
S t a t
u t e n
I. Name, Sitz und Zweck
Art.1
Unter dem Namen Reitschule Förderverein besteht mit Sitz
in Bern ein Verein im Sinne von Art.60 ff ZGB.
Art.2
Der Verein bezweckt eine breit abgestützte materielle und moralische
Unterstützung der Interessensgemeinschaft für eine kulturelle Nutzung
der Reitschule (IKUR) und setzt sich für eine integrale Erhaltung der
Reitschule ein.
Der Verein anerkennt und unterstützt die allgemeinen Grundsätze,
insbesondere die Statuten und das Nutzungskonzept der IKUR.
II. Mitgliedschaft
Art.3
Mitglieder des Vereins sind alle natürlichen und juristischen Personen,
die sich zur aktiven Unterstützung des Vereinszwecks verpflichten.
Art.4
Ueber Aufnahme und Ausschluss der Mitglieder entscheidet der Vorstand. Das
ausgeschlossene Mitglied hat das Recht, einen solchen Vorstandsbeschluss an
die Mitgliederversammlung weiterzuziehen. Diese entscheidet endgültig.
Art.5
Natürliche Personen bezahlen einen jährlichen Mitgliederbeitrag
von mindestens Fr.20.-, juristische Personen und kulturelle oder politische
Gruppierungen mindestens Fr.100.-.
Art.6
Die Mitglieder werden schriftlich über die Tätigkeiten des Vereins
und das Geschehen rund um die Reitschule informiert.
Art.7
Der Austritt von Mitgliedern ist jederzeit möglich.
III. Die Organe
Art.8
Die Organe des Verein sind:
- die Mitgliederversammlung
- der Vorstand
- die Revisoren
Die Mitgliederversammlung
Art.9
Oberstes Organ ist die Mitgliederversammlung. Sie tritt einmal zusammen, weitere
Versammlungen werden vom Vorstand nach Bedarf einberufen. Der Vorstand ist
verpflichtet, die Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn mindestens ein
Fünftel der Mitglieder dies fordern.
Art.10
Die Mitglieder werden schriftlich und durch Bekanntmachung in der Reitschul-Zeitung
Megaphon mindestens vierzehn Tage im voraus zur Versammlung einberufen.
Art.11
Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:
- Wahl des Vorstandes und der Rechnungsrevisoren
- Genehmigung der Jahresrechnung und des Revisorenberichts
- Beschlussfassung über das vom Vorstand vorgeschlagene Tätigkeitsprogramm
Der Vorstand
Art.12
Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins. Er besteht
aus höchstens 13 Mitgliedern und konstituiert sich selbst. Eine paritätische
Vertretung der verschiedenenen Interessengruppen ist erstrebenswert.
Art.13.
Aufgaben und Befugnisse des Vorstandes:
- Verwaltung der Vereinsmittel gemäss Statuten und entsprechend den Bedürfnissen
der IKUR
- Erledigung der anfallenden Sekretariatsarbeiten
- Vorbereitung der Geschäfte der Mitgliederversammlung und Erstellen
des Jahresbudgets
- Verfügen nach Notwendigkeit über die Mittel für administrative
Zwecke
- Der Vorstand bemüht sich in Zusammenarbeit mit der IKUR um die Mittelbeschaffung
und Oeffentlichkeitsarbeit zur Unterstützung des Kulturexperiments Reitschule.
Die Revisoren, die Revisorinnen
Art.14
Die Mitgliederversammlung wählt jährlich zwei Revisoren oder Revisorinnen,
die die Buchführung überprüfen und der Versammlung einen Bericht
vorlegen. Eine unbeschränkte Wiederwahl ist möglich.
IV. Allgemeines
Art.15
Der Verein wird verpflichtet durch die Kollektivunterschrift von je zwei Vorstandsmitgliedern.
Art.16
Für Schulden des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen.
Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
Art.17
Bei Auflösung des Vereins geht ein allfälliger Ueberschuss an den
Verein IKUR, gegebenenfalls an eine andere nichtkommerzielle gemeinnützige
Kulturorganisation.
Angenommen an der Gründungsversammlung vom 18.Mai 1988
Revidiert an der Jahresversammlung vom 5.Juni 2002
Zwei Mitglieder des Vorstandes:
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