MEDIENSPIEGEL 19.7.10
(Online-Archiv: http://www.reitschule.ch/reitschule/mediengruppe/index.html)
Heute im Medienspiegel:
- Reitschule-Programm
- Festmacher@Vorplatz
- Big Brother: TrumpfBuur; Alarmglocken; BL; Bundesanwaltschaft
- Big Brother Sport: Fanwalk YB; Hooligans BL; Aufhebung Choreo-Verbot
SG; FCB-Stadionverbote
- Security SG
- Obdachlos BS: Weggespart
- Wohnnot: schrankenlose Kapitalverwertung
- Rütli-Feier: Interesse eher klein
- Narrenkraut: Cannabis-Verkauf ZH; Fall Rappaz
- Homohass: Angriffe auf Europride Warschau
- Widerstand: Geheimarchiv in Warschauer Ghetto
- Anti-Gentech: Militant gegen ForscherInnen
- Anti-Atom: Ärzte gegen Atomtechnik; neues AKW sinnlos
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REITSCHULE
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Do 22.07.10
22.00 Uhr - SLP - CIVET (USA) Rock'n'Roll, Support:
Snakebone (CH) -
Punkrock
Mi 28.07.10
22.00 Uhr - Vorplatz - SLP-Offene Bühne
Infos:
http://www.reitschule.ch
http://www.reitschulebietetmehr.ch
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FESTMACHER
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kulturstattbern.derbund.ch 18.7.10
http://newsnetz-blog.ch/kulturstattbern/blog/2010/07/18/festmachen/
Von Gisela Feuz am Sonntag, den 18. Juli 2010, um 03:41 Uhr
Festmachen
Ganz Bern war diese Nacht auf den Beinen. Wer nicht auf dem Gurten, am
Kairo-Gartenfest oder den fulminanten Start (*hüstel*) der Young
Boys in die neue Saison am Unterstützen war, der war offenbar
sonst irgendwo am Feiern. Zum Beispiel mit den Festmachern, welche samt
trojanischem Pferd den Vorplatz der Reitschule in Beschlag genommen
haben.
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BIG BROTHER
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Bund 19.7.10
Meinungen
Replik Zur Tribüne "Schweizer Mentalität des
Fichierens", Bund vom 15. Juli.
Auch Linke haben fleissig fichiert
Erwin Bischof
Aviva Guttmann schreibt über die "Schweizer Mentalität
des Fichierens" und bezieht sich dabei auf die neu aufgeflammte
Diskussion über zu fleissige Staatsschützer. Sie erwähnt
zu Recht, dass der Staatsschutz nicht die einzige Instanz war, die z.
B. während des Kalten Krieges Fichen angelegt hat. Dann kommt eine
lange Tirade gegen den freisinnigen Nationalrat Ernst Cincera, der
bekanntlich ein Archiv führte über linksextreme Kreise in der
Schweiz. Linksextreme Kreise haben das Archiv Cinceras illegal
aufgebrochen und Akten gestohlen.
Wie neuere Forschungen beweisen, war die Schweiz in dieser Epoche
vom Kommunismus im Osten stark bedroht und zum Teil auch von der
Staatssicherheit und anderen Ost-Spionen unterwandert. Leider hat es
viele Schweizer gegeben, die den Marxisten/Kommunisten auf den Leim
gekrochen sind und den falschen Propheten geglaubt haben.
"Die unheimlichen Patrioten"
Der Vollständigkeit halber muss man beifügen, dass auch
die Linke ihre privaten Archive geführt hat. Zum Beispiel
Jürg Frischknecht und Ueli Haldimann für ihr Buch "Die
unheimlichen Patrioten". Sie haben unbescholtene bürgerliche
Politiker en masse fichiert und in die rechtsextreme Ecke gestellt.
Am meisten Einträge haben: Christoph Blocher, Peter Sager
(Ost-Institut), Kurt Furgler (CVP-Bundesrat) sowie Papst Johannes Paul
II. An bürgerlichen Organisationen werden durchleuchtet: Bund der
Steuerzahler, Caritas, Centre patronal, Hofer-Club (Schweizerische
Fernseh- und Radiovereinigung), Trumpf Buur und viele mehr.
Die Verfasser des Patrioten-Pamphlets sprechen diesen Politikern
das Menschsein schlicht ab, denn diese "steigen wie die Ratten aus den
Löchern auf", wie es im Text der Anti-Anti-Kommunisten heisst.
Für diese Formulierung könnte sich sogar ein Richter der
Anti-Rassismus-Strafnorm interessieren! Geschadet hat es den Verfassern
nicht, Haldimann ist bis zum interimistischen Fernsehdirektor
aufgestiegen.
"Pollux" in der DDR
Ein weiteres Archiv ist weniger bekannt, dasjenige des Schweizer
Kommunisten Georges Baehler alias Pollux in Ost-Berlin. Er verfasste
während des Kalten Krieges mehrere Bücher unter falschem
Namen gegen die Filzokratie der "200 führenden Familien" der
westlichen Unternehmen und sammelte eifrig Akten über die
verwandtschaftlichen Verbindungen der Wirtschaftselite.
Baehler musste sein Archiv aus Sicherheitsgründen von
Zürich in die DDR verlegen, wo ihn bekannte Vertreter der SPS und
Schweizer Journalisten besuchten, um Einsicht in seine Fichen zu
nehmen. Zum totalitären Stasi-Staat hatte er ein positives
Verhältnis, er lobte die "grossen Errungenschaften der DDR" und
die dort herrschenden Zustände als paradiesisch.
Albert Norden, Mitglied des Zentralkomitees der SED, ein mit
allen Wassern gewaschener marxistischer Intellektueller, gab Baehler
konkrete Anleitungen, wie er seine antikapitalistischen
Schmähschriften abfassen sollte. Diese Zusammenhänge werden
seit Jahrzehnten vertuscht und verheimlicht. Es wäre an der Zeit,
dass wir uns auch mit dieser linken Seite der "Schweizer
Mentalität des Fichierens" kritisch auseinandersetzen.
Erwin Bischof, geb. 1940 in Zug, promovierter Historiker, ist
Unternehmensberater und Autor. Von 1982 bis 1986 war er Redaktor der
rechtsbürgerlichen Meinungs-Plattform Trumpf Buur. Von 1986 bis
1991 sass er für die FDP im Berner Grossen Rat.
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La Liberté 19.7.10
Manque de moyens pour la protection des données
Fichage ● Le préposé à la protection des
données aurait-il pu empêcher l'affaire des fiches
révélée en juin dernier? Pas vraiment, selon son
suppléant, Jean-Philippe Walter. Ses services avaient bien
remarqué la mauvaise gestion d'ISIS, la base de données
relative à la protection de l'Etat du Service de renseignement.
Mais les moyens dont dispose le préposé ne sont pas
suffisants pour mener l'enquête sur ce genre de dossiers. Ni au
niveau du personnel, ni au niveau de la compétence que lui
octroie la Confédération. > 3
--
Affaire des fiches
"Nous avons tiré la sonnette d'alarme"
Le Préposé à la protection des
données a vu que le fichier ISIS n'était pas à
jour. Mais ses moyens sont trop modestes pour investiguer ce genre de
cas, plaide son suppléant.
Propos recueillis par Magalie Goumaz
Elle passe mal, cette nouvelle affaire des fiches
dévoilée à la fin juin par la
Délégation des commissions de gestion des Chambres
fédérales (DélCdG). Le Service de renseignement de
la Confédération (SRC) a introduit dans sa base de
données relative à la protection de l'Etat, ISIS, environ
200 000 noms, sans se soucier outre mesure de la conformité du
procédé avec la légalité. Le
Préposé fédéral à la protection des
données et à la transparence a un droit de regard sur le
système. N'a-t-il rien vu? Jean-Philippe Walter,
suppléant du Préposé, répond.
Le conseiller fédéral Ueli Maurer s'est dit surpris
de découvrir l'ampleur des dégâts causés par
la mauvaise gestion d'ISIS. L'étiez-vous également?
Jean-Philippe Walter: Non, pas vraiment. Conformément
à la procédure du droit dit "d'accès indirect",
notre autorité a pour tâche de vérifier la
conformité des données enregistrées à la
demande des personnes concernées et nous avons souvent
constaté des lacunes dans la mise à jour. Nous avons
aussi mis le doigt sur la problématique des tiers
enregistrés, c'est-à-dire notamment des personnes proches
qui ne présentent pas elles-mêmes un danger pour la
protection de l'Etat.
Néanmoins, dans vos rapports annuels, vous n'avez jamais
vraiment mis l'accent sur cette problématique. Dans votre
dernier rapport, présenté en juin, deux paragraphes
concernent le fichier ISIS...
Nous collaborons étroitement avec la
Délégation des commissions de gestion et nous lui avons
fait part de nos constatations, notamment en 2008, lorsqu'en relation
avec les cas de parlementaires bâlois, nous avons relevé
des situations non conformes à la loi. Nous avons alors
également informé plusieurs personnes des enregistrements
qui les concernaient et la DélCdG a décidé de
procéder à un examen approfondi. Notre dernier rapport
n'en fait pas mention pour ne pas anticiper sur les conclusions de son
enquête. Dans le passé, nous avons aussi fait état
des résultats de contrôles ciblés et en 2004, nous
avons dénoncé l'absence d'information aux personnes ayant
déposé une demande d'accès indirect.
Mais n'était-ce pas votre rôle de tirer la sonnette
d'alarme dès lors que les cas se multipliaient?
Dès le moment où la Délégation des
commissions de gestion s'est emparée de la question, il n'y
avait pas lieu de faire ce travail à double. Disons que
ça aurait été notre rôle si nous avions pu
avant elle procéder à un contrôle complet de la
banque de données ISIS... Faute de ressources, nous ne l'avons
pas fait. Actuellement, pour effectuer ces tâches de
contrôle dans le cadre des demandes de droit d'accès
indirect, nous n'avons qu'un 60-80% à disposition. Dans
l'idéal, il faudrait deux postes.
Mais nous avons tiré la sonnette d'alarme dans le sens
où nous avons informé la DélCdG et autant que
possible les personnes concernées. Ces interventions ont
contribué au rapport rendu public à la fin juin.
Au vu des résultats de l'enquête parlementaire,
estimez-vous qu'il faille dorénavant renforcer votre pouvoir de
surveillance?
On ne peut pas être constamment derrière ces
fichiers mais il est vrai qu'outre le manque de personnel, nos
compétences d'investigations sont insuffisantes pour rendre ces
contrôles plus effectifs. On devrait pouvoir travailler comme un
juge d'instruction ou avoir la même marge de manœuvre que le
Contrôle fédéral des finances. Nous devrions par
exemple avoir un accès direct aux données. Actuellement,
ce n'est pas le cas, nous devons chaque fois passer par le Service de
renseignement.
En outre, nous maintenons qu'il serait nécessaire de
remplacer la procédure dit du "droit d'accès indirect"
pour revenir au "droit d'accès direct". Le chef du
Département de la défense s'est engagé à
revoir cette procédure pour la rendre plus conforme aux
exigences de la Convention européenne des droits de l'homme. I
"On ne peut exclure des erreurs ailleurs"
La Confédération entretient de nombreux fichiers.
Outre ISIS, qui concerne la protection de l'Etat, les affaires de
drogue ou de crime organisé possèdent également
leur fichier. Ne faudrait-il pas aussi les contrôler?
Jean-Philippe Walter: C'est vrai que les fichiers de la police
judiciaire fédérale comportent aussi des données
sensibles. On ne peut pas exclure des erreurs. Mais les personnes qui y
sont enregistrées font l'objet de procédures
pénales, contrairement au fichier ISIS qui est du ressort de la
police préventive. Dès lors, je ne pense pas que le
même risque existe. De plus, en ce qui concerne ISIS, plusieurs
facteurs expliquent cette situation, dont le manque de moyens, la
migration informatique du système, la fusion des services de
renseignements. Et les responsables ont privilégié la
quantité des données sur la qualité.
Ueli Maurer évoquait un problème de culture pour
expliquer cette nouvelle affaire des fiches. Vous partagez cet avis?
Il faut savoir qu'une partie du personnel de l'actuel Service de
renseignement était déjà en place au moment de la
première affaire des fiches, à la fin des années
1980. Ils vivent toujours avec une certaine idée de la
protection de l'Etat et n'ont probablement pas été en
mesure d'opérer le changement de mentalité qu'on
attendait d'eux. Cependant, ce qui se passe avec ISIS n'est pas
comparable avec la première affaire des fiches. C'était
la fin de la guerre froide et il y avait une obsession de l'ennemi
qu'on voyait partout. Depuis, la loi a mis un cadre sur ce qui pouvait
être fait en matière de protection de l'Etat. Ce cadre n'a
pas été respecté et il s'agit d'un
dysfonctionnement qui n'est pas acceptable.
Autre fait troublant: les citoyens de certains pays auraient
été systéma-tiquement fichés. C'est plus
qu'un dysfonctionnement, non?
C'est un élément nouveau pour nous. Dans quelle
mesure le fichage de citoyens étrangers a-t-il été
fait systématiquement? Sur la base de quels critères?
S'il s'agit simplement d'une question d'origine ou de couleur de peau,
c'est de la discrimination et ce serait très grave. Nous
attendons que le Conseil fédéral clarifie ce point et
prenne des mesures.
Les cantons ont aussi contribué à alimenter ISIS
par des données qu'ils ont par ailleurs conservées.
Allez-vous y mettre votre nez?
C'est vrai que les cantons ont des tâches de renseignement
dans le domaine de la sécurité intérieure et
doivent collaborer avec la Police fédérale. Mais on ne
connaît pas les cantons qui ont utilisé la
possibilité qui leur est donnée d'avoir leur propre
fichier. Il revient d'abord aux autorités cantonales de
protection des données de vérifier que les organes
cantonaux respectent les exigences légales.
Peut-on imaginer qu'il y ait 26 petites affaires des fiches?
Je ne crois pas. Tous les cantons n'ont pas les ressources
suffisantes pour créer et entretenir de tels fichiers. Les plus
grands cantons ont dû le faire et ce serait intéressant
que les autorités cantonales puissent vérifier que le
cadre légal est appliqué. Genève semble vouloir
s'y atteler.
La Suisse a introduit au printemps dernier le passeport
biométrique dont les données sont également
centralisées, faut-il craindre le pire quant à leur
gestion?
Il ne faut pas peindre le diable sur la muraille. Nous vivons
dans un univers technologique et interconnecté. Cela exige de
tous une vigilance accrue pour éviter les dérapages.
Rappelons que nous nous sommes toujours opposés à une
banque de données centralisée pour les données
biométriques!
MAG
--
Pluie de requêtes
Depuis qu'on sait que le fichier ISIS contient les noms d'environ
200 000 personnes, le Préposé fédéral
à la protection des données et à la transparence
est débordé. Il reçoit chaque jour entre quinze et
vingt demandes de vérification de données personnelles
alors qu'entre 1998 et 2007, seules 185 requêtes ont
été déposées. Par contre, en 2008, 148
demandes ont été enregistrées.
