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  Renovation der Reitschule Bern  
Bauhuette  
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Ohne Bauhuette laeuft nichts
 
Ob und wann die Reitschule mit städtischen Geldern renoviert wird, ist ungewiss. Im Wege steht im Moment vor allem noch die rechtsbürgerliche Initiative «Reitschule für alle» (siehe letztes megafon). Doch die IKuR ist nicht gewillt, sich dadurch die ganze Renovation vermiesen zu lassen und auf bessere Zeiten zu warten und hat deshalb an der Renovationsvorlage weitergearbeitet. Entstanden ist eine Broschüre, welche das Modell «Bauhütte» bis ins Detail erklärt und bestimmt.

Die vorliegende Definition der Bauhütte ist keine Kampfschrift für eine selbstbestimmte Renovation der Reitschule, sondern ein realpolitisches Grundlagenpapier, das sowohl den Begebenheiten der Stadt Bern als auch den Besonderheiten des Kultur- und Begegnungszentrums gerecht wird. Noch vor fünf oder zehn oder elf Jahren wäre dies ein Widerspruch gewesen, welcher sich unmöglich hätte auflösen lassen. Heute jedoch ist es machbar.

Kern der Bauhütte

Wichtigstes Element des Renovationsmodells «Bauhütte» ist die Tatsache, dass die IKuR als Betreiberin bei der Renovation und Planung nicht nur mitsprechen, sondern sehr wohl mitbestimmen kann, was wann wie und von wem renoviert wird. Das bedeutet unter anderem für die Stadt als Geldgeberin und somit eigentliche Bauherrin, dass sie eben diese Funktion an eine sogenannte Baukommission, die sich paritätisch zwischen Stadt- und IKuR-VertreterInnen zusammensetzt, abgibt.
           Mitbestimmung heisst aber auch, dass die IKuR bei der Renovation in Form von Eigenleistungen mitwirkt - sei dies in Form von Mitarbeit bei «aussenstehenden» Unternehmen, sei dies in Form von Teilleisungen, die in Eigenregie erfüllt werden, zum Beispiel von der hauseigenen Baugenossenschaft Bakikur.

Bauen in der Reitschule ist anders

Die Reitschule ist ein Kultur- und Begegnungszentrum, und das soll sie auch während der Renovationszeit sein. Die Bauhütte ist die Umsetzung, nach unseren Vorstellungen in der Reitschule zu bauen und diese zu renovieren - etappenweise und somit kulturbetriebverträglich. Es ist auch von städtischer Seite nicht bestritten, dass die Renovation in Teilschritten vor sich gehen soll. Die Reitschule wird also nicht eines Tages vollständig eingerüstet sein und alles «auf einen Chlapf» renoviert werden. Gegenwartskultur ist nicht nur Graffity, sondern besonders in der Reitschule auch Bauerei, und die braucht ihre Zeit.
Reitschule-spezifische Submissionsbedingungen garantieren ausserdem, dass die Grundsätze der Reitschule (kein Sexismus, kein Rassismus, keine Ausbeutung) nicht durch Aussenstehende Unternehmen bzw. UnternehmerInnen verletzt werden (siehe unten «Reitschulspezifische Submissionsbedingungen»).

Und danach?

Trotz der Renovation der Reitschule mit städtischen Geldern wird der bestehende Betrieb nicht gefährdet. Dies ist für alle Beteiligten die unbestrittene Voraussetzung der Renovation. Die Reitschule bleibt nach der Renovation ein autonomes Kultur- und Begegnungszentrum, etwas legaler zwar als auch schon, aber immer noch eigenständig, eigenwillig und anders.

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Die Broschüre «Bauhütte - Sanierung der Reitschule Bern» unter «Die Idee».





Reitschulspezifische Submissionsbedingungen
Die Reitschule ist eine besondere Baustelle und verlangt nach besonderen Bedingungen, welche Unternehmen erfüllen müssen, um hier arbeiten zu können. Einige Beispiele der besonderen Submissionsbedingungen:
   Die UnternehmerInnen müssen mit dem momentanen Reitschule-Betrieb und seinen Grundsätzen einverstanden sein, sich also nicht politisch dagegen stellen oder gar den Abbruch fordern, da in diesem Fall nicht mit einer engagierten Bauausführung zu rechnen ist und die Präsenz solcher Unternehmungen ein Affront für die BetreiberInnen und BesucherInnen darstellt.
   Bei der Arbeitsvergabe werden Unternehmungen bevorzugt, die bereits mit ökologischen Baumaterialien gearbeitet haben. Bevorzugt werden auch Angebote behandelt, die in sozialer und ökologischer Richtung neue, zukunftsweisende Wege beschreiten.
   Die Planung soll frauenspezifischen Anliegen gerecht werden. (...) Es werden nur Unternehmungen, die gleichen Lohn für gleiche Arbeit bezahlen, berücksichtigt. Unternehmen müssen sich bereit erklären, mit Frauen gleichberechtigt zu arbeiten. Sexistische Vorfälle in Betrieben und auf Baustellen können (...) zum Ausschluss einer Unternehmung führen.
   Vorproduzierte Ware darf weder mit Kinderarbeit noch mit ungeschützen Verhältnissen (beispielsweise, dass die ArbeiterInnen mit giftigen Stoffen ohne genügend Schutz arbeiten müssen) hergestellt sein. (...)
   UnternehmerInnen, welche sich rassistisch oder faschistisch äussern oder verhalten (hier gilt die alltägliche Praxis und gelten nicht die Bestimmungen des Antirassismusgesetzes), werden weder bei den Ausschreibungen noch bei den Vergabungen berücksichtigt.