MEDIENSPIEGEL 19.7.10
(Online-Archiv: http://www.reitschule.ch/reitschule/mediengruppe/index.html)

Heute im Medienspiegel:
- Reitschule-Programm
- Festmacher@Vorplatz
- Big Brother: TrumpfBuur; Alarmglocken; BL; Bundesanwaltschaft
- Big Brother Sport: Fanwalk YB; Hooligans BL; Aufhebung Choreo-Verbot SG; FCB-Stadionverbote
- Security SG
- Obdachlos BS: Weggespart
- Wohnnot: schrankenlose Kapitalverwertung
- Rütli-Feier: Interesse eher klein
- Narrenkraut: Cannabis-Verkauf ZH; Fall Rappaz
- Homohass: Angriffe auf Europride Warschau
- Widerstand: Geheimarchiv in Warschauer Ghetto
- Anti-Gentech: Militant gegen ForscherInnen
- Anti-Atom: Ärzte gegen Atomtechnik; neues AKW sinnlos

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REITSCHULE
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Do 22.07.10
22.00 Uhr - SLP - CIVET (USA) Rock'n'Roll, Support: Snakebone (CH) - Punkrock

Mi 28.07.10
22.00 Uhr - Vorplatz - SLP-Offene Bühne

Infos:
http://www.reitschule.ch
http://www.reitschulebietetmehr.ch

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FESTMACHER
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kulturstattbern.derbund.ch 18.7.10
http://newsnetz-blog.ch/kulturstattbern/blog/2010/07/18/festmachen/

Von Gisela Feuz am Sonntag, den 18. Juli 2010, um 03:41 Uhr

Festmachen

Ganz Bern war diese Nacht auf den Beinen. Wer nicht auf dem Gurten, am Kairo-Gartenfest oder den fulminanten Start (*hüstel*) der Young Boys in die neue Saison am Unterstützen war, der war offenbar sonst irgendwo am Feiern. Zum Beispiel mit den Festmachern, welche samt trojanischem Pferd den Vorplatz der Reitschule in Beschlag genommen haben.

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BIG BROTHER
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Bund 19.7.10

Meinungen

 Replik Zur Tribüne "Schweizer Mentalität des Fichierens", Bund vom 15. Juli.

 Auch Linke haben fleissig fichiert

Erwin Bischof

 Aviva Guttmann schreibt über die "Schweizer Mentalität des Fichierens" und bezieht sich dabei auf die neu aufgeflammte Diskussion über zu fleissige Staatsschützer. Sie erwähnt zu Recht, dass der Staatsschutz nicht die einzige Instanz war, die z. B. während des Kalten Krieges Fichen angelegt hat. Dann kommt eine lange Tirade gegen den freisinnigen Nationalrat Ernst Cincera, der bekanntlich ein Archiv führte über linksextreme Kreise in der Schweiz. Linksextreme Kreise haben das Archiv Cinceras illegal aufgebrochen und Akten gestohlen.

 Wie neuere Forschungen beweisen, war die Schweiz in dieser Epoche vom Kommunismus im Osten stark bedroht und zum Teil auch von der Staatssicherheit und anderen Ost-Spionen unterwandert. Leider hat es viele Schweizer gegeben, die den Marxisten/Kommunisten auf den Leim gekrochen sind und den falschen Propheten geglaubt haben.

 "Die unheimlichen Patrioten"

 Der Vollständigkeit halber muss man beifügen, dass auch die Linke ihre privaten Archive geführt hat. Zum Beispiel Jürg Frischknecht und Ueli Haldimann für ihr Buch "Die unheimlichen Patrioten". Sie haben unbescholtene bürgerliche Politiker en masse fichiert und in die rechtsextreme Ecke gestellt.

 Am meisten Einträge haben: Christoph Blocher, Peter Sager (Ost-Institut), Kurt Furgler (CVP-Bundesrat) sowie Papst Johannes Paul II. An bürgerlichen Organisationen werden durchleuchtet: Bund der Steuerzahler, Caritas, Centre patronal, Hofer-Club (Schweizerische Fernseh- und Radiovereinigung), Trumpf Buur und viele mehr.

 Die Verfasser des Patrioten-Pamphlets sprechen diesen Politikern das Menschsein schlicht ab, denn diese "steigen wie die Ratten aus den Löchern auf", wie es im Text der Anti-Anti-Kommunisten heisst. Für diese Formulierung könnte sich sogar ein Richter der Anti-Rassismus-Strafnorm interessieren! Geschadet hat es den Verfassern nicht, Haldimann ist bis zum interimistischen Fernsehdirektor aufgestiegen.

 "Pollux" in der DDR

 Ein weiteres Archiv ist weniger bekannt, dasjenige des Schweizer Kommunisten Georges Baehler alias Pollux in Ost-Berlin. Er verfasste während des Kalten Krieges mehrere Bücher unter falschem Namen gegen die Filzokratie der "200 führenden Familien" der westlichen Unternehmen und sammelte eifrig Akten über die verwandtschaftlichen Verbindungen der Wirtschaftselite.

 Baehler musste sein Archiv aus Sicherheitsgründen von Zürich in die DDR verlegen, wo ihn bekannte Vertreter der SPS und Schweizer Journalisten besuchten, um Einsicht in seine Fichen zu nehmen. Zum totalitären Stasi-Staat hatte er ein positives Verhältnis, er lobte die "grossen Errungenschaften der DDR" und die dort herrschenden Zustände als paradiesisch.

 Albert Norden, Mitglied des Zentralkomitees der SED, ein mit allen Wassern gewaschener marxistischer Intellektueller, gab Baehler konkrete Anleitungen, wie er seine antikapitalistischen Schmähschriften abfassen sollte. Diese Zusammenhänge werden seit Jahrzehnten vertuscht und verheimlicht. Es wäre an der Zeit, dass wir uns auch mit dieser linken Seite der "Schweizer Mentalität des Fichierens" kritisch auseinandersetzen.

 Erwin Bischof, geb. 1940 in Zug, promovierter Historiker, ist Unternehmensberater und Autor. Von 1982 bis 1986 war er Redaktor der rechtsbürgerlichen Meinungs-Plattform Trumpf Buur. Von 1986 bis 1991 sass er für die FDP im Berner Grossen Rat.

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La Liberté 19.7.10

Manque de moyens pour la protection des données

 Fichage ● Le préposé à la protection des données aurait-il pu empêcher l'affaire des fiches révélée en juin dernier? Pas vraiment, selon son suppléant, Jean-Philippe Walter. Ses services avaient bien remarqué la mauvaise gestion d'ISIS, la base de données relative à la protection de l'Etat du Service de renseignement. Mais les moyens dont dispose le préposé ne sont pas suffisants pour mener l'enquête sur ce genre de dossiers. Ni au niveau du personnel, ni au niveau de la compétence que lui octroie la Confédération. > 3

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Affaire des fiches

 "Nous avons tiré la sonnette d'alarme"

 Le Préposé à la protection des données a vu que le fichier ISIS n'était pas à jour. Mais ses moyens sont trop modestes pour investiguer ce genre de cas, plaide son suppléant.

 Propos recueillis par Magalie Goumaz

 Elle passe mal, cette nouvelle affaire des fiches dévoilée à la fin juin par la Délégation des commissions de gestion des Chambres fédérales (DélCdG). Le Service de renseignement de la Confédération (SRC) a introduit dans sa base de données relative à la protection de l'Etat, ISIS, environ 200 000 noms, sans se soucier outre mesure de la conformité du procédé avec la légalité. Le Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence a un droit de regard sur le système. N'a-t-il rien vu? Jean-Philippe Walter, suppléant du Préposé, répond.

 Le conseiller fédéral Ueli Maurer s'est dit surpris de découvrir l'ampleur des dégâts causés par la mauvaise gestion d'ISIS. L'étiez-vous également?

 Jean-Philippe Walter: Non, pas vraiment. Conformément à la procédure du droit dit "d'accès indirect", notre autorité a pour tâche de vérifier la conformité des données enregistrées à la demande des personnes concernées et nous avons souvent constaté des lacunes dans la mise à jour. Nous avons aussi mis le doigt sur la problématique des tiers enregistrés, c'est-à-dire notamment des personnes proches qui ne présentent pas elles-mêmes un danger pour la protection de l'Etat.

 Néanmoins, dans vos rapports annuels, vous n'avez jamais vraiment mis l'accent sur cette problématique. Dans votre dernier rapport, présenté en juin, deux paragraphes concernent le fichier ISIS...

 Nous collaborons étroitement avec la Délégation des commissions de gestion et nous lui avons fait part de nos constatations, notamment en 2008, lorsqu'en relation avec les cas de parlementaires bâlois, nous avons relevé des situations non conformes à la loi. Nous avons alors également informé plusieurs personnes des enregistrements qui les concernaient et la DélCdG a décidé de procéder à un examen approfondi. Notre dernier rapport n'en fait pas mention pour ne pas anticiper sur les conclusions de son enquête. Dans le passé, nous avons aussi fait état des résultats de contrôles ciblés et en 2004, nous avons dénoncé l'absence d'information aux personnes ayant déposé une demande d'accès indirect.

 Mais n'était-ce pas votre rôle de tirer la sonnette d'alarme dès lors que les cas se multipliaient?

 Dès le moment où la Délégation des commissions de gestion s'est emparée de la question, il n'y avait pas lieu de faire ce travail à double. Disons que ça aurait été notre rôle si nous avions pu avant elle procéder à un contrôle complet de la banque de données ISIS... Faute de ressources, nous ne l'avons pas fait. Actuellement, pour effectuer ces tâches de contrôle dans le cadre des demandes de droit d'accès indirect, nous n'avons qu'un 60-80% à disposition. Dans l'idéal, il faudrait deux postes.

 Mais nous avons tiré la sonnette d'alarme dans le sens où nous avons informé la DélCdG et autant que possible les personnes concernées. Ces interventions ont contribué au rapport rendu public à la fin juin.

 Au vu des résultats de l'enquête parlementaire, estimez-vous qu'il faille dorénavant renforcer votre pouvoir de surveillance?

 On ne peut pas être constamment derrière ces fichiers mais il est vrai qu'outre le manque de personnel, nos compétences d'investigations sont insuffisantes pour rendre ces contrôles plus effectifs. On devrait pouvoir travailler comme un juge d'instruction ou avoir la même marge de manœuvre que le Contrôle fédéral des finances. Nous devrions par exemple avoir un accès direct aux données. Actuellement, ce n'est pas le cas, nous devons chaque fois passer par le Service de renseignement.

 En outre, nous maintenons qu'il serait nécessaire de remplacer la procédure dit du "droit d'accès indirect" pour revenir au "droit d'accès direct". Le chef du Département de la défense s'est engagé à revoir cette procédure pour la rendre plus conforme aux exigences de la Convention européenne des droits de l'homme. I

 "On ne peut exclure des erreurs ailleurs"

 La Confédération entretient de nombreux fichiers. Outre ISIS, qui concerne la protection de l'Etat, les affaires de drogue ou de crime organisé possèdent également leur fichier. Ne faudrait-il pas aussi les contrôler?

 Jean-Philippe Walter: C'est vrai que les fichiers de la police judiciaire fédérale comportent aussi des données sensibles. On ne peut pas exclure des erreurs. Mais les personnes qui y sont enregistrées font l'objet de procédures pénales, contrairement au fichier ISIS qui est du ressort de la police préventive. Dès lors, je ne pense pas que le même risque existe. De plus, en ce qui concerne ISIS, plusieurs facteurs expliquent cette situation, dont le manque de moyens, la migration informatique du système, la fusion des services de renseignements. Et les responsables ont privilégié la quantité des données sur la qualité.

 Ueli Maurer évoquait un problème de culture pour expliquer cette nouvelle affaire des fiches. Vous partagez cet avis?

 Il faut savoir qu'une partie du personnel de l'actuel Service de renseignement était déjà en place au moment de la première affaire des fiches, à la fin des années 1980. Ils vivent toujours avec une certaine idée de la protection de l'Etat et n'ont probablement pas été en mesure d'opérer le changement de mentalité qu'on attendait d'eux. Cependant, ce qui se passe avec ISIS n'est pas comparable avec la première affaire des fiches. C'était la fin de la guerre froide et il y avait une obsession de l'ennemi qu'on voyait partout. Depuis, la loi a mis un cadre sur ce qui pouvait être fait en matière de protection de l'Etat. Ce cadre n'a pas été respecté et il s'agit d'un dysfonctionnement qui n'est pas acceptable.

 Autre fait troublant: les citoyens de certains pays auraient été systéma-tiquement fichés. C'est plus qu'un dysfonctionnement, non?

 C'est un élément nouveau pour nous. Dans quelle mesure le fichage de citoyens étrangers a-t-il été fait systématiquement? Sur la base de quels critères? S'il s'agit simplement d'une question d'origine ou de couleur de peau, c'est de la discrimination et ce serait très grave. Nous attendons que le Conseil fédéral clarifie ce point et prenne des mesures.

 Les cantons ont aussi contribué à alimenter ISIS par des données qu'ils ont par ailleurs conservées. Allez-vous y mettre votre nez?

 C'est vrai que les cantons ont des tâches de renseignement dans le domaine de la sécurité intérieure et doivent collaborer avec la Police fédérale. Mais on ne connaît pas les cantons qui ont utilisé la possibilité qui leur est donnée d'avoir leur propre fichier. Il revient d'abord aux autorités cantonales de protection des données de vérifier que les organes cantonaux respectent les exigences légales.

 Peut-on imaginer qu'il y ait 26 petites affaires des fiches?

 Je ne crois pas. Tous les cantons n'ont pas les ressources suffisantes pour créer et entretenir de tels fichiers. Les plus grands cantons ont dû le faire et ce serait intéressant que les autorités cantonales puissent vérifier que le cadre légal est appliqué. Genève semble vouloir s'y atteler.

 La Suisse a introduit au printemps dernier le passeport biométrique dont les données sont également centralisées, faut-il craindre le pire quant à leur gestion?

 Il ne faut pas peindre le diable sur la muraille. Nous vivons dans un univers technologique et interconnecté. Cela exige de tous une vigilance accrue pour éviter les dérapages. Rappelons que nous nous sommes toujours opposés à une banque de données centralisée pour les données biométriques!

 MAG

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 Pluie de requêtes

 Depuis qu'on sait que le fichier ISIS contient les noms d'environ 200 000 personnes, le Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence est débordé. Il reçoit chaque jour entre quinze et vingt demandes de vérification de données personnelles alors qu'entre 1998 et 2007, seules 185 requêtes ont été déposées. Par contre, en 2008, 148 demandes ont été enregistrées.