Politiciens, journalistes, membres d'associations ou simples
citoyens sont curieux de savoir ce que le Service de renseignement sait
d'eux. Ils seront sans doute déçus car ils n'ont qu'un
accès indirect aux données. C'est le
Préposé qui fait office d'intermédiaire et utilise
ensuite le même libellé pour leur répondre,
à savoir qu'aucune donnée les concernant n'a
été traitée illégalement. Dans le cas d'une
éventuelle erreur, le Préposé informe qu'une
recommandation d'y remédier a été émise.
Une minorité de parlementaires jugent cet accès
trop restrictif et le Préposé lui-même plaide pour
un accès direct. La révision de la loi sur la
sécurité intérieure remettra la question à
l'ordre du jour. MAG
---
Sonntag 18.7.10
An Kontrolle gehindert
Datenschutz-Bericht offenbart Grauzone beim Staatsschutz
Die kantonale Aufsichtsstelle für Datenschutz konnte den
Baselbieter Staatsschutz im vergangenen Jahr nur unvollständig
kontrollieren. Das geht aus dem Datenschutz-Tätigkeitsbericht 2009
hervor, der gestern veröffentlicht worden ist. Den Baselbieter
Staatsschutz treffe allerdings keine Schuld, dieser habe sich laut
Bericht sehr kooperativ gezeigt. Vielmehr scheiterte die Kontrolle der
Rechtmässigkeit von Datenverarbeitungen gewisser Dossiers an der
geltenden Bundesgesetzgebung.
Diese sieht nämlich vor, dass eine Überprüfung in
gewissen Fällen nur möglich ist, wenn die kantonalen
Staatsschützer für jedes einzelne zu kontrollierende Dossier
ein Bewilligungsgesuch beim bundeseigenen Dienst für Analyse und
Prävention (DAP) stellen. Der Baselbieter Datenschutz spricht in
diesem Bereich von einer "Grauzone". Insgesamt hat die kantonale
Aufsichtsstelle für Datenschutz im vergangenen Jahr 163
Behördenanfragen und 75 Anfragen von Privaten bearbeitet. (bos)
---
Sonntag 18.7.10
Bundesanwaltschaft: Top-Juristen wollen ran
Thomas Hansjakob und Niklaus Oberholzer bewerben sich für
Aufsichtsgremium
von Sandro Brotz
Gegen 40 Dossiers für sieben Sitze: Das Gerangel um das neue
Aufsichtsgremium über die Bundesanwaltschaft (BA) ist in vollem
Gange. Es sind prominente Bewerber dabei.
Bei der ersten Prüfung des Jus-Studiums noch durchgefallen,
gilt Thomas Hansjakob unterdessen in der Welt der Strafrechts-Experten
als Top-Mann. Der gebürtige Berner ist Erster Staatsanwalt des
Kantons St. Gallen. Zuvor war der Doktor der Rechtswissenschaften
kantonaler Untersuchungsrichter und eidgenössischer
Untersuchungsrichter im Nebenamt. Hansjakob bestätigt sein
Interesse für das Aufsichtsgremium: "Ich wurde über den
Vorstand der Schweizerischen Kriminalistischen Gesellschaft angefragt."
Niklaus Oberholzer war Experte der PUK EJPD. Sie hatte 1989 die
Fichenaffäre ins Rollen gebracht. Heute amtet Oberholzer als
Präsident der Anklagekammer des Kantons St. Gallen. Er
bestätigt die Recherchen des "Sonntags": "Es trifft zu, dass ich
neben diversen anderen Bewerbern für das neue Aufsichtsgremium zur
Diskussion stehe."
Beide Juristen sind Mitglieder der Sozialdemokratischen Partei
(SP). Die Parteizugehörigkeit wird bei der Wahl des neuen,
siebenköpfigen Gremiums durch das Parlament in der Herbstsession
eine entscheidende Rolle spielen. "Wir sind an keine Vorschläge
gebunden und werden die Diskussion - auch über eine
parteipolitische Zusammensetzung - in der Kommission führen", sagt
der Schwyzer CVP-Nationalrat Reto Wehrli. Er ist in einer Subkommission
engagiert, die unter dem Vorsitz des Tessiner FDP-Ständerats Dick
Marty die so genannte technische Vorevaluation vornimmt. Das neu
geschaffene Aufsichtsgremium ist eine Folge der Affäre
Blocher-Roschacher, die letztlich zur Abwahl von SVP-Bundesrat
Christoph Blocher führte.
Die Bewerbungen von Hansjakob und Oberholzer werden nicht
unumstritten sein. Ihm sei bereits signalisiert worden, so Hansjakob,
dass Erste Staatsanwälte generell eine "zu grosse Nähe zur
Bundesanwaltschaft" hätten. Er war für die spektakulären
Fälle um Oberst Friedrich Nyffenegger, Ex-Agent Dino Bellasi und
Privatbankier Oskar Holenweger zuständig. Wenn nun daraus die
Kritik einer angeblichen Nähe zu Bundesanwalt Ernst Beyeler
entstehe, sei dies für ihn "nicht nachvollziehbar", so Hansjakob.
Er habe mit Beyeler "nur an Kongressen persönlich zu tun gehabt
und dabei insgesamt vielleicht fünf Sätze mit ihm
gewechselt". Hansjakob war in St. Gallen der Nachfolger von Beyeler,
der als Bundesanwalt immer tiefer in den Sumpf um US-Doppelagent Ramos
gerät (siehe rechts).
Oberholzer ist in den vergangenen Wochen als profilierter
Kritiker der jüngsten Sammelwut beim Schweizer Geheimdienst
aufgetreten. Der gebürtige Goldinger (SG) zeigte die Parallelen
zwischen dem Fichenskandal von 1989 und der Staatsschutzdatenbank
Isis01 auf. Das hat ihm nicht nur Freunde eingebracht. Hinter den
Kulissen wird insbesondere bei der SVP bereits Stimmung gegen beide
Bewerber gemacht.
Das Parlament steht vor einer Crux: Wählt es Experten mit
bestehenden oder früheren Verbindungen zur Bundesanwaltschaft,
wird die Unabhängigkeit infrage gestellt. Werden jedoch Richter,
Juristen und Fachleute ohne Bezug zur BA ernannt, werden diese von
deren Arbeit nicht viel verstehen. Ein Fakt steht indes fest: "Es haben
sich sehr wenig Frauen beworben. Das ist enttäuschend", sagt Reto
Wehrli von der Sub-Kommission. Doch auch erfolgreiche Anwälte
halten sich mit Bewerbungen zurück. Sie wissen, dass durch eine
Wahl in das Aufsichtsgremium ihre Arbeit in der Kanzlei
eingeschränkt würde. "Das ist ein wichtiger Hinderungsgrund",
so Wehrli.
Damit werden die Bewerbungen von Staatsanwalt Hansjakob und
Kantonsrichter Oberholzer bereits zum ersten Prüfstein für
das neue Konstrukt.
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BIG BROTHER SPORT
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BZ 19.7.10
Thun-YB
"Friedlicher Fanwalk"
Sicherheit und Polizeieinsätze rund um die Spiele der
Schweizer Super League geben immer wieder zu reden. So möchte etwa
auch die Stadt, dass sich der FC Thun an den Sicherheitskosten
ausserhalb des Stadions beteiligt. Entsprechende Gespräche laufen,
führten jedoch bisher zu keinem Ergebnis (vgl. Bericht vom letzten
Samstag). Im Stadion selber ist sowieso der FC Thun für die
Sicherheit verantwortlich. Er budgetiert für diese Saison rund 200
000 Franken, da bei praktisch allen Matches im Lachenstadion die
höchste Sicherheitsstufe gilt. So auch im Derby gegen die Young
Boys vom Samstag. Abgesehen von Verkehrsbehinderungen - dies auch
aufgrund eines Wasserleitungsbruches auf der Frutigenstrasse - habe der
Fanaufmarsch in Thun aus polizeilicher Sicht zu keinen Problemen
geführt, teilte die Kantonspolizei mit und sprach von einem
"friedlichen Fanwalk".
In der Realität sah das so aus: Als die YB-Fans vor dem
Match vom Bahnhof zum Stadion zogen, sperrte die Polizei die Seestrasse
vorübergehend für den Verkehr. Während des Spiels
brannten YB-Anhänger immer wieder Feuerwerk ab. Die mehrmaligen
Aufrufe des Speakers "die Zuschauer mögen doch bitte die
Stadionregeln beachten", blieben ungehört. Nach dem Spiel
marschierten die Hardcore-YB-Fans relativ gesittet über die
Seestrasse zum Bahnhof zurück. Das geschah mit den Worten der
Polizei "friedlich, wenn auch teilweise etwas lautstark und unter
Abfeuern einiger Pyrotechnika". Zurückblieb eine (Scherben-) Spur
von Bierflaschen und anderem Ghüder.
bst/mik
--
Basler Zeitung 19.7.10
Volksentscheid über Hooligans
Liestal. Die zunehmende Gewalt an Sportveranstaltungen soll mit
einer Änderung der Kantonsverfassung bekämpft werden. Der
Landrat wird demnächst über die regierungsrätliche
Vorlage zu befinden haben. Anschliessend kommt es zur Volksabstimmung.
Kernpunkt der Verfassungsänderung bildet die Schaffung eines
Zwangsmassnahmengerichtes. Dieses im Strafrecht tätige Gericht
verfügt über eine voll eingerichtete Pikettorganisation. Mit
der Strafprozessordnung wird das Verfahrensrecht gesamtschweizerisch
vereinheitlicht.
---
St. Galler Tagblatt 19.7.10
Der FC St. Gallen hebt umstrittenes Choreo-Verbot auf
Markus Wehrli
St. Gallen. Die Fans des FC St. Gallen dürfen ihre
Choreographien in der AFG Arena wieder zeigen. Dies ist das Resultat
von Gesprächen zwischen dem Verein und Fanvertretern, wie sie
gestern in einer gemeinsamen Medienmitteilung bekanntgegeben haben.
Die Fans müssen sich künftig aber an verschiedene
Regeln halten. Einerseits liegt es in ihrer Verantwortung, dass
während der Vorbereitungen der Choreographien kein Pyro-Material
ins Stadion geschmuggelt wird. Andererseits werden sie darauf
verpflichtet, sich verbindlich an die Verhaltensgrundsätze der
Espenblock-Charta zu halten.
Fans haben es in der Hand
"Wir haben den Kreis der Beteiligten bewusst geöffnet und
alle wichtigen Fanvertreter einbezogen", sagt Michael Hüppi,
Verwaltungsratspräsident der FC St. Gallen AG. Mit der
verbreiterten Basis hoffen die Vereinsverantwortlichen, einen
"gangbaren Weg" für Verein und Fans in eine gemeinsame Zukunft
gefunden zu haben. "Es war stets der Wunsch der Fans, Verantwortung
übernehmen zu können. Diese Chance haben sie jetzt", sagt
Hüppi.
Ab sofort liegt es in der Hand der Fanvertreter zu kontrollieren,
dass der Choreo-Aufbau nicht von Drittpersonen missbraucht wird. Falls
der Weg der Eigenverantwortung scheitere, müsse der Verwaltungsrat
handeln, macht Hüppi indes klar - "dies aber nur nach
Rücksprache mit den Fanvertretern".
Pyro bleibt schwieriges Thema
Der Fan-Dachverband 1879 steht hinter der Vereinbarung. "Wir
werden diese Regelungen durchsetzen", sagt Mediensprecher Michi
Blatter. Schwierig bleibt das Thema Pyro. Dass der Pyro-Einsatz
verboten ist, sind sich alle Seiten bewusst. "Es wird aber ein langer
Weg, bis sich diese Fankultur verändert", sagt Michael Hüppi.
schauplatz ostschweiz 34
--
Fans stehen in der Pflicht
Der FC St. Gallen hebt das Choreographie-Verbot auf. Die Fans
müssen sich an Verhaltensregeln halten und sind ab sofort
verantwortlich, dass kein "Pyro" in die AFG Arena geschmuggelt wird.
Markus Wehrli
St. Gallen. Die Choreos im Espenblock können wieder steigen.
Gestern hat der FC St. Gallen zusammen Vertretern der Fanszene in einer
gemeinsamen Medienmitteilung die Aufhebung des Choreographie-Verbots
bekannt gegeben. "Die Einigung ist das Resultat verschiedener
Gespräche mit den Fanvertretern", sagt Samuel Fitzi,
Medienverantwortlicher des FCSG. Die Aufhebung des Verbotes gilt ab
sofort. Sie ist aber an verschiedene Regeln geknüpft.
Fans sind verantwortlich
Die Gespräche wurden nicht nur zwischen Verein und dem
Fan-Dachverband 1879 des FCSG geführt. "Wir haben viel Wert darauf
gelegt, dass wir die verschiedenen Exponenten und massgebenden
Kräfte aus dem Espenblock ins Boot holen konnten", sagt Fitzi.
Grundlage der Einigung sind die Verhaltensgrundsätze, die in
ähnlicher Form bereits am Anfang der vergangenen Rückrunde in
der Charta des Espenblocks bestanden haben. Diese Grundsätze
sollen nun umgesetzt und vor allem eingehalten werden. "Sie sind ab
sofort verbindlich und geben vor, was drinliegt und was nicht", sagt
Fitzi. Gegen Sachen und Personen darf demgemäss keine Gewalt
angewendet werden. Verboten ist es ab sofort, Einzelpersonen mittels
Gesängen oder Spruchbändern zu verunglimpfen, schliesslich
regeln die Grundsätze das angemessene Verhalten bei
Auswärtsspielen und bei der Anreise zu diesen.
Wichtig sei, dass zwischen Verein und Fans ein kontinuierliches
Gespräch in Gang komme, sagt Fitzi. "Wir wollen hier am Ball
bleiben und die Befindlichkeit in der Fankurve aufnehmen."
Offensichtlich setzt man beim FCSG auf die Eigenverantwortung der
Fans. Dies kommt auch darin zum Ausdruck, dass es Fanvertreter sind,
die vor den Spielen den Aufbau von Choreographien überwachen und
verhindern müssen, dass Pyro ins Stadion geschmuggelt wird. "Damit
sind es die Fans, die eine Chance bekommen, die Sache in den Griff zu
bekommen", sagt Fitzi.
Kontakt zu Fanvertretern halten
Und wenn die Anstrengungen nichts fruchten? Der Verwaltungsrat
werde situativ entscheiden, sagt Fitzi. "Wichtig ist auch in diesem
Punkt, dass im Fall weiterer Geschehnisse das Vorgehen in
Rücksprache mit den Fanvertretern besprochen wird."
Keine wirkliche Einigung haben Verein und Fanvertreter in Sachen
"Pyro" erzielt. "Einigkeit besteht darin, dass der Einsatz von Pyro
verboten ist. Für einen Teil der Fans scheint Pyro aber zur Kultur
zu gehören", sagt Samuel Fitzi.
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20 Minuten 19.7.10
FCSG: Streit beigelegt und Choreo-Verbot aufgehoben
ST. GALLEN. Der Streit zwischen dem FCSG und den Fans ist
beigelegt. Gemeinsam wurde ein Verhaltenskodex erarbeitet. Und: Das
Choreo-Verbot wurde aufgehoben.
