Reitschule Bern
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Medienmitteilung der Reitschule Bern zur Ablehnung des Kredits für den Leistungsvertrag 2012-2015 durch die Mitte-Rechts-Stadtrats-Mehrheit

Bern, 4.3.2011

Die Reitschule sowie die Stadtverwaltung und der Gemeinderat haben in die Verhandlungen zum Leistungsvertrag 2012-2015 viel Zeit investiert und einen für beide Seiten umsetzbaren Vertrag ausgehandelt und unterschrieben. Umso ärgerlicher und unverständlicher ist die Rückweisung des Leistungsvertragskredits durch die Mitte-Rechts-Stadtratsmehrheit.

Wir warten nun ab, wie Gemeinderat und Verwaltung auf diese Entwicklungen reagieren und ob und wie weiterverhandelt wird. Es ist zu hoffen (und wird erfahrungsgemäss auch so sein), dass dies in einer konstruktiveren Grundstimmung geschehen wird als in der Stadtrats-Debatte.

Erschreckend und bedenklich erscheint uns weniger die Ablehnung des Leistungsvertragskredits, sondern vielmehr die Tatsache, dass der Entscheid aufgrund von massiven Informationsdefiziten, verdrehten Fakten und Halbwahrheiten zustande gekommen ist.

Die Reitschule-BetreiberInnen haben schon immer Verantwortung übernommen und schufen und schaffen sich ihre Strukturen und ihre Sicherheitsmassnahmen so, dass diese in der Praxis und in Krisensituationen funktionieren. Und nicht so, wie sie (untaugliche & weltfremde) Motionen vorschreiben. Denn nicht die wechselnden Befindlichkeiten der Mitte-Parteien, sondern die Sicherheit unserer Gäste und der BetreiberInnen haben für uns Priorität.

Den Mitte-Parteien war und ist bekannt, dass die Reitschule die Forderungen der Motion Mozsa schon vor der Einreichung im Mai 2008 in wesentlichen Punkten erfüllt hatte:

• Verbindliche Strukturen: Das juristische Dach der Reitschule ist seit 1986 der Verein Interessengemeinschaft Kulturraum Reitschule (IKuR), welcher auch seit 1987 der Vertragspartner der Stadt ist.
• Permanenter Sicherheitsdienst: Ein permanenter interner Sicherheitsdienst in den Reitschule- Räumen im allgemeinen und im Dachstock und auf dem Vorplatz im Speziellen ist seit 2006 vorhanden. Die entsprechende Verbindlichkeit ist in der vor zwei Jahren neu verhandelten „Vereinbarung über die Abläufe und Kommunikation“ vom November 2009 geregelt, welche Bestandteil des Leistungsvertrags 2012-2015 ist. Im jetzt gültigen Leistungsvertrag 2008-2011 war die Vorgängerin, die so genannte „Sicherheitsvereinbarung“ Bestandteil des Vertrags.
• Sanktionen bei diversen Verstössen: Diese sind in den Artikeln 15-18 des Leistungsvertrags 2012-2015 geregelt (siehe Hintergrund-Infos unten).
• Torschliessung bei Demonstrationen: Fluchtwege dürfen aus gesetzlichen Gründen nicht verschlossen gehalten werden.

Im gestrigen interfraktionellen Mitte-Rechts-Rückweisungsantrag wurden ohne Erklärung sogar zwei neue Punkte erwähnt, welche nicht Bestandteil der Motion Mozsa waren und die nun in den Leistungsvertrag einfliessen sollen:

• „Die sicherheitsverantwortliche Person sei im Leistungsvertrag mit Name, Adresse und Telefonnummer anzugeben“: Selbstverständlich sind die zuständigen städtischen Stellen – und nicht die ParlamentarierInnen – schon längst im Besitz aller nötigen Kontakte.
• „Erstellen eines Sicherheitskonzepts für den Vorplatz“: Sicherheitsfragen sind sowieso Bestandteil der „Vereinbarung über die Abläufe und Kommunikation“, welche wie bereits erwähnt Bestandteil des Leistungsvertrags ist.

Interessant scheint uns auch, dass die Mehrheit der SBK-Kommission ihren Rückweisungs-Antrag unter anderem damit begründete, dass „zum Zeitpunkt des Entscheids der Kommission kein von den Parteien unterzeichneter Vertrag“ vorgelegen sei. Dies stimmt – ist aber nur die halbe Wahrheit: denn nicht nur der Reitschule-Leistungsvertrag, sondern keiner der Leistungsverträge war zu diesem Zeitpunkt unterzeichnet.
Heute ist pikanterweise der Leistungsvertrag der Reitschule der einzige, der von beiden Vertragsparteien unterzeichnet ist.