 Politiciens, journalistes, membres d'associations ou simples citoyens sont curieux de savoir ce que le Service de renseignement sait d'eux. Ils seront sans doute déçus car ils n'ont qu'un accès indirect aux données. C'est le Préposé qui fait office d'intermédiaire et utilise ensuite le même libellé pour leur répondre, à savoir qu'aucune donnée les concernant n'a été traitée illégalement. Dans le cas d'une éventuelle erreur, le Préposé informe qu'une recommandation d'y remédier a été émise.

 Une minorité de parlementaires jugent cet accès trop restrictif et le Préposé lui-même plaide pour un accès direct. La révision de la loi sur la sécurité intérieure remettra la question à l'ordre du jour. MAG

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Sonntag 18.7.10

An Kontrolle gehindert

 Datenschutz-Bericht offenbart Grauzone beim Staatsschutz

 Die kantonale Aufsichtsstelle für Datenschutz konnte den Baselbieter Staatsschutz im vergangenen Jahr nur unvollständig kontrollieren. Das geht aus dem Datenschutz-Tätigkeitsbericht 2009 hervor, der gestern veröffentlicht worden ist. Den Baselbieter Staatsschutz treffe allerdings keine Schuld, dieser habe sich laut Bericht sehr kooperativ gezeigt. Vielmehr scheiterte die Kontrolle der Rechtmässigkeit von Datenverarbeitungen gewisser Dossiers an der geltenden Bundesgesetzgebung.

 Diese sieht nämlich vor, dass eine Überprüfung in gewissen Fällen nur möglich ist, wenn die kantonalen Staatsschützer für jedes einzelne zu kontrollierende Dossier ein Bewilligungsgesuch beim bundeseigenen Dienst für Analyse und Prävention (DAP) stellen. Der Baselbieter Datenschutz spricht in diesem Bereich von einer "Grauzone". Insgesamt hat die kantonale Aufsichtsstelle für Datenschutz im vergangenen Jahr 163 Behördenanfragen und 75 Anfragen von Privaten bearbeitet. (bos)

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Sonntag 18.7.10

Bundesanwaltschaft: Top-Juristen wollen ran

 Thomas Hansjakob und Niklaus Oberholzer bewerben sich für Aufsichtsgremium

von Sandro Brotz

 Gegen 40 Dossiers für sieben Sitze: Das Gerangel um das neue Aufsichtsgremium über die Bundesanwaltschaft (BA) ist in vollem Gange. Es sind prominente Bewerber dabei.

 Bei der ersten Prüfung des Jus-Studiums noch durchgefallen, gilt Thomas Hansjakob unterdessen in der Welt der Strafrechts-Experten als Top-Mann. Der gebürtige Berner ist Erster Staatsanwalt des Kantons St. Gallen. Zuvor war der Doktor der Rechtswissenschaften kantonaler Untersuchungsrichter und eidgenössischer Untersuchungsrichter im Nebenamt. Hansjakob bestätigt sein Interesse für das Aufsichtsgremium: "Ich wurde über den Vorstand der Schweizerischen Kriminalistischen Gesellschaft angefragt."

 Niklaus Oberholzer war Experte der PUK EJPD. Sie hatte 1989 die Fichenaffäre ins Rollen gebracht. Heute amtet Oberholzer als Präsident der Anklagekammer des Kantons St. Gallen. Er bestätigt die Recherchen des "Sonntags": "Es trifft zu, dass ich neben diversen anderen Bewerbern für das neue Aufsichtsgremium zur Diskussion stehe."

 Beide Juristen sind Mitglieder der Sozialdemokratischen Partei (SP). Die Parteizugehörigkeit wird bei der Wahl des neuen, siebenköpfigen Gremiums durch das Parlament in der Herbstsession eine entscheidende Rolle spielen. "Wir sind an keine Vorschläge gebunden und werden die Diskussion - auch über eine parteipolitische Zusammensetzung - in der Kommission führen", sagt der Schwyzer CVP-Nationalrat Reto Wehrli. Er ist in einer Subkommission engagiert, die unter dem Vorsitz des Tessiner FDP-Ständerats Dick Marty die so genannte technische Vorevaluation vornimmt. Das neu geschaffene Aufsichtsgremium ist eine Folge der Affäre Blocher-Roschacher, die letztlich zur Abwahl von SVP-Bundesrat Christoph Blocher führte.

 Die Bewerbungen von Hansjakob und Oberholzer werden nicht unumstritten sein. Ihm sei bereits signalisiert worden, so Hansjakob, dass Erste Staatsanwälte generell eine "zu grosse Nähe zur Bundesanwaltschaft" hätten. Er war für die spektakulären Fälle um Oberst Friedrich Nyffenegger, Ex-Agent Dino Bellasi und Privatbankier Oskar Holenweger zuständig. Wenn nun daraus die Kritik einer angeblichen Nähe zu Bundesanwalt Ernst Beyeler entstehe, sei dies für ihn "nicht nachvollziehbar", so Hansjakob. Er habe mit Beyeler "nur an Kongressen persönlich zu tun gehabt und dabei insgesamt vielleicht fünf Sätze mit ihm gewechselt". Hansjakob war in St. Gallen der Nachfolger von Beyeler, der als Bundesanwalt immer tiefer in den Sumpf um US-Doppelagent Ramos gerät (siehe rechts).

 Oberholzer ist in den vergangenen Wochen als profilierter Kritiker der jüngsten Sammelwut beim Schweizer Geheimdienst aufgetreten. Der gebürtige Goldinger (SG) zeigte die Parallelen zwischen dem Fichenskandal von 1989 und der Staatsschutzdatenbank Isis01 auf. Das hat ihm nicht nur Freunde eingebracht. Hinter den Kulissen wird insbesondere bei der SVP bereits Stimmung gegen beide Bewerber gemacht.

 Das Parlament steht vor einer Crux: Wählt es Experten mit bestehenden oder früheren Verbindungen zur Bundesanwaltschaft, wird die Unabhängigkeit infrage gestellt. Werden jedoch Richter, Juristen und Fachleute ohne Bezug zur BA ernannt, werden diese von deren Arbeit nicht viel verstehen. Ein Fakt steht indes fest: "Es haben sich sehr wenig Frauen beworben. Das ist enttäuschend", sagt Reto Wehrli von der Sub-Kommission. Doch auch erfolgreiche Anwälte halten sich mit Bewerbungen zurück. Sie wissen, dass durch eine Wahl in das Aufsichtsgremium ihre Arbeit in der Kanzlei eingeschränkt würde. "Das ist ein wichtiger Hinderungsgrund", so Wehrli.

 Damit werden die Bewerbungen von Staatsanwalt Hansjakob und Kantonsrichter Oberholzer bereits zum ersten Prüfstein für das neue Konstrukt.

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BIG BROTHER SPORT
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BZ 19.7.10

Thun-YB

 "Friedlicher Fanwalk"

 Sicherheit und Polizeieinsätze rund um die Spiele der Schweizer Super League geben immer wieder zu reden. So möchte etwa auch die Stadt, dass sich der FC Thun an den Sicherheitskosten ausserhalb des Stadions beteiligt. Entsprechende Gespräche laufen, führten jedoch bisher zu keinem Ergebnis (vgl. Bericht vom letzten Samstag). Im Stadion selber ist sowieso der FC Thun für die Sicherheit verantwortlich. Er budgetiert für diese Saison rund 200 000 Franken, da bei praktisch allen Matches im Lachenstadion die höchste Sicherheitsstufe gilt. So auch im Derby gegen die Young Boys vom Samstag. Abgesehen von Verkehrsbehinderungen - dies auch aufgrund eines Wasserleitungsbruches auf der Frutigenstrasse - habe der Fanaufmarsch in Thun aus polizeilicher Sicht zu keinen Problemen geführt, teilte die Kantonspolizei mit und sprach von einem "friedlichen Fanwalk".

 In der Realität sah das so aus: Als die YB-Fans vor dem Match vom Bahnhof zum Stadion zogen, sperrte die Polizei die Seestrasse vorübergehend für den Verkehr. Während des Spiels brannten YB-Anhänger immer wieder Feuerwerk ab. Die mehrmaligen Aufrufe des Speakers "die Zuschauer mögen doch bitte die Stadionregeln beachten", blieben ungehört. Nach dem Spiel marschierten die Hardcore-YB-Fans relativ gesittet über die Seestrasse zum Bahnhof zurück. Das geschah mit den Worten der Polizei "friedlich, wenn auch teilweise etwas lautstark und unter Abfeuern einiger Pyrotechnika". Zurückblieb eine (Scherben-) Spur von Bierflaschen und anderem Ghüder.
 bst/mik

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Basler Zeitung 19.7.10

Volksentscheid über Hooligans

 Liestal. Die zunehmende Gewalt an Sportveranstaltungen soll mit einer Änderung der Kantonsverfassung bekämpft werden. Der Landrat wird demnächst über die regierungsrätliche Vorlage zu befinden haben. Anschliessend kommt es zur Volksabstimmung. Kernpunkt der Verfassungsänderung bildet die Schaffung eines Zwangsmassnahmengerichtes. Dieses im Strafrecht tätige Gericht verfügt über eine voll eingerichtete Pikettorganisation. Mit der Strafprozessordnung wird das Verfahrensrecht gesamtschweizerisch vereinheitlicht.

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St. Galler Tagblatt 19.7.10

Der FC St. Gallen hebt umstrittenes Choreo-Verbot auf

 Markus Wehrli

 St. Gallen. Die Fans des FC St. Gallen dürfen ihre Choreographien in der AFG Arena wieder zeigen. Dies ist das Resultat von Gesprächen zwischen dem Verein und Fanvertretern, wie sie gestern in einer gemeinsamen Medienmitteilung bekanntgegeben haben.

 Die Fans müssen sich künftig aber an verschiedene Regeln halten. Einerseits liegt es in ihrer Verantwortung, dass während der Vorbereitungen der Choreographien kein Pyro-Material ins Stadion geschmuggelt wird. Andererseits werden sie darauf verpflichtet, sich verbindlich an die Verhaltensgrundsätze der Espenblock-Charta zu halten.

 Fans haben es in der Hand

 "Wir haben den Kreis der Beteiligten bewusst geöffnet und alle wichtigen Fanvertreter einbezogen", sagt Michael Hüppi, Verwaltungsratspräsident der FC St. Gallen AG. Mit der verbreiterten Basis hoffen die Vereinsverantwortlichen, einen "gangbaren Weg" für Verein und Fans in eine gemeinsame Zukunft gefunden zu haben. "Es war stets der Wunsch der Fans, Verantwortung übernehmen zu können. Diese Chance haben sie jetzt", sagt Hüppi.

 Ab sofort liegt es in der Hand der Fanvertreter zu kontrollieren, dass der Choreo-Aufbau nicht von Drittpersonen missbraucht wird. Falls der Weg der Eigenverantwortung scheitere, müsse der Verwaltungsrat handeln, macht Hüppi indes klar - "dies aber nur nach Rücksprache mit den Fanvertretern".

 Pyro bleibt schwieriges Thema

 Der Fan-Dachverband 1879 steht hinter der Vereinbarung. "Wir werden diese Regelungen durchsetzen", sagt Mediensprecher Michi Blatter. Schwierig bleibt das Thema Pyro. Dass der Pyro-Einsatz verboten ist, sind sich alle Seiten bewusst. "Es wird aber ein langer Weg, bis sich diese Fankultur verändert", sagt Michael Hüppi. schauplatz ostschweiz 34

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Fans stehen in der Pflicht

 Der FC St. Gallen hebt das Choreographie-Verbot auf. Die Fans müssen sich an Verhaltensregeln halten und sind ab sofort verantwortlich, dass kein "Pyro" in die AFG Arena geschmuggelt wird.

 Markus Wehrli

 St. Gallen. Die Choreos im Espenblock können wieder steigen. Gestern hat der FC St. Gallen zusammen Vertretern der Fanszene in einer gemeinsamen Medienmitteilung die Aufhebung des Choreographie-Verbots bekannt gegeben. "Die Einigung ist das Resultat verschiedener Gespräche mit den Fanvertretern", sagt Samuel Fitzi, Medienverantwortlicher des FCSG. Die Aufhebung des Verbotes gilt ab sofort. Sie ist aber an verschiedene Regeln geknüpft.

 Fans sind verantwortlich

 Die Gespräche wurden nicht nur zwischen Verein und dem Fan-Dachverband 1879 des FCSG geführt. "Wir haben viel Wert darauf gelegt, dass wir die verschiedenen Exponenten und massgebenden Kräfte aus dem Espenblock ins Boot holen konnten", sagt Fitzi.

 Grundlage der Einigung sind die Verhaltensgrundsätze, die in ähnlicher Form bereits am Anfang der vergangenen Rückrunde in der Charta des Espenblocks bestanden haben. Diese Grundsätze sollen nun umgesetzt und vor allem eingehalten werden. "Sie sind ab sofort verbindlich und geben vor, was drinliegt und was nicht", sagt Fitzi. Gegen Sachen und Personen darf demgemäss keine Gewalt angewendet werden. Verboten ist es ab sofort, Einzelpersonen mittels Gesängen oder Spruchbändern zu verunglimpfen, schliesslich regeln die Grundsätze das angemessene Verhalten bei Auswärtsspielen und bei der Anreise zu diesen.

 Wichtig sei, dass zwischen Verein und Fans ein kontinuierliches Gespräch in Gang komme, sagt Fitzi. "Wir wollen hier am Ball bleiben und die Befindlichkeit in der Fankurve aufnehmen."

 Offensichtlich setzt man beim FCSG auf die Eigenverantwortung der Fans. Dies kommt auch darin zum Ausdruck, dass es Fanvertreter sind, die vor den Spielen den Aufbau von Choreographien überwachen und verhindern müssen, dass Pyro ins Stadion geschmuggelt wird. "Damit sind es die Fans, die eine Chance bekommen, die Sache in den Griff zu bekommen", sagt Fitzi.

 Kontakt zu Fanvertretern halten

 Und wenn die Anstrengungen nichts fruchten? Der Verwaltungsrat werde situativ entscheiden, sagt Fitzi. "Wichtig ist auch in diesem Punkt, dass im Fall weiterer Geschehnisse das Vorgehen in Rücksprache mit den Fanvertretern besprochen wird."

 Keine wirkliche Einigung haben Verein und Fanvertreter in Sachen "Pyro" erzielt. "Einigkeit besteht darin, dass der Einsatz von Pyro verboten ist. Für einen Teil der Fans scheint Pyro aber zur Kultur zu gehören", sagt Samuel Fitzi.

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20 Minuten 19.7.10

FCSG: Streit beigelegt und Choreo-Verbot aufgehoben

 ST. GALLEN. Der Streit zwischen dem FCSG und den Fans ist beigelegt. Gemeinsam wurde ein Verhaltenskodex erarbeitet. Und: Das Choreo-Verbot wurde aufgehoben.