Für das Heimspiel des FC St. Gallen am Sonntag gegen
Bellinzona darf der Espenblock wieder eine Choreografie machen: Klub
und Fanvertreter haben sich auf eine Aufhebung des seit April geltenden
Verbots geeinigt. Im Gegenzug wurden Verhaltensgrundsätze
vereinbart, die sich gegen Gewalt und Verunglimpfung von Einzelpersonen
richten sowie angemessenes Verhalten an Auswärtsspielen fordern.
"Das ist ein wichtiger erster Schritt - nun müssen diese
Grundsätze gelebt werden", sagt FCSG-Sprecher Samuel Fitzi.
Ein Mittel dazu soll ein Beratungs- und Informationsstand vor dem
Stadion sein, der von den Fans betrieben wird. "Es ist eine
Anlaufstelle für Fans und soll gleichzeitig die Kommunikation mit
ihnen verbessern", so Michael Blatter vom Dachverband der Fans.
Um Eskalationen von Konflikten zwischen Klub und Fans in Zukunft
zu verhindern, treffen sich Vertreter des Vorstands und des Espenblocks
in Zukunft alle zwei Wochen. "Es ist wichtig, dass es nicht zu einem
Bruch zwischen Fans und Klub kommt", so Fitzi.
Was passiert, wenn gegen die Verhaltensgrundsätze verstossen
wird, ist jedoch unklar. "Verstösse werden geahndet", sagt Blatter
lediglich. Welche Konsequenzen gezogen würden, will er
gegenüber den Medien aber nicht sagen.
Sascha Schmid
---
Sonntag 18.7.10
Wenn einer die zweite Chance verdient
Seit über einem Jahr betreibt der FCB ein Programm zur
Reintegration von mit Stadionverbot belegten Problemfans
"Der Zweck des Programms 2.Chance besteht darin, dass den
Anhängern des FC Basel, die sich im Rahmen von Spielen des Klubs
Verstösse gegen Gesetze, Stadionordnungen oder Verbandsregeln
zuschulden kommen lassen, in einem ausgewogenen Verhältnis mit
repressiven und integrativen Massnahmen begegnet wird."
Was in seiner Amtssprache etwas schwerfällig daherkommt, ist
der erste Abschnitt des vierseitigen Reglements "2.Chance", das einen
wesentlichen Baustein der Basler Fanarbeit darstellt. Gestützt auf
positive Erfahrungen aus Luzern und Bern hat sich der FC Basel vor
eineinhalb Jahren dazu entschlossen, ein ähnliches Programm
einzuführen. Mit Stadionverbot belegte FCB-Fans sollen nach einem
erfolgreichen Aufnahmegespräch die Basler Heimspiele wieder legal
besuchen dürfen. Das Stadionverbot bleibt zwar offiziell bestehen,
doch bietet der FCB Hand dazu, dass ein Problemfan nicht von der
integrativen Wirkung des Fanumfelds ausgeschlossen wird. Bei einem
besonders erfolgreich beurteilten Programmverlauf konnte der FCB bisher
bei der Swiss Football League (SFL) sogar eine vorzeitige Aufhebung der
Stadionsperre beantragen. Ob dies auch in Zukunft noch möglich
sein wird, ist angesichts der neuen SFL-Sicherheitsrichtlinien noch
offen.
An die Programmteilnehmer der "2.Chance" werden rigide
Anforderungen gestellt. Wer sein Stadionverbot wegen Gefährdung
oder Verletzung einer Person oder rassistischer Handlungen aufgebrummt
bekommen hat, darf sich gar nicht erst bewerben. Von den zugelassenen
Bewerbern werden nicht nur gute Kooperation und tadelloses Verhalten an
Matchtagen erwartet, sondern auch, dass sich die betreffenden Personen
für die Dauer des Programms von den Fanarbeit-Sozialarbeitenden
begleiten lassen. Zudem können sie zu einem Arbeitseinsatz
zugunsten des FCB herangezogen werden - was jedoch bisher vom FCB noch
nie beansprucht worden ist.
Thomas Gander, der Co-Leiter von Fanarbeit Basel, beurteilt das
Programm als Erfolg. 14 Personen befinden sich gegenwärtig darin,
bei zwei Personen konnte das Stadionverbot wegen erfolgreichen Verlaufs
vorzeitig aufgehoben werden. Nur gerade in einem Fall verstiess ein
Teilnehmer gegen die Bedingungen, weshalb das Programm abgebrochen
wurde. "Für die Fans ist es wichtig zu erfahren, dass der Verein
klare Verhaltensregeln aufstellt, aber bei der Durchsetzung nicht nur
auf Repression setzt. Das erhöht die Bindung an den Verein", sagt
Gander, "schliesslich wissen die Programmteilnehmer, dass sie nur dank
dem Entgegenkommen des FCB nicht vom Erlebnis einer gemeinsamen
gelebten Fankultur ausgeschlossen werden." Es sei auch nicht so, dass
Fans jetzt im Wissen um eine zweite Chance mehr Dummheiten anstellen
würden, im Gegenteil. Bei den Fans der Muttenzerkurve wurde das
Bewusstsein gestärkt, dass der Klub sie als Partner ernst nimmt.
Nicht zuletzt deshalb, weil bei jedem Aufnahmegespräch eines mit
Stadionverbot belegten FCB-Fans auch Vizepräsident Bernhard
Heusler anwesend ist und sich persönlich mit der Fan-Perspektive
auseinandersetzt.
Es gehört zu den von FCB-Fans viel beklagten Eigenheiten des
repressiven Systems, dass sie im Verdachtsfall ihre Unschuld beweisen
müssen, und nicht wie sonst im Strafrecht von der
Unschuldsvermutung ausgegangen wird. Im Rahmen der "2.Chance" hat der
FCB nun explizit festgelegt, dass Fans nach Vorfällen
angehört werden müssen, bevor sie mit einem Stadionverbot
belegt werden können. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit,
sollte man meinen, doch im oftmals hysterischen Umgang mit Fussballfans
verschieben sich immer wieder mal die rechtsstaatlichen Prinzipien.
Wobei in den meisten Fällen, auch daran sei erinnert,
Stadionverbote absolut zu Recht ausgesprochen werden. (bos)
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SECURITY
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St. Galler Tagblatt 19.7.10
Für Ruhe und Ordnung unterwegs
Jeder sieht sie, keiner beachtet sie. Sie werden verachtet,
müssen sich provozieren und beleidigen lassen. Trotzdem ist das
Geschäft der Sicherheitskräfte das Wohl der Bevölkerung.
Auf Nachtpatrouille in der Ostschweiz.
Thomas Ammann
Dave sitzt alleine am Infopoint im Erdgeschoss der Shopping Arena
im Westen St. Gallens. Es ist Freitagabend kurz vor 21 Uhr. Dave
kontrolliert die Überwachungskameras und hält die Stellung.
"Hier passiert sehr selten etwas", sagt er.
Viele "wilde" Security-Firmen
Dave ist Mitglied der Verkehrsüberwachung Schweiz
Sicherheitsdienst Gubelmann AG, einer Sicherheitsfirma mit Sitz in St.
Gallen und mit über 100 Mitarbeitern. Marcel Bornhauser ist der
Marketing- und Verkaufsleiter des Unternehmens. "Seriosität ist
uns wichtig", sagt er. In der Sicherheitsbranche gebe es zu viele
schwarze Schafe und "wilde" Sicherheitsfirmen, wie er sie betitelt.
"Allein im Kanton Zürich, wo die rechtlichen Grundlagen fehlen,
gibt es über 600 Security-Firmen." Deshalb müsse man einen
guten Eindruck hinterlassen.
Ein dicker Ordner mit Dienstreglementen lässt denn auch
erahnen, dass hier nicht nach Prinzip Zufall gearbeitet wird. Alles ist
geplant, jedes Detail sitzt. "Unser Kommandant legt zum Beispiel Wert
darauf, dass die Schnürsenkel der Stiefel nicht herumhängen",
erzählt Bornhauser.
Gibt einen breiten Rücken
Szenenwechsel: Um 22 Uhr schliesst der Avec-Shop im Rathaus St.
Gallen. Markus ist dafür verantwortlich, die Leute dann am
Eintreten zu hindern. "Das ist am Freitagabend schwieriger. Jeder
möchte noch kurz hinein und Bier holen." Markus hat schon einiges
erlebt, war selber viele Jahre Beizer. "Da bekommt man einen breiten
Rücken." Angst habe er keine. "In 99 Prozent der Fälle hilft
es, die Leute in ein Gespräch zu verwickeln." Markus redet mit den
Leuten dann jeweils über Fussball oder sonst alltägliche
Themen.
Den Jungen Alternativen zeigen
In Rorschach ist die Sicherheitsfirma Gubelmann AG für den
Ordnungsdienst zuständig. Im Auto oder zu Fuss patrouillieren die
Sicherheitskräfte zu zweit durch die Stadt.
Die Fusspatrouille kontrolliert gerade das Areal zwischen Hafen-
und Stadtbahnhof, als ein Funkspruch eintrifft. "Beim Hafen sind zwei
Jugendliche auf ein Schiff geklettert", heisst es. Schnell sind die
beiden vor Ort. Und mit ihnen zwei andere Mitarbeiter, welche in der
Nähe waren. Vom Deck geholt, werden die Personalien der
Schiffenterer aufgenommen. Diese leitet der Sicherheitsdienst an die
Stadt Rorschach weiter. Die Jugendlichen werden gebeten, woanders
hinzugehen. Für Marcel Bornhauser ein wichtiger Faktor: "Wir
müssen den Leuten Alternativen aufzeigen anstatt sie einfach
davonzujagen."
Stimmung kann schnell kippen
Mittlerweile ist es nach 1 Uhr. Dominic und Marco sind mit dem
Auto unterwegs. Sie haben ihre festen Routen. Dominic kennt sich aus,
er ist hier aufgewachsen und weiss um die vielen lauschigen Orte und
Parkplätze. Er erzählt, wie schnell die Stimmung hier kippen
kann. "Lange Zeit ist es friedlich und auf einmal ist es, wie wenn ein
Schalter umgelegt wird." Wie geht man mit dieser steten Gefahr um? "Man
hat Respekt", sagt Marco, fügt aber aber im gleichen Atemzug an:
"Angst darf man keine haben. Sonst hast du schon verloren."
Dominic und Marco sind schon lange dabei und kennen sich gut.
Dominic erzählt eine Anekdote von einem Verkehrsdienst in
Rickenbach, als in ihrer Nähe ein Autounfall passierte. "Wir sind
sofort hin, haben den Verkehr geregelt und Erste Hilfe geleistet. Und
wir haben kein Wort miteinander gesprochen. Das war blindes
Verständnis."
Das Schichtende naht. Die meisten patrouillieren nebenberuflich
und sind schon lange dabei. Ein Indiz, dass der Sicherheitsdienst eine
Ehrenaufgabe ist. Die Identifikation ist stark, der Stolz auf das
Geleistete gross. Obwohl ihnen wenig Respekt und Dank entgegengebracht
wird, verdienten sie dies - denn Nacht für Nacht sorgen sie
für Ruhe und Ordnung.
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Die rechtliche Grundlage
Welche Kompetenzen die Sicherheitskräfte erhalten, ist von
Kanton zu Kanton und von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich.
Teilweise dürfen die privaten Sicherheitskräfte Bussen
verteilen, zum Beispiel für Littering oder falsches Parkieren, und
übernehmen somit niederschwellige kommunale Polizeiaufgaben. Die
Grenze liegt beim Gewaltmonopol. Dieses liegt bei der Polizei und kann
nicht delegiert werden, da dessen Anwendung der staatlichen Kontrolle
unterstehen muss. Darunter fallen zum Beispiel Verhaftungen. (tam)
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OBDACHLOS
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Sonntag 18.7.10
Immer mehr junge Obdachlose in Basels Gassen
Der Verein Schwarzer Peter beschuldigt die Basler Behörden,
durch zu tiefe Zuschüsse indirekt junge Erwachsene auf die Strasse
zu treiben
Von Michael Nittnaus
Niemand weiss, wie viele Obdachlose es in Basel gibt. Erhoben
wird lediglich, wie viele Menschen die Notschlafstelle an der
Alemannengasse aufsuchen. Aktuell sind dies 42. "Die Dunkelziffer ist
natürlich hoch, auch weil es schwierig zu erfassen ist, ab wann
jemand als obdachlos gilt", ist sich Alfred Trechslin von der Basler
Sozialhilfe bewusst. Er schätzt den Anteil junger Erwachsener
dabei auf 10 bis 15 Prozent. "Die Gruppe der 18 bis 25-jährigen
Obdachlosen wächst zwar, stellt aber kein Problem dar", sagt
Trechslin. Michel Steiner schüttelt bei solchen Aussagen nur den
Kopf. Der Gassenarbeiter vom Verein Schwarzer Peter trifft bei seiner
Arbeit immer häufiger auf junge Erwachsene, die keine Bleibe
haben: "Basel braucht neue Wohnangebote, die spezifisch auf die
Bedürfnisse dieser jungen Menschen zugeschnitten sind." In erster
Linie heisst das für Steiner, günstigen Wohnraum zu schaffen.
"Der Kanton hat sich diesbezüglich zurückgezogen und betreibt
überhaupt keine aktive Wohnpolitik", moniert der Streetworker.
Für Steiner verschärft die Sozialhilfe indirekt selbst
die Problematik: Bedürftige 18- bis 25-Jährige erhalten von
ihr nur gekürzte Leistungen - 475 Franken pro Monat Mietzuschuss.
"Suchen Sie in Basel mal eine Wohnung oder schon nur ein Zimmer
für diesen Betrag." Trechslin ist sich dieser Schwierigkeit
bewusst. Die Sozialhilfe sehe in diesem Alter jedoch noch die Eltern in
der Pflicht - insbesondere, falls sich ihr Kind noch in Erstausbildung
befindet. "Es gehört zu unserer Strategie, dass jüngere
Menschen darauf angewiesen sind, sich eventuell mit anderen
zusammenzutun. So bleiben sie eher sozial vernetzt", erklärt
Trechslin. Jüngere hätten oft ein intakteres Beziehungsnetz
als ältere Obdachlose, die teilweise komplett von der Gesellschaft
isoliert seien. "Irgendein Bett finden die meisten", ist sich Trechslin
sicher. "Wenn es darum geht, mit Kollegen rumzuhängen, mögen
junge Erwachsene besser vernetzt sein. Doch wenn man dann mit einer
Matratze unter dem Arm bei jemandem auftaucht und um Obdach bittet,
sieht es ganz schnell anders aus", warnt dagegen Steiner. Er wirft der
Basler Sozialhilfe vor, mit solchen Aussagen die Verantwortung
abzuschieben.
Auch wenn man ab 18 die offizielle Notschlafstelle aufsuchen kann
und sie mit zehn Franken für die erste Nacht und sechs Franken
für jede weitere erschwinglich ist, sagt selbst Trechslin, dass
diese Option für junge Erwachsene die Ausnahme bleiben muss. Er
schätzt, dass von den 42 aktuell einquartierten Personen 5 bis 7
unter 25 sind. "Die reguläre Notschlafstelle ist für Junge,
die noch nicht lang auf der Strasse leben, kein geeigneter Ort", steht
auch für Gassenarbeiter Steiner fest. Mit den langjährigen
Nutzern klarzukommen, sei teilweise schwierig. Er würde deshalb
eine zweite Notschlafstelle nur für Jugendliche und junge
Erwachsene in Basel begrüssen. Dies, obwohl ein ähnliches
Projekt für Minderjährige vor ein paar Jahren wegen zu
geringer Auslastung wieder eingestellt wurde.