Ein vertragsloser Zustand ab 2012 wäre aus unserer Sicht sehr bedauerlich, da die Reitschule jedoch bekanntlich ohne städtische Betriebssubventionen funktioniert, kann sie nötigenfalls auch ohne Vertrag weitermachen.

Aufgrund der Faktenlage scheint die Ablehnung des Kredits für den Leistungsvertrag zwischen der Stadt Bern und dem Verein Interessengemeinschaft Kulturraum Reitschule (IKuR) durch die Mitte- Rechts-Stadtrats-Mehrheit eine Auseinandersetzung zwischen Gemeinderat und einigen dogmatischen Mitte-PolitikerInnen auf dem Buckel des Kultur- und Begegnungszentrum Reitschule zu sein. Oder anders ausgedrückt: Zwängerei und Sabotage.

Mit freundlichen Grüssen
Reitschule Bern
Mediengruppe




Zusätzliche Informationen und Hintergrund

Zitate aus dem Leistungsvertrag 2012-2015

5. Kapitel: Vertragsstreitigkeiten und -verletzungen

Art. 16 Kommunikation
1 Die Bereinigung von Konflikten in Bezug auf die Einhaltung dieses Vertrags richtet sich nach der „Vereinbarung über die Abläufe und Kommunikation“ zwischen der Stadt Bern und dem Verein Interessengemeinschaft Kulturraum Reitschule und dem Verein Trägerschaft Grosse Halle vom 17. November 2009, welche integrierender Bestandteil des vorliegenden Leistungsvertrags ist.
2 Die Parteien bemühen sich, die Folgen von Vertragsverletzungen einvernehmlich und sachgerecht zu regeln. Subsidiär gelten die nachfolgenden Bestimmungen über Leistungskürzung (Artikel 17) und vorzeitige Vertragsauflösung (Artikel 18).

Art. 17 Leistungskürzung und Rückerstattung bereits erbrachter Leistungen
1 Erfüllt der Verein den Vertrag nicht oder mangelhaft, so kann die Stadt ihre Leistung verweigern bzw. angemessen kürzen, sofern sie gleichzeitig den Vertrag gemäss Art. 18 kündet.
2 Unter denselben Voraussetzungen kann die Stadt für die letzten zwölf Monate bereits erbrachte Leistungen zurück fordern.

Art. 18 Vorzeitige Vertragsauflösung
Dieser Vertrag kann von jeder Vertragspartei unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist jeweils auf ein Monatsende gekündigt werden, sofern
a. eine Vertragspartei wesentliche Bestimmungen dieses Vertrages verletzt;
b. der Verein
- der Stadt falsche Auskünfte erteilt hat;
- Steuern oder Sozialabgaben nicht bezahlt hat;
- den finanziellen Verpflichtungen gegenüber der Stadt nicht nachkommt;
- von Gesetzes wegen (Art. 77 f. Zivilgesetzbuch) oder durch Beschluss aufgelöst wird.



Kontaktperson 2011 bei der Stadt für die Reitschule (gemäss „Vereinbarung über die Abläufe und Kommunikation“) für Rückfragen betreffend das weitere Vorgehen

Martin Albrecht
Generalsekretär SUE
martin.albrecht@bern.ch
Telefon 031 321 51 51



Rückblick Medieninformationen

Medienmitteilung der Reitschule vom 1.2.2011 betreffend Antrag zur Ablehnung des Reitschule-Leistungsvertrags durch die Kommission SBK.
http://www.reitschule.ch/reitschule/mediengruppe/index.html

Medienmitteilung der Reitschule Bern zur Behandlung der Motion Mozsa im Stadtrat
http://www.reitschule.ch/reitschule/mediengruppe/Medienmitteilungen/09-02-19-MMMotionMozsaStadtrat.html

Offener Brief an die Grüne Freie Liste vom 9. Juni 2008
http://www.reitschule.ch/reitschule/mediengruppe/Medienmitteilungen/08-06-09-offenerbriefangfl.html

Motion Mozsa vom 29. Mai 2008
http://www.reitschule.ch/reitschule/mediengruppe/Medienmitteilungen/08-06-09-motionmosza.html