 Für das Heimspiel des FC St. Gallen am Sonntag gegen Bellinzona darf der Espenblock wieder eine Choreografie machen: Klub und Fanvertreter haben sich auf eine Aufhebung des seit April geltenden Verbots geeinigt. Im Gegenzug wurden Verhaltensgrundsätze vereinbart, die sich gegen Gewalt und Verunglimpfung von Einzelpersonen richten sowie angemessenes Verhalten an Auswärtsspielen fordern. "Das ist ein wichtiger erster Schritt - nun müssen diese Grundsätze gelebt werden", sagt FCSG-Sprecher Samuel Fitzi.

 Ein Mittel dazu soll ein Beratungs- und Informationsstand vor dem Stadion sein, der von den Fans betrieben wird. "Es ist eine Anlaufstelle für Fans und soll gleichzeitig die Kommunikation mit ihnen verbessern", so Michael Blatter vom Dachverband der Fans.

 Um Eskalationen von Konflikten zwischen Klub und Fans in Zukunft zu verhindern, treffen sich Vertreter des Vorstands und des Espenblocks in Zukunft alle zwei Wochen. "Es ist wichtig, dass es nicht zu einem Bruch zwischen Fans und Klub kommt", so Fitzi.

 Was passiert, wenn gegen die Verhaltensgrundsätze verstossen wird, ist jedoch unklar. "Verstösse werden geahndet", sagt Blatter lediglich. Welche Konsequenzen gezogen würden, will er gegenüber den Medien aber nicht sagen.

 Sascha Schmid

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Sonntag 18.7.10

Wenn einer die zweite Chance verdient

 Seit über einem Jahr betreibt der FCB ein Programm zur Reintegration von mit Stadionverbot belegten Problemfans

 "Der Zweck des Programms 2.Chance besteht darin, dass den Anhängern des FC Basel, die sich im Rahmen von Spielen des Klubs Verstösse gegen Gesetze, Stadionordnungen oder Verbandsregeln zuschulden kommen lassen, in einem ausgewogenen Verhältnis mit repressiven und integrativen Massnahmen begegnet wird."

 Was in seiner Amtssprache etwas schwerfällig daherkommt, ist der erste Abschnitt des vierseitigen Reglements "2.Chance", das einen wesentlichen Baustein der Basler Fanarbeit darstellt. Gestützt auf positive Erfahrungen aus Luzern und Bern hat sich der FC Basel vor eineinhalb Jahren dazu entschlossen, ein ähnliches Programm einzuführen. Mit Stadionverbot belegte FCB-Fans sollen nach einem erfolgreichen Aufnahmegespräch die Basler Heimspiele wieder legal besuchen dürfen. Das Stadionverbot bleibt zwar offiziell bestehen, doch bietet der FCB Hand dazu, dass ein Problemfan nicht von der integrativen Wirkung des Fanumfelds ausgeschlossen wird. Bei einem besonders erfolgreich beurteilten Programmverlauf konnte der FCB bisher bei der Swiss Football League (SFL) sogar eine vorzeitige Aufhebung der Stadionsperre beantragen. Ob dies auch in Zukunft noch möglich sein wird, ist angesichts der neuen SFL-Sicherheitsrichtlinien noch offen.

 An die Programmteilnehmer der "2.Chance" werden rigide Anforderungen gestellt. Wer sein Stadionverbot wegen Gefährdung oder Verletzung einer Person oder rassistischer Handlungen aufgebrummt bekommen hat, darf sich gar nicht erst bewerben. Von den zugelassenen Bewerbern werden nicht nur gute Kooperation und tadelloses Verhalten an Matchtagen erwartet, sondern auch, dass sich die betreffenden Personen für die Dauer des Programms von den Fanarbeit-Sozialarbeitenden begleiten lassen. Zudem können sie zu einem Arbeitseinsatz zugunsten des FCB herangezogen werden - was jedoch bisher vom FCB noch nie beansprucht worden ist.

 Thomas Gander, der Co-Leiter von Fanarbeit Basel, beurteilt das Programm als Erfolg. 14 Personen befinden sich gegenwärtig darin, bei zwei Personen konnte das Stadionverbot wegen erfolgreichen Verlaufs vorzeitig aufgehoben werden. Nur gerade in einem Fall verstiess ein Teilnehmer gegen die Bedingungen, weshalb das Programm abgebrochen wurde. "Für die Fans ist es wichtig zu erfahren, dass der Verein klare Verhaltensregeln aufstellt, aber bei der Durchsetzung nicht nur auf Repression setzt. Das erhöht die Bindung an den Verein", sagt Gander, "schliesslich wissen die Programmteilnehmer, dass sie nur dank dem Entgegenkommen des FCB nicht vom Erlebnis einer gemeinsamen gelebten Fankultur ausgeschlossen werden." Es sei auch nicht so, dass Fans jetzt im Wissen um eine zweite Chance mehr Dummheiten anstellen würden, im Gegenteil. Bei den Fans der Muttenzerkurve wurde das Bewusstsein gestärkt, dass der Klub sie als Partner ernst nimmt. Nicht zuletzt deshalb, weil bei jedem Aufnahmegespräch eines mit Stadionverbot belegten FCB-Fans auch Vizepräsident Bernhard Heusler anwesend ist und sich persönlich mit der Fan-Perspektive auseinandersetzt.

 Es gehört zu den von FCB-Fans viel beklagten Eigenheiten des repressiven Systems, dass sie im Verdachtsfall ihre Unschuld beweisen müssen, und nicht wie sonst im Strafrecht von der Unschuldsvermutung ausgegangen wird. Im Rahmen der "2.Chance" hat der FCB nun explizit festgelegt, dass Fans nach Vorfällen angehört werden müssen, bevor sie mit einem Stadionverbot belegt werden können. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, sollte man meinen, doch im oftmals hysterischen Umgang mit Fussballfans verschieben sich immer wieder mal die rechtsstaatlichen Prinzipien. Wobei in den meisten Fällen, auch daran sei erinnert, Stadionverbote absolut zu Recht ausgesprochen werden. (bos)

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SECURITY
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St. Galler Tagblatt 19.7.10

Für Ruhe und Ordnung unterwegs

 Jeder sieht sie, keiner beachtet sie. Sie werden verachtet, müssen sich provozieren und beleidigen lassen. Trotzdem ist das Geschäft der Sicherheitskräfte das Wohl der Bevölkerung. Auf Nachtpatrouille in der Ostschweiz.

 Thomas Ammann

 Dave sitzt alleine am Infopoint im Erdgeschoss der Shopping Arena im Westen St. Gallens. Es ist Freitagabend kurz vor 21 Uhr. Dave kontrolliert die Überwachungskameras und hält die Stellung. "Hier passiert sehr selten etwas", sagt er.

 Viele "wilde" Security-Firmen

 Dave ist Mitglied der Verkehrsüberwachung Schweiz Sicherheitsdienst Gubelmann AG, einer Sicherheitsfirma mit Sitz in St. Gallen und mit über 100 Mitarbeitern. Marcel Bornhauser ist der Marketing- und Verkaufsleiter des Unternehmens. "Seriosität ist uns wichtig", sagt er. In der Sicherheitsbranche gebe es zu viele schwarze Schafe und "wilde" Sicherheitsfirmen, wie er sie betitelt. "Allein im Kanton Zürich, wo die rechtlichen Grundlagen fehlen, gibt es über 600 Security-Firmen." Deshalb müsse man einen guten Eindruck hinterlassen.

 Ein dicker Ordner mit Dienstreglementen lässt denn auch erahnen, dass hier nicht nach Prinzip Zufall gearbeitet wird. Alles ist geplant, jedes Detail sitzt. "Unser Kommandant legt zum Beispiel Wert darauf, dass die Schnürsenkel der Stiefel nicht herumhängen", erzählt Bornhauser.

 Gibt einen breiten Rücken

 Szenenwechsel: Um 22 Uhr schliesst der Avec-Shop im Rathaus St. Gallen. Markus ist dafür verantwortlich, die Leute dann am Eintreten zu hindern. "Das ist am Freitagabend schwieriger. Jeder möchte noch kurz hinein und Bier holen." Markus hat schon einiges erlebt, war selber viele Jahre Beizer. "Da bekommt man einen breiten Rücken." Angst habe er keine. "In 99 Prozent der Fälle hilft es, die Leute in ein Gespräch zu verwickeln." Markus redet mit den Leuten dann jeweils über Fussball oder sonst alltägliche Themen.

 Den Jungen Alternativen zeigen

 In Rorschach ist die Sicherheitsfirma Gubelmann AG für den Ordnungsdienst zuständig. Im Auto oder zu Fuss patrouillieren die Sicherheitskräfte zu zweit durch die Stadt.

 Die Fusspatrouille kontrolliert gerade das Areal zwischen Hafen- und Stadtbahnhof, als ein Funkspruch eintrifft. "Beim Hafen sind zwei Jugendliche auf ein Schiff geklettert", heisst es. Schnell sind die beiden vor Ort. Und mit ihnen zwei andere Mitarbeiter, welche in der Nähe waren. Vom Deck geholt, werden die Personalien der Schiffenterer aufgenommen. Diese leitet der Sicherheitsdienst an die Stadt Rorschach weiter. Die Jugendlichen werden gebeten, woanders hinzugehen. Für Marcel Bornhauser ein wichtiger Faktor: "Wir müssen den Leuten Alternativen aufzeigen anstatt sie einfach davonzujagen."

 Stimmung kann schnell kippen

 Mittlerweile ist es nach 1 Uhr. Dominic und Marco sind mit dem Auto unterwegs. Sie haben ihre festen Routen. Dominic kennt sich aus, er ist hier aufgewachsen und weiss um die vielen lauschigen Orte und Parkplätze. Er erzählt, wie schnell die Stimmung hier kippen kann. "Lange Zeit ist es friedlich und auf einmal ist es, wie wenn ein Schalter umgelegt wird." Wie geht man mit dieser steten Gefahr um? "Man hat Respekt", sagt Marco, fügt aber aber im gleichen Atemzug an: "Angst darf man keine haben. Sonst hast du schon verloren."

 Dominic und Marco sind schon lange dabei und kennen sich gut. Dominic erzählt eine Anekdote von einem Verkehrsdienst in Rickenbach, als in ihrer Nähe ein Autounfall passierte. "Wir sind sofort hin, haben den Verkehr geregelt und Erste Hilfe geleistet. Und wir haben kein Wort miteinander gesprochen. Das war blindes Verständnis."

 Das Schichtende naht. Die meisten patrouillieren nebenberuflich und sind schon lange dabei. Ein Indiz, dass der Sicherheitsdienst eine Ehrenaufgabe ist. Die Identifikation ist stark, der Stolz auf das Geleistete gross. Obwohl ihnen wenig Respekt und Dank entgegengebracht wird, verdienten sie dies - denn Nacht für Nacht sorgen sie für Ruhe und Ordnung.

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 Die rechtliche Grundlage

 Welche Kompetenzen die Sicherheitskräfte erhalten, ist von Kanton zu Kanton und von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Teilweise dürfen die privaten Sicherheitskräfte Bussen verteilen, zum Beispiel für Littering oder falsches Parkieren, und übernehmen somit niederschwellige kommunale Polizeiaufgaben. Die Grenze liegt beim Gewaltmonopol. Dieses liegt bei der Polizei und kann nicht delegiert werden, da dessen Anwendung der staatlichen Kontrolle unterstehen muss. Darunter fallen zum Beispiel Verhaftungen. (tam)

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OBDACHLOS
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Sonntag 18.7.10

Immer mehr junge Obdachlose in Basels Gassen

 Der Verein Schwarzer Peter beschuldigt die Basler Behörden, durch zu tiefe Zuschüsse indirekt junge Erwachsene auf die Strasse zu treiben

Von Michael Nittnaus

 Niemand weiss, wie viele Obdachlose es in Basel gibt. Erhoben wird lediglich, wie viele Menschen die Notschlafstelle an der Alemannengasse aufsuchen. Aktuell sind dies 42. "Die Dunkelziffer ist natürlich hoch, auch weil es schwierig zu erfassen ist, ab wann jemand als obdachlos gilt", ist sich Alfred Trechslin von der Basler Sozialhilfe bewusst. Er schätzt den Anteil junger Erwachsener dabei auf 10 bis 15 Prozent. "Die Gruppe der 18 bis 25-jährigen Obdachlosen wächst zwar, stellt aber kein Problem dar", sagt Trechslin. Michel Steiner schüttelt bei solchen Aussagen nur den Kopf. Der Gassenarbeiter vom Verein Schwarzer Peter trifft bei seiner Arbeit immer häufiger auf junge Erwachsene, die keine Bleibe haben: "Basel braucht neue Wohnangebote, die spezifisch auf die Bedürfnisse dieser jungen Menschen zugeschnitten sind." In erster Linie heisst das für Steiner, günstigen Wohnraum zu schaffen. "Der Kanton hat sich diesbezüglich zurückgezogen und betreibt überhaupt keine aktive Wohnpolitik", moniert der Streetworker.

 Für Steiner verschärft die Sozialhilfe indirekt selbst die Problematik: Bedürftige 18- bis 25-Jährige erhalten von ihr nur gekürzte Leistungen - 475 Franken pro Monat Mietzuschuss. "Suchen Sie in Basel mal eine Wohnung oder schon nur ein Zimmer für diesen Betrag." Trechslin ist sich dieser Schwierigkeit bewusst. Die Sozialhilfe sehe in diesem Alter jedoch noch die Eltern in der Pflicht - insbesondere, falls sich ihr Kind noch in Erstausbildung befindet. "Es gehört zu unserer Strategie, dass jüngere Menschen darauf angewiesen sind, sich eventuell mit anderen zusammenzutun. So bleiben sie eher sozial vernetzt", erklärt Trechslin. Jüngere hätten oft ein intakteres Beziehungsnetz als ältere Obdachlose, die teilweise komplett von der Gesellschaft isoliert seien. "Irgendein Bett finden die meisten", ist sich Trechslin sicher. "Wenn es darum geht, mit Kollegen rumzuhängen, mögen junge Erwachsene besser vernetzt sein. Doch wenn man dann mit einer Matratze unter dem Arm bei jemandem auftaucht und um Obdach bittet, sieht es ganz schnell anders aus", warnt dagegen Steiner. Er wirft der Basler Sozialhilfe vor, mit solchen Aussagen die Verantwortung abzuschieben.

 Auch wenn man ab 18 die offizielle Notschlafstelle aufsuchen kann und sie mit zehn Franken für die erste Nacht und sechs Franken für jede weitere erschwinglich ist, sagt selbst Trechslin, dass diese Option für junge Erwachsene die Ausnahme bleiben muss. Er schätzt, dass von den 42 aktuell einquartierten Personen 5 bis 7 unter 25 sind. "Die reguläre Notschlafstelle ist für Junge, die noch nicht lang auf der Strasse leben, kein geeigneter Ort", steht auch für Gassenarbeiter Steiner fest. Mit den langjährigen Nutzern klarzukommen, sei teilweise schwierig. Er würde deshalb eine zweite Notschlafstelle nur für Jugendliche und junge Erwachsene in Basel begrüssen. Dies, obwohl ein ähnliches Projekt für Minderjährige vor ein paar Jahren wegen zu geringer Auslastung wieder eingestellt wurde.