Trechslin schliesst diese Möglichkeit aus: Die Unterkunft an
der Alemannengasse biete Platz für 75 Erwachsene, was momentan
genüge. "Ausserdem spüren wir bisher wenig Druck, neue
Strukturen speziell für jüngere Obdachlose aufzubauen. Das
ist in Basel kein dringliches Problem." Gleichwohl hat Trechslin selbst
einen Vorschlag für günstige Wohnformen parat, der über
ein Gedankenspiel aber noch nicht hinausgeht: Der Kanton könnte
grössere Wohnungen mieten und die einzelnen Zimmer dann an
bedürftige, junge Erwachsene untervermieten. Trechslin: "Das
wäre dann auch mit ihrem Budget von 475 Franken vereinbar."
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Notschlafstelle Basel
Die Notschlafstelle an der Alemannengasse bietet Platz für
75 Personen - 63 Betten für Männer und 12 für Frauen.
Die erste Nacht kostet zehn, jede weitere sechs Franken. Für
auswärtige Obdachlose aus anderen Kantonen kostet eine Nacht
allerdings 40 Franken (siehe bz vom Freitag). "Das ist absichtlich so
teuer, da wir vor allem für Basler Bedürftige da sein
wollen", erklärt Alfred Trechslin von der Sozialhilfe. 2009
zählte die Notschlafstelle 15500 Übernachtungen. Die
durchschnittliche Auslastung betrug 56 Prozent. "Wir dürfen gar
nicht ausgelastet sein, sondern wollen immer Reserven haben", so
Trechslin. Ausserdem sei man an einzelnen Spitzentagen am Limit
gewesen. Im August führt die Sozialhilfe eine Befragung unter den
Nutzern durch. Diese soll zeigen, ob für einige der
regelmässigen Besucher eventuell besser geeignete Lösungen
gefunden werden können. "Ich denke da an Rentner, die finanziell
gar nicht schlecht dastehen, aber nicht mehr allein leben können",
sagt Trechslin. Ebenfalls achten möchte er darauf, dass Leute, auf
deren Asylgesuch nicht eingetreten wurde, nicht zu lange in der
Notschlafstelle bleiben. (mn)
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WOHNNOT
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NZZ am Sonntag 18.7.10
Meinungen
Vertreibung von Mietern aus Quartieren ist inakzeptabel
Grund des Trends ist nicht die Zuwanderung Gutverdienender,
sondern die schrankenlose Kapitalverwertung auf den
Immobilienmärkten. Schluss damit, meint Jacqueline Badran
Wohnen ist der Stoff, aus dem Lebens-Träume gemacht sind.
Wohnen ist aber auch der volkswirtschaftlich bedeutendste Faktor. Die
Kosten fürs Wohnen sind der grösste Posten in einem
Haushaltsbudget, und sie bestimmen über die Möglichkeiten,
unser Leben frei zu gestalten.
Seit Jahren steigen die Mieten und Immobilienpreise
unaufhörlich, trotz rekordtiefen Hypothekarzinsen,
ausgeprägter Bautätigkeit und tiefer Inflation. Jetzt stellt
das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) fest, was wir seit Jahren
jeden Tag beobachten können: Segregation. Der schweizerische
Mittelstand wird an die Peripherie gedrängt. Die steigenden Preise
werden durch einen höheren Beschäftigungsgrad im Haushalt,
durch Konsumverzicht oder vor allem durch längere Arbeitswege
teuer bezahlt. Kaum eine Woche vergeht in Zürich, ohne dass wir
von Massenkündigungen in Wohnsiedlungen hören. Ziel ist
Abriss und Erstellung von Luxuswohnungen mit hohen Renditen.
Eigentümerinnen sind oft Kapitalverwertungs-Anstalten wie
Immobilienfonds der CS oder UBS. Bei Mieterwechsel sind
Mietzins-Aufschläge von 50 Prozent ohne Mehrwert keine Seltenheit.
Schuld daran sei die Zuwanderung Gutverdienender als Folge der
Personenfreizügigkeit, meint das BWO.
Zwar ist unbestritten, dass die Erhöhung der Nachfrage von
Gutverdienenden nach Wohnungen an attraktiven zentralen Lagen einen
Preisdruck ausübt. Dieser wird aber erst dann wirksam, wenn
renditeorientierte Eigentümer diesen auch ausnutzen. Das Angebot
hat nämlich schweizweit mit dem Bevölkerungswachstum
einigermassen Schritt gehalten.
Kein Wort verliert das Bundesamt über andere preistreibende
Faktoren. In den letzten zehn Jahren wurde der Immobilienmarkt zu einem
riesigen Anlage-Universum umgebaut. Erste börsenkotierte
Immobiliengesellschaften wurden geboren, Milliarden wurden in
Immobilienfonds transferiert, indirekte Immobilienanlagen,
Immobilien-Derivative und strukturierte Produkte kamen auf den Markt.
Industriekonzerne wie Feldschlösschen und Maag und Staatsbetriebe
wie die SBB und Swisscom haben ihre Immobilien in Aktiengesellschaften
ausgelagert. Die Immobilie wurde so von der Wertanlage zu einer
spekulativen Ertragsanlage. Daneben haben sich Rahmenbedingungen
geändert, mit preistreibender Wirkung. So müssen
Pensionskassen die Immobilien nach dem Verkehrswert verbuchen und nicht
mehr nach dem Anlagewert. Dies führt ohne Wertschöpfung zu
steigenden Mieten. Dass via Immobilien viel Geld gewaschen wird, ist
kein Geheimnis. Bundesrat Merz machte jedoch nie Anstalten, Immobilien
dem Geldwäschereigesetz zu unterstellen.
Dass diese Entwicklungen aus dem Radar der Politik gefallen sind,
ist umso fataler, als sie nicht nur gesellschaftspolitisch
unerwünscht, sondern Gift für die Wirtschaft sind. Steigen
die Mieten in der Schweiz nur um 100 Franken pro Monat und Haushalt, so
werden 3 Milliarden Franken von den Arbeits- zu den Kapitaleinkommen
umverteilt. (Zum Vergleich: Das ist ungefähr ein Drittel von dem,
was in der Schweiz für Kleidung und Schuhe ausgegeben wird.)
Dieses Geld fehlt dem Konsum und dem Gewerbe. Allein in der Stadt
Zürich wird jährlich eine halbe Milliarde
Grundstückgewinne realisiert - also Profite ohne Leistung. Diese
Gewinne müssen von den Mietern und Käufern verzinst werden.
Dass es auch anders geht, beweisen nichtgewinnorientierte
Bauträger, die nur kostendeckende Mieten erheben. Diese sanieren
energetisch wertvoll oder bauen neu, so dass Normalverdienende die
Mieten tragen können.
Ursache ist also nicht die Zuwanderung, sondern die
Kapitalverwertungs-Logik, die zunehmend den Immobilienmarkt beherrscht.
Was diese Logik für fatale Konsequenzen haben kann, hat uns die
Finanzmarktkrise gezeigt, die ihren Ursprung in den US-Immobilien
hatte. Das essenzielle Gut Wohnen ist kein Turnschuh- oder
Tomatenmarkt. Die Menschen in diesem Land sind nicht dazu da, mit ihren
Arbeitseinkommen über Umverteilungsmechanismen die Gewinne der
Kapitaleigentümer zu finanzieren. Es ist inakzeptabel, dass
Menschen, die jahrelang mit ihren Steuern die Infrastruktur aufgebaut
und den Quartieren Sorge getragen haben, vertrieben werden. Es gibt
weder Sachzwänge noch volkswirtschaftliche Gründe, dies
hinzunehmen. Egal, welche Parteifarbe man trägt - angesichts
dieser Entwicklung müssen wir Massnahmen ergreifen: Schutz vor
ungerechtfertigten Mietzinsaufschlägen durch obligatorische
Bekanntgabe des Vor-Mietzinses, Einschränkung der Zweitwohnungen
auch in Städten, Unterstellung der Immobilien unter das
Geldwäschereigesetz und Abschöpfung von Planungsgewinnen.
Indirekte Immobilien-Anlagevehikel gehören verboten. Dafür
ist die Expansion nichtgewinnorientierter Bauträger und des
selbstbewohnten Eigentums zu forcieren.
Solange wir eine auf Wachstum ausgerichtete Wirtschaftsordnung
haben, brauchen wir die Zuwanderung. Ebenso brauchen wir eine
Bodenpolitik, die den Namen verdient, damit Wohnen nicht plötzlich
der Stoff von Albträumen ist.
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RÜTLI
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NZZ am Sonntag 18.7.10
Beschränktes Interesse an der Bundesfeier auf dem Rütli
Knapp 800 Personen haben bis zum Ablauf der Frist ein Ticket
für die diesjährige 1.-August-Feier auf dem Rütli
bestellt.
Andreas Schmid
In früheren Jahren hat die Rütlifeier am 1. August
wiederholt für Schlagzeilen gesorgt. Rechtsextreme störten
den Anlass und nutzten ihn für Propaganda in eigener Sache. Im
Jahr 2007, als rund 2300 Besucher die Ansprachen von Bundesrätin
Micheline Calmy-Rey und der damaligen Nationalratspräsidentin
Christine Egerszegi verfolgten, kam es im Anschluss an die Bundesfeier
gar zu einem Sprengstoffanschlag.
Dieser verlief glimpflich, doch die Schweizerische
Gemeinnützige Gesellschaft (SGG) als Veranstalterin und
Gastgeberin redimensionierte den Anlass in der Folge. 2008 und 2009,
als keine Bundesräte mehr auftraten und der Urner
Sicherheitsdirektor Josef Dittli sowie der emeritierte
Literaturprofessor und Schriftsteller Peter von Matt die Reden hielten,
zog die Rütlifeier noch ein paar hundert Gäste an.
Dieses Jahr, da die ehemalige Bundeskanzlerin und amtierende
SGG-Präsidentin Annemarie Huber-Hotz sowie Mister Schweiz Jan
Bühlmann auftreten, ist das ähnlich. Am 15. Juli ist die
Frist für Ticketbestellungen abgelaufen, und bis dahin haben sich
knapp 800 Personen um einen Gratiseintritt für den Anlass
bemüht, wie SGG-Geschäftsleiter Herbert Ammann sagt. Damit
sei er zufrieden, "denn ein Wirbel wie früher muss nicht sein".
Die Einführung des Ticketsystems zur Kontrolle 2006 hat seither
vor allem das Interesse der rechtsextremen Szene an der Feier deutlich
reduziert. Kartenbestellungen von dieser Seite würden aber nicht
kategorisch abgelehnt, betont Ammann. Dieses Jahr habe er bisher keinen
Antrag zurückgewiesen. "Ich hatte keine Veranlassung dazu."
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NARRENKRAUT
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swissinfo.ch 18.7.10
Zürich soll kontrollierten Cannabis-Verkauf prüfen
swissinfo
Die grösste Schweizer Stadt soll prüfen, ob Cannabis
kontrolliert verkauft werden kann. So verlangt es das Parlament der
Limmatstadt. Aber die Stadt lässt sich Zeit dafür und
beabsichtigt eine Zusammenarbeit mit anderen Städten. Bern und
Basel sind interessiert.
Von einem Sturm der Entrüstung zu sprechen, wäre
übertrieben, aber die Auswirkung war fast die gleiche: Als Mitte
Juni das Stadtparlament von Zürich mit 67 gegen 49 Stimmen einem
Postulat zustimmte, das einen Versuch für kontrollierten
Cannabis-Verkauf verlangte, war das Echo selbst über die
Landesgrenze hinaus gross.Die Süddeutsche Zeitung hat vom
"Dealer"-Staat gesprochen, und die Gegner einer liberalen Drogenpolitik
haben nach mehr Repression gerufen. Das ist eine übliche
Diskussion in einem Land, das Mitte der 1990er-Jahre versuchsweise die
medizinisch kontrollierte Heroinabgabe eingeführt hatte. Sie ist
heute im Gesetz verankert.Das kleine Gewitter, ausgelöst durch die
Verabschiedung des Postulats, lässt sich dadurch erklären,
dass in der Drogenpolitik ziemlich Ruhe herrschte seit der klaren
Ablehnung der Volksinitiative zur Legalisierung von Cannabis im
November 2008. 63% der Stimmbevölkerung hatten diese Initiative
damals abgelehnt.Der Entscheid des Zürcher Stadtparlaments schien
deshalb fast schon anachronistisch, zumal das Postulat von zwei jungen
Grünen im August 2006 eingereicht wurde. Einer von ihnen, Bastian
Girod, ist mittlerweile in den Nationalrat gewählt worden.Die zwei
Parlamentarier hörten die "Blockaden der Schweizer Drogenpolitik"
kommen. Mit der Hoffnung, dass Zürich ein weiteres Mal zu einer
Pioniertat schreitet, hatten sie den kontrollierten Verkauf von
Cannabis unter wissenschaftlicher Begleitung vorgeschlagen.Laut den
Postulanten versichere ein kontrollierter Verkauf "einen wirksamen
Schutz der Jugend", die Abgabe "von gezielten Informationen über
Cannabis" sowie die Qualitätskontrolle des Produkts. Ihre
Hauptargumente lauten: Die Repression nütze nichts, kriminalisiere
Gelegenheitskonsumenten und koste viel. Es sei besser, dieses Geld
für die Prävention zu nutzen.
Konkrete Umsetzung sehr unklar
Doch die Stadt Zürich gibt ihre Gewohnheiten nicht so
schnell auf: "Wir können noch nicht sagen, in welchem Rahmen das
Projekt durchgeführt und ob es überhaupt durchgeführt
werden wird", erklärt Renate Monego, Direktorin des
Städtischen Gesundheitsdienstes."Das Postulat verlangt, dass die
Möglichkeit geprüft wird, Cannabis kontrolliert zu
verkaufen", präzisiert Katharina Rüegg, Mediensprecherin des
Gesundheits- und Umweltdepartements der Stadt Zürich. "Die
Regierung hat zwei Jahre Zeit für die Umsetzung. Wir werden
Experten von verschiedenen Gebieten beiziehen, um die Situation zu
prüfen."Die Spezialisten haben bereits von sich aus an die
Türen geklopft: "Wir erhielten sehr viele Reaktionen", sagt
Katharina Rüegg. "Hanfexperten haben ihre Dienste angeboten."Eine
Sache scheint sicher zu sein: Zürich möchte das nicht im
Alleingang angehen. "Das Postulat ermöglicht es uns, die Situation
präzise zu analysieren", sagt Renate Monego und erklärt. "Wir
möchten nicht mit der Umsetzung beginnen, ohne vorher andere
Ämter beizuziehen. Mit dem Bundesamt für Gesundheit haben wir
Kontakt aufgenommen. Wir wissen auch, dass andere Städte
interessiert sind, wie Bern oder Basel."
