzende Richter. Billy
sagt, und seine Stimme klingt fest und rau: "Ja, weil er dazu gezwungen
wurde." Der Richter zuckt mit den Schultern. Er hatte wenigstens
erwartet, dass sich Billy bei der Polizei entschuldigt. Den
Krawall-Tourismus und diese ganze Spassgesellschaft, die Jahr für
Jahr am 1. Mai in Zürich die Sau rauslässt, das findet er
einfach ekelhaft. Früher hatten die Mai-Ereignisse wenigstens noch
einen politischen Hintergrund, sagt der Richter.
Gerichtsgebühr aufgebrummt
Damit Billy den Tag der Arbeit nicht vergisst, muss er
neben der
Busse noch die Gerichtsgebühr von 3000 Franken bezahlen. "Ich
hoffe, Sie nicht mehr vor Gericht anzutreffen", sagt der Vorsitzende
Richter zum Abschied. "Wir werdens ja sehen, gell", antwortet Billy
bockig und lächelt. Doch sein Lächeln ist eher ein
gewaltsames Zerren von Muskeln. t
* persönliche Angaben geändert
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INFOBOX
Isabella Seemann ist freie Journalistin in Zürich und
arbeitet regelmässig für das "Tagblatt der Stadt
Zürich". In ihrer Kolumne auf dieser Seite porträtiert sie
jeden Monat die kleinen und grossen Fische, die es in die
Gerichtssäle des Bezirksgerichts Zürich geschwemmt hat.
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NEONAZIS
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Tagesanzeiger 7.7.10
Die kleine Geschichte Eine ostdeutsche Stadt ärgert ihre
Rechtsextremen.
Wo die braunen Kerle wohnen
Diese Attacke sitzt, sie ist klug und entlarvend. Die
ostdeutsche
Kleinstadt Riesa hat ihre Mannheimer Strasse in
Geschwister-Scholl-Strasse umbenannt, nach den berühmten
Kämpfern gegen das Naziregime. Pikant: An der Strasse mit dem
neuen Namen befindet sich der nationalistische Verlag Deutsche Stimme,
auch mehrere führende Politiker der rechtsextremen NPD haben dort
ihre Büroadresse. Die braunen Gesellen werden künftig auf
Briefpapier und Visitenkarten den Namen zweier Nazigegner schreiben
müssen.
Die Idee mit der Umbenennung hatte
Oberbürgermeisterin Gerti
Töpfer (CDU). Ihr Ziel war klar: ein deutliches Zeichen gegen
Rechtsextremismus setzen. "Wir wollen denen zeigen, dass sie hier nicht
erwünscht sind", sagte Rathaussprecher Uwe Päsler der
"Süddeutschen Zeitung".
Es geht der Stadt auch um das eigene Image. Riesa soll
nicht als
braune Hochburg wahrgenommen werden. Bei den Lokalwahlen 2009 hat die
NPD 5,8 Prozent der Stimmen gemacht. Das ist zwar weniger als fünf
Jahre zuvor, damals waren es 8,8 Prozent gewesen, reicht aber immer
noch für den Einzug ins örtliche Parlament. Wie für
viele andere Städte in den neuen Bundesländern waren die
letzten 20 Jahre auch für Riesa nicht einfach gewesen. Die Stadt
verlor fast ein Drittel ihrer Einwohner. 34 000 Menschen leben heute
noch dort.
Bürgermeisterin Töpfer jedoch hat mit ihrem Coup
Riesa
bundesweit in die Schlagzeilen gebracht. Endlich mal eine gute
Nachricht aus der ostdeutschen Provinz! Dabei hatten sich viele Riesaer
schon vorher gegen Rechtsextremismus engagiert. Die Jugendhäuser
verpflichteten sich etwa, Neonazis keinen Zutritt mehr zu
gewähren. Auch in Elternvertretungen und Sportclubs gibt es
Widerstand gegen den Versuch der NPD, auf die Zivilgesellschaft
einzuwirken.
Entsprechend gereizt reagierten rechte Kameraden auf den
neuen
Strassennamen. Das sei ein "Antifa-Gag auf Kosten der Anwohner",
schimpfte NPD-Politiker Jürgen Gansel. Die Bürgermeisterin
verursache mit ihrem "verbissenen Kampf und Krampf gegen rechts"
erhebliche Kollateralkosten. So müssten etwa
Auto-Navigationssysteme umprogrammiert, Personalausweise
abgeändert werden.
Gansels Gejammer ist beschämend. Hans und Sophie
Scholl sind
Ikonen des zivilen Widerstands gegen die Nazidiktatur. Sie waren
Mitglieder der Untergrundgruppe Weisse Rose, wurden nach einer
Flugblattaktion verraten und 1943 hingerichtet. Er wolle sich nicht auf
eine "inhaltliche Debatte" zu den Geschwistern einlassen, so der
NPD-Funktionär. Stattdessen rief er dazu auf, die "Vergangenheit
Vergangenheit sein zu lassen".
Freilich ist es gerade die NPD, die sich in unheilvoller
Weise
nicht von der Geschichte lösen kann. Auf der Website des Verlags
Deutsche Stimme wird nicht nur gegen Ausländer gehetzt
(Originalton: "Junger Deutscher von Multikultibande abgestochen"). Die
braunen Schreiberlinge trauern auch dem Verlust der ehemals deutschen
Gebiete in Osteuropa nach - und betreiben ein "nationales Warenhaus".
Dort unter anderem im Angebot: Nazi-Propaganda-Poster, grossdeutsche
Landkarten und CDs mit Aufschriften wie "Adolf Hitler lebt!".
Gegen Träger solchen Gedankenguts hat sich
kürzlich
auch ein Hotelier aus Brandenburg gewehrt. Er belegte NPD-Chef Udo
Voigt mit einem Hausverbot - wegen dessen politischer Überzeugung.
Prompt klagte Voigt, er sah sich diskriminiert und in seinen
Persönlichkeitsrechten verletzt. Vor Gericht hatte der rechte
Politiker aber keine Chance. "Aus Sorge um das eigene Erscheinungsbild
und die Aussenwirkung des Hotels", urteilten die Richter, sei der
Gastgeber zu dem Hausverbot befugt gewesen.
Antifa-Aktivisten hoffen, dass das Beispiel nun Schule
macht.
Wenn weitere Hotels beim Boykott mitmachen, kann der NPD-Boss bald nur
noch zu Hause übernachten - oder bei Kameraden, etwa an der
Geschwister-Scholl-Strasse in Riesa.
David Nauer, Berlin