 Trechslin schliesst diese Möglichkeit aus: Die Unterkunft an der Alemannengasse biete Platz für 75 Erwachsene, was momentan genüge. "Ausserdem spüren wir bisher wenig Druck, neue Strukturen speziell für jüngere Obdachlose aufzubauen. Das ist in Basel kein dringliches Problem." Gleichwohl hat Trechslin selbst einen Vorschlag für günstige Wohnformen parat, der über ein Gedankenspiel aber noch nicht hinausgeht: Der Kanton könnte grössere Wohnungen mieten und die einzelnen Zimmer dann an bedürftige, junge Erwachsene untervermieten. Trechslin: "Das wäre dann auch mit ihrem Budget von 475 Franken vereinbar."

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 Notschlafstelle Basel

 Die Notschlafstelle an der Alemannengasse bietet Platz für 75 Personen - 63 Betten für Männer und 12 für Frauen. Die erste Nacht kostet zehn, jede weitere sechs Franken. Für auswärtige Obdachlose aus anderen Kantonen kostet eine Nacht allerdings 40 Franken (siehe bz vom Freitag). "Das ist absichtlich so teuer, da wir vor allem für Basler Bedürftige da sein wollen", erklärt Alfred Trechslin von der Sozialhilfe. 2009 zählte die Notschlafstelle 15500 Übernachtungen. Die durchschnittliche Auslastung betrug 56 Prozent. "Wir dürfen gar nicht ausgelastet sein, sondern wollen immer Reserven haben", so Trechslin. Ausserdem sei man an einzelnen Spitzentagen am Limit gewesen. Im August führt die Sozialhilfe eine Befragung unter den Nutzern durch. Diese soll zeigen, ob für einige der regelmässigen Besucher eventuell besser geeignete Lösungen gefunden werden können. "Ich denke da an Rentner, die finanziell gar nicht schlecht dastehen, aber nicht mehr allein leben können", sagt Trechslin. Ebenfalls achten möchte er darauf, dass Leute, auf deren Asylgesuch nicht eingetreten wurde, nicht zu lange in der Notschlafstelle bleiben. (mn)

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WOHNNOT
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NZZ am Sonntag 18.7.10

Meinungen

 Vertreibung von Mietern aus Quartieren ist inakzeptabel

 Grund des Trends ist nicht die Zuwanderung Gutverdienender, sondern die schrankenlose Kapitalverwertung auf den Immobilienmärkten. Schluss damit, meint Jacqueline Badran

 Wohnen ist der Stoff, aus dem Lebens-Träume gemacht sind. Wohnen ist aber auch der volkswirtschaftlich bedeutendste Faktor. Die Kosten fürs Wohnen sind der grösste Posten in einem Haushaltsbudget, und sie bestimmen über die Möglichkeiten, unser Leben frei zu gestalten.

 Seit Jahren steigen die Mieten und Immobilienpreise unaufhörlich, trotz rekordtiefen Hypothekarzinsen, ausgeprägter Bautätigkeit und tiefer Inflation. Jetzt stellt das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) fest, was wir seit Jahren jeden Tag beobachten können: Segregation. Der schweizerische Mittelstand wird an die Peripherie gedrängt. Die steigenden Preise werden durch einen höheren Beschäftigungsgrad im Haushalt, durch Konsumverzicht oder vor allem durch längere Arbeitswege teuer bezahlt. Kaum eine Woche vergeht in Zürich, ohne dass wir von Massenkündigungen in Wohnsiedlungen hören. Ziel ist Abriss und Erstellung von Luxuswohnungen mit hohen Renditen. Eigentümerinnen sind oft Kapitalverwertungs-Anstalten wie Immobilienfonds der CS oder UBS. Bei Mieterwechsel sind Mietzins-Aufschläge von 50 Prozent ohne Mehrwert keine Seltenheit. Schuld daran sei die Zuwanderung Gutverdienender als Folge der Personenfreizügigkeit, meint das BWO.

 Zwar ist unbestritten, dass die Erhöhung der Nachfrage von Gutverdienenden nach Wohnungen an attraktiven zentralen Lagen einen Preisdruck ausübt. Dieser wird aber erst dann wirksam, wenn renditeorientierte Eigentümer diesen auch ausnutzen. Das Angebot hat nämlich schweizweit mit dem Bevölkerungswachstum einigermassen Schritt gehalten.

 Kein Wort verliert das Bundesamt über andere preistreibende Faktoren. In den letzten zehn Jahren wurde der Immobilienmarkt zu einem riesigen Anlage-Universum umgebaut. Erste börsenkotierte Immobiliengesellschaften wurden geboren, Milliarden wurden in Immobilienfonds transferiert, indirekte Immobilienanlagen, Immobilien-Derivative und strukturierte Produkte kamen auf den Markt. Industriekonzerne wie Feldschlösschen und Maag und Staatsbetriebe wie die SBB und Swisscom haben ihre Immobilien in Aktiengesellschaften ausgelagert. Die Immobilie wurde so von der Wertanlage zu einer spekulativen Ertragsanlage. Daneben haben sich Rahmenbedingungen geändert, mit preistreibender Wirkung. So müssen Pensionskassen die Immobilien nach dem Verkehrswert verbuchen und nicht mehr nach dem Anlagewert. Dies führt ohne Wertschöpfung zu steigenden Mieten. Dass via Immobilien viel Geld gewaschen wird, ist kein Geheimnis. Bundesrat Merz machte jedoch nie Anstalten, Immobilien dem Geldwäschereigesetz zu unterstellen.

 Dass diese Entwicklungen aus dem Radar der Politik gefallen sind, ist umso fataler, als sie nicht nur gesellschaftspolitisch unerwünscht, sondern Gift für die Wirtschaft sind. Steigen die Mieten in der Schweiz nur um 100 Franken pro Monat und Haushalt, so werden 3 Milliarden Franken von den Arbeits- zu den Kapitaleinkommen umverteilt. (Zum Vergleich: Das ist ungefähr ein Drittel von dem, was in der Schweiz für Kleidung und Schuhe ausgegeben wird.) Dieses Geld fehlt dem Konsum und dem Gewerbe. Allein in der Stadt Zürich wird jährlich eine halbe Milliarde Grundstückgewinne realisiert - also Profite ohne Leistung. Diese Gewinne müssen von den Mietern und Käufern verzinst werden.

 Dass es auch anders geht, beweisen nichtgewinnorientierte Bauträger, die nur kostendeckende Mieten erheben. Diese sanieren energetisch wertvoll oder bauen neu, so dass Normalverdienende die Mieten tragen können.

 Ursache ist also nicht die Zuwanderung, sondern die Kapitalverwertungs-Logik, die zunehmend den Immobilienmarkt beherrscht. Was diese Logik für fatale Konsequenzen haben kann, hat uns die Finanzmarktkrise gezeigt, die ihren Ursprung in den US-Immobilien hatte. Das essenzielle Gut Wohnen ist kein Turnschuh- oder Tomatenmarkt. Die Menschen in diesem Land sind nicht dazu da, mit ihren Arbeitseinkommen über Umverteilungsmechanismen die Gewinne der Kapitaleigentümer zu finanzieren. Es ist inakzeptabel, dass Menschen, die jahrelang mit ihren Steuern die Infrastruktur aufgebaut und den Quartieren Sorge getragen haben, vertrieben werden. Es gibt weder Sachzwänge noch volkswirtschaftliche Gründe, dies hinzunehmen. Egal, welche Parteifarbe man trägt - angesichts dieser Entwicklung müssen wir Massnahmen ergreifen: Schutz vor ungerechtfertigten Mietzinsaufschlägen durch obligatorische Bekanntgabe des Vor-Mietzinses, Einschränkung der Zweitwohnungen auch in Städten, Unterstellung der Immobilien unter das Geldwäschereigesetz und Abschöpfung von Planungsgewinnen. Indirekte Immobilien-Anlagevehikel gehören verboten. Dafür ist die Expansion nichtgewinnorientierter Bauträger und des selbstbewohnten Eigentums zu forcieren.

 Solange wir eine auf Wachstum ausgerichtete Wirtschaftsordnung haben, brauchen wir die Zuwanderung. Ebenso brauchen wir eine Bodenpolitik, die den Namen verdient, damit Wohnen nicht plötzlich der Stoff von Albträumen ist.

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RÜTLI
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NZZ am Sonntag 18.7.10

Beschränktes Interesse an der Bundesfeier auf dem Rütli

 Knapp 800 Personen haben bis zum Ablauf der Frist ein Ticket für die diesjährige 1.-August-Feier auf dem Rütli bestellt.

 Andreas Schmid

 In früheren Jahren hat die Rütlifeier am 1. August wiederholt für Schlagzeilen gesorgt. Rechtsextreme störten den Anlass und nutzten ihn für Propaganda in eigener Sache. Im Jahr 2007, als rund 2300 Besucher die Ansprachen von Bundesrätin Micheline Calmy-Rey und der damaligen Nationalratspräsidentin Christine Egerszegi verfolgten, kam es im Anschluss an die Bundesfeier gar zu einem Sprengstoffanschlag.

 Dieser verlief glimpflich, doch die Schweizerische Gemeinnützige Gesellschaft (SGG) als Veranstalterin und Gastgeberin redimensionierte den Anlass in der Folge. 2008 und 2009, als keine Bundesräte mehr auftraten und der Urner Sicherheitsdirektor Josef Dittli sowie der emeritierte Literaturprofessor und Schriftsteller Peter von Matt die Reden hielten, zog die Rütlifeier noch ein paar hundert Gäste an.

 Dieses Jahr, da die ehemalige Bundeskanzlerin und amtierende SGG-Präsidentin Annemarie Huber-Hotz sowie Mister Schweiz Jan Bühlmann auftreten, ist das ähnlich. Am 15. Juli ist die Frist für Ticketbestellungen abgelaufen, und bis dahin haben sich knapp 800 Personen um einen Gratiseintritt für den Anlass bemüht, wie SGG-Geschäftsleiter Herbert Ammann sagt. Damit sei er zufrieden, "denn ein Wirbel wie früher muss nicht sein". Die Einführung des Ticketsystems zur Kontrolle 2006 hat seither vor allem das Interesse der rechtsextremen Szene an der Feier deutlich reduziert. Kartenbestellungen von dieser Seite würden aber nicht kategorisch abgelehnt, betont Ammann. Dieses Jahr habe er bisher keinen Antrag zurückgewiesen. "Ich hatte keine Veranlassung dazu."

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NARRENKRAUT
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swissinfo.ch 18.7.10

Zürich soll kontrollierten Cannabis-Verkauf prüfen

swissinfo

 Die grösste Schweizer Stadt soll prüfen, ob Cannabis kontrolliert verkauft werden kann. So verlangt es das Parlament der Limmatstadt. Aber die Stadt lässt sich Zeit dafür und beabsichtigt eine Zusammenarbeit mit anderen Städten. Bern und Basel sind interessiert.

 Von einem Sturm der Entrüstung zu sprechen, wäre übertrieben, aber die Auswirkung war fast die gleiche: Als Mitte Juni das Stadtparlament von Zürich mit 67 gegen 49 Stimmen einem Postulat zustimmte, das einen Versuch für kontrollierten Cannabis-Verkauf verlangte, war das Echo selbst über die Landesgrenze hinaus gross.Die Süddeutsche Zeitung hat vom "Dealer"-Staat gesprochen, und die Gegner einer liberalen Drogenpolitik haben nach mehr Repression gerufen. Das ist eine übliche Diskussion in einem Land, das Mitte der 1990er-Jahre versuchsweise die medizinisch kontrollierte Heroinabgabe eingeführt hatte. Sie ist heute im Gesetz verankert.Das kleine Gewitter, ausgelöst durch die Verabschiedung des Postulats, lässt sich dadurch erklären, dass in der Drogenpolitik ziemlich Ruhe herrschte seit der klaren Ablehnung der Volksinitiative zur Legalisierung von Cannabis im November 2008. 63% der Stimmbevölkerung hatten diese Initiative damals abgelehnt.Der Entscheid des Zürcher Stadtparlaments schien deshalb fast schon anachronistisch, zumal das Postulat von zwei jungen Grünen im August 2006 eingereicht wurde. Einer von ihnen, Bastian Girod, ist mittlerweile in den Nationalrat gewählt worden.Die zwei Parlamentarier hörten die "Blockaden der Schweizer Drogenpolitik" kommen. Mit der Hoffnung, dass Zürich ein weiteres Mal zu einer Pioniertat schreitet, hatten sie den kontrollierten Verkauf von Cannabis unter wissenschaftlicher Begleitung vorgeschlagen.Laut den Postulanten versichere ein kontrollierter Verkauf "einen wirksamen Schutz der Jugend", die Abgabe "von gezielten Informationen über Cannabis" sowie die Qualitätskontrolle des Produkts. Ihre Hauptargumente lauten: Die Repression nütze nichts, kriminalisiere Gelegenheitskonsumenten und koste viel. Es sei besser, dieses Geld für die Prävention zu nutzen.

 Konkrete Umsetzung sehr unklar

 Doch die Stadt Zürich gibt ihre Gewohnheiten nicht so schnell auf: "Wir können noch nicht sagen, in welchem Rahmen das Projekt durchgeführt und ob es überhaupt durchgeführt werden wird", erklärt Renate Monego, Direktorin des Städtischen Gesundheitsdienstes."Das Postulat verlangt, dass die Möglichkeit geprüft wird, Cannabis kontrolliert zu verkaufen", präzisiert Katharina Rüegg, Mediensprecherin des Gesundheits- und Umweltdepartements der Stadt Zürich. "Die Regierung hat zwei Jahre Zeit für die Umsetzung. Wir werden Experten von verschiedenen Gebieten beiziehen, um die Situation zu prüfen."Die Spezialisten haben bereits von sich aus an die Türen geklopft: "Wir erhielten sehr viele Reaktionen", sagt Katharina Rüegg. "Hanfexperten haben ihre Dienste angeboten."Eine Sache scheint sicher zu sein: Zürich möchte das nicht im Alleingang angehen. "Das Postulat ermöglicht es uns, die Situation präzise zu analysieren", sagt Renate Monego und erklärt. "Wir möchten nicht mit der Umsetzung beginnen, ohne vorher andere Ämter beizuziehen. Mit dem Bundesamt für Gesundheit haben wir Kontakt aufgenommen. Wir wissen auch, dass andere Städte interessiert sind, wie Bern oder Basel."