Nach dem Modell "Heroin-Versuch"?
Einer der geplanten Wege orientiert sich - wenn auch nur sehr
vage - an der Heroinabgabe unter medizinischer Kontrolle. "Die
medizinisch kontrollierte Abgabe von Heroin unterliegt sehr strikten
Auflagen", sagt Katharina Rüegg. "Auch wenn es sich um zwei
Substanzen völlig unterschiedlicher Natur handelt, wird sich die
Antwort auf das Postulat auf diese Erfahrung stützen."Eine
heroinabhängige Person muss beispielsweise bereits mehrere, nicht
erfolgreiche Therapien hinter sich haben. Die Frage nach dem Wohnsitz
derjenigen Personen, die am "Programm" teilnehmen dürfen, ist
heikel und wird zu diskutieren geben. Ausser Frage steht jedoch der
Verkauf in Läden.Bei der Stiftung Sucht Info Schweiz weckt das
Zürcher Projekt Interesse, mitunter auch kritisches: "Wir
verfolgen das Projekt genau", erklärt Monique Helfer,
Mediensprecherin der Stiftung. "Doch der kontrollierte Verkauf wirft an
erster Stelle das Problem der Legalität auf, denn weder der
Verkauf noch der Konsum sind in der Schweiz erlaubt."
Bussen statt Strafmassnahmen
"Es gibt einige gute Argumente für das Projekt des
kontrollierten Verkaufs, der als Versuch gestartet wird", fügt
Monique Helfer hinzu. "Aber es darf nicht sein, dass die Meinung in der
Öffentlichkeit herrscht, 'Cannabiskonsum ist nicht so
schädlich'. Man weiss, dass Cannabis die Entwicklung von
Jugendlichen beeinträchtigen kann."Die Stiftung befürwortet,
dass für den Konsum anstelle von Strafmassnahmen Bussen
ausgesprochen werden. Das Projekt wird zurzeit in einer der
Kommissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit der
Nationalrates beraten. Die Drogenpolitik wird die Schweiz auch
weiterhin beschäftigen.Ariane Gigon, Zürich,
swissinfo.ch(Übertragung aus dem Französischen: Sandra
Grizelj)
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swissinfo.ch 18.7.10
"Staat darf Bernard Rappaz sterben lassen"
swissinfo
Staat und Ärzte müssen den Willen des Walliser
Hanfbauers, der sich aus Protest gegen seine Gefängnisstrafe
notfalls zu Tode hungern will, respektieren, sagt Ruth
Baumann-Hölzle von der Nationalen Ethikkommission.
Sei eine Person urteilsfähig und gehe von ihr keine Gefahr
für Dritte aus, sei deren Recht auf Abwehr von Zwangsmassnahmen
höher zu gewichten als die Fürsorgepflicht des Staates, sagt
Ruth Baumann-Hölzle im Interview.
swissinfo.ch: Bernard Rappaz sagt von sich, dass er mit einem
Fuss im Grab steht. Ist sein Wille, den Hungerstreik notfalls bis zum
Tod durchzuziehen, auf jeden Fall zu respektieren?
Ruth Baumann-Hölzle: Ich meine schon. Heute gilt jede
medizinische und pflegerische Handlung als Körperverletzung.Nur
die Einwilligung der urteilsfähigen Patientin oder des
urteilsfähigen Patienten lässt die lebenserhaltende Massnahme
zu.Wir haben die Freiheit der Selbstschädigung, und das
Abwehrrecht wird normalerweise höher gewichtet als die
Fürsorgeverpflichtung des Staats zur Lebenserhaltung bei
Urteilsfähigen.Ausnahme ist, wenn eine Fremdgefährdung
vorliegt, die Person also eine Gefahr für andere Menschen
darstellt oder der Patient nicht urteilsfähig ist und keine
Patientenverfügung vorliegt, dann gilt "im Zweifel für das
Leben".Das Abwägen zwischen Abwehrrecht und Einforderungsrecht ist
bei der Beurteilung der Fürsorgepflicht zentral. Oft werden aber
stattdessen der Wille und das Selbstbestimmungsrecht des Patienten als
Einforderungsrechte in den Vordergrund gerückt. Aber die Meinung,
der Patient kann machen, was er will, ist falsch.
swissinfo.ch: Anders gefragt: Darf ein Staat einen Bürger
sterben lassen, wenn er dies in Kauf zu nehmen bereit ist? Ärzte
haben ja die Pflicht, Leben zu erhalten/retten?
R.B.: Die Besonderheit der Situation besteht darin, dass er sich
in Haft befindet. Da hat der Staat eine erhöhte
Fürsorgepflicht.Aber auch in diesen aussgewöhnlichen
Situationen wie beispielsweise auch in der Psychiatrie dürfen
Zwangsbehandlungen nur in Notsituationen vollzogen werden. Das ist dann
der Fall, wenn ein Patient nicht urteilsfähig ist. Das Abwehrrecht
erlischt auch beim Gefangenen nicht. Man darf bei Zwangsbehandlungen
nur soweit gehen, dass man bei Betroffenen die Fremdgefährdung
ausser Kraft setzt. Eine Inhaftierung bedeutet also nicht, dass man den
Gefangenen auch zwangsbehandeln darf.
swissinfo.ch: Ein zentrales Kriterium ist die
Urteilsfähigkeit. Darf oder sollte der Staat Zwangsmassnahmen dann
einsetzen, wenn der Hungerstreikende nicht mehr bei klarem Bewusstsein
ist?
R.B.: Herr Rappaz hat eine Verfügung verfasst, dass er in
dieser spezifischen Situation nicht zwangsernährt werden will.
Weil er diese Situation antizipiert, müsste man sich an die
Verfügung halten und man darf ihn nicht zwangsernähren, auch
wenn er nicht mehr urteilsfähig sein sollte.
swissinfo.ch: Man kann Rappaz' Argumentation umkehren und sagen,
dass er mit dem Hungerstreik die Gefängnisstrafe umgehen will.
Wird die staatliche Justiz dadurch nicht erpressbar?
R.B.: Es ist im freien Ermessen von Herrn Rappaz, auf Nahrung zu
verzichten. Diese Freiheit des urteilsfähigen Menschen ist
grundsätzlich zu respektieren, analog der Freiheit zu anderen
selbstschädigenden Formen wie Nikotin- und Alkoholgenuss.
Würde der Staat Herrn Rappaz zwangsernähren, würde er
seinerseits ein Vergehen begehen, nämlich eine
Körperverletzung.Hungerstreik ist eine Form des zivilen
Ungehorsams, mit der man sich tatsächlich einer Strafe entziehen
oder auch auf ungerechte Situationen aufmerksam machen kann. Der
Entscheid, ob Strafmassnahmen angemessen sind oder nicht, muss aber vom
Hungerstreik unbeeinflusst getroffen werden.Umgekehrt lautet die Frage,
ob der Staat einen Menschen zwingen kann, seine Strafe abzusitzen. Da
kommt die Frage ins Spiel, ob Strafe das Aufrechterhalten der
öffentlichen Ordnung ist oder ob sie einen Racheaspekt hat. Der
Staat soll aber nicht Rache nehmen können, er ist nur
zuständig für die öffentliche Ordnung.
swissinfo.ch: Bernard Rappaz sagt, dass er mit seinem
allfälligen Hungertod nicht zu einem Märtyrer für die
Legalisierung von Cannabis würde. Teilen Sie Seine
Einschätzung?
R.B.: Das ist schwierig zu sagen. Aber selbst wenn dem so
wäre, wenn urteilsfähige Menschen bereit sind, für ein
Anliegen zu sterben, ist das ihr persönlicher Entscheid. Die Frage
ist, ob die Fürsorgeverpflichtung des Staates soweit geht, dass er
sich durch solche Massnahmen erpressen lässt? Dadurch würde
aber die staatliche Ordnung gefährdet. Deshalb muss man dafür
sorgen, dass der Staat vom Hungerstreikenden nicht erpressbar wird.
swissinfo.ch: Sie betonen das Primat des Abwehrrechts des
urteilsfähigen Individuums. Wenn eine schwangere Zeugin Jehovas
aus religiösen Gründen eine lebensrettende Bluttransfusion
ablehnt und dadurch das Leben ihres ungeborenen Kindes gefährdet,
geht es ja über das Recht des Individuums hinaus.
R.B.: Bei Kindern von Zeugen Jehovas wird während einer
Operation die elterliche Obhut entzogen, damit sie eine Bluttransfusion
erhalten können.Wenn sich das Kind noch im Leib der Mutter
befindet, ist die Debatte sehr kontrovers, selbst unter
Medizinethikern. Meine Einschätzung geht dahin, dass das
Abwehrrecht der Mutter höher zu gewichten ist, weil das werdende
Kind existentiell von ihrem Leib abhängig ist und sich darin
befindet.Ist die Mutter urteilsfähig, wäre ein
Zwangskaiserschnitt sehr fragwürdig, weil er eine
Körperverletzung darstellen würde. Würde man diesen
zulassen, könnte man jeder schwangeren Frau im dem Argument des
Lebensschutzes des werdenden Lebens Zwangsmassnahmen verordnen. Denken
wir an die Raucherinnen, Alkoholikerinnen, etc. Wenn man die
Selbstschädigung der schwangeren Frau als Fremdschädigung von
werdendem Leben auslegt, stellt sich die Frage, ab welchem Moment der
Schutzanspruch des Staates gegenüber dem werdenden Leben beginnt.
Die Gesetze sind diesbezüglich ambivalent.Behandeln wir Menschen
entgegen ihrer Abwehrhaltung fürsorglich, laufen wir Gefahr, eine
totalitäre Gesellschaft zu werden. Halten wir die Freiheit zur
Selbstschädigung nicht hoch, müsste man jeden Raucher und
jeden Alkoholiker internieren. Es ist der Preis einer freiheitlichen
Gesellschaft, den Menschen diese Freiheit zuzugestehen.Es ist unserer
Gesellschaft angemessener, wenn wir das Sterben von Menschen in Kauf
nehmen, die mit medizinischer Behandlung zwar überleben
könnten, diese Behandlung aber explizit nicht wollen.
swissinfo.ch: Wie weit geht das Recht auf Selbstschädigung?
R.B.: Es ist kein Anspruchsrecht, sondern ethisch gesehen eine
Freiheit, wie auch das Bundesgericht bestätigte. Die Gesellschaft
ist nicht verpflichtet, mir Mittel zur Selbstschädigung zur
Verfügung zu stellen.Beihilfe zum Suizid ist in der Schweiz zwar
toleriert, falls sie aus uneigennützigen Motiven geschieht. Aber
sie kann von der Gesellschaft nicht eingefordert werden.Bei Herrn
Rappaz ist es so, dass ihm nicht lebenserhaltende Mittel vorenthalten
werden, sondern er lehnt diese ab. Die Gesellschaft hat die
Verpflichtung, ihm immer wieder Lebensmittel anzubieten. Aber wenn er
diese im urteilsfähigen Zustand ablehnt, ist seine Ablehnung zu
akzeptieren.Renat Künzi, swissinfo.ch
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Sonntagszeitung 18.7.10
Rappaz darf nicht verhungern
BERN Der Walliser Hanfbauer Bernard Rappaz soll
zwangsernährt werden. Die Walliser Staatsrätin Esther
Waeber-Kalbermatten hat diesen Entscheid am Freitag gefällt. Sie
folgt damit einem Urteil des Bundesgerichts. Dieses verlangt, es
müsse alles getan werden, um Rappaz' Leben zu retten. Rappaz war
am Montag vom Genfer Universitätsspital ins Berner Inselspital
verlegt worden. Die Genfer Ärzte hatten klargemacht, dass sie
Rappaz nicht gegen dessen Willen behandeln. Die Berner Ärzte haben
in dieser Frage eine weniger klare Haltung. Seite 6
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Bernard Rappaz soll im Berner Inselspital zwangsernährt werden
Die Walliser Staatsrätin Esther Waeber-Kalbermatten folgt
einer Anordnung des Bundesgerichts
Petra Wessalowski
Bern Der Walliser Hanfbauer und derzeit prominenteste Schweizer
Häftling Bernard Rappaz soll zwangsernährt werden. Die
Walliser Staatsrätin Esther Waeber-Kalbermatten fällte den
Entscheid zusammen mit den Ärzten des Berner Inselspitals am
Freitagabend, wie sie heute im Interview mit "Le Matin Dimanche" sagt.
Grund ist ein Entscheid des Bundesgerichts von letzter Woche. Darin
heisst es, dass alles getan werden müsse, um Rappaz Leben zu
retten. Aber auch, dass seine körperliche Integrität
geschützt werden müsse.
Der 57-Jährige war vergangenen Montag vom Genfer
Universitätsspital ins Berner Inselspital verlegt worden. Die
Genfer Ärzte hatten klargemacht, dass sie Rappaz nicht gegen
seinen Willen behandeln. Die Berner Ärzte waren nicht so
kategorisch. Zudem erlaubt das Berner Strafgesetz eine
Zwangsernährung von Gefangenen.
Rappaz hatte angekündigt, dass er sich wehren würde
Das Berner Inselspital darf sich zum Zustand des Promi-Patienten
nicht äussern. Am Freitag sagte Sprecher Markus Hächler auf
Anfrage, dass "das medizinische Personal autonom über medizinische
Massnahmen entscheidet". Was am Schluss zähle, sei das Leben des
Patienten. Somit ist unklar, ob Rappaz bereits zwangsernährt wird
und wie die Massnahmen aussähen.
Üblicherweise wird eine Infusion mit Nährstoffen und
Vitaminen verabreicht. Häufig ist eine Kombination mit einer
Magensonde. Rappaz hatte angekündigt, dass er sich gegen eine
Zwangsernährung wehren würde. In diesem Fall müsste er
wohl angegurtet werden. Selbst Rappaz Anwalt Aba Neeman wusste gestern
nicht, wie er behandelt wird. Rappaz sagte ihm, dass er Suizid begehe,
würde er zwangsernährt.
Neeman kündigt an, dass er am Montag Rekurs gegen die
Zwangsernährung einlegen wird. Im Gegensatz zur Staatsrätin
legt er den Bundesgerichtsentscheid so aus, dass Rappaz erst
zwangsernährt werden dürfe, wenn er ins Koma fällt.
Für Jacques de Haller, Präsident der
Ärzteverbindung FMH, ändert auch der Bundesgerichtsentscheid
nichts am Handlungsspielraum der Ärzte. "Wenn sie Rappaz gegen
seinen Willen ernähren oder reanimieren, ist das unethisch und sie
müssen sich dafür verantworten."
Staatsrätin Waeber-Kalbermatten will die
Zwangsernährung von Häftlingen bei der Konferenz der
Kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren thematisieren. "Ich
möchte wissen, ob die Gesetze vereinheitlicht oder geändert
werden müssen, um künftig ähnliche Situa- tionen zu
vermeiden", sagt sie zu "Le Matin Dimanche". Laut De Haller würde
dies für die Ärzte moralisch nichts ändern. "Die
Standesregeln gelten, das Dilemma bleibt."
