Reitschule Bern
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Medienmitteilung
der Reitschule Bern zur Ablehnung des Kredits für den
Leistungsvertrag 2012-2015 durch die Mitte-Rechts-Stadtrats-Mehrheit
Bern, 4.3.2011
Die Reitschule sowie die
Stadtverwaltung und der Gemeinderat haben in die Verhandlungen zum
Leistungsvertrag 2012-2015 viel Zeit investiert und einen für
beide Seiten umsetzbaren Vertrag ausgehandelt und unterschrieben. Umso
ärgerlicher und unverständlicher ist die Rückweisung des
Leistungsvertragskredits durch die Mitte-Rechts-Stadtratsmehrheit.
Wir warten nun ab, wie
Gemeinderat und Verwaltung auf diese Entwicklungen reagieren und ob und
wie weiterverhandelt wird. Es ist zu hoffen (und wird
erfahrungsgemäss auch so sein), dass dies in einer konstruktiveren
Grundstimmung geschehen wird als in der Stadtrats-Debatte.
Erschreckend und bedenklich
erscheint uns weniger die Ablehnung des Leistungsvertragskredits,
sondern vielmehr die Tatsache, dass der Entscheid aufgrund von massiven
Informationsdefiziten, verdrehten Fakten und Halbwahrheiten zustande
gekommen ist.
Die Reitschule-BetreiberInnen
haben schon immer Verantwortung übernommen und schufen und
schaffen sich ihre Strukturen und ihre Sicherheitsmassnahmen so, dass
diese in der Praxis und in Krisensituationen funktionieren. Und nicht
so, wie sie (untaugliche & weltfremde) Motionen vorschreiben. Denn
nicht die wechselnden Befindlichkeiten der Mitte-Parteien, sondern die
Sicherheit unserer Gäste und der BetreiberInnen haben für uns
Priorität.
Den Mitte-Parteien war und ist
bekannt, dass die Reitschule die Forderungen der Motion Mozsa schon vor
der Einreichung im Mai 2008 in wesentlichen Punkten erfüllt hatte:
• Verbindliche Strukturen: Das
juristische Dach der Reitschule ist seit 1986 der Verein
Interessengemeinschaft Kulturraum Reitschule (IKuR), welcher auch seit
1987 der Vertragspartner der Stadt ist.
• Permanenter
Sicherheitsdienst: Ein permanenter interner Sicherheitsdienst in den
Reitschule- Räumen im allgemeinen und im Dachstock und auf dem
Vorplatz im Speziellen ist seit 2006 vorhanden. Die entsprechende
Verbindlichkeit ist in der vor zwei Jahren neu verhandelten
„Vereinbarung über die Abläufe und Kommunikation“ vom
November 2009 geregelt, welche Bestandteil des Leistungsvertrags
2012-2015 ist. Im jetzt gültigen Leistungsvertrag 2008-2011 war
die Vorgängerin, die so genannte „Sicherheitsvereinbarung“
Bestandteil des Vertrags.
• Sanktionen bei diversen
Verstössen: Diese sind in den Artikeln 15-18 des Leistungsvertrags
2012-2015 geregelt (siehe Hintergrund-Infos unten).
• Torschliessung bei
Demonstrationen: Fluchtwege dürfen aus gesetzlichen Gründen
nicht verschlossen gehalten werden.
Im gestrigen
interfraktionellen Mitte-Rechts-Rückweisungsantrag wurden ohne
Erklärung sogar zwei neue Punkte erwähnt, welche nicht
Bestandteil der Motion Mozsa waren und die nun in den Leistungsvertrag
einfliessen sollen:
• „Die
sicherheitsverantwortliche Person sei im Leistungsvertrag mit Name,
Adresse und Telefonnummer anzugeben“: Selbstverständlich sind die
zuständigen städtischen Stellen – und nicht die
ParlamentarierInnen – schon längst im Besitz aller nötigen
Kontakte.
• „Erstellen eines
Sicherheitskonzepts für den Vorplatz“: Sicherheitsfragen sind
sowieso Bestandteil der „Vereinbarung über die Abläufe und
Kommunikation“, welche wie bereits erwähnt Bestandteil des
Leistungsvertrags ist.
Interessant scheint uns auch,
dass die Mehrheit der SBK-Kommission ihren Rückweisungs-Antrag
unter anderem damit begründete, dass „zum Zeitpunkt des Entscheids
der Kommission kein von den Parteien unterzeichneter Vertrag“
vorgelegen sei. Dies stimmt – ist aber nur die halbe Wahrheit: denn
nicht nur der Reitschule-Leistungsvertrag, sondern keiner der
Leistungsverträge war zu diesem Zeitpunkt unterzeichnet.