 Nach dem Modell "Heroin-Versuch"?

 Einer der geplanten Wege orientiert sich - wenn auch nur sehr vage - an der Heroinabgabe unter medizinischer Kontrolle. "Die medizinisch kontrollierte Abgabe von Heroin unterliegt sehr strikten Auflagen", sagt Katharina Rüegg. "Auch wenn es sich um zwei Substanzen völlig unterschiedlicher Natur handelt, wird sich die Antwort auf das Postulat auf diese Erfahrung stützen."Eine heroinabhängige Person muss beispielsweise bereits mehrere, nicht erfolgreiche Therapien hinter sich haben. Die Frage nach dem Wohnsitz derjenigen Personen, die am "Programm" teilnehmen dürfen, ist heikel und wird zu diskutieren geben. Ausser Frage steht jedoch der Verkauf in Läden.Bei der Stiftung Sucht Info Schweiz weckt das Zürcher Projekt Interesse, mitunter auch kritisches: "Wir verfolgen das Projekt genau", erklärt Monique Helfer, Mediensprecherin der Stiftung. "Doch der kontrollierte Verkauf wirft an erster Stelle das Problem der Legalität auf, denn weder der Verkauf noch der Konsum sind in der Schweiz erlaubt."

 Bussen statt Strafmassnahmen

 "Es gibt einige gute Argumente für das Projekt des kontrollierten Verkaufs, der als Versuch gestartet wird", fügt Monique Helfer hinzu. "Aber es darf nicht sein, dass die Meinung in der Öffentlichkeit herrscht, 'Cannabiskonsum ist nicht so schädlich'. Man weiss, dass Cannabis die Entwicklung von Jugendlichen beeinträchtigen kann."Die Stiftung befürwortet, dass für den Konsum anstelle von Strafmassnahmen Bussen ausgesprochen werden. Das Projekt wird zurzeit in einer der Kommissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit der Nationalrates beraten. Die Drogenpolitik wird die Schweiz auch weiterhin beschäftigen.Ariane Gigon, Zürich, swissinfo.ch(Übertragung aus dem Französischen: Sandra Grizelj)

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swissinfo.ch 18.7.10

"Staat darf Bernard Rappaz sterben lassen"

swissinfo

 Staat und Ärzte müssen den Willen des Walliser Hanfbauers, der sich aus Protest gegen seine Gefängnisstrafe notfalls zu Tode hungern will, respektieren, sagt Ruth Baumann-Hölzle von der Nationalen Ethikkommission.

 Sei eine Person urteilsfähig und gehe von ihr keine Gefahr für Dritte aus, sei deren Recht auf Abwehr von Zwangsmassnahmen höher zu gewichten als die Fürsorgepflicht des Staates, sagt Ruth Baumann-Hölzle im Interview.

 swissinfo.ch: Bernard Rappaz sagt von sich, dass er mit einem Fuss im Grab steht. Ist sein Wille, den Hungerstreik notfalls bis zum Tod durchzuziehen, auf jeden Fall zu respektieren?

 Ruth Baumann-Hölzle: Ich meine schon. Heute gilt jede medizinische und pflegerische Handlung als Körperverletzung.Nur die Einwilligung der urteilsfähigen Patientin oder des urteilsfähigen Patienten lässt die lebenserhaltende Massnahme zu.Wir haben die Freiheit der Selbstschädigung, und das Abwehrrecht wird normalerweise höher gewichtet als die Fürsorgeverpflichtung des Staats zur Lebenserhaltung bei Urteilsfähigen.Ausnahme ist, wenn eine Fremdgefährdung vorliegt, die Person also eine Gefahr für andere Menschen darstellt oder der Patient nicht urteilsfähig ist und keine Patientenverfügung vorliegt, dann gilt "im Zweifel für das Leben".Das Abwägen zwischen Abwehrrecht und Einforderungsrecht ist bei der Beurteilung der Fürsorgepflicht zentral. Oft werden aber stattdessen der Wille und das Selbstbestimmungsrecht des Patienten als Einforderungsrechte in den Vordergrund gerückt. Aber die Meinung, der Patient kann machen, was er will, ist falsch.

 swissinfo.ch: Anders gefragt: Darf ein Staat einen Bürger sterben lassen, wenn er dies in Kauf zu nehmen bereit ist? Ärzte haben ja die Pflicht, Leben zu erhalten/retten?

 R.B.: Die Besonderheit der Situation besteht darin, dass er sich in Haft befindet. Da hat der Staat eine erhöhte Fürsorgepflicht.Aber auch in diesen aussgewöhnlichen Situationen wie beispielsweise auch in der Psychiatrie dürfen Zwangsbehandlungen nur in Notsituationen vollzogen werden. Das ist dann der Fall, wenn ein Patient nicht urteilsfähig ist. Das Abwehrrecht erlischt auch beim Gefangenen nicht. Man darf bei Zwangsbehandlungen nur soweit gehen, dass man bei Betroffenen die Fremdgefährdung ausser Kraft setzt. Eine Inhaftierung bedeutet also nicht, dass man den Gefangenen auch zwangsbehandeln darf.

 swissinfo.ch: Ein zentrales Kriterium ist die Urteilsfähigkeit. Darf oder sollte der Staat Zwangsmassnahmen dann einsetzen, wenn der Hungerstreikende nicht mehr bei klarem Bewusstsein ist?

 R.B.: Herr Rappaz hat eine Verfügung verfasst, dass er in dieser spezifischen Situation nicht zwangsernährt werden will. Weil er diese Situation antizipiert, müsste man sich an die Verfügung halten und man darf ihn nicht zwangsernähren, auch wenn er nicht mehr urteilsfähig sein sollte.

 swissinfo.ch: Man kann Rappaz' Argumentation umkehren und sagen, dass er mit dem Hungerstreik die Gefängnisstrafe umgehen will. Wird die staatliche Justiz dadurch nicht erpressbar?

 R.B.: Es ist im freien Ermessen von Herrn Rappaz, auf Nahrung zu verzichten. Diese Freiheit des urteilsfähigen Menschen ist grundsätzlich zu respektieren, analog der Freiheit zu anderen selbstschädigenden Formen wie Nikotin- und Alkoholgenuss. Würde der Staat Herrn Rappaz zwangsernähren, würde er seinerseits ein Vergehen begehen, nämlich eine Körperverletzung.Hungerstreik ist eine Form des zivilen Ungehorsams, mit der man sich tatsächlich einer Strafe entziehen oder auch auf ungerechte Situationen aufmerksam machen kann. Der Entscheid, ob Strafmassnahmen angemessen sind oder nicht, muss aber vom Hungerstreik unbeeinflusst getroffen werden.Umgekehrt lautet die Frage, ob der Staat einen Menschen zwingen kann, seine Strafe abzusitzen. Da kommt die Frage ins Spiel, ob Strafe das Aufrechterhalten der öffentlichen Ordnung ist oder ob sie einen Racheaspekt hat. Der Staat soll aber nicht Rache nehmen können, er ist nur zuständig für die öffentliche Ordnung.

 swissinfo.ch: Bernard Rappaz sagt, dass er mit seinem allfälligen Hungertod nicht zu einem Märtyrer für die Legalisierung von Cannabis würde. Teilen Sie Seine Einschätzung?

 R.B.: Das ist schwierig zu sagen. Aber selbst wenn dem so wäre, wenn urteilsfähige Menschen bereit sind, für ein Anliegen zu sterben, ist das ihr persönlicher Entscheid. Die Frage ist, ob die Fürsorgeverpflichtung des Staates soweit geht, dass er sich durch solche Massnahmen erpressen lässt? Dadurch würde aber die staatliche Ordnung gefährdet. Deshalb muss man dafür sorgen, dass der Staat vom Hungerstreikenden nicht erpressbar wird.

 swissinfo.ch: Sie betonen das Primat des Abwehrrechts des urteilsfähigen Individuums. Wenn eine schwangere Zeugin Jehovas aus religiösen Gründen eine lebensrettende Bluttransfusion ablehnt und dadurch das Leben ihres ungeborenen Kindes gefährdet, geht es ja über das Recht des Individuums hinaus.

 R.B.: Bei Kindern von Zeugen Jehovas wird während einer Operation die elterliche Obhut entzogen, damit sie eine Bluttransfusion erhalten können.Wenn sich das Kind noch im Leib der Mutter befindet, ist die Debatte sehr kontrovers, selbst unter Medizinethikern. Meine Einschätzung geht dahin, dass das Abwehrrecht der Mutter höher zu gewichten ist, weil das werdende Kind existentiell von ihrem Leib abhängig ist und sich darin befindet.Ist die Mutter urteilsfähig, wäre ein Zwangskaiserschnitt sehr fragwürdig, weil er eine Körperverletzung darstellen würde. Würde man diesen zulassen, könnte man jeder schwangeren Frau im dem Argument des Lebensschutzes des werdenden Lebens Zwangsmassnahmen verordnen. Denken wir an die Raucherinnen, Alkoholikerinnen, etc. Wenn man die Selbstschädigung der schwangeren Frau als Fremdschädigung von werdendem Leben auslegt, stellt sich die Frage, ab welchem Moment der Schutzanspruch des Staates gegenüber dem werdenden Leben beginnt. Die Gesetze sind diesbezüglich ambivalent.Behandeln wir Menschen entgegen ihrer Abwehrhaltung fürsorglich, laufen wir Gefahr, eine totalitäre Gesellschaft zu werden. Halten wir die Freiheit zur Selbstschädigung nicht hoch, müsste man jeden Raucher und jeden Alkoholiker internieren. Es ist der Preis einer freiheitlichen Gesellschaft, den Menschen diese Freiheit zuzugestehen.Es ist unserer Gesellschaft angemessener, wenn wir das Sterben von Menschen in Kauf nehmen, die mit medizinischer Behandlung zwar überleben könnten, diese Behandlung aber explizit nicht wollen.

 swissinfo.ch: Wie weit geht das Recht auf Selbstschädigung?

 R.B.: Es ist kein Anspruchsrecht, sondern ethisch gesehen eine Freiheit, wie auch das Bundesgericht bestätigte. Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, mir Mittel zur Selbstschädigung zur Verfügung zu stellen.Beihilfe zum Suizid ist in der Schweiz zwar toleriert, falls sie aus uneigennützigen Motiven geschieht. Aber sie kann von der Gesellschaft nicht eingefordert werden.Bei Herrn Rappaz ist es so, dass ihm nicht lebenserhaltende Mittel vorenthalten werden, sondern er lehnt diese ab. Die Gesellschaft hat die Verpflichtung, ihm immer wieder Lebensmittel anzubieten. Aber wenn er diese im urteilsfähigen Zustand ablehnt, ist seine Ablehnung zu akzeptieren.Renat Künzi, swissinfo.ch

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Sonntagszeitung 18.7.10

Rappaz darf nicht verhungern

 BERN Der Walliser Hanfbauer Bernard Rappaz soll zwangsernährt werden. Die Walliser Staatsrätin Esther Waeber-Kalbermatten hat diesen Entscheid am Freitag gefällt. Sie folgt damit einem Urteil des Bundesgerichts. Dieses verlangt, es müsse alles getan werden, um Rappaz' Leben zu retten. Rappaz war am Montag vom Genfer Universitätsspital ins Berner Inselspital verlegt worden. Die Genfer Ärzte hatten klargemacht, dass sie Rappaz nicht gegen dessen Willen behandeln. Die Berner Ärzte haben in dieser Frage eine weniger klare Haltung. Seite 6

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Bernard Rappaz soll im Berner Inselspital zwangsernährt werden

 Die Walliser Staatsrätin Esther Waeber-Kalbermatten folgt einer Anordnung des Bundesgerichts

 Petra Wessalowski

 Bern Der Walliser Hanfbauer und derzeit prominenteste Schweizer Häftling Bernard Rappaz soll zwangsernährt werden. Die Walliser Staatsrätin Esther Waeber-Kalbermatten fällte den Entscheid zusammen mit den Ärzten des Berner Inselspitals am Freitagabend, wie sie heute im Interview mit "Le Matin Dimanche" sagt. Grund ist ein Entscheid des Bundesgerichts von letzter Woche. Darin heisst es, dass alles getan werden müsse, um Rappaz Leben zu retten. Aber auch, dass seine körperliche Integrität geschützt werden müsse.

 Der 57-Jährige war vergangenen Montag vom Genfer Universitätsspital ins Berner Inselspital verlegt worden. Die Genfer Ärzte hatten klargemacht, dass sie Rappaz nicht gegen seinen Willen behandeln. Die Berner Ärzte waren nicht so kategorisch. Zudem erlaubt das Berner Strafgesetz eine Zwangsernährung von Gefangenen.

 Rappaz hatte angekündigt, dass er sich wehren würde

 Das Berner Inselspital darf sich zum Zustand des Promi-Patienten nicht äussern. Am Freitag sagte Sprecher Markus Hächler auf Anfrage, dass "das medizinische Personal autonom über medizinische Massnahmen entscheidet". Was am Schluss zähle, sei das Leben des Patienten. Somit ist unklar, ob Rappaz bereits zwangsernährt wird und wie die Massnahmen aussähen.

 Üblicherweise wird eine Infusion mit Nährstoffen und Vitaminen verabreicht. Häufig ist eine Kombination mit einer Magensonde. Rappaz hatte angekündigt, dass er sich gegen eine Zwangsernährung wehren würde. In diesem Fall müsste er wohl angegurtet werden. Selbst Rappaz Anwalt Aba Neeman wusste gestern nicht, wie er behandelt wird. Rappaz sagte ihm, dass er Suizid begehe, würde er zwangsernährt.

 Neeman kündigt an, dass er am Montag Rekurs gegen die Zwangsernährung einlegen wird. Im Gegensatz zur Staatsrätin legt er den Bundesgerichtsentscheid so aus, dass Rappaz erst zwangsernährt werden dürfe, wenn er ins Koma fällt.

 Für Jacques de Haller, Präsident der Ärzteverbindung FMH, ändert auch der Bundesgerichtsentscheid nichts am Handlungsspielraum der Ärzte. "Wenn sie Rappaz gegen seinen Willen ernähren oder reanimieren, ist das unethisch und sie müssen sich dafür verantworten."

 Staatsrätin Waeber-Kalbermatten will die Zwangsernährung von Häftlingen bei der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren thematisieren. "Ich möchte wissen, ob die Gesetze vereinheitlicht oder geändert werden müssen, um künftig ähnliche Situa- tionen zu vermeiden", sagt sie zu "Le Matin Dimanche". Laut De Haller würde dies für die Ärzte moralisch nichts ändern. "Die Standesregeln gelten, das Dilemma bleibt."