--
Rappaz' Kampf
Der Walliser Bernard Rappaz ist seit mehr als 100 Tagen im
Hungerstreik. Sein Ziel ist ein Haftunterbruch. Dieser ist ihm bereits
im Mai für drei Wochen gewährt worden. Sowohl das Kantons-
wie auch das Bundesgericht entschieden in den letzten Tagen gegen einen
erneuten Unterbruch. Der 57-jährige Hanfbauer sitzt eine über
fünfjährige Gefängnisstrafe ab. Er wurde wegen schwerer
Verletzung des Betäubungsmittelgesetzes (illegaler Anbau von
Hanf), aber auch wegen ungetreuer Geschäftsführung,
Geldwäsche- rei, einfacher Körperverletzung sowie
Strassenverkehrsdelikten verurteilt. Rappaz sieht sich als politischen
Gefangenen, an dem das Wallis ein Exempel statuiert.
---
Sonntag 18.7.10
Meinung
Lasst Hanfbauer Rappaz sterben
von Katia Murmann
Die Nachricht: Seit mehr als 50 Tagen befindet sich der
inhaftierte Walliser Hanfbauer Bernard Rappaz im Hungerstreik.
Vergangene Woche wurde der 57-Jährige ins Berner Inselspital
verlegt. Dort soll er notfalls zwangsernährt werden. Rappaz war im
November 2008 wegen schwerer Verletzung des
Betäubungsmittelgesetzes zu fünf Jahren und acht Monaten
Gefängnis verurteilt worden.
Der Kommentar: "Ich fühle mich wie eine Flamme, die flackert
und langsam erlischt", sagte Bernard Rappaz vergangene Woche im
Interview mit dem "Tages-Anzeiger". Der Hanfbauer ist offenbar stark
geschwächt. Doch Mitleid ist fehl am Platz. Bernard Rappaz aus
Saxon VS, ein gestandener Mann und Familienvater, hat aus freiem Willen
und bei vollem Bewusstsein entschieden, dass er nichts mehr essen will.
Ebenso hat er unterschrieben, dass er nicht zwangsernährt werden
will, sollte er das Bewusstsein verlieren. Im Vollbesitz seiner
Kräfte spielt er leichtfertig mit seinem Leben und nimmt seinen
Tod in Kauf.
Das Heer von Behörden, Medizinern und Juristen, das sich in
den letzten Wochen mit dem Fall befasst hat, muss den Willen von
Bernard Rappaz respektieren. Es stellt sich nicht die Frage, was
schwerer wiegt: Die Freiheit des Einzelnen, garantiert durch die
Bundesverfassung, oder die Pflicht des Staates, das Leben seiner
Bürger unter allen Umständen zu schützen. Zwar
müssen die Verantwortlichen alles tun, um Bernard Rappaz davon zu
überzeugen, wieder zu essen. Doch die aufgeregte Diskussion um
Leben und Sterben des revoltierenden Hanfbauern wirkt wie eine Posse in
einem Land, das in Sachen Sterbehilfe eines der liberalsten Gesetze der
Welt hat und das Recht des Einzelnen auf einen selbstbestimmten Tod
höher gewichtet als die Pflicht der Ärzte, Leben zu retten.
Die Justiz irrt, wenn sie nun dem medialen Druck nachgibt und
Bernard Rappaz mit allen Mitteln am Leben erhalten will. Die Angst vor
den Negativ-Schlagzeilen, die der langsame Hungertod eines
Häftlings mit sich bringt, darf ihr Handeln nicht bestimmen.
Siebenmal schon trat der Hanfbauer, der das Spiel mit den Medien
perfekt beherrscht, im Gefängnis in den Hungerstreik. Sechsmal
hatte er mit seiner Erpressung Erfolg und wurde zeitweise auf freien
Fuss gesetzt. Ein siebtes Mal darf die Justiz nicht klein beigeben. Wer
so hoch pokert wie Rappaz, muss damit rechnen, alles zu verlieren. In
diesem Fall sein Leben.
katia.murmann@sonntagonline.ch
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HOMOHASS
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Aargauer Zeitung 19.7.10
Mit faulen Eiern und Weihwasser
Rechtsradikale stören die offiziell erlaubte
europäische Schwulenparade Europride in Warschau
Tausende Homosexuelle haben in Warschau für die
Einführung eingetragener gleichgeschlechtlicher Partnerschaften
demonstriert. Die meisten polnischen Politiker machten einen grossen
Bogen um die Veranstaltung.
Paul Flückiger, Warschau
Kaum eine Viertelstunde unterwegs, flogen in Warschau am Samstag
die ersten faulen Eier, eine Rauchbombe und Flaschen auf die Teilnehmer
der Europride. "Euro-Sodomie hat keine Zukunft" war wenige Schritte
später zu lesen. Statt mit Rauchbomben wurden hier die
Marschierenden mit Weihwasser besprengt. Tausende hatte die erste
internationale Schwulenparade nach Warschau gelockt, darunter Politiker
wie der deutsche Grüne Volker Beck oder die österreichische
Europa-Abgeordnete Ulrike Lunacek.
Im Gegensatz zu dem vom damaligen Stadtpräsidenten Lech
Kaczynski verbotenen Homosexuellen-Marsch von 2005 war Europride eine
offiziell genehmigte Veranstaltung. Warschaus liberale
Stadtpräsidentin Hanna Gronkiewicz-Waltz hielt sich jedoch vornehm
im Hintergrund. Die meisten seien leider im Urlaub, hiess es im
Warschauer Rathaus offiziell. Einen grossen Bogen um die Veranstaltung
machten auch die meisten polnischen Parlamentarier. Einzig die
Vereinigte Demokratische Linke (SLD), die sich bereits im Wahlkampf
für eingeschriebene gleichgeschlechtliche Partnerschaften
engagiert hatte, entsandte vier Vertreter auf eine Wagenplattform —
darunter die graue Eminenz Ryszard Kalisz. Die anderen Parteien
hätten auf die Einladung nicht einmal reagiert, klagte der
polnische Organisator Tomasz Baczkowski von der Stiftung "Gleichheit".
Homosexualität immer noch tabu
Die erstmals in Osteuropa stattfindende Europride kommt in
Warschau sehr bescheiden daher. Von den 1,5 Millionen Teilnehmern in
Madrid vor drei Jahren können Polens Schwule und Lesben nur
träumen, statt der von den Organisatoren erwarteten 20000
Teilnehmern liefen nach Polizeiangaben rund 8000 mit. Noch immer ist
Homosexualität in Polen ein Tabu — vor allem ausserhalb der
grossen Zen-tren.
Welchen Riesenschritt Warschau allerdings in den fünf Jahren
seit Ka-czynskis Stadtherrschaft gemacht hat, fiel am Samstag wieder
auf. Schaulustige Familien mit Kindern hatten sich nicht nur entlang
der Marschroute aufgestellt, viele marschierten gleich in dem
fröhlichen Zug mit. Dieser bewegte sich vier Stunden lang
beschützt von 2000 Bereitschaftspolizisten durch die Innenstadt.
Danach wurden in der Nacht zum Sonntag in vielen Klubs fröhlich
weitergefeiert.
Acht Verhaftungen
Nicht weniger als fünf Gegendemonstrationen waren im Vorfeld
gegen die Strassenparade angemeldet worden. Am Sonntag bestätigte
die Polizei die Festnahme von acht rechtsradikalen Gegendemonstranten.
Ein Polizist wurde bei Auseinandersetzungen mit Mitgliedern des
Völkisch-radikalen Lagers (ONR) verletzt und musste ins Spital
eingeliefert werden. Die Neonazis hatten zu Beginn der Europride einen
Polizeikordon angegriffen und versucht, den Homosexuellenmarsch so zu
verhindern. Fast 250 Demonstranten mussten sich nach dem Gewaltakt
einer Personenkontrolle unterziehen. Ein Polizeisprecher kündigte
am Sonntag die Analyse von Filmmaterial an, das dazu dienen soll,
weitere gewalttätige Neonazis dingfest zu machen.
Bibeln und Gebete
Die rechtsradikale Allpolnische Jugend, die
Präsidentschaftskandidat Jaroslaw Kaczynski 2006/2007 in seine
Regierungsmannschaft eingebunden hatte, veranstaltete zusammen mit
Neonazis einen von wenigen hundert Teilnehmern besuchten
Grunwald-Marsch zur Förderung der "nationalen Ehre". Ein "Marsch
zur Verteidigung der christlichen Wurzeln Europas" nutzte etwas
früher die gleiche Route wie Europride. Verteilt wurden
Mini-Bibeln, auch wurde gebetet. Hochrangige Vertreter der polnischen
katholischen Kirche befürchteten im Vorfeld, ein Ziel von
Europride sei es, Homosexuelle davon abzuhalten, bei der Kirche
therapeutische Hilfe für ihre Krankheit zu suchen. Eine einfachere
Lösung hielt jener Gegendemonstrant bereit, der am Rande der
Marschroute das Transparent "Perverse nach Berlin!" in die Höhe
hielt.
--
NZZ am Sonntag 18.7.10
Weihwasser gegen Schwule
Zum ersten Mal findet der Europride-Marsch in Polen statt
Tausende sind in Warschau für die Gleichberechtigung von
homosexuellen Paaren auf die Strasse gegangen. Der Umzug wurde mehrfach
gestört.
Paul Flückiger, Warschau
"Perverse nach Berlin!", fordert ein Passant auf dem Trottoir.
Doch der wackere Kämpfer für ein rechtskonservatives Polen
hat nicht mit der Festfreude der "Europride"-Teilnehmer gerechnet.
Statt sich zu ärgern, wollen Dutzende von schwulen und lesbischen
Demonstranten mit dem Mann und seinem Transparent fotografiert werden.
Entnervt schlägt dieser schliesslich um sich. Seine
Gesinnungsgenossen sind an andern Abschnitten der Marschroute
beschäftigt.
Kaum eine Viertelstunde nach Marschbeginn flogen bereits die
ersten faulen Eier, Flaschen und Rauchbomben auf die Teilnehmerinnen
und Teilnehmer. Diese bewegten sich vier Stunden lang beschützt
von 2000 Bereitschaftspolizisten durch die Warschauer Innenstadt. Ein
"Marsch zur Verteidigung der christlichen Wurzeln Europas" nutzte die
gleiche Route. "Euro-Sodomie hat keine Zukunft", stand auf einigen
Transparenten. Doch statt mit Rauchbomben wurden die Marschierenden von
dieser Seite mit Weihwasser besprengt.
Am Samstagabend bestätigte der Warschauer Polizeisprecher
Maciej Karczynski die Festnahme von neun Gegendemonstranten. Bei
Auseinandersetzungen mit Rechtsradikalen wurde ein Polizist schwer
verletzt. Insgesamt ist das ein glimpfliches Ende, denn immerhin
fünf Gegendemonstrationen waren im Vorfeld angekündigt
worden. Sie alle wollten den erstmals in Osteuropa stattfindenden
grössten europäischen Schwulen- und Lesbenmarsch, Europride,
in der polnischen Hauptstadt verhindern. Oder zumindest seine
Teilnehmer zur Umkehr bewegen.
Im Gegensatz zu dem vom damaligen Stadtpräsidenten Lech
Kaczynski verbotenen Homosexuellen-Marsch von 2005 war die Europride
eine offiziell genehmigte Veranstaltung. Statt der erwarteten 20 000
Teilnehmer marschierten am Samstag allerdings nur rund 8000 mit.
Warschaus liberale Stadtpräsidentin Hanna Gronkiewicz-Waltz hielt
sich dabei vornehm im Hintergrund. Noch immer ist Homosexualität
in Polen ein Tabu - vor allem ausserhalb der grossen städtischen
Zentren. Einen grossen Bogen um die Veranstaltung machten deshalb auch
die einheimischen Parlamentarier. Einzig die Linke, die sich bereits im
Wahlkampf für eingeschriebene gleichgeschlechtliche
Partnerschaften engagiert hatte, entsandte vier Vertreter auf einen
Umzugswagen.
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queer.de 17.7.10
Warschau: Europride trotzt Angreifern
http://www.queer.de/detail.php?article_id=12468
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WIDERSTAND
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Spiegel 19.7.10
ZEITGESCHICHTE
"Hölle des Judentums"
Zeitgeschichte: Das jüdische Geheimarchiv im Warschauer
Ghetto
Friedmann, Jan
Im Warschauer Ghetto wählten rund 50 Männer und Frauen eine
besondere Form des Widerstands. Sie dokumentierten für die
Nachwelt in einem geheimen Archiv ihren Weg in den Untergang.
David Graber war 19 Jahre alt, als er in großer Eile seinen
Abschiedsbrief auf ein Stück Papier kritzelte: "Nur zu gerne
würde ich den Augenblick erleben, in dem der große Schatz
ausgegraben wird und der Welt die Wahrheit ins Gesicht schreit."
Während draußen deutsche Einheiten die Straßen
durchkämmten, vergrub Graber zusammen mit seinem Freund Nahum
Grzywacz zehn Blechkisten im Kellerboden einer Grundschule in der
Nowolipki-Straße. Es war der 2. August 1942 im Warschauer
Judenghetto.
Gut vier Jahre später wurde der Schatz gehoben. Graber und
Grzywacz waren da längst tot, ermordet, wie fast alle ihrer rund
50 Mitstreiter. Nur drei hatten den Nazi-Terror überlebt, ihre
Angaben führten zur Bergung der Kisten.
Der Schatz bestand aus Papier, rund 35 000 Blatt, eine Gruppe von
Chronisten hatte sie gesammelt und beschrieben. Sie wollten
dokumentieren, wie die deutschen Besatzer die Juden von Warschau
während des Zweiten Weltkriegs entrechteten, peinigten und
schließlich im Vernichtungslager umbrachten. "Diese Materialien
erzählen eine kollektive Geschichte des Niedergangs, der endlosen
Demütigung, vom stillen Heldentum und der Opferbereitschaft",
urteilt der amerikanische Historiker Samuel Kassow. Sein Buch über
das geheime Ghetto-Archiv, das jetzt in deutscher Übersetzung
erschienen ist, bringt die einzigartigen Quellen zum Sprechen(*).
Zwar sammelten verfolgte Juden auch anderswo in Europa Dokumente oder
schrieben Tagebücher. Doch nirgendwo gelang dies ähnlich
dicht und anschaulich wie in Warschau. In der polnischen Hauptstadt
befand sich Europas größte jüdische Gemeinde, hier
sammelten sich viele talentierte Wissenschaftler und Schreiber. Ihre
Chronik möge wie ein "Keil unter das Rad der Geschichte geklemmt
werden", so formulierte eine Autorin den eigenen hohen Anspruch - er
machte das klandestine Archiv zum wohl beklemmendsten Textkorpus des
Holocaust.
"Oyneg Shabes" - die "Freude des Sabbats", so nannte sich der Zirkel,
weil er ab November 1940 meist an Samstagnachmittagen zusammenkam. Der
Chefdenker der Gruppe, zu der etliche Intellektuelle, Journalisten und
Lehrer gehörten, war Emanuel Ringelblum, ein 1900 in Galizien
geborener Historiker. Er hatte an der Warschauer Universität
über die
Geschichte der Warschauer Juden bis 1527 promoviert und arbeitete unter
anderem in der jüdischen Selbsthilfeorganisation "Aleynhilf".