Heute ist pikanterweise der
Leistungsvertrag der Reitschule der einzige, der von beiden
Vertragsparteien unterzeichnet ist.
Ein vertragsloser Zustand ab
2012 wäre aus unserer Sicht sehr bedauerlich, da die Reitschule
jedoch bekanntlich ohne städtische Betriebssubventionen
funktioniert, kann sie nötigenfalls auch ohne Vertrag weitermachen.
Aufgrund der Faktenlage
scheint die Ablehnung des Kredits für den Leistungsvertrag
zwischen der Stadt Bern und dem Verein Interessengemeinschaft
Kulturraum Reitschule (IKuR) durch die Mitte- Rechts-Stadtrats-Mehrheit
eine Auseinandersetzung zwischen Gemeinderat und einigen dogmatischen
Mitte-PolitikerInnen auf dem Buckel des Kultur- und Begegnungszentrum
Reitschule zu sein. Oder anders ausgedrückt: Zwängerei und
Sabotage.
Mit freundlichen Grüssen
Reitschule Bern
Mediengruppe
Zusätzliche
Informationen und Hintergrund
Zitate aus
dem Leistungsvertrag 2012-2015
5.
Kapitel: Vertragsstreitigkeiten und -verletzungen
Art. 16
Kommunikation
1 Die
Bereinigung von Konflikten in Bezug auf die Einhaltung dieses Vertrags
richtet sich nach der „Vereinbarung über die Abläufe und
Kommunikation“ zwischen der Stadt Bern und dem Verein
Interessengemeinschaft Kulturraum Reitschule und dem Verein
Trägerschaft Grosse Halle vom 17. November 2009, welche
integrierender Bestandteil des vorliegenden Leistungsvertrags ist.
2 Die
Parteien bemühen sich, die Folgen von Vertragsverletzungen
einvernehmlich und sachgerecht zu regeln. Subsidiär gelten die
nachfolgenden Bestimmungen über Leistungskürzung (Artikel 17)
und vorzeitige Vertragsauflösung (Artikel 18).
Art. 17
Leistungskürzung und Rückerstattung bereits erbrachter
Leistungen
1
Erfüllt der Verein den Vertrag nicht oder mangelhaft, so kann die
Stadt ihre Leistung verweigern bzw. angemessen kürzen, sofern sie
gleichzeitig den Vertrag gemäss Art. 18 kündet.
2 Unter
denselben Voraussetzungen kann die Stadt für die letzten
zwölf Monate bereits erbrachte Leistungen zurück fordern.
Art. 18
Vorzeitige Vertragsauflösung
Dieser
Vertrag kann von jeder Vertragspartei unter Einhaltung einer
dreimonatigen Frist jeweils auf ein Monatsende gekündigt werden,
sofern
a. eine
Vertragspartei wesentliche Bestimmungen dieses Vertrages verletzt;
b. der
Verein
- der
Stadt falsche Auskünfte erteilt hat;
- Steuern
oder Sozialabgaben nicht bezahlt hat;
- den
finanziellen Verpflichtungen gegenüber der Stadt nicht nachkommt;
- von
Gesetzes wegen (Art. 77 f. Zivilgesetzbuch) oder durch Beschluss
aufgelöst wird.
Kontaktperson
2011 bei der Stadt für
die Reitschule (gemäss „Vereinbarung über die Abläufe
und Kommunikation“) für Rückfragen betreffend das weitere
Vorgehen
Martin Albrecht
Generalsekretär SUE
martin.albrecht@bern.ch
Telefon 031 321 51 51
Rückblick
Medieninformationen
Medienmitteilung
der Reitschule vom 1.2.2011 betreffend Antrag zur Ablehnung des
Reitschule-Leistungsvertrags durch die Kommission SBK.
http://www.reitschule.ch/reitschule/mediengruppe/index.html
Medienmitteilung
der Reitschule Bern zur Behandlung der Motion Mozsa im Stadtrat
http://www.reitschule.ch/reitschule/mediengruppe/Medienmitteilungen/09-02-19-MMMotionMozsaStadtrat.html
Offener
Brief an die Grüne Freie Liste vom 9. Juni 2008
http://www.reitschule.ch/reitschule/mediengruppe/Medienmitteilungen/08-06-09-offenerbriefangfl.html
Motion
Mozsa vom 29. Mai 2008
http://www.reitschule.ch/reitschule/mediengruppe/Medienmitteilungen/08-06-09-motionmosza.html