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 Rappaz' Kampf

 Der Walliser Bernard Rappaz ist seit mehr als 100 Tagen im Hungerstreik. Sein Ziel ist ein Haftunterbruch. Dieser ist ihm bereits im Mai für drei Wochen gewährt worden. Sowohl das Kantons- wie auch das Bundesgericht entschieden in den letzten Tagen gegen einen erneuten Unterbruch. Der 57-jährige Hanfbauer sitzt eine über fünfjährige Gefängnisstrafe ab. Er wurde wegen schwerer Verletzung des Betäubungsmittelgesetzes (illegaler Anbau von Hanf), aber auch wegen ungetreuer Geschäftsführung, Geldwäsche- rei, einfacher Körperverletzung sowie Strassenverkehrsdelikten verurteilt. Rappaz sieht sich als politischen Gefangenen, an dem das Wallis ein Exempel statuiert.

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Sonntag 18.7.10

Meinung

 Lasst Hanfbauer Rappaz sterben

von Katia Murmann

 Die Nachricht: Seit mehr als 50 Tagen befindet sich der inhaftierte Walliser Hanfbauer Bernard Rappaz im Hungerstreik. Vergangene Woche wurde der 57-Jährige ins Berner Inselspital verlegt. Dort soll er notfalls zwangsernährt werden. Rappaz war im November 2008 wegen schwerer Verletzung des Betäubungsmittelgesetzes zu fünf Jahren und acht Monaten Gefängnis verurteilt worden.

 Der Kommentar: "Ich fühle mich wie eine Flamme, die flackert und langsam erlischt", sagte Bernard Rappaz vergangene Woche im Interview mit dem "Tages-Anzeiger". Der Hanfbauer ist offenbar stark geschwächt. Doch Mitleid ist fehl am Platz. Bernard Rappaz aus Saxon VS, ein gestandener Mann und Familienvater, hat aus freiem Willen und bei vollem Bewusstsein entschieden, dass er nichts mehr essen will. Ebenso hat er unterschrieben, dass er nicht zwangsernährt werden will, sollte er das Bewusstsein verlieren. Im Vollbesitz seiner Kräfte spielt er leichtfertig mit seinem Leben und nimmt seinen Tod in Kauf.

 Das Heer von Behörden, Medizinern und Juristen, das sich in den letzten Wochen mit dem Fall befasst hat, muss den Willen von Bernard Rappaz respektieren. Es stellt sich nicht die Frage, was schwerer wiegt: Die Freiheit des Einzelnen, garantiert durch die Bundesverfassung, oder die Pflicht des Staates, das Leben seiner Bürger unter allen Umständen zu schützen. Zwar müssen die Verantwortlichen alles tun, um Bernard Rappaz davon zu überzeugen, wieder zu essen. Doch die aufgeregte Diskussion um Leben und Sterben des revoltierenden Hanfbauern wirkt wie eine Posse in einem Land, das in Sachen Sterbehilfe eines der liberalsten Gesetze der Welt hat und das Recht des Einzelnen auf einen selbstbestimmten Tod höher gewichtet als die Pflicht der Ärzte, Leben zu retten.

 Die Justiz irrt, wenn sie nun dem medialen Druck nachgibt und Bernard Rappaz mit allen Mitteln am Leben erhalten will. Die Angst vor den Negativ-Schlagzeilen, die der langsame Hungertod eines Häftlings mit sich bringt, darf ihr Handeln nicht bestimmen. Siebenmal schon trat der Hanfbauer, der das Spiel mit den Medien perfekt beherrscht, im Gefängnis in den Hungerstreik. Sechsmal hatte er mit seiner Erpressung Erfolg und wurde zeitweise auf freien Fuss gesetzt. Ein siebtes Mal darf die Justiz nicht klein beigeben. Wer so hoch pokert wie Rappaz, muss damit rechnen, alles zu verlieren. In diesem Fall sein Leben.

 katia.murmann@sonntagonline.ch

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HOMOHASS
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Aargauer Zeitung 19.7.10

Mit faulen Eiern und Weihwasser

 Rechtsradikale stören die offiziell erlaubte europäische Schwulenparade Europride in Warschau

 Tausende Homosexuelle haben in Warschau für die Einführung eingetragener gleichgeschlechtlicher Partnerschaften demonstriert. Die meisten polnischen Politiker machten einen grossen Bogen um die Veranstaltung.

 Paul Flückiger, Warschau

 Kaum eine Viertelstunde unterwegs, flogen in Warschau am Samstag die ersten faulen Eier, eine Rauchbombe und Flaschen auf die Teilnehmer der Europride. "Euro-Sodomie hat keine Zukunft" war wenige Schritte später zu lesen. Statt mit Rauchbomben wurden hier die Marschierenden mit Weihwasser besprengt. Tausende hatte die erste internationale Schwulenparade nach Warschau gelockt, darunter Politiker wie der deutsche Grüne Volker Beck oder die österreichische Europa-Abgeordnete Ulrike Lunacek.

 Im Gegensatz zu dem vom damaligen Stadtpräsidenten Lech Kaczynski verbotenen Homosexuellen-Marsch von 2005 war Europride eine offiziell genehmigte Veranstaltung. Warschaus liberale Stadtpräsidentin Hanna Gronkiewicz-Waltz hielt sich jedoch vornehm im Hintergrund. Die meisten seien leider im Urlaub, hiess es im Warschauer Rathaus offiziell. Einen grossen Bogen um die Veranstaltung machten auch die meisten polnischen Parlamentarier. Einzig die Vereinigte Demokratische Linke (SLD), die sich bereits im Wahlkampf für eingeschriebene gleichgeschlechtliche Partnerschaften engagiert hatte, entsandte vier Vertreter auf eine Wagenplattform — darunter die graue Eminenz Ryszard Kalisz. Die anderen Parteien hätten auf die Einladung nicht einmal reagiert, klagte der polnische Organisator Tomasz Baczkowski von der Stiftung "Gleichheit".

 Homosexualität immer noch tabu

 Die erstmals in Osteuropa stattfindende Europride kommt in Warschau sehr bescheiden daher. Von den 1,5 Millionen Teilnehmern in Madrid vor drei Jahren können Polens Schwule und Lesben nur träumen, statt der von den Organisatoren erwarteten 20000 Teilnehmern liefen nach Polizeiangaben rund 8000 mit. Noch immer ist Homosexualität in Polen ein Tabu — vor allem ausserhalb der grossen Zen-tren.

 Welchen Riesenschritt Warschau allerdings in den fünf Jahren seit Ka-czynskis Stadtherrschaft gemacht hat, fiel am Samstag wieder auf. Schaulustige Familien mit Kindern hatten sich nicht nur entlang der Marschroute aufgestellt, viele marschierten gleich in dem fröhlichen Zug mit. Dieser bewegte sich vier Stunden lang beschützt von 2000 Bereitschaftspolizisten durch die Innenstadt. Danach wurden in der Nacht zum Sonntag in vielen Klubs fröhlich weitergefeiert.

 Acht Verhaftungen

 Nicht weniger als fünf Gegendemonstrationen waren im Vorfeld gegen die Strassenparade angemeldet worden. Am Sonntag bestätigte die Polizei die Festnahme von acht rechtsradikalen Gegendemonstranten. Ein Polizist wurde bei Auseinandersetzungen mit Mitgliedern des Völkisch-radikalen Lagers (ONR) verletzt und musste ins Spital eingeliefert werden. Die Neonazis hatten zu Beginn der Europride einen Polizeikordon angegriffen und versucht, den Homosexuellenmarsch so zu verhindern. Fast 250 Demonstranten mussten sich nach dem Gewaltakt einer Personenkontrolle unterziehen. Ein Polizeisprecher kündigte am Sonntag die Analyse von Filmmaterial an, das dazu dienen soll, weitere gewalttätige Neonazis dingfest zu machen.

 Bibeln und Gebete

 Die rechtsradikale Allpolnische Jugend, die Präsidentschaftskandidat Jaroslaw Kaczynski 2006/2007 in seine Regierungsmannschaft eingebunden hatte, veranstaltete zusammen mit Neonazis einen von wenigen hundert Teilnehmern besuchten Grunwald-Marsch zur Förderung der "nationalen Ehre". Ein "Marsch zur Verteidigung der christlichen Wurzeln Europas" nutzte etwas früher die gleiche Route wie Europride. Verteilt wurden Mini-Bibeln, auch wurde gebetet. Hochrangige Vertreter der polnischen katholischen Kirche befürchteten im Vorfeld, ein Ziel von Europride sei es, Homosexuelle davon abzuhalten, bei der Kirche therapeutische Hilfe für ihre Krankheit zu suchen. Eine einfachere Lösung hielt jener Gegendemonstrant bereit, der am Rande der Marschroute das Transparent "Perverse nach Berlin!" in die Höhe hielt.

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NZZ am Sonntag 18.7.10

Weihwasser gegen Schwule

 Zum ersten Mal findet der Europride-Marsch in Polen statt

 Tausende sind in Warschau für die Gleichberechtigung von homosexuellen Paaren auf die Strasse gegangen. Der Umzug wurde mehrfach gestört.

 Paul Flückiger, Warschau

 "Perverse nach Berlin!", fordert ein Passant auf dem Trottoir. Doch der wackere Kämpfer für ein rechtskonservatives Polen hat nicht mit der Festfreude der "Europride"-Teilnehmer gerechnet. Statt sich zu ärgern, wollen Dutzende von schwulen und lesbischen Demonstranten mit dem Mann und seinem Transparent fotografiert werden. Entnervt schlägt dieser schliesslich um sich. Seine Gesinnungsgenossen sind an andern Abschnitten der Marschroute beschäftigt.

 Kaum eine Viertelstunde nach Marschbeginn flogen bereits die ersten faulen Eier, Flaschen und Rauchbomben auf die Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Diese bewegten sich vier Stunden lang beschützt von 2000 Bereitschaftspolizisten durch die Warschauer Innenstadt. Ein "Marsch zur Verteidigung der christlichen Wurzeln Europas" nutzte die gleiche Route. "Euro-Sodomie hat keine Zukunft", stand auf einigen Transparenten. Doch statt mit Rauchbomben wurden die Marschierenden von dieser Seite mit Weihwasser besprengt.

 Am Samstagabend bestätigte der Warschauer Polizeisprecher Maciej Karczynski die Festnahme von neun Gegendemonstranten. Bei Auseinandersetzungen mit Rechtsradikalen wurde ein Polizist schwer verletzt. Insgesamt ist das ein glimpfliches Ende, denn immerhin fünf Gegendemonstrationen waren im Vorfeld angekündigt worden. Sie alle wollten den erstmals in Osteuropa stattfindenden grössten europäischen Schwulen- und Lesbenmarsch, Europride, in der polnischen Hauptstadt verhindern. Oder zumindest seine Teilnehmer zur Umkehr bewegen.

 Im Gegensatz zu dem vom damaligen Stadtpräsidenten Lech Kaczynski verbotenen Homosexuellen-Marsch von 2005 war die Europride eine offiziell genehmigte Veranstaltung. Statt der erwarteten 20 000 Teilnehmer marschierten am Samstag allerdings nur rund 8000 mit. Warschaus liberale Stadtpräsidentin Hanna Gronkiewicz-Waltz hielt sich dabei vornehm im Hintergrund. Noch immer ist Homosexualität in Polen ein Tabu - vor allem ausserhalb der grossen städtischen Zentren. Einen grossen Bogen um die Veranstaltung machten deshalb auch die einheimischen Parlamentarier. Einzig die Linke, die sich bereits im Wahlkampf für eingeschriebene gleichgeschlechtliche Partnerschaften engagiert hatte, entsandte vier Vertreter auf einen Umzugswagen.

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queer.de 17.7.10

Warschau: Europride trotzt Angreifern
http://www.queer.de/detail.php?article_id=12468

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WIDERSTAND
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Spiegel 19.7.10

ZEITGESCHICHTE

"Hölle des Judentums"

 Zeitgeschichte: Das jüdische Geheimarchiv im Warschauer Ghetto

Friedmann, Jan

Im Warschauer Ghetto wählten rund 50 Männer und Frauen eine besondere Form des Widerstands. Sie dokumentierten für die Nachwelt in einem geheimen Archiv ihren Weg in den Untergang.

David Graber war 19 Jahre alt, als er in großer Eile seinen Abschiedsbrief auf ein Stück Papier kritzelte: "Nur zu gerne würde ich den Augenblick erleben, in dem der große Schatz ausgegraben wird und der Welt die Wahrheit ins Gesicht schreit."

Während draußen deutsche Einheiten die Straßen durchkämmten, vergrub Graber zusammen mit seinem Freund Nahum Grzywacz zehn Blechkisten im Kellerboden einer Grundschule in der Nowolipki-Straße. Es war der 2. August 1942 im Warschauer Judenghetto.

Gut vier Jahre später wurde der Schatz gehoben. Graber und Grzywacz waren da längst tot, ermordet, wie fast alle ihrer rund 50 Mitstreiter. Nur drei hatten den Nazi-Terror überlebt, ihre Angaben führten zur Bergung der Kisten.

Der Schatz bestand aus Papier, rund 35 000 Blatt, eine Gruppe von Chronisten hatte sie gesammelt und beschrieben. Sie wollten dokumentieren, wie die deutschen Besatzer die Juden von Warschau während des Zweiten Weltkriegs entrechteten, peinigten und schließlich im Vernichtungslager umbrachten. "Diese Materialien erzählen eine kollektive Geschichte des Niedergangs, der endlosen Demütigung, vom stillen Heldentum und der Opferbereitschaft", urteilt der amerikanische Historiker Samuel Kassow. Sein Buch über das geheime Ghetto-Archiv, das jetzt in deutscher Übersetzung erschienen ist, bringt die einzigartigen Quellen zum Sprechen(*).

Zwar sammelten verfolgte Juden auch anderswo in Europa Dokumente oder schrieben Tagebücher. Doch nirgendwo gelang dies ähnlich dicht und anschaulich wie in Warschau. In der polnischen Hauptstadt befand sich Europas größte jüdische Gemeinde, hier sammelten sich viele talentierte Wissenschaftler und Schreiber. Ihre Chronik möge wie ein "Keil unter das Rad der Geschichte geklemmt werden", so formulierte eine Autorin den eigenen hohen Anspruch - er machte das klandestine Archiv zum wohl beklemmendsten Textkorpus des Holocaust.

"Oyneg Shabes" - die "Freude des Sabbats", so nannte sich der Zirkel, weil er ab November 1940 meist an Samstagnachmittagen zusammenkam. Der Chefdenker der Gruppe, zu der etliche Intellektuelle, Journalisten und Lehrer gehörten, war Emanuel Ringelblum, ein 1900 in Galizien geborener Historiker. Er hatte an der Warschauer Universität über die

Geschichte der Warschauer Juden bis 1527 promoviert und arbeitete unter anderem in der jüdischen Selbsthilfeorganisation "Aleynhilf".