Noch zwei Wochen vor Kriegsausbruch besuchte Ringelblum als Gesandter
der marxistischen Partei Poalei Zion den zionistischen Weltkongress in
Genf. Während andere Delegierte vorschlugen, angesichts der Gefahr
in der Schweiz zu bleiben, zog es Ringelblum zurück zu seiner Frau
Yehudis und seinem damals neunjährigen Sohn Uri. Kaum war
Ringelblum wieder zu Hause, überfielen deutsche Truppen Polen und
nahmen wenig später auch Warschau ein.
Im Oktober 1940 verfügten die Besatzungsbehörden, alle Juden
hätten in einen eigenen Wohnbezirk überzusiedeln; Arbeiter
zogen eine drei Meter hohe Mauer um das Areal. Unablässig trieben
die Deutschen zudem Juden aus dem Umland ins Ghetto. Bald lebten dort
eine halbe Million Menschen auf einer Fläche von nur vier
Quadratkilometern.
Ringelblum und seine Mitstreiter vom "Oyneg Shabes" erfassten die
Dimension des Dramas rasch und machten sich daran, es für die
Nachwelt festzuhalten. Sie sammelten Erlasse und Plakate,
Rationskarten, Briefe, Tagebücher, Zeichnungen. Dokumente des
Grauens auf Jiddisch, Deutsch oder Polnisch.
Zum Beispiel die von den Deutschen verordneten Kalorientageswerte
für das Jahr 1941: Danach sollten Deutsche 2613 Kilokalorien
bekommen, Polen 699, Juden nur 184. Die Ghetto-Bewohner mussten
Lebensmittel schmuggeln, um zu überleben. Über Löhne und
Preise auf dem Schwarzmarkt betrieb das Archiv Marktforschung und
stellte Beispielrechnungen für eine vierköpfige Familie an.
Wie Ethnologen machten sich die Chronisten daran, ihre Umgebung zu
erkunden, als Wissenschaftler in eigener Sache. Sie gaben
standardisierte Fragebögen aus, führten Hunderte Interviews
mit Flüchtlingen und Halbverhungerten.
Zwischen 1940 und 1942 rafften Hunger, Kälte und Krankheiten rund
100 000 Menschen dahin. Im November 1941 schrieb Ringelblum über
das öffentliche Sterben: "Das Furchtbarste ist der Anblick der
frierenden Kinder. Heute Abend hörte ich das Wimmern eines kleinen
Wichts von drei oder vier Jahren. Wahrscheinlich wird man morgen
früh seinen Leichnam finden."
Das Archiv lobte einen Aufsatzwettbewerb aus, um traumatisierte Kinder
zum Sprechen zu bringen. Ein 15-jähriges Mädchen schilderte,
wie seine Mutter neben ihm starb: "Ich spürte in der Nacht, wie
sie kalt und steif wurde, aber was hätte ich tun können, ich
blieb bis zum Morgen an sie geschmiegt liegen, und dann half mir eine
Nachbarin, sie aus dem Bett zu heben und auf den Boden zu legen."
Draußen drohte ständig die Gefahr, von einem deutschen
Polizisten angehalten und verprügelt oder erschossen zu werden.
Einen besonders gefährlichen Straßen-engpass nannten die
Ghetto-Bewohner "die Dardanellen".
Ab 1942 erreichten die Geschichtsschreiber dramatische Nachrichten aus
anderen Landesteilen, Flüchtlinge erzählten von
Massenerschießungen und niedergebrannten Synagogen; einer
berichtete aus Chelmno westlich von Warschau, wie die SS dort Menschen
in Gaswagen umbrachte.
Das industriell betriebene Massenmorden hatte begonnen, und so stellten
sich viele die Frage, wann die "Hölle des polnischen Judentums",
so der Titel einer Abhandlung aus dem Archiv, Warschau erreichen
würde. Das Ghetto werde ausgespart, hatten mehrere deutsche
Stellen dem jüdischen Ältesten Adam Czerniakow versprochen.
Doch am 22. Juli 1942 verkündete SS-Offizier Hermann Höfle,
dass die "Umsiedlung" begonnen habe. Wenige Tage später vergruben
die Archiv-helfer die ersten Kisten.
Gestapo und jüdische Polizei trieben die Bewohner zusammen und
brachten sie zum "Umschlagplatz", von dem die Transporte ins
Vernichtungslager Treblinka starteten. Eine besonders zynische
Proklamation vom 29. Juli lockte die Hungernden mit dem Versprechen,
jeder, der sich freiwillig am Umschlagplatz einfinde, erhalte dort eine
Ration von drei Kilo Brot und einem Kilo Marmelade. Zur Täuschung
der Zurückgebliebenen mussten Deportierte aus den Todesfabriken
beruhigende Postkarten in die Heimat schicken.
Die Archivare begannen mit der Erforschung des Holocaust, noch
während der im vollen Gange war. Mehrfach gelang es, Belege
für das Vernichtungsprogramm ins Ausland zu schleusen, etwa zur
BBC nach London. Man habe "eine bedeutsame geschichtliche Aufgabe
vollbracht und vielleicht Hunderttausende vor der Ausrottung bewahrt",
so hoffte Ringelblum vergebens.
Denn das Ghetto leerte sich rasch: Laut einer Statistik des Archivs
waren im November 1942 bereits 99 Prozent aller Kinder deportiert
worden. Im Wohnbezirk verblieben noch 60 000 Menschen, meist
Männer, die in Werkstätten arbeiteten. Viele
überließen dem Archiv ihre persönlichen Reflexionen,
Dokumente von großer emotionaler Wucht.
Der Lehrer Abraham Lewin berichtete, wie seine Frau in die Fänge
der Häscher geriet: "Sonnenfinsternis, vollständige
Dunkelheit. Meine Luba wurde bei einer Blockade aufgegriffen. Noch sehe
ich vor mir einen Schimmer Hoffnung leuchten. Vielleicht bleibt sie
verschont. Und wenn nicht, was Gott verhüten möge?"
Natan Smolar, ein anderer Lehrer, betrauerte seine "einzige, geliebte
Tochter Ninkele", deren dritten Geburtstag die Familie erst gefeiert
hatte. "Es gab so viele Spielzeuge, so viel Lärm und Spiel, so
viel Glück und Kindergeschrei. Und heute gibt es keine Ninkele
mehr, ihre Mutter ist fort, ebenso meine Schwester Etl."
Schuldgefühle plagten die Zurückgebliebenen, sie beklagten,
"dass die Juden sich wie Schafe zur Schlachtbank haben führen
lassen". Ein Mann schrieb: "Wären wir alle einfach über die
Ghetto-Mauer geklettert, hätten die Straßen Warschaus
gestürmt, bewaffnet mit Messern, Äxten oder auch nur mit
Steinen - dann hätten sie vielleicht 10 000 oder 20 000
umgebracht, aber niemals 300 000!"
Über den bewaffneten Widerstand, der später doch noch, im
April 1943, losbrach, sind kaum Dokumente erhalten geblieben. Die
Deutschen schlugen den Aufstand grausam nieder. SS-Brigadeführer
Jürgen Stroop ließ Wohnblock für Wohnblock
niederbrennen und die Hauptsynagoge sprengen. Am 16. Mai 1943 meldete
er: "Das ehemalige jüdische Wohnviertel Warschaus besteht nicht
mehr."
Der Historiker Ringelblum hatte sich da schon mit seiner Familie in den
nichtjüdischen Teil Warschaus geflüchtet. Seine letzten
Lebensmonate verbrachte er zusammen mit rund 40 Männern, Frauen
und Kindern in einem sieben mal fünf Meter großen Keller
unter einem Gewächshaus, das einem polnischen
Gemüsehändler gehörte. Zwischen den zweistöckigen
Schlafkojen saß Ringelblum Tag für Tag am Ende eines langen
Tisches zwischen seinen Büchern und Listen.
Im März 1944 flog das Versteck auf, weil die Freundin des
polnischen Helfers ihn nach der Trennung verraten hatte. Ringelblum kam
ins berüchtigte Pawiak-Gefängnis, wo er unter Folter
Informationen über jüdische Widerständler verraten
sollte. Dann erschossen die Deutschen den Chronisten ihrer Untaten,
zusammen mit seiner Familie und den anderen Inhaftierten.
Noch sechs Tage bevor sein Unterschlupf entdeckt wurde, hatte
Ringelblum einem Freund über sein Archiv geschrieben: "Falls
keiner von uns überlebt, soll wenigstens das bleiben."
CAF / DPA
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(*) Samuel D. Kassow: "Ringelblums Vermächtnis. Das geheime Archiv
des Warschauer Ghettos". Rowohlt, Hamburg; 752 Seiten; 39,95 Euro.
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ANTI-GENTECH
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NZZ am Sonntag 18.7.10
Angriffe auf Forscher
Erstmals attackieren Gentech-Gegner das private Umfeld eines
Wissenschafters. Der Schutz der Versuchsfelder kostet mittlerweile
Millionen, und die militanten Täter erreichen ihr Ziel:
Freilandversuche werden in der Schweiz unmöglich.
Von Andreas Hirstein
In der Nacht hatten sie nichts bemerkt. Aber als der
ETH-Professor Wilhelm Gruissem und seine Frau am Morgen des 29. Juni
ihr Haus in einem Zürcher Vorort verlassen wollten, entdeckten sie
ein merkwürdiges Schimmern auf den Scheiben der Haustür. Sie
öffneten und sahen, dass Tür und Hauswand mit grüner
Farbe besprüht waren: "NO GMO" war zu lesen, ein Protest gegen die
Erforschung von gentechnisch veränderten Pflanzen, an der Gruissem
beteiligt ist. Das Auto seiner Frau hatten die Täter mit einem
Lackentferner übergossen, das Motorrad seiner Tochter mit
zähem Klebstoff verschmiert. Für den wirtschaftlichen Schaden
von rund 20 000 Franken muss der Wissenschafter nun alleine aufkommen.
Keine Versicherung übernimmt die Kosten.
Gruissem ist Biologe und seit zehn Jahren Professor an der ETH
Zürich. Da er sich auch mit gentechnischen Methoden befasst, ist
er Protest gewöhnt. "Ich bekomme manchmal Briefe von Gegnern",
sagt er. "Das ist kein Problem, ich kann mich damit auseinandersetzen
und sie persönlich beantworten." Mit dem Anschlag Ende Juni jedoch
ist eine neue Qualität erreicht. Es ist das erste Mal, dass ein
Wissenschafter und seine Familie in ihrer privaten Umgebung angegriffen
werden - noch dazu für eine Arbeit, die er im Auftrag des Staates
und nicht eines Agrokonzerns durchführt.
Nutzen und Risiken
Auf Versuchsfeldern in Pully bei Lausanne und Reckenholz bei
Zürich erforscht Gruissem zusammen mit anderen Wissenschaftern
gentechnisch veränderten Weizen. Die Experimente sind Teil eines
Forschungsprogramms (NFP59) des Schweizerischen Nationalfonds (SNF),
mit dem der Bundesrat "Nutzen und Risiken der Freisetzung von
gentechnisch veränderten Pflanzen" untersuchen lässt. Der
Präsident des SNF-Forschungsrats, Dieter Imboden, stellt eine
Eskalation des Protests gegen die Forschung fest: "Wir hatten
früher Fälle von Sachbeschädigung, aber bisher noch nie
einen Angriff auf eine Person."
In der Tat sind die Freilandversuche in Pully und Reckenholz
schon mehrmals das Ziel von Anschlägen geworden. Erstmals am 13.
Juni 2008 überfielen 35 vermummte Täter die Parzellen in
Reckenholz. Mit einem Brecheisen öffneten sie das Tor zum
eingezäunten Gelände. "Sie trugen Sicheln, hatten weisse
Overalls an und das Gesicht mit Tüchern und Sonnenbrillen
verschleiert", erzählt eine Forscherin, die den Angriff am
frühen Morgen miterlebt hat und zusehen musste, wie die Angreifer
die Versuchspflanzen niedermähten. Als sich die Forscherin
nähern wollte, wurde sie bedroht: "We may be dangerous" - "wir
könnten gefährlich sein", rief ihr eine weibliche Person mit
anscheinend südeuropäischem Akzent entgegen. Nach wenigen
Minuten war der Spuk vorbei. Die Täter flüchteten sich in den
nahen Wald, wo sie ihre Overalls zurückliessen.
Fünf Festnahmen
Die Polizei konnte später zwar fünf Verdächtige
ermitteln. Zu einem Urteil ist es jedoch bis heute nicht gekommen.
Gleiches gilt für zwei weitere Angriffe in Pully. Am 23. Juni
letzten Jahres wurden dort mit Herbizid gefüllte Flaschen auf das
Feld geworfen. Ein Jahr später, in der Nacht vom 23. auf den 24.
Juni 2010 - 5 Tage vor dem Anschlag auf Gruissem -, haben Vermummte
Herbizide von der Strasse aus auf die Felder gesprüht. Auf das
Gelände vordringen konnten sie nicht, weil es mittlerweile rund um
die Uhr von Securitas-Mitarbeitern, von einem doppelten Zaun mit
Stacheldraht und Bewegungsmeldern geschützt wird.
Die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen machen die
gentechnologische Forschung in der Schweiz immer teurer. Schon 2008
musste das Budget des Forschungsprogramms deswegen um zwei Millionen
Franken erhöht werden. Freilandversuche sind für einzelne
Institute inzwischen nicht mehr finanzierbar, sagen Wissenschafter. Und
auch Gruissem wird hierzulande keine Experimente mit gentechnisch
verändertem Weizen mehr durchführen. "Nicht weil es
wissenschaftlich uninteressant wäre, sondern weil die Sicherheit
zu viel Geld kostet", sagt er. In den USA oder Spanien könnten die
Versuche problemlos stattfinden. In der Schweiz dagegen fliessen beim
NFP59 über 20 Prozent des Forschungsbudgets in
Stacheldrahtzäune, Überwachungskameras und die
24-Stunden-Securitas-Bewachung.
Dabei ist die Gentechnologie nur eines von mehreren
Angriffszielen militanter Forschungsgegner. Auch Nanotechnologie und
Tierversuche sind ins Visier von Angreifern geraten. Im April dieses
Jahres nahm die Polizei in Langnau am Albis zwei Italiener und einen in
Italien lebenden Schweizer fest, die einen Sprengstoffanschlag auf des
IBM-Forschungslabor in Rüschlikon geplant haben sollen. Dort bauen
IBM und die ETH Zürich für 90 Millionen Franken ein
Nanotechnologie-Forschungszentrum. Im Auto der Verdächtigen wurden
Sprengstoff und ein Bekennerschreiben gefunden. Alle drei sind noch in
Untersuchungshaft. Zur Menge des Sprengstoffs und zu den Motiven der
Verhafteten gibt die Bundesanwaltschaft keine Auskünfte.
Dass es aber zumindest ideelle Verbindungen zwischen den drei
Nanotechnologie- und den Gentech-Gegnern gibt, zeigt das
Bekennerschreiben der Täter von Pully. Darin bestätigen sie
ihre Solidarität mit den in Langnau Festgenommenen sowie mit dem
wegen Mordes verurteilten Ökoterroristen Marco Camenisch.