Noch zwei Wochen vor Kriegsausbruch besuchte Ringelblum als Gesandter der marxistischen Partei Poalei Zion den zionistischen Weltkongress in Genf. Während andere Delegierte vorschlugen, angesichts der Gefahr in der Schweiz zu bleiben, zog es Ringelblum zurück zu seiner Frau Yehudis und seinem damals neunjährigen Sohn Uri. Kaum war Ringelblum wieder zu Hause, überfielen deutsche Truppen Polen und nahmen wenig später auch Warschau ein.

Im Oktober 1940 verfügten die Besatzungsbehörden, alle Juden hätten in einen eigenen Wohnbezirk überzusiedeln; Arbeiter zogen eine drei Meter hohe Mauer um das Areal. Unablässig trieben die Deutschen zudem Juden aus dem Umland ins Ghetto. Bald lebten dort eine halbe Million Menschen auf einer Fläche von nur vier Quadratkilometern.

Ringelblum und seine Mitstreiter vom "Oyneg Shabes" erfassten die Dimension des Dramas rasch und machten sich daran, es für die Nachwelt festzuhalten. Sie sammelten Erlasse und Plakate, Rationskarten, Briefe, Tagebücher, Zeichnungen. Dokumente des Grauens auf Jiddisch, Deutsch oder Polnisch.

Zum Beispiel die von den Deutschen verordneten Kalorientageswerte für das Jahr 1941: Danach sollten Deutsche 2613 Kilokalorien bekommen, Polen 699, Juden nur 184. Die Ghetto-Bewohner mussten Lebensmittel schmuggeln, um zu überleben. Über Löhne und Preise auf dem Schwarzmarkt betrieb das Archiv Marktforschung und stellte Beispielrechnungen für eine vierköpfige Familie an.

Wie Ethnologen machten sich die Chronisten daran, ihre Umgebung zu erkunden, als Wissenschaftler in eigener Sache. Sie gaben standardisierte Fragebögen aus, führten Hunderte Interviews mit Flüchtlingen und Halbverhungerten.

Zwischen 1940 und 1942 rafften Hunger, Kälte und Krankheiten rund 100 000 Menschen dahin. Im November 1941 schrieb Ringelblum über das öffentliche Sterben: "Das Furchtbarste ist der Anblick der frierenden Kinder. Heute Abend hörte ich das Wimmern eines kleinen Wichts von drei oder vier Jahren. Wahrscheinlich wird man morgen früh seinen Leichnam finden."

Das Archiv lobte einen Aufsatzwettbewerb aus, um traumatisierte Kinder zum Sprechen zu bringen. Ein 15-jähriges Mädchen schilderte, wie seine Mutter neben ihm starb: "Ich spürte in der Nacht, wie sie kalt und steif wurde, aber was hätte ich tun können, ich blieb bis zum Morgen an sie geschmiegt liegen, und dann half mir eine Nachbarin, sie aus dem Bett zu heben und auf den Boden zu legen."

Draußen drohte ständig die Gefahr, von einem deutschen Polizisten angehalten und verprügelt oder erschossen zu werden. Einen besonders gefährlichen Straßen-engpass nannten die Ghetto-Bewohner "die Dardanellen".

Ab 1942 erreichten die Geschichtsschreiber dramatische Nachrichten aus anderen Landesteilen, Flüchtlinge erzählten von Massenerschießungen und niedergebrannten Synagogen; einer berichtete aus Chelmno westlich von Warschau, wie die SS dort Menschen in Gaswagen umbrachte.

Das industriell betriebene Massenmorden hatte begonnen, und so stellten sich viele die Frage, wann die "Hölle des polnischen Judentums", so der Titel einer Abhandlung aus dem Archiv, Warschau erreichen würde. Das Ghetto werde ausgespart, hatten mehrere deutsche Stellen dem jüdischen Ältesten Adam Czerniakow versprochen. Doch am 22. Juli 1942 verkündete SS-Offizier Hermann Höfle, dass die "Umsiedlung" begonnen habe. Wenige Tage später vergruben die Archiv-helfer die ersten Kisten.

Gestapo und jüdische Polizei trieben die Bewohner zusammen und brachten sie zum "Umschlagplatz", von dem die Transporte ins Vernichtungslager Treblinka starteten. Eine besonders zynische Proklamation vom 29. Juli lockte die Hungernden mit dem Versprechen, jeder, der sich freiwillig am Umschlagplatz einfinde, erhalte dort eine Ration von drei Kilo Brot und einem Kilo Marmelade. Zur Täuschung der Zurückgebliebenen mussten Deportierte aus den Todesfabriken beruhigende Postkarten in die Heimat schicken.

Die Archivare begannen mit der Erforschung des Holocaust, noch während der im vollen Gange war. Mehrfach gelang es, Belege für das Vernichtungsprogramm ins Ausland zu schleusen, etwa zur BBC nach London. Man habe "eine bedeutsame geschichtliche Aufgabe vollbracht und vielleicht Hunderttausende vor der Ausrottung bewahrt", so hoffte Ringelblum vergebens.

Denn das Ghetto leerte sich rasch: Laut einer Statistik des Archivs waren im November 1942 bereits 99 Prozent aller Kinder deportiert worden. Im Wohnbezirk verblieben noch 60 000 Menschen, meist Männer, die in Werkstätten arbeiteten. Viele überließen dem Archiv ihre persönlichen Reflexionen, Dokumente von großer emotionaler Wucht.

Der Lehrer Abraham Lewin berichtete, wie seine Frau in die Fänge der Häscher geriet: "Sonnenfinsternis, vollständige Dunkelheit. Meine Luba wurde bei einer Blockade aufgegriffen. Noch sehe ich vor mir einen Schimmer Hoffnung leuchten. Vielleicht bleibt sie verschont. Und wenn nicht, was Gott verhüten möge?"

Natan Smolar, ein anderer Lehrer, betrauerte seine "einzige, geliebte Tochter Ninkele", deren dritten Geburtstag die Familie erst gefeiert hatte. "Es gab so viele Spielzeuge, so viel Lärm und Spiel, so viel Glück und Kindergeschrei. Und heute gibt es keine Ninkele mehr, ihre Mutter ist fort, ebenso meine Schwester Etl."

Schuldgefühle plagten die Zurückgebliebenen, sie beklagten, "dass die Juden sich wie Schafe zur Schlachtbank haben führen lassen". Ein Mann schrieb: "Wären wir alle einfach über die Ghetto-Mauer geklettert, hätten die Straßen Warschaus gestürmt, bewaffnet mit Messern, Äxten oder auch nur mit Steinen - dann hätten sie vielleicht 10 000 oder 20 000 umgebracht, aber niemals 300 000!"

Über den bewaffneten Widerstand, der später doch noch, im April 1943, losbrach, sind kaum Dokumente erhalten geblieben. Die Deutschen schlugen den Aufstand grausam nieder. SS-Brigadeführer Jürgen Stroop ließ Wohnblock für Wohnblock niederbrennen und die Hauptsynagoge sprengen. Am 16. Mai 1943 meldete er: "Das ehemalige jüdische Wohnviertel Warschaus besteht nicht mehr."

Der Historiker Ringelblum hatte sich da schon mit seiner Familie in den nichtjüdischen Teil Warschaus geflüchtet. Seine letzten Lebensmonate verbrachte er zusammen mit rund 40 Männern, Frauen und Kindern in einem sieben mal fünf Meter großen Keller unter einem Gewächshaus, das einem polnischen Gemüsehändler gehörte. Zwischen den zweistöckigen Schlafkojen saß Ringelblum Tag für Tag am Ende eines langen Tisches zwischen seinen Büchern und Listen.

Im März 1944 flog das Versteck auf, weil die Freundin des polnischen Helfers ihn nach der Trennung verraten hatte. Ringelblum kam ins berüchtigte Pawiak-Gefängnis, wo er unter Folter Informationen über jüdische Widerständler verraten sollte. Dann erschossen die Deutschen den Chronisten ihrer Untaten, zusammen mit seiner Familie und den anderen Inhaftierten.

Noch sechs Tage bevor sein Unterschlupf entdeckt wurde, hatte Ringelblum einem Freund über sein Archiv geschrieben: "Falls keiner von uns überlebt, soll wenigstens das bleiben."
CAF / DPA

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(*) Samuel D. Kassow: "Ringelblums Vermächtnis. Das geheime Archiv des Warschauer Ghettos". Rowohlt, Hamburg; 752 Seiten; 39,95 Euro.

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ANTI-GENTECH
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NZZ am Sonntag 18.7.10

Angriffe auf Forscher

 Erstmals attackieren Gentech-Gegner das private Umfeld eines Wissenschafters. Der Schutz der Versuchsfelder kostet mittlerweile Millionen, und die militanten Täter erreichen ihr Ziel: Freilandversuche werden in der Schweiz unmöglich.

Von Andreas Hirstein

 In der Nacht hatten sie nichts bemerkt. Aber als der ETH-Professor Wilhelm Gruissem und seine Frau am Morgen des 29. Juni ihr Haus in einem Zürcher Vorort verlassen wollten, entdeckten sie ein merkwürdiges Schimmern auf den Scheiben der Haustür. Sie öffneten und sahen, dass Tür und Hauswand mit grüner Farbe besprüht waren: "NO GMO" war zu lesen, ein Protest gegen die Erforschung von gentechnisch veränderten Pflanzen, an der Gruissem beteiligt ist. Das Auto seiner Frau hatten die Täter mit einem Lackentferner übergossen, das Motorrad seiner Tochter mit zähem Klebstoff verschmiert. Für den wirtschaftlichen Schaden von rund 20 000 Franken muss der Wissenschafter nun alleine aufkommen. Keine Versicherung übernimmt die Kosten.

 Gruissem ist Biologe und seit zehn Jahren Professor an der ETH Zürich. Da er sich auch mit gentechnischen Methoden befasst, ist er Protest gewöhnt. "Ich bekomme manchmal Briefe von Gegnern", sagt er. "Das ist kein Problem, ich kann mich damit auseinandersetzen und sie persönlich beantworten." Mit dem Anschlag Ende Juni jedoch ist eine neue Qualität erreicht. Es ist das erste Mal, dass ein Wissenschafter und seine Familie in ihrer privaten Umgebung angegriffen werden - noch dazu für eine Arbeit, die er im Auftrag des Staates und nicht eines Agrokonzerns durchführt.

 Nutzen und Risiken

 Auf Versuchsfeldern in Pully bei Lausanne und Reckenholz bei Zürich erforscht Gruissem zusammen mit anderen Wissenschaftern gentechnisch veränderten Weizen. Die Experimente sind Teil eines Forschungsprogramms (NFP59) des Schweizerischen Nationalfonds (SNF), mit dem der Bundesrat "Nutzen und Risiken der Freisetzung von gentechnisch veränderten Pflanzen" untersuchen lässt. Der Präsident des SNF-Forschungsrats, Dieter Imboden, stellt eine Eskalation des Protests gegen die Forschung fest: "Wir hatten früher Fälle von Sachbeschädigung, aber bisher noch nie einen Angriff auf eine Person."

 In der Tat sind die Freilandversuche in Pully und Reckenholz schon mehrmals das Ziel von Anschlägen geworden. Erstmals am 13. Juni 2008 überfielen 35 vermummte Täter die Parzellen in Reckenholz. Mit einem Brecheisen öffneten sie das Tor zum eingezäunten Gelände. "Sie trugen Sicheln, hatten weisse Overalls an und das Gesicht mit Tüchern und Sonnenbrillen verschleiert", erzählt eine Forscherin, die den Angriff am frühen Morgen miterlebt hat und zusehen musste, wie die Angreifer die Versuchspflanzen niedermähten. Als sich die Forscherin nähern wollte, wurde sie bedroht: "We may be dangerous" - "wir könnten gefährlich sein", rief ihr eine weibliche Person mit anscheinend südeuropäischem Akzent entgegen. Nach wenigen Minuten war der Spuk vorbei. Die Täter flüchteten sich in den nahen Wald, wo sie ihre Overalls zurückliessen.

 Fünf Festnahmen

 Die Polizei konnte später zwar fünf Verdächtige ermitteln. Zu einem Urteil ist es jedoch bis heute nicht gekommen. Gleiches gilt für zwei weitere Angriffe in Pully. Am 23. Juni letzten Jahres wurden dort mit Herbizid gefüllte Flaschen auf das Feld geworfen. Ein Jahr später, in der Nacht vom 23. auf den 24. Juni 2010 - 5 Tage vor dem Anschlag auf Gruissem -, haben Vermummte Herbizide von der Strasse aus auf die Felder gesprüht. Auf das Gelände vordringen konnten sie nicht, weil es mittlerweile rund um die Uhr von Securitas-Mitarbeitern, von einem doppelten Zaun mit Stacheldraht und Bewegungsmeldern geschützt wird.

 Die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen machen die gentechnologische Forschung in der Schweiz immer teurer. Schon 2008 musste das Budget des Forschungsprogramms deswegen um zwei Millionen Franken erhöht werden. Freilandversuche sind für einzelne Institute inzwischen nicht mehr finanzierbar, sagen Wissenschafter. Und auch Gruissem wird hierzulande keine Experimente mit gentechnisch verändertem Weizen mehr durchführen. "Nicht weil es wissenschaftlich uninteressant wäre, sondern weil die Sicherheit zu viel Geld kostet", sagt er. In den USA oder Spanien könnten die Versuche problemlos stattfinden. In der Schweiz dagegen fliessen beim NFP59 über 20 Prozent des Forschungsbudgets in Stacheldrahtzäune, Überwachungskameras und die 24-Stunden-Securitas-Bewachung.

 Dabei ist die Gentechnologie nur eines von mehreren Angriffszielen militanter Forschungsgegner. Auch Nanotechnologie und Tierversuche sind ins Visier von Angreifern geraten. Im April dieses Jahres nahm die Polizei in Langnau am Albis zwei Italiener und einen in Italien lebenden Schweizer fest, die einen Sprengstoffanschlag auf des IBM-Forschungslabor in Rüschlikon geplant haben sollen. Dort bauen IBM und die ETH Zürich für 90 Millionen Franken ein Nanotechnologie-Forschungszentrum. Im Auto der Verdächtigen wurden Sprengstoff und ein Bekennerschreiben gefunden. Alle drei sind noch in Untersuchungshaft. Zur Menge des Sprengstoffs und zu den Motiven der Verhafteten gibt die Bundesanwaltschaft keine Auskünfte.

 Dass es aber zumindest ideelle Verbindungen zwischen den drei Nanotechnologie- und den Gentech-Gegnern gibt, zeigt das Bekennerschreiben der Täter von Pully. Darin bestätigen sie ihre Solidarität mit den in Langnau Festgenommenen sowie mit dem wegen Mordes verurteilten Ökoterroristen Marco Camenisch.

 Mit gewalttätigen Übergriffen müssen in der Schweiz auch Forscher rechnen, die Tierversuche durchführen. Die Täter gehen dabei zum Teil exakt so vor, wie nun gegen Wilhelm Gruissem: Sie verüben sogenannte "home visits", verschmieren Fassaden, beschädigen Fahrzeuge mit Chemikalien und schlitzen Reifen auf.

 Prominentestes Opfer war Novartis-Chef Daniel Vasella. Tierversuchsgegner schändeten im Juli 2009 das Grab seiner Eltern und entwendeten die Urne seiner 2001 verstorbenen Mutter. Sie beschmierten eine Kapelle in seinem Wohnort Risch (ZG) und zündeten sein Jagdhaus in Österreich an. Die Täter vermutet die Polizei unter den Aktivisten der Kampagne SHAC (Stop Huntingdon Animal Cruelty), die mit kriminellen Mitteln gegen das Tierversuchslabor Huntingdon kämpfen.

 Pistolenkugel in der Post

 Paul Herrling, der Forschungsleiter von Novartis, hat selbst Einschüchterungsversuche und Rufmordkampagnen erlebt. "Einmal wurden uns Pistolenkugeln nach Hause geschickt, letztes Jahr wurde unsere Wohnungsumgebung verschmiert, und an der Bushaltestelle wurde ich als Pädophiler verleumdet", erzählte er letztes Jahr dieser Zeitung.

 Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) stellt eine Zunahme der Gewaltbereitschaft fest. Fedpol stützt sich dabei auf Erkenntnisse des Nachrichtendiensts des Bundes, der in seinem Jahresbericht 2009 zwölf "Ereignisse" im Bereich des Tierrechts-Extremismus feststellt. Alleine sechs Mal waren Novartis-Mitarbeiter von den Drohungen, Einschüchterungs- und Erpressungsversuchen betroffen: "Wir werden jede Gelegenheit nutzen, dem mörderischen Abschaum der Novartis-Mitarbeiter Angst zu machen", hiess es etwa auf einer in Englisch formulierten Schmiererei in der Region Basel.

 Einige der Täter kommen vermutlich aus England und den Niederlanden. Die Behörden haben deshalb acht Einreisesperren gegen Tierrechts-Extremisten verhängt. Aber auch Schweizer Tierschützer beteiligen sich nach Erkenntnissen des Nachrichtendienstes an den Aktionen. Oder sie weigern sich, die Gewalt zu verurteilen. Es stehe ihm nicht zu, die Aktionen anderer Tierschutzorganisationen zu bewerten, schreibt etwa der Präsident des Vereins gegen Tierfabriken Erwin Kessler. Gewaltfreie Verlautbarungen würden in den Medien kaum ein Echo finden.

 Mangelnde Unterstützung

 Noch ist die Bedrohungslage in der Schweiz mit der Situation in England, den Niederlanden oder Deutschland nicht vergleichbar. Personenschutz für einen Universitätsprofessor hat es hierzulande noch nicht gegeben. Doch die Anschläge auf Gruissem und die Felder in Reckenholz und Pully zeigen, dass die gewaltbereite Szene auch hierzulande wächst.

 Und offenbar erreichen die Täter ihre Ziele. Dieter Imboden, der Präsident des Forschungsrats des Nationalfonds, glaubt, dass Freilandversuche in der Schweiz nicht mehr möglich sein werden. "Damit werden uns Experten fehlen, die mit gentechnisch veränderten Pflanzen umgehen können", sagt er. "Und Fachleute brauchen wir nur schon deswegen, weil in vielen Ländern gentechnisch veränderte Pflanzen im Gebrauch sind."

 Von der Politik fordert Imboden mehr Unterstützung. Der Bundesrat habe das Forschungsprogramm in Auftrag gegeben. Er müsse sich jetzt hinter die Forscher stellen und sie verteidigen. "Nicht wir haben uns um dieses Programm gerissen, sondern die Politik hat uns den Auftrag gegeben."

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 Umwelt beeinflusst Gentechpflanzen
 

 Experimente im Gewächshaus können Freisetzungsversuche nicht ersetzen. Das ist das Fazit einer Studie von Wissenschaftern der Universität Zürich, die diese Woche publiziert wurde ("PLoS ONE"). Die Forscher haben den Ertrag von gentechnisch verändertem Weizen im Gewächshaus und auf den Versuchsfeldern in Zürich Reckenholz verglichen. Die Pflanzen waren mit einem Resistenzgen gegen Mehltau ausgestattet worden. Im Gewächshaus warfen sie einen bis zu doppelt so grossen Ertrag ab wie die unveränderte Weizensorte. Im Freilandversuch war es umgekehrt: Der Gentechweizen schnitt schlechter ab. Das bedeutet, dass Experimente im Treibhaus nicht ausreichen, um neue resistente und ertragreiche Sorte zu finden. (hir.)

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ANTI-ATOM
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Basler Zeitung 19.7.10

Das Wochengespräch

 "Ich verteufle die Atomkraft keineswegs"

 Andreas Nidecker engagiert sich als Arzt gegen die Atomtechnik

 INTERVIEW: Renato Beck

 Seit 1980 kämpfen Ärzte aus aller Welt bei IPPNW ("Ärzte für die Verhütung eines Nuklearkriegs") gegen Atomwaffen und Kernenergie. 1985 erhielt die Gruppierung den Friedensnobelpreis. Nidecker ist im Vorstand des Schweizer Verbands, der vom 25. bis 30. August in Basel den Weltkongress durchführt.

 BaZ: Herr Nidecker, wie kommt ein Radiologe, der um die nützlichen Eigenschaften von Strahlung Bescheid weiss, dazu, die Atomenergie zu verteufeln?

 Andreas nidecker: Ich muss ausholen: Es macht einen Unterschied, ob Röntgenstrahlen in der Medizin benutzt werden, wo das Risiko einer Erkrankung viel grösser ist als die minime Bestrahlung, oder ob, wie bei einem AKW-Unfall, ganze Landstriche durch radioaktive Substanzen wie Caesium verstrahlt und eventuell unbewohnbar werden. Ich verteufle Atomkraft keineswegs, sondern stelle nur ihre hohen Kosten dem ebenfalls hohen Risiko gegenüber.

 Gab es vor Ihrem Engagement gegen Atomkraft ein Schlüsselerlebnis?

 Nein. Ich bin als Radiologe der IPPNW beigetreten, um mich bei Fragen der Radioaktivität und Atomenergienutzung einzubringen. Das Hauptengagement unserer Organisation gilt jedoch dem Abbau aller Atomwaffen.

 Welche Ziele verfolgen Sie am Weltkongress in Basel?

 Wir werden die Thematik einer atomwaffenfreien Zone in Europa, natürlich exklusive Frankreich und England, diskutieren und in den nächsten Jahren vorantreiben. Ebenfalls sind Mitglieder engagiert in der Erforschung der Häufigkeit von Leukämie bei Kindern in der Umgebung von Atomkraftwerken. Schliesslich möchten wir Bilanz ziehen nach der vor Kurzem beendeten internationalen Konferenz zum Atomsperrvertrag und unsere Weiterarbeit dazu neu ausrichten.

 Die Atomindustrie spricht von mangelhaften Studien im Zusammenhang mit solchen Krebserkrankungen.

 Sie sprechen die Kinderkrebsstudie aus Norddeutschland an, wo vermehrt Blutkrebserkrankungen bei Kindern aus der Umgebung von Atomkraftwerken festgestellt wurden. Diese Arbeit ist international publiziert, "peer reviewed" und anerkannt und ist epidemiologisch hieb- und stichfest. Wissenschaftlich anerkannte Studien haben mehr Gewicht als Statements von profitorientierten Unternehmen wie AKW. Natürlich müssen solche Studien sofort verunglimpft werden, könnten sie doch im Fall ihrer Verbreitung bei einer der Atomenergie latent kritisch eingestellten Bevölkerung Alarmstimmung auslösen.

 > Fortsetzung am Dienstag

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Sonntag 18.7.10

"Ein neues Atomkraftwerk zu bauen, macht keinen Sinn"

 Ex-Axpo-Manager Hans-Peter Stöckl kritisiert seinen vormaligen Arbeitgeber: Es gebe keine Stromlücke

Von Yves Carpy

 Dass die Schweiz zwei neue AKW braucht, gilt praktisch als ausgemacht. Doch jetzt warnen ein Insider und ein Experte: Die Ideen der Strombarone seien eine Fehlplanung und nicht finanzierbar.

 Der ehemalige Axpo-Manager Hans-Peter Stöckl hält die Pläne seines vormaligen Arbeitgebers für neue Atomkraftwerke für völlig verfehlt: "Ein neues AKW zu bauen, macht keinen Sinn. Es gibt international gesehen keine Stromlücke", ist er überzeugt. "Der Axpo-Chef Heinz Karrer glaubt, er habe immer noch einen Versorgungsauftrag", er gehe deshalb davon aus, dass er alle Kosten einfach an die Kunden verrechnen könne. "Axpo vergisst, dass der Markt liberalisiert wird."

 Auch die angekündigte Preiserhöhung um 7 Prozent ist für Stöckl nicht nachvollziehbar. Der schweizerische Kraftwerkspark sei bereits abgeschrieben. Der Stromkonzern werde aber nicht zugeben, dass die Tariferhöhungen eigentlich der Finanzierung der neuen AKW dienen sollen. Der Strommarktexperte zweifelt, dass die Axpo die Preiserhöhung durchbringt: "Karrer kann nur mehr verlangen, wenn das gesamteuropäische Niveau steigt. Und am internationalen Markt sanken die Preise und finden erst langsam den Boden." In Süddeutschland würden an Wochenenden mitunter sogar Negativpreise bezahlt. In Italien schrumpfte in der Krise der Strombedarf um 14 Prozent.

 Stöckl ist seit 30 Jahren in der Energiebranche tätig. Zuletzt hat er für die Axpo-Tochter EGL die Beteiligungen an und den Neubau von Kraftwerken im In- und Ausland geleitet, die mit fossilen Energieträgern arbeiten. Obwohl er heute die Geschäfte des Solartechnik-Start-up Airlight Energy leitet, ist er ein kühler Rechner geblieben. Ein AKW rechne sich betriebswirtschaftlich schlicht nicht:

 Auch er glaubt, dass die Preise mitder Strommarkt-Liberalisierung steigen. Doch nicht genügend, um die Produktionskosten eines 1600-Megawatt-Reaktors einzuspielen, wie ihn die Axpo, Alpiq und die BKW bauen wollen. Das sind 10 bis 12 Rappen pro Kilowattstunde Strom (siehe Box). Am Donnerstag zum Beispiel stieg der Preis an der Leipziger Strombörse bloss bis 7 Rappen. Das AKW hätte also den ganzen Tag Verlust gemacht.

 Schlimmer noch: Stöckl zweifelt, dass das AKW all seinen Strom verkaufen kann: "Ein AKW ist nur für die Grundversorgung mit Bandenergie geeignet; es kann aus Sicherheitsgründen nicht rasch abgeschaltet werden. Die kleine Schweiz braucht aber gar nicht die ganze Zeit die ganze Leistung. Energie könne auch günstiger aus dem Ausland geliefert werden. "Kann Axpo folglich nur die Hälfte des Stroms verkaufen, verdoppeln sich die Herstellungskosten auf über 20 Rappen."

 Um den überschüssigen Strom zu speichern, muss laut Stöckl zudem ein Stausee gebaut werden. Der bringt zusätzliche Deckungskosten von 5,6 Rappen mit sich, aber auch die Hoffnung, den Strom in Spitzenlastzeiten zu Höchstpreisen verkaufen zu können. Die erzielten Gewinne reduzieren die Gesamtkosten von 25 bis 30 Rappen pro Kilowattstunde.

 Dieser Preis kontrastiert nun stark mit den tiefen Gestehungskosten von 3 bis 5 Rappen pro Kilowattstunde, welche die Schweizer Stromindustrie für die AKWs in Leibstadt oder Gösgen ausweist.

 "Da macht es keinen Sinn, wenn die Schweiz einen falschen Kraftwerktyp baut. Besser würde die Schweiz daher im grösseren Stil dort in erneuerbare Energien investieren, wo der höchste Wirkungsgrad zu erzielen ist und die Renditen über Einspeisevergütungen staatlich garantiert sind - also im Ausland. Das meint auch Christian Russenberger, selbstständiger Strategie- und Finanzierungsspezialist im Energiebereich. Der Alpenraum sollte zudem mit seinen Speicherseen besser als Batterie für erneuerbare Energien dienen und die natürlichen Schwankungen auffangen, die wegen der wechselnden Wind- und Wetterverhältnisse herrschen.

 Angesichts der Rieseninvestitionen, welche die Schweiz in der Atomkraft vorhat - 10 Milliarden Franken für ein neues AKW - warnt er vor teuren Rettungsaktionen. Zum Garantieren der Grundlast im Netz in Ergänzung zu Wasser- und Windenergie reichen laut Russenberger drei Gas-Kobikraftwerke, die man nach Bedarf ein- und ausschalten kann. Ihre Baukosten seien mit je 500 Millionen Franken auch ein viel geringeres Investitionsrisiko.

 Das Hindernis: Das Verbot, dass der CO-Ausstoss im Ausland kompensiert werden darf, macht ihren Betrieb - obwohl volkswirtschaftlich sinnvoll - zu teuer. "Der Schweiz fehlt eine gesamtheitliche Energiepolitik", stellt der Energieexperte Russenberger fest. Er stösst sich auch daran, dass keiner der Stromkonzerne den Preis offenlegen will, für den sie sich derzeit in die vielen, projektierten Windparks in der Nordsee einkaufen. "Nur so können wir darüber urteilen, ob die Mittel kosteneffizient investiert werden", meint der Energie-Fachmann. So aber erscheine die aktuelle Preiserhöhung der Axpo als reine Willkür.

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 Warum Axpo ein AKW will

 Axpo-Chef Heinz Karrer wirbt mit der Warnung vor Stromausfällen für neue Atomkraftwerke (AKW). Die Lücke könne nicht mit Gaskombikraftwerken überbrückt werden. Diese produzieren zu teuer (der riesige CO-Ausstoss muss im Inland kompensiert werden). Zudem würde der Vertrag mit Frankreich für den Import von billigem Atomstrom 2016 ablaufen. Grüner Strom aus Biomasse, Sonne und Wind decke erst 0,1 Prozent des Bedarfs ab. Die Stromkonzerne haben sich auf 2 statt 3 AKW geeinigt, streiten aber über die Standorte: Axpo und BKW wollen ihre AKW in Beznau (AG) und Mühleberg (BE) ersetzen, Alpiq will in Gösgen (SO) bauen. Das Volk kann frühestens Ende 2013 über neue AKW abstimmen. (yca)