Mit gewalttätigen Übergriffen müssen in der
Schweiz auch Forscher rechnen, die Tierversuche durchführen. Die
Täter gehen dabei zum Teil exakt so vor, wie nun gegen Wilhelm
Gruissem: Sie verüben sogenannte "home visits", verschmieren
Fassaden, beschädigen Fahrzeuge mit Chemikalien und schlitzen
Reifen auf.
Prominentestes Opfer war Novartis-Chef Daniel Vasella.
Tierversuchsgegner schändeten im Juli 2009 das Grab seiner Eltern
und entwendeten die Urne seiner 2001 verstorbenen Mutter. Sie
beschmierten eine Kapelle in seinem Wohnort Risch (ZG) und
zündeten sein Jagdhaus in Österreich an. Die Täter
vermutet die Polizei unter den Aktivisten der Kampagne SHAC (Stop
Huntingdon Animal Cruelty), die mit kriminellen Mitteln gegen das
Tierversuchslabor Huntingdon kämpfen.
Pistolenkugel in der Post
Paul Herrling, der Forschungsleiter von Novartis, hat selbst
Einschüchterungsversuche und Rufmordkampagnen erlebt. "Einmal
wurden uns Pistolenkugeln nach Hause geschickt, letztes Jahr wurde
unsere Wohnungsumgebung verschmiert, und an der Bushaltestelle wurde
ich als Pädophiler verleumdet", erzählte er letztes Jahr
dieser Zeitung.
Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) stellt eine Zunahme der
Gewaltbereitschaft fest. Fedpol stützt sich dabei auf Erkenntnisse
des Nachrichtendiensts des Bundes, der in seinem Jahresbericht 2009
zwölf "Ereignisse" im Bereich des Tierrechts-Extremismus
feststellt. Alleine sechs Mal waren Novartis-Mitarbeiter von den
Drohungen, Einschüchterungs- und Erpressungsversuchen betroffen:
"Wir werden jede Gelegenheit nutzen, dem mörderischen Abschaum der
Novartis-Mitarbeiter Angst zu machen", hiess es etwa auf einer in
Englisch formulierten Schmiererei in der Region Basel.
Einige der Täter kommen vermutlich aus England und den
Niederlanden. Die Behörden haben deshalb acht Einreisesperren
gegen Tierrechts-Extremisten verhängt. Aber auch Schweizer
Tierschützer beteiligen sich nach Erkenntnissen des
Nachrichtendienstes an den Aktionen. Oder sie weigern sich, die Gewalt
zu verurteilen. Es stehe ihm nicht zu, die Aktionen anderer
Tierschutzorganisationen zu bewerten, schreibt etwa der Präsident
des Vereins gegen Tierfabriken Erwin Kessler. Gewaltfreie
Verlautbarungen würden in den Medien kaum ein Echo finden.
Mangelnde Unterstützung
Noch ist die Bedrohungslage in der Schweiz mit der Situation in
England, den Niederlanden oder Deutschland nicht vergleichbar.
Personenschutz für einen Universitätsprofessor hat es
hierzulande noch nicht gegeben. Doch die Anschläge auf Gruissem
und die Felder in Reckenholz und Pully zeigen, dass die gewaltbereite
Szene auch hierzulande wächst.
Und offenbar erreichen die Täter ihre Ziele. Dieter Imboden,
der Präsident des Forschungsrats des Nationalfonds, glaubt, dass
Freilandversuche in der Schweiz nicht mehr möglich sein werden.
"Damit werden uns Experten fehlen, die mit gentechnisch
veränderten Pflanzen umgehen können", sagt er. "Und Fachleute
brauchen wir nur schon deswegen, weil in vielen Ländern
gentechnisch veränderte Pflanzen im Gebrauch sind."
Von der Politik fordert Imboden mehr Unterstützung. Der
Bundesrat habe das Forschungsprogramm in Auftrag gegeben. Er müsse
sich jetzt hinter die Forscher stellen und sie verteidigen. "Nicht wir
haben uns um dieses Programm gerissen, sondern die Politik hat uns den
Auftrag gegeben."
--
Umwelt beeinflusst Gentechpflanzen
Experimente im Gewächshaus können Freisetzungsversuche
nicht ersetzen. Das ist das Fazit einer Studie von Wissenschaftern der
Universität Zürich, die diese Woche publiziert wurde ("PLoS
ONE"). Die Forscher haben den Ertrag von gentechnisch verändertem
Weizen im Gewächshaus und auf den Versuchsfeldern in Zürich
Reckenholz verglichen. Die Pflanzen waren mit einem Resistenzgen gegen
Mehltau ausgestattet worden. Im Gewächshaus warfen sie einen bis
zu doppelt so grossen Ertrag ab wie die unveränderte Weizensorte.
Im Freilandversuch war es umgekehrt: Der Gentechweizen schnitt
schlechter ab. Das bedeutet, dass Experimente im Treibhaus nicht
ausreichen, um neue resistente und ertragreiche Sorte zu finden. (hir.)
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ANTI-ATOM
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Basler Zeitung 19.7.10
Das Wochengespräch
"Ich verteufle die Atomkraft keineswegs"
Andreas Nidecker engagiert sich als Arzt gegen die Atomtechnik
INTERVIEW: Renato Beck
Seit 1980 kämpfen Ärzte aus aller Welt bei IPPNW
("Ärzte für die Verhütung eines Nuklearkriegs") gegen
Atomwaffen und Kernenergie. 1985 erhielt die Gruppierung den
Friedensnobelpreis. Nidecker ist im Vorstand des Schweizer Verbands,
der vom 25. bis 30. August in Basel den Weltkongress durchführt.
BaZ: Herr Nidecker, wie kommt ein Radiologe, der um die
nützlichen Eigenschaften von Strahlung Bescheid weiss, dazu, die
Atomenergie zu verteufeln?
Andreas nidecker: Ich muss ausholen: Es macht einen Unterschied,
ob Röntgenstrahlen in der Medizin benutzt werden, wo das Risiko
einer Erkrankung viel grösser ist als die minime Bestrahlung, oder
ob, wie bei einem AKW-Unfall, ganze Landstriche durch radioaktive
Substanzen wie Caesium verstrahlt und eventuell unbewohnbar werden. Ich
verteufle Atomkraft keineswegs, sondern stelle nur ihre hohen Kosten
dem ebenfalls hohen Risiko gegenüber.
Gab es vor Ihrem Engagement gegen Atomkraft ein
Schlüsselerlebnis?
Nein. Ich bin als Radiologe der IPPNW beigetreten, um mich bei
Fragen der Radioaktivität und Atomenergienutzung einzubringen. Das
Hauptengagement unserer Organisation gilt jedoch dem Abbau aller
Atomwaffen.
Welche Ziele verfolgen Sie am Weltkongress in Basel?
Wir werden die Thematik einer atomwaffenfreien Zone in Europa,
natürlich exklusive Frankreich und England, diskutieren und in den
nächsten Jahren vorantreiben. Ebenfalls sind Mitglieder engagiert
in der Erforschung der Häufigkeit von Leukämie bei Kindern in
der Umgebung von Atomkraftwerken. Schliesslich möchten wir Bilanz
ziehen nach der vor Kurzem beendeten internationalen Konferenz zum
Atomsperrvertrag und unsere Weiterarbeit dazu neu ausrichten.
Die Atomindustrie spricht von mangelhaften Studien im
Zusammenhang mit solchen Krebserkrankungen.
Sie sprechen die Kinderkrebsstudie aus Norddeutschland an, wo
vermehrt Blutkrebserkrankungen bei Kindern aus der Umgebung von
Atomkraftwerken festgestellt wurden. Diese Arbeit ist international
publiziert, "peer reviewed" und anerkannt und ist epidemiologisch hieb-
und stichfest. Wissenschaftlich anerkannte Studien haben mehr Gewicht
als Statements von profitorientierten Unternehmen wie AKW.
Natürlich müssen solche Studien sofort verunglimpft werden,
könnten sie doch im Fall ihrer Verbreitung bei einer der
Atomenergie latent kritisch eingestellten Bevölkerung
Alarmstimmung auslösen.
> Fortsetzung am Dienstag
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Sonntag 18.7.10
"Ein neues Atomkraftwerk zu bauen, macht keinen Sinn"
Ex-Axpo-Manager Hans-Peter Stöckl kritisiert seinen
vormaligen Arbeitgeber: Es gebe keine Stromlücke
Von Yves Carpy
Dass die Schweiz zwei neue AKW braucht, gilt praktisch als
ausgemacht. Doch jetzt warnen ein Insider und ein Experte: Die Ideen
der Strombarone seien eine Fehlplanung und nicht finanzierbar.
Der ehemalige Axpo-Manager Hans-Peter Stöckl hält die
Pläne seines vormaligen Arbeitgebers für neue Atomkraftwerke
für völlig verfehlt: "Ein neues AKW zu bauen, macht keinen
Sinn. Es gibt international gesehen keine Stromlücke", ist er
überzeugt. "Der Axpo-Chef Heinz Karrer glaubt, er habe immer noch
einen Versorgungsauftrag", er gehe deshalb davon aus, dass er alle
Kosten einfach an die Kunden verrechnen könne. "Axpo vergisst,
dass der Markt liberalisiert wird."
Auch die angekündigte Preiserhöhung um 7 Prozent ist
für Stöckl nicht nachvollziehbar. Der schweizerische
Kraftwerkspark sei bereits abgeschrieben. Der Stromkonzern werde aber
nicht zugeben, dass die Tariferhöhungen eigentlich der
Finanzierung der neuen AKW dienen sollen. Der Strommarktexperte
zweifelt, dass die Axpo die Preiserhöhung durchbringt: "Karrer
kann nur mehr verlangen, wenn das gesamteuropäische Niveau steigt.
Und am internationalen Markt sanken die Preise und finden erst langsam
den Boden." In Süddeutschland würden an Wochenenden mitunter
sogar Negativpreise bezahlt. In Italien schrumpfte in der Krise der
Strombedarf um 14 Prozent.
Stöckl ist seit 30 Jahren in der Energiebranche tätig.
Zuletzt hat er für die Axpo-Tochter EGL die Beteiligungen an und
den Neubau von Kraftwerken im In- und Ausland geleitet, die mit
fossilen Energieträgern arbeiten. Obwohl er heute die
Geschäfte des Solartechnik-Start-up Airlight Energy leitet, ist er
ein kühler Rechner geblieben. Ein AKW rechne sich
betriebswirtschaftlich schlicht nicht:
Auch er glaubt, dass die Preise mitder Strommarkt-Liberalisierung
steigen. Doch nicht genügend, um die Produktionskosten eines
1600-Megawatt-Reaktors einzuspielen, wie ihn die Axpo, Alpiq und die
BKW bauen wollen. Das sind 10 bis 12 Rappen pro Kilowattstunde Strom
(siehe Box). Am Donnerstag zum Beispiel stieg der Preis an der
Leipziger Strombörse bloss bis 7 Rappen. Das AKW hätte also
den ganzen Tag Verlust gemacht.
Schlimmer noch: Stöckl zweifelt, dass das AKW all seinen
Strom verkaufen kann: "Ein AKW ist nur für die Grundversorgung mit
Bandenergie geeignet; es kann aus Sicherheitsgründen nicht rasch
abgeschaltet werden. Die kleine Schweiz braucht aber gar nicht die
ganze Zeit die ganze Leistung. Energie könne auch günstiger
aus dem Ausland geliefert werden. "Kann Axpo folglich nur die
Hälfte des Stroms verkaufen, verdoppeln sich die
Herstellungskosten auf über 20 Rappen."
Um den überschüssigen Strom zu speichern, muss laut
Stöckl zudem ein Stausee gebaut werden. Der bringt
zusätzliche Deckungskosten von 5,6 Rappen mit sich, aber auch die
Hoffnung, den Strom in Spitzenlastzeiten zu Höchstpreisen
verkaufen zu können. Die erzielten Gewinne reduzieren die
Gesamtkosten von 25 bis 30 Rappen pro Kilowattstunde.
Dieser Preis kontrastiert nun stark mit den tiefen
Gestehungskosten von 3 bis 5 Rappen pro Kilowattstunde, welche die
Schweizer Stromindustrie für die AKWs in Leibstadt oder
Gösgen ausweist.
"Da macht es keinen Sinn, wenn die Schweiz einen falschen
Kraftwerktyp baut. Besser würde die Schweiz daher im
grösseren Stil dort in erneuerbare Energien investieren, wo der
höchste Wirkungsgrad zu erzielen ist und die Renditen über
Einspeisevergütungen staatlich garantiert sind - also im Ausland.
Das meint auch Christian Russenberger, selbstständiger Strategie-
und Finanzierungsspezialist im Energiebereich. Der Alpenraum sollte
zudem mit seinen Speicherseen besser als Batterie für erneuerbare
Energien dienen und die natürlichen Schwankungen auffangen, die
wegen der wechselnden Wind- und Wetterverhältnisse herrschen.
Angesichts der Rieseninvestitionen, welche die Schweiz in der
Atomkraft vorhat - 10 Milliarden Franken für ein neues AKW - warnt
er vor teuren Rettungsaktionen. Zum Garantieren der Grundlast im Netz
in Ergänzung zu Wasser- und Windenergie reichen laut Russenberger
drei Gas-Kobikraftwerke, die man nach Bedarf ein- und ausschalten kann.
Ihre Baukosten seien mit je 500 Millionen Franken auch ein viel
geringeres Investitionsrisiko.
Das Hindernis: Das Verbot, dass der CO-Ausstoss im Ausland
kompensiert werden darf, macht ihren Betrieb - obwohl
volkswirtschaftlich sinnvoll - zu teuer. "Der Schweiz fehlt eine
gesamtheitliche Energiepolitik", stellt der Energieexperte Russenberger
fest. Er stösst sich auch daran, dass keiner der Stromkonzerne den
Preis offenlegen will, für den sie sich derzeit in die vielen,
projektierten Windparks in der Nordsee einkaufen. "Nur so können
wir darüber urteilen, ob die Mittel kosteneffizient investiert
werden", meint der Energie-Fachmann. So aber erscheine die aktuelle
Preiserhöhung der Axpo als reine Willkür.
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Warum Axpo ein AKW will
Axpo-Chef Heinz Karrer wirbt mit der Warnung vor
Stromausfällen für neue Atomkraftwerke (AKW). Die Lücke
könne nicht mit Gaskombikraftwerken überbrückt werden.
Diese produzieren zu teuer (der riesige CO-Ausstoss muss im Inland
kompensiert werden). Zudem würde der Vertrag mit Frankreich
für den Import von billigem Atomstrom 2016 ablaufen. Grüner
Strom aus Biomasse, Sonne und Wind decke erst 0,1 Prozent des Bedarfs
ab. Die Stromkonzerne haben sich auf 2 statt 3 AKW geeinigt, streiten
aber über die Standorte: Axpo und BKW wollen ihre AKW in Beznau
(AG) und Mühleberg (BE) ersetzen, Alpiq will in Gösgen (SO)
bauen. Das Volk kann frühestens Ende 2013 über neue AKW
abstimmen. (yca)